Archive for the ‘Kopftuchkritik’ Category

Muslimisches Forum Deutschland ironisiert AEMR und GG

September 16, 2017

أسباب النزول

asbābu n-nuzūl

Allahs Einflüsterungsprogramm, die Offenbarungsanlässe

Die Berliner Thesen (Muslimisches Forum Deutschland) vom 02. Oktober 2015. Ein ironischer Zwischenruf

Der in modernen Farben angemalte „Geist eines humanistischen Islams“ lasse das theologische Dogma und den politisch-juristischen Wohlverhaltensbefehl des Islamischen Rechts (Scharia; Fiqh) zielgerichtet unangetastet.

Als MFD (Muslimisches Forum Deutschland) entfalte man die Kulisse von einem irgendwie demokratieverträglichen islamischen Change-Prozess, den man islamkonform (schariagehorsam) aus den Asbab an-nuzul (أسباب النزول), den Offenbarungsanlässen behauptet ableiten zu können.

„Der Islam ist keineswegs abgeschlossen, er unterliegt einem ständigen Entwicklungsprozess. Von diesem sind weder islamische Grundsätze noch religiöse Rituale betroffen, da diese nicht dem gesellschaftlichen Wandel unterliegen.“

Das bedeutet im Klartext: wir machen weiter, die Pflicht zum Hidschab („Kopftuch“), das frauenfeindliche islamische Familienrecht und Eherecht, die gesamte Scharia gelten hundertprozentig. Ein bisschen gegen das Kinderkopftuch anzureden, wirkt zeitgemäß und menschenfreundlich. Was wir nicht sagen: weibliche Kinder – Mädchen unter neun Mondjahren – müssen nach der ewigen und unverhandelbaren Scharia („das Tragen des Kopftuches bei Kindern“) den Hidschab noch gar nicht tragen.

Zur Frage einer Lehrerin oder Richterin mit islamischem Schleier, so säuseln wir als MFD, „orientieren wir uns am geltenden Recht“. Das allerdings kann und wird sich in die Richtung immer größerer Islamverträglichkeit ändern. Ansonsten bzw. bis dahin „orientieren“ wir uns auf dieses Objekt ungefähr so wie der Scharfschütze auf seine Zielscheibe hin.

Der Chitan, die MGM, ist ebenso Teil der besonders bedeutungsvollen islamischen Verhaltensweisen („religiöse Rituale“) wie der Chitan al-inath indonesisch sunat perempuan (FGM) – und da wandelt sich nichts, damit das mal klar ist. Wahrscheinlich ist auch die Verheiratung der ggf. neun Jahre alten Ehefrau so ein islamisches Zeremoniell. Dem islamischen Heiratsalter entsprechend unterliegen auch Talaq oder Polygamie, unsere Muftis oder Ayatollahs werden zum deutschen Nikah vielleicht einmal etwas sagen, nicht dem jeweiligen Trend, „nicht dem gesellschaftlichen Wandel“.

Andere religiöse Standards („islamische Grundsätze“) wie die Herabstufung des Nichtmuslims – er darf kein Erbe eines Muslims bekommen oder als Mann keine Muslima heiraten – stehen gar nicht erst nicht zur Debatte.

Den AEMR-fernen deutschen Freunden der Prinzipienlosigkeit und Multikultur malen wir den Bühnenhintergrund der permanenten islamischen Innovation. So muss sich noch niemand öffentlich festlegen und verliert keiner sein Gesicht.

Achja, diese Schulpflicht. Dort ist Sexualkunde „Teil des schulischen Bildungsauftrages“, der sich allerdings im Zweifelsfall an der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (1990) auszurichten hat und nicht an der Allgemeinen Erlärung der Menschenrechte (1948).

Klassenfahrten, insbesondere der Aufenthalt in Schullandheim und Jugendherberge, ab sofort bitte nur noch im Einklang mit Koran und Sunna. Im Sportunterricht ist Geschlechtertrennung selbstverständlich, ansonsten, ihr Schamlosen, ist züchtige Schwimmkleidung der Burkini weiblich und für die Jungen die den Körper bedeckende Badehose von Knie bis Bauchnabel.

Nun zu Hochschule und Universität. Durch uns deutsche Freunde oder gar Mitarbeiter von Al-Azhar, Darul-Uloom Deoband oder Teheraner Mullahs soll die historisch-kritische Methode „in der Auseinandersetzung mit dem Koran und der Sunna“ ein bisschen „ernst genommen“ werden.

Die zeitlose Scharia und die historisch-kritische Methode. Seht selbst, säkulare Muslime oder Nichtmuslime, unser Gesicht ist da auch mal „ernst“, das muss euch doch wohl reichen. Die tausend Jahre alte islamische Rechtsfindung wird durch derlei Schirk und Kufr nicht berührt.

Säkulare Worthülsen kommen gut an: „Wir sind für die Trennung von Religion und Politik.“ Im religionsbezogen bekennend inkompetenten Staat kann sich die sogenannte Zivilgesellschaft besonders ungestört islamisieren. Ministerien und Parlamente, haltet euch endlich raus aus der Umma, wir wollen in den Himmel kommen und machen wir von nun an, was wir wollen.

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

Berliner Thesen | Muslimisches Forum Deutschland, 02.10.2015

http://www.muslimisches-forum-deutschland.de/_PDF/Berliner-Thesen-des-MFD.pdf

Muslimisches Forum Deutschland (MFD)

Zum Sprecher des Muslimischen Forums Deutschland wurde der Psychologe Ahmad Mansour gewählt

https://de.wikipedia.org/wiki/Muslimisches_Forum_Deutschland

„Vor allem wir Muslime müssen in der Lage sein, der neuen Generation eine Religion anzubieten, die ohne Wenn und Aber hinter Demokratie und Menschenrechten steht“ (Ahmad Mansour)

https://www.merkur.de/politik/ich-schaeme-mich-experte-erklaert-unterschied-zwischen-islam-und-terror-zr-8386421.html

Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam

https://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)), auch Deklaration der Menschenrechte oder UN-Menschenrechtscharta oder kurz AEMR

https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte

Unterlegenheitsfeminismus

September 11, 2017

نسوية

Feminismus

Terre des Femmes. Der Unterwanderungsversuch

Von Jacques Auvergne (2017).

Deutschlands bedeutendste Frauenrechtsorganisation ist Terre des Femmes (TdF). Der Verein TERRE DES FEMMES · Menschenrechte für die Frau · wurde 1981 in Hamburg gegründet. Seit 1990 gibt es eine Geschäftsstelle mit hauptamtlichen Mitarbeiterinnen, die bis 2011 ihren Sitz in Tübingen hatte. Im Jahr 2008 wurde ein Büro in Berlin eröffnet, um effektivere Lobbyarbeit bei Ministerien und PolitikerInnen zu leisten. 2011 ist die gesamte Bundesgeschäftsstelle nach Berlin umgezogen.

TdF führt jährlich eine Vollversammlung durch, 2017 geschah das am 20 und 21. Mai. Etwa vier Wochen später, am 22. Juni 2017 erhalten Geschäftsführerin Christa Stolle und 30 weitere TdF-Mitarbeiterinnen Post. Absender der E-Mail ist die kulturrelativistische und narzisstische sowie, vielleicht eher unbeabsichtigt, die Lobbyarbeit von Rotlichtmilieu und Islamverbänden betreibende Aktionsgruppe Feminismen ohne Grenzen, eine auch zum Sammeln von Unterschriften eigens für diesen Protestbrief angelegte Homepage trägt den gleichen Namen. Feminismen ohne Grenzen, nun gut, suchen wir drei Ansprechpartner.

Lohaus

Richtig outen will sich zunächst niemand, die Homepage verzichtet auf ein Impressum und aus den Namen der derzeit 36 Unterzeichner („wird laufend aktualisiert“) die 24 Erstunterzeichner zu ermitteln, ist dem Leser von feminismenohnegrenzen.de zur Stunde nicht möglich. Das Netz gibt nicht viel her, lediglich eine gewisse Stefanie Lohaus (Selbstdarstellung auf twitter: „Mitherausgeberin und Redakteurin Missy Magazine, Publizistin, Kolumnistin bei 10nach8 auf Zeit Online, Feministin“) wirbt am am 26. Juni 2017 um 12:43 Uhr, eher erfolglos, für das Unterzeichnen des offenen Briefes. Tatsächlich, auch „Stefanie Lohaus – Mitfrau seit 2011, Missy Magazine“ hat es signiert, das frauenfeindliche Credo pro Hidschab und pro Bordell.

Kübler

Ganz oben auf der Liste der 36 Namen steht zur Stunde Agnes Kübler, die für weibliche Genitalverstümmelung sich ernsthaft zu interessieren vorgibt („Mitfrau seit 2016, ehemalige Praktikantin, aktiv in der AG FGM“) – wir befragen Scheich Google. Suchbegriffe „agnes kübler“ „chitan al-inath“ ebenso Fehlanzeige wie „agnes kübler“ „milde sunna“ oder „agnes kübler“ „sunat prempuan“. Das wird sich ändern.

Ritte

Mit dabei ist Eva Ritte, über die TdF berichtet: „Eva Ritte studiert Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen […] Das letzte halbe Jahr verbrachte sie im Rahmen des Carlo-Schmid-Förderprogramms im Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen in Genf.“

Betrachten wir diese drei als befugte Ansprechpartnerinnen des Manifests für zwanglosen Hidschabfeminismus und selbstbestimmten Prostitutionsfeminismus: Eva Ritte (Projektkoordinatorin Türkei), Agnes Kübler (AG FGM) und Stefanie Lohaus (Missy).

Nun zum offenen Brief an Terre des Femmes (Auszüge).

Wir wünschen uns einen Verein, der dafür steht, dass alle Frauen* gehört werden.

Dem Vorstand wird unterstellt, systematisch mehrere Gruppen von Frauen zum Schweigen zu verdammen. Insbesondere würde TdF, wie wir gleich erfahren werden, Muslimas und Prostituierten de facto den Mund verbieten und den Zugang in den Vereinsvorstand. Was eigentlich tut das hochgestellte Sternchen? Das Grundgesetz macht keinen Unterschied zwischen Frauen* und Frauen.

Weiter unten tut man ergriffen: „Gendersensible Sprache: Wir bedauern die (seit dem 21. Mai 2017 per Beschluss manifestierte) sprachliche und faktische Ausgrenzung von trans-, inter- und anderen Frauen*, die sich nicht in das auf Mann und Frau beschränkte binäre Geschlechtersystem eingliedern können oder möchten. Ein Antrag auf Nutzung gendersensibler Sprache, die mit einem Sternchen oder Unterstrich auch solche Personen inkludiert, wurde mehrheitlich von der Mitfrauenversammlung abgelehnt.“

Vernünftigerweise hat Terre des Femmes zwischen Menschen* und Menschen nicht unterschieden und insbesondere zwischen Frauen* und Frauen nicht differenziert. Hierzulande gelten eben nicht die glitschigen Normen irgendwelcher Menschen*rechte, sondern die Standards allgemeiner Menschenrechte (AEMR, Paris 10.12.1948) und laut Grundgesetz sind gleichberechtigt nicht Mann* und Frau*, sondern Mann und Frau. Überhaupt, ist es nicht schlimmster Binärcode und Sexismus, Frauen* zu schreiben und nicht MenschInnen oder, wenigstens bei jeder zweiten Verwendung (Quote …), Männer* bzw. MännerInnen oder heißt es Männ_innen?

Vermutlich ist für das schariatolerante und straßenstrichfreundliche Kollektiv Feminismen ohne Grenzen eine auf ein polygames Eheleben bestehende Muslima oder eine die FGM ihrer Tochter fordernde Afrikanerin auch nicht Frau, sondern, natürlich nur auf eigenen Wunsch versteht sich, Frau*, denn wer der neunjährigen Tochter den Schleier (Hidschab) aufzwingt, ist ggf. ebenfalls nicht im europäischen Patriarchat sozialisierte weiße Frau, sondern veritable Andersfrau, andächtig zu exotisieren als Neumensch oder Neumann oder Neufrau, jedenfalls als Sternchenfrau.

Vehement auf Sternchenverwendung besteht, die online gestellten Signaturen belegen das, nur ein Mensch, Jou Preuß, Politolog*in und Künstler*in. Preuß akzeptiert jedoch, vgl. online bei Bündnis — Feministisches Netzwerk, zum postmodernen Binärcodeknacken auch den Tiefstrich: Jou Preuß, Politikwissenschaftler_in, Künstler_in. Sonst weiß die Menschheit über Einsiedler Preuß noch nichts. Ob Preuß um den Sternchenschwarm gebeten hat ist nicht bekannt.

Der mysteriöse Stern gleicht einem erhobenen Zeigefinger: Unsere Fügsamkeit voraussetzend, eine neue Rechtschreibung und einen neuen Verhaltensgehorsam vorwegnehmend, wird der Text mit 24 Sternchen garniert. Wer gegen die vielen Sterne aufmuckt, ist Feind des friedlichen Zusammenlebens und grenzt insbesondere ganze Gruppen von Frauen aus, meinen Eva Ritte (Projektkoordinatorin Türkei), Agnes Kübler (AG FGM) und Stefanie Lohaus (Missy) dieses?

Wer 2017 derart energisch darauf besteht, sternchenweiblich pardon weiblich* oder Frau* zu schreiben, will die verlässliche (einklagbare) Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht mehr, sondern vertritt die Feminismen und Interessen von Sexsklavenkauf (Prostitution), Kritischem Weißsein (critical whiteness) und Islamischem Recht (Scharia), andererseits aber soll irgendwie alles möglich sein. Queer geht auch, allerdings nur solange du kopftuchfreundlich bist. Unsere Sterncheninflation ist nämlich keine Sternchenbeliebigkeit, Islamkritiker sind intolerant auszugrenzen. Damit endlich alles möglich ist: nieder mit dem Schariagegner! Allahs Sternchen.

Die Dekadenz der Postmoderne. Während die Afroamerikanerin Rosa Parks am 1. Dezember 1955 in Montgomery, Alabama verhaftet wurde, weil sie sich weigerte, ihren Sitzplatz im Bus für einen weißen Fahrgast zu räumen, beschränken Wohlstandsgören ihren Protest auf das Pinseln eines Sternchens („*“) hinter die Worte Frau oder weiblich.

In eigener Sache. Ab hier werden alle folgenden 21, von im Brieftext insgesamt 24 – vierundzwanzig! –, Sternchen ausgelassen, unbarmherzig getilgt, denn im Gegensatz zu den Anhängern eines Mehrzahl-Feminismus oder Feminismus im Plural („Feminismen“) fordern wir die Gleichberechtigung von Mann und Frau weltweit, also gerade auch da, wo immer noch das die Freiheit jeder Frau verhindernde und jeden Demokratisierungsversuch ausbremsende Islamische Recht, gottgegeben als die Scharia, menschlich anzuwenden als der Fiqh, die Menschheit im emotionalen und geistigen sowie, ausgesprochen brutal, im konkreten Mittelalter hält.

Denn ob in Europa oder anderswo auf der Welt: für jede Bürgerrechtsgruppe und jeden Frauenrechtsverband geht es um die Entscheidung zwischen AEMR und Schariagesetz. Es ist kein Zufall, dass inzwischen auch Lamya Kaddor, zu ihr gleich eine Bemerkung, den offenen Brief unterzeichnet hat, neben Emel Zeynelabidin Deutschlands wirkmächtigste Vorkämpferin ohne Hidschab für immer mehr Hidschab.

wir, die Unterzeichner dieses Briefes sind seit vielen Jahren feministisch bewegt

Genau, ihr wollt den Feminismus im Plural. Euch bewegen Bordellbeschönigung sprich Zuhälterlobby und Islamfreundlichkeit sprich Schariabefehl. Das Leid allerdings der Prostituierten, der islamisch Zwangsverheirateten oder islamisch Geschiedenen, der schariakonform beschnittenen Mädchen und der zwölf oder zehn Jahre alten schwangeren griechischen muslimischen Ehefrauen lässt euch kalt, ganz nach dem Motto: Ich gehe ja nicht auf den Strich, sondern sitze im Hörsaal für Gender Studies, das ist ja nicht meine Vulva, die religiös zu beschneiden ist, das ist ja nicht meine Tochter.

Die angekündigte Bemerkung zu Lamya Kaddor.

Einer Religionspädagogik der zu vermittelnden Außenansicht auf den historisch entstandenen Koran steht Kaddor skeptisch gegenüber: „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar“ (Annedore Beelte: Aloys Lögering weist Prof. Heumanns Kritik am islamischen Religionsunterricht zurück – Christlich-islamische Begegnungs- und Dokumentationsstelle, 2008; domradio, 27.03.2008; KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH, 27.03.2008; Prof. Heumanns Kritik am islamischen Religionsunterricht zurückgewiesen | Von Annedore Beelte | CIBEDO archive.is/7Lgc). Einen Wissenschaftsvorbehalt auf die schariakonforme Erziehung anzuwenden sei zudem verzichtbar, denn eine ältere, islamische Aufklärungsleistung habe „den Weg für die europäische Aufklärung bereitet“ (Lamya Kaddor im Chat (Memento vom 11. Juni 2007 im Internet Archive) – 6. Juli 2007; ZDF | Forum am Freitag | Lamya Kaddor im Chat: „Islamischer Religionsunterricht in die Schule“).

Von der anonym – warum? – betriebenen Homepage Feminismen ohne Grenzen feminismenohnegrenzen.de wird verwiesen auf den Hashtag #feminismenohnegrenzen –, der zu einem Konto bei Facebook führt, von dem aus die Hashtags Kopftuch ist keine Menschenrechtsverletzung #kopftuchistkeinemenschenrechtsverletzung und Sexarbeit ist keine Menschenrechtsverletzung #sexarbeitistkeinemenschenrechtsverletzung in Umlauf gebracht werden. Geht`s noch, Mädels?!

Nun, im Islam stellt der Hidschab für die Spezies Muslima in der Tat Gerechtigkeit her – islamische Gerechtigkeit –, der Mann, und das bekundet der Hidschab, darf die Frau schlagen (Koran 4:34), ihre Aussage vor Gericht hat halben Wert, sie erbt halb so viel wie ihr Bruder (beides ebenfalls Allahs Rede, Koran), sie darf ohne Erlaubnis ihres Ehemannes das Haus nicht verlassen (Imam al-Ghazali), sie ist mindestens schafiitisch und vielleicht auch hanbalitisch sowie bei den schiitischen Dawudi Bohra religiös zwingend zu beschneiden (am Genital zu verstümmeln), all dieses ist an das sogenannte Kopftuch geklebt, geknüpft, gekettet, an den Hidschab. Somit wird #kopftuchistkeinemenschenrechtsverletzung für jeden erkennbar als schlichter Unsinn und als Nebelwurf über bzw. Desinteresse an der entwürdigten Stellung der Frau im Islamischen Recht.

Nein, die im Islam religiös verpflichtend vorgeschriebene Bedeckung des weiblichen Körpers, die schließlich aussagt:

„Jede Unverschleierte ist eine Schlampe; mein Mann darf sich jederzeit eine zweite bis vierte Ehefrau ins Schlafzimmer nehmen, kann mich ohne Angabe von Gründen verstoßen und meine Kinder gehören dann ihm und seiner Sippe; bis dahin oder bis zu meinem Tod habe ich meinem Besitzer, Gebieter und Ehemann jederzeit sexuell zur Verfügung zu stehen (und wenn das Brot im Backofen verbrennt, Hadith); ich bin keine Lesbe und ein schwuler Sohn wäre mir und Gott ein Gräuel. All das beschwört nicht etwa mein Kopftuch, das es im Islam nicht gibt, sondern bekundet, wie ein erhobener Zeigefinger, meine schariakonforme, meine islamische weibliche Kleidung“, …

… genau dieser Hidschab ist eine Menschenrechtsverletzung.

Offensichtlich steht bei den Parteigängerinnen des multikulturellen Mehrzahlfeminismus jede Form von weiblicher Unterwerfung und Unterworfenheit hoch im Kurs, die religiöse wie die sexuelle Sklaverei. Per Hashtag #sexarbeitistkeinemenschenrechtsverletzung jedenfalls bekennen sich die Freundinnen des kunterbunten Pluralfeminismus zum durch und durch frauenfeindlichen System Prostitution.

Mit diesem offenen Brief distanzieren wir uns von Vorstand, Geschäftsführung, den unten genannten Beschlüssen

Dann geht doch. Was wollt ihr noch bei Terre des Femmes. Was für Beschlüsse eigentlich? Achja, die stehen unten. Nun dann, wir werden sehen!

und undemokratischen Tendenzen im Verein.

Soso, fragt man sich, werden die menschenverachtenden und antidemokratischen Bestrebungen in der Organisation TdF („undemokratischen Tendenzen im Verein“) ebenfalls nachfolgend beschrieben?

Der erste erste Eindruck: Demokratiefeindlichkeit lässt sich 2017 beim türkischen Regime unter Erdoğan erkennen. Nicht bei Terre des Femmes.

Wir befürchten, dass einige Positionen des Vereins sowie Äußerungen und Stellungnahmen einiger Vorstandsfrauen, zahlreiche Frauen ausschließen, rassistische Ressentiments reproduzieren und rechtspopulistische Tendenzen in der Gesellschaft legitimieren.

Das überrascht. Hat eine Vorstandsfrau etwas gegen Asiaten, Afrikaner, Roma oder Juden geäußert oder einer Gruppe von Frauen die für alle geltenden allgemeinen Menschenrechte oder deutschen Bürgerrechte abgesprochen? Nein, derartiges ist bei Terre des Femmes selbstverständlich nicht zu vernehmen, sondern immer wieder das erfreuliche Gegenteil, auch wenn durch TdF ein unzweideutiges Credo pro AEMR (Paris 1948) sowie gegen die schariakompatiblen Menschenrechte im Islam (Kairo 1990) nach wie vor aussteht.

Insofern allerdings trifft der offene Brief, mit Christa Stolle usw., nicht die völlig Falschen und ist das Problem hausgemacht. Denn wer, einerlei ob als Parlament, Hochschule, Verband oder als Verein, vor deutlicher und gründlicher Kritik am Islam ausweicht, wird genau solche internen Angriffe erleben – TdF, die multikulturellen und den frauenfeindlichen Islam verteidigenden Wohlstandsgören habt ihr euch selbst herangezogen, distanziert euch endlich vom Recht und Menschenbild nach Koran und Sunna! Einstweilen werdet ihr das nicht wagen, sondern elitäre Kongresse im Berliner Regierungsviertel abhalten und ein bisschen über FGM plappern. Nunja.

Wo also spüren die postmodernen TdF-Kritikerinnen so etwas wie den Rückfall ins Mittelalter oder die Ermunterung zu Nationalismus und konservativer Revolution („rechtspopulistische Tendenzen“), fragt man sich.

Wer auf der Homepage von Deutschlands größter Frauenrechtsorganisation liest oder den Account von TdF bei Facebook betrachtet, findet keine Spur von Rassismus oder Rechtspopulismus, allerdings auch keine begeisterte Werbung für die mutmaßlich stramm schariafreundliche Vorlesung im Fach Gender Studies der Berliner Humboldt-Universität, deren Name bereits vermuten lässt, dass Dozentin Kritik am körperfeindlichen und sexistischen Hidschab, an der zwingend frauenfeindlichen Nikah (Ehe im Islam) oder dass sie ein Bestehen auf weltweiter Geltung und Durchsetzung der AEMR für weißen Kulturrassismus und weißen Kolonialismus hält. Man lese den Titel der Vorlesungsreihe langsam, laut und versuche nicht wütend zu werden:

Muslim Queer Subjectivities and Islamic Ethics … im echten Islam ist der männliche queere Praktiker von einem hohen Ort in die Tiefe zu stürzen und anschließend zu steinigen und gibt es auch kein Lesbiertum, sondern den Zwang zur Ehe ggf. durch den Wali mudschbir, soweit zu den Islamic Ethics der Lehrbeauftragten Farah Zeb.

Wer unterrichtet da. Im September 2015 informierte, es heißt wirklich so, das Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien: „Wir freuen uns – als Vertretung von Ulrike Auga –, Farah Zeb aus Exeter begrüßen zu können.“[1] Bereits am 13.07.2015 durfte Zeb („Farah Zeb, Islamwissenschaftlerin, Exeter University“) im Deutschen Historischen Museum sprechen anlässlich der Podiumsdiskussion „Queeres Leben und Aktivismus in Judentum, Christentum, Islam“, unter den Diskutanten: „Amina Luise Becker, Islamwissenschaftlerin, Zentrum für Islamische Frauenforschung Köln“.[2]

Der Enkel von Hasan al-Banna hat klargestellt, was auch Europas Muslime über homosexuelles Leben und Lieben im Islam zu denken und zu tun oder besser zu unterlassen haben: „Alle Islamgelehrten sind in der Frage einig. Der Islam verbietet Homosexualität, wie alle monotheistischen Religionen. Aber homosexuell zu sein bedeutet nicht, kein Muslim zu sein.“[3]

Gegen ein homosexuelles Selbstverständnis sagen die Schariagesetze nichts, für eine innere schwule Befindlichkeit hat der Islam schlicht keine Zeit. Im Islam ist fromme Innerlichkeit ohnehin zweitrangig, nur der öffentlich überprüfbare Glaubensgehorsam macht den Muslim aus. Die islamisch zulässige (halal) Tat entscheidet: Islam is action. Vergleichbar wird auch innerer Glaubenszweifel auf Erden (ggf.) nicht bestraft, erst wer seine Islamkritik hörbar werden lässt, stiftet Verderben auf Erden bzw. führt Krieg gegen Gott uns Seinen Gesandten – und kann verbannt oder umgebracht werden.

Wieder zurück zur Kritik gegen TdF. Was also stört Eva Ritte (Projektkoordinatorin Türkei), Agnes Kübler (AG FGM) und Stefanie Lohaus (Missy) und die anderen Verfasser des offenen Briefes?

Lassen Sie mich raten, sehr geehrte Freundinnen des Mehrzahlfeminismus, vielleicht die durch Terre des Femmes bekundete Kritik am Kinderkopftuch, anders gesagt am islamischen Schleierzwang auch für weibliche Minderjährige?

Randnummer 74 des Beschlusses vom 27. Januar 2015 des BverfG:

„Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot“

Wir sind bei TERRE DES FEMMES eingetreten, weil wir von Motto und Satzung des Vereins überzeugt sind: Gleichberechtigt, selbstbestimmt und frei! Dieses Motto beinhaltet für uns auch Offenheit gegenüber der Vielfalt weiblicher Lebensentwürfe.

Auch Aktivistinnen für den Vielfaltfeminismus sollten die ersten beiden Sätze aus der Selbstdarstellung (Über uns) lesen: „TERRE DES FEMMES ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation für Frauen. Laut der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 haben Frauen und Mädchen das Recht, selbstbestimmt, frei und in Würde zu leben.“

Sie als Vielfaltfeministinnen hätten nicht in einen Verein eintreten sollen, der sich auf die Erklärung vom 10. Dezember 1948 beruft, auf die AEMR. Sie wollen die theologische und parallelgesellschaftliche Möglichkeit zum aufgezwungenen Hidschab ebenso wie die irgendwie freiwillige Versklavung einiger oder vieler Frauen als käufliches Sexobjekt in einem Bordell.

Es muss immer genau allgemeine Menschenrechte oder universelle Menschenrechte heißen, einfach nur Menschenrechte zu sagen reicht nicht:

Wir stehen für einen Feminismus, der Inklusion, Freiheit und Selbstbestimmung im Rahmen der Menschenrechte vertritt und verteidigt.

Ja diese vielen netten Feminismen. Allahs Feminismus beispielsweise möchte und muss den für jede Muslima verpflichtenden Schleier inkludieren und der Feminismus der Zuhälter und Rocker den Puff. Noch einmal angehört, dann wieder zum Stichwort Menschenrechte:

Wir stehen für einen Feminismus, der Inklusion, Freiheit und Selbstbestimmung im Rahmen der Menschenrechte vertritt und verteidigt.

So gebt es nur zu, Briefeschreiber, ihr verteidigt die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam – den Schariafeminismus.

Aufgrund einiger – aus unserer Sicht beunruhigender – vereinsinterner und gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen, möchten wir einige Gedanken mit unseren Mitfrauen und der interessierten Öffentlichkeit teilen. Viele von uns werden den Verein verlassen, da der aktuelle Weg von TERRE DES FEMMES nicht mehr mit unserem frauenrechtlichen Engagement in anderen Netzwerken, unseren beruflichen Kontexten und/oder unserem Gewissen vereinbar ist. Andere werden bei TERRE DES FEMMES bleiben, um weiterhin innerhalb des Vereins für unsere Überzeugungen zu streiten.

Zwischen den Zeilen klingt Drohendes auf. Die Mitgliedsbeiträge werden ausbleiben, eure Kassenwarte zittern schon jetzt. Bekehrt euch, zeigt dem Rotlicht, zeigt dem islamischem Familienrecht und der islamischen Frauenkleidung (Hidschab) gegenüber schleunigst viel mehr Toleranz, andernfalls droht TdF der baldige Bankrott.

Worum geht es uns konkret?

1) Kopftuchverbot für Minderjährige: Am 20. Mai 2017 wurde ein Antrag vom Vorstand auf der Mitfrauenversammlung eingebracht, von Vorstand und Geschäftsführung einstimmig unterstützt und von den anwesenden Vereinsmitgliedern mehrheitlich verabschiedet, der Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle dazu verpflichtet, Lobbyarbeit für ein Gesetz zu machen, das allen Minderjährigen verbieten soll, mit Kopftuch in die Öffentlichkeit zu treten. In der Diskussion wurde konkretisiert, dass mit Öffentlichkeit „sobald sie auf die Straße tritt“ gemeint sei und für die Umsetzung des Gesetzes „Geldstrafen in solchen Fällen sehr effektiv“ seien. Außerdem wurde betont, dass das Verbot von Polizei/Ordnungsamt und Lehrpersonal durchgesetzt werden solle.

Ein sich selbst ernst nehmendes Verbot ist strafbewehrt. Und es gibt Attribute, die ins Museum gehören. Die dem Ehemann Unterworfene trägt den Hidschab und der Sklave trug die Sklavenkette. Gauner muss man Gauner nennen, wer seiner neunjährigen Tochter den Schleier aufzwingt, ist Täter.

Wir denken, dass Kleidervorschriften auch in Zwangssituationen nicht helfen. Ein solches Verbot schürt anti-muslimischen Rassismus und gesellschaftliche Ausgrenzung der betroffenen Mädchen. Es stigmatisiert die Eltern von Kopftuchträgerinnen pauschal als Täter, ihre Familien als “integrationsunwillig” und die Mädchen selbst als unselbstständig und unterdrückt. TERRE DES FEMMES kaschiert den Beschluss zum Kopftuchverbot für Minderjährige in ihrer Öffentlichkeitsarbeit als ‘Initiative für säkulare Bildungseinrichtungen’. Dies entspricht jedoch weder dem Antragstext noch der Antragsbegründung.

2) Rechtspopulistische Tendenzen: Der Antrag auf Distanzierung von rechtem Gedankengut und Beitritt zu einem antirassistischen Bündnis wurde nach starkem Gegenwind in der Debatte nur mit einer sehr knappen Mehrheit und vielen Enthaltungen angenommen. Dass TERRE DES FEMMES als seit über 30 Jahren aktiver, etablierter Menschenrechtsverein sich derart schwer tut, sich von offen anti-feministischen und menschenfeindlichen Bewegungen und Parteien zu distanzieren, empfinden wir angesichts des gesamtgesellschaftlichen Auftriebs rechtspopulistischer Bewegungen und der Medienpräsenz von TERRE DES FEMMES als zutiefst bedenklich.

Vorab die Sklavenkette wegwerfen und dann mitmachen bei der Bewegung gegen Sklaverei, nur diese Reihenfolge kann funktionieren. Nonverbal definiert der Schleier die Frau mit offenem Haar als lasterhaft, und bereits viel allgemeiner ruft der Hidschab nach Durchsetzung von immer mehr Normen der unteilbaren Scharia. Aufgrund der unmittelbaren Gefahr für Gesundheit und Leben mag islamkritischen Frauen in Riad oder Teheran derzeit nicht viel anderes übrigbleiben, als pro forma den Schleier zu tragen, doch in Europa verschleiert gegen den Hidschab zu kämpfen, wird vermutlich nicht sonderlich erfolgreich funktionieren.

Am 20. und 21. Mai wurde in der Diskussion geäußert, dass jeder Frau, die ein Kopftuch trägt, die Mitgliedschaft bei TERRE DES FEMMES verweigert werden solle. Diese Debattenbeiträge und die bestätigende Reaktion von einigen Vorstandsmitgliedern kritisieren wir scharf, da dadurch Feministinnen, die ein Kopftuch tragen, ausgegrenzt werden. Die Überzeugung von der Universalität der Menschenrechte heißt für uns, niemanden aufgrund seines Glaubens zu diskriminieren und unter einen Generalverdacht zu stellen. Das Universalitätsprinzip fordert, auch Frauen, die sich für einen anderen Weg entscheiden als die Mehrheit der Frauen im Verein, zu respektieren. Sie sollten unsere Solidarität uneingeschränkt erfahren, ganz selbstverständlich genauso wie Frauen, die zu etwas gezwungen werden und sich befreien wollen.

Jede pazifistische Gruppe wird den aus den Protokollen der Weisen von Zion zitierenden Altnazi oder den an rasiertem Schädel und Springerstiefeln unschwer erkennbaren Neonazi aus dem Vereinszimmer werfen. Nein, der glühende Rassist soll im Kreise von freiheitlichen Demokraten eben gerade nicht „Solidarität uneingeschränkt erfahren“.

Nicht der Islamismus, der wortwörtlich verstandene und gelebte Islam nimmt allen Nichtmuslimen und jeder Frau die Rechte und die Würde. Wer, wie einst Sayyid Qutb, Allahs Herrschaft oder Hakimiyya, die ḥākimiyyatu l-lāh (that Allah is sovereign on earth) durchsetzen will, sollte in keiner demokratischen Gruppe respektiert werden, auch und gerade nicht bei Berufung auf das Universalitätsprinzip, denn die Idee von dem qua Geburt uneingeschränkte Würde verdienenden Humanum will der Islamradikale ja gerade abschaffen.

Jetzt wendet sich der islamverliebte neue multiple Feminismus dem Thema Prostitution zu. Wir sagen: Es ist ethisch falsch, Sex zu kaufen. Männer kaufen sich keinen Sex, Männer kaufen sich Macht. Kulturelle Moderne ruft beispielsweise so auf:

„Lassen Sie uns zusammen eine Welt aufbauen, in der niemand auf die Idee kommt, sich den Zugang zum Körper eines anderen zu erkaufen und in der die Vergnügungen der Sexualität weder mit Geld noch mit Gewalt verbunden sind!“[4]

Aus dem Manifest der unterstützenswerten Bewegung Zéromacho.

Der Unterwanderungsversuch. Die kulturelle Gegenmoderne bzw. 3000 Jahre Männerherrschaft in den Feminismus hereinmogeln. Sexkaufverbot blinken, Bordell abbiegen:

3) Sexkaufverbot: In diesem Punkt schließt unsere Kritik an den Vereinszielen Sexkaufverbot und Abschaffung von Prostitution an: Auch hier bewirken Verbote, selbst wenn sie, wie von TERRE DES FEMMES seit der Mitfrauenversammlung 2014 gefordert, nur ein Verbot der Bezahlung für sexuelle Handlungen darstellen, keine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. Auch ein Sexkaufverbot, das direkt zwar nur Kunden betreffen soll, wirkt sich negativ auf Sexarbeiterinnen aus, da es ihre Arbeit kriminalisiert und sie deshalb in prekäre Verhältnisse und gefährlichere Situationen bringt. Unser gemeinsames Ziel, nämlich der Schutz vor Zwangsprostitution, wird damit untergraben.

Nein, das gemeinsame Ziel von Mehrzahlfeminismen und TdF wäre der ausnahmslose Kampf gegen Prostitution, nicht lediglich Zwangsprostitution.

(Ein ähnliches Sich Verstecken hinter der Wahlfreiheit begegnet uns derzeit beim gebotenen Kampf gegen die (jede) FGM. Plötzlich geht es Brian D. Earp und einigen anderen, die alle sehr laut über das kindliche Wahlrecht dozieren, über die Gillick-competence (Brian D. Earp und Rebecca Steinfeld | euromind 06.04.2017) oder die Genital Autonomy, nur noch um den Kampf gegen Säuglings- und Kleinkindbeschneidung oder gegen explizite Zwangs-FGM – dabei hatte die WHO-Klassifikation zwischen FGM auf Erwachsenenbefehl und FGM auf Kindeswunsch zweckmäßigerweise nicht unterschieden. Wir fordern: Schluss mit dem Gerede vom Gillick-kompetenten Kind – ob Mädchen oder Junge: keine Beschneidung unter achtzehn Jahren.)

Prostitution beenden. Der Staat muss den Ausstieg der Frau begleiten, eine Art Kronzeugenregelung sollte entwickelt werden, bei Bedarf, bei Bedrohung, müssen neue Papiere her.

Wieviel Mangel an Empathiefähigkeit muss man haben, jemanden in Elend und Gefahr leben zu lassen, nur um ihn, angeblich, nicht noch schlimmerem Elend und noch größerer Gefahr auszusetzen.

Hier sehen wir – analog zum Kopftuchverbot – dass über Frauen geurteilt wird, die im Verein nicht vertreten sind und auf ein frauenfeindliches Klischee reduziert werden. So werden Sexarbeiterinnen als psychisch geschädigt, unmündig und unfrei dargestellt. Wir wünschen uns differenziertere Debatten, die den vielfältigen Lebensrealitäten in der Prostitution gerecht werden.

Viele Prostituierte waren in jungen Jahren Opfer von Missbrauch oder Vergewaltigung und etliche – letztlich alle – werden immer wieder neu Opfer, nämlich solange sie im Bordell anschaffen. Prostituierte sind unfrei bis zum halben oder veritablen Sklavendasein.

Die Freundinnen der sagenhaft vielen Feminismen täuschen sich, es gibt kein buntes Frauenglück im Puff. Drei Abschnitte aus dem Brief von Huschke Mau, Aussteigerin aus der Prostitution, an Prostitutions-Lobbyistin Stephanie Klee.

„Wie schaffst Du es zu übersehen, dass mittlerweile in jeder Stadt mehrere Großbordelle stehen, in denen fast nur Frauen arbeiten, die kaum oder wenig Deutsch sprechen, die von ihren „Beschützern“ morgens hingebracht und abends abgeholt werden und die Praktiken anbieten, die weh tun und gesundheitsgefährdend sind? Steh‘n die da drauf oder wie? Alles Masochistinnen? Und Du schreibst, für diese Frauen (aus Rumänien, aus Bulgarien) sei Prostitution eine tolle Alternative? Du findest, Prostitution ist eine tolle Alternative zu Armut? […]

Ich habe keine einzige Prostituierte erlebt, die nicht, als Kind oder als Erwachsene, sexuell missbraucht/vergewaltigt worden wäre oder anderweitig sexualisierte Gewalt erlebt hätte. Und ich wage die steile These, dass unsere Gesellschaft den massenhaften Missbrauch junger Mädchen deswegen nicht konsequent verfolgt, weil er ihr nutzt. Missbrauch ist wie frühes Einreiten. Das ist praktisch, denn durch Missbrauch lernen Frauen/Mädchen zu dissoziieren, sich wegzumachen dabei. Nicht da zu sein (und das ist genau das, wofür der Freier zahlt – dafür, dass der Wille der Frau in dem Moment nicht da ist, denn er hat ihn wegbezahlt). […]

Ihr befreit niemanden mit eurem neoliberalen Gebabbel. Wenn ihr erzählt, Prostitution müsse nur von sämtlichen Kontrollen, Auflagen usw. befreit werden und alles sei supi, dann lügt ihr und verfolgt eine merkwürdige Theorie: Denn wenn Opfer von Sklaverei sich unglücklich fühlen, weil sie Sklaven sind, hilft es dann, Sklaverei zu legalisieren, damit die Sklaven nicht mehr „gesellschaftlich diskriminiert“ werden und sich in der Sklaverei noch besser versklaven lassen können?“[5]

4) Gendersensible Sprache: Wir bedauern die (seit dem 21. Mai 2017 per Beschluss manifestierte) sprachliche und faktische Ausgrenzung von trans-, inter- und anderen Frauen, die sich nicht in das auf Mann und Frau beschränkte binäre Geschlechtersystem eingliedern können oder möchten. Ein Antrag auf Nutzung gendersensibler Sprache, die mit einem Sternchen oder Unterstrich auch solche Personen inkludiert, wurde mehrheitlich von der Mitfrauenversammlung abgelehnt.

Eine leidende Spezies der Sternchenmenschen sei endlich per Sprachumbau inkludiert. Nein, das sich Zuordnen Müssen zur Geschlechtsklasse (Gender) Frau oder Mann ist zumutbar.

Keine Frau in Deutschland droht ihre Bürgerrechte zu verlieren, weil sie nicht Rock oder Kleid trägt. An vielen Orten der auf der Welt hingegen erlebt die Frau ohne Hidschab Stockschläge, Vergewaltigung, Verurteilung und Gefängnishaft oder ein Attentat mit Schwefelsäure.

Wer 2017 in Sprache (und Personenstandsrecht und Klohäuschenbau) das Third Gender fordert, ohne global die Diskriminierung der Frau zu bekämpfen, die vor allem eine islamische Diskriminierung ist, weicht aus vor dem Wesentlichen.

5) Undemokratische Tendenzen: Des Weiteren beobachten wir mit Bedauern undemokratische Tendenzen im Verein.

Es wurden über 30 Anträge auf Mitgliedschaft im Verein, die kurz vor der Mitfrauenversammlung gestellt wurden, nicht zugelassen. Die Begründung war, dass dies die Mehrheitsverhältnisse hätte ändern können. Wir erwarten von TERRE DES FEMMES als basisdemokratischem Verein, dass solche Ausnahmeregelungen abgestimmt und im Vorfeld bekannt gemacht und nicht erst auf Rückfrage mehrerer Frauen eingeräumt werden.

Den Versuch der Unterwanderung einer Organisation durch schnellen Eintritt einer hohen Zahl von Neumitgliedern, gar am Tag der Abstimmung, hat es bei anderen Vereinen schon gegeben und sogar bei Untergliederungen von Parteien. Das sollte sich, TdF, betreffend, für die Zukunft regeln lassen, etwa: stimmberechtigt ist, wer mindestens vier Wochen lang aufgenommenes Mitglied im Verein ist, Ausnahmen sind nicht zulässig. Ach, wer eigentlich wollte da denn so eilig eintreten?

Als erfragt wurde, warum die Geschäftsführerin ohne weitere Rücksprache im Verein einen offenen Brief unterzeichnet hat, der zur Hetze und Bedrohung der Autorin und Feministin Mithu Sanyal führte, wurde der Vortragenden das Mikrofon entzogen und die Konfrontation des Vorstands durch Zwischenrufe und persönliche Angriffe von Seiten einiger Mitfrauen beendet. Von einer anderen Mitfrau wurde kritisiert, dass dem Vorstand in der Aussprache überhaupt kritische Fragen gestellt wurden.

Wir erinnern uns. Das Vergewaltigungsopfer, so sagen wir, soll sich, so sagt es Mithu Melanie Sanyal, nicht als Opfer oder Überlebende, sondern als Erlebende bezeichnen. Der ungarische Jude Imre Kertész, verstehe ich die Kulturwissenschaftlerin Sanyal richtig, hätte sagen sollen: Mein KZ-Erlebnis als Sechzehnjähriger – ich habe Auschwitz und Buchenwald erlebt. Zum seinem und unserem Glück konnte Kertész klar denken.

Zivilisation ist das Bändigen der Gewalt durch das Recht. Der freiheitliche Rechtsstaat basiert auf innerer Wahrhaftigkeit (emotional), aufrichtigen Bekenntnissen und klarer Sprache (rational). Zwischen Täter und Opfer nicht zu unterscheiden, macht jede Barbarei unsichtbar. Kein Zufall, dass Mithu M. Sanyal zur Herabwürdigung der Nichtmuslime und jeder Frau unter den Gesetzen der Scharia schweigt.

„So wie vorher der Begriff Überlebende, nimmt Erlebende eine Verschiebung vom Passiven zum Aktiven vor, allerdings ohne die damit einhergehende Wertung. […] Außerdem trifft das Wort Erlebende noch keine Aussagen über Motivationen und Rollenverteilungen. Klassische Binaritäten wie aktiv/passiv werden aufgebrochen. Das Verb leben, das im Wort steckt, macht trotzdem deutlich, dass das Erlebte durchaus lebensrelevant sein kann. […] Deshalb ist es wichtig, einen Begriff zur Verfügung haben, der eine höchstmögliche Wertungsfreiheit gewährleistet.“

(Du Opfer!; Von Mithu Sanyal (45), Autorin, und Marie Albrecht (24), Studentin der Sozialen Arbeit; taz 13.02.2017. Nach der pogromartigen, durch große Gruppen muslimisch sozialisierter Männer massenhaft angewendeten sexualisierten Gewalt gegen Frauen in der Silvesternacht 2015/16 gehörten Mithu Sanyal und Marie Albrecht zu den Unterzeichnern von #ausnahmslos (Pressemitteilung – #ausnahmslos-Initiator_innen kritisieren Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes im Zuge der Sexualstrafrechtsreform). #ausnahmslos meinte: „Wir finden es wichtig, dass auch Sexarbeiter_innen und Trans_personen zu der Soliaktion kommen und hoffen, dass dies ein Raum ist, in dem die unterschiedlichen Positionen zu Sexarbeit seitens der Beteiligten nicht ausgetragen werden.“)

Ein Theaterbesuch, eine spannende Reise ist ein Erlebnis. Erlebnisse sind regelmäßig nicht nur zuckersüß und sonnig. Auf einer Wanderung regnet es auch mal in Strömen, nasse Kleidung ist nicht angenehm. Nacktbaden hingegen kann ein sehr lustiges Erlebnis sein. Ob fieser Regenschauer oder Körpererfahrung des FKK, ein Erlebnis kennzeichnet Wahlfreiheit, jeder Tourist hätte zu Hause bleiben können oder im Hotel. Zum Demütigen und Entwürdigen von politischen Gegnern nutzen die Schergen einer Diktatur das gewaltsame Entkleiden – was etwas sehr anderes ist als die selbstgewählte Nacktheit in der Sauna. Sexuelle Gewalt ist auf Jahrzehnte belastende Traumatisierung, kein Erlebnis. Die vergewaltigte Frau oder das vergewaltigte Kind hatte keine Wahl.

Was fordern wir?

Toleranz ohne Ende für Bordell und Hidschab … Nein, das wäre zu offensichtlich. Reden wir nicht vom Strich oder vom Schleierzwang, sondern vom friedlichen Zusammenleben.

Man appelliert an die traute Gemeinschaftlichkeit. „Wir fordern ein solidarisches Miteinander“ – soll eine Lobbygruppe für Umweltschutz, ungeregelt, beliebig viele Abgesandte der chemischen Industrie in den Vorstand einziehen lassen? Muss, um statt muffig modern zu sein und überhaupt, „zusammen sind wir stärker“, ein pazifistischer Kreis immer erst einen General integrieren? Ein Club von Lebensreformern einen Drogendealer?

Wir fordern ein solidarisches Miteinander. Auch – oder vielleicht gerade – wenn wir nicht einer Meinung sind. Das geht aber nicht, wenn einige Frauen von vorneherein kategorisch ausgeschlossen und nicht angehört werden. Die feministische Bewegung ist (leider noch) keine Massenbewegung und zusammen sind wir stärker.

Neben dem Integrieren der professionellen Nutten oder eigentlich Sexsklavinnen geht es bei dem Offenen Brief um das menschenrechtliche und frauenrechtliche globale Thema Nummer Eins, um die Scharia, um den Islam. Wir können Türkeibetrachterin Ritte (Projektkoordinatorin), Genitalverstümmelungsbedenkerin Kübler (AG FGM) und Burkaverteidigerin Stefanie Lohaus („Die Burka ist immerhin auch ein traditionelles folkloristisches Kleidungsstück oder ein Bekenntnis zu Religion, nicht immer ein Bekenntnis zum politischen Islam“)[6] unterstellen, die Aufnahme von den Hidschab tragenden Frauen in den TdF-Vorstand zu fordern und, solange das nicht geschieht, dem Frauenrechtsverband gruppenbezogenen Rassismus vorzuhalten, Muslimfeindlichkeit. Dass der wortgetreu angewendete Islam selbst eine Art gruppenbezogenen Rassismus verlangt, nämlich die im islamischen Erb- und Familienrecht besonders deutlich sichtbare Herabwürdigung der Spezies Frau, ist den drei Kulturrelativistinnen vielleicht schlicht einerlei, sie selber müssen ja nicht nach den Schariapflichten leben, sie selber tragen ja keinen Schleier.

Allahs Feminismus, genauer gesagt Unterlegenheitsfeminismus, Allahs halbiertes Frauenrecht jedenfalls sei unverzüglich zu integrieren, denn:

Den einen Feminismus gibt es nicht. Dennoch haben wir alle ein gemeinsames Ziel, nämlich sexistische Strukturen zu verändern. Wir sind davon überzeugt, dass dies nur dann funktioniert, wenn wir den Weg gemeinsam gehen. Das heißt nicht, dass wir immer gegenseitige Haltungen gutheißen müssen. Konstruktive Kritik und Austausch bleiben dabei unabdingbar!

Ohne Hidschabfrauen sowie Prostituierte seid ihr Aktivistinnen von TdF ethnozentrisch-weiße Trullas und Heimchen:

Wir wünschen uns eine Vereinspolitik, die für Meinungspluralismus, konstruktive Diskussion und Vielfalt steht, dies auch in der praktischen Vereinsarbeit lebt und Impulse von neuen und alten Mitfrauen begrüßt und respektiert. Wir wünschen uns einen Verein, der dafür steht, dass alle Frauen gehört werden.

Die Briefschreiberinnen kommen zum Schluss, streuen erst ein bisschen Zucker:

Wir wissen aus unserer aktiven Mitarbeit im Verein, dass sich bei TERRE DES FEMMES viele fantastische und beeindruckende Frauen engagieren und der Verein in Deutschland und in internationalen Kooperationen gute Arbeit leistet. Dies zeigen unter anderem die Geschichte des Vereins, sein Wachstum und die vielfach langjährige Mitarbeit der Angestellten. Es ist uns wichtig, abschließend auch zu erwähnen, dass TERRE DES FEMMES Meilensteine erkämpft hat und die Mitarbeiter hervorragende Arbeit leisten und über umfangreiches und differenziertes Fachwissen verfügen, von dem die Gesellschaft profitiert. Es ist uns weiterhin bewusst, dass sich auch die Befürworter der Beschlüsse, die angeblich Unterdrückung durch Verbote bekämpfen sollen, für Frauenrechte, den Schutz von Mädchen und die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen.

… um dann die Peitsche zu schwingen und mit dem Austritt bzw. ausbleibenden Eintritt zu drohen oder mit einem Dasein als schmollender Boykotteur, der sein klägliches Dasein fristen muss in einer TdF-internen inneren Emigration:

Wir hoffen, dass wir gemeinsam dazu beitragen, dass wir irgendwann wieder mit voller Überzeugung beitreten/ehrenamtlich aktiv sein können.

Hoffentlich bleibt der Vorstand von Terre des Femmes eisern und macht jedem Gegenaufklärer und Freund der Schariagegesetze (Lamya Kaddor: „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar“) oder jedem Lobbyisten der per se frauenfeindlichen Prostitution klar, bei TdF jedenfalls im Vorstand nichts verloren zu haben.

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

[1] Bulletin Info

Humboldt-Universität zu Berlin – Zentrum für Transdisziplinäre Geschlechterstudien | ZtG | Neues aus dem Zentrum und der HU

https://www.gender.hu-berlin.de/de/publikationen/gender-bulletins/bulletin-info/bulletin-51-gesamt-formatiert_mitdeckblattundimpr.pdf

[2] Podiumsdiskussion „Queeres Leben und Aktivismus in Judentum, Christentum, Islam“

Die Podiumsdiskussion untersucht Gemeinsamkeiten und Unterschiede queeren Lebens und LGBTI*Q-Aktivismus in Theologie und religiösen Praxis der drei großen Religionen.

Es diskutieren:

Amina Luise Becker, Islamwissenschaftlerin, Zentrum für Islamische Frauenforschung Köln

Rabbiner Prof. Dr. Walter Homolka, Jüdische Religionsphilosophie, Universität Potsdam

Prof. Dr. Lisa Isherwood, Feministische Befreiungstheologin, Winchester University

Dr. Efrat Mishori, Literaturwissenschaftlerin, Poetin, Tel Aviv University

Farah Zeb, Islamwissenschaftlerin, Exeter University

Moderation: Prof. Dr. Ulrike Auga, Theologie und Geschlechterstudien, Humboldt-Universität zu Berlin

In Kooperation mit dem Queer Theological College (QTC)

https://www.facebook.com/BuendnisGegenRassismus/posts/1129494287063901

[D]er in den USA lebende Prediger Fethullah Gülen […] Ziel der Hizmet-Bewegung ist es, nicht nur eine zahlenmäßig große und gut gebildete Öffentlichkeit anzusprechen, sondern auch Kontakte zu prominenten Repräsentanten aus Politik und Religion aufzubauen und diese für die eigenen Projekte zu gewinnen. So sind beispielsweise im Beirat des Forum für Interkulturellen Dialog [FID] in Berlin der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Markus Meckel sowie der Direktor des Abraham-Geiger-Kollegs der Uni Potsdam, Rabbiner Walter Homolka. Diese Kontakte haben die Gülen-Anhänger zu einer der größten und einflussreichsten Gruppen mit türkisch-islamischem Hintergrund in Deutschland gemacht.

Islamische Bekehrung oder offenes Dialogforum? | von Ulrich Pick | Deutschlandfunk 02.01.2015

http://www.deutschlandfunk.de/fetullah-guelens-hizmet-bewegung-islamische-bekehrung-oder.724.de.html?dram:article_id=307621

Mehr Dialog und Scharia mit Fethullah Hodschaefendi

Das Buch Toward A Global Civilization Of Love And Tolerance (New Jersey 2004) des seit 1999 notgedrungen in den USA lebenden, unter sunnitischen Türken höchst einflussreichen islamischen Führers Fethullah Gülen zielt, er nennt es anders, auf revolutionär antisäkulare Indoktrinierung einer neuen Generation und, er verschweigt es, auf Legalisierung von immer noch mehr Himmelsgesetz (Scharia). Zitate aus Hin zu einer globalen Kultur der Liebe und Toleranz, deutsch von Wilhelm Willeke, islamkritisch kommentiert von Jacques Auvergne.

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2012/06/19/293/

[3] Tariq Ramadan: „Alle Islamgelehrten sind in der Frage einig. Der Islam verbietet Homosexualität, wie alle monotheistischen Religionen. Aber homosexuell zu sein bedeutet nicht, kein Muslim zu sein.“

« Tous les savants sont unanimes sur la question. L’islam interdit l’homosexualité, à l’instar de toutes les religions monothéistes. Mais, être homosexuel ne veut pas dire qu’on n’est pas musulman. » (Tariq Ramadan)

Seneweb (Sénégal | Senegal) 08.07.2013

http://www.seneweb.com/news/Religion/tariq-ramadan-a-dakar-laquo-ce-n-rsquo-est-pas-parce-qu-rsquo-on-est-homosexuel-qu-rsquo-on-n-rsquo-est-pas-musulman-raquo_n_99948.html

Tariq Ramadan: « ce n’est pas parce qu’on est homosexuel qu’on n’est pas musulman »

« Tous les savants sont unanimes sur la question. L’islam interdit l’homosexualité, à l’instar de toutes les religions monothéistes. Mais, être homosexuel ne veut pas dire qu’on n’est pas musulman. Il n’y a pas de chasse aux sorcières »

Homosexualité : Tariq Ramadan pose une bombe à Dakar | par Abubakr Diallo | afrik.com 07.07.2013

http://www.afrik.com/homosexualite-tariq-ramadan-pose-une-bombe-a-dakar

[4] Construisons ensemble un monde où personne n’imaginera d’acheter l’accès au corps d’autrui, et où les plaisirs du sexe ne seront liés ni à l’argent ni à la violence !

Together let’s build a world in which no one would dream of buying access to another person’s body, and the pleasures of sex won’t be tied to money or violence!

https://zeromacho.wordpress.com/le-manifeste_de/

https://zeromacho.wordpress.com/le-manifeste_fr/

https://zeromacho.wordpress.com/le-manifeste_en-2/

Zéromacho

des hommes engagés contre la prostitution et pour l’égalité

https://zeromacho.wordpress.com

Nous n’irons plus aux bois (baraque en bois = bordel)

http://le.lutin.kikourou.net/billet.php?idbillet=258

Woher kommen die Probleme?

Die Wirklichkeit in islamischen Gesellschaften

[…] Im Juli 2013 stellte der prominente Islamwissenschaftler und liberale muslimische Theologe Tariq Ramadan in Dakar fest, dass sich alle Islamgelehrten darin einig seien, dass der Islam nach dem Muster der anderen monotheistischen Religionen Homosexualität verbiete. Dies heiße aber nicht, dass jemand kein Muslim sein kann, nur weil er homosexuell ist.

Religion und Homosexualität: Aktuelle Positionen (Hirschfeld-Lectures) 4. November 2013 von Thomas Bauer (Autor), Bertold Höcker (Autor), Walter Homolka (Autor), Klaus Mertes (Autor)

https://books.google.de/books?id=mCJ5DAAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

[5] „Ich habe die Schnauze voll von euch!“ | von Huschke Mau, Aussteigerin aus der Prostitution, an Prostitutions-Lobbyistin Stephanie Klee | EMMA 28.11.2014

http://www.emma.de/artikel/ich-habe-die-schnauze-voll-von-euch-318081

[6] „Die Burka ist immerhin auch ein traditionelles folkloristisches Kleidungsstück oder ein Bekenntnis zu Religion, nicht immer ein Bekenntnis zum politischen Islam.“ Stefanie Lohaus am 09.07.2014 um 09:31 Uhr.

Was lesen wir da: „Bekenntnis zum politischen Islam“, dann gibt es also auch einen unpolitischen Islam – so unpolitisch wie der Islam von Feldherr und Staatsgründer Mohammed vielleicht? Heißes Feuer oder nasses Wasser oder politischer Islam zu sagen ist Tautologie, ist entbehrlich.

Stefanie Lohaus am 10.07.2014 um 11:01 Uhr: „Islamisten sind […] überzeugt davon, dass ihre Lehre zu einer friedlichen, gerechteren, besseren und schöneren Welt für alle führen würde. Ich meine, das die Ursachen für Gewalt nie in [der] Religion selbst begründet liegen, sondern in Unzufriedenheit mit gesellschaftlichen Verhältnissen, die von denen ausgenutzt werden, die nach Macht streben.“

Nicht Islamisten – die es nicht gibt –, Islamgründer Mohammed war davon überzeugt – und hackte für diese schöne, neue islamische Welt Hände und Köpfe ab. Vielleicht ist Stefanie Lohaus ja der Ansicht, dass der massenhaft mordende Sprecher Allahs seelisch schlimm litt an „Unzufriedenheit mit gesellschaftlichen Verhältnissen“, was ihn ja vielleicht auch auf die Idee mit dem Apostatenmord brachte und dazu, Sex mit der neunjährigen Aischa zu haben, die er drei Jahre eher geheiratet hatte. Nach himmlischem Befehl und prophetischem Beispiel will tatsächlich die von Mohammed begründete islamische Bewegung jede unislamische Lebensweise überwinden sprich in die Umma (zwangs)eingemeinden oder ausrotten, seit 1400 Jahren will und muss diese Religion „nach Macht streben“.

mtsomou (das ist Mitherausgeberin des Missy Magazines Margarita Tsomou als die Autorin des Artikels Nicht in meinem Namen) am 10.07.2014 um 13:49 Uhr:

„Eine Religion als gewalttätiger als andere interpretieren zu wollen [bedeutet nichts anderes als] in die Fallen der Vorurteile zu fallen die von beiden Seiten gepflegt werden („die sind doch so und so“). Es [geht] doch nicht um den Koran oder die Bibel, sondern darum, was die Gesellschaft damit macht.“

Nächsten- und sogar Feindesliebe ganz auf Augenhöhe mit Religionskritiker- und Apostatenmord? Margarita Tsomou sollte doch wohl verstehen können, dass es einen Unterschied macht, ob der eine geistliche Lehrer Liebe deinen Feind sagt und der andere Töte deinen Feind. Jesus lehrte Mein Reich ist nicht von dieser Welt und entwarf eine Ethik für den Menschen an sich, für jeden Menschen, Mohammed hingegen praktizierte und befahl gerade die Herrschaft über die ganze Welt und rief dazu auf, bestimmte Menschengruppen, nämlich die Juden und Christen (ggf. auch noch die „Sabier“ bzw. Sabäer, vielleicht waren die bis heute bestehenden Mandäer gemeint, und die „Madschus, Magier“, das waren vermutlich die Zoroastrier, die heutigen Parsen), sowie alle Frauen, also auch die muslimischen Frauen, rechtlich herabzustufen und alle anderen zu vertreiben oder umzubringen. An die vom islamischen Himmel auf Erden zur Herrschaft vorgesehenen Muslime darf der Harbi (Polytheist u. dgl.) noch nicht einmal Dschizya bezahlen.

http://blogs.faz.net/10vor8/2014/07/09/nicht-meinem-namen-2056/

Teilverbot der Vollverschleierung (Niqab bzw. Burka) in Baden-Württemberg?

November 28, 2016

نقاب

niqāb

Nikab, der Gesichtsschleier als die Erweiterung bzw. Umsetzung der islamisch verpflichtenden Bedeckung (Hidschab)

Anlass für die Stellungnahme des Zentralrats der Ex-Muslime zu dem für Baden-Württemberg geplanten Teilverbot von Niqab oder Burka ist der Entwurf für ein Gesetz zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit. Als Drucksache 16/896 wird der durch die FDP/DVP-Fraktion eingebrachte Entwurf durch den Landtag Baden-Württemberg in dessen 19. Plenarsitzung am 30.11.2016 in Erster Beratung debattiert werden.

Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE)

Köln

An das

Ministerium für Soziales und Integration von Baden-Württemberg

Stuttgart

26.11.2016

Gesetzentwurf zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit – Anhörungsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Zentralrat der Ex-Muslime [ZdE] bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP Stellung zu nehmen.

Der als Antidiskriminierungsverband nach § 23 AGG tätige Verein stimmt einem eingeschränkten Verbot der Gesichtsverschleierung bedingt zu, verweist auf seine Petition 16/00494 und ergänzt den Gesetzesvorschlag wie folgt:

Zu Art. 2

Nach § 55 wird eingefügt:

§ 55 a Gesichtsverschleierung

Beamtinnen ist es untersagt, während des Dienstes ihr Gesicht zu verschleiern oder zu verhüllen, soweit Sicherheitsvorschriften dies nicht erfordern. Ein Motorradhelm oder Schutzhelm für Polizisten ist keine Gesichtsverschleierung, sondern schützt den Kopf vor Verletzungen. Sturmhauben zum Identitätsschutz sind bestimmten polizeilichen und militärischen Spezialeinheiten vorbehalten. Andere dienstliche Zwecke oder Regelungen zur Dienstbekleidung rechtfertigen keine Ausnahme vom Verschleierungsverbot.

Zu Art. 3

Änderung des Schulgesetzes

Absatz 5, der § 1 angefügt werden soll

Der Gesetzentwurf definiert staatliche Schulen zutreffend „als Ort der offenen Kommunikation und Integration“. Weil die Bedeckung des Gesichts aber die Mimik verschleiert, konterkariert sie diese Funktion. Das Verbot des Gesichtsschleiers ist daher auf den gesamten Unterricht und alle Schulveranstaltungen auszudehnen und schließt sowohl jeden bekennenden Religionsunterricht als auch alle Ganztagsangebote mit ein. Ausnahmen beschränken sich auf Schutz- und Sicherheitsvorschriften, eine Lehrkraft kann das Verbot nur ausnahmsweise für ein Theaterprojekt außer Kraft setzen.

Die Vorschrift haben alle Schülerinnen und jede Frau einschließlich Ehrenamtlerinnen als verpflichtend zu beachten, die Aufgaben in den Bereichen Betreuung, Bildung, Förderung, Erziehung, Sport, Kreativität und Freizeitgestaltung ausführen. Diese Regelung soll auch bei Veranstaltungen, die über den regulären Schulbetrieb hinaus gehen, gelten und, um eine offene Kommunikation zu ermöglichen, alle Pädagoginnen und Teilnehmerinnen auf Elternabenden, Elternsprechtagen und Elternratssitzungen einschließen.

Holt eine Mutter oder sonstige Vertrauenspersonen des Kindes, die den Mitarbeitern bekannt ist, ein Kind von der Grundschule ab, muss sie wegen ihrer Identifizierbarkeit bei Betreten des Schulgeländes auf den Gesichtsschleier verzichten. Viele Kinder haben Angst, fangen an zu weinen oder laufen weg, weil sie sich fürchten, wenn ihnen eine vollverschleierte Person begegnet, die sie nicht erkennen und einordnen können.

Zu Art. 4

Änderung des Landeshochschulgesetzes

[vgl 1. § 2 Abs. 4]

Niqab und Burka sind an allen in § 1 Abs. 1 u. 2 Punkt 1 bis 6 genannten Hochschulen zu verbieten. Sicherheitsbestimmungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Das Verbot der Vollverschleierung darf nur ausnahmsweise für Theater- oder Filmprojekte aufgehoben werden. Nicht aus Textilien bestehende und nur während der Dauer von künstlerischen Darbietungen getragene Masken fallen nicht unter das Verbot.

Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG)

Für Einrichtungen nach § 1 des genannten Gesetzes hat aus den gleichen Gründen wie in staatlichen Schulen ein ausnahmsloses Verbot der Vollverschleierung zu gelten, das von Leiterinnen, Erzieherinnen und sonstigen mit pädagogischen Aufgaben betrauten Personen, Praktikantinnen und Ehrenamtler sowie von Müttern und sonstigen Vertrauenspersonen der Kinder bei allen Angeboten, auch Elternabenden, Sommerfesten u. dgl., zu beachten ist.

Holt eine Mutter oder sonstige Vertrauenspersonen des Kindes, die den Mitarbeitern bekannt ist, ein Kind aus einer Einrichtung nach § 1 des genannten Gesetzes ab, muss sie wegen ihrer Identifizierbarkeit bei Betreten des Geländes auf den Gesichtsschleier verzichten. Viele Kinder haben Angst, fangen an zu weinen oder laufen weg, weil sie sich fürchten, wenn ihnen eine vollverschleierte Person begegnet, die sie nicht erkennen und einordnen können.

Begründung der Stellungnahme

[vgl. Seite 5 des Gesetzentwurfes]

Die parlamentarischen Diskussionen haben, was äußerst selten ist, über alle sonstigen Meinungsunterschiede und Parteigrenzen hinweg ergeben, dass alle Abgeordneten und Regierungsmitglieder darin übereinstimmen, dass Burka und Niqab fundamentale Grundsätze unserer freiheitlich demokratischen Grund- und Werteordnung verletzen.

