اتفاقية اسطنبول
Ittifāqiyya Isṭanbūl
İstanbul Sözleşmesi
Istanbul Convention
Der Istanbul-Effekt
Die Frauenrechte der Istanbul-Konvention. Mit mehr Kindbräuten und mehr FGM gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt
Der echte alte Islam hat an die Türe des Europarats geklopft und die dreieinhalb Jahre alte und zum August 2014 in Kraft getretene Istanbul Convention ruft leise nach der europäischen Legalisierung von Burka und Kinderverheiratung sowie nach der weiblichen Genitalverstümmelung mindestens der FGM Typen Ia und IV. Ein Zwischenruf zum 25. November, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Von Jacques Auvergne (2014).
Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence (Istanbul Convention) nennt sich auf Englisch die nicht zuletzt unter Aktivistinnen gegen häusliche Gewalt, Zwangsheirat und weibliche Genitalverstümmelung (FGM) in höchsten Tönen gelobte Aufforderung an die europäischen Staaten zur Schaffung entsprechender Gesetze und Verordnungen, auf Deutsch das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.[1] Wer allerdings, wie Amnesty International am heutigen Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, die Istanbul-Konvention lobt, hat sie entweder nicht gelesen oder nicht verstanden oder will die europaweite Legalisierung von Bräuten im Kindesalter und der beispielsweise islamisch begründeten FGM.[2]
2013 berichtete Terre des Femmes Schweiz über eine Paneldiskussion zwischen dem Europarat und Frankreich, welche die Istanbul Convention zum Thema hatte. Wem es mit der Schariatisierung Europas sprich mit der Islamischen Revolution nicht schnell genug gehen kann, dem erscheint die Konvention als „fortschrittlich“:
Die Paneldiskussionsteilnehmer rufen die Staaten auf, diese fortschrittliche Konvention rasch möglichst zu ratifizieren. Die Schweiz hat bislang die Istanbul Convention weder unterzeichnet noch ratifiziert.[3]
TERRE DES FEMMES Schweiz hat sich bereits während des Verhandlungsprozesses 2010 für die Istanbul Konvention eingesetzt. … TERRE DES FEMMES Schweiz hofft, dass die Konvention rasch die nötigen Ratifizierungen erhält und damit endlich in Kraft gesetzt und damit bindend werden würde. So können endlich konkrete Maßnahmen im Bereich Prävention und Schutz von Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt eingefordert werden. … TERRE DES FEMMES Schweiz erwartet, dass der Bund sich jetzt auch außenpolitisch für die fehlenden Ratifizierungen einsetzt, damit der Implementierung der Konvention nichts mehr im Wege steht.[4]
Allenfalls schlampig und desinteressiert hat man den Text auch bei der größeren, 1981 gegründeten bundesdeutschen Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes gelesen und stimmt ebenfalls ein in den allgemeinen Lobgesang auf die Istanbul-Konvention:
Am 1. August trat die sogenannte Istanbul-Konvention in Kraft. 13 Staaten (Österreich, Frankreich, Italien, Portugal, Türkei und mehrere nordeuropäischen Staaten) haben sie bislang ratifiziert. Deutschland gehört zwar zu den 24 Staaten, die 2011 in Istanbul die Selbstverpflichtung unterzeichnet haben, hat diese aber noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. Damit hinkt Deutschland im Schutz von Frauen vor Gewalt hinterher. …
Die Istanbul-Konvention, also das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, wird von vielen PolitikerInnen und FrauenrechtlerInnen als Meilenstein gefeiert: Mit 12 Kapiteln und 80 Artikeln ist es das umfassendste Werk, das Frauen und Kinder vor Gewalt schützen soll. Es bestimmt erstmals rechtlich verbindliche gemeinsame Standards auf europäischer Ebene. Erstmalig ist auch die Verpflichtung der Vertragsstaaten, konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen zu ergreifen. …
Um die längst fällige Reform des Sexualstrafrechtes erneut anzumahnen hat TERRE DES FEMMES bereits im Mai 2014 dem Justizministerium knapp 30.000 Unterschriften übergeben. Deutschland muss endlich die Bestimmungen der Istanbul-Konvention umsetzen und als moderner Rechtsstaat internationale Standards erfüllen.
Zusammen mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) [und] dem bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) lädt TERRE DES FEMMES am 8. Oktober zur Fachtagung um die Konsequenzen, die sich aus der Europaratskonvention von Istanbul für Deutschland ergeben, zu diskutieren.[5]
Anlässlich der JustizministerInnenkonferenz am 06. November: Appell an die Ministerinnen und Minister: Sexuelle Selbstbestimmung stärken – Strafverfolgung bei Vergewaltigung verbessern! (04.11.2014)
Berlin. Die Justizministerinnen und -minister der Länder debattieren auf ihrer Herbsttagung am 06. November über eine Reform des Strafrechts bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung, konkret den § 177 StGB. TERRE DES FEMMES erwartet von den Ministerinnen und Ministern eine klare Aufforderung an Bundesjustizminister Heiko Maas, den § 177 StGB zu reformieren und damit die sexuelle Selbstbestimmung zu stärken. Dies fordert auch die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats, die noch in deutsches Recht umgesetzt werden muss.
„Es muss jetzt ein klares Signal an gewaltbetroffene Frauen gesendet werden, dass Deutschland sie schützt und Vergewaltiger für ihre Taten bestraft werden!“, mahnt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES.[6]
Betrachten wir also die Istanbul-Konvention. Keine Silbe gegen das Islamische Recht:
Artikel 37 – Zwangsheirat
1 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass vorsätzliches Verhalten, durch das eine erwachsene Person oder ein Kind zur Eheschließung gezwungen wird, unter Strafe gestellt wird (Parties shall take the necessary legislative or other measures to ensure that the intentional conduct of forcing an adult or a child to enter into a marriage is criminalised).
2 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass vorsätzliches Verhalten unter Strafe gestellt wird, durch das eine erwachsene Person oder ein Kind in das Hoheitsgebiet einer Vertragspartei oder eines Staates gelockt wird, das nicht das Hoheitsgebiet ihres beziehungsweise seines Aufenthalts ist, um diese erwachsene Person oder dieses Kind zur Eheschließung zu zwingen (Parties shall take the necessary legislative or other measures to ensure that the intentional conduct of luring an adult or a child to the territory of a Party or State other than the one she or he resides in with the purpose of forcing this adult or child to enter into a marriage is criminalised).
Aha, „dieses Kind zur Eheschließung zu zwingen“ sei europaweit illegal, „dieses Kind zur Eheschließung“ zu begleiten oder auch zu überreden indes kein legales Problem, jedenfalls der Rede nicht wert?
Dass Kinder nicht „zur Eheschließung gezwungen“ werden sollen wirkt auf den ersten Blick kinderfreundlich und scheint den Wali mudschbir, den islamischen Heiratsvormund mit der Berechtigung zum Zwang auszuschließen, den man allerdings mutig hätte nennen müssen. Doch wird in Art. 38 dreimal seelenruhig über Kind und Eheschließung geschrieben, die kulturelle Moderne jedoch kann die Eheschließung eines Kindes nicht einmal in Erwägung ziehen.
Im nördlichen Griechenland verheiratet Cemali Meço (Τζεμαλί Μέτσο), der Mufti von Komotiní (Κομοτηνή, türk. Gümülcine) elf- oder zwölfjährige Mädchen, die als muslimische „Ehefrau“ bald schwanger im rheinischen Düsseldorf auftauchen.[7] Weder Islamfreundin Alice Schwarzer und ihre Frauenzeitschrift EMMA noch die einflussreichste deutsche Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TdF) haben es bislang für nötig gehalten, gegen das islamische Kinderverheiraten im EU-Mitgliedsstaat Griechenland zu protestieren.
In Griechenland gilt die zeitlose und dem menschlichen Verstehen enthobene Scharia seit vielen Jahrzehnten, mit den Verträgen von Sèvres und Lausanne hat Hellas diese Rechtsspaltung für seine ethnisch türkische Minderheit im Familienrecht verankert.[8] Artikel 37 der Istanbul Convention integriert die in Griechenland legale Kinderheirat wenig verhohlen, denn das griechische Mädchen hat sich ja vielleicht nicht (laut genug) gegen die Heirat gewehrt, doch nur, wenn „ein Kind zur Eheschließung gezwungen wird“, möchte man den mahnenden Zeigefinger erheben.
Was sich, wie wir gleich sehen werden, in Art. 38 als Schweigen mindestens zu den FGM-Typen Ia und IV zeigt, kündigt in Art. 12 an:
Artikel 12 – Allgemeine Verpflichtungen
… Die Vertragsparteien stellen sicher, dass Kultur, Bräuche, Religion, Tradition oder die sogenannte „Ehre“ nicht als Rechtfertigung für in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallende Gewalttaten angesehen werden.
Jetzt muss man als Europarat nur noch gewisse religiöse Gewalttaten aus dem Gewaltbegriff herausdefinieren. Auf zur Betrachtung der weiblichen Beschneidung nach Koran und Istanbul-Konvention:
Artikel 38 – Verstümmelung weiblicher Genitalien
Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass folgendes vorsätzliches Verhalten unter Strafe gestellt wird:
a) Entfernung, Infibulation oder Durchführung jeder sonstigen Verstümmelung der gesamten großen oder kleinen Schamlippen oder Klitoris einer Frau oder eines Teiles davon (excising, infibulating or performing any other mutilation to the whole or any part of a woman’s labia majora, labia minora or clitoris);
b) ein Verhalten, durch das eine Frau dazu genötigt oder gebracht wird, sich einer der unter Buchstabe a aufgeführten Handlungen zu unterziehen;
c) ein Verhalten, durch das ein Mädchen dazu verleitet, genötigt oder dazu gebracht wird, sich einer der unter Buchstabe a aufgeführten Handlungen zu unterziehen.
Es glaube bitte niemand, dass mit der Istanbul-Konvention Schamlippe oder Kitzler vor den rituellen Amputationen geschützt seien, denn jetzt müssten Kulturrelativisten wie die drei Wegbereiter der deutschen Mädchenbeschneidung Karl-Peter Ringel und Kathrin Meyer[9] sowie Juristentags-Gutachterin Tatjana Hörnle[10] das Wegschneiden einer ganz kleinen Portion Klitoris nur noch als Bagatelle oder subkulturelle bzw. kulturvariante genitale Umgestaltung definieren, jedenfalls als Nichtverstümmelung, und Artikel 38 Verstümmelung weiblicher Genitalien ist, anders als das Genital, gar nicht mehr berührt.
Zwischen Mädchen und Jungen darf das deutsche Grundgesetz ohnehin nicht unterscheiden. Der Humanmediziner, Philosoph und Islamwissenschaftler Dr. İlhan Ilkılıç hat den Kurs der deutschen Abkehr von universellen Menschenrechten und Kinderrechten ausgerufen:
„Die Implikationen des Kindeswohls können nicht universell und kulturinvariant bestimmt werden.(…) …das Kind würde innerhalb seiner eigenen Kultur- und Religionsgemeinschaft Diskriminierungen und Ausgrenzungen erleben.“[11]
Genitalgewebe aus dem Kinderkörper per Skalpell ausgrenzen um das Kind nicht sozial auszugrenzen. Seit 2012 sitzt der kulturell gegenmoderne Forscher zu Gesundheitsethik, Gesundheitsmündigkeit sowie islamischer und interkultureller Bioethik ausgerechnet im Deutschen Ethikrat.
Selbst wenn der Klitorisschaft (Corpus clitoridis) nicht herausgeschnitten und nur die Klitoriseichel (Glans clitoridis) amputiert wird, ist der blutige Initiationsakt bzw. das islamisch legitimierte Tun mit Ilkılıç, Ringel / Meyer und Hörnle ja vielleicht gar nicht als Verstümmeln anzusehen, sondern als kulturadäquates bzw. kulturvariantes Veredeln, als Glaubensvergewisserung. Artikel 38 der Istanbul-Konvention jedenfalls beschwert sich nur über „Verstümmelung“ und sagt nichts gegen eine „Veränderung“ oder wie wir die Genitalperestroika auch immer nennen werden.
Der Europarat hätte die WHO-Klassifikation der vier Typen von weiblicher Genitalverstümmelung als FGM Typ I, II, III, IV ausdrücklich nennen und gleichzeitig die Nulltoleranzpolitik in Bezug auf jede medizinisch nicht indizierte Genitaloperation festschreiben müssen. Das ist in Istanbul am 11.05.2011 aber gerade nicht geschehen und genau so FGM-freundlich ist die Convention am 01.08.2014 in Kraft getreten. Das Ding gilt.
Und das kann zeitnah schlimme Folgen haben: ganz Europa erhält die bislang nur in Griechenland legale Kindbraut und bekommt die durch den 70. Deutschen Juristentag trotz unseres Protests mit Schweigen bedeckten FGM-Typen Ia und IV. Die aus dem postmodernen Verstümmlungsbegriff jederzeit herausdefinierbare aufgeteilte oder gesamte Klitoris ist auch nicht sicher, denn, siehe Artikel 38 a), wenn keine „Verstümmelung“ vorliegt, bedarf es in Bezug auf die labiale oder klitorale „Entfernung“, ebenfalls Artikel 38 a), keiner „gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen“.
Allah macht schließlich heil, die Scharia verstümmelt nicht.
Definition des Begriffs ‚geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen‘
44. Der Begriff ‚geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen‘ wird im gesamten Übereinkommen immer wieder verwendet und bezeichnet eine Form von Gewalt, die gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft.
Sobald beide Geschlechter gleichberechtigt verstümmelt werden dürfen, liegt keine „geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen“ mehr vor, aber mindestens die FGM-Typen Ia und IV dürfen laut Istanbul Convention ja gar nicht mehr als Verstümmelung (mutilation) bezeichnet werden, wie gesagt, das ist so seit August in Kraft.
Ich bitte Sie, wir sind schariatreu weil wir in den Himmel kommen möchten, unser „Hauptmotiv“ ist nicht Gewalt sondern Gottesfurcht:
Sie unterscheidet sich dadurch von anderen Formen von Gewalt, dass das Geschlecht des Opfers das Hauptmotiv für die unter Unterabsatz a beschriebenen Gewalttaten ist. Mit anderen Worten bezieht sich der Begriff geschlechtsspezifische Gewalt auf jeden einer Frau widerfahrenen Schaden und stellt sowohl die Ursache als auch die Folge ungleicher Machtverhältnisse dar, die auf zwischen Männern und Frauen wahrgenommenen Unterschieden beruhen und zur Unterordnung der Frau in öffentlichen und privaten Bereichen führen. Diese Form von Gewalt ist tief in den Strukturen, Normen und sozialen sowie kulturellen Werten …
Sozial wie kulturell, das spirituell hat man hastig versteckt. Auffällig inkonsequent vermeidet es die Istanbul Convention, anders als in Art. 12 auch an dieser Stelle auch von den religiösen Werten wie etwa den, jenseitszentrierten, Schariapflichten zu sprechen. Die buchstabengetreu umgesetzten Befehle von Sure und Hadith jedoch sind aus allgemein menschenrechtlicher Perspektive immer geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen. Der echte alte Islam entwürdigt die Frau und der Europarat schweigt zum Islam.
Den Gewaltbegriff selbst hat die Convention ja an mehreren Stellen verwässert oder sogar ironisiert.
… verwurzelt, welche die Gesellschaft prägen, und wird häufig von einer Kultur des Leugnens und des Schweigens aufrecht gehalten.
(Seite 47)
Nicht immer nur des Schweigens, auch des Fürwahrhaltens und Rechtfertigens. Ehrenmörder sind schließlich keine Heimlichtuer, sondern warten nach begangener Tat regelmäßig auf die Polizei. Wer den Ruf des Stammes nicht mit Frauenblut sauber wäscht, bewahrt und hat keine Ehre. Wenn die Frau gegen den Namus verstoßen hat, verdient im ehrkulturellen Milieu nicht der Mörder, sondern der Nichtmörder Ächtung und Verachtung. Die nichtmuslimischen postmodernen Kulturrelativisten sind es, die leugnen und schweigen.
Definition des Begriffs ‚Frau‘
46. In dem Bewusstsein, dass viele unter das Übereinkommen fallende Formen von Gewalt sowohl Frauen als auch Mädchen angetan werden, wollten die Verfasser den Anwendungsbereich des Übereinkommens nicht nur auf erwachsene Opfer beschränken. In Unterabsatz f wird eindeutig festgestellt, dass der Begriff ‚Frauen‘ auch Mädchen unter 18 Jahren bezeichnet
(Seite 48)
Man kann Mädchen nicht erfolgreich vor Gewalt schützen, indem man sie politisch und juristisch in die Kategorie der Frauen einordnet und noch nicht einmal diese Erwachsenen ernsthaft zu schützen bereit ist. Das kann eine zusätzliche Absicherung für die in der Scharia vorgesehene Kindbraut und die islamische Beschneidung von Mädchen darstellen.
Im Islam liegt das weibliche Heirats- und Mündigkeitsalter bei neun Jahren – neun Mondjahren, also ungefähr acht Jahren und acht Monaten –, und wenn wir das zu Jungen bekanntlich leider auch durch sogenannte Intaktivisten hoch gelobte Gequatsche von der genitalen Selbstbestimmung (genital autonomy; Helsinki 2012, Oslo 2013, Boulder / Colorado 2014) schariakonform auf Mädchen übertragen, wird die achtdreiviertel- oder neunjährige Muslim-Europabürgerin in ihr Verheiratetwerden oder Beschnittenwerden ganz konform mit der Istanbul Convention einwilligen dürfen. Das ist zu verhindern, wie überhaupt jedes rechtlich folgenreiche Aufspalten der Bevölkerung in Nichtmuslime und Muslime.
Als Istanbul-Konvention jedoch Volljährige und Minderjährige in einem Atemzug zu nennen und zugleich die Erwachsenen beinahe explizit mindestens den FGM Typ Ia und Typ IV auszuliefern – denn nur Labien und Klitoris bleiben nach dem 01.08.2014 geschützt und auch nur vor einem Verstümmeltwerden (mutilation), nicht vor Beschnittenwerden (cutting) oder Verändertwerden (modification, alteration) –, arbeitet den indonesischen Ulama der MUI zu, die ihre Religion sehr gut kennen und für die Jungen- und Mädchenbeschneidung islamische Plicht ist.
Leider handeln Europarat und Istanbul Convention hemmungslos religionsfreundlich und insbesondere schariafreundlich, wie wir in Abschnitt 44 (Definition des Begriffs „geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen“) gesehen haben, wo man Gewalt bekämpfen will, aber lediglich von „Strukturen, Normen und sozialen sowie kulturellen Werten“ redet und zu den religiösen Werten der frauenfeindlichen und frauenentwürdigenden Scharia schweigt.
Was islamisch ist, darf einfach keine heute und künftig noch abzulehnende Form von Gewalt sein, das ist die politische Vorgabe des Europarates und nicht anders ist es ja längst Staatsdoktrin unter den globalen Proislamisten von Obama bis Merkel.
Artikel 32 – Zivilrechtliche Folgen der Zwangsheirat
177. Dieser Artikel bezieht sich auf die rechtlichen Konsequenzen von Zwangsheirat …
Möchte man in Europa und insbesondere in Deutschland die Verheiratung älterer weiblicher Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren, Terre-des-Femmes-Geschäftsführerin Christa Stolle schreibt 2014 ungerührt von „Frühehen“, überhaupt noch unter Zwangsheirat fassen und wenn ja, warum schreibt man das nicht in der Istanbul-Konvention fest?
… und sorgt dafür, dass diese Ehen „anfechtbar sind, für nichtig erklärt …
Kein europäisches Gericht hat bislang gewagt, die Ehen der 12- oder 11-jährigen Mädchen der türkischen Minderheit Nordgriechenlands für nichtig zu erklären. Lediglich den Vollzug der Ehe sprich den Geschlechtsverkehr untersagte man den islamisch korrekt Verheirateten in Düsseldorf und schickte die schwangere Ehefrau im Kindesalter nach Hellas zurück.
… oder aufgelöst“ werden können. Im Sinne dieser Bestimmung wird eine „anfechtbare“ Ehe als rechtsgültig erachtet, …
Mehr als hoch riskant. Wird hier denn nicht ohne Not die durch den Mufti nach der Scharia verheiratete griechisch-muslimische Kindbraut als rechtsgültig verheiratet erachtet? Der Europarat hätte diese religiösen Ehen gar nicht anerkennen und sich für die Wiedereinführung und Durchsetzung der standesamtlichen Voraustrauung stark machen sollen.
… ihr kann aber die rechtliche Wirksamkeit entzogen werden, wenn ihre Rechtsgültigkeit von einer der Parteien in Frage gestellt wird; …
Man muss es bedauern, aber an einer Harmonisierung des europäischen Personenstandrechts wird kein Weg vorbeiführen. Kaum einer der nach dem himmlischen Gesetz vor dem Imam Vermählten wird es wagen, vor den weltlichen Richter zu ziehen. Will der Europarat jede muslimische Polygamie und jeden Talaq pauschal anerkennen?
Warum stellt nicht beispielsweise der deutsche Staatsanwalt einige dieser religiösen Ehen in Frage, etwa wenn ein Kind verheiratet worden ist und auch wenn sich die beiden Brautleute hoch zufrieden geben?
… einer „für nichtig erklärten“ Ehe wird die rechtliche Wirksamkeit unabhängig davon entzogen, ob ihre Rechtsgültigkeit von einer Partei in Frage gestellt wird oder nicht. Einer „aufgelöst[en]“ Ehe, wie dies der Fall bei einer Scheidung ist, wird ab dem Tag der Auflösung die rechtliche Wirksamkeit entzogen. Den Verfasserinnen und Verfassern war im Hinblick auf die verwendeten Bezeichnungen (anfechtbar, für nichtig erklärt oder aufgelöst) bewusst, dass die konkrete Umsetzung dieses Artikels je nach den von den Vertragsparteien in ihrem Privatrecht entwickelten Konzepten variieren kann.
Wird hier der gesamte Begriff der Zwangsheirat einmal mehr ins Schwimmen gebracht und beispielsweise einer kulturspezifischen Weise der Verwerflichkeit oder eben sittlichen Angemessenheit ausgesetzt? Die heiratsrechtliche Scharia (an-nikāḥ, Imam-Ehe) wird zu einem von mehreren EU-weit akzeptablen „Konzepten“, genau so ist es am 11. Mai 2011 unterschrieben worden und nun seit knapp vier Monaten in Kraft.
Der Europarat redet von Eheschließung und Privatrecht, die Nikah soll ins Familienrecht integriert werden, übergangsweise je nach Staat mehr oder weniger weit und schnell, irgendwann kommt das gesamteuropäische islamische Heiratsrecht, Personenstandsrecht und überhaupt Recht. Mustafa Cerić (opening the way for Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law. Wege zu finden, wie muslimisches Recht für Personenstandsangelegenheiten, wie z.B. Familienrecht, anerkannt werden kann) hatte das vor acht Jahren in seiner Deklaration Europäischer Muslime so gefordert.
178. Es ist wichtig, dass die erforderliche rechtliche Maßnahme im Sinne dieser Bestimmung leicht verfügbar ist und keine übermäßige finanzielle oder administrative Belastung für das Opfer darstellt. Dies bedeutet, dass jedes Verfahren zur Aufhebung oder Auflösung einer Zwangsehe für das Opfer kein unüberwindbares Hindernis darstellen oder indirekt finanzielle Schwierigkeiten verursachen darf. Darüber hinaus sollte die Art der Beendigung der Ehe die Rechte des Opfers einer Zwangsheirat nicht beeinflussen.
Welche „Rechte“ sind es, die nicht beeinflusst werden „sollten“, die islamischen Rechte oder die AEMR-kompatiblen Rechte?
Thema häusliche Gewalt. Soll „körperliche Gewalt“ jetzt nicht immer rechtswidrig sein? Ist beispielsweise ein nach Koran und Sunna vorgenommenes leichtes Prügeln der Ehefrau nicht mehr stets „rechtswidrig“?
188. Der Begriff „körperliche Gewalt“ bezeichnet Verletzungen des Körpers, die durch die unmittelbare und rechtswidrige Anwendung von körperlicher Kraft hervorgerufen wurden.
Noch einmal zur weiblichen Genitalverstümmelung (FGM). Am 14.10.2014 besuchte Christa Stolle die deutsche Bundeskanzlerin. Die TdF-Geschäftsführerin benutzte gegenüber Angela Merkel möglicherweise keinen anderen Begriff von Genitalverstümmelung als die indonesischen Ulama des MUI, für welche ihre schafiitische Mädchenbeschneidung (milde Sunna) allerdings gar keine Verstümmelung (mutilation) ist und die allenfalls von Khitan engl. cutting sprechen, weiblicher Beschneidung (sunat perempuan, khatan wanita).
Stolle ist über den Vorstoß der deutschen FGM-Wegbereiter Ringel / Meyer und vor allem Tatjana Hörnle informiert worden und unterlässt gleichwohl die frauen- und menschenrechtlich gebotene Forderung nach einem weltweiten Verbot aller WHO-seitig definierten Formen von FGM, also auch nach dem Verbot von Klitorisvorhautamputation (FGM Typ Ib) sowie Ritzen bzw. Stechen (zu FGM Typ IV). Auf mindestens diese beiden Verstümmelungsformen zu verzichten, sind Indonesiens maßgebliche islamische Autoritäten bekanntlich nicht bereit:
Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel im Vorfeld des G20 Gipfels und der G7 Präsidentschaft
Konkret [wo steht das?] forderte sie [Christa Stolle] mehr finanzielle Ressourcen für Frauenprojekte, die „Abschaffung von Früh- und Zwangsehen“ als eigenständiges Ziel in der Post-2015-Development-Agenda sowie eine klare Positionierung der Bundesregierung gegen Genitalverstümmelung in ihren bilateralen Verhandlungen, und zwar nicht nur mit afrikanischen Ländern, sondern auch asiatischen, wie insbesondere Indonesien.
Der Auftritt von Christa Stolle sensibilisierte Angela Merkel für Frauenthemen
Die Bundeskanzlerin versprach in ihren abschließenden Worten, sie werde Frauenthemen auf die Agenda der G7 Präsidentschaft setzen. Am 7./8. Juni 2015 wird sie die Gastgeberin des Treffens der Staats- und Regierungschefs in den bayrischen Alpen sein. Zudem findet am 15./16. November [2014] der G20-Gipfel in Brisbane/Australien statt. Indonesien gehört zu den G20-Staaten und wir hoffen, dass die Kanzlerin die Gelegenheit nutzen wird, das Thema weibliche Genitalverstümmelung (FGM) anzusprechen.
Der australische Gipfel (2014 G-20 Brisbane summit) ist seit zehn Tagen vorbei, der Kalifatsfreund und türkische Premierminister Ahmet Davutoğlu fehlte ebensowenig wie Salman ibn Abd al-Aziz (Al Saud) als der saudi-arabische Vize-Premierminister. Der Letztgenannte ist Besitzer der Zeitung Asharq al-Awsat, eine der größten arabischsprachigen Tageszeitungen weltweit. Angela Merkel hat vermutlich gar nichts gegen die schafiitische Mädchenbeschneidung getan (wenn doch, darf sie es jederzeit hier kundtun).
