Posts Tagged ‘Bayern modRNA "Impfstoffe"’

Bayern und die Obduktionen nach der experimentellen Gentherapie („Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“) Teil II

Mai 6, 2022

·
·

Teil I (2021)

schariagegner.wordpress.com/2021/10/09/bayern-und-die-obduktionen-nach-der-experimentellen-gentherapie-schutzimpfung-gegen-das-coronavirus-sars-cov-2/

·
·

02.05.2022 / Montag, 2. Mai 2022 18:53

von: Edward von Roy · an: Klaus Holetschek (StMGP), Staatsminister für Gesundheit und Pflege

Betreff: Obduktionen nach Corona-Impfung

Priorität: Hoch

·

Sehr geehrter Herr Staatsminister Holetschek,

die im Rahmen des gentechnischen Großversuchs COVAX nahezu weltweit und seit dem 27.12.2020 als „Corona-Impfung“ oder „Corona-Schutzimpfung“ auch in Deutschland verabreichten, nicht erforderlichen und im beabsichtigten Sinne weitgehend bis völlig wirkungslosen sogenannten Impfstoffe (experimentelle Gentherapien) schädigen jeden, haben sehr viele Menschen erkranken lassen und bereits jetzt viele getötet.

Was anlässlich der unbedingt durchzuführenden Obduktion (Leichenschau) bei einem jeden Todesfall nach modRNA-Injektion (von BioNTech / Pfizer die Substanz BNT162b2 / Tozinameran / Comirnaty, von Moderna Spikevax) oder nach Vektorvirusinjektion (von Janssen, Johnson & Johnson (J&J) das Produkt Ad26.COV2.S, von AstraZeneca ChAdOx1-S / AZD1222 / Vaxzevria) beachtet werden sollte, entnehmen Sie bitte dem Anhang (Abschnitte B.1 und B.2).

Auch in den Jahren 2020 bis 2022 sind Coronaviren so gefährlich oder so harmlos wie seit Jahrtausenden. Niemand benötigt zum Schutz vor dem keineswegs als „neuartig“ (novel) zu bezeichnenden Betacoronavirus SARS-CoV-2 eine Impfung. Stoppen wir COVAX, das Menschheitsverbrechen und globale Medizinverbrechen.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

·

A n l a g e

Pet 2-20-15-2120-001658a
Ergänzung vom 25. Februar 2022

Inhalt

A Hintergrund

B Mögliche Schädigungen

B.1 Zusammengestellt von Edward von Roy (Deutsch)
Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte (25.02.2022)

B.2 Publiziert bei Doctors for COVID Ethics von Prof. Dr. Arne Burkhardt (Englisch)

Notes and recommendations for conducting post-mortem examination (autopsy) of persons deceased in connection with COVID vaccination

C Den gentechnischen Großversuch am Menschen stoppen

·

schariagegner.wordpress.com/2022/02/22/noch-zu-pet-2-20-15-2120-001658a/

·

·
·

06.05.2022 / 2022-05-06 11:00 Uhr

Betreff: Obduktionen nach Corona-Impfung – Ihre Nachricht

von: Servicestelle, StMGP, Bayern · Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

·

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Staatsminister Klaus Holetschek sowie der zur Kenntnisbringung der Petition, die Sie beim Deutschen Bundestag eingereicht haben. Wir wurden gebeten, Ihnen zu antworten.

Hinsichtlich der Sicherheit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und gegebenenfalls angezeigten Obduktionen, im Falle eines Todesfalls nach einer Impfung, möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) überwacht die Sicherheit von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln und ergreift gegebenenfalls Maßnahmen. In fortlaufend erstellten, öffentlich zugänglichen Sicherheitsberichten informiert das PEI über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Explizit werden hier auch Verdachtsmeldungen über einen tödlichen Ausgang in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zur Impfung berichtet. Dem Sicherheitsbericht des PEIs ist hierzu Folgendes zu entnehmen: „In 2.255 Verdachtsfallmeldungen wurde über einen tödlichen Ausgang in unterschiedlichem zeitlichem Abstand zur Impfung (0 Tage bis 234 Tage) berichtet. In 85 Einzelfällen, in denen Patienten an bekannten Impfrisiken wie Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS), Blutungen aufgrund einer Immunthrombozytopenie oder Myokarditis im zeitlich plausiblen Abstand zur jeweiligen Impfung verstorben sind, hat das Paul-Ehrlich-Institut den ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung als möglich oder wahrscheinlich bewertet.“ (pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicher‌heitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-31-12-21.pdf?__blob=publicationFile&v=5; Seite 9; Stand: 07.02.2022).

