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Ist FGM nun evangelisch?

Juni 14, 2017

ختان الإناث

ḫitān al-ināṯ

sunat perempuan

FGM nach Koran und Sunna

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

An den Polizeipräsidenten in Berlin

14.06.2017

Postalisch in Kopie an:

Staatsanwaltschaft Berlin

Herrn Prof. Dr. Dr. Andreas Barner als Mitglied des Präsidiumsvorstandes 2013 – 2019 des DEKT

Frau Dr. Ellen Ueberschär, Amtierende Generalsekretärin während der Veranstaltung

Frau Senatorin Dilek Kolat, Land Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz

Ergänzung zu der von mir mitgezeichneten Strafanzeige vom 31.05.2017 gegen die Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017, Frau Prof. Dr. Christina Aus der Au Heymann

Die Theologin rief am 27. Mai 2017 während der Podiumsdiskussion (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) zumindest Gynäkologen öffentlich auf, weibliche Genitalverstümmelung der WHO Klassifikation FGM Typ II [untergliedert in IIa, IIb u. IIc] bzw. Typ IV zu akzeptieren und auf Elternwunsch durchzuführen.

Aus der Au äußerte sinngemäß: Wenn eine Muslima einen Frauenarzt mit dem Wunsch aufsuche, die Schamlippen ihrer Tochter aus religiöser Tradition beschneiden zu lassen, könne der Arzt diesen medizinisch nicht erforderlichen Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung durchführen. Er schütze damit das Kind, weil er verhindere, dass die Mutter, wenn er die Mutilation ablehne, das Mädchen eventuell zu einem Scharlatan bringt, der dann die Gesundheit „der jungen Frau“ von in der Regel vier bis elf Jahren durch mangelhaftes humanmedizinisches und pharmazeutisches Wissen und chirurgisches Unvermögen schwer schädigt, mögliche Komplikationen nicht erkennt, nicht fachgerecht behandelt oder gar den Tod der minderjährigen Patientin zu verantworten hat.

Da sich „junge Frauen“ wohl kaum von ihren Müttern zum Gynäkologen begleiten lassen, ist davon auszugehen, dass die Kirchentagspräsidentin nicht Siebzehnjährige kurz vor dem achtzehnten Geburtstag oder junge Volljährige gemeint hat. Es ist außerdem nicht auszuschließen, dass andere Fachärzte und Krankenhäuser in Trägerschaft der evangelischen Kirchen oder Nichtmediziner wie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Juristen oder Sozialpädagogen / Sozialarbeiter und sonstige Dritte sich darin bestärkt und bestätigt fühlen, Verstümmelungen / Verletzungen an den äußeren Genitalien in medikalisierter Form an nicht einwilligungsfähigen, weiblichen Kleinkindern und Schülerinnen der Primar- und Sekundarstufe für ein legitimes, humanistisches Handeln oder einen Akt der Nächstenliebe und Christenpflicht zu halten.

Wenn solche Eingriffe auch ohne jeglichen therapeutischen Nutzen sind, die kleinen Mädchen vor unnötigen seelischen Qualen, Schmerzen, gesundheitlichen Nachteilen oder gar vor dem Tod zu bewahren, wäre dann für manchen Grund genug, rechtliche und berufliche Verpflichtungen sowie ethische Grundsätze außer Acht zu lassen. Mediziner könnten sich motiviert fühlen, die Mutilation / Beschneidung durchzuführen, Rechtsanwälte, „Muslimrechte“ zu verteidigen, Sozialpädagogen oder Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, sich für „muslimische Elternrechte“ einzusetzen. Ob Frauenärzte, Hebammen, Therapeuten oder sonstige Entscheidungsträger oder Beratende, man wird entsprechend kultursensibel handeln, beispielsweise in Gutachten für familiengerichtliche Verfahren auf die nichteuropäische Herkunft bzw. muslimische Sozialisation der sorgeberechtigten Patienten / Klienten verweisen und Schamlippenbeschneidungen aufgrund der religiösen oder kulturellen Andersartigkeit als glaubensgeleitet, kulturadäquat und kindeswohlfördernd bewerten und deshalb befürworten. Schließlich gäbe es bei Begegnung und Interaktion mit Muslimen bezüglich der Menschenrechte nicht nur schwarz oder weiß.

Aus der Au plappert nicht einfach unkontrolliert drauflos, sondern weiß genau um Inhalt und Bedeutung ihrer Worte. Als in der Redekunst geschulte, kirchenpolitisch wie gesellschaftlich einflussreiche Theologin wirkt sie mit ihren Äußerungen bewusst final auf Ärzte und Dritte mit dem Ziel ein, in ihnen den Entschluss zu den erwähnten Straftaten hervorzurufen. Die erfolgreiche Karrierefrau mit mehrfacher Leitungsverantwortung studierte Philosophie und Rhetorik in Tübingen, in Basel habilitierte sie über das theologische Menschenbild und seine Herausforderung durch die Neurowissenschaften. Sie ist als Dozentin an der Theologischen Fakultät der Universität Basel und seit 2015 als Titularprofessorin für Systematische Theologie an der gleichen Universität tätig, arbeitet außerdem als Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich sowie als Dozentin für Medizinethik der Universität Fribourg. Aus der Au wurde 2013 in den Vorstand des Deutschen Evangelischen Kirchentags gewählt und hat 2017, im 500. Reformationsjahr, den 36. Deutschen Evangelischen Kirchentag als Präsidentin geleitet.

Die Aussagen der Schweizerin sind daher weder als politische Unmutsäußerung oder Provokation noch als bloßes Befürworten einer Straftat oder entsprechende Meinungsäußerung zu bewerten. Als Dozentin und erfahrene Referentin hatte sie bei der öffentlichen Veranstaltung anlässlich des mit hochkarätigen Gästen aus Politik und Gesellschaft besetzten Deutschen Evangelischen Kirchentags, bei der ausgerechnet über die Grenzen der Toleranz einer offenen Gesellschaft diskutiert wurde, ihre Worte gewiss gezielt gewählt.