Kein Wunder angesichts der vorangegangenen schwammigen Forderung von Christa Stolle an die Regierungschefin im Kampf gegen FGM. Stolle weiß sehr genau, dass die weibliche Beschneidung nach Koran und Sunna (sunat perempuan) im regierungsnahen indonesischen Gesprächsgegenstand Genitalverstümmelung (Betonung auf Verstümmelung, M wie mutilation) gar nicht enthalten ist. FGM ist (ebenso wie MGM) auch in Indonesien schlicht kein politisches Thema. Trauriges Fazit nach dem Hannoveraner Juristentag dieses Herbstes: Deutschlands größte Frauenrechtsorganisation will gegen die milde Sunna offensichtlich nichts unternehmen, und zwar weder in Indonesien noch in Deutschland.
Zurück nach Istanbul. Nanu, da fehlt doch was:
Artikel 36 – Sexuelle Gewalt, einschließlich Vergewaltigung
1 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass folgendes vorsätzliches Verhalten unter Strafe gestellt wird:
a) nicht einverständliches, sexuell bestimmtes vaginales, anales oder orales Eindringen in den Körper einer anderen Person mit einem Körperteil oder Gegenstand (engaging in non-consensual vaginal, anal or oral penetration of a sexual nature of the body of another person with any bodily part or object);
b) sonstige nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlungen mit einer anderen Person (engaging in other non-consensual acts of a sexual nature with a person);
c) Veranlassung einer Person zur Durchführung nicht einverständlicher sexuell bestimmter Handlungen mit einer dritten Person (causing another person to engage in non-consensual acts of a sexual nature with a third person).
2 Das Einverständnis muss freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person, der im Zusammenhang der jeweiligen Begleitumstände beurteilt wird, erteilt werden (Consent must be given voluntarily as the result of the person’s free will assessed in the context of the surrounding circumstances).
Auf Altersabgrenzungen wie das Kriterium Volljährigkeit oder den besonders stark zu schützenden Entwicklungsraum der Minderjährigkeit bzw. des Kindesalters glaubt der Europarat verzichten zu können. Will die Istanbul Konvention das europaweite Pädosexuellenparadies gleich vollendet errichten oder reichen ihm minderjährige Prostituierte und die islamrechtlich korrekte neun Jahre alte Ehefrau aus, solange der Sex nur irgendwie einvernehmlich („einverständlich“) erfolgt? Hier hätte stehen müssen: „Altersgemäß sind Kinder, nach der UN-Kinderrechtskonvention ist Kind regelmäßig der Mensch unter 18 Jahren, in Bezug auf sexuelle Handlungen nicht urteils- und einwilligungsfähig. Es gibt keine einvernehmlichen sexuellen Handlungen zwischen einem Kind und einem Erwachsenen“.[12] Warum fehlt das?
Fazit
Ihrem eigenen Anspruch (Artikel 1) nach soll die Istanbul-Konvention den Zweck erfüllen, „Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen“ sowie „einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu leisten und eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern, auch durch die Stärkung der Rechte der Frauen, zu fördern“. Das kann nicht gelingen, solange man zum frauendiskriminierenden und frauenentwürdigenden Islamischen Recht schweigt. Nach der Scharia können neunjährige Mädchen verheiratet werden, wie es im EU-Mitgliedsstaat Griechenland legal ist und sind sie mindestens im etwa für Indonesien maßgeblichen schafiitischen Fiqh genital zu verstümmeln. Wer zur griechischen Kindbraut und islamischen Frauenbeschneidung schweigt, will die Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht ernsthaft erreichen oder Jungen beschneiden lassen und den Sex mit Minderjährigen legalisieren.
Dass Europas Wortführerinnen aus Feminismus und Frauenrechtsorganisationen 2014 nicht ernsthaft gegen Kindbraut und FGM kämpfen und zusätzlich zur betrachteten, latent frauenfeindlichen Istanbul-Konvention schweigen, ist ein moralischer Tiefpunkt der Frauenbewegung und steigert die Macht der globalen Muftis und Mullahs.
Wo, wie in Deutschland, über Griechenlands schariagehorsame Kinderverheiratung und die weltweite islamische Frauenbeschneidung (milde Sunna) noch nicht einmal offen gesprochen werden darf, faktenbasierte islambezogene Themen werden Opfer der Pressezensur, ist die Forderung nach Dokumentation und Wissenschaftlichkeit („Artikel 11 – Datensammlung und Forschung“) eine Farce und eine Verhöhnung jeder Frau und jedes Anhängers der allgemeinen Menschenrechte.
Muslimbruderschaft, Kairoer al-Azhar, Darul Uloom Deoband und Teheraner Klerus wollen die sogenannten Muslime mehr und mehr von der übrigen europäischen Bevölkerung segregieren und erhöhen den Druck zu Handlungsgehorsam und Rechtsgehorsam nach Scharia und Fiqh. Über die Istanbul Convention macht sich der Europarat zum Komplizen.
Ein weiterer kleiner Vertrag von Medina.
Jacques Auvergne
Q u e l l e n
[1] Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
und erläuternder Bericht
Istanbul, 11.5.2011
Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence Istanbul, 11.V.2011
http://conventions.coe.int/Treaty/EN/Treaties/Html/210.htm
Der Europarat ergeht sich in selbstverliebtem Geplapper zur irgendwie ganz großartigen Istanbul Convention. Rechtlich steht die Frau schlechter da als zuvor, aber egal, Hauptsache der Ruf der Religion will heißen das Ansehen des Islam bleibt makellos.
http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/convention-violence/thematic_factsheets/factsheets_en.asp
http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/convention-violence/thematic_factsheets/Children_EN.pdf
http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/convention-violence/thematic_factsheets/FGM_EN.pdf
13 Countries sign new Convention in Istanbul
The Council of Europe’s new Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence was opened for signature 11 May on the occasion of the 121st Session of the of Committee of Ministers taking place in Istanbul, gathering Ministers of Foreign Affairs from 47 Member States.
Thirteen countries signed the new Convention in Istanbul.
This new landmark Council of Europe treaty is the first legally binding instrument in the world creating a comprehensive legal framework to protect women against all forms of violence, and prevent, prosecute and eliminate violence against women and domestic violence.
It defines and criminalizes various forms of violence against women (including forced marriage, female genital mutilation, stalking, physical and psychological violence and sexual violence). …
“The Convention is the next step in a body of work by the Council of Europe that has driven moves to equality since the 1970s,” according to Council of Europe Secretary-General Thorbjörn Jagland. … The Convention is also open to accession by non-European countries and by the European Union.
(The United Nations Regional Information Centre, UNRIC)
http://www.unric.org/en/violence-against-women/27000-13-countries-sign-new-convention-in-istanbul
Zuerst ratifiziert, wundert uns das jetzt? Von der Türkei am 14.03.2012. Dann folgten bald Staaten wie Montenegro, Bosnien, Albanien, Portugal, Österreich, später etwa Dänemark. Das laizistisch gedachte Frankreich ratifizierte das gefährliche Ding am 04.07.2014 wird es am 01.11.2014 in Kraft setzen. Deutschland hat das kindbraut- und FGM-freundliche Abkommen noch nicht ratifiziert, aber Terre des Femmes drängelt ja schon.
http://www.conventions.coe.int/Treaty/Commun/ChercheSig.asp?NT=210&CM=&DF=&CL=ENG
[2] AEMR und Nachvollziehbarkeit waren gestern, heute zählt dem arabischsprachigen Auftritt von AI die Farbe Lila und auch auf Englisch bewirbt Amnesty International ausgerechnet zum 25.11. (International Day for the Elimination of Violence against Women) die kinderfeindliche und frauenfeindliche Istanbul-Konvention.
Council of Europe
Letters to governments across Europe urging them to swiftly sign, ratify and implement the Istanbul Convention – the first European treaty specifically targeting violence against women and girls and domestic violence. Those countries that have already ratified the Convention should pledge the resources to ensure it is fully implemented.
Demnächst können sie für irgendwelche „Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (gender based violence and domestic violence) ganz viel „Bewusstsein schaffen“ (raise awareness) im seine zu muslimisierenden neunjährigen Mädchen verschleiernden, beschneidenden und verheiratenden Europakalifat. Babbeln reichte leider auch den irischen Feministinnen, heute vor einem Jahr traf sich DVAS („provides services in Sligo, Leitrim, and West Cavan“) zu einem Seminar über die Istanbul-Konvention: To mark UN Day Against Violence Against Women 2013, Domestic Violence Advocacy Service (DVAS) are holding a seminar on the Council of Europe Convention on Violence Against Women and Domestic Violence (The Istanbul Convention) and what opportunities are presented to Ireland in tackling the prevalence of gender based violence in our society. The aim of the seminar is to provide information on and raise awareness about the opportunities for Ireland presented by the Council of Europe Convention on gender based violence and domestic violence.
Wir fordern die Regierung auf, die Istanbul-Konvention zu ratifizieren und ihre Hauptforderungen unverzüglich in geltendes Recht umzusetzen. Call for the Irish Government to ratify the Convention and to implement its key provisions without delay
http://www.womensaid.ie/16daysblog/2013/10/29/seminar-on-the-council-of-europe-convention-on-vio/
Der seit 1922 zu Dublin im einstigen Herzogspalast Leinster House oder Tigh Laighean tagende Oireachtas, das nationale Parlament der Republik Irland, diskutiert die Istanbul-Konvention. Deputy Clare Daly Information on Clare Daly Zoom on Clare Daly asked the Minister for Justice and Equality Information on Frances Fitzgerald Zoom on Frances Fitzgerald when Ireland will sign up to the Istanbul Convention in relation to preventing and combating violence against women. … Minister for Justice and Equality (Deputy Frances Fitzgerald) : The Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence, known as the Istanbul Convention, is a detailed document with a broad scope across a number of policy areas with administrative, policy and legislative implications. The provisions of the Convention and the legislative and administrative arrangements that would be necessary to allow signature and ratification of the Convention by Ireland are being examined in consultation with a number of government departments and agencies. In general Ireland only signs and ratifies a convention when all of the necessary preparations have been made to implement the provisions of the convention in question.
Office of the Houses of the Oireachtas, Leinster House, Dublin (2014)
[3] TERRE DES FEMMES Schweiz lobpreist die frauenrechtsgefährdende Istanbul Convention
[4] TERRE DES FEMMES Schweiz drängt zum Ratifizieren
http://www.terre-des-femmes.ch/component/content/article/260-medien/647-mm-stellungnahme-istanbulerk
[5] Terre des Femmes freut sich über die nicht nur schwammig gehaltene, sondern die Frauenrechte untergrabende Istanbul Convention. TdF: „erstmals rechtlich verbindliche gemeinsame Standards auf europäischer Ebene“.
[6] TdF spielt so etwas wie den Inhaber des Monopols auf Kampf für Frauenrechte, nennt die Istanbul-Konvention und schweigt zu deren Nachteilen oder sieht sie erst gar nicht
FGM
Europarat
Warschau am 02.10.2014
Side Event by the Council of Europe and Amnesty International – Warsaw
[02/10/2014] The Istanbul Convention of the Council of Europe is the first treaty to recognise that FGM exists in Europe and that it needs to be systematically addressed. It requires states parties to step up preventive measures by addressing affected communities as well as the general public and relevant professionals. It entails obligations to offer protection and support when women and girls at risk need it most – and makes sure that their needs and their safety always come first.
In partnership with the Amnesty International End FGM European Campaign, the Council of Europe organised, on 2 October, a Side Event during this year’s OSCE Human Dimension Implementation Meeting in Warsaw. During this Side Event, a new provisional version of a guide on using the Istanbul Convention as a tool to end FGM was presented. This new publication, jointly prepared by the Council of Europe and Amnesty International, offers policy makers and advocates important guidance on how the provisions of the Istanbul Convention can and should be applied to put an end to this harmful practice – in Europe and beyond. The final version of this guide will be soon made available.
The Side Event took place on 2 October 2014 in the Plenary Room of the OSCE Human Dimension Implementation Meeting, in the Sofitel Victoria Hotel in Warsaw (more).
http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/convention-violence/
Schlussfolgerungen, Fazit,
Conclusions
Johanna Nelles, Head of Violence against Women Unit, Directorate General of Democracy, Council of Europe
Anmerkung: Ich lese bei Johanna Nelles leider kein explizites Bekenntnis zu einer Null-Toleranz-Politik unter Beibehaltung der WHO-Klassifikation der vier Typen I, II, III, IV, sollen folglich die FGM-Typen Ia und IV, eventuell sogar Ib, denn aus Sicht des Europarats wirklich verboten werden bzw. verboten bleiben?
Veranstaltungsprogramm,
Programme
The Istanbul Convention as a tool to end female genital mutilation
A Side Event at the OSCE Human Dimension Implementation Meeting 2014 organised by the Council of Europe in partnership with Amnesty International
Reden,
Speeches
Aissatou Diallo, Anti-FGM activist, Belgium
Da wo ich herkomme, ist die Beschneidung ein Initiationsritual, das jedes Mädchen bestehen muss. Là d’où je viens, l’excision est un passage obligé pour les jeunes filles.
Exzision meint im Französischen meistens jede FGM, im Englischen v. a. oder nur Typ Ib Klitorisherausschneiden oder Klitoristeilamputation und im Deutschen vor allem den Bereich von Typ II Schamlippenamputationen (stets mit Ib verbunden). Und nun? Es spricht eine aus Westafrika stammende Belgierin (travail de sensibilisation auprès des communautés africaines vivant en Belgique), die in der afrikanischen Community folglich gegen Typ II kämpfen wird, allenfalls noch gegen III oder Ib. Was aber sagt uns das über die sunat perempuan, die milde Sunna? Nichts, gar nichts!
Elise Petitpas, End FGM European Campaign, Amnesty International
Hohlparolen unter bunten Bildchen! Keine Aussage gegen FGM Typ Ia oder Typ IV, nichts! Will Amnesty International die milde Sunna nach Europa hereinwinken?
Anna Carin Ost, Representative, UNHCR Representation in Poland
Immerhin liest man “alle Formen von FGM sind schädlich. all types of FGM are harmful and violate a vast range of human rights of girls and women”, allerdings fehlt ein eindeutiges Credo gegen die sunat perempuan / weibliche Sunna-Beschneidung etwa auch der FGM-Typen Ia (Klitorisvorhautamputation) und IV (etwa der ritual nick / pinprick, Nadelstich). Der Irak (Iraq) wird genannt, da gibt es die schafiitische (islamische) FGM vom Typ Ib Klitoridektomie. Dann bringt Anna Carin Ost nur noch ein paar Absätze Schöngeschwätz zu den irgendwie umzusetzenden Artikeln 60 und 61 der Istanbul Convention. Die indonesischen Ulama der MUI und Tatjana Hörnle können zufrieden sein.
Und liebe Belgierinnen, Labien und Klitoris finden in der Konvention gerade noch Erwähnung, doch dürfen sie vielleicht, wenn schon nicht verstümmelt, dann doch ein wenig umgestaltet werden? Und soll die FGM (frz. MGF) vom Typ Ia oder Typ IV ab sofort straffrei gestellt sein? La Convention d’Istanbul reconnaît les MGF comme une forme de violence à l’égard des femmes et les définit comme « l’excision, l’infibulation ou toute autre mutilation de la totalité ou partie des labia majora, labia minora ou clitoris d’une femme » (article 38 a). Quelle: Stratégies concertées de lutte contre les mutilations génitales féminines, Molenbeek (Molenbeek-Saint-Jean / Sint-Jans-Molenbeek), Brüssel, Belgien
http://www.strategiesconcertees-mgf.be/membres-47/
Terre des Femmes verwies insbesondere auf den Fall Indonesiens. Die zuständige Referatsleiterin Katharina Kunze sagte, in dem mehrheitlich muslimischen Land werde vom Rat der Islamgelehrten seit 2008 die Beschneidung von Mädchen als religiös verpflichtend vorgeschrieben [Nein, nicht seit sechs Jahren und wohl auch nicht erst seit Schihabuddin ibn an-Naqib al-Misri (1302–1367, Autor des die weibliche Beschneidung fordernden und dem schafiitischen Fiqh bis heute maßgeblichen Rechtskompendiums ‚Umdat as-Salik wa ‚Uddat an-Nasik, Reliance of the Traveller and Tools of the Worshipper, Kurztitel Reliance of the Traveller) oder Imam an-Nawawi (1233–1277), sondern vermutlich seit weit über 1000 Jahren ist den Schafiiten die weibliche Beschneidung religiöse Pflicht].
(Frauenrechtler fordern bessere Dokumentation zu Genitalverstümmelung, aerzteblatt 04.04.2014)
http://mobile.aerzteblatt.de/news/58237.htm
Katharina Kunze: „Historische Entwicklung … 2008 erlässt der Rat der Ulemas (MUI) eine Fatwa, laut der alle MuslimInnen zur ‚Mädchenbeschneidung‘ verpflichtet werden“, Nein, die islamische weibliche Beschneidungspflicht ist ein paar Jahrhunderte älter. …
„TERRE DES FEMMES klärt auf, wo Mythen und Traditionen Frauen das Leben schwer machen“, Sarkasmus ein, aber nicht doch Frau Kunze, unsere FGM ist Scharia, Allahgott bürdet niemandem eine Last auf die er nicht tragen kann und macht insbesondere der Frau das Leben leicht, etwa mit der sunat perempuan.
„2010 folgt das Gesundheitsministerium dem MUI und ergänzt, dass der Eingriff von medizinischem Personal durchgeführt werden solle. Fortan wird auch der euphemistische Begriff ‚Mädchenbeschneidung‘ statt des politisch korrekten und dem Sachverhalt gerechten Worts ‚weibliche Genitalverstümmelung‘ verwendet.“ Allah verstümmelt nicht sondern macht heil, am Mädchengenital ist etwas haram und muss weggeschnitten werden, die wahre Religion redet seit tausend Jahren von Mädchenbeschneidung und nicht wie die gottlosen Europäer von Verstümmelung. Sarkasmus aus.
Nun erzählt uns die TdF-Fachreferentin für weibliche Genitalverstümmelung Katharina Kunze ein Märchen vom erfolgreichen Kampf gegen FGM:
„2014 starten TERRE DES FEMMES, Kalyanamitra und Watch Indonesia die Petition ‚Genitalverstümmelung in Indonesien – Schutz statt Verharmlosung‘. Das Gesundheitsministerium reagiert [bitte irgendwann belegen], indem es die Empfehlung zurückzieht und erklärt, dass ‚FGM keinen gesundheitlichen Vorteil‘ biete [dafür einen religiösen, seelenrettenden Vorteil …]. Die Vereinten Nationen nehmen das Thema am 05.07.2014 in der Befragung Indonesiens zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention auf. Der Menschenrechtsrat der UN drängt Indonesien daraufhin zum Verbot von FGM.“
Das ist falsch, Indonesiens Regierung unternimmt auch in diesem Jahr nichts gegen die sunat perempuan, der Einfluss der Schariabewegung hingegen steigt und im Volk wird 2014 vermutlich leider sogar mehr und invasiver beschnitten als je zuvor. Eine erfolgreiche Jahreskampagne will man einfach behaupten, belügt TdF auch sich oder nur uns?
(zukunftscharta 02.09.2014)
„Begründungsmuster: Obwohl FGM keine religiösen Ursprünge hat [Forschung zur menschlichen Vorgeschichte braucht keine Mutmaßerei durch deutsche Frauenrechtlerinnen. Eher nein, selbst die nichtislamisierten afrikanischen Ethnien beschnitten bzw. beschneiden ihre Jungen und Mädchen oft stammesreligiös-glaubensbewegt], so wird sie in Indonesien dennoch religiös begründet [Zielsicher betreibt Terre des Femmes eine den Islam verharmlosende Irreführung. Frauenbeschneidung ist islamische Religion und zwar als schafiitische Wohlverhaltenspflicht, wer seine Tochter nicht beschneidet verspielt inschallah sein Seelenheil]. Viele muslimische [jedenfalls schafiitische] Führer sind der Meinung [Nein, FGM ist keine Frage des raʾi (personal opinion), sie sind der islamischen Rechtsauffassung nach der ihnen eindeutigen Sunna und dem vermutlich unüberwindbaren zusätzlichen Idschma‘ (iǧmāʿ – islamgelehriger Konsensus], dass der Koran [sprich dass sein Autor Allah] Mädchen [wie Jungen] zur Beschneidung verpflichtet. Aber das Gesetz ändert sich von einem mazhab (Lehrrichtung [bitte genauer: Madhhab (maḏhab), sakraljurisprudentielle Schule, religiöse Rechtsschule] in der islamischen Normenlehre [der Scharia]) zum anderen. So kann es wajib (für alle MuslimInnen verpflichtend) sein oder sunna (empfohlen aber optional).“ [Indonesier sind nahezu ausschließlich Schafiiten und wadschib für die FGM ist schafiitischer Standard, den Madhhab wiederum legten dir dein Vater und Vatersvater usw. bzw. dein Ehemann fest und kann das Individuum ansonsten grundsätzlich nicht wechseln, allenfalls in die Richtung von Mohammeds Medina sprich Mohammeds Urislam (Salaf) d. i. de facto ziemlich genau zur Hanbaliyya. Hanbalitisch wiederum entscheiden für dich der Scheich oder notfalls das Familienoberhaupt zwischen Löblichkeit und Pflicht der Mädchenbeschneidung] …
Signaturen und Spendengelder müssen heran, da wäre die sichtbar werdende Wirkungslosigkeit der deutsch-indonesischen Jahreskampagne gar nicht nett:
„Unser Engagement: TERRE DES FEMMES [TdF] hat am 6. Februar 2014 gemeinsam mit der indonesischen [schariatreuen, Anm.] Frauenrechtsorganisation Kalyanamitra und der Menschenrechtsorganisation Watch Indonesia! die Kampagne ‚Genitalverstümmelung in Indonesien – Schutz statt Verharmlosung‘ gestartet. Als Reaktion auf den Kampagnenstart hat das indonesische Gesundheitsministerium die Empfehlung zur ‚richtigen‘ Genitalverstümmelung zurückgezogen [meint TdF über TdF, jeder Nachweis fehlt]. Bei der Anhörung Indonesiens zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen wurden die Delegierten mehrfach nach weiblicher Genitalverstümmelung gefragt und dies mit Informationen [mit welchen Infos genau?] untermauert, die von Watch Indonesia! und TERRE DES FEMMES eingebracht worden waren. Der Regierungswechsel im Sommer 2014 kann dazu beitragen [das ist allenfalls Wunschdenken, nichts ist bislang geschehen], dass Indonesien in der aktuellen Legislaturperiode endlich die internationalen Verträge erfüllt und zwei Millionen Mädchen pro Jahr vor Genitalverstümmelung schützt.“
Ohne Worte: „Die Unterschriften dieser Petition werden voraussichtlich am 10.12.2014 dem Botschafter Indonesiens in Berlin übergeben.“
Deutscher Petitionstext
Indonesischer Petitionstext
Englisch
Zum Glück informiert Mireille Vallette (auf Sisyphe) zuverlässig:
Everywhere, the motive invoked by mothers to go on with this tradition is Islam. The reasons are mainly the reduction of unbridled libido and purification, as the girls’ genitals are “dirty”.
In January this year, Ma’ruf Amin, Chairman of Indonesian Ulema Council, the highest Islamic authority and the most representative, declared that FGM is a “morally recommended practice with a moral foundation” which is part of “human rights”. They practice “by cutting the part that covers the clitoris”. The perspective of a ban by the authorities is fiercely fought by the religious leaders.9)
Given this situation, how can Unicef not quote Indonesia as a disturbing scope of spread of scourge ? “There are currently no nationally representative data”, answers Cody Donahue. And anyway, “the investigations are the result of negotiations between the government and the agencies that implement them”.
We can therefore read the following lines in the communicate released by Unicef last February : „Cases have been documented in the Middle East, India, Colombia and Indonesia.“
Cases ?
Malaysia (30 million inhabitants, 18 Muslims) is not mentioned in this release. However, the situation is very similar to that in Indonesia, and the battle between conservative religious and anti-FGM rages. The practice is widespread and the prevalence is increasing.
Radical Islam is growing in the Muslim sphere. The regression of manners that follows not only targets women primarily, but also promotes the extension of these intolerable practices.
Out of thirteen countries that circumcise more than 70% of their girls, seven are overwhelmingly Muslim. This is the case of Egypt, Mali, Somalia, Mauritania, northen Sudan, Djibouti and Gambia. That is over 140 million people.
The other six great excisors are multireligious : Ethiopia (100 million) includes an Orthodox and Protestant majority but the Muslim areas excise more than the others. The other high-prevalence countries are Eritrea, Guinea (half Muslim, half Animist), Sierra Leone (60% Islam, 30% Animist) Burkina Faso (60% Muslim) and Guinea Bissau.
All excisor countries include Muslim communities. We can add to the above 140 million, populations gathering 45-50 million in multi-religious countries and, being very careful, 110 million Indonesian and Malaysian citizens (half the population). We take no risk estimating that worldwide, there is about 300 million followers of Mohammed where girls are mutilated. All are convinced that it is required by their religion. An accurate estimation based on this religious criteria is still a taboo.
This predominance is confirmed by the composition of the Organization of the Islamic Conference (OIC) : among the 35 countries that excise, 32 are part of this unique and powerful religious lobby in the UN (Iraq, Indonesia and Malaysia included).
von: Mireille Vallette
aus: FGM slowing down ? The UN asserts it, the Indonesian case contradicts it
in: Sisyphe 15.06.2013
http://sisyphe.org/imprimer.php3?id_article=4449
L’ONU minimise les mutilations sexuelles féminines et maintient le tabou du rôle des religions
par Mireille Vallette, journaliste indépendante
http://sisyphe.org/spip.php?article4448
[7] Vor zwei Jahren tauchte der erste Fall auf: Es ging um eine Elfjährige, die hier mit ihrem 22-jährigen Ehemann lebte. Das Paar meldete sich sogar mit Heiratsurkunde an. Am Mittwoch sollte sich der Grieche Hassan N. (damals 20, heute 22) vor Gericht verantworten, weil er eine 12-Jährige geschwängert hatte.
Doch Hassan N. drückte sich. Auch seine „Gattin“ (heute 14) erschien nicht zum Termin. Sie lebt inzwischen mit ihrer Tochter (1) in Griechenland bei ihrem Großvater.
An der griechischen Grenze zur Türkei werden Minderjährige (ein altes Gesetz erlaubt dies) mit Zustimmung der Eltern verheiratet. Die Zwangsehen sind zwar selten. Da sie aber Griechenland als EU-Mitglied absegnet, sind sie auch in Deutschland gültig.
Von Barbara Kirchner (Unglaublicher Fall Zwölfjährige bekam in Zwangsehe ein Baby), BILD am 12.06.2008
[8] In Griechenland gilt die Scharia (mindestens) für die Westthrakientürken (Batı Trakya Türkleri), zu denen die drei Gruppen ethnische Türken, slawischstämmige Pomaken und ehedem christliche Roma zusammengefasst werden und die, wie die Istanbuler Griechen, nicht unter das türkisch-griechische Abkommen über den Bevölkerungsaustausch vom 30. Januar 1923 fielen. Möglicherweise, so eine Minderheitsmeinung, unterliegen allerdings alle Muslime Griechenlands der Schariagesetzgebung und Allahgott selbst legt bekanntlich großen Wert auf unbegrenzte nämlich weltweite Gültigkeit seines Gesetzes.
