سعيد رمضان
Said Ramadan (1926-1995),
europäischer Muslimbruder
Said Ramadan
Islamic Law
Ramadans Buch von 1961 gelesen
von Jacques Auvergne
25 Recht und Religion. Gesetzgebung in jeder Gesellschaft [bedeutet, dass] deren Mitglieder sich über ihr soziales Bedürfnis nach einer verbindlichen Rechtsordnung klar werden. Religion ist dagegen … eine göttliche Weisung, die für die Menschen verbindlich wird, ohne dass ihnen die Möglichkeit offen steht, selbst zu wählen und darüber zu diskutieren. Solche göttlichen Weisungen werden dann von der Geistlichkeit allein in die Hand genommen. Wie aber lässt sich nun das islamische Rechtswesen charakterisieren?
Durch unnatürliche Lebensweise, Legendenbildung und Korruption (25) sei es im Laufe der Menschheitsgeschichte zu einer Entfremdung (25) der beiden ursprünglich verbundenen Sphären Recht und Religion gekommen. Da nach der islamischen Doktrin der fitra jeder Mensch naturhaft Muslim ist, werden jüdische Textverfälschung sowie christliche Tradierung des verfälschten Textes bei der Etablierung des entfremdeten rechtlichen Denkens, wie es sich im islamfeindlichen Dogma der Trennung von Staat und Religion manifestiert, ihre verderbliche Rolle gespielt haben.
Zurück zu Ganzheitlichkeit, Naturreligion und gesellschaftlicher Harmonie führe nichts als die islamische Lebensweise, zu welcher auch die humanistisch-säkular angekränkelten Muslime mit den Forderungen al‑islām »dīn wa daula« (Der Islam ist Glaube und Staat) beziehungsweise al‑islām »huwa l‑hall« (Der Islam ist die Lösung) einzuladen (da‚wa) und zu ermahnen (hisbah) sind.
12 Nur die Scharī‘a (also Koran und Sunna) [bringt] den wahren Sinn des Gesetzes im Islam zur Entfaltung und [steckt] seinen rechtlichen Geltungsbereich ab. Durch den Ausschluss jeder anderen gesetzgebenden Gewalt außer der Scharī‘a wird sowohl das Konzept wie auch die Anwendbarkeit des islamischen Rechts vom Erbe verschiedener Einflüsse befreit, das sich dort angesammelt hat.
Es gelte, das System der islamischen Rechte und Pflichten (scharī‘a) von den Verschmutzungen der Jahrhunderte zu befreien. Der Dreck muss weg: Säkularität, allgemeine Menschenrechte, Apostasie oder eine Meinungsfreiheit, welche auch Islamkritik einschließt, all dies sieht Said Ramadan als einen die reine Sitte behindernden Schmutz an.
Demokratiegeschichte wird in dieser Betrachtungsweise zu kosmischem und sozialem Dreck, der im putzmittelgleichen Einsatz (hisbah, dschihād) für die wahre Lebensweise (islām) aus dem sich muslimisierenden Familienleben, Straßenzug oder Stadtviertel herauszuwaschen sei.
104 Der Islam betrachtet die Religion als den Bereich, in dem bewusst Verantwortung angestrebt und getragen wird.
Die Glaubensstarken als zur Machtergreifung berufen. Verantwortung klingt ja zunächst sehr mitfühlend. Die Nichtreligiösen sind in dieser Logik aus der gesellschaftlichen Verantwortung heraus zu drängen. Der Theofaschimus der Muslimbrüder wird als Bewegung der Sozialaktivisten dargestellt. In dieser Großzügigkeit verglich etwa die evangelische Pfarrerin und langjährige Islambeauftragte Dr. Beate Sträter („Zwischen Radikalisierung und Integration. Politischer Islam in Ägypten und christliche Befreiungstheologie in Brasilien“) den Muslimbruder Sayyid Qutb mit dem brasilianischen Befreiungstheologen Leonardo Boff.
Irgendwann haben die Glaubensbewegten den Marsch durch die Institutionen geschafft und sitzen an den ihnen von Allāh zugebilligten Hebeln der Macht. Oder, anders: Wer politisch herrscht, kann nur religiös sein. Auf diese Weise wird, ganz im Stil der antiken persischen Despotien, jede Herrschaft zur irdischen Frömmigkeit. Der fromme Tyrann als Stellvertreter Allahs auf Erden (Kalif). Islam als Politreligion und Herrschaftskult, Herrschaft als Gebet. Frauenunterdrückung als Gebet, Dhimmientrechtung als Gottesdienst.
