Erlaubtes und Verbotenes im Islam

الحلال و الحرام فى الاسلام

The Lawful and Prohibited in Islam

Erlaubtes und Verbotenes im Islam

Demokratie ist nicht ḥalāl!

Verhaltet euch nicht unislamisch, denkt nicht einmal unislamisch! Die kulturelle Moderne mit Gottesfurcht und Wohlverhalten verweigern. In der 50 Jahre alten Schrift »Erlaubtes und Verbotenes im Islam« des Yūsuf al-Qaraḍāwī liest Jacques Auvergne.

Der 83jährige Yūsuf al-Qaraḍāwī (Foto (1)) genießt weltweit unter Sunniten höchste Autorität und billigt glaubensbewegte suizidale Mordanschläge (Selbstmordattentate) gegen Israelis. Der Scheich rechtfertigt weibliche Genitalverstümmelung religiös, sofern die Eltern sie im wohlverstandenen Interesse der Tochter ausüben (2). Der islamische Geistliche war 34 Jahre alt, als er 1960 sein »Al-Ḥalāl wal-Ḥarām fil-Islām« anfertigte, welches mittlerweile selbst ins Malaiische übersetzt worden ist (3).

Bereits ein Jahr nach Veröffentlichung des im Englischen als »The Lawful and Prohibited in Islam« rasch weltweit verbreiteten Buches, 1961, siedelte sich der gebürtige Ägypter in Katar (Qaṭar) an und unterstützte ab dem Folgejahr die Salafi genannten lokalen Wahhabiten beim Aufbau der dortigen Universität. Mit äußerst populären Fernsehsendungen sowie über das elitäre, der Muslimbruderschaft nahe stehende Netzwerk European Council for Fatwa and Research (ECFR) versucht Yūsuf al-Qaraḍāwī, seinen Kampf gegen die kulturelle Moderne und ihre auch für Gottlose oder Frauen ungeschmälert geltenden Menschenrechte zum Erfolg zu führen.

Sezessionsbestrebungen einer Teilbevölkerung werden Separatismus genannt. Mit den von MUSLIMLIGA (seit 1906), Muslimbrüdern (1928 ff.) und Millî-Görüş-Bewegten (ab 1972 / 1973) erhobenen Forderungen nach gesondertem Recht erlebt die staunende Menschheit zwar zumeist keine territoriale islamische Loslösung nach den Konzepten von Dār al-Islām bzw. ISLAMISTAN (4)), aber sehr wohl eine den offenen Krieg umgehende, kriegsähnlich betriebene jurisprudentielle islamische Loslösung, einen koranbasierten Separatismus des Rechts. Den nachnationalstaatlich (stammeskulturell) orientierten Völkerkundler Christian Giordano aus Fribourg in der Schweiz (5)) lässt dieser „Rechtspluralismus“ bekanntlich ebenso ungerührt wie den anglikanischen politischen Führer Rowan Williams (6).

Bosniens Großmufti Mustafa Cerić gehört dem besagten, radikal proschariatischen ECFR an, was am 22.11.2008 den deutschen Politiker Wolfgang Schäuble (7) und bereits am 27.10.2007 die Kölner Dialogfachleute Thomas Lemmen und dessen Ehefrau Melanie Miehl von der Christlich-Islamischen Gesellschaft (8) nicht davon abgehalten hat, den auf die Ungleichbehandlung der Frauen und Nichtmuslime pochenden Theologen einzuladen und öffentlich zu ehren.

Minhāǧ (minhaj (9)) ist eine vom pakistanischen Islamisten („Revivalisten“) Scheich Tahir-ul-Qadri (10) mit seiner auch in Großbritannien und den Niederlanden tätigen Missionsbewegung Minhaj-ul-Quran (MQI) (11)) verwendete Vokabel für den „theologischen Standort“ bzw. für die islamische Position. Auch der revolutionäre al-Qaraḍāwī verwendet diesen Begriff und bezeichnet seine von Islamverharmlosern „unorthodox“ genannte, die Rechtsschulen transzendierende (salafisierende) Herangehensweise als (anglisiert) minhaj al-wasatiyya, als Position der Mitte.

Yūsuf al-Qaraḍāwī betont in einem Essay über Fatwas (1988) die Notwendigkeit, auf alle Rechtstraditionen gleichermaßen zurückzugreifen und nennt diese angeblich undogmatische (korantreue) Vorgehensweise »minhāǧ al-wasaṭīya« (theologische Position des Zentrums). Der Salaf-Kult („Salafismus“) arbeitet eben als Wahhabisierung bzw. Neo-Hanbaliyya.

Der englische Text »The Lawful and Prohibited in Islam« (1960) liegt uns als die deutsche Übersetzung von Ahmad von Denffer vor (Erlaubtes und Verbotenes im Islam) und erschien bei SKD Bavaria (München 1989).

Aṣl bedeutet Kern der Sache oder Fundament (vgl. uṣūlu d-dīn, Schariagrundlagen), an-naṣṣ Eindeutigkeit im Sinne von Handlungsrelevanz:

21. Der Hauptgrundsatz ist das Erlaubtsein der Dinge

Der erste asl oder Grundsatz, den der Islam festlegte, ist, dass die die Dinge, die Allah geschaffen hat und der Nutzen, der durch sie gewonnen werden kann, eigentlich für den Menschen da und deshalb auch erlaubt sind. Nichts ist haram außer dem, was aufgrund eines unzweifelhaften und deutlichen nass von Allah, dem Gesetzgeber, verboten wurde.

Herzlich willkommen beim Zirkus Islam, treten Sie unbesorgt näher, hier ist alles erlaubt oder so ähnlich. Für den muslimischen Menschen versteht sich, und für die Frauen nur zur Hälfte, weiß Gott.

Die vom Islamischen Gesetz angeordnete Nutzbarmachung der irdischen Güter ist total. Die bei dem veritablen Kolonialismus namens Islam anfallende Beute ist zentral zu sammeln und selektiv (ungerecht) zu verteilen. Im Miniaturkalifat der Großfamilie mögen die Frauen arbeiten und ihr Gehalt oder Arbeitslosengeld dem Stammesführer abgeben, der es seinen Lieblingen abgestuft zuteil werden lässt. Den männlichen Lieblingen versteht sich, Frauen brauchen eigentlich kein Bankkonto. Im Kalifat ist Geld herrenlos (zu beschlagnahmen) oder maskulin.

Das von Frauen erwirtschaftete Geld ist unrein und damit eine Gefährdung des irdischen und jenseitigen Heils der ganzen Familie, wie Darul Uloom Deoband im indischen Lucknow klarstellt, denn es reiche nicht, zu sagen, dass eine Frau nicht in der Nähe von Männern arbeiten darf. Vielmehr sei es islamisch verboten (ḥarām), dass sie überhaupt zum Einkommen der Familie beiträgt (12). Der lokale schiitische Maulana („Meister“) Kalbe Jawwad (Syed Kalbe Jawad Naqvi (13)) stimmt dieser Fatwa durchaus zu: „Den Frauen im Islam ist es nicht gestattet, das Haus zu verlassen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, was Aufgabe der männlichen Familienangehörigen ist. Falls sie doch zum Arbeiten gezwungen ist, hat sie dafür zu sorgen, dass die Vorgaben der Scharia nicht verletzt werden.“

Den Dhimmis und den Frauen / beherzt die Sachen klauen: Kleptokrat Allahgott ruft seine irdischen Verwalter zum Nutzbarmachen der Ressourcen auf, die Schwester erbt eben nur halb so viel wie ihr Bruder und der Nichtmuslim bekommt gleich gar nichts.

An-naṣṣ, Klarheit des göttlichen Befehls, erklärt der Hassprediger in Fußnote 2, wo er die Grundlage des muslimischen Lebens bei ihrem Namen aš-Šarīʿa nennt:

21. nass ist entweder ein Koranvers oder eine eindeutige, authentische sunna des Propheten Muhammad. Dies sind die beiden Hauptquellen des islamischen Gesetzes, der scharia.

Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist den Muslimen schließlich ebenso wenig zuzumuten wie die Gleichbehandlung eines Juden, Christen oder Atheisten. Tariq Ramadan (Genf) oder Bajrambejamin Idriz (Penzberg) können über den religionspolitischen Einsatz des Scheichs aus Katar zufrieden sein.

Bajrambejamin Idriz kämpft für eine künftige schariatreue (gegenmodern-revolutionäre) Begegnungs- und Lehrstätte namens ZIEM (http://www.zie-m.de/) und ist der Sohn von Idriz Idriz, einem Imam aus dem mazedonischen Skopje. Der Penzberger Imam, Künstlername Benjamin Idriz, zwischen 1994 und 1998 im Fernstudium am der Muslimbruderschaft zuzurechnenden Institut Européen des Sciences Humaines (IESH) eingeschrieben (14), pflegt den Briefwechsel mit Yūsuf al-Qaraḍāwī, den er 2006 in Bahrain auf einer Tagung zum Thema Mohammed-Karikaturen traf.

Zurück zum spirituellen Führer des heutigen IESH, und von da aus zurück ins Jahr 1960.

Der Mensch ist gar kein Gesetzgeber, Muslime können beanspruchen, von Menschen erlassene Regeln religiös begründet zu verschmähen:

25. Nur Allah allein hat das Recht, zu erlauben und zu verbieten.

Der zweite Grundsatz besteht darin, dass der Islam die Autorität darüber, haram und halal zu bestimmen, eingeschränkt und aus der Hand der Menschen genommen hat, gleich welchen weltlichen oder religiösen Ranges sie sein mögen. Diese Autorität ist allein dem Herrn aller Menschen vorbehalten. Weder Rabbiner noch Priester, weder Könige noch Sultane haben das Recht, den Knechten Allahs etwas grundsätzlich zu verbieten. Wer das tut, hat zweifellos seine Grenze überschritten und sich die Hoheit angemaßt, die im Hinblick auf die Gesetzgebung für die Menschen allein Allah, dem Erhabenen, vorbehalten ist.

Wer ohne äußersten Zwang weltliches Recht und weltliche Gerichtspraxis auf sich anwenden lässt, lästert Gott und ist eigentlich bereits kein Muslim mehr.

27. Verbieten des Erlaubten und Erlauben des Verbotenen ist wie schirk

Der Islam tadelt alle, die eigenmächtige Aussagen über Erlaubtes und Verbotenes machen, ist aber denen besonders streng gegenüber, die Verbote aufstellen, denn die Neigung, Verbote aufzustellen führt zu Unannehmlichkeiten für die Menschen und beschränkt ungerechtfertigt, was Allah für seine Geschöpfe weiträumig gestattet hat.

Nur auf den ersten Blick rückt der Islam hier in die Nähe von Hedonismus und Spaßkultur. Beim genaueren Hinsehen wird nur das islamisch korrekte Verhalten explizit als „weiträumig“ und indirekt als angenehm definiert. Zur Debatte steht die Orthopraxie gar nicht. Ich bringe euch die Freiheit, sagt der Diktator.

So lässt sich der Schariaverhinderer des Diebstahls aller Lebensfreude bezichtigen und ist es dem Gottesfürchtigen ja vielleicht gestattet, den Unbotmäßigen allerlei „Unannehmlichkeiten“ spüren zu lassen, damit „Gerechtigkeit“ herstellbar ist.

Unübersichtlichkeit macht Sorgen. Eine wirklich fürsorgliche Gottheit trifft für dich die Vorauswahl, und auch Mufti, Scheich und Stammesführer wollen nur dein Bestes. Gottes Rat an die Menschheit ist allerdings Befehl:

29. Verbote beruhen auf der Unreinheit und Schädlichkeit der Dinge

Es ist das Recht Allahs, der die Menschen geschaffen und sie mit unzähligen Gaben versehen hat, Gesetze zu geben oder Verbote zu erlassen, wie Er es für richtig ansieht und ihnen gleichfalls Verpflichtungen und Verantwortung aufzuerlegen. Als Seine Geschöpfe haben sie kein Recht, dies in Frage zu stellen oder nicht zu gehorchen. Dies ist Sein Recht als ihr Herr und ihre Pflicht als Seine Diener.

Zehnjährigen Mädchen ist daher die „Verpflichtung und Verantwortung“ zum islamrechtlich einwandfreien ehelichen Geschlechtsverkehr auferlegt, stellt der ranghöchste Kleriker Saudi-Arabiens fest. Derselbe Großmufti, für den weibliches Haupthaar Schamhaar ist, welches, sofern öffentlich sichtbar, die Dämonen heranzieht („Unverschleierte Frauen öffnen das Tor zum Bösen und zum Schlechten“).

Wer das Mädchen für zu jung zum Heiraten hält, handelt ihr gegenüber „ungerecht“, wie ʿAbd al-ʿAzīz bin ʿAbdullāh Āl aš-Šayḫ das Islam genannte ewige Gesetz (Scheich al-Qaraḍāwī: „Es ist das Recht Allahs, Gesetze zu geben oder Verbote zu erlassen“) in Raum und Zeit hinein trägt (15).

Du darfst den Islam gar nicht kritisieren, dein Schöpfer hat dir kein Recht dazu erteilt. Der Koranlehrer ist dein politischer Führer, Islam als Faschismus.

Glauben heißt gehorchen.

29. Aber Allah, der Erhabene, ist bei dem, was er befiehlt, nicht willkürlich. Weil Er seinen Knechten gegenüber barmherzig ist, erlaubt und verbietet er aus gutem Grund, mit Blick auf das Wohlergehen der Menschen. So hat er nur Reines erlaubt und nur verboten, was unrein ist.

Denken war gestern, jetzt kommt al-Islām. Das Verbotene ist dämonisch besudelt.

Simplify your life, der Reinheitsterror ist effizient:

32. Halal genügt, während haram überflüssig ist

Dies hat Ibn al-Qayyim (in: Rauda al-Muhibbin) erläutert: „Allah … hat Zinsen verboten, aber ermutigt zum gewinnbringenden Handel. Er hat das Glücksspiel verboten, aber Er hat erlaubt, bei Wettkämpfen zu setzen, die für das religiöse Streben nützlich sind, wie Pferde- oder Kamelrennen oder Wettschießen. Er hat (den Männern) das Tragen von Seide verboten, aber ihnen die Wahl anderer Stoffe gelassen wie Wolle, Leinen oder Baumwolle. Er hat Ehebruch, Unzucht oder Homosexualität verboten, aber ermutigt zu rechtmäßigen Ehe.“

Wenn wir also die islamischen Regeln in ihrer Gesamtheit betrachten, stellen wir fest, dass dort, wo Allah die Möglichkeiten Seiner Knechte bei manchen Dingen einschränkt, Er ihnen gleichzeitig eine noch größere Auswahl zuträglicher Alternativen anbietet.

Im Scherz: Was für ein liberaler Gott, haufenweise Freiheiten für alle, auch für denjenigen, der sie gar nicht will.

Sich auf die Schrift »Ar-Rauḍatu l-Muḥibbīn. Der Garten der Liebenden (16)« des als Hanbalit geltenden Ibn Qaiyim al-Ǧauziya (1292-1350) zu berufen, ist auch unter heutigen Salafis beliebt, wie ein Blick auf die Seite salaf.com zeigt, die zu den Verwaltern des Gedankenguts der islamischen Gelehrten Albani, Bin Baz und Uthaymin verlinkt (17).

Sechzehn Jahre lang war al-Ǧauziya Schüler des Taqīyu d-Dīn Aḥmad bin Taimīya‎, den die kanadische Autorin, Muslimin und Mitunterzeichnerin des »Manifests der 12 (18)« Irshad Manji als geistigen Impulsgeber der heutigen, gegenmodern und frauenfeindlich arbeitenden Bewegung der so genannten Islamisten erkennt.

Die Feststellung, Ḥalāl reiche aus, während ḥarām Luxus, legt dem Leser nahe: Schura genügt, während ein rein diesseitiger Parlamentarismus überflüssig ist. Oder: Werde wesentlich, Zweitfrau und Kindbraut genügen, die Gleichberechtigung der Frau ist verzichtbar.

32. Was zu haram führt ist ebenfalls haram

Ein weiterer islamischer Grundsatz lautet, dass wenn etwas verboten ist, alles, was dazu führt, ebenfalls verboten ist. Auf diese Weise versperrt der Islam alle Zugänge zum haram.

Sadd aḏ-ḏarāʾiʿ, Absperrung aller hinführenden Wege, im Englischen: blocking the means to evil. Der deutsche Jurist Mathias Rohe („Das Versperren der Mittel“) zeigt sich in seinem »Das islamische Recht: Geschichte und Gegenwart« auf Seite 70-71 ganz begeistert vom, Moral und Seele rettenden, Zaun gegen die Schliche.

Dabei oszilliert sadd aḏ-ḏarāʾiʿ, Allahs unser Verstehen übersteigenden Willkür und, irdisch folgerichtig, der in den Islam integrierten Rechtsunsicherheit aufregend entsprechend, irgendwo zwischen gesundheitspolitischem Präventionsgedanken und religiös begründeter Gewaltanwendung, wobei letztere die Gewaltdosis des zivilen Ungehorsams (civil disobedience, Henry David Thoreau) heutzutage glaubenspraktisch allein deshalb regelmäßig zu überschreiten hat, damit die zu muslimisierenden Individuen den Zumutungen der universellen Menschenrechte nicht ausgesetzt sind.

Was nach dem 10.12.1948 „Islamismus“ ist, war bis zum Vortag Islam.

Etwas leicht Verbotenes tun, um etwas sehr Verbotenes zu verhindern, das ist im heilssichernden Blockieren der Zuwege allerdings mit enthalten. Willkommenerweise sind gerade die Gesetze der Ungläubigen bei Bedarf besonders provokant zu ironisieren: Ein Kind vorsorglich zu züchtigen oder ihm die anstehende Klassenfahrt mit ungläubigen Kindern zu verweigern, könnte es schließlich vor ganz schlimmen Folgen bewahren.

Eines räumlich niederländischen zeitlichen Sonntagvormittags im raumlos und zeitlos gültigen Fastenmonat Ramadan kam ein gewaltiger leerer Schulbus wie zufällig vor einer Konditorei und im Parkverbot zum Stehen. Das kleine Ladenlokal war stundenlang optisch so vollständig abgedeckt wie der Frauenleib mit einer Burka, der Fahrer nicht mehr aufzufinden. Die Sonne kam zum Sinken und der Verkauf von Kaffee und Süßigkeiten fast zum Erliegen. Wer weiß, vielleicht sind so ein paar Paradiesbestimmte von der Nichterfüllung ihrer Fastenpflicht abgehalten worden. Der nichtmuslimische Busunternehmer war mittlerweile telefonisch erreicht worden und am Folgetag murmelte der fromme Angestellte etwas davon, versehentlich den falschen Stellplatz gewählt zu haben. Dass die örtlichen Dhimmis im Ramadan künftig heimlich essen sollen, muss man nicht laut sagen. Die Botschaft des Sittenwächters richtete sich vor allem an die städtischen Muslime, zumal der Kundenparkplatz gleich mit blockiert war: Sadd aḏ-ḏarāʾiʿ, closing the path that leads to evil.

