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Die Beschneidung endlich zur Sprache bringen

August 25, 2020

ختان

ḫitān

kadın ve erkek sünneti

FGM oder MGM nach Koran und Sunna

Kommentar zu Gerd Herholz: „Beschneidung, Beschneider und Beschnittene“

Gerd Herholz firmiert als „Kulturmanager, Literaturvermittler, freier Autor und Journalist“ (Wikipedia) und war zwischen 1994 und 2018 Wissenschaftlicher Leiter des Literaturbüros Ruhr in Gladbeck, das in jedem Herbst den vom Regionalverband Ruhr gestifteten Literaturpreis Ruhr vergibt. Gestern lässt der Humanistische Pressedienst (hpd) Herholz zur Beschneidung sinnieren, zur rituellen ebenso wie zu einer bei medizinisch relativer Indikation durchgeführten Zirkumzision (Herholz: „aus präventivmedizinischen Gründen“).

Erkrankungen der genitalen Schleimhäute, beispielsweise Lichen sclerosus et atrophicus, können eine therapeutische Beschneidung zweckmäßig oder sogar notwendig werden lassen. In seinem Essay allerdings grübelt Herholz ausführlich auch über die Vorhautamputation ohne medizinische Indikation, über die durch Familie oder Religion beanspruchte irreparable Genitalveränderung an einem Kind.

Gerd Herholz versäumt, die sensorisch-sexuelle Bedeutung der Vorhaut darzustellen. Bei einer Zirkumzision werden die für das sexuelle Erleben zentralen Körperteile des Penis amputiert, das Gefurchte Band, die innere Vorhaut, das Frenulum (Bändchen) und das Frenulare Delta.

Die Vorhaut, nicht die Eichel, ist der für leichte Berührung empfindlichste Teil des intakten männlichen Geschlechtsorgans (Sorrells, Snyder, Reiss, Ede, Milos, Wilcox, Van Howe: Fine-touch pressure thresholds in the adult penis). Die Vorhaut ist sensibler als die menschlichen Lippen oder Fingerspitzen. Aufgrund ihrer sexuellen Empfindsamkeit spielt das Präputium eine bedeutende Rolle im Sexualleben unbeschnittener Männer und belastet eine jede Vorhautamputation Sexualität, Sexualpartner und Partnerschaft (Frisch, Lindholm, Grønbæk: Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark).

Tausende von überwiegend spezialisierten Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen (Meissner-Körperchen, Vater-Pacini-Körperchen, Ruffini-Körperchen und Merkel-Zellen) werden bei der Zirkumzision, die wir endlich männliche Genitalverstümmelung (MGM) nennen sollten, amputiert. Diese spezialisierten Nervenendigungen dienen dazu, auch leichteste Berührungen sowie Feinheiten von Temperatur, Geschwindigkeit bzw. Vibration oder Textur wahrzunehmen und weiterzuleiten. Im Vergleich dazu befinden sich auf der Glans penis (Eichel) nur wenige, überwiegend unspezialisierte freie Nervenenden, sogenannte Nozizeptoren, die Schmerzreize detektieren und weiterleiten können.

Gewiss, Penis hier, Penisvorhaut da, das Thema ist ein maskulines. Aber warum eigentlich reden wir lediglich von Jungen, wenn es um die unnötige Verletzung, unnötige Operation, unnötige Genitaloperation geht, durch Erwachsene vorgenommen ggf. am Kleinkind oder gar Säugling? Es geht um Kinder, Kind ist Mensch unter 18 Jahre.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm Atiyya Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Man falle auf islamradikale Nebelwerfer wie Nuh Ha Mim Keller (not the clitoris itself, as some mistakenly assert) oder Asiff Hussein („an Islamic practice that brings untold benefits to women, eine islamische Praxis, die den Frauen unerhörte Wohltaten schenkt“) nicht herein. Selbstverständlich muss es islamrechtlich – islamisch – nicht beim Wegschneiden der Klitorisvorhaut bleiben, sondern kann das weibliche Zentrum der Lust amputiert oder teilamputiert werden, die arabisch Bazr baẓr (Mehrzahl Buzur buẓūr) zu nennende Klitoris.

Erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist.

Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wadschib wāǧib (fard farḍ), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makruma makrumā (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht.

Auch alle vier Typen der weiblichen Genitalverstümmelung, das ist FGM Typ I, II, III, IV, müssen verboten bleiben bzw. verboten werden, überall auf der Welt. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das deutsche Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren.

„Die Beschneidung von Säuglingen oder Jungen allerdings lehne ich strikt ab“, dazu immerhin bekennt sich Gerd Herholz heute, im Jahr 2020, acht Jahre nach Schaffung des grundrechtswidrigen § 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes. Ein noch so donnerndes „lehne ich strikt ab“ könnte folgenlos bleiben im Sinne eines aufgeklärten Umgangs mit dem menschlichen Körper und im Sinne des durchgesetzten Kinder- und Jugendschutzes. Meinungen, zumal wie bei Herholz zur Zirkumzision nahezu unbegründete Meinungen, können sich ändern und um ein Credo geht es viel weniger als um das körperliche Unversehrtbleiben und das für alle und jeden geltende einheitliche Recht. An dieser Stelle vermisst man beispielsweise die Maßgabe der Volljährigkeit, das Einfordern der genitalen Intaktheit jedes Minderjährigen, jedes Mädchen oder Jungen unter 18 Jahre.

Einer Menschheit, die nicht länger genital verstümmeln und das Religiöse trotzdem nicht pauschal verwerfen will wird es darum gehen, dass in einem künftigen, erst dann schulreif zu nennenden Islamischen Religionsunterricht vermittelt wird: Kein muslimischer Junge, kein schafiitisches Mädchen muss beschnitten werden. Darum, dass in der Imamausbildung gelehrt wird: Es gibt ein gelingendes Leben als muslimischer männlicher Unbeschnittener, als schafiitische weibliche Unbeschnittene. Diesen Islam aber, man mag es bedauern, gibt es zurzeit nicht. Nicht der Muslim, die Scharia ist das Problem.

Ganz gleich, ob wir Erwachsenen uns einer Religion zurechnen oder gottlos glücklich sind, es geht darum, dass alle Kinder auf der Welt ein unversehrtes Geschlechtsorgan haben und behalten. Auch ein Feilschen um die rechte Altersgrenze zu einem Einwilligen des noch keine 18 Jahre alten Jungen oder Mädchens in die eigene MGM oder FGM darf es nicht geben. Denn völlig altersgemäß kann ein Minderjähriger, als ein körperlich wie seelisch nicht ausgereifter Mensch, die nachteiligen lebenslangen Folgen der MGM oder FGM auf seine Sexualität und seine künftigen Partnerschaften nicht hinreichend genau bewerten.

Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend hat das deutsche Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren. Wenn wir über „Beschneidung“ sprechen – der Euphemismus Beschneidung ist als ein solcher kenntlich zu machen, denn in der Beschneidungsdebatte geht es ja gerade nicht um eine medizinische Indikation, sondern um den rituellen Akt, um Genitalverstümmelung -, darf die sinngemäße Forderung nie fehlen: Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter 18 Jahren.

In Kenia kämpft Frau Dr. Tatu Kamau dafür, dass sich volljährige Frauen „beschneiden“ lassen dürfen: „Female circumcision is part of our National heritage … no particular culture is superior to another … all cultural beliefs are equally valid. Für uns in Kenia ist die weibliche Beschneidung ein Teil unseres nationalen Erbes … keine Einzelkultur ist einer anderen überlegen … alle kulturellen Anschauungen sind gleichwertig und gleichviel wert“. Tatu Kamau präzisiert: „If an adult girl wants to be circumcised, then she should be left to do it and that should be respected. Wenn ein erwachsenes Mädchen beschnitten werden möchte, sollte sie die Möglichkeit dazu haben, ihr Ansinnen sollte respektiert werden.“

Alle 18 Jahre alten und älteren Menschen betreffend gilt es selbstverständlich, vor jeder unnötigen Operation zu warnen. „Warum mit der Beschneidung nicht warten, bis mündige Gläubige sich selbst dazu entscheiden?“, fragte Herholz am 1. August 2012 (kommentiert unter ruhrbarone, Die Heuchelei der Beschneidungsgegner).

Nein, auch ein Mann oder eine Frau soll keinesfalls einfach so entscheiden können, sich einen Teil seines Körpers amputieren zu lassen, ohne dass wir diesem Wunsch auf Selbstverstümmelung eindeutig widersprechen. Mit rechtsstaatlichen Mitteln, beispielsweise mit Plakataktionen oder anderen Aufklärungskampagnen, haben wir auch dieser, auf genitale Verstümmelung an Erwachsenen zielenden Arbeit der „Beschneider“ zu begegnen.