Wenn sich ergibt oder anzunehmen ist, dass jemand durch eine Schutzimpfung oder andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, können die Gesundheitsämter selbst Ermittlungen anstellen und in diesem Rahmen ggf. auch Obduktionen veranlassen, vgl. § 25 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 2 IfSG.

Zudem kann gemäß § 87 Strafprozessordnung eine Obduktion im Rahmen von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht angeordnet werden. Eine Einbindung der Polizei erfolgt nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Bestattungsverordnung immer dann, wenn der Arzt der Leichenschau auf der Todesbescheinigung „Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod“ oder „Todesart ungeklärt“ ankreuzt. Todesfälle infolge ärztlicher Eingriffe sind – unabhängig von der Schuldfrage – als „nicht natürlicher Tod“ zu klassifizieren. Insoweit reicht ein Verdacht aus. Bei engem zeitlichen Zusammenhang des Todes mit einer Impfung wird der Arzt der Leichenschau daher in der Regel einen „nicht natürlichen Tod“ oder zumindest „Todesart ungeklärt“ ankreuzen. In diesem Fall hat der Arzt verpflichtend die Polizei zu verständigen und ihr die Todesbescheinigung zuzuleiten. Ergeben sich Hinweise darauf, dass eine Person möglicherweise infolge einer Schutzimpfung verstorben ist und kann in diesem Zusammenhang eine Straftat nicht ausgeschlossen werden, sind im Rahmen der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen daher schon jetzt Obduktionen zur Aufklärung des Sachverhalts möglich.

Die beschriebenen Maßnahmen erscheinen zielführend und ausreichend, um die Sicherheit von Arzneimitteln – und damit auch der bislang zugelassenen Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 – zeitnah und fundiert zu beurteilen.

Eine Ausweitung von Obduktionen erscheint vor diesem Hintergrund deshalb aus fachlicher Sicht nicht angezeigt.

Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit

Ihre Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Haidenauplatz, München

Mail Poststelle StMGP Bayern, Gewerbemuseumsplatz, Nürnberg

·

Übrigens: Die Bayerische Staatsregierung bietet zu Fragen rund um die Corona-Pandemie ein umfangreiches „FAQ-Angebot“ an,

u. a. auf stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/ und stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php.

Viele Fragen lassen sich daraus aktuell und ohne Wartezeit beantworten.

·
·

Master of Public Health bzw. Master of Sciences Public Health (kurz: MPH bzw. MSc Public Health) ist ein interdisziplinäres Aufbaustudium im Bereich Gesundheitswissenschaften. Während viele Studiengänge in Deutschland sich auf Epidemiologie fokussieren (Abschluss: Master of Science Epidemiology, MSc), sind z. B. einige US-amerikanische MPH-Programme breiter angelegt.

de.wikipedia.org/wiki/Master_of_Public_Health

Beratungsnetzwerk Tuberkulose des Arbeitskreises Tuberkulose im Fachausschuss Infektionsschutz des BVÖGD, Stand März 2022

Dr. Yvonne Maria Heuring, MPH, Bayerisches Staatsminsterium für Gesundheit und Pflege, Haidenauplatz, München

rki.de/DE/Content/InfAZ/T/Tuberkulose/Beratungsnetzwerk-TB-OeGD.pdf

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) Referat 71 „Grundsatzangelegenheiten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)

Dr. Yvonne Maria Heuring, MPH, beamtet, Stellvertretende Referatsleitung 71 — ÖGD, Bayerisches Staatsminsterium für Gesundheit und Pflege

xing.com/profile/YvonneMaria_HeuringMPH

Julia Eichelsdörfer, Volljuristin, angestellt, Taskforce Corona-Pandemie, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Erlangen

xing.com/profile/Julia_Eichelsdoerfer

Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern

Landesarbeitsgemeinschaft Resistente Erreger (LARE) Dr. Yvonne Heuring

oegdbayern.jimdo.com/%C3%BCber-uns/vorstand

Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD)

Kongress 2022 unter dem Motto „Der Öffentliche Gesundheitsdienst — Jetzt die Zukunft“

Wir laden Sie herzlich nach zwei Jahren Pandemie bedingter Pause zum 71. Wissenschaftlichen Kongress von BVÖGD und BZÖG vom 12.-14. Mai 2022 nach Magdeburg ein.

