Kopftuchfreie Schulen – auch für Schülerinnen

Kinderkopftuch ist Kinderrechtsverletzung

Ein Redetext der Podiumsdiskussion vom 30. Januar 2009, gehalten in Raum 3E, Philosophische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Von Gabi Schmidt, Sozialpädagogin in der Sprachförderung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler,

heute möchte ich über das Thema ’Kopftuchfreie Schulen – auch für Schülerinnen’ referieren und folgende Überlegungen vorausschicken:

Auch die BRD ist als säkularer Staat[1] verpflichtet, den politischen, religiösen und weltanschaulichen Frieden in Schulen zu gewährleisten. Das Tragen eines Kopftuches an staatlichen Schulen und bei Schulveranstaltungen ist Lehrerinnen auch deshalb in vielen Bundesländern nicht gestattet. Das Lehrerinnenkopftuch ist nach Auffassung vieler Richter dazu geeignet, junge Menschen in einer staatlichen Schule einer möglichen politischen und religiösen Beeinflussung auszusetzen. Es gefährdet die kollegiale Zusammenarbeit der Pädagoginnen und Pädagogen. Das betrifft insbesondere die Proklamation und Repräsentation eines frauen- wie männerfeindlichen Menschenbildes, das mit den in der Verfassung garantierten Grundrechten (insbesondere 1 – 6) und dem Übereinkommen der UN‑Kinderrechtskonvention, da vor allem Art. 14 negative Religionsfreiheit, nicht vereinbar ist[2].

Auch die negative Religionsfreiheit hat in unserem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat Verfassungsrang. 1988 untersagte das Bundesverwaltungsgericht deshalb einem Lehrer in der roten Bhagwan-Kutte zu unterrichten, weil Art. 4 Absatz 1 und 2 GG nicht schrankenlos gewährt ist, sondern insbesondere dort seine Grenzen findet, wo seine Ausübung auf die kollidierende negative Religionsfreiheit der Schüler oder ihrer Eltern trifft[3]. Soll der Schulfrieden für Lehrende und für Lernende garantiert werden können, reicht es jedoch nicht, wenn der Staat, um Schülerinnen und Schüler zu schützen, die Religionsfreiheit von Lehrerinnen und Lehrern beschränkt, die als Beamtinnen und Beamte in einem besonderen Dienstverhältnis stehen und daher einen solchen Eingriff in ihre religiöse, politische und weltanschauliche Orientierung dulden müssen. Mädchen und Jungen sind in einer Klassengemeinschaft unabhängig von Geschlecht, Religion oder Nichtreligion auch dem Erscheinungsbild ihrer verschleierten Klassenkameradinnen ausgesetzt. Sie können sich einer möglichen Wirkung und Beeinflussung durch das ’Schamtuch’[4] (Feridun Zaimoğlu) ebenso wenig entziehen, wie sie dem Eindruck eines Lehrerinnenkopftuchs ausweichen können. Der Staat als Garant[5] der Neutralitätspflicht an öffentlichen Bildungseinrichtungen hat somit die in der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts besonders hervorgehobene ‚negative Religionsfreiheit für Schülerinnen und deren Eltern’ durchzusetzen, notfalls gegen den Willen einiger Eltern.

Die Verfassung ist ein kohärentes Gefüge, alle Artikel sind aufeinander bezogen. Jedes Grundrecht steckt einen gewissen Rahmen ab, in dem ein Rechtsgut geschützt ist. Dieser Schutz endet genau an dem Berührungspunkt, wo Grundrechte anderer eingeschränkt werden. Das Erziehungsrecht muslimischer Eltern, auch wenn sie als Privatpersonen nicht dem Beamtenrecht unterworfen sind, stößt in staatlichen, der weltanschaulichen und religiösen Neutralität verpflichteten Schulen auf Grenzen. Eltern anderer Religionen oder säkular-muslimische Eltern, Ex-Muslime und atheistisch Denkende, die ihre Töchter und Söhne in der Tradition des Humanismus und der Aufklärung erziehen und unterrichten lassen wollen und sie deshalb an einer öffentlichen Schule anmelden, haben das Recht, sich darauf verlassen zu können, dass ihre Kinder während des Aufenthalts in der Schule und bei Schulveranstaltungen keiner weltanschaulichen Propaganda oder politischen Beeinflussung ausgesetzt sind.

In freiheitlichen Demokratien hat jeder Mensch das Recht auf eine von ihm selbst auf seine Person maßgeschneiderte Biographie. Junge Menschen sind auf Grund ihrer noch nicht abgeschlossenen, individuellen Persönlichkeitsentwicklung in ihrer seelischen, körperlichen und geistigen Entwicklung naturgemäß beeinflussbar und verletzlich. Schülerinnen und Schüler sind daher beispielsweise vor jeglichem religiösen, weltanschaulichen und politischen Fundamentalismus besonders zu schützen. Das Kinderkopftuch, das neuerdings sogar in Grundschulen immer häufiger zu sehen ist, steht für einen besonders fundamentalistischen Polit-Islam, der wegen seiner geschlechtsspezifischen Sozialisations- und Erziehungsprinzipien vor allem kleine Mädchen eine ihrer ganzheitlichen, individuellen Entwicklung förderliche, unbeschwerte Kindheit vorenthält. Sie werden dazu missbraucht, für hierarchische Weltbilder Reklame zu laufen, die gegen den Gleichheitsgrundsatz von Art. 3 GG verstoßen und patriarchalisches Rollenverhalten sowie Gender-Apartheid einfordern. Frauenrechtlerinnen wie Alice Schwarzer, Seyran Ateş, Serap Çileli, Mina Ahadi und Fatma Bläser sehen das ähnlich. Die Vorsitzende des Zentralrats der Ex‑Muslime sieht im Kinderkopftuch eine Kinderrechtsverletzung, die Europaabgeordnete Dr. Renate Sommer hält den Kinderhijab für Kindesmisshandlung. Bleibt das Schülerinnenkopftuch, haben ‚rechtgläubige’ junge Menschen keinen Freiraum, islamischer Indoktrination zu entgehen.

Das im neuen Schulgesetz von NRW verankerte Eigenprofil ermöglicht Schulleitern in diesem Bundesland ausdrücklich, Unterricht, Erziehung und Schulleben in eigener Verantwortung zu regeln und zu gestalten. Sie sollen auf der Grundlage ihres Bildungsauftrages besondere Schwerpunkte, Ziele und Organisationsformen im Schulprogramm festschreiben, diese Kriterien regelmäßig überprüfen und nötigenfalls nachbessern. Die Schulaufsichtsbehörden haben dabei beratende Funktion, Rahmenbedingungen sind die geltenden Gesetze. In einer Petition wandten wir uns daher an den Landtag NRW, um eben auch die kopftuchfreie Schule als schulgesetzlich immanentes Eigenprofil explizit zu ermöglichen.

Als Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen fühlen wir uns dem Menschenbild des Humanismus und den Werten und Normen der Aufklärung verpflichtet und unterstützen die Initiative der kritischen Islamkonferenz ’Aufklären statt Verschleiern’ und setzen uns für ‚Kopftuchfreie Schulen – auch für Schülerinnen’ ein. In unseren Gruppenräumen legen wir Wert auf praktische, neutrale Kleidung, die niemanden ausgrenzt. Kopfbedeckungen aller Art hängen unsere Kinder und Jugendlichen vor dem Betreten der Gruppenräume am Garderobenhaken auf. Während des Unterrichts ist kopftuchfrei.

Auch wir setzen uns für gänzlich kopftuchfreie, koedukative Kindergärten und Schulen ein, in denen sich nicht nur Erzieherinnen und Lehrerinnen, sondern auch die Mädchen unverschleiert frei bewegen dürfen (französisches Modell). Für Kleinkinder wie auch für Schülerinnen und ihre männlichen Klassenkameraden (unabhängig von einer Religion oder Nichtreligion) wären diese Einrichtungen Schutzräume und ideale Lern- und Experimentierfelder des Erarbeitens von Gender-Rollen und Handlungsspielräumen, die gerade den Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden aus konservativen Familien mit muslimischem Migrationshintergrund sowie zum Islam konvertierten autochthonen Eltern ansonsten gänzlich fehlen würden.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler,

Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frau und Mann, Mädchen und Junge sind gerade auch unabhängig von der Ethnie oder Religion der Eltern ein wesentliches Gut im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat. Gemeinsam mit den anderen in der Verfassung garantierten Grundrechten bilden sie die Rahmenbedingungen und Qualitätskriterien für eine gelingende Eingliederung ins Berufsleben, für die Integration in und die Teilhabe an der Gesellschaft.