Das Ritual der Amputation einer gehörigen Portion vom Genital muss, überall auf der Welt, endlich der Vergangenheit angehören.

Seinen Jubelruf („neue Freiheit“) gegen das Frühbeschneiden und für das Spätbeschneiden beendet Gerd Herholz so:

„Und wenn denn nun religiöse Gemeinschaften partout nicht von der Beschneidung absehen wollen, warum dann nicht das Ritual reformieren und sie in einem Alter durchführen, in dem ein junger Mann mündig genug wäre, den Akt und dessen Folgen souverän und eigenverantwortlich abzuschätzen? Solche neue Freiheit wäre dann wirklich ein Zeugnis von Menschenliebe.“

Antrag abgelehnt. Die weltweite Bewegung der Intaktivisten kämpft weder für das dialogisch ausgehandelte geringfügige Verstümmeln noch für das legalisierte späte Verstümmeln, sondern, bittesehr, der Name Intaktivismus sagt es doch, für das intakte, das heile Genital. Auch ein ritueller Einschnitt oder Einstich in die Vulva, beides zu FGM Typ IV der WHO-Klassifikation, schadet, schädigt, ist den Traditionsbewussten oder Gottesfürchtigen zu verbieten.

Auch wenn die Muslima „mündig genug wäre, den Akt und dessen Folgen souverän und eigenverantwortlich abzuschätzen“, ist ihre multikulturell bzw. gesamtgesellschaftlich legalisierte Unterwerfung unter ihren schariafrommen Ehemann kein Beweis humaner Gesinnung („ein Zeugnis von Menschenliebe“).

Den Juden das Beschneiden verbieten zu wollen und den Muslimen nicht, das folgt beispielsweise aus dem sechs Jahre alten Hintergrundpapier zur Jungenbeschneidung: „Bereits einsichts- und einwilligungsfähige Jungen müssen umfassend über die Operationsrisiken und die zu erwartenden Auswirkungen auf ihr späteres Sexualempfinden aufgeklärt werden und im Zweifelsfall ein Vetorecht gegenüber dem Eingriff besitzen“, Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wann werden die Verfasser, Gislinde Nauy, Dana Kühnau, Mariana Pinzón Becht, Walter Otte, Victor Schiering, das Wort Jungen durch Mädchen ersetzen oder vielmehr ihren Satz und das gesamte „Hintergrundpapier“ geschlechtsneutral formulieren?

Das 2014 entstandene Papier der GRÜNEN Säkularen folgt einem zwei Jahre älteren schlechten Beispiel zum Thema „Beschneidung des einsichts- und urteilsfähigen Jungen“. Dort wird eine Altersgrenze genannt: „wenn es um die Beschneidung eines einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes geht, das das 14. Lebensjahr vollendet hat“, auch hier also der jüdischen Religion (der achte Tag) gegenüber feindlich und dem Islam (ggf. zwölf oder 13 Jahre) gegenüber freundlich, Drucksache 17/11430 vom 08.11.2012, Gesetzentwurf, Marlene Rupprecht usw.

Die Klitoris ebenso wie ihr sexualsensorisches Äquivalent des penilen Präputium nicht länger schlimm früh, sondern überwiegend freiwillig jedenfalls irgendwie einvernehmlich („mündig“) deutlich später zu amputieren wäre mitnichten „wirklich ein Zeugnis von Menschenliebe“, sondern die Unterwerfung unter das islamische Verständnis körperlichem Heilseins (Hurma ḥurma) als Teil des Einknickens vor dem jeden Lebensbereich regulierenden Islamischen Recht (Scharia šarīʿa, Fiqh).

Ob Junge oder Mädchen, Beschneidung ist niemals „neue Freiheit“.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Q u e l l e

Beschneidung, Beschneider und Beschnittene. Von Gerd Herholz. Humanistischer Pressedienst (hpd) am 24.08.2020.

https://hpd.de/artikel/beschneidung-beschneider-und-beschnittene-18389

un-heil. Vom Wert der Vorhaut

März 2, 2014

Vorhautbuch ohne Vorhaut

Eine Kritik am Buch un-heil: Vorhaut, Phimose & Beschneidung. Zeitgemäße Antworten für Jungen, Eltern und Multiplikatoren (erschienen im März 2012) von Cees van der Duin (März 2014).

Typ Ia der FGM-Klassifikation der WHO ist die Amputation der Klitorisvorhaut, eine Form der Genitalverstümmelung, die wir selbstverständlich nicht legalisieren dürfen. Aber die Jungenbeschneidung zerstört im Vergleich zu FGM Typ Ia sehr viel mehr.

Vorhaut, foreskin, manche Menschen hören ein Wort und wiederholen es und denken dann nicht weiter … vielleicht liegt es am identischen Sound, am gleichen sprachlichen Klang Vorhaut, dass immer wieder weibliche und männliche Vorhaut kenntnislos und gedankenlos miteinander verglichen und als anatomisch letztlich gleiche Struktur bezeichnet werden, etwa bei Mario Lichtenheldt in un-heil (2012), der die männliche Vorhaut eher nur als eine Art Schutzkappe betrachtet, ohne sie als das Zentrum der männlichen Lust zu erkennen:

„wird Mädchen und Frauen im günstigsten Fall lediglich die Klitoris-Vorhaut entfernt, anatomisch vergleichbar mit der Vorhautbeschneidung beim Mann“ (Seite 154),

Das ist grundfalsch, denn gerade nicht die Eichel, sondern die männliche Vorhaut ist so sehr Quelle der Lust wie die Klitoris.

Eher schon die weibliche Vorhaut ist lediglich schützend, hier liegt Lichtenheldt für einen Augenblick richtig, um dann sofort die Bedeutung des Präputium für die männliche Sexualität zu verkennen:

„Deutlich gravierender [als FGM Typ Ia sowie als die MGM] ist eine Beschneidungsvariante, bei welcher der gesamte sichtbare Teil der Klitoris einschließlich ihrer schützenden Vorhaut sowie große Teile der inneren Schamlippen herausgeschnitten werden“,

ziemlich genau eine so hohe Schädigung aber tritt mit der Jahrhunderte alten jüdischen oder islamischen oder hundert Jahre alten US-amerikanischen Zirkumzision doch gerade sein, die Jungenbeschneidung schädigt so vergleichsweise genau sehr wie die Klitoridektomie oder die Amputation der kleinen Labien.

Zum neurotischen Elternwunsch auf verhinderte kindliche Selbstbefriedigung schreibt Lichtenheldt auf Seite 160, eigene Hervorhebung:

„Zwar hinderte eine gezielt schutzlos gemachte Eichel damals wie heute keinen Jungen dauerhaft daran, zu masturbieren“,

und wieder sei das hier schlicht übergangene, sozusagen sprachlich amputierte männliche Präputium eigentlich nichts anderes als eine Art Schutzkappe und der Besitz einer Eichel zum altersgemäßen Selbstbefriedigen und späteren partnerschaftlichen sexuellen Erleben völlig ausreichend – nein, in Wirklichkeit ist und bleibt die Vorhaut das, dem Sohn oder Enkel hoffentlich nicht beim Beschneiden amputierte, maskuline Lustorgan Nummer Eins. Ja sicher, beschnittene Jungen masturbieren natürlich auch, weil der Bedarf nach sexueller Erfüllung, einerlei ob man weiblich oder männlich ist, nicht zwischen den Beinen sondern zwischen den Ohren entsteht, allerdings tun sie das manchmal vergleichsweise verzweifelt und in jedem Fall sind zirkumzidierte Jungen am spontanen Selbstbefriedigen in vielerlei Hinsicht gehindert (evtl. ist Gleitmittel notwendig) und ist ihnen mit der Vorhaut lebenslang sehr viel an erotischer Lustempfindung geraubt worden und genau das haben wir Intaktivisten nach Möglichkeit zu verhindern.

Auch im Kontext mit dem deutschen Familien- und Strafrecht sowie nach dem angemessenen Zitieren (S. 175) der UN-Kinderrechtskonvention lesen wir auf Seite 180 nichts anderes als das dürre, staubtrockene:

„Der Verlust eines Körperteils, hier der Vorhaut“,

statt die Jungenbeschneidung sofort im Sinne von AEMR Artikel 5 als grausam (cruel) oder, sofern die Beschneidung unbetäubt geschah, zusätzlich als Folter (torture) zu bezeichnen, was 1989 in Anaheim richtig bewertet wurde.