Der ZdE führt ergänzend aus

Der Niqab ist ein blickdicht gewebtes Tuch, das vom Nasenrücken aus abwärts das Gesicht verdeckt. Klassischerweise wird der Gesichtsschleier zu einem sackartig geschnittenen Gewand, dem Hidschab, getragen und mit Handschuhen kombiniert. Nach den zusätzlichen Kleidungsstücken, die das bereits umfassende Bedeckungsgebot definitiver Qualität erweitern [vgl. Stellungnahme DITIB zum Beschluss des BVerfG (1 BvR 471/10; 1 BvR 1181/10) vom 27.01.2015, Rd 74], greifen meist sehr strenggläubige Muslimas, nicht selten deutsche Konvertitinnen, die dem salafistischen Glaubensspektrum des sunnitischen Islam zuzurechnen sind und Positionen von Rechtsgelehrten hanbalitischer bzw. wahhabitischer Prägung nahestehen.

Den Trägerinnen genügt es daher nicht, ihren Körper durch den Hidschab so zu verhüllen, dass Körperumrisse und weibliche Rundungen durch die lose fallende Kleidung aufgelöst werden und so nicht mehr erkennbar sind. Sie richten sich vielmehr nach Fatwen von anerkannten Autoritäten des hanbalitisch interpretierten Rechts, insbesondere Scheiche wie ibn Taimiyya und dessen Schüler ibn al-Qayyim al-Dschauziyya der klassischen Epoche und, aus der jüngeren Geschichte, die Scheiche bin Baz, al-Uthaymin und al-Fauzan. Die Gelehrten haben nach vielen Jahren des Studiums der Hadithwissenschaften und der islamischen Jurisprudenz an renommierten islamischen Universitäten begehrte Lehraufträge erhalten.

In ihren Schriften und Rechtsgutachten weisen sie immer wieder darauf hin, dass ein weibliches Gesicht und zarte Frauenhände ebenso wie ein mit sanften femininen Rundungen geformter Körper verbotene Reize aussenden würden und daher zwingend unter undurchsichtigem Stoff verborgen werden müssten, um Männer, die nicht Mahram-Verwandte sind, nicht sexuell zu erregen. Gottesfürchtige Salafistinnen befolgen diese Lehrmeinungen, um ihr ohnehin prekäres Seelenheil nicht zu gefährden und qualvollen Höllenstrafen zu entgehen.

Wie die Burka ist auch der zum Ganzkörperschleier mit offenem Sehfeld erweiterte Hidschab ein islamisches Kleidungstück, das auf den Straßen deutscher Städte eher selten zu sehen ist. Nach einer Schätzung von Sozial- und lntegrationsminister Manfred Lucha sollen sich ungefähr 1500 Niqabis in der Öffentlichkeit bis auf die Augenpartie vollverschleiern, nicht, wie der Grüne Politiker fälschlicherweise behauptet, Burkaträgerinnen. Dass da für ihn kein Problem besteht, verwundert nicht, da er sich nicht einmal die Mühe macht, zwischen den beiden Gewändern zu unterscheiden. Radikalislamische Muslimas gehören wohl nicht zu den möglichst vielen, für die der Grüne Politiker mit seiner Mannschaft ein möglichst würdevolles Leben erarbeiten will [Stuttgarter Zeitung am 11.05.2016].

Ein möglichst würdevolles Leben möglichst vieler will [Lucha] mit seiner Mannschaft erarbeiten.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.der-neue-sozialminister-manfred-lucha-sozialromantik-ist-seine-sache-nicht.e9767c2a-9269-4703-a7b2-5d88a0417484.html

Wie die Verfassungsschutzbehörden berichten, erhalten seit mehreren Jahren Gruppen oder charismatische Einzelprediger fundamentalistisch islamischer Ausrichtung regen Zulauf. Durch ihre inzwischen technisch versiert und professionell gestalteten Web- und Videoauftritte sowie durch die auf die verschiedenen Zielgruppen genau zugeschnittene Themenwahl bei ihrer Missionstätigkeit üben sie auf weibliche wie männliche junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund große Anziehungskraft aus.

Gingen die Ämter 2011 noch von 3800 teils noch sehr jugendlichen Anhängern der salafistischen Glaubensrichtung aus, gehörten im Dezember 2015 bereits 8350 zu diesen stark glaubensbewegten Gruppen. Allein in den sechs Monaten zwischen Juni und Dezember 2015 schlossen sich 850 Menschen den muslimischen Extremisten an.

2011 rechnete der Verfassungsschutz noch mit 3.800 Personen in dieser Szene. Im Juni 2015 zählten sie etwa 7.500 Anhänger, im Dezember sprach BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen bereits von 8.350 Salafisten, Tendenz steigend.

http://web.de/magazine/politik/salafisten-deutschland-gefaehrlich-szene-31355670

Inzwischen folgen in Deutschland ungefähr 10.000 der religiös motivierten Renaissancebewegung des Salafismus. Nach persönlichen Krisen und Diskriminierungserfahrungen glauben diese Muslime durch die Hinwendung zum islamischen Fundamentalismus erkannt zu haben, wie sie künftig im Diesseits und Jenseits Probleme vermeiden und Glückseligkeit erreichen können. Unsere strengislamischen Mitbürger sind davon überzeugt, durch geistige Rückbesinnung auf die ehrwürdigen und rechtschaffenen Muslime der ersten drei Generationen [arab.: as-Salaf aṣ-Ṣāliḥ] und die medinensische Gesellschaft, die beste Gemeinschaft und deren Prinzipien [vgl. Koran 3:110], Antworten auf Sinnfragen sowie Orientierung, Halt, Kraft und Identität gefunden zu haben.

Sie irren.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Niqab im salafistischen Milieu für Muslimas vorgeschrieben ist und höchste Wertschätzung genießt, sind 1500 Niqabträgerinnen unwahrscheinlich, die reale Anzahl dürfte höher liegen und wird aufgrund der dynamisch steigenden Mitgliederzahl sowie der durch die Imamehe (Wegfall der verpflichtenden staatlichen Voraustrauung im Jahre 2009) erleichten Polygamie in den nächsten Jahren vermutlich wachsen. Für diese Einschätzung spricht auch, dass die Gründer von drei der vier sunnitischen Rechtsschulen, und zwar der malikitischen, schafiitischen und hanbalitischen Madhhab, den Gesichtsschleier in Kombination mit Handschuhen als absolut verpflichtend ansehen und in den letzten fünf Jahren viele Menschen islamischen Glaubens aus Syrien, Irak, Somalia, Eritrea [vielfach Schafiiten] und den Maghrebstaaten [Malikiten] nach Deutschland gekommen sind.

Die meisten Rechtsgelehrten der hanafitischen Rechtsschule empfehlen Gesichtsschleier, Burka und Handschuhe lediglich. Wenn aber Gesicht und Hände einer Frau so reizvoll sind, dass sie Männer zu unkeuschen Gedanken verführen oder gar sexuelle Begierden wecken könnten, müssen Muslimas, die der hanfitischen Rechtsschule folgen Gesicht und Hände bedecken. Hardliner wie die Deobandi schreiben sogar grundsätzlich vor, dass Frauen außerhalb des Hauses Handschuhe und Gesichtsschleier zu tragen haben.

Für den ZdE ist nicht die Anzahl der Vollverschleierten von Bedeutung, sondern die Grundrechtswidrigkeit, speziell Frauenfeindlichkeit dieser Ganzkörperschleier. Deshalb setzt er sich für ein absolutes Verbot dieser islamischen Kleidung auch im öffentlichen Raum ein.

Meinung der vier Rechtsschulen bezgl. der Pflicht das Gesicht zu verschleiern und Handschuhe zu Meinung tragen

Mālikī Fiqh

Imām Mālik (…) war der Meinung, dass eine muslimische Frau dazu verpflichtet ist, ihr Gesicht und ihre Hände zu bedecken.

Shaykh al-Munāğğid sagte:

„Die korrekte Ansicht ist, dass eine Frau ihren kompletten Körper verhüllen muss, sogar das Gesicht und die Hände. Imām Aḥmad sagte, dass sogar die Fingernägel der Frau ʿAwrah sind und dies ist auch die Ansicht von Imām Mālik.“

(Fatwā Islām Q&A Frage Nr. 21536)

Shaykh al-Munāğğid in einer anderen Fatwā die Ansicht der Mālikī-Gelehrten bzgl. Niqāb spricht:

„…daher ist es für eine Frau in ihrer (malikitischen) Ansicht verboten hinauszugehen vor Nicht-Maḥrams mit einem entblößten Gesicht.“

(Fatwā Islām Q&A Frage Nr: 68152)

Shaykh al-Islām ibn Taymiyyah zur malikitschen Position:

„Es scheint so, als wenn es die Meinung von Aḥmad ist, dass jedes Teil des Körpers ʿAwrah ist, sogar die Nägel und das ist auch die Ansicht von Mālik.“

(Majmū’ al-Fatāwā, 22/110)

ibn al-ʿArabi:

„Die komplette Frau ist ʿAwrah; ihr Körper und ihre Stimme. Es ist also nicht erlaubt, dass sie dies enthüllt.“ (Ahkām al-Qurʾān 3/1578)

Muffasīr Imām al-Qurtubī sagte:

Alles an einer Frau ist ‘Awrah’ (verhüllungsbedürftig); ihr Gesicht, ihr Körper und ihre Stimme, Es ist nicht erlaubt, irgend etwas davon preiszugeben, außer in Situationen der Notwendigkeit.“

(Al-Ğāmi’ li Ahkāmi l-Qur’ān)

Aus al-Ğāmiʾ li Ahkām al-Qurʾān 14/227:

Für mehr Informationen über die Meinungen der Mālikī fuqahaʾ bezüglich der Verpflichtung für die Frau der Gesichtsverschleierung; siehe in: al-Maʾyār al-Muʾarrab von al-Wanshirīsi 10/165, 11/226 und 229, Mawāhib al-Ğalīl von al-Hattāb 3/141, al-Dhakhīrah von al-Qurāfi 3/307 und Hāshiyat al-Dasūqi ʿālā al-Sharḥ al-Kabīr 2/55.“

Ḥanbalī Fiqh

Es wurde von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal überliefert, dass er sagte:

„Die Fingernägel der Frau sind ʿAwrah. Wenn sie also das Haus verlässt, soll sie nichts von sich zeigen. Selbst ihre Ledersocken soll sie nicht zeigen, weil die Ledersocken die Form der Füße zeigen.“ (al-Furūʿ 1:601)

al-Ḥafiz ibn al-Qayyīm al-Ğawziyyah:

„Die ʿAwrah wird in 2 Arten unterteilt: Die ʿAwrah im Gebet und die ʿAwrah beim Anschauen. Eine Frau darf ihr Gebet verrichten, wenn die Hände und das Gesicht unverschleiert sind, jedoch darf sie so nicht auf dem Markt, oder auf Versammlungen erscheinen. (d.h. es ist nicht erlaubt, wenn die Frau hinausgeht mit unbedecktem Gesicht und unbedeckten Händen.)“
(Tahdhīb as-Sunan und Iʿlam al-Muwaqicīn 2:80)

Shaykh ibn ʿUthaymīn

Die islāmische Kleidung verbirgt den gesamten Körper …

Nur durch die vollständige Bedeckung, Gesicht und Hände eingeschlossen, kann eine Frau nicht erkannt werden. Dies war das Verständnis und die Praxis der Ṣaḥāba und sie waren die beste Gemeinschaft, die edelste aus der Sicht von Allāh ta ‚ālā, mit dem vollständigsten Imān und den edelsten Charaktereigenschaften. Wie können wir von diesem Weg abweichen?“

(Hiğāb Seite 12, 13)

Shaykh Muhammad al-Saalih al-‘Uthaymeen:

The hijaab prescribed in sharee’ah means that a woman should cover everything that it is haraam for her to show, i.e., she should cover that which it is obligatory for her to cover, first and foremost of which is the face, because it is the focus of temptation and desire.

A woman is obliged to cover her face in front of anyone who is not her mahram (blood relative to whom marriage is forbidden). From this we learn that the face is the most essential thing to be covered. There is evidence from the Book of Allaah and the Sunnah of His Prophet (peace and blessings of Allaah be upon him) and the views of the Sahaabah and the imams and scholars of Islam, which indicates that women are obliged to cover all of their bodies in front of those who are not their mahrams.

Fataawa al-Mar’ah al-Muslimah, 1/ 391, 392)

Shaykh bin Bāz sah Niqāb ebenfalls als verpflichtend an. In einer Fatwā wurde er gefragt, ob man im Gebet Handschuhe tragen darf und er antwortete, dass man dies während des Gebets machen darf, jedoch führte er an, dass die Frau im Gebet kein Niqāb tragen soll; aber nur dann, wenn keine Nicht-Maḥram Männer anwesend sind, denn er (bin Bāz) sagte:

„Wenn Nicht-Verwandte Männer anwesend sind, dann muss sie ihr Gesicht, genauso wie den restlichen Körper, bedecken.“

(Islāmic Fatāwā Regarding Women S. 105-106)

ibn al-Qayyīm al-Ğawziyyah:

„Die ʿAwrah wird in 2 Arten unterteilt: Die ʿAwrah im Gebet und die ʿAwrah beim Anschauen. Eine Frau darf ihr Gebet verrichten, wenn die Hände und das Gesicht unverschleiert sind, jedoch darf sie so nicht auf dem Markt, oder auf Versammlungen erscheinen. (d.h. es ist nicht erlaubt, wenn die Frau hinausgeht mit unbedecktem Gesicht und unbedeckten Händen.)“
(Tahdhīb as-Sunan und Iʿlam al-Muwaqicīn 2:80)

Shaykh Saalih al-Fawzaan (may Allaah preserve him) said:

The correct view as indicated by the evidence is that the woman’s face is ‘awrah which must be covered. It is the most tempting part of her body, because what people look at most is the face, so the face is the greatest ‘awrah of a woman. This is in addition to the shar’i evidence which states that it is obligatory to cover the face.

For example, Allaah says (interpretation of the meaning):

“And tell the believing women to lower their gaze (from looking at forbidden things), and protect their private parts (from illegal sexual acts) and not to show off their adornment except only that which is apparent (like both eyes for necessity to see the way, or outer palms of hands or one eye or dress like veil, gloves, headcover, apron), and to draw their veils all over Juyoobihinna (i.e. their bodies, faces, necks and bosoms)…”

[al-Noor 24:31]

Shaykh bin Bāz

sah Niqāb ebenfalls als verpflichtend an. In einer Fatwā wurde er gefragt, ob man im Gebet Handschuhe tragen darf und er antwortete, dass man dies während des Gebets machen darf, jedoch führte er an, dass die Frau im Gebet kein Niqāb tragen soll; aber nur dann, wenn keine Nicht-Maḥram Männer anwesend sind, denn er (bin Bāz) sagte:

„Wenn Nicht-Verwandte Männer anwesend sind, dann muss sie ihr Gesicht, genauso wie den restlichen Körper, bedecken.“ (Islāmic Fatāwā Regarding Women S. 105-106)

Zum Schluss führe ich noch eine Aussage von Shaykh al-Islām ibn Taymiyyah an. Er war auch ein sehr bekannter Shaykh der Ḥanbalī-Rechtschule.

ibn Taymiyya sagte:

„Das Wort „Ğilbāb“ ist ein Tuch, dass Ibn Mas´ūd als einen Umhang beschrieb, der den ganzen Körper mit Kopf, Gesicht und Händen bedeckt. Deshalb ist es für eine Frau nicht erlaubt, ihr Gesicht und Hände in der Öffentlichkeit zu zeigen.“
(Fatāwā Band 2, S. 110)

Aus diesen Fatāwā (Rechtsgutachten) lässt sich schließen, dass die korrekte Meinung in der Rechtschule von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal ist, dass die Frau ihr Gesicht und ihre Hände bedecken muss. In dieser Rechtschule ist es also eine Pflicht für die Frau, den Niqāb bzw. die burqaʿ zu tragen und Allāh weiß es am Besten.

Shāfiʿī Fiqh

In einer Fatwā von „Islamweb“ heißt es:

„Nach der Ḥanbalī-Rechtschule und nach der korrekten Ansicht der Shāfiʿī-Rechtschule, sollte sie ihr Gesicht und ihre Handflächen vor fremden Männern bedecken, da dies zur ʿAwrah gehört.“

(Islamweb Fatwā Nr. 81554)

In einem Ḥadīth, welcher von Abū Dāwūd überliefert wurde heißt es:

„….sie nahmen ihre Übergewänder und machten Schleier aus ihnen.“

Zu dieser Überlieferung sagte al-ʿAsqalānī folgendes:

„Diese Aussage (Sie machten Schleier aus ihnen) bezieht sich auf das Bedecken des Gesichtes. „Es hat nicht aufgehört, die Gewohnheit der Frau zu sein, in den älteren Generationen und in den neueren Generationen, dass sie ihr Gesicht vor nicht-verwandten Männern bedeckt.“ (Fatḥ al-Bāri 9:235)

Imām as-Suyūṭī:

„Der Vers über Ḥiğāb betrifft jede Frau. Darin liegt die Verpflichtung auf ihnen, dass sie ihre Köpfe und Gesichter bedecken.“ (Istinbāt at-Tanzīl 3:118)

Hieraus lässt sich ganz klar schließen, dass der Niqāb eine Pflicht für alle ist subḥānallāh.

Es gibt noch viele weitere Gelehrte bzw. Imāme der Shāfiʾī-madhhab, welche der Meinung sind, dass die muslimische Frau ihr Gesicht und ihre Hände bedecken muss. Darunter auch Imām Ibn Rislān, welcher folgendes sagte:

„Die Muslime stimmen überein, dass es für die Frau verboten ist, das Haus mit unverschleiertem Gesicht zu verlassen.“ (Nayl al-Awṭār Sharḥ Muntaq al-Akhbār 6:11)

Von Imām ash-Shirbinī in al-Mughnī al-Muhtāğ verzeichnet, dass Imām as-Subkī folgendes sagte:

„…das Gesicht und die Hände einer Frau sind ʿAwrah beim Anschauen, jedoch nicht im Gebet.“

Imām Muḥammad aṣ-Ṣanaʿnī erklärte auch, dass die Frau im Gebet nicht die Hände und nicht das Gesicht bedecken muss. Doch, was ist, wenn die Frau außerhalb des Gebetes ist und wenn fremde Männer sie anschauen? In diesem Fall sagt Imām aṣ-Ṣanaʿnī:

„Wenn ein Mann die Frau ansieht, dann gehört jedes Körperteil von ihr zur ʿAwrah.“

(Subul as-Salām Sharḥ Bulūgh al-Marām)

Ḥanafī Fiqh

Anwār ʿAlī Ādam al-Mazahirī:

Imām Shāfiʾī, Imām Mālik und Imām Aḥmad ibn Ḥanbal sind der Meinung, dass der Niqāb verpflichtend (fard) ist.

Imām Abū Ḥanifa ist hingegen der Ansicht, dass der Niqāb im Prinzip nur empfohlen ist („wāğib“). In Zeiten der Unmoral und Glaubensschwäche oder weil das Gesicht hübsch ist die Gefahr, dass ein Nicht Mahram in Versuchung geführt werden könnte, weil das Gesicht hübsch ist, werden Gesichtsschleier und Handschuhe zur Pflicht.

Islamweb Fatwā Nr. 81554)

Wenn man sich heutzutage umsieht, wie extrem die Fitnah verbreitet ist und wie extrem sich die Unzucht unter der Menschheit verbreitet hat, dann merkt man ganz schnell, dass es in der heutigen Zeit einfach nur das Beste und vorallem das Sicherste sein kann, wenn sich die muslimische Frau von Kopf bis Fuß verschleiert, wa Allāhu aʿlam.

Ibn Nujaym:

„Unsere Gelehrten erklärten: Es ist der Frau verboten ihr Gesicht unbedeckt zu lassen, während sie unter Männern ist; in unserer Zeit, aufgrund der Fitnah!“

(al-Baḥr ar-Rāʾiq Sharḥ kanz ad-Daqāʾiq)

Auch Imām Sarkhasi, welcher sagte:

„Das Verbotene daran, eine Frau anzuschauen, ist aufgrund der Fitna (Versuchung) und die Gefahr der Fitna kommt, wenn man das Gesicht der Frau anschaut, denn die meisten attraktiven Eigenschaften befinden sich im Gesicht; viel mehr als auf irgendwelchen anderen Körperteilen.“ (al-Mabsūṭ 10:152)

Deoband

The Niqab and its obligation in the Hanafi madhhab by Mufti Husain Kadodia

It is with great sadness that we note confusion in the minds of many students and even some scholars concerning the obligation of the niqab (veil) in the Hanafi madhhab, which expressly classifies covering the face as binding on women and forbids the exposure of the face in the presence of ghayr mahrams (strangers).

https://www.deoband.org/2009/04/contemporary-voices/the-niqab-and-its-obligation-in-the-hanafi-madhhab/

Es ist die politische, menschenrechtliche und durchaus auch soziale sowie sozialpädagogische Verpflichtung unserer Gesellschaft sowie der Bundes- und der Landesregierungen über jede Form von Extremismus und dessen schädliche Folgen für jeden Einzelnen von uns allen, für unsere säkulare, freiheitlich demokratische Gesellschaft und unseren Rechtsstaat im Sinne des GG [Art. 20 Abs. 1, 2 u.3 GG; Art. 28 Abs1 Satz 1 GG] aufzuklären und Projekte zu fördern die Ausstiegswillige unterstützen. Die Legislative, das Baden-Württembergische Parlament, hat uns alle, insbesondere die Bürger des Landes vor den Auswirkungen von religiös motiviertem Extremismus und seinem Angriff auf Grund- und Menschenrechte zu schützen.

Religionsfreiheit ist ein universelles, unteilbares und unveräußerliches Menschenrecht, dem überall auf der Welt Geltung zu verschaffen ist. Dieses individuelle Recht hoher Priorität, dass jedem von uns zusteht, garantiert Bekenntnisfreiheit in positiver aber auch negativer Ausprägung. Der ZdE setzt sich hier in Deutschland unter anderem für die negative Religionsfreiheit von Islamapostaten und Andersgläubigen unter den Flüchtlingen ein, die in ihren Unterkünften wegen ihrer Weltanschauung diskriminiert werden und Angriffen auf Leib und Leben ausgesetzt sind. Sie weisen darauf hin, dass selbst dem Wortlaut nach vorbehaltlos geltende Rechte verfassungsimmanente Schranken haben, die unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips mittels praktischer Konkordanz auszuloten sind. Das Grundgesetz beansprucht konsequent und eifersüchtig, allein die Spitze der staatlichen Normenpyramide zu besetzen. Der Vorrang der Verfassung wird gesichert durch das Bundesverfassungsgericht.

Josef Isensee: Vom Stil der Verfassung

https://books.google.de/books?id=BQSnBgAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Die Einheit der Verfassung, ein Unterfall der Einheit der Rechtsordnung auf Verfassungsebene, stellt bei Fallkonstellationen, in denen sich Grundrechte widersprechen, einen fundamentalen Grundsatz der Verfassungsinterpretation dar. Normtheoretisch hat die als ideal zu geltende Einheit der Rechtsordnung die Konsequenz, dass mit jedem Rechtssatz zugleich die gesamte Rechtsordnung angewendet wird. Bei der Anwendung von Einzelnormen wird methodologisch davon ausgegangen, dass deren Aussagen begrenzt und unvollständig sind und erst aus der Zusammenschau mehrerer Normen der spezifische Zweck und Anwendungsbereich der Einzelvorschrift deutlich wird.

Peter Schwacke: Juristische Methodik. Kohlhammer, Stuttgart, 5. Aufl. 2011, S. 7: „Ist die Rechtsordnung in sich frei von Regelungs- und Wertungswidersprüchen, schließt die Anwendung eines Rechtssatzes letztlich die Anwendung der gesamten Rechtsordnung ein. Das wäre dann der Idealgrundriss einer Rechtsordnung.“

Grundrechtsverzicht, als der unmissverständlich ausgedrückte Wille rechtsverbindlich auf eine grundrechtliche Garantie zu verzichten, ist an Voraussetzungen gebunden. Vorrang und Einheit der Verfassung sind Rechtsstaatsprinzipien [Art. 20 Abs. 3 GG], die für die Bundesrepublik konstitutiv sind und nach Art. 79 Abs. 3 GG nicht verändert werden dürfen. Unsere Verfassung, das GG ist kein Warenhauskatalog, aus dem man nur die Artikel aussucht, die gefallen.

Wahrscheinlich wären die Bürgerinnen, die für ihr Recht auf freie Religionsausübung, positive Bekenntnisfreiheit und Vollverschleierung kämpfen, nicht bereit die Unantastbarkeit ihrer Würde [Art. 1 Abs. 1 GG], ihre Gleichheit vor Gericht und das Diskriminierungsverbot [Art. 3 Abs. 1 oder 3 GG] oder die Rechtsweggarantie [Art 19 Abs. 4 GG] aufzugeben.

Grund- und Menschenrechte stehen in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat nicht zur Disposition. Sie haben neben der subjektivrechtlichen für das Individuum auch eine objektive Funktion. In seinem Grundsatzurteil zum Fall Lüth [BVerfGE 7,198 – Lüth] hob das BVerfG hervor, dass unser GG auch als objektive Werteordnung anzuerkennen ist, über die nicht jeder frei verfügen kann.

Auf die vielfältigen gesundheitsschädlichen und sicherlich kostenintensiven Auswirkungen des Vitamin D Mangels für Mutter und Kind durch das Abschirmen jedes Sonnenstrahls auf der gesamten Körperoberfläche haben wir in unserer Petition bereits hingewiesen. Die Vollverschleierung erhöht das Unfallrisiko, weil sie das Gesichtsfeld einschränkt und ausreichende Übersicht verhindert. Bodenunebenheiten werden zur Stolperfalle, das selbstständige Überqueren von Straßen ist für sie und auch für die Säuglinge, die sie im Kinderwagen spazieren fährt oder die Kleinkinder neben ihr, die noch auf die Anleitung Erwachsener angewiesen sind, lebensgefährlich.

Burkaträgerinnen erkranken durch Lichtmangel

Vitamin D wird hauptsächlich über das Sonnenlicht gebildet und kann nicht ausreichend durch ausgewogene Ernährung mit Lebensmitteln wie Fisch, Milch und Getreide ausgeglichen werden. Auch Nahrungsergänzungsmittel sind kein vollwertiger Ersatz. Burkaträgerinnen und Niqabis klagen häufig über Kopfschmerzen. Der schmale Sehschlitz verursacht eine künstliche Sinnesbehinderung, welche die Augen überanstrengt und daher nicht ohne Folgen für Körperhaltung, Muskeltonus und Psyche bleibt.

Ein geringer Vitamin D Spiegel führt zu ernsthaften Krankheiten und vielerlei leicht vermeidbaren Beschwerden wie schlechter Immunabwehr, psychischer Instabilität bis zu Depressionen. Das Risiko für Koronare Herzkrankrankheiten, Diabetes Mellitus, Multiple Sklerose und Rheuma steigt. Inzwischen weiß man um die Bedeutung des ‚Sonnenscheinhormons‘ in der Krebsprophylaxe. Wissenschaftler des Deutschen Krebsforschungszentrums stellten bei der Auswertung von europäischen und US-amerikanischen Studien zum Zusammenhang zwischen Vitamin D Spiegel und Sterblichkeitsrisiko nicht nur fest, dass die Studienteilnehmer mit den niedrigsten Vitamin D Werten ein 1,57-fach höheres Gesamtsterblichkeitsrisiko haben. Bei einer getrennten Auswertung der Untersuchungsergebnisse wiesen die Forscher sogar nach, dass ein Mangel an diesem Vitamin den Verlauf von Krebserkrankungen negativ beeinflusst und die Überlebenschancen der Erkrankten sinken.

Nahrungsergänzungsmittel: Natürlich ist oft besser

http://www.test.de/themen/gesundheit-kosmetik/meldung/Nahrungsergaenzungsmittel-Natuerlich-ist-oft-besser-1602850-2602850/

Nahrungsergänzungsmittel in der Kritik

http://www.deutschlandfunk.de/welthunger-nahrungsergaenzungsmittel-in-der-kritik.769.de.html?dram:article_id=292491

Weniger Infekte mit Vitamin D

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/erkaeltungskrankheiten/article/829063/immunschwaeche-weniger-infekte-vitamin-d.html

Vitamin D Mangel und Depression

http://www.vitamind.net/mangel/depression/

Vitamin-D-Mangel geht aufs Herz

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/article/823796/khk-infarkt-vitamin-d-mangel-geht-aufs-herz.html

Vitamin D unterstützt körpereigene Insulinproduktion und -empfindlichkeit

http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/presse/ddg-pressemeldungen/meldungen-detailansicht/article/vitamin-d-unterstuetzt-koerpereigene-insulinproduktion-und-empfindlichkeit-kopie-1.html

Studie bestätigt Bedeutung von Vitamin D bei MS

https://www.dmsg.de/multiple-sklerose-news/ms-forschung/studie-bestaetigt-verbindung-zwischen-vitamin-d-mangel-und-hoeherem-multiple-sklerose-risiko-in-finn/

Studie bestätigt Verbindung zwischen Vitamin-D-Mangel und höherem Multiple Sklerose-Risiko in Finnland

https://www.dmsg.de/multiple-sklerose-news/ms-forschung/studie-bestaetigt-verbindung-zwischen-vitamin-d-mangel-und-hoeherem-multiple-sklerose-risiko-in-finn/

Vitamin-D-Mangel – ein unterschätztes Problem von Rheumapatienten

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/skelett_und_weichteilkrankheiten/rheuma/article/609686/vitamin-d-mangel-unterschaetztes-problem-rheumapatienten.html

Ungünstige Krebs-Prognose bei niedrigem Vitamin-D-Spiegel

Nr. 33 | 09.07.2014 |

https://www.dkfz.de/de/presse/pressemitteilungen/2014/dkfz-pm-14-33-Unguenstige-Krebs-Prognose-bei-niedrigem-Vitamin-D-Spiegel.php

Kalziumstoffwechsel

Vitamin D: Darum ist es so wichtig

Unter dem Begriff Vitamin D fasst man verschiedene fettlösliche Vitamine zusammen, die den Kalziumhaushalt regulieren und an der Mineralisation des Knochens beteiligt sind. Der Körper nimmt zum einen Vitamin D aus der Nahrung auf, zum anderen kann er es selbst unter dem Einfluss von Sonnenlicht produzieren. Erfahren Sie hier Wissenswertes über Vitamin D.

http://www.netdoktor.de/ernaehrung/vitamin-d/

Hauptvorlesung Innere Medizin

»Calcium-/Phosphat und Knochenstoffwechselstörungen«

Holger S. Willenberg

Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und Rheumatologie Direktor: Prof. Dr. med. Werner A. Scherbaum

http://www.uniklinik-duesseldorf.de/fileadmin/Datenpool/einrichtungen/klinik_fuer_endokrinologie_diabetologie_und_rheumatologie_id5/dateien/vorlesung_kalzium_phosphat_und_knochenstoffwechselerkrankungen_willenberg_ukd_2011.pdf

Was versteht man unter Rachitis und Osteomalazie?

https://www.tk.de/tk/krankheiten-a-z/krankheiten-r/rachitis-und-osteomalazie/30460

Ursachen bei Coxa Vara

http://www.medizinfo.de/becken/coxa_vara/ursachen.shtml

Ihre Knochen brauchen Vitamin D

http://www.osd-ev.org/osteoporose-therapie/osteoporose-ernaehrung/vitamin-d/

Dr. Miriam Casey, Konsiliarärztin der Osteoporoseabteilung des St. James Krankenhauses in Dublin berichtete in der Sunday Times, dass Burkaträgerinnen, die aus heißen Ländern mit täglich vielen Sonnenstunden in das eher regnerische Irland einwandern, nicht genügend Vitamin D aufbauen können. Insbesondere im Winter, zumal wenn sie in einer Stadt wohnen, reicht die für den Aufbau des Vitamins erforderliche Menge an UV B Strahlung auf der Insel nicht, um den Körper ausreichend mit Vitamin D zu versorgen. Die durch dieses Defizit verursachten ausgeprägten Mineralisationsstörungen der Knochen können sogar dazu führen, dass die Beckenknochen werdender Mütter unter dem Geburtsvorgang brechen.

Gefahren bei der Geburt durch Sonnen- und Vitamin D-Mangel

Ein besonders hohes Risiko tragen muslimische Frauen, die eine Burka tragen. Diese Verschleierung des gesamten Körpers verhindert die natürliche Vitamin D-Bildung in der Haut durch die UV-Strahlen der Sonne – zumal in sonnenärmeren Ländern.

Für Burka tragende Frauen in Irland schlug zu Beginn des Jahres Dr. Miriam Casey, Osteoporose-Spezialistin an der St. James’s Klinik in Dublin Alarm.

Viele Burka-Trägerinnen, die aus südlichen Ländern eingewandert seinen, litten – vor allem im Winter – an Vitamin-D-Mangel und im Gefolge an Störungen der Knochenbildung. Dadurch könne der Beckenknochen während des Geburtsvorganges brechen. Für die Babies bestehe die Gefahr von Krämpfen, Wachstumsstörungen und Muskelschwäche.

“In dem Maße wie sich der Anstieg der muslimischen Einwanderer in Irland beschleunigt, bekommen wir hier ein massives Problem“, sagte Dr. Casey gegenüber der Sunday Times.

http://sonnennews.de/2009/01/06/gefahren-bei-der-geburt-durch-vitamin-d-mangel/

Ireland: For burqa wearing women, vitamin D deficiency rises from lack of exposure to sunlight

Muslim women who wear the burqa and other similar face-coverings run an increased disk of pelvic fractures during childbirth because of a deficiency of vitamin D, warns Dr. Miriam Casey of the Osteoporosis Unit in the St. James hospital in Dublin. Those in cloudier environments such as Ireland and Britain generally run an increased risk because of lack of sufficient sun exposure, but Dr. Casey warns that Muslim women run an additional risk above the general population. “As we see a rise in the number of Muslims in Ireland, it’s going to become a massive problem. It’s worse in England whose Muslim community is older. There are already problems in the Rotunda (a maternity hospital in Dublin) and the pediatric hospitals,” she stated.

http://www.euro-islam.info/2008/12/28/ireland-for-burqa-wearing-women-vitamin-d-deficiency-rises-from-lack-of-exposure-to-sunlight/

Ganzkörperschleier gefährden die Gesundheit der Kinder vollverschleierter Mütter

Für die Babys dieser Frauen besteht zudem ein erhöhtes Risiko in den ersten Lebenswochen Krämpfe zu bekommen. Stillen komplett verschleierte Mütter ihre Babys, weist ihre Muttermilch in Europa einen signifikanten Vitamin D Mangel auf, der bei den Säuglingen Rachitis Vorschub leistet. Da auch in islamischen Familien Mütter und weibliche Verwandte für die Erziehung und Pflege der Jüngsten zuständig sind und vollverschleierte Frauen das Haus nur mit Erlaubnis ihres Gatten und alleine nur aus wichtigem Anlass verlassen (dürfen), kommen auch deren Kleinkinder kaum an Sonne und frische Luft.

Vitamin D – Sonne, Sommerzeit, Sport und Bewegung

http://www.netzathleten.de/lifestyle/body-soul/item/3613-vitamin-d-sonne-sommerzeit-sport-und-bewegung

Nach Artikel 3 Absatz 3 der UN-Kinderrechtskonvention müssen die Vertragsstaaten dafür Sorge tragen, dass die dem Schutz des Kindes dienenden innerstaatlichen Normen von den zu ihrer Anwendung berufenen Institutionen, Diensten und Einrichtungen im Sinne der Sicherheit [Unfallrisiko] und Gesundheit der Kinder [Folgen des Vitamin D Mangels ihrer Mütter] tatsächlich auch angewendet werden.

Das Menschenbild in islamisch orthodoxen Milieus

Um einschätzen zu können, ob in einem säkularen, freiheitlich demokratischen Rechtsstaat ein Burka- oder Niqabverbot verfassungsrechtlich vertretbar ist, ist es auch für den Stuttgarter Landtag sinnvoll, sich mit dem Männer- und Frauenbild des fundamentalistischen Islam, dem die muslimischen Trägerinnen und Befürworter anhängen, zu befassen.

Fitra (fiṭra), natürliche Veranlagung

Sowohl die unbelebte als auch die belebte Natur, auch jeder Mensch, ist von Ursprung und Wesen her auf seinen Schöpfer ausgerichtet, allahzentriert. Wenn ein Kind geboren wird, kommt es dementsprechend zunächst als Muslim auf die Welt. Erst seine Eltern machen aus ihm einen Andersgläuben oder Atheisten.

„Jeder (Mensch) wird im Zustand der Fitra geboren (d. h. nach der Art und Weise des Erschaffens durch Gott). Alsdann machen seine Eltern aus ihm einen Juden, Christen oder Zoroastrier.“

al-Buchari (Kitab al-Qadar, Kap. 3)

Die sakrosankten Vorschriften des islamischen Rechts [arab. Scharia] beinhalten Verhaltens- und Kleidungsregeln sowie Aufgabenverteilung, die sich gemäß der weiblichen bzw. männlichen Fitra voneinander unterscheiden.

Weibliches Rollenkonzept, Schambereich des weiblichen Körpers [Aura, ‘awra]

Der sich auf die beiden Primärquellen Koran und Sunna stützende und wortgetreu zu befolgende Islam salafistischer, wahhabitischer und hanbalitischer Prägung sieht in der weiblichen Weltbevölkerung pauschal die Ursache für Unglauben, Zwietracht, Intrige und Zerwürfnis. Weil es Frauen angeblich an Religion, Vernunft und Anstand [Al-Buchâri 298] fehlt, gelten sie als moralisch und religiös verunsichert und leicht beeinflussbar. Aus islamischer Sicht sind sie sichere Beute für den Teufel, der sie dazu verleitet, ihre Pflichten gegenüber Allah und den Glaubensgeschwistern zu vernachlässigen und dazu anstiftet, Männer vom rechten Weg abzubringen, ihnen den Kopf zu verdrehen und sie zu verführen.

Wegen ihrer Fitra, wegen ihrer flatterhaften Natur und Veranlagung zur Unmoral, und weil sie dem Teufel nahesteht, hat jede gottesfürchtige Muslima ihre Awra [auch: islamische Aura: Schambereich, Intimzone], die je nach Rechtsschule mindestens den gesamten Körper bis auf Gesicht, Hände und Füße umfasst, mit einem Hidschab zu verhüllen und nur noch in Begleitung des Ehemanns oder eines Mahramverwandten das Haus zu verlassen. Alleine aus der Wohnung zu gehen ist nur in seltenen, zu begründenden Ausnahmefällen möglich oder wenn der Ehemann es erlaubt.

Selbst bei unerträglich hohen Temperaturen in der Mittagszeit ist leichte Sommerkleidung, die zu viel nackte Haut zeigt, haram. Muslimas haben darauf zu achten, dass mit Ausnahme von Gesicht und Händen kein zusätzlicher Zentimeter Haut sichtbar wird oder durch zu transparenten Stoff durchscheint. Grundsätzlich hat der weite Schnitt der Kleidung so lose über den Körper zu fallen, dass weibliche Rundungen und die Silhouette unter blickdichten Textilien auch dann nicht zu erkennen sind, wenn man dicht beieinandersteht. Lugt der Haaransatz oder eine widerspenstige Strähne aus dem Schleier hervor, ist dieser Verstoß sofort zu korrigieren.

Nach schariakonformem Rollenkonzept gehört zu den Aufgaben einer Muslima Hausarbeiten ordentlich zu erledigen und das Haus sauber zu halten. Sie ist verantwortlich für die gottgefällige Erziehung der Kinder und hat den Ehegatten liebevoll, demütig und gehorsam zu umsorgen. Die Töchter werden schon früh in ihre künftigen Pflichten eingeführt und an ein Allah ergebenes Leben gewöhnt. Nach islamischer Doktrin haben Grundschülerinnen bereits mit neun Mondjahren, nach unserem solaren Kalender also mit etwa achteinhalb Jahren, die religiöse Reife [Taklif] erreicht, um sowohl die ihnen zustehenden Schariarechte zu beanspruchen als auch die ihnen auferlegten religiösen Pflichten wortgetreu zu erfüllen.

Da die Monatsregel heutzutage mit neun oder zehn Jahren einsetzen kann (als Grenze der Menarche werden sowohl 17 % Körperfett als auch 48 kg Körpergewicht von Wissenschaftlern diskutiert), folgt aus der Offenbarung Allahs, dass bereits Grundschülerinnen in der dritten bis vierten Klasse religionsrechtlich als Frauen gelten, denen die volle Verantwortung für ihr Seelenheil zu übertragen ist. Auch sie haben dann ihren immer noch sehr kindlichen Körper bis auf Gesicht und Hände zu verbergen. Leichte Blusen oder Tops, die die Arme nicht bedecken, kurze Röcke, Kleider oder Hosen, die nackte Beine sichtbar werden lassen, sind tabu. Die Kindheit unbeschwert zu genießen, an der frischen Luft herumzutollen oder sich spontan zu treffen, wie ihre gleichaltrigen nicht muslimischen Klassenkameradinnen, ist dann nicht mehr möglich. Überwachung und Kontrolle durch die Familie und der Konformitätsdruck durch das soziale Umfeld steigen an.

Keine Salafistin oder Wahhabitin wird sich dem Vorwurf aussetzen wollen, der eigenen Tochter den ‚geraden Weg‘ (Koran 36:60-62 usw., aṣ-ṣirāt al-mustaqīm) ins Paradies vorzuenthalten und damit nicht nur das eigene, sondern auch das Seelenheil des Mädchens zu gefährden. Deshalb wird man das Kind rechtzeitig durch das Kopftuch an das Verschleierungsgebot gewöhnen: „From an early age, daughters should be taught that hijab is an ordinance from Allah to protect their chastity. When a girl reaches puberty she is obliged to do all the obligatory duties and to avoid all haram things. One of the obligatory duties is wearing hijab“, wie man im theologischen Umfeld von Yusuf al-Qaradawi zur Frage klarstellt, ob muslimische Eltern das Recht haben, ihren Töchtern den Hidschab aufzuzwingen.

Der aus dem Libanon stammende promovierte Philosoph, Islamwissenschaftler und Publizist Dr. Ralph Ghadban schreibt zum Frauenbild in Koran und Sunna: „Die Frau ist eine ‚aurah, wenn sie ausgeht, dann kommt ihr der Teufel entgegen. Sie ist am nähsten zu Gott, wenn sie in ihrem Haus tief steckt. Der Prophet soll gesagt haben: „Die Frau hat zehn ‚aurah. Wenn sie heiratet, schützt ihr Mann eine von ihnen und wenn sie stirbt, schützt das Grab alle zehn ‚aurah.

[at-Tirmidhî 1093]

Ali reported the Prophet saying: ‚Women have ten (ʿawrāt). When she gets married, the husband covers one, and when she dies the grave covers the ten.

Kanz al-ʿUmmāl, Vol. 22, Hadith No. 858

Samuel Schirmbeck zu den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht 2015/16

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gastbeitrag-von-samuel-schirmbeck-zum-muslimischen-frauenbild-14007010.html

„Herr Augstein, Sie irren“. Von Sounia Siahi.

In seiner aktuellen Kolumne auf SPIEGEL ONLINE warnt Jakob Augstein vor übertriebener Hysterie ob der Patrouille sogenannter Scharia-Polizisten in Wuppertal. Je dümmer die Provokation, desto eher fallen wir darauf herein‘, so sein Urteil. Auf diesen Text hat die marokkanisch-deutsche Journalistin Sounia Siahi mit einer besorgten Zuschrift reagiert. Ihren Beitrag – und Augsteins Replik – dokumentieren wir hier im Wortlaut.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/salafisten-journalistin-sounia-siahi-reagiert-auf-augstein-kolumne-a-991888.html

Männliches Rollenkonzept, Schambereich des männlichen Körpers [Aura, ʿawra]

Jungen bürdet man diese Last erst ab zwölf, eigentlich ab fünfzehn Jahren auf. Ihnen steht auch nach der religiösen Reife frei, sich jederzeit überall mit Freunden zu treffen und sich mit ihnen an jedem Ort aufzuhalten, der ihnen gefällt. Weil sich die männliche Awra nur vom Bauchnabel bis zu den Knien erstreckt, kann er bei sommerlicher Hitze Shorts und kurzärmlige T-Shirts oder ärmellose Muskelshirts anziehen, die einen durchtrainierten männlichen Körper gut zur Geltung bringen, die Haare sind meist kurz geschnitten und werden offen getragen. Der muslimische Mann ist für die ökonomische und körperliche Sicherheit der Familie zuständig, vertritt sie nach außen und trifft alle wichtigen Entscheidungen.

Aus dem Blickwinkel des auf Koran und Sunna aufbauenden islamischen Rechts, der Scharia, ist jede verschleierte und besonders die nicht verschleierte Frau zum freilaufenden moralischen und sexuellen Sicherheitsrisiko zu erklären. Der noch so unbedarfte Blickkontakt, das Händeschütteln bei Begrüßung eines Freundes oder Smalltalk mit dem Nachbarn ist Musliminnen in diesen islamisch fundamentalistischen Parallelgesellschaften verboten. Männer hingegen können gemäß Allahs Schöpfungsordnung niemals unanständig, liederlich oder sündhaft handeln, sondern sind im Zweifelsfall hilflos triebfixierte, willensschwache Opfer weiblicher Bezauberung und Verführungskunst.

Nach dieser Logik sind muslimische Männer nicht in der Lage Frauen zu Unmoral und Ehebruch zu verleiten. Es ist die Muslima, die für seine anzüglichen Bemerkungen, kompromittierenden Blicke, sexuellen Nötigungen und Vergewaltigungen verantwortlich zu machen ist. Hätte sie die Kleidungs- und Verhaltensvorschriften beachtet und ihre Awra korrekt bedeckt, hätten die Täter nicht die Kontrolle über sich verloren, sondern ihr weibliches Gegenüber mit Respekt behandelt.

Dass die Verfassung jede staatliche Gewalt und somit auch den baden-württembergischen Gesetzgeber an die universellen, unteilbaren und unveräußerlichen Grundrechte [Art. 1 Abs. 3; Art. 20 Abs. 3 GG] bindet, ist keine Sozialromantik, sondern unmittelbar geltendes Recht.

Die unantastbare Menschenwürde, die der Staat zu achten und zu schützen hat [Art. 1 Abs. 1 Satz 1 u. 2 GG], gilt auch für Frauen, sogar für Niqabis und Burkaträgerinnen. Sie ist das tragende Fundament und das höchste Ziel der Menschenrechte. Franz Josef Wetz lehrt Philosophie und Ethik an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd. Für den Philosophen besteht der wahre Gehalt menschliche Würde in verwirklichten Menschenrechten – einem Leben in körperlicher Unversehrtheit, freiheitlicher Selbstbestimmung und Selbstachtung sowie sozialer Gerechtigkeit.

Franz Josef Wetz, Die Würde des Menschen: antastbar?, S. 16

Elisabeth Selbert und Friederike (Frieda) Nadig setzten gegen anfangs heftigen Widerstand auch aus eigenen Reihen durch, dass die Aufnahme des Artikel 3 Abs. 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in das bundesdeutsche Grundgesetz aufgenommen wurde. Sie kämpften dafür, dass Frauen über die staatsbürgerliche Gleichstellung hinaus, auch im Familien- und Eherecht gleichgestellt würden. Mit ihrer Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit sowie nach Gleichstellung unehelicher und ehelicher Kinder scheiterte Nadig.

Sicherlich hätten sich beide Politikerinnen sehr darüber gefreut, wenn sie miterlebt hätten, dass die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern durch den Staat und dessen Hinwirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile zum Staatsziel und damit zum Leitprinzip im Verfassungsrang erhoben wurde.

Staatszielbestimmungen

Nach Vorarbeiten einer Gemeinsamen Verfassungskommission […] wurden 1994 der Schutz […] und die Förderung der „tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung“ (Artikel 3 Absatz 2 Satz 2) in die Verfassung aufgenommen

Wie hätten diese beiden Mütter des Grundgesetzes reagiert, wenn sie mitbekommen hätten, wie Abgeordnete unter dem Vorwand sich für Freiheitsrechte von Frauen einzusetzen, diese Direktive unterlaufen und frauenpolitische Errungenschaften verraten hätten, indem sie sich weigern ein Gesetz zu verabschieden, das diese misogynen Vollverschleierungen auch im öffentlichen Raum verbietet.

Wenn das BVerfG feststellt, dass Verschleierung ein religiöses Bekenntnis sein kann und weder sich selbst noch dem Gesetzgeber die Entscheidungsbefugnis über die Auslegung religiöser Vorschriften anmaßen möchte, ist dies nachvollziehbar, weil in der Regel weder Politiker noch Juristen auf das nötige theologische Fachwissen zurückgreifen können. Als Richter des Bundesverfassungsgerichts sind sie jedoch Experten im Bereich des Staatsrechts und dafür zuständig, über die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen und Grundrechte durchzusetzen.

Dass der Staat Glaubenslehren und Weltanschauungen neutral gegenüberstehen muss und sie nicht bewerten darf, bedeutet nicht, dass sie ihm aus grund- und menschenrechtlicher bzw. verfassungsrechtlicher Sicht gleichgültig zu sein haben. Vielmehr bindet Art. 1 Abs. 3 GG alle drei Gewalten an die allgemeinen, unveräußerlichen und unteilbaren Grund- und Menschenrechte, die als Abwehr-, Gleichheits- und Freiheitsrechte jedem Individuum qua Geburt zustehen und eine objektive Werteordnung verkörpern, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt [BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 15. Januar 1958, Az. 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198 – Lüth].

Der am 27.01.2015 entscheidende Erste Senat folgte in wesentlichen Aspekten der Rechtsauffassung des am 24.09.2003 beschließenden Zweiten Senats allerdings nicht [2 BvR 1436/02]. Nach § 16 BVerfGG hätte in einem solchen Fall zwingend das Plenum des BVerfG einberufen werden müssen, um eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung mit dem Ziel herbeizuführen, einen nicht vorhersehbaren, plötzlichen und der bisherigen Spruchpraxis entgegenstehenden Wechsel in der Rechtsprechung und die verfassungswidrigen Folgen zu verhindern. [Zur Einschlägigkeit des § 16 BVerfGG vgl. Von tragenden Gründen und abstrakter Gefahr: Hans Michael Heinig, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kirchenrecht und Staatskirchenrecht].

Stattdessen setzte sich die hohe Richterschaft über die Rechtsnorm hinweg und kippte eigenmächtig das landesweite, pauschale Kopftuchverbot. Mit diesem verfassungswidrigen Handeln überschritten die Verfassungsrichter ihre Entscheidungskompetenz und missachteten das in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Rechtsstaatsgebot, das unter anderem die Rechtsprechung an Gesetz und Recht bindet. Zwei der sechs Richter fassten ein Sondervotum:

Entscheidung des 2. Spruchkörpers des Bundesverfassungsgerichts vom 24.09.2003

L e i t s ä t z e

zum Urteil des Zweiten Senats vom 24. September 2003

– 2 BvR 1436/02 –

1. Ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, findet im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage.

2. Der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel kann für den Gesetzgeber Anlass zu einer Neubestimmung des zulässigen Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule sein.

Entscheidung des 1. Spruchkörpers des Bundesverfassungsgerichts vom 27.01.2015

L e i t s ä t z e

zum Beschluss des Ersten Senats vom 27. Januar 2015

– 1 BvR 471/10 –

– 1 BvR 1181/10 –

1. Der Schutz des Grundrechts auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) gewährleistet auch Lehrkräften in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule die Freiheit, einem aus religiösen Gründen als verpflichtend verstandenen Bedeckungsgebot zu genügen, wie dies etwa durch das Tragen eines islamischen Kopftuchs der Fall sein kann.

2. Ein landesweites gesetzliches Verbot religiöser Bekundungen (hier: nach § 57 Abs. 4 SchulG NW) durch das äußere Erscheinungsbild schon wegen der bloß abstrakten Eignung zur Begründung einer Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität in einer öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule ist unverhältnismäßig, wenn dieses Verhalten nachvollziehbar auf ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen ist. Ein angemessener Ausgleich der verfassungsrechtlich verankerten Positionen – der Glaubensfreiheit der Lehrkräfte, der negativen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern, des Elterngrundrechts und des staatlichen Erziehungsauftrags – erfordert eine einschränkende Auslegung der Verbotsnorm, nach der zumindest eine hinreichend konkrete Gefahr für die Schutzgüter vorliegen muss.

3. Wird in bestimmten Schulen oder Schulbezirken aufgrund substantieller Konfliktlagen über das richtige religiöse Verhalten bereichsspezifisch die Schwelle zu einer hinreichend konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität in einer beachtlichen Zahl von Fällen erreicht, kann ein verfassungsrechtlich anzuerkennendes Bedürfnis bestehen, religiöse Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild nicht erst im konkreten Einzelfall, sondern etwa für bestimmte Schulen oder Schulbezirke über eine gewisse Zeit auch allgemeiner zu unterbinden.

4. Werden äußere religiöse Bekundungen durch Pädagoginnen und Pädagogen in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule zum Zweck der Wahrung des Schulfriedens und der staatlichen Neutralität gesetzlich untersagt, so muss dies für alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen grundsätzlich unterschiedslos geschehen.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

– 1 BvR 471/10 –

– 1 BvR 1181/10 –

Auszug aus dem Sondervotum der Richter Schluckebier und Hermanns

Die Entscheidung vermögen wir in weiten Teilen des Ergebnisses und der Begründung nicht mitzutragen.

Die vom Senat geforderte einschränkende Auslegung des § 57 Abs. 4 Satz 1 SchulG NW dahin, dass nur eine hinreichend konkrete Gefahr für den Schulfrieden und die staatliche Neutralität ein Verbot religiöser Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagogen zu rechtfertigen vermag, wenn es um die Befolgung eines imperativ verstandenen religiösen Gebots geht, misst den zu dem individuellen Grundrecht der Pädagogen gegenläufigen Rechtsgütern von Verfassungsrang bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu geringes Gewicht bei. Sie vernachlässigt die Bedeutung des staatlichen Erziehungsauftrags, der unter Wahrung der Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität zu erfüllen ist, sowie den Schutz des elterlichen Erziehungsrechts und der negativen Glaubensfreiheit der Schüler. Damit beschneidet der Senat zugleich in nicht akzeptabler Weise den Spielraum des Landesschulgesetzgebers bei der Ausgestaltung des multipolaren Grundrechtsverhältnisses, das gerade die bekenntnisoffene öffentliche Schule besonders kennzeichnet. Der Senat entfernt sich so auch von den Maßgaben und Hinweisen der sogenannten Kopftuch-Entscheidung des Zweiten Senats vom 24. September 2003 (BVerfGE 108, 282), die dem Landesschulgesetzgeber gerade für den Bereich der öffentlichen Schule die Aufgabe zuschreibt, gesetzlich zu regeln, inwieweit er religiöse Bezüge in der Schule zulässt oder wegen eines strikteren Neutralitätsverständnisses aus der Schule heraushält. Nach unserer Auffassung ist die vom nordrhein-westfälischen Landesschulgesetzgeber gewollte Untersagung schon abstrakt zur Gefährdung des Schulfriedens und der staatlichen Neutralität geeigneter Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagogen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Allerdings muss es sich bei Bekundungen durch das Tragen religiös konnotierter Bekleidung, die geeignet zur Gefährdung der Schutzgüter sind, um solche von starker religiöser Ausdruckskraft handeln (dazu I.).

3

Anders als der Senat meint, ist Satz 3 des § 57 Abs. 4 SchulG NW, wonach die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags der Schulen nach der nordrhein-westfälischen Landesverfassung und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen dem Verhaltensgebot nach Satz 1 nicht widerspricht, in der Auslegung durch das Bundesarbeitsgericht verfassungsrechtlich unbedenklich. Diese Interpretation, die an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anknüpft, hält sich in den Grenzen richterlicher Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3 GG). Liegt damit für christliche und jüdische Religionen keine Freistellung vom Bekundungsverbot des Satzes 1 in § 57 Abs. 4 SchulG NW und damit keine Privilegierung vor – eine solche wäre auch unserer Ansicht nach gleichheitswidrig -, so besteht auch kein Grund, die Teilregelung des Satzes 3 für verfassungswidrig und nichtig zu erklären (dazu II.).

4

In der Folge bestehen gegen die angegriffene Vorschrift des § 57 Abs. 4 SchulG NW auch keine durchgreifenden Bedenken, die sich aus anderen Grundrechten der Beschwerdeführerinnen, aus den Vorschriften der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie den bundesrechtlichen Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ergeben könnten (dazu III.). Im Ergebnis wäre deshalb allenfalls die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu I.) als begründet zu erachten gewesen, weil die von ihr getragene Kopfbedeckung (Wollmütze und gleichfarbiger Rollkragenpullover) im gegebenen Umfeld der Schule nicht ohne Weiteres als religiöse Bekundung deutbar ist. Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu II.) erscheint dagegen nach den vorgenannten Maßstäben unbegründet (dazu IV.).

Ein Vollverbot von Burka bzw. Niqab im öffentlichen Raum und in allen staatlichen Institutionen wie Parlament, Gericht, Polizei, Rathaus, Kindergarten, Schule und Hochschule ist mit der Verfassung nicht nur vereinbar, sondern von ihr geboten.

Mina Ahadi

Verpasste Chance. Beschwerde an NDR-Rundfunkrat

November 14, 2016

Edward von Roy

NDR Rundfunkrat

Hamburg

14.11.2016

Formelle Eingabe gemäß § 13 NDR-Staatsvertrag

Mein Leben für Allah – Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?

Anne Will am 06.11.2016 21:45 Uhr

Verharmlosung des Islamischen Rechts (Scharia)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 13 NDR-Staatsvertrag lege ich förmliche Programmbeschwerde ein. Die konkrete Verletzung von Programmgrundsätzen betrifft die Sendung von Anne Will vom 06. November 2016 21:45 Uhr: Mein Leben für Allah – Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?

Über die Radikalisierung, bis hinein in den islamischen Terrorismus, von Jugendlichen und jungen Erwachsenen und über Wege der Verhinderung einer Radikalisierung diskutierten Wolfgang Bosbach, Sascha Mané, Nora Illi, Mohamed Taha Sabri und Ahmad Mansour.

Gegenstand der Sendung war damit die schariatreue, die islamische Radikalisierung von Jugendlichen bzw. war die äußerst radikale, die terroristische Varietät von Islam (am Beispiel Islamischer Staat (IS)) und deren leider faszinierende Wirkung auf junge Menschen einerseits und andererseits die etwas verzweifelte deutsche Suche nach erfolgreichen Strategien von Prävention und Resozialisation bzw. Deradikalisierung radikalislamisch („islamistisch“) verführter junger Menschen. Der häufig herangezogene Begriff Islamismus führt in die Irre, es geht um die Religion Islam, die jungen Islamradikalen wollen in den Himmel kommen, deshalb ihr Kampf gegen den irdischen Kufr, Unglauben, und die dazugehörigen Kuffār, Ungläubigen.

In was hinein jedoch resozialisiert, deradikalisiert werden sollte, nämlich, und um nichts anderes kann es in der Bundesrepublik Deutschland gehen, hinein ins Grundgesetz und in die allgemeinen oder universellen Menschenrechte (AEMR, Paris am 10. Dezember 1948), wurde selbst in einer vollen Stunde (60:14 min) beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) nicht angesprochen. Die AEMR als Grundlage des Grundgesetzes für die BRD (GG, 23. Mai 1949) wurde bei Anne Will nicht verteidigt.

Gerade hier zeigt sich die Unausgewogenheit der Sendung. Eine Stimme nämlich hat gefehlt, die den Mut aufgebracht hätte, die Unverhandelbarkeit universeller Menschenrechte mit dem aus der wortgetreuen Anwendung von Sure und Hadith (KRM: „Koran und Sunna“) zwangsläufig resultierenden islamischen Totalitarismus und seiner Frauenentwürdigung zu kontrastieren, auf einem Vorrang von Individualrechten vor Gruppenrechten zu bestehen und unzweideutig zu warnen vor einer deutschen Rechtsspaltung bzw. Rechtsveränderung auch bereits im Familienrecht oder Eherecht (die Muslima darf keinen Nichtmuslim heiraten; Polygynie; neun bis 15 Jahre alte Kindbraut) oder im Erbrecht (der Ex-Muslim verliert jeden Erbanspruch; laut Koran nur das halbe Erbe für die Tochter gegenüber ihrem Bruder). Was die an einer schleichenden Abschaffung des Grundgesetzes nicht interessierte BRD hierzu voraussetzen darf und muss, kann im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht verschwiegen werden.

Um die Ferne oder auch Nähe des in der NDR-Sendung angeprangerten radikalen Islam im Verhältnis zum gemäßigten Islam zu bestimmen, hätte der theologische und organisatorische Mainstream der Religion von Koran und Sunna zur Sprache kommen müssen. Das geschah nicht. Es hätte ja auch ergeben, dass der literalistisch verstandene Islam alle Lebensbereiche ordnen sprich einen religiösen Totalitarismus errichten will und dabei den muslimischen (sofern schariagehorsamen) Mann privilegiert, jeden Nichtmuslim und jede Frau hingegen entrechtet und entwürdigt.

In bester Eintracht wird dieser Mainstream, um beim sunnitischen Islam zu bleiben, mit Billigung und offensichtlicher Sympathie auch seitens der im KRM zusammengeschlossenen deutschen Islamverbände weltweit, von der Kairoer al-Azhar bis zum Darul Uloom Deoband gelehrt und in Europa beispielsweise durch die Organisationen FIOE (Federation of Islamic Organizations in Europe – Föderation Islamischer Organisationen in Europa) und ECFR (European Council of Fatwa and Research – Europäischer Rat für Fatwa und Forschung) vertreten. FIOE wie ECFR sind der Muslimbruderschaft zuzurechnen.

Anders als das deutsche Gerede von der „Vielfalt des Islams“ (Reinhard Kirste; Kai Hafez; bpb; EZIRE; Schura Bremen) nahelegen könnte, vertreten al-Azhar, Deoband, Muslimbrüder und die Islamdiktatur Saudi-Arabien auch nicht verschiedene Islamse oder sagt man Islame oder verschiedene Scharias oder Scharien, sondern die eine Rede Allahs (Koran), die eine Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit (Scharia), den einen Islam und führen die eine Umma (muslimische Weltgemeinde). Nichts und niemand darf „Koran und Sunna“ widersprechen, Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM), Geschäftsordnung in der Fassung vom 28. März 2007: „Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlagen des Koordinationsrats. Dieser Grundsatz darf auch durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben oder verändert werden.“

FIOE

Vorsitzender der FIOE ist Chakib ben Makhlouf, der Ahmed al-Rawi ablöste. Generalsekretär ist Emad Al-Banani; Vorstandsmitglied für „Relations“ ist Ibrahim El-Zayat. Im Februar 2002 wurde Ibrahim El-Zayat Präsident der IGD (Islamische Gemeinschaft in Deutschland), dem deutschen Zweig der globalen Muslimbruderschaft, und wurde 2006 für weitere vier Jahre im Amt bestätigt. El-Zayat sitzt auch im Vorstand der von ihm 1995 mitgegründeten Gesellschaft Muslimischer Sozial- und Geisteswissenschaftler/Innen e. V. (GMSG) in Köln. Verheiratet ist der europäische Islamfunktionär mit Sabiha El-Zayat-Erbakan, seine Frau ist die Schwester des IGMG-Funktionärs Mehmet Sabri Erbakan. Damit ist eine geradezu dynastische Verbindung der Clans El-Zayat und Erbakan gegeben, die dem Lebenswerk von Necmettin Erbakan treu sein dürfte, über den der NRW-Verfassungsschutz schreibt: „Die auf seinem Verständnis des Islam fußenden ideologischen Vorstellungen einer „Gerechten Ordnung“ und die „Vision von Millî Görüş„, die eindeutig extremistisch sind, werden von seinen Anhängern in der Türkei und in Europa nach wie vor weiter verfolgt.“ Einer unbedingt zu errichtenden ADİL DÜZEN, (eingedeutscht Adil Düzen, zu arab. ʿādil), nämlich der „gerechten“ sprich islamischen Lebensordnung stellte der türkische Islamtheoretiker und Stifter der pantürkischen und radikalislamischen Bewegung für Schariagesetzlichkeit Millî Görüş die Bâtıl Düzen (Batil Düzen) gegenüber, die nichtige, die bei Allah verworfene Seinsweise (bāṭil), schariarechtlich null und nichtig, islamisch grundfalsch).

ECFR

Gründungsmitglied und seither Vorsitzender des ECFR ist der Cheftheologe der Muslimbruderschaft Yusuf al-Qaradawi. Der baden-württembergische Verfassungsschutz charakterisierte den ECFR im Frühjahr 2011 so:

„Der ECFR sieht sich als Repräsentant der islamischen Welt und vor allem der muslimischen Minderheiten im Westen. Den Verlautbarungen des Rates ist zu entnehmen, dass die Entwicklung eines Islam europäischer Prägung und einer Islam-Auslegung, die sich an demokratischen Werten und dem westlichen Verständnis von Menschenrechten und Selbstbestimmung orientiert, verhindert werden soll.“

(Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg: Yusuf al-QARADAWI: Einer der einflussreichsten sunnitischen Islamgelehrten. Reihe „Führungs- und Identifikationsfiguren extremistischer Organisationen“, 4|2011.)

Hinsicht verhinderter Bürgerrechte und verhinderter Pressefreiheit sowie mit Blick auf gesellschaftlichen Totalitarismus und systematische, über kurz oder lang juristisch durchzusetzende Frauenfeindlichkeit unterscheidet sich auch der schiitische Islam, betrachten wir das Regime der Teheraner Mullahs (Zwölferschia), vom sunnitischen Islam nicht.

All das jedoch unterblieb am 6. November 2016, man kannte jedenfalls kritisierte ECFR und FIOE nicht und sprach noch nicht einmal über die gegebene AEMR-Widrigkeit und Grundrechtswidrigkeit des Islamischen Rechts (gottgegeben als die Scharia; von den Menschen anzuwenden als der Fiqh). Was geboten wurde, war eine Sendung über den (radikalen) Islam ohne Information zum Islam, man schlich um das Thema Islamische Normativität (Schariagesetz) bzw. Islam herum wie die sprichwörtliche Katze um den heißen Brei.

Dieses Ausweichen vor dem Thema widerspricht dem Programmauftrag des Norddeutschen Rundfunks. Im NDR-Staatsvertrag heißt es in § 5 Programmauftrag (1) unter anderem:

„Der NDR hat den Rundfunkteilnehmern und Rundfunkteilnehmerinnen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm hat der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen.“

Sofern er nicht, und das sind die wenigsten, blind oder sehbehindert ist, hinterlässt Visuelles beim Menschen besonders starke und bleibende Eindrücke. Ein Eindruck über einen Menschen, vielleicht der symbolische Ausdruck des Humanen schlechthin ist die menschliche Gestalt und hier insbesondere das menschliche Gesicht. Im Islam ist der dämonisierte Körper der als wankelmütig und glaubensschwach geltenden sowie zeitlebens eines männlichen Vormunds (walī, das ist: Vater; großer Bruder; Heiratsvormund; Ehemann) bedürftigen Frau mit dem Hidschab abzudecken – mindestens! – bis auf Hände und Gesicht.