Allerdings beginnt ein weltweit erstarkender Fundamentalismus, antidarwinistischer Kreationismus und vormoderner Patriarchalismus Freiheitsrechte legalistisch auszuhebeln, frauenpolitische und wissenschaftliche Standards auszuhöhlen sowie persönliche Entwicklungschancen einzuschränken. Während die großen Kirchen weiterhin Mitglieder verlieren, erfreuen sich evangelikale Freikirchen wachsenden Zulaufs. Der Niederländer Jan Siebelink beschreibt in seinem 2007 erschienenen, teilweise autobiographischen Roman ’Im Garten des Vaters’ wie religiöser Fundamentalismus individuelle Freiheit, Selbstbestimmung und hedonistische Lebenslust rigide einschränkt. Der ’Atlas der Schöpfung’, welcher Kölner Biologie- und Philosophielehrerinnen und ‑lehrern kostenlos als Werbegeschenk zugestellt wurde, zeigt, mit wie viel Aufwand Kreationistinnen und Kreationisten versuchen, für ihre Lehre zu werben. (TimeTurk nach: Kölner Stadtanzeiger, Helmut Frangenberg 2007). Die steigende Anzahl der immer jünger werdenden Kopftuchträgerinnen sowie der zunehmend streng verhüllten Mädchen und Frauen sind weitere Hinweise rückwärtsgewandter Einstellungen und Denkmuster einer religiösen Radikalisierung, einer frauen- und integrationsfeindlichen Gegenmoderne.

Hijab, Niqab, Tschador und Burka gelten unabhängig von Religion, Weltanschauung, Geschlecht, Nationalität und Ethnie einem repräsentativen Teil der Bevölkerung als Symbole für Gender-Apartheid und Unterdrückung von Frauen und Mädchen. Verschleierte Mädchen und Frauen sollen von weitem als praktizierende Muslima erkannt werden. Die Verhüllung, die nicht zu übersehen ist, stempelt sie unmissverständlich als ’der umma, der Weltgemeinschaft der Muslime. zugehörig’ ab. Das Verschleierungsgebot im öffentlichen Raum soll ‚reine’, Allah wohlgefällige Töchter von weitem kenntlich machen und sie von mit Sünde besudelten, für die Hölle bestimmten barhäuptigen Glaubensschwestern abgrenzen. Diese Mädchen und Frauen erscheinen im Straßenbild eben nicht als Düsseldorferin, Kölnerin, Kollegin, Schwester, Tochter, Mutter oder einfach Sevim, sie sind in erster Linie Muslima und damit zumindest für Frauenrechtlerinnen und Frauenrechtler Objekt des männlichen Herrschaftsrechts[6].

Musliminnen und Muslime sind Koran, Sunna und Scharia unterworfen und ausgeliefert. Weder das muslimische Individuum noch das islamische Kollektiv haben die Freiheit, sich diesen Vorschriften zu entziehen. Nach fundamentalistischer Auffassung betreiben alle, die den Koran und die Pflichtenlehre historisch-kritisch interpretieren, bid’a (Neuerung) oder gar Verrat an der Religion. Wer es wagt, mit seinem Verhalten aus der Reihe zu tanzen, gar abzuschwören oder Abweichler zu unterstützen, wird aus der Gemeinschaft ausgeschlossen und droht Opfer psychischer oder lebensbedrohlicher körperlicher Gewalt zu werden. Muslimas sind vom schariatischen Verhaltenskodex und der sozialen Kontrolle der Sunna besonders eingeengt. Konservativ erzogene Mädchen und Frauen müssen dem sexualisierten und dämonisierten Frauenbild entsprechend mindestens die Haarpracht so verstecken, dass keine Strähne sichtbar ist. So soll die angeblich angeborene, mit der weiblichen Natur verschmolzene verführerische, verruchte Wesensart, die gute Sitten und Anstand gefährde, abgeschirmt werden. Nur eine an Koran und Sunna orientierte Frauenkleidung vermeide Fitna, Zwietracht und Zwiespalt. Unter dem Dogma der Freiwilligkeit (Es gibt keinen Zwang im Glauben, Koran 2:256, wer sich dennoch gegängelt fühlt, glaubt eben nicht stark genug) muss das Individuum Strategien entwickeln, sich das Unterworfen-Sein schönzulügen. Die Zahl der ihr Kopftuch ‚freiwillig’ tragenden Mädchen und Frauen darf uns nicht verwundern, denn der Hijab ist die Eintrittskarte in den Club der Alpha-Mädchen, zu deren zwingend notwendigem Verhaltensrepertoire die Verachtung und der heilige Ekel gegenüber allen nichtislamischen Lebensweisen gehört. Mit dem Kopftuch mobben für Allah, gottgefälliges Mobbing.

Von klein auf wird jedem Menschen in konservativen muslimischen Familien und in allen Koranschulen mit geradezu militärischem Drill panische Angst vor der Hölle antrainiert. So wird das Kopftuch attraktiv, zumal nach islamischer Glaubenslehre das für Frauen und Mädchen prinzipiell nur schwer zugängige Paradies bei züchtiger Bedeckung in greifbarere Nähe rücke. Kein Kind käme von selbst auf die Idee ein Kopftuch aus religiösen Gründen zu tragen. Daher wird in vielen Clans mit enormer Energie dieses äußerlich überdeutlich sichtbare Kennzeichen der religiösen Selbstaufwertung initiiert und zementiert, um im Gegenzug Menschen in Gruppen verschiedener Minderwertigkeit einzuteilen und dabei pauschal zu stigmatisieren.

Zu bedenken ist die Rolle der Eltern, speziell der Mutter, die ihren Töchtern das ‚Schamtuch’ erfolgreich anzutrainieren versucht. Sie steht unter starkem Erfolgsdruck der Großfamilie, da es zum Selbstverständnis und ausdrücklichen Auftrag muslimischer Frauen gehört, Normen und Werte zu tradieren. Sie wird sich aller erdenklichen Tricks bedienen, die islamische Bedeckung durchzusetzen, notfalls Gewalt anwenden. „Wer seine Tochter nicht schlägt, schlägt sein Knie.“ Wer seine Tochter nicht bei jedem Regelverstoß verprügelt, wird sich später schwere Vorwürfe machen. So lautet ein türkisches Sprichwort.

Mit Erreichen der Menarche gelten muslimische Mädchen als reife Frau, die ihre Scham spätestens jetzt zu bedecken haben, um die Ehre der Familie nicht zu gefährden. Das kann bei Südländerinnen, zumal wenn sie übergewichtig sind, schon mal mit neun oder zehn Jahren sein. Das Kopftuchgebot diskreditiert daher nach fundamentalistischer Denkweise bereits kleine Mädchen als Verführerinnen, wertet sie ab zum bloßen Sexualobjekt.

Schon wenige ‚Schamtücher’ im Klassenraum reichen aus, um einen unbefangenen Umgang der Schülerinnen und Schüler miteinander, gerade über ethno-religiöse Grenzen hinweg, zu verhindern. Auf die säkular erzogenen muslimischen Klassenkameradinnen, die ihre Haare offen tragen, wird hoher Anpassungsdruck ausgeübt, weil sie ‚ihre Religion beleidigen’ und ‚ihren Eltern Schande’ bereiten würden. Dem gemeinsamen Druck von Koranschule, Clan wie auch Mitschülerinnen und Mitschülern halten elf- und zwölfjährige Teenager selten Stand und entscheiden dann‚ ‚ganz aus sich heraus’, ‚freiwillig’ künftig Hijab zu tragen. Freiheit ist jedoch das Recht, ohne Zwang, Angst vor Bestrafung oder Ausgrenzung und ohne Bevormundung zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten wählen zu können. Wer das Kopftuch öffentlich trägt, muss es ohne Bedenken auch in der Öffentlichkeit wieder ausziehen können, um es, je nach Befinden, einfach wieder umzubinden.