Beispiele an Lichtenheldtscher anatomischer Unkenntnis bzw. des Verkennens der Bedeutung der Vorhaut als Zentrum der männlichen sexuellen Sensitivität:

„Wozu brauchen Jungen die Vorhaut? Die wichtigste Aufgabe der Vorhaut ist der Schutz der Eichel vor Austrocknung, Schmutz, Verletzungen, Infektionen, schädlichen Umwelteinflüssen und Sensibilitätsverlust“ (Seite 36), „Die Innenseite der Vorhaut ist extrem dicht mit Nervenendungen besetzt, genau wie die zarte Oberfläche der Eichel“ (Seite)

Physiologically, the clitoris is richly endowed with thousands of these specialized pressure-sensitive nerves and the clitoral foreskin is virtually bereft of them. The ridged band at the tip of the penile foreskin is richly endowed with thousands of these same specialized pressure-sensitive nerves and the glans is virtually bereft of them. Gary Harryman.

„Bei nicht beschnittenen Jungen aller Altersgruppen ist die Eichel oftmals so empfindlich, dass ihre direkte Berührung unangenehm bis schmerzhaft sein kann“ (Seite 47)

Eben, bis auf die schmale Zone am Sulcus enthält die relative nervenarme Eichel – im Gegensatz zur männlichen Vorhaut! – keine Rezeptoren, die dem Gehirn sexuelle Lust auch nur signalisieren könnten. Soweit in der Eichel überhaupt Signale entstehen, sind das also die mit „unangenehm bis schmerzhaft“ genannten.

„Die Eichel ist sehr empfindlich, ungefähr wie deine Zunge. Deshalb hat die Eichel eine kleine ‚Mütze‘ aus Haut. … Die Vorhaut schützt die Eichel vor Verletzungen.“ (Seite 52)

Wie deine Zunge steht da und der Leser darf sich die eine Lebensqualität in der Tat erhöhenden Geschmacksrichtungen süß, salzig, sauer oder bitter vorstellen, denn solcherlei umfangreiche Wahrnehmungsfähigkeit, suggeriert Lichtenheldt, habe diese wunderbar sensitive Eichel (und die Vorhaut eben angeblich nicht, die diene lediglich dem Eichelschutz vor Beschädigung). Ein Lobgesang auf die Glans des engagierten Eichelschützers, der die Vorhaut wie versehentlich einmal mehr in den Raum des Entbehrlichen rückt.

„Doch Kellogg ging es keineswegs nur um Schmerz und Strafe! Die Beschneidung zielte vielmehr – wie auch bei der weiblichen Genitalverstümmelung – auf die Zerstörung der Fähigkeit ab, sexuelle Lust zu empfinden. Als Arzt wusste er ganz genau, dass die fehlende Vorhaut eine bleibende Desensibilisierung der nunmehr schutzlosen Eichel nach sich zieht.“ (Seite 160)

Wer weibliche und männliche Genitalverstümmelung vergleicht, was kinderrechtlich wie anatomisch geboten ist, muss von Klitoris und männlicher Vorhaut sprechen und nicht von einer desensibilisierten Eichel, welcher durch die Zirkumzision so etwas wie die schützende Haube abhanden gekommen sei.

Wie ein roter Faden zieht sich das für jeden ernsthaften politischen Kampf gegen die männliche Genitalverstümmelung untragbare Verkennen oder Verschweigen der Bedeutung des Präputium durch das Buch un-heil. Das Übergehen anatomischer Fakten ist für das politische Anliegen der weltweiten Bewegung der Intaktivisten und aller anderen Kinderrechtler ausgesprochen schädlich, weil der beschnittene Junge so dargestellt wird, als habe er eigentlich gar keinen Nachteil erlitten.

Beschneidungsverharmloser Lichtenheldt über den vorhautamputierten Jungen:

„Er kann lernen, die schier unendliche Vielfalt von Sinneswahrnehmungen bewusster und dadurch intensiver zu erleben“

– na dann ist ja alles ok und wir können die Kinder beschneiden lassen, könnten unsere Politiker hieraus schließen, der Junge und später Mann „kann lernen“ und ihm ist die „schier unendliche Vielfalt“ sexueller Lust durch die Sünnet oder Brit mila ja gar nicht verschlossen worden.

Bei einer solchen Verzerrung von Tatsachen der Anatomie kann jeder Mohel, Sünnetci oder durch die AAP fehlgeleitete amerikanische Arzt ja seelenruhig weiter verstümmeln. Eine derartig fehlerhaft verstandene Anatomie untergräbt den gebotenen Standard von ärztlicher Kunst, ärztlichem Aufklärungsgespräch und eventuellem kindlichem oder jugendlichem Mitentscheiden.

Springen wir zu Seite 135 zurück. Wenn nicht beschnittene Jungen masturbieren, so meint es der Autor:

„Dabei stimulieren sie sowohl die zarte, nervenreiche Oberflächenschleimhaut der Eichel, als auch die empfindliche Innenseite der Vorhaut“

– Einspruch. Das seit Jahrtausenden zielsicher amputierte Organ wird durch Lichtenheldt lediglich als „empfindlich“ etikettiert womit doch vielleicht Untertöne von nicht belastbar (geht sowieso schnell kaputt, war halt empfindlich) bis überempfindlich (das war nervend empfindlich, empfindlich störend) mitschwingen, während der Eichel die zwei Attribute „zart“ und „nervenreich“ angedichtet werden, als ob der Glans penis denn nicht durch die auf die Beschneidung allmählich erfolgende Keratinisierung (Verhornung) gerade ihre Zartheit unweigerlich verloren gehen würde und die mit dem Präputium amputierten bis zu 20.000 überwiegend spezialisierten Nervenenden (einschließlich Meissner-Körperchen, Vater-Pacini-Körperchen, Ruffini-Körperchen und Merkel-Zellen) auch nur ein annäherndes Pendant in der pauschal „nervenreich“ beschworenen Eichel hätten.

Weiter auf der Folgeseite:

„Stimuliert werden auch das Vorhautbändchen an der Unterseite der Eichel“,

leider schweigt un-heil dazu, dass es auf das ziemlich eichelferne und höchst vorhautnahe Frenular Delta (McGrath 2001) ankommt und auf die Frage, ob dieses beim Beschneidungsvorgang überhaupt erhalten bleibt.

Mindestens implizit wiederholt wird dieser Denkfehler auf Seite 163 als:

„die hochsensible Eichel“

nämlich unter – gezielter? – Auslassung der – sehr viel mehr – „hochsensiblen“ Strukturen der Vorhaut, hier wären stets vor allem Gefurchtes Band und Frenulares Delta zu nennen. Auch im Kontext der beiden Seiten 162 und 163 verschweigt der Autor von un-heil, dass nicht die Eichel, sondern genau und nur die Vorhaut jene ungefähr 20.000 Nervenenden und Tastkörperchen enthält, die für den größten Teil der anatomisch möglichen lustvollen sexuellen Empfindung des Mannes verantwortlich sind; die nicht keratinisierte Eichel empfindet zwar, aber sie empfindet das Getastete eher sehr grob und verschwommen sowie von ihrer nervlichen Natur aus als durchaus unlustvoll bis schmerzhaft.

Ist die Vorhaut weg ist das Hauptorgan der männlichen Lustwahrnehmung weg und insofern ist gerade die Eichel eben nicht das „Sensibelchen“ (Lichtenheldt Seite 19 Die Eichel – Sensibelchen in Violett). Nein, die Vorhaut ist das „Sensibelchen“ – gewesen, nämlich vor der Beschneidung, die Eichel hingegen verliert im Laufe der Jahre und der Verhornung viel von ihrer naturgemäß ohnehin geringen, nämlich mit entsprechenden Rezeptoren nur in einer schmalen Zone dicht an der Kranzfurche (Sulcus coronarius) vorhandenen erogenen Sensitivität.

Eine Eichelbemerkung haben wir noch vorzunehmen, die nach der Farbe, welche Mario Lichtenheldt vielleicht poetisch als violett pauschalisiert. Auch die Farbe der von Natur aus nahezu als ein inneres Organ vorgesehenen Eichel ändert sich beim Beschneiden – und zwar im Sinne eines Grau- oder Stumpfwerdens (discoloration). Dieser Farbverlust wird einerseits durch das Wegreißen der im Baby- und Kindesalter naturgemäß angewachsenen Vorhaut begünstigt (Hautschädigung) und verstärkt sich andererseits im Laufe der Lebenszeit (Keratinisierung). Mindestens bei allen Männern, bei denen die etliche Jahre nach der Beschneidung violett wirkende Eichel bei intakt gebliebener Vorhaut rot oder rosa hätte sein müssen, wäre das im Buch un-heil ausweichend verkitschte Violett eine Folge der akuten Hautzerstörung oder ein Symptom für den sukzessive steigenden Sensitivitätsverlust. Auf der hauttypbedingt (Pigmentierung) wahrscheinlichen, farblich annähernd sicheren Seite bleibt der Autor von un-heil, indem er nicht von Sensibelchen in Rot oder Sensibelchen in Rosa redet.

