Warum der freiheitliche Rechtsstaat das Richterinnenkopftuch nicht integrieren kann

Keine religiöse Kleidung im öffentlichen Dienst

08. August 2016

Der Islam ist ein komplettes Rechtssystem, das eine Trennung von Religion, Staat und Recht nicht kennt und neben sich letztlich kein anderes Recht als gleichberechtigt dulden kann. Das islamische Recht, gottgegeben als die Scharia, menschlich anzuwenden als der Fiqh, verbietet nach weltlichen Gesetzen zu urteilen. Jede menschengemachte Gesetzlichkeit ist sittlich geringeren Wertes und über kurz oder lang ganz durch die von Allah gegebenen Gebote, die der Prophet Mohammed der Menschheit offenbarte, zu ersetzen. Souverän ist im Islam nicht das Volk, sondern Allah.

And judge, [O Muhammad], between them by what Allah has revealed. […]

Richte zwischen ihnen nach dem, was Allah herabgesandt hat […]

Koran 5:49

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein säkularer, freiheitlich demokratischer Rechtsstaat, der die Einflussbereiche von Staat und Religion sowie Recht und Religion trennt und sich zur politischen, weltanschaulich-religiösen Neutralität verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht stellte in mehreren Entscheidungen klar:

Das Grundgesetz legt durch Art. 4 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3, Art. 33 Abs. 3 GG sowie durch Art. 136 Abs. 1 und 4 und Art. 137 Abs. 1 WRV (Anm.: Weimarer Reichsverfassung) in Verbindung mit Art. 140 GG dem Staat als Heimstatt aller Staatsbürger ohne Ansehen der Person weltanschaulich-religiöse Neutralität auf. Es verwehrt die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagt auch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse.

Richter, Polizisten, Pädagogen, Politiker oder andere Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die darauf insistieren, ein glaubensgeleitetes Leben zu führen und das durch ihre religiöse Kleidung nach außen dokumentieren, müssen der Doktrin von Koran und Sunna folgen. Individuelle Spiritualität lässt der kollektivistische Glaube nach Koran und Sunna nicht zu. Wenn sich diese Beschäftigten aus religiösen Gründen bedecken, können sie beruflich nicht gegen die Scharia handeln. Kein gottesfürchtiger Muslim wird es riskieren, diesen heilssichernden Glaubensvorschriften nicht zu gehorchen, er würde nicht nur sein eigenes Seelenheil gefährden, sondern sich der Kritik seiner Glaubensgeschwister aussetzen, ein schlechtes Beispiel abzugeben und andere in die Irre zu leiten. Ziel eines gottergebenen Lebens ist die ewige Nähe zu Allah, der Weg ist die Überwindung alles Nichtislamischen auf Erden.

Das islamische Recht diskriminiert alle Nichtmuslime sowie alle Frauen und ist daher mit den allgemeinen Menschenrechten (10.12.1948) und dem deutschen Grundgesetz (23.05.1949) nicht vereinbar. Nach der Doktrin der Hisba (ḥisba), die sich aus Koran 3:110 („Ihr seid die beste Gemeinde, die für die Menschen entstand. Ihr gebietet das, was Rechtens ist, und ihr verbietet das Unrecht, und ihr glaubt an Allah […]“) oder Koran 3:104 („Und aus euch soll eine Gemeinde werden, die zum Guten einlädt und das gebietet, was Rechtens ist, und das Unrecht verbietet; und diese sind die Erfolgreichen“) ergibt, Erfolg meint Erfolg im Diesseits und im Jenseits, ist die islamische Lebensweise durchzusetzen.

Die islamische Verhaltens- und Kleidungsdoktrin gilt für Männer und Frauen, nur schreibt sie für beide Geschlechter unterschiedliche Regeln vor.

Wir sollten nicht vom Kopftuch reden. Es geht um den sogenannten Hidschab (ḥiǧāb). Ab der Geschlechtsreife („ab Eintritt der Pubertät“) ist der gesamte Körper einer Frau „mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen“ (Stellungnahme DITIB, bei: Bundesverfassungsgericht) blickdicht und alle Konturen verbergend mit Kleidung zu verhüllen:

Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.

(Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10.)

Ein Austritt aus dem Islam, sei es als Konversion zu einer anderen Religion oder als persönlicher Weg in den Atheismus, ist verboten und eigentlich todeswürdig. Eine Richterin, welche die islamische Bedeckung (Hidschab) trägt, kann einer Ex-Muslima oder einem Ex-Muslim nicht neutral gegenüberstehen und damit ihrer beruflichen Pflicht nicht nachkommen. Gleiches gilt für den religiös gekleideten Kollegen. Beide wie auch andere im öffentlichen Dienst Beschäftigte haben nach dem im Koran nachzulesenden Grundsatz Al-walāʾ wa l-barāʾa, wörtlich Loyalität und Lossagung zu handeln, was bedeutet: Muslimsolidarität bei Meidung der Nichtmuslime und ihrer Verhaltensweisen.

Koran 3:28 „Die Gläubigen sollen sich nicht die Ungläubigen anstatt der Gläubigen zu Freunden (auliyāʾ) nehmen. Wer das tut, hat mit Allah nichts mehr zu tun. Anders ist es, wenn ihr euch vor ihnen wirklich fürchtet. Allah warnt euch vor sich selber. Zu Allah hin ist das Ziel.“

Koran 4:89 „Sie hätten es gerne, dass ihr ungläubig wäret, so wie sie (selber) ungläubig sind, damit ihr alle gleich wäret. Nehmt euch daher von ihnen keine Freunde (auliyāʾ), bis sie auswandern auf dem Wege Allahs.“

Koran 5:51 „Ihr Gläubigen! Nehmt euch nicht die Juden und die Christen zu Freunden (auliyāʾ)! Sie sind untereinander Freunde. Wer immer von euch sich ihnen anschließt (man yatawallāhum minkum), gehört zu ihnen. Allah leitet das Volk der Frevler nicht recht“.

Zu den Hadithen, die als Beleg für die islamische Legitimität des Walāʾ-Barāʾa-Prinzips herangezogen werden, gehört ein überliefertes Prophetenwort nach al-Barāʾ ibn ʿĀzib, demzufolge die Liebe in Gott und der Hass in Gott „das festeste Band des Glaubens“ sind (awṯaq ʿurwa al-īmān; vgl. Koran 2:256 al-ʿurwa l-wuṯqā, stärkster Halt, festeste Handhabe, festes Band). „The strongest bond of Iman is the love for Allah’s sake and the hatred for Allah’s sake.“

Dresscodes existieren auch in anderen Berufen. Kleidung hat eben nicht nur die Funktion, uns vor Kälte und Nässe zu schützen, sie ist auch Symbol für berufliche Rolle und Status, gibt Einblick in Einstellungen, Werte und Weltanschauung unseres Gegenübers. Die Uniform eines Polizisten signalisiert Rechtsstaatlichkeit und Schutz. Bei jeder Form der islamischen Bedeckung assoziieren Kritiker, darunter Aufklärungshumanisten, AEMR-orientierte Menschenrechtler, Nichtgläubige und Säkulare, ein frauen- wie männerfeindliches Menschenbild, das kleinen Mädchen und Teenagern eine unbeschwerte Kindheit und Jugend verwehrt. Ob Kopftuch, Tschador, Niqab oder Burka, die islamische Bedeckung würdigt jede Frau und alle Nichtmuslime herab, fördert und fordert kulturell vormoderne Geschlechterrollen, Genderapartheid und Segregation.

Der Hidschab ist nicht nur ein Stück Stoff. Uniform, Robe oder religiöse Tracht legt man nicht einfach an oder ab. Jeder, der schon einmal Amtstracht oder fromme Gewänder getragen hat, wird wissen, dass diese Kleidung Signale aussendet, die das Gegenüber entschlüsselt.

Unabhängig von Geschlecht und Religion bzw. Weltanschauung repräsentieren in einem Gerichtssaal Richter, Staatsanwälte, Schöffen oder Rechtsanwälte den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat. In besonders hohem Maße ist in öffentlichen Schulen bzw. Kindergärten, in Parlamenten und einem Gerichtsaal staatliche Neutralität erforderlich.

Gerade in der für den Bürger außeralltäglichen Situation einer Gerichtsverhandlung soll er sich beispielsweise auch als Atheist, Islamkritiker, Ex-Muslim oder Frau sicher sein können, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über seinen Fall urteilt. Jegliche religiöse Kleidung sowie jede textile oder andere äußere weltanschauliche Bekundung ist Beamten bzw. Angestellten während der Ausführung hoheitsrechtlicher Aufgaben daher zu untersagen. „Die stets gleiche Kleidung der Richterinnen und Richter signalisiert den Parteien eines Rechtsstreits, dass es auch in ihrem Fall nicht darauf ankommt, welche Person entscheidet, sondern nur auf das, was im Gesetz steht“, meint auch Dr. Robert Seegmüller, der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR).

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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40 Antworten to “Warum der freiheitliche Rechtsstaat das Richterinnenkopftuch nicht integrieren kann”

  1. Cees van der Duin Says:

    Muslimische Juristinnen mussten in Bayern seit acht Jahren mit der Vorgabe leben, dass sie während ihres Referendariats im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen dürfen. Damit ist nun Schluss: Das Bayerische Verwaltungsgericht (VG) Augsburg hat das praktizierte Kopftuchverbot für unzulässig erklärt (Entsch. v. 30.06.2016, Az. Au 2 K 15.457). Am Donnerstag gab es einer Rechtsreferendarin Recht, die seit 2014 im juristischen Vorbereitungsdienst ist und dabei eine Auflage erhalten hatte, wonach sie bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch tragen dürfe.

    Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte sich bei der Auflage an einer Verordnung des bayerischen Justizministeriums von 2008 orientiert, wonach Referendarinnen beispielsweise im Gerichtssaal oder bei Zeugenvernehmungen auf ihr Kopftuch verzichten müssen. Nach Ansicht der Augsburger Richter gibt es für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit jedoch keine gesetzliche Grundlage. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zugelassen. […]

    In Berlin hingegen befreite das Kammergericht im Jahr 2014 eine Rechtsreferendarin von der Dienstpflicht, im Rahmen der Ausbildung die Staatsanwaltschaft vor Gericht zu vertreten, nachdem sie eidesstattlich versichert hatte, ihr Kopftuch auch für dienstliche Belange nicht abnehmen zu wollen.

    dpa/nas/LTO-Redaktion

    (Kopf­tuch für Rechts­re­fe­ren­da­rinnen vor­erst erlaubt. Legal Tribune Online (LTO), 30.06.2016.)

    http://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/vg-augsburg-au2k15457-referendarinnen-juristischer-vorbereitungsdienst-bayern-kopftuch-referendariat/

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    Eigentlich wollte Nur Yildiz Lehrerin werden. Weil sie aber befürchten musste, mit Kopftuch nicht unterrichten zu dürfen, entschied sie sich für ein Jurastudium.

    Fünf Jahre später, das Studium und erste Staatsexamen hinter sich, tritt sie das Referendariat am Kammergericht in Berlin an. Als für etwa 180 Referendare die letzte Ausbildungsetappe damit beginnt, dass ihnen der Einstellungsbescheid in die Hand gedrückt wird, steht Nur Yildiz bereits seit Längerem mit dem Kammergericht in Kontakt.

    § 1 des Berliner Weltanschauungssymbolegesetzes verbietet es Beamten, die in der Rechtspflege tätig sind, innerhalb des Dienstes sichtbar religiöse oder weltanschauliche Symbole oder Kleidung zu tragen. Die Regelung gilt für Rechtsreferendare, wenn sie die Staatsanwaltschaft in Sitzungen vor Gericht vertreten. Von dieser Dienstpflicht, im Rahmen der Ausbildung als Ankläger aufzutreten, befreite das Kammergericht Nur Yildiz, nachdem sie eidesstattlich versichert hatte, ihr Kopftuch auch für dienstliche Belange nicht abnehmen zu wollen. […]

    Jedes Jahr beginnen in Berlin 720 Juristen das Referendariat. Darunter befinden sich nach Auskunft des Kammergerichts durchschnittlich zwei Frauen, die ein Kopftuch tragen und von der Sitzungsvertretung befreit werden. Probleme habe es deshalb noch nie gegeben, heißt es.

    „Viele muslimische Frauen studieren allerdings gar nicht erst Jura, weil sie Angst davor haben, wegen des Kopftuchs diskriminiert zu werden“, sagt Nur Yildiz. Sie habe keine Lust, sich mit dem Kammergericht zu streiten, dies sei aussichtslos. Außerdem wolle sie kein Aufsehen erregen. Ärgerlich sei es aber, nicht alle Aufgaben des Referendariats wahrnehmen zu dürfen. Zumal eine Kleiderordnung keine Neutralität garantieren könne. „Die innere Einstellung kann ein Richter ohnehin nicht ablegen, bevor er den Saal betritt“, sagt sie. […]

    (Mit Kopftuch im Referendariat. Von Marlene Grunert. LTO, 24.02.2014.)

    http://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/referendariat-kopftuch-verbot-neutralitaetsgesetz/

  2. Cees van der Duin Says:

    Der Hidschab von Rio. Olympiade 2016

    President Obama honors the fencer during a speech he delivers at a Baltimore mosque

    http://edition.cnn.com/2016/02/03/us/ibtihaj-muhammad-fencer-olympics-irpt/

    Ibtihaj Muhammad […] will become the first U.S. athlete to compete in the Olympics while wearing a hijab, the head scarf she wears in accordance with her beliefs.

    (By Alexandra Genova For Dailymail.com and Associated Press. 15.03.2016.)

    http://www.dailymail.co.uk/news/article-3492721/Ibtihaj-Muhammed-American-wear-hijab-Olympics.html

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    Erste US-Athletin mit Hidschab: Säbelfechterin Muhammad

    Rio de Janeiro (dpa) Als erste US-Sportlerin mit Hidschab ist die Säbelfechterin Ibtihaj Muhammad in Rio bei Olympia angetreten.

    (dpa)

    http://www.dorstenerzeitung.de/sport/weiteresportarten/olympia/Erste-US-Athletin-mit-Hidschab-Saebelfechterin-Muhammad;art10259,3083516

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    Der Auftritt von Ibtihaj Muhammad bei den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro war kurz, die Säbelfechterin bestritt nur zwei Kämpfe, dann war es für sie auch schon wieder vorbei. Doch das reichte, um Geschichte zu schreiben. Muhammad, 30, ist die erste Amerikanerin, die mit einem Kopftuch, dem Hidschab, bei Olympia angetreten ist. […]

    Sie trägt ein dunkelblaues Kopftuch, das farblich zum etwas helleren US-Trainingsanzug passt. Die 30-Jährige hat eine eigene Modekollektion gegründet, benannt nach ihrer Großmutter Louella. Damit wolle sie das Bild muslimischer Frauen verändern, sagt sie.

    Rund eine halbe Stunde lang spricht sie über Kindheitstage, die Toleranz ihrer Eltern, Fechtanfänge, ihren Weg, ihre Ziele und die Hoffnungen, die sie mit ihrem Olympiaauftritt verbindet. Muhammad sieht sich als eine Art Frontfrau, Vorreiterin, Vorzeige-Muslima. Als jemand, der Vorurteile bekämpfen will.

    Immer wieder, sagt sie, hätten Leute die Vorstellung, dass sie gezwungen werde, ein Kopftuch zu tragen, keine eigene Meinung habe, sondern ihr eine aufgezwungen werde. „Jeder, der mich kennt, weiß, dass ich mir nicht den Mund verbieten lasse. Ich habe kein Problem damit, meine Meinung zu sagen.“ […]

    (Die Vorzeige-Muslima. Aus Rio de Janeiro von Heiko Oldörp. DER SPIEGEL online, am heutigen 09.08.2016.)

    http://www.spiegel.de/sport/sonst/olympia-2016-ibtihaj-muhammad-die-fechterin-mit-kopftuch-a-1106709.html

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    Erste US-Athletin mit Hidschab ficht um Medaillen

    08.47 Uhr, Fechten: Als erste US-Sportlerin mit Hidschab startet Säbelfechterin Ibtihaj Muhammad in die Olympischen Spiele. Die Muslima geht am Montag in Rio de Janeiro im Einzel auf die Planche – mit prominenter Unterstützung: US-Präsident Barack Obama hat die New Yorkerin bereits mehrfach als positives Beispiel für die Vielfalt Amerikas gewürdigt. Im April kreuzte Muhammad am Times Square sogar mit First Lady Michelle Obama für ein Showduell die Klingen.

    (Focus)

    http://www.focus.de/sport/olympia-2016/olympia-2016-im-news-ticker-shooting-star-erste-olympiasiegerin-von-rio-ist-noch-juniorin_id_5799002.html

    ::

    Sabah, […] You’re going to be a fantastic doctor. […] And as we go forward, I want every Muslim American to remember you are not alone. Your fellow Americans stand with you — just as Sabah described her friends after she decided that she was going to start wearing a hijab. That’s not unusual. Because just as so often we only hear about Muslims after a terrorist attack, so often we only hear about Americans’ response to Muslims after a hate crime has happened, we don’t always hear about the extraordinary respect and love and community that so many Americans feel. […]

    In 1957, when dedicating the Islamic center in Washington, D.C., President Eisenhower said, “I should like to assure you, my Islamic friends, that under the American Constitution … and in American hearts…this place of worship, is just as welcome…as any other religion.” (Applause.)

    And perhaps the most pertinent fact, Muslim Americans enrich our lives today in every way. […]

    And by the way, when Team USA marches into the next Olympics, one of the Americans waving the red, white and blue — (applause) — will a fencing champion, wearing her hijab, Ibtihaj Muhammad, who is here today. Stand up. (Applause.) I told her to bring home the gold. (Laughter.) Not to put any pressure on you. (Laughter.)

    (Remarks by the President at Islamic Society of Baltimore. The White House, Office of the Press Secretary, 03.02.2016.)

    https://www.whitehouse.gov/the-press-office/2016/02/03/remarks-president-islamic-society-baltimore

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    ‚The hijab has no place in hospitals‘: Muslim writer says medicine should be free from religion and ‚health hazard‘ clothing should be banned

    Writer Yasmin Alibhai-Brown says veils should be banned in an NHS-wide dress code which applies to people of all religions

    Says there is no place for religious doctrine in state-run hospitals

    http://www.dailymail.co.uk/health/article-3561324/The-hijab-no-place-hospitals-Muslim-writer-says-medicine-free-religion-health-hazard-clothing-banned.html

    As a Muslim woman, I see the veil as a rejection of progressive values

    Yasmin Alibhai-Brown

    https://www.theguardian.com/commentisfree/2015/mar/20/muslim-woman-veil-hijab

  3. Jacques Auvergne Says:

    NRW will keine Richterinnen mit Kopftuch im Gerichtssaal

    Von Gregor Mayntz

    RP, 09.08.2016

    Darf in Deutschland eine Richterin mit Kopftuch Recht sprechen? […]

    Justizminister Thomas Kutschaty […] : „Das Kopftuch hinter der Richter- und Staatsanwältebank wird weiterhin in Nordrhein-Westfalen ein Tabu bleiben“, sagte der SPD-Politiker. Es vertrage sich nicht mit der strikten Neutralität, die von Richterinnen und Staatsanwältinnen erwartet werde.

    Auch der Deutsche Richterbund verwies auf das Gebot staatlicher Neutralität. Die stets gleiche, neutral gehaltene Kleidung von Richterinnen und Richtern soll allen Prozessbeteiligten schon äußerlich signalisieren, dass das Gericht objektiv, unvoreingenommen und nur nach dem Gesetz über ihren Rechtsstreit entscheidet“, erläuterte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn. […]

    http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/nrw-will-keine-richterinnen-mit-kopftuch-im-gerichtssaal-aid-1.6171790

  4. Opća deklaracija o pravima čovjeka Says:

    Protest u Sarajevu: ‚Hidžab – moje pravo, moj izbor‘.
    07.02.2016

    http://balkans.aljazeera.net/vijesti/protest-u-sarajevu-hidzab-moje-pravo-moj-izbor

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    Hijab-wearing women react to Bosnia court ban

    (By: Mersiha Gadzo. Al Jazeera, 04.02.2016.)

    Hijabs are no longer welcome in judicial institutions in Bosnia and Herzegovina to avoid suspicion of religiously motivated bias, according to a recent conclusion reached by the country’s High Judicial and Prosecutorial Council.

    Lawyers, prosecutors and others employed in judicial institutions can no longer wear the hijab to work. […]

    The ban applies to the „religious symbols“ of all religions.

    http://www.aljazeera.com/indepth/features/2016/02/hijab-wearing-women-react-bosnia-court-ban-160202133259025.html

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    Debatte über Kopftuch für bosnische Richterinnen

    (Von Adelheid Wölfl aus Sarajevo, der Standard am 08.04.2016.)

    [Bosnien] Zurzeit läuft eine Diskussion um den Hidschab, die eigentlich eine Debatte über den Säkularismus ist. Der Hohe Rat für Justiz hat angewiesen, dass Angestellte der Justiz keine religiösen Symbole tragen sollten. […] Der Justizrat bezog sich auf mehrere Gesetze für Angestellte der Justiz, die den „Ausdruck von politischen, religiösen oder ethnischen Zugehörigkeiten“ verbieten. […]

    Die größte bosniakische Partei, die SDA, ist gegen das sogenannte „Kopftuchverbot“ in der Justiz und argumentiert, dies sei eine Verletzung der Religionsfreiheit. Im Februar demonstrierten Frauen in mehreren bosnischen Städten und bezeichneten das Kopftuchtragen als „ihr Recht“, „ihre Wahl“ und „ihr Leben“. Manche meinten, das Verbot sei eine „Attacke auf die Identität von muslimischen Frauen“ und würde verhindern, dass sie in der Justiz arbeiten. Ende Februar verfasste der Rat der Muftis in Sarajevo eine Fatwa, die besagt, dass das Tragen des Hidschab eine religiöse Pflicht für Muslimas sei. Zitiert wird folgende Sure: „O Prophet! Sag deinen Frauen und Töchtern und den gläubigen Frauen, sich zu bedecken.“ Mohammed habe zudem gesagt, dass bei einer Frau nach der Pubertät nichts mehr sichtbar sein solle außer die Hände und das Gesicht. Der Rat der Muftis argumentiert ziemlich gefinkelt, dass der Hidschab im weiteren Sinne überhaupt kein „besonderes religiöses Symbol“ sei, weil es „integraler Bestandteil der Praxis muslimischer Kleidung“ sei, und deshalb würde der Hidschab auch nicht unter die Regelung über das Verbot religiöser Symbole fallen. In einer Antwort an den STANDARD verweist der Hohe Justizrat auf einen Kommentar des UN-Menschenrechtskomitees, wonach zu den religiösen Symbolen auch das Tragen von Kleidung oder einer Kopfbedeckung gehöre. […]

    http://derstandard.at/2000034391198/Kein-Kopftuch-fuer-bosnische-Richterinnen

  5. Cees Says:

    [ Bayern ]
    [ Aqilah Sandhu ]

    […] Auf den Zuschauerplätzen sitzen viele Jurastudenten der Universität Augsburg. Einige kennen Aqilah Sandhu aus den Medien, andere studieren mit ihr. Eine Kommilitonin sagt: „Ich trage immer eine Kreuzkette, auch während der Arbeit. Das Kreuz war immer sichtbar und nie hat jemand was gesagt. Das ist doch unfair.“ […]

    Alles begann mit einer Mail vom Oberlandesgericht München im Juli 2014. Wegen ihres Kopftuchs wurde es der Muslimin verboten, als Rechtsreferendarin Zeugen zu vernehmen und richterliche oder staatsanwaltschaftliche Aufgaben zu übernehmen. „In dem Moment, in dem ich die Mail las, wusste ich sofort: Das ist rechtswidrig“, sagt Sandhu vor Gericht.

    Innerhalb von zwei Stunden reagierte sie, fragte nach der Rechtsgrundlage. Die Begründung lautete: „Kleidungsstücke, Symbole oder andere Merkmale“ können das „Vertrauen in die religiös-weltanschauliche Neutralität der Dienstausübung beeinträchtigen“. Ein Gesetz, das Rechtsreferendaren das Tragen religiöser Symbole verbietet, gibt es im Freistaat aber nicht. […]

    Die Auflagen in ihrer Referendariatszeit waren rechtswidrig, verkündet das Verwaltungsgericht Augsburg. Für die Einschränkung ihrer Religions- und Ausbildungsfreiheit müsse es ein parlamentarisches Gesetz geben und keine Verordnung, heißt es in der Urteilsverkündung.

    Der Freistaat Bayern wird in Berufung gehen. […]

    (Kopftuch-Verbot: 25-jährige Juristin besiegt den Freistaat. Von Dunja Ramadan, Augsburg. Süddeutsche, 30.06.2016.)

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/kopftuch-verbot-jura-studentin-besiegt-den-freistaat-1.3056761

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    Ist das dem Bürger zuzumuten?

    (Von Hannah Winter, Berlin. FAZ vom 22.07.2016.)

    [ Bayern ] Aqilah Sandhu […] Schon zuvor hatte es einige Fälle muslimischer Rechtsreferendarinnen gegeben, denen es untersagt worden war, ihr Kopftuch im Gerichtssaal zu tragen. Bisher hatte jedoch lediglich Betül Ulusoy [ Berlin ] sich öffentlich dagegen gewehrt, der das Bezirksamt Neukölln im Juni 2015 eine Anstellung aufgrund ihres Kopftuches zunächst verweigert und später zwar doch gewährt, Ulusoy jedoch von hoheitlichen Tätigkeiten ausgeschlossen hatte. Letztlich hatte Ulusoy sich allerdings nach langer Diskussion des Falls in den Medien dazu entschieden, die Stelle nicht anzutreten.

    Bundesjustizminister Heiko Maas […] : „Ein christliches Kruzifix hinter den Richtertisch hängen, aber der muslimischen Referendarin das Kopftuch verwehren – das wird in Zukunft noch weniger zusammenpassen“, sagte Maas im September 2015. […]

    Fragen zu ihrem Glauben und zur Bedeutung ihres Kopftuchs beantwortet Sandhu zwar, jedoch sagt sie, dies stehe für sie nicht im Vordergrund. […] Allerdings, so sagt sie, will Sandhu als Muslimin „auch für etwas Gutes erkennbar sein, für etwas Faires, für ein gerechtes Urteil“. […]

    Das bayerische Justizministerium bleibt zumindest dabei, dass ein Kopftuch im Gerichtssaal problematisch sei. […] Wer als Bürger vor Gericht stehe, habe im Einzelfall keine Möglichkeit, die Motive einer Richterin oder Staatsanwältin herauszufinden, ein Kopftuch zu tragen. Diese Unsicherheit sei dem Bürger „nicht zuzumuten“, so das Ministerium. […]

    Einige Kommentare sahen in dem Urteil auch „einen weiteren Sieg des Islams über die westliche Gesellschaft“ und unterstellten Sandhu, sie würde die Scharia über das deutsche Rechtssystem stellen und muslimische Prozessbeteiligte bevorzugen.

    Sandhu wirbt stattdessen für eine Neutralität durch Pluralität. Der Staat solle die in ihm vorhandene Vielfalt widerspiegeln, sagt sie. In jedem Fall bedürfe es aber eines bundesweiten Gesetzes, um willkürliche Entscheidungen zu vermeiden. Zudem wünscht Sandhu sich ein differenzierteres Verhältnis der Gesellschaft zum Kopftuch. Musliminnen mit Kopftuch sollten „als vollwertige Persönlichkeiten, nicht als unterdrückte Wesen wahrgenommen werden, als Menschen, die für sich selbst sprechen und die nicht ferngesteuert sind“. […]

    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/muslimische-juristin-klagt-gegen-kopftuchverbot-14340621.html

    [ Artikel auf einer Seite ]

    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/muslimische-juristin-klagt-gegen-kopftuchverbot-14340621.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

  6. Edward von Roy Says:

    [ Betr. die Islam-Schönfärberin und schariabasierte Juristin Asifa Quraishi-Landes (Madison, Wisconsin, USA)* ]

    Washington Post whitewashes sharia law
    „Washington Post“ beschönigt die Scharia

    (Jerry Coyne, US-amerikanischer Evolutionsbiologe an der University of Chicago. Der Buchautor und säkulare Aktivist betreibt den Blog Why Evolution Is True. Coyne ist Autor von Faith vs. Fact.)

