Was der Verbraucher beim Durchführen eines Corona-Tests beachten sollte

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Gerne machen auch wir auf ein andernorts, Quelle unten, zum Download bereitgestelltes Flugblatt aufmerksam. Sinngemäß wirbt dort ein zweiseitiger Flyer dafür, sich auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Möglichkeit nicht testen zu lassen (wir ergänzen die Empfehlung, dass, zusätzlich zum in der Tat wichtigen Corona-Testproblem, vor allen Dingen niemand eine Impfung mit einem neuartigen gentherapeutischen Vakzin annehmen sollte).

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Den Lockdown beenden – Helfen Sie mit?

Wollen Sie auch wieder reisen, tanzen, feiern, Menschen treffen und umarmen? Wollen Sie Ihr Geschäft, Ihre Gaststätte, Ihr Hotel wieder öffnen? Wollen Sie, dass Diskotheken, Kinos, Sportvereine, Theater, Museen, wieder öffnen? Wollen Sie im Gottesdienst wieder singen? Wollen Sie Ihren Job wiederhaben, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit hinter sich lassen? Wollen Sie, dass Ihre Kinder wieder normal in die Kita und die Schule gehen dürfen? Dann helfen Sie mit!

Der Lockdown wird mit immer neuen Zielmarken begründet: das Gesundheitssystem nicht zu überlasten, Corona-Tote vermeiden, R-Wert unter 1, R-Wert weit unter 1, Verbreitung gefährlicher Mutanten stoppen. Seit Monaten ist es die Inzidenz. Das ist die gemeldete „Zahl der Infizierten pro 100.000 Einwohnern“. In der Februar-Runde von Kanzlerin und Ministerpräsidenten wurde die zu erreichende Inzidenz von 50 willkürlich auf 35 gesenkt. Laut Plänen des Robert-Koch-Instituts (RKI) erhalten wir selbst bei einer Inzidenz von 10 nicht unsere Freiheit zurück. Die Inzidenz beruht vor allem auf Testergebnissen des PCR-Tests. Nun werden Öffnungen mit dem vermehrten Einsatz von (Antigen) Schnelltests verknüpft. Fällt einer positiv aus, muss ein PCR-Test folgen.

Wir werden behandelt, als sei jeder Mensch eine unerkannte Gefahr für seine Mitmenschen, als trage jeder die Pest in sich. Die Unschuldsvermutung gilt nicht mehr. Die Umkehr der Beweislast wurde eingeführt. Wir sollen unsere Unbedenklichkeit nachweisen, um wieder in der Innenstadt einkaufen zu dürfen, in eine Gaststätte zu gehen oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können.

Grundrechte gelten immer und sind keine Privilegien, die die Regierenden uns gnädig gewähren. Untersuchungen und Studien zur Begründung, warum die Corona-Maßnahmenzielführend, verhältnismäßig und rechtmäßig sind, werden nicht durchgeführt. Kollateralschäden der Maßnahmen werden ignoriert. Statt dessen werden immer neue Ängste geschürt.

Bei einem positiven Testergebnis müssen der Getestete und seine Kontaktpersonen, manchmal ganze Betriebe oder Wohnblocks, für zwei Wochen in Quarantäne, dürfen die Wohnung nichtverlassen, keinen Besuch empfangen, dürfen nicht zur Arbeit gehen, müssen sich von Familienmitgliedern isolieren. Das trifft auch Kita- und Grundschulkinder.

Das Problem:

• Ein positiver PCR-Test kann nicht beweisen, dass jemand infiziert ist.

• Ein positiver PCR-Test kann nicht beweisen, dass jemand ansteckend ist.

• Ein positiver PCR-Test kann nicht beweisen, dass jemand krank ist.

Deshalb ist die Aussage von “nachweislich Infizierten” seit einem Jahr irreführend und falsch.

Wollen Sie Ihr Einkommen, Ihre Freiheit, Ihre Existenz, Ihr Leben und Ihr Glück voneinem unzuverlässigen Testergebnis abhängig machen lassen?

Der Virologe Christian Drosten, Erfinder des jetzigen PCR-Tests und wichtiger Berater von Kanzlerin Merkel, sagte im Mai 2014 in einem Interview mit der Wirtschaftswoche:

Die PCR-„Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein […] Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. […] Ob symptomlose oder mild infizierte Krankenhausmitarbeiter wirklich Virusträger sind, halte ich für fraglich. Noch fraglicher ist, ob sie das Virus an andere weitergeben können.“

Wie groß ist der Anteil der falsch positiven Fälle in der Meldestatistik?

Es gibt dazu keine systematischen Untersuchungen. Die eingesetzten Tests haben keine geprüfte Qualitätssicherung und Zulassung durchlaufen. Es reicht, wenn die Labore ihren Test beim Robert-Koch-Institut (RKI) anmelden. Einer, der sich mit PCR-Tests auskennt, ist Olfert Landt, Geschäftsführer von TIB-Molbiol, der Diagnose-Tests herstellt. Er hat mit Christian Drosten den Corona-PCR-Test entwickelt. Olfert Landt sagte in einem Interview:

„Wir wissen, dass Leute mit einer geringen Viruslast nicht infektiös sind […]“. Der Herstellerder PCR-Tests glaubt, dass schätzungsweise die Hälfte aller positiv getesteten Personen nicht infektiös seien. Um gefährlich für Dritte zu sein, müsse man „100-mal mehr Viruslast in sich tragen als die Nachweisgrenze der Tests.“

Wie funktioniert ein PCR-Test? Was weist er (nicht) nach?

1. PCR ist die englische Abkürzung für Polymerase-Kettenreaktion. Bei dieser Kettenreaktion werden winzigste Spuren des Virenerbgutes in der Probe durch etwa 40 Zyklen von Erhitzenund Abkühlen sichtbar gemacht. Das entspricht einer millionenfachen ‚Vergrößerung‘.

2. Da der Test so empfindlich ist, kann er kleinste Spuren von Corona-Virus-Erbgut nachweisen und nicht (unbedingt) aktive Viren. Deshalb reagiert der Test oft noch Monate nach einer Erkrankung positiv bei Genesenen. Ob ein Mensch infiziert und infektiös ist, hängt aber davon ab, ob die Viren vermehrungsfähig sind und wie hoch die Virenkonzentration ist.

3. Weil der Test so sensitiv ist, besteht das Problem der Kontamination (Verunreinigung) der Probe mit fremdem Virenerbgut. Dies kann bei der Probenentnahme und im Labor geschehen.

4. Es gilt: Je mehr Zyklen für ein positives Ergebnis nötig sind, um so weniger Viruslast ist vorhanden! Benötigt man beim Test zum Nachweis mehr als 30 Zyklen, kann auch laut Robert-Koch-Institut (RKI) davon ausgegangen werden, dass der Mensch nicht ansteckend ist, weil nicht genug vermehrungsfähige Viren vorhanden sind. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in ihrer Empfehlung zum Corona-Nachweis vom 20.01.2021 geschrieben, dass PCR-Tests nur ein Hilfsmittel zur Diagnose sein können, es müssten u. a. immer auch das Krankheitsbild des Menschen sowie die Testbesonderheiten berücksichtigt werden. Die allermeisten positiv Getesteten sind und werden nicht krank.

5. Es gibt vier Corona-Viren, die seit 20 Jahren bekannt sind. In der Erkältungs- und Grippesaison sind sie zu 5 – 15 % unter den Viren, die Atemwegserkrankungen verursachen. Das Virus SARS-CoV-2 wird für die COVID-19-Erkrankung verantwortlich gemacht. SARS-CoV-2 kann durch besondere Genregionen im Testverfahren unterschieden werden. Die Labore ermitteln aber vielfach nicht spezifisch auf SARS-CoV-2, sondern suchen nur eine Genregion, die für seit langem bekannte Corona-Viren kennzeichnend ist. Das heißt, auch solche positive Proben werden fälschlicherweise zu den SARS-CoV-2-Fällen gezählt. Das RKI verlangt nicht von den Laboren, eine für COVID-19-spezifische Genregion nachzuweisen.

6. Selbst sehr gute PCR-Tests haben keine 100%ige Zuverlässigkeit. Je mehr Tests, umso mehr Fälle.

7. Wenn ein PCR-Test bei einem Erkrankten positiv ausfällt, kann es trotzdem sein, dass ein anderer Erreger die Erkrankung verursacht hat, z. B. ein Grippevirus, ein Rhinovirus oder ein Bakterium. Der Test richtet die Lupe nur auf Corona, nicht auf andere Erreger.

Aus den oben genannten Punkten ergibt sich, dass positive Testergebnisse, insbesondere bei Menschen ohne Symptome, häufig falsch sind, weil die Menschen entweder nicht infektiös sind oder nur ein Virus gefunden wurde, das nicht COVID-19 verursachen kann. Trotzdem werden die falsch positiven Fälle gezählt.

Die Virologen und die politischen Entscheider wissen das alles, und verlangen bzw. verordnen trotzdem weiter den Lockdown.

Lassen Sie uns die Testerei als Angstmaschine abschalten!

1. Lassen Sie sich möglichst gar nicht testen, wenn Sie keine Symptome haben. Das war auch die frühere Vorgabe des Robert-Koch-Instituts. Wer krank ist, bleibt zuhause, kuriert sich aus und geht – falls nötig – zum Arzt.

2. Falls Sie doch getestet werden wollen oder müssen, verlangen Sie schon bei der Probenentnahme für einen PCR-Test einen Laborbericht, damit Sie prüfen können, auf welcher Grundlage ein positives oder negatives Ergebnis beruht. (Selbst Gesundheitsämter erhalten einen solchen Bericht nicht automatisch.) In dem Laborbericht sollten der ct-Wert und die getesteten Genregionen aufgeführt sein.

3. Verlangen Sie, dass der Test auf SARS-CoV-2 ausgelegt ist (RdRP-Gen, S-Gen und / oder ORF1-Gen) und nicht nur auf das allgemeine Coronavirus-Gen (E-Gen).

4. Beruht ein positives Testergebnis auf mehr als 30 Zyklen (ct-Wert im Laborbericht) oder nur auf dem E-Gen, können Sie Quarantäneauflagen widersprechen.

5. Verlangen Sie bei einem zweifelhaften positiven Testergebnis einen Nachtest.

6. Machen Sie auch keinen Schnelltest. Nach dessen Masseneinsatz gehen die Inzidenzwerte in Höhe, wie Herr Kretschmann zugibt und in Österreich zu sehen ist.

Wegen 120.000 aktiver Fälle (erste Märzwoche), das sind 0,14 % der Bevölkerung (incl. falsch Positiver und Mehrfachzählungen) werden über 80 Millionen Menschen eingesperrt, Wirtschaft und Gesellschaft ruiniert.

Lassen wir nicht zu, dass Gesunde als Störer oder Gefährder gelten, alle unter Generalverdacht stehen. Sonst droht uns immer wieder der Lockdown.

Holen wir unsere Freiheit zurück, die uns geraubt wurde.

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Q u e l l e

12.03.2021 CORONA DOKS

corodok.de/den-lockdown-helfen/

Das zweiseitige Flugblatt zum Download (.pdf)

Den Lockdown beenden – Helfen Sie mit?

corodok.de/wp-content/uploads/2021/03/Lockdown-beenden-Flyer.pdf

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60 Antworten to “Was der Verbraucher beim Durchführen eines Corona-Tests beachten sollte”

  1. carpe noctem Says:

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    Das Vier-Prinzipien-Modell biomedizinischer Ethik

    Die Prinzipienethik von Tom Beauchamp und James Childress

    https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinethik#Die_Prinzipienethik_von_Tom_Beauchamp_und_James_Childress

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    Tom L. Beauchamp and James F. Childress

    Principles of biomedical ethics

    katalog.ub.uni-heidelberg.de/cgi-bin/titel.cgi?katkey=67327264

    https://katalog.ub.uni-heidelberg.de/cgi-bin/titel.cgi?katkey=67327264

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    traduit de l’américain par Martine Fisbach

    Les Principes de l’éthique biomédicale

    decitre.fr/livres/les-principes-de-l-ethique-biomedicale-9782251430157.html

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    Αρχές της Βιοϊατρικής Ηθικής

    … Συγκεκριμένα,ο Tom Beauchamp και ο James Childress δημοσιεύουν τις „Αρχές της Βιοϊατρικής Ηθικής“ βάζοντας, έτσι, τον θεμέλιο λίθο του νέου αυτού διεπιστημονικού κλάδου. …

    Σουλτάνα Γιαννακούδη Sultana Giannakoudi
    «Bιοηθική στην ιατρική εκπαίδευση»
    Αλεξανδρούπολη 2020 Alexandroupoli 2020

    repo.lib.duth.gr/jspui/bitstream/123456789/11636/1/GiannakoudiS_2020.pdf

    ethemis.gr/2021/01/11/%CE%BC%CE%B5%CE%BB%CE%AD%CF%84%CE%B7-%CF%84%CE%BF%CF%85-%CE%B1%CE%BD%CF%84%CF%8E%CE%BD%CE%B7-%CE%BC%CE%B1%CE%BD%CE%B9%CE%AC%CF%84%CE%B7-%CE%B4%CE%B9%CE%BA%CE%B7%CE%B3%CF%8C%CF%81%CE%BF%CF%85-%CF%80%CE%B1%CE%B3%CE%BA%CF%8C%CF%83%CE%BC%CE%B9%CE%B1-%CE%B2%CE%B9%CE%BF%CE%B7%CE%B8%CE%B9%CE%BA%CE%AE-%CE%BA%CE%B1%CE%B9-%CE%B2%CE%B9%CE%BF%CE%B4%CE%AF%CE%BA%CE%B1%CE%B9%CE%BF.html

    ασικές αρχές της Βιοϊατρικής Ηθικής

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    Universität Basel
    Forschungsethik in der Psychologie
    GRUNDPRINZIPIEN DER FORSCHUNGSETHIK
    3.3 Principles of biomedical ethics

    Der Philosoph Tom Beauchamp und der Medizinethiker James Franklin Childress definieren Leitlinien für die biomedizinische Ethik, die auf vier Prinzipien aufbauen.

    Tom Beauchamp und James Franklin Childress sind die Autoren von «Principles of Biomedical Ethics» und definieren darin die Grundlagen für die biomedizinische Ethik, die inhaltlich dem Ethics Code of Conduct der APA gleichen. Ihr Buch erschien 2012 in der siebten Edition; es gilt als Referenz und Standard, wenn es um Grundlagen und Fragen der Ethik in der Biomedizin geht. Anwendung finden diese Grundsätze sowohl in der klinischen Praxis als auch in der Forschung.

    Beauchamp und Childress konzentrieren sich auf vier Leitlinien, die keine Garantie, sondern eher einen Wegweiser für ethisch verantwortbare Studien darstellen:

    • Respekt vor der Selbstbestimmung / Autonomie

    • Nichtschädigung, d. h. Non-Malefizienz ( primum non nocere )

    • Fürsorge, d. h. Benefizienz

    • Gerechtigkeit

    https://tales.nmc.unibas.ch/de/forschungsethik-in-der-psychologie-15/grundprinzipien-der-forschungsethik-86/principles-of-biomedical-ethics-569

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    29.11.2015 Dr. Dr. Christof Arn

    Die vier Bioethischen Prinzipien

    RmqK0fs91aE

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    Ethikprojekte – Willkommen!

    Christof Arn – Ethik für die Praxis. ethikprojekte.ch

    https://ethikprojekte.ch/

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    Arn ist einer der Gründer der HfaB Hochschule für agile Bildung

    hfab.ch/portfolio-items/team-prof-dr-christof-arn/

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  2. Edward von Roy Says:

    ( Amtlichen Angaben zufolge sind Todesfälle nach der Corona-Impfung reiner Zufall und nicht in Zusammenhang mit der Impfung zu sehen. )

    05.03.2021 ◦ Rubikon

    Das Sterben nach der Impfung

    Jens Bernert

    Mit Corona steht alles im Zusammenhang. Wenn ein Mensch, der zwei Monate zuvor mal positiv auf Covid-19 getestet worden war, aber keine Symptome zeigte, an einem Autounfall stirbt, wird er als „Corona-Toter“ gezählt. Anders bei den Toten nach Impfungen. Hier darf es offiziell niemals einen Zusammenhang geben. Die Menschen sind stets „mit“ dem Impfserum gestorben, nie „an“ ihm. Dabei stinken die Evidenzen zum Himmel. Seit die Impfung läuft, ist die Todesrate bei hochbetagten Menschen rund sechsmal so hoch wie in gewöhnlichen Zeiten. Der Autor trägt akribisch eine erschreckend große Anzahl von Einzelfällen zusammen. Selbst in der maßnahmenkritischen Szene sind diese Fakten und Zahlen noch nicht überall bekannt.

    https://www.rubikon.news/artikel/das-sterben-nach-der-impfung

    ( Behörden meldeten bereits Fehlgeburten nach Corona-Impfungen — dennoch wurden Empfehlungen für diese Impfung an Schwangeren ausgesprochen. )

    11.03.2021 ◦ Rubikon

    Pränataler Impftod

    Jens Bernert

    „Trial and error“ scheint das Motto der Durchimpfer zu lauten, und für einige bedeutet Irrtum den Tod. Für andere ist das Leben vorbei, bevor es richtig begonnen hat. Die Hersteller des BioNTech/Pfizer-Impfstoffs sowie auch die anderen Corona-Impfstoffhersteller konnten zum Zeitpunkt der Zulassung keine Studien mit Schwangeren vorweisen und haben erst jetzt mit ersten Tests an dieser Zielgruppe begonnen. Daten der britischen Gesundheitsbehörde berichteten bereits am 31. Januar 2021 von mehreren Fehlgeburten nach einer Corona-Impfung. Dennoch empfahl Prof. Dr. Sandra Ciesek zehn Tage später das Impfen von schwangeren Frauen. Wie Hohn wirkt dabei die neun Tage nach Cieseks Empfehlung veröffentlichte Meldung des SWR, dass Biontech/Pfizer jetzt mit Tests ihres Corona-Impfstoffs an Schwangeren beginnen — ganz abgesehen von der Frage, warum man eigentlich Schwangere impft.

    https://www.rubikon.news/artikel/pranataler-impftod

  3. Edward von Roy Says:

    10.02.2021 ◦ CORONA DOKS

    Das Buch von Illa zum Drosten-Test: „Das PCR-Desaster“

    Die Beiträge der corodok-Autorin Illa zur Geschichte des Drosten-Tests, ergänzt um einen Beitrag von Prof. Ulrike Kämmerer, gibt es jetzt auch als Buch. Der Verlag Thomas Kubo hat eine überarbeitete Version erstellt, die hier als PDF-Datei geladen werden kann.

    Das gedruckte Buch kostet 8 Euro und kann hier vorbestellt werden (ist noch im Druck): verlag @ thomaskubo.de

    corodok.de/das-buch-illa/

    https://www.corodok.de/das-buch-illa/

    Das PCR-Desaster ◦ Zur Genese und Evolution des »Drosten-Tests«

    corodok.de/wp-content/uploads/2021/02/Corodok1_PCR.pdf

    Klicke, um auf Corodok1_PCR.pdf zuzugreifen

  4. Edward von Roy Says:

    Weiter geht’s mit dem Corona-Ausschuss am Freitag, den 12.03.2021 — „Einmal Faschismus und zurück“

    twitter CoronaAusschuss 1370076852740587520


    12.03.2021 ◦ Stiftung Corona-Ausschuss ◦ Sitzung 43

    Einmal Faschismus und zurück

    youtube.com/watch?v=NqZc8N4y8BA

    Aus den Themen

    • Schreckensmeldungen aus Israel
    • Unwürdiges Sterben in Corona-Zeiten
    • Psychologie des politischen Menschen
    • „Die Tagesshow“ gestern und heute
    • Wer hetzt am besten im ganzen Land?
    • Die 10 Schritte zum Faschismus und Corona
    • Anonymer Informant: „Diagnose COVID-19 tot oder lebendig – von vorne bis hinten eine einzige Lüge!“

    5DTFL0CwC6I


    Walter van Rossum

    https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_van_Rossum

    Walter van Rossum

    Meine Pandemie mit Professor DrostenVom Tod der Aufklärung unter Laborbedingungen

    Eine altbekannte Allianz aus Seuchenwächtern, Medien, Ärzten und Pharmalobby ist auch zu Corona-Zeiten wieder am Werk — man trifft auf erstaunliche personelle Kontinuitäten über fast zwanzig Jahre hinweg. Zum Beispiel Prof. Dr. Christian Drosten von der Berliner Charité. Ein Mann, der fast immer zur Stelle war, wenn im 21. Jahrhundert eine Pandemie aus der Taufe gehoben wurde, und dessen Warnungen — manchmal bis aufs Komma gleichlautend — sich zuverlässig als falsch erwiesen; der einen PCR-Test für ein »neuartiges« Coronavirus quasi in der Tasche hatte, bevor überhaupt irgendjemand wissen konnte, dass es sich um ein Coronavirus handelte; der auf fast schon unheimliche Weise plappernde Ratlosigkeit in mediale Expertise verwandelte, monopolisierte und verbreitete; der als Chef des maß­geblichen Referenzlabors weltweit die Diagnostik mitbestimmte — und der zudem in das Geschäft der Seuchenwächter selbst verstrickt ist.

    Die Welt lebt aktuell im Wartesaal der Apokalypse. Das ist kein Zufall. Denn es gibt eine lange Vorgeschichte, die eine Ahnung von der Offenbarung vermittelt, die uns noch bevorstehen soll.

    »Die Epidemie ist auch eine Medienkatastrophe. Walter van Rossum leistet das, was der Journalismus seit einem Jahr verweigert: recherchieren, einordnen, fragen.«

    — Prof. Michael Meyen, Medienforscher

    »Mit großem Sachverstand beleuchtet van Rossum die Hintergründe und Zusammenhänge des Corona-Geschehens und enthüllt ein globales Watergate — eine journalistische Meisterleistung.«

    — Prof. Sucharit Bhakdi, Mikrobiologe und Infektionsepidemiologe

    »Fakten spielen in der auf Hochtouren laufenden Angstmaschine längst keine Rolle mehr. Umso wichtiger sind daher gute journalistische Recherchen wie diese hier. Das Buch liefert zahlreiche Belege, zeigt Hintergründe auf und entwirft das notwendige Gegen-Narrativ zur vorherrschenden Ideologie. Lesetipp!«

    — Dr. Wolfgang Wodarg, Arzt und Gesundheitswissenschaftler

    thalia.de/shop/home/artikeldetails/ID150492908.html

    https://www.thalia.de/shop/home/artikeldetails/ID150492908.html

  5. carpe noctem Says:

    17.02.2021 | CORONA DOKS

    Boris Palmer will Test-Apartheid in Innenstädten

    (…) Vordergründig geht es um die Öffnung von Geschäften:

    »Der Grünen-Politiker möchte, dass die Geschäfte möglichst bald mit „guten Hygienekonzepten“ öffnen. Dies sei nach seiner Überzeugung machbar, „ohne allzu große Risiken für den Verlauf der Pandemie einzugehen“. Er befürwortet dafür Masken, Abstand, Personenzahlbegrenzungen und Zeitfenster für die Risikogruppen sowie Schnellteststationen an den Zugängen zur Innenstadt.

    Er schlägt vor, „dass Städte mit einer Inzidenz unter 35 sofort den Anfang machen dürfen“. Innenstädte sollten für Menschen mit einem negativen Schnelltest öffnen dürfen. „Einlass in Geschäfte, Restaurants und Kultureinrichtungen erhält nur, wer den an der Teststation ausgegebenen personalisierten Badge als Nachweis für einen negativen Test sichtbar mit sich führt.“«
    welt.de

    Händeringend ist das politische und virologische Establishment auf der Suche nach einem Weg aus dem Impfdebakel, der weiterhin Kontrolle und Druck ermöglicht. Im Vorgriff auf einen digitalen Impfnachweis verlangt der Grüne den Kotau vor permanenten fragwürdigen Schnelltests. Das wird ordentlich Geld in die Kassen der Testindustrie spülen (…)

    Ist es eigentlich antisemitisch, wenn ein Grüner Bevölkerungsgruppen mit Erkennungsmarken versehen will? (…)

    corodok.de/boris-palmer-test/

    https://www.corodok.de/boris-palmer-test/

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    12.03.2021 | swp SÜDWEST PRESSE

    Schnelltest-Pflicht für den Besuch von Geschäften und Einrichtungen in der Innenstadt

    In Tübingen ist ab Montag, 15. März 2021, ein tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest Zugangsvoraussetzung für die neu eröffneten Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleistungen und Kultureinrichtungen in der Innenstadt.

    (…) Für die kostenlosen Schnelltests richtet die Stadtverwaltung weitere Teststationen ein. Wer dort einen Corona-Schnelltest mit negativem Testergebnis macht, erhält ein personalisiertes „Tübinger Tagesticket“, das ab Montag in Geschäften, Betrieben und Kultureinrichtungen vorgezeigt werden muss, die sich im sogenannten zentralen Versorgungsbereich befinden. Dazu gehören in Tübingen die Altstadt, das Zinser-Dreieck und der Bahnhofsbereich. Lediglich für Einkäufe des täglichen Bedarfs, die den ganzen Winter über möglich waren (zum Beispiel Lebensmittel, Drogeriemärkte, Zeitschriften), sowie für Buchhandlungen und Blumenläden wird das Tagesticket nicht benötigt. (…)

    swp.de/suedwesten/staedte/hechingen/corona-tuebingen-boris-palmer-schnelltest-pflicht-fuer-den-besuch-von-geschaeften-und-einrichtungen-in-der-innenstadt-55641664.html

    https://www.swp.de/suedwesten/staedte/hechingen/corona-tuebingen-boris-palmer-schnelltest-pflicht-fuer-den-besuch-von-geschaeften-und-einrichtungen-in-der-innenstadt-55641664.html

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    13.03.2021 | Die Achse des Guten

    Boris Palmer befreit Tübingen! Darf der das?

    Tübingen will mit einer massiven Ausweitung von verpflichtenden Schnelltests ab der kommenden Woche im gesamten Stadtgebiet Gastronomie, Hotellerie und Kultur öffnen, meldet n-tv.de. Alle Menschen, die den Einzelhandel in der Innenstadt nutzen wollten, müssten einen Schnelltest vorweisen. Ausnahmen seien Buchhandlungen und Lebensmittelgeschäfte, habe Oberbürgermeister Boris Palmer angekündigt. Für das dreiwöchige Modellprojekt sei beim Land eine Genehmigung beantragt worden.

    Palmer arbeite bei dem Projekt mit der Notärztin Lisa Federle zusammen. Sie erwarte, dass die baden-württembergische Universitätsstadt eine Zusage erhalte. Palmer zufolge gingen ab Montag fünf und ab Dienstag sechs Teststationen in Betrieb. Dort könnten 1.000 Tests pro Stunde vorgenommen werden. Ein negatives Ergebnis werde durch ein Zertifikat – das sogenannte Tübinger Tagesticket – belegt. (…)

    achgut.com/artikel/boris_palmer_will_in_tuebingen_alles_oeffnen

    https://www.achgut.com/artikel/boris_palmer_will_in_tuebingen_alles_oeffnen

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  6. carpe noctem Says:

    Tübinger Tagesticket

    In Tübingen ist ab Montag, 15. März 2021, das „Tübinger Tagesticket“ als Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest Zugangsvoraussetzung für zahlreiche Betriebe. Die erweiterte Testpflicht gilt für alle, auch für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Tübingen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat Oberbürgermeister Boris Palmer am 13. März 2021 unterzeichnet. Für die kostenlosen Schnelltests stehen mehrere Teststationen in der Innenstadt bereit.

    tuebingen.de/tagesticket

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    Warum führt Tübingen die Testpflicht ein?

