Was Spreewaldgurke und Burka verbindet. Europa, die Basken, die Sorben und der Islam
Die islamisch zu überwindende Rechtseinheitlichkeit kultureller Moderne gibt dem Umgang mit nationalen Minderheiten neue Brisanz. Von Jacques Auvergne.
Jeder Mensch trägt seine Kindheit lebenslang mit sich herum wie die Schnecke die feinsten Windungen ihres gedrehten Hauses. Diese Kammern und Gänge des Erinnerns bleiben allzu oft abgeschottet, zu viele alte Menschen reden erfahrungsgemäß oft erst kurz vor ihrem Tod beispielsweise über die Schrecken des letzten Weltkrieges, manche sprechen nie darüber. Schiffbrüchigen nicht unähnlich und Kindheit, Gottesbegriff und Heimat gleichsam im Koffer oder Handgepäck mit sich führend, strandeten jüdische Auschwitzüberlebende um 1945 in Israel und ostdeutsche Breslauer oder Danziger in Köln oder Hamburg. Wie Luft- oder Seereisende landeten italienische oder türkeistämmige Gastarbeiter um 1970 und Wolgadeutsche oder Siebenbürger Sachsen um 1995 in Deutschland, sie alle schlugen mehr oder weniger tief Wurzeln, fühlen sich vielleicht als Deutsche und sind womöglich Staatsbürger und sind nebenbei Katholiken oder Waldenser oder Muslime oder Ex-Muslime.
Die Würde eines Menschen zu achten, bedeutet nicht nur, ihn nicht umzubringen, ihn nicht zu foltern oder zu bespucken, sondern auch, seine Erinnerung und Kindheit wertzuschätzen. Wir Islamkritiker haben daher grundsätzlich zu respektieren, wenn ein Bosnier oder Marokkaner an Engel glaubt oder seinen Gott Allah nennt, und nicht anders ist es unmenschlich und letztlich demokratiegefährdend, wenn unsere in diesen Jahren so gerne Moscheen eröffnenden Bürgermeister nicht auszusprechen bereit sind, dass ein Türke oder Iraner sehr wohl Atheist sein kann und das vielleicht seit Kindertagen. Eine der Erinnerungslosigkeit verpflichtete deutsche SPD oder Kirche aber schweigt zur Frauenfeindlichkeit des Islamischen Rechts, arrangiert mützentragende Kölner Jüdinnen mit DITIB-Kopftuchfrauen zum proschariatischen interreligiösen Dialog und ist bereit, den Kindern der türkeistämmigen Einwanderer die Auseinandersetzung mit dem Völkermord an den Armeniern zu ersparen.
Nur die genaue Erinnerung kann der Menschheit helfen, künftiges großes Leid zu vermeiden. Es ist menschenverachtend und letztlich zukunftsgefährdend, wenn selbst ernannte Progressive sich pauschal über ein irgendwie störendes Kriegerdenkmal, einen Berliner hugenottischen evangelischen Gottesdienst oder ein ostpreußisches Heimattreffen lustig machen und zugleich zu feige sind, polnischen oder arabischen Antisemitismus zu kritisieren. Menschen haben Wurzeln, individuelle, die selbst Geschwister oder Eheleute voneinander unterscheiden, und kollektive wie Familie, Region, Nation. Dass sich das Individuum von vielen kollektiven Zwängen von Tradition und Religion emanzipieren und den Zugang zum post-magischen und post-mythischen Denken finden soll, ist dabei ein unverändertes wichtiges Ziel, das gerade Pädagogen und Sozialarbeiter von Zeit zu Zeit laut aussprechen sollten, wenn sie nicht sehr bald für die islamfreundliche Apartheid einer erneuerten Kultur der Stämme („Gesamtgesellschaft“) arbeiten möchten.
Identität ist nicht angeboren, anders als es der Rassist sagt, und fällt auch nicht vom Himmel, anders als es der Theokrat predigt, sondern wird vom Individuum erarbeitet oder auch nicht erarbeitet. Wenn ich afrikanische Vorfahren hätte und in New York leben würde, könnte mein Großvater mich ermahnen, meine „schwarze“ Identität zu entdecken und gegen eine womöglich in rassistischem „weißem“ Denken und Handeln verhaftete amerikanische Umwelt zu verteidigen. Oder ich habe vielleicht, ebenfalls als New Yorker, eine schwarze, chinesische, jüdische, mexikanische oder deutsche Identität gegen den Willen meiner allzu sehr assimilierten amerikanischen Familie zu erkämpfen und sollte mich ein paar Jahre später, um mich nicht in Fundamentalismus oder Sektiererei gleichsam einzumauern, beizeiten von den universellen Menschenrechten integrieren und assimilieren lassen. Meine Gottheit muss ich schließlich nicht „verstaatlichen“, beten kann ich nach Feierabend oder am Wochenende.
Im Zeitalter der Globalisierung kehren also nicht nur die (allzu?) viel besprochenen Götter zurück in unsere Städte, sondern, in Form der die Universalität der Menschenrechte und die Einheitlichkeit des Rechts ironisierenden Kultgemeinschaften, die Stämme. Ein Islam ohne Vielweiberei und Kinderheirat ist derzeit weder vorgesehen noch organisierbar. Hauptgefährdung und Hauptakteur dieser für die USA, Kanada, Europa und Australien drohenden, geradezu stammeskulturellen Rechtsverschiedenheit ist ein von Industrie (Ford, Thyssen) und vom „christlichen“ Multikulturalismus bzw. Kreationismus begrüßter Islam, der sich leider von Sunnagehorsam und Fiqh-Jurisprudenz immer noch nicht trennen möchte.
Anders als die Diktatur oder der Gottesstaat verträgt die kulturelle Moderne jede Menge Identität, ihr Staatsbürger kann progressiv oder konservativ, religiös oder atheistisch, heterosexuell oder homosexuell empfinden und leben, ohne seine bürgerlichen Rechte zu verlieren, und nicht zuletzt kann er sein Weltbild und Lebensgefühl – kann er seine Identität – nahezu nach Belieben ändern, beispielweise die Religion wechseln oder ohne Gott leben. Die Frage ist also nicht, ob jemand eine muslimische oder spanische oder baskische Identität hat (und warum soll ein spanischer Baske nicht zum Islam konvertieren), sondern ob das Individuum vom Stammesführer oder Religionsführer daran gehindert wird, von den Standards der allgemeinen Menschenrechte Gebrauch zu machen (und wieder aus dem Islam auszutreten).
Es ist nicht falsch, den Terror der baskischen ETA auch mit dem nationalistischen spanischen Staatsführer und dessen Unterdrückung der ethnischen Minderheitenkulturen zu erklären. General Franco untersagte den nordspanischen ethnischen Minderheiten der Katalanen und Basken öffentlichen Volkstanz und das offizielle Sprechen der eigenen alten, romanischen bzw. westeuropäisch-vorindogermanischen Sprache. Die zweisprachigen Ortsschilder (gälisch, baskisch, sorbisch) mahnen eben auch an die hoffentlich für immer überwundenen Zeiten der Unterdrückung indigener Sprachen durch ein Herrenvolk. Wir Freunde der AEMR, die sich an das Individuum richtet und nicht an das mehr oder weniger separatistische Kollektiv, haben keine Minderheitensprachen zu behindern, sondern zuallererst zu fragen, ob ein kurdischer Mann Opfer von Schutzgelderpressung an die gewaltbereite PKK ist, ob eine Frau aus dem Volk der Sinti und Roma zwangsverheiratet wird oder ob einer in Afrika, Asien oder Europa lebenden Somalierin, Ägypterin oder Indonesierin die zu verhindernde weibliche Genitalverstümmelung droht.
Die heutigen Nationalstaaten Mitteleuropas lassen sich nicht nur durch agrarische Stammessprachen, mittelalterliche Siedlungsbewegungen, Handelskartelle (v.a. die Hanse) und Klostergründungen (vgl. Zisterzienser) sondern auch durch die kriegerische Verteidigung gegen das von Napoleon geplante europäische, zwangssäkularisierte Imperium erklären. Die jahrhundertelang von Hohenzollern oder Habsburgern und von den sonstigen „vom Himmel eingesetzten“ (Gottesgnadentum) Fürsten verwalteten Deutschen, die nicht zuletzt erst durch die napoleonische Besatzung ihr Deutschtum entdeckten und rasch nationalistisch bis rassistisch zu überhöhen begannen, sind eben keine „rassisch reinen“ Germanen, sondern der Raum einer von Bibelübersetzung über den Kampf gegen Pressezensur bis zur Rechtschreibreform mühselig genug errungenen Hochsprache („Hochdeutsch“), ein genetischer melting pot der nacheiszeitlichen Steinzeit und der Völkerwanderungszeit, ein Schmelztiegel aus Kelten, Slawen und Germanen, von römischen Legionären und mittelalterlichen jüdischen Kaufleuten genetisch, kulturell und sprachlich reich gemacht. Keltische Hügelgräber im Westen und sorbische Sprachinseln im Osten machen dieses Mosaik lediglich sichtbar, die indischstämmigen Sinti, die traditionell nichtsesshaften Jenischen oder die bäuerlich-katholischen Spreewälder bzw. Lausitzer Sorben sind Deutsche und vor allem sind sie Staatsbürger mit ungeschmälerten Rechten und Pflichten.
