Hidschab (Kopftuch und noch viel mehr) ist Frauenentwürdigung und Geschlechterapartheid. Gegen das neue Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts wird am 17.06.2015 vor dem Düsseldorfer Landtag demonstriert, ein Aufruf des Zentralrats der Ex-Muslime, den wir hiermit gerne weiterleiten.
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Aufruf zur Demonstration vor dem Düsseldorfer Landtag
_____ Mittwoch, 17. Juni 2015 um 10:00 Uhr
_____ Düsseldorf, Platz des Landtags 1
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Weil das Kopftuch und jegliche islamische Frauenbekleidung ein Symbol der Unterdrückung der Frauen und Mädchen sind, sind wir gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Weil unsere Kinder ein Recht auf religionsfreie Bildung haben, sind wir gegen das Tragen islamischer Kopfbedeckung von Lehrerinnen in deutschen Schulen. Kinder sind religionsfrei und Schule soll religionsneutral bleiben.
Am 27.01.2015 hat das Bundesverfassungsgericht das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen als verfassungswidrig aufgehoben.
In den nächsten Tagen wird der nordrhein-westfälische Landtag über den Gesetzesentwurf abstimmen und das Ergebnis in geltendes Recht umwandeln.
Das Kopftuch ist und bleibt ein religiöses Symbol der Diskriminierung der Frauen in islamisch geprägten Ländern. Das Kopftuch und islamische Bekleidung hat auch in europäischen Ländern nicht weniger von dieser Bedeutung und die Lehrerinnen mit dem Kopftuch demonstrieren ihre Religionszugehörigkeit vor ihren Schülern in einem Bereich, welcher säkular und religionsneutral sein sollte.
Der Zentralrat der Ex-Muslime ruft zum Protest gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf und fordert dazu auf, das Verbot der Verschleierung der Lehrerinnen (Lehrerinnenkopftuch) beizubehalten.
Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE)
14.06.2015
http://exmuslime.com/kopftuch-ist-ein-symbol-der-geschlechterapartheid/
https://de-de.facebook.com/pages/Zentralrat-der-Ex-Muslime-Deutschland/486839381365629
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H i n t e r g r u n d
Kopftuch provoziert, diskriminiert, stört den Schulfrieden
Mit dem Beschluss des Ersten Senats vom 27. Januar 2015 (1 BvR 471/10) hat das Bundesverfassungsgericht das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen als verfassungswidrig aufgehoben.
Eine solche Vorschrift sei nur dann zu rechtfertigen, wenn eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität von dieser religiösen Kleidung ausgehe. § 57 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes NRW, der als Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen konzipiert sei, verstoße gegen das Verbot der Benachteiligung aus religiösen Gründen (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und Art. 33 Abs. 3 GG) und sei daher nichtig.
Noch vor der Sommerpause 2015 wird der nordrhein-westfälische Landtag über den Gesetzesentwurf zum 12. Schulrechtsänderungsgesetz abstimmen und das Ergebnis in geltendes Recht umwandeln. Die Damen und Herren Abgeordneten werden dann auch darüber entscheiden, wie der Beschluss des BVerfG vom 27.01.2015 verfassungskonform umzusetzen ist.
Der Karlsruher Beschluss verstößt jedoch gegen die negative Religionsfreiheit von Lehrerinnen, Schülern und Eltern, verletzt die staatliche Neutralitätspflicht und einige Rechtsstaatsprinzipien.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verdient unseren Protest. Das Verbot des Hidschab der Lehrerin (Lehrerinnenkopftuch) ist beizubehalten.
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Q u e l l e n
Gleichwohl gebietet der Islam, nach allen islamischen Rechtsschulen, das Einhalten bestimmter Bekleidungsvorschriften, und zwar für Mann und Frau. Der Frau ist geboten, sich bis auf Hände, Füße und Gesicht zu bekleiden, dazu gehören einstimmig die Kopfhaare. Sinn dieses Gebotes ist es nicht, die Frau in irgendeiner Form zu unterdrücken. Für die unterzeichnenden islamischen Organisationen in Deutschland ist das Kopftuch nur ein religiöses Gebot, …
(IGD, IGMG, VIKZ, ZMD usw. am 22.04.2004)
h__p://www.islam.de/1164_print.php?
Warum müssen muslimische Frauen Kopftuch tragen?
Der Muslim sollte auch bezüglich seiner Kleidung auf Bescheidenheit Wert legen, und der Mensch sollte nicht als bloßes Objekt der Begierde betrachtet werden. Deshalb gibt es im Islam sowohl für Männer als auch für Frauen Bekleidungsvorschriften. Die Kleidung darf weder zu dünn sein, noch zu eng anliegen, damit die Körperformen nicht sichtbar werden. Die Bekleidung des Mannes muss mindestens den Bereich vom Nabel bis zum Knie bedecken, bei der Frau muss die Kleidung ihren ganzen Körper, außer ihrem Gesicht und ihren Händen, bedecken. Die Verschleierung des Gesichts ist nicht vorgeschrieben. Diesen Regelungen liegt die Koranstelle (24:31) zugrunde, die durch Aussagen des Propheten Muhammad präzisiert wird. Diese Vorschriften, wie auch andere Vorschriften im Islam, gelten für die Muslime verbindlich ab der Pubertät, da dieser Einschnitt die Volljährigkeit kennzeichnet. … Werden die Frauen im Islam unterdrückt? Nein, im Gegenteil.
(IGMG Lohne, die deutsche Millî Görüş also zitiert Mister Entenküken, den US-amerikanischen Mediziner und Muslimbruder Shahid Athar)
h__p://www.igmglohne.de/Islam_und_Muslim/25_Fragen_zum_Islam/25_fragen_zum_islam.html
Der Arzt, die Salatschüssel und das Entenküken. Verabschieden sich die USA von den allgemeinen Bürgerrechten?
(Kommentierung der 25 Fragen zum Islam des Shahid Athar. Von Cees van der Duin)
https://schariagegner.wordpress.com/2009/07/22/scharia-in-den-usa/
Hidschab
h__p://www.eslam.de/begriffe/v/verhuellung.htm
https://en.wikipedia.org/wiki/Hijab
http://de.wikipedia.org/wiki/Hidsch%C4%81b
Bundesverfassungsgericht
9. Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.
Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht Kopftuch, islamische Bedeckung, Kopftuch Angst vor der Hölle, Kopftuch und fdGO, Kopftuch und staatliche Neutralitätspflicht, Lehrerinnenkopftuch, pauschales Kopftuchverbot
Juni 12, 2015 um 10:34 pm
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Lediglich um ein Tuch auf dem Kopf geht es nicht
Das im März 2015 bekannt gewordene Kopftuchurteil des Bundesverfassungerichts gefährdet den Rechtsstaat und untergräbt die freiheitliche Demokratie. Von Edward von Roy.
https://schariagegner.wordpress.com/2015/03/14/verfassungsgericht-kippt-kopftuchverbot-fuer-lehrerinnen/
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Juni 14, 2015 um 1:42 am
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Aufruf zur Demonstration vor dem Düsseldorfer Landtag
WANN: Mittwoch, 17. Juni 2015 um 10:00 Uhr
WO: Düsseldorf, Platz des Landtags 1
„Weil das Kopftuch und jegliche islamische Frauenbekleidung ein Symbol der Unterdrückung der Frauen und Mädchen sind, sind wir gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. …
Das Kopftuch ist und bleibt ein religiöses Symbol der Diskriminierung der Frauen in islamisch geprägten Ländern. Das Kopftuch und islamische Bekleidung hat auch in europäischen Ländern nicht weniger von dieser Bedeutung und die Lehrerinnen mit dem Kopftuch demonstrieren ihre Religionszugehörigkeit vor ihren Schülern in einem Bereich, welcher säkular und religionsneutral sein sollte.
Der Zentralrat der Ex-Muslime ruft zum Protest gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf und fordert dazu auf, das Verbot der Verschleierung der Lehrerinnen (Lehrerinnenkopftuch) beizubehalten.“
(ZdE)
https://de-de.facebook.com/events/1604764346447002/
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Juni 14, 2015 um 2:36 am
Neuköllns Bildungsstadträtin Dr. Franziska Giffey zur Aufhebung des pauschalen Kopftuchverbotes für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen durch das Bundesverfassungsgericht:
„Als Neuköllner Schul- und Bildungsstadträtin sehe ich den heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit Sorge.
In Neuköllner Schulen haben weit über die Hälfte der Schülerinnen und Schüler einen Migrationshintergrund, in Nord-Neukölln teilweise über 90 %. Hier treffen Schülerinnen und Schüler unterschiedlichster Herkunft aufeinander, die auch unterschiedliche Religionszugehörigkeiten haben.
Schon jetzt gibt es Ethnienhierarchien zwischen einzelnen Schülergruppen und Konflikte im täglichen Schulleben, bei der Frage, wie sich Mädchen und junge Frauen religiös korrekt zu verhalten haben und wie sie sich kleiden sollen. Natürlich gefährdet das den Schulfrieden.
Gerade in einer solchen Situation ist es von großer Bedeutung, dass Lehrerinnen und Lehrer sich der Wahrung der weltanschaulichen Neutralität verpflichtet fühlen. Auch im Hinblick auf Schülerinnen und Schüler, die keiner Religion angehören und mit dem Ziel, Konflikte mit Schüler/innen und Eltern von vornherein zu vermeiden, ist das wichtig.
Die bekenntnisoffene öffentliche Schule ist gerade in Stadtlagen wie Neukölln ein hohes Gut. Ich stimme mit der abweichenden Meinung des Richters Schluckebier und der Richterin Hermanns beim Bundesverfassungsgericht überein, dass es „nicht realitätsgerecht“ ist, zu behaupten, dass das Tragen religiös konnotierter Bekleidung durch Pädagoginnen und Pädagogen keinen Einfluss auf die Glaubensfreiheit von Schüler/innen und Eltern habe.
Wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer, die sich in ihrer Vorbildfunktion als Amtsträger und Vertreter des Staates neutral verhalten und ihre individuelle Glaubensfreiheit außerhalb der Schule ausleben. Das Neutralitätsgebot sollte dabei für alle gelten, unabhängig welcher Religion sie angehören. Auch in anderen Berufen gibt es Bekleidungsvorschriften, an die sich Menschen zu halten haben, wenn sie diesen Beruf ausüben möchten. Es ist nicht ersichtlich, warum das für den Lehrerberuf nicht gelten sollte.“
http://www.franziska-giffey.de/stellungnahme-zum-urteil-des-bundesverfassungsgericht-zur-aufhebung-des-pauschalen-kopftuchverbots/
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Heinz Buschkowsky, der scheidende Bürgermeister des Berliner Problembezirks Neukölln, hat das Urteil zum Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen als groben Fehler kritisiert. „Ich empfinde das Urteil als Katastrophe“, sagte der SPD-Politiker im RBB-Inforadio.
Das Bundesverfassungsgericht stelle die Religionsfreiheit Einzelner über das staatliche Gebot wertneutralen Handelns. „Ich halte das für ein Zurückweichen, für die Preisgabe eines elementaren Bausteins unserer Gesellschaft“, sagte Buschkowsky. Das Urteil erschwere den Kampf gegen religiösen Fundamentalismus.