Zu den geladenen gesellschaftspolitisch und theologisch wichtigsten Prominenten des 36. Evangelischen Kirchentags zählt sicherlich der aus Ägypten angereiste Großscheich al-Azhar, Ahmad Mohammad al-Tayyeb, Nachfolger des 2010 verstorbenen Muhammad Sayyid Tantawi. Als solcher ist er gleichzeitig Imam der al-Azhar-Moschee und hat kraft seines Amtes automatisch den protokollarischen Rang eines Ministerpräsidenten. Der Islamgelehrte ist einer der ranghöchsten Würdenträger des gesamten, alle vier Rechtsschulen umfassenden sunnitischen Islam und wird weltweit von vielen Sunniten als höchste geistliche Autorität anerkannt.

Ägypten gehört zu den Ländern mit FGM Prävalenz, die Verstümmelungen werden zu 77 % von medizinischem Personal durchgeführt. Meist handelt es sich um FGM Formen des Typs Ib und II nach der WHO Kategorie, ca. 9 % der Opfer wurden einer Mutilation des Typs III unterzogen [African Journal of Urology, 03.09.2013, S. 145-149]. Für die in dem Land am Nil stark verbreitete schafiitische Rechtsschule ist FGM als verpflichtend [wadschib] anzusehen, alle anderen halten sie für ehrbar [makruma] oder empfohlen [sunna]. Al-Tayyeb schwieg bislang beredt zu dieser Frauenrechtsverletzung. Auch als Mohamed Kandil [Kandeel], namhafter Gynäkologe der staatlichen Universität von Minufiyya, pünktlich zur öffentlichen Debatte über MGM in Deutschland [2012] die Schädlichkeit von Beschneidungen des FGM Typs Ib und IV bestritt und die weltweite Legalisierung wegen der oft schwerwiegenden Folgen von Hinterhofbeschneidungen einforderte, verurteilte der Großimam die Befürwortung solcher die körperliche Unversehrtheit zerstörenden Eingriffe nicht.

Die erwähnten Diskussionsbeiträge der Schweizer Theologin sind auch deshalb brisant, weil bereits jetzt eine gute Zusammenarbeit der Kairoer Al-Azhar mit dem von dem islamischen Religionspädagogen Mouhanad Khorchide geleiteten Zentrum für Islamische Studien [ZIT] an der Wilhelms Universität Münster besteht, wo muslimische Geistliche und Lehrer für den bekennenden islamischen Religionsunterricht ausbildet. Solche Kooperationen sollen künftig auch auf andere deutsche HochschuIen, die islamische Theologie anbieten, ausgedehnt werden.

Aus der Au fiel mit ihren Diskussionsbeiträgen nicht nur Aktivisten, internationalen Organisationen sowie Regierungen, die sich weltweit für die Abschaffung und Ächtung jeder Form der Mädchenverstümmelung nach WHO Kategorie einsetzen, in den Rücken. Statt die offene Gesellschaft zu verteidigen, griff sie deren Fundament, die freiheitlich demokratische Rechts- und Werteordnung an und nahm billigend in Kauf, dass durch ihre Einlassungen Dritte unteilbare, universelle und unveräußerliche Grund- und Menschenrechte verletzen [Art. 1 Abs. 1, Satz 1 GG; Art 2 Abs. 2 GG u. Art. 3 Abs. 1 u. 3 GG], Körperverletzungen begehen, strafrechtlich relevante Entscheidungen treffen, falsch beraten oder dem Familiengericht beschneidungsfreundliche Stellungnahmen vorlegen. Hier liegt kein rechtfertigender Notstand vor, da mildere Mittel genutzt werden können, um Leib- und Leben minderjähriger Mädchen zu schützen [vergl. § 34 StGB]. Vorrang der Verfassung und Einheit des Rechts stehen in der BRD nicht zur Disposition.

Es ist zu prüfen, ob Aus der Au gemäß § 111 StGB zu einer Straftat entweder nach § 224 Abs. 1 u. 2, § 225 Abs. 1 Punkt 3 i. V. m. § 225 Abs. 3, § 226 oder 226a StGB aufgerufen hat. Das einer Aufforderung wesenseigene Element einer offenen und gezielten Einflussnahme auf die Willensentschließung Dritter könnte ebenso vorgelegen haben wie ein strafbewehrter Eventualvorsatz, der nach herrschender [deutscher] Auffassung besteht, wenn der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns ernsthaft für möglich hält und ihn zugleich billigend [im Rechtssinne] in Kauf nimmt. Um ein solches Verhalten handelt es sich dann, wenn er sich mit diesem abfindet [Auffassung des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung – Billigungstheorie, s. Lederriemenfall]. In der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2007 der Eventualvorsatz im Strafgesetzbuch definiert, seine Strafbarkeit ist ausdrücklich festgehalten: „Vorsätzlich handelt bereits, wer die Verwirklichung der Tat für möglich hält und in Kauf nimmt.“

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Mitzeichnend

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

E-Mail vom 13.06.2017 20:06 Uhr

WG: Kirchentag: Christina Aus der Au empfiehlt Ärzten FGM durchzuführen

Lieber Edward,

hier meldet sich Angelika von der EMMA. Kurze Frage: Warst du dabei, als Aus der Au das über Genitalverstümmelung gesagt hat? War das eine öffentliche Veranstaltung? Gibt es eine Video-Aufzeichnung, z.B. auf youtube? Kurz und gut: Lässt es sich belegen, dass sie es gesagt hat? Das wäre wichtig für eine Berichterstattung.

Mit lieben Grüßen

Angelika Mallmann

EMMA Redaktion

https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/kirche/2017/05/28/schmidt-salomon-kritisiert-auftritt-al-tayyebs/

https://schariagegner.wordpress.com/2017/05/31/werbung-fuer-fgm-auf-dem-kirchentag/

Angelika Mallmann

EMMA Redaktion

Köln

Geschäftsführerin: Alice Schwarzer Köln

14.06.2017 18:45 Uhr

AW: WG: Kirchentag: Christina Aus der Au empfielt Ärzten FGM durchzuführen

Guten Morgen liebe EMMA, seid ihr auch schon aufgewacht?

Liebe Angelika, alle Informationen, die Deutschlands bekannteste feministische Zeitschrift für einen Artikel benötigt, stehen längst im Netz.

