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COVID-Impfungen: „eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt“

März 8, 2021

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8. März 2021

An die deutschen Staatsanwaltschaften

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Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte

Sehr geehrte Damen und Herren,

es besteht Grund anzunehmen, dass es beim millionenfachen, medizinisch nicht erforderlichen, hochriskanten und gleichwohl als Programm COVAX (Covid-19 Vaccines Global Access) seit drei Monaten an vielen Orten auf der Welt hoffnungsvoll, gutgläubig oder blindwütig durchgeführten sogenannten Impfen – korrekt: beim gentherapeutischen Großversuch – gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Krankheitsbild COVID-19 zu sehr vielen leichten wie auch schweren Impf-Nebenwirkungen kommen kann und selbstverständlich auch zu Todesfällen.

Selbstverständlich kann bei einem Tod nach dem experimentellen gentherapeutischen Eingriff („Corona-Impfung“) ein Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod bestehen, ebenso kann Fremdverschulden möglich erscheinen (die sogenannte Impfung gegen das relativ harmlose Coronavirus war nicht erforderlich, ggf. ist vor Verabreichung des Vakzins ein adäquates Aufklärungsgespräch nicht erfolgt oder der später Verstorbene nicht angemessen ärztlich auf Impfeignung untersucht worden).

Selbstverständlich also kann „eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt“, ich zitiere Stuttgarts Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen vom 10.02.2021, bestehen, was schließlich bereits bei einem nach Impfung eintretenden anaphylaktischen Schock der Fall sein kann, welchen kranke oder hochbetagte Menschen möglicherweise nicht überleben, und genau diese Menschen werden in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 mit Priorität „geimpft“, experimentell gentherapiert.

Diverse Impfnebenwirkungen, von den ggf. erst nach Monaten oder Jahren erkennbaren irreparablen (Stichwort Insertion ins humane Genom) bzw. den möglicherweise ebenfalls tödlichen langfristigen Impfschäden oder auch von der ADE-Reaktion (Antibody Dependent Enhancement process) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zu reden sein, können selbstverständlich auch zum Tod des „Geimpften“ führen, weshalb jeder nach einer Impfung gegen „Corona“ verstorbene Mensch obduziert werden sollte.

Es ist nicht plausibel, bei einem Tod nach COVID-19-Impfung eine nicht-natürliche Todesursache pauschal auszuschließen, wofür sich Brauneisen allerdings einsetzt: „Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht“. Von einer Harmlosigkeit der sogenannten Impfung gegen „Corona“ sollten wir nicht ausgehen, sondern davon, dass die genetischen (gentherapeutischen) „Impfstoffe“ krank machen oder tödlich sein können.

Etwa auch eine Thromboseneigung als Nebenwirkung von viralen Spike-(Stachel-)Proteinen ist altbekannt, und genau diese Stachelproteine beginnt der „geimpfte“ sprich der gentherapeutisch modifizierte Körper herzustellen. Im Übrigen und grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass schon der, leider bereits in die Körper von mehreren Millionen Menschen injizierte, sogenannte Impfstoff, bei COMIRNATY, dem mRNA-Impfstoff BNT162b2 von BioNTech / Pfizer ist das der genetische Bauplan für das Stachelprotein gehüllt in Nano-Lipide, nicht in unserem Deltoid-(Schulter-)Muskel verbleibt, sondern sich über die Blutbahn, etwa beim Durchstechen der gut durchbluteten Unterhaut, im ganzen Körper ausbreitet, also rasch auch viele Lungen-, Leber-, Herzmuskel- und Gefäßwandzellen erreicht, welche sozusagen anweisungsgemäß mit der Fabrikation der Spikeproteine beginnen. Doch selbst bei nur lokaler (Musculus deltoideus, Deltamuskel) Expression der Stachelproteine ist deren weitere Ausbreitung im Körper unklar.

Bei schweren Impfreaktionen sollte so schnell wie möglich überprüft werden, ob es Anzeichen für Gerinnungsstörungen gibt, wozu die Bestimmung von D‑Dimeren entscheidend ist. D-Dimere sind Proteine, die als Abbauprodukte von vernetztem Fibrin im Blut während der körpereigenen Auflösung eines Blutgerinnsels vorkommen und sind ein Biomarker für die Fibrinolyse genannte Auflösung von Blutgerinnseln, weshalb ihre Konzentration im Blut zur Diagnose von Thrombosen verwendet wird.