Wie das sprichwörtliche Kaninchen vor der Schlange erstarrt, so durfte der NDR-Zuschauer auf ein Ex-Gesicht oder Vielleicht-Gesicht starren, durfte er über das durch schwarze Textilien ausgelöschte Antlitz der zu Anne Will eingeladenen Nora Illi meditieren – sechzig Minuten lang. Dass eine kulturell moderne Gesellschaft diese Körperpolitik und Ideologisierung des weiblichen Gesichts und Körpers im öffentlichen Raum, erst recht im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, untersagen sollte, ist das eine.

Das andere, und hier liegt das eigentliche, nicht hinnehmbare Versagen des NDR, ist das Versäumnis, als Sender auf die Menschenverachtung und Grundrechtswidrigkeit nicht lediglich des Niqab, sondern jedes Hidschab hinzuweisen. Mindestens einer solchen Ansicht zur islamischen Bedeckung (Hidschab, verkürzt genannt und genäht Kopftuch) hätte der NDR eine Stimme geben müssen, statt zur besten Sendezeit lediglich eine Stunde lang ein sprechendes schwarzes Gespenst im Studio in Erscheinung treten zu lassen.

Bereits die schlicht islamische (und nicht etwa die wahhabitische, salafistische, islamistische u. dgl.) Vorschrift, dass jedes Mädchen ab neun Jahren und jede Frau ihren gesamten Körper bis auf Hände und Gesicht mit Stoff blickdicht und alle Rundungen und Konturen verbergend bedecken muss, ist totalitär sowie frauenfeindlich und zusätzlich kinderfeindlich – und diskriminiert im Übrigen auch jeden Mann, der angesichts einer frei herumlaufenden unbedeckten Frau in den Zustand eines willenlosen Triebtäters falle. Der türkische Staatsislam, Diyanet deutscher Arm DITIB, fordert diesen Hidschab als „nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam […] bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität“. Hier bereits liegt die Unverträglichkeit zu unseren Freiheitsrechten, nicht erst in der strengen Auslegung von Hidschab bzw. islamischer weiblicher Kleidung, nicht erst im Gesichtsschleier (Niqab).

Der Hidschab ist kein Freiheitsrecht. Zur Freiheit einen Hidschab zu tragen, würde immer auch die Freiheit gehören, ihn jederzeit wieder ablegen zu können, das aber lässt die Scharia nicht zu. Der Hidschab ist islamische Pflicht (alle vier sunnitischen Rechtsschulen ebenso wie die Zwölferscha), wer als Frau den Schleier verweigert, gilt im Islam als sittenlos und ist zu verachten. Zur islamischen weiblichen Kleidung gibt das Bundesverfassungsgericht weiter:

Beschluss vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10

„9. Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.“

Diese Verpflichtung für jede Muslima, zur Bewahrung des Gnadenstandes mit Allah – beim Bestreben, nach dem Tod zu ihm ins Paradies und eben nicht in die Hölle zu kommen – zeitlebens beinahe den gesamten Körper (DITIB: „mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen“) abdecken zu müssen, ist das im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat untragbare frauenrechtliche und überhaupt menschenrechtliche Problem, nicht erst Frau Illis Niqab (Gesichtsschleier).

Warum nur verpasste der NDR am 06.11.2016 (Mein Leben für Allah – Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?) die Möglichkeit, etwas zum reaktionären und totalitären Charakter jeder islamischen weiblichen Kleidung zu sagen, zu einer Doktrin, die jede Verweigerin des Hidschab ihren schariatreuen Mitmenschen als Brennstoff fürs Höllenfeuer im Jenseits und als Schlampe im Diesseits erscheinen lassen muss? Nicht das schwarze Tuch auf Mund und Nase, die Pflicht zum islamischen Wohlverhalten und Gesetzesgehorsam, die Scharia ist das Problem.

Denn auch dieses hätte der NDR in einer Sendung mit Islambezug sagen müssen: Der Mensch im Islam darf sich keine Gesetze geben, Allah ist Gesetzgeber, ist Souverän, über kurz oder lang ist jeder von Menschenhand geschaffene Paragraph durch einen schariakonformen zu ersetzen. Wohin geht Deutschland: Volkssouveränität oder Herrschaft Allahs? Ob die NDR-Gäste Nora Illi und Mohamed Taha Sabri AEMR und GG den Vorzug geben und auf Durchsetzung der Allahkratie verzichten kann in diesem Schreiben dahingestellt bleiben, NDR-Moderatorin Anne Will jedoch muss die freiheitliche Demokratie vernehmbar verteidigen und dazu das islamische System bzw. die islamische Herrschaft, Maududi sprach vom Nizam (niẓām islāmī), Sayyid Qutb von der Hakimiyya (ḥākimiyyat Allāh), unzweideutig zurückweisen. Da gibt es nichts zu verhandeln.

Aus dem bisher Gesagten folgt schließlich, dass der NDR in einer Sendung mit Islambezug den Gegenentwurf zur AEMR, die 1990 bekundete gegenmoderne und totalitäre CDHRI (Cairo Declaration on Human Rights in Islam – Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam) dem Publikum erläutern muss, diese aber nicht sechzig Minuten lang äquidistant diskutieren lassen darf, sondern unzweideutig zurückzuweisen hat. Anne Will sollte das zeitnah tun.

Nähme der NDR seinen Informationsauftrag ernst, würde er, etwa bei Anne Will, über die Nichtmuslime und Frauen diskriminierenden sowie die Meinungsfreiheit verhindernden Schariavorbehalte in den Staatsverfassungen von Ländern wie Pakistan oder Ägypten berichten lassen und nicht lediglich Gäste einladen, die, wie Nora Illi, Mohamed Taha Sabri und Ahmad Mansour, ganz dem Motto zu folgen scheinen: Böser Islamismus – guter Islam.

Vermeidbar wird der Erfolg von „Salafismus-Prävention“ oder „Islamismusprävention“ ausgesprochen begrenzt bleiben, solange gerade auch die deutschen Medien nicht faktentreu über Scharia und Fiqh berichten, anders gesagt solange das Monopol auf faktennahe Berichterstattung zum Islam überwiegend bei den Islamradikalen selber liegt.

Nicht nebenbei: Wir sollten froh sein, dass wir Grundrechte haben und nicht nur eine, in letzter Zeit beunruhigend oft beschworene, Wertegemeinschaft oder Werteordnung. Rechte sind einklagbar, Werte nicht. Es geht um Bürgerrechte, es heißt Civil Rights Movement, Bürgerrechtsbewegung und nicht Bürgerwerte-Bewegung.

Die sehr islamische Parallelkultur oder vielmehr islamische Gegengesellschaft von Geschlechterapartheid, Tugendterror, Tochtertausch und sonstiger Frauenunterdrückung lässt sich ebenso mit wie ohne bewaffneten Kampf errichten. Nicht nur die Milieus von Burka, Pantoffeln und langen Bärten, das Islamische Recht, das Menschenbild und der Wohlverhaltenszwang der – vom iranischen Religionsführer (rahbar) Ali Chamene’i ebenso wie von Kairos al-Azhar bis hinein in die Deutsche Islamkonferenz vertretenen – Scharia ist das Problem.

Um die allgemeinen Menschenrechte (AEMR) und dabei nicht zuletzt die Gleichberechtigung der Nichtmuslime und der Frauen zu verteidigen, muss der NDR das Problem Scharia und Fiqh beim Namen nennen und eben nicht, frei nach Angela Merkel, gemäß dem Motto handeln: Wir schaffen das … zu ignorieren.

Um islamisch radikalisierte junge Menschen möglichst erfolgreich vom zum Töten bereiten Aufbruch Fī sabīli Llāh (auf dem Wege Allahs, für die Sache Allahs) abzuhalten, gilt es, das Faszinosum Kalifat, das Faszinosum Dschihad einzugrenzen. Solange Funk und Presse die Menschenrechtswidrigkeit (AEMR-Widrigkeit) und Grundrechtswidrigkeit jeder islamischen Seinsweise und Gesellschaftsordnung (Nizam; Hakimiyya; Adil Düzen) mit dem Schleier des Schweigens bedecken, können – in einem vermeidbaren Ausmaß – jungen Menschen Hasspredigten als beglückende Wahrheit erscheinen und Glaubenskämpfer als Märtyrer.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

mitzeichnend

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Petition gegen Burka und Niqab im öffentlichen Raum

Oktober 22, 2016

Auf die lesenswerte Petition des ZdE gegen Burka und Niqab in Baden-Württemberg machen wir gerne aufmerksam.

Zentralrat der Ex-Muslime

An den

Landtag von Baden-Württemberg

Petitionsausschuss

19.10.2016

Petition des Zentralrats der Ex-Muslime für ein Verbot von Niqab und Burka im öffentlichen Raum

Der ZdE wurde am 21.01.2007 gegründet, um die politische Vertretung der Interessen all jener Menschen anzubieten, die sich vom islamischen Glauben abgewandt haben oder diesem niemals angehörten, obwohl sie einem sog. “muslimischen Herkunftsland” entstammen. Der Verein ist als Antidiskriminierungsverband gemäß Voraussetzungen § 23 Abs. 1, 2 und 3 AGG tätig.

Auf der Basis aufklärerisch-humanistischer Grundüberzeugungen setzt sich der Zentralrat der Ex-Muslime für folgende Ziele ein

• Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte als unveräußerliche, individuelle und unteilbare Rechte jedes einzelnen Menschen

• Durchsetzung jener aufklärerisch-humanistischen Leitideen, auf denen der freiheitlich demokratische Rechtstaat notwendigerweise gründet

• Durchsetzung der Weltanschauungsfreiheit als Freiheit, sich öffentlich wie nichtöffentlich zu religiösen oder nichtreligiösen Anschauungen zu bekennen oder dies zu unterlassen

• Durchsetzung einer konsequenten Trennung von Staat und Kirche / Religion / Weltanschauung

• Verbot des Hidschab im gesamten öffentlichen Dienst und des Kinderhidschabs in staatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen. Der Hidschab, mit dem Mädchen und Frauen ab der Pubertät den gesamten Körper bis auf Gesicht und Hände bedecken müssen (s. 1 BvR 471/10 // 1 BvR 1181/10 Rd. 74, Stellungnahme DITIB) fördert und tradiert ein kulturell vormodernes, orthodox islamisches Menschenbild, das mit der freiheitlich demokratischen Grund- und Werteordnung, dem Staatsauftrag zur Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und den Diskriminierungsverboten aus Art. 3 GG nicht vereinbar ist

• Förderung der Völkerverständigung auf der Grundlage der allgemeinen Menschenrechte (AEMR, Paris, 1948)

• Förderung des vernunftgeleiteten Denkens und der Erziehung zur Toleranz. Die in der AEMR verankerten und garantierten Menschenrechte sind unteilbar und müssen somit vollumfänglich auch für all jene Menschen gelten, die in einer sogenannten muslimischen Kultur aufgewachsen sind

Die Debatte über ein Burkaverbot ist aus folgenden Gründen keinesfalls überflüssig

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein, wenn auch hinkend, säkularer, freiheitlich demokratischer Rechtsstaat, zu dessen existenziellen Voraussetzungen die Garantie der im Grundgesetz festgelegten allgemeinen, unveräußerlichen und unteilbaren Grund- und Menschenrechte [Art. 1-19 GG] ebenso wie die in Art. 20 Abs. 3 verankerten Strukturprinzipien gehören [vgl. Art. 1 Abs. 3 GG u. Art. 20 Abs. 3 GG].

In Art. 1 Abs. 2 bekennt sich das deutsche Volk zu unverletzlichen, daher unteilbaren und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. In diesem Staat kann sich jeder Mensch, der sich in Deutschland aufhält oder hier lebt, ob deutschstämmig, eingebürgert, anderer Nationalität oder staatenlos, auf die oben genannten Rechte berufen und sie einklagen. Alle hier lebenden Menschen haben als Bürger die Freiheit sich dem o. g. Bekenntnis des deutschen Volkes anzuschließen [aus Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitete allgemeine Handlungsfreiheit].

Das GG, unsere Verfassung, Rechts- und Werteordnung, ist ein kohärentes Gefüge, in dem sich die einzelnen Artikel aufeinander beziehen und in einem Begründungszusammenhang stehen. Für jedes Grundrecht besteht ein Handlungsrahmen innerhalb dessen ein Rechtsgut geschützt ist. Dieser Schutz endet genau dort, wo Grundrechte kollidieren. Selbst dem Wortlaut nach vorbehaltlos geltende Rechte haben daher verfassungsimmanente Schranken, die unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips mittels praktischer Konkordanz auszuloten sind. Das Grundgesetz beansprucht konsequent und eifersüchtig, allein die Spitze der staatlichen Normenpyramide zu besetzen. Der Vorrang der Verfassung wird gesichert durch das Bundesverfassungsgericht [1].

[1] Josef Isensee: Vom Stil der Verfassung

https://books.google.de/books?id=BQSnBgAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Die Einheit der Verfassung, ein Unterfall der Einheit der Rechtsordnung auf Verfassungsebene, stellt bei Fallkonstellationen, in denen sich Grundrechte widersprechen, einen fundamentalen Grundsatz der Verfassungsinterpretation dar. Normtheoretisch hat die als ideal zu geltende Einheit der Rechtsordnung die Konsequenz, dass mit jedem Rechtssatz zugleich die gesamte Rechtsordnung angewendet wird [2]. Bei der Anwendung von Einzelnormen wird methodologisch davon ausgegangen, dass deren Aussagen begrenzt und unvollständig sind und erst aus der Zusammenschau mehrerer Normen der spezifische Zweck und Anwendungsbereich der Einzelvorschrift deutlich wird.

[2] Peter Schwacke: Juristische Methodik. Kohlhammer, Stuttgart, 5. Aufl. 2011, S. 7: „Ist die Rechtsordnung in sich frei von Regelungs- und Wertungswidersprüchen, schließt die Anwendung eines Rechtssatzes letztlich die Anwendung der gesamten Rechtsordnung ein. Das wäre dann der Idealgrundriss einer Rechtsordnung.“

Bereits 1958 stellte das BVerfG im Fall Lüth klar [BVerfGE 7,198 – Lüth], dass das GG als objektive Werteordnung anzuerkennen ist und die Ausstrahlung der Grundrechte als oberstes objektives Prinzip der gesamten Rechtsordnung auf sämtliche Rechtsbereiche anzuwenden ist. Grundrechte beziehen sich demnach nicht nur auf die Rechtsbeziehung zwischen Staat und Bürger, sondern durchdringen alle Teilgebiete des Rechts, auch das Privatrecht (Bürgerliches Recht) nach h.M. in Form einer „mittelbaren Drittwirkung“. Alle Normen sind demnach im Geist der Grundrechte auszulegen und anzuwenden.

Tatsächlich ist sogar die Nichtinanspruchnahme eines Grundrechtes durch die negative Ausprägung dieses Grundrechts mit geschützt. Das aus Art. 4 GG zu entnehmende Menschenrecht auf negative Religionsfreiheit beispielsweise garantiert auch Ex-Muslimen und Kulturmuslimen sich nicht öffentlich zu einem Glauben / einer Weltanschauung zu bekennen. Auch können sie nicht gezwungen werden religiöse Riten zu praktizieren oder gottesfürchtige Kleidungs- und Verhaltensregeln einzuhalten. Vielmehr haben sie Anspruch darauf, nach ihrem Welt- und Menschenbild frei von Anfeindungen, manifesten oder unterschwelligen Drohungen und Anpassungsdruck ihren Alltag zu gestalten [Art. 136 Abs. 4 WRV i.V. m. Art. 140 GG]. Weder Atheisten, Agnostiker und Säkulare noch Hindus, Moslems oder Christen verlieren ihre bürgerlichen oder staatsbürgerlichen Rechte wenn sie ihre Weltanschauung / Religion ausüben oder eben nicht [Art. 136 Abs. 1 WRV i.V. m. Art. 140 GG].

Dem überwiegenden Teil unserer Mitglieder sind Burka und Niqab als textile Ausdrucksform eines theokratischen, fundamentalistischen Islam bekannt, der überall dort wo er die Regierung stellt politische Gegner, Andersdenkende, Säkulare und Nichtmuslime verfolgt, inhaftiert, foltert, deren Familienangehörige unter Druck setzt und Menschen ohne fairen Prozess zum Tode verurteilt. Vor allem diejenigen unter uns, die ihre Heimat, Angehörige und Freunde verlassen und alles was ihnen lieb war für immer zurücklassen mussten und hofften, im weltoffenen, liberalen und menschenfreundlichen Europa individuell, selbstbestimmt, sicher und vor allem frei von der Wohlverhaltensdiktatur des islamischen Rechts leben zu können, sind entsetzt. Wir wissen, dass ein von der Scharia geprägter, totalitärer Islam, der keinesfalls mit AEMR, EMRK oder GG vereinbar ist, wenn er nicht in die Schranken unseres säkularen, freiheitlich demokratischen Rechtsstaats verwiesen wird, diesen zerstören und die Lebensqualität aller hier lebenden Menschen massiv beeinträchtigen wird.

Im Gegensatz zur Nichtinanspruchnahme eines Grundrechtes ist der Grundrechtsverzicht der eindeutig zum Ausdruck gebrachte Wille rechtlich verbindlich auf eine gewisse grundrechtliche Gewährleistung zu verzichten. Dieser Verzicht ist aber an Voraussetzungen geknüpft, beispielsweise an die Dispositionsfähigkeit. Während die Verfügbarkeit eines Grundrechts in erster Linie auf die subjektivrechtliche Funktion der einzelnen Gewährleistungen für den Bürger abstellt, haben Grundrechte darüber hinaus die erwähnte objektive Funktion. Sie begründen eine objektive Werteordnung, über die eben nicht jeder nach eigenem Gutdünken verfügen kann. Zudem hat der Staat, hier das Land Baden-Württemberg, seine Schutz- und Gewährleistungspflichten aus Art. 1 Abs. 1 u. 3 GG[3] sowie Art. 3 Abs. 2 zu verwirklichen [4]. 1994 wurde Satz 2 sogar als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen [5].

[3] Art. 1 Abs 1 GG

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art. 1 Abs 3

Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

[4] Art. 3 Abs. 2 Satz 1 u. 2

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

[5] Staatszielbestimmungen

Nach Vorarbeiten einer Gemeinsamen Verfassungskommission […] wurden 1994 der Schutz […] und die Förderung der „tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung“ (Artikel 3 Absatz 2 Satz 2) in die Verfassung aufgenommen

Nach Artikel 3 Absatz 3 der UN-Kinderrechtskonvention müssen die Vertragsstaaten dafür Sorge tragen, dass die dem Schutz des Kindes dienenden innerstaatlichen Normen [der Schutz vor negativen Auswirkungen der fehlgedeuteten Freiheits- und Abwehrrechte seiner Mutter ist hier auch gemeint] von den zu ihrer Anwendung berufenen Institutionen, Diensten und Einrichtungen im Sinne der Sicherheit [Unfallrisiko] und Gesundheit der Kinder [Folgen des Vitamin D Mangels ihrer Mütter] tatsächlich auch angewendet werden.

Das Menschenbild in islamisch orthodoxen Milieus

Um einschätzen zu können, ob in einem säkularen, freiheitlich demokratischen Rechtsstaat ein Burka- oder Niqabverbot verfassungsrechtlich vertretbar ist, ist es auch für den Stuttgarter Landtag sinnvoll, sich mit dem Männer- und Frauenbild des fundamentalistischen Islam, dem die muslimischen Trägerinnen und Befürworter anhängen, zu befassen. Dass der Staat Glaubenslehren und Weltanschauungen neutral gegenüberstehen muss und sie nicht bewerten darf, bedeutet nicht, dass sie ihm aus menschenrechtlicher und verfassungsrechtlicher Sicht gleichgültig zu sein haben. Vielmehr verpflichtet ihn die Verfassung die allgemeinen, unveräußerlichen und unteilbaren Grund- und Menschenrechte, die als Abwehr‑, Gleichheits- und Freiheitsrechte und objektive Werteordnung unsere säkulare, freiheitliche Grund- und Werteordnung kennzeichnen und prägen, zu garantieren und zu schützen.

Fitra (fiṭra), natürliche Veranlagung

Als der Schöpfer (al-Ḫāliq, anglis. al-Khaaliq) der Erde und des Weltalls ist alles, außer Allah selbst, seine Schöpfung (ḫalq, khalq). Sowohl die unbelebte als auch die belebte Natur, auch jeder Mensch, ist von Ursprung und Wesen her auf seinen Schöpfer ausgerichtet, allahzentriert. Wenn ein Kind geboren wird, kommt es dementsprechend zunächst als Muslim auf die Welt. Ähnlich wie sich der Körper des Neugeborenen den physischen Gesetzen unterwirft, die Allah der Natur auferlegt hat, unterwirft sich seine Seele auf natürliche Weise der Tatsache, dass Allah sein Herr und Schöpfer ist. Erst seine Eltern machen aus ihm einen Andersgläuben oder Atheisten.

„Jeder (Mensch) wird im Zustand der Fitra geboren (d. h. nach der Art und Weise des Erschaffens durch Gott). Alsdann machen seine Eltern aus ihm einen Juden, Christen oder Zoroastrier.“

al-Buchari (Kitab al-Qadar, Kap. 3)

Nach islamischer Auffassung hat jeder Mensch die angeborene Möglichkeit die Wahrheit [den Islam] zu finden und die Fähigkeit seinen Schöpfer zu erkennen. Im Diesseits hat der Mensch die Gelegenheit für sein jenseitiges Leben vorzusorgen, indem er lebt und handelt wie es Allah für alle vorgeschrieben hat. Am Tag des Gerichts [yaum al-qiyama] wird er Rechenschaft dafür ablegen müssen, in welchem Maß er diese Gabe genutzt oder sie verworfen hat.

“So richte dein ganzes Wesen aufrichtig auf den wahren Glauben, gemäß der natürlichen Veranlagung [fiṭra], mit der Allah die Menschen erschaffen hat. Es gibt keine Veränderung in der Schöpfung Allahs. Dies ist die richtige Religion. Jedoch, die meisten Menschen wissen es nicht.“ (30:30)

Die Welt- und Schöpfungsordnung Allahs, gottgegeben als die Scharia, von den Menschen anzuwenden als der Fiqh, ist dem theokratischen Anspruch nach verpflichtend und verbietet nach weltlichen Gesetzen zu urteilen. Jede nicht von Allah, sondern von Menschen geschaffene Gesellschaftsordnung und Gesetzlichkeit ist dementsprechend sittlich geringeren Wertes und über kurz oder lang durch das medinensische Vorbild und die wortgetreu zu erfüllenden Gebote Allahs zu ersetzen.

Eine andere Interpretation lassen die vier anerkannten Quellen der Rechtsfindung im Islam [Koran, Sunna, Idschma und Qiyas] nicht zu. Auch die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam [1990] baut auf diesen Voraussetzungen auf. Selbst Widersprüche sind einfach hinzunehmen, ein Hinterfragen oder Kritisieren der Regeln oder gar Zweifel an deren Richtigkeit ist Sünde und haram [verboten] [6]. Anders als im aufgeklärten katholischen oder evangelischen Religionsunterricht ist Schülern im bekennenden, auf Koran und Sunna basierenden islamischen Religionsunterricht Außenansicht verwehrt. Schließlich begeht Allah keine Fehler [7]. Er ist allmächtig, weise und gerecht [8]. Will man sichergehen Allah nicht zu erzürnen, bittet man einen Mufti [Experte des Fiqh] um ein Rechtsgutachten.

[6] Jemand fragte: „Allahs Gesandter, wer ist der Beste von allen Menschen?“ Allahs Gesandter sagte: „Der Gläubige, der sich mit allen Kräften, seinem Leben und seinem Besitz auf dem Wege Allahs einsetzt.“

Hadith: Buchari

[7] Allahs Gesandter hat gesagt: „Die Sache des Gläubigen ist wunderbar. Alle seine Angelegenheiten sind gut für ihn, und dies ist bei niemandem so, außer dem Gläubigen. Wenn ihm etwas Schlechtes widerfährt, ist er geduldig, und dadurch wird es gut für ihn, und wenn ihm Gutes widerfährt, ist er dankbar, und dadurch wird es (auch) gut für ihn.

[8] Hadith: Muslim

Allahs Gesandter hat gesagt: „Jemand, der einen festen Glauben hat, ist besser und Allah lieber als einer mit schwachem Glauben. In jedem ist Gutes. Sei auf das bedacht, was dir (bei Allah) nützt, bitte Allah um Hilfe, und lass (dabei) nicht nach. Wenn dir etwas zustößt, sag nicht: Wenn ich etwas getan hätte, wäre es so und so gekommen, sondern sag: Allah beschließt und tut, was er will. Denn das „Wenn“ öffnet dem Wirken des Schaitan (Tür und Tor).“ 

Hadith; Muslim

Das Forschen nach der Bedeutung und inneren Logik des göttlichen Gesetzes ist jedoch sogar dem einzelnen Alim [hochwertig ausgebildeter Schariagelehrter] bzw. dem Mufti (Erteiler von islamischen Rechtsgutachten) nur innerhalb des ihm von Allah vorherbestimmten Konvoluts an Wissen möglich. Letztlich ist die Scharia dem menschlichen Verstehen entzogen, selbst diese Experten sind nicht in der Lage den Sinn der göttlichen Gebote zu durchschauen. Jeder Fatwa [Rechtsgutachten] beginnt mit ‚Im Namen Allahs‘ und endet mit ‚Und Allah weiß es am Besten‘.

Die sakrosankten Vorschriften des islamischen Rechts [arab. Scharia] beinhalten Verhaltens- und Kleidungsregeln sowie Aufgabenverteilung, die sich gemäß der weiblichen bzw. männlichen Fitra voneinander unterscheiden. Sogar kleine Mädchen, die den Kinderschuhen noch nicht entwachsen sind, werden spätestens mit Beginn der Pubertät durch diese göttlichen Gebote in ihrer Selbstbestimmung und Freiheit aus religiösen und geschlechtsspezifischen Gründen lebenslang benachteiligt.

Weibliches Rollenkonzept, Schambereich des weiblichen Körpers [Aura, ‚awra]

Der sich auf die beiden Primärquellen Koran und Sunna stützende Islam sieht in der weiblichen Weltbevölkerung pauschal die Ursache für Unglauben, Zwietracht, Intrige und Zerwürfnis. Weil es Frauen angeblich an Religion, Vernunft und Anstand [Al-Buchâri, ibid., 298] fehlt, gelten sie als moralisch und religiös verunsichert und leicht beeinflussbar. Aus islamischer Sicht sind sie sichere Beute für den Teufel, der sie dazu verleitet, ihre Pflichten gegenüber Allah und den Glaubensgeschwistern zu vernachlässigen und dazu anstiftet, Männer vom rechten Weg abzubringen, ihnen den Kopf zu verdrehen und sie zu verführen.

Wegen ihrer Fitra, wegen ihrer flatterhaften, moralisch verunsicherten Veranlagung und weil sie dem Teufel nahesteht, hat jede gottesfürchtige Muslima ihre Awra [auch: islamische Aura: Schambereich, Intimzone], die den gesamten Körper bis auf Gesicht, Hände und Füße umfasst, mit einem Hidschab zu verhüllen und nur noch in Begleitung des Ehemanns oder eines Mahrams das Haus zu verlassen. Alleine aus der Wohnung zu gehen ist in seltenen, zu begründenden Ausnahmefällen möglich oder wenn der Ehemann es erlaubt [9].

[9] Frage

Braucht eine Frau die Erlaubnis ihres Ehemannes, um das Haus zu verlassen?

Antwort

[…] Umar ibn al-Khattab [ʿUmar bin al-Ḫaṭṭāb, * 592 in Mekka; † 644 ebenda] sagte:

„Ehe ist Sklaverei, so achte sehr darauf, wem du deine Tochter zur Versklavung gibst.“ […]

Ibn Mufliḥ al-Hanbali [Ibn Mufliḥ al-Maqdisī, † 1362] sagte:

„Es ist haram für eine Frau das Haus ihres Mannes ohne seine Erlaubnis zu verlassen, außer in Notfällen oder zu Verpflichtungen, welche die Schari’a anordnet.“

(Al-Adab asch-Schariyya, 3/375).

[…] laut dem Konsens der Imame kann sie das Haus nicht verlassen, außer mit seiner Erlaubnis

http://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/88-verlobung-a-ehe/eheleben-umgang-miteinander/1338-die-erlaubnis-des-ehemannes-fuer-die-frau-um-hinauszugehen

Selbst bei unerträglich hohen Temperaturen in der Mittagszeit ist leichte Sommerkleidung, die zu viel nackte Haut zeigt, haram. Muslimas haben darauf zu achten, dass mit Ausnahme von Gesicht und Händen kein zusätzlicher Zentimeter Haut sichtbar wird oder durch zu transparenten Stoff durchscheint. Grundsätzlich hat der weite Schnitt der Kleidung so lose über den Körper zu fallen, dass weibliche Rundungen und die Silhouette unter blickdichten Textilien auch dann nicht zu erkennen sind, wenn man dicht beieinandersteht. Lugt der Haaransatz oder eine widerspenstige Strähne aus dem Schleier hervor, ist dieser Verstoß sofort zu korrigieren [10].

[10] DITIB zitiert vom BundesverfG, Beschluss vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10

9. Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien [eben keine mahram-Männer] und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html

Nach schariakonformem Rollenkonzept gehört zu den Aufgaben einer Muslima Hausarbeiten ordentlich zu erledigen und das Haus sauber zu halten. Sie ist verantwortlich für die gottgefällige Erziehung der Kinder und hat den Ehegatten liebevoll, demütig und gehorsam zu umsorgen. Die Töchter werden schon früh in ihre künftigen Pflichten eingeführt und an ein Allah ergebenes Leben gewöhnt. Nach islamischer Doktrin haben Grundschülerinnen bereits mit neun Mondjahren, nach unserem solaren Kalender also mit etwa achteinhalb Jahren, die religiöse Reife [Taklif] erreicht, um sowohl die ihnen zustehenden Schariarechte zu beanspruchen als auch die ihnen auferlegten religiösen Pflichten wortgetreu zu erfüllen.

Da die Monatsregel heutzutage mit neun oder zehn Jahren einsetzen kann (als Grenze der Menarche werden sowohl 17 % Körperfett als auch 48 kg Körpergewicht von Wissenschaftlern diskutiert), folgt aus der Offenbarung Allahs, dass bereits Grundschülerinnen in der dritten bis vierten Klasse religionsrechtlich als Frauen gelten, denen die volle Verantwortung für ihr Seelenheil zu übertragen ist. Auch sie haben dann ihren immer noch sehr kindlichen Körper bis auf Gesicht und Hände zu verbergen. Leichte Blusen oder Tops, die die Arme nicht bedecken, kurze Röcke, Kleider oder Hosen, die nackte Beine sichtbar werden lassen, sind tabu [11]. Die Kindheit unbeschwert zu genießen, an der frischen Luft herumzutollen oder sich spontan zu treffen, wie ihre gleichaltrigen nicht muslimischen Klassenkameradinnen, ist dann nicht mehr möglich. Überwachung und Kontrolle durch die Familie und der Konformitätsdruck durch das soziale Umfeld steigen an.

[11] 110593: Children Wearing Short and Tight Clothes

Thirdly: […]

Shaykh Muhammad ibn Saalih al-‘Uthaymeen was asked:

We often see in women’s gatherings girls and young girls, around the age of seven years, wearing short or tight clothes, or strange haircuts, or haircuts for small girls that look like haircuts for boys. If we speak to the mothers and try to advise them, they argue that the children are still small. We hope that you can give us clear advice about children’s clothing and haircuts, (…). 

He replied:

It is well known that the individual is influenced by things in his childhood and will continue to be affected by them after he grows up. Hence the Prophet (…) enjoined us to instruct our children to pray when they are seven years old, and to smack them (lightly) if they do not pray when they reach the age of ten, […] If a young girl gets used to wearing short clothes that only come to the knee, and short sleeves that only come to the elbow or shoulder, she will lose all modesty and will want to wear these clothes after she grows up. The same applies with regard to hair; […]. 

It should be noted that the family is responsible for these children and their upbringing and education, as the Prophet […] said: “A man is the shepherd of his household and is responsible for his flock.” So beware of being heedless; the father should be serious about the upbringing of his sons and daughters, and he should care for them, so that Allah will guide them and they will become a delight to him. End quote. 

Al-Liqa’ al-Shahri, 66/10 

Fourthly: 

If a girl is brought up from an early age to be modest and chaste and to cover herself, she will be the one who wants to wear the abayah and khimaar (head cover), even before she reaches puberty. But if she grows up not wearing clothes that cover, and her family fell short when she was small, they (now) have to persist in advising and reminding her. If that does not convince her, then harsher measures may be used, sparingly, to prevent her from doing what she wants, so that she will have no room to do whatever she wants with regard to this matter and others, because if they keep quiet about her clothing, because she refuses to wear the abayah or covering clothes, she will dare to do other things. This is a signal that the ship is about to sink! Because decisions are now in the hands of the children. At the beginning, we advocated gentleness and kindness, not despairing of the child being set straight, and not using harsh methods except when the wise captain sees fit. 

The Standing Committee for Issuing Fatwas was asked: At what age is a girl obliged to wear hijab (dress code stipulated for mature girls in Islam)? Should we force (female) students to wear it, even though they object? 

They replied: 

When a girl reaches puberty, it becomes obligatory for her to wear clothes that will cover her ‘awrah (parts of the body which must be covered), which includes the face, head and hands, whether she is a student or not. Her guardian should instruct her to do that, even if she dislikes it, and he should train her to do that before she reaches puberty, so that she will get used to it, and it will be easy for her to obey. 

Shaykh ‘Abd al-‘Azeez ibn Baaz, Shaykh ‘Abd al-Razzaaq ‘Afeefi, Shaykh ‘Abd-Allah ibn Ghadyaan, Shaykh ‘Abd-Allah ibn Qa‘ood 

End quote. 

Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah, 17/219, 220 

So be the best help to your husband in obeying Allah and raising your children, and beware of following in the footsteps of the enemies of Islam in describing adherence to sharee‘ah as extreme strictness. Whatever your husband falls short in with regard to himself, advise him and exhort him, and remind him to fear Allah, the Lord of the Worlds; do not take his shortcomings as an excuse for your children’s shortcomings. Seek the help of Allah, your Lord, to fulfil this trust in the best manner. We ask Allah, may He be exalted, to help you to do that which pleases Him. 

In the answer to question no. 10016 we have discussed how to raise children to be righteous. 

In the answer to question no. 10211 we have discussed the correct way to teach small children and call them to Islam. 

And Allah knows best.

https://islamqa.info/en/110593

Keine Salafistin oder Wahhabitin wird sich dem Vorwurf aussetzen wollen, der eigenen Tochter den ‚geraden Weg‘ (Koran 36:60-62 usw., aṣ-ṣirāt al-mustaqīm) ins Paradies vorzuenthalten und damit nicht nur das eigene, sondern auch das Seelenheil des Mädchens zu gefährden. Deshalb wird man das Kind rechtzeitig durch das Kopftuch an das Verschleierungsgebot gewöhnen: „From an early age, daughters should be taught that hijab is an ordinance from Allah to protect their chastity. When a girl reaches puberty she is obliged to do all the obligatory duties and to avoid all haram things. One of the obligatory duties is wearing hijab“, wie man im theologischen Umfeld von Yusuf al-Qaradawi zur Frage klarstellt, ob muslimische Eltern das Recht haben, ihren Töchtern den Hidschab aufzuzwingen [12].

[12] “Can Muslim Parents Force Hijab on Daughters?”

Fatawa Issuing Body : Islam-online, Author/Scholar : Group of Muftis, Date Of Issue : 12/Jan/2004

Fatawa: Can Muslim Parents Force Hijab on Daughters?

Archiviert: USIM | Universiti Sains Islam Malaysia, Islamic Science University of Malaysia

http://archive.is/6ZWG

Der aus dem Libanon stammende promovierte Philosoph, Islamwissenschaftler und Publizist Dr. Ralph Ghadban schreibt zum Frauenbild in Koran und Sunna: „Die Frau ist eine ‚aurah, wenn sie ausgeht, dann kommt ihr der Teufel entgegen. Sie ist am nähsten zu Gott, wenn sie in ihrem Haus tief steckt [13]. Der Prophet soll gesagt haben: „Die Frau hat zehn ‚aurah. Wenn sie heiratet, schützt ihr Mann eine von ihnen und wenn sie stirbt, schützt das Grab alle zehn ‚aurah [14], [15].“

[13] [at-Tirmidhî 1093]

Ali reported the Prophet saying: ‚Women have ten (ʿawrāt). When she gets married, the husband covers one, and when she dies the grave covers the ten.

Kanz al-ʿUmmāl, Vol. 22, Hadith No. 858

[14] Samuel Schirmbeck zu den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht 2015/16

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gastbeitrag-von-samuel-schirmbeck-zum-muslimischen-frauenbild-14007010.html

[15] „Herr Augstein, Sie irren“. Von Sounia Siahi.

In seiner aktuellen Kolumne auf SPIEGEL ONLINE warnt Jakob Augstein vor übertriebener Hysterie ob der Patrouille sogenannter Scharia-Polizisten in Wuppertal. Je dümmer die Provokation, desto eher fallen wir darauf herein‘, so sein Urteil. Auf diesen Text hat die marokkanisch-deutsche Journalistin Sounia Siahi mit einer besorgten Zuschrift reagiert. Ihren Beitrag – und Augsteins Replik – dokumentieren wir hier im Wortlaut.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/salafisten-journalistin-sounia-siahi-reagiert-auf-augstein-kolumne-a-991888.html

Männliches Rollenkonzept, Schambereich des männlichen Körpers [Aura, ʿawra]

Jungen bürdet man diese Last erst ab zwölf, eigentlich ab fünfzehn Jahren auf. Ihnen steht auch nach der religiösen Reife frei, sich jederzeit überall mit Freunden zu treffen und sich mit ihnen an jedem Ort aufzuhalten, der ihnen gefällt. Weil sich die männliche Awra nur vom Bauchnabel bis zu den Knien erstreckt, kann er bei sommerlicher Hitze Shorts und kurzärmlige T-Shirts oder ärmellose Muskelshirts anziehen, die einen durchtrainierten männlichen Körper gut zur Geltung bringen, die Haare sind meist kurz geschnitten und werden offen getragen. Der muslimische Mann ist für die ökonomische und körperliche Sicherheit der Familie zuständig, vertritt sie nach außen und trifft alle wichtigen Entscheidungen.

Aus dem Blickwinkel des auf Koran und Sunna aufbauenden islamischen Rechts, der Scharia, ist jede verschleierte und besonders die nicht verschleierte Frau zum freilaufenden moralischen und sexuellen Sicherheitsrisiko zu erklären. Der noch so unbedarfte Blickkontakt, das Händeschütteln bei Begrüßung eines Freundes oder Smalltalk mit dem Nachbarn ist Musliminnen in diesen islamisch fundamentalistischen Parallelgesellschaften verboten. Männer hingegen können gemäß Allahs Schöpfungsordnung niemals unanständig, liederlich oder sündhaft handeln, sondern sind im Zweifelsfall hilflos triebfixierte, willensschwache Opfer weiblicher Bezauberung und Verführungskunst.

Nach dieser Logik sind muslimische Männer nicht in der Lage Frauen zu Unmoral und Ehebruch zu verleiten. Es ist die Muslima, die für seine anzüglichen Bemerkungen, kompromittierenden Blicke, sexuellen Nötigungen und Vergewaltigungen verantwortlich zu machen ist. Hätte sie die Kleidungs- und Verhaltensvorschriften beachtet und ihre Awra korrekt bedeckt, hätten die Täter nicht die Kontrolle über sich verloren, sondern ihr weibliches Gegenüber mit Respekt behandelt.

Radikalislamischen Szenen reicht das beschriebene strenge Bedeckungsgebot immer noch nicht aus. Dieses Milieu der Burkaträgerinnen und Niqabis bezieht sich auf eine Aussage des Propheten, dass nicht nur der Körper sondern auch das Gesicht, wenn es hübsch ist, zu verschleiern ist. Einige Hadithe und Fatwen schreiben sogar vor Handschuhe zu tragen.[16]

[16] Meinung der vier Rechtsschulen bezgl. der Pflicht das Gesicht zu verschleiern und Handschuhe zu tragen

Mālikī Fiqh

Imām Mālik (…) war der Meinung, dass eine muslimische Frau dazu verpflichtet ist, ihr Gesicht und ihre Hände zu bedecken.

Shaykh al-Munāğğid sagte:

„Die korrekte Ansicht ist, dass eine Frau ihren kompletten Körper verhüllen muss, sogar das Gesicht und die Hände. Imām Aḥmad sagte, dass sogar die Fingernägel der Frau ʿAwrah sind und dies ist auch die Ansicht von Imām Mālik.“

(Fatwā Islām Q&A Frage Nr. 21536)

Ḥanbalī Fiqh

Es wurde von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal überliefert, dass er sagte:

„Die Fingernägel der Frau sind ʿAwrah. Wenn sie also das Haus verlässt, soll sie nichts von sich zeigen. Selbst ihre Ledersocken soll sie nicht zeigen, weil die Ledersocken die Form der Füße zeigen.“ (al-Furūʿ 1:601)

al-Ḥafiz ibn al-Qayyīm al-Ğawziyya, welcher der Rechtschule von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal angehörte, sagte folgendes zu der weiblichen ʿAwra:

„Die ʿAwra wird in 2 Arten unterteilt: Die ʿAwra im Gebet und die ʿAwra beim Anschauen. Eine Frau darf ihr Gebet verrichten, wenn die Hände und das Gesicht unverschleiert sind, jedoch darf sie so nicht auf dem Markt oder auf Versammlungen erscheinen. (d.h. es ist nicht erlaubt, wenn die Frau hinausgeht mit unbedecktem Gesicht und unbedeckten Händen.)“

Shāfiʿī Fiqh

Bisher haben wir erfahren, was die Meinung von Imām Mālik (…) und von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal (…), bezüglich Niqāb ist. Nun schauen wir einmal was die madhhab von Imām ash-Shāfiʿī (…) dazu sagt.

In einer Fatwā von „Islamweb“ heißt es:

„Nach der Ḥanbalī-Rechtschule und nach der korrekten Ansicht der Shāfiʿī-Rechtschule sollte sie ihr Gesicht und ihre Handflächen vor fremden Männern bedecken, da dies zur ʿAwrah gehört.“

(Islamweb Fatwā Nr. 81554)

Ibn Ḥağar al-ʿAsqalānī (…) folgte der Rechtschule von ash-Shāfiʿī und er sagte:

Es hat nicht aufgehört, die Gewohnheit der Frau zu sein, in den älteren Generationen und in den neueren Generationen, dass sie ihr Gesicht vor nicht-verwandten Männern bedeckt.“

(Fatḥ al-Bāri 9:235)

Ḥanafī Fiqh

Nun kommen wir zu der Rechtschule von Imām Abū Ḥanifa (…) und die bekannteste Meinung in der Ḥanafi-madhhab ist, dass der Niqāb keine allgemeine Pflicht ist, doch in Zeiten der Fitna zur Pflicht wird.

Einige Ḥanafī-Gelehrte sehen den Niqāb doch als allgemeine Pflicht an. Darunter auch Imām Abū Bakr al-Ğassās, welcher in der Erläuterung des Qurʾān folgendes schrieb:

„Der jungen Frau wurde angeordnet ihr Gesicht zu bedecken, wegen der Keuschheit und Schamhaftigkeit, sodass die Verdorbenen keine Begierde nach ihr empfinden.“

(Aḥkām al-Qurʾān 3:458)

Auch Imām Sarkhasi (…), welcher ebenfalls der Ḥanafī-madhhab folgte, sagte:

„Das Verbotene daran, eine Frau anzuschauen, ist aufgrund der Fitna (Versuchung) und die Gefahr der Fitna kommt, wenn man das Gesicht der Frau anschaut, denn die meisten attraktiven Eigenschaften befinden sich im Gesicht; viel mehr als auf irgendwelchen anderen Körperteilen.“ (al-Mabsūṭ 10:152)

Vollverschleierung erhöht das Unfallrisiko

Die vergitterten Sehfenster oder engen Augenschlitze dieser Kleidung begrenzen das Gesichtsfeld und verhindern eine ausreichende Übersicht sowohl beim Steuern eines Fahrzeugs als auch für die Fußgängerin. Bodenunebenheiten werden zur Stolperfalle, das selbstständige Überqueren von Straßen ist lebensgefährlich. Schiebt die Frau einen Kinderwagen oder wird sie von Mädchen oder Jungen begleitet, die zwar älter, aber entwicklungsgemäß noch auf die Anleitung Erwachsener angewiesen sind und sich deren Führung anvertrauen, sind die Säuglinge und Kleinkinder einem hohen Sicherheitsrisiko ausgesetzt.

Burka macht krank

Gesundheitsrisiken durch Lichtmangel: Vitamin D wird hauptsächlich über das Sonnenlicht gebildet und kann nicht ausreichend durch ausgewogene Ernährung mit Lebensmitteln wie Fisch, Milch und Getreide ausgeglichen werden. Auch Nahrungsergänzungsmittel sind kein vollwertiger Ersatz [17]. Burkaträgerinnen und Niqabis klagen häufig über Kopfschmerzen. Das extrem eingeschränkte Sehfeld dieser religiös begründeten Frauengewänder bewirkt eine künstliche Sinnesbehinderung, welche die Augen überanstrengt und daher nicht ohne Folgen für Körperhaltung, Muskeltonus und Psyche der Trägerinnen bleibt.

[17] Nahrungsergänzungsmittel: Natürlich ist oft besser

http://www.test.de/themen/gesundheit-kosmetik/meldung/Nahrungsergaenzungsmittel-Natuerlich-ist-oft-besser-1602850-2602850/

Nahrungsergänzungsmittel in der Kritik

http://www.deutschlandfunk.de/welthunger-nahrungsergaenzungsmittel-in-der-kritik.769.de.html?dram:article_id=292491

Ein geringer Vitamin-D-Spiegel führt zu ernsthaften Krankheiten und vielerlei leicht vermeidbaren Beschwerden wie schlechter Immunabwehr [18], psychischer Instabilität bis zu Depressionen [19]. Das Risiko für Koronare Herzkrankrankheiten [20], Diabetes Mellitus [21], Multiple Sklerose[22] und Rheuma steigt [23]. Inzwischen weiß man um die Bedeutung des ‚Sonnenscheinhormons‘ in der Krebsprophylaxe. Wissenschaftler des Deutschen Krebsforschungszentrums stellten bei der Auswertung von europäischen und US-amerikanische Studien zum Zusammenhang zwischen Vitamin-D-Spiegel und Sterblichkeitsrisiko nicht nur fest, dass die Studienteilnehmer mit den niedrigsten Vitamin-D-Werten ein 1,57-fach höheres Gesamtsterblichkeitsrisiko haben. Bei einer getrennten Auswertung der Untersuchungsergebnisse wiesen die Forscher sogar nach, dass ein Mangel an diesem Vitamin den Verlauf von Krebserkrankungen negativ beeinflusst und die Überlebenschancen der Erkrankten sinken [24].

[18] Weniger Infekte mit Vitamin D

Menschen mit Abwehrschwäche nützt offenbar Vitamin D in hohen Dosen. Die Prophylaxe beugt Atemwegsinfekten vor und senkte den Antibiotikaverbrauch – zumindest in einer Studie.

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/erkaeltungskrankheiten/article/829063/immunschwaeche-weniger-infekte-vitamin-d.html

[19] Vitamin D Mangel und Depression

Vitamin D Mangel und Depression: Ist Vitamin-D-Mangel eine Ursache für Depressionen? Kann Vitamin D helfen? Der aktuelle wissenschaftliche Stand [umfangreiche Quellen].

http://www.vitamind.net/mangel/depression/

[20] Vitamin-D-Mangel geht aufs Herz

Ein niedriger Vitamin-D-Spiegel erhöht die Gefahr, eine KHK oder einen Herzinfarkt zu bekommen. Das zeigt eine umfangreiche Studienanalyse.

Von Peter Overbeck

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/article/823796/khk-infarkt-vitamin-d-mangel-geht-aufs-herz.html

[21] Vitamin D unterstützt körpereigene Insulinproduktion und -empfindlichkeit

Neue Studien geben Hinweise darauf, dass eine Therapie mit Vitamin D die Insulinsensitivität und -sekretion verbessern und die Blutzuckerstoffwechsellage stabilisieren kann

http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/presse/ddg-pressemeldungen/meldungen-detailansicht/article/vitamin-d-unterstuetzt-koerpereigene-insulinproduktion-und-empfindlichkeit-kopie-1.html

[22] Studie bestätigt Bedeutung von Vitamin D bei MS

Dass es einen Zusammenhang zwischen Multipler Sklerose (MS) und Vitamin-D-Mangel gibt, konnten schon einige Studien belegen, allerdings war bisher unklar, was Ursache und was Wirkung ist. Eine neue Studie scheint etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

https://www.dmsg.de/multiple-sklerose-news/ms-forschung/studie-bestaetigt-verbindung-zwischen-vitamin-d-mangel-und-hoeherem-multiple-sklerose-risiko-in-finn/

Studie bestätigt Verbindung zwischen Vitamin-D-Mangel und höherem Multiple Sklerose-Risiko in Finnland

https://www.dmsg.de/multiple-sklerose-news/ms-forschung/studie-bestaetigt-verbindung-zwischen-vitamin-d-mangel-und-hoeherem-multiple-sklerose-risiko-in-finn/

[23] Vitamin-D-Mangel – ein unterschätztes Problem von Rheumapatienten

ROM. Ein erniedrigter Vitamin-D-Spiegel ist bei Rheumapatienten eher die Regel als die Ausnahme, bleibt aber meist unerkannt. Das hat Konsequenzen unter anderem für die Krankheitsaktivität.

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/skelett_und_weichteilkrankheiten/rheuma/article/609686/vitamin-d-mangel-unterschaetztes-problem-rheumapatienten.html

[24] Ungünstige Krebs-Prognose bei niedrigem Vitamin-D-Spiegel

Nr. 33 | 09.07.2014 |

Wissenschaftler aus dem Deutschen Krebsforschungszentrum werteten europäische und US-amerikanische Studien zum Zusammenhang zwischen Vitamin-D-Spiegel und dem Sterblichkeitsrisiko aus. Bei Studienteilnehmern mit den niedrigsten Vitamin-D-Werten war die Gesamtsterblichkeit um mehr als die Hälfte (1,57-fach) erhöht. Eine separate Auswertung der Krebssterblichkeit ergab erstmals: Vitamin-D-Mangel könnte sich ungünstig auf den Verlauf der Erkrankung auswirken.

https://www.dkfz.de/de/presse/pressemitteilungen/2014/dkfz-pm-14-33-Unguenstige-Krebs-Prognose-bei-niedrigem-Vitamin-D-Spiegel.php

Forscher kennen seit langem die Bedeutung von Vitamin D für den Kalziumstoffwechsel [25]. Ist der gestört, leiden Patienten oft unter schmerzhafter Knochenerweichung (Osteomalazie [26]). Bei einer durch diesen Vitaminmangel erworbenen coxa vara (Schenkelhalswinkel unter 120 Grad) entsteht eine meist einseitige Beinverkürzung, mit der sich die Patientin nur hinkend fortbewegen kann und in ihrer Beweglichkeit schmerzhaft eingeschränkt ist [27]. Durch brüchige Knochen (Osteoporose) kommt es bereits in sehr frühem Alter zu Frakturen, insbesondere des Oberschenkelhalses [28].

[25] Vitamin D: Darum ist es so wichtig

Unter dem Begriff Vitamin D fasst man verschiedene fettlösliche Vitamine zusammen, die den Kalziumhaushalt regulieren und an der Mineralisation des Knochens beteiligt sind. Der Körper nimmt zum einen Vitamin D aus der Nahrung auf, zum anderen kann er es selbst unter dem Einfluss von Sonnenlicht produzieren. Erfahren Sie hier Wissenswertes über Vitamin D.

http://www.netdoktor.de/ernaehrung/vitamin-d/

Hauptvorlesung Innere Medizin

»Calcium-/Phosphat und Knochenstoffwechselstörungen«

Holger S. Willenberg

Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und Rheumatologie Direktor: Prof. Dr. med. Werner A. Scherbaum

Klicke, um auf vorlesung_kalzium_phosphat_und_knochenstoffwechselerkrankungen_willenberg_ukd_2011.pdf zuzugreifen

[26] Was versteht man unter Rachitis und Osteomalazie?

Der beständige Auf- und Abbau von Knochenstrukturen ermöglicht die mittel- bis langfristige Anpassung des Skeletts an Belastungen bei Arbeit, Sport und Spiel. Ist dabei jedoch die Mineralisierung von neu gebildeter Knochenkittsubstanz gestört, führt dies zur Knochenerweichung.

https://www.tk.de/tk/krankheiten-a-z/krankheiten-r/rachitis-und-osteomalazie/30460

[27] Ursachen bei Coxa Vara

Die mangelhafte Versorgung an Vitamin D kann die Ursache einer Coxa vara sein.

http://www.medizinfo.de/becken/coxa_vara/ursachen.shtml

[28] Ihre Knochen brauchen Vitamin D

Unabhängig, wie alt Sie sind: Ihre Knochen brauchen Vitamin D! Rund die Hälfte der von Osteoporose Betroffenen ist unterversorgt, ebenso wird bei vielen älteren Menschen häufig ein Mangel beobachtet.

http://www.osd-ev.org/osteoporose-therapie/osteoporose-ernaehrung/vitamin-d/

Dr. Miriam Casey, Konsiliarärztin der Osteoporoseabteilung des St. James Krankenhauses in Dublin berichtete in der Sunday Times, dass Burkaträgerinnen, die aus heißen Ländern mit täglich vielen Sonnenstunden in das eher regnerische Irland einwandern, nicht genügend Vitamin D aufbauen können. Insbesondere im Winter, zumal wenn sie in einer Stadt wohnen, reicht die für den Aufbau von Vitamin D erforderliche Menge an UV B Strahlung auf der Insel nicht, um den Körper ausreichend mit Vitamin D zu versorgen. Die durch dieses Defizit verursachten ausgeprägten Mineralisationsstörungen der Knochen können sogar dazu führen, dass die Beckenknochen werdender Mütter unter dem Geburtsvorgang brechen [29].

[29] Zu wenig Sonne: Burka erhöht das Risiko von Knochenbrüchen

2008 – Muslimische Frauen, die in Irland die Burka tragen, haben ein erhöhtes Risiko, bei der Geburt ihrer Kinder einen Beckenbruch zu erleiden. Grund dafür ist ein Mangel an Vitamin D, der häufig bei Migrantinnen, die das muslimische Kleidungsstück, das den Körper von Kopf bis Fuß bedeckt, diagnostiziert wird. Die Warnung kommt von einer Ärztin des St. James Hospitals in Dublin, berichtet die „Sunday Times“.

http://www.krone.at/Nachrichten/Burka_erhoeht_das_Risiko_von_Knochenbruechen-Zu_wenig_Sonne-Story-127358

Schleier und dunkle Haut ein Risiko

Ein besonders hohes Risiko tragen muslimische Frauen, die eine Burka tragen. Diese Verschleierung des gesamten Körpers verhindert die natürliche Vitamin D-Bildung in der Haut durch die UV-Strahlen der Sonne – zumal in sonnenärmeren Ländern.

Für Burka tragende Frauen in Irland schlug zu Beginn des Jahres Dr. Miriam Casey, Osteoporose-Spezialistin an der St. James’s Klinik in Dublin Alarm.

Viele Burka-Trägerinnen, die aus südlichen Ländern eingewandert seinen, litten – vor allem im Winter – an Vitamin-D-Mangel und im Gefolge an Störungen der Knochenbildung. Dadurch könne der Beckenknochen während des Geburtsvorganges brechen. Für die Babies bestehe die Gefahr von Krämpfen, Wachstumsstörungen und Muskelschwäche.

“In dem Maße wie sich der Anstieg der muslimischen Einwanderer in Irland beschleunigt, bekommen wir hier ein massives Problem“, sagte Dr. Casey gegenüber der Sunday Times.

http://sonnennews.de/category/vitamin-d-mangel/page/14/

InterfaithShaadi

Forum for Interfaith Relationships with EQUALITY

Chand Osmani says:

October 30, 2012 at 12:15 pm

Hello everyone,

Islam and the suffering of women

“Muslim women who wear the burqa in Ireland are at increased risk of pelvic fractures during childbirth because of vitamin D deficiency due to a lack of sunlight, a consultant warns.

Babies born to women with vitamin D deficiency are also more prone to seizures in their first week of life, according to Dr Miriam Casey, of the Osteoporosis Unit in St James’s hospital in Dublin.

Casey said she was aware of cases involving pelvic fractures, and warned that these could become more frequent as Ireland’s Muslim population increased. “Ireland’s temperate climate doesn’t have the intense sunlight that keeps burqa-clad women from becoming vitamin D-deficient in their own countries,” she said.

Vitamin D helps the body to absorb calcium and is crucial for making bones strong. The greatest source is sunlight.

Casey said the fractures occur at sites of particular weakness which develop in under-mineralised pelvic bones. In these women’s babies, low calcium can cause “serious complications such as seizures, growth retardation, muscle weakness and fractures”.

A Sikh girl who has converted to Islam

Ganzkörperschleier gefährden die Gesundheit der Kinder vollverschleierter Mütter

Für die Babys dieser Frauen besteht zudem ein erhöhtes Risiko in den ersten Lebenswochen Krämpfe zu bekommen. Stillen komplett verschleierte Mütter ihre Babys, weist ihre Muttermilch in Europa einen signifikanten Vitamin-D-Mangel auf, der bei den Säuglingen Rachitis Vorschub leistet [30]. Da auch in islamischen Familien Mütter und weibliche Verwandte für die Erziehung und Pflege der Jüngsten zuständig sind und vollverschleierte Frauen das Haus nur mit Erlaubnis ihres Gatten und alleine nur aus wichtigem Anlass verlassen (dürfen), kommen auch deren Kleinkinder kaum an Sonne und frische Luft.

[30] Vitamin D – Sonne, Sommerzeit, Sport und Bewegung

http://www.netzathleten.de/lifestyle/body-soul/item/3613-vitamin-d-sonne-sommerzeit-sport-und-bewegung

Vor allem bei den Mädchen, die gerade in Familien, die ihren islamischen Glauben sehr streng praktizieren, weniger Freiheit genießen und nicht wie ihre Brüder draußen herumtoben dürfen, tragen ein erhöhtes Risiko an Muskelschwäche, Wachstumsverzögerungen und Verformungen der Beine zu erkranken. Beispielsweise können X-Beine auf eine solche Mangelversorgung hinweisen.

Die Bedeutung des Gesichts in der sozialen Interaktion

Der Mensch ist ein soziales Wesen und als solches auf zwischenmenschliche Beziehungen hin angelegt. Ohne miteinander zu reden, ohne kollegiale und freundschaftliche Beziehungen zu pflegen, würden Männer wie Frauen allmählich seelisch und geistig verkümmern und erkranken. Vier der fünf Grundbedürfnisse nach Abraham Maslow (* 1908), nämlich Sicherheit, Bedürfnis nach Zugehörigkeit und Liebe, Streben nach Wertschätzung und Geltung sowie Bemühen um Selbstverwirklichung, sind ohne Zutun oder Mitwirkung anderer nicht möglich. Wäre man nur in der Lage, Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Schlaf und ähnliche lebensnotwendige Körperfunktionen zu erhalten, wäre das Leben ein Dahinvegetieren, das Dasein hätte keine Lebensqualität.

Daher werden Menschen sich bemühen, Kontakt zum sozialen Umfeld aufzunehmen und diesen zu erhalten. Der Schlüssel, um Zugang zu Mitmenschen zu erhalten, ist Kommunikation, die sich zu 7 % aus verbalen Informationen (was wird mit welchen Worten gesagt), zu 38 % aus vokalen Eindrücken (wie klingt die Stimme, Lautstärke, Betonung, Stimmlage) und zu 55 % aus nonverbalen Botschaften (Gestik, Mimik, Körperhaltung) zusammensetzt. Sobald Menschen einander begegnen, treten sie miteinander in Kommunikation, bewusst oder unbewusst, gewollt oder ungewollt. Selbst wenn wir schweigend aneinander vorbei gehen, tauschen wir Botschaften aus, die miteinander korrespondieren. Der Körper und vor allem das Gesicht sind uns dabei wesentliche Brücken.

Kalkulierte Worte können den Inhalt der tatsächlichen Information einer Botschaft ‚schönen‘, ‚verschleiern‘ oder gar verfälschen, körpersprachliche Signale wie Gesichtsmimik und Körperhaltung sind dagegen spontane und oft unbewusste Umsetzungen des momentan Gedachten und Gefühlten in nonverbale Kommunikation. Sie wirkt daher authentisch, unverfälscht und ehrlich. Zwar kann man lernen, seine Körpersprache zu beherrschen und zu steuern, doch wird auch ein langwieriges, regelmäßiges Training nicht verhindern, dass nach einiger Zeit unbewusste, daher nicht beeinflussbare innerpsychische Befindlichkeiten und Emotionen an die Oberfläche drängen und verraten, was wir wirklich denken, sagen und fühlen.

Der populistische Politiker und Medienmogul Berlusconi beschränkte Fernsehauftritte zu Beginn seiner Karriere auf beispielsweise 20 Sekunden und war mit dieser Strategie sehr erfolgreich, da es ihm für die bewusst kurze Dauer gelang, Gestik, Mimik und Körperhaltung zu steuern und die Botschaft zu vermitteln, welche die Wähler verinnerlichen sollten. Besonders glaubwürdig sind Menschen für uns dann, wenn verbale, vokale und nonverbale Botschaften über einen Mindestzeitraum hinaus kongruent sind.

Selbst unsere Sprache reflektiert die Bedeutung nonverbaler Signale in jahrhundertealten Redensarten. Menschen ‚stehen sich nahe‘, wenn sie sich gut verstehen und sich sympathisch sind, sie sind ‚ein Herz und eine Seele‘. Das hörbare Ausatmen der Luft zeigt uns dagegen an, dass der Gesprächspartner unsere Worte ablehnt. Stirnrunzeln signalisiert mindestens Skepsis bezüglich des Gehörten, schüttelt der Gesprächsteilnehmer gleichzeitig den Kopf, gibt er zu erkennen, dass ihm der Inhalt des Gesagten missfällt. Da nonverbales Verhalten zumindest in Bezug auf die Grundemotionen nach Plutchik zum großen Teil angeboren ist, fällt es Menschen mit gesundem Sehvermögen leicht, die Bedeutung dieser wortlosen Botschaften zu entschlüsseln, schon Babys beherrschen diese ‚Sprache‘ bevor sie reden können. Malt man auf ein Blatt Papier einen Kreis mit weit aufgerissenen ‚Augen‘ und ‚gefletschten Zähnen‘ werden die Kleinen Angst bekommen und anfangen zu weinen.

Das Gesicht eines Menschen ist auch ein sehr wichtiger Anhaltspunkt eine Person wiederzuerkennen. Schon wenige Wochen alte Säuglinge suchen die menschliche Nähe und brauchen den Kontakt zu anderen Menschen, um sich gesund entwickeln und wohl fühlen zu können. Im Alter von 6 bis 8 Wochen bereits erkennen sie die Grundelemente von Gesichtern und nutzen das so genannte ‚soziale Lächeln‘ als Kommunikationsbrücke zu Frauen und Männern in ihrer Umgebung. Wenn sich ein Augenpaar nähert, das den Säugling aus dem meist schwarzen Stoff ansieht, bereitet ihm das zunächst Angst. Er fängt an zu weinen, weil er dem Blick aus den Sehschlitzen keine Grundstimmung entnehmen und daher nicht einschätzen kann, ob ihm Gefahr droht. Erst wenn die Stimme aus dem Stoff sanft, warm und freundlich klingt, beruhigt er sich wieder.

Das Prinzip Niqab

Eine Niqabi kann durch den Gesichtsschleier keinen spontanen Kontakt zu anderen Menschen aufbauen. Gesichtsmimik, wie wir wissen, eine wichtige zwischenmenschliche Kommunikationsbrücke, ist nicht mehr sichtbar. Ganzkörperverschleierte Frauen sind daher gesichtslos, sie haben kein Profil, sie haben keine Einzigartigkeit, sind vergleichbar mit ‚Dutzendware‘. Niqabis können auch kein ‚Profil zeigen‘, daher auch keinen ‚bleibenden Eindruck‘ hinterlassen. Sie haben ihr ‚Gesicht verloren‘, dieses sprachliche Gleichnis ist eine weltweit verstandene Chiffre für ‚seine Würde verlieren‘. Sie können auch kein Gesicht gegen Rechts zeigen und für ein weltoffenes Deutschland.

Wir versuchen in den Gesichtern von Menschen zu ‚lesen‘, um unser Verhalten diesen Informationen anzupassen. Diese über Jahrtausende weitergegebene Verhaltensweise ist offensichtlich überlebenswichtig und erleichtert unseren Alltag enorm. Sie hilft uns beispielsweise eine Gefahrensituation zu erkennen und einzuschätzen, um im Notfall blitzschnell einer Schädigung durch einen Angreifer auszuweichen, der uns wütend ansieht. Dem Stirnrunzeln eines interessierten Käufers entnehmen wir, dass er noch unschlüssig ist oder die genannten Argumente anzweifelt. Geschulte Verkäufer werden daher nachfragen, welche Informationen er noch braucht, was unklar ist. Immer wieder wird es vorkommen, dass Passanten sich in einer Stadt nicht auskennen und nach dem Weg fragen oder irgendeine andere wichtige Information brauchen.

Benötigt man die Hilfe von Fremden, wird man sich nach jemandem umsehen, der vertrauenswürdig erscheint und mit seinem offenen Gesicht Hilfsbereitschaft und Interesse an seinen Mitmenschen signalisiert. Gesichtsschleier jeder Art verstecken jedoch Gefühlsregung oder Mimik der Trägerin, sie verunsichern das Gegenüber und vermitteln den Eindruck, die Niqabi habe etwas ‚zu verschleiern‘. Der Stoff vor Mund und Nase erzeugt bei vielen Nichtverschleierten Angst und Misstrauen. Andere sehen in der nonverbalen Botschaft des Gesichtsschleiers eine Beleidigung ihres Menschenbildes und ihrer Lebensweise.

Gesprächspartner die ‚Gesicht zeigen‘ werden sich bei Niqabis des Eindrucks nicht erwehren können, mit einem übergestülpten Stoffsack mit Augenschlitzen zu sprechen, bei Burkas wäre durch die Sichtgitter nicht einmal mehr die Augenfarbe erkennbar. Die Totalverschleierten erinnern an die dämonische und gruselige Hauptfigur in der TV-Serie Belphégor, die in den sechziger Jahren ausgestrahlt wurde. Während Männer sinnbildlich ihre Nase in jede Angelegenheit stecken können, haben muslimische Frauen mit bedecktem Gesicht diese Möglichkeit nicht.

Doch mit diesen exkludierenden Auswirkungen nicht genug: Diese Kleidungsstücke rauben der Trägerin ihre weiblichen damit auch menschlichen Züge, ihrem Gesicht fehlen die Grundelemente bis auf die Augen, manchmal sind auch die hinter einem durchscheinenden, opaken Stofffenster verborgen. Grundemotionen wie Freude, Trauer, Angst, Ekel, Hass sind authentische, untrennbar mit dem Menschsein verbundene Dimensionen von Befindlichkeit und Stimmungslage, die sich in Mimik, Körperhaltung und Körpersprache den Mitmenschen sichtbar mitteilen und ihrerseits Reaktionen des Umfelds auslösen.