Der Weg aus Heimattümelei zur Verachtung für das ethnisch Andere oder zum Heilsziel aus Rasse, Blut und Boden ist oft nicht weit. Die rassistischen türkischen Grauen Wölfe und ihre Freunde beispielsweise instrumentalisieren selbst die turksprachige irakische Minderheit, die, brisanterweise auf dem selben Gebiet ansässig wie die irakischen Kurden, ihrerseits von Dschihadisten umworben wird. Die Tscherkessen (Inguschen und Tschetschenen), einst Opfer Stalinscher Umsiedlungs- und Völkermordpolitik, sehen sich nachvollziehbarerweise seit Jahrhunderten russisch kolonialisiert und wenden sich neuerdings leider ebenfalls der Islamischen Revolution zu.
Aus sozialpädagogischer Sicht sind Fundamentalisten oder Nationalisten hinsichtlich ihrer Identität hoch wahrscheinlich ziemlich verunsichert, denn angesichts der nun wirklich nicht sezessionistisch oder gar terroristisch aktiven Elsässer, Südtiroler, Sorben oder Kaschuben könnte man inzwischen angstfrei sagen, dass die Alteingesessenen aus dem Elsass oder in Südtirol sprachlich und kulturell Deutsche bzw. Deutschösterreicher sind, dass Kaschuben zwar Slawen, aber linguistisch keine Polen sind und Sorben zwar echte Deutsche, aber eben zugleich echte, im Frühmittelalter (um 600 n. Chr.) eingewanderte Slawen (und weder Tschechen noch Polen). Anders als manche Bewohner in Berlin-Neukölln (Migrantenanteil 39 %, Ausländeranteil 21,3 %, Anteil der Muslime in Neukölln 18 % ohne Konvertiten und Ex-Muslime) oder Amsterdam-Slotervaart (Einwohnerherkunft: Marokko 33 %, Türkei 21 %, Surinam 5 %) betreiben die genannten nichteingewanderten ethnischen Minderheiten der Europäischen Union nun wirklich keine Integrationsverweigerung, sondern zeichnen sich im Allgemeinen durch Weltoffenheit und Friedfertigkeit aus: Die Menschen im baskischen, am 26. April 1937 von der geheimen deutschen Legion Condor bombardierten Gernika / Guernica(1) im Baskenland oder in Kartuzë / Kartuzy (Karthaus, 40 km westlich von Danzig) sind damit lobenswerte Prototypen des modernen, mehrsprachigen und geschichtsbewussten Europäers.
Volksmärchen und Volksbrauchtum sollten wir gerade nicht der politischen radikalen Rechten überlassen. Jeder von uns hat Zeit genug, Baskisch oder Sorbisch zu lernen, und niemand ist dazu gezwungen. Korsische Kirchenlieder oder kaschubischer Holzhausbau,(2) Baskentum oder Sorbentum sind also keine Frage des Terrorismus, sondern des Tourismus. Den Gesichtsschleier oder die nach griechischem Familienrecht legale Verheiratung elfjähriger muslimischer Mädchen hingegen sollten wir nicht unter Völkerkunde oder Heimatkunde verbuchen.
Der politische Islam wird die diversen europäischen Minderheitenrechte für sich ausbeuten und in Deutschland in nicht ferner Zukunft darauf bestehen, für eine an der Scharia orientierte Partei nach dem Vorbild der dänischen Minderheit nicht an die 5-Prozent-Hürde gebunden zu sein. Was seit 1945 international sowie etwas krampfhaft als vorbildlich gelobt worden ist, das deutsch-dänische Zusammenleben oder Nebeneinander-her-Leben in Nordschleswig, wird angesichts der islamischen Praxis von arrangierter Ehe, Zweitfrau und Burka zu einem Treibsatz gegen den Fortbestand des freiheitlichen Rechtsstaats. Dabei ist es selbstverständlich schützenswert und verteidigenswert, dass ein deutscher Staatsbürger aus Schleswig-Holstein die dänische Sprache lernt, einerlei, ob großelterlich ererbt oder ob beruflich oder touristisch erwünscht.
Die Spaltung in Wir und die Anderen, der gelegentliche Kriegszug gegen die Feinde und auch der geduldete befreundete Stamm zwecks Austauschs von Heiratspartnern ist zutiefst archaisch, geradezu steinzeitlich, er zeigt sich in den islamischen Heiratsgeboten und kristallisiert in der segmentierten Stadt des Orients aus, in denen armenisches, jüdisches und katholisches Viertel scharf getrennt sind. Die ethnoreligiös gespaltene Stadt der islamischen Dhimma wird in diesen Jahrzehnten auf die westeuropäischen Städte übertragen, das eben ist das Scheitern der Integration.
Im von Mohammed gestifteten Islam ist der Nichtmuslim emotional und juristisch herabzustufen, er ist als Dhimmi zu versklaven oder als Harbi ohne Recht auf Eigentum und Leben. Islamisierung arbeitet mit dem Erwecken von Ekel gegenüber den Anderen, den Unreinen, innermuslimisch und männerbündisch ist zusätzlich auch jede Frau ekelhaft.
Der Weg der einen, unteilbaren Menschheit in die kulturelle Moderne war das Überwinden von Nationalismus und Rassenhass und die Empathie mit dem Mitmenschen. Die islamisch verweigerten universellen Menschenrechte haben konsequenterweise die „reinigende“ (pakistanische) Zwei-Nationen-Theorie auch in Europa zu „integrieren“, die religiös begründete Doktrin der Segregation oder gar Sezession. Mit dem Ziel der Rechtsspaltung haben Europas Islamisten längst damit begonnen, den flämisch-wallonischen oder britisch-irischen Konflikt politisch auszunutzen, sie vergleichen sich, wie es Pierre Vogel macht, mit den Opfern europäischer Völkermorde, um Schuldgefühle zu erwecken, die der türkische Islamverbandsfunktionär, salafistische Straßenmissionar oder sonstige proschariatische Dialogaktivist praktischerweise gleich rituell entsühnen kann.
Die Zugehörigkeit zur Umma wird, islam-theologisch keineswegs falsch, schon bald als Zugehörigkeit zu einer Art von Nation ausgegeben werden, die das Recht habe, lokale errungene nationale Minderheitenrechte zu beanspruchen. Das Volk Allahs beansprucht den kulturellen Schutz, den irische Gälen, ostdeutsche Sorben oder spanische beziehungsweise französische Basken nach Jahrhunderten der oft brutalen Unterdrückung für sich erkämpft haben. Dass kein deutscher Imam oder Scheich für die Anerkennung des 1915 und 1916 begangenen türkischen Völkermordes an den Armeniern und Assyrern auf die Straße geht, zeigt die Doppelmoral der kulturrassistisch denkenden Schariafreunde, denen es um das Recht auf ein selbst bestimmtes Leben des Individuums eben gar nicht geht, sondern um das „Recht“, als Frau ein Kopftuch zu tragen, als Mann den Heiratspartner seiner Tochter auszusuchen und als Frau oder Mann seinen Kindern die Angst vor dem jenseitigen Strafgericht nebst ewigem Höllenfeuer erwecken zu dürfen (Islamischer Religionsunterricht). Ob in mittelalterlichem Gewand (Pierre Vogel) oder in Nadelstreifen (Ayyub Axel Köhler), die Salafisten proben den Ausstieg aus dem Baugrund der freiheitlichen Lebensweise, der Rechtseinheitlichkeit.
Religiöses Menschenopfer ist kein Hobby, keine akzeptable Subkultur. Rätoromanisch, baskisch, sorbisch oder jiddisch zu reden oder zu singen ist in einer freiheitlichen Demokratie hingegen jedem möglich. Bildungsbürgerlich, weltbürgerlich und geschichtsbewusst sollte jeder Islamkritiker daher ein Stück weit so empfinden, als wäre er Jude oder Baske oder Sorbe oder Muslim oder Frau oder homosexuell, das ist schließlich eigentlich bereits mit der Ethik eines Kant oder Jesus von Nazareth geboten, die jedem Menschen die gleiche Würde zubilligt, was auch verlangt, die Welt aus seinem Blickwinkel zu betrachten.
Nation ist Identität, Kurde, Baske, Gäle, Kaschube oder Pomake zu sein ist Identität, und da uns säkularen Islamkritikern jeder zur Mitarbeit willkommen ist, auch oder gerade bei einer Familienherkunft aus einer ethnischen Minderheit oder bei Migrationshintergrund (was ja auch stets eine ethnische Minderheitenrolle bedeutet), benötigt und betont Islamkritik also zuallererst eine internationale, aufklärungshumanistische Identität.
In diesen Jahren der weltweiten Rückkehr des Fundamentalismus schwingen sich Religionsführer immer mehr zu politischen Volksführern auf. Wer den unabsehbar folgenreichen „Dialog der Religionen“ behindert, wird als Friedensgefährder gebrandmarkt. Unsere Regierungen dürfen nicht länger den Umweg über die Himmelswächter wie Rowan Williams oder Mustafa Cerić wählen, um mit ihren Bürgern zu kommunizieren: So wenig wir pauschal antireligiös eingestellt sind, so sehr müssen wir darauf achten, dass Kleriker, christlich oder muslimisch, den Schulen und Parlamenten fern bleiben.