Seit dem Beginn der Corona-Pandemie sind der Öffentliche Gesundheitsdienst und die Beschäftigten in den Gesundheitsämtern in nie gekannter Weise in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die Pandemie hat die bevölkerungsmedizinische Bedeutung eines funktionsfähigen ÖGD und zugleich die unzureichende personelle und digitale Ausstattung schonungslos offengelegt.

Die SARS CoV-2-Pandemie, und die daraus abzuleitenden „Lessons learned“ sowie der „Pakt für den ÖGD“ werden den Kongress inhaltlich prägen.

bvoegd.de/bvoegd-kongress-2022

Hauptprogramm [ Zoonosen … One Health … Impfen in der Pandemie ]

bvoegd-kongress.de/wp-content/uploads/sites/23/2014/08/BVOEGD_Hauptprogramm_2022.pdf

Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) · 71. Wissenschaftlicher ÖGD-Kongress · 12.05.2022–14.05.2022 · Magdeburg · „Der Öffentliche Gesundheitsdienst — Jetzt die Zukunft“

bzoeg.de/termine/details/Kongress-2022.html

Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen · Digitalisierung für Gesundheit · Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems

Gutachten 2021

Exkurse [Auszüge]

• Gedankenexperiment — Besserer Normenschutz durch eine verpflichtende Corona-Warn- App mit zentraler Datenauswertung?

• Telematikinfrastruktur und gematik GmbH

• 1+ Million Genomes Initiative

• Health Data Hub

svr-gesundheit.de/fileadmin/Gutachten/Gutachten_2021/SVR_Gutachten_2021_barrierefrei.pdf

·
·

09.05.2022 von: Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP)

Betreff: Ihre Nachricht zur Corona-Schutzimpfung

[vom 04.04.2022 an Frau Dr. med. Yvonne Heuring, Referat 71
„Grundsatzangelegenheiten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)]

·

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihre Nachricht, mit der Sie sich bereits vor einiger Zeit hinsichtlich der Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 an Fr. Dr. Heuring gewendet haben. Wir wurden beauftragt, Ihnen zuständigkeitshalber zu antworten. Bisher haben Sie auf Ihre Nachricht leider noch keine Rückmeldung erhalten. Zu den Aufgaben einer bürgernahen und transparenten Verwaltung gehört es unbestritten, in angemessener Frist auf die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger einzugehen. Aufgrund des immens hohen individuellen Informationsbedürfnisses der Bürgerinnen und Bürger und der sich stetig verändernden Lage ist uns dies in den vergangenen Wochen nicht immer zufriedenstellend gelungen – hierfür bitten wir um Entschuldigung.

Wir können Ihnen jedoch versichern, dass wir kontinuierlich an der Verbesserung unserer Kommunikation arbeiten und bestrebt sind, den Ansprüchen an ein qualitativ hochwertiges Serviceangebot der öffentlichen Verwaltung zu entsprechen.

Es ist schade, dass Sie der Corona-Schutzimpfung negativ gegenüberstehen, dennoch bedanken wir uns für Ihr Engagement, sich derart intensiv mit dem Thema der COVID-19-Impfung auseinandergesetzt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht auf alle Punkte mit der gleichen Ausführlichkeit eingehen können. Es ist unsere Aufgabe, Sie mit den nötigen Informationen zur Sach- und Rechtslage im angefragten Kontext zu versorgen, indes kann sich die Servicestelle nicht über aktuelle Regelungen hinwegsetzen, um Ihnen passgenaue Lösungen für Ihre speziellen Bedürfnisse anzubieten. Für den richtigen Weg stehen wir deshalb in einem regelmäßigen und intensiven Austausch mit den Akteuren der medizinischen Versorgung, der Wissenschaft, den Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen sowie zahlreichen Verbänden und Interessensgemeinschaften, die uns beratend zur Seite stehen.

