Teilverbot der Vollverschleierung (Niqab bzw. Burka) in Baden-Württemberg?

نقاب

niqāb

Nikab, der Gesichtsschleier als die Erweiterung bzw. Umsetzung der islamisch verpflichtenden Bedeckung (Hidschab)

Anlass für die Stellungnahme des Zentralrats der Ex-Muslime zu dem für Baden-Württemberg geplanten Teilverbot von Niqab oder Burka ist der Entwurf für ein Gesetz zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit. Als Drucksache 16/896 wird der durch die FDP/DVP-Fraktion eingebrachte Entwurf durch den Landtag Baden-Württemberg in dessen 19. Plenarsitzung am 30.11.2016 in Erster Beratung debattiert werden.

Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE)

Köln

An das

Ministerium für Soziales und Integration von Baden-Württemberg

Stuttgart

26.11.2016

Gesetzentwurf zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit – Anhörungsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Zentralrat der Ex-Muslime [ZdE] bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP Stellung zu nehmen.

Der als Antidiskriminierungsverband nach § 23 AGG tätige Verein stimmt einem eingeschränkten Verbot der Gesichtsverschleierung bedingt zu, verweist auf seine Petition 16/00494 und ergänzt den Gesetzesvorschlag wie folgt:

Zu Art. 2

Nach § 55 wird eingefügt:

§ 55 a Gesichtsverschleierung

Beamtinnen ist es untersagt, während des Dienstes ihr Gesicht zu verschleiern oder zu verhüllen, soweit Sicherheitsvorschriften dies nicht erfordern. Ein Motorradhelm oder Schutzhelm für Polizisten ist keine Gesichtsverschleierung, sondern schützt den Kopf vor Verletzungen. Sturmhauben zum Identitätsschutz sind bestimmten polizeilichen und militärischen Spezialeinheiten vorbehalten. Andere dienstliche Zwecke oder Regelungen zur Dienstbekleidung rechtfertigen keine Ausnahme vom Verschleierungsverbot.

Zu Art. 3

Änderung des Schulgesetzes

Absatz 5, der § 1 angefügt werden soll

Der Gesetzentwurf definiert staatliche Schulen zutreffend „als Ort der offenen Kommunikation und Integration“. Weil die Bedeckung des Gesichts aber die Mimik verschleiert, konterkariert sie diese Funktion. Das Verbot des Gesichtsschleiers ist daher auf den gesamten Unterricht und alle Schulveranstaltungen auszudehnen und schließt sowohl jeden bekennenden Religionsunterricht als auch alle Ganztagsangebote mit ein. Ausnahmen beschränken sich auf Schutz- und Sicherheitsvorschriften, eine Lehrkraft kann das Verbot nur ausnahmsweise für ein Theaterprojekt außer Kraft setzen.

Die Vorschrift haben alle Schülerinnen und jede Frau einschließlich Ehrenamtlerinnen als verpflichtend zu beachten, die Aufgaben in den Bereichen Betreuung, Bildung, Förderung, Erziehung, Sport, Kreativität und Freizeitgestaltung ausführen. Diese Regelung soll auch bei Veranstaltungen, die über den regulären Schulbetrieb hinaus gehen, gelten und, um eine offene Kommunikation zu ermöglichen, alle Pädagoginnen und Teilnehmerinnen auf Elternabenden, Elternsprechtagen und Elternratssitzungen einschließen.

Holt eine Mutter oder sonstige Vertrauenspersonen des Kindes, die den Mitarbeitern bekannt ist, ein Kind von der Grundschule ab, muss sie wegen ihrer Identifizierbarkeit bei Betreten des Schulgeländes auf den Gesichtsschleier verzichten. Viele Kinder haben Angst, fangen an zu weinen oder laufen weg, weil sie sich fürchten, wenn ihnen eine vollverschleierte Person begegnet, die sie nicht erkennen und einordnen können.

Zu Art. 4

Änderung des Landeshochschulgesetzes

[vgl 1. § 2 Abs. 4]

Niqab und Burka sind an allen in § 1 Abs. 1 u. 2 Punkt 1 bis 6 genannten Hochschulen zu verbieten. Sicherheitsbestimmungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Das Verbot der Vollverschleierung darf nur ausnahmsweise für Theater- oder Filmprojekte aufgehoben werden. Nicht aus Textilien bestehende und nur während der Dauer von künstlerischen Darbietungen getragene Masken fallen nicht unter das Verbot.

Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG)

Für Einrichtungen nach § 1 des genannten Gesetzes hat aus den gleichen Gründen wie in staatlichen Schulen ein ausnahmsloses Verbot der Vollverschleierung zu gelten, das von Leiterinnen, Erzieherinnen und sonstigen mit pädagogischen Aufgaben betrauten Personen, Praktikantinnen und Ehrenamtler sowie von Müttern und sonstigen Vertrauenspersonen der Kinder bei allen Angeboten, auch Elternabenden, Sommerfesten u. dgl., zu beachten ist.

Holt eine Mutter oder sonstige Vertrauenspersonen des Kindes, die den Mitarbeitern bekannt ist, ein Kind aus einer Einrichtung nach § 1 des genannten Gesetzes ab, muss sie wegen ihrer Identifizierbarkeit bei Betreten des Geländes auf den Gesichtsschleier verzichten. Viele Kinder haben Angst, fangen an zu weinen oder laufen weg, weil sie sich fürchten, wenn ihnen eine vollverschleierte Person begegnet, die sie nicht erkennen und einordnen können.

Begründung der Stellungnahme

[vgl. Seite 5 des Gesetzentwurfes]

Die parlamentarischen Diskussionen haben, was äußerst selten ist, über alle sonstigen Meinungsunterschiede und Parteigrenzen hinweg ergeben, dass alle Abgeordneten und Regierungsmitglieder darin übereinstimmen, dass Burka und Niqab fundamentale Grundsätze unserer freiheitlich demokratischen Grund- und Werteordnung verletzen.

Der ZdE führt ergänzend aus

Der Niqab ist ein blickdicht gewebtes Tuch, das vom Nasenrücken aus abwärts das Gesicht verdeckt. Klassischerweise wird der Gesichtsschleier zu einem sackartig geschnittenen Gewand, dem Hidschab, getragen und mit Handschuhen kombiniert. Nach den zusätzlichen Kleidungsstücken, die das bereits umfassende Bedeckungsgebot definitiver Qualität erweitern [vgl. Stellungnahme DITIB zum Beschluss des BVerfG (1 BvR 471/10; 1 BvR 1181/10) vom 27.01.2015, Rd 74], greifen meist sehr strenggläubige Muslimas, nicht selten deutsche Konvertitinnen, die dem salafistischen Glaubensspektrum des sunnitischen Islam zuzurechnen sind und Positionen von Rechtsgelehrten hanbalitischer bzw. wahhabitischer Prägung nahestehen.

Den Trägerinnen genügt es daher nicht, ihren Körper durch den Hidschab so zu verhüllen, dass Körperumrisse und weibliche Rundungen durch die lose fallende Kleidung aufgelöst werden und so nicht mehr erkennbar sind. Sie richten sich vielmehr nach Fatwen von anerkannten Autoritäten des hanbalitisch interpretierten Rechts, insbesondere Scheiche wie ibn Taimiyya und dessen Schüler ibn al-Qayyim al-Dschauziyya der klassischen Epoche und, aus der jüngeren Geschichte, die Scheiche bin Baz, al-Uthaymin und al-Fauzan. Die Gelehrten haben nach vielen Jahren des Studiums der Hadithwissenschaften und der islamischen Jurisprudenz an renommierten islamischen Universitäten begehrte Lehraufträge erhalten.

In ihren Schriften und Rechtsgutachten weisen sie immer wieder darauf hin, dass ein weibliches Gesicht und zarte Frauenhände ebenso wie ein mit sanften femininen Rundungen geformter Körper verbotene Reize aussenden würden und daher zwingend unter undurchsichtigem Stoff verborgen werden müssten, um Männer, die nicht Mahram-Verwandte sind, nicht sexuell zu erregen. Gottesfürchtige Salafistinnen befolgen diese Lehrmeinungen, um ihr ohnehin prekäres Seelenheil nicht zu gefährden und qualvollen Höllenstrafen zu entgehen.

Wie die Burka ist auch der zum Ganzkörperschleier mit offenem Sehfeld erweiterte Hidschab ein islamisches Kleidungstück, das auf den Straßen deutscher Städte eher selten zu sehen ist. Nach einer Schätzung von Sozial- und lntegrationsminister Manfred Lucha sollen sich ungefähr 1500 Niqabis in der Öffentlichkeit bis auf die Augenpartie vollverschleiern, nicht, wie der Grüne Politiker fälschlicherweise behauptet, Burkaträgerinnen. Dass da für ihn kein Problem besteht, verwundert nicht, da er sich nicht einmal die Mühe macht, zwischen den beiden Gewändern zu unterscheiden. Radikalislamische Muslimas gehören wohl nicht zu den möglichst vielen, für die der Grüne Politiker mit seiner Mannschaft ein möglichst würdevolles Leben erarbeiten will [Stuttgarter Zeitung am 11.05.2016].

Ein möglichst würdevolles Leben möglichst vieler will [Lucha] mit seiner Mannschaft erarbeiten.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.der-neue-sozialminister-manfred-lucha-sozialromantik-ist-seine-sache-nicht.e9767c2a-9269-4703-a7b2-5d88a0417484.html

Wie die Verfassungsschutzbehörden berichten, erhalten seit mehreren Jahren Gruppen oder charismatische Einzelprediger fundamentalistisch islamischer Ausrichtung regen Zulauf. Durch ihre inzwischen technisch versiert und professionell gestalteten Web- und Videoauftritte sowie durch die auf die verschiedenen Zielgruppen genau zugeschnittene Themenwahl bei ihrer Missionstätigkeit üben sie auf weibliche wie männliche junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund große Anziehungskraft aus.

Gingen die Ämter 2011 noch von 3800 teils noch sehr jugendlichen Anhängern der salafistischen Glaubensrichtung aus, gehörten im Dezember 2015 bereits 8350 zu diesen stark glaubensbewegten Gruppen. Allein in den sechs Monaten zwischen Juni und Dezember 2015 schlossen sich 850 Menschen den muslimischen Extremisten an.

2011 rechnete der Verfassungsschutz noch mit 3.800 Personen in dieser Szene. Im Juni 2015 zählten sie etwa 7.500 Anhänger, im Dezember sprach BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen bereits von 8.350 Salafisten, Tendenz steigend.

http://web.de/magazine/politik/salafisten-deutschland-gefaehrlich-szene-31355670

Inzwischen folgen in Deutschland ungefähr 10.000 der religiös motivierten Renaissancebewegung des Salafismus. Nach persönlichen Krisen und Diskriminierungserfahrungen glauben diese Muslime durch die Hinwendung zum islamischen Fundamentalismus erkannt zu haben, wie sie künftig im Diesseits und Jenseits Probleme vermeiden und Glückseligkeit erreichen können. Unsere strengislamischen Mitbürger sind davon überzeugt, durch geistige Rückbesinnung auf die ehrwürdigen und rechtschaffenen Muslime der ersten drei Generationen [arab.: as-Salaf aṣ-Ṣāliḥ] und die medinensische Gesellschaft, die beste Gemeinschaft und deren Prinzipien [vgl. Koran 3:110], Antworten auf Sinnfragen sowie Orientierung, Halt, Kraft und Identität gefunden zu haben.

Sie irren.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Niqab im salafistischen Milieu für Muslimas vorgeschrieben ist und höchste Wertschätzung genießt, sind 1500 Niqabträgerinnen unwahrscheinlich, die reale Anzahl dürfte höher liegen und wird aufgrund der dynamisch steigenden Mitgliederzahl sowie der durch die Imamehe (Wegfall der verpflichtenden staatlichen Voraustrauung im Jahre 2009) erleichten Polygamie in den nächsten Jahren vermutlich wachsen. Für diese Einschätzung spricht auch, dass die Gründer von drei der vier sunnitischen Rechtsschulen, und zwar der malikitischen, schafiitischen und hanbalitischen Madhhab, den Gesichtsschleier in Kombination mit Handschuhen als absolut verpflichtend ansehen und in den letzten fünf Jahren viele Menschen islamischen Glaubens aus Syrien, Irak, Somalia, Eritrea [vielfach Schafiiten] und den Maghrebstaaten [Malikiten] nach Deutschland gekommen sind.

Die meisten Rechtsgelehrten der hanafitischen Rechtsschule empfehlen Gesichtsschleier, Burka und Handschuhe lediglich. Wenn aber Gesicht und Hände einer Frau so reizvoll sind, dass sie Männer zu unkeuschen Gedanken verführen oder gar sexuelle Begierden wecken könnten, müssen Muslimas, die der hanfitischen Rechtsschule folgen Gesicht und Hände bedecken. Hardliner wie die Deobandi schreiben sogar grundsätzlich vor, dass Frauen außerhalb des Hauses Handschuhe und Gesichtsschleier zu tragen haben.

Für den ZdE ist nicht die Anzahl der Vollverschleierten von Bedeutung, sondern die Grundrechtswidrigkeit, speziell Frauenfeindlichkeit dieser Ganzkörperschleier. Deshalb setzt er sich für ein absolutes Verbot dieser islamischen Kleidung auch im öffentlichen Raum ein.

Meinung der vier Rechtsschulen bezgl. der Pflicht das Gesicht zu verschleiern und Handschuhe zu Meinung tragen

Mālikī Fiqh

Imām Mālik (…) war der Meinung, dass eine muslimische Frau dazu verpflichtet ist, ihr Gesicht und ihre Hände zu bedecken.

Shaykh al-Munāğğid sagte:

„Die korrekte Ansicht ist, dass eine Frau ihren kompletten Körper verhüllen muss, sogar das Gesicht und die Hände. Imām Aḥmad sagte, dass sogar die Fingernägel der Frau ʿAwrah sind und dies ist auch die Ansicht von Imām Mālik.“

(Fatwā Islām Q&A Frage Nr. 21536)

Shaykh al-Munāğğid in einer anderen Fatwā die Ansicht der Mālikī-Gelehrten bzgl. Niqāb spricht:

„…daher ist es für eine Frau in ihrer (malikitischen) Ansicht verboten hinauszugehen vor Nicht-Maḥrams mit einem entblößten Gesicht.“

(Fatwā Islām Q&A Frage Nr: 68152)

Shaykh al-Islām ibn Taymiyyah zur malikitschen Position:

„Es scheint so, als wenn es die Meinung von Aḥmad ist, dass jedes Teil des Körpers ʿAwrah ist, sogar die Nägel und das ist auch die Ansicht von Mālik.“

(Majmū’ al-Fatāwā, 22/110)

ibn al-ʿArabi:

„Die komplette Frau ist ʿAwrah; ihr Körper und ihre Stimme. Es ist also nicht erlaubt, dass sie dies enthüllt.“ (Ahkām al-Qurʾān 3/1578)

Muffasīr Imām al-Qurtubī sagte:

Alles an einer Frau ist ‘Awrah’ (verhüllungsbedürftig); ihr Gesicht, ihr Körper und ihre Stimme, Es ist nicht erlaubt, irgend etwas davon preiszugeben, außer in Situationen der Notwendigkeit.“

(Al-Ğāmi’ li Ahkāmi l-Qur’ān)

Aus al-Ğāmiʾ li Ahkām al-Qurʾān 14/227:

Für mehr Informationen über die Meinungen der Mālikī fuqahaʾ bezüglich der Verpflichtung für die Frau der Gesichtsverschleierung; siehe in: al-Maʾyār al-Muʾarrab von al-Wanshirīsi 10/165, 11/226 und 229, Mawāhib al-Ğalīl von al-Hattāb 3/141, al-Dhakhīrah von al-Qurāfi 3/307 und Hāshiyat al-Dasūqi ʿālā al-Sharḥ al-Kabīr 2/55.“

Ḥanbalī Fiqh

Es wurde von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal überliefert, dass er sagte:

„Die Fingernägel der Frau sind ʿAwrah. Wenn sie also das Haus verlässt, soll sie nichts von sich zeigen. Selbst ihre Ledersocken soll sie nicht zeigen, weil die Ledersocken die Form der Füße zeigen.“ (al-Furūʿ 1:601)

al-Ḥafiz ibn al-Qayyīm al-Ğawziyyah:

„Die ʿAwrah wird in 2 Arten unterteilt: Die ʿAwrah im Gebet und die ʿAwrah beim Anschauen. Eine Frau darf ihr Gebet verrichten, wenn die Hände und das Gesicht unverschleiert sind, jedoch darf sie so nicht auf dem Markt, oder auf Versammlungen erscheinen. (d.h. es ist nicht erlaubt, wenn die Frau hinausgeht mit unbedecktem Gesicht und unbedeckten Händen.)“
(Tahdhīb as-Sunan und Iʿlam al-Muwaqicīn 2:80)

Shaykh ibn ʿUthaymīn

Die islāmische Kleidung verbirgt den gesamten Körper …

Nur durch die vollständige Bedeckung, Gesicht und Hände eingeschlossen, kann eine Frau nicht erkannt werden. Dies war das Verständnis und die Praxis der Ṣaḥāba und sie waren die beste Gemeinschaft, die edelste aus der Sicht von Allāh ta ‚ālā, mit dem vollständigsten Imān und den edelsten Charaktereigenschaften. Wie können wir von diesem Weg abweichen?“

(Hiğāb Seite 12, 13)

Shaykh Muhammad al-Saalih al-‘Uthaymeen:

The hijaab prescribed in sharee’ah means that a woman should cover everything that it is haraam for her to show, i.e., she should cover that which it is obligatory for her to cover, first and foremost of which is the face, because it is the focus of temptation and desire.