Gleiches Zitat:

32. Was zu haram führt ist ebenfalls haram

Ein weiterer islamischer Grundsatz lautet, dass wenn etwas verboten ist, alles, was dazu führt, ebenfalls verboten ist.

Kunst, Kino, Karikatur, Pressefreiheit oder Demokratie verführen dich zum Glaubenszweifel. Lass das mal besser. Zeitung und Wahlen sind im Kalifat verboten, denn:

Auf diese Weise versperrt der Islam alle Zugänge zum haram.

Dem zu muslimisierenden Kind oder Jugendlichen sind demokratische Umgebungen oder Taten nicht zuzumuten, sofern ein eher islamisches Milieu oder eine stärker koranbasierte Verhaltensweise möglich ist.

Du musst deinen Mitmuslimen unter Beweis stellen, dass du die islamisch inkorrekte Verhaltensweise verachtest und vermeidest. Du darfst nicht unislamisch handeln, nicht einmal unislamisch denken.

Wir müssen überprüfen, ob Deutschlands muslimische Vorzeigepädagogen Lamya Kaddor, Rabeya Müller und Harry Harun Behr einem derartig gegenkulturellen, zur innenstädtischen Abschottung führenden Bestreben, wie wir es aus den fünfzig Jahre alten Forderungen des Yūsuf al-Qaraḍāwī (und den nahezu 1.400 Jahre alten Vorgaben Mohammeds) erschließen können, widersprechen. Ein Scharia und Fiqh nicht glaubhaft verwerfender Islam darf im Bildungsbereich nicht integriert werden, weil die Integration der Intoleranz und die Werbung für die Ungleichbehandlung den Fortbestand der offenen Gesellschaft beenden wird. Islamische Revolution geht auch im Schneckentempo.

Bislang erzieht der Islam dazu, die kleine oder mittlere Ungerechtigkeit zu bekämpfen und die große Ungerechtigkeit zu befördern:

Angesichts einer kleinen oder mittleren Unbotmäßigkeit ist ernstlich oder gespielt empört und verspannt aufschreien, man hat ihr als Amateur-Sittenpolizist beutegierig aufzulauern, der angeblichen Ehebrecherin beispielsweise oder dem Weintrinker. Der großen Ungerechtigkeit hingegen, der weltweiten Deklassierung der Frau oder dem Apostatenmord, ist der Weg zu ebnen.

Ausgerechnet im Namen der „Gerechtigkeit“.

36. Zweifelhafte Dinge sind zu vermeiden. Es gehört zu Allahs Barmherzigkeit gegenüber Seinen Geschöpfen, dass Er sie darüber, was erlaubt und was verboten ist, nicht in Unkenntnis gelassen hat. Vielmehr hat Er klar gemacht, was halal und was haram ist.

Haram gilt für jedermann. In der islamischen scharia hat haram umfassende und fortdauernde Gültigkeit. Es gibt nichts, das z. B. einem Nichtaraber verboten, aber einem Araber erlaubt, auch nichts, das einem Schwarzen vorenthalten und einem Weißen vorbehalten wäre.

Dafür gibt es ganz vieles, was die Frau nicht darf. Und der Islamapostat hat sogar das Recht, einer Hinrichtung beizuwohnen, seiner eigenen nämlich, das muss aber nicht so sein.

Koedukation und gemeinsames Arbeiten von Männern und Frauen gelten den Lobbyisten der islamischen Sozialordnung als widernatürlich und ungerecht. Die iranische Juristin und islamische Theologin Hamideh Mohagheghi etwa (19), Lehrbeauftragte für die Religion des Islam an der Universität Paderborn, Institut für Evangelische Theologie (20), stellt zum Thema Frauenrechte fest:

„Die Geschlechterdemokratie soll nicht zu einer zwanghaften Verteilung der Arbeit in der Form führen, dass in jedem Bereich eine gleiche Anzahl von Männern und Frauen arbeiten müssen. Geschlechterdemokratie ist mehr die Schaffung der Möglichkeiten, dass jeder Mensch, ungeachtet seines Geschlechtes, gemäß seinen Interessen, Fähigkeiten und natürlichen Bedürfnissen sich frei entfalten kann und darf.“

Zu Mann und Frau, weiß die 1954 in Teheran geborene Männerversteherin:

„Dass Mann und Frau von Natur aus besondere unterschiedliche Fähigkeiten haben, ist plausibel. Wenn wir die Natur beobachten, stellen wir fest, dass es unter allen Geschöpfen instinktiv und intuitiv unterschiedliche Verhaltensweisen der Geschlechter gibt. Der Islam legt besonderen Wert auf die natürlichen Bedürfnisse und bezeichnet sie als Zeichen Gottes, worauf der Mensch besonders achten soll. Die natürlichen Unterschiede bedeuten nicht, dass die Geschlechter in eine bestimmte Rolle gezwungen werden sollen.“

Innerhalb des Normengefüges der Scharia ist Kritik an der islamischen Frauenrolle durchaus zulässig, so Mohagheghi sinngemäß. Im Übrigen sei gerade die irdische islamische Herabsetzung der Frau für das konstruktive Miteinander der Geschlechter unentbehrlich. Dazu weiß die regelmäßige Referentin auf Katholikentagen und Evangelischen Kirchentagen:

„Aus islamischer Sicht ist die Zusammenarbeit der Geschlechter möglich, wenn sie sich gegenseitig als gleichwertige Menschen betrachten. Jeder Mensch kann sich, berufend auf die islamischen Werte und Prinzipien, äußern und sein Verständnis vom Islam und seine Werte darstellen. … Es existieren einerseits menschliche Bedürfnisse, die bei allen Menschen unabhängig vom Geschlecht gleich sind und andererseits geschlechtspezifische Bedürfnisse.“

Gegen Hidschab und Scharia predigt die Schiitin nicht, die Uni Paderborn lässt an ihrem Institut für Katholische Theologie die verschleierten Damen Muna Tatari (21) und Tuba Isik-Yigit (22) dozieren.

Von der offensichtlich auch von Paderborn ausgehenden Islamisierung von christlicher Theologie und universeller Wissenschaft zurück zu Scheich al-Qaraḍāwī, noch ein Akzent im selben Zitat, das wir als ganz und gar umfassend lesen dürfen, als totalitär:

36. Zweifelhafte Dinge sind zu vermeiden. Es gehört zu Allahs Barmherzigkeit gegenüber Seinen Geschöpfen, dass Er sie darüber, was erlaubt und was verboten ist, nicht in Unkenntnis gelassen hat. Vielmehr hat Er klar gemacht, was halal und was haram ist. Haram gilt für jedermann. In der islamischen scharia hat haram umfassende und fortdauernde Gültigkeit.

Die Zone des heilsbezogen und strafrechtlich Indifferenten, den neutralen (mubāḥ) Bereich (an action as neither forbidden nor recommended, and so religiously neutral) als verboten (ḥarām) einzustufen ist kennzeichnend für salafistische (hanbalitische / wahhabitische) Milieus. Von hier aus bis zum Gehen „Fī s-sabīl Allāh“, zum „Beschreiten des Pfades Allahs“ (in den Dschihad ziehen (23)) ist es nicht mehr weit.

Der gütige Allah hat euch Erdenbewohnern alles klar gemacht – wer hier noch widerspricht, ist kein Muslim mehr. Ernst gemeinte Diskussionen über das, was zulässig oder untersagt ist, kann es folglich nur unter Polytheisten oder sonstigen Kriegern gegen Gott geben. Die unteilbare šarīʿa allein ist NIẒĀM ISLĀMĪ, sittliche, soziale, politische und juristische Ordnung der umma.

Islam als System, Schariastaat. Pakistan war bereits seit 1956 aus seiner Sicht die weltweit erste islamische Republik und der Islam Staatsreligion. Doch erst 1977 ließ General Mohammed Zia-ul-Haq (24) die auf Mohammed zurückgehende Strafen des ḥadd („Grenze“, gemeint ist die Grenzverletzung eines göttlichen Gebots, die Verletzung der „Rechte Gottes“, ḥuqūq Allāh (sg.: ḥaqq Allāh)) wieder einführen und dem Dieb die Hand abtrennen. Pakistans Familien- und Erbrecht wurde rasch vollkommen islamisiert, der schariabasierte Staat ist seitdem weltweit als vorbildliche Möglichkeit betrachtet worden. General Zia-ul-Haq schwor das Volk auf den »niẓām islāmī« ein, seinem Militärputsch gegen den am 04.04.1979 hingerichteten Zulfikar Ali Bhutto gingen Proteste der MUSLIMLIGA und der Pakistan National Alliance (PNA) wegen Wahlbetrugs voraus. Der globalisierte Trend nach Wiedereinführung der Scharia ging nicht zuletzt von Pakistan aus.

Die Muslimliga wurde 1906 in Dhaka als All-India Muslim League gegründet. Dhaka ist heute Hauptstadt von Bangladesch. Im noch von der Kolonialmacht Großbritannien beherrschten Indien wurde 1916 der „Größte Führer“ (Qaid-e Azam) Muhammad Ali Jinnah (25) zum Präsidenten der Muslimliga gewählt.

37. Was Allah in seiner scharia erlaubt hat, ist allen Menschen erlaubt, und was Er verboten hat, ist allen Menschen verboten, bis zum Tag der Auferstehung.

Die „differenzierten“ Rechtsfolgen für die nach Allahs Weisung zu diskriminierenden Muslimfrauen, Dhimmimänner, Dhimmifrauen und Harbis sind für den frommen Scheich nicht der Rede wert. Ein Mehrstufenrecht wie im Dritten Reich, in dem für Arier und Nichtarier zwölf Jahre lang ein einheitlicher, verbindender und verbindlicher Rechtsrahmen galt.

Die relativ privilegierten männlichen Muslime sind allzeit auf ihr islamisch korrektes Verhalten zu überwachen und nach Maßgabe der Scharia zu bestrafen.

142. Verbot der Entblößung weiblicher Reize

Moral und Benehmen der muslimischen Frau unterscheiden sich deutlich von denen der nichtmuslimischen Frauen oder der Frauen aus der Zeit der dschahiliyya.

Wie sich die Paradiesbestimmte von der Fluchwürdigen unterscheidet, ist vielleicht zweitrangig, Hauptsache man ist anders.

Gegenüber der Dhimmi-Frau hat die Muslima also mental und orthopraktisch eine geheiligte Asozialität an den Tag zu legen. Schließlich gilt es, die Seele zu retten, da ist das Herabsehen auf die Unreine eine Nebensache und unvermeidbar sowieso. Dann und wann soll die Sittenwidrige das Ausmaß ihres Fehlverhaltens allerdings spürbar erleben.

Weil die Dhimmi-Frau zudem eingeladen bleibt, jederzeit zur natürlichen Religion zurück zu kehren, wird sogar kraftvolles Mobbing zur daʿwa, islamischen Mission.

142. Die muslimische Frau ist keusch, würdevoll und besitzt Selbstachtung und Schamgefühl.

Die Frau, die gegen die Scharia verstößt, ist wahrscheinlich als Islam-Apostatin anzusehen. Ich soll die nichtmuslimisch handelnde Tochter eines Muslims oder die Nichtmuslima als obszön und widerwärtig betrachten lernen, die Schamlose erniedrigt sich schließlich selbst. Nur die islamisch korrekte Lebensführung kann sie aus diesem Elend, in das sie gefallen ist wie in einen Brunnenschacht, herauf holen.

Frei nach Fatima Grimm oder Rabeya Müller: Mohammed war Feminist. Wir ergänzen: Wobei der Islam aber keinen Gleichheitsfeminismus, vielmehr einen Unterlegenheitsfeminismus fordert.

143, 144. Benehmen der muslimischen Frau

Das rechte islamische Benehmen, das von der muslimischen Frau gefordert ist und sie davon abhält, ihre Attraktivität ausschweifend zur Schau zu stellen, ist durch folgendes gekennzeichnet:

a) Senken des Blicks: der wertvollste Schmuck einer Frau ist ihr Schamgefühl, und der beste Ausdruck des Schamgefühls ist das Senken des Blicks, wie Allah der Erhabene im Koran sagt: „Und sage den gläubigen Frauen, sie sollen von ihren Blicken senken …“ (24:31)

b) sich nicht auf solche Weise in die Gesellschaft von Männern begeben, dass körperlicher Kontakt entsteht oder Männer und Frauen sich berühren, wie das heute oft in Kinos, Universitäten, Hörsälen, Bussen, Straßenbahnen usw. geschieht. Maqal ibn Yasar berichtet, dass Allahs Gesandter gesagt hat:

„Es ist besser, dass einer von euch mit einem Eisenstachel in den Kopf gestochen wird, als eine Frau zu berühren, die man nicht berühren darf.“

c) Ihre Kleidung muss den Grundsätzen der islamischen scharia entsprechen, die folgende sind:

1. Die Kleidung muss den gesamten Körper bedecken, mit Ausnahme dessen, „was sichtbar sein muss“, was nach der am meisten vorzuziehenden Auslegung Gesicht und Hände sind.

2. Die Kleidung darf nicht durchscheinend sein, so dass sichtbar würde, was darunter ist. Der Prophet hat uns davon unterrichtet:

„Unter den Bewohnern der Hölle sind solche Frauen, die bekleidet und doch nicht bekleidet sind, die verführen und verführt werden. Sie werden den Paradiesgarten nicht betreten und nicht einmal sein Geruch wird sie erreichen.“

Die Bedeutung von „bekleidet und doch nackt“ ist, dass ihre leichten dünnen und durchscheinenden Kleider nicht verbergen, was darunter ist.

3. Die Kleidung darf nicht zu eng anliegend sein, damit nicht die Konturen des Körpers und besonders die Rundungen sichtbar sind, selbst wenn sie nicht durchscheinen.

Studentin: „Ich muss zur Hochschule und bin spät dran!“ – Sittenwächter: „Aber wenn du so rennst, macht dein Gesäß Bewegungen, nun, unkeusche Bewegungen!“ – Studentin: „Dann glotzt mir doch nicht auf den Arsch!“ (Marjane Satrapi (26)).

4. Sie darf keine Kleidung tragen, die speziell Männerkleidung ist, wie heutzutage Hosen.

Der Muslima ist ein Hosenverbot auszusprechen!

5. Bei der Wahl der Kleidung soll sie nicht die Nichtmuslime nachahmen.

Der ansteigende Kopftuchkrieg ist durchaus in zeitlicher Staffelung geplant, jedes Innehalten oder Neubesinnen ermöglicht, vielmehr: verlangt eine noch radikalere textile Segregation. Die Kluft zwischen Islamtreuen und Islamwidrigen soll sich immer weiter vertiefen.

Yūsuf al-Qaraḍāwī empfiehlt den Verweigerern der Weltbürgerlichkeit, im Alltag antiislamisch gekleidete Frauen aufzuspüren oder, falls gerade nicht vorzufinden, Nichtmuslimas aufzustöbern oder wenigstens zu imaginieren, um sie entrüstet mit dem Etikett der Unmoral zu versehen. Der Scheich ruft die Dār al-Islām zur antisozialen Kleidung auf: So ekelt euch doch vor den Nichtmuslimen, weil diese unsittlich bekleidet sind!

Ein halbes Jahrhundert später. Mögen sich die Dhimmi-Französinnen doch mal so richtig nackt fühlen, die keusche „Muslimfranzösin“ aus Émerainville (Region: Île-de-France) will 2009 mit Unterwasserburka schwimmen, Burkini tragen – und flog aus dem Schwimmbad. Entweder trägt sie inzwischen Badekleidung wie alle die anderen Französinnen oder sie verzichtet auf den Wassersport (27).

Bürgermeisteramt von Émerainville. Der Bürgermeister: „Noch zum Burkini. Wir haben das laizitäre Frankreich zu verteidigen, in welchem Männer und Frauen dieselben Rechte und Pflichten innehaben. Dieser Grundsatz ist kein Gegenstand der Diskussion oder Verhandlung (28).“

Im Januar 2009 erlaubte Österreichs multikulturell denkende Hauptstadt der 27-jährigen Johanna den Burkini, eine Wienerin ärgerte sich: „Wir müssen uns ausziehen, warum darf die so ins Wasser?“ Drei Jahre eher, der Burkini war gerade erfunden worden und in Produktion gegangen, verbot der türkische Bürgermeister den islamistischen Bade-Dress im städtischen Schwimmbad von Antalya. Auch im italienischen Varallo Sesia (Piemont) ist der Burkini verboten, eine Zuwiderhandlung hätte eine Strafe von 500 Euro zur Folge. (29).

Im Jahre 1960 war der Hidschab noch nicht wasserfest. Es geht um den Textiliendschihad. Die zu muslimisierenden Töchter (und Söhne) werden hinter die immer dicker werdenden Mauern des Kalifats eingesperrt, einen Weg in ein atheistisches oder auch nur säkulares Leben soll es aus Sicht der Muslimbrüder oder Millî-Görüş-Bewegten nicht geben.

Im Oktober 2010 wurde bekannt, dass die Frau des türkischen Ministerpräsidenten, Emine Erdoğan, in ihrer Kindheit vom eigenen Bruder zum islamischen Schleier gezwungen worden war. Auf die angebliche Freiwilligkeit des Kopftuchtragens sollten wir allerdings nie herein fallen, denn das „es gibt keinen Zwang im Glauben“ bedeutet lediglich, dass du, solange du dich gezwungen fühlst, noch nicht intensiv genug glaubst.

Mein Kind, am Kopftuch zu zweifeln heißt, an Allah zu zweifeln, und das kannst du uns doch nicht antun …

Türkei.

Den türkischen Islamisten, heute in Gestalt der Regierungspartei AKP, ist seit dem frühen Wirken des Kalifatsfreundes Necmettin Erbakan der „Marsch durch die Institutionen“ durchaus erfolgreich gelungen. Das Jahrzehnte alte Kopftuchverbot in Schule und Hochschule, durch das parallele Schulsystem der İmam-Hatip-Schulen (İmam hatip lisesi), das 1997 landesweit 500.000 Schüler ausbildete leider längst ironisiert, droht 2011 in der Praxis zu fallen (30).

Theoretisch wurde das Kopftuch bereits am 07.02.2008 mit der Novellierung der Verfassung in Universitäten und Schulen zugelassen. Sofort regte sich heftiger Widerstand, das Erziehungsministerium und namhafte Hochschulen sagten zu, das Kopftuch keinesfalls zuzulassen. Sich gerade auf den Kopftuchstreit beziehend, warnen die sozialdemokratisch-säkularen Kemalisten der Republikanischen Volkspartei (CHP, Cumhuriyet Halk Partisi, Wahlergebnisse national um die 20 %, Parteichef ist Kemal Kılıçdaroğlu) davor, dass das Land sich weiter in Richtung eines Islamischen Staates entwickelt. Tausende von Demokraten protestierten gegen die Zulassung des Hidschab im Bildungsbereich (31). Am 05.06.2008 widersprach das Verfassungsgericht der Republik Türkei (Türkiye Cumhuriyeti Anayasa Mahkemesi) der Verfassungsänderung.

