أصول الفقه
uṣūlu l-fiqh
Islamprogramm
Gelehrige Rechtsfindung
Kommt der Rechtspluralismus?
Deutschlands Hochschulen, der Wissenschaftsrat und der Islam. Ein Gastbeitrag von Edward von Roy, Köln am 14.07.2010
In diesen Stunden tagt im Kölner MediaPark, der Öffentlichkeit entrückt (unzugänglich), der Wissenschaftsrat (WR) zum Thema Islamische Studien in Deutschland. Journalist Jörg Lau moderiert auf der Tagung.
Gestern (13.07.2010) und heute protestierten in Köln säkular eingestellte, zum Teil dezidiert atheistisch motivierte Bürgerinnen und Bürger gegen das Projekt Islamische Studien, mit dem der WR Imamausbildung und Ausbildung der Lehrer für den Islamischen Religionsunterricht (IRU) an den Universitäten verankern will.
Islam ist leider nach wie vor die organisierte emotionale und „im Kern“ (Hans-Gert Pöttering, Horst Köhler) auch die rechtliche Herabsetzung der Frauen und der Nichtmuslime. Muslimintern wird umfassender Gehorsam verlangt und wird das tugendhafte Verhalten des Einzelnen ganzheitlich (total) kontrolliert. Islamaussteiger und alle Verweigerer des korrekten islamischen Wohlverhaltens, dem die sexuell streng kontrollierte Frau ungleich repressiver ausgesetzt ist als der Mann mit seinen bis zu vier Nebenfrauen und islamrechtlich zulässigen Konkubinen unbegrenzter Anzahl, sollen, glaubt man den Hadithen und den Imamen, auf ewig in der Hölle braten. Erziehung zum mündigen Staatsbürger, der auch seinen Kindern und Mitbürgern die ungeschmälerten Freiheitsrechte zugänglich macht, sieht doch wohl etwas anders aus.
Vielleicht fühlen Europas erste bildungspolitisch Verantwortliche, dem Schweizer Christian Giordano folgend, bereits ausreichend multikulturell, um nach der Beendigung des für alle geltenden einen, einheitlichen Rechts zu streben. Der Professor für Anthropologie forderte den Rechtspluralismus (1). Vielleicht wird Deutschlands universitäres Management die Rechtsungleichheit zwischen Mann und Frau (Scharia, Islam) sowie die Rechtsspaltung im Familienrecht (auch Scharia, auch Islam) bald in aller Toleranz billigen.
Anders als in den Staaten mit religiös begründeter Rechtsspaltung wie Ägypten und Indonesien muss für die kulturelle Moderne die Maßgabe muss das ‚One Law For All‘ sein. Die Rechtseinheitlichkeit und die Gleichberechtigung der Frau ist dabei nicht als „westlich“ (Ali Schariati, Tariq Ramadan) zu verteidigen oder als christlich, sondern als universell. Die allgemeinen Menschenrechte müssen von allen Menschen, hoffentlich nicht erst in ferner Zukunft, auch im Iran verwirklicht werden, Pressefreiheit und (negative) Religionsfreiheit haben irgendwann, bald, auch in allen arabischsprachigen Ländern zu gelten. Dazu freilich wird sich die Säkularität globalisieren müssen, nicht die vermeintliche göttliche Rechtleitung.
Das islamische Heiratsalter beträgt neun Jahre, der höchste saudische Kleriker Scheich Abd al-Aziz bin Abdullah Al asch-Schaich will die heilssichernde Sittlichkeit und will damit die Kindbraut („Our mothers and before them, our grandmothers, married when they were barely 12“). Islamisch völlig folgerichtig verheiratet in der nordgriechischen Region Komotiní und damit versehentlich ganz offiziell durch die EU legalisiert der eine oder andere Mufti zwölf- oder elfjährige Ehefrauen, die alsbald schwanger in Düsseldorf auftauchen, für die einen Kindesmissbrauch, für die anderen Religion (Way to Allah).
Die vollumfänglich islamisierte Sittlichkeit und Verhaltensnorm, die so genannte Scharia darf keinesfalls legalisiert werden, auch nicht ‚teilweise‘.
Arbeitet der Wissenschaftsrat (WR) bereits an der künftigen deutschen Rechtsspaltung, sofern er beziehungsweise indem er den Scharia-basierten und Fiqh-basierten (Fiqh, heilssichernde Sakraljurisprudenz) Islam auf dem Universitätsgelände als Glaubenswahrheit lehren lassen will? Kann es aus der Sicht des WR wissenschaftlich sein, einen auf geheiligte Ungleichbehandlung gründenden, im vermeintlichen Jenseits zentrierten repressiven Lebensführungskult zu verbreiten?
Derlei Schariagelehrsamkeit vielleicht mit, vielleicht ohne jede Außenansicht soll, so sagten es der der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und der WR im Juni dieses Jahres, die deutsche „Vielfalt der Religionen – Theologie im Plural“ fordernd, lediglich zum Zwecke der überfälligen Gleichstellung des Islam mit den Kirchen geschehen und der als demokratiesichernd empfundenen Imamausbildung und Ausbildung der Lehrer für den IRU dienen. Die für alle geltende Verfassung soll irgendwie beibehalten werden, die frauenentrechtende und auch anderweitig differenzierende (diskriminierende) Scharia soll halt nur gelehrt werden, und überhaupt lässt sich die Scharia doch humanisieren, ein bisschen und ganz vielleicht.