Fazit zum Vorhautbuch ohne Vorhaut.

un-heil: Vorhaut, Phimose & Beschneidung. Zeitgemäße Antworten für Jungen, Eltern und Multiplikatoren verkennt vollständig die hohe sensitive, sexuelle und partnerschaftliche Bedeutung des männlichen Präputiums und damit die Menschheitskatastrophe ihrer mit der Schamlippenamputation ebenso wie mit der Klitoridektomie sehr wohl vergleichbaren rituellen Zerstörung. Das Buch motiviert deshalb nicht ausreichend zu dem, worum es Kinderrechtlern und Gesundheitserziehern gehen muss, nämlich zum Kampf um ihren Erhalt und ist daher für Jungen und ihre Eltern sowie für Lehrer, Jugendarbeiter und besonders Jungenarbeiter keinesfalls zu empfehlen.

Cees van der Duin

Q u e l l e n

What he ENTIRELY MISSED, is that the foreskin, NOT the glans is the most sexually sensitive portion of the male genitalia.

http://community.babycenter.com/post/a735045/circumcision?cpg=73&csi=2020834937&pd=7

Die Vorhaut, nicht die Eichel, ist der für leichte Berührung sensibelste Teil des Penis.

http://flexikon.doccheck.com/de/Sexuelle_Auswirkungen_der_Zirkumzision

We now know that the foreskin, not the glans, is the most sensitive part of the entire penis, and that removing it takes away three quarters of the pleasure a man has during sexual intercourse. He can no longer „glide“ but has to „thrust“ — which causes friction and makes it less pleasurable for his partner as well. (Female partners of intact men are more likely to experience vaginal orgasm).

http://old.richarddawkins.net/users/173413/comments

Neurologically, the most specialized pressure-sensitive cells in the human body are Meissner’s corpuscles for localized light touch and fast touch, Merkel’s disc cells for light pressure and tactile form and texture, Ruffini’s corpuscles for slow sustained pressure, deep skin tension, stretch, flutter and slip, and Pacinian corpuscles for deep touch and detection of rapid external vibrations. They are found only in the tongue, lips, palms, fingertips, nipples, and the clitoris and the crests of the ridged band at the tip of the male foreskin. These remarkable cells process tens of thousands of information impulses per second and can sense texture, stretch, and vibration/movement at the micrometre level. These are the cells that allow blind people to „see“ Braille with their fingertips. Cut them off and, male or female, it’s like trying to read Braille with your elbow.

Physiologically, the clitoris is richly endowed with thousands of these specialized pressure-sensitive nerves and the clitoral foreskin is virtually bereft of them. The ridged band at the tip of the penile foreskin is richly endowed with thousands of these same specialized pressure-sensitive nerves and the glans is virtually bereft of them. (…)

Gary Harryman

https://ms-my.facebook.com/shareyoursexknowledge/posts/652188514794501

Ich habe Deine Ausführungen zur weiblichen Genitalverstümmelungen im Bundestag gehört und finde sie sehr richtig. Es ist jedoch eine medizinische Fehlinformation, die in fast allen Fraktionen vorhanden ist, dass die Vorhaut des Penis anders gebaut sei als beispielsweise die Labien (kleinen Schamlippen) einer Frau. Dieser Irrtum entsteht wahrscheinlich dadurch, dass Beschneidungen an Jungen häufiger und wegen überalterter medizinischer und traditoneller Vorstellungen auch akzeptierter sind. Das bedeutet aber nicht, dass sie folgenärmer wären. Sowohl Vorhaut als auch Labien haben eine sehr hohe Dichte verschiedener Tast-Körperchen. Das sind spezialisierte Sinneszellen. Dass beide Gewebe gleich aufgebaut sind liegt daran, dass bei der Entwicklung eines Embryos im Mutterleib lediglich das Vorhandensein des Y-Chromosoms bestimmt wie die Form des äußeren Geschlechtsorganes aussieht. Aber eben nur die Form, nicht zwingend die Funktion. Zur Ausbildung der Form wird das gleiche Gewebe benutzt weswegen auch dessen Aufbau gleich ist. Ein Gewebe, das voll mit diesen Tast-Körperchen ist, ist hochempfindlich und erogen. Egal ob es Labie oder Vorhaut heißt. Die Empfindlichkeit beider übertrifft die von Lippen oder Fingerkuppen um ein Vielfaches und [diese] bilden damit mit die wichtigsten erogenen Zonen von Mann und Frau. Es ist also keinesfalls zynisch oder unsachlich, wenn die Gegner der Beschneidung darauf hinweisen, sondern Stand der modernen Medizin, den jeder Medizinstudent in der Vorklinik lernt. (…)

Tanja Hindemith

http://ratgebernewsblog2.wordpress.com/2012/07/20/beschneidungsdebatte-fehlinformationen-ohne-ende/

Auf der Seite Beschneidung von Jungen:

Verluste durch die Beschneidung

Das Gefurchte Band

Die wichtigste erogene (sexuell empfindliche) Zone des männlichen Körpers. Der Verlust dieses feinen Bändchens aus dicht mit Nerven besetztem, sexuell empfindlichen Gewebe verringert die Intensität und Fülle des sexuellen Empfindens

[Taylor, J. R. et al., „The Prepuce: Specialized Mucosa of the Penis and Its Loss to Circumcision,“ British Journal of Urology 77 (1996): 291-295.]

P. M. Fleiss, MD, MPH, „The Case Against Circumcision,“ Mothering: The Magazine of Natural Family Living (Winter 1997): 36-45.]

Das Frenulum [Anm.: Frenulum und Frenulares Delta, hier nämlich das Delta]

Die hochgradig erogene V-förmige, netzartige Verbindungsstruktur an der Unterseite der Eichel, die oft zusammen mit der Vorhaut amputiert oder durchtrennt wird. In beiden Fällen wird die Funktion des Frenulums und damit sein Potential für sexuelles Vergnügen zerstört.

[1. Cold, C, Taylor, J, „The Prepuce,“ BJU International 83, Suppl. 1, (1999): 34-44. 2. Kaplan, G.W., „Complications of Circumcision,“ Urologic Clinics of North America 10, 1983.]

http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/argumente-gegen-beschneidung/verluste-durch-die-beschneidung.html

http://en.wikipedia.org/wiki/Frenular_delta

McGrath K. The frenular delta: a new preputial structure. In: Denniston GC, Hodges FM, Milos MF, editors. Understanding Circumcision: A Multi-Disciplinary Approach to a Multi-Dimensional Problem. New York: Kluwer/Plenum; 2001. p. 199-206.

http://www.cirp.org/library/anatomy/mcgrath1/

Cutting the frenulum or the frenular artery has the potential to reduce the blood flow to the meatus (ischemia) and may result in meatal stenosis (development of scar tissue reducing the size of the meatus) which can have an impact in the ability to urinate, may cause infections and may require surgery in order to repair.

Sorrells et al, 2007, referred to the damage to the frenulum in these words: „In conclusion, circumcision removes the most sensitive parts of the penis and decreases the fine-touch pressure sensitivity of glans penis. The most sensitive regions in the uncircumcised penis are those parts ablated by circumcision. When compared to the most sensitive area of the circumcised penis, several locations on the uncircumcised penis (the rim of the preputial orifice, dorsal and ventral, the frenulum near the ridged band, and the frenulum at the muco-cutaneous junction) that are missing from the circumcised penis were significantly more sensitive.“

http://damagefromcircumcision.blogspot.de/p/blog-page.html

Fine-touch pressure thresholds in the adult penis

Morris L. Sorrells,

James L. Snyder,

Mark D. Reiss,

Christopher Eden,

Marilyn F. Milos,

Norma Wilcox,

Robert S. Van Howe

http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/j.1464-410X.2006.06685.x/full

Universal Declaration on Circumcision, Excision, and Incision

WHEREAS, the General Assembly of the United Nations on December 10, 1948 adopted and

proclaimed the UNIVERSAL DECLARATION OF HUMAN RIGHTS; and

WHEREAS, said Declaration affirms to „strive by teaching and education to promote respect for these rights and freedoms and by progressive measures, national and international, to secure their universal and effective recognition and observance…;“

WHEREAS, Article 2 of said Declaration affirms that „Everyone is entitled to all the rights and freedoms set forth in this Declaration without distinction of any kind, such as race, colour, sex, language, religion, political or other opinion, national or social origin, property, birth or other status;“ and

WHEREAS, Article 5 of said Declaration affirmst that: „NO ONE SHALL BE SUBJECTED TO TORTURE OR TO CRUEL, INHUMAN OR DEGRADING TREATMENT OR PUNISHMENT;“ and

