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Die Beschneidung endlich zur Sprache bringen

August 25, 2020

ختان

ḫitān

kadın ve erkek sünneti

FGM oder MGM nach Koran und Sunna

Kommentar zu Gerd Herholz: „Beschneidung, Beschneider und Beschnittene“

Gerd Herholz firmiert als „Kulturmanager, Literaturvermittler, freier Autor und Journalist“ (Wikipedia) und war zwischen 1994 und 2018 Wissenschaftlicher Leiter des Literaturbüros Ruhr in Gladbeck, das in jedem Herbst den vom Regionalverband Ruhr gestifteten Literaturpreis Ruhr vergibt. Gestern lässt der Humanistische Pressedienst (hpd) Herholz zur Beschneidung sinnieren, zur rituellen ebenso wie zu einer bei medizinisch relativer Indikation durchgeführten Zirkumzision (Herholz: „aus präventivmedizinischen Gründen“).

Erkrankungen der genitalen Schleimhäute, beispielsweise Lichen sclerosus et atrophicus, können eine therapeutische Beschneidung zweckmäßig oder sogar notwendig werden lassen. In seinem Essay allerdings grübelt Herholz ausführlich auch über die Vorhautamputation ohne medizinische Indikation, über die durch Familie oder Religion beanspruchte irreparable Genitalveränderung an einem Kind.

Gerd Herholz versäumt, die sensorisch-sexuelle Bedeutung der Vorhaut darzustellen. Bei einer Zirkumzision werden die für das sexuelle Erleben zentralen Körperteile des Penis amputiert, das Gefurchte Band, die innere Vorhaut, das Frenulum (Bändchen) und das Frenulare Delta.

Die Vorhaut, nicht die Eichel, ist der für leichte Berührung empfindlichste Teil des intakten männlichen Geschlechtsorgans (Sorrells, Snyder, Reiss, Ede, Milos, Wilcox, Van Howe: Fine-touch pressure thresholds in the adult penis). Die Vorhaut ist sensibler als die menschlichen Lippen oder Fingerspitzen. Aufgrund ihrer sexuellen Empfindsamkeit spielt das Präputium eine bedeutende Rolle im Sexualleben unbeschnittener Männer und belastet eine jede Vorhautamputation Sexualität, Sexualpartner und Partnerschaft (Frisch, Lindholm, Grønbæk: Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark).

Tausende von überwiegend spezialisierten Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen (Meissner-Körperchen, Vater-Pacini-Körperchen, Ruffini-Körperchen und Merkel-Zellen) werden bei der Zirkumzision, die wir endlich männliche Genitalverstümmelung (MGM) nennen sollten, amputiert. Diese spezialisierten Nervenendigungen dienen dazu, auch leichteste Berührungen sowie Feinheiten von Temperatur, Geschwindigkeit bzw. Vibration oder Textur wahrzunehmen und weiterzuleiten. Im Vergleich dazu befinden sich auf der Glans penis (Eichel) nur wenige, überwiegend unspezialisierte freie Nervenenden, sogenannte Nozizeptoren, die Schmerzreize detektieren und weiterleiten können.

Gewiss, Penis hier, Penisvorhaut da, das Thema ist ein maskulines. Aber warum eigentlich reden wir lediglich von Jungen, wenn es um die unnötige Verletzung, unnötige Operation, unnötige Genitaloperation geht, durch Erwachsene vorgenommen ggf. am Kleinkind oder gar Säugling? Es geht um Kinder, Kind ist Mensch unter 18 Jahre.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm Atiyya Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Man falle auf islamradikale Nebelwerfer wie Nuh Ha Mim Keller (not the clitoris itself, as some mistakenly assert) oder Asiff Hussein („an Islamic practice that brings untold benefits to women, eine islamische Praxis, die den Frauen unerhörte Wohltaten schenkt“) nicht herein. Selbstverständlich muss es islamrechtlich – islamisch – nicht beim Wegschneiden der Klitorisvorhaut bleiben, sondern kann das weibliche Zentrum der Lust amputiert oder teilamputiert werden, die arabisch Bazr baẓr (Mehrzahl Buzur buẓūr) zu nennende Klitoris.

Erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist.

Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wadschib wāǧib (fard farḍ), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makruma makrumā (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht.

Auch alle vier Typen der weiblichen Genitalverstümmelung, das ist FGM Typ I, II, III, IV, müssen verboten bleiben bzw. verboten werden, überall auf der Welt. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das deutsche Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren.

„Die Beschneidung von Säuglingen oder Jungen allerdings lehne ich strikt ab“, dazu immerhin bekennt sich Gerd Herholz heute, im Jahr 2020, acht Jahre nach Schaffung des grundrechtswidrigen § 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes. Ein noch so donnerndes „lehne ich strikt ab“ könnte folgenlos bleiben im Sinne eines aufgeklärten Umgangs mit dem menschlichen Körper und im Sinne des durchgesetzten Kinder- und Jugendschutzes. Meinungen, zumal wie bei Herholz zur Zirkumzision nahezu unbegründete Meinungen, können sich ändern und um ein Credo geht es viel weniger als um das körperliche Unversehrtbleiben und das für alle und jeden geltende einheitliche Recht. An dieser Stelle vermisst man beispielsweise die Maßgabe der Volljährigkeit, das Einfordern der genitalen Intaktheit jedes Minderjährigen, jedes Mädchen oder Jungen unter 18 Jahre.

Einer Menschheit, die nicht länger genital verstümmeln und das Religiöse trotzdem nicht pauschal verwerfen will wird es darum gehen, dass in einem künftigen, erst dann schulreif zu nennenden Islamischen Religionsunterricht vermittelt wird: Kein muslimischer Junge, kein schafiitisches Mädchen muss beschnitten werden. Darum, dass in der Imamausbildung gelehrt wird: Es gibt ein gelingendes Leben als muslimischer männlicher Unbeschnittener, als schafiitische weibliche Unbeschnittene. Diesen Islam aber, man mag es bedauern, gibt es zurzeit nicht. Nicht der Muslim, die Scharia ist das Problem.

Ganz gleich, ob wir Erwachsenen uns einer Religion zurechnen oder gottlos glücklich sind, es geht darum, dass alle Kinder auf der Welt ein unversehrtes Geschlechtsorgan haben und behalten. Auch ein Feilschen um die rechte Altersgrenze zu einem Einwilligen des noch keine 18 Jahre alten Jungen oder Mädchens in die eigene MGM oder FGM darf es nicht geben. Denn völlig altersgemäß kann ein Minderjähriger, als ein körperlich wie seelisch nicht ausgereifter Mensch, die nachteiligen lebenslangen Folgen der MGM oder FGM auf seine Sexualität und seine künftigen Partnerschaften nicht hinreichend genau bewerten.

Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend hat das deutsche Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren. Wenn wir über „Beschneidung“ sprechen – der Euphemismus Beschneidung ist als ein solcher kenntlich zu machen, denn in der Beschneidungsdebatte geht es ja gerade nicht um eine medizinische Indikation, sondern um den rituellen Akt, um Genitalverstümmelung -, darf die sinngemäße Forderung nie fehlen: Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter 18 Jahren.

In Kenia kämpft Frau Dr. Tatu Kamau dafür, dass sich volljährige Frauen „beschneiden“ lassen dürfen: „Female circumcision is part of our National heritage … no particular culture is superior to another … all cultural beliefs are equally valid. Für uns in Kenia ist die weibliche Beschneidung ein Teil unseres nationalen Erbes … keine Einzelkultur ist einer anderen überlegen … alle kulturellen Anschauungen sind gleichwertig und gleichviel wert“. Tatu Kamau präzisiert: „If an adult girl wants to be circumcised, then she should be left to do it and that should be respected. Wenn ein erwachsenes Mädchen beschnitten werden möchte, sollte sie die Möglichkeit dazu haben, ihr Ansinnen sollte respektiert werden.“

Alle 18 Jahre alten und älteren Menschen betreffend gilt es selbstverständlich, vor jeder unnötigen Operation zu warnen. „Warum mit der Beschneidung nicht warten, bis mündige Gläubige sich selbst dazu entscheiden?“, fragte Herholz am 1. August 2012 (kommentiert unter ruhrbarone, Die Heuchelei der Beschneidungsgegner).

Nein, auch ein Mann oder eine Frau soll keinesfalls einfach so entscheiden können, sich einen Teil seines Körpers amputieren zu lassen, ohne dass wir diesem Wunsch auf Selbstverstümmelung eindeutig widersprechen. Mit rechtsstaatlichen Mitteln, beispielsweise mit Plakataktionen oder anderen Aufklärungskampagnen, haben wir auch dieser, auf genitale Verstümmelung an Erwachsenen zielenden Arbeit der „Beschneider“ zu begegnen.

Das Ritual der Amputation einer gehörigen Portion vom Genital muss, überall auf der Welt, endlich der Vergangenheit angehören.

Seinen Jubelruf („neue Freiheit“) gegen das Frühbeschneiden und für das Spätbeschneiden beendet Gerd Herholz so:

„Und wenn denn nun religiöse Gemeinschaften partout nicht von der Beschneidung absehen wollen, warum dann nicht das Ritual reformieren und sie in einem Alter durchführen, in dem ein junger Mann mündig genug wäre, den Akt und dessen Folgen souverän und eigenverantwortlich abzuschätzen? Solche neue Freiheit wäre dann wirklich ein Zeugnis von Menschenliebe.“

Antrag abgelehnt. Die weltweite Bewegung der Intaktivisten kämpft weder für das dialogisch ausgehandelte geringfügige Verstümmeln noch für das legalisierte späte Verstümmeln, sondern, bittesehr, der Name Intaktivismus sagt es doch, für das intakte, das heile Genital. Auch ein ritueller Einschnitt oder Einstich in die Vulva, beides zu FGM Typ IV der WHO-Klassifikation, schadet, schädigt, ist den Traditionsbewussten oder Gottesfürchtigen zu verbieten.

Auch wenn die Muslima „mündig genug wäre, den Akt und dessen Folgen souverän und eigenverantwortlich abzuschätzen“, ist ihre multikulturell bzw. gesamtgesellschaftlich legalisierte Unterwerfung unter ihren schariafrommen Ehemann kein Beweis humaner Gesinnung („ein Zeugnis von Menschenliebe“).

Den Juden das Beschneiden verbieten zu wollen und den Muslimen nicht, das folgt beispielsweise aus dem sechs Jahre alten Hintergrundpapier zur Jungenbeschneidung: „Bereits einsichts- und einwilligungsfähige Jungen müssen umfassend über die Operationsrisiken und die zu erwartenden Auswirkungen auf ihr späteres Sexualempfinden aufgeklärt werden und im Zweifelsfall ein Vetorecht gegenüber dem Eingriff besitzen“, Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wann werden die Verfasser, Gislinde Nauy, Dana Kühnau, Mariana Pinzón Becht, Walter Otte, Victor Schiering, das Wort Jungen durch Mädchen ersetzen oder vielmehr ihren Satz und das gesamte „Hintergrundpapier“ geschlechtsneutral formulieren?

Das 2014 entstandene Papier der GRÜNEN Säkularen folgt einem zwei Jahre älteren schlechten Beispiel zum Thema „Beschneidung des einsichts- und urteilsfähigen Jungen“. Dort wird eine Altersgrenze genannt: „wenn es um die Beschneidung eines einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes geht, das das 14. Lebensjahr vollendet hat“, auch hier also der jüdischen Religion (der achte Tag) gegenüber feindlich und dem Islam (ggf. zwölf oder 13 Jahre) gegenüber freundlich, Drucksache 17/11430 vom 08.11.2012, Gesetzentwurf, Marlene Rupprecht usw.

Die Klitoris ebenso wie ihr sexualsensorisches Äquivalent des penilen Präputium nicht länger schlimm früh, sondern überwiegend freiwillig jedenfalls irgendwie einvernehmlich („mündig“) deutlich später zu amputieren wäre mitnichten „wirklich ein Zeugnis von Menschenliebe“, sondern die Unterwerfung unter das islamische Verständnis körperlichem Heilseins (Hurma ḥurma) als Teil des Einknickens vor dem jeden Lebensbereich regulierenden Islamischen Recht (Scharia šarīʿa, Fiqh).

Ob Junge oder Mädchen, Beschneidung ist niemals „neue Freiheit“.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Q u e l l e

Beschneidung, Beschneider und Beschnittene. Von Gerd Herholz. Humanistischer Pressedienst (hpd) am 24.08.2020.

https://hpd.de/artikel/beschneidung-beschneider-und-beschnittene-18389

Susanne Brauer: Knabenbeschneidungen auch aus religiösen Gründen zulassen

Juli 4, 2020

Mutilations génitales humaines (MGH : MGF ou MGM)

HGM, human genital mutilation (i. e. FGM, or MGM)

Genitalverstümmelung (FGM oder MGM)

Fragen und Forderungen an die Philosophin und Ethikerin Dr. Susanne Brauer

Von Gabi Schmidt und Edward von Roy am 4. Juli 2020

Sehr geehrte Frau Dr. Brauer,

Sie denken (FAZ 01.07.2020) über die religiös motivierte Amputation der kindlichen Penisvorhaut nach: „Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist (…) irreversibel“, und Sie kommen nach einiger Abwägung zum Schluss, dass die Zirkumzision straffrei bleiben soll: „scheint es mir sehr wichtig zu sein, Knabenbeschneidungen auch aus religiösen Gründen zuzulassen“.

Die staatliche Erlaubnis dazu, wer hier wem etwas vom Körper abschneiden darf, könne dabei gerne trendy sein und wunschgeleitet, ich zitiere Sie: „Medizin in den Dienst von gesellschaftlichen Trends und persönlichen Wünschen [stell[en]“. Gemeint ist von Ihnen leider nicht der Kindeswunsch, sondern das Begehren der Eltern, das kindliche Genital operativ umzugestalten, hin auf eine tradierte, religiös vorgegebene körperliche Norm, religiöse Körpernormierung. Das Kollektiv verfügt über das Genital, versehrt es irreversibel. Warum kritisieren Sie den kulturell vormodernen und anti-individuellen Gruppendruck zum Beschnittensein nicht?

Sie sagen: „wenn aus religiöser Überzeugung heraus Eingriffe an Kindern durchgeführt werden sollen, die medizinisch nicht erforderlich sind … Die Kernfrage ist, wie weit die Autonomie der Eltern, über das Kind zu entscheiden, gehen darf“. Wie stehen Sie zur Ansicht von Marlene Rupprecht vom 19. Juli 2012 („Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht schon 1968 festgestellt hat, dass Kinder Grundrechtsträger sind, und zwar ohne Einschränkung; man hat das nicht am Alter festgemacht.“ Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 17/189), hat das Kind aus Ihrer Sicht über seinen Körper denn gar nicht zu entscheiden?

Sie sollten sich zeitnah klarmachen, dass es ethisch akzeptable, elterlich angeordnete irreversible Operationen gar nicht geben kann. Auch ein Anführen von Genital Autonomy oder Gillick-Kompetenz kann nicht überzeugen, denn das Beispiel der südafrikanischen Xhosa zeigt, dass auch 15 oder 16 Jahre alte Jungen dem in ihrer Community herrschenden Gruppendruck zum Beschnittensein nicht ausweichen können. Die lebenslangen Folgen der FGM oder MGM auf Sexualität und Partnerschaft vermag, völlig altersgemäß, ein Minderjähriger nicht abzuschätzen. Fordern Sie daher mit uns: Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter achtzehn Jahren.

Sie wissen nicht oder verschweigen, dass das Präputium (penile Vorhaut) der sensibelste Teil des Penis ist, keineswegs mit der klitoralen Vorhaut vergleichbar, sondern mit der Klitoris selbst. 70 bis 80 Prozent der zur sexuellen Lustempfindung fähigen Nervenendigungen und Tastkörperchen (der Typen Ruffini, Vater-Pacini, Merkel und Meissner) des Penis gehen dem männlichen Kind und späteren Mann bei jeder sogenannten Beschneidung für immer verloren (Fine-touch pressure thresholds in the adult penis. Sorrells ML, Snyder JL, Reiss MD, Eden C, Milos MF, Wilcox N, Van Howe RS. 2006.), eben und nur weil die gottesfürchtigen oder traditionsbewussten Erwachsenen das so wollen, stärker sind und die Schere oder das Skalpell in der Hand haben.

Die männliche Beschneidung beeinträchtigt Sexualität und Partnerschaft irreversibel, negativ und stark (Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark. Morten Frisch Morten Lindholm Morten Grønbæk. 2011.). Ihnen, Susanne Brauer, kann klar sein, dass jede Zirkumzision einer FGM Typ II der WHO-Klassifikation entspricht. Jetzt aber müssten Sie, im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter, eine gleichstark versehrende Form der FGM ebenfalls bejahen und deren Straffreiheit fordern, sofern Sie die Jungen gegenüber den Mädchen nicht herabwürdigend diskriminieren wollen, rechtloser stellen wollen. Wie erst wollen Sie einer in der Schweiz erhobenen Forderung nach Straffreistellung einer religiös begründeten FGM Typ Ia Klitorisvorhautamputation oder einer FGM Typ IV entgegentreten, einer FGM-Form also, die geringer invasiv ist als eine männliche Beschneidung?

Sie sprechen über die USA: „Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist zwar irreversibel, aber zum Beispiel in den Vereinigten Staaten sehr weit verbreitet, wo dafür medizinisch-hygienische Gründe angeführt werden“. Sie sollten wissen und öffentlich sagen, dass es eine starke amerikanische Gegenbewegung zum Routinebeschneiden gibt, die nicht zuletzt von Ärzten mitgetragen wird, um hier nur die Doctors Opposing Circumcision (D.O.C.) zu nennen.

Eltern haben dafür zu sorgen, dass das Kind körperlich und seelisch heil bleibt, dass es alle seine Potentiale schützen und entwickeln kann. Dazu gehören selbstverständlich auch die sexuellen Potentiale. Vulva und Penis sind kein Familieneigentum oder Stammesbesitz. Allein das zur Genitaloperation unumgängliche Entblößen eines Kindes vor Erwachsenen ist Erniedrigung, Entwürdigung und sexueller Kindesmissbrauch.

Die Mädchenbeschneidung, die weibliche Genitalverstümmelung und ebenso die Jungenbeschneidung, die männliche Genitalverstümmelung sind eine schwere Menschenrechtsverletzung und ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich ziehen. FGM wie MGM halten einen menschenfeindlichen Kreislauf der Gewalt in Gang, der, Generation um Generation, das Weiterverstümmeln schier fordert. Jedermann, zumal jeder Ethiker oder gar Medinzinethiker hat diesen sinnlosen Kreislauf des Verstümmeltwerdens und Verstümmelns nach Kräften zu beenden, nicht irgendwann, sondern heute.

Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend hat das jeweilige staatliche Gesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren. Religionsfreiheit hat verfassungsimmanente Grenzen, die Hautoberfläche des Gegenübers ist eine solche Grenze.

Erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist. Zum Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht.

Sehr geehrte Frau Dr. Brauer, bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen jeden Versuch der Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten, überall auf der Welt, auch in Ihrem Heimatland Schweiz.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin, und Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Q u e l l e n

Die Medizinethik der abgeschnittenenen Körperteile: Schweizerin kämpft für religiöse Genitalverstümmelung

Dr. Susanne Brauer, Ph.D., Jahrgang 1973, ist Philosophin und Ethikern. Bei der kirchlich unterstützten Paulus Akademie („Forum für Religion, Ethik, Gesellschaft, Politik und Kultur“) leitete sie von 2011 bis 2019 den Fachbereich Bioethik, Medizin und Life Sciences. Seit September 2019 ist sie Programmleiterin der „Alten Anatomie – Forum für Medizin & Gesellschaft“, die vom Zürcher Universitätsspital, von der Universität Zürich und der ETH Zürich (Eidgenössische Technische Hochschule Zürich) getragen wird.

Während Dr. Brauer offen lässt, ob sie in Bezug auf die allgemeine Möglichkeit zur medizinisch nicht erforderlichen, nur um diese geht es hier, Operation am kindlichen Genital noch zwischen Mädchen und Junge differenzieren möchte, fordert die amputationsfreudige Medizinethikerin (FAZ, 01.07.2020) Straffreiheit bei religiös motivierten sogenannten Beschneidungen.

In Bezug auf die Jungen geht es der heutigen Schweizerin – geboren 1973 in Köln, Studium der Philosophie und Germanistik in Wuppertal, Münster und Chicago – folglich um das Weiterbestehen der leider zurzeit weltweit gegebenen Straffreiheit der Zirkumzision (d. i. MGM, männliche Genitalverstümmelung). Dass das schweizerische oder deutsche Gesetz Männer und Frauen, Jungen und Mädchen heute nicht und schon gar nicht auf Dauer unterschiedlich behandeln kann, ist Frau Brauer klar.

So aber kann der Staat eine beispielsweise eindeutig geringer invasive Form der weiblichen Beschneidung (d. i. FGM, weibliche Genitalverstümmelung) auf Dauer nicht verbieten. Der Eindruck drängt sich auf, dass die diesjährige Buchherausgeberin einer künftig legalen islamischen FGM (female genital mutilation, weibliche Genitalverstümmelung) den Weg ebnen will, sicherlich ausgenommen bleibt für den Islam wie für Frau Brauer lediglich FGM Typ III.

Brauers Buch (Glaube und Rituale im medizinischen Kontext) erscheint in diesen Tagen (2020) im TVZ Theologischer Verlag Zürich. Die FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung informiert:

FAZ: Frau Brauer, Sie sind Philosophin und beschäftigen sich mit dem Thema Religion und Medizin. Ist das ein Spannungsfeld, das zu Konflikten führt?
Brauer: Nicht unbedingt, aber es kommt vor. Zum Beispiel, wenn aus religiöser Überzeugung heraus Eingriffe an Kindern durchgeführt werden sollen, die medizinisch nicht erforderlich sind, oder wenn Maßnahmen verweigert werden, die aber medizinisch notwendig sind. (…)
FAZ: Besonders heikel werden solche Konflikte immer, wenn es um Kinder geht. Vor ein paar Jahren bewertete das Kölner Landgericht die Beschneidung eines Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung. Wie haben Sie die Diskussion erlebt?
Brauer: Bei uns in der Schweiz war das auch ein Thema. Die Kernfrage ist, wie weit die Autonomie der Eltern, über das Kind zu entscheiden, gehen darf und wo das Kindeswohl dieser Entscheidungsfreiheit eine Grenze setzt. Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist zwar irreversibel, aber zum Beispiel in den Vereinigten Staaten sehr weit verbreitet, wo dafür medizinisch-hygienische Gründe angeführt werden. Da die medizinischen Folgen für vertretbar gehalten werden, ist auch nichts daran auszusetzen, dass sich die Medizin in den Dienst von gesellschaftlichen Trends und persönlichen Wünschen stellt. Vor diesem Hintergrund scheint es mir sehr wichtig zu sein, Knabenbeschneidungen auch aus religiösen Gründen zuzulassen.
(„Die Religion kann eine Falle sein“. Von Julia Lauer. FAZ, aktualisiert, 01.07.2020.)

Die religionsrechtliche und religionspolitische Aktivistin Susanne Brauer kann wissen, dass im Islam Jungen wie Mädchen beschnitten, sprich genital verstümmelt werden, das Islamische Recht (Scharia; Fiqh) etwa der Schafiiten (sunnitisch) oder der Dawudi Bohra (schiitisch) bewertet die Chatna bzw. den Chitan al-inath als wadschib, als religiös zwingend verpflichtend. Überall dort (und vielleicht auch bei den Hanbaliten) wird in Sachen Beschneidungszwang gar nicht unterschieden, ob das Kind männlich oder weiblich ist. Keine der vier sunnitischen Madhahib (Sg. Madhhab, Rechtsschule) verbietet die Mädchenbeschneidung, sehr im Gegenteil gilt diese Tat als religiös vorzuziehen (Hanafiten), im Sinne der Sunna vorbildlich (oft unter Hanbaliten) oder makruma, islamisch ehrenwert (Malikiten).

Überall wo der schafiitische Islam dominiert, anders gesagt, wo die schafiitische Rechtsschule vorgibt, was Islamische Lebensführung und Rechtsfindung bedeuten, in Südostasien, in den Kurdenlanden (Kurdistan), im Nordosten Afrikas, am Roten Meer beispielsweise in Saudi-Arabien (al-Hedschas, Asirgebirge, Küstenstreifen Tihama) und selbst im Nordkaukasus in Dagestan, seit 1991 eine russische Republik, ist die FGM stark verbreitet. Beispiele.