Hörbehinderte, die durch den verdeckten Mund weder Stimmlage, Klangfarbe, Lautstärke des Gesagten wahrnehmen können, noch die Worte von den Lippen ablesen und daher nicht entschlüsseln können, was das Gegenüber sagt oder ob es überhaupt spricht, könnten sich mit Niqabis nur verständigen, wenn beide die Gebärdensprache beherrschen (und anwenden). Für den gehandicapten Menschen wie für die züchtig bedeckte Muslima eine völlig unnötige Kommunikationsbarriere, die beiden verdeutlichen sollte, wie sehr der Gesichtsschleier exkludiert und Verständigung verhindert. Derartige ‚sittsame‘ Kleidung soll offensichtlich Frauen in der Öffentlichkeit den Mund verbieten, dem Anderen soll die Lust vergehen, Blickkontakt zu diesen Frauen aufzunehmen oder mit ihnen zu reden.

Das verhüllte Gesicht erschwert sogar den Kontakt der Niqab- und Burkaträgerinnen untereinander. Glaubensschwestern, die sich spontan auf der Straße begegnen, erkennen sich einander allenfalls am Klang der Stimme wieder. Selbst die eigenen Kinder und der Ehemann, die der gottesfürchtigen Muslima überraschend in der Stadt begegnen, können in der ganzkörperverschleierten Figur nicht die Mutter und Partnerin erkennen und würden unbeteiligt vorbeigehen wie an einer Fremden, wenn die Niqabi sie nicht anspricht und dann an der Stimme erkannt wird. Allerdings zählen einige islamische Gelehrte die Stimme der Frau ebenfalls zur weiblichen Awra [31], vor allem wenn ihr angenehm weicher, sympathischer Klang geeignet sein könnte, anwesende Nicht-Mahram-Männer zu verführen.

[31] 26304 – Is a woman’s voice ʿawrah?

[…] But it is not permissible for a woman to speak in a soft or alluring [verlockend, verführerisch, charmant] voice, because Allaah says […]

https://islamqa.info/en/26304

Wertschätzende Kommunikation auf Augenhöhe ist ganz wesentlich auf Gesichtsmimik angewiesen, auf die wir reagieren und die wir beantworten, z. B. indem wir sie empathisch spiegeln. Wichtige Gespräche führen wir deshalb von Angesicht zu Angesicht, mit Freunden unterhalten wir uns, wechselseitig Blickkontakt aufnehmend, in vertrauter Runde, gerade bei sehr persönlichen Gesprächen sehen wir einander ins Gesicht, um Reaktionen auf das Gesagte zu entnehmen. Wir glauben jemandem an der Nasenspitze anzusehen, ob er lügt, unsere Wortwahl und die Intonation unserer Stimme passen wir dem Gesichtsausdruck unseres Gegenübers an, um die Gesprächspartner nicht zu verletzen oder um festzustellen, ob wir verstanden worden sind.

Ein Niqab verhüllt das Gesichtsoval bis auf den Sehschlitz, auch das engmaschige Sichtgitter einer Burka ist von außen blickdicht. Die faktisch ausgelöschten Gesichter unterscheiden sich nur noch durch Form, Farbe und Länge des Schleiers, sie erstarren zur ausdruckslosen, leblosen Maske, während selbst Totenmasken einen würdigen, individuellen Gesichtsausdruck haben.

Niqabträgerinnen wirken sehr auf sich selbst bezogen, abweisend sowie unnahbar und signalisieren schon von weitem: „Sprich mich bloß nicht an, ich will keinen Kontakt“. Kein Wunder also, wenn das aufgeschlossene, der Welt und den Menschen zugewandte unverschleierte Umfeld sich zurückzieht. Bei vielen Passanten, deren Gesicht nicht bedeckt ist, entsteht, da sie zwar beobachtet werden können, ohne aber selbst durch den Schleier ins Verborgene sehen zu können, ein Unbehagen, ein Eindruck der Ungleichheit, ein Gefühl des schutzlosen Ausgeliefertseins, der Unterlegenheit. Ein konstruktives Gespräch auf Augenhöhe ist in einer solchen Gesprächsatmosphäre kaum denkbar.

Ähnlich denkt Jack Straw, der ehemalige britische Außenminister. In einem Artikel einer Zeitung, die in seinem Wahlkreis erscheint, äußerte er sich zum Thema Burka und Niqab und berichtete, dass er bei einer seiner regelmäßigen Bürgersprechstunden in seinem Wahlbezirk Blackburn, einer Stadt mit hohem muslimischem Bevölkerungsanteil (19,4 % bei einem Landesdurchschnitt von 3,0 %) auf eine vollverschleierte Muslima traf, die das Beratungsgespräch mit den Worten einleitete: „Schön Sie einmal von Angesicht zu Angesicht zu sehen.“ Er habe sich darauf hin nur gedacht: „Schön wär’s“. Seither bittet der jetzige Fraktionsvorsitzende der Labour Partei seine vollverschleierten Klientinnen den Niqab während des Beratungsgesprächs abzunehmen. Meist kämen die Frauen seiner höflichen Bitte nach und wären oft sogar erleichtert [32]. Der Politiker gibt offen zu, sich unbehaglich und irritiert zu fühlen, wenn er einer Ratsuchenden nicht ins Gesicht sehen kann und daher die Reaktionen auf seine Tipps allenfalls dem Klang der (durch den Stoff des Schleiers gedämpften) Stimme entnehmen muss, die er, weil er sie nicht kennt, dementsprechend schlecht einzuschätzen und zu entschlüsseln vermag.

[32] ‚I felt uneasy talking to someone I couldn’t see‘

„It’s really nice to meet you face-to-face, Mr Straw,“

https://www.theguardian.com/commentisfree/2006/oct/06/politics.uk

Burka und Tugendterror

Mit jeder weiteren Burka im Straßenzug wächst der Einfluss der salafistischen Lobby. In der Nachbarschaft solcher Fundamentalisten sehen sich säkular denkende und nicht praktizierende muslimische Familien einem starken Druck ausgesetzt, Garderobe und Benehmen in der Öffentlichkeit diesem gottesfürchtigen Kleidungs- und Verhaltensstil anzupassen.

Viele Muslime befolgen die unbedingte Pflicht aller Gläubigen zur Hisba, zum Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen, al-amr bil-ma’rūf wa-n-nahi ‚ani l-munkar [33], Allahs definitivem Gebot, von Jedem das Gute einzufordern und zu verhindern, das Glaubensgeschwister vom Geraden Weg [aṣ-Ṣirat al-Mustaqīm, Koran Sure 1] abirren.

[33] Hisba

Quellen für den himmlischen Befehl zur Rechtleitung

Koran 3:110

„Ihr seid die beste Gemeinde, die für die Menschen entstand. Ihr gebietet das, was Rechtens ist, und ihr verbietet das Unrecht, und ihr glaubt an Allah […]“

Koran 3:104

„Und aus euch soll eine Gemeinde werden, die zum Guten einlädt und das gebietet, was Rechtens ist, und das Unrecht verbietet; und diese sind die Erfolgreichen“. Anm.: Gemeint ist, dass diejenigen, die sich eifrig bemühen, die islamische Lebensweise durchzusetzen, im Diesseits und im Jenseits reichlich belohnt werden.

Koran 7:157

die dem des Lesens und Schreibens unkundigen Gesandten folgen, dem Propheten, den sie bei sich in der Thora und im Evangelium erwähnt finden. Er befiehlt ihnen das Würdige und verwehrt ihnen das Unwürdige und erlaubt ihnen das Gute und verbietet ihnen das Schlechte und nimmt ihnen die Bürde und die Fesseln ab, die ihnen angelegt worden waren. Diejenigen, die an ihn glauben, die ihm beistehen, ihm zum Sieg verhelfen und dem Licht folgen, das mit ihm herabgesandt worden ist, sind die Erfolgreichen.

Koran 9: 112

Das sind die reuevoll um Ablaß Bittenden, die Andächtigen, die Lobpreisenden, die für Gottes Sache unterwegs sind, die sich Verneigenden, die sich Niederwerfenden, die das Würdige gebieten und das Unwürdige verbieten. Verkünde den Gläubigen frohe Botschaft!

In der islamischen Rechtstheorie hat Imam al-Ghazali (gestorben 1111) diese moralische Verpflichtung des Muslims gegenüber seinen Mitmenschen mit Hinweis auf die oben genannte koranische Norm ausführlich beschrieben. Ihm folgte Ibn Taimiyya mit einem eigenen Hisba-Traktat. Auch die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam räumt jedem in Art. 22 das Recht ein, zum Rechten zu beraten, für das Gute zu werben und vor dem Falschen und dem Übel zu warnen [34].

[34] Cairo Declaration on Human Rights in Islam

ARTICLE 22 (b)

Everyone shall have the right to advocate what is right, and propagate what is good, and warn against what is wrong and evil according to the norms of Islamic Shari’ah.

http://hrlibrary.umn.edu/instree/cairodeclaration.html

Mütter und sonstige weibliche Verwandte, die traditionell fast ausschließlich für die Erziehung der Kinder und die Pflege von Sitten und Brauchtum Verantwortung tragen, sehen sich dazu gezwungen, ihre Töchter sehr früh an das „Schamtuch“ [Feridun Zaimoğlu][35] zu gewöhnen, um die Mädchen vor Verachtung und Ausgrenzung zu bewahren. Mädchen haben nur dann auf dem Heiratsmarkt eine Chance, wenn sie aus einer angesehenen Familie stammen, ein keusches und frommes Leben führen und sich züchtig kleiden. Jeder, der sich Allahs Welt- und Schöpfungsordnung, der Scharia widersetzt, verliert insbesondere bei diesen Fundamentalisten Ansehen und Respekt und wird gemieden. Die Konsequenzen sind hart sie müssen damit rechnen aus der Familie verstoßen zu werden, Freundes- und Bekanntenkreis werden den Kontakt abbrechen, selbst im Notfall ist Unterstützung nicht zu erwarten, da Helfer Gefahr laufen selbst exkludiert und ebenso verachtet zu werden.

[35] Ob eine Frau ein Kopftuch trägt oder nicht, ist mir egal. Aber ich bin dagegen, dass man junge Frauen für Fingerpuppen von Männern hält, nur weil sie ein Schamtuch benutzen, wie ich es nenne.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-74735328.html

Teure Projekte wie Stadtteilmütter, Integrationslotsen und Sprachkurse mit Kinderbetreuung verfehlen ihr Ziel, wenn sich ultraorthodoxe Muslime weiterhin im muslimisch dominierten Kiez einigeln, sich in die undurchdringlichen Wagenburgen der Parallelgemeinschaften zurückziehen und ihr ‚Freiheitsrecht‘ einfordern, sich durch die Vollverschleierung vor unislamischen Einflüssen abzuschotten und sich damit bewusst selbst auszuschließen. Die freiwillige Bereitschaft, sich beispielsweise aus dem Programmheft der Familienbildungsstätten eine interessante, preisgünstige Veranstaltung herauszusuchen, sich dafür anzumelden und daran teilzunehmen, ist im extrem fundamentalistischen Milieu der Burka- und Niqabträgerinnen nicht anzutreffen. Gleiches gilt auch für das Engagement in koedukativen Sportvereinen, den Besuch von Musikveranstaltungen und Filmvorführungen.

Burka und Niqab gehören zum Milieu der Salafisten, die Koran und Sunna literalistisch auslegen, ein kulturell vormodernes, ebenso frauen- wie männerverachtendes Menschenbild pflegen und Geschlechterapartheid praktizieren. Polygamie, in der Form von Polygynie, findet dort ebenfalls zahlreiche Anhänger. Diese Einstellungen sind mit den selbstbestimmten, freien, gleichberechtigten und heterogenen Lebenskonzepten unserer säkularen Rechts- und Werteordnung nicht vereinbar. Auch in Stuttgart, wo Integration zumindest einmal Chefsache war [36], beeinträchtigen sie chancengleiche Partizipation und verhindern die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung.

[36] Maria Böhmer: „Vielfalt ist eine Chance für unser Land“

Staatsministerin zieht erste Bilanz des Nationalen Integrationsplans

http://www.deutschlandfunk.de/maria-boehmer-vielfalt-ist-eine-chance-fuer-unser-land.694.de.html?dram:article_id=65108

Die Burka ist kein Freiheitsrecht!

Der öffentliche Raum im orthodoxen Islam ist männlich. Zum weiblichen Hoheits- und Einflussbereich im Islam zählen die drei K, Kinder, Küche, Krankenpflege, anders ausgedrückt das Hüten des Nachwuchses, das Bekochen des Clans sowie das Versorgen und Betreuen. Außerhalb der Wohnung haben Frauen nichts zu suchen. Verlassen sie ihr Haus, dann nur für wichtige Erledigungen, selbstverständlich hat sie vorher ihren Ehepartner um Erlaubnis zu fragen und schnellstmöglich zurückzukehren. Selbst wenn sie aufgrund ihrer Periode Fastentage nachholen muss[37] oder außerhalb des Hauses einer Arbeit nachgehen will[38] darf sie das nur, wenn ihr Ehemann das gestattet. Geht sie aus der Wohnung, muss sie sich unter der Burka verstecken oder ihr Gesicht bedecken. Sie hat für die Außenwelt nicht existent zu sein. Nach islamisch-salafistischer Glaubenslehre hat sie außerhalb des Hauses kein Recht, eine Persönlichkeit mit charakteristischen Gesichtszügen zu sein.

[37] Die Rechte des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau

• Das Oberhaupt der Familie sein

• Ihm in allem gehorchen, was keinen Ungehorsam Allah gegenüber darstellt

• Eheliche Beziehungen

• Dass sie niemanden ins Haus einlässt, gegen den er Einwände hat

• Dass sie nicht das Haus ohne seine Erlaubnis verlässt

• Dass sie für ihn kocht und den Haushalt führt (zwei Meinungen)

• Ihn für seine Bemühungen danken

• Dass sie nicht freiwillig ohne seine Erlaubnis fastet

http://familie.dwih.info/familie-ehe/985-fiqh-der-ehe-8-rechte-und-pflichten

[38] 106815: Guidelines on women working outside the home

Firstly: The basic principle is that a woman should remain at home, and not go out except for necessary purposes. […] The Prophet (…) said: “Woman is ‘awrah, and if she goes out, the shaytaan raises his hopes (of misguiding her). She is never closer to Allaah than when she stays in her house.” […] Shaykh Muhammad ibn Saalih al-‘Uthaymeen said: The field in which a woman works should be only for women, such as if she works in teaching girls, whether in administration or technical support, or she works at home as a seamstress sewing clothes for women and so on.

https://islamqa.info/en/106815

Sicherlich behält sie ihre innere Identität, da sie aber nicht wiedererkannt werden kann, verliert sie an Individualität, Ausstrahlung und Eigenständigkeit. Wer sich tatsächlich hinter dem Ganzkörperschleier verbirgt, weiß keiner. Wahrscheinlich steckt in dem ‚sackartigen Gewand mit Sehfenstern oder Augenschlitzen‘ eine Frau, sicher sein kann man sich aber nicht. Sind die Trägerinnen noch nicht an Ganzkörper- und Gesichtsschleier gewöhnt, werden sie sich fühlen wie Gefangene in Isolationshaft, in einer aus Stoff genähten Einzelzelle to go.

Selbst wenn Musliminnen noch so sehr behaupten, aus freien Stücken zu handeln, kann man diese Art der Freiwilligkeit doch kaum mit dem Recht auf die Freiheit der persönlichen Entfaltung gleichsetzen. Es handelt sich bei der fundamentalistischen Bekleidungsvorschrift zur Gesichts- bzw. Ganzkörperverhüllung doch wohl eher um ein verpflichtendes, kollektives und religiöses Gebot, dem jede Muslima ‚freiwillig‘ zu folgen hat. Fühlt sie sich gegängelt, outet sie sich als glaubensschwach. Entzieht sie sich gar dem hohen Konformitätsdruck, gilt sie in ihrem sozialen Umfeld als widerspenstiges, unmoralisches und verführerisches Teufelsweib und muss als verachtenswerte Unreine, die ewig qualvoll in der Hölle brennen wird, stigmatisiert und ausgegrenzt werden. Jeder, der den Kontakt zu dieser ‚Sünderin‘ aufrechterhält, verliert den Schutz der Community und gefährdet das eigene Seelenheil und das seiner Familienmitglieder gleich mit.

Taslima Nasreen beschrieb 2007 sehr treffend das „purdah system“ und die Stellung der Frau [39]. Lesenswert ist auch der Artikel von Yasmin Alibhai-Brown, einer bekannten britischen Journalistin und Autorin mit dem Arbeitsschwerpunkt Migration, Integration und Feminismus, zum ‚Recht‘ die Burka oder den Niqab zu ‚wählen‘ [40].

[39] 22.01.2007 – Let’s Think Again About The Burqa

http://www.outlookindia.com/magazine/story/lets-think-again-about-the-burqa/233670

[40] Nothing To Hide. By YASMIN ALIBHAI-BROWN Sunday, Oct. 08, 2006

Yasmin Alibhai-Brown in TIME Magazine: "It’s not illiberal for liberal societies to disapprove of the veil"

Ein Verbot von Burka und Niqab beschneidet den muslimischen Mädchen und Frauen zugedachten ohnehin spärlichen Freiraum nicht. Lassen wir jedoch die Extremverschleierungen im öffentlichen Raum zu, wird sich zunächst die Freiheit der nichtpraktizierenden Kulturmusliminnen und der Säkularen verringern. Anschließend werden zunehmend alle anderen Mitbürger sich in beinfreien Kleidern, Spaghettihemdchen und schulterfreien Tops nackt und unwohl fühlen. Um nicht durch lüsterne Blicke, Anzischen und sexuelle Übergriffe belästigt und entwürdigt zu werden, werden auch sie sich mehr und mehr bedecken (siehe Samuel Schirmbeck, Quelle 13).

Art. 2 GG garantiert zwar das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, jedoch kann dieses Recht zum Schutz der freiheitlichen Demokratie und der Rechte anderer sowie des Einzelnen eingeschränkt werden. Auch wenn Alkoholabhängige bzw. Drogensüchtige freiwillig trinken bzw. Suchtmittel einnehmen, hindern wir sie letztendlich durch eine Therapie oder Zwangseinweisung daran sich selbst zu zerstören und ihr soziales Umfeld zu gefährden. Wenn jemand sich umbringen möchte, weil er keinen Sinn mehr im Weiterleben sieht, halten wir ihn davon ab sich zu töten. Das Grundgesetz lässt Sklaverei nicht zu, auch wenn ein Mensch sich die Leibeigenschaft wünscht.

Ein Burkaverbot im öffentlichen Raum (und damit auch in staatlichen Einrichtungen und im ÖPNV) ist keinesfalls verfassungswidrig. Vielmehr hat der Staat zu verhindern, dass Grundrechtsträgerinnen durch religiöse Kleidungsvorschriften sexualisiert und herabgewürdigt werden als unrein, dumm, moralisch instabil und durch den Teufel leicht beeinflussbar. Die im Grundgesetz garantierte Gleichberechtigung ist in den Ideen von Humanismus und Aufklärung verwurzelt und Wesenskern der Menschenwürde, die unantastbar ist. Der Staat ist verpflichtet sie zu schützen, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken (Artikel 3 Abs. 2 GG).

Wenn in Europa die „aktive Einbeziehung von Einwanderern in das gesellschaftliche und vor allem das Vereinsleben […] ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu ihrer Integration“[41] ist und auch in der Bundesrepublik Integration die beständigen Voraussetzungen schaffen will, dass chancengleiche Teilhabe aller Bewohner zur Realität wird, muss man Staatsbürgern und Bürgern zumuten, unsere Sprache zu lernen und sich an die Rahmenbedingungen des Grundgesetzes als unsere Grund- und Werteordnung zu halten. Das gilt auch für ursprungsdeutsche Konvertiten zum Islam.

[41] RECHTSAKT Mitteilung der Kommission [KOM(2003) 336 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:c10611

Die Hidschabpflicht ist keinesfalls Ausdruck weiblicher Selbstbestimmung und Emanzipation von der Bevormundung der gesellschaftlichen Leitkultur oder äußerlich sichtbares Kennzeichen eines individuellen Weges religiöser Selbstverwirklichung und daher kein „Freiheitsrecht“. Zur Freiheit die Burka anzulegen würde nämlich immer auch die Freiheit gehören, ohne Furcht darauf verzichten zu können und das ist im Islam nicht erlaubt.

Die Aussage von Carlo Schmid gilt auch in Bezug auf religiös begründete Geschlechtertrennung und Frauenentwürdigung:

„Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muß man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.“

Der Zentralrat der Ex-Muslime fordert den baden-württembergischen Landtag auf, ein Verbot von Niqab und Burka im öffentlichen Raum zu beschließen.

Mina Ahadi

Warum der freiheitliche Rechtsstaat das Richterinnenkopftuch nicht integrieren kann

August 8, 2016

Keine religiöse Kleidung im öffentlichen Dienst

08. August 2016

Der Islam ist ein komplettes Rechtssystem, das eine Trennung von Religion, Staat und Recht nicht kennt und neben sich letztlich kein anderes Recht als gleichberechtigt dulden kann. Das islamische Recht, gottgegeben als die Scharia, menschlich anzuwenden als der Fiqh, verbietet nach weltlichen Gesetzen zu urteilen. Jede menschengemachte Gesetzlichkeit ist sittlich geringeren Wertes und über kurz oder lang ganz durch die von Allah gegebenen Gebote, die der Prophet Mohammed der Menschheit offenbarte, zu ersetzen. Souverän ist im Islam nicht das Volk, sondern Allah.

And judge, [O Muhammad], between them by what Allah has revealed. […]

Richte zwischen ihnen nach dem, was Allah herabgesandt hat […]

Koran 5:49

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein säkularer, freiheitlich demokratischer Rechtsstaat, der die Einflussbereiche von Staat und Religion sowie Recht und Religion trennt und sich zur politischen, weltanschaulich-religiösen Neutralität verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht stellte in mehreren Entscheidungen klar:

Das Grundgesetz legt durch Art. 4 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3, Art. 33 Abs. 3 GG sowie durch Art. 136 Abs. 1 und 4 und Art. 137 Abs. 1 WRV (Anm.: Weimarer Reichsverfassung) in Verbindung mit Art. 140 GG dem Staat als Heimstatt aller Staatsbürger ohne Ansehen der Person weltanschaulich-religiöse Neutralität auf. Es verwehrt die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagt auch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse.

Richter, Polizisten, Pädagogen, Politiker oder andere Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die darauf insistieren, ein glaubensgeleitetes Leben zu führen und das durch ihre religiöse Kleidung nach außen dokumentieren, müssen der Doktrin von Koran und Sunna folgen. Individuelle Spiritualität lässt der kollektivistische Glaube nach Koran und Sunna nicht zu. Wenn sich diese Beschäftigten aus religiösen Gründen bedecken, können sie beruflich nicht gegen die Scharia handeln. Kein gottesfürchtiger Muslim wird es riskieren, diesen heilssichernden Glaubensvorschriften nicht zu gehorchen, er würde nicht nur sein eigenes Seelenheil gefährden, sondern sich der Kritik seiner Glaubensgeschwister aussetzen, ein schlechtes Beispiel abzugeben und andere in die Irre zu leiten. Ziel eines gottergebenen Lebens ist die ewige Nähe zu Allah, der Weg ist die Überwindung alles Nichtislamischen auf Erden.

Das islamische Recht diskriminiert alle Nichtmuslime sowie alle Frauen und ist daher mit den allgemeinen Menschenrechten (10.12.1948) und dem deutschen Grundgesetz (23.05.1949) nicht vereinbar. Nach der Doktrin der Hisba (ḥisba), die sich aus Koran 3:110 („Ihr seid die beste Gemeinde, die für die Menschen entstand. Ihr gebietet das, was Rechtens ist, und ihr verbietet das Unrecht, und ihr glaubt an Allah […]“) oder Koran 3:104 („Und aus euch soll eine Gemeinde werden, die zum Guten einlädt und das gebietet, was Rechtens ist, und das Unrecht verbietet; und diese sind die Erfolgreichen“) ergibt, Erfolg meint Erfolg im Diesseits und im Jenseits, ist die islamische Lebensweise durchzusetzen.

Die islamische Verhaltens- und Kleidungsdoktrin gilt für Männer und Frauen, nur schreibt sie für beide Geschlechter unterschiedliche Regeln vor.

Wir sollten nicht vom Kopftuch reden. Es geht um den sogenannten Hidschab (ḥiǧāb). Ab der Geschlechtsreife („ab Eintritt der Pubertät“) ist der gesamte Körper einer Frau „mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen“ (Stellungnahme DITIB, bei: Bundesverfassungsgericht) blickdicht und alle Konturen verbergend mit Kleidung zu verhüllen:

Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.

(Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10.)

Ein Austritt aus dem Islam, sei es als Konversion zu einer anderen Religion oder als persönlicher Weg in den Atheismus, ist verboten und eigentlich todeswürdig. Eine Richterin, welche die islamische Bedeckung (Hidschab) trägt, kann einer Ex-Muslima oder einem Ex-Muslim nicht neutral gegenüberstehen und damit ihrer beruflichen Pflicht nicht nachkommen. Gleiches gilt für den religiös gekleideten Kollegen. Beide wie auch andere im öffentlichen Dienst Beschäftigte haben nach dem im Koran nachzulesenden Grundsatz Al-walāʾ wa l-barāʾa, wörtlich Loyalität und Lossagung zu handeln, was bedeutet: Muslimsolidarität bei Meidung der Nichtmuslime und ihrer Verhaltensweisen.

Koran 3:28 „Die Gläubigen sollen sich nicht die Ungläubigen anstatt der Gläubigen zu Freunden (auliyāʾ) nehmen. Wer das tut, hat mit Allah nichts mehr zu tun. Anders ist es, wenn ihr euch vor ihnen wirklich fürchtet. Allah warnt euch vor sich selber. Zu Allah hin ist das Ziel.“

Koran 4:89 „Sie hätten es gerne, dass ihr ungläubig wäret, so wie sie (selber) ungläubig sind, damit ihr alle gleich wäret. Nehmt euch daher von ihnen keine Freunde (auliyāʾ), bis sie auswandern auf dem Wege Allahs.“

Koran 5:51 „Ihr Gläubigen! Nehmt euch nicht die Juden und die Christen zu Freunden (auliyāʾ)! Sie sind untereinander Freunde. Wer immer von euch sich ihnen anschließt (man yatawallāhum minkum), gehört zu ihnen. Allah leitet das Volk der Frevler nicht recht“.

Zu den Hadithen, die als Beleg für die islamische Legitimität des Walāʾ-Barāʾa-Prinzips herangezogen werden, gehört ein überliefertes Prophetenwort nach al-Barāʾ ibn ʿĀzib, demzufolge die Liebe in Gott und der Hass in Gott „das festeste Band des Glaubens“ sind (awṯaq ʿurwa al-īmān; vgl. Koran 2:256 al-ʿurwa l-wuṯqā, stärkster Halt, festeste Handhabe, festes Band). „The strongest bond of Iman is the love for Allah’s sake and the hatred for Allah’s sake.“

Dresscodes existieren auch in anderen Berufen. Kleidung hat eben nicht nur die Funktion, uns vor Kälte und Nässe zu schützen, sie ist auch Symbol für berufliche Rolle und Status, gibt Einblick in Einstellungen, Werte und Weltanschauung unseres Gegenübers. Die Uniform eines Polizisten signalisiert Rechtsstaatlichkeit und Schutz. Bei jeder Form der islamischen Bedeckung assoziieren Kritiker, darunter Aufklärungshumanisten, AEMR-orientierte Menschenrechtler, Nichtgläubige und Säkulare, ein frauen- wie männerfeindliches Menschenbild, das kleinen Mädchen und Teenagern eine unbeschwerte Kindheit und Jugend verwehrt. Ob Kopftuch, Tschador, Niqab oder Burka, die islamische Bedeckung würdigt jede Frau und alle Nichtmuslime herab, fördert und fordert kulturell vormoderne Geschlechterrollen, Genderapartheid und Segregation.

Der Hidschab ist nicht nur ein Stück Stoff. Uniform, Robe oder religiöse Tracht legt man nicht einfach an oder ab. Jeder, der schon einmal Amtstracht oder fromme Gewänder getragen hat, wird wissen, dass diese Kleidung Signale aussendet, die das Gegenüber entschlüsselt.

Unabhängig von Geschlecht und Religion bzw. Weltanschauung repräsentieren in einem Gerichtssaal Richter, Staatsanwälte, Schöffen oder Rechtsanwälte den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat. In besonders hohem Maße ist in öffentlichen Schulen bzw. Kindergärten, in Parlamenten und einem Gerichtsaal staatliche Neutralität erforderlich.

Gerade in der für den Bürger außeralltäglichen Situation einer Gerichtsverhandlung soll er sich beispielsweise auch als Atheist, Islamkritiker, Ex-Muslim oder Frau sicher sein können, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über seinen Fall urteilt. Jegliche religiöse Kleidung sowie jede textile oder andere äußere weltanschauliche Bekundung ist Beamten bzw. Angestellten während der Ausführung hoheitsrechtlicher Aufgaben daher zu untersagen. „Die stets gleiche Kleidung der Richterinnen und Richter signalisiert den Parteien eines Rechtsstreits, dass es auch in ihrem Fall nicht darauf ankommt, welche Person entscheidet, sondern nur auf das, was im Gesetz steht“, meint auch Dr. Robert Seegmüller, der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR).

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Kindermagazin des Spiegel-Verlags verharmlost den mädchen- und frauenfeindlichen Islam

Januar 10, 2016

Offener Brief von Mina Ahadi, Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime (ZdE)

Dein SPIEGEL ist eine seit 2009 herausgegebene Zeitschrift für Kinder aus jenem Verlag, der seit 1947 das Hauptblatt DER SPIEGEL produziert. Die aktuelle Ausgabe des Kindermagazins (Nr. 1 / 2016) titelt mit: Für Kinder erklärt: DER ISLAM und bildet ein glückliches Mädchen im Hidschab ab, im nach Koran und Sunna ab Pubertät vorgeschriebenen Schleier. Keine Haarsträhne des Mädchens ist zu sehen. Eigentlich lieben Kinder aller Welt an ihrer Kleidung kraftvolle bunte Farben, doch das Körperumriss und Körperlichkeit verbergende Oberteil des Titelmädchens ist von einem unsinnlich blassen Flechtengrün, das Ohren, Nacken und Kehle verbergende Kopftuch von einem beinahe weißen, fahlen Blau. In der Tat sieht man in den letzten Jahren in Deutschland derart bleiche, Lebensfreude verneinende Farben immer häufiger bei der Kleidung muslimischer Mädchen. Das sympathische Kind lächelt, womit suggeriert wird, alles im Islam und insbesondere die religiöse Kleidung sei auch für Frauen und Mädchen grundsätzlich völlig unproblematisch.

Auf drei Seiten erklärt der deutsche Journalist Christoph Reuter den Kindern den Islam. Reuter hatte sein Studium der Islamwissenschaft, Politikwissenschaft und Germanistik mit dem Magister abgeschlossen und arbeitet seitdem beispielsweise im Irak und in Afghanistan als Kriegsberichterstatter.

Im Abschnitt FRAUEN IM ISLAM erklärt Reuter, dass der Koran verlangt, „dass muslimische Frauen sich mit Anstand kleiden müssen“, und ergänzt: „Damit ist klar: sie sollen nicht angebaggert werden.“ Dass damit jede unverschleierte Frau eine Schlampe ist und dass selbst die keusche Verschleierung ihren Körper sexualisiert, beklagt Reuter nicht. Der sogenannte Islamexperte unterschlägt die in Koran und Hadith angedrohte Höllenstrafe für jede Frau, die schuldhaft gegen Allahs bzw. Mohammeds Befehl zum Schleiertragen verstößt. Die Seiten 22 und 23 zeigen den Kindern fünf Frauen, eine ohne Kopftuch und vier in der religiösen Bedeckung verschiedener Gestaltung: Hidschab, Tschador, Niqab und Burka.

Obwohl der Islam den Schleier zur religiösen Pflicht erklärt, nennt der Journalist den entsprechenden Textabschnitt DAS TRÄGT FRAU. Gerade so, als ob es um emanzipiertes weibliches Selbstbewusstsein und modischen Schick ginge. Tatsachenwidrig erklärt Reuter: „Der Hidschab ist ein Kopftuch, das vor allem die Haare bedecken soll. Es gibt ihn in verschiedenen Farben“. Nein, der gesamte Körper ist als sogenannte islamische Aura (Schambereich) blickdicht und jeden Umriss verbergend mit weiter Kleidung abzudecken bis auf Hände und Gesicht. Auch für die muslimischen Frauen wird die Farbauswahl von Jahr zu Jahr eintöniger.

Die DITIB kennt Koran und Sunna und verpflichtet jedes die Pubertät erreichende Mädchen sich mit dem Schleier zu bedecken, was Dein Spiegel dem Leser vorenthält. Vor einem Jahr ließ das Bundesverfassungsgericht die Position des angeblich moderaten türkischen Verbandes in das Urteil zum Lehrerinnenkopftuch einfließen:

Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots […]

Dass einige Musliminnen ihren kompletten Körper, also auch Hände und Gesicht bedecken, ist manchen Kindern bekannt. Christoph Reuter erwähnt den Gesichtsschleier und die Burka, aber verschweigt, dass die afghanischen Taliban die Burka mit Prügel und Mord durchgesetzt haben und erklärt den 8- bis 12-jährigen Lesern äquidistant:

Die Burka gibt es in Afghanistan. Sie bedeckt den ganzen Körper – sogar die Augen. Wer sie trägt, guckt durch ein Gitternetz.

Das ist alles, was der Nahostfachmann sagen will? Sinngemäß schreibt der Islamerklärer: Liebe Kinder, auch ein Vollschleier ist völlig in Ordnung, die wasserblaue Burka ist unproblematisch und wer als Frau in dieses typisch afghanische Gewand schlüpft, kann die Welt natürlich nur noch durch das dazugehörige Stoffgitter betrachten. Auch dass der zumeist schwarze Niqab (Gesichtsschleier) mit seinem Sehschlitz von wenigen Millimetern nur ein extrem schmales Blickfeld ermöglicht, ist für Reuter kein Problem. Nun fröhlich weiter im Text, lernen wir mehr über die aufregende Religion Islam.

Der ZdE verurteilt diese Verharmlosung einer Religion, die, solange sie auf die Wörtlichkeit von Koran und Sunna besteht, immer auch eine totalitäre politische Bewegung ist, die unsere Lebensqualität und Freiheit in den sogenannten islamischen Ländern ebenso wie in Europa oder jedem anderen Land mit Einschüchtung, Angriffen, Hinrichtungen, Schleierzwang oder sogar mit der Burka stark einschränkt und belastet.

Unabhängig davon, ob ein Journalist sich an Kinder oder Erwachsene wendet, können wir erwarten anzuerkennen, dass jedes Kinderkopftuch eine Kinderrechtsverletzung ist. Die Schariagelehrten verlangen den Schleier von jedem Mädchen, das die Pubertät erreicht hat bzw. neun Jahre alt geworden ist. Jungen oder Männer unterliegen weder dieser strengen Verschleierung noch sind sie rund um die Uhr auf anständiges Verhalten zu überwachen. Der Hidschab und die gesamte entwürdigte Rolle der Frau im islamischen Recht verstoßen gegen die allgemeinen Menschenrechte und das deutsche Staatsziel der Gleichberechtigung. Herr Reuter hätte das erwähnen müssen und zusätzlich nicht verschweigen dürfen, dass jede rituelle Beschneidung der Genitalien Minderjähriger, also von Mädchen und Jungen unter 18 Jahren, die körperliche Unversehrtheit antastet und daher grundrechtswidrig ist. Der Islam verlangt die Jungenbeschneidung, in Reuters nordirakischem Arbeitsgebiet sogar die Beschneidung (Genitalverstümmelung) der Mädchen. Noch ist die geringst invasive Form der Mädchenbeschneidung in Deutschland verboten und das soll so bleiben.

In der Scharia ist die Frau ein Wesen, das bereits durch ihr körperliches Existieren die Männer zur Sünde verführen kann und deshalb bis auf Hände und Gesicht mit einem Schamtuch zu bedecken ist. Besser noch sie geht gar nicht erst auf die Straße. Ohne Erlaubnis des Ehemannes darf sie das Haus grundsätzlich nicht verlassen, Fundamentalisten praktizieren den Islam so. Würde Herr Reuter akzeptieren, dass seine Tochter mit neun oder zehn Jahren den Schleier anlegen und bis ans Ende ihres Lebens jeden Tag tragen muss? Würde er billigen, dass ihre Haare nicht frei im Wind wehen dürfen? Weiß Reuter nicht, dass mit der islamischen Kleidung für die Muslima eigentlich auch, wie es der Koran verlangt, ein im Vergleich zu ihrem Bruder halbiertes Erbteil verbunden ist sowie der halbe Wert ihrer Aussage vor Gericht?

Will Herr Reuter uns Frauen aus sogenannten islamischen Ländern erklären, dass es gar nicht so schlimm ist mit einem Tschador oder einer Burka auf die Straße zu gehen? Kann er die Erniedrigung nicht verstehen? Wie kann er für Frauen, wo auch immer auf der Welt, das Kopftuch kritiklos zulassen und zugleich wissen, dass an vielen Orten die Kopftuchverweigerin eingesperrt oder ausgepeitscht und die beispielsweise somalische, afghanische oder iranische Muslima, die mit einem Mann islamisch unerlaubten Sex hat, durch Erhängen oder Steinigung hingerichtet werden kann? Der Kriegsberichterstatter weiß, dass an der globalen Kampagne zur Verschleierung der Frau besonders gewalttätige Organisationen beteiligt sind, von Boko Haram bis zu den Taliban, von Al-Shabaab bis zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Das sogenannte Kopftuch ist kein unschuldiges Stück Stoff und der Terror hat sehr wohl mit dem Islam zu tun. Christoph Reuter:

Der Islam war anders als das Christentum und das Judentum – aber nicht völlig unterschiedlich. […] Bis heute streiten viele Menschen darüber, wie friedlich Mohammed war, wie friedlich der Islam überhaupt in die Welt gekommen ist […]

Mehrere Hadithe befehlen die Tötung desjenigen, der seine Religion wechselt, weshalb das Abfallen vom Glauben nach islamischer Rechtsauffassung mit dem Tode bestraft wird. Selbst in Europa müssen Islamapostaten mit Morddrohungen rechnen. Menschen, die sich in sogenannten islamischen Ländern tatsächlich oder angeblich vom Islam abwenden, erleiden soziale Ächtung, den Verlust des Arbeitsplatzes, Angriffe oder haben mit Mordanschlägen zu rechnen. In mehreren Staaten werden Apostaten islamjuristisch begründet hingerichtet. Offensichtlich ist Reuter der Ansicht, dass man Kindern das wahre Gesicht des Islam nicht zumuten kann und präsentiert ihnen einen rosaroten Kitschislam oder Bambi-Islam.

Der ZdE protestiert gegen diese Verharmlosung der menschenfeindlichen und insbesondere frauenfeindlichen Bewegung und fordert vom Kindermagazin Dein Spiegel eine Erklärung. Kinder brauchen sachliche Information und unseren besonderen Schutz. Alle Mitbürger in Deutschland, denen die universellen Menschenrechte und insbesondere die Gleichberechtigung von Mann und Frau wertvoll sind, rufen wir auf, gegen eine derartige märchenhafte Schönfärberei aktiv zu werden.

Über Mohammad schreibt Herr Reuter völlig unkritisch und verschweigt, dass seine Kriege und Landnahmen denjenigen des heutigen IS sehr ähnlich sind. Nein, nein, dass dürfen wir Kindern nicht erzählen, so scheint Reuter zu denken, die jungen Schüler sollen ausschließlich hören, dass Mohammad ein netter Mensch war und dass alle späteren oder heutigen Probleme mit Dschihadisten mit dem eigentlichen Islam und seinem Propheten nichts zu tun haben. Wir brauchen uns keine Gedanken zu machen, alles ist im grünen Bereich und jede Frau kann schließlich auch mit Kopftuch und Burka glücklich werden und weiter leben …

Sollen die Kinder, sollen wir alle die Folgen der globalen islamischen Bewegung bagatellisieren, vielleicht in der Hoffnung, dass dann die Terroristen nicht böse werden und sowieso alles von selbst besser wird? Hat al-Qaida, haben die Taliban den Islam falsch verstanden, sind Staaten wie Pakistan, Saudi-Arabien oder der Iran ja vielleicht noch nicht islamisch genug?

Nein, liebe Verantwortliche der Kinderzeitschrift des Spiegel-Verlages: Die Musliminnen unter dem Schleier, die Frauen oder Kinder mit dem Kopftuch sind Opfer dieser Bewegung und auch Religion und man kann diesen Mitmenschen nur helfen, indem man Klartext redet und nicht schönfärbt oder vertuscht.

Die Unvereinbarkeit von islamischem Recht und allgemeinen Menschenrechten bzw. von Scharia und Grundgesetz müssen wir ansprechen – auch und gerade gegenüber allen Kindern und Jugendlichen.

Mina Ahadi, Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime

09.01.2016

Tel: 0049 (0) 1775692413

minaahadi26@gmail.com

http://exmuslime.com/kindermagazin-des-spiegel-verlags-verharmlost-den-maedchen-und-frauenfeindlichen-islam/

Verfassungsgericht kippt Kopftuchverbot für Lehrerinnen

März 14, 2015

حجاب‎

ḥiǧāb

„O Asma, when woman attains her puberty it is not proper that any part of her body should be seen except this.“ And he pointed to his face and hands. (Sunan Abu Dawood 31:30)

Weibliche Bedeckung nach Koran und Sunna

Lediglich um ein Tuch auf dem Kopf geht es nicht

Das im März 2015 bekannt gewordene Kopftuchurteil des Bundesverfassungerichts gefährdet den Rechtsstaat und untergräbt die freiheitliche Demokratie. Von Edward von Roy.

Manch einem unserer Verfassungsrichter scheint es nicht schnell genug zu gehen mit dem Weg Deutschlands ins Kalifat. Nur mit einiger Mühe konnten im Laufe der vergangenen zehn Jahre, zugegebenermaßen mehr oder weniger gut gemachte, Verbotsgesetze zum Lehrerinnenkopftuch geschaffen werden, die bislang in jedem zweiten Bundesland gelten und den Schleier der Pädagogin dem Klassenzimmer fernhalten. Muslima rein, Kopftuch raus, damit soll es nun vorbei sein.

Nur das Verbot des Schleiers bietet allen muslimischen oder nichtmuslimischen sowie weiblichen oder männlichen Schülern Schutz vor islamischem Fundamentalismus und schariabasiertem Mobbing. Nur die Möglichkeit, in einem Bundesland ein allgemeines Kopftuchverbot im Schuldienst zu erlassen, hätte den weiblichen oder männlichen Lehrern und Schulleitern Rechtssicherheit und Verlässlichkeit bieten können.

Verkehrte Welt: Mobbing gegen kopftuchfreie Mädchen

(Rita Breuer, Islamwissenschaftlerin, in: EMMA, 01.09.2009)

http://www.emma.de/artikel/verkehrte-welt-mobbing-gegen-kopftuchfreie-maedchen-264094

Das Bundesverfassungsgericht hat ein landesweites und grundsätzliches („pauschales“) Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen für grundgesetzwidrig erklärt. Generell unterliegen Schulangelegenheiten nach wie vor der Hoheit des jeweiligen Bundeslandes, nun aber kann der Einzelfall der Störung oder eben Nichtstörung des Schulfriedens geprüft werden. Wer sich als Schüler oder Elternteil jetzt noch trauen sollte, vor Schulleiter und Gericht zu bekunden, sich durch die schariakonforme Bekleidung seiner Lehrerin in der negativen Religionsfreiheit eingeschränkt zu fühlen, dürfte es nicht einfach haben. Karlsruhe jedenfalls hat 2015 den Hidschab in Deutschlands staatliche Schulen gedrückt, ohne sich dafür zu interessieren jedenfalls ohne der Bevölkerung zu sagen, was das System Kopftuch ist, ein kohärentes System der Seelenrettung und irdischen Herrschaft, der Verhaltensdressur, Sexualisierung, Körperpolitik und Frauenfeindlichkeit – das auf Allah ausgerichtete Islamische System. Mit Maududi können wir Verschleierung und Genderapartheid als System Hidschab oder System Parda (the system of purdah) nennen.

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist. § 57 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes sind daher verfassungskonform dahingehend einzuschränken, dass von einer äußeren religiösen Bekundung nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgehen muss, um ein Verbot zu rechtfertigen.

(1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 Beschluss vom 27. Januar 2015)

Karlsruhe verlagert den frommen Streit (Dschihad) um die Bedeckung des weiblichen Körpers in Schulhof und Lehrerzimmer und rückt die letzten verbliebenen, sich in Schülerschaft, Elternschaft, im Lehrerkollegium oder unter den Schulsozialarbeitern und Mitarbeitern des Offenen Ganztags (OGaTa) befindlichen konsequenten („pauschalen“) Gegner von islamischer Gesetzlichkeit (Scharia) und islamisch einzig akzeptabler Frauenkleidung (Hidschab) in die Nähe von Verfassungsfeinden. Das BVerfG hätte vielmehr jene schützen müssen, die ernsthaft (eben „pauschal“) auf dem Vorrang des aufgeklärten Denkens und der allgemeinen Menschenrechte vor dem himmlischem Befehl und koranbasierten Wohlverhalten bestehen, nicht die beiden um ihren irdischen islamischen Status und jenseitigen Platz im Paradies bekümmerten Klägerinnen für die Schleierpflicht.

Das höchste deutsche Gericht schweigt zur bleibenden Grundrechtswidrigkeit und Menschenrechtswidrigkeit der auf Erden zu errichtenden Herrschaft Allahs (al-Ḥākimiyya li-Llah, the sovereignty of God). Die beiden Klägerinnen treten als Individuen auf, deren Grundrechte im Falle eines im Schulbetrieb geltenden rücksichtslosen Kopftuchverbots gefährdet seien. Im erst einmal erstarkten Schariasystem (niẓām islāmī) selbst ist für Individualität allerdings gar kein Platz. Im Islam ist das Kopftuch, richtiger: ist der Hidschab auch keine Frage der individuellen Handlungsautonomie, sondern von öffentlich bewiesener Treue oder eben sichtbarem Verrat an Allahs Befehl. Statt Deutschlands Kinder und Jugendliche wenigstens ein paar Stunden am Tag vor dem totalitären Islamischen Recht (Scharia) zu schützen, stärkt das auf zwei Individuen eingehende höchste deutsche Gericht die in der Religion von Koran und Sunna theologisch vorgegebene Überwindung der persönlichen Autonomie und die Verhinderung des Individuellen. So also dünnt die kulturelle Moderne aus und gewinnt das Kalifat an Kontur.

Monotheism in authority (ḥākimiyya) means that authority belongs to God as a fixed right, and He is the Only Ruler over the individuals constituting the society, as the Glorious Qurʾān says: ﴾…﴿ “Sovereignty belongs only to Allāh.

(Portal AhlulBayt)

http://www.ahl-ul-bayt.org/en.php/page,336Book1472P37.html

Maududi [Islām kā niẓām-i ḥayāt] Islam Ka Nizam Hayat, dt.: Als Muslim leben

http://de.scribd.com/doc/3271205/Als-Muslim-Leben-Abul-A-la-Maududi

Parda, anglis. Schreibweise Purdah. Die körperliche Abschottung innerhalb eines Gebäudes geschieht durch eigene Bereiche für Frauen (in größeren Gebäuden, Harem = verbotener Bezirk), Vorhänge und Ähnliches. Das Leben einer Frau in Parda beschränkt ihre persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Interaktionen mit der Außenwelt (Seklusion). Während der Taliban-Herrschaft galten in Afghanistan strenge Parda-Vorschriften. Die Praxis wird in den meisten Regionen Arabiens und des indischen Subkontinents islamisch begründet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Parda

This is not the first time Taslima Nasrin has attacked on the purdah system in Muslim community. … Maulana Khalid Rasheed Firangi, a Sunni leader, said „See this is a baseless statement. In Islam wearing purda is a duty, in Quran it has been said so.“

http://www.merinews.com/mobile/article/India/2014/11/06/author-taslima-nasrin-calls-burqa-and-hijab-vulgar-faces-harsh-criticism-from-muslim-community/15901802

Purdah was criticised from within its community, for example in the 1905 story entitled The Sultana’s Dream, by Bengali feminist Rokeya Sakhawat Hussain. Bhimrao Ambedkar, a social reformer and the chief architect of the Constitution of India, imputed many evils existing among the Muslims of British India to the system of purdah in his 1946 book Pakistan, or The Partition of India, saying that women lack „mental nourishment“ by being isolated and that purdah harms the sexual morals of society as a whole.

http://www.wikigender.org/index.php/Purdah

Maududi: Purdah And The Status of Woman In Islam (The word Purdah is used as a title for the set of injunctions which constitute the most important part of the Islamic system of community life.)

http://www.khilafahbooks.com/purdah-and-the-status-of-woman-in-islam-by-syed-abul-a-la-maududi/

Maududi: Purdah And The Status of Woman In Islam. Chapter titles and sub-topics include: Status of woman in different ages (Greece, Rome, Europe), Western concepts of morality, Tragic consequences (Industrial revolution, capitalist selfishness, Moral bankruptcy), Sexual delinquency among American children (venereal diseases, divorce), the Oriental `Occidentals‘, Laws of Nature (control of sexual urge), Social system of Islam (Prohibited relations- muharramat, adultery, Restrictions for woman, Nudity, Evil look, Haya), Punishment for Fornication (injunctions for clothing and covering of nakedness (boundaries of Satar for males and women; Prohibition of touching or having privacy with women; Mahram relatives); Commandments of Purdah (restraining the eyes, covering the face-veiling); Divine laws for the movements of women (permission to leave the house, permission to visit the mosque, participation in battle [women can use weapons to defend themselves while adding their men-folk who are in battle against some enemy]).

http://www.amazon.com/Purdah-Status-Woman-Islam-Maududi/dp/1567442005

http://de.wikipedia.org/wiki/Sayyid_Abul_Ala_Maududi

Wie leider so viele hierzulande, sprechen auch die Hüter der deutschen Verfassung immer noch über ein Stück Stoff, redet Karlsruhe vom Kopftuch (engl. veil, scarf), als ob es lediglich um Kopf oder Haare der Muslima gehen würde. Sicherlich darf nach der Scharia nicht zuletzt auch das Haupthaar der Frau nur dem Ehemann und engsten Verwandtenkreis (Mahram-Verwandte) sichtbar sein, aber was soll das Reden vom Kopf, wenn es darum geht, Busen und Gesäß der Gottesfürchtigen so zu verhüllen, dass nicht nur die Haut abgedeckt ist, sondern dass sich durch den Stoff hindurch keine feminine Rundung abzeichnet, die Männer im Islam schließlich unverzüglich zur Sünde verführen kann? Wenn es darum geht, dass sich Frauen und Männer überhaupt nicht ohne guten (islamischen) Grund gemeinsam in einem Raum aufhalten dürfen? Auch Kehle und Nacken sind vor dem lüsternen Blick männlicher Kollegen und wohl auch männlicher Schüler verborgen zu halten, wie man in Karlsruhe durchaus mitbekommen hat: „durch eine rosafarbene handelsübliche Baskenmütze mit Strickbund und einen gleichfarbigen Rollkragenpullover als Halsabdeckung“, so schreibt das BVerfG über eine der Klägerinnen. Die Rollkragen- und Baskenmützenträgerin geht auch im Hochsommer nicht mit nackten Waden oder Unterarmen zur Arbeit und trägt auch keine Stöckelschuhe, dazu aber sieht jedenfalls sagt Karlsruhe nichts.

Sicherlich soll die Pädagogin nicht bauchfrei unterrichten, doch ihr Schleier ideologisiert und sexualisiert den Körper der Frau in einer Weise, vor der das Bundesverfassungsgericht die Mädchen und Jungen hätte schützen müssen. Hidschab bedeutet: ich bin keinesfalls lesbisch und ein schwuler Sohn wäre mir und Allahgott ein Gräuel. Lehrerinnenkopftuch bedeutet: ich habe einen Aufpasser und Besitzer, den Wali, meinen Vater, Bruder oder Ehemann. Islamische Kleidung einer Lehrerin bedeutet: ich rufe dazu auf, die Kleidung und Lebensweise der Nichtmuslime zu verachten.

Nach Koran und Sunna ist die Frau als unmündig zu bewerten und unmündig zu halten, ohne Wali kann sie noch nicht einmal heiraten. Vielleicht ohne es zu wissen, hat Karlsruhe 2015 nicht nur über das umstrittene Tuch auf dem Kopf, sondern auch über die zur islamischen Lebens- und Gesellschaftsordnung gehörenden Schariaprinzipien von Fitra (fiṭra, Ausgerichtetsein aller Kreatur auf Allah hin), Aura (ʿawra, in der Öffentlichkeit zu verhüllender Schambereich, bei der Frau wesentlich umfangreicher als beim Mann), maḥram und walī geurteilt.

Mahram-Verwandte sind Verwandte des jeweils anderen Geschlechts, die einem so nahe stehen, dass man diese (auch theoretisch) nicht heiraten dürfte, sowie der Ehepartner, mit dem man bereits ohnehin verheiratet ist. Der Begriff kommt von dem arabischen ḥarām (Verbot bzw. geschützter Bereich).

(Eslam)

http://www.eslam.de/begriffe/m/mahram-verwandte.htm

WALI (GUARDIAN) IN ISLAM

A wali (guardian) is a very important and vital aspect in a marriage. It determines whether or not a certain marriage contract (akad nikah) that has been performed is valid. … Wali is one of the wedding pillars that need to be properly identified and carried out according to the correct order.

(publiziert bei: Regierung von Malaysia)

http://www.islam.gov.my/sites/default/files/wali_in_islam.pdf

In der Religion von Koran und Sunna, in dem nach himmlischem Wollen weltweit geltenden und durch die Korangehorsamen (die Muslime) weltweit im Paragraphenwerk zu installierenden Islam, gibt es kein Kopftuch, sondern den Hidschab (ḥiǧāb). Dieser hat den Leib der Frau blickdicht und jede Körperform verbergend zu verhüllen bis auf Hände und Gesicht. Mohammed selbst (Sunan Abī Dāwūd 31:30) verkündete Allahs Befehl zum Bedecken des Körpers der Frau:

O Asma, when a woman reaches the age of menstruation, it does not suit her that she displays her parts of body except this and this,‘ and he pointed to his face and hands. … The Prophet turned his head aside and said, “Only this and this should be visible,” while pointing to his face and hands.

(The American Muslim Teenager’s Handbook, Seite 110)

https://books.google.de/books?id=MLbEAwAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Der Prophet (…) hat gesagt: „Wenn ein Mädchen die Pubertät erreicht, soll sie ihren Körper verhüllen, bis auf ihre Hände und ihr Gesicht. …

Imam Reza (…) wurde gefragt, welchen Sinn der Hijab hätte und er sagte: „Die Haare einer Frau führen zur sexueller Erregung. Dadurch fühlt sich der Mann ihr gegenüber hingezogen und diese Entwicklung kann zu Verdorbenheit (zwischen Mann und Frau) führen. Der Mann wird zum Verbotenem (haram) verleitet.“ (Ilul ash-Sharaih, vol. 2, p. 287, Section 364)

Imam Jafar as-Sadiq (…) wurde gefragt, was zu tun sei, wenn eine Frau auf einer Reise stirbt und kein Mahram-Mann in ihrer Gegend ist, um die Todeswaschung vorzunehmen. Der Imam antwortete: „Diese Männer sollen nur ihr Gesicht und ihre Hände waschen. Das reicht aus. Es ist nicht notwendig ihren gesamten Körper zu waschen. Daher darf ein Mann auch das Gesicht und die Hände einer lebenden Frau sehen.“ (Wasa’il, vol.17, p.135.)

(auf der Seite al-Shia)

http://www.al-shia.de/hijab/ahadith.htm

Wer als Frau den Hidschab schuldhaft verweigert, im Karlsruher Beschluss findet das keine Erwähnung, weltweit aber durchaus in manch einer Fatwa oder Freitagspredigt, kommt nicht in den Himmel und ist auf Erden als sittlich geringwertig zu verachten, als unkeusche Schlampe.

Das Leben im Diesseits ist nichts als eine Durchgangsstation zum eigentlichen Dasein im Jenseits. Dort teilt sich die Menschheit in zwei voneinander absolut geschiedene Gruppen, die Bewohner des Höllenfeuers und des Paradiesgartens. Wer dieses islamische Wissen auf Erden nicht öffentlich kontrollierbar bekundet, als Frau selbstverständlich mit dem Schleier verkürzt genannt und genäht Kopftuch, gehört ganz offensichtlich zur Partei Satans.

To Ash’ari and Ghazali, life on Earth is a provisional „station“ imposed by God as a test; the aim of life is, in fact, the hereafter …

Hezbollah … The members are taught that humans form two groups: the partisans of Allah (Muslims) and the followers of Satan (infidels) who should be suppressed so that Allah’s rule will extend to the whole planet. … woman’s lock showing from under her veil (chador); the bare leg of an adolescent boy; women and men mixing in public places (cinemas, cafes, restaurants); the Israeli occupation of Palestine; and so on. The struggle against Satan is a full-time job

(Fereydoun Hoveyda, 2002, Seite 47 und 94)

https://books.google.de/books?id=UOCkuvtS_8sC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Die an unseren Universitäten installierten Studiengänge für Islamische Theologie ehren und lehren den im Jahre 1111 d. Z. verstorbenen Imam al-Ghazali (Abū Ḥāmid al-Ġazālī). Das Verfassungsgericht des Bundes indessen ist für Heilssicherung und Seelenrettung weder errichtet worden noch zuständig. Der als demokratieverträglich gehandelte Imam al-Ghazali mahnt die rechte Seinsweise an, zu der die korrekte Kleidung von Mädchen und Junge, Frau und Mann ebenso gehört wie die Apartheid von Männern und Frauen, die totale Geschlechtertrennung:

Moralisch gute Gesinnung zielt darauf, jede schlechte Angewohnheit zu entfernen, wie das islamische Gesetz der Scharia gründlich aufzeigt. … Gute Gesinnung lässt einen die schlechte Gewohnheit so verabscheuen wie Schmutz.

Solange die Ausübung der islamischen Pflichten mit Kummer oder Widerwillen verknüpft bleibt, zeigt sich ein Charaktermangel, der den Weg zum Glück verhindert.

Die Frauenfrage war dem vor 900 Jahren verstorbene Imam Politikum allerersten Ranges und Herzenssache, wie wir im Al-iḥyāʾ ʿulūm ad-dīn (Die Wiederbelebung der religiösen Wissenschaften) erfahren:

Sie muss im Hof bleiben und sich um die Wäsche kümmern. Sie darf nicht allzu oft ausgehen, muss einfältig und gutmütig sein, darf keinen allzu geselligen Umgang mit den Nachbarn haben und sie nicht öfter besuchen, als es absolut unverzichtbar ist. Sie muss sich sehr um ihren Ehemann kümmern und ihn respektvoll behandeln. Ohne seine Einwilligung darf sie das Haus nicht verlassen.

Wer das jetzt nur lustig findet, weiß immer noch nicht, was Islamisches Recht (gottgegeben als Scharia, menschlich umzusetzen als Fiqh) und weltweite Ehrenmorde miteinander zu tun haben.

Unattraktiv, hässlich muss sich die Tugendhafte geben, wie der sunnitische Supertheologe feststellt, anonym wie ein Zombie hat die Muslima durch die Nebengassen unserer Stadt huschen:

Dabei hat sie [beim Ausgehen, beim Verlassen des Hauses] abgetragene Kleidung anzulegen und sich nur auf unbelebten Straßen zu bewegen. Die öffentlichen Märkte muss sie meiden und sicherstellen, dass niemand sie an ihrer Stimme erkennt. Sie darf sich nicht an einen Freund ihres Ehemannes wenden, selbst wenn sie seine Hilfe gerade nötig hätte.

Das ist kein legendärer Islamismus, das ist in NRW Inhalt der Lehrerausbildung und damit für Schüler potentiell versetzungsrelevant.

Leider lernen und lehren Deutschlands amtierende und angehende Lehrerinnen und Lehrer für den Islamischen Religionsunterricht al-Ghazali ohne die pädagogisch und freiheitlich demokratisch gebotene Außenansicht.

Osnabrück 900 Jahre al-Ġazālī im Spiegel der islamischen Wissenschaften

al-Ġazālī and Anscombe’s Tahafut: Making Use of the Imam in a European Context

Timothy Winter (Cambridge)

Panel: Islam und Wissenschaft im Dialog

Moderation: Prof. Dr. Rauf Ceylan (Osnabrück)

al-Ġazālī als Mittler zwischen den Wissenschaften

Dr. Silvia Horsch (Berlin)

Gruppe A: Jurisprudenz und Rechtsdenken

Moderation: Prof. Dr. Bülent Ucar (Osnabrück)

http://www.blogs.uni-osnabrueck.de/ghazali2011/

Ein an Imam al-Ghazali orientierter, sprich ein Allahs Befehl (Koran) und Mohammeds Anweisung (Sunna) strikt folgender Religionsunterricht wird die Kinder und Jugendlichen der freiheitlich demokratischen Grundordnung mehr und mehr entfremden, was auch kein Islamismus ist den es gar nicht gibt, sondern authentische Religion, echter alter Islam.

Selbst der türkische Staatsislam von DIYANET (Diyanet İşleri Başkanlığı, Präsidium für Religionsangelegenheiten) hierzulande DİTİB propagierte die schariagemäß dämonische Frauenrolle, wie vor sieben Jahren bekannt wurde:

Es handelt sich um einen Leitfaden für das gute und vorbildliche Leben der muslimischen Frau. Flirten, so heißt es da, sei nicht mehr und nicht weniger als Ehebruch. Der Kontakt mit fremden Männern müsse generell vermieden werden. Der Gebrauch von Parfüm außerhalb des eigenen Hauses sei Sünde. “Frauen müssen vorsichtiger sein, sie senden besondere Reize aus”, so der Text weiter.

(aus: Daniel Steinvorth: Wenn Frauen besondere Reize aussenden. DER SPIEGEL, 01.06.2008)

http://www.spiegel.de/politik/ausland/islam-in-der-tuerkei-wenn-frauen-besondere-reize-aussenden-a-556473.html

Der getragene oder verweigerte Hidschab entscheidet über Lohn und Strafe im Diesseits und im Jenseits. Mit dem neuen Kopftuchurteil hat das höchste deutsche Gericht eine Entscheidung getroffen, welche sehr dazu geeignet ist, die freiheitliche Demokratie zu erodieren und den Rechtsstaat allmählich überflüssig zu machen.

Jedes nicht jenseitszentrierte und schariakonforme, sondern rein menschengemachte Gesetz lästert Allah und führt mit ziemlicher Sicherheit in die Hölle: „Wer nicht nach dem waltet, was Allah [als Offenbarung] herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen“ (Koran 5:44). Seiner eigentlichen Aufgabe, nämlich die Verfassung zu schützen, durchaus auch vor der weltweit aktiven Bewegung für Schariagesetz und Kalifat, ist Karlsruhe nicht nachgekommen.

Allah also ruled that those rulers who do not rule by what Allah sent down are unbelievers, wrongdoers, and rebellious. He says: „And he who does not rule by what Allah sent down, it is they who are the disbelievers.“ (5:44)

And He says: „And he who does not rule by what Allah sent down, it is they who are the wrongdoers.“ (5:45)

And He says: „And he who does not rule by what Allah sent down, it is they who are the rebellious.“ (5:47)

http://www.qsep.com/modules.php?name=aqtawhid&file=article&sid=14

Das Bundesverfassungsgericht nimmt also die Klage der beiden Frauen entgegen und redet nicht über die im Koran verbürgte Höllenstrafe, sondern über ein Tuch auf dem Kopf. Nur Kopftuchtragen reicht aber nicht aus, um als Muslima gelten zu können, der Islam ist ein Komplettprogramm (Totalitarismus) und umfasst alle Bereiche des Lebens.

Allah says: „O you who believe! uphold Islam in its entity (as a whole).“ (2:208)

And Allah condemned the Jews saying: „Do you, then, believe in part of the Book and disbelieve in part?“ (2:85)

http://www.qsep.com/modules.php?name=aqtawhid&file=article&sid=14

Der islamische Geistliche steht zum säkularen Richter durchaus in Konkurrenz. Im eigenen Interesse hätte sich Karlsruhe einmal dafür interessieren sollen, was eine Rechtsreligion ist. Der globalen Schariafront, von der man nicht sagen kann, dass sie ihre Religion falsch verstanden hätte, geht es darum, die demokratische Rechtsordnung Paragraph für Paragraph durch eine theozentrische zu ersetzen. Nicht das Volk, Allah ist Souverän.

Die Richter in Karlsruhe haben ausreichend Zeit gehabt, sich darüber zu informieren, was göttlicher Schariabefehl, menschliche Schariapflicht und Herrschaft Allahs bedeuten. Sie hätten die in Muslime und Nichtmuslime keinesfalls aufzuteilende Bevölkerung vor Scharia und Kalifat warnen und Deutschlands Schüler, das sind Mädchen und Jungen, vor der von Lehrerinnen oder Lehrern getragenen, hohen Gruppenzwang erzeugenden islamischen Kleidung schützen müssen.

Ein Tuch auf dem Kopf wäre vielleicht gar kein pädagogisches und politisches Problem. Ein Kleidungsstück jedoch, das nach der eigentlich bei Todesstrafe nicht zu verlassenden Lebensweise von Geschlechterapartheid, Zweitfrau und Kindbraut, dem halbiertem Erbe für die Tochter, nach der Genitalbeschneidung für jeden Sohn sowie, mindestens unter Schafiiten, auch für jede Tochter ruft, ist im Schulgebäude nicht zuzulassen – weder bei Lehrerinnen noch bei Schülerinnen.

Nur kurz zur islamischen Genitalbeschneidung (Genitalverstümmelung). Die Verfassungsbeschwerde liegt dem Hohen Gericht seit dem 27. Dezember 2013 vor, der grundgesetzwidrige Paragraph zur Jungenbeschneidung auf Elternwunsch § 1631d BGB muss weg. Der leider schlecht gemachte Paragraph zum begrüßenswerten Verbot der weiblichen Beschneidung (FGM), § 226a StGB, muss erhalten bleiben, aber genauer formuliert werden, denn auch die sogenannte milde Sunna (ḫitān al-ināṯ anglis. khitan al-inath, indones. sunat perempuan) bzw. eine FGM Typ Ia oder Typ IV darf, trotz der Vorschläge des Jahres 2014 von Karl-Peter Ringel / Kathrin Meyer (Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung) und Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Gutachten: Kultur, Religion, Strafrecht. Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft), nicht legalisiert werden. Ringel und Meyer wollen den 1631d BGB, Juristentagsgutachterin Hörnle will den 226a StGB gleichberechtigt umgestalten („geschlechtsneutral formulieren“) und es ist zu befürchten, dass die 2015 den folgenreichen Hidschab ins Schulgebäude winkende Richterschaft aus Karlsruhe sich auch dem Wunsch nach der religiösen FGM nicht entgegenstellen wird. Soviel nur für heute zur Genitalverstümmelung nach Koran und Sunna.