106 Nichtmuslime in einem islamischen Staat. Die Errichtung eines solchen Staates [wird] als unabdingbar angesehen, in dem alle Lebensbereiche entsprechend dem islamischen Glaubensgehalt zu gestalten sind. … Wie sieht der Status jener Bewohner aus, die sich der Ideologie des Staates nicht anschließen?
Der unsichtbare Gott Allāh hat sich dafür den religiös diskriminierten staatsbürgerlichen Status des dhimmī ausgedacht:
109 Die Zugehörigkeit zum islamischen Staat wird den Nichtmuslimen entsprechend dem arabischen Konzept der ahl al‑dhimma oder der dhimmīs zugestanden, was soviel bedeutet wie »jene, deren Pflichten dem Gewissen und der Verantwortung des Staates oder der Nation anvertraut sind«. Sie werden auch als al‑mu’āhidūn, das heißt »die Vertragschließenden« oder »die Teilnehmer an einem Bündnis« genannt, denn ihre Zugehörigkeit zur Nation beruht auf Verträgen, die von ihnen oder ihren Vorfahren und dem islamischen Staat abgeschlossen worden sind.
Die Vertragschließenden, die Teilnehmer eines Bündnisses – das ist doch nicht etwa das, was unser Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble gerade hinter seinen undemokratisch verschlossenen Palasttüren im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz (DIK) austüftelt?
Nichtmuslime sollten äußerste Vorsicht walten lassen, wenn sie mit einer Politreligion verhandeln, die als Staatsgründung angelegt worden war. Wir dürfen vermuten, dass sich die religionsbedingt frauenfeindliche Islamische Weltliga und die gewaltbereite Muslimbruderschaft bereits heute im Sinne Said Ramadans als Islamstaat verstehen. Die islamische Orthodoxie gibt ihnen jedes Recht dazu. Denn die der Muslim World League (Rabitat al‑alam al‑islami) oder der Muslim Brotherhood (al‑ichwān al‑muslimūn) angeschlossenen das heißt unterworfenen Islamverbände werden auch in Europa und Deutschland danach streben, Individualrechte (zunächst diejenigen für muslimische Frauen) aufzulösen und Kollektivrechten (Imam-Ehe, Apostasieverbot) zu unterwerfen.
Islamkritik wird (bewusst) fälschlich verstärkt als Rassismus oder Volksverhetzung bezeichnet werden. Was am 26. März 2009 bereits geschehen ist, an einem Tag, an dem die von der Organization of the Islamic Conference (OIC) vertretenen Staaten in Genf vor der UN fordern durften, künftig eine „feinfühlige Balance (delicate balance) zwischen Meinungsfreiheit und Respekt vor Religionen“ einzuhalten.
Delicate balance. Der anfallsweise sadistische Allāh, irdisch vertreten durch die OIC, strebt eben auch in den Vereinten Nationen nach zivilisiertem Feingefühl und interreligiöser Harmonie. Wer einen Schlag auf den Kopf bekommt, hatte vorher doch ohne Frage den Islam feindselig angegriffen.
Der politische Islam muss die Frau herabwürdigen, die Standards des Gleichheitsfeminismus oder auch nur der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) kann der politische Islam von fiqh und scharī‘a nicht dulden und wird sie noch auf Jahrzehnte mit Schmeichelei (iham) und Lüge (taqiyya) angreifen. Die Kinder und Enkel der muslimischen Einwanderer werden sich von ihrer geistlichen Obrigkeit (Großmufti Cerić, Europäischer Fatwa‑Rat, Milli Görüş) mehr oder weniger stark erpressen lassen. Kräfte in allen bundesdeutschen Parteien und beiden großen deutschen Kirchen arbeiten dieser kalifatsähnlichen Struktur zu.
Skepsis mag zulässig sein, wenn sich ohne hörbare Distanz von Scharia und dhimma ein UN-Komitee „Allianz der Zivilisationen“ nennt, allein der verwendete Plural sollte Anhänger der universellen Menschenrechte alarmieren. Dieser UN-Behörde, deren Vorsitz ein UN-Generalsekretär und derzeit der ehemalige Präsident Portugals Jorge Sampaio hat, steht ein „Forum Allianz der Zivilisationen“ nahe, das von Spanien und der Türkei ins Leben gerufen wurde. Im April 2009 tagt das „Forum Allianz der Zivilisationen“ zum zweiten Mal und im zunehmend islamistisch geprägten Istanbul, prominentester Gast ist US‑Präsident Barack Hussein Obama. Obama fordert die Vollmitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union, was wir Europäer allerdings aus geographischen, historischen, finanziellen und islamkritischen Gründen sehr ablehnen.