Dagestan 2016, Ismail Berdijew (Исмаил Бердиев) freut sich über die beschnittenen Frauen, welche allein den allgemeinen Anstand garantieren. Der Mufti lobt, wie weitgehend erfolgreich die islamische Klitorisamputation das feminine Verlangen bändigt, wie beinahe sicher der fromme Chitan al-inath (FGM nach Koran und Sunna) die weibliche Begierde im Sinne des gelingenden Zusammenlebens insbesondere zwischen Frauen und Männern zähmt. Berdijew: „Alle Frauen müssen beschnitten werden, damit es auf der Welt keine sündige Wollust mehr gibt.“[him]

Somalia (Provisional Constitution, 1. August 2012) hat in Artikel 15 (4) nicht difiniert, was genau unter „Beschneidung“ gemeint ist, es geht um die weibliche, aber volltönend circumcision verboten.[dcv]

Somaliland hat per Fatwa, also selbstverständlich schariakompatibel, 2018 mitnichten die – jede – weibliche Genitalverstümmelung verboten, sondern nur bzw. vor allem deren Typ III, die Infibulation (pharaonische Beschneidung).[ipb]

Sudan. Artikel 141 der Anlage (amendment) zum Strafgesetzbuch verbietet FGM seit Jahren jedenfalls beinahe. Im April 2020 freut man sich beim UNICEF über den Kampf gegen FGM im Sudan. Hingegen sieht man nicht oder aber man billigt, dass im Sudan nur jene Formen von FGM als strafbar gelten, die zu vollständigem oder teilweisem Funktionsverlust führen (leading to the full or partial loss of its functions). Solange das Mädchen später als Frau ein Kind bekommen kann, besteht aber vielleicht gar kein solcher „loss of functions“ und wir befürchten, dass die Politiker in Khartoum in einem Nichtvorhandensein oder nur noch teilweisen Vorhandensein einer Klitoris keinen „Funktionsverlust“ sehen.[sud]

FGM und Islam.

Hadith.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي
ašimmī wa-lā tanhakī
[Cut] slightly and do not overdo it
[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن
iḫtafiḍna wa-lā tanhikna
Cut [slightly] without exaggeration
Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Die zur schafiitischen Pflicht zur Mädchenbeschneidung (FGM) schweigende Philosophin und Ethikern Susanne Brauer ist nicht die erste prominente kirchennahe Schweizerin bzw. Schweizer Kirchenfunktionärin, die sich für die rechtliche Integration der religiösen Mädchenbeschneidung sprich der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) stark macht.

Die Autoritäten und Sprecher des echten unteilbaren 1400 Jahre alten Islam, von MUI (Majelis Ulama Indonesia) und JAKIM (Jabatan Kemajuan Islam Malaysia) bis zum Kairoer Al-Azhar greifen, wenn sie denn müssen, zu einem Trick und lügen die FGM aus dem Islam heraus, behaupten, die islamische weibliche Beschneidung sei keine Verstümmelung. Weil unter Nichtmuslimen, zumal in Kirchennähe oder / und im pädagogischen Bereich, ein merkwürdiges heißes Verlangen besteht, den Islam frauenfreundlich und überhaupt menchenfreundlich sowie reformierbar und seit jeher demokratietauglich zu nennen, wird der Unsinn in Europa gierig aufgegriffen, heiß geglaubt und Jahr für Jahr energisch nachgequatscht und, bei Begegnung mit Fakten, wutschnaubend wiederholt.

Wer wie geboten am Schutz und Erhalt der Klassifikation zur FGM (Typ I, II, III, IV) interessiert ist, fällt auf das Geschwätz nicht herein, dass etwa lautet „Im Jahr 2006 hat Azhar die FGM verboten“.

Am Donnerstag haben in Kairo Ärzte und Ulema, islamische Gelehrte, jegliche Form der Genitalverstümmelung an Frauen als schädlich und unislamisch deklariert. Die Erklärung folgte der Konferenz mit dem Titel «Verbot der Verstümmelung des weiblichen Körpers durch Beschneidung» an der Azhar-Universität, der wichtigsten Institution der Sunniten. Die Initiative war von Rüdiger Nehberg, einem deutschen Menschenrechtler, der sich seit Jahren für ein Verbot der Genitalverstümmelung stark macht, gekommen. Nehberg weiss, dass ohne die Unterstützung der Ulema die Genitalverstümmelung nicht ausgerottet werden kann.
(Wird die Genitalverstümmelung je aufhören? NZZ Neue Zürcher Zeitung 24.11.2006.)
https://www.nzz.ch/articleEOTFW-1.78062

Auch die NZZ (Quelle ber. (d. i. Kristina Bergmann, Anm.) Kairo, 23. November 2006) bastelt sich einen menschenfreundlichen Islam, weist andererseits auf einen muslimisch einflussreichen Fiesling hin.

Auch hierzulande, von Großbritannien nicht zu reden, üben sich die in Bezug auf den Islam selbstverschuldet unfrei gewordene Presse und die, eine in Jahrhunderten mühselig errungene Aufklärung verratende, aktuell amtierende deutsche Politikerkaste im proislamischen, sprich auf die Installation von immer mehr Schariagesetzen zielenden Kontrastprogramm, das da lautet: Guter Islam, böser Islamismus. Guter Islam, fieser Wahhabismus. Guter Islam, schlimmer Salafismus. Guter Islam, böse Muslimbruderschaft. Guter Islam, schrecklicher Scheich Yusuf al-Qaradawi.

Da erhob sich Mushira Khattab, die Vorsitzende des ägyptischen Council for Motherhood, und sprach ein Machtwort: «Muslimische Familien brauchen eine klare Anweisung, ob sie ihre Töchter beschneiden lassen sollen oder nicht. Von den Ärzten haben wir sie längst. Ich rufe alle einflussreichen Ulema auf, sich deutlich gegen die Genitalverstümmelung auszusprechen. Wenn ihr das nicht tut, verpassen wir abermals die Chance, uns von mittelalterlichen, sehr schädlichen Bräuchen zu trennen.»
Die geforderte Anweisung hat Khattab nun bekommen.

NZZ-Autorin Kristina Bergmann kann wissen, dass Mushira Khattab den ihrerseits erwünschten Wohlverhaltensbefehl („Anweisung“) nicht erhalten und der Muslimbruderscheich Yusuf al-Qaradawi seine Religion keineswegs falsch verstanden hat. Nicht Scheich al-Qaradawi, der Islam ist das Problem. Kein Islam ohne FGM.

Am 18.01.2018 referierte eine gewisse Christina Aus der Au („Meint Gott es gut mit mir?“) bei der Paulus Akademie.[dpa] Auch im Dezember desselben Jahres war die Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich dort wieder zu Gast.[wzg]

Christina Aus der Au Heymann (* 1966 in Luzern) ist eine schweizerische evangelisch-reformierte Theologin und Philosophin. Die Dozentin an der Theologischen Fakultät der Universität Basel ist Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich. Prof. Dr. Aus der Au gehört dem Vorstand des Präsidiums des Deutschen Evangelischen Kirchentags an und war Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017.

Bei einer Podiumsdiskussion des Deutschen Evangelischen Kirchentags im Festsaal des Roten Rathauses (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) am 27. Mai 2017 warb Aus der Au sinngemäß dafür, die Beschneidung des Geschlechtsorgans eines muslimischen Mädchens zu tolerieren und diese FGM besser durch einen ausgebildeten Arzt durchführen zu lassen als durch einen Laien im Hinterhof.[lih]

Sozialpädagogen erstatteten Strafanzeige.[wes]

Christliches Medienmagazin pro:

Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au verteidigte die Entscheidung, Großscheich al-Tayyeb auf den Kirchentag eingeladen zu haben. „Ja, er vertritt Positionen, wo wir zusammenzucken“, sagte sie. Aber es sei wichtig, miteinander zu sprechen und sich kennenzulernen. Dann könne es auch eine Annäherung geben. „Ich will nichts schönreden, aber es gibt kleine Schritte.“
Für Menschen, die die Menschenrechte verletzen, dürfe es keine Toleranz geben, sagte Aus der Au. Doch in der konkreten Begegnung etwa mit Muslimen gebe es in der Hinsicht nicht nur schwarz und weiß. Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden, sei das gegen die Menschenrechte. Doch weigerte sich der Arzt, das zu tun, würden sie möglicherweise zu einem „Kurpfuscher“ gehen, der die Gesundheit der jungen Frau gefährde. Deshalb könnte der Arzt den Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung vornehmen und dann gemeinsam mit Betroffenen etwas gegen diese religiöse Praxis unternehmen.
Die Kirchentagspräsidentin warb dafür, immer im Gespräch zu bleiben. „Ausschluss ist die Ultima Ratio.“ Es gelte, im Dialog das gegenseitige Zuhören einzuüben, sowie davon auszugehen, vom anderen etwas lernen zu können. (pro) Von: jst

Am 14.06.2017 und am 31.05.2017 erstatteten zwei Sozialarbeiter Strafanzeige gegen Christina Aus der Au.[wes]

Edward von Roy

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Q u e l l e n

[dpa]

Klicke, um auf 180118_Referat_fragw%C3%BCrdig_Christina_aus_der_Au.pdf zuzugreifen

[ida]

Klicke, um auf E_18_09_Religionsfriede.pdf zuzugreifen

[lih] Schmidt-Salomon kritisiert Auftritt al-Tayyebs (Christliches Medienmagazin pro, 28.05.2017. Der humanistische Philosoph Michael Schmidt-Salomon hat in einer Diskussionsrunde kritisiert, dass Großscheich Ahmad al-Tayyeb auf dem Kirchentag aufgetreten ist. Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au verteidigte dessen Kommen.)
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/kirche/2017/05/28/schmidt-salomon-kritisiert-auftritt-al-tayyebs/
[wes] 31.05.2017
Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz
(Von Edward von Roy, mitzeichend: Gabi Schmidt.)
https://schariagegner.wordpress.com/2017/05/31/werbung-fuer-fgm-auf-dem-kirchentag/
14.06.2017
Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz
(Ergänzung zur Strafanzeige vom 31.05.2017. Von Gabi Schmidt, mitzeichnend: Edward von Roy.)
https://schariagegner.wordpress.com/2017/06/14/ist-fgm-nun-evangelisch/
[him] Sehr schafiitisch, sehr viel FGM: Dagestan
Govorit Moskva
15.08.2016
Russian Muslim official defends female circumcision after researchers discover its practice in Dagestan
[…] “As far as I know,” Berdiev explained on air, “it’s done to calm a woman’s zeal somewhat. There’s absolutely no health problem here.”
Berdiev was responding to a new report by the organization “Russian Justice Initiative,” which found that female circumcision is practiced in the certain areas of Dagestan, one of Russia’s predominantly Muslim republics in the North Caucasus. Russian Justice Initiative found cases in remote villages where girls under the age of three (and sometimes as old as 11) were circumcised. […]
https://meduza.io/en/news/2016/08/15/russian-muslim-official-defends-female-circumcision-after-researchers-discover-its-practice-in-dagestan?utm_source=t.co&utm_medium=share_twitter&utm_campaign=share

BBC
18 August 2016
Russia furore over FGM in mainly Muslim Dagestan
[…] ‚Less debauchery‘
Mr Berdiyev, the mufti of the North Caucasus, had said earlier that FGM was practised in some villages in Dagestan and that it was necessary to curb women’s sexuality.
„It would be very good if this were applied to all women,“ the Islamic cleric said, adding, „It doesn’t stop women giving birth and there would be less debauchery.“ […]
RJI said the subject was taboo in the mainly Muslim republic, home to many different ethnic groups, the largest of which are the Avars. FGM was largely ignored by Muslim community leaders, RJI said.
A senior mufti in Russia’s Spiritual Administration of Muslims, Rushan Abbyasov, called FGM „alien to Islamic theology“.
[Na, mit einem ernsten und treuen Blick gelogen? Nein, erst sobald man FGM Typ I bzw. Typ IV nicht mehr als der FGM zugehörig definiert, könnte die Behauptung, die FGM sei unislamisch, stimmen. Ruschan Rafikowitsch Abbjassow ist stellvertretender Vorsitzender des Rates der Muftis von Russland (Sowet muftijew Rossii) sowie Direktor der internationalen Abteilung dieses Muftirates. Abbjassow (Abbyasov) lehrt an der im Jahr 1999 gegründeten Islamischen Universität Moskau.]
He said there was no clear Muslim instruction about FGM and no evidence that it „tames desire“ [das Verlangen bändigt, die Begierde zähmt]. […]

http://www.bbc.com/news/world-europe-37115746

Kleine Zeitung (Österreich)
18.08.2016.
Empörung über Aufruf von Mufti zur Genitalverstümmelung
[…] Der Mufti von Dagestan, Ismail Berdijew, verteidigte in einem Gespräch mit der russischen Nachrichtenagentur Interfax die Praxis der Genitalverstümmelung, „um die weibliche Sexualität zu verringern“.
Er hob am Mittwoch hervor: „Alle Frauen müssen beschnitten werden, damit es auf der Welt keine Schwelgerei mehr gibt.“ […]
Der Mufti, der an der Spitze des Zentrums zur Koordinierung der Muslime im nördlichen Kaukasus steht, äußerte sich am Tag nach der Veröffentlichung eines Berichts über Beschneidungen in Russland. Diesem Bericht einer Nichtregierungsorganisation zufolge wurden in Russland in den vergangenen Jahren tausende Frauen beschnitten, vor allem in Dagestan. […]
http://www.kleinezeitung.at/international/5071040/Russland_Emporung-uber-Aufruf-von-Mufti-zur-Genitalverstummelung

Tough prison sentences ‚will not end FGM in Dagestan‘
(Moscow-based journalist Marina Akhmedova says criminalisation will drive practice underground in North Caucasus)
[…] Responding to a draft bill introduced by MP Maria Maksakova-Igenbergs last week that called for the criminalisation of FGM, with sentences of up to 10 years, Akhmedova said such strict measures would only be seen as religious persecution and could drive the practice underground.
Speaking to the Guardian, she said: “It is really difficult to help these women as they don’t consider themselves victims. First you need to persuade them that they are victims. Targeting them will only drive them to do this in secret. If religious leaders say it is right for a girl to undergo circumcision, people will do it.”
She suggested that Russia needed to adopt an “accurate and moderate” approach and work with religious leaders as well as doctors and teachers to persuade them to abandon FGM. […]
[ „Die Schafe scheren, nicht die Frauen!“ ]
Maria Baronova, an opposition activist, responded to the report by standing outside Moscow’s main mosque with a sign saying “cut sheep not women”.
Akhmedova said Baronova’s protest amounted to an “incitement of ethnic hatred”. […]
(Von: Hajra Rahim und Rachel Horner | the guardian 23.08.2016)
https://www.theguardian.com/society/2016/aug/23/tough-prison-sentences-will-not-end-fgm-in-dagestan

Russia orders inquiry into claims of FGM in Dagestan
(Human rights groups allege female genital mutilation has been carried out on tens of thousands of girls in North Caucasus)
Russia has launched an investigation into claims that tens of thousands of girls in remote mountain areas, some as young as three months’ old, have been forced to undergo female genital mutilation. […]
[ „Offensichtlich glauben die Leute, keine Klitoris zu haben würde das Mädchen unmittelbar dazu bringen, kein Interesse an Sex und damit keinen vorehelichen Geschlechtsverkehr zu haben, sie demzufolge mittelbar davor schützen, einem Ehrenmord zum Opfer zu fallen. Schließlich billigen die Dorfbewohner diese Morde an derartigen Mädchen.“ ]
“I believe parents use circumcision as a way of protection from honour killings. They believe if a woman doesn’t have a clitoris she won’t be interested in sex and won’t have it before marriage. The villages support killings of such girls.”
(Von: Rachel Horner | the guardian 05.11.2016)
https://www.theguardian.com/society/2016/nov/05/russia-orders-inquiry-into-claims-of-fgm-in-dagestan
Girls as young as 3 undergoing genital mutilation in remote villages in Dagestan, Russia
(RT)
„According to Islam, it’s necessary to cut. If the girl hasn’t been cut, she can’t be considered a Muslim.“
Local gynecologist Hadijat Ajubova also sees nothing wrong with the procedure, saying it “doesn’t harm women’s health.”
[ Dagestan. Erwachsene Frauen berichten, wie ihnen als Kind mit Werkzeug, das dem Scheren der Wolle der Lämmer dient, mit Gerät der Schafschur das Genital beschnitten wurde. ]
Journalist and investigator Marina Ahmedova […] went on to share accounts of adult women who had their genitals cut as children with devices used to cut lamb’s wool.
https://www.rt.com/news/357033-female-genital-mutilation-dagestan/

[dcv] Somalia
1. Legal framework – Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C) in Somalia
The 2012 Provisional Constitution of Somalia [Article 15 (4)] states that ‘female circumcision is a cruel and degrading customary practice, and is tantamount to torture. The circumcision of girls is prohibited’.
The law prohibits FGM/C but does not offer clarification on what constitutes circumcision.

Klicke, um auf 2019_07_23_EASO_COI_QUERY_Somalia_FGM_Q19.pdf zuzugreifen

The Federal Republic of Somalia Provisional Constitution
Adopted August 1, 2012. Mogadishu

Klicke, um auf Somalia-Constitution2012.pdf zuzugreifen

[ipb] Somaliland
Das Land am Horn von Afrika weist eine der höchsten Beschneidungsquoten weltweit auf: „98 Prozent aller Mädchen und Frauen in Somaliland sind beschnitten“, sagt Mustefa Adow, Programmdirektor der SOS-Kinderdörfer in Somalia und Somaliland. (…) Bereits im Februar hatten die religiösen Führer Somalilands ein Edikt erlassen, das die beiden schlimmsten Formen weiblicher Genitalverstümmelung verbietet. Mustefa Adow betont: „Das Edikt hat zwar keine rechtliche Durchsetzungskraft, aber das Wort der Geistlichen zählt viel!“ Dennoch gehe die Erklärung nicht weit genug: „Jede Form von FGM ist eine Verletzung der Menschenrechte. Man kann nicht die eine Form von Gewalt ablehnen und die andere zulassen.“
(Somaliland stellt weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe. BR 30.03.2018.)
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/somaliland-stellt-weibliche-genitalverstuemmelung-unter-strafe,QnlUnIs

Authorities in the self-declared republic of Somaliland have issued a religious fatwa banning the practice of female genital mutilation and vowed to punish violators.
The fatwa by the Ministry of Religious Affairs allows FGM victims to receive compensation. It does not say whether the compensation will be paid the government or by violators of the ban.
It’s forbidden to perform any circumcision that is contrary to the religion [Wie zum Al-Azhar (2006) bitte auch diesen Fatwa genau lesen: Soweit es nicht „gegen die Religion“ (contrary to the religion) ist, muss oder soll oder darf das Mädchen sehr wohl „beschnitten“ d. i. genital verstümmelt werden] which involves cutting and sewing up, like the pharaoh circumcision,“ the ministry’s fatwa reads. „Any girl who suffers from pharaoh circumcision will be eligible for compensation depending the extent of the wound and the violation caused. Any one proven to be performing the practice will receive punishment depending on the extent of the violation.“
(Somaliland Fatwa Forbids FGM. VOA 06.02.2018.)
https://www.voanews.com/africa/somaliland-fatwa-forbids-fgm

[sud] Khartoum – UNICEF welcomes the landmark move by the transitional government to criminalize female genital mutilation/cutting (FGM/C) in Sudan.
The amendment to the Criminal Law Article 141 was endorsed by both the Sovereign and Ministerial Councils on 22 April. (…)
Article 141 of the amendment to the Criminal Act
Article 141 Female Genital Mutilation
(1) There shall be deemed to commit the offence of female genital mutilation whoever, removed, mutilated the female genitalia by cutting, mutilating or modifying any natural part of it leading to the full or partial loss of its functions, whether it is inside a hospital, health center, dispensary or clinic or other places.
(2) Whoever commits the crime of female genital mutilation shall be punished with 3 years imprisonment and a fine or closing the premises.
(Sudan enters new era for girl rights with criminalization of FGM. unicef 29 April 2020.)
https://www.unicef.org/sudan/press-releases/sudan-enters-new-era-girl-rights-criminalization-fgm The amendment to the Criminal Law Article 141

Recently, Sudan has made a landmark move by amending its Criminal Code and penalizing the archaic practice of Female Genital Mutilation (FGM) making it punishable by three years of imprisonment. The law states that whoever “removed, mutilated the female genitalia by cutting, mutilating or modifying any natural part of it leading to the full or partial loss of its functions” will be sent to jail for 3 years and can also be liable to pay fine.
(Outlawing the practice of ‘Female Genital Mutilation’ in Sudan – An advanced step towards preaching Health as Human Rights. By Sahajveer Baweja. The Law Blog (India), 20.05.2020.)
Outlawing the practice of ‘Female Genital Mutilation’ in Sudan- An advanced step towards preaching Health as Human Rights

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Genitalverstümmelt aber selbstbestimmt

Oktober 28, 2019

موافقة مستنيرة

הסכמה מדעת

informed consent

consentement éclairé

Patientenaufklärung und Patienteneinwilligung

Das wird interessant, TERRE DES FEMMES, das Projekt 100% MENSCH und MOGiS laden für morgen nach Berlin ein in Ibn-Rushd-Goethe-Moschee, deren Gründung maßgeblich auf die Rechtsanwältin und Frauenrechtlerin Seyran Ateş zurückgeht.

Hoffen wir auf eine erkenntnisreiche Podiumsdiskussion zum in sich widersprüchlichen oder jedenfalls problematischen Thema des Abends: „Genitale Selbstbestimmung als Menschenrecht – Wie kann man das Recht auf körperliche Unversehrtheit bei Kindern gewährleisten?“

Die „11 Fragen an die Politik“ der Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“ kommentieren Edward von Roy und Gabi Schmidt.

Kindliche bzw. jugendliche „genitale Selbstbestimmung“ ggf. auch auf Kosten der genitalen Intaktheit des Minderjährigen?

Gislinde Nauy, Dana Kühnau, Mariana Pinzón Becht, Walter Otte und Victor Schiering forderten am 28.06.2014: „Bereits einsichts- und einwilligungsfähige Jungen müssen umfassend über die Operationsrisiken und die zu erwartenden Auswirkungen auf ihr späteres Sexualempfinden aufgeklärt werden und im Zweifelsfall ein Vetorecht gegenüber dem Eingriff besitzen. Diese Aufklärung muss nach verbrieften Standards durch ärztliches Personal durchgeführt und dokumentiert werden, sowie auch die Eltern umfassen. Ebenso sorgfältig muss jede Jungengenitalbeschneidung mitsamt allen ggf. eintretenden Operationskomplikationen anonymisiert dokumentiert werden, um eine belastbare Datenbasis für die weitere Evaluation zu bekommen.“ (Säkulare GRÜNE: Hintergrundpapier zur „Jungengenitalbeschneidung“).

Das Grundgesetz behandelt Männer nicht anders als Frauen und Jungen nicht anders als Mädchen. Tauschen wir daher die Geschlechter und gehen von Mädchen aus, denen schließlich ebenfalls aus nichtmedizinischen Gründen Beschneidung d. i. Genitalverstümmelung droht. Dann würde der Text von Gislinde Nauy, Walter Otte etc. lauten:

„Bereits einsichts- und einwilligungsfähige Mädchen müssen umfassend über die Operationsrisiken und die zu erwartenden Auswirkungen auf ihr späteres Sexualempfinden aufgeklärt werden und im Zweifelsfall ein Vetorecht gegenüber dem Eingriff besitzen. Diese Aufklärung muss nach verbrieften Standards durch ärztliches Personal durchgeführt und dokumentiert werden, sowie auch die Eltern umfassen. Ebenso sorgfältig muss jede Mädchengenitalbeschneidung mitsamt allen ggf. eintretenden Operationskomplikationen anonymisiert dokumentiert werden um eine belastbare Datenbasis für die weitere Evaluation zu bekommen.“

Ok, es gibt von den Säkularen GRÜNEN kein Hintergrundpapier zur „Mädchengenitalbeschneidung“. Noch nicht.

Am 20. Oktober 2019 um 23:31 lud via Twitter Gislinde Nauy (M.A., Theater- und Religionswissenschaftlerin) im Namen der drei gegen unnötige Genitaloperationen kämpfenden Organisationen 100% Mensch, MOGiS und TERRE DES FEMMES zur Podiumsdiskussion am 29. Oktober 2019 um 19:30 Uhr nach Berlin in die Ibn Rushd-Goethe-Moschee. „Das Recht, über die eigenen Genitalien selbst zu entscheiden, ist ein Menschenrecht! Moderatorin Gislinde Nauy, M.A., Theater- und Religionswissenschaftlerin, freut sich auf einen spannenden Abend“.

Wieso überhaupt Diskussion, fragt sich der konsequente Intaktivist, anders gesagt der Intaktivist – ein bisschen intakt geht nicht, Intaktivismus nimmt sich zu hundert Prozent ernst. Kind ist Mensch unter 18 (achtzehn) Jahre und auch das Genital eines Mädchens ist vor jeder weiblichen Genitalverstümmelung (Female genital mutilation, FGM) zu schützen, auch vor der modifizierten Sunna (modified sunna) sprich islamischen FGM (je nach Ort genannt Chitan al-inath, Chitan al-banat, sunat perempuan, khitan wanita, KhafD / Khafz oder Chatna / Khatna), das ist eine FGM Typ Ib, II oder IV, oder auch vor der sogenannten milden Sunna (mild sunna, eine FGM Typ Ia oder IV).

Durch uns Erwachsene ist zu verhindern, dass irgendwo auf der Welt ein Mädchen einer Art Frömmigkeitstest ausgesetzt wird, sich („genitalautonom“ …) zu entscheiden, ob es „beschnitten“ (d. i. genitalverstümmelt) werden möchte oder nicht und auch jeder Junge ist entsprechend zu schützen. Eine (medizinisch unnötige, nur um diese geht es) FGM oder Zirkumzision auf Wunsch eines zwölf, 14 oder 16 Jahre alten Mädchens oder Jungen darf nicht stattfinden.