Greece: Status of Minorities
II. Status of Minorities in Greece Based on Treaties Under the League of Nations System
A. Historical and Legal Framework
1. Treaty of Sèvres
… The Treaty of Sèvres on Minorities of August 10, 1920, was agreed to by the victorious allied powers (Greece, the British Empire, Italy, Japan, and France), and the Ottoman Empire. The Sèvres Peace Treaty of the same date ended the Ottoman Empire and established modern Turkey. The Peace Treaty was later renounced by Turkey and was superseded by the Treaty of Lausanne.
The Treaty of Sèvres on Minorities was ratified by Greece on September 29, 1923, and published in the Official Gazette of Greece. It established a legal framework for the protection of minorities in Greece under the League of Nations. …
In accordance with Law 1920/1991 Muftis exercise religious duties pursuant to Sharia law and judicial duties related to marriages, divorces, alimony, guardianship, wills and intestate succession, and the endorsement of religious marriages among Muslims, and also issue legal opinions pertaining to questions involving Sharia law. The decisions of Muftis are not enforceable, nor do they have res judicata effect unless the appropriate district court declares them enforceable. Districts courts must examine whether a Mufti acted within the limits of his authority and whether the decision is compatible with constitutional norms. Decisions of the district court, which are written in Greek, are subject to appeal. One scholar has noted that Greek judges are in no position to exercise substantial judicial review in the absence of knowledge of Sharia law.
6. Sharia Law: Scope of Application
Muslim Greek citizens are subject to Sharia law. Currently, there are three Sharia courts in Thrace recognized by Law No. 1920/1990. Sharia courts must decide issues in accordance with constitutional guarantees and the rights and freedoms enshrined in the European Convention on Human Rights. Ninety-nine percent of the decisions issued by Muftis are endorsed by the Greek courts, even when such decisions are manifestly incompatible with human rights. In addition, the Commissioner of Human Rights of the Council of Europe, Thomas Hammarberg, urged Greece to ensure full review of the decisions of Muftis by domestic courts and to reexamine the issue of application of Sharia law upon consultation with the minority.
The application of Sharia law in Greece, where it was introduced in 1914, has generated a great deal of controversy and debate in legal theory and practice concerning its territorial application and whether Muslim Greek citizens have the right to choose between Sharia law and the Greek Civil Code. Under Sharia law, women’s status is inferior to men and Muslim women are subject to discrimination with regard to inheritance or divorce. Consequently, the application of Sharia raises serious constitutional law questions because of its conflict with the principle of equality of the sexes and other human rights provisions enshrined in international conventions ratified by Greece.
Two schools of thought have emerged on the application of Sharia to Muslim citizens in Greece. The first, which is prevalent, espouses the opinion that Sharia law applies only to the Muslim minority in Western Thrace while Muslims living in other parts of Greece, including those in the Dodecanese, are subject to the provisions of the Civil Code in force since 1946. The second asserts that Sharia applies to all Muslims in the entire territory of Greece.
(…)
C. Application of the Treaty of Lausanne
The Treaty of Lausanne became part of domestic law pursuant to the Legislative Decree of August 25, 1923 …
(Von Theresa Papademetriou, Oktober 2012)
http://www.loc.gov/law/help/greece-minorities/greece.php
V o l l t e x t
Greece: Status of Minorities
Von: Theresa Papademetriou im Oktober 2012. Veröffentlich durch: The Law Library of Congress, Global Legal Research Center, Washington, USA)
http://www.loc.gov/law/help/greece-minorities/greece-status-of-minorities.pdf
[9] Die Choreographin
Von Edward von Roy
„Heute habe ich euch eure Religion vervollständigt [so dass nichts mehr daran fehlt] und meine Gnade an euch vollendet, und ich bin damit zufrieden, dass ihr den Islam als Religion habt“ (Koran 5:3). An jenem Tag also („heute“) trat die offenbarte Normativität und Gesetzgebung in Kraft und Gesetzgeber Allah möchte über die Sorgfalt der menschlich eingehaltenen Befehle sagen können: „ich bin damit zufrieden“.
Die seither und bis zum Tage der Auferstehung gültige Scharia fordert die Genitalbeschneidung mindestens jeder dem schafiitischen Recht unterliegenden Frau und an der Humboldt-Universität zu Berlin bekleidet Prof. Dr. Tatjana Hörnle den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung. Weil das deutsche Justizministerium eine Fatwa zur religiösen Frauenbeschneidung noch nicht anerkennt, muss eilig ein Gutachten her und Hörnle schreibt für den 70. Deutschen Juristentag ihr Kultur, Religion, Strafrecht – neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft.
Erst seit 2013 ist die (jede) FGM verboten, doch das unversehrte weibliche Genital stimmt Allah möglicherweise ausgesprochen unzufrieden. Mädchen, ist dein Geschlechtsteil noch nicht halal? Der § 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien gefährdet das Heil der Seele, denn das islamisch vorgegebene Wohlverhalten ist „vervollständigt“ (Koran 5:3) und ein vollständiges, das heißt ein unbeschnittenes männliches oder weibliches Genital bedeutet, dass die Pflicht zur Scharia noch nicht vervollständigt ist. Bekommt Deutschland die FGM nach Koran und Sunna?
http://jacquesauvergne.wordpress.com/2014/09/10/395/
[10] Zwei Wegbereiter deutscher Mädchenbescheidung
Von Edward von Roy
„Heute habe ich euch eure Religion vervollständigt [so dass nichts mehr daran fehlt] und meine Gnade an euch vollendet, und ich bin damit zufrieden, dass ihr den Islam als Religion habt“ (Koran 5:3). An jenem Tag also („heute“) trat die offenbarte Normativität und Gesetzgebung in Kraft und Gesetzgeber Allah möchte über die Sorgfalt der menschlich eingehaltenen Befehle sagen können: „ich bin damit zufrieden“.
Die seither und bis zum Tage der Auferstehung gültige Scharia fordert die Genitalbeschneidung mindestens jeder dem schafiitischen Recht unterliegenden Frau und in Europa ist der studierte Humanmediziner Prof. Dr. Karl-Peter Ringel anerkannter Fachmann für die Fehlfunktionen des Immunsystems. Warum allerdings ein Immunpathologe die religiöse Mädchenbeschneidung verteidigt, statt sich an den gebotenen ärztlichen Grundsatz primum non nocere zu halten, bleibt uns aufklärungshumanistisch und allgemein menschenrechtlich orientierten Gegnern von Scharia und Fiqh wenig nachvollziehbar. Weil das deutsche Justizministerium eine Fatwa zur religiösen Frauenbeschneidung noch nicht anerkennt, muss Frauenbeschneidungsversteherin Ass. jur. Kathrin Meyer aktiv werden und für das Interdisziplinäre Zentrum Medizin-Ethik-Recht (MER) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verfassen Ringel und Meyer ihr § 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung: „Hier ist eine Änderung des § 1631d Abs. 1 BGB erforderlich, der auch die Beschneidung der weiblichen Vorhaut aufnimmt, indem geschlechtsneutral von einer medizinisch nicht erforderlichen Vorhautbeschneidung des einwilligungsunfähigen Kindes gesprochen wird“.
Erst im Dezember 2012 hielt es der zum Totalitarismus von Scharia und Fiqh schweigende Deutsche Bundestag für angemessen, auf Elternwunsch jedem Jungen am Penis das sensitive Äquivalent zur Klitoris (!) rituell amputieren zu lassen und die irgendwie altehrwürdige oder gottesfürchtige Zirkumzision (Vorhautamputation) zu erlauben, doch auch das unversehrte weibliche Genital stimmt Allah möglicherweise ausgesprochen unzufrieden. Mädchen, ist dein Geschlechtsteil noch nicht halal? Der § 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes gefährdet das Heil der Seele, denn das islamisch vorgegebene Wohlverhalten ist „vervollständigt“ (Koran 5:3) und ein vollständiges, das heißt ein unbeschnittenes männliches oder weibliches Genital bedeutet, dass die Pflicht zur Scharia noch nicht vervollständigt ist.
Wird § 1631d BGB jetzt geschlechtsneutral umformuliert, bekommt Deutschland die in Familienrecht und Personensorge integrierte FGM nach Koran und Sunna?
http://jacquesauvergne.wordpress.com/2014/09/14/399/
[11] Schariafreund İlhan Ilkılıç will das relative Kindeswohl und steuert Deutschlands Politik in Richtung einer Abkehr von AEMR und Wissenschaftlichkeit.
http://beschneidung.die-betroffenen.de/blog/traurige-allianzen/
[12] Einig sind sich Fachleute darüber, dass es keine einvernehmliche sexuelle Beziehung zwischen Kindern und Erwachsenen geben kann.
Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP) Baden-Württemberg
http://www.bawue.pfadfinden.de/253.0.html
Schlagwörter: Christa Stolle FGM, Istanbul-Konvention FGM, Istanbul-Konvention Zwangsheirat, Kindbraut, Terre des Femmes FGM, Terre des Femmes häusliche Gewalt
November 28, 2014 um 8:19 pm
Der Bundestag arbeitet zum Thema
Weibliche Genitalverstümmelung
(FGM)
§ 226a StGB
::
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2601
18. Wahlperiode 23.09.2014
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches
– Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
(…) In § 78b Absatz 1 Nummer 1 werden die Angabe „21.“ durch die Angabe „30.“ und die Angabe „225 und 226a“ durch die Wörter „180 Absatz 3, §§ 182, 225, 226a und 237“ ersetzt. (…)
Klicke, um auf 1802601.pdf zuzugreifen
::
::
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2954
18. Wahlperiode 22.10.2014
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
(…) §§ 226a und 237 StGB gilt und zusätzlich bei § 226a StGB auch dann, wenn das Opfer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat; (…)
Klicke, um auf 1802954.pdf zuzugreifen
::
::
Deutscher Bundestag Drucksache 18/3202 (neu)
18. Wahlperiode 12.11.2014
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 18/2601 –
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/2954 –
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
9a. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
(…) in den Fällen des § 226a, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist oder wenn die Tat sich gegen eine Person richtet, die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat;“. (…)
Klicke, um auf 1803202.pdf zuzugreifen
::
November 30, 2014 um 1:23 pm
Auf Java ist RAHIMA eine schariatreue Frauenorganisation. Gründerin ist die den Hidschab mit einer weißen Jeans kombinierende sprich irgendwie modern tuende Farha Ciciek (Farha Ciciek Assegaf). Allgemeine Menschenrechte (AEMR) sind allerdings für Frau Ciciek möglicherweise gar nicht gewünscht, womit die gesamte RAHIMA Teil der (muslimbrudernahen) globalen Islamischen Bewegung sein könnte, die selbstredend auch Indonesien in eine Herrschaft Allahs verwandeln will und, um das in- und Ausland zu täuschen, fotogene Typen einstweilen laut von Frauenrechten und Demokratie schwatzen lässt.
Freunden der AEMR wenig nachvollziehbar durfte die Sisters in Islam, FAHMINA und eben auch RAHIMA nahe stehende Islamdozentin Nina Nurmila (State Islamic University of Sunan Gunung Djati Bandung, Tarbiyah dan Keguruan) zu den Erstunterzeichnern der von Terre des Femmes (TdF), Kalyanamitra und Watch Indonesia! lancierten Petition des Jahres 2014 gegen die indonesische islamische weibliche Genitalverstümmelung (FGM) gehören.
Die bei Avaaz publizierte Petition sammelt mit einem unakzeptabel gekürzten Text Signaturen und wird auf der TdF-Homepage, wo sich der indonesische und deutsche Langtext bzw. eigentliche (?) Petitionstext findet, extrem faktenfern beworben. Der Verstümmelungsbegriff FGM wird (selbstverständlich mit einer durch den TdF-Vorstand unterzeichneten und mit Datum versehenen eindeutigen Aussage) seitens Terre des Femmes im Jahre 2014 nicht definiert, es ist damit leider nicht zu erkennen, ob Deutschlands größte Frauenrechtsorganisation wirklich auch gegen Typ Ia und Typ IV der FGM-Klassifikation kämpfen möchte, einerlei, ob in Indonesien oder, vgl. Ringel/Meyer sowie Hörnle, in Deutschland.
TdF freute sich, auch Musdah Mulia (Siti Musdah Mulia, „Präsidentin der Indonesischen Konferenz für Gerechtigkeit und Frieden sowie Professorin und Dozentin“) als Erstunterzeichnerin zu gewinnen, an deren Ernsthaftigkeit im Kampf gegen die schafiitische FGM allerdings sehr zu zweifeln ist, die Dame nämlich eine ranghohe Vertreterin der scharia-radikalen Nahdatul Ulama („Das Wiedererewachen der Islamgelehrten“, vgl. Tunesins Nahda, auch mit zusätzlichem L als Nahdlatul Ulama).
Die Regierung in Jakarta, so suggeriert Kampagnenleiterin Katharina Kunze, habe ihr FGM-Plädoyer von 2010 zurückgezogen und wolle kein neues schaffen, der neue Präsident sei ein Gegner von FGM und großer Freund der „Menschenrechte“ (welcher?) usw.
Die Postmodernisten und Schariafreunde von qantara ließen zu RAHIMA berichten:
Farha Ciciek ist 42, gläubige Muslimin und Direktorin der indonesischen Frauenorganisation Rahima, die sich mit sehr modernen, demokratischen Ideen für die Gleichberechtigung der Frauen im Islam einsetzt. …
Rahima ist eine relativ junge Nichtregierungsorganisation, im Jahre 2000 hervorgegangen aus einer islamischen Menschenrechtsgruppe, die nach Ansicht der jüngeren Mitglieder nicht genug Wert auf die Gleichberechtigung der Frauen legte.
… „Wir vermitteln unsere Ideen von Demokratie und Gleichberechtigung über den Islam. Nur so können wir die Leute überzeugen, denn die Religion ist die Grundlage unserer Gesellschaft.
In nur wenigen Jahren haben sich die Rahima-Aktivisten – darunter auch mehrere Männer – auf verschiedenen politischen Ebenen im Land mit der weltgrößten muslimischen Bevölkerung einen respektablen Ruf als VorkämpferInnen für Frauenrechte im Islam erworben. … Sie fahren direkt aufs Land, in die vom Westen so gefürchteten Pesantrens (Islamschulen), die für viele Kinder in Indonesien die einzige Chance sind, überhaupt eine Schulausbildung zu erhalten.
Trotz anfänglich oft harter Widerstände – von Beschimpfungen bis zu Straßenblockaden – hat es die Organisation geschafft, ein Netzwerk von Pesantrens auf ganz Java aufzubauen, die ihre Botschaft unterstützen: gleiche Erziehung für Mädchen und Jungen, keine Gewalt gegen Frauen in Alltag und Ehe, Gleichberechtigung bei Entscheidungen in der Kommune. Die aktuellen Themen auf der Rahima-Agenda sind Zwangsheiraten sowie Gespräche mit homosexuellen Gruppen.“
http://de.qantara.de/inhalt/frauenrechte-in-indonesien-die-koniginnen-des-islam
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Since she was a student at Sunan Kalijaga Islamic University in Yogyakarta, Farha Ciciek Assegaf has been interested and involved with feminism and Islamic teachings, working with DIAN/Interfidei, an inter-faith dialogue institute in Indonesia during her time at university. Ciciek began her professional career working closely with P3M (the Centre for the Development of Pessantren and Society) developing critical interpretations of religious texts and teachings that related to women’s rights in Pesantren (traditional Islamic boarding schools) circles. …
he is also currently working with terrorist attack survivors and has helped to establish Aliansi Indonesia Damai (AIDA; Alliance for a Peaceful Indonesia: free from extremist violence). AIDA supports terrorist survivors and helps them to share their stories and the impact that terrorism has had on them with others, pre-emptively spreading the message of how misguided violent extremism is.
http://n-peace.net/candidate/candidate-263
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Die dritte der drei bei Terre des Femmes gelobten kalifatsbewegten Muslimbruderschwestern:
„ErstunterzeichnerInnen: … AD. Kusumaningtyas, Autorin mehrerer Artikel zu Frauenrechten für RAHIMA“
https://www.frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/weibliche-genitalverstuemmelung2/unser-engagement/aktivitaeten/6-februar/unterschriftenaktion-fgm
AD. Kusumaningtyas
http://www.rahima.or.id/index.php?view=article&catid=45%3Akhasanah&id=294%3Akhazanah-edisi-1-islam-dan-warna-warni-gerakan-perempuan&format=pdf&option=com_content&Itemid=150&lang=en
Konsep qiwamah perempuan dalam Islam
Noor Rohman, A.D. Kusumaningtyas
Rahima, 2010
http://books.google.de/books/about/Konsep_qiwamah_perempuan_dalam_Islam.html?id=qeYttwAACAAJ&redir_esc=y
Qiwama bzw. Wilaya bezeichnen das islamische Konzept der männlichen Vormundschaft, die im Islam unmündig zu haltende Frau hat immer einen Aufpasser und Vormund, ohne ihren Wali kann die Frau bekanntlich noch nicht einmal heiraten. Das Konzept müsste Terre des Femmes anprangern und ablehnen wie überhaupt die frauenentwürdigenden Schariagesetze, bevor man mit Indonesiern eine Zusammenarbeit aufnimmt. TdF wird aber vermutlich leider gar nichts gegen die Scharia tun.
male guardianship (qiwama, wilaya) in Islamic legal tradition
http://www.ibtauris.com/Books/Law/Jurisprudence%20%20general%20issues/Systems%20of%20law/Islamic%20law/Gender%20and%20Equality%20in%20Muslim%20Family%20Law%20Justice%20and%20Ethics%20in%20the%20Islamic%20Legal%20Process.aspx
Dezember 4, 2014 um 2:14 pm
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56 % Mädchenbeschneidung ohne Elternwissen – eine 2014 zum Thema jahrhundertealte islamische FGM bzw. indonesische FGM sowie künftig legale oder vielleicht gerade noch abzuwehrende deutsche FGM (Hörnle und Deutscher Juristentag über § 226a StGB; Ringel und Meyer über § 1631d BGB) leider schlampig arbeitende Seite verbreitet dieses Schauermärchen: „Und 2010 wurde bei der Befragung von 160 Krankenhäusern festgestellt, dass 34% FGM anbieten und 56% davon dies auch ohne Einwilligung der Eltern durchführen“. Was ist dran an der Saga?
Nichts. Gar nichts. Indonesien beschneidet freilich trotzdem 1. Tag für Tag 2. islamisch korrekt begründet 3. immer mehr Mädchen 4. immer invasiver. Der durch TdF komplett falsch wiedergegebene YARSI-Vorsitzende Prof. Dr. Uddin ist in der Tat einen Blick wert. Seine YARSI ist der radikalislamischen Federation of Islamic Medical Associations (FIMA) angeschlossen (siehe unten), deren Vorstand (Executive Committee, ExCo) sich halbjährlich im saudi-arabischen Mekka trifft, welche die himmlischen Scharianormen im weltweiten Medizinrecht implementiert und die selbstverständlich nicht gegen, sondern für die Gegenwart und Zukunft der islamischen Mädchenbeschneidung sprich Genitalverstümmelung arbeitet.
Ohne die Erlaubnis der Eltern beschneiden keine 56 % der indonesischen Kliniken oder indonesischen untersuchten Kliniken oder der indonesischen mädchenbeschneidenden Kliniken innerhalb der untersuchten Kliniken die Mädchen, TERRE DES FEMMES kann zwar zu FGM weder lesen noch zitieren, dafür kann TdF Fehlalarm, Fehlinformation und uns für diese Minderleistung ganz engagiert um Geldspenden bitten. Die real drohende Legalisierung von FGM Typ Ia und Typ IV wird durch Deutschlands größte Frauenrechtsbewegung immer noch nicht ganz ernsthaft angeprangert, die mit FGM Typ Ib vielleicht sogar Typ II zu vergleichende Jungenbeschneidung verharmlost und, wie ja vielleicht demnächst die FGM, ins Wahlrecht des vierzehnjährigen jungen Menschen gestellt.
Rückblick. Auch Terre des Femmes (Stellungnahme von TERRE DES FEMMES e.V. Menschenrechte für die Frau zur gesetzlichen Regelung zur Beschneidung männlicher Kinder -Eckpunkte einer Regelung-) wollte am 30.09.2012 die Genitalverstümmelung auf Kinderwunsch:
„Männlichen Kindern darf das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung nicht abgesprochen werden. Sie sollen, wenn sie alt genug sind, selbst entscheiden dürfen, ob sie beschnitten werden möchten oder nicht. Das Recht der Eltern auf Religionsausübung wird durch ein Verbot der männlichen Beschneidung nicht beeinträchtigt, wenn sie auf die Entscheidung des Sohnes warten müssen.“
Klicke, um auf TDF-Stellungnahme_zur_gesetzlichen_Regelung_zur_Beschneidung_maennlicher_Kinder.pdf zuzugreifen
Wenn TdF Gleichberechtigung wirklich wollte, müsste sie das eben Geforderte konsequent ergänzen:
„Weiblichen Kindern darf das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung nicht abgesprochen werden. Sie sollen, wenn sie alt genug sind, selbst entscheiden dürfen, ob sie beschnitten werden möchten oder nicht. Das Recht der Eltern auf Religionsausübung wird durch ein Verbot der weiblichen Beschneidung nicht beeinträchtigt, wenn sie auf die Entscheidung der Tochter warten müssen.“
Der Jugendliche sollte sich das Geschlechtsorgan freiwillig rituell verstümmeln lassen dürfen, dafür also trat 2012 auch TdF an. Derlei genitalverstümmelnde Autonomie gilt es weltweit zu verhindern, zumal das Mädchen im Islam nicht mit 14, sondern mit neun Jahren (Mondjahren) mündig ist. Wer die Nulltoleranzgrenze der HGM (human genital mutilation, das ist FGM und MGM) wirklich will fordert unzweideutig: Keine Beschneidung unter achtzehn.
Deutschland 2014. Zu befürchten ist, dass die FGM Typ milde Sunna bald erlaubt sein wird, 70. Deutscher Juristentag, Beschlüsse der Abteilung Strafrecht:
7. d.
§ 1631d BGB begegnet keinen grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
angenommen 40:32:19
8.
Dem Gesetzgeber ist zu empfehlen, § 226a StGB geschlechtsneutral zu formulieren, so dass auch die Genitalverstümmelung bei männlichen Personen, welche in der Intensität über die traditionelle Beschneidung hinausgeht, erfasst wird.
angenommen 54:23:14
http://www.djt.de/nachrichtenarchiv/meldungen/artikel/beschluss-der-abteilung-strafrecht/
Nun zu Terre des Femmes
Falschmeldung 1
http://www.frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/weibliche-genitalverstuemmelung2/173-weibliche-genitalverstuemmelung/1415-hintergrundinformationen-zur-petition-genitalverstuemmelung-in-indonesien-schutz-statt-verharmlosung
Falschmeldung 2
http://www.frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/weibliche-genitalverstuemmelung2/173-weibliche-genitalverstuemmelung
Falschmeldung 3
Klicke, um auf FGM%20Indonesien-Verteiler.pdf zuzugreifen
Falschmeldung 4 („Contact: Katharina Kunze“) gibt es, man tut international, sogar auf Englisch
The findings in the recent study (Uddin, 2010) shows that 34% of the questioned hospitals offer FGM and 56% of these even perform it without the parents’ consent right after birth.
Klicke, um auf INT_CRC_NGO_IDN_16628_E.pdf zuzugreifen
FGM in Indonesien, Stichwort Uddin (2010) und 56 %. Hier scheint Jurnalis wirklich der Vorname von Professor Uddin zu sein, ansonsten bedeutet jurnalis Journalist.
Was war 2009 wirklich festgestellt worden?
Jumalis Uddin sagte 2010 nicht anderes, als dass von den 18 Prozent der indonesischen Kliniken, die FGM anbieten, 56 % Prozent diese lediglich symbolisch durchführen ohne Gewebe vom Genital zu entfernen, während die verbleibenden 44 % eingestehen, Teile des weiblichen Genitals zu amputieren.
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A 2003 study conducted by the Population Council in Jakarta with the support from the Ministry for Women’s Empowerment concluded that “extensive medicalization of [female circumcision] has already occurred in some parts of the country and is underway in others”.25
This conclusion was supported by a 2009 Indonesia-wide survey on female genital mutilation, published by the Institute of Population and Gender Studies, Yarsi University, Jakarta, which found that “medicalization” of female genital mutilation “continues to this day without showing any tendency of a downward trend”.26
The 2009 study, which examined the practice of female genital mutilation by health institutions (general hospitals, women and children’s hospitals, and maternity clinics) and health professional organizations, found that 18 per cent performed female genital mutilation.27 The study found that, of the health institutions that perform “female circumcision”, 56 per cent said that the procedure was “symbolic” and did not remove any part of the genitalia and the remaining 44 per cent admitted to removing parts of the female genitalia.28
25 Population Council, Female Circumcision in Indonesia: Extent, Implications and Possible Interventions to Uphold Women’s Health Rights, Jakarta, September 2003, p39.
26 Uddin, Prof Dr. Jurnalis et al, Female Circumcision: A Social, Cultural, Health and Religious Perspective, Institute of Population and Gender Studies, Yarsi University, Jakarta (Jakarta: Yarsi University Press, 2010), (Uddin et al, 2010), p162.
27 Uddin et al, 2010, Supra No28, pp3-4.
28 Uddin et al, 2010, Supra No28, pp8-10.
Quelle: Amnesty International (Oktober 2013), pp 11-12
INDONESIA SUBMISSION TO THE UNITED NATIONS COMMITTEE ON ECONOMIC, SOCIAL AND CULTURAL RIGHTS
52nd Pre-sessional working group
2 to 6 December 2013
Klicke, um auf 52d3c0624.pdf zuzugreifen
tindakan sunat perempuan [die weibliche Beschneidung, FGM] dengan melakukan pemotongan genital sebesar 44% [in 44 % wird FGM ausgeführt] dan sisanya [und die verbleibenden] 56% hanya dilakukan secara simbolik [56 % nur symbolisch] yaitu dengan mengusap klitoris dengan betadin atau kassa (Uddin, 2010).
http://de.scribd.com/doc/237640955/jurnal-089661884085
http://de.scribd.com/doc/190013935/Proposal-KTI-2012-New
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Wozu Uddin sonst so forscht? Die Erschaffung des ersten Menschen im Spannungsfeld von Korantext und Bioanthropologie, Penciptaan manusia pertama ditinjau dari teks al quran dan bioantropologi
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/nlmcatalog/100938861
Uddin zu Abtreibung und Islam, aborsi dan Islam. Nach 120 Tagen (vier Monate) bewohnt die Seele (ar-ruh) die befruchtete Eizelle und ist folglich Abtreibung aus Sicht des himmlischen Gesetzes (Scharia) in Übereinstimmung mit den ‚Ulama der großen Rechtsschulen (in Südostasien vielleicht verständlicherweise ohne Nordafrikas Malikiten dafür mit Zaiditen) haram (illegal).
Abtreibung aus islamischer Perspektive, Abortion from the Islamic viewpoint
Uddin, Jumalis
Vol 10, No 1 (2002): Jurnal Kedokteran Yarsi
http://journal.lib.unair.ac.id/index.php/Yrs/search/authors/view?firstName=Jumalis&middleName=&lastName=Uddin&affiliation=&country=
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Noch etwas Islamisches zum Thema Abtreibung
In Islam, the most common Shariah ruling is that the Ruh enters the embryo 120 [days] (4 months) after conception. Thus, some scholars permit abortion before this time period, ONLY in the case of zina. However, some scholars, still do NOT permit it.
