Mutilations génitales humaines (MGH : MGF ou MGM)
HGM, human genital mutilation (i. e. FGM, or MGM)
Genitalverstümmelung (FGM oder MGM)
Fragen und Forderungen an die Philosophin und Ethikerin Dr. Susanne Brauer
Von Gabi Schmidt und Edward von Roy am 4. Juli 2020
Sehr geehrte Frau Dr. Brauer,
Sie denken (FAZ 01.07.2020) über die religiös motivierte Amputation der kindlichen Penisvorhaut nach: „Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist (…) irreversibel“, und Sie kommen nach einiger Abwägung zum Schluss, dass die Zirkumzision straffrei bleiben soll: „scheint es mir sehr wichtig zu sein, Knabenbeschneidungen auch aus religiösen Gründen zuzulassen“.
Die staatliche Erlaubnis dazu, wer hier wem etwas vom Körper abschneiden darf, könne dabei gerne trendy sein und wunschgeleitet, ich zitiere Sie: „Medizin in den Dienst von gesellschaftlichen Trends und persönlichen Wünschen [stell[en]“. Gemeint ist von Ihnen leider nicht der Kindeswunsch, sondern das Begehren der Eltern, das kindliche Genital operativ umzugestalten, hin auf eine tradierte, religiös vorgegebene körperliche Norm, religiöse Körpernormierung. Das Kollektiv verfügt über das Genital, versehrt es irreversibel. Warum kritisieren Sie den kulturell vormodernen und anti-individuellen Gruppendruck zum Beschnittensein nicht?
Sie sagen: „wenn aus religiöser Überzeugung heraus Eingriffe an Kindern durchgeführt werden sollen, die medizinisch nicht erforderlich sind … Die Kernfrage ist, wie weit die Autonomie der Eltern, über das Kind zu entscheiden, gehen darf“. Wie stehen Sie zur Ansicht von Marlene Rupprecht vom 19. Juli 2012 („Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht schon 1968 festgestellt hat, dass Kinder Grundrechtsträger sind, und zwar ohne Einschränkung; man hat das nicht am Alter festgemacht.“ Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 17/189), hat das Kind aus Ihrer Sicht über seinen Körper denn gar nicht zu entscheiden?
Sie sollten sich zeitnah klarmachen, dass es ethisch akzeptable, elterlich angeordnete irreversible Operationen gar nicht geben kann. Auch ein Anführen von Genital Autonomy oder Gillick-Kompetenz kann nicht überzeugen, denn das Beispiel der südafrikanischen Xhosa zeigt, dass auch 15 oder 16 Jahre alte Jungen dem in ihrer Community herrschenden Gruppendruck zum Beschnittensein nicht ausweichen können. Die lebenslangen Folgen der FGM oder MGM auf Sexualität und Partnerschaft vermag, völlig altersgemäß, ein Minderjähriger nicht abzuschätzen. Fordern Sie daher mit uns: Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter achtzehn Jahren.
Sie wissen nicht oder verschweigen, dass das Präputium (penile Vorhaut) der sensibelste Teil des Penis ist, keineswegs mit der klitoralen Vorhaut vergleichbar, sondern mit der Klitoris selbst. 70 bis 80 Prozent der zur sexuellen Lustempfindung fähigen Nervenendigungen und Tastkörperchen (der Typen Ruffini, Vater-Pacini, Merkel und Meissner) des Penis gehen dem männlichen Kind und späteren Mann bei jeder sogenannten Beschneidung für immer verloren (Fine-touch pressure thresholds in the adult penis. Sorrells ML, Snyder JL, Reiss MD, Eden C, Milos MF, Wilcox N, Van Howe RS. 2006.), eben und nur weil die gottesfürchtigen oder traditionsbewussten Erwachsenen das so wollen, stärker sind und die Schere oder das Skalpell in der Hand haben.
Die männliche Beschneidung beeinträchtigt Sexualität und Partnerschaft irreversibel, negativ und stark (Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark. Morten Frisch Morten Lindholm Morten Grønbæk. 2011.). Ihnen, Susanne Brauer, kann klar sein, dass jede Zirkumzision einer FGM Typ II der WHO-Klassifikation entspricht. Jetzt aber müssten Sie, im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter, eine gleichstark versehrende Form der FGM ebenfalls bejahen und deren Straffreiheit fordern, sofern Sie die Jungen gegenüber den Mädchen nicht herabwürdigend diskriminieren wollen, rechtloser stellen wollen. Wie erst wollen Sie einer in der Schweiz erhobenen Forderung nach Straffreistellung einer religiös begründeten FGM Typ Ia Klitorisvorhautamputation oder einer FGM Typ IV entgegentreten, einer FGM-Form also, die geringer invasiv ist als eine männliche Beschneidung?
Sie sprechen über die USA: „Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist zwar irreversibel, aber zum Beispiel in den Vereinigten Staaten sehr weit verbreitet, wo dafür medizinisch-hygienische Gründe angeführt werden“. Sie sollten wissen und öffentlich sagen, dass es eine starke amerikanische Gegenbewegung zum Routinebeschneiden gibt, die nicht zuletzt von Ärzten mitgetragen wird, um hier nur die Doctors Opposing Circumcision (D.O.C.) zu nennen.
Eltern haben dafür zu sorgen, dass das Kind körperlich und seelisch heil bleibt, dass es alle seine Potentiale schützen und entwickeln kann. Dazu gehören selbstverständlich auch die sexuellen Potentiale. Vulva und Penis sind kein Familieneigentum oder Stammesbesitz. Allein das zur Genitaloperation unumgängliche Entblößen eines Kindes vor Erwachsenen ist Erniedrigung, Entwürdigung und sexueller Kindesmissbrauch.
Die Mädchenbeschneidung, die weibliche Genitalverstümmelung und ebenso die Jungenbeschneidung, die männliche Genitalverstümmelung sind eine schwere Menschenrechtsverletzung und ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich ziehen. FGM wie MGM halten einen menschenfeindlichen Kreislauf der Gewalt in Gang, der, Generation um Generation, das Weiterverstümmeln schier fordert. Jedermann, zumal jeder Ethiker oder gar Medinzinethiker hat diesen sinnlosen Kreislauf des Verstümmeltwerdens und Verstümmelns nach Kräften zu beenden, nicht irgendwann, sondern heute.
Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend hat das jeweilige staatliche Gesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren. Religionsfreiheit hat verfassungsimmanente Grenzen, die Hautoberfläche des Gegenübers ist eine solche Grenze.
Erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist. Zum Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht.
Sehr geehrte Frau Dr. Brauer, bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen jeden Versuch der Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten, überall auf der Welt, auch in Ihrem Heimatland Schweiz.
Mit freundlichen Grüßen
Gabi Schmidt, Sozialpädagogin, und Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
Q u e l l e n
Die Medizinethik der abgeschnittenenen Körperteile: Schweizerin kämpft für religiöse Genitalverstümmelung
Dr. Susanne Brauer, Ph.D., Jahrgang 1973, ist Philosophin und Ethikern. Bei der kirchlich unterstützten Paulus Akademie („Forum für Religion, Ethik, Gesellschaft, Politik und Kultur“) leitete sie von 2011 bis 2019 den Fachbereich Bioethik, Medizin und Life Sciences. Seit September 2019 ist sie Programmleiterin der „Alten Anatomie – Forum für Medizin & Gesellschaft“, die vom Zürcher Universitätsspital, von der Universität Zürich und der ETH Zürich (Eidgenössische Technische Hochschule Zürich) getragen wird.
Während Dr. Brauer offen lässt, ob sie in Bezug auf die allgemeine Möglichkeit zur medizinisch nicht erforderlichen, nur um diese geht es hier, Operation am kindlichen Genital noch zwischen Mädchen und Junge differenzieren möchte, fordert die amputationsfreudige Medizinethikerin (FAZ, 01.07.2020) Straffreiheit bei religiös motivierten sogenannten Beschneidungen.
In Bezug auf die Jungen geht es der heutigen Schweizerin – geboren 1973 in Köln, Studium der Philosophie und Germanistik in Wuppertal, Münster und Chicago – folglich um das Weiterbestehen der leider zurzeit weltweit gegebenen Straffreiheit der Zirkumzision (d. i. MGM, männliche Genitalverstümmelung). Dass das schweizerische oder deutsche Gesetz Männer und Frauen, Jungen und Mädchen heute nicht und schon gar nicht auf Dauer unterschiedlich behandeln kann, ist Frau Brauer klar.
So aber kann der Staat eine beispielsweise eindeutig geringer invasive Form der weiblichen Beschneidung (d. i. FGM, weibliche Genitalverstümmelung) auf Dauer nicht verbieten. Der Eindruck drängt sich auf, dass die diesjährige Buchherausgeberin einer künftig legalen islamischen FGM (female genital mutilation, weibliche Genitalverstümmelung) den Weg ebnen will, sicherlich ausgenommen bleibt für den Islam wie für Frau Brauer lediglich FGM Typ III.
Brauers Buch (Glaube und Rituale im medizinischen Kontext) erscheint in diesen Tagen (2020) im TVZ Theologischer Verlag Zürich. Die FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung informiert:
FAZ: Frau Brauer, Sie sind Philosophin und beschäftigen sich mit dem Thema Religion und Medizin. Ist das ein Spannungsfeld, das zu Konflikten führt?
Brauer: Nicht unbedingt, aber es kommt vor. Zum Beispiel, wenn aus religiöser Überzeugung heraus Eingriffe an Kindern durchgeführt werden sollen, die medizinisch nicht erforderlich sind, oder wenn Maßnahmen verweigert werden, die aber medizinisch notwendig sind. (…)
FAZ: Besonders heikel werden solche Konflikte immer, wenn es um Kinder geht. Vor ein paar Jahren bewertete das Kölner Landgericht die Beschneidung eines Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung. Wie haben Sie die Diskussion erlebt?
Brauer: Bei uns in der Schweiz war das auch ein Thema. Die Kernfrage ist, wie weit die Autonomie der Eltern, über das Kind zu entscheiden, gehen darf und wo das Kindeswohl dieser Entscheidungsfreiheit eine Grenze setzt. Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist zwar irreversibel, aber zum Beispiel in den Vereinigten Staaten sehr weit verbreitet, wo dafür medizinisch-hygienische Gründe angeführt werden. Da die medizinischen Folgen für vertretbar gehalten werden, ist auch nichts daran auszusetzen, dass sich die Medizin in den Dienst von gesellschaftlichen Trends und persönlichen Wünschen stellt. Vor diesem Hintergrund scheint es mir sehr wichtig zu sein, Knabenbeschneidungen auch aus religiösen Gründen zuzulassen.
(„Die Religion kann eine Falle sein“. Von Julia Lauer. FAZ, aktualisiert, 01.07.2020.)
Die religionsrechtliche und religionspolitische Aktivistin Susanne Brauer kann wissen, dass im Islam Jungen wie Mädchen beschnitten, sprich genital verstümmelt werden, das Islamische Recht (Scharia; Fiqh) etwa der Schafiiten (sunnitisch) oder der Dawudi Bohra (schiitisch) bewertet die Chatna bzw. den Chitan al-inath als wadschib, als religiös zwingend verpflichtend. Überall dort (und vielleicht auch bei den Hanbaliten) wird in Sachen Beschneidungszwang gar nicht unterschieden, ob das Kind männlich oder weiblich ist. Keine der vier sunnitischen Madhahib (Sg. Madhhab, Rechtsschule) verbietet die Mädchenbeschneidung, sehr im Gegenteil gilt diese Tat als religiös vorzuziehen (Hanafiten), im Sinne der Sunna vorbildlich (oft unter Hanbaliten) oder makruma, islamisch ehrenwert (Malikiten).
Überall wo der schafiitische Islam dominiert, anders gesagt, wo die schafiitische Rechtsschule vorgibt, was Islamische Lebensführung und Rechtsfindung bedeuten, in Südostasien, in den Kurdenlanden (Kurdistan), im Nordosten Afrikas, am Roten Meer beispielsweise in Saudi-Arabien (al-Hedschas, Asirgebirge, Küstenstreifen Tihama) und selbst im Nordkaukasus in Dagestan, seit 1991 eine russische Republik, ist die FGM stark verbreitet. Beispiele.
Dagestan 2016, Ismail Berdijew (Исмаил Бердиев) freut sich über die beschnittenen Frauen, welche allein den allgemeinen Anstand garantieren. Der Mufti lobt, wie weitgehend erfolgreich die islamische Klitorisamputation das feminine Verlangen bändigt, wie beinahe sicher der fromme Chitan al-inath (FGM nach Koran und Sunna) die weibliche Begierde im Sinne des gelingenden Zusammenlebens insbesondere zwischen Frauen und Männern zähmt. Berdijew: „Alle Frauen müssen beschnitten werden, damit es auf der Welt keine sündige Wollust mehr gibt.“[him]
Somalia (Provisional Constitution, 1. August 2012) hat in Artikel 15 (4) nicht difiniert, was genau unter „Beschneidung“ gemeint ist, es geht um die weibliche, aber volltönend circumcision verboten.[dcv]
Somaliland hat per Fatwa, also selbstverständlich schariakompatibel, 2018 mitnichten die – jede – weibliche Genitalverstümmelung verboten, sondern nur bzw. vor allem deren Typ III, die Infibulation (pharaonische Beschneidung).[ipb]
Sudan. Artikel 141 der Anlage (amendment) zum Strafgesetzbuch verbietet FGM seit Jahren jedenfalls beinahe. Im April 2020 freut man sich beim UNICEF über den Kampf gegen FGM im Sudan. Hingegen sieht man nicht oder aber man billigt, dass im Sudan nur jene Formen von FGM als strafbar gelten, die zu vollständigem oder teilweisem Funktionsverlust führen (leading to the full or partial loss of its functions). Solange das Mädchen später als Frau ein Kind bekommen kann, besteht aber vielleicht gar kein solcher „loss of functions“ und wir befürchten, dass die Politiker in Khartoum in einem Nichtvorhandensein oder nur noch teilweisen Vorhandensein einer Klitoris keinen „Funktionsverlust“ sehen.[sud]
FGM und Islam.
Hadith.
Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:
أشمِّي ولا تنهَكي
ašimmī wa-lā tanhakī
[Cut] slightly and do not overdo it
[Schneide] leicht und übertreibe nicht
Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:
اختفضن ولا تنهكن
iḫtafiḍna wa-lā tanhikna
Cut [slightly] without exaggeration
Schneide [leicht] und ohne Übertreibung
Die zur schafiitischen Pflicht zur Mädchenbeschneidung (FGM) schweigende Philosophin und Ethikern Susanne Brauer ist nicht die erste prominente kirchennahe Schweizerin bzw. Schweizer Kirchenfunktionärin, die sich für die rechtliche Integration der religiösen Mädchenbeschneidung sprich der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) stark macht.
Die Autoritäten und Sprecher des echten unteilbaren 1400 Jahre alten Islam, von MUI (Majelis Ulama Indonesia) und JAKIM (Jabatan Kemajuan Islam Malaysia) bis zum Kairoer Al-Azhar greifen, wenn sie denn müssen, zu einem Trick und lügen die FGM aus dem Islam heraus, behaupten, die islamische weibliche Beschneidung sei keine Verstümmelung. Weil unter Nichtmuslimen, zumal in Kirchennähe oder / und im pädagogischen Bereich, ein merkwürdiges heißes Verlangen besteht, den Islam frauenfreundlich und überhaupt menchenfreundlich sowie reformierbar und seit jeher demokratietauglich zu nennen, wird der Unsinn in Europa gierig aufgegriffen, heiß geglaubt und Jahr für Jahr energisch nachgequatscht und, bei Begegnung mit Fakten, wutschnaubend wiederholt.
Wer wie geboten am Schutz und Erhalt der Klassifikation zur FGM (Typ I, II, III, IV) interessiert ist, fällt auf das Geschwätz nicht herein, dass etwa lautet „Im Jahr 2006 hat Azhar die FGM verboten“.
Am Donnerstag haben in Kairo Ärzte und Ulema, islamische Gelehrte, jegliche Form der Genitalverstümmelung an Frauen als schädlich und unislamisch deklariert. Die Erklärung folgte der Konferenz mit dem Titel «Verbot der Verstümmelung des weiblichen Körpers durch Beschneidung» an der Azhar-Universität, der wichtigsten Institution der Sunniten. Die Initiative war von Rüdiger Nehberg, einem deutschen Menschenrechtler, der sich seit Jahren für ein Verbot der Genitalverstümmelung stark macht, gekommen. Nehberg weiss, dass ohne die Unterstützung der Ulema die Genitalverstümmelung nicht ausgerottet werden kann.
(Wird die Genitalverstümmelung je aufhören? NZZ Neue Zürcher Zeitung 24.11.2006.)
https://www.nzz.ch/articleEOTFW-1.78062
Auch die NZZ (Quelle ber. (d. i. Kristina Bergmann, Anm.) Kairo, 23. November 2006) bastelt sich einen menschenfreundlichen Islam, weist andererseits auf einen muslimisch einflussreichen Fiesling hin.
Auch hierzulande, von Großbritannien nicht zu reden, üben sich die in Bezug auf den Islam selbstverschuldet unfrei gewordene Presse und die, eine in Jahrhunderten mühselig errungene Aufklärung verratende, aktuell amtierende deutsche Politikerkaste im proislamischen, sprich auf die Installation von immer mehr Schariagesetzen zielenden Kontrastprogramm, das da lautet: Guter Islam, böser Islamismus. Guter Islam, fieser Wahhabismus. Guter Islam, schlimmer Salafismus. Guter Islam, böse Muslimbruderschaft. Guter Islam, schrecklicher Scheich Yusuf al-Qaradawi.
Da erhob sich Mushira Khattab, die Vorsitzende des ägyptischen Council for Motherhood, und sprach ein Machtwort: «Muslimische Familien brauchen eine klare Anweisung, ob sie ihre Töchter beschneiden lassen sollen oder nicht. Von den Ärzten haben wir sie längst. Ich rufe alle einflussreichen Ulema auf, sich deutlich gegen die Genitalverstümmelung auszusprechen. Wenn ihr das nicht tut, verpassen wir abermals die Chance, uns von mittelalterlichen, sehr schädlichen Bräuchen zu trennen.»
Die geforderte Anweisung hat Khattab nun bekommen.
NZZ-Autorin Kristina Bergmann kann wissen, dass Mushira Khattab den ihrerseits erwünschten Wohlverhaltensbefehl („Anweisung“) nicht erhalten und der Muslimbruderscheich Yusuf al-Qaradawi seine Religion keineswegs falsch verstanden hat. Nicht Scheich al-Qaradawi, der Islam ist das Problem. Kein Islam ohne FGM.
Am 18.01.2018 referierte eine gewisse Christina Aus der Au („Meint Gott es gut mit mir?“) bei der Paulus Akademie.[dpa] Auch im Dezember desselben Jahres war die Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich dort wieder zu Gast.[wzg]
Christina Aus der Au Heymann (* 1966 in Luzern) ist eine schweizerische evangelisch-reformierte Theologin und Philosophin. Die Dozentin an der Theologischen Fakultät der Universität Basel ist Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich. Prof. Dr. Aus der Au gehört dem Vorstand des Präsidiums des Deutschen Evangelischen Kirchentags an und war Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017.
Bei einer Podiumsdiskussion des Deutschen Evangelischen Kirchentags im Festsaal des Roten Rathauses (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) am 27. Mai 2017 warb Aus der Au sinngemäß dafür, die Beschneidung des Geschlechtsorgans eines muslimischen Mädchens zu tolerieren und diese FGM besser durch einen ausgebildeten Arzt durchführen zu lassen als durch einen Laien im Hinterhof.[lih]
Sozialpädagogen erstatteten Strafanzeige.[wes]
Christliches Medienmagazin pro:
Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au verteidigte die Entscheidung, Großscheich al-Tayyeb auf den Kirchentag eingeladen zu haben. „Ja, er vertritt Positionen, wo wir zusammenzucken“, sagte sie. Aber es sei wichtig, miteinander zu sprechen und sich kennenzulernen. Dann könne es auch eine Annäherung geben. „Ich will nichts schönreden, aber es gibt kleine Schritte.“
Für Menschen, die die Menschenrechte verletzen, dürfe es keine Toleranz geben, sagte Aus der Au. Doch in der konkreten Begegnung etwa mit Muslimen gebe es in der Hinsicht nicht nur schwarz und weiß. Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden, sei das gegen die Menschenrechte. Doch weigerte sich der Arzt, das zu tun, würden sie möglicherweise zu einem „Kurpfuscher“ gehen, der die Gesundheit der jungen Frau gefährde. Deshalb könnte der Arzt den Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung vornehmen und dann gemeinsam mit Betroffenen etwas gegen diese religiöse Praxis unternehmen.
Die Kirchentagspräsidentin warb dafür, immer im Gespräch zu bleiben. „Ausschluss ist die Ultima Ratio.“ Es gelte, im Dialog das gegenseitige Zuhören einzuüben, sowie davon auszugehen, vom anderen etwas lernen zu können. (pro) Von: jst
Am 14.06.2017 und am 31.05.2017 erstatteten zwei Sozialarbeiter Strafanzeige gegen Christina Aus der Au.[wes]
Edward von Roy
.
.
.
.
Q u e l l e n
[dpa]
Klicke, um auf 180118_Referat_fragw%C3%BCrdig_Christina_aus_der_Au.pdf zuzugreifen
[ida]
Klicke, um auf E_18_09_Religionsfriede.pdf zuzugreifen
[lih] Schmidt-Salomon kritisiert Auftritt al-Tayyebs (Christliches Medienmagazin pro, 28.05.2017. Der humanistische Philosoph Michael Schmidt-Salomon hat in einer Diskussionsrunde kritisiert, dass Großscheich Ahmad al-Tayyeb auf dem Kirchentag aufgetreten ist. Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au verteidigte dessen Kommen.)
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/kirche/2017/05/28/schmidt-salomon-kritisiert-auftritt-al-tayyebs/
[wes] 31.05.2017
Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz
(Von Edward von Roy, mitzeichend: Gabi Schmidt.)
https://schariagegner.wordpress.com/2017/05/31/werbung-fuer-fgm-auf-dem-kirchentag/
14.06.2017
Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz
(Ergänzung zur Strafanzeige vom 31.05.2017. Von Gabi Schmidt, mitzeichnend: Edward von Roy.)
https://schariagegner.wordpress.com/2017/06/14/ist-fgm-nun-evangelisch/
[him] Sehr schafiitisch, sehr viel FGM: Dagestan
Govorit Moskva
15.08.2016
Russian Muslim official defends female circumcision after researchers discover its practice in Dagestan
[…] “As far as I know,” Berdiev explained on air, “it’s done to calm a woman’s zeal somewhat. There’s absolutely no health problem here.”
Berdiev was responding to a new report by the organization “Russian Justice Initiative,” which found that female circumcision is practiced in the certain areas of Dagestan, one of Russia’s predominantly Muslim republics in the North Caucasus. Russian Justice Initiative found cases in remote villages where girls under the age of three (and sometimes as old as 11) were circumcised. […]
https://meduza.io/en/news/2016/08/15/russian-muslim-official-defends-female-circumcision-after-researchers-discover-its-practice-in-dagestan?utm_source=t.co&utm_medium=share_twitter&utm_campaign=share
BBC
18 August 2016
Russia furore over FGM in mainly Muslim Dagestan
[…] ‚Less debauchery‘
Mr Berdiyev, the mufti of the North Caucasus, had said earlier that FGM was practised in some villages in Dagestan and that it was necessary to curb women’s sexuality.
„It would be very good if this were applied to all women,“ the Islamic cleric said, adding, „It doesn’t stop women giving birth and there would be less debauchery.“ […]
RJI said the subject was taboo in the mainly Muslim republic, home to many different ethnic groups, the largest of which are the Avars. FGM was largely ignored by Muslim community leaders, RJI said.
A senior mufti in Russia’s Spiritual Administration of Muslims, Rushan Abbyasov, called FGM „alien to Islamic theology“.
[Na, mit einem ernsten und treuen Blick gelogen? Nein, erst sobald man FGM Typ I bzw. Typ IV nicht mehr als der FGM zugehörig definiert, könnte die Behauptung, die FGM sei unislamisch, stimmen. Ruschan Rafikowitsch Abbjassow ist stellvertretender Vorsitzender des Rates der Muftis von Russland (Sowet muftijew Rossii) sowie Direktor der internationalen Abteilung dieses Muftirates. Abbjassow (Abbyasov) lehrt an der im Jahr 1999 gegründeten Islamischen Universität Moskau.]
He said there was no clear Muslim instruction about FGM and no evidence that it „tames desire“ [das Verlangen bändigt, die Begierde zähmt]. […]
http://www.bbc.com/news/world-europe-37115746
Kleine Zeitung (Österreich)
18.08.2016.
Empörung über Aufruf von Mufti zur Genitalverstümmelung
[…] Der Mufti von Dagestan, Ismail Berdijew, verteidigte in einem Gespräch mit der russischen Nachrichtenagentur Interfax die Praxis der Genitalverstümmelung, „um die weibliche Sexualität zu verringern“.