Die so genannten Muslime sind nicht als Ethnie zu deuten und haben auch im Personenstands- und Familienrecht keine gesonderten Rechte zu Heiratsalter oder Polygamie durchzusetzen. Da es in Europa keine islamische nationale Minderheit gibt und geben darf, haben unsere gewählten Politiker keinen „Dialog“ mit islamischen Funktionären zu führen. Imam und Erzbischof sind Staatsbürger, ihre vor der Hölle warnende heilige Kleidung hat in Rathäusern nichts zu suchen. Bestehende Schutzrechte nationaler Minderheiten sind auf möglichen und zu verhindernden Missbrauch durch den schariatreuen Islam zu überprüfen.
Wie der Aufruf des türkischen Präsidenten Erdoğan an die Deutschtürken, sich nicht zu assimilieren (Köln 2008: Assimilation ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit) bzw. sich als Türken zu fühlen (Düsseldorf 2011: Ihr seid meine Staatsbürger, ihr seid meine Leute)(3) oder wie das Beschwören einer bemerkenswert vage bleibenden „muslimischen Staatsbürgerlichkeit“ durch Tariq Ramadan oder Murad Wilfried Hofmann vermuten lässt, würden die Parteigänger der Scharia auch die Privilegien des 1995 vom Europarat vorgelegten Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten(4) dazu missbrauchen, aus dem für alle geltenden einheitlichen und auf Gleichbehandlung beruhenden Recht auszusteigen. Der europäische Nationalismus oder Rassismus ist mühselig genug gezähmt worden, das Europa der Völker braucht kein Volk der Vielweiberei.
Die koranbasierte Höllenfurcht berechtigt nicht zu Privilegien und ist keine Grundlage für Staatsverträge, in Bibel oder Koran zu lesen entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Zwar beinhaltet Deutschland eine Menge Kirchen und Moscheen sowie eine friesische, dänische sorbische Minderheit, aber keine Ethnie der Bärtigen und Burkafrauen.
Die beliebte Kopfbedeckung Baskenmütze (sie stammt nicht aus dem Baskenland, sondern aus dem benachbarten, traditionell okzitanisch(5) sprechenden Béarn) wehrt keine bösen Geister ab, Sekten von Trägern des Dirndls oder Tirolerhuts, die Ausstiegswilligen mit dem Tod drohen und Heiraten mit Friesen oder Sorben verbieten, sind ebenfalls nicht bekannt geworden. Die alten ethnischen Minderheiten Europas scheinen von der Allgemeinheit besonderen kulturellen Schutz einfordern zu können, ohne dass die Gefahr besteht, dass sie lokal oder gar expansiv die Demokratie durch einen totalitären Staat ersetzen.
Anders als die Burka ruft die sorbische Tracht nicht nach dem Gottesstaat.
Spreewaldgurken(6) lassen sich integrieren, Schariagesetze nicht.
Jacques Auvergne
(1) Guernica 1937, das Zentrum des Baskentums barbarisch zerstört
Das Wappen der Provinz Bizkaya (span. Vizcaya) zeigt den seit Generationen gepflegten bzw. nachgepflanzten „Baum von Guernica“ (Gernikako Arbola), die Heilige Eiche, unter der Ratsversammlungen durchgeführt wurden.
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/2/20/Escudo_de_Bizkaia_2007.svg
(2) Kaschubisches Haus. Das Dorf Wdzydze Kiszewskie (kaschubisch Kiszewsczé Wdzëdzé), Ersterwähnung 1280, wurde durch Auswanderung verlassen und von den Eheleuten Theodora und Isidor Gulgowski vor dem Verfall gerettet. Heute ist es ein Freilichtmuseum und begeistert Touristen aus aller Welt.
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/86/Wdzydze_zagroda_7.jpg
(3) Süddeutsche, 13.02.2008
„Assimilation ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit“
DER SPIEGEL, 27.02.2011
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,747496,00.html
FAZ, 28. Februar 2011
„Ich sage Ja zur Integration, aber Nein zur Assimilation … niemand wird in der Lage sein, uns von unserer eigenen Kultur und Zilvilisation loszureißen … Die Islamphobie ist genauso wie Antisemitismus und Rassismus ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit“
(4) Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, amtliche deutsche Übersetzung. Für Islamisten ein geeignetes Mittel zum Aufbau einer zweiten Rechtsordnung bzw. einer parallelen Staatlichkeit?
Artikel 3
1. Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus dieser Entscheidung oder der Ausübung der mit dieser Entscheidung verbundenen Rechte dürfen ihr keine Nachteile erwachsen.
2. Angehörige nationaler Minderheiten können die Rechte und Freiheiten, die sich aus den in diesem Rahmenübereinkommen niedergelegten Grundsätzen ergeben, einzeln sowie in Gemeinschaft mit anderen ausüben und genießen.
Artikel 6
1. Die Vertragsparteien fördern den Geist der Toleranz und des interkulturellen Dialogs und treffen wirksame Maßnahmen zur Förderung der gegenseitigen Achtung und des gegenseitigen Verständnisses sowie der Zusammenarbeit zwischen allen in ihrem Hoheitsgebiet lebenden Menschen unabhängig von deren ethnischer, kultureller, sprachlicher oder religiöser Identität, und zwar insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur und Medien.
Artikel 8
Die Vertragsparteien verpflichten sich anzuerkennen, daß jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, das Recht hat, ihre Religion oder Weltanschauung zu bekunden sowie religiöse Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen zu gründen.
Artikel 9
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich anzuerkennen, daß das Recht jeder Person, die einer nationalen Minderheit angehört, auf freie Meinungsäußerung die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen in der Minderheitensprache ohne Eingriffe öffentlicher Stellen und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen einschließt. Die Vertragsparteien stellen im Rahmen ihrer Rechtsordnung sicher, daß Angehörige einer nationalen Minderheit in bezug auf ihren Zugang zu den Medien nicht diskriminiert werden.
http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/157.htm
Framework Convention for the Protection of National Minorities (FCNM)
http://conventions.coe.int/Treaty/EN/Treaties/Html/157.htm
vgl.: Minderheitenrechte der Vereinten Nationen
Declaration on the Rights of Persons Belonging to National or Ethnic, Religious and Linguistic Minorities
Adopted by General Assembly resolution 47/135 of 18 December 1992
http://www2.ohchr.org/english/law/minorities.htm
(5) Okzitanisch (occitan / langue d’oc) ist die traditionelle romanische Sprache des südlichen Drittels Frankreichs. Es gibt ungefähr 200 000 aktive Sprecher und circa 6 Millionen potentielle Sprecher mit mehr oder weniger aktiven Kenntnissen; das Okzitanische ist für die meisten die Zweitsprache.
Verbreitungsgebiet:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/8b/Occitanie.png
Im süditalienischen Dorf Guardia Piemontese spricht man okzitanisch. Wiki: „Ab 1375 siedelten der Inquisition entflohene waldensische Piemontesen in der 500 m überm Meer gelegenen heutigen Oberstadt. … Lange Zeit gaben die Waldenser sich äußerlich wie Katholiken, gingen zur Messe und ließen ihre Kinder in der katholischen Kirche taufen. Privat hielten die Waldenser aber an ihrem Glauben fest, empfingen aber nur etwa alle zwei Jahre für wenige Tage waldensische Prediger auf Pastoralreise. Die Erfolge der Reformation überzeugten die heimlichen Waldenser, ihren Glauben nicht länger verstecken zu müssen. Auf ihrer Synode in Chanforan (Piemont) beschlossen sie 1532, sich offen zu bekennen.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Guardia_Piemontese
Flagge Okzitaniens: Das croix occitane (crotz occitana, crous óucitano), auch croix de Toulouse genannt, und die étoile à sept branches (estela de las sèt brancas, astrada), das Zeichen der am 21.05.1854 gegründeten, anfänglich leider etwas sezessionistisch denkenden okzitanischen Heimatbewegung des Félibrige (lo Felibritge, lou Felibrige).