    Seit dem 29. Januar 2021 liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Tübingen konstant unter 50. Deshalb konnte der Einzelhandel am 8. März 2021 wieder öffnen. Derzeit steigen die Infektionszahlen in Baden-Württemberg wieder an, und das Robert-Koch-Institut prognostiziert wegen der Ausbreitung der britischen Mutation ab der kommenden Woche einen schnelleren Anstieg. Nur Tübingen und Pforzheim liegen aktuell noch unter einer Inzidenz von 35; acht Landkreise sind schon über der Marke von 100, die zur Notbremse führt. Es besteht also die Gefahr, dass die erhofften weiteren Öffnungsschritte nicht stattfinden können und stattdessen Kreis für Kreis ein dritter Lockdown kommt. Mit der erweiterten Testpflicht soll dies für Tübingen verhindert werden.

    tuebingen.de/tagesticket#/31869

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    13.03.2021 TÜBINGEN

    Amtliche Bekanntmachung vom 13. März 2021

    Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

    (…) dürfen Kunst- und Kultureinrichtungen, insbesondere Theater-, Konzerthäuser, Museen, Kinos inkl. Autokinos sowie Musik-, Kunst-und Jugendkunstschulen, Archive und Bibliotheken für den Publikumsverkehr öffnen (…)

    Die Testpflicht nach Satz 1 gilt darüber hinaus für die Inanspruchnahme der Leistungen in Ziffer 1, den Besuch der Einrichtungen nach Ziffer 2 dieser Verfügung sowie das Betreten von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen wie Friseurbetriebe, Barbershops, Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Sonnen-, Tattoo- und Piercingstudios sowie Physio- und Ergotherapie, Logopädie und Fußpflege im gesamten Stadtgebiet Tübingen. Auch das Personal der entsprechenden Einrichtungen und Betriebe (Ziffer 3 Satz 1 und 3, i.V.m. Ziffer 1 und 2; Ziffer 3 Satz 2 gilt entsprechend) hat dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin mindestens zweimal pro Woche einen tagesaktuellen negativen COVID-19 Schnelltest vorzulegen.

    tuebingen.de/amtliche_bekanntmachungen/2021-03-13_allgemeinverfuegung_zur_eindaemmung_der_verbreitung_des_corona_virus.pdf

  7. Edward von Roy Says:

    Haditsch Punkt.Preradovic

    18.09.2020 • Martin Haditsch

    In ihrem speziellen Format „Punkt.Preradovic“ interviewt Fr. Preradovic regelmäßig Gäste. Diesmal hatte ich die Ehre – und daraus wurde eine umfassende Befragung zu meiner persönlichen Einstellung zum Thema SARS-CoV2/COVID-19.

    youtube.com/watch?v=trvXXFRzcHs


    21.02.2021 • Martin Haditsch

    KOMPLETTVERSION: Sucharit Bhakdis neues Buch – im Gespräch mit Andreas Sönnichsen und Martin Haditsch

    ACHTUNG: ERSTVERSION HATTE DEN LETZTEN TEIL NICHT HOCHGELADEN (DANKE FÜR DEN HINWEIS). INTERESSIERTE BITTE BEI 1:12:50​ EINSTEIGEN (Restzeit ca. 15 Minuten)

    „Professor Sucharit Bhakdi hat gemeinsam mit seiner Frau Professor Karina Reiss den Bestseller Corona Fehlalarm herausgebracht. Vom neuen Buch mit dem Titel „Corona unmasked“ gibt es einen vorläufigen Auszug zum neuen Kapitel „Impfung“, der beim Goldegg Verlag kostenlos heruntergeladen werden kann. In einer von RESPEKT PLUS organisierten Video Diskussion mit den Professoren Andreas Sönnichsen und Martin Haditsch hat Bhakdi dieses Kapitel über die Impfung und deren Folgen vorgestellt.
    Die Leseprobe zum neuen Buch „Corona unmasked“ gibt es beim Goldegg Verlag zum Download.

    Das Video wurde dankenswerterweise von der Plattform RESPEKT (respekt.plus​) zur Verfügung gestellt – besonderer Dank gilt hier Hr. DI (FH) Philipp Hofstätter und seinem Team.“

    youtube.com/watch?v=pk7F-kPx3u8


  8. carpe noctem Says:

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    RKI | Robert Koch-Institut

    SARS-CoV-2 (COVID-19)

    rki.de/DE/Content/Infekt/NRZ/EM/Aufnahmen/EM_Tab_covid.html

    https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/NRZ/EM/Aufnahmen/EM_Tab_covid.html

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    SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2, Isolat SARS-CoV-2/Italy-INMI1). Elektronenmikroskopie. Ultradünnschnitt durch eine Verozelle mit Viruspartikeln auf der Oberfläche. Maßstab: 100 nm. Quelle: Tobias Hoffmann, Robert Koch-Institut (RKI), 2020.

    rki.de/SharedDocs/Bilder/InfAZ/neuartiges_Coronavirus/SARS-CoV-2_Isolat_JPG.jpg?__blob=publicationFile&v=2

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    https://www.rki.de/SharedDocs/Bilder/InfAZ/neuartiges_Coronavirus/SARS-CoV-2_Isolat_JPG.jpg?__blob=publicationFile&v=2

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    SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2, Isolat SARS-CoV-2/Italy-INMI1). Elektronenmikroskopie. Ultradünnschnitt durch eine Verozelle mit Viruspartikeln auf der Oberfläche. Quelle: Tobias Hoffmann, Carina Jahnke (Kolorierung), Robert Koch-Institut (RKI), 2020.

    rki.de/SharedDocs/Bilder/InfAZ/neuartiges_Coronavirus/SARS-CoV-2_CCD_12_crop_JPG.jpg?__blob=publicationFile&v=2

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    https://www.rki.de/SharedDocs/Bilder/InfAZ/neuartiges_Coronavirus/SARS-CoV-2_CCD_12_crop_JPG.jpg?__blob=publicationFile&v=2

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    SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2, Isolat SARS-CoV-2/Italy-INMI1). Elektronenmikroskopie, Negativkontrastierung (PTA). Maßstab: 100 nm. Quelle: Robert Koch-Institut

    rki.de/SharedDocs/Bilder/InfAZ/neuartiges_Coronavirus/COVID_19_JPG.jpg?__blob=publicationFile&v=2

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    https://www.rki.de/SharedDocs/Bilder/InfAZ/neuartiges_Coronavirus/COVID_19_JPG.jpg?__blob=publicationFile&v=2

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    SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2, Isolat SARS-CoV-2/Italy-INMI1). Elektronenmikroskopie, Negativkontrastierung (PTA). Maßstab: 100 nm. Quelle: Robert Koch-Institut

    rki.de/SharedDocs/Bilder/InfAZ/neuartiges_Coronavirus/COVID_19_grau_JPG.jpg?__blob=publicationFile&v=1

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    https://www.rki.de/SharedDocs/Bilder/InfAZ/neuartiges_Coronavirus/COVID_19_grau_JPG.jpg?__blob=publicationFile&v=1

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  9. Jacques Auvergne Says:

    15.03.2021

    Umfassende Informationen für die Schulen zu Corona-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler

    Ministerin Gebauer: Die Durchführung von Selbsttests durch die Schülerinnen und Schüler gibt den Schulen noch mehr Sicherheit für den Präsenzunterricht

    Das Ministerium für Schule und Bildung hat heute die Schulen mit umfassenden Informationen und Begleitmaterialien zu den ab morgen versendeten Corona-Selbsttests versorgt.

    Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

    Das Ministerium für Schule und Bildung hat heute die Schulen mit umfassenden Informationen und Begleitmaterialien zu den ab morgen versendeten Corona-Selbsttests versorgt. Schulministerin Yvonne Gebauer: „Der Wechselunterricht in unseren Schulen ist bereits ein wichtiger Schritt, in den Schulen Kontakte zu reduzieren und damit einen großen Beitrag zum Infektionsschutz zu leisten. Jeder Schritt zu mehr schulischer Normalität muss immer auch unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens erfolgen und erfordert begleitende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für alle Beteiligten. Zu diesen Maßnahmen zählen nun auch Corona-Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler.

    Es entstehen gerade in Schulen eine Vielzahl von sehr komplexen Fragestellungen im Zusammenhang mit Selbsttestungen, bei denen das Schulministerium die Schulen nicht alleine lässt. Neben den normalen Beratungsstrukturen über die Schulaufsicht haben wir mit Schulträgern und Gesundheitsbehörden abgestimmte Informationen und Rahmenvorgaben erarbeitet. Es war mir auch persönlich ein großes Anliegen, den Schulen nicht nur Selbsttests zur Verfügung zu stellen, sondern umfassende begleitende Informationen dazu, wie beispielsweise über den Ablauf der Testungen, den pädagogischen und organisatorischen Umgang mit Testergebnissen und Informationen für die Eltern. Mir ist bewusst, dass die Durchführung von Selbsttestungen eine weitere und neue Herausforderung für die Schulen darstellen wird, bei der wir die Verantwortlichen vor Ort, besonders die Schulleitungen und die Lehrkräfte, bestmöglich unterstützen wollen.“

    Die Landesregierung stellt in einem ersten Schritt den weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen zum Beginn des Wechselunterrichts ab dieser Woche kurzfristig rund 1,8 Millionen Corona-Selbsttests zur Verfügung. Die Testungen finden in den Räumen der Schule an den von der Schule festzulegenden Tagen möglichst zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt. Sie werden vom schulischen Personal – insbesondere den Lehrerinnen und Lehrern – beaufsichtigt. Grundsätzlich sollen alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen, die Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler können dieser jedoch mit einer entsprechenden Erklärung dem Testangebot bzw. der Testdurchführung widersprechen. Für Eltern ohne deutsche Sprachkenntnisse stellt das Schulministerium den Schulen auch entsprechende Informationen in über 10 weiteren Sprachen zur Verfügung.

    Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Osterferien eine Testmöglichkeit erhalten. Wichtige Informationen über den genauen Ablauf der Testungen, die Interpretation der Ergebnisse sowie den Umgang mit positiven Testergebnissen wurden mit der heutigen SchulMail gegeben.

    Seit heute werden die Test-Kits in der Verantwortung des Landes für jede einzelne Schule konfektioniert und den Schulen per Paket zugestellt. Die ersten Lieferungen sollen ab morgen die Schulen erreichen. In den nachfolgenden Tagen bis zu den Osterferien legen die Schulen den Tag der Testung fest und können so selbst die notwendige Vorbereitungszeit sicherstellen.

    Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Durch einen Dreiklang aus Schützen, Impfen und Testen wird der Schulbetrieb ab dieser Woche begleitet, mit dem Ziel, Gesundheitsschutz und Bildungschancen in einem ausgewogenen Verhältnis sicherstellen zu können. Ich bin froh, dass es gelungen ist, die Schulen prioritär mit solchen Tests zu versorgen. Nordrhein-Westfalen setzt damit die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um.“

    Die Testungen für das Schulpersonal sind schon seit längerer Zeit geregelt: In Nordrhein-Westfalen können sich alle an Schulen tätigen Personen seit dem 11. Januar bis zum letzten Schultag vor den Osterferien (26. März 2021) bis zu zwei Mal pro Woche anlasslos zu einem frei gewählten Termin testen lassen.

    land.nrw/de/pressemitteilung/umfassende-informationen-fuer-die-schulen-zu-corona-selbsttests-fuer-schuelerinnen


    [15.03.2021] Informationen zum Einsatz von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen

    >>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,

    seit heute kehren nach den Abschlussklassen und den Jahrgängen der Primarstufe an den Grund- und Förderschulen auch die anderen Jahrgänge im Rahmen eines Wechselunterrichtes mit grundsätzlich geteilten Klassen an die Schulen zurück. Dies ist insbesondere für alle Schülerinnen und Schüler, die seit Mitte Dezember 2020 überhaupt keinen Zugang zum Präsenzunterricht in ihren Schulen hatten, unter Berücksichtigung des derzeitigen landesweiten Infektionsgeschehens ein wichtiger und verantwortbarer Schritt auf dem Weg zu mehr schulischer Normalität sowie zu mehr Stabilität und Regelmäßigkeit im Tagesablauf.

    Jeder Schritt zu mehr schulischer Normalität muss jedoch immer auch unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens erfolgen und erfordert begleitende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für alle Beteiligten. Diese Maßnahmen finden sich weiterhin in den jetzt aktuell überarbeiteten Hinweisen und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW, des Städte- und Gemeindebundes NRW und des Ministeriums für Schule und Bildung in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse NRW. Eine weitere und langfristig besonders wichtige Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie ist das Impfen der Bevölkerung nach den in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes vorgesehenen Prioritäten, die in besonderer Weise auch Lehrkräfte berücksichtigt. Schließlich kommt das Testen auch der Schülerinnen und Schüler hinzu, das nun an den Schulen in Nordrhein-Westfalen in einem gestuften Verfahren begonnen wird. Mit diesem Dreiklang aus Schützen, Impfen und Testen werden wir den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen im Interesse aller Beteiligten verantwortungsvoll und im Interesse des Gesundheitsschutzes sowie der Bildungsgerechtigkeit wirkungsvoll gestalten.

    Mit der letzten SchulMail vom 11. März 2021 habe ich Sie vorab über wesentliche Grundzüge zum Verfahren der Bereitstellung und Anwendung von Corona-Selbsttests bzw. Corona-Laientests für die Schülerinnen und Schüler in den Schulen ab der 11. Kalenderwoche 2021 informiert. Hierbei wurden Ihnen weitergehende Informationen mit Einzelheiten zur Nutzung der Selbsttests und zu nachfolgenden Maßnahmen für den heutigen Montag zugesagt. Dieser Zusage möchte ich mit dieser SchulMail nachkommen. Es ist allen Beteiligten bewusst, dass die Beaufsichtigung der Durchführung von Selbsttestungen der Schülerinnen und Schüler eine weitere und zudem völlig neue Herausforderung für Sie darstellen wird.

    Mit Blick auf die nach den Osterferien fortzusetzenden Testungen können in der Zeit vor den Osterferien wichtige Erfahrungen zum Verfahren zur Durchführung der weiteren Testungen gesammelt werden. Nach Maßgabe der gegenwärtig erwarteten Lieferverpflichtungen und Liefermengen soll es ermöglicht werden, dass jede Schülerin und jeder Schüler der weiterführenden Schulen vor den Osterferien jeweils einen Selbsttest durchführen kann.

    Dafür werden noch vor den Osterferien insgesamt etwa 1,8 Millionen Selbsttests den weiterführenden Schulen für einen Test pro Schülerin oder Schüler zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist es der Landesregierung in den vergangenen Tagen gelungen, die vertraglichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um weitere Selbsttests zu beziehen. Wie der Schulbereich hier einbezogen wird, wird noch entschieden. Hierauf möchte ich bereits jetzt hinweisen. Dieses vorausgeschickt, möchte ich Ihnen folgende Hinweise geben:

    Informationen zu Selbsttests

    Sogenannte PoC-Schnelltests können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden. Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests, d.h. um Tests zur Eigenanwendung. Bis zum Beginn der Osterferien werden ausschließlich Selbsttests der Firma Roche an die Schulen geliefert. Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: schulministerium.nrw/selbsttests

    Zu den Begrifflichkeiten

    PCR-Tests (Polymerase Chain Reaction) sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore.

    Antigen-Schnelltests (PoC-Tests) haben ihren Namen, weil das Ergebnis schnell vorliegt. Sie können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Tests aber direkt vor Ort (PoC = Point of Care). Seit dem 8. März 2021 hat jeder Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche. Alle Lehrkräfte haben darüber hinaus die Möglichkeit, zweimal pro Woche Schnelltests kostenlos durchführen zu lassen.

    Selbsttests oder Laientests sind sogenannte PoC-Tests und haben ihren Namen, weil diese Tests jeder selber, zum Beispiel zuhause, durchführen kann. Die Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür ist die Probenentnahme und Probenauswertung entsprechend einfach. Die Tests können zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte überprüft zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut fortlaufend die Qualität und Aussagekraft der Schnelltests. In der auch öffentlichen Diskussion werden Selbsttests mitunter als Unterfall des Schnelltests beschrieben. Um Missverständnisse zu vermeiden werden die Testverfahren hier aber begrifflich klar getrennt.

    Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehler-rate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden.

    Ort und Zeit der Testung

    Grundsätzlich entscheiden die Schulen nach ihren Gegebenheiten über Zeitpunkt und Organisation der Testungen. Den Schulen verbleibt somit nach der Anlieferung der Tests eine Vorlaufzeit zur Planung und Vorbereitung der Selbsttestungen. Sie müssen nur sicherstellen, dass vor Beginn der Osterferien eine Testung durchgeführt wird.

    Bei der Durchführung beachten die Schulen folgende Maßgaben:

    Die Testungen finden in den Klassen oder Kursräumen an den von der Schulleitung festzulegenden Tagen grundsätzlich zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt. Ein einheitlicher Testtag für alle Klassen- und Kursverbände ist schon wegen des derzeit stattfindenden Wechselunterrichts nicht möglich und auch nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Osterferien eine Testmöglichkeit bekommen.

    In Schulformen mit gymnasialer Oberstufe (Kurssystem) legt die Schulleitung für diese Schülergruppe geeignete Testzeitpunkte fest.

    Das schulische Personal – insbesondere Lehrerinnen und Lehrer – beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests. Die Testung in der Schule stellt für alle Schülerinnen und Schüler sicher, dass der Test unter Beachtung der Gebrauchsanweisung richtig durchgeführt wird und eine unverzügliche Information über mögliche Infektionen vorliegt.

    Vorgabe für Hygiene und Infektionsschutz, symptomatische Personen

    Die Durchführung der Testungen erübrigt in keinem Fall die Einhaltung der Vorgaben für Hygiene und den Infektionsschutz in Schulen, die zwischen den Ministerien für Schule und Bildung sowie für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit den Kommunalen Spitzenverbänden und der Unfallkasse NRW abgestimmt wurden und seitdem stets aktualisiert werden. Zudem sind die Vorgaben insbesondere der Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) weiterhin in vollem Umfang zu beachten. Erst das Zusammenwirken von Testung und Einhaltung der Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz bietet ein hohes Maß an Gesundheitsschutz in der Schule.

    Und es gilt auch weiterhin: Symptomatische Personen sollen gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19-Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben; die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen Kontakt mit der Hausärztin / dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufnehmen.

    Ablauf einer Testung in der Schule

    Die Selbsttests sollen nach Vorankündigung der Schule grundsätzlich bei Unterrichtsbeginn im Klassen- oder Kursverband durchgeführt werden (siehe oben). Die Schülerinnen und Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet.

    Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. Hierbei kann es mit Blick auf die Gruppengröße erforderlich sein, gestaffelt vorzugehen, so dass aufgrund der Abstandswahrung von mindestens 1,5 Metern zueinander während des Testgeschehens zunächst ein Teil der anwesenden Schülerinnen und Schüler denjenigen Teil des Tests durchführt, bei dem die Maske abgesetzt werden muss, im Anschluss daran, nachdem der erste Teil der Schülerinnen und Schüler die Masken wieder aufgesetzt hat, folgt der andere Teil der Gruppe.

    Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften oder sonstigem schulischen Personal selbst durch. Die Verlässlichkeit der Ergebnisse eines Selbsttests ist wesentlich von sorgfältigen Probenentnahmen abhängig. Insbesondere jüngere Kinder sollen bei den Testungen in geeigneter Weise durch anschauliche Erklärungen unterstützt werden. Hier folgt weiteres unterstützendes Material des Herstellers (z.B. Videos). Bei der Durchführung der Testungen sollen Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal keine Hilfestellungen (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) leisten. Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Ergebnis auch unverzüglich dokumentiert werden. Danach sollte eine Handdesinfektion erfolgen.

    Bei Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (insbesondere in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung), der gegebenenfalls dazu führt, dass sie nicht in der Lage sind, den Selbsttest in der Schule – sowohl in der Förderschule als auch im Gemeinsamen Lernen – eigenständig durchzuführen, wird der Selbsttest zu Hause durchgeführt. Die Eltern informieren die Schule im Fall eines positiven Testergebnisses und halten ihr Kind zu Hause. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weist darauf hin, dass bei einem positiven Testergebnis die Eltern unverzüglich auch einen PCR-Test durch eine Ärztin / einen Arzt veranlassen müssen (siehe unten).

    Ergebnisinterpretation des Selbsttests

    Das Ergebnis eines Selbsttests der Firma Roche ist wie folgt zu interpretieren:

    Negativ => Das Vorhandensein einer Kontrolllinie (C) – egal wie schwach diese ist – aber keine Testlinie (T) bedeutet ein negatives Ergebnis.

    Positiv => Das Vorhandensein einer Testlinie (T) zusammen mit einer Kontrolllinie (C) bedeutet ein positives Ergebnis.

    Ungültig => Wenn keine Kontrolllinie (C) sichtbar ist, ist das Ergebnis als ungültig zu betrachten. Der Test funktioniert nicht richtig und sollte mit einem neuen Test-Kit wiederholt werden.

    Eine genaue Interpretation eines Ergebnisses finden Sie in der Kurzanleitung des Selbsttests im Bildungsportal: schulministerium.nrw/selbsttests

    Auch wenn die Selbsttests einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz an einer Schule leisten, so muss unbedingt darauf geachtet werden, dass negative Testergebnisse nicht dazu führen, dass die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen vernachlässigt werden. Insofern bitte ich Sie in pädagogischer Verantwortung dafür zu sorgen, dass Schülerinnen und Schüler aufgrund eines negativen Testergebnisses die Schutzmaßnahmen nicht vernachlässigen.

    Umgang mit einem positiven Testergebnis

    Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden.

    Ein positives Testergebnis begründet den Verdacht eines Vorfalls im Sinne des § 54 Abs. 4 SchulG; das weitere Vorgehen richtet sich daran aus. Wichtig ist die sofortige Dokumentation, da sich der Test-Kit nach einer gewissen Zeit verfärbt und wertlos wird. Er kann dann auch gefahrlos entsorgt werden (s. u.)

    Die Schulleitung informiert die Eltern bzw. Ausbildungsbetriebe oder sozialpädagogischen Einrichtungen und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden. Kann eine sofortige Abholung durch die Eltern nicht gewährleistet werden, muss ein vorübergehender geschützter Aufenthalt in der Schule sichergestellt werden. Für die Information an Eltern und Ausbildungsbetriebe werden wir noch kurzfristig ein Formular im Bildungsportal einstellen, auf das Sie zurückgreifen können.

    Im Falle einer positiven Testung ist ein angemessener Umgang mit einer solchen Situation pädagogisch sehr herausfordernd. Hinweise für einen pädagogisch sensiblen Umgang mit den Testungen und Testergebnissen finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: schulministerium.nrw/selbsttests

    Bei positivem Testergebnis besteht keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt; auch informatorische Kontaktaufnahmen der Schulleitung mit dem Gesundheitsamt oder Nachfragen sollten unterbleiben. Die Schulleitung kann in eigener Verantwortung aufgrund von § 54 Abs. 4 Satz 3 SchulG (Gefahr im Verzug) handeln. Durch die nachfolgende PCR-Testung (s.u.) ist die Einbindung des Gesundheitsamts gewährleistet. Die Schule hat die Fälle positiver Selbsttests mit Name, Tag und Lerngruppe zu dokumentieren (s.o.). Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weist hier auf Folgendes hin:

    Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen (u.a. häusliche Absonderung auch für Familienangehörige und ggf. die Lerngruppe, die Klasse, Kontaktpersonen).

    Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

    Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen (sog. „social bubble“) des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.

    Umgang mit ungültigem Testergebnis

    Falls weitere Test-Kits verfügbar sind, kann bei einem ungültigen Testergebnis der Test wiederholt werden. Andernfalls unterbleibt die Testung.

    Allgemeine Information an die Eltern

    Die Schulen informieren die Eltern und – im Fall der Berufskollegs – die Ausbildungsbetriebe bzw. sozialpädagogischen Einrichtungen zeitnah in geeigneter Weise über die anstehenden Testungen in der Schule.

    Widerspruchserklärung der Eltern

    Mit den Testungen wollen wir neben den schon lange geltenden Verhaltensregeln und den nun aufwachsenden Impfungen ein weiteres Schutzinstrument aufbauen. Damit dies seine Wirkung entfalten kann, sollten die Testungen möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schülerinnen und Schülern in der Schule durchgeführt werden. Gleichwohl: Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Bei einem Widerspruchsverfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben. Dies erspart den Schulen die Einholung einer Einverständniserklärung von allen Eltern (bitte ggf. in Elterninformation ergänzend erläutern). Ein Muster für eine Widerspruchserklärung finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: schulministerium.nrw/selbsttests

    Wir bitten Sie darum, die Eltern im Rahmen der oben genannten Informationen auch auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hinzuweisen, damit die Schule die Testung planen kann und damit bei der Lieferung der Schnelltests an Ihre Schule keine Zeit verloren geht und umgehend die anwesenden Schülerinnen und Schüler getestet werden können. Verantwortlich für die rechtzeitige Vorlage des Widerspruchs sind die Eltern. Behaupten Schülerinnen und Schüler das Vorliegen eines elterlichen Widerspruchs und kann dies aus Zeitgründen nicht überprüft werden, wird die Testung möglichst nachgeholt.

    Um sicher zu stellen, dass auch Eltern ohne deutsche Sprachkenntnisse ihren Willen ungehindert bekunden können, finden Sie das Formular in verschiedenen Sprachen im Bildungsportal: schulministerium.nrw/selbsttests

    Testdokumentation

    Um Daten für die Weiterentwicklung der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu gewinnen, ist es von großer Bedeutung, die Testungen zu dokumentieren. Jede Schule erfasst daher die Testungen nach den unten aufgeführten Maßgaben. Dabei werden an dieser Stelle in Form von vertraulich zu handhabenden Listen personenbezogene Daten erhoben. Festzuhalten sind für jede Klasse oder jeden Kurs:

    Datum der Testdurchführung / Angabe der Klasse oder des Kurses / Anzahl der anwesenden Schülerinnen und Schüler / Anzahl der ausgegebenen Selbsttests Anzahl der positiven Testergebnisse, Namen der positiv getesteten Schülerinnen und Schüler. Die Dokumentation finden Sie ebenfalls auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: schulministerium.nrw/selbsttests

    Die Schulleitung bewahrt diese Testdokumentation bis auf Weiteres auf. Sie kann auch für eventuell erforderliche Nachermittlungen des Gesundheitsamtes verwendet werden.

    Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die – bzw. deren Eltern – den Test verweigern

    Da die Teilnahme an den Testungen auf freiwilliger Basis erfolgt, ergeben sich aus der Verweigerung eines Tests durch eine Schülerin oder einen Schüler keine Konsequenzen. Ich bitte Sie mit Ihren Lehrkräften in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, dass aus der möglichen Nicht-Teilnahme von Schülerinnen und Schüler keine gruppendynamischen Prozesse zu deren Nachteil entstehen. Entsprechendes gilt bei Anzeichen von Irritationen innerhalb der Elternschaft. Vereinbarungen jedweder Art innerhalb der Schulgemeinschaft zum Umgang mit den Schnelltests sind nicht zulässig.