Will das „Forum Allianz der Zivilisationen“ ein mit dem Gedankengut eines Said Ramadan völlig verträgliches weltweites Pseudo‑Kalifat errichten, in dem alle Muslime nach der „ewigen und unverhandelbaren“ (Cerić) Scharia leben dürfen und die Allgemeinen Menschenrechte von 1948 der Vergangenheit angehören werden? Wird das Forum Allianz der Zivilisationen zu einer antidemokratischen Waffe gegen Fundamentalismuskritik namentlich Islamkritik? Die pakistanische nation.com.pk vom 22.03.2009 nennt als Ziel des Forums den Dialog zwischen dem Westen und der muslimischen Welt – von Hinduismus, Shintoismus, Judentum, Atheismus oder Ex‑Muslimen ist ebenso wenig die Rede wie von Frauenrechten oder universellen Menschenrechten. Das entspricht ärgerlich stark dhimma, beispielsweise dem in Said Ramadans Buch Das islamische Recht lobend erwähnte Vertrag von Nadschran (Nadschrān). Ort des Forums ist das luxuröse Kempinski-Hotel, gelegen im ehemaligen osmanischen Sultanspalast Çirağan.
Völlig schariakonform und ziemlich islamistisch zeigt sich seit einigen Jahren der UN‑Menschenrechtsrat, der am 20. April 2009 (vielleicht kein Zufall: Adolf Hitlers 120. Geburtstag) in Genf zur Durban-Nachfolgekonferenz genannt Durban II zusammentritt und den zu boykottieren verantwortungsvolle und freiheitlich-demokratische Stimmen wie Ralph Giordano, Seyran Ateş und Necla Kelek aufrufen.
114 Denn es besteht keinerlei Zweifel darüber, dass die ahl al‑dhimma Bürger des islamischen Staates sind. [Wobei] es eine gewisse Differenzierung zwischen muslimischen und nichtmuslimischen Untertanen gibt.
Staatsbürger wie die Christen von Nadschrān, dem im Süden des heutigen Saudi‑Arabiens gelegenen einstmaligen wichtigsten Zentrum der arabisch-byzantinischen Christen? Bis im Jahre 631 Feldherr Mohammed sprich der Islam kam und den Christen einen kultursensiblen Vertrag anbot. Gegen freiwilliges Bezahlen von abgepresstem Schutzgeld durften die Christen am Leben bleiben und, dem Rechtgläubigen zum abschreckenden Beispiel, ihrer sittlich minderwertigen christlichen Religion frönen. Das Abkommen von Nadschrān zu brechen hatte wenig später Kalif Uthman die von Allāh auferlegte schwere Pflicht (kismet). Said Ramadan hält das Bezahlen von Dschizya für völlig unvereinbar mit irgendeinem Zwang oder mit einer Demütigung.
120 Es ist auch völlig ausgeschlossen, dass dschizja den Nichtmuslimen dafür auferlegt werden könnte, dass man »sie leben lässt«. Denn im Koran heißt es ausdrücklich: »Und ihr sollt nicht das Leben töten, das Gott unverletzlich gemacht hat, es sei denn nach Recht«.
Nach Recht töten geht schon in Ordnung. Plausibel ferner: Ein toter Dhimmi kann keine Dschizya mehr zahlen. Also leben lassen, den Dhimmi. Und zahlen lassen schon, doch nicht, um ihn am Leben zu lassen. Alles klar?
120 Das Wesen der dschizja lässt sich am besten verstehen, wenn wir uns ins Gedächtnis rufen, dass Nichtmuslime nicht zum Wehrdienst verpflichtet sind.
… klar, die Juden und Christen dürfen im Islamstaat keine Waffen tragen. Nicht, dass die Ungläubigen auf dumme Gedanken kommen und mit scharfem Säbel ihre muslimischen Herren angreifen, hören wir weiter:
120 Das ist durchaus gerecht im Hinblick darauf, dass der islamische Staat auf einer Ideologie beruht, an die die Nichtmuslime nicht glauben.
Staatsbürger glauben nicht an den Staat? Müssen Ungläubige sein.