Im MediaPark-Gebäude zierte ein frisch gedruckter Zettel eine seitliche Saaltür, der Schriftzug lautete Gebetsraum. Soll es aus Sicht des WR demnächst in jeder Hochschule oder in jeder staatlichen Schule einen Gebetsraum geben? Im WR-Saal saßen, den internationalen Referenten lauschend, mehrere Trägerinnen des heilssichernden Hidschab, der Frauenarm ist schließlich schariatisch anders nackt als Männerarm, teuflisch nackter als der männliche, und Frauenhaar ist im klassischen Islam Schamhaar, männliches Haar hingegen gilt als öffentliche Ehrensache. Säkulare Muslime, die es in Deutschland glücklicherweise ja auch längst gibt, erkennen im Schleier bzw. im Kopftuch ein frauenfeindliches Dressurinstrument kultureller Vormoderne.
Wie sollen demnächst die koranisch verbürgten Teufel im deutschen Hochschulbetrieb didaktisch vermittelt werden, wie die von Allah dem Ungehorsamen zugesicherten Höllenflammen?
Als sich eine bürgerrechtlich engagierte Kölnerin als Ex-Muslima zu erkennen gab, stand der Erlangener Professor für Rechtsvergleichung und Gutachter im Berliner Gebetsraumurteil Mathias Rohe („Auch islamisches Recht ist Recht“, „In Deutschland wenden wir jeden Tag die Scharia an“) auf und verließ den Saal, zeitgleich tat dies ein großer Schwarm von politislamisch anmutenden Damen und Herren aus dem Umfeld von ZMD und IGMG. Das ist äußerst bedauerlich, denn Mina Ahadi hielt im Plenarsaal vor dem WR einen sehr guten, sechsminütigen Vortrag. Anschließend durfte ich durfte vier Minuten lang sprechen. Es ist anerkennenswert, dass Thomas May, seit Februar 2009 der Generalsekretär des Wissenschaftsrates, und Annette Barkhaus den zivilcouragierten Kritikern die Gelegenheit einräumten, ihre Ablehnung des politischen Islam und ihre Warnung vor den geplanten Islamischen Studien den islambegeisterten oder islamunkundigen Tagungsteilnehmern gegenüber zu Gehör zu bringen.
Mohammad Chatami (Amtsvorgänger von Achmadinedschad), Mahmoud Zakzouk (Schariaminister Ägyptens) und Mustafa Ceric (Bosniens Großmufti aus dem ECFR-Netzwerk des Seelsorgers der Muslimbruderschaft Yusuf al-Qaradawi) waren, obschon durch den Wissenschaftsrat offiziell nach Köln eingeladen, verhindert. Man war seitens des WR also bereit, mit der organisierten Vormoderne und Gegendemokratie über den Wissenschaftsbegriff und den Gewissensbegriff (Schavan, Dissertation, Titel) zu debattieren. Die Folgen solcherlei entgrenzter Toleranz dürfen wir den Staatsbürgern der deutschen Zukunft nicht wünschen, das gilt besonders für die frauenfeindlichen Folgen der umfassend praktizierten Gesetzesreligion des Islam.
Solange Scharia und Fiqh nicht überwunden sind das heißt abgelegt sind, so lange ist der Islam nicht schulreif und gehört auch nicht auf das Universitätsgelände, jedenfalls nicht als beworbenes pädagogisches oder sozialarbeiterisches Werkzeug. Im Mittelalterseminar oder in der Vorlesung Politischer Extremismus bleibe die Scharia und bleibe die geheiligte islamische Rechtssprechung hingegen unser willkommener Gegenstand der Untersuchung. Freilich sollte man darauf achten dürfen, dass Lehrende oder Lernende in ihren politreligiösen und damit revolutionären Untersuchungsgegenstand nicht allzu enthemmt verliebt sind. Beim wissenschaftlich behandelten Nationalsozialismus wird das weltweit bereits entsprechend praktiziert und sind Neonazis, als Lehrende wie Lernende, generell unerwünscht.
Wie gedenkt der Wissenschaftsrat den Aufbau von Scharia-Gerichten zu verhindern, wie die massenhafte Ausbreitung des textilen Markierungszeichens der tugendhaften Frau, des Hidschab? Kopftuchverweigerinnen sind in der schariatischen Ex-Logik schlicht Schlampen. Wie will der Wissenschaftsrat die drohende Rechtsverschiedenheit im Familienrecht verhindern, soll Deutschland hier künftig, wie Ägypten, Malaysia oder Indien heute, durch religiös begründete Rechtsspaltung gekennzeichnet sein?
Dem Konformitätsdruck, der von einem erst einmal installierten Scharia-Gericht oder auch von einem schariabasierten Religionsunterricht „mit Verkündungscharakter“ ausgeht, wird sich kaum ein Muslim entziehen können, denn wer gegen Allahs Gesetz verstößt und etwa als Mädchen oder Frau keinen Schleier (Hidschab, verkürzt genannt und genäht: Kopftuch) trägt, verspielt nach orthodox islamischer Auffassung schuldhaft sein Seelenheil und das seiner Angehörigen möglicherweise gleich mit.
Möge der Wissenschaftsrat rasch erkennen und dann auch laut sagen, dass die sexualmagische, frauenentrechtende und kulturrassistische Scharia von Artikel 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit) nicht gedeckt ist. Andernfalls wird die vom WR heute unter Beweis gestellte Toleranz dem authentischen Islam gegenüber zur Auflösung der freiheitlich demokratischen Grundordnung beitragen.