Bleibt zu hoffen, dass der Schleier auf dem türkischen Schul- und Hochschulgelände möglichst bald und vollständig untersagt werden kann.

Die Hälfte aller türkischen Universitäten lässt das Kopftuch einstweilen zu.

Ägypten, Bosnien, Deutschland.

EMMA-Chefredakteurin Alice Schwarzer (»Wird fürs Kopftuch bezahlt?«) berichtet am 20.10.2010 auf ihrem Blog aus dem aktuellen Frontverlauf im globalen Kopftuchkrieg, bei dem zwischen Kairo, Sarajevo und Berlin längst überall da Schleierstipendien gezahlt werden, wo der fundamentalistische Konformitätsdruck zum Tragen der islamisch korrekten Kleidung nicht ausreicht (32).

146. Umgang mit männlichen Gästen.

Die Frau darf den Gästen ihres Mannes in seiner Gegenwart servieren, solange sie die islamischen Regeln über Kleidung, Bewegung und Gespräch dabei beachtet.

Das Weib als Vielzweckwerkzeug. Nicht nur Zombie und Gebärmaschine, sondern auch noch Haushaltssklavin.

Allahgott als Sexualpädagoge:

146, 147. Geschlechtliche Perversion: Eine große Sünde

Wir müssen wissen, dass der Islam bei der Regulierung des Geschlechtstriebes nicht nur die unrechten geschlechtlichen Beziehungen und alles, was dazu führt verboten hat, sondern auch die als Homosexualität bekannte geschlechtliche Abartigkeit. Diese widernatürliche Betätigung ist eine Umkehr der natürlichen Ordnung, eine Zersetzung der männlichen Geschlechtlichkeit und ein Verbrechen gegen die Rechte der Frau (das Entsprechende gilt auch bei weiblicher Gleichgeschlechtlichkeit). …

Die islamischen Rechtsgelehrten haben über die Strafe für dieses abscheuliche Tun verschiedene Meinungen. … Zwar scheinen die Strafen grausam zu sein, doch wurden sie empfohlen, um die Reinheit der islamischen Gesellschaft zu erhalten und sie von abartigen Elementen rein zu halten.

Alfred Hackensberger: „Seit der islamischen Revolution 1979 soll der Iran bis 4000 Menschen exekutiert haben, die homosexueller Handlungen beschuldigt waren (33).“

150. Die Frau sehen, die man heiraten möchte

Es ist dem muslimischen Mann erlaubt, die Frau zu sehen, der er die Ehe vorschlagen möchte, bevor er weitere Schritte unternimmt, damit er, wenn er die Ehe eingeht, weiß, was auf ihn zukommt. …

151. Der Prophet hat weder bei Mughira noch dem anderen Mann festgelegt, wie viel von der Frau sie sehen dürfen. Manche Gelehrte sind der Meinung, dass das Ansehen auf Gesicht und Hände beschränkt ist. Allerdings ist es ja jedermann erlaubt, Gesicht und Hände zu sehen, wenn keine Begierde damit verbunden ist. Deshalb, da es eine Ausnahmesituation ist, wenn man eine Frau heiraten will, sollte der Mann, der den Vorschlag macht, offensichtlich mehr als das von der Frau sehen können.

Schwul leben darf der Mann im Schariastaat natürlich nicht und die Frau weder lesbisch noch unverheiratet. Nur der Mann darf über die Dörfer kreisen und ein heiratswertes Weib auskundschaften, sie hat zu warten. Dieses Verhalten ist in der deutschen Großstadt fortzusetzen, wie der Mufti dem Leser nahe legt.

Die männerrechtlichen Gepflogenheiten der Brautwerbung und Eheanbahnung nahezu aller vorislamischen Kulturen des nachmalig islamisierten Teils der Erde, nennen wir zoroastrische Perser oder kurdische Jesiden ebenso wie beispielsweise Juden oder Kopten, konnten im Islam konserviert werden wie vor Jahrmillionen das Insekt im Baumharz. Die Normen von Sunna und Scharia selbst gelten allerdings nicht als historisch gewachsen, sondern von Allahgott gestiftet, dein Seelenheil bei schuldhaftem Verweigern unbedingt gefährdend und als dem menschlichen Verstehen enthoben.

Deutlich wird, dass eine solche Weise des Monopols auf Gottgefälligkeit und Sinnstiftung die gewalttätigen Ebenen des Patriarchats verewigen musste, weshalb der so genannte Ehrenmord etwas echt Islamisches ist. Das dem Bernstein gleichende Patriarchat hält nicht trotz, sondern wegen des Islams die Frau in einem entwürdigten und die Gesellschaft in einem fossilen Zustand.

Albanische oder paschtunische Blutrache haben dicht am Islam sowie im Islam ebenso überdauert wie die weibliche Genitalverstümmelung bei Azhar-Muftis und schafiitischen Schariagelehrten, doch sind die koranisch verbürgte Dämonenwelt der allgegenwärtigen Dschinn, die Magie um das den Männerbund in Jagdglück und Führungskraft bedrohende Menstruationsblut sowie der Kult um die männliche, per Initiationsritual zu amputierende Penisvorhaut steinzeitliche Relikte, die der staunende Weltbürger eher bei Papuas und Voodoo vermutet.

Necmettin Erbakan und Yūsuf al-Qaraḍāwī geht es darum, den jungen so genannten Muslimen aller Welt den Einstieg in die kulturelle Moderne dauerhaft zu verbauen, was Europas Eliten leider zum entrückten Lächeln bewegt und sie die Legalisierung der Scharia anscheinend dulden lässt.

Eine reinstes Glück verströmende iKfR („im Kern friedliche Religion“) bekunden uns Hans-Gert Pöttering und Horst Köhler. Scheinbar friedlich und unseren absoluten Gehorsam erheischend, orakelte der Bundespräsident am im Mai 2010: „Ich kenne den Islam als im Kern friedliche Religion, die in sich ruht, ihre eigene Berechtigung und Geschichte hat. Respekt muss uns leiten, wenn wir über den Islam diskutieren“. Wer fortan dagegen widerspricht, da kann die Berufung auf die universellen Menschenrechte wohl auch nicht abhelfen, will offensichtlich Feindseligkeit schüren und zum Religionskrieg blasen. Zwei Jahre eher wurde diese fatale Richtung vom Präsidenten des Europaparlaments bereits genau vorgegeben, der auf dem Osnabrücker Katholikentag, bar jeder Kenntnis über den diskriminierenden Islam oder vielmehr uns ein Märchen erzählend, die Parteigänger von Sunna und Scharia pauschal als Friedensfreunde deklarierte: Der Islam sei eine „im Kern friedliche Religion“, und Terroristen, die im Namen des Islam unschuldige Menschen töteten, missbrauchten ihren Glauben, wie Pöttering die katholischen Sinnsucher rechtleitete. Der tötende Kämpfer für Scharia und Kalifat habe also vom Islam keine Ahnung und Koran und Hadith „im Kern“ falsch verstanden.

Um einige Akteure zu nennen:

A. Klerus top down: Vom britisch-anglikanischen Spitzenfunktionär Rowan Williams über die theokratische Eugen-Biser-Stiftung oder die Christlich Islamische Gesellschaft (CIG) um Thomas Lemmen und Ehefrau Melanie Miehl bis ins sehr ländliche Nachrodt-Wiblingwerde, wo Reinhold Kirste die evangelische Islamerklärung über seine InterReligiöse Arbeitsstelle (INTR°A) koordiniert, dem Schariaversteher wie Udo Tworuschka (Theologische Fakultät der Uni Jena) und Esther Seidel (Leo-Baeck-College, London) beistehen. Damit in Nordamerika und Europa mehr legalisierte Scharia und mehr Abschottung in segregierte, islamkonforme Straßenzüge den erbarmunsglos beibehaltenen Anspruch von Kohäsion und Toleranz nicht stören, wird die vormoderne Apartheid der Religionsvölker durch INTR°A als „Komplementarität der Religionen“ bezeichnet. Gegen Hidschab oder Lehrerinnenkopftuch, gegen Polygamie oder Kindbraut predigt man nicht. Gnadenlose Toleranz.

B. Rechtswissenschaft: Lordrichter Nicholas Addison Phillips, Jurist Mathias Rohe.

C. Geschichtswissenschaft bzw. Anthropologie: Peter Strohschneider und Thomas May vom deutschen Wissenschaftsrat (WR), der den Schweizer Rechtspluralismus fordernde Sozialanthropologe Christian Giordano.

D. Pädagogik: Nordrhein-Westfalens Vorzeigepädagogin und gottesfürchtige Vernunftverweigerin heißt Lamya Kaddor. Religiös begründet weist die 1978 im westfälischen Ahlen geborene Pädagogin ein ungebrochen global gültiges Denken zurück: „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar“. Kaddor ist damit der Ansicht, dass dem irgendwie andersartigen Islam nur eine auf die Nichtmuslime beschränkte wissenschaftliche Aufklärung zugemutet werden kann, die schariarechtlich definierten Muslimbürger hätten nach Artikel 4 GG ein Recht auf Nachwissenschaftlichkeit. Einen Wissenschaftsvorbehalt auf die schariakonforme Erziehung anzuwenden, hält die syrischstämmige Religionserzieherin zudem für verzichtbar, da eine ältere, islamische Aufklärungsleistung „den Weg für die europäische Aufklärung bereitet“ habe. Forderungen nach Gerechtigkeit für die Frau sollen nicht mit der AEMR begründet werden, sondern mit dem Buch der Bücher, denn: „die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist auch im Islam verankert“.

Ob Yūsuf al-Qaraḍāwī oder Europas genannte Lobbyisten der Scharia: Ehrenmord sei mit mehr Islam heilbar und die Frauenentrechtung mit schariabasierter Imamausbildung. Das Kalifat kann kommen.

276. Todesstrafe. Allah der Erhabene spricht: „… und tötet kein Leben, das Allah verwehrt hat, es sei denn mit gerechtem Grund …“ (6:152)

Allah hat drei Verbrechen genannt, bei denen die Todesstrafe gerechtfertigt ist:

1. Mord. Ein bewiesener Mord erfordert Wiedervergeltung, indem dem Mörder das Leben genommen wird – Leben für Leben, weil der, der tötet, mit dem Verbrechen begonnen hat.

Der islamische Geistliche aus Katar, wir erinnern uns: Mustafa Cerić aus Sarajevo ist über den Fatwa-Rat ECFR einer seiner Europavertreter, Benjamin Idriz aus Penzberg ihm in dankbarer Loyalität zugetan, bekennt sich zum religiös begründeten Töten nach dem qiṣāṣ, dem schariatischen Vergeltungsrecht.

Scheich al-Qaraḍāwī kennt den Islam gut, und Allahgott bzw. der koranische Ghostwriter Muḥammad befiehlt uns in Sure 2:178: „Ihr Gläubigen! Bei Totschlag ist euch die Wiedervergeltung vorgeschrieben: ein Freier für einen Freien, ein Sklave für einen Sklaven und ein weibliches Wesen für ein weibliches Wesen.“

Eine kleine Unregelmäßigkeit kann gewaltige Folgen haben. Wie eine durch einen winzigen Dorn entstandene Laufmasche das Gewebe eines Damenstrumpfes komplett zu zerreißen droht, haben die um ihr Heil im Diesseits und Jenseits besorgten Muslime den Missetäter auszupeitschen oder zu töten, damit der Islam der gesamten Menschheit nicht zerstört wird. Den Mörder leben zu lassen wäre ein Webfehler, das Gewebe der Sittlichkeit verlangt, den Fehler sprich den Menschen aus dem sekündlich von Allah gewirkten Gewebe des Lebens zu entfernen, den Aufsässigen zu töten.

Wie bereits erwähnt, studierte Bayerns Vorzeigeimam zwischen 1994 und 1998 am radikalen Institut Européen des Sciences Humaines (IESH), einer auch Centre Bouteloin genannten Privatuniversität im burgundischen Dorf Saint-Léger-de Fougeret unweit von Château-Chinon, einer Einrichtung, die der europäischen bzw. französischen Muslimbruderschaft (FIOE, UOIF) zuzurechnen ist:

„Dipl.-Theol. Benjamin Idriz, geb. 1972 in Skopje, Gymnasium in Damaskus, Studium an der Europäischen Fakultät für Islamische Studien (IESH, Château-Chinon, Frankreich), Magister in Islamischer Theologie an der Al-Ouzai-Universität Beirut (34).“

Der 83-jährige ranghöchste islamische Gelehrte der Muslimbrüder und ihres Dunstkreises hat mittlerweile ein Bildungszentrum gegründet oder gründen lassen, das »Al Qaradawi Centre For Islamic Moderation and Renewal (35)«.

Yūsuf al-Qaraḍāwī kommt zum Schluss seiner Handlungsanleitung und wirft an dieser so exponierten Stelle eine ganz wichtige Frage auf, vielleicht die wichtigste, die den Islam von der kulturellen Moderne scheidet, nämlich die islamisch verstandene Frauenfrage:

297, 298. Aischa sagte: „Die Frauen … der ansar … Als der Vers der Sure an-Nur »dass sie ihr Kopftuch über ihren Busen schlagen« offenbart wurde, gingen die Männer zu ihren Häusern zurück und trugen es ihren Frauen vor. Kaum hatte der Mann es seiner Frau, Tochter, Schwester oder anderen weiblichen Verwandten vorgetragen, band sie das nächstbeste Stoffstück, vielleicht von einem Vorhang mit Bildern darauf (auf ihren Kopf), so dass sie, als sie kamen um hinter dem Propheten zu beten, aussahen, als säßen Krähen auf ihren Köpfen“ (Ibn Kathir bei der Erörterung dieses Verses, nach Ibn Abi Hatim.

298. So war die Reaktion der gläubigen Frauen auf das, was Allah ihnen gesetzlich vorgeschrieben hatte. Sie beeilten sich damit, zu erfüllen, was Er befohlen hatte, ohne Zögern, Einhalten und Nachdenken oder Abwarten. … bis sie ein weiches Stück Stoff bekamen … damit es Kopf und Brust bedeckt … Sie kümmerten sich nicht um ihr Aussehen, das … so war, als säßen Krähen auf ihren Köpfen.

Yūsuf al-Qaraḍāwī fordert die so genannten Muslime dazu auf, die Ansprüche der universellen Menschenrechte religiös begründet zu verweigern und das Kopftuch sowie die mit ihm verbundene Herabstufung der Frau durchzusetzen. Den auf Ungleichbehandlung gründenden Islam hat der spirituelle Führer der Muslimbrüder dabei keineswegs falsch verstanden.

Der im syrischen Bosra (Buṣrā aš-Šām, zur Zeitenwende Teil des Reiches der Nabatäer, ab 106 römisch als Nova Trajana Bostra) geborene schafiitische (!) Rechtsgelehrte Ibn Kathir (Abū l-Fidāʾ Ismāʿīl bin ʿUmar bin Kaṯīr, 1301-1373), sein Ehrentitel lautete ʿImādu d-Dīn („Stütze der Religion“), war ein Theoretiker der tötungsbereiten Islamexpansion (al-ǧihād) und des grenznahen Militärzentrums (ar-ribāṭ, Bewohner: al-murābiṭūn). Gemeinsam mit dem turkmenischstämmigen „Sohn des Goldschmiedes“ aḏ-Ḏahabī (1274-1348), einem Hadith-Kritiker und seinem zweiten Lehrer, gilt er als bedeutendster Schüler von Ibn Taimīya. Als militärseelsorgerlich orientierte Auftragsarbeit verfasste Ibn Kathir „Zur theologischen Auslegung des Strebens nach dem Dschihad“ (Al-Iǧtihād fī Ṭalab al-Ǧihād).

Das geistige Erbe des Ibn Taimīya ist nach vielfacher Meinung vom Gründer des Wahhabismus bzw. reformierten Hanbalismus, Muḥammad ibn ʿAbdu l-Wahhāb, ebenso fortgesetzt worden wie vom zeitgenössichen globalen Flechtwerk der Dschihadisten und Salafisten.

Dabei lässt sich, zur Wahrung von AEMR und GG mehr oder weniger zweckmäßig, betonen, dass die Muslimbruderschaft (MB) aus dem Salafismus heraus entstand. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz etwa sagt: „Al-Banna erhielt eine umfassende religiöse Erziehung, ganz im Sinne der erstarkenden Salafiya-Bewegung, auf deren Basis er später die Grundüberzeugungen der Muslimbruderschaft formulierte. … Mit der Gründung der Muslimbruderschaft (Ägypten, 1928) wurde eine neue Plattform zur Präsentation und Umsetzung der Reformgedanken der Salafiya-Bewegung geschaffen. Aufbauend auf die Salafiya, versuchte die Muslimbruderschaft den Islam als staatliches Ordnungsmodell einzuführen.“ (36)).

Entscheidender, als dem Kalifatsfreund Ḥasan Aḥmad ʿAbd ar-Raḥmān al-Bannā (1906-1949) posthum das Etikett eines Salafisten zu verpassen, ist allerdings, die Menschenrechtswidrigkeit und Grundrechtswidrigkeit der tausend Jahre alten Scharia zu bekennen, zumal weder der MB-Gründer noch ʿAbdu l-Wahhāb noch Ibn Taimīya noch Muḥammad bin ʿAbd Allāh al-Qurašī (570-632) den Islam falsch verstanden haben. Es geht nicht darum, den Islam bzw. seine momentan ärgerlichste Strömung in der Manier eines Hütchenspielers in dieser oder jener geistigen Schublade unterzubringen, sondern um die europäische und deutsche Verhinderung der Rechtsspaltung. Im Übrigen erhielt der Sohn des Imams und hanbalitischen Scheichs Aḥmad ʿAbd ar-Raḥmān al-Bannā as-Sāʿātī keine salafistische Erziehung, sondern eine orthodoxe islamische Erziehung und zusätzliche Ausbildung an der Azhar.

Muslimbruder Yūsuf al-Qaraḍāwī:

298. Was wir hier betonen möchten ist, dass bloßes theoretisches Wissen über halal und haram und ihre Grenzen nicht ausreicht … Obwohl die großen Sünden und die Hauptpflichten jedem Muslim bekannt sind, sehen wir doch viele, die diese Sünden begehen und diese Pflichten vernachlässigen und mit offenen Augen ins Höllenfeuer laufen.