    Datenschutzrechtliche Vorgaben in Bezug auf die Ergebnisse

    Die Lehrkräfte oder Aufsichtspersonen wirken darauf hin, dass die Testergebnisse der Selbsttests in der Klasse oder im Kurs auch bei negativer Testung vertraulich behandelt werden (kein Präsentieren oder Herumzeigen von Testergebnissen). Die schulinterne Nennung der Namen positiv getesteter Schülerinnen und Schüler ist dann zulässig. Davon ist hier auszugehen, da ein Fall des § 54 Abs. 4 SchulG gegeben ist und die Veranlassung von Folgemaßnahmen in Bezug auf Kontaktpersonen erforderlich ist. Der Kreis der informierten Personen muss auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt werden. Ein positives Ergebnis des Selbsttests ist noch nicht als ein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung zu werten, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar (siehe oben).

    Lieferung der Tests, Rückfragen

    Die Test-Kits werden in Verantwortung des Landes für jede einzelne Schule konfektioniert (für jede Schülerin und Schüler an der Schule ein Test-Kit bis zu den Osterferien) und den Schulen durch die Firma DHL per Paket zugestellt. Nach dem Versand erhält jede Schule von DHL automatisiert eine E-Mail an das schuleigene Verwaltungspostfach (beispielhaft 123456 @ schule.nrw.de). Sollten die Test-Kits auf mehrere Pakete verteilt werden müssen, wird für jedes Paket eine gesonderte E-Mail geschickt. Meine Bitte ist es deshalb, den E-Mail-Eingang in den nächsten Tagen regelmäßig zu kontrollieren. Die Lieferungen erfolgen ab dem 16. März 2021 und sollten am 23. März 2021 abgeschlossen sein.

    Sollte eine Sendung ausbleiben, haben Sie auch die Möglichkeit, eine Anfrage an das Logistikcenter zu stellen. Dies ist sowohl über die E-Mail-Adresse
    Hotline.Sendungsverfolgung.Schnelltest.lzpd @ … .nrw.de
    als auch über die Telefonnummer 02.. / ..75 3..7 möglich. Die Hotline kann ausschließlich Auskünfte zum Verbleib einer Sendung geben oder Absprachen bei notwendigen Reklamationen (unvollständige oder beschädigte Sendungen) treffen.

    Lagerung der Selbsttests

    Die Schule sorgt für eine ordnungsgemäße und sichere Lagerung der Schnelltests, in einem abschließbaren Raum. Die Tests müssen gemäß dem Hinweiszettel des Herstellers gelagert werden. Die Tests sind trocken und geschützt vor direktem Sonnenlicht sowie bei einer Temperatur zwischen 2 und 30°C zu lagern. Bis zum Gebrauch müssen die Tests in der Originalverpackung verbleiben. Eine Verwendung ist nur bis zum Ablauf des Verfallsdatums zulässig.

    Den Hinweiszettel des Herstellers finden Sie ebenfalls im Bildungsportal: schulministerium.nrw/selbsttests

    Bei Fragen zur Lagerung kann sich die Schule der Unterstützung durch den jeweiligen Schulträger bedienen. Die Ausgabe der Schnelltests sowie ein etwaiges Abhandenkommen von Schnelltests ist durch die Schulleitung schriftlich zu dokumentieren. Eventuell nicht benötigte Schnelltests verbleiben in der Schule, so dass sie für weitere Tests nach den Osterferien eingesetzt werden können.

    Entsorgung der Testmaterialien

    Für die Entsorgung der Test-Kits werden Sammelbehälter für Abfall mit dickwandigem Müllsack oder Doppelsack-Methode benötigt. Die Schülerinnen und Schüler sollen die gebrauchten negativen Test-Kits unmittelbar in den bereitstehenden Müllbeutel entsorgen. Ein positiver Test-Kit verfärbt sich nach gewisser Zeit und wird dadurch wertlos (zur notwendigen Dokumentation s. o.); er kann auch gefahrlos mit entsorgt werden. Die Müllbeutel sind von den Schulträgern zur Verfügung zu stellen und zu entsorgen.

    Liebe Lehrerinnen und Lehrer,
    liebe Kolleginnen und Kollegen,

    die bundesweit für alle Schulen vorgesehenen Testungen für Schülerinnen und Schüler stellen nun erneut eine besondere und neue Herausforderung dar, die Sie jenseits Ihrer Tätigkeiten als Lehrkraft zu bewältigen haben. In der gegenwärtigen Situation und mit dem Ziel, Gesundheitsschutz und Bildungschancen gleichermaßen sicher stellen zu können, muss der Schulbetrieb im Interesse aller – auch von solchen Testungen begleitet werden. Für Ihre Mitwirkung und Unterstützung danke ich Ihnen auch im Namen von Frau Ministerin Gebauer sehr herzlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mathias Richter

    <<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<

    Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

    schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/15032021-informationen-zum-einsatz-von-selbsttests

  10. Adriaan Broekhuizen Says:

    Nomen est omen, oder: Bestrafe einen, erziehe hundert

    Unum castigabis, centum emendabis. Ovid Epistulae ex Ponto 3, 2, 9 Übersetzung: Wenn du einen strafst, wirst du hundert bessern.

    https://it.wikipedia.org/wiki/Unum_castigabis,_centum_emendabis

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    Malieveld in Den Haag

    https://de.wikipedia.org/wiki/Paille-Maille

    14.03.2021 De Telegraaf

    Grimmige sfeer bij protest op het Malieveld

    Vandaag voert Nederland in Verzet actie tegen de coronamaatregelen op het Malieveld in Den Haag. Het is er zo druk geworden, dat de politie een noodbevel heeft afgekondigd en oproept huiswaarts te keren.

    youtube.com/watch?v=t6rVeI_OX80

    Durchaus traditionsreich als ein Ort diverser niederländischer Bürgerproteste und Großdemos

    The field is widely known in the Netherlands for being the location of many large-scale demonstrations. It is also used for festivals, funfairs, concerts and other big events.

    https://en.wikipedia.org/wiki/Malieveld

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    Der Name leitet sich her vom Sport oder Spiel Pall-mall / Croquet, aber klingt der zu unterwerfenden Herde ja vielleicht wie …

    mal- wie MALus, unerwünscht, Minuspunkt, Strafpunkt, Bestrafen, Unterdrücken

    mal- vgl. französisch maladie, malade – Krankheit, krank

    Mal- wie Malieveld bei Den Haag
    Mal- wie Malesina Μαλεσίνα

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    23.03.2021 RND

    „Stadt der Toten“: Im griechischen Malesina tat man so, als gäbe es Corona nicht

    – Die Bürger im griechischen 4000-Seelen-Ort Malesina verhalten sich so, als gäbe es Corona nicht, mit entsetzlichen Folgen.

    – Binnen einer Woche sterben 13 Menschen an Corona.

    – Als „Horrorstadt“, „Geisterstadt“ oder „Stadt der Toten“ erlangt Malesina jetzt traurige Berühmtheit.

    (…) Die Kleinstadt in Mittelgriechenland hat Stand Dienstag 13 Corona-Tote und zahlreiche Infizierte binnen weniger Wochen zu beklagen – weil die Einwohner sich so verhielten, als gäbe es die Pandemie gar nicht, wie griechische Medien übereinstimmend berichten.

    Als Auslöser der Tragödie gilt eine Hochzeitsfeier Ende Februar, an der 30 Menschen in der Kirche sowie über 200 Gäste vor der Kirche teilgenommen hatten – Augenzeugenberichten zufolge allesamt ohne Maske. (…)

    Die Weigerung der Einwohner Malesinas, im Alltag Masken zu tragen und Abstand zu halten, habe ein Übriges getan, heißt es. Zudem öffneten etliche Cafés und Bars trotz Verbots und lockten Hunderte Gäste, die allabendlich gemeinsam im Fernsehen Fußballspiele verfolgten. Am 3. März wurde dann der erste Corona-Tote beklagt, nun sind es bereits 13 Opfer aller Altersgruppen in einer Kleinstadt, in der jeder jeden kennt. In Krankenhäusern umliegender Städte werden Dutzende infizierte Bürger Malesinas versorgt.

    rnd.de/panorama/stadt-der-toten-im-griechischen-malesina-tat-man-so-als-gebe-es-corona-nicht-3LVKGUVO3N2ZVBWFTKZ7JOLAWE.html

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    23.03.2021 RTL

    In Malesina tat man so, als würde es Corona nicht geben

    (…) Dass Gesundheitsminister Vassilis Kikilias dem Ort Anfang März einen vollständigen Lockdown mit starken Polizeikontrollen verordnete, konnte die Ausbreitung des Virus nicht mehr bremsen. Es herrsche nun ein Klima der Angst und man rechne mit weiteren Opfern, sagte am Montag Malesinas Bürgermeister Thanassis Zekentes. Nicht nur die Hochzeit sei daran schuld. Die Bürger hätten sich insgesamt nicht an die Maßnahmen gehalten. „Das ist, was passiert, wenn in einer kleinen Gemeinschaft die Verweigerer in der Mehrheit sind“, bilanzierte er. (…)

    rtl.de/cms/corona-leugner-griechischer-ort-malesina-wird-zur-stadt-des-todes-4727857.html

    Μαλεσίνα
    Malesina

    Corona-Leugner: Griechischer Ort Malesina wird zur „Stadt des Todes“

    youtube.com/watch?v=O72bjiAPh00

  11. Cees van der Duin Says:

    KlagePATEN | Oldenburg | 1. Vorsitzende Tina Romdhani

    Musterschreiben: keine Einwilligung für PCR Test oder vergleichbaren Test an Schulen

    Dieses Schreiben soll dazu dienen, der Schulleitung aufzuzeigen, dass Du der Durchführung eines PCR Tests oder vergleichbaren Tests an Deinem Kind ausdrücklich widersprichtst. Medizinische Eingriffe können den Tatbestand der Körperverletzung und Nötigung erfüllen. Sollte entgegen Deinem Willen ein solcher Eingriff durchgeführt werden, muss die Schulleitung mit einer Strafanzeige rechnen.

    ____s://klagepaten.eu/musterschreiben-keine-einwilligung-fuer-pcr-test-an-schulen/

  12. Edward von Roy Says:

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    10.04.2020 · Ebens Blanc

    Nous ne sommes pas des cobayes

    Disons stop au test du vaccin coronavirus sur les africains

    -9-19P8euAw

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    28.05.2020 · NTR

    Waarom zijn VACCINATIEWEIGERAARS tegen een mogelijk corona-vaccin?

    Veel kritische prikkers zijn weer actief nu corona om zich heen grijpt en wereldwijd gezocht wordt naar een vaccin tegen het virus.

    DANNY OP STRAAT S01E17

    ZLkkf7p6iI4

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    01.11.2020 · Global News

    Coronavirus: Brazilians protest potentially mandatory COVID-19 vaccine

    Hundreds of Brazilians gathered in São Paulo on Sunday to protest the state government’s plans to make a coronavirus vaccine mandatory.

    People held signs reading „We aren’t guinea pigs“ and „My body belongs to me,“ in opposition to Gov. João Doria’s plans to start vaccinating people in January.

    Vaccine policy has led to a simmering debate between Doria and Brazilian President Jair Bolsonaro, who has said the government would not buy the specific COVID-19 vaccine in question. Sao Paulo’s biomedical research centre, the Butantan Institute, is currently testing the vaccine.

    3vXn0ehFRGo

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    05.04.2020 · הרב יובל הכהן אשרוב – בסוד הדברים [ Rabbi Yuval Asherov ]

    Different look at the Coronavirus – COVID-19 – Rabbi Yuval Asherov – Besod Hadvarim

    A new way to look at the Coronavirus crises, and a natural way to handle its symptoms. For more lectures and lessons on natural health, kabbala and spiritualism visit our site besodh.com

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    16.02.2021 · Dvir Yaakov

    הרב יובל אשרוב Harav Yuval Asherov – Corona COVID Vaccine (HEBREW)

    Rabbi Asherov shares „the science“ from leading scientists and doctors who say the vaccine is not safe and should only (if ever) be considered if you fall into the category of those most at risk.

    gy9GSkprWPA

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    04.12.2020 · Europe 1

    Brigitte Autran : „Nous ne serrons pas les cobayes du vaccin“ contre le coronavirus

    Du lundi au vendredi, Europe 1 reçoit un invité au centre de l’actualité. Aujourd’hui, Brigitte Autran, membre du comité scientifique sur les vaccins Covid-19 et professeure émérite d’immunologie à la Sorbonne Université.

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    28.01.2021 · Plattform RESPEKT

    Renate Holzeisen über Klagen gegen den PCR-Test

    Rechtsanwältin Fr. DDr. Renate Holzeisen berichtet über die aktuell weltweit laufenden Klagen gegen den PCR-Test. Jegliche Maßnahme zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie wird mit den Infektionszahlen, die mittels PCR-Test festgestellt werden, argumentiert. Studien und auch die letzten Empfehlungen der WHO (12/2020 und 01/2021) belegen allerdings, dass der PCR-Test nicht geeignet ist, asymptomatische Personen zu screenen, ohne, dass im Falle eines Positivergebnisses eine ärztliche Untersuchung vorgenommen wird, da die PCR-Tests nicht standardisiert sind und daher die Wahrscheinlichkeit eines falsch-positiven Ergebnisses sehr hoch ist.

    Der PCR-Test ist aber maßgeblich verantwortlich für grundrechseinschränkende Maßnahmen wie Quarantäne und Lockdown. Wird den international eingebrachten Klagen diesbezüglich Recht gegeben, fällt das ganze Pandemie-Kartenhaus in sich zusammen, weil jeglicher Maßnahme (z. B. auch Notfallzulassung der Impfstoffe) die Grundlage entzogen wird.

    Plattform RESPEKT – respekt.plus

    jiyLx4VPC-A

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    20.02.2021 · 7NEWS ( Australia )

    Hundreds protest in Melbourne ahead of vaccine rollout

    Vaccine fury has erupted in Melbourne – two days out from the first COVID-19 vaccinations, there have been flashpoint rallies across the country.

    NYUEWBrWxmk

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    20.02.2021 · Sky News Australia

    ‘Experimental bio-warfare’: Melbourne anti-vax protesters condemn COVID vaccine

    Anti-vax protesters in Melbourne described the coronavirus vaccine as “experimental bio-warfare” during a rally which resulted in at least 20 arrests.

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    22.03.2021 · Boris Reitschuster

    Ärztin rechnet ab mit Corona-Politik: „Manipulative Zahlen“ „Da läuft etwas falsch, da will jemand etwas vertuschen“

    „Was uns hier über Medizin gesagt wird, ist nicht richtig, es widerspricht allem, was ich gelernt habe als Ärztin“ – mit diesen Worten begann eine Medizinerin auf der Anti-Corona-Maßnahmen-Demo in Kassel ihr spontanes Interview, das sie mir am Rande der Proteste im Livestream gab – und das ich für so interessant halte, dass ich ein eigenes Video daraus gemacht habe: „Ich kann das nicht stehen lassen, ich kann nicht etwas stehen lassen, was medizinisch so falsch ist. Die Zahlen, die sie uns präsentieren, sind manipulativ, die Aussagen sind manipulativ. Als Ende März das Robert-Koch-Institut sagte, die Toten werden nicht obduziert, war das für mich der Moment, in dem ich mir dachte: Sind wir hier im Mittelalter, dass nicht obduziert werden kann? Wenn wir nichts wissen über diese schrecklichste aller Pandemien, dann muss man halt nachschauen, so war das schon immer, außer im Mittelalter. Darum habe ich mir gesagt – da läuft etwas falsch, da will jemand etwas vertuschen. Und dann habe ich recherchiert, und habe gesehen, was mit den Zahlen ist, dass die überhaupt nicht ins Verhältnis gesetzt werden, dass die immer neu so gedreht werden, damit sie wieder eine neue Maßnahme anordnen können“. Der Rat der Ärztin an die Politik: Den Menschen helfen, das Immunsystem zu stärken, die Alten schützen, aber nicht isolieren, ihnen den Kontakt geben, den das Immunsystem braucht, um sich zu stärken und der Bevölkerung nicht einreden, sie sei schuld daran, wenn alte Mitbürger sterben. Nach der Logik der aktuellen Maßnahmen müsste man etwa das Rauchen verbieten: „Dann würde nur die Tabakindustrie vor die Hunde gehen, aber nicht der ganze Mittelstand.“ Es gehe nicht um Gesundheit in der Corona-Politik, sagt die Ärztin: „Aber ich kann Ihnen auch nicht sagen, worum es geht. Aber das, was uns erzählt wird, ist so schräg, dass ich mir sage, haltet mich nicht für blöd, denn ich bin nicht blöd.“

    reitschuster.de/post/aerztin-rechnet-ab-mit-corona-politik-manipulative-zahlen/

    https://reitschuster.de/post/aerztin-rechnet-ab-mit-corona-politik-manipulative-zahlen/

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    Ärztin rechnet ab mit Corona-Politik: „Die Zahlen, die sie uns präsentieren, sind manipulativ“

    Interview auf der Demonstration der Corona-Maßnahmen-Gegner am Samstag, 20.03.2021, in Kassel

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    STOP COVAX — Say no to Coronavirus Vaccine Alliance

  13. Edward von Roy Says:

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    24.03.2021 Corona-Ausschuss | @CoronaAusschuss

    RA Gordon Pankalla, Prof. Martin Schwab & RA Jörg Pickartz zu Schnelltests & Maskenpflicht in Schulen und beim Arbeitgeber und dem Oster-Lockdown, 23.03.2021 – umgehend bei YT gelöscht …

    YouTube: „Dieses Video wurde entfernt, weil es gegen die Community-Richtlinien von YouTube verstößt.“

    H2BB2yHFQlk

    twitter.com/CoronaAusschuss/status/1374761317932929027

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    22.03.2021 | odyssee | RA Gordon Pankalla @pankalla | Telegram t.me/pankalla

    Prof. Martin Schwab, RA Jörg Pickartz zu Schnelltests & Maskenpflicht und dem Oster Lockdown

    Maske, Testpflicht in der Schule und im Beruf: Was kann verlangt werden und was nicht, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen?

    odysee.com/@pankalla:6/prof.-schwab,-rain-ringeisen-zu:1

    https://odysee.com/@pankalla:6/prof.-schwab,-rain-ringeisen-zu:1

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  14. Edward von Roy Says:

    25.11.2020 · Gunnar Kaiser gunnarkaiser.de

    Der homo hygienicus und der Hygienismus – Matthias Burchardt im Gespräch

    Matthias Burchardt ist Bildungsphilosoph und Publizist. Er wirkte mit an Schriften wie „Time for Change? – Schule zwischen demokratischem Bildungsauftrag und manipulativer Steuerung“ oder „Ja? Nein? … Jein! Kompass für den alltäglichen Gewissenskonflikt“.

    Heute stellt er bei KaiserTV den homo hygienicus vor. Er spricht über den Effekt der Pandemie auf Individuum, Gesellschaft und Gemeinschaft. Bereits vorhandene Konflikte werden durch das Virus verschärft. Schließlich geht es um Zukunftsperspektiven zwischen dem Zusammenbruch unserer Zivilisation und Hoffnung.

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    17.03.2021 · Gunnar Kaiser

    Ich wundere mich, dass ihr euch nicht wundert.

    An vielen Schulen in Deutschland dürfen die Schülerinnen und Schüler sich nun morgens selber testen. Lehrerinnen und Lehrer haben den Vorgang anzuleiten und zu beaufsichtigen, sowie die Ergebnisse zu dokumentieren und testpositive Probanden zu isolieren.

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    23.03.2021 · Gunnar Kaiser

    Lehrer dieser Welt, schaut auf diesen Test

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  15. Cees van der Duin Says:

    25.03.2021 • Gunnar Kaiser

    Raus aus der Ohnmacht!

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    26.03.2021 • Stiftung Corona Ausschuss

    Sitzung 45: Kann denn Rechnen Sünde sein?

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  16. Jacques Auvergne Says:

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    26.03.2021 | „Faktenfreien Hetze“ oder sachliche Aufklärung? | Boris Reitschuster

    Corona-Panikmache: Spiegel warnt, dass Kinder zur Gefahr für Eltern werden

    Erst gestern habe ich hier darüber berichtet, wie mit einer irreführenden Meldung über den Tod eines 4-jährigen Kindes in den Medien Angst geschürt wird. Im konkreten Fall hieß es in der Überschrift, das Kind sei „mit Covid-19“ gestorben. Nur aufmerksame Leser fanden später im Text, dass die Todesursache unbekannt ist. Dabei blieb sogar unklar, ob das Kind nur infiziert war oder auch an Covid-19 erkrankte (nachzulesen hier).

    Jetzt geht die Panikmache weiter. „Corona-Mutante in Kitas und Schulen – Kinder werden zur Gefahr für ihre Eltern“, lautete die Überschrift eines Artikels im „Spiegel“, der heute erschienen ist. Im Vorspann heißt es dann: „Neue Daten aus Belgien und Großbritannien zeigen, dass die Mutante B.1.1.7 wohl vor allem Kinder und Jugendliche befällt. Die Infizierten tragen die Viren in ihre Familien – mit fatalen Folgen.“

    Interessanterweise ist die Überschrift inzwischen vom Spiegel offenbar geändert worden: „Passt gut auf euch und eure Kinder auf“, lautet sie jetzt. Faktisch gesteht das Medium aus Hamburg damit ein, dass die ursprüngliche Überschrift zu reißerisch war. Und unverantwortlich. Im Pressekodex, den sich die deutschen Printmedien selbst auferlegt haben, heißt es in Ziffer 14: „Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte.“ Eine Überschrift, wonach Kinder zur Gefahr für die Eltern werden, könnte durchaus als „unangemessen sensationell“ angesehen werden. […]

    https://reitschuster.de/post/corona-panikmache-spiegel-warnt-dass-kinder-zur-gefahr-fuer-eltern-werden/

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    25.03.2021 | Eine Meldung und ihre Geschichte | Boris Reitschuster

    Medien: Corona-Panikmache mit totem Kind

    Die Überschrift erschüttert: „An COVID-19 erkranktes Kind (4) in Schleswig-Holstein gestorben“ – das prangte heute in großen Lettern weit oben auf der Webseite von Focus Online. Wen kann so eine Schlagzeile kalt lassen? Sie geht tief in die Seele. Und hängen bleibt: Schrecklich, jetzt sterben schon Kleinkinder an dem Virus! Wer würde da keine Angst bekommen? Man muss schon viel Medienerfahrung haben, um gleich bei der Schlagzeile stutzig zu werden: Denn da steht nicht, dass das Kind an COVID-19 gestorben ist, sondern (…)

    https://reitschuster.de/post/medien-corona-panikmache-mit-totem-kind/

    ::

  17. Էդվարդ ֆոն Ռոյ Says:

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    Priorità alla Scuola Milano

    instagram.com/prioritaallascuolamilano/

    facebook.com/pg/prioritaallascuolamilano/posts/

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    https://www.facebook.com/prioritaallascuolamilano/

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    03.03.2021 orizzonte scuola

    Nuovo DPCM, Priorità alla Scuola si mobilità contro gli istituti chiusi: manifestazione il 26 marzo

    orizzontescuola.it/nuovo-dpcm-priorita-alla-scuola-si-mobilita-contro-gli-istituti-chiusi-manifestazione-il-26-marzo/

    https://www.orizzontescuola.it/nuovo-dpcm-priorita-alla-scuola-si-mobilita-contro-gli-istituti-chiusi-manifestazione-il-26-marzo/

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    17.01.2021

    «Dateci i test gratuiti e torneremo a scuola in sicurezza»

    „Geben Sie uns die kostenlosen Tests und wir kehren, in Sicherheit, zurück zur Schule.“

    [ Schule öffnen ist richtig. Aber die Staatsdoktrin der Virusphobie und Virusbekämpfung schadet den Kindern, jeder Coronatest ist ein Test zuviel. Erkältungskrankheiten sind kindertypisch, kindgemäß und trainieren das Immunsystem. Die „Sicherheit“ (sicurezza) der beinahe global inszenierten, Corona-Pandiemie o. dgl. genannten Hygienediktatur braucht niemand. Eine unnötige und schädliche millionenfache sogenannte Impfung, der gentherapeutische Großversuch ist ein Menschheitsverbrechen, das Gegenteil von sicurezza. ]

    flcgil.it/rassegna-stampa/nazionale/priorita-alla-scuola-a-scuola-tamponi-gratuiti-e-presidi-sanitari-fissi.flc

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    26.03.2021 CORONA DOKS [ eigene Hervorhebungen ]

    „Wir haben es satt, zu Hause zu bleiben“

    »In Italien wächst der Unmut vieler Menschen wegen der Corona-Beschränkungen. In zahlreichen Städten gingen am Freitag Schülerinnen und Schüler auf die Straßen, um für eine schnelle Rückkehr in die Klassenräume zu demonstrieren. Millionen Kinder und Jugendliche in Italien haben seit langem hauptsächlich Fernunterricht. Die Regierung in Rom hatte kürzlich versprochen, die schrittweise Öffnung der Schulen nach Ostern zu prüfen. Im Zentrum der italienischen Hauptstadt protestierten zudem Zirkusleute in bunten Kostümen und mit Karussell-Pferden gegen die Einschränkungen für ihr Gewerbe.

    Die Proteste von Schülern, Lehrern und Eltern gegen den Fernunterricht, der als wenig effizient gilt, waren nach Angaben der Nachrichtenagentur Ansa in 60 Städten geplant, darunter Mailand, Florenz, Rom und Neapel.