Man fragt sich, wie die Verfassungsrichter die Begriffe der Menschenwürde und der Gleichberechtigung von Mann und Frau eigentlich interpretieren, wo der Schleier doch der Religion und Gesellschaftsform der Herabwürdigung der Frauen und Nichtmuslime entstammt und, um ins Paradies zu kommen, überall auf der Welt eine entsprechende politische Ordnung errichten will, in der die Frau ein unmündiges, treuhänderisch zu verwaltendes Gut ihres Vaters, Bruders oder Ehemannes ist. Ein Staat, der die islamgemäße Theologisierung der Politik nicht abstoppt, wird sich in eine Islamische Diktatur verwandeln, wie Saudi-Arabien, Pakistan, der Sudan oder der Iran es leider bereits sind.

Fassen wir zusammen. Beim sogenannten Kopftuch der Lehrerin geht es den streng islamisch Motivierten um den Kampf für Geschlechtertrennung, halbierte Frauenrechte, um halbes Erbe der Tochter und halbe weibliche Aussagekraft vor Gericht, um das schafiitische Gebot der Mädchenbeschneidung (FGM) und das gesamtislamische Verbot für die Muslima, einen Nichtmuslim zu heiraten. Es geht um die Konzepte Wali (Heirat nur mit männlicher Erlaubnis) bzw. Wali mudschbir (islamische Verheiratung der Jungfrau auch gegen deren Willen) sowie Mahram (Ausgangs- und Reiseverbot ohne männlichen Begleiter). Es geht um ein lebenslanges Eingesperrtsein im Käfig der Schariapflichten, denn nach Hadith und Idschma‘ zieht der Abfall vom Islam, die Islamapostasie (ridda, irtidād), die Todesstrafe nach sich. In Afghanistan, im Iran, in Jemen, Katar, Mauretanien, Pakistan, Saudi-Arabien, Somalia sowie im Sudan kann die Apostasie von der angeblich einzig wahren Religion mit der Hinrichtung bestraft werden.

Das alle Lebensbereiche reglementierende System der Moral, nicht zuletzt der Sexualmoral, des Wohlverhaltens, der Sozialbeziehungen, der Herrschaft und des Besitzes ist mit dem Schleier verkettet, richtet sich auf Allah aus und erwartet dessen zwischen Himmel und Hölle entscheidendes Urteil am Tag der Auferstehung. Ein vollständiges, jenseitszentriertes Rechtssystem (Fiqh) hängt am Hidschab, der die anderen Muslime wie ein erhobener Zeigefinger ermahnt und dazu aufruft, alle von Menschen ersonnenen Verhaltensweisen und Paragraphen sehr bald durch die himmlischen Vorgaben zu ersetzen und die Gesellschaft Schritt für Schritt in eine islamgemäße umzubauen. Warum auch immer die Karlsruher Richter es uns nicht sagen können oder wollen, ob in Tunesien, in der Türkei oder in Deutschland, beim Schleier zumal der staatlich angestellten Lehrerin geht es um die Weichenstellung zwischen Außenansicht und Literalismus, freiheitlicher Demokratie und islamischem Totalitarismus, funktionierendem Rechtsstaat und Allahkratie.

Lediglich um ein Tuch auf dem Kopf geht es nicht.

Edward von Roy

Q u e l l e

Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung Nr. 14/2015 vom 13. März 2015

Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar

Beschluss vom 27. Januar 2015

1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-014.html

Alice Schwarzer und die Scharia mit Zuckerguss

Januar 25, 2014

آليس شفارتسر

Alice Schwarzer

Der freundliche Islam der Frau Schwarzer

Alice Schwarzers jüngste Islamaufhübschung Arabischer Winter und die Folgen für Deutschland verdient gepfefferte Zwischenrufe, meint Jacques Auvergne.

Die Welt steht in Flammen. Und wir reden über das Kopftuch – das 84 Prozent aller Musliminnen in Deutschland nicht tragen. Alice Schwarzer.

Der gute Islam und die schlimme Flammenwelt, Schmerz und Schrecken allüberall, wie können wir Islamophoben da nur über den Schleierzwang sprechen!? Und überhaupt, so viele Kopftücher sind es doch gar nicht.

Heute Abend werde ich mal wieder in einer Talkshow über den Islamismus …

… den es gar nicht gibt …

diskutieren, genauer: über die weltweiten Proteste der aufgehetzten Massen …

genau, die koranlesenden Frommen toben, kollektiv spüren sie den herannahenden Yaum al-Qiyāma, Tag der Auferstehung.

und deren Auswirkungen auf Deutschland und den ganzen Westen.

Dass in die tunesische Verfassung die von den Muslimbrüdern geforderte Komplementarität der Geschlechter nicht integriert wird, ist keine Forderung der EMMA-Herausgeberin.

Sagenhaft. In Köln und umgeben von einer aufgehetzten Welt protestierender Massen thront die ein bisschen religionskundige Schwarzer im Zentrum des Orkans und wird sich gleich im TV-Sendestudio der Diskussion hingeben.

O deutscher Westmensch, dein Land liegt im Nichtmorgenland, im tiefsten Okzident. Fernes Gegenüber ist der leuchtende Osten, die fromme Unschuld Islamischer Welt. Der dortigen Morgenländerin gebührt von Natur aus das Kopftuch, jedenfalls wenn sie nicht gerade im Alice-Schwarzer-Abendland als Lehrerin arbeitet.

Ganz im Ernst, wer zu den Fragen der Menschenrechte bzw. der Integration immer noch von Westen und Osten redet und damit Allahs Erdkunde anwendet, die Geometrie der Scharia von Dār al-Islām und Dār al-Ḥarb, will jedenfalls wird auch in Europa die Rechtsspaltung herbeiführen.

Ich habe über das Thema viel geschrieben, seit ich 1979 in Iran war und gesehen habe, was da abging.

Ausdruck unethisch, bitte zu Massenmord nicht sagen da geht was ab.

Achja, Iran 1979, hatte das nicht irgendwas mit Islam zu tun?

Seither habe ich häufig mit Menschen zu tun, Deutschen wie Türken oder anderen Muslimstämmigen,

Und ich dachte schon, mein türkeistämmiger Nachbar sei seit Jahren eingebürgert und damit Deutscher.

Ureinwohnerin Alice und die eingewanderte Spezies der Muslimstämmigen, und endlich wird Umma wieder zum Stamm! O weh, sind die ethnisch deutschen Islamkonvertiten denn nicht richtig muslimstämmig? Nun, wenn wir Köln islamisch als werdenden Raum der Gerechtigkeit betrachten, als werdendes Medina, ist Pierre Vogel keiner der Muhāǧirūn, Auswanderer, sondern einer der Anṣār, Helfer.

Wieder im Ernst, kein Ex-Muslim wird sich wertgeschätzt fühlen, wenn Frau Schwarzer ihn mit „Hallo Muslimstämmiger“ anspricht.

Rächen wir uns. Alice die Christenstämmige.

die sich aktiv engagieren für eine wirkliche Integration

Integration in AEMR und Grundgesetz oder Integration in die vom bosnischen ECFR-Scheich ersehnte Rechtsverschiedenheit?

Opening the way for Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law, Wege zu finden, wie muslimisches Recht für Personenstandsangelegen¬heiten, wie z.B. Familienrecht, anerkannt werden kann. Mustafa Cerić.

Schwarzers leider ungenannt gebliebenen und angeblich für eine „wirkliche Integration“ kämpfenden „Muslimstämmigen“ distanzieren sich, wie die islamfreundliche EMMA-Herausgeberin selber, karrierebewusst mit keiner Silbe vom griechischen Scharia-Familienrecht, mit dem der Mufti von Gümülcine (Κομοτηνή, Komotiní) Cemali Meço (Τζεμαλί Μέτσο) zehn oder elf Jahre alte Mädchen legal verheiratet (Uta Keseling: Das verheiratete Kind, DIE WELT am 25.02.2005) die schwanger nach Düsseldorf einreisen wollen (Barbara Kirchner: Zwölfjährige bekam in Zwangsehe ein Baby, EXPRESS am 12.06.2008).

Auch die leider nach wie vor die weltweit meisten „muslimischen“ oder viele „jüdische“ Jungen psychisch, gesundheitlich und sexuell schädigende Zirkumzision, die als Kinderfilm (Tahsins Beschneidungsfest) nur einen Tag nach Schwarzers hier betrachtetem Brief, nämlich am 19. Januar 2014 im Kinderfernsehprogramm KiKA (ARD und ZDF) verharmlost wurde, wird von den märchenhaften Gewährsmännern für einen freundlichen Islam ebenso verteidigt wie von Alice Schwarzer selbst, die, von medizinischen Erkenntnissen unbelastet geblieben, im Juli 2012 schrieb:

„Diese MedizinerInnen und GesundheitspolitikerInnen sind für die Beschneidung, ganz und gar unabhängig von religiösen oder kulturellen Einstellungen. Es handelt sich außerdem um einen sehr kleinen Eingriff, der innerhalb einer Viertelstunde durchgeführt ist und innerhalb weniger Tage verheilt.“

Das ist schlicht Unsinn, die weltweiten Mediziner sind überwiegend gegen die Jungenbeschneidung und halten die Zirkumzision von Männern, vom amerikanischen Verband AAP oder von dem vor allem israelischen Personal der durch Inon Schenker geführten und in Afrika aktiven Beschneidungslobby Operation Abraham abgesehen, auch als Mittel der HPV- oder HIV-Prävention für ungeeignet.

Kölns Richter und uns Intaktivisten rückt Schwarzer in die Nähe von Modegecken und Spinnern:

„Die Verurteilung der männlichen Beschneidung halte ich für eine realitätsferne politische Correctness. Auch ich bin, wie Terre des Femmes, der Auffassung, dass religiöse Argumente kein Grund sein dürfen für die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit eines Kindes. Und die Beschneidung ist zweifellos eine solche Verletzung. Aber: Sie ist eine sehr, sehr geringe – und es sprechen für mich vor allem hygienische Gründe dafür, unabhängig von Religion und Kultur.“

Alice Schwarzer hat (auch) in Bezug auf die MGM (male genital mutilation) vor 35 Jahren einfach aufgehört zu denken bzw. beschlossen, im postmodernen Frauenrechtsdiskurs sprich Islamisierungsbetrieb oben zu schwimmen, 1977 schrieb die EMMA:

„Die Beschneidung der Klitoris ist nicht zu verwechseln mit dem, was „Beschneidung des Penis“ genannt wird. Bei der Beschneidung von Männern wird lediglich ein Teil der Vorhaut gelöst, aber das Organ wird weder entfernt noch verstümmelt (eine Sitte, die ursprünglich hygienische Gründe hatte, weil sich unter der Penisvorhaut Bakterien sammeln).“

Die Vorhaut ist selbst ein Organ, die meisten Rezeptoren liegen in ihr (gefurchtes Band, frenulares Delta) und nicht in der Eichel, die, von der amputierten Vorhaut ungeschützt, zu verhornen beginnt und damit immer unempfindlicher wird mit nicht selten schlimmen Folgen für Sexualität und Beziehung, von den oft gravierenden Komplikationen jeder Beschneidung abgesehen, die von Beschädigung der Eichel oder Harnröhre über den Verlust des Penis bis zum Tod reichen können und das im ostafrikanischen Initiations-Lager im Busch ebenso wie im US-amerikanischen Krankenhaus.

Männliche Beschneidung ist Verstümmelung und ihre Entstehung vor Jahrtausenden war ein magisches Geschehen, die Initiation in den zauberkräftigen Männerbund (Bruno Bettelheim vermutet den Neid der Jäger auf die Gebärkraft der Frau) bzw. folgte, glaubensgehorsam und viel später, dem einem Auserwählten (Propheten) hörbar gewordenen Befehl des Himmelsgottes – und blieb gerade kein profaner Zweck wie Gesundheit oder Hygiene es gewesen wären.

Sicherlich war es nützlich im Sinne der Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte sprich der Zurückdrängung der Scharia, als deutsche Frauenzeitschrift 1977 die Klitorisamputation bekannt zu machen. Doch wagt es die EMMA bis heute nicht zuzugeben, dass die islamische Rechtsschule etwa Indonesiens und Malaysias aber auch Kurdistans sowie von Teilen der Bevölkerung Ägyptens, der schafiitische Fiqh, die Beschneidung der Klitoris (arabisch al-baẓr) fordert. Auch wenn das der hippe amerikanische Sufi-Scheich Nuh Ha Mim Keller, der seinen alten Vornamen geheim hält und 1977 als 23-Jähriger an der Kairoer al-Azhar zum Islam übergetreten ist, ohne rot zu werden abstreitet: „removing the prepuce (Ar. Bazr) of the clitoris (n: not the clitoris itself, as some mistakenly assert.“

Die (christlich geprägte) Seite Answering Islam erkennt:

The Arabic word bazr does not mean „prepuce of the clitoris“, it means the clitoris itself (cf. the entry in the Arabic-English Dictionary). The deceptive translation by Nuh Hah Mim Keller, made for Western consumption, obscures the Shafi’i law, given by ‘Umdat al-Salik, that circumcision of girls by excision of the clitoris is mandatory. This particular form of female circumcision is widely practiced in Egypt, where the Shafi’i school of Sunni law is followed.

Alice Schwarzer hat ihren die Jungenbeschneidung begrüßenden und das Kölner Landgerichtsurteil zurückweisenden („dieses so ganz und gar realitätsferne und überflüssige Urteil zur Beschneidung von Jungen“) Aufsatz inzwischen von ihrer Homepage genommen, doch im Sommer 2012 wollte die selektiv kinderfeindlich argumentierende angebliche Feministin Jungen genital verstümmelt wissen und Mädchen nicht, möglicherweise weil sie sich für die medizinischen Erkenntnisse der vergangenen 20 bis 40 Jahre – auch zum Thema Geschlechtskrankheiten – einfach nicht interessiert hat.

Dass die mit dem Bundesverdienstkreuz geschmückte Journalistin (1996 am Bande, 2005 Erster Klasse) Mädchen wirklich vor der FGM schützen will, ist leider nicht ganz richtig. Denn von der schafiitischen FGM, welche die fromme Stiftung Assalaam Foundation in Bandung (Java, Indonesien) durchführt und die von der Mehrheit der Gelehrten dieser islamischen Rechtsschule (maḏhab) als religiös verpflichtend bewertet wird, distanziert sich Alice Schwarzer bis heute mit keiner Silbe.

Sara Corbett berichtet (A Cutting Tradition, THE NEW YORK TIMES 20.01.2008) und Alice Schwarzer hat es nicht überlesen, welche Wohltaten die islamische Beschneidung kleiner Mädchen auch der späteren Frau bringt:

“One, it will stabilize her libido,” he said through an interpreter. “Two, it will make a woman look more beautiful in the eyes of her husband. And three, it will balance her psychology.” Lukman Hakim.

Endlich zurück zu Schwarzers drei Verteidigern des Glaubens, die schlimmes Leid erfahren müssen:

– und die immer verzweifelter werden. So wie der in einem Moscheeverein aktive Deutsch-Türke, der für Integration zuständige Gewerkschafter oder der über Migration forschende Wissenschaftler. Die drei …

Radikale haben den Islam gleichsam gekapert, und den drei hereingewanderten waschechten Morgenländern sinkt der Mut, sie werden „immer verzweifelter“.

Die drei heiligen Könige sind wohl nicht gemeint, deren Kronen das Kölner Stadtsiegel schmücken. Mythische Figuren jedenfalls sind es, Alice hat sie berührt und auch der EMMA-Leser darf kontaktmagisch erschauern, drei Herren die, jede Wette, wie Frau Schwarzer den Islamismus schrecklich finden und den Islam einfach prima.

Die eine schwere Bürde menschlichen Leids in die Talkshow bringende Schwarzer macht weiter:

… hätten viel zu sagen in Talkshows. Aber keiner von ihnen ist bereit, ins Fernsehen zu gehen. Sie reden, wie fast alle, nur hinter vorgehaltener Hand, aber nicht öffentlich. Die Menschen haben Angst.

Angst wohl weniger vor echtem Terror. Der ist hierzulande – noch? – nicht angekommen.

In Bangladesch schon, wo die islamkritischen Blogger allerdings mehr riskieren als unser den Feminismus monopolisierender Talkshow-Gast.

Angst, stigmatisiert zu werden: als „islamfeindlich“, „fremdenfeindlich“, „rassistisch“. Das sind die geistigen Waffen,

– das ist frommes Mobbing –

mit denen die agitierenden Islamisten hierzulande kämpfen.

Hachgottchen, „agitierend“. Die Fleißigen organisieren Gelder, lesen Koran, schüchtern Gegner ein, missionieren zum Islam, fordern Gehorsam. Die leben ihren Dīn (Today, I have completed your religion; Koran 5:3), das ist ihr authentisch islamisches Wohlverhalten und Gesellschaftsmodell, ohne dessen engagierte Umsetzung der Teufel (Iblīs; ʿAzāzil) leichtes Spiel hat.

Damit bedrohen sie nicht nur kritische Deutsche, sondern schüchtern auch die nicht fundamentalistische Mehrheit ihrer eigenen Community ein.

Nicht doch, die laden uns ein, mitzukommen in die Ǧanna, ins Paradies.

Und wieder bleiben für Alice Schwarzer, sozusagen geradezu schicksalshaft, die „Deutschen“ von der Umma („Community“) abgetrennt, ausgegrenzt.

Denn diese Islamisten können keineswegs im Namen der Mehrheit der MuslimInnen in Deutschland bzw. Europa sprechen.

Aber das müssen sie doch gar nicht! Denn erstens haben sie den theologischen Gehalt der Suren und Hadithe ganz auf ihrer Seite. Und zweitens ist das wie bei den Indianern, wo auch nicht jeder ein Häuptling sein kann.

Sie sind das Sprachrohr von Organisationen, die von islamistischen Ländern munitioniert werden: ideologisch und oft auch finanziell.

Naja, Saudi-Arabien sponsort die Muslimbrüder, ist aber kein „islamistisches Land“, sondern ein echt islamisches Land. Auch die Mullahs im Iran kennen ihre Religion und – nicht der Islamismus, der Islam ist das Problem.

Die Lebensrealität der Menschen aus dem muslimischen Kulturkreis in unserem Land sieht anders aus.

Ach, meinen Sie jetzt Prügel, Überwachung, Zwangsverheiratung oder eher den Ehrenmord? Warum überhaupt benötigt Köln verschiedene Kulturkreise, einen nichtmuslimischen „Kulturkreis“ und einen „muslimischen?“

Das zeigen nicht nur unsere eigenen Lebenserfahrungen und unsere muslimstämmigen FreundInnen,

Was musste ich da hören, die Schariapflichtigen haben gestern nicht fünfmal gebetet und die eine da trägt immer noch keinen Hidschab (ḥiǧāb), keinen Schleier?

das belegt auch eine Studie des Innenministeriums aus dem Jahr 2009. Danach leben heute in Deutschland vier Millionen MuslimInnen, Gläubige wie Ungläubige.

Deutschlands berühmteste Feministin teilt die Menschen in zwei Sorten ein. Ungläubige vorgetreten – Gläubige bitte hier entlang.

Nur ein Drittel bezeichnet sich als „stark gläubig“

Die nehmen den Islam ernst und die menschengemachten Gesetze nicht so ernst. Schwarzer tut beinahe so, als seien zwei Drittel der Betrachteten überzeugte Ex-Muslime oder bewusste säkulare freiheitliche Demokraten.

– und nur jede zweite stark gläubige Frau trägt „manchmal“ oder „immer“ das Kopftuch.

Kopftuch gibt es nicht, was vorgeschrieben ist, die Bedeckung des Unmoral und Sünde heranziehenden weiblichen Leibes bis auf Hände und Gesicht, heißt arabisch der Hidschab und auf Persisch oder Urdu die Parda.

Von den anderen ganz zu schweigen.

Von den Frevlern oder Heuchlern (munāfiqūn, sg. munāfiq).

84 Prozent aller Musliminnen in Deutschland tragen also kein Kopftuch. Das Kopftuch ist im 21. Jahrhundert kein religiöses Zeichen, sondern ein politisches Signal.

Antrag abgelehnt. Der Hidschab ist reine islamische Religion. Alice Schwarzer leugnet die im Islam jeder Muslima auferlegte Schleierpflicht und arbeitet damit, Hand in Hand mit Bischöfen und Islamkonferenzteilnehmern, an jener Volksverdummung, zwischen Mohammed und Maududi bestünde kein Zusammenhang und der Islam sei eine iKfR, eine „im Kern friedliche Religion“ (Hans-Gert Pöttering 2008, Horst Köhler 2010).

Tja, gewusst wie, nur so bleibt man Talkshow-Gast, die Ex-Muslime stehen draußen im Regen und auch den anderen Fakten bringenden Islamkritikern wird wütend das Mikrofon entrissen.

Schwarzer wird ein bisschen albern:

Heute Abend in der Talkshow wird dennoch wieder die obligatorische Konvertitin mit in der Runde sitzen. Sie wird wie üblich eine begeisterte Kopftuchträgerin sein und sich bitter beklagen, dass ich ihr das Tragen ihres „Kopftüchleins“ verbieten wolle. Diese Kopftuchträgerinnen sind übrigens in der Regel keineswegs Privatpersonen,

Das Kalifat hat die autonom handelnde Privatperson überwunden und die Frau ist der, selbstredend männlich verwalteten, amāna (Wertsache oder treuhänderisches Gut im Schariagesetz; the concept of trusteeship; trust) zuzurechnen, ihr Vater oder Ehemann ist dementsprechend ihr amīn (trustee, Sachwalter) und wird, etwa in Heiratsangelegenheiten, ihr Walī genannt (ihr Vormund; bei einer Jungfrau Walī muǧbir, der seine Tochter in die Ehe zwingen darf).

sondern quasi immer bestens geschulte Propagandistinnen aus islamistischen Organisationen.

Es gibt keinen Islam im Plural. Seit Mohammed ist das so. Es gibt nur eine einzige islamische Bewegung.

Die deutschen Juden waren und bleiben immer auch Deutsche, es sind auch Rassisten wie Adolf Hitler gewesen, die eine Spaltung der Bevölkerung in Deutsche und Juden erst vorgenommen haben.

Den Bürger durch den Religionsangehörigen zu ersetzen wäre der Rückfall in die kulturelle Vormoderne. Wir Bürgerrechtler können die das lautstarke in den Raum Stellen der Kategorie einer Ethnie oder Religionsgruppe allenfalls akzeptieren, um Ungleichbehandlung (Diskriminierung) erkennbar zu machen und für jeden Menschen Gleichberechtigung einzufordern und durchzusetzen, ein Verherrlichen von Weißen und Schwarzen oder Muslimen und Deutschen darf einer Journalistin auch versehentlich nicht passieren.

Gedankenlos bis desinteressiert nennt die EMMA-Herausgeberin im Folgenden staatliche Bildungseinrichtungen „weltliche“ Schulen (dieses Konzept bzw. diese Wortwahl gab es im Kaiserreich sowie in der Weimarer Republik), was himmlische Schulen oder jedenfalls einen Jenseitsglauben eigentlich voraussetzt, und teilt von der Mädchenschar die Menschensorte der „kleinen Musliminnen“ ab, die Schwarzer, strukturell ist das rassistisch, nicht zu den irgendwie befreundeten „deutschen“ Kindern rechnet:

Was für ein Unsinn, zu behaupten, ich wolle irgendeiner Frau das Kopftuchtragen verbieten! Sowas verbietet man nicht, darüber kann man höchstens reden. Aber ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, was dieses Kopftuch heute bedeutet. In wie vielen Ländern das Kopftuch bzw. der Ganzkörperschleier ein Totentuch für Frauen ist – und warum wir in weltlichen Schulen auf keinen Fall gestatten sollten, dass Lehrerinnen ein Kopftuch tragen! Damit die kleinen Musliminnen in der Schule Mädchen wie alle anderen sein können, sich frei bewegen wie ihre deutschen Freundinnen und am eigenen Leib erleben, wie so ein Leben ohne Kopftuch sein kann. Und grundsätzlicher: Weil Religion Privatsache ist und der Staat …

Der Islamstaat? Nein, sie meint den deutschen. Doch auch der Islam ist nach seinem Verständnis beides, einzige Heilssicherung und einzig sittlich zu nennender Staat.

… nicht mit ihr flaggen sollte.

Während wir mit steigendem Grauen sehen, wie aufgehetzte Fanatiker,

Kein Fanatismus, sondern Gottesfurcht. Die wollen in den Himmel kommen.

denen jeder Vorwand

aber nein, die Muslimbrüder sind aufrichtig und wollen die Herrschaft Allahs errichten

recht ist, im Namen des Glaubens

den sie richtig verstanden haben

brandschatzen und morden – Fanatiker, die übrigens zunächst vom Westen unterstützt und funktionalisiert wurden, um mal wieder irgendwelche unliebsamen Staatschefs zum Teufel zu jagen

Ausdruck ungenügend, bitte den Teufel zwischen den Koranseiten belassen. Jemanden zu vertreiben oder auch ihn umzubringen verdient keine Beschönigung und erst Recht keinen Jargon der Landsknechte, Landser oder Dschihadisten.

– währenddessen bekommen wir hierzulande die Auswirkungen des Siegeszuges der Islamisten sehr direkt zu spüren. Sein erstes Opfer ist die Mehrheit der nicht fundamentalistischen MuslimInnen!

Sarkastisch gesprochen: Diese phobische Mehrheit wird ihre Religion im errichteten Kalifat endlich ernst nehmen müssen.

Im Ernst, die Schariatisierung Europas haben wir zu verhindern, die Schariagesetze müssen aber auch in Teheran oder Kairo weg. Die angebliche Feministin Alice Schwarzer ist bewusst zu feige, das Wort Scharia auch nur auszusprechen.

Viele islamische Organisationen in Deutschland sind von Islamisten gegründet oder unterwandert – also von Fanatikern,

Das ist unverschämt, nein: von Koran und Hadith lesenden Idealisten. Von menschenfeindlichen Idealisten, das mag ja sein, aber von echt islamischen Idealisten, die Deutschland nach Sure und Hadith neu bauen wollen.

die den Glauben für ihre Ideologie missbrauchen

Alice Schwarzer hat vom Islam immer noch keine Ahnung.

– und werden darum vom Verfassungsschutz beobachtet,

Einstweilen eine völlig falsche Kausalität, denn, von den unerträglich süßlich islamverharmlosenden Vorworten der meisten Verfassungsschutzberichte einmal abgesehen ist in den Verfassungschutzberichten das schariabasierte Umgestaltungsprogramm der einzelnen Gruppen meist recht gut getroffen: Fernziel ist Lebensweise und Staatsführung nach Koran und Sunna und der Weg dahin ist die Beseitigung aller nicht von Allah stammenden Verordnungen und Paragraphen, denn im Islam gibt es keine Volkssouveränität und ist nur Allah der Regent.

wie Milli Görüs oder die Salafisten

Die Salafi wollen den von allen Verunreinigungen befreiten Glauben und Alltag, wollen reinsten Islam.

Bisher nicht in Verdacht stand die Ditib

Ahh, Frau Schwarzer wacht auf? Seit zwanzig Jahren von den kalifatsbewegten Maududi-, Qutb-, Erbakan- und Gülen-Anhängern unterwandert, die jetzt allesamt ganz oben im türkischen Realislam (Staatsislam) angekommen sind.

Warum auch. Sie war und ist der verlängerte Arm der Türkei, also eine staatliche Organisation,

Wie Medina zwischen 622 und 855 d. Z. ist und bleibt der echte Islam kein Geschwätz, sondern „eine staatliche Organisation“.

die die Interessen der Türkei in Deutschland vertritt

Eher schon die Interessen Allahs auf Erden.

Es wird kitschig:

Ich selber habe mit Verantwortlichen der Ditib Köln noch 2003 Schulter an Schulter gegen den Irakkrieg demonstriert. Und wir haben uns nicht nur menschlich, sondern auch politisch bestens verstanden!

Was zu befürchten war, Alice und der Kölner Schariagelehrte.

Reih dich ein in die Imam-Dhimmi-Einheitsfront.

Doch die Zeiten haben sich geändert. Seit Erdogan in der Türkei an der Macht ist, betreibt er – zunächst verdeckt, inzwischen offen – die Islamisierung des bisher weltlichen Staates.

Richtig, der Koran wird Staatsprogramm – wie damals für al-Ghazali oder ibn Taimiyya oder ibn Hanbal oder Mohammed.

Der Siegeszug der Fundamentalisten in Nordafrika und Ägypten gibt ihm Rückenwind.

Der Koran ist auch nach dem 3. März 1924 Fundament geblieben, ja.

Man hätte es wissen können. Denn bereits 1998 hatte Erdogan, damals noch Bürgermeister von Istanbul, zustimmend das Dichterwort zitiert: „Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“ Er wurde für diese Hetzrede

Aber nein, das ist spirituell, dschihadspirituell. Mohammed bleibt der ultimative Militärseelsorger.

zum „heiligen Krieg“ zu einer 10-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt und kam angeblich geläuterter wieder raus.

2003 wurde Erdogan zum Ministerpräsidenten der Türkei gewählt und 2008 erklärte er frank und frei auf einer Deutschlandreise: „Niemand kann von Ihnen (den Türken) erwarten, dass Sie sich einer Assimilation unterwerfen. Denn Assimilation ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“ Die Zeichen stehen also nicht auf Integration, sondern auf Sturm.

Knapp daneben, nicht auf Sturm sondern auf Islam stehen die Zeichen. Schriftgläubiger Islam ist Abschottung, die Lebensweise der Gottlosen darf nicht imitiert werden.

Ganzheitlich (totalitär) gelebter, ernst genommener Islam ist die Segregation oder Apartheid, und nur der Kulturrassismus von Dhimma und Frauenwegsperren rettet die Seele vor der Hölle. Die Juden, die männlichen Unbeschnittenen und die Frauen sind juristisch eine Stufe herabzudrücken, damit sie zu den Ṣaġirūn (saghiroon) gehören, den Erniedrigten.

Schwarzer kann Fremdwort:

Laut Brockhaus bedeutet Assimilation „Angleichung, Anpassung“.

Islamisch völlig unmöglich, das Kalifat soll sich der Dschahiliyya anähneln, Allah soll sich dem Iblis assimilieren?

Dass man sich in einem fremden Land anpasst, dürfte doch selbstverständlich sein – deswegen muss man sein Eigenes ja keineswegs verleugnen.

Und wenn das Eigene, sehr geehrte Frau Schwarzer, die verpflichtende schafiitische männliche und weibliche Genitalverstümmelung ist? Oder die Steinigung? Oder die Zwangsverheiratung der Tochter durch den Wali mudschbir?

Ich selber habe zehn Jahre in Frankreich gelebt und mich – meist mit Freude, manchmal mit Wehmut – den Franzosen „angepasst“, aber bin doch für meine französischen FreundInnen immer irgendwie „l’allemande“ geblieben. Trotz meiner totalen Integration. Hätte ich Kinder gehabt in Frankreich, wären die allerdings eher Franzosen geworden, mit einer deutschen Mutter.

In den vergangenen Monaten konnte selbst das zum Wegsehen bereite Ausland nicht mehr über die rasante Entdemokratisierung und Islamisierung der Türkei hinwegsehen.

So sieht konsequente Schriftgläubigkeit aus. Islam in Sicht.

Dennoch gilt ausgerechnet – vielmehr: folgerichtig! – die Türkei als „Modell“ für die Staaten, in denen mit kräftiger Unterstützung einer naiven Opposition und des unverantwortlichen Westens die „Tyrannen“ verjagt wurden und nun die Islamisten zur Macht greifen.

In den 904 Moscheen, die in Deutschland von der Ditib betrieben werden, hat sich das Personal und das Klima in den letzten Jahren um 180 Grad gedreht. Aus einst integrationsfreudigen Vereinen sind integrationsfeindliche geworden. Die vielgerühmte Großmoschee Marxloh in Duisburg ist ein trauriges Beispiel dafür.

Brisante islamrevolutionäre Fakten enthält Schwarzer dem Leser vor, Namen zu nennen oder auf den Hitler-Verehrer „Başbuğ“ (Führer) Alparslan Türkeş hinzuweisen, jenen geistigen Vater der rassistischen MHP und der Bewegung der Grauen Wölfe, für den 2010 in der Marxloher Merkez-Moschee eine Totenfeier veranstaltet wurde, traut sich die Gottkönigin des deutschen Feminismus schon gar nicht.

Die über Veruntreuungsvorwürfe gestolperte einstige NRW-Staatssekretärin Zülfiye Kaykin (SPD) wird sich am 21. März 2014 vor einem Amtsgericht in Duisburg verantworten müssen, es geht um den Vorwurfe Beihilfe zum Betrug sowie Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. 2009 soll Kaykin einen Hausmeister in der Begegnungsstätte der Marxloher Moschee schwarz beschäftigt haben, als sie die Geschäftsführerin war.

Und die noch im Bau befindliche Großmoschee in Köln scheint den gleichen Weg zu gehen: Aus Stätten der Begegnung werden Festungen.

Hat Mohammed in seiner ersten Moschee mit den Heiden Skat oder postmoderne sozialpädagogische Sprüche geklopft nach dem Motto Ich bin ok – du bist ok?

Oder etwa gar Kasernen im Sinne von Erdogan?

Moschee ist Kaserne oder jedenfalls Kasernenkapelle. Der Islam ist schließlich nichts für Memmen.

Und der Westen?

Der Westen von Ali Schariati bzw. Chomeini, der Westen von Hamidullah bzw. Davutoğlu oder der Westen von Vater Said Ramadan bzw. Sohn Tariq?

“Westen” (ġarb, al-maġrib) steht unter Islamaktivisten für das Merkwürdige, die Fremde oder das Exil ebenso wie für Abweichung vom Schariagesetz und Verrat an der sozialen Ordnung als der Seinsweise des “Ostens” (šarq, al-mašriq), der gesunden (islamischen) Lebensweise.

Der hat aus seinen Fehlern 33 Jahre nach dem vom Westen eingefädelten Einzug Khomeinis in Iran nichts gelernt.

Den Islam hat der schiitische Imam Ruhollah schon selber studiert und das nicht gerade in Berkeley oder an der Sorbonne.

Eine geradezu manichäische Geographie wird unter Schariabewegten ebenso geglaubt wie von den angeblich antiimperialistischen (wiewohl mehr oder weniger versehentlich an Allahs Imperium arbeitenden) Dhimmis bzw. Harbis. Der Orient an sich muss einfach sündenfrei sein, das Unheil kommt aus dem Westen.

Immer noch werden in unseren Ländern die Islamisten im Namen einer falschen Toleranz nicht nur geduldet, sondern sogar gefördert.

Namen wären schön – das traut sich die EMMA-Gründerin nicht.

Und in dem vom Westen „befreiten“ Irak und Afghanistan sind Hunderttausende von Toten zu beklagen und herrschen jetzt die Taliban mit ihren unerbittlichen Brüdern.

Immer diese Amerikaner, sind „Hunderttausende von Toten“ jetzt an Chewing Gum gestorben oder an Coca Cola?

Und jetzt Frau Schwarzer, mehr bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU) für die Taliban?

In Tunesien, Ägypten und Libyen wurden autoritäre Staatschefs verjagt und Islamisten an die Macht gebracht. Syrien wird folgen – und dann kippt der ganze Nahe Osten.

Das als Katastrophe nicht nur für die Region, sondern für die ganze Welt zu bezeichnen, ist milde ausgedrückt.

Wieso, ich denke der Islam ist kein Problem? Achja, dieser Islamismus. Dann eben als Abhilfe al-Islām huwa al-ḥall, der Islam ist die Lösung.

Der Westen wird es noch bitter bereuen. Aber zu spät, wie immer.

Schwarzer selbstgefällig, auch wie immer.

Und die ersten Opfer der selbstgerechten Fanatiker werden wie immer MuslimInnen sein.

Zur Stunde sind im Iran auch die Atheisten und die Bahai inhaftiert und werden in Pakistan oder im Irak vor allem auch Christen ermordet.

Wann eigentlich hört Alice damit auf, in der frauenpolitischen bzw. politischen Debatte zwischen Muslimen und Nichtmuslimen zu unterscheiden und fordert endlich die gleichen Rechte für jeden Menschen – also auch das Recht für den Sohn eines Torah oder Koran lesenden Vaters auf ein intaktes Genital? Schwarzer will die rituelle Jungenbeschneidung, das ist Deutschlands offizieller „Feminismus“.

Ich werde mir darum heute Abend in der Talkshow erlauben, nicht über das entzückende, freiwillige Kopftuch der Konvertitin zu plaudern, sondern über Politik zu reden.

Wie Politiker Mohammed also, der allerdings kein Atheist war?

Und Moment mal, warum redet unser aller Emanzipatorin in der Talkshow nicht endlich einmal offen über die frauenfeindlichen Hadithe und das islamische Heiratsalter mit seinen neunjährigen Ehefrauen, über die den Schafiiten verpflichtende und den Hanbaliten als ehrbar geltende religiöse Pflicht der FGM, über den spätestens seit Imam al-Ghazali und Imam al-Dschauzi unentrinnbaren islamischen Schleierzwang? Sondern „über Politik“?

Und was für desaströse Folgen die für Menschen haben kann.

Allerdings kann sie das, vor allem wenn sie ihre Befehle aus dem Jenseits erhalten hat und uns vor dem Höllenfeuer retten möchte.

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

Arabischer Winter und die Folgen für Deutschland

Von Alice Schwarzer am 18. September 2012

http://www.aliceschwarzer.de/artikel/arabischer-winter-und-die-folgen-fuer-deutschland-154430

Alice Schwarzer wird nicht müde, die interreligiöse und selbst Atheisten umfassende Glaubensgemeinschaft des BIGI (Böser Islamismus guter Islam) zu stärken, doch der indo-pakistanische Abul A’la Maududi (Jamaat-e-Islami) sowie die Muslimbrüder Hassan al-Banna (Gründer der MB, gestorben 1949, Großvater von Tariq Ramadan) und Sayyid Qutb (Cheftheologe, hingerichtet 1966) dachten ausgesprochen koranbasiert und waren keine „Islamisten“ sondern Muslime, es sei denn man möchte Mohammed einen Islamisten nennen (was Unsinn ist).

Vier Zitate aus dem im Januar 2013 verfassten, larmoyanten und selbstherrlichen Wie oft soll sich das wiederholen?, mit dem (siehe oben: die den Glauben für ihre Ideologie missbrauchen) schon wieder ein die Religion hinterlistig verfälschender „Islamismus“ von einem menschenfreundlichen und insbesondere auch frauenfreundlichen Islam unterschieden wird:

Der harte Kern dieser Islamisten sind die 1928 in Ägypten gegründeten Muslimbrüder. Sie sind die Ur-Keimzelle des politisierten Islam.

Als ob der Prophet ein stiller Asket gewesen wäre! Wenn einer den Islam politisiert hat, dann Mohammed – die einzige bei Allah angenommene Religion verweigert ja gerade jede Trennung von Heilssicherung und Staatslenkung.

Die Muslimbrüder wollen die mit Gesetz Nr. 431 vom 3. März 1924 untergegangene Herrschaft des Himmels wieder errichten, dessen bis zum Tag der Auferstehung gültiges Referenzmodell der medinensische Stadtstaat zwischen 622 und 855 d. Z. bleibt, sie sind, wie jeder Teil der letztlich und seit Mohammeds Zeiten einheitlich zu denkenden Islamischen Bewegung, eine Kalifatsbewegung.

Den – wie Tauhid und Umma unteilbaren – islamischen Din mit dem kulturell modern gedachten, ein autonomes Individuum fördernden jedenfalls duldenden Begriff Religion wiederzugeben ist verfehlt, der Din ist öffentlich kontrollierbarer Schariagehorsam und ein rein koranbasiertes Verwaltungshandeln.

Doch Muslimbrüder brauchen keine demokratische Legitimation. Die Basis der von ihnen diktierten Verfassung ist die Scharia. Und wie die jeweils zu interpretieren ist, bestimmen von nun an nicht mehr Juristen, sondern Islamgelehrte.

Unsinn, nicht der Murschid al-‚Amm (der höchste Führer der Ikhwan Muslimun oder Muslim Brotherhood) diktiert den Verfassungsentwurf, Allah diktiert. Schwarzer kann nicht behaupten, dass die Muslimbrüder eine andere Scharia im Interpretations-Programm hätten als die Jamaat-e-Islami in Pakistan bzw. Bangladesch oder die von Deutschlands Politikern und Kirchenmenschen mit angeknipster Empörung sogenannten Wahhabiten, die in Wirklichkeit koranfromme Hanbaliten sind.

Im Übrigen hat die EMMA-Herausgeberin vom Islam einfach keine Ahnung, denn in einer jeden Rechtsreligion IST der Richter ja gerade der Religionsgelehrte. Selbst der Madschlis ist nicht als diesseitig denkendes Parlament misszuverstehen, sondern dient der Abwehr der Dschinnen und dem Erhalt des seit den Tagen Mohammeds zwischen Allahgott und der Umma gestifteten Bündnisses.

Islam braucht kein Recht, Islam ist Recht.

Ägypten fällt. Und das hat schon jetzt fatale Auswirkungen für die gesamte Region, ja die ganze Welt.

Und fällt und fällt, ja wohin fällt es denn, das Schwarzersche Ägyptenland? Gar nichts hat Deutschlands ranghöchste Feministin gegen die Scharia in der Verfassung Ägyptens getan, in der seit dem Referendum vom 09.09.1971 festgestellt wird, Artikel Zwei:

Der Islam ist Staatsreligion, Arabisch ist Amtssprache und die Scharia ist die Grundlage der Gesetzgebung. Islam is the religion of the State and Arabic its official language. Islamic law (Sharia) is the principal source of legislation.

Der Staat Israel ist umzingelt und bedrohter denn je zuvor.

Wie meinen Sie das? Diese Worte könnte ein sich auf den Besitz von ganz Jerusalem freuender HAMAS-Aktivist genau so sagen.

Der gute Islam der Frau Schwarzer und der böse Islamismus – in der Tat: Wie oft soll sich das wiederholen?

aus: Wie oft soll sich das wiederholen?

Alice Schwarzer am 03.01.2013

http://www.aliceschwarzer.de/artikel/wie-oft-soll-sich-das-wiederholen-154436

THE CONSTITUTION OF THE ARAB REPUBLIC OF EGYPT, 1971

We, the people of Egypt, out of determination, confidence and faith in all national and international responsibilities, and in acknowledgment of God’s right and His Heavenly Messages, and in the right of the country and nation, as well as of the principle and responsibility of mankind, and in the name of the Almighty and His assistance, declare on the 11th of September, 1971 that we accept and grant to ourselves this Constitution, affirming our determination to defend and protect it, and asserting our respect for it in letter and spirit.

http://www.constitutionnet.org/files/Egypt%20Constitution.pdf

Duties of Muslims in the West

http://thejourneytoislam.wordpress.com/2010/12/12/duties-of-muslims-in-the-west/

Duties of Muslims Living in the West

Question of Fatwa (…) Could you please give me a detailed response concerning the duties of Muslims who live in the West? Your earliest response will be very much appreciated. (…)

Name of Mufti: Sheikh Yusuf Al-Qaradawi

The Duty to Keep One’s Muslim Identity:

This can be achieved by sticking to Islamic commands, trying to understand the tenets of faith, showing keenness on performing daily prayers in the masjid, cooperating with fellow Muslim brothers on that which is good and righteous, and seeking religious knowledge from reliable scholars regarding new problematic issues.

The Duty Towards One’s Family:

Although every Muslim is obliged to take care of his family, such an obligation is stressed in the West because when the Muslim lacks the watchful eye, this rings alarm for family disintegration that may ensue, in addition to children lacking the proper Islamic care.

In more than one occasion, I told brothers and sisters living in the west that if they find it extremely difficult to bring up their children Islamically, they should go back to their countries of origin, as staying in the west in this case will cause an irreparable harm to the whole family. It will be of no avail to amass worldly riches and neglect religious ordinances.

http://www.quranforall.org/fatawaa/duties.htm

Muslims in the West ought to be sincere callers to their religion. They should keep in mind that calling others to Islam is not restricted to scholars and Sheikhs, but it goes so far as to encompass every committed Muslim.”

Yusuf al-Qaradawi

Yūsuf al-Qaraḍāwī

(In his 2006 summary of the duties of Muslims in the West)

http://www2.tau.ac.il/internetfiles/yedion/syllabus/06/2012/0631/0631246301_ILS_019_04_416-457_Shavit_off_syl.pdf

Opening the way for Muslim law

The universal Weltanschauung of Dr. Cerić. Von Jacques Auvergne

Am 24. Februar 2006 weilte der bosnische Reisu-l-ulema, wörtlich Führer der Gelehrten, türkisch Başmüftüsü, in der Moschee der kroatischen Hauptstadt Zagreb, als er die »Deklaracija Evropskih Muslimana« (Declaration of European Muslims) bekannt gab. Cerić ist Šayḫ (Scheich) im ECFR-Netzwerk des in Qaṭar wohnhaften ranghöchsten Predigers der Muslimbruderschaft, Yūsuf al-Qaraḍāwī. Jacques Auvergne kommentiert den von ihm übersetzten und gekürzten englischen und französischen Text der Erklärung der Europäischen Muslime.

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/12/21/159/

Gesetze fallen im Islam vom Himmel wie Regentropfen und wer auf Erden andere Paragraphen erlässt wird in Ewigkeit brennen.

And whosoever does not judge by what Allah has revealed, such are the Kafirun (i.e. disbelievers – of a lesser degree as they do not act on Allah’s Laws).

Koran 5:44 in der Übertragung von Muhsin Khan

And whoever does not judge according to what Allah has sent down, then those are they (who are) the disbelievers.

Koran 5:44 Übertragung Dr. Ghali

Sura Al-Maida, letzter Teil von Ayah 44: „Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Kafirun (Ungläubigen).“

http://www.islamfatwa.de/qur-an,-sunnah-offenbarungsschriften/69-tafsir/883-al-maida-44-wer-nicht-nach-dem-waltet-was-allah-herabgesandt-hat

http://www.islamfatwa.de/manhaj/111-herrscher/1537-wer-nicht-nach-dem-waltet-was-allah-herabgesandt-hat

Im Sinne eines eingehaltenen Prinzips der Gewaltenteilung ist der Madschlis kein Parlament, auch wenn die ewige und unteilbare Scharia in vielen islamisch geprägten Staaten einstweilen nur einen ungefähren Vorbehalt einfordert, welcher sich allerdings schleichend oder ruckartig vervollkommnen muss, um das Heil der Muslime nicht zu gefährden. Der Madschlis arbeitet innerhalb der von Koran und Sunna gesetzten Grenzen

http://fr.wikipedia.org/wiki/Majlis

http://en.wikipedia.org/wiki/Majlis

Madschlis asch-Schura

http://en.wikipedia.org/wiki/Majlis-ash-Shura

Schura. Politik um Himmels Willen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schura_%28Islam%29

Koran 16:90

und Er verbietet Schamlosigkeit, Ungerechtigkeit und Aufruhr

Yusuf Ali:

and He forbids all shameful deeds, and injustice and rebellion

Shakir:

and He forbids indecency and evil and rebellion

Arberry:

and he forbids indecency, dishonour, and insolence

http://corpus.quran.com/translation.jsp?chapter=16&verse=90

Was für ein Skandal, der Paragraph ist noch nicht ganz halal. Weil damit Schamlosigkeit, Ungerechtigkeit und Aufruhr (Koran 16:90) legal geschehen können, muss ein wirklich funktionierendes neues Gesetz her und dazu sehen das Excellenzcluster und die Regierungsberater nur eine Möglichkeit: Rechtsoptimierung mit dem Buch der Bücher.

http://english.ahram.org.eg/Media/News/2012/3/3/2012-634663795785401005-540.jpg

http://media.npr.org/assets/img/2010/09/10/quran3-85445cdbc982aa4079b6e46ad1e1eefaacbf7934-s6-c30.jpg

Entscheidend ist Engagement. Tu wat!

Rechtssicherung, islamjuristischer Nachwuchs.

http://img.rt.com/files/news/pakistan-minister-bounty-filmmaker-763/film-protest-september-us-made.si.jpg

http://4.bp.blogspot.com/-7BQ3C53U6fE/T9bGHTqmBEI/AAAAAAAABj0/hblL_cnC_Is/s1600/Islamic%2BJihad%2BChild%2BAbuse%2B9.jpg

Allahs Radiergummi

Juni 23, 2013

تعايش سلمي

taʿāyuš silmī

Мирное сосуществование

La coexistence pacifique

Peaceful coexistence

Friedliches Zusammenleben (Genf 1955; demnächst im Europakalifat)

Kritik an Lale Akgüns Buch Der Aufstand der Kopftuchmädchen

Simpel wie die Kinder möchten die Deutschen sein und Spaß haben um jeden Preis. Einander Absolution erteilend, dürfen sie sich ganz schuldlos fühlen beim Geldwaschen für den Iran, Panzerverkaufen nach Saudi-Arabien und Schweigen zur HAMAS. Wie lustige, liebenswerte, niedliche Schlümpfe, kleine Indianer oder Hobbits. Doch ohne Spaßislam keine Spaßkultur! Zum allgemeinen Wohlfühlen ist die Rhetorik des Islambeschönigens auf das Neu- und das Weichzeichnen von Konturen unbedingt angewiesen. Jetzt muss uns nur noch ein Märchenonkel den entsprechend niedlichen Zukunfts-Islam liefern. Märchentante geht auch.

In der kulturellen Moderne dann doch sehr Unangenehmes muss gleichsam auf einer anderen Kulisse neugemalt, auf einem anderen Baugrund neu errichtet werden. Allgemein-menschenrechtlich Unannehmbares benötigt zumindest das Verwischen der Grenzen eindeutigen menschlichen Wahrnehmens. Diesen erbettelten Dschihad des neugestalteten Phantasie-Islams bzw. des Verwischens der Spuren liefert denn auch bereitwillig ein Kölner SPD-Mitglied mit dreißigjährigem Parteibuchbesitz (seit 1982), denn kraftvoll vermittelt auch Lale Akgün zwischen kultureller Moderne und Schariagehorsam.

Mouhanad Khorchide, Abdullahi an-Na’im und vor allem Tariq Ramadan, von letzterem sie sich allerdings lautstark wenn auch eher argumentationsfrei distanziert, ist die Psychologin dabei verblüffend ähnlich. Dass bei diesem Vermittlungsversuch entweder die vom Himmel sehr ernst gemeinten Vorgaben von Koran und Hadith oder die allgemeinen Menschenrechte nachgeben müssen oder zumindestens die menschliche Vernunft und Redlichkeit sagt die einstige SPD-Bundestagsabgeordnete nicht. Zum Buch Der Aufstand der Kopftuchmädchen: Deutsche Musliminnen wehren sich gegen den Islamismus (Lale Akgün 2011). Eine Islamkritik von Jacques Auvergne (2013).

Die Republik der fröhlichen Schlümpfe hat die Schlampigkeit verstaatlicht. Seit den Achtziger Jahren durften die Spaßkulturellen aus dem Schulhof durch unsere Unis in die Parlamente marschieren und heißen dann Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Volker Beck, Guido Westerwelle und Annette Schavan. Und so geht, auch bei der bundesdeutschen Islaminstallation, neuerdings interkulturell wie intergenerativ alles ganz relaxed, free und easy. Probleme sind nämlich so richtig doof.

Die irgendwann in den Jahren um den Mauerfall betretene Epoche der Nachdemokratie benötigt weder Sorgfalt noch Nachvollziehbarkeit, sondern deine und meine öffentlich unter Beweis gestellte Nähe zu den Inhabern hohen Ansehens und dieses, wie selbstverständlich, auf Kosten der neuen Spezies oder Kaste der Unwürdigen, dessen Angehörige, vor allem sind es die Islamkritiker, aufgestöbert und bespuckt werden müssen. Was sich nachfolgend ereignet, umschwärmt von ein paar hungrigen Kameraleuten und Zeitungstexte schreibenden Hofschranzen, Ereignisse also wie Installation hochschulischer Islamischer Studien im Geist und Freundeskreis von Scheich al-Qaradawi, Besuch der Schulministerin in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Aachener Muslimbrudermoschee oder ein Hamburger echter oder unechter Staatsvertrag mit Millî Görüş und Teherans Mullahs, hat aufregenden Unterhaltungswert, stellt einigen Karrieristen die Weichen zum Erfolg und ist ansonsten und nur einen Tag später eigentlich bereits gar nicht mehr so wichtig und gefälligst zu vergessen, da gründliches Nachfragen und genaues Erinnern die Bewohner von Schlumpfhausen dann doch sehr verstört.

Die kulturelle Postmoderne fordert deine öffentliche, hochgestimmte Erregtheit, da dein Status ständig bedroht ist und der Besorgte von heute „unzweifelhaft“ (without a doubt)[1] der Verlierer von morgen ist. Die realislamische Scharia stellt Aufklärungshumanisten bekanntlich vor große Probleme, doch wer Schwierigkeiten zugibt, verliert sein wertvollstes Kapital, verliert an Ansehen. Die kulturelle Postmoderne benötigt also jemanden, der die letzten verbliebenen mahnenden Schriften gleichsam mit drohenden schwarzen Balken zensiert oder, und besser noch, mit spurlosem Deckweiß. Wir brauchen die ausradierten Probleme, wir brauchen den Zukunfts-Islam.

Problematischer Islam war gestern, die Revolution der Schleiermädchen steht uns schließlich unmittelbar bevor. Das Buch beginnt in jeder Hinsicht überwältigend. Nackte feminine Tatsachen stellt die Autorin in den Raum, jugendlich anmutigen oder gereift sinnlich weiblichen Körperbezug darf, nein muss sich der Leser vorstellen. Denn schon im Vorwort beginnt Liberalmuslima Lale Akgün ihre pauschale Islambewerbung und buchgewordene Verharmlosung der Scharia kitschig und ein bisschen frivol mit einem angeblichen eigenen Erlebnis. Mit nichts als mit Badeanzügen bekleidete Frauen im modernen türkischen Urlaubsort Çeşme würden naturverbunden unbefangen ihre Nachbarinnen besuchen, um ihnen, günstig terminiert vor dem Badespaß, daher der Badeanzug, zu einem islamisch zu verstehenden Laternenfest gratulieren, einem Kandil. Anders als es die einstige SPD-Bundestagsabgeordnete (2002 bis 2009) vermutet, stammt das Wort Kandil nicht aus dem Arabischen, sondern über gr. kandíli aus lat. candela, Lampe, vgl. frz. la chandelle (la bougie), die Kerze, engl. the candle, Kerze.[2]

9. Im Schein der Öllampen, der Festbeleuchtung, werden religiöse Feste begangen. … In der Türkei werden solche Kandil-Abende geliebt und mit Leckereien gefeiert.

Was in den geheiligten Nächten dabei unter anderem beleuchtet oder angestrahlt wird, sind, Lale Akgün verschweigt es uns, die Minarette der Moscheen. Eines dieser Kandili ist der Prophetengeburtstag, der weltweit in vielen islamischen Milieus gefeiert wird und zu welchem man nicht nur über Fröhlichkeit reden sollte, sondern auch über den vermutlich ganz erheblichen Gruppendruck zum Mitmachen. Kein Thema offensichtlich für die Diplom-Psychologin (1981) und approbierte Psychotherapeutin (1999) und jahrelange Leiterin des nordrhein-westfälischen Landeszentrums für Zuwanderung (1997 bis 2002).

Mindestens zwei andere Kandili, die Nacht der Wünsche (Nacht der Empfängnis des Propheten) sowie die Nacht der Himmelsreise, können oder müssen in der Moschee mit frommen Nachtwachen und nächtlichen Gebeten gewürdigt werden, wer da nicht öffentlich kontrollierbar wach bleibt und mitbetet, gefährdet inschallah sein Seelenheil und vorab seinen guten Ruf.[3]

Ja, Leckereien gibt es zum Kandil auch. Simit, kleinere Sesamkringel. Und Halwa.[4]

Süße Halwa und bittere Scharia sozusagen, Rednerin Lale Akgün (Plädoyer für einen zeitgemäßen Islam) auf der 2. Kritischen Islamkonferenz spricht nur über das Zuckergebäck.

Problemlos also würden die ihr Kandilfest begehenden, modernen türkischen Frauen alles drei zusammenbringen, Gottesfurcht, Süßigkeitenverschenken und Bikinitragen. Badespaß und Koranlektüre, na endlich, geht doch. Wie aber ist Allahs türkisches Fräuleinwunder möglich geworden? Durch die Ankara Üniversitesi Ilâhiyat Fakültesi Dergisi (AÜİFD), so findet es die auf 277 Seiten eher ohne Erfolg zwischen Islam und Islamismus differenzierende Lale Akgün glücklich heraus, durch die schariafromme Fakultät in der türkischen Hauptstadt:

9. Bei meinen Recherchen stieß ich schließlich auf die sogenannte Ankara-Schule, deren aufgeklärte Theologinnen leitende Positionen in der Fakultät der Universität Ankara bekleiden.

Eine wahre Wunderwaffe gegen Fundamentalismus sei sie, die 1949 gegründete theologische Fakultät. In ihrer Nähe bewohnten oder bewohnen deutsche katholische Theologen wie Felix Körner ihre auf Islamverharmlosung und Schariaimplementierung ausgerichtete Jesuitenkommunität. Ein Absolvent und berühmter Vertreter der AÜİFD ist der in Frankfurt lehrende Ömer Özsoy.[5]

Özsoy, unsere Nummer Eins der sagenhaften türkischen Islamreform der Ankaraschule, ist Frankfurter Stiftungsprofessor am Institut für Studien der Kultur und Religion des Islam und wird von der Diyanet finanziert, der Diyanet İşleri Başkanlığı. Längst ist dieses Präsidium für Religionsangelegenheiten durch die Leute der von Necmettin Erbakan gegründeten (und Tariq Ramadan oder Yusuf al-Qaradawi wohlwollend respektierenden), international arbeitenden Bewegung Millî Görüş unterwandert.

Und so wandelt sich das türkische Religionsministerium allmählich zur Verwaltungsbehörde eines muslimbruderkonformen Staatsislam; eine zweite Schariabewegung, die in türkische Stadtverwaltungen und Polizeistrukturen einsickernde „Hizmet“ als die Anhängerschaft des in den USA lebenden Predigers Fethullah Gülen,[6] baut am erneuerten osmanischen Kalifat mit. Theologisch ist das noch nicht einmal Islamismus, sondern, dem im Jahre 1111 d. Z. verstorbenen Imam al-Ghazali folgend und der hanafitischen Rechtsschule, authentischer Islam, was Akgüns Untertitel (Deutsche Musliminnen wehren sich gegen den Islamismus) zielsicher ausblendet.

Darum geht es leider für jeden, der in Hochschul- oder Politikbetrieb heute noch Karriere machen will: alles moralisch Empörende oder juristisch Anstößige schiebe man in den Bereich des „Islamismus“, der Islam selbst bleibe gefälligst sauber.

Ganz im Stil von Mouhanad Khorchide oder Tariq Ramadan legt sich Akgün ins Zeug:

10. Ja! Es kann ihn geben, den modernen Islam. Wir müssen nur den Mut dafür aufbringen, den Verstand zu nutzen, um … den Islam aus seinem fundamentalistischen Gefängnis zu befreien – aus einem Gefängnis, dessen Fundament aus der Vermengung patriarchalen Denkens und der Scharia besteht.

Die Kategorien verwirbelnd wie der Hütchenspieler, wo ist die Kugel? Wo liegt das Nachteilige und Unerwünschte, im Patriarchat oder in der Scharia?

Kein erklärendes Wort zur frauenfeindlichen und kulturrassistischen, gleichwohl ewigen und unverhandelbaren Scharia. Mustafa Cerić (2007) wusste in The challenge of a single Muslim authority in Europe: „Hence, this Islamic covenant, the sharī’ah, is perpetual, it is not negotiable and it is not terminable … In the shari’ah as their Weltanschauung, Muslims have their covenant with God“, Lale Akgün widerspricht dem Scheich nicht.

In diesem Buch sollen die Grundzüge des modernen Islam nun dargelegt werden.

Es folgen Namen von Theologieprofessoren und Islamwissenschaftlerinnen, darunter Rabeya Müller. Die in Mayen in der Eifel geborene Konvertitin Müller ist Vorstandsmitglied im Zentrum für Islamische Frauenforschung und Frauenförderung (ZIF), das von Sabiha El-Zayat-Erbakan geleitet wird, der Ehefrau des Muslimbruders Ibrahim El-Zayat. Sabiha ist stellvertretende Vorsitzende der ziemlich muslimbrudernahen Gesellschaft Muslimischer Sozial- und Geisteswissenschaftler (GMSG).[7]

Die von Lale Akgün doch vermutlich wohlwollend erwähnte Rabeya Müller ist, auch mit Lamya Kaddor, Mitherausgeberin des Schulbuchs für den Islamischen Religionsunterricht Saphir 5/6. Kaddor hat zur Logik eine eindeutige Beziehung, nämlich eine islamische, oder sie meint mit Aufklärung vielleicht zusätzlich die historische Epoche hin zur kulturellen Moderne: „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar.“ Im Mai 2013 bewirbt die GMSG Schriften von Tariq Ramadan und Murad Wilfried Hofmann und gibt sich als Pendant („Schwesterorganisation“) der Association of Muslim Social Scientists UK (AMSS) zu erkennen.

Im Bonn des Jahres 2002 veranstalteten ICCI (The Islamic Cultural Centre of Ireland), AMSS und GMSG die Tagung Muslim Education in Europe, auf der Tariq Ramadan redete. Sabiha El-Zayat dozierte zu Islamic Education and Politics, Steinigungsfreundin Eva-Maria El-Shabassy, heute über den KRM als Beauftragte für Pädagogik hochrangige Kooperationspartnerin für Sylvia Löhrmann und den Rest der nordrhein-westfälischen Landesregierung zum Thema Islamischer Religionsunterricht, sprach über Islamic Religious Education in German Schools. Hasan Horkuç (heute in Durham) durfte über die pädagogischen Ansätze von Said Nursi und Fethullah Gülen dozieren. Proislamist Udo Steinbach, der norddeutsche Norbert Müller, heute als Rechtsanwalt der SCHURA Hamburg verpflichtet sowie eben auch die von Akgün als Gewährsfrau für Islamreform herangezogene Rabeya Müller durften damals in Bonn nicht fehlen. Das mit ausrichtende ICCI ist Sitz der irischen Muslimbrüder und beherbergt den vom sunnitischen Supertheologen und Hassprediger Yusuf al-Qaradawi geführten Fatwa-Rat ECFR, European Council for Fatwa and Research. Das war also 2002.[8]

Das Jahr der radikalen Bonner Tagung war auch das Jahr von Lale Akgüns Amtsantritt als Bundestagsabgeordnete sowie dasjenige der Veröffentlichung der von Nadeem Elyas verfassten Islamischen Charta des Zentralrats der Muslime in Deutschland.[9] Lässige neun Jahre später schreibt Akgün ein Buch über die Islamreform und die rebellischen Kopftuchmädchen.

Islam leben heißt, Medina erinnern; was sind schon neun Jahre für die ewige Scharia und die weltweiten getreuen Koranschüler? Nur Europas postmoderne Politiker berechnen ihr Impression Management, ihre hohe Kunst des Eindruckschindens, bis zum nächsten Wahltermin und können sich ansonsten auf sinkende Allgemeinbildung und abnehmende Merkfähigkeit ihrer Wähler verlassen. Der gottgewollte medinensische Ur-Staat bestand zwischen 622 und 855 d. Z. und ist, an Zeit und Raum angepasst, im Sinne der Abwehr des Bösen und der Rettung der Seele unbedingt nachzuahmen. Allah ist dabei kein Hektiker, und die urgemeindlich („salafistisch“) denkenden Akteure der Transformation Europas in ein erneuertes Medina haben es ebenfalls nicht immer eilig.

Der Text beginnt beinahe prophetisch. Alles wird gut, ihr Nichtmuslime braucht eigentlich nur abzuwarten. Der von Politisierung gereinigte eigentliche Islam wird Europa eine Revolution der Freiheit heranbringen, mit Allah kommt der frische wind of change:

12. Der Aufstand der Kopftuchmädchen wird seinen Anfang in den eigenen Reihen nehmen. … Initiiert von jungen Frauen und Mädchen, die noch heute von ihren Eltern und den dahinterstehenden politisierenden Islam- und Moscheevereinen mit Kopftuch in die Schulen und Kindergärten geschickt werden, damit dieses Kampfsymbol im öffentlichen Raum sichtbar wird.

Bemerkenswert ungerührt beschreibt Lale Akgün den nur den Kopf bedeckenden Schleier (die Doktrin des körperbedeckenden islamischen Hidschab umgeht sie kalkuliert) zutreffend als Zeichen islamischer Duchsetzungskraft, als Zeichen des Dschihad. Der öffentliche Raum soll islamisch besetzt werden, das Gesetz Allahs mit seinen Verhaltensvorschriften soll die sittlich höherwertige Rolle der Muslime ebenso markieren wie die islamrechtlich herabgesetzte Stellung der frommen Frau.

Kaum verhohlen rückt Akgün die heutigen deutschen Islamverbände und Moscheen in die Nähe des Unislamischen, der Politisiererei, so, als ob es einen organisierbaren spirituellen Islam ohne Zwang zur Einhaltung der Scharianorm bereits geben würde oder jemals gegeben habe.

Das Kopftuch ist das Symbol eines Islam, der sich nicht als intime Verbindung zwischen dem Menschen und Allah sieht, sondern als allgegenwärtiges Etikett, das den Menschen auf der Stirn kleben soll. Nicht nur, aber auch: des politischen Islam.

Der Mode-Mythos vom „politischen Islam“ ist ein immer häufiger zu hörender Unsinn. Als ob der Prophet Mohammed mit seinem Staatsaufbau nebst Frauenherabsetzen, Judenvertreiben und Judenermorden nicht harte, brutale Politik betrieben hätte. Man mag es bedauern, aber ein unpolitischer Islam ist seit knapp 1400 Jahren noch gar nicht organisierbar gewesen. Sich genau diesem Gesellschaftssystem zu unterwerfen, hält den Teufel von der zerstörerischen Arbeit ab und rettet die Seele. Islam ist eben beides: hundert Prozent Politik und hundert Prozent Religion.

Ayatollah Chomeini sagte in Der Islamische Staat: „Zuerst war die islamische Bewegung mit dem Judentum konfrontiert. Die Juden waren es, die als erste mit der antiislamischen Propaganda und mit geistigen Verschwörungen begannen. Und das dauert, wie Sie sehen, bis in die Gegenwart an.“

Der Schleier ist religiöse Pflicht, der Leib der Frau ist ganz mit Tuch zu bedecken: „Bis auf das, was man unbedingt sehen muss“, erklärte der nach der Frauenkleidung angesprochene Prophet und zeigte auf Hände und Gesicht (wir werden noch darauf zurückkommen).

Menschengemachte Gesetze freiwillig einzuhalten ist Frevel an Allah, denn Muslim zu sein heißt, dem himmlischen Befehl zu gehorchen – und „bis auf Hände und Gesicht“ hat sich die Frau mit einem Schleier zu bedecken. Den Hidschab kennt man im Persischen oder Urdu als Parda. Ohne Hidschab kein Weg ins Paradies.