A woman is obliged to cover her face in front of anyone who is not her mahram (blood relative to whom marriage is forbidden). From this we learn that the face is the most essential thing to be covered. There is evidence from the Book of Allaah and the Sunnah of His Prophet (peace and blessings of Allaah be upon him) and the views of the Sahaabah and the imams and scholars of Islam, which indicates that women are obliged to cover all of their bodies in front of those who are not their mahrams.

Fataawa al-Mar’ah al-Muslimah, 1/ 391, 392)

Shaykh bin Bāz sah Niqāb ebenfalls als verpflichtend an. In einer Fatwā wurde er gefragt, ob man im Gebet Handschuhe tragen darf und er antwortete, dass man dies während des Gebets machen darf, jedoch führte er an, dass die Frau im Gebet kein Niqāb tragen soll; aber nur dann, wenn keine Nicht-Maḥram Männer anwesend sind, denn er (bin Bāz) sagte:

„Wenn Nicht-Verwandte Männer anwesend sind, dann muss sie ihr Gesicht, genauso wie den restlichen Körper, bedecken.“

(Islāmic Fatāwā Regarding Women S. 105-106)

ibn al-Qayyīm al-Ğawziyyah:

„Die ʿAwrah wird in 2 Arten unterteilt: Die ʿAwrah im Gebet und die ʿAwrah beim Anschauen. Eine Frau darf ihr Gebet verrichten, wenn die Hände und das Gesicht unverschleiert sind, jedoch darf sie so nicht auf dem Markt, oder auf Versammlungen erscheinen. (d.h. es ist nicht erlaubt, wenn die Frau hinausgeht mit unbedecktem Gesicht und unbedeckten Händen.)“
(Tahdhīb as-Sunan und Iʿlam al-Muwaqicīn 2:80)

Shaykh Saalih al-Fawzaan (may Allaah preserve him) said:

The correct view as indicated by the evidence is that the woman’s face is ‘awrah which must be covered. It is the most tempting part of her body, because what people look at most is the face, so the face is the greatest ‘awrah of a woman. This is in addition to the shar’i evidence which states that it is obligatory to cover the face.

For example, Allaah says (interpretation of the meaning):

“And tell the believing women to lower their gaze (from looking at forbidden things), and protect their private parts (from illegal sexual acts) and not to show off their adornment except only that which is apparent (like both eyes for necessity to see the way, or outer palms of hands or one eye or dress like veil, gloves, headcover, apron), and to draw their veils all over Juyoobihinna (i.e. their bodies, faces, necks and bosoms)…”

[al-Noor 24:31]

Shaykh bin Bāz

sah Niqāb ebenfalls als verpflichtend an. In einer Fatwā wurde er gefragt, ob man im Gebet Handschuhe tragen darf und er antwortete, dass man dies während des Gebets machen darf, jedoch führte er an, dass die Frau im Gebet kein Niqāb tragen soll; aber nur dann, wenn keine Nicht-Maḥram Männer anwesend sind, denn er (bin Bāz) sagte:

„Wenn Nicht-Verwandte Männer anwesend sind, dann muss sie ihr Gesicht, genauso wie den restlichen Körper, bedecken.“ (Islāmic Fatāwā Regarding Women S. 105-106)

Zum Schluss führe ich noch eine Aussage von Shaykh al-Islām ibn Taymiyyah an. Er war auch ein sehr bekannter Shaykh der Ḥanbalī-Rechtschule.

ibn Taymiyya sagte:

„Das Wort „Ğilbāb“ ist ein Tuch, dass Ibn Mas´ūd als einen Umhang beschrieb, der den ganzen Körper mit Kopf, Gesicht und Händen bedeckt. Deshalb ist es für eine Frau nicht erlaubt, ihr Gesicht und Hände in der Öffentlichkeit zu zeigen.“
(Fatāwā Band 2, S. 110)

Aus diesen Fatāwā (Rechtsgutachten) lässt sich schließen, dass die korrekte Meinung in der Rechtschule von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal ist, dass die Frau ihr Gesicht und ihre Hände bedecken muss. In dieser Rechtschule ist es also eine Pflicht für die Frau, den Niqāb bzw. die burqaʿ zu tragen und Allāh weiß es am Besten.

Shāfiʿī Fiqh

In einer Fatwā von „Islamweb“ heißt es:

„Nach der Ḥanbalī-Rechtschule und nach der korrekten Ansicht der Shāfiʿī-Rechtschule, sollte sie ihr Gesicht und ihre Handflächen vor fremden Männern bedecken, da dies zur ʿAwrah gehört.“

(Islamweb Fatwā Nr. 81554)

In einem Ḥadīth, welcher von Abū Dāwūd überliefert wurde heißt es:

„….sie nahmen ihre Übergewänder und machten Schleier aus ihnen.“

Zu dieser Überlieferung sagte al-ʿAsqalānī folgendes:

„Diese Aussage (Sie machten Schleier aus ihnen) bezieht sich auf das Bedecken des Gesichtes. „Es hat nicht aufgehört, die Gewohnheit der Frau zu sein, in den älteren Generationen und in den neueren Generationen, dass sie ihr Gesicht vor nicht-verwandten Männern bedeckt.“ (Fatḥ al-Bāri 9:235)

Imām as-Suyūṭī:

„Der Vers über Ḥiğāb betrifft jede Frau. Darin liegt die Verpflichtung auf ihnen, dass sie ihre Köpfe und Gesichter bedecken.“ (Istinbāt at-Tanzīl 3:118)

Hieraus lässt sich ganz klar schließen, dass der Niqāb eine Pflicht für alle ist subḥānallāh.

Es gibt noch viele weitere Gelehrte bzw. Imāme der Shāfiʾī-madhhab, welche der Meinung sind, dass die muslimische Frau ihr Gesicht und ihre Hände bedecken muss. Darunter auch Imām Ibn Rislān, welcher folgendes sagte:

„Die Muslime stimmen überein, dass es für die Frau verboten ist, das Haus mit unverschleiertem Gesicht zu verlassen.“ (Nayl al-Awṭār Sharḥ Muntaq al-Akhbār 6:11)

Von Imām ash-Shirbinī in al-Mughnī al-Muhtāğ verzeichnet, dass Imām as-Subkī folgendes sagte:

„…das Gesicht und die Hände einer Frau sind ʿAwrah beim Anschauen, jedoch nicht im Gebet.“

Imām Muḥammad aṣ-Ṣanaʿnī erklärte auch, dass die Frau im Gebet nicht die Hände und nicht das Gesicht bedecken muss. Doch, was ist, wenn die Frau außerhalb des Gebetes ist und wenn fremde Männer sie anschauen? In diesem Fall sagt Imām aṣ-Ṣanaʿnī:

„Wenn ein Mann die Frau ansieht, dann gehört jedes Körperteil von ihr zur ʿAwrah.“

(Subul as-Salām Sharḥ Bulūgh al-Marām)

Ḥanafī Fiqh

Anwār ʿAlī Ādam al-Mazahirī:

Imām Shāfiʾī, Imām Mālik und Imām Aḥmad ibn Ḥanbal sind der Meinung, dass der Niqāb verpflichtend (fard) ist.

Imām Abū Ḥanifa ist hingegen der Ansicht, dass der Niqāb im Prinzip nur empfohlen ist („wāğib“). In Zeiten der Unmoral und Glaubensschwäche oder weil das Gesicht hübsch ist die Gefahr, dass ein Nicht Mahram in Versuchung geführt werden könnte, weil das Gesicht hübsch ist, werden Gesichtsschleier und Handschuhe zur Pflicht.

Islamweb Fatwā Nr. 81554)

Wenn man sich heutzutage umsieht, wie extrem die Fitnah verbreitet ist und wie extrem sich die Unzucht unter der Menschheit verbreitet hat, dann merkt man ganz schnell, dass es in der heutigen Zeit einfach nur das Beste und vorallem das Sicherste sein kann, wenn sich die muslimische Frau von Kopf bis Fuß verschleiert, wa Allāhu aʿlam.

Ibn Nujaym:

„Unsere Gelehrten erklärten: Es ist der Frau verboten ihr Gesicht unbedeckt zu lassen, während sie unter Männern ist; in unserer Zeit, aufgrund der Fitnah!“

(al-Baḥr ar-Rāʾiq Sharḥ kanz ad-Daqāʾiq)

Auch Imām Sarkhasi, welcher sagte:

„Das Verbotene daran, eine Frau anzuschauen, ist aufgrund der Fitna (Versuchung) und die Gefahr der Fitna kommt, wenn man das Gesicht der Frau anschaut, denn die meisten attraktiven Eigenschaften befinden sich im Gesicht; viel mehr als auf irgendwelchen anderen Körperteilen.“ (al-Mabsūṭ 10:152)

Deoband

The Niqab and its obligation in the Hanafi madhhab by Mufti Husain Kadodia

It is with great sadness that we note confusion in the minds of many students and even some scholars concerning the obligation of the niqab (veil) in the Hanafi madhhab, which expressly classifies covering the face as binding on women and forbids the exposure of the face in the presence of ghayr mahrams (strangers).

https://www.deoband.org/2009/04/contemporary-voices/the-niqab-and-its-obligation-in-the-hanafi-madhhab/

Es ist die politische, menschenrechtliche und durchaus auch soziale sowie sozialpädagogische Verpflichtung unserer Gesellschaft sowie der Bundes- und der Landesregierungen über jede Form von Extremismus und dessen schädliche Folgen für jeden Einzelnen von uns allen, für unsere säkulare, freiheitlich demokratische Gesellschaft und unseren Rechtsstaat im Sinne des GG [Art. 20 Abs. 1, 2 u.3 GG; Art. 28 Abs1 Satz 1 GG] aufzuklären und Projekte zu fördern die Ausstiegswillige unterstützen. Die Legislative, das Baden-Württembergische Parlament, hat uns alle, insbesondere die Bürger des Landes vor den Auswirkungen von religiös motiviertem Extremismus und seinem Angriff auf Grund- und Menschenrechte zu schützen.

Religionsfreiheit ist ein universelles, unteilbares und unveräußerliches Menschenrecht, dem überall auf der Welt Geltung zu verschaffen ist. Dieses individuelle Recht hoher Priorität, dass jedem von uns zusteht, garantiert Bekenntnisfreiheit in positiver aber auch negativer Ausprägung. Der ZdE setzt sich hier in Deutschland unter anderem für die negative Religionsfreiheit von Islamapostaten und Andersgläubigen unter den Flüchtlingen ein, die in ihren Unterkünften wegen ihrer Weltanschauung diskriminiert werden und Angriffen auf Leib und Leben ausgesetzt sind. Sie weisen darauf hin, dass selbst dem Wortlaut nach vorbehaltlos geltende Rechte verfassungsimmanente Schranken haben, die unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips mittels praktischer Konkordanz auszuloten sind. Das Grundgesetz beansprucht konsequent und eifersüchtig, allein die Spitze der staatlichen Normenpyramide zu besetzen. Der Vorrang der Verfassung wird gesichert durch das Bundesverfassungsgericht.

Josef Isensee: Vom Stil der Verfassung

https://books.google.de/books?id=BQSnBgAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Die Einheit der Verfassung, ein Unterfall der Einheit der Rechtsordnung auf Verfassungsebene, stellt bei Fallkonstellationen, in denen sich Grundrechte widersprechen, einen fundamentalen Grundsatz der Verfassungsinterpretation dar. Normtheoretisch hat die als ideal zu geltende Einheit der Rechtsordnung die Konsequenz, dass mit jedem Rechtssatz zugleich die gesamte Rechtsordnung angewendet wird. Bei der Anwendung von Einzelnormen wird methodologisch davon ausgegangen, dass deren Aussagen begrenzt und unvollständig sind und erst aus der Zusammenschau mehrerer Normen der spezifische Zweck und Anwendungsbereich der Einzelvorschrift deutlich wird.

Peter Schwacke: Juristische Methodik. Kohlhammer, Stuttgart, 5. Aufl. 2011, S. 7: „Ist die Rechtsordnung in sich frei von Regelungs- und Wertungswidersprüchen, schließt die Anwendung eines Rechtssatzes letztlich die Anwendung der gesamten Rechtsordnung ein. Das wäre dann der Idealgrundriss einer Rechtsordnung.“

Grundrechtsverzicht, als der unmissverständlich ausgedrückte Wille rechtsverbindlich auf eine grundrechtliche Garantie zu verzichten, ist an Voraussetzungen gebunden. Vorrang und Einheit der Verfassung sind Rechtsstaatsprinzipien [Art. 20 Abs. 3 GG], die für die Bundesrepublik konstitutiv sind und nach Art. 79 Abs. 3 GG nicht verändert werden dürfen. Unsere Verfassung, das GG ist kein Warenhauskatalog, aus dem man nur die Artikel aussucht, die gefallen.

Wahrscheinlich wären die Bürgerinnen, die für ihr Recht auf freie Religionsausübung, positive Bekenntnisfreiheit und Vollverschleierung kämpfen, nicht bereit die Unantastbarkeit ihrer Würde [Art. 1 Abs. 1 GG], ihre Gleichheit vor Gericht und das Diskriminierungsverbot [Art. 3 Abs. 1 oder 3 GG] oder die Rechtsweggarantie [Art 19 Abs. 4 GG] aufzugeben.

Grund- und Menschenrechte stehen in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat nicht zur Disposition. Sie haben neben der subjektivrechtlichen für das Individuum auch eine objektive Funktion. In seinem Grundsatzurteil zum Fall Lüth [BVerfGE 7,198 – Lüth] hob das BVerfG hervor, dass unser GG auch als objektive Werteordnung anzuerkennen ist, über die nicht jeder frei verfügen kann.