Er hob am Mittwoch hervor: „Alle Frauen müssen beschnitten werden, damit es auf der Welt keine Schwelgerei mehr gibt.“ […]
Der Mufti, der an der Spitze des Zentrums zur Koordinierung der Muslime im nördlichen Kaukasus steht, äußerte sich am Tag nach der Veröffentlichung eines Berichts über Beschneidungen in Russland. Diesem Bericht einer Nichtregierungsorganisation zufolge wurden in Russland in den vergangenen Jahren tausende Frauen beschnitten, vor allem in Dagestan. […]
http://www.kleinezeitung.at/international/5071040/Russland_Emporung-uber-Aufruf-von-Mufti-zur-Genitalverstummelung
Tough prison sentences ‚will not end FGM in Dagestan‘
(Moscow-based journalist Marina Akhmedova says criminalisation will drive practice underground in North Caucasus)
[…] Responding to a draft bill introduced by MP Maria Maksakova-Igenbergs last week that called for the criminalisation of FGM, with sentences of up to 10 years, Akhmedova said such strict measures would only be seen as religious persecution and could drive the practice underground.
Speaking to the Guardian, she said: “It is really difficult to help these women as they don’t consider themselves victims. First you need to persuade them that they are victims. Targeting them will only drive them to do this in secret. If religious leaders say it is right for a girl to undergo circumcision, people will do it.”
She suggested that Russia needed to adopt an “accurate and moderate” approach and work with religious leaders as well as doctors and teachers to persuade them to abandon FGM. […]
[ „Die Schafe scheren, nicht die Frauen!“ ]
Maria Baronova, an opposition activist, responded to the report by standing outside Moscow’s main mosque with a sign saying “cut sheep not women”.
Akhmedova said Baronova’s protest amounted to an “incitement of ethnic hatred”. […]
(Von: Hajra Rahim und Rachel Horner | the guardian 23.08.2016)
https://www.theguardian.com/society/2016/aug/23/tough-prison-sentences-will-not-end-fgm-in-dagestan
Russia orders inquiry into claims of FGM in Dagestan
(Human rights groups allege female genital mutilation has been carried out on tens of thousands of girls in North Caucasus)
Russia has launched an investigation into claims that tens of thousands of girls in remote mountain areas, some as young as three months’ old, have been forced to undergo female genital mutilation. […]
[ „Offensichtlich glauben die Leute, keine Klitoris zu haben würde das Mädchen unmittelbar dazu bringen, kein Interesse an Sex und damit keinen vorehelichen Geschlechtsverkehr zu haben, sie demzufolge mittelbar davor schützen, einem Ehrenmord zum Opfer zu fallen. Schließlich billigen die Dorfbewohner diese Morde an derartigen Mädchen.“ ]
“I believe parents use circumcision as a way of protection from honour killings. They believe if a woman doesn’t have a clitoris she won’t be interested in sex and won’t have it before marriage. The villages support killings of such girls.”
(Von: Rachel Horner | the guardian 05.11.2016)
https://www.theguardian.com/society/2016/nov/05/russia-orders-inquiry-into-claims-of-fgm-in-dagestan
Girls as young as 3 undergoing genital mutilation in remote villages in Dagestan, Russia
(RT)
„According to Islam, it’s necessary to cut. If the girl hasn’t been cut, she can’t be considered a Muslim.“
Local gynecologist Hadijat Ajubova also sees nothing wrong with the procedure, saying it “doesn’t harm women’s health.”
[ Dagestan. Erwachsene Frauen berichten, wie ihnen als Kind mit Werkzeug, das dem Scheren der Wolle der Lämmer dient, mit Gerät der Schafschur das Genital beschnitten wurde. ]
Journalist and investigator Marina Ahmedova […] went on to share accounts of adult women who had their genitals cut as children with devices used to cut lamb’s wool.
https://www.rt.com/news/357033-female-genital-mutilation-dagestan/
[dcv] Somalia
1. Legal framework – Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C) in Somalia
The 2012 Provisional Constitution of Somalia [Article 15 (4)] states that ‘female circumcision is a cruel and degrading customary practice, and is tantamount to torture. The circumcision of girls is prohibited’.
The law prohibits FGM/C but does not offer clarification on what constitutes circumcision.
Klicke, um auf 2019_07_23_EASO_COI_QUERY_Somalia_FGM_Q19.pdf zuzugreifen
The Federal Republic of Somalia Provisional Constitution
Adopted August 1, 2012. Mogadishu
Klicke, um auf Somalia-Constitution2012.pdf zuzugreifen
[ipb] Somaliland
Das Land am Horn von Afrika weist eine der höchsten Beschneidungsquoten weltweit auf: „98 Prozent aller Mädchen und Frauen in Somaliland sind beschnitten“, sagt Mustefa Adow, Programmdirektor der SOS-Kinderdörfer in Somalia und Somaliland. (…) Bereits im Februar hatten die religiösen Führer Somalilands ein Edikt erlassen, das die beiden schlimmsten Formen weiblicher Genitalverstümmelung verbietet. Mustefa Adow betont: „Das Edikt hat zwar keine rechtliche Durchsetzungskraft, aber das Wort der Geistlichen zählt viel!“ Dennoch gehe die Erklärung nicht weit genug: „Jede Form von FGM ist eine Verletzung der Menschenrechte. Man kann nicht die eine Form von Gewalt ablehnen und die andere zulassen.“
(Somaliland stellt weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe. BR 30.03.2018.)
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/somaliland-stellt-weibliche-genitalverstuemmelung-unter-strafe,QnlUnIs
Authorities in the self-declared republic of Somaliland have issued a religious fatwa banning the practice of female genital mutilation and vowed to punish violators.
The fatwa by the Ministry of Religious Affairs allows FGM victims to receive compensation. It does not say whether the compensation will be paid the government or by violators of the ban.
„It’s forbidden to perform any circumcision that is contrary to the religion [Wie zum Al-Azhar (2006) bitte auch diesen Fatwa genau lesen: Soweit es nicht „gegen die Religion“ (contrary to the religion) ist, muss oder soll oder darf das Mädchen sehr wohl „beschnitten“ d. i. genital verstümmelt werden] which involves cutting and sewing up, like the pharaoh circumcision,“ the ministry’s fatwa reads. „Any girl who suffers from pharaoh circumcision will be eligible for compensation depending the extent of the wound and the violation caused. Any one proven to be performing the practice will receive punishment depending on the extent of the violation.“
(Somaliland Fatwa Forbids FGM. VOA 06.02.2018.)
https://www.voanews.com/africa/somaliland-fatwa-forbids-fgm
[sud] Khartoum – UNICEF welcomes the landmark move by the transitional government to criminalize female genital mutilation/cutting (FGM/C) in Sudan.
The amendment to the Criminal Law Article 141 was endorsed by both the Sovereign and Ministerial Councils on 22 April. (…)
Article 141 of the amendment to the Criminal Act
Article 141 Female Genital Mutilation
(1) There shall be deemed to commit the offence of female genital mutilation whoever, removed, mutilated the female genitalia by cutting, mutilating or modifying any natural part of it leading to the full or partial loss of its functions, whether it is inside a hospital, health center, dispensary or clinic or other places.
(2) Whoever commits the crime of female genital mutilation shall be punished with 3 years imprisonment and a fine or closing the premises.
(Sudan enters new era for girl rights with criminalization of FGM. unicef 29 April 2020.)
https://www.unicef.org/sudan/press-releases/sudan-enters-new-era-girl-rights-criminalization-fgm The amendment to the Criminal Law Article 141
Recently, Sudan has made a landmark move by amending its Criminal Code and penalizing the archaic practice of Female Genital Mutilation (FGM) making it punishable by three years of imprisonment. The law states that whoever “removed, mutilated the female genitalia by cutting, mutilating or modifying any natural part of it leading to the full or partial loss of its functions” will be sent to jail for 3 years and can also be liable to pay fine.
(Outlawing the practice of ‘Female Genital Mutilation’ in Sudan – An advanced step towards preaching Health as Human Rights. By Sahajveer Baweja. The Law Blog (India), 20.05.2020.)
Outlawing the practice of ‘Female Genital Mutilation’ in Sudan- An advanced step towards preaching Health as Human Rights
/ / /
Schlagwörter: Beschneidung, Chatna, chitan al-inath, Edward von Roy, female genital mutilation, FGM im Islam, Susanne Brauer, universelle Kinderrechte, Zirkumzision
Juli 5, 2020 um 12:10 am
Susanne Brauer
Susanne Brauer, Ph.D., Jahrgang 1973, ist Philosophin und Ethikern. Bei der Paulus Akademie leitete sie von 2011 bis 2019 den Fachbereich Bioethik, Medizin und Life Sciences. Seit September 2019 baut sie als Programmleiterin ein Forum für Medizin & Gesellschaft auf, das gemeinsam vom Zürcher Universitätsspital, von der Universität Zürich und von der ETH Zürich getragen wird.
https://www.tvz-verlag.ch/autor/susanne-brauer-673/?page_id=1
::
Glaube und Rituale im medizinischen Kontext
https://www.tvz-verlag.ch/buch/glaube-und-rituale-im-medizinischen-kontext-9783290201876/?page_id=2
::
Susanne Brauer
Medizin im Dienst der Schönheit: Philosophisch-ethische Überlegungen
Vortrag am Institut für Medizingeschichte der Universität Bern am 14. Mai 2013 in der Reihe „Medizinhistorische Runde – Frühling 2013: Der schöne Körper – Mensch, Medizin, Machbarkeit“
(…) Es interessiert mich allein der Blickwinkel der Medizin: Was darf die Medizin tun? (…)
::
::
Oktober 2012: „Die medizinisch unnötige Knabenbeschneidung ist eine Kindesmisshandlung“, in: Dialog Ethik, e-Zeitschrift „Thema im Fokus“ des interdisziplinären Instituts für Ethik im Gesundheitswesen, Zürich, Schweiz, Ausgabe 105 (Oktober 2012), S. 21–25
https://www.jura.uni-passau.de/putzke/prof-dr-holm-putzke/interviews/
.
Fallbesprechung: «Tangiert die Beschneidung das Kindeswohl? Gibt es Handlungsalternativen?»
https://docplayer.org/33303415-Jahresbericht-stiftung-dialog-ethik-fuer-bestmoegliches-handeln-und-entscheiden-im-gesundheits-und-sozialwesen.html
.
Die e-Zeitschrift von Dialog Ethik: Ausgabe 105 – Oktober 2012
Die Kontroverse um die Knabenbeschneidung
(…) «Die Beschneidung verletzt das erste Gebot des Mediziners: Du sollst nicht schaden.» Diese Worte des Beschneidungskritikers George Denniston (in Collier 2012), Gründer der US-Organisation Doctors Opposing Circumcision, bringen das Kernargument der Gegner auf den Punkt. Die Frage ist also, wie gross der Schaden ist, der durch diesen Eingriff verursacht werden kann. (…)
Gerechtigkeit: Wer darf/soll beschnitten werden?
(…)
Muhammad M. Hanel: «Es ist eine Anmassung, wenn der nichtgläubige Teil einer Gesellschaft sich aufwirft, dem gläubigen Teil die Selbstdefinition zu verweigern»
Dass die Eltern entscheiden, ob und wann ein Junge beschnitten werde, sei richtig, zumal das Risiko einer Schädigung bei sachgerechter Durchführung minimal sei, sagt Muhammad Michael Hanel von der Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich. Kinder würden auch in anderen Angelegen-heiten nicht um ihre Meinung gefragt. Hanel empfin-det die Diskussion über die Knabenbeschneidung als «Angriff auf unser religiös begründetes Brauchtum, um uns zur Assimilierung und zum Verlassen unserer Religion zu drängen.»
.
Martin Kilias: «Die Religionsfreiheit wird immer mehr als Vehikel benutzt, um sich von den Menschenrechten zu verabschieden»
Für den Zürcher Strafrechtler Martin Killias steht die Beschneidung von minderjährigen Kindern in einem Spannungsverhältnis zu den Menschenrechten und zur Schweizer Verfassung, welche das Recht auf körperliche Unversehrtheit garantieren. Dass sich auch die Schweizer Landeskirchen mit Verweis auf die Religionsfreiheit gegen dieses Recht gestellt haben, ist für Killias unverständlich. Sie hätten nicht verstanden, was Religionsfreiheit bedeute, sagt er.
.
Holm Putzke: «Die medizinisch unnötige Knabenbeschneidung ist eine Kindesmisshandlung»
Klicke, um auf TiF_105_Beschneidung.pdf zuzugreifen
.
Juli 6, 2020 um 1:41 am
Susanne Brauer, Jan Strub (Hrsg.): Autonomie und Fürsorge, Swiss Academies Communications, Vol. 13., No. 2, Bern 2018
___s://www.zhaw.ch/storage/hochschule/medien/news/adhs-kinder-foerdern-brosch-online.pdf
::
Autonomie und Fürsorge
Bericht zur Tagung vom 30. Juni 2017 des Veranstaltungszyklus „Autonomie in der Medizin“
Autoren: Susanne Brauer, Jean-Daniel Strub
Herausgeber: Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW)
Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin
____s://repository.publisso.de/resource/frl:6408126
____s://repository.publisso.de/resource/frl:6408127/data
Juli 7, 2020 um 7:30 pm
Die Freundin der religiösen Genitalverstümmelung:
„Jeder Mensch hat also eine Art Raum um sich herum, den er in Anspruch nehmen darf, der aber wiederum nicht so groß sein darf, dass er den anderen verdrängt oder in dessen Raum eindringt.“
Achja, „in dessen Raum eindringt“, mit einem Beschneidungsmesser eindringt oder oder mit einem Skalpell eindringt.
Susanne Brauer, Philosophin und Ethikerin heute hier, morgen dort, zwischendurch kann alles gerne „neu ausgehandelt werden“ bzw. „umdefiniert werden“:
„Dieser Raum ist abhängig von der Epoche,von der Kultur – von der Gesellschaft, in der wir leben. Und er muss auch immer wieder neu ausgehandelt werden. Früher galten andere Regelungen als heute. Zum Bespiel was die Kleidung betrifft: So konnte bereits ein Jupe oberhalb des Knies als unschicklich, als Belästigung und als Grenzüberschreitung angesehen werden [Sagen die Mullahs in Teheran noch heute … sagt al-Qaradawi auch … sagt der Islam].Der Raum ist also variabel und kann in jeder Gesellschaft und Generation auch umdefiniert werden.“
Schuld und Sühne? Verantwortung! 31.12.2013
Klicke, um auf 20140407115953.pdf zuzugreifen
.
.
Drittens möchte ich den Gedanken weiter verfolgen, dass das Verhältnis zum eigenen Körper ein entscheidendes Moment für Ausbildung und Gebrauch von Autonomiefähigkeit ist. Gerade dieses Körperverständnis und -gefühl ändert sich mit der Schwangerschaft und Geburt und muss in ein neues Gleichgewicht gebracht werden. Daher scheint mir dies ein gutes Beispiel zu sein, um eine grundsätzliche Dimension der Körperlichkeit in einer Autonomie-Konzeption herauszuarbeiten.
Geboren 1973 in Köln, Deutschland
Studium der Philosophie und Germanistik in Wuppertal, Münster und Chicago
https://www.uni-goettingen.de/de/susanne+brauer/203232.html
Brauer, S. 2010: Der Einfluss der Ethik auf das Recht am Beispiel der Stellungnahme zur Forschung mit Kindern der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK-CNE) in der Schweiz, Zeitschrift für Schweizerisches Recht 4:445-457.
Brauer, S. 2008. „Der Begriff der Person im Kontext einer kulturübergreifenden Bioethik“ in N. Biller-Andorno, A. Schulz-Baldes und P. Schaber (Hg.): Gibt es eine universale Bioethik? Paderborn: Mentis, 211-224.
Juli 9, 2020 um 12:59 pm
[ Susanne Brauer, PhD ist Vizepräsidentin der Zentralen Ethikkommission (ZEK) der SAMW ]
.
Autonomie und Glück
Bericht zur Tagung vom 28. Juni 2019 des Veranstaltungszyklus «Autonomie und Medizin»
L’autonomie et le bonheur
Rapport du colloque du 28 juin 2019 du cycle de symposiums «L’autonomie en médecine»
Diese Broschüre entstand im Anschluss an die fünfte Tagung des Veranstaltungszyklus «Autonomie in der Medizin», organisiert von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK). Sie ist mehr als ein reiner Tagungsband, der die Referate und Diskussionen abbildet. Im Auftrag der Veranstalterinnen hat Dr. Jean-Daniel Strub, Brauer & Strub | Medizin Ethik Politik in Zürich, die Debatte in einen größeren Kontext eingebettet und eine kritische Reflexion der einzelnen Tagungsbeiträge vorgenommen.
Zur Qualitätssicherung wurde eine Begleitgruppe eingesetzt, um sicherzustellen, dass die Tagung umfassend und korrekt abgebildet ist. Neben den Referentinnen und Referenten aus den einzelnen Themengebieten gehörten folgende Personen zu dieser Gruppe: Susanne Brauer, PhD, Zürich (SAMW); Prof. Dr. iur. Andrea Büchler, Zürich (NEK), Prof. Dr. med. Jürg Steiger, Basel (SAMW), lic. iur. Michelle Salathé, MAE, Bern (SAMW); Dr. iur. Tanja Trost, Bern (NEK).
Cette brochure a été rédigée suite au cinquième colloque du cycle «Autonomie en médecine», organisé par l’Académie Suisse des Sciences Médicales (ASSM) et la Commission Nationale d‘Ethique dans le domaine de la médecine humaine (CNE). Elle est plus qu’un simple compte-rendu de colloque qui reflète les interventions et les discussions. A la demande des organisateurs, Dr Jean-Daniel Strub, Brauer & Strub | Medizin Ethik Politik à Zurich, a inscrit le débat dans un contexte plus large et a mené une réflexion critique sur les différentes interventions. Celles-ci sont transcrites dans la langue d’origine de l’orateur.
Dans un souci de qualité, un groupe d‘accompagnement a été instauré pour veiller à une présentation complète et correcte de la conférence. En plus des orateurs, les personnes suivantes ont fait partie de ce groupe: Susanne Brauer, PhD, Zurich (ASSM); Prof. Dr iur. Andrea Büchler, Zurich (CNE), Prof. Dr méd. Jürg Steiger, Bâle (ASSM), lic. iur. Michelle Salathé, MAE, Berne (ASSM); Dr iur. Tanja Trost, Berne (CNE).
::
Was hat Autonomie mit Glück zu tun? Begriffliche und normative Überlegungen (Andreas Müller) 35
::
(…) so komme die Unterscheidung zwischen einer verweigerten Einwilligung in einen (indizierten) Eingriff einerseits und einer aktiven Nachfrage nach einem (nicht medizinisch notwendigen) Eingriff andererseits zum Tragen. Im ersten Fall sei die Nichtbeachtung einer solchen Entscheidung, so Müller, in noch höherem Maß begründungsbedürftig als im zweiten, und ein Rückgriff auf religiöse Überzeugungen, um jemandem die Autonomiefähigkeit abzusprechen, stehe auf tönernen Füßen.
(…) ums Einwilligen in dem Sinne geht, wie es aus dem medizinischen Kontext bekannt ist. Hier ist eine Einwilligung erforderlich, ob die Patientin bloß eine Injektion verabreicht bekomme oder ob eine komplexe Operation anstehe. Einwilligung sei aber ebenfalls nicht allein im Bereich der Medizin relevant, sondern auch in vielen anderen Lebensbereichen: Intimberührungen etwa oder sexuelle Kontakte seien ebenfalls Gegenstände, für die nicht nur deren Wahl als eine mögliche Option, sondern eben die effektive Einwilligung einschlägig sei.
Was aber unterscheidet Fälle, in denen die bloße Wahl genügt, von den Fällen, in denen eine Einwilligung erforderlich ist? Wählen, so Andreas Müller, könne der Mensch immer dann, wenn mehr als eine Option verfügbar sei, weshalb dies relativ häufig möglich sei. Einwilligung dagegen betreffe einen engeren Kreis von Kontexten. Dazu gehöre, dass nur in die Handlung anderer Personen einzuwilligen sei, es dabei also nicht nur um einen selber gehe wie im Beispiel der Wahl des Studienfachs. Bei der Einwilligung gehe es also gemeinhin um Handlungen Dritter (…)
schon der Stich mit einer Nadel zum Zwecke einer Infusion verletze das Recht der Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit. Und eine Person ohne deren Einwilligung intim zu berühren verletze ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. (…)
Eine Einwilligung dagegen habe zur Folge, dass sie das Recht, das ohne Einwilligung verletzt würde, außer Kraft setze. Während also eine Injektion ohne Einwilligung das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletze, stelle sie mit Einwilligung keine problematische Rechtsverletzung mehr dar, sondern gehe mit der Erlaubnis einher, in die körperliche Unversehrtheit einzugreifen. (…)
::
Juli 12, 2020 um 12:42 pm
„Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist (…) irreversibel“, die unethische Ethikerin findet es prima, jedenfalls völlig in Ordnung, wenn religiös empfindende Eltern ihr Kind, mindestens ihr männliches Kind, genital verstümmeln lassen. Schlimm.
Schönheitsoperationen am weiblichen Genital, Brauer vor sieben Jahren:
.
Nehmen wir ein Beispiel aus einem der wachstumsstärksten Bereichen der Schönheitsoperationen: Operationen am weiblichen Genital, zu denen Schamlippenverkleinerungen und –vergrößerungen, Hymenrekonstruktionen, Vaginastraffungen oder auch Aufspritzen des G-Punktes gehören. Dass solche Operationen, die keinen medizinischen Zweck erfüllen, zugleich aber teilweise Risiken wie Infektion, Gefühlslosigkeit, Vernarbungen und andere Komplikationen bergen, medizinrechtlich überhaupt durchgeführt werden dürfen, liegt ethisch betrachtet im Respekt vor der Autonomie der einzelnen Person begründet, mit ihrem Körper nach eigenen Vorstellungen verfahren zu dürfen. Dennoch gibt es ein paar Bedingungen, die für die Rechtmäßigkeit des Eingriffes erfüllt sein müssen, damit eine Drittperson sie vornehmen darf. So muss die Frau, die sich der Operation unterziehen will, hinreichend und sachgerecht über die Risiken aufgeklärt werden; sie muss urteilsfähig sein und dem Eingriff zustimmen. Für den Arzt oder die Ärztin besteht das Verbot, für Behandlungen zu werben. Auch muss die Fachperson sicher gehen, dass der Wunsch der Frau nicht Teil eines psychiatrischen Krankheitsbildes ist, z. B. der Schizophrenie oder der Dysmorphophobie, wonach der Mensch glaubt wegen eines körperlichen Merkmals hässlich zu sein, jedoch diesen Glauben auch nach Korrektur des Merkmals nicht verliert. Sind diese Bedingungen erfüllt, darf die Arztperson ihr Fachwissen auch dort einsetzen, wo keine medizinische Notwendigkeit für den Eingriff besteht. Den Nutzen, den die Frau aus der Operation bezieht, soll sowohl physischer als auch psychischer Natur sein. Mit der Operation wird ein subjektives „Leid“ beseitigt, das jedoch klar keinen Krankheitswert besitzt. (…)
Gegen das von mir vorgebrachte Beispiel der Hymenrekonstruktion könnte man einwenden, dass es einen Randbereich der Schönheitsoperationen betrifft. Die sich darin widerspiegelnde kulturell-religiös bedingte Unterdrückungsproblematik sei nicht repräsentativ für die ästhetische Chirurgie. Zudem sei es eine Errungenschaft der Medizin, eben nicht die Patientenwünsche zu bewerten, sondern als Ausdruck individueller Lebensführung zu respektieren und damit auch einen Pluralismus von Werten und Vorstellungen des guten Lebens anzuerkennen. Gerade diese Überzeugungen (individuelle Autonomie und Wertpluralismus) seien auch politisch gesehen für eine Demokratie entscheidend. Befürworter der wunscherfüllenden Medizin können zudem darauf hinweisen, dass nachweislich das Selbstwertgefühl und die Lebensqualitätdurch Schönheitsoperationen gesteigert werden können.
Von Susanne Brauer. Medizin im Dienst der Schönheit: Philosophisch-ethische Überlegungen. Vortrag am Institut für Medizingeschichte der Universität Bern am 14. Mai 2013 in der Reihe „Medizinhistorische Runde – Frühling 2013: Der schöne Körper – Mensch, Medizin, Machbarkeit“
Klicke, um auf 20130521131749.pdf zuzugreifen
Juli 13, 2020 um 12:53 pm
◦
◦
[ Schweiz ]
Sexuelle und reproduktive Gesundheit und diesbezügliche Rechte
Eine Bestandesaufnahme zum Recht der UNO, des Europarates und der Schweiz
Alecs Recher
2019
[ Seite 72 ]
2.2.4. Schutz der Kinder und Jugendlichen (Art. 11 BV)
Art. 11 Abs. 1 BV verankert, so die Norm im Wortlaut, den Anspruch von „Kinder[n]und Jugendliche[n] (…) auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung“. Diese Norm verankert die Maxime des Kindeswohles und die weiteren durch die UN-Kinderrechtskonvention garantierten Rechte auf Ebene der Schweizer Bundesverfassung (BGE 132 III 359 S. 373; 141 III 328E.5.4 S. 340). Der Anspruch auf besonderen Schutz und auf Förderung steht allen Kindern ab lebender Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu.293 Mit Art. 11 Abs. 1 BV wird ein justiziabler Mindestanspruch auf Schutz und Förderung von Minderjährigen statuiert. Primär ergibt sich daraus ein Recht auf eine alterssensible Gewährung der Grundrechte und der „Handhabung von Gesetzen“, mithin die Beachtung des besonderen Schutz- und Förderungsbedarfs, den Kinder und Jugendliche aufgrund ihres Alters im Vergleich zu Erwachsenen haben. Wie dieser Mindestanspruch genau umgesetzt wird, lässt die Norm offen.