WHEREAS, the practice of medically unnecessary surgical circumcisions, excisions and incisions on male and female genitalia that are conducted:

a. without anesthesia, inflicts incalculable pain and human suffering, constitutes and act of TORTURE within the terms of Article 5 of the Universal Declaration of Human Rights; and

b. with anesthesia, constitutes and „act of cruel, inhuman and degrading treatment“ within the terms of Article 5 of the Universal Declaration of Human Rights; and

WHEREAS, other forms of male and female genital mutilation that are conducted as a matter of social and religious custom, e.g. as in „ritual rites of passage,“ constitute acts of „TORTURE (AND) CRUEL, INHUMAN OR DEGRADING TREATMENT OR PUNISHMENT“ within the language of Article 5 of the United Nations Universal Declaration of Human Rights; and

WHEREAS, the above violations of Articles 2 and 5 of the Universal Declaration of Human Rights frequently involves helpless newborns and adolescents—religious and social customs notwithstanding;

http://montagunocircpetition.org/univ_declaration.pg

Allgemeine Erklärung zu Beschneidung (Zirkumzision), Ausschneidung (Exzision) und Einschneidung (Inzision)

IN ANBETRACHT DESSEN, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 die ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE angenommen und verabschiedet hat; und

IN ANBETRACHT DESSEN, dass die genannte Erklärung bekräftigt, dass „durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung zu gewährleisten“ sind;

IN ANBETRACHT DESSEN, dass Artikel 2 der genannten Erklärung bekräftigt, dass „jeder […] Anspruch [hat] auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“; und

IN ANBETRACHT DESSEN, dass Artikel 5 der genannten Erklärung bekräftigt dass: „NIEMAND […] DER FOLTER ODER GRAUSAMER, UNMENSCHLICHER ODER ERNIEDRIGENDER BEHANDLUNG ODER STRAFE UNTERWORFEN WERDEN [DARF]“; und

IN ANBETRACHT DESSEN, dass die Durchführung von medizinisch unnötigen Beschneidungen (Zirkumzisionen), Ausschneidungen (Exzisionen) und Einschneidungen (Inzisionen) an männlichen und weiblichen Genitalien, die vorgenommen werden:

a. ohne Betäubung, unermeßliche Schmerzen und menschliches Leiden verursacht und somit einen Akt der FOLTER im Sinne von Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte darstellt; und

b. mit Betäubung, einen Akt der „grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung“ im Sinne von Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte darstellt; und

IN ANBETRACHT DESSEN, dass andere Formen der männlichen und weiblichen Genitalverstümmelung, die als Bestandteil von soziokulturellen und religiösen Bräuchen vorgenommen werden, z.B. in Form von „Initiationsriten“, Akte von „FOLTER [UND] GRAUSAMER, UNMENSCHLICHER ODER ERNIEDRIGENDER BEHANDLUNG ODER STRAFE“ im Sinne von Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen darstellen; und

IN ANBETRACHT DESSEN, dass die oben genannten Verletzungen von Artikel 2 und 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte häufig hilflose Neugeborene und Heranwachsende betreffen—ungeachtet religiöser und sozialer Bräuche;

http://montagunocircpetition.org/univ_declaration.pg?lang=de

In intact European males, the glans ranges in color from pink to dark purple, while in dark skinned men it ranges from pink to dark brown. Infant circumcision, carried out when the glans is adherent to the foreskin, results in scarring, pitting, and discoloration of the surface of the glans and, over the years, increasing keratinization is likely to lead to further loss of natural color (Fleiss, 1997).

http://www.circinfo.org/Warren.html

The glans ranges from pink to red to dark purple among intact men of Northern European ancestry, and from pinkish to mahagony to dark brown among intact men of Color. If circumcision is performed on an infant or young boy, the connective tissue which protectively fuses the foreskin and glans together is ripped apart. This leaves the glans raw and subject to infection, scarring, pitting, shrinkage, and eventual discoloration. Over a period of years the glans becomes keratinized, adding additional layers of tissue in order to adequately protect itself, which further contributes to discoloration. (Fleiss, 1997)

http://www.norm.org/lost.html

Pflege erhebliche Lautstärke in der Jungenbeschneidungsdebatte, schweig fein still zu gefurchtem Band oder frenularem Delta:

„das physiologische Äquivalent zur Jungenbeschneidung, nämlich die Entfernung der Klitorisvorhaut“

Dr. Meike Beier & Mario Lichtenheldt am 05.07.2012

http://manndat.de/geschlechterpolitik/stellungnahme-zum-kolner-beschneidungsurteil.html

Der Arbeitskreis Kinderrechte der Giordano-Bruno-Stiftung besteht aus Personen wie:

Mario Lichtenheldt, RA Walter Otte, Prof. Dr. Holm Putzke, Dr. Michael Schmidt-Salomon, Dr. Meike Beier

http://pro-kinderrechte.de/impressum/

Jungenbeschneidung ist Körperverletzung

September 25, 2012

خَتن , خِتان

ḫatna, ḫitān

Brit Mila

Religiöse Zirkumzision

R. [Absender]

An die Staatsanwaltschaft Hof

An den Leitenden Oberstaatsanwalt der

Staatsanwaltschaft Hof

24. September 2012

Strafanzeige

Gegen G. aus Hof (Bayern)

Kinder sind Grundrechtsträger, auch so genannte muslimische oder jüdische Kinder.

Zur Diskussion um das Urteil des Kölner Landgerichts, wonach nicht medizinisch begründete Beschneidungen von Jungen als Körperverletzung zu werten sind, erklärte Marlene Rupprecht,[1] Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion:

Ich begrüße das Urteil der Kölner Richter ausdrücklich, weil es eindeutig darlegt, dass die Beschneidung von Jungen auf Verlangen der Eltern weit über die Ausübung des Elternrechts hinausgeht und auch durch das Grundrecht auf Religionsfreiheit nicht gedeckt ist. Es verstößt vielmehr gegen das grundgesetzlich garantierte Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit.

Eine Beschneidung, die ohne die Einwilligung eines Kindes und ohne medizinische Notwendigkeit vorgenommen wird, ist aber nicht nur ein Verstoß gegen ein verfassungsmäßiges Schutzrecht. Es missachtet fundamentale Zielsetzungen der UN-Kinderrechtskonvention wie das Recht auf Gesundheit und den Schutz vor Gewaltanwendung.

Eine generelle Straffreiheit für Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit Schutzbefohlener aus religiösen Gründen wäre geradezu die Aufforderung, auch andere Methoden körperlicher Einflussnahme und Züchtigung mit religiösen Begründungen zu rechtfertigen. Dem stehen die UN-Kinderrechte eindeutig entgegen.

Zitatende.

Gegen G. aus Hof (Bayern), nach seiner Homepage http://www.beschneidung-mohel.de „diplomierter und qualifizierter Mohel zur Ausführung von Beschneidungen“, stelle ich Strafanzeige wegen Körperverletzung an nicht einwilligungsfähigen männlichen Minderjährigen im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter. G. schneidet männlichen Kindern im Genitalbereich hoch sensitives intaktes Gewebe weg und beruft sich auf die Religion.[2] Gegen Rabbiner M., der Herrn G. bei Beschneidungen assistiert hat, stelle ich Strafanzeige wegen Beihilfe zu dieser Körperverletzung (Amputation des Praeputium).

Faktenwidrig bagatellisiert G. auf seiner Homepage die Zirkumzision und berät damit aus kulturell moderner Sicht die einem sicherlich nicht unerheblichen Konformitätsdruck unterliegenden Eltern des männlichen Neugeborenen falsch:[3]

Es handelt sich dabei um einen sehr kleinen Eingriff. … Der Heilungsprozess bei Babys geht in der Regel schnell. Babys schlafen bereits kurz nach dem Eingriff.

Die Beschneidung ist ein erheblicher Eingriff und alles andere als eine Kleinigkeit. In der Presse vom 22. August wiederholte G.:[4]

Die Kinder schlafen nach dem Eingriff immer wenige Minuten später friedlich ein.

Der Beschneider sieht nicht oder will nicht sehen, dass die reglosen Säuglinge („Babys schlafen“) in einen komatösen Zustand gefallen sein könnten, unter Schock stehen oder aus Erschöpfung eingeschlafen sind.