SARS-CoV-2 (severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2) ist ein neues Beta-Coronavirus, das Anfang 2020 als Auslöser von COVID-19 identifiziert wurde. Zu den Beta-Coronaviren gehören u.a. auch SARS-CoV, MERS-CoV (Middle East respiratory syndrome coronavirus) sowie die als „Erkältungsviren“ zirkulierenden humanen Coronaviren (HCoV) HKU1 und OC43.

Coronaviren sind unter Säugetieren und Vögeln weit verbreitet. Sie verursachen beim Menschen vorwiegend milde Erkältungskrankheiten, können aber mitunter schwere Lungenentzündungen hervorrufen.

Seit Beginn der Zirkulation von SARS-CoV-2 erwerben die Viren eine zunehmende Anzahl von polymorphen Nukleotidpositionen, die zu Aminosäure-Austauschen führen. Anhand derer werden die Viren in Varianten (auch: Kladen bzw. Linien) unterteilt. Diese Veränderungen des Erregergenoms können mit Veränderungen der Erregereigenschaften, bspw. mit einer höheren Übertragbarkeit, einer veränderten Immunantwort oder einem schwereren Krankheitsverlauf in Zusammenhang stehen. Die derzeit dominierende Virusvariante Omikron ist besonders ansteckend.

Auch ein gesunder Lebensstil und ein dadurch gestärktes Immunsystem kann mit Sicherheit zur Abwehr von Viren und Krankheitserregern beitragen, das alleine wird die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat jedoch nicht vor einer Corona-Infektion, vor allem nicht vor der hochansteckenden Omikron-Variante, bewahren. Derzeit ist die Schutzimpfung das wirksamste Mittel, um die Pandemie eindämmen bzw. beenden zu können. Sicherlich infizieren sich zwar derzeit auch Personen, die vollständig gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sind, bzw. sogar bereits den Booster-Schutz erhalten haben, jedoch tragen diese eine signifikant geringere Viruslast mit sich und zeigen eine verkürzte Dauer der Virusverbreitung auf, weshalb sie, gerade für die Personen eine deutlich geringere Gefahr darstellen, die ein hohes Risiko haben ,schwer zu erkranken.

mRNA-Impfstoffe enthalten Genabschnitte des SARS-CoV-2-Virus in Form von messenger-RNA (kurz mRNA), die auch als Boten-RNA bezeichnet wird. Ausgehend von der mRNA werden nach Verimpfung in Körperzellen Proteine hergestellt, die dann das Immunsystem zu einer gezielten Antikörperbildung gegen SARS-CoV-2 und einer zellulären Abwehr gegen SARS-CoV-2-infizierte Zellen anregen und so eine Immunreaktion erzeugen.

Die mRNA der RNA-Impfstoffe wird nach kurzer Zeit von den Zellen abgebaut. Sie wird nicht in DNA umgebaut und hat keinen Einfluss auf die menschliche DNA, weder in Körperzellen noch in Keimbahnzellen. Nach dem Abbau der mRNA findet keine weitere Produktion des Antigens statt.

Weitere Fragen stellen Sie bitte an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), welches die Sicherheit von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln überwacht und gegebenenfalls Maßnahmen ergreift.

Wie bei jeder Impfung kann es auch nach der COVID-19-Impfung zu kurzfristigen Reaktionen kommen, die in der Regel nach wenigen Tagen komplett abklingen (Impfreaktionen). Dazu gehören zum Beispiel lokale Beschwerden wie Schmerzen, Rötungen oder Schwellungen an der Einstichstelle oder auch Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen oder Unwohlsein. Es handelt sich hier um einen Ausdruck der Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff, der anzeigt, dass das Immunsystem mobilisiert wurde. Schwere Nebenwirkungen (Impfkomplikationen), d. h. über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehende Folgen der Impfung und Impfschäden, d. h. durch die Impfung bedingte, anhaltende Gesundheitsstörungen, kommen nur sehr selten vor, sodass der Nutzen einer Impfung bei weitem die Risiken überwiegt.