Natürlich ist das Kopftuch für die Mädchen und Frauen, die es tragen, auch mehr – Identifikation, Maske, Mode. Die Funktionäre, die das Kopftuch als »islamisches Muss« deklarieren, scheren sich jedoch nicht um Mode, sondern sehen es als Etikett, das ihren Einfluss auf die Menschen sichern soll.

Meinte sie das wirklich ernst, täte Lale Akgün gerade islamisch-theologisch betrachtet den miteinander global vernetzten Funktionären oder Gelehrten von al-Azhar, Darul Uloom, Jamaat Islami, Millî Görüş oder Muslim Brotherhood sehr Unrecht, denn nicht sie wollen sich ein freches Zuviel an Macht erschleichen, „Einfluss auf die Menschen“ (Akgün) erlangen, sondern der Schöpfer ist es, der auf Erden endlich wieder zu Einfluss kommen soll. Der Aufenthalt im Himmelsgarten ist anzustreben und Allahs Königreich auf Erden zu errichten, nur dafür steht das Kopftuch. Wer im Namen Allahs die irdische Macht ergreift und dabei nichts als die Scharia legalisiert, ist sehr bescheiden und fromm.

13. Der Vorwurf gilt den Orthodoxen und Ultraorthodoxen … den Konservativen … Alles, was über die selbst erfundenen Grenzen ihrer Regelkataloge geht, wird von diesen Predigern als Bedrohung empfunden, die ihre Macht gefährdet …

Nein, nicht ihre Macht, Allahs Macht – religiös gesprochen.

Wer Koran und Hadith ernsthaft zu leben versucht, so flunkert Akgün, sei aus islamischer Sicht unbedingt als „krude“ einzustufen, als ein wenig unzivilisiert, als eher exzentrisch und beinahe extremistisch:

Ein schönes Beispiel für diese krude Weltsicht: Vor 30 Jahren war das Kopftuch noch eine fromme Ausnahme; heute gehört es schon zum normalen Stadtbild. Auch ein Indiz dafür, dass sich der politische Islam das Kopftuch als Symbol auserkoren hat.

Der Islam politisierte sich nach und nach, angetrieben durch weltweite Ereignisse in den Jahren 1979 und 1980:

Der Schah von Persien wurde gestürzt, und Ajatollah Chomeini rief die sogenannte Islamische Revolution im Iran aus.

Die Sowjets marschierten in Afghanistan ein, und eine ganze Generation vor allem junger Männer radikalisierte sich im Kampf gegen die Besatzer, großzügig mit Waffen und Logistik vom Westen, allen voran den USA, unterstützt.

Aha, ein bisschen wie 1945 in Deutschland, diese schrecklichen Truppen der Amis schon wieder? Mit ein paar Maschinengewehren, Hollywoodfilmen und einigen Flaschen Coca Cola haben sie erst den besonders menschenfreundlichen afghanischen und später den weltweiten Islam versaut? Dschihad Made in USA, die Taliban als auslandsfinanzierte Söldner, die leider den Kontakt mit ihren kulturellen und vor allem ihren islamischen Wurzeln verloren hatten? Sarkasmus aus. Allah denkt hoch politisch. Die Taliban wollten in den Himmel kommen.

Auch Liberalmuslima Akgün weiß, dass kein Schiit und vielleicht noch nicht einmal ein Sunnit sagen kann, Ruhollah Chomeini habe die Religion falsch verstanden. Koranpraxis ist Islamrevolte, Korankonsequenz ist Putsch, und wer weiß, ob Akgüns im Buchtitel beschworenen, einstweilen interessanterweise eher unbekannten Aktivistinnen beim nahenden „Aufstand der Kopftuchmädchen“ anderes im Sinne haben werden oder ob Frau Akgün heute überhaupt ernsthaft gegen Tariq Ramadan oder Mustafa Cerić argumentiert.

Ja, „der Islam politisierte sich nach und nach“: im siebten Jahrhundert der Zeitrechnung geschah das, himmlisch befohlen den Ohren des Propheten gegenüber und aus seinem Munde staatliches Programm geworden.

Allerdings Frau Akgün: „Der Islam politisierte sich“, Offenbarung für Offenbarung.

14. Heute haben wir einen politischen Islam, der vor Gewalt und Terror nicht zurückschreckt

Genau den haben wir, wie vor vierzehn Jahrhunderten. Er hackte Hände ab, peitschte aus, steinigte. Wie es Ayatollah Chomeini im Velayat-e Faghih (Die Herrschaft der Rechtsgelehrten) über Allahs Liebling präzisierte, das vollkommene Wesen Mohammed beschreibend: „So begnügte sich der Prophet in jenen Jahren nicht nur mit dem Verkünden des Strafrechtes, sondern führte es zugleich aus: Er schlug Hände ab, ließ Auspeitschen und ordnete Steinigungen [ar-raǧm] an. … Wenn er den Kalifen, den Nachfolger bestimmte, so nicht allein, um die Glaubenssätze und göttlichen Befehle zur Sprache zu bringen, sondern er sorgte dafür, dass man sich auch um die Ausführung der Gebote und Gesetze kümmert. … Die Muslime brauchten nach dem [Tode des] Propheten jemanden, der die Gesetze anwenden und die islamische Gesellschaftsordnung garantieren konnte, damit ihr Glück im Diesseits wie im Jenseits gesichert ist.“[10]

Ihr Bildungsdschihad wird die aufständischen Kopftuchmädchen zum Sieg führen, schon bald:

15. Aber schon morgen werden diese Mädchen und jungen Frauen in der Lage sein, über ihren Tellerrand hinauszuschauen und sich selbst zu helfen.

Sie lernen in den Schulen …, dass die Welt da draußen keine unsittliche Hölle ist, vor der sie sich schützen müssen …

… aber nein, die Welt da draußen, das Diesseits ist die Dunya, die Hölle kommt erst nach dem Yaum al-Qiyama oder Tag der Auferstehung, gelernt ist gelernt.

Eine ethnisch bunte junge Generation, so freut sich Akgün, wird die alte deutsche Führung abdrängen, herrlich rebellische Koranleserinnen ohne oder auch mit Kopftuch werden im Namen des Islam das grausame Patriarchat abschütteln:

… aber wer heute über einen Uni-Campus schlendert, sieht die Veränderungen in Richtung einer neuen deutschen multiethnischen Nation, die schon bald an den Schaltstellen der Macht sitzen wird. Gerade die Absolventinnen werden nicht mehr bereit sein, die Plätze einzunehmen, die ihnen die konservativen Männer und ihre sie unterstützenden Ehefrauen zuweisen. … Sie zersetzen das System der Männer und ihrer Frauen von innen heraus.

Hoffentlich zersetzen sie die kulturelle Moderne nicht gleich mit, die wildgewordenen Kopftuchmädchen. Die Sache mit den infiltrierten Zentralstellen der Staatsmacht kommt uns bekannt vor, der Hodschaefendi selbst rief dazu auf, Fethullah Gülen:

„Ihr müsst ganz in die Adern des Staatsapparats hinein, ohne dass jemand eure Anwesenheit bemerkt. Infiltriert alle Schaltstellen! Wartet so lange, bis ihr vollständig seid und die Zeit gekommen ist und wir stark genug sind, um die ganze Welt zu schultern und zu tragen … wir eröffnen irgendwo ein Haus, und mit der Geduld einer [auf menschliche Beute lauernden] Spinne liegen wir im Netz. You must move in the arteries of the system without anyone noticing your existence until you reach all the power centers…You must wait for the time when you are complete and conditions are ripe, until we can shoulder the entire world and carry it …The philosophy of our service is that we open a house somewhere and, with the patience of a spider, we lay our web to wait for people to get caught in the web.“

Mischt euch nicht in die Angelegenheiten der Muslime ein, so verlangt es Frau Akgün indirekt, und droht uns ein wenig mit kollektivem muslimischem Trotzverhalten:

15-16. Erneuerung, die zweifelsohne Widerstand hervorrufen wird, kann nur von innen heraus erfolgen. Denn nur von innen heraus ist Glaubwürdigkeit möglich, nur so können Solidarisierungseffekte verhindert werden, die entstehen, wenn Außenstehende urteilen.

Dass diese „Erneuerung“ innerhalb der Grenzen bleibt, die von den vielleicht wenig himmlischen Standards der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) gesetzt worden sind, kann man nur hoffen, gesagt hat es die ehemalige SPD-Politerin nicht. Warum eigentlich beziehungsweise wie lange noch soll der junge deutsche Muslim einen Atheisten oder sonstigen Schariaverweigerer als feindselig und unglaubwürdig einstufen?

Sehr geehrte Frau Akgün, Ihr Buch ist nun (2013) bereits zwei Jahre alt – wo bitteschön sind sie denn, die zugesagten aufmüpfigen Kopftuchmädchen? Finden wir sie etwa in Netzwerken und auf Homepages wie GMSG, Zahnräder oder Musafira bzw. Nafisa? Oder haben diese der Muslimbruderschaft nicht allzu fern stehenden Damen den Islam immer noch falsch verstanden?

Das Patriarchat dankt weltweit ab, wie Akgün frohlockt:

16. die Erneuerung des Familienbildes …: Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gleichberechtigung und Mitsprache … Mit dem Ergebnis, dass Ewiggestrige nur noch in ihren Biotopen der Stammtische oder Internetforen weiter die alten Lieder singen können. Der Mainstream ist längst ein liberaler!

So liberal wie Lamya Kaddor vielleicht? Die gottesfürchtige Vorzeigelehrerin aus Dinslaken-Lohberg hatte sich, wie erwähnt, empört: „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar.“ Oder so liberal wie der „Mainstream“ der Muslimbrüder in Ägypten oder Tunesien, der das Kalifat (vielleicht) nicht ruckartig revolutionär, sondern gemächlich errichten will, zielsicher schleichend?

An dieser Stelle – oder spätestens 2013 auf der Kritischen Islamkonferenz – hätte Akgün sich doch wohl vernehmbar vom Frauenbild der Muslimbrüder, wie es etwa in den Verfassungsentwurf Tunesiens eingeflossen ist, distanzieren müssen, nachdem die Frau dem Mann gegenüber eben gerade nicht gleichberechtigt ist, sondern komplementär: «la femme complémentaire de l’homme», Islam regards men and women as complementary to each other. Herr al-Ghannouchi, der Führer der Ennahda (an-Nahḍa, Wiederauferstehung oder Renaissance, der Herrschaft Allahs selbstverständlich) und mit 37 Prozent der Stimmen deutlicher Wahlsieger, sitzt schließlich nicht (lediglich) „die alten Lieder“ (Akgün) singend am Stammtisch, sondern als Parteivorsitzender an den Hebeln der Macht – und ein Scheich bei Yusuf al-Qaradawi im ECFR ist er auch noch.

Der authentisch islamische Kampf für die Frauenentrechtung entbrennt nicht nur im Maghreb. Salim el-Bahnassawi beispielsweise studierte in Kairo islamisches Recht, ist als Richter in Kuweit tätig und durfte sein Gedankengut unkritisch bei der Friedrich-Ebert-Stiftung verbreiten. Begeistert wurde das Menschenbild und Frauenbild des el-Bahnassawi (el-Behnassawy)[11] durch Yasemin Karakaşoğlu in den Jahren 1994 (vgl. Sägefisch 125.) und 1999 (Sägefisch 126.) herangezogen, jener kopftuchfreundlichen Bremer Turkologin und Erziehungswissenschaftlerin und, wie uns Anfang Juni 2013 bekannt wird, SPD-Kandidatin für den Posten der Bildungsministerin. Wenn es nach Peer Steinbrück geht, darf Professorin Karakaşoğlu allen Ernstes als Deutschlands künftige Bildungsministerin werden.

Das Buch Die Stellung der Frau zwischen Islam und westlicher Gesetzgebung (München 1993) des Sunna-Fundamentalisten und Allahkraten Salim el-Bahnassawy („weil kein menschliches Handeln die Schöpfung Gottes ändern kann, denn Sein Wort, wie es sich im islamischen Lebenssystem ausdrückt, kann niemals geändert werden“, auf Seite 207) weiß zur komplementären Rollenverteilung der Geschlechter, Seite 204: „Im Islam wurde die Gleichberechtigung von Mann und Frau vom Qur’an ausdrücklich garantiert und stellte kein Problem dar. Mit dieser Gleichberechtigung war nicht gemeint, dass die Frauen die Männer überbieten sollten, oder das westliche bzw. östliche Konzept von Freiheit und Gleichberechtigung zu übernehmen, das der Frau den Boden entzog und sie mehr und mehr entfeminisierte. Vielmehr wurde ständig im Auge behalten, dass Mann und Frau gleich, aber nicht dasselbe sind.“ So argumentiert Schariafrömmigkeit, schließlich werden im Islam, nochmal el-Bahnassawi, alle irdischen: „Rechte und Pflichten den Geschlechtern in Übereinstimmung mit ihren physischen, psychischen und geistigen Fähigkeiten anvertraut“ (S. 207).

Bereits vor 19 Jahren, 1994 wurde die Noch-nicht-Ministerin Karakaşoğlu für das Zentrum für Türkeistudien aktiv. Im 190 Seiten starken Buch bzw. Endbericht: Türkische Muslime in Nordrhein-Westfalen, finanziert aus NRW-Landesmitteln, dokumentierte sie im Auftrag des Zentrums für Türkeistudien (ZfT, Essen; absolutistisch herrschender Leiter war 23 Jahre lang ein gewisser Dr. Faruk Şen) auf den Seiten 23 bis 26 ungerührt Allahs Verstellung von Geschlechtergerechtigkeit:

„Der Islam geht von der völligen Gleichwertigkeit von Mann und Frau vor Gott aus. … Dieser völligen Gleichheit als Gläubige vor Gott steht die Vorstellung der sich gegenseitig ergänzenden Teile gegenüber. Mann und Frau haben im Alltagsleben völlig verschiedene Aufgaben und Pflichten zu erfüllen. Nach islamischer Auffassung wird die Frau fast ausschließlich im Kontext ihrer Rolle in der Familie gesehen … Der Schleier ist der sichtbare Ausdruck für die Trennung der Gesellschaft in Räume für bestimmte Geschlechter, Frauen sollen in der Öffentlichkeit „unsichtbar“ für die Männer sein. … Die Verschleierung muss nicht, wie aus westlicher Sicht oft interpretiert, ‚Unterdrückung‘ der Frauen bedeuten“, der Vorsitzende des SPD-Bezirks Westliches Westfalen, SPD-Vorstandsmitglied Franz Müntefering signierte den radikalislamischen Text in einem Vorwort, vielleicht ohne den Inhalt jemals gelesen zu haben. Müntefering wurde 1998 Landesvorsitzender in NRW, 1999 dann SPD Generalsekretär und schließlich, 2004, Bundesvorsitzender (95,1 % der Stimmen).

Will die SPD Vielweiberei und Hidschab integrieren? Ist das soeben Gehörte: „Dieser völligen Gleichheit als Gläubige vor Gott steht die Vorstellung der sich gegenseitig ergänzenden Teile gegenüber. Mann und Frau haben im Alltagsleben völlig verschiedene Aufgaben und Pflichten zu erfüllen“ jetzt zukunftsweisend sozialdemokratisch? Vorwärts, Genossen! Genossinnen abtreten zum Tassenspülen und Windelwechseln.

Bis 2006 war Yasemin Karakaşoğlu (auch Karakaşoğlu-Aydın) stellvertretende Vorsitzende der Muslimischen Akademie in Deutschland und ist bis heute Kuratorin dieser 2004 entstandenen Organisation, dessen Mitglieder, unter anderem sind das Hamideh Mohagheghi, Bekir Alboğa, Aydan Özoğuz, Heiner Bielefeldt und Barbara John, satzungsgemäß „zur Wahrnehmung, Reflexion und Vertretung der Pluralität des Islam als Religion, Kultur und Zivilisation bereit“ sind; das Märchen von den fröhlich bunten innerislamischen Möglichkeiten („die Vielfalt des Islam abbilden“) nutzt man halt immer wieder. Zum Tauhid gehört die Erkenntnis: Schöpfung, Weltgemeinde oder Gesetz, anders gesagt: Chaliq, Umma oder Scharia in der Mehrzahl gibt es nicht – und auch keinen Allah im Plural; eine „Pluralität des Islam“ widerspricht daher dem Koran.

Weiter mit Lale Akgün:

17. Die meisten Frauen tragen das Kopftuch aus Angst vor dem sozialen Druck, der in ihrer unmittelbaren Umgebung – Familie und Freunde – herrscht.

Und aus diesem Grund den Hidschab zu tragen, das darf nun wirklich nicht sein, wie sich Lale Akgün empört? Im Hinblick auf Lohn und Strafe im Diesseits und im Jenseits ist Allahs Befehl frohgestimmt oder verängstigt Folge zu leisten, wer das verweigert, so stellt es Scheich Muḥammad Ṣāliḥ al-Munaǧǧid (Salih al-Munajjid, Betreiber der Fatwa-Seite Islam QA) fest: „wird der Strafe des Herrn ausgesetzt werden und die ist schwer und schmerzlich und Sein Feuer ist wahrhaftig heiß, will be exposed to the punishment of his Lord, because His punishment is severe and painful, and His Fire is hot indeed.“ Den Schleier nicht zu tragen ist eine sogenannte Große Sünde (a major sin), weiß auch Munajjids Lehrer, Scheich bin Baz.[12] Man darf das Kopftuch aus Angst tragen – aber nicht aus Angst vor den Mitmenschen (Akgün: „Familie und Freunde“), sondern aus Angst vor Allahs Gerichtsverhandlung.

19. Die Frage aller Fragen lautet: Welcher Islam gewinnt die Oberhand? Ist es ein moderner, der Zeit entsprechender Zukunfts-Islam, der die Werte des demokratischen Verfassungsstaats von innen stärkt? Oder werden die ultraorthodoxen Moscheevereine und Islamverbände triumphieren, die in ihrem Denken oft im Mittelalter verhaftet sind?

Warum stellt sich die zukunftsislamische Akgün jetzt nicht dem Fachbereich für Islamische Theologie der Uni Osnabrück entgegen, der im Oktober 2011 unter Rauf Ceylan und Bülent Ucar und im Beisein von viel Prominenz eine große Imam-al-Ghazali-Tagung durchführte? Aus der Türkei waren Halit Ünal (Kayseri; Promotion bei Prof. Falaturi in Köln), Yunus Apaydin (Kayseri), Abdurrahım Kozalı (Bursa), Yasar Aydınlı (Bursa) und Cemil Oruc (Elazığ) geladen,[13] denen allen doch wohl eher kein Widerstand der von Lale Akgün (ebenfalls 2011) so hoch gelobten reformislamischen Ankara-Schule entgegenschlägt. Allein der Tagungstitel: 900 Jahre al-Ġazālī im Spiegel der islamischen Wissenschaften lässt gar keinen Zweifel daran, dass die künftigen staatlich anerkannten Religionslehrer auch nach diesem im Jahre 1111 verstorbenen Imam ausgebildet werden sollen und die künftigen Schüler entsprechend abzurichten haben – mittelalterlich (wobei Allah und sein Gesetz den Kriterien der Zeit gar nicht unterliegen und Islamisches Denken niemals veraltet, sondern stets taufrisch bleibt; die Scharia ist insofern nicht mittelalterlich).

Als ob Mohammed gepredigt hätte, in dem und dem Bereich der Stadt oder des alltäglichen Lebens sei ein unislamisches Handeln kein Problem:

19. Wir werden sehen, dass die unheilvolle Islamisierung zu vieler Lebensbereiche, in denen Religion nichts zu suchen hat, zu weit fortgeschritten ist

Will Akgün den Schöpfer und Erhalter des Universums vom Beobachten abhalten wie eine Türsteherin: Kehr um Gott, du kommst hier nicht rein, eh Allah, du hast hier nichts zu suchen? Nein, ihr Raunen über die „unheilvolle“ Islamisierung könnte klassische Verstellung sein, Taqiyya, denn selbstredend ist der Islam absolut heilvoll, nämlich den Heilsbund erhaltend, heilssichernd. Die schiitische, durchaus schariakundige Rezensentin Meryem meint denn auch über Lale Akgün: „Ganz viele ihrer Ansichten teile ich nicht und halte sie auch für gefährlich, was das Seelenheil von Muslimen angeht.“[14]

Noch einmal:

Lebensbereiche, in denen Religion nichts zu suchen hat

Einen Sektor aus dem Geltungsbereich des himmlischen Gesetzes herauszuschneiden müsste bedeuten, Teile von Koran und Hadith zu vernichten, Allah gleichsam den Mund zu verbieten. Die sich hinter Beyza Bilgin (19.: „emeritierte Professorin an der Islamisch-Theologischen Fakultät der Universität Ankara“; 53.: „Beyza Bilgin, die theologische Beraterin dieses Buches“) versteckende Autorin Lale Akgün spricht nicht auf der Straße von Islamabad oder Kairo und haftet auch in Europa für nichts, protestiert beispielsweise nicht dagegen, dass im Januar 2012 Mustafa Cerić (ECFR-Mitglied) die Theologische Fakultät in Tübingen (Zentrum für Islamische Theologie) einweihen darf, was doch sicherlich bedeutet, dass auch die Theologie eines Yusuf al-Qaradawi (ECFR-Chef) und damit die Theologie der Muslimbruderschaft im Tübinger Hochschulbetrieb integriert ist.[15]

Akgüns einfältig und angeknipst wirkender Laizismus ist unverbindlich und, angesichts der rücksichtslosen Machtpolitik der global aktiven Muslimbrüder, allein damit ziemlich unglaubwürdig. Die Macht der Muftis und Scheiche kann besonders ungestört anwachsen, wenn der Nebel der Islambeschönigung die Sicht verwehrt. Hier macht Akgün sich schuldig, ob sie nun proislamistische Nebelwerferin sei oder naive Träumerin.

Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt, singt Pippi Langstrumpf:

21. Männer und Frauen sind gleich wertvoll und gleichberechtigt. Und da im Koran »Gegenseitigkeit« herrscht, dürfen Frauen alles, was auch Männer dürfen.

Da ist sie wieder, Lale Akgüns Unverbindlichkeit in einer Zeit, in der die tunesischen Muslimbrüder versuchen, die Gleichberechtigung in der Verfassung des Staates durch den Grundsatz der Komplementarität (sous le principe de complémentarité) zu ersetzen, was echter alter Islam ist und (daher) auf die irdische Herabstufung der Frau hinauslaufen muss.[16] Auf Erden erbt die Frau nur die Hälfte, ihre Stimme vor Gericht gilt nur halb so viel, im Himmel sind Mann und Frau dann gleichberechtigt. Das ist kein „Islamismus“, das ist Koran (Islam).

Kein Imam in irgendeiner Moschee erzählt etwas von einer nach der Scharia möglichen und erstrebenswerten irdischen Gleichberechtigung von Mann und Frau, keine Freitagspredigt gestattet der Frau ein gelingendes Leben ohne Schleier oder dem muslimischen Mann ein sittlich gelingendes Leben mit Vorhaut, als Unbeschnittener. Solange ein Staat nicht verbietend eingreift, wird es den Hidschab und die Jungenbeschneidung geben. Bezeichnenderweise forderte Akgün im Juli 2012, wenn man nur genau liest, gar kein Verbot der Jungenbeschneidung, sondern ruft zum Grübeln auf und sinniert über Machismo, Initiation und alte Sitte sowie über eine angebliche türkische Debatte zum Thema, die sie uns schlicht nicht nachweist.[17]

Schlimme äußere Kräfte bekamen Mohammeds schöne Religion in den Griff, wenn man Akgün folgen möchte, und haben sie verunstaltet und zu einem „fundamentalistischen Gefängnis“ umgebaut. Zufällig oder nicht zufällig im Stile der ausgesprochenen Erneuerer der Urgemeinde von Medina, der sogenannten Salafisten, fordert auch Akgün eine Reinigung des Islam von Fremdeinflüssen wie dem Männerrecht. Da wird uns Mohammed doch glatt zum ersten Feministen: „Wir modernen Muslime müssen den Islam aus den Klauen des Patriarchats befreien“.[18]

30. Der Islam war für die Einwanderer etwas Persönliches, das nicht viel mit einer politischen Ideologie gemein hatte. … Zwar vermehren sich die Kopftücher auch im türkischen Straßenbild – in Deutschland fallen sie aber besonders auf

Stimmt schon, Allahgott senkte keine platte „politische Ideologie“ auf die Erde herab, sondern stiftete der Menschheit mit dem Dīn, „Heute habe ich euch eure Religion vervollständigt und meine Gnade an euch vollendet und den Islam zur Religion bestimmt“ (Koran 5:3), die vollendete Gesellschaftsform, Gesetzlichkeit und Weltanschauung. Seltsamerweise versäumt es die einstige Leiterin (1997 bis 2002) des in Ohligs-Aufderhöhe, das ist ein Teil von Solingen, gelegenen nordrhein-westfälischen Landeszentrums für Zuwanderung, sich zu den allgemeinen Menschenrechten zu bekennen, die auch im Namen der Seelenrettung oder Scharia nicht außer Kraft zu setzen sind.

Henryk M. Broder und Ayaan Hirsi Ali findet Lale Akgün ganz schrecklich (Seite 48 bis 52), den Vornamen der Somalierin schreibt sie dabei falsch und Argumente liefert sich keine. Überhaupt müsse man unterscheiden (Seite 48), denn es gebe: „Gute Islamkritik, schlechte Islamkritik“

53. Islamkritiker, die für moderne Freiheitswerte streiten, dabei aber nicht selbstgerecht und ungerecht argumentieren, sind Mangelware, aber nötiger denn je. …

Islamkritiker, die diese Richtung einschlagen und für unsere modernen Freiheitsrechte streiten, sind auf dem richtigen Weg. Sie sollten nicht als »Islamfeinde« gebrandmarkt werden. Das sind sie nicht. Sie wollen nur einen Islam, der zu seinem Kern stößt, der nicht zerrieben wird zwischen den Machtansprüchen der Verbände und Prediger. …

Islamkritik muss differenzieren können

Hasan al-Banna und Sayyid Qutb sind zum „Kern“ (Akgün) des Islam erfolgreich vorgestoßen, daran haben wir gar keinen Zweifel. Gehören al-Banna und Qutb denn etwa nicht zum Akgünschen „Zukunfts-Islam“?

Substantiv bulūġ, puberty, Geschlechtsreife und Heiratsfähigkeit; Adjektiv bāliġ, mature, geschlechtsreif und heiratsfähig. Zum nicht zerriebenen „Kern“ (Akgün) des Islam gehören die Stellung der Frau und, dabei, nicht zuletzt das Islamische Heiratsalter. Nach der Scharia ist das Mädchen mit neun Jahren (Mondjahren) körperlich reif (bāliġ) für die Ehe und den Vollzug der Ehe:

Hadith von Buchari, Band 7, Buch 62, Nummer 64 zum Thema Islamisches Heiratsalter: „Aischa berichtete, dass der Prophet sie heiratete, als sie sechs Jahre alt war, und die Ehe vollzog, als sie neun Jahre alt war; danach blieb sie neun Jahre bei ihm. Narrated ‚Aisha: that the Prophet married her when she was six years old and he consummated his marriage when she was nine years old, and then she remained with him for nine years (i.e., till his death).“[19]

Der Autorin von Aufstand der Kopftuchmädchen ist bekannt, dass Griechenland die Rechtsspaltung im Familienrecht hat und der Mufti von Komotiní (Κομοτηνή), Cemali Meço, völlig legal und nach Allahs Scharia zehn- bis zwölfjährige Mädchen verheiratet, von denen manche wenig später schwanger in Düsseldorf auftauchen.[20]

Die erlaubte von der verbotenen Islamkritik abgrenzend, waltet Akgün ihres Amtes, leider ohne Ironie:

55. Und sie [die Islamkritik] muss in der Lage sein, auch einmal Selbstironie walten zu lassen – das alles auf der Grundlage einer grundsätzlich begrüßenswerten Vielfalt in der Gesellschaft.

Ungefähr so viel Vielfalt wie in Malaysia ungefähr, Mufti Lale? Dort schreibt das Familienministerium zur Religion:

1. Muss die Braut zustimmen, bevor die Heirat durchgeführt werden kann? Ja, die Zustimmung der Braut ist erforderlich. Von einer Frau, die erstmalig verheiratet wird (einer Jungfrau) kommt die Zustimmung von ihrem Wali Mudschbir (Heiratsvormund). 2. Kann die Jungfrau [islamrechtlich / nach der Scharia] in eine Ehe gezwungen werden? Ja … sofern die Ehe standesgemäß (sekufu = von gleichem sozialem Rang) und die Heirat der Braut keine Verletzung (dharar = Beschädigung / Verlust) ihrer (polit)religiösen Pflichten [syariat / šarīʿa. = Scharia] bringt.[21]

Aber wer weiß, vielleicht findet Scheichin Lale den Wali mudschbir (walī muǧbir, MÜCBİR VELÎ), den Heiratsvormund mit der Berechtigung zum Zwang, so richtig doof und ist zur Stunde unterwegs nach Kuala Lumpur, um den dortigen Aufstand der Kopftuchmädchen zu organisieren und der malaysischen Regierung endlich beizubringen, wie man den Koran autonom interpretiert, um zum „Zukunfts-Islam“ zu gelangen.

Im Islam ist der Mensch verstandesschwach, insbesondere die Scharia ist dem menschlichen Verstehen enthoben, was Zukunftsmuslima Lale nicht zu stören scheint. Die folgende Übersetzung (von Simon Abram) von Koransure 10:100 trifft den Geist von Lohn und Strafe im Diesseits und im Jenseits durchaus genau, wir setzen das Englische nach Yusuf Ali dazwischen: „Niemandem steht es zu zu glauben, es sei denn mit Allahs Erlaubnis (No soul can believe, except by the will of Allah). Und Er läßt (Seinen) Zorn auf jene herab, die ihre Vernunft (dazu) nicht gebrauchen wollen (and He will place doubt (or obscurity) on those who will not understand).“[22]

Nur wenige Verse später und innerhalb von Sure 10:108 übersetzt Abram: „Wer nun dem rechten Weg folgt, der folge ihm allein zum Heil seiner eigenen Seele.“ Zu 10:100 wird Zorn gelegentlich und passend auch als Gräuel wiedergegeben; in Vernunft wiederum schwingt doch wohl stark fromme Einsicht mit, also weniger das wissenschaftliche Ratio; das in Klammern gesetzte Wort dazu verdeutlicht, zu welchem Zweck allein menschliche Geistestätigkeit einzusetzen ist, nämlich: Allah zufriedenzustellen und nicht zu erzürnen.

Lale Akgün hingegen lässt denselben Vers – ohne Quellenangabe – so übersetzen bzw. übersetzt ihn selbst; vorab wird die freiheitliche Demokratie noch schnell in den jenseitszentrierten und irdisch kulturrassistischen Islam integriert:

86. Der Islam ist eine vernünftige Religion, wenn er dementsprechend interpretiert wird. Er ist natürlich vereinbar mit Demokratie und Rechtsstaat, wenn er mit Vernunft ausgelegt wird. Der Begriff Verstand kommt im Koran ganze 49 Mal vor, etwa hier: »Gott wird diejenigen, die den Verstand nicht benutzen, mit der Ungläubigkeit bestrafen« (Sure 10 »Yunus«, Vers 100). …

Selbst einer der berühmtesten Hadithen macht auf die Vernunft des Menschen aufmerksam: »Der Glaube eines Menschen geht so weit wie sein Verstand, wer keinen Glauben hat, der kann auch keinen Verstand haben.«

Setzen sechs, leider hat die Autorin gar nichts verstanden. Nicht die Vernuft ist frei und der Glaube kreativ nachgeordnet. Es ist gerade umgekehrt, das Islamische Gesetz ist vollkommen und ewig und dein oder mein schwacher Verstand ist nur dazu da, die Richtigkeit der Offenbarung und Islamischen Gesellschaftsordnung bescheiden zu bestätigen. Wer also nicht über die Schönheiten der diskriminierenden Scharia in Jubel ausbricht und aus Furcht vor dem Strafgericht in Tränen, ist islamisch gesehen besonders dumm (sowie, noch schlimmer: ist ungläubig). Wer hingegen Zweitfrau und Verstoßung, Hidschab und Beschneidung (eigtl. auch die weibliche) hingegen verständig lobt, beweist seinen Īmān, seinen Glauben.

Der „berühmte“ Hadith, hochbrisanter Stoff, aber warum ohne Quelle, lässt sich bei Aiman Mazyek finden, auch dort ohne Quelle: „Wahrlich, alles Gute wird mit dem Verstand erkannt und keine Religion hat der, der keine Vernunft besitzt.“[23]

„Verstand“ (Allahbewusstsein!) ist ʿaql (nicht zu verwechseln mit ʿadl, Gerechtigkeit). „Religion“ (allgemein und energisch eingehaltenes Schariagesetz sowie errichtete oder in Errichtung befindliche Islamische Gesellschaft!) ist der dīn. Wir finden den Hadith als Nummer 54 in der schiitischen Sammlung „Auserlesenheit des Verstehens“, Tuhaful Uqool (Tuḥafu l-ʿUqūl, The Masterpieces of the Intellects), The Prophet said, ‘Verily all good is grasped through the intellect, and the man devoid of intellect has no religion.’[24]

Eine Nutzbarmachung schiitischer Hadithe und schiitischer Gelehrsamkeit durch die muslimbrudernahen Theologen könnte den Islam noch ein wenig erfolgreicher und dauerhafter gegen das Eindringen der Wassers kultureller Moderne imprägnieren bzw. könnte die gesellschaftliche Transformation Nordamerikas und Europas anhand der Vorgaben von Koran, al-Ghazali und Maududi noch mehr dynamisieren. Freunde des freiheitlichen Rechtsstaat sollten daher beobachten (nicht nur die Schiiten wie etwa Professor Ansarian (*1944),[25] sondern auch den sunnitischen Bereich betreffend bzw. die Kooperation zwischen Sunniten und Schia), wo und von wem der genannte Hadith, „einer der berühmtesten Hadithen“ (Akgün), oder eine andere schiitische Denkleistung herangezogen wird. Der den lediglich geringfügig anders übersetzten Hadith verwendende Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) und Mitgründer der Grünhelme (2003 mit Rupert Neudeck) Aiman Mazyek garantiert uns diesbezüglich durchaus islamrevolutionäre Brisanz.

Im November 2010 protestierte Mazyek gegen die angebliche „Islamhasserin“ Necla Kelek dergestalt, dass er seine FDP-Parteimitgliedschaft ruhen ließ, was er am 8. des Monats per Brief getan habe, der allerdings auch elf Tage später dem Empfänger, jedenfalls der FDP-Parteizentrale, nicht bekannt war. Wie auch immer und zurück zu den Fakten, erst am 6. November hatte die parteinahe Friedrich-Naumann-Stiftung der überzeugenden und mutigen Soziologin den Freiheitspreis verliehen. Auch die Haltung der FDP zu den verschärften Sicherheitsgesetzen sowie zu den Kopftuchverboten für Lehrerinnen nennt der 1969 in Aachen geborene Sohn einer Deutschen und eines Syrers als Grund für den lärmenden Parteiaustritt … andererseits, so richtig ausgetreten ist er der ZMD-Chef dann ja auch wieder nicht. Ob der Brief vom 8.11.2010 inzwischen bei irgendjemandem angekommen ist?[26]

Auch die schariaflexible Akgün bewirbt die Islamerklärung und Islamimplementierung über die sogenannten Offenbarungsanlässe (asbābi n-nuzūl), die bereits al-Wahidi auslotete (Abū al-Ḥasan ʿAlī ibn Aḥmad al-Wāḥidī: „Das Wissen vom Tafsir der Ayat ist nicht möglich, ohne dass man sich mit ihren Geschichten und der Erklärung (der Gründe) für ihre Offenbarung beschäftigt“) sowie als Buchtitel verwendete. Der Herr aus dem geschichtsreichen iranischen Nischapur, daher sein Beiname an-Naisaburi, starb 35 oder 36 Jahre eher als Imam al-Ghazali († 1111).[27]

Mehr als vier Jahrhunderte nach al-Wahidi erforschte Dschalal ad-Din as-Suyuti (Ǧalālu d-Dīn as-Suyūṭī, † 1505) die Spezialtechnik der Koranexegese (Tafsir) von den Asbab al-Nuzul. Mindestens sechs Punkte, so meinen es in unserer Zeit der kanadische Schariagelehrte Andrew Rippin (* 1950 in London)[28] und die anderen Theoretiker des Konzepts von den koranischen Offenbarungsanlässen, müssen sorgfältig ergründet werden, um die sich aus dem Koranwort ergebende heutige Schariapflicht festzustellen: 1. Was genau bedeutet das fragliche Wort, 2. worauf bezieht es sich an dieser Koranstelle, 3. wie steht es zu den benachbarten Versen, 4. welche Geschichte wird eigentlich erzählt und warum handeln die Beteiligten ausgerechnet so, 5. um welche Ereignisse und Personen geht es und wie stehen diese zum Heidenbrauchtum der Dschahiliyya, 6. wie verhält sich diese Koranstelle zur Gesamtheit Islamischen Rechts (Scharia) und welche schariatischen Anweisungen ergeben sich für diesen Einzelfall oder aber generell?

Die von Allah gesetzten Grenzen der Scharia selbst sind auch beim angeblich unbegrenzt demokratietauglichen Konzept von den asbābi n-nuzūl durch einen Menschen nicht anzutasten.

Der Rückgriff auf die asbābi n-nuzūl ist ein weltweit zunehmend beliebter Zaubertrick, mit dem ehrliche Islambändiger ebenso wie listige Islamradikale versuchen, die allzu menschenfeindlichen Standards der Scharia ein Weilchen zu umgehen, bemerkenswerterweise nahezu stets, ohne sich zur unveräußerlichen Geltung der universellen Menschenrechte zu bekennen:

68. Khorchide macht deutlich, dass hinter der historisch-kritischen Lesart des Korans die Forderung nach Verständnis des Korans steht. Und er weist im Folgenden darauf hin: »Die Muslime haben bereits im achten Jahrhundert eine eigene Hermeneutik entwickelt. Sie fragte nach den Anlässen der Offenbarung. Leider wurde diese Tradition nicht weiterverfolgt …«

Die erstaunliche Akgün zaubert einen beliebig flexiblen, durch und durch humanen Islam herbei, der sich spontan jedenfalls situationsabhängig zu grundrechtskompatiblen Regeln und Normen ausgestalten könne:

69. Wie die Menschen diese Prinzipien umsetzen, hängt vom jeweiligen Kontext ab. Und das wiederum bedeutet: Der Islam kann gar keine Verbotsreligion sein. Verbote sind konkrete Regelungen, die jede Zeit für sich neu finden muss.

Moment mal, ruft Akgün nicht eigentlich dazu auf, anhand der Maßgaben von halal und haram ganz im Hier und Jetzt ein paar frische Verbote zu produzieren?

Tatsächlich, der Himmel soll uns Regeln schenken:

Der Islam – wie auch die anderen Religionen – kann seinen Beitrag zur Aufstellung der zeitgemäßen Regeln leisten, indem er die normativen Grundlagen produziert. Aber auch nicht mehr!

Trennung von Staat und Glaubenslehre, freiheitliche Demokratie, wissenschaftliche Erkenntnisse sowie allgemeine Menschenrechte dürfen die islamische oder andere religiöse Normsetzung denn nicht begrenzen?

Ein kulturell modernes Gemeinwesen, ein freiheitlicher Rechtsstaat ist so nicht aufzubauen.

Ansonsten liegt Frau Akgün richtig: die ‚Ulama sollen der Umma „die normativen Grundlagen“ verbindlich ausdeuten, die „zeitgemäßen Regeln“ für Europas Muslime müssen endlich her … Tariq Ramadan oder Mustafa Cerić sagen nichts anderes.

70. Der Koran, die Offenbarung Gottes, die dem Propheten im siebten Jahrhundert gesandt worden ist, kann heute nicht mehr so verstanden werden wie im siebten Jahrhundert. Heute muss man den Koran anders interpretieren als damals, weil sich der gesellschaftliche Kontext verändert hat. Wir müssen verstehen, welche Anliegen die Menschen damals hatten und welchen Sinn die damals gegebenen Antworten erfüllten. Auf der Grundlage dieser Hermeneutik kann man dann verstehen, welchen Sinn die heiligen Texte heute haben.

Wer von den asbābi n-nuzūl redet, will die heutige Legalisierung der ewigen Scharia. Der koranische Offenbarungsanlass schlechthin ist die 23 Ausbildungsjahre währende Transformation der Dschahiliyya in die Herrschaft (al-Hakimiyya) Allahs. Und weil Mohammed (arbeitete 23 Jahre lang) seine Religion schließlich nicht falsch verstanden hat, ergibt sich in Deutschland aus den ganz genau studierten Asbab al-Nuzul … der Aufbau des deutschen Kalifats. Ganz im Kontext von Zeit und Raum versteht sich (time and space, M. Cerić).

Zwar redet Lale Akgün listig um die Sache herum, doch bringt es Mustafa Cerić auf den Punkt, wir übersetzen aus The challenge of a single Muslim authority in Europe:

„Damit jedoch ist dieser Islamische Bund, die Scharia, ewig, unverhandelbar und unbegrenzt. Er ist ewig, weil Gottes Wort unendlich (azali) weit in die Vergangenheit reicht, nicht verhandelbar, weil er die Macht hat, Gehorsam durchzusetzen, und ohne Ende, da endlos (abad) in die Zukunft ragend. … Der Fiqh (das Islamische anzuwendende Recht) ist nicht die Scharia. Vielmehr ist er ein spezifisches Verständnis der Scharia. Demzufolge ist der Fiqh (das Verstehen) der Scharia einer einzelnen Person oder Gruppe nicht ewig, [sondern ist] verhandelbar und zeitlich begrenzt. Die Scharia ist das ewige Prinzip, auf dessen Basis jede einzelne Generation von Muslimen das Recht und die Pflicht hat, Urteile zu gut und böse, richtig und falsch zu treffen, ganz im Kontext von Zeit und Raum und anhand der eigenen Erfahrungen (in the context of its time and space in accordance with its own experience). So aber bleibt die Scharia die Muslimische moralische Autorität, verbunden mit der Schahada, der Autorität im Glauben.“[29]

Jetzt könnte sich die Autorin ja einfach von den Theologen des ECFR distanzieren und unzweideutig verlangen, dass Mustafa Cerić keinen Einfluss auf die im Aufbau befindlichen universitären Islamischen Theologischen Zentren hat. Akgün macht das aber nicht. Großes Schweigen.

Die Autorin unternimmt noch allerlei altbekannte und bislang noch stets tragisch gescheiterte Modernisierungsversuche. Sie lobt die spezifisch weibliche Islamausdeutung und kritisiert die angeblich durch das Patriarchat verdorbene Religion von Koran und Hadith („Nahed Selim: Nehmt den Männern den Koran“, Seite 70). Sie lobt etwa die etwa angenehmeren mekkanischen Suren gegenüber den bekanntermaßen (noch) intoleranteren aus der späteren medinensischen Epoche des Lebens Mohammeds, will also die Standards der Abrogation über den Haufen werfen (Seite 77, Mualla Selçuk zitierend). Sie behauptet, man könne (und solle doch endlich) ‚Ibadat und Mu’amalat trennen, die Pflichten gegenüber Allah von den Pflichten gegenüber den Mitmenschen (Seite 80; zum Thema gleich mehr). Sie redet vom Idschtihad und suggeriert damit dem Leser, jeder Muslim könne den Islam spirituell selbst ausdeuten, auf Schariagehorsam verzichten und trotzdem in den Himmel kommen. Sie geht sogar über den Idschtihad hinaus und greift, (die in der Türkei einflusslose) Beyza Bilgin zitierend, zu einer Art von beliebig beglückendem Islam oder Wohlfühlislam: „Frage nicht den Mufti, frage dein Herz“ (Seite 80). Na dann ist ja alles prima?

Nichts ist prima, und Liberalmuslima Akgün organisiert kein einzige Stunde Islamlehre oder Koranunterricht für Kinder und Jugendliche, in denen sie die Pflicht zur Einhaltung der Scharia mutig zurückweist.

100. indem Muslime von den anderen Bürgerinnen und Bürgern abgespalten werden. Es ist ein Mittel der … Apartheidpolitik der Verbände und Islamisten.

101. Der Spaltpilz der Islamisten wächst mittlerweile überall

Die finale Apartheid findet am Tag der Auferstehung statt und trennt die Menschen in Bewohner des Gartens und Bewohner des Feuers. Zwar ist die irdische islamkonzeptionelle Meidung der Nichtmuslime und ihrer Verhaltensweisen (al-walāʾ wal-barāʾa) damit lediglich eine Vorbereitung auf das eigentliche Dasein ewiger Apartheid, doch hat Allah persönlich die irdische Apartheid angeordnet. Das ist kein Islamismus, sondern echte Religion, weshalb es den Islam beschönigt, wenn Akgün von Islamisten spricht, denn der Leser muss nun denken, „der bekannte Neo-Islamist“ (Seite 99) Tariq Ramadan hätte seine Religion falsch verstanden und würde dem Koran großes Unrecht tun.

In Deutschland und Europa hat man schon längst mit weitverzweigten Netzwerken des politischen Islam zu tun, deren Führungsmannschaften vor allem weitere Keile zwischen Muslime und alle anderen treiben wollen.

Was demokratiefreundlich und engagiert klingt, wird, angesichts der Machtergreifung der Muslimbrüder in Tunis und Kairo dieser Jahre sowie angesichts der unangefochtenen Führungsrolle der Scheiche des muslimbrudernahen ECFR über die universitären theologischen Studien und den bekennenden Islamischen Religionsunterricht, auch in Deutschland zum Demokratieerhalt nicht ausreichen.

Es gibt keinen politischen Islam, es sei denn, sein erster Gründer wäre Mohammed. Was anderes bitte als: „Keile zwischen Muslime und alle anderen treiben“ tat denn der Prophet, der die Juden und Christen Medinas erst rechtlich diskriminierte und dann völlig vertrieb und zwischendurch viele von ihnen umbrachte? Der den Polytheisten das Recht auf Leben absprach und den Austritt aus dem Islam bei Todesstrafe untersagte? Ein besonderer dieser „Keile“ spaltet, vor allem auch innermuslimisch, Mann und Frau, mehr noch, verhindert weitgehend jede Empathie zwischen den Geschlechtern sowie ein ganzheitliches – weibliches oder männliches – Humanum. Innermuslimisch erschafft der Islam psychisch deformierte, gleichsam halbierte Männer und ebensolche Frauen, die (allenfalls) auf pathologische Weise zusammenpassen.

Hidschab nicht nur ein Tuch, sondern ein System, ist die häusliche sowie städtische Geometrie der Geschlechtertrennung. Statt Hidschab (arabisch) sagt man auf Persisch oder Urdu Parda, Schleier. Parda ist bei Maududi als Prinzip („System“) festgestellt, ein anderer Islam lässt sich bislang noch nirgendwo auf der Welt als Moscheegemeinde oder gar als Islamverband organisieren.

Zur DITIB (Seite 102 unten) verweist Akgün richtigerweise auf die türkische Zentralorganisation Diyanet:

103. auf der Internetseite von Diyanet … [war] lange Zeit ein Aufsatz zu lesen, der die Geschlechtertrennung forderte: »Frauen und Männer begehren einander … Deswegen dürfen sie, sofern sie nicht verheiratet sind oder verwandt sind, nicht zusammen sein … Wenn ein Mann und eine Frau alleine in einem Zimmer sind, ist der Dritte im Bunde der Teufel. … Auch sollen Frauen nicht alleine reisen. Und sie müssen hinschauen, wie sie mit einem fremden Mann sprechen. Sie sollen alle Sinne kontrollieren, damit der andere nicht sexuell erregt wird.« Die Frauenverachtung, die diesen Worten zugrunde liegt, muss gar nicht weiter kommentiert werden.

Doch, aber selbstverständlich müssen wir hier kommentieren, schließlich geht es, und zwar nicht nur in Ankara oder Istanbul, sondern auch in Berlin und in ganz Deutschland, nicht nur um „überwiegend sehr religiöse Schülerinnen aus meist bildungsfernen türkischen oder arabischen Familien“ (Islamverharmloser Jochen Möller 2010), sondern um die „Angst vor der Hölle“ (Möller) und schließlich stammt das Hadithwort nicht von der gegenmodern aktiven türkischen Religionsbehörde, sondern, versichert al-Tirmidhi, von Mohammed selbst: The Prophet said, „Whenever a man is alone with a woman the Devil makes a third.“[30] Offensichtlich ist Lale Akgün, die irgendwie liberalislamische Referentin der zweiten Kritischen Islamkonferenz (2013) nicht mutig genug, die Frauenverachtung des als vollkommenes Geschöpf geltenden Propheten anzuprangern und einen Religionsunterricht zu fordern, welcher der korangemäß antrainierten „Angst vor der Hölle“ keinen, aber auch gar keinen Raum lässt.

Akgün zur deutschen Variante des türkischen Staatsislam:

103. Nun ist die DITIB keine radikale Islamistenvereinigung. Aber ihre Funktionäre sind knackkonservativ, ihr Geschlechterbild stammt aus den Annalen rechtskonservativer Kreise, wie man es ansonsten vielleicht vor allem bei Burschenschaften oder ultratraditionalistischen christlichen Gruppen findet.

Da muss man die DITIB-Führer doch beinahe in Schutz nehmen, die ihr Bild von Mann und Frau nicht von Bayarns CSU oder von der Bonner Burschenschaft Frankonia, sondern vom Schöpfer des Weltalls beziehen, von Allah. Oder bezeichnet Lale Akgün neuerdings Allahs Liebling als einen knackig konservativen Ultratraditionalisten? Damit täte sie dem zwar abstoßend brutalen, aber machttechnisch durchaus innovativen Religions- und Staatsgründer Mohammed Unrecht.

115. die islamistischen Organisationen und Prediger … bieten einen Islam, der Ge- und Verbote ausspricht.

Zu nichts anderem hat der Prophet die Religion verkündet: um den Menschen Allahs Befehl zu erläutern, der befolgt werden muss, wenn auch mit dem letzten Ziel der ewigen Heimkehr in den himmlischen Garten.

Sie bieten einen Islam, der vor allem auf Rituale und Äußerlichkeiten setzt, wie das Kopftuch, oder auf mittelalterliche Tugendgebote, wie etwa das Verbot, Frauen die Hand zu schütteln

Der den Teufel abhaltende und das Heil der Seele bewahrende Hidschab ist keine Äußerlichkeit. Die Jungenbeschneidung zu kritisieren traut sich Akgün bezeichnenderweise gar nicht erst. Die Schariapflichten sind ewig, der Islam hat (aus seiner Sicht) auch deswegen gar kein Mittelalter erlebt, sondern ein für alle Mal die scheußliche Dschahiliyya in die Zivilisation von Medina verwandelt, die einzig sittlich zu nennende menschliche Lebensweise.

Und sie krempeln eine Religion um, die eigentlich sehr intim ist.

Will uns Akgün angesichts einer angeblichen echtmuslimischen pauschalen frommen Innigkeit zum Schweigen bringen über die Menschenrechtswidrigkeit des Islamischen Rechts? Intim verweist auf Sexuelles, und die Scharia ist in der Tat auch am Bereich des Genitalen (übergriffig) hoch interessiert. Oder tastet der Islamkritiker dem Muslim-an-sich in den Intimbereich und schweige gefälligst?

Die Autorin suggeriert dem Leser („krempeln … um“), dass die deutschen Islamverbände den Islam verfremdet hätten und ihn missbrauchen würden. Damit missdeutet Akgün die Islamische Theologie, was sie völlig bewusst tut, sei es im Rahmen der Sicherung der eigenen Karriere oder einer willigen Zuarbeit für die Scharialobby.

Es gibt mit (leider allzu oft löchriger) Erinnerung aufgeladene Kalenderdaten, an denen die Schariafront noch leichter zum Ziel kommt als sonst, weil die Gutmenschen an diesen Tagen besonders masochistisch einknicken dürfen. 2006 etwa tagte die Geschäftsführung von Schäubles erster Islamkonferenz an einem wie zufällig gewählten neunten November, dem Tag also, der vor allem auch für das Jahr 1938 steht und damit für die vom NS-Regime gesteuerten, durch Morde, Verhaftungen und nicht zuletzt durch das Verbrennen von Synagogen gekennzeichneten Novemberpogrome.[31] Wenn ohnehin schon kaum noch jemand die Scharia zu kritisieren wagt, ein deutscher Politiker tut das gewiss nicht an einem 9.11. Echte oder vermeintliche Beleidigungen gegen den Islam gehören sich für einen politisch korrekten Politiker gerade auch in der Nähe zu einem christlichen Feiertag ebenfalls gar nicht, der islamische deutsche Zentralrat koreographiert seine „Ereignisse“ schaffende Vorgehensweise (road map) entsprechend.

Im Jahr 2011 sowie drei Tage vor Weihnachten, also an einem 21. Dezember, wurde im Düsseldorfer Landtag der Islamische Religionsunterricht beschlossen (Übergangsvorschrift § 132a), im Fieber teutonischer Weinachtsseligkeit will sich niemand gerne als Religionsfeind oder Fremdenfeind ausmachen lassen, was die Muslimbruderschaft natürlich weiß. Ebenfalls an einem 21.12., wenn auch vier Jahre eher (2007), hatte Lale Akgün, damals schon vom ihr fraglos zugänglichen liberalen Islam raunend, die Auflösung der Deutschen Islamkonferenz gefordert (dieses Ende fordern auch wir), dabei jedoch ernsthaft behauptet, dass die Schariapraktiker dem Bereich der islamischen Religiosität eigentlich gar nicht zuzurechnen seien: „Es zeigt, dass diese radikalen Muslime den Islam nicht als Religion, sondern als Ideologie sehen. Das sollte man sauber trennen von den normalen Muslimen, den frommen und nicht frommen, die eine normale Religiosität an den Tag legen.“[32]

Aha: Wenn wir jetzt mit der unter deutschen Sozialdemokraten berühmten Islamreformerin Akgün ganz „sauber trennen“, wären Nadeem Elyas, Pierre Vogel und Tariq Ramadan keine Normalmuslime, sondern religiös abnorm, islamisch entartet. Endlich, Mufti Lale bringt die Moscheevereine auf Kurs. Auch die nächste Datumssymbolik kann Zufall sein, doch genau ein Jahr, einen Monat und einen Tag später empfahl sich Akgün wenig verhohlen selbst zur künftigen Bundespräsidentin.[33]

Die (islamisch gesehen) in die diesseitige Welt hinein gegebene, gottgeschaffene Scharia übersteigt das menschliche Denkvermögen und ruft die Menschen zur Schaffung von Gesetzen (Fiqh) auf, die eine ewige Heimkehr in die Nähe zu Allah nicht verspielen. Auf Erden dient das Islamische Recht (Scharia, Fiqh) damit der Abwehr Satans und der Rettung der Seele vor dem Höllenfeuer. Nicht für Spaßmuslima Lale:

121. »Fiqh« ist die Wissenschaft über die Rechtsvorschriften im islamischen Rechtssystem Scharia, durch die alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens im Islam geregelt werden. In den religiösen Staaten untersteht man in einer bestimmten Weise der Religion, ob man will oder nicht.

Und den religiösen Staat schlechthin gründete Mohammed.

In Ägypten wird die Ehe mit einer Muslimin annulliert, wenn der Mann die Religion verlässt, und die gemeinsamen Kinder werden fortan nur noch von der muslimischen Mutter erzogen.

Nicht in Ägypten ist das so, im Islam ist das so! Die Türkei ist seit Beschussfassung des Gesetzes Nr. 431 vom 3. März 1924 – seit dem Zusammenbruch der Himmlischen Herrschaft, des Kalifats – einfach (noch) nicht islamisch genug.

Koran 5:3 sagt statt Religion Dīn, das ist göttlicher Schariabefehl und irdisch zu errichtende Herrschaft Allahs, Übersetzung nach Paret: „Heute habe ich euch eure Religion vervollständigt (so daß nichts mehr daran fehlt) und meine Gnade an euch vollendet, und ich bin damit zufrieden, daß ihr den Islam als Religion habt.“ Weil es also nach Sure 5 Vers 3 keine zwei Islame oder sagt man Islams gibt, gründete Mohammed den „Staatsislam“ (Akgün), den von Allah offenbarten Dīn:

122. Wer in einem Land mit Staatsislam lebt, ist dem Zwang der Gesetze unterworfen, die sich auf eine göttliche Ordnung berufen. Jeder dieser Staaten verkündet zudem seine eigene Auslegung dieser göttlichen Ordnung.

Der Islam ist nur einmal verkündet worden, 23 Jahre lang, die Zeitdauer des Wirkens Mohammeds. Von zwei muslimischen Gläubigen hat nicht der Schludrige, sondern der Radikale Recht:

Pakistan, Syrien und Iran sind »Fiqh«-Länder, die ihre Bürger zwingen, ihre muslimische Auslegung als die allgemeingültige zu akzeptieren.

Das hier betrachtete Buch erschien 2011, Akgün hätte inzwischen doch einfach fordern können, dass mit der Ortsvertretung der Teheraner Mullahs (Islamisches Zentrum Hamburg) kein echter oder unechter Hamburger Staatsvertrag abzuschließen ist (elitär und ziemlich klandestin unterzeichnet am 13.11.2012, demokratisch legitimiert durch die Hamburger Bürgerschaft am 13.06.2013). Die bekennende Vordenkerin des „Zukunfts-Islams“ hätte doch einmal unmissverständlich verlangen können, dass sich der, wie Pakistan zumeist der hanafitischen Rechtsschule zurechnende, türkische organisierte Islam (denken wir nur an Diyanet / DITIB, ein veritabler Staatsislam übrigens) von der pakistanischen islamischen Religionspraxis sprich islamischen Staatsführung distanziert und andernfalls von der Mitgestaltung des bekennenden Religionsunterricht ausgeschlossen bleibt. Offensichtlich hat Liberalmuslima Akgün hier nichts getan.

122. Aber auch Marokko nennt sich selbst einen islamischen Staat, trotzdem hat das Königshaus eine veritable moderne Familiengesetzgebung entwickelt. Gibt es in Syrien Platz für vier Ehefrauen im Ausweis des Mannes, so ist in Marokko die Vielehe abgeschafft. Auch andere rückständige Traditionen, wie etwa die Eheaufsicht, wonach eine Frau die Ehe nur im Beisein eines »Tutors«, ihres Vaters zum Beispiel, eingehen durfte, wurden abgeschafft.

Der Heiratsvormund ist der Wali, ohne den eine Frau im Islam nicht rechtsgültig (halal) heiraten darf. Vor allem der Vater der Braut hat als Wali mudschbir, Heiratsvormund mit der Berechtigung zum Zwang, das von Allah eingeräumte Recht, seine jungfräuliche Tochter auch ohne oder gegen ihren Willen zu verheiraten, was auch gar kein „Islamismus“ ist, sondern echter alter Islam. Offizielles Heiratsalter in Marokko ist achtzehn Jahre. Das von der Autorin gerade so hoch gelobte Land zwingt im Jahr 2012 eine 16-Jährige, ihren Vergewaltiger zu heiraten, Amina El Filali brachte sich inzwischen mit Rattengift um.[34] Nach Artikel 475 des marokkanischen Strafrechts entgeht der Vergewaltiger im Falle einer Heirat mit seinem Opfer der Haftstrafe – und Lale Akgün blickt einfach woanders hin und lobt Marokkos Familienrecht als: „eine veritable moderne Familiengesetzgebung.“ Offensichtlich am Thema wenig interessiert gibt Akgün auch noch Falschinformation heraus bzw. weiter, denn nach der aktuellen Moudawana, dem marokkanischen Personenstands- und Familienrecht, ist La polygamie, die korangemäße Vielweiberei, keineswegs verboten, sondern lediglich etwas schwieriger zu erreichen.[35]

Vorsicht, den folgenden Satz zweimal lesen:

123. Eine andere große religiöse Minderheit, die Aleviten, wird gar nicht erst als gleichberechtigte Religionsgemeinschaft anerkannt.

Faktenfern und hetzerisch kritisiert und verspottet Akgün den kulturell modernen und demokratisch aufgebauten Verband Alevitische Gemeinde Deutschland (AABF) als nahezu areligiös und kaum vertretungsbefugt (Akgün: „der in religiöser Hinsicht eher schwächelt … die AABF als Dachverband mit – sagen wir mal – … nicht gerade gefestigter Struktur und Historie“) und lobt die vielleicht einen Unterwanderungsversuch darstellende „alevitische“ Organisation CEM:[36]

132. Innerhalb der Aleviten gibt es zwei diametrale Strömungen. Während die alevitische Gemeinde die Position vertritt, dass das Alevitentum ein eigener Glaube ist, vertritt die Cem-Stiftung die Position, dass die Aleviten Teil des Islam sind.

Für uns ist und bleibt der Begriff Cem natürlich die ehrenwerte alevitische kultische Handlung und steht damit hierzulande für AABF, die dubiose Cem-Stiftung hingegen sollte man eigentlich einfach beschweigen. Die staatlichen türkischen Versuche der zwangsweisen Sunnitisierung (Schariatisierung!) der geschichtlich gewachsenen, schiitisch-imamitisch, mystisch sowie alttürkisch geprägten Aleviten lehnen wir ab. Das tun wir auch im Gedenken an die Opfer des Brandanschlags von Sivas. Dort verbrannten am 2. Juli 1993 35 Aleviten und zwei Hotelangestellte. Pünktlich nach dem Ende des Freitagsgebets war das ein alevitisches Kulturfestival beherbergende Madımak-Hotel durch einen mehrere Tausend erregte Parteigänger der Scharia umfassenden Mob eingekreist und angezündet worden.[37]

Zu der staatlich gelenkten, radikalislamischen und pseudoalevitischen Kulisse der Cem-Stiftung und der authentisch alevitischen AABF hat sich Lale Akgün ausnahmsweise einmal deutlich positioniert.

188. und auch der Feminismus muslimischer Frauen und Männer wird stärker und stärker – manchmal leider vom Westen unbemerkt.

Dieser schlimme Westen, so was von unaufmerksam!

189. Die in Pakistan geborene Riffat Hassan meint, im Koran herrsche Gleichheit vor Gott und Ungleichheit in der Gesellschaft. Oder anders gesagt, die »Ibadat«-Verse des Korans, die Glaubens- und Ritenverse, kennen keinen Unterschied zwischen den Geschlechtern, die »Muamalat«-Verse, die sich mit den sozialen und zwischenmenschlichen Beziehungen befassen, hingegen schon; was man letzteren gar nicht vorwerfen kann, weil sie sich auf die Zeit- und Ortsumstände der Arabischen Halbinsel vor 1400 Jahren beziehen.

In der Tat, für die mit weichgespülten Koranzitaten nur so um sich werfende Islamfeministin aus Louisville, Kentucky, ist der Koran das Urbild aller Menschenrechtserklärungen. Allah selbst nämlich teile, so lesen wir verblüfft, stündlich massenhaft Glück, Gutes Leben, Gerechtigkeit und Gleichheit für alle aus. Wenn uns heute im Bereich des Islam irgendwo Ungerechtigkeit oder Ungleichheit begegnet, dann liegt das, meint Koranschönrednerin Riffat Hassan allen Ernstes, nicht am Islam, sondern an der schlimmen patriarchalischen Kultur. Wer eigentlich den Menschen Rechte gewähre, ist Allah. Gegenmodern und islamrevolutionär ist auch Riffat Hassans ebenso permanentes wie keinen Widerspruch duldendes Spalten von Welt und Menschheit in West und Ost.[38]

„This is a misunderstanding. Das ist ein Missverständnis“ hatte Sayyid Qutb (The Characteristics of the Islamic Concept) eindeutig festgestellt zum Versuch des nun auch von der Kölner Sozialdemokratin und Psychologin beworbenen Aufspaltens des Schariabefehls in gottesdienstlich und zwischenmenschlich, in die Bereiche Fiqhu l-ʿIbādāt und Fiqhu l-Muʿāmalāt: „Der Islam gestattet so eine Aufteilung und Einschränkung gar nicht. Islam does not admit of such kinds of division and limits. Islam is a unity and such a kind of concept is against its very basis.“ Der 1966 hingerichtete ägyptische Theologe der Muslimbrüder kennt seine Religion: „Islam ist Einheit“, da wird erst gar nichts zerrissen in Ibadat und Muamalat! Der Koran wird schließlich auch nicht zerrissen, man stelle sich das nur vor. Koranspalten hieße Allah halbieren wollen. Kalifat ist Gebet, Indeed, the Islamic way of life is nothing but the realization of the meaning of worship from beginning to end, alles andere wäre Krieg gegen Gott, a rebellion against the din of Allah.[39]

216. Sie [die von Akgün so gerne Ultras genannten Ultraorthodoxen, die Schariatreuen] haben es bloß noch nicht begriffen: Die Botschaft des Koran betont im Kern die Gleichheit von Mann und Frau.

Das ist im „Kern“ (Akgün) einfach nicht wahr, der Islam ist gerade hier echte Kernspaltung.

Auch die Kölnerin und gelernte Psychologin kommt am Hidschab nicht vorbei (pp 224-236), wendet sich der historischen Realität der arabischen Halbinsel des 7. und 6. Jahrhunderts der Zeitrechnung zu und behauptet tatsachenfern und, wie es so viele Islamapologeten tun, großzügig auf jeden Beleg verzichtend:

229. Das Kopftuch zu Zeiten des Propheten war eine Verbesserung der Frauenrechte im Vergleich zu den dunklen Zeiten davor.

Witwe und Fernhandels-Geschäftsführerin Chadidscha (Ḫadīğa, * um 555; † um 619) suchte sich innerhalb der eigenen Speditionsfirma einen erstaunliche eineinhalb Jahrzehnte jüngeren, sehr tüchtigen Kaufmann zur Heirat selbst aus. Der erfolgreiche Außendienstler und Unterhändler trug den Namen Mohammed. Der nachmalige Prophet verunmöglichte den arabischen Frauen im Namen der neuen Religion, Chadidschas hohe soziale Position jemals zu auch nur annähernd erreichen, sondern hatte islamisch vorbildlichen ehelichen Geschlechtsverkehr mit Aischa der Neunjährigen. Die letzten mutigen Verteidigerinnen der relativ hohen vorislamischen arabischen Frauenrolle ereilte ein seither typisch islamisches Los. Prominente Südaraberinnen hatten vom Tod Mohammeds vernommen, sie frohlockten und schöpften Hoffnung „denn der Islam hatte ihnen so viele Einschränkungen gebracht, because of the limitations Islam had brought to them.“ Die jubelnden Frauen luden ihre Freundinnen ein, bemalten einander die Hände festlich mit Henna und schlugen das Tambourin. Da aber sandte Abu Bakr den getreuen al-Muhadschir aus, und dieser ließ den Frauen von Kindah und Hadramaut die Hände abhacken, al-Muhagir cut off the woman’s hands.[40]

Die Kritiker des Hidschab sollen nicht mehr so genau hinsehen, die kulturrelativistischen Gutmenschen aber dürfen jeden Kopftuchgegner laut als Spinner beschimpfen und als Verhinderer einer demokratietauglichen Weiterentwicklung des Islam, Mufti Lale erklärt den Zukunfts-Islam:

229. Folglich ist ein Kopftuch heutzutage gar nicht mehr nötig. Das Kopftuch ist out. Keiner braucht es mehr.

Gut gebrüllt Löwin. Wie immer, das aufständische Kopftuchmädchen Lale Akgün haftet für nichts. Kein Imam bewegt sich schleierpolitisch auch nur einen Millimeter.