[ Seite 73 ]
Der Staat ist zudem durch Art. 11 Abs. 1 BV verpflichtet, insbesondere die körperliche und seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auch vor Verletzungen durch die Eltern, beispielsweise vor sexueller Ausbeutung oder vor medizinisch nicht indizierten Eingriffen, wirksam zu schützen. Umstritten ist, ob religiös motivierte Knabenbeschneidungen (ohne aufgeklärte Einwilligung des Knaben selbst) an staatlichen Krankenhäusern diese Pflicht verletzen oder nicht;297 das Bundesgericht hat sich bisher noch nicht zu dieser Frage geäußert. Beschneidungen durch Private sind hingegen aus der Perspektive grundrechtlicher Schutzpflichten zu beurteilen (vergleiche körperliche Unversehrtheit, Art. 10 Abs. 2 BV, siehe Kap.III.2.2.3.C).
297 Siehe beispielsweise BELSER; BSK BV, TSCHENTSCHER, Art. 11 N 14; HILTBRUNNER/EGBUNA-JOSS; SCHWANDER, Knabenbeschneidung; THOMMEN, S. 96 ff.; ZAUGG; von einem Teil der Autoren wird die Zulässigkeit beschränkt auf die religiös motivierte, frühkindliche Beschneidung bejaht.
[ Seite 73
– vgl. die beiden folgenden Abschnitte auf derselben Seite:
„Absatz 2 von Art.11 BV verankert das Recht des Kindes auf Ausübungsfreiheit der eigenen Rechte. Demnach üben Minderjährige ihre Rechte im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit selbst aus. (…) Nach Auffassung von TSCHENTSCHER wird dieses verfassungsmäßige Autonomie-Recht der Minderjährigen jedoch unterlaufen, wenn zu einem Behandlungsvertrag die Zustimmung der Eltern eingefordert wird.300″
und
„Speziell im Bereich der sexuellen Gesundheit und Rechte (…) Konfrontation mit der ‘Love Life‘ Kampagne“ … Urteil des Bundesverwaltungsgerichts C-5250/2014 v. 25. April 2016 E.7.7 ]
◦
[ Nun zur FGM – kein Themawechsel, denn Kind ist Mädchen oder Junge ]
Seiten 149-150
3.7.3. Weibliche Genitalverstümmelung
A. Strafrechtliches Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung
Der Straftatbestandder Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124 StGB) trat am 1. Juli 2012 in Kraft.679 Die Aufnahme einer expliziten Strafnorm verfolgte einerseits das Ziel, eine einheitliche Rechtslage für alle Formen der Genitalverstümmelung zu schaffen, sowie andererseits, „ein eindeutiges Signal der Ächtung dieser gravierenden Menschenrechtsverletzungen zusetzen“. (…) Der Begriff der weiblichen Genitalverstümmelung entspricht demjenigen, den die WHO verwendet: „Female genital mutilation (FGM) comprises all procedures that involve partial or total removal of the external female genitalia, or other injury to the female genital organs for non-medical reasons.”683 Nicht erfasst von Art. 124 StGB wird die Beschneidung männlicher Genitalien. Die vorberatende Kommission erachtete diese Praxis als unproblematisch;684 eine Position, die bezüglich medizinisch nicht indizierter Beschneidungen auch Widerspruch erfährt (siehe Kap.III.2.2.4).
[ Die Jungen verdienen nicht weniger Schutz als die Mädchen. Alle Minderjährigen (Kind ist Mensch unter 18 Jahren) sind zu schützen, wir Erwachsenen haben dafür zu sorgen, dass der junge Mensch, nun Frau oder Mann, ihren oder seinen 18. Geburtstag mit unversehrten Genitalien erreicht. ]
683 Parlamentarische Initiative zum Verbot von sexuellen Verstümmelungen, BBl 2010 5651, S. 5668 f.
[ Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beschreibt – und ächtet – in ihrem Bericht zur Einführung der Strafnorm (dort zu: Elemente des Tatbestandes) auch die FGM Typ IV der WHO-Klassifikation: „etwa dann, wenn die Vagina mittels Einführen ätzender Substanzen verengt wird oder die Klitoris oder die Schamlippen gedehnt werden (Typ IV)“. ]
Klicke, um auf 2019_Sexuelle-und-reproduktive-Gesundheit-und-Rechte.pdf zuzugreifen
◦
◦
Bundesamt für Gesundheit
Sektion Gesundheitsinformation und Kampagnen
Bern
https://www.lovelife.ch/de/safer-sex/
Die erste Schweizer HIV-Präventionskampagne gab es 1987 zu sehen. Seither informiert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusammen mit Partnerorganisationen die Bevölkerung jedes Jahr mit aktuellen Spots und Plakaten über den Schutz vor HIV. Anfangs als STOP AIDS, später als LOVE LIFE – STOP AIDS und seit 2005 als LOVE LIFE. Und seit 2011 informiert die Kampagne auch über andere sexuell übertragbaren Infektionen (STI).
Das Ziel der LOVE-LIFE-Kampagne ist die Information über HIV- und STI-Risiken und Schutz: Sie zeigt auf, wie eine HIV-Infektion verhindert werden kann. Und sie informiert über andere sexuell übertragbaren Infektionen (STI). Die beiden Safer-Sex-Regeln und der Safer-Sex-Check sind zentraler Bestandteil der Kampagne.
Die LOVE-LIFE-Kampagne wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) finanziert. Partnerinnen der Kampagne sind die Aids-Hilfe Schweiz und SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz.
https://www.lovelife.ch/de/kampagne/
◦
◦
Juli 20, 2020 um 8:41 pm
Gerade gefunden bei Universität Zürich
https://www.zora.uzh.ch/id/eprint/52513/
.
.
Daniel Jositsch und Angelika Murer Mikolásek (2011)
Der Straftatbestand der weiblichen Genitalverstümmelung.
Aktuelle juristische Praxis AJP = Pratique juridique actuelle PJA
https://opac.nebis.ch/F/9KD6UQGKS9RQ3VEIGP1KR9E1FEX964I7II3F6IDHTPE939AA3V-01263?func=find-b&=&=&=&=&find%5Fcode=SYS&request=000996501&local%5Fbase=NEBIS&con%5Flng=GER&pds_handle=GUEST
.
«Aktuelle juristische Praxis – Pratique juridique Actuelle»
AJP / PJA 10/2011
Daniel Jositsch / Angelika Murer Mikolásek: Der Straftatbestand der weiblichen Genitalverstümmelung
https://www.dike.ch/AJP-10-2011
Juli 21, 2020 um 10:55 pm
.
Intactivism | Cincinnati Tri-State Intactivists
Greater Cincinnati Tri-State Metro Area of Southwest Ohio, Northern Kentucky, and Southeast Indiana
https://cincycircinfo.org/
.
.
.
.
.
.
.
Brother K
.
.
,.
.
.
.
.
.
.
Juli 22, 2020 um 1:54 pm
Der Herr Sorg-haa isch dr bescht Dokter und choscht am mindschte.
Intact, don’t retract. Only clean what is seen! Wipe foreskin, outside only, like a finger, base to tip.
.
.
How to Care for Your Intact Son
http://www.drmomma.org/2009/06/how-to-care-for-intact-penis-protect.html
.
Never pull a child’s foreskin back toward his body to “clean” under it, or for any reason.
The foreskin is fused to the head of the penis, sometimes through puberty.
The only person who should EVER retract the boy’s foreskin is THE BOY HIMSELF.“
Klicke, um auf Board+Letter+and+Forced+Retraction+Brochure.pdf zuzugreifen
.
At What Age Does Foreskin Become Retractable?
Current research demonstrates wide variance in normal age of retractability. Some boys will be able to retract their foreskins before puberty, while other boys may not have retractable foreskins until the late teens.
A 2005 Danish study of more than 1,000 male children found 10.4 years to be the average age participants were first able to retract their foreskins.
Two Japanese studies, together following 845 boys from birth, found that between one quarter and one third of healthy participants ages 11-15 were not yet able to retract their foreskins.
While some medical professionals may mistakenly assume the naturally adhered foreskin of a male patient is problematic, “The fused mucosa of the glans penis and the inner lining of the prepuce separates gradually over years, as a spontaneous biological process” (4) and should not be forced apart. This natural fusion, sometimes incorrectly referred to as “adhesions,” dissolves on its own with hormone production and self-exploration.
Forced retraction is painful and can cause complications requiring corrective surgery. As the number of intact U.S. males increases, it is important for healthcare providers to educate themselves on correct intact penis care.
( Source: Your Whole Baby )
https://www.yourwholebaby.org/forced-retraction
.
.
PFFR Data Collection Form | Doctors Opposing Circumcision
(…) filling out (…) form on your son’s premature, forcible foreskin retraction (PFFR)
https://www.doctorsopposingcircumcision.org/for-parents/help-with-forcible-foreskin-retraction/pffr-data-collection-form/
.
the possible consequences of premature, forcible foreskin retraction (PFFR) can be serious
https://www.doctorsopposingcircumcision.org/for-parents/help-with-forcible-foreskin-retraction/
.
.
( A doctor’s visit can harm your boy. )
Psychology Today (2011)
What is the greatest danger for an uncircumcised boy?
https://www.psychologytoday.com/intl/blog/moral-landscapes/201110/what-is-the-greatest-danger-uncircumcised-boy
.
Psychology Today (2011)
Doctor ignorance of male anatomy harms boys
https://www.psychologytoday.com/intl/blog/moral-landscapes/201110/doctor-ignorance-male-anatomy-harms-boys
.
D.O.C.
“The Development of Retractile Foreskin in the Child and Adolescent”
Klicke, um auf Development_of_Retractile_Foreskin_in_the_Child_and_Adolescent_07_26_13.pdf zuzugreifen
“Foreskin Care: A Parent’s Guide” describing the proper care of an intact boy, from Boy’s Health Advisory
.
Juli 22, 2020 um 7:00 pm
.
Zum Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
Stellungnahme Nr. 20/2012
Bern, November 2012
Verabschiedet von der Kommission am 31. August 2012
Herausgeberin: Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin NEK-CNE
Redaktion: Susanne Brauer, PhD
Produktionsleitung: Dr. Jean-Daniel Strub
Klicke, um auf NEK_Intersexualitaet_De.pdf zuzugreifen
.
.
Medienkonferenz „Intersexualität“
Zum Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung: Ethische Fragen zur ‚Intersexualität‘
9. November 2012
10:45 Uhr Fragerunde Moderation: Susanne Brauer, PhD
11:35 Uhr Fragen und Diskussion Moderation: Susanne Brauer
https://blog.zwischengeschlecht.info/post/2012/11/09/Stellungnahme-Intersex-NEK-CNE
Klicke, um auf Einladung_Medienkonferenz_NEK-CNE_2012-11-09_d.pdf zuzugreifen
.
.
30. Mai 2013
Öffentlicher Workshop: Intersexualität
Universität Zürich, 30.05.2013
Gestern fanden in Zürich 2 öffentliche Intersex-Veranstaltungen statt, morgens an der juristischen Fakultät der Uni sowie abends eine Podiumsdiskussion der Paulus-Akademie. Anlass für beide war die weltweit viel gelobte >>> Stellungnahme „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ der Nationalen Ethikkommission (NEK-CNE). Zwischengeschlecht.org sorgte an beiden Versanstaltungen dafür, dass nicht vergessen wurde, dass kosmetische Genitaloperationen an Kindern mit „atypischen“ körperlichen Geschlechtsmerkmalen heute noch gemacht werden, und dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
(…) auf dem Podium: Dr. Susanne Brauer (Paulus-Akademie, vormals NEK-CNE) als Gesprächsleiterin
https://blog.zwischengeschlecht.info/post/2013/05/31/Intersex-Recht-Ethik-Handlungsbedarf
Live-Protokoll von Nella (Zwischengeschlecht.org) 30.05.2013
Klicke, um auf Notizen_UZH-LAW_Intersex_30-05-2013.pdf zuzugreifen
.
Juli 23, 2020 um 2:00 am
•
2012
Zum Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
Stellungnahme Nr. 20/2012 Bern, November 2012
Ethische Fragen zur «Intersexualität»
Herausgeberin: Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin NEK-CNE
Redaktion: Susanne Brauer, PhD
Produktionsleitung: Dr. Jean-Daniel Strub
Unter Berufung auf das Kindeswohl wurden daher bis in die jüngste Vergangenheit geschlechtsbestimmende Operationen bereits bei Säuglingen und Kleinkindern, die an sich gesund sind, durchgeführt. Solche Eingriffe sind irreversibel und können schwere Auswirkungen auf das Leben der betroffenen Person haben; dies beispielsweise dann, wenn sich später herausstellt, dass das medizinisch zugewiesene Geschlecht nicht mit dem Erleben der eigenen Geschlechtsidentität der betroffenen Person übereinstimmt. Mangels Einwilligungs- und Urteilsfähigkeit der betroffenen Kinder obliegt es der gesetzlichen Vertretung, d. h. im Regelfall den Eltern, die entsprechende Einwilligung in die geschlechtsbestimmenden medizinischen Eingriffe zu erteilen. Obgleich ihre stellvertretende Einwilligung die Eingriffe in der Regel rechtfertigt, besteht die Gefahr, dass bei einer ex post-Betrachtung das Recht auf physische und psychische Integrität sowie das Recht auf Selbstbestimmung und damit Grund- und Menschenrechte von betroffenen Kindern verletzt werden. Daher ist genau zu prüfen, ob, und wenn ja unter welchen Umständen sich irreversible, geschlechtsbestimmende Operationen mit dem Verweis auf das Kindswohl rechtfertigen lassen. (…)
Die Berücksichtigung familiär-kultureller Umstände findet in jedem Fall ihre Grenze an der körperlichen und psychischen Unversehrtheit des Kindes. Ein irreversibler geschlechtsbestimmender Eingriff, der mit körperlichen und seelischen Schäden verbunden ist, kann nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass die Familie, die Schule oder das soziale Umfeld Schwierigkeiten haben, das Kind in seinem natürlich gegebenen Körper anzunehmen. Zu solchen Schadensfolgen zählen zum Beispiel der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit und der sexuellen Empfindungsfähigkeit, chronische Schmerzen sowie Schmerzen beim Dehnen (Bougieren) einer künstlich angelegten Vagina mit traumatisierenden Auswirkungen für das Kind. Wenn solche Behandlungen allein zum Zweck einer Integration des Kindes in sein familiäres und soziales Umfeld durchgeführt werden, widersprechen sie dem Kindswohl. Überdies garantieren sie nicht, dass der vermeintliche Zweck der Integration erreicht wird. Um zu vermeiden, dass die geschlechtsbestimmende Operation eines urteilsunfähigen Kindes im Ausland durchgeführt wird, falls sie in der Schweiz verweigert wird, könnte darauf hingewiesen werden, dass der Eingriff auch später vorgenommen werden kann, wenn die betroffene Person dies wünscht.
3.3 Grenzen des Entscheidungsspielraumes
Es zählt zur Fürsorgepflicht des Staates, ein Kind gegen seine Eltern zu schützen, wenn Eltern Eingriffe verlangen, die klar gegen das Kindswohl oder die Partizipationsrechte des Kindes verstoßen. Als Grundsatz für den Umgang mit DSD sollte Folgendes gelten: Alle nicht bagatellhaften, geschlechtsbestimmenden Behandlungsentscheide, die irreversible Folgen haben, aber aufschiebbar sind, sollten daher aus ethischen und rechtlichen Gründen erst dann getroffen werden, wenn die zu behandelnde Person selbst darüber entscheiden kann. Dazu zählen geschlechtsbestimmende Operationen an den Genitalien und die Entfernung der Gonaden, wenn für diese Eingriffe keine medizinische Dringlichkeit (zum Beispiel ein erhöhtes Krebsrisiko) besteht. Ausnahmen gelten dann, wenn der medizinische Eingriff dringend ist, um schwere Schäden an Körper und Gesundheit abzuwenden. (…)
Essentiell ist der Schutz der Integrität des Kindes. Eine psychosoziale Indikation kann aufgrund ihrer Unsicherheiten und Unwägbarkeiten eine irreversible geschlechtsbestimmende Genitaloperation an einem urteilsunfähigen Kind allein nicht rechtfertigen.
Klicke, um auf NEK_Intersexualitaet_De.pdf zuzugreifen
•
•
2014
„Emanzipieren wir uns!“
Interdisziplinärer Kongress der Schweizer Charta für Psychotherapie
November 2014, Volkshaus Zürich. In Kooperation mit:
Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP)
Seminar für Soziologie der Universität Basel Abt. Seelsorge, Religionspsychologie und Religionspädagogik der Theologischen Fakultät der Universität Bern
Privatklinik Hohenegg Meilen
• Der herrschende Geist der Normierung bedroht heute auch die gewachsene seelische Vielfältigkeit des Menschen und das Blühen des Einzigartigen seiner Existenz – eine Folge bedrohlicher Unübersichtlichkeit?
• Nicht nur in der Psychotherapie scheint die individuelle Entwicklung und Entfaltung von Persönlichkeit im Zuge möglichst effizienter Störungsbeseitigung ins Abseits zu geraten – eine Folge beängstigender Unterschiedlichkeit?
• Es sieht ganz so aus, als rufe die Sozialisierung des Menschen als Kulturaufgabe heute stärker nach standardisierter Anpassung als nach persönlicher Emanzipation – eine Folge beschleunigter Orientierungslosigkeit?
Klicke, um auf 2014-11-07_Emanzipation_web.pdf zuzugreifen
•
Dr. Susanne Brauer 2014
ASP & Schweizer Charta für Psychotherapie
Charta Kongress November 2014 „Emanzipieren wir uns!“
Sozialisation und Emanzipation in der Philosophie und auf dem Weg zu einem gelingenden Leben
•
•
•
2017
Tagung „Advance Care Planning. Gemeinsame Vorausplanung medizinischer Behandlungen für urteilsfähige und urteilsunfähige Personen“ an der Universität Luzern (Januar 2017), Moderation
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Luzern
( Mit dabei: Brauer & Strub | Medizin Ethik Politik )
Tagungsziele
Wie kann sichergestellt werden, dass jeder Mensch, sei er urteilsfähig oder urteilsunfähig, diejenige medizinische Hilfe und Unterstützung erhält, die er in einer gesundheitlichen Krise wünscht und benötigt? Welche Maßnahmen und Instrumente sind dafür erforderlich? Welche nächsten Schritte sind dazu nötig?
Klicke, um auf Flyer_fin_Advance_Care_Planning_RZ.pdf zuzugreifen
•
•
2017
„Selber schuld!?“ – Wie weit reicht Eigenverantwortung aus Sicht der Ethik?
Von Susanne Brauer (PhD)
„Seit mehr als drei Jahrzehnten ist Selbstbestimmung in der Medizin hoch im Kurs. So liegt es an der Patientin zu entscheiden, ob eine ihr angebotene medizinische Behandlung auch tatsächlich durchgeführt wird. Ohne ihr informiertes Einverständnis läuft – bis auf wenige Ausnahmen wie z. B. im Notfall – gar nichts.“
Klicke, um auf Abstract_Brauer.pdf zuzugreifen
•
•
Noch zur Wiener Gesundheitsförderungskonferenz und den Vorträgen. Auf der Website der Wiener Gesundheitsförderung.
https://www.wig.or.at/Gesundheitsf%C3%B6rderungskonferenz%202017.1952.0.html#parent=weiterbildung
Fotogalerie
https://www.wig.or.at/WiG-Konfer.2045.0.html
•
•
09.03.2017
Was ist Männerforschung?
Die Gleichstellungskommission der Universität Zürich organisiert in diesem Jahr vier Veranstaltungen zum Thema «Männer und Gleichstellung». Den Anfang macht am 3. April 2017 eine moderierte Podiumsdiskussion zum Thema «Was ist Männerforschung?». Das Podium soll die Vielfalt der interdisziplinären Wissenschaft Männerforschung aufzeigen und einen Überblick über aktuelle Fragen bieten.
https://www.gleichstellung.uzh.ch/de/news/news17/maennerforschung.html
.
Podcast: Was ist Männerforschung? | Universität Zürich
Männliches Körperbewusstsein, Männer in Frauenberufen und die Rückkehr traditioneller Männlichkeitsideale – das waren die Themen an einem Podiumsgespräch zur Männerforschung.
Jean-Daniel Strub (Moderation)
https://hetox.eu/2017/05/05/was-ist-maennerforschung/
•
Juli 23, 2020 um 3:12 pm
.
Swissmom orakelt: „Während des zweiten, spätestens dritten Lebensjahres ist das Zurückstreifen üblicherweise kein Problem mehr. (…) Bis zum Eintritt in die Schule sollte die Vorhaut auf jeden Fall komplett zurückzuziehen sein.“
Was ist das, Desinteresse oder Desinformation? Über den Penis und die Zirkumzision (MGM) inkorrekt zu informieren hat leider System, wie im November 2019 das schlechte Beispiel swissmom („Aktualisierung : 06-11-19, BH“) zeigt.
Das Autorenkürzel steht für Dr. med. Brigitte Holzgreve, Fachärztin für Humangenetik. Im swissmom-Team ist sie seit 17 Jahren (Juli 2003) „hauptverantwortlich für die medizinischen Informationen“. Swissmom wird betrieben durch die CH Regionalmedien AG, ein Unternehmen der CH Media Holding AG. Aber was eigentlich hat eine Humangenetikerin am Kinderpenis zu suchen? Bei swissmom ist das kein Problem, und energisch darf Holzgreve loslegen zum Thema Phimose, d. h. zu einem angeborenen (primären, völlig gesunden und nicht behandlungsbedürftigen) oder erworbenen (sekundären) Vorliegen von, man beachte beide Dimensionen, Vorhautverengung und / oder Vorhautverklebung:
„Bei Knaben ist der vorderste Anteil der Penisvorhaut in den ersten zwei Lebensjahren mit der Eichel (Glans) verklebt, sodass sie sich noch nicht zurückschieben lässt.“
„In den ersten zwei Lebensjahren“, kalkuliert wird Druck aufgebaut. Sobald der Junge seinen zweiten Geburtstag feiert, müsse etwas geschehen, sei der Junge unbedingt auszuziehen, sei sein Penis offiziell zu begutachten, sei seine Vorhaut auf Retrahierbarkeit zu prüfen. Finger weg vom Kindergenital! Denn diese, Präputium (Vorhaut) und Glans (Eichel) verklebende Fusion (Vorhautverklebung, Präputialverklebung, Konglutination, inkorrekt: Adhäsion) besteht nicht lediglich 24 Monate, sondern kann und darf, vollständig oder teilweise, bestehen bleiben, auch wenn der Junge zehn oder zwölf oder 14 Jahre alt ist. (Korrekt: Es gibt hier kein Alter.)
10,4 Jahre – zehn Komma vier! – ist das Durchschnittsalter für eine erreichte vollständige Zurückziehbarkeit der Vorhaut (Jakob Øster (1968), Hiroyuki Kayaba et al. (1996), Thorvaldsen and Meyhoff (2005)), was bedeutet, dass jeder zweite Junge älter als 10,4 Jahre ist, auch in der wundersamen Schweiz ist das so. Swissmom weiter:
„Gewaltsame Dehnungsversuche sind deshalb sinnlos und auch schädlich, können sie doch zu Verletzungen, Entzündungen und Vernarbungen (Narbenphimose) führen, welche die Vorhaut noch unelastischer machen.“
Das stimmt sogar und gilt für jedes Alter, sogar für Volljährige (18+), erst recht für Minderjährige. Warum eigentlich soll das Jungengenital anders behandelt werden als das Mädchengenital? In Bezug auf die kindliche Vulva würde niemand bei swissmom über „Gewaltsame Dehnungsversuche“ grübeln. Jetzt wird es vollendet kinderfeindlich und verstümmelungsbegünstigend:
„Während des zweiten, spätestens dritten Lebensjahres ist das Zurückstreifen üblicherweise kein Problem mehr. Ist es dann aber nicht möglich oder zeigt sich über die Eichel ein Schnürring, liegt eine Vorhautverengung (Phimose oder Fimose) vor.“
Außer dem Jungen selbst hat niemand Retrahierungsversuche durchzuführen und mit dem kompletten Retrahieren (vollständigen Zurückstreifen) der Penisvorhaut kann sich der Junge Zeit lassen bis zum Abschluss (!) seiner Pubertät, also bis er ungefähr 16 oder 19 Jahre alt ist. Swissmom hingegen verlangt oder jedenfalls legt dem Leser nahe, dem männlichen, spätestens Zweieinhalbjährigen am Genital herumzuzerren. Das faktenferne „üblicherweise“ suggeriert das Erstrebenswerte, Gesundheit, Jungen- und Männerglück, wohingegen der erhobene Zeigefinger: „Ist es dann aber nicht möglich oder zeigt sich“ Krankheitswert, jedenfalls Handlungsbedarf herbeizaubert.