Sobald ein – leider weiterer – Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit der sogenannten Impfung, richtig gesagt mit dem unnötigen und gefährlichen Gentherapie-Experiment, eintritt, ist es äußerst wichtig, das Einverständnis der Angehörigen sicherlich vorausgesetzt, eine Obduktion durchführen zu lassen, bei der in verschiedenen Organen histologisch nach Mikrothromben gesucht werden sollte sowie nach den bereits erwähnten, siehe Anlage, Verklumpungen von Zellen (cell fusion) durch die im Körper des Geimpften hergestellten viralen Spikeproteine („die ausgeprägte Fusogenität des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, also seine hohe Fähigkeit, die Fusion von Zellen auszulösen, ihr Verschmelzen“).

Die neuartigen Impfstoffe funktionieren als gentechnische Eingriffe in die, durch die Wissenschaft möglicherweise erst sehr unzureichend verstandenen, Kommunikationsprozesse des menschlichen Immunsystems, zielen auf Veränderung der Proteinbiosynthese und lassen unsere Körperzellen – welche eigentlich? – etwas herstellen, was diese von Natur aus nicht produzieren würden, weshalb bei einem Tod nach „Impfung gegen Corona“, neben der Obduktion, ergänzende immunologische und molekularpathologische Untersuchungen durchgeführt werden sollten.

Erst über diese, die Autopsie begleitende zusätzliche histo-immunologische und molekularpathologische Untersuchung etwa von Hirn- oder Lungengewebszellen, von Herzmuskel-, Niere-, Leber-, Milz- und Gonadengewebe sowie von der Gefäßwand der Kapillaren (Haargefäße) dürften genauere Erkenntnisse über die Folgen der unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Vakzine gewonnen werden können.

Ggf. ist erst zu einem späteren Zeitpunkt mit molekulargenetischen Untersuchungsmethoden bei verstorbenen oder noch lebenden „Corona-Geimpften“ nach Mutationen zu suchen, welche bis dahin, in allen denkbaren Körperzellen, durch die COVID-19-Vakzine möglicherweise erzeugt worden sind.

Grundsätzlich hätte man fragen müssen, ob das mit COVAX erstrebte weltweite annähernde oder vollständige Ausrotten des Coronavirus gesundheitsfördernd ist, denn ein konkurrierender, möglicherweise viel gefährlicher Erreger könnte den frei gewordenen Raum einnehmen, etwa ein nicht wie SARS-CoV-2 im kühlen Nasen- und oberen Rachenraum, sondern ein tief in der warmen Lunge replizierendes Virus.

Dem Fortschritt der Wissenschaft dienende, hier medizinische Erkenntnisse dürfen nicht primär durch ein (bislang praktisch kaum erreichbares bzw. schlampig durchgeführtes) Registrieren der Anzahl der durch die Impfaktion erzeugten Kranken oder Toten gewonnen werden. Vielmehr ist der Menschenversuch, das weitgehend sinnlose und gefährliche globale Impfprogramm COVAX nicht zu verantworten und sofort zu stoppen, vgl. im Anhang meine an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition Pet 2-19-15-2126-040193 vom 2. November 2020 mit Ergänzung vom 17. Dezember 2020.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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A n l a g e

02.11.2020 · Petition an den Deutschen Bundestag · Pet 2-19-15-2126-040193

Stoppt die Errichtung von 60 Impfzentren und von Kühlketten zum Impftofftransport nach dem Modell COVAX. Keine SARS-CoV-2 betreffende deutsche Beteiligung an der ACT Accelerator Initiative zur Beschleunigung der Entwicklung und gerechten Verteilung von Vakzinen, Diagnostika und Therapeutika. Rückzug Deutschlands aus der Arbeit der Inklusiven Impfallianz (Inclusive Vaccine Alliance), soweit diese auf SARS-CoV-2 zielt. In Deutschland handeln, global denken, kein Geld für COVAX.