Dr. Armin Pfahl-Traughber, Politikwissenschaftler und Soziologe, Brühl; Dr. Michael Schmidt-Salomon, Philosoph und Schriftsteller, gbs-Vorstandssprecher, Trier. Moderation: Constanze Abratzky, Moderatorin Phoenix, Berlin

Gastgeber: Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg

Rotes Rathaus, Festsaal, Rathausstr. 15, 10178 Berlin-Mitte

Samstag, 27. Mai 14:30 – 16:00

Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz?

https://www.facebook.com/events/1866478703635343/

Diese Ansprechpartner und Quellen reichen euch sicherlich zum Tätigwerden im Kampf gegen jede Form von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM, WHO-Klassifikation FGM Typ I, II, III, IV und Untertypen).

WHO | Classification of female genital mutilation

http://www.who.int/reproductivehealth/topics/fgm/overview/en/

In freudiger Erwartung eures Berichts

mit gleichheitsfeministischen Grüßen

Gabi und Edward

Edward von Roy

Mönchengladbach

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

Staatsanwaltschaft Berlin

10548 Berlin

Postalisch in Kopie an den Polizeipräsidenten in Berlin

20.06.2017

252 Js 2892/17

§ 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien

Strafanzeige vom 31.05.2017 von Edward von Roy gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au Heymann in Bezug auf § 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien, mitgezeichnet von Gabi Schmidt, Mönchengladbach

Ergänzung der genannten Strafanzeige (gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au in Bezug auf § 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien) vom 14.06.2017 durch Gabi Schmidt, Mönchengladbach, von Edward von Roy mitgezeichnet

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Frau S.,

in der Strafanzeige vom 31.05.2017 schrieb Edward von Roy:

Es ist zu prüfen, ob Kirchentagspräsidentin Aus der Au vorbereitende Handlungen durchgeführt hat im Sinne von § 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien ((1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.).

Ebenso zu prüfen, ob Dr. Aus der Au Ärzte dazu ermuntert hat, beispielsweise um Schlimmeres („Kurpfuscher“, s. Quelle) zu verhindern, auf Wunsch einer muslimischen Mutter eine FGM durchzuführen.

Am 14.06.2017 ergänzte Gabi Schmidt:

Die Theologin rief am 27. Mai 2017 während der Podiumsdiskussion (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) zumindest Gynäkologen öffentlich auf, weibliche Genitalverstümmelung der WHO Klassifikation FGM Typ II [untergliedert in IIa, IIb u. IIc] bzw. Typ IV zu akzeptieren und auf Elternwunsch durchzuführen.

Aus der Au äußerte sinngemäß: Wenn eine Muslima einen Frauenarzt mit dem Wunsch aufsuche, die Schamlippen ihrer Tochter aus religiöser Tradition beschneiden zu lassen, könne der Arzt diesen medizinisch nicht erforderlichen Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung durchführen. Er schütze damit das Kind, weil er verhindere, dass die Mutter, wenn er die Mutilation ablehne, das Mädchen eventuell zu einem Scharlatan bringt, der dann die Gesundheit „der jungen Frau“ von in der Regel vier bis elf Jahren durch mangelhaftes humanmedizinisches und pharmazeutisches Wissen und chirurgisches Unvermögen schwer schädigt, mögliche Komplikationen nicht erkennt, nicht fachgerecht behandelt oder gar den Tod der minderjährigen Patientin zu verantworten hat. […]

Es ist zu prüfen, ob Aus der Au gemäß § 111 StGB zu einer Straftat entweder nach § 224 Abs. 1 u. 2, § 225 Abs. 1 Punkt 3 i. V. m. § 225 Abs. 3, § 226 oder 226a StGB aufgerufen hat. Das einer Aufforderung wesenseigene Element einer offenen und gezielten Einflussnahme auf die Willensentschließung Dritter könnte ebenso vorgelegen haben wie ein strafbewehrter Eventualvorsatz, der nach herrschender [deutscher] Auffassung besteht, wenn der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns ernsthaft für möglich hält und ihn zugleich billigend [im Rechtssinne] in Kauf nimmt. Um ein solches Verhalten handelt es sich dann, wenn er sich mit diesem abfindet [Auffassung des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung – Billigungstheorie, s. Lederriemenfall]. In der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2007 der Eventualvorsatz im Strafgesetzbuch definiert, seine Strafbarkeit ist ausdrücklich festgehalten: „Vorsätzlich handelt bereits, wer die Verwirklichung der Tat für möglich hält und in Kauf nimmt.“

§ 252 StGB Räuberischer Diebstahl – von Ihnen genannt im Schreiben vom 14. Juni 2017 – ist nicht einschlägig, weil die Schweizer Theologin und diesjährige deutsche evangelische Kirchentagspräsidentin am 27. Mai 2017 in Berlin auf der Podiumsdiskussion zum Thema „Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz“ anlässlich ihrer Aufforderung an Gynäkologen in Deutschland, die Schamlippen von muslimischen Mädchen zu beschneiden, den Frauenärzten gegenüber weder Gewalt angewendet noch diesen Ärzten mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gedroht hat. Auch ist Prof. Dr. Christina Aus der Au Heymann am 27. Mai 2017 weder auf frischer Tat bei einem Diebstahl betroffen gewesen noch hat sie sich anschließend darum bemüht, sich im Besitz eines gestohlenen Gutes zu erhalten.

Vielmehr bleibt zu prüfen, ob Aus der Au gemäß § 111 StGB zu einer Straftat entweder nach § 224 Abs. 1 u. 2, § 225 Abs. 1 Punkt 3 i. V. m. § 225 Abs. 3, § 226 oder 226a StGB aufgerufen hat.

Bitte teilen Sie aufgrund des anderen Tatvorwurfs meiner Kollegin und mir ein anderes Aktenzeichen zu.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

__

Verharmlosung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) und ggf. die Aufforderung an Ärzte, FGM medikalisiert durchzuführen

Die Staatsanwalt Berlin leitet keine strafrechtlichen Ermittlungen ein („da in dem genannten Verhalten keine Aufforderung zu einer Straftat zu sehen ist“), u. a. weil die Äußerungen von der Beschuldigten, medikalisierte FGM zuzulassen, „generelle Erwägungen zu medizinischer Ethik“ seien. Auch sei in den Außerungen der Kirchentagspräsidentin ein „hinreichend bestimmter appellativer Charakter“ nicht festzustellen.

.

„Vielmehr kann im Lichte der konstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit …“

.