In gewohnter Buschkowsky-Manier fuhr der 66-Jährige fort: „Die, die dieses Urteil gefällt haben, haben keine Ahnung – null – wie es in Gebieten, in Stadtlagen wie Neukölln zugeht.“ Das oberste deutsche Gericht habe ohne Not eine Säule der Gesellschaft geschleift, wonach staatliches Handeln wertneutral zu sein habe. „Das Gericht hat gesagt: Die Wertneutralität staatlichen Handelns übt keine normative Funktion aus, sondern ist eher eine offene Haltung“, sagte Buschkowsky. Das sei für ihn unverständlich.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem am 13. März veröffentlichten Beschluss entschieden, dass ein Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen an Schulen nicht pauschal gelten darf. Experten der Senatsinnenverwaltung überprüfen nun, ob das seit 2004 in Berlin geltende Neutralitätsgesetz angepasst werden muss. Es fordert von Landesbeschäftigten bisher ein, dass sie sich „in ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis zurückhalten.“
Quelle: rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg (Buschkowsky zum Kopftuch-Urteil: Richter haben „keine Ahnung“), 29.03.2015
http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/03/buschkowsky-zum-kopftuch-urteil–richter-haben–keine-ahnung-.html
Juni 14, 2015 um 1:53 pm
Muslimbruder Shahid Athar (ISNA) und das Entenküken
Etwas vorab. Im Islam gibt es kein Kopftuch, sondern den Hidschab (Schleier, den weiblichen Körper bedeckend bis auf Hände und Gesicht). Die Pflicht zum Hidschab ist Islam – und kein Wahhabismus oder Salafismus oder Islamismus die es allesamt gar nicht gibt und auch kein politischer Islam den es ebenfalls nicht gibt.
Die Bedeckung der Frau bis auf Hände und Gesicht ist echte alte Religion. Hidschab (wie Genitalbeschneidung, sunnitisch v. a. schafiitisch auch FGM) ist Scharia.
Hidschab ist Pflicht. Einen anderen Islam gibt es nicht.
Nun zu Shahid Athar. Warum Entenküken.
Der Arzt, die Salatschüssel und das Entenküken. Verabschieden sich die USA von den allgemeinen Bürgerrechten?
Gekürzte Übertragung ins Deutsche und Kommentierung der »25 Fragen zum Islam« (Shahid Athar). Von Cees van der Duin
https://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/07/22/133/
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Shahid Athar und Muslimbruderschaft, Muslim Brotherhood
In the 2007 Holy Land Foundation terrorist financing case, the United States Department of Justice named ISNA, along with Council on American-Islamic Relations (CAIR), the North American Islamic Trust, as an unindicted co-conspirator and one of a number of „entities who are and/or were members of the US Muslim Brotherhood.“
https://en.wikipedia.org/wiki/Islamic_Society_of_North_America
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Shahid Athar
ISNA
http://www.isna.net/shahid-athar.html
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25 FRAGEN ZUR FRAU IM ISLAM
13. Warum tragen muslimische Frauen ein Kopftuch?
Das Kopftuch der muslimischen Frau ist Teil ihrer gesamten Kleidung, die bestimmten Vorschriften unterliegt. Kleidungsvorschriften gibt es im Islam sowohl für den Mann als auch für die Frau und dienen dazu, die Würde und Achtung vor ihnen zu schützen. Muslime sollten grundsätzlich Kleidung tragen, die den Körper in der Weise bedeckt, dass die Figur nicht sichtbar wird, um das Interesse des anderen Geschlechts nicht auf sich zu lenken. Deshalb sollte die Kleidung weder zu eng anliegen noch durchscheinend sein. Da die Haare bzw. Frisur der Frau eine sehr wichtige Rolle für ihr Aussehen spielen und auch eine gewisse Anziehung ausüben können, gilt für Frauen zusätzlich, dass sie ein Kopftuch tragen. Grundlage für diese Regelungen ist die Koranstelle 24:31 sowie ein Ausspruch des Propheten Muhammad (…), nach dem von einer Frau nichts außer Gesicht und Händen zu sehen sein soll.
Die obigen Bekleidungsvorschriften gelten in Anwesenheit fremder Männer, d. h. Männer, mit denen die Frau theoretisch eine Ehe eingehen könnte. Innerhalb der Familie, einem Teil der Verwandtschaft und unter Frauen kann die muslimische Frau sich auch ohne Kopftuch zeigen. Die betreffenden Personen werden in der oben genannten Koranstelle einzeln aufgezählt. Im Alter kann die Frau ihr Kopftuch ablegen (Koran 24:60). Da sie jedoch auch eine Vorbildfunktion für Jüngere hat, ist es besser für sie, sich weiterhin den islamischen Regeln entsprechend zu bedecken.
Muslimische Mädchen kleiden sich, wenn die weiblichen Körperformen sichtbar werden (etwa mit Beginn der Pubertät), in der oben beschriebenen Art und Weise.
http://www.enfal.de/fragfrau.htm
hier deutsch bei: ENFAL
http://www.enfal.de/
Na Karlsruhe, noch irgendwelche Rechtsfragen? Fiqh.
http://www.enfal.de/mesele.htm
An euch Menschen, direkt vom Souverän und himmlischen Gesetzgeber.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fiqh
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Der Islam stellt die Frau ebenso wie den monotheistischen Nichtmuslim rechtlich eine Stufe tiefer, Atheisten, Polytheisten oder Islamapostaten haben eigentlich gar keine Rechte mehr.
Scharia ist die Entwürdigung der Frau und grundgesetzwidrig. Das Islamische Recht (von Allahgott gestiftet als Schöpfungsordnung Scharia, menschlich anzuwenden als der Fiqh) darf daher nicht legalisiert werden. Wir haben universelle, allgemeine Menschenrechte …
AEMR
http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte
… und keine Islamischen Menschenrechte. Auch nicht in Karlsruhe.
Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam
http://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam
Juni 14, 2015 um 4:19 pm
Demo gegen das Lehrerinnenkopftuch
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Bis hinab über Handknöchel und Fußknöchel will die menschenfeindliche Scharia die Frau ab dem Alter der Pubertät (neun Jahre – Mondjahre, also ab dem Alter von achteinhalb) zwangsweise bedecken. Einem Nicht-Mahram-Verwandten sichtbare, nackte weibliche Unterschenkel oder Unterarme, von Knie oder Schulter gar nicht zu reden, würden die Muslima auf ewig ins Höllenfeuer führen – das war mittelalterliches, voraufklärerisches Denken damals und ist heute Totalitarismus pur.
Daher sollten wir nicht mehr Kopftuch sagen, sondern vom religiös verpflichtenden Schleier reden oder von der islamischen Bedeckung, vom Hidschab (حجاب).
Auch ROWZANE bringt den Aufruf zur Demo gegen den Lehrerinnenhidschab:
حجاب یک سمبل آپارتاید جنسیتی است!
Der Hidschab ist ein Symbol der Geschlechterapartheid!
حجاب یک سمبل مذهبی تبعیض و ستم جنسیتی علیه زنان در کشورهای اسلام زده است .
Hidschab ist ein religiöses Symbol der Diskriminierung und Unterdrückung von Frauen in den vom Islam beherrschten Ländern.
مقابل تصمیم دادگاه قانون اساسی آلمان داده و خواهان باقی ماندن ممنوعیت حجاب معلمین در آلمان است!
Gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und für das beibehaltene Verbot des Schleiers [Hidschab, verkürzt genannt und genäht als Kopftuch] der Lehrerinnen!
چهارشنبه ۱۷ ماه یونی ساعت ۱۰ صبح در مقابل پارلمان خیابان
Mittwoch, 17. Juni um 10 Uhr vor dem Landtag.
https://rowzane.com/announcements/article=34796
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Hidschab signalisiert: „Ich bin männerverführend, wankelmütig und habe einen männlichen Besitzer und Aufpasser, meinen Vater, Bruder oder Ehemann. Ich habe schon oder hätte am liebsten, wie es Allah in seinem Koran befiehlt, halbes Erbe und halbe Stimme vor Gericht. Gesellschaftliches Schariasystem und islamische Menschenrechte (OIC, Kairo 1990) sind besser als säkularer Rechtsstaat und universelle Menschenrechte (AEMR – Paris 1948). Ich bin bin nicht lesbisch und ein schwuler Sohn wäre mir und Allahgott ein Gräuel. Mein Kopftuch bekundet: Mein Mann kann jederzeit Sex mit Konkubinen haben, eine Zweitfrau bis Viertfrau heiraten oder mich einfach so verstoßen, mir hingegen ist es islamrechtlich verboten, einen Nichtmuslim zu heiraten. Ohne islamisch legalen (halal) Grund darf ich mich mit Männern nicht in einem Raum aufhalten.“
(Von links nach rechts: 1 USA, 2 Iran, 3 Afghanistan, 4 Indonesierinnen in Jordanien)
http://de.wikipedia.org/wiki/Hidsch%C4%81b
Juni 14, 2015 um 7:35 pm
Der NRW-Landesverband des VBE (Verband Bildung und Erziehung) argumentierte völlig überzeugend gegen den Hidschab (Schleier, Kopftuch) der Lehrerin. Leider ist es lange her. Udo Beckmann ist aufgestiegen und heute Bundesvorsitzender.
Vor neun bis zehn Jahren redete er so:
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„Der VBE begrüßt die Absicht der Landesregierung, ein Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen durchsetzen zu wollen“, erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE NRW). „Es geht darum, muslimische Mädchen zu stärken, die das Kopftuch nicht tragen wollen. Sie sollen nicht unter Druck gesetzt werden.“
Ist das Tragen des Kopftuchs in der Schule grundsätzlich erlaubt, kann es passieren, dass muslimische Mädchen, die es nicht tragen möchten, sich unter Druck gesetzt fühlen. Ist es aber ganz aus der Schule verbannt, ist zumindest die Schule ein geschützter Raum für diese Mädchen, in dem sie ihre Persönlichkeit frei ausleben können.
„Wenn die Lehrerin ein Kopftuch trägt, signalisiert sie damit ihren Schülerinnen, dass für Frauen andere Verhaltensnormen gelten als für Männer“, so Beckmann weiter. „Dies widerspricht der im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung von Männern und Frauen.“
Dem VBE geht es nicht darum, Menschen in der Freiheit ihrer Religionsausübung zu beschränken. Wichtig ist vielmehr, dass Mädchen gegen fundamentalistische Einflüsse geschützt werden. Dazu ist die Schule verpflichtet.
PD 069/05
25.10.2005
http://www.vbe-nrw.de/index.php?content_id=465
PD 069/05
25.10.2005
http://www.vbe-nrw.de/index.php?content_id=465
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Udo Beckmann neuer Bundesvorsitzender des VBE
14.03.2009
Bonn – Neuer Bundesvorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) ist Udo Beckmann, der zugleich Landesvorsitzender des VBE Nordrhein-Westfalen bleibt.
http://www.vbe.de/presse/pressedienste/archiv/archiv-detail/article/udo-beckmann-neuer-bundesvorsitzender-des-vbe.html
Udo Beckmann aus NRW wurde als VBE Bundesvorsitzender wiedergewählt!