Auf die vielfältigen gesundheitsschädlichen und sicherlich kostenintensiven Auswirkungen des Vitamin D Mangels für Mutter und Kind durch das Abschirmen jedes Sonnenstrahls auf der gesamten Körperoberfläche haben wir in unserer Petition bereits hingewiesen. Die Vollverschleierung erhöht das Unfallrisiko, weil sie das Gesichtsfeld einschränkt und ausreichende Übersicht verhindert. Bodenunebenheiten werden zur Stolperfalle, das selbstständige Überqueren von Straßen ist für sie und auch für die Säuglinge, die sie im Kinderwagen spazieren fährt oder die Kleinkinder neben ihr, die noch auf die Anleitung Erwachsener angewiesen sind, lebensgefährlich.

Burkaträgerinnen erkranken durch Lichtmangel

Vitamin D wird hauptsächlich über das Sonnenlicht gebildet und kann nicht ausreichend durch ausgewogene Ernährung mit Lebensmitteln wie Fisch, Milch und Getreide ausgeglichen werden. Auch Nahrungsergänzungsmittel sind kein vollwertiger Ersatz. Burkaträgerinnen und Niqabis klagen häufig über Kopfschmerzen. Der schmale Sehschlitz verursacht eine künstliche Sinnesbehinderung, welche die Augen überanstrengt und daher nicht ohne Folgen für Körperhaltung, Muskeltonus und Psyche bleibt.

Ein geringer Vitamin D Spiegel führt zu ernsthaften Krankheiten und vielerlei leicht vermeidbaren Beschwerden wie schlechter Immunabwehr, psychischer Instabilität bis zu Depressionen. Das Risiko für Koronare Herzkrankrankheiten, Diabetes Mellitus, Multiple Sklerose und Rheuma steigt. Inzwischen weiß man um die Bedeutung des ‚Sonnenscheinhormons‘ in der Krebsprophylaxe. Wissenschaftler des Deutschen Krebsforschungszentrums stellten bei der Auswertung von europäischen und US-amerikanischen Studien zum Zusammenhang zwischen Vitamin D Spiegel und Sterblichkeitsrisiko nicht nur fest, dass die Studienteilnehmer mit den niedrigsten Vitamin D Werten ein 1,57-fach höheres Gesamtsterblichkeitsrisiko haben. Bei einer getrennten Auswertung der Untersuchungsergebnisse wiesen die Forscher sogar nach, dass ein Mangel an diesem Vitamin den Verlauf von Krebserkrankungen negativ beeinflusst und die Überlebenschancen der Erkrankten sinken.

Nahrungsergänzungsmittel: Natürlich ist oft besser

http://www.test.de/themen/gesundheit-kosmetik/meldung/Nahrungsergaenzungsmittel-Natuerlich-ist-oft-besser-1602850-2602850/

Nahrungsergänzungsmittel in der Kritik

http://www.deutschlandfunk.de/welthunger-nahrungsergaenzungsmittel-in-der-kritik.769.de.html?dram:article_id=292491

Weniger Infekte mit Vitamin D

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/erkaeltungskrankheiten/article/829063/immunschwaeche-weniger-infekte-vitamin-d.html

Vitamin D Mangel und Depression

http://www.vitamind.net/mangel/depression/

Vitamin-D-Mangel geht aufs Herz

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/article/823796/khk-infarkt-vitamin-d-mangel-geht-aufs-herz.html

Vitamin D unterstützt körpereigene Insulinproduktion und -empfindlichkeit

http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/presse/ddg-pressemeldungen/meldungen-detailansicht/article/vitamin-d-unterstuetzt-koerpereigene-insulinproduktion-und-empfindlichkeit-kopie-1.html

Studie bestätigt Bedeutung von Vitamin D bei MS

https://www.dmsg.de/multiple-sklerose-news/ms-forschung/studie-bestaetigt-verbindung-zwischen-vitamin-d-mangel-und-hoeherem-multiple-sklerose-risiko-in-finn/

Studie bestätigt Verbindung zwischen Vitamin-D-Mangel und höherem Multiple Sklerose-Risiko in Finnland

https://www.dmsg.de/multiple-sklerose-news/ms-forschung/studie-bestaetigt-verbindung-zwischen-vitamin-d-mangel-und-hoeherem-multiple-sklerose-risiko-in-finn/

Vitamin-D-Mangel – ein unterschätztes Problem von Rheumapatienten

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/skelett_und_weichteilkrankheiten/rheuma/article/609686/vitamin-d-mangel-unterschaetztes-problem-rheumapatienten.html

Ungünstige Krebs-Prognose bei niedrigem Vitamin-D-Spiegel

Nr. 33 | 09.07.2014 |

https://www.dkfz.de/de/presse/pressemitteilungen/2014/dkfz-pm-14-33-Unguenstige-Krebs-Prognose-bei-niedrigem-Vitamin-D-Spiegel.php

Kalziumstoffwechsel

Vitamin D: Darum ist es so wichtig

Unter dem Begriff Vitamin D fasst man verschiedene fettlösliche Vitamine zusammen, die den Kalziumhaushalt regulieren und an der Mineralisation des Knochens beteiligt sind. Der Körper nimmt zum einen Vitamin D aus der Nahrung auf, zum anderen kann er es selbst unter dem Einfluss von Sonnenlicht produzieren. Erfahren Sie hier Wissenswertes über Vitamin D.

http://www.netdoktor.de/ernaehrung/vitamin-d/

Hauptvorlesung Innere Medizin

»Calcium-/Phosphat und Knochenstoffwechselstörungen«

Holger S. Willenberg

Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und Rheumatologie Direktor: Prof. Dr. med. Werner A. Scherbaum

http://www.uniklinik-duesseldorf.de/fileadmin/Datenpool/einrichtungen/klinik_fuer_endokrinologie_diabetologie_und_rheumatologie_id5/dateien/vorlesung_kalzium_phosphat_und_knochenstoffwechselerkrankungen_willenberg_ukd_2011.pdf

Was versteht man unter Rachitis und Osteomalazie?

https://www.tk.de/tk/krankheiten-a-z/krankheiten-r/rachitis-und-osteomalazie/30460

Ursachen bei Coxa Vara

http://www.medizinfo.de/becken/coxa_vara/ursachen.shtml

Ihre Knochen brauchen Vitamin D

http://www.osd-ev.org/osteoporose-therapie/osteoporose-ernaehrung/vitamin-d/

Dr. Miriam Casey, Konsiliarärztin der Osteoporoseabteilung des St. James Krankenhauses in Dublin berichtete in der Sunday Times, dass Burkaträgerinnen, die aus heißen Ländern mit täglich vielen Sonnenstunden in das eher regnerische Irland einwandern, nicht genügend Vitamin D aufbauen können. Insbesondere im Winter, zumal wenn sie in einer Stadt wohnen, reicht die für den Aufbau des Vitamins erforderliche Menge an UV B Strahlung auf der Insel nicht, um den Körper ausreichend mit Vitamin D zu versorgen. Die durch dieses Defizit verursachten ausgeprägten Mineralisationsstörungen der Knochen können sogar dazu führen, dass die Beckenknochen werdender Mütter unter dem Geburtsvorgang brechen.

Gefahren bei der Geburt durch Sonnen- und Vitamin D-Mangel

Ein besonders hohes Risiko tragen muslimische Frauen, die eine Burka tragen. Diese Verschleierung des gesamten Körpers verhindert die natürliche Vitamin D-Bildung in der Haut durch die UV-Strahlen der Sonne – zumal in sonnenärmeren Ländern.

Für Burka tragende Frauen in Irland schlug zu Beginn des Jahres Dr. Miriam Casey, Osteoporose-Spezialistin an der St. James’s Klinik in Dublin Alarm.

Viele Burka-Trägerinnen, die aus südlichen Ländern eingewandert seinen, litten – vor allem im Winter – an Vitamin-D-Mangel und im Gefolge an Störungen der Knochenbildung. Dadurch könne der Beckenknochen während des Geburtsvorganges brechen. Für die Babies bestehe die Gefahr von Krämpfen, Wachstumsstörungen und Muskelschwäche.

“In dem Maße wie sich der Anstieg der muslimischen Einwanderer in Irland beschleunigt, bekommen wir hier ein massives Problem“, sagte Dr. Casey gegenüber der Sunday Times.

http://sonnennews.de/2009/01/06/gefahren-bei-der-geburt-durch-vitamin-d-mangel/

Ireland: For burqa wearing women, vitamin D deficiency rises from lack of exposure to sunlight

Muslim women who wear the burqa and other similar face-coverings run an increased disk of pelvic fractures during childbirth because of a deficiency of vitamin D, warns Dr. Miriam Casey of the Osteoporosis Unit in the St. James hospital in Dublin. Those in cloudier environments such as Ireland and Britain generally run an increased risk because of lack of sufficient sun exposure, but Dr. Casey warns that Muslim women run an additional risk above the general population. “As we see a rise in the number of Muslims in Ireland, it’s going to become a massive problem. It’s worse in England whose Muslim community is older. There are already problems in the Rotunda (a maternity hospital in Dublin) and the pediatric hospitals,” she stated.

http://www.euro-islam.info/2008/12/28/ireland-for-burqa-wearing-women-vitamin-d-deficiency-rises-from-lack-of-exposure-to-sunlight/

Ganzkörperschleier gefährden die Gesundheit der Kinder vollverschleierter Mütter

Für die Babys dieser Frauen besteht zudem ein erhöhtes Risiko in den ersten Lebenswochen Krämpfe zu bekommen. Stillen komplett verschleierte Mütter ihre Babys, weist ihre Muttermilch in Europa einen signifikanten Vitamin D Mangel auf, der bei den Säuglingen Rachitis Vorschub leistet. Da auch in islamischen Familien Mütter und weibliche Verwandte für die Erziehung und Pflege der Jüngsten zuständig sind und vollverschleierte Frauen das Haus nur mit Erlaubnis ihres Gatten und alleine nur aus wichtigem Anlass verlassen (dürfen), kommen auch deren Kleinkinder kaum an Sonne und frische Luft.

Vitamin D – Sonne, Sommerzeit, Sport und Bewegung

http://www.netzathleten.de/lifestyle/body-soul/item/3613-vitamin-d-sonne-sommerzeit-sport-und-bewegung

Nach Artikel 3 Absatz 3 der UN-Kinderrechtskonvention müssen die Vertragsstaaten dafür Sorge tragen, dass die dem Schutz des Kindes dienenden innerstaatlichen Normen von den zu ihrer Anwendung berufenen Institutionen, Diensten und Einrichtungen im Sinne der Sicherheit [Unfallrisiko] und Gesundheit der Kinder [Folgen des Vitamin D Mangels ihrer Mütter] tatsächlich auch angewendet werden.

Das Menschenbild in islamisch orthodoxen Milieus

Um einschätzen zu können, ob in einem säkularen, freiheitlich demokratischen Rechtsstaat ein Burka- oder Niqabverbot verfassungsrechtlich vertretbar ist, ist es auch für den Stuttgarter Landtag sinnvoll, sich mit dem Männer- und Frauenbild des fundamentalistischen Islam, dem die muslimischen Trägerinnen und Befürworter anhängen, zu befassen.

Fitra (fiṭra), natürliche Veranlagung

Sowohl die unbelebte als auch die belebte Natur, auch jeder Mensch, ist von Ursprung und Wesen her auf seinen Schöpfer ausgerichtet, allahzentriert. Wenn ein Kind geboren wird, kommt es dementsprechend zunächst als Muslim auf die Welt. Erst seine Eltern machen aus ihm einen Andersgläuben oder Atheisten.

„Jeder (Mensch) wird im Zustand der Fitra geboren (d. h. nach der Art und Weise des Erschaffens durch Gott). Alsdann machen seine Eltern aus ihm einen Juden, Christen oder Zoroastrier.“

al-Buchari (Kitab al-Qadar, Kap. 3)

Die sakrosankten Vorschriften des islamischen Rechts [arab. Scharia] beinhalten Verhaltens- und Kleidungsregeln sowie Aufgabenverteilung, die sich gemäß der weiblichen bzw. männlichen Fitra voneinander unterscheiden.

Weibliches Rollenkonzept, Schambereich des weiblichen Körpers [Aura, ‘awra]

Der sich auf die beiden Primärquellen Koran und Sunna stützende und wortgetreu zu befolgende Islam salafistischer, wahhabitischer und hanbalitischer Prägung sieht in der weiblichen Weltbevölkerung pauschal die Ursache für Unglauben, Zwietracht, Intrige und Zerwürfnis. Weil es Frauen angeblich an Religion, Vernunft und Anstand [Al-Buchâri 298] fehlt, gelten sie als moralisch und religiös verunsichert und leicht beeinflussbar. Aus islamischer Sicht sind sie sichere Beute für den Teufel, der sie dazu verleitet, ihre Pflichten gegenüber Allah und den Glaubensgeschwistern zu vernachlässigen und dazu anstiftet, Männer vom rechten Weg abzubringen, ihnen den Kopf zu verdrehen und sie zu verführen.

Wegen ihrer Fitra, wegen ihrer flatterhaften Natur und Veranlagung zur Unmoral, und weil sie dem Teufel nahesteht, hat jede gottesfürchtige Muslima ihre Awra [auch: islamische Aura: Schambereich, Intimzone], die je nach Rechtsschule mindestens den gesamten Körper bis auf Gesicht, Hände und Füße umfasst, mit einem Hidschab zu verhüllen und nur noch in Begleitung des Ehemanns oder eines Mahramverwandten das Haus zu verlassen. Alleine aus der Wohnung zu gehen ist nur in seltenen, zu begründenden Ausnahmefällen möglich oder wenn der Ehemann es erlaubt.

Selbst bei unerträglich hohen Temperaturen in der Mittagszeit ist leichte Sommerkleidung, die zu viel nackte Haut zeigt, haram. Muslimas haben darauf zu achten, dass mit Ausnahme von Gesicht und Händen kein zusätzlicher Zentimeter Haut sichtbar wird oder durch zu transparenten Stoff durchscheint. Grundsätzlich hat der weite Schnitt der Kleidung so lose über den Körper zu fallen, dass weibliche Rundungen und die Silhouette unter blickdichten Textilien auch dann nicht zu erkennen sind, wenn man dicht beieinandersteht. Lugt der Haaransatz oder eine widerspenstige Strähne aus dem Schleier hervor, ist dieser Verstoß sofort zu korrigieren.

Nach schariakonformem Rollenkonzept gehört zu den Aufgaben einer Muslima Hausarbeiten ordentlich zu erledigen und das Haus sauber zu halten. Sie ist verantwortlich für die gottgefällige Erziehung der Kinder und hat den Ehegatten liebevoll, demütig und gehorsam zu umsorgen. Die Töchter werden schon früh in ihre künftigen Pflichten eingeführt und an ein Allah ergebenes Leben gewöhnt. Nach islamischer Doktrin haben Grundschülerinnen bereits mit neun Mondjahren, nach unserem solaren Kalender also mit etwa achteinhalb Jahren, die religiöse Reife [Taklif] erreicht, um sowohl die ihnen zustehenden Schariarechte zu beanspruchen als auch die ihnen auferlegten religiösen Pflichten wortgetreu zu erfüllen.

Da die Monatsregel heutzutage mit neun oder zehn Jahren einsetzen kann (als Grenze der Menarche werden sowohl 17 % Körperfett als auch 48 kg Körpergewicht von Wissenschaftlern diskutiert), folgt aus der Offenbarung Allahs, dass bereits Grundschülerinnen in der dritten bis vierten Klasse religionsrechtlich als Frauen gelten, denen die volle Verantwortung für ihr Seelenheil zu übertragen ist. Auch sie haben dann ihren immer noch sehr kindlichen Körper bis auf Gesicht und Hände zu verbergen. Leichte Blusen oder Tops, die die Arme nicht bedecken, kurze Röcke, Kleider oder Hosen, die nackte Beine sichtbar werden lassen, sind tabu. Die Kindheit unbeschwert zu genießen, an der frischen Luft herumzutollen oder sich spontan zu treffen, wie ihre gleichaltrigen nicht muslimischen Klassenkameradinnen, ist dann nicht mehr möglich. Überwachung und Kontrolle durch die Familie und der Konformitätsdruck durch das soziale Umfeld steigen an.