Die genitale Selbstbestimmung junger Menschen (unter 18) ist grundrechtlich nicht bedeutsamer als die körperliche Unversehrtheit dieser Menschen.

Ganz nach dem Vorbild von Mohammed und Aischa kann das Mädchen zum Zeitpunkt des Verheiratetwerdens beliebig jung sein und darf es die Ehe im Alter von neun Jahren vollziehen sprich mit dem Ehemann Sex haben. Religionswissenschaftlerin (!) Gislinde Nauy müsste doch wohl erkennen können, dass sich auch jeder Befürworter der authentisch religiös, der nach Koran und Sunna schließlich gestatteten Kinderehe sich hinter dem Motto „Das Recht, über die eigenen Genitalien selbst zu entscheiden, ist ein Menschenrecht“ verstecken kann. Hätte der Berliner Politiker der frühen Partei der Grünen bzw. Alternativen Liste (AL), der Kämpfer für straffreie Pädosexualität und Kindesmissbraucher Fred Karst den Begriff Genital Autonomy bereits gekannt, hätte er ihn sicherlich ohne zu zögern für seine Politik verwendet. Eingerückt die Zitate.

„Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“ #unversehrt

Zum Schutz von Kindern vor Genitalverstümmelung fordern wir:

Ein Gesetz zum umfassenden Schutz aller Kinder vor Genitalverstümmelungen – unabhängig von Genital und Geschlecht (Genitale Selbstbestimmung).

Selbstverständlich ist der deutsche § 1631d BGB verfassungswidrig und muss weg, doch man beachte, dass bei der Kampagne der drei Organisationen im selben Atemzug die Rede ist einerseits von „Schutz aller Kinder vor Genitalverstümmelungen“ und andererseits von „genitale Selbstbestimmung“.

Zweckmäßigerweise differenziert die bewahrenswerte WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalverstümmelung nicht zwischen Zwangs-FGM und Kindeswunsch-FGM bzw. Frauenwunsch-FGM. Auch die freiwillige FGM bleibt eine FGM. Wohin strebt die Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“, sollen beim diesjährigen (2019) Reden von „Schutz aller Kinder vor Genitalverstümmelungen“, wie vor vier Jahren auch von Gislinde Nauy bekundet (2014, Säkulare GRÜNE) „[b]ereits einsichts- und einwilligungsfähige Jungen“ in ihre rituelle Zirkumzision einwilligen dürfen? Sind bei Gislinde Nauy die Mädchen mit gemeint, was im Sinne der Gleichbehandlung nur konsequent wäre?

Statt als Säkulare GRÜNE seit viereinhalb Jahren über gottesfürchtige und selbstverstümmelungsbereite „[b]ereits einsichts- und einwilligungsfähige“ Minderjährige zu sinnieren oder als Bewegung der Beschneidungskritiker von Helsinki (Oktober 2012) bis Boulder, Colorado (2014) den schillernden Begriff Genital Autonomy, der genitalen Selbstbestimmung hochzuhalten, sollten sich Intaktivisten zum sinngemäßen Grundsatz bekennen: „Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter 18 Jahren“. Einzige Ausnahme bilden Operationen an intersexuellen Kindern, hier kann vor allem aus medizinischen Gründen die Einwilligung eines Minderjährigen in eine Genitaloperation relevant und notwendig sein.

Beratungsangebote für Betroffene, Gefährdete und Eltern.

Forschungsgelder für die Untersuchung der Folgen von Genitalverstümmelungen.

Schulung von Fachkräften (Sozialarbeiter*innen, Ärzt*innen, Lehrer*innen, Hebammen, Psycholog*innen u.a.).

Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit innerhalb betroffener Communities.

Richtig, wie sich leider immer wieder herausstellt, mangelt es einem hohen Anteil der Ärzte an anatomischen, andrologischen und pädiatrischen Kenntnissen. Insbesondere ist die sensorisch-sexuelle Bedeutung der penilen Vorhaut nicht bekannt. Selbst die Entwicklung eines Jungen im Hinblick auf eine Retrahierbarkeit des Präputium (Alter des Zurückziehenkönnens der Vorhaut) ist nach wie vor unbekannt, das Durchschnittsalter liegt bei 10,4 (zehn Komma vier) Jahren (Jakob Øster (1968); Hiroyuki Kayaba et al. (1996), Thorvaldsen and Meyhoff (2005)). Jeder zweite Junge ist somit 12 oder 14 Jahre alt oder noch älter, bis die Ablösung der angeborenen Verklebung von Vorhaut und Eichel stattgefunden hat.

Primum non nocere.

Ein weiteres Manko sind die wissenschaftlichen Standards genügende unverzichtbare Aufklärung sowohl des Kindes als auch dessen Personensorgeberechtigten. Gerade dazu sind allzu viele Mediziner, selbst in Bezug auf Komplikationsrisiken und Spätfolgen, nicht in der Lage.

Betrachten wir die „11 Fragen an die Politik“ von unversehrt.eu – „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“.

FRAGE 1

Mädchen sind in Deutschland vor jeglicher Genitalverletzung durch § 226a StGB gesetzlich geschützt, während § 1631d BGB nicht-therapeutische Vorhautamputationen an Jungen ausdrücklich als Teil der ‚elterlichen Personensorge‘ erlaubt. Die Zuweisung unterschiedlicher Schutzrechte an gesellschaftliche Gruppen widerspricht aber dem Grundgesetz Art. 3.

Richtig ist, dass Frauen und Männer sowie Mädchen und Jungen gleich zu behandeln sind. Warum gibt es dann ein Männerbeschneidungserlaubnisgesetz und ein Frauenbeschneidungsverbotsgesetz? Zudem ist § 226a StGB, der Mädchen und Frauen schützen soll, derart schlampig oder jedenfalls schwammig gezimmert, dass noch nicht einmal eindeutig ist, ob von ihm FGM Typ Ia oder Typ IV überhaupt mitgemeint ist.

Das erinnert an gewisse „rein symbolische Bagatellverletzungen“, die der Trierer Strafrechtsprofessor Prof. Dr. Mark Alexander Zöller offensichtlich straffrei gestellt wissen will (Die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als Gesetzessymbolik? In: Festschrift für Bernd Schünemann zum 70. Geburtstag am 1. November 2014; Mitherhausgeberin: Tatjana Hörnle). „Zudem ist mit Blick auf die Wortwahl des Gesetzgebers erkennbar, dass es sich um negative Veränderungen von einigem Gewicht handeln muss. Damit scheiden rein symbolische Bagatellverletzungen, kosmetisch motivierte Eingriffe wie „Schönheitsoperationen“ im Genitalbereich oder dem Modebewusstsein entspringende Intimpiercings aus dem objektiven Tatbestand des § 226a StGB aus.″ (Mark A. Zöller, Seite 733.)

Dr. Katarina Barley war am 28.03.2018 auf AbgeordnetenWatch gefragt worden: „Sind Sie der Auffassung, dass eine religiös begründete FGM Typ Ia oder FGM Typ IV durch Art. 4 Grundgesetz gedeckt und auch nicht durch § 226a StGB verboten ist? (…) Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV?“ Deutschlands Justizministerin ließ die Frage 415 Tage oder 1 Jahr 50 Tage unbeantwortet, um sie am 17.05.2019 endlich zu beantworten mit: „Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung (…) Für uns ist klar, dass in Deutschland jüdisches und muslimisches Leben möglich sein muss. Wo die Ermöglichung religiösen Lebens mit anderen Gesetzen in Spannung steht, muss abgewogen werden. Die Beschneidung muss in Deutschland möglich sein.“

Dass der Islam mindestens der sunnitischen Schafiiten und schiitischen Bohra zwischen Junge und Mädchen in Hinblick auf die Pflicht (wâdschib, FarD) zum Beschneiden keinen Unterschied macht, war der Juristin durchaus bekannt:

„Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Barley,

erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist.

Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht.“

„Auch die Jungenbeschneidung, die männliche „Genitalverstümmelung ist immer ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich zieht“, um Ihre, für das männliche Geschlecht ebenfalls zutreffende, Aussage zur FGM zu zitieren. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren.

Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen die Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten – überall auf der Welt.“

Wie wir sahen, redete Barley um das Thema herum. Seit dem 2. Juli 2019 ist sie Abgeordnete des Europäischen Parlaments, tags darauf wurde sie zu dessen Vizepräsidentin gewählt.

Das Thema FGM wird auch für Frau Barley wiederkommen, dann europäisch. Was wird unversehrt.eu bis dahin tun?

Wird die Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“ wenigstens, wie geboten, fordern, dass in der universitären Imamausbildung sowie im Islamischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen die aus Koran und Sunna entwickelte Pflicht jedes männlichen Muslims zum Beschnittensein nicht länger auszuführen ist und dass sie, ohne Außenansicht, in Uni und Klassenzimmer nicht gelehrt werden darf?

FGM und Islam.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Wird man morgen in der Ibn Rushd-Goethe-Moschee wagen, den gegebenen Zusammenhang von Islam und FGM beim Namen zu nennen? Oder wird man bevorzugen, zur Schariapflicht auch des Mädchenbeschneidens bei sunnitischen Schafiiten und schiitischen Bohra zu schweigen?

Wie werden sich die drei Organisationen 100% Mensch, MOGiS und TERRE DES FEMMES zu dieser damals an Barley gerichteten, immer noch aktuellen Frage positionieren? „Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen die Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten – überall auf der Welt.“

Sowohl § 1631d BGB als auch § 226a StGB werden daher in weiten Teilen juristischer Fachkreise als verfassungswidrig angesehen, da sie ihre jeweilige Wirksamkeit zwingend an ein Genital des Menschen koppeln. Zudem macht diese Ungleichbehandlung den Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung angreifbar und gefährdet diesen somit.

Inwieweit arbeiten Sie an dieser Problematik?

FRAGE 2

In § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes) besteht ein offensichtlicher Widerspruch zwischen der Vorgabe einer Durchführung nach Regeln der ärztlichen Kunst und der für Nicht-Ärzt*innen nicht möglichen (für eine Operation jedoch notwendigen) ausreichenden Anästhesie.

Die häufig verwendete und im Gesetzgebungsverfahren genannte EMLA-Salbe ist für Genitalschleimhaut von kleinen Kindern nicht zugelassen. Zur Befürwortung von § 1631d BGB wurde stets sehr deutlich die Sicherstellung einer wirksamen Schmerzbehandlung genannt. Diese ist nachweislich nicht gegeben.

Wie denken Sie dies im Sinne des Kindeswohls zu lösen?

„Wir stimmen der Forderung an die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist, zu“, das sagte Volker Beck (Warum ich dem Antrag „Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen“ im Bundestag zugestimmt habe).

Ohne unnötige Schmerzen. Es gibt also auch nötige, unvermeidbare Qual, das jedenfalls fand Herr Beck 2012.

Sieben Jahre später, 2019. Heldenhaft schleicht sich unversehrt eu heran … und lässt die Regierung gedankenvoll grübeln. Etwas mehr Opium, dann geht die gemeinsame Sache schon klar im OP, oder auch nicht. Beschneidungsopfer und Beschneider, alle dürfen gemeinsam sinnieren. Ich bin ok, du bist ok.

Das Kaputtmachen ist zu verhindern, nicht das betäubte Kaputtmachen. Dem männlichen Kind und späteren Mann wird das sexuelle Lustzentrum schlechthin amputiert. EMLA ist selbstverständlich auch bei Mädchen zu jeder FGM (s. WHO-Kategorie) nicht zu verwenden.

Der weltweite Intaktivismus braucht unversehrte kindliche (Mädchen oder Jungen) Genitalien bis zum Alter von 18 Jahren und kein Gequatsche über Betäubungsmittel. [Zum Alter noch auswerten.]

Würden die Aktivisten von unversehrt.eu den deutschen Politikern in Bezug auf die Sunat perempuan, auf den Chitan al-inath ebenfalls die Frage stellen, ob eine ohne Narkose durchgeführte Islamische oder sonstige FGM weniger rechtskonform ist als eine FGM mit Schmerzlinderung, mit einem endlich gefundenen Ersatz für EMLA?

FRAGE 3

§ 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes) erlaubt in Konsequenz ‚Küchentisch‘-Beschneidungen und ermöglicht Amputationen ohne ausreichend wirksame Betäubung (z. B. Nürnberg 2019).

Die im Gesetzgebungsverfahren genannte EMLA Betäubungssalbe ist für Genitalschleimhaut von Kindern nicht mehr zugelassen. Ist eine Amputation ohne ausreichend wirksame Betäubung als Folter zu bewerten? (Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden (Art. 5 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte).

Welche Haltung vertreten Sie in dieser Frage?

Es ist zu wenig, im Oktober 2019 nur ein bisschen über die Anwendung von EMLA zu meckern. Wenn dem Thema Betäubung tatsächlich Bedeutung beigemessen werden soll, warum bringt unversehrt.eu dann keine Verlinkungen zu den zahlreichen vorhandenen Nachweisen dafür, dass EMLA nicht geeignet ist?

Habt ihr euch denn selber positioniert zur AEMR, was wünschenswert wäre und erforderlich ist? Wenn ja, warum liest man das nicht? Von anderen Menschen ein Bekenntnis zur AEMR einzufordern, aber dazu selbst kein Credo abliefern? In der Tat, allgemeine Menschenrechte (AEMR, Paris am 10.12.1948) oder Islamisches Recht (Scharia), unversehrt.eu muss sich entscheiden.

Selbst wenn EMLA wirksam wäre, ist das einerlei, denn auch betäubte Verstümmelung (FGM, MGM, IGM) ist für uns Intaktivisten nicht hinnehmbar. Betäubtes Foltern ist für Menschenrechtler, zumal für Kinderrechtler, nicht akzeptabel. Die Betäubungsfrage ist auch kein Nebenkriegsschauplatz, sondern ein Ablenkungsmanöver.

Klar, EMLA – Lidocain und Prilocain – ist ungeeignet, aber konsequenten Intaktivisten geht es nicht um die Betäubungsfrage. Relevant ist nicht fehlende, unzureichende oder gute Betäubung. Nicht EMLA, sondern die weibliche oder männliche Beschneidung sprich Genitalverstümmelung (HGM, das ist FGM; oder MGM) muss weg, überall auf der Welt.

Warum kein Bekenntnis dazu, dass die medizinisch nicht indizierte Zirkumzision selbstverständlich Folter (torture) ist? „[T]he practice of circumcision, an archaic ritual mutilation that has no justification whatever, and no place in a civilized society“, Ashley Montaigu né Israel Ehrenberg. Von etlichen Jungen und späteren Männern wird die sogenannte Beschneidung als besonders schwerer sexueller Missbrauch empfunden, nämlich als Vergewaltigung bei gleichzeitiger Amputation.

FRAGE 4

Eine Kinderrechtsverletzung über eine ‚Sozialadäquanz‘ (Handlung innerhalb der üblichen, geschichtlich entwickelten Ordnung) zu rechtfertigen, ist spätestens seit dem Jahr 2000 mit dem Recht auf gewaltfreie Erziehung in § 1631 Abs. 2 BGB hinfällig.

Wie ist dies mit Rechtfertigungstrategien (z. B. Erfüllung eines binären Geschlechterbildes, Religion/Tradition der Eltern) zur Erlaubnis nicht-therapeutischer Eingriffe und irreversibler Veränderungen an den Genitalien von nicht zustimmungsfähigen Kindern vereinbar?

Moment, wie kann ein Kind, also ein Mensch unter 18 Jahren, einerseits nicht voll geschäftsfähig sein, andererseits aber einer medizinisch nicht indizierten Operation zustimmen dürfen? Auch in Bezug auf FGM wie MGM haben Minderjährige nicht die erforderliche Einsichtsfähigkeit und Lebenserfahrung. Bereits die Formulierung der Frage impliziert einen Gesetzesauftrag dahingehend, das Lebensalter eines Minderjährigen in Bezug auf die Zirkumzision zu berücksichtigen sei. Eine solche Überlegung müsste auch Mädchen einbeziehen.

Wie kann der bis 2012 ausnahmslos bestehende Schutz wiederhergestellt werden?

Die Rechtlosstellung von Jungen durch den § 1631d BGB ist ein Skandal. Aber auch bis 2012 waren in Deutschland männliche Kinder nicht geschützt, auch in der DDR nicht, weder vor religiösen Beschneidungen noch vor nicht religiös motiviertem elterlichem Wunsch auf Genitaldesign und vielleicht am wenigsten vor der jahrzehntelangen Unwissenheit bzw. Ignoranz der deutschen Ärzte, die die Vorhaut für entbehrlich hielten, was sich bis heute leider kaum geändert hat. Der Mythos Phimose funktionierte leider bestens, es herrschte, und herrscht immer noch, Unkenntnis über die normale genitale Entwicklung von Jungen, etwa zum Thema Alter der vollständigen Retrahierbarkeit der Penisvorhaut (Durchschnittsalter von 10,4 Jahre).

Seit 2013 existiert aktuelle Fassung des § 226a StGb (Verstümmelung weiblicher Genitalien), der Mädchen keinesfalls zu hundert Prozent schützt. Die damalige Justizministerin Dr. Katarina Barley beantwortete die ihr gestellte entsprechende Frage am 17.05.2019 unter anderem so: „Wo die Ermöglichung religiösen Lebens mit anderen Gesetzen in Spannung steht, muss abgewogen werden. Die Beschneidung muss in Deutschland möglich sein.“

FRAGE 5

Die Gesellschaft hat ein immanentes Interesse daran, dass insbesondere Gesetze, die die Gesundheit der Bevölkerung betreffen, regelmäßig auf ihre Wirksamkeit, Ethik und den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse hin überprüft werden.

Wann erfolgt eine Evaluation des § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes) durch das BMG und wer wird daran beteiligt?

Information: Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz teilte am 28. Mai 2019 auf Nachfrage schriftlich mit, dass keine Evaluation des § 1631d BGB geplant ist.

Wie lässt sich das Nichtgehen der Bundesregierung mit den Pflichten des Staates zum Schutze der Grundrechte der Bürger vereinbaren, die in besonderem Maße für Minderjährige zu beachten sind?

FRAGE 6

Nach einer Analyse der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (2014) müssen derzeit pro Jahr ca. 400 ‚Knabenbeschneidungen‘ aufgrund von Komplikationen im Krankenhaus stationär nachbehandelt werden.

Welche inhaltliche Auseinandersetzung mit den Aussagen und Forderungen zahlreicher u. a. pädiatrischer Verbände (Pädiatrie: Kinderheilkunde) finden z. B. im BMJV, BMFSFJ und BMG, im Menschenrechtsausschuss oder in der Kinderkommission statt?

Welcher Austausch mit Vertreter*innen der entsprechenden Organisationen ist diesbezüglich zu nennen?

Nicht erst die Komplikationen, die Zirkumzisionen an sich sind das Problem. Warum ist hier nicht wenigstens gefordert, dass deutschlandweit alle Eltern auf den Inhalt der aktuellen Phimoseleitlinie aufmerksam gemacht werden (S2k-Leitlinie 006-052 „Phimose und Paraphimose“ aktueller Stand: 09/2017).

Politikern gegenüber muss an dieser Stelle sofort das Wort MGM fallen, Male genital mutilation, männliche Genitalverstümmelung. Ebenfalls hat das Ausmaß der Zerstörung genannt zu werden, denn die Penisvorhaut entspricht im Hinblick auf ihre sensorisch-sexuelle Bedeutung nicht der Klitorisvorhaut, sondern der Klitoris selbst. Kind ist Junge oder Mädchen. Auch die FGM-Typen Ia Klitorisvorhaut(teil)amputation und IV müssen weltweit überwunden werden, etwa der rituelle Einschnitt oder rituelle Nadelstich, beide zu Typ IV. Oder ist für Terre des Femmes der 6. Februar nicht länger der Tag der zero tolerance, der Nulltoleranzpolitik gegenüber FGM? Die relevante Definition von weiblicher Genitalverstümmelung findet sich in der WHO-Kategorie: Classification of FGM (2007).

Gern umschleichen unsere Bundestagsabgeordneten unbequeme Themen. Deshalb hätte die Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“ hier die Studien von Frisch et al. (Male Circumcision and Sexual Function in Men and Women. A Survey-based, Cross-sectional Study in Denmark. Morten Frisch; Morten Lindholm; Morten Grønbæk) sowie Sorrells et al. (Fine-touch pressure thresholds in the adult penis. Morris L. Sorrells, James L. Snyder, Mark D. Reiss, Christopher Eden, Marilyn F. Milos, Norma Wilcox and Robert S. Van Howe) nennen müssen.

Die Kampagne setzt sich explizit für die Schaffung eines Jungen und Mädchen sowie intersexuelle Kinder berücksichtigenden Gesetzes ein. Um diese Forderung plausibel zu machen, ist auf anatomische Fakten einzugehen: Gefurchtes Band (ridged band), Frenulares Delta (Frenular delta; McGrath 2001) und Frenulum, Vorhautbändchen. Ebenfalls ist den Politikern zu sagen: Zu den durchweg nachteiligen Auswirkungen jeder medizinisch nicht indizierten männlichen Beschneidung gehört eine lebenslange starke Schädigung der sexuellen Sensitivität, denn die über 73 Meter Nervenfasern und 10.000 bis 20.000 überwiegend spezialisierten Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen (Meissner-Körperchen, Vater-Pacini-Körperchen, Ruffini-Körperchen und Merkel-Zellen) werden bei der Zirkumzision, die wir endlich männliche Genitalverstümmelung (MGM) nennen sollten, amputiert. Diese spezialisierten Nervenendigungen dienen dazu, auch leichteste Berührungen sowie Feinheiten von Temperatur, Geschwindigkeit bzw. Vibration, Dauerdruck, Druckänderung oder Textur wahrzunehmen und weiterzuleiten. Am menschlichen Körper vergleichbar reich innerviert wie die Penisvorhaut und allem ihre Zone Gefurchtes Band sind nur Lippen, Zunge, Handflächen, Fingerkuppen, Brustwarzen, Augenlider, Labien und insbesondere die Klitoris.

Die Bagatellisierung der männlichen Beschneidung, das Leugnen der Schwere der irreversiblen Schädigung (und wir reden hier noch gar nicht von den Komplikationen wie Meatusstenose oder Hautbrückenbildungen oder vom nur schwerlich aufzuhaltenden und erst nach der Mutilation allmählich beginnenden restlichen Sensitivitätsverlust) muss ein Ende haben. Jede Zirkumzision entspricht mindestens einer FGM Typ Ib oder sogar einer zusätzlichen FGM Typ II, ohne dass unsere Volksvertreter berechtigt wären, die vergleichbar stark schädigende weibliche Sunnabeschneidung oder die relativ geringer invasive milde Sunna straffrei zu stellen.

FRAGE 7

Medizinisch nicht notwendige bzw. kulturell-religiös-traditionell motivierte ‚Beschneidungen‘ werden in Deutschland vorgeblich [SIC! Gemeint dürfte sein: vornehmlich] an Jungen/Männern durchgeführt.

Wie wird garantiert, dass es sich hierbei nicht um transsexuelle Mädchen/Frauen oder nicht-binäre/diverse Personen handelt? Ist die ‚Beschneidung‘ eines penistragenden transsexuellen Mädchens als eine Form der weiblichen Genitalverstümmelung zu bewerten?

FRAGE 8

Eine Vorhautamputation hat für transsexuelle Frauen gravierende Folgen: durch den Gewebeverlust kann eine genitalangleichende Operation somit nicht mehr unter den besten Voraussetzungen erfolgen. Der § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes) verletzt folglich auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit von transsexuellen Menschen. Wie bearbeiten Sie diesen Sachverhalt?

Inwieweit ist Fahrlässigkeit annehmbar, wenn die Möglichkeit einer Transsexualität bekannt ist, diese Möglichkeit jedoch ignoriert wird? Wie werden transsexuelle Kinder durch die derzeitige Gesetzgebung geschützt?

FRAGE 9

Ab einer Länge von wie vielen Millimetern gilt ein Genital als ‚beschneidbarer Penis‘ und nicht mehr als ‚geschützte Klitorisspitze‘? Ab wieviel ‚Penis‘ greift Ihrer Ansicht nach § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes)? In wieweit trägt die derzeitige Gesetzgebung der Existenz von intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen Rechnung?

Studien zu Folge werden pro Jahr über 1.700 genitalnormierende Operationen an Kindern durchgeführt (“Zur Aktualität kosmetischer Operationen ‚uneindeutiger‘ Genitalien im Kindesalter“, Klöppel 2016). Wie lassen sich diese Operationen mit § 22 Absatz 3 PStG (Personenstand „divers“/Dritte Option) sowie dem Recht auf körperliche Unversehrtheit vereinbaren?

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht ein Verbot von genitalnormierenden Operationen vor.

Wann erwarten Sie die Umsetzung dieser Vereinbarung und wie und durch wen wird das Gesetz in der medizinischen Praxis durchgesetzt?