These do:
http://www.islamqa.com/en/ref/13331
http://www.islam-qa.com/en/ref/12475
These don’t:
However, some scholars, such as those on Sunnipath do not consider it permissible to abort even before the Ruh enters. They consider it a sin still, but less of a sin than after 120 days.
http://qa.sunnipath.com/issue_view.asp?HD=1&ID=270&CATE=87
http://www.ummah.com/forum/showthread.php?184900-how-is-abortion-haraam
Lob auf die Free-Gaza-Flotille sprich Hass auf Israel gehört unter Indonesiens Schariamedizinern leider zum guten Ton – mittendrin der bei Terre des Femmes zum Thema Islamic FGM (auch noch falsch) zitierte schariabewegte YARSI-Präsident Professor Jurnalis Uddin. YARSI hat einen Sitz im Rat (Consortium) der globalen schariatreuen Professionellen aus dem Medizinbetrieb von FIMA. Den Menschen in Sumatra hat Allah hat ein mahnendes Erdbeben gesendet, FIMA finanziert den von YARSI organisierten Wiederaufbau. Unter Koranrezitationen denkt der Autor an das aus seiner Sicht offensichtlich zeitnah zu islamisierende Jerusalem und die auch indonesischen Blockadebrecher der Free-Gaza-Kampagne.
Following our participation in IHC and CIMCO seminars in Samarinda- Kalimantan in the far east of Indonesia on June 4-6, 2010, we followed arrangements made by Prof. Jurnalis Uddin, President of YARSI, to attend the ground breaking of the FIMA supported relief project in the earthquake destroyed village Lambeh, district of Pariaman in Sumatra in the far west of Indonesia.
Prof. Jurnalis has been in direct contact with the villagers in the aftermath of the earthquake, and he dispatched the chief architect of YARSI, together with construction workers to the village and started the initial steps.
The villagers were so eager and persistent to receive FIMA delegation, and this was clearly transmitted to us by Prof. Jurnalis Uddin …
From the airport, a YARSI car took us in the 2 hour drive to the village, where we were touched by the warm reception of the villagers. Most men, women and children formed a large reception in their local traditional dresses, singing religious songs accompanied by drums of local traditions … all amidst the destruction left by the earthquake.
The ceremony included Qur’an recitation, religious songs and speeches by local representatives of villagers. Prof. Jurnalis Uddin and myself made short speeches at the site of the construction project. Then we toured the construction area, and participated in the ceremonial placement of stone and cement in the ground breaking.
The villagers invited us to lunch prepared by many of them in their homes. The group lunch was served on the ground of the area of the earthquake destroyed Masjid.
I was personally touched by this group of villagers, in a remote, poor, destroyed district of Sumatra, when they chanted while I alluded to Al-Aqsa Mosque, and the Gaza plight at the time when several Indonesians were injured when the Freedom Flotilla was attacked barbareously in international waters near Cyprus. This proved that our peoples, in cities, villages, jungles and deserts are eternally tied up as one Ummah.
http://fimaweb.net/cms/index.php?option=com_content&view=article&id=177:visit-of-fima-executive-director-to-indonesia&catid=37:fima-news&Itemid=196
Profis aus dem Medizinbetrieb aktiv für das Weltkalifat, die Panislamisten von FIMA (Federation of Islamic Medical Associations, USA, Libanon, Jemen, Pakistan, Indonesien …)
[2002] FIMA is currently approaching its 20th anniversary. When we look back at the minutes of the first FIMA Council meeting held in Florida-USA in December of 1982 … Over the years, Muslim medical professionals under FIMA banner, were capable of making history in overcoming and bypassing boundaries and divisions of politics, ethnicity and geography, and to step forward as brothers in Islam, descendants of one great Islamic civilization and culture. …
The CONSORTIUM is now in its second year of function. The first Consortium Exec. Committee is composed of leaders of the following three medical colleges:
❑ The college of Medical Sciences – University of Science & Technology – Yemen.
❑ The Islamic International Medical College – Pakistan.
❑ Yarsi University School of Medicine – Indonesia.
The Committee held its semiannual meeting in Makkah 9-10 December 2001 (23-24 Ramadan 1422 H). Main topics discussed: Progress of Islamic medical curriculum, formation of subcommittees, exchange of faculty names and CVS, & other topics.
A brochure about the Consortium was approved & will be published soon.
Several Islamic medical schools in other Islamic countries are actively contacted for cooperation. …
Collaborating Organizations
● Mercy, Malaysia
● IMAM, Malaysia
● IMASA, South Africa
● MER-C, Indonesia
● Doctors World Wide, UK
● IMANA, USA
● Nour International Relief Aid [Santa Monica, Kalifornien, USA]
● Wheels for Humanity, USA
● Al-Khidmat Foundation [Pakistan]
● Al-Hajri Trust, Pakistan
● Pakistan Muslim Aid
● IMAKSA, Saudi Arabia
● Lajant-ul-Dawah-Tul Islamia [evtl. die oft Islamic Call Committee genannte Lajnat Al-Da’wa al Islamia, Kuwait?]
● IMARY, Yeman
● Life for Relief and Development [Southfield, Michigan, USA; ferner in Afghanistan, Jordanien, Ghana, Haiti usw.]
● Human Relief Foundation [islamisch, von Bradford aus in Amman, Bagdad, Mossul, Islamabad, Khartum, London, Paris]
Klicke, um auf fima%20englishbk.pdf zuzugreifen
[Pakistan 2004] Discussion on Contemporary Medical Issues & Islam. It was held at PIMA [Pakistan Islamic Medical Association] Convention 2004. Speakers were Dr Anees Ahmed and Prof Aly A. Mishal [damals FIMA-Präsident, vgl. o. als der Autor des Vorworts zu Ausgabe 1 von FIMA VISION].
Auch 2014 trafen sich die Mächtigen der FIMA in Mekka, gegenwärtiger Präsident ist Tanveer Zubairi. Amtsvorgänger Aly Mishal berichtet über die werdende Enzyklopädie für den Fiqh der Medizin, Encyclopedia of Islamic Medical Jurisprudence. Delegierte berichten aus dem Bundesstaat Bauchi (Nigeria) über fraglos wichtige augenärztliche Operationen. In Bauchi allerdings hat man die Scharia längst ins Strafrecht implementiert, zwanzig im Januar 2014 einem echten oder angeblichen Homosexuellen verabreichte Peitschenhiebe stehen ganz im Einklang mit der körperlichen Unversehrtheit im Islam. Der Zwanzigjährige soll seine Taten vor sieben Jahren begangen haben, also etwa im Alter von 13 Jahren. Auch das ebenfalls bei FIMA erwähnte nigerianische Kaduna wird seit der Jahrtausendwende durch das islamische Recht bestimmt, dem alle Gebiete mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung unterliegen.
Klicke, um auf 2014%2003%20fima%20newsletter%20mar-apr%202014.pdf zuzugreifen
Bauchi Sharia court carries out first punishment under Nigeria’s new anti-gay laws
NIGERIAN WATCH 18.01.2014
http://www.nigerianwatch.com/news/3659-bauchi-sharia-court-carries-out-first-punishment-under-nigerias-new-anti-gay-laws
Amtierender Vizepräsident von FIMA ist Prof. Dr. İhsan Kahraman, der Vorsitzende der Tugendbewegung Grüner Halbmond (Yeşilay, Turkish Green Crescent Society, gegr. 1920 als Hilâl-i Ahdar, 1934 als Wohlfahrtsorganisation staatlich anerkannt).
THE GREEN CRESCENT’S GOALS
The main goal of the Green Crescent is to fight against addictions that destruct the mental and physical health of youth and community such as drug, smoking, alcohol, gambling, prostitution, internet, screen addiction and all kind of addictions in a moral and cultural development atmosphere in our country. Therefore, the goal is to protect the society and increase the public’s attention to minimize the consumption of alcohol, drugs, cigarettes and all kind of fatal habits by partnering with governmental, non-governmental, national and international organizations.
http://www.environmental-expert.com/companies/turkish-green-crescent-society-49096
Der Grüne Halbmond im patriotischen Kampf gegen Drogen und Händchenhalten. Unmoral droht Stadt und Provinz Mardin, wie ein Yeşilay-Funktionär warnt. Studenten sind gekommen und der ganze türkische Südosten erzittert vor ihren schlimmen Unkeuschheiten, Jungen und Mädchen halten sich an der Hand oder, ist das das Ende der Türkei, nehmen sich in den Arm.
University students bring immorality to southeastern city, Green Crescent official says
… “Girls and boys began to hang around hand in hand, arm in arm and in a close embrace and make love immodestly in front of people in terms of freedom and civilization.”
“Immodest scenes among youths in Ankara, Istanbul and İzmir have begun to be seen frequently in Mardin too,” the official said. …
HÜRRİYET 30.10.2012
http://www.hurriyetdailynews.com/university-students-bring-immorality-to-southeastern-city-green-crescent-official-says.aspx?pageID=238&nid=33576
Der Chef des Grünen Halbmonds kommt bei den Schariafreunden und Panislamisten von FIMA zu Wort.
http://fimaweb.net/cms/index.php?option=com_content&view=article&id=347:brief-on-green-crescent&catid=38:general-news&Itemid=212
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März 13, 2015 um 2:19 pm
Vereinte Nationen (UN) 2015, feierlich macht man auf Frauenrechte. Welche Frauenrechte? Die von Allahgott herabgesendeten? Wie auch immer, jedenfalls ohne die Scharia zu kritisieren. Über den Islam nur Gutes. Allerdings, so wird das nie was.
Warum das nichts wird:
UNITED NATIONS – UN Secretary-General Ban Ki-moon challenged all governments Monday to reach the goal of equality for women by the year 2030, saying the key is getting men to change their mindsets.
Twenty years after 189 nations adopted a platform to achieve equality for women, the United Nations chief warned that progress is too slow “and our gains are not irreversible.” …
Phumzile Mlambo-Ngucka, the executive director of UN Women … called for addressing “customary laws” that diminish women’s rights and roles – such as those allowing female circumcision – eliminating the “global epidemic” of violence against women and girls, ending unequal pay and banning child marriage.
child marriage? Die Frau mit neun Jahren ist islamisch reif und heiratsfähig.
female circumcision (FGM) ist reine Religion und gerade kein Teil der “customary laws”.
… In many regions, “we must understand and confront the growing conservative and extremist resistance to gender equality,” Mlambo-Ngucka said. “We see this in ongoing attacks on girls’ education, women’s public participation and women’s control over their bodies.”
Na, na, Phumzile Mlambo-Ngucka wird doch nicht etwa die Muslimbrüder oder die Kairoer al-Azhar als als „konservativ und extremistisch“ (conservative and extremist) bezeichnen wollen? Tut sie nicht. Das ist es ja.
aus: AP: (UN chief urges equality for women by 2030), in: The Philippine Star, 13.03.2015
http://www.philstar.com/headlines/2015/03/13/1433067/un-chief-urges-equality-women-2030
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2015
OIC tut der Menschheit kund, bei UN
(findet Scharia voll prima und hat gar nichts gegen Mlambo-Ngucka)
Organisation of Islamic Cooperation, High-Level Segment – 5th Meeting, 28th Regular Session Human Rights Council
3 Mar 2015 [der dritte März ist der Tag des Unterganges des Kalifats, Istanbul 1924] – H.E. Mr. Iyad Ameen Madani, Secretary General of the Organisation of Islamic Cooperation, High-Level Segment – 5th Meeting, 28th Regular Session Human Rights Council (2nd – 27th March 2015)
http://webtv.un.org/watch/organisation-of-islamic-cooperation-high-level-segment-5th-meeting-28th-regular-session-human-rights-council/4090683949001
2015
Mlambo-Ngucka spricht, auch bei UN
(findet die UN sowie sich selbst voll prima und sagt gar nichts zur OIC)
Phumzile Mlambo-Ngucka (UN Women) on CSW59 and International Women’s Day – Press Conference
6 Mar 2015 – Ms. Phumzile Mlambo-Ngucka, Executive Director of UN-Women on the upcoming fifty-ninth session of the Commission on the Status of Women (9-20 March), as well as plans for International Women’s Day, as the Beijing Platform for Action turns twenty.
http://webtv.un.org/search/phumzile-mlambo-ngucka-un-women-on-csw59-and-international-womens-day-press-conference/4097639963001?term=Mlambo-Ngucka
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Hizb-ut-Tahrirs weltweite Anstrengungen zur Errichtung des Kalifats
Der Aufruf zum Kalifat findet unter den Muslimen weltweit immer stärkeren Anklang. So veranstaltete Hizb-ut-Tahrir anlässlich des Jahrestages der Zerstörung des Kalifats am 3. März 1924 (28. Rajab 1342) in zahlreichen Ländern eine Reihe von Konferenzen und Demonstrationen, um diesen Aufruf zu unterstützen und zu verbreiten. So fanden im Mai 2013 allein in Indonesien etwa 30 Konferenzen statt. Eine der Konferenzen fand in der Hauptstadt Jakarta statt und wurde von 130.000 Gästen besucht.
h__p://www.die-einheit.org/site02/index.php?option=com_k2&view=itemlist&task=category&id=35:dawah-weltweit&Itemid=131
[Kindersicherung aus: h__p wieder in http]
Juni 8, 2015 um 4:56 pm
Istanbul-Konvention – das Einfallstor einer Legalisierung der Päderastie
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, kurz die Istanbulkonvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag (Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence).
Deutscher Bundestag. Am 28.01.2015 war öffentliche Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und bereits am 02.07.2014 war Antrag gestellt worden, Strafbarkeitslücken schließen klingt ja so menschenfreundlich und insbesondere frauenfreundlich:
Drucksache 18/1969
Artikel 36 der Istanbul-Konvention umsetzen – Bestehende Strafbarkeitslücken bei sexueller Gewalt und Vergewaltigung schließen
Klicke, um auf 1801969.pdf zuzugreifen
Da ist er wieder, der die Altersgrenze 18 (Volljährigkeit) aufweichende Begriff der Genital Autonomy, den wir aus der Beschneidungsdebatte kennen. „Sexuelle Selbstbestimmung“, „selbst entscheiden“, das klingt liberal und modern, etwa hier: Drucksache 18/1969 Begründung:
„Das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung, d. h. die Freiheit der Person, über Zeitpunkt, Form und Partner bzw. Partnerin sexueller Betätigung selbst zu entscheiden, muss umfassend geschützt werden.“
Zwar wird sie durchaus sichtbar, die Kategorie der Volljährigen:
„Die sexuelle Selbstbestimmung Erwachsener ist weder nach aktueller Rechtslage noch entsprechend internationalen Vorgaben umfassend geschützt.“
… doch sollen die künftigen Errungenschaften des Antrags (Drucksache 18/1969) womöglich sehr pauschal auch allen Minderjährigen zukommen, die Istanbul-Konvention jedenfalls sieht das exakt so pauschal vor. Die Antragsteller hätten doch wohl mindestens unzweideutig erklären müssen, dass durch die deutsche Umsetzung der Istanbulkonvention die Strafrechtsparagraphen 174 und 176 auf keinen Fall angetastet werden dürfen.
Zwischen Mädchen und Frau unterscheidet die Istanbul Konvention allerdings gerade nicht, angeblich, um die Mädchen besonders zu schützen (Stichworte Zwangsheirat und FGM), leider mit der bislang seltsam energisch ignorierten Folge, diese Minderjährigen allen Konventions-Standards der erwachsenen Frau auszusetzen. Minderjährige aber sind in sexuelle Handlungen mit Erwachsenen gar nicht einwilligungsfähig (Stichworte Päderastie und ebenso Zwangsheirat oder FGM).
Der Deutsche Bundestag scheint auch 2015 diese Gefahr eines Unterlaufens der Altersgrenzen nicht zu sehen, auch nicht die seit „Istanbul“ (11.05.2011) näher rückenden Möglichkeiten weibliche Genitalbeschneidung (FGM) auf Kinderwunsch und Kinderheirat – Kind ist Mensch unter 18 (achtzehn!) Jahren, vgl. UN-Kinderrechtskonvention: a child means every human being below the age of 18 years [Sonnenjahre; age of 18 solar year].
Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Katja Keul, Katja Dörner und weiterer Abgeordneter sowie der Fraktion des Deutschen Bundestags Bündnis 90 / Die Grünen: Artikel 36 der Istanbul-Konvention umsetzen – Bestehende Strafbarkeitslücken bei sexueller Gewalt und Vergewaltigung schließen (BT-Drucksache 18/1969).
Dazu etwa diese Stellungnahme:
„Nach Art. 36 Abs. 2 der Konvention muss das Einverständnis freiwillig gegeben sein, d.h. Ausdruck des in Kenntnis aller Umstände gefassten freien Willens der betroffenen Person sein. … Pönalisierung aller sexuellen Handlungen ohne Einverständnis“
Klicke, um auf eisele-data.pdf zuzugreifen
„oder unter Umständen, in denen fehlende Zustimmung offensichtlich ist“
Klicke, um auf Menschenrechtliche_Verpflichtungen_aus_der_Istanbul_Konvention_Ein_Gutachten_zur_Reform_des_Paragraf_177_StGB.pdf zuzugreifen
Gutachten der Dr. Tatjana Hörnle, Seiten 13 und 28:
„Offensichtlich ist, dass es bestimmte Umstände gibt, in denen auch ein explizites „Ja“ der betroffenen Person nicht als gültiges, wirksames Einverständnis gewertet werden kann. Die jetzigen notwendigen Tatmodalitäten (Gewalt, Drohung, Ausnutzung einer schutzlosen Lage) beschreiben Umstände, die nahe legen, dass keine innere Zustimmung vorlag und eine „Zustimmungserklärung“, falls der Täter eine solche der betroffenen Person abringen konnte, regelmäßig als ungültig zu betrachten wäre. Zu erwägen ist, ob es andere Begleitumstände gibt, die eine möglicherweise erteilte Zustimmungserklärung unwirksam machen.
X. Formulierungsvorschlag mit Erläuterungen
§ 177 StGB-Vorschlag: Sexueller Angriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer gegen den erklärten Willen einer anderen Person oder unter Umständen, in denen fehlende Zustimmung offensichtlich ist, sexuelle Handlungen an dieser vornimmt oder an sich vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung an oder mit einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft. Wird mit dem Opfer der Beischlaf vollzogen oder nimmt der Täter ähnliche sexuelle Handlungen am Opfer vor oder lässt sie von ihm an sich vornehmen, die das Opfer besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder wird die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen, ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.“
Klicke, um auf Menschenrechtliche_Verpflichtungen_aus_der_Istanbul_Konvention_Ein_Gutachten_zur_Reform_des_Paragraf_177_StGB.pdf zuzugreifen
Ein derartiges Geplapper wie das von Tatjana Hörnle (die als strafrechtliche Gutachterin auf dem letztjährigen Juristentag bekanntlich für die Legalisierung der FGM-Typen Ia und IV kämpfte, nur das Wort Verstümmelung will sie über die weibliche Sunnabeschneidung nicht mehr hören) untergräbt jedenfalls ironisiert den gebotenen Kinder- und Jugendschutz, wie unbeabsichtigt auch immer.
Dem auf die Beute Kinderkörper zielenden Vorgehen der durch ein Netzwerk von Pädosexuellen unterwanderten Berliner Alternativen Liste der Achtziger Jahre ist das derzeitige deutsche Implementieren der Istanbulkonvention gar nicht unähnlich.
Könnte Fred Karst seinen kinderfeindlichen Kampf für eine Abschaffung der §§ 174 und 176 StGB mit der Istanbul Deklaration posthum doch noch gewinnen?
Q u e l l e n
Council of Europe: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht
Istanbul, 11.5.2011
Klicke, um auf Convention%20210%20German%20&%20explanatory%20report.pdf zuzugreifen
Der Bundestag, Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, öffentlichen Anhörung
Mittwoch, 28. Januar 2015, 16.00 Uhr – Istanbul-Konvention
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a06/anhoerungen/Archiv/istanbul-konvention/348876
Stellungnahmen der Sachverständigen
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a06/anhoerungen/Archiv/stellungnahmen/356896
Wortprotokoll
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Juni 21, 2015 um 3:53 pm
the basic human rights norm that marriage shall only be entered with the free and full consent
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Bei allen Göttern, so schwer zu verstehen ist das doch gar nicht, AEMR überall, auch im wundersamen Amerika, Deutschland oder Israel, und Scharia nirgendwo! 1995 gründete Juraprofessor Menachem Elon die Privatuniversität Sha’arei Mishpat College zu Hod HaSharon.
Dort ist Halacha- und Schariafreundin Dr. Rhona Schuz Senior Lecturer und Co-Director am Centre for the Rights of the Child and Family (allen Ernstes heißt das stammeskulturelle Ding: „Die Rechte des Kindes und der Familie“) am Sha’arei Mishpat College.
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THE RELEVANCE OF RELIGIOUS LAW AND CULTURAL CONSIDERATIONS IN INTERNATIONAL CHILD ABDUCTION DISPUTES
Dass die im Wesen kohärente (wie Koran oder Allah unteilbare) und irdisch nach rechtspolitischer Kohärenz (Totalität, Totalitarismus) strebende Scharia aus Sicht der AEMR immer unakzeptabel frauenfeindlich, kinderfeindlich und also insbesondere mädchenfeindlich ist, verschweigt Rhona Schuz:
In addition, there are other countries that are considering acceding to the Hague Convention, in which Sharia law may be applied to Muslims. …
There are four main internationally recognized human rights norms which are relevant to the current debate: (1) best interests of the child, (2) the right to respect for family life, (3) the right to a fair trial, and (4) the right to equal treatment or the right not to be discriminated against. …
a pluralistic approach to culture [… wieso pluralistisch, so schlecht waren universelle Menschenrechte und GG doch gar nicht …] …
Die Freundin der Rechtsspaltung Frau Schuz geht an das Thema Kinderrechte wie Ali Schariati an die Gesellschaft des Iran. Unsere Menschenrechte aber sind gerade nicht westlich oder östlich, sondern universell:
in cases where the alleged breach of fundamental principles arises out of non-Western religious or cultural norms in the requesting state
the basic human rights norm that marriage shall only be entered with the free and full consent
*Sarkasmus ein*
Na dann erklären wir die islamrechtlich einwandfreie (halal) Ehe der Neunjährigen doch endlich für straffrei, einschließlich des ehelichen Geschlechtsverkehrs dieses genital selbstbestimmten (genital autonomy) weiblichen Kindes (neun Mondjahre = achteinhalb d. Z.).
*Sarkasmus aus*
Staaten mit bereits viel oder erst etwas legalisierter Scharia wie Griechenland oder Israel müssen die Rechtsspaltung überwinden.
Thus, fortunately, the Grand Chamber did not accept the stance of Justice Steiner that return to Israel, in which religious law applied in relation to family matters, would violate the rights of the child and the mother.
http://www.epubs.utah.edu/index.php/jlfs/article/viewFile/366/297
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Das Stadtzeichen von Hod haScharon zeigt den Zitronenbaum (stadtgeschichtlich relevant war der Anbau von Zitrusfrüchten), wobei die vier Kreise und wohl auch Früchte an der Baumspitze die vier Gründersiedlungen symbolisieren. Das Zahnrad weist auf die Industrie.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hod_haScharon
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Rhona Schuz wird genannt, Faisal Kutty fehlt nicht. Zu betrachten: APPENDIX B: ASSEMBLY OF MUSLIM JURISTS IN AMERICA BOARD MEMBERS (ab Seite 57).
SHARIAH IN AMERICAN COURTS: The Expanding Incursion of Islamic Law in the U.S. Legal System
… Talaq violated gender equality promoted by Maryland’s constitution because talaq was available only to the husband and not the wife. … Talaq also would deprive the wife of the marital property rights that she held under Maryland law. …
These groups are identified here to show the intent and extent of institutionalized study of Shariah, as well as promotion and enforcement of Shariah, in the U.S.
∗ Shariah Scholars Association of North America (SSANA)
∗ International Society for Islamic Legal Studies
∗ Islamic Law Students Association
∗ Islamic Law Section, The Association of American Law Schools
∗ Karamah – Muslim Women Lawyers for Human Rights
∗ Islamic Legal Studies Program, Harvard Law School
∗ Cordoba University
∗ North American Fiqh Council
∗ North American Imams Federation
∗ Assembly of Muslim Jurists of America
… The Assembly of Muslim Jurists of America (AMJA) is a U.S.-based organization committed to the establishment of Shariah, especially for personal status and family law. Its extensive boards (123 members combined) include local Imams and Shariah authorities across America, as well as Shariah authorities from other countries. The entire AMJA membership, as listed at its website, is provided with titles (when given) as Appendix C.
AMJA is deeply rooted in local American communities, but also associated with international and U.S. Shariah authorities and Shariah institutions, and serves as a prolific website center for fatwas on many topics. AMJA also holds conferences and publishes proceedings. It is an active organization with significant reach and influence both inside of the United States and internationally.
If such an organization promotes Shariah in the United States, and it has representatives in influential positions across the country, its statements of intent are important in understanding why Shariah is intruding into the U.S. legal system. For example, …
Nun, das Recht Waffen zu besitzen und zu führen sollten die US-Bürger abschaffen. Scharia ist eine Bedrohung:
Application of foreign law – particularly Shariah – in American courts, can deny Americans their unique values of liberty such as freedom of religion, freedom of speech, freedom of the press, due process, right to privacy, and the right to keep and bear arms. …
Unfortunately, because state legislatures have generally not been explicit about what their public policy is relative to foreign laws, including as an example, Shariah, the courts and the parties litigating in those courts are left to their own devices – first to know what Shariah is, and second, to understand that granting comity to a Shariah judgment may be at odds with our state and federal constitutional principles in the specific matters at issue.
CENTER FOR SECURITY POLICY PRESS
Klicke, um auf Shariah_in_American_Courts1.pdf zuzugreifen
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Scharia in Israel
“Qādis and Sharia in Israel,” Asian and African Studies, vii, 197
aus: Islamic Law in Palestine and Israel: A History of the Survival of Tanzimat and Sharia in the British Mandate and the Jewish State, von: Robert Eisenman
https://books.google.de/books?id=2JvTCQAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false
The sharia in Israel (Tel-Aviv University, Shiloah Center for Middle Eastern and African Studies (1973), Sekirot – Mekhon Shiloah le-heker ha-Mizrah ha-tikhon ve-Afrikah), von: Aharon Layish
http://www.amazon.co.uk/The-sharia-Israel-Sekirot-heker/dp/B0006CQPJC
So geht das aber nicht Jerusalem, das ist uns noch nicht genug Schariagesetz.
Islamisches Recht ist wie Käsetheke: Darf`s auch ein bisschen mehr sein?!
Assim al-Hakeem:
„You ask for shariah anywhere, because this is the law of Allah the almighty. So we have to agree on this point.“
„Is it wrong to call for shariah in Israel? No, because this is the law of Allah and should be applied and implemented everywhere in the world.“
h__ps://www.youtube.com/watch?v=T3Fi2JZ6oy0
SHEIKH ASSIM ALHAKEEM
Sheikh Assim Alhakeem graduated from the prestigious Umm al-Qura University in Makkah, Saudi Arabia in 1998. At present Shaikh Assim is an Imam of a masjid in Jeddah, a role which he has held for the past 20 years, where the sheikh delivers the weekly Friday sermons and lectures on various Islamic Sciences.