Keine Salafistin oder Wahhabitin wird sich dem Vorwurf aussetzen wollen, der eigenen Tochter den ‚geraden Weg‘ (Koran 36:60-62 usw., aṣ-ṣirāt al-mustaqīm) ins Paradies vorzuenthalten und damit nicht nur das eigene, sondern auch das Seelenheil des Mädchens zu gefährden. Deshalb wird man das Kind rechtzeitig durch das Kopftuch an das Verschleierungsgebot gewöhnen: „From an early age, daughters should be taught that hijab is an ordinance from Allah to protect their chastity. When a girl reaches puberty she is obliged to do all the obligatory duties and to avoid all haram things. One of the obligatory duties is wearing hijab“, wie man im theologischen Umfeld von Yusuf al-Qaradawi zur Frage klarstellt, ob muslimische Eltern das Recht haben, ihren Töchtern den Hidschab aufzuzwingen.

Der aus dem Libanon stammende promovierte Philosoph, Islamwissenschaftler und Publizist Dr. Ralph Ghadban schreibt zum Frauenbild in Koran und Sunna: „Die Frau ist eine ‚aurah, wenn sie ausgeht, dann kommt ihr der Teufel entgegen. Sie ist am nähsten zu Gott, wenn sie in ihrem Haus tief steckt. Der Prophet soll gesagt haben: „Die Frau hat zehn ‚aurah. Wenn sie heiratet, schützt ihr Mann eine von ihnen und wenn sie stirbt, schützt das Grab alle zehn ‚aurah.

[at-Tirmidhî 1093]

Ali reported the Prophet saying: ‚Women have ten (ʿawrāt). When she gets married, the husband covers one, and when she dies the grave covers the ten.

Kanz al-ʿUmmāl, Vol. 22, Hadith No. 858

Samuel Schirmbeck zu den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht 2015/16

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gastbeitrag-von-samuel-schirmbeck-zum-muslimischen-frauenbild-14007010.html

„Herr Augstein, Sie irren“. Von Sounia Siahi.

In seiner aktuellen Kolumne auf SPIEGEL ONLINE warnt Jakob Augstein vor übertriebener Hysterie ob der Patrouille sogenannter Scharia-Polizisten in Wuppertal. Je dümmer die Provokation, desto eher fallen wir darauf herein‘, so sein Urteil. Auf diesen Text hat die marokkanisch-deutsche Journalistin Sounia Siahi mit einer besorgten Zuschrift reagiert. Ihren Beitrag – und Augsteins Replik – dokumentieren wir hier im Wortlaut.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/salafisten-journalistin-sounia-siahi-reagiert-auf-augstein-kolumne-a-991888.html

Männliches Rollenkonzept, Schambereich des männlichen Körpers [Aura, ʿawra]

Jungen bürdet man diese Last erst ab zwölf, eigentlich ab fünfzehn Jahren auf. Ihnen steht auch nach der religiösen Reife frei, sich jederzeit überall mit Freunden zu treffen und sich mit ihnen an jedem Ort aufzuhalten, der ihnen gefällt. Weil sich die männliche Awra nur vom Bauchnabel bis zu den Knien erstreckt, kann er bei sommerlicher Hitze Shorts und kurzärmlige T-Shirts oder ärmellose Muskelshirts anziehen, die einen durchtrainierten männlichen Körper gut zur Geltung bringen, die Haare sind meist kurz geschnitten und werden offen getragen. Der muslimische Mann ist für die ökonomische und körperliche Sicherheit der Familie zuständig, vertritt sie nach außen und trifft alle wichtigen Entscheidungen.

Aus dem Blickwinkel des auf Koran und Sunna aufbauenden islamischen Rechts, der Scharia, ist jede verschleierte und besonders die nicht verschleierte Frau zum freilaufenden moralischen und sexuellen Sicherheitsrisiko zu erklären. Der noch so unbedarfte Blickkontakt, das Händeschütteln bei Begrüßung eines Freundes oder Smalltalk mit dem Nachbarn ist Musliminnen in diesen islamisch fundamentalistischen Parallelgesellschaften verboten. Männer hingegen können gemäß Allahs Schöpfungsordnung niemals unanständig, liederlich oder sündhaft handeln, sondern sind im Zweifelsfall hilflos triebfixierte, willensschwache Opfer weiblicher Bezauberung und Verführungskunst.

Nach dieser Logik sind muslimische Männer nicht in der Lage Frauen zu Unmoral und Ehebruch zu verleiten. Es ist die Muslima, die für seine anzüglichen Bemerkungen, kompromittierenden Blicke, sexuellen Nötigungen und Vergewaltigungen verantwortlich zu machen ist. Hätte sie die Kleidungs- und Verhaltensvorschriften beachtet und ihre Awra korrekt bedeckt, hätten die Täter nicht die Kontrolle über sich verloren, sondern ihr weibliches Gegenüber mit Respekt behandelt.

Dass die Verfassung jede staatliche Gewalt und somit auch den baden-württembergischen Gesetzgeber an die universellen, unteilbaren und unveräußerlichen Grundrechte [Art. 1 Abs. 3; Art. 20 Abs. 3 GG] bindet, ist keine Sozialromantik, sondern unmittelbar geltendes Recht.

Die unantastbare Menschenwürde, die der Staat zu achten und zu schützen hat [Art. 1 Abs. 1 Satz 1 u. 2 GG], gilt auch für Frauen, sogar für Niqabis und Burkaträgerinnen. Sie ist das tragende Fundament und das höchste Ziel der Menschenrechte. Franz Josef Wetz lehrt Philosophie und Ethik an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd. Für den Philosophen besteht der wahre Gehalt menschliche Würde in verwirklichten Menschenrechten – einem Leben in körperlicher Unversehrtheit, freiheitlicher Selbstbestimmung und Selbstachtung sowie sozialer Gerechtigkeit.

Franz Josef Wetz, Die Würde des Menschen: antastbar?, S. 16

Elisabeth Selbert und Friederike (Frieda) Nadig setzten gegen anfangs heftigen Widerstand auch aus eigenen Reihen durch, dass die Aufnahme des Artikel 3 Abs. 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in das bundesdeutsche Grundgesetz aufgenommen wurde. Sie kämpften dafür, dass Frauen über die staatsbürgerliche Gleichstellung hinaus, auch im Familien- und Eherecht gleichgestellt würden. Mit ihrer Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit sowie nach Gleichstellung unehelicher und ehelicher Kinder scheiterte Nadig.

Sicherlich hätten sich beide Politikerinnen sehr darüber gefreut, wenn sie miterlebt hätten, dass die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern durch den Staat und dessen Hinwirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile zum Staatsziel und damit zum Leitprinzip im Verfassungsrang erhoben wurde.

Staatszielbestimmungen

Nach Vorarbeiten einer Gemeinsamen Verfassungskommission […] wurden 1994 der Schutz […] und die Förderung der „tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung“ (Artikel 3 Absatz 2 Satz 2) in die Verfassung aufgenommen

Wie hätten diese beiden Mütter des Grundgesetzes reagiert, wenn sie mitbekommen hätten, wie Abgeordnete unter dem Vorwand sich für Freiheitsrechte von Frauen einzusetzen, diese Direktive unterlaufen und frauenpolitische Errungenschaften verraten hätten, indem sie sich weigern ein Gesetz zu verabschieden, das diese misogynen Vollverschleierungen auch im öffentlichen Raum verbietet.

Wenn das BVerfG feststellt, dass Verschleierung ein religiöses Bekenntnis sein kann und weder sich selbst noch dem Gesetzgeber die Entscheidungsbefugnis über die Auslegung religiöser Vorschriften anmaßen möchte, ist dies nachvollziehbar, weil in der Regel weder Politiker noch Juristen auf das nötige theologische Fachwissen zurückgreifen können. Als Richter des Bundesverfassungsgerichts sind sie jedoch Experten im Bereich des Staatsrechts und dafür zuständig, über die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen und Grundrechte durchzusetzen.

Dass der Staat Glaubenslehren und Weltanschauungen neutral gegenüberstehen muss und sie nicht bewerten darf, bedeutet nicht, dass sie ihm aus grund- und menschenrechtlicher bzw. verfassungsrechtlicher Sicht gleichgültig zu sein haben. Vielmehr bindet Art. 1 Abs. 3 GG alle drei Gewalten an die allgemeinen, unveräußerlichen und unteilbaren Grund- und Menschenrechte, die als Abwehr-, Gleichheits- und Freiheitsrechte jedem Individuum qua Geburt zustehen und eine objektive Werteordnung verkörpern, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt [BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 15. Januar 1958, Az. 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198 – Lüth].

Der am 27.01.2015 entscheidende Erste Senat folgte in wesentlichen Aspekten der Rechtsauffassung des am 24.09.2003 beschließenden Zweiten Senats allerdings nicht [2 BvR 1436/02]. Nach § 16 BVerfGG hätte in einem solchen Fall zwingend das Plenum des BVerfG einberufen werden müssen, um eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung mit dem Ziel herbeizuführen, einen nicht vorhersehbaren, plötzlichen und der bisherigen Spruchpraxis entgegenstehenden Wechsel in der Rechtsprechung und die verfassungswidrigen Folgen zu verhindern. [Zur Einschlägigkeit des § 16 BVerfGG vgl. Von tragenden Gründen und abstrakter Gefahr: Hans Michael Heinig, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kirchenrecht und Staatskirchenrecht].

Stattdessen setzte sich die hohe Richterschaft über die Rechtsnorm hinweg und kippte eigenmächtig das landesweite, pauschale Kopftuchverbot. Mit diesem verfassungswidrigen Handeln überschritten die Verfassungsrichter ihre Entscheidungskompetenz und missachteten das in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Rechtsstaatsgebot, das unter anderem die Rechtsprechung an Gesetz und Recht bindet. Zwei der sechs Richter fassten ein Sondervotum:

Entscheidung des 2. Spruchkörpers des Bundesverfassungsgerichts vom 24.09.2003

L e i t s ä t z e

zum Urteil des Zweiten Senats vom 24. September 2003

– 2 BvR 1436/02 –

1. Ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, findet im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage.

2. Der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel kann für den Gesetzgeber Anlass zu einer Neubestimmung des zulässigen Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule sein.

Entscheidung des 1. Spruchkörpers des Bundesverfassungsgerichts vom 27.01.2015

L e i t s ä t z e

zum Beschluss des Ersten Senats vom 27. Januar 2015

– 1 BvR 471/10 –

– 1 BvR 1181/10 –

1. Der Schutz des Grundrechts auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) gewährleistet auch Lehrkräften in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule die Freiheit, einem aus religiösen Gründen als verpflichtend verstandenen Bedeckungsgebot zu genügen, wie dies etwa durch das Tragen eines islamischen Kopftuchs der Fall sein kann.

2. Ein landesweites gesetzliches Verbot religiöser Bekundungen (hier: nach § 57 Abs. 4 SchulG NW) durch das äußere Erscheinungsbild schon wegen der bloß abstrakten Eignung zur Begründung einer Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität in einer öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule ist unverhältnismäßig, wenn dieses Verhalten nachvollziehbar auf ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen ist. Ein angemessener Ausgleich der verfassungsrechtlich verankerten Positionen – der Glaubensfreiheit der Lehrkräfte, der negativen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern, des Elterngrundrechts und des staatlichen Erziehungsauftrags – erfordert eine einschränkende Auslegung der Verbotsnorm, nach der zumindest eine hinreichend konkrete Gefahr für die Schutzgüter vorliegen muss.

3. Wird in bestimmten Schulen oder Schulbezirken aufgrund substantieller Konfliktlagen über das richtige religiöse Verhalten bereichsspezifisch die Schwelle zu einer hinreichend konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität in einer beachtlichen Zahl von Fällen erreicht, kann ein verfassungsrechtlich anzuerkennendes Bedürfnis bestehen, religiöse Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild nicht erst im konkreten Einzelfall, sondern etwa für bestimmte Schulen oder Schulbezirke über eine gewisse Zeit auch allgemeiner zu unterbinden.

4. Werden äußere religiöse Bekundungen durch Pädagoginnen und Pädagogen in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule zum Zweck der Wahrung des Schulfriedens und der staatlichen Neutralität gesetzlich untersagt, so muss dies für alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen grundsätzlich unterschiedslos geschehen.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

– 1 BvR 471/10 –

– 1 BvR 1181/10 –

Auszug aus dem Sondervotum der Richter Schluckebier und Hermanns

Die Entscheidung vermögen wir in weiten Teilen des Ergebnisses und der Begründung nicht mitzutragen.

Die vom Senat geforderte einschränkende Auslegung des § 57 Abs. 4 Satz 1 SchulG NW dahin, dass nur eine hinreichend konkrete Gefahr für den Schulfrieden und die staatliche Neutralität ein Verbot religiöser Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagogen zu rechtfertigen vermag, wenn es um die Befolgung eines imperativ verstandenen religiösen Gebots geht, misst den zu dem individuellen Grundrecht der Pädagogen gegenläufigen Rechtsgütern von Verfassungsrang bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu geringes Gewicht bei. Sie vernachlässigt die Bedeutung des staatlichen Erziehungsauftrags, der unter Wahrung der Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität zu erfüllen ist, sowie den Schutz des elterlichen Erziehungsrechts und der negativen Glaubensfreiheit der Schüler. Damit beschneidet der Senat zugleich in nicht akzeptabler Weise den Spielraum des Landesschulgesetzgebers bei der Ausgestaltung des multipolaren Grundrechtsverhältnisses, das gerade die bekenntnisoffene öffentliche Schule besonders kennzeichnet. Der Senat entfernt sich so auch von den Maßgaben und Hinweisen der sogenannten Kopftuch-Entscheidung des Zweiten Senats vom 24. September 2003 (BVerfGE 108, 282), die dem Landesschulgesetzgeber gerade für den Bereich der öffentlichen Schule die Aufgabe zuschreibt, gesetzlich zu regeln, inwieweit er religiöse Bezüge in der Schule zulässt oder wegen eines strikteren Neutralitätsverständnisses aus der Schule heraushält. Nach unserer Auffassung ist die vom nordrhein-westfälischen Landesschulgesetzgeber gewollte Untersagung schon abstrakt zur Gefährdung des Schulfriedens und der staatlichen Neutralität geeigneter Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagogen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Allerdings muss es sich bei Bekundungen durch das Tragen religiös konnotierter Bekleidung, die geeignet zur Gefährdung der Schutzgüter sind, um solche von starker religiöser Ausdruckskraft handeln (dazu I.).

3

Anders als der Senat meint, ist Satz 3 des § 57 Abs. 4 SchulG NW, wonach die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags der Schulen nach der nordrhein-westfälischen Landesverfassung und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen dem Verhaltensgebot nach Satz 1 nicht widerspricht, in der Auslegung durch das Bundesarbeitsgericht verfassungsrechtlich unbedenklich. Diese Interpretation, die an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anknüpft, hält sich in den Grenzen richterlicher Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3 GG). Liegt damit für christliche und jüdische Religionen keine Freistellung vom Bekundungsverbot des Satzes 1 in § 57 Abs. 4 SchulG NW und damit keine Privilegierung vor – eine solche wäre auch unserer Ansicht nach gleichheitswidrig -, so besteht auch kein Grund, die Teilregelung des Satzes 3 für verfassungswidrig und nichtig zu erklären (dazu II.).