FRAGE 10

Alle nach § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes) ausgeführten Vorhautamputationen setzen für ihre Rechtwirksamkeit eine gültige schriftliche Patienteneinwilligung voraus. Nach dieser muss zwingend eine ausführliche Aufklärung über die Funktionen der Vorhaut sowieso mögliche Komplikationen und Spätfolgen ihrer Amputation erfolgt sein. Dies ist noch verstärkt gegeben, wenn es sich um eine medizinisch nicht notwendige Operation handelt. Ein Eingriff ohne die vollinformierte Zustimmung wäre somit illegal.

Wer prüft und stellt sicher, dass diese Bedingung in allen Fällen, die unter § 1631d BGB fallen (also auch traditionell begründete Amputationen), erfüllt wird? Wer bzw. welche Instanz ahndet entsprechende Verstöße?

FRAGE 11

Seit Juli 2017 ist gem. § 7 Abs. 1 Nr. 11 PaßG eine Passversagung oder ein Passentzug zur Verhinderung von Auslandsreisen zum Zwecke so genannter ‚Ferienbeschneidung‘ möglich. Demnach kann Begleitpersonen (insbes. Eltern), die ein minderjähriges Mädchen ins Ausland begleiten wollen, um dort eine Genitalverstümmelung im Sinne des § 226a StGB vornehmen zu lassen, der vorhandene Pass entzogen werden. Woran wird die akute Gefährdungssituation des Mädchens gemessen, wer beurteilt diese und wie wird ein solches Passentzugsverfahren dann konkret umgesetzt? Wie viele Fälle des Passentzugs auf Basis des § 7 Abs. 1 Nr. 11 PaßG gab es bereits seit Juli 2017?

Soweit die „11 Fragen an die Politik“ der Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“. Hoffen wir auf eine erkenntnisreiche morgige Podiumsdiskussion in der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee.

WAS: Podiumsdiskussion: Genitale Selbstbestimmung als Menschenrecht – Wie kann man das Recht auf körperliche Unversehrtheit bei Kindern gewährleisten? TERRE DES FEMMES – Projekt 100% MENSCH – MOGiS laden ein

WER:

• Seyran Ateş, Gründerin Ibn Rushd-Goethe-Moschee, Rechtsanwältin

• Holger Edmaier, Geschäftsführer Projekt 100% MENSCH

• Victor Schiering, Vorsitzender MOGiS – Eine Stimme für Betroffene

• Katharina Vater, Referentin für Intergeschlechtlichkeit und trans*, InTra Beratung @Projekt 100% MENSCH

• Charlotte Weil, Referentin zu weiblicher Genitalverstümmelung, TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau

Moderation: Gislinde Nauy, M.A., Theater- und Religionswissenschaftlerin

In Deutschland erlangt man die Ehemündigkeit erst mit dem Alter von 18 Jahren. Gemäß § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darf eine Ehe nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. Das Ehemündigkeitsalter 18 überall auf der Welt durchzusetzen, nicht nur im Recht, sondern auch in den traditionell oder streng religiös Familien, ist wichtig, weil frühe Schwangerschaften Gesundheit oder Leben des Mädchens – und ggf. ihres Babys – gefährden. Die körperlichen und seelischen Anforderungen einer Ehe bzw. Partnerschaft sowie die Verantwortung für sich und einen weiteren, noch sehr hilflosen Menschen kann ein beispielsweise 14 Jahre altes Mädchen noch nicht tragen. Auch soll das Mädchen lang genug in die Schule gehen, statt in die Rolle als Ehefrau und Mutter eingebunden zu sein – auch Bildung ist ein Menschenrecht, nicht nur für Jungen und Männer. In Deutschland ist eine religiöse oder traditionelle Handlung, die darauf gerichtet ist, eine der Ehe vergleichbare dauerhafte Bindung mit einem Minderjährigen zu begründen, verboten (§ 11 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes).

Genitale Selbstbestimmung? Das Beispiel der südafrikanischen Xhosa zeigt, dass auch 15 oder 16 Jahre alte Jungen dem in ihrer Community herrschenden Gruppendruck zum Beschnittensein nicht ausweichen können. Die lebenslangen Folgen der FGM oder MGM auf Sexualität und Partnerschaft vermag, völlig altersgemäß, ein Minderjähriger nicht abzuschätzen.

Außerdem ist durchaus vorstellbar, dass ein Kind oder Jugendlicher, genital selbstbestimmt, die MGM oder FGM bei sich durchführen lassen will, die Eltern (oder ein Elternteil, vgl. Sorgerechtsstreit) damit jedoch nicht einverstanden ist?

Dieses Blog ist nicht damit einverstanden, dass auf echten oder angeblichen (Konformitätsdruck!) Kindeswunsch Pädosex oder Kinderheirat in den Bereich der berüchtigten „Genitalautonomie“ inkludiert werden. Auch dürfte es einem Rechtsstaat schwerfallen, einem Minderjährigen einerseits zu gestatten, sich in einer Klinik oder Arztpraxis den sexuell sensibelsten Teil des Genitals ohne medizinischen Grund amputieren zu lassen, dem 16 oder 14 oder 12 Jahre alten Menschen aber andererseits zu verwehren, mit einem Volljährigen Sex zu haben oder ihn zu heiraten. Zwischen Volljährigen und Minderjährigen gibt es keine einvernehmlichen sexuellen Handlungen.

Eine kindliche bzw. jugendliche „genitale Selbstbestimmung“ ggf. auch auf Kosten der genitalen Intaktheit des Minderjährigen darf nicht zulässig sein.

Edward von Roy und Gabi Schmidt

Kinder an die Macht?

Juli 5, 2019

موافقة مستنيرة

הסכמה מדעת

informed consent

consentement éclairé

Patientenaufklärung und Patienteneinwilligung

Die Pressemappe

Zweckmäßigerweise differenzierten WHO, UNICEF und UNFPA 1997 gerade nicht zwischen Kleinmädchenbeschneidung und Großmädchenbeschneidung oder zwischen, man verzeihe uns die Wortschöpfung, FFGM, forced female genital mutilation, und VFGM, voluntary FGM. Vor 22 Jahren definierte man als weibliche Genitalverstümmelung, als FGM: „Alle Verfahren, die die teilweise oder vollständige Entfernung der weiblichen äußeren Genitalien oder deren Verletzung zum Ziel haben, sei es aus kulturellen oder anderen nichttherapeutischen Gründen“, „Female genital mutilation comprises all procedures involving partial or total removal of the external female genitalia or other injury to the female genital organs for non-medical reasons“. Jungen verdienen nicht weniger Schutz als Mädchen und wir rechnen zu Mädchen oder Junge auch den weiblichen bzw. männlichen Jugendlichen, den Vierzehn- bis Siebzehnjährigen.

Ebensowenig unterschieden WHO, UNICEF und UNFPA zwischen weiblicher Frühbeschneidung oder Spätbeschneidung, EFGM, early female genital mutilation, und LFGM, late FGM. Eine intaktivistische Bankrotterklärung und eine Komplizenschaft beim Angriff auf das männliche Genital ist es, 2019 in jeweils einem offenen Brief (Lettre ouverte aux autorités religieuses musulmanes, Lettre ouverte aux autorités religieuses juives) Frankreichs geistliche Autoritäten um weniger Frühzirkumzisionen und mehr Spätzirkumzisionen zu bitten.

Der seit 2013 seine Homepage betreibende, 2011 durch Nicolas Maubert gegründete Verein Droit au Corps (DaC), wörtlich „Recht auf Körper“, will die weltweiten nichttherapeutischen Zirkumzisionen nicht etwa abschaffen, sondern mit einem auf Mitgefühl basierenden Dialog aller Beteiligten begleiten. Schließlich stehe in der Ethik des Vereins die Verminderung (tierischen und) menschlichen Leidens an erster Stelle (whose ethics give priority to the alleviation of suffering). Ohne Not und ohne rot zu werden argumentiert DaC 2019 nur noch gegen die Kleinjungenbeschneidung und Beschneidung männlicher Säuglinge, denn allenfalls bzw. nur die zwölfjährigen und jüngeren Jungen hält DaC für nicht einwilligungsfähig.

Die Großjungenbeschneidung etwa an einem Dreizehnjährigen, solange sie, unser aus Gründen der Anschaulichkeit geprägter weiterer Neologismus, nur ja keine FMGM ist, sondern eine VMGM, eine voluntary male genital mutilation, findet Droit au Corps pauschal prima.

DaC, 2015 vertreten durch Guy Sinden und Nicolas Maubert, redet zwar von mutilation, Verstümmelung, vermeidet aber gezielt den Begriff genital mutilation, den man durch sexual mutilation ersetzt wissen will, sexuelle Verstümmelung. Der Begriff genital sei zu sehr an die traditionelle Sichtweise auf die menschliche Fortpflanzung gebunden. Die Klitoris zu verstümmeln beispielsweise sei sexuell verstümmelnd, nicht aber genital verstümmelnd zu nennen, denn schließlich kann sich die Frau noch fortpflanzen („par exemple le clitoris est un organe sexuel mais pas génital puisqu’il n’est pas nécessaire à la reproduction“, DaC wird interviewt durch das antizionistische und radikalislamische ProMosaik d. i. Milena Rampoldi promosaik.blogspot.com/2016/03/droit-au-corps-une-association-pour.html (2016)).

Ein Angriff auf die Terminologie FGM. Anatomisch sind und bleiben Klitoris wie Penisvorhaut genital, Teil des menschlichen Geschlechtsorgans. Sprachlich ist Sexualorgan ein Synonym zu Geschlechtsorgan.

Noch die geringst invasive Form von FGM muss in jedem Staat verboten bleiben oder werden. Auch um die WHO-Kategorie zur FGM (der FGM-Typen I, II, III, IV) nicht anzutasten, ist Wert auf die korrekte Terminologie zu legen, auf den Begriff FGM.

War der in Volgelsheim (Frankreich) wohnhafte Guy Sinden 2015 und 2016 noch Mitvorsitzender (co-président) von Droit au Corps, ist er laut linkedin nun Président de l’association, Vereinsvorsitzender. Gemäß Wikipedia (Controverses sur la circoncision) hatte Guy Sinden 2009 beschneidung-von-jungen.de gegründet, drei Jahre später das heute ebenfalls gemeinsam mit Edwin Manfred Reichhart (Graz, Österreich) betriebene Beschneidungsforum.

Der Islam praktiziert die Mädchenbeschneidung, welche wir FGM nennen, female genital mutilation. Den in Bezug auf den religiösen Beschneidungszwang zwischen Mädchen und Jungen nicht unterscheidenden sunnitischen Schafiiten und den schiitischen Bohra, Dawoodi Bohra und anderen, ist die FGM islamisch verpflichtend (wadschib, fard). Die drei anderen sunnitischen Rechtsschule loben und ehren den Chitan al-inath und wenn bald auch muslimische Jungen, ob auf Elternwunsch oder, leider ganz im Sinne von Droit au Corps, auf Kindeswunsch mit 13 Jahren beschnitten werden dürfen, dann kann der Staat die Mädchen nicht ungleich behandeln: „ebenso wie es für die Beschneidung von Mädchen gilt“ (Droit au Corps).

Wir sind der Auffassung, dass ein Mädchen oder Junge, dass eine Person unter achtzehn Jahren, völlig altersgemäß die lebenslangen schädlichen Folgen der FGM oder MGM nicht abschätzen kann und daher in die eigene Genitalverstümmelung nicht einwilligungsfähig ist. Bei nicht wenigen völlig gesunden Jungen hat sich auch mit 14 oder 15 Jahren die natürliche Verklebung von Vorhaut und Eichel noch nicht gänzlich gelöst.

Selbst etliche 16 oder 17 Jahre alten Jungen (wie Mädchen) sind sexuell unerfahren, eine informierte Entscheidung (informed consent) über Verbleib oder Verlust des sensorisch wichtigsten Teils des Penis ist ihnen ebenso wenig möglich wie einem Mädchen, dass, bei noch so sorgsamer und geduldiger Mediation, zum Schluss endlich wählen soll, ob es die Klitoris behalten oder amputieren lassen möchte.

Mit einem Beratungsschein wird in Deutschland bestätigt, dass die Schwangere eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch genommen hat. Eine beispielsweise diesem Vorbild des Beratungsscheines folgende Beratungsregelung bezüglich einer an einem Minderjährigen (Mensch unter 18 Jahre) geplanten FGM bzw. MGM braucht Frankreich nicht, sondern Erwachsene, die sich dafür stark machen, dass jedermann seinen achtzehnten Geburtstag mit einem intakten Genital erreicht.

Einverständliche sexuelle Handlungen zwischen Volljährigen und Minderjährigen sind nicht möglich. Wenn heute jemand, auch ein angeblicher oder echter Intaktivist (Beschneidungsgegner), seltsam laut von der genitalen Autonomie eines Kindes redet, sollten wir sofort auch an den Päderastie-Vorkämpfer Fred Karst denken. Dieser trat 1983 in die Alternative Liste für Demokratie und Umweltschutz (AL) ein, die später in der Partei der GRÜNEN aufging und setzte sich, auch in seiner Haftzeit, für entsprechende deutsche Gesetzesänderungen ein, um straffreien Sex mit Kindern zu ermöglichen. 1992 gründete der wiederholt wegen Missbrauchs an Jungen verurteilte Fred Karst die AG Jung und Alt, eine Untergruppe im Schwulenbereich der AL. Päderasten gelang es in jenen Jahren vielfach, sich als ausgegrenzte und verfolgte Minderheit darzustellen und den Sex mit Kindern als kindgerecht und dem Kindeswohl dienlich zu propagieren.

Anders als Droit au Corps es offensichtlich annimmt, sind Kindheit und Kind – Kind ist Mensch unter achtzehn Jahren – keine willkürlichen Konstrukte einer schlimme Jahrtausende währenden, junge Menschen unterdrückenden Herrschaft der Alten, sondern biologische und psychische Realität.

Das gebotene intaktivistische Nein zu den sogenannten Beschneidungen (Genitalverstümmelungen) an Menschen unter 18 Jahren ist aufs Engste verzahnt mit jedem erfolgreichen Kampf gegen Kindersoldaten, Kinderprostitution und Kinderehen. Ein 13 oder 15 Jahre altes Mädchen kann heute und hierzulande zum Glück eben nicht sagen: „Schule ist gar nichts für mich, lasst mich endlich auf den Strich gehen“. Eine muslimische Elfjährige oder Neunjährige darf, anders als einst Aischa und Mohammed, in Deutschland zweckmäßigerweise nicht heiraten – und in Komotiní, Griechenland, bei Mufti Meço Cemali (Μέτσο Τζεμαλή) leider doch.

Man stelle sich vor, dass ein geschäftstüchtiger oder auch altruistischer Erwachsener öffentlich jedem jungen Menschen zwischen 13 und 17 Jahren anbietet, sich im Rahmen eines längeren betreuten Verfahrens der Entscheidungsfindung für oder gegen eine Amputation eines kindlichen Ohres oder Fingers zu entscheiden – der Kundenwunsch und hier zusätzlich Kindeswunsch sei schließlich zu respektieren. Der Herr oder die Dame würde, hoffentlich, rasch und auf längere Zeit in einem Gefängnis wohnen. Und warum sollten wir als Gegner jeder HGM (human genital mutilation, das ist FGM oder MGM) hier Vulva oder Penis anders bewerten als jedes andere Körperteil, nur weil bekanntlich mehrere Religionen oder Traditionen ihren Nachwuchs am Genital versehren?

Es wäre die Bankrotterklärung jedes Intaktivismus, beispielsweise ein 13 oder 15 Jahre altes Mädchen staatlich betreut bzw. gesetzeskonform und durch einen Mediator angeleitet entscheiden zu lassen, ob sie den Rest ihres Lebens mit oder ohne Klitoris leben möchte. Die globale Bewegung der Intaktivisten kämpft für das unversehrte Geschlechtsteil, nicht für die Beschneidung auf Kindeswunsch. Dass die arbeitslos gewordene Mädchenbeschneiderin oder das schafiitische Elternhaus erst einmal schlimm leiden, braucht Intaktivisten nicht zu Tränen rühren.

Man stelle sich vor, der erfolgreiche Kampf gegen die amerikanische Sklaverei wäre dialogisch geführt worden, ganz auf Augenhöhe mit Sklaven, Sklavenbesitzern und Sklavenhändlern. Und im Rahmen einer vollendet äquidistanten, Leid minimierenden Gesamtlösung wäre man zum Kompromiss gelangt: „Sechs Tage Sklaverei, sonntags hat der Sklave frei“, oder: „Peitschenhiebe geht nicht mehr, sanfte Schläge bitte sehr“. Oder man hätte den Weg des einzelnen Menschen in sein lebenslanges Sklavendasein professionell moderiert und rücksichtsvoll betreut, selbstverständlich anfänglich bei mehreren Möglichkeiten der Rücknahme der Entscheidung für ein Leben in Ketten. Ist denn das Leid des um seinen Sklavenbesitz trauernden Plantagenbesitzers bei einer alle Seiten respektierenden Gesamtentscheidung denn etwa nicht gleichwertig zu berücksichtigen? Genug des Sarkasmus.

Nein, im erfolgreichen Kampf gegen Leibeigenschaft ist kein Kompromiss auszuhandeln zwischen Grundbesitzern und Leibeigenen, auch ein gerüttelt Maß an Frustration ist dem ehemaligen Sklavenbesitzer zuzumuten. Im gebotenen Kampf für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe sind keine seltenen Ausnahmen zuzulassen, auch nicht nach dem Motto „Wo aber selbst der reuige Täter nach professioneller Mediation seine Hinrichtung religiös bzw. kulturell für angemessen hält“.

Damit zum Thema.

Dem am 05.05.2019 publizierten, inhaltlich seltsam mageren AUFRUF Zur Einleitung einer öffentlichen Debatte zu den Bedingungen für die Zustimmung zur Beschneidung (APPEL Pour ouvrir un débat public sur les conditions du consentement à la circoncision | APPEAL To open a public debate on the conditions for consent to circumcision) liegt eine sogenannte Pressemappe (Dossier de presse | Press kit) mit gleichem Datum bei. Bemerkenswert angestrengt („Avertissement“, „Warning“) betonen die Verantwortlichen, dass die Unterschriften unter dem Appell wenig bis nichts mit dem in der Pressemappe (Dossier) Niedergeschriebenen zu tun haben und dass auch der Verein selbst keine einheitliche Meinung zum Thema Einwilligungsfähigkeit zur medizinisch unbegründeten Beschneidung jedes dreizehnjährigen männlichen Kindes habe.

Insgesamt jedoch verwirft die informierend sowie ausgewogen im Pro-Kontra-Stil daherkommende Pressemappe die Altersgrenze 18 Jahre, sinngemäß als willkürlich gewählt, bürokratisch, altbacken, seelenlos, kinderunterdrückend und als dem intaktivistischen Anliegen schadend. Diejenige der 13 Jahre hingegen wird in leuchtenden Farben dargestellt, als leidminimierend, kultursensibel, religionsverträglich sowie jungenfreundlich und männerfreundlich. Dass das Geschlechtsorgan, bei entsprechender Meinungsfindung, anschließend irreversibel beschädigt ist, ficht die postmodernen Leidminimierer nicht an. Selbst schuld, Junge, du hättest dich ja gegen die Amputation an deinem Penis entscheiden können, dazu schließlich haben wir den AOMF-Mediator herangezogen und so viel Zeit investiert.

Tatsächlich ist eine Vereinigung frankophoner Mediatoren offizieller Empfänger des Appells, die Association des Ombudsmans et Médiateurs Francophones (AOMF).

Eine Beratungsregelung und Beratungslösung für ihre Vorhaut noch besitzende Jungen zwischen 13 und 17 Jahren wird gefordert, im weltweiten, angeblich schlimm verfahrenen Streit um die Zirkumzision sei nur damit ein global Glück schenkender Kompromiss endlich zum Greifen nahe (Un consensus mondial à portée de main autour de l’âge du consentement à la circoncision. A global consensus within reach on the age of consent to circumcision).

Die Kategorie Kind und deren rechtliche Folgen seien endlich in Frage zu stellen, Minderjährige sollen nicht länger durch Erwachsene unterdrückt werden. Auf Kindeswunsch soll der empfindlichste Teil des Penis amputiert werden dürfen. Andererseits denke nicht der gesamte Verein DaC („Recht auf Körper“) so. Eine Unterschrift auf dem Dossier de presse / Press kit der französischen Kinderbefreier und Körperrechtler sucht man vergebens.

Bei kurzem Zitieren aus dem französischen bzw. englischen Original übersetzen wir aus der Pressemappe einige intaktivistisch besonders problematische Aussagen ins Deutsche und kommentieren diese.

05.05.2019 – 5. Mai 2019

APPEL Pour ouvrir un débat public sur les conditions du consentement à la circoncision : Dossier de presse

Appeal to open a public debate on the conditions for consent to circumcision : Press kit

Und dass hier niemand etwas Falsches denkt! Warnung wie vor Starkstrom: „Achtung, Warnung. Diese ergänzende bzw. zusätzliche Dokumentation bindet die Unterzeichner des Aufrufs nicht.“

Avertissement : cette documentation complémentaire à l’Appel n’engage en rien les signataires de l’Appel.

Warning : this additional documentation does not in any way engage the signatories of the Appeal.

Hastig versichert DaC, wie gesagt, dass noch nicht einmal seine eigenen Mitglieder allesamt pauschal hinter den „lediglich als Hinweis zu verstehenden“ (frz.) oder „nur der Information dienenden“ (engl.), aber auch „zukunftsorientierten“ (frz.) und „vorausschauenden“ (engl.) Thesen und Argumentationen der Pressemappe stehen.

Les éléments contenus dans ce dossier sont donnés à titre indicatif : très avant-gardistes

The elements contained in this dossier are given for information only : they are forward-thinking

Sommaire | Summary

1 – Circoncision et souffrances : de l’ignorance au déni | Circumcision and suffering : from ignorance to denial

2 – La culture américaine de la circoncision des nouveau-nés à la conquête du monde entire | The American culture of circumcision of newborns taking over the whole world

3 – En France : des réfugiés de l’intérieur | In France : internal refugees

4 – De « la liberté de religion » à « la liberté de contraindre » | From “freedom of religion” to “freedom to coerce”

5 – Un consensus mondial à portée de main autour de l’âge du consentement à la circoncision | A global consensus within reach on the age of consent to circumcision

Suchen wir den Ausweg aus menschlichem Leiden, umarmen wir uns, ob Henker oder Todeskandidat jedenfalls ob Junge oder Beschneider. Vom schönen Volgelsheim aus den Weg zum Weltfrieden beschreiten, und ab sofort nie wieder Streit zwischen Beschneidungsbefürwortern und Beschneidungsgegnern.

„5. Ein globaler Kompromiss in der Frage nach dem rechten Alter informierten Einwilligens in eine Zirkumzision ist zum Greifen nahe.“

Débat public | Public debate

Du G7 au monde entier

Déconstruire l’idéologie de reproduction et éveiller les consciences à ce conflit de priorité avec l’allègement de la souffrance : tel est l’enjeu principal du présent dossier de presse.

Verlässliche – einklagbare – gleiche Rechte jedes Bürgers waren gestern, Leidminderung ist alles?

un point d’équilibre susceptible d’alléger un maximum de souffrances

a balance point that can alleviate the maximum amount of suffering

Gründliches Denken erübrigt sich, online ein Beschwören von Balance, Gleichgewicht ist doch wohl ausreichend ausgewogen. Und bist du etwa gegen Verringerung menschlichen Leides? Geht doch.

Exkurs zum dialogischen Prinzip und zur berüchtigten Augenhöhe. Morgen finden Antifaschist und Hitlerverehrer bzw. Afrikaner und weißer Rassist ihren balance point … dessen fraglos mittlere Position allerdings von Zeit zu Zeit neubestimmt werden muss, weil sich der eine nicht veränden wollte bzw. konnte und der Neonazi wieder etwas radikaler geworden ist. Wo beim institutionalisierten Schmerzbekunden und Tränenvergießen jedermann nicht nur das gleiche Mitspracherecht hat, sondern auch gleich wirksame Folgen seines Wehklagens beanspruchen kann, kommt selbst der Streiter für eine Allahkratie, für ein Kalifat seinem Ziel durch geduldigen Dialog unweigerlich näher und näher. Endlich sichere Jobs für Mediatoren. Soweit zum Dialog.

Erschreckend, dass den Aktivisten gegen FGM und MGM das Wegbereiten für freiwilliges gemeinschaftliches Körperverletzen an zur Selbstverstümmelung bereiten Minderjährigen als optimale Leidminderung verkauft wird.

„Letztlich sollte für DaC, dessen Ethik der Verminderung des Leidens Vorrang einräumt, die durch die Wahl dieser oder jener Altersgrenze ersparte Gesamtmenge an Leid das Entscheidungskriterium sein.“

Pour Droit au Corps, dont l’éthique donne la priorité à l’allègement de la souffrance, c’est en définitive la quantité globale de souffrance épargnée par le choix de tel ou tel âge qui devrait être le critère de décision.

For Droit au Corps, whose ethics give priority to the alleviation of suffering, it is ultimately the overall amount of suffering saved by the choice of this or that age that should be the criterion for the decision.

13 ans 13 years old

Les faits The facts

Es folgen an den sprichwörtlichen Haaren herbeigezogene Alibis dafür, dass 13 Jahre sowohl kulturkreisegläubig bzw. kulturkreissensibel als auch juristisch das geeignete Alter sei. Auf die angeblich hinreichenden heterosexuellen Erfahrungen des einen und anderen männlichen Dreizehnjährigen, die laut DaC einen Vorhautverzicht möglich bis sinnvoll werden lassen können, gehen wir noch ein.