Staatsanwaltschaft Berlin
Geschäftszeichen 252 Js 2892/17
31.07.2017

Herrn Edward von Roy
Strafanzeige vom 31.05.2017 gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au
Vorwurf: Verstümmelung weiblicher Genitalien

.

Staatsanwaltschaft Berlin
Geschäftszeichen 252 Js 2892/17
31.07.2017

Frau Gabi Schmidt
Strafanzeige vom 14.06.2017 gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au
Vorwurf: Verstümmelung weiblicher Genitalien

.

[Ab hier sind beide Schreiben bis auf ein Wort textgleich]

[Anrede],

den von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalt habe ich geprüft, jedoch von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen.

Nach den §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft nur dann zu einer Aufnahme von Ermittlungen berechtigt, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen. Derartige Anhaltspunkte lassen sich Ihrem Vorbringen jedoch nicht entnehmen.

Die Äußerungen der Beschuldigten auf dem Evangelischen Kirchentag in Berlin am 27.05.2017, in denen sie ausgeführt haben soll, ein Arzt könne gegen seine eigentlichen Überzeugungen eine Beschneidung der weiblichen Genitalien vornehmen, um „Kurpfuscher“ zu vermeiden, stellt kein Verhalten dar, dass nach rechtserheblichen Maßstäben geeignet ist, um den Verdacht einer verfolgbaren Straftat zu begründen.

Insbesondere erfüllen die Äußerungen der Beschuldigten nicht den Straftatbestand der §§ 223 ff., 226a i.V.m. 111 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB), da in dem genannten Verhalten der Beschuldigten keine Aufforderung zu einer Straftat zu sehen ist.

Unter einer Aufforderung wird vielmehr eine über eine bloße Befürwortung hinausgehende Erklärung verstanden, nach der von einem anderen eine strafrechtlich relevante Handlung durch Tun oder Unterlassen verlangt wird. Die Äußerung des Betroffenen/Täters* muss dabei erkennbar darauf abzielen, ihre Adressaten unmittelbar zur Begehung bestimmter rechtswidriger Straftaten zu motivieren. Die Aufforderung als bestimmter Anreiz, eine konkrete Straftat zu begehen, muss dabei insbesondere von der grundsätzlich straffreien Befürwortung oder Meinungsäußerung abgegrenzt werden. Vor allem mit Blick auf die seit der Abschaffung des § 88a StGB straffreie Befürwortung von Straftaten ist für die Annahme einer Aufforderung im Sinne des § 111 Abs. 1 StGB ein der Anstiftung vergleichbares Maß an konkreter Einwirkung auf andere notwendig.

Wendet man diesen insbesondere an Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG zu messenden Maßstab auf die Äußerungen von der Beschuldigten an, sind diese als generelle Erwägungen zu medizinischer Ethik einer breiten Auslegung zugänglich. Zu Gunsten der Beschuldigten kann den Äußerungen kein hinreichend bestimmter appellativer Charakter entnommen werden. Vielmehr kann im Lichte der konstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit die Äußerung auch dahingehend verstanden werden, dass insbesondere die straf- und standesrechtlichen Verbotsvorschriften gegenüber dem Rechtsgüterschutz der Beschnittenen überdacht werden sollten. Derartige rechtspolitische Äußerungen sind – wenngleich nur schwer mit der freiheitlich-demokratischen Grundausrichtung des auf repressiven Rechtsschutz angelegten Rechtsgüterschutzes des deutschen Strafrechts vereinbar – grundsätzlich straffrei. Den Straftatbestand der §§ 111 Abs. 1, 226a StGB erfüllen sie im Ergebnis nicht.

[Grußformel]

[Unterschrift]
[(…) Staatsanwalt]

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[*Schreiben 1: des Betroffenen; Schreiben 2: des Täters]

40 Jahre Emma – 40 Jahre Islamschönfärben

Januar 29, 2017

آليس شفارتسر

Alice Schwarzer

Böser Islamismus, guter Islam: Die Weltanschauung der Alice Schwarzer

Deutlich anders als der den freiheitlichen Rechtsstaat gefährdende islamverträgliche Feminismus, ein veritabler Unterlegenheitsfeminismus, hat der Gleichheitsfeminismus die weltweite Durchsetzung allgemeiner Menschenrechte einzufordern und das Islamische Recht zurückzuweisen. Das müsste auch für die seit vierzig Jahren bestehende Zeitschrift EMMA und ihre Gründerin gelten – sollte man eigentlich erwarten. Von Jacques Auvergne und Ümmühan Karagözlü.

Mausert sich Deutschlands Oberfeministin zu Deutschlands berühmtester Islamverharmloserin? Am 26. Januar dieses Jahres erfuhr der Leser der Neuen Osnabrücker Zeitung über die EMMA-Gründerin:

„Der Islamismus aber ist eine Ideologie und ein politischer Missbrauch des Islam.“[1]

Das stimmt nicht. Mohammed war aus Sicht seiner Gefolgschaft ebenso wie aus seiner eigenen Sicht beides: der endgültige Prophet einerseits und andererseits Staatsgründer und Feldherr. Mehr Politik geht nicht, das Gerede über einen politischen Islam ist gegenstandslos.

Entsetzt zeigt das Alphaweibchen der deutschen Frauenbewegung auf Niqab und Burka:

„Selbstverständlich bin ich für ein Verbot der Vollverschleierung in Deutschland!“

Die Kölner Burkabekämpferin sagt nichts gegen den religiös verpflichtenden Schleier (Hidschab) – kein Wunder, sie müsste dazu das Islamische Recht kritisieren, die Scharia, den im Jahre 1111 d. g. Z. verstorbenen Imam al-Ghazali und die anderen sunnitischen Ulama (Sg. Alim), alle heutigen Scheiche und Muftis und deren Fatawa (Sg. Fatwa), die schiitischen Mullahs.