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/6/6d/Flag_of_Occitania_%28with_star%29.svg
Okzitanisch, Varietäten und Schriftbildnormen
http://fr.wikipedia.org/wiki/Norme_classique_de_l%27occitan#Comparaison
(6) Spreewaldgurke
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/5b/Spreewaldgurke1.jpg
Gurke, Wortherkunft. Wikipedia weiß: Der deutsche Name ist aus altpolnisch ogurek, heute ogórek [ɔˈgurɛk] „Gurke“ entlehnt. Dieses Substantiv, bereits im frühen Mittelalter in die slawischen Sprachen übernommen, stammt vom mittelgriechischen Adjektiv αγούρος ágūros [aˈguros] „grün, unreif (von Früchten)“ ab, das sich aus mittelgriechisch ἄωρος áōros [ˈaorɔs] „unzeitig, unreif“ entwickelt hat. Im Deutschen ist Gurke seit dem 16. Jahrhundert belegt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gurke
Spreewaldkahn
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/14/Spreewald_kahn_01.jpg
Spreewaldhaus
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/5e/Spreewaldhaus.jpg
Schlagwörter: Baskenland, ethnische Minderheit, Grenzen der Religionsfreiheit, Guernica, Lausitz, Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, Scharia in Griechenland, Sorben, Spreewälder Gurken
August 17, 2011 um 5:57 am
Wissenschaftlich orientierte Justiz oder Legalisierung der Seelenrettung? Grundrechte oder Gruppenrechte? Die indische Möglichkeit wäre auch für Deutschland ein Weg, aus dem einheitlichen Recht auszusteigen und ganz multikulturell Allahs Scheiche und Muftis Juristen zu „respektieren“ – Anwälte haben viel zu tun und verdienen prächtig:
Indien verfügt nicht über ein einheitliches Erbrecht, vielmehr besteht eine regionale wie auch personale Rechtszersplitterung. Neben den ursprünglich religiösen Gruppenrechten bietet der Gesetzgeber ein optionales Einheitsrecht an. Zudem bestehen in mehreren Bundesstaaten und Unionsterritorien regionale Sonderrechtsgebiete mit eigenem Erbrecht und – im Falle von Goa – eigenem IPR. Die Arbeit untersucht aus dem Blickwinkel des deutschen Rechtsanwenders die Abwicklung deutsch-indischer Erbfälle, insbesondere Probleme der Rechtszersplitterung und des Kollisionsrechts.
http://www.peterlang.com/index.cfm?event=cmp.ccc.seitenstruktur.detailseiten&seitentyp=produkt&pk=15515&concordeid=30898
aus: Necla Kelek: Das ist Kulturrelativismus
Dass wir es bei dem Islam mit einer Weltanschauung und Religion zu tun haben, die bisher nicht bereit ist, Politik und Religion zu trennen, weil sie auf dem Vorrang der göttlichen Offenbarung vor menschlichen Gesetzen besteht, wird wegdiskutiert. … Dabei hat der ehemalige Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Ayyub Köhler, im Rahmen der DIK klargestellt, dass die Islamverbände nicht bereit sind, „die Religionsfreiheit einer wie auch immer verstandenen Integration unterzuordnen“.
Für die Islamverbände gelten laut Satzung des „Koordinierungsrats der Muslime“ Koran und Sunna als unantastbar und verpflichtend. … Frau Leutheusser-Schnarrenberger: „… stellt die Bibel nicht auch den Gehorsam vor Gott vor den Gehorsam vor den Gesetzen?“ … Dem Grundsatz, dass Religionsfreiheit ein Teil unserer Verfassung ist, aber nicht über ihr steht, widerspricht sie implizit.
Was die Justizministerin tatsächlich umtreibt, erfahren wir am Ende des Artikels. Sie schreibt: „Es ist Aufgabe der Politik, das Grundgesetz und die garantierte Freiheit der vielen verschiedenen Religionen und Weltanschauungen in unserem Land so zu garantieren, dass jede unter ihnen die gleiche Chance erhält, in der Gesellschaft Gehör für ihre Anliegen zu finden.“ Offenbar hat der Vorsitzende des Zentralrats, Aiman Mayzek, FDP-Mitglied i. R. … bei ihr Gehör gefunden. Nicht Grundrechte des einzelnen Bürgers, zum Beispiel auch die Freiheit von Religion, sondern Gruppenrechte einer religiösen Gruppe oder Sekte sollen Vorrang haben.
Offensichtlich bereitet die Justizministerin die Anerkennung der Islamverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts vor, obwohl diese die Voraussetzungen dafür nach bisheriger Ansicht des Innenministeriums weder erfüllen wollen und können. Sie will im Sinne des Scharia-Islam „dem religiösen Leben“, wie es zum Beispiel die Milli Görüs definiert und Mathias Rohe legitimiert, rechtliche Geltung verschaffen. Das ist ein weiterer Versuch, die Rückkehr der Religion in die Politik zu betreiben.
http://www.faz.net/artikel/C30351/islam-debatte-das-ist-kulturrelativismus-30327677.html
August 23, 2011 um 10:40 am
Ein insgesamt sehr guter Beitrag, eine Sache stört mich aber.
Mich stört generell die Undifferenziertheit und Ungenauigkeit mit der Begriffe verwendet werden. Das macht nicht nur die Diskussion schwierig, es führt auch zu m.E. völlig falschen Erwartungen und Verhaltensweisen.
Ich beziehe mich hierbei auf diesen Teil: „…., sondern auch, seine Erinnerung und Kindheit wertzuschätzen. Wir Islamkritiker haben daher grundsätzlich zu respektieren, wenn ein Bosnier oder Marokkaner an Engel glaubt oder seinen Gott Allah nennt….“
Genau das haben wir nämlich nicht. Wir haben es zu tolerieren und auch zu akzeptieren. Aber eben nicht zu respektieren.
Mit Respekt wird Wertschätzung, Aufmerksamkeit und Ehrerbietung verbunden, all dieses schuldet *niemand* einem Anderen nur für dessen Erinnerungen oder Glauben.
Die falsche und inflationäre Verwendung des Wortes „Respekt“ führt zu Erwartungen, die nicht gerechtfertigt sind und auch nicht erfüllt werden müssen.
m.E. liegt hierin eines der größeren Probleme und Mißverständnisse im Umgang mit Minderheiten generell und Gläubigen im Speziellen.
Ich habe zu tolerieren, das jemand an Engel glaubt und ich habe auch zu akzeptieren, das er das tut. Aber Wertschätzung brauche ich dem nun wirklich nicht entgegenzubringen, geschweige denn Ehrerbietung. Das wird aber, mindestens unterbewußt, mit „Respekt“ verbunden und der Gläubige/MInderheitenangehörige erwartet etwas, das ihm nicht zusteht.
August 23, 2011 um 8:59 pm
:::
Der Rechtsstaat dünnt aus, unter stabilem Applaus mögen die Inhaber des Charisma nach der Macht greifen. Mangelnde Transparenz werde auch im europäischen Finanzwesen stabil hinweggelächelt.
Wirtschaftsliberale hingegen äußern sich gegen den Vertragsentwurf zur ungewissen Euro-Rettung („Stabilitätsmechanismus“), Schäuble ist dafür.
http://www.freiewelt.net/blog-3321/der-vertragsentwurf-zur-transferunion-ist-%F6ffentlich%28!%29—ziel-ist-die-beendigung-staatlicher-haushaltssouver%E4nit%E4t.html
ENTWURF FÜR EINEN VERTRAG ZUR
EINRICHTUNG DES
EUROPÄISCHEN STABILITÄTSMECHANISMUS
(ESM)
Klicke, um auf Entwurf_Vertrag_ESM.pdf zuzugreifen
Noch zum Thema Geld:
Islam heißt Finanzgewinn, ganz viele Pfründe, nun ja, für ganz wenige. Ex-Demokrat Schäuble hat offensichtlich nichts gegen Scharia-Bankwesen:
iFIS Islamic Banking bietet Finanzmaklern und Finanzberatern die Möglichkeit, ein Portfolio an schariakonformen Produkten zu vermitteln
http://www.ifis-fdl.de/index-4.html
Omar Habibzada (iFIS), Bankmanager und afghanischstämmiger Salafist, stets ganz spirituell:
taz: Zu Ihrer Gemeinde gehörte auch der in der Presse als “Hassprediger” titulierte Ali M., der aufgrund aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen 2007 des Landes verwiesen wurde, obwohl ein Verfahren gegen ihn mangels Tatverdachtes 2002 eingestellt worden war.
Habibzada: Unser früheres Gemeindemitglied ist ein sehr religiöser Mensch.
taz – „Seit Jahren beobachtet der Verfassungsschutz das Islamische Kulturzentrum Bremen e. V. (IKZB).“
http://www.taz.de/!62926/
Seelenrettung jetzt am Bankschalter. Es gibt auf Erden schließlich unreines und sauberes Geld. Nur mit halâl-Geld rettet sich der Allâh Fürchtende vor der ewigen Höllenqual:
“Scharia als Beratungsansatz
Der Markt für Islamic-Finance-Produkte ist zwar noch klein.
Emre Akyel von der Finanzberatung iFIS Islamic Banking” (Reutlingen)
Klicke, um auf 20100329_FONDSprofessionell_Sharia_als_Beratungsansatz.pdf zuzugreifen
„Unerlaubte Bankgeschäfte? – iFIS Finanzberatung dementiert Vorwürfe (01.07.2011)“
Allahs Bodenpersonal stolpert im unwegsam demokratischen Gelände:
“Der Verdacht auf unerlaubte Bankgeschäfte mit ‘schariakonformen’ Finanzprodukten hat am Mittwoch Polizei und Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen.
