Rechtliche Fragen der Beschneidung von Jungen
Sozialpädagogin Gabi Schmidt schreibt am 28. September 2012 für eine unterstützenswerte Initiative: Eltern gegen Kinderbeschneidung.
Vorgeschichte
Am 04.11.2010 war ein vierjähriger Junge von einem muslimischen Arzt in dessen Praxis aus rituellen Gründen beschnitten worden. Der Eingriff erfolgte unter örtlicher Betäubung. Trotz fachgerechter Durchführung stellten sich kurz nach der Vorhautamputation erhebliche Komplikationen ein, eine urologisch-chirurgische Nachoperation wurde erforderlich. Der Vierjährige war mehrere Tage in stationärer Behandlung.[1] Die Staatsanwaltschaft ermittelte in dem Fall und klagte den Mediziner wegen Körperverletzung an. Gegen das anschließende Urteil des Amtsgerichts vom 21.09.2011 legte die Ermittlungsbehörde Berufung ein.
Das zuständige Berufungsgericht, das Landgericht Köln, kam am 07. Mai 2012 zu dem Ergebnis, dass eine Beschneidung aus religiösen Gründen eine Körperverletzung nach § 223 StGB ist, daran ändere die fachlich korrekte Durchführung, die ein Gutachter bestätigte, nichts (Az. 151 Ns 169/11). Der Arzt hätte den Eingriff auch mit Einwilligung beider Eltern nicht vornehmen dürfen, da beide Sorgeberechtigten gar nicht berechtigt waren, der Zirkumzision zuzustimmen (§ 1627 BGB, Ausübung elterlicher Sorge) (§ 1631 BGB Inhalt und Begrenzung elterlicher Sorge). In der Hauptverhandlung habe der praktizierende Moslem glaubhaft dargelegt, in der Überzeugung gehandelt zu haben, weder religiöse noch rechtliche Vorschriften übertreten zu haben.
Eine vorsätzliche Körperverletzung kann dem Angeklagten nicht vorgeworfen werden. Der Mediziner habe sich vielmehr in einem sogenannten Verbotsirrtum befunden. Als Nichtjurist habe er diese komplexe Rechtslage nicht durchschaut. Seine Fehleinschätzung sei dem Arzt nicht vorzuwerfen, da die wenigen vergleichbaren Fälle, die in der juristischen Fachliteratur diskutiert worden seien, durchaus unterschiedlich bewertet worden sind. Ihn träfe daher keine Schuld, er sei freizusprechen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Revision, das Urteil ist rechtskräftig.
Der starken muslimischen und vor allem jüdischen Lobby ist es im Sommer und beginnenden Herbst 2012 gelungen, mit dem Islamophobievorwurf und mehr oder weniger offenen Anspielungen auf Deutschlands menschenverachtende und antisemitische nationalsozialistische Vergangenheit die deutsche Regierung vor ihren Karren zu spannen. Thomas Heilmann, Justizsenator des Bundeslandes Berlin, hat sich veranlasst gesehen, vor dem geplanten Bundesgesetz eine Übergangsverordnung für Berlin zu erlassen, die religiöse Beschneidungen erlaubt, wenn auch unter Auflagen.[2] Er wies die Staatsanwaltschaft sogar an, selbst bei Strafanträgen gegen Beschneider nicht mehr zu ermitteln, sondern die Verfahren regelmäßig einzustellen.[3] Als Chef der Berliner Senatsverwaltung und Vorgesetzter der Staatanwaltschaft darf der Senator zwar Arbeitsanweisungen geben, aber das Legalitätsprinzip verpflichtet die Ermittlungsbehörden tätig zu werden und bei ausreichendem Verdacht anzuklagen.[4]
In die kontroverse Diskussion des Themas schaltete sich am 23.08.2012 der Ethikrat ein; die einzelnen Vorträge und die Diskussion sind online.[5]
Er empfahl folgende rechtliche und fachliche Standards für die Beschneidung:
Umfassende Aufklärung und Einwilligung der Sorgeberechtigten
Qualifizierte Schmerzbehandlung
Fachgerechte Durchführung des Eingriffs sowie
Anerkennung eines entwicklungsabhängigen Vetorechts des betroffenen Jungen
Meine Kritik:
Welche Art von „Aufklärung“ soll es denn bitte sein und wer führt sie durch? Der Sünnetci oder Mohel,[6] auf der Grundlage der religiösen Texte oder darf es auch ein bisschen Wissenschaft sein?
Man sehe sich beispielsweise die Page des reisenden Mohels David Goldberg an, der Beschneidungen in der Wohnung der Eltern anbietet, den Eingriff total verharmlost, Betäubung für überflüssig hält, wahrheitswidrig behauptet, dass Neugeborene noch kein ausgeprägtes Schmerzempfinden haben und den Eltern von Beschneidungen durch Ärzte mit äußerst abstrusen Argumenten abrät.
So seien die Mediziner in Krankenhäusern, die den Penis von Neugeborenen und kleinen Jungen nach dem elterlichen Religionsempfinden bzw. nach deren hygienischen oder sonstigen Wunschvorstellungen zurechtschneiden, alle sehr jung und unerfahren. Er vermittelt den Eindruck, dass die Beschneidung ein so harmloser Eingriff sei, dass damit frisch ausgebildete Ärzte ihr chirurgisches Können üben. Und welche Eltern würden ihren Sohn schon einem Lehrling in Sachen Medizin anvertrauen, wenn es Beschneider gibt, die ihr Handwerk seit Jahrzehnten erfolgreich ausüben.
Aber auch ein sehr fähiger und berufserfahrener Arzt, der allerdings als Säkularer oder Atheist nicht koscher lebt oder gar überhaupt nicht dem jüdischen Glauben angehört und seinen gesamten Alltag nicht nach der Halacha (dem jüdischen Religionsgesetz) ausrichtet, sei keine gute Wahl. Goldberg und auch der Zentralrat der Juden in Deutschland erpressen die Eltern zusätzlich der Behauptung, dass wer die Zirkumzision seines Sohnes auch nach Vollendung des 13. Lebensjahrs des Kindes noch nicht durchführen lassen hat, sich außerhalb des Bundes zwischen Gott und dem Volk Israel stellt[7] Wer also seinen Jungen nicht beschneiden lässt, begeht Verrat an der jüdischen Religion und an seinem sein Volk.
Auf der Seite HaMakor ist nachzulesen, dass der Vater unbedingt dafür zu sorgen hat, das dem Kind nach vorgeschriebenem Ritus die Vorhaut abzuschneiden ist. Ist er verstorben oder er kommt er aus anderen Gründen seiner Pflicht nicht nach, ist das Bet Din, das Gericht, das dafür zu sorgen hat, dass die Gemeinde nach der Tora bzw. dem Tanach lebt zuständig. Auf dieser Homepage erfährt der Leser viele Details zum Judentum. Aus den Informationen geht auch hervor, warum die Brit Mila möglichst von einem Mohel durchgeführt werden soll:
Heutzutage wissen nur die Wenigsten, wie man beschneidet. Die meisten Beschneidungen werden durch einen Mohel, einen „Beschneider“, vorgenommen. Der Mohel ist ein Fachmann, der diesen Beruf lange lernen muss. Der Mohel kennt die halachischen Aspekte einer Brit Mila, so wie auch die medizinischen. Das Kind durch einen Mohel beschneiden zu lassen ist wohl sicherer als durch einen Chirurgen. Seine persönliche langjährige Erfahrung sowie die von Generation zu Generation weitergegebenen Weisheiten fehlen der modernen Medizin und machen ihn unentbehrlich.“…
…. „Das Abschneiden der Vorhaut nennt man Mila. Danach wird der auf dem Glied verbliebene Vorhautrest in zwei Teile gerissen und nach oben gefaltet. Dies nennt man Pri’a. Auch Nichtjuden, die sich aus religiösen (Muslime) oder hygienischen Gründen beschneiden lassen, schneiden die Vorhaut ab, haben also Mila. Die Pri’a aber ist ein rein jüdisches Prozedere. Es ist also gut zu verstehen, warum ohne Pri’a die jüdische Pflicht unerfüllt bleibt[8]
Ja, wir wissen nun auch, warum ein Kind nicht betäubt wird: Es soll halb wahnsinnig vor Schmerzen sich fast die Seele aus dem Hals schreien, weil nach traditioneller jüdischer Glaubensüberzeugung seine Stimme nur auf diese Weise ungehindert Gehör vor Gott finden kann. Sein den Raum erfüllendes, durchdringendes Gebrüll symbolisiert sein erstes Gebet zu Gott und soll den Herrn gnädig und milde stimmen, damit er sich erbarmt und sich der Menschen annimmt. Wäre das Kind durch Medikamente benebelt oder würden die Anwesenden aus Mitleid eingreifen und die qualvolle Zeremonie abstoppen, würde sein gellendes Schreien sich beruhigen. Es bestünde dann die Gefahr, dass seiner Stimme der direkte Weg zu Gott durch Hindernisse und Hürden verbaut wird. Seine Gebete für sich und die Umstehenden würden dann vielleicht nicht erhört. Das werden die Abgeordneten des deutschen Volkes im Land der Schoa doch nicht verantworten wollen:
Auch soll jeder Anwesende seine eigenen Probleme im Sinn haben während des Geschreis des Beschnittenen, denn des Kindes Stimme findet direkt Gehör vor G-tt, ohne jegliche Hürden, und sein Gebet wird einbegriffen sein in des Kindes Gebet (da auch er ein Teil des Bundes ist, wie dort oben erwähnt wird).
Auch der Sünnetci verabreicht den muslimischen Jungen keine schmerzlindernden Medikamente. Die Prozedur ist daher nicht weniger qualvoll. Die Soziologin Necla Kelek berichtet über die Beschneidung ihres Neffen:
Auch meine Schwester hat ihre Söhne beschneiden lassen, weil es Brauch und Tradition ist. Unbeschnittene Jungen werden in der türkischen Gesellschaft nicht akzeptiert, die Beschneidung gehört zum Muslimsein und unauflöslich zur männlichen Identität. Und diese gewinnt nur, wer Schmerzen ertragen kann. Wer die nicht aushält, wer nicht bereit zu sein scheint, einen Teil von sich Allah zu opfern, gehört nicht dazu.
Was versteht der Ethikrat unter einer „qualifizierten“ Schmerzbehandlung? Wie viel Schmerzen muss ein Baby oder Kind aushalten?
Sollte tatsächlich ein Arzt bei einem Baby oder kleinen Jungen ohne zwingenden medizinischen Grund eine Vollnarkose vornehmen, wie auf Goldbergs Seite nachzulesen, droht ihm eine Gefängnisstrafe und lebenslanges Berufsverbot, denn eine solche Betäubung ist für die kleinen Wesen lebensgefährlich und darf nur im äußersten Notfall angewendet werden.[9] Der Rabbi und Beschneider:
Ist das Kind über 6 Monate alt, wird prinzipiell ein Arzt hinzugezogen, der die Beschneidung aus medizinischer Sicht betreut und überwacht (Narkose, Betäubung etc.). Bei Kindern, die älter als sechs Monate bis zu 10 Jahre alt sind, wird die Beschneidung unter Vollnarkose durchgeführt.
Was ist unter einer „fachgerechten“ Durchführung zu verstehen? Ist eine Mohel-Beschneidung durch einen „Experten“, der nicht einmal zu wissen scheint, dass Neugeborene Schmerzen fühlen können oder der bewusst die Unwahrheit sagt, sicher genug? Ich zitiere:
Der Schmerz ist bei kleinen Babys minimal, weil das Schmerzempfinden noch nicht voll ausgebildet ist.
Kein Vertreter der jüdischen Organisationen hat sich von der Mundbeschneidung (Metzitzah B’peh[10]) distanziert, die nicht einmal die hygienischen Mindeststandards erfüllt.[11] Wer kennt sich bei den Sünnetci mit Fragen der Hygiene wirklich aus?
Der Bundestag wird in den nächsten Tagen über einen Gesetzesentwurf beraten, der nicht nur die rituelle Jungenbeschneidung erlauben soll, sondern den Eltern grundsätzlich die Entscheidung überlässt ob sie der Ansicht sind, dass eine Zirkumzision das Kindeswohl ihres nicht einwilligungsfähigen Jungen fördert. Die Auflagen, die zu beachten sind, entsprechen den Forderungen des Ethikrats und sind daher ebenfalls interpretierbar. Der Gesetzesentwurf wird wenigstens von den Kinderrechtsbeauftragen der Fraktionen kritisiert, sogar von Katja Dörner (Bündnis 90 / die Grünen). Die Vertreterinnen von FDP (Leutheusser-Schnarrenbergers Partei) und CDU hüllten sich in Schweigen. In Treue fest zur Regierungskoalition, was interessiert die Verfassung.[12]
Presseecho
Nach dem Gerichtsurteil brach ein Sturm der Entrüstung aus, der seit mehreren Monaten unvermindert durch den Blätterwald tobt. Die Medien überschlagen sich fast in ihrem Eifer die „besorgten“ Reaktionen zum „umstrittenen“ Beschneidungsurteil darzustellen. Leider wird die Berichterstattung zunehmend einseitig. Während wissenschaftliche und säkulare Argumente kaum berücksichtigt werden, häufen sich die Interviews mit führenden erzkonservativen bis ultraorthodoxen Vertretern der islamischen und jüdischen Religionsverbände. Es entsteht der Eindruck, dass jeder, der vom wörtlichen Quellenverständnis abweichende Diskussionsbeiträge einzubringen wagt, von den Schriftgläubigen zunächst pauschal der Fremdenfeindlichkeit, der Islamophobie oder des Antisemitismus bezichtigt wird. Gelingt das nicht, zieht man ein neues Ass aus dem Ärmel und weist auf die längst widerlegten angeblichen hygienischen und präventiven Vorteile einer Vorhautamputation hin. Trägt das ebenfalls nicht zur Einschüchterung der Andersdenkenden bei, habe man als Ungläubiger oder Goi nicht genügend Kenntnisse (Matthias Kamann: „Erfahrungswissen“)[13], um den Sinn des Zeremoniells zu verstehen. Beweist man das Gegenteil, solle man sich nicht in Angelegenheiten mischen, die einen nichts angingen. Längst sind an die Stelle eines sachlichen, informierenden Diskussionsstils Faktenferne und üble Polemik getreten.
Ali Kizilkaya beispielsweise, der derzeitige Sprecher des Koordinationsrats der Muslime (KRM), sieht in dem Kölner Urteil einen Rückschlag für die Religionsfreiheit und einen großen Schaden für die Integration. Bülent Ucar, Direktor des Zentrums für interkulturelle Islamstudien in Osnabrück, eine der Autoritäten, die zur Einführung des bekennenden islamischen Religionsunterrichts beigetragen haben, befürchtet, dass die Entscheidung der Kölner Richter die Islamophobie in Deutschland bestärken würde. Rauf Ceylan, als Religionswissenschaftler ebenfalls sehr um den islamischen Religionsunterricht bemüht, hält die Jungenbeschneidung im Islam für ein kulturell stark verankertes Ritual, dass unbedingt beibehalten werden muss.
Besonders laut melden sich die jüdischen Würdenträger zu Wort. Meiner Meinung nach halten sich die muslimischen Autoritäten geschickter Weise zunehmend zurück und überlassen die Arbeit der politischen Meinungsbildung den jüdischen Autoritäten, die haben als Überlebende und deren Nachkommen des von Deutschland ausgehenden, menschenverachtenden Völkermords an den europäischen Juden das eindeutig bessere Erpressungspotential, das sie auch schamlos nutzen. Das Kölner Urteil hat natürlich nicht dazu beigetragen, das Existenzrecht Israels anzuerkennen, antisemitisch motivierte Überfälle glaubhaft zu verurteilen oder Projekte gegen Judenhass zu initiieren.
Bei einem Interview mit dem Focus beklagte sich Dieter Graumann (Präsident des Zentralrats der Juden), dass es für ihn unerträglich sei, wenn Juden als Kinderquäler abgestempelt würden. Der Präsident des Verbands Europäischer Rabbiner Pinchas Goldschmidt hält es für möglich, dass das Beschneidungsverbot einer der schlimmsten Angriffe auf jüdisches Leben in Europa nach dem Holocaust ist. In einem Interview erinnerte er daran, dass das Schächtverbot, das 1933 von dem damaligen nationalsozialistischen Unrechtsregime erlassen wurde, für viele Juden ein Zeichen war, Deutschland verlassen zu müssen. Goldschmidt meint, das Landgerichtsurteil, wenn es so bestehen bleibe, sei ein noch viel deutlicheres Symbol dafür, dass jüdisches Leben hier nicht mehr willkommen sei[14]
Auch der Berliner Justizsenator, der jüdischen und muslimischen Gemeinden entgegenkommen und mit einer Übergangslösung einen einheitlichen Umgang und Rechtssicherheit mit dem Beschneidungsritual schaffen wollte, wurde heftig attackiert. Der Vorsitzende der jüdischen Gemeinde, Gideon Joffe, warf dem Chef der Berliner Senatsverwaltung vor, mit seiner Verordnung nicht in der Absicht, aber im Ergebnis antisemitisch gehandelt zu haben. Für den Islamrat ist die sogenannte Berliner Lösung inakzeptabel und nicht nachvollziehbar.[15]
Auch zwischen jüdischen Gelehrten sorgt der göttliche „Beschneidungsbefehl“ (so Volker Beck am 19. Juli vor dem Parlament) für Zündstoff. Anlässlich seiner Deutschlandreise hat sich Yona Metzger zu Wort gemeldet. Der israelische Oberrabbiner schlägt vor, dass deutsche Ärzte künftig jüdische Beschneider ausbilden sollen. Ausdrücklich weist er darauf hin, dass die religiösen Grundlagentexte unmissverständlich vorschreiben, kurz nach der Geburt die Beschneidung zu vollziehen. Den Bund mit Gott müsse man in vollem Bewusstsein schließen. Eine Betäubung sei daher nicht zulässig. Stephan J. Kramer, Generalsekretär des Zentralrats der Juden, sieht Metzgers Initiative als überväterliche Bevormundung und kontraproduktive Einmischung.
Der deutsche Botschafter in Israel, Andreas Michaelis hat in einem Brief an Knessetpräsident Rivlin Stellung zum Beschneidungsurteil bezogen. Er versichert den Regierungsvertretern, dass kein Grund zur Beunruhigung bestehe, Judentum und Glaubenspraxis in der BRD gefördert werde und Religionsfreiheit ein in der Verfassung verankerter Grundsatz sei, der für alle Religionsgemeinschaften gelte. Das Kölner Gerichtsurteil sei eine Einzelfallentscheidung und für andere Richter nicht bindend.
Die Meinung der israelischen Bevölkerung und der Medien ist gespalten. Die Orthodoxen sehen in dem Kölner Gerichtsbeschluss einen Angriff auf jüdisches Leben, während Säkulare dafür eintreten, „heilige Kühe“ wie das Festhalten an der Beschneidungspraxis aufzugeben.
Der türkische Europaminister Egemen Bagis nimmt die Beschneidungsdebatte mit Verwunderung auf und sieht die Religionsfreiheit in Deutschland gefährdet. Amerikanische Kongressabgeordnete haben sich in einem offenen Brief an die deutsche Regierung gewandt und um eine schnelle Lösung des Konflikts gebeten, der sich klar zur Religionsfreiheit bekennt. Soweit das Presseecho.
Rechtliche Aspekte
Das Kölner Urteil hat zur Begründung seiner Entscheidung insbesondere Regelungen aus dem Strafgesetzbuch (StGB), Bestimmungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie die Grundrechtsartikel 2, 4 und 6 herangezogen. Eine zentrale Rolle wurde der elterlichen Sorge eingeräumt, das Recht auf bzw. die Pflicht zur Erziehung (§§ 1626 – 1698 BGB, Art. 6 Abschnitt 2 GG) war ein weiterer wesentlicher Gesichspunkt. In § 1627 BGB ist festgelegt, dass Entscheidungen von Sorgeberechtigten sich am Kindeswohl zu orientieren hätten. Kindeswohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff aus dem Familienrecht, der nach dem konkreten Einzelfall auszulegen ist. Zu den Mindestanforderungen, die grundsätzlich gegeben sein müssen, gehört sicherlich die gesunde körperliche, seelische und geistige Entwicklung des Minderjährigen und eine gewaltlose Erziehung (§ 1631BGB).
Eltern haben zwar das Recht, durch ihre Erziehung in die Lebens- und Alltagsgestaltung ihrer Töchter und Söhne auf der Grundlage ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen einzugreifen. Die Sorgeberechtigten haben aber auch die Pflicht, das physische, psychische und geistige Wohlergehen ihrer Kinder sicherzustellen und darüber hinaus zu fördern. Die in nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen festgelegten Kinderrechte sind zu respektieren. Ziel der Sorgeberechtigten muss es sein, die Persönlichkeit der jungen Menschen altersgerecht so zu stärken, dass sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Bürgern und Staatsbürgern heranwachsen. Stets sollte sich das erzieherische Handeln an den rechtlich geschützten Interessen der Schutzbefohlenen orientieren, nicht am eigenen guten Gewissen[16], [17]
Heranwachsende sollten ihre Rechte und Pflichten kennen und lernen, ihre Meinung auch gegen den Konformitätsdruck der Gleichaltrigen zu verteidigen und durchzusetzen. Schwarze Pädagogik, körperliche Züchtigung, verletzendes, erniedrigendes Beschimpfen, das Zufügen von Schmerzen durch rituelle Gewalt bei Initiationsriten oder ängstigendes Einschüchtern gefährden das körperliche und seelische Wohl des Kindes. Auch religiös motivierte Gewalt wie Kopftuchzwang und Drohen mit dem Höllenfeuer gehört zu den zu ächtenden Erziehungsmethoden. Gegen eine religiöse Erziehung, die sich nach dem Grundsatz der Gewaltfreiheit richtet ist aus sozialpädagogischer Sicht nichts einzuwenden.
Solange du die Füße unter meinen Tisch stellst, hast du zu tun was ich sage.
Dieses Prinzip kann nicht die Leitlinie elterlicher Erziehung sein. Bereits 1968 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Kinder ohne Einschränkungen als Grundrechtsträger anzuerkennen sind (BVerG. 29.07.1968 – 1 BvL 20/63 – E 24, 119, 144). Männliche Neugeborene oder ebenso nicht einwilligungsfähige Jungen genießen in der Bundesrepublik auch als minderjährige Bürger und Staatsbürger aus jüdisch bzw. muslimisch geprägten Familien die gleichen Grund- und Menschenrechte wie jedes (andere) deutschstämmige oder nicht deutschstämmige Menschenkind, ohne Rücksicht auf Religion, Ethnie oder Geschlecht. Sie sind vor staatlicher Willkür genauso zu schützen wie ihre traditionell genital unversehrten Altersgenossen. (Art. 3 Abs. 1, 2, 3 GG).
Nach Art. 25 GG sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts vorrangiger Bestandteil des Bundesrechts und gehen den einfachen Gesetzen vor. Dazu gehören insbesondere Regeln des völkerrechtlichen ius cogens, des zwingenden Völkerrechts, das für alle Mitgliedsstaaten verbindlich ist und nur durch spätere Gesetze mit gleichem Charakter geändert werden darf. Nach der Wiener Konvention über das Recht der Verträge vom 23.05.1969 gehören dazu vor allem die von den Naturrechten abgeleiteten allgemeinen Menschenrechte[18], [19] Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ist ein solches völkerrechtlich verbindliches Abkommen, dass dem Kindeswohl oberste Priorität bei allen Maßnahmen einräumt. Art. 2 Abs. 1 UN-KRK beispielsweise verpflichtet die Vertragsstaaten, die in dieser internationalen Vereinbarung festgelegten Rechte bei jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehendem Kind zu achten und zu gewährleisten.
Die Bundesregierung hat alle politischen und rechtlichen Maßnahmen auszuschöpfen, um zu verhindern, dass Kinder wegen ihrer Ethnie, des Geschlechts, der Hautfarbe oder der Weltanschauung oder Religion ihrer Eltern benachteiligt werden. Die körperliche, seelische und geistige Gesundheit und Unversehrtheit von Jungen ist genauso schützenswert wie die von Mädchen, alle Kinder sind in ihrer Entwicklung ganzheitlich zu fördern. Weder Töchter noch Söhne sind daher an ihren Genitalien zu verstümmeln. Auch White-Anglo-Saxon-Protestants (WASP; US-amerikanische Latinos bzw. Hispanics oder die Bewohner der Chinatowns kannten eher keine MGM), Muslime oder Juden haben auf Grund ihres im Grundgesetz verankerten Rechts auf Erziehung und Pflege ihrer minderjährigen Kinder (Art. 6 Abs. 2 GG) oder wegen der im Grundsatz unverletzlichen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) nicht in verbriefte, überstaatliche Schutzrechte ihrer männlichen oder weiblichen Nachkommen einzugreifen.
Art. 3 und Art. 4
Die Bundesregierung hat sich 2010 mit der Rücknahme der Ratifizierungsvorbehalte dazu verpflichtet, alle Möglichkeiten zu nutzen, um das Leben der Kinder zu schützen, ihre gesunde körperliche und seelische Entwicklung zu fördern und ihr Wohlbefinden sicherzustellen. Das Kindeswohl und die individuellen Interessen des jungen Menschen haben überall dort, wo die Mädchen und Jungen von Entscheidungen betroffen sind, im Mittelpunkt aller politischen, gesetzlichen gerichtlichen, verwaltungstechnischen, pädagogischen und medizinischen Bemühungen zu stehen. Qualitätsstandards sind unabhängig davon, ob es sich um einen privaten, gewerblichen oder öffentlichen Leistungsträger handelt zu überprüfen. So wie die Elternrechte zu achten sind, sind die Kinderrechte zu respektieren. Auch Minderjährige haben das Recht auf eine glückliche und unbeschwerte Kindheit. Der Staat hat die Eltern bei ihrer schwierigen Aufgabe zu unterstützen und einzugrenzen, wenn den Kindern Gefahr an Leib oder Seele droht.
Art. 5
Eltern haben das Recht ihre Töchter und Söhne zu pflegen und zu erziehen. Weil Kinder noch nicht reif und erfahren genug sind, Situationen einzuschätzen und Gefahren zu erkennen, entscheiden Mutter und Vater für sie. Die Sorgeberechtigten sollen allerdings ihren Nachwuchs alters- und entwicklungsgemäß bei ihrer Verselbstständigung und Loslösung vom Elternhaus sowie bei ihrer Ichwerdung im Sinne der in der Konvention verankerten Rechte unterstützen und anleiten.
Art. 6
Das Recht des Kindes auf Leben ist anzuerkennen, deshalb sind ihm die besten Überlebens- und Entwicklungsbedingungen bereitzustellen. Gefahren, die sein Leben bedrohen, seine Lebensqualität unnötig einschränken und seine Entwicklungspotentiale beeinträchtigen, sind abzubauen. Unnötige Risiken sind zu vermeiden. Keinesfalls sind hilflose Schutzbefohlene der Machtpolitik von Lobbyisten oder der persönlichen Karriere der gerade amtierenden Politiker unterzuordnen.
Art. 14
Kinder genießen Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Alle an der Erziehung beteiligten Personen leiten die ihnen anvertrauten jungen Menschen in ihrer Eigenverantwortlichkeit bezüglich dieser Freiheitrechte an und zeigen ihnen wie man sie ausübt ohne andere einzuschränken.
Art. 16
Kein Kind ist in seiner Ehre zu verletzen, sein guter Ruf ist nicht zu schädigen. Auch nicht dann, wenn es kein Kopftuch tragen möchte oder sich nicht wie seine Kameraden beschneiden lassen will. Diese Regel gilt überall, auch auf dem Schulhof und im Klassenzimmer und ganz besonders im Religionsunterricht.
Art. 19
Das Wohl des Kindes ist das Grundanliegen, an dem sich die Sorgeberechtigten in der Pflege und Fürsorge orientieren müssen. Mädchen und Jungen sind vor jeder Form von Gewalt zu bewahren. Auch vor dem Skalpell der Mohel, Sünnetci und Ärzte und dem ihnen schadenden Wunsch ihrer Eltern. Jede nicht medizinisch erforderliche MGM ist strafbare Körperverletzung, zumal die Beschneidung aus ästhetischen, hygienischen oder religiösen Gründen ohne Nachteile verschoben werden kann, bis das Kind volljährig und selbst entscheidungsfähig ist.
Art. 24
Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird. Eltern und Kinder haben ein Recht auf wissenschaftsbasierte gesundheitliche Aufklärung, überlieferte Bräuche, die Kinder gefährden und in ihren Rechten beschneiden, sind nicht durch Gesetze zu verfestigen und zu erleichtern, sondern gehören auf den Müllhaufen der Geschichte.
Art. 41
Die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Rechte dürfen nur dann außer Acht gelassen werden, wenn eine nationale Bestimmung oder eine Regelung eines anderen Völkerrechtsabkommens besser geeignet ist, die Rechte des Kindes zu verwirklichen.
Es gibt aus verfassungsrechtlicher und kinderrechtlicher Sicht keinen vertretbaren Grund, Neugeborene oder nicht einwilligungsfähige Jungen beschneiden zu lassen. Die angeblichen präventiven und hygienischen Vorteile die dem Eingriff zugeschrieben werden sind wissenschaftlich nicht belegbar.[20]
Auch andere Menschenrechtskonventionen wie die EMRK von 1950 sichern die in Abschnitt 1 aufgeführten Rechte und Freiheiten jeder in ihrer Hoheitsgewalt befindlichen Person von Geburt an zu.
Die rituelle Beschneidung von nicht einwilligungsfähigen Jungen und männlichen Neugeborenen ist auch in medikalisierter Form eine religiös motivierte Körperverletzung und als solche eine menschenrechtsverletzende Straftat. Daran ändert eine fachlich korrekte Ausführung durch medizinisches Personal oder geschulte Mohel,[21] (vermeintlich) ausreichende Betäubung des Kindes, (wissenschaftlich basierte?) Aufklärung der Eltern über gesundheitliche Risiken, beigebrachte Erforderlichkeitsbescheinigung der Gemeinde und schriftliche Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigter nichts. Eltern können einer Zirkumzision, die nicht aus medizinischen Gründen erforderlich ist, gar nicht zustimmen, weil sie ihrem minderjährigen Kind ohne jeden vor dem deutschen Gesetz akzeptierten und menschenrechtlich vertretbaren Grund eine schmerzhafte Operation aufzwingen, die ihrem Sohn erheblichen körperlichen und seelischen Schaden zufügt. Sie können daher ebenso strafrechtlich belangt werden. Auch ein Arzt, der ohne medizinische Indikation diese Operation vornimmt oder ein Beschneider, ob er nun medizinisch ausgebildet ist oder nicht, misshandelt eine andere Person und fügt ihr gesundheitlichen Schaden zu[22], [23] Meines Erachtens kommt hier erschwerend hinzu, dass es um ein nicht einwilligungsfähiges, schutzbedürftiges Kind oder gar Neugeborenes handelt, dass ebenso keinen ernsthaften Widerstand leisten kann.
Religionsfreiheit (allgemeinüblicher Sammelbegriff für die in Art. 4 GG genannten Rechte) ist ein Grund- und Menschenrecht, das, nachdem 6 Millionen Menschen wegen ihrer jüdischen Religion von den Nationalsozialisten und ihren Anhängern entrechtet, verfolgt, gequält und brutal ermordet wurden, gerade in der BRD einen sehr hohen Stellenwert hat und behalten soll. Der Genozid an den europäischen Juden kann jedoch kein Erlaubnisgrund dafür sein, in der nun freiheitlich demokratischen Bundesrepublik Deutschland eine Handlungsrichtlinie zu erlassen, die durch religiöse Sonderrechte unterschiedliche Rechtsstandards für ihre Bürger einführt. Ein solches Handeln widerspricht wesentlichen Rechtsstaatsprinzipien wie Rechtseinheitlichkeit und Rechtsgleichheit. Die Glaubensfreiheit eines jeden Bürgers ist zwar unverletzlich und durch Gesetze nicht einschränkbar, jedoch gelten mit Ausnahme von Art. 1 GG für alle Grundrechte verfassungsimmanente Grenzen (Einheitlichkeit der Verfassung; Schutzbereich eines Grundrechts; Wesentlichkeitstheorie).
Das Grundgesetz ist ein kohärentes Rechtsgefüge, alle Artikel sind aufeinander bezogen, jedes Grundrecht steckt einen gewissen Rahmen ab, in dem ein Rechtsgut geschützt ist. Dieser Schutz endet jedoch genau dort, wo Grundrechtsansprüche Anderer eingeschränkt werden. Wenn im konkreten Einzelfall Grundrechtsgüter kollidieren, müssen die sich widersprechenden Rechtspositionen mittels der praktischen Konkordanz zu einem für beide Seiten gewinnbringenden Ausgleich gebracht werden.[24] Es ist darauf zu achten, dass ein durch das Grundgesetz garantiertes Rechtsgut nur dann eingeschränkt werden darf, wenn diese Begrenzung der entgegenstehenden, jedoch ebenfalls durch die Verfassung geschützten Rechtsnorm zugute kommt, auf keines der Verfassungsgüter total verzichtet wird und die Einheit der Verfassung unbedingt gewahrt bleibt (BVerfGE 77, 240, >253<). Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts kennen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Berlins Justizsenator und Volljurist Thomas Heilmann sehr wohl, es scheint sie jedoch nicht zu kümmern.
Wenn ein Kind in eine Familie geboren wird, kann es sich Mutter und Vater nicht aussuchen. Es hat keinen Einfluss darauf, ob es als Mädchen oder Junge auf die Welt kommt und entscheidet auch nicht, in welchem kulturellen oder religiösen Umfeld es später aufwachsen wird. Es ist vollkommen von Pflege und Fürsorge seiner Eltern abhängig und muss sich darauf verlassen, dass die staatliche Gemeinschaft einschreitet, wenn seine Sorgeberechtigten oder Dritte sein Wohl gefährden. Als Leiter der Berliner Senatsverwaltung für Justiz kann Heilmann einen Konflikt, der zu eskalieren droht, durch eine Übergangsregelung zu entschärfen versuchen, die eine einheitliche Rechtspraxis schafft. Er wäre jedoch dazu verpflichtet gewesen, mit der oben beschriebenen Methode zur Rechtsfindung den vorliegenden Grundrechtskonflikt vorschriftsgemäß und verfassungskonform zu regeln.
Die von ihm eingebrachte Zwischenlösung missachtet jedoch in gröbster Weise die Regeln des Prinzips der praktischen Konkordanz, indem er die Grundrechtsansprüche des einzelnen Minderjährigen weitgehend ignoriert, während die Grundrechtsansprüche der Eltern und der Religionsgemeinschaften gestärkt werden. Es gibt keinen Ausgleich, von dem alle Parteien profitieren, das Recht der Kinder auf Freiheit von Religion wird gar nicht berücksichtigt, auf ihre Selbstbestimmungsrechte wird verzichtet und auch ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 wird ignoriert. Die Verpflichtung, die Einheit der Rechtsordnung nicht zu gefährden, hat der Senator ebenfalls übergangen.[25]
Offensichtlich interessiert es den Justizsenator nicht, dass die in der Verfassung garantierten Freiheits-, Schutz- und Abwehrrechte als Individualrechte gewährt werden. In unserem kulturell modernen Gemeinwesen leben Staatsbürger und Bürger, nicht Religionsvölker. Unsere von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Paris 1948) entlehnte Grund- und Werteordnung lässt es nicht zu, die Gesellschaft in ethnoreligiöse Kollektive mit bekenntnisorientierten Sonderrechten aufzuteilen. Eine Rechtsspaltung, die Bürgern die „freie Wahl“ lässt zwischen Grundgesetz und Religionsgesetzen ist verfassungswidrig (Art.1 Abs. 3 GG, Art. 20 Abs.1, 2, 3). Religion ist in der hinkend säkularen BRD zwar eine Res mixta, trotzdem haben Vertreter der staatlichen Gewalt, zu denen auch Justizsenator Heilmann gehört, als Garanten der freiheitlich demokratischen Grundordnung weder hinzunehmen noch zu fördern, dass unsere Städte durch die Entstehung von Parallelgesellschaften in Straßenzüge mit religiösem Sonderrecht und Zonen in denen das Grundgesetz gilt zerrissen werden.
Erziehungsberechtigte haben zwar durchaus das Recht ihre Kinder nach den Glaubenslehren ihrer Religion zu erziehen (Art: 6 Abs. 2 Satz 1 GG), sie sind jedoch durch die staatliche Gemeinschaft, also auch durch den Berliner Senator und durch mich, daran zu hindern, das Kindeswohl zum Beispiel durch Beauftragung eines Beschneiders und Einwilligung in dessen medizinisch nicht indizierten Eingriff die körperliche, seelische und genitale Integrität ihres Sohnes zu gefährden (Art. 6 Abs. 2, Satz 2 GG). Bereits im November 2000 wurde durch das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kinderunterhaltsrechts (BGBl. I, S. 1479) der § 1631 Abs. 2 BGB an die neue Gesetzeslage angepasst und weist nun unmissverständlich auf das Recht der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung hin. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind verboten. Die Jugendhilfe soll bei der Förderung der allgemeinen Erziehung in der Familie zudem Handlungsalternativen aufzeigen, die dazu beitragen, Konflikte gewaltfrei zu lösen (§ 16 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII).
Mütter, die unter dem Schutz und der Fürsorge der Gemeinschaft stehen (Art. 6 Abs. 4 GG), sind vor dem Konformitätsdruck der Sippe, des sozialen Umfelds und der geistlichen Autoritäten zu bewahren (Art. 6 Abs. 4), das gilt vor allem für erstgebärende Wöchnerinnen.[26], [27] Mit gutem Grund wird die ungestörte Religionsausübung nicht schrankenlos gewährt (Art. 4 Abs. 2 GG). Glaubensfreiheit, praktizierte Gottesfurcht und die Absicht, das eigene Seelenheil und das des minderjährigen Kindes retten zu wollen, rechtfertigen nicht, einen risikoreichen Eingriff an wehrlosen Neugeborenen oder Kindern vornehmen zu lassen, von dem Mediziner unterschiedlicher Fachrichtung abraten.[28] Auch Opferorganisationen, Kinderrechtsorganisationen sowie sonstige Beschneidungsgegner kritisieren das medizinisch nicht indizierte Abschneiden der Vorhaut.[29]
Die dem Baby aufgezwungene, dem nicht einwilligungsfähigen Jungen alternativlos aufgedrängte rituelle Mutilation, die der spätere Erwachsene möglicherweise gar nicht mehr will, hat nicht nur das das Aussehen des Genitals sehr stark verändert. Es wurden bis zu 50 % der Penishaut abgeschnitten, der empfindsamste Teil des Penis, die mit 10.000 – 20.000 spezialisierten erotogenen Nervenenden durchzogene Vorhaut, ging verloren. Die Narbenbildung war unkontrollierbar, das Narbengewebe entlang der Einschnittstelle behindert die normale Durchblutung von Penishaut und Eichel.[30] Da die nach der Vorhautamputation dauerhaft entblößte Eichel durch Reibung und Reizung hart und trocken wird, verhornt sie und wird unsensibel.