Wird die Scharia erst sozial relevant, wird dem orthodoxen oder „neo-orthodoxen“ (Schiffauer 2010) Islam die Realisierung gestattet, dann wird die von der Verfassung gemeinte Gewalt eben nicht mehr vom Souverän ausgehen, vom Volk, sondern vom Nötigenden Heiratsvormund (Wali Mudschbir), der den Ehemann seiner Tochter auch gegen deren Willen bestimmt, oder sie wird politisch folgenreicher Befehl in Form von Rechtsgutachten eines ECFR-Scheichs, der seinen „besonderen, andersartigen“ (Tariq Ramadan) Staatsbürgern ein Tugendgefängnis aufbaut, eine Moraldiktatur. Unter Religionsfreiheit hatte sich das dann „pluralistisch“ überwundene Grundgesetz etwas anderes vorgestellt.
Den mutigen Demonstranten hat mein Dank zu gelten, den Gegnern der Kölner Tagung Islamische Studien.
Edward von Roy
(1) Gelehriger Islam ist das mehrstufig privilegierende (diskriminierende) Personenstands- und Familienrecht. Einen anderen Islam gibt es nicht. Wollen wir den Rechtspluralismus?
Das anglikanische Kirchenoberhaupt Rowan Williams ist zur Anerkennung der Scharia bereit gewesen, und auch ein postmoderner Anthropologieprofessor will nach wie vor die Transformation Europas in die nicht staatsbürgerlich, sondern ethnoreligiös (barbarisch) begründete Kultur und Justiz. In Hinterzimmern sorgt man für erhabene Festlichkeit und verleiht einander Toleranzpreise und Friedenspreise. Auf Bühnen lässt man weniger Mächtige vom Pluralismus oder von der Gesamtgesellschaft reden. Zeitungen haben die „Allianz der Zivilisationen“ zu beschwören oder „unsere bunte Republik Deutschland“, um, zwischen Finanzkrise und Fußball-WM, den im Namen der Religionsfreiheit begangenen Ausstieg aus der Rechtseinheitlichkeit attraktiv zu machen oder zu vernebeln.
Zum politisch integrierten Islam (zur gebilligten Segregation) schreibt Gieri Cavelty am 29.12.2008 im Tagesanzeiger: »Schweizer Professor will die Scharia einführen«
Schlagwörter: Annette Barkhaus, gesamtstaatliche Bedeutung, Islamische Studien in Deutschland, Jörg Lau, Joerg Lau, Peter Strohschneider, Thomay May, Wissenschaftsrat Islamische Studien
Juli 15, 2010 um 3:34 pm
Sehr geehrte Frau Dr. Barkhaus,
vielen herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Der perfekte technisch-organisatorische Ablauf einer Tagung ist sicherlich wichtig und verdient meine Anerkennung. Und die minutenweise Begegnung mit Ihnen und dem WR-Generalsekretär Thomas May verlief in jede Richtung menschlich aufrichtig und an einem wechselseitigen Lernen orientiert.
Im Saal allerdings (wusste und) erkannte ich Allahs Manager der im Aufbau befindlichen Apartheid und Segregation, ein Schwarm von ihnen, darunter Mathias Rohe, stand, die (nicht vorhandene) Bereitschaft zu Dialog und Demokratie unter Beweis stellend, rasch auf und zog vor, der Islamkennerin Mina Ahadi und mir nicht zuzuhören. Muster von ‚Störung des Schulfriedens‘ beginnen spürbar zu werden, man kann natürlich für Friedhofsruhe auf Schulhof und Campus sorgen (Pax Islamica) und Vorzeigepädagogin Lamya Kaddor bei der CIBEDO verbreiten lassen „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar“. Kaddor hat aus Allahs Sicht sogar Recht, ist aber einstweilen nicht schultauglich.
In Deutschland besteht Religionsfreiheit, anders als im Iran oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Spiritualität oder eine atheistische Weltdeutung mag also hierzulande vom Individuum gerne erarbeitet werden. Der orthodoxe Islam aber ist ein politischer, heute gegenmoderner Kult und ist nicht schulreif.
Nicht für „bekenntnisgebundene Wissenschaft, „Vielfalt der Religionen“, „Gesamtstatlichkeit“ oder „Theologie im Plural“ hat Europas Wissenschaftspolitik und Bildungspolitik zu werben, sondern vor dem Ausstieg aus dem für alle geltenden Recht zu warnen. Der 1957 gegründete Wissenschaftsrat muss sich von Scharia und Fiqh distanzieren – geben Sie bedarfsweise zu, geschlafen zu haben oder erpresst zu werden oder beides zugleich, aber sichern Sie das freie Denken, das nicht westlich oder östlich ist, sondern universell. Fallen Sie den muslimischen Säkularen und den islamgeschädigten Ex-Muslimen aller Welt nicht in den Rücken.
Allahs Gesetz, die ewige und unverhandelbare Scharia ist mehrstufig differenzierend (diskriminierend) und greift das wissenschaftliche Denken (über bzw. der Frauen, über bzw. der Nichtmuslime und Ex-Muslime) an. Der repressive Kult des Scharia-Islam und Fiqh-Islam wird weder Pressefreiheit noch faktennahe Geschichtsschreibung dulden. Der WR hat sich, der Bundesbürger kapiert das, Jörg Lau braucht noch ein wenig Zeit, bereits zu weit vorgewagt und beginnt der Ideologie der Faktenferne zuzuarbeiten, der aggressiven islamischen „Bewegung“ (Erbakan, el-Zayat, IGMG, Tariq Ramadan, Chatami, Zakzouk, Ceric, der halbe Rest saß im MediaPark im Plenarsaal).