17.12.2020 · Ergänzung der Petition (Begründung)

• ADE – antikörperabhängige Verstärkung
• Allergische Reaktionen auf Polyethylenglykol, PEG
• W. A. Haseltine zur Entwicklungszeit von Vakzinen
• Syncytin-1, MS, Rheuma
• Weibliche Unfruchtbarkeit
• Lipid-Nanopartikel im COVID-19-Impfstoff
• Informiertes Einwilligen – informed consent
• Nürnberger Kodex – Nuremberg Code

„Den gentechnischen Großversuch am Menschen stoppen: Verhindern wir jetzt in Deutschland und in buchstäblich letzter Minute die Massenimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und tragen wir unser Möglichstes dazu bei, ein nicht gesundheitsförderliches, sondern gesundheitsgefährdendes Projekt COVAX auch weltweit zu stoppen.“

https://schariagegner.wordpress.com/2020/11/02/keine-massenimpfungen-gegen-sars-cov-2-keine-corona-impfzentren-und-kuehlketten-kein-geld-fuer-covax/

24.12.2020 · Stoppt das gefährliche gentechnische Menschenexperiment

„Bitte eröffnen Sie ein Ermittlungsverfahren gegen alle Hersteller von COVID-19-Impfstoffen, die im Jahr 2020 ihr jeweiliges Vakzin bei der EMA (European Medicine Agency) zur Prüfung eingereicht haben, beispielsweise BioNtech / Pfizer für Impfstoff BNT162b.“

https://schariagegner.wordpress.com/2020/12/24/ermittlungen-gegen-impfstoffhersteller/

28.02.2021 · Strafanzeige gegen Achim Brauneisen wegen § 258 Strafvereitelung oder StGB § 258a Strafvereitelung im Amt oder aufgrund vergleichbarer Gesetze

https://schariagegner.wordpress.com/2021/02/28/generalstaatsanwalt-stuttgart-keine-obduktion-nach-corona-impfung/

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Generalstaatsanwalt Stuttgart: Keine Obduktion nach Corona-Impfung

Februar 28, 2021

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UPDATE – s. u. –
Antwort der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom
18.03.2021

Aktenzeichen 1 Js 21790/21

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Edward von Roy

28. Februar 2021

Vorab ein Blick ins österreichische Strafgesetzbuch (StGB, „öStGB“)

§ 295 StGB Unterdrückung eines Beweismittels

Wer ein Beweismittel, das zur Verwendung in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren oder in einem Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung bestimmt ist und über das er nicht oder nicht allein verfügen darf, vernichtet, beschädigt oder unterdrückt, ist, wenn er mit dem Vorsatz handelt, zu verhindern, daß das Beweismittel im Verfahren gebraucht werde, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen, wenn die Tat nicht nach den §§ 229 oder 230 mit Strafe bedroht ist.

Strafanzeige gegen Achim Brauneisen wegen § 258 Strafvereitelung oder StGB § 258a Strafvereitelung im Amt oder aufgrund vergleichbarer Gesetze

Achim Brauneisen (* 31. März 1958 in Kirchheim/Teck) ist ein deutscher Jurist. Er ist seit August 2013 Generalstaatsanwalt in Stuttgart.

Am 10. Februar 2021 äußerte sich Brauneisen, hier gekürzt, wie folgt:

Baden-Württemberg
GENERALSTAATSANWALTSCHAFT STUTTGART
DER GENERALSTAATSANWALT

Datum 10.02.2021
Name Brauneisen
Aktenzeichen 42-379

Obduktionen
COVID-Impfungen
(…)
(…) Die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die alle Bereiche staatlicher Gewalt zur Mitwirkung aufruft. Jedes staatliche Handeln muss aber auch in der Pandemielage durch eine wirksame Rechtsgrundlage legitimiert sein. Soweit Sie die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten als Obduktionsindikation anführen, sehe ich hierfür jedenfalls strafprozessual eine solche Rechtsgrundlage nicht. Nach der Strafprozessordnung darf die Leichenöffnung nur dann angeordnet werden, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Dies bedeutet, dass die Anordnung von Obduktionen mit dem Ziel der Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten nicht in die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden fällt. In Betracht kommen könnte insoweit allenfalls eine Zuständigkeit der Gesundheitsämter.
Von erheblichem Belang erscheint mir zudem, dass in seriösen Quellen keine fassbaren Hinweise auf eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt älterer Menschen recherchiert werden konnte. Weder auf der Homepage des RKI noch des Paul-Ehrlich-Instituts finden sich entsprechende valide Hinweise. Bei den dort angesprochenen Todesfällen erscheint eine Kausälität mit den Impfungen vielmehr eher ausgeschlossen.
Ich sehe deshalb keinen Anlass, dass die Staatsanwaltschaften im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart ihre bisherige Praxis ändern. Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden rnöglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht.
Mein Schreiben werde ich wegen der hohen Relevanz des Vorgangs für die praktische Arbeit der Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen in ganz Baden-Württemberg, dem Ministerium der Justiz und für Europa sowie dem Generalstaatsanwalt in Karlsruhe zur Kenntnis bringen.
Mit freundlichen Grüßen
( Brauneisen )

2020news.de/wp-content/uploads/2021/02/GenStA-Stuttgart-keine-Obduktion-bei-Toten-nach-Impfung_online.pdf

Der Generalstaatsanwalt verschweigt die zahlreichen ungeklärten Todesfälle im Zusammenhang mit den seit einigen Wochen nahezu weltweit angelaufenen sogenannten Impfungen gegen das Coronavirus.

Brauneisen ist im Irrtum befindlich, selbstverständlich müssen wir davon ausgehen, siehe unten (Hintergrund), dass die sogenannten Impfungen gegen das Coronavirus, es geht um einen unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Eingriff (Brauneisen: „COVID-Impfungen“), zu einer schweren Verletzung oder zum Tod des Geimpften führen können, weshalb angesichts der leider angelaufenen Massenimpfungen Obduktionen ein besonders wichtiges Werkzeug sind, um eine Gefährlichkeit oder gar Tödlichkeit der COVID-19-Vakzine zu beweisen.

Zudem hätte Brauneisen berücksichtigen müssen, dass die angeblich ungefährlichen sogenannten Corona-Impfstoffe, auch wegen unzureichender Studienlage, im Bereich der Staaten der Europäischen Union nur bedingt zugelassen sind.

Durch die Obduktionseinschränkung bei Menschen, die kurz nach der Impfung verstorben sind, verhindert Generalstaatsanwalt Brauneisen zudem, dass sich die Öffentlichkeit, die Presse sowie das Paul-Ehrlich-Institut ein wirklichkeitsnahes Bild der Lage machen können.

Brauneisen übergeht oder übersieht beispielsweise die ausgeprägte Fusogenität des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, also seine hohe Fähigkeit, die Fusion von Zellen auszulösen, ihr Verschmelzen. Die gentechnisch veränderten Zellen des Geimpften aber, die anschließend etwas Körperfremdes herstellen, nämlich das Spikeprotein des Coronavirus, könnten über eine durch das Spikeprotein vermittelte Membranfusion verklumpen und könnten dann gemeinsam absterben. Falls das aber zum Tod eines Geimpften führt, darf ein Obduzieren nicht pauschal unzulässig sein aufgrund einer – m. E. irrigen – Annahme, die „COVID-Impfungen“ (Brauneisen) seien harmlos.

PEI Paul-Ehrlich-Institut
Messen, was verbindet – Gewebeschäden durch Zellfusion in COVID-19 und die Rolle des Spikeproteins
Das Coronavirus SARS-CoV-2 gelangt durch Membranfusion nach Kontakt seines Spikeproteins mit dem ACE2-Rezeptor in menschliche Zellen. Neue Studien belegen eine zweite Rolle des Proteins in COVID-19: das Verschmelzen von Körperzellen. (…) Schon geringste Mengen des Spikeproteins reichen in Zellkultur aus, infizierte und nicht infizierte Zellen verschmelzen und absterben zu lassen. Viruspartikel mit Spikeprotein auf ihrer Oberfläche können sogar nur durch Kontakt Zellen veranlassen, mit ihren Nachbarn zu fusionieren. Über die Ergebnisse berichtet iScience in seiner Onlineausgabe vom 09.02.2021.

pei.de/DE/newsroom/pm/jahr/2021/03-gewebeschaeden-zellfusion-covid-19-rolle-spikeprotein.html

Originalpublikation

iScience
Volume 24, Issue 3, 19 March 2021, 102170
Quantitative assays reveal cell fusion at minimal levels of SARS-CoV-2 spike protein and fusion from without
Samuel A.Theuerkauf, Alexander Michels, Vanessa Riechert, Thorsten J. Maier, Egbert Flory, Klaus Cichutek, Christian J. Buchholz

sciencedirect.com/science/article/pii/S2589004221001383?via%3Dihub

cell.com/iscience/fulltext/S2589-0042(21)00138-3

Genannter Klaus Cichutek ist der Präsident des PEI Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel.