Der Vorwurf: Die beiden Manager sollen mit der Vergabe von Darlehen möglicherweise einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) begangen haben.”
http://www.fondsprofessionell.at/redsys/newsText.php?endDate=&per=&kat=1&sid=640076
:::
Ziel sei es, die Vereine „Einladung zum Paradies“ (EZP) und „Islamisches Kulturzentrum Bremen“ (IKZB) zu verbieten … Das Ministerium verdächtigt die Vereine, die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen und durch einen islamischen Gottesstaat ersetzen zu wollen.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article11623788/Grosseinsatz-bei-islamistischen-Salafisten-Vereinen.html
:::
Bilal Philips – Interest and Islamic Banking
Zakir Naik – Are Islamic Banks really Islamic?
:::
EZP gestern aufgelöst (?), als Verein machen Medina usw. weiter
wz – Salafisten-Verein aufgelöst
Der neue Name für ähnliche Aktivitäten heißt jetzt „Medina e.V.“. … Das Geld aus der Vereinskasse soll laut Beschluss an den Verein Medina überführt werden – für einen gemeinnützigen Zweck, wie es heißt. Medina e.V. ist derzeit mit der Angabe „Geschäftsführung Ilhami Gezer“ im Impressum der Internet-Homepage zu finden. Vereinssitz von Medina e.V. – nicht zu verwechseln mit der Begegnungsstube Medina e.V. in Nürnberg – soll Mönchengladbach sein.
http://www.wz-newsline.de/lokales/moenchengladbach/salafisten-verein-aufgeloest-1.747439
:::
Habibzada? Jedenfalls noch zu Bremen:
Der Kläger begehrt nur noch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Der am 17.04.1975 geborene Kläger ist tunesischer Staatsangehöriger. Er ist mit einer deutschen
Staatsangehörigen verheiratet und Vater zweier deutscher Kinder. … Am 12.12.2005 heiratete der Kläger vor dem Standesamt A-Stadt die deutsche Staatsangehörige
Anisa Habibzada (geboren in Kabul/Afghanistan). …
Zwar sei das Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts
bereits im Juli 2008 eingestellt worden. Allerdings ergäben sich aus „staatsschutzpolizeilicher“ Sicht erhebliche Sicherheitsbedenken, da die den Ermittlungsbehörden vorliegenden Erkenntnisse eine wahrscheinliche Einbindung des Klägers in mutmaßliche islamistische Kreise im Zuständigkeitsbereich der Beklagten ergeben hätten. …
Der Verein Islamisches Kulturzentrum, dessen Vorstand der Kläger angehört, ist kein verbotener Verein. Ob die im Islamischen Kulturzentrum A-Stadt e.V. und auch in den Privaträumen des Klägers stattgefundene Durchsuchung und Beschlagnahme zu einem Vereinsverbot führen wird, ist im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung offen.
Verwaltungsgericht
der Freien Hansestadt Bremen
– 4. Kammer –
Az: 4 K 1641/07
Klicke, um auf 07K1641.U01Anonym.pdf zuzugreifen
:::
September 14, 2011 um 10:56 am
Anmerkung am Rande: Spreewälder Sorben sind keine Katholiken.
Dezember 19, 2011 um 12:32 am
Die antisäkulare und gegenmoderne, die Rechtsspaltung biligende Rede des proislamistischen Erzbischofs von Canterbury
—
Civil and Religious Law in England: a religious perspective
Rowan Williams
‚In the West‘, writes Tariq Ramadan in his groundbreakingWestern Muslims and the Future of Islam, ‚the idea of Sharia calls up all the darkest images of Islam…It has reached the extent that many Muslim intellectuals do not dare even to refer to the concept for fear of frightening people or arousing suspicion of all their work by the mere mention of the word‘ (p.31). Even when some of the more dramatic fears are set aside, there remains a great deal of uncertainty about what degree of accommodation the law of the land can and should give to minority communities with their own strongly entrenched legal and moral codes. As such, this is not only an issue about Islam but about other faith groups, including Orthodox Judaism; and indeed it spills over into some of the questions which have surfaced sharply in the last twelve months about the right of religious believers in general to opt out of certain legal provisions – as in the problems around Roman Catholic adoption agencies which emerged in relation to the Sexual Orientation Regulations last spring.
This lecture will not attempt a detailed discussion of the nature of sharia, which would be far beyond my competence; my aim is only, as I have said, to tease out some of the broader issues around the rights of religious groups within a secular state, with a few thought about what might be entailed in crafting a just and constructive relationship between Islamic law and the statutory law of the United Kingdom. (…)
Both historically and in the contemporary context, Muslim states have acknowledged that membership of the umma is not coterminous with membership in a particular political society: in modern times, the clearest articulation of this was in the foundation of the Pakistani state under Jinnah; but other examples (Morocco, Jordan) could be cited of societies where there is a concept of citizenship that is not identical with belonging to the umma. Such societies, while not compromising or weakening the possibility of unqualified belief in the authority and universality of sharia, or even the privileged status of Islam in a nation, recognise that there can be no guarantee that the state is religiously homogeneous and that the relationships in which the individual stands and which define him or her are not exclusively with other Muslims. (…)
In other settings, I have spoken about the idea of ‚interactive pluralism‘ as a political desideratum; this seems to be one manifestation of such an ideal, comparable to the arrangements that allow for shared responsibility in education: the best argument for faith schools from the point of view of any aspiration towards social harmony and understanding is that they bring communal loyalties into direct relation with the wider society and inevitably lead to mutual questioning and sometimes mutual influence towards change, without compromising the distinctiveness of the essential elements of those communal loyalties.
In conclusion, it seems that if we are to think intelligently about the relations between Islam and British law, we need a fair amount of ‚deconstruction‘ of crude oppositions and mythologies, whether of the nature of sharia or the nature of the Enlightenment.
http://www.archbishopofcanterbury.org/articles.php/1137/archbishops-lecture-civil-and-religious-law-in-england-a-religious-perspective
Januar 1, 2014 um 10:59 pm
Asch-Schaibānī
aš-Šaibānī (749/50 – 805 d. Z.)
war ein Schüler des Rechtsgelehrten Abu Hanifa und gilt zusammen mit diesem sowie mit Abu Yusuf als Begründer des hanafitischen Fiqh (madhhab / Rechtsschule) des sunnitischen Islam.
::
The Islamic Law of Nations: Shaybani’s SIYAR
Muhammad ibn al-Hasan al-Shaybani, an eminent jurist of the Hanafite school in present-day Iraq, wrote the first major Islamic treatise on the law of nations, Kitab al-Siyar al-Kabir. Translated with an extensive commentary by Majid Khadduri, Shaybani’s Siyar describes in detail conditions for war (jihad) and for peace, principles for the conduct of military action and of diplomacy, and rules for the treatment of non-Muslims in Muslim lands. A foundational text of the leading school of law in Sunni Islam, it provides essential insights into relations between Islamic nations and the larger world from their earliest days up to the present.
Paperback: 232 pages
Publisher: Johns Hopkins University Press (November 28, 2001)
Language: English
ISBN-10: 0801869757
ISBN-13: 978-0801869754
http://www.amazon.com/The-Islamic-Law-Nations-Shaybanis/dp/0801869757
dort zum Übersetzer, der 1909 im Nordirak geboren wurde und einer griechisch-orthodoxen Familie entstammte:
„Majid Khadduri is Professor Emeritus of the School of Advanced International Studies of the Johns Hopkins University. Before coming to the United States in 1947 he served in the government of Iraq and, as a member of the Delegation of Iraq, participated in the San Francisco Conference which prepared the United Nations Charter.“
::
::
Majid Khadduri
(wurde geboren in eine griechisch-orthodoxe Familie in Mossul, nördlicher Irak)
Majid Khadduri (Maǧīd Ha̮ddūrī; * 27. September 1909 in Mosul, Irak; † 25. Januar 2007 in Potomac, Maryland) war ein aus dem heutigen Irak stammender US-amerikanischer Politik- und Rechtswissenschaftler, der sich vor allem mit dem Mittleren Osten befasste.
1945 nahm er als Delegierter des Irak an der Versammlung zur Gründung der Vereinten Nationen in San Francisco teil.
Im Laufe der Zeit wurde er insbesondere durch sein 1941 erstmals erschienenes Buch War and Peace in the Law of Islam zu einem international anerkannten Experten für die Scharia. In seinen zahlreichen Werken befasste er sich insbesondere auch mit Themen und Personen wie Dschihad, Faisal II., islamische Ethik, Mecelle, Musta’min, Schāfiʿiten, Schlacht von Uhud und Siyar.