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    „Washington Post“ beschönigt die Scharia

    Von Jerry Coyne

    (Hier beim deutschsprachigen Zweig der Richard Dawkins Foundation (RDF. Richard Dawkins Foundation for Reason and Science, USA). Übersetzung durch Jörg Elbe, den Redakteur der RDF Deutschland Webseite.)

    http://de.richarddawkins.net/articles/washington-post-beschonigt-die-scharia

    [ Hier geht es zu den deutsch-sprachigen Seiten der Richard Dawkins Foundation for Reason and Science, USA. ]

    Richard Dawkins Foundation
    für Vernunft & Wissenschaft

    http://de.richarddawkins.net/

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    [ Originalartikel ]

    Washington Post whitewashes sharia law

    By Jerry Coyne

    https://whyevolutionistrue.wordpress.com/2016/06/28/washington-post-whitewashes-sharia-law/

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    *Asifa Quraishi-Landes
    Associate Professor of Law
    The University of Wisconsin Law School
    Madison (Wisconsin), USA

    Asifa Quraishi-Landes specializes in comparative Islamic and U.S.constitutional law, with a current focus on modern Islamic constitutional theory. She is a 2009 Carnegie Scholar and 2012 Guggenheim Fellow.

    Quraishi-Landes writes on comparative legal theory and Islamic law. Recent publications include „The Sharia Problem with Sharia Legislation,“ and „What if Sharia Weren’t the Enemy: Re-Thinking International Women’s Rights Activism and Islamic Law.“

    Currently, she is working on „A New Theory of Islamic Constitutionalism: Not Secular. Not Theocratic. Not Impossible.“ This project seeks to articulate a new constitutional framework for Muslim majority countries that will answer both the Muslim impulse for a sharia-based government, as well as secular concerns that a non-theocratic system is important in order to respect human and civil rights.

    https://law.wisc.edu/profiles/aquraishi@wisc.edu

  7. Edward von Roy Says:

    Sollen Polizistinnen einen Hidschab tragen dürfen?

    Von Michael Müller –
    Berlin Journal 13.06.2016

    (Der CDU-Politiker Ruprecht Polenz hat gefordert, dass Polizistinnen einen Hidschab tragen dürfen. Diese islamische Kopfbedeckung verhüllt Haare und Nacken, nicht aber das Gesicht.)

    „Wird Zeit, dass die deutsche Polizei das auch macht“, kommentierte in der vergangenen Woche der CDU-Politiker Ruprecht Polenz einen Bericht aus Schottland. Dort dürfen Polizistinnen künftig auch einen Hidschab tragen dürfen. Diese traditionelle islamische Kopfbedeckung verhüllt zwar die Haare und den Nacken der Frau. Doch das Gesicht bleibt frei.

    Ruprecht Polenz sagte außerdem: „Das UK hat mit Muslimen mehr Erfahrung als Deutschland. Und Schottland macht um das Kopftuch offensichtlich weit weniger Gewese als wir. Aber gegen Bilder im Kopf kommt die Praxis nicht an.“

    Die schottische Polizei will den Hidschab als Teil ihrer Uniform einführen, um mehr muslimische Frauen für den Polizeidienst zu gewinnen. Denn Muslime sind in der schottischen Polizei noch unterpräsentiert. […]

    https://www.berlinjournal.biz/polizistinnen-hidschab-ruprecht-polenz/

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    Mit Hijab auf Streife?

    Bayerische Staatszeitung, 08.07.2016

    Es ist seit Jahren ein absolutes Reizthema. Verletzt das Kopftuch einer muslimischen Staatsbediensteten das Neutralitätsgebot? […]

    Ebenfalls nicht erlaubt: das Tragen eines Kopftuchs im uniformierten Dienst der bayerischen Polizei. „Weil es kein zulässiges Uniformteil ist“, erklärt ein Sprecher des Innenministeriums. Für Beamte ohne Uniformpflicht, etwa bei der Kripo, gebe es keine Vorschriften – allerdings auch, weil es einen entsprechenden Fall noch nie gegeben habe, so der Sprecher. Die Londoner und die schottische Polizei dagegen testet aktuell Uniformen mit Hijab, der Kopf und Hals verhüllt, um mehr muslimische Frauen für den Polizeidienst zu gewinnen. […]

    http://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/mit-hijab-auf-streife.html

  8. Jacques Auvergne Says:

    „Sharia is the sacred law of Islam. All othersources are considered to be supplementary. Therefore, Muslims in different parts of the world are all bound by the same rules and regulations.“

    „Hijab is an obligatory duty and every Muslima is required to wear it. There is no disagreement among all Muslim scholars to this fact and Allah has made it clear in surat an-Nur […]“

    Sheikh Nizam Ya`qubi (Bahrain)*
    .
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    Malaysia

    نڬري سمبيلن
    Negeri Sembilan
    森美兰

    Negeri Sembilan befindet sich an der südwestlichen Küste der Malaiischen Halbinsel an der Straße von Malakka, rund 50 km südöstlich von Malaysias Hauptstadt Kuala Lumpur. Im Westen grenzt Negeri Sembilan an den malaysischen Bundesstaat Selangor, im Norden an Pahang, im Osten an Johor und im Süden an Malakka.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Negeri_Sembilan

    Universiti Sains Islam Malaysia (USIM)

    [ USIM is a public university in Malaysia with a main campus in Nilai (Chinese: 汝来), a town located in Seremban District, Negeri Sembilan, Malaysia. ]

    http://www.usim.edu.my/

    USIM | Universiti Sains Islam Malaysia
    archive

    http://archive.is/usim.edu.my

    http://archive.is/LAMDJ

    World Fatwa Management and Research Institute
    (Malaysia)

    http://islamopediaonline.org/websites-institutions/world-fatwa-management-and-research-institute-malaysia

    Fatwa Management System
    World Fatwa Management and Research Institute

    http://archive.is/infad.usim.edu.my

    Can Muslim Parents Force Hijab on Daughters? :: Fatwa Management System :: World Fatwa Management and Research Institute

    http://archive.is/http://infad.usim.edu.my/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=8813

    Fatawa:
    Can Muslim Parents Force Hijab on Daughters?

    Fatawa Issuing Body : Islam-online
    Author/Scholar : Group of Muftis
    Date Of Issue : 12/Jan/2004

    Note: Notes: ___p://www.islamonline.net/servlet/Satellite?pagename=IslamOnline-English-Ask_Scholar/FatwaE/FatwaE&cid=1119503547810

    http://archive.is/6ZWG

    2016
    ارشيف اسلام اونلاين
    Archive Islam Online

    1119503547810
    IslamOnline-English-Ask_Scholar/FatwaE/FatwaE&cid=1119503547810

    Error 404 – Page Not Found

    http://archive.islamonline.net/servlet/Satellite?pagename=IslamOnline-English-Ask_Scholar/FatwaE/FatwaE&cid=1119503547810

    Divorcing a Wife Who Refuses to Wear Hijab
    22.02.2010

    Should the husband divorce his wife if she refuses to wear hijab?

    […] You can also read:

    A Wife Not Convinced of Wearing Hijab**
    Does Hijab Infringe upon Women’s Liberty?
    Hijab, Why?
    Qualities to Look for in a Spouse

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    Can Muslim parents force Hijab on daughters?

    Q: Dear scholars, As-Salamu `alaykum. Some Western thinkers claim that Muslim parents force their daughters to wear hijab. My question is: Do Muslim parents have the right to force their daughter to wear hijab if she refuses to wear it?

    A:[…] Muslim parents should bring up their children according to the teachings of Islam. Parents have to make their children get used to doing the obligatory duties and avoiding haram (unlawful) things before puberty, so that it will not be too hard for them to adhere to Islamic rules after they reach puberty. The Prophet (…) said: “Train your children to pray when they are seven years old, and smack them if they do not do so when they are ten, and separate them in their beds” (Reported by Abu Dawud).

    From an early age, daughters should be taught that hijab is an ordinance from Allah to protect their chastity. When a girl reaches puberty she is obliged to do all the obligatory duties and to avoid all haram things. One of the obligatory duties is wearing hijab.

    Here, we would like to cite the fatwas issued by some prominent Muslim scholars regarding the question in point:

    Sheikh Muhammad Al-Mukhtar Al-Shinqiti, director of the Islamic Center of South Plains, Lubbock, Texas, states:

    „They [Muslim parents] should try their best to convince her to wear hijab and she should know that she is not to refuse something that has been ordained by Allah in the first place and that was also ordained by her parents, who deserve her obedience.“

    Dr. Muhammad Abu Laylah, professor of Islamic Studies and Comparative Religions at Al-Azhar University adds:

    „What those writers say about forcing hijab on Muslim women is a false allegation put forward by some Westerners against Islam and the Muslim woman. The main objective behind such allegation is to encourage the Muslim woman to break the laws of the Muslim family and disobey her parents. It is not a call for liberation or giving Muslim women their rights.

    Allah Almighty has entrusted parents with their children. Parents bear the responsibility to raise up their children in the Islamic way. If they do that, they will be blessed in this life and in the Hereafter, and if they don’t, they will get bad result during their life and in the Hereafter. In Islam, parents are not to force their children to do anything that is considered against the law of the Shari`ah. That is why Islam has ordered parents to take care of their children and to bring them up according to the Islamic manners.

    Hijab is an obligation from Allah on Muslim women. The obligation is referred to in the Qur’an and the Sunna. The Muslim woman must wear it and the Muslim parents should encourage their daughters to wear it.“

    Sheikh `Abdul-Majeed Subh, a prominent Azhar scholar, adds:

    „What those thinkers say about forcing hijab on women is a false allegation. Many Europeans know well that hijab is an obligation from Allah and they are all aware of the fact that when a non-Muslim woman embraces Islam, she must wear hijab.

    The father, as the guardian [ wali ] of his family, may stress that his daughter should wear hijab in case she refuses to wear it out of disobedience to the obligation of Allah.

    Here, I would seize the opportunity to give a piece of advice to Muslim parents. Fathers and mothers should note that they are responsible before Allah for the affairs of their daughters that have been entrusted to them; they should raise their daughters according to the Islamic manners. So if a girl is approaching puberty, there is the fear that her not wearing hijab may cause young men to be tempted by her or her by them. Hence in this situation her parent or guardian has to make her wear hijab so as to prevent means that may lead to evil or immorality.

    https://wikiislam.net/wiki/Qur'an,_Hadith_and_Scholars:Hijab

    ::
    ::

    [ Can Muslim Parents Force Hijab on Daughters? ]
    [ Group of Muftis, Islam Online, January 12, 2004 ]

    https://wikiislam.net/wiki/Qur'an,_Hadith_and_Scholars:Hijab#Can_Muslim_parents_force_Hijab_on_daughters.3F

    ::
    ::
    ::

    Can Parents Force Their Daughter to Wear the Hijab?

    […] parents can have expectations

    […] as long as she lives in a Muslim household that places certain expectations on its members, she should be willing to meet those expectations, her personal feelings aside.

    Finally, this situation serves to illustrate the importance of instilling modesty in girls from a young age. It’s very difficult to embrace hijab as a teen when opinions are forming, obstinacy sets in, and peer pressure is intense.

    Zaynab Ansari
    [ SeekersHub ]

    ::

    http://seekershub.org/ans-blog/2013/07/05/can-parents-force-their-daughter-to-wear-the-hijab/

    How Can I Convince My Family Members to Wear the Hijab?

    […] Every adult Muslim is personally responsible for carrying out the commands of Allah […]

    the religious necessity of wearing hijab and how it is a gift for the Muslim woman […]

    Zaynab Ansari
    [ SeekersHub ]

    http://seekershub.org/ans-blog/2011/08/25/how-can-i-convince-my-family-members-to-wear-the-hijab/

    .
    .
    .

    Name of Questioner
    Muslim brother

    Title
    ** A Wife Not Convinced of Wearing Hijab

    Question

    As-Salamu `alaykum! I tried to convince my wife several times of the importance of wearing Hijab; but she refused claiming that ‚Hijab is to lower your gaze‘. How can I convince her?

    IslamOnline
    Living Shari`ah > Fatwa Bank [ 1119503543730 ]
    Date: 11.10.2003
    Topic: Marital relationships, Dress & Adornment

    […] Dear brother in Islam, we are very pleased for the great confidence you repose in us and we really commend your apparent interest in having a better understanding of the teachings of Islam and the rulings of this great religion in all matters. In fact, Islam is a religion that encompasses all aspects of life and secures guidance and light for all mankind.

    As for your question, your wife should know that Hijab is meant to preserve Muslim woman’s dignity. Like all other Shari`a-based commands, Hijab should be given due care, for it brings about countless fruits and wards off evils.

    In his response to your question, the erudite Muslim scholar of Bahrain, Sheikh Nizam Ya`qubi, states:

    „First of all, it should be clear that Hijab is an obligatory duty and every Muslima is required to wear it. There is no disagreement among all Muslim scholars to this fact and Allah has made it clear in surat an-Nur, „And tell the believing women to lower their gaze and be modest, and to display of their adornment only that which is apparent, and to draw their veils over their bosoms, and not to reveal their adornment save to their own husbands or fathers or husbands‘ fathers, or their sons or their husbands‘ sons, or their brothers or their brothers‘ sons or sisters‘ sons, or their women, or their slaves, or male attendants who lack vigour, or children who know naught of women’s nakedness. And let them not stamp their feet so as to reveal what they hide of their adornment. And turn unto Allah together, O believers, in order that ye may succeed“ (An-Nur: 31)

    Therefore, you must continue to convince your wife with this fact using all available means. If she accepts the judgment of one of the respected scholars in your area, then take her to them. If she is well-read in Islamic matters, then you can present to her relevant Islamic books.

    Finally, may du`a‘ (supplication) for her that Allah guides her to the straight path.“

    You can also read:
    Hijab: Always A Woman’s Business?
    Does Hijab Infringe upon Women’s Liberty?

    If you are still in need of more information, don’t hesitate to contact us. Do keep in touch. May Allah guide us all to the straight path!

    Allah Almighty knows best.

    https://web.archive.org/web/20061122031723/http://www.islamonline.net/servlet/Satellite?pagename=IslamOnline-English-Ask_Scholar/FatwaE/FatwaE&cid=1119503543730

    [ 1119503543730 ]

    2016
    ارشيف اسلام اونلاين
    Archive Islam Online
    Error 404 – Page Not Found

    http://archive.islamonline.net/servlet/Satellite?pagename=IslamOnline-English-Ask_Scholar/FatwaE/FatwaE&cid=1119503543730

    ::

    * Sheikh Nizam Yaqubi
    [ Sheikh Nizam Mohammed Saleh Yaqubi ]

    „Sharia is the sacred law of Islam. All othersources are considered to be supplementary. Therefore, Muslims in different parts of the world are all bound by the same rules and regulations.“

    https://books.google.de/books?id=l5hhDiyVknkC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

    Sheikh Nizam Yaquby, Bahrain

    Member of Sharia Supervisory Board, Abu Dhabi National Takaful Company P.S.C.

    Sheikh Nizam Yaqubi served as Member of Supervisory Board of Shamil Bank of Bahrain B.s.c.

    member of 46 Sharia Boards including Abu Dhabi Islamic Bank, Barclays, BNP Paribas, Credit Agricole CIB, Dow Jones Islamic Index, HSBC Amanah, Lloyds TSB, and Citi Islamic.

    Islamic Shari’ah advisor. known for his market-friendly rulings, including backing the use of the organized tawarruq structure, Experience includes khatib in Bahrain mosques (1981-1990), teaching tafsir, hadith, and fiqh in Bahrain.

    https://www.sukuk.com/whos-who/sheikh-nizam-yaquby-615/

    Sheikh Nizam Mohammed Saleh Yaqubi

    […] He has contributed to the creation of many AAOIFI Sharia’a standards, participated in many Islamic finance and banking conferences around the world. He is one of the pioneers in Islamic banking and he is a well-known Sharia’a scholar in all fields of Islamic Banking and Fiqh Al Mu’amalat. He was awarded his Doctorate degree from Lahaye University in Holland.

    http://www.bloomberg.com/research/stocks/people/person.asp?personId=25240054&privcapId=22519534

    Sheikh Nizam Yaqubi, ‘Shariah Requirements for conventional banks’, , Bahrain 2000.

    http://arno.uvt.nl/show.cgi?fid=96219

    Jongeren Commissie Vereniging Ettaouhid [ JCVE ]
    Rotterdam

    Dé conferentie 2014: ‚The Art of Balance‘ | Sprekers

    Shaykh Nizam Muhammad Seleh Yaqubi (Bahrain).
    [ Scheich Nizam Yaqubi ]

    ___p://jcve.nl/de-conferentie-2014-the-art-of-balance-sprekers/

    Conferentie | I am Muslim
    Sprekers: Mufti Abdur Rahman ibn Yusuf, broeder Al Khattab, Mufti Abu Layth Al Maliki, Ustadh Mohad El Sghiar
    Rotterdam 2016

    „Ook dit jaar organiseert Jongeren Commissie Vereniging Ettaouhid Dé Conferentie. Dit jaar is het op zondag 17 april, met als titel ‘I Am Muslim – Change, balance, unity’. Een inspirerend beleving met entertainment, verdieping en kennis met betrekking tot de identiteit van de moslim.“

    ___p://jcve.nl/de-conferentie-2016-i-am-muslim-rdamse-schouwburg-zo-17-april-2016/

    Vereniging Ettaouhid
    Rotterdam

    ___p://www.ettaouhid.nl/

    Vereniging Ettaouhid

    Tochterorganisationen
    Dochterorganisaties

    JCVE Jongeren. Commissie Vereniging Ettaouhid
    Al Wahda Koor. Stichting Al Wahda
    Scouting Ibn Battuta

    „Scouting Ibn Battuta is de eerste en enige islamitische scouting in Nederland.“

    [ Immerhin pädagogisch erfreulich, dass die Pfadfindermädchen derzeit offensichtlich zur Tracht so gut wie nie den sexualisierenden Hidschab tragen. Ingesamt leider ein Teil der totalitären Schariabewegung (Wiederherstellung des Staates Medina, nun global), was zum alten Scouting nur passt, wenn man Dhimma und Dschihad unter ‚weltweite Bruderschaft‘ (BP) und Friedenserziehung (1981. WOSM was awarded the “UNESCO Prize for Peace Education” ***) fassen möchte. ]

    ___p://www.ettaouhid.nl/organisatie/
    ___p://www.ettaouhid.nl/scouting-ibn-battuta/

    *** Scouts and Peace in WOSM

    Messengers of Peace. From Baden-Powell to Gifts for Peace to Messengers of Peace

    2007
    dialogue and interreligious dialogue

    2009
    Impressed by the social impact of Scouting’s community service, H.H. Prince Faisal bin Abdullah bin Mohammed presented an additional $3 million donation to King Carl XVI Gustaf of Sweden, Honorary Chairman of the World Scout Foundation, to continue the development of a second phase of the “Gifts for Peace” initiative.

    In the process of developing a new set of actions to further develop Gifts for Peace, a team consisting of representatives from
    the WSC, WSB and WSF – inspired by a statement by HM
    the King of Saudi Arabia that said “Scouts are Messengers of Love, Good and Peace” – developed a new inspirational framework called “Messengers of Peace”.

    The new “Messengers of Peace” Concept, in attendance of WSC members, was presented to HM the King of Saudi Arabia and Minister of Education Prince Faisal for consideration.

    Klicke, um auf MoP_TimeLine%20EN%5B3%5D.pdf zuzugreifen

    the Messengers of Peace Initiative

    http://www.europak-online.net/regional-circular-16-2016-diversity-and-inclusion-training-teams-and-networks/

    2015
    Explorer Scoutisme et Islam

    Dr Zuhair Hussain Ghunaim, Secrétaire général de l’Union Internationale des Scouts Musulmanes (UISM)

    [ ‎Dr. Zuhair Hussain Ghunaim (‎د. زهير حسين غنيم‎) ]

    Avec le soutien généreux de la Türkiye İzcilik Federasyonu (TİF, TK)

    Klicke, um auf Circular-27-2015-Event-Information_Exploring-Scouting-and-Islam_FR.pdf zuzugreifen

    29.12.2015
    Exploring Scouting and Islam

    David McKee
    Regional Director

    Klicke, um auf Circular-27-2015-Event-Information_Exploring-Scouting-and-Islam_EN.pdf zuzugreifen

    ::

    OIC
    Organization of Islamic Cooperation
    Organisation de Coopération Islamique
    Organisation für Islamische Zusammenarbeit

    OIC & Its Institutions [ Auswahl ]
    [ Die mit dem AEMR-feindlichen ‚Menschenrechten im Islam‘, Kairo 1990. ]

    Statistical, Economic, Social Research and Training Center for Islamic Countries (SESRIC)
    [Sitz: Ankara, Türkei]

    Research Center for Islamic History, Art and Culture (IRCICA)
    [Sitz: Istanbul, Türkei]

    Islamic Educational, Scientific and Cultural Organization (ISESCO)
    (Sitz: Rabat, Marokko)

    Islamic Conference Youth Forum for Dialogue and Cooperation (ICYF-DC)
    (Sitz: Istanbul, Türkei)

    International Union of Muslim Scouts (IUMS)
    (Sitz: Dschidda, Saudi-Arabien)

    http://icciabin.org/oic-its-institutions/

    The ICYF-DC is aimed at coordination youth activities in the OIC countries. […] strengthening moral values of young generation and engaging in the dialogue among cultures and civilizations.

    http://icciabin.org/oic-its-institutions/

    Organization of Islamic Cooperation, OIC

    [ Thema Muslimische Pfadfinder (Muslim Scouts) folgt; erst beginnt man mit Hassgesang gegen Israel. ]

    Israel […] the occupied city of Al-Quds […] the framework of a racist Israeli plan to judaise the city of Al-Quds
    (Seite 8)

    RESOLUTION NO. 4/42C
    ON
    SOCIAL AND FAMILY ISSUES

    […] Conscious of the growing need for Muslims throughout the world to promote Islamic revival and evolve societies grounded in the Islamic principles of peace [Kalifat jedenfalls Herrschaft Allahs], justice [Dhimma per Hisba oder Dschihad] and equality [muslimisches Apostasieverbot; halbes Erbe sowie Hidschab für die Muslima] for all human beings […]

    SAFEGUARDING THE VALUES OF THE MARRIAGE AND FAMILY INSTITUTIONS:
    Affirming the importance of deepening the authentic Islamic teachings on the marriage and family institution in order to preserve its safety and cohesion to face ethical and intellectual challenges threatening its identity and existence […]

    [Für den Muslim bis zu vier Ehefrauen, ggf. Verstoßung (Talaq) einfach so. Heiratsalter für Mädchen, ehelicher Geschlechtsverkehr eingeschlossen, ist im Islam neun Jahre (Mondjahre).]

    PROMOTING WOMEN’S STATUS AND FAMILY WELLBEING IN THE OIC MEMBER STATES
    Recalling the provisions of the
    Cairo Declaration on Human Rights in Islam
    [Die Frau ist zu islamisch definiert zu erniedrigen, zu entrechten, herabzuwürdigen.]
    (Seiten 17-18)

    INTERNATIONAL ISLAMIC FIQH ACADEMY (IIFA)
    (Seite 33)
    in its search for Sharia compliant solutions to new issues facing Muslims and the Umma as a whole
    (Seite 34)

    THE ISLAMIC CONFERENCE YOUTH FORUM FOR DIALOGUE AND COOPERATION (ICYF-DC)
    (Seite 47)

    […] Welcomes the establishment of the Global Youth Movement for the Alliance of Civilization (GYMAoC) at its First Convention held on 7-10 April 2011, in Baku, the Republic of Azerbaijan and based on the “Youth for the Alliance of Civilizations” initiative developed by the ICYF-DC […]
    (Seiten 48-49)

    INTERNATIONAL UNION OF MUSLIM SCOUTS (IUMS)

    […] Expresses its congratulations to Dr. Zuhair Hussain Ghunaim […] Expresses its thanks to Mr. / Scott Terre Secretary-General of the World Organization of the Scout Movement [ WOSM ]
    (Seite 50)

    Klicke, um auf 42cfm_res_cs_r2_en.pdf zuzugreifen

    ::

    Ibn Battuta
    bin Baṭṭūṭa
    muslimischer Forschungsreisender des 14. Jahrhunderts

    https://de.wikipedia.org/wiki/Ibn_Battuta

    ::

    Moslimbroeders helpen bij benefiet voor nieuwe moskee in Rotterdam

    (Gründlich recherchiert von: Carel Brendel, 14.12.2014.)

    […] De Rotterdamse moslims hopen dit weekend minstens 50.000 euro in te zamelen. Uit de sprekerslijst, die Ettahouid en JCVE dit weekeinde verspreidden via internet, blijkt dat ze daarvoor kunnen rekenen op flinke steun uit de hoek van de Moslimbroederschap (MB).

    Een opvallende (aangekondigde) deelnemer staat onderaan de sprekerslijst. Sheikh Hussein Halawa is secretaris-generaal van de European Council for Fatwa and Research (ECFR) van Yusuf al-Qaradawi, de geestelijk leider van de Moslimbroeders. De ECFR werd in 1997 in het leven geroepen door de Europese Moslimbroederschap (FIOE). De fatwaraad geeft adviezen en richtlijnen gericht op de in Europa levende moslims. Het hoofdkwartier is in Dublin, bij het Islamic Cultural Centre of Ireland (ICCI).

    Halawa is tevens de imam van ICCI, dat tot stand kwam dankzij de ruimhartige steun van de Al-Maktoum Foundation in Dubai, een van de Verenigde Arabische Emiraten. Deze stichting financierde eveneens de bouw van de Essalam Moskee in Rotterdam. In het Essalam bestuur zitten vertegenwoordigers uit Dubai, maar ook Nooh al-Qaddo, de directeur van ICCI. […]

    Op de sprekerslijst voor de benefiet staat nog een spreker uit de ECFR-gelederen. “Bakkali Khamaar” is beter bekend als Elkhammar El Bakali, het Nederlandse lid van Qaradawi’s fatwaraad. […]

    Op de sprekerslijst staat verder Broeder Alkhattab, een verlicht salafistische prediker die regelmatig optreedt in centra van de Moslimbroeders. […]

    http://www.carelbrendel.nl/2014/12/14/moslimbroeders-helpen-bij-benefiet-voor-nieuwe-moskee-in-rotterdam/

    Carel Brendel, niederländischer Journalist, ist Autor von islamkritischen Büchern wie Het Verraad van Links (2007), De Onzichtbare Ayatollah (2011).

    https://nl.wikipedia.org/wiki/Carel_Brendel

  9. Nilpferdflüsterer Says:

    [ a → the
    principal source / main source of legislation ]

    Ägypten, Verfassung 1971
    Artikel 2

    Islam is the Religion of the State. Arabic is it‘s official language, and the Islamic Jurisprudence (Sharia) is a principal source of legislation.
    __________

    Ägypten, Verfassung von 2012
    Artikel 2

    Islam is the state’s religion, and Arabic is ist official language. The principles of Islamic law (sharia) form the main source of legislation.

    http://niviensaleh.info/constitution-egypt-2012-translation/

    _
    _

    [ eine → die
    Hauptquelle der Gesetzgebung ]

    Art. 2 der ägyptischen Verfassung von 1971:

    „Der Islam ist die Religion des Staates und das Arabische seine offizielle Sprache. Die Prinzipien der Scharia sind eine Hauptquelle der Gesetzgebung.“
    __________

    Mai 1980, im Ergebnis des Referendums:

    „Der Islam ist Staatsreligion … und die Prinzipien der Scharia sind die Hauptquelle der Gesetzgebung.“

    (vgl. b. Osama Momen)

    ___p://www.islam.de/2578_print.php

  10. An Rhein und Ruhr Says:

    Streit um Richterinnen NRW bekräftigt Kopftuchverbot für den Gerichtssaal

    ksta 09.08.2016

    Düsseldorf – Im Streit um Richterinnen mit Kopftuch hat NRW religiöse Bekenntnisse im Prozess ausgeschlossen. „Das Kopftuch wird weiterhin hinter der Richter- und Staatsanwältebank in Nordrhein-Westfalen ein Tabu bleiben“, sagte Landesjustizminister Thomas Kutschaty (SPD) […] Es vertrage sich nicht mit der strikten Neutralität, die von Richterinnen und Staatsanwältinnen erwartet würde, betonte der SPD-Politiker.