Die natürliche Sensitivität und Funktion, die vor der Zirkumzision zumeist bestanden haben wird, geht unvermeidlich verloren. Medizinische Zwischenfälle bei der OP kommen trotz sachgerechter Durchführung vor, selbst nach problemloser Vorhautamputation können sich beispielsweise Wundheilungsstörungen und schwerwiegende Infektionen einstellen.
Todesfälle kommen vor
Selbst unter idealen medizinischen Bedingungen treten nach Angaben des renommierten deutschen Kinderurologen Maximilian Stehr bei jedem fünften Säugling Probleme nach der Operation auf. Diese sind zum Teil so schwerwiegend, dass noch einmal nachoperiert werden muss. Dabei geht es vor allem um Nachblutungen, Infektionen, Geschwüre sowie um Verengungen der Harnröhrenöffnung. Verletzungen der Eichel sind keine Seltenheit, selbst Amputationen des Gliedes sind vorgekommen.
Zu den direkten Komplikationen der Beschneidung kommen die indirekten hinzu, etwa die Risiken, die mit Narkose- und Betäubungsmitteln einhergehen. Leider werden solche Fälle bislang nicht systematisch dokumentiert. Einige dramatische Einzelfälle sind aber bekannt. So berichtete Stehr von einem Jungen, der 2001 infolge von Sauerstoffmangel nach der Narkose Hirnschäden erlitt und seither schwerstbehindert ist. Der Autor Mario Lichtenheldt wies in seinem Buch „un-heil. Vorhaut, Phimose & Beschneidung“ auf einen zweiten deutschen Fall hin, bei dem 2006 ein Junge unmittelbar nach seiner Beschneidung starb. Bei dem damals Vierjährigen war es in der Aufwachphase aus der Narkose zu Komplikationen gekommen, woraufhin ihm die behandelnde Ärztin eine viel zu hoch dosierte und letztlich tödliche Glukoseinfusion verabreichte.
In Industrienationen geht die größte Lebensgefahr für beschnittene Jungen allerdings von Infektionen (etwa mit MRSA) aus. Eine Studie aus dem Jahr 2010 kam zu dem Ergebnis, dass allein in den USA jährlich 117 Säuglinge infolge von Infektionen nach der Beschneidung sterben. In Staaten mit schlechterer medizinischer Versorgung ist die Zahl der Jungen, die eine medizinisch unnötige Genitalbeschneidung mit dem Leben bezahlen müssen, jedoch noch um ein Vielfaches höher. Zwar ist die weltweite Mortalitätsrate der Jungenbeschneidung schwer abzuschätzen, aber wir müssen davon ausgehen, dass Jahr für Jahr einige tausend Jungen die Folgen des Eingriffs nicht überleben.
Israels Oberrabbiner Yona Metzger, der beschneidungsbedingte Todesfälle leugnet, hätte bei den Fakten bleiben sollen,[31] die Selbsthilfeorganisation CIRP hat sich die Mühe gemacht zu recherchieren.[32]
Gesetzgebung und Justiz haben Kinder davor zu schützen, dass Sorgeberechtigte in Ausübung ihres eigenen Grundrechts in die Religionsfreiheit ihres minderjährigen, nicht einwilligungsfähigen Jungen eingreifen und ihn eigenmächtig durch eine verbotene, seelisch und körperlich belastende Vorhautamputation als zur jüdischen Weltgemeinde, zur Umma oder zu den „Edelamerikanern“ der WASP gehörend markieren. Vater und Mutter wissen doch gar nicht, ob das Kind später als Erwachsener überhaupt nach orthodox jüdischen oder islamischen Regeln leben möchte oder sich lieber einer reformierten Gemeinde anschließt bzw. ohne Gemeindeanschluss säkular lebt.
Die Eltern greifen durch die Vorhautamputation nicht unerheblich in die sexuelle Selbstbestimmung ihres Sohnes, der sich nicht wehren kann, ein und hindern ihn daran sein körperliches Aussehen in vollem Umfang zu bestimmen. Dem beschnittenen Erwachsenen, würde er sein Recht auf Freiheit von Religion wahrnehmen und aus der Religion austreten wollen, ist es nicht mehr ohne weiteres möglich, wie seine Freunde, die von dem qualvollen Eingriff verschont geblieben sind, körperlich unversehrt und ohne jegliche Einbuße an hoch sensitivem Gewebe und sexueller Lust das Leben zu genießen. Auch wenn Betroffene auf Grund ihrer fehlenden Vergleichsmöglichkeit sich oft nicht beklagen, sind sie in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das im Kern ein Ausfluss der vom Staat zu schützenden unantastbaren Menschenwürde ist, tief verletzt.
Sünnet und Brit Mila sind mit oder ohne Betäubung mittelalterliche und schmerzhafte religiöse Initiationsriten, die Säuglinge und kleine Jungen gewaltsam in ihrer körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigen und lebensgefährlichen Risiken aussetzen. Nicht medizinisch indizierte Vorhautamputationen sind nicht vor dem achtzehnten Lebensjahr zuzulassen. Frühestens dann ist davon auszugehen, dass der junge Volljährige reflektiert, autonom und durchsetzungsfähig genug ist, dem familiären Druck und der Erwartungshaltung des sozialen Umfelds nicht nachzugeben, sondern mit der erforderlichen Einsichtsfähigkeit in mögliche Beschneidungskomplikationen sich frei für oder gegen eine Mutilation zu entscheiden.
Eltern bräuchten keine Angst mehr vor Strafverfolgung zu haben, sie haben ein reines Gewissen, weil sie ihr geliebtes Kind vor hohen Gesundheitsrisiken geschützt und es vor erheblichen körperlichen und seelischen Schäden bewahrt haben. Das Vater-Sohn- bzw. Mutter-Sohn-Verhältnis ist nicht durch einen schweren Vertrauensmissbrauch gestört, die Sorgeberechtigten müssen sich keine Vorwürfe machen, auf die rituelle Mutilation verzichtet zu haben. Das Beschneidungsritual soll doch nicht grundsätzlich verboten, sondern nur verschoben werden.
Als die jüdische Gemeinde in Berlin Heilmanns Rechtspraxis im Umgang mit religiösen Beschneidungen als im Ergebnis antisemitisch und als flagrante Einmischung in die über 3000 Jahre alten Traditionen des Judentums heftig kritisierte, traf sich der Senator erneut mit religiösen Autoritäten unter Ausschluss der Öffentlichkeit, mit dem Ergebnis, dass er sich dafür einsetzen wolle, dass beim geplanten Bundesgesetz eine rechtliche Regelung auch für die Mohalim gefunden werde. Seine selbst eingebrachte „Rechtspraxis im Umgang mit religiösen Beschneidungen“ scheint der Justizsenator also nicht allzu ernst zu nehmen, gegen die Internetwerbung des Mohels David Goldberg, der die Vorteile einer durch einen Mohel ausgeführte Brit Mila und dessen auf mangelnden medizinischen Kenntnissen beruhenden Fehlinformationen und Verharmlosungen unternimmt der Chef der Berliner Senatsverwaltung für Justiz jedenfalls nichts.
Das nicht nur in ultraorthodoxen jüdischen Gemeinden durchgeführte Ritual der Metzitzah B’peh schreibt das Entfernen des Blutes vom Penis des Kindes durch Absaugen durch den Mund des Mohel vor. Das New York City Department of Health and Mental Hygiene warnt ausdrücklich vor dieser Beschneidungspraxis und berichtet, dass einige Eltern, deren Sohn nach diesem Zeremoniell beschnitten worden war, nicht über den genauen Ablauf informiert waren.[33] Elf Babies erkrankten durch die Mundbeschneidung an Herpes, zehn mussten stationär behandelt werden, zwei der dort behandelten Säuglinge erlitten bleibende Gehirnschäden und zwei starben. Diese Kinder waren schwer erkrankt, sind behindert oder haben ihren ersten Geburtstag nicht erlebt – wegen einer medizinisch nicht erforderlichen Mutilation, die weder von einem Arzt durchgeführt wurde noch die hygienischen Mindeststandards erfüllte.[34] Dieses Zeremoniell, das Bestandteil des Videos war, das Leo Latasch bei der Sitzung des Ethikrates am 23. August 2012 vorführte, hatte das Direktoriumsmitglied des Zentralrats der Juden pikanter Weise herausgeschnitten, der etwas mehr als achtminütige Film war auf etwa eine Minute gekürzt worden. Der Zentralrat der Juden hat sich bisher nicht von der Metzitzah B’peh distanziert.
Wir schützen richtigerweise Kinder und Jugendliche durch das Jugendschutzgesetz davor, Gewaltfilme anzusehen, weil dies sowohl der Psyche der jungen Menschen schaden als auch Gewaltbereitschaft und Brutalität fördern könnte, Beschneidungen jedoch, die nur mit einer oberflächlichen, lediglich schmerzstillenden Narkose durchgeführt werden und zu ähnlichen Folgen führen, können weiterhin straffrei vorgenommen werden. Die Rhetorik der jüdischen und muslimischen Religionsvertreter baut einen enormen moralischen Druck auf, vor dem die Berliner Justizverwaltung und möglicherweise mit ihr der gesamte säkulare Rechtsstaat einknickt, ohne die Richtigkeit, Wissenschaftlichkeit und Verfassungsmäßigkeit ausreichend zu überprüfen.
Hat sich Justizsenator Thomas Heilmann eigentlich schon einmal überlegt, wie künftig das Leben von den Menschen möglich sein soll, die sie sich nicht einer menschenverachtenden archaischen Religionsdoktrin und einem religiös motivierten Tugendterror unterwerfen wollen? Der säkulare freiheitliche Rechtsstaat wird sie offensichtlich nicht unterstützen oder gar schützen. Warum zieht Heilmann ähnlich wie die Bundesregierung, beide zu staatlicher Neutralität und Objektivität verpflichtet, bei seinen Gesprächen nur konservative Geistliche hinzu? Den verpflichtenden Grundrechtsausgleich kann er so nicht erreichen. Historiker Michael Wolffsohn, selbst Jude, konnte seinen Standpunkt nicht einbringen. Er misst dem Beschneidungsritual offensichtlich keine so hohe Bedeutung zu und belegt das.[35]
Der, wenn auch hinkend säkulare Rechtsstaat hat gottesfürchtige Eltern daran zu hindern, durch religiöse Traditionen die Grundrechte ihrer Kinder zu verletzen.[36]
Gabi Schmidt
Für die Initiative: Eltern gegen Kinderbeschneidung
Q u e l l e n
[1] Vierjähriger Junge war mehrfach in Narkose; Süddeutsche 14.07.2012
[2] Nur eine Zwischenlösung: Land Berlin duldet Beschneidung, n-tv 05.09.2012
http://www.n-tv.de/politik/Land-Berlin-duldet-Beschneidung-article7139231.html
[3] Justizsenator Heilmann
Fatina Keilani: Beschneidung: Heilmann und der Berliner Weg
Tagesspiegel 05.09.2012
[4] Strafantrag
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafantrag
[5] Ethikrat, Plenarsitzung am 23.08.2012
http://www.ethikrat.org/sitzungen/2012/dokumente-plenarsitzung-23-08-2012
[6] Ein Kind, das eine jüdische Mutter gebiert, gilt nach dem jüdischen Recht als Jude … Der Beschneidung (Brit mila) wird große Bedeutung beigemessen
aus: Heinrich Simon: Leben im Judentum
http://www.zentralratdjuden.de/de/topic/205.html
Halakha: Codes of Jewish law. The Torah and the Talmud are not formal codes of law: they are sources of law.
http://en.wikipedia.org/wiki/Halakha#Codes_of_Jewish_law
The Committee on Jewish Law and Standards (CJLS)
http://en.wikipedia.org/wiki/Committee_on_Jewish_Law_and_Standards
Kevod HaBeriyot
http://en.wikipedia.org/wiki/Kavod_HaBriyot
[7] Wer daher seinen Sohn nicht beschneiden lässt und derjenige, der dies auch nach Vollendung des 13. Lebensjahres nicht nachholt, stellt sich außerhalb des Bundes zwischen Gott und dem Volk Israel. (Heinrich Simon: Leben im Judentum)
http://www.zentralratdjuden.de/de/topic/205.html
G-tt gibt keine unsinnigen oder überholten Anweisungen … „Im Alter von acht Tagen hat das Baby noch keine vollständig ausgebildeten Nerven für die Schmerzempfindung. Dies belegen bekannte medizinische Untersuchungen. … Unbeschnittene Männer werden im Hebräischen mit einem bestimmten Namen gerufen, der fast ein Schimpfwort ist: „Arel“. Ein solcher Mann ist nach dem Gesetz der Tora bei einigen Gelegenheiten, z. B. als Mitglied bei der Bildung des Minjans, Aufruf zur Toralesung – oder bei der Pessachfeier ausgeschlossen, obwohl er Jude ist. Zitiert aus: Gott hat immer Recht (Von Rabbiner David Goldberg)
Brit Shalom: Covenant of Peace; bei: Jews against Circumcision
http://www.jewsagainstcircumcision.org/brisshalom.htm
[8] Brit Mila – der ewige Bund (bei: HaMakor)
http://hamakor.de/lebenszyklus/brit-mila
Warum lädt man nicht zu einer Brit ein?
Man lädt normalerweise nicht zu einer Brit ein, sondern verkündet vielmehr den Ort und den Zeitpunkt der Brit. Da Eljahu HaNavi bei jeder Brit anwesend ist, soll vermieden werden, dass der Eindruck entstehe, diejenigen, die die Einladung nicht wahrnehmen können, würden den Propheten geringschätzen.
Dem Rama zufolge wird jemand, der zu einer Brit eingeladen wird, jedoch nicht erscheint, „vom Himmel gebannt“. Da wir jedem Juden dieses Urteil ersparen wollen, laden wir niemanden ein. Wer den Ort und die Zeit weiß, ist auch ohne Einladung willkommen.
bei: HaMakor
http://hamakor.de/component/jefaqpro/?view=faq&sid=34
[9] Tod auf dem Zahnarztstuhl; stern 08.06.2012
http://www.stern.de/zaehne/aktuelles/vollnarkosen-bei-kindern-tod-auf-dem-zahnarztstuhl-1838322.html
[10] Circumcision according to halacha (Jewish orthodox law) is performed in three basic steps. The first is meelah where the foreskin is cut away. The second is priyah where the delicate membrane layer left after cutting away the foreskin is split with a finger nail and pulled down in order to uncover the corona. The third step is metzitzah bipeh or orally drawing out blood from the wound through oral suction.
http://metzitzahbpehinfo.blogspot.de/2012/09/daniel-s-berman-md-circumcisions-third.html
The procedure involves a mohel using his mouth to directly clear the wound of blood in the final stage of a ritual circumcision.
But beyond the haredi world, parents may not even know about the issue, says Dr. Aaron Jesin, a Toronto family physician and Orthodox mohel who believes informed consent is a good idea when it comes to metzitzah b’peh. “At least it gets them thinking about what’s going on.”
One mother whose son was circumcised in Toronto recently told The CJN that her mohel never mentioned it.
“We just thought, ‘No one does that anymore,’ and didn’t realize until too late.” …
More than 200 haredi rabbis in the United States have signed a statement opposing the New York City Board of Health proposal and defending the tradition. They say they intend to continue practising it, citing government interference in a religious matter.
aus: Haredim insist oral suction necessary for brit milah
in: The Canadian Jewish news 06.09.2012
http://www.cjnews.com/node/93755
[11] New York. Das städtische Gesundheitsamt gab an, dass innerhalb von elf Jahren elf männliche Babys bei der Brit Mila mit dem Herpesvirus infiziert worden waren, zwei von ihnen starben. In Israel würden bei 60.000 bis 70.000 Beschneidungen jährlich etwa drei bis vier Fälle auftreten, gibt die Vereinigung an.
Die Ärzte forderten das israelische Gesundheitsministerium auf, in Krankenhäusern und Babykliniken darüber zu informieren, dass Metzitzah B’peh nicht nötig sei. Das Oberrabbinat reagierte mit einer Erklärung, dass Mohalim die Eltern ohnehin über Risiken aufklären und ihnen die Wahl lassen würden.
aus: Sivan Wüstemann: Vorsicht, Herpes! Kinderärzte kritisieren Metzitzah B’peh
in: Jüdische Allgemeine 16.08.2012
http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/13733
[12] Leutheusser-Schnarrenberger legt Gesetzesentwurf vor: Beschneidung bleibt Körperverletzung – und straffrei; FOCUS 25.09.2012
Kritik an Eckpunkten für Beschneidungsregeln wächst; Hamburger Abendblatt 27.09.2012
[13] ein unangemessener Angriff der Expertenabstraktionen auf jenes Erfahrungswissen, von dem die Beschneidung doch ganz nüchtern eingeschätzt wird: Muss man nicht machen, kann man machen, nutzt nichts, schadet nicht.
aus: Matthias Kamann: Gelassen beschneiden; Welt 27.09.2012
http://www.welt.de/print/die_welt/debatte/article109490600/Gelassen-beschneiden.html
[14] Das Urteil sei Teil einer Folge von Angriffen auf religiöse Minderheiten in Europa, sagte Goldschmidt nach einer Sitzung von rund 40 europäischen Rabbinern. Dazu gehörten die Einschränkungen für den Minarettbau in der Schweiz, das Burka-Verbot in Frankreich sowie das Schächtverbot in den Niederlanden. … Goldschmidt bezeichnete es als erschreckend, dass nach Umfragen eine Mehrheit der Bevölkerung das Kölner Urteil begrüße. Das Kölner Urteil weise daraufhin, dass Muslime und Juden in Europa nicht mehr „salonfähig“ seien. Im 19. Jahrhundert sei der Antisemitismus noch religiös definiert worden. „Die neue Sprache des Antisemitismus ist die Sprache der Menschenrechte“, sagte Goldschmidt und zitierte damit den Londoner Großrabbiner Jonathan Sachs.
aus: „Sollte das Urteil Bestand haben, sehe ich für die Juden keine Zukunft“
in: t-online 12.07.2012
Britain is in the grip of a “virulent” new strain of anti-Semitism, according to the Chief Rabbi. Sir Jonathan Sacks told The Times in an interview that in January the number of anti-Semitic incidents reached the highest level since records began.
Although the new “mutation” was different from the anti-Semitism promoted by Hitler, it was dangerous because it was international, he said. “The internet means that we no longer have national cultures; we have global cultures and the new anti-Semitism is very much a phenomenon of the global culture.” … “It begins as anti-Zionism — but it is never merely anti-Zionism when it attacks synagogues or Jewish schools,” Sir Jonathan said. “In the post-Holocaust world the single greatest source of authority is human rights — therefore the new anti-Semitism is constructed in the language of human rights.”
[15] Deutsch Türkische Nachrichten 07.09.2012
In einigen Bundesländern Österreich ist dies allerdings anders. Hier sind Beschneidungen nur zulässig, wenn diese medizinisch begründet werden können, so etwa in Niederösterreich, Tirol, Salzburg, Oberösterreich und dem Burgenland. In Graz, der Hauptstadt des südöstlichen Bundesstaat Steiermark, hat die Kinderklinik nun im Zuge der Diskussion beschlossen, bis auf weiteres keine Anträge auf Beschneidungen mehr anzunehmen.
Deutsch Türkische Nachrichten 26.07.2012
[16] Kindeswohl
http://www.juraforum.de/lexikon/kindeswohl
[17] Entscheidungsanmerkung
LG Köln, Urt. v. 7.5.2012 – 151 Ns 169/11
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2012_4_602.pdf
[18] Ius cogens
http://de.wikipedia.org/wiki/Ius_cogens
Naturrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht
[19] Menschenrechte
http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte
[20] Wie aber steht es um die gesundheitlichen Vorteile der Beschneidung, die von Beschneidungsbefürwortern immer wieder ins Feld geführt werden? Die Antwort ist erstaunlich eindeutig: Es gibt keine belastbaren Belege für die gesundheitlichen Vorteile der Beschneidung! Alle Studien, die solche Vorteile in der Vergangenheit nachweisen wollten, gelten inzwischen als widerlegt. Dies trifft auch auf die vielzitierte Studie der WHO zu, in der die Weltgesundheitsbehörde Männern (nicht Kindern!) in einigen afrikanischen Ländern (nicht in Deutschland!) anriet, sich beschneiden zu lassen, um das Risiko einer HIV-Ansteckung zu reduzieren. Neuere Überblicksstudien zeigen nämlich, dass beschnittene Männer in den meisten Ländern sogar ein höheres Risiko haben, sich mit HIV zu infizieren, als Männer mit intakter Vorhaut. Die Gründe hierfür sind noch nicht vollständig geklärt. Eine der Ursachen ist aber wohl darin zu sehen, dass beschnittene Männer wegen des erlittenen Sensibilitätsverlusts seltener Kondome benutzen. (Viele berichten, dass sie mit Kondom beim Geschlechtsverkehr kaum noch etwas spüren.) Indem sie Kondome eher meiden, erhöht sich nicht nur ihr Infektionsrisiko, es ist auch wahrscheinlicher, dass sie andere anstecken und somit zur Ausbreitung von Epidemien beitragen. (Im Übrigen erhöht sich das HIV-Ansteckungsrisiko auch unmittelbar durch die Beschneidung, nämlich dann, wenn der Eingriff unter hygienisch bedenklichen Bedingungen stattfindet, was in den von HIV am stärksten betroffenen Regionen häufig der Fall ist.)
aus: Dr. Michael Schmidt-Salomon: FAQ – Fragen und Antworten zur Knabenbeschneidung
http://pro-kinderrechte.de/faq/
[21] Martin Krauss: Missverständlich: Justizsenator antwortet auf Kritik an Berliner Regelung; Jüdische Allgemeine 13.09.2012
http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/14009
[22] Aktenzeichen: 151 Ns 169/11
Verkündet am: 07.05.2012
LANDGERICHT KÖLN
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
http://www.ja-aktuell.de/root/img/pool/urteile_im_volltext/8-2012/151_ns_169-11.pdf
Entscheidungsanmerkung
Religionstradition und Rechtskonvention: Die Unzulässigkeit religiöser Knabenbeschneidung
— 1. Die Beschneidung eines Knaben aus religiösen Gründen durch einen Arzt erfüllt den Tatbestand des § 223 Abs. 1 StGB, auch wenn die Eltern in den Eingriff eingewilligt haben. Beschneidungen sind insbesondere nicht sozialadäquat.
— 2. Dem elterlichen Recht auf religiöse Kindererziehung kommt gegenüber dem Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes in Fällen der religiösen Knabenbeschneidung kein rechtlicher Vorrang zu.
— 3. Eine gleichwohl erteilte elterliche Einwilligung in die Beschneidung durch den Arzt verletzt daher das Wohl des Kindes.
[23] LG Köln, Urt. v. 7.5.2012 – 151 Ns 169/11 (Entscheidungsanmerkung)
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2012_4_602.pdf
[24] Konrad Hesse: Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland (Lehrbücher und Grundrisse
[25] Röhl, Klaus F.; Hans Christian Röhl: Allgemeine Rechtslehre. 3. Auflage. C. Heymanns, Köln u.a. 2008, § 56 I, S. 451
http://rsozblog.de/wp-content/ar-3-auflage-inhalt.pdf
[26] Viel zu selten wird aber die psychologische Frage gestellt, ob denn Eltern, die unter dem Druck des Imams oder Rabbiners stehen, der Familie, der Nachbarn, der Jahrhunderte der Tradition – oder der Drohung mit „Schwierigkeiten“, die ihre unbeschnittenen Söhne später in der Gemeinschaft der Beschnittenen bekommen könnten , wirklich von ihrer Religionsfreiheit Gebrauch machen, wenn sie ihr Kind genital verstümmeln lassen. Würden sie das auch ohne diesen Druck tun? Also wenn sie wirklich frei entscheiden könnten?
aus: Alan Posener: Danke Vater, dass ich nicht beschnitten wurde!
in: Die Welt 11.07.2012
http://www.welt.de/kultur/article108264046/Danke-Vater-dass-ich-nicht-beschnitten-wurde.html
[27] Durch die Beschneidung des männlichen Gliedes wird das Kind in diesen Bund aufgenommen. Sie ist auch ein Zeichen verpflichtender Gemeinschaft des einzelnen Juden mit seinem Volk. Wer daher seinen Sohn nicht beschneiden lässt und derjenige, der dies auch nach Vollendung des 13. Lebensjahres nicht nachholt, stellt sich außerhalb des Bundes zwischen Gott und dem Volk Israel.
http://www.zentralratdjuden.de/de/topic/205.html
[28] Doctors Opposing Circumcision (D.O.C.)
http://www.doctorsopposingcircumcision.org/
Komplikationen
http://www.pflegewiki.de/wiki/Komplikationen_der_Beschneidung#Komplikationen
Späte Komplikationen
http://www.pflegewiki.de/wiki/Komplikationen_der_Beschneidung#Sp.C3.A4te_Komplikationen
[29] International Coalition for Genital Integrity (ICG)
[30] Die Zirkumzision unterbricht die normale Blutzirkulation durch das Blutgefäßnetzwerk sowohl der Penishaut als auch der Eichel. Das Blut, welches in die Hauptarterien des Penis fließen sollte, wird von dem Narbengewebe entlang der Einschnittstelle behindert, sodass die arteriellen Verästelungen und das Kapillarnetzwerk nicht versorgt werden, sondern sich ein Rückfluss bildet. So von Blut unterversorgt kann sich die Harnröhrenöffnung zusammenziehen und vernarben, sodass eine Meatusstenose enstehen kann.
http://www.pflegewiki.de/wiki/Zirkumzision
[31] Einschätzungen von Ärzten, die davor warnten, dass der Schmerz der Beschneidung bei den Betroffenen ein Trauma auslösen könnte, tat der Rabbiner als absurd ab: „Kein Jude in Israel hat wegen der Beschneidung ein Trauma erlitten.“ Außerdem habe es bislang keinen einzigen bekannten Todesfall nach einer Zirkumzision gegeben.
[32] There are several case reports of death in the medical literature. These are deaths from various infections. Sauer reported the death of an 18-day-old infant from Staphylococcal bronco-pneumonia. Hiss et al. reported the death of an infant in Israel from haemorrhage and hypovolemic shock after ritual circumcision.
There are several newspaper accounts of boys who have died after circumcision. These are from bleeding and from complications of anesthesia.
Identified victims
Some victims of circumcision are known by name
Infant twin (by herpes virus, circumcised by Rabbi Yitzhok Fischer who had herpes and performed metziza by mouth [sucking the blood] on baby’s penis) New York, New York, USA, October, 2004.
Jaamal Coleson, Jr., toddler, of Brooklyn, New York. Died at Beth Israel Medical Center, Manhattan, New York City after a circumcision on Tuesday, May 3, 2011.
James Connor, infant, seven pounds eight ounces, 21 inches long. Born at Pittsburgh, Friday, November 25, 2011. Died Saturday night, November 26, 2011. Death by bleeding after circumcision.
Anonymous Jewish infant, two weeks old. Death from Herpes infection, Maimonides Hospital, Brooklyn, New York, September 28, 2011
Circumcision Deaths
CIRP
http://www.cirp.org/library/death/
[33] Some parents whose babies had direct oral suctioning say they did not know beforehand that the mohel would perform direct oral suctioning during the bris. The Department of Health and Mental Hygiene is very concerned about the risk of infection and strongly advises that parents not have metzizah b’peh (direct oral suctioning) performed during the bris. To help you protect your baby, you should ask about direct oral suctioning before the bris, while there is time to explore all options.
http://www.nyc.gov/html/doh/html/std/std-bris.shtml
[34] Alexandra Sifferlin: How 11 New York City Babies Contracted Herpes Through Circumcision
Time Healthland 07.06.2012
[35] Die Taufe ist kein urchristlicher, sondern ein älterer, auch jüdischer Brauch. Man bedenke, dass Johannes der Täufer Jude war und den Juden Jesus im Jordan taufte. Erst das von Kaiser Hadrian um 130 n. Chr. verhängte Beschneidungsverbot verwandelte das innerjüdisch nicht unumstrittene Beschneidungsbrauchtum in ein scheinbar unumstößliches Gesetz.
aus: Michael Wolffsohn: „Nicht die Beschneidung macht den Juden“
in: Die Welt 28.08.2012
http://www.welt.de/debatte/article108845278/Nicht-die-Beschneidung-macht-den-Juden.html
[36] Kinderrechte sind Menschenrechte
http://www.younicef.de/kinderrechte.html
Schlagwörter: Beschneidung nicht bagatellisieren, Drucksache 17/10331, medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen, Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen
September 29, 2012 um 8:12 pm
Deutsche Kinderhilfe: Presseinformation vom 28.09.2012
Berlin, 28. September 2012
Expertenanhörung im Bundesjustizministerium zur geplanten Regelung zu Beschneidungen:
Die Deutsche Kinderhilfe nimmt heute an der Expertenanhörung im Bundesjustizministerium zum Eckpunktepapier für eine Beschneidungsregelung für Jungen teil. Sie wird dort nachdrücklich gegen diesen gesetzlichen Schnellschuss argumentieren. …
Es liegt nun eine Regelung auf dem Tisch, die dazu führt, dass medizinische Laien an Jungen unter 6 Monaten operative Eingriffe durchführen dürfen. Dabei soll im „Einzelfall die gebotene Schmerzbehandlung“ durchgeführt werden. Im Gegensatz zum ausdrücklich in dem Papier erklärten Willen, es solle keine Sonderregelung für religiös motivierte Beschneidungen geschaffen werden, wird hier mit dem Privileg der Religionsgemeinschaften, Nichtmediziner benennen zu dürfen, ein Sondergesetz geschaffen – es geht konkret um Mohels, die nach dem Willen des Gesetzgebers Vorhautamputationen durchführen sollen.
Die größte Schwachstelle ist die dem Entwurf zugrundeliegende Annahme, Säuglinge hätten nur ein geringes Schmerzempfinden. Dazu der Leiter des Deutschen Kinderschmerzzentrums Prof. Dr. Zernikow: „Es ist das Gegenteil von der Meinung, es gäbe ein nur geringes Schmerzempfinden, der Fall: Das schmerzunterdrückende System ist erst einige Monate nach der Geburt funktionstüchtig. Sie empfinden mehr Schmerz als Erwachsene.“ Gleiches publiziert die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin in ihrer Stellungnahme vom Juli 2012, die als Anlage beigefügt ist.
Es ist ein Irrglaube, mit Zäpfchen oder einer Salbe diese erheblichen Schmerzen und ihre Auswirkungen auf das Schmerzempfinden im späteren Leben lindern zu können. Dazu reicht nicht einmal eine generelle Narkose, die an sich ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist. Darüber hinaus müssen mit einer betäubenden Spritze die vom Penis ins Gehirn führenden Nervenbahnen direkt blockiert werden. In Kliniken, so Prof. Dr. Zernikow, gelingt dies selbst guten Anästhesisten in 5 bis 10 % der Fälle nicht ausreichend. Auch die hohe Komplikationsrate von 6 % verbietet den Einsatz von medizinischen Laien. Die Deutsche Kinderhilfe bringt den Kölner Fall in Erinnerung: Dieser Junge wurde fachgerecht und ärztlich beschnitten; es folgten schwere Nachblutungen, mehrere Nachoperationen und ein Aufenthalt auf der Intensivstation.
Die Deutsche Kinderhilfe lehnt Beschneidungen im Säuglingsalter ebenso wie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte als unzumutbare Körperverletzung ab. Es scheint aber der erklärte Wille des Gesetzgebers zu sein, eine gesetzliche Regelung „durchpeitschen“ zu wollen.
Wenn es denn schon ein Gesetz geben wird, dann ein solches, welches den Einstieg in den Ausstieg bedeutet. Ein Gesetz, das sicherstellt, dass Beschneidungen nur noch von Fachärzten und unter qualifizierter Anästhesie in Kliniken durchgeführt werden dürfen. Ein Gesetz, das die Altersschwelle für die Zulässigkeit des Eingriffs hochsetzt und ein Gesetz, in dem eine objektive und umfassende Aufklärung der Eltern verbindlich vorgeschrieben wird. (…)
http://gbs-berlin.org/deutsche-kinderhilfe-presseinformation-vom-28-09-2012/
Oktober 4, 2012 um 9:32 am
Bundestag 2012 – durchaus themenverwandt:
Operationen zur Geschlechtsfestlegung bei intersexuellen Kindern stellen einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit dar und sollen zukünftig unterbunden werden. Dies war das einhellige Votum der öffentlichen Anhörung im Familienausschuss am Montagnachmittag. Der Ausschuss hatte medizinische und juristische Experten sowie Vertreter von Selbsthilfevereinen geladen, um mit ihnen über die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zum Thema Intersexualität (17/9088) zu debattieren. Zur Diskussion stand zudem ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5528), in dem die Grünen einen verbesserten Schutz der Grundrechte intersexueller Menschen einfordern. Einigkeit herrschte zwischen den Experten auch in dem Urteil, dass Intersexualität keine Krankheit darstelle. Die Experten folgten weitestgehend der Stellungnahme des Ethikrates.
Die Rechtswissenschaftlerin Konstanze Plett von der Universität Bremen führte an, dass die unteilbaren Menschenrechte, wie sie nach dem Zweiten Weltkrieg formuliert worden seien, ab der Geburt Geltung hätten. Zu diesen Menschenrechte gehöre unzweifelhaft die körperliche Unversehrtheit. Ein fremdbestimmter körperlicher Eingriff diesen Ausmaßes sei deshalb nicht hinzunehmen. Lediglich wenn es um die Frage von Leben oder Tod gehe, sei dies statthaft. Erst wenn ein Kind sich in dieser Frage unzweifelhaft selbst äußern könne, dürfe eine Entscheidung gefällt werden. Und es müsse geprüft werden, dass die Entscheidung des Kindes für das eine oder andere Geschlecht ohne Beeinflussung von außen, etwa durch die Eltern, getroffen worden sei. Dies könne beispielsweise durch ein Familiengericht geschehen. Lucie Veith, Vorsitzende des Vereins Intersexuelle Menschen aus Neu-Wulmstorf, schloss sich diesem Plädoyer an: Weder Eltern, Ärzte, Psychologen noch ein Parlament hätten das Recht, das Geschlecht eines Menschen zwangsweise festlagen zu lassen. Jörg Woweries, Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, führte an, dass es keinen medizinischen Beweis dafür gebe, dass eine Operation zur Geschlechtsfestlegung bei Kleinkindern ungefährlicher oder erfolgversprechender sei als bei einem Erwachsenen. In jedem Fall seien operative Eingriffe mit einem „hohen Risiko“ behaftet und stellten einen tiefen Eingriff in die Persönlichkeit eines Menschen dar. In jedem Fall müsse vor jeder Operation eine neutrale Beratung stattfinden.
aus: Experten: Intersexualität ist keine Krankheit
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Anhörung) – 25.06.2012
http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_06/2012_314/01.html
Oktober 5, 2012 um 9:59 am
Pränatal
Genitalhöcker
… Der Genitalhöcker verlängert sich zum Phallus, der zunächst bei beiden Geschlechtern gleich lang ist. An der Unterseite des Phallus entsteht die Urogenitalrinne (Sulcus urogenitalis), die von den beiden Urogenitalfalten (Plicae urogenitales) begrenzt wird. Seitlich des Genitalhöckers entstehen die Geschlechtswülste – die gemeinsame Anlage des Hodensacks bzw. der äußeren Schamlippen.
Unter Androgeneinfluss verlängert sich der Phallus bei männlichen Individuen und die Urogenitalrinne schließt sich zur Pars spongiosa der Harnröhre und bildet den Harnröhrenschwellkörper. Aus dem zentralen Teil des Phallus entsteht der Penisschwellkörper und gegebenenfalls der Penisknochen.
Bei weiblichen Individuen bleibt der Phallus kurz und entwickelt sich zur Klitoris. Die Urogenitalfalten bleiben getrennt und bilden die inneren Schamlippen.
Beim Menschen setzt die beschriebene Trennung ungefähr ab der neunten Woche der Embryonalentwicklung ein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Genitalh%C3%B6cker
Während der ersten acht Wochen der Embryonalentwicklung weisen männliche und weibliche Embryonen die gleichen rudimentären Geschlechtsorgane auf. Dieser Zeitraum wird daher auch als indifferentes Stadium bezeichnet. In der sechsten Woche entwickeln sich der Genitalhöcker sowie die Anlagen des Harntrakts. Nach der achten Woche setzt die Hormonproduktion des Embryos ein und die Geschlechtsorgane beginnen, sich in verschiedene Richtungen zu entwickeln. Dennoch sind die sichtbaren Unterschiede bis zur zwölften Woche nahezu nicht feststellbar. Wenn Testosteron gebildet wird und die Rezeptoren im Gewebe intakt sind, entwickelt sich unter dessen Einfluss ein männliches äußeres Genitale. Fehlt das Testosteron, kommt es zur Ausbildung eines weiblichen Genitales. Im Laufe des dritten Monats entwickelt sich aus dem Genitalhöcker die Klitoris. Die Urogenitalfalten bilden sich zu den inneren Schamlippen, der Labioskrotalwulst zu den äußeren Schamlippen aus.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vulva#Pr.C3.A4natal
Geschlechtsentwicklung
in der Embryonalphase
Embryologie
Die äusseren Genitalien
Undifferenziertes Stadium
Differenziertes Stadium des männlichen Geschlechts
Differenziertes Stadium des weibliches Geschlechts
http://www.embryology.ch/allemand/ugenital/genitexterne02.html
Labia minora
Hautfalten mit Schwellkörper (homolog zum Corpus cavernosus des Penis) …
Entwicklung: Ab der 10. Woche
Urogenitalfalten => Labia minora
Genitalwülste => Labia majora
Keine Verschmelzung => Urogenitalspalte => Vestibulum vaginae
Genitalhöcker => Klitoris …
Penis …
Corpus (Pars pendula)
Penisschaft
Glans penis mit Collum und Corona glandis
Praeputium mit Frenulum praeputii …
Corpus spongiosum penis
Umgibt die Harn-Samenröhre
Klicke, um auf IntSem%20ReproInf.pdf zuzugreifen
Entwicklungsgeschichtlich entspricht der Penis des Mannes der Klitoris der Frau.
http://de.wikipedia.org/wiki/Penis_des_Menschen
Oktober 8, 2012 um 9:36 am
::
AAP – unseriös, kinderfeindlich, schariakonform und gewinnorientert vulgo geldgeil:
::
Although health benefits are not great enough to recommend routine circumcision for all male newborns, the benefits of circumcision are sufficient to justify access to this procedure for families choosing it and to warrant third-party payment for circumcision of male newborns. It is important that clinicians routinely inform parents of the health benefits and risks of male newborn circumcision in an unbiased and accurate manner.