• War and Peace in the Law of Islam, 1941, Neuauflagen 1955 und 2006, ISBN 978-1-58477-695-6[2]
• Independent Iraq, 1932–1958, Oxford University Press, 1960
• The Islamic Conception of Justice, Baltimore, Johns Hopkins University Press, 1984
• Islamic Jurisprudence: Shafi’i’s Risala, Cambridge, Islamic Texts Society, 1987
• War in the Gulf, 1990-91: The Iraq-Kuwait Conflict and Its Implications, 1997
• The Islamic Law of Nations: Shaybānī’s Siyar, The Johns Hopkins University Press 2002. ISBN 0801869757
• Law in the Middle East, Volume I: Origin and Development of Islamic Law, Mitherausgeber Herbert J. Liebesny, Lawbook Exchange, Clark, New Jersey 2008, ISBN 978-1-58477-864-6
http://de.wikipedia.org/wiki/Majid_Khadduri
::
::
~~~~~~~~~~
War and Peace in the Law of Islam
von Majid Khadduri
http://books.google.de/books?id=UHWd6gLZsFIC&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false
~~~~~~~~~~
Majid Khadduri, founding faculty member of the Middle East Studies Program at SAIS, died on Jan. 25 in Potomac, Md. He was 98.
http://www.jhu.edu/~gazette/2007/05feb07/05obit.html
::
::
Asch-Schaibānī gilt als einer der Begründer der hanafitischen Rechtsschule, deren Lehren er nach Abu Hanifa und Abu Yusuf durch seine Schriften weiterzuentwickeln vermochte. Er studierte auch bei Mālik ibn Anas in Medina, überlieferte dessen al-Muwattaʾ und ergänzte es mit seinen Anmerkungen gemäß der Lehre seines Lehrers Abu Hanifa.[1] Aus diesem Grunde nannte man seine Muwatta‘-Rezension auch: kitāb al-ichtilāf baina Mālik ibn Anas wa-Muhammad ibn al-Hasan / كتاب الاختلاف بين مالك بن أنس ومحمد بن الحسن / kitāb al-iḫtilāf baina Mālik b. Anas wa-Muḥammad b. al-Ḥasan / ‚Das Buch der kontroversen Lehrmeinungen zwischen Mālik ibn Anas und Muhammad ibn al-Hasan‘. Unter diesem Titel ist ein Exemplar aus dem Jahr 1388 erhalten [2] Dem Hadith als Quelle der Jurisprudenz räumte asch-Schaibānī in der Rechtsfindung einen Vorrang vor dem Ra’y ein und unterschied sich dadurch von der Methodik seines Lehrers Abu Hanifa.
Im al-mabsūt ; kitāb al-asl / المبسوط , كتاب الأصل / al-Mabsūṭ, Kitāb al-aṣl / ‚Das Umfassende, das Grundlegende‘ stellt asch-Schaibānī die Summe der hanafitischen Rechtslehre zusammen, die er durch seine az-Ziyādāt / الزيادات / ‚Erweiterungen‘ in vielen Teilbereichen des Fiqh ergänzte.
Sein al-Dschāmiʿ al-kabīr / الجامع الكبير / al-Ǧāmiʿ al-kabīr / ‚Das große zusammenfassende (Werk)‘ behandelt die abgeleiteten Rechtssätze der islamischen Jurisprudenz (furūʿ) und ist in der Folgezeit mehrfach kommentiert, innerhalb der Rechtsschule erörtert und als Unterrichtsmaterial verwendet worden. Es behandelt eine große Anzahl von Rechtsfällen mit kurzgefassten Entscheidungen. Kommentare und Kurzfassungen des Werkes liegen in späteren Bearbeitungen vor.[3] Die 1532 Rechtssätze mussten die Richter bei der Ausstellung und Beurkundung ihrer Entscheidungen auswendig wissen und entsprechend verwenden.[4]
Das kitāb al-āthār / كتاب الآثار / kitāb al-āṯār / ‚Das Buch der Traditionen‘ enthält die von seinem Lehrer Abu Hanifa zur Begründung der Rechtssätze verwendeten Traditionen. Rund die Hälfte davon geht in Form von Hadithen auf Mohammed und seiner Gefährten zurück, während der Rest der Überlieferungen von den Nachfolgegenerationen der Prophetengefährten stammt. Das Werk ist mehrfach, zuletzt in Kairo im Jahre 1936 gedruckt worden.
Mit seinem kitāb as-siyar al-kabīr / كتاب السير الكبير / kitāb as-siyar al-kabīr / ‚Das große Buch über Völkerrecht‘ gilt asch-Schaibānī – mit seinem älteren syrischen Zeitgenossen al-Auzāʿī († 774)[5] – als Begründer der islamischen Völkerrechtslehre[6] Das Werk ist in der späten Bearbeitung von as-Sarachsī († 1090) in vier Bänden erhalten und ebenfalls mehrfach gedruckt worden.[7]
Eine Kurzfassung des Werkes, kitāb as-siyar as-saghīr / كتاب السير الصغير / kitāb as-siyar aṣ-ṣaġīr / ‚Das kleine Buch über Völkerrecht‘, dessen Authentizität allerdings fraglich ist, ist beim Islamic Research Institute in Islamabad in einer Edition mit Kommentar und englischer Übersetzung im Jahre 1998 erschienen.
Das kitāb al-hudschadsch / كتاب الحجج / kitāb al-ḥuǧaǧ / ‚Das Buch der (Rechts)argumente‘ ist von einem seiner Schüler zusammengestellt worden. Das Werk ist auch unter dem Titel:kitāb al-huddscha fī ichtilāf ahl al-Kufa wa-ahl al-Madina / كتاب الحجة في اختلاف أهل الكوفة وأهل المدينة / Kitāb al-ḫuǧǧa fī iḫtilāf ahl al-Kūfa wa-ahl al-Madīna / ‚Das Buch der Beweisführung über die kontroversen Rechtslehren zwischen den Kufensern und Medinensern‘ bekannt. Es behandelt die kontroversen Lehrmeinungen zwischen Mālik ibn Anas und der hanafitischen Rechtsschule, vertreten durch Abū Ḥanīfa und asch-Schaibānī. Es ist das älteste Werk über Lehrdifferenzen in der frühen Jurisprudenz, das in einer Bearbeitung aus dem frühen 9. Jahrhundert erhalten ist.[8] Das Buch ist bereits 1888 in Lucknow gedruckt worden.
al-machāridsch fil-hiyal / المخارج في الحيل / al-maḫāriǧ fī ʾl-ḥiyal ist eine Sammlung über die sog. Rechtskniffe (ḥiyal) im hanafitischen Recht[9], die über Abū Yūsuf auf den Schulgründer Abū Ḥanīfa zurückgeht. Das Buch hat der deutsche Orientalist Joseph Schacht 1930 (Hinrichs, Leipzig) herausgegeben.[10]
http://de.wikipedia.org/wiki/Asch-Schaib%C4%81n%C4%AB
Otto Spies und Erwin Pritsch: Klassisches islamisches Recht. In:Bertold Spuler (hrsg.): Handbuch der Orientalistik. Erste Abteilung. Ergänzungsband III. Orientalisches Recht. Brill, Leiden/Köln 1964. S. 238-241
Joseph Schacht: Die arabische Ḥiyal-Literatur. Ein Beitrag zur Erforschung der islamischen Rechtspraxis. In: Der Islam 15 (1926), S.211-232
The Shorter Book on Muslim International Law. Kitāb al-Siyar al-Ṣaghīr by Muḥammad ibn al-Ḥasan al-Shaybānī.Islamabad 1998.(Hrsg. und Übers.) Mahmood Ahmad Ghazi). Introduction, S. 1-39 ISBN 969-408-194-7
***[ab hier aus dem engl. Wiki]
Mahmassani, Sobhi. The Philosophy of Jurisprudence in Islam, translated by Farhat J. Ziadeh. Leiden: Brill, 1961.
Schacht, Joseph. The Origins of Muhammadan Jurisprudence. Oxford: Clarendon Press, 1975.
Weeramantry, Judge Christopher G. (1997), Justice Without Frontiers: Furthering Human Rights, Brill Publishers, ISBN 90-411-0241-8
http://en.wikipedia.org/wiki/Muhammad_al-Shaybani#CITEREFWeeramantry1997
::
Christopher Weeramantry
2001 gründete er in Sri Lanka das Weeramantry International Centre for Peace, Education and Research (WICPER) mit dem er sich für die Förderung der interkulturellen Verständigung einsetzte.
Er ist Ratsmitglied im World Future Council.
http://de.wikipedia.org/wiki/Christopher_Weeramantry
Christopher Weeramantry
Islamic Jurisprudence: An International Perspective (1988) Macmillan, ISBN 0-333-44668-2
http://en.wikipedia.org/wiki/Christopher_Weeramantry
Islamic Jurisprudence: An International Perspective
Mohammed fühlt sich missverstanden:
„Islamic jurisprudence is a much misunderstood system. This misunderstanding is due to lack of information and to centuries of prejudice …“
http://en.wikipedia.org/wiki/Islamic_Jurisprudence:_An_International_Perspective
According to Weeramantry, international law is „mono-cultural and Euro-centred“. Na klar, der Frau die gleichen Rechte zu geben ist weißer Rassismus.
He has shown that international law has many other roots. Nicht eine Wurzel sondern Vielwurzligkeit. Wurzel im Plural freut sich über die Schariawurzel.
The first writers of systematic texts on international law were the Islamic writers in the 8th century. Medina war Zivilisation Nummer Eins.
So Weeramantry has written about Islamic jurisprudence Lobgesang aufs Kalifat and has repeatedly cited old religious principles as customary law in his judgements. In his book The Lord’s Prayer: Bridge to a Better World, he shows how over a hundred principles of human rights and international law lie embedded in the Lord’s Prayer.
http://www.rightlivelihood.org/weeramantry.html
Mit Scharia und katholischem Vaterunser
The Lord’s Prayer: Bridge to a Better World
C. G. Weeramantry
Verlag: Liguori Publications, 1998
http://www.abebooks.de/Lords-Prayer-Bridge-Better-World-Weeramantry/10699645520/bd
http://www.amazon.de/The-Lords-Prayer-Bridge-Better/dp/0764801813
Das Vaterunser. Brücke zu einer besseren Welt. Eine Vision der persönlichen und globalen Transformation.