Nun sei etwas ausführlicher zitiert, wie Alice Schwarzer jedem Islamkritiker in den Rücken fällt. Die vielfach Preisgekrönte (u. a.; 2004: Staatspreis des Landes Nordrhein-Westfalen; 2005: Bundesverdienstkreuz Erster Klasse; 2010: Mercator-Professur der Universität Duisburg-Essen) schießt aus allen Rohren, eher unverdient kriegt sogar die Bundeskanzlerin ihr Fett weg:

„[Merkel] hat die politische Dimension des politisierten Islam nicht begriffen. Sie verwechselt ihn mit dem Islam als Religion. Der Islamismus aber ist eine Ideologie und ein politischer Missbrauch des Islam. Und dabei geht es nicht nur um Terror, das fängt viel früher an.“

Eher schon das Gegenteil ist richtig, denn leider ist auch für Angela Merkel (Der Spiegel 26.09.2012) der Islam pauschal Teil von Deutschland: „Wir sollten da ganz offen sein und sagen: Ja, das ist ein Teil von uns.“

Zurück zur Inhaberin des Monopols auf feministische Berichterstattung:

„Der Islamismus aber ist eine Ideologie und ein politischer Missbrauch des Islam. Und dabei geht es nicht nur um Terror, das fängt viel früher an.“

Soso, es gehe nicht lediglich um islamisch-glaubensbewegten Terrorismus, das Problem fange „viel früher an“?

Genau das tut es, bei Koransure und Hadithvers fängt es an, das universelle Problem, beim Islam fängt es an! Doch über den, siehe weiter unten und im Quellenteil, verliert unsere karrierebewusste Oberemanze kein Wort: „Der Islam ist nicht mein Thema“, „Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie etwas über den Islam gesagt“.

Durchaus im Sinne von Deutscher Islamkonferenz und deutschen Islamverbänden bestimmt Frau Schwarzer mit, was hierzulande zu Scharia (Allahs Schöpfungsordnung, der Menschheit vom Himmel angeordnet als Gesetzlichkeit; Islam) und Fiqh (islamische Jurisprudenz; auch Islam) öffentlich gesagt und geschrieben werden darf und was nicht.

„Der Islamismus aber ist eine Ideologie und ein politischer Missbrauch des Islam“, über diese engagierte Verteidigung des Glaubens durch eine europäische Feministin können Darul-Uloom Deoband, Millî-Görüş und die Muslimbruderschaft zufrieden sein.

In den Rücken fällt die Galionsfigur der deutschen Frauenbewegung damit jedem Islamkritiker, allen muslimischen Säkularen und insbesondere den weiblichen Säkularen sowie überhaupt allen der Herrschaft des islamischen Rechts, allen der Herrschaft des Islam unterworfenen Frauen.

Die aus islamischer Sicht überall und jederzeit (ggf. nur bis zum Tag der Auferstehung) gültige Scharia ist menschengemachten Verfassungen und Gesetzesbüchern voranzustellen, der sogenannte Schariavorbehalt; letztlich übersteigt sie das menschliche Verstehen. Den Fiqh hingegen kann man studieren als Allahs gesetzliche Maßgabe; im Laufe der Jahrhunderte ist er durch islamische Eliten kodifiziert worden und als Rechtsschöpfung und Gerichtspraxis anzuwenden. Ob Scharia oder Fiqh: Gruppen von Menschen (Nichtmuslime; Schariaverweigerer; alle Frauen) sind rechtlich herabzustufen, zu diskriminieren. Kompatibel mit den allgemeinen Menschenrechten (AEMR) sind Scharia und Fiqh nicht.

Eine deutsche Frauenrechtsbewegung, die sich nicht an die Scharia und den Fiqh herantraut, sondern vor dem reichlich geisterhaften Islamismus warnt und den mit ihm letztlich (nämlich religiös, theologisch) identischen Islam schönredet, kann nicht viel erreichen und wird allen Frauen, muslimisch oder nichtmuslimisch, schaden.

Beim allgemeinen Islamschönreden ist die EMMA-Gründerin des Jahres 1977 nun wirklich nicht alleine.

Doch hat die Inkarnation des deutschen Feminismus, das fleischgewordene frauenrechtliche Gewissen der Republik, eine hervorgehobene Stellung beim hoch ersehnten Erteilen von Absolution an die über islamische Schleierpflicht (Hidschab), islamische weibliche Beschneidung (FGM), islamische Polygamie sprich Polygynie (mit Talaq und Chul, die Kinder gehören dann stets dem Mann) und islamische Kinderehen (Mädchen heiratsfähig ab neun Jahre) dann doch ein wenig zerknirschten Akteure in Parteien, Presse, Gewerkschaft und Wohlfahrtsverband. Denn leider ist die 74-Jährige die Deutungsinhaberin jeder Frauenfrage, die Monopolistin beim Definieren dessen, was in Deutschland an frauenpolitischen Forderungen erhoben werden muss einerseits und andererseits gefälligst auszureichen hat.[2]

Schleierzwang, Chitan al-Inath (indonesisch sunat perempuan; FGM), Talaq und Chul, Zweitfrau bis Viertfrau zu sein, per Imamehe verheiratetes zwölf oder elf Jahre altes Mädchen und schwangere Kindbraut zu sein, um nur die Spitze des islamischen Eisbergs zu nennen, anders gesagt: die theologisch begründete Biologisierung, Sexualisierung und Erniedrigung der Frau in der Religion von Koran und Sunna, kurz: die religiöse Unterdrückung der Frau – das ist Islam und das ist Gewalt – und keine Form der Gewalt ist privat, eben auch nicht die glaubensgeleitete Gewalt gegen Frauen. Für Alice Schwarzer hingegen, wie wir gleich hören werden, ist diese Glaubenslehre und Religionspraxis so etwas wie individuelle Selbstverwirklichung und in jedem Fall nicht zu diskutieren, kein Politikum: „das ist ein Glaube und das ist Privatsache“. Wir wiederholen: Gewalt ist nie privat.[3]

„Der Islam ist nicht mein Thema“, wie leicht wird man hier sarkastisch. Endlich, wie konnten wir nur über die Scharia etwas Schlechtes denken. Erst der islamrevolutionäre Ruhollah Chomeini war es, der den genuin menschenfreundlichen und insbesondere frauenfreundlichen Islam aus der Form gebracht hat, ihn schier zur Unkenntlichkeit entstellte, eine politisierte Pseudoreligion und Nichtreligion fabrizierend, die jetzt weltweit ein Zerrbild des wahren Islam predigt. Genug des Sarkasmus.

Das angekündigte Zitat findet sich auf Schwarzers persönlichem Internetauftritt.