Dann der Trick mit der Salbe, das kalkulierte Auf-Zeit-Spielen, die Eltern sollen überlistet werden, um der unnötigen und irreparabel schädigenden Operation zuzustimmen: „Ist die Salbenbehandlung erfolglos, muss operiert werden.“
Um den Druck zu erhöhen, darf der auch in Deutschland schier nicht auszurottende Unsinn von der Schulreife nicht fehlen: „Bis zum Eintritt in die Schule sollte die Vorhaut auf jeden Fall komplett zurückzuziehen sein.“ Von männlicher genitaler Anatomie, normaler Kindesentwicklung und von Kindergesundheit hat Dr. Brigitte Holzgreve („Im swissmom-Team ist sie hauptverantwortlich für die medizinischen Informationen zuständig“) keine Ahnung. Kein männlicher Grundschüler oder Unterstufenschüler braucht eine gänzlich („komplett“) oder auch nur teilweise zurückziehbare Vorhaut.
„Circumcision ablates the most sensitive parts of the penis.“ Dass jede Zirkumzision sprich MGM, male genital mutilation (kenntnislos oder verharmlosend Beschneidung genannt) den sexualsensorisch relevantesten Teil des Penis amputiert, das Äquivalent nicht zur Klitorisvorhaut, sondern zur Klitoris, ist Frau Dr. Humangenetikerin immer noch unbekannt oder schlicht gleichgültig (ist ja nicht ihr Genital).
Leider steht die Orthopraxie (Wolhlverhaltenspflicht) der Religionen bei Frau Dr. med. Holzgreve höher im Kurs als das intakte männliche Geschlechtsteil. Ihren swissmom-Artikel Beschneidung (Circumcision), der heutige („Letzte Aktualisierung : 04-11-19, BH“) hat seit mindestens sehs Jahren (2014) eine Vorgängerversion, gestaltet die Humangenetikerin streng schariatreu:
„Bei später konvertierten Muslimen kann dies durch einen Eingriff mit örtlicher Betäubung nachgeholt werden. Die Beschneidung ist Voraussetzung für die Gültigkeit des Umkreisens der Kaaba bei der Pilgerfahrt und der Wallfahrt. Es entspricht dem Vorbild der Propheten beschnitten zu sein.“
Das ist grundsätzlich so, nur beschnitten ist der Tawaf (Ṭawāf) gültig, das rituelle siebenmalige Umkreisen der Kaaba in Mekka. Frau Holzgreve hat ein Wort gelöscht, die drei Sätze, die vor zehn Jahren (2010) shia-forum geäußert wurden, ansonsten per Copy and Paste aus der schiitischen Homepage Enzyklopädie des Islam (eslam) abgekupfert.
Dort in Bremen und bei den Israelhassern und Verehrern der Islamischen Revolution („Imam Chamenei weist uns an“) Yavuz Özoğuz und Gürhan Özoğuz wird, anders als bei swissmom, allerdings auch die islamische FGM („Beschneidung bei der Frau“) dargestellt: „In den Rechtsbüchern der vier sunnitischen Rechtsschulen kommt an einigen Stellen die Rede über die Beschneidung der Frauen vor. Man findet aber unterschiedliche Meinungen zwischen „erlaubt“, „empfohlen“ oder sogar Pflicht.“ Traurig aber wahr, kein Islam ohne FGM.
Statt nach muslimischen Intaktivisten Ausschau zu halten, ruft Holzgreve die Muslime unter ihren Lesern zum Einhalten der Wolhlverhaltenspflichten nach Koran und Sunna auf, in diesem Fall zur erfolgten Beschneidung (Zirkumzision) vor dem Haddsch. Das ließe sich ausbauen. Man könnte die Frage aufwerfen, ob die schafiitischen Mädchen und die der Dawudi Bohras nicht benachteiligt werden, da sie in Europa noch nicht beschnitten werden dürfen. Bald könnte man bei swissmom fragen, ob Gesetze überhaupt menschengemacht sein dürfen, ob nicht allein der Schöpfer Gesetzgeber ist.
Was die heutige Schweiz von einer Gesellschaft und Lebensweise unterscheidet, die weitgehend alle Vorgaben der Scharia erfüllt, ist die Januar 2000 in Kraft getretene Bundesverfassung (BV) von 1999, zurückgehend auf die erste Bundesverfassung vom 12. September 1848. Der deutsche Verfassungsschutzbericht des Bundesverfassungsschutzes 2004 zitiert die Bremer Brüder so: „Eine wirkliche Verfassung, die hat nur der Gottesstaat allein“.
Edward von Roy
.
.
Q u e l l en
Baby > Medizinisches > Ist mein Baby krank? > Erkrankungen der Geschlechtsorgane und der Harnwege > Vorhautverengung
Vorhautverengung (Phimose) | swissmom | Letzte Aktualisierung : 06-11-19, BH
https://www.swissmom.ch/baby/medizinisches/ist-mein-baby-krank/erkrankungen-der-geschlechtsorgane-und-der-harnwege/vorhautverengung/
„Auch der Islam hat die im biblischen Alten Testament aufgeführte Beschneidung Abrahams für alle Knaben dieses Glaubens übernommen. Sie wird in der Regel bei männlichen muslimischen Kindern schon frühzeitig – oft als Baby – von den Eltern veranlasst. In manchen Ländern (z. B. der Türkei) werden Jungen erst im späteren Kindesalter beschnitten und die Zeremonie mit einer grossen Familienfeier verbunden. Bei später konvertierten Muslimen kann dies durch einen Eingriff mit örtlicher Betäubung nachgeholt werden. Die Beschneidung ist Voraussetzung für die Gültigkeit des Umkreisens der Kaaba bei der Pilgerfahrt und der Wallfahrt. Es entspricht dem Vorbild der Propheten beschnitten zu sein. (…) Vorhautverengung (Phimose). In den ersten zwei Lebensjahren besteht noch eine sogenannte „physiologische“ Phimose.“
Baby > Medizinisches > Das Neugeborene > Beschneidung | Beschneidung (Circumcision) | swissmom | Letzte Aktualisierung : 04-11-19, BH [ Dr. med. Brigitte Holzgreve ] [ Ältere Version: Stand: 02/11, BH ]
https://www.swissmom.ch/baby/medizinisches/das-neugeborene/beschneidung/
Die Beschneidung des männlichen Geschlechtsteils und damit Entfernung der Vorhaut ist für die muslimischen Männer Pflicht und wird in der Regel bei männlichen muslimischen Kindern schon frühzeitig – oft als Baby – von den Eltern veranlasst. Bei später konvertierten Muslimen kann dies durch einen einfachen [Dieses Wort, einfachen, fehlt bei Holzgreve.] Eingriff mit örtlicher Betäubung nachgeholt werden. Die Beschneidung ist Voraussetzung für die Gültigkeit des Umkreisens der Kaaba bei der Pilgerfahrt und der Wallfahrt. Es entspricht dem Vorbild der Propheten beschnitten zu sein. Es gilt als eines der Zeichen des Prophetentums, dass die Propheten bereits beschnitten – also ohne Vorhaut – geboren werden.
Shi3e4Live am 2. Juni 2010 auf shia-forum
s://www.shia-forum.de/index.php?/topic/37008-beschneidung-bitte-nur-m%C3%A4nner/
.
Khitan (circumcision)
Khitan (Arabic: ختان) or Khatna (Arabic: ختنة) is the Islamic term for circumcision
Sunni Islam
The four schools of Islamic law have different opinions and attitudes towards circumcision: some state that it’s recommendable, others that it’s permissible but not binding, while others regard it as a legal obligation. Amongst Ulema (Muslim legal scholars), there are differing opinions about the compulsion of circumcision in Sharia (Islamic law). Imams Abū Ḥanīfa, founder of the Hanafi school of Islamic jurisprudence, and Malik ibn Anas, founder of the Maliki school, maintain that circumcision is a Sunna Mu’akkada—not obligatory but highly recommended. The Shafi‘i and Hanbali schools see it as binding on all Muslims. According to Shafi‘i jurists both male and female circumcision are legally obligatory for Muslims, while Hanafi jurists consider circumcision to be recommendable exclusively for Muslim males on the seventh day after birth.
Shia Islam
Most Shia traditions regard the practice as obligatory. They rely on sayings that come from classical Shia authors. In one narration Muhammad was asked if an uncircumcised man could go to pilgrimage. He answered „not as long as he is not circumcised“. They quote Ali as saying: „If a man becomes Muslim, he must submit to circumcision even if he is 80 years old.“ Another narration from al-Sadiq says: „Circumcise your sons when they are seven days old as it is cleaner (athar) and the flesh grows faster and because the earth hates the urine of the uncircumcised.“ It is also believed that the urine of the uncircumcised is impure, while if one prays with unclean genitals their prayer may not be considered as acceptable, even of those who have been circumcised, meaning that it may have to be repeated again at a time when the believer has purified themselves and removed the impurity. Another hadith of Muhammad states: „the earth cries out to God in anguish because of the urine of the uncircumcised“, and that „the earth becomes defiled from the urine of the uncircumcised for forty days“.
https://en.wikipedia.org/wiki/Khitan_(circumcision)#Sunni_Islam
Chitan
Chitan (arabisch ختان ḫitān) oder Chatna (ختنة ḫatna) ist die arabische Bezeichnung für die religiöse und traditionelle Beschneidung im Islam.
https://de.wikipedia.org/wiki/Chitan
.
Dr. med. Brigitte Holzgreve
… ist Fachärztin für Humangenetik und spezialisiert auf Themen der vorgeburtlichen Untersuchung. Sie hat jahrelange Erfahrung in der Schwangerenberatung und ist Autorin des Bestsellers „Der Große GU – Schwangerschaftskompass“. Im swissmom-Team ist sie hauptverantwortlich für die medizinischen Informationen zuständig.
https://www.swissmom.ch/impressum/swissmom-redaktions-team/dr-med-brigitte-holzgreve/
300 Fragen zur Schwangerschaft. Antworten aus der Beratungspraxis / Rat und Hilfe für den Alltag
Von Brigitte Holzgreve (Autor)
ttps://www.amazon.de/Fragen-Schwangerschaft-Antworten-Beratungspraxis-Alltag/dp/B01FWHLSII
https://www.zvab.com/9783774260511/300-Fragen-Schwangerschaft-Antworten-Beraterpraxis-3774260516/plp?cm_sp=plped-_-1-_-image
Dr. med. Brigitte Holzgreve ist Fachärztin für Humangenetik und seit etwa 15 Jahren in der human-genetischen, pränataldiagnostischen und allgemeinen Schwangerenberatung tätig, zuletzt bei der Beantwortung von User-Fragen der Website eumom.com. Dort hat sie als Textchefin Ratsuchende medizinisch beraten.
https://www.lovelybooks.de/autor/Brigitte-Holzgreve/
„Das umfassendste und meistbesuchte Schweizer Internetportal rund um Schwangerschaft, Kinderwunsch, Geburt, Baby und Kind. Und das einzige, das von führenden Fachleuten empfohlen und unterstützt wird (Patronatskomitee).
Mit der swissmom-Hauptseite und dem swissmom Forum werden täglich ca. 25.000 Besucher erreicht. Damit gehört der grösste Teil der Paare mit Kinderwunsch, der werdenden Eltern und jungen Familien in der Schweiz zu den regelmässigen Usern.“
CH Media
ttps://chregionalmedien.ch/digital/special-interest/swissmom.ch/
2001
Ergänzung der Beratung für Schwangere jetzt auch durch das Internet
Schweizer Premiere des europäischen Internetprojekts EUMOM
B. Holzgreve
Prof. Dr. Dr. Wolfgang Holzgreve [Mit Sitz im swissmom-Patronatskomitee] steht als Herausgeber des gesamten europäischen Projekts (die irische Website gibt es bereits erfolgreich seit einem Jahr und die englische Website ist soeben gestartet worden).
Schweizerische Ärztezeitung / Bulletin des médecins suisses / Bollettino dei medici svizzeri • 2002;83: Nr 5
https://saez.ch/journalfile/view/article/ezm_saez/de/saez.2002.08737/dece096e67f753cc260474c1dadbc6c68e307664/saez_2002_08737.pdf/rsrc/jf
Bei swissmom im Patronatskomitee: Wolfgang Holzgreve
https://www.swissmom.ch/impressum/patronatskomitee/
Wolfgang Holzgreve
… ist ein deutscher Frauenarzt, Wissenschaftler und Manager. Er ist Professor für Gynäkologie und Geburtshilfe, tätig als Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender am Universitätsklinikum Bonn. Er gilt als Pionier der Pränatalen Medizin.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Holzgreve
.
Physiologische Phimose
Eine bloße nicht-zurückziehbare Vorhaut ist bis zum Ende der Pubertät ein vollkommen normaler Zustand, und ist keine pathologische, d. h. therapiebedürftige Erkrankung. Eine spontane Weitung erfolgt üblicherweise mit zunehmenden Alter. Eine nicht oder nur teilweise zurückziehbare Vorhaut ist bis zum Alter von 10 Jahren die Regel und kann bei manchen Jungen noch bis zur Vollendung der Pubertät vorliegen. Entgegen dem weit verbreiteten Glauben, gibt es kein bestimmtes Alter, bis zu dem sich die Vorhaut von der Eichel gelöst haben und die Vorhaut zurückziehbar sein muss. (…) Manchmal dauert es bis zum Abschluss der Pubertät, bis sich die Vorhaut von der Eichel gelöst hat. (…) Nur 44% der zehnjährigen, 60% der zwölfjährigen, 85% der vierzehnjährigen und 95% der siebzehnjährigen Jungen haben eine vollständig zurückziehbare Vorhaut. (…) Manche Autoren oder Mediziner verwenden denn Begriff „Präputialverklebung“ bewusst anstelle von „physiologischer Phimose“, da der Begriff Phimose eine Krankheit impliziere, was eine physiologische Phimose nicht ist.
(Phimose – DocCheck Flexikon. Zuletzt am 24.01.2018 bearbeitet.)
https://flexikon.doccheck.com/de/Phimose#Physiologische_Phimose
.
Entwicklung der Vorhaut
Die Entwicklung der Vorhaut ist ein individuell sehr unterschiedlich verlaufender Entwicklungsprozess. Die Genitalorgane sind bei der Geburt noch nicht voll entwickelt. Ihr Wachstum und ihre Entwicklung dauert die Pubertät hindurch bis ins Erwachsenenalter an. In einem individuell sehr verschiedenen Zeitraum, der von der Geburt bis zum Ende der Pubertät reicht, wird die Vorhaut allmählich zurückziehbar.
Die normale Entwicklung der männlichen Vorhaut wird sowohl von großen Teilen der Ärzteschaft, als auch von der Öffentlichkeit vielfach falsch verstanden. Dieses Missverständnis hat bereits zu vielen unnötigen, fehl-indizierten Beschneidungen kleiner Jungen geführt.
Ein Normalbefund bei der Geburt des Knaben ist seine sehr lange Vorhaut mit einer verengten Spitze.
Ein Zurückziehen der Vorhaut ist bei der Mehrheit der Säuglinge nicht möglich, weil die verengte Spitze nicht über die Eichel passt. Darüber hinaus ist die Schleimhautoberfläche der inneren Vorhaut mit der darunterliegenden Schleimhautoberfläche der Eichel verklebt. Auch diese natürliche Verklebung macht ein Zurückziehen der Vorhaut unmöglich. (…)
Diese entwicklungsbedingte Enge wird manchmal fälschlich als behandlungsbedürftige Phimose diagnostiziert. Eine echte oder pathologische Phimose wäre ein ziemlich seltener pathologischer Zustand, der durch eine Verhärtung der Vorhautspitze sowie einen weißlichen Ring aus erhärtetem Gewebe gekennzeichnet ist. Tatsächlich ist die normale, entwicklungsbedingte Enge keine pathologische oder krankhafte Phimose. Sie ist einfach ein natürlicher Entwicklungszustand.
Die Verklebungen der Vorhaut mit der Eichel lösen sich in seltenen Fällen bereits mit 3-5 Jahren, fast immer aber dauert es länger. ØSTER belegte, dass dieser normale Ablösungsprozess bei vielen Jungen erst nach der Pubertät abgeschlossen ist. (…)
Viele Ärzte in Deutschland wurden über die normale Entwicklung der Vorhaut unzureichend ausgebildet. Folglich diagnostizieren immer wieder Ärzte fälschlich die normale, entwicklungsbedingte Nicht-Zurückziebarkeit der Vorhaut als behandlungsbedürftige Phimose. Auch geben solche Ärzte viel zu frühe Fristen ( „bis zum 3. Lebensjahr“, „bis zur Einschulung“, „vor der Pubertät“ ) an, bis zu diesen eine Vorhaut „spätestens“ zurückschiebbar sein müsse.
Solche fehlerhaft ausgebildeten Ärzte können auch versuchen, die Vorhaut vorzeitig zurückzuziehen, was einerseits traumatisch für die kindliche Psyche ist, andererseits auch das Penisgewebe schädigen kann. Eltern sollten sich vor solchen Versuchen in Acht nehmen. (…)
Das Aufblähen (Ballonieren) der Vorhaut beim Wasserlassen ist bei kleinen Jungen ein normales, vorübergehendes Phänomen, das auftritt, wenn sich die Vorhaut von der Eichel ablöst, die Vorhautöffnung jedoch noch eng ist. Das Ballonieren der Vorhaut ist nicht pathologisch und bedarf keiner Behandlung. Es ist auch keine Indikation für eine Zirkumzision.
Das Ballonieren ist ein Hinweis darauf, dass die normale Ablösung der Vorhaut von der Eichel eingesetzt hat, aber noch nicht abgeschlossen ist. Es verschwindet von allein wieder, während die Vorhaut ihre Entwicklung fortsetzt und die Vorhautöffnung sich weitet. (…)
Die Entwicklung des Penis kann viele Jahre andauern, ehe sie vollendet ist. Jeder Junge entwickelt sich in seiner individuellen Geschwindigkeit. Die Entwicklung der Vorhaut kann sogar weit über die Pubertät hinein andauern (…)
Jakob ØSTER (1968)
(…) Øster belegte, dass die Vorhautentwicklung bei den allermeisten Jungen mit Beginn des Grundschulalters noch längst nicht abgeschlossen ist, und dass die Entwicklung zur vollständigen Zurückziehbarkeit bis zum Ende der Pubertät andauern kann. Seine Werte widerlegen Gairdners Studie, der zufolge bereits 90 Prozent der Dreijährigen eine zurückziehbare Vorhaut hätten. Øster zeigte dagegen, dass die 90-Prozent-Marke nicht vor dem 16. Lebensjahr erreicht wird. (…)
Hiroyuki KAYABA (1996)
(…) Auch Kayaba stellte fest, dass 40% der Jungen in der Altersgruppe von 8 bis 10 Jahren eine vollständig zurückziehbare Vorhaut hatten, demnach ungefähr 60% eine mehr oder weniger nichtzurückziehbare Vorhaut. Er fand ferner heraus, dass 62,9% der Jungen in der Altersgruppe zwischen 11 und 15 Jahren eine vollständig zurückziehbare Vorhaut hatten, somit 37,1% eine bis zu einem gewissen Grade nichtzurückziehbare Vorhaut.
Kayaba bestätigt damit die Befunde von Øster, nach denen die Vorhaut in der Altersgruppe zwischen 11 und 15 Jahren noch immer in der Entwicklung begriffen ist. Angaben über das 15. Lebensjahr hinaus macht er keine.
Es wird deutlich, dass bis zum Alter von 10-11 Jahren die Mehrheit der Jungen eine nicht zurückziehbare Vorhaut besitzt. Ein so weit verbreiteter Normalzustand erfordert folglich auch keine Behandlung. (…)
AGAWAL, MOHTA, und ANAND (2005)
AGAWAL, MOHTA und ANAND führten eine Studie an Jungen bis zum Alter von 12 Jahren in Delhi, Indien aus, der zufolge der Anteil an Jungen mit zurückziehbarer Vorhaut bis zum 12. Lebensjahr zunimmt. (…)
HSIEH, CHANG und CHANG (2006)
Hsieh, Chang und Chang untersuchten in ihrer Studie die Vorhautentwicklung bei 2149 taiwanesischen Jungen im Alter von 7 bis 13 Jahren.
Sie stellten fest, dass sich der Anteil der Jungen mit einer vollständig zurückziehbaren Vorhaut von 8,2% bei den 7-Jährigen auf 58,1% bei den 13-Jährigen erhöhte. (…)
KO, LUI, und LEE (2007)
Ko, Lui und Lee untersuchten 1145 taiwanesische Jungen im Alter von 7 bis 13 Jahren, sowie 60 weitere Jungen im Neugeborenenalter. (…)
YANG, LIU, und WIE (2009)
Yang, Liu, und Wie untersuchten die Vorhautentwicklung bei 10.421 chinesischen Jungen im Alter von 0 bis 18 Jahren.
Die Autoren stellten fest, dass von den 3- bis 6-jährigen Jungen nur 10,72% eine vollständig zurückziehbare Vorhaut hatten. Bei den 7- bis 10-jährigen Jungen lag dieser Anteil bei 23,4%.
Ingesamt erhöhte sich laut Studie der Anteil der Jungen mit einer vollständig zurückziehbaren Vorhaut von 0% bei den Neugeborenen auf 42.26% bei den 11- bis 18-Jährigen. (…)
Sonstige Veröffentlichungen
COLD & TAYLOR (1999)
Die Ärzte Christopher J. COLD and John R. TAYLOR fügten ihrem vielzitierten Übersichtsarbeit über die menschliche Vorhaut auch eine Abhandlung über die normale Entwicklung der Vorhaut unter der „Embryologie“ bei.
THORVALDSEN & MEYHOFF (2005)
THORWALDSEN und MEYHOFF führten eine Umfrage unter jungen Männern in Dänemark durch, in der die Teilnehmer nach dem Alter befragt wurden, in welchem Sie das erste Mal ihre Vorhaut vollständig zurückziehen konnten. Sie stellten fest, dass das Durchschnittsalter, ab dem die Vorhaut das erste Mal zurückgezogen werden kann, 10,4 Jahre beträgt.
Zusammenfassung
(…) Noch etwa 50% der Jungen mit 10 Jahren können ihre Vorhaut nicht oder nur teilweise zurückziehen und etwa 10 % erreichen die vollständige Zurückziehbarkeit sogar erst gegen Ende der Pubertät auf natürlichem Wege, ohne dass damit gesundheitliche Probleme verbunden wären.
Eine beschwerdefreie, nicht-zurückziehbare Vorhaut – die auch als physiologische Phimose bezeichnet wird – ist keine Krankheit sondern ein natürlicher, entwicklungsbedingter Schutzzustand, der bis in die Adoleszenz andauern kann und keinerlei Behandlung bedarf.
Auch das ballonartige Aufblähen der Vorhaut beim Urinieren wird inzwischen als harmloses, vorübergehendes Phänomen in einem bestimmten Entwicklungsstadium betrachtet. (…)
(Entwicklung der Vorhaut – DocCheck Flexikon. Zuletzt am 23.11.2018 bearbeitet.)
https://flexikon.doccheck.com/de/Entwicklung_der_Vorhaut
.
S2k Leitlinie „Phimose und Paraphimose“
Stand 15.09.2017
Herausgegeben von
Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH)
Das Präputium ist ein physiologischer Bestandteil des männlichen äußeren Genitales mit zahlreichen unterscheidbaren Funktionen. Die operative Entfernung (Zirkumzision) bedarf in unserem Rechts- und Wertesystem einer medizinischen Indikationsstellung. Diese unterscheidet sich hinsichtlich ihres Anspruches nicht von der anderer operativer Eingriffe. (…)
Eine Phimose (Vorhautenge, aus griech. „phimos“ = „Maulkorb, Knebel“) bezeichnet die Unmöglichkeit der atraumatischen Retraktion des Präputiums über die Glans. Dies ist zunächst kein pathologischer Zustand, sondern eine anatomische Gegebenheit, die einer physiologischen Entwicklung bis zum Abschluss der Pubertät unterliegt. (…)
Primäre Phimose
Durch eine zunehmende Weitung des elastischen Präputiums kommt es in der Regel bis zum Abschluss der Pubertät zu einer Lösung der Verklebungen und einer Zurückstreifbarkeit der Vorhaut. (…)
Bei klinischer Beschwerdefreiheit sollen Vorhautverklebungen oder Smegmaretentionszysten keine Indikationen zur (konservativen oder operativen) Behandlung sein. (starker Konsens)
(…)
Bei einer korrekt durchgeführten Zirkumzision werden bis zu 50 % der am Penis befindlichen Haut entfernt. Dabei handelt es sich aufgrund ihrer nervalen Ausstattung um den sensibelsten Teil. Dies hat einen spürbaren und messbaren Sensibilitätsverlust zur Folge (Sorrells et. al. 2007).
(…) Es muss heute zumindest in Betracht gezogen werden, dass das Entfernen der sensibel stark innervierten Vorhaut zu einem relevanten Verlust an (sexueller) Sensibilität führen kann (Bronselaer 2013) (…)
S2k-Leitlinie 006-052 „Phimose und Paraphimose“ | aktueller Stand: 09/2017
.