In der Welt vom 11. Juli wagt es Alan Posener (Danke Vater, dass ich nicht beschnitten wurde!), den jüdischen Gruppenzwang zum Kinderbeschneiden anzusprechen:

Viel zu selten wird aber die psychologische Frage gestellt, ob denn Eltern, die unter dem Druck des Imams oder Rabbiners stehen, der Familie, der Nachbarn, der Jahrhunderte der Tradition – oder der Drohung mit „Schwierigkeiten“, die ihre unbeschnittenen Söhne später in der Gemeinschaft der Beschnittenen bekommen könnten, wirklich von ihrer Religionsfreiheit Gebrauch machen, wenn sie ihr Kind genital verstümmeln lassen. Würden sie das auch ohne diesen Druck tun? Also wenn sie wirklich frei entscheiden könnten?

Neuzeitliche Betäubungsmittel sind dem Mohel offensichtlich nicht ausreichend koscher. Mindestens am biblisch genannten Beschneidungstermin glaubt G. auf schmerzstillende Medikamente verzichten zu können, ebenfalls aus der Abhandlung Ablauf und Heilungsprozess aus G.s Homepage:

Findet die Beschneidung am 8. Tag statt, wird kein Betäubungsmittel injiziert.

G.s Tun ist der Öffentlichkeit bekannt. Laut DIE WELT (22.08.2012) seit angeblich vierzig Jahren und an etwa 30 Kindern jährlich führt der Rabbiner an Kindern seine medizinisch nicht indizierten Beschneidungen durch:[5]

Ein Ereignis ganz besonderer Art feierte die jüdische Gemeinde am 20. Schwat 5768 (27. Januar 2008). Der kleine [Name] wurde vom Mohel Rabbiner G. aus Hof beschnitten. Es kamen viele Gäste, der Familie beizustehen und mitzufeiern. Besonders heiter wurde die Stimmung nach der Brit Mila durch angestimmte Lieder und erzählte Witze und Geschichten von Rabbiner G. …

Am 16. Dezember 2007 wurde zu unserer großen Freude seit langem wieder eine Brit Mila in unserer Synagoge durchgeführt. Die Beschneidung hat unser Rabbiner D. G. ausgeführt, der auch gleichzeitig ausgebildeter Mohel ist.

Gerne kann Herr G. im freiheitlichen Rechtsstaat auch bei religiösen Feiern traditionellen Gesang anstimmen und jüdische Witze zum Besten geben.

Ob das am 27. Januar 2008 rituell am Genital geschädigte Baby laut geschrien hat? Das blutige Ritual selbst war für die Anwesenden offensichtlich nicht ganz und gar fröhlich („besonders heiter“) und möglicherweise noch nicht einmal besonders angenehm („heiter“), sodass ein paar Witze die betretene Stimmung aufhellen mussten.

Gegen G. ist bekanntlich 2012 durch einen Arzt aus Hessen Strafanzeige gestellt worden, auf welche die Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD) mit dieser Presseerklärung reagierte:[6]

Mit Bestürzung und Entsetzen nahm die ORD (Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland) den Eingang einer Strafanzeige gegen Rabbiner G., Hof, bei der Staatsanwaltschaft in Hof/Oberfranken zur Kenntnis.

Die ORD erklärt:

Von dieser Strafanzeige, welche auf das Urteil des Landgerichtes Köln 151 Ns 169/11 zurückgeht, ist nicht nur Rabbiner G. als Mohel (jüdischer Beschneider) betroffen, sondern jeder Mohel, der in Deutschland tätig ist bzw. das gesamte Judentum in Deutschland.

Möchte diese Strafanzeige gerade in der derzeitigen Situation, in der an einer konstruktiven Lösung gearbeitet wird, ein Zeichen setzen, daß Juden in Deutschland unerwünscht sind?

Soll eine der Kernhandlungen der jüdischen Religion tatsächlich kriminalisiert und diejenigen, welche sie durchführen, zu Freiwild erklärt werden?

Rabbiner Julian Chaim Soussan, Mainz, sagt:

„Wir haben großes Vertrauen in die bayerische Justiz, daß diese in einer religiösen Beschneidung, die fach- und sachgerecht durch einen hierzu befugten und ausgebildeten Mohel und mit beidseitiger elterlicher Zustimmung durchgeführt wurde, keine strafbare Handlung sieht.“

Falls die ORD nun auch mir dieselbe, auf den Völkermord an den europäischen Juden anspielende Frage stellen möchte: Nein, ich möchte mit meiner Strafanzeige kein „Zeichen setzen, dass Juden in Deutschland unerwünscht sind“ (ORD, Pressemitteilung), sondern wünsche mir, dass körperlich möglichst wenig versehrte religionsfreie oder säkulare religiöse Menschen – also auch Muslime oder Juden – in Deutschland leben, die ihren Kindern bewusst keine rituellen Körperverletzungen zufügen und auch jede andere Form von Gewalt in der Erziehung geächtet haben.

Bei allem religiösen Geschichtsbewusstsein – muslimische oder jüdische Spiritualität braucht keine abgeschnittenen Körperteile. Sinngemäß gälte das auch für in der Bundesrepublik wohnhafte Xhosa oder Aboriginees, Ethnien, die ihre Jungen ja genauso rituell an der Penisvorhaut beschneiden und das seit vermutlich viel längerer Zeit, als es die Brit Mila gibt. Der Monotheismus ist religionsgeschichtlich sozusagen der letzte Schrei; die Hebräer haben den Brauch der Zirkumzision aus dem afropazifischen Raum vergangener Jahrtausende übernommen.

Im Übrigen soll die Mehrheit der deutschen männlichen Juden unbeschnitten sein, was erfreulich ist und was die den angeblich vom Himmel herab gekommenen Befehlen (commandments) der rabbinischen Halacha[7] folgende ORD ebenso weiß wie sie es 2012 in der öffentlichen Debatte verschweigt. Auch die Beschneidungsfreunde Volker Beck und Angela Merkel („Komikernation“) wissen, dass es die Jews against Circumcision (JAC) gibt oder deutsche jüdische Beschneidungskritiker wie den erwähnten Alan Posener.[8]

Durchaus richtig läge die ORD mit der Vermutung, dass ich über das Urteil des Landgerichtes Köln 151 Ns 169/11 erfreut bin, welches ein intaktes kindliches Genital für schützenswerter hält als die elterliche Gottesfurcht.

Die Frage nach der rituellen Zirkumzision ist ein Politikum allerersten Ranges und wird für die Bundesrepublik auf längere Zeit die Weiche stellen zwischen Rechtsstaat und Gesetzesreligion, medizinischer Wissenschaft und Halacha, Aufklärungshumanismus und Scharia.

Glücklicherweise kam am 19. Juli 2012 im Deutschen Bundestag (Plenarprotokoll 17/189) zum Thema Beschneidung auch die eingangs erwähnte Marlene Rupprecht zu Wort:[9]

Herr Kollege Beck, Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht schon 1968 festgestellt hat, dass Kinder Grundrechtsträger sind, und zwar ohne Einschränkung; man hat das nicht am Alter festgemacht. Außerdem haben wir die UN-Kinderrechtskonvention im letzten Jahr in diesem Hause mit breiter Mehrheit in inländisches Recht umgesetzt. In Art. 24 Abs. 3 der UN-Kinderrechtskonvention steht eindeutig, dass die Vertragsstaaten alles versuchen, um Bräuche, die Kinder verletzen, zu beseitigen.

Wir haben im Jahr 2000 hier im Hause nach langer Diskussion mit großer Mehrheit beschlossen, dass Eltern ihre Kinder gewaltfrei erziehen müssen. Damit haben wir zum ersten Mal Kinder als Rechtssubjekte in ein Gesetz aufgenommen. Das heißt, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben. Das gilt auch für die religiöse Erziehung.

Man nimmt niemandem das Recht, Kinder religiös zu erziehen. Im Gegenteil: Es ist Aufgabe der Eltern, Kinder wertorientiert zu erziehen und sie auf das Leben in dieser Gesellschaft vorzubereiten. Aber wir haben den Grundsatz der Gewaltfreiheit. Ich frage mich, wie Sie diesen Antrag mit der UN-Kinderrechtskonvention und den Grundrechten vereinbaren wollen.

Ich glaube, dass eine ehrliche Diskussion stattfinden muss. Meine Bitte an die Kollegen ist: Wenn wir uns in der Sommerpause mit diesem Thema beschäftigen, sollten wir nicht vorschnell nur auf die Menschen in unserem Land schauen, die ihre Auffassung laut genug äußern. Man sollte auch auf all diejenigen schauen, die sich nicht äußern, für die wir hier aber im Parlament sitzen, nämlich auf die Kinder.