Der Träger des Eugen-Biser-Preises und Scheich im ECFR-Netzwerk des revolutionären Yûsuf al-Qaradâwî, Islampolitiker Mustafa Ceric will die Rechtsspaltung (zunächst) im Familienrecht („opening the way for the Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law“). Das haben wir zu verhindern, Religionsfreiheit nach Art. 4 GG meint die Rechtseinheitlichkeit (und zwar diejenige der Gleichberechtigung von Mann und Frau, nicht die der die Seelen aller Rechtgläubigen rettenden organisierten Deklassierung des Weiblichen).
Möge der WR die Kooperation mit dem untereinander bestens vernetzten Umfeld von Jamaat Islami (al-Maudûdî), Milli Görüs (Necmettin Erbakan) und Muslim Brotherhood (FIOE, FEMYSO, IGD, IZ München) einstellen und endlich hörbar über die gegenmoderne islamische Befrachtung der Frau mit heilssicherndem Ekel (‚aura; hidschâb) aufklären. Die juristische Herabsetzung der Frau im islamischen Recht kann von den an der AEMR orientierten Verteidigern der kulturellen Moderne nicht unter Seelsorge, Lebenshilfe oder Pädagogik gefasst werden, auch nicht auf dem Universitätsgelände.
Es mag ja sein, dass es in hundert oder zweihundert Jahren einen demokratiefähigen organisierten Islam gibt. Bis dahin jedoch leben in Deutschland, auch in Köln, keine „Muslime“ oder „Nichtmuslime“, sondern Staatsbürger.
Herr May fragte Frau Ahadi informell und höflich: „Was glauben Sie, wie viele Muslime leben in Köln?“, damit rückt er „Muslime“ in die Nähe der Halsbandsittiche, einer neu zugewanderte, aufregend exotischen Spezies. Die Spaltung der Staatsbürger in „Muslime“ und „Nichtmuslime“ begleitet den Ausstieg aus der Rechtseinheitlichkeit, die Islamische Revolution ist auf derlei Bildung von Menschenklassen angewiesen.
Statt ‚Rechtspluralismus‘ (Christian Giordano) brauchen wir das One Law For All.
Mit freundlichen Grüßen
Edward von Roy
Billigt Rechtsverschiedenheit: Christian Giordano
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/scharia-gerichte_fuer_die_schweiz_1.1606772.html
Neozoon: Halsbandsittich
http://de.wikipedia.org/wiki/Halsbandsittich#Verbreitung
—–
——– Original-Nachricht ——–
> Datum: Thu, 15 Jul 2010 14:31:51 +0200
> Von: „Barkhaus, Annette“
> An: minaahadi@aol.com, edward.von-Roy@gmx.de
> CC: „Buecken, Christine“
> Betreff: Tagung des WR
> Sehr geehrte Frau Ahadi, sehr geehrter Herr von Roy,
>
>
>
> in der kommenden Woche werde ich Ihnen sowohl den Tonmitschnitt Ihres
> Statements als auch die Fotos dazu zukommen lassen.
>
>
>
> Beste Grüße
>
> A. Barkhaus
>
>
>
> Dr. Annette Barkhaus
> Referat Forschung/Research Policy Department
>
> WR | W I S S E N S C H A F T S R A T
>
> Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates/
> Head Office of the German Council of Science and Humanities
> Brohler Straße 11
> D-50968 Köln
> Telefon +49 221 3776-227
> Telefax +49 221 388440
> barkhaus@wissenschaftsrat.de
> http://www.wissenschaftsrat.de
Mai 30, 2011 um 1:05 pm
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Erhöher des Glaubens Strohschneider:
„Auch die Gäste, die sehr kurzfristig – Ende Juni bzw. Anfang Juli – ihre Zusage haben zurückziehen müssen, haben ihre Bereitschaft zur Unterstützung der Einrichtung von Islamischen Studien in Deutschland signalisiert. So hat Professor Mahmoud Zakzouk, Minister für Religiöse Angelegenheiten in Ägypten, angekündigt, bei der „Verwirklichung dieser Pläne (gemeint ist die Einrichtung von Islamischen Studien) mit Rat und Tat mitzuhelfen“.
Auch der ehemalige Staatsminister des Iran, Seyed Mohammad Khatami, bewertet unser Vorhaben und unsere Tagung als „sehr wichtig im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der islamischen Welt und dem Westen“. Aus unterschiedlichen Gründen – primär tages- und außenpolitischen Gründen, in jedem Fall nicht aus wissenschaftspolitischen Gründen – müssen wir das Gespräch mit dem Iran, mit Ägypten und mit Bosnien-Herzegowina zu einem anderen Zeitpunkt führen.