Die männlichen muslimischen Klassenkameraden übernehmen in der Klassengemeinschaft die von klein auf anerzogene Rolle des Sittenwächters und üben permanente Kontrolle über die ‚rechtgläubigen’ verschleierten und unverschleierten Mädchen aus. Kuffar-Mädchen sind in den Augen orthodoxer muslimischer Jungen und Männer Schlampen, die kein guter Moslem jemals heiraten würde. Kein verschleiertes Mädchen wird sich freiwillig neben einen Klassenkameraden setzen, ganz unabhängig davon, ob er muslimisch ist oder nicht. Der ‚ungläubigen, sündigen Lehrerin’ brauchen nach dem Verhaltensdogma von Sunna und Scharia auch muslimische Eltern keinen Respekt entgegen zu bringen. Der Klassenfrieden, das Lernklima und die Kommunikation sind auf Dauer gestört.

Hatice, die sich züchtig verhüllt, will dann plötzlich nicht mehr neben ihrer ehemals besten Freundin Lena sitzen, weil diese unrein und der Kontakt mit Andersgläubigen oder Atheistinnen und Atheisten haram sei. Bei einer Honorartätigkeit während des Studiums kam eine meiner türkischen Nachhilfeschülerinnen, die mich wohl mochte, in einen Gewissenskonflikt, weil sie nicht wollte, dass ich als geschiedene Frau in der Hölle schmore. Sie schlug mir daher vor, ihren kürzlich verwitweten Onkel zu heiraten. Das Mädchen war neun Jahre alt, ihm musste vollkommen klar sein, dass ich diesen Mann noch nie gesehen hatte. Das Kopftuch ist der Stoff gewordene Ausweis der Unterwerfung und des Gehorsams. Es ist das Indiz und das Symbol für das Verbot, kritisch zu reflektieren, in Frage zu stellen, anzuzweifeln und gegebenenfalls couragiert widersprechen zu dürfen. Wie eine mnemotechnische Stütze erinnert es die Trägerin daran, die islamische Pflichtenlehre einzuhalten. Nimmt nach den Sommerferien die Zahl der Kopftücher zu, häufen sich üblicherweise auch die Abmeldungen vom Schwimm- und Sexualkundeunterricht, viele Schülerinnen dürfen nicht mehr an Klassenfahrten teilnehmen (s. FN 2 ).

Ein wichtiges Ziel jeder pädagogischen Arbeit ist die Förderung, Erziehung und Bildung der uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler. Sie sollen befähigt werden, mutig ihren eigenen Verstand nutzen, um ein eigenes, differenziertes Verständnis von der Kultur der Menschheit und der biologischen und physikalischen Natur der Welt zu entwickeln. Mädchen wie Jungen sollen zu demokratischen Persönlichkeiten heranwachsen, die ihre Grundrechte kennen und jedem Fundamentalismus gegenüber immun sind, die sich selbstbewusst einmischen und kritisch Stellung nehmen. Wir wollen dazu beitragen, dass sie das Rüstzeug haben, sich in einem ihren Neigungen, Fähigkeiten und Wünschen entsprechenden Berufs- und Privatleben verwirklichen zu können. Gänzlich kopftuchfreie Kindergärten und Schulen würden unsere Arbeit in idealer Weise unterstützen.

Gabi Schmidt


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9 Antworten to “Kopftuchfreie Schulen – auch für Schülerinnen”

  1. menschenrechte Says:

    NEUE NACHRICHTEN:

    Die Petition ist im Januar 2009 abgelehnt worden.
    Wir bleiben natürlich am Thema, um in 15 oder
    vielleicht schon 10 Jahren die kopftuchfreie
    Schule verwirklichen zu können.

    Die vielen Ablehnungsgründe lassen sich fürs erste
    vielleicht so zusammenfassen: Das weibliche Kind
    oder der weibliche Jugendliche dürfe Kopftuch
    auch im Unterricht tragen, da das unter
    Religionsfreiheit zu fassen sei … und die
    Neutralität nur vom Lehrer zu ‘verkörpern’ sei.

    Dass Mädchen und Frauen manchmal gezwungen
    werden, hijab zu tragen, streitet die Landesregierung
    (Petitionsausschuss) nicht einmal ab. Ausbreitung von
    Fundamentalismus möchte oder kann sie nicht
    abstoppen wollen, zugegeben auch eine Frage
    von (repressiver, mobbender) ‘Atmosphäre’, die
    man vielleicht schlecht mit Paragraphen ‘greifen’
    kann. Hier müssen unsere Lehrer mal reden,
    die meisten sind feige, andere verschüchtert,
    wieder andere genießen ihren kleinen Macht-Posten
    im werdenden Kalifat.

    Ein subjektives Leiden der Nichtkopftuchträger
    bringt NRW (noch) nicht zu Papier, daran, das Tuch
    als Parteienflagge und politische Werbung zu sehen
    hat sie ebenfalls (noch) nicht gedacht.

    Lassen Sie uns am Prozess der Bewusstwerdung
    arbeiten, dass die politreligiöse / sexualpolitische
    Frauenhaarverhüllung ein Menschenbild befördert,
    welches die allgemeinen Menschenrechte verhöhnt!

    Werben wir weiter für das noch in großer Ferne
    liegende kopftuchfreie Klassenzimmer einer
    Schule, in der ‘ordnungspolitisch mahnende’ Zeichen
    ethnoreligiöser Kollektive an der Garderobe
    abgelegt werden. Wir wollen Kinder haben,
    die was lernen, und keine kleinen “keuschen”
    Muslimkinder und “unreinen” Nichtmuslimkinder:
    Einfach Kinder!

    Zum Wesen des (politischen)
    Islams gehört eben dieser Angriff, das
    Zerlegen und Zerspalten unserer
    Straßenzüge und Schulhöfe in “Gläubige”
    und “Ungläubige”.

    Dass nach der Scharia Frauen Menschen
    zweiter Klasse sind, leugnen beide Seiten,
    Islamverbände wie NRW-Politiker.

    Politik: Wir müssen 2009 Schariatolerierer
    nun wirklich nicht um jeden Preis wählen,
    wir können dezidiert Säkulare
    Menschen (ob religiös oder atheistisch)
    bevorzugen.

  2. Ümmühan Karagözlü Says:

    OSNABRÜCK. (hpd)

    Einige Muslime und die DITIB-Gemeinde haben dem Rechtsstaat jetzt in Osnabrück ganz offen den Kampf angesagt. Aufgrund ihrer konservativ-orthodoxen Religionsauffassung lehnen sie gemischtgeschlechtliches Schwimmen in der Schule für Schülerinnen ab. Das gilt auch für das Schwimmen in einem sog. Burkini.

  3. Bragalou Says:

    Was für ein schöner, überzeugender Aufruf von Gabi Schmidt zur kopftuchfreien Schule. Die Monate vergingen und plötzlich wachte die hochberühmteste aller Feministinnen auf und sagt dasselbe, Alice Schwarzer 2010 online neu 2014:

    „Darum: Wehret endlich den Anfängen! Das Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen an deutschen Schulen hat ein Signal gesetzt. Es musste über Jahre gegen die von Islamverbänden unterstützte oder gar initiierte Welle von Prozessen verteidigt werden. Das scheint gelungen zu sein. Jetzt ist der zweite Schritt fällig: Ein Kopftuch-Verbot für Schülerinnen! Nur dieser konsequente Akt gäbe den kleinen Mädchen aus orthodoxen bis fundamentalistischen Familien endlich die Chance, sich wenigstens innerhalb der Schule frei und gleich bewegen zu können. Ob die Mädchen dann nach der Schule das Kopftuch wieder aufsetzen, das wäre dann ihre Sache – bzw. die der Eltern, solange sie unmündig bzw. abhängig sind.“

    Von und bei Alice Schwarzer, neu veröffentlicht am 25.08.2014

    http://www.aliceschwarzer.de/artikel/die-realitaeten-deutschland-317613

    aus: Die große Verschleierung (KiWi 2010)

    http://www.emma.de/produkt/die-grosse-verschleierung-154304

  4. Jacques Auvergne Says:

    „Respektlos gegenüber dem Christentum“: Wuppertaler Hauptschule verbietet Schülerin Kopftuch

    The Huffington Post | von: Jan David Sutthoff
    10.11.2015 15

    http://www.huffingtonpost.de/2015/11/10/respektlos-gegenuber-dem-christentum-wuppertaler-hauptschule-verbietet-schulerin-kopftuch_n_8521228.html

    Streit in WuppertalBekenntnisschulen dürfen Kopftuch nicht verbieten

    WUPPERTAL Der Streit über ein Kopftuch-Verbot an einer katholischen Hauptschule in Wuppertal ist ausgeräumt. Das teilte die als Schulaufsicht zustän

    […] Die Leiterin der katholischen Sankt Laurentius Hauptschule in Wuppertal, Hildegard Spölmink, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die 15-jährige Schülerin sei keineswegs vom Schulbesuch suspendiert worden, sondern nehme am Unterricht teil.

    http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/vermischtes/aktuelles_berichte/Streit-in-Wuppertal-Bekenntnisschulen-duerfen-Kopftuch-nicht-verbieten;art29854,2868102

    Schule verbietet Kopftuch
    10.11.2015

    [Die 15-jährige Rojda Keser vor der Laurentius-Schule in Wuppertal. Die katholische Hauptschule hat drei Jugendliche am Montag der Schule verwiesen.]