Parents ultimately should decide whether circumcision is in the best interests of their male child. They will need to weigh medical information in the context of their own religious, ethical, and cultural beliefs and practices. The medical benefits alone may not outweigh these other considerations for individual families.
Task Force on Circumcision
Susan Blank, MD, MPH, Chairperson
Michael Brady, MD, Representing the AAP Committee on Pediatrics AIDS
Ellen Buerk, MD, Representing the AAP Board of Directors
Waldemar Carlo, MD, Representing the AAP Committee on Fetus and Newborn
Douglas Diekema, MD, MPH, Representing the AAP Committee on Bioethics
Andrew Freedman, MD, Representing the AAP Section on Urology
Lynne Maxwell, MD, Representing the AAP Section on Anesthesiology
Steven Wegner, MD, JD, Representing the AAP Committee on Child Health Financing
From the American Academy of Pediatrics
Policy Statement
Circumcision Policy Statement
TASK FORCE ON CIRCUMCISION
Published online August 27, 2012
Pediatrics Vol. 130 No. 3 September 1, 2012
pp. 585 -586
http://pediatrics.aappublications.org/content/130/3/585.full
::
::
Parents should weigh the health benefits and risks in light of their own religious, cultural, and personal preferences, as the medical benefits alone may not outweigh these other considerations for individual families.
From the American Academy of Pediatrics
Technical Report
Male Circumcision
TASK FORCE ON CIRCUMCISION
Abstract
Published online August 27, 2012
Pediatrics Vol. 130 No. 3 September 1, 2012
pp. e756 -e785
http://pediatrics.aappublications.org/content/130/3/e756
::
::
hier die einzig passende Antwort:
The Policy Statement and Technical Report on Male Circumcision released today by the Task Force on Circumcision of the American Academy of Pediatrics (AAP) attempts to find justifications for recommending in favor of unnecessary surgery to remove healthy, functioning tissue from infant boys, but falls far short both in its ethical obligations to its members and their patients and in its presentation of the medical and scientific data.
Even as the AAP purports to find that the benefits of non-medical neonatal male circumcision outweigh its risks, not even its own Task Force can unequivocally recommend this surgery, but instead states that the health benefits are not great enough to recommend routine circumcision for all male newborns. Instead, it focuses much of its argument on urging that health insurance plans and state Medicaid plans cover the costs of the surgery, which is currently not the case in many states.
It appears that the AAP is acting more as a trade association for doctors who perform this unnecessary surgery more than 1 million times a year, instead of standing up for the human rights and bodily integrity of the only patient that counts—the baby boy.
INTACT AMERICA’S RESPONSE TO THE AMERICAN ACADEMY OF PEDIATRICS
2012 REPORT ON CIRCUMCISION
Issued August 27, 2012
http://www.intactamerica.org/aap2012_response
::
::
TELL THE AMERICAN ACADEMY OF
PEDIATRICS: SHAME ON YOU!
The American Academy of Pediatrics (AAP) has just released a new Technical Report by its Task Force on Circumcision, claiming that the “benefits” of routine infant circumcision outweigh the risks. Hard to see how they might draw such a conclusion, because they acknowledge—over and over in the Report—that no good studies have been done on those risks! And the Report IGNORES the growing accounts in medical literature, in the mainstream press and on the internet, of botched circumcisions, sexual dysfunction, psychological impact, and—in at least 100 instances a year—death.
Shame on the American Academy of Pediatrics! This group, which describes itself as “dedicated to the health and wellbeing of infants, children, adolescents and young adults,” has put its own interests before those of its members and their patients, and has turned a blind eye to global trends and hard evidence proving that infant circumcision is medically unnecessary, unethical, and causes serious harm. There’s more—the AAP is asking all insurers and government health care programs to step up and pay doctors for mutilating our sons! How is THAT for self-interest?
We can’t afford to allow the AAP’s bias and self-interest to destroy the progress we’ve made by speaking up for baby boys’ rights. We must act quickly. Write to the AAP today to demand that it retract its new Circumcision Task Force Report. How dare the AAP put the health and wellbeing of America’s baby boys at such enormous risk!
Intact America
Published: August 29, 2012
http://org2.democracyinaction.org/o/5922/p/dia/action/public/?action_KEY=11529
::
Oktober 8, 2012 um 7:31 pm
::
::
Deutsche Kinderhilfe e.V. 01. Oktober 2012
Verortung im BGB
Es wurde eine Regelung vorgestellt, die die Ermächtigung zur Vornahme von nicht medizinischen Beschneidungen in die Bestimmungen über das elterliche Sorgerecht im Bürgerlichen Gesetzbuch verortet. Es wirkt auf den ersten Blick einleuchtend und es ist nachvollziehbar, birgt aber Risiken. Eine derartige herausragende Einzelfallermächtigung für nur einen bestimmten Fall der elterlichen Sorge wirft mehr Probleme auf, als dass sie dadurch gelöst werden, so die Frage, wie es mit anderen Eingriffen, wie etwa dem Ohrlochstechen, dem Piercing oder der Schönheits-OP aussieht. Aber auch die Frage nach der Teilnahme am Schwimmunterricht, an Klassenfahrten oder sonstige elterliche Erziehungsentscheidungen, die bislang, vergleiche das jüngste Urteil des Hessischen VGH, gegen den Elternwillen entschieden wurden, werden im Lichte einer solchen Ermächtigung in der Zukunft fraglich. Der gut gemeinte Ansatz, Beschneidungen „irgendwie“ zu ermöglichen, führt in der Systematik des BGB zu Nachteilen, die weit über die Beschneidungsproblematik hinausgehen. Wenn ein so weitgehender Eingriff, faktisch aus religiösen Gründen eine Körperverletzung durch ein voreiliges Gesetz bagatellisiert und auf eine Stufe mit dem Impfen gestellt wird, dann werden auch vermeintlich harmlosere Artikulationen des Elternwillens wie die Isolation der Kinder aus religiösen Gründen zulässig werden. Die Auswirkungen auf die Integration und das Kindeswohl sollten vom Ministerium erneut geprüft werden.
Daneben konterkariert eine solch weitgehende Ermächtigung der Eltern, in die körperliche Unversehrtheit ihrer Söhne eingreifen zu dürfen, das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung. Lange wurde um diese Vorschrift gerungen und es ist seit dem Jahr 2001 ein klares Signal, dass Kinder von ihren Eltern nicht geschlagen oder sonstig herabwürdigend behandelt werden dürfen. Es bedurfte und bedarf immer noch dieser Klarstellung, weil viele Eltern meinen, im Rahmen des Elternrechts dürften sie Kinder schlagen.
Immer noch geben nach einer Umfrage des Forsa Instituts 40 % der Eltern zu, ihre Kinder zu schlagen, 10 % sogar ins Gesicht. Diese Eltern glauben ebenso wie beschneidende Eltern im Kindeswohl zu handeln. Neben der reinen gesetzlichen Regelung gibt es daher vielfältige staatliche Bemühungen, eine gewaltfreie Erziehung durchzusetzen, entsprechende Regelungen fanden auch Eingang in das SGB VIII.
Wenn das Elternrecht nun so „gestärkt“ wird, dass die Eltern ermächtigt werden, sogar unabhängig von einer religiösen Motivation einen kerngesunden Jungen einem operativen Eingriff zu unterziehen, der medizinisch nicht notwendig ist, dann verschiebt eine solche Norm das Elternrecht zulasten der Kinder.
aus:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Stellungnahme 132/2012
01. Oktober 2012
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Stellungnahme zum Papier „Beschneidung von Jungen – Eckpunkte
einer Regelung“
Klicke, um auf Stellungnahme.pdf zuzugreifen
::
::
Oktober 10, 2012 um 7:50 pm
Weitere traurige und alarmierende Fälle schlimmer Komplikationen, gesammelt bei der Seite ‚Beschneidung von Jungen‘ – vielen Dank für die Übersetzungsarbeit und das Dokumentieren.
::
Bei Beschneidung schlimm verstümmelt
Von BARBARA KIRCHNER
Düsseldorf –
Tarek B. (Name geändert) ist erst zehn, aber die Ärzte sind sich sicher: Er wird nie eine normale Sexualität leben können. Der Junge wurde bei einer Beschneidung verstümmelt. Sein Penis ist um ein Drittel gekürzt. Jetzt machen seine Eltern Schmerzensgeld geltend. Der Arzt, der dem Jungen das angetan hat, soll 150.000 Euro zahlen.
Tareks Vater ist Libanese und Muslim. Sein Sohn sollte beschnitten werden. Die Eltern gingen zu einem Urologen und Chirurgen, der ebenfalls Araber ist. … Als der Vater zwei Tage später seinen Sohn mit schlimmen Schmerzen erneut bei ihm vorstellte, wiegelte der Arzt ab. Tatsächlich konnte Tarek kaum ohne Schmerzen Wasser lassen, seine Harnröhre war durchtrennt. Der vordere Teil seines Gliedes ebenfalls. Außerdem hatte sich eine Infektion breitgemacht. Die Familie lieferte den Jungen in eine Klinik ein.
Dort konnte man die Infektion stoppen. Nicht aber den Schaden wieder gutmachen. Der Penis ist verunstaltet. Und – so die Ärzte – „nur noch eingeschränkt funktionstüchtig. Die Sensibilität ist eingeschränkt.“ Zwei OPs hat der Junge noch vor sich. Doch seine Zeugungsfähigkeit bleibt stark beeinträchtigt oder gar ganz aufgehoben, so ein Gutachter. Außerdem, so die Klageschrift, könne sich der Junge nirgendwo mehr sehen lassen. Egal, ob nach dem Sport unter den Duschen oder auf Jugendreisen.
Jetzt soll sich das Gericht mit dem Fall beschäftigen.
http://www.express.de/duesseldorf/horrorerlebnis-eines-zehnjaehrigen-bei-beschneidung-schlimm-verstuemmelt,2858,4742926.html
::
::
LAKE CHARLES AMERICAN PRESS,
Mittwoch, 28 Mai, 1986.
Familie erhält $2.75 MILLIONEN in Klage wegen verpfuschter Operation
von Vincent Lupo
Die Familie eines Jungen, dessen Penis amputiert werden musste, nachdem er während einer Routinebeschneidungen in einem Staatlich betriebenen Krankenhaus amputiert werden musste, wurde von der Jury des 14. Bezirksgericht $2.75 millionen zugesprochen.
Laut der Zeugenaussage während der wochenlangen zivilrechtlichen Gerichtsverhandlung vor Richter L. E. Hawsey Jr., sollte der Junge, der zur Zeit 2 Jahre alt war, am 2. Februar 1984 eine Routinebeschneidung am W. O. Moss Regional Hospital unterzogen werden.
Ein Assistenzarzt im dritten Ausbildungsjahr überwachte die Operation, in der ein elektrochirurgisches Instrument, des Herstellers Valley Lab aus Boulder, Colo., zum Einsatz kam. Das Gerät, das allgemein zur Blutstillung während Operationen genutzt wird, kann durch die von einem elektrischen Strom erzeugte Hitze Gewebe durchschneiden.
Während der Operation, … wurde der Penis des Jungen schwer verbrannt. Interne Schäden der Blutgefäße traten anscheinend ebenso auf, und verhinderten, dass den lebensnotwendigen Sauerstoff das innere des Organs erreichen konnte, das später entfernt werden musste, nachdem das Kind in ein Krankenhaus in New Orleans überwiesen worden war.
Ärzte in New Orleans legten den Eltern nachdrücklich nahe, ihnen zu gestatten eine Geschlechtsumwandlungsoperation am Kleinkind durchzuführen, aber sie lehnten dies ab. Der Harntrakt des Jungen wurden während mehreren nachfolgenden Operationen, sowohl hier als auch in New Orleans, neu verlegt und er uriniert jetzt durch ein Loch, das sich da befindet, wo einst sein Penis war.
(Quelle s.u.)
::
::
Johnson Flora Pressemitteilung
Mittwoch, 8. März 2000
Als Jacob Sweet im Januar 1986 am „Providence Hospital“ in Anchorage (Alaska, USA) geboren wurde, war für seine Eltern, Beverly und Gary ein Traum wahr geworden. Aber ihr Traum wurde schnell zum Albtraum, als die Eltern schon 9 Tage später ihren Sohn erneut ins Krankenhaus brachten, um ihn wegen einer Folgeinfektion nach einer Beschneidung behandeln zu lassen.
Doch das besagte Krankenhaus gab ihnen ein schwer hirngeschädigtes, blindes Kind zurück. Dieser Albtraum dauerte 13 Jahre und drehte sich um „verschüttete“ ärztliche Unterlagen und einen Anwalt aus Alaska, der behauptete, ein erfahrener Anwalt für medizinische Kunstfehlerfälle zu sein, aber keinen einzigen Fall eines Behandlungsfehlers je verhandelt hatte. …
Die Tragödie der Sweets begann, wie oben erwähnt, am 25. Januar 1986 in Anchorage, Alaska, als die Eltern ihren 9 Tage alten Sohn zurück zum Providence-Hospital brachten, nachdem er beunruhigende Anzeichen einer durch eine Beschneidung verursachten Infektion aufwies. Jacob wurde damals in die Kinderstation aufgenommen und zeigte 24 Stunden lang Krampfanfälle. Der Kinderarzt Dr. Daniel Tulip, war jedoch die meiste Zeit abwesend und außerdem unfähig, Jakob an einen Neonatologen zu überweisen, ehe Jacob eine Hirnschädigung erlitten hatte, die ihn körperlich zu Grunde richtete, ihn geistig behindert werden ließ und für den Rest seines Lebens vollkommen abhängig machte.
(Quelle s.u.)
::
::
Quellen – und: weitere Fälle:
http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/komplikationen/verantwortungsvoll-durchgefuehrte-beschneidungen-und-ihre-folgen.html
::
Oktober 14, 2012 um 6:41 pm
::
Volker Scharing meint:
„Als von Zwangsvorhautamputation Betroffener stehe ich erschüttert vor einem Gesetz, das Jungen das Recht auf genitale Unversehrtheit aberkennt. Dieses Gesetz beschneidet uns Zwangsbeschnittene ein zweites Mal, denn es negiert schlicht, wie Männer wie wir mit ihrer Beschneidung und deren Folgen leben. Die Bundesregierung ist taub und blind für die zahlreichen Berichte, in denen wir unter Überwindung unserer Scham von den Folgen der Zwangsbeschneidung für unser Leben berichten. Sie hätte die Möglichkeit gehabt, unsere Erfahrungen in ihr Gesetz miteinfliessen zu lassen. Dies wurde ausrücklich nicht erwünscht. Wir und die zukünftigen Opfer von Zwangsbeschneidungen werden so zu Kollateralschäden einer nicht zuende gedachten Staatsräson. Diesem Gesetz liegt auch eine zutiefst sexistische Abwertung männlicher gegenüber weiblichen Genitalien zugrunde, gegen die ich als Mann und Mensch heftigst protestiere.“
Q u e l l e
Die Betroffenen
Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V.
http://die-betroffenen.de/
::
::
Wenn ich heute an meine Beschneidung zurückdenke, erinnere ich mich nicht an körperliche Schmerzen. Sie wurde ja sauber und nach den Regeln der ärztlichen Kunst in einer Klinik durchgeführt.
Die psychischen Schmerzen und Probleme kamen erst später.
Meine eigene Sexualität war von je her geprägt von Enttäuschungen. Enttäuschung darüber, dass die Gefühle, die ich dabei hatte, nicht so intensiv waren. Geschlechtsverkehr endete oft in der Bitte meiner Partnerinnen, ich möge doch bald zum Ende kommen, da sie selbst langsam Schmerzen hätten. Wohingegen ich in diesen Momenten meistens erst begann, intensive Gefühle zu entwickeln.
Die Schuld für all das schob ich aus Unwissenheit lange Zeit auf die jeweiligen Frauen, hielt sie für frigide oder unterstellte ihnen einfach „es nicht zu können“. Erst seit kurzem ist mir klar, wie sehr ich doch im Unrecht war. Als der Drang einen sexuellen „Kick“ zu erleben in mehrere Seitensprünge gipfelte, war auch meine Ehe beinahe kaputt.
Inzwischen haben wir es geschafft, unsere Ehe zu retten und darüber bin ich meiner Frau unsagbar dankbar. Meine Beschneidung hat mir einen großen Teil meiner Sexualität für immer genommen. Das belastet nicht nur mich sehr stark sondern natürlich auch meine Frau, die sehr darunter leidet, dass Sie mir nicht das geben kann, was ich mir wünsche.
Mein Weg vom Befürworter zum Gegner der Beschneidung war lang.
Als vor 5 Jahren bei meinem Sohn eine beschwerdefreie (eine sogenannte physiologische) Phimose festgestellt wurde, hätte ich aufgrund meines Glaubens um die angeblichen Vorteile sofort einer Beschneidung zugestimmt.
Ich hätte ihm die “bessere Ästhetik” und die “größere Ausdauer” gerne gegönnt. So konnte ich zunächst gar nicht verstehen, warum meine Frau sich dagegen wehrte und sich weigerte, der Beschneidung zuzustimmen. Bisher hatte ich immer gedacht, sie wäre von meinem “verbessertem” Penis ebenso überzeugt, wie ich – doch dem war nicht so.
Sie ging statt dessen zu einer Kinderurologin. Als diese meinen Sohn und seine harmlose Phimose sah, war sie regelrecht erschrocken über die Leichtfertigkeit, mit der unser Kinderarzt unseren Sohn hätte beschneiden wollen.
Ein wirkliches Schlüsselerlebnis hatte ich ca. zwei Jahre später. Ich hatte inzwischen in diversen Internetforen gelesen, dass die Haut einer beschnittene Eichel mit der Zeit immer dicker wird und dadurch das Empfindungsvermögen abstumpft. Also versuchte ich, mit Gesichtspeeling der überflüssigen Hornhaut zu Leibe zu rücken. Dabei verspürte ich keinen Schmerz, nicht einmal unangenehme Gefühle.
Und da begriff ich langsam, was ich durch meine Vorhautamputation wirklich verloren hatte. Ich war schockiert: Was für mich mein Leben lang normal gewesen war, war in Wirklichkeit nur noch ein stumpfes “Restempfinden”. Ich hatte an meinem Oberarm mehr Gefühl als an meiner eigentlich empfindlichsten Stelle.
Eine Beschneidung minderjähriger Kinder oder gar Säuglinge ohne medizinische Indikation stellt für mich inzwischen eindeutig einen Akt der Körperverletzung und Missbrauch Schutzbefohlener dar …
Die Diskussion um rituelle Beschneidungen, die nun im Gang ist, wäre so wichtig, wenn sie denn vernünftig geführt würde.
Aber viele der Befürworter lassen eine echte Diskussion überhaupt nicht zu und würgen sie ab mit Erpressung („dann müssen die Juden aus Deutschland verschwinden“) oder mit unhaltbaren Naziargumenten.
Das Wichtigste, die Kinder, bleiben außen vor. …
Q u e l l e
http://die-betroffenen.de/stellungnahmen/werner-e/
::
::
Im Alter von sechs Jahren wurde mir meine, wie ich heute weiss und es auch von der jetzigen Sicht der Schulmedizin bestätigt wird, altersgerecht völlig gesunde Vorhaut amputiert. Zu der Zeit wurden massenhaft eigentlich nicht der Behandlung bedürftige Vorhautverengungen diagnostiziert und die Jungen in der Regel bis zum Schuleintritt „beschnitten“. Nach allen Regeln der ärztlichen Kunst, wie es in dem heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetz heisst.
Was davon bleibt sind Narben. Am Penis und im Herzen.
Ich weiss, wie es sich anfühlt, wenn Erwachsenenhände einem am Penis zerren und einem Schmerzen bereiten. Wenn Erwachsene ständig dem eigenen Penis Aufmerksamkeit „schenken“ in einer Form, die ich als übergriffig bezeichne.
Jeder, der eine Vorhautamputation über sich hat ergehen lassen müssen, hat seine ganz individuelle Geschichte. Jeder lebt anders mit den Folgen.
Eine der Folgen ist die Desensibilisierung der Eichel, die bei jedem „Beschnittenen“ in unterschiedlichem Rahmen stattfindet, z.T. auch als Vorteil empfunden – bei manchen „Beschnittenen“ aber auch zur Orgasmusunfähigkeit führt.
Während ein „Unbeschnittener“ schon das Reiben seiner entblößten Eichel am weichen Stoff seiner Unterhose als unangenehm empfindet, konnte man bis vor kurzem in meine Eichel mit den Fingernägeln kneifen, ohne dass ich Schmerz verspürte.
Also ist Vorhautamputation IMMER ein Eingriff in die sexuelle Integrität eines Menschen und verletzt dessen Recht sexueller Selbstbestimmung – wozu ein intaktes Sexualorgan gehört.
Mit Dingen, die man nicht ändern kann, muss man sich in einem gewissen Rahmen abfinden. Dabei können das Sich-Einbilden eventueller Vorteile helfen, die Bestätigung im sozialen Umfeld durch andere Zwangsbeschnittene, auch das Weitergeben der Zwangsbeschneidung zur Bestätigung des selbst Erlebten. …
Jeder Versuch, Vorhautamputationen an Jungen zu rechtfertigen, zu verharmlosen oder gar zu verherrlichen, basiert auf einer Lüge, die in jeder Rede, in jedem Artikel, in jeder Forderung, die diese Intentionen verfolgt, irgendwann genannt wird: dass männliche „Beschneidung“, wie man verharmlosend Vorhautamputationen nennt, harm- und folgenlos sei.
Ohne diese Lüge gibt es keine Verteidigung, kein Einfordern angeblicher Eltern- oder religiöser Rechte, und auch nicht dieses Gesetz der schwarz-gelben Regierung.
Dieses Gesetz leugnet Männer wie uns.
Dieses Gesetz erfindet eine umgekehrte Beweislast: wir, die fordern, dass jeder Mensch im Sinne des Grundgesetzes frei und ausschließlich selbstbestimmt über seinen naturgegebenen Körper verfügen können soll, werden aufgefordert zu beweisen, was längst, schon allein durch unsere Existenz und auch durch zahlreiche Fachverbände bewiesen ist, dass „Beschneidung“ elementares Menschenrecht verletzt.
Dabei müssten diejenigen, die in den menschlichen Körper anderer irreversibel ohne Einverständnis des Betroffenen zur Zufriedenstellung ihrer eigenen Vorstellungen eingreifen, beweisen, dass dies keine Folgen hat.
Da dies unmöglich ist, wird „Beschneidung“ einfach ins Erziehungsrecht der Eltern eingegliedert. Auch dies ist eine Pervertierung von Recht.
Jedes Kind hat ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Das Erziehungsrecht beinhaltet nicht, Kindern ohne medizinische Indikation Schmerzen und irreversible Veränderungen an ihrem Körper mit unabsehbaren Spätfolgen vorzunehmen. Dabei spielt die Absicht rechtlich und auch für die Folgen für das Kind/Mann keine Rolle!
Eltern, die ihre Kinder zwangsverheiraten, tun dies stets in bester Absicht und einer Tradition folgend. Mit welchem Recht kann man behaupten, diese Eltern liebten ihre Kinder nicht? Trotzdem ist Zwangsverheiratung Verletzung von Menschenrecht und bei uns verboten.
Beschneiderinnen in z.B. Afrika verstümmeln Mädchen aus ihrer Sicht nicht, um sie zu erniedrigen – sie verteidigen ihr Tun mit genau denselben Argumenten, die auch jetzt im Gesetzentwurf genannt werden und denen ein geradezu unterwürfiger Respekt entgegengebracht wird: Tradition, Integration und Akzeptanz in der Gemeinschaft.
Es ist für das Kind besonders schwierig, wenn es in den Konflikt gerät, Schmerzen durch seine es liebenden Eltern zugefügt zu bekommen. …
Q u e l l e
http://die-betroffenen.de/stellungnahmen/volker-scharing/
::
Oktober 23, 2012 um 2:18 pm
::
Kinderquälen nur mit Betäubung bitte – alle Arbeit für das amerikanische Elternwunschgenital; weiter unten Hinweise auf den besser arbeitenden Schmerzforscher KJS Anand:
ABSTRACT. To evaluate the effectiveness of the dorsal penile nerve block in reducing the stress of circumcision upon newborns, physiologic measurements in 30 healthy full-term infants (including transcutaneous oxygen levels, crying time, heart rate, and respiratory rate) were monitored continuously before, during, and after the operation. Infants receiving the dorsal penile nerve block with lidocaine (1% Xylocaine) (N = 20) experienced significantly less stress, as evidenced by smaller decreases in transcutaneous oxygen pressure levels, less time spent crying, and smaller increases in heart rate, than infants circumcised in an identical manner without anesthetic (N = 10). No complications resulted from injection of the local anesthetic or from the circumcision procedure itself. Inasmuch as dorsal penile nerve block has a low complication rate, is simple to learn, and adds little time or expense to the overall procedure, and if it proves to be as effective clinically as the physiologic data indicate, the dorsal penile nerve block should be considered for every infant undergoing circumcision.
PEDIATRICS, Volume 71 Number 1, Pages 36-40,
January 1993.
Physiologic Stress Reduction by a Local
Anesthetic During Newborn Circumcision
Paul S. Williamson, MD, FAAFP, and Marvel L. Williamson, RN, MSN
From the University of Iowa and Clinics, Iowa City
http://www.cirp.org/library/pain/williamson/
::
::
A controlled, double-blind investigation was undertaken to determine whether regional anesthesia by dorsal penile nerve block (DPNB) could effectively minimize the pain and behavioral disruptions usually associated with newborn circumcision. Fifteen infants had DPNB with lidocaine, eight control infants had DPNB with saline, and eight additional control infants were circumcised without undergoing DPNB. Newborn distress was gauged by subjective observation, measurement of heart rate, and the percent of time spent crying in six sequential timed intervals during circumcision. Ninety-three percent of subjects who received lidocaine were observed to have a decrease in agitation after anesthetic administration. The mean increase in heart rate during circumcision was at least 50 percent less in the lidocaine injected group than in either control group (p less than 0.01). Infants who had DPNB with lidocaine cried 50 percent less during circumcision compared to combined controls (p less than 0.01). DPNB was easily administered, and there were no significant complications. Physicians who circumcise newborns have good reason to employ the technique of dorsal penile nerve block with lidocaine to minimize infant pain and distress.
[CIRP Note: This study reflects that DPNB reduces but does NOT eliminate the pain, stress, and trauma of neonatal circumcision in most but NOT all infants.]
CLINICAL PEDIATRICS (Phila), Volume 22 Number 12: Pages 813-818,
December 1983.
Regional anesthesia during newborn circumcision. Effect on infant pain response.
Holve RL, Bromberger PJ, Groveman HD, Klauber MR, Dixon SD, Snyder JM.
http://www.cirp.org/library/pain/holve1/
::
::
Cardiorespiratory Changes
Changes in cardiovascular variables, transcutaneous partial pressure of oxygen, and palmar sweating have been observed in neonates undergoing painful clinical procedures. In preterm and full-term neonates undergoing circumcision or heel lancing, marked increases in the heart rate and blood pressure occurred during and after the procedure. The magnitude of changes in the heart rate was related to the intensity and duration of the stimulus …
Hormonal and Metabolic Changes
… In neonates undergoing circumcision without anesthesia, plasma cortisol levels increased markedly during and after the procedure. …
Crying
… Changes in the patterns of neonatal cries have been correlated with the intensity of pain experienced during circumcision and were accurately differentiated by adult listeners. …
Complex Behavioral Responses
Alterations in complex behavior and sleep-wake cycles have been studied mainly in newborn infants undergoing circumcision without anesthesia. Emde and coworkers observed that painful procedures were followed by prolonged periods of non-rapid-eye-movement sleep in newborns and confirmed these observations in a controlled study of neonates undergoing circumcision without anesthesia. Similar observations have been made in adults with prolonged stress. Other subsequent studies have found increased wakefulness and irritability for an hour after circumcision, an altered arousal level in circumcised male infants as compared with female and uncircumcised male infants, and an altered sleep-wake state in neonates undergoing heel-stick procedures. In a double-blind, randomized controlled study using the Brazelton Neonatal Behavioral Assessment Scale, 90 percent of neonates had changed behavioral states for more than 22 hours after circumcision, whereas only 16 percent of the uncircumcised infants did. It was therefore proposed that such painful procedures may have prolonged effects on the neurologic and psychosocial development of neonates. A similar randomized study showed the absence of these behavioral changes in neonates given local anesthetics for circumcision. …
MEMORY OF PAIN IN NEONATES
The persistence of specific behavioral changes after circumcision in neonates implies the presence of memory. In the short term, these behavioral changes may disrupt the adaptation of newborn infants to their postnatal environment, the development of parent-infant bonding, and feeding schedules. In the long term, painful experiences in neonates could possibly lead to psychological sequelae, since several workers have shown that newborns may have a much greater capacity for memory than was previously thought. …
THE NEW ENGLAND JOURNAL OF MEDICINE, Volume 317, Number 21: Pages 1321-1329,
19 November 1987.
PAIN AND ITS EFFECTS IN THE HUMAN NEONATE AND FETUS
K.J.S. ANAND, M.B.B.S., D.PHIL., AND P.R. HICKEY, M.D
… PHYSIOLOGIC CHANGES ASSOCIATED WITH PAIN
http://eileen.undonet.com/Main/fetlpain/PainNEJM1987.htm
::
Oktober 27, 2012 um 1:42 am
Leider gibt es beunruhigende Nachrichten die weibliche Genitalverstümmelung betreffend. Beim Recherchieren bin ich auf einen Kommentar zu einem Video von youtube gestoßen, in dem behauptet wurde, dass nun vermehrt Beschneiderinnen aus Ländern mit Beschneidungstradition nach Großbritaniien einfliegen, um am Wohnort der kleinen Mädchen ihr grausames Handwerk auszuüben. Die Vielzahl der auf Elternwunsch zu verstümmelnden weiblichen Kinder seien ein schnelles lukratives Geschäft für die Anreisenden und auch für Familien erschwinglich, die ihre Töchter dieser Tortur aussetzen wollen, sich aber einen Heimaturlaub im Herkunftsland der Eltern oder Großeltern, wo üblicherweise der qualvolle Eingriff stattfindet,nicht leisten können.
Obwohl diese barbarische Praxis illegal und strafbar ist, sei bisher niemand bestraft worden.
Auf der Suche nach einer weiteren Quelle fand ich einen bestätigenden Bericht in der Sonntagsausgabe des Observer vom 25.07.2010, der einige Details zum Thema ergänzte. So hätte sowohl die Polizei als auch Mitarbeiter von Gesundheitsdiensten warnend darauf aufmerksam gemacht, dass eine wachsende Anzahl von Mädchen im Alter von vier bist elf Jahren dieses gewaltätige Ritual auf britischem Terrain erleiden und auch die üblichen Beschneidungsfeiern dort stattfänden, ohne dass die Täter fürchten müssen, bestraft zu werden.
So hätte der dringende Verdacht bestanden, dass ein nur vier Wochen altes Mädchen dieser barbarischen Zeremonie unterzogen worden ist. Der Polizei sei es trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen den Fall aufzuklären. Es sei für die Beamten frustrierend festzustellen, dass durch die Untätigkeit im Innlandi die Aufklärungsrate im Ausland wesentlich höher ist.
http://www.guardian.co.uk/society/2010/jul/25/female-circumcision-health-child-abuse
Ümmühan Karagözlü
Oktober 29, 2012 um 6:02 pm
Mom, why did you circumcise me?
Oktober 31, 2012 um 12:22 am
::
Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Jungen: Strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung
Maximilian Stehr, Holm Putzke, Hans-Georg Dietz
… Die Beschneidung ist als Identifikationsmittel ausgesprochen wichtig. Es ist unbestreitbar, dass der Verzicht auf ein Identifikationsmittel weitreichende Folgen haben kann, es in der Regel sogar stigmatisierend ist, in den die Beschneidung praktizierenden Sozialgemeinschaften nicht beschnitten zu sein. Dieser Umstand allein vermag religiöse Beschneidungen indes nicht zu rechtfertigen. Denn eine Rechtsfrage lässt sich nicht lösen, indem man das Problem auf eine rechtsfreie Ebene verschiebt. Genau das würde aber geschehen, ließe man eine Handlung allein deshalb zu, weil sie eine Tradition darstellt. Das Milieu eines Kindes darf erst recht nicht zum alleinigen Maßstab gemacht werden, wenn es um die Abwehr von Gefahren für das Kind geht, denn sonst hinge es von den Einstellungen und Präferenzen der Gemeinschaft ab, ob minderjährigen Mitgliedern Körperschäden zugefügt werden dürfen. Das gilt in noch stärkerem Maß, wenn sich das Milieu bei Beachtung des Verbots automatisch änderte. Denn je mehr Jungen nicht beschnitten werden, umso weniger wird dieser Zustand Anlass für Stigmatisierung sein.
Ist man bereit, sich von der Vorstellung zu lösen, das Kindeswohl ausschließlich von Umständen abhängig zu machen, die allein einer Glaubensgemeinschaft zuzurechnen sind, dann ist zu fragen, ob der Nutzen der Beschneidung als Identifikationsmittel ausreicht, um den Schaden zu überwiegen. …
aus:
Deutsches Ärzteblatt 2008
Dtsch Arztebl 2008; 105(34–35): A 1778–80
http://www.aerzteblatt.de/archiv/61273
::
Oktober 31, 2012 um 2:09 am
::
Sehr lesenswert:
Prof. Dr. iur. Holm Putzke, LL.M., Professur für Strafrecht, Institut für Rechtsdidaktik, Juristische Fakultät der Universität Passau
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Georg Dietz, Prof. Dr. med. Maximilian Stehr, Kinderchirurgische Klinik im Dr. v. Haunerschen Kinderspital der Ludwig-Maximilians-Universität München
(…) das Risiko, sich mit HIV zu infizieren und bei Frauen Gebärmutterhalskrebs zu verursachen, kann sich – wenn überhaupt – erst mit Geschlechtsreife realisieren. Diese Argumente sind sicher nicht geeignet, Jungen irreversibel ihre Vorhaut abzutrennen. Es ist im Übrigen auch frei erfunden, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Zirkumzisionen bedingungslos als Vorbeugemaßname gegen eine HIV-Infektion gutheißt. Richtig ist, dass die WHO Zirkumzisionen in Abhängigkeit vom Ansteckungsrisiko empfiehlt und bei Kindern ohnehin nicht, es sei denn, sie verstehen die Tragweite des Eingriffs, sind mit anderen Worten einwilligungsfähig. Hingegen liegen die Nachteile auf der Hand: Jungen wird ohne medizinischen Grund irreversibel ein gesunder Teil ihres Körpers abgetrennt. Dieser Teil ist mitnichten unbedeutend: Zum einen erfüllt die Vorhaut eine Schutzfunktion, zum andern handelt es sich um eine erogene Zone. Aktuelle Studien belegen, dass eine Zirkumzision unter anderem einen spürbaren Sensibilitätsverlust zur Folge hat, woraus sich sexuelle Dysfunktionen ergeben können. Zudem erleidet das Kind, auch wenn narkotisiert, Schmerzen, sowohl bei der Operation als auch in Form von postoperativen Wundschmerzen. …
Neben dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird zudem das Selbstbestimmungsrecht des Kindes verletzt. Denn es wird mit einem unabänderlichen religiösen Zugehörigkeitsmerkmal versehen: Für den Betroffenen bedeutet eine religiöse Beschneidung lebenslange Kennzeichnung. Die Beeinträchtigung des Kindeswohls lässt sich auch nicht mit dem Einwand ausräumen, dass eine Beschneidung dem seelischen Wohl diene, indem eine Ausgrenzung innerhalb des jeweiligen religiös gesellschaftlichen Umfeldes vermieden werde. Wer diesem Aspekt Gewicht zuerkennt, müsste ihn auch – jedenfalls mit Blick auf leichte Formen – für die weibliche Genitalverstümmelung gelten lassen. Abgesehen davon ist es mit unserer rechtsstaatlichen Verfassung nicht vereinbar, Religionsgemeinschaften schrankenlos die Deutungshoheit darüber zuzubilligen, was identitätsstiftend ist. …
Aber selbst wenn der Gesetzgeber Kinderrechte geringschätzen und religiöse Beschneidungen legalisieren sollte, gebietet es die ärztliche Ethik allemal, solche Eingriffe zu unterlassen.