Umso mehr freue ich mich, Professor Amin Abdullah als Vertreter des Ministeriums für Religiöse Angelegenheiten Indonesien und Herrn Professor Ali Dere als Leiter der Auslandsabteilung des Amtes für Religiöse Angelegenheiten in der Türkei (DIYANET) begrüßen zu dürfen.“
Klicke, um auf Strohschneider_Begruessung.pdf zuzugreifen
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Juli 3, 2011 um 3:18 am
Schavan unter bemerkenswerter Auslassung der allgemeinen Menschenrechte:
Es ist nicht meine Aufgabe, vorzuschreiben, wohin sich der Islam zu entwickeln hat. Tatsache ist jedoch, dass Glaube nicht nur geglaubt, sondern auch gedacht werden muss. Dazu gehört unter anderem, das Verhältnis zwischen Religion und Politik zu klären. Wenn es denn so wäre, dass sich Islam und Demokratie beziehungsweise Islam und die moderne Gesellschaft nicht vereinbaren ließen, dann müsste ein Muslim sich entweder von seinem Glauben oder aus Europa verabschieden. Das kann aber nicht die Alternative sein. Aufgabe der Theologie ist es also, die Religion in die Gegenwart zu übersetzen. Eine solche zeitsensible Interpretation des Islams kann die Theologie leisten. Darüber hinaus sollen die neuen Lehrstühle Vorbeter für unsere Moscheen und Lehrer für den islamischen Religionsunterricht ausbilden.
http://www.zeit.de/2011/16/C-Interview-Islamstudien
Januar 14, 2012 um 1:45 am
selam alejkym ich habe interese islam zu studiern ich weis aber nicht wo ich mich wenden muss bite sagen sei mier wen sie was wiessen danke selam alejkym mein tel 015204216478 oder über meine imell adresse agji_armani@live.com
Januar 31, 2012 um 8:08 pm
„In Tübingen ist am Montag das erste Zentrum für Islamische Theologie eingeweiht worden. An den insgesamt vier geplanten Zentren in Deutschland sollen islamische Religionslehrer und auch Imame ausgebildet werden“. …..
…..“Kritiker fürchten außerdem einen starken Einfluss der als konservativ geltenden islamischen Verbände auf Forschung und Lehre. Im Beirat des Tübinger Islam-Zentrums sitzen nur zwei unabhängige Experten, die übrigen fünf Vertreter durften die Verbände Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (Ditib), Verband der Islamischen Kulturzentren e.V. (VIKZ) und Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland e.V. (IGBD) benennen. „Dadurch kann es dazu kommen, dass etwa in der Auslegung des Korans bestimmte Maximen eingehalten werden sollen, die westlichen Wissenschaftsstandards widersprechen“, befürchtet Islam-Experte Eißler“. Diese Skepsis ist begründet, da der bislang einzige Professor des Zentrums, Omar Hamdan, sich nicht für die kritisch-historische Lesart des Koran einsetzt .
Der israelische Professor für Koranwissenschaften leitet seit Oktober 2011 das neu gegründete Tübinger Zentrum für Islamische Theologie. Der Sunnit studierte in Jerusalem Islamwissenschaft und Arabistik sowie an der Eberhard Karls Universität Tübingen vergleichende Religionswissenschaft. 1995 folgte dort die Promotion über das Thema „Die Koranlesung des Ḥasan al-Baṣrī (110/728)“. Anschließend war er wissenschaftlich in Bonn und Berlin tätig .
Der israelische Professor mit palästinensischen Wurzeln, der nach eigener Aussage Theologe und nicht Politiker ist , wird folglich auch keine Zweifel daran aufkommen lassen, dass es nur einen Gott gibt, den man Allah nennt und dieser kann sich niemals irren, weil er allwissend und weise ist. Reflektierte, kritische Außenansicht wird man im Tübinger Zentrum für Islamische Theologie demnach genauso vermissen wie das im Beutelsbacher Konsens verankerte Indoktrinationsverbot / Überwältigungsverbot, das auch auf den Religionsunterricht zu übertragen ist.
Eine derart einseitige, vormoderne Definition von Wissenschaftlichkeit hat jedoch nichts mit den Standards von Forschung und Lehre an unseren Universitäten zu tun, die sich, wie das gesamte Schulwesen den Erkenntnissen der Philosophen der Aufklärung, den universellen Menschenrechten (Paris, 1948) und der FdGO verpflichtet haben (s. Art. 5 Abs. 3, Satz 2). Der Osnabrücker Religionspädagoge Jürgen Heumann meint, dass Schule die Aufgabe habe, Menschen zum Nachdenken und Reflektieren zu bringen. Deswegen gehöre es im Religionsunterricht auch dazu, die Existenz Gottes oder die Entstehung der Bibel zu hinterfragen.
Religionslehre soll zum Perspektivenwechsel anleiten (vgl. B. Dressler 2006) und zu einem gebildeten Umgang mit der eigenen und anderen Religionen führen. Dazu muss allerdings gewährleistet sein, dass jeder Lehrende und Lernende bereit ist, sich auf Augenhöhe und mit Respekt in die Weltsicht anderer hineinzuversetzen und einzufühlen. Nur so kann jeder lernen, mit der Pluralität von religiösen und weltanschaulichen Standpunkten, ob sie nun für eine bestimmte Konfession typisch sind oder eher eine Einzelmeinung darstellen, konstruktiv und wertschätzend umzugehen. Wer sich ungewohnten Sichtweisen öffnet und diese offen und kontrovers diskutiert, kann Anderssein und Glaubensfreiheit innerhalb der Grenzen der Verfassung akzeptieren und aushalten, ohne jemals das Gegenüber in seiner Würde herabzustufen.
Wie sollen die künftigen Lehrer für islamische Religion und Absolventen der Imamausbildung, die wegen des Lehrermangels nach den Vorstellungen von Innenminister Schünemann ebenfalls in dem Lehrfach eingesetzt werden könnten, im Unterricht die an sie gerichteten Erziehungs- Bildungsaufträge erfüllen, wenn sie selbst nicht dafür ausgebildet wurden?