4

In der Folge bestehen gegen die angegriffene Vorschrift des § 57 Abs. 4 SchulG NW auch keine durchgreifenden Bedenken, die sich aus anderen Grundrechten der Beschwerdeführerinnen, aus den Vorschriften der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie den bundesrechtlichen Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ergeben könnten (dazu III.). Im Ergebnis wäre deshalb allenfalls die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu I.) als begründet zu erachten gewesen, weil die von ihr getragene Kopfbedeckung (Wollmütze und gleichfarbiger Rollkragenpullover) im gegebenen Umfeld der Schule nicht ohne Weiteres als religiöse Bekundung deutbar ist. Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu II.) erscheint dagegen nach den vorgenannten Maßstäben unbegründet (dazu IV.).

Ein Vollverbot von Burka bzw. Niqab im öffentlichen Raum und in allen staatlichen Institutionen wie Parlament, Gericht, Polizei, Rathaus, Kindergarten, Schule und Hochschule ist mit der Verfassung nicht nur vereinbar, sondern von ihr geboten.

Mina Ahadi

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22 Antworten to “Teilverbot der Vollverschleierung (Niqab bzw. Burka) in Baden-Württemberg?”

  1. Jacques Auvergne Says:

    Max Bernlochner vom Integrationsministerium des Landes

    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.uebliche-verdaechtige-auf-neuen-wegen.c992760c-3c93-4d2a-a607-4bf1456b685d.html

    Dipl. Theol. Max Bernlochner Lehrstuhl für Religionspädagogik und Didaktik des RU Anders gläubig… ? Was glaubst du?: Weltreligionen im Religionsunterricht TV – Prediger Amr Khaled

    http://slideplayer.org/slide/870466/

    Interkulturell-interreligiöse Kompetenz. Positionen und Perspektiven interreligiösen Lernens im Blick auf den Islam

    (Beiträge zur Komparativen Theologie)

    2013 von Max Bernlochner

    _ttps://www.amazon.de/Interkulturell-interreligi%C3%B6se-Kompetenz-Perspektiven-interreligi%C3%B6sen-Komparativen/dp/3506776657

    Der »Runde Tisch Islam« Baden-Württemberg – Lösungsorientierte Zusammenarbeit auf Augenhöhe

    von Max Bernlochner

    erschienen in: Handbuch Christentum und Islam in Deutschland: Grundlagen, Erfahrungen und Perspektiven des Zusammenlebens

    2016 herausgegeben von Mathias Rohe, Mouhanad Khorchide, Havva Engin, Hansjörg Schmid, Ömer Özsoy, Eugen-Biser-Stiftung

    https://books.google.de/books?id=cv5DDAAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

  2. Jacques Auvergne Says:

    Plenarsitzung
    19. Sitzung Mittwoch, 30. November 2016

    a)

    Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/DVP

    Gesetz zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit

    Drucksache 16/896

    b)

    Antrag der Fraktion der FDP/DVP

    und

    Stellungnahme des Staatsministeriums

    Offene Kommunikation und Identifizierbarkeit gewährleisten

    Drucksache 16/897

    zu a) und b): Begründung: 5 Min.
    Aussprache: 5 Min. je Fraktion

    Klicke, um auf 2016-11-30_19_Plenarsitzung.pdf zuzugreifen

    __
    __

    Drucksache 16/896

    Gesetz zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit

    _____

    Artikel 2

    „§ 55a Gesichtsverschleierung […] Regelungen zur Dienstkleidung“

    – so kann das Ländle Nikab oder Burka jederzeit explizit erlauben.

    _____

    Artikel 3

    „der von einer Lehrkraft angegebene Unterrichtszweck“

    – zum Beispiel der Zweck, in den Himmel zu kommen oder den Kindern oder Jugendlichen Tag für Tag zu demonstrieren, wie gottesfürchtige islamische Kleidung aussieht.

    _____

    Artikel 4

    „der von einer Lehrkraft der Hochschule angegebene, auf Lehre oder Forschung bezogene Zweck“

    – genau, Allahs Maqasid (مقاصد), sein auf jeden Lebensbereich und damit auch auf Lehre und Forschung bezogener Zweck.

    Klicke, um auf gesetzentwurf-offene-kommunikation-und-identifizierbarkeit-gewaehrleisten.pdf zuzugreifen

    __
    __

    مقاصد الشريعة
    maqāṣid aš-šarīʿa

    https://ar.wikipedia.org/wiki/%D9%85%D9%82%D8%A7%D8%B5%D8%AF_%D8%A7%D9%84%D8%B4%D8%B1%D9%8A%D8%B9%D8%A9_%D8%A7%D9%84%D8%A5%D8%B3%D9%84%D8%A7%D9%85%D9%8A%D8%A9

    __
    __

    Prof. Dr. Mathias Rohe auf der internationalen Fachtagung „Maqāṣid al‐Sharīah. Die Ziele der Scharia

    .

  3. Edward von Roy Says:

    Gesetz zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit
    … … … … … … …

    FDP verlangt Burka-Verbot

    (Mit dieser Überschrift den Leser um die Fichte und hinters Licht führt die Badische Zeitung am 28.11.2016)

    http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/fdp-verlangt-burka-verbot–129163367.html

    … … … … … … …

    Gesetzentwurf

    Verschleierung mit Ausnahmen

    Die FDP will keine Gesichtsverhüllung für Beamte, an Schulen und Hochschulen und bei Demos. Neckar-Chronik

    Stuttgart. Die Worte Nikab oder Burka stehen nirgends. Sie sind aber gemeint, wenn im FDP-Entwurf für ein Gesetz zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit „das Verhüllen oder Verschleiern des Gesichts in näher bestimmten Situationen“ untersagt wird.

    Ein allgemeines Verbot verstieße gegen die Verfassung und komme nicht in Frage, sagte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke.

    […] Um die staatliche Neutralität zu gewährleisten, soll nach dem FDP-Entwurf generell Beamten und Beamtinnen im Dienst die Verhüllung des Gesichts verboten werden, soweit dem nicht andere Regelungen entgegenstehen.

    […] Mit einem Entschließungsantrag fordert die FDP-Landtagsfraktion zudem die grün-schwarze Regierung dazu auf, sich auf Bundesebene für ein Verbot der Gesichtsverschleierung an Gerichten und im Straßenverkehr einzusetzen.

    http://www.neckar-chronik.de/Nachrichten/Verschleierung-mit-Ausnahmen–308583.html

  4. Edward von Roy Says:

    Niederlande: Burka in Öffentlichkeit verboten

    [Leider nein bzw. nur eingeschränkt; verboten sollen Niqab bzw. Burka sein, so wollten es 132 Ja-Stimmen der insgesamt 150 niederländischen Parlamentarier, an einigen öffentlich zugänglichen Orten, beispielsweise in Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, an Gerichten, in Regierungsgebäuden sowie in Bussen, Bahnen und straßenbahnen. Bei Zuwiderhandeln sollen 400 € Bußgeld fällig werden. Der Senat muss dem heutigen Parlamentsbeschluss erst noch zustimmen.]

    http://www.heute.de/niederlande-parlament-beschliesst-burka-und-nikab-verbot-in-oeffentlichkeit-46007882.html

    „Augenkontakt ist unerlässlich“: Niederlande beschließen Burka-Verbot | ntv

    Das Parlament verbietet Burkas und Niqabs in öffentlichen Gebäuden. […]

    Die Niederlande führen ein Burka-Verbot für öffentliche Gebäude ein. Das Parlament in Den Haag verabschiedete ein Gesetz, das das Tragen von gesichtsbedeckender Kleidung im öffentlichen Nahverkehr, in Krankenhäusern, Schulen, Gerichten und anderen öffentlichen Einrichtungen verbietet. Bei einem Verstoß kann eine Strafe von bis zu 400 Euro verhängt werden.

    Unter das Verbot fallen neben Ganzkörperschleiern wie der Burka auch Niqabs, also Gesichtsschleier, bei denen die Augen in der Regel sichtbar sind sowie Sturmhauben und Motorradhelme. In dem Gesetz heißt es, ein Verbot sei nötig, weil in bestimmten Situationen Augenkontakt gewährleistet sein müsse. […]

    http://www.n-tv.de/politik/Niederlande-beschliessen-Burka-Verbot-article19211991.html

    Niederlande verbieten Burkas | tagesschau

    […] Nun muss das Gesetz noch den Senat passieren. […]

    Das Gesetz verbietet neben den Gesichtsschleiern auch das Tragen von Motorradhelmen, Masken und Biwak-Mützen an vielen öffentlichen Orten. So gilt das Verbot in Bussen, Straßenbahnen und Zügen, in staatlichen Gebäuden, Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 400 Euro rechnen.

    https://www.tagesschau.de/ausland/burka-verbot-niederlande-103.html

    Dutch parliament approves partial burqa ban in public places | The Independent

    MPs in the Netherlands have voted overwhelmingly in favour of a ban on wearing face-covering Islamic veils in some public places, including schools, hospitals, government buildings and on public transport.

    The rule – which will outlaw all face coverings including ski-masks and helmets – was approved by 132 members of the 150-seat house.

    http://www.independent.co.uk/news/world/europe/dutch-burqa-veil-ban-holland-votes-for-partial-restrictions-some-public-places-a7445656.html

    Vierhonderd euro boete voor dragen boerka

    http://www.nu.nl/politiek/4054162/vierhonderd-euro-boete-dragen-boerka.html

    Nederland kiest voor boerkaverbod

    http://deredactie.be/cm/vrtnieuws/buitenland/1.2831287

  5. Cees van der Duin Says:

    Hans-Ulrich Rülke
    19.09.2016 · Pforzheim, Baden-Württemberg ·

    Uli Rülkes Statement zur Burka in der Landesschau aktuell vom 16.09.16. Los geht’s ab Minute 07:55.

    ·

    https://de-de.facebook.com/permalink.php?story_fbid=10208692668931896&id=1166395798

    ::

    Reutlinger General-Anzeiger 27.08.2016

    Rülke: Gesetzentwurf zum Kopftuch an Schulen muss kommen

    STUTTGART. Aus Sicht der FDP-Fraktion darf die Landesregierung das Gesetz, das Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern an Schulen in der Regel erlaubt, nicht weiter verschleppen.

    http://www.gea.de/nachrichten/politik/ruelke+gesetzentwurf+zum+kopftuch+an+schulen+muss+kommen.4958404.htm

    ::

    05.02.2015 | Islam

    Rülke: Einschichtige Debatte über den Islam ist gefährlich

    (FDP-Landtagsfraktion hält es nicht für möglich, pauschal den Islam zu Baden-Württemberg gehörig zu nennen.)

    Zur Aktuellen Debatte im Landtag „Der Islam gehört zu Baden-Württemberg“ sagt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

    „Es ist eben nicht möglich, pauschal den Islam zu Baden-Württemberg gehörig zu nennen. Der Islamische Staat, Hassprediger und die Scharia gehören nämlich sicher nicht zum Land.“

    http://fdp-dvp-fraktion.de/pressemitteilungen/ruelke-einschichtige-debatte-ueber-den-islam-ist-gefaehrlich/

    ::

    Rülke: Einschichtige Debatte über den Islam ist gefährlich

    Das Ziele müsse ein weltoffenes und tolerantes Baden-Württemberg sein, so Rülke.

    Teil 1

    Teil 2

  6. Bragalou Says:

    Neben den imposanten afrikanischen Masken nehmen sich die venezianischen klein aus, trotz ihrer vogelschnabelähnlichen langen Nasen. (…)

    Masken haben viele Funktionen. Man kann sich hinter ihnen verstecken und braucht dazu noch nicht einmal eine richtige Maske, sie können schützen, Bestandteil eines Rituals sein, aber auch Rollenspiele ermöglichen. Und sie können Angst machen. Alle diese Aspekte sind in der Ausstellung zu finden, die einsetzt mit einem einfachen Feigenblatt, der ältesten Maske überhaupt, wie Brüggemann feststellt. Adam und Eva hätten sich mit einem Feigenblatt bedeckt, als sie sich ihrer Nacktheit bewusst geworden seien. (…)

    Auch einen kompletten Taucheranzug hat Brüggemann für die Ausstellung aufgetrieben. Ohne Inhalt wirkt er besonders verstörend. Er sei eine totale Maske, sagt Brüggemann, genauso wie andere Overalls oder auch die Burka. Angsteinflößend sei vor allem, dass die Person dahinter nicht mehr zu erkennen sei. „Es ist kein menschlicher Kontakt möglich, nicht einmal mit Blicken“, sagt er. Entsprechend würden Overalls auch beim Militär und bei der Polizei eingesetzt – und bei deren Gegenspielern. Auch Bankräuber maskierten sich, weil sie unerkannt bleiben wollten.

    (Schönheit und Schrecken der Maskerade · Von Sabine Riker · Stuttgarter Zeitung 19.11.2016)

    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.ausstellung-im-goeppinger-christophsbad-schoenheit-und-schrecken-der-maskerade.18aff687-c9f9-474b-8363-c1cec66bdb26.html

  7. Bragalou Says:

    Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS)

    Für ein anlassbezogenes Burka-Verbot

    Religionsfreiheit und Integrationsnotwendigkeit gleichermaßen gerecht werden. Von Stephan Eisel, Sankt Augustin, 23.08.2016.

    http://www.kas.de/wf/de/33.46195/

    Stephan Eisel

    Für ein anlassbezogenes Burka-Verbot

    http://www.stephaneisel.de/start/index.html?cl=eisel&mi=6&mi2=1&mi3=1&so=1&ca=news&ni=1&ci=7140

    Dr. Stephan Eisel
    seit 01.01.2010 Projektleiter in der Konrad-Adenauer-Stiftung

    http://www.stephaneisel.de/start/Stephan-Eisel/index.html

  8. Cees van der Duin Says:

    „Ja, das Kopftuch ist für mich eine religiöse Pflicht, aber nein, ich trage es nicht, weil es für mich nicht das Wichtigste im Islam ist.“

    Sawsan Chebli

    https://www.spd-fem.net/weibsbilder/muslimischsein-deutschsein-frausein

    ::

    […] Aber welche Überzeugungen vertritt Sawsan Chebli überhaupt? In einem gemeinsamen Interview mit ihrem neuen Chef Michael Müller beschrieb Chebli das islamische Recht als „absolut kompatibel“ mit dem Grundgesetz, da es „zum größten Teil das Verhältnis zwischen Gott und den Menschen regelt“. Das im August in der „Frankfurter Allgemeinen“ veröffentlichte Gespräch wurde weithin als inoffizielle Implementierung von Chebli ins Amt verstanden.

    Der CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Wegner sieht diese Aussagen kritisch und fordert, sie von ihren Aufgaben zu entbinden.

    „Es schadet dem friedlichen Zusammenleben in unserer Stadt, wenn mit Frau Chebli eine Scharia-Verharmloserin Regierungsverantwortung ausübt“, schreibt der CDU-Politiker an den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD).

    Gleichberechtigung, Integration und Einhaltung der Menschrechte seien mit der Scharia unvereinbar, so Wegner. „Ich finde, hier darf es kein Ausweichen geben. Ich erwartet von einem Regierungsmitglied eine klare Abgrenzung“, sagte Wegner gegenüber der „Welt“. […]

    (Das Bild von der erfolgreichen Migrantin hat Risse | Von Annelie Naumann | WeltN24 11.12.2016.)

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article160171830/Das-Bild-von-der-erfolgreichen-Migrantin-hat-Risse.html

    ::

    (Sawsan Chebli ist designierte Staatssekretärin der neuen rot-rot-grünen Regierung Berlins. Chebli soll für die Bund-Länder-Koordination zuständig sein, die beim Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) in der Senatskanzlei angesiedelt ist. Kritik an der Personalie kommt vom Berliner CDU-Abgeordneten Kai Wegner.)