Conditions of the Tawaf
4. & 5. The male pilgrim must be circumcised (…)
Imam Ali Foundation – London | Liaison office of Grand Ayatullah Sayyid Ali al-Sistani
p://www.najaf.org/english/?art_ld=83
Tawaf
Rule 302: If a person has the means, and is able, to perform obligatory pilgrimage, but is not circumcised, he should be circumcised and can perform pilgrimage in the same year. Otherwise, he must delay it till after circumcision. (…)
His Eminence Al-Sayyid Ali al-Husseini al-Sistani
s://www.sistani.org/english/book/47/2096/
Iranischer Einfluss auf in Deutschland lebende Schiiten
(…) Der türkischstämmige Schiit Dr. Yavuz ÖZOGUZ ist Betreiber des Internet-Portals „Muslim-Markt“ (MM). In diesem Zusammenhang wurde er Anfang 2004 wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Staatsanwaltschaft und Beschuldigter legten Berufung ein. (…) Eine enge Bindung zum iranischen islamistischen Regierungssystem, repräsentiert durch Ayatollah KHAMENEI, offenbarten die Brüder Yavuz und Gürhan ÖZOGUZ im Juni in einem Interview mit den Aussagen: „eine wirkliche Verfassung, die hat nur der Gottesstaat allein“ und „Imam KHAMENEI weist uns an“. Auch die Internet-Aktivitäten von Yavuz ÖZOGUZ im MM sind damit im Zusammenhang zu sehen.
Verfassungsschutzbericht des Bundesverfassungsschutzes 2004 S. 239f.
Klicke, um auf vsbericht_2004.pdf zuzugreifen
.
Juli 23, 2020 um 6:35 pm
.
.
(Ashley-Montagu (1905 – 1999) — born Israel Ehrenberg — was a British-American anthropologist who popularized the study of topics such as race and gender and their relation to politics and development. He was the rapporteur, in 1950, for the UNESCO statement „The Race Question“.)
.
„[T]he practice of circumcision, an archaic ritual mutilation that has no justification whatever, and no place in a civilized society“
[W]hatever the origins of circumcision beliefs and practices, they are the doing of men, and everywhere they appear to spring from the same motivation: the desire of men to establish their superior status and supremacy over others who, by some recognizable mark of difference (such as age or sex) they regard as being in another class or caste, inferior to themselves. This makes it a „natural“ thing for the powerful to subject the helpless to their will, all this in the service and maintenance of their supremacy in the caste system (…) The tyranny of the older over the younger (…)
The tyranny of well-meaning parents over their children (…) It is the abuse of the power of the physically strong over the weak (…) This operative assault – whether shortly after birth or later – is obviously a highly traumatic experience for the child. One cannot help but wonder what effects such traumatic experiences may have upon later life. (…)
We can begin with carefully designed programs, possibly under the auspices of the United Nations (or a similar body), with the purpose of rendering obsolete the practice of circumcision, an archaic ritual mutilation that has no justification whatever and no place in a civilized society.
(Ashley Montaigu né Israel Ehrenberg (1991), Mutilated Humanity)
.
.
.
.
Mutilated Humanity
by Ashley Montagu
Presented at The Second International Symposium on Circumcision, San Francisco, California, April 30-May 3, 1991.
.
http://www.whale.to/a/mutilated.html
.
.
THE ASHLEY MONTAGU RESOLUTION
TO END THE GENITAL MUTILATION OF CHILDREN WORLDWIDE
A Petition To The World Court, the Hague
James W. Prescott, Ph. D.
Adopted by the Fourth International Symposium on Sexual Mutilations, University of Lausanne, Lausanne, Switzerland, August 9-11, 1996.
http://www.nocircmontagu.com/montagu_resolution.pg
.
.
.
.
.
.
Le delta frénulaire
Frenular delta
Frenulares Delta
.
McGrath K. The frenular delta: a new preputial structure. In: Denniston GC, Hodges FM, Milos MF, editors. Understanding Circumcision: A Multi-Disciplinary Approach to a Multi-Dimensional Problem. New York: Kluwer/Plenum; 2001. p. 199–206
http://www.cirp.org/library/anatomy/mcgrath1/
.
.
Le prépuce
The foreskin
Die Vorhaut
Sorrells et al., BJU International (2007)
.
.
2007
Fine-touch pressure thresholds in the adult penis
Morris L. Sorrells, James L. Snyder, Mark D. Reiss, Christopher Eden, Marilyn F. Milos, Norma Wilcox and Robert S. Van Howe
http://www.cirp.org/library/anatomy/sorrells_2007/
BJU Int. 2007 Apr;99(4):864-9
Conclusions: The glans of the circumcised penis is less sensitive to fine touch than the glans of the uncircumcised penis. The transitional region from the external to the internal prepuce is the most sensitive region of the uncircumcised penis and more sensitive than the most sensitive region of the circumcised penis. Circumcision ablates the most sensitive parts of the penis.
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/17378847/
.
.
2011
Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark
Morten Frisch, Morten Lindholm, Morten Grønbæk
International Journal of Epidemiology, Volume 40, Issue 5, October 2011, Pages 1367–1381
https://academic.oup.com/ije/article/40/5/1367/658163
.
FGM + MGM = HGM • End HGM!
Juli 24, 2020 um 1:09 pm
.
Während Jungen in Deutschland aus nicht religiösen und nicht traditionellen Gründen immer seltener beschnitten werden, fließen Millionen Dollar in Afrika in Beschneidungskampagnen. Für die meist US-amerikanischen Pro-Aktivisten ist das völlig normal und unproblematisch. Sie wurden mehrheitlich ebenfalls bereits als Jungen beschnitten.
Die „Intaktivisten“ bestreiten mit Vehemenz den Nutzen für die AIDS-Vorbeugung. Entscheidend sei, dass Kondome benutzt werden. Zudem sei die Vorhaut aus vielen Gründen sehr wohl nützlich. Unter dem Druck des ausländischen Geldes sei eine rassistisch konnotierte Beschneidungsindustrie entstanden. Diese konzentriere sich auf unmündige Schüler, weil es bei jungen Erwachsenen zu viel Widerstand gab.
Der Kampf gegen die Vorhaut
Die US-Kampagne zur Beschneidung von Männern in Afrika
Von Ulli Schauen | Redaktion: Wolfgang Schiller | Produktion: Deutschlandfunk 2020
https://www.deutschlandfunkkultur.de/die-us-kampagne-zur-beschneidung-von-maennern-der-kampf.3720.de.html?dram%3Aarticle_id=478217
.
.
.
Sprecher 1
Das Geld dafür kam aus den USA und Kanada. (…) In der großzügigen Eingangshalle ein Wandgemälde. Darauf eine Gruppe von Menschen, die Banner trägt, beschriftet mit manchem, was gegen Geschlechtskrankheiten nutzt. „Behandlung, Beratung, Kondome,“ und gleich zweimal „männliche Beschneidung.“
(…)
Sprecher 3
We could check before and after the circumcision campaigns, and we checked one more time that not only is no positive effect, but it has negative effects. (…)
(…) Wenn Du in Afrika die Botschaft aussendest, es gebe einen Schutz durch Beschneidung, dann werden sie ein höheres Risiko eingehen: Mehr Sexualpartner, und seltener Kondome. Die Wahrscheinlichkeit einer Infektion steigt.
(…)
30 O-Ton Maloba
They eventually also ambushed when I was a young boy of eight years people came up with the terrifying songs of circumcision (…)
Sprecher 5
Es war wie ein Überfall. Die Leute sangen diese schrecklichen Beschneidungslieder. (…)
Sprecher 1
Immer wieder berichten in Kenia Medien und social media über Zwangsbeschneidungen von Erwachsenen auf offenem Marktplatz. Ein Mittel zur Demütigung der anderen Ethnie. (…)
31 O-Ton Maloba
Then one day, I was moving to Mumias town, and I was deeply sad to see 12 men being circumcised on a single day by force, this was the target on the Luo tribe. with the theme „We are circumcizing you because we want to end HIV
Sprecher 5
(…) An einem einzigen Tag haben sie zwölf Männer aus dem Stamm der Luo gewaltsam beschnitten. Und jetzt riefen sie dazu: „Wir beschneiden Euch, weil wir HIV loswerden wollen.“
(…)
Sprecher 1
Michel Garenne, Demograph am französischen Institut Pasteur, widerspricht. Unbeschnitten zu sein, das sei im konkreten Fall nicht der Grund für die Epidemie gewesen.
(…)
Sprecher 1
Und: Mehr Beschneidung, weniger AIDS? Für Malawi hat Garenne das untersucht.
37 O-Ton
(…) Malawi / The areas where the people move the most circumcised and they’re all infected because they move and they work in the mines and they go to South Africa, and people who live in the north who are uncircumcised. They have a more traditional life more stable families and they don’t get infected.
Sprecher 3
In Malawi ist das Gegenteil der Fall. Im Süden sind die meisten Männer traditionell beschnitten, aber da sind alle infiziert, denn sie kommen viel herum, arbeiten in den Minen, gehen oft auch nach Südafrika. Die Männer im Norden sind unbeschnitten. Sie führen ein traditionelleres Leben in stabileren Familien. Und sie stecken sich nicht an.
(…)
Sprecher 1
Die „Lead Mobilizer“ jedes Beschneidungsteams haben eine wichtige Aufgabe: Klienten der Zirkumzision zuzuführen. Übliche Vertragskonditionen: ein Jahr befristet, mit Verlängerungsmöglichkeit. Das erhöht den Erfolgsdruck. Sie erzählen den kleinen Jungen von den angeblichen Vorteilen der Beschneidung.
(…)
Sprecher 1
Das stumme Grüppchen Jungs wird in den Wartebereich vor das Behandlungszimmer geführt. Der 11jährige Lloyd ist als erster dran. Maureen wird operieren. (…)
(Maureen: „Lloyd is 30 kg s) … (…)
Sprecher 1
Beschneidungen von kleinen Jungs sind viel riskanter als die von Erwachsenen. (…)
Bei den Jungen unter 15 sind Komplikationen doppelt so häufig wie bei den über 15-jährigen. Das schreibt der US-Präsidentenfonds PEPFAR in seiner Handlungsanweisung für 2020. (…)
Allein in Kenia wurden innerhalb von vier Jahren 25 besonders ernste Zwischenfälle gemeldet, bei denen Jungen geschädigt wurden. Darunter mindestens zwei Todesfälle bei notwendig gewordenen Nachoperationen.
(…)
68 O-Ton Lucas
My son was picked from school where I was not even told as a parent. (…) I didn’t know who had taken away, he was taken away he was circumcised. when he came home. (…)
Sprecher 5
Eines Tages kehrte mein Sohn nicht aus der Schule zurück. Ich suchte überall nach ihm, fragte schließlich auch bei der Schule. (…) Ich wusste nicht wer ihn entführt hatte. Als er heimkam, war er beschnitten. (…)
Sprecher 1
Acht Jahre alt war der Sohn von Lucas, als der unbeschriftete Kleinbus kam und eine Gruppe von Kindern mit der Zustimmung der Lehrer entführt wurde. (…)
35.000 Beschneidungen ohne Einwilligung binnen vier Jahren in Kenia – Die Zahl haben Forscher aus einer Befragung von beschnittenen jungen Erwachsenen hochgerechnet. Und das umfasst nur die Beschnittenen ab 15 Jahren, nicht die jüngeren.
.
Der Kampf gegen die Vorhaut. Die US-Kampagne zur Beschneidung von Männern in Afrika (PDF)
Klicke, um auf der-kampf-gegen-die-vorhaut-pdf.media.1447fab5b2c4bb5ce0de9af363ef52fb.pdf zuzugreifen
(Textversion)
https://www.deutschlandfunkkultur.de/der-kampf-gegen-die-vorhaut-textversion.media.b3aced73a53b0d46826de523c6902f6e.txt
.
Juli 24, 2020 um 11:34 pm
—
National Advisory Commission on Biomedical Ethics, November 2012, Opinion 20/2012, On the management of differences of sex development, Ethical issues relating to “intersexuality” (link to PDF document in English).
Published by: Swiss National Advisory Commission on Biomedical Ethics NEK-CNE
Editorial responsibility: Susanne Brauer, PhD
Production management: Dr. Jean-Daniel Strub
file:///C:/Users/H1RB96~1/AppData/Local/Temp/OII%20Swiss%20Report%20NEK+Intersexualit%C3%A4t+En%2028%20March.pdf
—
Especially delicate are those cases where a psychosocial indication is used to justify the medical urgency of surgical sex assignment in children who lack capacity. Here, there is a particularly great risk of insufficient respect being accorded to the child’s (future) self-determination and its physical integrity…
Ground-breaking Swiss report on infant surgery, a review
https://ihra.org.au/21373/swiss-report-on-infant-surgery/
file:///C:/Users/H1RB96~1/AppData/Local/Temp/OII%20Swiss%20Report%20NEK+Intersexualit%C3%A4t+En%2028%20March-1.pdf
The long-established constitutional principle that no-one is to be subjected to discrimination on grounds of sex also applies to people whose sex cannot be unequivocally determined. Any discrimination resulting from existing regulations must be eliminated…
Categorization as male or female which is driven by social factors or a desire for legal certainty, rather than being based on medical considerations or the sincere wishes of the individual concerned, represents an unacceptable violation of personal liberty. It also leads to unjustifiable discrimination.
(…)
Especially delicate are those cases where a psychosocial indication is used to justify the medical urgency of surgical sex assignment in children who lack capacity. Here, there is a particularly great risk of insufficient respect being accorded to the child’s (future) self-determination and its physical integrity…
Decisions on sex assignment interventions are to be guided by the questions of what genitalia a child actually requires at a given age (apart from a functional urinary system) and how these interventions will affect the physical and mental health of the child and the future adult. Treatment needs to be carefully justified, especially since – in functional, aesthetic and psychological respects – surgically altered genitalia … are not comparable to natural male or female genitalia.
Decisions are to be guided, above all, by the child’s welfare… The harmful consequences may include, for example, loss of fertility and sexual sensitivity, chronic pain, or pain associated with dilation (bougienage) of a surgically created vagina, with traumatizing effects for the child. If such interventions are performed solely with a view to integration of the child into its family and social environment, then they run counter to the child’s welfare. In addition, there is no guarantee that the intended purpose (integration) will be achieved.
National Advisory Commission on Biomedical Ethics (Switzerland), — Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin NEK-CNE
November 2012
On the management of differences of sex development — Zum Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
Ethical issues relating to “intersexuality” — Ethische Fragen zur «Intersexualität»
Stellungnahme Nr. 20/2012
Bern, November 2012
https://ihra.org.au/21494/family-court/
file:///C:/Users/H1RB96~1/AppData/Local/Temp/nationale-ethikkommission-intersexualitaet.pdf
Juli 25, 2020 um 2:43 am
Edition NZN bei TVZ Schriften
Susanne Brauer
Glaube und Rituale im medizinischen Kontext
Unter Mitarbeit von Anouk Holthuizen
.
Religion und Medizin kommen dann ins Spiel, wenn Menschen an existenzielle Grenzen stossen. Glaube und Rituale können in Krankheit, Leid und Sterben für Betroffene und Angehörige wichtige Brückenfunktionen übernehmen. Dies kann den Spitalbetrieb, aber auch Seelsorge- und Gesundheitsfachpersonen situativ oder strukturell herausfordern.
13 Porträts und Interviews zeigen beispielhaft für unterschiedliche Religionen und Kulturkreise, wie ein kreativer Umgang mit schwierigen Situationen in Einzelfällen gefunden werden kann, und liefern wichtiges Hintergrundwissen aus den Bereichen Recht, Interkulturelle Kommunikation und Spiritual Care.
«Heil» sein und werden – kulturell und existenziell reflektiert
Interreligiös konzipiert
ttps://www.tvz-verlag.ch/buch/glaube-und-rituale-im-medizinischen-kontext-9783290201876/?page_id=1
.
„… beispielhaft für unterschiedliche Religionen und Kulturkreise.“
Wichtiges Hintergrundwissen liefern Interviews mit Expertinnen und Experten u. a. für Recht, Interkulturelle Kommunikation und Spiritual Care.
Das Buch führt Fachpersonen aus dem Bereich Gesundheit, Seelsorge und Sozialarbeit anschaulich anhand konkreter Texte in die breite Thematik ein und regt zu weiterem Nachdenken an.
https://www.bookcity.pl/glaube-und-rituale-im-medizinischen-kontext/pid/A38758468
Juli 26, 2020 um 12:25 am
.
Georg-August-Universität Göttingen | Susanne Brauer, PhD | Fellow von Juni 2011 bis August 2011
[ Susanne Brauer, einige Publikationen ]
Brauer, S. 2010: Der Einfluss der Ethik auf das Recht am Beispiel der Stellungnahme zur Forschung mit Kindern der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK-CNE) in der Schweiz, Zeitschrift für Schweizerisches Recht 4:445-457.
Brauer, S. 2008. „Die Autonomiekonzeption in Patientenverfügungen – Die Rolle von Persönlichkeit und sozialen Beziehungen“ in S. Brauer, C. Wiesemann und N. Biller-Andorno (Hg.) Zwischen Selbsterklärung und Selbstbestimmung – Patientenverfügung im kulturellen Kontext. Sonderband Ethik in der Medizin 20(3): 230-239.
Brauer, S. 2008. „Der Begriff der Person im Kontext einer kulturübergreifenden Bioethik“ in N. Biller-Andorno, A. Schulz-Baldes und P. Schaber (Hg.): Gibt es eine universale Bioethik? Paderborn: Mentis, 211-224.
Brauer, S. 2007. Natur und Sittlichkeit: Die Familie in Hegels Rechtsphilosophie. Freiburg/München: Alber Verlag.
https://www.uni-goettingen.de/de/susanne+brauer/203232.html
Der Begriff der Person im Kontext einer kulturübergreifenden Bioethik
https://d-nb.info/985584890/04
.
Forschungsvorhaben:
Soziale Autonomie in der Geburtshilfe
[ Kaum zu ertragen was nun kommt: Binsenweisheiten, schlimmer Jargon, Rutschbahnen in den Abgrund des Menschenfeindlichen, alles durcheinander, und jeder kann sich denken was er will. ]
Ausgehend von meinen Arbeiten in der Sozialphilosophie und meiner kritischen Auseinandersetzung mit Hegels Thesen zur Familie als eine aus seiner Sicht ethisch relevanten und Freiheit fördernden gesellschaftlichen Kerninstitution beschäftige ich mich
in der Biomedizinischen Ethik vor allem mit dem Konzept der sozialen Autonomie. In einem Teilprojekt möchte ich untersuchen, wie soziale Autonomie in der Geburtshilfe konzipiert werden könnte. Für eine normativ-begriffliche Analyse, in welcher die Bedingungen der Möglichkeit von autonomem Entscheiden und Handeln formuliert werden sollen, scheinen mir drei Dimensionen relevant zu sein.
Erstens ist der Relationalität des Menschen Beachtung zu schenken. Sie drückt sich zum einen in der empirischen Tatsache aus, dass Menschen stets in sozialen Beziehungen (zu Familienangehörigen, nahe stehenden Personen, Pflege- und Medizinalpersonal) stehen, und diese Beziehungen die Möglichkeit ihres selbstbestimmten Entscheidungs- und Handlungsspielraumes grundsätzlich prägen. In der Geburtshilfe kommt die Beziehung zum Embryo / Säugling hinzu. Darüber hinaus scheinen mir zum anderen auf begrifflicher Ebene Anerkennungsverhältnisse und das davon abhängende Selbstbild und Selbstwertgefühl Voraussetzungen – und im Falle „erfolgreicher“ Anerkennung – auch Ausdruck gelungener Selbstbestimmung zu sein.
Zweitens ist das Augenmerk verstärkt auf institutionelle und strukturelle Voraussetzungen der Entfaltung von Selbstbestimmung(sfähigkeit) zu lenken. Beispielsweise bedeutet eine Vielzahl von diagnostischen und präventiven Entscheidungen, die Schwangere während ihrer medizinischen Betreuung zu treffen haben, nicht automatisch eine Steigerung ihrer Autonomie. Zugleich haben Schwangere keine oder kaum Möglichkeiten, sich solchen Entscheidungssituationen zu entziehen.
Drittens möchte ich den Gedanken weiter verfolgen, dass das Verhältnis zum eigenen Körper ein entscheidendes Moment für Ausbildung und Gebrauch von Autonomiefähigkeit ist. Gerade dieses Körperverständnis und -gefühl ändert sich mit der Schwangerschaft und Geburt und muss in ein neues Gleichgewicht gebracht werden. Daher scheint mir dies ein gutes Beispiel zu sein, um eine grundsätzliche Dimension der Körperlichkeit in einer Autonomie-Konzeption herauszuarbeiten.
Eine grundlegende methodische Herausforderung besteht in dem Anspruch, eine normativ-begriffliche Analyse von Autonomie zu leisten, die zugleich auf empirische Untersuchungen und Beobachtungen zurückgreift. „Übersetzungsschwierigkeiten“ ergeben sich in zwei Richtungen. Einerseits ist der Status empirischer Erkenntnisse in einer philosophischen Analyse zu bestimmen. Andererseits ist zu fragen, wie sich die Ergebnisse einer normativen Analyse in die Praxis der Geburtshilfe „rückübersetzen“ lassen.
2011
https://www.uni-goettingen.de/de/susanne+brauer/203232.html
.
.
.
2006
Zürich
30. März – 1. April 2006
Zur Möglichkeit einer kulturübergreifenden Bioethik
ethik.uzh.ch › UFSP_KulturuebergreifendeBioethik
01.04.2006 – Ist eine normative kulturübergreifende Bioethik möglich (Teil I)?. Moderation: Dr. Susanne Brauer und Norbert Anwander, Universität Zürich.
Medizinethik und europäische Metaphysik der Person
Prof. Dr. Anton Leist, Universität Zürich | Kommentar Dr. Susanne Brauer, Universität Zürich
Klicke, um auf UFSP_KulturuebergreifendeBioethik.pdf zuzugreifen
.
.
2007
Tübingen
Pluralität in der Medizin
Vom 27. bis 29. September 2007 findet am Universitätsklinikum Tübingen die Jahrestagung der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) zum Thema Pluralität in der Medizin statt.
[ gekürzt ]
Festvortrag:
Bioethischer Pluralismus – Fakten, Probleme, Grenzen
Dieter Birnbacher, Düsseldorf
Gesellschaftliche Pluralität und plurale Medizinethik: Abschied
vom Prinzipiellen? Tanja Krones, Marburg
Verfassungsrechtliche Aspekte der Pluralität anhand medizinethischer Beispiele, Werner Heun, Göttingen
Global Ethics and Plurality, Donna Dickenson, London
Sektion 1: Medizinethik und Pluralität I
Prinzipienorientierte Medizinethik – eine angemessene Antwort auf die moralische und evaluative Pluralität in der modernen Medizin?, Georg Marckmann, Tübingen
Universelle ethische Prinzipien und ethischer Pluralismus, Oliver Rauprich, Bochum
Sektion 2: Wertepluralität am Beginn und Ende des Lebens, Pränataldiagnostik und späte Schwangerschaftsabbrüche
Zur Pluralität des Umgangs mit moralischen Dilemmata in Europa, Elisabeth Hildt, Tübingen
Zum ärztlichen Umgang mit Wertepluralität: Das Beispiel Obduktion, Gereon Schäfer, Dominik Groß, Aachen
Patientenverfügungen – zwischen Autonomie und pluralen Werthaltungen, Susanne Brauer, Zürich
Plenarsitzung „Pluralität in den Behandlungsweisen und theoretischen Vorstellungen“
Pluralismus in der Medizin aus historischer Perspektive, Robert Jütte, Stuttgart
Pluralismus in der Medizin – Pluralismus der Therapieevaluation?, Heiner Raspe, Lübeck
Pluralismus in der Medizin – ethische Aspekte, Urban Wiesing, Tübingen
https://idw-online.de/de/news221475
.
Juli 26, 2020 um 12:48 am
.
.
VSV
Vojin Saša Vukadinović (* 1979) ist ein Historiker und Geschlechterforscher.
Vukadinović studierte Geschichte, Germanistik und Geschlechterforschung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Universität Basel. 2008 bis 2010 war er Stipendiat am Graduiertenkolleg Geschlecht als Wissenskategorie der Humboldt-Universität zu Berlin, von 2011 bis 2015 wissenschaftlicher Assistent am Zentrum Gender Studies der Universität Basel. Von 2015 bis Ende 2017 war er Koordinator des Graduiertenkollegs des Zentrums Geschichte des Wissens der Universität Zürich und ETH Zürich.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vojin_Sa%C5%A1a_Vukadinovi%C4%87
.
.
.
Warum Gender-Theoretikerinnen oftmals frauenfeindlich agieren
Von Vojin Saša Vukadinović
NZZ 12.12.2019
(…) Gender-Studies (…) Tatsächlich florieren jedoch unter vielen der Gemeinten misogyne Theoreme, reaktionäre Weltbilder und eine Faszination für weibliche Unterwürfigkeit, solange sich diese auf Angehörige «anderer Kulturen» beschränkt.
Das Islamische Zentrum München erlangte diesen Sommer durch einen Vermerk auf seiner Website, wonach Ehemänner unter gewissen Umständen ihre Gattinnen «symbolisch» schlagen dürften, mediale Aufmerksamkeit. Dass diese Passage jahrelang unbeanstandet geblieben war, ist gesellschaftspolitisch ebenso bezeichnend wie das ausgeprägte Schweigen jener, die sonst von «Heteronormativität», «toxischer Männlichkeit» oder «Femonationalismus» jargonisieren.