Quelle:
Deutsches Ärzteblatt
http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=9526
::
November 1, 2012 um 5:03 pm
(…) Am 28. September hörte die grüne Bundestagsfraktion in einem breit angelegten Fachgespräch Sachverständige aus Religions- und Geschichtswissenschaft, Medizin und Psychologie, zum Thema Kinderrechte sowie aus der Rechtswissenschaft an. …
Prof. Dr. Michael Brenner, Lehrstuhl für jüdische Geschichte und Kultur, Universität München, und Dr. Dr. Ilhan Ilkilic, Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Universität Mainz, betonten, dass die Beschneidung im Judentum wie im Islam als essenziell angesehen werde und wahrscheinlich das am meist befolgte religiöse Gebot darstelle. Allerdings sei das Nichtpraktizieren der Beschneidung kein Ausschlussgrund. Die Ausübung der jüdischen wie islamischen Religion wäre durch ein mögliches Verbot der Beschneidung aber nicht mehr gewährleistet. Beide Referenten kritisierten, dass in Teilen der öffentlichen Debatte der Islam und das Judentum nun als barbarisch stigmatisiert würden. …
Die Einschätzung der medizinischen und psychosozialen Kindeswohl-Aspekte der Beschneidung war bei den Expertinnen und Experten unterschiedlich. Prof. Dr. Volker von Löwenich, Sprecher der Kommission für ethische Fragen der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, und Dr. Sabine Skutta, Sprecherin der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, betonten, dass eine nicht medizinisch indizierte Maßnahme nicht im Sinne des Kindeswohls sei und werteten die Genitalbeschneidung von Jungen als starken Eingriff. Allerdings votierte Frau Skutta, die in diesem Fall allerdings nicht für die National Coalition insgesamt sprach, deren Positionierung noch nicht abgeschlossen ist, dafür die Entscheidung den Eltern im Rahmen ihres Sorgerecht zu überlassen und zunächst straffrei zu lassen, allerdings in einem Gesetz Bedingungen zu formulieren. Dazu gehörten für sie eine Beratungspflicht, die Beteiligung der Kinder spätestens ab 3 Jahren, ein Höchstmaß an Schmerzreduzierung und die Vorschrift, dass der Eingriff nur durch entsprechende Fachärzte und –ärztinnen durchgeführt werden dürfe. …
Prof. Dr. Jörg Fegert, Ärztlicher Direktor der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm, betonte, dass die Beschneidung keine Kindeswohlgefährdung im Sinne der allgemein akzeptierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darstelle. Die Schwelle, wo der Staat schützend eingreifen müsse, sei nicht erreicht. Der Eingriff, wenn er medizinisch lege artis vorgenommen würde, sei mit minimalen Risiken und wenig Belastung verbunden. Er machte deutlich, dass man ebenso das identitätsstifende Element des Aufwachsens in einer Religionsgemeinschaft sehen müsse. Die Entscheidung müsse den Eltern im Rahmen ihres Sorgerechts anheimgestellt werden. Allerdings forderte auch er, dass die Aufklärung der Eltern verbessert und die Kinder einbezogen werden müssten.
Unterschiedliche Auffassungen gab es auch bei der rechtlichen Bewertung. Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Matthias Jestaedt, Universität Freiburg im Breisgau, leitete die Zulässigkeit der Beschneidung aus dem Elternrecht des Art. 6 GG her. Er hielt die Religionsfreiheit des Art. 4 GG nicht für einschlägig, um die Einwilligung der Eltern in eine tatbestandsmäßige Körperverletzung eines Dritten – des Kindes – zu rechtfertigen. Es müsse zentral auf das Grundrecht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihres Kindes abgestellt werden. Das Elternrecht sei das einzige Drittbestimmungsrecht in der Verfassung. Das staatliche Wächteramt greife erst bei Kindeswohlgefährdung. Für die Einwilligung in die Beschneidung nicht einwilligungsfähiger Jungen sei bei fachgerechter Schmerzlinderung und Ausführung kein Ansatz für eine Kindeswohlbeeinträchtigung erkennbar.
Der Strafrechtler Prof. Dr. Reinhard Merkel, Universität Hamburg, betonte, kein Freiheitsrecht könne den Eingriff in den Körper eines anderen legitimieren. Daher gehöre die Thematik auch seiner Ansicht nach ins Sorgerecht. Er teilte jedoch nicht die Auffassung, dass die Beschneidung problemlos zu erlauben sei. Die Beschneidung liege nicht unterhalb der Bagatellschwelle, die es dem Staat erlaube die Entscheidung den Eltern anheim zu stellen. Hierfür sei beweispflichtig, wer eingreifen wolle. Die vorliegenden Studien reichten hierfür nicht aus. Psychosexuelle Folgen blieben unberücksichtigt.
(…)
aus: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Sachverständigenanhörung | 28.09.2012
Beschneidung von Jungen
http://www.gruene-bundestag.de/themen/religion/beschneidung-von-jungen_ID_4385725.html
November 6, 2012 um 10:14 pm
::
Ist Allahs ausgeschlossene Gleichberechtigung in jungengemäßes Wahlrecht bzw. in den Elternwunsch integriert und eine Frage des „Kontexts“? Ist Drucksache 17/7908 schariakompatibel (islamrevolutionär) lesbar?
—
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Steffen Bockhahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/7629 –
Zur Zukunft der Jungen- und Männerpolitik
25.11.2011
2. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „männlich“, und welche Attribute schreibt sie dem männlichen Geschlecht zu?
Die Bundesregierung definiert den Begriff „männlich“ nicht, sondern nutzt den Begriff kontextabhängig. Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Position, dem männlichen Geschlecht bestimmte Attribute zuzuschreiben. Vielmehr geht es ihr darum, Jungen und Männer darin zu unterstützen, bestehende Zuschreibungen zu hinterfragen.
3. Welche Personen sind Mitglied des Beirats „Jungenpolitik“ (unter Nennung ihrer Qualifikation und ihres institutionellen oder organisatorischen Hintergrunds)?
Der Beirat hat sich am 26. Mai 2011 konstituiert. Zwölf Mitglieder wurden in ihn berufen: Sechs unabhängige Vertreterinnen und Vertreter aus Forschung und Praxis zum Thema Jungen und Jungenarbeit sowie sechs junge Männer zwischen 14 und 17 Jahren als Experten in eigener Sache. Den Vorsitz hat Prof. Dr. Michael Meuser inne.
Die Vertreterinnen und Vertreter aus Forschung und Praxis sind in der Anlage 1 aufgeführt. Die Namen der Jungen und ihre persönlichen Hintergründe werden zu ihrem Schutz nicht veröffentlicht.
4. Welche programmatischen Ziele verfolgt der Beirat, welche Kosten verursacht der Beirat, und aus welchen Haushaltsbereichen werden diese finanziert?
Im Kern geht es um die Frage, wie Jungen ihre Biografie gestalten wollen, mit welchen Erwartungen sie sich in der Gesellschaft und in ihrem unmittelbaren sozialen Umfeld konfrontiert sehen und wie sie Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern leben möchten.
Quelle:
Drucksache 17/7908
Anlage 2
Klicke, um auf 1707908.pdf zuzugreifen
::
November 12, 2012 um 6:43 am
::
Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Motiven ist eine Straftat!
Religionen sind zu schonen – um jeden Preis?
10 Thesen und Antithesen
Von Dr. Meike Beier & Mario Lichtenheldt
http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/erklaerung-zum-koelner-beschneidungsurteil.html
als pdf-Datei
Klicke, um auf koelner_beschneidungsurteil.pdf zuzugreifen
hier sogar beim stets lesenswerten Me-Ti Blog der Wendungen
Religionen sind zu schonen – um jeden Preis?
10 Thesen und Antithesen
Von Dr. Meike Beier & Mario Lichtenheldt
http://blog-der-wendungen.blogspot.de/2012/07/erklarung-zum-kolner.html
hier bei Pro Kinderrechte
Religionen sind zu schonen – um jeden Preis?
10 Thesen und Antithesen
Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Motiven ist eine Straftat!
http://pro-kinderrechte.de/religionen-sind-zu-schonen-um-jeden-preis-10-thesen-und-antithesen/
::
November 15, 2012 um 4:20 pm
::
Mittlere Katastrophe: 53 Parlamentarier verspielen die männliche körperliche Unversehrtheit im Allgemeinen und das intakte männliche Genital im Besonderen, indem das Elternrecht auf Beschneidung des männlichen Jugendlichen (14-17 Jahre) legal werden soll. Die verfassungswidrige Ungleichbehandlung mit Mädchen und Frauen ist hierbei offensichtlich, also droht auch noch die Legalisierung der FGM. Lesenswertes schreibt Blog Skydaddy:
Von der Unmöglichkeit, ein verfassungskonformes Gesetz zu erlassen, das die religiöse Beschneidung unmündiger Knaben erlaubt
Eine Gruppe von 53 Bundestagsabgeordneten – darunter Marlene Rupprecht, Rolf Schwanitz, Ute Vogt, Memet Kilic, Ulla Jepke, Raju Sharma und Halina Wawzyniak – haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Beschneidung von Jungen ab 14 Jahren erlauben soll, sofern diese einwilligen.
Dieser Gesetzentwurf ist nicht akzeptabel!
http://skydaddy.wordpress.com/2012/11/13/von-der-unmoglichkeit-ein-verfassungskonformes-gesetz-zu-erlassen-das-die-religiose-beschneidung-unmundiger-knaben-erlaubt/
::
::
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11430
17. Wahlperiode 08.11.2012
Gesetzentwurf
Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung
§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes
Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des männlichen Kindes einzuwilligen, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat, einsichts- und urteilsfähig ist, der Beschneidung zugestimmt hat und diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(…)
IV. Abgrenzungen von der Verstümmelung weiblicher Genitalien Das Gesetz erstreckt sich nur auf die Beschneidung des männlichen Kindes. Die geltenden gesetzlichen Regelungen, die bei der Verstümmelung weiblicher Genitalien zur Anwendung kommen, bleiben davon unberührt. V. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs Vorgesehen ist, im Recht der elterlichen Sorge (§§ 1626 ff. BGB) klarzustellen, dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine Beschneidung ihres einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen, sofern er das 14. Lebensjahr vollendet hat. Dies soll nur dann nicht gelten, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls auch unter Berücksichtigung des Beschneidungszwecks eine Gefahr für das Kindeswohl ergibt. Die Durchführung der Beschneidung erfolgt lege artis durch eine Ärztin oder einen Arzt mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie. VI. Gesetzgebungskompetenz Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für § 1631d BGB-E folgt aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 GG („das bürgerliche Recht“).
(…)
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs) Zu § 1631d – neu (Beschneidung des männlichen Kindes) Mit der Regelung wird klargestellt, dass die Personensorge der Eltern auch das Recht umfasst, unter Einhaltung bestimmter Anforderungen in die Beschneidung ihres einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, sofern er das 14. Lebensjahr vollendet hat. Dies soll nur dann nicht gelten, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls auch unter Berücksichtigung des Beschneidungszwecks eine Gefahr für das Kindeswohl ergibt.
(…)
2. Allgemeine Regelung ohne Religionsbezug
Den Eltern wird im Rahmen ihrer primären Erziehungsverantwortung ein Vertrauensvorschuss entgegengebracht, solange die Grenze der Kindeswohlgefährdung nicht erreicht ist (vgl. § 1666 BGB). Eltern können die nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres männlichen Kindes, die weltweit stark verbreitet ist, aus unterschiedlichen Gründen für kindeswohldienlich halten.
(…)
Zu § 1631 d – neu (Klarstellung zum Inhalt der Personensorge)
§ 1631 d präzisiert den Inhalt der Personensorge und verdeutlicht ihn dahingehend, dass die Personensorge bei Beachtung bestimmter Anforderungen grundsätzlich die elterliche Einwilligung in eine Beschneidung des einsichts- und urteilsfähigen Jungen umfasst.
(…)
Zu Satz 1 (Einwilligungsrecht der Eltern) Nach Satz 1 sind die Eltern im Rahmen der Personensorge berechtigt, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des männlichen Kindes einzuwilligen. Dieses Recht steht unter dem Vorbehalt, dass das männliche Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat sowie einsichts- und urteilsfähig ist. Die Eltern dürfen desweiteren das Recht nur ausüben, wenn das männliche Kind in die Vornahme der Beschneidung eingewilligt hat und diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie vorgenommen werden soll.
(…)
In eine Genitalverstümmelung ihrer Tochter können Eltern weiterhin keinesfalls einwilligen. Die Genitalverstümmelung ist mit keinerlei medizinischen Vorteilen verbunden, es besteht aber die Gefahr schwerwiegender Gesundheitsrisiken und weitreichender Folgen. Es bleibt insoweit bei der bisherigen Rechtslage, wonach die Genitalverstümmelung als gefährliche oder sogar schwere Körperverletzung (§§ 224, 226 StGB) und ggf. Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB) strafbar ist. Eine rechtfertigende Einwilligung von Sorgeberechtigten kommt in keinem Fall in Betracht.
2. Weitere Voraussetzungen für die Befugnis zur Einwilligung Zur Erfüllung der Vorgaben des staatlichen Wächteramtes (Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 GG) und der grundrechtlichen Schutzpflicht für die körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) des Kindes wird die Berechtigung der Eltern zur Einwilligung in eine Beschneidung von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht. Diese ergeben sich teilweise bereits aus anderen Normen und allgemeinen Grundsätzen, so dass insoweit eine zusätzliche Erwähnung in § 1631d Satz 1 BGB-E nicht erforderlich ist.
(…)
Bei einer aus kindeswohlgetragenen Gründen und fachgerecht durchgeführten Beschneidung ohne besondere Risiken für das männliche Kind ist der Staat regelmäßig nicht in seinem Wächteramt berufen. Eltern sind aber nicht berechtigt, in Ausübung ihrer elterlichen Sorge in die Beschneidung ihres Sohnes einzuwilligen, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet wird.
(…)
Ergibt sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls eine Gefährdung des Kindeswohls, steht § 1631d Satz 2 BGB-E der elterlichen Einwilligung entgegen. Im Rahmen der Kindeswohlprüfung muss auch der Zweck der Beschneidung in den Blick genommen werden (etwa bei einer Beschneidung aus rein ästhetischen Gründen oder mit dem Ziel, die Masturbation zu erschweren oder zu sanktionieren).
(…)
Klicke, um auf 1711430.pdf zuzugreifen
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/488/48863.html
::
November 22, 2012 um 1:15 pm
::
(…) Es ist im Übrigen auch frei erfunden, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Zirkumzisionen bedingungslos als Vorbeugemaßname gegen eine HIV-Infektion gutheißt. Richtig ist, dass die WHO Zirkumzisionen in Abhängigkeit vom Ansteckungsrisiko empfiehlt und bei Kindern ohnehin nicht, es sei denn, sie verstehen die Tragweite des Eingriffs, sind mit anderen Worten einwilligungsfähig.
Hingegen liegen die Nachteile auf der Hand: Jungen wird ohne medizinischen Grund irreversibel ein gesunder Teil ihres Körpers abgetrennt. Dieser Teil ist mitnichten unbedeutend: Zum einen erfüllt die Vorhaut eine Schutzfunktion, zum andern handelt es sich um eine erogene Zone. Aktuelle Studien belegen, dass eine Zirkumzision unter anderem einen spürbaren Sensibilitätsverlust zur Folge hat, woraus sich sexuelle Dysfunktionen ergeben können. Zudem erleidet das Kind, auch wenn narkotisiert, Schmerzen, sowohl bei der Operation als auch in Form von postoperativen Wundschmerzen. Über eine Beschneidung ohne Narkose, wie häufig noch durchgeführt, bedarf es diesbezüglich keines Kommentars. Untersuchungen zeigen, dass dies für den empfindlichen Säugling eine Qual ist; Schmerztraumata werden billigend in Kauf genommen. Bei dem oft rechtfertigend ins Feld geführten anschließenden scheinbar friedlichen Schlaf dürfte es sich eher um einen schmerzbedingten Erschöpfungszustand handeln. Keinesfalls zu vernachlässigen sind das Operations- und Komplikationsrisiko: Zwar sind schwere Komplikationen selten, aber das Risiko, dass es dazu kommt, ist längst bekannt. Und eben wegen des Fehlens jeder medizinischen Indikation ist es keineswegs das, was Juristen und Ärzte ein „erlaubtes Risiko“ nennen. Weitaus häufiger treten andere Komplikationen auf, etwa Nachblutungen, Infektionen oder eine Meatusstenose.
Wer angesichts dieser Umstände unterm Strich bestreitet, dass es sich um einen intensiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt, verharmlost und bagatellisiert. Neben dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird zudem das Selbstbestimmungsrecht des Kindes verletzt. Denn es wird mit einem unabänderlichen religiösen Zugehörigkeitsmerkmal versehen: Für den Betroffenen bedeutet eine religiöse Beschneidung lebenslange Kennzeichnung.
Die Beeinträchtigung des Kindeswohls lässt sich auch nicht mit dem Einwand ausräumen, dass eine Beschneidung dem seelischen Wohl diene, indem eine Ausgrenzung innerhalb des jeweiligen religiös gesellschaftlichen Umfeldes vermieden werde. Wer diesem Aspekt Gewicht zuerkennt, müsste ihn auch – jedenfalls mit Blick auf leichte Formen – für die weibliche Genitalverstümmelung gelten lassen. Abgesehen davon ist es mit unserer rechtsstaatlichen Verfassung nicht vereinbar, Religionsgemeinschaften schrankenlos die Deutungshoheit darüber zuzubilligen, was identitätsstiftend ist. (…)
Zu unserem Rechtsstaat gehört zweifellos religiöse Toleranz. Deshalb ist es richtig, dass die Religionsausübung staatlichen Schutz genießt. Genauso zählt dazu aber die Solidarität mit Schwächeren. Deshalb ist es ebenso richtig, Religionsausübung und elterliches Erziehungsrecht dort enden zu lassen, wo das Wohl des Kindes auf dem Spiel steht. Das ist bei medizinisch nicht indizierten Zirkumzisionen der Fall. Deshalb ist der Staat verpflichtet, Kinder davor zu bewahren und solche Eingriffe erst zu erlauben, wenn die Entscheidung selbstbestimmt getroffen werden kann. Aber selbst wenn der Gesetzgeber Kinderrechte geringschätzen und religiöse Beschneidungen legalisieren sollte, gebietet es die ärztliche Ethik allemal, solche Eingriffe zu unterlassen.
aus: Prof. Dr. iur. Holm Putzke, Prof. Dr. med. h.c. Hans-Georg Dietz, Prof. Dr. med. Maximilian Stehr: Religiöse Beschneidungen
in: Deutsches Ärzteblatt | Jg. 109 | Heft 31 | 6. August 2012
http://www.aerzteblatt.de/archiv/128360
::
::
Die Ärzte sind zurecht verunsichert. Sie stehen im Spannungsfeld zwischen dem ebenfalls uralten Prinzip „nil nocere“ und dem Respekt vor der religiösen Tradition. In Deutschland stehen sie auch im Spannungsfeld ihrer Mitarbeit in Auschwitz und Birkenau und der Forderung, das Recht von Unversehrtheit von Kindern gegenüber religiösen Traditionen zurückzustellen. Für den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat dessen Präsident, Dr. med. Wolfram Hartmann, eindeutig Stellung bezogen. Das Kindeswohl und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit müssen an erster Stelle stehen. Er wirft den Befürwortern der Beschneidung vor, diese Form der Körperverletzung zu bagatellisieren. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit habe für den BVKJ Vorrang vor der Glaubensfreiheit und dem Elternrecht.
Man könnte das Problem auch einmal andersherum betrachten: Könnten sich nicht die jüdischen und muslimischen Gemeinden bereitfinden, ihre unbeschnittenen männlichen Mitglieder so lange nicht zu diskriminieren, bis diese alt genug sind, selbst über eine Beschneidung zu entscheiden? Im Islam dürfte diese Form der Toleranz kein Problem darstellen, denn die Scharia schreibt keine Altersgrenze fest. In Israel und in den USA gibt es Minderheiten, die sich gegen die Beschneidung von kleinen Jungen wenden. In jüdischen Familien sind dort etwa drei Prozent nicht beschnitten, weil die Eltern diese schmerzhafte Prozedur als Körperverletzung ablehnen.
aus: Dr. med. Christoph Kupferschmid (Pädiater in Ulm und Mitglied im Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte)
in: Pro & Kontra: Religiöse Beschneidungen
Dtsch Arztebl 2012; 109(31-32): A-1538 / B-1322 / C-1302
http://www.aerzteblatt.de/archiv/128360
::
November 22, 2012 um 4:17 pm
::
::
[ID: 17-47943]
Basisinformationen über den Vorgang
Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes
Inhalt
Einwilligung auch in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung ihres nicht einsichtsfähigen und nicht urteilsfähigen Sohnes als Teil der Personensorge der Eltern, Einhaltung der Regeln der ärztlichen Kunst, Grenzen des Einwilligungsrechtes; Zulässigkeit der Beschneidung durch von einer Religionsgesellschaft vorgesehene Personen in den ersten sechs Monaten nach Geburt, Erfordernis besonderer Ausbildung und einer einem Arzt vergleichbaren Befähigung;
Einfügung § 1631d Bürgerliches Gesetzbuch
Bezug: Entscheidung des Landgerichts Köln betr. Beschneidung eines minderjährigen Jungen (151 Ns 169/11)
Antrag des betr. Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen auf BT-Drs 17/10331
Siehe auch GESTA C141
Vorgangsablauf
BR –
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)
11.10.2012 – BR-Drucksache 597/12
Ausschüsse:
Rechtsausschuss (federführend), Ausschuss für Frauen und Jugend, Ausschuss für Familie und Senioren, Gesundheitsausschuss
::
BR –
Empfehlungen der Ausschüsse
19.10.2012 – BR-Drucksache 597/1/12
R, G: Stellungnahme – FJ, FS: keine Einwendungen
::
BR –
1. Durchgang
02.11.2012 – BR-Plenarprotokoll 902, TOP 18, S. 491A – 493B
Bilkay Öney, Stellv. MdBR (Ministerin für Integration), Baden-Württemberg, Rede, S. 491B
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekr., Bundesministerium der Justiz, Rede, S. 492B
Beschluss:
S. 493B – keine Einwendungen (597/12), gemäß Art. 76 Abs. 2 GG
::
BR –
Beschlussdrucksache
02.11.2012 – BR-Drucksache 597/12(B)
::
BT –
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)
05.11.2012 – BT-Drucksache 17/11295
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/479/47943.html
::
::
November 22, 2012 um 5:15 pm
::
::
::
Stellungnahme Dr.med. Wolfram Hartmann,
Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte,
zur Anhörung am 26. November 2012 zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung:
„Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“
und
zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Marlene Rupprecht, Katja Dörner, Diana Golze, Caren Marks, Rolf Schwanitz, weiterer Abgeordneter:
„Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung“
(…) Das Erziehungsrecht der Eltern und auch die Religionsfreiheit enden dort, wo die körperliche Unversehrtheit eines unmündigen und nicht einwilligungsfähigen Kindes angetastet wird (Art. 2 GG), ohne dass dafür eine klare medizinische Indikation vorliegt. (…)
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist von der Berücksichtigung des Kindeswillens die Rede, „sofern er schon gebildet werden kann … insbesondere im Hinblick darauf, dass der Eingriff später nicht rückgängig gemacht werden kann“. Bei einem Kleinkind ist es angesichts der Tragweite des Eingriffs nicht möglich, das Kind umfassend über die Folgen des Eingriffs aufzuklären und seine Einwilligung einzuholen. Gerade über die Konsequenzen der kompletten Entfernung der Vorhaut kann ein noch nicht sexuell aktives Kind nicht korrekt aufgeklärt und um seine Einwilligung gebeten werden. Auch Eltern können hier ihre Einwilligung nicht stellvertretend für das Kind geben, da der Eingriff medizinisch nicht notwendig ist und die Eltern überhaupt nicht beurteilen können, welche Ansprüche an die Intaktheit seiner Körperoberfläche und seine sexuelle Erfüllung der Junge später hat oder nicht. Eigene Erfahrungen können hier kein Maßstab sein. (…)
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung spricht von den Regeln der ärztlichen Kunst, die einzuhalten sind, erlaubt aber gleichzeitig für Säuglinge bis zum Alter von 6 Monaten eine Ausnahme und fordert hier nicht den Arztvorbehalt. Gerade bei Säuglingen ist aber der Arztvorbehalt zu fordern. Wie die untenstehende Literaturliste (nur ein Ausschnitt aus einer umfangreichen Literatur) belegt, haben Säuglinge ein ausgeprägtes Schmerzempfinden und ein nachhaltiges Schmerzgedächtnis. Hier ist ein solcher Eingriff nur in Vollnarkose durchzuführen. Der Eingriff könnte nur in einem für operative Eingriffe zugelassenen Raum unter ärztliche Überwachung mit Notfallbereitschaft erlaubt werden. Ich weise aber darauf hin. dass wir bei einem 8 Tage alten Neugeborenen keinen Überblick darüber haben, ob bei dem Kind medizinische Kontraindikationen gegen einen solchen Eingriff vorliegen, wie z.B. eine angeborene Gerinnungsstörung, Hämoglobinopathien oder ein Antikörpermangelsyndrom. Diese Erkrankungen werden durch die routinemäßigen Untersuchungen von Neugeborenen (U1, U2, erweitertes Neugeborenenscreening) nicht erfasst und können zu ganz erheblichen postoperativen Komplikationen führen. (…)
Der Entwurf der Bundesregierung ist aus kinder- und jugendärztlicher Sicht strikt abzulehnen. (…)
Auch Muslime werden von uns nicht diskriminiert, sie stellen einen ganz erheblichen Teil unserer Patienten dar und wir wissen, dass die Eltern uns ihre Kinder gern anvertrauen und mit unserer medizinischen Versorgung sehr zufrieden sind. Im kommenden Jahr widmet sich der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte in seinem Jahresschwerpunkt ausführlich den Problemen der Migrantenkinder in unserer Gesellschaft. Hier stellen muslimische Migrantenkinder die größte Gruppe dar.
Es muss uns als Anwälten für das Kindeswohl aber erlaubt sein, Jahrtausende alte religiöse Riten und Gebräuche, die die körperliche Unversehrtheit eines minderjährigen und nicht einwilligungsfähigen Kindes dauerhaft beeinträchtigen, aufgrund neuer Erkenntnisse im 21. Jahrhundert zu hinterfragen und ein Nachdenken darüber anzuregen, ob es nicht auch für Jungen möglich ist, in der religiösen Tradition seiner Eltern erzogen zu werden ohne dass ihnen die Vorhaut entfernt wird.
Der derzeitige Gesetzesentwurf der Bundesregierung über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes ebnet ungewollt den Weg für Forderungen zur Legalisierung der Beschneidung von Mädchen. Auf diese Gefahr hat die Zentralstelle für Weltanschauungsfragen der evangelischen Kirche in Deutschland im September 2012 in einer Dokumentation hingewiesen
http://www.ekd.de/ezw/Publikationen_2762.php
Tatsächlich fordert Mohamed Kandeel (auch ‚Kandil’ geschrieben), Professor für Gynäkologie und Geburtshilfe an der Universität Menofiya, Ägypten, eine weltweite Legalisierung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) Typ Ia und Ib.
Das heißt einer Entfernung der Klitorisvorhaut alleine (Typ Ia) oder zusammen mit der Klitoris (Typ Ib). Er behauptet, dass negative Folgen für die betroffenen Frauen nicht nachweisbar seien. Es sei deswegen nicht einzusehen, dass die Beschneidung von Jungen erlaubt sein soll und die von Mädchen dagegen weltweit geächtet würde. Die männliche Beschneidung sei grundsätzlich vergleichbar mit der in der schafiitischen islamischen Rechtsschule vertretenen FGM Typ Ia und Ib
http://f1000research.com/articles/female-genital-cutting-is-a-harmful-practice-where-is-theevidence/#reflist
Kandeel war bislang Mitglied der Genfer Stiftung für Medizinische Ausbildung und Forschung, die eng mit der WHO zusammenarbeitet. (…)
Die notwendige medizinische Schmerzbehandlung (Vorschlag 2) bei einem 8 Tage alten Neugeborenen ist, wie alle pädiatrischen Schmerzspezialisten in Deutschland übereinstimmend feststellen, ohne Vollnarkose nicht zu gewährleisten. Neugeborene sind schmerzempfindlich und können unterbewusst durch solche traumatisierenden Erfahrungen längere Zeit belastet werden. Schon kleinste Frühgeborene leiden nachweisbar unter ihnen zugefügten Schmerzen. Es ist inzwischen wissenschaftlich belegt, dass Neugeborene Schmerzen sogar erheblich stärker empfinden als ältere Kinder oder Erwachsene, da neuronale Mechanismen der Schmerzmodifikation noch nicht entwickelt sind.
EMLA®-Creme ist, wie ich bereits in meiner ersten Stellungnahme dargelegt habe, im Säuglingsalter hoch problematisch und gewährleistet zudem keinerlei ausreichende Schmerzvermeidung. Eine Leitungsanästhesie ist ebenfalls sehr schmerzhaft und in diesem Alter risikobehaftet und zur Schmerzvermeidung ungeeignet. Eine Vollnarkose ist bei einem 8 Tage alten Neugeborenen nur bei einer echten medizinischen Indikation vertretbar, da sie angesichts der Unreife des ZNS mit zusätzlichen Risiken behaftet ist, die auch erfahrenen Kinderanästhesisten nicht ganz ausschließen können. Kommt es zu einem Narkosezwischenfall mit bleibenden Schäden, trägt der Anästhesist ein sehr großes Haftungsrisiko, wenn sich herausstellt, dass die Narkose im Rahmen eines medizinisch nicht erforderlichen Eingriffs durchgeführt wurde. (…)
Der Vorschlag 3 zur ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung berücksichtigt nicht, dass auch Blutentnahmen nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn dafür eine medizinische Indikation besteht. Das elterliche Sorgerecht erlaubt bislang nicht, vom Arzt eine medizinisch nicht indizierte Blutentnahme bei einem Kind zu verlangen. (…)
Zum Vorschlag 4 weise ich noch einmal darauf hin, dass es keinerlei objektive Kriterien gibt, bei einem Kind festzustellen, ob es sich für oder gegen eine Beschneidung mit lebenslangen Konsequenzen entscheidet. Wenn das Kind wirksam einwilligen soll, muss es vorher umfassend über die bleibenden Folgen des Eingriffs aufgeklärt worden sein. Das ist ganz sicher vor der Pubertät und ohne sexuelle Aktivität bei dieser Fragestellung nicht möglich.
Köln, 22.11.2012
Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.)
::
::
::
Januar 2, 2013 um 10:39 am
::
Studienlage zur Beschneidung von Knaben
Bereits seit den 1980er Jahren ist durch den Philip Morris Nitrosamin-Skandal bekannt, dass Studienfinanzierung auch in Deutschland zu den möglichen Methoden der Einflussnahme gehört (1). Neu ist, dass der Gesetzgeber solch manipulierte Studien zur Rechtfertigung in einem Gesetzgebungsverfahren verwendet, obgleich er über eine Einflussnahme durch Interessensgruppen Kenntnis hat.
So regt eine kürzlich erschienene Studie des Jewish People Policy Institute an, weitere neue Studien die eine Nützlichkeit der Beschneidung belegen sollen zu finanzieren, sowie die Operation mit Impfvergleichen zu verniedlichen (2). In den Rechtsausschüssen wurde seitens des Zentralrates der Juden in der Anhörung eine Komplikationsrate unter Verweis auf eine israelische Studie von 1 Prozent genannt. In der nachgereichten schriftlichen Stellungnahme wird das Komplikationsrisiko ohne Quellenverweis nur noch mit 0,13 – 0,19 Prozent beschrieben. Noch niedriger bewertet der Zentralrat der Muslime das Risiko (0,09 %). Sexuelle Beeinträchtigungen werden verneint.
Tatsächlich belegen große neue Studien erheblich höhere Risiken. Es sollen nun nochmals unabhängige Studien vorgestellt werden, die eine hohe Aussagekraft haben. Wert wurde auf das Design gelegt, also das den wirtschaftlichen Interessen der Forscher entgegenstehende Ergebnis, die vergleichbaren medizinischen Standards, die große Teilnehmerzahl, den adäquaten Studienaufbau, sowie auf die Herkunftsländer.
Die medizinische Fachgesellschaft in Deutschland beschreibt in den Leitlinien die Komplikation der Nachblutung mit bis zu 6 Prozent (3). Eine große Studie einer pädiatrischen Urologie aus Boston belegt, dass von allen insgesamt knapp 9.000 durchgeführten Operationen allein 4,7 Prozent Nachoperationen waren, die aufgrund schwerer Komplikationen der Säuglingsbeschneidung notwendig wurden (4). Eine weitere US-Studie mit über 300 Zirkumzidierten belegt, dass allein aufgrund der Komplikation in Form der Meatusstenose bei 7,29 Prozent der Kinder eine Nachoperation notwendig wurde (5). Vergleichend soll noch auf die Komplikationsrate für die Meatusstenose im Iran verwiesen werden, die laut einer Studie bei 20,4% liegt (6).
Studien aus Afrika belegen Komplikationsraten von über 50 Prozent, insbesondere verursacht durch rituelle Beschneider, gefolgt durch weiteres schlecht geschultes Personal, sowie Todesfälle (7) (8) (9) 10). Diese Bedenken haben in Zimbabwe neuerdings im Zusammenhang mit dem Kölner Urteil zu Widerständen bei der HIV Politik geführt (11).
Auch in den USA sind Todesfälle bekannt geworden (12) (13). Eine neue große Studie mit über 5.500 Erwachsenen aus Dänemark belegt Störungen der Sexualität bei beschnittenen Männern und deren Partnerinnen in Form von Orgasmusstörungen und Schmerzen beim Geschlechtsverkehr (14). Gestützt wird die Studie durch weitere Ergebnisse aus Südkorea, wonach bei 68 Prozent später Schwierigkeiten bei der Onanie auftraten, sowie bei 20 Prozent eine Verschlechterung des Sexuallebens (15).
Weitere Studien belegen, dass Säuglinge gegenüber dem Erwachsenen ein erhöhtes Schmerzempfinden haben, zumindest jedoch kein geringeres (16). Die bereits im Uterus beim Ungeborenen empfundenen Schmerzen wurden schon vor Jahrzehnten seitens der Bundesärztekammer bestätigt (17). Die Schmerzbehandlung durch lokale äußerliche Applikation (z.B. EMLA Salbe) ist obsolet (18), zudem werden post- operative Schmerzustände durch eine Anästhesie während der Operation nicht abgedeckt, obgleich diese mehrere Tage bis Wochen andauern. Diese neuen Studienergebnisse bestätigen frühere Studien (19) (20).
Guevara K.
Forschender Arzt am Zentrum für Allgemeine Pädiatrie und Neonatologie einer Universitätsklinik in Deutschland
humanistischer pressedienst – hpd 11.12.2012 · Nr. 14580
http://hpd.de/node/14580
A n m e r k u n g e n
(1) Kyriss T, Schneider NK., The development of scientific consultants: how the tobacco industry creates controversy on the carcinogenicity of tobacco-specific nitrosamines. 2012 http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/22940678
(2) Dov Maimon & Nadia Ellis, The Circumcision Crisis: Challenges for European and World Jewry, 2012
(3) Phimose und Paraphimose, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, 2010
(4) Pieretti RV, Goldstein AM, Pieretti-Vanmarcke R., Late complications of newborn circumcision: a common and avoidable problem, Pediatr Surg Int. 2010 May; 26 (5) : 515-8. Epub 2010 Feb 14. http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/20155423
(5) Van Howe RS.,Incidence of meatal stenosis following neonatal circumcision in a primary care setting. Clin Pediatr (Phila). 2006 Jan-Feb;45(1):49-54. http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/16429216
(6) Joudi M, Fathi M, Hiradfar M., Incidence of asymptomatic meatal stenosis in children following neonatal circumcision.J Pediatr Urol. 2011 Oct;7(5):526-8. Epub 2010 Sep 18 http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/20851685
(7) Osifo OD, Oriaifo IA, Circumcision mishaps in Nigerian children. Ann Afr Med. 2009 Oct-Dec;8(4):266-70. http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/20139551
(8) Crabb C., Male circumcision to prevent heterosexual HIV transmission gets (another) green light, but traditional circumcision in Africa has ‘shocking’ number of complications, AIDS 2010, Vol 24 No 1
(9) Ahmed A, Kalayi GD., Complications of traditional male circumcision, Ann Trop Paediatr. 1999 Mar;19(1):113-7 http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/10605531
(10) Dieth AG, da Silva-Anoma S., Accidents of circumcision in children in Abidjan, Côte d’Ivoire Bull Soc Pathol Exot. 2008 Oct;101(4):314-5. http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/18956813
(11) Circumcision: People have a right to choose, December 2012, The Standard http://www.thestandard.co.zw/2012/12/02/circumcision-people-have-a-right…
(12) CDC, Neonatal Herpes Simplex Virus Infection Following Jewish Ritual Circumcisions that Included Direct Orogenital Suction — New York City, 2000–2011, June 8, 2012 / 61(22);405-409 http://www.cdc.gov/mmwr/preview/mmwrhtml/mm6122a2.htm
(13) Lost Boys: An Estimate of U.S. Circumcision-Related Infant Deaths, Thymos: Journal of Boyhood Studies, Volume 4, Number 1 / Spring 2010
(14) Frisch M, Lindholm M, Grønbæk M., Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark.Int J Epidemiol. 2011 Oct;40(5):1367-81. Epub 2011 Jun 14. http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21672947
(15) Kim D.,Pang M., The effect of male circumcision on sexuality, 2006 http://www.mgmbill.org/kimpangstudy.pdf
(16) P J Mathew, J L Mathew, Assessment and management of pain in infants, Postgrad Med J 2003;79:438–443 http://pmj.bmj.com/content/79/934/438.full.pdf
(17) Vilmar, K. (Präsident BÄK), Bachmann, Pränatale und perinatale Schmerzempfindung http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Praenatalpdf.pdf
(18) Paix BR, Peterson SE., Circumcision of neonates and children without appropriate anaesthesia is unacceptable practice. Anaesth Intensive Care. 2012 May; 40 (3) : 511-6. http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/22577918
(19) Taddio A, Koren G., Combined analgesia and local anesthesia to minimize pain during circumcision. Arch Pediatr Adolesc Med. 2000 Jun;154(6):620-3. http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/10850512
(20) Taddio A, Koren G., Effect of neonatal circumcision on pain response during subsequent routine vaccination.Lancet. 1997 Mar 1;349(9052):599-603. http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/9057731
::
April 19, 2013 um 8:04 pm
am 7. Mai 2013 in Köln:
Worldwide Day of Genital Autonomy
Demonstration für genitale Selbstbestimmung in Köln
KÖLN. (hpd/gbs) Am 7. Mai jährt sich erstmalig das Urteil des Landgerichts Köln, das die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Jungen als Körperverletzung und damit als strafbare Handlung wertete. Anlässlich dieses Jahrestages organisiert der Fachverband Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. mit Unterstützung neun weiterer Organisationen (u. a. der AK Kinderrechte der Giordano-Bruno-Stiftung) am 7. Mai 2013 eine Kundgebung am Landgericht Köln, auf der das Recht aller Kinder weltweit auf genitale Selbstbestimmung unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Religion gefordert wird.