Zottelhexe
http://www.zeit.de/studium/hochschule/2012-01/zentrum-islamische-theologie-2
http://de.wikipedia.org/wiki/Omar_Hamdan
http://www.zeit.de/studium/hochschule/2012-01/zentrum-islamische-theologie-2/seite-2
http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/hochschule_artikel,-Grosses-Medienecho-zu-neuem-Islam-Zentrum-_arid,160300.html
April 12, 2013 um 4:30 am
„Solange Scharia und Fiqh nicht überwunden sind das heißt abgelegt sind, so lange ist der Islam nicht schulreif und gehört nicht auf das Universitätsgelände, jedenfalls nicht als beworbenes pädagogisches oder sozialarbeiterisches Werkzeug.“
Nach etlichen Wochen beliebte die ZEIT den Kommentar zu zensieren und den Kritiker mit einem Warnhinweis zu versehen – aber was war der beanstandete Satz? Wirklich etwas möglicherweise Beleidigendes, wie durch den Zensor suggeriert? Nein, ein simpler wissenschaftlicher, freiheitlich demokratischer sowie pädagogischer Standard: die Forderung nach Abkehr von Scharia und Fiqh. Sehr aufschlussreich, was die ZEIT ihren Lesern nicht zumuten möchte. Zuerst mit Auslassung und Zensorkommentar, dann mit dem angeblich anstößigen jedenfalls beseitigten Satz.
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Edward von Roy
14.07.2010 um 11:51 Uhr
1. Islam ist nicht schulreif, Scharia Rechtsspaltung
Will Deutschlands Bildungspolitik die Beendigung des für alle geltenden einheitlichen Rechts?
Strebt Deutschlands akademisches Management nach der Rechtsungleichheit zwischen Mann und Frau (Scharia) sowie nach der Rechtsspaltung im Familienrecht (auch Scharia)?
Das islamische Heiratsalter beträgt neun Jahre. Der saudische Kleriker asch-Scheich will religiöse Kultur der zwölfjährigen Kindbraut.
Islamisch völlig folgerichtig verheiratet in Griechenland, einem EU-Staat, der eine oder andere Imam oder Mufti zwölf- oder elfjährige Ehefrauen, die alsbald schwanger in Düsseldorf auftauchen, für die einen Kindesmissbrauch, für die anderen ‘Religion’ (Way to Allah).
Mein Dank geht an Thomas May und Annette Barkhaus, die mich vier Minuten lang im Plenarsaal sprechen ließen.
Im WR-Saal saßen mehrere Trägerinnen des Seelen rettenden Hidschab (Frauenarm ist schariatisch anders nackt als Männerarm, Frauenhaar ist Schamhaar).
Chatami, Zakzouk und Ceric (ECFR) waren, obschon durch den WR nach Köln eingeladen, verhindert.
Man war seitens des WR also bereit, mit der organisierten Vormoderne und Gegendemokratie über den Wissenschaftsbegriff und den Gewissensbegriff (Schavan, Dissertation) zu debattieren.
[entfernt. Bitte seien Sie vorsichtig mit Äußerungen, die von einer ganzen Religionsgemeinschaft als beleidigend empfunden werden können. Danke. Die Redaktion/ew]
Edward von Roy
Diplom-Sozialpädagoge (FH)
http://www.zeit.de/studium/hochschule/2010-07/islam-hochschulen?commentstart=1#cid-780764
http://community.zeit.de/user/edward-von-roy
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1. Islam ist nicht schulreif, Scharia Rechtsspaltung
Will Deutschlands Bildungspolitik die Beendigung des für alle geltenden einheitlichen Rechts?
Strebt Deutschlands akademisches Management nach der Rechtsungleichheit zwischen Mann und Frau (Scharia) sowie nach der Rechtsspaltung im Familienrecht (auch Scharia)?
Das islamische Heiratsalter beträgt neun Jahre. Der saudische Kleriker asch-Scheich will religiöse Kultur der zwölfjährigen Kindbraut.
Islamisch völlig folgerichtig verheiratet in Griechenland, einem EU-Staat, der eine oder andere Imam oder Mufti zwölf- oder elfjährige Ehefrauen, die alsbald schwanger in Düsseldorf auftauchen, für die einen Kindesmissbrauch, für die anderen ‘Religion’ (Way to Allah).
Mein Dank geht an Thomas May und Annette Barkhaus, die mich vier Minuten lang im Plenarsaal sprechen ließen.
Im WR-Saal saßen mehrere Trägerinnen des Seelen rettenden Hidschab (Frauenarm ist schariatisch anders nackt als Männerarm, Frauenhaar ist Schamhaar).
Chatami, Zakzouk und Ceric (ECFR) waren, obschon durch den WR nach Köln eingeladen, verhindert.
Man war seitens des WR also bereit, mit der organisierten Vormoderne und Gegendemokratie über den Wissenschaftsbegriff und den Gewissensbegriff (Schavan, Dissertation) zu debattieren.
Solange Scharia und Fiqh nicht überwunden sind das heißt abgelegt sind, so lange ist der Islam nicht schulreif und gehört nicht auf das Universitätsgelände, jedenfalls nicht als beworbenes pädagogisches oder sozialarbeiterisches Werkzeug.