Wer jemals diese Stille durchbrochen hat, um Kritik an islamischen sowie an anderen nichtwestlichen Sittenkomplexen und Traditionen zu üben, kennt moralische Konter wie die folgenden: «Warum ist das Arrangieren einer haltbaren Ehe frauenfeindlich und die Wegwerfscheidungen prominenter Männer, die periodisch ein älteres gegen ein jüngeres Modell austauschen, nicht?» – «Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass erfüllte Sexualität nicht zwingend mit Orgasmusfähigkeit in Zusammenhang gebracht wird. Die [genitalverstümmelten] Frauen in Eritrea fühlen sich dann geschätzt und geliebt von ihren Ehemännern, wenn sie als Ehefrau geachtet und respektiert werden.» – «Das einzige Kulturgebiet, das vom westlichen Sextourismus nicht erobert wurde, ist der islamische Raum. Alle anderen Kontinente gehören schon längst zum Netzwerk der Sexindustrien.»
Diese Zitate stammen weder von muslimischen Theologen bzw. von Repräsentanten konservativer Verbände, die zur Kritikabwehr mit Mankos der «Mehrheitsgesellschaft» abzulenken wissen, noch von Vordenkern der Neuen Rechten, denen der Ethnopluralismus – also die Koexistenz mehrerer ihr jeweiliges Brauchtum pflegender «Kulturen» unter Voraussetzung ihrer Nichtvermischung – als politisches Ideal gilt. Vielmehr handelt es sich um exemplarische Bemerkungen deutscher Gender-Studies-Vertreterinnen – Gabriele Dietze, Daniela Hrzán, Christina von Braun / Bettina Mathes –, die sich selbst als links oder linksliberal verstehen dürften.
Der Umstand, dass Gender-Studies-Vertreterinnen auf die gesellschaftliche Relevanz ihres Fachs verweisen, aber keinerlei gewichtige Studien zu den mitunter virulentesten Konflikten der letzten Jahre vorzuweisen haben, spricht für sich. An ihnen sind sämtliche geschlechter- und sexualpolitischen Entwicklungen vorbeigezogen, die dringend der wissenschaftlichen Bestandsaufnahme bedürfen, weil sie qualitativ neue Phänomene sind: Jihadismus, Kinderehen, in aller Öffentlichkeit und oftmals, wie die laufenden Verfahren zeigen, bar jeden Rechtsempfindens verübte Gruppenvergewaltigungen und Morde an jungen Frauen.
Die diesbezügliche akademische Ignoranz gründet nicht auf einem Desinteresse am Zeitgeschehen; die Gender-Forschung befasst sich schließlich besonders mit diesem. Vielmehr müssten sich die eigenen theoretischen Postulate unweigerlich am Gegenstand – konkret: an der Wirklichkeit – messen, wo die Rede von «Intersektionalität», «Macht», «Performativität» und «Ungleichheitsverhältnissen» katastrophal abschneiden würde. Das ahnt man – und zieht es deshalb vor, über die genannten Phänomene vornehm zu schweigen. (…)
Die Konsequenzen der vorgeblich um Diversität und Sensibilität bedachten Weltanschauung tragen derweil jene, die im Wortsinn zum anderen Geschlecht gemacht werden: Mädchen, die Gefahr laufen, in den Sommerferien beim Besuch in der elterlichen Heimat an den Genitalien verstümmelt zu werden, weil die zuständige Pädagogin, die ahnt, was droht, lieber nichts tut, als für eine Rassistin gehalten zu werden. Grundschülerinnen, die körper- und entwicklungsfeindlichen Bekleidungsvorschriften unterworfen werden, während langfristig bereits eine «haltbare Ehe» für sie vorgesehen ist, «symbolische» Schläge mitunter inklusive. In Frauenhäuser Geflohene, die in der Bundesrepublik mittlerweile zur Hälfte nichtdeutscher Herkunft sind.
(…) in der verräterischen Wortwahl von Christina von Braun und Bettina Mathes: «Auch wir möchten kein Kopftuch tragen. Aber» – aber die anderen, die müssen es eben.
Nicht nur der impertinente akademische Dünkel lässt hier aufhorchen, sondern insbesondere das Tätscheln des patriarchalen Gewahrsams, der anderen als adäquates Habitat zugewiesen und mit dem bezaubernden Namen «Kultur» versehen wird. An solch misogyner Herablassung zeigt sich denn auch, inwiefern die Gender-Studies nicht nur der Geschichte des Antifeminismus, sondern auch der des Rassismus zufallen (…)
(Vojin Saša Vukadinović ist promovierter Historiker und Geschlechterforscher. Er hat zu den Sammelbänden «Beißreflexe» (2017, Hg. Patsy l’Amour laLove) und «SexLit» (2019, Hg. Benedikt Wolf) beigetragen sowie die Anthologie «Freiheit ist keine Metapher» (2018) herausgegeben.)
https://www.nzz.ch/feuilleton/gender-theoretikerinnen-warum-sie-oft-frauenfeindlich-agieren-ld.1527480
.
.
Längst haben Aktivisten und Akademiker entdeckt, dass der materiellen Unterdrückung die hermeneutische vorausgeht, und sprach- wie genderkritisch korrekt bemerkt, dass dem Begriff der „Verstümmelung“ eine Negativwertung anhaftet. Frauen würden, so argumentieren beispielsweise Autorinnen des Berliner „Zentrums für transdisziplinäre Geschlechterstudien“, den Eingriff mitunter gar nicht als Verstümmelung empfinden, sondern eher als Schönheitsoperation und Zeichen der Zugehörigkeit. Sie seien stolz auf ihren „modifizierten Körper“. Der abendländische „Diskurs“ über die Verstümmelung indes perpetuiere nur die „hegemonialen Genderidentitäten“ des kapitalistischen Abendlands. In einem schillernden Stück postkolonialer Literatur fassen die Autorinnen zusammen, „dass erfüllte Sexualität nicht zwingend mit Orgasmusfähigkeit in Zusammenhang gebracht wird. Die Frauen in Eritrea fühlen sich dann geschätzt und geliebt von ihren Ehemännern, wenn sie als Ehefrau geachtet und respektiert werden.“ Ganz genderkritisch kommt hier die vorzüglichste Werbung für die Barbarei daher: Die operative Verunmöglichung des Orgasmus‘ wird zum Akt zivilen Ungehorsams gegen die diskursive Vormacht des Nordens.
(Thomas Uwer · „Modifizierte Körper“ · Was die internationalen Hilfswerke mit ihren Aktivitäten gegen die weibliche Genitalverstümmelung so alles anrichten. · Artikel erschienen in Konkret 1/2009 · Hier in: WADI.)
http://www.wadinet.de/analyse/iraq/modifiziertekoerper.htm
.
Wadi: 25 Jahre Parteinahme für die Menschen
WADI gründete sich 1992 als Dachverband von Initiativen und Einzelpersonen, die nach dem zweiten Golfkrieg 1991 in den Irak gereist waren, um die notleidende Zivilbevölkerung in dem kriegszerstörten Land zu unterstützen. (…) Dass Genitalverstümmelung (Femal Genital Mutilation, kurz: FGM) überhaupt im Irak existiert, wurde lange Jahre ignoriert. Erst das gesundheitliche Aufklärungsprogramm von WADI, bei dem mobile Teams Dörfer aufsuchen und Frauen vor Ort beraten, hat ans Licht gebracht, dass FGM in weiten Teilen der Region praktiziert wird. In einer großangelegten Kampagne hat WADI seit 2005 in der gesamten Region Daten erhoben und gezielt gegen diese schädliche und gefährliche Praxis gearbeitet. In etlichen Regionen haben sich Dörfer einem Programm angeschlossen, innerhalb dessen sie sich verpflichten, auf FGM zu verzichten. Jüngste Erhebungen zeigen, dass die Rate der verstümmelten Mädchen erheblich zurückgegangen ist.
https://wadi-online.de/ueber/
.
.
(…) Eklatante Forschungslücken sind augenscheinlich. Eine umfängliche Kritik der Gender Studies am Deutschrap, dessen frauen- und schwulenverachtenden, vor Gewalt nur so strotzenden Erzeugnisse sich millionenfach verkaufen und zu Untersuchungen geradezu einladen: Fehlanzeige. Systematische Erhebungen zum Geschlechterbild von Moscheepredigern in Europa: ebenso. Analysen zu den zehntausenden jungen Männern und Frauen aus Deutschland, Großbritannien, Frankreich und anderen Staaten, die sich dem Jihad in Syrien angeschlossen haben: inexistent.
Das Fach bildet nicht zur Problemlösung aus, sondern vorrangig zum Beanstanden des Sprechens Dritter über etwas. Unmittelbares Resultat sind überproportional viele Dissertationen, die lediglich damit befasst sind, wie etwas medial dargestellt oder wissenschaftlich verhandelt wird.
In diesem Geiste geschulte Arbeiten zeigen deshalb, wie es in der Geschlechterforschung wirklich um das „Nichtanerkannte und Prekäre“ bestellt ist. Daniela Hrzán, Gender-Expertin für das Reden über Genitalverstümmelung, hat in einer Reihe von Texten gemahnt, statt von „Female Genital Mutilation“ lieber von „Female Genital Cutting“ zu sprechen: Nicht etwa der barbarische Akt sei menschenverachtend, sondern der Begriff „Verstümmelung“, da dieser nahelege, dass die Betroffenen unter dem gewaltsam Erlebten leiden. Die Kulturwissenschaftlerin weiß es besser: „Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass erfüllte Sexualität nicht zwingend mit Orgasmusfähigkeit in Zusammenhang gebracht wird“, schreibt sie in beiläufiger, doppelter Niedertracht gegenüber den Opfern von Rasierklingen und Messern und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.
In gleichem Tonfall moniert Ann-Kathrin Meßmer, Gender-Expertin für das Reden über Intimchirurgie, dass Schriften zur Genitalverstümmelung ‚die afrikanische Frau’ als „sich nach westlichen Standards zu emanzipierende“ adressieren würden. Westliche Standards wie Menschenrechte, Frauenemanzipation und Religionsfreiheit, die Meßmer ganz selbstverständlich für sich selbst in Anspruch nimmt – darauf sollen Tausende Mädchen, die tagtäglich dem inhumanen Ritual unterworfen werden, keinen Anspruch haben: vielmehr sollen sie vor „Verwestlichung“ geschützt werden.
Claudia Brunner schließlich, Gender-Expertin für das Reden über Selbstmordattentate, leitet einen Artikel mit der rhetorischen Frage ein, ob es nicht besser wäre, statt von „Female Suicide Terrorism“ von „Female Suicide Bombing“ zu sprechen, da erstere Bezeichnung Massenmord „als illegitim generalisieren“ würde. Schlimmer noch: „Geläufige Darstellungen von Suizidbomberinnen tendieren dazu, historische westliche kolonialistische Auffassungen von Frauen aus der Dritten Welt widerzuspiegeln, gelenkt von imperialistischen Ansichten und deren spezifischen okzidentalistischen Genderismen, so die Autorin, die in einem Interview noch beklagte: „Terroristen werden durch ihre mediale Darstellung ausschließlich als brutal und irrational gezeigt, um dadurch ihre politischen Ziele unsichtbar zu machen […] Die Terroristinnen werden als Monster dargestellt.[“] Dutzende, bisweilen Hunderte von Menschen, die durch ein einziges Selbstmordattentate zerfetzt oder auf Lebenszeit entstellt werden, sind der Gender-sensiblen „Analyse“ einer Claudia Brunner nicht eine Zeile wert.
Abermals ist es die Vordenkerin des Gender-Paradigmas, die inspiriert. Judith Butler schwärmte vor einigen Jahren von den Terrororganisationen Hamas und Hisbollah als „progressiv“ und nannte sie einen „Teil der globalen Linken“. Auch ihre Faszination für die Burka hält die Philosophin nicht zurück. Das mobile Stoffgefängnis sei eine „Übung in Bescheidenheit und Stolz“, das nicht etwa Frauen zum Verschwinden bringt, sondern einen „Schutz vor Scham symbolisiert“ und deshalb zu konservieren sei: „Der Verlust der Burka kann eine Erfahrung von Entfremdung und Zwangsverwestlichung mit sich bringen, die Spuren hinterlassen wird. Wir sollten keineswegs davon ausgehen, dass Verwestlichung immer eine gute Sache ist. Sehr oft setzt sie wichtige kulturelle Praktiken außer Kraft, die kennen zu lernen es uns an Geduld fehlt.“ Frauen kennenzulernen, die von den Taliban unter Androhung des Todes kollektiv in menschliche Säcke verwandelt worden sind, oder denen für missfälliges Verhalten bei lebendigem Leib Nasen und Ohren abgeschnitten wurden: die hierfür notwendige Geduld fehlt vor allem einer Judith Butler. Die angebliche Entzauberin geschlechtlicher Identitäten als Gralshüterin islamistischer Kleiderordnung – eine geistige Allianz des Grauens. (…)
Bettina Mathes ist, gemeinsam mit Christina von Braun, Co-Autorin der 2007 erschienenen Islam-Eloge „Verschleierte Wirklichkeit“, in der sich u.a. eine überaus devote Aufforderung zur Selbstzensur findet. Kritik an jener Religion solle unterlassen werden, stattdessen sei die „Gewalt auslösende Wirkungsmacht symbolischer und unbewusster Ordnungen im Umgang mit dem Fremden ernst zu nehmen“ weniger verschroben: Wer Meinungsfreiheit anhängt, dürfe sich nicht wundern, wenn Gläubige mit Mord und Mordversuchen auf Filme und Karikaturen reagierten – so etwa 2004 bei dem niederländischen Regisseur Theo van Gogh oder 2010 bei dem dänischen Karikaturisten Kurt Westergaard. Schon während ihrer Zeit als Gender-Studies-Dozentin an der HU Berlin verfolgte Mathes einen antiimperialistischen Kurs. Zwei kritische Studenten verleumdete sie einmal für das „Verbreiten islamfeindlicher Parolen“; einen davon hatte sie sogar vor die Tür des Seminarraums gesetzt. Studierende hingegen, deren Familien in die Bundesrepublik eingewandert waren, pries sie dafür, sich „für ‚das’ Fremde und ‚den’ Islam zuständig zu fühlen“ – kein didaktisches Lob, sondern ein Aufruf zum Pflegen kultureller Identität, völkischen Vorstellungen nicht unähnlich. Mathes betrieb eine Weile lang einen privaten Blog, auf dem sie einst ein „Argument for the Burqa“ veröffentliche, die sie als Schutz vor einem ominösen männlichen Blickregime anempfahl.
In den letzten Jahren hat sich Sabine Hark, an der TU Berlin Professorin für Soziologie (WDR: „Deutschlands wichtigste Genderforscherin“), als unermüdliche Streiterin für einen „antiimperialistischen Egalitarismus“ zu profilieren versucht (…)
Ein 2017 gehaltener Vortrag von Gabriele Dietze an der Universität Basel bekrittelte „sexualpolitisch aufgeladene okzidentale Überlegenheitsnarrative“, um „paradoxe Rückkopplungsaspekte von Fremd- und Eigenwahrnehmung zu erfassen“. (…)
(Vojin Saša Vukadinović · Butler erhebt „Rassismus“-Vorwurf · EMMA Juli/August 2017.)
https://www.emma.de/artikel/gender-studies-sargnaegel-des-feminismus-334569
.
Juli 30, 2020 um 3:11 pm
(…)
Unbehagen und Unkenntnis wirken sich auch auf die [weibliche oder männliche, Anm.] Sexualität aus. Dabei ist der komplexe anatomische Aufbau der weiblichen Genitalien ein besonderes Privileg: In der Spitze der Klitoris laufen genau wie in der Eichel des Penis [… so ein Unfug, Anm.] etwa 8.000 sensorische Nervenendigungen zusammen. Die Dichte dieser Rezeptoren ist bei der Frau 50 mal höher, so dass die Klitoris weitaus empfindsamer ist als der [zirkumzidierte, „beschnittene“] Penis.
Wo genau entsteht das Vergnügen der Frau? [Wo genau entsteht das Vergnügen des Mannes? Im Präputium.]
Ist [das Gefurchte Band oder das Frenulare Delta, ist] der Bereich innerhalb der Vagina oder außerhalb an der Klitoris das eigentliche orgastische Zentrum? Ohne die Klitoris geht jedenfalls gar nichts. Denn dieses Organ samt seiner Schwellkörper ragt so weit in den Unterleib hinein, dass es sowohl von außen als auch von innen stimuliert werden kann. Für beide Regionen werden neue Spielzeuge entwickelt, die die weibliche Lust fördern. [Männlich: „Für beide Regionen“ (ridged band, frenular delta) „werden neue“ Amputationswerkzeuge „entwickelt, die“ die männliche Lustempfindung radikal senken, von ShangRing bis AccuCirc.]
Neue Einsichten
Im Kantonsspital Luzern ist die bisher größte Vulva-Studie der Welt durchgeführt worden. Ein Team von fünf Ärzten hat die Genitalien von 657 Frauen vermessen. Die Unterschiede waren enorm. Das Interesse an den äußeren weiblichen Genitalien wächst nicht nur in Medizin und Wissenschaft. Frauen und Mädchen setzen sich verstärkt mit ihren Vulven auseinander. Das kann zu mehr Selbstbewusstsein und einer befriedigenderen Sexualität führen – oder zu Verunsicherung und einem übersteigerten Schönheitsideal.
Eine Vulva gilt heute als schön, wenn sie unbehaart und straff ist, wenn die inneren Vulvalippen nicht herausragen. Die Nachfrage nach operativen Schamlippenverkleinerungen oder Liftings nimmt zu.
Die Dokumentation „Vulva und Vagina“ klärt darüber auf, was jeder Mann und jede Frau über die primären weiblichen Genitalien wissen sollte.
ZDF | Vulva und Vagina – Neue Einblicke in die weibliche Lust | 3sat | 14.05.2020
https://www.3sat.de/wissen/wissenschaftsdoku/vulva-und-vagina-neue-einblicke-in-die-weibliche-lust-100.html
.
(Im Kantonsspital Luzern (LUKS) ist die bisher grösste Vulva-Studie der Welt durchgeführt worden. Von August 2015 bis April 2017 hat ein Team von die Genitalien von 657 Frauen vermessen.)
Andreas Günthert, der bis Ende Juni 2018 die Frauenklinik des LUKS leitete: „Ausschlaggebend war der absurde Trend hin zu immer mehr plastischen Operationen an den Schamlippen. Gerade junge Frauen orientieren sich dabei an Darstellungen aus der Pornoindustrie, die kaum einer Norm entsprechen. (…)
Bei der Ausprägung der Vulva gibt es eine extreme Variabilität. So haben wir äußere Schamlippen von 1,2 bis 18 Zentimetern gemessen. Und auch die Unterschiede der inneren Schamlippen waren mit 0,076 Zentimetern bis zu 7,62 Zentimetern enorm. Zudem haben wir festgestellt: Je höher der Body-Maß-Index, desto voluminöser die Schamlippen.
(…) kleinere Studien aus der Türkei oder England zeigen: andernorts schaut es anders aus. Weltweit gesehen dürften die Unterschiede der Vulven noch größer ausfallen als dies unsere Studie aufgezeigt hat.“
Von Raphael Zemp | Wieso forscht das Luzerner Kantonsspital über weibliche Genitalien? | Luzerner Zeitung | 05.07.2018
https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/luzern/wieso-forschen-sie-uber-weibliche-genitalien-ld.1034830
.
Measurements of a ‘normal vulva’ in women aged 15–84: a cross‐sectional prospective single‐centre study
A Kreklau
I Vâz
F Oehme
F Strub
R Brechbühl
C Christmann
A Günthert
doi 10.1111/1471-0528.15387
Population or sample: We recruited white women aged 15–84 years.
https://obgyn.onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1111/1471-0528.15387
.
ZDF – 3sat Wissenschaftsdoku | Wunderwerk Penis | Video 43 min
ttps://www.zdf.de/dokumentation/3sat-wissenschaftdoku/wunderwerk-penis-106.html
ttps://www.3sat.de/wissen/wissenschaftsdoku/wunderwerk-penis-100.html
.
Laut einer Unicef-Umfrage mussten sich knapp ein Fünftel der Kenianerinnen zwischen 15 und 49 Jahren einer genitalen Verstümmelung (FGM) unterziehen. Meistens waren sie zwischen acht und 16 Jahre alt. Bei dem Eingriff werden – in der Regel ohne Betäubung – die äußeren Geschlechtsorgane entfernt, oft mit Rasierklingen oder Messern, die nicht desinfiziert sind. [Hier hätte man die FGM-Typen I, II, III, IV erläutern müssen, in Kenia v. a. II und auch III.]
Etwa 500 Mädchen konnten Dorcus Parit und ihre Hilfsorganisation schon vor einer Genitalverstümmelung retten. [Sehr wichtig, gute Arbeit. Aber warum erhalten Jungen keinen Schutz?]
[Aus dem erläuternden Text.]
Warum werden Frauen beschnitten? [Weil kein deutscher Reporter oder Journalist den Islam zu kritisieren wagt.]
In welchen Ländern findet Genitalverstümmelung statt?
Weibliche Genitalverstümmelung ist in etwa 30 afrikanischen Ländern vor allem südlich der Sahara verbreitet. Außerhalb Afrikas wird der Eingriff vor allem in arabischen Ländern wie Oman und dem Jemen oder im asiatischen Raum wie in Indonesien und Malaysia praktiziert. In Europa und Nordamerika lassen immer wieder Migranten aus den entsprechenden Ländern ihre Töchter beschneiden, häufig geschieht dies während eines Urlaubs in der Heimat. [Nicht zuletzt („vor allem“) auch in Ägypten. Dazu: Irak, Dagestan, Indien, Sri Lanka, Thailand, Singapur, dann die Dawudi Bohra …]
Von Maike Huckschlag | Wenn Traditionen Leben zerstören | Genitalverstümmelung in Kenia | ZDF | 06.02.2020
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/kenia-genitalverstuemmelung-100.html
.
The Kikuyu regarded FGM, which they called irua or circumcision, as an important rite of passage between childhood and adulthood. FGM consists largely of three procedures: removal of the clitoral glans (clitoridectomy or Type I); removal of the clitoral glans and inner labia (excision or Type II); and removal of all the external genitalia and the suturing of the wound (infibulation or Type III). The Kikuyu practised Type II and sometimes Type III.
Uncut Kikuyu women were outcasts, and the idea of abandoning the practice was unthinkable.[10] Jomo Kenyatta, who became Kenya’s first prime minister in 1963, wrote in 1938:
„The real argument lies not in the defence of the surgical operation or its details, but in the understanding of a very important fact in the tribal psychology of the Gikuyu—namely, that this operation is still regarded as the very essence of an institution which has enormous educational, social, moral and religious implications, quite apart from the operation itself. For the present it is impossible for a member of the tribe to imagine an initiation without clitoridectomy. Therefore the abolition of the surgical element in this custom means to the Gikuyu the abolition of the whole institution.“
https://en.wikipedia.org/wiki/Campaign_against_female_genital_mutilation_in_colonial_Kenya
.
(Warum gerät jetzt auch die Vulva ins Visier des Optimierungswahns? Allein in Deutschland lassen sich jedes Jahr 7.000 Frauen an der Vulva operieren – Tendenz steigend. Gert Scobel diskutiert den aktuellen Trend der kosmetischen „Beschneidung“ mit seinen Gästen.)
scobel
Vulva: Lust und Tabu
Während immer noch Frauen gegen ihren Willen beschnitten werden, lassen sich hierzulande mehr und mehr Frauen im Intimbereich optimieren. Woher kommt dieser Trend?
3sat-Mediathek 14.05.2020
Weil Frauen ihre inneren Schamlippen als zu groß, zu unregelmäßig, zu dunkel empfinden, wird korrigiert. Selbst im Innern des Körpers, an der Vagina, wird nachgebessert: Sie soll enger, glatter, straffer sein. Also wird Haut weggeschnitten und mit Eigenfett aufgepolstert oder die Klitoris so ausgerichtet, dass sie funktionaler wird, im Sinne einer verbesserten Orgasmusfähigkeit. Die neuen Maßstäbe hat indes die Pornoindustrie vorgegeben. Klein und kindlich sollen Frauen untenherum aussehen. Eng und straff, wie Mädchen zu Beginn der Pubertät. Was steckt dahinter?
Die meisten Frauen haben ihre eigenen Geschlechtsteile selten oder noch nie betrachtet. [Was wissen Männer über ihr Gefurchtes Band (ridged band), ihr Frenulum, ihr Frenulares Delta? Wieviele Männer sprachlos, weil ihnen diese Teile des Körpers in Kinderjahren amputiert worden?]
Die Terra Incognita des eigenen Körpers wird oftmals nicht einmal angefasst. [Wenn die Penisvorhaut nicht mehr am Körper vorhanden ist, kann sie nicht angefasst und gespürt werden.]
Warum wissen Frauen so wenig über Vulva und Vagina? [Weil man dann auch die Funktion und Sensorik der penilen Vorhaut ansprechen müsste.]
Warum sind diese außerordentlich komplexen Körperteile nicht Thema im Unterricht? [Ridged band, frenulum, frenular delta. Warum sind diese außerordentlich sensiblen Körperteile nicht Thema im Unterricht? Oder Thema bei Herrn Scobel?]
Warum finden sich bis heute falsche anatomische Darstellungen in Anatomie- und Schulbüchern? [“As a medical student, we don’t learn anything about foreskins. In my anatomy textbook, there are two lines about the foreskin: ‘It’s the skin that folds back upon itself and reattaches around the glans penis,’ and the second line is: ‘It’s the skin that’s usually removed during circumcision.’ And that’s it, in the entire textbook.”