Dass eine zentrale Kundgebung gegen die Körperverletzung und für die Selbstbestimmung von Kindern bitter nötig ist, zeigt das am 12. Dezember letzten Jahres im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Legitimierung der Vorhautbeschneidung bei Jungen. In dem Paragraphen “Beschneidung des männlichen Kindes” (§ 1631d, BGB) wurde die Zirkumzision aus jeglichem Grund für legal erklärt und unterliegt seitdem der Personensorge, d. h. im Regelfall entscheiden die Eltern, ob das Kind beschnitten wird oder nicht. Im Gesetzestext unberücksichtigt blieben die alarmierende Zahl an bekannt gewordenen Komplikationen bei “Beschneidungen”, die Ablehnung aller europäischen Kinderarztverbände von “Beschneidungen” ohne strenge medizinische Indikation sowie der Protest zahlreicher Menschenrechtsgruppen. U. a. startete der “AK Kinderrechte” der Giordano-Bruno-Stiftung im Vorfeld der neuen Gesetzgebung die Kampagne “Mein Körper gehört mir!” – Zwangsbeschneidung ist Unrecht, auch bei Jungen” und stellte auf der Website http://www.pro-kinderrechte.de umfangreiche Informationen zum Thema zur Verfügung.
Mit der Demonstration möchten die Initiatoren all jenen eine Plattform bieten, die Körperverletzung als Teil der Erziehung strikt ablehnen und für den Schutz aller Kinder weltweit vor jeglicher Verletzung ihrer körperlichen und sexuellen Integrität eintreten. In dem Forderungskatalog heißt es unter anderem, dass der Paragraph “Beschneidung des männlichen Kindes” (§ 1631d, BGB) sofort zurückgenommen werden muss. Darüber hinaus soll ein zweijähriger Runder Tisch zum Thema “Beschneidungen” an Jungen eingerichtet werden, welcher ausgewogen mit Medizinern, Juristen, Religionsvertretern, Menschen- und Kinderrechtsorganisationen, Vertretern von Opferverbänden und Psychologen besetzt ist, um alle Standpunkte gleichberechtigt abdecken zu können.
Die Demonstration startet um 11:00 Uhr mit einer zentralen Kundgebung am Landgericht Köln (Luxemburger Straße 101, 50939 Köln). Die Abschlusskundgebung findet um 13:00 Uhr am Roncalliplatz (Nähe Dom) statt.
http://hpd.de/veranstaltungen?action=cal&id=655&tab=cal_single
siehe bei MOGiS
http://www.genitale-selbstbestimmung.de/
April 19, 2013 um 8:33 pm
WORLDWIDE DAY OF GENITAL AUTONOMY – Demonstration – KÖLN – 7.5.13
Liebe Freundinnen und Freunde,
nun geht es endlich richtig los mit der Planung für den ersten Jahrestag des „Kölner Urteils“!
In Köln wird zu dem Anlaß eine Demonstration stattfinden, für die Rechte aller Kinder weltweit auf genitale Selbstbestimmung egal welchen Geschlechts, welcher Herkunft oder Religion.
Am 7. Mai um 11 Uhr wird es losgehen am Kölner Landgericht, dort, wo unser Einsatz für die Kinderrechte diesen großartigen Impuls erfuhr – und der auch für viele von uns persönlich eine entscheidende Hilfe war, endlich den Mut aufzubringen, zu sich selbst und den eigenen Verletzungen durch Zwangsbeschneidung zu stehen.
Im Anhang findet Ihr Aufruf und Flyer.
Den Aufruf unterstützen:
Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V.
DAKJ – Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (alle kinder- und jugendärztlichen Verbände in Deutschland)
TERRE DES FEMMES
IBKA – Internationaler Verband der Konfessionslosen und Atheisten
AK Kinderrechte der Giordano-Bruno-Stiftung
TABU e.V.
pro familia Nordrhein-Westfalen
Zentralrat der Ex-Muslime
(I)NTACT e.V.
und natürlich auch dieses, unser Beschneidungsforum!
Kommt nach Köln! Postet es überall!
http://www.beschneidungsforum.de/index.php?page=Thread&threadID=2215
Mai 9, 2013 um 11:50 am
::
12.12.2012
Beschneidung (Gesetzentwurf Rupprecht, Dörner, Golze und weitere)
Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Katja Dörner, Diana Golze und weitere
Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung
Drs. 17/11430, 17/11800 und 17/11814
http://www.cducsu.de/Titel__beschneidung_%28gesetzentwurf_rupprecht_doerner_golze_und_weitere%29/TabID__1/SubTabID__2/InhaltID__323/Jahr__2012/Monat__12/Tag__12/Abstimmungen.aspx
::
::
Drucksache 17/11430
08.11.2012
Gesetzentwurf
der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Katja Dörner, Diana Golze, Caren Marks, Rolf Schwanitz, Ingrid Arndt-Brauer, Bärbel Bas, Dirk Becker, Karin Evers-Meyer, Elke Ferner, Petra Hinz (Essen), Christel Humme, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Steffen-Claudio Lemme, Kirsten Lühmann, Hilde Mattheis, Gerold Reichenbach, René Röspel, Karin Roth (Esslingen), Annette Sawade, Bernd Scheelen, Dr. Carsten Sieling, Ute Vogt, Andrea Wicklein, Dagmar Ziegler, Katja Keul, Maria Klein-Schmeink, Ulrich Schneider, Memet Kilic, Dr. Harald Terpe, Monika Lazar, Sylvia Kotting-Uhl, Dorothea Steiner, Dr. Valerie Wilms, Friedrich Ostendorff, Bettina Herlitzius, Uwe Kekeritz, Arfst Wagner (Schleswig), Agnes Krumwiede, Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, Steffen Bockhahn, Dr. Dagmar Enkelmann, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger, Dr. Barbara Höll, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Wolfgang Neskovic, Jens Petermann, Richard Pitterle, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Alexander Süßmair, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Katrin Werner, Jörn Wunderlich
„§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes
Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des männlichen Kindes einzuwilligen, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat, einsichts- und urteilsfähig ist, der Beschneidung zugestimmt hat und diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.“
II. Medizinische Aspekte der Beschneidung des männlichen Kindes
1. Gründe der Zirkumzision
Die Zirkumzision ist ein alter und häufig durchgeführter chirurgischer Eingriff beim männlichen Kind bzw. Erwachsenen. Schätzungen gehen davon aus, dass weltweit etwa 30 Prozent aller Männer beschnitten sind. Die Zirkumzision kann aus verschiedenen Gründen durchgeführt werden: Aus medizinischen Gründen bei Vorliegen einer Phimose (Vorhautverengung) sowie aus religiösen, kulturellen und sozialen Gründen. Die Beschneidung aus religiösen oder kulturellen Gründen ist besonders in den islamisch geprägten Staaten, im nördlichen und westlichen Afrika sowie in Israel üblich.
Insbesondere in den angelsächsischen Ländern wurde lange Zeit eine Routinezirkumzision bei Neugeborenen vorgenommen, denn im 19. Jahrhundert war hier die Ansicht, die Beschneidung sei eine geeignete Präventionsmaßnahme gegen Masturbation, weit verbreitet. Die seitdem gewonnenen Erkenntnisse über die menschliche Sexualität haben jedoch in den vergangenen Jahrzehnten zu einem Umdenken geführt. Zudem hat sich die Annahme, dass Neugeborene kein oder nur ein unterentwickeltes Schmerzempfinden hätten, als falsch erwiesen. So ist die routinemäßige Beschneidung von Neugeborenen in Australien und Kanada stark zurückgegangen und in Großbritannien und Neuseeland kaum noch anzutreffen. Auch in den USA ist ein Rückgang zu beobachten, auch wenn derzeit immer noch rund 55 Prozent aller männlichen Neugeborenen routinemäßig beschnitten werden. In
Deutschland wird die Zirkumzision hauptsächlich aus religiösen oder kulturellen Gründen und häufig auch mit einer vorgeschobenen medizinischen Indikation durchgeführt. Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte lehnen die nicht medizinisch indizierte Zirkumzision schon seit längerem.
2. Aufbau und Funktion der Vorhaut
Die männliche Vorhaut ist nach dem Stand des heutigen medizinischen Wissens einzigartig aufgebaut. Während die Oberfläche der Vorhautaußenseite aus normaler Haut besteht, ist die Oberfläche der Vorhautinnenseite dagegen eine Schleimhaut. Unter der Vorhaut befindet sich eine Schicht glatten Muskelgewebes, die an der Vorhautspitze wirbelförmig angeordnet ist. So wird ein Schließmuskel gebildet, welcher dafür sorgt, dass die Vorhaut die Eichel bedeckt. Die Vorhaut ist nicht nur dicht mit Blutgefäßen, sondern auch mit Nerven durchzogen, insbesondere nahe der Vorhautspitze
Bereich des Übergangs von der normalen Haut zur Schleimhaut. Diese Übergangsstelle ist der empfindlichste und erogenste Teil des Penis (Sorrells/Snyder/Reiss/Eden/Milos/Wilcox/Van Howe, Fine-touch pressure thresholds in the adult penis, BJU International 99 (4) , 864 ff.). Grund dafür ist nicht nur die hohe Anzahl der Nervenendigungen, sondern auch deren Art. So wurden in der Vorhaut Mechanorezeptoren, Schmerzrezeptoren und Nerven für die Wahrnehmung von Druckreizen, Vibrationen sowie von leichten Berührungen nachgewiesen. Die Eichel ist im Vergleich mit der Vorhaut weit weniger mit Nerven durchsetzt und deshalb deutlich unempfindlicher gegenüber bestimmten Reizen. Die männliche Vorhaut hat eine wichtige Funktion als Schutz der Eichel vor Verletzungen, mechanischen Einflüssen wie Reibung, Schmutz und Schadstoffen. Besonders bei Babys und kleinen Kindern bildet die noch fest mit der Eichel verklebte Vorhaut eine natürliche Schutzbarriere für den Harntrakt. Die Vorhaut hält die Eichel feucht und schützt sie vor Austrocknung (Verhornung). Daneben hat die innen liegende Schleimhaut durch die Absonderung u.a. von Lysozym und die dadurch verursachte Abtötung schädlicher Bakterien eine wichtige Funktion bei der Infektprophylaxe. Die männliche Vorhaut hat zudem essentielle sexuelle Funktionen (Cold/Taylor, The prepuce, BJU International 83 (Suppl. 1) , 34 ff.). Das hochsensible Vorhautgewebe, dessen innerer Teil bei einer Erektion zurückgezogen ist und außen liegt, bildet eine großflächige erogene Zone, die für eine normale, intensive Gefühlswahrnehmung beim Geschlechtsverkehr wichtig und damit wesentlich für das männliche Lustempfinden insgesamt ist. Darüber hinaus erleichtert die Vorhaut die Penetration der Vagina, da der Penis teilweise innerhalb seiner eigenen Vorhaut gleitet, was zu einer Reduktion von Reibung und vaginaler Trockenheit führt. Die Vorhaut stellt ausreichend Hautfläche für eine vollständige Erektion zur Verfügung und schützt zudem beim vaginalen Geschlechtsverkehr den Eichelkranz vor direkter Stimulation, was wiederum vorzeitigen und ungewollten Ejakulationen vorbeugt.
4. Medizinische Risiken und gesundheitliche Folgen
Wie bei jedem chirurgischen Eingriff kann es auch bei der Zirkumzision zu Komplikationen kommen. Typische Komplikationen bei der männlichen Beschneidung sind Blutungen, Wundinfektionen, Verletzungen der Eichel, Verengungen der Harnröhre, Blutergüsse, Schwellungen, Narbenbildungen und postoperative Schmerzen. Zu beachten ist auch, dass die Zirkumzision in Deutschland auch ohne hinreichende Schmerzbehandlung vorgenommen wird. Dies kann zu psychischen Folgeschäden führen.
Die irreversible Entfernung der Vorhaut führt zu einem Verlust von großen Teilen der gesamten Penishaut, insbesondere der sensorisch wichtigsten Teile. Dies bedingt einen wahrnehmbaren Sensibilitätsverlust und beeinflusst so das sexuelle Empfinden von Männern. Zudem wird der Eichel durch die Entfernung der schützenden Vorhaut ihr natürlicher Schutz genommen, was im Laufe des Lebens zu einer zunehmenden Keratinisierung (Verhornung) der Eicheloberfläche und damit zu einem zusätzlichen Sensibilitätsverlust führt. Männer, die erst als Erwachsene beschnitten wurden und aus diesem Grund sexuelle Erfahrungen vor der Zirkumzision hatten, berichten über fühlbare Einschränkungen ihres sexuellen Lustempfindens (Kim/Pang, The effect of male circumcision on sexuality, BJU International 99 (3) , 619 ff.). Die Zirkumzision kann darüber hinaus nicht nur bei den betroffenen Männer, sondern auch bei deren Partnerinnen zu sexuellen Problemen führen (Frisch/Lindholm/Grønbæk, Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark, International Journal of Epidemiology 2011, 1ff.). So berichten betroffene Paare über Schwierigkeiten und Probleme bei Erektion, Penetration sowie Orgasmus bis hin zur Dyspareunie (schmerzhafter Geschlechtsverkehr).
5. Folgerungen
Bei der Zirkumzision handelt es sich um einen schmerzvollen, mit Risiken behafteten chirurgischen Eingriff, der zu einer irreversiblen Entfernung eines hochsensiblen, erogenen und funktional wichtigen Körperteils führt.
Klicke, um auf 1711430.pdf zuzugreifen
::
::
Drucksache 17/11814
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11295 in seiner 87. Sitzung am 28. November 2012 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP sowie den Stimmen von zwei Mitgliedern der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den im Rechtsausschuss zu diesem Gesetzentwurf eingebrachten Änderungsantrag der Abgeordneten Burkhard Lischka, Christine Lambrecht, Rainer Arnold, Edelgard Bulmahn, Sebastian Edathy, Petra Ernstberger, Gabriele Fograscher, Dr. Edgar Franke, Martin Gerster, Iris Gleicke, Günter Gloser, Ulrike Gottschalck, Dr. Gregor Gysi, Hans-Joachim Hacker, Michael Hartmann (Wackernheim), Dr. Rosemarie Hein, Dr. Barbara Hendricks, Josip Juratovic, Dr hc Susanne Kastner, Ulrich Kelber, Daniela Kolbe (Leipzig), Niema Movassat, Dr. Rolf Mützenich, Aydan Özoguz, Johannes Pflug, Dr. Sascha Raabe, Stefan Rebmann, Anton Schaaf, Paul Schäfer (Köln), Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Sonja Steffen, Kerstin Tack, Kathrin Vogler, Heidemarie Wieczorek-Zeul und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) abzulehnen.
Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie den Stimmen von zwei Mitgliedern der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und eines Mitglieds der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. und eines Mitglieds der Fraktion der SPD, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11295 in seiner 81. Sitzung am 28. November 2012 beraten und empfiehlt einstimmig, zu dem Gesetzentwurf und den im Rechtsausschuss dazu eingebrachten Änderungsanträgen eine Beschlussfassung im Plenum herbeizuführen.
Der Ausschuss für Gesundheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11295 in seiner 92. Sitzung am 10. Dezember 2012 beraten und empfiehlt dessen Annahme sowie die Ablehnung der beiden im Rechtsausschuss dazu eingebrachten Änderungsanträge.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11295 in seiner 72. Sitzung am 10. Dezember 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP sowie des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bei Stimmenthaltung der Abgeordneten Annette Groth (DIE LINKE.) dessen Annahme. Die Fraktion der SPD hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Zu Buchstabe b
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11430 in seiner 87. Sitzung am 28. November 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von zwei Mitgliedern der Fraktion der SPD und einem Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11430 in seiner 81. Sitzung am 28. November 2012 beraten und empfiehlt einstimmig, zu dem Gesetzentwurf eine Beschlussfassung im Plenum herbeizuführen.
Der Ausschuss für Gesundheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11430 in seiner 92. Sitzung am 10. Dezember 2012 beraten und empfiehlt, zu dem Gesetzentwurf eine Beschlussfassung im Plenum herbeizuführen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11430 in seiner 72. Sitzung am 10. Dezember 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP sowie des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bei Stimmenthaltung der Abgeordneten Annette Groth (DIE LINKE.) dessen Ablehnung. Die Fraktion der SPD hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Klicke, um auf 1711814.pdf zuzugreifen
::
Juli 12, 2013 um 2:46 pm
Ein gewaltsames Zurückziehen der Vorhaut eines Jungen kann Verletzung und Narbenbildung erzeugen und muss deshalb unterbleiben. Doch immer noch wabern gesundheitsgefährdende Mythen zum Thema Zurückziehbarkeit der Vorhaut auch durch Sozialarbeit und Sozialpädagogik. Der dänische Kinderarzt Jakob Øster (1968) forschte grundlegend und sorgfältig, Hiroyuki Kayaba aus Japan bestätigte seine Daten:
::
The normal development of the prepuce beyond age 5 was first documented by Jakob Øster, a Danish pediatrician, who published his work in 1968. … Øster, a school health officer, was responsible for the physical examinations of large numbers of boys of school age. Neonatal circumcision is not practiced in Denmark, so all of the boys were intact. Øster conducted examinations of boys aged 6 to 17 years old from school year 1957-58 through 1964-65.
aus der wichtigen Untersuchung:
Total percent non-retractable
[Vorhaut noch gar nicht zurückziehbar, in Prozent – bei den Elfeinhalbjährigen also immer noch etwa jeder zweite Junge]
Age 10-11 56%
Age 12-13 40%
Total percent retractable
[zurückziehbare Vorhaut in Prozent, von den Fünfzehneinhalbjährigen immerhin 15 Prozent noch nicht]
Age 8-9 34%
Age 14-15 85%
…
Hiroyuki Kayaba (1996)
Kayaba, a Japanese doctor, recorded the findings on examination of 603 Japanese boys. … Kayaba’s work refutes the findings of Gairdner and confirms the work of Øster. Kayaba reported that about 40 percent of boys in the 8-10 age group are fully retractable, this leaving about 60 percent with some degree of non-retractability, He also reported that 62.9 percent of the boys in the 11 to 15 year old age group had completely retractable prepuces, thus leaving 37.1 percent with some degree of non-retractability. The prepuce is still developing in the 11-15-year-old group. Kayaba’s findings are similar to those of Øster.
Kayaba made no reports beyond age 15.
Kayaba’s report thus confirms the work of Øster; we see that full retractability is not reached by about 1/2 of boys until the teen-age years. This is normal, and treatment is usually not required.
…
Quelle:
Normal development of the prepuce: Birth through age 18
CIRP
http://www.cirp.org/library/normal/
::
Juli 22, 2013 um 2:56 pm
Glauben heißt gehorchen! Zur Khitân (männliche und mit der schafiitischen Rechtsschule zusätzlich auch verpflichtende weibliche Beschneidung im Islâm) lese man bei ENFAL:
Die Beschneidung im islamischen Rechtssystem (Fiqh)
Im islamischen Recht gilt allgemein: „Wenn der Nutzen eines schmerzzufügenden Eingriffs beim Lebewesen größer ist als der durch diesen Eingriff hervorgerufenen Schaden, dann ist diese Eingriff zu befürworten. Die Beschneidung folgt diesem Prinzip. Es gibt kein bestimmtes Alter für die Beschneidung. Allerdings ist es gehäufig, daß Kinder zwischen 7-10 Jahren beschnitten werden sollten.
Die Beschneidung ist eine Pflicht jedes Vaters. Er muß die Beschneidung durchführen (lassen).
Bei der Beschneidung gilt, daß mind. die Hälfte der Vorhaut entfernt werden muß.
Nach den vier Rechtsschulen des Islam (Ebu Hanifa, Safi-i, Malik-i, Hanbeli) gilt über hitan folgendes:
Bei Ebu Hanifa und Malik-i gilt die Beschneidung als Sünnet-i müekkede (ein auf der Sunna beruhender, über das Pflichtmaß hinausgehender Akt der Gottesverehrung, dessen Unterlassung ungehörig ist). Das bedeutet eine unbedingte Sunna.
Für Hanbeli hingegen ist es für die Männer ein Vacib
Für Safi-i ist die Beschneidung ein Vacib.
Zum Begriff Sunna:
Die Sunna ist das Nacheifern des Propheten Muhammed Mustafa (Allah’s Friede sei mit ihm und all den anderen Propheten) bezüglich seiner Taten, seiner Aussprachen oder seiner unausgesprochenen Gutheißungen.
4. Schluß
Wie man sehen kann, beruht die Beschneidung im Islam nicht auf einer einfachen Tradition, denn viele Propheten kamen schon beschnitten auf die Welt. Das sogar Propheten schon beschnitten waren oder sich beschnitten ließen, zeigt auf eindrucksvolle Weise die Bedeutung von hitan im Islam. Der Gelehrte Hattabi sagt diesbezüglich: „Obwohl hitan unter der Sunna aufgeführt wird, wird sie jedoch von vielen Gelehrten als Vacib anerkannt“.
Ergänzung*:
“ Die Beschneidung wurde mit dem ersten Propheten Adam an bis zu dem letzten Propheten Muhammed durchgeführt und danach von jedem Muslim auch als Verpflichtung weitergeführt.
Gott zeigt durch seine Propheten keine Sachen, die für die Menscheit unwichtig oder unnütz wäre.
Dann stellt sich die Frage, worin liegt also dann das Nützen bei der Beschneidung?
Die Medizin stellte fest, daß die Beschneidung sehr wichtig ist, weil es andere Geschlechtsspezifische Krankheiten vorbeugt.
Diese Daten kann man aus der heutigen Medizin entnehmen. Wir wissen jedoch noch nicht genau welche andere Vorteile in der Zukunft mit der Entwicklung der Medizin mit sich bringt.
Als Muslime wissen wir, wenn Allah (Gott) uns etwas empfiehlt, dann liegt garantiert ein Nutzen für uns also für die Menschheit dahinter. Wir jedoch, führen die Empfehlungen von IHM nicht aus weil sie nützlich sind, sondern weil Allah uns das empfohlen hat. Die Muslime, die vor vielen Jahrhunderten vor uns lebten, wussten das medizinische Nutzen von der Beschneidung noch nicht, aber sie haben die Beschneidung nur durchgeführt weil Allah das als Empfehlung gegeben hat. Sie haben nur gesagt: „Wir haben Dich erhört und führen deinet Willen die Empfehlung aus“.
In der Medizin wurde auch desweiteren festgestellt, daß bei der Geschlechtsverkehr – wenn der Mann beschnitten war- zu schnellem Orgazmus bei den Frauen führt. (Dies Problem ist im Westen einer der größten Ehe- oder Partnerschaftsproblem)
Der Prophet Muhammed lebte im 7.Jahrhundert n.Chr. Er war ein Mensch der nicht Medizin studierte, was heißt studieren er war sogar analphabet, dh. er konnte nicht einmal lesen. Doch sagte er einmal: „Schwarzkümmel ist eine Heilung bzw. Gesenung für alles (Krankheiten usw.) ausser dem Tod.“
Heute führen die Chemiker Diplomarbeiten und Untersuchungen über Schwarzkümmel durch und haben erst im 20 Jahrhundert erforscht welche Nutzen Schwarzkümmel hat.“
Im Qur’an heißt es „Und was Er auf der Erde für euch erschaffen hat, ist mannigfach an Farben. Wahrlich, darin liegt ein Zeichen für Leute, die sich mahnen lassen“ [16:13].
Weiter sagt Allah im Qur’an: „(Dies ist unsere) Identität von Allah, und wer hat eine schönere Identitätsgebung als Allah! Und Ihm dienen wir“ [2:138].
http://www.enfal.de/hitan.htm
Aha, ob Quantenphysik, Psychoanalyse oder Jungenbeschneidung: alles islamisch gesehen sozusagen Schwarzkümmel! Denn nicht den Islam muss oder darf man aus Sicht der Schariabewegten verändern, sondern es gilt die kulturelle Moderne medinensisch zu zivilisieren – zu islamisieren.
Medina ist und bleibt Zivilisation schlechthin – die einzig heilsbewahrende Zivilisation. Imam al-Ghazali wies das aristotelische oder platonische Denken zurück, die heutigen Revivalisten haben aufklärungshumanistische und menschenrechtsuniversalistischen Standards abzuweisen.
Auch mit dem bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU) ist auf Erden Allahs Königreich zu verwirklichen. Medina 2.0 … einen anderen Idschtihad kann es nicht geben!
September 26, 2013 um 4:52 pm
Trotz momentaner Nichbeschneidung aus sechs Gründen gar kein gutes Urteil vom Oberlandesgericht Hamm:
1. nur die prekäre Zugehörigkeit zum „Neo-Stamm“ der Evangelischen schützt ein bisschen vor der Jungenbeschneidung, 2. wenn die Mutter beim Vorhautamputieren zuguckt ist alles eher in bester Ordnung, 3. ein bisschen Plappern mit dem Kind legalisiert die MGM und 4. die Spezies der Muslime oder Juden dürfte sowieso beschneiden.
5. Auch ein häufiger Besuch in Kenia wäre vielleicht eine nordrhein-westfälische Beschneidungserlaubnis.
6. „Medizinische Risiken“ und „Schmerzen“ sind im Namen des Volkes gefälligst zu akzeptieren: „weil diese Umstände mit jeder nicht medizinisch indizierten Beschneidung verbunden seien“.
7. Ganz schlimm: das örtliche Jugendamt wird durch das gestrige Gerichtsurteil zur beschneidungsbilligenden Instanz geadelt!
Ein erneuter schwarzer Tag für das Kindeswohl!
Cees van der Duin
::
OLG untersagt Mutter, Sohn beschneiden zu lassen
… Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat die 2012 neu geschaffene Beschneidungsvorschrift aus religiösen oder kulturellen Motiven im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erstmals konkretisiert. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil vom 30. August hat das OLG einer Mutter untersagt, ihren sechsjährigen Sohn beschneiden zu lassen (Az.: 3 UF 133/13). Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund, das die Beschneidung ohne medizinische Indikatoren nicht zugelassen hatte.
Der 3. Familiensenat bemängelte, dass die Mutter das Kindswohl ihres Sohnes nicht berücksichtigt habe. Die Entscheidung zu einer Beschneidung sei ohne Einbeziehung des Jungen gefallen. …
Die geschiedenen Eltern aus Dortmund hatten sich gestritten, ob die aus Kenia stammende Mutter den Sohn beschneiden lassen darf. Zur Begründung führte sie die kulturellen Riten ihres Heimatlandes an. Ihr Sohn sollte bei Besuchen in Kenia als vollwertiger Mann angesehen und geachtet werden.
Das Gericht aber sah darin keine Rechtfertigung. Der Lebensmittelpunkt der Familie sei in Deutschland, Besuche in Kenia seien selten möglich und das Kind evangelisch getauft. Die Intimhygiene des Kindes sah das Gericht ohne Beschneidung nicht gefährdet. Dafür aber das psychische Wohl des Jungen.
Die Richter merkten kritisch an, dass die Mutter es abgelehnt hatte, ihr Kind zu dem Eingriff zu begleiten. …
dpa/bar
DIE WELT 25.09.2013
http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article120379818/OLG-untersagt-Mutter-Sohn-beschneiden-zu-lassen.html
::
::
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 30.08.2013
– 3 UF 133/13 –
Gefährdung des Kindswohls – Kindsmutter darf Sohn nicht beschneiden lassen
Oberlandesgericht Hamm konkretisiert die neue Beschneidungsvorschrift (§ 1631 d BGB)
… Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass die Kindesmutter ihren Sohn zurzeit nicht beschneiden lassen darf und die Entscheidungsbefugnis über diese Frage dem zuständigen Jugendamt als Ergänzungspfleger übertragen bleibt. …
Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einwilligung der sorgeberechtigten Mutter in eine Beschneidung lägen allerdings nicht vor. Auch wenn ein Sechsjähriger noch nicht in der Lage sei, über seine Beschneidung selbst zu entscheiden, verpflichte die gesetzliche Vorschrift die sorgeberechtigten Eltern und – im Falle eines mehr als sechs Monate alten Kindes – auch den Arzt, die Beschneidung mit dem Kind in einer seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechenden Art und Weise zu besprechen und die Wünsche des Kindes bei der elterlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Eine diesen Anforderungen entsprechende Beteiligung des Kindes habe im vorliegenden Fall noch nicht stattgefunden.
Die von den sorgeberechtigten Eltern bzw. dem allein sorgeberechtigten Elternteil erteilte Einwilligung zur Beschneidung sei zudem nur dann wirksam, wenn diese über den Eingriff zuvor ordnungsgemäß und umfassend aufgeklärt worden seien. Eine dementsprechende Aufklärung der Kindesmutter sei bislang ebenfalls nicht dargelegt worden.
Im vorliegenden Fall sei es außerdem gerechtfertigt, der Kindesmutter die Befugnis zur Einwilligung in eine Beschneidung ihres Kindes vorläufig zu entziehen. Zurzeit spreche eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Gefährdung des Kindeswohls, wenn eine Beschneidung vollzogen werde. …
Die Motive der Kindesmutter für eine Beschneidung könnten zwar grundsätzlich eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung rechtfertigen. Im vorliegenden Fall hätten sie allerdings ein geringeres Gewicht, weil die Familie der Kindesmutter ihren ständigen Lebensmittelpunkt in Deutschland habe, Besuche in Kenia selten möglich seien und der Junge auch evangelisch getauft sei. Zudem sei nicht ersichtlich, dass die Intimhygiene des Kindes ohne die Beschneidung gefährdet sei. Gegen eine Beschneidung spreche nicht, dass diese medizinische Risiken habe und Schmerzen verursachen könne, weil diese Umstände mit jeder nicht medizinisch indizierten Beschneidung verbunden seien. Im vorliegenden Fall gebe es aber gewichtige Gründe dafür, dass eine zum jetzigen Zeitpunkt durch die Kindesmutter veranlasste Beschneidung das psychische Wohl des Sechsjährigen beeinträchtige, insbesondere weil sich die Kindesmutter nach eigenen Angaben außerstande sehe, ihren Sohn bei dem Eingriff – auch wenn er ihn ablehnen sollte – zu begleiten.
http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_3-UF-13313_Gefaehrdung-des-Kindswohls-Kindsmutter-darf-Sohn-nicht-beschneiden-lassen.news16867.htm
::
September 26, 2013 um 5:43 pm
Tonio Walter vergleicht die jetzige Gesetzgebung zu MGM und FGM und stellt eine Ungleichbehandlung überzeugend als verfassungswidrig dar. Walter irrt jedoch, die Nervenenden (Rezeptoren) betreffend sind männliche und weibliche Vorhaut nicht vergleichbar, eher schon männliche Vorhaut und Klitoris.
Die männliche Vorhaut enthält Verzweigungen des Dorsalnervs sowie zwischen 10.000 bis 20.000 spezialisierte erotogene Nervenendigungen verschiedener Typen
::
… Damit verstößt der neue Paragraf 226a StGB gegen einen zentralen Satz des Grundgesetzes: dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Denn eine Teilentfernung der weiblichen Vorhaut, erst recht ein bloßer Einschnitt in sie, ist nicht gravierender als die Beschneidung eines Jungen. Im Gegenteil, das radikale, vollständige Wegschneiden der Vorhaut eines Jungen geht weiter. …
Durch ihn soll „das Bewusstsein für das Unrecht der Genitalverstümmelung geschärft werden“. Aber eben nur, soweit sie Mädchen oder Frauen betrifft. In Verbindung mit Paragraf 1631d BGB, der die Beschneidung von Jungen legalisiert, verkündet der neue Tatbestand damit folgende Botschaft: Das, was eine Frau körperlich ausmacht, ist unantastbar. Aber das, was einen Mann körperlich ausmacht, darf zurechtgeschnitten werden. Das weibliche Geschlecht ist sakrosankt, das männliche disponibel. …
aus: Das unantastbare Geschlecht. In Deutschland wird jetzt Genitalverstümmelung bestraft – aber nur, wenn Frauen die Opfer sind
von: Tonio Walter
in: ZEIT online 14.07.2013
http://www.zeit.de/2013/28/genitalverstuemmelung-gesetz-frauen/komplettansicht
::
::
Gerhard Hafner, immerhin, denkt über die zurzeit leider legalisierte Versehrbarkeit des männlichen gegenüber dem weiblichen kindlichen Genitalbereich nach.
Auch Hafner scheint die Anzahl der Nervenenden der Vorhaut, speziell von Vorhautinnenseite und Bändchen (Stichwort Gefurchtes Band) sowie die Rezeptorendichte der weiblichen Klitorisvorhaut nicht zu kennen:
Stellen wir uns folgendes Gesetz vor: Wer die äußeren Genitalien einer männlichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsentzug nicht unter einem Jahr bestraft. Gleichgültig, ob es sich um einen Jungen oder um einen erwachsenen Mann handelt, egal ob unter Narkose und wie viel am Penis geschnitten wurde, egal ob der Beschnittene einwilligt oder nicht, der Täter oder die Täterin muss für bis zu 15 Jahre hinter Gitter. Denn: Jegliche Verstümmelung von Genitalien verstößt gegen die guten Sitten.
War dies das Ergebnis der hitzigen Beschneidungsdebatte, die vor einem Jahr aus Anlass eines Gerichtsurteils begann und Deutschland in zwei Lager, in Beschneidungsgegner und Beschneidungsanhänger, teilte? Natürlich nicht. Ende Juni dieses Jahres fügte der Bundestag – von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt – im Strafgesetzbuch den Paragrafen 226a ein. Dort heißt es: „Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“ Bis zu 15 Jahren. Der strafrechtliche Schutz wird damit auf nur ein Geschlecht beschränkt. Das allein ist natürlich schon ein Gewinn, denn bisher wurde die Verstümmelung weiblicher Genitalien lediglich als schwere Körperverletzung mit einer Haft von maximal zehn Jahren geahndet. …
Während nun die Folgen für die Gesundheit und die Sexualität bei schweren Formen der weiblichen Genitalverstümmelung nicht infrage stehen, sind die weniger einschneidenden Fälle in ihrer Wirkung durchaus mit der männlichen Beschneidung vergleichbar. Darauf hat der Strafrechtler Reinhard Merkel bereits letztes Jahr beim Hearing des Ethikrats hingewiesen. Die Krux dieser Gleichstellung: Da die Klitorisvorhaut das Pendant der Vorhaut des Mannes ist, müsste konsequenterweise die Beschneidung der männlichen Vorhaut ebenfalls, wie die Weltgesundheitsorganisation dies für die Entfernung der Klitorisvorhaut bei Frauen tut, als ein klarer Fall von Genitalverstümmelung gelten. …
aus: Geht der Streit weiter?
von: Gerhard Hafner
in: derFreitag 25.07.2013
http://www.freitag.de/autoren/der-freitag/geht-der-streit-weiter
::
::
Das Gefurchte Band der Menschlichen Vorhaut
„vormals Frenarband genannt“
TAYLOR und Kollegen merkten weiterhin an, dass das gefurchte Band stark vaskularisiert [von vielen Blutgefäßen durchzogen d. h. stark durchblutet] ist – eine Eigenschaft, die für Teile des Nervensystems typisch sind. …
„Die gefurchte Schleimhaut ist eine gefäßreiche Zone von spezialisiertem Nervengewebe, die eine dichte Konzentration spezialisierter erotogener Nervenrezeptoren enthält. Die Eversion (Ausstülpen) und Reversion (Einstülpen) der Vorhaut während der Erektion und dem sexuellen Spiel sorgen dafür, dass die Falten der gefurchten Schleimhaut sich wie die Bügel eines Akkordions ausdehnen und wieder zusammenziehen. Diese Bewegung ermöglicht es jeder Oberfläche der Falten mit dem Eichelkranz in Berührung zu kommen. Das Ausfalten und Einfalten der gefurchten Schleimhaut über der Eichel sorgt dafür, dass alle erotogenen* Nervenenden stimuliert werden, was das sexuelle Vergnügen steigert. Wenn die Vorhaut vollkommen umgestülpt ist, ist die gefurchte Schleimhaut um den Schaft des Penis neu positioniert.“
(Fleiss PM, Hodges FM. What Your Doctor May Not Tell You About Circumcision. New York: Warner Books, 2002, p. 7-8.)
http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/medizinisches-grundwissen/anatomie-und-funktion-der-vorhaut/anatomie-und-besondere-komponenten-der-vorhaut/gefurchtes-band.html
::
Oktober 31, 2013 um 10:22 pm
wie hpd berichtet, widmete die Frankfurter Allgemeine Sontagszeitung (FAS) am vergangenem Wochenende gleich in zwei längeren Artikel der Beschneidung von männlichen Kindern ihre Aufmerksamkeit.
::
In einem weiteren Artikel wird diese Aussage noch vertieft. Hier geht es vorrangig um die medizinische Indikation, die zu einer Beschneidung führen kann. Die dafür immer wieder herhaltende Phimose ist keineswegs – so wird Karl Becker, Sprecher des Bundesverbands der niedergelassenen Kinderchirurgen zitiert – unbedingt mit einer Beschneidung der Vorhaut zu behandeln. Zumal 96 Prozent aller Jungen mit einer solchen Vorhautverengung geboren werden. So werde bei muslimischen Jungen die Diagnose „sehr großzügig gestellt“.
Becker weist darauf hin, dass die Beschneidung „ein guter Einstieg in die subtilen Operationstechniken der Kinderchirurgie“ sei und daher als erste Operation von Ärzten in der Ausbildung gern genutzt wird.
http://hpd.de/node/16991
::
» Weiterlesen im Originalartikel…
Immer mehr Jungen im Vorschulalter werden beschnitten
faz 19.10.2013
http://www.faz.net/aktuell/politik/gesundheit-immer-mehr-jungen-im-vorschulalter-werden-beschnitten-12624967.html
::
Guter Schnitt
19.10.2013
http://www.faz.net/aktuell/politik/beschneidungen-in-deutschland-guter-schnitt-12625490.html
::
November 15, 2013 um 3:16 am
::
zum Thema FGM in Kurdistan gibt es einen Film von Nabaz Ahmed und Shara Amin
FGM: the film that changed the law in Kurdistan – video
http://www.theguardian.com/society/video/2013/oct/24/fgm-film-changed-the-law-kurdistan-video
::
::
Film by Nabaz Ahmed, Shara Amin, Patrick Farrelly, Sinead Kinnane, Jordan Montminy, Maggie O’Kane and Alex Rees
Length: 17min 06sec
2013
The BBC-Guardian team has followed two filmmakers who spend almost a decade reporting the greatest taboo subject in Kurdish society. Nabaz Ahmed and Shara Amin persuaded people to talk about the effects of FGM. Their film became an important tool in a capmpaign the grassroots organisation WADI launched to combat FGM and get the practice outlawed in 2011.
http://stopfgmmiddleeast.wordpress.com/2013/10/24/fgm-the-film-that-changed-the-law-in-kurdistan/
::
::
FGM: ‚It’s like neutering animals‘ – the film that is changing Kurdistan
A film made over 10 years with the stories of girls and women affected by female genital mutilation is tackling a taboo subject
von: Maggie O’Kane und Patrick Farrelly
in: The Guardian 24.10.2013
http://www.theguardian.com/society/2013/oct/24/female-genital-mutilation-film-changing-kurdistan-law
::
::
Leider lobpreist Stop FGM Middle East , das Gemeinschaftsprojekt von WADI und dem niederländischen Hivos, die angeblichen Chancen, per Fatwa gegen FGM vorzugehen. Das ist gefährlicher Unsinn. Die Scharia ist ewig und kann nicht reformiert werden und der Fiqh hat die Aufgabe, Stadt und Staat in ein erneuertes Medina zu verwandeln.