Weeramantry [übers. Rolf Bach]
Deutsche Erstausgabe, 1. Auflage.
Petersberg: Verlag Via Nova, 2000
http://www.buchfreund.de/Das-Vaterunser-Bruecke-zu-einer-besseren-Welt-Eine-Vision-der-persoenlichen-und-globalen-Transformation-Uebersetzung-aus-dem-Amerikanischen-Rolf-Bach-Weeramantry-Christopher-G-3928632639,60791854-buch
http://www.ongnamo-versand.de/buecher-weisheit-spiritualitaet-christentum-weeramantry-c-g-das-vaterunser
::
::
Gegenaufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner unverschuldeten Mündigkeit:
Im Mittelalter fielen die Blüte des Islams und die Blüte des Sufitums wirklich zusammen. Ein Zentrum war das Andalusien jener Zeit. Der Islam war vor allem auf der Ebene der Mystik eine große Inspiration für die westliche Welt. Es war die Zeit, in der es bei uns überproportional viele Mystikerinnen gab. …
Die tiefen, transkonfessionellen Wurzeln des Sufitums erwachten wieder. Es gibt heute Sufi-Linien im westlichen Europa und in Nordamerika, die sich völlig aus dem Islam gelöst haben. So eine Bewegung hat natürlich Auswirkungen auf das Althergebrachte, da findet Wandlung statt. Und genau diese Wandlung gehört in die Tradition der Sufis – denn „in der Zeit“ zu sein, gehört zum lebendigen Sufitum …
Anna Platsch
Klicke, um auf dassufitumim21Jahrhundert.pdf zuzugreifen
Ich traf vor fast 30 Jahren in der Begegnung mit meinem ersten Lehrer auf einen ganz anderen Islam, als den, der uns heute so heftig anfällt. … Aber ich glaube, dass nicht nur der weibliche Orient aufwacht, sondern dass wir alle aufwachen.
Anna Platsch
Klicke, um auf interviewbirgit_permantier_inKSGokt06.pdf zuzugreifen
Starke Spuren in meinem Leben hinterließ die Begegnung mit den Sufi-Lehrern Salah Eid und Irina Tweedie.
http://www.annaplatsch.de/index.php/vita.html
Allahs Gesetz und Trebbus in der Niederlausitz:
Scheich Dr. Muhammad Salah-ed-din Eid (1936-1981)
Scheich Salah von Scheich Muhammad Osman Burhani,
Murschid der Burhaniyya in Deutschland
[Anm.: Burhaniyya ist (auch; v. a.) Sufismus aus dem Sudan]
http://www.mevlevi.de/die-mevlevihane/die-sufilehrer/scheich-abdullah-halis-efendi/sufis-deutschland/#.UsR8lfuFeeY
Salah Eid
Sufismus in Deutschland. Deutsche auf dem Weg des mystischen Islam
(Kölner Veröffentlichungen zur Religionsgeschichte 33)
http://www.anthropology-online.de/Aga05/0371.html
Köln: Böhlau Verlag 2003
Nach 1979 gründete Abdullah Halis Dornbrach zusammen mit … … und dem Ägypter Dr. Salah Eid 1979 in Berlin-Wedding das bereits erwähnte Institut für Sufi-Forschung … kehrte das Ehepaar Dornbrach 1990 nach Deutschland zurück und eröffnete in Jünkerath in der Eifel das Islamische Institut Jünkerath … das ein Jahr später das Projekt … Trebbus in der Niederlausitz in Angriff nahm.
aus: Muslimische Gruppierungen in Deutschland: ein Handbuch
von: Ina Wunn
p 139
http://books.google.de/books?id=DdIStkHXt3EC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false
Die Evangelische Akademie Berlin (West). Exkurs: Biographisches zu Salah Eid (1936-1981). Die interreligiöse Dialogarbeit an der Ev. Akademie Berlin
Klicke, um auf koepplerzelteinhalt.pdf zuzugreifen
Zwar gibt es schon seit längerer Zeit eine „Ständige Konferenz europäischer Juden, Christen und Muslims“, die unter der Inspiration von Rabbi Lyonel Blue (London) [vom Leo-Baeck-College], Dr. Salah Eid (Kairo) und Pastor Winfried Maechler (Evangelische Akademie Berlin/West) bereits seit Beginn der siebziger Jahre am Werke ist.
http://www.zeit.de/1985/14/dialog-mit-den-muslimen/seite-2
Pastor Maechler lebte von 1910–2003,
JCM = Ständige Konferenz von Juden, Christen und Muslimen in Europa,
JCM um 2003 = Karl-Josef Kuschel
im Jahre fünf vor Chomeinis Islamrevolution:
The Jesuits in London … Jesuit editors came from more than half-adozen countries and were closeted together over three days discussing the views of a panel, of experts on social and political matters. …
They were described by Pastor Winfried Maechler of the Evangelische Akademie in Berlin, Chairman of the JCM, and Rabbi Lionel Blue, one of the vice-chairmen. Pastor Maechler said he belonged to the generation of ministers who had tried to struggle against Hitler—and here he mentioned the influence of his „beloved teacher, Dietrich Bonhoeffer“—but who felt they did not do enough because they strove for the survival of the Church rather than for oppressed groups, especially the Jews. When Rabbi Blue visited Germany after the war, together they set about trying to achieve reconciliation between Jews and Christians, and a number of exchange visits were organised. Later, at the time of the 1967 War, in the course of further meetings in Berlin, they considered the extent to which the destiny of the Jewish world is bound up with the destiny of the Muslim world, and the need to develop the unitive effects of religion as against the divisive effects of politics. It was during the 1960s, as Dr Salah Eid, a Muslim vice-chairman, said, that work began from the Muslim side. He was involved in independent Jewish-Muslim dialogue in Heidelberg, when he heard of the work of the Evangelische Akademie, and the three came together.
aus: The Tablet notebook
p 7
06.07.1974
http://archive.thetablet.co.uk/article/6th-july-1974/7/the-tablet-notebook
Verleihung der Hermann Maas Medaille in Gengenbach am 26. Januar 2003
Antworten und Dank auf die Laudatio von Prof. Dr. Karl-Josef Kuschel
1. Ute Stamm []
… Dankadresse von Chadigah M. Kissel, Deutsche Muslim-Liga Bonn [SCHECH BASHIR Ahmad Dultz ist Schech der Deutschen MUSLIM LIGA und der Leiter des Sufi Ordens Tariqah As-Safinah ]
Klicke, um auf JCM2002.pdf zuzugreifen
JCM, Ute Stamm, Schech BASHIR Ahmad Dultz
JCM – Internationale Studenten-Konferenzen zur Begegnung von Juden, Christen und Muslimen ehemals im Hedwig-Dransfeld-Haus in Bendorf
Seit nunmehr ueber 40 Jahren wird diese Tagung jaehrlich von der „Staendigen Konferenz von Juden, Christen und Muslimen in Europa“ durchgefuehrt. Ob dieser Kontinuitaet duerfte die Tagung in der ganzen Welt einmalig sein.
Die Traeger der Tagung sind das Hedwig-Dransfeld-Haus (bis 2003), Bendorf; die Deutsche Muslim-Liga Bonn e.V., Bonn; und das Leo-Baeck-College, London. Die Konferenz wird von einem juedisch-christlich-muslimischen Team geplant und durchgefuehrt. Hinsichtlich der Teilnehmerzahlen werden gleiche Anteile J/C/M angestrebt.
Neben Vortraegen ist im Programm Raum fuer Interreligioese Gespraechsgruppen, kreative Gruppen, Gebet und Morgenmeditation, Textarbeit, einen Kulturabend, Speaker’s Corners, Musik, Tanz und Spaziergaenge in der landschaftlich schoenen Umgebung vorhanden. Auch einen hauseigenen Swimming-Pool gibt es.
Es werden authentische Gottesdienste durchgefuehrt, zu denen sich die KonferenzteilnehmerInnen gegenseitig einladen.
Tagungsort war bis 2003 das Hedwig-Dransfeld-Haus in Bendorf bei Koblenz, das leider im Herbst 2003 schliessen musste.
Derzeit wird eine neue christliche Traegerorganisation gesucht. Zudem bestehen freundschaftliche Beziehungen zum Bendorfer Forum fuer Oekumenische Begegnung und interreligioesen Dialog e.V., das die Arbeit des Hedwig-Dransfeld-Hauses nach dessen Schliessung inhaltlich weiterfuehren will.
Tagungssprachen sind englisch und deutsch.
http://www.muslimliga.de/selbst/aktivver.html
Sommer 2014, Deutsche Muslimliga beim Trialog im südenglischen Somerset
The Ammerdown Centre,
Radstock
Ammerdown Three Faiths Encounter,
Bi-Annual Summer School
Led by: Rabbi Michael Hilton, Sheikh Bashir Dultz and Revd Liz Carmichael
http://www.ammerdown.org/
na, was wird das: freies Denken oder verstaatlichte Höllenfurcht?