Die typisch muslimisch-orthodoxe, automatenhafte seelische Kippschaltung von Erlaubt und Verboten beschwörend, appelliert Yūsuf al-Qaraḍāwī sinngemäß an die umma: Verweigert euch der offenen Gesellschaft! Verweigert Wissenschaftlichkeit und Pressefreiheit! Verweigert das Leben nach der Art der Nichtmuslime! Verweigert die Gleichberechtigung von Mann und Frau! Und Necmettin Erbakan oder Tariq Ramadan sagen nichts anderes.

298. Wenn der Muslim seine Religion und ihre scharia gut kennt und zugleich ein wirklich waches Gewissen besitzt, dass die Grenzen schützt, so dass sie nicht überschritten werden können, dann ist er wahrlich reich an allem Guten.

Beschließen wir unser Buch mit dem folgenden Bittgebet, dass uns von unseren muslimischen Vorfahren überliefert ist:

„O Allah, mach uns frei durch Dein halal von Deinem haram und durch Gehorsam Dir gegenüber und durch Deine Güte von allem anderen außer Dir.“

Letzte Spuren demokratischer Verunreinigung sind baldmöglich zu bereinigen. Wer ein Gesetz befolgt, das nicht von Allahgott stammt, betreibt schließlich Schirk, polytheistische Beigesellung.

»O Allah! Suffice us through your halal from your haram«, wie es die Seite SunniPath beschwört (37), dem sich das Umfeld von Dr. Farhat Hashmi, dem pakistanisch-nordamerikanischen Netzwerk Al-Huda International zugehörig (38), anschließt: »Suffice me with Your halal (lawful) and (save me) from Your haram (39)«.

Der Demokrat zweifelt an Allahs Güte.

Demokratie ist nicht ḥalāl (40).

Jacques Auvergne

(1) Ana Belen Soage: »Shaykh Yusuf Al-Qaradawi: Portrait of a leading Islamist cleric«. Bei: World Security Network, 17.05.2010

http://www.worldsecuritynetwork.com/showArticle3.cfm?article_id=15628&topicID=29

Drei Bilder, Yusuf al-Qaradawi zeigend

http://alexawy.files.wordpress.com/2008/04/large_82973_48148.jpg

http://newsimg.bbc.co.uk/media/images/44559000/jpg/_44559395_qaradafp.jpg

http://rayaam.info/news_images/824200935400AM8.jpeg

(2) Actually, Muslim countries differ over the issue of female circumcision; some countries sanction it whereas others do not. Anyhow, it is not obligatory, whoever finds it serving the interest of his daughters should do it, and I personally support this under the current circumstances in the modern world. But whoever chooses not to do it is not considered to have committed a sin for it is mainly meant to dignify women as held by scholars.

http://www.islamonline.net/servlet/Satellite?pagename=Islamonline-English-Ask_Scholar/FatwaE/FatwaE&cid=1119503543886

(3) HALAL & HARAM DARAM ISLAM. Buchumschlag aus Malaysia („In der Übersetzung von Dr. Zulkifli Bin Mohamad al-Bakri“).

http://firdauskhalil.files.wordpress.com/2010/03/sam_0463.jpg

Blog des malaiischen Qaradawi-Übersetzers Zulkifli Bin Mohamad al-Bakri, Absolvent der Islamischen Universität zu Medina und der syrischen Universität (‚Ilmu l-Islam), begeistert von Sayyid Qutb und Yusuf al-Qaradawi.

http://zulkiflialbakri.blogspot.com/2010/10/alam-ada-penciptanya.html

Malaysia interessiert sich für die Freimaurer, Zionisten und die palästinensische HAMAS. Syahid = Schahid, Märtyrer. Zeitgenössische Fatwas. Auch hier möchte man al-Qaradawi zitieren („Dr. Yusuf Al-Qardhawi“). Von Zulkifli Mohamad al-Bakri und Fatimah Syarha Mohd. Noordin.

http://albelurani.blogspot.com/2010/06/palestin-tak-pernah-gentar.html

»PALESTIN TAK PERNAH GENTAR! Fatwa kontemporari dan Penyelesaiannya«

http://2.bp.blogspot.com/_He-b5t4HMfY/THPEw7M5y0I/AAAAAAAAAGw/4zlXSjGjr6o/s1600/ScreenHunter_31+Aug.+24+21.10.gif

Älterer Buchumschlag, deutsch, bei: Bavaria SKD (SKD Bavaria Verlag und Handel GmbH, Carl-von-Linde-Straße 23, 85748 Garching bei München)

http://www.druidrhein.net/pres_europa_erlaubtes.jpg

SKD Bavaria Verlag und Handels GmbH, Carl-von-Linde-Straße 23, D-85748 Garching. Ansprechpartner: Herr Abdel-Haliem Khafagy

http://www.wlw.de/treffer/religioese-buecher/muenchen.html

Abdul-Halim Khafagy »An meine gläubige Schwester. 33 Briefe über die Seele und das Paradies« (Zusammenstellung von Sprüchen des bei Salafisten beliebten Ibn Qayyim al-Dschauziya) …

http://www.scribd.com/doc/4447619/An-Meine-Glaubige-Schwester-Abdul-Halim-Khafagy

… das Auszüge aus dem Kitab ar-Ruh und dem Hadi al-Arwah („Führer der Seelen“) des Ibnu l-Qaiyim al-Ǧauziya (Ibn Qayyim al Jawziyyah) enthält:

http://www.amazon.com/Kitab-Ar-Ruh-Ibn-Al-Qayyim/dp/1870582055

Ibn ul Qayyim, bei: ISLAMIC NETWORK. Ar-Rooh. Haadi Arwah ila biladil Afrah.

http://talk.islamicnetwork.com/showthread.php?t=13846

Über Ibn al-Qayyim und dessen „Hādī al-Arwāḥ“, denkt, ein Abu kommt selten allein, am 18.04.2010 ein gewisser Abū al-Qaa-Qaa („Dr. Yusuf al-Qaradhawi hat genau das Gegenteil bestätigt.“). Aus der Diskussion: Anschuldigungen gegen Ibn Taymiyya, bei: AHLU SUNNAH. ISLAM NACH QURAN & SUNNAH UND DEM VERSTÄNDNIS DER SALAF AS-SALIH. (Tarek Saidi, Hamburg)

http://www.ahlu-sunnah.com/threads/29320-anschuldigungen-gegen-ibn-taymiyya

Scheich bin Bāz, zur schariabasierten Staatsführung. Ein obligatorischer Ratschlag zum Herrschen mit dem reinen Gesetz Allāhs – Shaikh ‚Abdil’azīz bin Bāz.

http://www.ahlu-sunnah.com/threads/32075-Ein-obligatorischer-Ratschlag-zum-Herrschen-mit-dem-reinen-Gesetz-All%C4%81hs

»Maʿālim fi ṭ-Ṭarīq – MILESTONES. On The Road To Firmness In Faith« verherrlicht den geistlichen Führer der Muslimbrüder Sayyid Qutb. “Kategorie: Ibn al-Qayyim”

http://iskandrani.wordpress.com/category/scholarly-selections/ibn-al-qayyim/

Über Abdel-Haliem Khafagy berichtet Hans-Martin Tillack am 02.05.2007 im STERN

„Seit 1979 lebt er in München. Drei seiner Kinder sind Deutsche. Doch am 25. September 2001 war es für ihn mit dem Schutz des Grundgesetzes vorbei. Mitten in der Nacht zerrten ihn US-Soldaten aus seinem Hotelzimmer im bosnischen Sarajevo. … Khafagy selbst sagt, er sei in Tuzla zweimal von einem Mann in Zivil vernommen worden, der sich als Deutscher vorstellte. Zwei Nachbarn erinnern sich sogar an merkwürdige Vorgänge vor Khafagys früherem Haus in Oberschleissheim bei München – im Herbst 2001, als der Ägypter in Bosnien war. An mehreren Tagen habe gegenüber ein Mann in einem dunkelgrauem Opel Omega mit Fürstenfeldbrucker Kennzeichen gesessen und Zeitung gelesen – als ob er den Eingang observierte.“

Hans-Martin Tillack: »Droht Steinmeier neues Ungemach?«

http://www.stern.de/politik/deutschland/entfuehrungsfall-khafagy-droht-steinmeier-neues-ungemach-588286.html

(4) Europa durchweht und durchduftet ein erster Hauch von ISLAMISTAN, straßenzugweise oder rechtsparallel.

“The president of the ruling Muslim League announced that Pakistan would bring all Muslim countries together into “Islamistan” – a pan-Islamic entity. In 1949, the Pakistani government also sponsored the World Muslim Conference presided over by the Grand Mufti of Palestine, Amin al-Husseini, to promote Pan-Islamism. This conference led to the formation of the Motamar al-Alam al-Islami (Muslim World Congress), which has since played a crucial role in building up the feeling of Muslim victimization that has subsequently fed the global Islamist movement. Since the creation of Pakistan, Islamist groups have been sponsored and supported by Pakistan’s state machinery at different times to influence domestic politics and shore up Pakistani national identity, which is periodically threatened by sub-national ethnic challenges.”

Aus: Husain Haqqani: »The Ideologies of South Asian Jihadi Groups« in: CURRENT TRENDS IN ISLAMIC IDEOLOGY, Band 1, Seite 14.

http://www.e-prism.org/images/Hudson_Book_-_Final_Version_with_all_changes_.pdf

(5) Pascal Hollenstein: „Der Text birgt Sprengstoff. Was der Sozialanthropologe fordert, ist nicht weniger als der Bruch mit der bestehenden Rechtsordnung in den modernen westlichen Staaten. Nicht mehr alle sollen vor dem Gesetz gleich sein: Je nach Herkunft, Ethnie oder Religion soll künftig anderes Recht gelten und von anderen Gerichten beurteilt werden.“, in: »Scharia-Gerichte in der Schweiz?«, aus: NZZ, 28.12.2008.

http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/scharia-gerichte_fuer_die_schweiz_1.1606772.html

(6) Rowan Williams: “It seems unavoidable and, as a matter of fact, certain conditions of Sharia are already recognised in our society and under our law, so it is not as if we are bringing in an alien and rival system.”, aus: Katie Franklin and agencies: »Rowan Williams says Sharia law unavoidable«, in: THE TELEGRAPH, 07.02.2008.

http://www.telegraph.co.uk/news/uknews/1577927/Rowan-Williams-says-Sharia-law-unavoidable.html

(7) Harald Biskup, 18.11.2008, aktualisiert 19.11.2008, auf: ksta, »Ehrung für Scharia-Verfechter« „Der Historiker Michael Wolffsohn, jüdisches Mitglied im Stiftungsrat der Biser-Stiftung, sagte dem Kölner Stadt-Anzeiger, sollten diese Vorwürfe zutreffen, halte er Ceric für ungeeignet. … Der Kuratoriumsvorsitzende der Stiftung, Heiner Köster, sprach von der Möglichkeit, dass die Preisverleihung auf einer „Täuschung“ basiere.“ Wieso Täuschung, Allahgott hat sich jedenfalls nicht getäuscht und sein bosnischer Schatten Mustafa Cerić, der den Preis geduldig entgegennahm, auch nicht. Das bundespolitische wie das postchristlich-elitäre Deutschland (Eugen-Biser-Stiftung) beschloss, sich zufrieden zu zeigen. Impression Management ist die Kunst des schönen Eindrucks.

http://www.ksta.de/html/artikel/1226655097962.shtml

(8) 25 Jahre CIG. Festakt der Christlich Islamischen Gesellschaft am 27. Oktober 2007 in Bergisch-Gladbach

“An den Feierlichkeiten nahmen teil, der Botschaftsrat für religiöse Angelegenheiten der türkischen Botschaft in Berlin, Sadi Arslan, NRW-Integrationsminister Armin Laschet, der Oberbürgermeister von Köln, Fritz Schramma, der Vorsitzende der Christlich-Islamischen-Gesellscchaft, Wilhelm Sabri Hoffmann und ihr Geschäftsführer Dr. Thomas Lemmen, Frau Ayten Kiliçarslan (DITIB-Vorstandsmitglied), der Großmufti von Bosnien, Mustafa Ceric, Pfarrer Bernd Neuser, Weihbischof Franz Vorrath und eine Reihe von islamischen und christlichen Geistlichen und die Vertreter ihrer Institutionen.“

http://www.chrislages.de/25cig_aslan.htm

Islamerklärer Pfarrer Bernd Neuser. „Besonders gegenüber Muslimen gebe es in Deutschland eine große Verunsicherung, sagte Neuser.“ Wer Sunna und Scharia als frauenfeindlich und kulturrassistisch einstuft, hat demnach offensichtlich keine Informationen, sondern ist „verunsichert“.

http://www.ekir.de/ekir/13064_17909.php

Bernd Neuser, Reinhard Kirste, Udo Tworuschka und die Eheleute Lemmen und Miehl gesellen als proislamistische Kirchenfunktionäre in Vergesellschaftung mit den rechtsspaltenden Schariafreunden Murad Wilfried Hofmann, Sigrid Hunke Irmgard Pinn, Said Ramadan, Mathias Rohe und [Thorsten] Gerald Schneiders und Amir Zaidan. Alles da, von Kirche über Klerus bis Kalifat und Kamel-Fatwa.

Aus der Website: »CHRISTEN UND MUSLIME. Engagement und Kompetenz im Dialog«, c/o Christlich-Islamische Gesellschaft e.V., Alte Wipperfürther Str. 53, 51065 Köln (Buchheim). „Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Melanie Miehl, Wilhelm Sabri Hoffmann“

http://www.christenundmuslime.de/literatur/empfehlungen_cig.php

(9) Minhaj of the True Salaf as Salihoon

http://www.al-adaab.org/home/index.php?limitstart=70

Minhadsch-zentriert, kulturrassismuszentriert, islamrevolutionär. ISIM: »“method of the middle way” (minhaj al-wasatiyya) which goes beyond a mere juridical context.«

http://www.iiav.nl/ezines/email/ISIMreview/2005/no15.pdf

The event was organised by Minhaj Welfare Foundation and Radical Middle Way, and sponsored by Pendle Borough Council.

http://www.minhajwelfare.org/?p=513

“And thus have We willed you to be a community of the middle way, so that you might bear witness to the truth before all humankind.” Qur’an, Surah al-Baqarah, verse 143

The Radical Middle Way (RMW) is a revolutionary grassroots initiative aimed at articulating a relevant mainstream understanding of Islam that is dynamic, proactive and relevant to young British Muslims.

http://www.radicalmiddleway.co.uk/

Die Salafisten von der dem terrorfreundlichen pakistanisch-amerikanischen Scheich Jilani bzw. Gilani (http://www.holyislamvillesc.org/) sowie SunniPath (http://www.sunnipath.com/) nahe stehenden Seite AL-ADAAB stellen Wahhabiten/„Salafiyya“ als Abweichler vom wahren Minhadsch (Minhaj) dar, vom Gerechten Glauben der Salaf as-salihin bzw. True Salaf As Salihoon und rufen zur Echten Lebensweise („Authentic Practices“) und zur Wahren Göttlichen Rechtleitung (True Divine Guidance) auf.

http://www.al-adaab.org/home/index.php?option=com_k2&view=item&id=153:the-beginning-and-spreading-of-wahhabism

Sheikh Syed Abdul-Qadir Jilani (Sheikh Syed Mubarik Ali Shah Gilani)

http://www.holyislamvillesc.org/sheikh/

Jamaat ul-Fuqra (JF) or „community of the impoverished“, a terrorist outfit operating in Pakistan and North America, was formed by a Pakistani cleric, Sheikh Mubarak Ali Gilani, in New York in 1980. Bei: SOUTH ASIAN TERRORISM PORTAL (SATP)

http://www.satp.org/satporgtp/countries/pakistan/terroristoutfits/jamaat-ul-fuqra.htm

Jamaat-ul-Fuqra, Sheikh Mubarik Ali Hasmi Shah Gilani. International Quranic Open University. Welcome to Islamberg. Bei: Northeast Intelligence Network

http://homelandsecurityus.com/special-investigative-reports/muslim-terrorist-training-camps-in-north-america

Pakistani, Sufi, Salafi, Dschihadi und US-Bürger. Mubarak Ali Shah Gilani (Mubrik Ali Shah Jilani) is a Hanafi Sufi cleric from Pakistan and founder of the Muslims of the Americas organization.

http://en.wikipedia.org/wiki/Mubarak_Ali_Gilani

Bei den Kulturrassisten von TWO CIRCLES zum Begriff Minhadsch: Among the things that we are given is the Shari’ah and minhaj,

http://www.twocircles.net/polls/best_indian_muslim_organization.html

Khilafat, Muslim separatism. I belong to two circles of equal size, but which are not concentric. One is India, and the other is the Muslim world. — Maulana Muhammad Ali Jauhar

http://www.twocircles.net/about.html

Muhammad Ali Jinnah. Fourteen Points

http://en.wikipedia.org/wiki/Muhammad_Ali_Jinnah#Fourteen_points

ISLAMISIERUNG einer Weltregion im Namen von „Religionsfreiheit“ und „Personenstandsrecht“: Punkt 7 und 12 verhindern Staatsbürger und Stadtbürger und geben Scharia und Dhimma den Vorrang:

Full religious liberty, i.e. liberty of belief, worship and observance, propaganda, association and education … the protection of Muslim culture and for the protection and promotion of Muslim education, language, religion, personal laws and Muslim charitable institution

http://en.wikipedia.org/wiki/Fourteen_Points_of_Jinnah

(10) Shaykh-ul-Islam Dr Muhammad Tahir-ul-Qadri is the founding leader of Minhaj-ul-Qur’an International (MQI)

http://www.islamicresearcher.com/

Minhaj University Lahore

http://www.mul.edu.pk/home/index.php

Faculty of Islamic Studies

Department of Islamic Studies

Department of Shariah

http://www.mul.edu.pk/home_old/index.php?id=39

Minhaj University Lahore Pakistan: „The university established by Minhaj-ul-Quran International under the supervision of Dr. Muhammad Tahir-ul-Qadri“

http://video.google.com/videoplay?docid=-6312514991908313997#

(11) Islam stands for peace, love and human dignity and there is no room for terrorism in Islam. This was stated by Shaykh-ul-Islam Dr. Muhammad Tahir-ul-Qadri, in a powerful speech to a gathering of thousands of British Muslims at the Global Peace & Unity event on Sunday 23 October 2010.

http://www.minhaj.org/english/index.html

Gosha-e-Durood ist eine weitere Organisation um den „Scheich des Islam“ Tahir-ul-Qadri.

http://www.gosha-e-durood.com/durood/index.php

(12) THE TIMES OF INDIA titelt am 12.05.2010 »Deoband Fatwa. It`s illegal for women to work, support family«. Pervez Iqbal Siddiqui:

The fatwa was in response to a question whether Muslim women can take up government or private jobs and whether their salary should be termed as `halal‘ (permissible under the Sharia) or `haram‘ (forbidden). Well-known Shia cleric Maulana Kalbe Jawwad, however, justified the fatwa. „Women in Islam are not supposed to go out and earn a living. It’s the responsibility of the males in the family.“

http://timesofindia.indiatimes.com/india/Deoband-fatwa-Its-illegal-for-women-to-work-support-family/articleshow/5919153.cms

(13) Lucknow und Indiens Schiiten. Kalbe Jawwad (Syed Kalbe Jawad Naqvi)

Rizvi Syed Haider Abbas: »Who is Kalbe Jawwad«, in: »The Milli Gazette. Indian Muslim`s Leading English Newspaper«, am: 24.05.2006

http://www.milligazette.com/dailyupdate/2006/20060525_muslim_india_politics.htm

(14) Benjamin Idriz als Student am Institut Européen des Sciences Humaines (IESH). Bei: Gesellschaft der Freunde Islamischer Kunst und Kultur e. V.

http://www.freunde-islamischer-kunst.de/2010/10/buchertipps-quer-durch-die-buchhandlung/

Benjamin Idriz und die im Département Nièvre ansässige Scharialehrstätte der europäischen Muslimbrüder: „1994 Islamisch-theologisches Gymnasium in Damaskus; Abschlussdiplom über die Emanzipation der Frau im Islam; 1994-1998 Fernstudium bei der Europäischen Fakultät für Islamische Studien (IESH, Château Chinon, Frankreich); 2000 Magister in Islamischer Theologie an der Al-Ouzai-Universität Beirut/Libanon; seit 1995 Imam der Islamischen Gemeinde Penzberg (Oberbayern)“

http://www.zie-m.de/index.php?option=com_content&view=article&id=444&Itemid=2

„ZIEM, das ist die Abkürzung für das “Zentrum für Islam in Europa – München”. Es ist eine Initiative, die bisherige muslimische Vergangenheit in diesem Lande herausfordern will, sich der Lebensrealität im Kontext der Gegenwart im Hier und Jetzt zu stellen. Das Projekt ZIEM ist ein aufrichtiges Angebot von Muslimen in München, die sich dem Gemeinwohl unserer Gesellschaft in Deutschland verpflichtet sehen.