Wer nach Fatwen ruft wird früher oder später immer den originalen Islam bekommen, den von al-Ghazali (vor 1111 n. Z.), genauer wohl den von Ibn Hanbal (vor 855) und letztlich nur den von Allahs Liebling (612 bis 632) Mohammed – selbstredend den Islam MIT der FGM.
Von Tantawi (Ṭanṭāwī, einst Scheich al-Azhar; der Al-Azhar-Scheich gilt als eine der höchsten Autoritäten des sunnitischen Islam und der islamischen Jurisprudenz, einigen Muslimen gar als die höchste Autorität) über Ali Gum’a (Ali Goma, Alī Ǧumʿa, ein äußerst ranghoher schafiitischer (!) Scheich und einst Ägyptens Großmufti, berüchtigt für Spitzfindigkeiten wie: „Das Schlagen der Ehefrau sei in islamischen Ländern erlaubt, im Westen dagegen verboten“) bis zum Muslimbruder-Cheftheologen Yusuf al-Qaradawi (Qaraḍāwī) sind diese global denkenden islamfrommen Revolutionäre (und mehr oder weniger heimlichen Frauenbeschneidungsfreunde) bei em>Stop FGM Middle East genannt und geehrt … hoffentlich nur vorübergehend.
http://stopfgmmiddleeast.wordpress.com/fatwas-against-fgm/
::
na also, eben, so sieht’s aus, die Islamic FGM „kann nicht verboten werden, weil Mohammed sie nicht verboten hat“, Scheich Gad al-Haq, immerhin der Großimam von al-Azhar zwischen 1982 und 1996, kennt seine Religion, und: „bei uns Schafiiten ist Beschneidung Pflicht für Männer und Frauen“ (Answered by: Sidi Abdullah Muḥammad al-Marbūqī al-Shāfiʿī, Checked by: Al-Ustāż Fauzi ibn Abd Rahman, Quelle ShafiiFiqh, siehe unten)
Others, such as the late rector of Al-Azhar University, Sheikh Gad al-Haq, said that since the Prophet did not ban female circumcision, it was permissible and, at the very least, could not be banned. …
Whereas the Hanafis do not regard female circumcision as “sunnah”, the practice is recommended on religious grounds by the Maliki and Hanbali law schools and is considered obligatory by the Shafai’i school. Though not without internal dissent, the Shafi’i position is clearly expressed: “Circumcision is obligatory upon men and women according to us.”
Stop FGM Middle East
http://stopfgmmiddleeast.wordpress.com/background/islam-or-culture/
::
::
… In dem Film werden die beiden kurdischen Filmemacher Shara Amin und Nabaz Ahmed vorgestellt, die unterstützt von der deutsch-irakischen Organisation WADI Jahre lang mit den Menschen über FGM gesprochen haben. Ein Ehepaar berichtet ihnen von ihrem unerfüllten Sexualleben. Eine Frau zeigt ihnen das Grab ihrer Schwester, die durch eine Infektion nach der Verstümmelung starb. Ein islamischer Geistlicher sagt, dass die Beschneidung von Mädchen Pflicht sei.
Die BBC zeigt auch wie WADI-Aktivisten Dörfer besuchen und mit Frauen über FGM diskutieren. Der irakische Leiter der Organisation, Falah Muradkhin, beschreibt wie die Kampagne an vielen Punkten gleichzeitig ansetzte. WADI konnte die Bewohner ganzer Dörfer dafür gewinnen, ihr Dorf als offiziell FGM-frei zu erklären. Sie fanden einen Geistlichen, der erklärte, dass weibliche Genitalverstümmelung gegen den Islam sei und filmten ihn für einen Aufklärungsfilm. Das kurdische Regionalparlament erließ 2011 ein Gesetz gegen FGM. Die überwiegende Mehrzahl der Frauen in den kurdischen Dörfern, in denen WADI in den letzten Jahren aktiv war, sagt heute, dass sie ihre Töchter nicht beschneiden lassen wollen, weil die Praxis gesundheitlich schädlich sei.
Der Dokumentarfilm der BBC erzählt diese Geschichte nach. Zudem bricht er mit einem Tabu: Wie ein Mantra behaupten UN und Nichtregierungsorganisationen, die weibliche Genitalverstümmelung habe nichts mit Religion zu tun. Die britischen Filmemacher zeigen indes in Interviews mit islamischen Geistlichen, dass im Gegenteil hier die Mädchenbeschneidung als religiöse Pflicht gilt – wenn auch einige der Geistlichen diese Auslegung ablehnen.
Die Organisation Wadi ist eine der wenigen, die stets auf den Zusammenhang von Religion und FGM hingewiesen haben. Wenn auch die Praxis ihren Ursprung lange vor der Entstehung des Islams hat, so wird doch heute in zumindest einer Rechtschule des Islam die Mädchenbeschneidung gefordert, in zwei weiteren als gute Tat gepriesen. Weil das so ist, muss auch mit einer weiteren Legende aufgeräumt werden: Dass weibliche Genitalverstümmelung ein afrikanisches Problem sei. Nicht nur in Kurdistan, auch im Oman, im Iran, in Malaysia und Indonesien werden Mädchen verstümmelt. Dem Kampf gegen FGM auf dem asiatischen Kontinent widmet sich eine neue Kampagne von Wadi und der niederländischen Organisation Hivos: Stop FGM Middle East.
aus: Film über Genitalverstümmelung in Kurdistan räumt mit Tabus auf
von: Hannah Wettig
in: publikative 28.10.2013
http://www.publikative.org/2013/10/28/film-ueber-genitalverstuemmelung-in-kurdistan-raeumt-mit-tabus-auf/
::
::
Circumcision is obligatory upon men and women according to us (i.e. the Shafi’is). (Majmu’ of Imam An-Nawawi 1:164) The circumcision is wajib upon men and women according to the rājih qawl of Shāfiʿī madhhab. In a situation a woman is in her advanced age, it is not permissible to circumcise her if it may harm her (al-Rauḍah of Imam An-Nawawi: 3: 384).
Answered by:
Sidi Abdullah Muḥammad al-Marbūqī al-Shāfiʿī
Checked by:
Al-Ustāż Fauzi ibn Abd Rahman
[Anm: Die den zarten Ohren der Kulturrelativisten schmeichelnde Lüge, dass sich die verpflichtende FGM der Schafiiten lediglich auf die Amputation der Klitorisvorhaut bezöge, stammt vom nordamerikanischen Sufischeich Nuh Hah Mim Keller und wird bei Bedarf der Wahrung des „Gesichts“ in Südostasien beim ShafiiFiqh einfach wiederholt. Taqiyya darf auch die Ehre retten.
Das arabische baẓr bedeutet nicht prepuce of the clitoris, Klitorisvorhaut, sondern the clitoris itself, Klitoris. ]
http://www.shafiifiqh.com/what-is-the-ruling-on-circumcision-for-women/
::
::
Nuh Hah Mim Keller’s Translation:
„e4.3 Circumcision is obligatory (O: for both men and women. For men it consists of removing the prepuce from the penis, and for women, removing the prepuce (Ar. Bazr) of the clitoris (n: not the clitoris itself, as some mistakenly assert). … The Arabic word bazr does not mean “prepuce of the clitoris”, it means the clitoris itself“
The deceptive translation by Nuh Hah Mim Keller, made for Western consumption, obscures the Shafi’i law, given by ‘Umdat al-Salik, that circumcision of girls by excision of the clitoris is mandatory. This particular form of female circumcision is widely practiced in Egypt, where the Shafi’i school of Sunni law is followed.
Zu lesen bei: Answering Islam
http://answering-islam.org/Sharia/fem_circumcision.html
baẓr
http://ar.wikipedia.org/wiki/%D8%A8%D8%B8%D8%B1
http://de.wikipedia.org/wiki/Klitoris
::
November 21, 2013 um 9:33 am
als ex-katholische Österreicherin, gottlose gebliebene Konvertitin zum altehrenwerten Mosaischen Glauben und Mutter eines Jungen babbeln über die Beschneidung, aber sie geduldet haben und immer noch befürworten, die Beschneidung … die würde wohl auch die schafiitische Mädchenbeschneidung mit Geschwätz bedenken, wenn’s kulturell gerade passen würde …
::
… Als wir endlich anfingen, waren aber alle Gäste, die zum Fest nachher eingeladen worden waren, schon da. „Willst du es wirklich riskieren, dass der Assistent die Beschneidung macht, der ist noch unerfahren!“, erhöhten die religiösen Autoritäten noch in letzter Minute den Druck.
Vor lauter Gebetsschals sah ich mein Baby nicht mehr. Der Oberrabbiner, der Mohel und sein Assistent, der Kindesvater, dessen Vater, Freunde und der Patenonkel bildeten eine Mauer um mein kleines, acht Tage altes Baby. Es wurde gebetet und gesungen, alle waren aufgeregt. Ich war aus dem Kreis ausgeschlossen. „Es ist besser für dich, wenn du nicht zuschaust“, sagte der Rabbiner mitfühlend, aber bestimmt zu mir. Mein Schwiegervater hielt das Baby, die Beschneidung war kurz und schmerzlich, der Bub krähte kurz auf, der Mohel verband die Wunde, hob das Baby hoch, reichte es mir. Die Männer hatten ihren Job erledigt und verzogen sich in den Garten.
Als Feministin und Atheistin, in Wien in einer ursprünglich katholischen Familie aufgewachsen, hätte ich meinem Kind und mir diese Brit Mila gern erspart. Ich bin aber aus historischer Höflichkeit und aus Liebe zu einem Israeli 1995 zum Judentum übergetreten. Meine Kinder sind deshalb Juden. Familienfeste mit religiösem Hintergrund zu feiern, fand ich immer in Ordnung, wir feiern sowohl die jüdischen wie die christlichen Feste, und meine Kinder genießen die Vorteile ihres weiten kulturellen Hinterlands. Bei der Beschneidung aber stößt mein Verständnis für Familientradition an seine Grenzen.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich bin dagegen, dass ein Gericht die Beschneidung verbietet. …
von: Tessa Szyszkowitz
aus: Beschneidung: Das umstrittene Ritual aus feministischer Perspektive
in: profil 30.07.2012
http://www.profil.at/articles/1231/560/336471/beschneidung-das-ritual-perspektive
::
::
soso: Beschneidungsklemmen sind auch an Mädchen anwendbar:
A circumcision clamp is a device which is used specifically for performing circumcision. Some clamps may only be used by infants, young children, or adults. Some circumcision clamps are disposable. Circumcision clamps for both males and females are available on the market.
http://en.wikipedia.org/wiki/Circumcision_clamp
::
November 23, 2013 um 4:26 am
patentiert
RATHMANN-KLEMME
RATHMANN CLAMP
::
Das „Beschneidungsklemmen für männliche und weibliche Patienten sind im Handel“ hat uns alarmiert, bitte Vorsicht beim Weiterlesen und Durchklicken, der US-amerikanische Frauenbeschneider William G. Rathmann wird barbarisch und kriminell.
Die Frau, die nicht weiß ob sie orgasmusfähig ist, ist es wahrscheinlich nicht, wie Rathmann optimistisch verkündet:
If a patient is not sure that she has ever experienced a climax, it is probable that she has not.
Dr. William G. Rathmann tut orgasmusfreundlich bzw. „anatomisch normalisierend“, um dann sogleich sicherlich erheblichen Druck aufzubauen und die beschneidungsresistente Frau vor einem Fremdgehen des Gatten zu warnen, einer dann irgendwie unausweichlichen anderen Frau, grässlichem Alkoholmissbrauch, herannahender Seelenkrankheit:
If a man is legally married to a woman but not „mated“ with her, one of four complications will probably develop: (1) a divorce, (2) another woman, (3) excessive use of alcohol or (4) suppression of normal urges with psychosomatic illness.
derlei schlimmes Übel sei verhinderbar, raunt Rathmann:
Surgical instrument
US-Patent-Nummer US 2930376
Veröffentlichungsnummer US2930376 A
Publikationstyp Erteilung
Veröffentlichungsdatum 29. März 1960
Eingetragen 23. Mai 1958
Prioritätsdatum 23. Mai 1958
Für menschenrechtsuniversalistisch denkende Islamkritiker ist das Thema Islamic FGM bzw. medikalisierte FGM interessant im Blick auf das vermutlich unter Palästinensern praktizierte und (über diese sowie) eventuell über Kurden oder Indonesier nach Europa schwappende, schafiitisch-islamische weibliche Beschneidungsgebot.
Weibliche Genitalverstümmelung … und der Ehemann muss etwas zu weiblicher Anatomie lernen, um seine sexuellen Vorlieben einzubringen:
The husband must be instructed in female anatomy, proper body position, trituration to develop desire, and such psychologic considerations as patience, atmosphere, kindness, affection, foreplay and other pointers suggested by his personality.
Instrument for Female Circumcision
FIGURE 3 – Jaws closed.
FIGURE 4 – Jaws open.
Note adjustment screw on tip of handle to adjust the pressure applied by the jaws. After the surgeon clamps the instrument, it remains in place without effort. The instrument is seven inches long.
Technique of Circumcision
It seems that such a relatively minor procedure should not require much detailed description. However, the fear of scar tissue formation, bleeding and the lack of a descriptive technique in the usual surgery texts, might prevent some physicians from attempting it. A few lines will be devoted to my previous technique, then a more simplified technique will be described.
Allow two weeks before the next menstrual period. (…)
The patient is seen every two or three days for the purpose of keeping the adhesions free. (…)
Q u e l l e :
Female Circumcision:
Indications and a New Technique
W.G. Rathmann, MD
GP, vol. XX, no. 3, pp 115-120, September 1959
der perverse Amerikaner beschwört allen Ernstes den medizinischen großen Nutzen seines Beschneidungswerkzeugs: „zur Heilung psychosomatischer Erkrankungen und zur Verhinderung von Ehescheidungen“
Redundancy or phimosis of the female prepuce can prevent proper enjoyment of sexual relations; yet some modern physicians overlook indications for circumcision. Indications for, and relative contraindications against, use of this procedure are presented, and a new technique is described. Properly carried out, circumcision should bring improvement to 85 to 90 per cent of cases – with resulting cure of psychosomatic illness and prevention of divorces.
W. G. Rathmann M.D. has a varied medical background. After completing internships and residency training at U.S. Marine hospitals in Chicago, Seattle and Fort Stanton, N.M., he owned and operated a hospital in Carazozo, N.M., for three years. Since 1938, however, be has been in general practice in Inglewood, Calif. A member of the senior surgical staff of Centinella Hospital, Inglewood, Dr. Rathmann is also on the staff of five other hospitals in the southern Los Angeles area. A graduate of the University of Nebraska, Academy Member Rathmann has a special interest in psychosomatic diseases.
… wir werden witer forschen müssen … denn man wird medikalisiert bzw. mit kulturell modern daherkommenden Chirurgie-Instrumenten noch mehr amputieren können als nur die Klitorisvorhaut …
http://www.circlist.com/glossaryfemale/f-anatdetail/rathmann.html
::
::
DAS PATENT
William G. Rathmann, Inglewood, Calif.
The present invention relates generally to surgical instruments, and more especially to an instrument for surgical excision or removal of the prepuce of the female clitoris.
So far as is known, no instrument has been especially designed for this particular operation and is able to perform the operation with maximum ease and freedom from post-operative complications.
http://www.google.com/patents/US2930376
::
Dezember 10, 2013 um 6:07 pm
A fatal irony: Why the “circumcision solution” to the AIDS epidemic in Africa may increase transmission of HIV
http://blog.practicalethics.ox.ac.uk/2012/05/when-bad-science-kills-or-how-to-spread-aids/
Dezember 11, 2013 um 3:23 pm
::
::
STOPPT endlich die PFFR
Endlich überall PFFR stoppen (Premature, forcible, foreskin retraction).
Trauriges amerikanisches und bei ansteigender Sexualmagie und Schariapflicht demnächst vielleicht auch ein europäisches Problem:
die so oft selbst beschnittenen männlichen oder sonstigen beschneidungkulturell angekränkelten Ärzte oder Ärztinnen oder Krankenpfleger bzw. Krankenschwestern sind mit dem Anblick eines intakten Penisses nicht vertraut, werden aufgeregt bis verängstigt und wollen gerne die Vorhaut von der Eichel zurückreißen und tun das auch oft.
Amerikanische medizinische Ausbildungshandbücher stellen bislang leider immer noch einen unbeschnittenen Penis gar nicht erst dar.
Endlich überall PFFR stoppen (Premature, forcible, foreskin retraction). Man muss es leider immer wieder sagen: um Einrisse, Vernarbungungen zu vermeiden, dürfen Eltern oder wer-auch-immer die naturgemäß und problemlos bis weit in die Pubertät hinein bestehende physiologische Verklebung der Vorhaut nicht lösen, dürfen also dieses niemals tun: „forcibly retract their infant’s foreskin“.
Fleiss and Hodges write:
You are a lioness defending her cub…We would never pull out our fingernails to improve hand hygiene…Be on your guard. Never let a doctor or anyone attempt to retract your son’s foreskin. Optimal hygiene of the penis demands that the foreskin of infants and children be left alone. Premature retraction may tear the skin of the penis causing your child extreme pain. There is NO LEGITIMATE MEDICAL JUSTIFICATION FOR RETRACTION. If any doctor suggestions [forced retraction] for your son, firmly refuse, stating, „Just leave it alone.“
Drs. Fleiss and Hodges also inform parents:
Doctors have made up some strange reasons for wanting to retract a child’s foreskin during checkups. None of them are valid. They may sound convincing, but I assure you, they are ALL WRONG. If a doctor tries to retract your child’s foreskin, stop him. Tell him that this is inappropriate, unnecessary, and traumatic. Please, be on your guard. Many parents have made their feelings clear only to have doctors retract their son’s foreskin anyway, causing the child enormous pain and trauma. Regardless of your child’s age, and even if your child’s foreskin is already fully retractable, doctors have no business fiddling with your child’s penis and foreskin. Sometimes they say they are looking for a urinary tract infection (UTI). This is absolutely ridiculous, but many doctors have actually said this to parents. [Sterile urine samples can be easily obtained from girls AND boys from simply wiping the outside of the genitals first.] Doctors who [attempt retraction for UTI testing] are usually circumcised and upset at the sight of an intact penis. They are unfamiliar with it and anxious. You know more than they do about this body part. You MUST take charge. Protect your child from any attempt to retract or tamper with his foreskin.
http://www.drmomma.org/2009/09/uti-testing-on-boys-do-not-retract.html
zum Thema
Doctors Opposing Circumcision
Forced Retraction
WARNING TO PARENTS:
FORESKIN RETRACTION OF INTACT BOYS — AN EPIDEMIC
(And ease of hygiene for your child)
In my capacity as the Executive Director of this international physicians’ non-profit, I field around three anguished complaints each week from parents of intact (not circumcised) boys whose foreskins were forcibly retracted by ignorant medical practitioners. Premature, forcible, foreskin retraction (PFFR) is a much more painful, serious, and potentially permanent injury than most parents imagine. It is also epidemic in English-language medicine (though apparently not elsewhere). I speculate that only one in 1,000 cases in N. America comes to our attention. Indeed many parents have no idea their child was injured or why. That might mean as many as 150,000 cases in the USA each year, but no one knows for sure.
http://www.doctorsopposingcircumcision.org/info/info-forcedretraction.html
::
::
006/052 – S1-Leitlinie Phimose und Paraphimose aktueller Stand: 08/2013
publiziert bei:
AWMF
–
Register Nr.
006/052
Klasse:
S1
Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie
Phimose und Paraphimose
Einleitung
Das Präputium ist ein physiologischer Bestandteil des männlichen äußeren Genitales.
Grundsätzlich ist das Krankheitsbild Phimose von der entwicklungsbedingt nicht retrahierbaren Vorhaut des Knaben zu unterscheiden. Vom Vorliegen dieser „physiologischen Phimose“ kann bei 96% der unbehandelten neugeborenen Jungen ausgegangen werden. Reifungsvorgänge bedingen eine Auflösung der physiologischen Vorhautverklebung und -enge bei der übergroßen Mehrzahl der Knaben im Alter von 3 bis 5 Jahren. …
Rituelle Beschneidungen werden durch kulturelle und religiöse Traditionen und soziale Normen motiviert. Sie sind gesetzlich geregelt und nicht unmittelbar Gegenstand dieser Leitlinie (Beschneidungsgesetz). …
Klicke, um auf 006-052l_S1_Phimose_Paraphimose_2013-08.pdf zuzugreifen
::
::
Methode Plastibell, Kind lebensgefährlich infiziert, großflächige und tiefe Gewebsabtragung war nötig:
Achtung, verstörende Bilder:
zu finden bei
PEACEFUL PARENTING
d. i.
drmomma.org
CASE REPORT
A 6 day old male was circumcised uneventfully using the Plastibell technique in the pediatrician’s office. (…)
Wednesday, November 04, 2009
Massive Infection Takes Over Body After Plastibell Circumcision
http://www.drmomma.org/2009/11/massive-infection-takes-over-body-after.html
::
::
die männerbündisch-kultische Penis-Umgestaltung hat lebenslange anatomische Folgen, und zwar nachteilige:
Intact or Circumcised: A Significant Difference in the Adult Penis
zu finden bei
PEACEFUL PARENTING
d. i.
drmomma.org
http://www.drmomma.org/2011/08/intact-or-circumcised-significant.html
::
::
Amerikas Beschneidungspraxis begann nicht erst im Kalten Krieg, sondern wurzelt im offensichtlich transatlantisch zu betrachtenden Viktorianischen Zeitalter, das von Sexualfeindlichkeit und Aberglaube geprägt war.
Kinderfeindliches Erziehungsziel war die Dressur in so etwas wie ein frommes, patriotisches und anständiges sexuelles Wohlverhalten. An den Genitalien herumzuspielen kann, wer weiß, die englische oder amerikanische Zivilisation zum Einsturz bringen und zieht sicherlich schlimme Krankheiten heran.
Körperlichkeit musste sogar davon frei werden, dem Säugling die Brust zu geben (and actively discouraged breastfeeding), ja bereits die Geburt wurde pathologisiert und medikalisiert (part of the same movement that pathologized and medicalized birth).
Zum Fortschritt gehörten das saubere technokratische US-amerikanische Mannsbild mit sauberem technokratischem US-amerikanische Penis sprich beschnittenem Penis:
Ebenfalls bei
PEACEFUL PARENTING
The Case Against Circumcision
By Paul M. Fleiss, M.D., M.P.H.
… Circumcision started in America during the masturbation hysteria of the Victorian Era, when a few American doctors circumcised boys to punish them for masturbating. Victorian doctors knew very well that circumcision denudes, desensitizes, and disables the penis. Nevertheless, they were soon claiming that circumcision cured epilepsy, convulsions, paralysis, elephantiasis, tuberculosis, eczema, bed-wetting, hip-joint disease, fecal incontinence, rectal prolapse, wet dreams, hernia, headaches, nervousness, hysteria, poor eyesight, idiocy, mental retardation, and insanity.
In fact, no procedure in the history of medicine has been claimed to cure and prevent more diseases than circumcision. As late as the 1970s, leading American medical textbooks still advocated routine circumcision as a way to prevent masturbation. The antisexual motivations behind an operation that entails cutting off part of the penis are obvious.
The radical practice of routinely circumcising babies did not begin until the Cold War era. This institutionalization of what amounted to compulsory circumcision was part of the same movement that pathologized and medicalized birth and actively discouraged breastfeeding. …
http://www.drmomma.org/2009/11/case-against-circumcision.html
::
::
die dem Beschneidungstrauma nachfolgende, patriarchalisch-wunschgemäß gestörte Mutter-Kind-Bindung zeitigt, wenig verwunderlich, eine Störung des anthropologisch in jeder Hinsicht überlebenswichtigen Brustnuckelns.
Störung beim Brust zu geben sollte man eigentlich zu den Beschneidungskomplikationen rechnen:
Circumcision Increases Breastfeeding Complications
Source: Journal of Human Lactation 19(1), 2003.
Mothering News Bulletin 2005.
http://www.drmomma.org/2009/11/circumcision-leads-to-breastfeeding.html
The Effects of Circumcision on Breastfeeding
http://www.drmomma.org/2009/12/effects-of-circumcision-on.html
Breastfeeding & Circumcision
http://www.drmomma.org/2009/11/breastfeeding-circumcision.html
::
::
Dezember 26, 2013 um 7:42 am
::
Beschneidung von Neugeborenen, Betäubung mit EMLA-Salbe.
Juli 2013. Gegen die Untätigkeit des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) legte die Anästhesistin Birgit Pabst beim beim Bundesministerium für Gesundheit Fachaufsichtsbeschwerde ein
… Zwar wurden bei der Anhörung vor dem Rechtsausschuss auch Zweifel angemeldet. So hatte etwa der Jurist Reinhard Merkel von der Universität Hamburg, Mitglied im Ethikrat, darauf hingewiesen, dass eine australische Studie von 2012 zu dem Schluss gekommen war, die Wirkung von Emla sei nicht ausreichend für eine lokale Betäubung bei der Beschneidung Neugeborener. Und Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, hatte festgestellt: „Es geht nicht um Schmerzlinderung, sondern es geht um Schmerzvermeidung.“
Die Stellungnahme des Kardiologen vom Jüdischen Krankenhaus aber war für die Mehrheit im Rechtsausschuss und letztlich im Bundestag offenbar überzeugend. Die Beschneidung von Neugeborenen am achten Tag nach der Geburt, so ihr Eindruck, lässt sich nach den ärztlichen Regeln der Kunst vornehmen – inklusive einer ausreichenden Anästhesie. Sonst wäre sie im Rahmen des neuen Gesetzes eigentlich nicht legal.
Das aber stellt eine Anästhesistin aus Schwentinental bei Kiel in Frage. Im Beipackzettel des Medikaments ist Birgit Pabst auf einen seltsamen Umstand gestoßen. Dort heißt es: „Emla sollte bei Kindern unter 12 Jahren nicht auf der genitalen Schleimhaut angewendet werden. Bei der Beschneidung von Neugeborenen hat sich die Anwendung von 1 g Emla allerdings als unbedenklich erwiesen.“ Eine entsprechende Formulierung enthalten auch die Fachinformationen für den Arzt.
Dieser Unbedenklichkeitshinweis lässt sich so interpretieren, dass es sich bei der Anwendung zur Beschneidung um eine zugelassene Indikation handelt, sagt die Ärztin. Demnach rät der Hersteller also von einem Einsatz ab, wie er bei einer Beschneidung vorgenommen wird – außer es handelt sich eben um eine Beschneidung.Geklärt werden muss nun allerdings, wie es sich bei der Haftungsfrage verhält, wenn ein nichtärztlicher Beschneider den Eingriff vornimmt. …
Erst auf hartnäckiges Nachfragen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informierte die Behörde die Anästhesistin schließlich darüber, wie es zu dem Unbedenklichkeitshinweis gekommen war. Er beruht auf einer Doktorarbeit an der University of Toronto, Kanada, aus dem Jahre 1995, die von dem jüdischen Kinderarzt und Musiker Gideon Koren betreut wurde. 1997 wurden die Daten im New England Journal of Medicine veröffentlicht. …
„Eine einzige, winzige, von der Pharmaindustrie unterstützte Doktorarbeit, die weiche Parameter verwendet, reicht sicher nicht aus, um einen solchen Unbedenklichkeitshinweis auf den Beipackzettel zu schreiben“, sagt Pabst. „Die Formulierung entspricht meiner Meinung nach außerdem einer Indikationserweiterung. Und dafür muss nach Arzneimittelrecht ein eigener vollständiger Zulassungsantrag gestellt werden. Das ist hier nicht passiert.“
Als ausreichende Grundlage einer Indikationserweiterung würde auch Jürgen Windeler vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) diese eine Studie nicht betrachten. „Es ist schon merkwürdig, dass die Creme für Kinder unter 12 Jahre nicht auf der genitalen Schleimhaut angewendet werden soll, aber bei neugeborenen Jungen schon“, wundert sich Windeler. …
Pabst weiß wovon sie spricht, seit 26 Jahren arbeitet sie als Anästhesistin. … Im Juli schließlich legte sie Fachaufsichtsbeschwerde beim Bundesministerium für Gesundheit gegen die Untätigkeit des BfArM ein.
Einige Tage darauf wurden neue Beipackzettel und Fachinformationen veröffentlicht, in denen der Hinweis, die Verwendung bei der Beschneidung Neugeborener sei unbedenklich, fehlt. Lediglich in den Fachinformationen wird nun recht ausführlich auf die kanadische Studie hingewiesen, allerdings ohne Angabe des relativ hohen Alters der Studie. …
Markus C. Schulte von Drach
Fragwürdige Betäubung
Süddeutsche 19.08.2013
http://www.sueddeutsche.de/wissen/beschneidung-von-neugeborenen-fragwuerdige-betaeubung-1.1747655
::
::
Jurist Holm Putzke, der sich im Interesse einer erfolgreichen globalen Abschaffung jeder rituellen MGM (und FGM) zur jüdischen Mundbeschneidung die Wertung ‚widerlich‘ hätte sparen sollen und welcher der nett gemeinten aber leider irrigen Annahme ist, die Metzitzah B’Beh sei in Deutschland verboten, erkennt, dass die alleinige Verwendung von EMLA rechtswidrig ist:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ändert Fachinformation: EMLA-Salbe bei Zirkumzisionen ungeeignet
Die EMLA-Salbe ist für eine wirksame Schmerzbehandlung bei Zirkumzisionen ungeeignet (vgl. dazu den Beitrag von Markus C. Schulte von Drach, Fragwürdige Betäubung, in: Süddeutsche Zeitung vom 19. August 2013). Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat kürzlich darauf reagiert und seine Fachinformationen geändert. Auch der Arzneimittelhersteller hat reagiert und die Hinweise zum Gebrauch von Emla bei einer Beschneidung von Jungen auf dem Beipackzettel entfernt.
Rechtlich stellt sich die neue Situation wie folgt dar: Wird EMLA-Salbe gleichwohl als einziges Betäubungsmittel eingesetzt, erfolgt eine Zirkumzision nicht lege artis. Es handelt sich deshalb um einen Verstoß gegen § 1631d BGB, was den Eingriff rechtswidrig macht.
http://www.holmputzke.de/index.php/aktuelles
::
Dezember 26, 2013 um 9:59 am
Plenarprotokoll 17/189
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012
Volker Beck (Köln)
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
… Eine Beschneidung ist – da haben Sie recht, Herr Petermann – wie jede Operation oder Impfung eine Körperverletzung. Durch rechtswirksame Einwilligung wird sie aber gerechtfertigt und ist damit eben nicht strafbar. Deshalb muss man fragen: Dürfen Eltern in dieser Situation für ihr Kind rechtswirksam einwilligen? Im freiheitlichen Staat treffen nämlich die Eltern die Entscheidungen für das Kindeswohl in den Grenzen der Rechtsordnung.
Zum Kindeswohl gehört – da unterscheide ich mich von Ihnen, Herr Petermann – einerseits die Gesundheit und der Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Kindes, andererseits aber auch das Recht des Kindes, als gleichberechtigtes und vollwertiges Mitglied einer Religionsgemeinschaft, der die Familie angehört, aufzuwachsen.
Religionsfreiheit heißt nämlich nicht Freiheit von Religion, sondern Freiheit in religiösen Angelegenheiten.
Bei der Abwägung muss auch die Bedeutung des Eingriffs bewertet werden. Er ist in der Tat irreversibel, aber doch vergleichsweise gering – eine gesundheitliche Schädigung ist nicht die Folge -, und er wird auch aus anderen Gründen, zum Beispiel aus prophylaktischen und hygienischen Erwägungen, bei Kindern und Erwachsenen vorgenommen. …
Marlene Rupprecht (Tuchenbach)
SPD
Herr Kollege Beck, Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht schon 1968 festgestellt hat, dass Kinder Grundrechtsträger sind, und zwar ohne Einschränkung; man hat das nicht am Alter festgemacht. Außerdem haben wir die UN-Kinderrechtskonvention im letzten Jahr in diesem Hause mit breiter Mehrheit in inländisches Recht umgesetzt. In Art. 24 Abs. 3 der UN-Kinderrechtskonvention steht eindeutig, dass die Vertragsstaaten alles versuchen, um Bräuche, die Kinder verletzen, zu beseitigen.
Wir haben im Jahr 2000 hier im Hause nach langer Diskussion mit großer Mehrheit beschlossen, dass Eltern ihre Kinder gewaltfrei erziehen müssen. Damit haben wir zum ersten Mal Kinder als Rechtssubjekte in ein Gesetz aufgenommen. Das heißt, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben. Das gilt auch für die religiöse Erziehung.
Man nimmt niemandem das Recht, Kinder religiös zu erziehen. Im Gegenteil: Es ist Aufgabe der Eltern, Kinder wertorientiert zu erziehen und sie auf das Leben in dieser Gesellschaft vorzubereiten. Aber wir haben den Grundsatz der Gewaltfreiheit. Ich frage mich, wie Sie diesen Antrag mit der UN-Kinderrechtskonvention und den Grundrechten vereinbaren wollen.
Ich glaube, dass eine ehrliche Diskussion stattfinden muss. Meine Bitte an die Kollegen ist: Wenn wir uns in der Sommerpause mit diesem Thema beschäftigen, sollten wir nicht vorschnell nur auf die Menschen in unserem Land schauen, die ihre Auffassung laut genug äußern. Man sollte auch auf all diejenigen schauen, die sich nicht äußern, für die wir hier aber im Parlament sitzen, nämlich auf die Kinder. Ihnen müssen wir klar zur Seite stehen und eine Stimme geben, wenn es um solche gesellschaftlichen Entwicklungen geht.
Ich hoffe, Sie stimmen mir zu, dass alles, was wir hier tun, auf dem Boden des Grundgesetzes stehen muss. Das ist die Basis all unseres Handelns. Ich bitte die Regierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Deshalb meine Frage an Sie: Wie wollen Sie dieses Gesetz mitgestalten, wenn Sie sich schon jetzt im Voraus festlegen, dass in dem Gesetz eine Straffreiheit vorgesehen werden soll?
Volker Beck (Köln)
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Ich sehe meine Rechtsposition – dazu komme ich noch – in völligem Einklang mit den Normen der UN-Kinderrechtskonvention. …
Es geht darin um die Gesundheit der Kinder und um ihren Schutz vor Beeinträchtigungen durch religiöse Bräuche. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch die Beschneidung liegt meines Erachtens jedoch nicht vor. Es handelt sich um eine Beeinträchtigung, die keinen pathologischen Befund beinhaltet.
Sie haben außerdem gesagt, Kinder müssten das später als Erwachsene selbst entscheiden. Diese UN-Konvention schützt aber ausdrücklich Kinder vor religiöser Diskriminierung, also auch vor der Diskriminierung, die damit einhergeht, Jude oder Muslim in unserer Gesellschaft zu sein.
Sie dürfen nicht übersehen, dass der Beschneidungsbefehl in der jüdischen Religion und im islamischen Glauben fundamental ist. Die Begründung des Bundes Gottes mit dem Volk Israel und Abraham in Genesis 17 beginnt mit dem Befehl an Abraham, die Kinder des Volkes Israel zu beschneiden, sobald sie acht Tage alt sind. – Da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln, Frau Kollegin Rupprecht.
Es ist im Rahmen des Grundrechtsausgleichs mit zu erörtern, welchen Stellenwert der Beschneidungsbefehl für diese Religion hat. Und da kommen wir zu dem Ergebnis: Es handelt sich um den ersten Befehl Gottes, der für diese Religion gilt, und er ist das Fundament des Glaubens aller abrahamitischen Religionen. Damit hat er einen sehr hohen Stellenwert. Ein Verbot der Beschneidung jüdischer und muslimischer Kinder würde faktisch bedeuten: Jüdisches Leben und islamisches Leben sind in Deutschland auf Dauer legal so nicht möglich. Es geht um eine Abwägung der Grundrechte. Auf der einen Seite ist die Frage: Zu welchen Beeinträchtigungen führt der Eingriff bei dem Jungen ohne Krankheitsbefund, wenn er medizinisch korrekt durchgeführt wird? Es sind relativ geringe Beeinträchtigungen. Auf der anderen Seite ist die Frage: Ist die Religionsausübung überhaupt noch möglich, wenn wir die Beschneidung verbieten würden? – In dieser Abwägung komme ich zu dem Ergebnis, dass dies von den Eltern im Sinne des Kindeswohls entschieden werden muss.
Ich halte es in meiner Gedankenwelt für möglich, dass es eine Entscheidung zum Wohle des Kindes ist, es im Sinne der jüdischen oder der muslimischen Religion aufzuziehen. …
Klicke, um auf 17189.pdf zuzugreifen
http://offenesparlament.de/plenum/17/189/debatte/88894
Dezember 26, 2013 um 10:20 am
Beschneidung: Keine ergebnisoffene Beratung
Dtsch Arztebl 2013; 110(13): A-616 / B-548 / C-548
::
Zahlreiche Ärzteorganisationen haben sich gegen eine Legalisierung der religiösen Beschneidung von Jungen ausgesprochen, unter anderem der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte und der 71. Bayerische Ärztetag, wie das DÄ berichtete . . .