233. Schülerinnen sollten erst ab dem Alter der Religionsmündigkeit, also mit 14 Jahren, die Erlaubnis bekommen, ein Kopftuch zu tragen.

Der Kausalzusammenhang („also“) ist islamisch betrachtet genau falsch, da Allah das Alter der religiösen Reife für Mädchen nicht auf 14, sondern auf neun Jahre festgesetzt hat. Ein Mädchen aber, das jünger ist als neun, muss ja auch nach Meinung sämtlicher Ayatollahs, Muftis und Scheiche keinen Schleier tragen.

Deswegen erfindet Mufti Lale, ganz in der Manier von Pippi Langstrumpf (Ich mach‘ mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt), einen neuen Islam, eine Freitagspredigt darf sie aber gar nicht halten:

233. Nur die wenigsten gläubigen Mädchen wissen, dass das Kopftuch keine religiöse Pflicht ist.

Akgün gründet keine Moschee, sondern tut einfach so, als seien die den Schleier fordernden Autoritäten al-Ghazali († 1111) oder al-Dschauzi († 1200) islamisch nicht verbindlich. Die Sozialdemokratin schweigt dazu, dass an unseren Hochschulen Imame und Lehrer völlig ghazalitreu ausgebildet werden. Man könnte eine Arbeitsteilung zwischen schleierfordernden Islamverbänden und Nebel werfenden vorlauten Kopftuchentsorgerinnen vermuten. Diesen frommen Einsatz, nämlich selbst ohne Kopftuch für das überall legalisierte Kopftuch zu kämpfen, kennen wir von Muslimbrudertochter Emel Zeynelabidin (vgl. Sägefisch 097. Emels haariger Dschihad).[41]

Allahs Radiergummi kann einen Gegenstand auch aus unserer Wahrnehmung auslöschen, indem er voller Empörung zwei andere Sachen beschreibt, links dieses Tüchlein auf dem Haupthaar („Kopftuch“), rechts die schreckliche Burka und den Niqab oder Gesichtsschleier. Die Doktrin der Bedeckung (anglisiert hijab; purdah) ist natürlich weder das eine noch das andere, Wirbelderwisch Akgün hüpft zielsicher über den Hidschab hinweg, um ihn nicht zur Sprache bringen zu müssen, drittletztes heute betrachtetes Zitat von Lale Akgün:

235. Burka und Niqab sind Steigerungen des Kopftuchs. Sie begnügen sich nicht damit, die Kopfhaare der Frau zu verdecken, sie wollen alles verhüllen. Das Gesicht, die Hände, Füße, Haare – kurzum: Die göttliche Schöpfung soll so defizitär sein, dass der Mensch sie verstecken muss.

Der Hidschab kann ungestört in die Bildungsprogramme der Imamausbildung und in den versetzungsrelevanten IRU integriert werden, was Kopftuchbequatscherin Akgün offensichtlich billigend in Kauf nimmt: das geschlechtsreife Mädchen muss ihren Körper mit dickem Tuch bedecken, Nummer 4092 bei dem im Jahre 888 d. Z. verstorbenen Hadithsammler Abū Dāwūd ist der zentrale Kopftuchhadith, der schließlich auch in ganz Europa gelesen wird:

Asmāʾ, ummu l-muʿminīn, die Tochter des Abū Bakr, kam zum Propheten, mit dünner Kleidung, der Prophet wendete sich ab von ihr und sagte: „Oh Asma, wenn eine Frau das Alter der Menstruation erreicht, darf man nichts von ihr sehen außer das und das“, und er zeigte auf Gesicht und Hände.[42]

Ô Asma, quand la fille devient pubère, il ne convient pas de voir d’elle une autre partie que celles-ci (et il lui indiqua le visage et les mains).[43]

O Asmaa, if a woman reaches the age of menstruation, it is not allowed that any of her should be seen except this – and he pointed to his face and two hands.[44]

237. Indem die Konservativen den Koran wörtlich auslegen, halten sie die Frauen in den Fesseln der Konventionen der Arabischen Halbinsel des sechsten und siebten Jahrhunderts. … Richtig ist: Eine muslimische Frau darf alles, was ein muslimischer Mann darf.

Kennen Sie Lale Langstrumpf? Ich mach mir die Scharia … Widdewidde wie sie mir gefällt.

Letztes Akgünzitat, lassen wir es beinahe unkommentiert:

244. Auch bei der Scheidung werden dem Mann in islamistischer Lesart die größeren Rechte zugesprochen – worauf hier nicht näher eingegangen werden soll.

Schade. Es hätte übrigens islamisch heißen müssen (nicht „islamistisch“).

Liberaler Islam ist … Yaşar Nuri Öztürk.

Yaşar Nuri Öztürk wird international als wichtiger Gewährsmann genannt, wenn es um die angebliche grundsätzliche islamische Menschenfreundlichkeit und die ebenso angeblich erforderliche sowie mögliche Islamreform geht. Wie wohl kein Zweiter steht der Jurist, Islamische Theologe und Islamische Religionsphilosoph in der Türkei für das Fabelwesen Liberaler Islam, und genau wie Lale Akgün will auch Öztürk den Koran nicht zensieren oder gar umschreiben, sondern von Fremdeinflüssen reinigen, möchte einen „im Kern“ angeblich gerechten Islam weniger reformieren als vielmehr in unserer modernen Zeit rekonstruieren.

Von Schmeichlern oder Bewunderern als der Martin Luther des Islam geehrt oder jedenfalls als Islamreformer, betont der sich selbst richtigerweise in der Nachfolge von Jamal al-Din al-Afghani und Muhammad Abduh erblickende ehemalige Dekan der Theologischen Fakultät an der Universität Istanbul (1993 bis 2002), dass der Islam eine Umgestaltung nicht benötige, sondern nichts als seine von Verunreinigung befreite, zu Gerechtigkeit und Vernunft rufende Urgestalt.

Lale Akgün wie Yaşar Nuri Öztürk können wir der weltweiten Zurück-zum-Koran-Bewegung zuzählen (The „Back to the Quran“ movement; Le retour à l’essence du Coran). Islamisch-theologisch sowie folgenreich demokratiegefährdend kann diese Bewegung wahrscheinlich nichts anderes sein als die uns von Tariq Ramadan oder Pierre Vogel bestens bekannte erneuerte Urgemeindlichkeit („Salafismus“). Damit wäre die Bewegung verwirrend vielfältig. Auf den ersten Blick nicht weniger heterogen erscheint die mit der Zurück-zum-Koran-Bewegung dicht verwandte wenn nicht identische Bewegung der Koranisten oder Quraniyoon (al-Qurʿāniyūn), zu der die Chinesen Ma Qixi (1857–1914) und Hu Songshan (1880–1955) ebenso gerechnet werden wie Gamal al-Banna (1920–2013, der angeblich demokratiefreundliche jüngste Bruder des Gründers der Muslimbruderschaft Hassan al-Banna), der ägyptisch-amerikanische Biochemiker Rashad Khalifa (United Submitters International, USI) oder die bekennende Zwölferschiitin, Feministin und Lesbe Irshad Manji.

Manji gehörte mit den glaubhaften und mutigen Intellektuellen Taslima Nasreen, Ayaan Hirsi Ali, Salman Rushdie, Caroline Fourest und Maryam Namazie zu den Unterzeichnern des MANIFESTO: Together facing the new totalitarianism (MANIFESTE : FAIRE FACE ENSEMBLE AU NOUVEAU TOTALITARISME). Am 1. März 2006 wurde das Manifest der Zwölf in der französischen Satirezeitschrift Charlie Hebdo publiziert, in Reaktion auf den Streit um die Mohammedkarikaturen.

Leider begeht auch das Manifest der Zwölf den verhängnisvollen Fehler, von Islamismus zu reden und nicht vom Islam: „Wie alle Totalitarismen nährt sich der Islamismus aus der Angst und der Frustration … Der Islamismus ist eine reaktionäre Ideologie (Like all totalitarian ideologies, Islamism is nurtured by fear and frustration. … Islamism is a reactionary ideology … Comme tous les totalitarismes, l’islamisme se nourrit de peurs et de frustrations. … L’islamisme est une idéologie réactionnaire),[45] das ist schlicht Unsinn: Allah sandte der Menschheit den Dīn herab und der wirklich starke Īmān (Iman ist, an Allah zu glauben, seine Engel, seine Bücher, seine Gesandten, den letzten Tag und die Vorherbestimmung in guten wie in bösen Dingen)[46] begünstigt im Diesseits und im Jenseits die Mutigen und Erfolgreichen (auf Kosten der Dhimmis, Harbis und Frauen). Der Islam (nicht: der Islamismus) ist auch nicht rückwärtsgewandt, sondern jenseitszentriert: es geht vorwärts mit Mohammed ins Paradies und bedarfsweise über Leichen. Und das Ganze ist auch keine Ideologie (ideology, idéologie), sondern echter Monotheismus, reine Religion. Man sollte endlich damit beginnen, den Islam ernst zu nehmen.

Erkennen wir Lale Akgün mit Yaşar Nuri Öztürk etwas genauer und Herrn Öztürk selbst gleich mit, in Der verfälschte Islam (p 46) schreibt Öztürk:

„Für den Begriff »Haus des Friedens / Haus des Islams« hat man den Begriff »Haus des Rechts« (darü`l-ahkam) verwandt, damit also ein Land bezeichnet, in dem kanonische Regeln zur Anwendung kommen und in dem es Rechtsstaatlichkeit gibt. Dabei fällt ins Auge, dass vom »Recht« und nicht vom »islamischen Recht« gesprochen wird.“

Der listige Theologe weiß, dass der Plural von Ḥukm, Recht, nicht einfach irgendeine Anordnung ist, sondern stets der legale (islamische) Befehl: mit der Mehrzahlform aḥkām[47] sind die fünf Stufen der Bewertung einer menschlichen Handlung gemeint: absolut verpflichtend, lobenswert und empfohlen, beliebig und neutral, unerwünscht und missbilligt, absolut verboten, arabisch: 1. wāǧib bzw. farḍ (als deine Tat gewiss heilssichernd), 2. mandūb bzw. mustaḥabb (sehr gerne gesehen bei den Menschen und vor allem bei Allah, andererseits wird das Unterlassen im Diesseits und im Jenseits nicht bestraft), 3. mubāḥ (neutral), 4. makrūḥ (deine Tat wird nicht bestraft, die Unterlassung ist aber gesellschaftlich erwünscht und erfreut vor allem Allah, was im Jenseits von Vorteil ist), 5. ḥarām (es trotzdem zu tun, führt dich ziemlich wahrscheinlich in die ewigen Flammen und nicht mehr heraus). Noch zur Konsonantengruppe ḥ-k-m: Den sechsten Kalifen aus dem Geschlecht der Fatimiden nannte man Ḥākim bi-ʿAmri Llāh, Der auf Gottes Geheiß herrscht (* 985; † 1021). Das weiter unten noch anzusprechende Buch der Weisungen für Frauen eines im Jahre 1200 verstorbenen Islamischen Gelehrten ist das Kitāb Aḥkām an-Nisāʾ. Und der höchste und eigentliche Beurteiler und Verurteiler, nämlich Allāh, trägt die Namen al-Ḥakīm, der Weise, und al-Ḥākim, der Richter.

Öztürk hat Taqiyya gemacht, die juristisch gebändigte Landschaft oder Zone „dāru l-aḥkām“ ist gerade kein freiheitlicher Verfassungsstaat, sondern das Haus der Scharia.

Der liberalislamische Jurist und Islamrestaurator (a. a. O. 52) identifiziert alle Mu’amalat (zwischenmenschlichen Pflichten) beinahe als ‚Ibadat (gottesdienstlichen Pflichten), was Lale Akgün, wie wir gesehen haben, ja zurückgewiesen hatte und scharf getrennt wissen will, jedenfalls setzt Öztürk zumindest fromme menschliche Arbeit und islamisches Gebet explizit gleich:

„Unter diesen Umständen sind geistig-wissenschaftliche Aktivitäten nicht nur irgendeine, sondern die höchste Form des Gebets. Der größte islamische Denker im 20. Jh., der pakistanische Dichter und Philosoph Iqbal (gestorben 1938) fasste diese Erkenntnis in folgende Worte: »The truth is that all form of knowledge is essentially a form of prayer. The scientific observer of Nature is a kind of mystic seeker in the act of prayer.« … Die Grundlage dafür, alle Werke, alles Tun als Gebet zu begreifen, sind die Worte des Propheten Muhammed: »Der ganze Erdenkreis ward mir zu einem Haus des Gebets erschaffen.« Wenn die ganze Erde eine Stätte der Andacht ist, so müssen alle Werke und Geschehnisse Gebete sein.“

Alles Tun kann nur Gebet sein sprich von Allah angenommen werden, wenn islamisch korrekt gehandelt wird, eben bei Einhaltung der Fünf Ahkam, bei Einhaltung der Scharia. Nur dann sind ʿIbādāt und Muʿāmalāt wirklich zusammengefallen, wie es auch Sayyid Qutb gefordert hatte.

Yaşar Nuri Öztürk (a. a. O. 179) bekennt sich zu zwei sehr radikalen Theologen, zu dem unter ausgesprochenen Dschihadisten viel gelesenen Ibn Taimiyya sowie zu dem für seine Frauenfeindlichkeit bekannten und beispielsweise die islamische weibliche Genitalverstümmelung fordernden Ibn al-Dschauzi (Sägefisch 135. Das weibliche Recht auf Gehorsam),[48] Öztürk:

„Ein bahnbrechender Erneuerer, der Gelehrte İbn Teymiyye (gestorben 728 H. / 1327 n. Chr.), bezeichnete es als ein konkretes Merkmal des Teufels, wenn man sich Dingen zuwendet, die nicht im Koran stehen, und dem Koran den Rücken kehrt … İbnü`l Cewzî (gestorben 597 H. / 1200 n. Chr.), ein anderer großer Kämpfer für die Einheit Gottes, hat in seinem Werk eingehend dargestellt welche fatalen Folgen der Heiligenkult für die muslimischen Massen gezeitigt hat. Er gab seinem Werk, indem er dieses Thema behandelte, einen Titel, der auf den Teufel verweist: Teblîsü İblis, was soviel bedeutet wie »Die Verwüstungen« oder »Das Chaos des Teufels«.

Ibn al-Dschauzi bzw. İbnü’l Cewzî (aus: Das Buch der Weisungen für Frauen, übersetzt von Hannelies Koloska) hatte beispielsweise festgestellt:

„Die Beschneidung ist Pflicht bei Mann und Frau. … Wir haben dargelegt, dass das Ausgehen für die Frauen erlaubt ist, aber wenn eine befürchtet, dass Unruhe durch sie oder bei ihr entsteht, so ist das Verbot des Ausgehens besser, denn die Frauen in der Frühzeit waren anders als die Frauen, die es in der heutigen Zeit gibt … Wenn eine Frau ausgeht, soll sie einen Mann niemals grüßen. … Wenn sie mit Erlaubnis ihres Mannes und in schäbiger Kleidung ausgehen muss, dann soll sie sich ihren Weg auf freien Plätzen und nicht auf Straßen und Märkten suchen und soll Acht geben, dass ihre Stimme nicht vernehmbar ist, und soll auf der Seite des Weges und nicht auf seiner Mitte gehen. … Überliefert von Ḥaḥṣin ibn Miḥṣin: »Hast du einen Ehemann? Sie antwortete : Ja. Er sprach : Wie bist du zu ihm? Sie sprach: Ich mühe mich ständig um ihn, außer in den Dingen, die ich nicht für ihn erreichen kann. Er sagte: Achte darauf, welchen Stand du bei ihm hast, denn er ist dein Paradies und deine Hölle.« … Die Frau muss wissen, dass sie für den Ehemann wie ein Sklave ist. … Wenn die Frau gegen den Mann aufbegehrt oder sich ihm in etwas widersetzt, worauf er ein Recht hat, soll sie mit Erlaubnis Gottes, des Starken und Mächtigen, erzogen werden, indem er sie ermahnt. Wenn sie aber weiter darauf besteht, sich zu widersetzen, soll er sie von der Lagerstatt fernhalten. Beharrt sie dann noch, soll er sie schlagen, aber nicht heftig, ein oder zwei Peitschenhiebe oder ein wenig mehr.“

Das ist echt islamisch und offensichtlich sogar liberalislamisch, wo doch Theologe Öztürk den Gelehrten al-Dschauzi so sehr lobt.

Genug zum liberalen Muslim, Juristen, Salafi und Schariastrategen Yaşar Nuri Öztürk, von dem sich die Liberalmuslima Lale Akgün ja einmal distanzieren könnte.

Der Islam von Scharia und Fiqh bedroht den freiheitlichen Rechtsstaat und ist nicht reformierbar. Kein Imam in Deutschland oder irgendwo auf der Welt denkt auch nur daran, die Pflicht zur Scharia zu verwerfen.

Zwar müsste es im Zeitalter des schönen Scheins die Karriere behindern, Probleme zuzugeben, doch während sich in Nordafrika wie Europa die Strukturen der Muslimbrüder verfestigen, können durch islamoptimistische Druckerzeugnisse störende Tatsachen den Konferenzen, Protokollen und Archiven von Hochschule und Politik ferngehalten werden. Dazu braucht man einen richtig bösen Islamismus, einen unbedingt guten Islam und den einen oder anderen Islamschönredner wie die Autorin von Der Aufstand der Kopftuchmädchen.

Der Islam ist das Problem? Nun, dann bauen wir doch einfach einen problemlosen Zweit-Islam oder Zukunfts-Islam, und besprechen nur noch diesen. Was aus dem Raum des so definierten Unproblematischen herausfällt, komme einfach nicht mehr zur Sprache.

Was im idealistisch gestimmten Bundesdorf der Schlümpfe, Hobbits und Indianer jetzt noch zu Koran und Hadith gesprochen werden darf, ist hundertprozentig islamoptimistisch. Genaues Erinnerungsvermögen, wir sahen es bereits, ist in der deutschen Schlumpfhausenrepublik doch wirklich sehr störend.

Deutschland hat eine eine Art von umfassender Datenlöschung gebraucht. Und rettend ist Lale Akgün in die Bresche gesprungen.

Allahs Radiergummi.

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

[1] Ohne Zweifel, zweifelsohne, unzweifelhaft (without a doubt) ist der Islam gar kein Problem und genaueres islamkritisches Nachdenken „nicht hilfreich“ sprich sehr unerwünscht. Bis hier und keinen Schritt weiter, postmoderne Islamrhetorik verwendet einschüchternde Formeln:

This without a doubt is contrary to the idea of relying on Allaah, and will only result in making a person even more weak, like seeking medicine in a haraam way.

Scheich Salih al-Munajjid (Ṣāliḥ al-Munaǧǧid, Fatwa-Onlinedienst Islam QA)

http://islamqa.info/en/ref/books/10

This is certainly no distortion, since the academic study of the Oriental East by the Occidental West was often motivated and often co-operated hand-in-hand with the imperialistic aims of the European colonial powers. Without a doubt, the foundations of Orientalism are in the maxim „Know thy enemy“. When the Christian Nations of Europe began their long campaign to colonize and conquer the rest of the world for their own benefit, they brought their academic and missionary resources to bear in order to help them with their task. Orientalists and missionaries whose ranks often overlapped were more often than not the servants of an imperialist government who was using their services as a way to subdue or weaken an enemy, however subtly.

Abû Imân ʿAbd al-Raḥmân Robert Squires

http://www.islamic-awareness.org/Quran/orientalism.html

Without a doubt education is a condition to practicing Islam the right way.

Tariq Ramadan

http://www.tariqramadan.com/spip.php?page=imprimir_articulo&id_article=11004&lang=fr

“A great many systems dictated to the entire humanity over the last few ages served nothing but to aggravate its pains. If there exists an atmosphere to enable mankind to breathe easily today, it is, without a doubt, the atmosphere of Islam. This atmosphere, practically in every period of history, has been like an ocean with waves, very clean and pure and too deep to contain thought pollutions of any time or place. However, certain intention and viewpoint; exertion and effort; orientation and confidence are needed to reach and truly benefit it.”

Fethullah Gülen

http://hizmetmovement.blogspot.de/2013/05/fethullah-gulens-message-to-symposium.html

Daher ist ein muslimischer Mann – insbesondere der Ehemann – verpflichtet, einer erlaubten Arbeit nachzugehen, um seine Familie zu versorgen. In Deutschland stößt sein Bemühen auf gewissen Grenzen des religiös Erlaubten. Zweifelsohne darf ein Muslim nicht in einer Nachtbar arbeiten und Alkohol ausschenken. Auch darf er nicht in einer Glückspielhalle arbeiten. …

Wie ist es z.B. mit einem Krankenpfleger, der auch Schweinefleisch zum Mittag servieren muss? Zweifelsohne ist der Beruf einer Krankenschwester oder des Pflegers ein gesegneter Beruf, aber Schweinefleisch erachtet der Islam als schädlich für die Menschheit, und daher darf ein Muslim solch etwas Schädliches nicht anderen Menschen auftischen. Wie also wäre solch ein Beruf zu werten? …

Am einfachsten machen es sich jene Muslime, die ihre Faulheit dadurch kaschieren, dass sie sich nicht um Arbeit bemühen und behaupten, mit Harz IV hätten sie viel Zeit, sich dem Islam zu widmen. Solch eine Behauptung – und das kann hier vorweg festgestellt werden – ist nicht nur absurd, sie ist auch unislamisch und zudem eine geradezu bewusste Schädigung des Ansehens des Islams und der Muslime, was zweifelsohne verboten ist. Denn es ist nach allen Rechtsschulen und alle Richtungen innerhalb des Islam absolut nicht angebracht, sich von anderen finanzieren zu lassen, wenn man selbst in der Lage ist zu arbeiten.

Yavuz Özoguz

http://www.muslim-markt.de/forum/messages/3076.htm

Im Zuge dieser Anstrengung dämmerte es mir, dass die typischen Charaktereigenschaften eines Agnostikers nichts mit Intelligenz zu tun haben, dass der Mensch nicht einfach vor der Entscheidung, zu glauben, weglaufen kann, dass das Erschaffensein dessen, was um uns herum existiert, eindeutig ist, dass sich der Islâm zweifelsohne in der großartigsten Harmonie mit einer allumfassenden Wirklichkeit befindet.

Muhammad Ali Clay (einst Cassius Clay)

http://www.islamweb.net/grn/?page=articles&id=153558

Zweifelsohne sind es gesellschaftliche, politische, persönliche und auch theologische Gründe, die uns trotz unserer Gemeinsamkeiten von einander trennen. Es liegt an uns, die in diesem Land zusammenleben, die trennenden und verbindenden Elemente aufzuarbeiten, wenn wir ehrlich und aufrichtig sein wollen – in unserer Religion, dem Schöpfer gegenüber und Seinen Geschöpfen – auch und erst recht , wenn sie verschieden und andersgläubig sind.

Hamideh Mohagheghi

http://www.al-sakina.de/inhalt/artikel/amg/mohagh/mohagh.html

Verehrte Gläubige, zweifelsohne sind unsere Gottesdienste bzw. ist das Verrichten dieser ein Zeugnis unseres Glaubens. Ein Glauben ohne Handlung gleicht – um es in Bildern auszudrücken – einem Obstbaum, der keine Früchte trägt. Wer in Worten sagt, er glaube und diesen keine Taten folgen lässt, betrügt damit nur sich selbst.

Yusuf AY (DITIB), Religionsbeauftragter der Zentralmoschee in Berlin

http://www.ditib.de/detail_predigt1.php?id=62&lang=de

Verehrte Muslime, der Mensch hat zweifelsohne die höchste Position in der Schöpfung Allahu Teâlâs inne. Und die am meisten ergiebige Zeit im Leben des Menschen ist die Jugend. Dieser Lebensabschnitt ist eine Nîmet, eine Gabe Allahu Teâlâs, dessen Wichtigkeit wir schätzen sollten und zugleich eine Gelegenheit, die wir nicht einfach verstreichen lassen dürfen. Der ehrenvollste aller Menschen, der Gesandte Allâhs (s.a.v.) empfiehlt “die Bedeutung der Jugend vor dem Eintreten des Alters, zu erkennen”. Das ist wohl auch der Grund dafür, dass er selbst besonders großen Wert auf Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen gelegt hat. Bei dieser Erziehung handelte er nicht willkürlich, sondern wandte Methoden an, die die geistige Entwicklungsstufe der Kinder mit berücksichtigte.

VIKZ

http://www.vikz.de/index.php/freitagspredigten/items/id-18maerz-2011-13-rebiulahir-1432.html

In Zukunft soll es nur mehr ein einziges Gericht geben. „Die Verhandlungen laufen“, versichert [Abdulkader] Saleh, [Spitzname] der Engländer, vom Scharia-Rat. „Es ist nicht einfach. Wie soll das zusammen gehen? Es gibt nur Allah und sein göttliches Gesetz.“ Er ist überzeugt, dass bald in ganz Syrien ausnahmslos islamisches Recht gesprochen wird. „Syrien wird ein islamischer Staat, da besteht kein Zweifel.“ Alle Mitglieder des Scharia-Rates seien dafür, auch die Liwa Tawhid. Jabhat al-Nusra sei die treibende Kraft und habe die Oberhand. Nur göttliches Recht, keine Wahlen und kein Parlament nach dem Sturz des Assad-Regimes? „Das weiß nur Allah alleine“, meint Saleh, lacht verschmitzt und verabschiedet sich mit einem Salam Aleikum.

Abdulkader Saleh genannt Der Engländer, syrischer Scharia-Rat

http://www.welt.de/politik/ausland/article115129648/Syrien-wird-ein-islamischer-Staat-Kein-Zweifel.html

Es wäre falsch, den Islam als eine Religion von Feuer und Schwert zu disqualifizieren und nicht die religiöse Substanz zu sehen. Denn darüber besteht kein Zweifel: Durch den Propheten Muhammad sind die Araber auf die Ebene einer ethischen Hochreligion gehoben worden, die gegründet ist im Glauben an den einen Gott und in einem Grundethos der Humanität mit klaren Imperativen zu mehr Menschlichkeit und mehr Gerechtigkeit. Vom Ursprung her war der Islam weniger eine Religion des Gesetzes als des Ethos. Und so etwas wie Zehn Gebote, Grundstock eines gemeinsamen Menschheitsethos, gibt es auch im Islam. Kein Zweifel: Muhammad war ein echter Prophet, in vielem nicht unähnlich den Propheten Israels.

Stiftung Weltethos

http://www.weltethos.de/data-ge/c-30-projekte/31a-016a-buchreligion.php

[2] Das Wort kandil kommt von der Öllampe. Waehrend der heiligen Naechte wurden die Moscheen durch Öllampen beleuchtet. Es ist ein alter Brauch, nach dem auch die heutige Beleuchtung genannt wird. Damals im 16. Jhd. liess Sultan Selim II. Leuchtspruchbaende zwischen den Minaretten aufhaengen um das Volk über kandil zu benachrichtigen. In Kandil-Naechten gehen die Glaeubigen in die Moschee um Vergebung zu bitten und den richtigen Weg zu finden. … Nachdem die religiösen Pflichten erfült und Abschnitte aus dem Leben des Propheten gelesen sind, besuchen die jungen Leute die aelteren. Heutzutage ersetzen die Telefongespraeche diese traditionellen Familienbesuche.

Ein sicherer Weg, die genauen Kandil-Tage zu erfahren, ist die Simit-Haendler zu beobachten, die spezielle Kandil-Simit (Kringel, kleiner als die üblichen und ohne Sesam) verkaufen. Diese Simit in bunten Paekchen können Sie ebenfalls in Konditoreien und Baeckereien finden.

Seien Sie nicht überrascht sollten Ihre Nachbarn Ihnen Helva (eine türkische -übrigens leckere-Süssspeise mit Griess) oder lokma tatlisi (Krapfen mit Zuckersirup) bringen, was man in Kandilnaechten gerne isst. Vergessen Sie dabei nicht, dass Teller bei solchen Anlaessen nie leer zurückgegeben werden. Sie können ihn mit Ihren eigenen Spezialitaeten fülen, was den Türken bestimmt sehr gut gefallen wird. Diese Geste wird Ihre Beziehungen noch freundlicher machen.

Manche Lokale servieren keinen Alkohol an den Kandil-Tagen.

http://www.mymerhaba.com/Kandil-in-der-Turkei-1201.html

Wikipedia nennt statt fünf nur vier Kandili, die Sendung des Korans auf die Erde (14. August 2012) fehlt:

Heilige Tage und Nächte, ähnlich wie im Christentum der Heilige Abend, existieren auch im Islam. An diesen Tagen werden die Minarette der Moscheen beleuchtet; in der Nacht wird gebetet. Da man früher für die Beleuchtung „kandil“ (Ölampeln, von griech. kandíli, καντήλι oder κανδήλι, aus lat. candela) verwendete, bezeichnet man die heiligen Feierlichkeiten als Kandil. Diese sind:

Mevlid-i Şerif (maulid an-nabī), Geburtstag des Propheten

Regaip Kandil (lailat ar-raġāʾib), Nacht der Wünsche, Nacht der Empfängnis des Propheten

Miraç Kandili (lailat al-miʿrāǧ), Himmelsreise

Berat Kandili (laylat al-barāʿa, laylat niṣf šaʿbān), Nacht der Vergebung

http://de.wikipedia.org/wiki/Feiertage_in_der_T%C3%BCrkei#Heilige_Tage_und_N.C3.A4chte

Es ist ein Gedenktag der nächtlichen Himmelsreise des Propheten Muhammed von Mekka nach Jerusalem, wo er Abraham, Moses und Jesus traf sowie einer anschließenden Himmelsreise zu Allah, bevor er nach Mekka zurückgekehrte.

Allah machte in dieser Nacht Muhammed und den Muslimen das fünfmal tägliche Gebet als einer der wichtigen Säulen des Islam zur Pflicht.

Die Moscheen werden in der Nacht festlich beleuchtet.

http://www.frankenthal.de/sv_frankenthal/de/Homepage/Leben%20in%20Frankenthal/Migration%20und%20Integration/Interkultureller%20Kalender/Lailat-ul-Miraj_Himmelsreise%20.pdf

Stadt Frankenthal (Pfalz)

http://www.frankenthal.de/sv_frankenthal/de/Homepage/Aktuelles/

Im pfälzischen Frankenthal spürt man Europawelt und Islamwelt. Happy birthday zu sagen ist nicht halal und ohne erfüllten Schariagehorsam gibt es keinen Anlass zur Freude:

Ein Geburtstag hat in der islamischen Welt nicht die gleiche Bedeutung wie in Europa. Allein dass ein Jahr vergangen ist, berechtigt nicht zum Feiern.

http://www.frankenthal.de/sv_frankenthal/de/Homepage/Leben%20in%20Frankenthal/Migration%20und%20Integration/Interkultureller%20Kalender/Mawlid.pdf

gefunden über Suchbegriff Islam

http://www.frankenthal.de/sv_frankenthal/de/Homepage/Aktuelles/

Echt „Kandil“. Keine Bikinis in Sicht, sondern 100 % Hidschab.

http://www.elazigmedya.com/images/haberler/vatandaslara_kandil_simidi_dagitildi_h1545.jpg

http://www.aydinses.com/images/haberler/gopta_mevlid_kandili_etkinlikleri_h236189.jpg

http://de.wikipedia.org/wiki/Feiertage_in_der_T%C3%BCrkei#Heilige_Tage_und_N.C3.A4chte

Ines Balcik ist Verherrlicherin von Sufismus sprich Scharia plus Ekstase und glaubt ebenfalls an eine Wortherkunft aus dem Arabischen; immerhin nennt sie die übliche Beleuchtung der Orte von Wohlverhalten und Gehorsam, der Moscheen:

„Kandil“ ist ein arabisches [Anm.: Nein, ein lateinisches, später griechisches] Wort und bedeutet „Öllampe“. Mit Kandil bezeichnet man aber auch besondere religiöse Feiertage im Islam. Die Bezeichnung leitet sich von der Festbeleuchtung der Moscheen an solchen Tagen ab. Besonders in der Türkei spielen die Kandil-Abende eine wichtige Rolle im religiösen Leben vieler Muslime, zusätzlich zu den beiden offiziellen islamischen Festen Ramadanfest und Opferfest.

http://www.kandil.de/kandil/blog.php?id=C0_163_8

Unter der Rubrik Unorthodoxe Gedankensplitter verlinkt die Seite Kandil (Ines Balcik) nach Großbritannien zu Dilwar’s Blog (Dilwar Hussein)

http://dilwarh.wordpress.com/2013/02/03/new-horizons/

http://dilwarh.wordpress.com/2012/12/01/muslims-in-the-west-and-the-search-for-abu-talib/

http://dilwarh.wordpress.com/2012/09/01/moderate/

http://dilwarh.wordpress.com/2012/01/01/beyond-islamism/

Dilwar Hussain is an independent consultant working on social policy, Muslim identity and Islamic reform in the modern world. He is founding Chair of New Horizons in British Islam, a charity that works for reform in Muslim thought and practice, a Senior Programme Advisor to the Institute for Strategic Dialogue … and a Visiting Fellow at the Centre for Islamic Studies, Cambridge University.

He has taught courses on Islam in contemporary society and has a number of published works in the field. …

His recent research and advisory work includes: a major report on Muslims in Leicester for the Open Society Institute; Specialist Advisor to the House of Commons Inquiry on Prevent (2010); the Cambridge-Azhar Imams Training Project, Cambridge University and FCO; steering group of the Contextualising Islam in Britain Project, Cambridge University.

He is currently President of the Islamic Society of Britain, a Trustee of the Three Faiths Forum (3FF) … and an Associate of the think-tank Demos.

Dilwar was Head of the Policy Research Centre, at the Islamic Foundation (2007-2013). He was also a Commissioner at the Commission for Racial Equality (CRE) (2006-2007). He served on the Archbishop of Canterbury’s Commission on Urban Life and Faith (2005 – 2006), worked on the Preventing Extremism Together workgroups set up by the Home Office after July 7th 2005; … Dilwar graduated from King’s College, University of London in 1993.

http://dilwarh.wordpress.com/about/

ebenfalls bei Kandil empfohlen:

Katajun Amirpur: Den Islam neu denken: Der Dschihad für Demokratie, Freiheit und Frauenrechte (2013)

http://www.amazon.de/gp/product/3406644457/ref=as_li_tf_tl?ie=UTF8&camp=1638&creative=6742&creativeASIN=3406644457&linkCode=as2&tag=kandil

[3] Laylat al-Raghaib – the “night of gifts” preceding the first Friday in Rajab.

This night of beautiful gifts or valuables – this is the meaning of raghaib – is one of the three blessed nights in Rajab and Sha’aban that herald the coming time of Ramadan. They are celebrated as kandil, “lantern” festivals in Turkey, when mosques are illuminated during the night for vigil. …

Laylat al isra wa miraj – 27th Rajab – the “night journey and ascension”

… Like in all kandil nights mosques are illuminated and open for vigil. According to common belief the gates of paradise are open and all prayers are answered in this night.

Laylat al-bara’a – 15th Shaban – the “night of absolution”

In the night of the full moon of the last month before Ramadan the blessed month of fasting is nearer than ever. Muslim tradition has illustrated the advantages of this night. The doors of heaven are opened and angels stand at every door to give absolution to any believer yearning for it. Then the fate of men for the year to come is written down. Some Muslims fast during the preceding day and later in the night perform salat al-khair, a prayer of 100 units, or recite the Surah Yasin.

Halwa, a nourishing sweet dish and kandil simit, sesame rolls, are prepared for eager worshippers, family and guests alike.

Wilhelm Sabri Hoffmann

http://www.wshoffmann.de/download/MuslimFestivals.pdf

[4] Kandil simidi nasıl yapılır?

http://www.youtube.com/watch?v=o35pTfU2SXk

EASY How to make Turkish Simit at Home Recipe – Evde Simit Yapimi Tarifi

http://www.youtube.com/watch?v=jwLsSyOIy2g

gerne auch mit Halwa (ḥalāwa), türkisch helva

http://www.ankarahaber.com/haber/Mevlid-Kandili-simit-ve-un-helvasi/102638

http://ehlikeyfchef.blogspot.de/2012/05/kandil-sim.html

Im Arabischen bedeutet „halwa“ süß, und so schmeckt es auch. Kein Wunder, denn die Zutaten bestehen aus Butterschmalz, karamelisiertem Zucker, Mandeln und Stärke, mit Safran, Kardamom, Mandeln und Rosenwasser geschmacklich verfeinert.

In kleineren Ortschaften findet man hier und da noch einen halwa-Koch, in Barka jedoch gibt es eine große Fabrik. …

Unter ständigem Rühren wird die zähe Masse stundenlang über einem Holzfeuer (das wichtig für den Geschmack ist) in einem großen Kupferkessel so lange gekocht, bis sie schließlich in bunte Plastik oder Emailleschüsseln abgefüllt wird. Dann nur noch Abkühlen lassen und: Guten Appetit!

gefunden bei: Oman Landeskunde

http://www.oman.de/oman-landeskunde/kultur-oman-handwerk-architektur/diekueche-ueberblick/halwa-ueberblick/

Halwa

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/af/Chalwa02.jpg

Pistazienhalwa

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/1e/PistHalva.jpg

[5] Rettung erhofft sich die deutsche Politik von zwei oder drei Fakultäten Islamischer Theologie an den deutschen Hochschulen. Der Wissenschaftsrat empfiehlt, die Politik drängt, die Muslime selber aber zögern. Das ist das erstaunliche Ergebnis eines Treffens, zu der die Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart diese Woche geladen hatte. …

Wenn der Beirat einen Professor aus Ankara oder aus Kairo einfordere, dann werde das durchgehen, zeigte sich der Tübinger Religionswissenschaftler Stefan Schreiner überzeugt. Und wenn der Kandidat aus Saudi-Arabien komme? „Warum nicht? Kein Minister dürfte widersprechen“, behauptete der Universitäts-Professor kühn. Die muslimischen Vertreter wechselten ungläubige Blicke. „Die Politik wird das niemals akzeptieren“, widersprach Ertugrul Sahin von der Universität Frankfurt. Dort könnte zum Wintersemester der erste Studiengang islamischer Theologie starten, eine Art Vorläufer des geplanten Modells, jedoch finanziert durch Stiftungsmittel des türkischen Religionsministeriums.

Sahin, der islamische Religion in Frankfurt unterrichtet, erhob schwere Vorwürfe: Mit der wissenschaftlichen Freiheit der islamischen Theologie sei es in Deutschland nicht weit her. Die deutschen Autoritäten wollten das junge Fach auf die historisch-kritische Beschäftigung mit den eigenen Quellen nach westlichem Muster beschränken. Letztlich trieben Sicherheitsinteressen des deutschen Staates die Etablierung der Lehrstühle voran, beklagte sich Sahin.

aus: Hartmut Kistenfeger: Imam-Nachwuchs mit Diplom

in: FOCUS-online 07.07.2010

http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-18985/islam-imam-nachwuchs-mit-diplom_aid_527871.html

http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-18985/islam-beeinflussung-aus-ankara_aid_527973.html

Tagung

Islam und Moderne: Reformdenken im türkischen Islam heute

Universität Heidelberg, 25. Juni 2005

Ein geglücktes Experiment – türkisch-islamische Theologen präsentieren erstmals ihre Denkansätze in Deutschland

Unter den über 100 Teilnehmern der Veranstaltung waren sowohl Vorstandsmitglieder aller wichtigen Verbände aus dem Spektrum des türkischen Islams wie DİTİB (Türkisch-Islamische Union des Präsidiums für religiöse Angelegenheiten), AMGT (Europäische Milli Görüş Organisation), ATİB (Türkisch-Islamische Union in Europa) und die Alevitische Gemeinde in Deutschland e.V. wie auch Vertreter des Instituts für Islamstudien Sufi-Archiv Deutschland, von Huda e.V., der Zeitschrift İktibas, von Muslime Helfen e.V. sowie regionaler Moscheen. Auch von Seiten der evangelischen und katholischen Kirche sowie der christlich-islamischen Dialogorganisation CIBEDO waren Vertreter anwesend …

Die Tagung, die von Prof. Dr. Raoul Motika (Direktor von HECEAS e.V.) und Prof. Dr. Ömer Özsoy (Universität Ankara; seit Herbst 2006 Professor für islamische Theologie an der Universität Frankfurt) konzipiert worden war

Prof. em. Dr. Mehmed Said Hatiboğlu (islâmiyât, Ankara) sprach zum Thema „Islam und Wandel“, wobei er letztlich doch einem relativ traditionellen Argumentationsmuster folgte. Dr. Mehmet Hayri Kırbaşoğlu (Theologische Fakultät, Universität Ankara) hingegen plädierte in seinem Vortrag zu den „Möglichkeiten einer einheitlichen Methodologie in den islamischen Wissenschaften“ für die Entwicklung einer neuen Methodologie in einem multikonfessionellen Rahmen (innerhalb des Islams), um damit die Quellen des Islams neu entdecken zu können und zu einem zeitgenössischen Verständnis zu kommen. …

Die Veranstaltung wurde finanziell unterstützt vom Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Programms „Dialog mit der islamischen Welt“, der Karl-Konrad-und-Ria-Groeben-Stiftung, Weinheim und der Georges-Anawati-Stiftung, Aachen.

http://www.heceas.org/media/bericht_islamiyat.pdf

Zittern vor dem Höllenfeuer, Schleierzwang, Jungenbeschneidungszwang sowieso, und überhaupt die komplette Scharia: „Allein in Ankara dozieren derzeit knapp 100 Theologinnen und Theologen. … Die Qualität der theologischen Fakultäten der Türkei ist bemerkenswert gut“, meint allen Ernstes Islamverharmloser Felix Körner SJ, in: Im Dialog mit islamischen Theologen: Jesuiten in Ankara.

http://www.sankt-georgen.de/leseraum/koerner18.pdf

Das Ziel der Stiftungsprofessur liegt darin, an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen einen auch über die Hochschule hinaus wirksamen Lehr- und Forschungszusammenhang aufzubauen, der Ansätze katholischer Theologie im Angesicht des Islam fortentwickelt. … Der Zugang ist bewusst konfessionelle „Theologie“, nicht Religions-/Islamwissenschaft. Die Arbeit der Stiftungsprofessur fügt auch nicht den vielen Dialoginitiativen eine neue hinzu, sondern betritt Neuland, indem sie in Kenntnis verschiedener muslimischer Perspektiven auf Themen katholischer Theologie reflektiert.

Der Zugang geschieht „im Angesicht“. Der Inhaber der Stiftungsprofessur sieht sich vor der Aufgabe, eine persönliche Verbindung wie ein sich je neu differenzierendes Gegenüber zu muslimischen Perspektiven aufzubauen. Der gewählte Zugang sieht und kennt hinter „dem Islam“ konkrete muslimische Positionen und lebt auch aus der lebendigen Begegnung. … besonders in Zusammenarbeit mit CIBEDO

http://www.sankt-georgen.de/stiftungsprofessur/profil

Im Rahmen der Sendung SWR2-Kontext spricht der Sozialethiker Bernhard Emunds über die Eröffnung einer Zweigstelle der Kuveyt Turk Bank in Mannheim, die erste islamkonforme Bank in Deutschland.

In diesem Zusammenhang äußerst sich der Leiter des Nell-Breuning-Instituts auch über das Islamic Banking und dessen Bedeutung für die Neuordnung des Finanzsystems. Er macht sich für eine scharfe Regulierung der Bankwirtschaft stark und fordert eine Rückbesinnung auf die eigentliche Aufgabe der Banken, nämlich: Investitionen zu ermöglichen, die Wohlstand schaffen. Dazu können islamische Banken genauso wie „normale“ Banken beitragen.

http://www.sankt-georgen.de/nbi/news/ansicht/archiv/2012/september/artikel/swr-2-bernhard-emunds-im-gespraech-ueber-die-ethik-des-finanzwesens-und-islamic-banking/

Bernhard Emunds und Islam? Allerdings, und schon vor sieben Jahren bestens integriert mit: Nadeem Elyas, Ayyub Axel Köhler, Yasemin Yasemin Karakaşoğlu, Thomas Lemmen …

Programm [gekürzt]

Montag 29.05.2006

10.45 Begrüßung und Einführung

Weihbischof Franz Vorrath, Essen

Abdul Hadi C. Hoffmann, Berlin

11.00 Die Anerkennung des Anderen

Die Ethik des Helfens im Christentum

Prof. Dr. Herbert Haslinger, Paderborn

Hamideh Mohagheghi, Hannover

Anfragen aus muslimischer Perspektive

Dr. Ilhan Ilkilic, Tübingen

11.30 Das Gemeinwohl aller

Die Ethik des Helfens im Islam

Dr. Nadeem Elyas, Eschweiler

Anfragen aus christlicher Perspektive

Dr. Hermann-Josef Große-Kracht, Münster

12.15 Grundlagen sozialer Verantwortung im Christentum und im Islam

Diskussion

Moderation: Hayrettin Aydin, Berlin

13 00 Mittagessen

14.30 Von der Fürsorge zum Träger sozialer Verantwortung

Konkretionen und Herausforderungen sozialer Verantwortung des Christentums in Deutschland

PD. Dr. Bernhard Emunds, Frankfurt

16.30 Diskussion

Moderation: Dr. Judith Wolf, Mühlheim a.D. Ruhr

17.30 Die soziale Situation von Muslimen und muslimischen Gemeinden in Deutschland

Zülfiye Kaykin, Duisburg (angefragt)

Erol Pürlü, Köln

Moderation:

Dr. Judith Wolf, Mülheim a.d. Ruhr

20.00 Das soziale Engagement muslimischer Organisationen in Deutschland

Dr. Thomas Lemmen, Köln

Dienstag, 30.05.2006

10.15 Instituionalisierung sozialer Verantwortung in Islam und Christentum

Ein Feld für interreligiöse Zusammenarbeit und Dialog
Podiumsgespräch:

Weihbischof Dr. Josef Voß, Münster (angefragt)

Dr. Georg Cremer, Freiburg i. Br. (angefragt)

Dr. Ayyub Axel Köhler, Eschweiler

Dr. Bekir Alboga, Köln

Prof. Dr. Yasemin Karakosoglu, Berlin

Moderation

Riem Spielhaus, Berlin

http://www.cibedo.de/religionenundsoziale.html

Dass die DIYANET auch 2008 von Erbakans Ahängern unterwandert wurde und die türkische Polizei von den Gülen-Leuten und dass zwischen Millî-Görüş-Milieu (Erbakan) oder Hizmet-Bewegung (Gülen) auf der einen Seite und Deobandi oder Muslimbruderschaft andererseits kein Blatt Papier und schon gar keine Fatwa passt, weiß oder sagt uns der zur Schule von Ankara immerhin skeptische Arno Widmann nicht:

An der Universität Frankfurt gibt es seit 2003 eine „Stiftungsprofessur Islamische Religion“, an der Bachelor und Masterstudiengänge angeboten werden. Am vergangenen Wochenende veranstaltete der Lehrstuhlinhaber Professor Ömer Özsoy – finanziert vom Bundesinnenministerium und von DITIB, der türkisch-islamischen Union der Anstalt für Religion e.V. – eine Tagung zum Thema „Geistiges Erbe des Islam – Koranwissenschaften heute“. … Wer sich die Rednerliste genauer ansah, dem konnte nicht entgehen, dass es sich fast um eine rein türkische Angelegenheit handelte, dass der Besucher keineswegs einen Überblick über die „Koranwissenschaften heute“ bekam, sondern einen Einblick in die Aktivitäten der so genannten Ankaraer Schule. … Aber wen repräsentiert die Ankaraer Schule? Es handelt sich um eine Handvoll bis ein Dutzend Professoren, von denen viele inzwischen die Türkei verlassen haben und sich in den USA, in Europa Regierungen als Mittler zu den Muslimen ihrer Länder anbieten. Ihr Gewicht in der aktuellen innermuslimischen Debatte um den Islam ist nicht sonderlich groß. Es bedarf schon einer großen Phantasie sich vorzustellen, dass alle Sunniten, also nicht nur die Hanafiten der Türkei, sondern auch Malikiten, Hanbaliten, Schafiiten und die saudischen Wahhabiten in dem, was in Ankara gelehrt wird, den wahren Islam und nicht dessen Verrat erkennen werden. Warum sollen nun gar Schiiten, Aleviten den Professoren aus Ankara folgen?

aus: Arno Widmann: Der Staat als Glaubensbringer

in: Frankfurter Rundschau 09.06.2008

http://www.fr-online.de/kultur/ankaraer-schule-der-staat-als-glaubensbringer,1472786,3325350.html

[6] Mehr Dialog und Scharia mit Fethullah Hodschaefendi

Das Buch Toward A Global Civilization Of Love And Tolerance (New Jersey 2004) des seit 1999 notgedrungen in den USA lebenden, unter sunnitischen Türken höchst einflussreichen islamischen Führers Fethullah Gülen zielt, er nennt es anders, auf revolutionär antisäkulare Indoktrinierung einer neuen Generation und, er verschweigt es, auf Legalisierung von immer noch mehr Himmelsgesetz (Scharia). Zitate aus Hin zu einer globalen Kultur der Liebe und Toleranz, deutsch von Wilhelm Willeke, islamkritisch kommentiert von Jacques Auvergne.

Bei Sägefisch als Text Nummer „293.“

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2012/06/19/293/

[7] Sabiha El-Zayat-Erbakan

El-Zayat-Erbakan is a lecturer for islamic hermeneutics and didactics at the Islamic Women´s Center for Research and Encouragement in Cologne (ZIF) and Vice President of the German Society for Muslim Social Scientists (GMSG). El-Zayat-Erbakan is a member in the Annemarie-Schimmel Forum, an interreligious initiative in Germany following the tradition of the famous scholar in Islamic Studies. El-Zayat-Erbakan is also a founding member of the European Muslim Network, a think-tank created in 2005.

http://www.droppingknowledge.org/bin/user/profile/6955.page

Verschiedenheit als Chance

Muslime in Deutschland und die Rolle der Residenzgesellschaft

Von Sabiha El-Zayat

http://www.hbs-hessen.de/archivseite/pol/el-zayat04-00.htm

[8] Internationale Konferenz

Muslim Education in Europe

27.-29. September 2002, Bonn

http://www.gmsg.de/KONGRESSBERICHTE/EDUCATION/education.html

Tagungsprogramm, Bonn 2002

http://www.gmsg.de/KONGRESSBERICHTE/EDUCATION/BOOKLET_20020912_PROG_ONLY.pdf

[9] Islamische Charta

Die am 03.02.2002 verabschiedete Islamische Charta: Grundsatzerklärung des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) zur Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft stammt aus der Feder von Nadeem Elyas, der zeitweilig als Generalsekretär der Union Muslimischer Studenten-Organisationen in Europa (UMSO) sowie als Sprecher des Islamischen Zentrums Aachen (IZA) tätig war und der vor allem, bis 2006, als Amtsvorgänger von Ayyub Axel Köhler bedeutsam ist, jenes Vorsitzenden des ZMD, dessen Nachfolge 2010 der dort bis heute tätige Aiman Mazyek antrat.

Ein wörtlich genommener Koran wird die universellen Menschenrechte beseitigen und durch ein totalitäres, „die Seele (vielleicht) rettendes“ System ersetzen. Weil die Islamische Charta den Koran nicht falsch verstanden hat, sondern als wortgetreu umzusetzenden Gesellschaftsentwurf verwendet und damit Rechtsspaltung, Separatismus und Gottesherrschaft zuarbeitet, verdient sie sarkastische Zwischenrufe. Jacques Auvergne schlüpft in die Rolle eines aufrichtigen muslimischen Schriftgläubigen, der die Brisanz der Charta deutlicher nachzeichnet.

Bei Sägefisch als Text Nummer „262.“

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2011/09/27/262/

[10] Die Herrschaft der Imame

Gedanken zum »Velāyat-i Faqīh« des Chomeini. Von Jacques Auvergne.

Bei Sägefisch als Text Nummer „175.“

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2010/06/26/175/

[11] DIE STELLUNG DER FRAU ZWISCHEN ISLAM UND WELTLICHER GESETZGEBUNG

von: Salim el-Behnassawi

bei: SKD Bavaria Verlag, München 1994 (ebenso bei: Islamischer Verlag, Kairo)

ISBN 977-265-141-6

http://de.scribd.com/doc/4447641/Die-Stellung-der-Frau-Salim-elBahnassawi

http://library-genesis.com/Die%20Stellung%20der%20Frau%20zwischen%20Islam%20und%20weltlicher%20Gesetzgebung.1008588.html

[12] Will a woman who does not wear hijaab go to Hell?

If a girl doesn’t wear hijab, does that mean she will go to hell? …

Praise be to Allaah.

First of all it is essential to know that Muslim men and Muslim women are obliged to follow the commands of Allaah and His Messenger, no matter how difficult that may be for people and without feeling shy of other people. The believer who is sincere in his faith is the one who is sincere in carrying out his duty towards his Lord and obeying His commands and avoiding that which He has forbidden. No believer, man or woman, has the right to hesitate or delay with regard to commands; rather he or she should hear and obey immediately …

Moreover, the Muslim should not look at how small or great the sin is, rather he should look at the greatness and might of the One Whom he is disobeying, for He is the Most Great, the Most High; He is Mighty in strength and Severe in punishment, and His punishment is severe and painful and humiliating. If He exacts vengeance on those who disobey Him, then utter destruction will be their fate. …

Based on the above, we cannot say for certain whether a woman who does not wear hijaab will enter Hell, but she deserves the punishment of Allaah because she has disobeyed His command to her. With regard to her specific fate, Allaah knows best what it will be. We cannot speak about things of which we have no knowledge …

With regard to belief, if a Muslim who prays commits some sins or bad deeds, he is still a Muslim so long as he does not commit any action which would put him beyond the pale of Islam or do any of the things which nullify Islam. This sinful Muslim will be subject to the will of Allaah in the Hereafter; if He wills He will punish him, and if He wills He will forgive him. If he enters Hell in the hereafter, he will not abide there forever. But no person can be certain as to his fate, as to whether the punishment will befall him or not, because this matter is known only to Allaah. …

Sins are divided into two categories, minor and major. … There are many kinds of major sins such as lying, zinaa, riba (usury/interest), stealing, not wearing hijaab at all, and so on.

She should adhere to that which will afford her protection and modesty, and rise above being a mere commodity to be enjoyed by every evil person who comes and goes. She should refuse to be a source of temptation to the slaves of Allaah. We appeal to her faith and her love for Allaah and His Messenger, and we urge her to observe the hijaab enjoined by Allaah and to obey the commands of Allaah

Islam Q&A

Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid

http://www.ummah.com/forum/showthread.php?180656-will-a-woman-who-doesnt-wear-hijab-go-to-hell

Scheich al-Munajjid vermutet ein befristes Brennen der schuldhaften Kopftuchverweigerin nach dem Tod, während Scheich bin Baz diesbezüglich gar keinen Ausweg aus dem Höllenfeuer sehen kann:

Not wearing the Hijab is from the major sins

… The hadeeth is also explained in a different manner, which is that they wear clothes that do not cover them, because they are too thin or too short, so they do not serve the purpose of clothes, hence they are described as naked, and because the clothes they wear do not cover their ‘awrah.

Maa’ilaat (literally “deviant”) means they turn away from chastity and righteousness, i.e., they commit sins and evil deeds like those who do immoral actions, or they fall short in doing the obligatory duties, prayer etc.

Mumeelaat means they turn others away, i.e., they call people to evil and corruption, so by their words and actions they lead others into immorality and sin, and they commit immoral actions because of their lack of faith or the weakness of their faith. The point of this saheeh hadeeth is to warn against oppression and all kinds of corruption from men and women. …

Majmoo’ Fataawa wa Maqaalaat Mutanawwi’ah li’l-Shaykh Ibn Baaz, 6/355

http://turntoislam.com/community/threads/not-wearing-the-hijab-is-from-the-major-sins.76408/

Why do we have to wear Hijab in America? Don’t religious laws change according to time and place? Isn’t there room for this to change?

Scholars state that there is nothing that meets this requirement in the West that would allow our sisters, in the general sense, to remove their hijabs. Thus, I hold the opinion of all major scholars, males and females, that sisters must observe the Hijab.

Suhaib Webb

http://www.suhaibwebb.com/islam-studies/islamic-law/is-hijab-and-obligation-dont-religious-rules-change/

Inhaber so mancher Idschaza, Lehrbefugnis, sehr anders als Lale Akgün:

From 2004-2010, Suhaib Webb studied at the world’s preeminent Islamic institution of learning, Al-Azhar University, in the College of Shari`ah. … Outside of his studies at Al-Azhar, Suhaib Webb completed the memorization of the Quran in the city of Makkah, Saudi Arabia. He has been granted numerous traditional teaching licenses (ijazat)

http://www.suhaibwebb.com/aboutus/#webb

Suhaib Webb

http://isbcc.org/

http://isbcc.org/imam-suhaib-webb/

http://isbcc.org/wp-content/uploads/2012/01/isw.jpg

Operating the ISBCC, the Muslim American Society (MAS Boston) is committed to providing a broad range of social services for the local Muslim and non-Muslim community.

http://isbcc.org/isbcc/

http://www.masboston.org/holder.php?section=21

The Muslim American Society (MAS) is a nonprofit organization founded in 1993 that describes itself as an Islamic revival and reform movement.

It was created after a debate among Muslim Brotherhood members in the U.S. about whether to remain underground or to have a public face. Both Mohammed Mahdi Akef, now the Egyptian Muslim Brotherhood Supreme Guide, and Ahmed Elkadi, leader of the U.S. Muslim Brotherhood, were pivotal in the founding of the MAS.

http://en.wikipedia.org/wiki/Muslim_American_Society

Imam adh-Dhahabi: Die großen Sünden

http://www.way-to-allah.com/dokument/Die_grossen_Suenden.pdf

Sohn des Goldschmieds, aḏ-Ḏahabī

(* 1274; † 1348 in Damaskus, Syrien) war ein berühmter Gelehrtenbiograph und Historiker. Seine Familie war turkmenischen Ursprungs; sein Urgroßvater lebte in der Region von Diyarbekir.

http://de.wikipedia.org/wiki/Adh-Dhahab%C4%AB

Fasiq is an Arabic term referring to someone who violates Islamic law. As a fasiq is considered unreliable, his testimony is not accepted in Islamic courts. The terms fasiq and fisq are sometime rendered as „impious“, „venial sinner“, or „depraved“.

Fasiq is derived from the term fisq, „breaking the agreement“ or „to leave or go out of.“

In its original Quranic usage, the term did not have the specific meaning of a violator of laws, and was more broadly associated with kufr (disbelief).

http://en.wikipedia.org/wiki/Fasiq

“…and we are not saying this out of easing the burden of applying the Sharee’ah and ruling with which Allah has revealed, for this something that we dream of and call to in order for the people to live in peace, happiness, and prosperity, not to mention that such a matter (i.e. ruling against which Allah has revealed) is a very dangerous one, because one who commits it is dangling between kufr (disbelief), Dhulm (transgression), and Fisq (i.e. a great sin).”

aus: Scheich al-Halabi: Salaf Manhaj

http://www.salafimanhaj.com/pdf/SalafiManhaj_AlHalabi.pdf

al-Halabi lernte bei al-Albani:

Shaykh ‘Ali Hasan ‘Ali ‘Abdul-Hamid al-Halabi al-Athari was born in Jordan in 1960, to a family of Palestinian immigrants.

http://www.iiph.com.sa/iiph-%E2%80%98Ali_Hasan_%E2%80%98Ali_%E2%80%98Abdul_Hamid_al_Athari-m11.html

http://www.iiph.com.sa/iiph-Muhammad_N%C3%A2sir_ud_Deen_al_Alb%C3%A2ni-m139.html

[13] Gruppe B Raum 11/215

Gruppe A: Jurisprudenz und Rechtsdenken

Moderation: Prof. Dr. Bülent Ucar (Osnabrück)

• ʿUmars Rechtsurteile vor dem Hintergrund der Maqāṣid-Lehre

Prof. Dr. Halit Ünal (Kayseri)

• al-Ġazālī’s Understanding of Iǧtihād and Taqlīd

Prof. Dr. Yunus Apaydin (Kayseri)

Gruppe B: Gelehrsamkeit

Moderation: Dr. Abdurrahım Kozalı (Bursa)

• al-Ġazālīs Understanding of Knowledge (ʿilm) and Scholarship

Prof. Dr. Yasar Aydınlı (Bursa)

• al-Ġazālī’s Contribution to Morals and Values Education

Ass. Prof. Dr. Cemil Oruc (Elazığ)

http://www.blogs.uni-osnabrueck.de/ghazali2011/?page_id=38

[14] Lale Akgün betont, dass der Islam eine unverstellte Beziehung des Gläubigen zu Gott ermöglicht und besteht daher darauf, dass jeder Muslim seine eigene Koranauslegung machen kann … Ganz viele ihrer Ansichten teile ich nicht und halte sie auch für gefährlich, was das Seelenheil von Muslimen angeht. … Die weitgehende Ablehnung von Beratung und Belehrung durch qualifizierte islamische Gelehrte, finde ich ausgesprochen arrogant. Sie lehnt dabei natürlich nur diejenigen Gelehrten ab, die ihren Wünschen widersprechen. Das ist ja auch menschlich, schließlich glaube ich auch nicht jedem oder jeder Gelehrten. Ihre bevorzugte “Ankara-Schule” hat mich nun aber ganz und gar nicht überzeugt. Worauf sich deren theologische Schlußfolgerungen berufen, blieb mir ein Rätsel. Sie sieht in jedem Befolgen einer islamischen Auslegung, die Pflichten des Muslims betont, ein Hindernis inder Beziehung zu Gott.

https://meryemdeutschemuslima.wordpress.com/tag/beyza-bilgin/

Wie man sieht bin ich Muslima, ohne mit rheinländisch-schlesischem Migrationshintergrund, und sehr glücklich damit. Eigentlich Bremerin bin ich mit meinem türkischen Mann nach Bayern emigriert – als Wirtschaftsasylanten sozusagen.

http://meryemdeutschemuslima.wordpress.com/salam-aleikum/

[15] Das neue Zentrum für Islamische Theologie will dem religiösen Pluralismus in Deutschland Rechnung tragen ‒ und ein ebensolches Bild bot sich bei der feierlichen Einweihung am 16. Januar: Unter den 800 Gästen in der Neuen Aula waren Vertreter muslimischer Verbände, der christlichen Kirchen sowie jüdischer Gemeinden. Mitglieder der Universität Tübingen, Besucher aus ganz Deutschland und zahlreiche Journalisten waren gekommen. Zu Gast waren auch Bundesbildungsministerin Professor Dr. Annette Schavan, die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und ihre Kabinettskollegin Integrationsministerin Bilkay Öney; der Sprecher des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland, Bekir Alboğa, sowie Professor Dr. Mehmet Paçaci vom Amt für religiöse Angelegenheiten der Türkei. Aus Bosnien war Reis-ul-Ulema Dr. Mustafa Cerić, der Großmufti von Sarajevo, angereist. …

Mustafa Cerić sprach von einem mutigen Schritt: Das Zentrum für Islamische Theologie werde zu einem konstruktiven Verhältnis zwischen den Religionen sowie zwischen Europa und der muslimischen Welt beitragen. Die Etablierung der Islamischen Theologie zeige, dass es Deutschland ernst sei, mit einem Austausch der Religionen auf Augenhöhe, sagte Ministerin Bauer.

Bundesbildungsministerin Schavan sprach von einem Zeichen des Respekts voreinander und von einem Meilenstein für die Integration. „Die Universität Tübingen hat zahlreiche gute Theologen hervorgebracht, katholische wie evangelische. Ich bin mir sicher, dass auch die Islamische Theologie hier den Dialog zwischen den Religionen fördern und beeinflussen wird.“

Die Festrede hielt Professor Dr. Peter Strohschneider von der LMU München ‒ unter seinem Vorsitz hatte der Wissenschaftsrat 2010 die Empfehlung ausgesprochen, die islamisch-theologische Forschung im deutschen Hochschulsystem zu etablieren. Angesichts fortschreitender religiöser Pluralisierungsprozesse sei die deutsche Gesellschaft auf eine bessere religiöse Bildung ihrer Mitglieder angewiesen, sagte Strohschneider. Das Tübinger Zentrum werde dazu beitragen, dass der Islam „den verfassungsrechtlich, wissenschaftlich und gesellschaftlich gleichermaßen richtigen Platz im bundesrepublikanischen Universitätssystem einnehmen kann“.

http://www.uni-tuebingen.de/en/news/newsletter-uni-tuebingen-aktuell/2012/1/forschung/1.html

[16] Le 13 août 1956, le Code du statut personnel est promulgué par Habib Bourguiba en Tunisie. Une révolution pour les femmes, dont l’égalité avec les hommes est reconnue par la loi. La polygamie est alors interdite et le divorce possible. Août 2012, un projet d’article de la future Constitution tunisienne stipule que „l’État assure la protection des droits de la femme sous le principe de complémentarité avec l’homme au sein de la famille en tant qu’associée de l’homme“. Concrètement, le principe d’égalité est remis en question. Un coup dur qui – ironie du sort – survient à l’occasion du 56e anniversaire du Code.

aus: Sabrina Dufourmont: Tunisie : la femme n’est plus l’égale de l’homme

in: Le Point 09.08.2012

http://www.lepoint.fr/monde/en-tunisie-la-femme-n-est-plus-l-egale-de-l-homme-09-08-2012-1494534_24.php

« L’Etat assure la protection des droits de la femme et de ses acquis, sous le principe de complémentarité avec l’homme au sein de la famille et en tant qu’associée à l’homme dans le développement de la patrie. L’Etat garantit l’égalité des chances pour la femme dans toutes les responsabilités. L’Etat garantit la lutte contre la violence faite aux femmes, quelle qu’en soit la sorte ».

http://www.businessnews.com.tn/Tunisie—Ennahdha-r%C3%83%C2%A9duit-la-femme-au-rang-de-%C3%82%C2%AB-compl%C3%83%C2%A9mentaire-%C3%82%C2%BB-de-l%C3%82%E2%80%99homme-,520,32621,3

[17] Mazyek und Akgün seltsam vereint im rührungslosen Hinweisen auf die Beschneidungsoption Türkeiurlaub. Dass im – jenseitszentrierten! – Schariatotalitarismus auch die männliche Beschneidung die rituelle Unreinheit und damit den Teufel abhält und inschallah die Seele rettet, sieht oder sagt die einstige SPD-Islambeauftragte nicht:

Bis dahin bleibt es beim Dilemma. „Manche Familien werden zur Beschneidung häufiger in die Türkei fahren“, sagt Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime. … Die frühere SPD-Islambeauftragte Lale Akgün sieht dagegen keine gewaltige Auswirkung. „Die meisten Familien fahren für den Eingriff sowieso in den Sommerferien in die Türkei und feiern den Ritus dort.“ Sie hält die Tradition für nicht zeitgemäß. „Die Beschneidung ist eine Sitte, die auch etwas Machohaftes hat. Mann-Werden unter Schmerzen. Wir sollten das Urteil als Chance nutzen und reflektieren, was wir den Jungen antun. In der Türkei gibt in intellektuellen Kreisen längst die Debatte, die Jungen nicht mehr zu beschneiden.“

aus: Beschneidungsurteil: Ärzte stoppen Eingriffe

in: Hannoversche Allgemeine 22.07.2012

http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Beschneidungsurteil-Aerzte-stoppen-Eingriffe

auch als: Angst vor den Hinterzimmer-Chirurgen

in: Handelsblatt 22.07.2012

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/beschneidungsurteil-religioese-weichen-auf-die-hinterzimmer-aus/6906408-2.html

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/beschneidungsurteil-angst-vor-den-hinterzimmer-chirurgen/6906408.html

[18] Ein gläubiger Muslim braucht keine Moschee, muss nicht beharrlich fasten, Frauen dürfen immer alles, was Männer dürfen, Schweinefleisch und Alkohol unterliegen keinem Total-Tabu. Die langjährige SPD-Politikerin Lale Akgün will viel frischen Wind für den Islam, ihn aus seinem „fundamentalistischen Gefängnis“ befreien, einer modernen Religion „ohne Kopftuch, Zwangsheirat und Ehrenmord“ den Weg bahnen. In ihrem neuen Buch „Aufstand der Kopftuchmädchen“ kritisiert die Kölner Muslimin die Rolle der Imame und islamischen Verbände, „Kadavergehorsam“ in Moscheegemeinden und eine weit verbreitete „mittelalterliche Lesart“ des Koran.