Edward von Roy
Diplom-Sozialpädagoge (FH)
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Juli 14, 2019 um 5:20 pm
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Zur Verteidigung der freien Debattenkultur an Universitäten
Resolution des 69. DHV-Tages 2019 in Berlin
Die Toleranz gegenüber anderen Meinungen sinkt. Das hat auch Auswirkungen auf die Debattenkultur an Universitäten. Die insbesondere im anglo-amerikanischen Hochschulraum zu beobachtende Entwicklung, niemandem eine Ansicht zuzumuten, die als unangemessen empfunden werden könnte, verbreitet sich auch in Deutschland. Im Streben nach Rücksichtnahme auf weniger privilegiert scheinende gesellschaftliche Gruppierungen fordern einige Akteure das strikte Einhalten von „Political Correctness“. Sie beanspruchen aber zugleich die Definitionshoheit darüber, was eine Grenzüberschreitung ist. So fühlen sich einige Studierende schon verletzt, wenn an einer Universität eine Professorin bzw. ein Professor oder eine öffentliche Person mit Thesen auftritt, die der eigenen (politischen) Auffassung zuwiderlaufen.
Vor diesem Hintergrund stellt der DHV fest:
Universitäten sind Stätten geistiger Auseinandersetzung. Die Suche nach Wahrheit und Erkenntnis lebt vom leidenschaftlichen, heftigen und kontroversen Ringen um Thesen, Fakten, Argumente und Beweise. An Universitäten muss daher jede Studentin und jeder Student sowie jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler seine Forschungsergebnisse, Thesen und Ansichten ohne Angst zur Diskussion stellen können. Das Grundgesetz bindet die Freiheit der Lehre lediglich an die Treue zur Verfassung. Darüber hinausgehende Denk- oder Sprechverbote gibt es nicht. Wer die Welt der Universitäten betritt, muss akzeptieren, mit Vorstellungen konfrontiert zu werden, die den eigenen zuwiderlaufen. Zur Verkündung vermeintlich absoluter Wahrheiten taugen Universitäten nicht. Widersprechende Meinungen müssen respektiert und ausgehalten werden. Differenzen zu Andersdenkenden sind im argumentativen Streit auszutragen – nicht mit Boykott, Bashing, Mobbing oder gar Gewalt.
Zugleich bedeutet dies auch: Unkonventionellen, unbequemen, unliebsamen Meinungen müssen Universitäten ein Forum bieten, solange es Forschungsergebnisse und wissenschaftliche Thesen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind. Damit ist unvereinbar, dass sich in letzter Zeit Ausladungen von Personen häufen, die vermeintlich unerträgliche Meinungen vertreten. Soweit es sich um den Versuch handelt, die Äußerung wissenschaftlicher Auffassungen zu unterbinden, ist das einer Universität nicht würdig. Anders verhält es sich, wenn es sich um nichtwissenschaftliche Meinungen von partei- oder allgemeinpolitischen Meinungsführerinnen und Meinungsführern handelt. Insofern gibt es aus Sicht des DHV nur zwei Haltungen: Entweder die Universitäten verstehen und verhalten sich partei- und gesellschaftspolitisch weitgehend avers. Das hält der DHV für nicht richtig: Die Universität muss Teil und Forum der gesellschaftlichen Debatte sein. Ein Rückzug in den „Elfenbeinturm“ schadet ihr selbst. Oder die Universität lässt alle vom Bundesverfassungsgericht (bislang) nicht als verfassungswidrig eingestuften Parteien zu Wort kommen. Das bedeutet in einem freiheitlichen Rechtsstaat, dass die Äußerung einer nicht verfassungswidrigen, aber politisch unerwünschten Meinung nicht nur geschützt, sondern notfalls auch erst ermöglicht werden muss. Ausflüchte schaden der Universität mehr als dass sie ihr nutzen.
Ihre wichtige Aufgabe, Debatten anzustoßen und zu strukturieren, können Universitäten nur ausfüllen, wenn sie nicht denjenigen nachgeben, die sie maßregeln wollen, am lautesten schreien, mit Gewalt drohen oder sie sogar anwenden. Für die Freiheit von Forschung und Lehre muss täglich neu eingetreten und gekämpft werden. Jede einzelne Wissenschaftlerin und jeder einzelne Wissenschaftler steht insofern in einer besonderen Pflicht. Staat und Universitäten sind dazu aufgefordert, sie dabei zu unterstützen.
Berlin, den 9. April 2019
Klicke, um auf Resolution_Verteidigung_der_Debattenkultur-final.pdf zuzugreifen
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Was der Deutsche Hochschulverband will
Der Deutsche Hochschulverband, 1950 in Fortführung des 1936 aufgelösten Verbandes der deutschen Hochschulen neugegründet, tritt für eine unparteiische Wissenschaft in einem freiheitlichen Rechtsstaat ein. Ihre grundlegenden Prinzipien sind die Freiheit und die Unteilbarkeit von Forschung und Lehre.
Der Deutsche Hochschulverband ist Mitgestalter der Hochschul- und Bildungspolitik in Deutschland. Er vertritt die hochschulpolitischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der Hochschullehrer gegenüber Staat und Gesellschaft. Seine besondere Sorge gilt dem wissenschaftlichen Nachwuchs.
Die Arbeit des Deutschen Hochschulverbandes dient sowohl dem Hochschullehrerberuf insgesamt als auch den Interessen des einzelnen Mitgliedes. Der DHV verfolgt mit Stellungnahmen und Vorschlägen die Maßnahmen der Gesetzgebung und Verwaltung.
Der Deutsche Hochschulverband ist die umfassende Service- und Informationseinrichtung für die deutschen Universitätslehrer und den wissenschaftlichen Nachwuchs.
https://www.hochschulverband.de/aufgaben-und-ziele.html#_
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Leitbild des DHV
Leitbild des Deutschen Hochschulverbandes
Unsere Tradition, unsere Werte
Der Deutsche Hochschulverband, 1920 in Halle als Verband der deutschen Hochschulen gegründet und 1950 in Hannover als „Hochschulverband“ neu gegründet, ist mit über 30.000 Mitgliedern die größte Vereinigung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Europa.