    Von Dominique Schroller
    Die St. Laurentius Hauptschule in Wuppertal hat eine junge Muslima vom Unterricht suspendiert.

    Wuppertal. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz ist das Kopftuchverbot für Lehrer. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Dennoch verbietet eine Wuppertaler Hauptschule einer jungen Muslima ihre Kopfbedeckung. In einem Schreiben fordert die Schulleiterin die Eltern des Mädchens auf, die 15-Jährige an einer anderen Schule anzumelden.

    „Aus Respekt vor unserem Glauben gilt für unsere Schüler auf unserem Gelände ein Kopftuchverbot“, heißt es in dem Brief. Die Familie ist entsetzt. „Es ist unfassbar. Wir leben seit 24 Jahren hier, sind gut integriert und haben so etwas noch nie erlebt“, betont der Bruder Mustafa Keser. Er hat seine Schwester Rojda am Montag zur Schule begleitet. „Doch die Lehrerin hat ihr nicht erlaubt, am Unterricht teilzunehmen.“

    „Die Schulleiterin hat mich angeschrien, mein Verhalten sei respektlos dem Christentum gegenüber.“
    Roja Keser

    Rojda Keser versteht seit drei Tagen ihre Welt nicht mehr. Seit die 15-Jährige sich dazu entschieden hat, ein Kopftuch zu tragen, ist alles anders. „Die Schulleiterin hat mich angeschrien, mein Verhalten sei respektlos dem Christentum gegenüber.“ Die Schülerin versteht den Vorwurf nicht. „Die Nonnen gehen doch auch mit einem Schleier in die Kirche.“ […]

    http://www.wz-newsline.de/lokales/wuppertal/schule-verbietet-kopftuch-1.2056346

    Verwirrung um Kopftuchverbot an Wuppertaler Schule
    WDR

    Zentralrat der Muslime: „Konnten das nicht glauben“

    Auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland zeigte sich überrascht: „Wir konnten und wollten das eigentlich nicht glauben, dass allein ein Kopftuch zu so etwas geführt hat“, sagte der Landesvorsitzende Samir Bouaissa, der selbst in Wuppertal lebt. Der Zentralrat begrüße es deshalb sehr, dass die Schule „diesen offenkundig falschen Weg“ verlassen und die Entscheidung zurückgenommen habe. Insbesondere die Haltung der katholischen Kirche habe diesen Sinneswandel herbeigeführt. Die Schule selbst äußerte sich bislang nicht.

    Schulministerium: Kopftücher auch an Bekenntnisschulen

    Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Schulministeriums in Düsseldorf stellte klar: „Schülerinnen dürfen Kopftuch tragen – auch in Bekenntnisschulen.“ Dies leite sich vom Recht auf freie Religionsausübung ab. Anders sei es bei einem gesichtsverhüllenden Schleier, der nicht zulässig sei, weil er die offene Kommunikation im Unterricht verhindere.

    http://www1.wdr.de/themen/aktuell/kopftuchverbot-auch-nicht-an-bekenntnisschulen-100.html

    Auch christliche Schulen müssen Kopftuch erlauben
    DIE WELT

    http://www.welt.de/regionales/nrw/article148665278/Auch-christliche-Schulen-muessen-Kopftuch-erlauben.html

  5. Jacques Auvergne Says:

    Tagesspiegel vom 07.10.2015

    Berlin wird sein Neutralitätsgesetz nicht ändern

    Von Sigrid Kneist

    Die Prüfung des Berliner Neutralitätsgesetzes dauerte ein gutes halbes Jahr, jetzt kommt Innensenator Frank Henkel (CDU) zu dem Schluss: „Eine Änderung des Berliner Neutralitätsgesetzes halten wird derzeit nicht für zwingend erforderlich. Deshalb sehen wir von einer Gesetzesänderung ab.“ Also bleibt in den Schulen alles beim Alten: Muslimische Lehrerinnen dürfen dort kein Kopftuch tragen. Ebenso wenig wie Polizistinnen im Dienst oder Richterinnen im Gerichtssaal. Der Senat nahm Henkels Entscheidung am Dienstag „zustimmend zur Kenntnis“. […]

    Direkt nach dem Karlsruher Urteilsspruch im März erklärte Henkel zu den Berliner gesetzlichen Vorschriften: „Die bisherige Regelung hat sich in der Praxis bewährt und als sehr positiv für das Zusammenleben in einer vielfältigen Metropole wie Berlin erwiesen.“ Beinahe wortgleich äußert er sich nun nach sechs Monaten und einer – wie er sagt – „intensiven Prüfung“. Laut Henkel behandelt das hiesige Gesetz „alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen unterschiedslos“. Dies unterscheide die Berliner Regelung von der Nordrhein-Westfalens.

    In der Unionsfraktion im Abgeordnetenhaus ist die Entscheidung des Senats, in Sachen Kopftuch nichts zu ändern, positiv aufgenommen worden. „Als CDU-Fraktion bekennen wir uns dazu, dass wir religiöses Leben in Berlin fördern wollen“, sagten Fraktionschef Florian Graf und der integrationspolitische Sprecher, Burkard Dregger. „Dennoch ist es richtig, dass der Staat auch nach außen hin sichtbar und erkennbar weltanschaulich und religiös neutral auftritt. Dieses äußert sich eben nicht nur durch Schrift und Bild, sondern auch durch Kleidungs- und Schmuckgegenstände der Bediensteten.“

    Bei den Sozialdemokraten ist das Meinungsbild nicht so eindeutig. Sie lassen zurzeit in ihrer Mitgliederumfrage,auch darüber abstimmen, wie mit dem Neutralitätsgesetz verfahren werden soll. Allerdings haben sich wichtige Kreisverbände darauf festgelegt, dass es beibehalten werden soll. Parteichef Jan Stöß erklärte jetzt: „Die Versuche, das bewährte Berliner Neutralitätsgesetz aufzuweichen und scheibchenweise abzuschaffen, sind vorerst gescheitert.“ Er werbe dafür, von den SPD-Mitgliedern „einen klaren Auftrag zu erhalten, den Grundsatz der staatlichen Neutralität im Klassenzimmer, im Gerichtssaal und bei der Polizei auch weiterhin zu verteidigen“. […]

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/neutralitaetsgesetz-in-berlin-kopftuchverbot-fuer-lehrerinnen-bleibt/12504128.html

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    Berliner Zeitung vom 28.09.2015

    Nicht gegen den Islam, sondern für Gleichbehandlung

    Von Jan Thomsen

    Jan Stöß: „Das Bundesverfassungsgericht macht es den Ländern nicht gerade leicht. Die erste Kopftuchentscheidung aus dem Jahr 2003 hat gerade eine gesetzliche Entscheidung des Landesparlaments dazu gefordert, ob religiöse Symbole in Schulen verboten sind. Genau dies hat Berlin 2005 getan – und im Unterschied zu NRW behandelt das Berliner Gesetz alle Religionen gleich. Jetzt sagt der andere Senat des Gerichts, es komme auf den konkreten Einzelfall an. Also müssten die Schulbehörden von Fall zu Fall entscheiden, was gilt. Es ist aber schwer vorstellbar, dass ein Kopftuch in Spandau erlaubt und in Neukölln verboten ist. […]

    ein Dilemma: Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat ein gesetzliches Verbot erlaubt, der zweite stellt es wieder in Frage. […]

    Berlin sollte an seinem Neutralitätsgesetz festhalten. […]

    Ich sehe für die Neutralität eine Mehrheit in der Stadt – und auch in der SPD. […]

    Das Neutralitätsgebot ist als Verpflichtung und Fähigkeit des Staates zu verstehen, zwischen der Vielfalt der gesellschaftlichen Interessen zu vermitteln und Frieden stiften zu können. Integration gelingt nur mit Neutralität. Dies aufzugeben wäre kein guter Weg. Nehmen Sie die Situation in der Türkei: Die Stärkung des politisch-konservativen Islam hat gerade nicht zu weniger Konflikten und mehr Offenheit der gesellschaftlichen Verhältnisse geführt – sondern leider ganz im Gegenteil.“

    http://www.berliner-zeitung.de/berlin/interview-mit-jan-stoess-nicht-gegen-den-islam–sondern-fuer-gleichbehandlung,10809148,32000226.html

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    RPP am 26.11.2015

    Erste Lehrerin zieht wegen Kopftuchverbot vor Gericht

    […] Die Klage solle am 14. April 2016 vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden. […] Die Anwältin, Maryam Haschemi, die die Klägerin vertritt, sagte der Zeitung: „Die pauschale Ablehnung des Kopftuchs im Schuldienst benachteiligt Frauen“. Das Arbeitsgericht müsse nun prüfen, ob das Berliner Neutralitätsgesetz dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entspreche, so die Juristin.