(VBE-Bundesversammlung, 18.11.2010, Westfalenhallen, Dortmund)
Udo Beckmann (Mitte), Landesvorsitzender des VBE NRW, wurde für weitere drei Jahre als Bundesvorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) wiedergewählt. Auf der ordentlichen Bundesversammlung des VBE, die heute in Dortmund stattfand, wurde er mit 95 Prozent der abgegebenen Stimmen im Amt bestätigt. Beckmann ist seit März 2009 Bundesvorsitzender der Lehrergewerkschaft VBE. Der studierte Grund- und Hauptschullehrer wurde Anfang November in den Expertenkreis Inklusive Bildung der Deutschen UNESCO-Kommission berufen.
http://vbe-nrw.de/content_id/2456.html?session=dc230e0217d5cec9447096cc1034f48a
„Von 1996 bis 2005 leitete er eine Hauptschule in einem sozialen Brennpunkt in Dortmund.“
(Juni 2015)
Der Bundesvorsitzende
Udo Beckmann
http://www.vbe.de/der-vbe/geschaeftsfuehrender-vorstand.html
Juni 14, 2015 um 8:22 pm
… Das Kopftuch gefällt inzwischen vielen Mitteleuropäern, und das Bundesverfassungsgericht legt uns allen nahe, es auch so zu sehen. Man muss dem nicht folgen, nicht einmal dann, wenn noch mehr Politiker ins Schwärmen geraten, mit der jüngsten Entscheidung des Gerichtes sei Deutschland in der „Wirklichkeit“ angekommen. Welche Wirklichkeit eigentlich? Die, wonach es gut ist, die kulturelle Differenz, die polarisiert, das Anderssein, bedrohte Keuschheit und Unterwerfung unter Gott und seine Männer möglichst demonstrativ und öffentlich zu betonen? Was immer die beiden beschwerdeführenden Frauen anführen mögen, warum ihnen das Schamtuch, der Schleier, der vor frivolen Blicken schützen soll, so unverzichtbar ist – wichtig ist vor allem das Signal, das sie damit aussenden. Es zielt auf unser Grundvertrauen in die Gleichheit der Geschlechter, unser emanzipiertes Selbstverständnis.
Immerhin, man darf darauf bestehen, dass ein liberaler Islam ohne Kopftuch auskäme, dass mit dem Kopftuch ein sexualisiertes Frauenbild demonstriert wird. Man muss nur aushalten können, dafür von Kulturrelativisten und Islamfunktionären rabiat angegriffen zu werden; die Denunziationen reichen von Islamophobie bis zu „Hassprediger“ für Kritiker. Halten Kinder das aus? Denn sie sollen wieder einmal die „Lokomotiven der Integration“ sein. Eine Anmaßung, eine Überforderung zudem, die vor allem dort noch mehr sozialen Druck erzeugen wird, wo Mädchen ohne Kopftuch – egal, ob religiös oder atheistisch erzogen – heute schon ausgegrenzt und drangsaliert werden.
Mit seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht den gesellschaftlichen Konflikt, welcher Islam zu Deutschland gehört – worüber noch lange zu streiten wäre –, ausgerechnet in jenen Teil des öffentlichen Raumes verlegt, in dem gerade nicht offen und fair und folgenlos darüber gestritten werden kann: in die Schulen. Weil Schüler und Lehrer in einem anderen Verhältnis zueinander stehen als Erwachsene, die sich mit, nur zum Beispiel, muslimischen Verbandsfunktionären oder eifernden salafistischen Müttern oder den irritierenden Wünschen der türkischen Religionsbehörde Diyanet auseinandersetzen müssen. Religionsneutral? Das war dann gestern, denn eine Lehrerin mit Kopftuch will das ja gerade nicht sein. …
Lebensfremd sei das, was da in Karlsruhe beschlossen wurde, sagt eine Schulleiterin, die anonym bleiben will, weil ihr eine radikale Moscheegemeinde in der Nähe ohnehin schon schwer zusetzt. Aber lebensfremd ist das leider nicht, sondern nur Alltag, den viele irgendwie ertragen, aber nicht schätzen. Dieser Beschluss wird unser Leben verändern, er polarisiert und entsolidarisiert. Vor allem da, wo religiöse Gebote des Islam schon heute über allen Vereinbarungen einer säkularen Gesellschaft stehen. Eltern, die ihren Kindern die Freiheit der Wahl lassen wollen, mit oder ohne Kopftuch zu leben, geraten noch mehr unter Anpassungsdruck. Lehrer können davon ein trauriges Lied singen. Es ist ein sozialer Druck, der vor allem auf den Mädchen und Frauen in vielen muslimisch geprägten Vierteln lastet. Wer sich entziehen kann, wird das tun und weggehen. Wer bleiben muss, kann nur auf Solidarität hoffen, die aber hierzulande noch nie groß war. Und die Segregation wird noch einmal zunehmen – in die eine und die andere Gesellschaft. …
aus: Regina Mönch (Eine Gefahr für die offene Gesellschaft), in: FAZ 16.03.2015
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kopftuch-urteil-eine-gefahr-fuer-die-offene-gesellschaft-13484485.html
Seite 2
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kopftuch-urteil-eine-gefahr-fuer-die-offene-gesellschaft-13484485-p2.html
Artikel auf einer Seite
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kopftuch-urteil-eine-gefahr-fuer-die-offene-gesellschaft-13484485.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
Juni 14, 2015 um 10:45 pm
Siegburg. NRW-Landtagsvizepräsident Gerhard Papke (FDP) hat den Kopftuchbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes als „falsches Signal“ kritisiert. …
Das Bundesverfassungsgericht hatte abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung am 27. Januar beschlossen, dass der Schutz des Grundrechts auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit auch Lehrkräften in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule die Freiheit gewährleiste, „einem aus religiösen Gründen als verpflichtend verstandenen Bedeckungsgebot zu genügen, wie dies etwa durch das Tragen eines islamischen Kopftuchs der Fall sein kann“.
Das Kopftuch sei Ausdruck der Ungleichbehandlung von Mann und Frau und zum Symbol der Abgrenzung von der westlichen [aber nein, von der allgemein menschenrechtlichen*] Gesellschaft geworden, so Papke. Der Recklinghausener (53) war von 2005 bis 2012 Vorsitzender der FDP-Fraktion im NRW-Landtag. Seit 2012 ist er Vizepräsident des Landtags. Natürlich solle jeder nach seiner Façon selig werden, so Papke.
Wenn aber eine Frau als Repräsentantin des Staates vor Schüler trete, sei das Tragen des Kopftuchs nicht mehr ihre persönliche Entscheidung. Er wolle auch nicht, dass kleine islamische Mädchen in der Schule durch kopftuchtragende Lehrerinnen „mit dem selben Rollenbild wie in ihren Familien konfrontiert werden“, so Papke. Für eine freiheitliche Partei sei das nicht hinnehmbar.
aus: Ulli Tückmantel (Landtagsvize-Präsident nennt Verfassungsgericht „blauäugig“), in: Westdeutsche Zeitung 18.04.2015
http://www.wz-newsline.de/home/politik/nrw/landtagsvize-praesident-nennt-verfassungsgericht-blauaeugig-1.1913048
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*Es ist zur weltweit (und nicht nur im legendären Okzident oder Westen) dringend gebotenen Abwehr bzw. Abschaffung der Schariagesetze ungeeignet, von West und Ost zu reden („Symbol der Abgrenzung von der westlichen Gesellschaft“). Freiheitlich demokratisch kann man sagen, aufklärungshumanistisch ginge auch, auf den universellen Menschenrechten beruhend wäre vielleicht optimal, aber nicht „westlich“. Die Menschenrechte (AEMR) sind nicht westlich oder östlich, sondern universell oder überhaupt nicht.
Juni 15, 2015 um 12:08 am
Religiöse Fundamentalisten wollen, dass junge Menschen immer etwas Angst vor ihrem Körper und insbesondere vor Sexualität haben – auch dafür steht das Lehrerinnenkopftuch.
Selbst die oder den Vierzehnjährigen gezielt etwas unaufgeklärt lassen sei islamisch sinnvoll und was ein Kondom ist, brauche der junge Mensch erst unmittelbar vor der Heirat zu erfahren. Zügellosigkeit drohe allerorten: „Je mehr sie darüber wissen, desto mehr machen sie es!“ Dass diese amerikanischen muslimischen Jugendlichen sich ihren Ehepartner nicht frei auswählen, ist leider zu vermuten – nach dem Islamischen Recht (Scharia) darf eine Muslima, ihr Kopftuch bekundet das, ja ohnehin keinen Nichtmuslim heiraten.
Arrangierte Ehe und schariafromme Verachtung der Nichtmuslime und ihrer Verhaltensweisen.
Mister baby duck Entenküken:
„Do children need sex education?“ Do you teach a baby duck how to swim or just put it in the water and let it swim? …
THE MORE THEY KNOW IT – THE MORE THEY DO IT
… A father should teach his son and a mother should teach her daughter. In the absence of a willing parent, the next best choice should be a Muslim male teacher (preferably a physician) for boys and a Muslim female teacher (preferably a physician) for a girl at the Islamic Sunday school.
The curriculum should be tailored according to age of the child and classes be held separately. Only pertinent answers to a question should be given. By this I mean that if a five year old asks how he or she got into mommie’s stomach, there is no need to describe the whole act of intercourse. Similarly it is not necessary to tell a fourteen year old how to put on condoms. This might be taught in premarital class just before his or her marriage.
Quelle:
SEX EDUCATION, TEENAGE PREGNANCY, SEX IN ISLAM AND MARRIAGE
by: SHAHID ATHAR
http://www.themodernreligion.com/misc/sex/s2.html
Juni 15, 2015 um 8:27 am
WherEvent
Gegen das Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Event in Düsseldorf
Düsseldorf, Platz des Landtags 1
Mittwoch, 17. Juni 2015, 10:00 Uhr
Organisiert von: Zentralrat der Ex-Muslime Deutschland (ZdE)
http://exmuslime.com/
Kopftuch ist ein Symbol der Geschlechterapartheid
Aufruf zur Demonstration vor dem Düsseldorfer Landtag
Weil das Kopftuch und jegliche islamische Frauenbekleidung ein Symbol der Unterdrückung der Frauen und Mädchen sind, sind wir gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
http://www.wherevent.com/detail/Zentralrat-der-Ex-Gegen-das-Kopftuch-Urteil-des-Bundesverfassungsschutzes#description
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… Der Zentralrat der Ex-Muslime ruft zum Protest gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf und fordert dazu auf, das Verbot der Verschleierung der Lehrerinnen (Lehrerinnenkopftuch) beizubehalten.
https://de-de.facebook.com/events/1604764346447002/
Juni 15, 2015 um 8:59 am
Die Lehrergewerkschaften GEW und VBE befürchten allerdings, dass Kopftuch tragende Lehrerinnen künftig Druck auf muslimische Schülerinnen ausüben könnten, ebenfalls das Haar zu verhüllen.