Von vier Fünfteln der im Rechtsausschuss geladenen Sachverständigen war vorab aus ihrer Funktion oder ihren Veröffentlichungen bekannt, dass sie einer Legalisierung der Beschneidung das Wort reden würden. Eine „Mehrheit“, die sich „für den Regierungsentwurf“ aussprechen würde, war also bereits durch diese Vorauswahl gegeben. Auch die Vermeidung der Einladung beispielsweise eines fachkompetenten Anästhesisten, der die Äußerungen der operativ tätigen Kollegen zur Schmerzbehandlung hätte beleuchten können, lässt zumindest die Vermutung aufkommen, dass es bei der Anhörung im Rechtsausschuss nicht um eine ergebnisoffene Beratung ging. …
Dr. Birgit Pabst
http://www.aerzteblatt.de/archiv/136479/Beschneidung-Keine-ergebnisoffene-Beratung
::
::
Von vier Fünfteln der im Rechtsausschuss geladenen Sachverständigen war vorab aus ihrer Funktion oder ihren Veröffentlichungen bekannt, dass sie einer Legalisierung der Beschneidung das Wort reden würden. Eine „Mehrheit“, die sich „für den Regierungsentwurf“ aussprechen würde, war also bereits durch diese Vorauswahl gegeben.
http://www.beschneidungsforum.de/index.php?page=Thread&threadID=2345
::
Dezember 27, 2013 um 12:57 pm
::
Rabbiner: Beschneidungsverbot in Europa vom Tisch
Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, habe den Rabbinern zugesichert, dass es kein solches Beschneidungsverbot geben werde. Dabei habe Jagland klargestellt, dass die Beschneidung von Knaben im Gegensatz zur Genitalverstümmelung von Mädchen keine Verletzung der Menschenrechte sei, wie der Vizepräsident der Rabbinervereinigung, Yaakov Dov Bleich, am Dienstag in Berlin sagte.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hatte die Beschneidung kleiner Jungen zusammen mit der genitalen Verstümmelung von Mädchen als Grund „besonderer Besorgnis“ bezeichnet.
Zu der Konferenz waren rund 200 Rabbiner aus ganz Europa für drei Tage in Berlin zusammengekommen. Zum 75. Jahrestag der Pogromnacht wollten sie damit auch ein Signal für das wiedererstarkte jüdische Leben in Europa und vor allem in Deutschland setzen.
„Ohne Beschneidung ist jüdisches Leben nicht denkbar“, sagte Bleich. „Die Beschneidung ist kein Recht, sondern seit 3700 Jahren Teil unseres Lebens.“ In Deutschland sei der Konflikt mit einem Gesetz des Bundestages gelöst worden. Auch das in Polen angekündigte Schächtverbot bedrohe die Grundlagen des Judentums. Eine Einschränkung jüdischen Lebens in einem Land sei eine Bedrohung für alle Juden in Europa.
Unter dem Motto „Die Familie – Der Rabbiner – Die Gemeinde“ hatte die 28. Vollversammlung der Europäischen Rabbinerkonferenz, der rund 700 orthodoxe Geistliche angehören, über religiöse Fragen diskutiert. Dabei ging es unter anderem um das Verhältnis zum Großrabbiner in Israel sowie den Schutz jüdischer Frauen, deren Ehemänner eine religiöse Scheidung verweigern.
aktuell.evangelisch
13.11.2013
http://aktuell.evangelisch.de/artikel/89926/rabbiner-beschneidungsverbot-europa-vom-tisch
::
::
Jagland: „Es gibt keinen Grund, Beschneidung zu verbieten“
„Es ist Teil des jüdischen Lebens und die Erlaubnis daher auch Grundlage für die Möglichkeit, als Jude ein jüdisches Leben in Europa zu leben“, ergänzte der frühere norwegische Ministerpräsident und Außenminister. „Es gibt keinen Weg für Europäer zu sagen: Das muss geändert werden.“
Jagland bezeichnete den Aufschrei nach einer Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats als „Missverständnis“. Vor gut einem Monat hatten die Abgeordneten ein Papier zu Kinderrechten verabschiedet, in dem unter anderem die religiös motivierte Beschneidungen von Jungen wie auch die Genitalverstümmelung von Mädchen als besorgniserregend bezeichnet wurden. Die Resolution war in der jüdischen Gemeinschaft auf Widerstand gestoßen. Jagland distanzierte sich daraufhin von dieser Resolution.
Dem Europarat sei es ein wichtiges Anliegen, Religionsfreiheit zu schützen, sagte Jagland. Gleichzeitig nahm der Sozialdemokrat die Resolution der Parlamentarischen Versammlung in Schutz. Es sei nie beabsichtigt gewesen, Beschneidung zu verbieten. Das Papier wolle nur darauf aufmerksam machen, dass ärztliche Standards eingehalten werden. Es sei auch nie beabsichtigt gewesen, die Beschneidung mit Genitalverstümmelung bei Mädchen gleichzusetzen, sagte Jagland.
Der Europarats-Generalsekretär war am Montagabend zur Mitgliederversammlung der orthodoxen Europäischen Rabbinerkonferenz in Berlin eingeladen, die noch bis Dienstag in Deutschland tagt. Jagland sagte, es sei ihm ein Anliegen, den Rabbinern zuzusichern, dass Religionsfreiheit besonders für Juden vom Europarat geachtet werde. Gleichzeitig wollte er bei seiner Rede deutlich machen, dass Antisemitismus mit europäischen Werten nicht vereinbar sei. „Wir beobachten wieder wachsenden Antisemitismus in Europa“, sagte Jagland. „Ich bin hier, um zu sagen, dass wir das bekämpfen.“
aktuell.evangelisch
11.11.2013
http://aktuell.evangelisch.de/artikel/89875/jagland-es-gibt-keinen-grund-beschneidung-zu-verbieten
::
Januar 26, 2014 um 1:33 pm
–
–
Am 12.12.2012 wurde die Werteordnung des Grundgesetzes geknackt. Jungen dürfen gesundheitlich beschädigt werden und Mädchen nicht, der Himmel selbst will das so oder jedenfalls der allmächtige Elternwille. Vorbereitend wurde dazu der Deutsche Ethikrat nutzbar gemacht.
Dort durfte der irgendwie sozialethisch kompetente sowie theologisch ausgebildete Prof. Dr. theol. Peter Dabrock (Erlangen) das alles ganz anders sehen und am 23.08.2012 wie folgt orakeln:
Sozialethische Gesichtspunkte der aktuellen Debatte um die religiös motivierte Beschneidung nicht-einwilligungsfähiger Jungen
Die Jungen seien ohne Weiteres dem Bereich des wissenschaftlich definierbaren Begriffs von Gesundheit und Kindeswohl zu entziehen und ganz den ggf. kulturell vormodern gebliebenen sowie am Kinderkörper heilssichernde genitale Verstümmelungen anbringenden Stämmen auszuliefern:
Es geht vielmehr darum, dass in der Mitte einer Gesellschaft, die im Ganzen immer säkularer wird, zwei Religionsgemeinschaften angekommen sind, die ihren Glauben – für die säkulare Mehrheit – verstörend anders, leiblich einschneidend erleben und bezeugen, als es das Christentum, vor allem das bürgerlich geprägte Christentum, tut. Mehr Säkularität und intensiverer Ausdruck einer als fremd erlebten Religion – in dieser Konstellation steckt viel Sprengstoff, der offensichtlich an einem Urteil in die Luft gegangen ist, das wenig bis gar kein Verständnis für die existentielle Bedeutung von Glauben mehr hat. …
Zum Kindeswohl können wir Menschenkinder gar nichts Genaues wissen. Die Beschneidung, so Dabrock, sei durchaus harmlos. Eltern bestimmen, was für das Kind gut ist:
3. Der nicht bestimmbare Kern der Debatte: das Kindeswohl
… Laienhaft formuliert: Die Eingriffsstiefe dieser tatbestandlichen Körperverletzung ist verfassungsrechtlich nicht als kategorisch inkompatibel mit dem Kindeswohl zu behaupten, das erstrangig durch das Elternrecht der Erziehung, auch der religiösen, umgesetzt wird. Lassen Sie mich über das verfassungsrechtsdogmatisch von Herrn Kollegen Höfling überzeugend Ausgeführte hinaus an einige Argumente in der Debatte erinnern, die mich bis jetzt überzeugen, dass Kindeswohl und aus religiösen Gründen vorgenommene Beschneidung an nicht-einwilligungsfähigen Jungen nicht unvereinbar sind. …
Dabrock scheint die weltweit reichlich vorhandenen Erkenntnisse zu den prinzipiellen gesundheitlichen, psychischen und sexuellen Schädigungen der medizinisch unnötigen Zirkumzision nicht zu kennen:
Uns fehlt für ein gesicherteres ethisches und juristisches Urteil eine solide Grundlage medizinischer Daten. Könnten wir sicher sagen: „Die Beschneidung ist medizinisch ganz unproblematisch“, dann hätten noch viel mehr Menschen den Eindruck, dass die Entscheidung für oder gegen eine Beschneidung an Kindern eine Frage des ästhetischen oder religiösen Geschmacks sei. Und umgekehrt: Wüssten wir sehr klar, dass selbst eine lege artis durchgeführte Beschneidung massive Traumatisierungen und Nebenwirkungen zur Folge hätte, wäre die gegenteilige Konsequenz zu erwarten. Aber so ist es nicht.
Wir haben viele Studien, wir haben allerlei Empfehlungen. Aber von außen beobachten wir einen Streit der Schulen, deren Publikationen offensichtlich von den entweder religiös oder säkular motivierten Ambitionen ihrer Verfasser geprägt sind. Die einen reden von schweren Traumata, die anderen von zahlreichen Nebenwirkungen (ohne zu diskutieren, ob diese auch bei lege artis durchgeführten Zirkumzisionen eintreten würden), die dritten von medizinischen Vorteilen und Public-Health-Empfehlungen, die aber bekanntlich für andere Weltgegenden gegeben wurden. …
Wenn eine nicht von Interessen geleitete Datenlage kaum zu finden ist, wie geht man mit diesem Interim-Zustand um? …
4. Fazit und rechtspolitischer Ausblick
1. Es wird bunter, aber auch spannungsvoller.
…
Aufklärung und informierte Zustimmung setze ich voraus.
Ausgleich zwischen medizinischen und rituellen Gesichtspunkten
…
Nachgewiesen wirkungsvolle schmerztherapeutische Maßnahmen
Schnell die Kleinsten genitalverstümmeln, denn die etwas älteren Kinder zwangsbeschneiden will der Schönredner dann doch nicht unbedingt:
Dem Vorschlag des Kollegen Höfling, ein Vetorecht für ältere Jungen zu etablieren, kann ich ebenfalls viel abgewinnen.
…
Das Bundesverfassungsgericht einzubeziehen, gefährdet für Peter Dabrock offensichtlich die gesellschaftliche Harmonie:
Inhalt und Art der Debatte sind ein Auftrag an das Parlament, nach gesellschaftlichem und nach Rechtsfrieden zu suchen. Das ist seine Aufgabe – und nicht die des Verfassungsgerichts. Ich finde es eher beunruhigend, wenn ausgerechnet aus dem Parlament gen Karlsruhe gerufen und geblickt wird. …
So lassen sich Kinderkörper und Rechtsstaat elegant kaputtquatschen. Das werdende europäische Kalifat darf das Penis-Design seiner Gehorsamspflichtigen festlegen, Stammvater Abraham verfügt wieder ganz über die Genitalien seines kindgewordenen Besitzes und auch alle anderen Eltern dürfen bei der Male Genital Mutilation (MGM) mitmachen. Die Legalisierung der FGM Typ Ia (und ggf. auch Typ IV) wird zeitnah folgen, Typ Ib bekommen die Schafiiten vielleicht ja auch noch hin.
Klicke, um auf plenarsitzung-23-08-2012-dabrock.pdf zuzugreifen
–
–
–
DEUTSCHER ETHIKRAT
Religiöse Beschneidung
Öffentlicher Teil der Plenarsitzung am 23. August 2012
http://www.ethikrat.org/sitzungen/2012/religioese-beschneidung
–
–
Januar 26, 2014 um 6:42 pm
::
DEUTSCHER ETHIKRAT
8-day old Jacob Chai, son of Avigdor & Batsheva Eskin
http://shelby.tv/video/youtube/xTxD6l-8ppw/-the-circumcision-of-jacob-chai-uncut-cut-version
::
Einzig der Hamburger Rechtsphilosoph Reinhard Merkel befand, solche Beschneidung seien nach geltendem Gesetz „rechtswidrig.“ Vor allem die Beschneidung ohne Betäubung sei „schmerzhaft und qualvoll“ für den Jungen, so Merkel, und deshalb „rechtlich wie ethisch inakzeptabel“.
Er warnte vor einem „jüdisch-muslimischen Sonderrecht“ und einem „Sündenfall des Rechtsstaates“ …
Die Mehrheit der Experten sprach sich am Ende für die jüdische und muslimische Tradition aus und forderte eine rasche gesetzliche Regelung, die sie straffrei stellt. Sie knüpften sie aber auch an bestimmte Auflagen: Notwendig sei eine umfassende Aufklärung und die fachgerechte medizinische Ausführung. Die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten sollte erforderlich sein, der Einsatz von schmerzmindernden Mitteln erlaubt werden.
aus: Ohnmacht im Diskussionssaal
von: Elisabeth Gamperl / Raphael Sartorius
in: taz 23.08.2012
http://www.taz.de/!100243/
::
„The Circumcision of Jacob Chai“ –
Was Leo Latasch vor dem ETHIKRAT nicht zeigte
http://www.ethikrat.org/ueber-uns/mitglieder/leo-latasch
EXCLUSIVE INTERVIEW: Circumcision! Baby’s Father Speaks Out (Uncut Version)
[Interview reacts to controversial video „The Circumcision of Jacob Chai“ @ youtu.be Avigdor Eskin, Jacob’s father, speaks out on circumcision anti-semitism – using logic, emotions, Biblical sources. „It’s a waste of time even to refer to such statements of sick people. What’s important is that this [circumcision] was the 1st commandment God gave Abraham. Everyone who has a Bible can open it and read.” (From interview, Avigdor Eskin, former Soviet refusenik, living in Israel over 30 years.)
http://www.jewishheritagemonth.com/anti-semitism/exclusive-interview-circumcision-babys-father-speaks-out-uncut-version-video.php
http://www.jewishheritagemonth.com/tag/avigdor
Video über die orthodoxe Beschneidung von Jacob Chai (Israel)
Prof. Dr. Leo Latasch zeigte dem Ethikrat am 23.8.2012 eine kurze Sequenz aus dem folgenden Video. Die Metzitzah b’peh bei 3:40 hat er dem Ethikrat allerdings erspart. Der Vater des Jungen ist ein konservativer Journalist in Israel: Avigdor Eskin.
…
Bei 3:40 des Videos „Circumcision of Jacob Chai“ nimmt der Beschneider (Mohel) einen Schluck Wein in seinen Mund. Zwischen 3:43 und 3:45 saugt er die Beschneidungswunde aus, das ist die sog. Metzitzah b’peh (das Aussaugen mit dem Mund).
http://www.beschneidungsforum.de/index.php?page=Thread&postID=767
::
Ewiggestrig und rechtsrevolutionär, Eskin will die völkische Sezession nach dem Beispiel der südafrikanischen Apartheid, Mohammed in Medina machte es ähnlich:
Avigdor Eskin
http://en.wikipedia.org/wiki/Avigdor_Eskin
::
Fifteen years after casting a death curse on Yitzhak Rabin, Avigdor Eskin is satisfied with the way his views are spreading. Now, to further his ideological and business interests, he is allying with white segregationists in South Africa
After a year of joint activity, disagreements arose between Eskin and Kahane, however. People who belonged to Kach then say Eskin tried to promote a more elitist line and to use the movement’s racist ideology to appeal to more educated populations, whereas Kahane preferred the support of the masses. …
Eskin insists that „even the blacks would now prefer the apartheid regime to the present anarchy.“ His support of the whites‘ cause is for humanitarian reasons, he claims, and stems from their longstanding sympathy for Israel: They are natural partners to the struggle of the Jewish people, he says, citing Israel’s close ties with the apartheid regime in the 1970s and ’80s.
aus: „We won“
von: Shay Fogelman
in: haAaretz 05.11.2010
http://www.haaretz.com/weekend/magazine/we-won-1.323092
::
Leo Latasch, Mitglied des Ethikrates/der Ethikkommission, und in Verbindung mit dem Zentralrat hat das Video des Beschneidung des jaob chai bei der Vorführung so gestoppt, dass die Meziza nicht zu sehen war (obwohl Leute, die das Video angesehen haben, davon berichtet haben, dass es zur Meziza gekommen sei.A ls ich es mir ansehen wollte, war es nur noch ein privates Video).
http://blasphemieblog2.wordpress.com/2013/04/16/metzitzah-be-peh-wir-befurworten-dies-nicht/
::
Herr Leo Latasch hat doch im deutschen Ethikrat ein Video gezeigt, das eine Metzitzah B’peh zeigt. Damit sich aber keiner empört, zeigte er nur eine gekürzte Version, bei dem das „Nuckeln“ nicht mehr gezeigt wurde.
http://www.freitag.de/autoren/ebertus/april-april-nix-mit-religion
::
Frankfurter Allgemeiner
September 3, 2012
Ethikrat
Jacobs Beschneidung
Von Friederike Haupt
Auch Jacobs Beschneidung ist nach wie vor im Internet zu sehen. Das Video, aus dem Latasch fünfzig Sekunden zeigte, dauert im Original allerdings acht Minuten und acht Sekunden.
Frankfurter Allgemeiner (edited Google translation)
September 3, 2012
Ethics Council
Jacob’s circumcision
By Frederike Haupt
Jacob’s circumcision may still be seen on the Internet. The video Latasch showed lasts fifty seconds, but in the original eight minutes and eight seconds.
Foreskin torn from the glans at 3:09, sliced off at 3:24, metzitzah b’pen at 3:40.
http://circumstitionsnews.blogspot.de/2012/09/frankfurt-doctors-circumcision-video.html
::
::
::
BT (Denmark)
20. januar, 2014
Danske læger: Omskæring af drenge er lemlæstelse
Af Jens Anton Havskov
Nu tager lægerne bladet fra munden: Omskæring er et overgreb og bør forbydes
De alment praktiserende læger slår nu en tyk streg i sandet på et i mere end én forstand følsomt område: Omskæring af drenge er det samme som lemlæstelse, med mindre der er særlige medicinske grunde til det.
Det fastslår Dansk Selskab for Almen Medicin, DSAM, i et høringssvar til Sundhedsstyrelsen, som har fastsat en sidste frist til tirsdag 21. januar til at komme med indvendinger og kommentarer til et nyt revideret udkast til styrelsens »Vejledning om omskæring af drenge«. …
Morten Frisch, overlæge, dr.med, ph.d. og professor, er en af de markante fortalere mod omskæring. Han har forsket i emnet og har bl.a. udgivet en artikel i 2011, der vakte international opsigt. I artiklen gør han rede for de mange negative følger, omskæring har eller kan have. Ikke blot fysisk men også psykisk.
Morten Frisch siger til BT:
– Det er epokegørende, at de praktiserende læger nu for første gang går ud og fastslår, at omskæring som udgangspunkt er det samme som lemlæstelse. Det er et meget vigtigt signal, og det kan meget vel være begyndelsen til enden for rituel drengeomskæring i Danmark.
Cand.jur. Hans Jørgen Lassen har gennem sit speciale blotlagt, at Danmark bevæger sig på kanten af både dansk lov og internationale konventioner ved at tillade omskæring. Sammen med Morten Frisch har han – i lighed med DSAM – sendt et høringssvar til Sundhedsstyrelsen. De to skriver bl.a.:
– Omskæring af raske drenge, der ikke kan sige fra, er en krænkelse af deres kropslige og seksuelle integritet. Der er ingen principiel forskel på at skære i kønsorganerne på en lille pige og på en lille dreng. Begge dele krænker barnets ret til selv at bestemme over egen krop. Dette var også konklusionen i to resolutioner fra efteråret 2013 fra henholdsvis de nordiske børneombudsmænd og Europarådets parlamentariske forsamling. Ved en gennemgang af danske lovregler på området, som var emnet for Hans Jørgen Lassens speciale på jurastudiet i 2013, blev det klart, at det juridiske grundlag for, at drengeomskæring uden medicinsk indikation ustraffet kan finde sted i Danmark, er tyndt, ja nærmest ikke-eksisterende. …
::
BT (Microsoft translation)
January 20, 2014
Danish doctors: Circumcision of boys is mutilation
by Jens Anton Havskov
Doctors are now speaking out: circumcision is a violation and should be banned
General practitioners have drawn a thick line in the sand on a – in more than one sense – sensitive area: Circumcision of boys is the same as mutilation, unless there are specific medical reasons for it.
The Danish Society of General Medicine, DSAM, has laid this out in a consultation response to the Health Protection Agency, which has set a deadline for Tuesday 21st January to come up with objections and comments to a new revised draft Board „Guidance on Circumcision of Boys“. …
Chief Medical Officer Professor Morten Frisch, MD PhD, is one of the most notable [op]ponents of circumcision. He has researched the topic and has, among other things. published an article in 2011, which aroused international attention. In the article he [went over] the many negative consequences, circumcision has or can have, not only physically but also psychologically.
Morten Frisch says to BT:
„It’s earth-shattering that the practitioners now, for the first time, [have come] out and found at the outset that circumcision is the same as mutilation. This is a very important signal, and it may very well be the beginning of the end for boys‘ ritual circumcision in Denmark.“
Master of Laws Hans Jørgen Lassen has through his specialty exposed that Denmark is moving on the edge of both the Danish law and international conventions by allowing circumcision. Together with Morten Frisch, he has – like DSAM – sent a consultation response to the health protection agency. The two write, inter alia:
„Circumcision of boys who cannot [demur] is a violation of their bodily and sexual integrity. There is no difference in principle between cutting the genitals of a little girl and a little boy. Both violate the child’s right to decide over their own body. This was also the conclusion of the two resolutions in the autumn of 2013 from the Nordic Children’s Ombudsmen and the Parliamentary Assembly of the Council of Europe. Through an examination of Danish legislation in this area, which was the subject of Hans Jørgen Lassen’s thesis at law school in 2013, it became clear that the legal basis for boys‘ circumcision without medical indication being able to take place with impunity in Denmark, is thin, almost non-existent.“ …
http://circumstitionsnews.blogspot.de/search?updated-min=2014-01-01T00:00:00-08:00&updated-max=2015-01-01T00:00:00-08:00&max-results=24
::
::
::
BT
20. januar 2014
Danskerne: Forbyd omskæring
Af Jens Anton Havskov
Syv ud af ti danskere vil have indført forbud mod omskæring af drengebørn. Fuldstændig som det siden 2003 har været ulovligt at omskære piger.
Det klare svar fremgår af en spørgeundersøgelse, som YouGov har udført for MetroXpress i juli 2013.
I undersøgelsen svarer 71 procent ja til, at der bliver indført forbud, mens 17 procent svarer nej. 12 procent ved ikke.
Målingen er lavet i kølvandet på, at sundhedsminister Astrid Krag (SF) slog fast, at regeringen ikke ønsker et forbud mod de omdiskuterede omskæringer, men i stedet lovede at øge tilsynet med dem.
Lena Nyhus, forkvinde for Intact Denmark, der kæmper for at få forbudt omskæring, sagde i forbindelse med undersøgelsen til MetroXpress, at svarene viser, politikerne er ude af trit med befolkningen og virkeligheden:
– Danmark er et land, som normalt går forrest, når det kommer til at beskytte børn. Nu må politikerne på Christiansborg komme med. Der må ikke skæres i piger, der må ikke skæres i hunde eller heste, men der må gerne skæres i drenge. Det strider jo mod enhver fornuft, når vi ved, at man fjerner 10.000-40.000 føleorganer fra penis, når man skærer forhuden af, sagde Lena Nyhus.
BT (Microsoft translation)
January 20, 2014
Danes: prohibit circumcision
by Jens Anton Havskov
Seven out of ten Danes want there to be a ban on the circumcision of baby boys, completing [the law] as it has since 2003 been illegal to circumcise girls.
The clear answer is shown by a survey carried out by YouGov for MetroXpress in July 2013.
In the study 71 percent [attach] Yes to [the question] that there will be a ban, while 17 percent match no. 12 percent do not [take a stand].
The measurement is made in the wake of that health minister Astrid Krag (SF) stated that the Government did not want a ban on the controversial circumcision, but instead promised to increase supervision of them.
Lena Nyhus, chairwoman of Intact Denmark, which is struggling to get circumcision banned, said in connection with the investigation to the MetroXpress, the answers show that politicians are out of touch with the people and reality:
„Denmark is a country which normally takes the lead when it comes to protecting children. Now, the politicians at Christiansborg [Parliament building] come with ‚Do not cut into girls [and] don’t cut into dogs or horses, but there boys may be cut into‘. It is, after all, against all common sense, when we know that [you are] removing 10,000-40,000 sensory nerves from the penis when you cut the foreskin off,“ said Lena Nyhus.
http://circumstitionsnews.blogspot.de/search?updated-min=2014-01-01T00:00:00-08:00&updated-max=2015-01-01T00:00:00-08:00&max-results=24
::
März 14, 2014 um 4:11 pm
::
Die Beschneidung gesetzlich gestatten?
ZIS 10/2012
Von Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg, Bochum
Der Bundestagsbeschluss v. 19.7.2012 fordert von der Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes. Es soll sicherstellen, „dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist“. Und es soll dabei grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter, u.a. das „der körperlichen Unversehrtheit“, berücksichtigen. Wie das? Was erlaubt werden soll, die Abtrennung der Vorhaut, lässt sich nur unter Zurücksetzung, d.h. Nichtbeachtung des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit durchführen. Es zu „berücksichtigen“ heißt doch wohl, an dem Verbot festzuhalten, das aus dem Gesetz folgt. Hier scheint aber gemeint, dass man es nicht ganz außer Acht lassen und der gesetzlichen Ausnahmeerlaubnis, Kindern die Vorhaut abzutrennen, wenigstens Grenzen ziehen soll.
Vorgelegt hat die Bundesregierung Anfang Oktober 2012 einen „Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz“, überschrieben mit „Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“. Vorgeschlagen und zur Diskussion gestellt wird ein Regelungstext, der als § 1631d ins Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen werden soll …
Der Regierungsentwurf sieht es anders. Er regt die Schaffung eines Rechtfertigungsgrundes an, den der Strafrichter verneinen muss, wenn er „durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet“ sieht. Rein theoretisch könnte der Richter über diesen Vorbehalt jede medizinisch unnötige Jungenbeschneidung der Rechtfertigung entziehen. Er müsste nur die Tat dahin gehend bewerten, dass sie als irreversible, riskante und mit erheblichen Schmerzen verbundene Körperverletzung das Kind es wohl gefährde (und tatsächlich beeinträchtige), und zwar in allen Fällen, auch im praktisch wichtigsten Fall der rituellen Beschneidung. Die Entstehungsgeschichte des neuen § 1631d BGB würde uns aber belehren, dass der Richter es so nicht sehen soll. Die Rechtfertigungsnorm durch ein strenges Kindeswohlverständnis, so einleuchtend es auch sei, gegenstandslos machen darf er nicht. Er soll ihr eine Art unwiderlegliche Vermutung des Inhaltes entnehmen, dass jedenfalls eine nach der lex artis durchgeführte rituelle, dem jüdisch-religiösen oder muslimisch-religiösen Zweck dienende Beschneidung das Kindeswohl nicht gefährde. Andererseits: Auf das religiöse Motiv beschränkt sein soll die Rechtfertigung auch wieder nicht. …
Aber angedeutete Empfehlungen zur Zweckbewertung in den Materialien sind keine gesetzlichen Festlegungen. Außerhalb des (religiösen) Kernbereichs ist die in Abs. 1 S. 2 geforderte Wertung im Grunde dem Belieben des Richters überlassen. Er muss keineswegs, aber er kann z.B. die Zwecke der Onanieverhinderung, der Penisverschönerung, der Erleichterung des Waschens oder der Geschwisterangleichung (s.o. I.) missbilligen und die so motivierte Tat bestrafen. Denn bei solcher Zwecksetzung, könnte er sagen, werde die Beeinträchtigung des Kindeswohls durch Raub des sensibelsten Penisteiles von keiner guten Absicht aufgewogen.
Diese Bewertungsfreiheit bedeutet eine große Rechtsunsicherheit. Sie wird vermieden, wenn man dem Motiv überhaupt keine Relevanz gibt. Genau so könnte man, wie unter I. schon gesagt, den Bundestagsbeschluss v. 19.7.2012 verstehen, und seine Sicht der Dinge scheint sich zu verbreiten: Weg von der so überaus heiklen Berufung auf die Religionsfreiheit, …
Die vorgesehene Beschneidungserlaubnis fügt sich ein in einen Komplex von Vorschriften, die im Einzelnen bestimmen, welche Rechte und Pflichten die Eltern haben – im Rahmen ihrer stets „zum Wohl des Kindes“ auszuübenden „Personensorge“. Mit dem Wohl des Kindes ist aber die schwere Verletzung, die ihm der Beschneider antut, gar nicht vereinbar. Die Argumente pro Kindeswohlförderung erweisen sich, wie dargelegt, bei genauerer Betrachtung als nicht stichhaltig. Wenn es in der Familie um jemandes Wohl geht, dann um das der Eltern, die mit der Beschneidung eine religiöse Pflicht zu erfüllen, eine Tradition zu pflegen und vielleicht auch einem Gruppendruck zu gehorchen bestrebt sind. Intuitiv erfassen das auch die Apologeten des Elternrechts auf Kinderbeschneidung, denn den Akzent legen sie immer auf das elterliche Recht, ihre Religion auszuüben, und nicht etwa auf die elterliche Pflicht, ihr Kind zu „pflegen“. Es ist ja schon auf den ersten Blick eine geradezu aberwitzige Annahme, man könne ein Kind dadurch pflegen und seinem Wohl dienen, dass man ihm den sensibelsten Teil seines Geschlechtsorgans, der für das Empfinden sexueller Lust besonders wichtig ist, abschneidet. Die vorgeschlagene Rechtfertigungsnorm fingiert sozusagen die Vereinbarkeit mit dem Kindeswohl für einen Eingriff, ohne sich dazu zu bekennen, dass er eine schwerwiegende Körperverletzung und dem Kindeswohl in Wahrheit abträglich ist. In den langen Ausführungen der Autoren findet sich nirgendwo eine Begründung, weshalb im Normalfall der Beschneidung, den Abs. 1 S. 1 erfasst, die Abtrennung eines wichtigen, schützenden, hochsensitiven gesunden Körperteils von einem gesunden Körper das Kindeswohl nicht sofort beeinträchtige und für die Zukunft gefährde. Es wird dies nur behauptet, indem der Regelungstext die Kindeswohlgefährdung in Abs. 1 S. 2 als Ausnahme hinstellt.
Damit verschleiert der Gesetzentwurf, worum es eigentlich geht: Um eine tatbestandsmäßige Körperverletzung, die in Wahrheit nicht zum Wohl des Kindes erlaubt wird (wie z.B. eine Blinddarmoperation oder wohl auch noch das psychisch indizierte Anlegen der Ohren), sondern – unter Inkaufnahme seiner Minderung – zur Befriedigung der Interessen anderer Personen. Das Kind ist Opfer einer Körperverletzung, die deshalb erlaubt sein soll, weil wichtige Interessen außerhalb seiner Person sie gebieten. In den allermeisten Fällen ist es das Interesse der Eltern an der Erfüllung einer religiösen Pflicht. Das macht die Situation der Eltern mit einer Notstandslage vergleichbar. …
Gar nicht beachtet haben die Autoren des Entwurfs einen zweiten Widerspruch. Ich meine den Wertungswiderspruch zwischen dem geplanten § 1631d BGB und dem schon geltenden § 1631b BGB. Das Einwilligungsrecht, das den Eltern eingeräumt werden soll, bedeutet für sie die Erlaubnis, auf die Begehung einer Körperverletzung (§ 223 StGB) zum Schaden des Kindes hinzuwirken, und für den Beschneider die Rechtfertigung bei der Erfüllung des Tatbestandes. Den Referenten war natürlich eines klar: Sie durften diese Gestattungen nicht an die Voraussetzung binden, dass die Beschneidung, obwohl ohne Heilungssinn, das Wohl des Kindes positiv fördert. …
Dieser Wertungswiderspruch bekräftigt unseren Befund. Anders als bei der gesetzlichen Erlaubnis der Unterbringung geht es bei der für die Beschneidung geplanten nicht um das Interesse des Kindes, um den Schutz und die Förderung seines Wohls. Vielmehr handelt es sich um einen Konflikt von Interessen, den der Gesetzgeber zulasten des Kindes und zugunsten der Eltern entscheiden soll. Die Rechtfertigungsnorm, die diese Entscheidung trifft, sollte sich nicht tarnen als eine Bestimmung, die eine besondere Maßnahme der „Personensorge“ zur „Pflege“ und zum „Wohl des Kindes“ erlaubt.
Darum mussten sich die Referenten mit einer Annahme begnügen, die zwar auch falsch, aber nicht so offensichtlich falsch ist: Die medizinisch unnötige Beschneidung sei im Normalfall kindeswohlneutral, nur ausnahmsweise gefährde sie das Kindeswohl. …
Der Arzt Prof. Dr. Feurle berichtet in der FAZ vom 6.7.2012 von eigenen Erfahrungen, die er in einem Krankenhaus in New Jersey, USA, gemacht hat: „Nach örtlicher Desinfektion musste zunächst die Vorhaut mit der gezähnten Pinzette gefasst und von der Glans gelöst werden. Schon dabei schrien die Kinder erbärmlich. Als die Vorhaut dann mit der gebogenen Schere in mehreren Etappen rings abgeschnitten wurde, schrien die Kinder dermaßen, dass ihnen manchmal der Atem stockte und sie blau im Gesicht wurden. Mit aller Kraft versuchten sie, sich von ihren Fesseln zu lösen“. Später wirkt es sich aus, dass die Beschneidung dem Opfer irreversibel fast 70 % des sensorischen Penisgewebes raubt mit der unweigerlichen Folge eines erheblichen Sensibilitätsverlustes. Es ist abwegig, Misshandlung, Qual und Kindeswohlverletzung mit der Begründung zu bestreiten, die Eltern wollten die Operation zum Besten des Kindes, sie handelten aus Liebe und religiöser Fürsorge. …
Lässt aber der Politiker sich nicht trösten und tritt er an die Öffentlichkeit mit dem Vorwurf, er sei nun infolge der Eigenmacht des Arztes lebenslang genitalverstümmelt, so droht ihm die nächste Belehrung; und zwar die bielefeldtsche Rüge, das sei aber eine „diskreditierende Bezeichnung“, die ja den unschädlichen Akt empörender Weise mit der Genitalverstümmelung von Mädchen gleichsetze „und unter Juden und Muslimen daher tiefe Verbitterung“ auslösen müsse. Aber Betroffenen und Kritikern das Wort „Verstümmelung“ zu verbieten, weil die Beschneidungsbefürworter lieber den gärtnerischen Euphemismus hören und gebrauchen, ist natürlich Unfug. Wer einem Menschen, ob Kind oder Erwachsener, den sensibelsten Teil seines Geschlechtsorgans raubt, der verstümmelt ihn an diesem Organ, wie er durch die Amputation des kleinen Fingers die Hand verstümmeln würde. Dass der Penis für den Geschlechtsverkehr mehr oder weniger tauglich bleibt, wie die Hand zum Greifen, tut nichts zur Sache. Der Geist, in welchem der Akt vollzogen wird, mag ihn in den Augen der Gläubigen zu einer heiligen, einer von Gott gewollten, einer den Bund mit Gott stiftenden Verstümmelung machen, aber er bleibt, was er ist: eine Verstümmelung.
Klicke, um auf 2012_10_ger.pdf zuzugreifen
::
April 21, 2014 um 12:01 am
Bewundernswerte Aktion von Lutz Herzer:
Anzeige gegen EMLA-Hersteller
10.04.2014
[ von der Staatsanwaltschaft wenig plausibel begründet bereits am Folgetag eingestellt. ]
http://www.beschneidungsforum.de/index.php?page=Thread&threadID=4209
Juli 11, 2014 um 7:24 am
Die folgende, zwei Jahre alte Dissertation behandelt die FGM oder weibliche Genitalverstümmelung, doch gibt es das Kapitel Exkurs: Zirkumzision und Männliche Genitalverstümmelung, das auf sieben Seiten Lesenswertes bringt:
Janna Graf: Weibliche Genitalverstümmelung und die Praxis in Deutschland. Hintergründe – Positionen zur Ethik – ärztliche Erfahrungen
2012
„Weltweit werden jedes Jahr mehr als 13 Millionen Jungen Verstümmelungen an ihren Genitalien ausgesetzt, dies entspricht 20 Prozent der Jungen weltweit. Heute leben ungefähr 500 Millionen genitalverstümmelte Männer. Während weibliche Genitalverstümmelung weltweit Entsetzen und große Empörung hervorruft, wird die männliche Form der Genitalverstümmelung, beispielsweise auch in den USA, weitgehend akzeptiert. Der Begriff „male genital mutilation“ (MGM) bzw. männliche Genitalverstümmelung wird sehr oft kritisch betrachtet, da befürchtet wird, FGM könnte verharmlost werden.
…
Doch selbst wenn man demnach das anatomische und medizinische Ausmaß der weiblichen und der männlichen Genitalverstümmelung nicht vergleichen kann, ist der Begriff männliche Genitalverstümmelung zu verwenden, da auch Jungen unfreiwillig Opfer dieses Eingriffs werden und eventuell unter negativen Folgen zu leiden haben. Genitalverstümmelung von Jungen und Männern ist ebenfalls ein Verstoß gegen die Menschenrechte.
…
Wie im Kapitel 2 „Historischer Kontext“ dargestellt, werden die Ursprünge genitaler Verstümmelungen ethnologisch als Blutopfer und Ersatz für Menschenopfer gesehen. Seit jeher werden sie auch durchgeführt um Kontrolle über die Sexualität zu erlangen und zu sichern. Es ist davon auszugehen, dass auch die männliche Genitalverstümmelung ihre Wurzeln in Konzepten sexueller Unterdrückung und Macht hat.
…
Männer, die als Babys beschnitten wurden, sind in der Regel nicht über die Funktion der Vorhaut aufgeklärt, sie wissen oft nicht, wie ein normaler Penis aussieht und funktioniert und wachsen in einem Umfeld auf, in dem fast alle Jungen und Männer beschnitten sind, sodass sie wenig Möglichkeiten haben ein Problembewusstsein zu entwickeln. Auch hier besteht eine deutliche Parallele zur FGM.
Wie bei der weiblichen Genitalverstümmelung erfolgen verstümmelnde Maßnahmen an den männlichen Genitalien weltweit gesehen in den allermeisten Fällen unter katastrophalen hygienischen Bedingungen, sodass die Jungen schwere Infektionen bis hin zu Sepsis und dem kompletten Verlust des Penis erleiden können.