Universelle Menschenrechte oder postmodern jedem Affen seine Banane: euch die Halacha und uns Muslimen Schleierzwang und Imam-Ehe?
::
Mai 17, 2015 um 3:50 pm
The Muslim jurisprudence of minorities (fiqh al-aqalliyyat or minority fiqh)
“Fiqh al-Aqalliyyat”—the jurisprudence of Muslim minorities—is a legal doctrine introduced in the 1990s by Taha Jabir al-Alwani and Yusuf al-Qaradawi
::
3,5 % der muslimischen Schülerinnen, die bislang aus religiösen Gründen nicht an einem gemischtgeschlechtlichen Unterricht angeboten wurde, …
Der Stoff solcher „Burkinis“ ist so beschaffen, dass er auch im nassen Zustand die Körperkonturen nicht abbildet. Damit wird dem religiösen … Anliegen, sich vor anderen weitgehend verhüllen zu wollen, hinreichend Rechnung getragen.
aus: Matthias Rohe: Scharia und deutsches Recht, in: Mathias Rohe, Havva Engin, Mouhanad Khorchide, Ömer Özsoy und Hansjörg Schmid (Hg.), für die Eugen-Biser-Stiftung: Handbuch Christentum und Islam in Deutschland
Klicke, um auf Leseprobe_Handbuch_Christentum_und_Islam_in_Deutschland.pdf zuzugreifen
[ dort ab p 304 von: Mouez Khalfaoui: Das islamische Recht und das staatliche Recht aus muslimischer Perspektive ]
Islamic law is the epitome of Islamic thought, the most typical manifestation of the Islamic way of life, the core and kernel of Islam itself. [ Joseph Schacht ]
[ Mouez Khalfaoui: ]
2.4 Islamisches Minderheitenrecht
… Tariq Ramadan … Ramadan zählt zu den bedeutendsten muslimischen Denkern in Europa der letzten zwei Jahrzehnte.
… der Fokus des gegenwärtigen islamischen Minderheitenrechts (fiqh al ʾaqalīyyāt)
::
::
Kern des modernen Rechtsuniversalismus sind die individuellen Menschenrechte.
Mit „islamischem Recht“ ist die Scharia gemeint.1 „Scharia“ mit „Gesetz“ zu übersetzen, ist nicht falsch. …
[ Abu l-A’la Maududi (1904-1979) prägte den Ausdruck „Theo Demokratie“ ]
Darüber hinaus lassen sich in der Scharia ein Notstandsrecht, das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit und utilitaristische, auf das Gemeinwohl zielende Momente finden.6 Vor allem aber ist die Scharia in den Augen ihrer Anhänger begründet, sogar absolut begründet, nämlich in göttlicher Offenbarung.
Schließlich ist die Scharia nicht nur universalistisch, formal auf hohem Niveau entwickelt und absolut legitimiert, sondern auch in ihren Ansprüchen total: Sie bezieht sich auf alle Lebensbereiche. Zwischen Religion, Moral, Recht und Konvention wird nicht getrennt.
Allerdings unterscheidet sich das islamische Recht inhaltlich in einigen wesentlichen Punkten vom Menschenrechtsuniversalismus der westlichen Tradition, etwa im Hinblick auf den Rechtsstatus der Frauen und das Recht auf Religionsfreiheit. Außerdem verwenden islamische Denker einen anderen Begriff der Souveränität: Souverän (und damit Quelle aller Normen) ist kein Mensch oder Volk (wie im Ideal der Volkssouveränität), sondern allein Gott (hakimiyya).
[ Vgl. Sayyid Qutb, Zeichen auf dem Weg (arab. 1962), Köln 2005, der den Ausdruck „hakimiyya“ von Maududi übernahm. ]
im Juli 2008 von: Christian Thies: Ist das islamische Recht eine Herausforderung für den modernen Rechtsuniversalismus?
p 3-4
::
::
::
“Fiqh al-Aqalliyyat”—the jurisprudence of Muslim minorities—is a legal doctrine introduced in the 1990s by Taha Jabir al-Alwani and Yusuf al-Qaradawi
als Abstract zu: Tauseef Ahmad Parray: The Legal Methodology of “Fiqh al-Aqalliyyat” and its Critics: An Analytical Study
http://www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/13602004.2012.665624?journalCode=cjmm20
::
The Muslim jurisprudence of minorities (fiqh al-aqalliyyat or minority fiqh) has emerged as a distinctive field of research in the wake of the post–World War II establishment of sizable Muslim populations in western Europe and North America. …
Rohe 2007* discusses the idea of a European Sharia in its legal and ethical dimensions
*Rohe, Mathias. Muslim Minorities and the Law in Europe: Chances and Challenges. New Delhi: Global Media, 2007.
aus: Fiqh Al-Aqalliyyat
von: Alexandre Caeiro
http://www.oxfordbibliographies.com/view/document/obo-9780195390155/obo-9780195390155-0027.xml
::
… Shaykh Abdallah bin Mahfudh ibn Bayyah (born 1935CE 1362H) is an Islamic scholar born in Mauritania (West Africa). Currently he teaches at King Abdal Aziz University.
From an early age, his profound intellectual gifts and ability allowed him to memorise massive texts. In his youth, he was appointed to study legal judgements in Tunis. On returning to Mauritania, he became Minister of Education and later Minister of Justice. He was also appointed a Vice President of the first president of Mauritania. However, in part because of the miliatary coup in Mauritania, he began to teach and traveled to Saudi Arabia where he became a distinguished professor at The University of Uṣūl al-Fiqh.
The shaykh is presently involved in several organizations in the Muslim world, such as al Majma’ al-Fiqhi, which comprises a body of scholars from across the Muslim world and from different madhhabs and viewpoints. They analyze and study modern issues confronting Muslims to formulate Islamic solutions.
Shaykh Abdallah is also an author, having written several books and delivered lectures in different countries. He has expertise in areas such as Fiqh al-`Aqalīyāt, the jurisprudence related to Muslim minorities in non-Muslim lands. This is a specialist field pioneered by Shaykh Abdallah’s colleague and friend the eminent Shaykh Yusuf al Qaradawi.
aus: Hamza Yusuf: Etiquettes of Disagreement
http://shaykhhamza.com/transcript/Etiquettes-of-Disagreement
::
al-Ḥuqūq al-siyāsīyah li-aqalīyāt fī al-fiqh al-Islāmī wa-al-nuẓum al-dustūrīyah al-muʻāṣirah
Muḥammad, Muḥammad Ḥasan Fatḥ al-Bāb.
http://searchworks.stanford.edu/view/7711269
http://searchworks.stanford.edu/?q=%22Mu%E1%B8%A5ammad%2C+Mu%E1%B8%A5ammad+%E1%B8%A4asan+Fat%E1%B8%A5+al-B%C4%81b.%22&search_field=search_author
::
Said Fares Hassan Fiqh Al-Aqalliyyat: History, Development, and Progress
bei: Palgrave Macmillan (10. Oktober 2013), Palgrave Series in Islamic Theology, Law, and History
http://www.amazon.de/Fiqh-Al-Aqalliyyat-Development-Progress-Palgrave/dp/1137346698
September 18, 2020 um 4:56 pm
Sinti-Allianz findet Diskussion um „Zigeunersauce“ unwürdig
Erlangen (epd). Die „Sinti Allianz Deutschland“ wendet sich gegen eine Zensur des Wortes „Zigeuner“ und hält selbst an dem Ausdruck fest. Der zweite Allianz-Vorsitzende, Manfred Drechsel, sagte der Zeitschrift „Deutsche Sprachwelt“ laut einer Mitteilung, die gegenwärtige Diskussion um die Umbenennung einer „Zigeunersauce“ empfinde die Allianz als „unwürdig“. Diese Form der „Sprachhygiene“ lehne man ab. Der Begriff „Zigeuner“ werde von Sinti selbst verwendet.
Sofern der Begriff wertfrei verwendet werde, könne man mangels eines von allen Zigeunervölkern akzeptierten neutralen Überbegriffs „auf die eineinhalbtausend Jahre alte historische Bezeichnung Zigeuner“ nicht verzichten, heißt es in einer Erklärung der Allianz, die in der Zeitschrift mit Sitz in Erlangen abgedruckt wurde.
Die „Sinti Allianz Deutschland“ ist nach eigenen Angaben Vertreter „einer autochthonen Sinti-Volksgruppe im deutschen Volk“. Sie nimmt regelmäßig gegensätzliche Positionen zur Haltung des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma und anderer Organisationen ein, die den Begriff „Zigeuner“ als nationalsozialistisch kontaminiert ablehnen. Die Allianz hingegen schreibt: „Eine Zensur oder Ächtung des Begriffs Zigeuner, durch wen auch immer, sollte und darf es nicht geben.“
https://www.evangelisch.de/inhalte/173928/21-08-2020/sinti-allianz-findet-diskussion-um-zigeunersauce-unwuerdig
https://www.evangelisch.de/print/173928