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phv NW
PHILOLOGEN-VERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Rheinische Post: Lehrer sind besorgt über Kopftuch-Urteil
[…] Peter Silbernagel, Vorsitzender des Philologenverbandes NRW, sagte unserer Zeitung, das Urteil sei keineswegs eindeutig, sondern öffne Spielräume für ein Verbot. „Es wird zu Auslegungsschwierigkeiten kommen“, sagte er voraus.
http://www.phv-nw.de/presse/phv-in-den-medien/rheinische-post-lehrer-sind-besorgt-ueber-kopftuch-urteil
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Die Lehrergewerkschaften GEW und VBE befürchten allerdings, dass Kopftuch tragende Lehrerinnen künftig Druck auf muslimische Schülerinnen ausüben könnten, ebenfalls das Haar zu verhüllen. VBE-Landeschef Udo Beckmann sagte, er bewerte das Tragen eines Kopftuchs sehr wohl als Verletzung der Neutralitätspflicht gegenüber Schülern. Peter Silbernagel, Vorsitzender des Philologenverbandes NRW, sagte unserer Zeitung, das Urteil sei keineswegs eindeutig, sondern öffne Spielräume für ein Verbot. „Es wird zu Auslegungsschwierigkeiten kommen“, sagte er voraus.
aus: Detlev Hüwel und Gregor Mayntz (Lehrer sind besorgt über Kopftuch-Urteil), Rheinische Post am 14.03.2015
http://www.rp-online.de/politik/lehrer-sind-besorgt-ueber-kopftuch-urteil-aid-1.4943561
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VBE zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
13.03.2015
„Der VBE nimmt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit großer Zurückhaltung zur Kenntnis. Für mich ist das eine Rolle rückwärts“, erklärt VBE-Bundesvorsitzender und VBE NRW Landesvorsitzender Udo Beckmann. „Für den VBE steht außer Frage, dass Lehrkräfte in Deutschland der Neutralitätspflicht unterliegen und diese Pflicht nicht verletzt werden darf.“
Beckmann weiter: „Der VBE setzt sich dafür ein, dass Schule ein Ort der Bildung und Erziehung bleibt und Schülerinnen und Schüler ohne jegliche Beeinflussung unterrichtet werden. Dies ist und bleibt der Auftrag von Lehrerinnen und Lehrern.“ Es sei zu befürchten, so Beckmann, dass mit der heutigen Entscheidung Schulleitungen und Lehrkräften weitere Belastungen auferlegt werden, denn in jedem Einzelfall müsse nunmehr geprüft werden, inwiefern die Neutralitätspflicht eingehalten oder die Grenze der Neutralität überschritten werde. Das Tragen des Kopftuchs werde gerade von traditionalistischen Gruppierungen propagiert und sei als Ausdruck religiöser Intoleranz oder gar Frauenfeindlichkeit zu werten. Der Druck auf muslimische Mädchen, gegen ihren Willen ein Kopftuch tragen zu müssen, werde so noch wachsen.
Beckmann abschließend: „Der Gesetzgeber ist nun gefordert, für die Schulleitungen einen neuen rechtssicheren Rahmen zu schaffen.“
http://www.vbe-nrw.de/index.php?content_id=4488
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Die Berufsverbände, die die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer vertreten, sehen die Aufhebung des Kopftuchverbots durch das Karlsruher Gericht mit Skepsis und Sorge. Udo Beckmann war lange Jahre selbst Lehrer in Dortmund, an einer Brennpunktschule mit vielen muslimischen Kindern. Heute ist er Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung in Berlin. Er befürchtet, dass eine Kopftuch tragende Lehrerin muslimische Schülerinnen in der Auslegung des Glaubens beeinflussen könnte:
„Das Kopftuch ist aus meiner Sicht nicht religionsneutral. Von daher haben wir hier einen anderen Stellenwert. Ich glaube, dass es eben wichtig ist, dass dieses Neutralitätsgebot eingehalten wird. Denn eine Lehrkraft ist eine besondere Person – auch für die Schülerinnen und Schüler. Von daher kann ich es nicht damit abtun, dass Kopftuchtragen natürlich möglich ist. Aber es hat hier einen besonderen Stellenwert auch mit dem religiösen Hintergrund. Und vor diesen Hintergrund, denke ich, ist es nicht akzeptabel.“
aus: Gudula Geuther und Kemal Hür (Eine Herausforderung für Schulen), deutschlandfunk 02.04.2015
http://www.deutschlandfunk.de/neues-kopftuchurteil-eine-herausforderung-fuer-schulen.724.de.html?dram:article_id=316077
Juni 15, 2015 um 9:43 pm
Der nordrhein-westfälische Landtag hat Änderungen im Schulrecht auf den Weg gebracht, die vor allem das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen betreffen. Die Korrekturen sind nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig. Ein generelles Verbot verstößt demnach gegen die im Grundgesetz verankerte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. Die rot-grünen Regierungsfraktionen legten am Mittwoch gemeinsam mit der CDU-Opposition am Mittwoch einen Gesetzentwurf für entsprechende Änderungen im Landtag vor.
Das Tragen eines Kopftuchs oder eines anderen religiösen Symbols dürfe nur verboten werden, wenn davon im Einzelfall eine konkrete Gefährdung für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe, hatten die Karlsruher Richter im März entschieden [nein: bekanntgegeben am 13.03.2015, aber entschieden am 27.01.2015]. Eine entsprechende Passage im geltenden Schulrecht gibt es bereits – sie muss künftig aber differenzierter ausgelegt werden. …
„Man kann nicht aufgrund eines Bekleidungsstücks eine abstrakte Gefahr unterstellen“, sagte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Zu definieren, was konkret den Schulfrieden störe, sei nicht einfach. Die FDP-Opposition kritisierte, dies werde den Schulen aufgebürdet. …
Der Landtag muss sich in einer weiteren Beratung mit dem Entwurf befassen, bevor das Gesetz verabschiedet werden kann. Zuvor sollen noch Sachverständige angehört werden. Die Novelle soll zum 1. August in Kraft treten.
dpa (Landtag berät Änderung des Schulrechts in NRW), ksta 29.04.2015
http://www.ksta.de/nrw/nach-kopftuch-urteil-landtag-beraet-aenderung-des-schulrechts-in-nrw,27916718,30555646.html
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Sylvia Löhrmann zum neuen Kopftuchurteil. Auf WDR 2 zeigte sich die NRW-Schulministerin hoch erfreut – am Tag der offiziellen Bekanntgabe des katastrophalen Karlsruher Beschlusses.
Wichtiges politisches Signal
SYLVIA LÖHRMANN:
„man kann nicht pauschal aufgrund eines Kleidungsstücks unterstellen, dass jemand nicht ordentlich seine Arbeit tut. Und das hatten wir immer befürchtet, dass das eintreten könnte. Ich war ja damals auch gegen dieses Gesetz, musste es aber jetzt als Ministerin natürlich administrieren. Und wir haben jetzt Klarheit, wir werden das schnell anpassen, damit die Lehrerinnen und Lehrer eben entsprechend auch bei uns arbeiten können. …
Ich würde mir wünschen, die CDU, die mit uns ja auch den islamischen Religionsunterricht eingeführt hat, nimmt hier auch diese Veränderung vor. Herr Laschet als ehemaliger Integrationsminister hatte dieses Gesetz, was jetzt beklagt und verfassungswidrig ist, ja mitgeschaffen. …
Abstrakt kann ein Kleidungsstück nicht den Schulfrieden gefährden, sondern es kann immer nur das Verhalten von Lehrerinnen und Lehrern gegebenenfalls den Schulfrieden stören, indem jemand sich nicht an die Spielregel hält, dass niemand missioniert werden darf – weder jüdisch, christlich noch muslimisch.
… pauschal zu sagen, wenn jemand ein Kopftuch trägt, das ist der Grund, warum sie sich nicht korrekt verhält, das ist eindeutig zurückgewiesen durch dieses Gerichtsurteil.“
(auf WDR2 am 13.03.2015)
http://www.wdr2.de/aktuell/kopftuchurteil-loehrmann-100.html
Juni 15, 2015 um 10:36 pm
Islam is Deen, a complete Way Of Life
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Hans-Jürgen Papier war [2003] Präsident des Bundesverfassungsgerichts, als die Karlsruher Richter vor zwölf Jahren ein erstes Kopftuchurteil fällten. Auf die richtungsweisende Entscheidung stützten sich die Gesetzgeber in neun Bundesländern – und erließen generelle Kopftuchverbote für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. …
Karlsruhe habe [2015] nicht hinreichend berücksichtigt, dass „die Lehrkraft sich hier auf die Religionsfreiheit bei der Ausübung einer öffentlichen Amtstätigkeit beruft“. Sie nehme den Erziehungsauftrag des Staates wahr, der verfassungsrechtlich zur Neutralität, aber auch zur Gleichstellung von Männern und Frauen verpflichtet sei.
Bei einem staatlichen Amtsträger seien die Grenzen der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit in jedem Fall enger zu ziehen als bei einer Privatperson. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, bemängelt der frühere Gerichtspräsident, leide an einer „problematischen Beurteilung und Gewichtung des Grundrechtsschutzes der Lehrkraft in Ausübung eines öffentlichen Amtes“. …
Wenn die Verfassung einer muslimischen Lehrerin das Tragen eines Kopftuchs in der Schule gewährleiste, wie das Gericht nun meine, dürfe dieses Grundrecht auch bei konkreter Gefährdung des Schulfriedens nicht zurückstehen. Vielmehr wäre es vom Staat gegen Störungen und Störungsversuche durchzusetzen. „Im Allgemeinen hat der Staat immer gegen die Störer und nicht gegen diejenigen vorzugehen, die legitimerweise von ihren Grundrechten Gebrauch machen“, erinnert der einstige Verfassungsrichter. …
[ Jetzt ein CDU-Politiker, der das Volkspädagogik-Märchen vom friedlichen eigentlichen Islam und schlimmen politischen Islam weiterträgt. ]
Kritik an Karlsruhe kommt auch aus der Politik. „Die Auseinandersetzung, ob eine Lehrerin mit Kopftuch den Schulfrieden stört, wird jetzt in der Schule ausgetragen“, sagt der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Franz Josef Jung. „Ich fürchte, die Entscheidung wird in manchen Fällen gerade nicht zu einem Schulfrieden führen, wie wir ihn brauchen.“ Das Kopftuch werde nicht nur aus religiöser Überzeugung getragen, „sondern ist bei manchen Musliminnen auch eine politische Demonstration“.
[ Das Thema verfehlt, wer religiöse und politische Motivation der Hidschabträgerin auseinanderhalten möchte. Der Islam kennt keine Unterscheidung von himmlischer und weltlicher Herrschaft, der koranische Dīn (دين) zielt ja eben gerade nicht auf ledigliche Privatreligion bzw. persönliche Spiritualität, sondern fordert Unterwerfung unter die prophetische Diktatur auf Erden, öffentlich kontrollierbare Orthopraxie und, heute, im Sinne von Medina (622-855 d. Z.) wiederzuerrichtende Gesellschaftsform: Allahs Hakimiyya (al-Ḥākimiyya lil-Lāh, the rule of Allah, that Allah is sovereign on earth, Hâkimiyet-i Allâh). ]
aus: Jochen Gaugele (Ex-Verfassungsrichter geißelt Kopftuchurteil), in: Die Welt 29.03.2015
http://www.welt.de/politik/deutschland/article138883772/Ex-Verfassungsrichter-geisselt-Kopftuchurteil.html
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Dīn
Dīn (دين, also anglicized as Deen) … is loosely associated with „religion“, but as used in the Qur’an, it means the Way Of Life in which righteous Muslims are obligated to adopt in order to comply with divine law (Quran and sunna), or Shari’a, and to the divine judgment or recompense to which all humanity must inevitably face without intercessors before God. Thus, although secular Muslims would say that their practical interpretation of Dīn conforms to „religion“ in the restricted sense of something that can be carried out in separation from other areas of life, both mainstream and reformist Muslim writers take the word to mean an all-encompassing way of life carried out under the auspices of God’s divine purpose as expressed in the Qur’an and hadith. As one notably progressive Muslim writer puts it, far from being a discrete aspect of life carried out in the mosque, „Islam is Dīn, a complete way of life“.