Alice Schwarzer: „Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie etwas über den Islam gesagt. Ich publiziere über das Problem seit 30 Jahren und bei jeder Gelegenheit weise ich darauf hin, dass es mir nicht um den Islam geht – das ist ein Glaube und das ist Privatsache –, sondern ausschließlich um den politisierten Islam, der seinen Anfang genommen hat mit Chomeini im Iran 1979 und der seither einen Siegeszug durch die Welt antritt. Ich kritisiere die Islamisten, diese Sorte Muslime, für die die Scharia über dem Gesetz steht und die Frau unter dem Mann. Wir sollten fein unterscheiden zwischen Islam und Islamisten und endlich in Deutschland etwas tun gegen die Islamisten.“[4]

40 Jahre nach Gründung ihrer Zeitschrift sieht Emma-Herausgeberin Alice Schwarzer „ganz neue Probleme“ für den Feminismus, etwa den „politisierten Islam, in dem die Frauen völlig entrechtet sind“. Entstanden sei dieses Problem nicht erst durch die Flüchtlingsbewegung der letzten Monate. „Wir haben eigentlich seit 30 Jahren in den muslimischen Communities eine offensive Agitation der Islamisten“, so Schwarzer.[5]

„Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie etwas über den Islam gesagt“ – aber das ist ja das Schlimme.

Denn: Nein Frau Schwarzer, nicht der politische Islam oder das Politikern und Mainstream-Medien zur Verharmlosung des hanbalitischen Fiqh (sunnitischer Islam; Islam) so willkommene Schreckgespenst Wahhabismus oder der sogenannte Salafismus (auch Islam), nicht der Islamismus den es gar nicht gibt, sondern das islamische Recht – himmlisch gegeben als die Scharia, irdisch anzuwenden als der Fiqh – wird immer die Frau, den Nichtmuslim und den schuldhaft Pflichtvergessenen, den bewussten Schariaverweigerer benachteiligen, demütigen und körperlich wie seelisch quälen. Ihn schmerzhaft bestrafen in Dunya und Achira, im Diesseits und im Jenseits.

Die jeden Lebensbereich regelnde sowie nach Überwindung aller nichtislamischen Gesetze und Verhaltensweisen strebende Scharia ist es, die in eine freiheitliche Demokratie nicht integriert werden kann, die ihrem Wesen gemäß nach Kohärenz, nach Totalität strebende Scharia.

Das eher noch etwas ungeregelte, dem Kalifat oder Imamat zeitlich vorausgehende islamische Erschrecken (Koran 8:12 I will cast terror into the hearts of those who disbelieved. In die Herzen der Ungläubigen werde Ich Schrecken werfen), das Faustrecht nämlich von Taharrusch dschamai bis Terrorismus, bereite der rechten Seinsweise (Din) den Weg und weiche auf längere Sicht der korantreu geregelten Souveränität, der Herrschaft Allahs, seiner Hakimiyya.

Die Islamisierung eines Landes ist die Islamisierung des Rechts: Paragraph für Paragraph werde islamtauglich, schariakompatibel. Dieser Prozess, sofern nicht abgestoppt, muss die unverhandelbaren Menschenrechte (AEMR) und auch das AEMR-basierte deutsche Grundgesetz heute ironisieren und morgen kaputtmachen.

Die Vorgehensweise der großen Islamschönfärberin aus Köln trägt dazu bei, das Leid anderer zuzulassen, vor allem das Leid anderer Frauen. Wer hingegen für die Frauenrechte als Teil der allgemeinen Menschenrechte wirklich etwas erreichen will, erkennt und fordert: Die Scharia, der Islam muss weg aus dem Recht.

Und zwar weltweit, auch im sogenannten Orient, denn Menschenrechte – und dazu gehören die Frauenrechte – sind eben gerade nicht westlich, nicht okzidental, sondern entweder universell … oder sie sind gar nicht.

Jacques Auvergne und Ümmühan Karagözlü

Q u e l l e n

[1] „Merkel hat die politische Dimension des Islamismus nicht begriffen“. Ein Artikel von Marion Trimborn. Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) 26.01.2017

http://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/840359/merkel-hat-die-politische-dimension-des-islamismus-nicht-begriffen

[2] Nun, man habe die Frage nicht nötig: „Und wo lassen sie denken?“

Cicero „Frauen-Ranking 2008“ Platz Zwei: Alice Schwarzer

https://web.archive.org/web/20080526070740/http://www.rankaholics.de/w/die+einflussreichsten+intellektuellen+frauen+2008_1784

Cicero-Rangliste 2012: Wer dringt durch? Wer wird gehört?

Feministin Alice Schwarzer steht auf Platz vier und ist damit die Frau mit der höchsten öffentlichen Deutungsmacht.

http://cicero.de/berliner-republik/liste-der-500-guenter-grass-und-alice-schwarzer-spitze/52978

[3] Gewalt ist nie privat

https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Flyer%20Rosenstrasse%20Sossenheim%202016.pdf

http://www.strohhalm-ev.de/kunde/pdf/1/25_6_07.pdf

http://frauenportal.koeln/cms/news/article.php?storyid=37

http://www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Zeitschriften/Erziehung_und_Wissenschaft/2016/EW_03_2016_web.pdf

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16%2F1084%7C1%7C0

[4] „Der Islam ist nicht mein Thema“ | ALICE SCHWARZER 17.05.2016

http://www.aliceschwarzer.de/artikel/der-islam-ist-nicht-mein-thema-332543

[5] Bayerischer Rundfunk 26.01.2017

Alice Schwarzer: „Dem politisierten Islam etwas entgegensetzen“ Zum 40. Geburtstag der Zeitschrift Emma betont Herausgeberin Alice Schwarzer, welche neuen Probleme ihrer Meinung nach den Feminismus umtreiben. Dazu gehöre auch der „politisierte Islam“, so Schwarzer in der radioWelt auf Bayern 2.

http://www.br.de/radio/bayern2/politik/radiowelt/alice-schwarzer-40-jahre-emma-100~amp.html

Fitna. Der Film

April 1, 2008

062

فتنة

Fitna!

Gemeinschaftszersetzender Streit,

spaltende Zwietracht.