Der Deutsche Hochschulverband bekennt sich zur Freiheit und Einheit von Forschung und Lehre. Er sieht sich dem Humboldt’schen Bildungsideal verpflichtet.
https://www.hochschulverband.de/703.html#_
Humboldtsches Bildungsideal
Unter dem humboldtschen Bildungsideal versteht man die ganzheitliche Ausbildung in den Künsten und Wissenschaften in Verbindung mit der jeweiligen Studienfachrichtung. Dieses Ideal geht zurück auf Wilhelm von Humboldt, der in der Zeit der preußischen Rekonvaleszenz auf ein erstarkendes Bürgertum setzen konnte und dadurch den Anspruch auf Allgemeinbildung förderte. Heute bezeichnet der Begriff die zentrale Idee der Einheit von Forschung und Lehre an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen (im Unterschied zu reinen Lehrprofessuren ohne Forschungsaufgaben).
https://de.wikipedia.org/wiki/Humboldtsches_Bildungsideal
Historischer Überblick
Das humboldtsche Bildungsideal entwickelte sich um die beiden Zentralbegriffe der bürgerlichen Aufklärung: den Begriff des autonomen Individuums und den Begriff des Weltbürgertums. Die Universität sollte ein Ort sein, an dem autonome Individuen und Weltbürger hervorgebracht werden bzw. sich selbst hervorbringen.
Ein autonomes Individuum soll ein Individuum sein, das Selbstbestimmung (Autonomie) und Mündigkeit durch seinen Vernunftgebrauch erlangt.
„Das Weltbürgertum ist jenes kollektive Band, das die autonomen Individuen, unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Sozialisation verbindet: Bei [Wilhelm, Anm.] Humboldt heißt es: „Soviel Welt als möglich in die eigene Person zu verwandeln, ist im höheren Sinn des Wortes Leben.“
(…) Die universitäre Bildung soll keine berufsbezogene, sondern eine von wirtschaftlichen Interessen unabhängige Ausbildung sein.
Akademische Freiheit heißt zunächst äußere Unabhängigkeit der Universität. Die Universität soll sich staatlichen Einflüssen entziehen. Humboldt fordert, dass sich die wissenschaftliche Hochschule „von allen Formen im Staate losmachen“ sollte. Daher sah seine Universitätskonzeption vor, dass beispielsweise die Berliner Universität eigene Güter haben sollte, um sich selbst zu finanzieren und dadurch ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit zu sichern. Akademische Freiheit verlangt neben der äußeren Unabhängigkeit der Universität von staatlichen und wirtschaftlichen Zwängen auch die innere Autonomie, d. h. die freie Studienwahl, die freie Studienorganisation und das freie Vertreten von Lehrmeinungen und Lehrmethoden. Die Universität soll deshalb ein Ort des permanenten öffentlichen Austausches zwischen allen am Wissenschaftsprozess Beteiligten sein. Die Integration ihres Wissens soll mit Hilfe der Philosophie zustande kommen. Diese soll eine Art Grundwissenschaft darstellen, die es den Angehörigen verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen erlaubt, einen Austausch ihrer Erkenntnisse zustande zu bringen und sie miteinander zu verknüpfen. Das humboldtsche Bildungsideal bestimmte lange Zeit die deutsche Universitätsgeschichte entscheidend mit, auch wenn es praktisch niemals zur Gänze realisiert wurde oder realisierbar ist. Große intellektuelle Leistungen der deutschen Wissenschaft sind damit verbunden.
Theodor W. Adorno, Noam Chomsky, Albert Einstein, Sigmund Freud, Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Karl Marx, und Friedrich Nietzsche haben sich dazu bekannt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Humboldtsches_Bildungsideal#Historischer_%C3%9Cberblick
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„Soviel Welt als möglich in die eigene Person zu verwandeln, ist im höheren Sinn des Wortes Leben.“ (Wilhelm von Humboldt)
Das Bemühen soll darauf zielen, sich möglichst umfassend an der Welt abzuarbeiten und sich dadurch als Subjekt zu entfalten. Zum Weltbürger werden heißt, sich mit den großen Menschheitsfragen auseinanderzusetzen: sich um Frieden, Gerechtigkeit, um den Austausch der Kulturen, andere Geschlechterverhältnisse oder eine andere Beziehung zur Natur zu bemühen.
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“ so bedarf auch der Mensch einer Welt außer sich “
“ soviel Welt, als möglich zu ergreifen “
“ durch die Verknüpfung unsres Ichs mit der Welt zu der allgemeinsten, regesten und freiesten Wechselwirkung “
Wilhelm von Humboldt, Theorie der Bildung des Menschen. In: Werke. Herausgegeben von A. Leitzmann, Bd. I, Berlin 1903, S. 282-287 (283)
https://www.ruhr-uni-bochum.de/philosophy/didaktik_kultur/humboldt.html.de
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Alexander von Humboldt ou Alexandre de Humboldt … le frère cadet de Wilhelm von Humboldt
https://fr.wikipedia.org/wiki/Alexander_von_Humboldt
Alexander von Humboldt … Alejandro de Humboldt … hermano menor del lingüista y ministro Wilhelm von Humboldt
https://es.wikipedia.org/wiki/Alexander_von_Humboldt
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