Doch kümmert sich der Muslim als solcher geradezu rührend um seine unmündigen Dschizyabezahler:
134 Es ist daher nicht zulässig, die Freiheit des Einzelnen in irgendeiner Weise einzuschränken, außer wenn er die ihm gesetzlich zustehenden Rechte auf Kosten der Rechte und der Unantastbarkeit anderer überschreitet oder die Interessen des Volkes durch ungesetzliches Handeln schädigt. Jede Einschränkung der oben erwähnten Freiheiten stellt eine Abweichung vom Wort und Gehalt des islamischen Rechts dar. Das Verantwortungsgefühl jedes Menschen sich selbst und Gott gegenüber, so wie es im Koran festgelegt ist, geht Hand in Hand mit der Achtung des Menschen und der menschlichen Würde, auf die jeder Anspruch hat.
Freiheit ja, soweit Allāh nicht sauer wird. Menschenrechte sind koranische Menschenrechte. Da wird dem Dieb auch schon mal eine Hand abgehackt oder der Islamkritiker (offensichtlich ein Mensch ohne „Verantwortungsgefühl“) bedroht oder ermordet.
134 Insbesondere bezüglich der nichtmuslimischen Bürger hat der islamische Staat darauf zu achten, dass ihre Rechte in jeder Hinsicht gut abgesichert sind.
Islam ist reinste Sozialversicherung! Die Barbaren kamen zu vorislamischen Zeiten der Unwissenheit (dschāhiliyya) auch sicherheitspolitisch nicht gut klar. Jetzt ist der Wachdienst in die Stadt eingerückt und wird das Schutzgeld abgedrückt.
135 [Pakistan 1951, islamische Verfassung, Artikel 7] »Die Bürger haben Anspruch auf alle Rechte, die ihnen vom islamischen Gesetz zugestanden werden, d. h. es wird ihnen im Rahmen des Gesetzes volle Sicherheit für Leben, Eigentum und Menschenwürde, Religions- und Bekenntnisfreiheit, Freiheit in der Glaubensausübung, freie Meinungsäußerung, Bewegungsfreiheit, Freiheit in Bezug auf den Anschluss an eine bestimmte Gemeinschaft, Freiheit in der Berufswahl, Chancengleichheit und das Recht auf Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Dienstleistungen zugestanden.«
Alle Rechte, die islamgesetzlich erlaubt sind. Das ist der Schariavorbehalt, wie er nun auch in den gescheiterten staatlichen Neugründungen von Afghanistan und Irak alle Muslimas und alle männlichen und weiblichen Nichtmuslime diskriminiert.
Wer wie Abdul Rahman in Pakistan zum Christentum konvertiert, wird als geisteskrank erklärt oder relativ spontan durch Muslime getötet. Dem Islamapostaten gelang es glücklicherweise, in Italien Asyl zu beantragen.
135 [Pakistan 1951, islamische Verfassung, Artikel 11] »Alle Verpflichtungen, die der Staat im Rahmen der Scharī’a gegenüber den nichtmuslimischen Bürgern eingeht, werden in vollem Umfang eingehalten.«
Halbierte Grundrechte, diese aber bitte vollständig. Ein juristisch entrechteter geheiligter Status den Schutzbefohlenen (Dhimmis), dieser aber ist hundertprozentig zu gewährleisten. Wie Sie sehen: Islam gewährleistet. Mit gutem Gruß, Ihr Koordinierungsrat der Muslime (KRM).
115. Dschizja. Auf den ersten Blick mag es so aussehen, als handle es sich um eine ungleiche Behandlung vor dem Gesetz. Und es ist tatsächlich so, dass hier eine gewisse Ungleichheit vorliegt, doch nicht – wie wir noch sehen werden – eine Art von Ungleichheit, die man als »Diskriminierung« beschreiben könnte. … Viele Autoren, muslimische wie nichtmuslimische, haben die Einrichtung der dschizja missverstanden und sind sogar teilweise so weit gegangen, dass sie darin eine Beschränkung der vollen Staatsangehörigkeit auf die Muslime allein gesehen haben.
Said Ramadan verteidigt das angeblich von Allahgott erfundene steuerliche Apartheidssystem, das Nichtmuslime mit der Schutzsteuer dschizya belegt. Immerhin gibt Ramadan zu, dass es in Bezug auf die islamisch definierten ethno‑religiösen Menschenklassen „gewisse Ungleichheit“ gibt.