    „Wir haben es satt, zu Hause zu bleiben“, sagte Carola Messina von den Organisatoren der Gruppe „Priorità alla scuola“ (Priorität für die Schule) in Turin der Nachrichtenagentur zufolge. „Wir glauben nicht an eine Wiedereröffnung nach Ostern.“ Die langen Schulschließungen sorgen in Italien seit der ersten Corona-Welle 2020 für Kritik. Die Experten der Regierung in Rom diskutieren nach einem Bericht der Zeitung „La Repubblica“ über wöchentliche Corona-Tests in allen Schulen. Es gebe aber Bedenken, dass so ein Plan schwer zu organisieren und zudem teuer sei.«

    Ob es das ist, was die SchülerInnen wollen?

    corodok.de/wir-haben-es-satt-zu-hause-zu-bleiben/

    https://www.corodok.de/wir-haben-es-satt-zu-hause-zu-bleiben/

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    DaD
    didattica a distanza
    enseignement à distance
    distance learning
    Distanzlernen

    https://it.wikipedia.org/wiki/Didattica_a_distanza

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    26.03.2021

    Scuola, sciopero dalla DaD a Torino: in centinaia suonano la campanella in piazza

    „Non crediamo nel rientro dopo Pasqua, ministro Istruzione investe su digitale“

    ( Torino ). „Oggi facciamo sciopero della DaD a livello nazionale, è anche uno sciopero della scuola e con noi ci sono gli insegnanti e i precari. Vogliamo che tutti rientrino, non solo i più piccoli – così Carola Messina, di Priorità alla Scuola, durante lo sciopero dalla didattica a distanza. In piazza Carignano, a Torino, c’erano centinaia di persone tra studenti, genitori e insegnanti – Vogliamo investimenti e che una parte del pil sia dedicata alla scuola. Non crediamo nel rientro dopo Pasqua, forse i più piccoli. Siamo preoccupati che se ne preoccupa la ministra del Welfare e non il ministro dell’Istruzione, che invece parla di investimenti sul digitale e questo ci preoccupa molto“. ( Sara Iacomussi / alanews )

    f6QhDegdWn0

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    Priorità alla scuola, alla vaccinazione del personale scolastico e ai test rapidi

    „Priorität für die Schule, für die Impfung des Schulpersonals und für Schnelltests“

    ilgiorno.it/milano/cronaca/la-rabbia-delle-educatrici-in-piazza-per-la-sicurezza‑1.6085745

    msn.com/it-it/notizie/milano/la-rabbia-delle-educatrici-in-piazza-per-la-sicurezza/ar-BB1ebnGk

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    Gilda degli Insegnanti Federazione Gilda-Unams
    Provincia di Venezia
    Cannaregio
    Venezia

    win.gildavenezia.it/index.html

    [ Gewerkschaftsbund Gilda-UNAMS ]

    https://de.wikipedia.org/wiki/Gilda_degli_Insegnanti

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    GILDA VENEZIA – Associazione Professionale GILDA degli INSEGNANTI – Federazione Gilda UNAMS

    Governo Draghi, tra le priorità ci sarebbero le vaccinazioni dei prof

    Vaccinazione docenti e test a tappeto per studenti

    Se verrà confermata l’indiscrezione del programma di Draghi sulla ripresa in presenza della scuola, ovvero quella di vaccinare prioritariamente tutti gli insegnanti e svolgere a tappeto test rapidi agli studenti per rilevare la positività al Covid, sarebbe una lieta notizia per tutto l’intero Paese.

    gildavenezia.it/governo-draghi-tra-le-priorita-ci-sarebbero-le-vaccinazioni-dei-prof/

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    25.03.2021

    [ ANIEF – Associazione Sindacale Professionale ]

    Rientro a scuola con test rapidi agli alunni ogni settimana, ANIEF: bene così, ma i docenti chi li tutela?

    “tutti gli studenti, bambini di nidi e materne comprese, dovranno essere sottoposti a tampone rapido. Un test che dovrà essere ripetuto ogni settimana. In caso di positività si procederà con il tampone molecolare a tutta la classe. Oltre al monitoraggio costante della possibile diffusione del virus tra gli studenti, l’obiettivo sarà quello di terminare le vaccinazioni dei docenti”

    orizzontescuola.it/rientro-a-scuola-con-test-rapidi-agli-alunni-ogni-settimana-anief-bene-cosi-ma-i-docenti-chi-li-tutela/

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  18. Edward von Roy Says:

    26.02.2021 NBC News

    Pfizer CEO Albert Bourla On Covid Vaccine: Extended Interview

    In an exclusive interview with Lester Holt, Pfizer Chairman and CEO Albert Bourla discusses the company’s Covid-19 vaccine — including the potential for a booster shot, vaccine trials for children and more.

    min 5:34 bis 5:36 … jährliche Auffrischungsimpfungannual revaccination

    „I don’t think that we will have to go to a six months, erh, every six months vaccination.“

    [ Mit einem Vakzin mit zwei Impfdosen, wie lange wird der Impfschutz andauern? … with a two doses vaccine … how long does it extend protection going forward?

    „We don’t know now because we have dates only for 6 months. At 6 months, the protection is robust. We need to wait and measure in 1 year to see that it remains for a full year.“

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    26.03.2021 · 23:24 · Boris Reitschuster · @reitschuster

    Droht uns nach dem Lockdown-Marathon jetzt ein Impf-Marathon? Wieler und Spahn machten heute deutlich, dass wir möglicherweise in eine Dauer-Impf-Schleife geraten werden. Zumindest in absehbarer Zeit. In den großen Medien fand diese Aussage kaum Widerhall.

    Müssen wir uns künftig jedes halbe Jahr impfen lassen?

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    26.03.2021 · Wieler: „Wir werden sicher nochmal impfen müssen“ · reitschuster.de

    Müssen wir uns künftig jedes halbe Jahr impfen lassen?

    (…) Das waren meine beiden Fragen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und RKI-Chef Lothar Wieler heute in der Bundespressekonferenz:

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    „Herr Wieler, Herr Spahn: Ganz kurz, dafür zwei Fragen. Das erste: Die Inzidenzzahl. Viele kritisieren, sie berufe sich nicht auf die Zahl der Tests. Könnte man die nicht ins Verhältnis setzen? Und Herr Spahn, Sie sagten „Ende des Marathons“, und durch die Mutation habe alles wieder von vorne angefangen. Was macht Sie optimistisch, dass es in 6 Monaten nicht genau wieder so losgeht, dass wir in einem Jahr wieder eine Mutation haben, dass sich das Ganze nicht in einen Dauermarathon verwandelt durch die Mutationen? Danke.“

    Spahns Antwort:

    „Zuerst einmal, wir setzen ja etwa durch die Positivrate der Tests, der PCR-Tests, das alles auch immer in ein vergleichbares Verhältnis. Übrigens bei den Schnelltests, wenn es zu einem PCR-Bestätigungstest kommt, besteht eigentlich heute schon die Möglichkeit (…)

    (…) Fragen, die Sie stellen, (…) wie viele der PCR-Tests sind eigentlich Bestätigungstests aus Schnelltests. Und das könnten wir eigentlich wissen, wenn alle dieses kleine Kreuzchen machen würden. Da sind wir wieder, Bürokratie ist immer der eine Oberbegriff, aber manchmal braucht man halt Dinge, die man wissen will, braucht man ein paar Leute, die sich die Mühe machen, ein Kreuz zu machen. Da werden wir nochmal appellieren, um da auch einen besseren Überblick zu haben.

    Die Frage, was macht mich da optimistisch: Ich habe immer gesagt: wenn nichts völlig Unvorhergesehenes passiert. Das, was uns die Impfhersteller ja sagen und auch nachvollziehbar darlegen können, insbesondere bei der mRNA-Technologie, aber durchaus auch teilweise die Vektorimpfstoffhersteller, ist, dass sie vergleichsweise schnell in der Lage wären, im Fall der Mutation, die man überhaupt erwarten kann – aus heutiger Sicht kann immer etwas völlig Unvorhergesehenes passieren –, dann auch relativ schnell den Impfstoff anzupassen. Der bräuchte dann auch nicht mehr eine Studie, sondern man würde sozusagen, wie bei Grippeimpfstoffen auch, eine entsprechende Anpassungszulassung sozusagen geben können und dann würde im Fall der Fälle relativ viel schneller auch ein entsprechend angepasster Impfstoff zur Verfügung stehen können. (…) Es wird uns aber wahrscheinlich nicht davon befreien, I don’t know, dass man etwas öfter nochmal wird impfen müssen. Also ich weiß es nicht, aber die Vermutung vieler Wissenschaftler ist ja, dass bei dieser Art des Virus‘ es wahrscheinlich nicht ein Mal im Leben reicht, geimpft worden zu sein.“

    Lothar Wieler fügte hinzu:

    „das mit den Tests (…) Daten, die ins Meldesystem kommen, also die uns übermittelt werden, das sind ja alles Daten, die sind PCR-bestätigt, davon sind etwa 4 Prozent zurückzuführen auf Antigentests, die positiv waren. Also von den 100 Prozent Daten sind es momentan rund 4 Prozent. (…) die Abfragung, es ist momentan etwa so, dass von positiven Antigentests, und ich rede jetzt nicht von den Selbsttests, da haben wir noch keine Daten, aber von den Antigentests, dass von einem, der positiv war, also als Schnelltest, dass etwa sich die Hälfte davon nachher bestätigt hat als PCR-positiv. Also das ist, um in etwa so eine Größenvorstellung zu haben.

    Und zu den Impfungen noch ein ganz wichtiger Punkt. (…) wir haben diese mRNA-Impfstoffe und die haben ja den Bauplan für das Impf-Antigen drin, und dieser Bauplan kann relativ schnell geändert werden. Das heißt also, bei diesen Varianten kann man relativ gut anpassen. (…) Es gibt Kollegen, die sagen, man muss alle halbe Jahre impfen später, es gibt welche, die sagen, vielleicht jedes Jahr. Wir werden das sehen. Aber wir werden sicher nochmal impfen müssen. Wie oft das sein wird, das wissen wir nicht, und wir denken – darum ist es ja so wichtig, dass die ganze Welt durchgeimpft wird –, weil, je mehr Impfschutz auf der Welt ist, desto geringer ist die Inzidenz und desto weniger Mutationen werden dann auch auftreten. Das ist also das Geschehen, das wir nicht so ganz einschätzen können, aber wir werden den Impfstoff mit hoher Wahrscheinlichkeit noch anpassen müssen, und dann haben wir ihn aber auch aufgrund dieser hervorragenden Technologie. Und deswegen ist es ja so toll, dass zurzeit die ganzen Impfkapazitäten aufgebaut werden, dass wir das zukünftig immer produzieren können. Diese mRNA – Impfstoffe insbesondere sind wirklich hochinnovativ und ein tolles Werkzeug.

    Spahn ergriff noch einmal das Wort:

    „Und in Deutschland vor allem aufgebaut werden. Wir sehen ja, wie wichtig es ist, die Produktion im Zweifel in der Nähe zu haben.“

    Die Aussage zu den Impfungen ist klar. Und wenig beruhigend. Wenn es möglich ist, dass jedes halbe Jahr neu geimpft werden muss, stellt das bei 83 Millionen Einwohnern (…)

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    Bei der Frage zur „Inzidenz“ haben Spahn, Wieler und ich m. E. aneinander vorbeigeredet. Mir ging es darum, dass die Inzidenz-Zahl eine absolute Zahl ist, bei der sich die Zahl der zugrundeliegenden Tests nicht widerspiegelt. Drastisches Beispiel: Wenn in einem Landkreis 200 Menschen getestet werden, und davon 100 positiv sind, also jeder Zweite, ergibt dies die gleiche Inzidenz wie in einem Landkreis mit gleichvielen Einwohnern, bei dem 10.000 Menschen getestet wurden und davon nur 100 positiv sind, also jeder Hundertste. Genau deshalb bemängeln Kritiker, die Inzidenzzahl sei nicht aussagekräftig und sehr leicht politisch steuerbar. Ein Zusammenhang mit den Kreuzen, die nicht gemacht werden und von denen Spahn sprach, erschließt sich mir nicht.

    reitschuster.de/post/muessen-wir-uns-kuenftig-jedes-halbes-jahr-impfen-lassen/

    https://reitschuster.de/post/muessen-wir-uns-kuenftig-jedes-halbes-jahr-impfen-lassen/


    26.03.2021 • Stiftung Corona Ausschuss

    Sitzung 45: Kann denn Rechnen Sünde sein?

    unter anderem mit

    Wolfgang Wodarg
    Sucharit Bhakdi
    Katayun Pracher-Hilander – Katy Pracher-Hilander

    cDpk7wtnv0g


  19. אדוארד פון רוי Says:

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    LOCKDOWN KINDERRECHTE – Der Dokumentarfilm

    Mit unserem Film LOCKDOWN KINDERRECHTE geben wir Kindern und Jugendlichen eine Stimme, aber auch Experten, die sich mit Kinder- und Jugendgesundheit beschäftigen und Einblick darüber geben können, welche Spuren der Umgang mit der Corona Krise bis jetzt bereits hinterlassen hat und noch weiter hinterlassen wird.

    Ganz besonders wichtig war uns, gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen diesen Film zu entwickeln: Sie haben aus ihrer Sicht gefilmt und zeigen dadurch, wie sich der Lockdown auf ihr ganz persönliches Erleben auswirkt.

    Wir wollen wachrütteln und Mut machen: Jedem einzelnen Menschen, sich für die Rechte und die Gesundheit dieser vulnerablen Gruppe einzusetzen. Kinderrechte sind Menschenrechte und körperlich sowie psychisch gesunde Kinder sind unser aller Zukunft.

    Ein Dokumentarfilm von Patricia Marchart und Judith Raunig
    mit: Katrin Skala, Nina Proll, Maria Rösslhumer, Christine Saahs, Corinne Eckenstein, Silvia Dovits, Alexandra Vöhringer, Laura Rösner, Gerald Hüther, Andreas Sönnichsen, Christian Schubert, Martin Sprenger, Wolfram Proksch, Christian Fiala, Reinhard Raunig- Peneder, Werner Winterstein.

    Ein Schutzfilm Produktion in Cooperation mit Christian Fiala und mit freundlicher Unterstützung von ICI – Initiative-Corona.info

    lockdown-kinderrechte.at/

    https://www.lockdown-kinderrechte.at/

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    21.03.2021 • ICI – Initiative Corona Info • Dokumentarfilm

    LOCKDOWN KINDERRECHTE

    Der Dokumentarfilm LOCKDOWN KINDERRECHTE zeigt erschreckende Auswirkungen der Covid-Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche.

    Trotz Warnungen etlicher Experten wurden Schulen monatelang geschlossen, Jugendliche wurden als Virenschleudern bezeichnet und für ihr Verhalten medial mehrfach kritisiert.

    Der Mediziner Andreas Sönnichsen hält fest: „Die Maßnahmen bei Kindern machen viel mehr Schaden als Corona. Alle Kritiker werden als Covidioten, Verschwörungstheoretiker und Rechtsextreme abgecancelt.“

    „Ich habe seit dem Lockdown 2700 Stunden gezockt“, hat sich Anna (19) ausgerechnet, die eigentlich ein Work and Travel Jahr in Amerika machen wollte. Jetzt sitzt sie zu Hause und kommt nicht weg.

    Kindern wurde implizit die Verantwortung übertragen, die eigenen Großeltern vor einer Erkrankung zu schützen und somit suggeriert, Schuld zu sein, wenn Opa oder Oma nach dem Besuch erkranken würden. „Diese Weltanschauung einer Bedrohung vermittelt man schon den Kleinsten im Kindergarten. Das sehe ich als größtes Problem“, sagt Nina Proll.

    Der Psychoneuroimmunologe Christian Schubert bekräftigt: „Ich finde, dass den Kindern die Würde genommen wird.“

    „Sie werden von Lehrern ins letzte Eck gesetzt und es werden ‚Blockwarte‘ designiert: Das „Kind des Tages‘ kontrolliert, ob die anderen die Maske ordnungsgemäß tragen“, erzählt die Kinderspychiaterin Katrin Skala: „Die Jugendlichen sind eingesperrt mit Eltern die selbst nicht mehr können. Kinder kommen mittlerweile mit schweren Krankheitszuständen zu uns.“

    „Was hat die Politik bzw. Gesellschaft für diese Gruppe seit Beginn der Pandemie getan? Wurden sie geschützt? Hat die Politik sorgfältig zwischen Nutzen und Schaden der Maßnahmen für Kinder und Jugendliche abgewogen? Nein!“ sagt Public Health Experte Martin Sprenger.

    Gerald Hüther: „Wir werden, wenn dann alles vorbei ist, unsere Kinder sehr um Verzeihung bitten müssen, für das was wir ihnen angetan haben.“

    Ein Dokumentarfilm von Patricia Marchart und Judith Raunig.

    84 Minuten

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  20. Eifelginster Says:

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    24.03.2021
    Klagepaten

    Schulleiter unter Druck – RA Holger Fischer startet Aktion zur Sicherheit an den Schulen KPTV #39

    Masken an Schulen sind keine Lappalie. Für das Tragen von Masken gelten in der Arbeitssicherheit bereits strengste Regeln. Rechtsanwalt Holger Fischer macht klar, dass Schulleiter hier persönlich haften. Tina von Klagenpaten TV beleuchtet in diesem Interview die Sicherheit an den Schulen und die Verantwortung der Schulleiter im Detail.

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    27.03.2021
    Klagepaten

    Lehrer remonstrieren – RA Dr. Knoche redet Klartext – Remonstration ist Pflicht! KPTV#40

    Schulleiter und Lehrer werden zunehmend für das Durchsetzen der Maßnahmen an den Schulen in die Haftung genommen. Umso wichtiger ist es, dass Lehrer, die ihre Schüler schützen wollen, auf ihre Pflicht zur Remonstration hingewiesen werden.

    Rechtsanwalt Dr. Christian Knoche erklärt zusammen mit Tina von Klagepaten TV, wie die Lehrer vorgehen müssen, um Haftung und Strafanzeigen zu vermeiden.

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  21. Edward von Roy Says:

    16.03.2021 · RT DE

    Rebellin von Kirchheim – Isabell Flaig kämpft gegen regelmäßige Corona-Tests in ihren Pflegeheimen

    Seit nunmehr einem Jahr kämpft Pflegeheimbesitzerin Isabell Flaig gegen die Auflagen der Behörden, ihre Angestellten und Heimbewohner regelmäßig auf das SARS-CoV-2-Virus testen zu müssen. Deswegen geriet sie schnell in den Fokus der Behörden, die ihr vorwerfen, dadurch die Gesundheit der ihr Anvertrauten zu gefährden. Doch Flaig sieht das völlig anders.

    Aus ihrer Sicht sind regelmäßige Testungen ohne Krankheitssymptome eine nicht verfassungskonforme Quälerei aller Beteiligten. Sie setzt stattdessen auf ihr altbewährtes Hygienekonzept und hatte bis jetzt trotzdem keine Coronaausbrüche in ihrer Einrichtung.

    RT-Reporter Marcus Robbin hat Isabell Flaig besucht und eine Frau kennengelernt, die den Kampf gegen die Autoritäten nicht scheut.

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    31.03.2021 · reitschuster.de

    Corona-Isolation: Wie den alten Menschen die Würde geraubt wird „Wie im Gefängnis“

    reitschuster.de/post/corona-isolation-wie-den-alten-menschen-die-wuerde-geraubt-wird/

    https://reitschuster.de/post/corona-isolation-wie-den-alten-menschen-die-wuerde-geraubt-wird/


  22. Edward von Roy Says:

    31.03.2021 14:52 Uhr | NDR | Corona-News-Ticker

    Schleswig-Holstein führt Testpflicht an Schulen ein

    Schleswig-Holstein: Testpflicht für Lehrer und Schüler nach Ostern

    Alle Lehrer und Schüler in Schleswig-Holstein müssen sich nach den Osterferien regelmäßig verpflichtend Corona-Tests unterziehen. Die Pflicht gilt für alle Personen, die in den Schulen anwesend sind. Das teilte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) heute mit. Die Schule beginnt in Schleswig-Holstein wieder am 19. April. Auch in Hamburg gilt nach Ostern eine Testpflicht für Schüler und Lehrer, wie der Senat am Mittag mitteilte.

    14:17 Uhr

    Hamburg beschließt nächtliche Ausgangsbeschränkungen

    Zur Eindämmung der Corona-Pandemie führt Hamburg ab Karfreitag Ausgangsbeschränkungen ein. Zwischen 21 und 5 Uhr dürften sich Personen nur aus triftigem Grund im Freien aufhalten, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Mittag. Die Kriterien dafür würden klar definiert. Die Lebensmittelläden müssten ebenfalls bereits um 21 Uhr schließen. Allerdings dürften sich Personen alleine draußen aufhalten, um Sport zu machen. Körpernahe Dienstleistungen sollen – bis auf Friseure und medizinisch notwendige Angebote – vorerst nicht mehr ausgeführt werden. Für die Schulen sollen die Schnelltests, die zweimal pro Woche durchgeführt werden, künftig zur Pflicht werden. Sollte die Inzidenz die Grenze von 200 überschreiten, werde der Präsenzunterricht eingestellt. Man brauche eine starke Notbremse, bis die Teststrategie greife, betonte Tschentscher. Die Wirtschaft müsse sich aus Sicht der Stadt stärker an der Schnellteststrategie beteiligten. Sollte es dazu in Kürze kein Bundesgesetz geben, werde Hamburg die Unternehmen der Stadt zu regelmäßigen Schnelltests verpflichten. Die neuen Regeln sollen bis 18. April gelten.

    ndr.de/nachrichten/info/Corona-News-Ticker-Schleswig-Holstein-fuehrt-Testpflicht-an-Schulen-ein,coronaliveticker932.html

    https://www.ndr.de/nachrichten/info/Corona-News-Ticker-Schleswig-Holstein-fuehrt-Testpflicht-an-Schulen-ein,coronaliveticker932.html

    31.03.2021 15:18 Uhr

    Corona in SH: Land führt Testpflicht an Schulen ein

    Präsenz vor Ort sind, verpflichtet getestet werden.

    Nach den Osterferien werden nach Angaben von Bildungsministerin Karin Prien an den Schulen zwei Selbsttests pro Woche angeboten. In Schleswig-Holstein müssen sich nach Ostern alle Lehrer, Schüler und Schulpersonal für den Präsenzunterricht regelmäßig verpflichtend Corona-Tests unterziehen. Die Schulen seien bereits informiert. Klar ist: „Ohne negativen Test kein Präsenzunterricht“, so Prien.

    Wer nicht an den Tests vor Ort teilnehmen könne, könne auch eine ärztliche Testbescheinigung oder eine Bescheinigung aus einem Bürgertestzentrum oder einer Apotheke vorlegen, erklärte Prien. Geplant seien die Tests bis zu den Sommerferien. Die Landesregierung setzt mit der Testpflicht einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz um, die darin einen wichtigen Baustein im Kampf gegen die Corona-Pandemie sieht.

    ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/coronavirus/Corona-in-SH-Land-fuehrt-Testpflicht-an-Schulen-ein,coronatest296.html

    https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/coronavirus/Corona-in-SH-Land-fuehrt-Testpflicht-an-Schulen-ein,coronatest296.html

    Hamburg beschließt nächtliche Ausgangssperre

    Von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens darf demnach niemand ohne triftigen Grund die Wohnung verlassen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel die Wege zur Arbeit. Auch mit dem Hund Gassi gehen ist noch möglich. Einzelne Personen dürfen allein das Haus verlassen, sie dürfen sich auch zur körperlichen Bewegung – etwa zum Joggen – allein draußen aufhalten. Alles was an Wegen nicht nötig sei, müsse jedoch unterbleiben, sagte Tschentscher. Somit müssten auch Läden wie Supermärkte entsprechend früh schließen. Lieferdienste dürften aber auch nach 21 Uhr noch Essen bringen. Tschentscher sprach von einer „drastischen Maßnahme“, die nun jedoch leider unvermeidlich sei.

    ndr.de/nachrichten/hamburg/coronavirus/Hamburger-Senat-beschliesst-naechtliche-Ausgangssperre,lockdown420.html

    https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/coronavirus/Hamburger-Senat-beschliesst-naechtliche-Ausgangssperre,lockdown420.html

  23. Έντουαρντ φον Ρόι Says:

    24.03.2021 Verwaltungsgericht Wien

    GZ: VGW-103/048/3227/2021–2

    IM NAMEN DER REPUBLIK

    verwaltungsgericht.wien.gv.at/Content.Node/rechtsprechung/103–048-3227–2021.pdf

    Klicke, um auf 103–048-3227–2021.pdf zuzugreifen

    31.03.2021 CORONA DOKS | corodok.de

    Österreich: Definition des Gesundheitsministeriums für Corona-Fälle laut Verwaltungsgericht falsch

    https://www.corodok.de/oesterreich-definition-gesundheitsministeriums/

    https://www.corodok.de/oesterreich-definition-gesundheitsministeriums/

    31.03.2021 | tkp

    Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. (…) Für die WHO ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger „Fallzahlen“.

    (…)

    Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO; so ist jegliche Feststellung der Zahlen für,,Kranke/Infizierte“ falsch.

    Urteilsbegründung VGW-103/048/3227/2021-2, Verwaltungsgericht Wien, 24. März 2021

    tkp.at/2021/03/31/verwaltungsgericht-wien-zerpflueckt-corona-massnahmen-pcr-test-und-hebt-demoverbot-auf/

    https://tkp.at/2021/03/31/verwaltungsgericht-wien-zerpflueckt-corona-massnahmen-pcr-test-und-hebt-demoverbot-auf/

    31.03.2021 ◦ reitschuster.de

    Sensations-Urteil in Österreich: PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet „Keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen“

    (…) Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass Wiens Gesundheitsamt, dessen Informationen die Grundlage für das Verbot der Versammlung durch die Polizei waren, „zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen“ vorgelegt hat.

    Das Gericht führt wörtlich aus: „Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, ‚Falldefinition Covid-19‘ vom 23.12.2020, aus, so ist ein ‚bestätigter Fall‘ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten ‚bestätigten Fälle‘ die Erfordernisse des Begriffs ‚Kranker/Infizierter‘ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt.“

    Dem Bericht zufolge kritisierte das Gericht auch die gesundheitspolitische Datenlage. Die Richter stellten fest, dass die Corona-Maßnahmen bis heute ohne jede Evidenz seien, was ihre Wirksamkeit angeht. In dem Gerichtsentscheid wird festgestellt, dass sämtliche Definitionen für die Zählung einer Corona-Infektion nicht den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation entsprächen, wie „Report 24“ schreibt: „Die vor allem bei symptomlosen Personen höchst fehleranfälligen AntiGen-Tests sind demnach gänzlich ungeeignet, aber auch die PCR-Tests bedürfen einer Bestätigung durch eine ärztliche Untersuchung. All das ist in Österreich nicht gewährleistet, was das Gericht massiv kritisiert hat.“

    Das Urteil hat die Geschäftszahl VGW-103/048/3227/2021-2

    (…)

    reitschuster.de/post/sensations-urteil-in-oesterreich-pcr-test-nicht-zur-diagnostik-geeignet/

    https://reitschuster.de/post/sensations-urteil-in-oesterreich-pcr-test-nicht-zur-diagnostik-geeignet/


    Urteil: Belgien muss Corona-Einschränkungen binnen 30 Tagen aufheben

    »31.03.2021, 14:06 | focus

    Belgien muss nach einem Gerichtsurteil wegen unzureichender Rechtsgrundlage innerhalb von 30 Tagen alle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zurücknehmen.

    Dies habe ein Gericht der Hauptstadt Brüssel in erster Instanz nach einer Klage der Liga für Menschenrechte entschieden, berichteten am Mittwoch mehrere Medien. Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte das Urteil.