Beschneidung ist Körperverletzung. Die Zirkumzision beeinträchtigt Lustempfinden und Sexualität mehr oder weniger stark und lebenslang, sie fügt dem Kind – auch dem betäubten oder nicht betäubten Säugling – Schmerzen zu und schädigt damit bereits das Kindeswohl. Im Kölner Urteil heißt es:

Abs. 1, 6 Abs. 2 GG werden ihrerseits durch das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Abs.1 und 2 Satz 1 GG begrenzt. Das Ergebnis folgt möglicherweise bereits aus Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 136 Abs. 1 WRV, wonach die staatsbürgerlichen Rechte durch die Ausübung der Religionsfreiheit nicht beschränkt werden (so: Herzberg JZ 2009, 332, 337; derselbe Medizinrecht 2012, 169, 173). Jedenfalls zieht Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG selbst den Grundrechten der Eltern eine verfassungsimmanente Grenze.

Auch durch BGB § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge ist religiös oder traditionell begründete Körperverletzung nicht gedeckt; Eltern können in eine medizinisch unnötige chirurgische Entfernung der Penisvorhaut nicht einwilligen.

Der Staat muss hier tätig werden, G. aus Hof ist im Namen des verwirklichten Grundgesetzes an der Durchführung von Beschneidungen zu hindern.

Mit freundlichen Grüßen

R.

Staatlich anerkannter Diplom-Sozialpädagoge (FH)

mitzeichnend:

S.

Sozialpädagogin

[1] Beschneidung missachtet Kinderrechte

Marlene Rupprecht zur Diskussion um Landgerichtsurteil

http://www.marlene-rupprecht.de/index.php?nr=45654

[2] Zitat: G.: Die Beschneidung ist das erste Gebot, das unser Stammvater Awraham von G“tt erhalten hat. … Während der Zeremonie der Brit Mila werden verschiedene Segenssprüche gesagt, die das Kind in den Bund mit G“tt einführen sollen.

http://www.beschneidung-mohel.de/bedeutung_der_brit_milah.html

[3]G.s Homepage: Ablauf und Heilungsprozess

http://www.beschneidung-mohel.de/ablauf_und_heilungsprozess.html

[4]G. führt nach eigenen Angaben bis zu 30 Beschneidungen im Jahr an Kleinkindern durch. Seit mehr als 40 Jahren sei er bundesweit tätig und ziehe auf Wunsch auch einen Arzt hinzu. Eine Betäubung der Kleinkinder lehnt er ab. Dies sei viel schädlicher als die Beschneidung, betonte er.

DIE WELT 22.08.2012 Rabbiner will weiter ohne Betäubung beschneiden

http://www.welt.de/regionales/muenchen/article108741492/Rabbiner-will-weiter-ohne-Betaeubung-beschneiden.html

[5] Jüdisches Leben in Bayern • Nr. 106/2008

http://ikg-bayern.de/maerz08.pdf

[6] ORD am 22.08.2012 Pressemitteilung zur Strafanzeige gegen Rabbiner G.

http://www.ordonline.de/index.php?option=com_content&view=article&id=310:presseerklaerung-zur-strafanzeige-gegen-rabbiner-goldberg&catid=155:pressemitteilungen&Itemid=13

[7] Circumcision is a commandment, one of the 613 commandments which G-d commanded the Jews. Circumcision is a religious commandment just as is keeping the Sabbath, kashrut of food, and family purity. From a halachic standpoint circumcision has no connection to any kind of medical benefit, just as no other commandment is justified by benefit. The great halachic arbiters emphasize the requirement to fulfill the commandments without any practical benefit or return, otherwise there would be in the fulfillment of commandments no „pure“ reason of worshiping G-d, only the simple desire to get a reward. … Fulfilling the commandment of circumcision is not for the purpose of medical or other benefit but only for the purpose of worshipping G-d. Moreover, the Talmud unambiguously states that circumcision presents a medical risk! In the tractate Gittin, 57, Amud B, it is said: „‚It is for Your sake that we are killed all day long‘ (Psalms 44), R‘ Yehoshua the son of Levi says: this is circumcision which is done on the eighth day.“ That is, Rabbi Yehoshua the son of Levi says that this verse in Psalms, which speaks of daily death, relates to the danger of circumcision. The great Talmudic commentators explain thus: Rashi says, „since they sometimes die,“ that is, sometime people die because of circumcision. And Maharsha writes, „since the child is young and there is a risk of death,“ that is, the risk of death is increased because it is performed on young infants. …

If so, one who has problems with „his Jewish identity“ in connection with the commandments of the religion should know that from the Rabbinical halachic standpoint the issue of the Sabbath is more important than the issue of circumcision. On the other hand, one whose Jewish identity stems from the culture and not from the religion may ignore both of these religious commandments with the same equanimity.

aus: Circumcision – Halachic Viewpoint (bei: DE)

http://www.daatemet.org.il/articles/article.cfm?article_id=19&lang=en

Daat Emet (DE)

According to the fundamentalist interpretation, the sages of the Talmud and the subsequent generations created superhuman, divinely inspired texts, and are therefore infallible. DE convincingly demonstrates that the authors of the Talmud and of the later classical rabbinical works did not view themselves or their colleagues in this light, nor did the later tradition. The idea of the divine origins and omniscience of rabbinical sources is a fairly late invention, which goes totally against ancient tradition; it is merely it marginal ideological branch, which became commonly accepted only in modern time.

http://www.daatemet.org.il/aboutus.cfm

[8] Hätte ich zum Beispiel – wenn ich eine Religion gründen sollte, deren Götter das verlangen – das Recht, mein Kind über und über mit dem Spruch „Dies ist das Zeichen Unseres ewigen Bundes mit Alan und seinen Nachfahren“ tätowieren zu lassen? Und wenn nein, warum nicht?

Zitiert aus:Alan Posener: Danke Vater, dass ich nicht beschnitten wurde!

DIE WELT 11.07.2012

http://www.welt.de/kultur/article108264046/Danke-Vater-dass-ich-nicht-beschnitten-wurde.html

[9] Deutscher Bundestag 189. Sitzung Berlin, den 19. Juli 2012 Plenarprotokoll 17/189

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17189.pdf

Staatsanwaltschaft Hof [Absender]

[An Herrn] R.

19.02.2013

Akten – / Geschäftszeichen (Bitte bei Antwort angeben)

22 Js 11750/12

Ermittlungsverfahren gegen D. G.

wegen Körperverletzung

Sehr geehrter Herr R.,

in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 18.02.2013 folgende Entscheidung getroffen:

Der Strafanzeige des E. R. vom 24.09.2012 wird gemäß § 152 Abs. 2 StPO keine Folge gegeben.

Gründe:

I. Der Anzeigeerstatter erstattete gegen den beschuldigten Rabbiner G. Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung wegen durch diesen vorgenommener Beschneidungen an männlichen Säuglingen.

Konkrete Einzeltaten oder Einzelfälle, die auch nur ansatzweise individualisiert wären, trägt der Anzeigeerstatter nicht vor.

Der beschuldigte Rabbiner ist „Mohel“, d. h. ein Fachmann, der die Beschneidung nach jüdischer Sitte nach entsprechender Ausbildung vollzieht und über jahrelange Erfahrung verfügt.

II. Gemäß § 152 Abs. 2 StPO ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt.

A) Daran fehlt es in der vorliegenden Strafanzeige bereits aus tatsächlichen Gründen. Der Anzeigeerstatter wirft dem beschuldigten Rabbiner lediglich pauschal vor, zahlreiche Beschneidungen vorgenommen zu haben. Auf irgendwelche konkreten Einzelfälle nimmt der Anzeigeerstatter nicht Bezug, solche werden auch nicht vorgetragen.

Diese sind jedoch nach dem Zeitpunkt, einem möglichen Ort oder in sonstiger Art und Weise weder näher konkretisiert noch näher konkretisierbar. Damit ist zum einen weder ausgeschlossen, dass, soweit überhaupt strafbare Handlungen des beschuldigten Rabbiners vorlägen, diese bereits in verjährter Zeit geschehen wären, noch kann eine Zuordnung, die den Erfordernissen einer prozessualen Tat gem. § 264 StPO genügte, vorgenommen werden. Unbestimmte Behauptungen, die Behauptungen ins Blaue hinein nahe kommen, rechtfertigen von vornherein bereits aus tatsächlichen Gründen die Aufnahme von Ermittlungen nicht.

B) Überdies wäre – konkretisierbare Einzeltaten des beschuldigten Rabbiners in nicht verjährter Zeit unterstellt, – ein solches Verhalten jedenfalls nicht strafbar, was aus Rechtsgründen die Aufnahme von Ermittlungen hindert.

1. In der juristischen Diskussion bestand Uneinigkeit über die Frage der Strafbarkeit von Beschneidungen männlicher Minderjähriger ohne deren persönliche ausdrückliche Einwilligung, dies insbesondere in der jüngeren Vergangenheit auf Grund eines Urteils des Landgerichts Köln vom 07.05.2012 (NStZ 2012, 449), sowie oben bereits angesprochener vereinzelter, sich zuletzt stärker präsentierender Meinungen in der Literatur, auf die der Anzeigeerstatter Bezug nimmt.