    Sollte die Lehrerin scheitern, steht ihr der Weg bis vors Bundesverfassungsgericht frei.

    https://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/11/berliner-lehrerin-klagt-gegen-kopftuchverbot.html

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    Tagesspiegel am 26.11.2015

    Erste Lehrerin klagt gegen Kopftuchverbot

    Von Jost Müller-Neuhof

    s ist ein Rechtsstreit, der politische Folgen haben kann: Erstmals klagt eine muslimische Lehrerin wegen des pauschalen Kopftuchverbots im Schuldienst. Gerade erst hatte sich der Senat festgelegt. Das sogenannte Neutralitätsgesetz soll bleiben, wie es ist, obwohl das Bundesverfassungsgericht die Hürden für Verbote wegen der Bedeutung der Religionsfreiheit vergangenes Jahr heraufgesetzt hat. Danach sollen Kopftücher erst abgenommen werden müssen, wenn konkrete Gefahren für den Schulfrieden drohen.

    Die Anwältin Maryam Haschemi, welche die Klägerin vertritt, fordert deshalb, es müsse „gerichtlich geprüft werden, ob das Neutralitätsgesetz dem neuen Urteil entspricht“. Weil das Verbot auffälliger religiöser Kleidungsstücke typischerweise Frauen treffe, werde ihre Mandantin „unzulässig diskriminiert“. Haschemi hatte bereits vor drei Jahren eine Entschädigung für eine muslimische Zahnarzthelferin erstritten, der eine Stelle wegen ihres Kopftuchs verweigert worden war. […]

    Nach Ansicht vieler Juristen, darunter auch der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses, kann es dann eng werden für den strikten Berliner Kurs. Von allen Anti-Kopftuch-Gesetzen in den Bundesländern hat Berlin das rigideste. Es gilt nicht nur für „Lehrkräfte und andere Beschäftigte mit pädagogischem Auftrag“, sondern auch für Beamtinnen und Beamte, die in der Rechtspflege, dem Justizvollzug oder bei der Polizei beschäftigt sind. Hier gibt es nach Auskunft der zuständigen Senatsverwaltungen allerdings noch keine Gerichtsverfahren.

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/neutralitaetsgesetz-in-berlin-erste-lehrerin-klagt-gegen-kopftuchverbot/12639800.html

  6. Jacques Auvergne Says:

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    Mobben für Allah: Berlins Schulen und die Hisba

    [ Zitat ]

    An vielen innerstädtischen Schulen sind Konflikte unter Schülern mittlerweile religiös motiviert. Da werden Mitschüler unter Druck gesetzt, wenn sie sich nicht an den islamischen Fastenmonat Ramadan halten. Auch antisemitische Äußerungen gehören für viele Lehrer zum Schulalltag. „Es gibt bereits heute viele Beispiele von religiösem Mobbing an Schulen“, hatte jüngst eine Neuköllner Schulleiterin gesagt. Nun macht erneut ein Vorfall mit antisemitischer Tendenz die Runde. Dieses Mal geht es um verstörende Vorfälle an Paul-Simmel-Grundschule im östlichen Tempelhof. Es geht um Todesdrohungen unter Kindern.

    Diese Schule besucht auch die Tochter eines heute 41-Jährigen, der anonym bleiben möchte. „Unsere Tochter wurde von muslimischen Schülern angepöbelt, weil sie nicht an Allah glaubt“, sagt der Mann im Gespräch mit der Berliner Zeitung.

    Bereits seit etwa drei Jahren kommt es in der Schule zu religionsmotivierten Vorfällen, führt er aus. Zuletzt Ende Februar. Die schmächtige Tochter sei von einem Mitschüler gefragt worden, ob sie Jüdin sei, berichtet der Vater. Da ein Elternteil jüdischer Herkunft ist, habe sie das bejaht, woraufhin der Schüler das Wort „Jude“ mehrfach in bedrohlichem Tonfall wiederholt habe.

    Bei einem früheren Vorfall – bei dem die Mitschüler vom jüdischen Elternteil noch gar nichts wussten – sei seine Tochter sogar mit dem Tode bedroht worden. Der körperlich deutlich überlegene Schüler habe der damaligen Zweitklässlerin gesagt, sie solle geschlagen und anschließend umgebracht werden, weil sie nicht an Allah glaube. „Wir Eltern wurden von dem Mitschüler als Dummköpfe beschimpft, weil wir unsere Tochter nicht im Glauben an Allah erziehen“, sagt der Vater. Bereits vor etwa drei Jahren war dem Mädchen nach Angaben ihres Vaters Ähnliches widerfahren. Wer nicht an Allah glaube, werde verbrannt, hätte eine Mitschülerin dem Mädchen klar gemacht. (…)

    Der langjährige Schulleiter Thomas Albrecht bestätigt, dass die Vorfälle ihm bekannt seien und ernst genommen würden. (…)

    Auch die Bildungsverwaltung weiß lange Bescheid. In den nächsten Tagen werde es ein Treffen mit Eltern, Schulleiter und Schulaufsicht geben. „Wir nehmen das sehr ernst“, sagt Beate Stoffers, Sprecherin von Senatorin Sandra Scheeres, nun. Bisher wurde geredet, der Junge besucht weiter die Schule. (…)

    [ Zitatende ]

    Von Martin Klesmann | Religiöses Mobbing Zweitklässlerin von Mitschüler mit dem Tode bedroht | Berliner Zeitung | 24.03.2018

    https://www.berliner-zeitung.de/berlin/religioeses-mobbing-zweitklaesslerin-von-mitschueler-mit-dem-tode-bedroht-29916888

    .

    Sandra Scheeres

    Sandra Scheeres (* 15. Februar 1970 in Düsseldorf) ist eine deutsche Politikerin (SPD). Sie war von 2006 bis 2016 Mitglied des Abgeordnetenhauses und war vom 1. Dezember 2011 bis Dezember 2016 Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft des Landes Berlin. Seit Dezember 2016 amtiert sie als Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, da der zuvor in ihrer Verwaltung verankerte Bereich der Wissenschaftspolitik in die Berliner Senatskanzlei integriert wurde.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Sandra_Scheeres

    .