https://en.wikipedia.org/wiki/D%C4%ABn
Juni 17, 2015 um 6:46 am
Buschkowsky sieht Fundamentalisten auf dem Vormarsch
Heinz Buschkowsky (SPD), Noch-Bürgermeister von Berlin-Neukölln, sieht islamistische Fundamentalisten auf dem Vormarsch. In einigen Kindergärten in Neukölln trügen heute schon dreijährige Mädchen Kopftuch, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“. „So etwas hat es vor fünf Jahren noch nicht gegeben.“
Salafisten forderten Mädchen vor Schulen des Bezirks auf, Hidschab zu tragen „anstelle der sündigen Jeans“. Hidschab bedeutet Verhüllung. Eltern würden bei Klassenreisen auf muslimische Betreuer bestehen und wollten dem Hausmeister das Betreten der Turnhalle verbieten, wenn ihre Töchter dort seien. „Nicht die Integration schreitet voran, sondern eine Art Landnahme durch fundamentalistische Überreligiösität“, sagte der SPD-Politiker und kritisierte „diese Heuchelei von der einzigartigen Erfolgsgeschichte der Integration in Deutschland“.
http://www.br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/islamismus-grundschule-neu-ulm-100.html
Juni 17, 2015 um 4:06 pm
Düsseldorf am 17. Juni 2015 – Demonstration vor dem NRW-Landtag gegen das Lehrerinnenkopftuch (Hidschab im Schuldienst
Scharia-Zwangsverschleierung im Schuldienst verhindern – Nein zum Kleiderzwang und reaktionären Frauenbild der Scharia – das Lehrerinnenkopftuch muss verboten bleiben
(12. Schulrechtsänderungsgesetz) GesEntw Drs 16/8441
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In dem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht im März ein generelles Kopftuchverbot von Lehrerinnen für verfassungswidrig erklärt. Im Düsseldorfer Landtag wird dieser Tage darüber debattiert, wie genau das Urteil in Landesgesetze gegossen werden soll. „Lehrerinnen sind doch Vorbilder!“, sagt Mina Ahadi. Sie will sich wehren und ruft zur Demonstration auf. Ahadi steht dem Zentralrat der Ex-Muslime vor.
aus: Die Gottlosen, in: PressReader. Die Dritte Seite. Der Tagesspiegel, 17.06.2015
http://www.pressreader.com/germany/der-tagesspiegel/20150617/281547994523434/TextView
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Kein Kopftuchverbot mehr
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat dazu geführt, dass im bisherigen Schulgesetz der Satz 3 im § 57 (4) gestrichen werden muss, weil ein Privileg für die „Darstellung christlicher und abendländischer Kulturwerte oder Traditionen gegen das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes“ verstoße. In dem Vorwort zur Gesetzesänderung heißt es jetzt: „Aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen einschränkenden Auslegung der Vorschrift ist Musliminnen das religiös motivierte Tragen eines Kopftuchs in der Schule jetzt grundsätzlich erlaubt.“ Das Tragen eines Kopftuchs könne nur dann untersagt werden, wenn der Schulfrieden gestört würde. Jetzt wird es natürlich heftige Diskussionen darüber geben, wann das der Fall ist. Eltern und Lehrerverbände fordern eindeutige Regelungen.
Man wird abwarten müssen, welche Verwaltungsvorschriften dazu erlassen werden.
(Quelle: Paul Tresselt (Internetberater für Lehrer, Lehramtsanwärter und Schulleiter). Aktuelles aus dem Lehreralltag)
http://www.tresselt.de/aktuell.htm
Juni 17, 2015 um 4:56 pm
Stichwort bleibend verhindernswertes Lehrerinnenkopftuch. Zu den sehr nachvollziehbaren Protesten gegen den Hidschab im Schuldienst sprich gegen das am 24.06.2015 nicht zu beschließende Gesetz zur Sicherung von Schullaufbahnen und zur Weiterentwicklung des Schulrechts (12. Schulrechtsänderungsgesetz) schreibt Barbara Nolte (Ex-Muslime gegen die Islamisierung des Abendlandes) im heutigen Der Tagesspiegel (17.06.2015).
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Seitdem Mina Ahadi neun war, musste sie ein schwarzes Gewand tragen, das nur die Augen freiließ. Einen sogenannten Tschador …
Sie weiß also, wie es sich unter einem Schleier lebt. Weil sie eine Verbreitung von Kopftüchern in Deutschland befürchtet, hat sie für heute eine Demonstration vor dem Düsseldorfer Landtag angemeldet.
Als Ahadi Ende der 70er zum Medizinstudium in die iranische Stadt Täbris zog, legte sie noch am ersten Tag ihren Tschador ab. Als die iranische Revolution zur islamischen Revolution geworden war und die Mullahs angeordnet hatten, dass sich Frauen wieder verschleiern mussten, sagte sie sich: „Nie mehr zurück in die Einzelzelle.“ …
Nachdem sie an einem Protestmarsch gegen den Verschleierungszwang teilgenommen hatte, las sie tags darauf in der Universität ihren Namen auf einer Liste. Sie war exmatrikuliert worden. In den folgenden Monaten organisierten sie und sechs Freundinnen weitere Demonstrationen für Frauenrechte. Fünf ihrer Mitstreiterinnen sind hingerichtet worden. Ahadi selbst wurde in Abwesenheit zum Tode verurteilt. …
Ahadi findet: „Das Kopftuch ist und bleibt ein Mittel zur Unterdrückung von Frauen.“
In Deutschland scheint sich eine Neubewertung dieses religiösen Kleidungsstücks durchzusetzen, die mit einer Neubewertung der Religion als Ganzes einhergeht. …
Der Islam gehöre zu Deutschland, sagte die Kanzlerin im Winter, was ein wenig nach Sonntagsrede klang. … In dem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht im März ein generelles Kopftuchverbot von Lehrerinnen für verfassungswidrig erklärt. Im Düsseldorfer Landtag wird dieser Tage darüber debattiert, wie genau das Urteil in Landesgesetze gegossen werden soll. „Lehrerinnen sind doch Vorbilder!“, sagt Mina Ahadi. Sie will sich wehren und ruft zur Demonstration auf.
Ahadi steht dem Zentralrat der Ex-Muslime [ZdE] vor. Der Verein versteht sich, wie der Name nahelegt, als Kontrast zum „Zentralrat der Muslime in Deutschland“, der, wie sie erklärt, oft als quasi-offizielle Vertretung aller aus muslimischen Ländern stammenden Menschen wahrgenommen werde. Bei den Ex-Muslimen haben sich Männer und Frauen aus islamisch geprägten Ländern wie Iran, Algerien oder Bangladesch zusammengetan. Ihnen ist gemein, dass sie dem Glauben abgeschworen haben.
Oft mussten Vereinsmitglieder ihre Heimat verlassen, weil sie gegen die Gesetze des Islam verstoßen hatten. …
Eine ihr nahe stehende Person sei kürzlich von jungen Männern angesprochen worden, warum sie denn kein Kopftuch trage. …
http://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/der-rat-der-unglaeubigen-ex-muslime-gegen-die-islamisierung-des-abendlandes/11925986.html
http://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/der-rat-der-unglaeubigen-alles-was-der-is-macht-steht-im-koran/11925986-2.html
Juni 17, 2015 um 9:09 pm
APr 16/907
Ausschuss für Schule und Weiterbildung 13.05.2015
67. Sitzung (öffentlich)
Anne-Kathrin Kenkmann (Juristische Fakultät, Ruhr-Universität Bochum)
… Stichwort: Kopftuchverbot. – …
Ich möchte zudem auf argumentative Schwächen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinweisen. Das Bundesverfassungsgericht bespricht die negative Religionsfreiheit von Kindern und Eltern eher weniger. Gerade weil die Lehrerin das Kopftuch als zwingendes Gebot begreift, liegt es durchaus nahe, dass ihr Kopftuch von Schülern und Eltern als ein starkes Signal empfangen und verstanden werden kann mit dem Inhalt, dass auch andere muslimische Frauen das Kopftuch tragen sollten. Durch die Schulpflicht setzt der Staat die Schüler diesem Signal aus, ohne Vorkehrungen zum Schutze der negativen Religionsfreiheit zu treffen.
Zur Symbolwirkung eines Kopftuches äußert sich das Bundesverfassungsgericht nur sehr knapp und sagt, aus dem Kopftuch alleine folge keine Aussage gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Es klärt allerdings nicht, ob bei einigen Schülern und Eltern vielleicht doch dieser Eindruck erzeugt wird.
Insgesamt missachtet das Bundesverfassungsgericht die Gestaltungsspielräume des Landesgesetzgebers; denn im Jahre 2003 sagte der Zweite Senat, es reiche eine abstrakte Regelung aus. Im Jahr 2015 wird eine konkrete Regelung gefordert. Dieser Widerspruch überzeugt nicht, muss aber vom Gesetzgeber respektiert werden. …
Ich komme noch einmal auf mein Eingangsstatement zurück. Würden wir das wirklich formulieren, hätten wir ein Problem damit. Es könnte eine Diskriminierung geben, wenn man die Störung des Schulfriedens ausformuliert. Deswegen möchte ich auch mit Blick auf andere Bundesländer anregen, eher abzuwarten. Vielleicht gibt es in anderen Ballungsräumen stärkere Probleme. Ich rege an, eher keine Rechtsverordnung zu erlassen. Vor allen Dingen das Bundesverfassungsgericht knüpft an eine sogenannte Bereichslösung für Schulbezirke an. Das ist auch schwierig; denn es werden eher Probleme an einzelnen Schulen sein und nicht unbedingt in ganzen Schulbezirken.
Ich wurde von den Piraten explizit zu der Symbolwirkung des Kopftuches gefragt. Ich bin in dem Moment Juristin und habe das dem ersten Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2003 entnommen, in dem noch mehr Stellung genommen wurde als im aktuellen Urteil. Dort wurde gesagt, die Symbolwirkung eines Kopftuchs muss man – das kennen Juristen – aus dem objektiven Empfängerhorizont beurteilen. Es fließt nicht nur ein, ob es eine Aussage ist, sondern auch, ob man sich vorstellen kann, dass Leute so denken. Diese Formulierung aus dem ersten Urteil habe ich übernommen.
Klicke, um auf MMA16-907.pdf zuzugreifen
Juni 22, 2015 um 6:40 am
Drucksache 16/8999
17.06.2015
Ausgegeben: 19.06.2015
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Absatz 8 wird wie folgt gefasst:
„(8) Die Schule ermöglicht und respektiert im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterschiedliche Auffassungen. Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 nehmen ihre Aufgaben unparteilich wahr. Sie dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnlichen Bekundungen abgeben, die die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden gefährden oder stören. Insbesondere ist ein Verhalten unzulässig, welches bei Schülerinnen und Schülern oder den Eltern den Eindruck hervorruft, dass eine Schulleiterin oder ein Schulleiter, eine Lehrerin oder ein Lehrer oder eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter gemäß § 58 gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung nach Artikel 3 des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt. Die Besonderheiten des Religionsunterrichts und der Bekenntnis- und Weltanschauungsschulen bleiben unberührt.“
[…]
Die letztmalige Befassung mit dem Gesetzentwurf erfolgte im federführenden Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 17. Juni 2015.