Mit Bezug auf das Konzept vom ZIEM ist von einer progressiven und innovativen Ansatzweise die Rede. Innovativ deshalb, weil dieses Konzept sich in einem Punkt von eingespielten muslimischen Strukturen unterscheidet: Es ist vollkommen abgekoppelt von Einflussnahmen durch die einstigen Herkunftsländer.

Progressiv deshalb, weil es spezifisch auf das Hier und Heute und auf den heutigen, in Deutschland heimischen Muslim eingeht, und auf unser aller gemeinsame Zukunft hin ausgerichtet ist.

ZIEM will mit seiner Initiative auf allen erforderlichen Ebenen den Prozess der Integration unterstützen und beschleunigen. In diesem Sinne versteht sich ZIEM als eine Art Querschnittsfunktion zwischen muslimischen Migranten und deutscher Gesellschaft.

ZIEM stellt es sich zur Aufgabe, den Islam in den europäischen Strukturwandel einzubeziehen und will den gesellschaftlichen Diskurs um eine Neuorientierung der unterschiedlich geprägten religiösen Identitäten auf innovative Weise begleiten.

ZIEM betrachtet es als zentrale Aufgabe, Musliminnen und Muslimen in München zur Wahrung islamischer Identität und gleichzeitig zur Festigung der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung in Deutschland ein wertvoller Partner zu werden.“

Zusammenfassend sind die Hauptanliegen:

Zentrale Aufgabe ist es, für Muslime einen kompetenten Partner zu schaffen, um islamische Identität in die demokratische Mehrheitsgesellschaft erfolgreich zu integrieren

Zur besseren Lebensqualität im Sinne eines friedvollen, ausgewogenen und respektvollen Miteinanders zwischen Mehrheits- und Minderheitsgesellschaft beizutragen

Als Bindeglied zwischen staatlichen Institutionen und zivilen Einrichtungen zu fungieren

Alle Menschen, unabhängig von Ihrer Herkunft, von ihrer Rasse, von ihrem sozialen Status, ihrem Geschlecht und ihrer Religionszugehörigkeit gleichberechtigt aufzunehmen und zu vertreten

Die Rolle und die Stellung der Frau im gesellschaftlichen Partizipationsprozess zu stärken

http://www.zie-m.de/index.php?option=com_content&view=article&id=390&Itemid=752&lang=de

(15) Saudi Arabia’s most senior cleric has told followers it is permissible for ten-year-old girls to marry and anyone who think they are too young are doing the youngsters ‘an injustice’. Abdul-Azeez ibn Abdullaah Aal ash-Shaikh, the country’s grand mufti, said: ‘It is wrong to say it’s not permitted to marry off girls who are 15 and younger. ‘A female who is ten or 12 is marriageable and those who think she’s too young are wrong and are being unfair to her,’ he said during a Monday lecture. Bei: INFIDELS ARE COOL, 14.01.2009

http://infidelsarecool.com/2009/01/14/saudi-arabias-senior-most-cleric-oks-pedophelia/

Seelenrettende Universitäten, mit Hilfe des Wissenschaftsrates (WR) demnächst auch in Deutschland: Faculty of Sharee’ah, Fakultät für Scharia.

Grand Mufti ‚Abd al-‚Aziz ibn ‚Abd Allah Aal ash-Shaikh, Biography.

http://www.fatwa-online.com/scholarsbiographies/15thcentury/abdulazeez.htm

(16) Ibn Qayyim (al-Jauzīya, al-Jawziyyah). Rawdhat al-Muhibbeen (The garden of the lovers).

http://books.google.de/books?id=CP6O3wkivMIC&printsec=frontcover#v=onepage&q&f=false

Dort, zu: Ibn Qayyim al-Dschauziya:

http://books.google.de/books?id=CP6O3wkivMIC&printsec=frontcover#v=onepage&q=Qayyim&f=false

Abdul Hakim I. al-Matroudi: »The Hanbalī School of law and Ibn Taymiyyah. Conflict and conciliation«

http://books.google.de/books?id=PVL2qKzcM6AC&printsec=frontcover&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false

Dort, zu: Ibn Qaiyim al-Ǧauziya:

http://books.google.de/books?id=PVL2qKzcM6AC&printsec=frontcover&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q=Qayyim&f=false

(17) Unsere vor- oder nachmodernen Salafisten lesen Dschauzia.

http://salaf.com/2007/02/12/new-book-ibnul-qayyims-the-path-to-guidance/

(18) Manifest der 12 „Gemeinsam gegen den neuen Totalitarismus“

http://www.welt.de/print-welt/article201259/Manifest_der_12_Gemeinsam_gegen_den_neuen_Totalitarismus.html

MANIFESTO: Together facing the new totalitarianism

http://news.bbc.co.uk/2/hi/europe/4764730.stm

Le manifeste des douze : „Ensemble contre le nouveau totalitarisme“

http://www.communautarisme.net/Le-manifeste-des-douze,-publie-par-Charlie-Hebdo-Ensemble-contre-le-nouveau-totalitarisme-_a699.html

Il manifesto dei dodici : „Insieme contro il nuovo totalitarismo“

http://www.prochoix.org/cgi/blog/index.php/2006/03/01/419-il-manifesto-dei-dodici-insieme-contro-il-nuovo-totalitarismo

(19) Hamideh Mohagheghi, in: »Geschlechterdemokratie – ein Thema im Islam?«, bei: HUDA. Netzwerk für muslimische Frauen.

http://www.huda.de/zeitschrift/geschlechterdemokratie.html

(20) Universität Paderborn, Institut für Evangelische Theologie

http://kw.uni-paderborn.de/institute-einrichtungen/institut-fuer-evangelische-theologie/personal/mohagheghi-hamideh/

(21) Muna Tatari

http://kw.uni-paderborn.de/institute-einrichtungen/institut-fuer-katholische-theologie/personal/tatari/

Forum 2: Wie können Bibel und Koran Frauen aus Unterdrückung befreien? … Muna Tatari M.A. (Hamburg), Geschlechtergerecht – genderbewußt – gender-jihad. Was tragen diese Ansätze zu einer (Frauen-)befreienden Tradition bei und wo sind möglicherweise ihre Grenzen? Tagung, Diözese Rottenburg-Stuttgart, Stuttgart-Hohenheim am 06.-08.03.2009

http://www.akademie-rs.de/fileadmin/user_upload/pdf_archive/schmid/TFCI/ThF_2009/Programm_Theologisches_Forum_2009.pdf

(22) Tuba Isik Yigit

http://kw.uni-paderborn.de/institute-einrichtungen/institut-fuer-katholische-theologie/personal/isik-yigit/

Tuba Isik Yigit (Tuba Işık-Yiğit) sitzt mit Maryam Brigitte Weiß (ZMD, BFmF, Pro-Lehrerinnenkopftuch-Lobby „Initiative für Selbstbestimmung in Glaube und Gesellschaft (ISGG)“) im Vorstand von »Muslimische Frauen«:

„Tuba Işık-Yiğit ist gebürtige Mainzerin. Sie ist Magister Juristin und Pädagogin. Während des Studiums absolvierte sie zusätzlich einen universitären Weiterbildungsstudiengang zur Islamischen ReligionslehrerIn an der Universität Osnabrück. Durch diese Fortbildung und Auslandssemester an theologischen Fakultäten in der Türkei liegt ihr Schwerpunkt insbesondere auf Islamischer Religionspädagogik. Seit Februar 2010 ist sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Komparative Theologie und Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn. Ein wesentlicher Beitrag von ihr besteht darin, die Etablierung eines Forschungsverbundes „Islamische Theologie“ an der Universität Paderborn mit dem Ziel der Schaffung der Infrastruktur für einen Lehramtsstudiengang „Islamische Religionslehre“ an derselben Universität mitzutragen. Tuba ist als Multiplikatorin des bundesweiten Projekts „Gegen häusliche Gewalt“, der türkischen Tageszeitung Hürriyet ausgebildet und ist eine der Moderatorinen des Jugenddialog 2020 Projektes. In Bahrain wurde sie in einem Kooperationsprojekt des Ministeriums für religiöse Angelegenheiten zu einer qualifizierten Moscheeführerin ausgebildet, wo sie vor Ort über zwei Monate insgesamt 1500 deutsche Touristen durch die größte Moschee Bahrains führte. Ferner schult sie sporadisch als freie Referentin in diversen Einrichtungen nicht-muslimische Fachkräfte inhaltlich zum Islam. Tuba ist Teilnehmerin der neuen Islamkonferenz und wird unsere Interessen dort vertreten.“

http://www.muslimische-frauen.de/vorstand/

„Maryam Brigitte Weiß trat Anfang 1990 zum Islam über und ist Mitglied des Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e.V. (BFmF) in Köln, wo sie als Vorstandsmitglied arbeitete. Von 2000 bis 2004 war sie Vorstandsmitglied der Deutschen Muslimliga Hamburg. Das Amt der Frauenbeauftragten des ZMD übt sie seit 2001 aus. Frau Weiß ist Mitglied des Pädagogischen Fachausschuss des ZMD zur Erstellung der Lehrpläne für den Islamischen Religionsunterricht.“

http://www.zentralrat.de/4707.php

4. Internationaler Kongress Islamischer Feminismus, 21.-24.10.2010, Madrid, Spanien. „Zira Mir-Hussaini vertrat sogar die Ansicht, dass die Konzepte Islam und Feminismus zusammengehören und hob dezidiert den befreiungstheologischen Aspekt des IF hervor. … We miss diversity!“

http://www.muslimische-frauen.de/2010/10/4-internationaler-kongress-islamischer-feminismus-21-24-oktober-2010-in-madrid-spanien/

(23) Fī s-sabīl Allāh, „Beschreiten des Pfades Allahs“, in den Dschihad ziehen

http://en.wikipedia.org/wiki/Fi_sabil_Allah

(24) Zia-ul-Haq. Islamische Revolution im pakistanischen Strafrecht: Dem Dieb die Hand abhacken.

http://www.welt.de/multimedia/archive/01067/Mohammed_Zia_ul_Ha_1067392s.jpg

Der gottesfürchtige Militärputsch: Am 05.07.1977 stürzte General Zia-ul-Haq die Regierung von Zulfikar Ali Bhutto und rief das Kriegsrecht aus. Bhutto selbst hatte Zia-ul-Haq erst am 01.04.1076 als Armeechef eingesetzt.

http://i.telegraph.co.uk/telegraph/multimedia/archive/01701/Zia-ul-Haq_1701629c.jpg

Zia-ul-Haq, Allahs Maschinengewehr

http://www.defence.pk/gallery/data/711/medium/Zia.JPG

„Am 17. August 1988 stürzt eine Maschine mit dem pakistanischen Präsidenten und Militärmachthaber Zia Ul-Haq an Bord ab. Die Armee-Transportmaschine des Typs C-130 explodierte drei Minuten nach dem Start nahe Bahawalpur.“

http://estb.msn.com/i/AB/7A803B1869B94AEA9462157922CC1A.jpg

(25) Der „Größte Führer“ (Qaid-e Azam). Muhammad Ali Jinnah. Drei Fotos aus unterschiedlichen Jahrzehnten.

http://topnews.in/files/Muhammad.Ali.Jinnah.jpg

http://www.wwnorton.com/college/english/nael/images/20thc/Jinnah.jpg

http://www.storyofpakistan.com/images/p0615060601.jpg

(26) WELL, THEN DON`T LOOK AT MY ASS! (aus: Persepolis)

http://www.abc.nl/blog/wp-content/uploads/2008/04/persepolis-ass.jpg

(27) Postmoderne Frauen, Badevergnügen unter der „spirituellen“ Dhimma: Ich lass dich nackt aussehen! Das Schwimmbadkalifat und der Burkini. Das Département Seine-et-Marne verspürt zu unserem Glück noch wenig Lust auf die Unterwasserburka.

LE PARISIEN, « Le maillot de bain islamique intedit à la piscine »

Carole voulait se baigner en « burkini », maillot de bain islamique. La direction de la piscine le lui a interdit. Une nouvelle affaire, deux mois après la polémique sur la burqa.

Bildunterschrift : Ich kann nachvollziehen, dass es erst einmal schockierend wirkt, sagt Carole über ihr Badekostüm befragt, das die islamischen Normen einhält. PISCINE D’EMERY, EMERAINVILLE (SEINE-ET-MARNE), HIER. « Je comprends que cela puisse choquer », admet Carole à propos de cette tenue de bain qui respecte les règles de l’islam.

http://www.leparisien.fr/seine-et-marne-77/le-maillot-de-bain-islamique-interdit-a-la-piscine-12-08-2009-604601.php

Charles Bremner in Paris, 13.08.2009, »French Muslim woman wearing ‚burkini‘ banned from Paris swimming pool«.

http://www.timesonline.co.uk/tol/news/world/europe/article6793574.ece

(28) 04.09.2009. Mairie d`Émerainville, Le Maire : « Le burkini : Nous devons défendre une France laïque dans laquelle les hommes et les femmes possèdent les mêmes droits et les mêmes devoirs. Ces principes ne se discutent pas. Ils ne sont pas négociables. »

http://www.mairie-emerainville.fr/forum/viewtopic.php?t=397&sid=892bdd14b1ba7ffd0dca0150ab25d5fa

(29) Wien und der Halal-Badeanzug. Am 29./30.8.2009 titelte DER STANDARD „Der Burkini ist für mich eine Befreiung“

http://diestandard.at/1250691504286/Ganzkoerperanzug-Der-Burkini-ist-fuer-mich-eine-Befreiung

Der „Heilige Berg von Varello“, Sacro Monte di Varallo, liegt in der Burkini-geplagten piemontesischen Gemeinde Varallo Sesia. Der Wallfahrtsort, einst Zentrum der Gegenreformation, ist seit 2003 von der UNESCO als Weltkulturerbe anerkannt.

SACRI MONTI. Centro di Documentazione dei Sacri Monti, Calvari e Complessi devozionali europei (Dokumentationszentrum der europäischen Sacri Monti, Kalvarienberge und Andachtsstätten)

http://www.sacrimonti.net/User/index.php?PAGE=Sito_deu/sacri_monti_del_piemonte_e_della_lombardia

(30) DIE STANDARD, 27.10.2010. Unter dem Titel »Kopftuch Gesetz erst 2011« heißt es: „Trotz der Freigabe des islamischen Kopftuches an den Universitäten in der Türkei wird es eine gesetzliche Grundlage für die Aufhebung des Kopftuchverbotes erst im kommenden Jahr geben. … Unterdessen dürfen Studentinnen bereits an jeder zweiten Universität im Land das Kopftuch tragen. Der türkische Hochschulrat hatte das Kopftuchverbot an den Unis vor drei Wochen mit einem Erlass de facto aufgehoben.“

http://diestandard.at/1288160054640/Tuerkische-Unis-Kopftuch-Gesetz-erst-2011

20.10.2010, BBC: Turkey’s Supreme Court has warned politicians against a creeping relaxation of restrictions on women wearing headscarves. … „Recognition of headscarf use on the basis of religious convictions when regulating the dress codes for university students violates the principle of secularism by using religious fundamentals as a basis for a regulation concerning public space,“ the Supreme Court said in a statement.

http://www.bbc.co.uk/news/world-europe-11590588

29.10.2010, BBC: Women are currently forbidden from covering their heads in many universities and all government offices, but few universities are complying and the education ministry says it will back any student flouting the ban. … Secular Turks fear that lifting the ban may be the start of a creeping Islamisation of Turkish society.

http://www.bbc.co.uk/news/world-europe-11652750

(31) GULF NEWS zum türkischen Kopftuchstreit vom Frühjahr 2008:

Turkey’s parliament voted on Saturday to lift a ban on female students wearing the Muslim headscarf at university, a landmark decision that some Turks say will undermine the foundations of the secular state. … As voting took place, thousands of protesters demonstrated against the changes near parliament. „We are against lifting this ban, we do not want to live in a religious state,“ said Ebru Okay, a protester.

http://gulfnews.com/news/world/other-world/turkey-votes-to-lift-headscarf-ban-1.83856

(32) Alice Schwarzer (»Wird fürs Kopftuch bezahlt?«), 20.10.2010

„unter kritischen IslamwissenschaftlerInnen und SozialarbeiterInnen in den Problemvierteln ist das schon lange ein offenes Geheimnis. In Ägypten zum Beispiel, so berichtet die Islamwissenschaftlerin Rita Breuer, „wird an den Universitäten zunächst mit Gruppendruck gearbeitet. Und wenn das nicht reicht, wird den Vätern Geld geboten“. Und in Bosnien, so schreibt mir der Staatsanwalt i.R. Udo Schaefer, Autor einer Einführung in die „Glaubenswelt Islam“, erhalten junge Frauen Stipendien, wenn sie sich unter den Hijab begeben und sich „islamisch verhalten“.