…
Unter den Befürwortern der männlichen Genitalverstümmelung herrscht oftmals die Fehlannahme vor, dass Babys keinen Schmerz fühlen. So erfolgt der Eingriff meist ohne jegliche Anästhesie, und der Schmerz, den die Säuglinge erfahren müssen, wird zum Trauma.
…
Die männliche Vorhaut besitzt eine Vielzahl sensibler Nerven, die durch Beschneidung zerstört werden. Die Vorhaut dient der Eichel als Schutz und erhält deren sexuelle Sensibilität. Drüsen der Vorhaut produzieren Enzyme, die antivirale und antibakterielle Wirkung haben. Die Vorhaut verteilt die Gleitflüssigkeit des Penis beim Zurückziehen auf eine natürliche Weise und stimuliert durch ihre gleitende Ummantelung beim Geschlechtsverkehr den Mann sowie seine Partnerin.
…
Wenn die Eichel ständig freiliegt, verhornt sie und verliert eventuell ihre Sensibilität. Betroffene Männer berichten über sensorische Defizite in der verbliebenen Vorhaut und an der Eichel und über sexuelle Dysfunktionen, die sich als Ejakulations- und Erektionsprobleme zeigen, da ihr Penis manchmal nicht über genügend Haut für eine Erektion verfügt. Teilweise erreichen die Betroffenen nur mit übergroßer Stimulation einen Orgasmus.
…
Auch die Partnerinnen von genital verstümmelten Männern berichten über Konsequenzen für ihr Sexualleben. Da ihre Männer teilweise übermäßige Stimulation brauchen, neigen sie zu heftigen Stoßbewegungen, was zu Schmerzen bei den Frauen führt.
…
Intimität und eheliches Glück können ebenso wie bei FGM durch ständig wiederkehrende Probleme auf sexueller Ebene erheblich gestört sein.
…
Es ist davon auszugehen, dass viele Betroffene unbewusst an ihre Kinder weitergeben, was ihnen selbst angetan wurde. Beschnittene Väter projizieren mitunter ihre eigenen Ängste davor, beschnitten zu sein, auf den unversehrten Sohn, sodass auch dieser beschnitten werden muss, um die väterliche Angst zu reduzieren.
Die Folge ist eine Spirale aus Gewalt, Angst, Wut und Hass.“
Frankfurt
Signatur: 2012 B 20509
Leipzig
Signatur: 2012 B 26431
http://d-nb.info/102370708X
http://d-nb.info/1022931547/about/html
http://de.wikipedia.org/wiki/Weibliche_Genitalverst%C3%BCmmelung
Cato sei Dank für Entdeckung und Hinweis
http://beschneidungsforum.de/index.php?page=Thread&threadID=4574&s=257309698f4c0b3d3584a8e1688391e29886518d
Dezember 2, 2014 um 6:46 pm
Schlechte Neuigkeiten aus dem Land der begrenzten Unmöglichkeiten. Der Junge, wann kommt das Mädchen, soll sich ganz autonom genital verstümmeln lassen dürfen. Genitalautonom eben.
Dass die penile Vorhaut in Bezug auf die genitale Sensitivität nicht mit der Klitorisvorhaut, sondern mit der Klitoris zu vergleichen ist, wird durch Beschneidungslobbyist Jonathan Mermin verschwiegen und leider auch von Intaktivistin Georganne Chapin jedenfalls an dieser Stelle nicht gesagt.
Immerhin rückt die erfolgreiche Gegnerin der menschenrechtswidrigen und unwissenschaftlichen US-amerikanischen Säuglingsbeschneidung die These der durch eine Zirkumzision erzielbaren HIV-Prävention ins Reich der Fabel.
… teenage boys should be counseled along with their parents and have a say in the decision-making process, an element that may neutralize some opposition.
“Our role is to provide accurate information so people can make informed decisions,” said Dr. Jonathan Mermin …
Georganne Chapin, founding director of Intact America, a national group that opposes circumcision, argued that the United States had historically had much higher rates of circumcision than European countries, “but we still had comparable or even higher rates of sexually transmitted diseases than in European countries, where there is virtually no circumcision.”
von: RONI CARYN RABIN (Circumcision Guidelines Target Teenagers), THE NEW YORK TIMES 02.12.2104
http://well.blogs.nytimes.com/2014/12/02/circumcision-guidelines-target-teenagers/?_r=1
::
::
… The Centers for Disease Control and Prevention guidelines stop short of telling parent to get their newborn sons circumcised. That is a personal decision that may involve religious or cultural preferences, said the CDC’s Dr. Jonathan Mermin.
But “the scientific evidence is clear that the benefits outweigh the risks,” added Mermin, who oversees the agency’s programs on HIV and other sexually transmitted diseases. …
Lügt uns das Blaue vom Himmel herunter:
“The benefits of male circumcision have become more and more clear over the last 10 years,” said Dr. Aaron Tobian, a Johns Hopkins University researcher involved in one of the African studies. …
von: Mike Stobbe (Benefits of male circumcision outweigh risks, Centers for Disease Control says), THE STAR 02.12.2014
http://www.thestar.com/life/health_wellness/2014/12/02/benefits_of_male_circumcision_outweigh_risks_centers_for_disease_control_says.html
Dezember 25, 2014 um 8:45 pm
Pressemitteilung AP 008 (2014)
Parlamentarische Versammlung: Anhörung zur Beschneidung von männlichen Kindern
Straßburg, 23.01.2014 – Im Rahmen der Plenarsitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) findet am Dienstag, den 28. Januar 2014 um 14.00 Uhr in Straßburg eine Anhörung zur Beschneidung von männlichen Kindern statt.
Die vom PACE-Ausschuss für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung organisierte Veranstaltung wird live im Internet übertragen. Unter den Teilnehmern befinden sich Parlamentarier und medizinische Sachverständige, darunter auch Vertreter der jüdischen und der muslimischen Gemeinden.
Die Anhörung erfolgt im Anschluss an die Verabschiedung der Entschließung und der Empfehlung der Versammlung zum „Recht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit“ im Oktober 2013 und soll zu einer offenen, interdisziplinären Debatte ermutigen, so wie es die Versammlung in diesen Texten befürwortet.
Unter den Teilnehmern sind:
· Bernard Lobel, Urologe, Professor an der medizinischen Fakultät der Universität Rennes (Frankreich), Mitglied der französischen Fachgesellschaft für Chirurgie;
· Mesrur Selçuk Sılay, Kinderurologe, Assistenzprofessor an der medizinischen Fakultät der Bezmiâlem-Vakıf-Universität in Istanbul (Türkei);
· Wolfram Hartmann, Kinderarzt und Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (Deutschland);
· Ronald Goldman, Forscher und Vorstand des Informationszentrums für Beschneidung in Boston (Vereinigte Staaten);
· Marlene Rupprecht, frühere PACE-Berichterstatterin zum Thema.
Außerdem wird die Teilnahme von Vertretern religiöser Organisationen – etwa der Europäischen Rabbinerkonferenz und des Französischen Zentralrates der Muslime – sowie von einschlägigen Nichtregierungsorganisationen erwartet. Mitglieder der Knesset, die den Beobachterstatus bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates innehat, nehmen ebenfalls teil.
Bei der Anhörung wird ein kurzer Ausschnitt der TV-Dokumentation aus dem Jahr 1995 „It’s a Boy“ des britischen Regisseurs Victor Schonfeld gezeigt, ebenso wie Ausschnitte eines derzeit noch in Produktion befindlichen Films, der den Standpunkt der Knesset-Beobachterdelegation darlegt. Unmittelbar vor der Anhörung ist die Vorführung beider Filme in voller Länge geplant (Dienstag, 28. Januar, 13.00 Uhr, Filmvorführsaal).
Programm
Entschließung 1952 (2013)
Empfehlung 2023 (2013)
***
Praktische Informationen:
Die Anhörung findet von 14.00 bis 15.30 Uhr in Saal 1 des Palais de l’Europe in Straßburg statt.
Live-Übertragung: Die Sitzung wird live im Internet übertragen. Sprachen: Originalsprache, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Russisch. Auf der Webseite der Versammlung wird eine Videoaufnahme der Anhörung (Originalsprache, Englisch und Französisch) bereitgestellt.
https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=2151385&Site=COE
Hearing on the circumcision of young boys
23/01/2014SOCIAL AFFAIRS, HEALTH AND SUSTAINABLE DEVELOPMENT
A parliamentary hearing on the circumcision of young boys is to take place in Strasbourg at 2 p.m. on Tuesday 28 January 2014 on the margins of the plenary session of the Parliamentary Assembly of the Council of Europe (PACE).
The hearing – organised by PACE’s Committee on Social Affairs, Health and Sustainable Development – will bring together medical experts, including those representing the Jewish and Muslim communities, and parliamentarians, and will be streamed live over the web.
It follows the adoption in October 2013 of the Assembly’s resolution and recommendation on “children’s right to physical integrity” and aims to encourage the open debate between different disciplines called for by the Assembly in these texts.
Participants include:
• Bernard Lobel, urologist, Professor at the Faculty of Medicine of Rennes (France), member of the French Academy of Surgeons
• Mesrur Selçuk Silay, paediatric urologist, Assistant Professor at the Faculty of Medicine, Bezmialem Vakif University (Istanbul, Turkey)
• Wolfram Hartmann, paediatrician and President of the Professional Federation of Paediatricians and Youth Doctors (Germany)
• Ronald Goldman, researcher and Director of the Circumcision Resource Center (Boston, USA)
• Marlene Rupprecht, former PACE rapporteur on this issue
Representatives of religious organisations, including the Conference of European Rabbis and the French Council of the Muslim Faith, are expected to attend, as well as NGOs active in this field. Members of the Knesset, which holds observer status with PACE, are also due to take part.
The 1995 television documentary “It’s a Boy” by British director Victor Schonfeld, as well as extracts from another film – currently in production – putting forward the point of view of the Knesset observer delegation, will be screened prior to the hearing, at 1 p.m. in the same room.
***
Practical information
The hearing will take place from 2 to 3.30pm French time in Room 1 of the Palais de l’Europe in Strasbourg.
Web streaming: the hearing will be streamed live over the web, in the original language, English, French, German, Italian and Russian. A recording (original language, English and French) will be made available on the website of the Assembly.
http://assembly.coe.int/nw/xml/News/News-View-EN.asp?newsid=4839&lang=2&cat=133
Januar 17, 2015 um 6:45 pm
Verlag: Duncker & Humblot, Vorankündigung. Voraussichtlich noch in diesem Monat Januar 2015 wird erscheinen:
Andreas Manok:
Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes
Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 1631d BGB unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte
Schriften zum Gesundheitsrecht (SGR), Band 34
2015
217 Seiten
ISBN 978-3-428-14584-3
http://www.duncker-humblot.de/index.php/neuerscheinungen-1/vorankuendigungen/rechtsundstattswissenschaften/die-medizinisch-nicht-indizierte-beschneidung-des-mannlichen-kindes.html
Februar 21, 2015 um 7:51 pm
Symposium zur Jungenbeschneidung
Ein kleiner Schnitt für die Großen!
Ein großer Schnitt für die Kleinen?
03. Juni 2015 | 15.00 – 20.00 Uhr
Hörsaalzentrum im Elisabeth-Krankenhaus Essen
Klicke, um auf Flyer_Symposium-beschniedung_5c_WEB.pdf zuzugreifen
15.00 Uhr Einführung | Dr. Peter Liedgens
15.10 Uhr Jungenbeschneidung: ein Spagat zwischen medizinischen und kulturellen Standpunkten
Dr. Engelbert Kölker
15.30 Uhr Beschneidungsrituale: Ursprung und Bedeutung
Dr. Kolja Eckert
16.05 Uhr Morphologie und funktionelle Anatomie des Präputiums und des Frenulums
Prof. Dr. Ralf-Bodo Tröbs
16.35 Uhr Kulturhistorische Aspekte der Zirkumzision
Dr. Andrej V. Bobyljow
17.00 Uhr Pause
17.25 Uhr Medizinische Indikationen zur operativen Behandlung der kindlichen Phimose
Dr. Iris Rübben
17.55 Uhr Meine Beschneidung: Ein Patient berichtet
18.15 Uhr Psychotraumatologische Aspekte der Jungenbeschneidung
Prof. Dr. Matthias Franz
18.50 Uhr Die Beschneidung Minderjähriger aus juristisch-ethischer Sicht
Prof. em. Rolf Dietrich Herzberg
bis ca. 20.00 Uhr | Diskussion
Februar 25, 2015 um 4:10 am
Die Scharia ist optimal und die Rathmann-Klemme hilfreich zum Beschneiden des weiblichen Genitals:
::
The Greatness of Sharia – Female Circumcision as an Example
… The minimal cutting of the clitoral hood is likely to have some advantages. I may not have strong scientific proofs on this. However, the fourth degree of acceptable scientific data in medicine is the expert opinion based on correct physiological bases.
If you agree that the clitoral hood is the embryological counterpart of the foreskin of the male external genitalia [nein das tun wir nicht, in Bezug auf die Ausstattung mit Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen der Typen Meissner, Vater-Pacini, Ruffini und Merkel gilt: das männliche Präputium ist Äquivalent der Klitoris], then it is not unexpected that some of the many benefits of male circumcision may apply, albeit to a lesser extent, to female circumcision. It is also noteworthy that the smegma, said to be harmful, which is found under the male foreskin is also found under the clitoral hood.
In fact, there are many physicians, in the East and West, who spoke about the many possible benefits of cutting the clitoral hood. Dr. W. G. Rathman[1] mentioned in his textbook of internal medicine some benefits such as that the hood may be at times larger than usual or narrower, leading to a delay in reaching the clitoral orgasm or some inflammations that may lead to stress and tension. He claimed that with adequate circumcision of the clitoral skin, he was able to document improvements in many cases that he studied. [2]
… The greatness of the Sharia is that while it emphasized male circumcision, it was less assertive on female circumcision. It simultaneously recognized the same origin of the tissues cut in both procedures. It also factored in the greater benefit in male circumcision. Moreover, the only clear communication from the Prophet (…) is one in which he prohibited excessiveness in performing this procedure. To me, it is an indication that most of the deviation regarding this matter will come from those who are ignorant and excessive. What a balanced position! How beautiful is our Shari’a!
Allah is Great and Most Merciful!
(freut sich Hatem al-Haj von der sogenannten Universität Mishkah)
([1]) W. G. Rathmann, M.D. A graduate of the University of Nebraska. Was a member of the senior surgical staff of Centinella Hospital, Inglewood.
([2]) Female Circumcision: Indications and a New Technique [Online]/auth. W.G. Rathmann M.D.. – 1959. – pp 115-120.
hxxp://www.drhatemalhaj.com/islamandscience/the-greatness-of-sharia-female-circumcision-as-an-example/#sthash.IaPwWy7C.dpuf
::
Hatem al-Haj organisiert:
Mishkah University, Columbia Heights, Minnesota, USA
hxxp://www.mishkahuniversity.com/index.php/faculty-staff/
::
[Kindersicherung hxxp statt http]
März 18, 2015 um 4:06 pm
Schmerzensgeldanspruch
§ 823 Abs. 1 BGB
§ 1664 BGB
::
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Verletzung des Körpers, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der elterlichen Sorge
Schmerzensgeldanspruch gegen den Vater bei Beschneidung eines sechsjährigen Kindes ohne medizinische Notwendigkeit und Einwilligung der Mutter
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern eines sechsjährigen Kindes waren geschieden. Während die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht innehatte, verblieb es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. In einer Vereinbarung zum Umgangsrecht einigten sich die Eltern darauf, dass ihr Sohn nicht beschnitten wird. Dennoch kam es während eines Türkeiurlaubs mit dem Vater im Juli 2011 zu einer Beschneidung des Kindes. Eine medizinische Notwendigkeit oder Einwilligung der Mutter lag nicht vor. …
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Verletzung des Körpers und des Persönlichkeitsrechts
Ein Schmerzensgeldanspruch könne zunächst nach § 823 Abs. 1 BGB bestehen, so das Oberlandesgericht. Denn durch die Beschneidung sei das Kind in seinem Körper und seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden. Die Beschneidung sei zudem rechtswidrig gewesen. Weder habe eine medizinische Notwendigkeit noch eine Einwilligung der Mutter für den Eingriff vorgelegen. Auf eine eventuelle Einwilligung des sechsjährigen Kindes sei es nicht angekommen, da es ihm angesichts seines Alters an der erforderlichen Einsichtsfähigkeit gefehlt habe.
Schmerzensgeldanspruch aufgrund Verletzung der elterlichen Sorge
Der Schmerzensgeldanspruch ergebe sich nach Auffassung des Oberlandesgerichts aus § 1664 BGB. Zwar werde durch diese Vorschrift nur der Haftungsmaßstab für die elterliche Haftung bei der Schädigung des Kindes geregelt. Die Vorschrift enthalte aber auch eine selbstständige Anspruchsgrundlage des Kindes gegenüber seinen Eltern, wenn diese bei Ausübung der elterlichen Sorge eine Pflicht verletzen.
http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Karlsruhe_18-WF-21913_Schmerzensgeldanspruch-gegen-den-Vater-bei-Beschneidung-eines-sechsjaehrigen-Kindes-ohne-medizinische-Notwendigkeit-und-Einwilligung-der-Mutter.news20778.htm
Mai 30, 2015 um 7:05 pm
PROGRAM
Dreiländertreff, Basel, 21.-22.03.2014
Saturday, March 22
Circumcision: historical, social and medical aspects
Andrei V Bobylev
Dr. Andrej V. Bobyljow [2015 derartig eingedeutscht]
Klicke, um auf programm_dreilaendertreff20143.pdf zuzugreifen
16.35 Uhr Kulturhistorische Aspekte der Zirkumzision
Dr. Andrej V. Bobyljow
Dr Andrei V Bobylev [2014 so anglisiert]
Klicke, um auf Flyer_Symposium-beschniedung_5c_WEB.pdf zuzugreifen
Sicherlich also Андрей В. Бобылев,
Обрезание obrezanie ist Zirkumzision.
Januar 7, 2016 um 7:59 pm
„Religionsbedingte Beschneidungen bei Jungen dürfen in Deutschland nicht strafbar sein“
(Beschneidungsvorkämpferin Brigitte Zypries am 04.07.2012)
http://www.brigitte-zypries.de/index.php?nr=19159&menu=1
„Die Beschneidung von Mädchen [FGM] ist und bleibt durch nichts zu rechtfertigen […] Beschneidungen bei Mädchen sind gefährliche Körperverletzungen und werden selbstverständlich immer verboten bleiben.“
(Meint grundgesetzwidrig Brigitte Zypries im Dezember 2015. Auch von Anatomie hat die Juristin keine Ahnung. Ab 1972 studierte Zypries Rechtswissenschaft und beendete ihr Studium 1978 mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung. 1988 wurde sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Ersten Senat an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe berufen. 1991 wechselte Zypries in die niedersächsische Staatskanzlei als Referatsleiterin für Verfassungsrecht und wurde dort 1997 zur Abteilungsleiterin befördert. Von 2002 bis 2009 war Bundesministerin der Justiz in den Kabinetten Schröder II und Merkel I.)
____________________
Beschneidungsfreundin Brigitte Zypries am 18.12.2015:
„Sehr geehrter Herr Bauer,
Sie fragen danach, warum Beschneidung [Zypries meint hier die MGM oder Zirkumzision], die, wie Sie richtig feststellen, strafrechtlich betrachtet eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB darstellt (übrigens egal ob medizinisch oder religiös motiviert), nicht bestraft wird.
Erfolgt die Beschneidung aus medizinischen Gründen (z. B. bei Verengung der Vorhaut) ist sie über die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt. Die Einwilligung ist wirksam, da sie bei medizinischer Indikation im Interesse des Kindes erfolgt. Erfolgt der Eingriff aus rein religiösen Gründen, ist die Wirksamkeit der Einwilligung fraglich. Hier treffen dann zwei grundrechtlich geschützte Rechtsgüter aufeinander: das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 GG) und auf Ausübung ihrer Religion (Art. 4 GG). Die gesetzliche Regelung, die getroffen wurde, musste diese Verfassungsgrundsätze abwägen und in eine Balance bringen. Ich sehe das realisiert.
Die Beschneidung von Mädchen ist und bleibt durch nichts zu rechtfertigen. Der Vergleich mit der Beschneidung von Jungen ist schon wegen des völlig unterschiedlichen Maßes an Gewalt unzulässig. Die von Ihnen erwähnte, sogenannte „milde“ Beschneidung, wird praktisch nirgendwo praktiziert. Beschneidungen bei Mädchen sind gefährliche Körperverletzungen und werden selbstverständlich immer verboten bleiben.
Ihre persönliche Leidensgeschichte ist schlimm und tut mir sehr leid. Obwohl ich die geltende gesetzliche Regelung für richtig halte, bin ich keine „Befürworterin der Beschneidung“, wie Sie es nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries“
http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-778-78592–f445886.html#q445886
__
__
Brigitte Zypries: Religionsbedingte Beschneidungen dürfen nicht strafbar sein
„Religionsbedingte Beschneidungen bei Jungen dürfen in Deutschland nicht strafbar sein“, erklärt Brigitte Zypries zu dem viel diskutierten Urteil des Landgerichts Köln. Das Gericht hat am 7. Mai 2012 festgestellt, dass auch eine fachgerecht durchgeführte Beschneidung eines Jungen den Tatbestand der Körperverletzung erfülle. Denn die Einwilligung der Eltern könne nicht zu einem Ausschluss der Körperverletzung führen. In dem konkreten Fall wurde der Arzt nicht verurteilt, da er sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden habe und damit schuldlos sei.
„Diese erste Entscheidung in Deutschland, die eine Körperverletzung bei religiös bedingten Beschneidungen von Jungen bejaht, verkennt die Bedeutung des Grundrechts auf Religionsfreiheit“, kritisiert Brigitte Zypries und erklärt: „Im muslimischen und im jüdischen Leben ist die Beschneidung eines der wichtigsten religiösen Feste. Für den jüdischen Glauben ist die Beschneidung von Jungen um den achten Tag ihres Lebens sogar schlechthin konstituierend für den Bund mit Gott. Denn dieser Bund wird durch die Beschneidung erst begründet (erstes Buch Moses). Das Landgericht hat es versäumt, sich mit der religiösen Bedeutung der Beschneidung hinreichend auseinander zu setzen. Es hat auch nicht berücksichtigt, dass von den circa 30 % weltweit beschnittenen Männern – soweit bekannt – noch nie jemand im Erwachsenenalter gegen die an ihm vorgenommene Beschneidung vorgegangen wäre. Mir ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung des Landgerichts eine Einzelfallentscheidung ist und keine Bindungswirkung für andere Gerichte entfaltet. Sollte jetzt jedoch eine größere Rechtsunsicherheit bei den Ärzten eintreten, muss im Sinne des Rechtsfriedens über eine gesetzliche Regelung zur Rechtfertigung der religionsbedingten Beschneidung bei Jungen bis zu einem bestimmten Alter nachgedacht werden. Es kann nicht sein, dass Jahrtausende alte Traditionen von Millionen von Menschen auf diese Weise in Deutschland in Frage gestellt werden. Dies gilt auch für Darmstadt, wo es eine aktive jüdische Gemeinde mit etwa 700 Mitgliedern und mehrere muslimische Gemeinden gibt.“
http://www.brigitte-zypries.de/index.php?nr=19159&menu=1
Frage zum Thema Kinder und Jugend
07.08.2012
Von: Dr. van A.
Sehr geehrte Frau Zypries,
mit großem Interesse habe ich Ihre Antworten zum Thema Beschneidung von Jungen gelesen. Diesbezüglich möchte ich Sie gerne fragen, wie eine gesetzliche Regelung aussehen könnte, die die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen erlaubt, aber trotzdem verfassungskonform ist. Konkret geht es mir um die Gleichberechtigung von Männern und Frauen bzw. Mädchen und Jungen. Könten Sie mir also bitte juristisch erläutern, wie es nach unserer Verfassung möglich seien sollte, dass Jungen einen geringeren Anspruch auf körperliche Unversehrtheit haben als Mädchen? Eine Vorhaut mit absolut vergleichbaren Aufgaben haben schließlich beide Geschlechter.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. van A.
Antwort von Brigitte Zypries
10.08.2012
Sehr geehrter Herr Dr. van A.,
gerne möchte ich Ihnen auf Ihre Fragen antworten.
Zunächst einmal werden in Ausschüssen unter Hinzuziehung von Experten aus unterschiedlichen Wissenschaften Modelle einer möglichen gesetzlichen Regelung erarbeitet werden, wobei es mir noch nicht möglich ist darzustellen, wie diese konkret aussehen werden. Eine Idee ist, einen kurzen Passus in das Gesetz über die religiöse Kindererziehung einzufügen. So zum Beispiel:
§ 3a
Die Sorgeberechtigung in religiösen Angelegenheiten umfasst auch die Einwilligung in eine von medizinisch qualifiziertem Personal durchgeführte Zirkumzision, wenn eine solche nach dem religiösen Selbstverständnis der Sorgeberechtigten zwingend geboten ist.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich an bestehenden Regelungen aus anderen Ländern, wie zum Beispiel Schweden, zu orientieren. Eine solche Regelung dürfte auch selbstverständlich nicht gegen die Gleichheitsgrundrechte des Art. 3 GG verstoßen. Diese Gefahr sehe ich allerdings nicht.
Ich halte den Vergleich zwischen weiblicher und männlicher Beschneidung aus religiösen Gründen für höchst unangebracht. Bei der Beschneidung von Mädchen ist die Beschränkung auf die Entfernung der Klitorisvorhaut [eine FGM Typ Ia, derzeit vielerorts Standard in Indonesien und Malaysia usw., auch wenn den dortigen Schafiiten auch die FGM Typ Ib theologisch (Scharia) gestattet ist] praktisch nirgendwo üblich, wo weibliche Genitalverstümmelung durchgeführt wird. Die teilweise oder vollständige Entfernung der Klitoris ist in nichts vergleichbar mit der Entfernung der Vorhaut bei Männern [Unsinn, im Hinblick auf die sensitive Schädigung ist die Zirkumzision das Äquivalent der Klitoris(teil)amputation].
Die verschiedenen Praktiken der Beschneidung weiblicher Genitalien stellen allesamt sehr viel weitreichendere Eingriffe dar als die Vorhautbeschneidung bei Jungen [Nein], das sieht auch die WHO so [Nein]. Darüber hinaus ist der Zweck dieser Praktiken, anders als bei der Entfernung der männlichen Vorhaut, Verstümmelung und Diskriminierung [Nein, Reinigen und Initiieren, genau wie bei den Jungen], und ich bleibe dabei: nichts rechtfertigt irgendeine ihrer vielfältigen, grausamen Erscheinungsformen, auch künftig nicht.
Weibliche Genitalverstümmelung ist und bleibt in Deutschland – wie in allen anderen Staaten der Europäischen Union – strafbar und verboten [weshalb die indonesischen Ulama des MUI, der malaysische Fatwarat, Deutschland Ringel/Meyer und Hörnle die milde Sunna aus dem Verstümmelungsbegriff entfernen, um sie auf Dauer straffrei zu stellen. Die Mädchenbeschneidung ist mindestens schafiitisch zwingender Schariabefehl, FGM ist Islam].
Da für eine gesetzliche Regelung der Klitorisvorhautbeschneidung aus religiösen Gründen schon gar kein Bedürfnis besteht [Unsinn, allen Schafiiten und je nach Scheich vielleicht auch den Hanbaliten ist die Beschneidung der Jungen und Mädchen absolute religiöse Pflicht] scheidet die Gefahr einer Ungleichbehandlung von vorneherein aus [sarkastisch: wenn in der BRD erst Jungen und Mädchen beschnitten werden dürfen, ist Gleichberechtigung in der Tat hergestellt! Im Ernst: auch die mildeste Form der FGM hat verboten zu bleiben. Erwachsene haben an Kindergenital gar keine Kult-OP durchzuführen, Kinder selbst (Kind ist Mensch unter 18 Jahre) sind nicht einwilligungsfähig. Ob Junge oder Mädchen – Keine Beschneidung unter achtzehn].
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-575-38064–f353532.html
Mai 4, 2016 um 10:55 pm
[Professor Maximilian Stehr ist Vorsitzender der AG Kinderurologie der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) und müsste jetzt eigentlich auch jugendliche Mädchen auf ihren Wunsch hin beschneiden sprich genital verstümmeln lassen.]
„Wenn Eltern mit ihren 14 oder 16-jährigen Söhnen zu mir kommen und auch der Jugendliche die Zirkumzision will, dann habe ich überhaupt nichts dagegen“ […]
Er betont, dass es dabei nicht um die „Diskriminierung von Religionsgemeinschaften, Bräuchen oder Ritualen“ gehe. „Es geht nur darum, wie man den Wert der Unversehrtheit und des Selbstbestimmungsrecht von Kindern einordnet. Und das ordnen wir heute möglicherweise anders ein als noch vor hundert oder gar tausend Jahren“, so Stehr.
In persönlichen Gesprächen mit muslimischen und jüdischen Mitbürgern habe er erfahren, dass dem Kind durch einen Aufschub der Beschneidung auch „keine sozialen Nachteile wie ein Religionsausschluss“ entstünden. […]
[Maximilian Stehr redet laut von genitaler Autonomie, aber will dem islamischen Gesetz, den Schariavorgaben, letztlich entsprechen. Der Professor ist bereit, einen Jugendlichen („14 oder 16-Jährigen“) auf dessen Wunsch hin per Operation lebenslang am Genital zu beschädigen.]
Vorteile einer Beschneidung sieht er in Ländern mit hohen Hygienestandards nicht. „Demgegenüber stehen einige Nachteile: Das direkt operative Risiko, es kann zu Nachblutungen – wie in dem Fall, auf dem das Urteil basiert – kommen, Langzeitfolgen wie eine Verengung der Harnröhrenöffnung, Oberflächenveränderung der Eichel und ähnliches können entstehen“, so Stehr. […]
[Dass die sensitive Bedeutung der Penisvorhaut derjenigen der Klitoris gleichkommt, interessiert Maximilian Stehr nicht, jedenfalls verschweigt er es.]
Auch er hat Eltern kennengelernt, die auf eine Ablehnung der Beschneidung durch den Arzt mit Unverständnis reagiert haben. Doch meistens sei das anders: „Viele können das allerdings nachvollziehen und sagen: ‚Wir können noch warten‘.“
[Geduld, Geduld … irgendwann muss das Geschlechtsteil laut Scharia verstümmelt werden, bis dahin warten alle … und die wartenden Eltern und der wartende Herr Stehr freuen sich.]
(Deutsch Türkische Nachrichten, 28.06.2012.)
http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2012/06/455911/%E2%80%9Ewir-wollen-keine-religionsgemeinschaften-diskriminieren%E2%80%9C/
::
Maximilian Stehr:
Ich war schon immer der Auffassung, dass dieser Eingriff nicht mit geltendem Recht und auch nicht mit geltender medizinethischer Überlegung in Einklang zu bringen ist. Und so empfehle ich weiterhin, diesen Eingriff nicht durchzuführen, sondern die religiös motivierte Beschneidung, wenn sie denn durchgeführt werden soll, in einem Alter durchzuführen, in dem das Kind oder der Jugendliche einwilligungs- oder zumindest konsensfähig ist. […]
Wenn solche medizinisch nicht indizierten Eingriffe durchgeführt werden sollen, bedürfen sie zwingend der Zustimmungsfähigkeit seitens des Patienten. […]
[Und die Mädchen hat der Mediziner nicht ungleich zu behandeln.]
Man kann es nur so regeln, dass die Religionsgemeinschaften sich darauf verständigen können, dass man diesen Akt tatsächlich verschiebt in eine Zeit, wenn das Kind einwilligungs- oder konsensfähig ist. Es muss ein Kompromiss sein […]
[Wenn ein schafiitischer Ulama die im Hinblick auf die Schädigung mit der MGM vergleichbare Klitoris(teil)amputation für wadschib hält (beschnitten werden muss in dieser Madhhab auch das Mädchen in jedem Fall), dann müsste Stehr, nähme er sich und das grundgesetzliche Gebot nach Gleichbehandlung der Geschlechter ernst, begeistert wiederholen: „dass man diesen Akt tatsächlich verschiebt in eine Zeit, wenn das Kind einwilligungs- oder konsensfähig ist.“]
(Stehr: „Niemals Schaden zufügen“. DW, 25.07.2012.)
http://www.dw.com/de/stehr-niemals-schaden-zuf%C3%BCgen/a-16104062
September 7, 2017 um 1:52 am
__
April 2017
University of Pennsylvania Journal of International Law (Penn JIL)
Online Symposium „Beschneidung in Deutschland“
2017 Penn JIL Online Symposium: Circumcision in Germany By Penn JIL
Stephen R. Munzer: Secularization, Anti-Minority Sentiment, and Cultural Norms in the German Circumcision Controversy
Melanie Adrian: Reply to Stephen R. Munzer’s “Secularization, Anti-Minority Sentiment, and Cultural Norms in the German Circumcision Controversy”
Debra DeLaet: Response to Stephen R. Munzer’s Article, “Secularization, Anti-minority Sentiment, and Cultural Norms in the German Circumcision Controversy”
Brian Earp & Robert Darby: Circumcision, Sexual Experience, and Harm: Reply to Stephen R. Munzer’s “Secularization, Anti-Minority Sentiment, and Cultural Norms in the German Circumcision Controversy”
Stephen R. Munzer: The German Circumcision Controversy – And Beyond
http://pennjil.com/2017-penn-jil-online-symposium-circumcision-in-germany/
First printed in 1978 as the University of Pennsylvania Journal of Comparative Corporate Law and Securities Regulation, the Journal of International Law (JIL) is the oldest topically focused Journal at Penn Law and widely recognized as one of the top international law journals in the world.
http://pennjil.com/about-the-journal-of-international-law-jil/
Penn JIL
Suchbegriff Beschneidung, circumcision
http://pennjil.com/?s=Circumcision
__
[ MGM bei Stephen R. Munzer (2015) wohl nur genannt als: nontherapeutic male circumcision (NTC) ]
Brian Earp & Robert Darby: Circumcision, Sexual Experience, and Harm: Reply to Stephen R. Munzer’s “Secularization, Anti-Minority Sentiment, and Cultural Norms in the German Circumcision Controversy”
By Brian D. Earp and Robert Darby
April 2017
http://pennjil.com/brian-earp-robert-darby-circumcision-sexual-experience-and-harm-reply-to-stephen-r-munzers-secularization-anti-minority-sentiment-and-cultural-norms-in-the-german-circumcision-cont/
[ Brian D. Earp and Rebecca Steinfeld (euromind 2017) nennen die MGM bekanntlich nontherapeutic genital cutting (NGC) ]
euromind 06.04.2017
Gender and Genital Cutting: A New Paradigm
By Brian D. Earp and Rebecca Steinfeld 6 April, 2017
Fully informed, Gillick-competent[vi] individuals (male, female, or intersex) should be allowed to choose NGC for themselves, if they wish, under conditions of valid consent.
[vi] Gillick-competence refers to an ability to give valid consent prior to an age of legal majority (Larcher & Hutchinson, 2010; see also Maslen et al., 2014). For a discussion of how one might assess such a capacity with respect to specific interventions in differing cultural contexts, see Earp (2016a, online materials at p. E9).
http://euromind.global/en/brian-d-earp-and-rebecca-steinfeld/
__
Kindeswunsch auf Beschnittenwerden auch für Mädchen bald Gesetz?
Britischer Medizinethiker fordert das verstaatlichte Befragen des männlichen oder weiblichen Kindes nach dessen baldiger Genitalverstümmelung (MGM oder FGM)
Das jeweils geltende Gesetz, so fordert es der Research Fellow am Oxford Uehiro Centre for Practical Ethics, soll endlich sicherstellen, dass Kinder befragt werden dürfen, ob sie einen Teil ihres Geschlechtsorgans der Religion oder Tradition opfern. Zitate aus dem jüngsten Text des Verharmlosers der Jungenbeschneidung (MGM) und Wegbereiters der Mädchenbeschneidung (FGM) Brian D. Earp: Hat die weibliche Genitalverstümmelung gesundheitliche Vorteile? Das Problem mit der Medikalisierung der Moralität, Originaltitel: Does Female Genital Mutilation Have Health Benefits? The Problem with Medicalizing Morality.
Medizinethiker Brian D. Earp schmuggelt den Kindeswunsch auf männliche oder weibliche Genitalverstümmelung in die Hörsäle und Parlamente. Stoppen wir diesen Mann, denn der Staat hat nicht die kindliche Wunschbeschneidung, sondern die kindliche genitale Intaktheit zu sichern. Schluss mit dem enthemmt religionsfreundlichen und wenig zufällig beschneiderfreundlichen Geplapper über Genitalautonomie (genital autonomy), Schluss mit dem Geschwätz über ein informiertes Einwilligen (informed consent) in Bezug auf eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung an einem unter 18 Jahre alten Menschen.
Übersetzung (gekürzt) und Kommentare von Jacques Auvergne (2017). UPDATE: Earp reagiert, Auvergne antwortet.
https://jacquesauvergne.wordpress.com/2017/08/28/475/
Mai 20, 2018 um 8:36 pm
.
1ère Brit Shalom de France
La Brit Shalom veut dire l’Alliance de Paix, c’est comme la Brit Milah, sans la circoncision
_ttps://www.facebook.com/Mr.VDR/videos/10214565224098259/?fref=mentions
_ttps://www.facebook.com/Mr.VDR/videos/vb.1051017508/10214565224098259/?type=3&theater
.
.
Le Brit Shalom (hébreu : ברית שלום (« alliance de paix ») est une cérémonie de nommage pour les nouveau-nés juifs mâles où l’on n’effectue pas de circoncision. Elle a lieu à la place du traditionnel brit milah. Le terme n’est généralement pas utilisé pour les filles, puisque leur cérémonie de nommage n’inclut pas de circoncision.
Le brit shalom soit pratiqué par le Judaïsme humaniste, le Judaïsme réformiste et le Judaïsme progressiste, Le brit shalom peut être réalisé par un rabbin ou un laïc, suivant la préférence personnelle des parents. Une cérémonie peut être créée par la famille, en utilisant des modèles et des exemples disponibles. Actuellement[Quand ?], il y a plus de 50 rabbins qui proposent le brit shalom aux États-Unis, cinq rabbins au Canada, et d’autres en Europe et ailleurs dans le monde. Certains groupes militants des droits humains, comme Beyond the Bris et Jews Against Circumcision, défendent le brit shalom en remplacement du brit milah.
https://fr.wikipedia.org/wiki/Brit_Shalom_(c%C3%A9r%C3%A9monie)
.