Islam macht Angst

„Islamophobie“?

Islam und Angst.

Jacques Auvergne

Wie sagte es doch die in Syrien geborene US-amerikanische Psychologin Wafa Sultan dem aus Doha stammenden Geistlichen Ibrahim al-Khouli: “Sie können meinetwegen an Steine glauben, solange sie diese nicht auf mich werfen!”

Wafa Sultan meint den in der andächtig umkreisten ka’ba eingelassenen Schwarzen Stein (al-hadschar al-azwad) und das Kaabawürfel wie Schwarzstein irgendwie auf ewig umschwebende Recht Gottes namens Scharī’a, das die Steinigung der Ehebrecherin fordert. Das von doch wohl mehreren mittelalterlichen Menschen zusammengeschriebene und, etwas albern, nach fallender Verslänge strukturierte Büchlein namens al-qur’ān fordert für zina, Ehebruch in 24:2 die öffentlich anzuwendende Strafe der Auspeitschung. Erst im hadīth legt sich der vermeintliche Weltschöpfer dann auf die Steinigung fest. Während zwar im Koran das Wort für Steinigung, radschm (s. Wikipedia, engl., Rajm) an sechs Stellen vorkommt, doch in Bezug auf Ehebruch keine Erwähnung wert ist, gibt der mittelalterliche Allahgott in den Hadithen des al-Buchārī (Buch 23 Nummer 413) dann den Wurfbefehl an die jeweils empört herbeigeeilte muslimische Volksmenge. Buch 23 Nummer 413 definiert also die fliegenden Steine als Todesursache der oder des Eingegrabenen ebenso wie es die heutige Staatsverfassung des bundesrepublikanischen Außenhandelspartners und Atombombenbastlers Iran macht. Übersetzt bei IGFM:

Iranisches Strafgesetz vom 30. Juli 1991

Art. 102 – Bei der Steinigung wird der Mann bis unter den Gürtel und die Frau bis unter die Brust in eine Grube eingegraben. Dann wird die Steinigung vollstreckt.

Art. 104 – Die Steine dürfen bei einer Steinigung nicht so groß sein, dass die Person getötet wird, wenn sie von einem oder zwei davon getroffen wird und auch nicht so klein, dass man sie nicht mehr als Stein ansehen kann.

Die nicht kodifizierte Scharī’a genießt im Islam weltweit höchste Verehrung und ist seit einem runden Jahrtausend von jedem nicht bekennend säkularen Muslim mit viel Anstrengung (dschihād) als ordnungspolitische Maßgabe für die Muslime eines Territoriums und möglichst auch als Gesetzlichkeit für die Nichtmuslime anzustreben. Kristallisationskern ist dabei das islamische Ehebett der Verheirateten, ist das Scharī’a-Familienrecht, welches Barbareien wie die koranisch vorgeschriebenen Stockschläge gegen die aufsässige Ehefrau, den Erwerb von Zweit- und Drittfrau und die zehn- oder neunjährige Ehefrau duldet. Mit dem für Europäer so harmlos nach Bettdecke und häuslichem Glück klingenden islamischen Familienrecht nämlich ist sogar der Ansatzpunkt für die totale politische (auch militärpolitische) Herrschaft namens chilāfa sprich Kalifat immer bereits gegeben, weshalb eine freiheitliche Demokratie Imam-Ehen verbieten muss (das wird nie gänzlich funktionieren, heimlich werden diese in der Türkei oder in Deutschland nicht selten abgeschlossen) jedenfalls in keiner Weise zivilrechtlich anerkennen darf.

Vor zwei Monaten wurde Aisha Ibrahim Dhuhulow gesteinigt. Sie war dreizehn Jahre alt und von drei Muslimen vergewaltigt worden, der Scharia-Richter, Angehöriger nicht der ’Union islamischer Gerichte’ sondern der Bewegung al-Shabaab, warf ihr denn auch Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe vor. Somalia scheint räumlich weit entfernt zu sein und von den sechzehnjährigen Kriegswirren abgesehen zeitlich gewissermaßen in einem anderen Jahrhundert zu liegen.

Was haben wir davon zu halten, wenn TAZ-Redakteur Henning Bleyl vor zehn Tagen durch den Sprecher der Bremer „Schura Islamische Religionsgemeinschaft Bremen e. V.“, Mehmet Kilinc, ein klares Bekenntnis zu Scharī’a hört, ausdrücklich auch zum schrecklichen Strafrecht?

Der Bremer Muslim Kilinc will ganz ausdrücklich die Scharī’a-Strafen dann, wenn die Kultur oder Subkultur die Reife einer ’islamischen Gesellschaft hat, er bekennt sich zu drei Stufen oder Schritten bei ihrer Realisierung. Erstens Wertebewahren und Wertevermitteln (die der Scharī’a versteht sich), zweitens die ordnungspolitische Basis schaffen, gemeint ist wohl eine mehr und mehr zunehmende islamische Sondergesetzlichkeit. Drittens die hadd-Strafen, Kilinc sagt ganz wörtlich „Steinigung oder Handabhacken“.