Für Deutschland berichtete SpiegelOnline bereits 2006, dass die vom türkischen Staat finanzierte und vom deutschen Verfassungsschutz beobachtete Milli Görüs jährlich rund 250 Studienstipendien vergeben an Frauen, die in der Türkei ja bis vor kurzem nicht mit Kopftuch studieren durften. Rund 150 dieser Türkinnen kamen ins tolerante Deutschland oder nach Österreich. Der Löwenanteil der Fördergelder aber – in der Regel pro Person 300-400 Euro im Monat – „gehe an Studenten in Deutschland, deren Stipendienzahl steige.“

http://www.aliceschwarzer.de/publikationen/blog/?tx_t3blog_pi1[blogList][showUid]=53&tx_t3blog_pi1[blogList][year]=2010&tx_t3blog_pi1[blogList][month]=10&tx_t3blog_pi1[blogList][day]=20&cHash=69f7108177

ALICE SCHWARZER. Journalistin & Feministin. Verlegerin und Chefredakteurin von EMMA.

http://www.aliceschwarzer.de/publikationen/blog/

(33) Alfred Hackensberger, 14.06.2008, aus: Islam und Homosexualität

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27781/1.html

Kommentarbereich bei GAY WEST, „Piraja“ schrieb am 29. September 2008 um 19:18:

„Die ganze Sache ist von Dominanzsexualität geprägt. Jeder versucht sich so gut es geht irgendwie ein bisschen Lust abzugreifen.

Mit Leuten aus dieser Szene ist es sehr schwer überhaupt über irgendwas zu sprechen. …

Die meisten können sich nur teilweise vom Islam freimachen. Einige fanden ihr Schwulsein sehr schlimm, andere können Islam und Schwulsein irgendwie verbinden. …

In Syrien haben nicht einmal Heteros eine einigermaßen selbsbestimmte Sexualität. Ehepartner werden von der Familie ausgesucht. Jungs können eher bei einem Partner nein sagen als Frauen, aber frei sind sie auch nicht. …

Alles in allem ist die Sexualität überall unterdrückt, was zu einer oft sehr schwülen, sehr sexualisierten Atmosphäre führt. …

Im Irak werden Schwule von religiösen Muslimen gejagt und umgebracht. Wenn die Ordnung in Syrien zusammenbrechen würde, wäre es wohl nicht anders.“

http://gaywest.wordpress.com/?s=Qaradawi&submit=Suchen

(34) Zawya Ltd.: Dr. Mustafa ef. Ceric: Highest Qualification: Available for members only. Current Board Positions: Available for members only. Co-Scholars: Currently works with 13 scholars. Nationality: Bosnia-Herzegovina (aus: Zawya Shariah Scholars).

http://www.zawya.com/shariahscholars/sch_profile.cfm?scholarid=225

Zawya is the leading Middle East business information company serving the high-end business and financial professional community. Headquartered in Dubai, Zawya has sales and support offices in Lebanon, Kuwait, Malaysia and Singapore

http://www.zawya.com/about/about.cfm

(35) Al Qaradawi Centre For Islamic Moderation and Renewal

http://www.qatarvisitor.com/index.php?cID=448&pID=1715

An Islamic centre set up by Qatar is trying to improve Islam’s image in the West, defend women’s rights and promote interfaith dialogue, its director, Muhammad Ahmad, said yesterday. … Britain refused Qaradawi a visa in 2008, accusing him of justifying terrorism. The United States also denied him a visa. Qaradawi condemned Al Qaeda’s September 11 attacks but has supported Palestinian suicide bombings and attacks on coalition forces in Iraq as acts of resistance against occupation forces.

http://www.iloveqatar.net/forum/read.php?28,10800

(36) Die Muslimbruder als Salafisten verstehen – so jedenfalls sieht es das NRW-Innenministerium (vgl. auch: Grafik auf Seite 13: „Um den zeitgeschichtlichen Ablauf deutlicher zu machen und die noch im Folgenden zu beschreibende Beeinflussung der Salafiya durch die Wahhabiya darzustellen, wurden die maßgeblichen Daten in nachstehender Grafik aufbereitet.“). Aus: »Salafismus – Entstehung und Ideologie. Eine Analyse der Ideologie durch den Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen«, Düsseldorf 2009

http://www.im.nrw.de/sch/doks/vs/Salafismus.pdf

(37) SunniPath

http://qa.sunnipath.com/issue_view.asp?HD=3&ID=2812&CATE=389

(38) Farhat Hashmi. Al-Huda International.

http://www.farhathashmi.com/dn/AboutAlHuda/ContactUs/tabid/59/Default.aspx

(39) Dr. Farhat Hashmi, Islamabad 11.06.2010: »Quranic & Masnun Supplications«.

http://www.download.farhathashmi.com/dn/Portals/0/E-Library/books/Qurani-Masnoon-July-2010.pdf

(40) Warum sollten sie sich dafür interessieren, ob das parlamentarische Schaffen von Gesetzen halal oder haram ist? Why should they care about the parliamentary legislation being halal or haram? (aus: Hizb ut-Tahrir Afghanistan: Open letter to the Muslims of Afghanistan. Do not take part in the parliamentary election!, veröffentlicht am 17.09.2010 bei: KHILAFAH.com (HuT))

http://www.khilafah.com/index.php/concepts/general-concepts/10366-open-letter-to-the-muslims-of-afghanistan-do-not-take-part-in-the-elections

Nachdem am 03.03.1924 der Kalifatsstaat zerstört worden war, was das Ende der strahlenden Epoche Islamischer Herrschaft darstellte, haben sich die Finsternisse der westlichen Zivilisation über die ganze Welt gelegt. Since the 3rd March 1924, the Khilafah State was destroyed, marking the end of an illustrious era of Islamic rule. Since then, the dark shadow of the West has engulfed the world.

http://khilafah.com/index.php/about-us

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11 Antworten to “Erlaubtes und Verbotenes im Islam”

  1. Secular Uganda Says:

    Nsereko Mutumba, Public Relations officer Uganda Muslim Supreme Council:

    Sharia law inevitable in Uganda’s legal system

    IN July 2008, the Uganda Law Reform Commission presented the much-anticipated revised version of the Domestic Relations Bill (DRB) to Members of Parliament and civil society organisations.

    As the nation awaited the outcome, the Uganda Joint Christian Council (UJCC) held further consultations on the Bill and made several observations.

    One of the observations by the UJCC is that Sharia law is undesirable in Uganda’s legal system.

    In their report, UJCC states that it, “finds offensive the silent introduction of Islamic Sharia in Uganda’s laws and more so the complicity or silence of Christian legislators. The Constitution has already made provisions for Sharia law in Article 129 to include Islamic Courts.

    This is troublesome. If you again provide for Muslims in our laws the way it is proposed, we are going to open the country to have two legal systems — one Islamic and another common as we have known it.

    It is troublesome in the sense that the country has become Islamic whereas it is neither the intention of the majority of the framers of the Constitution nor the Ugandan people. You also open a can of worms in matters of appeal and allegiance. This is a recipe for disaster and religious wars in the future.”

    So lange haben Muslime und Christen friedlich in Uganda zusammengelebt, ihre Religionen sind verfassungsrechtlich anerkannt. For so long, Muslims and Christians have co-existed peacefully in Uganda and their religions are religions recognised by the Constitution. …

    Ein Gesetz, das unsere spirituelle Existenz sowie unsere sozialen und heiratsrechtlichen Praktiken, wie sie uns der heilige Koran lehrt, bedrohen würde, könnten wir nicht akzeptieren. We could not accept a law that threatened our spiritual existence and our social and marital practices taught to us by the Holy Quran. The Muslim community asked for further consultations with the Uganda law Reform Commission and these culminated into the revised Bills.

    Ugandan Muslims have practiced Sharia law for long.

    There is a Director of Sharia law and functioning Qadhi’s courts at the Uganda Muslim Supreme Council.

    These courts are provided for in the Constitution although their operations need to be boosted. Sharia law is recognised in Britain, the seat of the Anglican Communion, and Muslims usually seek rulings on family or property issues from Sharia Councils, which work in alongside statutory and common law. …

    Ugandan Muslims have advocated Sharia law to deal with these importance issues because secular laws cannot address them to the satisfaction of our conscience. Therefore, Sharia law is inevitable in any community where Muslims are a part.

    Niemand muss über Ugandas Schariagesetz besorgt sein, denn es wird die anderen Gesetze lediglich ergänzen, komplementär ausgleichen. There is no need of creating fear among Ugandans about Sharia law because it will only complement other laws. Qadhi’s courts will improve our legal system by making service delivery faster. Moreover, they do not have jurisdiction over non-Muslims.

    The Archbishop of Canterbury, Dr Rowan Williams, opened a constructive debate in Britain when he said it was time to consider “crafting a just and constructive relationship between Islamic law and the statutory law of the United Kingdom.” Dr Williams hinted that this could mean allowing Britain’s 1.8 million Muslims in the UK to seek legal recourse in Islamic courts in certain limited cases such as marriage and divorce, as an alternative to the civil court system. Today, Sharia law is dispensed daily in all mosques in the UK.

    Muhammad Siddique, a paralegal who advises the Sharia Council in Dewsbury, in northern England, recently told the Los Angeles Times that English judges are willing to accept agreements that are reached in Sharia courts as long as it has been put into proper form. …

    „Vor der Durchführung der Khula konnte ich mich nicht als geschieden fühlen. Ich kam nicht vorwärts im Leben. Ich brauchte Vollständigkeit. Ich fühlte mich immer noch verheiratet. Before this Khula happened, I didn’t consider myself divorced, spiritually. I couldn’t move on with my life. I needed completion. I still felt married.“ Ugandas Muslime sehen die Frage der Scharia nicht anders. Muslims in Uganda feel the same about Sharia law.

    The assertion by UJCC that Sharia law is a recipe for religious wars is outrageous because there are no religious wars in West Africa where Sharia law is more pronounced mainly because of larger Muslim populations.

    It is not true that Uganda has become an Islamic state. The Constitution provides for freedom of worship and states that there shall be no state religion. This is why Uganda is a member of the Organisation of the Islamic Conference, of which President Museveni is chairman, while at the same Christianity is also recognised as one of the religions Ugandans profess. Uganda belongs to all of us and that is by the Almighty God’s will.

    http://groups.yahoo.com/group/it_muslimsmuk/message/984

    http://www.newvision.co.ug/D/8/459/654208

  2. Querverweis Says:

    :::

    Frauenschwimmen. Swimming for women

    Fatwa von Seiner Eminenz Scheich `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah Al Al-Shaykh

    Q: Some Summer centers offer swimming courses for women, but the officials in these centers do not pay any attention to women’s swimwear, which reveals their `Awrah (parts of the body that must be covered in public) in front of each another. Is swimming lawful for women? Is it permissible for them to learn swimming while wearing immodest clothing?

    A: Women violating the limits of the Shari`ah (Islamic law) bring about affliction and corruption for them and others. If a woman is to learn swimming at her home, no one can prevent her, but if she is to go out of her home to the centers that teach swimming in clothes that do not cover the `Awrah, this is considered a violation of the Shari`ah. The guardians should fear Allah with regard to their daughters and should take care of this trust which Allah will ask them about. The spread of these swimming pools indicates that there is too much spare time; many girls do not get married because when suitors ask for them in marriage, they face many obstacles in most cases. So girls suffer from too much leisure and try to kill time by any means, such as going to the swimming pools. It is obligatory for every Muslim to fear Allah, protect the `Awrah of female Muslims, and take speedy action to close these swimming pools to ward off the evils that may result from them. This is because women going out, intermixing with others, uncovering their `Awrah in front of other women, and looking at their `Awrah is Haram (prohibited). It was related by Imam Muslim that Abu Sa`id Al-Khudry reported on the authority of his father (may Allah be pleased with them both) that the Messenger of Allah (peace be upon him) said: A man should not look at another man’s `Awrah and a woman should not look at another woman’s `Awrah. [*] It was also reported that the Prophet (peace be upon him) said to `Aly (may Allah be pleased with him): Do not uncover your thigh, and do not look at the thigh of a living or dead person. [**]

    [*] Related by Muslim, no. 512, Book on menstruation, Chapter on forbiddance to see the private parts of someone else; Ahmad, no. 11173, rest of the section on the Hadiths narrated by the Companions who narrated a large number of Hadiths; and Al-Tirmidhy, no. 2717, Book on manners, Chapter on the dislike of a man seeing the private parts of another man, and a woman seeing the private parts of another woman.‘)

    [**] Related by Abu Dawud, no. 2732, Book on funerals, Chapter on covering the deceased while washing them; and Ibn Majah, no. 1449, Book on funerals, Chapter on washing the dead. ‚Do not uncover your thigh, and do not look at the thigh of a living or dead person.‘

    Abu Dawud no. 2732; Ibn Majah no. 1449

    http://www.alifta.com/Fatawa/FatawaChapters.aspx?View=Page&PageID=49&PageNo=1&BookID=15

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  3. Querverweis Says:

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    Mädchen soll nicht schwimmen

    Eine muslimische Familie aus Bremen klagt bisher erfolgslos gegen gemischten Schwimmunterricht für ihre Tochter. Nun soll das Bundesverfassungsgericht darüber urteilen.

    von: Yasmina Sayhi
    in: taz 02.07.2012

    HAMBURG taz | Eine muslimische Familie aus Bremen will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um eine Befreiung ihrer Tochter vom schulischen Schwimmunterricht durchzusetzen.

    Das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) hat am 13. Juni entschieden, dass Schülerinnen muslimischen Glaubens grundsätzlich am Schwimmunterricht teilnehmen müssen. Die Familie war mit ihrem Antrag auf einstweilige Anordnung gescheitert.

    Die Eltern der Neunjährigen argumentieren, nach ihrer Auslegung des Korans würden die islamischen Kleidungsvorschriften bereits ab einem Alter von achteinhalb Jahren gelten. Somit wäre zwar die Teilnahme am Sportunterricht in weiter Kleidung, nicht aber am gemischten Schwimmunterricht erlaubt.

    Das OVG ist der Auffassung, erst nach Einsetzen der Pubertät, nach Vollendung des zwölften Lebensjahres, hätten muslimische Schülerinnen einen Anspruch, vom Schwimmunterricht befreit zu werden. Anwalt Matthias Westerholt [Anm.: s. u., zwei Quellen; Querverweis] reicht jetzt Verfassungsbeschwerde ein.

    http://www.taz.de/Islamische-Kleidungsvorschriften/!96543/

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    Was wir wollen
    Der Verein „Kinder haben Rechte Bremen e.V.“ ist gegründet worden, um:
    – Kinder, Jugendliche, Eltern, Betreuer und Einrichtungen bei der Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen;
    (…)
    Informationen herauszugeben, die in allen Einrichtungen, Schulen, Kindergärten und Horten ausliegen und gelesen werden.
    – Die Weiter- und Ausbildung der im Kinder-, Jugendhilfe- und Sozialhilfebereich arbeitenden Personen zu organisieren;
    Durch Musterverfahren Gerichtsurteile zu erstreiten, die die Rechte von Kindern- und Jugendlichen durchsetzen und unterstützen;

    Wir sind Menschen, denen die Rechte von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern wichtig sind.

    Den Vorstand des Vereins bilden:
    – Matthias Westerholt, Rechtsanwalt und 1. Vorsitzender
    – Kirsten Hanschen, Landesverband evangelischer Kindertagesstätten in Bremen und 2. Vorsitzende
    – Christine Brüß, Leiterin KTH der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde
    (…)

    http://www.familiennetz-bremen.de/angebote/suche/anbieter/kinder_haben_rechte_ev/?no_cache=1&tx_qcomelternnetzangebote_pi1%5Bsuchbegriff%5D=h%E4user%20der%20familie

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    Die SPD-geführte Bremer Bildungsbehörde lehnte jedoch die nur in Ausnahmefällen mögliche Befreiung von der allgemeinen Schulpflicht ab. Auch beim Verwaltungsgericht scheiterte die Familie in erster Instanz, unter anderem mit der Begründung, die Schulpflicht solle auch die Abschottung einzelner Bevölkerungsgruppen verhindern. …

    Aus Angst vor ähnlichen Konsequenzen flohen die Neubronners am Montag ins Ausland – zunächst in die Ferienwohnung von Freunden auf den Kanarischen Inseln. Von dort aus wollen sie versuchen, eine dauerhafte Bleibe in England oder Irland zu finden, wie ihr Anwalt Matthias Westerholt dem Tagesspiegel sagte. Die Mutter will allerdings zunächst in die Hansestadt zurückkehren, um ihren Verlag zu betreuen und den Rechtsstreit weiter zu verfolgen – notfalls bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Den Anwalt der Familie finanziert die angeblich größte Homeschooling-Organisation der Welt, die US-amerikanische HSLDA.

    aus: Eckhard Stengel: Flucht vor dem Klassenzimmer
    in: tagesspiegel 09.01.2008

    http://www.tagesspiegel.de/politik/flucht-vor-dem-klassenzimmer/1136608.html

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    14 Jahre lang haben Eltern in Bremen mit Tricks eine illegale Grundschule betrieben. Unter den Eltern sollen auch Lehrer staatlicher Schulen gewesen sein, die ihre Kinder lieber in die eigene illegale Schule schickten. …

    Die Grundschule war in einer Villa im linksalternativen Ostertor-Vierteluntergebracht. Die Eltern, die meisten von ihnen Akademiker, hatten sich zusammengetan und insgesamt über 250 Kinder selbst unterrichtet oder unterrichten lassen. In der vergangenen Woche berichtete die Bremer Bildungssenatorin Renate Jürgens-Pieper (SPD) von der illegalen Grundschule. „Wir sind 14 Jahre lang betrogen worden“, klagte sie.

    Die selbst gemachte Grundschule konnte vor allem deshalb so lange unauffällig existieren, weil sie im selben Gebäude wie ein – genehmigter – freier Kindergarten untergebracht war. Viele Kinder, die diesen besuchten, wechselten später einfach in die Grundschule im oberen Stockwerk. …

    Der Bremer Rechtsanwalt Matthias Westerholt vertritt eine Gruppe der Grundschul-Eltern. …

    Die illegale Schule war durch einen erst seit kurzem möglichen Abgleich der Melderegister- und Schulverwaltungsdaten aufgeflogen. … Die Kinder mussten nach der Vereinbarung auf reguläre Schulen wechseln, ihre Eltern ein Bußgeld von 200 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Und sie mussten verraten, wie die vielen Eltern vor ihnen es geschafft hatten, ihre Kinder ohne offizielle Zeugnisse nach der illegalen Grundschule auf weiterführende Schulen zu schicken. Dabei kam heraus, dass die Eltern bei der Anmeldung angaben, die Kinder seien in freien Schulen in Niedersachsen, die aus Prinzip keine Schülerakten führten und keine Zeugnisse ausstellten, zur Grundschule gegangen. Hakten die Schulen weiter nach, versuchten die Eltern es einfach an einer anderen Schule.