In fortlaufend erstellten, öffentlich zugänglichen Sicherheitsberichten informiert das PEI über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Explizit werden hier auch Verdachtsmeldungen über einen tödlichen Ausgang in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zur Impfung berichtet.

Dem Sicherheitsbericht des PEIs ist hierzu Folgendes zu entnehmen: „In 2.255 Verdachtsfallmeldungen wurde über einen tödlichen Ausgang in unterschiedlichem zeitlichem Abstand zur Impfung (0 Tage bis 234 Tage) berichtet. In 85 Einzelfällen, in denen Patienten an bekannten Impfrisiken wie Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS), Blutungen aufgrund einer Immunthrombozytopenie oder Myokarditis im zeitlich plausiblen Abstand zur jeweiligen Impfung verstorben sind, hat das Paul-Ehrlich-Institut den ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung als möglich oder wahrscheinlich bewertet.“ ( pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicher‌heitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-31-12-21.pdf?__blob=publicationFile&v=5; Seite 9; Stand: 07.02.2022 ).

Wenn sich ergibt oder anzunehmen ist, dass jemand durch eine Schutzimpfung oder andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, können die Gesundheitsämter selbst Ermittlungen anstellen und in diesem Rahmen ggf. auch Obduktionen veranlassen, vgl. § 25 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 2 IfSG.

Zudem kann gemäß § 87 Strafprozessordnung eine Obduktion im Rahmen von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht angeordnet werden. Eine Einbindung der Polizei erfolgt nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Bestattungsverordnung immer dann, wenn der Arzt der Leichenschau auf der Todesbescheinigung „Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod“ oder „Todesart ungeklärt“ ankreuzt. Todesfälle infolge ärztlicher Eingriffe sind – unabhängig von der Schuldfrage – als „nicht natürlicher Tod“ zu klassifizieren. Insoweit reicht ein Verdacht aus. Bei engem zeitlichen Zusammenhang des Todes mit einer Impfung wird der Arzt der Leichenschau daher in der Regel einen „nicht natürlichen Tod“ oder zumindest „Todesart ungeklärt“ ankreuzen. In diesem Fall hat der Arzt verpflichtend die Polizei zu verständigen und ihr die Todesbescheinigung zuzuleiten. Ergeben sich Hinweise darauf, dass eine Person möglicherweise infolge einer Schutzimpfung verstorben ist und kann in diesem Zusammenhang eine Straftat nicht ausgeschlossen werden, sind im Rahmen der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen daher schon jetzt Obduktionen zur Aufklärung des Sachverhalts möglich.

Die beschriebenen Maßnahmen erscheinen zielführend und ausreichend, um die Sicherheit von Arzneimitteln – und damit auch der bislang zugelassenen Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 – zeitnah und fundiert zu beurteilen.

Eine Ausweitung von Obduktionen erscheint vor diesem Hintergrund deshalb aus fachlicher Sicht nicht angezeigt.

Die Bayerische Staatsregierung hat in Zeiten der Pandemie die schwierige Aufgabe, unter Berücksichtigung der jeweiligen Infektionslage Abwägungen zwischen den Infektionsschutzmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und dem Interesse der Bevölkerung an einem möglichst „normalen“ Leben zu treffen. Auf Grund des sich positiv entwickelnden Infektionsgeschehens in ganz Deutschland konnte ein neues Bundesinfektionsschutzgesetz erlassen werden, mit dem seit dem 3. April 2022 für bestimmte Bereiche sogenannte Basis-Schutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen gelten. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich, die nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist. Bayern setzt daher die Basisschutzmaßnahmen um.

In diesem Zusammenhang wurde die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens aufgehoben. Dennoch empfiehlt die Staatsregierung dringend, die Einhaltung der Basis-Hygieneregeln (AHA-L) weiterhin einzuhalten. Es gibt derzeit keine wissenschaftlichen Hinweise auf einen schädlichen körperlichen Einfluss des Tragens von Masken bzw. MNB bei gesunden Personen.

Lediglich Kinder unter 3 Jahren sollten unbeaufsichtigt keine Maske tragen und Kinder gleich welchen Alters sollten nicht mit Maske schlafen, um eine Strangulationsgefahr auszuschließen.

Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Haidenauplatz,, München, sowie Gewerbemuseumsplatz, Nürnberg

·
·