[…]
Zu der Frage, wann eine hinreichend konkrete Gefahr die staatliche Neutralität oder den Schulfrieden beeinträchtigt, hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dies wäre etwa in einer Situation denkbar, in der – insbesondere von älteren Schülern oder Eltern – über die Frage des richtigen religiösen Verhaltens sehr kontroverse Positionen mit Nachdruck vertreten und in einer Weise in die Schule hineingetragen würden, welche die schulischen Abläufe und die Erfüllung des staatlichen Erziehungsauftrags ernsthaft beeinträchtigte, sofern die Sichtbarkeit religiöser Überzeugungen und Bekleidungspraktiken diesen Konflikt erzeugte oder schürte. Bei Vorliegen einer solchermaßen begründeten hinreichend konkreten Gefahr sei es den grundrechtsberechtigten Pädagoginnen und Pädagogen mit Rücksicht auf alle in Rede und gegebenenfalls in Widerstreit stehenden Verfassungsgüter zumutbar, von der Befolgung eines nachvollziehbar als verpflichtend empfundenen religiösen Bedeckungsgebots Abstand zu nehmen, um eine geordnete, insbesondere die Grundrechte der Schüler und Eltern sowie das staatliche Neutralitätsgebot wahrende Erfüllung des staatlichen Erziehungsauftrags sicherzustellen. …
Klicke, um auf MMD16-8999.pdf zuzugreifen
Juni 27, 2015 um 11:42 am
Plenarprotokoll … für Mai schon da, von dieser Woche noch nicht
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Alle Termine: Plenarsitzungen – Tabelle filtern – nach Ausschuss:
Plenum
20.05.2015,
Plenarprotokoll zur 85. Plenarsitzung
Video zur 85. Plenarsitzung
21.05.2015,
Plenarprotokoll zur 86. Plenarsitzung
Video zur 86. Plenarsitzung
24.06.2015,
Video zur 87. Plenarsitzung
25.06.2015,
Video zur 88. Plenarsitzung
26.06.2015,
Video zur 89. Plenarsitzung
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/Aktuelle_Termine.jsp?m=81&typ=aktuell&ausschuss=plenar
Juni 27, 2015 um 1:02 pm
Kopftuchurteil: Neues Konfliktpotenzial in Schulen befürchtet
»Nicht besonders glücklich« über den verkündeten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum bisher in einigen Landesverfassungen und Landesgesetzen verankerten Kopftuchverbot für Lehrkräfte ist der Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Heinz-Peter Meidinger.
Nach seiner Ansicht haben die bisherigen rechtlichen Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern, die das Tragen stark ‘appellativer religiöser Zeichen’ wie des Kopftuches verboten, kaum zu konkreten Konflikten in der Schulpraxis geführt. Das neue Gerichtsurteil dagegen vernachlässige, wie auch im Minderheitsvotum überzeugend dargelegt, die Bedeutung des staatlichen Erziehungsauftrages, der unter Wahrung der Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität zu erfüllen sei.
»Ich befürchte, dass durch dieses Urteil neue Konflikte in unsere Schulen hineingetragen werden, weil es den Schutz des elterlichen Erziehungsrechts aufweicht und die negative Glaubensfreiheit der Schüler einschränkt. Wir werden deshalb wohl in Zukunft mehr Rechtsstreitigkeiten als bisher haben«, so der Verbandsvorsitzende.
Meidinger verteidigte das selbstverständliche Recht auch von Lehrkräften auf Religionsfreiheit. Das spezifische Abhängigkeitsverhältnis zwischen Schülern und Lehrkräften gebiete aber eben auch eine Zurückhaltung bei der Demonstration der eigenen religiösen Überzeugungen im Unterricht.
aus: profil (dphv, Deutscher Philologenverband)
http://www.profil-dphv.de/aktuelles/news/chancen_digitaler_medien_nutzen/
Juli 2, 2015 um 1:57 am
Einerseits … ist es eine Blamage und nicht hinnehmbar: Juden oder Muslimen aus völliger Sorglosigkeit rituell verbotenes Fleisch anzubieten, etwa wie hier ausgerechnet als parlamentarischer Gastgeber und zu einem Iftar (islamisches Fastenbrechen) – das passiert nur dreisten Ignoranten. Deutlich wird doch wohl: die elitäre herrschende NRW-Kaste lobt den totalitären Islam wo sie nur kann, winkt beispielsweise das selbst laut DİTİB ab der Pubertät absolut verpflichtende Kopftuch (Hidschab) ins Lehrer- und Klassenzimmer, doch interessiert sich letzten Endes für nichts als sich selbst.
Andererseits … ist Demokratie auch nicht ganz halal.
Ausstieg aus dem One Law For All, unterwegs zur immer schärfer konturierten (Heiratsverbote, Rechteverlust bei Apostasie) Sondersorte Mensch … erst den Landespolitikern ein Dauer-Schweigen zur kalifatsbewegten Abschottung etwa durch Meidung der Nichtmuslime und ihrer Verhaltensweisen, per Halal-Kleidung (Hidschab usw.) oder Halal-Nahrung andressieren. Etwas später kommen Halal-Sonderrecht, Halal-Dhimma, Halal-Kalifat.
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Zitat:
NRW-Landtagspräsidentin Carina Gödecke (56, SPD) hat ausgerechnet beim festlichen Ramadan-Fastenbrechen zahlreiche Muslime brüskiert. Den rund 250 Gästen wurde Fleisch serviert, das nicht den islamischen „Halal“-Vorschriften entsprach. Viele Muslime ließen Lammgulasch und Hühnerspieße unberührt auf dem Teller liegen. „Das wäre nicht passiert, wenn man das Fleisch bei einem muslimischen Metzger bestellt hätte“, sagt die Kölner Landtagsabgeordnete Serap Güler (34, CDU).
Das gemeinsame Mahl soll den Zusammenhalt und den Respekt zwischen den Religionen fördern. „Halal“ ist ein arabisches Wort und bedeutet „zulässig“. Strenge Muslime essen nur Fleisch von Tieren, die geschächtet wurden. Der „Fauxpas“ erweckte den Eindruck, dass den Veranstaltern die nötige Sensibilität fehle, kritisiert Güler. […]
Bekir Alboga (52), Vorstandssekretär des Islamverbandes Ditib, hatte die Blamage aufgedeckt. „Ein Gast hat mich gefragt, ob wir das Fleisch unbedenklich essen können“, erzählt uns Alboga. „Ich war davon ausgegangen, dass die Gastgeberin weiß, wie die Vorschriften für Muslime sind.“ Trotzdem habe er vorsichtshalber nachgefragt. „Tatsächlich war das Fleisch nicht halal!“ Alboga will jetzt einen Brief an die Landtagsverwaltung schreiben, damit sich die Panne nicht wiederholt.
Ein Sprecher von Landtagspräsidentin Gödecke sagte, die Kritik werde aufgenommen, künftig werde anders verfahren. Beim Fastenbrechen vor einem Jahr habe es ebenfalls kein Halal-Fleisch gegeben. Damals habe sich niemand beschwert [] …
aus: Gerhard Voogt (Peinliche Halal-Panne im NRW-Landtag), in: EXPRESS 29.06.2015
http://www.express.de/politik-wirtschaft/muslime-empoert-peinliche-halal-panne-im-nrw-landtag,2184,31064494.html
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[…] Doch die Panne sorgte stattdessen für Irritation unter den Gästen. Der Fehler sei während des Essens aufgefallen, sagte Bekir Alboğa,Generalsekretär des Islamverbandes Ditib, der bei der Veranstaltung dabei war. „Als es sich herumgesprochen hatte, dass es kein Ḥalāl-Fleisch ist, haben viele aufgehört zu essen.“ Sein Tischnachbar habe sich zuerst bei ihm nach dem Fleisch erkundigt. Über mehrere Ecken sei dann herausgekommen, dass es nicht den Speisevorschriften des Islams entsprach. Serviert wurden unter anderem Hühnerspieße und gebratenes Lammfleisch mit Gemüse.
„Ḥalāl“ ist ein arabischer Begriff und bedeutet „zulässig“. […]
Alboğa betonte, er sei sicher, dass der Fehler keine böse Absicht gewesen sei. „Das ist natürlich sehr ärgerlich, aber es kann passieren.“ Gestört habe ihn auch, dass Musik gespielt wurde, die seiner Meinung nach zu laut war [ stimmt schon, Haram-Musik oder überhaupt Musik ging bei den Taliban auch nicht, Sarkasmus aus ]. „Wir haben vorher 18 Stunden gefastet. Das war anstrengend. Schön wäre, wenn die Musik zur Atmosphäre passen würde.“ Alboğa kündigte an, seine Verbesserungsvorschläge dem Landtag schriftlich zukommen zu lassen. Er wünsche sich, dass die Gemeinschaft der Muslime stärker in die Organisation einbezogen werde [ darum geht es: die Machtergreifung der Muftis und Imame ].
Dalınç Dereköy hat erst nach dem Essen von dem Irrtum erfahren. Der Vorstandsvorsitzende des Kreises Düsseldorfer Muslime fordert mehr kulturelle Sensiblität. „Es grenzt an Ironie, dass die Speisevorschriften im Islam, die in der Politik auf Landes- und Bundesebene diskutiert werden, bei dieser Veranstaltung nicht berücksichtigt werden.“ Die Situation sei unangenehm und peinlich gewesen. Er fühle sich jedoch nicht beleidigt, sondern sei dennoch dankbar, dass der NRW-Landtag zu dieser Veranstaltung einlädt.
Die Panne betraf im Übrigen nicht nur die anwesenden Muslime. Auch zwei Vertreter jüdischer Gemeinden hätten vom Buffet gegessen [ hm, die irdische Front für die himmlischen Schariagesetze verwendet zwei Juden ], sagte Dereköy. „Juden dürfen nur koscheres oder Halāl-Fleisch essen.“
Panne passierte schon zum zweiten Mal
Mitgegessen hat auch der Grünen-Landtagsabgeordnete Ali Baş. „Wir haben uns nichts dabei gedacht, weil es auf dieser Veranstaltung im Vorjahr Ḥalāl-Fleisch gegeben hatte [ erste Faktenferne: gerade nicht, auch 2013 war das Fleisch nicht halal (ḥalāl), wie der NRW-Landtag selbst zugibt ]. Es ist ärgerlich, aber kein Weltuntergang, wenn wir es unwissentlich zu uns genommen haben“, sagte der Politiker [ aha, wer wissentlich gegen die Schariabefehle verstößt, begeht schlimmste Gräueltat ].