    05.12.2017 – Auch Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) sprach sich gegenüber der Berliner Morgenpost erneut für das Neutralitätsgesetz aus. „Das Berliner Neutralitätsgesetz behandelt alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen unterschiedslos, es gibt kein alleiniges Kopftuchverbot“, betonte Scheeres.

    https://www.morgenpost.de/berlin/article212737439/Rot-Rot-Gruen-streitet-ueber-Lehrerinnen-mit-Kopftuch.html

    ::

  7. Jacques Auvergne Says:

    Kreis der Düsseldorfer Muslime KDDM
    Agata Hanifa Skalska
    Agata Skalska

    https://www.nrz.de/staedte/duesseldorf/erste-duesseldorfer-kita-im-interreligioesen-dialog-id216619355.html

    ___ps://www.evdus.de/nachrichten/imam-und-pfarrer-kommen-gemeinsam-in-die-christliche-kindertagesstaette-5c825ec43eb70d00011dc178/

    Die Pädagogik [von] Janusz Korczak – Schwerpunktmodul Menschenrechte (…)

    Forschungsthemen: ( Auswahl ) Rechte von Kindern, Kulturelle Vielfalt & Diversity

    Hochschule Düsseldorf
    Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften

    _ttps://soz-kult.hs-duesseldorf.de/personen/agataskalska

    Agata Skalska

    Kurzvita
    2003 – 2005 Studium: Islamwissenschaften, IPF Zenica (Bosnien und Herzegowina)
    [ IPF – Islamski pedagoški fakultet – vgl. die folgende Quelle ]

    _ttps://soz-kult.hs-duesseldorf.de/personen/agataskalska/kurzvita

    IPF – Islamski pedagoški fakultet (…) THE ISLAMIC TEACHERS‘ ACADEMY IN ZENICA (…) Dr Halil Mehtić is a dean of the Islamic Teachers‘ Academy in Zenica. ( Eine Internetseite der Islamic Community in Bosnia and Herzegovina – Chef ist der Raisu-l-ulama / Reisu-l-ulema („Führer der Gelehrten“, der Großmufti) – als Nachfolger von ECFR (zur Muslimbruderschaft) „member“ Mustafa Cerić ist derzeit, seit 2012, Husein Kavazović amtierender Großmufti – Kavazović studierte zwischen 1985 und 1990 in Kairo Islamisches Recht an Al-Azhar )

    _ttp://english.islamskazajednica.ba/education/faculties

    Mufti

    _ttp://english.islamskazajednica.ba/mufti/information

    Wie der Rechtspopulismus unsere Demokratie gefährdet!

    am 15.03.2019 ab 18:00 im Rathaus Düsseldorf

    (…)

    Rechtsideologischer Extremismus: Wie der Rechtspopulismus und die Querfront unsere Demokratie gefährden! [ … beispielsweise die Querfront der Kirchenfunktionäre und Muslimbrüder … ]

    Wie wollen wir in Zukunft zusammenleben? [ Mit AEMR und GG, ohne Scharia und Fiqh. ] Welche Gefahren gehen von den Feinden der Demokratie aus? Wie sind die Strategien des rechtsideologischen Extremismus?

    Zu diesen und weitere Themen gibt es im Düsseldorfer Rathaus zunächst zwei Vorträge von ausgewiesenen Experten und gemeinsam diskutieren wir anschließend mit ihnen:

    Thomas Geisel, Oberbürgermeister von Düsseldorf
    Dr. Dalinc Dereköy [ Dalınç Dereköy ], Kreis der Düsseldorfer Muslime
    El Hadi Khelladi, Sozialwissenschaftler, Kulturgeograph
    Alexander Häusler, Rechtsextremismusforscher

    Durch die Veranstaltung führt Frau Hatice Durmaz vom Verein Lobby für Demokratie

    Die Düsseldorfer Freitagsgespräche sind ein Projekt vom KDDM – Kreis der Düsseldorfer Muslime

    _ttps://de-de.facebook.com/events/387646795116837/

    Alexander Häusler (Sozialwissenschaftler)

    mit Iman Attia, Yasemin Shooman: Antimuslimischer Rassismus am rechten Rand (= Unrast transparent, Rechter Rand. Band 14). Unrast Verlag, Münster 2014

    https://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_H%C3%A4usler_(Sozialwissenschaftler)

    El Hadi Khelladi (…) Dialogbeauftragter beim Rat Muslimischer Studierender und Akademiker (RAMSA) (…) Chaymae Khelladi ist die Schwester

    _ttps://www.evangelisch.de/inhalte/128273/19-11-2015/cafe-abraham-erlangen-interreligioeser-dialog

    RAMSA … Bacem Dziri … Andalusien …

    ___p://www.ramsa-ev.de/dialog/el-hadi-khelladi-vertritt-ramsa-bei-der-muslim-jewish-conference-2012

  8. Jacques Auvergne Says:

    Unser Nein zum Kinderkopftuch, ein Kind ist Mensch unter achtzehn Jahre. Man unterstütze das Verbot des Hidschab im öffentlichen Raum für weibliche Minderjährige.

    Das um Kulturrelativisten wie Andreas Foitzik (Tübingen) und Axel Pohl (St. Gallen) aufgespannte Netzwerk rassismuskritische Migrationspädagogik Baden-Württemberg sieht das anders und findet das Prinzip Hidschab unproblematisch.

    .
    .

    Nein zu einem Kopftuchverbot für Minderjährige – eine migrationspädagogische Stellungnahme

    ( Hier Hochdeutsch d. h. ohne Binnen-i, Gender-Sternchen, -Tiefstrich usw. )

    Als diskriminierungskritische Pädagogen beziehen wir Position zu der Forderung nach einem gesetzlichen Verbot des Kopftuchs „im öffentlichen Raum vor allem in Ausbildungsinstitutionen für alle minderjährigen Mädchen“ in dem Aufruf „Den Kopf frei haben!“ von Terre des Femmes. Wir wollen mit dieser Stellungnahme die Debatte auf eine fachliche Grundlage stellen und damit auch angemessene politische Entscheidungen befördern. Einrichtungen und Verbände der Bildung und Sozialen Arbeit fordern wir auf, sich mit der Unterzeichnung dieser Stellungnahme öffentlich dieser Position anzuschließen.

    Die Forderung nach einem Kopftuchverbot für Minderjährige stellt einen starken Eingriff in die Selbstbestimmung junger Menschen dar, führt zu weiteren Eingriffen in ihre Lebensbedingungen und Teilhabechancen und legitimiert die schon bestehende Diskriminierung kopftuchtragender Musliminnen. Allein die Debatte führt dazu, dass die betroffenen Mädchen und jungen Frauen noch mehr auf diesen Teil ihres Lebens reduziert werden.

    Nicht zuletzt greift die Forderung nach einem Kopftuchverbot massiv in die menschenrechtlich und grundgesetzlich verbriefte Religionsfreiheit ein. Die damit beförderte einseitige Polarisierung der Debatte über den Islam stärkt demokratiefeindliche Tendenzen in der Gesellschaft.

    Wir plädieren für einen entdramatisierenden Zugang zu diesem vielschichtigen Thema und eine Besinnung auf allgemeine fachliche Prinzipien pädagogischen und sozialarbeiterischen Handelns.

    .

    1. Im Zentrum der pädagogischen Arbeit steht die Aufgabe, junge Menschen in allen Krisen und in ihren jeweiligen Lebenskontexten zu begleiten und zu unterstützen, weitgehend selbstbestimmt ihr Leben zu gestalten. Ein Kopftuchverbot würde hier gegenteilige Effekte bringen.

    Das Bild muslimischer Mädchen als entscheidungsunfähige, dem elterlichen Zwang ausgelieferte Opfer ist undifferenziert und einseitig. Pädagogische Arbeit, die solche Bilder nicht hinterfragt, ist unprofessionell, da sie diskriminierende Vorstellungen zu Menschen(gruppen) reproduziert.

    Das gesetzlich verbürgte elterliche Bestimmungsrecht gilt für alle Eltern. Sollte im Einzelfall eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen, finden die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten Anwendung.

    Ein Kopftuchverbot für Minderjährige würde zudem manchen Mädchen den Zugang zu Bildungseinrichtungen verwehren.

    Um selbstbestimmte Entwicklungsprozesse von Mädchen und jungen Frauen zu begleiten und zu unterstützen, braucht es Räume des Empowerments.

    Wir fordern daher ….

    … alle Einrichtungen und Verbände der Pädagogik und Sozialen Arbeit auf, sich kritisch mit den medial aufgeladenen Diskursen zu diesem Thema auseinanderzusetzen und sich auf die fachlichen Grundlagen pädagogischer Arbeit zu besinnen.

    … alle Menschen, die sich den Menschenrechten verpflichtet fühlen, auf, sich Tendenzen entgegen zu stellen, die über eine Polarisierung der Debatte um den Islam die Integrität vieler Mitglieder dieser Gesellschaft in Frage stellen.

    … alle politisch Verantwortlichen auf, sich jeglichen Forderungen für ein Kopftuchverbot zu widersetzen.