Dr. Wolfgang Wodarg (Wurde vom Paul-Ehrlich-Institut eine gefährliche Nebenwirkung der Impfung ausgeblendet?) weist auf das Problem der Membranfusion hin:

Die derzeit verwendeten gentechnischen „Impfstoffe“ programmieren die Zellen der Empfänger, um gerade solche Spike Proteine überall im Körper herzustellen. In welchen Organen das geschieht, lässt sich nicht vorhersagen. Es muss also befürchtet werden, dass die durch Spike Proteine ausgelöste starke Neigung zu unkontrollierbaren Zellfusionen starke Gewebsschäden und entsprechende immunologische und hämatologische Folgen verursachen kann. Gewebszerstörungen, Mikrothrombosen und sekundäre Immunkomplikationen könnten schwere Krankheitsbilder und den Tod innerhalb kurzer Zeit zur Folge haben.

wodarg.com

Jedermann, auch ein deutscher Generalstaatsanwalt kann die zu vermutenden Gesundheitsgefahren der neuartigen sogenannten Impfstoffe kennen, beispielsweise:

• Unsere durch die neuartige Impfung gentechnisch veränderten Körperzellen – welche eigentlich? – beginnen, Virusproteine zu erzeugen, womit der geimpfte Mensch etwas produziert, was er von Natur aus nicht herstellen würde. Als Abbauprodukte entstehen Peptide, die auf die Zellaußenseite wandern. Die derart „markierte“ Zelle könnte durch die menschlichen Killer-Lymphozyten als „fremd“ erkannt werden, ein Autoimmunangriff auf die gekennzeichnete Zelle könnte erfolgen. Auch wesentliche oder unersetzbare Zellen unseres Körpers könnten dabei angegriffen und vernichtet werden, mit vielleicht fatalen Folgen.

• Eine Bildung sogenannter nicht-neutralisierender Antikörper kann, sobald der geimpfte Mensch mit dem echten oder „wilden“ Virus zusammentrifft, zu einer überschießenden Immunreaktion führen. Diese antikörperabhängige Verstärkung (antibody dependent enhancement, ADE) ist aus Experimenten mit Coronavirus-Impfstoffen bei Katzen bekannt. Im Verlauf dieser Forschungen sind alle Katzen, welche die Impfung zunächst gut vertragen hatten, gestorben, nachdem sie mit echten Coronaviren infiziert wurden. Wirkverstärker können diese Überreaktion zusätzlich begünstigen.

• Die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer enthalten Polyethylenglykol, PEG. 70 % der Menschen bilden Antikörper gegen PEG, was bedeutet, dass viele Menschen auf die Impfung schwere allergische, möglicherweise tödliche Reaktionen entwickeln könnten.

• Ohne Syncytin-1 kann die Frau keine Plazenta bilden, folglich nicht schwanger werden. Möglicherweise enthält der Impfstoff gegen SARS-CoV-2 das Spike-Protein (Stachelprotein) Syncytin-1 oder ein sehr ähnliches Glykoprotein. Falls der neuartige Impfstoff so wirkt, dass wir eine Immunantwort gegen das Stachelprotein aufbauen, trainieren wir den weiblichen Körper, Syncytin-1 anzugreifen, was zu Unfruchtbarkeit bei Frauen von unbestimmter Dauer führen könnte. Anders gesagt: Falls ein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 eine Immunreaktion gegen Syncytin-1 auslöst, könnten geimpfte Frauen unfruchtbar sein.