    Die Liga für Menschenrechte hatte den belgischen Staat vor einigen Wochen verklagt, weil die Entscheidungen während der Corona-Pandemie keine Rechtsgrundlage hätten. Das Urteil sieht nun eine Strafe von 5000 Euro täglich – aber maximal 200.000 Euro – vor, falls es nicht umgesetzt wird. Der flämischen Zeitung „De Standaard“ zufolge kann der belgische Staat Berufung einlegen. Diese hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung …«

    corodok.de/urteil-belgien-corona/

    https://www.corodok.de/urteil-belgien-corona/

    31.03.2021 ◦ De Standaard

    Rechter geeft overheid 30 dagen om coronamaatregelen juridisch te stutten

    (…) Kati Verstrepen van de Liga voor de Mensenrechten

    standaard.be/cnt/dmf20210331_94032383

    https://www.standaard.be/cnt/dmf20210331_94032383

    Liga voor Mensenrechten

    Op 8 mei 1901 richtte Eugène Monseur de Belgische Liga voor de Rechten van de Mens ( Ligue Belge des Droits de l’Homme ) op in navolging van de Franse mensenrechtenliga die in 1898 werd opgericht in het kielzog van de Dreyfusaffaire

    https://nl.wikipedia.org/wiki/Liga_voor_Mensenrechten

    Liga voor Mensenrechten

    https://mensenrechten.be/

    La Ligue des droits humains ( LDH ) est une organisation belge créée en 1901 à la suite de l’affaire Dreyfus

    https://fr.wikipedia.org/wiki/Ligue_des_droits_humains

    31.03.2021

    Kortgedingrechter stelt Liga’s in het gelijk, de pandemiewet moet er liggen binnen de 30 dagen

    https://mensenrechten.be/nieuwsberichten/kortgedingrechter-stelt-ligas-in-het-gelijk-de-pandemiewet-moet-er-liggen-b

  24. Edward von Roy Says:

    27.03.2021 · Gunnar Kaiser

    Meine Pandemie mit Christian Drosten – Walter van Rossum im Gespräch

    00:00​ Drosten: wie alles begann …
    07:37​ Strippenzieher oder Marionette?
    12:00​ Gespaltene Gesellschaft
    15:40​ Pandemieübungen und Global Governance
    21:25​ Im medialen Griff der Angst
    30:34​ Wie chinesisch müssen wir vorgehen?
    37:00​ Politik der Zerrüttung

    Der Tod der Aufklärung unter Laborbedingungen: so betitelt der Publizist und Journalist Walter van Rossum die sich im Zuge der Coronakrise zugetragenen Ereignisse. Die Recherche für sein Buch „Meine Pandemie mit Professor Drosten“ begann mit folgenden Fragen: Was hat es mit den dubiosen Umständen des Corman-Drosten Papers auf sich? Warum wurde ihr Modell so eilig angenommen und fast weltweit angewandt? Was für ein Mensch ist überhaupt dieser Christian Drosten?

    Zurückgelassen wurde er mit verblüffenden Erkenntnissen über unzählige Widersprüchlichkeiten und ökonomische Verstrickungen. Das Buch des Medienkritikers ist ein gewaltiger Rundumschlag. Im Interview sprechen wir über Drosten, den Protagonisten des Corona-Narrativs, die gespaltene Gesellschaft, in der kaum noch Brücken für Diskussion bestehen, Global Governance, sowie über das World Economic Forum, den wohl mächtigsten Verband auf Erden.

    Walter van Rossums neues Buch „Meine Pandemie mit Professor Drosten“:

    buchhandlung-lorenzen.de/shop/item/9783967890129/meine-pandemie-mit-professor-drosten-von-walter-van-rossum-kartoniertes-buch

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    28.03.2021 · Gunnar Kaiser

    Sehe ich das richtig?

    Text zum Nachlesen

    gunnarkaiser.substack.com/p/sehe-ich-das-richtig

    https://gunnarkaiser.substack.com/p/sehe-ich-das-richtig

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    01.04.2021 · Gunnar Kaiser

    Ich mach da nicht mit.

    Ich mache da nicht mit.

    Ich weigere mich.

    Ich sage nein.

    In Nordrhein Westfalen testen Schülerinnen und Schüler sich jetzt regelmäßig selbst – zwei- bis dreimal in der Woche, morgens in der Klasse gemeinsam mit allen anderen, unter Anleitung und Aufsicht des Lehrers oder der Lehrerin. Wer positiv getestet wird, wird unverzüglich isoliert und dann des Schulgeländes verwiesen.

    Die Testung ist zwar noch freiwillig, aber es wird vom Ministerpräsidenten Armin Laschet bereits laut über einen Testzwang für Kinder nachgedacht. Das würde dann auch bedeuten, dass Testverweigerer nicht am Unterricht teilnehmen können und auch keine weiteren Bildungsangebote bekommen. Das Recht auf Bildung wird so von der Bereitschaft zum Test abhängig gemacht. (…)

    Der Text des Videos lässt sich hier nachlesen:

    gunnarkaiser.substack.com/p/ich-mach-da-nicht-mit

    https://gunnarkaiser.substack.com/p/ich-mach-da-nicht-mit

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  25. Edward von Roy Says:

    OVALmedia

    oval.media/en/work/

    https://www.oval.media/en/work/

    oval.media/de/

    https://www.oval.media/de/

    OVALmedia in English

    CORONA.FILM – Prologue | EN

    Everything is different than it once seemed. Things did not have to be this way. Not in Northern Italy, where terrible missteps and political showmanship triggered a global trauma. Nor in the official portrayal of the pandemic in the media, where a single truth was pushed through so as not to disturb the prevailing narrative with nuances and relativisations.

    Corona.film is uncomfortable, but in the very best way.

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    OVALmedia

    CORONA.FILM – Prologue | DE

    Alles ist anders als es schien. Nichts hätte so kommen müssen. Nicht in Oberitalien, wo schreckliche Fehlentscheidungen und politische Show-Effekte ein globales Trauma auslösten. Und auch nicht in der offiziellen Darstellung der Pandemie in den Medien, wo eine einzige Wahrheit durchgedrückt wurde, um das herrschende Narrativ nur ja nicht durch Zwischentöne und Relativierungen zu stören.

    Corona.Film stört. Und er stört gut.

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    01.04.2021 · OVALmedia

    Narrative #40 – Eugen Drewermann

    Immanuel Kant hat einmal auf die Frage, was ethisches Handeln sei, die simple Antwort gegeben: “Es bestehe darin, einen Menschen stets zu betrachten als Zweck an sich selber und nie als Mittel zum Zweck.” Was zu Lebzeiten Kants, dem Höhepunkt der Aufklärun18198g, unanfechtbar schien, wird heute offen und zynisch in Frage gestellt. Es mehren sich die Trends und Entwicklungen, die die Würde des Menschen angreifen und bestrebt sind, ihn erneut zum Mittel fremder Zwecke zu machen. Das Wort “Transhumanismus”, geboren im Silicon Valley, wo ein Teil der Gegenkultur der 70er Jahre auf die Forschungen des amerikanischen Militärapparats stieß und sich mit ihm verband, entwickelte sich ein neues Menschenbild. Diesem zufolge ist der Mensch in erster Linie ein Mängelwesen, das durch technischen Fortschritt sukzessiv aufgelöst und überwunden werden muss. Damit steht die Würde des Menschen und das Versprechen der Aufklärung gut 200 Jahre nach Kant erneut zur Disposition.

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    Corona Ausschuss

    corona-ausschuss.de/

    https://corona-ausschuss.de/

    twitter Corona-Ausschuss @CoronaAusschuss


    02.04.2021 · Corona Ausschuss

    Sitzung 46

    Thema: Angst ist heilbar

    wEPJ5y-A54o


  26. Edward von Roy Says:

    ++ Spahn kündigt mehr Freiheiten für Geimpfte an ++

    Stand: 04.04.2021 · 03:47 Uhr

    Wer vollständig gegen das Coronavirus geimpft ist, soll nach Plänen von Gesundheitsminister Spahn bald Freiheiten zurückbekommen.

    tagesschau.de/newsticker/liveblog-coronavirus-sonntag-229.html#Brasilien-Praesenzgottesdienste-trotz-hoher-Corona-Zahlen


    04.04.2021 02:13 Uhr

    Spahn kündigt mehr Freiheiten für vollständig Geimpfte an

    Wer gegen das Coronavirus geimpft ist, soll nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bald Freiheiten zurückbekommen. „Wer vollständig geimpft wurde, kann in Zukunft wie jemand behandelt werden, der negativ getestet wurde“, sagte Spahn der „Bild am Sonntag“. „Wer geimpft ist, kann ohne weiteren Test ins Geschäft oder zum Friseur. Zudem müssen nach Einschätzung des RKI vollständig Geimpfte auch nicht mehr in Quarantäne“, sagte der CDU-Politiker der Zeitung.

    Grundlage ist dem Bericht zufolge eine Auswertung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse durch das Robert Koch-Institut (RKI). Das Papier wurde laut „BamS“ am Samstag an die Länder verschickt. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte das RKI um die Analyse gebeten.

    tagesschau.de/newsticker/liveblog-coronavirus-sonntag-229.html#Spahn-kuendigt-mehr-Freiheiten-fuer-vollstaendig-Geimpfte-an


  27. Edward von Roy Says:

    04.04.2021 ◦ ntv

    Beim Shoppen und Friseurbesuch Spahn stellt Geimpften Freiheiten in Aussicht

    Gesundheitsminister Spahn möchte Corona-Geimpften mehr Freiheiten ermöglichen. So soll der Besuch von Geschäften und Friseuren erleichtert werden. Für Reisende soll die Quarantänepflicht wegfallen. Grundlage für die Entscheidung sind neue Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts.

    (…) „Wer vollständig geimpft wurde, kann in Zukunft wie jemand behandelt werden, der negativ getestet wurde“, sagte Spahn der „Bild am Sonntag“. (…)

    „Wer geimpft ist, kann ohne weiteren Test ins Geschäft oder zum Friseur“, sagte Spahn. Zudem müssten nach Einschätzung des RKI vollständig Geimpfte auch nicht mehr in Quarantäne. (…)

    Spahn will die Test- und Quarantänebefreiung für Geimpfte zügig in den nächsten Wochen umsetzen. (…)

    n-tv.de/politik/Spahn-stellt-Geimpften-Freiheiten-in-Aussicht-article22469246.html

    STOP COVAX ◦ Stoppt den gentherapeutischen Großversuch

  28. Edward von Roy Says:

    25.03.2021 · Marta Andronik · benchmark.pl

    Kiedy wrócimy do normalności? Bill Gates udzielił obszernego wywiadu polskim mediom

    Wywiad z Billem Gatesem przeprowadzili Piotr Kraśko i Dorota Wysocka-Schnepf w ramach wspólnego projektu Gazety Wyborczej i TVN24. (…)

    Świat powinien wrócić do normy do końca 2022 roku

    Pandemia zmusiła nas do zastanowienia się nad tym, co do tej pory uważaliśmy za oczywistość. Obecnie zmieniliśmy znaną nam pracę na Home Office, a uczniowie przymusowo przeszli na edukację zdalną.

    Według Gatesa już widać koniec pandemii, ponieważ są szczepionki, dzięki którym istnieje duże prawdopodobieństwo, że liczba zakażeń będzie spadać do końca tego roku. Jednak dopóki istnieje pandemia, nie pozbędziemy się ograniczeń takich jak dystans i maseczki. Przepowiada również, że do końca 2022 roku powinniśmy już wrócić do normalności.

    benchmark.pl/aktualnosci/bill-gates-uwaza-ze-swiat-wroci-do-normalnosci-do-konca-2022.html

    https://www.benchmark.pl/aktualnosci/bill-gates-uwaza-ze-swiat-wroci-do-normalnosci-do-konca-2022.html


    25.03.2021 · Reuters · yahoo!news

    Bill Gates says world should be back to normal by end-2022 due to vaccines-Polish media

    WARSAW (Reuters) – The world should be back to normal by the end of 2022 thanks to COVID-19 vaccines, Bill Gates said in an interview for Polish newspaper Gazeta Wyborcza and television broadcaster TVN24.

    „This is an incredible tragedy,“ the Microsoft co-founder said on the pandemic, adding that the only good news was the access to vaccines.

    „By the end of 2022 we should be basically completely back to normal,“ Gates said.

    Gates, a billionaire who stepped down as chairman of Microsoft Corp in 2014, has through his philanthropic Bill and Melinda Gates Foundation committed at least $1.75 billion to the global response to the COVID-19 pandemic. That includes support for some makers of vaccines, diagnostics and potential treatments.

    The COVAX facility, backed by the World Health Organization (WHO) and the Global Alliance for Vaccines and Immunization (GAVI), aims to secure 2 billion vaccine doses for lower income countries by the end of 2021.

    (Reporting by Agnieszka Barteczko; Editing by Toby Chopra)

    news.yahoo.com/bill-gates-says-world-back-071547409.html

    https://news.yahoo.com/bill-gates-says-world-back-071547409.html

  29. Edward von Roy Says:

    03.04.2021 · ntv

    Demonstrationen in Harzgerode gegen Testpflicht bei Kindern

    (…) Bildungsminister Marco Tullner (CDU) hatte zuletzt eine Testpflicht an Schulen ab dem 12. April angekündigt. Demnach wären die Testungen eine zwingende Voraussetzung an der Teilnahme zum Präsenzunterricht. Schüler und Lehrer sollen sich dann zwei mal wöchentlich testen lassen, oder das Schulgelände nicht mehr betreten dürfen. Die Tests stellt das Land bereit.

    n-tv.de/regionales/sachsen-anhalt/Demonstrationen-in-Harzgerode-gegen-Testpflicht-bei-Kindern-article22469079.html


    04.04.2021 · news4teachers [ Seit Monaten kämpft news4teachers leider pro Maske, pro Test, pro Impfung ]

    73 Teilnehmer: Demonstration gegen Testpflicht bei Kindern

    (…) unter dem Motto «Nein zur Testpflicht» sind am Karsamstag mehrere Menschen in Harzgerode (Harz) auf die Straße gegangen. (…) Die Teilnehmer hätten insbesondere gegen eine Corona-Testpflicht bei Kindern protestiert

    news4teachers.de/2021/04/demonstrationen-in-harzgerode-gegen-testpflicht-bei-kindern/

  30. Cees van der Duin Says:

    ::

    12.11.2020

    Masken bei Kindern zur Verhinderung der Infektion mit SARS-CoV-2 (Stand 12.11.2020)

    Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (bvkj), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Gesellschaft für Pädiatrische Pulmologie (GPP) und der Süddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (SGKJ)

    Hans-Iko Huppertz, Reinhard Berner, Renate Schepker, Matthias Kopp, Andreas Oberle, Thomas Fischbach, Burkhard Rodeck, Markus Knuf, Matthias Keller, Arne Simon, Johannes Hübner

    Da das Tragen von Masken die Ausbreitung von SARS-CoV-2 vermindern oder verhindern kann (…) [ was nicht erforderlich ist, denn Coronaviren waren immer schon da, stellen 7 bis 15 % der Erkältungsviren der jährlichen Grippesaison, sind kein Problem und erfordern weder Masken noch Tests noch Impfungen – Anm. ]

    Mitarbeiter in Gesundheitsberufen berichteten nach langfristigem Tragen von Masken über Rhinitis: Als Ursache konnten eine Allergie oder Kontaktallergie ausgeschlossen werden, es fand sich aber eine Irritans-Rhinitis durch frei gesetzte Polypropylen-Fasern aus dem Filtermaterial der Maske (Klimek 2020). (…)

    Emotionaler Widerstand kann hervorgerufen werden, wenn Menschen zum Tragen einer Maske gezwungen werden. Dies kann bedingt sein durch den empfundenen Eingriff in die Autonomie (…) und durch die Empfindung, diejenigen, die diesen Zwang ausüben, seien dafür nicht kompetent (Scheid 2020). (…)

    Masken sind wichtige Mittel zur Verhinderung der Ausbreitung des Pandemieerregers SARS-CoV-2, der COVID-19 auslöst. [ Es gibt keine Pandemie – „Corona“ ist Bluff, Angstmache und der für wenige Menschen höchst lukrative Impftsoffverkauf. Derzeit kann leider aus jeder saisonalen Grippewelle eine Pandemie gebastelt werden. Kinder werden durch die unnötigen und gefährlichen Masken körperlich gequält und psychisch traumatisiert. ]

    dgpi.de/covid19-masken-stand-10-11-2020/

    ::
    ::

    04.04.2021 | Fehlende Rechtsgrundlagen | reitschuster.de

    Verkauf von FFP2-Kindermasken in Apotheken verboten

    Christian Euler

    (…) Maskenpflicht (…) Selbst die Kleinsten werden zunehmend gezwungen, Mund und Nase Corona-konform zu bedecken. (…) Brisant: Immer mehr Apotheken preisen zwischenzeitlich sogar FFP2-Masken in Kindergröße an.

    (…) Gerade verbot die rheinland-pfälzische Gewerbeaufsicht einigen Apotheken den Verkauf sowie die unentgeltliche Abgabe gegen Bezugsscheine. (…) Die Behörde beruft sich auf die fehlende Rechtsbasis in Europa: „Die Vorschriften für FFP2-Schutzmasken (insbesondere die DIN EN 149) regeln die Anforderungen für persönliche Schutzausrüstungen am Arbeitsplatz und gelten deshalb nur für Erwachsene“, moniert die Aufsicht, „die Prüfparameter können nicht einfach auf Kinder übertragen werden.“

    So gebe es keine Vorschrift, welcher Atemwiderstand für Kinder geeignet sei. Auf den Kinder-FFP2-Masken und deren Verpackung ist zwar angegeben, dass sie der Norm DIN EN 149 ‚Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung‘ entsprechen. Zwischenzeitlich wurden aber bereits Prüfzertifikate für Kinderschutzmasken von der auf der Schutzmaske angegebenen akkreditierten Stelle zurückgenommen, argumentiert die Marktüberwachungsbehörde.

    (…) „FFP2-Schutzmasken für Kinder sind wegen des Fehlens einer Rechtsgrundlage in der EU grundsätzlich nicht verkehrsfähig und dürfen deshalb nicht mehr in der Apotheke verkauft bzw. abgegeben werden“, lautet daher ihr Urteil. Die auf dem Markt befindlichen Produkte seien keine konformen FFP2-Masken.

    Kinderärzte üben Kritik

    Die Aufsicht spricht sich daher dafür aus, den Lieferanten die Masken zurückzugeben. (…)

    Auch Kinderärzte sehen die schnabelförmigen Halbmasken kritisch. Die Fachmediziner der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie (GPP) und der Süddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (SGKJ) empfehlen in einer gemeinsamen Stellungnahme das Tragen einer OP-Maske als probates Mittel. Daneben sollten Kinder immer die Chance haben, die Masken abzusetzen und Tragepausen einzulegen.

    Dies deckt sich mit den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, nach der Kinder und Jugendliche einen besonders strengen Schutz vor den Belastungen genießen, die das Tragen einer Maske mit sich bringt. Laut dem Hanauer Rechtsanwalt Holger Fischer lässt es das Jugendarbeitsschutzgesetz gar nicht zu, dass Kinder Masken tragen. (…)

    reitschuster.de/post/verkauf-von-ffp2-kindermasken-in-apotheken-verboten/

    https://reitschuster.de/post/verkauf-von-ffp2-kindermasken-in-apotheken-verboten/

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  31. Edward von Roy Says:

    03.04.2021 ◦ Corona Blog ◦ corona-blog.net

    Einsatz bedenklicher Stoffe in Schnelltests?

    Die Ausführungen in unserem Beitrag zeigen, dass Kinder mit gefährlichen chemischen Substanzen hantieren müssen, für die eigentlich geschultes Laborpersonal unter Schutzausrüstung vorgesehen ist.

    Wir fragen: wer haftet bei Unfällen für körperliche Schäden in Folge von Anwendungsfehlern?

    corona-blog.net/2021/04/03/einsatz-bedenklicher-stoffe-in-schnelltests/

    https://corona-blog.net/2021/04/03/einsatz-bedenklicher-stoffe-in-schnelltests/

    Corona Blog ◦ corona-blog.net

    Die Bundesregierung hält Daten zur Fehlerquote der PCR-Tests zurück – Gesetzeswidrig

    Im letzten Jahr liefen drei Ringversuche, die die Qualität der deutschen Labore hinsichtlich der PCR-Testungen feststellen sollte. Die Ergebnisse liegen seit Monaten der Bundesregierung vor und werden nicht veröffentlicht – obwohl sie dazu per Gesetz verpflichtet ist.

    corona-blog.net/die-bundesregierung-haelt-daten-zur-fehlerquote-der-pcr-tests-zurueck-gesetzeswidrig/

    https://corona-blog.net/die-bundesregierung-haelt-daten-zur-fehlerquote-der-pcr-tests-zurueck-gesetzeswidrig/

    Alle Beiträge zum Thema Tests

    corona-blog.net/hier-findest-du-alle-beitraege-zum-thema-tests/

    https://corona-blog.net/hier-findest-du-alle-beitraege-zum-thema-tests/

  32. Edward von Roy Says:

    22.01.2021 · Stiftung Corona Ausschuss · 2020news

    Sitzung 36: Ist es ein Teufelszeug? – mRNA-Technologie im Schafspelz

    corona-ausschuss.de/sitzungen/

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    05.02.2021 · Stiftung Corona Ausschuss

    Sitzung 38: Angriff auf Mensch und Gesellschaft

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    19.03.2021 | Sitzung 44 Die Wurzeln des Übels |

    Im Gespräch mit Vera Sharav

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    19.03.2021 • Stiftung Corona Ausschuss

    Sitzung 44 Die Wurzeln des Übels

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    26.03.2021 | Sitzung 45 Kann denn Rechnen Sünde sein? |

    Im Gespräch mit Prof. Sucharit Bhakdi

    Prof. Succharit Bhakdi ist Facharzt für Infektionsepidemiologie und Mikrobiologie

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    26.03.2021 • Stiftung Corona Ausschuss

    Sitzung 45 Kann denn Rechnen Sünde sein?

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  33. אדוארד פון רוי Says:

    06.04.2021 | CORONA DOKS

    Kreis Böblingen testet Hunderte Kinder in Kitas auf Coronavirus

    corodok.de/kreis-boeblingen-hunderte/

    https://www.corodok.de/kreis-boeblingen-hunderte/

    Kreis Böblingen testet Hunderte Kinder in Kitas auf Coronavirus

    (16.55 Uhr) Der Landkreis Böblingen testet in den kommenden drei Wochen regelmäßig Hunderte von Jungen und Mädchen in Kindergärten auf das Coronavirus, um im Kampf gegen die Pandemie auch bei den Kleinen weitere Schritte zu machen. An dem Modellversuch nehmen seit Dienstag 26 Kitas teil, in denen 1500 Kinder auf verschiedene Weise getestet werden sollen. Dies sei bislang weder auf Bundes- noch auf Landesebene vorgesehen, während die Kommunen bei den Schulen gut aufgestellt seien, sagte Landrat Roland Bernhard (parteilos). „Bis zu einer entsprechenden Regelung seitens Bund oder Land wollen wir modellhaft ausprobieren, wie und mit welchen Ergebnissen Testungen im Kita-Bereich möglich wären.“

    Ähnlich wie in den Schulen sollen Kinder im Landkreis zwei Mal in der Woche getestet werden, bevor sie die Kitas betreten. Dabei werden sowohl Spuck- und Lutschtests als auch Tests mit Nasenproben verwendet, sagte eine Sprecherin des Kreises am Dienstag nach dem Auftakt. Nach Ablauf des Projekts sollen die Erfahrungen ausgewertet und entschieden werden, wie sich ein Modell auf Kreisebene weiter finanzieren lassen könnte. (schwaebische.de)

    schwaebische.de/landkreis/landkreis-ravensburg/ravensburg_artikel,-corona-newsblog-alle-wichtigen-nachrichten-zur-corona-lage-_arid,11348609.html


    Eltern und Lehrer sollten die Corona-Tests an Kindern verweigern

    Die Entstehung moralischer Begriffe und Erfahrungen wie Würde oder Rücksicht erfolgt bei Begegnung (von Angesicht zu Angesicht und wird durch maskierte Kontakte mit fehlender Mimik massiv gestört …) von Mensch zu Mensch, hier nicht zuletzt von Kind zu Kind.

    Das sogenannte Testen zerstört zwischenmenschliches Vertrauen und beschädigt insbesondere das kindliche oder jugendliche Weltvertrauen und Selbstvertrauen, denn der junge Mensch wird über jeden (gestern, heute oder morgen) in seiner Nähe befindlichen Menschen denken müssen:

    „Ist diese Frau, ist dieser Mann, ist dieses Mädchen oder dieser Junge eine Gefahr für mich, ist sie oder er wenigstens ausreichend oft und gründlich genug getestet worden? Bin ich eine Gefahr für sie oder ihn, bin ich ausreichend oft und gründlich genug getestet worden?“

    Das mehrere Tage lang oder mehrere Stunden lang nicht auf Coronaviren getestete Kind (in Bezug auf die Masken gilt dasselbe) versteht – oder vielmehr missversteht – sich in erster Linie als Gefahr für andere Kinder und Erwachsene und sieht leider auch die anderen Kinder vorrangig als eine Gesundheitsgefahr an.

    Der blindwütige Aktionismus von Lockdowns, Maskenpflichten und Massentests dient einer zielsicher erfundenen, einer nicht vorhandenen Pandemie. Weitgehend sinnloses Testen jetzt auch der Kinder – für das Milliardengeschäft der unnötigen und gefährlichen sogenannten Impfungen (gemeint sind die unnötigen und gefährlichen gentherapeutischen experimentellen sogenannten Impfstoffe).

    Jeder Test ist ein Test zuviel, alle Eltern und Lehrer sollten die Corona-Tests an den Kindern verweigern.

    Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

  34. Eifelginster Says:

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    29.04.2020

    07.09.2020 | ServusTV

    Talk Spezial mit Prof. Dr. Sucharit Bhakdi: Corona-Wahn ohne Ende? | Langfassung vom 29.04.2020

    Aufzeichnung vom Talk Spezial am 29. April 2020 mit Prof. Dr. Sucharit Bhakdi: Corona-Wahn ohne Ende?

    „Sinnlos“ und „selbstzerstörerisch“ – so bezeichnet der Wissenschaftler Sucharit Bhakdi die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Seine Bedenken vertritt er in einem offenen Brief an die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel. Für diese „andere“ Einschätzung der Corona-Krise wird er angefeindet und in ein Eck mit Verschwörungstheoretikern gestellt. Was kritisiert er und warum bekommt er kein Gehör? Dr. Ferdinand Wegscheider im Gespräch mit dem unbequemen Wissenschaftler.

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    2002 ( ! )

    [ 05.02.2021 | Fabian Thielain ]

    Vogelgrippe und „BSE-Hysterie“ – Prof. Dr. Sucharit Bhakdi (2002) ARD

    Ein Beitrag zum Thema BSE aus dem Jahr 2002. BSE bedeutet Bovine spongiforme Enzephalopathie und ist auch als Rinderwahn bekannt.

    Prof. Dr. Sucharit Bhakdi ist Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie. Er leitete das Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Johannes-Guttenberg-Universität Mainz 22 Jahre lang und war in der Patientenversorgung, Forschung und Lehre tätig. Neben zahlereichen Preisen wurde ihm der Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz verliehen.

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    23.05.2011 | nano

    Gespräch mit Sucharit Bhakdi – Darmbakterium EHEC

    23. Mai 2011 – nano Gespräch mit Mediziner Prof. Sucharit Bhakdi von der Universität Mainz.

    Enterohämorrhagische Escherichia coli ( EHEC ) sind bestimmte krankheitsauslösende Stämme des Darmbakteriums Escherichia coli ( E. coli ), benannt nach dem Entdecker des Erregers Theodor Escherich. Es sind Verotoxin bildende Escherichia coli ( VTEC ).

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    Sind Intensivbetten in Deutschland knapp?

    04.11.2020 • Fabian Thielain

    Wie ist die derzeitige Auslastung der Intensivbetten in Deutschland und welche Bedeutung haben die positiven PCR-Testergebnisse?

    Jeder kann sich einen Überblick verschaffen und die gewonnen Informationen mit dem Leitmedien-Narrativ vergleichen.

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    Zum YouTube Kanal von Dr. med. Alexander Paul Bellendorf

    YouTube channel/UCYSRbFJJ-CkaLYGOGFnEcUw

    https://www.youtube.com/channel/UCYSRbFJJ-CkaLYGOGFnEcUw

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    26.01.2021 | Alexander Paul Bellendorf

    Mach Dir selbst ein Bild von CORONA – Der Lockdown-“Irrsinn” und was dahinter stecken könnte.