    Sawsan Chebli: „Alle reden über Scharia, aber kaum jemand weiß, was Scharia bedeutet. Scharia heißt auf Deutsch: Weg zur Quelle, also der Weg zu Gott. Sie regelt zum größten Teil das Verhältnis zwischen Gott und den Menschen. Es geht um Dinge wie das Gebet, um Fasten, um Almosen. Das stellt mich als Demokratin doch vor kein Problem im Alltag, sondern ist absolut kompatibel, wie es für Christen, Juden und andere auch der Fall ist.“

    (CDU-Politiker attackiert Müllers Staatssekretärin wegen Scharia-Aussage | Focus 11.12.2016)

    http://www.focus.de/politik/deutschland/wirbel-um-neue-berliner-regierung-cdu-politiker-attackiert-muellers-staatssekretaerin-wegen-scharia-aussage_id_6326154.html

    ::

    Sawsan Chebli ist gläubige und praktizierende Muslimin und äußerte sich zum Tragen eines Kopftuchs folgendermaßen: „Ja, das Kopftuch ist für mich eine religiöse Pflicht, aber nein, ich trage es nicht, weil es für mich nicht das Wichtigste im Islam ist.“. An anderer Stelle begründete sie ihre Entscheidung, kein Kopftuch zu tragen, mit ihrer Überzeugung, dass man anders in Deutschland keine politische Karriere beginnen könne.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Sawsan_Chebli

    ::

    „Und ich träume davon, dass wir als Muslime es schaffen, ein anderes Bild des Islams zu zeigen. Der Islam ist eine wunderschöne Religion. Was daraus gemacht wird, ist oft so hässlich. Jeder Muslim sollte sich als verantwortungsvolles Geschöpf Gottes verhalten. Wenn er das tut, kann er eigentlich nur Schönheit zeigen.“

    http://www.zeit.de/2012/23/Traum-Sawsan-Chebli

  9. Jacques Auvergne Says:

    Stuttgart am 13. März 2017: Landtag Baden-Württemberg zu Burka und Niqab (Öffentliche Anhörung zum Gesetz zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit)

    10:10 Uhr Gerhard Brand
    Verband Bildung und Erziehung (VBE)

    10:15 Uhr Doro Moritz
    Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

    10:55 Uhr Memet Kilic LL.M. [ Memet Kılıç (MdB, Bündnis 90/Die Grünen) ]
    Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat

    11:00 Uhr Mathias Rohe
    Erlanger Zentrum für Islam und Recht in Europa (EZIRE)
    Gesellschaft für arabisches und islamisches Recht (GAIR)
    Institut für Deutsches und Internationales Privatrecht und Zivilverfahrensrecht, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

    12:20 Uhr Mina Ahadi
    Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE)

    16. LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG
    Ausschuss für Soziales und Integration

    8. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Integration
    am Montag, 13. März 2017, 10:00 Uhr Plenarsaal

    Haus des Landtags
    T A G E S O R D N U N G

    Gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration und dem Ständigen Ausschuss

    Beratungsgrundlagen:

    Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP

    Drucksache 16/896

    verbunden mit der:

    Mitteilung der Präsidentin des Landtags
    vom 2. Dezember 2016;
    hier:
    Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP

    Drucksache 16/896

    Drucksache 16/1071

    Hinweis:

    Die öffentliche Anhörung wird per Live-Streaming im Internetauftritt des Landtags unter http://www.landtag-bw.de übertragen.

    16. Landtag von Baden-Württemberg

    Ausschuss für Soziales und Integration
    Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration
    Ständiger Ausschuss

    Öffentliche Anhörung

    Montag, 13. März 2017, ab 10:00 Uhr im Plenarsaal
    zum
    Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP

    Drucksache 16/896
    Gesetz zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit

    ABLAUFPLAN
    (Stand 17.02.2017)

    10:00 Uhr
    Rainer Hinderer MdL, Karl Klein MdL

    10:10 Uhr
    Gerhard Brand
    Landesvorsitzender
    Verband Bildung und Erziehung (VBE), Landesverband Baden-Württemberg

    10:15 Uhr
    Doro Moritz
    Landesvorsitzende
    Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
    Baden

    […]

    10:50 Uhr
    Prof. Dr. Peter Kothe
    Präsident
    AnwaltsVerband Baden-Württemberg im Deutschen Anwaltverein

    10:55 Uhr
    Memet Kilic LL.M. [ Memet Kılıç (MdB, Bündnis 90/Die Grünen) ]
    Vorsitzender
    Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat

    11:00 Uhr
    Prof. Dr. Mathias Rohe
    Institut für Deutsches und Internationales Privatrecht und Zivilverfahrensrecht, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

    […]

    11:40 Uhr
    Prof. Dr. Ute Mager
    Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

    11:45 Uhr
    Dr. Hans-Thomas Tillschneider
    Islamwissenschaftler

    […]

    12:20 Uhr Mina Ahadi
    1. Vorsitzende
    Zentralrat der Ex-Muslime

    12:25 Uhr
    Prof. Dr. Martin Nettesheim
    Juristische Fakultät,
    Eberhard Karls Universität Tübingen

    12:30 Uhr
    Volker Stich
    Vorsitzender
    Beamtenbund Baden-Württemberg Tarifunion

    12:35 Uhr
    Prof. Dr. Dr. h. c. Rainer Gadow
    Landesvorsitzender
    Deutscher Hochschulverband, Landesverband Baden-Württemberg

    […]

    Fragerunde Statements

    Offene Frage- und Antwortrunde (30 Minuten)

    Stellungnahme der Landesregierung

    14:05 Uhr

    Rainer Hinderer MdL, Karl Klein MdL, Dr. Stefan Scheffold MdL
    Landtag von Baden-Württemberg,
    Schlussstatement der Ausschussvorsitzenden
    Ende der Anhörung

    Änderungen im Ablaufplan vorbehalten!

    Klicke, um auf 2017-03-13_SozA.pdf zuzugreifen

  10. Cees van der Duin Says:

    Une règle interne d’une entreprise interdisant le port visible de tout signe politique, philosophique ou religieux ne constitue pas une discrimination directe

    An internal rule of an undertaking which prohibits the visible wearing of any political, philosophical or religious sign does not constitute direct discrimination

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts: Eine unternehmensinterne Regel, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens verbietet, stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar.
    .
    .

    Europäischer Gerichtshof / EuGH: Arbeitgeber dürfen das Tragen von Kopftüchern und anderen religiösen Zeichen verbieten.

    Grundsätzlich kann jedes Unternehmen das Tragen von Kopftuch bzw. Hidschab oder eines anderen religiösen Zeichens verbieten, sofern dafür eine allgemeine Regelung besteht, welche die Firma diskriminierungsfrei durchsetzt. Nicht ausreichend hingegen seien Beschwerden einzelner Kunden.

    Klägerinnen

    Jeweils eine muslimische Frau aus Belgien und Frankreich

    Fall Eins

    Samira A.

    Drei Jahre lang hatte die muslimische Frau als Rezeptionistin in einem belgischen Sicherheitsunternehmen gearbeitet. Im April 2006 kündigte Samira A. an, ihr Kopftuch (doch wohl: ihren Hidschab) künftig auch während der Arbeitszeit tragen, statt wie bislang lediglich in der Freizeit. Das aber verstieß gegen die firmeninterne Anordnung, nach der es jedem Arbeitnehmer verboten ist, „sichtbare Zeichen politischer, philosophischer oder religiöser Überzeugung zu tragen“. Kurz darauf wurde A. mit einer Abfindung entlassen … und sie prozessierte.

    Doch ist eine solche interne Regel zulässig, so entschied es der EuGH. Sie sei keine unmittelbare Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung im Sinne jener entsprechenden EU-Richtlinie, welche die Gleichbehandlung in Arbeitsvertrag und Arbeitsalltag sicherstellen soll.

    Besonders zu akzeptieren sei der Wunsch eines Arbeitgebers, seinen Kunden ein Bild von Neutralität zu vermitteln, wenn er Mitarbeiter mit Kundenkontakt betreffe, so das Gericht. Doch müsse er für jeden so arbeitenden Mitarbeiter gelten, niemand dürfe aufgrund von Religion oder Weltanschauung benachteiligt werden.

    Belgiens Gerichte hätten ferner zu klären, ob es dem Arbeitgeber von Samira A. möglich gewesen wäre, ihr einen Arbeitsplatz anzubieten, bei dem sie keinen Sichtkontakt mit Kunden hat, statt sie zu entlassen.

    Fall Zwei

    Asma B.

    Asma Bougnaoui arbeitete seit Juli 2008 als Software-Designerin bei einer französischen Firma. Nicht ganz ein Jahr später wurde sie gefeuert, denn in Toulouse hatte sich ein Kunde darüber beschwert, dass Bougnaoui dort mit Kopftuch (wohl: mit Hidschab) tätig war. Die Muslima war nicht bereit, ihren Schleier ablegen … und klagte.

    Gerichtshof der Europäischen Union
    PRESSEMITTEILUNG Nr. 30/17
    Luxemburg, den 14. März 2017

    Urteile in den Rechtssachen C-157/15, Achbita und Centrum voor Gelijkheid van kansen en voor racismebestrijding / G4S Secure Solutions,

    und

    C-188/15, Bougnaoui und Association de défense des droits de l’homme (ADDH) / Micropole Univers

    Klicke, um auf cp170030de.pdf zuzugreifen

  11. Film | Drucksache 16/896 Gesetz zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit Says:

    ::

    DER FILM | Stuttgart am 13. März 2017: Landtag Baden-Württemberg zu Burka und Niqab (Öffentliche Anhörung zum Gesetz zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit)

    Öffentliche Anhörungen
    ÖA SozA vom 13.03.2017
    13. März 2017 | VIDEO

    http://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2017/20170313sozaoffkom1.html?t=0

    ::

    ABLAUFPLAN

    Klicke, um auf 2017-03-13_SozA.pdf zuzugreifen

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  12. Edward von Roy Says:

    Landtag von Baden-Württemberg
    Drucksache 16/831
    14.10.2016
    __

    Gemäß § 50a Absatz 2 der Geschäftsordnung [Die Präsidentin des Landtags, Muhterem Aras] im Einvernehmen mit den Antragstellern die Landesregierung gebeten, zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 16/478 – eine Anhörung durchzuführen.

    Die eingegangenen Stellungnahmen sowie ein Schreiben der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Baden-Württemberg […]

    Folgende Verbände und Institutionen haben Stellung genommen:

    – Zentralrat der Ex-Muslime e.V.,
    – TERRE DES FEMMES e.V.,
    – Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland K.d.ö.R.

    […]
    Von:

    Mina Ahadi, Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime [ ZdE ]

    06.10.2016

    Stellungnahme des Zentralrats der Ex-Muslime zu Niqab, Burka und jeder anderen Form der Gesichtsverschleierung

    Klicke, um auf 16_0831_D.pdf zuzugreifen

    […]

    Warum der Zentralrat der Ex-Muslime ein Verbot aller Formen von Gesichtsverschleierung fordert

    Vollverschleierung erhöht das Unfallrisiko

    Die vergitterten Sehfenster oder engen Augenschlitze begrenzen das Gesichtsfeld und verhindern eine ausreichende Übersicht sowohl beim Steuern eines Fahrzeugs als auch für die Fußgängerin. Bodenunebenheiten werden zur Stolperfalle, das selbstständige Überqueren von Straßen ist lebensgefährlich.

    Burka macht krank

    Gesundheitsrisiken durch Lichtmangel: Vitamin D wird hauptsächlich über das Sonnenlicht gebildet und kann nicht ausreichend durch ausgewogene Ernährung mit Lebensmitteln wie Fisch, Milch und Getreide ausgeglichen werden. Auch Nahrungsergänzungsmittel sind kein vollwertiger Ersatz[1].

    Ein geringer Vitamin-D-Spiegel führt zu ernsthaften Krankheiten und vielerlei vermeidbaren Beschwerden wie schlechter Immunabwehr, psychischer Instabilität bis zu Depressionen[2]. Die Patientinnen leiden unter schmerzhafter Knochenerweichung (Osteomalazie[3]) und Brüchigkeit der Knochen (Osteoporose[4]), besonders an Schenkelhalsfrakturen in sehr frühem Alter. Forscher kennen seit langem die Bedeutung von Vitamin D für den Kalziumstoffwechsel[5], Studien belegen die Bedeutung des ‚Sonnenscheinhormons‘ in der Krebsprophylaxe.

    Das extrem eingeschränkte Sehfeld dieser religiös begründeten Frauengewänder bewirkt eine künstliche Sinnesbehinderung, welche die Augen überanstrengt und daher nicht ohne Folgen für Körperhaltung, Muskeltonus und Psyche der Trägerinnen bleibt. Burkaträgerinnen und Niqabis klagen häufig über Kopfschmerzen.

    Burka gefährdet die Gesundheit der Kinder vollverschleierter Mütter

    Stillen komplett verschleierte Mütter ihre Babys, weist ihre Muttermilch in Europa einen signifikanten Vitamin-D-Mangel auf, der bei den Säuglingen Rachitis Vorschub leistet[6]. Da vollverschleierte Frauen das Haus nur aus wichtigem Anlass verlassen (dürfen), kommen deren Kleinkinder kaum an die frische Luft und Sonne. Babys in Kinderwagen sowie Mädchen und Jungen, die zwar älter, aber entwicklungsgemäß noch sehr auf die Anleitung ihrer Mütter angewiesen sind und sich ihrer Führung anvertrauen, sind einem hohen Sicherheitsrisiko ausgesetzt, wenn sie gemeinsam Straßen überqueren, weil das Blickfeld der vollverschleierten Muslima durch die Burka eingeschränkt ist.

    Die Burka dient dazu, die Bevölkerung unserer Stadt in gegensätzliche Gesellschaftsschichten verschiedener Wertigkeit zu spalten

    Unterschieden wird nach ultraorthodoxer Lehrmeinung, und dort finden wir Niqab bzw. Burka, zwischen Geschlecht, Religionszugehörigkeit und korrektem Lebenswandel. Ein fairer, respektvoller Umgang der Gruppen miteinander ist nach Scharia bzw. Koran und Sunna nicht erlaubt, vielmehr müssen Mitbürger entsprechend der mehrstufig abwertenden, religiös begründeten Wertehierarchie (Dhimma[7], Harbi[8]) diskriminiert und ausgegrenzt werden (Hisba[9]), al-wala-wa-l-bara[10]).

    Die Salafisten maßen sich an, als einzige im Besitz der unverfälschten islamischen Wahrheit zu sein. Jeden, der ihrem Weg nicht folgen und sich von ihren extrem fundamentalistischen Predigern nicht ins Paradies einladen lassen will, erklären sie für ungläubig. Glaubensgeschwister, die sich nicht wie sie selbst vom Vorbild der ehrenwerten Vorfahren (as-salaf aṣ-ṣāliḥ) rechtleiten lassen, seien wie Atheisten und Gotteslästerer des Teufels, überheblich, dämonisch und verachtenswert. Wer als Muslim die Sitten und Bräuche solcher Sünder, der Christen oder Juden nachahmt oder einen dieser Feinde Allahs gar zum Freund habe, werde Gottes Strafe nicht entgehen und auf ewig in der Hölle braten[11]. Niemals können Andersgläubige oder Atheisten dem Höllenfeuer entgehen.