Sheikh Assim Alhakeem also participates regularly on both Islamic radio and television programs to spread the authentic teachings of the Qur’an and Sunnah. The sheikh also had studies for several years the books of the great scholar Shaikh Salih Ibn Uthaymeen (…).
h__p://www.assimalhakeem.net/about/
h__ps://www.youtube.com/user/assimalhakeem
Gelistet bei islamradikalen ZAKIR NAIK
h__ps://zakirnaikqa.wordpress.com/ask-sheikh-assim-al-hakeem/
Bitte sagen Sie mir, Scheich, wann ist Volljährigkeit im Islam? What does Islam specify as being coming of age?
Zakir Naik: As far as rules of the different countries are concerned, in India the age of adulthood is 18, in Indonesia it is 19, in UK its 16 years of age. Every country the age maturity what the government or the people of that country or the law have set its different depending upon their own understanding. But in Islam … age of puberty … the age of 15 [Junge] … The day the girl starts her menstrual cycle, she is supposed to reach the age of puberty irrespective she may be below the age of 10 [Heiratsfähigkeit des Mädchens neun Mondjahre, das sind acht Jahre und achteinhalb Monate].
h__ps://zakirnaikqa.wordpress.com/2013/07/22/q-what-does-islam-specify-as-being-coming-of-age/
Juni 27, 2015 um 1:38 pm
„Da ist uns etwas durchgegangen“
(Dieter Wiefelspütz 2008)
Hundertprozentige Homorechte ja bitte, das ist klassischer Teil der Bürgrrechte, civil rights.
Warum aber begeistert sich in diesen Tagen jeder am Konzept Ehe für alle und warnt niemand hörbar vor dem, was – zumal nach der Istanbul Convention (İstanbul Sözleşmesi) – jetzt rasch und wie versehentlich gleich per Bundestagsvotum kommen kann:
Talaq, die auch islamische Polygamie mit allen schariarechtlichen frauenfeindlichen Folgen, Päderastie auch nach Koran und Sunna sprich beispielsweise die islamische Kindbraut, Erbverbot für Ex.Muslime oder sonstige Pflichtschludrige bzw. beim Stammesführer in Ungnade Gefallene …
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Liebe verdient Respekt. Ehe für alle!
Antrag der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/8972
in Verbindung damit
Ehe für Alle – Volle Gleichstellung jetzt!
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 16/8985
Vielfalt von Lebensmodellen als Ausdruck unserer weltoffenen und toleranten Bürgergesellschaft anerkennen und wertschätzen
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP
Drucksache 16/9099
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Drucksache 16/8972
Antrag der Fraktion der PIRATEN
Liebe verdient Respekt: Ehe für alle!
„die Forderung, Heiraten und Ehe für alle Menschen ungeachtet ihres Geschlechtes zu ermöglichen […] Eines Volksentscheids bedarf es im Grunde nicht: Der Grundsatz der Gleichstellung aller Menschen ungeachtet ihres Geschlechts gebietet die Gleichbehandlung auch in Bezug auf die Ehe [ Mohammed und Aischa – Kindbraut neun Jahre alt?! ]. Dies umfasst dann nicht nur auch homosexuelle Paare, sondern ausdrücklich Menschen aller Geschlechter und Orientierungen [ also auch die Pädosexuellen ]. […] Alle [ sic! Päderasten incl. ] Formen der homosexuellen, heterosexuellen, queeren und polyamourösen Partnerschaften sowie Lebensgemeinschaften, die eine auf Dauer angelegte Verantwortung füreinander enthalten, müssen diesbezüglich vollumfänglich gleichgestellt werden“
Klicke, um auf MMD16-8972.pdf zuzugreifen
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Drucksache 16/8985
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ehe für Alle – Volle Gleichstellung jetzt!
„Eine breite Mehrheit der Bevölkerung befürwortet die Öffnung der Ehe für Lesben und
Schwule.“ [ Das ist ok. ]
Klicke, um auf MMD16-8985.pdf zuzugreifen
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Drucksache 16/9099
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP
Vielfalt von Lebensmodellen als Ausdruck unserer weltoffenen und toleranten Bürgergesellschaft anerkennen und wertschätzen
„Die vollständige Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften ist ein Gebot der Zeit.“
[ Bis hieher völlig ok, Homosexuelle sollen gegenüber Heteros keine rechtlichen Nachteile haben. ]
„Selbstbestimmung bedeutet auch, so leben zu dürfen, wie man ist. [ Auch der Päderast? Alles Fred Karst oder was? ] Jeder soll daher selbst entscheiden können, wer im Alltag, aber auch im Notfall, sein engster Kreis von Angehörigen ist.“
[ Die Gottlosen dürfen verstoßen werden, die mit einem Nichtmuslim verheiratete Muslima oder die muslimische Tochter ohne Hidschab bekommt kein Erbe? ]
[ Das geht in Richtung von Talaq, Polygamie (Harem) und v. a. auch pro Scharia-Erbrecht ]
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Und Islam wird Staat (Kalifat). Erst kam MGM, dann das Lehrerinnenkopftuch, gleich kommt FGM und jetzt der Harem.
Die britische Edel-Esoterikerin „Dr. Anya“ (einst und unerleuchtet Heather Trahan) kann Reiki … und polyamourös.
Huffington Post von vorgestern, 25.06.2015
Q: How do you see polyamory as a spiritual practice?
A: Polyamory (poly) is a practice that encourages us to go beyond egos (the part of us that mistakenly believes we are separate from everything else), and therefore see the interconnected nature of all things. Seeing that interconnectedness, seeing that we are truly all One, helps us move towards a more egalitarian-based mindset, where the central value is helping each other rather than competition.
http://www.huffingtonpost.com/tim-ward/torn-between-two-lovers-t_b_7566688.html
While my legal name is still Heather Trahan, people call me Dr. Anya now, to reflect my calling as a healer.
http://purplemorningsreiki.com/bio/
Tag für Tag richtig viel Druck machen für Legalisierung der Vielweiberei nach Koran und Sunna. Gestern, 26.06.2015
It’s Time to Legalize Polygamy. Why group marriage is the next horizon of social liberalism.
http://www.politico.com/magazine/story/2015/06/gay-marriage-decision-polygamy-119469.html#.VY6i2NJ_t30
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„Da ist uns etwas durchgegangen“
SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz
Harem könnte bald legal werden
http://www.taz.de/!5179436/
„Zwangsheirat Tür und Tor geöffnet“
http://www.sueddeutsche.de/politik/hochzeit-ohne-standesamt-zwangsheirat-tuer-und-tor-geoeffnet-1.207182
Er kann sich den Wegfall der Paragrafen nur als Versehen erklären [ Nein, das ist kein Versehen, sondern genau so gewollt, von Allahgott sowieso ]. „Da ist uns etwas durchgegangen.“ Wiefelspütz befürchtet neben der Problematik von Mehr-Ehen und arrangierten Ehen auch mit dem Blick auf Sekten ernsthafte Schwierigkeiten für Frauen und Kinder. „Wenn ein Bruchteil der Befürchtungen, die man haben kann, Wirklichkeit wird, dann erleben wir einen massiven Rückfall in Zeiten, die wir lange hinter uns haben.“
http://www.presseportal.de/pm/55903/1223190
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Journalist Ahmet Şık was suited for libel due to his book titled ““Paralel Yürüdük Biz Bu Yollarda” (We Walked These Roads in Parallel) which was published in December 2014 upon complaint of former Minister of Transport, Maritime Affairs and Communications, Binali Yıldırım.
Ahmet Şık may get 2 years and 8 months prison sentence because of his book related to parallel structure, Imam Fethullah Gülen and Gülen Movement. Şık had been arrested together with another journalist Nedim Şener in March 2011 …
The Imam’s Army (İmamın Ordusu), 2012.
We Walked These Roads in Parallel (Paralel Yürüdük Biz Bu Yollarda), 2014.
http://www.bianet.org/english/freedom-of-expression/165608-journalist-sued-for-his-book-on-parallel-structure
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Istanbul-Konvention. Die Parteigänger des Schariagesetzes mögen gar keine LGBT. Warum wundert uns das jetzt nicht?
… Women and LGBTI organizations declared that they’re facing exclusion from Istanbul Convention process.
The request of Istanbul Convention Observation Platform [İstanbul Sözleşmesi İzleme Platformu], an entity formed by 77 independent women and LGBTI organizations, to enter to the Comittee who will select the Turkish representative of GREVIO – the auditing commission of Istanbul Convention – has been rejected.
Women and Democracy Association (KADEM) and Women Healthcare Providers Association (KASAD) and Women Association Against Discrimination (AKDER) have been elected.
Other than the three NGOs, the aforementioned committee will also have one representative each from Parliament’s Women Men Equality Commission, Parliament’s Human Rights Observation Commission, Council of Europe Parliamentarians Assembly, Family and Social Policies Ministry, Ministry of Foreign Affairs, and Justice Ministry. …
With Turkey one of its first signers and named as Istanbul Convention, “the agreement on the prevention of violence against women and domestic violence” has been implemented on August 1.
aus: Çiçek Tahaoğlu (Women Organizations Facing Exclusion From Istanbul Convention Process), in: BIA (bianet) BIA 25.12.2014
http://www.bianet.org/english/women/161079-women-organizations-facing-exclusion-from-istanbul-convention-process
“İstanbul Sözleşmesi- Grevio Seçimi: Bu Seçim Yok Hükmündedir!” (“Istanbul Convention- GREVIO Election: This Election should not count!” kaosGL.org, 23 December 2014
The Istanbul Convention Turkey Monitoring Platform has declared that it will not recognize the GREVIO Election that excludes Women and LGBTI organizations.
The election for the anti-violence expert action group the Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence (GREVIO) which will monitor the implementation of the convention by state parties took place on 22 December 2014 at a meeting of the Ministry of the Family and Social Policies.
The Istanbul Convention Turkey Monitoring Platform stated that the government cannot prevent violence through associations that they have founded themselves and through the exclusion of Women and LGBTI organizations.
http://lgbtinewsturkey.com/2014/12/28/turkey-monitoring-platform-on-violations-of-the-istanbul-convention-in-grevio-election-process/
Lesbisch oder schwul ist islamisch illegal (haram). Auf lange Sicht wird es für Scharia und Fiqh im Istanbulprozess immer mehr Raum geben und für alles Nichtislamische immer weniger.
Turkey’s Women and LGBTI organizations are excluded from Council of Europe’s Convention on Preventing and Combating Violence against Women and Domestic Violence
bei: Turkish Medical Association (Türk Tabipleri Birliği) 21.01.2015
Government-organized NGOs (GONGOs) were elected
After the Platform members left the meeting, we learned that the approximately 25 people who remained in the room contributed to this fraudulent process and “elected” three GONGOs – Women and Democracy Association (KADEM) and Women Health Workers Association for Solidarity (KASAD-D), and The Association for Women’s Rights Against Discrimination (AKDER). It is clear that the government has made its choice on these “elected” organizations long ago. This process is not legitimate. It cannot be accepted that the monitoring of an international convention on violence against women be left to such a committee where state officials form a majority and “civil society” representation is limited to GONGOs.
http://www.ttb.org.tr/en/index.php/tuem-haberler-blog/179-ttb/1263-women
Türkei ganz auf Islamisierungskurs. NGO raus, GONGO rein
A government organized non-governmental organization (GONGO) is a non-governmental organization that may have been set up by a government to look like an NGO in order to qualify for outside aid or mitigate specific issues related to in-country work or international relations. Often, GONGOs are set up by undemocratic governments
https://en.wikipedia.org/wiki/GONGO
Juni 29, 2015 um 10:16 pm
Noch einmal: § 177 StGB und die Istanbul-Konvention. Entgegnung auf Hörnle, ZIS 2015, 206
Von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer, Baden-Baden
ZIS 6/2015
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September 25, 2015 um 1:39 am
Stichworte
Tatjana Hörnle
Istanbul-Konvention
Europarat
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Menschenrechtliche Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention
Ein Gutachten zur Reform des § 177 StGB
Prof. Dr. iur. Tatjana Hörnle
Impressum
Deutsches Institut für Menschenrechte
Berlin
Klicke, um auf Menschenrechtliche_Verpflichtungen_aus_der_Istanbul_Konvention_Ein_Gutachten_zur_Reform_des_Paragraf_177_StGB.pdf zuzugreifen
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Council of Europe:
Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence
Europarat:
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
(Istanbulkonvention, unterzeichnet am 11. Mai 2011 von dreizehn Mitgliedsstaaten des Europarates in Istanbul. In Kraft seit 01.08.2014)
Klicke, um auf Convention%20210%20German%20&%20explanatory%20report.pdf zuzugreifen
September 25, 2015 um 2:25 am
Istanbul-Konvention und Schariadurchsetzung. Diverse Kollektive („Bevölkerungsgruppen“) wie die Spezies Umma-Frau (Muslima; schariapflichtig) sind auf Dauer als minder-autonom festzuschreiben.
Indem man sie in die Sonderzone „allgemeine Benachteiligung“ verfrachtet (juristisch einmauert) könnte es gelingen, die nach Koran und Sunna schließlich zu entwürdigende Muslima auch nach dem nichtislamischen Recht als besonders schutzbedürftig zu definieren, als weniger autonom.
Der überzeugende Thomas Fischer über Tatjana Hörnle. Eigene Hervorhebungen.
Das Islamische Recht definiert Herrschaft, Unterschutzstellung, Schutzbereiche, treuhänderische Güter (amanat). Der Wali schützt, steuert und verwaltet sein Eigentum an Ehefrauen und Töchtern.
Rechnen wir zu den Gruppen der „allgemein Benachteiligten“ vor allem das in der Istanbul-Konvention ins irgendwie Mit-Betroffene hinein verflüchtigte Kind (kulturell moderner bzw. freiheitlich demokratischer Kindesbegriff; Mensch unter 18 Jahre), den darum geht es der globalen Scharialobby: die Heirat der weiblichen Neunjährigen auch „im amerikanischen und europäischen Kontext“ zu legalisieren (in der gottgegebenen Scharia ist die Kindbraut ja bereits legal: halal).
Islam ist Rechtsreligion – Islamisierung bedeutet Islamisierung des Rechts.
Zwangscharakter der Gewalttat, so ähnlich ja bei Ghadban: der Mann im Menschenbild des Islam als geborenes Opfer seiner Triebe und der dämonischen weiblichen Verführungskraft
Q u e l l e
Noch einmal: § 177 StGB und die Istanbul-Konvention. Entgegnung auf Hörnle, ZIS 2015, 206
Von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer, Baden-Baden
ZIS 6/2015
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September 30, 2015 um 5:22 pm
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„Niederländisches Parlament erschrocken über sogenannte Kindbräute“
[ Tja, das Wegsehen war so angenehm, so multikultibequem. Kinderheirat ist Scharia (Islamisches Recht), der Sex des Ehemannes mit seiner 12, 11, 10 oder 9 Jahre (Mondjahre) alten Ehefrau ist religiös legal (halal). Prinzip Kindbraut erreicht Niederlande. ]
Partijen in de Tweede Kamer reageren geschrokken op de berichten over kindbruidjes in Nederland.
„Im Flüchtlingsheim Ter Apel haben seit Januar 2014 mindestens 34 syrische Kindbräute um Asyl gebeten, weitere 22 sind unterwegs hierher als sogenannte nachreisende Ehefrauen.“
Volgens RTV Noord zouden vanaf januari 2014 ten minste 34 Syrische kindbruiden asiel hebben aangevraagd in ons land. Nog eens 22 tienermeisjes zijn onderweg als ’nareizende bruiden‘, want hun man verblijft al in Nederland.
Vanaf volgend jaar geldt een wet die deze kindhuwelijken in Nederland niet erkent. Maar nu al eist de Kamer actie. „Hier moet acuut iets aan gedaan worden“, zegt CDA-Kamerlid Peter Oskam. „Hier heeft de overheid de taak deze meisjes te beschermen naar onze wetten, normen en standaarden. Kindhuwelijken zijn volstrekt onacceptabel en we kunnen deze praktijken in Nederland niet toestaan.“
[ Beinahe erfreulich, aber Peter Oskam müsste dann auch sagen, dass der Islam nicht durch und durch menschenfreundlich und demokratieverträglich ist. Mohammed heiratete die sechsjährige Aischa und hatte drei Jahre später Sex mit der Neunjährigen. ]
„We kunnen niet wegkijken terwijl deze jonge meisjes gevangen zitten in een gedwongen huwelijk“, zegt PvdA-Kamerlid Attje Kuiken. „In de nieuwe wet wordt al geregeld dat Nederland dergelijke huwelijken niet langer accepteert, maar in de tussentijd kunnen we niet stilzitten. Deze meisjes moeten beschermd worden.“
„Diese Mädchen müssen beschützt werden.“
[ Das müssen sie, aber traut sich Attje Kuiken auszusprechen, wovor diese muslimischen Mädchen eigentlich beschützt werden müssen, nämlich vor dem Islamischen Recht, vor der Scharia? Das neun Jahre alte Mädchen ist religiös reif und / d. h. heiratsfähig. Willkommen in der Herrschaft Allahs auf Erden, der sittlich einzig akzeptablen menschlichen Verhaltens- und Lebensweise. Kindbraut ist Religion – und jetzt endlich mal die Istanbul-Konvention lesen, die Polygamie und Kindbraut ziemlich zielsicher beschweigt bis bejaht.
„Wir dürfen nicht wegschauen“ – das stimmt, aber ist Frau Kuiken die Situation in Komotiní Nordgriechenland denn nicht bekannt gewesen, wo die muslimischen Mädchen seit jeher durch den Mufti verheiratet und in islamischer Ehe schwanger geworden sind? ]
RTL Nieuws
http://www.rtlnieuws.nl/nieuws/binnenland/kamer-eist-direct-actie-tegen-kindbruiden
[…] some 20 teenage Syrian girls had made the journey to the Netherlands. […] Two of the girls are 13 and two others 14. One is 15 and married to a man of 38 […] Labour MPs have now called on junior justice minister Klaas Dijkhoff to clarify the situation.
Unacceptable
MP Antje Kuiken is quoted as saying by broadcaster Nos that the situation is unacceptable. ‘I don’t believe this is voluntary,’ she said.
[ „Ich glaube nicht, dass das freiwillig ist“, Kinderrechtler aufgepasst. Der an seiner Abschaffung nicht interessierte freiheitlich demokratische Staat darf die Kindbräute nicht erst fragen, ob sie nicht vielleicht doch freiwillig ehelichen Sex haben bzw. gerne verheiratet sind – wir hätten sonst die Päderastie mit legalisiert. ]
‘I think these are forced marriages.’ Kuiken said the girls now arriving in the Netherlands should be placed with foster families. Last year 34 teenagers in arranged marriages came to the Netherlands as refugees, most of whom are no longer minors.
(am 28.09.2015 auf DutchNews.nl: MPs want answers on refugee child brides as 20 head for Ter Apel)
http://www.dutchnews.nl/news/archives/2015/09/mps-want-answers-on-refugee-child-brides-as-20-head-for-ter-apel/
http://www.shortnews.de/id/1173005/niederlande-regierung-stellt-fragen-ueber-kinderbraeute-in-fluechtlingszentrum
Frau Kuiken vorgestern auf ihrem Facebook. Es geht um „Zwangsverheiratungen, Zwangsheiraten“, „gedwongen huwelijken“, aber abenso geht es um „syrische Meisjes“. Wohlgemerkt nicht um Frauen, sondern um Mädchen, weshalb wir ergänzen: Es gibt keine einvernehmlichen sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen.
https://twitter.com/attjekuiken
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September 30, 2015 um 8:24 pm
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‚Fenomeen kindbruiden in Midden Oosten is een soort toekomstverzekering voor meisjes‘
„Im Nahen Osten ist das Phänomen Kindbraut eine Art von Zukunftsversicherung für die Mädchen“
[Das „Phänomen“ ist Islamisches Schariarecht, das Prinzip Kindbraut ist reiner Islam.]
[Ter Apel ist centrale opvanglocatie, Zentrale Aufnahmestelle.]
Dutzende syrische Kindbräute auf dem Weg nach Ter Apel
‚Tientallen Syrische kindbruiden onderweg naar Ter Apel‘
Ter Apel – Im Laufe des Jahres 2014 hatten mindestens 34 minderjährige Ehefrauen (Kindbräute) in den Niederlanden um Asyl angefragt.
Ter Apel – Tussen januari 2014 en begin dit jaar hebben ten minste 34 Syrische kindbruiden asiel aangevraagd in Nederland.
Auch sollten weitere 22 sogenannte nachreisende Bräute unterwegs nach Ter Apel gewesen sein.
Daarnaast zouden er nog eens 22 zogeheten ’nareizende bruiden‘ onderweg zijn naar Ter Apel, tienermeisjes waarvan de man al in ons land verblijft. Dat blijkt uit een intern stuk van de Immigratie en Naturalisatie Dienst (IND) waar RTV Noord inzage in heeft gehad.
Hoe oud zijn de kindbruiden?
Wie alt sind diese Kindbräute?
Die Daten stammen aus dem März 2015 […] und inzwischen sind neun der 34 registrierten Kindbräute achtzehn Jahre alt. Ebenfalls fällt das junge Lebensalter der nachreisenden Bräute auf. […] Jeweils zwei von ihnen sind 13 und 14 Jahre alt, eine Fünfzehnjährige ist mit einem 38 Jahre alten Mann verheiratet. Ob diese Bräute inzwischen in Ter Apel angekommen sind, ist nicht bekannt.
De cijfers dateren van eind maart 2015. De IND schrijft onder meer dat negen van de 34 geregistreerde kindbruiden inmiddels de leeftijd van 18 jaar hebben bereikt. Wat ook
opvalt is de jonge leeftijd van een aantal nareizende bruiden. Volgens de IND zijn er twee meisjes van dertien en twee van veertien jaar onderweg naar Nederland. Verder blijkt dat de oudste man (38) getrouwd is met een meisje van 15 jaar. Of de bruidjes inmiddels in Ter Apel zijn aangekomen is niet bekend.
Getraumatiseerde tieners
Volgens Ineke van Winden van het Centrum tegen Kinderhandel en Mensenhandel (CKM) in Leeuwarden gaat het in veel gevallen om getraumatiseerde tieners. ‚Deze meisjes zijn nog kinderen. Veelal afkomstig uit Syrische vluchtelingenkampen in Libanon, Jordanië en Turkije en daar uitgehuwelijkt. Ze hebben eigenlijk hulp nodig. Op het moment dat ze gevangen zitten in een gedwongen huwelijk is de kans op nieuwe trauma’s groot.‘
[Sexuelle Handlungen zwischen Volljährigen und Minderjährigen sind nicht zu erlauben, auch nicht in Form der Imam-Nikah. Zusätzlich ein Nein zur Polygamie nach Koran und Sunna.]
Politiek gevoelig
Ein politisch heikles Thema
Kinderverheiratungen werden in den Niederlanden anerkannt, wenn sie im Herkunftsland Gültigkeit besitzen.
Kindhuwelijken worden in Nederland erkend, mits geregistreerd in land van herkomst. Volgens critici is het gedoogbeleid van de overheid er vooral op gericht om politiek gevoelige discussies te voorkomen. En dat het politiek gevoelig ligt, blijkt ook wel uit de reactie van fractievoorzitter Richart Joling van de PvdA in de gemeente Vlagtwedde. Hij noemt de cijfers van de IND schokkend. ‚Als overheid staan wij dus toe dat deze meisjes seksueel misbruikt worden. Ik vind dat zeer verwerpelijk en zeer ernstig.‘
Duidelijk beleid ontbreekt
[…] Letztlich dürfen die Kinder selbst entscheiden […]
De cijfers van de IND dateren dus van voor de huidige vluchtelingenstroom. Volgens Joling vragen er op dit moment gemiddeld drie kindbruiden per week asiel aan in Ter Apel. Hij baseert zich op bronnen binnen het COA. ‚Ik heb begrepen dat de medewerkers van het COA niet zo goed weten wat ze met de situatie aan moeten. Duidelijk beleid ontbreekt.
De kinderen mogen uiteindelijk zelf bepalen of ze hulp willen of samen met hun echtgenoot opgevangen willen worden.‘
[Die berüchtigte Genital Autonomy. Nein Danke. Schluss mit der Päderastie, auch wenn Koran und Mufti den Kindersex erlauben oder sich das verheiratete Mädchen nicht unterdrückt fühlt.]
„Doch aus den Augen verlieren dürfen wir ebensowenig die Mädchen, die plötzlich aus unserer Einrichtung verschwinden.“
Volgens Van Winden is het van groot belang dat het COA en andere zorginstellingen de ‚doelgroep‘ scherp in de gaten houden. ‚Wat is hier aan de hand. Wat zien wij gebeuren rondom de asielzoekerscentra. Hebben we oog voor de meisjes die ineens uit de opvang verdwijnen.‘
Verdwenen
So verschwand zu Beginn dieses Monats eine vierzehnjährige Syrisches Mädchen. Sie war hochschwanger und hatte seit sechs Wochen in Ter Apel gelebt. Die Polizei geht davon aus, dass sie gemeinsam mit ihrem Ehegatten auf der Flucht ist und sich irgendwo in Osteuropa aufhält.
Zo verdween er begin deze maand ineens een 14-jarig Syrisch meisje. Ze was hoogzwanger en verbleef sinds anderhalve maand in Ter Apel. De politie gaat er vanuit dat ze samen met haar echtgenoot is gevlucht en ergens in Oost-Europa zit.
Te druk
Recente cijfers over het aantal kindbruiden ontbreken dus. Volgens woordvoerder Yvonne Wiggers van het ministerie van Veiligheid en Justitie is het daar momenteel simpelweg te druk voor. ‚We kunnen op deze korte termijn geen cijfers leveren. Ook niet bij benadering.‘
Die Zweite Kammer will, dass die Gesetze so schnell wie möglich angepasst werden.
[Moment, in welche Richtung eigentlich … pro oder kontra islamisches Heiratsalter? Oder ein schrecklich netter Kompromiss? Was eigentlich ist mit der Frage Zweitfrau?]
Im Ausland abgeschlossene Ehen sollen nur anerkannt werden, wenn beide Partner mindestens achtzehn Jahre alt sind.
[Muslimfeindliche Diskriminierung, schlimmes Unrecht. Das ist nicht halal, mit so einem Gesetz ist Allahgott nicht zufrieden. Wir wollen in den Himmel kommen, wir fordern einen schariaverträglichen Paragraphen.]
Als het aan de Tweede Kamer ligt wordt de wet zo snel mogelijk aangepast. Huwelijken die in het buitenland zijn afgesloten worden voortaan alleen erkend als beide partners 18 jaar of ouder zijn. De Eerste Kamer moet zich nog uitspreken over de wetswijziging. Dat gebeurt waarschijnlijk in november.
Zur geplanten Gesetzänderung soll die Erste Kammer wahrscheinlich im November entscheiden.