    Netzwerk Rassismuskritische Migrationspädagogik

    Redaktion: Andreas Foitzik (adis Tübingen), Dr. Isabelle Ihring (Pädagogische Hochschule Freiburg), Saba-Nur Cheema (Bildungsstätte Anne Frank, Frankfurt), Prof. Dr. Annita Kalpaka (HAW Hamburg), Dr. Axel Pohl (Fachhochschule St. Gallen), Prof. Dr. Nivedita Prasad (Alice-Salomon-Hochschule Berlin)

    ( aus der Liste der Erstunterzeichner )

    Iman Attia, Alice Salomon Hochschule Berlin

    Naika Foroutan, Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM) der Humboldt Universität zu Berlin

    Lamya Kaddor, Universität Duisburg-Essen, Islamische Religionspädagogin und Publizistin

    Yasemin Karakaşoğlu, Universität Bremen

    Silvia Staub-Bernasconi, Institut für Sozialpädagogik, Technische Universität Berlin

    Mark Terkessidis, Publizist

    Aktionsbündnis muslimischer Frauen in Deutschland

    Liberal-Islamischer Bund

    Landesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen (LAG KJS NRW)

    Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein

    Sozialdienst muslimischer Frauen, Köln

    Bundesakademie für Kirche und Diakonie

    Katholische Jugendagentur Düsseldorf

    h t t ps://www.rassismuskritik-bw.de/nein-zum-kopftuchverbot/

    h t t ps://www.ufuq.de/nein-zu-einem-kopftuchverbot-fuer-minderjaehrige-eine-migrationspaedagogische-stellungnahme/

    ::
    ::

    Zur Begründung

    Der Aufruf von Terre des Femmes ist beispielhaft für einen verbreiteten Diskurs, der ein wenig differenziertes und einseitiges Bild über Mädchen und junge Frauen vermittelt, die ein Kopftuch tragen. Er trägt damit zu einer gesellschaftlichen Polarisierung der Debatte um den Islam in Deutschland bei, die zu großer Sorge Anlass gibt. Dies betrifft uns als diskriminierungskritische Pädagogen auch deswegen, weil das dort geforderte Kopftuchverbot explizit und besonders auf „Ausbildungssituationen“ abzielt, also auch unmittelbar auf pädagogische Handlungsfelder zielt.

    Ausgangspunkt für dieses Positionspapier ist ein Verständnis von Pädagogik und Sozialer Arbeit, das sich den Menschenrechten verpflichtet fühlt.

    Im Zentrum der pädagogischen Arbeit steht die einzelne Person und ihr jeweiliger Umgang mit den familiären, milieubezogenen und gesellschaftlichen Strukturen, mit denen sie konfrontiert ist. Dies ist die Grundlage für die pädagogische Arbeit mit Erwachsenen und Jugendlichen, selbstverständlich auch mit Mädchen und jungen Frauen, die ein Kopftuch tragen.

    Ein zentrales Ziel von Erziehung und Bildung ist die Ermutigung und Befähigung zu einer weitgehend selbstbestimmten Lebensführung.

    Da diese Prozesse für niemanden gänzlich frei von Krisen oder Zweifeln sind, unabhängig davon, ob diese durch soziale und familiäre Konflikte und/oder gesellschaftliche Anforderungen hervorgerufen werden, bedeutet pädagogische Arbeit auch, Menschen in diesen Phasen des Lebens zu begleiten.

    Es kann hierbei per se weder ein pädagogisches Ziel sein, Jugendliche dazu zu bringen, auf bestimmte (religiös) belegte Zeichen zu verzichten noch sie darin zu bestärken, diese zu verwenden. Dies gilt auch für das Kopftuch. Dieser Auftrag gilt unabhängig davon, ob die Pädagogin selbst ein Kopftuch trägt oder wie der Pädagoge oder Sozialarbeiter das Kopftuch politisch beurteilt. Genau das ist die professionelle Aufgabe: die Arbeit von den Bedürfnissen und Lebenskontexten der Adressaten unserer Arbeit aus zu denken, diese fachlich zu bewerten, dabei aber nicht eigene politische Ziele oder persönliche Ansichten auf die Adressaten zu projizieren oder durchzusetzen.

    Des Weiteren zeichnet sich (feministische) Mädchenarbeit auch dadurch aus, Mädchen und jungen Frauen zuzuhören, die aus marginalisierten Perspektiven sprechen. Anstatt ihnen eigene Vorstellungen von einer bestimmten Lebensweise überzustülpen, geht es vielmehr darum zu hören, was aus ihrer Perspektive zu einem für sie selbstbestimmten und würdevollen Leben dazu gehört. Eine parteiliche Haltung mit den Menschen ist ein wesentliches Prinzip Sozialer Arbeit und ist gerade in diesem Kontext besonders bedeutsam.

    .

    2. Der Aufruf vermittelt ein einseitiges Bild der betroffenen Mädchen und jungen Frauen als entscheidungsunfähige, dem elterlichen Zwang ausgelieferte Opfer. Dies widerspricht grundlegend dem erforderlichen Interesse an konkreten Handlungsgründen der Adressaten, die in jedem Einzelfall im Kontakt zu klären sind. Das Bild des Opfers kann keine Grundlage einer professionellen pädagogischen Arbeit sein.

    Alle (junge) Menschen bewegen sich in zuweilen widersprüchlichen, zuweilen bedrängenden Verhältnissen und suchen ihren individuellen Umgang damit. So auch mit den die gesamte deutsche Gesellschaft durchziehenden patriarchalen Strukturen, familiären und sozialen Erwartungen, denen gegenüber sie sich verhalten und positionieren müssen.

    Ein Kopftuchverbot jedoch basiert auf der pauschalisierenden Unterstellung, dass Mädchen dazu gezwungen werden, ein Kopftuch zu tragen. Damit wird ihnen jegliche Entscheidungsfreiheit abgesprochen. Dabei zeigt sich in der pädagogischen Praxis, dass sich Mädchen und Frauen aus sehr unterschiedlichen Motiven für das Tragen eines Kopftuches entscheiden. Die Gründe reichen von Frömmigkeit, Sichtbarmachung von muslimischer Identität, Protest gegen erfahrene Diskriminierung bis hin zum Ausdruck des Schutzes vor einer als sexualisiert erlebten Welt. Zu den Gründen können zweifellos auch ein seitens der Familie, Community oder anderer ausgeübter Zwang und Druck gehören. In solchen Fällen hat die pädagogische Arbeit differenziertere Antworten als ein Verbot parat, um die Betroffenen zu stärken und zu unterstützen, die für sie passenden Antworten und Umgangsweisen zu finden.

    Genauso hat auch die Entscheidung, das Kopftuch abzunehmen, vielfältige Hintergründe, u. a. die Hoffnung, Diskriminierungen (in Bildungseinrichtungen) zu entkommen.

    Die Forderung nach einem pauschalen Verbot verkennt hingegen nicht nur die unterschiedlichen Handlungsgründe der Adressaten, sondern verhindert eine notwendige fachliche Auseinandersetzung über situationsangemessene Möglichkeiten pädagogischen Handelns und des Handelns junger Menschen.

    Professionelles pädagogisches Handeln zeichnet sich weiter dadurch aus, Mädchen und junge Frauen, die sich für das Tragen eines Kopftuches entschieden haben, nicht darauf zu reduzieren, so wie es häufig in Debatten um das Kopftuch geschieht. Wie bei allen Menschen ist die Lebensrealität und das Selbstverständnis kopftuchtragender Mädchen und junger Frauen durch viele weitere Facetten, vielfältige Interessen und Bedürfnissen geprägt, die in der pädagogischen Arbeit mit ihnen von großer Bedeutung sind.

    .

    3. In der pädagogischen Begleitung von Kindern und Jugendlichen wird das gesetzlich verbürgte elterliche Bestimmungsrecht selbstverständlich respektiert. Ein Eingriff in dieses kann nur erfolgen, wenn die Gefährdung des Kindeswohls vermutet wird. Eine spezielle, auf muslimische Familien abzielende Regelung ist diskriminierend. Aus einer menschenrechtlichen Perspektive ist das Kopftuchverbot – anders als der Aufruf suggeriert – nicht zu rechtfertigen.

    Sollte im Einzelfall eine familiäre Zwangs- und Gewaltsituation vorliegen, hat die Kinder- und Jugendarbeit eine rechtliche und fachliche Grundlage im Umgang mit Kindeswohlgefährdung, die hier wie in jedem anderen Fall zum Schutz und im Interesse der betroffenen Mädchen und jungen Frauen zur Anwendung kommen kann – unaufgeregt, konsequent und ohne die Beteiligten einer Verunglimpfung auszusetzen.