• Das menschliche Immunsystem, das uns alle seit Jahrtausenden ausreichend und wunderbar vor Erkältungsviren wie beispielsweise Coronaviren schützt, wird durch das unnötige und hochriskante, COVAX genannte gentherapeutische Experiment erschüttert, irritiert und möglicherweis derart geschwächt, dass ein vergleichsweise harmloses Adenovirus wirkt wie eine schwere Influenza. Im Rahmen des Massenexperiments, es geht um den größten Skandal der Medizingeschichte und um ein Menschheitsverbrechen, dem sich ein Generalstaatsanwalt in den Weg zu stellen hat, statt Beweismittel, hier die allerdings zu obduzierenden Leichen der Impftoten, aus dem Blick der Wissenschaft und der Öffentlichkeit verschwinden zu lassen, kann die schlichte Impfreaktion, nennen wir Fieber und Kreislaufprobleme, bei den ebenfalls geimpften Hochbetagten und Immunschwachen tödlich sein, das sind die Menschen, für die auch eine Grippe lebensgefährlich ist und zum Tod führen kann.

Träte in Deutschland auch nur bei einem von tausend Geimpften eine ernste Nebenwirkung auf, würden viele tausend Autoimmunerkrankungen, Lähmungen oder sogar Todesfälle die Folge sein.

Die Entwicklungszeit für einen Impfstoff beträgt acht bis zehn Jahre. Vor einer Verkürzung der Phasen der Testung warnte William A. Haseltine am 22. Juni 2020 in Scientific American.

The Risks of Rushing a COVID-19 Vaccine … Telescoping testing timelines and approvals may expose all of us to unnecessary dangers related to the vaccine.

Unreife, 2020 und 2021 durch „teleskopierte“ Prüfverfahren gepeitschte Produkte zur millionenfachen Impfung gegen COVID-19 dürfen nicht zugelassen oder angewendet werden.

Über die Risiken der vielleicht erst mehrere Jahre nach der Impfung spürbar und erkennbar werdenden Impfschäden bei einer Injektion von viraler Erbsubstanz wie im Fall der neuartigen mRNA-, Vektor- oder DNA-Vakzine ist so wenig bekannt, dass die Impfung von Millionen von Menschen mindestens in den nächsten drei bis vier Jahren nicht geplant, geschweige denn durchgeführt werden darf.

Ich bitte Sie, ein Ermittlungsverfahren gegen Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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Hintergrund

Zu den sogenannten Impfungen gegen das Coronavirus, es geht um einen unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Eingriff (Brauneisen: „COVID-Impfungen“)

Zur Kenntnisnahme und Bearbeitung übersandte ich am 24. Dezember 2020 folgende Informationen an sechzehn deutsche Staatsanwaltschaften, nämlich die in den Landeshauptstädten der Bundesländer ansässigen. In Kopie an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, an den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer, den Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn und an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht. Zusätzlich an Frank Ulrich Montgomery, Vorstandsvorsitzender des Weltärztebundes – World Medical Association (WMA) und Präsident des Standing Committee of European Physicians – Comité Permanent des Médecins Européens (CPME) und an Otmar Kloiber, den Generalsekretär des Weltärztebundes (Secretary General of the World Medical Association, WMA) und 2020 WHPA Chair („The World Health Professions Alliance (WHPA) speaks for more than 34 million health care professionals worldwide, assembling essential knowledge and experience from the key health care professions in more than 130 countries.“) sowie an den Nationalen Normenkontrollrat (NKR, s. Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates § 4 Aufgaben des Nationalen Normenkontrollrates).

Den gentechnischen Großversuch am Menschen stoppen! Verhindern wir jetzt in Deutschland und in buchstäblich letzter Minute die Massenimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und tragen wir unser Möglichstes dazu bei, ein nicht gesundheitsförderliches, sondern gesundheitsgefährdendes Projekt COVAX auch weltweit zu stoppen.

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24. Dezember 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 2).

Durch die in Vorbereitung befindliche und in wenigen Tagen beginnende Massenimpfung der deutschen Bevölkerung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, Krankheitsbild COVID-19, sind Impfschäden in hoher Anzahl zu erwarten, was das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gefährdet.

Was mit dem Ziel der Massenimpfung gegen COVID-19, die Atemwegserkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, bzw. was als Projekt COVAX ungefähr 200 Unternehmen und Konsortien an vielen Orten auf der Welt erforschen und zeitnah global vermarkten wollen, sind neuartige Impfstoffe. Die meisten davon funktionieren als gentechnische Eingriffe in die Kommunikationsprozesse des menschlichen Immunsystems.