    Dagegen stellte sich die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne), hinter eine Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichtes, das ein Kopftuchverbot für eine Rechtsreferendarin für unzulässig erklärt hatte. […] „Kopftuchtragen ist kein Ausschlusskriterium und darf es nach dem Antidiskriminierungsgesetz auch nicht sein“, sagte Künast […]

    „Ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung [ohne Erlaubnis ihres wali (Besitzers, Aufpassers), d. i. Vater oder Ehemann, darf die Muslima das Haus nicht verlassen] sowie der gegenseitige Respekt für verschiedene Lebensentwürfe [korangemäße weibliche „Lebenswentwürfe“: halbe Aussage vor Gericht, halbes Erbe] sind wesentlich für eine spannungsfreie pluralistische Gesellschaft“ [aha, statt Rechtseinheitlichkeit demnächst „Pluralismus“?], betonte die Grünen-Rechtsexpertin. Das gebiete die religiöse Neutralität des Staates. […]

    http://www.ksta.de/nrw/streit-um-richterinnen-nrw-bekraeftigt-kopftuchverbot-fuer-den-gerichtssaal-24527686

    .

    NRW will keine Richterinnen mit Kopftuch im Gerichtssaal

    (Von Gregor Mayntz. RP, 09.08.2016.)

    […] Justizminister Thomas Kutschaty versicherte, Gerichte in NRW würden sich daran nicht halten. „Das Kopftuch hinter der Richter- und Staatsanwältebank wird weiterhin in Nordrhein-Westfalen ein Tabu bleiben“, sagte der SPD-Politiker. Es vertrage sich nicht mit der strikten Neutralität, die von Richterinnen und Staatsanwältinnen erwartet werde.

    Richterbund betont die staatliche Neutralität

    Auch der Deutsche Richterbund verwies auf das Gebot staatlicher Neutralität. Die stets gleiche, neutral gehaltene Kleidung von Richterinnen und Richtern soll allen Prozessbeteiligten schon äußerlich signalisieren, dass das Gericht objektiv, unvoreingenommen und nur nach dem Gesetz über ihren Rechtsstreit entscheidet“, erläuterte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn. […]

    http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/nrw-will-keine-richterinnen-mit-kopftuch-im-gerichtssaal-aid-1.6171790

  11. Cees Says:

    [ finanzen.net ]
    11.08.2016

    Rheinische Post: Union will gesetzliches Kopftuchverbot für Richterinnen

    Düsseldorf (ots) – Nach der gerichtlich erzwungenen Zulassung einer Rechtsreferendarin mit Kopftuch im Gerichtssaal will die Union verhindern, dass auch Richterinnen mit Kopftuch Recht sprechen. „Wir wollen ein Kopftuchverbot für Richterinnen gesetzlich regeln“, sagte die Rechtsexpertin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (…). „Es darf keine Zweifel an der Unparteilichkeit und Neutralität des Gerichts geben“, sagte die CDU-Politikerin. Bei einer Richterin mit Kopftuch könnten diese Zweifel entstehen, da dies als Ausdruck einer hohen persönlichen Bedeutung ihrer islamischen Glaubensüberzeugungen gewertet werden könne. Hier gebe es mögliche Widersprüche zum geltenden Recht, etwa im Hinblick auf die Vorstellungen der Scharia. Ohne Kopftuchverbot sei „die Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen und Verfahrensleitung gefährdet“, sagte Winkelmeier-Becker.

    http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Rheinische-Post-Union-will-gesetzliches-Kopftuchverbot-fuer-Richterinnen-5030059

    [ Der entsprechende Artikel der RP ]

    Union kündigt Kopftuchverbot für Richterinnen an

    http://www.rp-online.de/politik/deutschland/union-kuendigt-kopftuchverbot-fuer-richterinnen-an-aid-1.6177376

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    Elisabeth Winkelmeier-Becker am 12.08.2016

    Bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben verkörpern Richterinnen und Richter den Staat. An dessen Neutralität und Unabhängigkeit darf kein Zweifel bestehen. Um das Vertrauen in unser Rechtssystem nicht zu erschüttern, muss das Recht ein Kopftuch zu tragen zurücktreten, wenn solche Aufgaben wahrgenommen werden.

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    ___ps://de-de.facebook.com/Elisabeth-Winkelmeier-Becker-121895396276/

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  12. Cees Says:

    Debatte nach Urteil: Union will Kopftuchverbot „Eigene Individualität muss zurücktreten“

    (domradio, 12.08.2016)

    […] Elisabeth Winkelmeier-Becker (Rechtsexpertin der Unionsfraktion): Wir müssen einen Grundsatz an den Anfang stellen. Und zwar, dass im Gerichtssaal alle Beteiligenden sich darauf verlassen können müssen, dass alle die dort agieren – ob Richter oder Staatsanwälte – das eben völlig unabhängig und neutral tun. Das heißt, dass sie nur Recht und Gesetz unterworfen sind. Das Vertrauen könnte durch ein Kopftuch erschüttert werden.

    domradio.de: An welcher Stelle könnte denn eine islamische Glaubensüberzeugung im [Widerspruch] zum deutschen Recht stehen?

    Winkelmeier-Becker: Das Kopftuch ist nicht in jeder Hinsicht deckungsgleich mit dem, was bei uns Recht und Gesetz ist. Denken wir da an die Stellung der Frau, an die Frage, welcher Wert einer Zeugenaussage zugeschrieben wird. Da gibt es schon Unterschiede. Wir reden ja auch darüber, inwieweit Glaubensvorstellungen und Rechtsvorstellungen im Bereich des Familienrechtes mit unseren Vorstellungen vereinbar sind – Stichwort Scharia, Kinderehen und dergleichen. Da gibt es schon Konflikte …

    domradio.de: … wobei ja alle Richterinnen – auch die muslimischen Glaubens – einen Richtereid leisten. Also, dass sie sich bei Entscheidungsfindung nur an das deutsche Recht und Gesetz halten. Sie glauben also, diese Richterinnen stellen die Scharia darüber?

    Winkelmeier-Becker: Sie setzen jedenfalls ein Zeichen, dass ihnen ein anderes Wertesystem auch sehr wichtig ist. Dann muss ich das eben auch bewerten aus dem Blickwinkel derjenigen, die eben als Verfahrensbeteiligte kommen. Und dann sitzt man jemandem gegenüber, der die Botschaft sendet, dass ihm was anderes ganz wichtig ist, das passt nicht zusammen. Sie sind dort in der Funktion als Richter tätig, sie sitzen auf der Richter-Bank und sitzen nicht selber als Grundrechtsträger, sondern sie üben Staatsgewalt in der Justiz, der dritten Gewalt aus. Da tritt die eigene Individualität ein Stück zurück. Das wird von allen Richtern verlangt.

    […] [ Das Interview führte Verena Tröster. ]

    https://www.domradio.de/themen/kirche-und-politik/2016-08-12/debatte-nach-urteil-union-will-kopftuchverbot

  13. Citizens of the World, Unite Against Sharia Law Says:

    إعلان القاهرة لحقوق الإنسان في الإسلام
    Iʿlān al-Qāhira ḥawla ḥuqūq al-insān fī l-Islām
    Cairo Declaration on Human Rights in Islam
    Déclaration des droits de l’homme en islam
    Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam
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    „Die Erklärung wird als islamisches Gegenstück zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte [AEMR] gesehen.“

    https://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam

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    „Denn ohne die Scharia gibt es keinen authentischen Islam“
    (HMB)
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    Siehe bei: Henryk M. Broder, in: DIE WELT am 17.05.16
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    Wer Ja zum Islam sagt, muss auch Ja zur Scharia sagen

    […] Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Staatsministerin Aydan Özoguz, hat bereits angedeutet, welchen Weg sie für den richtigen hält. Das Zusammenleben müsse „täglich neu ausgehandelt“ werden, eine Einwanderungsgesellschaft zu sein bedeute, „dass sich nicht nur die Menschen, die zu uns kommen, integrieren müssen“. […]

    Immerhin wird immer öfter die Frage gestellt, ob „der Islam“ mit der Demokratie vereinbar wäre. Obwohl auch diese Frage längst beantwortet wurde, nämlich in der „Kairoer Erklärung der Menschenrechte“ aus dem Jahre 1990, in der die Scharia als „alleinige Grundlage von Menschenrechten“ definiert wird. Ganz allgemein und für alle Menschen, nicht nur für die Nachkommen des Propheten Mohammed. Im Artikel 2, in dem es um das Recht auf Leben geht, heißt es unter anderem: „Das Leben ist ein Geschenk Gottes, und das Recht auf Leben wird jedem Menschen garantiert … und es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt.“ […]

    Wer also der Meinung ist, der Islam gehöre zu Deutschland, sollte nicht zögern, einen Schritt weiter gehen und erklären: Auch die Scharia gehört zu Deutschland. Denn ohne die Scharia gibt es keinen authentischen Islam […] Dies würde das friedliche Zusammenleben auf eine feste Grundlage stellen und damit wesentlich erleichtern. Es wäre auch das Ende aller Debatten – über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Ehe für alle, Kopftücher im öffentlichen Dienst, Gewaltenteilung in der Politik, Trennung von Staat und Kirche, Karikaturen und Satiren. Wir würden viel Zeit sparen […]

    http://www.welt.de/debatte/kommentare/article155384013/Wer-Ja-zum-Islam-sagt-muss-auch-Ja-zur-Scharia-sagen.html

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    Asia Times (Hongkong), 14.01.2006

    Malaysia’s minorities unite against Sharia

    by Baradan Kuppusamy

    KUALA LUMPUR – Malaysia’s minorities are banding together to put up a united front against what they fear is a steady encroachment of Sharia (Islamic law) into their lives. […]

    Malay is the official language and Islam the official religion but the constitution guarantees freedom of worship, although this provision, according to the minorities, has been gradually and systematically eroded. […]

    It is common knowledge, though rarely mentioned, that Muslim judges are reluctant to apply common-law principles in cases involving Islamic matters. „They fear Allah’s punishment more then the wrath of their country’s citizens,“ said one lawyer. „It is a growing problem.“ […]

    But non-Muslims, who fear that Sharia is becoming the supreme law of the land, want more than soothing words to alleviate their anxiety that common law and the civil justice system are under threat.

    http://www.atimes.com/atimes/Southeast_Asia/HA14Ae04.html

  14. Edward von Roy Says:

    In Luckenwalde und überall. Der Islam kennt kein Kopftuch, sondern für jede Muslima die Pflicht zum Hidschab „die vorgeschriebene Bedeckung“, „Erfüllung eines religiösen Gebots“, „ab der Pubertät“, „dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen“ sind, so nach DITIB und beim Bundesverfassungsgericht (1 BvR 471/10) Beschluss vom 27.01.2015).

    Abu Dawud Buch 34 Hadith 85.

    The Hijab

    The Messenger of Allah (…) turned away from her and said, “O Asma‘, when a woman reaches the age of puberty, nothing should be seen of her except this and this” – and he pointed to his face and hands.

    http://english.bayynat.org/Hijab/Hijab_TheHijab.htm

    […] The Messenger of Allah (…) turned his attention from her. He said: O Asma‘, when a woman reaches the age of menstruation, it does not suit her that she displays her parts of body except this and this, and he pointed to his face and hands.

    Sunan Abi Dawud 34 Clothing (Kitab Al-Libas) (1535) Chapter: What A Woman May Show Of Her Beauty

    http://sunnah.com/abudawud/34/85

    Das Bekleidungsgebot lässt sich auch aus einem Hadith ableiten, welcher in der Sammlung von Abû Dawûd überliefert ist: „Aischa berichtet: ‚Asmâ bint Abî Bakr erschien in freizügiger Kleidung vor dem Propheten. Dieser wendete sich von ihr ab und sprach: ‚O Asmâ! Wenn die Frau ihre Geschlechtsreife erlangt hat, dann sollte nichts von ihr zu sehen sein außer diesem!Und er zeigte auf sein Gesicht und seine Hände.

    Abû Dâwûd, Sunan, Libâs, 34

    http://www.islamiq.de/2015/04/18/warum-muslimische-frauen-ein-kopftuch-tragen/

    Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.

    Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html

    Sechs Wochen wollte eine Palästinenserin im Rahmen des Projekts „Perspektiven für Flüchtlinge“ in der brandenburgischen Stadt Luckenwalde ein Praktikum absolvieren. Doch schon am ersten Tag wurde die 48-jährige F. von Bürgermeisterin Elisabeth Herzog-von der Heide (SPD) gefeuert.

    Denn die Muslimin wollte ihr Kopftuch bei der Arbeit in Anwesenheit von Männern nicht abnehmen. Eine Verwaltung habe nach außen hin deutlich erkennbar weltanschaulich neutral aufzutreten, begründete die Bürgermeisterin am Mittwoch ihre Entscheidung […]

    „Das islamische Kopftuch ist Ausdrucksmittel einer religiösen Weltanschauung“, sagte Herzog-von der Heide. Damit werde die gebotene Neutralität im Rathaus, wo es auch keine Kruzifixe gebe, verletzt. Da die Praktikantin ihr Kopftuch in Anwesenheit von Männern nicht ablegen wollte, habe ihr kein geeignetes Arbeitsfeld angeboten werden können, argumentierte die Bürgermeisterin. Aus ihrer Sicht wäre es besser gewesen, dies schon vor dem Praktikum zu klären. Dies werde künftig auch so gehandhabt. […]

    als/dpa

    (Brandenburg: SPD-Bürgermeisterin feuert Praktikantin wegen Kopftuch. SPIEGEL online, 24.08.2016.)

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/brandenburg-spd-buergermeisterin-feuert-praktikantin-wegen-kopftuch-a-1109351.html
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    Kopftuchverbot im Amt – Praktikantin gefeuert

    Luckenwalde. Dass sie bei der Arbeit ein Kopftuch tragen wollte, wurde einer 48-jährigen Palästinenserin in Luckenwalde (Teltow-Fläming) zum Verhängnis. Nach einem Tag als Praktikantin in der Stadtverwaltung wurde die Muslimin F. am Montag von Bürgermeisterin Elisabeth Herzog-von der Heide (SPD) aus dem Rathaus komplimentiert.

    Die Asylbewerberin hatte ein sechswöchiges Praktikum in der Behörde begonnen – Teil des Projektes „Perspektiven für Flüchtlinge“, initiiert von der Arbeitsagentur und einem Bildungsträger. Die Geflüchtete empfand diese Aufgabe als großes Glück, doch es hielt nicht lange. […]

    Die Bürgermeisterin verteidigt ihre Entscheidung. „In unserer Verwaltung herrscht der Grundsatz der strikten Neutralität. Das gilt für das innere und äußere Auftreten, auch hinsichtlich der Kleidung“, sagt sie der MAZ, „ein islamisches Kopftuch ist Ausdruck einer Weltanschauung und hat bei der Arbeit im Rathaus nichts zu suchen.“ Auch Kreuze in Amtsstuben seien verboten. Die Bürgermeisterin räumt ein, dass das Kopftuchverbot eine „innerbetriebliche Regelung“ ist. […]

    Die Praktikantin sollte als Sprachmittlerin in der Auskunft eingesetzt werden und auch Kundenkontakt haben. Man habe sie gebeten, das Kopftuch während der Arbeit abzunehmen, so Herzog-von der Heide: „Das konnte sich die junge Frau nur vorstellen, wenn keine Männer anwesend sind. Aber so etwas können wir nicht gewährleisten.“ Damit war die Zusammenarbeit beendet. […]

    „Ich hoffe, dass ich nicht von den Falschen für die Entscheidung gelobt werde“, sagt Herzog-von der Heide, „aber bei diesem sensiblen Thema will ich besonders korrekt sein.“

    (Von Elinor Wenke. Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ) 24.08.2016.)

    http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Kopftuchverbot-im-Amt-Praktikantin-gefeuert
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    […] „Als sie morgens mit dem islamischen Kopftuch in Rathaus kam, haben wir die Frau darauf hingewiesen, dass hier das Neutralitätsgebot gilt“, sagt Herzog-von der Heide der B.Z., „religiöse Symbole haben in unserer Verwaltung nichts zu suchen.“

    Doch die Frau folgte nicht der Bitte, das Tuch abzunehmen. Die Bürgermeisterin: „Sie sagte, das könne sie nur tun, wenn keine Männer anwesend sind. Das schreibe ihr Glaube vor. Deshalb musste sie ihr Praktikum gegen Mittag beenden.“ […]

    Ingo Decker (50, SPD) vom Brandenburger Innenministerium […] : „Das Land macht keine Vorschriften für Dienstbekleidung in Rathäusern. Jede Kommune kann selbst entscheiden, was erlaubt ist.“ […]

    (Bürgermeisterin schmeißt Praktikantin am ersten Tag raus. Von Michael Sauerbier. BZ, 24.08.2016.)

    http://www.bz-berlin.de/berlin/umland/buergermeisterin-schmeisst-praktikantin-am-ersten-tag-raus
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    FOCUS Online: Frau Herzog-von der Heide, warum gehört ein Kopftuch für Sie nicht ins Rathaus?

    Elisabeth Herzog-von der Heide: Eine öffentliche Verwaltung hat nach außen hin sichtbar und erkennbar weltanschaulich und religiös neutral aufzutreten. Das gilt für alle Beschäftigten, egal ob Festangestellte, Auszubildende oder Praktikanten.

    […]

    FOCUS Online: Wie kam es zu der Entscheidung, dass die Frau ihr Praktikum nicht absolvieren kann?

    Herzog-von der Heide: Erst mit dem Arbeitsbeginn der Praktikantin am Montag ist die Konfliktlage zutage getreten, als nämlich festzustellen war, dass sie das islamische Kopftuch trug. Die Praktikantin wurde gefragt, ob sie bereit sei, das Tuch während der Arbeitszeit abzulegen. Nach kurzer Überlegung teilte sie mit, dass ihr dies möglich wäre, wenn sie nur mit Frauen zu tun hätte. Wären Männer zugegen, so wolle sie das Tuch tragen. Die Arbeit in einer öffentlichen Verwaltung bringt es mit sich, dass unter den Kollegen und Besuchern sowohl Männer als auch Frauen sind. Deshalb konnte der Praktikantin nicht das Arbeitsfeld geboten werden, das ihr das Ablegen des Tuches ermöglichte. Das hatte zur Folge, dass der Praktikumsplatz für sie nicht infrage kommt.

    FOCUS Online: War denn vor dem Praktikum nicht bekannt, dass die Frau Kopftuch trägt?

    Herzog-von der Heide: Selbstkritisch ist festzustellen, dass es sehr viel besser gewesen wäre, die Grundsätze der Neutralität schon bei der Anbahnung des Praktikums deutlich zu machen. Das wird in künftigen Fällen auch so gehandhabt werden.

    […]

    Meine Interpretation der strikten Neutralität einer öffentlichen Verwaltung ist falsch verstanden, wenn man darin eine Diskriminierung von Menschen islamischen Glaubens sieht oder mir eine Geisteshaltung unterstellt, die sich gegen Flüchtlinge richtet. Es ist meine private und dienstliche Auffassung, dass Geflüchtete Unterstützung darin erhalten müssen, hier Fuß zu fassen und sich integrieren zu können. Dafür hat auch eine öffentliche Verwaltung ihren Anteil zu leisten. […]

    (Bürgermeisterin erklärt Kopftuch-Rauswurf – und räumt einen Fehler ein. Von FOCUS-Online-Autorin Inka Zimmermann. FOCUS-Online am 24.08.2016.)

    http://www.focus.de/politik/deutschland/rathaus-luckenwalde-in-brandenburg-buergermeisterin-erklaert-kopftuch-streit-mit-muslima_id_5858512.html

  15. Maurice Says:

    [Islamische Kleidung ist … ein Menschenbild und Gesellschaftsmodell, das der Frau nur ein halbes Erbe und eine halbe Aussagekraft vor Gericht zugesteht. Die Muslima darf keinen Nichtmuslim heiraten. Dem muslimischen Mann sind vier Ehefrauen möglich. Bei Trennung gehören die Kinder dem Mann.]

    (…) In Berlins Rotem Rathaus wäre ein Kopftuch kein Grund für den Rauswurf einer muslimischen Praktikantin gewesen. „Hier in Berlin stellt sich diese Frage gar nicht. Wir haben klare Regeln“, erklärte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Donnerstag.

    „Im Senat, auch im Roten Rathaus können religiöse Symbole oder Kleidungsstücke getragen werden, wenn sie nicht gegen die Grundsätze des Neutralitätsgebots verstoßen“, sagte Müller. „Das Neutralitätsgebot sieht vor: keine Kippa, kein Kopftuch, kein Kruzifix bei Tätigkeiten z. B. im Gerichtsvollzug, in der Justiz, bei der Polizei oder als Lehrer.“

    dpa

    Quelle: Berliner Kurier 25.08.2016.

    http://www.berliner-kurier.de/berlin/brandenburg/rathaus-feuert-fluechtlingsfrau-rauswurf-von-kopftuch-muslima-ueberzogen–24644786

  16. Cees van der Duin Says:

    So verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) derzeit, ob Kopftuchverbote in Frankreich und Belgien mit europäischem Recht vereinbar sind.
    Das Urteil des EuGH wird […] im kommenden Jahr erwartet.

    Stichworte

    EuGH – Europäischer Gerichtshof

    EGMR – Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    Religiöse Kleidung

    Islamische Bekleidung der Frau
    a) Hidschab ( fehlbezeichnet oder falsch genäht Kopftuch )
    b) Gesichtsschleier, Gesichtsverschleierung ( Burka / Niqab )

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    EGMR bestätigt Burkaverbot: Was braucht es für ein demokratisches Zusammenleben?

    Von Dr. Kirsten Wiese. Legal Tribune Online (LTO), 01.07.2014

    […] Staatliche Bedienstete dürfen daher in Frankreich seit jeher keine religiösen Symbole und Kleidungsstücke tragen.

    Auch private Kindergärten müssen keine Erzieherin mit Kopftuch beschäftigen – das hat das oberste französische Zivilgericht erst in der vergangenen Woche entschieden. Ebenso wenig dürfen seit 2004 Schüler offensichtlich religiöse Symbole an öffentlichen Schulen tragen. 2013 wurde debattiert, dieses Verbot auf Studenten auszuweiten. Gegen diese Verbote hatte der EGMR bislang ebenfalls nichts einzuwenden, vielmehr hielt er 2009 das Verbot religiöser Kleidung – neben Kopftüchern auch Sikh-Turbane – an öffentlichen Schulen für rechtens. […]

    http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-urteil-4383511-burkaverbot-frankreich/2/

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    Nikab und Burka Bundesregierung plant Verschleierungsverbot für Beamte

    Von Andreas Ulrich. SPIEGEL online, 21.10.2016

    Die Bundesregierung will religiöse Kleidungsstücke wie Nikab oder Burka aus Beamtenstuben verbannen. Ein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium sieht vor, Staatsdienern das Tragen von Schleiern oder Tüchern zu verbieten, die das Gesicht verhüllen. […]

    Verschleierungsverbote im Berufsleben und im Staatsdienst werden kontrovers diskutiert. So verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) derzeit, ob Kopftuchverbote in Frankreich und Belgien mit europäischem Recht vereinbar sind. Im Fall einer Programmiererin aus Frankreich, die wegen ihres Kopftuchs entlassen wurde, kam ein Gerichtsgutachten zu dem Schluss, dies sei eine unzulässige Diskriminierung. Das Urteil des EuGH wird […] im kommenden Jahr erwartet.

    http://www.spiegel.de/karriere/deutschland-bundesregierung-plant-verschleierungsverbot-fuer-beamte-a-1117698.html

  17. Jacques Auvergne Says:

    Das Kopftuch der Lehrerin oder Kindergärtnerin sagt: “Die Kopftuchverweigerin ist eine Schlampe und kommt hochwahrscheinlich nicht in den Himmel.“

    Das Lehrerinnen- oder Kindergärtnerinnenkopftuch sagt: “Ich bin keinesfalls lesbisch, und ein schwuler Sohn wäre mir und Allah ein Gräuel!“

    Der Hidschab bekundet die Unterwerfung unter ein kohärentes, totalitäres Wohlverhaltenskonzept und Gesellschaftsmodell. Alles Nichtislamische ist zu überwinden.

    Nicht zuletzt bekundet der Hidschab das Fürwahrhalten der rechtlich herabgestuften, der entwürdigten Stellung der Frau.

    Aber Karlsruhe fühlt und beurteilt das anders.
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    Muslimische Erzieherin darf bei ihrer Arbeit in einer Kindertagesstätte ein Kopftuch tragen

    Damit bekräftigen die Karlsruher Richter das ähnliche Urteil vom vergangenen Jahr, mit dem eine anderslautende Entscheidung von 2003 gekippt worden war.

    Eine allein abstrakte Gefahr reiche für ein Verbot nicht aus und ein generelles Kopftuchverbot verstoße gegen die im Grundgesetz geschützte Glaubens- und Gewissensfreiheit.

    Die Gerichte bis hinauf zum Bundesarbeitsgericht hatten gegen die Erzieherin entschieden. Das Bundesverfassungsgericht hingegen hebt nun diese Urteile auf und weist die Sache an das Landesarbeitsgericht Baden-Württembergs zurück.

    Karslruhe begründet: „Ein ‚islamisches Kopftuch‘ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“.

    Mit den früheren baden-württembergischen Vorschriften sei die Erzieherin in ihrer Glaubens- und Bekenntnisfreiheit verletzt worden. Weder habe sie missionierend ihre Arbeit verrichtet, noch den Kita-Frieden oder die Neutralität der Einrichtung beeinträchtigt.

    Lediglich ein Kopftuch getragen habe die Frau, befanden die Richter. Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, „von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben.“

    … … … … … … …

    Bundesverfassungsgericht

    – 1 BvR 354/11 –

    RN 3
    Die in der Türkei geborene Beschwerdeführerin mit deutscher Staatsangehörigkeit ist staatlich anerkannte Erzieherin. Sie ist bei der im Ausgangsverfahren beklagten Stadt S., die über 34 kommunale Kindertagesstätten verfügt, seit September 2003 in Teilzeit beschäftigt. Zuvor war sie dort seit 2001 bereits als Praktikantin tätig. Die Beschwerdeführerin ist muslimischen Glaubens und trägt aus religiöser Überzeugung in der Öffentlichkeit und auch während ihrer Tätigkeit als Erzieherin ein Kopftuch.