Auf Nachfrage erklärt Kilinc klar, diese brutalen Körperstrafen für gerechtfertigt zu halten: „Ja, aber nur für Muslime und nur in einer islamischen Gesellschaft.“

Als nichtsäkularer Muslim kann er wohl nicht anders, mag ja sein. Wer sich noch für die universellen Menschenrechte von 1948 interessiert, der sollte jetzt aufwachen: Deutschlands islamische Parallelräume wollen die Scharia, wollen mitnichten beim Personenstands- und Erbrecht verweilen. Ob Henning Scherf, der am selben Abend mit Kilinc diskutierte, den Ernst der Lage erkennt oder aber glaubt, Kilinc bluffe bloß großspurig?

Es mag sein, dass Kilinc prahlt und uns veralbern und erschrecken will.

Doch auch in diesem Fall sollten wir Kilinc ernst nehmen. Die Schura der Hansestadt hält die vollständige Schari’a für vom Schöpfer verliehen und die Bremer Muslime für beauftragt, die ’islamische Lebensweise’ mit heiligem Eifer (dschihād) zu verwirklichen.

Wir sollten erschrocken sein.

Ein völlig beiläufig betriebenes und gleichwohl ziemlich gemeines Spiel unter meinen achtjährigen und bereits recht machohaften Nachbarsjungen ist es, die eigene, ins Gesicht des ’Kameraden’ zuschlagende Hand ein paar Zentimeter vor Auge oder Nase abzustoppen, der kleine Täter grunzt dabei brutal „Hast du Angst, ehh?“ oder „Du Opfer, uhh!“ Mit wechselnden Rollen, jeder ist mal dran. Eklig, ja.

Es kommt aus Sicht der Mitspieler darauf an, keine Rührung zu zeigen. Das Spiel ist beste Islampädagogik.

Einerseits sollst du die zumindest psychische Brutalität für alltäglich halten und das zutiefst islamische ’Prinzip Hühnerleiter, der Große hackt den Kleinen’ als Kultur akzeptieren. Doch auch wir Erwachsenen sind mit gemeint. Einen Fehler dürfen wir nämlich nicht machen.

Das Kind muss ’freiwillig’ (es gibt keinen Zwang im Glauben, Islampädagogik) zischen: „Klar hab` ich keine Angst“ und unheimlich kühn gucken. Im Fall von Leuten wie dem vielleicht ja bluffenden Kilinc hätten wir säkularen Demokraten allerdings verloren. So schnell geht das.

Wir müssen Angst haben. Um die Säkularität universeller Menschenrechte vor der Politreligion Islam zu schützen, ist Angst, nennen Sie es Sorge, unerlässlich. Genau hier ist der Widerhaken am Begriff Islamophobie. Jeder will doch Gewinnertyp sein.

Hören Sie sich um, was die Rolle der Islamverbände in Europa betrifft, beobachten Sie ihre Pastoren, Bürgermeister, Minister: Die meisten sind auf das jede da’wa (Islammission) begleitende, schillernde Kriegsspiel (Allah als Hütchenspieler: „Schmerz? Nichtschmerz? Wo ist der Schmerz?“) hereingefallen und verhalten sich wie ein seine Furcht vor eben dem Schmerz tapfer verleugnendes, der ’real drohenden’ Gewalt ausgeliefertes Kind: „Islamophobie – ich habe doch keine Angst“.

Deutschlands Islamverbände geben jene schmierig Parole aus, die mit Dhimmi-Eifer von Kirche und Stadt nachgebetet wird: „Vertrauen schaffen, Vorurteile überwinden, Ängste abbauen.“

Wir könnten Opfer sein, allerdings.

Jacques Auvergne

Zum Weiterlesen:

Strafgesetz der Islamischen Republik Iran, bei IGFM:

http://www.igfm.de/index.php?id=894

Die Dreizehnjährige Aisha Ibrahim Dhuhulow wurde gesteinigt

http://nachrichten.rp-online.de/article/politik/13-Jaehrige-in-Somalia-gesteinigt/19156

http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/15798667

Scharī’a-konforme Ordnung – ’islamische Gesellschaft’:

http://parlaperte.com/myPictures/lapidazione.jpg

Steiniger waren nicht die ’Islamischen Gerichtshöfe’ sondern war

die al-Shabaab, die ein Somalia vollständiger Scharī’a anstrebt

http://de.wikipedia.org/wiki/Al-Shabaab_(Somalia)

Titel: “Wer hackt wem die Hand ab?“ Noch witzelt die taz

http://www.taz.de/regional/nord/bremen/artikel/?dig=2008%2F12%2F13%2Fa0036&cHash=e16af01ec7

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