Seit drei Jahren findet die Veranstaltung in dieser Form statt. Schon 2013 sei das Fleisch nicht „Ḥalāl“ gewesen, sagte die Landtagssprecherin, „doch da wurde es nicht problematisiert.“
2014 hätte man allerdings darauf geachtet. [ dieses zu 2014 Gesagte ist die zweite Faktenferne: offensichtlich wurde gerade nicht „darauf geachtet“, sonst wäre das Fleisch 2014 ja nicht gräuslich haram (ḥarām) gewesen – aber in NRW sind Fakten inzwischen egal, solange nur der Islam prima ist. Merke auf, Dhimmiweib und Landtagspräsidentin Carina: bei haram weinerlich gucken, schuldbewusst-zerknirscht einknicken und Bekir-dem-Führer Besserung geloben, bei halal fein lächeln, ohne öffentlich zu lachen, das nämlich wäre nicht halal ] […]
aus: Tim Schulze (NRW-Landtag leistet sich „Halal“-Panne beim Fastenbrechen), in: Der Westen / WAZ 30.06.2015
http://www.derwesten.de/politik/nrw-landtag-leistet-sich-halal-panne-beim-fastenbrechen-id10834154.html
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Demokratische Elemente und Gewaltenteilung im islamischen Staatsorganisationsrecht
Band 176 von Beiträge zur Politischen Wissenschaft
Dalınç Dereköy
Duncker & Humblot, 2013
h__ps://books.google.de/books?id=Kdx9nQEACAAJ&dq=inauthor:%22Dal%C4%B1n%C3%A7+Derek%C3%B6y%22&hl=de&source=gbs_navlinks_s
„Teile der Scharia oder der Anspruch eine umfassende Staatstheorie zu sein, können in Widerspruch zum Grundgesetz stehen.“ Dereköy [ Anm.: Und ansonsten seien Scharianormen ins GG problemlos implementierbar? Oder hat das GG dem himmlischen Recht zu weichen? Schariabasierte erste Gesetze streben nach weiterer sowie immer noch mehr gesetzgewordener Scharia. Als die dem menschlichen Verstehen enthobene Schöpfungsordnung ist die Scharia ebenso wenig aufteilbar wie Schöpfung, Umma, Koran oder Allah. Nein zur Integration des Fiqh, des angewandten islamischen Rechts ]
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KDDM
Kreis der Düsseldorfer Muslime
Wissen Sie, wer gewonnen hat?”, fragte ein älterer Nicht-muslimischer Besucher. “Der Gewinner war das Miteinander,” war sein Fazit. […] So kamen 800 € zusammen, womit die wohltätigen Zwecke von Islamic Relief unterstützt werden. [ Islamic Relief, wohl IRW und nicht IISO ]
h__p://kddm-online.de/wordpress/presse/kddm-berichte/
KDDM
Kreis der Düsseldorfer Muslime
Mitglieder
h__p://kddm-online.de/wordpress/kddm/mitglieder/
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1984
Islamic Relief Worldwide
IRW, Islamic Relief
Islamic Relief Deutschland (IRD) ist eine deutsche Nichtregierungsorganisation und wurde 1996 in Köln gegründet. Islamic Relief Deutschland ist Partner von Islamic Relief Worldwide
https://de.wikipedia.org/wiki/Islamic_Relief
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1978
International Islamic Relief Organization
IIRO, IIROSA
Mitglied der Islamischen Weltliga
President Abdallah at-Turki
Die International Islamic Relief Organization, oder International Islamic Relief Organization of Saudi Arabia, IIRO und IIROSA (arabisch هيئة الإغاثة الإسلامية العالمية), ist eine in Saudi-Arabien beheimatete Wohltätigkeitsorganisation. Sie ist die Hilfsorganisation der Islamischen Weltliga.
Die Vereinten Nationen, die USA, die Philippinen, Indonesien und Kroatien verdächtigen die IIRO, mehr Politik als humanitäre Hilfe zu betreiben und sogar den islamistischen Terrorismus zu unterstützen.
Die IIRO wurde 29. Januar 1979 durch ein königliches saudisches Dekret gegründet.
https://en.wikipedia.org/wiki/International_Islamic_Relief_Organization
Präsident al-Turki
(Abdallah Ben Abdel Mohsen at-Turki)
https://en.wikipedia.org/wiki/Abdallah_Ben_Abdel_Mohsen_At-Turki
Islamische Weltliga (رابطة العالم الإسلامي, Rābiṭat al-ʿālam al-islāmī)
https://en.wikipedia.org/wiki/Muslim_World_League
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Der KDDM erklärt mit Nachdruck seine Verbundenheit zur Geltung des Grundgesetzes und der freiheitlich demokratischen Grundordnung. […]
CDU Beitritt des KDDM Vorstandsvorsitzenden:
Der Beitritt des KDDM Vorstandsvorsitzenden in die Düsseldorfer CDU löste eine Kontroverse innerhalb der CDU aus, die auch von den überregionalen Medien aufgegriffen wurde. Vor der Aufnahme in die CDU wurde Dr. Dalınç Dereköy von dem Kreisvorstand CDU Düsseldorf zu einem Klärungsgespräch, bei dem auch Thomas Jarzombek MdB, Peter Preuß MdL NRW, Sylvia Pantel MdB anwesend waren, eingeladen. Dabei wurde u.a. über die angebliche Weigerung des KDDM an dem Extremismus Präventionsprogramm „Wegweiser“ zu partizipieren, die Mitgliedschaft des Düsseldorfer IGMG Vereins im KDDM und andere Extremismus Vorwürfe gesprochen. Nachdem die Vorwürfe entkräftet wurden – u.a. anderem durch ein Referenzschreiben des Kultusministers von Hessen Herrn Prof. Alexander Lorz sowie durch eine Stellungnahme des Innenministeriums NRW gegenüber den Medien bzgl. des KDDM – und Herr Dereköy in die CDU aufgenommen wurde, folgte ein medialer Schlagabtausch zwischen CDU NRW internen Fraktionen über den Umgang mit muslimischen CDU Partei-Mitgliedern und Beitrittskandidaten. Das langjährige CDU Mitglied Bülent Arslan implizierte, dass Sylvia Pantel MdB nicht die nötigen Kapazitäten besäße in diesen Angelegenheiten sachgerecht urteilen zu können. Die Medien unterstellten in diesem Kontext Sylvia Pantel MdB, dass sie undifferenziert vor „Muslimen in der CDU“ warne.Auch das Vorstandsmitglied des Wegweiser e.V. Herr Dirk Sauerborn äußerte in einem Interview, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen KDDM und Wegweiser existiert und einige Mitglieder des KDDM auch dem Wegweiser e. V. beigetreten sind.
http://vereins.wikia.com/wiki/Kreis_der_D%C3%BCsseldorfer_Muslime
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An der CDU-Basis regt sich Unmut gegen den Eintritt türkischer Nationalisten und vermeintlicher Salafistenverteidiger in die Partei. An der Parteispitze teilt man diese Sorgen nicht – noch nicht.
Die NRW-CDU will manches neue Mitglied nicht
[…] Deshalb müsse „die CDU endlich klarstellen, dass es für rechtsradikale Gesinnung in unserer Partei keinen Platz gibt“, so fordert die CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel aus Düsseldorf. Es sei „unseriös, wertkonservative oder patriotische Überzeugungen in der CDU mit radikal-nationalistischen Positionen türkischer Extremisten gleichzusetzen“. Das geschehe in der CDU aber leider manchmal. Folglich begrüßt Pantel den Antrag auf einen Unvereinbarkeitsbeschluss.
Aber auch Serap Güler, die integrationspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, unterstützt diesen Kurs. Auf Anfrage erklärte sie, eine Mitgliedschaft in der CDU halte sie mit dem offenen Bekenntnis zur Ülkücü-Bewegung oder der Mitgliedschaft bei den Idealisten nicht für vereinbar. Eine Mehrheit für den Unvereinbarkeitsbeschluss scheint also denkbar.
Nicht um Radikalnationalismus, sondern um das Verhältnis zu vermeintlichen islamischen Extremisten geht es bei einem weiteren Streit, der zurzeit in der Düsseldorfer CDU ausgetragen wird. Dieser Disput demonstriert, wie schwer es den Christdemokraten oft noch fällt, sich auf Grenzen ihrer Offenheit speziell für Muslime zu verständigen. In der Landeshauptstadt hat Dalınç Dereköy, der Vorsitzende des „Kreises der Düsseldorfer Muslime“ (KDDM), 2012 seine Aufnahme in die CDU beantragt. Doch die örtliche Union lässt den Interessenten seit bald anderthalb Jahren zappeln.
Für den 25. März wurde der türkeistämmige Rechtsanwalt nun zum Gespräch in den Vorstand geladen. Die Parteioberen möchten sich persönlich ein Bild von ihm machen. Das ist höchst ungewöhnlich, hat allerdings einen Grund: Dereköy ist kein unbeschriebenes Blatt. So signalisierte der von ihm geführte KDDM, er werde nicht an dem Aussteiger- und Präventionsprogramm für Salafisten mitwirken, das die Landesregierung aufgelegt hat – trotz aller Bitten des Innenministeriums um Hilfe. In der Düsseldorfer CDU stieß diese Weigerung auf wenig Sympathie.
Bedenkliche Netzwerke und Verbindungen
Noch irritierender finden örtliche CDU-Politiker, dass zum KDDM nicht nur sanfte Sufigemeinden und milde Mazedonier- oder Bosniermoscheen gehören, sondern auch die vom Verfassungsschutz beobachtete Gruppe Millî Görüş [IGMG] und mindestens eine Moscheegemeinde, die DVDs und CDs des salafistischen Predigers Pierre Vogel empfiehlt. Nicht so gut gefällt ihnen auch, dass Dereköy selbst der DİTİB angehört, also einem vom türkischen Staat beeinflussten Muslimverband.
Und am alarmierendsten ist für diese Christdemokraten, dass Dereköy als Rechtsanwalt für die salafistische Gruppierung „Einladung zum Paradies“ (EzP) tätig war. So behauptete er laut einer Pressemitteilung des Vereins, der EzP-Salafismus sei „eine orthodoxe und konservative Auffassung“ des Islam. „Niemals aber“ habe der Verein oder hätten seine Repräsentanten „zu Radikalismus aufgerufen“. Allerdings: Gegenüber dieser Zeitung erklärte Dereköy, die Pressemitteilung sei von ihm „weder erstellt noch autorisiert worden“. […]
aus: Till-R. Stoldt
in: DIE WELT 15.04.2014
http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article125804891/Die-NRW-CDU-will-manches-neue-Mitglied-nicht.html
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Wie sieht in Ihrem Islam-Verständnis die Rolle der Frau aus?
Dereköy: Sie ist vor Gott gleichwertig [ auf Erden also nicht ].
http://www.rp-online.de/nrw/panorama/dalinc-derekoey-wenn-frauen-das-kopftuch-aufgezwungen-wird-sollten-wir-einsch-aid-1.4809490
November 13, 2015 um 3:19 am
Kaum zu fassen. Statt endlich persönlich etwas gegen Korruption und Scharia zu tun, fordert der Bundesinnenminister von uns die Absenkung des Bildungsniveaus. Ob de Maizière den Schwellenland-Bildungsstandard zum eigenen Machterhalt will und die als Begründung genannten Flüchtlinge ihm gerade recht kommen?
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, werte Untertanen, es geht um etwas Höheres! So werdet nun zeitnah allesamt ein deutliches Maß doofer. Und dann noch ein bisschen doofer bitte. Fein gemacht, danke. Ging doch, war doch gar nicht so schwer. Eins plus eins ist manchmal zwei, muss aber nicht so sein, es gibt vielerlei Zugang zu Lösungen.
Thomas de Maizière scheint Deutschland möglichst rasch und auf Dauer ins geistige und soziale Mittelalter katapultieren zu wollen.
Vielleicht sind die Syrer für de Maizière ein willkommenes Alibi, dumme Bürger lassen sich durch die Obrigkeit einfacher manipulieren.