Santé : il existe des études reconnues par l’Organisation Mondiale de la Santé, selon lesquelles la circoncision réduirait le risque d’infection par le VIH de la femme vers l’homme en cas de pénétration vaginale. Bien que controversées, ces études rendent discutable d’interdire cette option à des individus en âge d’avoir de telles relations (qu’un nombre non négligeable de jeunes explorent à partir de 13 ans selon les statistiques disponibles).

Health : There are studies recognized by the World Health Organization that suggest that circumcision reduces the risk of HIV infection from woman to man in the case of vaginal penetration. Although controversial, these studies make it questionable to prohibit this option for individuals at an age to have such relationships (which a significant number of young people explore from the age of 13 according to available statistics).

Législation : à partir de 13 ans, un jeune est jugé suffisamment responsable de ses actes pour être mis en prison (en France).

Legislation : from the age of 13, a young person is considered sufficiently responsible for his or her actions to be put in prison (in France).

Arguments

À 13 ans on n’a pas suffisamment de connaissances et d’expérience sur la sexualité pour être en mesure de prendre la décision de se faire circoncire de manière « éclairée ».

At 13 years of age, one does not have enough knowledge and experience about sexuality to be able to make the decision to be circumcised in an “informed” way.

Die Mädchen, so stellt DaC fest, dürfen vielerorts auf der Welt ohne Wissen der Eltern abtreiben oder sich einer CEGF (Chirurgie esthétique génitale chez la femme) unterziehen, einer genitalen Schönheitsoperation, obwohl sie noch minderjährig sind, noch nicht 18 Jahre alt. Da muss sich der Junge doch endlich genital verstümmeln lassen dürfen, so argumentieren unsere körperbefreienden Kinderrechtler.

Das Recht auf straffreie Abtreibung muss Mädchen offen stehen, wir sind aber dagegen, dass ein Unter-18-Jähriger eine Schönheits-OP, eine Tätowierung oder ein Piercing wählen kann und erst recht nicht in eine Sterilisation einwilligen, auch nicht nach einer „Bedenkzeit von mehreren Monaten“ (un délai de réflexion de plusieurs mois, a reflection period of several months).

Si des mineures peuvent légalement recourir à l’avortement, c’est bien que la société les considère en capacité d’un consentement libre et éclairé, quel que soit leur âge, alors qu’il s’agit d’une décision également irréversible qui engage l’intime sexuel. C’est aux pouvoirs publics de mettre en place un processus institutionnel de consentement qui garantisse du mieux possible qu’il soit « éclairé » : information dans le cadre des cours d’éducation sexuelle tout au long de la scolarité, information spécifique en préalable au passage à l’acte, par exemple sur le modèle du processus de consentement à la stérilisation à visée contraceptive, qui inclut un délai de réflexion de plusieurs mois, etc.

If minors can legally resort to abortion, it is because society considers them in a position to give free and informed consent, regardless of their age, when it is also an irreversible decision that involves one’s very sexuality. It is up to the public authorities to set up an institutional consent process that guarantees as best as possible that it is “informed”: information in sex education courses throughout schooling, specific information prior to the act, for example, on the model of the consent process for contraceptive sterilization, which includes a reflection period of several months, etc.

À 13 ans un jeune risque de ne pas avoir la « liberté » de résister à la pression de son groupe d’appartenance.

At 13 years of age, a young person may not have the “freedom” to resist pressure from the group he belongs to.

Frankreichs Politiker sollen durchsetzen: Beschneidung nur mit Beratungsschein. Das staatlich gebilligte Beratungsverfahren (un processus institutionnel de consentement, an institutional consent process) müsse zeitnah her, so suggeriert die Pressemappe. Der Junge schließlich habe erst dann die besten Chancen, alles Mögliche mit seinem Penis zu machen, wenn er zu seiner Beschneidung einmal so richtig herzhaft und bewusst Nein sagen kann. Wollen die kinderbefreienden Körperrechtler nicht auch die französischen Mädchen Nein oder eben Ja sagen lassen zum Klitorisverlust?

Ob Mädchen oder Junge, eine französische Befragungspflicht bzw. Beratungspflicht darf nicht sein, denn ein Kind, gar in mindestens gelegentlicher Anwesenheit von einem Mediziner, Kinderrechtler, Juristen, Psychologen oder Sozialarbeiter – und sicherlich in gelegentlicher Anwesenheit eines Elternteils und auch mal eines Klerikers – geradezu inquisitorisch („Bist du denn nicht fromm genug, willst du es besser wissen als der die Beschneidung fordernde Schöpfer?“, „Mein Kind, misstraust du uns Eltern, liebst du uns nicht mehr?“) nach einer allerdings möglichen zeitnahen Amputation am Geschlechtsteil zu befragen, wäre ausgeübte sexualisierte Gewalt gegen eben dieses Kind.

Hier ginge es zusätzlich um institutionalisierten und mehrfachen (mehrere Verhandlungstage bzw. Sitzungen) Kindesmissbrauch. Auch der Stand der sexuellen Erfahrungen eines Jungen sowie die aktuelle Entwicklung des Penis eines 15 oder gar 13 Jahre alten Jungen, etwa eine noch bestehende teilweise Verklebung von Glans und Präputium betreffend, haben, um keinen Akt sexualisierter Gewalt gegen den Jungen zu begehen, durch Erwachsene nicht ohne triftigen Grund angesprochen zu werden, ein durch Großfamilie, Klassenzimmer oder Straßenzug wabernder Beschneidungswunsch ist kein solcher.

Exkurs auf die östliche Rheinseite. Den Vorschlag, Jungen nach einem Beschneidungswunsch zu befragen, gab es auch in Deutschland.

Gislinde Nauy, Dana Kühnau, Mariana Pinzón Becht, Walter Otte und Victor Schiering forderten am 28.06.2014 allen Ernstes; man ersetze auch einmal, wie es das Grundgesetz gar nicht anders zulässt, Junge durch Mädchen:

„Bereits einsichts- und einwilligungsfähige Jungen müssen umfassend über die Operationsrisiken und die zu erwartenden Auswirkungen auf ihr späteres Sexualempfinden aufgeklärt werden und im Zweifelsfall ein Vetorecht gegenüber dem Eingriff besitzen. Diese Aufklärung muss nach verbrieften Standards durch ärztliches Personal durchgeführt und dokumentiert werden, sowie auch die Eltern umfassen. Ebenso sorgfältig muss jede Jungengenitalbeschneidung mitsamt allen ggf. eintretenden Operationskomplikationen anonymisiert dokumentiert werden um eine belastbare Datenbasis für die weitere Evaluation zu bekommen.“ (Säkulare GRÜNE: Hintergrundpapier zur „Jungengenitalbeschneidung“)

Zurück nach Frankreich.

Je nach familiärem Hintergrund hätte die in der Pressemappe angedachte Serie der im Beratungsschein, im amtlichen, einstweiligen und einzelfallbezogenen Beschneidungsverbot oder eben in der amtlichen französischen Beschneidungserlaubnis gipfelnden Beratungsgespräche auf Arabisch, Türkisch, Urdu oder Somali geführt zu werden. Sicherlich wäre dazu die Hinzuziehung eines Dolmetschers möglich und nötig, eine weitere Person also bekäme Intimes mit.

Ce qui est sûr, c’est qu’un jeune a plus de chance de faire ce qu’il veut de son pénis s’il a la possibilité légale de dire « non » à une circoncision, par comparaison à la situation de référence actuelle où il subit l’ablation de son prépuce même s’il est contre ou qu’il est trop jeune pour être en capacité d’exprimer son désaccord. C’est aux pouvoirs publics de mettre en place un processus institutionnel de consentement qui garantisse du mieux possible qu’il soit « libre » : recueil confidentiel du consentement, délai de rétractation et sécurisation de cette option, possibilité comme pour le risque de mariage forcé de pouvoir échapper à la pression familiale, etc.

What is certain is that a young person is more likely to do what he wants with his penis if he has the legal possibility of saying “no” to a circumcision, compared to the current situation where he undergoes the removal of his foreskin even if he is against it or too young to be able to express his disagreement. It is up to the public authorities to set up an institutional consent process that guarantees as best as possible that it is “free”: the confidential obtaining of consent, a withdrawal period and safeguarding of this option, the possibility, as with the risk of forced marriage, to be able to escape family pressure, etc.

Beschneidung gehört ins Kinderzimmer, findet Droit au Corps, sich eine Portion Genitalgewebe amputieren zu lassen ist Kindersache, Bildung ist der Schlüssel und das Wissen liegt auf der Straße. Der Junge braucht sein späteres eigenes, erwachsenes sexuelles Erleben (und die Erlebnisse und Rückmeldungen seines Sexualpartners, Anm.) nicht erst abzuwarten, schließlich gibt es Internet.

Quant à l’objection des détracteurs d’un âge du consentement dès 13 ans […] compte tenu des connaissance qu’un jeune peut facilement obtenir de nos jours, ne serait-ce que par Internet

As for the objection of those who oppose an age of consent as early as 13 years of age […] Indeed, given the knowledge that a young person can easily obtain nowadays, if only through the Internet

Minderjährige würden in Kontakt mit diversen Migrantenströmen stehen. Unerhörte Kulturbrücken würden der jungen Generation damit offenstehen, Zugänge zu anderen Lebensweisen. Dass sich weltweit Kulturen mischen, so DaC, sei unausweichlich und habe den Vorteil, dass es schon bald keine internationalen Konflikte in Sachen Zirkumzision geben werde.

(Jedes ausgiebige Sinnieren über kulturelle Vermischung setzt ein durch den Grübler begangenes Aufspalten der Menschheit in Kulturkreise voraus, eine ihm bewusste oder unbewusste Mehrkulturentheorie oder Kulturkreisetheorie. Wem der freiheitlich-demokratische Bürgerrechtsbegriff oder die AEMR Priorität ist, benötigt das nicht.)

Jeder 13 Jahre alte oder ältere Junge sei, glaubt DaC, in der Lage, zu einem durch sein Umfeld an ihn herangetragenen Beschneidungswunsch Nein zu sagen. Einen überstarken Gruppenzwang zum Beschnittensein, der auf Dreizehnjährigen lastet, verweisen die französischen Kulturkreistheoretiker ins Reich der Fabel. Jedermann hingegen kann am südafrikanischen Beispiel sehen, dass auch 15 und 16 Jahre alte Jungen zum Beschneidungsritual nicht Nein sagen können.

Die fünfzehn- oder sechzehnjährigen Xhosa sind nicht in der Lage, sich dem Ehre herstellenden Ritual zu entziehen, jährlich sterben einige. Denn wer in diesem Volk männlich geboren und nicht beschnitten ist, gilt nie als Mann und kann vom väterlichen Besitz nichts erben, die Ehe bleibt ihm unzugänglich. In jeder Beschneidungskultur ist der Unbeschnittene rechtlich und sozial ausgelöscht. „Ndiyindoda!“ hatte der jugendliche Xhosa Nelson Mandela zu rufen: I’m a man! Wer gegen FGM arbeitet, sollte vom Mau Mau Aufstand wissen und auch ein noch so antikolonial fühlendes Mädchen nicht rufen lassen: „Ngaitana – I will circumcize myself“, auch wenn nur die ggf. kindliche Wunsch-FGM hundertprozentige genitale Selbstbestimmung ist, genital autonomy.

Gerade auch bedingt durch die Auswirkungen von Internet und interkultureller Kommunikation hält DaC in Sachen Zukunft der Religionen allerlei, auch einen Niedergang der Religionen innerhalb von ein oder zwei Generationen für möglich. Das zuletzt genannte, ziemlich sinnfreie Zitat im größeren Kontext und unübersetzt:

Quant à l’objection des détracteurs d’un âge du consentement dès 13 ans, selon laquelle les religions pourraient exercer une pression sur des jeunes de cet âge en vue d’obtenir leur circoncision, elle n’est pas plausible. En effet, compte tenu des connaissance qu’un jeune peut facilement obtenir de nos jours, ne serait-ce que par Internet, et alors qu’à cet âge les questions de sexualité sont devenues très sensibles, le risque serait un déclin rapide de ces religions, en 1 ou 2 générations. D’autant que, de nos jours, les jeunes qui n’auraient pas dans leur pays une information suffisante sur les conséquences de la circoncision sont probablement en contact, de près ou de loin, avec des flux de migrants qui ont de longue date mis en place des passerelles de communication avec les « cousins » de la même génération. Ces passerelles internationales conduiront nécessairement à un brassage des cultures qui mettront la communauté mondiale à l’abri de conflits frontaliers sur le thème de la circoncision.

As for the objection of those who oppose an age of consent as early as 13 years of age, according to which religions could exert pressure on young people of that age to be circumcised, it is implausible. Indeed, given the knowledge that a young person can easily obtain nowadays, if only through the Internet, and with sexuality issues becoming very sensitive at this age, the risk would be a rapid decline of these religions within 1 or 2 generations. Especially since, nowadays, young people who do not have sufficient information in their country on the consequences of circumcision are probably in at least some degree of contact with migrants who have long established communication bridges with “cousins” of the same generation. These international gateways will necessarily lead to a mixing of cultures that will protect the world community from border conflicts over circumcision.

18 ans 18 years old

Les faits The facts

Yves Bonnardel, für Droit au Corps hoffentlich nicht eine Art Sektenguru, ist ein französischer Egalitarist, Libertärer und Antispeziezist. Der im Alter von 13 Jahren zum Vegetarismus Konvertierte setzt sich seit einem Vierteljahrhundert für den Schutz der Fische und gegen Fischerei ein (« La pêche, une vraie boucherie », Les Cahiers antispécistes n°3,‎ avril 1992). Vor vier Jahren schrieb er Die Erwachsenenherrschaft (La Domination adulte).

So, wie im 20. Jahrhundert die Herrschaft der Männer über die Frauen endlich zerbröckelte, möge nun, geht es nach Recht Auf Körper, die Dominanz der Erwachsenen über die Minderjährigen angegriffen werden, nennen wir sie jetzt einmal die Gerokratie. Werkzeug dieser Kinderfeinde, dieser Gerokraten sei die Schwelle achtzehn Jahre, diese gelte es endlich einzureißen.

Wer so denkt und zufällig auch Intaktivist ist, dürfte sicherlich zu denen zählen, die eine Altersschwelle informierter Zustimmung von beispielsweise zwölf oder 14 Jahren fordern (vgl. Walter Otte am 15.11.2012, zu lesen auf gbs-berlin.de: „Durch die Festlegung eines Mindestalters von 14 Jahren ist sichergestellt, dass ein Junge schon eine eigene Vorstellung davon hat, welche Bedeutung eine vorhandene Vorhaut auch für die Sexualität hat. Er wird hierüber mit Gleichaltrigen, mit Schulkameraden, mit Sexualkundelehrern usw. reden.“).

La majorité civile correspond à un âge qui varie arbitrairement dans le temps et selon les pays : souvent 18 ans de nos jours […]. La majorité juridique est un seuil qui a permis de longue date d’établir la domination des plus âgés sur les plus jeunes, en privant les jeunes des droits fondamentaux du fait de cette mise en « minorité », comme c’était largement le cas des femmes avant le 20ème siècle, une étape très récente où la domination masculine a commencé à s’effriter sérieusement. Le meilleur ouvrage récent sur le sujet est sans aucun doute La Domination adulte, l’oppression des mineurs de Yves Bonnardel, de 2015.

The civil majority corresponds to an age that varies arbitrarily over time and by country : often 18 nowadays […]. The legal majority is a threshold that has long established the domination of the oldest over the youngest, depriving young people of fundamental rights as a result of this “minority” status, as was largely the case for women before the 20th century, a very recent stage in which male domination began seriously to crumble. The best recent book on the subject is undoubtedly La Domination adulte, l’oppression des mineurs by Yves Bonnardel, from 2015.

Ageism, altersklassenbezogene Menschenfeindlichkeit sei schließlich genau so schlimm wie Rassismus. Beide würden der am 10.12.1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) erhobenen Forderung nach Gleichheit aller Menschen widersprechen. Die vor gut sieben Jahrzehnten in Paris verkündete AEMR kann sich nicht dagegen wehren, heute durch Parteigänger der freiwilligen Jungenbeschneidung gelobt und verwendet zu werden.

Selbst die in einigen Staaten erlaubte assistierte Sterbehilfe wird durch Droit au Corps nutzbar gemacht. Wer, etwa als schwer krebskranker Minderjähriger, sein Leben aktiv beenden darf, der dürfe sich doch wohl auch einen Teil des Körpers amputieren lassen.

Der durch eine schlimme Krankheit nahende Tod eines Minderjährigen ist mit dem Beschneidungswunsch eines Gleichaltrigen nicht auf eine Stufe zu stellen.

Cette discrimination qualifiable « d’âgisme » est, comme le « racisme », contraire au principe d’égalité de la Déclaration Universelle des Droits de l’Homme de 1948. Bien qu’en 2000 la Charte des droits fondamentaux de l’Union européenne explicite cette interdiction de toute discrimination fondée sur l’âge (chap.III, « Égalité », art. 21), la collectivité y reste sourde : « Est interdite, toute discrimination fondée notamment sur le sexe, la race, la couleur, les origines ethniques ou sociales, les caractéristiques génétiques, la langue, la religion ou les convictions, les opinions politiques ou toute autre opinion, l’appartenance à une minorité nationale, la fortune, la naissance, un handicap, l’âge ou l’orientation sexuelle. » Cette discrimination permet notamment d’exclure les plus jeunes du processus de décision de la collectivité lorsqu’il est fondé sur le scrutin, comme les femmes jusqu’en 1971 en Suisse. Exemple très significatif du conflit entre idéologie de reproduction et allègement de la souffrance, la plupart des pays qui ont légalisé l’assistance au suicide ont eu le réflexe immédiat d’en priver les « mineurs » : ce n’est qu’au bout de quelques années que les mêmes pays comprennent que cette discrimination face à la souffrance est intenable et y mettent fin (mineurs agonisant d’un cancer, etc).

This discrimination, which can be described as “ageism”, is, like “racism”, contrary to the principle of equality of the 1948 Universal Declaration of Human Rights. Although in 2000 the Charter of Fundamental Rights of the European Union made explicit the prohibition of any discrimination on the grounds of age (Chapter III, “Equality”, Article 21), the community remains deaf to it : “Any discrimination based on any ground such as sex, race, colour, ethnic or social origin, genetic characteristics, language, religion or beliefs, political or any other opinion, membership of a national minority, property, birth, disability, age or sexual orientation is prohibited.” This discrimination makes it possible, in particular, to exclude the youngest children from the community’s decision-making process when it is based on elections, as did women until 1971 in Switzerland. A very significant example of the conflict between the ideology of reproduction and the alleviation of suffering, most countries that have legalized assisted suicide have had the immediate reflex of depriving “minors” of the right ; it is only after a few years that the same countries have understood that this discrimination in the face of suffering is untenable and put an end to it (minors suffering from cancer, etc).

Das Glück ist zum Greifen nahe. Fällt erst das gerokratische Alterskonzept, endet die Entrechtung einer ganzen Menschengruppe, der Kinder. Der gesamten Kategorie Kind sei jetzt der Kampf anzusagen. Erzreaktionär und empörend kinderunterdrückend sei beispielsweise das die unmenschlich starre Altersgrenze 18 Jahre zementierende Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC, UNCRC), insbesondere dessen Artikel 1 Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung. Kind ist dort grundsätzlich: „jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat“.

« La minorité juridique » est un concept qui a permis de fabriquer culturellement 2 classes strictement cloisonnées par la barrière de l’âge et aux rôles fondés sur des scripts sociaux sans rapport avec la réalité biologique du développement humain : les « enfants » et les « adultes ». Le concept juridique de « l‘enfant », qui permet d’asseoir cette domination, a été conforté dès le titre de la Convention internationale des droits de « l’enfant » (CIDE) de 1989 : « Article premier – Au sens de la présente Convention, un enfant s’entend de tout être humain âgé de moins de dix-huit ans, sauf si la majorité est atteinte plus tôt en vertu de la législation qui lui est applicable. » Voici quelques marqueurs historiques de cette domination des adultes sur les enfants, une domination qui participe à la normalisation de cette violence d’un individu sur un autre qu’est la circoncision […]

“The legal minority” is a concept that has made it possible to culturally create two classes that are strictly compartmentalized by an age barrier, with roles based on social scripts unrelated to the biological reality of human development : “children” and “adults”. The legal concept of the “child”, which makes it possible to establish this domination, has been reinforced since the title of the 1989 International Convention on the Rights of the Child (CRC): “Article 1 – For the purposes of this Convention, a child means every human being below the age of eighteen years, unless majority is attained earlier under the legislation applicable to it.” Here are some historical markers of this domination of adults over children, a domination that contributes to the normalization of this violence by one individual to another that is circumcision (…)

Wir hingegen freuen uns über die Aussage der CRC: „Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat“, wittern jedoch ein Einfallstor beispielsweise für die Kinderehe noch im dortigen selben Satz: „soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt“. Denn sobald auf das Mädchen die Scharia anzuwenden ist, ist sie mit neun Jahren erwachsen (neun Mondjahre, also achteinhalb) sprich heiratsfähig, und der islamisch korrekte eheliche Geschlechtsverkehr ist dann kein Kindesmissbrauch mehr.

Es folgen Zitate aus Hammurabi, Bibel (Exodus) und dem konfuzianischen China, um eine Jahrtausende alte gruselige Herrschaft der Alten über die Kinder anzuprangern und um heute als Recht Auf Körper eine maximales Glück bringende Kinderbefreiung zu legitimieren, die dem Dreizenhjährigen die Freiheit stiften soll, in seine Zirkumzision sprich Genitalverstümmelung einzuwilligen. Ein Mädchen müsste für DaC eigentlich das gleiche Recht haben, sprich in einem längeren, politisch gewollten Aushandlungsprozess ihre FGM Typ Ib durchsetzen dürfen … Antrag abgelehnt.

En vertu du principe d’égalité, le « kiddism » a pour objectif de mettre fin à ce seuil discriminatoire de l’âge, qui donne un pouvoir des uns (les adultes) sur les autres (les enfants), comme le droit de mutiler sexuellement les garçons, alors que tout le monde jugerait inacceptable qu’un adulte pratique une circoncision sur un autre adulte non consentant. Le débat sur la circoncision ne doit surtout pas être l’occasion d’amplifier la portée de cette « minorité juridique » mais au contraire une opportunité de la dénoncer. Le « kiddism » est la prochaine grande étape de libération d’environ 50 % de l’humanité (les plus jeunes), après l’étape du « féminisme » qui a mis fin à la très ancienne « minorité juridique » des femmes, soit environ 1/4 de l’humanité si l’on en exclut les « mineures » toujours pas libérées.

According to the principle of equality, the objective of “kiddism” is to put an end to this discriminatory threshold of age, which gives power to some (adults) over others (children), such as the right to sexually mutilate boys, when everyone would consider it unacceptable for an adult to circumcise another non-consenting adult. The debate on circumcision should not be an opportunity to amplify the scope of this “legal minority” but on the contrary an opportunity to denounce it. “Kiddism” is the next major step towards the liberation of about 50% of humanity (the youngest), after the stage of “feminism” which put an end to the ancient “legal minority” of women, or about 1/4 of humanity if we exclude the “minors” who are still not liberated.

Kiddism ist für Droit au Corps so etwas wie Zwangsverkindlichung durch kinderfeindliche Erwachsene, ein Einsperren des ganz oder teilweise rechtlos gehaltenen jungen Menschen in die Kategorie Kind. Den englischen Doppelsinn, kidding heißt auch scherzen (You’ve gotta be kidding! Du machst wohl Witze!), nimmt DaC gerne in Kauf, wenn er mithilft, die schlimme Kategorie Kind abzuschaffen und das Kind politisch und rechtlich zu befreien … zu befreien zum Nichtverstümmeln oder Selbstverstümmeln durch Zirkumzision.

Note : Ce néologisme kiddism est formulé en anglais, langue dans laquelle le mot “kid” a un double sens, le sens d’enfant et le sens de blaguer. Ce deuxième sens est important, il s’agit d’inviter le lecteur à questionner le concept d’enfant, à le considérer non pas comme une catégorie « naturelle » mais comme une construction sociale, comme un « genre » c’est-à-dire comme une assignation sociale à un certain type de rôle, de même que la binarité socialement construite des genres féminin/masculin a longtemps obligé à mutiler sexuellement les enfants intersexués pour les faire entrer de force dans l’une de ces 2 seules catégories sociales et juridiques. Ce double sens prend très au sérieux l’enjeu de l’émancipation des plus jeunes, tout en « blaguant » le concept d’enfant afin de prévenir d’emblée qu’on ne se laissera pas prendre à son piège naturalisateur, à l’artificielle construction des genres âgistes enfant / adulte.