    RN 21
    In den angegriffenen Entscheidungen würden der Schutzbereich sowie die Bedeutung und die Tragweite der einschlägigen Grundrechte und Verfassungsprinzipien grundsätzlich verkannt. Sie verletzten sie damit, da sie das Tragen einer Kopfbedeckung als verbindliches religiöses Gebot des Islam betrachte, in den bezeichneten Grundrechten.

    RN 27
    Im Hinblick auf die negative Religionsfreiheit der Eltern und Kinder sei zu betonen, dass sie, die Beschwerdeführerin, im Dienst weder kultische Handlungen ausführe, noch ihre Religion überhaupt in irgendeiner Weise gegenüber Eltern oder Kindern thematisiere. Außerdem müsse insoweit zwischen Eltern und Kindern differenziert werden.

    RN 28
    In den angegriffenen Entscheidungen werde übersehen, dass das Alter durchaus Einfluss auf die Religionsmündigkeit habe, was allgemein anerkannt sei. Die Kindergartenkinder seien zwischen drei und sechs Jahre alt und damit in einem Alter, in dem sie allenfalls in der Lage seien zu erkennen, dass eine religiöse Vielfalt existiere, nicht aber, zu Religionen oder deren Aussagen selbständig Stellung zu beziehen. Es fehle ihnen daher die Grundrechtsfähigkeit hinsichtlich der negativen Glaubensfreiheit. Den Eltern fehle es demgegenüber an einer hinreichend intensiven Beziehung, die im Sinne einer Unausweichlichkeit die negative Religionsfreiheit beeinträchtigen könne.

    RN 40 [ ZdE ]
    Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet. Die Religionsfreiheit gewähre dem Berechtigten zwar das Recht, sein Leben an den Vorstellungen der eigenen Religion auszurichten und dies im öffentlichen Raum zu manifestieren, nicht aber, dies im geschützten persönlichen Bereich eines Dritten zu tun. Es liege keine Diskriminierung aufgrund des Bekenntnisses vor, da der Gläubige nicht aufgrund seines Glaubens, sondern deswegen ausgeschlossen werde, weil er sich weigere, die arbeitgeberseitigen Anforderungen hinsichtlich der Beschäftigung zu erfüllen.

    RN 42 [ IBKA ]
    Der Zentralrat der Ex-Muslime e.V. ist der Auffassung, die Verfassungsbeschwerde sei unbegründet. Es sei zu beachten, dass Kleinkinder viele Verhaltensweisen durch Beobachtung und Nachahmung von Personen, die für sie als Vorbild dienten, erlernten. Hierzu zählten mit zunehmender Ablösung vom Elternhaus auch Erzieher und Lehrer. Der Staat müsse gerade deswegen, weil Kinder viele verschiedene kulturelle Hintergründe mitbrächten, zwingend die religiös-weltanschauliche Neutralität wahren. Das Kopftuch setze im öffentlichen Erziehungs- und Bildungswesen – egal ob es staatliche Kindergärten, Kindertagesstätten, Grundschulen oder weiterführende Schulen betreffe – falsche kinder- und frauenpolitische sowie integrationspolitische Signale. Es solle dort deswegen in der Dienstzeit nicht getragen werden dürfen.

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/10/rk20161018_1bvr035411.html

  18. Jacques Auvergne Says:

    bei: EZW

    Muslime in Deutschland. Zu einer Studie des Bundesinnenministeriums

    […] Andererseits stimmten rund 44% der Aussage „eher“ oder „völlig zu“, dass „Muslime, die im bewaffneten Kampf für den Glauben sterben … ins Paradies“ kommen, also von Gott für ihre Taten belohnt werden (176). Knapp unter 40% halten „die Anwendung physischer Gewalt als Reaktion auf die Bedrohung des Islams durch den Westen für legitim“ (191). Für Deutschland befürworten knapp 10% die Strafen der Scharia (141) – was in absoluten Zahlen einem Anteil von über 300000 Menschen entspricht. Bei den Jugendlichen ist es rund ein Viertel, das die eigene Bereitschaft zu körperlicher Gewalt gegen Ungläubige im Dienst der islamischen Gemeinschaft bejaht (319). […]

    [ von: Christine Schirrmacher, Heverlee/Löwen (Belgien) ]

    Muslime in Deutschland. Eine Studie des Bundesinnenministeriums zu Integration, Integrationsbarrieren, Religion und Einstellungen zu Demokratie, Rechtsstaat und politisch-religiös motivierter Gewalt. Ergebnisse von Befragungen im Rahmen einer multizentrischen Studie in städtischen Lebensräumen von Katrin Brettfeld und Peter Wetzels, Hamburg 2007.

    http://www.ezw-berlin.de/html/15_1806.php

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    Muslime in Deutschland | Integration, Integrationsbarrieren, Religion und Einstellungen zur Demokratie, Rechtsstaat und politisch-religiös motivierter Gewalt | Ergebnisse von Befragungen im Rahmen einer multizentrischen Studie in städtischen Lebensräumen

    Verfasser_in: Brettfeld, K. & Wetzels, P. (2007)

    Herausgeber: Bundesministerium des Innern

    [ Seite 389 ]

    Ich fände es gut, wenn sich die Gesetze in meinem Herkunftsland nach den islamischen Grundsätzen ausrichten würden (Scharia).

    Ich fände es gut, wenn sich die Gesetze in Deutschland nach den islamischen Grundsätzen ausrichten würden (Scharia).

    […] Zwei Drittel verhalten sich zur Scharia bezogen auf ihr Herkunftsland eindeutig ablehnend, bezogen auf Deutschland liegt die Ablehnung bei fast drei Viertel. Über die beiden Items zur Scharia gemittelt findet sich eine tendenzielle Zustimmung bei etwa knapp unter einem Drittel, eine hohe Zustimmung zeigen nur noch knapp 7%.

    __

    [ 405-406 ]

    auf die Legitimation von Gewalt zur Verteidigung des Islam (defensiv), auf die göttliche Verheißung des Paradieses bezogen auf getötete Glaubenskämpfer (göttliche Legitimation bewaffneten Kampfes), die Legitimation von Gewalt zur Verbreitung und Durchsetzung des Islam […]

    Gewalt ist gerechtfertigt, wenn es um die Verbreitung und Durchsetzung des Islam geht. […]

    Muslime, die im bewaffneten Kampf für den Glauben sterben, kommen ins Paradies

    __

    file:///C:/Users/dell/AppData/Local/Temp/Muslime-in-Deutschland.pdf

    http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/Literatur_Reli_Weltan/Muslime_in_Deutschland.html

  19. Edward von Roy Says:

    =
    =

    20.05.2017: Positionspapier von TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. für ein gesetzliches Verbot des Kopftuchs bei Minderjährigen

    TERRE DES FEMMES e.V. fordert ein gesetzliches Verbot des sogenannten „Kinderkopftuchs“ im öffentlichen Raum vor allem in Ausbildungsinstitutionen für alle minderjährigen Mädchen.

    Für diese Forderung gibt es folgende Gründe:

    Jedes Kind hat das Recht auf Kindheit – laut UN-Kinderrechtkonvention gelten alle Personen unter 18 Jahren als Kinder. Die Verschleierung von Mädchen – ein zunehmendes Phänomen in vielen Schulen aller Altersstufen und bisweilen sogar in Kindergärten – steht allerdings für eine Diskriminierung und Sexualisierung von Minderjährigen. Sie markiert diese als Sexualwesen, als Verführerin, die ihre Reize vor den Männern zu verbergen hat. Dieses patriarchalische Rollenbild des weiblichen Kindes und heranwachsender Mädchen diskriminiert nicht nur sie, sondern auch den Mann als angeblich triebgesteuert und unbeherrscht.

    Die Verschleierung weiblicher Minderjährigen (häufig Hidschāb) steht auch für deren geschlechtsspezifische Diskriminierung: den Mädchen wird aufgrund des „falschen Geschlechts“ weniger Freiheit und Selbstbestimmung zugebilligt als Jungen. Diese Geschlechter-Apartheid und die grundsätzlich damit einhergehenden menschenrechtswidrigen Denk-, Verhaltens- und Erziehungsmuster verstoßen gegen das Recht junger Menschen auf eine gleichgestellte Entwicklung.

    Durch die Verschleierung von Minderjährigen wird ein späteres Tragen des Kopftuchs bereits in der Kindheit vorgeprägt, in der das Zugehörigkeitsbedürfnis zur Familie und sozialen Gruppe besonders stark ist. Als Folge dieser Konditionierung können oder wollen die Mädchen auch später das Kopftuch nicht mehr ablegen. Es ist zum Bestandteil ihrer Identität geworden. Die Bewegungsfreiheit wird eingeschränkt und die Entwicklung eines natürlichen Körperbewusstseins behindert. Die Verschleierung bedeutet nicht nur eine „harmlose“ religiöse Bedeckung des Kopfes, sondern stellt eine physische und psychische Abgrenzung zwischen Innenwelt und Gesamtgesellschaft dar.

    So stellen Eltern ihre verschleierten Töchter außerhalb der Wertegemeinschaft der Gesamtgesellschaft, die auf den allgemeinen Menschenrechten basiert, insbesondere der Gleichberechtigung der Geschlechter. Partizipation an der Lebenswelt Gleichaltriger unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft und Weltanschauung sowie Chancengleichheit können so nicht gelingen.

    Erziehung sollte eine altersgerechte und selbstbestimmte Persönlichkeits-entwicklung ermöglichen und garantieren, dass Kinder die in der Verfassung verankerten Grundrechte, wie das Recht auf Weltanschauungsfreiheit, ungehindert wahrnehmen und einüben können. Jede Minderjährige unabhängig von ihrer Religion oder Herkunft muss über ihre Rechte aufgeklärt werden, wie ein selbstbestimmtes Leben geführt und verteidigt werden kann. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die etwa von Eltern, Nachbarn, dem sozialen Umfeld und der Schule geleistet werden muss.

    Eltern aus konservativen muslimischen Familien erfahren oft einen immensen sozialen Druck durch das gesellschaftliche Umfeld und/oder die religiösen Autoritäten. Dieser Druck wird häufig an die Mädchen weitergegeben. Das kann einhergehen mit Gewalt und Psychoterror, wie beispielsweise mit dem Scheren des Haares bei Widerstand gegen die Verschleierung oder der Drohung, in die Hölle zu kommen. Ein staatliches Verbot der Verschleierung von Minderjährigen in der Öffentlichkeit und vor allem in den Betreuungsinstitutionen nimmt den Druck von den (Vor-)Schulmädchen, das Kopftuch tragen zu müssen und unterstützt pubertierende junge Frauen, die der Verschleierung kritisch gegenüberstehen.

    Deshalb sind wir der Ansicht, dass das von uns geforderte Verbot bis zum Erreichen der Volljährigkeit gelten sollte, obwohl in Deutschland die Religionsmündigkeit ab 14 Jahren gesetzlich festgelegt ist. Denn auch bei Heranwachsenden besteht eine finanzielle und psychische Abhängigkeit vom Elternhaus weiter, so dass die für eine Distanzierung nötige Eigenständigkeit in der Regel nicht gegeben ist. Zudem unterliegen „Teenager“ einem starken Einfluss und Zugehörigkeitsbedürfnis zu ihrem unmittelbaren sozialen Umfeld – vor allem den „Peergroups“. All diese Faktoren machen eine freie Entscheidung gegen die Verschleierung fast unmöglich. Aus diesem Grund müssen auch Heranwachsende in unserer Gesellschaft vor Gewalt und Funktionalisierung geschützt werden – und vor dem Zwang zu einer vermeintlich religiös gebotenen Kleidung.

    Ein solches Gebot einer allgemein gültigen, bedingungslosen Kopftuchbedeckung gibt es – selbst für geschlechtsreife Frauen – im Islam nicht, obwohl sich konservative und fundamentalistische Strömungen immer wieder darauf berufen. Noch weniger gilt dies für vorpubertierende Mädchen. Deshalb müssen Mädchen und heranwachsende junge Frauen das Recht haben, das Tragen von auffälligen (vermeintlich) religiösen und politisch-ideologischen Symbolen abzulehnen. Hierfür muss ihnen ein gesetzlicher Schutzraum zur Verfügung gestellt werden, in dem sie einen säkularen Gegenentwurf zum konservativ-religiösen Elternhaus und Umfeld kennenlernen und leben können.

    Das inzwischen weit verbreitete Mobbing gegen unverschleierte Mädchen etwa in Schulen, die als Unreine oder Schlampen beschimpft werden, muss strikt verurteilt und sanktioniert werden. Öffentliche Schulen müssen für alle Minderjährigen eine angstfreie Entwicklung ermöglichen und als neutrale staatliche Orte religiöse und ideologische Symbolik vermeiden. Nur so kann der Staat seinen Bildungsauftrag erfüllen, Kindern und Heranwachsenden Aufklärung und Gleichbehandlung angedeihen zu lassen und deren demokratisches Denken zu fördern.

    Berlin, den 20. Mai 2017

    https://www.frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/tdf-positionen/allgemein-offene-briefe/2475-20-05-2017-positionspapier-von-terre-des-femmes-menschenrechte-fuer-die-frau-e-v-fuer-ein-gesetzliches-verbot-des-kopftuchs-bei-minderjaehrigen

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  20. Jacques Auvergne Says:

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    „Ich möchte, dass es Lehrerinnen mit Kopftuch an Berliner Schulen gibt“, erklärte die frühere Landeschefin Bettina Jarasch. „Was wir brauchen, sind Regelungen, die religiöse Manipulation wirksam ahnden, anstatt einen Kulturkampf um das Kopftuch zu führen.“

    Grüne wollen auch Lehrerinnen mit Kopftuch | RBB 02.12.2017

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2017/12/berlin-gruene-parteitag-integration-religion.html

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    „Ich möchte, dass es Lehrerinnen mit Kopftuch an Berliner Schulen gibt“

    ( Bettina Jarasch, einstige GRÜNEN-Landes-Chefin )

    Berliner Grüne möchten Lehrerinnen mit Kopftuch an Schulen | BZ 02.12.2017

    https://www.bz-berlin.de/berlin/berliner-gruene-moechten-lehrerinnen-mit-kopftuch-an-schulen

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    „Konzept für erfolgreiche Integration“: Berliner Grüne wollen Kopftuchverbot an Schulen aufheben

    Epoch Times 04.12.2017

    http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/konzept-fuer-erfolgreiche-integration-berliner-gruene-wollen-kopftuchverbot-an-schulen-aufheben-a2285251.html

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  21. Edward von Roy Says:

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    „Islamic law (the Sharia), a system of law that [is] in marked contrast to the values embodied in the Convention.“

    „Die Scharia ist unvereinbar mit den grundlegenden Prinzipien der Demokratie, die in der Konvention festgeschrieben sind.“

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    566
    31.07.2001

    The European Court of Human Rights
    Press release issued by the Registrar

    JUDGMENT IN THE CASE OF REFAH PARTISI (THE WELFARE PARTY) ERBAKAN, KAZAN AND TEKDAL v. TURKEY

    In a judgment delivered at Strasbourg on 31 July 2001 in the case of Refah Partisi, Erbakan, Kazan and Tekdal v. Turkey (nos. 41340/98 & 41342-4/98), the European Court of Human Rights held, by four votes to three, that there had been no violation of Article 11 (freedom of assembly and association) of the European Convention on Human Rights and unanimously that no separate issues arose under Articles 9, 10, 14, 17 and 18 of the Convention and Articles 1 and 3 of Protocol No. 1.

    1. Principal facts

    The first applicant, Refah Partisi (the Welfare Party, hereafter the „RP“) was a political party that had been founded on 19 July 1983. It was represented by its Chairman, Necmettin Erbakan. He is the second applicant and was a Member of Parliament at the material time. The third and fourth applicants, Şevket Kazan and Ahmet Tekdal, are politicians and lawyers and were at the material time Members of Parliament and Vice-Chairmen of the RP.

    On 21 May 1997 the Principal State Counsel at the Court of Cassation brought proceedings in the Turkish Constitutional Court seeking the dissolution of the RP, which he accused of having become „a centre of activities against the principle of secularism“. In support of his application, he relied on various writings and declarations made by leaders and members of the RP which he said indicated that some of the party’s objectives, such as the institution of Sharia law and a theocratic regime, were incompatible with the requirements of a democratic society. (…)

    The Court held that the sanctions imposed on the applicants could reasonably be considered to meet a pressing social need for the protection of democratic society, since, on the pretext of giving a different meaning to the principle of secularism, the leaders of the Refah Partisi had declared their intention to establish a plurality of legal systems based on differences in religious belief, to institute Islamic law (the Sharia), a system of law that was in marked contrast to the values embodied in the Convention. They had also left in doubt their position regarding recourse to force in order to come to power and, more particularly, to retain power.

    The Court considered that even if States’ margin of appreciation was narrow in the area of the dissolution of political parties, since pluralism of ideas and parties was an inherent element of democracy, the State concerned could reasonably prevent the implementation of such a political programme, which was incompatible with Convention norms, before it was given effect through specific acts that might jeopardise civil peace and the country’s democratic regime.

    Judges Fuhrmann, Loucaides and Bratza expressed a dissenting opinion, which is annexed to the judgment.

    ***

    Registry of the European Court of Human Rights

    F – 67075 Strasbourg

    http://www.webcitation.org/query?url=http://web.archive.org/web/20010811161803/http://www.echr.coe.int/Eng/Press/2001/July/RefahPartisi2001jude.htm&date=2013-09-14

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    Rechtssatz

    Die Scharia ist unvereinbar mit den grundlegenden Prinzipien der Demokratie, die in der Konvention festgeschrieben sind. (Refah Partisi (The Welfare Party) u.a. gegen die Türkei)

    (…)

    Text

    Begründung

    (…) In seiner Urteilsbegründung betonte der Verfassungsgerichtshof, dass das Prinzip des Säkularismus eine unverzichtbare Voraussetzung der Demokratie wäre. Ein staatliches Einschreiten zur Aufrechterhaltung eines säkularistischen politischen Regimes wäre notwendig in einer demokratischen Gesellschaft. Dass die Wohlfahrtspartei zu einem „Zentrum von Aktivitäten gegen das Prinzip des Säkularismus“ geworden sei, ergebe sich insb. aus den Äußerungen ihrer wichtigsten Vertreter. Diese hätten in öffentlichen Reden wiederholt die Trennung von Staat und Religion in Frage gestellt. So hätte der Vorsitzende Necmettin Erbakan ua. die Einführung verschiedener Rechtssysteme für die Angehörigen unterschiedlicher Religionen gefordert. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs würde ein solches System die legislative und judikative Einheit des Staates, die eine Voraussetzung für Säkularismus und Nationalbewusstsein darstellten, untergraben. Zudem hätten Parlamentsabgeordnete der Partei ua. hohe Funktionäre zu einem „heiligen Krieg“ gegen ihre politischen Gegner und zur Einführung der Scharia aufgerufen.

    Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass die Auflösung einer politischen Partei, deren Aktivitäten auf eine Abschaffung der demokratischen Ordnung gerichtet sind und die ihre Freiheit der Meinungsäußerung zur Durchsetzung dieser Ziele nützt, durch die Verfassung und nach supranationalen Menschenrechts-Abkommen – insb. Art. 11 EMRK und Art. 17 EMRK – zulässig wäre. (…)

    Der Verfassungsgerichtshof sah die Verfassungswidrigkeit der Partei v. a. in der angestrebten Einführung verschiedener Rechtssysteme für die Angehörigen unterschiedlicher Religionen sowie der damit verbundenen Anwendung der Scharia und dem möglichen Rückgriff auf Gewalt als politischem Mittel.

    Die Einführung verschiedener Rechtssysteme kann nicht als vereinbar mit der EMRK betrachtet werden. Ein System verschiedener Rechtsnormen für die Angehörigen verschiedener Religionen würde die Rolle des Staates als Garant individueller Rechte und Freiheiten und unparteiischer Organisator der Ausübung der unterschiedlichen Religionen in einer demokratischen Gesellschaft abschaffen, indem Individuen verpflichtet würden, nicht länger den vom Staat in seiner oben beschriebenen Rolle aufgestellten Regeln, sondern statischen Regeln der jeweiligen Religion zu folgen. Überdies würde es dem Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK widersprechen. Die Scharia ist unvereinbar mit den grundlegenden Prinzipien der Demokratie, die in der Konvention festgeschrieben sind. Die Feststellung der Unvereinbarkeit der von der Wohlfahrtspartei angestrebten Einführung der Scharia mit der Demokratie durch den Verfassungsgerichtshof war daher gerechtfertigt. Dasselbe gilt für die angestrebte Anwendung einiger privatrechtlicher Vorschriften des islamischen Rechts auf die muslimische Bevölkerung der Türkei. Die Freiheit der Religionsausübung ist in erster Linie eine Angelegenheit des Gewissens jedes Einzelnen. Die Sphäre des individuellen Gewissens ist grundverschieden von der des Privatrechts, welche die Organisation und das Funktionieren der Gesellschaft als Ganzes betrifft.

    (…) Das Urteil im englischen Originalwortlaut (pdf-Format):

    __w.menschenrechte.ac.at/orig/03_1/Refah.pdf

    CASE OF REFAH PARTISI (THE WELFARE PARTY) AND OTHERS v. TURKEY (Applications nos. 41340/98, 41342/98, 41343/98 and 41344/98)

    JUDGMENT STRASBOURG
    13 February 2003

    http://www.menschenrechte.ac.at/orig/03_1/Refah.pdf

    https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20030213_AUSL000_000BSW41340_9800000_000&IncludeSelf=True

    __
    __

    The Grand Chamber of the European Court of Human Rights had the opportunity to give an answer to that question of compatibility in 2003: it “concurs in the Chamber’s view that sharia is incompatible with the fundamental principles of democracy, as set forth in the Convention”.

    ECLJ | European Centre for Law and Justice

    https://eclj.org/religious-freedom/pace/la-charia-est-elle-compatible-avec-les-droits-de-lhomme-

    __
    __

    Declassified
    AS/Jur (2016) 28
    7 October 2016
    ajdoc28 2016

    Committee on Legal Affairs and Human Rights

    Compatibility of Sharia law with the European Convention on Human Rights: can States Parties to the Convention be signatories of the ‘Cairo Declaration’?

    Introductory memorandum

    Rapporteur: Ms Meritxell MATEU, Andorra, Alliance of Liberals and Democrats for Europe

    (…)

    2. Analysis of the relevant instruments and their legal force

    2.1. Sharia law

    5. For the purposes of this study, it is essential to define Sharia law, its sources, its legal force and its problematic aspects in terms of the European Convention onHuman Rights
    .
    6. Sharia law is understood as being ‘the path to be followed’, that is, the ‘law’ to be obeyed by every Muslim. It divides all human action into fivecategories – what is obligatory, recommended, neutral, disapproved of and prohibited – and takes two forms: a legal ruling (hukm), designed to organise society and deal with everyday situations, and the fatwa, a legal opinion intended to cover a special situation. Sharia law is therefore meant in essence to be positive law enforceable on Muslims. Accordingly, it can be defined as ‘the sacred Law of Islam’, that is, ‘an all-embracing body of religious duties, the totality of Allah’s commands that regulate the life of every Muslim in all its aspects’.

    (…)

    2.1.3. Sharia law: problematic rules in relation to the European Convention on Human Rights

    12. In this study I shall be looking at the general principles of Sharia law in relation to the European Convention on Human Rights and particularly Article 14, which prohibits discrimination on grounds such as sex or religion and Article 5 of Protocol No. 7 to the Convention, which establishes equality between spouses in law.

    (…)

    13. In Islamic family law, men have authority over women. (…)

    Klicke, um auf ajdoc282016.pdf zuzugreifen

    __

    Motion for a resolution | Doc. 13965 | 27 January 2016

    Compatibility of Sharia law with the European Convention on Human Rights: can States Parties to the Convention be signatories of the “Cairo Declaration”?

    (…) Ms Meritxell MATEU, Andorra, ALDE (…)

    http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-XML2HTML-en.asp?fileid=22447&lang=en

    __

    Committee on Legal Affairs and Human Rights
    Commission des questions juridiques et des droits de l’homme

    F–67075 Strasbourg Cedex

    AS/Jur (2016) OJ 08 Rev
    5 December 2016
    ajoj08 2016 Rev

    (…)

    Compatibility of Sharia law with the European Convention on Human Rights: can States Parties to the Convention be signatories of the “Cairo Declaration”?

    (re-appointment following the departure of Ms Meritxell Mateu (Andorra, ALDE) from the Assembly)

    (…)

    http://website-pace.net/documents/10643/2116298/20161213-JurOJ08-EN.pdf/323bb73c-5869-4c39-8195-4f1bf03fdb55

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  22. Jacques Auvergne Says:

    In seinem neuen Buch „Integration“ rechnet der deutsch-ägyptische Politikwissenschaftler Hamed Abdel-Samad mit einer Politik ab, die die Integration zu lange vernachlässigte.

    „Freiwilligkeit setzt Freiheit voraus. Eine Freiheit, die aber in jenem religiös-patriarchalischen System, das das Kopftuch vorschreibt, nicht vorgesehen ist. In diesem System heißt es nicht, eine Muslima darf ein Kopftuch tragen oder eine Muslima darf darauf verzichten. Es heißt vielmehr, eine Frau, die das Kopftuch trägt, ist eine gute Muslima, und eine, die es nicht trägt, ist eine unsittliche. Die Frau, die das Kopftuch trägt, wird mit dem Paradies im Jenseits belohnt, und die, die das Kopftuch ablehnt bzw. ablegt, wird mit der Hölle bestraft. Welche Art von Freiwilligkeit soll hier eigentlich gegeben sein, wenn die Alternativen für eine Frau ohne Kopftuch lauten: gesellschaftliche Ächtung im Diesseits und Hölle im Jenseits?“

    „In Ägypten schickten Islamisten ganz gezielt ihre eigenen Frauen auf die Straße und in die U-Bahnen, wo sie andere Frauen ohne Kopftuch mit Blicken oder Bemerkungen belästigen und einschüchtern sollten. Manche zogen unverschleierte Frauen an den Haaren, um ihnen das Gefühl zu vermitteln, sie könnten sich ohne Schleier nirgends wohlfühlen im öffentlichen Raum.“

    Abdel-Samad: „Kopftuch-Debatte birgt Wurzel für eine Vielzahl von Problemen“ | (Auszüge aus neuem Buch „Integration“) | Focus | 12.04.2018

    https://www.focus.de/politik/deutschland/neues-buch-vorgestellt-autor-hamed-abdel-samad-kopftuch-debatte-birgt-wurzel-fuer-viele-integrations-probleme_id_8741436.html

  23. Edward von Roy Says:

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    Städtische Bedienstete darf Kopftuch tragen | juris Das Rechtsportal

    Gericht/Institution: VG Kassel
    Erscheinungsdatum: 03.05.2018
    Entscheidungsdatum: 28.02.2018
    Aktenzeichen: 1 K 2514/17.KS

    Quelle: juris Logo
    Norm: Art 4 GG

    Städtische Bedienstete darf Kopftuch tragen

    ( Das VG Kassel hat entschieden, dass eine Beamtin, die als Sachbearbeiterin in der Abteilung Allgemeine Soziale Dienste eines Jugendamtes tätig ist, während des Dienstes ein Kopftuch tragen darf. )

    (…) Das Befolgen dieser Bekleidungsregel sei für sie Ausdruck ihres religiösen Bekenntnisses. Auf die umstrittene Frage, ob und inwieweit die Verschleierung für Frauen von Regeln des islamischen Glaubens vorgeschrieben sei, komme es nicht an. Eine Verpflichtung von Frauen zum Tragen eines Kopftuches in der Öffentlichkeit lasse sich jedenfalls nach Gehalt und Erscheinung als islamisch-religiös begründete Glaubensregel dem Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG hinreichend plausibel zuordnen, da ein entsprechendes Bedeckungsverbot – unabhängig von den Unterschieden im Detail – unter den verschiedenen Richtungen des Islam verbreitet sei und sich auf den Koran zurückführen lasse. Das Verbot, ein Kopftuch während des Dienstes zu tragen, stelle einen Eingriff in die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit dar. Denn dadurch werde die Klägerin vor die Wahl gestellt, entweder ihr Amt im konkret-funktionellen Sinne auszuüben oder dem von ihr als verpflichtend angesehenen religiösen Bekleidungsgebot Folge zu leisten. (…)

    Quelle: Pressemitteilung des VG Kassel Nr. 2/2018 v. 03.05.2018

    https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180501238&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

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    Kopftuchverbot für städtische Bedienstete

    03.05.2018 Pressestelle:
    VG Kassel

    Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel hat durch Urteil vom 28.02.2018 einen Bescheid aufgehoben, durch den eine Stadt den Antrag einer Beamtin auf Genehmigung zum Tragen eines Kopftuchs während der Dienstzeit abgelehnt hatte.