    Mach Dir selbst ein Bild von CORONA

    • Was bedeutet die Lockdown-Verschärfung?

    • Ist der Lockdown alternativlos?

    • Sind die Maßnahmen überhaupt wirksam?

    • Gibt es Alternativen zum Lockdown?

    • Warum sind die Entscheidungsträger scheinbar blind für diese Alternativen?

    • Wie konnte es soweit kommen?

    • Und wie ist die aktuelle Lage?

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    07.04.2021 | Alexander Paul Bellendorf

    Mach Dir selbst ein Bild von CORONA-Folgen und Gefahren der geplanten Testpflicht für Kinder in NRW

    Mach Dir selbst ein Bild von CORONA

    • Sind Kinder überhaupt eine überproportional häufige Infektionsquelle?

    • Sind die Zwangstest sinnvoll und sicher?

    • Was bedeuten die Testergebnisse?

    • Wie häufig sind Falsch positive Test?

    • Was sagen die Experten (Kinderärzte) zur geplanten Testpflicht?

    • Welche Folge haben die Tests für die Kinder?

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  35. Jacques Auvergne Says:

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    BAYERN

    Testpflicht für Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen rechtswidrig

    Testpflicht für Schüler ebenfalls rechtswidrig?

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    02.03.2021

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erachtet eine regelmäßige Testpflicht für Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen als rechtswidrig

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    02.03.2021 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

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    20 NE 21.353

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

    2. März 2021

    Beschluss

    § 9 Abs. 2 Nr. 4 Teilsätze 1 und 2 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember 2020 (11. BayIfSMV; BayMBl. 2020 Nr. 737) in der Fassung vom 12 Februar 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 112) werden mit Wirkung zum 4. März 2021 bis zur Entscheidung über die Hauptsache vorläufig außer Vollzug gesetzt.

    […]

    Gründe:

    I.

    Die Antragstellerin ist Pflegedienstleiterin eines Seniorenzentrums in Bayern. Mit ihrem Eilantrag nach § 47 Abs. 6 VwGO wendet sie sich gegen § 9 Abs. 2 Nr. 4 Teilsätze 1 und 2 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember 2020 (11. BayIfSMV; BayMBl. 2020 Nr. 737) in der Fassung vom 24. Februar 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 149).

    1. Zur Begründung trägt sie u.a. vor, die durch die angegriffenen Vorschriften begründete Pflicht, sich als Beschäftigte einer Einrichtung i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 11. BayIfSMV an mindestens drei Tagen pro Woche einer Testung auf eine SARS-CoV-2-Infektion zu unterziehen, halte sich mehr nicht im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage und führe zu einem ungerechtfertigten Eingriff in ihre Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 GG sowie Art. 3 Abs. 1 GG. […]

    Die angegriffene Norm unterwirft eine Vielzahl von Menschen der Beobachtung und einer regelmäßigen Testungspflicht, da sie für sämtliche Beschäftigten der Einrichtungen i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 11. BayIfSMV – unabhängig von ihrer konkreten Tätigkeit – im Freistaat Bayern Geltung beansprucht. Die angeordnete Beobachtung umfasst ein Bündel von – teilweise nicht nur unerheblich in die Rechte der Betroffenen eingreifenden – Maßnahmen. Dabei fällt insbesondere ins Gewicht, dass der Standard einer Testung auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 derzeit noch die Untersuchung einer auf der Grundlage einer mittels eines Nasen-Rachen-Abstrichs gewonnenen Probe darstellt (vgl. dazu rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html). Da selbst bei stets fachgerechter Ausführung Nasen-Rachen-Abstriche – insbesondere bei häufiger und fortlaufender Wiederholung – zu nicht nur unerheblichen Schleimhautreizungen führen können, ist jedenfalls bei Anordnung einer mehrmals wöchentlichen Testung ein Nachteil von hinreichendem Gewicht i.S.d § 47 Abs. 6 VwGO anzunehmen. […]

    vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/20_ne_21-00353_anonym_.pdf

    Klicke, um auf 20_ne_21-00353_anonym_.pdf zuzugreifen

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    (Klage gegen verpflichtende Corona-Tests an Schulen in Bayern: Eine Forchheimer Anwaltskanzlei reicht einen Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Die „Testpflicht an bayerischen Schulen widerspricht bisheriger Rechtsprechung des BayVGH“, teilt die Kanzlei mit. Zwei Schüler haben das initiiert.)

    08.04.2021 — Bayreuther Tagblatt

    Bögelein und Dr. Axmann Rechtsanwälte aus Forchheim haben für einen Schüler einer vierten Klasse und einen Schüler einer 12. Klasse einer Fachoberschule einen Eilantrag gegen die Testpflicht beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Diese hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch [ 07.04.2021 ] in einer Pressekonferenz erklärt. […]

    Insbesondere der neunjährige Antragsteller aus der vierten Klasse klagt bereits jetzt über Ängste vor einem (falsch) positiven Test, der ihm bei einem Test in der Klassengemeinschaft zum „Opfer“ stigmatisieren würde, teilt die Kanzlei aus Forchheim mit. […]

    bayreuther-tagblatt.de/nachrichten_meldungen_news/neunjaehriger-aus-oberfranken-klagt-gegen-corona-testpflicht-an-schulen-pflicht-sei-rechtswidrig/

    https://www.bayreuther-tagblatt.de/nachrichten_meldungen_news/neunjaehriger-aus-oberfranken-klagt-gegen-corona-testpflicht-an-schulen-pflicht-sei-rechtswidrig/

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    08.04.2021 — Donaukurier

    Testpflicht an Schulen: Fränkische Rechtsanwälte stellen Eilantrag

    […] Eine Rechtsanwaltskanzlei aus dem fränkischen Forchheim geht in die Offensive. Die Kanzlei hat beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag gegen die Testpflicht an Schulen gestellt. Die Kanzlei vertrete einen Viertklässler und einen Schüler der zwölften Jahrgangsstufe.

    donaukurier.de/nachrichten/bayern/Covid-19-Testpflicht-an-Schulen-Fraenkische-Rechtsanwaelte-stellen-Eilantrag;art155371,4761090

    https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Covid-19-Testpflicht-an-Schulen-Fraenkische-Rechtsanwaelte-stellen-Eilantrag;art155371,4761090

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    08.04.2021 — 2020NEWS

    Das RKI streckt die Pandemie

    Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft setzt mit ihrer Mitteilung Nr. 246/2021 vom 6. April 2021 die neuen Vorgaben des RKI zur Entlassung von Patienten aus der Isolierung um: Ab sofort müssen alle SARS-CoV-2-Infizierten 14 Tage lang isoliert werden. Die Isolationszeit ist damit ausgedehnt worden. Und eine Neudefinition sorgt für eine Ausweitung des Kontaktpersonenkreises mit eigenen Testpflichten, was zusätzliche (Test-)Positive generieren kann.

    Das RKI hat mit der Novelle seines Entlassungsmanagements zum 31. März 2021 festgelegt: “Angesichts der inzwischen vorherrschenden Verbreitung der Variante B.1.1.7 wird unabhängig vom individuellen Verdacht auf oder Nachweis einer VOC (besorgniserregende Virus-Mutation, Anmerkung der Redaktion:) bei allen SARS-CoV-2-Infizierten, unabhängig von Schwere der Erkrankung, Hospitalisierung und Alter eine 14-tägige Isolierungsdauer und eine abschließende Diagnostik vor Entisolierung empfohlen.”

    Neu eingeführt hat das RKI am 31. März 2021 den Begriff einer “engen Kontaktperson“:

    “Kontaktpersonen zu einem bestätigten COVID-19-Fall werden bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Situationen als enge Kontaktpersonen (mit erhöhtem Infektionsrisiko) definiert:

    1. Enger Kontakt (<1,5 m, Nahfeld) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz# (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt MNS [Mund-Nasen-Schutz] oder FFP2-Maske).

    2. Gespräch mit dem Fall (face-to-face-Kontakt, <1,5 m, unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne adäquaten Schutz# (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt MNS [Mund-Nasen-Schutz] oder FFP2-Maske).

    3. Gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktperson und Fall im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für > 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt MNS (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Maske getragen wurde.”

    Beispielhaft listet das RKI die folgenden Problem-Personengruppen auf: […]

    2020news.de/das-rki-streckt-die-pandemie/

    https://2020news.de/das-rki-streckt-die-pandemie/

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  36. Էդվարդ ֆոն Ռոյ Says:

    OVALmedia auf Deutsch | Narrative #26 |

    Prof. Dr. Klaus Jürgen Bruder – REVISED

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    Corona Ausschuss

    Sitzung 47 | Am 09.04.2021 ab 11:00 Uhr |

    Auspacken, Anpacken

    corona-ausschuss.de/sitzungen/

    https://corona-ausschuss.de/sitzungen/

    09.04.2021 • OVALmedia

    Corona Ausschuss Sitzung 47:

    Auspacken, Anpacken

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  37. Edward von Roy Says:

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    Deutschlands Gesundheitsminister Jens Spahn:

    „Sondern, dass wir jedem in Deutschland … impfen können. Den Zustand werden wir, nach allem was wir heute in Deutschland an Lieferzusagen, Plänen und Sicherheit haben, im Sommer erreichen. Und der Sommer ist noch ein Quartal weg. Der geht dann ein bisschen länger, das wird dann ja nicht Anfang Juli gleich sein alles. Aber im Sommer. Es geht jetzt hier gerade nochmal um … einige Wochen, Monate … miteinander …, die Überlastung, die wir jetzt zwölf Monate lang erfolgreich vermieden haben, zu vermeiden.“

    „So kurz vor Erreichen eines umfassenden Impfens der Bevölkerung, jetzt zu sagen, ja dann lassen wir es halt passieren. Das ist jedenfalls keine Politik, die ich vernünftig finden kann.“

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    [ Jens Spahn min 9:12 bis 10:02 zum Thema Testangebot, möglicherweise meint er damit Testzwang, für Studenten und vielleicht auch für alle Schüler: ]

    „Für uns ist in dieser Phase der Pandemie sehr wichtig, vor allem auch mit Blick darauf, wenn wir dann nach einem Runterfahren und einem Brechen der Welle, dann wieder öffnen, dass wir das testgestützt tun. Und dass wir in den Lebenswelten die es gibt – wir haben ja auch sonst in der Präventionspolitik vor allem so zwei, drei Lebenwelten, da, wo man seinen Alltag außerhalb des Heimes verbringt, das ist Beruf, das ist Schule oder, für die Studentinnen und Studenten, die Universität -, dass wir in diesen Lebenswelten idealerweise mindestens zwei Mal pro Woche testen, und dass das selbstverständlicher Lebenswelts-Alltag wird. Also da, wo Präsenz in den Universitäten ist, ob eine Lesung oder ein Seminar oder was auch immer, dass wir da, wo Präsenzveranstaltungen sind, aus meiner Sicht auch zu einem entsprechenden Testangebot kommen.“

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    09.04.2021 | domradio | Ausnahmen für Geimpfte sollen noch im April kommen |

    „Das ist kein Privileg oder Sonderrecht“

    Noch im Laufe des April sollen vollständig gegen Corona Geimpfte Freiheiten zurückbekommen, die andere derzeit nur durch Tests erhalten. Sie erhielten dann die gleichen Privilegien wie negativ Getestete.

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte am Freitag in Berlin, dass nach Rücksprache mit den Gesundheitsministern der Länder die Verordnungen noch in diesem Monat angepasst werden sollen. Hintergrund sind nach seinen Worten Erkenntnisse des Robert Koch-Instituts. Die Experten seien zu dem Schluss gekommen, dass das Risiko, dass vollständig Geimpfte das Virus weitergeben, geringer ist als bei negativ Getesteten.

    „Das heißt, wir können jeden, der die zweite Dosis erhalten hat, zwei Wochen später so behandeln, als hätte er gerade aktuell einen negativen Test gemacht“, sagte Spahn. Der Minister betonte zugleich: „Das ist kein Privileg oder Sonderrecht.“ Jeder könne sich kostenlos testen lassen. Geimpfte erhalten demnach nicht mehr Freiheiten als andere, müssen aber für bestimmte Dinge keinen Test vorweisen.

    Weiter Tests nach Aufenhalt in Virusvariantengebiet

    Das gilt Spahn zufolge etwa für die Testpflicht bei Flugreisen oder bei den perspektivisch zu erwartenden Tests im Einzelhandel.
    Weiter testen lassen müsse sich aber jeder, also auch ein Geimpfter, bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet. Angepasst werden sollen nach seinen Worten auch die Quarantäneregeln für Geimpfte. So müssten Kontaktpersonen von Infizierten nicht mehr in Quarantäne, wenn sie schon mehr als zwei Wochen vollständig geimpft sind und keine Symptome haben, erläuterte Spahn. Abstands- und Hygieneregeln sollen indes für alle, auch Geimpfte, unverändert weiter gelten.

    (epd)

    domradio.de/themen/corona/2021-04-09/das-ist-kein-privileg-oder-sonderrecht-ausnahmen-fuer-geimpfte-sollen-noch-im-april-kommen

    https://www.domradio.de/themen/corona/2021-04-09/das-ist-kein-privileg-oder-sonderrecht-ausnahmen-fuer-geimpfte-sollen-noch-im-april-kommen

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    09.04.2021 | reitschuster.de | via rumble

    Der Lockdown und das Schweigen der Bundesregierung

    rumble.com/vfirrp-der-lockdown-und-das-schweigen-der-bundesregierung.html?mref=hfgoz&mc=5t3fr

    https://rumble.com/vfirrp-der-lockdown-und-das-schweigen-der-bundesregierung.html?mref=hfgoz&mc=5t3fr

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    09.04.2021 | Grundrecht-Entzug wegen möglicher Überlastung der Kliniken – hat der Staat versagt? reitschuster.de |

    Was ich heute Jens Spahn fragte

    (…) Beachtlich fand ich auch, dass Spahn gleich zweimal auf der Bundespressekonferenz davon sprach, in der aktuellen Krise man die Parteipolitik hintanstellen. Wieler sprach in einem anderen Zusammenhang davon, dass ohne einen strengeren Lockdown mehr Menschen sterben würden, könne man nicht diskutieren. Mir machen solche Aussagen in einer Demokratie Angst. Auch in einer Krise muss diskutiert werden. Wir sollten uns hüten in ein „Hurra minus Patriotismus“ zu verfallen, wie es einst Kaiser Wilhelm der Zweite pflegte, der zu Beginn des Ersten Weltkrieges sagte: „Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche.“ Die Stimmung im Lande, wie sie von Medien und Politik angeregt wird, erinnert in Vielem an eine Gesellschaft im Kriegszustand. Es wird mobilisiert und Kritik an den Maßnahmen der Regierung wird als Verrat beziehungsweise als Feindseligkeit aufgefasst. Genau das sollte in demokratischen Gesellschaften nicht geschehen. Schon gar nicht in Friedenszeiten. (…)

    [ Gekürzt aus ] Gesundheitsminister JENS SPAHN:

    [ „Also wir… es ist ja nicht unendlich weg. Deswegen ist der Begriff der Brücke ja durchaus richtig. Sondern, dass wir jedem in Deutschland … impfen können. Den Zustand werden wir, nach allem was wir heute in Deutschland an Lieferzusagen, Plänen und Sicherheit haben, im Sommer erreichen. Und der Sommer ist noch ein Quartal weg. Der geht dann ein bisschen länger, das wird dann ja nicht Anfang Juli gleich sein alles. Aber im Sommer. Es geht jetzt hier gerade nochmal um … einige Wochen, Monate … miteinander …, die Überlastung, die wir jetzt zwölf Monate lang erfolgreich vermieden haben, zu vermeiden.“ ] (…)

    [ SPAHN: „Aber so kurz – und wer hätte gedacht vor sechs Monaten, dass wir überhaupt einen Impfstoff haben – so kurz vor Erreichen eines umfassenden Impfens der Bevölkerung, jetzt zu sagen, ja dann lassen wir es halt passieren. Das ist jedenfalls keine Politik, die ich vernünftig finden kann.“ ]

    reitschuster.de/post/grundrecht-entzug-wegen-moeglicher-ueberlastung-der-kliniken-hat-der-staat-versagt/

    https://reitschuster.de/post/grundrecht-entzug-wegen-moeglicher-ueberlastung-der-kliniken-hat-der-staat-versagt/

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  38. Edward von Roy Says:

    Stiftung Ärzte für Aufklärung

    aerztefueraufklaerung.de/

    http://www.aerztefueraufklaerung.de/


    18.03.2021 • OVALmedia auf Deutsch

    Pressekonferenz – Bündnis von Ärzten, Anwälten und Psychotherapeuten

    Event Nummer 10815

    Immer mehr Ärzte werden in Deutschland unter Generalverdacht gestellt, angeblich „Gefälligkeitsatteste“ für Menschen auszustellen. Paxisdurchsuchungen, Beschlagnahmungen von Patientenakten und Computern im großen Stil durch Polizei und Staatsanwalt setzen immer mehr Ärzte unter Druck.

    Da es sich um gravierende und einschneidende Maßnahmen für jeden einzelnen Arzt handelt, stellen sich grundsätzliche Fragen zur Unantastbarkeit der Berufsethik des Arztes, zur Glaubwürdigkeit seines Handelns, zur Verhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen und deren rechtlicher Grundlage. Wir sind besorgt über die aktuellen Entwicklungen und informieren Sie deshalb durch Ärzte, Psychologen und Rechtsanwälten auf unserer Pressekonferenz.

    Referenten:

    „Praxisdurchsuchung hautnah – Berufsbild im Wandel.“
    — Dr. med. Dipl.-Biol. Olav Müller Liebenau, Gründungsmitglied der Ärzte fur Aufklärung

    „Zerreißprobe zwischen Patientenwohl und
    Strafverfahren – Ein heikles Terrain.“
    — Rechtsanwalt Ivan Künnemann, Strafrecht

    „Nach bestem Wissen und Gewissen? Ärztliches Handeln im Spannungsfeld politischer Entscheidungen.“
    — Dr. med. Johanna Deinert, Allgemein- und Notfallmedizin, Virologie

    „Approbation verpflichtet! Berufsethos und Gelöbnis.“
    — Rechtsanwalt Wolf Klink, Medizinrecht

    „Diskussion unerwünscht? Maske und lmmunsystem – Wechselwirkungen mit Folgen.“
    — Dr. med. Claus Köhnlein, lnnere Medizin

    „Masken kratzen nicht nur an der Oberfläche –
    bleiben die Menschenrechte auf der Strecke? Klage vor
    dem Europäischen Gerichtshof.“
    — Dipl.-Psych. Daniela Prousa

    „Vertrauensverhältnis Arzt und Patient – Wohin steuern
    wir in unserer gesellschaftlichen Entwicklung?“
    — Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Christ, Arbeitsrecht
    Pressesprecher der Anwälte fur Aufklärung

    Moderation:

    — Dr. med. Sabine Helmbold, freie Journalistin

    Technische Produktion durch OVALmedia Berlin

    u68bTWYY2UI


  39. Jacques Auvergne Says:

    HK et Les Saltimbanks

    Kaddour Hadadi ( dit HK )

    https://fr.wikipedia.org/wiki/HK_et_Les_Saltimbanks

    01.04.2021 • HK saltimbank

    Dis-leur que l’on s’aime, dis-leur que l’on sème

    aSSU6yLsnWU


    08.04.2021 Paris / France – 08 Avril 2021

    « DANSER ENCORE » Flashmob Gare de l’Est

    3wGR_njn9vE


    28.02.2021 Gisc Réservoir d’Artistes

    Nous on veut danser encore ! A Carcassonne

    XFxfrHXUoMk


    27.03.2021 Occupation Valence

    „Danser encore“ 27 mars à Valence

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    01.04.2021

    Les Souffleurs

    Danser Encore (HK) – La Chapelle-en-Vercors – Jeudi 1er Avril 2021

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  40. 9 F 148/21 Says:


    Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21

    Ausgehend von Erhebungen in Österreich, wo in Grundschulen keine Masken getragen werden, aber dreimal pro Woche flächendeckend Schnelltests vorgenommen werden, ergibt sich nach den Darlegungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner:

    100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern.

    Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.

    docdroid.net/NClmHr3/amtsgericht-weimar-9-f-148-21-eao-beschluss-anonym-2021-04-08-pdf#page=7

    https://www.docdroid.net/NClmHr3/amtsgericht-weimar-9-f-148-21-eao-beschluss-anonym-2021-04-08-pdf#page=7


    10.04.2021 · reitschuster.de

    Hammer-Urteil in Weimar: Keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler

    Das Amtsgericht Weimar hat entschieden, dass die Pflicht zum Maskentragen, zum Einhalten von Mindestabständen und zu Schnelltests an Schulen eine Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen. Und zwar so gravierende, dass sich ohne ein Einschreiten eine erhebliche Schädigung von Kindern mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. Der Richter erklärte in seiner Entscheidung: „Eine solche Gefährdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender ‘Gegenstände‘).“ Das gesamte Urteil ( Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21 ) umfasst 178 Seiten und ist eine Generalabrechnung mit den Corona-Vorschriften an Schulen. Sie finden es unter diesem Beitrag. (…)

    reitschuster.de/post/hammer-urteil-in-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/

    https://reitschuster.de/post/hammer-urteil-in-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/


    10.04.2021 · CORONA DOKS

    Amtsgericht Weimar untersagt Masken, Mindestabstände und Schnelltests in Schulen

    Das Amtsgericht Weimar hat mit Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21

    »…im Wege der einstweiligen Anordnung beschlossen:

    I. Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B, geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird untersagt, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben:

    • im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OP- Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen,

    • Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,

    • an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV‑2 teilzunehmen.

    II. Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B, geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird geboten, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler den Präsenzunterricht an der Schule aufrechtzuerhalten.

    III. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Die beteiligten Kinder tragen keine Kosten. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.

    IV. Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.«

    (…) Update: In Kommentaren sind Zweifel an der Echtheit des Dokuments geäußert worden. Ich kann sie weder widerlegen noch verifizieren. Deshalb ziehe ich den Link bis zu einer Klärung zurück.

    Eine ausführliche Bewertung findet sich auf 2020news.de. (…)

    corodok.de/amtsgericht-weimar-masken/

    https://www.corodok.de/amtsgericht-weimar-masken/


    CORONA BLOG

    Gerichtsurteil Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler

    Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte.

    Der langjährige Familienrichter Hans-Christian Prestien hat hierzu am 09.03.2021 angeregt. (…)

    Als Gutachterinnen waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein – sie veröffentlichte auch die Studie: Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit – der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.

    Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte. Sie hatte argumentiert, ihre Kinder würden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe. Dadurch würden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Den Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21 findest du (…)

    Im Urteil heisst es: „Ebenso sind ‚Fremdschutz‘ und die ‚unbemerkte Übertragung‘, womit das RKI seine ‚Neubewertung‘ begründet hat, nicht durch wissenschaftliche Fakten gestützt. Plausibilität, mathematische Schätzungen und subjektive Einschätzungen in Meinungsbeiträgen können bevölkerungsbezogene klinisch-epidemiologische Untersuchungen nicht ersetzen. Experimentelle Untersuchungen zur Filterleistung von Masken und mathematische Schätzungen sind nicht geeignet, eine Wirksamkeit im wirklichen Leben zu belegen. Die internationalen Gesundheitsbehörden sprechen sich zwar für das Tragen von Masken im öffentlichen Raum aus, sagen aber auch, dass es dafür keine Belege aus wissenschaftlichen Untersuchungen gibt. Vielmehr sprechen alle gegenwärtig verfügbaren wissenschaftlichen Ergebnisse dafür, dass Masken keinen Effekt auf das Infektionsgeschehen haben. Durchweg alle Publikationen, die als Beleg für die Wirksamkeit von Masken im öffentlichen Raum angeführt werden, lassen diese Schlussfolgerung nicht zu. Das gilt auch für die sog. Jena-Studie, wie die Gutachterin im Gutachten eingehend darlegt. Denn bei der Jena-Studie – wie die große Mehrheit der weiteren Studien eine auf theoretischen Annahmen beruhende rein mathematische Schätzungs- oder Modellierungsstudie ohne reale Kontaktnachverfolgung mit Autoren aus dem Bereich der Makroökonomie ohne epidemiologische Kenntnisse – bleibt, wie von der Gutachterin detailliert erläutert, der entscheidende epidemiologische Umstand unberücksichtigt, dass die Infektionswerte bereits vor Einführung der Maskenpflicht in Jena am 6. April 2020 (etwa drei Wochen später im ganzen Bundesgebiet) deutlich zurückgingen und es bereits Ende März 2020 kein relevantes Infektionsgeschehen in Jena mehr gab.”

    Die Masken sind nicht nur nutzlos, sie sind auch gefährlich, urteilt das Gericht: „Jede Maske muss, wie die Gutachterin weiter ausführt, um prinzipiell wirksam sein zu können, richtig getragen werden. Masken können zu einem Kontaminationsrisiko werden, wenn sie angefasst werden. Sie werden aber von der Bevölkerung zum einen nicht richtig getragen und zum anderen sehr häufig mit den Händen berührt. Das ist ebenso bei Politikern zu beobachten, die im Fernsehen zu sehen sind. Der Bevölkerung wurde nicht beigebracht, Masken richtig zu benutzen, es wurde nicht erklärt, wie man sich unterwegs die Hände waschen soll bzw. wie eine effektive Händedesinfektion durchgeführt wird. Es wurde ferner nicht erklärt, warum die Händehygiene wichtig ist und dass man darauf achten muss, sich mit den Händen nicht an Augen, Nase und Mund zu fassen. Die Bevölkerung wurde mit den Masken quasi allein gelassen. Das Infektionsrisiko wird durch das Tragen der Masken nicht nur nicht gesenkt, sondern durch die inkorrekte Handhabung der Maske noch gesteigert. Die Gutachterin legt dies in ihrem Gutachten ebenso eingehend dar wie den Umstand, dass und aus welchen Gründen es „wirklichkeitsfremd“ ist, den angemessenen Umgang der Bevölkerung mit Masken zu erreichen.”

    Die Übertragung von SARS-CoV-2 durch ‚Aerosole‘, also durch die Luft, ist medizinisch nicht plausibel und wissenschaftlich unbewiesen. Sie stellt eine Hypothese dar, die hauptsächlich auf Aerosol-Physiker zurückgeht, die der Gutachterin zufolge nachvollziehbarerweise von ihrem Fachgebiet her medizinische Zusammenhänge nicht beurteilen können. Die ‚Aerosol‘- Theorie ist für das menschliche Zusammenleben außerordentlich schädlich und führt dazu, dass sich Menschen in keinem Innenraum mehr sicher fühlen können, und manche fürchten sich sogar außerhalb von Gebäuden vor einer Infektion durch ‚Aerosole‘. Zusammen mit der ‚unbemerkten‘ Übertragung führt die ‚Aerosol‘-Theorie dazu, dass in jedem Mit-Menschen ein Infektionsrisiko gesehen werden kann.