Note : The neologism “kiddism” is formulated in English, a language in which the word “kid” has a double meaning, child or joking. This second meaning is important, as it invites the reader to question the concept of the child, to consider it not as a “natural” category but as a social construction, as a “gender”, that is, as a social assignment to a certain type of role, just as the female/male genders of a socially constructed binarity have long forced the sexual mutilation of intersex children to force them into one of these two social and legal categories. This double meaning takes very seriously the issue of the emancipation of the youngest, while “joking” about the concept of the child in order to prevent from the outset that we will not be caught in the naturalizing trap, in the artificial construction of the ageist child / adult genres.

Arguments

18 ans est un âge totalement arbitraire en ce qui concerne la circoncision, simple application du référentiel juridique contemporain, un référentiel qui change au gré des siècles indépendamment de la biologie des corps. C’est un âge qui ne tient aucun compte de la place tenue par la circoncision dans toutes les sociétés qui la pratiquent, qu’elle soit motivée par des raisons de santé, des raisons de tradition culturelle ou un intérêt personnel. Le blocage sur un tel âge met fin à toute possibilité d’un dialogue visant à trouver le juste équilibre entre les parties, qui allègerait un maximum de souffrances dans le monde. Revendiquer l’interdiction d’une circoncision dépourvue de raison médicale aurait immanquablement pour conséquence un raidissement identitaire de la part des populations pour qui il s’agit d’une tradition qui soude la communauté, alors qu’un consensus serait si facile à mettre en mouvement en mettant tout le monde autour d’une table. Veut-on davantage de souffrances concrètes au nom de grands principes abstraits, instables et contestables ?

18 years is a totally arbitrary age for circumcision, a simple application of contemporary legal reference, a reference that changes over the centuries regardless of human anatomy. It is an age that ignores the place of circumcision in all societies that practice it, whether motivated by health reasons, cultural tradition or personal interest. Insistence on this age puts an end to any possibility of a dialogue aimed at finding the right balance between the parties, which would alleviate as much suffering as possible in the world. To demand the prohibition of circumcision without a medical reason would inevitably result in a strengthening of identity on the part of the populations for whom it is a tradition that binds the community, whereas a consensus would be so easy to set in motion by putting everyone around a table. Do we want more concrete suffering in the name of grand, abstract, unstable and questionable principles ?

« On ne gouverne pas à coups de lois et de décrets. La loi doit se borner à codifier et à entériner les coutumes et les mœurs. La coutume résulte des nécessités sociales, industrielles et économiques. La jurisprudence les fixe. La loi la sanctionne », Gustave Le Bon

“We don’t govern by laws and decrees. The law must be limited to codifying and ratifying customs and morals. Custom results from social, industrial and economic needs. Jurisprudence defines them. The law validates it.” Gustave Le Bon

„Gustave Le Bon (* 7. Mai 1841 in Nogent-le-Rotrou; † 13. Dezember 1931 in Paris) war ein französischer Mediziner, Anthropologe, Psychologe, Soziologe und Erfinder. Er gilt als einer der Begründer der Massenpsychologie, einem Teilgebiet der Sozialpsychologie. Sein bekanntestes Werk ist das 1895 veröffentlichte Buch Psychologie der Massen. Le Bons Wirkung auf die Nachwelt, wissenschaftlich auf Sigmund Freud und Max Weber, politisch insbesondere auf den Nationalsozialismus und seine Protagonisten, war groß. Einige seiner Werke sind rassenideologisch und frauenfeindlich. Seine massenpsychologischen Schriften sollten in Verbindung mit diesen Werken interpretiert werden. Diese Werke – wie beispielsweise das 1922 auf Deutsch erschienene Buch Psychologische Grundgesetze in der Völkerentwicklung – schreiben das Voranschreiten einer so genannten zivilisierten Kultur einer dünnen Schicht von (in erster Linie männlichen) Individuen zu, die aus der Masse der europäischen Rasse hervorstechen. Sie werden bis heute von der Sozialpsychologie diskutiert.“ Wikipedia.

Dass heutige menschliche Gesetze nicht vom Himmel fallen, stimmt ebenso, wie dass dem menschlichen Handeln und selbst dem noch so klaren menschlichen Denken Sphären oder Schichten an Emotion, Erinnerung, Halbbewusstem und Unbewusstem zugrundeliegen und vorausgehen. 1 + 1 = 2 ist korrekt, aber ggf. nicht vernünftig, denn Vernunft ist immer auch Herz, Empathie. Die Frage der Nationalsozialisten „Was kosten uns Behinderte?“ war ein Angriff auch auf die menschliche Vernunft.

Der durch Droit au Corps herangezogene und gelobte Gustave Le Bon aber verzichtet im betrachteten Zitat gleich ganz darauf, die Welt durch Vernunft und vernunftbasierte Gesetze sicher und wohnlich zu machen, sondern sieht als doppelte Urquelle des ironisch betrachteten Rechts das allgemein Gewöhnliche bzw. das Brauchtum sowie die Moral (welche Moral auch immer?). Der Gewohnheit, dem Brauch aber lägen gesellschaftliche, industrielle und wirtschaftliche Bedarfe und Notwendigkeiten zugrunde. „Durch Erlassen von Gesetzen und Verordnungen lässt sich nicht regieren.“ Man behalte im Blick: Recht Auf Körper (DaC) benutzt den schrägen, eine angeblich existierende Mehrzahl an menschlichen Rassen bzw. Kulturen ordnende und hierarchisierende Denker, Le Bon lebte von 1841 bis 1931, heute und im Namen von Leidminderung und Fortschritt, um die mühsam errungene 18-Jahres-Altersgrenze einzureißen und um die Zirkumzision auf Minderjährigenwunsch durchzusetzen.

„Die G7 („Gruppe der Sieben“) setzt sich aus Frankreich, den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, Japan, Italien und Kanada zusammen. Die Staats- und Regierungschefs dieser Länder kommen jährlich zu einem Gipfeltreffen zusammen. Frankreich übernimmt 2019 den Vorsitz der Gruppe und macht die Bekämpfung von Ungleichheiten zum zentralen Thema seiner Präsidentschaft. Frankreich veranstaltet mehrere Ministertreffen sowie den G7-Gipfel, zu dem die Staats- und Regierungschefs der sieben Länder vom 24. bis zum 26. August 2019 in Biarritz zusammenkommen werden.“ (diplomatie.gouv.fr)

Wie zum Weltfrauentag 2019 durch die DGCS, Direction générale de la cohésion sociale bekanntgegeben wurde, erarbeitet Frankreichs Staatssekretärin für die Gleichstellung der Geschlechter Marlène Schiappa einen großen Anti-FGM-Plan (« plan excision »), der zu Beginn des Sommers 2019 fertiggestellt und auch Teil der « priorités de la présidence française du G7 » sein soll. Droit au Corps begrüßt das, verlangt aber den zusätzlichen Blick auf die Jungenbeschneidung: „Wir fordern, dass das Thema der [männlichen] Beschneidung Teil der „Prioritäten der französischen G7-Präsidentschaft“ wird, [nicht anders als es der Fall ist bei der FGM, der weiblichen Genitalverstümmelung], wobei auch die intersexuellen Verstümmelungen nicht außer Acht gelassen werden dürfen.“

Du G7 au monde entier

Beim Namedropping darf der durch seine Arbeit zum Gehorsam gegenüber Autoritäten bekannt gewordene Stanley Milgram nicht fehlen, posthum tierrechtsbewegt abgemischt. Ebenfalls mit dem Kampf gegen Tierquälerei wird der Kampf nicht gegen Mädchenleid und für Mädchenrechte, sondern gegen Jungenleid und für Jungenrechte verquirlt (ernsthafte Kinderrechtler allerdings kämpfen gegen HGM, unterscheiden sozusagen nicht zwischen FGM und MGM). Gleichzeitig soll, darum geht es Droit au Corps, der 13 Jahre alte Junge in seine GM einwilligen dürfen, nur das sei positiv, progressiv.

[…] Pour les personnes qui défendent cette pratique, ce déni des souffrances reste le dernier rempart lorsque la panoplie des arguments fallacieux a été épuisée. Pour cette raison, les souffrances liées à la circoncision font l’objet de la même invisibilisation institutionnelle qui commence à être dénoncée dans le cas des souffrances animales liées à leur production intensive. Une confrontation directe risquerait de remettre en cause les traditions qui génèrent des souffrances, que ces traditions touchent au sexe ou à l’alimentation. Stanley Milgram en a fait la démonstration avec ses expériences de « souffrance à distance » : plus l’individu sera mis au contact direct de la souffrance, moins il acceptera de se soumettre à l’autorité des traditions. Pour l’heure, force est de constater que la cause animale a pris une bonne longueur d’avance sur les défenseurs des garçons quant à la sensibilisation de l’opinion publique.

Il est temps qu’une vaste Alliance des forces « progressistes », c’est-à-dire qui donnent la priorité à l’allègement de la souffrance, soit en capacité de faire front au « conservatisme », qui donne la priorité à la reproduction. Et ce, pour toutes les formes de souffrance sociale engendrées par l’idéologie de reproduction, les mutilations sexuelles n’en étant qu’un révélateur particulièrement puissant, logées en son coeur depuis la préhistoire.

Ein Durchklick von Alliance des forces « progressistes » ist angelegt zu den anonymen Fischfreunden und Ein-bisschen-Intaktivisten der Algosphere Alliance for the alleviation of suffering.

Dort bei Algosphere Alliance (algosphere.org) findet sich neben etwas Bekenntnis gegen Beschneidung und gegen Fischfang vor allem die Weltanschauung des Leidverminderns, die derjenigen der Pressemappe sehr ähnlich ist, was kein Zufall sein dürfte: „Our proposition is to organize the alleviation of suffering, steadily and sustainably. (…) Attending to one’s own suffering is a starting point for alleviating suffering in the world. The alliance values prevention and personal autonomy.“ (Unter algosphere.org/?page_id=925 im Netz.)

Warum nur brüllt Droit au Corps derart laut nach der jedem Dreizehnjährigen einzuräumenden Wahlfreiheit einer genitalen Selbstverstümmelung? Seriöse Intaktivisten haben nicht lediglich gegen die nicht einvernehmliche Genitalverstümmelung an Minderjährigen, („non-consensual ritual circumcision (…) this kind of breach of children’s sexuality“) zu kämpfen, sondern, das Wort intactivism sagt es doch, die Intaktheit des Geschlechtsorgans vor jedem Verstümmelungswunsch zu sichern, unabhängig davon, ob ein Elternteil die GM (FGM oder MGM) will oder das zur Selbstverstümmelung verführte, das fehlgeleitete Kind. Ob sich deutsche wie französische beschnittene Männer etwas vormachen dahingehend, dass sie zu ihrer Beschneidung Nein gesagt hätten, wären sie doch nur erst gründlich informiert und dann geduldig befragt worden? Eine Illusion, sie hätten vermutlich nicht Nein gesagt und jetzt ebenfalls ein teilzerstörtes Genital.

Wie auch immer, mit diesem, durch Droit au Corps in der betrachteten, dem Appell digital beigefügten Pressemappe dargestellten: „in greifbarer Nähe liegenden globalen Konsens über das Alter der Zustimmung zur Beschneidung“ (A global consensus within reach on the age of consent to circumcision) erklärt man sich bereit, den männlichen Körper, potentiell sogar massenhaft, lebenslang zu beschädigen. Damit schadet man auch dem intaktivistischen Anliegen als dem Kampf gegen FGM oder MGM.

Die verhängnisvollen rechtlichen Folgen im Hinblick auf Kindesmissbrauch und Kinderehen sind genau im Blick zu behalten, sobald jemand anfängt, von der genitalen Autonomie (genital autonomy) eines Minderjährigen zu reden. Wer sich durch einen Erwachsenen den sensitiv wichtigsten Anteil des Genitals amputieren lassen darf, die Penisvorhaut entspricht sensorisch der Klitoris, dem wird man den Sex mit Erwachsenen oder das Heiraten eines Erwachsenen vermutlich nicht untersagen können – Droit au Corps denkt an Dreizehnjährige mit der faulen Ausrede, ein „nicht zu vernachlässigender Teil“ dieser Kinder hätte doch ohnehin schon heterosexuellen Sex (pénétration vaginale … un nombre non négligeable de jeunes explorent à partir de 13 ans selon les statistiques disponibles … vaginal penetration … a significant number of young people explore from the age of 13 according to available statistics). Körper wie Psyche jedes Dreizehnjährigen oder auch Fünfzehnjährigen jedoch sind noch lange nicht erwachsen, Kindheit bzw. Kind ist keine abstrakte Konstruktion verständnisloser oder Kinder unterdrückender Erwachsener. Nichtheterosexuelle Sexualkontakte des Kindes hat DaC dabei aus dem Blickfeld geschoben.

Wer Aushandlungsprozesse ritueller Beschneidungen plant oder für wünschenswert hält, macht sich zum Komplizen der schweren Menschenrechtsverltzung jeder Genitalverstümmelung. DaC sollte seine die genitale Unversehrtheit Minderjähriger aufs Spiel setzenden Pläne unverzüglich beenden und insbesondere von einer Minderjährige (Menschen unter 18 Jahre) betreffenden Beratungslösung Abstand nehmen. Die betrachtete Pressemappe ist zurückzuziehen und zu überarbeiten nach dem intaktivistischen sinngemäßen Grundsatz: „Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter 18 Jahren“.

Open letter to Muslim religious leaders, Open letter to Jewish religious leaders, DaC bittet, wie wir gesehen haben, in zwei offenen Briefen die französischen Geistlichen um weniger EMGM, early male genital mutilation, und mehr LMGM, late MGM, statt wie geboten kompromisslos auf der Unversehrtheit des Genitals zu bestehen. Was für die religiösen Autoritäten bedeuten würde, in die Lehrbücher für etwa den Islamischen Religionsunterricht endlich den sinngemäßen Satz einzubauen: „Junge oder schafiitisches Mädchen, du musst dich nicht beschneiden lassen, niemals im Leben. Du giltst jeder Moscheegemeinde als vollwertig und bist dort auch unbeschnitten gleich herzlich willkommen“, weltweit sind andere Schulbücher durch Schulbehörden als Lehrmittel nicht zuzulassen.

Da war doch noch was? Achja, neben der schlimmen Pressemappe liegt seit acht Wochen der inhaltlich so seltsam magere „AUFRUF Zur Einleitung einer öffentlichen Debatte zu den Bedingungen für die Zustimmung zur Beschneidung“. Aber gewiss, gerne reden wir mit, die Bedingungen (conditions) sind: erst 18 Jahre alt werden.

Mädchen und Jungen unter achtzehn Jahren sind konsequent vor jeder unnötigen Operation zu schützen. Eine andere öffentliche Debatte sowie deren, durch Droit au Corps ohne Not in Kauf genommenen, lebenslang den Körper schädigenden Folgen sind sowohl mit einem vernunftgeleiteten menschlichen Handeln als auch mit ärztlicher Ethik unvereinbar. Eine öffentliche Debatte über einvernehmliches Verstümmeln braucht der weltweite Intaktivismus nicht, auch nicht bei noch so vielfacher Beteuerung, einen leite nichts als der Grundsatz der Leidminderung.

„[A] balance point that can alleviate the maximum amount of suffering“, „For Droit au Corps, whose ethics give priority to the alleviation of suffering“ – erschreckend und ärgerlich, dass den weltweiten Intaktivisten ein geplantes gemeinschaftliches Körperverletzen an zur Selbstverstümmelung bereiten Minderjährigen ausgerechnet als konsequent praktiziertes Mitgefühl, als stärkstmögliche Minderung menschlichen Leides verkauft wird.

Der Intaktivismus hat die sogenannten Beschneidungen an Mädchen oder Jungen, wir haben von Genitalverstümmelungen zu reden, als schwere Menschenrechtsverletzung erkannt.

Eine Menschenrechtsverletzung wird nicht akzeptabler dadurch, dass sie erst ab einem bestimmten Alter durchgeführt wird oder in aller Einvernehmlichkeit.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Der Veerman-Effekt: Vorhaut ab, Identität dran

Juni 1, 2018

Pro-Beschneidungs-Aktivist Veerman: „Dem Jungen die Beschneidung vorzuenthalten bedeutet, ihm seine religiöse und kulturelle Identität vorzuenthalten“

Von Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Alle Eltern lieben ihre Kinder einerseits, Beschneidungen sind praktizierte Kinderfeindlichkeit andererseits. Jedes Kind ist Beschneidungsgegner, sonst würde es, beispielsweise als US-amerikanischer, AAP-konform misshandelter männlicher Säugling, nicht in Todesangst aufschreien bzw. ins Koma fallen.

Der Erwachsene ist stärker und schneidet dem Kind das sensibelste Teil des Genitals ab, in der Tat, sehr geehrter Herr „Gesundheitsvorsorge-Psychologe“ und „Kinderrechtsexperte“ Dr. Philip Veerman, die Amputation der Penisvorhaut entspricht derjenigen der Klitoris, die Zirkumzision einer FGM Typ Ib, das ist nicht „erstaunlich, amazing“, das ist Wissenschaft.

Bei YouTube findet sich Nieuwsuur – Iceland circumcision ban, Gesamtlänge min 14:54. In min 9:41 bis 10:32 beschreibt Gert van Dijk die Funktion der penilen Vorhaut und die Schädigung bei Amputation grundsätzlich korrekt, allenfalls nicht umfassend genug.

Van Dijk ist zuzustimmen, grundsätzlich sind weibliche und männliche rituelle Genitalbeschneidung sehr wohl zu vergleichen. Jungen und Mädchen, Männer und Frauen sind nicht ungleich zu behandeln.

Aus nicht nachvollziehbaren Gründen zitiert Psychologe Vermann den KNMG-Ethiker falsch und verengt dabei den Blickwinkel zu FGM unzulässigerweise auf FGM Typ Ib, die Klitoris(teil)amputation: „Noch erstaunlicher, dass Gert van Dijk eine Vergleichbarkeit von männlicher und weiblicher Beschneidung (Klitorektomie) behauptete.“

Ab min 8:55 betont van Dijk, dass in den Niederlanden alle Formen von FGM verboten sind. In der Tat richtet sich unser Intaktivismus gegen die FGM Typen I, II, III, IV. Kein ernsthafter Kinderrechtler wird am weiblichen Genital auch nur einen rituellen Einschnitt oder Einstich billigen können (beides zu FGM Typ IV).

Ob in Den Haag oder anderswo, Mädchenbeschneidung misshandelt und schädigt Mädchen, Jungenbeschneidung missshandelt und schädigt Jungen. Der Schaden bleibt allerdings lebenslang. Die rituellen Genitaloperationen, das hat Bruno Bettelheim (Die symbolischen Wunden – Pubertätsriten und der Neid des Mannes) nahegelegt und Ashley Montagu (Israel Ehrenberg) gefordert, müssen weg, weltweit. Island und Dänemark sollten jetzt den Anfang wagen.

Dabei ist das Kinder-Unwohlfühl-Ritual noch nicht einmal ein pauschales Eltern-Wohlfühl-Ritual. Viele Eltern, ob Xhosa, Muslim oder Jude, würden ihren Sohn (außerjüdisch zusätzlich: oder ihre Tochter) nicht beschneiden lassen, wenn da nicht der immer noch viel zu hohe Gruppenzwang zum Penisvorhaut-Amputieren wäre (Schafiiten wie Bohra: zur Chatna). Nichtbeschneiden ist Schande für die ganze Großfamilie, so heißt es, Nichtbeschneiden sei Hochverrat und religiöses Abtrünnigwerden, Nichtbeschneiden missachte den Willen und Befehl Gottes.

Viele Eltern hoffen auf ein Verbot der Zirkumzision, selbstverständlich auch türkische oder jüdische Eltern. Hier zeigt sich: die sogenannte Beschneidung der Mädchen oder Jungen, wir sollten sagen die FGM oder die MGM, ist auch erwachsenenfeindlich, jedenfalls ist sie elternfeindlich.

Auf The Times of Israel, hoch lebe der Staat mit seiner ewigen Hauptstadt Jerusalem, darf also ein gewisser Philip Veerman zur Beschneidung schreiben. Der wohnt in Nordholland in Den Haag und sorgt sich um dräuenden mosaischen Identitätsverlust.

Allen Ernstes hält Philip Veerman das beschnittene – das genitalverstümmelte – jüdische (und wohl auch muslimische) Kind für berechtigt, wenn nicht gar verpflichtet, stammesidentitär nämlich ohne einen Teil seines Geschlechtsorgans aufzuwachsen.

Sind das Veermansche Gleichungen? 18 Jahre alt und Muslim bzw. Jude mit Vorhaut = schlimme Identitätsschwäche? Jüdisch, maskulin und Präputium = Ex-Jude? So ein Unsinn.

Sinngemäß lautet Veermans Argumentation: es habe keine Identität, das vorhäutige männliche jüdische Kind mit seinen 8, 10 oder 12 Jahren. Was eigentlich, Herr Veerman, ist mit dem jüdischen Mädchen im Grundschulalter oder in der Pubertät – hat es keine Identität, da grausig vernachlässigt, immer noch unbeschnitten?

Ok, ok, nur die sunnitischen Schafiiten oder schiitischen Bohra unter den 1,6 Milliarden Muslimen aller Welt beschneiden Jungen wie Mädchen religiös zwingend (farD, wâdschib). Die Juden haben bekanntlich tatsächlich keine FGM seit 2000 oder 3000 Jahren und das ist auch gut so.

Jungenversteher Veerman also kämpft für jüdische Jungen-Identität. Geradezu, als hätte ein unbeschnittener Jude, derer gibt es etliche, etwa der Sowjetunion aufgewachsene, keine Identität oder jedenfalls keine jüdische Identität. Vorhaut dran, Jüdischkeit perdu. Wie gesagt, Unsinn.

Gewiss darf jeder seine Meinung sagen zum gottesfürchtigen Teilabschneiden des Geschlechtsteils, auch ein, laut Bildbeschreibung: „Dr. Philip Veerman, (…) Gesundheitspsychologe und internationaler Fachmann für Kinderrechte, lebt in Den Haag, Niederlande.“

Intaktivisten aller Länder: Lesen, lachen, weitermachen im Sinne der Allgemeinen Menschenrechte (AEMR), des (nicht per praktizierter Unheil-Abwehr, sondern wissenschaftlich zu verstehenden) Kindeswohls und des unverhandelbaren Grundsatzes Keine Beschneidung unter 18 Jahren.

Noch wird ein jüdisches, körperlich nicht versehrendes Ritual der Namensgebung am achten Lebenstag selten begangen, noch ist ein Brit shalom (brit ben, brit chayim, brit tikkun) für die meisten jüdischen Eltern und Gemeinden nicht in Sicht. Nun, das wird.

Das Schöne: unter den globalen Intaktivisten gibt es immer mehr Juden und Muslime bzw. Ex-Muslime.

Der Skandal: ein Niederländer verteidigt auch im Jahr des noch nicht beendeten US-amerikanischen Strafrechtsprozesses gegen Jumana Nagarwala und Fakhruddin Attar die maskuline Genitalverstümmelung. Wie will ein solcher „Gesundheitsvorsorge-Psychologe und Kinderrechtsexperte“ etwas gegen die Chatna, den Chitan al-inath erreichen, gegen Islamic FGM, sunat perempuan?

Ersetzen wir in Veermans Satz Junge durch Mädchen: „Dem Mädchen die Beschneidung vorzuenthalten bedeutet, ihr ihre religiöse und kulturelle Identität vorzuenthalten“ – ganz die gegenmoderne „Ethik“ aller Parteigänger der FGM, von Fuambai Ahmadu bis Kavita Shah Arora.

Warum verteidigt der Den Haager Psychologe mit Zähnen und Klauen das Wohlverhalten der genitalbeschneidenden Kollektive, statt dem Individuum einen unversehrten Körper und ein sexuell selbst bestimmtes Leben freizukämpfen oder auch nur zu gönnen?

Romantisiert, exotisiert Dr. Veerman die beschneidenden Communities, um deren Angehörige, Männer oder Frauen, lebenslang im Stamm und in dessen Orthopraxie eingesperrt zu lassen?

Edward von Roy

Q u e l l e n

Law proposal in Iceland heats up: Children’s rights debate on circumcision not on ice | Israel Times 29.05.2018

http://blogs.timesofisrael.com/law-proposal-in-iceland-heats-up-childrens-rights-debate-on-circumcision-not-on-ice/

The Times of Israel is a Jerusalem-based online newspaper founded in 2012 to document developments in Israel, the Middle East and around the Jewish world.

It was established by veteran UK-born, Israeli journalist David Horovitz and his US-based capital partner Seth Klarman.

http://www.timesofisrael.com/about/

Defence for Children International (DCI) ist eine unabhängige NGO, die im internationalen Jahr des Kindes (1979) gegründet wurde. Sie hat das Ziel praktisches, systematisches und konzertiertes Handeln für Kinderrechte, die in der Kinderrechtskonvention stehen. Französisch DNI – Défense des enfants international, spanisch Defensa de Niñas y Niños Internacional – DNI.