    Nr. 02/2018

    Die Klägerin, die bei der Stadt im gehobenen nichttechnischen Dienst beschäftigt ist, ist in der Abteilung Allgemeine Soziale Dienste (Sachgebiet wirtschaftliche Jugendhilfe – Erziehungshilfe) des Jugendamtes der Stadt tätig. Dort ist sie eingebunden in die Bewilligung von Jugendhilfen für Kinder und Jugendliche aus problematischen Familienverhältnissen. Seit ca. sechs Jahren trägt die Klägerin als Ausdruck ihrer individuellen Glaubenszugehörigkeit ein Kopftuch. Am 30.11.2015 beantragte sie die Genehmigung, während des Dienstes ein Kopftuch tragen zu dürfen. Die Neutralität der Verwaltung, gerade einer Kommunalverwaltung mit nahezu ausnahmslos nichtpädagogischen Aufgabeninhalten, werde nicht gefährdet, wenn sie das Kopftuch während des Dienstes trage. Sie versicherte, dass sie die gebotene Neutralität bei der Aufgabenerledigung und gegenüber Dritten wahren werde. (…)

    Aktenzeichen: 1 K 2514/17.KS

    https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/kopftuchverbot-f%C3%BCr-st%C3%A4dtische-bedienstete

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  24. Cees van der Duin Says:

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    Der Workshop „Die Technik des Kopftuchbindens erlernen“ dauerte 60 Minuten und fand im Haus des Lernens der Technischen Universität statt. Der Kurs erfolgte im Anschluss an eine Podiumsdiskussion mit dem Thema „Kopftuchverbot für Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen Berlins?“ Im Zentrum der Diskussion stand das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin zum Kopftuchverbot an Berliner Schulen.

    (…) Der „Humanistische Pressedienst“ hatte im Vorfeld kritisch über das Kursangebot zum Kopftuchbinden berichtet. Spitz hieß es in dem Artikel: „Erbarmt sich der Herr Professor bei dieser Gelegenheit vielleicht auch einmal den naturwissenschaftlich interessierten Frauen in der islamischen Welt, die nicht studieren können, ihren Beruf nicht ausüben dürfen und ins Gefängnis geworfen und misshandelt werden, weil sie ihr Kopftuch ablegen? Natürlich nicht.“ (…)

    Ähnliche Kritik kam vonseiten der Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes. In einem offenen Brief wandte sich die Bundesgeschäftsführerin vor der „Langen Nacht der Wissenschaften“ an den Direktor der Technischen Universität. Darin heißt es unter anderem: „Diese Art von Umgang mit Religion hat mit Wissenschaft nichts zu tun.“ Die Verschleierung von Frauen im Islam sei unter anderem Ausdruck von Diskriminierung und Sexualisierung von Frauen, ein solcher Kopftuchbindekurs fördere patriarchale Strukturen.

    ( alka ) | Die Kunst des Bindens eines Kopftuchs | Berliner Morgenpost 04.07.2018

    https://www.morgenpost.de/berlin/article214758473/Die-Kunst-des-Bindens-eines-Kopftuchs.html

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    Lange Nacht der Wissenschaften 2018
    LNdW

    Neu (diesen Programmpunkt gab es im letzten Jahr noch nicht)

    Kopftuchverbot für Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen Berlins?

    Institut für Berufliche Bildung und Arbeitslehre

    Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin zum Kopftuchverbot an Berliner Schulen ist die Debatte über die Frage, ob das Neutralitätsgesetz des Landes Berlin korrigiert werden muss, neu entbrannt. In der Podiumsdiskussion sollen Standpunkte erläutert und unterschiedliche gangbare Wege gesucht werden.

    Dauer: 60 Minuten

    Technik des Kopftuchbindens erlernen

    Nach der Podiumsdiskussion kann die Technik des Kopftuchbindens erlernt werden.

    https://www.lndw.tu-berlin.de/programm/projekt-drucken/?tx_mulflndwprojects%5Bpid%5D=2203

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    Kopftuchbinden an der Technischen Universität: Kein Witz!

    Von Jürgen Roth | hpd 08.06.2018

    https://hpd.de/artikel/kopftuchbinden-an-technischen-universitaet-kein-witz-15681

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    | Haus des Lernens der TUB | Technische Universität Berlin

    Kopftuchverbot für Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen Berlins?

    von 20.30 bis 22.00 Uhr; Podiumsdiskussion

    Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin zum Kopftuchverbot an Berliner Schulen ist die Debatte über die Frage, ob das Neutralitätsgesetz des Landes Berlin korrigiert werden muss, neu entbrannt. In der Podiumsdiskussion sollen Standpunkte erläutert und unterschiedliche gangbare Wege gesucht werden.

    Institut für Berufliche Bildung und Arbeitslehre

    von 22.00 bis 23.00 Uhr; Workshop

    Nach der Podiumsdiskussion kann die Technik des Kopftuchbindens erlernt werden.

    https://www.langenachtderwissenschaften.de/index.php?opened=search&show_entries=1&id=&article_id=535&textsuche_v=Kopftuch

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    TERRE DES FEMMES

    Offener Brief zur Veranstaltung „Technik des Kopftuchbindens erlernen“

    Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Christian Thomsen,

    (…) Mit dem Kopftuch zieht in die Universitäten und Ausbildungsstätten eine Weltanschauung ein, in der Frauen von Männern in erster Linie als Sexobjekte wahrgenommen werden. Um sich vor den lüsternen Blicken der Männer zu schützen, wird von den Frauen erwartet sich zu verschleiern. Ein solches Geschlechterverständnis darf in öffentlichen Bildungseinrichtungen eines säkularen Staates nicht gefördert werden.

    Sie, als Präsident der Technischen Universität Berlin, sollten sich dazu verpflichtet fühlen an Ihrer Universität eine neutrale Atmosphäre schaffen, in denen Frauen und Männer gleichberechtigt miteinander lernen und lehren können. TERRE DES FEMMES fordert Sie dazu auf, Religion im Sinne der Aufklärung kritisch zu hinterfragen und die Neutralität Ihrer Universität zu schützen. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie keine Weltanschauung unterstützen, welcher überholte Rollenzuschreibungen von Frauen und Männern zugrunde liegen.

    Das Leitbild von TERRE DES FEMMES ist es Mädchen und Frauen ein gleichberechtigtes, selbstbestimmtes und freies Leben zu ermöglichen, ohne sich patriarchalen Strukturen unterzuordnen zu müssen. In diesem Sinn grenzen wir uns von jeglichem Extremismus ab und distanzieren uns von Weltanschauungen, die der Gleichberechtigung der Geschlechter im Weg stehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christa Stolle
    Bundesgeschäftsführerin

    https://www.frauenrechte.de/online/fr/pressse/aktuelle-nachrichten/aktuelles-zu-frauenrechten-allgemein/3357-offener-brief-zur-veranstaltung-technik-des-kopftuchbindens-erlernen

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  25. Edward von Roy Says:

    BayVerfGH zu Kopftuchverbot: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Verbot des Tragens religiöser Symbole im Gerichtssaal für Richterinnen und Richter in Bayern bestätigt, melden lto.de und zeit.de. Das Verbot folge aus der staatlichen Neutralitätspflicht. Dabei vermochte das Gericht keine Ungleichbehandlung in der Tatsache erkennen, dass in vielen bayerischen Gerichten ein Kreuz als christliches Symbol zu finden ist. Die Ausstattung der Räume sei Angelegenheit der Gerichtsverwaltung und nicht geeignet, Zweifel an der richterlichen Unabhängigkeit und Neutralität zu wecken. Auch eine Diskriminierung von Frauen liege nicht vor, da nicht nur Kopftücher von der Vorschrift umfasst seien, sondern auch typisch männliche Kleidungsstücke wie die Kippa.

    aus: LTO – Legal Tribune Online – Die juristische Presseschau vom 19.03.2019

    https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-2019-03-19-messerangriff-chemnitz-kopftuchverbot-richterinnen-menschenrechtsaktivist-verurteilt/

    domradio 19.03.2019
    (Bayerische Verfassungsrichter billigen Kopftuchverbot im Gericht)

    Auch andere religiöse Symbole betroffen

    https://www.domradio.de/themen/kirche-und-politik/2019-03-19/bayerische-verfassungsrichter-billigen-kopftuchverbot-im-gericht

    Vf. 3-VII-18

    München, 18.03.2019

    Verbot für Richter, Staatsanwälte und Landesanwälte, in Verhandlungen religiös oder weltanschaulich geprägte Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen

    Pressemitteilung zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 14. März 2019 über eine Popularklage (…)

    Klicke, um auf 3-vii-18-pressemitt-entscheidung.pdf zuzugreifen

  26. Edward von Roy Says:

    Am 29.08.2019 fand im Bundespresseamt eine von TERRE DES FEMMES veranstaltete Pressekonferenz im Rahmen der Petition „DEN KOPF FREI HABEN!“ statt. Das zentrale Element der Pressekonferenz stellte ein verfassungsrechtliches Gutachten von Prof. Martin Nettesheim dar, welches die Verfassungskonformität eines Verbots des sogenannten Kinderkopftuchs belegt.

    Das von TERRE DES FEMMES (TDF) in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Nettesheim stellt laut TDF die erste verfassungsrechtliche Auseinandersetzung mit der Thematik des „Kinderkopftuchs“ dar. Neben der Vorstellung des Gutachtens berichtete TDF-Vorstandsfrau Dr. Necla Kelek über die Ergebnisse einer von TDF gestarteten Umfrage, in welcher mehr als 250 Erziehungskräfte über ihre Praxiserfahrungen mit dem „Kinderkopftuch“ berichteten. Eine eindeutige Mehrheit der Teilnehmenden wies dabei auf die negativen Folgen hin, welche eine Frühverschleierung für die betroffenen Mädchen mit sich bringt.

    Dieses Stimmungsbild wurde von Jürgen Böhm [ Jürgen Dieter Böhm ], Realschullehrer und Vizepräsident des Deutschen Lehrerverbandes [ sowie Vorsitzender des Verbands Deutscher Realschullehrer (VDR) ], bestätigt. Auch Dr. Lale Akgün, ehemalige Bundestagsabgeordnete der SPD, betonte die große Relevanz einer gesetzlichen Regelung zum Kinderkopftuch. Dabei appellierte sie insbesondere an die linksliberalen politischen Kräfte, sich stärker als zuvor für die Rechte von muslimischen Schülerinnen einzusetzen.

    hpd – humanistischer pressedienst („Verbot des ‚Kinderkopftuchs‘ ist verfassungskonform!“) am heutigen 02.09.2019

    https://hpd.de/artikel/verbot-des-kinderkopftuchs-verfassungskonform-17156

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    pnn (Potsdamer Neueste Nachrichten) 29.08.2019

    Gutachten sieht Möglichkeit für Kopftuchverbot an Schulen

    Der Tübinger Verfassungsrechtler Martin Nettesheim hält ein Kopftuchverbot für Mädchen an Schulen bis zu einem bestimmten Alter rechtlich für möglich.

    (…) Jürgen Dieter Böhm, Vorsitzender des Verbands Deutscher Realschullehrer (VDR) und Vizepräsident des Deutschen Lehrerverbands, sagte am Donnerstag, die Aufgabe von Bildung bestehe darin, junge Menschen zu selbstbestimmten aufgeklärten Persönlichkeiten zu erziehen. Dafür sei ein Verbot oder das Nichttragen eines Kinderkopftuchs ein wichtiges Element. „Bildung zu einem demokratischen Staatsbürger beginnt eben auch damit, dass ich nicht künstliche Unterschiede schaffe”.

    (…) Die Debatte über ein Kopftuchverbot war in Deutschland neu entbrannt, nachdem Österreichs Parlament Mitte Mai ein solches Verbot an Grundschulen beschlossen hatte. Eine Mehrheit der Bevölkerung (57 Prozent) hatte sich in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov für ein Verbot an Grundschulen auch in Deutschland ausgesprochen. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), zeigte sich offen dafür, ein Verbot zu prüfen. Mehrere Unionsabgeordnete haben zudem ebenfalls ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das im Herbst vorliegen soll.

    https://www.pnn.de/religion-und-belief-gutachten-sieht-moeglichkeit-fuer-kopftuchverbot-an-schulen/24954142.html

  27. Edward von Roy Says:

    [ Debatte um Berliner Neutralitätsgesetz ]

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    Scheeres warnt vor religiösem Mobbing

    Ein Gutachten bestätigt Neutralitätsgesetz als verfassungskonform und sieht andernfalls Gefahr für den Schulfrieden.

    Von Susanne Vieth-Entus

    Das im Berliner Neutralitätsgesetz enthaltene Verbot für Lehrkräfte, an Schulen auffallende, religiös geprägte Kleidungsstücke oder Symbole zu tragen, verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen EU-Recht noch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Dies ist das zentrale Ergebnis eines neuen Gutachtens zum Neutralitätsgesetz, das Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) (…) präsentierte.

    Scheeres hatte das Gutachten bei Wolfgang Bock, Rechtsprofessor der Universität Gießen, in Auftrag gegeben. Er sollte darlegen, inwiefern es den Schulfrieden stören würde, wenn man Lehrerinnen das Tragen religiöser Symbole erlaubte. Ausgangspunkt war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2015, die auf den Schulfrieden abhob: Nur dessen konkrete Gefährdung rechtfertige es, die religiösen Symbole zu verbieten.

    Bock legte mit Hinweis auf entsprechende Studien und Statistiken dar, dass an Berlins allgemeinbildenden Schulen über 25 Prozent der Schüler muslimischen Glaubens seien. Die „nationalen Herkunftskulturen“ und die Familien von 40 bis 60 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime seien von einer islamischen Religionskultur geprägt, „die eine dem Mann in vieler Hinsicht untergeordneten Stellung der Frau in Familie und Gesellschaft propagiert und verwirklicht“, führte Bock aus.

    Die Pflicht, „das Tadelnswerte zu verbieten“

    Daraus wiederum ergäben sich bestimmte Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften. Wer dagegen verstoße, müsse von streng gläubigen Mitschülern getadelt werde – so verlange es die Erziehung. Mehr als das: Es ergebe sich aus den tradierten Vorstellungen sogar die „Pflicht, das Tadelnswerte zu verbieten“. Wenn dann auch noch eine Lehrerin ein islamischen Kopftuch trage, entfalte dies „– unabhängig von den Motiven seiner Trägerin – selbst eine Wirkung im Sinne derartiger Konflikte“, so Bock.

    Scheeres wies darauf hin, dass Schulen vielfach von Fällen berichteten, in denen muslimische Mädchen gemobbt würden, die sich nicht nach den Vorstellungen der streng Gläubigen richten wollten. Da – vor allem Grundschüler – Lehrer als Vorbild sehen würden, sei es wichtig, dass „kein Lehrer mit einem religiösen Zeichen“ vor ihnen stehe, um sie nicht noch mehr unter Druck zu setzen.

    „Subtiles Mobbing“ wegen offener Haare

    Diese Ansicht vertritt auch der Leiter der Neuköllner Röntgen-Schule, Detlef Pawollek. Er bestätigt massive Mobbing-Probleme im Zusammenhang mit Bekleidungsvorschriften. Gerade erst sei es im Klassenrat Thema gewesen: „Betroffen war ein Mädchen mit migrantischen Hintergrund, das in subtiler Weise wegen der offenen Haare zum Thema wurde“, berichtet Pawollek. Das Mädchen wolle die Schule verlassen.

    Pawollek engagiert sich auch in der Initiative „Pro Neutralitätsgesetz“ und ist im Vorstand der Schulleitervereinigung der Bildungsgewerkschaft GEW. Das rot-grüne Bündnis „Pro Neutralitätsgesetz“ hatte sich 2017 gegründet. Zu den Erstunterzeichnern gehörte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD), damals noch Neuköllner Bezirksbürgermeisterin. Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen wird seit langem kontrovers diskutiert.

    Das Bundesarbeitsgericht ist am Zug

    Scheeres’ Verwaltung sieht sich vielfach mit mehreren Klagen von Lehrerinnen konfrontiert, die an staatlichen Schulen unterrichten und dennoch das Kopftuch tragen wollen. Ein Fall liegt vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Falls die betreffende Lehrerin gewinnt, hat die Bildungsverwaltung keine Handhabe mehr. Allerdings könnten betroffene Schüler, die sich in ihrer negativen Religionsfreiheit eingeschränkt sehen, vor das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.

    Juristisch vertreten wird die Bildungsverwaltung von der türkischstämmigen Frauenrechtlerin und Anwältin Seyran Ates. Ates steht unter Polizeischutz, weil sie sich für eine liberale Auslegung des Islam engagiert und bedroht wird. Sie betonte, dass hinter den klagenden Frauen islamische Organisationen stünden.

    Für die CDU ergeben sich aus Bocks Gutachten weitere Aufträge: „Die Senatsbildungsverwaltung ist aufgefordert, sich mehr als bisher mit den negativen Auswirkungen der islamischen Religionskultur in unserem Schulalltag auseinanderzusetzen und Vorschläge und Konzepte zu erarbeiten, wie den gelebten religiös-kulturellen Traditionen entgegengewirkt und der Schulfriede gesichert werden kann“, befand Cornelia Seibeld, die kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion.

    Abweichender Standpunkt des Justizsenators

    Der bildungspolitische FDP-Sprecher Paul Fresdorf sieht das Gutachten als Bestätigung dafür, dass bis zum EuGH gegangen werden müsse, wenn das Bundesarbeitsgericht das Neutralitätsgesetz aushebeln sollte.

    Ganz anders die Reaktion von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne): „Noch so viele Gutachten ändern nichts an der Rechtslage. Das Bundesverfassungsgericht hat glasklar entschieden, dass pauschale Kopftuchverbote verfassungswidrig sind“. Behrendt hatte sich in der Vergangenheit vielfach ähnlich geäußert.

    Für Rechtsprofessor Bock hingegen ist die Ansicht des Bundesverfassungsgerichts alles andere als „glasklar“, denn ein anderer Senat des Gerichts habe 2003 anders entschieden. Bis heute würden beide Senate unterschiedlich argumentieren.

    [ Das Gutachten lässt sich [dort] als pdf-Datei herunterladen. ]

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/debatte-um-berliner-neutralitaetsgesetz-scheeres-warnt-vor-religioesem-mobbing/24983816.html

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    Gutachten stützt Neutralitätsgesetz in Berlin

    rbb24 – 05.09.2019

    (Sichtbar getragene religiöse Kleidung im öffentlichen Dienst kann die Selbstbestimmheit von Bürgern einschränken – zu diesem Urteil kommt ein Gutachten, das Berlins Bildungssenatorin in Auftrag gegeben hat. Das Neutralitätsgesetz sei demnach rechtens.)

    (…)

    Recht auf „negative Religionsfreiheit“

    Dem Gutachten zufolge gehören mehr als 25 Prozent der Schüler an allgemeinbildenden Schulen dem Islam an. Viele muslimische Familien in Deutschland seien aber von „einer islamischen Religionskultur geprägt, die eine dem Mann in vieler Hinsicht untergeordneten Stellung der Frau in Familie und Gesellschaft propagiert und verwirklicht“, heißt es in dem Gutachten. „Das schränkt die Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen stark ein.“ Jungen würden gleichzeitig dazu erzogen, „diese dem Grundgesetz widersprechenden Gebote und Forderungen zu erheben und durchzusetzen“.

    Angesichts der daraus entstehenden religiös-kulturellen Konflikte an den Schulen sei das Verbot „religiös ausdrucksstarker Kleidung“ wie des islamischen Kopftuchs recht- und verhältnismäßig, heißt es in dem Gutachten. Die aus einer an Berliner Schulen verbreiteten islamischen Religionskultur entspringenden Konflikte nicht zuletzt um Kleidungsgebote führten dazu, „dass ungehindertes Lernen in der Schule bedroht oder eingeschränkt wird“ und die gesetzlich geschützte „negative Religionsfreiheit“ in Gefahr gerate.

    Das Tragen eines islamischen Kopftuchs durch weibliche Lehrkräfte sei „ein vorhersehbarer Faktor für die Beförderung […] der […] aus einer islamischen Religionskultur heraus entstehenden Konflikte“, heißt es.

    Das Berliner Neutralitätsgesetz ist laut Gutachter verfassungsrechtlich gerechtfertigt. „Eine Änderung des Gesetzes ist weder geboten noch zu empfehlen.“

    „Das Gutachten bestätigt unsere Rechtsauffassung“, erklärte Bildungssenatorin Scheeres. „Dieses Gesetz schützt Schülerinnen und Schüler vor Diskriminierung.“ Zuletzt hatten Urteile von Arbeitsgerichten Zweifel am Neutralitätsgesetz aufkommen lassen.

    Im November 2018 hatte das Landesarbeitsgericht einer Muslimin [] rund 5.100 Euro Entschädigung zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen wurde. Gleichzeitig erklärte das Gericht, das Neutralitätsgesetz sei verfassungskonform auslegbar. (…)

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/09/neutralitaetsgesetz-berlin-gutachten-verfassungskonform.html

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    Das Berliner Neutralitätsgesetz ist laut dem neuen Gutachten verfassungskonform. Erstellt hat es Rechtswissenschaftler Wolfgang Bock im Auftrag von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD). [ Dokument als pdf über berlin.de – siehe Quelle rbb24 ].

    Ist die Regelung in §§ 2, 3 des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin vom 27. Januar 2005 (GVBl. S. 92) – Neutralitätsgesetz – mit dem Grundrecht auf Glaubensfreiheit aus Art. 4 GG sowie mit dem Benachteiligungsverbot nach Maßgabe von §§ 7 ff AGG vereinbar?

    Rechtsgutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin von Prof. Dr. Wolfgang Bock

    Juristische Fakultät der Justus-Liebig-Universität Gießen

    h t t ps://www.berlin.de/sen/bjf/aktuelles/gutachten-berliner-neutralitaetsgesetz.pdf

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  28. Jacques Auvergne Says:

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    [1998’de başörtüsü protestoları … 1998’de başörtüsü protestocuları – Hidschabproteste / Kopftuchproteste 1998, Hidschabdemonstranten / Pro-Kopftuch-Demonstranten 1998 ]

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    Türkisches radikal islamisches („islamistisches“) Vokabular:

    başörtüsü zulmü / başörtüsü zulümü
    Kopftuchverfolgung, Kopftuchgrausamkeit, Kopftuchtyrannei

    Başörtüsü olay
    Kopftuchzwischenfall, Kopftuchereignis, Kopftuchvorfall
    başörtüsü olayları
    Kopftuchzwischenfälle, Kopftuchereignisse, Kopftuchvorfälle

    başörtüsü mağdur
    Kopftuchbenachteiligte (Ez.), Kopftuchgeschädigte (Ez.), das Kopftuchopfer
    başörtüsü mağdurları
    Kopftuchbenachteiligte (Mz.), Kopftuchgeschädigte (Mz.), die Kopftuchopfer

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    Zitiert aus:

    Barbara Pusch:

    Schleierhafter Protest? Zur Kopftuchdebatte in der Türkei

    (in: in: Der neue Islam der Frauen (1999), hg. v. Ruth Klein-Hessling, Sigrid Nökel, Karin Werner)

    (…) [ Seiten 147 bis 148 ] Unter dem Motto »Hand in Hand für Freiheit« riefen bedeckte Studentinnen in Istanbul zu einer Menschenkette auf. Broschüren auf Hochglanzpapier lagen in zahlreichen proislamischen Buchläden und Organisationen aus und luden zur Demonstration ein. Aufgerufen waren nicht nur jene Studentinnen, denen an der medizinischen Fakultät der Universität Istanbul wegen des Kopftuchs das Studium verwehrt wird, (…) Am Vortag des Ereignisses rief auch die islamistische Presse zur Demonstration auf: Unangemeldete Sammelplätze und Treffpunkte wurden bekanntgegeben, Aussagen dementiert, daß es sich bei der geplanten Menschenkette um eine illegale Demonstration handele, und die Berechtigung dieser Protestkundgebung wurde betont. Die aufwendige Werbung machte sich bezahlt: Am 11. Oktober 1998 nahmen wie erwartet rund drei Millionen Menschen an der Menschenkette teil. Die Organisation war perfekt: Von Istanbul bis zu der ostanatolischen Stadt Van reichten sich Jung und Alt die Hand, um ihrem Protest gegen das Kopftuchverbot an den Universitäten Ausdruck zu verleihen. Der Verkehr stand an diesem Tag still, und in den sonst hektischen Straßen herrschte Volksfeststimmung. Transparente, Luftballons, T-Shirts und Pappkäppchen mit dem Anlaß entsprechenden Aufschriften wurden verteilt. (…)

    [ Seite 160 ] Der proislamische Menschenrechtsverein Mazlumder ist in diesem Zusammenhang ein besonders tatkräftiger Partner. Neben der Rechtsberatung für bedeckte Frauen in der Kopftuchfrage, stellt die »Kopftuchtyrannei« (başörtüsü zulümü [başörtüsü zulmü]) einen zentralen Aspekt ihrer Öffentlichkeitsarbeit dar: Mazlumder organisiert viele Presseversammlungen über diverse »Kopftuchvorfälle« (başörtüsü olayları) und geht in den verschiedenen Publikationen ausführlich auf die »Kopftuchgeschädigten« (başörtüsü mağdurları) ein. (…)

    Klicke, um auf 9783839400425-008.pdf zuzugreifen

    Schleierhafter Protest? : Zur Kopftuchdebatte in der Türkei
    Verfasst von: Barbara Pusch

    in: Der neue Islam der Frauen. Weibliche Lebenspraxis in der globalisierten Moderne – Fallstudien aus Afrika, Asien und Europa
    Bielefeld : transcript , 1999

    https://meta-katalog.eu/Record/26385saar

    Der neue Islam der Frauen

    Weibliche Lebenspraxis in der globalisierten Moderne. Fallstudien aus Afrika, Asien und Europa

    Hrsg. v. Ruth Klein-Hessling, Sigrid Nökel, Karin Werner

    Reihe:Globaler lokaler Islam

    https://www.degruyter.com/viewbooktoc/product/467483

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  29. Edward von Roy Says:

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    Verfassungsrechtler sieht Kopftuchverbot für Schülerinnen als möglich an – VBE ist skeptisch

    news4teachers / mit Material der dpa 29.08.2019

    (BERLIN. Immer wieder wird in Deutschland über ein mögliches Kopftuchverbot an Schulen diskutiert. Ein Rechtsgutachten kommt jetzt zu dem Schluss: Ein Verbot zumindest für Mädchen bis 14 wäre kein Verstoß gegen das Grundgesetz. Der Deutsche Lehrerverband begrüßte das Gutachten. Skeptisch zeigte sich dagegen der Verband Bildung und Erziehung.)