    Gerade im Hinblick auf den Schutz des Kindeswohls ist eine differenzierte und mehrperspektivische Herangehensweise, die sich nicht von unreflektierten Bildern und Vorstellungen zu bestimmten Bevölkerungsgruppen leiten lassen darf, zwingend nötig. Auch die Durchsetzung von Kinderrechten für alle Kinder muss weiter forciert werden, was jedoch nicht gelingen kann, wenn für Kinder bestimmter Bevölkerungsgruppen aufgrund diskriminierender Vorstellungen eine spezielle Behandlung gefordert wird.

    Es wäre zudem diskriminierend, die angenommene frühe religiöse Beeinflussung junger Muslime zu problematisieren, ohne zugleich die frühe religiöse Beeinflussung junger Menschen durch andere Religionen, so beispielsweise bei der Kindstaufe oder Kommunion in christlichen Familien, zu thematisieren. Damit wird die religiöse Erziehung einer Religion als normal bewertet, während sie im Fall des Islam zum Problem erklärt wird.

    Die Befürworter eines Kopftuchverbots argumentieren explizit menschenrechtlich; ausgespart bleibt jedoch, dass ein Kopftuchverbot menschenrechtlich problematisch zu bewerten ist. Da ein solches Verbot eine gesetzliche Kleidervorschrift darstelle, die vor allem muslimische Frauen beträfe, stellte dieses nach dem AGG eine mittelbare Diskriminierung dar – sowohl eine religionsspezifische Benachteiligung als auch eine geschlechtsspezifische Benachteiligung.

    .

    4. Wir treten entschieden gegen jede bestehende Diskriminierung von jungen Frauen beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit ein. Ein Kopftuchverbot für Minderjährige würde manche Mädchen vom Besuch einer öffentlichen Schule ausschließen und ihnen die Chance auf Ausbildung und Arbeit nehmen. Dies würde einen unfreiwilligen Ausschluss aus der Mehrheitsgesellschaft fördern, was nicht im Sinne der Mädchen und jungen Frauen sein kann.

    Pädagogen stehen häufig vor der großen Herausforderung (junge) Menschen auf ihren persönlichen Lebenswegen zu begleiten, gleichzeitig jedoch auch zu sehen, dass persönliche Ziele durch diskriminierende gesellschaftliche Strukturen nicht verwirklicht werden können und gesellschaftliche Teilhabe für viele aufgrund dieser Strukturen nur eingeschränkt möglich ist. Menschen professionell zu begleiten, bedeutet daher auch, diese exkludierenden Strukturen wahrzunehmen und ihnen entgegenzuwirken und Diskurse zu hinterfragen, die dazu beitragen diskriminierende Strukturen zu festigen.

    Schon jetzt besteht in vielen Ausbildungsberufen ein faktisches Kopftuchverbot, was im Gegensatz zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz steht. Allein die Diskussion zu einem Kopftuchverbot bestärkt die Entscheider, es legitim zu finden, junge Frauen mit Kopftuch auszuschließen.

    Dies hätte sowohl für Frauen, die sich entscheiden, ein Kopftuch zu tragen, verheerende Folgen, als auch für diejenigen, die einen Weg suchen, sich von einem möglichen Druck ein Kopftuch zu tragen, zu befreien. Die Chance auf Teilhabe und eine wirtschaftliche Unabhängigkeit ist eine wesentlich bessere Grundlage für Emanzipationsprozesse als Verbote, die eher zu einer weiteren Entfremdung zur Gesellschaft beitragen.

    .

    5. Wir teilen die Auffassung, dass es allen Mädchen und jungen Frauen möglich sein sollte, ein „selbstbestimmtes Denken und Handeln“ und „den weiten Blick in die Welt und für die eigenen Möglichkeiten“ zu entwickeln. Dafür müssen Pädagogen Räume des Empowerments schaffen, in denen Mädchen und junge Frauen sich selbst stärken sowie Wissen und Strategien entwickeln, um sich angemessene Formen von Freiheit aneignen und selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können.

    Auf diesem Weg der Identitätsentwicklung ist es Aufgabe der Pädagogik, Kindern und Jugendlichen Räume anzubieten und gemeinsam mit ihnen zu gestalten, in denen sie sich mit familialen, institutionellen und gesellschaftlichen Anforderungen an sie und ihren eigenen Bedürfnissen und Wünschen auseinandersetzen können. (Junge) Menschen dabei – ggf. auch kritisch – zu begleiten, eigene Entscheidungen zu treffen, ist ebenfalls ein wichtiges Ziel pädagogischer Arbeit – auch dann wenn diese Entscheidungen konträr zu gesellschaftlichen und/oder familiären Erwartungen stehen.

    Mit dem Aufruf aber werden die Mädchen und jungen Frauen, die sich für das Tragen des Kopftuchs entschieden haben, paternalistisch entmündigt. Mit Rückgriff auf das Argument der Emanzipation wird das Recht auf Selbstbestimmung drastisch eingeschränkt.

    Pädagogisch geht es vielmehr darum, sie zu hören und sie dabei zu unterstützen, Räume zu schaffen, in denen sie sich artikulieren können und sie gehört werden.

    Es können aber auch Räume sein, in denen sie sich Wissen aneignen. Wissen zum einen über die Bedeutung des Kopftuchs, über Interpretationen der religiösen Vorschriften, auch über patriarchale Traditionen in allen Religionen. Auch die Thematisierung der langen Tradition des Wunsches „die andere Frau zu entschleiern“, eine koloniale Tradition, in der es darum geht, der als anders wahrgenommen Frau vorzuschreiben, was Emanzipation ist und wie diese für sie auszusehen hat, kann zum Empowerment beitragen. Im kolonialen Kontext wurde von Zivilisierungsmissionen gesprochen, in denen die „Zivilisierung“ der „anderen“ Frau nach eigenem Vorbild eine zentrale Rolle spielte.

    Mittlerweile haben viele unterschiedliche Perspektiven feministische Ideen geprägt und den stark von westlichen, christlich geprägten, weißen Frauen des Bildungsbürgertums formulierten Feminismus erweitert und ausdifferenziert. Die unterschiedlichen feministischen Positionierungen zu ignorieren und eingleisig am oben beschriebenen Bild ‚eines Feminismus‘ stehen zu bleiben, wird all denjenigen Mädchen und Frauen nicht gerecht, die sich in diesem nicht wiederfinden können. Feministische pädagogische Arbeit zeichnet sich aber dadurch aus, die unterschiedlichen Perspektiven zu hören und anzuerkennen und mit den Mädchen und Frauen darüber im Gespräch zu bleiben.

    März 2019

    h t t ps://www.rassismuskritik-bw.de/nein-zum-kopftuchverbot/

    h t t ps://www.ufuq.de/nein-zu-einem-kopftuchverbot-fuer-minderjaehrige-eine-migrationspaedagogische-stellungnahme/

    .
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    Soweit das den Hidschab selbst für das Kinder- und Jugendalter verbissen verteidigende Netzwerk rassismuskritische Migrationspädagogik BW.

    Nein zum Lehrerinnenkopftuch! Nein zum Richterinnenkopftuch! Kein Hidschab unter achtzehn Jahre!

  9. Jacques Auvergne Says:

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    11.12.2020

    Kompetenzzentrum Islamismus – Bundesweites Projekt der Aktion 3.Welt Saar

    Für ein Verbot des Kinderkopftuchs in öffentlichen Bildungseinrichtungen!

    Pressemitteilung der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes zur heutigen Überreichung der Petition „DEN KOPF FREI HABEN!“ an das Bundesjustizministerium. Zu den öffentlichen UnterstützerInnen gehört auch die Aktion 3.Welt Saar

    facebook.com/KompetenzzentrumIslamismus/posts/3877856442224716?__tn__=-R

    .

    12.12.2020

    Kompetenzzentrum Islamismus – Bundesweites Projekt der Aktion 3.Welt Saar

    Ein erschreckendes Urteil: Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat das Verbot des Kopftuchs für Volksschulkinder aufgehoben. Damit wird die Diskriminierung und Sexualisierung von Mädchen im Interesse des islamischen Patriarchats legalisiert.

    Die Verfassungsbeschwerde war von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) eingebracht worden – diese wird von Erdogananhängern und Muslimbrüdern beherrscht.

    Während gestern in Deutschland die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes dem Bundesjustizministerium eine Petition für das Verbot des Kinderkopftuchs übergeben hat – siehe unseren gestrigen Eintrag – werden in Österreich erreichte Erfolge höchstrichterlich rückgängig gemacht.

    facebook.com/KompetenzzentrumIslamismus/posts/3880979381912422?__tn__=-R

    .

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