„Un ancien président de DEI-DCI-DNI, Philip Veerman, a ouvert un site consacré aux Droits de l’Enfant“

http://korczak.fr/dei/b-defrance/lettre-doc_no18_11p.pdf

The rights of the child and the changing image of childhood / by Philip E. Veerman

https://catalogue.nla.gov.au/Record/614677

Child Rights Focus, Philip Veerman

Philip Veerman werkt als gz psycholoog van het (F)ACT team in den Haag

(F)ACT staat voor (Flexibel) Assertive Community Treatement

http://www.childrightsfocus.org/nl/philip-veerman-werkt-als-gz-psycholoog-van-het-fact-team-in-den-haag/

janusz korczak

http://www.childrightsfocus.org/nl/keywords/janusz-korczak/

Janusz Korczak (geb. als Henryk Goldszmit)

https://de.wikipedia.org/wiki/Janusz_Korczak

Veerman, Philip E.: Janusz Korczak in London. In: Concern. Journal of National Children’s Bureau (GB) 1987

https://books.google.de/books?id=KfPavWNeIxIC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Philip Veerman holds degrees in psychology, education, social work and human rights. He is an expert in forensic psychology, children’s rights, child protection, history of education, international human rights, and international cooperation. He wrote a doctoral dissertation in the field on the rights of the child. (…) He has been setting up many new and innovative organizations in child welfare and children’s rights in different cultural settings. (Wer multikulturverliebt von different cultural settings schwärmt, benötigt möglicherweise keine universellen Menschenrechte mehr.)

http://intersentia.be/nl/author/index/view/id/706/

Nieuwsuur – Iceland circumcision ban

YouTube – insgesamt min 14:54 hochgeladen von Simon ten Kate, von dem auch die englischen Untertitel stammen.

Gert van Dijk being interviewed on Dutch TV about banning circumcision in the Netherlands, prompted by the proposal in Iceland to make circumcision illegal for all children. Subtitles by Simon en Kate

_ttps://www.youtube.com/watch?v=GSZDZwDEk2M

_ttps://www.youtube.com/watch?v=GSZDZwDEk2M&list=PLxTfd7h2KpRrUBj51sLANHz5W_36UN-Fs

Nieuwsuur – Iceland circumcision ban (Subtitled)

https://www.youtube.com/watch?v=GSZDZwDEk2M

IJsland wil verbod op jongensbesnijdenis

Gesamtlaufzeit min 7:38

_ttps://www.youtube.com/watch?v=Ktz4AHHISqQ

https://www.youtube.com/watch?v=Ktz4AHHISqQ

IJslandse politiek wil verbod op besnijdenissen: ‚Kwestie van mensenrechten‘

nos.nl 02.05.2018 aangepast 03.05.2018

[ De 10 maanden oude Heitam uit IJsland; Kinderarts Valtýr Thors, Parlementariër Ólafur Gunnarsson (Links Groen Beweging); Moskee-bestuurslid Adam Anbari; Chirurg Óskarsson; vader Azagough. Bekijk hier de gehele reportage en het studiogesprek met Gert van Dijk, medisch ethicus van artsenfederatie KNMG. ]

https://nos.nl/nieuwsuur/artikel/2230028-ijslandse-politiek-wil-verbod-op-besnijdenissen-kwestie-van-mensenrechten.html

https://nos.nl/nieuwsuur/video/2230108-ijsland-wil-verbod-op-jongensbesnijdenis.html

Lehrfilm zur Phimose desinformiert

Februar 25, 2017

La posteridad no podrá creer que, después de que ya se hubiera hecho la luz, hayamos tenido que vivir de nuevo en medio de tan densa oscuridad.

Posterity will not be able to understand that we had to fall back into the same darkness after having known the light.

Het nageslacht zal het niet kunnen begrijpen, dat wij nog eens in zulke dichte duisternissen moesten leven, nadat het reeds een keer licht geworden was.

Die Nachwelt wird es nicht fassen können, dass wir abermals in solchen dichten Finsternissen leben mussten, nachdem es schon einmal Licht geworden war.

Sebastian Castellio (De arte dubitandi) 1562

Verlässt Deutschlands Wissenschaftsbetrieb und insbesondere Medizinbetrieb seinen ureigenen Bereich von Nachvollziehbarkeit und Redlichkeit? Innerhalb von 360 Jahren von den Magdeburger Halbkugeln 1656 zur Magdeburger Halbbildung 2016? Zu zwei online gestellten Kurzfilmen von Claudia Görner (Magdeburg) zur Jungenbeschneidung oder Zirkumzision. Ein Kommentar mit Querverweisen zur FGM und den deutschen Kampagnen zur Straffreistellung der islamischen Mädchenbeschneidung von Edward von Roy.

Vorab als Exkurs jeweils ein gutes (Liste der Ehre) und schlechtes (Liste der Schande) Beispiel zum Thema Aufklärung über Vorhautenge und Vorhautverklebung.

Hall of Fame

Hanau: Praxis Dr. med. Ronald Yazdi

Phimose

Eine nicht zurückstreifbare Vorhaut im Kindes- und Jugendalter ist bis weit nach der Pubertät normal (physiologische Phimose) und bedarf keiner Behandlung.

[…] Physiologische Phimose:

Eine nicht zurückstreifbare Vorhaut ist bis weit nach der Pubertät ein vollkommen normaler Zustand und ist keine pathologische daher therapiebedürftige Phimose. Eine spontane Weiterung erfolgt üblicherweise mit wachsender Reife. Eine nicht oder nur teilweise zurückstreifbare Vorhaut ist bis zum Alter von 10 Jahren die Regel und ist bis nach der Pubertät normal.

Entgegen landläufigem Glauben, gibt es kein bestimmtes Alter, ab dem sich die Vorhaut von der Eichel gelöst haben und die Vorhaut zurückstreifbar sein muss. […] Manchmal dauert es bis nach der Pubertät, bis die Vorhaut sich von der Eichel gelöst hat. Die Vorhaut kann bis nach der Pubertät eng sein. Nur 44% der zehnjährigen, 60% der zwölfjährigen, 85% der vierzehnjährigen und 95% der siebzehnjährigen Jungen haben eine vollständige zurückziehbare Vorhaut.

Eine Behandlung bei Vorhautverengung ist, sofern symptomfrei, nie notwendig. Eine Phimose durch Verklebung des inneren Vorhautanteils im Kindesalter ist meist problemlos und löst sich bis nach der Pubertät von selbst. […]

Die Zirkumzision ist indiziert nur als ultima ratio bei besonders schweren Fällen von pathologischer Phimose. […]

Es ist zu beachten, dass die invasive operative Behandlung der Phimose, die Beschneidung, ein Risiko für Komplikationen (1,4%-3%) und Operationstraumata birgt. So wird erklärt, dass Behandlungen im Genitalbereich bei Angehörigen beider Geschlechter zu einer posttraumatischen Belastungsstörung (kurz: PTBS oder PTSD) führen können. […]

h t tp://www.chirurgie-praxis-hanau.de/index.php/leistungen/zehn-haeufigsten-erkrankungen/phimose

Nun zum Bereich des Nichtinformiertseins oder Fehlinformierens.

Hall of Shame

Phimose Behandlung Dortmund Dr. med. Joachim Münzberg

Bei der Phimose handelt es sich um eine Verengung und häufig gleichzeitig damit verbundene Verklebung der männlichen Vorhaut mit der Eichel des Penis.

Beim Neugeborenen stellt dieser Zustand noch keinen krankhaften Befund dar. Sollte sich die Phimose nicht bis zum 3. – 4. Lebensjahr komplett aufgelöst haben, erfordert dies einen operativen Eingriff unter Vollnarkose, entweder ambulant oder im Krankenhaus. Dabei wird die Vorhaut von der Eichel meist mit einer Sonde gelöst. Im Rahmen dieser Operation wird häufig ein Teil oder auf Wunsch der Eltern auch die komplette Vorhaut entfernt (Zirkumzision = Umschneidung).

h t tp://www.dr-muenzberg.de/Sonstiges/Phimose-Behandlung-Dortmund/index.html

„§ 630e Aufklärungspflichten (1) Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören in der Regel insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.“

Das liest man erfreut beim Deutschen Bundesrat in Drucksache 312/12 vom 25.05.2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2012/0312-12.pdf

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/452/45245.html

Zu den eigenen Hervorhebungen.

Im ärztlichen Aufklärungsgespräch anzusprechen ist zum Bereich zwangsläufige Auswirkungen („zu erwartende Folgen“) einer Zirkumzision der lebenslange Verlust von sexuellem Empfindungsvermögen, auf die Studien Fine-touch pressure thresholds in the adult penis (Morris L. Sorrells, James L. Snyder, Mark D. Reiss, Christopher Eden, Marilyn F. Milos, Norma Wilcox and Robert S. Van Howe) sowie von Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark (Morten Frisch, Morten Lindholm, Morten Grønbæk) ist hinzuweisen.

Optimalste der weiteren Möglichkeiten („Alternativen zur Maßnahme“) in Sachen Zirkumzision ist für zu vermutende mindestens 98 % der Jungen unter sechzehn Jahren das Nichtbeschneiden, das intakte, weil schließlich völlig gesunde Genital.

Elterliche, verwandtschaftliche und nachbarschaftliche Präputophobie (Vorhautfurcht) ist die mitnichten angeborene, sondern kulturell oder religiös andressierte Empfindung von Ekel oder Abscheu bei der Betrachtung oder der bloßen Vorstellung eines unbeschnittenen Penis. Diese elterliche und gesellschaftliche Präputophobie ist gleichsam zu amputieren, nicht das empfindlichste Teil des männlichen Geschlechtsorgans. Nicht die penile Vorhaut, sondern die tradierte Panik vor ihr gehöre der Vergangenheit an. Um dem hippokratischen Eid gerecht zu werden, beschreibe man baldmöglich das Symptom in den medizinischen Lehrbüchern: „He or she is a preputophobic, he or she suffers from preputophobia“, „er oder sie ist präputophob“ – und schicke als Arzt die betroffenen Eltern höflich aus der Praxis, erfülle ihren Beschneidungswunsch nicht.

In Bezug auf Mädchen verhält es sich im Grundsatz nicht anders, um hier das sexuell-sensorische Äquivalent der Jungenbeschneidung anzusprechen. Denn eines von beiden wird beseitigt werden müssen: entweder das Entsetzen oder der zusätzliche Ekel beim Erblicken bzw. Imaginieren eines Kitzlers, nicht selten zusätzlich der mancherorts in Afrika tradierte Aberglaube bzw. Glaube, die Klitoris wachse unmäßig, etwa zu einem Penis, steche den Mann, mache die Frau heiratsunfähig, oder, islamisch und v. a. schafiitisch, die Unbeschnittene gefährde andere und sich selbst aufgrund sexueller Übererregtheit und ihr sorgeberechtigte Beschneidungsverweigerer brenne auf ewig im Höllenfeuer, oder aber beseitigt wird das weibliche Lustorgan Nummer Eins. Anders gesagt: eines von beiden wird herausgetrennt werden müssen aus Kinderkörper und Familiengeschichte, die Klitorisphobie oder die Klitoris.

Kommen wir zum Thema des Tages Claudia Görner.

Statt vor einer Reinlichkeitsbalanitis zu warnen und vor allem vor jedem gewaltsamen vorzeitigen Zurückziehen der Vorhaut (siehe unten: PFFR — Premature, Forcible Foreskin Retraction), verbreitet Claudia Görner (Klinik für Urologie und Kinderurologie – Otto von Guericke Universität Magdeburg) gefährliche Märchen zu Vorhautverengung und Vorhautverklebung.

Der Mythos Phimose ist wieder da und wird, wie zufällig, die Eltern nervös und die kleinen Jungen ängstlich machen. Nun, keine massenhaften unnötigen Operationen ohne vorausgegangene Bedarfsweckung. Verbreitet wird das organisierte Halbwissen per YouTube, Kurzfilmchen Nummer Eins.

14.12.2016 – Reihe: Informations- und Lehrvideos der Klinik für Urologie (Universitätsklinikum Magdeburg), Görner legt los:

Frau Claudia Görner zum Thema: Phimose (Vorhautverengung)

„Nach der Geburt eines Jungen besteht bei 90 % dieser Jungen eine Verengung der Vorhaut, eine sogenannte Phimose. Die ist physiologisch und sollte bis zum zweiten Lebensjahr bestehen und auch nicht behandelt werden.

Im Anschluss beginnt die Öffnung der Vorhaut, dass heißt die Vorhaut kann langsam zurückgezogen werden und wird immer besser reponibel.

Eine andere Form ist die sogenannte Präputialverklebung. Hier besteht eine Verklebung zwischen dem inneren Vorhautblatt und der Eichel. Auch diese Verklebung ist natürlich und kann auch bis zum zweiten Lebensjahr, durchaus, bestehen.

Im Anschluss kann die Vorhaut beübt werden wie wir so schön sagen, das heißt man kann langsam beginnen, die Vorhaut zu öffnen und zu weiten und die Verklebung zu lösen.“

h t t ps://www.youtube.com/watch?v=JV4krHG3nJk

Soweit die unzureichend informierte Magdeburgerin.

Das durchschnittliche Alter der freien Retrahierbarkeit der Vorhaut liegt bei 10,4 Jahren. Durchschnitt bedeutet, dass jeder zweite Junge in die Gruppe über diesem Alterswert gehört und er seine Vorhaut erst mit zwölf, 14 oder 16 Jahren ganz zurückziehen kann (oder noch später oder gar nicht). Und vorher wird von Erwachsenen am Kindergenital nicht herumgezerrt, solches würde man bei Mädchen ja auch nicht tun.

PFFR — Premature, Forcible Foreskin Retraction

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/wp-content/uploads/2016/08/premature-forcible-foreskin-retraction-a-memorandum-of-evidence-based-medicine.pdf

Man nimmt erstaunt zur Kenntnis, dass die Klinik für Urologie und Kinderurologie der Otto von Guericke Universität Magdeburg Personensorgeberechtigte dazu aufruft, dem Kind den Penis, allen Ernstes, zu beüben („Im Anschluss kann die Vorhaut beübt werden wie wir so schön sagen“) – Finger weg vom Kindergenital, der einzige der den Penis anfasst ist der Junge selbst. Wenn Frau Görner eine zweieinhalbjährige Tochter hätte, würde sie schließlich auch nicht sagen: Kind, dein Genital muss jetzt von mir ein bisschen beübt werden.

Leider ist die zur penilen Entwicklung Unkundige noch nicht fertig mit ihrer Desinformation und nähert sich, es war zu befürchten, in Kurzfilmchen Nummer Zwei dem Erzählgegenstand Genitalbeschneidung (Genitalverstümmelung).

Frau Claudia Görner zum Thema: Therapie – Phimose

„Ab dem zweiten – beziehungsweise dritten – Lebensjahr können Sie bei Ihrem Sohn beginnen, selbstständig die Vorhaut ein Stück weit zurückzuziehen. Dieses vollzieht man am besten im Rahmen der Badezeiten, da aufgrund des warmen Wassers die Vorhaut schön warm und weich wird, gut durchblutet ist und somit besser und schmerzlos reponierbar, d. h. zurückziehbar ist.

Dieses kann eine Weile durchgeführt werden; im Rahmen dieses Zurückziehens beginnen sich dann auch eventuelle Verklebungen zwischen innerem Vorhautblatt und der Eichel zu lösen.

Sollte ab dem dritten, vierten Lebensjahr weiterhin eine Verklebung bestehen, kann man diese in Lokalanästhesie – sprich mit einer lokal betäubenden Salbe – mit einer Sonde stumpf lösen.

Sollte die Vorhaut nicht reponibel sein, das heißt nicht zurückgehen, sollte ein Schnürring bestehen bleiben und die Vorhaut ab dem fünften Lebensjahr immer noch eng sein, kann man die Vorhaut beschneiden, man kann jedoch auch noch einen konservativen Therapieversuch starten.

Hierfür werden kortisonhaltige Salben verwendet, die einmal morgens und einmal abends nach dem letzten Wasserlassen auf den Schnürring d. h. auf die enge Vorhaut aufgetragen werden, die Vorhaut weicher machen sollen, Verklebungen lösen sollen und somit ein Zurückziehen ermöglichen sollen.

Das gelingt in einer hohen Prozentzahl aller Fälle, über 60 bis 70 % der Phimosen lassen sich so konservativ behandeln.

Sollte eine konservative Behandlung keinen Erfolg bringen, kann man die Vorhaut beschneiden, hierfür stehen verschiedene Therapieoptionen zur Verfügung.

In unserer Klinik wenden wir eine Narkose an und einen lokalen Peniswurzelblock, das heißt wir machen noch eine Nervenblockade im Penis, sodass hinterher weniger Schmerzen bestehen.

Man kann eine radikale Zirkumzision, also eine radikale Beschneidung der Vorhaut machen, hierbei wird die Vorhaut vollständig entfernt.

Weitere Verfahren sind sogenannte plastische Zirkumzisionen, – nur eine Teilentfernung der Vorhaut –, bzw. die sogenannte Plastibell-Methode.

Wir empfehlen jedoch – eher –, die radikale Zirkumzision vorzuziehen, da die plastische Zirkumzision häufig zur Narbenbildung führt bzw. das Reponieren aufgrund von Schmerzen postoperativ nicht so gut möglich ist und es somit zu Rezidiven kommen kann, also zum Wiederauftreten der Verengung der Vorhaut.“

h t t ps://www.youtube.com/watch?v=LSPlPGLS1u4

Görners Kurzfilme zur Phimose: Die Fülle der Fehler ist überwältigend

Sollten die Beratungsgespräche so ähnlich ablaufen, würde die „Option“ – die Beschneidung, diese ist eine Genitalverstümmelung – wohl, scheinbar ausweglos, immer näher rücken. Denn entweder der durch die vielen, explizit empfohlenen vorzeitigen Zurückziehversuche „beübte“ sprich malträtierte Kinderpenis oder das elterliche Nervenkostüm wird nachgeben (wird ein bisschen kaputtgehen) – und dann ist sie da, wie gewünscht, die behandlungsbedürftige Phimose und die erlösende medikalisierte MGM (male genital mutilation).

Die Bedeutung der Vorhaut wird nicht annähernd erkannt oder sie ist den Verantwortlichen an der Klinik für Urologie (Universitätsklinikum Magdeburg) und insbesondere Frau Görner offensichtlich schlicht gleichgültig. Bei einer radikalen Zirkumzision werden die für das sexuelle Erleben zentralen Körperteile des Penis amputiert, das Gefurchte Band, die innere Vorhaut, das Frenulum (Bändchen) und das Frenulare Delta, das entspricht der Amputation nicht der Klitorisvorhaut, sondern der Klitoris.

Kein männliches Kindergartenkind und auch kein Grundschüler braucht eine retrahierbare (zurückziehbare) Vorhaut, deshalb Finger weg vom Kindergenital! Einzige Ausnahme: der Junge selbst, der nach Belieben an seinem Penis herumhantieren darf, der weiß nämlich als einziger, was schmerzlos ist und damit ungefährlich (und zusätzlich lustvoll). Bei einem Mädchen wird schließlich auch nicht durch besorgte Eltern an Schamlippen oder Kitzler herumgefingert, auch nicht „im Rahmen der Badezeiten, da aufgrund des warmen Wassers die Vorhaut schön warm und weich wird, gut durchblutet ist und somit besser“, geht`s noch? Genau.

Wie schon (so oft) gesagt, Thema Alter des Zurückziehenkönnens: Von menschlicher Natur aus und bei bester Gesundheit erst mit 10,4 (zehn Komma vier!) Jahren und auch dann kann das erst jeder zweite Junge (Jakob Øster (1968); Hiroyuki Kayaba et al. (1996), Thorvaldsen and Meyhoff (2005)).

Schlimm. Grobe Desinformation bietet man von Magdeburg aus der Öffentlichkeit an, ausgerechnet unter dem Titel: Informations- und Lehrvideos – ohne rot zu werden.

Das steht da wirklich: Fachärztin für Urologie – nun, es ist nie zu spät, etwas dazuzulernen, Frau Görner! Wir warten auf Ihren – noch nicht vorhandenen – faktenbasierten und kinderfreundlichen Kurzfilm zum Thema Phimose.

http://www.sanego.de/Arzt/Sachsen-Anhalt/6288-Magdeburg/Urologie/500765-Claudia-Goerner/

Lebensweisheit:

„Das einzige, was man zur Penispflege eines nicht beschnittenen Jungen braucht, ist ein großes langes Lineal. Warum? Na, um es all jenen neugierigen Leuten auf die Finger zu klatschen, die versuchen, die Vorhaut zurückzuziehen. The only tool you need to care for an intact boy is a ruler to smack the hands of those curious people who attempt to retract his foreskin.“

http://www.mothering.com/forum/44-case-against-circumcision/1011333-having-boy-circ-not-circ.html

Fazit

1. Eltern eines Sohnes, die über den Mythos Phimose grübeln (müssen) und die, wie im Fall von Claudia Görner, an Medizinern derartige anatomie- und entwicklungsbezogene Unkenntnis erleben und gleichzeitig derartig Beschneidungsfreundliches sprich Kinderfeindliches hören, sollten umgehend Arzt oder Krankenhaus wechseln.

2. Wer an Fakten und an der Kindergesundheit interessiert ist:

Doctors Opposing Circumcision (DOC)

Home / For Parents / Frequently Asked Questions

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/for-parents/frequently-asked-questions/

What is a “foreskin-friendly” doctor? And why do you need one?

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/for-parents/find-a-foreskin-friendly-doctor/

Doctors Opposing Circumcision

George Denniston, M.D., M.P.H., president of Doctors Opposing Circumcision, discusses the issue of circumcision and why ethical doctors oppose genital cutting of children.

https://www.youtube.com/watch?v=SWfHO8yQaRY

Doctor on Circumcision Bias

Mark D. Reiss, M.D., Executive Vice-President of Doctors Opposing Circumcision (DOC) discusses the bias for cut genitals in a circumcising society, and the sexual benefits of having a complete set.

https://www.youtube.com/watch?v=ruJ62wHpHuw

Nachtrag 1

Jungenbeschneidungsversteherinnen Yasmine Heß-Busch und Iris Rübben

Urologie Scan 2015; 02(03): 213-224

DOI: 10.1055/s-0034-1392544

Fortbildung [dazu schlicht ungeeignet]

Kinderurologie

Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Die Phimose

Yasmine Heß-Busch, Iris Rübben

Zusammenfassung

Bei einer Phimose kann die Vorhaut nicht vollständig hinter den Sulcus coronarius retrahiert werden. Eine Verklebung von Vorhaut und Glans ist bis zum Ende des 3. Lebensjahres noch als physiologisch zu betrachten. [Falsch! Es gibt kein Alter – gar keins! Zwölf, 14, 16 Jahre, das alles ist völlig ok, älter auch, niemals ebenfalls.] Danach erfolgt die Behandlung zunächst durch eine steroidhaltige Salbe und bei erfolgloser konservativer Therapie durch eine Zirkumzision. Der Zirkumzisionsstatus hat einen Einfluss auf die Inzidenz von Balanoposthitiden, Harnwegsinfektionen im frühen Kindesalter [UTI – nur im ersten Lebensjahr – beschnitten (genitalverstümmelt) wird später – ein Kind hat (hoffentlich) keinen Sex] und auf die Infektionsraten mit HIV, Trichomonaden, Herpes simplex und humane Papillomviren. Seit 2012 wird die Zirkumzision des Kindes ohne medizinische Indikation durch [den grundgesetzwidrigen] § 1631d BGB geregelt.

Kernaussagen

Die physiologische Phimose bildet sich meist bis zum 3. Lebensjahr zurück. [Falsch! Bei jedem zweiten zehn bis elf Jahre alten Jungen ist sie natürlicher- und gesunderweise vorhanden] Ansonsten erfolgt zunächst die lokale Therapie mit Betamethason-Salbe. Bei Versagen der konservativen Maßnahmen ist die Operation indiziert.

Die pathologische Phimose ist Folge entzündlicher oder traumatischer Ereignisse. [Deshalb erwachsenerweits: Hände weg vom kindlichen Penis]

Bei einem Lichen sclerosus (BXO) kommt es zu einer Sklerose und Atrophie der Haut. Betroffen sein können Vorhaut, Glans penis und Harnröhre.

Nach Zirkumzision wurden geringere Infektionsraten mit HIV, HPV, Trichomonaden und Herpes simplex beschrieben.

Die aktuelle Rechtslage erlaubt auch eine Zirkumzision des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes ohne medizinische Indikation [schlimm genug. Ritualbeschneider und ihre medizinbetrieblichen Helfershelfer frohlocken], wenn dieser Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt und das Kindeswohl nicht gefährdet wird. [Nicht medizinisch indizierte Zirkumzision geht mit Kindeswohl nie zusammen, entsprechend verhält es sich mit Klitoris(teil)amputation sprich FGM Typ Ib]

Häufigste Frühkomplikationen der Zirkumzision sind Ödem und Nachblutungen. [Genau, wie bei der Klitoris(teil)amputation sprich FGM Typ Ib, nur dass Iris Rübben, die sich am 03.06.2015 auf dem Essener Symposium zur Zirkumzision laut klagend gegen den Begriff Genitalverstümmelung verwahrte, die lebenslange Zerstörung nämlich Amputation der sexuellen Lustquelle Nummer Eins unterschlägt.]

Mögliche Spätkomplikationen der Zirkumzision sind unter anderem ein kosmetisch nicht zufriedenstellendes Ergebnis, Vorhautverklebungen, Hautbrücken und Meatusstenose. [Den Verlust von Eichel oder Penis sowie den Tod des Kindes haben die beiden Jungenbeschneidungsfreundinnen vergessen – bereits bei den Frühkomplikationen.]

https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/html/10.1055/s-0034-1392544?lang=de

Nachtrag 2

Vor eineinhalb Jahren, im August 2015 kommentierte ich:

[ ERSTER KOMMENTAR ]

the average age of first foreskin retraction is 10.4 years.