    Der Tübinger Verfassungsrechtler Martin Nettesheim hält ein Kopftuchverbot für Mädchen an Schulen bis zu einem bestimmten Alter rechtlich für möglich. Im Auftrag der Frauenrechte-Organisation Terre des Femmes hat der Jurist ein Gutachten erstellt, das am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. Ein Kopftuchverbot würde demnach nicht im Konflikt stehen mit der Religionsfreiheit im Grundgesetz und auch nicht mit dem grundgesetzlich geschützten Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. (…)

    Jürgen Dieter Böhm, Vorsitzender des Verbands Deutscher Realschullehrer (VDR) und Vizepräsident des Deutschen Lehrerverbands, sagte am Donnerstag, die Aufgabe von Bildung bestehe darin, junge Menschen zu selbstbestimmten aufgeklärten Persönlichkeiten zu erziehen. Dafür sei ein Verbot oder das Nichttragen eines Kinder-Kopftuchs ein wichtiges Element. «Bildung zu einem demokratischen Staatsbürger beginnt eben auch damit, dass ich nicht künstliche Unterschiede schaffe». (…)

    Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, zeigte sich skeptisch. Schulen und Lehrkräfte dürften nicht wie so oft im Regen stehen gelassen werden, mahnte er. Wörtlich erklärte Beckmann: “Wenn ein Mädchen der Forderung, das Kopftuch abzulegen, nicht nachkommt, ist es dann Aufgabe der Lehrkraft, es vom Unterricht auszuschließen? Und wenn die Eltern und das Mädchen nicht einlenken, heißt das dann, dass das Mädchen dauerhaft nicht beschult wird? Die Debatte um ein Kopftuchverbot darf nicht zur Phantomdebatte werden. Bevor es also zu einer politischen Entscheidung kommt, muss die Forderung nach einem Kopftuchverbot mit allen Konsequenzen zu Ende gedacht werden.”

    (…)

    https://www.news4teachers.de/2019/08/verfassungsrechtler-sieht-kopftuchverbot-fuer-kinder-als-moeglich-an-vbe-ist-skeptisch/

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    Unionspolitiker wollen Kopftuch-Verbot für Schülerinnen bald im Bundestag diskutieren

    news4teachers 30.08.2019

    BERLIN. Politiker von CDU und CSU wollen das Thema Kopftuchverbot in der Schule schon nach der Sommerpause im Bundestag angehen. Der Tübinger Verfassungsrechtler Martin Nettesheim hatte in einem Gutachten ein solches Verbot an Schulen für Mädchen bis 14 Jahren für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt (News4teachers berichtete). Der für Religionsthemen zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Christoph de Vries (CDU), sagte im Gespräch, man erwarte nun im September die Ergebnisse eines weiteren Gutachtens durch den Würzburger Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz und werde «dann im Anschluss die Diskussion in der Bundestagsfraktion starten».

    https://www.news4teachers.de/2019/08/unionspolitiker-wollen-kopftuch-verbot-fuer-schuelerinnen-bald-im-bundestag-diskutieren/

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    CDU und CSU wollen Kopftuchverbot in Bundestag diskutieren

    Der für Religionsthemen zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Christoph de Vries (CDU), sagte der Deutschen Presse-Agentur, man erwarte nun im September die Ergebnisse eines weiteren Gutachtens durch den Würzburger Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz und werde „dann im Anschluss die Diskussion in der Bundestagsfraktion starten“.

    Berliner Morgenpost 30.08.2019

    https://www.morgenpost.de/politik/article226923115/Kopftuchverbot-an-Schulen-wohl-mit-dem-Grundgesetz-vereinbar.html

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  30. Jacques Auvergne Says:

    (Der Hidschab als das Zeichen, nein, das Werkzeug für Frauenentrechtung und Gottesstaat: Statt auf ein Verbot will das NRW-Integrationsministerium auf Aufklärung setzen.)

    NW (Neue Westfälische) 09.12.2019

    Integrationsministerium NRW-Staatssekretärin: Kein Kopftuchverbot an Kitas und Schulen

    Düsseldorf (dpa). Das nordrhein-westfälische Integrationsministerium ist von einem Kopftuchverbot für Mädchen in Grundschulen und Kitas abgerückt.

    „Wir haben uns entschieden, auf ein Verbot zu verzichten und stattdessen gemeinsam mit dem Schulministerium die Aufklärungsarbeit und Elterninformation in Kitas und Grundschulen systematisch zu verbessern“, sagte NRW-Integrationsstaatssekretärin Serap Güler (CDU) der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Ein entsprechendes Programm werde gerade erarbeitet.

    Das Integrationsministerium hatte vor rund eineinhalb Jahren angekündigt, ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren in Erwägung ziehen zu wollen. Vor dem 14. Geburtstag könnten Mädchen nicht selbstbestimmt entscheiden, ob sie das Kopftuch tragen wollen, hatte Minister Joachim Stamp (FDP) argumentiert. Mit 14 Jahren tritt in Deutschland die Religionsmündigkeit ein. Gegen ein solches Verbot wurden allerdings von vielen Seiten rechtliche Bedenken angemeldet.

    https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/22634944_NRW-Staatssekretaerin-Kein-Kopftuchverbot-an-Kitas-und-Schulen.html

  31. Edward von Roy Says:

    نائلة شيخي
    Naïla Chikhi ( TdF Terre des Femmes )

    النقاش عرف أيضا حضور نائلة شيخي من جمعية „تير دي فام“

    16.01.2020 Diskussion zum Thema Hidschab „الحجاب: زي أم رمز ديني أم أداة سياسية“

    Frankfurt 16.01.2020 – Mitglieder von „Studis gegen rechte Hetze“ störten mit Plakaten und lauten Zwischenrufen die geplante Podiumsdiskussion „Die Verschleierung: Modeaccessoire, ein religiöses Symbol oder politisches Instrument“ im Studentenhaus der Hochschule

    https://www.dw.com/ar/%D9%86%D9%82%D8%A7%D8%B4-%D8%AD%D9%88%D9%84-%D8%A7%D9%84%D8%AD%D8%AC%D8%A7%D8%A8-%D9%8A%D8%AA%D8%AD%D9%88%D9%84-%D8%A5%D9%84%D9%89-%D8%B4%D8%AC%D8%A7%D8%B1-%D9%81%D9%8A-%D8%B3%D9%83%D9%86-%D8%AC%D8%A7%D9%85%D8%B9%D9%8A-%D9%81%D9%8A-%D8%A3%D9%84%D9%85%D8%A7%D9%86%D9%8A%D8%A7/a-52042997

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    Podiumsdiskussion – Die Verschleierung; Modeaccessoire, ein religiöses Symbol oder ein politisches Instrument?

    Ort: Festsaal im Studierendenhaus, Mertonstraße, Frankfurt am Main

    Veranstalter: Terre des Femmes Städtegruppe Rhein-Main, AStA der Goethe-Universität Frankfurt, Migrantinnen für Säkularität und Selbstbestimmung

    Eine Neubewertung einer umstrittenen Ausstellung

    https://www.frauenrechte.de/termine/459-2020/644-podiumsdiskussion-die-verschleierung-modeaccessoire-ein-religioeses-symbol-oder-ein-politisches-instrument

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    Thema ´Die Verschleierung: Modeaccessoire, ein religiöses Symbol oder politisches Instrument´ an der Goethe-Universität in Frankfurt

    Wie die „FAZ“ berichtet, hielten Mitglieder der Gruppe „Studis gegen rechte Hetze“ noch vor Beginn der Diskussion Plakate in die Höhe, verlasen ein Statement und verteilten Flyer. Ihre Botschaft: „Das Problem heißt Rassismus, nicht Kopftuch.“ Ein Verbot der Kopfbedeckung würde die Benachteiligung muslimischer Frauen in Deutschland befeuern.

    (…) Frauenrechtlerin Naïla Chikhi schilderte in einem Gastbeitrag für die „Welt“, wie sie die Situation erlebte. (…) „Es waren um die 20 Personen, die sich gezielt im Raum verteilten, vor allem aber in der letzten Reihe Platz nahmen.“

    Als sie erklärte, was das Kopftuch für sie symbolisiere – „die Uniform des Islamismus, ein Instrument der Knechtung der Frau“ – seien erste Reaktionen aus dem Publikum zu hören gewesen. „Immer wieder wurden meine Mitstreiter und ich mit dem Vorwurf des Rassismus konfrontiert, sobald wir den (…) Islam und menschenverachtende Normen kritisierten.“

    Sie habe bemerkt, dass es im hinteren Teil des Raumes zu Handgreiflichkeiten gekommen sei. Chikhi schreibt in der „Welt“: „Obwohl vor Beginn der Veranstaltung darauf hingewiesen wurde, dass weder Fotografieren noch Filmen gestattet ist, hielt sich eine der Kopftuchtragenden nicht daran. Ein Mann, der autorisiert war, das Hausrecht zu wahren, versuchte, die Hand vor ihre Kamera zu halten – und plötzlich schloss sich ein Ring von Männern um beide.“

    Es kam zu Handgreiflichkeiten, ein Tisch wurde umgestoßen. Eine Frau habe ein Plakat gezeigt, das Übergriffe auf verschleierte Mädchen thematisierte.

    „Ich erklärte ihr, dass ich das Herunterreißen von Schleiern verurteile. Der zweite Teil der Diskussion wäre ein besserer Zeitpunkt gewesen, um solche Gewaltakte zu thematisieren.“ Chikhi habe auf diese Anmerkung keine Antwort erhalten. „Wie kann man protestieren wollen und gleichzeitig so sprachlos bleiben?“

    Der Polizei gelang es schließlich, für Ruhe zu sorgen. Die Störer hätten nach und nach den Saal verlassen. (…)

    FOCUS (Frauenrechtlerin schildert, wie sie Schlägerei bei Kopftuch-Debatte erlebte) am heutigen 20.01.2020

    https://www.focus.de/politik/deutschland/an-der-uni-frankfurt-demonstranten-sprengen-podiumsdiskussion-zum-thema-kopftuch-schlaegerei-bricht-aus_id_11563450.html

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    Auf Facebook bei ZdE Zentralrat der Ex-Muslime

    18.01.2020 18. Januar um 04:38

    Es ist wieder passiert. (…) Angriff auf die freie Rede an einer deutschen Universität
    (…)

    Kommentar nach Universitäts-Schlägerei: Bedrohte Freiheit

    (…)

    [ jemand kommentiert dort ] “ Wenn ich den Artikel der EMMA … Ingrid König … Frau Chikhi. Und bei der BILD fehlt jegliche Erwähnung der anderen Teilnehmer dieser Podiumsdiskussion. So was ist einseitig … bleibt eine solche Störung, egal von Seite, ein Angriff auf die Redefreiheit. Den AktivistInnen wünsche ich weiterhin viel Mut und Kraft.

    h t t ps://de-de.facebook.com/permalink.php?story_fbid=2608992322483647&id=486839381365629&__xts__[0]=68.ARCKswZ81IxB5ALcee2LGpPw9rBbwdnXDIAVCweem-KSqMzcGTdT9vX2ZPERMYMQUAmHVYGfu4oSO0X1n0x4yokCqjJKI4aTcOAUWmf48zVc-L0Qd_MtBPg4c7ciJ5Dxb_qo2exLwMKKbgua6glVM7RAclohA0eLnulqwt0AY3C1Nh8LpV063JZL8wKRGlLllXUqzqbOpErbx_I-KlHLtlE7K10KlJ7X31pusXrepOHh41zacjV3pGk_-7FY-0O8B0i73UhzHI8EbPwl7nyBtTvHLfhrOhXIXl4cJU9VEGClJemrkkeBtotr51PWtbpHSdPPfNyf0Gg1UXaCnar64mALcw&__tn__=-R

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    EMMA 17.01.2020 17. Januar um 10:38 ·

    Sie sind wieder da. Diesmal haben sie versucht, an der Frankfurter Goethe-Uni eine Podiumsdiskussion zum Kopftuch zu sprengen. Erst die Polizei konnte den Tumult auflösen und dafür sorgen, dass die Veranstaltung doch noch stattfinden konnte. Allerdings ohne die Störer von den „Studis gegen rechte Hetze“, denn die wollten nicht diskutieren, sondern die TeilnehmerInnen am Reden hindern. EMMA fragte die algerisch-stämmige Frauenrechtlerin Naïla Chikhi, die auf dem Podium saß: Was war da los?

    h t t ps://de-de.facebook.com/emma.magazin/posts/3193057060723290?__tn__=-R

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    auf EMMA am 17.01.2020 17. Januar 2020 von Chantal Louis

    „Das ist antidemokratisch!“

    Nur wenige Wochen, nachdem StudentInnen an der Wiener Uni für Angewandte Kunst eine Veranstaltung mit der „Rassistin“ Alice Schwarzer verbieten lassen wollen, schlagen die angeblichen „Antirassist_innen“ wieder zu. Diesmal sind es die „Studis gegen rechte Hetze“. Sie versuchten, an der Frankfurter Goethe-Uni eine Podiumsdiskussion zur umstrittenen Kopftuch-Ausstellung „Contemporary Muslim Fashion“ zu verhindern. Eingeladen hatten der AStA, Terre des Femmes und die „Migrantinnen für Säkularität und Selbstbestimmung“. Naïla Chikhi, eine der Diskutantinnen auf dem Podium, floh 1995 aus Algerien vor den islamischen Fundamentalisten. Sie fühlt sich an dunkle Zeiten erinnert.

    https://www.emma.de/artikel/das-ist-antidemokratisch-337441

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    Kopftuchdebatte endet in Schlägerei

    Von Marie Lisa Kehler – aktualisiert am 16.01.2020

    https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/goethe-uni-frankfurt-kopftuch-debatte-endet-in-schlaegerei-16585977.html?fbclid=IwAR3wjP4gfWo4ld4BV6YnfVZ0K2XBcBRzyWXYKSH5bVNo8DHgJuNZyIBQxww

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    [ Einladung / Plakat ]

    h t t ps://www.facebook.com/rassismusgoetheuniffm/photos/pcb.1172652866459470/1172648289793261/?type=3&theater

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    Den eingeladenen Podiumsgästen hielt die Gruppe eine kritische bis feindliche Haltung zum Islam vor. So habe etwa die Moderatorin, die AStA-Referentin Fatma Keser, der Zeitung „Die Welt“ gesagt, der Islam sei für sie „nur eine verdammte Ideologie“. Auch Chikhi wurde als Mitglied der Organisation „Terre des femmes“ kritisiert, die unter anderem ein Kopftuchverbot für Minderjährige fordere.

    Neben Chikhi und Keser nahmen die ehemalige Schulrektorin in Frankfurt-Griesheim, Ingrid König, und der Stadtverordnete Uwe Paulsen (Die Grünen) an der Podiumsdiskussion teil.

    Deutschlandfunk

    https://www.deutschlandfunk.de/frankfurt-kopftuch-veranstaltung-an-goethe-universitaet.2850.de.html?drn:news_id=1091914

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    Studis gegen rechte Hetze @rassismusgoetheuniffm

    Studis gegen rechte Hetze · 16.01.2020 ·

    PRESSEMITTEILUNG: Übergriff auf eine Besucherin mit Kopftuch

    Wir haben heute Abend mit unserer Performance „Und ihr redet über das Kopftuch!“ gegen die Podiumsdiskussion „Verschleierung; Modeaccessoire, ein religiöses Symbol oder ein politisches Instrument“ im Studierendenhaus der Goethe Universität Frankfurt protestiert. Diese ist nun schon die dritte universitäre Veranstaltung zu der Ausstellung „Contemporary Muslim Fashion“, die im Frühjahr im Museum Angewandte Kunst gezeigt wurde. Wie bereits bei den vorherigen Veranstaltungen ist auch hier das Podium auffallend einseitig besetzt. Unsere Performance sollte auf die Gefährlichkeit und Funktion der sogenannten „Kopftuch-Debatte“ aufmerksam machen. Dafür haben wir Schilder mit Zahlen und Opfern von antimuslimischen Rassismus und nazistischem Terror hochgehalten.

    Während der Protestperformance kam es dann zu einem körperlichen Übergriff auf eine unbeteiligte Besucherin mit Kopftuch. Während sie den Protest filmte, griff ein Mann sie gewalttätig an. Daraufhin eilten ihr zwei weitere Besucher zur Seite, leisteten Zivilcourage und wurden dann ebenfalls Opfer der Gewalt. Eine Anzeige wegen Körperverletzung wurde erstattet. Weiter wurden Schilder und ein Transparent gewaltsam heruntergerissen. Das zeigt, welche Enthemmung diese feindliche Stimmung gegen Muslime erzeugt, in der man vor Handgreifllichkeiten gegen Frauen mit Kopftuch nicht zurückschreckt.

    Diese Doppelstandards wollen wir mit unserer Aktion aufzeigen und problematisieren. Die laufende „Kopftuch-Debatte“ hat die Ausgrenzung und Stigmatisierung muslimischer Menschen zur Folge. Dem wollten wir mit unserer Aktion etwas entgegensetzen. Die Veranstalter der Podiumsdiskussion riefen die Polizei in das Studierendenhaus und versuchten einen Hausverbot durchzusetzen, diese sahen keine Notwendigkeit dafür, nahmen aber die Anzeige wegen des Übergriffs auf.

    Studis Gegen Rechte Hetze
    Frankfurt, den 16. Januar 2020

    h t t ps://www.facebook.com/rassismusgoetheuniffm/photos/a.701379543586807/1174092376315519/?type=3&theater

    Studis gegen rechte Hetze · 15.01.2020

    DAS PROBLEM HEISST RASSISMUS UND NICHT KOPFTUCH

    Am morgigen Donnerstag, 16.01. soll eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Die Verschleierung; Modeaccessoire, ein religiöses Symbol oder ein politisches Instrument?“ im Studierendenhaus der Goethe-Universität stattfinden. Unterstützt wird die Veranstaltung vom AStA Frankfurt. Mitveranstalter ist außerdem die ominöse Organisation „MigrantInnen für Säkularität“ (…). Den Aufhänger bildet eine Modeausstellung „Contemporary Muslim Fashion“, die im Museum Angewandte Kunst stattgefunden hatte. Eine „neue Perspektive“ soll auf diese Ausstellung gegeben werden. Das geplante Podium ist nach der zweiteiligen „Kopftuchkonferenz“ bereits die dritte universitäre Veranstaltung zu der besagten Ausstellung. Die Ausstellung wird v.A. als Vorwand genommen, um mal wieder, eine „Kopftuch-Debatte“ an die Universität zu platzieren. (…)

    h t t ps://www.facebook.com/rassismusgoetheuniffm/posts/1172652866459470?__xts__[0]=68.ARAJNcB4LaLMy4f1lg_YHN-uuyv6yUGJtT24Gb6UqL8S7NDf_1tj1ve_SOUJ3485h7tjamGOdallTTlwkkS2X3zxP0DfApRqOOjsjfiZQGXsSrwu1NJ9Y-yb5bwfPQCYi2HCU7660up8gwM3KXecZaRojXavEG2zYBtexUm1ZRV2ZDouqfzRK00dDDrP2OPS_CEWzB6tm9GdDxeZVQao0LzoCRot0nFY_Nqq2jSUy1eVBqJpURUBsspB7JaNZomzWv4eDjpKjDNzLIaM8bmVRSSUT3ht8uSpwr27EeplCuQtd1uhxdx65XETueDpcg5IEp-6eAbg6d5kVrZXhgqu4FGOUg&__tn__=-R

  32. Edward von Roy Says:

    Iranische Frauenrechtlerin muss 16 Jahre ins Gefängnis – für das Verteilen von Blumen

    Monireh Arabshahi ist eine iranische Frauenrechtlerin, die mit ihrer Familie zusammen in Teheran lebt. Sie und ihre Tochter, Yasaman Aryani, engagieren sich in der Protestbewegung gegen den Verschleierungszwang im Iran. Nach der Veröffentlichung eines Videos in den sozialen Medien wurden sie verhaftet. Das Video zeigt Arabshahi und ihre Tochter, wie sie am 8. März 2019, dem Internationalen Frauentag, in der Teheraner U-Bahn Blumen verteilen und andere Frauen über ihre Menschenrechte informieren.

    Zuerst nahmen Polizeikräfte ihre Tochter fest. Am 11. April 2019 wurde Arabshahi verhaftet, als sie auf der Polizeiwache war, um sich nach dem Schicksal ihrer Tochter zu erkundigen. Vor ihrer Verhaftung verbrachte sie mehrere Tage in den westlichen Provinzen Irans, um die von der Frühlingsflut betroffenen Menschen zu unterstützen. Arabshahi wurde mit ihrer Tochter im Qarchak-Varamin-Gefängnis im Süden von Teheran festgehalten. Die Wärter stiften kriminelle, psychisch kranke und drogenabhängige Insassen an, die politischen Gefangenen zu schlagen und zu misshandeln.

    Nach 4 Monaten, am 13. August 2019, wurden die beiden in das Evin-Gefängnis verlegt. Sie wurde zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt (10 Jahre wegen „Ermunterung zur Korruption und Prostitution“, fünf Jahre wegen „Versammlung und Absprache gegen die nationale Sicherheit“ und ein Jahr für “Propaganda gegen den Staat”). Die Verurteilung fand, genau wie die ihrer Tochter, am 31. Juli 2019 in der Abteilung 28 des Revolutionsger ichts in Teheran statt. Nach iranischem Strafrecht muss (theoretisch) nur die längste Haftstrafe verbüßt werden.

    IGFM

    https://www.igfm.de/monireh-arabshahi/

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    Iran Court Upholds Long Prison Sentences Of Anti-Hijab Women Activists

    A Court of Appeals of Tehran has upheld prison sentences of three women for defying the forced veiling laws but reduced it to a combined 31 years and seven months from an earlier total of 55 years and six months. (…)

    Monireh Arabshahi, her daughter Yasamin Ariany, and Mojgan Keshavarz were arrested in April 2019 for dropping their headscarves in Tehran underground and offering flowers to other women on March 8, 2019 on the occasion of the International Women’s Day. They posted a video of their civil disobedience action against forced hijab on social media.

    The three women’s rights activists who are held at the notorious Qarchak prison were charged with „assembly and collusion to act against national security,“ „propaganda against the regime,“ as well as „inciting and facilitating corruption and prostitution“ through promoting „unveiling“ of women.

    06,02.2020 Radio Farda

    https://en.radiofarda.com/a/iran-court-upholds-long-prison-sentences-of-anti-hijab-women-activists/30420949.html

    Radio Farda is a service of Radio Free Europe/Radio Liberty, an independent news company which receives a grant from the U.S. Congress through the Broadcasting Board of Governors. RFE/RL is required by U.S. law to provide factual, objective and professional journalism to its audiences.

    https://en.radiofarda.com/p/6258.html

  33. Adriaan Broekhuizen Says:

    „Religionsfreiheit sei zwar vorbehalts-, aber nicht schrankenlos“

    Auch die Religionsfreiheit sei durch das Grundgesetz „nicht schrankenlos gewährleistet“, betonte in Kassel der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH).

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    Hessischer Verwaltungsgerichtshof
    Erscheinungsdatum: 08.04.2020
    Entscheidungsdatum: 07.04.2020
    Aktenzeichen: 8 B 892/20.N

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    Corona-Pandemie: Weiterhin keine Zusammenkünfte in Kirchen

    Der VGH Kassel hat entschieden, dass die vorübergehende Untersagung von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen während der Corona-Pandemie nicht außer Vollzug gesetzt wird.

    Der Antragsteller begehrte den Erlass einer sog. einstweiligen Anordnung in einem Normenkontrollverfahren, indem er sich direkt gegen die nachfolgend genannte Verordnung (4. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung vom 17.03.2020) wendete. (…)

    Der VGH Kassel hat den Eilantrag abgelehnt.

    Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes erweist sich die angegriffene Regelung aufgrund der im Eilverfahren gebotenen sog. summarischen Prüfung weder als offensichtlich rechtswidrig, noch sei bei der vom Verwaltungsgerichtshof anzustellenden Folgenabwägung die Außervollzugsetzung der Regelung geboten. Dabei verkenne das Gericht nicht, dass die angegriffene Norm außerordentlich weitreichende – in der jüngeren Vergangenheit beispiellose – Einschränkungen der Religionsfreiheit sämtlicher Menschen begründe, die sich dauerhaft oder vorübergehend im Gebiet des Landes Hessen aufhielten. Diese massiven Eingriffe seien aber – soweit im Eilverfahren feststellbar – von einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage getragen und zur Erreichung eines legitimen Ziels – unmittelbar der befristeten Verhinderung weiterer Infektionsfälle, mittelbar der Gewährleistung einer möglichst umfassenden medizinischen Versorgung von Personen, die an COVID-19 erkrankt seien – geeignet und erforderlich. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei jedenfalls derzeit nicht festzustellen.

    Auch der weitere Einwand des Antragstellers, die Freiheit der Religionsausübung sei im Grundgesetz schrankenlos gewährleistet und daher nicht durch Gesetz oder Verordnung einschränkbar, greife nicht durch. Die Religionsfreiheit sei zwar vorbehalts-, aber nicht schrankenlos gewährleistet. Dieses Grundrecht finde seine Grenzen wie jedes vorbehaltlos gewährleistete Grundrecht jedenfalls dort, wo dies zum Schutz der Grundrechte Dritter oder anderer mit Verfassungsrang ausgestatteter Rechtswerte notwendig sei. Dies sei hier in Bezug auf Leben und Gesundheit der Priester, anderer Gläubiger und angesichts der hohen Ansteckungsgefahr und großen Streubreite des Virus auch dritter nichtgläubiger Menschen der Fall.

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.

    juris

    https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA200401032&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

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    Gerichte billigen Verbot von Gottesdiensten

    07.04.2020

    Auch über Ostern bleiben die Kirchen jedenfalls in Hessen und Berlin geschlossen. Gottesdienstverbote sind angesichts der Corona-Pandemie zulässig, wie am Dienstag Gerichte in Kassel und der Hauptstadt entschieden. Auch die Religionsfreiheit sei durch das Grundgesetz „nicht schrankenlos gewährleistet“, betonte in Kassel der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH). (…)

    Der VGH räumte ein, dass die Verordnung eine „in jüngster Zeit beispiellose Einschränkung der Religionsfreiheit“ bedeute. Dies sei aber durch das Ziel gerechtfertigt, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und so eine gute Versorgung aller an Covid-19-Erkrankten sicherzustellen.

    Auch die Religionsfreiheit werde nicht schrankenlos gewährleistet, betonten die Kasseler Richter. Sie finde ihre Grenzen dort, wo es zum Schutz anderer Verfassungsgüter wie hier dem Recht auf Leben und Gesundheit erforderlich sei.

    Auch das Verwaltungsgericht Berlin betonte, dass Gottesdienstverbote in der derzeitigen Ausnahmesituation nicht unverhältnismäßig sind. Der Kernbereich der Glaubensfreiheit werde nicht berührt.

    Kirchenbesuche seien zur individuellen stillen Einkehr weiter erlaubt. Auch private Andachten im Kreis der Haushaltsangehörigen seien möglich, zudem würden Gottesdienste elektronisch übertragen. (…)

    https://www.arte.tv/de/afp/neuigkeiten/gerichte-billigen-verbot-von-gottesdiensten

  34. Edward von Roy Says:

    #WirSindRechtsstaat

    Sodann präsentierte die für Öffentlichkeitsarbeit des BMJV zuständige Mitarbeiterin Frau Mira Gajevic der Leitungseinheit Kommunikation im BMJV den bisherigen Stand der Ideen und Planungen. Der Zeitplan bis zur Fertigstellung der Kampagne ist äußerst ambitioniert, denn schon am 17. September 2019 soll Justizministerin Christine Lambrecht die Kampagne starten. Geplant sind TV-Spots, Plakate, Onlinewerbung, eine Internetseite und Auftritte in den Sozialen Medien. Damit soll ein Grundstein geschaffen werden, an dem man später andocken kann. (…)

    BDR (Bund Deutscher Rechtspfleger) am 29.07.2019

    ___p://www.bdr-online.de/bdr/index.php/newsuebersicht/newsuebersicht-2019/395-wir-sind-rechtsstaat

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    20.09.2019 (Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz startet am 20. September eine bundesweite Kommunikationskampagne zur Stärkung des Rechtsstaats.)