    Die geänderten Einlassungen der Politik zu Masken, erst Stoffmasken in 2020, dann seit Anfang 2021 entweder OP-Masken oder FFP2-Masken, lassen jede klare Linie vermissen. Auch wenn OP-Masken und FFP-Masken beides medizinische Masken sind, haben sie unterschiedliche Funktionen und sind deshalb nicht austauschbar. Entweder hat die Politik, die diese Entscheidungen getroffen hat, selbst nicht verstanden, wozu welcher Maskentyp sich prinzipiell eignet, oder es kommt ihr darauf nicht an, sondern nur auf den symbolischen Wert der Maske. (…)

    Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21

    file:/// C:/ Users/H1RB96~1/ AppData/Local/ Temp/ Amtsgericht_Weimar_Beschluss.pdf

    corona-blog.net/2021/04/10/gerichtsurteil-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/

    https://corona-blog.net/2021/04/10/gerichtsurteil-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/


    10.04.2021 · 2020 NEWS · 2020news.de

    Sensationsurteil aus Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler

    April 10, 2021

    Am 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar (…)

    2020news.de/sensationsurteil-aus-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/

    https://2020news.de/sensationsurteil-aus-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/


    STOP COVAX · Stoppt den unnützen und gesundheitsschädlichen oder tödlichen gentherapeutischen Großversuch einer sogenannten Impfung gegen Coronaviren

  41. 9 F 148/21 Says:

    .

    08.04.2021

    Beschluss des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 Az.: 9 F 148/21

    .
    .

    10.04.2021 • Hans Tolzin

    Dr. Reiner Fuellmich über sensationelles Urteil aus Weimar

    Das Amtsgericht Weimar hat mit einem sensationellen Urteil vom 8. April 2021 den Zwang zu
    a) Maskentragen b) Abstandhalten und c) Schnelltests
    an Schulen gekippt.

    Dieses Video ist ein Auszug aus einem neuen Video von Bittel-TV (1 Std.)

    dlive.tv/p/bitteltv+NzjBCgXGR

    Ym-FJqT_pe0

    .
    .

    11.04.2021 • Christof Belgraver

    Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21

    Den Leitungen und Lehrern der Schulen sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird untersagt, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben:

    1. im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OP- Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen,

    2. Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,

    3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.

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    .

    .
    .

  42. Edward von Roy Says:

    Eine randomisierte Studie in Dänemark, bei der von 6000 Teilnehmern die Hälfte am Arbeitsplatz eine Maske trugen

    6000 participants

    Reduction in COVID-19 Infection Using Surgical Facial Masks Outside the Healthcare System

    Sponsor:
    Rigshospitalet, Denmark

    Collaborators:
    Nordsjaellands Hospital
    Hvidovre University Hospital
    Herlev Hospital
    Technical University of Denmark

    Information provided by (Responsible Party):
    Henning Bundgaard, Rigshospitalet, Denmark

    clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT04337541

    https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT04337541

    ACP Journals

    Annals of Internal Medicine

    doi.org/10.7326/M20-6817

    Effectiveness of Adding a Mask Recommendation to Other Public Health Measures to Prevent SARS-CoV-2 Infection in Danish Mask Wearers

    A Randomized Controlled Trial

    Henning Bundgaard, Johan Skov Bundgaard, et al.

    Background:

    Observational evidence suggests that mask wearing mitigates transmission of severe acute respiratory syndrome coronavirus 2 (SARS-CoV-2). It is uncertain if this observed association arises through protection of uninfected wearers (protective effect), via reduced transmission from infected mask wearers (source control), or both.

    Objective:

    To assess whether recommending surgical mask use outside the home reduces wearers‘ risk for SARS-CoV-2 infection in a setting where masks were uncommon and not among recommended public health measures.

    Design:

    Randomized controlled trial (DANMASK-19 [Danish Study to Assess Face Masks for the Protection Against COVID-19 Infection]). (ClinicalTrials.gov: NCT04337541)

    Setting:

    Denmark, April and May 2020.

    Participants:

    Adults spending more than 3 hours per day outside the home without occupational mask use.

    acpjournals.org/doi/10.7326/M20-6817

    https://www.acpjournals.org/doi/10.7326/M20-6817

    Randomized Controlled Trial
    Ann Intern Med 2021 Mar;174(3):335-343
    doi: 10.7326/M20-6817. Epub 2020 Nov 18

    Effectiveness of Adding a Mask Recommendation to Other Public Health Measures to Prevent SARS-CoV-2 Infection in Danish Mask Wearers : A Randomized Controlled Trial

    pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33205991/

    https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33205991/


    26.10.2020 • Helge Möller • Der Nordschleswiger

    Studie zum Mundschutz wird zum Zankapfel

    Im Mai startete in Dänemark eine groß angelegte Studie über die Wirksamkeit von Mundschutzmasken. Noch vor der Veröffentlichung der Ergebnisse gibt es massiven Streit.

    Im Mai starteten Forscher in Dänemark eine Studie, in der der Nutzen von Mundschutzmasken untersucht werden sollte. Obwohl die Studie mit 6.000 Teilnehmern – laut „videnskab.dk“ die größte derartige weltweit – noch nicht veröffentlicht wurde, ist sie bereits umstritten.

    Nun haben drei amerikanische Wissenschaftler einen sogenannten „Letter of Concern“ geschrieben, in dem sie ihre Besorgnis über die Studie zum Ausdruck bringen. Adressiert ist der Brief an das Danish Medical Journal.

    Kürzlich hatten drei renommierte Fachzeitschriften die Publikation der Studie abgelehnt. (…)

    Mediziner Henning Bundgaard, einer der Forscher hinter der dänischen Studie, verteidigt den Aufbau, den er als „superstark“ statt „schwach“ bezeichnet. Die Teilnehmer seien instruiert und immer gut ausgestattet worden. Zudem habe es jede Woche eine Erinnerung gegeben. (…)

    nordschleswiger.dk/de/daenemark-gesellschaft/studie-zum-mundschutz-wird-zum-zankapfel

    https://www.nordschleswiger.dk/de/daenemark-gesellschaft/studie-zum-mundschutz-wird-zum-zankapfel

  43. Έντουαρντ φον Ρόι Says:

    06.04.2021 • Gunnar Kaiser

    Die Verborgenheit der Gesundheit

    Hans-Georg Gadamer: Über die Verborgenheit der Gesundheit

    buchhandlung-lorenzen.de/shop/item/9783518461631/uber-die-verborgenheit-der-gesundheit-von-hans-georg-gadamer-kartoniertes-buch

    Giovanni Maio: Medizin ohne Maß

    buchhandlung-lorenzen.de/shop/item/9783830467496/medizin-ohne-ma-von-giovanni-maio-gebundenes-buch

    Projekt REFUGIUM bit.ly/3bfEj9S

    koRaX25fOqw


    11.04.2021 • Achgut.Pogo

    Broders Spiegel: Mehr Macht für Merkel?

    Wahrscheinlich käme ein Shitstorm, würde ich jetzt von einem Ermächtigungsgesetz sprechen, wenn es um die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes geht, mit der die Bundesregierung weitreichende Vollmachten zur Einschränkung der Grundrechte an sich ziehen will. Aber wie sollte man es richtig nennen? Es geht immerhin um Machtverschiebung, mehr Durchregieren auf dem Verordnungswege an Parlamenten vorbei und damit um einen Demokratieabbau.

    „… das nenne ich Machtergreifungsrechtfertigungsverhalten …“

    youtube.com/watch?v=gxB32EksAEw


  44. Edward von Roy Says:

    BREMEN

    06.04.2021 • Die Senatorin für Kinder und Bildung

    Senat beschließt Testpflicht für Schulen und Maskenpflicht für Grundschulen ab einer Inzidenz von 100

    Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner heutigen Sitzung (6. April 2021) eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler und Beschäftigte an Schulen sowie eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen beschlossen. Die Corona-Verordnung wird entsprechend angepasst.

    senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.355727.de

    https://www.senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.355727.de


    14.04.2021 • buten un binnen

    Bremer Eltern klagen gegen Masken- und Testpflicht

    Fünf Eilanträge gegen Masken- und Testpflicht an Bremer Schulen

    butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/klagen-masken-test-pflicht-schulen-bremen-100.html

    https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/klagen-masken-test-pflicht-schulen-bremen-100.html

  45. Έντουαρντ φον Ρόι Says:

    17.04.2021 • news4teachers

    Verstoßen Pflicht-Tests in der Klasse gegen den Datenschutz? Beauftragter mahnt Schulen, zumindest die Eltern zu fragen

    Die Corona-Selbsttests für Kinder und Jugendliche an Thüringens Schulen haben einen Konflikt zwischen dem Landesdatenschutzbeauftragten Lutz Hasse und dem Bildungsministerium ausgelöst. Nach Hasses Einschätzung sind Einwilligungserklärungen der Eltern nötig, damit Schülerdaten bei den Tests erhoben und verarbeitet werden dürfen, wie der Jurist sagte. Hasse sagte im Gespräch, das Bildungsministerium habe ausgeblendet, dass bei der Durchführung der Tests Daten erhoben würden, «und zwar Gesundheitsdaten und Kinderdaten», betonte Hasse. Dabei gehe es zum Beispiel um die Erfassung, ob ein Schüler positiv oder negativ getestet worden sei.

    «Eine Identifizierbarkeit von positiv getesteten Schülern/innen sollte vermieden werden»

    In einem Schreiben an die Schulen wies Hasse auf die Datenschutzbedenken hin und betonte unter anderem, dass positive Testergebnisse vertraulich behandelt werden müssten. «Eine Identifizierbarkeit von positiv getesteten Schülern/innen, bspw. durch eine offenkundige Separierung dieser Schüler auf dem Schulhof oder im Klassenraum, sollte vermieden werden», heißt es in dem Schreiben. Bislang ist aber vorgesehen, dass die Tests in den Klassenräumen gemacht werden – in Anwesenheit von Schülern und Lehrkraft. Positiv getestete Schülerinnen und Schüler sollen dann umgehend in einen gesonderten Raum gebracht werden, von wo sie die Eltern dann abholen.

    Hasses Behörde hat inzwischen bereits ausgefertigte Einwilligungserklärungen an die Schulen geschickt. Seiner Einschätzung nach müssen die Eltern jeweils zwei Datenschutzformulare unterzeichnen. In Thüringen müssen die Eltern bislang nicht explizit zustimmen, dass ihre Kinder an den Schulen getestet werden, sondern müssen dem ausdrücklich widersprechen, wenn sie dies nicht wünschen (Widerspruchslösung). Einwilligungserklärungen zur Datenverarbeitung waren bislang auch nicht vorgesehen.

    «Wann war Ministerin Gebauer zuletzt beim Arzt und wurde dort quasi im Wartezimmer untersucht?»

    Die Kritik des Datenschützers lässt sich auf alle Bundesländer beziehen, die verpflichtende Tests an Schülern in der Schule praktizieren und dafür keine ausdrückliche Einwilligung der Eltern vorsehen. Einzelne Bundesländer, etwa Niedersachsen und Berlin, lassen die Kinder und Jugendlichen durch ihre Eltern zu Hause testen. In den anderen – wie Nordrhein-Westfalen – hagelt es Kritik. «Wann war Ministerin Gebauer (NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer, d. Red.) zuletzt beim Arzt und wurde dort quasi im Wartezimmer untersucht, und alle anderen guckten zu? Wie steht es da um die Privatsphäre? Wer nach dem Test rausgehen muss, ist also sofort geoutet, wie das pädagogisch aufgefangen werden soll, ist fraglich», so fragte beispielsweise die Landeselternschaft der Gymnasien bereits vor den Osterferien.

    Das Thüringer Bildungsministerium will trotzdem am bisherigen Vorgehen festhalten. «Datenschutz ist ein hohes Gut, das jedoch mit anderen Rechtsgütern wie etwa dem Gesundheitsschutz und dem Recht auf schulische Bildung abgewogen werden muss», erklärte ein Sprecher des Bildungsministeriums und wies darauf hin, dass Hasses Schreiben an die Schulen nicht mit dem Ministerium abgesprochen war. Dies setze die Schulleitungen «nicht hinnehmbaren Schwierigkeiten aus». Bis zu einer Klärung zwischen dem Landesdatenschutzbeauftragten und dem Bildungsministerium bleibt es daher bei der vom Bildungsministerium verfügten Vorgehensweise in den Schulen, sagte der Sprecher. Dies werde man den Schulen auch so mitteilen.

    Der Vorsitzende des Thüringer Lehrerverbands (tlv), Rolf Busch, kritisierte sowohl das Vorgehen des Ministeriums als auch Hasses Verhalten. «Beide helfen den Lehrern nicht, sondern stressen sie zusätzlich», sagte Busch. Zwar sei die Widerspruchslösung angenehm, weil die Lehrer dadurch keine Einwilligungen der Eltern einholen müssten, jedoch gebe es rechtliche Bedenken. Zudem kritisierte er die fehlenden Absprachen zwischen Bildungsministerium und Landesdatenschützer. «Das schlimmste ist: Mit uns redet keiner, das ist schrecklich», sagte Busch und forderte, dass jene mit einbezogen werden sollten, die die Teststrategie umsetzen müssten – also Schulleitungen und Lehrer.

    Der Sprecher des Bildungsministeriums erklärte, die Widerspruchslösung ziele darauf ab, «dass die freiwilligen Testangebote möglichst viele Schülerinnen und Schüler erreichen. Die Möglichkeit, nicht am Testen teilzunehmen, bleibt gewahrt». Man wolle nun möglichst schnell eine Klärung mit Hasse herbeiführen. News4teachers / mit Material der dpa

    News4teachers liegt die Beschwerde einer Familie an Helga Block, Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, über fehlenden Datenschutz während der Pflichttests an den Schulen vor. In dem Schreiben, das der Redaktion im Original mit den Namen aller Beteiligten vorliegt (im Beitrag geändert bzw. unkenntlich gemacht), heißt es wörtlich:

    „Beschwerdegrund: Artikel 9 DS-GVO Abs. 2, Recht auf Datenschutz. – Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenübermittlung von personenbezogenen Gesundheitsdaten in Form von Testergebnissen, zum Zweck der Feststellung einer etwaigen Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2.

    1. Betroffene Daten

    Name und Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Klassenbezeichnung, Gesundheitsdaten (Diagnose, Befund).

    2. Sachverhalt

    Am 13.04.2021 nahm Mirko Weber (Name geändert, d. Red.), im Klassenzimmer der Städtischen Schule XXX, im Beisein seiner Mitschüler*innen und der Abteilungsleiterin für die Jahrgänge 8-10, an einem Massen-Coronaselbsttest teil. Es bestand Testpflicht, bei Verweigerung folgt der Ausschluss vom Präsenzunterricht. Bei positiver Corona-Selbsttestung werden die Schülerin oder der Schüler isoliert (vgl. Informationsblatt, Schulministerium NRW, Anlage 2.) Der Massen-Coronaselbsttest wurde nicht vom schulärztlichen Dienst begleitet. Die Vertraulichkeit war im Klassenraum nicht gesichert, da die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie die Klassenlehrerin anwesend waren.

    Eine Einwilligungserklärung für die mit dem Coronaselbsttest (Datenerhebung) zusammenhängende Datenverarbeitung lag nicht vor. Datenschutzhinweise wurden nicht ausgehändigt. Über die Testverpflichtung und die Untersuchung (Massen-Coronaselbsttest) wurden die Erziehungsberechtigten nicht vorab informiert. Das Testergebnis wurde den Erziehungsberechtigten nicht mitgeteilt. Eine Begründung der Städtischen Schule XXX für die Notwendigkeit der Untersuchung) lag nicht vor. Mirko Weber ist nicht krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig.

    3. Rechtliche Würdigung

    Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich in Reihenuntersuchungen untersuchen zu lassen. Im Hinblick auf das Vertrauensverhältnis hat die Schule darauf zu achten, dass bei den Untersuchungen außer einem Schularzt und der Schülerin oder dem Schüler keine anderen Personen anwesend sind als ggf. die Eltern und die berufsmäßig tätigen Helfer*innen des Arztes. (vgl. Schulgesetz NRW Kommentar, Wingen-Verlag, § 54 zu Abs. 2, Grundlieferung 2006, SchulG NRW-Kommentar, Februar 2006, Ernst).

    Wie in § 1 Abs. 3 Satz 1 VO-DV 1 und § 1 Abs. 5 VO-DV II ausdrücklich klargestellt wird, hat die Leiterin oder der Leiter der Schule oder der sonstigen Stelle sicherzustellen, dass der Schutz der verarbeiteten Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet ist. Es sind Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind zu gewährleisten, dass nur Befugte personenbezogene Daten zur Kenntnis nehmen können (Vertraulichkeit). Diese Maßnahmen wurden durch die Städtische Schule XXX nicht erfüllt.

    In Fällen, in denen die Verarbeitung sensibler personenbeziehbarer Daten vorgesehen ist und über komplexe Sachverhalte, die zu weitreichenden Folgen führen können (Ausschluss vom Präsenzunterricht, Quarantäne, Stigmatisierung infizierter Schülerinnen und Schüler, seelische Belastung und Verletzung) und das Kindeswohl gefährdet ist, müssen die Eltern des Minderjährigen Mirko Weber über die geplante Datenverarbeitung und den Datenschutz vorab unbedingt informiert werden.

    Nur so können die Erziehungsberechtigten in Wahrnehmung ihres Elternrechts entgegenstehende Einwände rechtzeitig vorbringen oder ihren Sohn Mirko Weber bei seiner Entscheidung entsprechend beraten. Letztlich ist es die gemeinsame Aufgabe von Schule und Eltern, die noch Minderjährigen an die eigenverantwortliche Wahrnehmung ihres (Grund-) Rechts auf informationelle Selbstbestimmung heranzuführen. So fördert die Schule gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 SchulG NRW die Entfaltung der Person, die Selbständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen sowie das Verantwortungsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler für das Gemeinwohl. Bei der Verwirklichung dieser (wie auch aller anderen normierten) Bildungs- und Erziehungsziele arbeiten „Schule und Eltern“ – wie es in § 2 Abs. 3 Satz 2 SchulG NRW heißt – „partnerschaftlich zusammen“. Die Erziehungsberechtigten sind nach § 120 SchulG NRW, Schutz der Daten von Schülerinnen, Abs. 3 über das Ergebnis zu informieren. Dieser Anspruch wurde durch den Beschwerdegegner bisher nicht erfüllt.

    Die Städtische Schule XXX ist nicht den Beweis angetreten, dass der Massen-Coronaselbsttest bei Schülerinnen und Schülern die weder krankheitsverdächtig noch ansteckungsverdächtig sind, geeignet ist, die Pandemie zu bekämpfen. Es wird „ins Blaue hinein“ getestet. Zudem stellt sich die Frage, welchen Nutzen der Massen-Coronaselbsttest bei der Verhinderung der Ausbreitung besitzt. Im vorliegenden Fall kann der infektionslogische Nutzen der wöchentlichen Testpflicht für Schülerinnen und Schüler nicht mit hinreichender Sicherheit bewerten werden, es liegen keine Informationen vor. Eine Datenerhebung, stellt sich als unverhältnismäßig dar, wenn sie aufgrund bloßer Mutmaßungen ergriffen wird.“

    news4teachers.de/2021/04/verstossen-pflicht-tests-in-der-klasse-gegen-den-datenschutz-beauftragter-mahnt-schulen-zumindest-das-einverstaendnis-der-eltern-einzuholen/

    https://www.news4teachers.de/2021/04/verstossen-pflicht-tests-in-der-klasse-gegen-den-datenschutz-beauftragter-mahnt-schulen-zumindest-das-einverstaendnis-der-eltern-einzuholen/


  46. Jacques Auvergne Says:

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    09.04.2021

    Antonya Fe Aufruf einer Erzieherin

    Auch bei instagram

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  47. Edward von Roy Says:

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    RP | Rheinische Post

    Mönchengladbacher Gymnasium ruft Polizei, weil Schüler Corona-Regeln ablehnt

    An der Bischöflichen Marienschule hat ein Schüler am Donnerstag einen Platzverweis erhalten.

    Ein Oberstufenschüler in Mönchengladbach hat Maske und Schnelltest verweigert. Er musste die Schule verlassen – und es wurde die Polizei verständigt.

    rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/polizei-in-moenchengladbacher-schule-weil-schueler-schnelltest-verweigert_aid-57382565

    16. April um 08:38 · RP Mönchengladbach | Rheinische Post

    Möchengladbacher Gymnasium greift durch: Polizeieinsatz, weil Schüler Schnelltest ablehnte

    Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sagt: „Die Marienschule hat das konsequent umgesetzt, was in der aktuellen Corona-Betreuungsverordnung steht.“

    de-de.facebook.com/rp.moenchengladbach/

    Gestern im Kommentarbereich

    Maskenmanie bei Virusphobie auch in Mönchengladbach: „… jeden Tag mit einem Schüler in Berührung zu kommen, der alle gefährdet!“

    Lea Weber | Alle die hier schreiben, es wäre total übertrieben, die Poliziei zu rufen, waren weder in dem Moment dabei, noch sind sie Schüler in unserer Stufe oder stehen kurz vor dem Abitur. Dieser Schüler weigert sich von Tag 1 auch nur ein bisschen Courage zu zeigen. Wir haben mehr oder weniger seit einem Jahr akzeptiert, dass er keine Maske trägt und damit über 80 Lehrkräfte, 1000 Schüler und weitere Leute in öffentlichen Verkehrsmitteln tagtäglich gefährdet. Es ist nunmal so seit kurzem, dass eine Testpflicht an Schulen zwei Mal die Woche besteht. Dieser Schüler hat sich vehement dagegen gewehrt und wurde sowohl unserem Lehrer, unserer Schulleitung und letzendlich auch der Polizei gegenüber in seinem Tonfall sehr respektlos. Unser Lehrer hatte zuerst versucht, ihn zu überreden den Test zu machen. Als dies nicht klappte, sagte er, dass der Schüler doch bitte den Unterricht verlassen soll. Nach einer ungefähr 10-minütigen Diskussion zog unser Lehrer die Schulleitung hinzu. Auch diese hat ihn mehrmals die Möglichkeit gelassen, dass Schulgelände zu verlassen. Sie hat schließlich nicht die Regeln geschrieben, und muss sich eben daran halten, was vom Schulministerium gesagt wird. Auch nach weiteren zehn Minuten Diskussion verließ er das Schulgelände nicht. Es wurde ihm mehrmals gesagt, dass wir die Polizei rufen, aber das hat ihn alles nicht interessiert. Stattdessen antwortete er respektlos. Hier die Polizei zu rufen, war das einzig Richtige. Es war wirklich komplett richtig, ihn nach Hause zu schicken. Die Polizisten haben ihn nicht in Handschellen rausgeholt oder mussten ihn anders mit Gewalt da raus ziehen. Die meisten befinden sich nicht in der Situation, jeden Tag mit einem Schüler in Berührung zu kommen, der alle gefährdet! Von außen zu kommentieren ist dann besonders einfach. Und bei diesem Schüler greift keine Schulpflicht mehr. Zudem ist er 19 Jahre alt und somit volljährig, und auch kein Kind mehr, was viele hier anscheinend nicht verstehen. Die Schulpflicht endet mit 18 Jahren, weswegen für ihn keine Schulpflicht mehr besteht.

    de-de.facebook.com/rp.moenchengladbach/

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    16.04.2021 CORONA DOKS

    Ja-Wort hinterm Schutzvisier

    Mönchengladbach scheint eine Hochburg gestörter Menschen zu sein, wenn man rp-online glauben mag. Nicht im Virus‑, sondern im Vituscenter gab sich das mehrfach vermummte Paar am schönsten Tag des Lebens das Ja-Wort. Wenn auch die Anstaltskittel anderes vermuten lassen, taten sie es freiwillig. (…)

    https://www.corodok.de/ja-wort-schutzvisier/

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  48. Էդվարդ ֆոն Ռոյ Says:

    22.04.2021 — CORONA DOKS

    Giftige Flüssigkeit – Hamburg setzt umstrittene Schnelltests zukünftig nicht mehr an Schulen ein

    corodok.de/giftige-fluessigkeit-hamburg/

    https://www.corodok.de/giftige-fluessigkeit-hamburg/

    22.04.2021 — Philipp Woldin | WeLT

    Giftige Flüssigkeit – Hamburg setzt umstrittene Schnelltests zukünftig nicht mehr an Schulen ein

    (…) Hamburg wird nach einer WELT-Anfrage in Zukunft keine Testkits der koreanischen Marke SD Biosensor (SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test) in der bisherigen Form an Schulen einsetzen. Die Flüssigkeit dieser Tests, von denen rund 2.089.000 Testkits eingekauft wurden, enthält eine Chemikalie aus der Gruppe der Octyl-/Nonylphenylethoxylate – doch dieser Stoff ist in der Europäischen Union als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) eingestuft, er kann zu Hautreizungen und ernsthaften Augenverletzungen führen. (…)

    welt.de/regionales/hamburg/article230552637/Schnelltest-in-Hamburg-Behoerde-setzt-Tests-wegen-Chemikalie-nicht-mehr-ein.html

    22.04.2021 | DAZ Deutsche Apotheker Zeitung

    Giftige Substanzen in Corona-Schnelltests – was steckt dahinter?

    (…) Was ist drin im Roche-Puffer? Im Fall der Roche-Tests enthält der Puffer folgende Substanzen, die ein Sicherheitsdatenblatt erfordern (ob eines erforderlich ist, hängt von der Substanz sowie von der eingesetzten Konzentration ab):

    • alpha-(4-(1 ,1 ,3,3-Tetramethylbutyl)phenyI)-omega-hydroxypoly(oxy-1 ,2-ethanediyl)

    • Natriumazid

    • Mischung aus 5-chloro-2-methyl-2H-isothiazol-3-one und 2-methyl-2H-isothiazol-3-one (3:1)

    Die beiden letzteren sind Konservierungsmittel. Sie sollen verhindern, dass die Pufferlösung durch Keime vor der Nutzung kontaminiert sein könnte, und sorgen damit für die Zuverlässigkeit des Tests, erklärt eine Unternehmenssprecherin gegenüber DAZ.online. Stein des Anstoßes ist die erstgenannte Substanz – alpha-(4-(1 ,1 ,3,3-Tetramethylbutyl)phenyI)-omega- hydroxypoly(oxy-1 ,2-ethanediyl), auch bekannt unter dem INN Octoxinol 9 oder dem Handelsnamen Triton X100. Strukturell handelt es sich um ein p-tert-Octylphenol-Derivat mit einer Polyethylenglycol-Seitenkette aus neun bis zehn Ethylenoxid-Einheiten. (…)

    deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/04/22/giftige-substanzen-in-corona-schnelltests-was-steckt-dahinter

  49. carpe noctem Says:

    22.04.2021 — news4teachers

    Corona-Tests vor der ganzen Klasse: Lehrerverband berichtet von weinenden Grundschülern

    ERFURT. Der Thüringer Lehrerverband (tlv) hält Selbsttests in der Klasse für unzumutbar – (auch) für Schüler. Ihm seien inzwischen mehrere Fälle aus Grundschulen bekannt, wo betroffene Kinder nach einem positiven Schnelltest im Klassenraum völlig aufgelöst gewesen seien. Die professionelle Vorbereitung und Unterstützung seitens der Pädagogen und auch das tröstende Zureden der Klassenkameraden hätten dabei wenig bewirkt, so berichtet tlv-Chef Rolf Busch. Er teilt ausdrücklich die Bedenken an dem Verfahren, die der Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse in dieser Woche öffentlich gemacht hatte.