Door: RTV Noord
http://www.rtvnoord.nl/nieuws/154125/Tientallen-Syrische-kindbruiden-onderweg-naar-Ter-Apel
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In Ter Apel en omgeving wordt naarstig gezocht naar de 14-jarige hoogzwangere Fatema Alkasem uit Syrië. […]
Onduidelijk is of het stel nog in Nederland verblijft. ,,Duitsland ligt natuurlijk erg dichtbij Ter Apel. Mogelijk zijn ze daar naar toe gegaan“, laat de politiewoordvoerder weten. Fatema was maandag gekleed in een lange roze jas. Ze draagt een hoofddoek. […]
http://www.dvhn.nl/nieuws/groningen/hoogzwangere-fatema-14-vermist-12979683.html
Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) vom 03.09.2015
Hochschwangere verschwindet aus Asylzentrum in Ter Apel
Wie die Zentrale Aufnahmestelle (Centraal Orgaan opvang Asielzoekers) mitteilt, hat die aus Syrien stammende Fatema Alkasem am Montag zusammen mit dem Vater des ungeborenen Kindes die Einrichtung verlassen. Am Nachmittag hatte sie einen Arzttermin, zu dem sie nicht erschienen ist. Es handele sich um eine Risikoschwangerschaft, deshalb muss sie zur Entbindung unbedingt in ein Krankenhaus.
14-Jährige könnte in Deutschland sein
Polizeisprecher Wouter de Vries sagte in einer Pressekonferenz: „Ter Apel grenzt direkt an Deutschland. Es ist möglich, dass sie über die Grenze gegangen sind.“ Deshalb sei die deutsche Polizei verständigt worden. Ter Apel ist der Nachbarort der Stadt Haren und der Samtgemeinde Lathen in Deutschland. Die niederländische Polizei beschreibt die Jugendliche als 165 cm groß, sie hat dunkle Haare und braune Augen. Bekleidet war sie zuletzt mit einer langen roten Jacke und sie trug ein Kopftuch. […]
http://www.noz.de/lokales/meppen/artikel/612698/hochschwangere-verschwindet-aus-asylzentrum-in-ter-apel
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Februar 5, 2016 um 8:31 pm
Istanbul Konvention – Scharia mit Zuckerguss?
Istanbul Konvention als Mogelpackung enttarnt.
„Nach der Vorstellung des BMJV soll sich künftig strafbar machen, wer „unter Ausnutzung einer Lage, in der eine andere Person … aufgrund der überraschenden Begehung der Tat zu Widerstand unfähig ist oder im Fall ihres Widerstandes ein empfindliches Übel befürchtet“, eine sexuelle Handlung mit dem Opfer vornimmt.
Dieser Vorschlag geht einen anderen Weg als das angloamerikanische Strafrecht und benennt Gründe, bei denen das Einverständnis fehlt. Die Istanbul-Konvention sieht ausdrücklich vor, dass das nationale Recht die Umstände näher benennt, unter denen von einem fehlenden Einverständnis auszugehen ist.“
Ümmühan
Februar 17, 2016 um 11:08 am
Februar 2016, Dänemark erlebt islamisches Recht (Scharia).
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Prinzip Kindbraut. Der Imam von Aarhus (Århus), Osama El-Saadi, hat seine Religion richtig verstanden: nicht der Islamismus den es gar nicht gibt, der Islam verheiratet neunjährige Mädchen. Scharia endlich raus aus dem Familienrecht – weltweit!
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RT, 12.02.2016 – Suite à l’annonce du gouvernement qui a déclaré que les mariages avec des mineurs ne seraient pas reconnus, un célèbre imam a appelé Copenhague a revenir sur sa décision et à accepter cette «pratique culturelle».
Danemark : l’imam de Aarhus pousse le gouvernement à accepter le mariage des enfants réfugiés
https://francais.rt.com/international/15623-danemark–limam-aarhus-pousse
Danish imam urges govt to accept child marriages among refugees
A high-profile imam has urged the Danish government to accept child brides, as the practice is part of the culture of many refugees arriving in the country. It follows an announcement by Denmark that such couples will be separated under Danish law.
Imam Oussama El-Saadi, of the Aarhus mosque in Denmark, said that child brides should be looked at from a “different perspective.”
“It is an extraordinary humanitarian situation, and I think you have to take care of these families. They’re married, and even if the man is twice as old as they have built a family. We have to accept that it is a different culture, and we cannot destroy family life,” he told Danish newspaper Metroxpress. […]
The imam’s comments follow an announcement by Danish Integration Minister Inger Støjberg, who said that Denmark would be separating child brides from their husbands.
„It is completely unacceptable that there are currently minors within the Danish asylum system living with their spouses or partners and I have asked the Danish Immigration Service to immediately put a stop to it,“ Støjberg said.
„We should naturally ensure that young girls are not being forced to live in a relationship with an adult at the asylum centers,“ she added.
The Danish Integration Ministry revealed in January that there were 27 minors living as part of a married couple in the asylum system. An investigation by Metroxpress found brides as young as 14 living in refugee centers. […]
Meanwhile, government data from Norway shows that at least 61 minors were married when they sought asylum in the country last year, several of whom were under the country’s age of consent. The youngest was an 11-year-old girl.
Just six months ago, a UN report on child marriages among Syrian refugees in Jordan […]
https://www.rt.com/news/332282-child-brides-denmark-refugees/
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Maroc – Fatwa: « On peut marier les filles de 9 ans. Elles sont plus performantes au lit que les femmes adultes »
« Mohamed Ben Abderrahman Al Maghraoui, un des symboles de la Salafia wahhabite [damit der Islam irgendwie menschenfreundlich und demokratietauglich erscheint, erfindet man Wortungetüme wie wahhabitische Salafiyya … gemeint ist 100 % Islam] au Maroc, a autorisé le mariage d’une fille dès l’âge dès 9 ans »
http://pointdebasculecanada.ca/maroc-fatwa-on-peut-marier-les-filles-de-9-ans-elles-sont-plus-performantes-au-lit-que-les-femmes-adultes/
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Islam Question and Answer
General Supervisor: Shaykh Muhammad Saalih al-Munajjid
– Principles of Fiqh » Jurisprudence and Islamic Rulings » Customs and traditions » Rulings on art and acting.
– Fiqh of the family » Conditions of Marriage.
Fatwa.
22442: On acting; and the ruling on marrying young girls
[…] Why islam allowed to marry children(girls) of age below 10 […] Can you justify this ruling of Islam (child marriage)?
[…] The fact that it is permissible to marry a young girl does not mean that it is permissible to have intercourse with her; rather that should not be done until she is able for it. For that reason the Prophet (…) delayed the consummation of his marriage to ‘Aa’isha. Al-Nawawi said: With regard to the wedding-party of a young married girl at the time of consummating the marriage, if the husband and the guardian of the girl agree upon something that will not cause harm to the young girl, then that may be done. If they disagree, then Ahmad and Abu ‘Ubayd say that one a girl reaches the age of nine then the marriage may be consummated even without her consent, but that does not apply in the case of who is younger. Maalik, al-Shaafa’i and Abu Haneefa said: the marriage may be consummated when the girl is able for intercourse, which varies from one girl to another, so no age limit can be set. This is the correct view. There is nothing in the hadeeth of ‘Aa’isha to set an age limit, or to forbid that in the case of a girl who is able for it before the age of nine, or to allow it in the case of a girl who is not able for it and has reached the age of nine. Al-Dawoodi said: ‘Aa’isha (…) was reached physical maturity (at the time when her marriage was consummated). […]
https://islamqa.info/en/22442
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Henryk M. Broder
13.02.2016
Die Presseschau zur Nacht
Und bald auch bei uns: Imam fordert Legalisierung von Kinderehen „Ehe man die Bräutigame politisch und moralisch verdammt, sollte man bedenken, dass die Asylbewerber aus einer ganz anderen Kultur kommen, wo die Ehe der Weg in die Sicherheit sein kann“, sagte Osama El-Saadi der „Metroxpress“.
http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/die_presseschau_zur_nacht38
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„Sind gezwungen, ihre Kultur zu akzeptieren“14-Jährige in Asylheim schwanger – Imam fordert: Müssen Kinderehen legalisieren
13.02.2016 · von FOCUS-Online-Redakteur Melchior Poppe
http://www.focus.de/finanzen/recht/sind-gezwungen-ihre-kultur-zu-akzeptieren-14-jaehrige-in-asylheim-schwanger-imam-fordert-muessen-kinderehen-legalisieren_id_5282095.html
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http://media.news.de/images/osama-el-saadi-imam-daenemark-legalisierung-kinderehen_856418882_800x600_1d82e22cee6aa9f0266244f41014143d.jpg?images/b4/58/b3b7b6faa20567b3185467e98355.jpg,nopic/no_pic.jpg,800,600,,1,0,70,438,329,,
April 26, 2016 um 11:59 pm
Türkischer Parlamentspräsident fordert islamische Verfassung
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Parlementsvoorzitter: Turkije moet religieuze grondwet invoeren
(De Morgen (Belgien), 26.04.2016.)
http://www.demorgen.be/buitenland/parlementsvoorzitter-turkije-moet-religieuze-grondwet-invoeren-bbd61372/
‚Turkse grondwet moet religieus worden – secularisme mag er geen deel van uitmaken‘
(Knack (Belgien), 26.04.2016.)
http://www.knack.be/nieuws/wereld/turkse-grondwet-moet-religieus-worden-secularisme-mag-er-geen-deel-van-uitmaken/article-normal-695969.html
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Turquie : Le président du parlement veut une “constitution religieuse” pour remplacer le régime laïc
Les fondements laïcs de la constitution turque devraient être abandonnés au profit d’un texte fondamental “religieux” a indiqué le président du parlement turc, dominé par le parti islamiste AKP.
Le parti de Recep Tayyip Erdogan pousse fortement pour une nouvelle constitution, présidentialiste, qui serait également fondée sur l’islam.
“La nouvelle constitution ne devrait pas être laïque” a déclaré Ismail Kahraman […]
(BREIZ ATAO (bretonisch aus Frankreich), 26.04.2016.)
http://breizatao.com/2016/04/26/turquie-le-president-du-parlement-veut-une-constitution-religieuse/
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Turkey needs religious constitution, parliament speaker says
Overwhelmingly Muslim Turkey needs a „religious“ constitution and secularism should be dropped from the country’s new charter, parliament’s speaker said, marking a potential rupture with the modern republic’s founding principles.
The ruling AK Party, which has roots in political Islam, is pushing for a new constitution to replace the existing charter, which dates back to the period after a 1980 military coup. […]
„For one thing, the new constitution should not have secularism,“ parliament speaker Ismail Kahraman said […]
(The Jerusalem Post, 26.04.2016.)
http://www.jpost.com/Breaking-News/Turkey-needs-religious-constitution-parliament-speaker-says-452355
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Türkischer Parlamentspräsident fordert islamische Verfassung
Parlamentspräsident Ismail Kahraman hat eine islamische Verfassung für die Türkei gefordert. „Wir sind ein muslimisches Land. Als Konsequenz müssen wir eine religiöse Verfassung haben“, sagte das Mitglied der regierenden Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) laut einer Meldung der Nachrichtenagentur Anadolu am Montag bei einer Konferenz in Istanbul. Säkularismus dürfe in der neuen Verfassung keine Rolle mehr spielen.
Der Vorsitzende der Oppositionspartei CHP, Kemal Kilicdaroglu, widersprach vehement. Der vom Staatsgründer der modernen Türkei Mustafa Kemal Atatürk eingeführte Säkularismus sei wichtig […]
(Der Tagesspiegel, 26.04.2016.)
http://www.tagesspiegel.de/politik/ismail-kahraman-tuerkischer-parlamentspraesident-fordert-islamische-verfassung/13501290.html
August 13, 2016 um 6:26 pm
Allah’s Messenger (…) married me when I was six years old, and I was admitted to his house at the age of nine.
Der Gesandte Gottes (…) heiratete mich (tazawwaǧanī), als ich sechs (Jahre) war. Er führte mich in sein Haus (banā bī), als ich ein Mädchen von neun Jahren war.
(Hadith: Muslim ibn al-Haddschādsch zum Bericht von Aischa.)
„the minimum possible marital age for them is nine years old“
(Publiziert bei: Europaparlament. Zur Scharia in Griechenland.)
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Elfjähriges Mädchen verheiratet und schwanger
Berliner Morgenpost, 05.01.2012
(Ein elfjähriges Mädchen ist in der Türkei hochschwanger in eine Klinik eingeliefert worden. Sie war von einem Imam mit einem mehr als doppelt so alten Mann verheiratet worden.)
Nach einer religiös besiegelten Heirat hat ein 25 Jahre alter Türke seine hochschwangere 11-jährige Ehefrau in ein Krankenhaus der nordwesttürkischen Stadt Bolu gebracht. […]
Da eine zivile Ehe nicht möglich gewesen sei, habe der Mann die Ehe mit der 11-Jährigen vor einem Imam geschlossen.
(dpa/mim)
http://www.morgenpost.de/vermischtes/article105860155/Elfjaehriges-Maedchen-verheiratet-und-schwanger.html
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Child marriage in Turkey
[Aktuelle (Juli 2016) Entwicklungen zum Thema türkische Kinderehe siehe unten – sowie, v. a. mit Blick auf die leider an der Legalisierung der islamischen Kinderheirat arbeitende Bundesrepublik Deutschland, in Kürze auf diesem Blog.]
https://en.wikipedia.org/wiki/Child_marriage_in_Turkey
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Married at 11, mother at 12
Hürriyet Daily News, 02.04.2016
In the eastern province Diyarbakır, an 11-year-old girl was married to a 14-year-old boy, arranged by their families. An imam preformed the rites, which is illegal in Turkey.
The girl gave birth to her first child one year later while she was only 12. When the newborn was registered in 2013 at the Birth Registration Office, officers noticed the age of the mother and reported it to a state prosecutor. […]
The father of the victim claimed his daughter had chosen to marry on her free will, while the father of the groom said there had been no force involved and that both sides were willing to get married. Her first child was born on Feb. 21, 2007. Since a baby cannot be born in five months, the crime occurred when the victim was 11 years old, not 12. Apparently the prosecutor missed this detail. […]
[ Prinzip Kindbraut – ein weiterer Fall. ]
Another incident Koluman refers to explains this widespread mentality in the justice system:
A sexually abused child was at the Child Monitoring Center (ÇİM). The prosecutor refused to go to the ÇİM. […]
As a matter of fact, this child had been married by force and had experienced sex once. She was beaten by her husband because there was no sex for five months. Then she ran away from home. […]
http://www.hurriyetdailynews.com/married-at-11-mother-at-12.aspx?PageID=238&NID=97212&NewsCatID=507
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Turkey’s Constitutional Court stirs outrage by annulling child sex abuse clause
Hürriyet Daily News, 14.07.2016
The Constitutional Court has ruled to annul a provision that punishes all sexual acts against children under the age of 15 as “sexual abuse” […]
The Constitutional Court discussed the issue upon an application from a district court, which complained that the current law does not discriminate between age groups in cases of child sexual abuse and treats a 14-year-old as equal to a four-year-old.
The local court said the law does not provide legal consequences for the “consent” of victims in cases where the child victim is from 12 to 15 years of age and able to understand the meaning of the sexual act. […]
With seven votes against six, the Constitutional Court agreed with the local court and decided to annul the provision. The decision will come into effect on Jan. 13, 2017.
The local court’s argument and the Constitutional Court’s endorsement have drawn a backlash from academic and human rights circles, which underlined that all individuals under the age of 18 are considered children according to international conventions to which Turkey is a party.
“First of all, every individual under the age of 18 is a ‘child’ according to international conventions. Seeking a child’s consent in cases of sexual abuse is out of the question,” the chair of the Association to Prevent Child Abuse and Neglect, Professor Bahar Gökler, told Turkey’s state-run Anadolu Agency.
Gökler said this “calamitous” decision was in violation of child rights. […]
Activists are likely to seek a reversal of the Constitutional Court’s ruling. The head of the Turkey Federation of Women’s Association (TKDF), Canan Güllü said they are now considering bringing the case to the attention of the European Court of Human Rights.
“This decision will lead to unwanted marriages. People will be able to kidnap and rape children, marry them at an early age, and prevent them from going to school,” Güllü said.
“We are looking to see whether we can make an appeal to annul the decision. We could go to the European Court of Human Rights,” she added. […]
The Court has recently also annulled a provision that foresees at least 16 years of imprisonment in cases of child rape for the same reasons. That annulment is set to come into effect on Dec. 23, 2016.
http://www.hurriyetdailynews.com/turkeys-constitutional-court-stirs-outrage-by-annulling-child-sex-abuse-clause.aspx?PageID=238&NID=101607&NewsCatID=509
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Turkey’s Constitutional Court Removes Minimun Legal Age Clause: More Child Brides Coming
Christof Lehmann
nsnbc 10.08.2016
http://nsnbc.me/2016/08/10/turkeys-constitutional-court-removes-minimun-legal-age-clause-more-child-brides-coming/
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[ Seiten 43-44 ]
Forced marriage from a gender perspective
STUDY
DOCUMENT REQUESTED BY THE COMMITTEE
ON WOMEN’S RIGHTS AND GENDER EQUALITY
AUTHORS
Emma Psaila, Vanessa Leigh, Marilena Verbari, Sara Fiorentini, Virginia Dalla Pozza, Ana Gomez
RESPONSIBLE ADMINISTRATOR
Erika Schulze
Policy Department C: Citizens’ Rights and Constitutional Affairs
European Parliament
Brussels
European Parliament, manuscript completed in February 2016.
[…]
Application of Sharia law in Greece
Pursuant to the 1923 Treaty of Lausanne, Greece has undertaken specific obligations as regards the status and respect of the Muslim minority 251.
On the basis of several legal acts 252 and the most recent Law 1920/1991 253 a particular dual judicial system regime applies for the Muslim minority which is mainly located in the region of Western Thrace.
In fact, both Islamic Law (Sharia) and the Greek Civil Code apply and the Islamic ‘Mufti’ (Μουφτής) has jurisdiction among Muslim Greek citizens of this region in family law issues, namely marriages, divorces, alimonies, custodies, guardianships, emancipation of minors, Muslim wills, and inheritance disputes 254.
There are divergent opinions in theory regarding the territorial scope and compatibility of the application of Sharia. The Greek Supreme Court 255 has ruled in favour of the application of Sharia in the Greek territory beyond the region of Thrace (so to include all Greek Muslims residing in Greece – apart from the Dodecanese 256) as special law establishing privileges for Muslims 257.
In June 2000, the Mufti of Xanthi in Western Thrace issued ‘a marriage licence for virgin women according to the Sharia’, laying down the terms for performing wedding ceremonies 258.
According to the Islamic Sacred Law, a person can get married once they have reached puberty. Usually for girls this is established by the first menstrual cycle and when this cannot be proven, at the age of 15 years, while the minimum possible marital age for them is nine years old 259.
A characteristic of the ‘marriage licence’ under Sharia is that a woman, even when adult, is represented by her guardian, which is her father, brother or grandfather and the declaration of will is not given in person 260.
[ Der folgende Abschnitt behandelt die Istanbul Convention „the intentional conduct of forcing an adult or a child to enter into a marriage is criminalised“, da steht „gezwungen“ (forced), die islamische Ehe auf Kinderwunsch (Mädchen neun Jahre alt) ist damit also kein Problem – und darum ging es der Koran und Sunna zielsicher nicht widersprechenden Istanbul Convention. ]
Klicke, um auf IPOL_STU(2016)556926_EN.pdf zuzugreifen
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(hpd. — Türkei erlaubt Sex mit Minderjährigen. Bereits im Juni diesen Jahres beschloss die Türkei ein Gesetz, nachdem es erlaubt sei, Sex mit 12-jährige zu haben und diese zu verheiraten. Zuvor hatte das türkische Verfassungsgericht eine Bestimmung aufgehoben, die alle sexuellen Handlungen an Kindern unter 15 Jahren als „sexuellen Missbrauch“ unter Strafe stellte. Dieser Skandal ging in der medialen Berichterstattung um den Putschversuch in der Türkei und seine Folgen unter.)
Wenn Päderasten Gesetze machen
Von Jan Weber
hpd, 12.08.2016
Das türkische Boulevardblatt Hürriyet berichtete bereits am 14. Juli, dass das türkische Verfassungsgericht das Mindestalter für Geschlechtsverkehr auf 12 Jahre (anstatt wie bisher 16 Jahre) abgesenkt hat. Dabei stützte sich das Verfassungsgericht auf den Antrag eines Landgerichtes. Das hatte sich beschwert, dass im aktuellen Gesetz nicht zwischen Sex mit einem 4-jährigen und einem 14-jährigen Kind unterschieden wird. Es forderte vom Verfassungsgericht eine Differenzierung.
Das Verfassungsgericht klärte die Sache daraufhin nicht im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes. Es begründete seine Entscheidung damit, dass bereits 12-jährige wissen können, was „Sex“ bedeutet. […]
Mit diesem Entscheid des Gerichts werden die sog. „Kinderbräute“ nachträglich rechtlich abgesichert. In der Türkei soll es nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen rund 3.5 Millionen Ehen mit Minderjährigen geben. Diese Zahl könnte nach Inkrafttreten des Gesetzes am 13. Januar 2017 signifikant steigen. […]
Strenggläubige Muslime verweisen gern auf den Vorbildcharakter des Propheten Muhammad: „Nach einer als sehr glaubwürdig eingestuften Überlieferung [Hadith; al-Buchari] soll Muhammad mit 53 Jahren die Ehe mit der 9-jährigen Aischa vollzogen haben, nachdem er sie bereits drei Jahre zuvor geheiratet hatte.“ Leider muss man davon ausgehen, dass das Verfassungsgericht eher Muhammad im Sinne hatte als die Rechte von Minderjährigen.
http://hpd.de/artikel/wenn-paederasten-gesetze-machen-13418
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Nach den Bestimmungen orthodoxer islamischer Rechtsschulen dürfen Mädchen ab neun Jahren heiraten. Diese Rechtsschulen orientieren sich an der Ehe des Propheten Mohammeds mit seiner dritten Frau Aischa, die nach islamischer Überlieferung (Hadith) zum Zeitpunkt des Eheschließungsvertrages sechs Jahre und bei der Hochzeit neun Jahre alt gewesen sein soll. Bei Muslim ibn al-Haddschādsch heißt es als Aussage von Aischa: „Der Gesandte Gottes (…) heiratete mich (tazawwaǧanī), als ich sechs (Jahre) war. Er führte mich in sein Haus (banā bī), als ich ein Mädchen von neun Jahren war.“ Es wird angenommen, dass die Ehe mit neun Jahren auch vollzogen wurde.
Die Heirat mit jungen Mädchen tritt insbesondere in ländlich-traditionellen Gegenden auf und wird dort von Traditionalisten als Sunna (nach dem prophetischen Vorbild) angesehen. Gründe für diese frühe Verheiratung können wirtschaftliche Nöte oder die Sorge um den Erhalt des guten Rufes der Familie sein.
Bezüglich der Türkei stellte 2008 die UNDP-Studie „Human Development Report – Youth in Turkey“ fest, dass vor allem in ländlichen Gebieten die Furcht vor der Verletzung der Ehre eines Mädchens häufig die Grundlage für Kinderheiraten und sogar für Ehrenmorde ist.
Im Jemen wurde 1999 das Schutzalter, welches das Erreichen der Einwilligungsfähigkeit für sexuelle Handlungen festlegt, von 15 Jahren auf den Beginn der Pubertät gesenkt; in der Regel versteht man dort darunter ein Alter von neun Jahren.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderheirat#Islamische_L.C3.A4nder
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Muhammad and Aisha Revisited:
An Examination of Muhammad’s Marriage to a Prepubescent Girl And Its Moral Implications
Sam Shamoun
http://www.answering-islam.org/Shamoun/prepubescent.htm
August 27, 2016 um 2:43 am
[ Bei Regen Ersatz-Programm. Die Sonnenschein-Frauenrechtlerinnen von Zonta. ]
Zonta sagt Ja zur „Istanbul Convention“
Die deutschen Zonta Clubs rufen zu einer Unterschriftenaktion auf, die von der Bundesregierung die Ratifizierung der „Istanbul Convention“ noch in der 18. Legislaturperiode fordert.
Klicke, um auf Flyer_ZsN_Unionsaktion_2015.pdf zuzugreifen
[ Zonta. Über die Scharia nichts Schlechtes und über den Islam nur Gutes. ]
Die Kampagne 2015: Zonta says NO! Nein zu Gewalt gegen Frauen! Ja zur ‚Istanbul Convention‘
Anfang August 2015 ist die Istanbul Convention in Kraft getreten. Dieses „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ wurde von Deutschland unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert. Jedes Land kann der Übereinkunft beitreten, sofern es die rechtlichen und gesellschaftlichen Voraussetzungen erfüllt.
Die Union deutscher Zonta Clubs fordert die Bundesregierung auf, die „Istanbul Convention“, das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt noch in dieser Legislaturperiode in Gänze zu ratifizieren. Dazu sammeln deutschen Zonta Clubs vom 25. November bis zum 10. Dezember bundesweit Unterschriften zur Unterstützung der „Istanbul Convention“.
https://zonta-union.de/node/5704
März 10, 2017 um 7:34 pm
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht
[ Istanbulkonvention ]
Istanbul, 11.5.2011
[ Artikel 49 (2) ] Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um nach den wesentlichen Grundsätzen der Menschenrechte [Welcher? Der berüchtigten islamischen Menschenrechte der OIC, Kairo 1990? Hier hätte stehen müssen Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), Paris 1948] und unter Berücksichtigung des geschlechtsbewussten Verständnisses von Gewalt [geschlechtsbewusst verständig ein bisschen Schlagen gemäß Koran 4:34?] wirksame Ermittlungen wegen und Strafverfolgung von nach diesem Übereinkommen umschriebenen Straftaten sicherzustellen. […]
[ 42. ] Häusliche Gewalt […] stellt eine Form von Gewalt dar, die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft [die Frauen mehr betrifft als Männer – das zu sagen wäre durchaus plausibel und dürfte hier manch ein Leser denken. Aber was meint und was umfasst das Wort unverhältnismäßig? Wenn die häusliche Gewalt schariakonform ist, ist sie dann ja vielleicht nicht unverhältnismäßig und folglich im Sinne der Istanbulkonvention entweder keine Gewalt oder akzeptable, da verhältnismäßige Gewalt?]
„Again, if a man is in a mood to have sexual intercourse, the wife must come immediately even if she is baking bread at a communal oven (Tirmidhi, Vol. 1, p 428)
http://www.quran.mu/hadith-on-muslim-women.html
„Wenn ein Mann nach seiner Frau schickt, um sein Bedürfnis zu stillen, sollte sie zu ihm gehen, sogar wenn sie mit Brotbacken beschäftigt ist.“ (At-Tirmidhi und An-Nasai)
http://islam-forum.info/Thema-Ahadith-Zitate-zur-Heirat-im-Jugendlichen-Alter
Im schiitischen Ehevertrag schließlich schuldet die Frau ihrem Ehemann Tamkin (obedience, submission), definiert als ungehinderte sexuelle Verfügbarkeit (unhampered sexual availability). […] Alles fühlt queer, alles wird bunt und vielleicht sogar ein bisschen polyamor. Die Spaßkulturellen freuen sich auf die nächsten LGBT-Parade und loben eine angeblich vorhandene Toleranz des Islam, während die seit der Pubertät den religiös verpflichtenden Schleier (ḥiǧāb) tragende Einwanderin im Nachbarhaus ihrem Mann Tamkin (tamkīn) schuldet (Ermächtigung, Bestärkung; Stabilität), sexuellen Gehorsam.
https://jacquesauvergne.wordpress.com/2015/08/01/430/
43. […] Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern [das Fernziel, die gute Absicht, das Lippenbekenntnis reicht? Und worüber eigentlich faselt das Wort Gleichstellung? Warum steht hier (in 43.) nicht wie geboten, will man sie nicht länger verteidigen: Gleiche RECHTE für Frauen und Männer, Durchsetzung der GleichbeRECHTigung?]