Wie sagte es doch der gottesfürchtige Ayatollah Chomeini: „Juden und Christen sind dem Schweißgestank von Kamelen und Dreckfressern gleichzusetzen und gehören zum Unreinsten von der Welt“. Da werden sie wohl eine Sondersteuer zahlen müssen, die sich aus den gewissermaßen hygienischen Gründen der „ewigen und unverhandelbaren“ (Cerić) Scharia banktechnisch nicht mit der gebetgleich reinigenden Sozialabgabe (zakāt, zakāh) der Muslime vermischen darf.
Islamstaat (islām) ist eben auch Finanztechnik (Islamic Banking). Muslimischerseits erbeutetes Raubgut jedoch wird durch das heldenhafte Tun gereinigt. Im Umlauf in dieser verschmutzten, verführerischen Welt ist jedoch auch dämonisches, dreckiges Geld. Letzteres nimmt der arabische (und nationalsozialistische) Antisemitismus gerne als jüdisches Geld an. Wie das Jerusalem Zentrum erforscht, gilt es in der arabischen Öffentlichkeit und Presse als völlig normal, die Juden als geldgierig und als mit ihrem (antiislamischen, widergöttlichen) Geld die Erde beherrschend darzustellen.
Der Islam kennt noch ein weiteres reinigendes, gebetgleiches Geld, die diyya. Diyya heißt Blutgeld und ist im Koran für alle Zeit vorgeschrieben. Multikulturelle Islamversteher oder einfach Imame behaupten, die diyya sei eine Versicherungssumme und würde die ansonsten leider (ebenfalls koranische) Tötung des Mörders vermeiden helfen. In Saudi‑Arabien hat Allahs kultursensibel und differenziert gedachtes Blutgeld Verfassungsrang. Eine Tötung ist für den Islamgott eben nicht unbedingt dasselbe wie eine Tötung.
Rials – ermordet wurde – in Euro
100.000 Muslim, männlich 20.000
50.000 Muslima 10.000
50.000 Christ, männlich 10.000
25.000 Christin 5.000
6.666 Hindu, männlich 1.250
3.333 Hindu, weiblich 650
Das islamische Recht (Allāh, Said Ramadan) des Iran kennt neben der sittlich gebotenen halben Entschädigungssumme für die Frau gewisse verbotene (harām) Monate, in denen Kriegsführung (dschihād) islamisch traditionell als unschicklich gilt und in denen sich die diyya anständigerweise verdoppelt. Wer in den verbotenen Monaten einen Mord begeht, muss wohl einen besonders triftigen Grund für sein reinigendes Tun des Tötens (Ehre waschen, vgl. Ehrenmord) gehabt haben.
Der Staat Gottes auf Erden, Iran, bedenkt das Blut der Angehörigen der religiösen Minderheit der Bahá‚í als unrein (mobah), eine Ausgleichszahlung braucht nicht zu erfolgen. Blut ist für Allahgott eben nicht gleich Blut.
118. [dschizya] Das arabische Wort sāghirūn …, das »sich ergeben« oder »unterworfen sein unter« bedeutet, [ihm] wurde in vielen Übersetzungen dem Sinn nach etwas von Demütigung beigegeben. Aber … dasselbe Wort, das im Koran [in 7:119] gebraucht wird … im Zusammenhang mit den Zauberern des Pharao in dem Moment, als sie sich Moses unterwarfen, [damit also] muss der Gedanke der Demütigung ausgeschlossen werden; denn ihre Unterwerfung war ein von Würde getragener Akt des Glaubens, wenngleich sie dabei von Demut erfüllt waren.
Nun sprechen wir aber nicht vom Jahrtausend alten Ägypten, sondern von der dschizya der islamstaatlichen Dhimmis. Blumig plaudert Said Ramadan über die (was den Moses in Ägypten betrifft übrigens dem Judentum entlehnte oder vielmehr geklaute) Legende der höflichen Überreichung von Geschenken. Christen mögen an die heiligen drei Könige denken, die das neugeborene Kind Jesus beschenkten. Gemeinte menschliche Relationen der Wertschätzung, die islamrechtlich ganz anders gemeint sind.