(Thorvaldsen and Meyhoff, 2005)

10,4 Jahre alt ist der Junge im Durchschnitt geworden (zehn Komma vier!), bis sein Präputium erstmals vollständig retraktierbar ist – die Hälfte aller Jungen erreicht demzufolge erst mit elf, zwölf, 13, 14, 15 oder gar 16 Jahren diesen reiferen genitalen Zustand.

Sommer 2015, Prof. Dr. Raimund Stein und die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz desinformieren zum Thema Phimose so:

Bei der Geburt liegt bei ca. 90 % der Jungen eine Vorhautverengung (Phimose) vor, d. h. die Vorhaut lässt sich nicht hinter die Eichel zurückziehen. In der Regel erweitert sich die Vorhaut von allein und im Alter von 2 Jahren lässt sie sich bei 90% der Jungen zurückziehen. Eine Behandlung mit schwach kortisonhaltiger Salbe hilft in weit mehr als der Hälfte der Fälle, manchmal ist aber dennoch eine Operation erforderlich – insbesondere bei häufig auftretenden Infekten oder einem stark verengten Harnröhrenausgang.

Leitung Kinderurologie

Univ.-Prof. Dr. med. Raimund Stein

https://www.unimedizin-mainz.de/kinderurologie/krankheitsbilder/phimose.html

Mainz 2011. Raimund Stein, Rolf Beetz, Joachim-Wilhelm Thüroff: Kinderurologie in Klinik und Praxis. Unter Mitarbeit von Annette Schröder. 3. Auflage.

Phimose. Annette Schröder:

Bei 90% der 3-Jährigen ist die Vorhaut retrahierbar, wobei häufig noch geringe „Adhäsionen“ im Koronarbereich bestehen (Gairdner 1949), zum Zeitpunkt der Einschulung besteht noch bei 8% eine Phimose (Oster 1968).

[korekt zu Jakob Øster (1968) bei CIRP, s. u.]

(Seite 47)

https://books.google.de/books?id=CBX6K0Kz-_cC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Seit fünf Jahren ist Dr. Raimund Stein, ausgerechnet, innerhalb der DGU (Deutsche Gesellschaft für Urologie) der Vorsitzende des Arbeitskreises Kinder- und Jugendurologie.

DGU-Arbeitskreis Kinderurologie: Neuer Vorsitzender Prof. Dr. Stein setzt auf Zusammenarbeit

„Wenn wir über urologische Erkrankungen, öfter jedoch Fehlbildungen, bei Kindern reden, dann am häufigsten über Hodenhochstand, Vorhautverengung, vesikorenalen Reflux, aber auch das nächtliche Einnässen und Krampfadern am Hodensack, sog. Varikozelen“, sagt Professor Dr. Raimund Stein. […] Einige Weichenstellungen seines Vorgängers im Vorsitz des Arbeitskreises will Prof. Dr. Stein intensivieren. Dies gilt besonders für die Zusammenarbeit aller Fachgesellschaften, die mit Kindern zu tun haben – Kinderchirurgen, -onkologen, -radiologen und Kindernephrologen. Früher ging es hier auch schon einmal gegeneinander, bis sein Vorgänger, Prof. Dr. Joachim W. Thüroff, begann, hier gegenzusteuern, erinnert sich Stein. Prof. Dr. Thüroff ist seit November 2009 neuer Präsident des Urologen-Weltverbandes (Société Internationale d’Urologie/SIU). Die beiden kennen sich gut, denn Thüroff ist Direktor der Urologischen Klinik und Poliklinik der Mainzer Uni. […] Als Ausblick für die Zukunft sieht Prof. Dr. Stein jedoch einige zertifizierte Schwerpunkt-Kliniken oder Kompetenzzentren, die insbesondere auch die gesamte speziellere Kinderurologie abdeckten. Dort könne dann auch entsprechend ausgebildet werden. Über die konkrete Gestaltung werde bereits intensiv diskutiert. Prof. Dr. Stein zuversichtlich: „In drei oder vier Jahren wird es soweit sein.“ (ing)

http://www.urologenportal.de/1274.html

Herbst 2015

Congress Center Hamburg:

Motto:

Urologie umfasst mehr.

67. DGU-Kongress

23.-26.09.2015

67. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Urologie

Das Motto Urologie umfasst mehr steht für die Vielfalt unseres Faches über geschlechts- und altersspezifische Grenzen hinaus. […] wir werden im Rahmen des Patientenforums wie auch des Schülertages zeigen, dass die Urologie mehr ist als die oft angenommene reine Männermedizin. Wir werden die eingeleitete Strategie der Nachhaltigkeit fortsetzen. Der DGU-Kongress ist die drittgrößte urologische Tagung der Welt.

http://www.dgu-kongress.de/

Hauptprogramm

Donnerstag, 24.09.2015

KINDER- UND JUGENDUROLOGIE ALS HERAUSFORDERUNG

Seite 125:

14:12 Alltagsrelevante Neuerungen in der Kinderurologie

Iris Rübben, Essen

Samstag, 26.09.2015

Jungensprechstunde

Jeder Vortrag beinhaltet 5 Min. Diskussion

Moderation:

Wolfgang Bühmann, Sylt; Anne-Karoline Ebert, Ulm; Sabine Kliesch, Münster

10:45 Die HPV Impfung beim Jungen – Pflicht oder Kür?

Peter Schneede, Memmingen

11:05 Die Zirkumzision im kulturellen Spannungsfeld:

von der Therapie der Phimose bis zur religiösen Beschneidung

Annette Schröder, Regensburg

11:25 „wie geht‘s, wie steht‘s“: Ärztliche Begleitung für Jungen auf dem Weg zum Mann

Andrea Mais, Hamburg

11:45 Sexuelle Übergriffe auf Jungen: vorbeugen und erkennen

Klaus M. Beier, Berlin

http://www.dgu-kongress.de/fileadmin/user_upload/DGU2015Hauptprogramm.pdf

Zum guten Schluss endlich etwas Faktennähe, aus: CIRP

Ballooning is a transient condition that goes away as the prepuce continues its natural growth and development and the opening at the tip further enlarges. […] Ballooning is not injurious, and it is not a cause for concern. Ballooning is not an indication for circumcision. […]

Jakob Øster (1968)

The normal development of the prepuce beyond age 5 was first documented by Jakob Øster, a Danish pediatrician, who published his work in 1968. […]

Øster’s figures refute Gairdner’s claims that 90 percent are retractable at age five, Øster found that the 90 percent retractable stage is not reached until about age 16. […]

Hiroyuki Kayaba (1996)

[…] Kayaba’s work refutes the findings of Gairdner and confirms the work of Øster. Kayaba reported that about 40 percent of boys in the 8-10 age group are fully retractable, this leaving about 60 percent with some degree of non-retractability, He also reported that 62.9 percent of the boys in the 11 to 15 year old age group had completely retractable prepuces, thus leaving 37.1 percent with some degree of non-retractability. The prepuce is still developing in the 11-15-year-old group. Kayaba’s findings are similar to those of Øster.

Kayaba made no reports beyond age 15.

Kayaba’s report thus confirms the work of Øster; we see that full retractability is not reached by about 1/2 of boys until the teen-age years. This is normal, and treatment is usually not required.

Imamura (1997)

Imamura’s study, carried out in Japan, shows that the non-retractile prepuce is the normal condition in preschool age boys.14 Imamura found that only 38.4 percent of children three years old have a fully retractable prepuce. Imamura’s data are similar to that of Kayaba. […]

Thorvaldsen and Meyhoff (2005)

Thorvaldsen conducted a survey of young men in Denmark. They found that the average age of first foreskin retraction is 10.4 years.

http://www.cirp.org/library/normal/

[ ZWEITER KOMMENTAR ]

Basiswissen Anatomie, Geschlechtsorgan des Jungen. Eine fehlende vollständige Retraktion ist bis zum Alter von zehn oder 11 Jahren physiologisch (Thorvaldsen & Meyhoff, 2005). Der Versuch, die Vorhaut doch zu bewegen, kann zu schweren Verletzungen führen, etwa zu Einrissen, die vernarben können. Kein anderer als der Junge selbst darf an dessen kindlicher oder jugendlicher Vorhaut manipulieren.

Premature, forcible, foreskin retraction (PFFR) is a much more painful, serious, and potentially permanent injury than most parents imagine.

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/info/info-forcedretraction.html

Was muss zur Penispflege getan werden, als gelegentlich etwas lauwarmes Wasser? Wirklich nichts? – Ja, gar nichts. Doch, ein Lineal sollten Sie zur Hand haben …, um damit jedem Erwachsenen, der die Kindervorhaut berühren will, dezidiert auf die Hand zu klatschen:

the only thing she needs to take care of her son’s foreskin is a ruler … to smack anyone’s hand who tries to touch it!

Much nonsense has been written about the special care required for an intact penis. Care advice can be summarised briefly:

1. Leave it alone.

(2. Leave it alone.)

(3. Leave it alone.)

(Very similar to the special care required by the ears and the eyes, really.)

(The Intactivism Pages)

http://www.circumstitions.com/Care.html

The Intactivism Pages

http://www.circumstitions.com/

Ein Elternratgeber von Circumcision Information Australia:

Circumcision: Guide for parents

http://www.circinfo.org/parents.html

Beschneidungsverharmloserin Dr. Iris Rübben hingegen entwirft Vorhautprobleme, verwendet 2015 in Essen als Weiterbildnerin unkommentiert das Material der esoterischen US-amerikanischen AAP ebenso wie die Daten des australischen Zirkumfetischisten Brian J. Morris, ermuntert wie versehentlich Urologen zum Bauen von beschneidungsbegünstigenden Drohkulissen, will die Zirkumzision auf gar keinen Fall Genitalverstümmelung genannt wissen und gibt dem deutschen Medizinbetrieb den Freibrief, mit allerlei Listen Eltern richtig viel Druck zu machen:

Eine fehlende Retraktion ist bis zum 3. Lebensjahr physiologisch.

https://www.springermedizin.de/phimose/8079926

Nach dem dritten Lebensjahr müsse, lässt sich das kindliche Präputium nicht körperwärts über den Penis retrahieren, unbedingt etwas geschehen, so wird es durch die beiden Rübben der zielsicher beunruhigten Bevölkerung vorgegaukelt. Den Jungen vor der Einschulung noch schnell beschneiden (genitalverstümmeln), um nichts anderes scheint es vielen deutschen Urologen zu gehen.

Man beachte, dass es sich bei den Daten von Thorvaldsen & Meyhoff (2005) um den Durchschnittswert (Normalverteilung) von 10,4 Jahren (zehn Komma vier Frau Rübben!) handelt, das bedeutet: die Hälfte aller Jungen hat eine ganz zurückziehbare Vorhaut erst jenseits der zehneinhalb Jahre sprich mit zwölf, 13, 14, 15 oder 16 Jahren (oder später oder nie). Das ist seit Jahrtausenden der Fall und auch in Nordrhein-Westfalen, im Ruhrgebiet und in der Stadt Essen nicht anders.

Desinformation Made in Germany by Rübben & Rübben:

Phimose

Rübben, I; Rübben, H. Der Urologe. Ausg. A51.7 (Jul 2012): 1005-1016. [Dr. Iris Rübben und Professor Dr. Herbert Rübben]

CME ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG

Eine fehlende Retraktion ist bis zum 3. Lebensjahr physiologisch. Entzündungen im Vorhaut und Glansbereich (sog. Balanoposthitiden) treten in 4–11% aller nichtzirkumzidierten Knaben auf. Eine nichtbeschnittene Vorhaut birgt ein erhöhtes Risiko, dass es zu rezidivierenden Harnwegsinfektionen im Kindesalter und einer höheren Infektionsrate sexuell übertragener Erkrankungen und Penismalignome im Erwachsenenalter kommt. Im Kindesalter sollte zur Behandlung der Vorhautenge zunächst eine topische Steroidtherapie erfolgen, die in etwa 80% erfolgreich ist.“

http://search.proquest.com/openview/d1e676443458fafda20290aeb301bf5e/1.pdf?pq-origsite=gscholar

ZERTIFIZIERUNG

Diese Fortbildungseinheit ist mit 3 CME-Punkten zertifiziert von der Landesärztekammer Hessen und der Nordrheinischen Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung und damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig.

http://crawl.prod.proquest.com.s3.amazonaws.com/fpcache/d1e676443458fafda20290aeb301bf5e.pdf?AWSAccessKeyId=AKIAJF7V7KNV2KKY2NUQ&Expires=1434922765&Signature=m5HbEFJzkdLYNViCQaFlnI3M5Vs%3D

PHIMOSE

Vorhautverengung im Kindesalter

Die Phimose kommt häufig vor und bedeutet, dass die Vorhaut nicht vollständig über den Glansbereich des Penis zurückgestreift werden kann. Die fehlende Retraktion ist bis zum 3. Lebensjahr physiologisch, aber was ist danach?

publiziert am: 10.07.2012

Zeitschrift: Der Urologe 2012/7: 1005-1016

Autor: Dr. I. Rübben, H. Rübben [Dr. Iris Rübben und Prof. Dr. Herbert Rübben]

http://www.springermedizin.de/phimose/3073512.html

The Development of Retractile Foreskin in the Child and Adolescent

A guidance for healthcare providers from Doctors Opposing Circumcision

Kayaba et al. reported that about only 42 percent of boys aged 8-10 have fully … Non-retractile foreskin is the more common condition until about 10-11 years of age. …

Thorvaldsen & Meyhoff (2005) conducted a survey of 4000 young men in Denmark.10 They report that the mean age of first foreskin retraction is 10.4 years in Denmark. Non-retractile foreskin is the more common condition until about 10-11 years of age.

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/info/retraction.html

BASIC MALE ANATOMY

At birth the penis is anatomically immature and still developing. The foreskin adheres to the glans, (the little firefighter’s hat at the end) because of a natural connective membrane, the balano-preputial lamina. This membrane or synechia is apparently nature’s method of protecting the highly nerve-supplied portion of the maturing penis from feces, the ammonia in urine, and other irritants and pathogens. This membrane can take as long as 18 years or more to disappear allowing retraction. The mean age for natural foreskin retraction without pain or trauma is 10.4 years.

Premature, forcible, foreskin retraction (PFFR) – gewaltsames Zurückziehen der Vorhaut führt zu schlimmen Verletzungen. Die PFFR entspricht durchaus einer FGM Typ IV und Phimose-Ursache ist ein unfähiger Arzt: die iatrogene oder ärztlich verursachte Phimose, pathologic [i.e., in this case, iatrogenic, or physician-induced] phimosis.

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/info/info-forcedretraction.html

Gefurchtes Band (ridged band), Frenulum (Bändchen) und Frenulares Delta vor allem sind es, welche die Penisvorhaut (Präputium) zum männlichen Lustorgan Nummer Eins machen. Dass mit den (in der Glans in dieser Höhe nicht vorhandenen) präputialen 10000 bis 20000 Tastkörperchen bzw. Nervenendigungen der Typen Meissner, Merkel, Ruffini und Vater-Pacini dem Jungen das sensorische Äquivalent nicht zur Klitorisvorhaut sondern zur Klitoris (!) amputiert wird, wissen Rübben & Rübben nicht oder verschweigen es.

BASIC HUMAN GENITAL ANATOMY

Neurologically, the most specialized pressure-sensitive cells in the human body are Meissner’s corpuscles for localized light touch and fast touch, Merkel’s disc cells for light pressure and tactile form and texture, Ruffini’s corpuscles for slow sustained pressure, deep skin tension, stretch, flutter and slip, and Pacinian corpuscles for deep touch and detection of rapid external vibrations. They are found only in the tongue, lips, palms, fingertips, nipples, and the clitoris and the crests of the ridged band at the tip of the male foreskin. These remarkable cells process tens of thousands of information impulses per second and can sense texture, stretch, and vibration/movement at the micrometre level. These are the cells that allow blind people to „see“ Braille with their fingertips. Cut them off and, male or female, it’s like trying to read Braille with your elbow.

Physiologically, the clitoris is richly endowed with thousands of these specialized pressure-sensitive nerves and the clitoral foreskin is virtually bereft of them. The ridged band at the tip of the the penile foreskin is richly endowed with thousands of these same specialized pressure-sensitive nerves and the glans is virtually bereft of them. …

(Gary Harryman)

https://ms-my.facebook.com/shareyoursexknowledge/posts/652188514794501

Fine-touch pressure thresholds in the adult penis

Morris L. Sorrells, James L. Snyder, Mark D. Reiss, Christopher Eden, Marilyn F. Milos, Norma Wilcox, Robert S. Van Howe

BJU International 99 (4), 864-869 (British Journal of Urology International,

Volume 99 Issue 4 Page 864 – April 2007)

Circumcision removes the most sensitive part of a man’s penis. Sorrells and others enlisted 159 men from the San Francisco Bay area, 91 of them circumcised, and conducted touch-sensitivity tests, using instruments that press with calibrated hairs, on 11 or 17 different places on their penises. The men could not see where they were being touched.

http://www.circumstitions.com/Sexuality.html#sorrells

http://www.cirp.org/library/anatomy/sorrells_2007/

Nachtrag 3

Das Islamgesetz. Wie Österreich die Mädchenbeschneidung mindestens einer milden Sunna (FGM Typ Ia oder Typ IV) nicht verhindern will oder kann

Islamgesetz Artikel 11. (4)

Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften

StF: BGBl. I Nr. 39/2015 (NR: GP XXV RV 446 AB 469 S. 61. BR: 9324 AB 9326 S. 839.)

ISLAMGESETZ

İslâm Din Topluluklarının Harici Hukuk İlişkileri hakkında Federal Yasa

– İslâm Yasası 2015

Art. 11. (4)

Din topluluğu ve üyeleri, çocuklara ve gençlere bütün mezhepsel görenekleri öğretmeye ve onları dinî vecibelere göre yetiştirme hakkına sahiptir.

La société religieuse et ses membres sont autorisés à initier les enfants et les adolescents à toutes les coutumes traditionnelles et à les éduquer conformément aux préceptes religieux.

The Religious Society and its members are entitled to guide children and youths through all traditional rites and to educate them according to the religious commandments.

Die Religionsgesellschaft und ihre Mitglieder sind berechtigt, Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen.

https://www.bmeia.gv.at/integration/islamgesetz/

Österreich, Islamgesetz, Erläuterungen.

Le paragr. 4 […] englobe aussi la circoncision masculine.

Une mutilation génitale féminine, qualifiée faussement par certains de circoncision, est en contradiction avec les droits de l’être humain, en particulier avec la « Convention du Conseil de l’Europe sur la prévention et la lutte contre la violence à l’égard des femmes et la violence domestique » (Convention d’Istanbul), Journal officiel fédéral III n° 164/2014, entrée en vigueur le 1er août 2014.

Abs. 4 kann seine Wirkung nur insofern entfalten als er nicht mit staatlichen Regelungen in Widerspruch steht. Der Begriff „traditionell“ stellt dabei klar, dass es sich um einen Bestandteil einer religiösen Tradition im Sinne dieses Gesetzes, auch als Richtung, Strömung oder Schule bezeichnet, handeln und somit in der religiösen Lehre begründet sein muss. Eine bloße langjährige Übung wäre nicht ausreichend. Er umfasst auch die männliche Beschneidung.

Eine weibliche Genitalverstümmelung, die von einigen fälschlich als Beschneidung bezeichnet wird, steht im Widerspruch zu den Menschenrechten, insbesondere zum am 1. August 2014 in Kraft getretenen „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (Istanbul Konvention), BGBl. III Nr. 164/2014.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/RegV/REGV_COO_2026_100_2_1045216/COO_2026_100_2_1059635.html

Kein freiheitlicher Rechtsstaat wird auf Dauer die Jungenbeschneidung erlauben und gleichzeitig eine vergleichsweise geringer schädigende oder gleich zerstörerische Form der Mädchenbeschneidung verbieten können.

In der BRD sieht es kinderrechtlich und menschenrechtlich ähnlich schlecht aus wie in der östlichen Alpenrepublik. Das lauthals gefeierte deutsche Gesetz gegen die Mädchenbeschneidung (FGM) § 226a StGB benutzt das Wort Verstümmelung, doch bekennt sich, wiewohl geboten, nicht zum Verstümmelungsbegriff der FGM, nämlich explizit gegen FGM Typ I (Ia und Ib), II, III, IV, weshalb Karl-Peter Ringel mit Kathrin Meyer und vor allem, bis in den Deutschen Juristentag Hannover 2014, Tatjana Hörnle für die Straffreistellung von sogenannten milden oder leichten Formen der Mädchenbeschneidung kämpfen können.

Bundesrepublik Deutschland, Strafgesetzbuch

§ 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien

(1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

Der Begriff Female Genital Mutilation (FGM) wurde 1990 vom Inter-African Committee on Traditional Practices Affecting the Health of Women and Children (IAC) verwendet und von allen afrikanischen und internationalen Partnerkomitees übernommen. Die hohe Bedeutung der Verwendung des nicht beschönigenden Begriffs Verstümmelung, weibliche Genitalverstümmelung (mutilation, female genital mutilation) und eben nicht weibliche Beschneidung usw. (female circumcision, female genital alteration etc.), betont die fünfzehn Jahre jüngere Erklärung von Bamako / Mali (2005).

DECLARATION: on the Terminology FGM; 6th IAC General Assembly, 4 – 7 April, Bamako

http://www.fgmnetwork.org/gonews.php?subaction=showfull&id=1267315695&ucat=1&template=Headlines&

http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/05/Bamako-Declaration.pdf

Noch die geringste Form der Mädchenbeschneidung, gerade die islamische sogenannte milde Sunna, muss verboten bleiben. Das österreichische Islamgesetz ist diesbezüglich ebenso wenig eindeutig wie der deutsche § 226a StGB, was eine FGM Typ Ia oder Typ IV nicht wie geboten eindeutig ausschließt. Beide Gesetze sind nachzubessern.

WHO

Female genital mutilation (FGM) comprises all procedures that involve partial or total removal of the external female genitalia, or other injury to the female genital organs for non-medical reasons.

http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs241/en/

Les mutilations sexuelles féminines recouvrent toutes les interventions incluant l’ablation partielle ou totale des organes génitaux externes de la femme ou toute autre lésion des organes génitaux féminins qui sont pratiquées pour des raisons non médicales.

http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs241/fr/

§ 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung

Professor Karl-Peter Ringel, M.D. / Ph.D., FRSM

Ass. jur. Kathrin Meyer

[ Seite 70 ]

iii. Zwischenergebnis

Eine Kindeswohlgefährdung kann nach den vorgenannten Ausführungen nur für die sehr extremen Formen der weiblichen Genitalbeschneidung angenommen werden. […]

Anderes gilt jedoch für die weniger eingriffsintensiven Formen der Beschneidung weiblicher Genitalien. Insbesondere die „milde Sunna“ ist als religiös motivierte Beschneidung mit dem positiven Aspekt der Schaffung religiöser Identität verbunden. […]

[ Seiten 88-89 ]

IX. Ergebnis

Die Eltern einer Tochter haben wegen Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG das Recht, eine Einwilligung in eine religiös motivierte Vorhautbeschneidung zu erteilen. Die Personensorge umfasst auch das Recht in die medizinisch nicht indizierte Vorhautbeschneidung einer einwilligungsunfähigen Tochter einzuwilligen.

[ Seite 110 ]

Der elterlichen Einwilligung in die Klitorisvorhautbeschneidung kommt von Verfassungswegen – wegen des (religiösen) elterlichen Erziehungsrechts – eine rechtfertigende Wirkung zu. Eine Strafbarkeit der „milden Sunna“ muss bei Vorliegen einer Einwilligung der Eltern und der Einhaltung der entsprechenden Voraussetzungen, wie dem Arztvorbehalt und der Durchführung „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ etc., ausscheiden. Eine Strafbarkeit der „milden Sunna“ als „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ i.S.v. § 226a StGB mit dem dort vorgesehenen Strafrahmen ist absolut unverhältnismäßig. Die Einordnung der „milden Sunna“ unter § 226a StGB ist auch mit Blick auf den Täterkreis nicht rechtfertigungsfähig.

http://wcms.uzi.uni-halle.de/download.php?down=33910&elem=2767812

70. Deutscher Juristentag Hannover 2014. Strafrecht

Kultur, Religion, Strafrecht – Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesell­schaft

Thesen zum Gutachten von Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Berlin

Genitalverstümmelung: a) Bei der Auslegung von 226a StGB ist zu beachten, dass nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter verstümmeln zu fassen sind. Dies ist nicht der Fall, wenn der Eingriff mit der Beschneidung von Jungen vergleichbar ist […]. b) Zu empfehlen sind folgende Änderungen: Erstens sollte der Strafrahmen des 226a StGB dem in 226 StGB angeglichen werden. Zweitens ist der Tatbestand geschlechtsneutral zu fassen, indem die Worte einer weiblichen Person durch eines Menschen ersetzt werden.

http://docplayer.org/2600764-Thesen-zum-gutachten-von-prof-dr-tatjana-hoernle-berlin.html

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)