    In Thüringen wie in den meisten anderen Bundesländer werden die – mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetz bundesweit verpflichtenden – Selbsttests von Schülern in den Klassenräumen gemeinschaftlich durchgeführt. Damit ist es kaum möglich, zu verhindern, dass die anderen Schüler es mitbekommen, wenn ein Kind positiv auf das Virus getestet wurde. „Wir teilen die Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes bei der Durchführung der Schnelltests im Klassenzimmer“, erklärte Busch. „Abgesehen davon, dass gesundheitsbezogene Daten auch rechtlich als besonders schützenswert gelten, zeigen die Erfahrungen der letzten Tage, dass ein positives Ergebnis durchaus etwas mit einer Kinderseele macht. Durch den Verzicht auf ein Testen in Gemeinschaft wären viele Kindertränen vermeidbar.“

    Busch wies darauf hin, dass mehrere Fälle bekannt geworden seien, bei denen betroffene Kinder nach einem positiven Schnelltest im Klassenraum völlig aufgelöst gewesen seien. «Die Angst vor der Epidemie und das Gefühl, bei einem positiven Testergebnis etwas falsch gemacht zu haben, sitzen offenbar sehr tief», erklärte Busch. Extrem belastend sei zudem die Zeit, in der die Betroffenen darauf warten müssten, von einer betreuungsberechtigten Person abgeholt zu werden.

    Busch forderte, die Tests nicht mehr im Klassenzimmer, sondern vor dem Betreten der Schule durchzuführen. In Niedersachsen beispielsweise führen Eltern die Schnelltests mit ihren Kindern zu Hause durch. In anderen Bundesländern übernehmen zunehmend Hilfsorganisationen wie die Johanniter oder die Malteser die Test-Aktionen an Schulen – auf Schulhöfen. (…)

    news4teachers.de/2021/04/corona-tests-vor-der-ganzen-klasse-lehrerverband-berichtet-von-weinenden-grundschuelern-und-fordert-anderes-verfahren/

    Die Art der z. B. bakteriellen oder viralen Keimbesiedlung der Nasen- und Rachenschleimhäute von gesunden Minderjährigen geht niemanden etwas an. Die Staatsdoktrin der Virusphobie und Virusbekämpfung schadet den Kindern, im Klassenzimmer oder auf dem Schulgelände ist jeder Coronatest ist ein Test zuviel.

  50. Έντουαρντ φον Ρόι Says:

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    23.04.2021 · Corona-Ausschuss

    Sondersitzung: International Legal Offensive – Part 1

    twitter.com/CoronaAusschuss/status/1385327241261895687

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  51. Edward von Roy Says:

    19.04.2021 — 2020NEWS

    Kinderarzt Janzen: unnötig gefährliche Testmethode

    Die Durchführung der jetzt für die Daueranwendung vorgesehenen Nasentests ist für die Kinder gefährlich, so Janzen. Diese fügen der für die Abwehr von Viren und Bakterien so wichtigen Schleimhaut immer wieder Verletzungen zu. Die Teststäbchen sind, wie eine mikroskopische Untersuchung zeigt, wie keine Bürstchen ausgestaltet. Sie sind überwiegend nicht aus Watte sondern aus harten Materialien wie Carbon. Die Nanopathologin Frau Prof. Antonietta Gatti hat diesbezüglich eine genaue Analyse durchgeführt [siehe unten].

    Die Teststäbchen müssen ca. 2 cm tief in die Nase eingeführt und dann 15 Sekunden lang in der Nase herumgedreht werden, so dass die Schleimhaut berührt bzw. angekratzt wird. Insbesondere bei den ungeübten Kindern in Selbstanwendung kann dies zu nicht unerheblichen Verletzungen führen. Durch die permanente Testung entsteht eine Dauerreizung bzw. Entzündung. Die Schleimhaut ist nun nicht mehr geschlossen. Die Kratzer, Entzündungen, eventuell auch die kleinen Geschwulste, die sich an immer wieder malträtierten Gewebeflächen bilden können, bieten ideale Einfallstore für Keime.

    Grundsätzlich enden die meisten Infekte bei den Menschen schon in der Nase, weil die Viren und Bakterien dort von einer intakten Schleimhaut abgefangen und von der Immunabwehr eliminiert werden. Bei einer beschädigten Schleimhaut ist die Wahrscheinlichkeit, sich zu infizieren, deutlich erhöht. Dies gilt auch für die Abwehr von allergischen Reaktionen. Eine verletzte Schleimhaut zeigt eine deutlich gesteigerte Histaminreaktion. Bei Allergiker-Kindern ist daher durch die Test-Verletzungen eine Steigerung von allergischen Zuständen z. B. beim Einatmen von Pollen zu erwarten.

    Janzen berichtet, dass sich nun immer mehr Eltern an ihn wenden, die berichten, dass ihre Kinder schon nach kurzer Zeit Angst und Depressionen mit Blick auf die Testungen entwickeln. Sie wollen sich nicht selbst verletzten. Sie beugen sich dem Test nur, weil sie weiter in die Schule gehen wollen. (…)

    2020news.de/kinderarzt-janzen-unnoetig-gefaehrliche-testmethode/

    https://2020news.de/kinderarzt-janzen-unnoetig-gefaehrliche-testmethode/


    20.04.2021 — 2020NEWS

    PCR-Teststäbchen-Partikel können wie Asbest im Körper wirken

    Die Experimentalphysikerin und Biomaterialforscherin Prof. Antonietta Gatti hat diverse PCR-Teststäbchen unter dem Mikroskop begutachtet und ihre Inhaltsstoffe analysiert. Das irritierende Ergebnis: sie sind aus harten Materialien und enthalten eine Vielzahl von – teils im Beipackzettel undeklarierten – (Nano-)Partikeln aus Silber, Aluminium, Titan, Glasfasern ect. Geraten diese in die Schleimhaut können sie Wunden und Entzündungen hervorrufen, so die Wissenschaftlerin. Von HNO-Ärzten hat 2020News erfahren, dass diese vermehrt verhärtete Schleimhäute bei Personen, die häufig auf SARS-CoV-2 getestet werden, feststellen. Nicht mehr intakte Schleimhäute können ihrer Aufgabe, Viren, Bakterien und Pilze abzuwehren, bevor diese die Atemwege erreichen, nicht mehr nachkommen, wie auch der Kinderarzt Eugen Janzen berichtet [siehe oben]. Die Keime dringen damit ohne jeden Immun-Filter in die Atemwege vor. Besonders problematisch in diesem Zusammenhang: die warme Atemfeuchte unter den Masken ist der ideale Nährboden für Keime aller Art.

    Prof. Gatti hat im Labor verschiedene Arten von Abstrichtupfern, die zur Sammlung von menschlichem organischem Material für die PCR-Diagnostik verwendet werden, mittels Elektronenmikroskopie (ESEM und EDS) analysiert, um die Morphologie und chemische Zusammensetzung zu überprüfen.

    Bei einem “Watte”-Stäbchen der Firma Biocomma aus Shenzhen, China, liess sich für Prof. Gatti nicht feststellen, ob es aus Carbon oder Baumwolle bestand. Die im Produkt befindlichen Verschmutzungen bestanden aus Kalziumcorbonat, Edelstahl oder Silikaten.

    Ein bürstenartiges Teststäbchen der Firma Manta, China, wies eine Vielzahl abgebrochener Fasern auf. Als Bestandteile der Probe wurden Carbon, Sauerstoff, Silikon, Zirkonium, Sulfur, Aluminum, Titanium und Sodium festgestellt.

    Ein weiterer Tupfer der Firma Biocomma schien aus Glasfasern zu bestehen oder zumindest einen Überzug aus Glasfaser aufzuweisen. Komponenten waren Carbon, Sauerstoff, Aluminum, Silikon und Titanium. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass zusätzlich ein Überzug aus organischen Materialien bestand.

    (…)

    Prof. Gatti schreibt: “Das Unternehmen erklärt, dass der Faserkern aus Nylon mit einer Beschichtung aus einem patentierten Material besteht, das sich in der Analyse als Silikat-Zirkonium-Titan herausstellt. Diese Beschichtung macht die Faser härter, so dass sie in der Lage ist, die Schleimhaut zu zerreißen. Es besteht die Möglichkeit, dass der Druck, der bei den Abstrichmanövern angewendet wird, einige Fasern, die in situ verbleiben, brechen kann. Wenn dies der Fall ist, können sie eine Fremdkörperreaktion hervorrufen, die die Schleimhaut so schädigen kann, dass Atmung und Sprache behindert werden.”

    Die kleinen weißen Punkte auf dem Bild vom Tupferhals sind laut der Analyse von Prof. Gatti Silber-Nanopartikel: “Silber ist ein Material, das im Datenblatt des Herstellers nicht deklariert ist.”

    Prof. Gatti kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

    “Die “Stachelschwein”-Tupfer sind aus harten Fasern hergestellt. Wenn sie auf der Nasenschleimhaut schaben, können sie diese beschädigen und so eine blutende Läsion oder in jedem Fall ein Trauma des Gewebes verursachen.

    Während des Heilungsprozesses der Schleimhaut können die gebrochenen Fasern in das Gewebe eindringen, ohne dass eine Möglichkeit besteht, sie zu entfernen, und so die Bildung eines Granuloms oder eines fibrotischen Gewebes verursachen, wie es bei jedem Fremdkörper geschieht.

    Die untersuchten Medizinprodukte sind nicht vollständig biokompatibel und entsprechen daher nicht den Anforderungen der ISO-Norm 10993 und den für die Erlangung des CE-Zeichens erforderlichen Tests.

    Zusammengefasst:

    • Einige Tupfer stellen sich als gefährlich für die Nasen-Rachen-Schleimhaut dar. Die glasartigen Fasern, hart und spröde, können die Schleimhaut zerkratzen und Läsionen erzeugen. Die Blutung ist ein Ausdruck der Invasivität des Tests.

    • Wiederholte Tests mit Abstrichen können chronische Läsionen hervorrufen. Die Freisetzung von Fragmenten der spröden glasartigen Fasern kann biologische Reaktionen wie Granulome und/oder Fibrose des Gewebes hervorrufen.

    • Diese Abstriche bedeuten ein Risiko für die Gesundheit der Säuglinge und Kinder. Sollten die Tests notwendig sind, so Prof. Gatti, müssen bei Kindern kleine und milde Abstriche durchgeführt werden.

    2020news.de/pcr-teststaebchen-partikel-wirken-wie-asbest-im-koerper/

    https://2020news.de/pcr-teststaebchen-partikel-wirken-wie-asbest-im-koerper/


  52. Jacques Auvergne Says:

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    UN-Kinderrechtskonvention zum

    Recht auf Bildung / Bildungsziele; Bildungseinrichtungen

    Artikel 29

    Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss,

    a) die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen;

    b) dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten und den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen zu vermitteln;

    c) dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt, und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln;

    d) das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen sowie zu Ureinwohnern vorzubereiten;

    e) dem Kind Achtung vor der natürlichen Umwelt zu vermitteln.

    Dieser Artikel und Artikel 28 dürfen nicht so ausgelegt werden, dass sie die Freiheit natürlicher oder juristischer Personen beeinträchtigen, Bildungseinrichtungen zu gründen und zu führen, sofern die in Absatz 1 festgelegten Grundsätze beachtet werden und die in solchen Einrichtungen vermittelte Bildung den von dem Staat gegebenenfalls festgelegten Mindestnormen entspricht.

    unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention

    kinder-und-jugendrechte.de/kinderrechte/recht-auf-bildung/artikel-29-bildungsziele-bildungseinrichtungen

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    Artikel 29 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention erklärt eine Reihe von Erziehungszielen als für die Schulerziehung verbindlich, die — wenngleich nicht in derselben Weise spezifiziert — bereits in Artikel 26 Abs. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte postuliert und in Artikel 13 Abs. 1 Satz 2 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt), verbindlich auch für die Bundesrepublik Deutschland als Paktstaat, verankert sind.

    kinderrechtskonvention.info/erziehungsziele-bildungsziele-3645/

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    CRC | Convention on the Rights of the child

    unicef-irc.org/portfolios/general_comments/GC1_en.doc.html

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  53. Edward von Roy Says:

    01.10.2020 — JAMA (JAMA Otolaryngology–Head & Neck Surgery) Jama Network / American Medical Association

    Cerebrospinal Fluid Leak After Nasal Swab Testing for Coronavirus Disease 2019

    Christopher Blake Sullivan, MD; Adam T. Schwalje, MD, DMA; Megan Jensen, MD; et al Luyuan Li, MD; Brian J. Dlouhy, MD; Jeremy D. Greenlee, MD; Jarrett E. Walsh, MD, PhD

    JAMA Otolaryngol Head Neck Surg. 2020;146(12):1179-1181. doi:10.1001/jamaoto.2020.3579

    … To our knowledge, this is the first report of an iatrogenic CSF leak after a nasal swab for COVID-19. …

    https://jamanetwork.com/journals/jamaotolaryngology/fullarticle/2771362

    Iowa woman in her 40s with a skull defect started leaking BRAIN FLUID out of her nose after getting a swab test for COVID-19

    https://www.dailymail.co.uk/health/article-8796119/Iowa-woman-leaked-brain-fluid-nose-COVID-19-swab-test.html

    01.10.2020 — La Presse (Montreal, Kanada)

    Un test a provoqué une fuite de liquide céphalo-rachidien chez une Américaine

    (…) Jarrett Walsh arbeitet am Krankenhaus der Universität von Iowa und präzisierte, dass die Patientin vor einer Hernienoperation getestet worden war. Später habe man festgestellt, dass eine transparente Flüssigkeit aus einem ihrer Nasenlöcher austrete. (…) Wenn das Problem nicht behandelt worden wäre, hätte die Patientin möglicherweise eine tödliche Gehirninfektion entwickeln können, oder Luft hätte in den Schädel eindringen und übermäßigen Druck auf das Gehirn ausüben können.

    (…) Jarrett Walsh, qui exerce à l’hôpital de l’université de l’Iowa, a précisé que la patiente avait été testée avant une opération pour une hernie, et qu’elle avait constaté qu’un liquide transparent sortait d’une de ses narines. (…) Si le problème n’avait pas été traité, elle aurait pu développer une infection potentiellement mortelle du cerveau, ou de l’air aurait pu entrer dans le crâne et aurait placé une pression excessive sur le cerveau.

    https://www.lapresse.ca/covid-19/2020-10-01/un-test-a-provoque-une-fuite-de-liquide-cephalo-rachidien-chez-une-americaine.php

  54. Eifelginster Says:

    ::

    02.05.2021 | L’essentiel ( Differdange, Luxembourg )

    Frau verlor nach Corona-​​Test Hirnwasser

    Eine Patientin im niedersächsischen Osnabrück ist bei einem Corona-Schnelltest so unglücklich verletzt worden, dass sie sich danach einer Operation unterziehen musste. Wie die «Neue Osnabrücker Zeitung» (Bezahlartikel) berichtet, habe sie beim Abstrich durch die Nase im Januar eine Verletzung im Inneren des Schädels erlitten.

    Danach habe die Frau unter Kopfschmerzen gelitten. Zudem sei ihr über Wochen eine klare Flüssigkeit aus dem Kopf gelaufen, welche Ärzte später als Hirnwasser identifizierten. Vermutlich habe eine unsachlaute Anwendung des Teststäbchens eine Verletzung am Schädelbasisknochen verursacht. (…)

    http://www.lessentiel.lu/de/panorama/story/frau-verlor-nach-corona-test-wohl-hirnwasser-20311903

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    01.05.2021 | Monika Vollmer | NOZ Neue Osnabrücker Zeitung

    Frau aus dem Landkreis Osnabrück verliert Hirnwasser nach Corona-Testung

    noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/2291673/frau-aus-dem-landkreis-osnabrueck-verliert-hirnwasser-nach-corona-testung

    ::

    01.05.2021 | t-online.de

    Frau lief nach Corona-Schnelltest Hirnwasser aus dem Kopf

    (…) Wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet, hat eine Patientin bei einem Abstrich im Januar eine Verletzung im Innern des Schädels erlitten. Wochenlang lief der Frau nach dem Schnelltest eine klare Flüssigkeit aus dem Kopf, sie klagte über Kopfschmerzen. Anfang März schließlich wurde sie in eine Klinik überwiesen. Die Ärzte dort diagnostizierten eine Verletzung am Schädelbasisknochen, offenbar verursacht durch die unsachgemäße Anwendung des Abstrichtupfers. Die klare Flüssigkeit identifizierten sie als Hirnwasser.

    (…) weiter lief klare Flüssigkeit aus dem Kopf der Frau. Erst den HNO-Spezialisten des Marienhospitals in Osnabrück gelang es, das Loch in einer 90-minütigen OP im April abzudichten.

    https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_89954516/sehr-seltener-vorfall-in-osnabrueck-frau-lief-nach-schnelltest-hirnwasser-aus-kopf.html

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  55. Έντουαρντ φον Ρόι Says:

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    RUBIKON: Im Gespräch: „Schluss mit der Panikmache!“ ( Wolfgang Wodarg und Jens Lehrich )

    bitchute.com/video/uE3KjLVr0GgH/?fbclid=IwAR0eBBJAznyMhL1JPNpuH0vBLWgrrF3c-hF_Xif6TkOoopku_GUpB-pBkjU

    https://www.bitchute.com/video/uE3KjLVr0GgH/?fbclid=IwAR0eBBJAznyMhL1JPNpuH0vBLWgrrF3c-hF_Xif6TkOoopku_GUpB-pBkjU

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    29.05.2021 • Rubikon

    RUBIKON: Im Gespräch: „Schluss mit der Panikmache!“ ( Wolfgang Wodarg und Jens Lehrich )

    ddgaSGhkN6c

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  56. Edward von Roy Says:

    Ein Film von Jens-Tibor Homm

    vimeo.com/570900339

    Corona Kinder – Der Film

    »An Deutschlands Schulen gilt Test- und Maskenpflicht um das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus niedrig zu halten.

    Sinnvoll oder schädlich?

    Wie geht es den Schülern und Schülerinnen damit?

    Ist für unsere Kinder das Coronavirus tatsächlich gefährlich?

    Welche Auswirkungen haben die Maßnahmen der Corona Bekämpfung auf die körperliche und psychische Entwicklung der Heranwachsenden?

    Sind Kinder wirklich Treiber der Pandemie?

    Ein Film mit Antworten. Quelle: vimeo.com/570900339

    corodok.de/corona-kinder-der/

    https://www.corodok.de/corona-kinder-der/


    Corona Kinder – Der Film

    Die Experten im Film:
    Dr. med. Michaela Glöckler
    Dr. med. Steffen Rabe
    Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. M. Sc. Christian Schubert
    Prof. Dr. Franz Ruppert
    Hans-Christian Prestien
    Prof. Dr. Christian Kreiß
    Leonard Heffels

    Filmemacher:
    Jens-Tibor Homm

    http://corona-kinder-film.de/


    DIN A3 Plakat „Corona Kinder“

    Bitte plakatiert eure Schulen mit diesem Plakat.

    Du gehst in einen Copy-Shop, gibst ihnen diese Datei und lässt dir einen DIN A3 Farb-Druck machen.

    Los gehts …

    Cover_Corona-Kinder_v01

    corona-kinder-film.de/wp-content/uploads/2021/07/Cover_Corona-Kinder_v01.pdf

    Klicke, um auf Cover_Corona-Kinder_v01.pdf zuzugreifen


  57. carpe noctem Says:

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    Lebenslust lässt sich nicht verbieten …

    Komm und tanz … – Lebenslust an der Kieler Förde – frei nach Danser Encore von HK

    Ziemlich Anders

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    Komm uns tanz …

    Komm und tanz,
    wir woll’n leben und wir woll’n es ganz.
    Und wenn wir uns in die Arme nehm’n,
    können wir den Weg der Liebe geh’n.

    Komm und tanz,
    wir woll’n leben und wir woll’n es ganz.
    Und wenn wir den Weg der Liebe geh’n,
    werden wir das Licht der Freiheit seh’n.

    Niemals werden wir uns fügen, ihren unverschämten Lügen
    werden wir niemals vertrau’n.
    Nein, wir brauchen keinen König, denken selber, glauben wenig,
    auf Wahrheit woll’n wir bau’n.

    Keine Ideologie, sowas wollten wir noch nie,
    uns’re Köpfe bleiben frei.
    Niemand wird uns infiltrieren und auf keinen Fall dressieren,
    da sind wir nicht dabei. Und wir singen alle: Komm und tanz

    —————————————————

    Morgens U-Bahn, abends Glotze, Talkshow und Gemotze,
    das ist doch nur noch blöd.
    Und ich lass es nicht gescheh’n, lass mir nicht den Kopf verdreh’n,
    so ein Leben, das wär öd.

    Es wird Zeit, dass wir was ändern, auf der Welt in allen Ländern,
    wir steigen endlich aus.
    Unser Käfig wird zu klein, und mein Leben, das ist mein,
    bin keine Ratte, keine Maus. Und wir singen alle: Komm und tanz

    —————————————————

    Nein, wir werden nicht parieren, wie Ratten funktionieren,
    auch wenn sie das so woll’n.
    Und wir spüren, wir sind viele, wir verfolgen eig’ne Ziele,
    bring’n die Dinge jetzt ins Roll’n.

    Uns’re Welt wird wieder logisch, menschlich, ökologisch:
    unser Ideal.
    Diese Welt woll’n wir uns bau’n, werden uns jetzt selbst vertrau’n,
    wenn wir woll’n, wird sie real. Und wir singen alle: Komm und tanz

    KPpBoCDVmPk

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    Ein Lied für den Übergang …

    Ich geh‘ durch die Angst

    Ziemlich Anders

    Wir werden uns die Freiheit früher oder später zurückholen. Gleichzeitig können wir die Krise nutzen, um wieder das Ursprüngliche, das Echte, zu erleben: Vor allem menschliche Nähe in all ihren Ausprägungen.

    Text / Musik: Duo Ziemlich Anders

    l2RrHt5mH9I

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    29.05.2021 | Rubikon

    Um die verordnete Leblosigkeit zu überwinden, müssen wir wieder anfangen zu tanzen — am besten dem Corona-Regime auf der Nase herum.

    Die Quertänzer

    Hans-Jürgen Bandelt

    https://www.rubikon.news/artikel/die-quertanzer

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  58. Έντουαρντ φον Ρόι Says:

    05.08.2021 Punkt.PRERADOVIC

    „Bei uns sind Kinder nur Objekte“ – Punkt.PRERADOVIC mit Prof. Dr. Gerald Hüther

    Wie wird sich unser Leben im Zuge der Corona-Krise verändern? Was ist das neue Normal? Was macht das mit uns als soziale Wesen? Der bekannte Hirnforscher Prof. Dr. Gerald Hüther sieht eine Zeitenwende auf uns zukommen. Ein Gespräch über die „coronare Wende“, Angstbewältigung, Kinder als reine „Objekte“ und „betreutes Leben“

    ZvqFEoIZ3-E

  59. Lorenz Wachtendonk Says:

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    11.10.2021 ∙ SWR Aktuell Rheinland-Pfalz ∙ SWR Rheinland-Pfalz

    Student klagt wegen Testpflicht an Unis und Hochschulen

    Seit dem 11. Oktober ist das kostenlose Schnelltest-Angebot in den Bundesländern beendet. Auch für Vorlesungen und Seminare an Unis und Hochschulen in Rheinland-Pfalz muss der Corona-Test jetzt gezahlt werden. Das findet ein Student der Technischen Hochschule Bingen ungerecht.

    https://www.ardmediathek.de/video/swr-aktuell-rheinland-pfalz/student-klagt-wegen-testpflicht-an-unis-und-hochschulen/swr-rheinland-pfalz/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzE1NDYwOTA/

    ardmediathek.de/video/swr-aktuell-rheinland-pfalz/student-klagt-wegen-testpflicht-an-unis-und-hochschulen/swr-rheinland-pfalz/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzE1NDYwOTA/

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    11.10.2021
    Corona Doks

    Student der TH Bingen klagt wegen Corona-Verordnung gegen das Land

    Unter diesem Titel und mit der Dachzeile „3G-Regeln an Hochschulen sorgen für Aufruhr“ ist am 11.10. auf swr.de zu lesen:

    « … Stefan Heyne studiert im zweiten Semester Informatik an der Technischen Hochschule Bingen. Im aktuellen Wintersemester hat er nach Angaben seiner Anwältin fünf Veranstaltungen, die in Präsenz stattfinden. Da Heyne weder geimpft noch genesen ist, hieße das für ihn, dass er pro Woche mehrere negative Corona-Tests nachweisen müsste, um an den Veranstaltungen teilnehmen zu können. Deswegen hat er jetzt einen Eilantrag beim Mainzer Verwaltungsgericht gestellt.

    Student klagt wegen Testpflicht an Universitäten und Hochschulen

    Seit Montag sind die Corona-Schnelltests nicht mehr kostenlos. Die günstigere Alternative, sogenannte Selbsttests, die es unter anderem in Discountern zu kaufen gibt, sind nicht zugelassen. Wie Heyne dem SWR mitteilt, würden ihn die Schnelltests, die laut Corona-Verordnung „durch geschultes Personal durchgeführt werden müssen“, monatlich um die 300 Euro kosten. Geld, das er als Student aber nicht hat.

    Hinzu komme, dass das tägliche Testen für ihn sehr aufwändig sei. In Bingen könne er sich nicht testen lassen, wie Heyne sagt. Viele der Teststationen seien bereits abgebaut oder hätten zu Zeiten offen, in denen er keine Möglichkeit habe, vorbeizukommen: „Ich muss nach Mainz fahren jeden Nachmittag und muss mich dann in Mainz kostenpflichtig testen lassen.“…

    Anwältin hält Corona-Verordnung für rechtswidrig

    Seine Anwältin, Jessica Hamed, hält die aktuellen Corona-Bestimmungen für nicht nachvollziehbar: „Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist.“… »

    Ja doch, das kann man als faulen Kompromiss ansehen. Oder als einen weiteren Riss im Gebäude der „Maßnahmen“. „Aufruhr“ klingt doch nicht falsch.

    https://www.corodok.de/student-th-bingen/

    corodok.de/student-th-bingen/

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    STOP COVAX ◦ Stoppt die sogenannten Impfungen gegen das Coronavirus, den unnötigen und lebensgefährlichen gentherapeutischen Großversuch COVAX ◦

  60. Eifelginster Says:

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    07.04.2022 — News4teachers

    Wegen Maskenpflicht seit einem Jahr nicht in der Schule — Bußgeld

    Nach Angaben des Vaters (…) Er habe seine Tochter nicht mehr zur Schule in Eppingen (Kreis Heilbronn) (…) Der Vater habe sich nicht an die Corona-Maßnahmen anpassen wollen, urteilte am Ende das Gericht.

    Bei der Verhandlung im Amtsgericht Heilbronn ging es um das Fehlen des Mädchens vom 13. September bis zum 12. Oktober des vergangenen Jahres. Die Elfjährige geht wegen der Maskenpflicht allerdings schon seit März 2021 nicht mehr in die Schule. Der Vater erhielt nach eigenen Angaben weitere Bußgeldbescheide, die er ungeöffnet zurücksendete. Ob es zu weiteren Verfahren kommen wird, war zunächst unklar.

    Obwohl die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg seit Beginn der Woche keine Maske mehr tragen müssen, fehlte das Mädchen dem Vater zufolge auch in den vergangenen Tagen. Die nach wie vor verpflichtenden Corona-Tests an den Schulen seien vorsätzliche Körperverletzung, begründete der Vater das Fehlen seiner Tochter.

    News4teachers / mit Material der dpa

    news4teachers.de/2022/04/wegen-maskenpflicht-seit-einem-jahr-nicht-in-der-schule-bussgeld/

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