Definition des Begriffs „geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen“
44. Der Begriff „geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen“ wird im gesamten Übereinkommen immer wieder verwendet und bezeichnet eine Form von Gewalt, die gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist [was ist mit Gewalt, die der Gott von Koran und Sunna befiehlt, um auf Erden komplementäre Harmonie zwischen Mann und Frau herzustellen, mit dem Ziel, dass inschallah Mann wie (islamisch allerdings prekär) Frau in den ewigen Garten gelangen?], oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft [ist schariakonform ausgeübte Gewalt verhältnismäßig?]. Sie unterscheidet sich dadurch von anderen Formen von Gewalt, dass das Geschlecht des Opfers das Hauptmotiv für die unter Unterabsatz a beschriebenen Gewalttaten ist.
Klicke, um auf uebereinkommen_des_europarat_26193.pdf zuzugreifen
[ Im Islam sind Mann und Frau nicht gleichberechtigt, siehe Gottes Rede (Koran) und Mohammeds Befehl (Hadith), sondern, die Muslimbruderschaft erläutert es: wechselseitig (mutual) aufeinander bezogen, einander komplementär zugeordnet. ]
L’Islam traite-t-il l’homme et la femme de façon égale ? Le Saint Coran a-t-il mentionné l’égalité entre l’homme et la femme ?
[…] rôles et devoirs différents mais complémentaires à l’intérieur de la cellule familiale.
[…] Pas égalité, complémentarité, ça oui.
https://www.yabiladi.com/forum/l-egalite-homme-femme-dans-l-islam-80-2811894.html
The husband is responsible for the maintenance, protection, and overall headship of the family (qiwamah) within the framework of consultation and kindness. The mutual dependency and complementary of the roles of males and females does not mean „subservience“ by either party to the other. Prophet Muhammad helped in household chores in spite of his busy schedule.
http://www.islam101.com/women/equity.html
[ Iran ] Islamic morality: Recognizing women as „human beings.“ On the ideological level, the Islamic republic emphasizes the idea of the complementarity of the sexes, which justifies the logic that, although men and women are „equal“ in relation to God, women have „different“ roles because of biological differences.
https://books.google.de/books?id=PFzdA2Hini4C&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false
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Internationaler Frauentag 2017
Man denke an die Schariafolge der Kinderbräute und Kinderehen im Recht Griechenlands! Terre des Femmes (TdF) frohlockt zum Weltfrauentag, jubiliert, kann wirklich nicht sehen oder vermeidet angestrengt zu erkennen, dass die Istanbulkonvention durch ihr dröhnendes Schweigen zum Islamischen Recht FGM Typ I und IV aus dem Gewaltbegriff, hier zusätzlich Verstümmelungsbegriff (mutilation), exkludiert. Erkennen sollten Frauenrechtler ebenfalls, dass die Istanbulkonvention Burka bzw. Niqab und überhaupt den Hidschab, die Zweitfrau und die neunjährige Kindbraut in den Bereich der Straffreiheit entweder hineinrückt oder (Hellas; s. Mufti von Komotiní) dort selbstbewusst integriert hält, gegen ein Herausfallen aus dem Bereich des Erlaubten sichert. Das stehe alles so gar nicht drin in dem Papier? Aber das ist es ja gerade! Die deutsche Ratifizierung eines solchen Machwerks muss jetzt verhindert werden.
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Bundeskabinett beschließt Ratifizierung der Istanbul-Konvention
TERRE DES FEMMES begrüßt, dass das Kabinett der Ratifizierung der Istanbul-Konvention am Internationalen Frauentag 2017 zugestimmt hat. Die Konvention ist ein wichtiger Meilenstein, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen.
http://www.frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/haeusliche-und-sexualisierte-gewalt/aktuelles/2364-bundeskabinett-beschliesst-ratifizierung-der-istanbul-konvention
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08.03.2017 | BMFSFJ
Schutz von Frauen vor Gewalt
Bundeskabinett beschließt Ratifizierung der Istanbul-Konvention
Die Bundesregierung hat am Internationalen Frauentag am 8. März dem von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig eingebrachten Gesetzentwurf zum „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ zugestimmt. Damit sind die Voraussetzungen für die Ratifizierung der Istanbul-Konvention erfüllt. Deutschland hatte das Übereinkommen bereits im Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet und angekündigt, es in nationales Recht umzusetzen.
Mit der Ratifizierung wird der Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt [chitan al-inath / sunat perempuan ist für Indonesiens Ulama-Rat (MUI) keine Gewalt; Koran 4:34] in Deutschland weiter nachhaltig gestärkt. In den 81 Artikeln des Übereinkommens sind umfassende Verpflichtungen zur Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau enthalten; insbesondere das Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben.
[…] Damit es gelingt, auf europäischer Ebene einheitliche [schariakonforme, schariakompatible?] Schutzstandards zu schaffen
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundeskabinett-beschliesst-ratifizierung-der-istanbul-konvention-/115120
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[ Noch nicht ratifiziert ] Deutschland ratifiziert Istanbul-Konvention
09.03.2017 | Legal Tribune Online
Das Kabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf den Weg gebracht. Dabei geht es um die Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention des Europarats, die bereits 2011 verabschiedet wurde und 2014 in Kraft trat. Deutschland hat die Konvention aber noch nicht ratifiziert. Das soll jetzt durch Bundestag und Bundesrat geschehen. Eine zügige Ratifizierung war auch nach den Übergriffen in der Kölner Silvester-Nacht von 2015 auf 2016 gefordert worden. […]
Die Istanbul-Konvention stuft Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und als geschlechtsspezifische Diskriminierung ein und soll Frauenrechte besser schützen. Ziel ist ein europaweit einheitlicher Rahmen für Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung. Die 81 Artikel definieren die politischen und rechtlichen Maßnahmen, die Staaten ergreifen müssen, um diese Ziele zu erreichen. […]
dpa/mgö/LTO-Redaktion
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/istanbul-konvention-nach-nein-heisst-nein-ratifizierung-rueckt-naeher/
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[ Das Ding gilt. ]
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 (sog. Istanbul-Konvention) ist am 1. August 2014 in Kraft getreten.
Klicke, um auf vn-ber-uebereinkommen-d.pdf zuzugreifen
Am 1. August 2014 ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, die so genannte Istanbulkonvention, in Kraft getreten.
http://www.aoef.at/index.php/istanbulkonvention
Am 01.08.2014 ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – auch bekannt als „Istanbul-Konvention“ – in Kraft getreten.
http://www.frauenhauskoordinierung.de/infothek/interventionsstellen/detailansicht-interventionsstellen/artikel/istanbul-konvention-in-kraft-getreten.html
März 11, 2017 um 3:47 pm
Bundestagsvizepräsidentin Ulla Schmidt (SPD) hat am Donnerstag, 12. Mai 2016, im Deutschen Bundestag eine gemeinsame Sitzung der deutschen Delegation in der parlamentarischen Versammlung des Europarats und des parlamentarischen Netzwerkes „Frauen frei von Gewalt“ zur Istanbul-Konvention des Europarats eröffnet.
[…] Sahiba Gafarova, Generalberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats […]
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw19-istanbulkonferenz/422518
Sahiba GAFAROVA Representative Deputy New Azerbaijan Party Milli Mejlis 1, Parliament Avenue AZ – 1152 – Baku BE Azerbaijan
http://www.assembly.coe.int/nw/xml/AssemblyList/MP-Details-EN.asp?MemberID=6681
Ms Najat Alastal calls for the ratification of the Istanbul Convention
Council of Europe
Ms Najat Alastal, representative of the Palestinian National Council
http://assembly.coe.int/Communication/Campaign/DomesticViolence/Newdefault_EN.asp
Turkey: Erdogan greets Islamic world leaders at OIC summit
[ Summit titled ‚Unity and Solidarity for Justice and Peace‘ ]
Veröffentlicht am 14.04.2016
Turkish President Recep Tayyip Erdogan greeted world leaders as they arrived for the 13rd summit of Organisation of Islamic Cooperation (OIC) at the Istanbul Congress Centre, Thursday.
Türkische Regierung auf dem OIC-Gipfel: „Besetzte Territorien wie Palästina und Krim befreien“
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan gab bekannt, die Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) habe den Vorschlag akzeptiert, ein multinationales Polizeizentrum mit Sitz in Istanbul zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu gründen. Die neue Arbeitsstruktur wird unter dem Namen OIC-Zentrum für Polizeikooperation und –koordination firmieren.
16.04.2016
https://deutsch.rt.com/der-nahe-osten/37830-turkische-regierung-auf-oic-gipfel/
FINAL COMMUNIQUE OF THE 13TH ISLAMIC SUMMIT CONFERENCE
(UNITY AND SOLIDARITY FOR JUSTICE AND PEACE)
ISTANBUL, REPUBLIC OF TURKEY
14-15 APRIL 2016
[…] The Heads of State and Government of the Member States of the Organization of Islamic Cooperation (OIC) held their Summit (13th Islamic Summit titled ‘Unity and Solidarity for Justice and Peace’) in Istanbul, Republic of Turkey. The Summit Conference was chaired by H. E. Mr. Recep Tayyip Erdoğan, President of the Republic of Turkey.
[ Vorab beschwört man das Feind Israel ] […] The Conference emphasized the centrality of the cause of Palestine and Al Quds Sharif for the Muslim Ummah. It reaffirmed its principled support for the right of the Palestinian people to regain their inalienable national rights, including the right to self-determination and the establishment of an independent and sovereign Palestinian state on the territory occupied since June 1967, with Al Quds Sharif [die schöne Stadt, die man ירושלים Jerusalem nenne] as its capital. […]
[ Nun zu Menschenrechtsbegriff von Kairo 1990 und (damit) überhaupt zur Scharia in Ehe-, Personenstands-, Familienrecht ]
186. The Conference welcomed the efforts and initiatives, in the field of preservation of family values, taken by the Kingdom of Saudi Arabia, which, together with the Islamic Group, sponsored a resolution on „family protection“ during the 29th session of the Human Rights Council. The Conference also welcomed its contribution to the adoption of the ministerial resolution on strengthening the marriage and family institution and the preservation of their Islamic values. The Conference further welcomed the readiness of the Kingdom to host the first session of a specialized conference on this topic in 2016, and called upon OIC Member States and relevant Organs to cooperate with the General Secretariat and the host country, for the success of the conference.
193. The Conference commended the role of the OIC Secretary-General for his tireless efforts aimed at promoting the advancement and empowerment of women and the welfare of the family [der Trend geht zur Zweitfrau, optionaler Talaq sowieso, bei Bedarf ist die Braut neun Jahre alt, Zwang zum Hidschab ab der Pubertät] in the OIC Member States, strengthening the status of children and safeguarding their rights [ihre islamischen Rechte versteht sich] […]
_ttp://www.oic-oci.org/docdown/?docID=14&refID=5
März 11, 2017 um 8:10 pm
„Das Bundeskabinett hat die Ratifizierung der sogenannten Istanbul-Konvention besprochen. […] Deswegen erfolgte jetzt der Kabinettsbeschluss: Deutschland ratifiziert die sogenannte Istanbul-Konvention.“
(StS Seibert zur Kabinettssitzung zur (u. a.) Ratifizierung der Istanbul-Konvention | Regierungspressekonferenz vom 08.03.2017)
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Mitschrift Pressekonferenz | Im Wortlaut
Regierungspressekonferenz vom 8. März 2017
Themen: Kabinettssitzung (Ratifizierung der Istanbul-Konvention, […] )
Sprecher: StS Seibert, Fischer (AA), von Tiesenhausen-Cave (BMF), Dimroth (BMI), Steffen (BMJV), Alemany (BMWi), Friedrich (BMVI)
Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
StS Seibert: Guten Tag auch von mir! Am heutigen Internationalen Frauentag hat auch das Kabinett in seinen Beschlüssen da durchaus Zeichen gesetzt. Allen Damen im Saal meinen Glückwunsch zu diesem Internationalen Frauentag.
Passend dazu das erste Thema. Das Bundeskabinett hat die Ratifizierung der sogenannten Istanbul-Konvention besprochen. Sie geht zurück auf das Jahr 2011. Dies ist das erste rechtlich verbindliche Instrument auf europäischer Ebene, ein Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt und zum Schutz von Frauen, wenn sie Opfer von Gewalt werden. Dies ist, wie gesagt, bereits im Jahr 2011 von Deutschland unterzeichnet worden.
Um nun die Ratifikation vornehmen zu können, musste Deutschland erst einige Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen erfüllen, zum Beispiel die Einrichtung des bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“; das ist vor einiger Zeit geschehen. Ich kann Ihnen berichten, dass dieses 24 Stunden am Tag geschaltete Hilfetelefon, das in 15 Sprachen Hilfe anbietet, in zwei Jahren etwa 100 000 Beratungsgespräche geführt hat. Es bedurfte auch noch einiger Änderungen im Sexualstrafrecht. Das alles ist jetzt vollzogen. Deswegen erfolgte jetzt der Kabinettsbeschluss: Deutschland ratifiziert die sogenannte Istanbul-Konvention.
Bei dem zweiten Punkt, […]
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Meldungen/2017/03/2017-03-08-istanbul-konvention.html
[ Nur zum Vergleich. Im Bundestag ist am 8. März 2017 die Istanbulkonvention kein Thema. Dafür „Ehe für alle“. ]
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
220. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 8. März 2017
Klicke, um auf 18220.pdf zuzugreifen
Sobald das Gesetz zum Beitritt in Kraft ist, können Bürgerinnen und Bürger etwaige Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundeskabinett-beschliesst-ratifizierung-der-istanbul-konvention-/115120
[ Am 08.03. Weltfrauentag 2017 auch Thema: „Ehe für alle“ ]
8. März 2017 (220. Sitzung) „Ehe für alle“ Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
https://www.bundestag.de/tagesordnung
Amtliches Protokoll
8. März 2017
220. Sitzung am Mittwoch, dem 8. März 2017
https://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/amtlicheprotokolle#url=L2Rva3VtZW50ZS9wcm90b2tvbGxlL2FtdGxpY2hlcHJvdG9rb2xsZS9hcDE4MjIwLzQ5NjY5OA==&mod=mod442098
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Sexuelle Übergriffe in der Silvesternacht 2015/16: „Nach den Taten in der Silvesternacht (vor allem in Köln und Hamburg) hatte die Parlamentarische Versammlung des Europarats Deutschland aufgefordert, die Konvention zu ratifizieren“
Report | Doc. 13961 | 26 January 2016
Recent attacks against women in European cities – the need for a comprehensive response
Committee on Equality and Non-Discrimination
Rapporteur : Mr Jonas GUNNARSSON, Sweden, SOC
Origin – Reference to committee: Reference 4175 of 25 January 2016 (debate under urgent procedure). 2016 – First part-session
[…] These attacks against women call for a comprehensive response including an official investigation into the facts and reactions as well as specific actions to protect women from violence. These include the ratification and full implementation of the Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence (Istanbul Convention).
http://www.assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-XML2HTML-en.asp?fileid=22437&lang=en
Ratifizierung der Istanbul-Konvention ist überfällig!
2011 hat Deutschland die Istanbul-Konvention des Europarats unterzeichnet (Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt). Nach den Taten in der Silvesternacht (vor allem in Köln und Hamburg) hatte die Parlamentarische Versammlung des Europarats Deutschland aufgefordert, die Konvention zu ratifizieren. Die Ratifizierung war bisher letztlich nicht möglich, weil die Anforderungen der Konvention nicht im deutschen Strafrecht enthalten waren.
Das hat sich jetzt durch „Nein heißt Nein“ geändert. Einer Ratifizierung steht nichts mehr im Wege. Ich werde mich als menschenrechtspolitische Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für Frauenrechte dafür einsetzen, dass wir das noch in dieser Wahlperiode tun.
(Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Nürnberg-Nord)
https://gabriela-heinrich-blog.com/2016/08/16/nein-heisst-nein-ermoeglicht-ratifizierung-der-istanbul-konvention/
Zum Beschluss des Bundeskabinetts über das Ratifizierungsgesetz zur Istanbul-Konvention am 8. März 2017 erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner:
„Der 8. März 2017 ist für die Frauen in Deutschland ein historischer Tag. Das Ratifizierungsgesetz zur Istanbul-Konvention wurde heute im Bundeskabinett beschlossen. Damit ist eine Ratifizierung der Istanbul Konvention durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat noch vor dem Sommer möglich.“
http://tp-presseagentur.de/recht-konsequent-anwenden/
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Bündnis 90/Die Grünen
Bundestagsfraktion
Pressemitteilung 31.07.2014
Bundesregierung zaudert bei Umsetzung der Istanbul-Konvention
Zum morgigen Inkrafttreten der Istanbul-Konvention, ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:
Es kann nicht sein, dass Deutschland sich der vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention entzieht, nur weil Bundesjustizminister Maas keinen Handlungsbedarf sieht. Zwar hat Deutschland das Abkommen unterzeichnet, die Gesetzeslage im deutschen Strafrecht entspricht jedoch nicht den Anforderungen der unterzeichneten Konvention.
Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, den Artikel 36 der Istanbul-Konvention jetzt ohne Wenn und Aber umzusetzen. […]
https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2014/juli/bundesregierung-zaudert-bei-umsetzung-der-istanbul-konvention.html
Istanbul-Konvention: Bundesregierung muss weitere Schritte gehen
(Bei Ulle Schauws veröffentlicht am 8. März 2017)
Zum Kabinettsbeschluss zur Ratifikation der EU-Istanbul-Konvention des Europarats durch Deutschland erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:
Das heutige Gesetz zur Ratifizierung ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen – wenn auch die Ratifizierung mehr als überfällig war und die Bundesregierung sich weiter an bedenkliche Vorbehalte zum Übereinkommen klammert. Die Große Koalition muss nun weitere Schritte gehen, um die effektive Umsetzung der Istanbul-Konvention sicherzustellen.
Wir haben die Ratifizierung der Istanbul-Konvention schon seit langem gefordert. Jedoch hatten die Bundesregierung, insbesondere der Bundesjustizminister sowie das Kanzleramt, sehr lange gezögert, […]
https://ulle-schauws.de/2017/03/istanbul-konvention-bundesregierung-muss-weitere-schritte-gehen/
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbulkonvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage soll häusliche Gewalt insgesamt verhütet und bekämpft werden. Es trat am 1. August 2014 in Kraft.
Deutschland, Liechtenstein und die Schweiz haben es unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und ihr Nachfolger Heiko Maas sind der Meinung, dass Artikel 36 der Konvention, in dem es um sexuelle Gewalt einschließlich Vergewaltigung geht, keinen Handlungsbedarf auslöse. Er sei durch das bestehende Strafrecht abgegolten.
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereinkommen_des_Europarats_zur_Verh%C3%BCtung_und_Bek%C3%A4mpfung_von_Gewalt_gegen_Frauen_und_h%C3%A4uslicher_Gewalt
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Deutscher Bundestag
Drucksache 18/8210
25.04.2016
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
Dasselbe gilt für die Vorgaben der Istanbul-Konvention, die die Rechtsprechung des EGMR aufgreift. Gemäß Artikel 36 der Istanbul-Konvention ist jede nicht einverständliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen. Ausweislich des Erläuternden Berichtes zur Istanbul-Konvention, der auf das oben benannte Urteil des EGMR explizit Bezug nimmt (vgl. Erläuternder Bericht, Rn. 191), ist es den Vertragsparteien überlassen, in der Gesetzgebung über die genaue Formulierung sowie über die Faktoren zu entscheiden, die eine freie Zustimmung ausschließen (vgl. Erläuternder Bericht, Rn. 193). Diese Einschränkung entspricht den Vorgaben des EGMR. Der EGMR hat in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass es ausreicht, wenn eine Bestrafung wegen nicht einverständlicher sexueller Handlungen unter anderem durch Auslegung der nationalen Vorschriften grundsätzlich möglich ist, auch wenn die Mitgliedstaaten Begriffe wie „Gewalt“, „Bedrohung“ etc. in ihrer nationalen Gesetzgebung verwenden (EGMR, a. a. O., Rn. 161). Um der Istanbul-Konvention besser gerecht zu werden, sollen die Fälle der nicht einverständlichen sexuellen Handlungen, bei denen sich Strafbarkeitslücken gezeigt haben, durch entsprechende Änderungen im Strafgesetzbuch erfasst werden.
[…]
Darüber hinaus sieht Artikel 36 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 (ETS 210 – Istanbul-Konvention) vor, dass jede nicht einverständliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen ist. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Istanbul-Konvention gezeichnet und beabsichtigt, diese zu ratifizieren. Das deutsche Sexualstrafrech sieht mit § 177 Absatz 1 Nummer 3 StGB bereits eine Strafbarkeit für Fälle nicht einvernehmlicher sexueller Handlungen vor, ohne dass die Strafbarkeit von einer Gegenwehr des Opfers abhängig gemacht würde. Um der Istanbul-Konvention jedoch noch besser gerecht zu werden, sollen die Fälle der nicht einverständlichen sexuellen Handlungen, bei denen sich Strafbarkeitslücken gezeigt haben, durch entsprechende Änderungen im Strafgesetzbuch erfasst werden.
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März 11, 2017 um 9:52 pm
اتفاقية اسطنبول
Ittifāqiyya Isṭanbūl
İstanbul Sözleşmesi
Istanbul Convention
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt [Non official translation / Traduction non-officielle]
https://search.coe.int/cm/Pages/result_details.aspx?ObjectId=09000016804cd5d6
Nr. 192
Nr. 193
Istanbul Convention | Explanatory Report
https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=09000016800d383a
https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=09000016805cd159
Istanbul-Konvention | Erläuternder Bericht (u. I.-Konvention)
http://www.frauenhaus-linz.at/Istanbul%20Konvention.pdf
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht
Istanbul, 11.5.2011
Klicke, um auf istanbulkonvention_uebereinkommen_u_berichte.pdf zuzugreifen
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Prof. Dr. Jörg Eisele 24.01.2015
zu:
Art. 36 der Istanbul-Konvention umsetzen – Bestehende Strafbarkeitslücken bei sexueller Gewalt und Vergewaltigung schließen (BT-Drs. 18/1969)
Nr. 192 des Explanatory Report
Nr. 193 Explanatory Report
Klicke, um auf eisele-data.pdf zuzugreifen
Nach dem erläuternden Bericht zum Übereinkommen sind die Vertragsparteien bei der Umsetzung des Art. 36 dazu angehalten, in ihrem Strafrecht den Begriff der fehlenden freien Zustimmung zu den verschiedenen in den Unterabsätzen a bis c aufgeführten sexuellen Handlungen aufzunehmen, wobei die Freiwilligkeit nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen sei (vgl Abs. 192 des Erläuternden Berichts), es aber im Übrigen den Vertragsparteien überlassen ist, die genaue Formulierung sowie jene Faktoren festzulegen, die eine freie Zustimmung ausschließen (Abs. 193). Im Rahmen der Prüfung der Tatbestandsmerkmale sollten die Vertragsparteien die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte berücksichtigen.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/RegV/REGV_COO_2026_100_2_880315/COO_2026_100_2_883947.html
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Erläuternder Bericht zur Istanbul-Konvention, Rn. 192:
„Die Strafverfolgungsmaßnahmen für dieses Vergehen erfordern eine kontextabhängige Beurteilung der Beweise, um für jeden Fall gesondert zu entscheiden, ob das Opfer der vollzogenen sexuellen Handlung zugestimmt hat. Bei einer solchen Beurteilung muss die gesamte Bandbreite von Verhaltensreaktionen auf sexuelle Gewalt und auf eine Vergewaltigung berücksichtigt werden, die das Opfer zeigen kann, und sie darf nicht auf Vermutungen zum typischen Verhalten in einer solchen Situation begründet werden. Es muss auch dafür Sorge getragen werden, dass die Auslegungen der Gesetzgebung zu Vergewaltigung und die in den entsprechenden Fällen eingeleiteten Strafverfolgungsmaßnahmen nicht von Geschlechter-Stereotypen und Mythen zur männlichen bzw. weiblichen Sexualität beeinflusst werden.“
Klicke, um auf FHK_Stellungnahme_StGB-E_2016_02_18_final.pdf zuzugreifen
[ den erläuternden Bericht der Istanbul-Konvention, Rn. 193 ]
Klicke, um auf FHK_Stellungnahme_StGB-E_2016_02_18_final.pdf zuzugreifen
193. Bei der Umsetzung dieser Bestimmung sind die Vertragsparteien des Übereinkommens dazu angehalten, in ihrem Strafrecht den Begriff der fehlenden freien Zustimmungen zu den verschiedenen in den Unterabsätzen a bis c aufgeführten sexuellen Handlungen aufzunehmen. Die Verfasserinnen und Verfasser überließen es jedoch den Vertragsparteien, über die genaue Formulierung in der Gesetzgebung sowie über die Faktoren zu entscheiden, die eine freie Zustimmung ausschließen. In Absatz 2 wird lediglich erläutert, dass die Zustimmung freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person, der nach den jeweiligen Umständen beurteilt wird, gegeben werden muss.
Klicke, um auf Istanbul%20Konvention.pdf zuzugreifen
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Bundesrechtsanwaltskammer | The German Federal Bar | Barreau Fédéral Allemand
Stellungnahme Nr. 7/2016
März 2016
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
Nr. 192 Explanatory Report:
Prosecution of this offence will require a context-sensitive assessment of the evidence in order to establish on a case-by-case basis whether the victim has freely consented to the sexual act performed. Such an assessment must recognise the wide range of behavioural responses to sexual violence and rape which victims exhibit and shall not be based on assumptions of typical behaviour in such situations. It is equally important to ensure that interpretations of rape legislation and the prosecution of rape cases are not influenced by gender stereotypes and myths about male and female sexuality.
Nr. 193 Explanatory Report:
In implementing this provision, Parties to the Convention are required to provide for criminal legislation which encompasses the notion of lack of freely given consent to any of the sexual acts listed in lit.a to lit.c. It is, however, left to the Parties to decide on the specific wording of the legislation and the factors that they consider to preclude freely given consent. Paragraph 2 only specifies that consent must be given voluntarily as the result of the person’s free will, as assessed in the context of the surrounding circumstances.
Klicke, um auf stellungnahme-der-brak-2016-7.pdf zuzugreifen
März 12, 2017 um 11:27 pm
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – Gesetzentwürfe
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Die sog. Istanbul-Konvention
http://kripoz.de/Kategorie/gesetzentwuerfe/bekaempfung-von-gewalt-gegen-frauen-gesetzentwuerfe/
[ Bundesrechtsanwaltskammer ]
[ BRAK ]
[ Gesetzentwürfe: ]
[ Referentenentwurf des BMFSFJ vom 25. Januar 2017 ]
Stand: 25.01.2017
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Würde Deutschland dem Übereinkommen nicht beitreten, könnte dies so verstanden werden, dass Deutschland der Entwicklung einer umfassenden und koordinierten Politik, die die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt aller Maßnahmen stellt, nicht die notwendige Bedeutung beimisst.