    Solche Verhaltensregeln verstoßen klar gegen die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frau und Mann, Staatsziel seit 1994 („Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“, Artikel 3 Absatz 2 Satz 2), und missachten den ebenfalls in der Verfassung garantierten Schutz vor Benachteiligung und Diskriminierung (Art. 3 GG). Die Burka ist das Bekenntnis zur Scharia und islamischen Staatsordnung (Herrschaft Allahs; Kalifat), beides ist mit der säkularen, kulturell modernen Gesellschaft, der freiheitlichen Demokratie und den allgemeinen, unveräußerlichen und unteilbaren Menschenrechten nicht vereinbar.

    Fitra (fiṭra), natürliche Veranlagung, und Aura (ʿawra), Schambereich

    Als der Schöpfer (al-Ḫāliq, anglis. al-Khaaliq) der Erde und des Weltalls ist alles, außer Allah selbst, seine Schöpfung (ḫalq, khalq). Die gesamte Schöpfung, also auch jeder Mensch, ist von Ursprung und Wesen her auf seinen Schöpfer ausgerichtet, allahzentriert. Wenn ein Kind geboren wird, kommt es zunächst als Muslim auf die Welt, erst seine Eltern machen aus ihm einen Andersgläuben oder Atheisten.

    „Jeder (Mensch) wird im Zustand der Fitra geboren (d. h. nach der Art und Weise des Erschaffens durch Gott). Als dann machen seine Eltern aus ihm einen Juden, Christen oder Zoroastrier.“

    al-Buchari (Kitab al-Qadar, Kap. 3)

    Nach islamischer Glaubenslehre hat der Mensch im Diesseits Gelegenheit, für sein jenseitiges Leben vorzusorgen, indem er lebt und handelt wie Allah es für alle vorgeschrieben hat.

    “So richte dein ganzes Wesen aufrichtig auf den wahren Glauben, gemäß der natürlichen Veranlagung [fiṭra], mit der Allah die Menschen erschaffen hat. Es gibt keine Veränderung in der Schöpfung Allahs. Dies ist die richtige Religion. Jedoch, die meisten Menschen wissen es nicht.“ (30:30)

    Frauen- und Männerbild der Burka

    Nach der Scharia, dem islamischen Recht, reicht der intime Körperbereich (ʿawra), der durch Kleidung unbedingt bedeckt werden soll, beim Mann einschließlich vom Nabel bis zum Knie, während die Frau die Waffe der Verleitung (iġrā) besitzt und ihr ganzer Körper Schamzone ist[12]. Frauen sind nach salafistisch-koranischer Sicht prinzipiell die Ursache für Unglauben, Zwietracht, Intrige und Zerwürfnis in Familie und Umma (islamische Weltgemeinschaft). Ihnen fehle es an Religion, Vernunft und Anstand[13]. Sie gelten als moralisch und religiös verunsichert und leicht beeinflussbar, sichere Beute für den Teufel, der sie dazu anstiftet, Männern den Kopf zu verdrehen, sie zu verführen und vom rechten Weg abzubringen.

    […]

    Klicke, um auf 16_0831_D.pdf zuzugreifen

  13. Jacques Auvergne Says:

    27.04.2017

    27. April 2017 (231. Sitzung) 23:25 Uhr

    Gesetz zu Regelungen der Gesichtsverhüllung

    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung
    eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung
    Drucksache 18/11180
    Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)
    Drucksache 18/11813

    https://www.bundestag.de/tagesordnung

    Drucksache 18/11180

    Gesetzentwurf der Bundesregierung

    Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung

    Klicke, um auf 1811180.pdf zuzugreifen

    Drucksache 18/11813

    Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
    – Drucksache 18/11180 –
    Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen
    der Gesichtsverhüllung

    Klicke, um auf 1811813.pdf zuzugreifen

    ::
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    Bundestag beschließt Burka-Verbot für Beamte

    3sat | Kulturzeit-News vom Freitag, 28.04.2017

    Der Bundestag hat ein Vollverschleierungsverbot für Richterinnen, Beamtinnen und Soldatinnen beschlossen. Mit den Stimmen der Koalition verabschiedete das Parlament am 27. April 2017 in Berlin die Regelung, die das Tragen von Burka und Nikab bei der Dienstausübung sowie bei Tätigkeiten „mit unmittelbarem Dienstbezug“ untersagt.

    https://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/news/192431/index.html

    Bundestag beschließt Burka-Verbot für Beamte

    FAZ 28.04.2017

    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/nicht-hinnehmbar-bundestag-beschliesst-burka-verbot-fuer-beamte-14991595.html

    28.04.2017

    Bundestag beschließt Burkaverbot für Beamte und Soldaten Gesicht zeigen bei direktem Dienstbezug

    Beamtinnen, Soldatinnen und Richterinnen im Dienst dürfen ihr Gesicht künftig grundsätzlich nicht verhüllen. Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend ein entsprechendes Teilverbot von Niqab oder Burka.

    https://www.domradio.de/themen/kirche-und-politik/2017-04-28/bundestag-beschliesst-burkaverbot-fuer-beamte-und-soldaten

  14. Jacques Auvergne Says:

    Wunschdenken. Man fürchtet die Fakten

    Man verweigert die Debatte zur Unvereinbarkeit von allgemeinen Menschenrechten (Paris 1948) und islamischen Menschenrechten (Islamgott im Koran; Allahs Liebling per Hadith; OIC Kairo 1990).

    Kopftuch? Was soll das, im Islam gibt es kein Kopftuch. Es gibt die Pflicht zum Befrachten der Frau mit Ekel und zur juristischen Erniedrigung der Frau und zur Bedeckung des weiblichen Körpers mit dem Hidschab.

    Islamisch reicht kein Tuch auf dem Kopf, es geht um das jeden Bereich des Lebens regelnde Islamische Recht (gottgegebene Scharia, anzuwendender Fiqh), zeitnah umzusetzen von Dhimma bis Dschihad.

    Wer am Thema (am Islam) vorbeiredet, plappert aufgeregt über den Dschihadismus, Salafismus, Wahhabismus, Islamismus, politischen Islam und über ähnliche postmoderne Gespensterchen.

    Schöpfer (Allah) → Schöpfung → Geschaffensein (Geschöpflichkeit; jeder Mensch ist geborener Muslim) → Schambereich (abzudecken) → Schleier (der Frau)

    Al-Chaliq → Chalq → Fitra → Aura → Hidschab

    Al-ḫāliq → ḫalq → fiṭra → ʿawra → ḥiǧāb

    (الخالق) → (خلق) → (فطرة) → (عورة) → (حجاب)

    Kurze Hosen für den Mann sind schließlich auch haram (islamrechtlich illegal) – und haram ist dem Erwachsenen (weiblich ab neun, männlich ab 15 Jahre) das intakte Genital, mindestens schafiitische Sunniten sowie siebenerschiitische Dawudi Bohra (s. die derzeit wegen Islamic FGM inhaftierte amerikanische Ärztin Dr. Jumana Nagarwala, Detroit, Michigan, USA) das männliche wie das weibliche Genital.

    Hidschab bedeutet: Ich bin keinesfalls lesbisch und ein schwuler Sohn wäre mir und Allahgott ein Gräuel.

    Hidschab bedeutet: Allah ist Souverän, der Mensch, das Volk hat gar nicht das Recht, Gesetze zu erlassen.

    Hidschab bedeutet: Als Frau habe ich einen Vormund und Besitzer, das ist mein Vater, großer Bruder, Ehemann. Ich strebe nach halbem Erbe und halber Aussage vor Gericht, mein Ehemann hingegen kann mich jederzeit auch ohne Angabe von Gründen verstoßen und behält die Kinder oder er kann sich eine zweite bis vierte Ehefrau nehmen.

    Hidschab bedeutet: Menschengemachte Gesetze sind nichtig oder Einflüsterungen Satans.

    Hidschab bedeutet: Die Hakimiyya, die Herrschaft Allahs ist weltweit zu errichten.

    Wo will Baden-Württemberg hin, hoffentlich zu 100 % AEMR und GG?

    Oder zu immer mehr interreligiösem Dialog, morgen als Dhimmi oder Harbi?

    Jacques Auvergne

    ::

    Landtag verabschiedet Kopftuch-Verbot

    Baden-Württemberg schafft als erstes Bundesland eine gesetzliche Grundlage für ein Verbot von religiösen Symbolen im Gericht. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Landtag am Mittwoch mit den Stimmen der grün-schwarzen Koalition und gegen das Votum von SPD und FDP. Die AfD enthielt sich der Stimme. Somit sind Kopftücher oder Kippas für Berufsrichter tabu. Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit, sagte Justizminister Guido Wolf (CDU). Es verhindere, dass Verfahrensbeteiligte das Gefühl bekommen könnten, dass jemand entscheide, der religiös oder der politisch nicht neutral sei.

    SWR Aktuell 10.5.2017

    http://www.swr.de/swraktuell/bw/stuttgart-landtag-verabschiedet-kopftuch-verbot/-/id=1622/did=19524306/nid=1622/1p68n5i/index.html

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    (Baden-Württemberg: Landtag verabschiedet gesetzliches Verbot)

    Kopftuch in Gerichten verboten

    Stuttgarter Nachrichten StN red/dpa/lsw 10.05.2017

    (Baden-Württemberg schafft als erstes Bundesland eine gesetzliche Grundlage für ein Verbot von religiösen Symbolen im Gericht. Dabei gibt es aber umstrittene Ausnahmen.)

    http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.landtag-verabschiedet-gesetzliches-verbot-kopftuch-in-gerichten-verboten.ab3e8654-04ae-4e45-b599-e1d20daebab0.html

    ::

    Kopftuch in Gerichten verboten

    Stuttgart – Richter, Staatsanwälte und Rechtsreferendare im Südwesten dürfen künftig keine religiösen oder politischen Symbole im Gericht tragen. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Landtag am Mittwoch mit den Stimmen der grün-schwarzen Koalition und gegen das Votum von SPD und FDP. Die AfD enthielt sich der Stimme. Somit sind Kopftücher oder Kippas für Berufsrichter tabu. Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit, sagte Justizminister Guido Wolf (CDU). Es verhindere, dass Verfahrensbeteiligte das Gefühl bekommen könnten, dass jemand entscheide, der religiös oder der politisch nicht neutral sei. […]

    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.landtag-verabschiedet-gesetzliches-verbot-kopftuch-in-gerichten-verboten.691c9c01-c97d-4f6f-8f0c-248cbb76069c.html

  15. Jacques Auvergne Says:

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    „Ich möchte, dass es Lehrerinnen mit Kopftuch an Berliner Schulen gibt“, erklärte die frühere Landeschefin Bettina Jarasch. „Was wir brauchen, sind Regelungen, die religiöse Manipulation wirksam ahnden, anstatt einen Kulturkampf um das Kopftuch zu führen.“

    Grüne wollen auch Lehrerinnen mit Kopftuch | RBB 02.12.2017

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2017/12/berlin-gruene-parteitag-integration-religion.html

    __

    „Ich möchte, dass es Lehrerinnen mit Kopftuch an Berliner Schulen gibt“

    ( Bettina Jarasch, einstige GRÜNEN-Landes-Chefin )

    Berliner Grüne möchten Lehrerinnen mit Kopftuch an Schulen | BZ 02.12.2017

    https://www.bz-berlin.de/berlin/berliner-gruene-moechten-lehrerinnen-mit-kopftuch-an-schulen

    __

    „Konzept für erfolgreiche Integration“: Berliner Grüne wollen Kopftuchverbot an Schulen aufheben

    Epoch Times 04.12.2017

    http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/konzept-fuer-erfolgreiche-integration-berliner-gruene-wollen-kopftuchverbot-an-schulen-aufheben-a2285251.html

    __

  16. Jacques Auvergne Says:

    In seinem neuen Buch „Integration“ rechnet der deutsch-ägyptische Politikwissenschaftler Hamed Abdel-Samad mit einer Politik ab, die die Integration zu lange vernachlässigte.

    „Freiwilligkeit setzt Freiheit voraus. Eine Freiheit, die aber in jenem religiös-patriarchalischen System, das das Kopftuch vorschreibt, nicht vorgesehen ist. In diesem System heißt es nicht, eine Muslima darf ein Kopftuch tragen oder eine Muslima darf darauf verzichten. Es heißt vielmehr, eine Frau, die das Kopftuch trägt, ist eine gute Muslima, und eine, die es nicht trägt, ist eine unsittliche. Die Frau, die das Kopftuch trägt, wird mit dem Paradies im Jenseits belohnt, und die, die das Kopftuch ablehnt bzw. ablegt, wird mit der Hölle bestraft. Welche Art von Freiwilligkeit soll hier eigentlich gegeben sein, wenn die Alternativen für eine Frau ohne Kopftuch lauten: gesellschaftliche Ächtung im Diesseits und Hölle im Jenseits?“

    „In Ägypten schickten Islamisten ganz gezielt ihre eigenen Frauen auf die Straße und in die U-Bahnen, wo sie andere Frauen ohne Kopftuch mit Blicken oder Bemerkungen belästigen und einschüchtern sollten. Manche zogen unverschleierte Frauen an den Haaren, um ihnen das Gefühl zu vermitteln, sie könnten sich ohne Schleier nirgends wohlfühlen im öffentlichen Raum.“

    Abdel-Samad: „Kopftuch-Debatte birgt Wurzel für eine Vielzahl von Problemen“ | (Auszüge aus neuem Buch „Integration“) | Focus | 12.04.2018

    https://www.focus.de/politik/deutschland/neues-buch-vorgestellt-autor-hamed-abdel-samad-kopftuch-debatte-birgt-wurzel-fuer-viele-integrations-probleme_id_8741436.html

  17. Edward von Roy Says:

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    Städtische Bedienstete darf Kopftuch tragen | juris Das Rechtsportal

    Gericht/Institution: VG Kassel
    Erscheinungsdatum: 03.05.2018
    Entscheidungsdatum: 28.02.2018
    Aktenzeichen: 1 K 2514/17.KS

    Quelle: juris Logo
    Norm: Art 4 GG

    Städtische Bedienstete darf Kopftuch tragen

    ( Das VG Kassel hat entschieden, dass eine Beamtin, die als Sachbearbeiterin in der Abteilung Allgemeine Soziale Dienste eines Jugendamtes tätig ist, während des Dienstes ein Kopftuch tragen darf. )

    (…) Das Befolgen dieser Bekleidungsregel sei für sie Ausdruck ihres religiösen Bekenntnisses. Auf die umstrittene Frage, ob und inwieweit die Verschleierung für Frauen von Regeln des islamischen Glaubens vorgeschrieben sei, komme es nicht an. Eine Verpflichtung von Frauen zum Tragen eines Kopftuches in der Öffentlichkeit lasse sich jedenfalls nach Gehalt und Erscheinung als islamisch-religiös begründete Glaubensregel dem Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG hinreichend plausibel zuordnen, da ein entsprechendes Bedeckungsverbot – unabhängig von den Unterschieden im Detail – unter den verschiedenen Richtungen des Islam verbreitet sei und sich auf den Koran zurückführen lasse. Das Verbot, ein Kopftuch während des Dienstes zu tragen, stelle einen Eingriff in die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit dar. Denn dadurch werde die Klägerin vor die Wahl gestellt, entweder ihr Amt im konkret-funktionellen Sinne auszuüben oder dem von ihr als verpflichtend angesehenen religiösen Bekleidungsgebot Folge zu leisten. (…)

    Quelle: Pressemitteilung des VG Kassel Nr. 2/2018 v. 03.05.2018

    https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180501238&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

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    Kopftuchverbot für städtische Bedienstete

    03.05.2018 Pressestelle:
    VG Kassel

    Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel hat durch Urteil vom 28.02.2018 einen Bescheid aufgehoben, durch den eine Stadt den Antrag einer Beamtin auf Genehmigung zum Tragen eines Kopftuchs während der Dienstzeit abgelehnt hatte.