    Informationskampagne „Wir sind Rechtsstaat“ startet bundesweit

    Die Bundesregierung hat am 31. Januar 2019 gemeinsam mit den Bundesländern den Pakt für den Rechtsstaat beschlossen. Teil dieser Offensive für den Rechtsstaat ist eine Kampagne des Bundes, mit der der Rechtsstaat sichtbarer und verständlicher gemacht werden soll.

    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat daher im Mai 2019 eine Kampagne in Auftrag gegeben, die einer breiten Öffentlichkeit die Bedeutung unseres demokratischen Rechtsstaats stärker ins Bewusstsein rücken soll. Die Kampagne soll zugleich die Vorteile und Errungenschaften des Rechtsstaats anschaulich darstellen.

    Im Mittelpunkt der Informationskampagne stehen die Grundrechte, die der Rechtsstaat allen Bürgerinnen und Bürgern garantiert. Unter dem Claim „Wir sind Rechtsstaat“ werden die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit, aber auch die Chancengleichheit und der Schutz vor Diskriminierung thematisiert. Darüber hinaus werden wichtige rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung oder die richterliche Unabhängigkeit aufgegriffen.

    Im Rahmen der Kampagne kommen ein Kinospot, acht Motive für Online-Medien und Außenwerbung sowie Erklärfilme zu zentralen Begriffen und Fragestellungen des Rechtsstaats, Social-Media-Maßnahmen und ein Infoplakat zum Einsatz. Alle Inhalte der Kampagne sind auch auf der Website wir-sind-rechtsstaat.de abrufbar, die zum Kampagnenstart freigeschaltet wird.

    ___ps://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/092019_WirSindRechtsstaat.html

    Verantwortlich

    Mira Gajevic, Leitung des Referats Öffentlichkeitsarbeit im BMJV
    Redaktion: BALLHAUS WEST | AGENTUR FÜR KAMPAGNEN

    ___ps://www.bmjv.de/WebS/WSR/DE/Home/home_node.html;jsessionid=C6D1E9C1FD1BF1F070839DBCD4C9647A.1_cid324

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    Der verhöhnte Rechtsstaat

    EMMA am 19.11.2019

    (…) In seinem aktuellen Jahresbericht beschreibt der Verfassungsschutz NRW die Strategie der Muslimbrüder so: Sie versuchten, die Mehrheitsgesellschaft „im Sinne ihrer islamischen Agenda zu transformieren“ und täuschten dabei ihre Gesprächspartner. (…)

    Es ist diese permanente Doppelzüngigkeit, die typisch ist für Vertreter des legalistischen Islamismus. Innerhalb seiner Community präsentiert Mazyek sich als hartleibiger, schriftgläubiger Muslim – in der Öffentlichkeit als aufgeklärt und demokratisch. (…)

    Bisher scheint kaum jemand protestiert zu haben. Nur Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der Bundestagsabgeordnete Carsten Linnemann (CDU) bezichtigten Justizministerin Lambrecht der „Blauäugigkeit“, denn wer „mit einem solchen Verband (wie dem Zentralrat) kooperiert, gibt den Rechtsstaat der Lächerlichkeit preis“. Linnemann, Wahlkreis Paderborn/NRW, fordert: „Die Zusammenarbeit muss sofort beendet werden!“

    https://www.emma.de/artikel/der-verhoehnte-rechtsstaat-337311

    EMMA @EMMA_Magazin

    Das Justizministerium verhöhnt den Rechtsstaat. Indem es ausgerechnet Aiman Mazyek zum „Botschafter“ einer „Kampagne zur Stärkung des Rechtsstaats“ macht. Was steckt dahinter?

    h ttps://twitter.com/EMMA_Magazin/status/1196769491776081920

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    15.11.2019

    ifw Institut für Weltanschauungsrecht

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    Kampagne #WirSindRechtsstaat: Bundesregierung sorgt mit Islamverbandschef für Irritationen und lässt 7 Verfassungsfragen ungeklärt

    (…) BMJV-Testimonial und 7 konkrete Fragen

    Am 4. November 2019 schaltete das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine Testimonialkarte auf Facebook mit dem Begleittext „Darum unterstützt Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrat der Muslime in Deutschland, die Kampagne ‚Wir sind Rechtsstaat‘“ und dem folgenden Wortlaut Mazyeks: „Rechtsstaat und Demokratie sind wie Zwillingsgeschwister. Für beide stehen wir als deutsche Muslime mit Herz und Verstand ein.“ Hier auf Twitter. Am selben Tag fragte das ifw in der BMJV-Kommentarbox: „(Daumen hoch) Sie sagen in der Kampagne des Justizministeriums, dass Sie für Rechtsstaat und Demokratie einstehen. Damit wir Sie, Aiman A. Mazyek Zentralrat der Muslime in Deutschland, besser verstehen: Könnten Sie bitte Ihre Aussage und Ihre „Islamische Charta“ anhand der folgenden 7 Fragen konkretisieren?

    1. Stehen der säkulare und weltanschaulich neutrale Rechtsstaat des Grundgesetzes und die Urteile staatlicher Gerichte aus Ihrer Sicht über den religiösen Rechtsnormen aus Koran, Sunna und den Scharia-Regelungen?

    2. Sollten aus Ihrer Sicht Nicht-Muslime und Muslime immer und überall ebenbürtige und gleichberechtigte Menschen sein?

    3. Sollten aus Ihrer Sicht muslimische Frauen im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze frei darin sein, denjenigen oder diejenige ihrer Wahl zu heiraten?

    4. Sollten aus Ihrer Sicht muslimische Frauen als Individuen im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze frei darin sein, sich immer und überall so zu kleiden, wie sie es für richtig halten?

    5. Gelten für Menschen, die sich vom Islam abwenden aus Ihrer Sicht immer und überall das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und alle weiteren Grundrechte?

    6. Gelten aus Ihrer Sicht für Homosexuelle das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und alle weiteren Grundrechte?

    7. Finden Sie es richtig, dass im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze Zeichnungen und Karikaturen von Mohammed veröffentlicht werden dürfen?

    => 7x „Ja“ zu #WirSindRechtsstaat ?“

    Die Nachricht ging sowohl beim BMJV wie auch beim Testimonialpartner Mazyek und ZMD ein. Zeitgleich versandte das ifw gleichlautende Tweets. Beide Partner schweigen seitdem zu den sachlichen Nachfragen – trotz enormer Reaktion in den sozialen Medien. Warum wäre eine Beantwortung wichtig?

    Vor zehn Jahren äußerte Mazyek zwar bereits, das „Grundgesetz sei ‚wunderbar‘ und die Scharia kein Hindernis für Verfassungstreue“. Nun ist es das eine, das Grundgesetz und die säkulare Demokratie als Tatsache anzuerkennen. Das andere ist, ob und inwieweit sich Mazyek und die durch den ZMD vertretenen Muslime durch Koran, Sunna, und Scharia-Regelungen angespornt fühlen, sich nach besten Kräften dafür einzusetzen, die Gesellschaft und den Staat in eine islamgemäße Form nach den Vorstellungen und der Pflichtenlehre ihres Propheten Mohammed zu verwandeln.

    Es beginnt schon mit der Geschlechterapartheid, wie Islamwissenschaftlerin Susanne Schröter in der Emma 11-12/2019 unter anderem auch zu Mazyeks ZMD ausführt. (…)

    https://weltanschauungsrecht.de/meldung/Regierungskampagne-Rechtsstaat-Islamverbandschef-Fragen

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    Politischer Totalschaden

    ifw am 06.11.2019

    (…) Vor nunmehr einem Monat, am 4. November 2019, trat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit Aiman Mazyek, dem Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), als Botschafter für die Regierungskampagne „Wir sind Rechtsstaat“ an die Öffentlichkeit.

    Im Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) entstand unmittelbar Verwunderung über diese ministerielle Kampagnenpartnerschaft. Denn frühere und aktuelle Äußerungen und Aktionen des ZMD-Vorsitzenden und der mutmaßlichen ZMD-Mitgliedsorganisationen ließen umfassende Zweifel an der Eignung aufkommen (Beispiele hier). Noch am selben Tag, am 4. November 2019, stellte das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) 7 Verfassungsfragen zur Klärung an die Beteiligten (…). Noch am selben Tag, am 4. November 2019, stellte das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) 7 Verfassungsfragen zur Klärung an die Beteiligten (…). ifw-Beirat Holm Putzke, Strafrechtsprofessor und CSU-Kreisvorsitzender in Passau, unterstützt die Aktion und sagt: „Von einem ‚Rechtsstaat‘-Botschafter des Justizministeriums ist es nicht zu viel verlangt, sich mit einem klaren Bekenntnis zu diesen sieben Punkten zu positionieren.“ (…)

    https://hpd.de/artikel/politischer-totalschaden-17498

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    Kampagne #WirSindRechtsstaat – Bundesregierung und Islamverbandschef: #WirSind(Scharia)Rechtsstaat

    Auf hpd humanistischer pressedienst am 27.05.2020

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    Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen!

    Die sieben Verfassungsfragen, die jeder aufrechte Befürworter des Rechtsstaats mit einem eindeutigen „Ja“ beantworten kann, liegen nun als „Erinnerungskärtchen“ für Politiker, Journalisten und interessierte Bürger vor. Jeder kann sie den Beteiligten bei passender Gelegenheit stellen. Im Bundestag, in Interviews, bei Podiumsdiskussionen und bei Bürgerversammlungen. Die Fragen lauten:

    Stehen der säkulare und weltanschaulich neutrale Rechtsstaat des Grundgesetzes und die Urteile staatlicher Gerichte aus Ihrer Sicht über den religiösen Rechtsnormen aus Koran, Sunna und den Scharia-Regelungen?

    Sollten aus Ihrer Sicht Nicht-Muslime und Muslime immer und überall ebenbürtige und gleichberechtigte Menschen sein?

    Sollten aus Ihrer Sicht muslimische Frauen im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze frei darin sein, denjenigen oder diejenige ihrer Wahl zu heiraten?

    Sollten aus Ihrer Sicht muslimische Frauen als Individuen im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze frei darin sein, sich immer und überall so zu kleiden, wie sie es für richtig halten?

    Gelten für Menschen, die sich vom Islam abwenden, aus Ihrer Sicht immer und überall das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und alle weiteren Grundrechte?

    Gelten aus Ihrer Sicht für Homosexuelle das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und alle weiteren Grundrechte?

    Finden Sie es richtig, dass im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze Zeichnungen und Karikaturen von Mohammed veröffentlicht werden dürfen?

    https://hpd.de/artikel/nichts-sehen-nichts-hoeren-nichts-sagen-18088

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    Die Achse des Guten / Gastautor / 25.11.2019

    Ein Scharia-Apologet ist Rechtsstaat

    Von Felix Perrefort und Thomas Maul.

    Ende September 2019 startete das Bundesjustizministerium eine aufwändige Imagekampagne. Hieß es früher, „Du bist Deutschland“, gilt nun: „Wir sind Rechtsstaat“. Diese PR-Aktion für den doch eigentlich selbstverständlichen Rahmen einer bürgerlichen Gesellschaft rief denn auch grundsätzliche Kritik hervor (…). Besonders heftigen Gegenwind provozierte die Bundesregierung dafür, mit Aiman Mazyek, dem Vorsitzenden des sogenannten Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), einen Vertreter des Verbandsislam zu hofieren, der als Aushängeschild des Rechtsstaats völlig ungeeignet ist. (…)

    Nun muss man sich allerdings gar nicht erst auf die Ergebnisse des Verfassungsschutzes beziehen, um zu erkennen, dass das Verhältnis vom „Zentralrat“ zum Rechtsstaat rein strategischer Natur ist; deutlich wird dies bereits durch aufmerksame Lektüre der vom ZMD veröffentlichten „Islamischen Charta“. In Reaktion auf den Terror vom 11. September 2001 teilte sie am 20. Februar 2002 – vor 17 Jahren – der Mehrheitsgesellschaft mit, „wie die Muslime zu den Fundamenten dieses Rechtsstaates, zu seinem Grundgesetz, zu Demokratie, Pluralismus und Menschenrechten stehen“. Noch heute verlinkt die Startseite des ZMD-Internetauftritts dieses Dokument. (…)

    Entsprechend “bejaht“ die Charta zwar das „aktive und passive Wahlrecht der Frau“, nicht aber die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die sexuelle Selbstbestimmung und die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter. Gründen solche bürgerlichen Individualrechte nämlich auf abstrakter Gleichheit, „gebietet“ es die Scharia in den Worten des Zentralrats, „Gleiches gleich zu behandeln, und erlaubt, Ungleiches ungleich zu behandeln“, was die alltägliche Lebensrealität deutsch-muslimischer Mädchen in trauriger Weise bezeugt.

    Skandalös ist somit nicht in erster Linie und nicht ausschließlich, dass die Bundesregierung mit Aiman Mazyek kooperiert, weil durch ihn vertretene Organisationen teilweise der Muslimbruderschaft nahestehen und durch den Verfassungsschutz beobachtet werden. Der andauernde Skandal ist vielmehr, dass die Regierungen der Bundesrepublik, seitdem sie Islamkonferenzen und Integrationsgipfel abhalten, aus Mazyek und seinem Zentralrat einen wichtigen und exponierten Vertreter der Belange von Muslimen gemacht haben, einen Ansprech- und Kooperationspartner, der erklärtermaßen islamisches Recht über bürgerliches stellt und letzteres nur insoweit respektiert, als das islamische Gesetz für Muslime in der Diaspora dies erfordert. (…)

    Bezeichnend ist, dass in der türkischen Sprache eine äquivalente Konstruktion zu „Islamist“ nicht existiert, obwohl die Grammatik sie zuließe. Verwendet wird stattdessen das Wort „şeriatçı“. Die Endungen -çı und -ci werden als Berufsbezeichnung verwendet („Elektriker“ übersetzt sich z.B. als „elektrikçi“).* Statt von einem „Islamisten“ spricht man also von jemandem, der berufsmäßig der Scharia nachgeht – und damit wäre der Verbandsislam eben auch hier treffend beschrieben. Es geht ihm um die schariatische Anpassung der „lokalen Rechtsordnung“, eine Verbesserung der „Verträge“ zugunsten orthodoxer Muslime. (…)

    Dass die Bundesrepublik vom „Zentralrat“ in seiner Charta faktenwidrig als „System“ begrüßt wird, „in dem Staat und Religion harmonisch aufeinander bezogen sind“ – denn wenngleich nicht laizistisch, so ist es doch (noch) entschieden säkular –, und gleichzeitig ebenso faktenwidrig eine Vereinbarkeit von „den im Koran verankerten, von Gott gewährten Individualrechten und dem Kernbestand der westlichen Menschenrechtserklärung“ behauptet wird, kann nur heißen, die Harmonie zwischen Staat und Religion erst künftig herstellen zu wollen: als Schariatisierung der bürgerlichen Ordnung. Folgerichtig verkündete Mazyek die Vereinbarkeit von Scharia und Demokratie in der „Welt“ auch explizit. (…)

    Der islamischen Festlegung von Muslimen auf in erster Linie dem Islam unterworfene Rechtssubjekte kommt der staatsoffizielle Multikulturalismus entgegen, in dem Gesellschaft als Mosaik unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen gedacht wird, die dann um des Gesamtfriedens willen „zusammenhalten“ sollen. Ausdruck fand dieser zwangsharmonische und kritikfeindliche Minderheitenkitsch im Juni 2018 in einer Aktion, bei welcher Imame und Rabbis fröhlich und tolerant durch Berlin auf einem Tandem fuhren, um damit „gegen den Hass“ zu demonstrieren, dass Muslime und Juden doch von einander lernen könnten. (…)

    https://www.achgut.com/artikel/ein_scharia_apologet_ist_rechtsstaat

  35. Jacques Auvergne Says:

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    Die 4 Rechtsschulen über den Bart

    https://hanafirechtsschule.wordpress.com/2014/08/09/die-4-rechtsschulen-uber-den-bart/

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    Beard Is Wajib In Islam

    “Do the opposite of what the polytheists do; let the beard grow long and clip the mustache.” A version has, “Trim the mustache down and leave the beard.” [Sahih Bukhari, Vol. 2, Page 875, Hadith 781] Hadrat Zayd ibn Arqam reported that the Messenger of Allah has said, “Whoever does not take something off his mustache is not one of us (not on our path).”

    https://importantsofbeardinislam.wordpress.com/beard-is-wajib-in-islam-dadhi-wajib-hai/

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    ⟶ Pleasant to God — Kleidung gemäß dem Islam: Gottes Wohlgefallen erzeugend ⟶

    ⟵ Pleasant to Satan — Frau ohne Hidschab: Iblis freut sich, der Teufel ⟵

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    عورة
    ʿaura
    Aura im Islam – Schambereich des menschlichen Körpers im Islam, mit Kleidung zu bedecken

    Aisha Chaouki [ Aisha Meier-Chaouki ] schreibt in ihrem Buch mit dem Titel Das Kopftuch – Unterdrückung oder Freiheit?, das beim vom Muhammad Rassoul gegründetem IB Verlag Islamische Bibliothek erschien, bezüglich der weiblichen ʿAura, dass die Frau „zweifelsfrei“ alles außer ihrem Gesicht und ihren Händen verhüllen müsse.

    Im Tafsīr al-Qurtubī des andalusischen Gelehrten al-Qurtubī ist die ʿAura der Frau als der gesamte Körper außer Hände und Gesicht spezifiziert. Die ʿAura des Mannes hingegen befinde sich zwischen Bauchnabel und Knie.

    Schafiiten. Asch-Schafii bezeichnete als Aura eines Mannes den Teil zwischen Knien und Bauchnabel. Manche nehmen zwar auch den Bauchnabel selbst und / oder die Knie eines Mannes mit in ihre Definition der Aura auf, jedoch sind diese in der schafiitischen Rechtsschule eine Minderheit.

    Fußball. Muhammad Salih al-Munajjid sieht als ein Kriterium, das Fußballspielen als erlaubt kennzeichne, das Bedecken der Aura an. Diese definiert er von Bauchnabel bis Knie.

    Indonesien, Aceh. Qanun Nr. 11/2002 verbietet Frauen das Tragen von engen Hosen in der Öffentlichkeit. In öffentlichen Einrichtungen ist es für Frauen zudem verpflichtend, den Hidschab zu tragen. Dies geschah, als die Provinzregierung öffentliche Einrichtungen zu Aura-bedeckten Zonen erklärte. Männer dürfen umgekehrt keine kurzen Hosen tragen.

    Seit 1985 gilt in der malaiischen Provinz Kelantan der „Kelantan Sharia Criminal Code Enactment 1985“. Demnach müssen muslimische Männer ihre Aura bedecken.

    https://de.wikipedia.org/wiki/%CA%BFAura

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    Eine muslimische Schülerin aus Hessen ist endgültig mit dem Versuch gescheitert, sich aus religiösen Gründen vom gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen befreien zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm ihre Beschwerde wegen inhaltlicher Mängel nicht zur Entscheidung an, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hervorgeht (v. 08.11.2016, Az. 1 BvR 3237/13). Damit hatte die Jugendliche ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) von 2013 kippen wollen (v. 11.11.2013, Az. BVerwG 6 C 25.12).

    Sie hatte als Fünftklässlerin im Schuljahr 2011/2012 an einem hessischen Gymnasium die Note Sechs kassiert, weil sie sich dem Schwimmunterricht verweigerte. Das Mädchen marokkanischer Abstammung lehnte es auch ab, wie manche ihrer Mitschülerinnen einen Burkini zu tragen – ein solcher Ganzkörper-Badeanzug lasse nass trotzdem die Körperkonturen erkennen. Außerdem fühlte sich die Gymnasiastin durch den Anblick ihrer leicht bekleideten Mitschüler behelligt. [ Der männlichen (!) Mitschüler, s. u.: “ Anblick von Männern und Jungen in knapp geschnittener Badebekleidung (…) Anblick von Männern und Jungen in knapper Badebekleidung “ ]

    Die Verwaltungsrichter hatten vor drei Jahren den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag über die Glaubensfreiheit gestellt. Dieser beinhalte auch die Befugnis, Fächer gemischtgeschlechtlich zu unterrichten. Der Schülerin sei es zuzumuten, daran teilzunehmen.

    Mit diesem Urteil hat sich die Jugendliche in ihrer Verfassungsklage laut Beschluss nicht ausreichend auseinandergesetzt: So lege sie etwa nicht plausibel dar, warum der Burkini zur Wahrung der islamischen Bekleidungsvorschriften nicht genügen solle und warum sie sich an einer Teilnahme am normalen Sportunterricht mit langem Hemd und Hose nicht gehindert sieht. Auch gehe sie nicht näher auf die Argumente ein, die das BVerwG hinsichtlich der Notwendigkeit eines Ausgleichs zwischen Religionsfreiheit und staatlichem Bildungsauftrag, sowie hinsichtlich der von der Schülerin behaupteten Gefahr von Übergriffen durch männliche Mitschüler vorgetragen hatte. (…)

    Schwim­m­un­ter­richt bleibt Pflicht | LTO – Legal Tribune Onlin | 07.12.2016

    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1-bvr-3237-13-muslima-schwimmunterricht-burkini-pflicht/

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    Die Ablehnung des Befreiungsantrags begründe einen Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1 GG. Dieser umfasse auch die von der Beschwerdeführerin als verpflichtend erachteten Glaubensgebote, ihren Körper gegenüber Angehörigen des männlichen Geschlechts weitgehend zu bedecken, sich nicht mit dem Anblick von Männern und Jungen in knapp geschnittener Badebekleidung zu konfrontieren und diese nicht zu berühren. Der Eingriff sei jedoch aufgrund des staatlichen Bestimmungsrechts im Schulwesen (Art. 7 Abs. 1 GG) gerechtfertigt, das auch einen umfassenden staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag beinhalte. Davon erfasst sei neben der Befugnis zur inhaltlichen Festlegung des schulischen Unterrichts auch die Befugnis zur Bestimmung der äußeren Modalitäten des Unterrichts, wie etwa der Frage seiner Durchführung in ko- oder monoedukativer Form. Die entsprechenden Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (§ 69 Abs. 4 Satz 1, § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe n, § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 HSchG) ergäben hierfür eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage. (…)

    Im Hinblick auf das von ihr als verbindlich erachtete Glaubensgebot, ihren Körper gegenüber Angehörigen des männlichen Geschlechts weitgehend zu bedecken, folge dies daraus, dass die Einschränkung ihrer religiösen Überzeugungen durch die Bekleidung mit einem Burkini hinreichend reduziert worden wäre. In dieser für sie annehmbaren Ausweichmöglichkeit liege ein schonender Ausgleich der konträren Verfassungspositionen.

    In Anbetracht des von der Beschwerdeführerin in Bezug genommenen Glaubensgebots, sich nicht mit dem Anblick von Männern und Jungen in knapper Badebekleidung zu konfrontieren, sei eine Konfliktentschärfung im Sinne der einzelfallbezogenen Herstellung praktischer Konkordanz nicht in Frage gekommen. Denn es wäre nicht praktikabel gewesen, dass die Beschwerdeführerin ihre männlichen Mitschüler visuell ausblende. Ebensowenig liege eine annehmbare Ausweichmöglichkeit darin, einen nach Geschlechtern getrennten Schwimmunterricht durchzuführen. Diese Art der Unterrichtsgestaltung laufe dem Bildungs- und Erziehungsprogramm der Schule in derart substanzieller Weise zuwider, dass darin keine Konfliktentschärfung im Sinne eines Ausgleichs der widerstreitenden Verfassungsgüter liege. (…)

    Die Beschwerdeführerin könne nicht verlangen, vom Anblick einer unverfänglichen und allgemein akzeptierten Bekleidungspraxis verschont zu werden. Die integrative Kraft der öffentlichen Schule bewähre und verwirkliche sich gerade darin, dass die Schüler mit der in der Gesellschaft vorhandenen Vielfalt an Verhaltens- und Bekleidungsgewohnheiten konfrontiert würden. Eine Unterrichtsbefreiung komme allenfalls dann in Betracht, wenn das religiöse Weltbild des Betroffenen insgesamt negiert werde. Diese Schwelle sei bei der Beschwerdeführerin nicht erreicht.

    Im Hinblick auf das von der Beschwerdeführerin als verbindlich erachtete Glaubensgebot, keine männlichen Mitschüler zu berühren, genüge für einen schonenden Ausgleich der Hinweis, dass die Gefahr von etwaigen Verstößen durch die Unterrichtsführung der Lehrkräfte sowie durch eigene Vorkehrungen der Beschwerdeführerin auf ein hinnehmbares Maß reduziert werden könne, mit dem die Beschwerdeführerin auch außerhalb des Schwimmunterrichts im schulischen und außerschulischen Alltag konfrontiert sei.

    Bundesverfassungsgericht
    Beschluss vom 08. November 2016 – 1 BvR 3237/13

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/11/rk20161108_1bvr323713.html

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    (…) da die Klägerin und ihre Familie eine in ihrem Verständnis des Islam begründete Kleidungsvorschrift für sich als verbindlich erachteten, wonach sich Frauen und auch schon jüngere Mädchen ab etwa sieben Jahren außerhalb der Familie derart kleiden sollten, dass der Körper außer Händen und Gesicht bedeckt sei. Der Konflikt könne im Fall der Klägerin jedoch durch deren Teilnahme am Schwimmunterricht in einem sog. Burkini gelöst werden, dessen Tragen der Klägerin zumutbar sei. (…)

    Der Konflikt zwischen dem staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 GG und der religiösen Überzeugung der Klägerin und ihrer Eltern habe im Fall der Klägerin nur durch deren Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht gelöst werden können. Die Klägerin und ihre Eltern entnähmen den entsprechenden Vorschriften des Korans in strenger Auslegung, dass sich Frauen und Mädchen ab dem 7. Lebensjahr nicht nur so kleiden müssten, dass der ganze Körper außer Hände und Gesicht bedeckt sei, sondern weiter,dass sie sich auch nicht dem Anblick anderer in Badekleidung aussetzen dürften. Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 25. August 1993 – BVerwG 6 C 8.91 – festgestellt,dass die Bekleidungsvorschriften aus dem Koran in Sure 24, Vers 31 folgten und eine strenge Auslegung, der auch die Klägerin und ihre Eltern anhingen, geböte, dass Mädchen den Jungen mit zweckentsprechend knapp geschnittener oder eng anliegender Sportkleidung bei ihren Übungen nicht zusehen dürften und körperliche Berührungen mit Jungen vermieden werden müssten, was jedoch in einem gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen nicht möglich sei. Zur Lösung des Konflikts sei – so das Bundesverwaltungsgericht – die staatliche Schulverwaltung verpflichtet, alle ihr zu Gebote stehende zumutbaren organisatorischen Möglichkeiten auszuschöpfen, jedenfalls für Mädchen ab dem Alter der im Fall des Bundesverwaltungsgerichts 12-jährigen Klägerin eine nach Geschlechtern getrennten Sportunterricht einzurichten und anzubieten. Wenn die staatliche Schulverwaltung dieser Verpflichtung nicht nachkomme oder nicht nachkommen könne, sei der Konflikt in der Weise zu lösen, dass ein Anspruch auf Befreiung vom koedukativen Sportunterricht bestehe.