    Das Ostertor-Viertel, in dem sich die Schule befand, gilt als alternativ, aber bürgerlich. Der Ausländeranteil ist gering, der Anteil an Akademikern und Grünen-Wählern hoch. Bei der Aktuellen Stunde im Parlament am Dienstag warf die Bildungssenatorin Jürgens-Pieper den Eltern daher vor, einem „elitären Anspruch der Entmischung“ anzuhängen. Der damit angedeutete Vorwurf, die Eltern hätten ihre Kinder nicht in schlechtere staatliche Schulen mit hohem Ausländeranteil schicken wollen, weisen die eher linksliberalen Eltern zurück. Matthias K. und seine Freundin haben die beiden Töchter insgesamt fünf Jahre auf die illegale Schule geschickt. „Wir selbst haben nicht so gute Erfahrungen mit staatlichen Schulen gemacht. Für unsere Kinder wollten wir etwas anderes.“ 180 Euro pro Kind sei ihnen das im Monat wert gewesen. … Mit der Angst, eines Tages könne alles auffliegen, haben die Eltern sich arrangiert. „Es ist ja 14 Jahre alles gut gegangen. Wenn die Nachbarskinder mal gefragt haben, haben unsere Kinder geantwortet ,Kinderschule‘. Das reichte. Und die Erwachsenen im Stadtteil wussten eigentlich ohnehin Bescheid“, sagt Matthias K.

    Auch der ehemalige Staatsrat Christoph Hoppensack, der das Moderationsverfahren zwischen Eltern und Behörde leitete, sieht die Sache eher positiv. „Materiell“, sagt er, „kann man die Sache eher nicht als Schulverweigerung bezeichnen.“ Er habe „an keiner Stelle den Eindruck gewonnen, dass die Kinder nicht gekriegt haben, was sie brauchen.“

    aus: Christian Jakob: Illegale Schule – ein Bremer Experiment
    in: tagesspiegel 18.10.2007

    http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/illegale-schule-ein-bremer-experiment/1071242.html

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  4. Kalevala Says:

    sadd adh-dharâi‘
    sadd aḏ-ḏarāʾiʿ

    Das schariatische Blockieren der Zugänge zum Bösen etwa als Verweigern einer Handlung, die eigentlich erlaubt ist, die in diesem Fall aber zu etwas Verbotenem führen könnte; vielleicht sogar das Ausführen von etwas eigentlich islamisch Unzulässigem, um etwas zu verhindern, was noch sehr viel mehr verboten ist. Der Zaun gegen Schliche. Scheich Muhammad al-Dschîzânî von der Universität zu Medina:

    Explaining the Shariah Principle of Sadd adh-Dharaai
    Notes on sadd udh-dharaa’i’

    given by Sh. Muhammad Al-Jeezaanee
    from Madeenah University:

    Sadd udh-Dharaai: An Important Principle

    What does adh-dharaai mean

    (Adh-Dharaai is the plural of dhareeah; Linguistically: A dhareeah is anything that leads to something else, good OR bad.) …

    Examples:

    a) In soorat ul-Anaam, Allaah forbids cursing the idols etc. that the kuffaar worship so that it does not lead the kuffaar to cursing Allaah. Cursing these false deities is in itself halaal, perhaps even recommended in some instances, but when cursing the idols can lead to Allaah being cursed it becomes haraam.

    b) Allaah forbids women from hitting the ground hard with their feet when wearing an anklet. Walking in that manner is in itself allowed, but when the anklet makes a jingling noise it leads to fitnah when the men hear the sound. So because this walking leads to fitnah it is prohibitted saddan lil-dhareeah.

    c) Selling knives is mubaah.. but if the seller knows that the person buying the knife wants to use it to kill someone selling the knife becomes haraam.

    d) Selling grapes is mubaah.. but if the seller knows that the one purchasing is buying the grapes to make wine it becomes haraam. This is because this selling leads to the haraam.

    http://islamthought.wordpress.com/2009/07/02/explaining-the-shariah-principle-of-sadd-adh-dharaai/

    Das Versperren der Zugänge in der Scharia; auf der Homepage von Scheich al-Munajjid:

    Islamic sharee’ah teaches the principle of sadd al-dharaa’i’ or blocking the means that may lead to haraam things and closing every door that may lead to evil. … Al-Ghazaali said in Ihya’ ‘Uloom al-Deen (1/162):

    The way to ward off distracting thoughts is to cut off their source, i.e. avoid the means that could create these thoughts; if the source of such thoughts is not stopped, it will keep generating them. End quote

    Islam Q&A

    http://islamqa.info/en/ref/84066

    Buchtitel

    Dhari’ah (pl. dhara’i‘) is a word synonymous with wasilah, which signifies the means to obtaining a certain end, while sadd literally means `blocking‘. Sadd al-dhara’i` thus implies blocking the means to an expected end which is likely to materialise if the means towards it is not obstructed. Blocking the means must necessarily be understood to imply blocking the means to evil, not to something good. Although the literal meaning of sadd al-dhara’i` might suggest otherwise, in its juridical application, the concept of sadd al-dhara’i‘ also extends to `opening the means to beneficence‘. But as a doctrine of jurisprudence, it is the former meaning, that is, blocking the means to evil, which characterises sadd aldhara’i`. The latter meaning of this expression is not particularly highlighted in the classical expositions of this doctrine, presumably because opening the means to beneficence is the true purpose and function of the Shari’ah as a whole and as such is not peculiar to sadd al-dhara’i‘.

    Principles of Islamic Jurisprudence
    by
    M. H. Kamali

    Klicke, um auf Principles%20of%20Islamic%20Jurisprudence%20-%20Hashim%20Kamali.pdf zuzugreifen

    Seventh Source
    Saddudh Dhara’i‘
    (Blocking the Means)

    Adh dhara‘ in the Arabic is the means used to attain an end whatever that end may be. In Shari ‚ah terminology it is a means used in order to attain something forbidden by Shari’ah. Sadd means obstructing something and preventing people from it.

    Dhari ‚a could also have a more general meaning. It might mean the meansor the expediency toward something else, whether it is haram or halal.

    Therefore if itis a means to something
    haram, then it is forbidden, and if it is a means to something
    halal then it is permissible.

    Ibn–al-Arabi defined it as „every act that has the appearance of being permissible, but that leads to something forbidden“.

    Al-Qurtubi defined the means (dhari’ah) as „a matter which is not forbiddenin itself, but which is feared might lead to something forbidden, if committed“.

    Shaykh Al-Islam Ibn Taymiyah defined it as that which is the means andpath to something. However, saddudh-dhara’i‘ is of great standing in Shari’ah, andis intended as a shield that prevents Muslims from committing haram, and inducesthem to do good. In this context, Ibn-al-Qayyim has said: „Since the purposes of Shari’ah (al-magasid) cannot be realized except through ways and means of attainment, therefore these ways and means are subservient to them. Abominationand forbiddance of the means to sins and matters which are haram arecommensurate to the extent to which they attain their purposes. The means to anobjective is related to that objective, and both are a concern of the Shari’ah, one isthe intent of the objective, and the other is the intent of the means. Therefore, if Allah Almighty forbids something, and there are ways and meansof attaining it, then He forbids them (the ways and means) as well, too

    ISLAMIC DEVELOPMENT BANKISLAMIC INSTITUTE FOR RESEARCH AND TRAINING
    PHILOSOPHY OF ISLAMIC
    SHARI’AH
    AND ITS CONTRIBUTION TO THE SCIENCEOF CONTEMPORARY LAW
    By ‚Ala‘ Eddine Kharoufa

    arabische Wikipedia

    http://ar.wikipedia.org/wiki/%D8%B3%D8%AF_%D8%A7%D9%84%D8%B0%D8%B1%D8%A7%D8%A6%D8%B9

    Predigten

  5. Chronist Says:

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    Burkini-Urteil

    Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28.09.2012
    7 A 1590/12
    Keine Befreiung einer elfjährigen Muslima vom koedukativen Schwimmunterricht
    Schülerin ist Teilnahme an Schwimmunterricht beispielsweise in Burkini bzw. Haschima zumutbar

    Im zugrunde liegenden Streitfall wollte eine muslimischen Schülerin im Schuljahr 2011/2012 vom Schwimmunterricht der 5. Klasse, der Jungen und Mädchen gemeinsam erteilt wird (so genannter koedukativer Schwimmunterricht), befreit werden. Die Schülerin hatte sich zur Begründung auf ihren Glauben berufen, nach dem auch Mädchen im Alter von elf Jahren an einem Schwimmunterricht, der in Anwesenheit von Jungen gleichen Alters erteilt werde, ihren Körper weitgehend verhüllen müssten und sich darüber hinaus auch nicht dem Anblick der Jungen in Badebekleidung aussetzen dürften. Darüber hinaus habe sie auch körperliche Berührungen mit Jungen zu vermeiden, zu denen es nach der Lebenserfahrung im koedukativen Schwimmunterricht kommen könne.

    Der Hessischen Verwaltungsgerichtshof hat es für rechtmäßig erachtet, dass der Schulleiter der von der Schülerin besuchten Schule den Antrag auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht abgelehnt hat. Die Glaubensfreiheit der Schülerin stehe im Konflikt mit dem staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Der Konflikt dieser Verfassungswerte sei mit dem Ziel der weitestmöglichen Schonung und damit Verwirklichung beider Verfassungsgüter zu lösen. Dem Glaubensgebot, den eigenen Körper beim Schwimmunterricht weitgehend zu verhüllen, hätte die Schülerin in zumutbarer Weise dadurch nachkommen können, dass sie am koedukativen Schwimmunterricht in einer den muslimischen Bekleidungsvorschriften gerecht werdenden Schwimmbekleidung (Burkini bzw. Haschima) teilnahm. Das von der Glaubensfreiheit der Schülerin geschützte Bestreben, sich nicht dem Anblick der Jungen in Badebekleidung auszusetzen sowie körperliche Berührungen mit diesen zu vermeiden, erfahre im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Erziehungsziel der Integration eine Einschränkung. Der Integrationsauftrag der Verfassung gebiete es nämlich, Schülerinnen und Schüler auf ein Dasein in der säkularen und pluralistischen Gesellschaft in Deutschland vorzubereiten, in der sie einer Vielzahl von Verhaltensweisen, Wertvorstellungen und Überzeugungen begegnen würden, die sie selbst für sich ablehnten.

    http://www.kostenlose-urteile.de/Hessischer-VGH_7-A-159012_Keine-Befreiung-einer-elfjaehrigen-Muslima-vom-koedukativen-Schwimmunterricht.n14254.htm

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    Burkini-Urteil

    Ein muslimisches Mädchen ist vor Gericht mit der Forderung gescheitert, vom gemischten Schwimmunterricht befreit zu werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel wies die Berufung einer heute zwölf Jahre alten Schülerin aus Frankfurt ab. Sie wollte feststellen lassen, dass sie im abgelaufenen Schuljahr im Alter von elf Jahren zu Unrecht nicht vom koedukativen Schwimmunterricht befreit wurde.

    „Die Klägerin hätte damals am Schwimmunterricht teilnehmen müssen. Für diesen Zeitpunkt in diesem Einzelfall gab es keine Gründe für eine Befreiung“, sagte der Vorsitzende Richter und Präsident des VGH, Hans Rothaug (Az: 7 A 1590/12). Bereits zuvor hatten andere Oberverwaltungsgerichte in vergleichbaren Fällen ähnlich geurteilt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage ließ der VGH aber eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

    Abzuwägen seien die Grundrechte der Religionsfreiheit und des staatlichen Bildungsauftrags. Er habe keinen Zweifel, dass die Klägerin es mit ihrem Glauben sehr ernst meine, betonte Rothaug. Das Tragen eines Burkinis sei ihr als „milderes Mittel“ an dieser Schule aber möglich gewesen. An der Helene-Lange-Schule in Frankfurt haben vier von fünf Schülern einen Migrationshintergrund. Mehr als ein Drittel sind Muslime. Ein Burkini ist ein Badeanzug, der den Bekleidungsvorschriften des Islam entspricht.

    Diesen hatte die Muslima abgelehnt. „Das ist ein Plastiksack und macht jemanden hässlich“, sagte ihr Anwalt Klaus Meissner. Zudem hatte er mit dem Anblick der anderen Jungen und Mädchen argumentiert. Dies verletze ihr Schamgefühl. Die Klägerin sagte: „Ich möchte Jungen nicht in kurzer Bekleidung sehen. Ich mag sowas nicht.“ Das ließ der 7. Senat nicht gelten. Die Schülerin wolle Ärztin werden. Auch dann könne sie sich nicht jeder solchen Situation verschließen.

    aus: Muslimische Mädchen müssen mit Jungen schwimmen
    in: Die Welt 28.09.2012

    http://www.welt.de/vermischtes/article109535109/Muslimische-Maedchen-muessen-mit-Jungen-schwimmen.html

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    Burkini ist zumutbar
    taz 28.09.2012

    http://www.taz.de/Urteil-zu-Schwimmunterricht-/!102567/

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  6. Carcinòl Says:

    zur Hebung der öffentlichen Moiral faste der gottlos handelnde Dhimmi gefälligst ein bischen mit. Algerien 2010 – den beiden Bauarbeitern Hocine Hocini und Salem Fellak, die beim Arbeiten im Ramadan ganz dezent eine Frühstückpause eingelegt hatten, drohten drei Jahre Haft

    Deux ouvriers chrétiens algériens sont jugés à Aïn el Hammam, dans l’Est de l’Algérie, pour n’avoir pas respecté le jeûne du ramadan. Le procureur a requis trois ans de prison.

    « Je n’ai pas de regret, je suis chrétien et je l’assume ». C’est ce qu’a affirmé Hocine Hocini, à la sortie du tribunal d’Aïn el Hammam, mardi. Il a beau se dire « optimiste », il risque trois ans de prison, d’après les réquisitions du procureur prononcées mardi.

    Sa faute ? Avoir rompu le jeûne avec un collègue, pendant le ramadan, le 13 août dernier. D’après sa version des faits, ce père de famille et son collègue, Salem Fellak, on fait une pause casse-croûte « dans un lieu discret » sur le chantier où ils travaillaient quand ils ont été interpellés par la police.

    aus: Respecter le ramadan ou subir un procès : le dilemme des chrétiens
    veröffentlicht bei: Jeune Afrique 22.09.2010

    http://www.jeuneafrique.com/Article/ARTJAWEB20100922104738/

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    Algerien: Weil christliche Bauarbeiter im Verborgenen Brotzeit hielten und damit gegen islamische Gebote verstießen, fordert die Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft

    Die beiden algerischen Bauarbeiter wurden festgenommen, weil sie im Fastenmonat Ramadan hinter einer Mauer auf der Baustelle belegte Brote gegessen und Limonade getrunken haben. An dem Tag, dem 13. August dieses Jahres, herrschte brütende Hitze, 40°, so die Anwältin der beiden angeklagten Christen.

    Gestern hat in der kabylischen Stadt Ain El Hammam ein Strafprozess gegen die beiden begonnen und die internationale Öffentlichkeit interessiert sich dafür.

    Schuld daran ist der Staatsanwalt. Der fordert nämlich bis zu drei Jahre Gefängnis als Strafe, weil die Bauarbeiter gegen Vorschriften des Islam verstoßen haben, dieses Vergehen sei im Strafgesetzbuch im Artikel 144 beschrieben. Zwar gebe es kein Gesetz, das ausdrücklich den bestraft, der sich nicht an die Fastenregeln hält, wird der Staatsanwalt von der Zeitung El-Watan zitiert, aber die beiden hätten der Religion Schaden zugefügt und die öffentliche Ordnung gestört. Seiner Meinung nach waren die essenden Männer hinter der Mauer sichtbar, was das eigentliche Vergehen sei, und es habe Personen gegeben, die dazu bereit gewesen seien, mit Gewalt einzuschreiten.

    Kritik an dem unnachgiebigen Kurs der Staatsanwaltschaft kommt auch von der örtlichen Bevölkerung, die sich zu Hunderten vor dem Gerichtsgebäude versammelt haben soll, und Bürgerrechtsvereinigungen, die darauf aufmerksam machen, dass die beiden Bauarbeiter zu einer ganzen Reihe von Christen gehören, die jedes Jahr mit Verhaftungen, Gerichtsverhandlungen und dem Entzug von Freiheitsrechten bestraft werden, weil sie sich nicht an das muslimische Fastengebot halten. Wie die Anwälte im Prozess berufen sie sich auf die algerische Verfassung und eine UN-Vereinbarung zu Menschenrechten und Grundfreiheiten, darunter die Religionsfreiheit, die Algerien am 12. Dezember 1998 unterzeichnet hat. …

    aus: Thomas Pany:
    Gefängnis für Brotzeit während des Ramadan?
    auf: heise 22.09.2010

    http://www.heise.de/tp/blogs/6/148425

  7. Carcinòl Says:

    erst im Vorjahr war der 34-jährige zur Religion des Jesus von Nazareth übergetreten. Auch zwei seiner jüngeren Schwestern sind mittlerweile Christen.

    Présentés devant la procureur adjointe de la République, ils sont inculpés d’offense à l’Islam sur la base de l’article 144 bis 2 du code pénal algérien. …

    Regretter ? S’excuser ? Tout sauf regretter ou s’excuser, dit Salem. « Je ne m’excuse de rien et je ne regrette rien! J’ai le droit de ne pas faire carême. Je suis chrétien et jusqu’à preuve du contraire, la constitution algérienne garantit le respect des libertés individuelles.» Au téléphone, Salem Fellak, 34 ans, parle d’une voix posée. Ferme mais posée. Originaire du village Aït Mansour, Salem habite depuis une année la ville d’Ain El Hammam où sa famille a loué un pied-à-terre. …

    « Jeudi 12 août, nous étions, moi et mon ami Hocine, dans le chantier. Nous avons déposé un chargement de briques dans le troisième étage du bâtiment. A midi, nous avons fait une halte pour casser la croûte. …

    Plus de deux heures passées dans les locaux de la police à devoir s’expliquer, se justifier, argumenter, se défendre. Au cours de l’interrogatoire, Salem révèle aux policiers qu’il est de confession chrétienne – Hocine est également chrétien. « Tu es chrétien ? », lui demande un policier. « Oui, je suis chrétien et je ne fais pas carême », répond Salem. Ce dernier autant que Hocine ont alors eu droit à quelques admonestations. « On m’a fait une leçon de morale », raconte-t-il encore.