Fitna

der Film

Der Film ist da. Fitna. Glückliches Aufatmen allüberall, der lang angekündigte Film war dann doch weniger skandalös als befürchtet. Ein paar niederländische Fahnen sind wohl in Südostasien schon verbrannt worden, damals allerdings war der Film noch nicht einmal veröffentlicht.

Bemerkenswert, wer sich eilig vom Kunstwerk des niederländischen Abgeordneten distanzieren zu müssen glaubte. Niederländische Politiker und Kirchenleute darunter, die den Islamkritikern, nicht zuletzt den muslimischen, wieder einmal gekonnt in den Rücken fallen. Naja, die moralisch ‘auf den Hund gekommenen’ alten Achtundsechziger.

Was geschieht in dem viertelstündigen Film?

Minutenweise hat Wilders, und zwar ’schweigend-kommentarlos’ genau das gemacht, was die hassvideoproduzierenden Milieus seit Jahren und nahezu täglich tun. Vergleichbare Filmsequenzen tragen marokkanische Studenten täglich und seit Jahren durch mir bestens bekannte westeuropäische Studentenwohnheime, allerdings mit ausführlicher dargestellten Enthauptungsszenen. Ein forsches islamistisches Video, könnte man sagen? ‘Nur’ hat der Produzent ganz einfach … die falsche Religionszugehörigkeit. Wilders als Kafir gehört nicht zu Mohammeds bzw. Allahs Bewunderern! Und damit sieht die Sache nun ganz anders aus.

Die genuin islamische Doppelmoral nämlich lautet: Wenn fromme Salafisten oder engagierte Milli-Görüş-Freunde die augenzwinkernd herumgereichten kurzen Filme von “Bali” oder “Nine-Eleven” verkonsumieren, dann stärkt dieses das ‘Wir-Gefühl mit Migrationshintergund’, dann ist diese ‘Nestwärme und Solidarität’ von Europas Kuffâr (كفّار Ungläubigen, Mehrzahl vonكافر Kâfir) und insbesondere von den sehr frevlerischen Anhängern des Demokratie-Kultes nickend zu dulden. Wobei die Demokraten ja ungeheuerlicherweise bereits unter den Muslimen missioniert haben, und das auch noch erfolgreich, wie Necla Keleks wichtige und passgenaue Analyse der bundesdeutschen Islamkonferenz von 2008 beweist. Auch Irshad Manji und vor allem Wafa Sultan geben mir etwas Hoffnung, dass es muslimische Demokraten geben kann. Wobei auch die Option, Ex-Muslim zu sein, für das Individuum jederzeit ohne Lebensgefahr gangbar sein muss, was die von Schäuble geführte bundesdeutche Islamkonferenz mit ihrem riskanten Streben nach flächendeckender Einführung von ‘Islamischem Religionsunterricht’ nicht zu verstehen scheint. Zurück zum Film Fitna.

Wenn ein Ungläubiger den Terror-Anschlag neu verfilmt, dann … bedroht er die ‘Eintracht’, was wiederum heißt: Dann schafft er Fitna, Aufspaltung, Uneinigkeit (der Muslime). Dann verursacht er Streit (unter Muslimen). Fitna ist nämlich so etwas wie ein höllischer islamischer Albtraum, der natürlich nur der brutalen Einordnung des Individuums ins totalitäre islamische Kollektiv dient und deshalb bereits in der und mit der traditionellen islamischen Kindererziehung kräftig geschürt wird, was übrigens die islamische familiäre Gewalt ausreichend erklärt. Ein Muslim hätte den Film ohne weiteres drehen können! Doch ein Nichtmuslim, der Dasselbe tut, ist ein Rassist, ein Volksverhetzer, mindestens ein Rechtspopulist, so die ersten Schmähungen gegen Wilders, die unsere entgrenzt toleranten Islamfreunde und Schariaversteher aus Kirche und Politik den Muslimen anscheinend gerne ein bisschen abnehmen möchten.

Spaltung ist der Ummah etwas Ablehnenswertes. Die Dschihad-Folge der Einschüchterung und des Entsetzens also mag die geringer wertigen Ungläubigen ’spalten’. Dafür ist korankonformer Horror nun einmal da. Das belegt Wilders Film endlich einmal ausführlich! Jetzt wirft ihm mancher Zeitgenosse Rechtspopulismus vor? Was ist denn bitte daran ‘links’, über die Ideologien von Terroristen zu schweigen? Und dass der Islam ein Terrorismusproblem hat, daran besteht ja wohl kein Zweifel. Sogar die aufrichtigeren Muslime geben uns gegenüber zu, dass der Islam ein Problem mit seinen Radikalen hat und – als Weltreligion – für Nichtmuslime durchaus so etwas wie eine Umweltbelastung ist.

Wilders hält den radikalen Muslimen ‘den Spiegel vor’: Hier sehr ihr euch, so seid ihr gelegentlich, das habt ihr gezielt und religiös begründet angestellt. Das ist eine Zumutung für … die Täter. Das macht keinen Spaß … den Tätern. Da wird der Täter traurig. Er könnte gar die Lust an der Demokratie verlieren, seien wir also vorsichtig.

Schließlich sollen die Muslime nach der in Koran und Hadithen vorgegebenen militärischen Logik ’solidarisch’ (Wagenburg, ein fundamentalistisches Gefängnis) zusammenrücken, die Ungläubigen aber sich (Fitna als Waffe, durchaus!) entsolidarisieren: Sich von Wilders distanzieren.

Zerteilung, Aufspaltung. Fitna. Für die Ungläubigen stets möglichst viel davon, für die Muslime immer möglichst wenig. Leute, das spart Energie. Und das garantiert Erfolg. Nur Nichtmuslim solltest du halt besser nicht sein, ist doch logisch. Islam ist eine sehr logische Religion.

Etwas anders gelagert ist die von Wilders filmisch zitierte, schreckliche, vormoderne, verachtenswerte und gleichwohl oder endlich einmal zu dokumentierende Mädchen-Genitalverstümmelung. Ein sehr ägyptisches Problem übrigens, eigentlich kann man angesichts der dort alltäglich praktizierten Klitoridektomie nicht nach Kairo in den Urlaub fahren. Die indonesische Assalaam-Foundation um Bandung im westlichen Java bietet jährlich Massen-Mädchenbeschneidung in medikalisierter und ’sozialarbeiterisch organisierter’ Form an. Der islamische Körper der Frau ist der ‘Awrah- (Aura)-Konzeption unterworfen, der islamische Frauenkörper ist halt nicht viel mehr als ein (sippenseits eingekauftes) Geschlechtsorgan. Ayaan Hirsi Ali nannte den (zwangs-)islamisierten weiblichen Körper treffend ‘zoontjesfabriek’, Söhnchenfabrik.