Dem Wort sāghirūn (yaden wahum saghirun; ‚an yad wa‑hum saghirun) braucht nicht erst, mit Ramadan gesprochen „in Übersetzungen etwas von Demütigung beigegeben zu werden“. Sāghirūn heißt knechten, erniedrigen, unterjochen, die Unterwerfung spüren lassen. Der geplant entwürdigende Bezahlvorgang der Juden und Christen bestand über Jahrhunderte aus einer öffentlichen Demütigung, in der sie, sich verbeugend, einen koranisch garantierten Stockschlag in den Nacken erhielten während sie den muslimischen Herrenmenschen ihren Tribut entrichteten. Said Ramadan bezeichnet derartige Menschenverachtung als „ein von Würde getragener Akt des Glaubens“, was für die islamrechtlich zum geheiligten Sadismus Befugten ja vielleicht zugetroffen haben mag. Das Tun der Opfer („wenngleich sie von Demut erfüllt waren“) hingegen als würdevollen Glaubensakt zu bezeichnen, sollten sich weder Nichtmuslime noch säkulare Muslime bieten lassen.
147 Wir kommen also zu dem Schluss, dass eine Differenzierung auf dem Gebiet des Personenrechts keineswegs als Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit bezeichnet werden kann.
Aha, wir sollen die geheiligte Diskriminierung, die ein sich (berechtigt) auf Koran und Scharia berufendes islamisches Recht für jeden dhimmī beim Erben oder Heiraten vorsieht, nicht Diskriminierung nennen, sondern Religionsfreiheit. Islamjurist Said Ramadan betreibt die Wissenschaft der Zaubersprüche und verhöhnt die aus Allahs Sicht sittlich minderwertigen Europäer. Die allerdings Herrn Hassprediger Ramadan jetzt nicht des Landes verweisen, wie das vielleicht sogar Ägypten getan hätte, sondern derartigen Kulturrassismus beglückt entgegennehmen (Ramadans Doktorvater war der Kölner Professor Kegel) und, je nach Jahrzehnt, als exotisch, multikulturell oder kultursensibel preisen.
147 [Die Differenzierung auf dem Gebiet des Personenrechts] ist im Gegenteil der in den juristischen Bereich übertragene Ausdruck einer ideologischen Koexistenz, die Hand in Hand geht mit der vollkommenen Integrität aller religiösen Gruppierungen, die innerhalb eines islamischen Staates leben.
Scharia für alle. Nur im Kalifat herrsche Religionsfreiheit. Die Täter-Opfer-Beziehung, wie sie der geheiligte Sadismus des orthodoxen Islam vorgibt, will uns Autor Ramadan als Lebensweise der Koexistenz verkaufen. Sicherlich, vor und vor allem nach 1933 begannen nichtjüdische Deutsche und deutsche Juden nebeneinander her zu leben (rassistische Segregation), verbunden durch ein einheitliches Rechtssystem, sozusagen in Koexistenz.
Liebe Miteuropäerinnen und Miteuropäer, der Islam ruft uns zur Eintracht auf: Koexistiert! Die dhimma oder das osmanische Millet-System als Referenzmodell der Multikultur anzubieten, diese zivilisierende Haltung konnte seit 2000 zunehmend unsere Kirchentage, Ausländerbeiräte und Islamseminare dominieren. Auf eine solche, zivilisierende Weise wird der Idealismus und Altruismus des Said Ramadan die Intoleranz der barbarischen Anhänger von universellen Menschenrechten, Gleichberechtigung von Mann und Frau oder Säkularität letztlich vielleicht doch noch erfolgreich überwinden können.
Gönnen wir dem praktizierenden Muslimbruder das Schlusswort an islamischer taqiyya:
133 [Es] dürfte keine Übertreibung sein, wenn wir zu der Schlussfolgerung gelangen, dass alle Grundsätze der Ethik und Menschenwürde gleichermaßen für die muslimischen wie auch für die nichtmuslimischen Untertanen des islamischen Staates Gültigkeit haben.
Bei der Werbung (da‚wa) für die schariatische Gegenkultur darf man schon mal kraftvoll lügen. Ramadan argumentiert andererseits völlig schlüssig, jeder von uns ist der totalitären islamstaatlichen Pflichtenlehre (Scharia) unterworfen.
Jacques Auvergne
Literatur
Said Ramadan: ISLAMIC LAW – IST SCOPE AND EQUITY. Bei P. R. Macmillan Ltd., London 1961. Ins Deutsche von Fatima Heeren als: Said Ramadan: Das Islamische Recht – Theorie und Praxis; bei Otto Harrassowitz, Wiesbaden 1979
link zum buch von Assem Hefny Herrschaft und Islam: Religiös-politische Termini im Verständnis ägyptischer Autoren (ROI – Reihe für Osnabrücker…