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„Mit dem Vorschlag einer vorübergehenden Absenkung des Bildungsniveaus zur rascheren Integration von Flüchtlingen erweist de Maizière den Stammschülern, den Zuwanderern und dem Arbeitsmarkt einen Bärendienst.“
(Josef Kraus, Präsident des Deutschen Lehrerverbands)
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Wegen Flüchtlingskindern: de Maizière kündigt Senkung von Bildungsstandards an
News4Teachers, 06.11.2015
BERLIN. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat Lehrer und Eltern in Deutschland darauf eingestimmt, dass angesichts der weiter steigenden Zahl an Flüchtlingen und Asylbewerbern die Bildungsstandards gesenkt werden müssten – für begrenzte Zeit jedenfalls. Es bestehe die Notwendigkeit für mehr Improvisation. Deutschland könne etwa an Schulen oder bei der beruflichen Ausbildung derzeit kaum an seinen Standards festhalten, sagte de Maizière in Berlin. Das bedeute nicht eine „dauerhafte Absenkung von Standards“, sondern sei ein „improvisierter, mit gesundem Menschenverstand“ gewählter Zugang zu Lösungen.
[Zugang zu Lösungen, endlich staatlicherseits erleichtert, findet ja vielleicht auch der vor Sehnsucht nach dem Tresor-Inhalt schier vergehende Bankräuber prima … geht`s noch, Herr de Maizière? Einwanderer haben das Recht darauf, in langfristig verlässlichen Standards anzukommen.]
[Von ANDREJ PRIBOSCHEK, zu lesen bei: News4teachers]
http://www.news4teachers.de/2015/11/wegen-fluechtlingskindern-de-maiziere-kuendigt-senkung-von-bildungsstandards-an/
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Bildungsstandards wegen Flüchtlingskindern senken? Kraus nennt Vorstoß von de Maizière „einen Bärendienst“ für alle Schüler
06.11.2015
BERLIN. Mit „Verwunderung“ hat Josef Kraus, Präsident des Deutschen Lehrerverbands, auf den Vorstoß von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) reagiert, an den Schulen müsse in naher Zukunft improvisiert werden – die Bildungsstandards seien angesichts der großen Zahl von Flüchtlingskindern zumindest kurzfristig nicht zu halten.
Kraus erklärte dazu: „Bildung in Deutschland ist in manchen Bereichen ohnehin nicht optimal aufgestellt. Eine als vorübergehend gedachte Absenkung des Bildungsniveaus kann gar nicht funktionieren, weil sich eine solche Absenkung erfahrungsgemäß perpetuiert.“
Wörtlich ergänzte Kraus: „Natürlich müssen unsere Bildungseinrichtungen angesichts der aktuellen Lage improvisieren. Das tun sie auch in hohem Maße und mit vorbildlichem Engagement. Eine volle Integration von Flüchtlingskindern in Regelklassen setzt aber erweiterte Strukturen und zusätzliche Ressourcen voraus. Vor allem müssen dringend für mindestens ein Schuljahr zusätzliche Sprachlernklassen eingerichtet werden. Für die geschätzt 300.000 schulpflichtigen Flüchtlinge werden etwa 20.000 Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) benötigt, sie könnten nach einer kurzen Phase der Weiterbildung über die zahlreichen arbeitslosen Deutschlehrer gewonnen werden. Vorbild könnten bei hinreichender Personalausstattung die 500 an bayerischen Berufsschulen eingerichteten Vorbereitungsklassen sein, die dann auch in ein Berufsvorbereitungsjahr einmünden.“
Und weiter: „Mit dem Vorschlag einer vorübergehenden Absenkung des Bildungsniveaus zur rascheren Integration von Flüchtlingen erweist de Maizière den Stammschülern, den Zuwanderern und dem Arbeitsmarkt einen Bärendienst.“
http://www.news4teachers.de/2015/11/bildungsstandards-wegen-fluechtlingskindern-senken-kraus-nennt-vorstoss-von-de-maiziere-einen-baerendienst-fuer-alle-schueler/
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November 13, 2015 um 7:21 am
„Respektlos gegenüber dem Christentum“: Wuppertaler Hauptschule verbietet Schülerin Kopftuch
The Huffington Post | von: Jan David Sutthoff
10.11.2015 15
http://www.huffingtonpost.de/2015/11/10/respektlos-gegenuber-dem-christentum-wuppertaler-hauptschule-verbietet-schulerin-kopftuch_n_8521228.html
Streit in WuppertalBekenntnisschulen dürfen Kopftuch nicht verbieten
WUPPERTAL Der Streit über ein Kopftuch-Verbot an einer katholischen Hauptschule in Wuppertal ist ausgeräumt. Das teilte die als Schulaufsicht zustän
[…] Die Leiterin der katholischen Sankt Laurentius Hauptschule in Wuppertal, Hildegard Spölmink, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die 15-jährige Schülerin sei keineswegs vom Schulbesuch suspendiert worden, sondern nehme am Unterricht teil.
http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/vermischtes/aktuelles_berichte/Streit-in-Wuppertal-Bekenntnisschulen-duerfen-Kopftuch-nicht-verbieten;art29854,2868102
Schule verbietet Kopftuch
10.11.2015
[Die 15-jährige Rojda Keser vor der Laurentius-Schule in Wuppertal. Die katholische Hauptschule hat drei Jugendliche am Montag der Schule verwiesen.]
Von Dominique Schroller
Die St. Laurentius Hauptschule in Wuppertal hat eine junge Muslima vom Unterricht suspendiert.
Wuppertal. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz ist das Kopftuchverbot für Lehrer. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Dennoch verbietet eine Wuppertaler Hauptschule einer jungen Muslima ihre Kopfbedeckung. In einem Schreiben fordert die Schulleiterin die Eltern des Mädchens auf, die 15-Jährige an einer anderen Schule anzumelden.
„Aus Respekt vor unserem Glauben gilt für unsere Schüler auf unserem Gelände ein Kopftuchverbot“, heißt es in dem Brief. Die Familie ist entsetzt. „Es ist unfassbar. Wir leben seit 24 Jahren hier, sind gut integriert und haben so etwas noch nie erlebt“, betont der Bruder Mustafa Keser. Er hat seine Schwester Rojda am Montag zur Schule begleitet. „Doch die Lehrerin hat ihr nicht erlaubt, am Unterricht teilzunehmen.“
„Die Schulleiterin hat mich angeschrien, mein Verhalten sei respektlos dem Christentum gegenüber.“
Roja Keser
Rojda Keser versteht seit drei Tagen ihre Welt nicht mehr. Seit die 15-Jährige sich dazu entschieden hat, ein Kopftuch zu tragen, ist alles anders. „Die Schulleiterin hat mich angeschrien, mein Verhalten sei respektlos dem Christentum gegenüber.“ Die Schülerin versteht den Vorwurf nicht. „Die Nonnen gehen doch auch mit einem Schleier in die Kirche.“ […]
http://www.wz-newsline.de/lokales/wuppertal/schule-verbietet-kopftuch-1.2056346
Verwirrung um Kopftuchverbot an Wuppertaler Schule
WDR
Zentralrat der Muslime: „Konnten das nicht glauben“
Auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland zeigte sich überrascht: „Wir konnten und wollten das eigentlich nicht glauben, dass allein ein Kopftuch zu so etwas geführt hat“, sagte der Landesvorsitzende Samir Bouaissa, der selbst in Wuppertal lebt. Der Zentralrat begrüße es deshalb sehr, dass die Schule „diesen offenkundig falschen Weg“ verlassen und die Entscheidung zurückgenommen habe. Insbesondere die Haltung der katholischen Kirche habe diesen Sinneswandel herbeigeführt. Die Schule selbst äußerte sich bislang nicht.
Schulministerium: Kopftücher auch an Bekenntnisschulen
Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Schulministeriums in Düsseldorf stellte klar: „Schülerinnen dürfen Kopftuch tragen – auch in Bekenntnisschulen.“ Dies leite sich vom Recht auf freie Religionsausübung ab. Anders sei es bei einem gesichtsverhüllenden Schleier, der nicht zulässig sei, weil er die offene Kommunikation im Unterricht verhindere.
http://www1.wdr.de/themen/aktuell/kopftuchverbot-auch-nicht-an-bekenntnisschulen-100.html
Auch christliche Schulen müssen Kopftuch erlauben
DIE WELT
http://www.welt.de/regionales/nrw/article148665278/Auch-christliche-Schulen-muessen-Kopftuch-erlauben.html
März 11, 2016 um 9:21 am
Bettina Jarasch ist Mitglied im Bundesvorstand und Vorsitzende des Landesverbandes Berlin von Bündnis 90/Die Grünen. Ihre Schwerpunkte im grünen Bundesvorstand sind Familienpolitik und Religionspolitik. Sie leitet federführend die grüne Kommission „Religionsgemeinschaften, Weltanschauungen und Staat“, die der Bundesvorstand im Dezember 2013 eingesetzt hat.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bettina_Jarasch
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Religionspolitischer Kongress
17.01.2015 in Düsseldorf im Landtag
Der religionspolitische Kongress – Dokumentation
Der religionspolitische Kongress von BÜNDNIS 90/Die Grünen stand unter dem Titel „Im Namen der Freiheit: Religion, Staat und Gesellschaft im Konflikt?“. Die Kooperationsveranstaltung des Bundesverbandes und des Landesverbandes NRW von Bündnis 90/Die Grünen sowie der grünen Landtagsfraktion NRW fand am 17. Januar 2015 im Landtag NRW in Düsseldorf statt.
Die sechs Panels
Panel 1 Religionsfreiheit. Wessen Religionsfreiheit? Widersprüche zwischen negativer und positiver Religionsfreiheit
Leitung: Volker Beck
Panel 2 Reformprojekt Kirchliches Arbeitsrecht
Panel 3 Religion und Weltanschauung auf dem Stundenplan: Herausforderungen für Politik, Schule & Eltern
Leitung: Sigrid Beer
>>> Mouhanad Korchide
Panel 4 Weltanschauliche Pluralität – Zwischen gesellschaftlicher Realität und rechtlicher Gleichstellung
>>> Aiman A. Mazyek
>>> Frieder Otto Wolf
Panel 5 Alltag, Kultur und Tradition: Religion und Weltanschauung im öffentlichen Raum
Leitung: Berivan Aymaz, Sprecherin des Arbeitskreises Säkulare Grüne NRW, & Sven Giegold, Finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA im Europaparlament
>>> Dr. Silvia Henke, Luzern, Professorin für Kulturtheorie an der Hochschule Luzern – Design & Kunst und Mitherausgeberin des Readers „Kunst und Religion im Zeitalter des Postsäkularen“
Panel 6 Reformprojekt Finanzen
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Podiumsdiskussion „Verteidigung der Freiheit – Was schützt vor religiösem Fundamentalismus?“
Sylvia Löhrmann
Aiman A. Mazyek
Frieder Otto Wolf
Rafael Nikodemus
http://bettina-jarasch.de/religionskommission/der-religionspolitische-kongress-dokumentation/
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Stand: 27.11.2015
Religionspolitischer Kongress
17. Januar 2015 in Düsseldorf
Buvo-Büro Bettina Jarasch
Programmablauf & mögliche Referent*innen
09.00 Uhr: Eintreffen
09.30 Uhr: Begrüßung durch die Gastgeber: Sigrid Beer, Sven Lehmann
Key-Note: „Säkularer, pluraler, individueller – Religionen und gesellschaftliche Realität“ (AT)
Jürgen Habermas, alternativ: Rainer Forst, Micha Brumlik
Zur politischen Einordnung und Aufgabe – Kommentar zur Key-Note, Bettina Jarasch, Leitung der grünen Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“
Panel 2 Reformprojekt Kirchliches Arbeitsrecht
Leitung: Ulrike Gote, Walter Otte
Klicke, um auf 20141127_Rel_Pol_Kongress_Programm_Referenten.pdf zuzugreifen