Ein eigenes Thema ist auch die Verwendung des ‘Mohammed B.’ betitelten fotografischen Portraits von Rap-Musiker Salah Edin, das man ob der äußerst großen Ähnlichkeit für eine Verwechslung seitens Wilders halten könnte. Zunächst zur äußerst großen Ähnlichkeit, die alles andere als ein Zufall ist. Der sich nach dem kurdischen General Saladin nennende niederländische Rapper posierte für sein Album “Der Niederlande größter Albtraum” (Originaltitel: Nederlands grootste nachtmerrie) ganz bewusst in der Weise des Polizeifotos des islamisch motivierten Mörders an Theo van Gogh: Bis auf die Drehung und Neigung des Kopfes, bis auf die Weise des Blickens imitierte Salah Edin das polizeiliche Bild des Attentäters, um junge Käufer anzusprechen, um eine letztlich menschenverachtende und demokratiefeindliche Gesinnung der Rebellion und Destruktion anzufeuern! Wilders hat uns damit auf ein wichtiges gesellschaftliches Problem aufmerksam gemacht, das in Deutschland durch den islamistischen Minnesänger der Bundesregierung Muhabbet hinlänglich bekannt ist: Im Bereich der gewaltverherrlichenden Rap-Musik mit ihrem Böse-Buben- und Ghetto-Image, mit ihrer Ästhetik des Kriminellen, gehört das Bekenntnis, ein Sympathisant des islamistischen Terrors zu sein, längst zum guten Ton. Allein für dieses Hinweisen auf gesellschaftlichen Sprengstoff gebührt dem niederländischen Parlamentarier Wilders unser Dank.

Attentate mit den Jubelrufen ‘Gott ist groß!’ zu untermalen ist nun wirklich keine Erfindung eines niederländischen Abgeordneten. Beim Filmen der Sprengung der Buddha-Statuen von Bamyan etwa oder bei manch einem dschihadistenseits gefilmten Mord oder Terroranschlag ertönten die ‘frommen’ islamischen Jubelrufe nämlich bereits seitens der Filmcrew. Emotional, authentisch, leidenschaftlich. Islam begeistert.

Sollte es Muslimen peinlich sein, dass Nichtmuslime sich mit den Worten der Hassprediger beschäftigen? Verständlich wäre das. Mir wäre das jetzt auch peinlich. Die Schuld aber bei sich zu suchen, beim eigenen Kollektiv, nach dem Grundsatz Einsicht als Weg der Besserung, das mag stets ein steiniger Weg sein, doch ist er anscheinend für kein Kollektiv zu schwer zu gehen wie für den Islam. Jeder Marsmensch würde das bei einem Kurzbesuch auf unserem Planeten so sehen und so sagen. Wir (feigen) Demokraten empfehlen uns, politisch korrekt, den Maulkorb.

Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Wir MÜSSEN nicht in einer Demokratie leben. Und wenn die Europäer das mehrheitlich so wollen, dann WERDEN sie auch nicht in einer Demokratie leben.

Die islamreligiös verpflichtende feierliche Ausrufung der absoluten Scharia funktioniert in Europa nicht: Noch nicht. Unsere Islamverbände aber denken 2008 nicht im Traum daran, sich von der Umsetzung der ganzen Scharia zu distanzieren. Die alltägliche Erosion der Grundrechte gelingt indes über die, man nennt es: Legalistische Arbeit des Ironisierens der Demokratie, über die ‘kleinen Nadelstiche’ wie Lehrerinnenkopftuch, schulischer Gebetsraum, Raumteiler im Pausenzimmer, jugendamtsseits vertuschte Mädchenschwangerschaften, Badezeiten im Schwimmbad für muslimisch-fromme Frauen oder über Grabfelder multikulturell-toleranter Apartheid.

Ein ähnliches bewegendes Foto wie das weltbekannte und von der UNICEF gewürdigte Bild der elfjährigen afghanischen Ghulam hätte ich 2007 in Nordrhein-Westfalen machen können. Zehn Jahre, viertes Schuljahr, Monat für Monat dickerer Bauch: Nur Ghulam hieß das schwangere türkische Mädchen nicht. Unser Dank an die wirklich hilfreiche Polizei der Region, die es bedauerte, nicht wirksam eingreifen zu können, da das Jugendamt den Fall verwaltete. Möglicherweise wurde in diesem Zusammenhang familienseits ein ärztliches Attest gefälscht, damit das städtische Jugendamt die Akte zuklappen konnte. Auch die Grundschule vertuschte den Fall nach besten Kräften. Jeder provinzielle Akteur konnte hier jeden erpressen: Die Grundschule das Jugendamt, das Jugendamt die Grundschule. Nur die Familie sagte keine einzige Silbe. Den sippenseits islamisch angetrauten Kinderschänder trafen wir 2007 noch runde 200 Mal, ein dreißigjähriger Cousin. Das Kind des Kindes ist bei den Großeltern in der Türkei oder es ist auch hier und wird als kleine Schwester ausgegeben. Cousinenehen-Milieu 2007: wie Sunna und Scharia unsere Administration erodieren. Fitna! Den Ungläubigen möglichst viel, der muslimischen Sippe möglichst wenig. Zurück zu Wilders Film.

Die durchaus vorhandenen weniger radikalen Muslime oder bereits dezidiert säkularen Muslime werden einfach mit vereinnahmt, eingesperrt in die ebenso statische wie fiebrige Ummah. Irgendwo, andernorts gab es Renaissance, Aufklärung, Psychoanalyse, Totalitarismuskritik. Aber doch bitte nicht im Islam.

Der anti-individualistische Islam verändert sich nicht. Islamisches Umweltverändern zwingt jede ’Dynamik’ den Ungläubigen, den Anderen auf. Uns.

Die Ummah selbst ist unbeweglich. Seit 1.400 Jahren.

Wilders Film kommt zur rechten Zeit.

Jacques Auvergne