„Wir modernen Muslime müssen den Islam aus den Klauen des Patriarchats befreien“, sagt die türkischstämmige Autorin der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag vor einer Buchvorstellung in Berlin am Abend. Die meisten Imame in Moscheegemeinden hierzulande sind Akgün zufolge „stramm konservativ“ und keineswegs an einer Integration ihrer Mitglieder interessiert: „Die Imame sind keine Integrationslotsen oder Brückenbauer, das ist lächerlich. Das Gegenteil ist der Fall, sie binden ihre Klientel an sich und leben davon, dass die Menschen zu allererst auf sie hören“, sagt sie.

aus: Yuriko Wahl: Frischer Wind für Islam. Eine moderne Gläubige auf dem Weg zum aufgeklärten Islam

in: Die Berliner Literaturkritik, 20.01.2011

http://www.berlinerliteraturkritik.de/detailseite/artikel/frischer-wind-fuer-islam.html

[19] Sahih Bukhari Volume 7, Book 62, Number 64,

Narrated ‚Aisha: that the Prophet married her when she was six years old and he consummated his marriage when she was nine years old, and then she remained with him for nine years (i.e., till his death).

Sahih Bukhari 5.236,

Narrated Hisham’s father: Khadija died three years before the Prophet departed to Medina. He stayed there for two years or so and then he married ‚Aisha when she was a girl of six years of age, and he consumed that marriage when she was nine years old.

Sahih Muslim Book 008, Number 3311,

‚A’isha (Allah be pleased with her) reported that Allah’s Apostle (may peace be upon him) married her when she was seven years old, and he was taken to his house as a bride when she was nine, and her dolls were with her; and when he (the Holy Prophet) died she was eighteen years old.

http://www.faithfreedom.org/Articles/sina/ayesha.htm

[20] Zwangsehen in Düsseldorf – das hört sich nach finsterem Mittelalter an. Tatsächlich aber betreut das Jugendamt zur Zeit drei Familien, in denen minderjährige Mädchen (unter 14) verheiratet wurden.

Vor zwei Jahren tauchte der erste Fall auf: Es ging um eine Elfjährige, die hier mit ihrem 22-jährigen Ehemann lebte. Das Paar meldete sich sogar mit Heiratsurkunde an. Am Mitwoch sollte sich der Grieche Hassan N. (damals 20, heute 22) vor Gericht verantworten, weil er eine 12-Jährige geschwängert hatte. …

An der griechischen Grenze zur Türkei werden Minderjährige (ein altes Gesetz erlaubt dies) mit Zustimmung der Eltern verheiratet. Die Zwangsehen sind zwar selten. Da sie aber Griechenland als EU-Mitglied absegnet, sind sie auch in Deutschland gültig.

Vollzogen werden darf eine solche Ehe in Deutschland nicht. Das ist Missbrauch von Kindern. 2005 stieß das Jugendamt erstmalig auf eine solche Zwangsheirat. Das Ehepaar erschien sogar mit übersetzter Heiratsurkunde bei der Behörde und wollte eine neue Steuerklasse beantragen. …

Seitdem achtet das Jugendamt verstärkt auf solche Fälle. Leiter Johannes Horn: „Wir gehen sensibel vor, machen den Leuten klar, dass eine sexuelle Beziehung verboten ist. Achten darauf, dass kein gemeinsamer Haushalt geführt wird.“ …

Eine Cousine hatte das Jugendamt damals über eine angebliche Eheschließung informiert. Die Kind-„Braut“ aber stritt eine geplante Heirat ab. Sie wolle Kinderärztin werden und erst spät selbst Mutter werden. Jetzt lebt sie mit Kind und Opa in Griechenland.

Ihr Vater (31) zuckt nur die Schultern: „Ich weiß nicht, wie sie schwanger wurde. Keine Ahnung!“ …

aus: Barbara Kirchner: Zwölfjährige bekam in Zwangsehe ein Baby

in: Express 12.06.2008

http://www.express.de/duesseldorf/unglaublicher-fall-zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby,2858,705568.html

kennt seine Religion ziemlich gründlich: Abd al-Aziz bin Abdullah Al asch-Schaich

Responding to a question about parents who force their underage daughters to marry, the mufti said: ‚We hear a lot about the marriage of underage girls in the media, and we should know that Islamic law has not brought injustice to women.‘

The mufti said a good upbringing will make a girl capable of carrying out her duties as a wife and that those who say women should not marry before the age of 25 are following a ‚bad path‘.

Our mothers and before them, our grandmothers, married when they were barely 12,‘ said Al Sheikh, according to the Al-Hayat newspaper.

aus: It’s an injustice to NOT marry girls aged 10, says Saudi cleric

in: Daily Mail 15.01.2009

http://www.dailymail.co.uk/news/article-1115624/Its-injustice-NOT-marry-girls-aged-10-says-Saudi-cleric.html

In der griechischen Region Thrakien dürfen muslimische Mädchen bereits mit zehn Jahren verheiratet werden. Das garantiert ein Sonderrecht. Vor kurzem wurde ein Mädchen deswegen aus Deutschland zurückgeschickt. Ein Besuch in ihrem Heimatdorf:

Draußen warten Menschen mit Formularen in der Hand. Er selbst habe seine Imame aufgefordert, Mädchen unter 17 Jahren nicht zu verheiraten, sagt der Mufti. Wenn jedoch ein Mädchen selbst die Heirat unbedingt wolle, nehme er es persönlich psychologisch und physisch in Augenschein und entscheide, ob es reif genug sei. Wenn ja, spräche das islamische Recht nicht gegen die Ehe. Der Mufti sagt: „Daß Zwölfjährige verheiratet werden, kommt nur alle drei oder vier Jahre vor.“ … „Wenn sie 14 ist“, verkündet ihre Mutter, „wird sie wieder zurückreisen. Nach Düsseldorf.“

aus: Uta Keseling: Das verheiratete Kind

in: Die Welt 25.02.2005

http://www.welt.de/print-welt/article495796/Das-verheiratete-Kind.html

Der Prophet Mohammed heiratete Aischa als diese sechs Jahre alt war und vollzog mit ihr den Geschlechtsverkeht, als sie neun Jahr alt war. Uriger Urislam der Salafiyya auch in Marokko. Mohamed Al Maghraoui, l’un des symboles de la Salafia wahhabite au Maroc, qui avait émis une fatwa autorisant le mariage d’une fille dès l’âge de 9 ans, en 2008

Le controversé religieux avait affirmé en effet que „les fillettes de 9 ans ont la capacité de se marier autant que le sont les filles âgées de 20 ans et plus“. … Le théologien qui préside l’association Addaaoua wa Sounna fi Al Coraane (Prédication et sunna dans le coran), dont le siège est basé à Marrakech, était arrivé mardi à l’aéroport de Marrakech Menara, où il était attendu par près de 300 de ses disciples.

aus: Mohamed Al Maghraoui relance sa fatwa autorisant le mariage des filles de 9 ans

in: bladi 13.04.2011

http://www.bladi.net/mohamed-al-maghraoui-mariage-filles.html

[21] Ministerium für Frauen, Familie und gesellschaftliche Entwicklung, Malaysia:

1. Is consent from the bride required before a marriage can be carried out?

Yes, consent from the bride is required for any marriage. For a woman who has never been married before (virgin), the consent comes from her Wali Mujbir (guardian)

2. Can a virgin girl be forced to enter into a marriage without her consent by the Wali Mujbir?

A virgin girl can be entered into a marriage without her consent by the Wali Mujbir on the condition that the marriage is sekufu and the marriage will not bring dharar syarie to the bride.

Staat Malaysia, Ministerium für Frauen, Familie und Gemeinschaftsentwicklung (KPWKM – Kementerian Pembangunan Wanita, Keluarga dan Masyarakat. MWFCD – Ministry of Women, Family and Community Development) [faq: oben links Spracheinstellung English]

http://www.kpwkm.gov.my/faq

A wali (guardian) is a very important and vital aspect in a marriage. It determines whether or not a certain marriage contract (akad nikah) that has been performed is valid. …

4.2. A Wali Mujbir is regarded as the perfect wali because he has full power to endorse a marriage on behalf of everyone under his care. Although a father may marry off her virgin daughter without her consent, it is sunat (favourable) for the father to request for her consent. And the father may not act freely using his ijbar authority. He has to make sure that his actions are just and fair for the benefits of his daughter. That is why Islam has enforced 3 conditions which allow for the ijbar authority of the father to be enforced upon his daughter:

a) There is no apparent dispute between father and daughter

b) The groom must be suitable for the daughter

c) The prospect husband is capable of paying the dowry (mahar) immediately

Malaysia Department of Islamic Development (JAKIM – Jabatan Kemajuan Islam Malaysia)

http://www.islam.gov.my/sites/default/files/wali_in_islam.pdf

JAKIM Functions

FUNCTION 1: LEGISLATION AND STANDARDISATION OF ISLAMIC LAW

To streamline and implement the directives of the Council of Rulers on Islamic matters through the National Council for Islamic Affairs Malaysia;

To legislate, review and amend Islamic laws for standardisation amongst the states;

To streamline and standardise Islamic law throughout Malaysia;

To legislate act and Islamic law for the Federal territories;

To streamline the enforcement of states’ Islamic law;

To streamline fatwa and the implementation compliance.

http://www.islam.gov.my/en/jakim-functions

[22] Koran 10:100 „Niemandem steht es zu zu glauben, es sei denn mit Allahs Erlaubnis. Und Er läßt (Seinen) Zorn auf jene herab, die ihre Vernunft (dazu) nicht gebrauchen wollen.“

http://www.chj.de/Koran/Einzelsuren/Sure010.html

Keiner Seele ist es möglich zu glauben, außer mit Allahs Erlaubnis. Und Er legt den Greuel auf diejenigen, die nicht begreifen.

http://quran.com/10/100

[23] (…) Aber der menschliche Geist lässt sich nicht auf Dauer unterdrücken. Er hat das oft bewiesen, zuletzt in der Zeit der Aufklärung, als er sich „seines eigenen Verstandes bediente“ und sich aus den Ketten der Bevormundung befreite. Dennoch könnte man meinen, dass er jetzt Gefahr läuft, in seinem Sieges- und Freudentaumel zugleich auch seinen eigenen Verstand auf den Altar seiner Anbetung zu heben?!

Dem islamischen Verständnis nach ist der Konflikt zwischen weltlicher und religiöser Macht fremd. (Siehe dazu auch mein Interview in der Islambeilage des Deutschen Kulturrates: Aufklärung ist der Schlüssel zur Verständigung, im unteren Link). Alles materiale Sein ist aufgehoben in der göttlichen Allmacht. Daher ist alles was existiert, zu Gott gehörig, heilig; was bedeutet, dass eine profane, weltliche Macht nicht existiert.

Jeder einzelne Mensch ist Gottes eigenverantwortlicher Stellvertreter auf Erden mit allen ihm von Gott verliehenen Rechten und Pflichten. Im Idealfall ist weltliches Vernunftdenken und -handeln immer auch religiöses Denken und Handeln.

„Wahrlich, alles Gute wird mit dem Verstand erkannt und keine Religion hat der, der keine Vernunft besitzt.“ (Hadith)

Es gibt also auch das aufklärerische Licht der Religionen. Wenn dies jedoch erlischt, wird der Glaube auf eine Art von privatem Seelentröster ohne Auswirkung auf die gelebte gesellschaftliche Realität reduziert.

aus: Aiman Mazyek: Das aufklärerische Licht der Religion

in: Islam (ZMD) 28.12.2012

http://www.islam.de/21630

[24] Aus der schiitischen Hadithsammlung „Erlesenheit der Verstandestätigkeiten“ Tuhaful Uqool (Tuḥafu l-ʿUqūl) des al-Ḥarrānī

‘Verily all good is grasped through the intellect, and the man devoid of intellect has no religion.’

http://www.darolhadith.com/modules.php?name=my_AlfabetMenu&vid=245&scid=9

Tuhaf al-Uqoul (the Masterpieces of the intellect)

Abu Mohammed al-Hasan bin al-Hussein bin Shu’ba al-Harrani

http://www.amazon.co.uk/al-Uqoul-masterpieces-intellect-al-Hussein-al-Harrani/dp/B00AO6TF4C

Schiitische Hadithforschung

http://www.darolhadith.com/modules.php?name=my_AlfabetMenu&vid=245&scid=9

al-Ḥasan Ibn-ʿAlī al-Ḥarrānī, ʿAlī Akbar al-Ġaffārī

http://books.google.de/books/about/Tu%E1%B8%A5af_al_uq%C5%ABl_an_%C4%81l_ar_Ras%C5%ABl_%E1%B9%A3all.html?id=ugeLtgAACAAJ&redir_esc=y

55.Al-harrani, Tuhaf al-Uqul, 4th c.

http://www.darolhadith.com/modules.php?name=Content&pa=byPage&pid=251

Instrumental Intellect in Islamic Tradition

Reza Berenjkar

University of Tehran

http://www.bu.edu/paideia/existenz/volumes/Vol.7-1Berenjkar.pdf

Reason and Inspiration in Islam: Theology, Philosophy and Mysticism in Muslim Thought: Essays in Honour of Hermann Landolt

herausgegeben von Hermann A. Landolt, Todd Lawson

http://books.google.de/books?id=Bq9zSbNr8gIC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

revolutionär gegenmodern als Schmieröl der Islamisierung einsetzbar sind die Asbābi n-Nuzūl, die Offenbarungsanlässe:

Asbāb al-Nuzūl

By: Alī ibn Ahmad al-Wāhidī

2008 Royal Aal al-Bayt Institute for Islamic Thought Amman, Jordan

http://www.altafsir.com/Books/Asbab%20Al-Nuzul%20by%20Al-Wahidi.pdf

[25] Schiitisches Hadithbeispiel nach den Tuḥafu l-ʿUqūl, eigentlich ein sehr lebensweises Wort:

An ignorant will trouble you if you socialize with him. He will blame you if you stay away from him; he will mention it if he grants you something; he will be ungrateful if you grants him something; and if you trust him with your secrets, he will misuse your trust. [Tuhaf ul-Uqool, p.28]

http://www.erfan.ir/19287/book/

The great Ustād Husayn Ansāriān

scholar, Ustād („master“) Husayn Ansāriān was born in this city in 1323/1944. His father descended from the household of Hāj Shaykh, recognized as a renowned household who rendered great services to the Islamic faith and produced scholars of high ranks. The late grand Ayatollah Shaykh Mūsā Ansāriān (Khānsārī), whose erudition and piety is well-known to scholars, belongs to the same family. … Since childhood, Ustād Ansāriān was intimately acquainted with divine figures, … Ustād Ansāriān received his seminary education at the scholarly centers in Tehran and Qom. … So far, he has been fulfilling his divine duties for more than thirty years and the fruits of his obligation to stay in Tehran have been approximately 4,000 recorded novel lectures and sermons and more than 40 books (approximately 80 volumes).

http://www.erfan.ir/article/article.php?cat=217

[26] Zwei Tage zuvor hatte die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung die Islamkritikerin Necla Kelek geehrt. Die Vergabe des Freiheitspreises an eine „einschlägig bekannte Islamhasserin“, schreibt Mazyek, sei „nur ein erneutes Beispiel einer verfehlten Politik, von der ich mich distanziere“. … In der FDP-Zentrale hieß es, man kenne den Brief noch nicht. In einem früheren Gespräch habe Generalsekretär Christian Lindner Mazyek angeboten, am Grundsatzprogramm mitzuarbeiten.

aus: Aiman Mazyek kritisiert lässt FDP-Mitgliedschaft ruhen

in: Der Tagesspiegel 19.11.2010

http://www.tagesspiegel.de/politik/zentralrat-der-muslime-aiman-mazyek-kritisiert-laesst-fdp-mitgliedschaft-ruhen/2893770.html

alles etwas angeblich? Mit genauen Angaben pflegt Allahs Bodenpersonal einen großzügigen Umgang, vielleicht ist auch ein Mäuschen auf die PC-Tastatur gehüpft

„Demokratie ist gegenwärtig die beste Staatsform“ – Interview von Annette Rollmann mit Aiman Mazyek auf islam.de, angeblich aus Das Parlament 12/2007.

http://de.wikipedia.org/wiki/Aiman_Mazyek

[27] revolutionär gegenmodern als Schmieröl der Islamisierung einsetzbar sind die Asbābi n-Nuzūl, die Offenbarungsanlässe:

The various levels of interpretation along with their typical problems are listed below in order of increasing hermeneutical complexity:

Lexical: What is the meaning of a particular word?

Intra-Versal/Sentential: Who or what is the referent of a particular pronoun?

Inter-Versal/Pericopal: What is the relation between verses? Do they constitute a single meaning/unit of thought, or are they distinct?

Narratological („Qissaic“): What is the story being told? Why do the characters in it react in the way they do?

Historical/Ethnological: What events or personages are being described? What cultural practices are being reported and how do they relate the jāhilī scene?

Legal („Hukmic“): What are the legal implications of a particular verse and how do these relate to the remaining corpus of Islamic holy law? Is the ruling limited in scope to the circumstances or even unique instant in which it was revealed, or does it define a general principle with broad applicability?

http://en.wikipedia.org/wiki/Asbab_al-nuzul

Asbāb al-Nuzūl

By: Alī ibn Ahmad al-Wāhidī

2008 Royal Aal al-Bayt Institute for Islamic Thought

Amman, Jordan

Yousef Waleed Meri aus dem jordanischen Amman meint als der Herausgeber der Serie:

The Great Tafsirs of the Holy Qur’an project (www.altafsir.com) of the Royal Aal al-Bayt Institute for Islamic Thought, Amman, Jordan (www.aalalbayt.org) is pleased to make available for the first time ever in English translation one of the most significant works in the branch of the Qur’anic sciences (‘ulum al-Qur’an) known as “asbab al-nuzul” — the occasions, reasons, and contexts for the Revelation of the Holy Qur’an. The present work by ‘Ali ibn Ahmad al-Wahidi, (d. 468/1075) Asbab al-Nuzul is the earliest and best-known representative work of this genre. For most of the Qur’an, the exact occasions and contexts of Revelation were not preserved in the historical record. However, for those that have been, the original context of the revelation of a particular verse of the Qur’an will aid the reader in better understanding the historical context of the revelation and the issues that confronted the Prophet Muhammad and the nascent Muslim community. Such issues as the relations between Muhammad and the Jews and Christians are highlighted herein. The reader will also discover details about the relationship of Muhammad to various individuals such as from among the Companions and Followers, groups and tribes such as the Aws and Khazraj, and also to the Ummah which give insight into his prophetic mission, his personal qualities and attributes — such as his exemplary humility and generosity, his relationship to his enemies, his conduct of war, how he dealt with false allegations of infidelity against his favourite wife ‘A’ishah, to cite but a few examples.

Im Vorwort heißt es:

Another well-known and popular work in this genre is Lubab al-Nuqul fi Asbab al-Nuzul of Jalal al-Din al-Suyuti (d. 911/1505). This work might be considered a slight improvement on the classic contribution of al-Wahidi. It contains a few additional narrated materials not included in al-Wahidi’s work. Lubab al-Nuqul fi Asbab al-Nuzul may also claim an added advantage over Asbab al-Nuzul of al-Wahidi in that the contents of the latter have been thoroughly edited by al-Suyuti. However, even though Jalal al-Din al-Suyuti wrote his book more than four centuries after the death of al-Wahidi, and despite being more expert in Hadith than his predecessor, his Lubab al-Nuqul contains drawbacks, some of which he had himself pointed out in the work of al-Wahidi.

http://www.altafsir.com/Books/Asbab%20Al-Nuzul%20by%20Al-Wahidi.pdf

Through Asbab al-Nuzul he sees that 16:90 was revealed about the brotherhood pact between the first Muslims from Mecca (Muhajirun) and the helping community in Medina (Ansar) through which they obliged each other to share everything equally.

http://unity1.wordpress.com/2013/02/24/a-13th-century-moroccan-sufi-on-the-hadith-of-the-73-sects/

[al-]Wāḥidī, Abū al-Ḥasan ʿAlī ibn Aḥmad, d. 1075 or 6.

Asbāb al-nuzūl.

al-Qāhirah : Muʿassasat al-Ḥalabī, 1968

http://www.worldcat.org/title/asbab-al-nuzul/oclc/16965403&referer=brief_results

http://www.worldcat.org/search?q=au%3AWa%CC%84h%CC%A3idi%CC%84%2C+Abu%CC%84+al-H%CC%A3asan+%CA%BBAli%CC%84+ibn+Ah%CC%A3mad%2C&qt=hot_author

Asbab an-Nuzul von Naisaburi (1075)

Offenbarungsanlässe (Asbab an-Nuzul) von al-Wahidi an-Naisaburi (gest. 468 n. H.)

Wahidi (gest. 468 n. H./1075 n. Chr.), einer der besten klassischen Wissenschaftler auf dem Gebiet von Asbab an-Nuzul betont: „Das Wissen vom Tafsir der ajat ist nicht möglich, ohne dass man sich mit ihren Geschichten und der Erklärung (der Gründe) für ihre Offenbarung beschäftigt.“

Asbab al-nuzul, von al-Wahidi al-Nisaburi, Kairo 1968, Seite 4.

http://www.hadielislam.com/de/index.php?pg=article&id=4248

[28] Andrew Rippin, Professor of Islamic History Specialist in the Qur’an and the history of its interpretation

http://web.uvic.ca/~arippin/

Specialty: Formation of Islamic civilization, especially 7th to 12th centuries in the Arab world.

I joined UVic History in 2000 as Dean of the Faculty of Humanities at the University of Victoria, a position which I vacated in 2010. My PhD dissertation from McGill University (1981) was on the Quranic “occasions of revelation” material. My research into the formative period of Islamic civilization in the Arab world, as well as the history of the Qur’an and its interpretation, has resulted in numerous publications, a selection of which are collected in my book The Qur’an and its interpretative tradition published in 2001. I am also the author of the textbook Muslims, their religious beliefs and practices, first published 1990 and now appearing in its 4th edition. I was elected a Fellow of the Royal Society of Canada in 2006.

http://www.uvic.ca/humanities/history/people/faculty/rippin.php

[29] „Hence, this Islamic covenant, the shari’ah, is perpetual, it is not negotiable and it is not terminable. It is perpetual because it is God’s infinite (azalī) word in the past; it is not negotiable because it has a power to enforce obedience; and it is not terminable because it is infinite (abad) into the future. … The fiqh (Islamic applied law) is not the sharıah. Rather, it is a particular understanding of the shari’ah. Thus, the fiqh (understanding) of the shari’ah of a particular person or group is not perpetual, it is negotiable and it is terminable. The shari’ah is the perpetual principle on the basis of which each and every generation of Muslims has the right and the duty to make judgments about good and evil, right and wrong, in the context of its time and space in accordance with its own experience. Hence, the shari’ah is the Muslim’s authority in morals, coupled with the authority in faith, the shahadah.“

aus: Mustafa Cerić: ‚The challenge of a single Muslim authority in Europe,‘

in: European View, 2007, 6, p. 41-48.

http://www.maslaha.org/islamic-answers/glossary/fiqh

http://forum.piratenpartei.de/viewtopic.php?f=139&t=13836

[30] Eher ohne Argumente hetzt Schariafreund Dr. Jochen Möller (ufuq) gegen die mutige Frauenrechtlerin Seyran Ateş und trägt entspannt dazu bei, die muslimischen Mädchen Berlins in den Kerker des Schariagehorsams einzumauern:

Dem könnten die 16- bis 18-jährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines von der bpb veranstalteten Workshops in einem Gymnasium in Berlin durchaus zustimmen. Zusammengekommen sind hier überwiegend sehr religiöse Schülerinnen aus meist bildungsfernen türkischen oder arabischen Familien, die nicht damit einverstanden sind, dass Jungen Freiheiten genießen, die ihnen vorenthalten bleiben. Allerdings fordern sie diese Freiheiten nicht für sich – vielmehr erwarten sie auch von den Jungen mehr Zurückhaltung.

Denn Sex vor der Ehe, das steht für sie fest, ist eine große Sünde, und nicht wenige Mädchen verbinden mit einem Verstoß gegen diese Norm die Angst vor der Hölle. Ein Hadith (ein dem Propheten zugeschriebener Ausspruch) dazu ist allen Jugendlichen im Workshop ein Begriff: „Wenn ein Mann und eine Frau alleine in einem Raum sind, ist der Teufel immer der Dritte“. Sie verstehen das als Verbot, sich mit Angehörigen des anderen Geschlechts alleine zu treffen.

aus: Jochen Möller: „Der Teufel ist immer der Dritte“. Ein Workshop mit Jugendlichen zur Sexualität und freien Partnerwahl

hier auf: bpb (Ersterscheinungsort bei ufuq, siehe unten)

http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/jugendkultur-islam-und-demokratie/65208/sexualitaet-und-freie-partnerwahl

zuerst erschienen in: „Jugendkultur, Islam und Demokratie“, Ausgabe Nr. 16/März 2010. (p 9), bemerkenswert islamkonsequent (demokratiegefährdend) der ebenso tatsachennahe wie rührungslose Folgeartikel (pp 10-12, Fatwas für Europa. Dürfen Muslime bei McDonald’s arbeiten?) über den radikalen Scheich Yusuf al-Qaradawi und seinen ECFR.

http://www.ufuq.de/pdf/Newsletter-16-2010.pdf

Ein Mann befindet sich nie allein mit einer Frau, ohne dass nicht der Teufel sich als dritter zu ihnen gesellt. Hadith (Tirmidhi)

Die Frau, die sich parfümiert, und an Leuten vorbeigeht, damit sie ihren Duft vernehmen, begeht Ehebruch. Und jedes Auge begeht Ehebruch. Hadith (Nasai)

http://www.dihorst.de/downloads/ehe—koran-und–bibel.pdf

Hadith – Ahmad and Al-Tirmidhi 3118, Narrated Umar ibn al-Khattab(r.a.), Tirmidhi transmitted it. The Prophet(sallallahu alaiyhi wasallam)said, “Whenever a man is alone with a woman the Devil makes a third.”

http://www.islamicity.com/forum/printer_friendly_posts.asp?TID=19608

„Whenever a man is alone with a woman the Devil makes a third.“

http://muttaqun.com/dating.html

Le Prophète (bénédiction et salut soient sur lui) a dit : « Attention ! Chaque fois qu’un homme reste en tête-à-tête avec une femme Satan devient leur troisième » (rapporté par at-Tirmidhi (2165 et déclaré authentique par al-Albani dans Sahih at-Tirmidhi).

http://islamqa.info/fr/ref/84089

“Si un homme et une femme se trouvent seuls en un endroit, la troisième personne présente est le démon” Mahomet

http://profbof.com/islam/femmecoran.htm

[31] Die zweite Versammlung der von Wolfgang Schäuble in die Welt gesetzten “Islam-Konferenz” [Anm.: nicht die Konferenz selbst] tagte ausgerechnet am 9. November 2006 in der ehemaligen SS-Kaserne (heute: Amt für die Nicht-Anerkennung von Flüchtlingen) an der Nürnberger Frankenstraße [Anm.: dort in Nürnberg ist die Geschäftsstelle der Deutschen Islamkonferenz angesiedelt, s. u.]. Säkulare Exil-Iraner, Angehörige der Arbeiterkommunistischen Partei Irans, demonstrierten vor dem Gebäude u.a. dagegen, dass Vertreter islamischer Organisationen für sie, als Menschen, die vor dem Islam geflohen sind, sprechen dürfen, weil ihr Herkunftsland ein islamisches ist.

Quelle: AG Kritische Theorie (Nürnberg), Nürnberg, 9. November 2006

http://kritischetheorie.wordpress.com/pamphlete/islamkonferenz-in-nurnberg/

Geschäftsstelle der Deutschen Islam Konferenz

Seit Gründung des Gremiums zum Dialog zwischen Staat und Muslimen durch den damaligen Innenminister, Dr. Wolfgang Schäuble, im Jahr 2006, ist die Geschäftsstelle der Deutschen Islam Konferenz (DIK) im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angesiedelt.

Frankenstraße 210

90461 Nürnberg

http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/Aufgaben/GeschaefsstelleDIK/geschaefsstelledik-node.html

Die Novemberpogrome 1938 – bezogen auf die Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 auch (Reichs-)Kristallnacht oder Reichspogromnacht genannt – waren vom nationalsozialistischen Regime organisierte und gelenkte Gewaltmaßnahmen gegen Juden im gesamten Deutschen Reich.

Dabei wurden vom 7. bis 13. November 1938 etwa 400 Menschen ermordet oder in den Selbstmord getrieben. Über 1.400 Synagogen, Betstuben und sonstige Versammlungsräume sowie tausende Geschäfte, Wohnungen und jüdische Friedhöfe wurden zerstört. Ab dem 10. November wurden ungefähr 30.000 Juden in Konzentrationslagern inhaftiert, von denen Hunderte ermordet wurden oder an den Haftfolgen starben.

Die Pogrome markieren den Übergang von der Diskriminierung der deutschen Juden seit 1933 zur systematischen Verfolgung, die knapp drei Jahre später in den Holocaust an den europäischen Juden im Machtbereich der Nationalsozialisten mündete.

http://de.wikipedia.org/wiki/Novemberpogrome_1938

[32] Akgün: Ich verlange, dass der Innenminister die deutsche Islamkonferenz sofort einstellt. Denn sie ist eine Zusammenkunft mit genau den organisierten Leuten, die zum Teil dieser islamisch-autoritären Lebensweise nachhängen und nicht den liberalen Islam vertreten.

aus dem Interview mit Islamverharmloserin Lale Akgün: „Wir brauchen eine andere Integration“

in: Berliner Morgenpost 21.12.2007

http://www.mopo.de/news/interview-dr–lale-akguen–wir-brauchen-eine-andere-integration-,5066732,5634180.html

Hier kein Herumreden und Akgünsches Islamverharmlosen, sondern Klartext: Petition:

Nein und nochmal nein!

http://www.petitiononline.com/dreinein/petition.html

[33] Ein Hauch von Selbstkandidatur, Lale Akgün (SPD) empfiehlt sich indirekt für das Amt der Bundespräsidentin

Daher ist es nur folgerichtig, wenn die Eliten unseres Landes die Bevölkerungsstruktur in Zukunft besser widerspiegeln werden, als sie dies bisher tun. Natürlich sollten dann Ministerpräsidenten, Bundesministerinnen oder eine Bundespräsidentin mit türkischen, russischen oder polnischen Wurzeln kein Problem mehr für unsere Gesellschaft sein (um nur die größten Einwanderergruppen zu nennen).

aus: Lale Akgün: Bundespräsidentin mit türkischen Wurzeln

als Gastbeitrag in: FAZ 22.01.2009

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/f-a-z-gastbeitrag-bundespraesidentin-mit-tuerkischen-wurzeln-1753298.html

Ein Jahr, ein Monat, ein Tag später, also 1–1–1, islamsymbolisch vielleicht zu Sure 9? Dort gibt es Vers 111: They fight in the cause of Allah, so they kill and are killed. Sie kämpfen für Gottes Sache. Sie töten und werden getötet auf dem Schlachtfeld.

http://quran.com/9/111

Pierre Vogel in Koblenz, Mai 2011. Der Islam an sich ist gut. Sagt am selben Ort auch die herbeigeeilte Mufti Lale, vgl. die nächste Quelle.

Zuvor hatte Pierre Vogel seine Redezeit genutzt, um von einer „unerträglichen Kampagne von Medien und Politik gegen uns und den Islam“ zu sprechen. Den Medien warf er vor, mit einem Lügengebilde Stimmung gegen ihn und seine Anhänger zu machen. „Vielen Dank an die Gerichte, die uns Recht gegeben haben“, sagte der charismatische Vogel, der sich, rhetorisch geschult, in die Opferecke stellte. Hass und Gewalt lehne er strikt ab. Vogel gehe es lediglich darum, den Islam zu verkünden und „Menschen auf den richtigen Weg“ zu bringen. Unterstützt wurde er dabei von Abdur Raheem Green, einem islamistischen Prediger aus England.

Aus: Tobias Lui: Kein Ärger bei Kundgebung von Islamistenprediger Pierre Vogel in Koblenz

in: Rhein-Zeitung 30.05.2011

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Kein-Aerger-bei-Kundgebung-von-Islamistenprediger-Pierre-Vogel-in-Koblenz-_arid,255620.html

Pierre Vogel geht, Lale Akgün kommt. Und bestätigt: Islam an sich ist gut. Koblenz 2011, Hochschulgemeinde der Universität. Das Umfeld der radikalen Lifemakers (gegründet vom Prediger und einstigen ägyptischen Muslimbruder Amr Khaled, der von Dschidda aus arbeitet) war als Islamische Studierende in Koblenz (ISK) offiziell in die Koblenzer Uni-Homepage integriert – keine Silbe dazu von Frau Akgün.

Die Deutsch-Türkin ist an die Koblenzer Uni gekommen, wo die Katholische Hochschulgemeinde den christlich-islamischen Dialog mit einer Veranstaltungsreihe pflegt. Akgün, die von 2002 bis 2009 Kölner Bundestagsabgeordnete (SPD) war und das nordrhein-westfälische Zuwanderungszentrum aufgebaut hat, liest aus ihrem Buch „Aufstand der Kopftuchmädchen – Deutsche Musliminnen wehren sich gegen den Islamismus“ und diskutiert dies anschaulich und geistreich mit den gut 35 Zuhörern. …

Die zweite These: Der Koran schreibt wenig vor. Die Autorin hat nachgelesen und räumt mit gleich mehreren gängigen Klischees auf: Die Kleidung muss laut Koran nicht verhüllen, sondern für Frauen wie Männer angemessen sein (am Strand also Badeanzug!); Sex vor der Ehe ist nicht verboten, nur einen ethischen Umgang sollen Paare pflegen; Alkohol ist erlaubt. Ein junger Zuhörer mit türkischem Namen kann das kaum glauben. Akgün klärt auf: „Man darf bloß durch den Alkoholgenuss nicht andere belästigen!“ Wie viel er verträgt, muss also jeder selbst entscheiden.

Die dritte These: Der Islam muss zeitgemäß interpretiert werden. So wie jede Religion. In Akgüns Augen bleibt Glaube nur dadurch lebendig, dass man fragt, „was kann er mir heute geben?“ So wurde der Koran Mohammed zwar bereits im 7. Jahrhundert offenbart. Doch war der Prophet damals ein „Reformkopf“, betont Akgün, und wer heute bewusst in langen Gewändern herumlaufe wie er damals, der beleidige ihn. …

Zum Schluss appelliert sie an die Vernunft, die dem Koran genauso wie der westlichen Demokratieidee innewohnt.

aus: Lale Akgün weist den Islam in seine Schranken

in: Rhein-Zeitung 08.07.2011

http://www.rhein-zeitung.de/region/koblenz_artikel,-Lale-Akguen-weist-den-Islam-in-seine-Schranken-_arid,273880.html

http://www.rhein-zeitung.de/region/koblenz_artikel,-Lale-Akguen-weist-den-Islam-in-seine-Schranken-_arid,273880_arpage,2.html#articletop

Koblenz 2013, wenn auch HS und nicht UNI, so sind doch alle drei friedlich vereint: ESG, HSG und ISK

http://www.hs-koblenz.de/Studentenorganisationen.1348.0.html

auf p 15 noch im November 2010 erwähnt: ISK, den Vorsitz hatte Adi Prasojo inne

http://www.uni-koblenz-landau.de/ipz/medien/dateien/informationen_internationale

Lifemakers Rosenheim: Spielplatz – Lebensraum für die ganze Familie

ISK2006Koblenz

http://www.youtube.com/watch?v=ufikacUwQPM

DAAD-Preis für Adi Prasojo – Indonesier erhält Auszeichnung für hervorragende Leistungen ausländischer Studierender an der Fachhochschule Koblenz

Adi Prasojo kam 2006 nach Deutschland. Nach einem Sprachkurs und dem Besuch des Studienkollegs in Hamburg begann er im Wintersemester 2007/08 sein Studium der Mechatronik an der Fachhochschule Koblenz. Neben seinen guten Studienleistungen fällt der Indonesier durch sein soziales Engagement in vielen Bereichen auf. So unterstützte er Professoren des Fachbereichs Ingenieurwesen 2008 bei einer Kinder-Uni-Vorlesung zum Thema Windenergie oder beteiligte sich mehrfach an der Betreuung des Koblenzer Solarbootcups. Als Vorsitzender der Islamischen Studierendengemeinde war Adi Prasojo maßgeblich an der Einrichtung des Gebetsraumes „Raum der Stille“ beteiligt, der den Studierenden der FH Koblenz seit 2010 als Rückzugsort für Gebet und Meditation zur Verfügung steht. Gemeinsam mit dem Akademischen Auslandsamt kümmert der angehende Ingenieur sich um die Betreuung von ausländischen Studierenden.

http://www.kooperation-international.de/detail/info/daad-preis-fuer-adi-prasojo-indonesier-erhaelt-auszeichnung-fuer-hervorragende-leistungen-auslaend.html

Filmprojekt: „Religiöse Gemeinschaften in Koblenz“

Die ganze Welt ist ein Gebetsraum. Ein Tag mit Adi Prasojo [Islam] [2010]

Melanie Börder / Anne Busch / Rebecca Röder / Annika Vogel (12:30 Min.)

http://m.uni-koblenz-landau.de/koblenz/fb2/ik/studentische-initiativen/medienpraxis/filmprojekt

Islam in der Rechtsprechung Rechtsphilosophische Ringvorlesung startet am 1. Februar 2011 am Campus Koblenz

Vor dem Hintergrund der Frage nach der Integration muslimischer Mitbürger in Deutschland erläutert der Vortrag die rechtlichen Grundlagen der Religionsfreiheit und Bedeutung staatlicher Neutralität in Religionsfragen. Im Zentrum steht die Diskussion aktueller Fälle aus der Rechtsprechung zu Themen wie dem Kopftuch in Schulen oder dem Bau von Moscheen. Schließlich geht es auch um die Grenzen der Toleranz und mögliche Gefährdungen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Über den Islam in der Rechtssprechung spricht Dagmar Wünsch, Vorsitzende Richterin am OVG Koblenz, im Rahmen der rechtsphilosophischen Ringvorlesung. Der Vortrag findet am Dienstag, 1. Februar 2011 ab 18 Uhr am Campus Koblenz der Universität Koblenz-Landau, Universitätsstraße 1

http://www.uni-koblenz-landau.de/koblenz/aktuelles/archiv-2011/Islam%20in%20der%20Rechtsprechung/?searchterm=Islam

Facebook-Konto der ISK (Islamische Studierende in Koblenz, ehedem um Safiye Ilhan von den Lifemakers Rosenheim)

https://www.facebook.com/pages/Islamische-Studierende-in-Koblenz-ISK/163031713778877

Koblenz 2011, erst Pierre Vogel, dann Lale Akgün, den Islam finden beide prima. Drei Jahre eher durfte Kalifatstheoretiker Murad Wilfried Hofmann an der Uni Koblenz sprechen, es lebe der interreligiöse Dialog im Allgemeinen und die Toleranz der Koblenzer Hochschulgemeindearbeit im Besonderen:

Ringvorlesung: KRIEGE FALLEN NICHT VOM HIMMEL. – Das Friedenspotential der Religionen

In jüngster Zeit werden (vor allem die monotheistischen) Religionen zunehmend mit Intoleranz und Gewalt in Verbindung gebracht und für die Zunahme von Konflikten verantwortlich gemacht. Dabei gerät die besondere Verantwortung von Judentum, Christentum und Islam für eine gerechte Entwicklung und den Frieden in der Welt aus dem Blick. Die an der Universität Koblenz bestehenden Gemeinden ESG (Evangelische Studierendengemeinde), KHG (Katholische Hochschulgemeinde) und ISK (Islamische Studierende Koblenz) veranstalten in Kooperation mit der Universität Koblenz zu dieser Problematik eine Ringvorlesung, die sich aus Sicht des Judentums, des Christentums und des Islams der Frage stellt: Inwieweit verhindern oder fördern die Religionen das friedliche Zusammenleben der Menschen?

Den Auftakt macht am Dienstag, dem 22. April 2008 um 18.15 Uhr der jüdische Theologe Frederek Musall von der Ignatz-Bubis-Stiftungsprofessur für Religion, Geschichte und Kultur des europäischen Judentums in Heidelberg.

Vierzehn Tage später, am Dienstag, dem 6. Mai 2008, spricht der muslimische Autor Dr. Murad W. Hofmann (Bonn) zum Thema „Friedensverantwortung aus muslimischer Perspektive“.

Den Abschluss bildet – wieder zwei Wochen später – am Dienstag, dem 20. Mai 2008, die evangelische Theologin Dr. Ulrike Baumann mit dem Thema „Friedensverantwortung aus christlicher Perspektive“.

Alle Vorträge beginnen jeweils um 18.15 Uhr und finden im Raum E 312 auf dem Campus der Universität Metternich statt.

http://cms.bistum-trier.de/bistum-trier/Integrale?SID=CRAWLER&MODULE=Frontend&ACTION=ViewPage&Page.PK=3831

[34] In den zwei Jahren 2009 und 2010 sind insgesamt sieben Marokkanerinnen gemäß Artikel 475 marokkanisches Strafgesetzbuch an ihren Vergewaltiger verheiratet worden:

A paragraph in Article 475 of the penal code allows those convicted of corruption or kidnapping of a minor to go free if they marry their victim. The practice was encouraged by judges to spare family shame.

Last March, 16-year-old Amina al-Filali poisoned herself to get out of a seven-month-old abusive marriage to a 23-year-old she said had raped her.

Her parents and a judge had pushed the marriage to protect family honour. The incident prompted calls for the law to be changed.

The traditional practice can be found across the Middle East and also in countries including India and Afghanistan, where the loss of a woman’s virginity out of wedlock is a huge stain on the honour of the family or tribe.

While the age of marriage in Morocco is officially 18, judges routinely approve much younger unions in this deeply traditional country of 32 million with high illiteracy and poverty.

aus: Morocco to axe law allowing rapists to go free if they marry their victim

in: the guardian 23.01.2013

http://www.guardian.co.uk/world/2013/jan/23/morocco-law-rapists-marry

vergewaltigt als Fünfzehnjährige:

Amina El Filali

http://fr.wikipedia.org/wiki/Amina_El_Filali

[35] La polygamie – Tout en restant autorisée, elle devient plus difficile. Le consentement de la première épouse devient obligatoire. Elle n’est pas abolie mais elle est soumise à des conditions strictes.

http://fr.wikipedia.org/wiki/Moudawana

[36] Die CEM AAF beurteilt die Einführung eines Versetzungsfaches „Alevitischer Religionsunterricht“ an deutschen staatlichen Schulen zwar als positiv. Problematisch ist jedoch, dass eine Religionsgemeinschaft nach ihrer Anerkennung als solcher theoretisch sich vom islamisch geprägtem Alevitentum (dem reinen Islam), wie es derzeit überwiegend verstanden wird, abwenden kann. Insbesondere ist es kontraproduktiv, wenn jede größere alevitische Gemeinde „Religionsunterricht“ erteilen könnte. Daher wäre eine „Zentralinstanz“ bestehend aus Vertretern größerer Gemeinden sinnvoll. Wünschenswert ist es, den alevitischen Glauben zu Lehren ohne ihn vom Islam als Religion abzukoppeln. Dies bedeutet im Ergebnis die Wahrnehmung grundrechtlich gewährleisteter Rechte. Wichtig wäre es vielleicht gewesen, mit der Einführung eines „Religions“unterrichtes abzuwarten, da sich die Aleviten noch in einem „Selbstfindungsprozess“ befinden. Eine Gemeinde, die vorhat alevitischen Religionsunterricht zu erteilen, hätte dies im Einvernehmen mit den übrigen alevitischen Religionsgemeinschaften gestalten müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Das System in Deutschland, nach der der Unterricht nur von Religionsgemeinschaften gegeben werden kann, wird möglicherweise zu einer Spaltung der Aleviten in Deutschland führen.

Es bestehen keine organisatorischen Verbindungen der CEM AAF zur Cem Stiftung, da die CEM AAF durch den gemeinsamen Willen der Mitgliedsgemeinden in Deutschland zur Entstehung kam.

Übereinstimmungen betreffend der Cem Stiftung bestehen jedoch insbesondere auf dem Gebiet des Glaubens (Stichwort: Das Alevitentum als reine Form des Islams). Die CEM AAF wird hierüber hinaus von der Cem Stiftung unterstützt.

http://www.cemfederasyonu.org/almanca_yazi_devam.asp?id=116

[37] Es hat zahlreiche Versuche der „Sunnitisierung“ von Aleviten und blutige Übergriffe gegeben, wie etwa den Brandanschlag am 1.7.1993 in Sivas, bei dem 37 alevitische Künstler und Schriftsteller ums Leben kamen. Ausgrenzungen und Übergriffe gehörten zu den Gründen, weshalb Aleviten ihren Glauben lange Zeit verbargen, so dass auch ihre Lehren erst langsam wieder entwickelt werden müssen. Seit 1997 versucht die aus der Türkei stammende staatsnahe Cem-Stiftung auch in Deutschland, die Aleviten zum Sunnitentum zurückzuführen und tritt damit in Konkurrenz zur AABF. Die Cem-Stiftung soll 10 Vereine und 1000 Mitglieder unterhalten.

aus: B. Schmalenberger: Islamische Verbände: Was sie sagen und was sie denken (25.03.2005)

hier auf: Sicherheit-Heute

http://demo.ebiz-today.de/gesellschaft/personen,141,Islamische_Verbaende_Was_sie_sagen_und_was_sie_denken,news.htm

Brandanschlag von Sivas

http://de.wikipedia.org/wiki/Brandanschlag_von_Sivas

Sivas massacre

http://en.wikipedia.org/wiki/Sivas_massacre

[38] Islamschönschwätzerin Riffat Hassan geht ungefähr so heran: der Westen ist anders als der Orient, der Islam ist noch einmal ganz anders, aber der Koran ist und bleibt die Magna Charta aller Menschenrechtserklärungen, denn Allah will Gerechtigkeit und Glück für alle. Wenn heute im Islam irgendwo Ungerechtigkeit oder Ungleichheit auftritt, dann liegt das nicht am Islam, sondern an der schlimmen patriarchalischen Kultur. Der Okzident (The West) begafft den Islam verständnislos und überblickt ihn nicht, was ja vielleicht an der ungeheurer Komplexheit und Vielfalt (complexity and diversity) des Islam liegt. Und ach ja, in jeder Koransure lesen wir doch: Allah will Harmonie, Gutes Leben, Gleichheit, einfach toll ist das, Schluss mit der westlichen Propaganda against Islam and Muslims, gegen den Islam und die Muslime!

Since the nineteen-seventies there has been a growing interest in the West in Islam and Muslims. Much of this interest has been focused, however, on a few subjects such as „Islamic Revival,“ „Islamic Fundamentalism,“ „The Salman Rushdie Affair,“ and „Women in Islam,“ rather than on understanding the complexity and diversity of „the World of Islam.“ Not only the choice of subjects which tend to evoke or provoke strong emotive responses in both Westerners and Muslims, but also the manner in which these subjects have generally been portrayed by Western media or popular literature, calls into question the motivation which underlies the selective Western interest in Islam and Muslims. It is difficult to see this interest as being positively motivated given the widespread negative stereotyping of Islam and Muslims in the West.

Though there are a number of Americans who had not paid any serious attention to Islam or Muslims until the Arab oil embargo of 1973 or the Iranian Revolution of 1979, propaganda against Islam and Muslims is nothing new in the West. It is as old as the first chapter of Islamic history, when the new faith began to move into territories largely occupied by Christians. …

General Rights

A. Right to Life

The Qur’an upholds the sanctity and absolute value of human life and points out that, in essence, the life of each individual is comparable to that of an entire community and, therefore, should be treated with the utmost care.

B. Right to Respect

The Qur’an deems all human beings to be worthy of respect because of all creation they alone chose to accept the „trust“ of freedom of the will. Human beings can exercise freedom of the will because they possess the rational faculty, which is what distinguishes them from all other creatures. Though human beings can become „the lowest of the lowest“, the Qur’an declares that they have been made „in the best of moulds“, having the ability to think, to have knowledge of right and wrong, to do the good and to avoid the evil. Thus, on account of the promise which is contained in being human, namely, the potential to be God’s vicegerent on earth [Anm.: Stellvertreter Allahs, Kalif, ist nicht der Mensch an sich, sondern nur der Muslim – und zwar nur der männliche Muslim], the humanness of all human beings is to be respected and considered to be an end in itself.

C. Right to Justice

The Qur’an puts great emphasis on the right to seek justice and the duty to do justice. In the context of justice, the Qur’an uses two concepts: „‚adl“ and „ihsan“. Both are enjoined and both are related to the idea of „balance“, but they are not identical in meaning. …

Woman and man, created equal by God and standing equal in the sight of God, have become very unequal in Muslim societies. The Qur’anic description of man and woman in marriage: „They are your garments/ And you are their garments“ (Surah 2: Al-Baqarah: 187) implies closeness, mutuality, and equality. However, Muslim culture has reduced many, if not most, women to the position of puppets on a string, to slave-like creatures whose only purpose in life is to cater to the needs and pleasures of men. Not only this, it has also had the audacity and the arrogance to deny women direct access to God. It is one of Islam’s cardinal beliefs that each person -man or woman- is responsible and accountable for his or her individual actions. How, then, can the husband become the wife’s gateway to heaven or hell? How, then, can he become the arbiter not only of what happens to her in this world but also of her ultimate destiny? Such questions are now being articulated by an increasing number of Muslim women and they are bound to threaten the existing balance of power in the domain of family relationships in most Muslim societies.

However, despite everything that has gone wrong with the lives of countless Muslim women down the ages due to patriarchal Muslim culture, there is hope for the future. There are indications from across the world of Islam that a growing number of Muslims are beginning to reflect seriously upon the teachings of the Qur’an as they become disenchanted with capitalism, communism and western democracy. As this reflection deepens, it is likely to lead to the realization that the supreme task entrusted to human beings by God, of being God’s deputies on earth, can only be accomplished by establishing justice which the Qur’an regards as a prerequisite for authentic peace. Without the elimination of the inequities, inequalities, and injustices that pervade the personal and collective lives of human beings, it is not possible to talk about peace in Qur’anic terms. Here, it is of importance to note that there is more Qur’anic legislation pertaining to the establishment of justice in the context of family relationships than on any other subject. This points to the assumption implicit in much Qur’anic learning, namely, that if human beings can learn to order their homes justly so that the human rights of all within its jurisdiction – children, women, and men – are safeguarded, then they can also order their society and the world at large, justly. In other words, the Qur’an regards the home as a microcosm of the „ummah“ and the world community, and emphasizes the importance of making it „the abode of peace“ through just living.

aus: Riffat Hassan: Are Human Rights Compatible with Islam? The Issue of the Rights of Women in Muslim Communities

http://www.religiousconsultation.org/hassan2.htm

Wer den Menschen Rechte gewährt, ist Allah. Gegenmodern und islamrevolutionär ist Riffat Hassans ganz hartes Spalten in West und Ost. Erneuerung müsse von den muslimischen Frauen selbst kommen, Einmischung von außen lässt die 1943 in Pakistan geborene Theologin nicht zu:

Pursuing Justice

The Qur’an not only offers women justice, but requires all Muslims to seek justice, including their own rights. It is not enough merely to appreciate one’s rights in theory. Muslims are called upon, in oppressive conditions, to strive to make possible the exercise of the rights given by God. …

The negative ideas about women that prevail in Muslim societies are rooted in certain theological ideas. Until we demolish the theological foundations of Muslim culture’s misogynistic and androcentric tendencies, Muslim women will suffer discrimination despite statistical improvements in education, employment, and political rights. Islamic tradition will remain rigidly patriarchal until we break the chains of ignorance in which women are shackled.

Ultimately, it will be up to Muslim women, once educated about Islam and their rights, to articulate in a proactive fashion the meaning of their lives, their selves. Reacting against the Western model of liberation no longer suffices. What is required is a positive formulation of their own goals and objectives, individually and collectively.

aus: Riffat Hassan: “Members, One of Another: Gender Equality and Justice in Islam”

http://www.religiousconsultation.org/hassan.htm

[39] Die islamischen gottesdienstlichen Pflichten seien ins deutsche Grundgesetz problemlos integrierbar? Nicht so voreilig bitte. Der Muchtasar (Muḫtaṣar) des malikitischen Rechtsgelehrten Sidi Khalil (Sīdī Ḫalīl) zählt zu den ‚Ibadat auch den Dschihad (auch Lale Akgüns rhetorischen Dschihad womöglich).

Sayyid Qutb, Dieselbe wichtige Stelle aus The Characteristics of the Islamic Concept, Textquelle B, ausführlicher:

The division of human actions into “worship” or ibadat and “human affairs” or mu’amalat, which we find in the books of Islamic jurisprudence, was introduced in the beginning merely for technical reasons … Undoubtedly this was a grave distortion of the Islamic concept, which eventually resulted in producing deviations in the Muslim society.

In the Islamic concept there is not a single human act to which the term’ ‘worship” is not applicable or in which this property is not desired. Indeed, the Islamic way of life is nothing but the realization of the meaning of worship from beginning to end.

The ultimate aim of the Islamic way of life is not a system of justice, or a system of economics, or a system of legislation concerning criminal, civil, or family affairs, or any other of the rules and regulations that are part of this way of life. The only aim of Islam is the establishment of the meaning of’ ‘worship” in human life as according to the Qur’an, it is for the worship of Allah that man was created. No human action can be called worship of Allah unless it is done for the sake of Allah alone, and with a recognition that He alone deserves to be worshipped. Either this is the case or the act is not worship, and hence not in the service of Allah, and in fact, is therefore a rebellion against the din of Allah.

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2013/05/01/338/

[40] The Tamim were divided between supporting and opposing Islam … Abu Bakr sent al-Muhagir with men and horses against the women, and although the men of Kindah and Hadramaut came to the women’s defense, al-Muhagir cut off the woman’s hands … Three of the women listed were of the nobility, and four belonged to the royal clan of Kindah. Their status and the support of their men suggest that they were priestesses, not prostitutes

aus: Leila Ahmed: Women and Gender in Islam: Historical Roots of a Modern Debate (p 59-60)

http://books.google.de/books?id=U0Grq2BzaUgC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

There is an important mention of henna use in an early Islamic history, the Kitāb al-Muḥabbar of Muḥammad ibn Ḥabīb [a 9th-century Muslim biographer and scholar, who died in Samarra, Iraq, in 859 CE. The Kitāb al-Muḥabbar, composed circa 840 CE, is considered his most important work but it has unfortunately survived in only one 13th-century copy]. It records that after the death of the Prophet, there were some women in the Ḥaḍramaut who celebrated by hennaing their hands and playing music. When the news reached Abu Bakr, the successor of the Prophet and the first caliph, he ordered that the women be punished for their blasphemy by having their hands cut off, the henna stain providing damning evidence of their participation. While the women are labeled as ‘harlots’, there is clearly something else at play here, since many of the women were not of a suitable age for prostitution, and many were from noble or royal families. Interestingly, some of the women were explicitly mentioned as being Jewish.

It has been suggested that these women were in fact, as Beeston writes, “priestesses of the old pagan religion of South Arabia, who hoped that the death of Muhammad would afford them a chance of staging a revival of the old religion”; others have interpreted this as trivializing the bloody anti-Muhammad rebellion (ridda) and subsequent massacre of the Ḥaḍrami Kinda tribe by reframing and blaming it on women ‘of dubious reputation’. In any case, it is clear that the celebration of these women was threatening both religiously and politically to Abu Bakr and the nascent Muslim leadership. We can learn from this story that henna was not only forbidden during mourning, but also specifically a sign of celebration. These women are not Muslim: some are pagan, and some are Jewish. …

aus: Henna in Early Islam

von: Henna by Sienna (Toronto, Canada)

http://www.hennabysienna.com/henna-in-the-early-islamic-period.html

[41] Emels haariger Dschihad: Europas arbeitsteilige Kopftuchpolitik. Von Jacques Auvergne (Februar 2009)

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/02/07/097/

[42] Asma Ummu-l Mu´minin, die Tochter Abu Bakr´s, kam zum Propheten, sallallahu alayhi wa sallam, mit dünnen Klamotten, der Prophet, salallahu alayhi wa sallam, wendete sich ab von ihr und sagte: “Oh Asma, wenn eine Frau das alter der Menstruation erreicht darf man nichts von ihr sehen außer das und das und er zeigte auf Gesicht und Hände.”

[Überliefert in Sunan Abu Dawud; Hadith Nr. 4092]

Zitiert aus „Hijab“ von Shaikh Muhammad ibn Salih al-Uthaimin aus Saudi Arabien, gedruckt von Madrasah Arabia lslamia Azaadville South Africa, übersetzt von Hafidh Zahir Essack, Radshab 1416 (Dez.1995)

http://ansariyyah.wordpress.com/2012/12/26/die-schwache-im-hadith-bezuglich-des-zeigens-des-gesichts-und-hande/

Asma Ummu-l Mu´minin, die Tochter Abu Bakr´s, kam zum Propheten, sallallahu 3layhi wa sallam, mit dünnen Klamotten, der Prophet, salallahu 3layhi wa sallam, wendete sich ab von ihr und sagte: „Oh Asma, wenn eine Frau das alter der Menstruation erreicht darf man nichts von ihr sehen außer das und das und er zeigte auf Gesicht und Hände.“

[Überliefert in Sunan Abu Dawud; Hadith Nr. 4092]

Zitiert aus „Hijab“ von Shaikh Muhammad ibn Salih al-Uthaimin aus Saudi Arabien, gedruckt von Madrasah Arabia lslamia Azaadville South Africa, übersetzt von Hafidh Zahir Essack, Radshab 1416 (Dez.1995)

http://www.ahlu-sunnah.com/threads/37831-Niqab-Pflicht-oder-nicht

[43] Tradition rapportée par Aboû Dâoûd : Aïcha (radhia Allâhou anha) raconte qu’une fois, sa sœur, Asma (radhia Allâhou anha) entra chez le Prophète Mouhammad (sallâllâhou alayhi wa sallam) avec des vêtements transparents. Le Prophète Mouhammad (sallâllâhou alayhi wa sallam) se détourna d’elle et dit: „Ô Asma, quand la fille devient pubère, il ne convient pas de voir d’elle une autre partie que celles-ci (et il lui indiqua le visage et les mains).“(Hadith Moursal)

http://www.mosquee-lyon.org/forum3/index.php?topic=4430.0;topicseen

Asma, la fille d’Abu Bakr, visita le messager de Dieu (paix soit sur lui) portant des vêtements minces. Le messager de Dieu (pssl) se détourna d’elle et dit : „O Asma, quand une femme atteint l’âge de la puberté, il n’est pas convenable qu’elle montre les parties de son corps excepté pour cela et cela. (Il pointa le visage et les mains). d’apres Abou dawoud.

http://aqida93.skyrock.com/1367481028-36-LES-MAINS-ET-LE-VISAGE-AWRA-OU-PAS-AWRA.html

[44] “Aisha (radi Allahu anha) reported that Asmaa the daughter of Abu Bakr (radi Allahu anhuma) entered into the presence of Allah’s Messenger (sal Allahu alaihi wa sallam), wearing thin transparent clothing, so the Messenger of Allah (sal Allahu alaihi wa sallam) turned away from her saying: ‘O Asmaa, if a woman reaches the age of menstruation, it is not allowed that any of her should be seen except this – and he pointed to his face and two hands.” [Al-Qurtubi’s Jaami fi Ahkaamil Quraan; Al-Bayhaqi]

http://dailyhadith.adaptivesolutionsinc.com/hadith/Hidden-Except-Face-and-Two-Hands.htm

(4092) ‚Aisha said: Asthma‘, daughter of Abu Bakr, entered upon the Apostle of Allah (may peace be upon him) wearing thin clothes. The Apostle of Allah (peace be upon him) turned his attention from her. He said: O Asthma‘, when a woman reaches the age of menstruation, it does not suit her that she displays her parts of the body except this and this, and he pointed to her face and hands. (Note 3523)

Abu Dawud said: This is a mursal tradition (i.e. the narrator who transmitted it from ‚Aisha is missing) Khalid B. Duraik did not see ‚Aisha.

[3523. When a woman reaches the age of puberty, she must observe purdah and have a thick veil which conceals her beauty. She may unveil her face and hands up to the wrists. In modern times, some scholars have prohibited unveiling the face out of precaution.]

http://www.forpeoplewhothink.org/Topics/Hadith_on_Hijab.html

[45] Noch so ein Versuch, zwischen Islamismus und Islam zu unterscheiden, war das sicherlich nett gemeinte und immerhin mutige „Manifest der 12“ aus dem Jahre 2006 in Verteidigung der dänischen Mohammedkarikaturen:

Like all totalitarian ideologies, Islamism is nurtured by fear and frustration. … Islamism is a reactionary ideology“

http://news.bbc.co.uk/2/hi/europe/4764730.stm

MANIFESTE : FAIRE FACE ENSEMBLE AU NOUVEAU TOTALITARISME

Comme tous les totalitarismes, l’islamisme se nourrit de peurs et de frustrations. … L’islamisme est une idéologie réactionnaire

http://www.debriefing.org/16606.html

Wie alle Totalitarismen nährt sich der Islamismus aus der Angst und der Frustration. … Der Islamismus ist eine reaktionäre Ideologie.

http://www.welt.de/print-welt/article201259/Manifest-der-12-Gemeinsam-gegen-den-neuen-Totalitarismus.html

[46] The Six Pillars of Iman

Belief in Allah;

Belief in the angels;

Belief in the revealed books;

Belief in the commissioned Messengers (peace be upon them).

Belief in the resurrection and the events of Qiyamah.

Belief in the predestination by Allah of all things, both the (seemingly) good and the (seemingly) bad.

http://www.missionislam.com/knowledge/sixpillarsiman.htm

Dans la Sounna authentique, lorsque Jibrîl questionna le prophète au sujet de l’Iman (la Foi), le messager d’Allah (paix et bénédictions d’Allah sur lui) répondit : « El Iman, c’est de croire en Allah, Ses anges, Ses livres, Ses messagers, au Jour du Jugement Dernier et de croire au destin bon ou mauvais ».

Rapporté par Mouslim

http://www.dourouss-abdelmalik.com/index.php/audio/cours-aquida/50-la-croyance-aux-anges-aux-livres-et-aux-prophetes.html

Er fuhr fort: »Nun unterrichte mich über den Iman.« Er sagte: „Es ist dies, dass du an Allah den Iman verinnerlichst, an Seine Engel, an Seine Bücher, an Seine Gesandten und an den Jüngsten Tag, und dass du an die Bestimmung den Iman verinnerlichst mit ihrem Guten und mit ihrem Bösen.« Er sagte: »Du hast recht gesprochen.« Er fuhr fort: »Nun berichte mir über das rechte Tun (arab.: ichsan).« Er antwortete: „Es ist dies, dass du Allah dienst, als ob du Ihn sähest, und wenn du Ihn auch nicht siehst, so sieht Er dich doch.«

Muslim

http://www.der-islam.com/Grundwissen/Aqida/aq2.htm

Iman ist, an Allah zu glauben, seine Engel, seine Bücher, seine Gesandten, den letzten Tag und der Vorherbestimmung in guten wie in bösen Dingen

http://www.khutbah.com/ge/allah_angels/angels.php

[47] Ahkam (plural of Hukm) is a reference to the Islamic commandments, derived and understood from religious jurisprudence resources … In the Quran, hukm denotes arbitration, judgement, authority, and Allah’s will.

http://en.wikipedia.org/wiki/Ahkam

Les ahkam sont les statuts juridiques d’une action dans le droit musulman.

Les juristes en désignent généralement 5 :

1. wajib / fard : obligatoire ;

2. mandoub / mustahabb / sunnah / fadila : recommandé ;

3. mubah / halal : ni interdit, ni obligatoire, donc autorisé ; la plupart des actions entrent dans ce statut ;

4. makrouh : déconseillé ; s’abstenir de faire cette action est préférable, mais commettre cette action n’entraîne pas de péché ;

5. harâm : interdit.

http://fr.wikipedia.org/wiki/Ahkam

al-Mawardi: Al-Ahkam as-Sultaniyyah. The Laws of Islamic Governance

http://www.kalamullah.com/ahkam-sultaniyyah.html

ISLAMIC DIVINE LAW (SHARI’AH)

Structuring the Life of Man by Divine Law

The Five Ruling Values (The Five Ahkam)

Mashhad Al-Allaf

http://www.muslimphilosophy.com/ma/works/ahkam.pdf

[48] Abū l-Faraǧ Ibn al-Ǧauzī (Abu al-Faradsch Ibn al-Dschauzi, † 1200) war bedeutender hanbalitischer Rechtsgelehrter, in seiner Theologie verbissen frauenfeindlich wie kaum Zweiter:

Das weibliche Recht auf Gehorsam. Den »Kitāb aḥkām an-nisāʾ« liest Jacques Auvergne

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/08/02/135/

leider eher desinformierend zu Scharia und Yaşar Nuri Öztürk, aber für uns al-Ghazali-Kenner gleichwohl die islamrevolutionäre Gegenwart der Türkei erhellend:

Die Frau fragte nach, ob das unter Gelehrten mehrheitsfähig sei. Ja, entgegnete Öztürk. Die Aussöhnung von Ratio und Religion erobere immer die Mehrheit.

Darauf vertraut der 60jährige Öztürk stets. Ob als Fernsehseelsorger, bekanntester türkischer Theologe der Gegenwart – oder aktuell als Kontrahent von Ministerpräsident Tayyip Erdogan.

Am Donnerstag gründete Öztürk in Ankara eine Partei, mit der er bei der Parlamentswahl 2007 die islamistische Regierung stürzen will: die „Partei des Volksaufstiegs“ („halkin yükselisi partisi“). Deren Motto: „die Aussöhnung von Ratio und Religion“.

Einerseits bejaht sie den religiös neutralen Staat, andererseits soll diese Neutralität gegenüber der Religion wohlwollender werden. Warum zum Beispiel sollten Studentinnen kein Kopftuch und Soldaten keinen Bart tragen?

aus: Till R. Stoldt: Vom „Türken-Luther“ zum Anti-Erdogan: Türkischer Star-Theologe gründet Partei

in: DIE WELT 20.02.2005

http://www.welt.de/print-wams/article123884/Vom-Tuerken-Luther-zum-Anti-Erdogan-Tuerkischer-Star-Theologe-gruendet-Partei.html