    Le christianisme, Salem s’y est converti depuis 2009. Dans sa famille, il n’est pas le seul à avoir embrassé la foi de Jésus Christ. Ses deux jeunes sœurs, sans emplois et qui ont quitté l’école très tôt, se sont également converties à cette religion. …

    Salem se souvient des propos de la procureur adjointe : « Elle nous a dit : « Puisque vous êtes chrétiens, il faut partir de ce pays, qui est un pays de Musulman.» Loin d’être impressionnés par la réaction de la magistrate, nos deux saisonniers refusent de se démonter. Salem répond : « Mais c’est notre pays ! Nous sommes Algériens, et nos parents sont chrétiens. Nous n’avons commis aucun crime. » Visiblement contrariée par l’attitude des deux « mécréant », la procureur-adjointe leur ordonne de quitter le bureau non sans leur avoir signifié leur mise en examen pour « offense à l’Islam». …

    aus: Inculpé pour offense à l’Islam
    zuerst bei: DNA – Dernières Nouvelles d’Algérie
    hier bei: Kabylie Info 13.09.2010

    http://www.kabylie-info.net/2010/09/inculpe-pour-offense-lislam.html

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    Fotos von Salem Fellak und Hocine Hocini.

    Geschätzte 11.000 bis 100.000 Christen gibt es in Algerien, das 36 Millionen Einwohner hat. Anders als in der Epoche der Schwarzfüße sind die christlichen Algerier nicht katholisch, sondern freikirchlich geprägt, evangelikal.

    http://www.lemondedesreligions.fr/actualite/deux-ans-de-prison-pour-un-de-jeuneur-06-10-2010-819_118.php

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    Der 27-jährige Bouchouta Fares aus Oum El Bouaghi, dessen Religionszugehörigkeit nicht genannt wird, erlitt dasselbe Schicksal aufgrund Nichteinhaltens des Ramadan und wurde ebenfalls zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt sowie zusätzlich zu einer Geldstrafe von 1000 € (zu 100.000 algerischen Dinaren).

    Deux ans de prison pour n’avoir pas respecté le jeûne
    Jeune Afrique 22.10.2010

    http://www.jeuneafrique.com/Article/ARTJAWEB20101022090539/

    http://www.jeuneafrique.com/Article/ARTJAWEB20101022090539/

    ::

    An Algerian court sentenced a young man to two years in prison for breaking the fast of the holy month of Ramadan late in August, the daily El-Watan reported Thursday.

    Bouchouta Fares, 27, who was brought to trial at Oum El Bouaghi, 500 kilometres southeast of Algiers, was also fined to a fine of 100,000 dinars ($1,359 dollars) Monday for „breaching a precept of Islam,“ the report said.

    Islam is the state religion in the north African country.

    Quelle: AFP
    hier bei: Emirates 24|7 (Dubai)

    http://www.emirates247.com/news/region/algerian-jailed-for-breaking-ramadan-fast-2010-10-21-1.307184

  8. Eifelginster Says:

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    Regel, dass alles, was zu Verbotenem führt, selbst verboten ist:

    sadd adh-dharai, Sadd aḏ-ḏarāʾiʿ, „Zaun gegen Schliche, das Versperren der Mittel“

    Ruling Concerning the Principle ‚Sadd adh-Dharī’a‘ (Blocking the Means)

    Islamic Fiqh Academy
    Islamkonsequent (islamrevolutionär) hält man es dort mit Maududi und al-Fauzan und steht auch dem aus dem Sudan stammenden Jaafar Sheikh Idris (s. u. ) ebenso nahe wie dem in Albanien geborenen `Abdul Qādir al-Arna’ūt (Abu Eesa Niamatullah) oder dem pakistanischstämmigen Scheich für Schariabanking schlechthin, Mufṭī Muhammad Taqi Usmani. Selbst der ägyptische Theologe Ali Gum’a (ʿAlī Ǧumʿa, Ali Jum’a) steht bei Islamic Fiqh Academy auf der Ehrenliste (von Gum’a stammen fromme Spitzfindigkeiten wie: Das Schlagen der Ehefrau ist in islamischen Ländern erlaubt, im Westen dagegen verboten).

    Fatwa # 107

    The Council of the Islamic Fiqh Academy, after researching and discussing the papers “Concerning the Principle ‘Sadd adh-Dharī’a’,” held in its Ninth session, in Abu Dhabi, State of the United Arab Emirates, from from 1 to 6 Dhul Qi’dah 1415H (1- 6 April, 1995), concluded:

    1. Sadd adh-Dharī’a’ (Pre-emption of evasive legal devices) is one of the Islamic Legal Principles. It is defined as the prohibition of an otherwise permissible matter but which may be used as a proper or stepping stone to achieve evil or transgression.

    2. Sadd adh-Dharī’a’ is not confined to matters that call for questioning or caution, rather it may extend to all that could be used as bridge way to anything illicit (Ḥarām).

    3. Sadd adh-Dharī’a’ calls for barring the way against any subterfuge leading to the commitment of prohibited acts or to nullify any of the Sharī’ah requirements, though a subterfuge differs from „Dharī’a“ (means) in that the former is dependent on the existence of deliberate intent whereas the latter is not.

    4. Sadd adh-Dharī’a’ are of several categories:

    • The first category is subject of consensus to its prohibition: This category includes devices that are stipulated in the Qur’ān and the Sunnah of the Prophet (ṣallallāhu `alayhi wa-sallam), and those which are definitely or most probably conducive to evil action, whether the medium used is itself permissible or delegated or obligatory. Such is the case of contracts which are concluded for the purpose of committing a prohibited action (ḥarām) by providing for it in the contract.

    • The second category is subject of a consensus as to its optimal character.

    This category includes cases where the social benefit exceeds the harm that may be caused.

    • The third category is subject of disagreement: it includes cases where to all appearances, the intention is a healthy one but still shrouded in the suspicion that it is meant as a passageway to something prohibited, in view of its frequent use to such intent.

    5. The criteria for allowing a Dharī’a’ (means) is that it scarcely leads to evil doing or that it social benefits are more likely than any resulting evil assaulted with it.

    6. The criteria for prohibiting Dharī’a’ (means) is that it definitely or in most cases conducive to evil, or that the evil likely to arise from it is more important than any benefits associated with it.

    And Allāh knows best.

    http://islamicstudies.islammessage.com/Fatwa.aspx?fid=107

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    The Message of Islam is an international organization based on Islamic principles, morals, goals and identity; employing a variety of media resources to present distinguished and comprehensive information about Islam to all levels of society – scholars and laypersons, men and women, elderly and young, Arabs and non-Arabs, Muslims and non-Muslims.

    The organization’s mission is to make readily accessible the teachings of Islam based on the Qur’ān and Sunnah, free from blameworthy blind-following and ignorant fanaticism. It is not a vehicle for the promotion of the opinions of a particular individual, group or government, nor is it a platform for abuse of others or divisive arguments.

    Strategic goals:

    1- To present a comprehensive and distinguished media resource that responds to the concerns of the different levels of society.

    2- To comprehensively present the foundational beliefs of Islam from the Qur’ān and Sunnah – pure from all forms of innovations, capriciousness and misguidance.

    (…)

    8- To reach out to the Muslims living in countries with Muslim minorities, in order to help them find solutions and acquaint them with reputable Islamic authorities who can assist them in finding answers to their questions and concerns.

    http://islamicstudies.islammessage.com/AboutUs.aspx

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    Jaafar Sheikh Idris

    Dr. Jaafar Sheikh Idris was born on 15th June 1931 in Port Sudan, Sudan. …

    Professional Teaching and Experience

    – Consultant for various Islamic Organizations around the world.

    – Chairman of the founding council of the American Open University.

    – Professor of Islamic Studies and Director of theResearch Center of The Institute of Islamic and Arabic Sciences in America.

    – Professor of Islamic studies, Departments of `Aqīdah, Da’wah and Information, Imām Muḥammad Ibn Saud Islamic University, Saudi Arabia. Taught graduate courses in `Aqīdah (Islamic Creed), Theology and Contemporary Ideologies.

    – Associate Professor of Islamic Studies, Dept. of Islamic Studies, Riyadh University.

    – Lecturer, Department of Philosophy., University of Khartoum

    veröffentlicht und auf Englisch publiziert worden sind unter anderem:

    – „Islamic Social Science“, From Muslim to Islamic, Proceedings of the Fourth Annual Convention of Muslim Social Scientists, The Association of Muslim Social Scientists, Indianapolis, 1975.

    – „The Islamic Way of Developing Nations“, Islam and Development, Proceedings of the Fifth Annual Convention of The Association of Muslim Social Scientists, Plainfield, Indiana, 1977.

    – „Human Nature and Human Values“, Qul Hādhihi Sabīlī, Journal of the College of Da’wah and Communication, Riyadh, Saudi Arabia, 1985.

    – „The Islamization of the Sciences: Its Philosophy and Methodology“, The American Journal of Islamic Social Sciences, 4:2, 1987.

    – „Is Man the Vicegerent of God?“, Journal of Islamic Studies, Cambridge University Press, U. K, 1990.

    – „The Process of Islamization“, published by the Islamic Society of North America, Plainfield, Indiana, 1976.

    http://islamicstudies.islammessage.com/ResearcherArticle.aspx?aid=334

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    Muḥammad b. Ṣāliḥ al-Uthaymīn at-Tamimī

    http://islamicstudies.islammessage.com/Article.aspx?aid=100

    Muḥammad Taqī Usmānī

    Mufṭī Muḥammad Taqī Usmānī is one of the leading experts in the fields of Islamic Jurisprudence and Economics. Born in Deoband in 1362H (1943 CE), he graduated par excellence form Dars e Nizāmi at Dar al-Ulūm, Karachi, Pakistan. Then he specialized in Islamic Jurisprudence under the guidance of his eminent father, Mufṭī Muḥammad Shafi, the late Grand Mufti of Pakistan. Since then, he has been teaching ḥadīth and Fiqh at the Dar al-Ulūm, Karachi.

    He also holds a degree in law and was a Judge at the Shari’ah Appellate Bench of the Supreme Court of Pakistan till recently.

    http://islamicstudies.islammessage.com/Article.aspx?aid=175

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    Auf geht’s in die Rechtspaltung. Sakraljurisprudenz für die Menschensorte der Muslime, die in der Gottlosigkeit leben müssen

    Fiqh of Muslim Minorities

    Themen wie

    Muslims as Minorities in the Secular Nation-States

    Sharia in America: How Religious Laws Change

    http://islamicstudies.islammessage.com/Minorities.aspx

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    Zeitgenössische Gelehrte oder Prediger: Maududi, al-Fauzan

    http://islamicstudies.islammessage.com/ResearcherServices.aspx

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    Ach weiß Allahgott, die Jugend hat’s schwer. Geistliches Rüstzeug, um der kulturellen Moderne erfolgreich auszuweichen:

    Role Models for Muslim Youth
    Dilemma Facing the Youth Part 1
    Dilemma Facing the Youth Part 2/2
    The Prophet’s Guidance for New Muslim Youth
    Islamic Movements and the Role of Youth
    The Challenges of Globalization to Muslim Youths
    Seven Habits of Highly Successful Muslim Youth

    http://islamicstudies.islammessage.com/ArticlesCat.aspx?cid=146

    ::
    ::
    auf der Homepage freundschaftlich verlinkt:

    IOU
    Islamic Online University
    Doha, Qatar

    The Islamic Online University (IOU) is the brainchild of Dr. Bilal Philips … Dr. Bilal Philips, Founder and Dean, Islamic Online University

    The IOU was launched in 2007 from Qatar with an offering of completely free diploma courses.

    http://www.islamiconlineuniversity.com/contactus.php

    wie schon oben: Strippenzieher Scheich Idris, Namensschreibweise hier auch mal Idrees

    http://www.islamiconlineuniversity.com/advisory-committee.php

    ebenfalls im Beratungskomitee neben Gesellen wie James Jones (s. u.) sitzt Herr Quick genannt Scheich Abdullah, eigentlich Abdul Hakim Quick, Lebensstationen: USA – Kanada – dort konvertiert – Saudi-Arabien – dort seine Idschaza (Lehrbefugnis) erhalten beim College of Da’wah and Islamic Sciences – jetzt wieder Kanada (Toronto)

    http://www.islamiconlineuniversity.com/advisory-committee.php

    ::

    vier Herren aus der Liste der Unterweiser / Lehrer / Ausbilder

    Dr. Bilal Philips

    Dr. James Jones, Dr. James (Jimmy) E. Jones: Hartford Seminary, Yale University Divinity School, Hampton University; Dr. Jones has been teaching at Manhattanville for 20 years in the World Religions Department, and is also a visiting Professor at the Graduate School of Islamic and Social Sciences (Ashburn VA))

    Edo Omercevic (International University of Sarajevo, American University in Bosnia and Herzegovina, Center for Advancement of Free Enterprise – Centar za poslovnu afirmaciju)

    Dr. Muhammad Anwar Sahib stammt von den Fidschi-Inseln und lehrt vor allem in Neuseeland, ist Gründungsmitglied und Vorsitzender von At-Taqwa Trust, Auckland, New Zealand

    http://www.islamiconlineuniversity.com/instructors.php

    ::

  9. Jacques Auvergne Says:

    Die Machtübernahme der irdischen Stellvertreter Allahs und Mohammeds, der Lotse geht an Bord. ECFR-Scheich Mustafa Cerić jetzt bei Bajrambejamin Idriz Künstlername Benjamin Idriz im MFI-Kuratorium. Ein paar Dhimmis lässt man (beim erneuerten Medinavertrag) mitmachen

    ::

    Gestalt nimmt inzwischen das Kuratorium des MFI an. Das Gremium soll die Arbeit des Vereins begleiten, inhaltliche Anstöße geben und es nach außen repräsentieren. Als Gründungsmitglieder haben laut Imam Idriz der evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, der Präsident des Zentralkomitees der Katholiken, Alois Glück, Stadtrat Marian Offman (CSU) und Großmufti Emeritus Mustafa Cerić, der Präsident des Bosniakischen Weltkongresses, zugesagt. Angefragt habe Idriz auch bei Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) und Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD), auf Antwort warte er noch.

    aus: Bernd Kastner (Stadt verlangt 4,4 Millionen für Moscheegrundstück), in: Süddeutsche Zeitung 28.07.2015

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchner-forum-fuer-islam-stadt-verlangt-millionen-fuer-moscheegrundstueck-1.2584548

    ::

    „Das Münchner Forum für Islam (MFI) beruft Alois Glück, den Chef des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Heinrich Bedford-Strohm, den Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche, CSU-Stadtrat Marian Offman von der Israelitischen Kultusgemeinde und Großmufti Emeritus Mustafa Cerić, den Präsidenten des Bosniakischen Weltkongresses, in das Gremium.“

    aus: Felix Müller (Islamzentrum: Kirchen im Moschee-Kuratorium), in: Merkur 31.07.2015

    http://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/islamzentrum-muenchen-kirchenvertreter-moschee-kuratorium-berufen-5296168.html

    ::
    ::

    Münchner Forum für Islam (MFI)
    Newsletter Ausgabe 03/10.2.2015

    „Kritisch-Denken“ mit Prof. Khorchide

    Am Sa. 24.1.15 war der Konferenzsaal der Penzberger Moschee bis zur letzten Reihe voll. Am So. 25.1.15 mussten im MFI viele stehen; die Räumlichkeiten waren überfüllt. Die Anwesenden waren neugierig auf den Vortrag von Prof. Mouhanad Khorchide […]

    IMAM IDRIZ IN DER SICHERHEITSKONFERENZ

    Auf Einladung von Dr. Hubertus Hoffmann, CEO von World Security Network, hat Imam Benjamin Idriz an einem Frühstücks-Gespräch über „Islam und IS“ teilgenommen. … presentation of the book of WSN President Dr Hubertus Hoffmann on „Codes of Tolerance“ in Arabic and German with former Prime Minister (2007-2013) and Foreign Minister (1992-2013) Sheikh Hamad al Thani from Qatar

    ___p://www.islam-muenchen.de/wp-content/uploads/2015/02/NEWSLETTER-3.pdf

    Vortrag von Prof. Dr. Bülent Uçar am 7. Juni 2015

    ___p://www.islam-muenchen.de/vortrag-von-prof-dr-buelent-ucar-am-7-juni-2015.html

    ::
    ::

    Mustafa Ceric is tied to the Global Muslim Brotherhood through his membership in the European Council for Fatwa and Research (ECFR), headed by global Brotherhood leader Youssef Qaradawi and by his participation in the UK-based Radical Middle Way comprised of a wide range of associated scholars representing the global Muslim Brotherhood. […] In November 2012, the International Union of Muslim Scholars, headed by Qaradawi, was expected to send a delegation to the Gaza Strip that included Dr. Ceric who is known to be a member of the IUMS.

    Global Muslim Brotherhood Daily Watch (GMBDW)

    http://www.globalmbwatch.com/mustafa-ceric/

  10. Jacques Auvergne Says:

    November 2018 | Yusuf al-Qaradawi (93) übergibt Leitung der IUMS (International Union of Muslim Scholars, Internationale Union Muslimischer Gelehrter) an Ahmed al-Raissouni aus Marokko. Die Tagung in Istanbul verdeutlicht die Bedeutung von Erdogan und DITIB für die IUMS bzw. die gesamte Muslimbruderschaft.

    https://www.islaminstitut.de/2018/inoffizieller-fuehrer-der-muslimbruderschaft-yusuf-al-qaradawi-93-uebergibt-leitung-der-internationalen-union-muslimischer-gelehrter-iums-an-nachfolger/

  11. Jacques Auvergne Says:

    .

    Muslimbruderschaft
    Yusuf al-Qaradawi
    ECFR
    Scheich Abdullah al-Judai

    .

    Abdullah al-Judai (“ Sheikh Dr Abdullah al Judai‘ | Leeds Grand Mosque „) … offers fatwa services to members of the Leeds community, fiqh courses and a weekly Qu’ran Tafseer (exegesis) class in LGM that is delivered in Arabic

    .
    .
    .

    [ s o u r c e : gmbwatch | The Global Muslim Brotherhood Daily Watch ]

    BREAKING NEWS: Leadership Changes at the ECFR – Qaradawi Steps Down From Another Leadership Role

    By gmbwatch on 21.11.2018

    According to the website of the European Council for Fatwa and Research (ECFR), Global Muslim Brotherhood leader Youssef Qaradawi has resigned as head of the European Council for Fatwa and Research (ECFR). The website reports that the new elected leadership of the ECFR is as follows:

    Abdullah al-Judai (President)

    Ahmed Jaballah (Deputy)

    Suhaib Hassan (Deputy)

    Hussein Halawa (Secretary-General)

    Khaled Hanafi (Assistant Secretary-General) [ Vorsitzender / Präsident des RIGD – Rat der Imame und Gelehrten in Deutschland, der RIGD ist Mitglied im ZMD – Zentralrat der Muslime in Deutschland ]

    (…)

    https://www.globalmbwatch.com/2018/11/21/breaking-news-leadership-changes-at-the-ecfr-qaradawi-steps-down-from-another-leadership-role/

    .

    [ Shaykh Abdullah al-Judai‘ ] offers fatwa services to members of the Leeds community, fiqh courses and a weekly Qu’ran Tafseer (exegesis) class in LGM that is delivered in Arabic

    _ttp://fatwacommitteeuk.com/aljudaibio

    .

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