Es geht um hochriskante Eingriffe, die vor einem Erkältungsvirus von der Gefährlichkeit eines saisonalen Grippevirus schützen sollen und die, auch und vor allem, an völlig gesunden Menschen angewendet werden sollen in einem bisher noch nie durchgeführten Ausmaß.

(…)

Ermittlungen gegen Impfstoffhersteller?

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Staatsanwaltschaft Stuttgart

18.03.2021/1wi

Frau Arndt

Aktenzeichen 1 Js 21790/21

Anzeigensache gegen Achim Brauneisen wegen versuchter Strafvereitelung im Amt

Sehr geehrter Herr von Roy,

in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 18.03.2021 folgende Entscheidung getroffen

Der Strafanzeige d. Edward von Roy vom 28.02.2021 wird gemäß § 152 Abs. 2 StPO keine Folge gegeben.

Gründe:

Der angezeigte Generalstaatsanwalt Brauneisen hat es mit Schreiben vom 10.02.2021 unter Hinweis auf die geltende Rechtslage abgelehnt, die Staatsanwaltschaften im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart anzuweisen, routinemäßig eine Obduktion anordnen zu lassen, wenn die verstorbene Person zuvor gegen das Coronavirus geimpft worden war.

Dies beanstandet der Anzeigeerstatter.

Er hat mit gleichlautenden Schreiben vom 28.02.2021 und E-Mail vom 09.03.2021, die er an diverse Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen versandt hat und die nach Abgabe hier zum vorliegenden Aktenzeichen verbunden worden sind, Strafanzeige „u. a. in Bezug auf § 295 StGB Unterdrückung eines Beweismittels“ erstattet. Er meint, der Angezeigte befinde sich im Irrtum über die Gefährlichkeit der Impfungen und trägt insbesondere vor, bei den „sogenannten Impfungen gegen das Coronavirus“ handele es sich „um einen unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Eingriff“, der „zu einer schweren Verletzung oder zum Tod des Geimpften führen“ könne, weshalb „Obduktionen ein besonders wichtiges Werkzeug“ seien, „um eine Gefährlichkeit oder gar Tödlichkeit der COVID-19-Vakzine zu beweisen“ (Schreibweise übernommen).

Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens des Anzeigeerstatters wird auf die Strafanzeige und die E-Mail Bezug genommen.

Der Strafanzeige ist keine Folge zu geben, weil das Einschreiten der Staatsanwaltschaft zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat voraussetzt und derartige Anhaltspunkte weder dem Vorbringen des Anzeigeerstatters zu entnehmen noch sonst ersichtlich sind.

Es ist schon nicht erkennbar, welche Strafvorschrift durch die beanstandete Entscheidung verletzt worden sein sollte. In Betracht käme allenfalls ein Vergehen der versuchten Strafvereitelung im Amt gemäß §§ 258a Abs. 1, Abs. 2, 22, 23 StGB, was aber – so denn in nennenswertem Umfang gravierende Nebenwirkungen der Impfungen festszustellen wären – voraussetzen würde, dass eine an der Herstellung, Verabreichung etc. beteiligte Person mit ihrem Handeln eine Straftat begehen würde und diese dem Angezeigten bekannt wäre, er mit seiner Entscheidung eine Aufklärung dieser Straftat bewusst verhindern und hierdurch vereiteln wollte, dass die betreffenden Verantwortlichen verfolgt werden. Dies unterstellt der Anzeigeerstatter, der seinerseits den Angezeigten in einem Irrtum wähnt, aber selbst nicht. Sollte sich im Einzelfall einmal der Verdacht einer entsprechenden Straftat ergeben, hindert die Entscheidung des Angezeigten vom 10.02.2021 zudem die Durchführung von Ermittlungen zur Todesursache und ggf. auch die Beantragung einer Obduktion nicht.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der vom Anzeigeerstatter zitierte „§ 295 StGB – Unterdrückung eines Beweismittels“ keine Strafvorschrift des deutschen Strafgesetzbuches ist.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Arndt
Oberstaatsanwältin

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