    Nr. 02/2018

    Die Klägerin, die bei der Stadt im gehobenen nichttechnischen Dienst beschäftigt ist, ist in der Abteilung Allgemeine Soziale Dienste (Sachgebiet wirtschaftliche Jugendhilfe – Erziehungshilfe) des Jugendamtes der Stadt tätig. Dort ist sie eingebunden in die Bewilligung von Jugendhilfen für Kinder und Jugendliche aus problematischen Familienverhältnissen. Seit ca. sechs Jahren trägt die Klägerin als Ausdruck ihrer individuellen Glaubenszugehörigkeit ein Kopftuch. Am 30.11.2015 beantragte sie die Genehmigung, während des Dienstes ein Kopftuch tragen zu dürfen. Die Neutralität der Verwaltung, gerade einer Kommunalverwaltung mit nahezu ausnahmslos nichtpädagogischen Aufgabeninhalten, werde nicht gefährdet, wenn sie das Kopftuch während des Dienstes trage. Sie versicherte, dass sie die gebotene Neutralität bei der Aufgabenerledigung und gegenüber Dritten wahren werde. (…)

    Aktenzeichen: 1 K 2514/17.KS

    https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/kopftuchverbot-f%C3%BCr-st%C3%A4dtische-bedienstete

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  18. Adriaan Broekhuizen Says:

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    Schariaverharmloser Michael Blume witzelt über MGM herum:

    Zwei Männer in der Sauna. Einer ist beschnitten. Sagt der Andere: „Ach, Sie sind also Experte! Dann erklären Sie mir doch mal den Nahostkonflikt!“

    _ttps://twitter.com/BlumeEvolution/status/1009797621127540736

    .

    Michael Blume
    @BlumeEvolution

    Dr. in Religionswissenschaft, Wissenschaftsblogger & Buchautor. Neu: „Islam in der Krise“ bei Patmos.

    [ Islam in der Krise: Eine Weltreligion zwischen Radikalisierung und stillem Rückzug ]

    _ttps://twitter.com/BlumeEvolution

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    von: Michael Blume 23. Oktober 2011 @ 21:28 23.10.2011

    „In der Tat erinnere ich mich noch gut, dass es damals ebensolche Verschwörungstheorien gab, als ein Sohn von Helmut Kohl eine Deutsch-Türkin heiratete. Und in der Tat finden sich, noch Jahre später, entsprechende Vorwürfe, nach denen sich die gesamte Familie samt des Altkanzlers selbst auf die Seite einer weltweiten, islamischen Verschwörung geschlagen habe. Aber Vorsicht, [ der lesenswerte ] Text mit hohem Ekelfaktor, vor allem gegen Ende, in dem sogar der Selbstmord von Hannelore Kohl mit der Ehe in Verbindung gebracht wird“ [ Und Michael Blum sagt hier nichts gegen die Scharia … ]

    [ Der Kanzlersohn ist längst Muslim? Jacques Auvergne (2008) ]

    https://schariagegner.wordpress.com/2008/02/24/helmut-kohls-sohn-muslim/

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    „Aus eigenem Erleben kann ich bestätigen, dass interreligiöse Ehen in der Wahrnehmung oft je nach Vorliebe entweder als verheißungsvoller Brückenbau oder als Verrat betrachtet werden. Letztere Deutung taugt dann immer gleich für Verschwörungstheorien.“

    https://scilogs.spektrum.de/natur-des-glaubens/wie-verschw-rungstheorien-funktionieren-das-buch-von-thomas-gr-ter/#comment-20145

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    Religions- und Politikwissenschaftler Michael Blume … Referatsleiter im Staatsministerium Baden-Württemberg.

    Sein Buch, das von heute an lieferbar ist. „Islam in der Krise: Eine Weltreligion zwischen Radikalisierung und stillem Rückzug“

    http://www.deutschlandfunk.de/religion-der-islam-kann-auch-untergehen.886.de.html?dram:article_id=394307

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    Islam in der Krise – Interview zum Buch von Michael Blume

    Forum am Freitag vom 29.9.17 Der Religionswissenschaftler Michael Blume hat ein Buch mit dem Titel „Islam in der Krise“ veröffentlicht. Fundierte Kritik oder Islambashing? „Forum am Freitag“-Moderator Abdul-Ahmad Rashid hat mit ihm darüber gesprochen.

    _ttps://www.youtube.com/watch?v=qekNloeWHJc

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    Dr. Michael Blume – Islam in der Krise – Bietet der Islam bosnischer Prägung einen Ausweg?

    IGBD [ Islamska zajednica Bošnjaka u Njemačkoj ] | am 05.11.2017

    Am Samstag den 07.10.2017 wurde in den Räumlichkeiten der Islamischen Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland ein Fortbildungsseminar zum Thema “Islam in Deutschland: Herausforderungen, Chancen und Perspektiven” abgehalten. Sehr dankbar ist die IGBD für die Teilnahme von Herrn Dr. Michael Blume. Abgeleitet von seinem Buch “Islam in der Krise”, welches angeregt diskutiert wird und sich großer Beliebtheit erfreut, referierte er zum Thema “Islam in der Krise – Bietet der Islam bosnischer Prägung einen Ausweg?”

    _ttps://www.youtube.com/watch?v=hc7fFAuL6VY

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  19. Adriaan Broekhuizen Says:

    UN committee: France’s niqab ban violates human rights | Middle East Eye

    https://www.middleeasteye.net/news/un-committee-france-niqab-ban-violates-human-rights-799053135

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    France’s niqab ban ‚violates‘ human rights, UN declares as it demands compensation for women ‚confined at home and marginalised‘

    U.N. Human Rights Committee said on Tuesday it would review French laws
    The Committee said the ban harmed their right to manifest their religious beliefs
    The country now has 180 days to report back and say what action it will take
    France has an international obligation to comply with committee ‚in good faith‘

    By George Martin | MailOnline 23.10.2018

    https://www.dailymail.co.uk/news/article-6306593/Frances-ban-body-Islamic-veil-violates-human-rights-U-N-rights-panel.html

    .

    France’s niqab ban violates human rights, UN panel says – ABC

    https://www.abc.net.au/news/2018-10-24/frances-niqab-ban-violates-human-rights-un-panel-says/10421900

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    Algeria bans women working in public sector from wearing full-face veils

    ___ps://www.independent.co.uk/news/world/africa/algeria-niqab-ban-hijab-full-face-veil-salafi-public-sector-civil-servants-a8592196.html

    .

    Algerien verbietet den Niqab am Arbeitsplatz

    von Daniela Wakonigg

    hpd 23.10.2018

    https://hpd.de/artikel/algerien-verbietet-den-niqab-am-arbeitsplatz-16090

    .

  20. Jacques Auvergne Says:

    لجنة الأمم المتحدة لحقوق الإنسان
    Comité des droits de l’homme
    Der UN-Menschenrechtsausschuss (englisch Human Rights Committee, HRC), auch bekannt als Ausschuss für bürgerliche und politische Rechte (englisch: Committee on Civil and Political Rights, CCPR)

    https://fr.wikipedia.org/wiki/Comit%C3%A9_des_droits_de_l%27homme

    .

    Kenza Drider et Rachid Nekkaz

    http://www.terrafemina.com/societe/societe/articles/6867-presidentielle-2012-une-femme-portant-le-niqab-candidate.html

    Rachid Nekkaz

    http://de.wikimannia.org/Rachid_Nekkaz

    .

    GENEVE (23 octobre 2018) — Dans deux décisions qui feront date, le Comité des droits de l’homme a déclaré que la France a violé les droits humains de deux femmes pour les avoir verbalisé parce qu’elles portaient le niqab, voile islamique intégral.

    https://www.ohchr.org/FR/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=23750&LangID=F

    .

    France’s niqab ban violates human rights, UN committee says

    By Rob Picheta, CNN
    23.10.2018

    (CNN) France’s niqab ban violates the human rights of Muslim women and risks „confining them to their homes,“ the United Nations Human Rights Committee said Tuesday. […]

    Complaints by two women were received by the 18-person expert UN panel in 2016, after they had separately been prosecuted for wearing niqabs in 2012. France must now report to the committee within 180 days on the actions it has taken to implement the panel’s decision.

    In 2014 the European Court of Human Rights rejected a claim by a young Muslim woman that France’s ban violated her rights.

    Denmark and the Netherlands have passed similar bans on face-covering garments since the French law came into effect, while German Chancellor Angela Merkel has called for legislation to do the same.

    But a further ban on the burkini, a full-length swimsuit worn by some Muslim women, in the French city of Nice was overturned by a regional court after attracting criticism worldwide.

    https://edition.cnn.com/2018/10/23/europe/france-niqab-ban-un-intl/index.html

    .

    الأمم المتحدة تؤكد أن حظر فرنسا للنقاب ينتهك حقوق الإنسان
    الثلاثاء، 23 أكتوبر 2018 11:38 ص

    .

    قالت لجنة حقوق الإنسان التابعة للأمم المتحدة اليوم الثلاثاء إن حظر فرنسا ارتداء النقاب يمثل انتهاكا لحقوق الإنسان. وأضافت اللجنة فى بيان أن فرنسا لم تنجح فى إقناع اللجنة بالحظر وأنها أمرتها بمراجعة التشريع.

    وجاء فى البيان „اللجنة لم تقتنع بزعم فرنسا أن حظر غطاء الوجه ضرورى ومتناسب من الناحية الأمنية أو لتحقيق هدف ‘العيش معا‘ فى المجتمع“.

    وقالت اللجنة، التى تضم مجموعة من الخبراء يراقبون التزام الدول بالاتفاقية الدولية للحقوق المدنية والسياسية، إن أمام فرنسا 180 يوما لإبلاغها عن الإجراءات التى اتخذتها.

    https://www.youm7.com/story/2018/10/23/%D8%A7%D9%84%D8%A3%D9%85%D9%85-%D8%A7%D9%84%D9%85%D8%AA%D8%AD%D8%AF%D8%A9-%D8%AA%D8%A4%D9%83%D8%AF-%D8%A3%D9%86-%D8%AD%D8%B8%D8%B1-%D9%81%D8%B1%D9%86%D8%B3%D8%A7-%D9%84%D9%84%D9%86%D9%82%D8%A7%D8%A8-%D9%8A%D9%86%D8%AA%D9%87%D9%83-%D8%AD%D9%82%D9%88%D9%82-%D8%A7%D9%84%D8%A5%D9%86%D8%B3%D8%A7%D9%86/4001371

    .

  21. Jacques Auvergne Says:

    .

    European Citizen’s Initiative Stop Extremism (Eigenschreibweise: STOP EXTREMISM) ist eine europäische Bürgerinitiative

    Initiatoren waren der österreichische Ex-Abgeordnete zum Bundesrat Efgani Dönmez, die Berliner Autorin und Anwältin Seyran Ateş und der Jurist Sebastian Reimer.

    https://de.wikipedia.org/wiki/European_Citizen%E2%80%99s_Initiative_Stop_Extremism

    .
    .

    ( “ Anti-Extremismus-Richtlinie “ )

    20170405_AERL_Entwurf_Reinschrift
    DE 1 DE

    Vorschlag für eine
    RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz des Binnenmarktes und der finanziellen Interessen der Europäischen Union vor Extremismus (Anti-Extremismus-Richtlinie)

    (…) Somit sind religiöse und weltanschauliche Inhalte nicht schutzwürdig, soweit sie herangezogen werden, um die Verletzung anderer Grundrechte und Grundfreiheiten der Union zu rechtfertigen, insbesondere wenn diese Freiheiten missbraucht werden, um Diskriminierungen zu rechtfertigen. (…)

    Nach Ansicht des Gerichtshofs der Europäischen Union stellt eine allgemeine Betriebsregelung zur Untersagung sichtbarer politischer, philosophischer und religiöser Zeichen am Arbeitsplatz keine unmittelbare Diskriminierung im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2000/78/EG des Rates (7) dar, wenn diese Betriebsregelung nicht auf Stereotypen oder Vorurteilen gegenüber einer oder mehreren bestimmten Religionen oder gegenüber religiösen Überzeugungen im Allgemeinen beruht. Unternehmen haben das Recht sich für eine Politik der strikten religiösen und weltanschaulichen Neutralität zu entscheiden und von ihren Arbeitnehmer/inne/n zur Verwirklichung dieses Erscheinungsbilds als berufliche Anforderung ein entsprechend neutrales Auftreten am Arbeitsplatz zu verlangen. (…)

    Dass insbesondere religiöse Inhalte nicht geeignet sind, staatliches Recht zu brechen, zeigt bereits Artikel 17 AEUV, wonach die Union den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigung oder Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen, achtet. Auch wenn die Bezeichnung mancher weltanschaulichen, religiösen oder sonstigen Inhalte das Wort „Recht“ enthalten, wie das etwa bei als „göttliches Recht“ oder „Naturrecht“ bezeichneten Inhalten der Fall ist, handelt es sich dennoch nicht um staatliches Recht, weil diese Inhalte nicht im Wege eines staatlichen – und somit verfassungsmäßig determinierten – Gesetzgebungsverfahrens erzeugt wurden. (…)

    ( ANHANG I )

    ( Name der/des Impressumspflichtigen )

    ist (…) staatliches Recht vorrangig, insbesondere vor selbstgeschaffenen, tradierten oder vorgefundenen Inhalten, wie etwa dem so genannten ‚göttlichen Recht‘ oder ‚Naturrecht‘ ist (…)

    .
    .

    Was ist eine Europäische Bürgerinitiative?

    Sie ist ein Instrument der partizipativen Demokratie, (…)

    http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/basic-facts

    .
    .

    Stop Extremism

    Organisatoren / Mitglieder des Bürgerausschusses:

    Vertreter: Seyran ATEŞ
    Stellvertreter: Sebastian REIMER
    Weitere Mitglieder: Stepan ISAK, Kaspars KĻAVIŅŠ, Linda THOMPSON, Gábor TROMBITÁS, Sandra LICHTKOPPLER

    http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/open/details/2017/000007

    .

  22. Edward von Roy Says:

    BayVerfGH zu Kopftuchverbot: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Verbot des Tragens religiöser Symbole im Gerichtssaal für Richterinnen und Richter in Bayern bestätigt, melden lto.de und zeit.de. Das Verbot folge aus der staatlichen Neutralitätspflicht. Dabei vermochte das Gericht keine Ungleichbehandlung in der Tatsache erkennen, dass in vielen bayerischen Gerichten ein Kreuz als christliches Symbol zu finden ist. Die Ausstattung der Räume sei Angelegenheit der Gerichtsverwaltung und nicht geeignet, Zweifel an der richterlichen Unabhängigkeit und Neutralität zu wecken. Auch eine Diskriminierung von Frauen liege nicht vor, da nicht nur Kopftücher von der Vorschrift umfasst seien, sondern auch typisch männliche Kleidungsstücke wie die Kippa.

    aus: LTO – Legal Tribune Online – Die juristische Presseschau vom 19.03.2019

    https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-2019-03-19-messerangriff-chemnitz-kopftuchverbot-richterinnen-menschenrechtsaktivist-verurteilt/

    domradio 19.03.2019
    (Bayerische Verfassungsrichter billigen Kopftuchverbot im Gericht)

    Auch andere religiöse Symbole betroffen

    https://www.domradio.de/themen/kirche-und-politik/2019-03-19/bayerische-verfassungsrichter-billigen-kopftuchverbot-im-gericht

    Vf. 3-VII-18

    München, 18.03.2019

    Verbot für Richter, Staatsanwälte und Landesanwälte, in Verhandlungen religiös oder weltanschaulich geprägte Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen

    Pressemitteilung zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 14. März 2019 über eine Popularklage (…)

    Klicke, um auf 3-vii-18-pressemitt-entscheidung.pdf zuzugreifen

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