Stewart Blandon, M.D. https://www.doctorsopposingcircumcision.org/for-professionals/the-prepuce/ Doctors usually know little about the foreskin besides how to cut it off. (ONE MAN’S LETTER. To the Doctor Who Cut Me Without My Consent) https://www.yourwholebaby.org/one-mans-letter Dr. Ryan McAllister, who is on the research faculty at Georgetown University in biophysics, and a member of Your Whole Baby’s Board of Directors. „An Elephant in the Hospital,“ was recorded by Dr. McAllister at University of Oregon. https://www.yourwholebaby.org/presentations An Elephant in the Hospital – Gaining Distance and Perspective through Views from the Outside https://georgetown.app.box.com/s/3wpxbadxfplr6fp91576rcax72cckrqk%5D
Tabu und Stigma
Wie wandelbar die weiblichen Geschlechtsorgane sind und welche Funktionen sie erfüllen – das wissen die wenigsten. Historische Diffamierungen der weiblichen Geschlechtsorgane haben sich bis heute gehalten – mit gravierenden Auswirkungen auf die weibliche Selbstbestimmung und Sexualität. [Und die männliche Sexualität?]
Aktivistinnen in Kunst, Film und Performing Arts wollen Licht ins Dunkel bringen: weniger Scham, mehr Lust. Mit dem alten Tabu soll endlich Schluss sein. Frauen beginnen ihre eigenen Körper und ihre Sexualität zu entdecken und zurückzuerobern. Dazu gehört auch die Sichtbarmachung und Umbenennung der am stärksten tabuisierten Bereiche, nämlich von Vulva und Vagina.
Was sagt die steigende Anzahl von Intim-Operationen über das Verhältnis der operierten Frauen zu ihrem eigenen Körper? Worin liegen die Gründe des Trends? Wie genau sind Vulva und Vagina aufgebaut, und welche „Funktionen“ haben sie? Wie müsste ein Aufklärungsunterricht aussehen, der junge Mädchen stark und selbstbewusst macht, statt Begriffe wie „Schamlippen“ zu benutzen und Fruchtbarkeit als Sinn und Zweck der Sexualität zu propagieren? Was ist mit der Fähigkeit zur Lust am Sex, wenn der eigene Körper als fremd empfunden wird? Welche Möglichkeiten gibt es, Frauen mit ihren Körpern vertrauter werden zu lassen? Welche Aktivistinnen setzen sich in Kunst und Kultur für die Sichtbarmachung und Entstigmatisierung von Vulva und Vagina ein?
Die Gäste
Sheila de Liz
Ann-Marlene Henning
Mithu Sanyal
https://www.3sat.de/wissen/scobel/scobel—vulva-lust-und-tabu-102.html
.
scobel (Fernsehsendung)
https://de.wikipedia.org/wiki/Scobel_(Fernsehsendung)
Gert Scobel ist ein deutscher Journalist, Fernsehmoderator, Autor und Philosoph.
Scobel hatte mehrere Gastdozenturen inne, unter anderem bei der Universität Duisburg-Essen und der Universität Witten/Herdecke. Seit 2016 ist er Honorarprofessor für Philosophie und Interdisziplinarität an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Seit 2018 ist Scobel Direktoriumsmitglied des „Zentrum für Ethik und Verantwortung“ als wissenschaftlicher Einrichtung der Hochschule Bonn-Sieg. Ebenfalls 2018 übernahm er eine Gastprofessur für Politikmanagement der Stiftung Mercator an der NRW School of Governance.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Scobel
Gert Scobel, 1959 geboren, studierte Philosophie und Theologie an der Jesuiten-Hochschule St. Georgen in Frankfurt am Main und an der University of California in Berkeley. Von 1995 bis 2007 moderierte er die 3sat-Sendung „Kulturzeit“. Von 2001 bis 2003 war er zudem Anchorman des ARD-Morgenmagazins. Seit 2003 moderiert er die ZDF-Sendung „Sonntags – TV für’s Leben“. Scobel moderierte die 3sat-Sendung „delta“ und leitet und moderiert seit 2008 die Sendung „scobel“. Er wurde unter anderem mit dem Deutschen Fernsehpreis und dem Adolf-Grimme-Preis ausgezeichnet.
https://www.perlentaucher.de/autor/gert-scobel.html
.
.
2012
German circumcision ban unites religions, worries doctors
Elisa Oddone | reuters | 12.07.2012
A German court’s ban on circumcising […] boys (…)
The head of the German Medical Association, Frank Ulrich Montgomery, said the ban meant there was „an increased risk of this task being performed by lay people which, because of poor hygiene conditions, could lead to serious complications‘.
https://www.reuters.com/article/us-germany-circumcision/german-circumcision-ban-unites-religions-worries-doctors-idUSBRE86B0XF20120712
.
Montgomery: Kölner Urteil für Ärzte unbefriedigend und für Kinder gefährlich
„Das Urteil des Kölner Landgerichts ist für die Ärzte unbefriedigend und für die betroffenen Kinder sogar gefährlich“, erklärte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery zur juristischen Entscheidung über die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen. „Es besteht nun die große Gefahr, dass dieser Eingriff von Laien vorgenommen wird und so – allein schon wegen der oft unzureichenden hygienischen Umstände – zu erheblichen Komplikationen führen kann.“
Die Richter des Kölner Landgerichts hatten entschieden, dass die religiöse Beschneidung von nicht einwilligungsfähigen Jungen Körperverletzung sei und werteten das Recht auf körperliche Unversehrtheit höher als die Religionsfreiheit der Eltern. „Es bleibt zu hoffen, dass die diesbezüglich notwendige Kultursensibilität letztinstanzlich Berücksichtigung findet“, sagte Montgomery. [Na, wann kommen die Mädchen dran, Herr Montgomery, hat ein FGM-Verbot nicht ebenfalls großen Mangel „Kultursensibilität“?]
Landesärztekammer Baden-Württemberg | 01.07.2012
https://www.aerztekammer-bw.de/news/2012/2012_07/beschneidung/index.html
.
.
Beschneidung Minderjähriger aus religiösen Gründen
Im Deutschen Ärzteblatt 2008, S. A1778 findet sich ein interessanter und überzeugender Beitrag zu den medizinischen und strafrechtlichen Problemen der Beschneidung Minderjähriger. (…)
Religiöse Gründe können die Zirkumzision ebenso wenig rechtfertigen. Der Nutzen der Beschneidung als Identifikationsmittel überwiegt weder den mit der Beschneidung verbundenen Schaden noch das mit dem Eingriff verbundene Risiko. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention) die Vertragsstaaten alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen zu treffen haben, überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen. Die religiöse Beschneidung ist ein solcher Brauch.
BÄK Südwürttemberg Rundschreiben Nr. 2/2008
Klicke, um auf 85.pdf zuzugreifen
.
.
2008
Maximilian Stehr, Holm Putzke und Hans-Georg Dietz
Dtsch Arztebl 2008; 105(34-35): A-1778 / B-1535 / C-1503
Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Jungen: Strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung
(…) Ist man bereit, sich von der Vorstellung zu lösen, das Kindeswohl ausschließlich von Umständen abhängig zu machen, die allein einer Glaubensgemeinschaft zuzurechnen sind, dann ist zu fragen, ob der Nutzen der Beschneidung als Identifikationsmittel ausreicht, um den Schaden zu überwiegen. Welches Gewicht der Beschneidung als Identifikationsmittel zukommt, dafür ergeben sich in gesetzessystematischer Hinsicht Anhaltspunkte aus § 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention). Danach haben die Vertragstaaten „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen (zu treffen), um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen“. Die religiöse Beschneidung ist ein solcher Brauch. Als Gesundheitsschädigung im Sinne von § 223 Absatz 1 Alt. 2 StGB ist er zudem für die Gesundheit der Kinder schädlich. (…)
(…) Soweit sich objektiv eine nicht unerhebliche Verletzung des Kindeswohls feststellen lässt (was bei einem massiven und nicht notwendigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Fall ist), gebührt dem Kindeswohl im Verhältnis zu Elterninteressen stets der Vorrang.
Gegen das Kindeswohl
Es gibt also keine zwingenden Argumente, womit sich eine religiöse Beschneidung Minderjähriger begründen lässt. Bestehen bleiben allein die Nachteile (zu sehen vor allem im irreversiblen Verlust der Vorhaut), weshalb die religiöse Beschneidung nicht im Wohl des Kindes liegt, den Personensorgeberechtigten für die Einwilligung die Dispositionsbefugnis fehlt und damit der operative Eingriff eine rechtswidrige Körperverletzung darstellt.
Nimmt ein Arzt an einem nicht einwilligungsfähigen Jungen eine medizinisch nicht indizierte Zirkumzision vor, wirkt die Einwilligung der Personensorgeberechtigten nicht rechtfertigend, selbst wenn religiöse Gründe angeführt werden. Ohne wirksame Einwilligung ist die Körperverletzung rechtswidrig. Solange die Rechtslage gerichtlich nicht geklärt ist, sollte der Arzt die Vornahme einer medizinisch nicht indizierten Zirkumzision ablehnen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass er sich wegen Körperverletzung nach § 223 StGB strafbar macht.
Dtsch Arztebl 2008; 105(34–35): A 1778–80
https://www.aerzteblatt.de/archiv/61273/Zirkumzision-bei-nicht-einwilligungsfaehigen-Jungen-Strafrechtliche-Konsequenzen-auch-bei-religioeser-Begruendung
.
.
.
Circumcision, an Elephant in the Hospital (Excerpts)
Ryan McAllister
.
An Elephant in the Hospital
Gaining Distance and Perspective through Views from the Outside
https://georgetown.app.box.com/s/3wpxbadxfplr6fp91576rcax72cckrqk
.
August 2, 2020 um 2:56 pm
.
„[T]he well-established justification of proxy consent (stellvertretende Einwilligung) … the Cologne Judgment misjudges the constitutional framework of the criminal law defense of proxy consent.“
https://germanlawjournal.com/volume-13-no-09/
Klicke, um auf PDF_Vol_13_No_09_1131-1145_Developments_Moghadam.pdf zuzugreifen
.
2009
Zwischen Strafrecht und Religionsfreiheit | Kriminalwissenschaftliches Kolloquium der Universität Münster
Die Beschneidung von Knaben zwischen Strafrecht, Religionsfreiheit und elterlichem Sorgerecht
https://www.uni-muenster.de/news/view.php?cmdid=6812
Bijan Fateh-Moghadam, Religiöse Rechtfertigung? Die Beschneidung von Knaben zwischen Strafrecht, Religionsfreiheit und elterlichem Sorgerecht (Religious justification? Circumcision of boys between criminal law, freedom of religion and parental custody), 1 Rechtswissenschaft Zeitschrift für rechtswissenschaftliche Forschung 115 (2010)
https://www.cambridge.org/core/journals/german-law-journal/article/criminalizing-male-circumcision-case-note-landgericht-cologne-judgment-of-7-may-2012-no-151-ns-16911/0B316EFEA7485537409F90069BE8C807
Criminalizing male circumcision? Case Note: Landgericht Cologne, Judgment of 7 May 2012 – No. 151 Ns 169/11
Bijan Fateh-Moghadam
doi.org/10.1017/S2071832200018083
https://www.cambridge.org/core/journals/german-law-journal/article/criminalizing-male-circumcision-case-note-landgericht-cologne-judgment-of-7-may-2012-no-151-ns-16911/0B316EFEA7485537409F90069BE8C807
https://www.biodiritto.org/ocmultibinary/download/2406/22818/9/1ff99354b4c6f99ace0a68adb52cdf28.pdf/file/Nota_German_Law_Journal.pdf
.
( Bijan Fateh-Moghadam ist ein Strafrechtler aus Basel und sinniert seit mindestens 2012 über die Zirkumzision, die sogenannte Beschneidung an Jungen, die wir MGM, männliche Genitalverstümmelung nennen. Wann wird der Anhänger der kulturellen Vor- und Gegenmoderne die Beschneidung sprich Genitalverstümmelung der Mädchen rechtfertigen, die FGM? )
.
DW im Juni 2012 berichtet:
Dr. Bijan Fateh-Moghadam von der Universität Münster sieht die Sache juristisch (…) Für ihn ist die Knabenbeschneidung „ein relativ leichter Eingriff mit geringfügigen Risiken und andererseits anerkannten medizinischen Vorteilen“. Die Zustimmung der Eltern sei also kein Missbrauch des elterlichen Sorgerechts. (…) Fateh-Moghadam: „Ich denke, dass das Urteil des Landgerichts Köln zu erheblicher Verunsicherung führen wird, bei betroffenen Eltern und auch bei Ärzten in urologischen Praxen und Kliniken, die Beschneidungen anbieten.“ (…) Die Eingriffe dürften nun aber verstärkt im Ausland oder im privaten Umfeld stattfinden, vermutet Fateh-Moghadam: „Ich glaube, dass durch das Urteil möglicherweise ein paradoxer Effekt eintreten wird: dass der Schutzstandard für die Gesundheit der betroffenen Kinder eher gesenkt als gesteigert wird.“
Michael Gessat | Juristischer Streit um religiöse Beschneidung | DW Deutsche Welle am 27.06.2012
https://www.dw.com/de/juristischer-streit-um-religi%C3%B6se-beschneidung/a-16054310
.
2012
Vortrag „Strafrecht und Religion im liberalen Rechtsstaat: Juristische Argumente gegen die Kriminalisierung der Beschneidung“
Juristische Argumente gegen eine Kriminalisierung religiöser Beschneidung hat Rechtswissenschaftler Dr. Bijan Fateh-Moghadam vom Exzellenzcluster auf einer interdisziplinären Tagung in Heidelberg dargelegt.
( Exzellenzcluster „Religion & Politik“- WWU Münster )
https://www.uni-muenster.de/Religion-und-Politik/audioundvideo/audio/2012/Audio_Fateh_Moghadam_Beschneidung.html
.
.
Verlag: Mohr Siebeck, 1. Auflage, Erscheinungstermin: Mai 2019.
Bijan Fateh-Moghadam
Die religiös-weltanschauliche Neutralität des Strafrechts
Zur strafrechtlichen Beobachtung religiöser Pluralität
“ Die spezifischen Bedingungen religiös-weltanschaulicher Pluralität zu Beginn des 21. Jahrhunderts stellen die Strafrechtswissenschaft vor neue Herausforderungen. In seiner grundlagenorientierten Neubestimmung des Verhältnisses von Strafrecht und Religion entwickelt Bijan Fateh-Moghadam die religiös-weltanschauliche Neutralität als einen Grundlagenbegriff des Strafrechts. Im Wege einer am Neutralitätsgrundsatz ausgerichteten Rekonstruktion der Diskussionen über den materiellen Verbrechensbegriff, den Zweck der Strafe und die Anerkennung von religiösen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen werden dabei die Konturen eines allgemeinen Teils des Religionsstrafrechts sichtbar. Darauf aufbauend kann das Strafrecht konkrete Folgeprobleme religiöser Pluralisierung wie die strafrechtliche Bewertung der Knabenbeschneidung, die Legitimität von „Burka-Verboten“ oder die Reichweite von Geistlichenprivilegien im Strafverfahren theoretisch kontrolliert lösen, ohne sich selbst religiös-weltanschaulich zu positionieren. “ ( Produktbeschreibung )
https://www.buecher.de/shop/staat–kirche-religions–kirchenrecht/die-religioes-weltanschauliche-neutralitaet-des-strafrechts/fateh-moghadam-bij/products_products/detail/prod_id/42209764/
,
,
„Auch in der Frage der Zulässigkeit einer Knabenbeschneidung aus religiösen Gründen argumentiert Fateh-Moghadam losgelöst vom sozialen und kulturellen Kontext. Ihm genügt es, dass die Zustimmung zu einem solchen Eingriff aufgrund der mit ihm verbundenen Hygiene- und Präventionsvorteile jedenfalls keinen evidenten Missbrauch des elterlichen Sorgerechts darstellt.“
(Aus der Rezension, siehe unten.)
.
.
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 06.03.2020
.
Über Lebensformen ist nicht zu urteilen
Der Basler Strafrechtler Bijan Fateh-Moghadam sondiert Grundsätze des juristischen Umgangs mit religiöser Pluralität
Selten wurde in Deutschland so heftig über Religion diskutiert wie heutzutage. Der Gesprächston hat sich allerdings merklich verändert. Die religiös-weltanschauliche Pluralisierung sowie die Entfremdung eines wachsenden Teils der deutschen Bevölkerung von jeglicher gelebten Religiosität führt dazu, dass Religion kaum mehr als Medium sozialer Integration, sondern hauptsächlich als Störfaktor mit erheblichem Konfliktpotential wahrgenommen wird.
(…) Das französische Beispiel lehrt, dass eine radikal laizistische Position, die auf die Verdrängung der Religion aus der Öffentlichkeit abzielt, keine taugliche Lösungsstrategie darstellt, weil sie das religionsimmanente Gewaltpotential lediglich in den Bereich der Polizeiberichte und Kriminalstatistiken verschiebt, statt es als ein genuin politisches Problem ernst zu nehmen. (…)
Auch in der Frage der Zulässigkeit einer Knabenbeschneidung aus religiösen Gründen argumentiert Fateh-Moghadam losgelöst vom sozialen und kulturellen Kontext. Ihm genügt es, dass die Zustimmung zu einem solchen Eingriff aufgrund der mit ihm verbundenen Hygiene- und Präventionsvorteile jedenfalls keinen evidenten Missbrauch des elterlichen Sorgerechts darstellt. Die religiösen Motive der Eltern will er hingegen bei der rechtlichen Beurteilung gänzlich außer Acht lassen; eben darin äußere sich die „Lebensformneutralität“ eines wahrhaft liberalen Rechtsverständnisses.
(…) Damit der Staat, um eine von Fateh-Moghadam häufig zitierte Formel des Bundesverfassungsgerichts aufzugreifen, „Heimstatt aller Bürger“ sein kann, muss er sie diskriminierungsfrei behandeln. Von ihm kann hingegen nicht verlangt werden, sich hinsichtlich der sozialen, kulturellen und anthropologischen Rahmenbedingungen des Rechts blind zu stellen, nur um einem rein formal verstandenen Neutralitätsgebot Genüge zu tun. Das von Fateh-Moghadam zugrunde gelegte Legitimationsmodell ist daher in seiner Klarheit und Geschlossenheit zwar eindrucksvoll, aber letztlich zu simpel.
( Michael Pawlik )
Bijan Fateh-Moghadam: „Die religiös-weltanschauliche Neutralität des Strafrechts“. Zur strafrechtlichen Beobachtung religiöser Pluralität.
Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2019. 438 S.
https://www.buecher.de/shop/staat–kirche-religions–kirchenrecht/die-religioes-weltanschauliche-neutralitaet-des-strafrechts/fateh-moghadam-bij/products_products/detail/prod_id/42209764/
.
August 12, 2020 um 7:22 pm
.
.
Die 4 Rechtsschulen über den Bart
https://hanafirechtsschule.wordpress.com/2014/08/09/die-4-rechtsschulen-uber-den-bart/
.
Beard Is Wajib In Islam
“Do the opposite of what the polytheists do; let the beard grow long and clip the mustache.” A version has, “Trim the mustache down and leave the beard.” [Sahih Bukhari, Vol. 2, Page 875, Hadith 781] Hadrat Zayd ibn Arqam reported that the Messenger of Allah has said, “Whoever does not take something off his mustache is not one of us (not on our path).”
https://importantsofbeardinislam.wordpress.com/beard-is-wajib-in-islam-dadhi-wajib-hai/
.
.
⟶ Pleasant to God — Kleidung gemäß dem Islam: Gottes Wohlgefallen erzeugend ⟶
⟵ Pleasant to Satan — Frau ohne Hidschab: Iblis freut sich, der Teufel ⟵
.
.
.
.
عورة
ʿaura
Aura im Islam – Schambereich des menschlichen Körpers im Islam, mit Kleidung zu bedecken
Aisha Chaouki [ Aisha Meier-Chaouki ] schreibt in ihrem Buch mit dem Titel Das Kopftuch – Unterdrückung oder Freiheit?, das beim vom Muhammad Rassoul gegründetem IB Verlag Islamische Bibliothek erschien, bezüglich der weiblichen ʿAura, dass die Frau „zweifelsfrei“ alles außer ihrem Gesicht und ihren Händen verhüllen müsse.
Im Tafsīr al-Qurtubī des andalusischen Gelehrten al-Qurtubī ist die ʿAura der Frau als der gesamte Körper außer Hände und Gesicht spezifiziert. Die ʿAura des Mannes hingegen befinde sich zwischen Bauchnabel und Knie.
Schafiiten. Asch-Schafii bezeichnete als Aura eines Mannes den Teil zwischen Knien und Bauchnabel. Manche nehmen zwar auch den Bauchnabel selbst und / oder die Knie eines Mannes mit in ihre Definition der Aura auf, jedoch sind diese in der schafiitischen Rechtsschule eine Minderheit.
Fußball. Muhammad Salih al-Munajjid sieht als ein Kriterium, das Fußballspielen als erlaubt kennzeichne, das Bedecken der Aura an. Diese definiert er von Bauchnabel bis Knie.
Indonesien, Aceh. Qanun Nr. 11/2002 verbietet Frauen das Tragen von engen Hosen in der Öffentlichkeit. In öffentlichen Einrichtungen ist es für Frauen zudem verpflichtend, den Hidschab zu tragen. Dies geschah, als die Provinzregierung öffentliche Einrichtungen zu Aura-bedeckten Zonen erklärte. Männer dürfen umgekehrt keine kurzen Hosen tragen.
Seit 1985 gilt in der malaiischen Provinz Kelantan der „Kelantan Sharia Criminal Code Enactment 1985“. Demnach müssen muslimische Männer ihre Aura bedecken.
https://de.wikipedia.org/wiki/%CA%BFAura
.
.
Eine muslimische Schülerin aus Hessen ist endgültig mit dem Versuch gescheitert, sich aus religiösen Gründen vom gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen befreien zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm ihre Beschwerde wegen inhaltlicher Mängel nicht zur Entscheidung an, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hervorgeht (v. 08.11.2016, Az. 1 BvR 3237/13). Damit hatte die Jugendliche ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) von 2013 kippen wollen (v. 11.11.2013, Az. BVerwG 6 C 25.12).
Sie hatte als Fünftklässlerin im Schuljahr 2011/2012 an einem hessischen Gymnasium die Note Sechs kassiert, weil sie sich dem Schwimmunterricht verweigerte. Das Mädchen marokkanischer Abstammung lehnte es auch ab, wie manche ihrer Mitschülerinnen einen Burkini zu tragen – ein solcher Ganzkörper-Badeanzug lasse nass trotzdem die Körperkonturen erkennen. Außerdem fühlte sich die Gymnasiastin durch den Anblick ihrer leicht bekleideten Mitschüler behelligt. [ Der männlichen (!) Mitschüler, s. u.: “ Anblick von Männern und Jungen in knapp geschnittener Badebekleidung (…) Anblick von Männern und Jungen in knapper Badebekleidung “ ]
Die Verwaltungsrichter hatten vor drei Jahren den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag über die Glaubensfreiheit gestellt. Dieser beinhalte auch die Befugnis, Fächer gemischtgeschlechtlich zu unterrichten. Der Schülerin sei es zuzumuten, daran teilzunehmen.
Mit diesem Urteil hat sich die Jugendliche in ihrer Verfassungsklage laut Beschluss nicht ausreichend auseinandergesetzt: So lege sie etwa nicht plausibel dar, warum der Burkini zur Wahrung der islamischen Bekleidungsvorschriften nicht genügen solle und warum sie sich an einer Teilnahme am normalen Sportunterricht mit langem Hemd und Hose nicht gehindert sieht. Auch gehe sie nicht näher auf die Argumente ein, die das BVerwG hinsichtlich der Notwendigkeit eines Ausgleichs zwischen Religionsfreiheit und staatlichem Bildungsauftrag, sowie hinsichtlich der von der Schülerin behaupteten Gefahr von Übergriffen durch männliche Mitschüler vorgetragen hatte. (…)
Schwimmunterricht bleibt Pflicht | LTO – Legal Tribune Onlin | 07.12.2016
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1-bvr-3237-13-muslima-schwimmunterricht-burkini-pflicht/
.
Die Ablehnung des Befreiungsantrags begründe einen Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1 GG. Dieser umfasse auch die von der Beschwerdeführerin als verpflichtend erachteten Glaubensgebote, ihren Körper gegenüber Angehörigen des männlichen Geschlechts weitgehend zu bedecken, sich nicht mit dem Anblick von Männern und Jungen in knapp geschnittener Badebekleidung zu konfrontieren und diese nicht zu berühren. Der Eingriff sei jedoch aufgrund des staatlichen Bestimmungsrechts im Schulwesen (Art. 7 Abs. 1 GG) gerechtfertigt, das auch einen umfassenden staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag beinhalte. Davon erfasst sei neben der Befugnis zur inhaltlichen Festlegung des schulischen Unterrichts auch die Befugnis zur Bestimmung der äußeren Modalitäten des Unterrichts, wie etwa der Frage seiner Durchführung in ko- oder monoedukativer Form. Die entsprechenden Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (§ 69 Abs. 4 Satz 1, § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe n, § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 HSchG) ergäben hierfür eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage. (…)
Im Hinblick auf das von ihr als verbindlich erachtete Glaubensgebot, ihren Körper gegenüber Angehörigen des männlichen Geschlechts weitgehend zu bedecken, folge dies daraus, dass die Einschränkung ihrer religiösen Überzeugungen durch die Bekleidung mit einem Burkini hinreichend reduziert worden wäre. In dieser für sie annehmbaren Ausweichmöglichkeit liege ein schonender Ausgleich der konträren Verfassungspositionen.