    Eine Teilnahme der Klägerin in einem Burkini am Schwimmunterricht stelle entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts keinen schonenden Ausgleich der in Widerstreit stehenden Verfassungspositionen dar. Das Tragen eines Burkinis sei der Klägerin nicht zumutbar. Es würde zu einer erheblichen Stigmatisierung und Ausgrenzung der Klägerin nicht nur im Schwimmunterricht, sondern insgesamt in der Schule führen. In der ganzen xxx-Schule seien in den vergangenen Jahren allenfalls drei Fälle bekannt, in denen Mädchen in einem Burkini am Schwimmunterricht teilgenommen hätten.

    Seit Ende der Sommerferien 2011 leide die Klägerin wegen des Konflikts unter Bauchschmerzen. Nach einem der Berufungsbegründung beigefügten psychologischen Untersuchungsbericht des Klinikums der Johann Wolfgang Goethe-Universität A-Stadt vom 29. Juni 2012spricht das Ergebnis einer bei der Klägerin am 25. Juni 2012durchgeführten Untersuchung – Depressionsinventar für Kinder und Jugendliche (DIKJ) – für eine depressive Verarbeitung einer für die Klägerin gegenwärtig bestehenden Belastungssituation. Wegen der Einzelheiten wird auf den psychologischen Untersuchungsbericht der Johann Wolfgang Goethe-Universität A-Stadt vom 29. Juni 2012verwiesen.

    Das der Klägerin vom Verwaltungsgericht angesonnene Ertragen des Anblicks leicht bekleideter anderer Menschen des anderen Geschlechts, gegebenenfalls durch Niederschlagen des Blicks, sei tatsächlich kaum zu bewerkstelligen und der Klägerin auch nicht zumutbar. So gebe es beim koedukativen Schwimmunterricht gemeinsame Übungen, das Anstellen dazu in einer Reihe auf engen Raum, Begegnungen auf dem Weg von und zu den Umkleidekabinen, die Gefahr von mehr oder weniger wohlmeinenden Berührungen und dergleichen mehr. Schließlich werde die Klägerin durch die Haltung des Beklagten in einen Loyalitätskonflikt gegenüber ihren Eltern gestürzt. (…)

    Seit Ende der Sommerferien 2011 leide die Klägerin wegen des Konflikts unter Bauchschmerzen.

    Hessischer VGH, Urteil vom 28.09.2012 – 7 A 1590/12 | openJur 2012

    https://openjur.de/u/540063.html

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    Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.

    Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html

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    Iran

    حجاب
    hejab
    Hidschab

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    گشت ارشاد
    Gasht-e Ershad
    Islamic police unit in charge to fight non Islamic behavior
    Schariapolizei

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    People saved a women from Gasht-e Ershad (Shariah police).

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    Gashte-Ershad kicked a girl because of hijab

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    با گشت ارشاد بخاطر حجاب …
    … Questioned About Her Hijab

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    The units for fight against non Islamic behavior

    Sardar Montazer Al Mahdi spokesman of police said that Gashte Ershad, the police unit which is in charge to fight non Islamic behavior in public areas, will be not withdrawn and will remain active for ever

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    زنی که جلوی یک روحانی حجابش را بر می دارد؛ بازتاب در رسانه بریتانیایی
    Frau wagt, ihren Hidschab – vor einem Kleriker – abzulegen

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    Iranian Police Enforce Islamic Dress Code on Women

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    Indonesien
    Provinz Aceh

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    Wilayat al-Hisba, „Wilayatul Hisbah“. Im Jahr 2009 betrug die Zahl der offiziellen Mitarbeiter 62, darunter 14 Frauen, die gesamte Scharia-Polizeitruppe bestand aus 1.280 Personen, von denen 400 Mitarbeiter festangestellt waren und die anderen Freiwillige waren.

    ولاية الحسبة

    https://ar.wikipedia.org/wiki/%D9%88%D9%84%D8%A7%D9%8A%D8%A9_%D8%A7%D9%84%D8%AD%D8%B3%D8%A8%D8%A9

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    Arrested for hugging! Sharia Vice Squad on patrol

    on patrol with a squad of Sharia law police
    they are called the vice & virtue squad [ vice and virtue – der islamische Grundsatz der Hisba „Das Gute gebieten, das Schlechte verbieten“ ]
    they head towards a spot frequented by unmarried couples

    min 0:16 – 0:23
    „Today with God’s will, we are going on patrol to uphold Sharia law.“

    min 0:33
    POLISI PP & WH
    PP = Satuan Polisi Pamong Praja (Satpol-PP), Distriktpolizei bzw. Gemeindepolizei, die WH ist ein Teil der PP
    WH = Wilayatul Hisba

    min 3:23 – 3:27
    „We saw you from the bridge. You put your arm around your girlfriend and you kissed her.“

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    Dinas Syariat Islam: Office of Sharia Islam, an official government institution in Aceh with offices at the provincial and district/municipality level

    Jilbab: an Islamic headscarf

    Jinayah/Jinayat: Islamic criminal law

    Khalwat: literally, “seclusion”; in Qanun 14/2003, defined as occurring when two mature people of different sexes who are not married and are not related by blood are together in an isolated place. The common English transcription from Arabic for this term is khalwa; however, this report reflects the Bahasa Indonesia transcription, which is khalwat

    Satuan Polisi Pamong Praja (Satpol-PP): municipal police; district and municipal governments in Indonesia are permitted to form these forces, which are separate from the national police, to enforce local administrative regulations concerning public order and security. The Wilayatul Hisbah is a part of this force in Aceh

    Wilayatul Hisbah (WH): Sharia police

    https://www.hrw.org/report/2010/11/30/policing-morality/abuses-application-sharia-aceh-indonesia

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    Morality police target women in Indonesia

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    WH
    Razzia

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    POLISI SYARIAT ISLAM BAGIKAN SARUNG DAN JILBAB
    Schariapolizei … den Dschilbab (Hidschab) durchsetzen,
    die islamische Kleidung

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    Hadith: „Cut the moustaches short and leave the beard (as it is).“ (Sahih Bukhari)

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  36. Edward von Roy Says:

    Stichworte

    Islam
    Scharia
    Islamisches Verhalten
    Islamisches Verständnis von Körper
    Islamische rechtliche Situation der Frau
    Islamische Kleidung
    Hidschab – verkürzt genannt und genäht Kopftuch –
    Berlin
    Neutralitätsgesetz

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    Das Bundesarbeitsgericht beendet vorläufig den Streit, den um den Hidschab in Berlin. Die Richter in Erfurt sprechen der schariatreuen muslimischen Informatikerin eine Entschädigung von rund 5.200 €, da sie Opfer einer religiösen Diskriminierung geworden sei.

    Spinnen die Richter? Den Dawudi Bohra und den Schafiiten ist die Beschneidung – Genitalverstümmelung – aller Jungen und Mädchen religiöse Pflicht, „nachvollziehbar auf ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen“ – wäre in Berlin ein Behindern des Mädchenbeschneidens durch Jumana Nagarwala jetzt ein „unverhältnismäßiger Eingriff in die Religionsfreiheit“?

    Spinnen die Richter? Als schariafrommer Mann der Ehefrau verbieten, das Haus zu verlassen, hingegen ihren jederzeitigen sexuellen Gehorsam zu verlangen ist echter Islam und kann der Muslim als geheiligte Pflicht verstehen – ist „nachvollziehbar auf ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen“ und für Deutschlands Richter jetzt ein „unverhältnismäßiger Eingriff in die Religionsfreiheit“?

    Wollen die Richter nicht zur Kenntnis nehmen, was zwischen Nigeria und Pakistan los ist auf der Welt? Gewalt gegen Islamkritiker, Gewalt gegen Ex-Muslime, Steinigung, Apostatenmord – das alles ist „nachvollziehbar auf ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen“.

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    Die Klägerin hatte im Januar 2017 im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs für eine Stelle als „Quereinsteigerin“ im öffentlichen Schuldienst darauf bestanden, auch im Unterricht ihr Kopftuch zu tragen (…)

    Gericht bewertet Kopftuch als „religiös geboten“

    Die abgewiesene Bewerberin sah das als religiöse Diskriminierung und klagte auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichheitsgesetz. Das Berliner Arbeitsgericht wies diese Klage ab, doch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab ihr recht und bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2015. Danach muss die Ablehnung Kopftuch tragender Bewerberinnen mit einer konkreten Gefährdung des Schulfriedens begründet werden.

    Das Land Berlin ging in die Revision, doch das Bundesarbeitsgericht machte sich diese Auffassung jetzt zu eigen und sprach der Klägerin eine Entschädigung wegen der erlittenen religiösen Diskriminierung zu. Da das Tragen des Kopftuchs „im Fall der Klägerin nachvollziehbar auf ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen ist“, sei die Berliner Regelung ein „unverhältnismäßiger Eingriff in die Religionsfreiheit“ hieß es zur Begründung. Den Berliner Senat forderten die Richter auf, das Neutralitätsgesetz „verfassungskonform auszugestalten“. (…)

    Seyran Ates, die das Land Berlin in Erfurt als Anwältin vertrat, äußerte sich am Abend enttäuscht über das Urteil. Dieses sei ein Schlag gegen „Kinder, die ihre Stimme nicht erheben können“. Muslimische Schülerinnen könnten sich gegen das prägende Bild ihrer Lehrerin nicht wehren. Die Frauenrechtlerin und Gründerin einer liberalen Moschee sieht das Kopftuch als Symbol eines reaktionären Islam, das zu schweren Konflikten gerade in kindlichen Bildungseinrichtungen führen kann. Wenn der Staat Lehrerinnen das Kopftuch erlauben würde, würde er damit „unzulässigerweise für eine bestimmte Interpretation des Koran Partei ergreifen“.

    Ates gehört auch zum Unterstützerkreis der Berliner „Initiative Pro Neutralitätsgesetz“. Deren Sprecher Michael Hammerbacher zeigte sich ebenfalls entsetzt über das Urteil. Man müsse nunmehr die Möglichkeiten eines Volksbegehrens zum Erhalt des Gesetzes in Berlin „sehr ernsthaft prüfen“, schrieb Hammerbacher am Donnerstagabend auf Facebook.

    Auch die Vertreter von säkularen Gruppen in der SPD und in der Linken äußerten sich enttäuscht. Die Entscheidung sei ein „schwerer Fehler und Anlass zur größten Besorgnis um die Zukunft der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates“, so Roman Veressow, Bezirksverordneter der Linken in Berlin-Lichtenberg und Sprecher der AG Säkulare Linke.

    Bei einer vollständigen Aufhebung des Gesetzes, wie es teilweise aus den Reihen der Grünen und Linken erwogen wird, wären „gravierende Auswirkungen auf die öffentlichen Schulen, Polizei und Justiz zu befürchten“. In all diesen Bereichen würden „religiöse Konflikte und schlimmstenfalls auch hochproblematische Weltanschauungen in verschiedenen Ausdrucksformen Einzug halten“. Berlins Bildungsstaatsekretärin Beate Stoffers (SPD) kündigte in der rbb-Abendschau an, man werde die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde oder eine Berufung beim Europäischen Gerichtshof prüfen.

    „Eine multireligiöse Stadt muss das aushalten“

    Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) erklärte dagegen in der Sendung, er freue sich über das Urteil. Eine „multireligiöse Stadt wie Berlin“ müsse das offene Tragen von religiösen Symbolen in der Öffentlichkeit und somit auch an Schulen „aushalten“. Es gehe darum, „was jemand im Kopf und nicht auf dem Kopf hat“.

    (…) Vertreter eines aggressiv-fundamentalistischen Islams werden sich durch das Erfurter Urteil ausdrücklich ermuntert fühlen, den Kampf für die Durchsetzung ihrer Moral- und Herrschaftsvorstellungen fortzusetzen.

    Rainer Balcerowiak | Nicht ohne mein Kopftuch | Cicero | 28.08.2020

    https://www.cicero.de/innenpolitik/bundesarbeitsgericht-berliner-neutralitatsgesetz-kopftuch-spd-senat-gruene-linke-verfassungsbeschwerde

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  37. אדוארד פון רוי Says:

    Berlin

    ( Dirk Behrendt (49, Grüne) sorgt mit der neuen Kopftuch-Regelung für heftigen Widerspruch. Rechtsreferendarinnen muslimischen Glaubens können künftig vor Gericht die Anklageschrift auch mit Kopftuch vorlesen. Diese Entscheidung verkündete Justizsenator Behrendt am Mittwoch im Rechtsausschuss, wie der „Tagesspiegel“ berichtet. )

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    (…) SPD-Rechtsexperte Sven Kohlmeier (44) zur B.Z.: „Hier müssen wir als Koalition eine einheitliche Linie finden. Der Alleingang von Dirk Behrendt ist unglaublich.“ FDP-Abgeordneter Paul Fresdorf (43): „Die Ausübung der Tätigkeit in einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft ist keine Privatangelegenheit. Darum müssen sichtbare Symbole im Gerichtssaal abgenommen oder verdeckt werden.“ Auch CDU-Rechtsexperte Sven Rissmann (42) lehnt den Vorstoß ab. „Dies ist mit dem richtigen Grundsatz der Neutralität des Staates nicht vereinbar.“

    Das Neutralitätsgesetz untersagt Lehrern, Richtern, Staatsanwälten und Polizisten das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Für Menschen in Ausbildung sind aber Ausnahmen möglich. (…)

    Hildburg Bruns, Stefan Peter | Berlin Justizsenator erlaubt Staatsanwältinnen in Ausbildung Kopftuch im Gericht | B.Z. | 03.09.2020

    https://www.bz-berlin.de/berlin/behrendt-erlaubt-staatsanwaeltinnen-in-ausbildung-kopftuch-im-gerichtssaal

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    ( In Berliner Strafprozessen dürfen Rechtsreferendarinnen nun Kopftuch tragen. Bildungssenatorin Scheeres hält dagegen am Kopftuchverbot in Schulen fest. )

    (…) die Vertreterin der Anklage mit Kopftuch? Darauf müssen sich mutmaßliche Straftäter, egal ob Atheist, Jude oder Christ, jetzt in Berlin einstellen. Auch bei einem Nachbarschaftsstreit könnten sich Kontrahenten im Zivilprozess zeitweise einer Richterin mit Kopftuch gegenüber sitzen. Was bislang als unmöglich galt, weil der Staat zur Neutralität verpflichtet ist, ist seit 1. August in Berlin erlaubt.

    Verantwortlich: Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Er provoziert damit einen Eklat in der rot-rot-grünen Koalition. (…)

    CDU-Rechtsexperte Sven Rissmann unterstellt dem Justizsenator, „Fakten schaffen zu wollen“. Ein Kopftuch bei Staatsdienern, zumal im Kernbereich der Staatsgewalt bei Justiz und Polizei, sei politisch und gesellschaftlich nicht gewollt. (…)

    Die rot-rot-grüne Regierungskoalition ist ohnehin entzweit nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes. Mit der Erlaubnis von Kopftüchern bei Referendarinnen wird die Debatte um das Neutralitätsgesetz wieder angeheizt.

    Die SPD pocht auf das Neutralitätsgebot des Staates – gerade vor Gericht oder bei der Polizei. Die Sozialdemokraten befürchten einen politischen Dammbruch.

    Am Donnerstag erklärte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) im Abgeordnetenhaus: „Wir werden uns jetzt die Urteilsbegründung anschauen und wir prüfen, ob wir Verfassungsbeschwerde einreichen.“ Es sei ihr wichtig, „dass wir eine neutrale Situation an den Berliner Schulen haben, damit keine Konflikte in die Schulen getragen werden“. (…)

    Alexander Fröhlich, Ronja Ringelstein, Fatina Keilani | Justizsenator erlaubt angehenden Staatsanwältinnen Kopftuch im Gerichtssaal | Der Tagesspiegel | 03.09.2020

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/eklat-bei-rot-rot-gruen-in-berlin-justizsenator-erlaubt-angehenden-staatsanwaeltinnen-kopftuch-im-gerichtssaal/26153338.html

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  38. Jacques Auvergne Says:

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    11.06.2022 / 11. Juli 2022 / Antonetta Stephany / VG Arnsberg zur Neutralität der Justiz / lto Legal Tribune Online

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    Kein Kopf­tuch für Rechts­re­fe­ren­da­rinnen in NRW

    In Hessen dürfen Referendarinnen mit Kopftuch während der Ausbildung nicht auf der Richterbank oder am Platz der Staatsanwaltschaft sitzen. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in NRW – und auch die ist rechtmäßig, so das VG Arnsberg.

    Eine Rechtsreferendarin aus NRW hat keinen Anspruch darauf, im Rahmen ihrer Ausbildung bestimmte Tätigkeiten auszuführen, wenn sie währenddessen ein religiöses Kopftuch trägt. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg (VG) im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, wie nun bekannt wurde (Beschl. v. 9.5.2022, Az. 2 L 102/22).

    (…) die antragstellende Referendarin (…) durfte (…) weder bei Verhandlungen auf der Richterbank sitzen noch für die Staatsanwaltschaft eine Sitzungsvertretung durchführen. Auch Sitzungsleitungen oder Beweisaufnahmen blieben ihr verwehrt, weil sie dabei ihr Kopftuch tragen wollte. Das ist nach § 2 Abs. 1 Justizneutralitätsgesetz NRW (JNeutG) Beschäftigten in der Justiz verboten, worunter auch Referendarinnen fallen.

    Die Referendarin wehrte sich gegen dagegen und verlangte im Eilverfahren vor dem VG, ihre Ausbildungsstelle, das Oberlandesgericht Hamm, zu verpflichten, dass sie all diese Tätigkeiten im Rahmen ihres Referendariats auch mit Kopftuch vollumfänglich wahrnehmen dürfe. Sie fühlte sich gegenüber kein Kopftuch tragenden Referendarinnen diskriminiert und fürchtete Nachteile für ihr berufliches Leben, weil sie nicht in die Rolle einer Richterin oder Staatsanwältin schlüpfen durfte – eine Gelegenheit, die alle anderen Referendarinnen gehabt hätten.

    VG hält an Kopftuchentscheidung des BVerfG fest

    Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und lehnte den Antrag ab. Insbesondere sei die Regelung des JNeutG verfassungsgemäß, auch und gerade im Hinblick auf Referendarinnen. Das VG verweist insoweit auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Kopftuchverbot für hessische Rechtsreferendarinnen (BVerfG, Beschl. v. 14.1.2020, Az. 2 BvR 1333/17) und sieht keinen Grund, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.

    Denn das Kopftuchverbot und das Verbot sonstiger religiöser Symbole bei Verfahrenshandlungen der Justiz sei verfassungsgemäß, so das VG. Die Regelung verfolge ein legitimes Ziel zur Wahrung der Neutralität des Staates und Erhaltung des Vertrauens in eine unabhängige Justiz. Dies sei auch verhältnismäßig, zudem habe die Referendarin Alternativen gehabt: Sie könne die geforderten Tätigkeiten auch aus dem Zuschauerraum heraus erleben. Zudem seien die Tätigkeiten ohnehin kein zwingender Teil der Ausbildung, auf die auch Referendarinnen ohne Kopftuch keinen Anspruch hätten.

    Eine schlechtere Bewertung habe sie durch das Ausbleiben der Tätigkeiten in der gewünschten Form auch nicht zu befürchten. Entsprechend sei sie auch nicht gezwungen, sich zwischen einer optimalen Ausbildung und ihrem Kopftuch zu entscheiden, so das VG weiter. Der Eingriff in die Grundrechte der Referendarin – Religionsausübungsfreiheit (Art. 4 GG), Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) – sei daher „in sachlicher und zeitlicher Hinsicht von geringer Intensität“.

    Die Referendarin hatte noch argumentiert, dass die jeweiligen Ausbilderinnen und Ausbilder vor der Verhandlung explizit darauf hätten hinweisen können, dass sie sich als Referendarin in Ausbildung befinde, und sie dann die gewünschten Tätigkeiten ausführen lassen können. Dies werde ohnehin regelmäßig bei allen Referendarinnen und Referendaren so gemacht, Zweifel an der Neutralität des Staates würden damit ausgeräumt ausgeräumt. Das VG verwirft dieses Vorgehen allerdings als ungeeignet, da die übrigen Verfahrensbeteiligten dadurch nicht vor der Konfrontation mit religiösen Symbolen geschützt würden. (…)

    lto.de/karriere/jura-referendariat/stories/detail/vg-arnsberg-2l10222-kopftuchverbot-rechtsreferendarin-referendariat-neutralitaet-religion-staat-kopftuch-nrw

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  39. Jacques Auvergne Says:

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    الإسدال
    al-isdāl
    der Umhang für das Gebet, der Gebetsschleier, das Gebetsgewand

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    zur Drei-Konsonanten-Wurzel SDL / sadala „herabhängen (lassen), überhängend, etwas hängt herunter“

    س د ل‎ (s-d-l).

    https://en.wiktionary.org/wiki/%D8%B3%D8%AF%D9%84

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    Isdal ( isdal-abaya ( isdāl ʿabāya ), prayer dress …) meint Gebetskleid, Gebetskleidung – hier ist der Isdal-Gebetskittel rabenschwarz und dient als Schuluniform an einer Mittelschule für Mädchen ( Girls Preparatory School, Gouvernement Dakahlia ) in der Kleinstadt Nabaruh ( Nabarouh ), 40.000 Einwohner, im Gouvernement ad-Daqahliyya ( 6,6 Millionen Einwohner ), östliches Delta.

    Nabaruh liegt 10 bis 15 km nordwestlich der Provinzhauptstadt al-Mansura (المنصورة al-Manṣūra, „die Siegreiche“), der viertgrößten Stadt Ägyptens.

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    ارتداء طالبات „إسدال“ بدلا من الزي المدرسي بمدرسة بالدقهلية
    An dieser Schule im Gouvernement ad-Daqahliyya tragen die Mädchen neuerdings nicht die übliche Schuluniform, sondern den Isdal-Gebetsschleier

    https://www.copts-united.com/Article.php?I=4998&A=730433

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    Schülerinnen der Nascha-Vorbereitungsschule für Mädchen im Gouvernement Daqahliyya tragen als Schuluniform Gebetskittel, „Al-Isdal“

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    زي الإسدال بمدرسة الدقهلية تبرع به رجل أعمال.. و«التعليم» تشكل لجنة للتحقيق (فيديو)
    Die Gebetsumhang-Schulkleidung bzw. die al-Isdal-Uniform an der Schule in der Daqahliyya ist die Spende eines Kaufmannes, eines Unternehmers.

    https://www.dostor.org/4225512

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    https://alwafd.news/%D9%85%D9%8A%D9%80%D8%AF%D9%8A%D8%A7/4561553-%D9%85%D8%AF%D8%B1%D8%B3%D8%A9-%D8%A7%D9%84%D8%A5%D8%B3%D8%AF%D8%A7%D9%84-%D8%A8%D9%86%D8%A8%D8%B1%D9%88%D8%A9-%D8%A5%D9%87%D9%85%D8%A7%D9%84-%D8%AE%D8%B7%D9%8A%D8%B1-%D9%8A%D8%AD%D9%88%D9%84-%D8%A7%D9%84%D9%85%D8%AF%D8%A7%D8%B1%D8%B3-%D9%84%D9%85%D8%B9%D8%A7%D9%82%D9%84-%D8%B7%D8%A7%D9%84%D8%A8%D8%A7%D9%86-%D9%81%D9%8A%D8%AF%D9%8A%D9%88

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    70% من البنات بتروح بالحجاب العادي وده طبيعي لكن إيه السواد ده.. عمرو أديب عن مدرسة الإسدال بالدقهلية

    Mädchen an der „Gebetskittelschule, Isdal-Schule“ in Daqahliyya ( Dakahlia )

    mh49NZ49PWY

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    مدرسة الإسدال بالدقهلية
    an der „Madrasa al-Isdal“ [ Mittelschule in Nabaruh, Daqahliyya ( Nabarouh, Dakahlia ) ]

    kRPwmB17NTM

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    „نشا الإعدادية“

    https://www.altreeq.com/345761

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    [ „نشا الإعدادية“ ]

    مدرسة نشا الاعدادية ينات
    the governorate’s Nasha preparatory school
    die Nasha-Vorbereitungsschule für Mädchen

    egyedu.net/Item/en-US/28144/%D9%85%D8%AF%D8%B1%D8%B3%D8%A9-%D9%86%D8%B4%D8%A7-%D8%A7%D9%84%D8%A7%D8%B9%D8%AF%D8%A7%D8%AF%D9%8A%D8%A9-%D9%8A%D9%86%D8%A7%D8%AA

    madaresegypt.com/en/Itm/28144/%D9%85%D8%AF%D8%B1%D8%B3%D8%A9-%D9%86%D8%B4%D8%A7-%D8%A7%D9%84%D8%A7%D8%B9%D8%AF%D8%A7%D8%AF%D9%8A%D8%A9-%D9%8A%D9%86%D8%A7%D8%AA/Phone-Numbers

    العنوان: نشا
    نبروة, الدقهلية

    egypt-schools.com/tutors/index.php/%D8%A7%D9%84%D9%85%D8%AF%D8%A7%D8%B1%D8%B3-%D8%A7%D9%84%D9%85%D8%B5%D8%B1%D9%8A%D8%A9-en/649-%D8%A7%D9%84%D8%AF%D9%82%D9%87%D9%84%D9%8A%D8%A9/%D9%86%D8%A8%D8%B1%D9%88%D8%A9

    Lage, Ort

    ar.wikipedia.org/wiki/%D9%86%D8%A8%D8%B1%D9%88%D9%87#/map/0

    .

    Nabaruh

    https://en.wikipedia.org/wiki/Nabaruh

    .

  40. Jacques Auvergne Says:

    ·

    Berlin muss Kopftuchverbot zurücknehmen

    01.02.2023 · Schlappe vor Bundesverfassungsgericht · Berlin muss ein Gesetz ändern, das das Tragen von religiösen Symbolen im Unterricht verboten hatte. Beispielsweise darf Berlin muslimischen Lehrerinnen nicht pauschal verbieten, ein Kopftuch zu tragen. Damit muss ein Gesetz geändert werden, das 2005 in Kraft trat. · t-online

    Berlin darf muslimischen Lehrerinnen nicht pauschal verbieten, ein Kopftuch zu tragen. Jetzt muss ein Gesetz geändert werden, das bereits 2005 in Kraft trat.

    Das Land Berlin ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Wie ein Sprecher t-online am Mittwoch sagte, sei die Beschwerde mit Beschluss vom 17. Januar 2023 zurückgewiesen worden. Das Bundesverfassungsgericht habe dies nicht begründet, müsse das aber auch nicht tun.

    Damit ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes aus dem August 2020 gültig, gegen das Berlin im Februar 2021 Beschwerde eingereicht hatte. Das Bundesarbeitsgericht hatte damals einer muslimischen Bewerberin recht gegeben, die in Berlin Lehrerin werden wollte. Die Frau war abgelehnt worden, nachdem sie erklärt hatte, auch im Unterricht ihr Kopftuch tragen zu wollen. Dies bewertete sie als diskriminierend und als nicht vereinbar mit der in Deutschland geltenden Religionsfreiheit.

    Lob aus der CDU für Gesetz von SPD und Linken

    Nun muss Berlin das 2005 in Kraft getretene Neutralitätsgesetz ändern. In diesem heißt es, Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen dürften „innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen“. Kippa, Kreuz und Kopftuch waren somit allesamt zum Tabu erklärt geworden.

    Das Neutralitätsgesetz war unter dem damaligen rot-roten Senat eingeführt worden. Lob hat es aber auch von der CDU bekommen: Es leiste es „einen wichtigen Beitrag, das friedliche Zusammenleben in unserer Stadt zu stärken“, hatte zuletzt zum Beispiel die kirchenpolitische Sprecherin der Berliner Union (…)

    t-online.de/region/berlin/id_100122202/schlappe-vor-verfassungsgericht-berlin-muss-kopftuchverbot-zuruecknehmen.html

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