Es gibt keinen Zwang im Glauben?
Abdul Rahman (41) drohte die Todesstrafe, weil er zum Christentum übergetreten ist.
März 2006
Abdul Rahman arbeitete vier Jahre lang als Mitarbeiter für eine christliche Hilfsorganisation in Pakistan. Dort konvertierte er vom Islam zum Christentum. Seine Frau ließ sich deshalb von ihm scheiden. Ab 1993 lebte Rahman in Deutschland wo er 2000 einen Antrag auf Asyl stellte, der abgelehnt wurde. Als sich die politischen Verhältnisse in Afghanistan geändert hatten, kehrte der Familienvater 2002 wieder in seine Heimat zurück. Dort störte sich zunächst niemand daran, dass er zum Christentum konvertiert war.
Erst als er 2006 das Sorgerecht für seine beiden damals 13 und 14 Jahre alten Töchter beantragen wollte, die Mädchen hatten beide bisher bei der Großmutter väterlicherseits gelebt, und Rahman wollte sie zu sich holen, gab es Streit und die eigene Familie zeigte ihn an. Sie schaltete die Polizei ein mit der Begründung …der ist doch Christ. Daraufhin wurde der Familienvater verhaftet, seine Bibel wurde als Beweisstück konfisziert, es wurde Anklage erhoben. Tatvorwurf: Rahman habe mit seinem Übertritt den Islam beleidigt.
Zwar räumt die 2004 angenommene Verfassung Afghanistans Minderheiten das Recht ein, ihre Religion zu praktizieren, Muslime aber müssen streng der Lehre des Islams folgen, was eine Konvertierung unmöglich macht. Da der Islam in Afghanistan Staatsreligion ist, fußt Rechtsprechung einzig auf der Scharia, die den Übertritt zu einer anderen Religion mit der Todesstrafe bedroht. Trotzdem lehnte der Afghane das Angebot des Staatsanwaltes, die Anklage fallen zu lassen, wenn er seinen Übertritt widerruft, ab. Die Richter vermuteten einen Fall von Geisteskrankheit und beantragten ein Psychiatrisches Gutachten.
Nur mit massivem Druck westlicher Staaten, der damalige deutsche Außenminister Steinmeier erinnerte zum Beispiel an die internationale Menschenrechtskonvention die das Land unterschrieben habe, Us-amerikanische und deutsche Politiker forderten eine Änderung der afghanischen Gesetze, einige Politiker stellten den weiteren Bundeswehreinsatz in Afghanistan in Frage, erklärte der zuständige Richter Ansarullah Mawlavizada, der Fall sie auf Grund einiger Fehler und Unzulänglichkeiten sowohl technischer wie auch rechtlicher Natur an die Staatsanwaltschaft zurückgewies en. Am 29. März wurde abends gemeldet, dass Rahmani in Italien eingetroffen sei und ihm dort Asyl gewehrt würde.
Thea Stavridis
Quelle: Wikipedia, Focus
Schlagwörter: Apostasie, Asyl, Fanatismus, Fundamentalismus, Glaubensfreiheit, Koran, kulturelle Vormoderne, Menschenrechte, Muslime, negative Religionsfreiheit, Patriarchat
September 24, 2007 um 12:57 pm
Ich hoffe sehr, dass Herr Rahman sich in seiner neuen Heimat gut eingelebt hat und trotz der Trennung von seinen Eltern und Kindern einigermaßen glücklich ist.
Es wäre wichtig sicherzustellen, dass Rahmans Familie in Afghanistan keinen Repressalien ausgesetzt ist, weil es ihnen nicht gelungen ist, den Abtrünnigen davon zu überzeugen, zum Islam zurück zu kehren.
Gruß Juliana Zeedijk