In Anbetracht des von der Beschwerdeführerin in Bezug genommenen Glaubensgebots, sich nicht mit dem Anblick von Männern und Jungen in knapper Badebekleidung zu konfrontieren, sei eine Konfliktentschärfung im Sinne der einzelfallbezogenen Herstellung praktischer Konkordanz nicht in Frage gekommen. Denn es wäre nicht praktikabel gewesen, dass die Beschwerdeführerin ihre männlichen Mitschüler visuell ausblende. Ebensowenig liege eine annehmbare Ausweichmöglichkeit darin, einen nach Geschlechtern getrennten Schwimmunterricht durchzuführen. Diese Art der Unterrichtsgestaltung laufe dem Bildungs- und Erziehungsprogramm der Schule in derart substanzieller Weise zuwider, dass darin keine Konfliktentschärfung im Sinne eines Ausgleichs der widerstreitenden Verfassungsgüter liege. (…)
Die Beschwerdeführerin könne nicht verlangen, vom Anblick einer unverfänglichen und allgemein akzeptierten Bekleidungspraxis verschont zu werden. Die integrative Kraft der öffentlichen Schule bewähre und verwirkliche sich gerade darin, dass die Schüler mit der in der Gesellschaft vorhandenen Vielfalt an Verhaltens- und Bekleidungsgewohnheiten konfrontiert würden. Eine Unterrichtsbefreiung komme allenfalls dann in Betracht, wenn das religiöse Weltbild des Betroffenen insgesamt negiert werde. Diese Schwelle sei bei der Beschwerdeführerin nicht erreicht.
Im Hinblick auf das von der Beschwerdeführerin als verbindlich erachtete Glaubensgebot, keine männlichen Mitschüler zu berühren, genüge für einen schonenden Ausgleich der Hinweis, dass die Gefahr von etwaigen Verstößen durch die Unterrichtsführung der Lehrkräfte sowie durch eigene Vorkehrungen der Beschwerdeführerin auf ein hinnehmbares Maß reduziert werden könne, mit dem die Beschwerdeführerin auch außerhalb des Schwimmunterrichts im schulischen und außerschulischen Alltag konfrontiert sei.
Bundesverfassungsgericht
Beschluss vom 08. November 2016 – 1 BvR 3237/13
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/11/rk20161108_1bvr323713.html
.
(…) da die Klägerin und ihre Familie eine in ihrem Verständnis des Islam begründete Kleidungsvorschrift für sich als verbindlich erachteten, wonach sich Frauen und auch schon jüngere Mädchen ab etwa sieben Jahren außerhalb der Familie derart kleiden sollten, dass der Körper außer Händen und Gesicht bedeckt sei. Der Konflikt könne im Fall der Klägerin jedoch durch deren Teilnahme am Schwimmunterricht in einem sog. Burkini gelöst werden, dessen Tragen der Klägerin zumutbar sei. (…)
Der Konflikt zwischen dem staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 GG und der religiösen Überzeugung der Klägerin und ihrer Eltern habe im Fall der Klägerin nur durch deren Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht gelöst werden können. Die Klägerin und ihre Eltern entnähmen den entsprechenden Vorschriften des Korans in strenger Auslegung, dass sich Frauen und Mädchen ab dem 7. Lebensjahr nicht nur so kleiden müssten, dass der ganze Körper außer Hände und Gesicht bedeckt sei, sondern weiter,dass sie sich auch nicht dem Anblick anderer in Badekleidung aussetzen dürften. Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 25. August 1993 – BVerwG 6 C 8.91 – festgestellt,dass die Bekleidungsvorschriften aus dem Koran in Sure 24, Vers 31 folgten und eine strenge Auslegung, der auch die Klägerin und ihre Eltern anhingen, geböte, dass Mädchen den Jungen mit zweckentsprechend knapp geschnittener oder eng anliegender Sportkleidung bei ihren Übungen nicht zusehen dürften und körperliche Berührungen mit Jungen vermieden werden müssten, was jedoch in einem gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen nicht möglich sei. Zur Lösung des Konflikts sei – so das Bundesverwaltungsgericht – die staatliche Schulverwaltung verpflichtet, alle ihr zu Gebote stehende zumutbaren organisatorischen Möglichkeiten auszuschöpfen, jedenfalls für Mädchen ab dem Alter der im Fall des Bundesverwaltungsgerichts 12-jährigen Klägerin eine nach Geschlechtern getrennten Sportunterricht einzurichten und anzubieten. Wenn die staatliche Schulverwaltung dieser Verpflichtung nicht nachkomme oder nicht nachkommen könne, sei der Konflikt in der Weise zu lösen, dass ein Anspruch auf Befreiung vom koedukativen Sportunterricht bestehe.
Eine Teilnahme der Klägerin in einem Burkini am Schwimmunterricht stelle entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts keinen schonenden Ausgleich der in Widerstreit stehenden Verfassungspositionen dar. Das Tragen eines Burkinis sei der Klägerin nicht zumutbar. Es würde zu einer erheblichen Stigmatisierung und Ausgrenzung der Klägerin nicht nur im Schwimmunterricht, sondern insgesamt in der Schule führen. In der ganzen xxx-Schule seien in den vergangenen Jahren allenfalls drei Fälle bekannt, in denen Mädchen in einem Burkini am Schwimmunterricht teilgenommen hätten.
Seit Ende der Sommerferien 2011 leide die Klägerin wegen des Konflikts unter Bauchschmerzen. Nach einem der Berufungsbegründung beigefügten psychologischen Untersuchungsbericht des Klinikums der Johann Wolfgang Goethe-Universität A-Stadt vom 29. Juni 2012spricht das Ergebnis einer bei der Klägerin am 25. Juni 2012durchgeführten Untersuchung – Depressionsinventar für Kinder und Jugendliche (DIKJ) – für eine depressive Verarbeitung einer für die Klägerin gegenwärtig bestehenden Belastungssituation. Wegen der Einzelheiten wird auf den psychologischen Untersuchungsbericht der Johann Wolfgang Goethe-Universität A-Stadt vom 29. Juni 2012verwiesen.
Das der Klägerin vom Verwaltungsgericht angesonnene Ertragen des Anblicks leicht bekleideter anderer Menschen des anderen Geschlechts, gegebenenfalls durch Niederschlagen des Blicks, sei tatsächlich kaum zu bewerkstelligen und der Klägerin auch nicht zumutbar. So gebe es beim koedukativen Schwimmunterricht gemeinsame Übungen, das Anstellen dazu in einer Reihe auf engen Raum, Begegnungen auf dem Weg von und zu den Umkleidekabinen, die Gefahr von mehr oder weniger wohlmeinenden Berührungen und dergleichen mehr. Schließlich werde die Klägerin durch die Haltung des Beklagten in einen Loyalitätskonflikt gegenüber ihren Eltern gestürzt. (…)
Seit Ende der Sommerferien 2011 leide die Klägerin wegen des Konflikts unter Bauchschmerzen.
Hessischer VGH, Urteil vom 28.09.2012 – 7 A 1590/12 | openJur 2012
https://openjur.de/u/540063.html
.
.
Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.
Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html
.
.
Iran
حجاب
hejab
Hidschab
.
.
گشت ارشاد
Gasht-e Ershad
Islamic police unit in charge to fight non Islamic behavior
Schariapolizei
.
People saved a women from Gasht-e Ershad (Shariah police).
.
Gashte-Ershad kicked a girl because of hijab
.
با گشت ارشاد بخاطر حجاب …
… Questioned About Her Hijab
.
The units for fight against non Islamic behavior
Sardar Montazer Al Mahdi spokesman of police said that Gashte Ershad, the police unit which is in charge to fight non Islamic behavior in public areas, will be not withdrawn and will remain active for ever
.
زنی که جلوی یک روحانی حجابش را بر می دارد؛ بازتاب در رسانه بریتانیایی
Frau wagt, ihren Hidschab – vor einem Kleriker – abzulegen
.
Iranian Police Enforce Islamic Dress Code on Women
.
.
.
.
Indonesien
Provinz Aceh
.
.
Wilayat al-Hisba, „Wilayatul Hisbah“. Im Jahr 2009 betrug die Zahl der offiziellen Mitarbeiter 62, darunter 14 Frauen, die gesamte Scharia-Polizeitruppe bestand aus 1.280 Personen, von denen 400 Mitarbeiter festangestellt waren und die anderen Freiwillige waren.
ولاية الحسبة
https://ar.wikipedia.org/wiki/%D9%88%D9%84%D8%A7%D9%8A%D8%A9_%D8%A7%D9%84%D8%AD%D8%B3%D8%A8%D8%A9
.
.
Arrested for hugging! Sharia Vice Squad on patrol
on patrol with a squad of Sharia law police
they are called the vice & virtue squad [ vice and virtue – der islamische Grundsatz der Hisba „Das Gute gebieten, das Schlechte verbieten“ ]
they head towards a spot frequented by unmarried couples
min 0:16 – 0:23
„Today with God’s will, we are going on patrol to uphold Sharia law.“
min 0:33
POLISI PP & WH
PP = Satuan Polisi Pamong Praja (Satpol-PP), Distriktpolizei bzw. Gemeindepolizei, die WH ist ein Teil der PP
WH = Wilayatul Hisba
min 3:23 – 3:27
„We saw you from the bridge. You put your arm around your girlfriend and you kissed her.“
.
Dinas Syariat Islam: Office of Sharia Islam, an official government institution in Aceh with offices at the provincial and district/municipality level
Jilbab: an Islamic headscarf
Jinayah/Jinayat: Islamic criminal law
Khalwat: literally, “seclusion”; in Qanun 14/2003, defined as occurring when two mature people of different sexes who are not married and are not related by blood are together in an isolated place. The common English transcription from Arabic for this term is khalwa; however, this report reflects the Bahasa Indonesia transcription, which is khalwat
Satuan Polisi Pamong Praja (Satpol-PP): municipal police; district and municipal governments in Indonesia are permitted to form these forces, which are separate from the national police, to enforce local administrative regulations concerning public order and security. The Wilayatul Hisbah is a part of this force in Aceh
Wilayatul Hisbah (WH): Sharia police
https://www.hrw.org/report/2010/11/30/policing-morality/abuses-application-sharia-aceh-indonesia
.
Morality police target women in Indonesia
.
WH
Razzia
.
POLISI SYARIAT ISLAM BAGIKAN SARUNG DAN JILBAB
Schariapolizei … den Dschilbab (Hidschab) durchsetzen,
die islamische Kleidung
.
.
Hadith: „Cut the moustaches short and leave the beard (as it is).“ (Sahih Bukhari)
.
.
.
Januar 14, 2021 um 8:03 pm
.
13.01.2021
THE UNITED STATES | Department of Justice | Office of Public Affairs
Press Release Number: 20-50
Texas Woman Indicted for Transporting Minor for Female Genital Mutilation
A Texas woman has been indicted for transporting a minor from the United States to a foreign country for the purpose of female genital mutilation (FGM).
Zahra Badri, 39, of Houston, who is originally from the United Kingdom, is charged in an indictment with knowingly transporting a minor from the United States in foreign commerce for the purpose of FGM from about July 10, 2016 through Oct. 14, 2016. (…)
https://www.justice.gov/opa/pr/texas-woman-indicted-transporting-minor-female-genital-mutilation
.
In 2021 it was announced that Zahra Badri had become the first person to have charges brought against them by the Justice Department for transporting a child outside the borders of America to have FGM performed on them (the charge referred to actions taken from approximately July 10, 2016 through October 14, 2016).
https://en.wikipedia.org/wiki/Female_genital_mutilation_in_the_United_States
.
14.01.2021 | Woodlands Online
U.S. Attorney’s Office for the Southern District of Texas
Houston woman indicted for transporting a minor for the purpose of female genital mutilation
(…) Assistant U.S. Attorneys Kimberly Leo and Sherri Zack of the Southern District of Texas and HRSP Trial Attorneys Rami S. Badawy, Susan Masling and Christian Levesque are jointly prosecuting the case.
The charges contained in the indictment are merely allegations and the defendant is presumed innocent until proven guilty beyond a reasonable doubt in a court of law.
woodlandsonline.com/npps/story.cfm?nppage=68896
.
Juli 23, 2022 um 2:11 pm
◦
◦
2022 / arte
23.07.2022 / 23. Juli um 22:00 / Dokus und Reportagen / arte
Regie : Insa Onken
Land : Deutschland
Jahr : 2022
Herkunft : SWR
53 min
Jungenbeschneidung — Mehr als nur ein kleiner Schnitt
Die Entfernung der Vorhaut ist die am häufigsten durchgeführte Operation an Jungen weltweit – aus religiösen, kulturellen oder medizinischen Gründen. Doch immer mehr Ärztinnen und Ärzte kritisieren, dass viel zu häufig operiert wird und stellen den medizinischen Nutzen der Bescheidung in Frage. Wie sinnvoll ist Beschneidung wirklich?
Die Entfernung der Vorhaut ist die am häufigsten durchgeführte Operation an Jungen weltweit – aus religiösen, kulturellen oder medizinischen Gründen. Doch immer mehr Ärztinnen und Ärzte sagen, dass der Schaden größer sei als der gesundheitliche Nutzen und dass viel zu häufig ohne medizinische Notwendigkeit operiert werde.
Betroffene, die unter ihrer Beschneidung leiden, wagen zunehmend den Schritt an die Öffentlichkeit. Sie fordern, dass Jungen vor medizinisch nicht notwendigen Beschneidungen geschützt werden und so ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit gewahrt wird. So wie Florian. Der 22-Jährige ist sich sicher, dass seine Beschneidung als Kind medizinisch nicht nötig war. Über alternative Möglichkeiten wurden seine Eltern damals vom behandelnden Arzt nicht aufgeklärt. Jetzt will Florian vor Gericht klären, ob der Arzt falsch gehandelt hat.
Trotz zunehmender Kritik ist die Meinung, dass eine Beschneidung viele Vorteile bringe, noch immer weit verbreitet. In Afrika empfahl die WHO die Beschneidung im Kampf gegen AIDS. Infolgedessen wurden Millionen Säuglinge und Jungen präventiv beschnitten. Doch viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bezweifeln, dass dadurch das Risiko einer Ansteckung mit HIV tatsächlich verringert werden kann. Nach zunehmender Kritik stoppte die WHO 2020 das Beschneidungsprogramm, doch die Auswirkungen der Kampagne sind noch heute deutlich zu spüren.
Die Dokumentation geht der Frage nach, wann eine Beschneidung medizinisch tatsächlich sinnvoll ist, und stellt die Ethik dieser jahrtausendealten Praktik kritisch in Frage.
arte.tv/de/videos/089058-000-A/jungenbeschneidung/
https://www.arte.tv/de/videos/089058-000-A/jungenbeschneidung/
◦
◦
Jungenbeschneidung — Mehr als nur ein kleiner Schnitt
Ein Film von Insa Onken Im Auftrag des SWR für ARTE
23.07.2022, 21:58 Uhr, ARTE
thurnfilm.de/jungenbeschneidung-mehr-als-nur-ein-kleiner-schnitt/
◦
◦
Juli 24, 2022 um 8:09 pm
◦
Stand Dezember 2021
AWMF REGISTER NUMMER 006-052
S2k Leitlinie „Phimose und Paraphimose bei Kindern und Jugendlichen“
(…) Das Präputium ist ein physiologischer Bestandteil des männlichen äußeren Genitales mit zahlreichen unterscheidbaren Funktionen. (…)
2. Definition
Eine Phimose (Vorhautenge, aus griech. „phimos“ = „Maulkorb, Knebel“) bezeichnet die Unmöglichkeit der atraumatischen Retraktion des Präputiums über die Glans. Dies ist im Säuglings- und Kleinkindesalter ein physiologischer Zustand, weshalb auch von einer „physiologischen Phimose“ gesprochen wird. Diese ist also kein pathologischer Zustand, sondern eine anatomische Gegebenheit, die einer Entwicklung mit Weitung bis zum Abschluss der Pubertät unterliegt. Die Pathologie kann also nicht über das Vorliegen einer Enge per se definiert werden, sondern nur durch das Vorliegen meist sekundärer Störungen mit akuten bzw. mit unmittelbar drohenden Beschwerden mit Krankheitswert (z. B. nach Aufnahme sexueller Aktivität).
Empfehlung 1: Die Pathologie soll nicht über das Vorliegen einer Enge per se definiert werden, sondern nur durch das aktuelle Vorliegen oder zeitnah zu erwartende Auftreten von Beschwerden und/oder sekundären Störungen mit Krankheitswert. (9/10)
(…)
Die somatosensorische Innervation der Vorhaut, die unter anderem für Berührungsempfindlichkeit und Wahrnehmung der Körperlage und –bewegung im Raum (Propriozeption) verantwortlich ist, (…)
Meißner-Tastkörperchen reagieren vor allem auf schnelle, Merkel-
Körperchen auf langsame Druckveränderungen und Vater-Pacini-Körperchen vermitteln das Vibrationsempfinden.
(…) Die gute Durchblutung, ein hoher Phagozyten- und Lysozymanteil des Flüssigkeitsfilmes, sowie die in der Epidermis gelegenen Langerhans Riesenzellen lassen dem Präputium auch eine immunologische Rolle zukommen (Lee-Huang 1999, de Witte 2007).
awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/006-052l_S2k_Phimose-Paraphimose-Kinder-Jugendliche_2022-03_02.pdf
◦
Klicke, um auf 006-052l_S2k_Phimose-Paraphimose-Kinder-Jugendliche_2022-03_02.pdf zuzugreifen
◦
◦
Dezember 2, 2022 um 2:23 pm
·
supot
circumcision
( see: tuli )
·
·
Phil Giordano
philipgiordano.com/about
·
Short Film Review: Supot (2016) by Phil Giordano
October 7, 2016
Panos Kotzathanasis
„In some rural Philippine communities, boys are circumcised not at birth, but at the age of ten“.
asianmoviepulse.com/tag/supot/
·
Supot — A NYU Tisch Asia Thesis Film
After refusing a ritual circumcision intended to usher him into manhood, Rene must find an alternative method to prove he’s a man.
Erstellt von
Phil Giordano
kickstarter.com/projects/690701550/supot-a-nyu-tisch-asia-thesis-film
·
Februar 2, 2023 um 9:44 pm
„… Berechtigung der Eltern, über die körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder zu disponieren …“
Stellungnahme zu dem. Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Henning Radtke. An den Deutschen Bundestag – Rechtsausschuss
(…) Außerhalb dieser gesetzlichen Grenzen endet die Erziehungsverantwortung der Eltern erst dort, wo eine Gefährdung des Kindeswohls beginnt BGB setzt das in Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG vorgegebene staatliche Wächteramt einfachgesetzlich um. Unterhalb der Schwelle der Kindeswohlgefährdung und der die Menschenwürde des Kindes missachtenden Erziehungsverhaltens legt Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG die Erziehungsverantwortung in die Hände der Eltern bzw. sonst der sorgeberechtigten Personen. Wie bereits angesprochen obliegt ihnen die Beurteilung des Kindeswohls zuvörderst. Würde an die Stelle ihrer Beurteilungsprärogative des Kindeswohls eine durch eine familienexterne Instanz zu entscheidende Nützlichkeitsbetrachtung des Kindeswohls gesetzt, würde dies den Kerngehalt der Elternverantwortung beeinträchtigen. Deshalb enthält das bislang geltende Recht auch lediglich Einschränkungen der Elternverantwortung bei Kindeswohlgefährdung, entwürdigenden Maßnahmen und bei sehr schwerwiegenden Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter des Kindes. Zusammenfassend ergibt sich für die Ausgangslage auf der Rechtswidrigkeitsebene: Die Befugnis, eine Einwilligung in die Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit von Minderjährigen zu erteilen, steht grundsätzlich den sorgeberechtigten Eltern zu (siehe 1629 BGB). Deren Dispositionsbefugnis endet im Grundsatz, wenn und soweit der Minderjährige in Bezug auf die konkrete Rechtsgutsbeeinträchtigung selbst nach natürlicher Betrachtung einwilligungsfähig ist. Co-Konsense, also kumulative Einwilligung von Sorgeberechtigten und einwilligungsfähigem Minderjährigem sieht das geltende Recht lediglich bei besonders schwerwiegenden, meist vor allem fremdnützigen Eingriffen (etwa zu Forschungszwecken) vor. 25 Im Übrigen endet die Einwilligungsbefugnis der Eltern erst bei einer Gefährdung des Kindeswohls und bei entwürdigenden Maßnahmen. Ist der Minderjährige einwilligungsfähig, kommt es auf die Erteilung der Einwilligung durch ihn an, soweit nicht spezialgesetzlich anderes bestimmt ist.
C. Zur Bewertung der Gesetzentwürfe
I. Regelung im Sorgerecht
Die in beiden Gesetzentwürfen (und dem Änderungsantrag) vorgesehene systematische Verortung der Neuregelung im Sorgerecht des BGB ist ungeachtet der Regelungsintention, die Strafbarkeit der Beschneidung unter den jeweils in den Entwürfen genannten Voraussetzungen auszuschließen, zutreffend. Wie bereits zu B.I. ausgeführt kann eine auf der Ebene der Tatbestandsmäßigkeit des einschlägigen Delikts 223 StGB angesiedelte Lösung nicht überzeugen.
(…)
Entsprechende nicht entwertet oder entleert werden, muss die Ausübung des staatlichen Wächteramts, mit er der Staat zugleich seine Schutzpflicht zugunsten der Rechte der Kinder wahrnimmt, an eine Erheblichkeitsschwelle geknüpft sein. Dieser Erheblichkeitsschwelle trägt das geltende Recht mit den Regelungen in 1631 c BGB aber auch in 1631 Abs. 2 BGB Rechnung. In Bezug auf letztgenannte Vorschrift resultiert die Erheblichkeit aus der entwürdigenden Behandlung des Kindes. Aus der medizinischen Wissenschaft sind bislang keine Erkenntnisse mitgeteilt worden, die es erlauben würden, die Beschneidung von männlichen Kindern wertungsmäßig den bislang geregelten Fällen des Ausschlusses oder der Modifikation der Berechtigung der Eltern, über die körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder zu disponieren, gleichzustellen. An den genannten verfassungsrechtlichen Maßstäben und dem bisherigen System des geltenden Rechts gemessen, fügt sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieses System harmonisch. Zugleich vermeidet er nicht beabsichtigte Auswirkungen auf die Voraussetzungen und Rechtswirkungen des gewohnheitsrechtlichen Rechtfertigungsgrundes der Einwilligung. Das gilt insbesondere für die Frage nach dem Verhältnis der Dispositionsbefugnis zwischen dem bereits einwilligungsfähigen Minderjährigen einerseits und seinen Eltern andererseits. Der Entwurf lässt hier einer Fortentwicklung der maßgeblichen Kriterien in der Rechtsprechung und der Rechtswissenschaft Raum. Soweit das geltende Recht die kumulative Einwilligung von einwilligungsfähigem Minderjährigem und Eltern vorsieht (Co-Konsens), betrifft diese wiederum schwerwiegende Eingriffe, die mit der Beschneidung nicht vergleichbar sind. Unter Berücksichtigung der durch die Gefährdung des Kindeswohls gezogenen Grenzen der Elternverantwortung gibt es nach meiner Überzeugung auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die in 1631 d Abs. 2 BGB in der Fassung des Entwurfs vorgeschlagene Regelung. 2. Gesetzentwurf der Abgeordneten Marlene Rupprecht und weiterer Abgeordneter (BT- Drucks. 17/11430) Gegen den vorgenannten Gesetzentwurf bestehen dagegen unter zwei Gesichtspunkten Bedenken. Auf der verfassungsrechtlichen Ebene führt die dort vorgeschlagene Fassung des 1631 d BGB dazu, die Elternverantwortung aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG in Bezug auf die Vornahme einer Beschneidung vollständig aufzuheben. Denn im Hinblick auf die kumulative Zustimmung der Eltern und des mindestens 14jährigen sowie zudem einwilligungsfähigen männlichen Minderjährigen wird die Dispositionsbefugnis der Eltern, eine Beschneidung vornehmen zu lassen, ausgeschlossen. Für diesen Eingriff in das Elternrecht bieten das staatliche Wächteramt des Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG oder sonstige, aus den Grundrechten der Kinder abgeleitete Schutzpflichten des Staates aber keine legitimierende Grundlage. Wie zu C.II.1. ausgeführt greifen Wächteramt und Schutzpflichten erst bei einer Gefährdung des Kindeswohls ein. An dieser Voraussetzung fehlt es jedoch bei einer Beschneidung der in Art d BGB des Entwurfs erfassten Beschneidung. Es wird stattdessen der Sache nach die Überzeugung des Gesetzgebers (konkreter der Entwurfsverfasser), eine Beschneidung sei dem Wohl des Kindes nicht förderlich, an die Stelle der Beurteilungsprärogative der Eltern gesetzt. Gerade das schließt Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG aus. Der Beurteilungsspielraum der Eltern endet erst an der Grenze der Kindeswohlgefährdung. …
docplayer.org/15368143-Stellungnahme-zu-dem-richter-am-bundesgerichtshof-prof-dr-henning-radtke-an-den-deutschen-bundestag-rechtsausschuss-platz-der-republik-1.html