Klicke, um auf 2017_047anlage1.pdf zuzugreifen
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Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)
10.02.2017
Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf zu dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Istanbul 11. Mai 2011, SEV 210
„Die BAGFW begrüßt die Ratifikation der Europaratskonvention und die damit verbundene zeitnahe Umsetzung in nationales Recht.“
http://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmenpositionen/detail/article/stellungnahme-der-bagfw-zum-referentenentwurf-zu-dem-uebereinkommen-des-europarats-zur-verhuetung-un/
http://www.bagfw.de/uploads/media/2017-02-10_BAGFW-Stn_Verhuetung_von_Gewalt_gegen_Frauen.pdf
Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf zu dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Istanbul 11. Mai 2011, SEV 210
http://drk-wohlfahrt.de/veroeffentlichungen.html
file:///C:/Users/dell/AppData/Local/Temp/Stellungnahme_BAGFW_Verhuetung_von_Gewalt_gegen_Frauen.pdf
März 13, 2017 um 5:21 pm
About GREVIO – Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence
GREVIO held its first meeting on 21 – 23 September 2015 in Strasbourg. On that occasion, it adopted its Rules of Procedure and elected its President and Vice-Presidents.
http://www.coe.int/en/web/istanbul-convention/grevio
Eine zehn- bis 15-köpfige Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt () wird die Umsetzung des Übereinkommens durch die Vertragsparteien überwachen. Der GREVIO-Ausschuss kann in Situationen schwerer oder systematischer Gewalt gegen Frauen auch Eiluntersuchungen vor Ort vornehmen.
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/frauenrechte/gewalt-gegen-frauen/konvention-des-europarates/
On 19 November 2014, the Committee of Ministers adopted Resolution CM/Res(2014)43 on rules of the election procedure of the members of the Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence (GREVIO).
https://search.coe.int/cm/Pages/result_details.aspx?ObjectID=09000016805c4ba0
Questionnaire adopted by GREVIO at its 5th meeting on 11 March 2016
https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=09000016805c95b0
Members
http://www.coe.int/en/web/istanbul-convention/members
März 15, 2017 um 5:59 pm
Sharia in Great Britain
Scharia in Großbritannien
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Choosing Sharia? Multiculturalism, Islamic Fundamentalism and British Sharia Councils
Doktorarbeit von Machteld Eveline ZEE (Machteld Zee)
Gefördert von der Stichting Agnosticisme en Meritocratie
https://openaccess.leidenuniv.nl/handle/1887/36569
Stiftung Agnostizismus und Meritokratie
https://www.firmenwissen.de/az/firmeneintrag/8005/1422365238/STIFTUNG_AGNOSTIZISMUS_UND_MERITOKRATIE.html
https://www.moneyhouse.ch/de/company/stiftung-agnostizismus-und-meritokratie-3788083701
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[…] Dutch scholar Machteld Zee (Machteld Eveline ZEE) managed to get unparalleled access to a number of the religious courts currently operating in the UK – thought to number around 30.
Her report, entitled Choosing Sharia? Multiculturalism, Islamic Fundamentalism and British Sharia Councils which has been seen by the Independent newspaper, also claims one judge, known as a qadi at a sharia council also said UK law did not matter in cases of divorce.
In one court in east London, it is claimed the qadi told a couple who had already obtained a civil divorce that the paper counted for nothing.
Sharia Law is alive and well in the UK as investigation uncovers shocking details | Alex Wellman | MIRROR 05.12.2015
http://www.mirror.co.uk/news/uk-news/sharia-law-alive-well-uk-6957168
::
The review will be chaired by Professor Mona Siddiqui, an internationally renowned expert in Islamic and inter-religious studies who was appointed OBE for her services to inter-faith relations. […]
The panel will be advised by 2 religious and theological experts – Imam Sayed Ali Abbas Razawi and Imam Qari Asim. They will ensure the panel has a full and thorough understanding of the religious and theological issues relating to specific aspects of sharia law, and the way it is applied. […]
The terms of reference set out the review’s intention to explore whether, and to what extent, the application of sharia law may be incompatible with the law in England and Wales. It will examine the ways in which sharia may be being misused [beim Herabwürdigen der Frau wird die Scharia nicht missbraucht (misused), sondern gebraucht, angewendet wie von Islamgott befohlen], or exploited, in a way that may discriminate against certain groups, undermine shared values and cause social harms. […]
Independent review into sharia law launched | Home Office and The Rt Hon Theresa May MP | GOV.UK 26.05.2016
https://www.gov.uk/government/news/independent-review-into-sharia-law-launched
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(INCOMING Prime Minister Theresa May has defended her position on Sharia Law on the eve of taking over as the leader of the Conservative party.)
An independent review into the application of sharia law in England and Wales has been launched by Home Secretary Theresa May today. […]
„I’m concerned that Sharia law is operating in a way that could discriminate against women and that could be counter to what is our single rule of law that we have in the UK.“
[Aber dazu ist es doch da, das Islamische Recht (Scharia), zum Herabstufen, zum Diskriminieren jedes Nichtmuslims und jeder Frau. Das ist Religion (Islam), die wollen in den Himmel kommen.]
Theresa May forced to defend views on Sharia Law as she prepares to enter No 10 | Zoie O’Brien | EXPRESS 13.07.2016
http://www.express.co.uk/news/uk/688662/Theresa-May-Sharia-Law-inquiry-Prime-Minister-leader-conservative-party-downing-street
Mai 28, 2017 um 11:06 pm
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[ 01.06.2017 ]
Deutschland soll die Istanbul-Konvention ratifizieren [ Bloß nicht! ]
Sechs Jahre nach ihrer Unterzeichnung durch Deutschland soll die sogenannte Istanbul-Konvention ratifiziert werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/12037, 18/12479) zum Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt vor, der am Donnerstag, 1. Juni 2017, ab 17.25 Uhr abschließend im Bundestag beraten wird. Abgestimmt wird zudem über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen – Bundeseinheitliche Finanzierung voranbringen“ (18/7540). 45 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen. Zu beiden Vorlagen wird der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Beschlussempfehlung vorlegen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf http://www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Istanbul-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, dem europäische Staaten beitreten können, mit dem umfassende und spezifische Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie zum Schutz der Opfer formuliert wurden. […]
Dokumente
18/7540 – Antrag: Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen – Bundeseinheitliche Finanzierung voranbringen – 16.02.2016
18/12037 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – 24.04.2017
18/12479 – Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – Drucksache 18/12037 – Stellungnahme des Bundesrates – 23.05.2017
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw22-de-haeusliche-gewalt/507528
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[ 01.06.2017 ]
1. Juni 2017
17:25 Uhr
TOP 16
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarates vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Drucksache 18/12037, 18/12479
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)
Drucksache 18/…
b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen – Bundeseinheitliche Finanzierung voranbringen
Drucksachen 18/7540, 18/…
http://www.bundestag.de/tagesordnung?week=22&year=2017
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Deutscher Bundestag
Drucksache 18/12479
( zu Drucksache 18/12037 )
23.05.2017
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
‒ Drucksache 18/12037 ‒ Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 957. Sitzung am 12. Mai 2017 beschlossen, gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes gegen den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt keine Einwendungen zu erheben.
(Vorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.)
Klicke, um auf 1812479.pdf zuzugreifen
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Juni 1, 2017 um 9:28 am
Bundestag | Augsburger Expertin spricht bei Anhörung zum Verbot von Kinderehen
1. Juni 2017 Presse Augsburg
Gestern hatte der Bundestag das Verbot von Kinderehen beraten. Bei einer Experten-Anhörung zur Bekämpfung von Kinderehen traf der CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Volker Ullrich die Augsburger Familienanwältin Nazan Simsek.
https://presse-augsburg.de/presse/bundestag-augsburger-expertin-spricht-bei-anhoerung-zum-verbot-von-kinderehen/
KINDEREHEN – NACHTS – IM BUNDESTAG
Mitternacht als „Zeit zur Zeit“ (vorgesehen, Verschiebungen beachten)
Kinderehen um Mitternacht im Parlament.
Die – zu verhindernde – ISTANBULKONVENTION soll (dazu …) ein paar Stunden eher ratifiziert werden und gibt bekanntlich grünes Licht für FGM Typ Ia und FGM Typ IV, Polygamie sowie allerlei irgendwie zwanglose Kinderehen.
0:00 Uhr KINDEREHEN
19:05 Uhr ISTANBUL CONVENTION
https://www.bundestag.de/tagesordnung
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Bekämpfung von Kinderehen
– Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen
Drucksache 18/12086
– Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen
Drucksache 18/12377
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Drucksache 18/12607
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Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarates vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Drucksache 18/12037, 18/12479
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)
Drucksache 18/12610
https://www.bundestag.de/tagesordnung
Juni 7, 2017 um 1:36 am
Institut für Wirtschaftsrecht | Forschungsstelle für Transnationales Wirtschaftsrecht Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Beiträge zum Europa- und Völkerrecht | Heft 11 | April 2015
Von: Romy Klimke:
Das heimliche Ritual – Weibliche Genitalverstümmelung in Europa
[ Istanbul-Konvention ]
[…] Die Konvention enthält keine subjektiven Rechtspositionen. Ihr Regelungsgehalt besteht in einem umfangreichen Katalog von gesetzgeberischen und administrativen Maßnahmen, die die Vertragsstaaten zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen ergreifen sollen. […]
II. Der Artikel 38 zu FGM/C
[…] Zwar geht aus lit. a) lediglich ausdrücklich hervor, dass die partielle oder vollständige Entfernung der Klitoris unter Strafe gestellt werden soll. Dabei bleibt offen, ob es sich bei der Klitorisvorhaut um einen Bestandteil der Klitoris handelt. Jedoch wird im erläuternden Bericht zur Istanbul-Konvention klargestellt
Klicke, um auf Heft%2011.pdf zuzugreifen
Juni 7, 2017 um 6:16 pm
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„TERRE DES FEMMES fordert die Bundesregierung auf, die Istanbul-Konvention ohne den eingelegten Vorbehalt zu ratifizieren.“
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Bundestag ratifiziert Istanbul-Konvention
Am 1. Juni 2017 hat die Bundesregierung die Ratifizierung der Istanbul-Konvention beschlossen. […]
TERRE DES FEMMES fordert die Bundesregierung auf, die Istanbul-Konvention ohne den eingelegten Vorbehalt zu ratifizieren. Nach dem jetzigen Stand hat die Regierung beim Aufenthaltsrecht einen Vorbehalt eingelegt. Dabei ist es gerade für Migrantinnen, die Häusliche Gewalt erleben, extrem wichtig, einen vom Ehemann unabhängigen Aufenthaltstitel zu erhalten und nicht auf eine „Ehebestandszeit“ angewiesen zu sein.
http://frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/haeusliche-und-sexualisierte-gewalt/aktuelles/2448-bundestag-ratifiziert-istanbul-konvention
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Juni 9, 2017 um 9:16 am
in 12 Tagen im Bundesrat: Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
21. Juni 2017
Bundesrat
955. Sitzung des Rechtsausschusses
21.06.2017 10:00 Uhr
Berlin, Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, Saal 2.088
Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termine/r/termine-to/2017-06-21-termin.html
[ am selben Tag – die Istanbulkonvention ]
Sitzung des Ausschusses für Frauen und Jugend
Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termine/fj/termine-to/2017-06-21.html?nn=4353102
November 27, 2019 um 4:50 pm
Europäisches Parlament 26.11.2019
Angenommene Texte
Dienstag, 26. November 2019 – Straßburg Vorläufige Ausgabe
Die Rechte des Kindes anlässlich des 30. Jahrestags des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-11-26-TOC_DE.html
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2019 zu den Rechten des Kindes anlässlich des 30. Jahrestags des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (2019/2876(RSP))
Texts adopted
Tuesday, 26 November 2019 – Strasbourg 26.11.2019
Internal policies Interne Politikbereiche
End all forms of violence against children Beendung aller Formen von Gewalt gegen Kinder
11. Condemns all forms of violence against children, including physical, sexual and verbal abuse, online and offline violence, forced marriage [man beachte – die Kinderehe auf Kindeswunsch ist durch die Istanbul Convention nicht verboten, das islamische Heiratsalter des Mädchens (neun Jahre) wird nicht angetastet], child labour, prostitution, trafficking, trafficking of organs, torture, other cruel, inhuman or degrading treatment or punishment, honour killings, female genital mutilation [von der Istanbul Convention leider nicht gemeint sind FGM Typ Ia sowie FGM Typ IV der WHO-Kategorie – die Islamic FGM (khitan al-inath, sunat perempuan, khitan wanita) traut man sich nicht zu verbieten], recruitment, conscription and the use of children as soldiers and human shields, deprivation, neglect and malnutrition as well as psychological violence and all forms of bullying; considers that tradition, culture, religion or beliefs, political or any other opinion should never be used to justify violence against children; recalls the important role that communities and civil society organisations can play in eliminating all forms of violence against children; 11. verurteilt alle Formen von Gewalt gegen Kinder, einschließlich körperlichen, sexuellen und verbalen Missbrauchs, Online- und Offline-Gewalt, Zwangsheirat, Kinderarbeit, Prostitution, Menschenhandel, Organhandel, Folter, anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, Ehrenmorde, weiblicher Genitalverstümmelung, Rekrutierung, Wehrdienst und des Einsatzes von Kindern als Soldaten und menschliche Schutzschilde, Entbehrung, Vernachlässigung und Unterernährung sowie psychologische Gewalt und alle Formen von Mobbing; vertritt die Auffassung, dass Tradition, Kultur, Religion oder Weltanschauung, politische oder andere Meinungen niemals dazu benutzt werden sollten, Gewalt gegen Kinder zu rechtfertigen; verweist auf die wichtige Rolle, die Gemeinschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen Kinder übernehmen können;
(…)
Vulnerable children Schutzbedürftige Kinder
39. Calls on the Member States to treat every child first and foremost as a child, regardless of their social or ethnic background, gender, sexual orientation, ability or migration status; 39. fordert die Mitgliedstaaten auf, jedes Kind unabhängig von seinem sozialen oder ethnischen Hintergrund, seinem Geschlecht, seiner sexuellen Ausrichtung, seinen Befähigungen und seinem Migrationsstatus in erster Linie als Kind zu behandeln;
40. Stresses the importance for the Member States of working out an intersectional approach to combating all forms of discrimination affecting children, taking into in consideration their vulnerabilities, in particular those of children with disabilities, migrant children, children of migrant background, children from minorities and religious groups, LGBTI children, children of foreign fighters, children in detention, children of imprisoned parents, children of LGBTI parents, children in care and stateless or undocumented children, who are disproportionately exposed to discrimination on multiple grounds and therefore require a specialised approach to address their specific needs; calls for the Member States to finally adopt the Horizontal Directive on discrimination;
41. Deplores all forms of gender-based violence and urges the Member States to enforce concrete measures to end child marriage, female genital mutilation [sind Jungen keine Kinder? Warum erhalten Jungen keinen Schutz vor der MGM, der männlichen Genitalverstümmelung?] and other harmful practises that constitute serious human rights violations against children; calls on the Member States, therefore, to ratify the Istanbul Convention and to follow up on Parliament’s resolutions of 4 October 2017 on ending child marriage, of 4 July 2018 entitled ‘towards an EU external strategy against early and forced marriages – next steps’, and of 7 February 2018 on zero tolerance for female genital mutilation (FGM)(16); 40. betont, dass es wichtig ist, dass die Mitgliedstaaten einen intersektionalen Ansatz zur Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung von Kindern ausarbeiten, bei dem ihre Schutzbedürftigkeit berücksichtigt wird – insbesondere die Schutzbedürftigkeit von Kindern mit Behinderungen, minderjährigen Migranten, Kindern mit einem Migrationshintergrund, Kindern aus Minderheiten, Kindern, die religiösen Gruppen angehören, LGBTI-Kindern, Kindern ausländischer Kämpfer, in Gewahrsam genommenen Kindern, Kindern inhaftierter Eltern, Kindern von LGBTI-Personen, Kindern in Betreuung und staatenlosen Kindern bzw. Kindern ohne Papiere, die der Diskriminierung aus mehreren Gründen unverhältnismäßig stark ausgesetzt sind und für die daher ein besonderer Ansatz erforderlich ist, der ihren konkreten Bedürfnissen Rechnung trägt; fordert die Mitgliedstaaten auf, endlich die horizontale Richtlinie zur Diskriminierung anzunehmen;
(…)
57. Urges the Commission to follow up on Parliament’s resolution of 4 October 2017 on ending child marriage; calls on the EU and its Member States to apply unified legal standards with regard to the procedure for dealing with child marriages, to cooperate with third countries, and to provide training and technical assistance to help with the adoption and enforcement of legislation prohibiting early and forced marriages, including a minimum age for marriage; asks the Member States to adopt measures to encourage the exchange of best practices on minimum age for marriage and the non-recognition of marriage of migrant children arriving in Europe [warum steht da sinngemäß nicht wie geboten: Keine Heirat unter achtzehn Jahre – damit ist auch eine Imam nikah mit einem minderjährigen Mädchen (jünger als 18 Jahre) wirkungslos und unzulässig], and to adopt national measures to prevent foreign travel of children for the purpose of marriage outside the EU; calls on the Commission to dedicate a European Year to the fight against child, early and forced marriages; 57. fordert die Kommission auf, der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Oktober 2017 zu dem Thema „Kinderehen ein Ende setzen“ Rechnung zu tragen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, im Hinblick auf das Verfahren für den Umgang mit Kinderehen einheitliche rechtliche Normen anzuwenden, mit Drittstaaten zusammenzuarbeiten und Schulungen und technische Hilfe anzubieten, um bei der Annahme und Durchsetzung von Rechtsvorschriften Unterstützung zu leisten, mit denen Früh- und Zwangsehen untersagt werden und in denen ein Mindestalter für Eheschließungen vorgesehen wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Austausch über bewährte Verfahren in Bezug auf ein Mindestalter für Eheschließungen und die Versagung der Anerkennung von Ehen minderjähriger Migranten, die nach Europa kommen, zu fördern, und einzelstaatliche Maßnahmen zu verabschieden, mit denen verhindert werden soll, dass Kinder ins Ausland reisen, um außerhalb der EU zu heiraten; fordert die Kommission auf, der Bekämpfung von Kinder-, Früh- und Zwangsehen ein Europäisches Jahr zu widmen;
European Parliament resolution of 26 November 2019 on children’s rights on the occasion of the 30th anniversary of the UN Convention on the Rights of the Child (2019/2876(RSP))
(16) OJ C 463, 21.12.2018, p. 26. [ deutsch: ABl. C 463 vom 21.12.2018, S. 26. ]
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-0066_EN.html
( Jacques Auvergne blickt durch )
Aha, „dieses Kind zur Eheschließung zu zwingen“ sei europaweit illegal, „dieses Kind zur Eheschließung“ zu begleiten oder auch zu überreden indes kein legales Problem, jedenfalls der Rede nicht wert?
Dass Kinder nicht „zur Eheschließung gezwungen“ werden sollen wirkt auf den ersten Blick kinderfreundlich und scheint den Wali mudschbir, den islamischen Heiratsvormund mit der Berechtigung zum Zwang auszuschließen, den man allerdings mutig hätte nennen müssen. Doch wird in Art. 38 dreimal seelenruhig über Kind und Eheschließung geschrieben, die kulturelle Moderne jedoch kann die Eheschließung eines Kindes nicht einmal in Erwägung ziehen.
https://schariagegner.wordpress.com/2014/11/25/die-istanbul-konvention-eine-verpasste-chance-fuer-frauenrechte/
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Amtsblatt der Europäischen Union
Official Journal of the European Union
C 463
I. (…) ungeachtet der Tatsache, dass es keine religiöse Verpflichtung zur Verstümmelung weiblicher Genitalien gibt (…) [ dem ist nicht so … einfach MUI, JAKIM oder den Syedna fragen. ]
5. betont, dass die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 38 des Übereinkommens von Istanbul verpflichtet sind, Genitalverstümmelung sowie die Aufforderung bzw. Nötigung von Mädchen, sich einer solchen Prozedur zu unterziehen, unter Strafe zu stellen
(…)
21. (…) erkennt an, dass es keine Religion gibt, die diese Praxis befürwortet; [die schiitischen Dawoodi Bohra und die sunnitischen Schafiiten sollen weiter ihre Mädchen (mindestens gemmäß FGM Typ Ia oder FGM Typ IV … s. Istanbulkonvention) beschneiden dürfen, wie in ihrer Religion (Islam) verpflichtend (wAdschib; farD) gefordert.]
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C:2018:463:FULL&from=NL
although there is no religious requirement to perform FGM
5. Underlines that, under Article 38 of the Istanbul Convention, the Member States have the obligation to criminalise FGM (…)
21. (…) recognises that no religion advocates this practice
[ Über den Islam nur Gutes. Andererseits hat die Istanbul Convention FGM Typ Ia oder FGM Typ IV unter den Tisch fallen lassen. ]
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ:C:2018:463:FULL&from=EN
Februar 14, 2022 um 4:57 pm
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14.02.2022 :: 24hamburg
GK EL EF BRAL
Ethik
Beispiel 1
Und so lautet die Aufgabe, die den Schülern ausgerechnet im Ethikunterricht am Gymnasium Alleestraße gestellt wurde: „Ein türkischer Familienvater in Deutschland verheiratet seine Tochter ohne deren Einverständnis mit dem Sohn seines Bruders, um diesem eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland und damit eine Existenz zu sichern. Besprich die Situation mit deiner/m Tischnachbarin/Tischnachbarn. Welche Konflikte seht ihr darin?“, heißt es darin.
24hamburg.de/stories/tuerkischer-vater-verheiratet-tochter-rassistische-schulaufgabe-entsetzt-szrn-91347342.html
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14.02.2022 :: Türkische Elternvereine empört über Schulaufgabe eines Gymnasiums :: Rheinische Post ( RP )
Der Philosophieunterricht an einem Gymnasium in Siegburg steht im Zentrum eines Shitstorms in den sozialen Netzwerken. Die Schüler bekamen folgende Aufgabe gestellt: „Ein türkischer Familienvater in Deutschland verheiratet seine Tochter ohne deren Einverständnis mit dem Sohn seines Bruders, um diesem eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland und damit eine Existenz zu sichern. Besprich die Situation mit deiner/m Tischnachbarin/Tischnachbarn. Welche Konflikte seht ihr darin?“
(…) Ein Rechtsanwalt aus Solingen griff das Thema auf Twitter auf und schrieb dazu: „Rassismus ist längst im Bildungssystem angekommen.“ Die Aufgabe war für die Oberstufe des Gymnasiums Siegburg Alleestraße bestimmt. „Wir wurden durch das Posting auf die Aufgabe aufmerksam und waren entsetzt“, sagt Ali Sak, Vize-Landesvorsitzender der Föderation Türkischer Elternvereine in NRW [ Almanya Türk Veli Dernekleri Federasyonu ( FÖTED ) ] (…)
Hintergrund der Aufgabe war nach Angaben der Bezirksregierung das Thema: „Eine Ethik für alle Kulturen? – Problemeröffnung im Spannungsfeld zwischen Kulturrelativismus und Universalismus“. Ziel der Stunde war demnach, dass die Schüler ihre Sach- und Methodenkompetenz erweitern. Sie sollten herausarbeiten, ob Traditionen aus verschiedenen Kulturen beurteilbar sind, wie es heißt. Die Aufgabenstellung stammt nach Angaben der Bezirksregierung aus dem in NRW zugelassenen Schulbuch „Zugänge zur Philosophie. Einführungsphase“. Weitere Fälle in dem Buch sind dort unter Themen wie „Beschneidungen“ und „Nach der Operation wirst du hübscher“ zu finden.
rp-online.de/nrw/panorama/nrw-schulaufgabe-im-philopsophieunterricht-loest-empoerung-aus_aid-66204303
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14.02.2022 :: „Klischeehafte Schulaufgabe“ in NRW-Gymnasium – türkischstämmige Eltern fassungslos :: 24rhein
(…) Viele türkischstämmige Eltern aus NRW und anderen Bundesländern seien fassungslos, dass die Aufgabe so gestellt worden sei, schrieb die Föderation Türkischer Elternvereine in NRW in einem Offenen Brief an Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP). Eine solche Art von Unterricht trage dazu bei, dass Klischees in den Köpfen der Schülerinnen und Schüler verfestigt würden.
Die Bezirksregierung Köln nahm die Schule am Montag in Schutz. Die Aufgabenstellung sei aus einem zugelassenen Schulbuch mit dem Titel „Zugänge zur Philosophie“ übernommen worden. Man bedaure, „dass ein im Unterricht verwendetes Material ohne jeglichen Kontext und vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen den Weg in die sozialen Netzwerke gefunden“ habe. Es sei in der Unterrichtsreihe gerade nicht um Vorverurteilungen und das Schüren von Ressentiments gegangen, sondern ganz im Gegenteil um die „Entwicklung eines kultursensiblen eigenen Sach- und Werturteils im Horizont philosophischer Ansätze“.
Siegburg: Gymnasium Alleestraße wehrt sich gegen Rassismus-Vorwürfe
24rhein.de/rheinland-nrw/siegburg-gymnasium-alleestrasse-klischee-schulaufgabe-nrw-tuerkischstaemmig-eltern-91347324.html
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Juli 25, 2022 um 1:51 am
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Vergöttlichung der Technik und Hass auf das Lebendige, Körperliche, Emotionale, auf die Frau?
Martine Rothblatt „… transgender rights advocate …“
https://en.wikipedia.org/wiki/Martine_Rothblatt
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[ Erhellend zur Menschenfeindlichkeit von Transhumanismus und Transgender-Ideologie ]
14.12.2020 | Women’s Declaration International ( WDI )
Lillian Hellwomon: Was die neue LGBTIQ Strategie der EU für uns bedeutet
[ Darin wird unter vielem anderen verwiesen auf : From Transgender to Transhuman: A Manifesto On the Freedom Of Form : ein Buch von Martine Rothblatt und Harold Brackman ]
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[ Entlarvt etwa auch die Idee oder vielmehr Propaganda des WEF bzw. einer Vierten Industriellen Revolution … die Propaganda der sogenannten Digitalisierung … den unguten digitalen Gesundheitspass z. B. im Rahmen der Corona-Injektions-Praxis ]
13.12.2020 ( Women’s Human Rights Campaign – Germany (WHRC) on December 13th 2020. )
14.12.2020 · Women’s Declaration International (WDI)
F&A Transgenderismus verstehen: Wo soll die Reise hingehen?
Our monthly German webinars are attended by feminists of between 30 and 60. The main focus is how the gender identity ideology is harming the rights of women and girls. You can see recordings of previous panels on our YouTube Channel.
The title of this webinar was: Understanding transgenderism. Where is its journey heading to?
Speakers were Lillian Hellwomon (Radical feminist yogini and independent researcher) and Ana Julia Di Lisio (Feminist activist and writer).
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18.07.2021 · Feministische Fragestunde der Women’s Human Rights Campaign – Deutschland (WHRC) am 18.07.2021.
23.07.2021 · Women’s Declaration International (WDI)
WHRC Deutschland: Kundgebung für geschlechtsbasierte Frauenrechte in Köln
Feministische Fragestunde der Women’s Human Rights Campaign – Deutschland (WHRC) am 18.07.2021.
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