2. Dabei kann letztlich dahinstehen, ob, was im Ergebnis wohl zu verneinen ist, bereits auf Grund des Gedankens der „Sozialadäquanz“ bereits tatbestandlich strafrechtlich relevantes Verhalten nicht vorliegt. Der in der Literatur entwickelte Gedanke zielt auf tatbestandsmäßige Handlungen im Rahmen der Sozialordnung ab, was zu einem Tatbestandsausschluss führen soll (vergl. Fischer, StGB, vor § 32, Rdnr. 12, m. w. N.), wobei der Bundesgerichtshof offengelassen hat, ob die Sozialadäquanz eines Verhaltens den Tatbestand oder die Rechtswidrigkeit ausschließt.

3. Jedenfalls wäre das Verhalten des beschuldigten Rabbiners gerechtfertigt.

a) Zwar kann eine Einwilligung eines betroffenen Kindes im Regelfall nicht vorgelegen haben, da die nach dem Vortrag des Anzeigeerstatter durch den beschuldigten Rabbiner vorgenommenen Beschneidungen nach jüdischem Ritus in der Regel bereits am 8. Tag nach der Geburt stattzufinden haben, sodass auszuschließen ist, dass zu diesem Zeitpunkt ein zu beschneidender Säugling auf Grund seiner sozialen und persönlichen Entwicklung einwilligungsfähig ist. Eine hinreichende Verstandesreife kommt dann nicht in Betracht.

b) Jedoch ist davon auszugehen, dass regelmäßig eine Einwilligung der Eltern vorlag, die eine mögliche tatbestandsmäßige Körperverletzung zu rechtfertigen vermag.

aa) Ein allgemeines Einwilligungsrecht der Eltern für das minderjährige Kind ergibt sich grundsätzlich aus §§ 1626 ff. BGB. Gem. § 1626 Abs. 1 BGB haben die Eltern die Pflicht, aber auch das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen, wobei die elterliche Sorge auch die Sorge für die Person des Kindes umfasst. Gem. § 1627 BGB haben die Eltern die elterliche Sorge in eigener Verantwortung zum Wohl des Kindes auszuüben. § 1631 Abs. 1 BGB besagt, dass die Personensorge insbesondere auch die Pflicht und das Recht der Erziehung des Kindes mit umfasst.

bb) Zwar bestimmt § 1631 Abs. 2 BGB, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben und körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig sind. Hieraus leitet das Landgericht Köln in seiner Entscheidung vom 07.05.2012 (NStZ 2012, 449) ab, dass die zur religiösen Erziehung dienende Beschneidung eine unangemessene Verletzung der körperlichen Unversehrtheit sein soll, was aus der Wertung des § 1631 Abs. 2 BGB folge.

cc) Der Bundesgesetzgeber hat jedoch nunmehr in § 1631 d Abs. 1 BGB – in Übereinstimmung mit der auch zuvor überwiegend vertretenen Auffassung – ausdrücklich klarstellend geregelt, dass die elterliche Personensorge auch das Recht umfasst, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll, soweit durch die Beschneidung nicht das Kindeswohl gefährdet ist. Dabei darf die Beschneidung gem. § 1631 d Abs. 2 BGB in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes auch durch von einer Religionsgemeinschaft vorgesehene Personen, die kein Arzt sind, durchgeführt werden, wenn sie dafür besonders ausgebildet sind und für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

Dies ist Ausfluss des grundgesetzlich geschützten Elternrechts, dessen Ausfluss wiederum die §§ 1626 ff. BGB sind. Art. 6 Abs. 2 GG beinhaltet einen Vorrang der elterlichen Personensorge vor dem Staat, dem § 1631 d BGB im konkreten Fall besonderen Ausdruck verleiht.

Unter diesen Voraussetzungen ist eine Beschneidung, selbst wenn sie nicht durch einen Arzt, aber fachgerecht durch einen ausgebildeten religiösen Beschneider wie dem hier beschuldigten Rabbiner, der als „Mohel“ tätig ist und bei über 4000 durchgeführten Beschneidungen, hinsichtlich derer Komplikationen nicht bekannt geworden sind, über insoweit vorhandene Fachkompetenz verfügen wird, durchgeführt wurde, im Auftrag und mit Einwilligung der personensorgeberechtigten Eltern als gerechtfertigt anzusehen.

dd) Damit ist – ein potentiell konkretisierbares objektiv strafbares Verhalten des beschuldigten Rabbiners unterstellt – dieses jedenfalls durch die Einwilligung der personensorgeberechtigten Eltern gerechtfertigt (im Ergebnis wohl auch Fischer, StGB, § 223 Rdnr. 6 c).

C) Inwieweit im Einzelfall eine Einwilligung unwirksam sein kann, weil sie (im Einzelfall) nicht dem Kindeswohl entspreche, ist vorliegend nicht zu entscheiden.

Solche Fälle sind ggf. denkbar, wenn von vornherein für eine Beschneidung ein erhöhtes medizinisches Risiko besonderer Komplikationen besteht, wie beispielsweise bei X-chromosomal-rezessiv vererbter Hämophilie dies der Fall sein kann.

Da derartige Einzelfälle vom Anzeigeerstatter aber weder konkret vorgebracht noch sonst in irgendeiner Art und Weise ersichtlich sind, bedarf es einer diesbezüglichen Prüfung und Entscheidung nicht.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass auch Anlass für die Ermittlungen, die zu dem bereits zitierten Urteil des Landgerichts Köln vom 07.05.2012 führten, das Auftreten einer Komplikation, nicht die Beschneidung an sich war.

III. Die Aufnahme von Ermittlungen war aus vorgenannten Gründen abzulehnen und der Strafanzeige des Anzeigeerstatters keine Folge zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. [Name]

Staatsanwalt als Gruppenleiter

Eltern gegen Kinderbeschneidung Teil I Erziehung und Menschenbild

September 21, 2012

Kindlich unversehrt statt beschnitten auf Elternwunsch

Auch im Namen der Familienfreundlichkeit oder kulturellen Vielfalt kann der säkulare Rechtsstaat die medizinisch unbegründete Beschneidung an einem Jungen nicht legalisieren. Ein Beitrag zum heutigen Kölner Protest Eltern gegen Kinderbeschneidung. Von Edward von Roy am 21. September 2012.

Zwei Zitate vorab, Graumann und Beck:

Wir haben in dieser Frage doch gar kein Verhandlungsmandat. In den fünf Büchern Mose steht nun einmal, dass jüdische Jungen, sofern sie gesund sind, am achten Tag beschnitten werden müssen. Nicht sieben Tage, nicht neun Tage, sondern acht Tage nach der Geburt. Wir selbst können da keine Zugeständnisse machen, da muss man schon mit dem lieben Gott verhandeln.

Dieter Graumann am 03. Juli 2012 zum Kölner Stadt-Anzeiger. „Die ganze jüdische Welt ist betroffen“[1]

Sie dürfen nicht übersehen, dass der Beschneidungsbefehl in der jüdischen Religion und im islamischen Glauben fundamental ist. Die Begründung des Bundes Gottes mit dem Volk Israel und Abraham in Genesis 17 beginnt mit dem Befehl an Abraham, die Kinder des Volkes Israel zu beschneiden, sobald sie acht Tage alt sind. – Da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln, Frau Kollegin Rupprecht.

Es ist im Rahmen des Grundrechtsausgleichs mit zu erörtern, welchen Stellenwert der Beschneidungsbefehl für diese Religion hat. Und da kommen wir zu dem Ergebnis: Es handelt sich um den ersten Befehl Gottes, der für diese Religion gilt, und er ist das Fundament des Glaubens aller abrahamitischen Religionen. Damit hat er einen sehr hohen Stellenwert. Ein Verbot der Beschneidung jüdischer und muslimischer Kinder würde faktisch bedeuten: Jüdisches Leben und islamisches Leben sind in Deutschland auf Dauer legal so nicht möglich.

Volker Beck am 19. Juli 2912 vor dem Deutschen Bundestag, Plenarprotokoll 17/189[2]

Soweit die beiden für die deutsche Beschneidungsdebatte wichtig gewordenen Meinungen. Wer jetzt die Worte des Vorsitzenden des Zentralrats der Juden im Zeitungstext sucht, liest, ein bisschen anders als in der Überschrift, nicht: „Die ganze jüdische Welt ist betroffen“, sondern: „Die ganze jüdische Welt fühlt sich im Moment betroffen“.

Betroffen, das heißt in der deutschen Sprache zweierlei, einmal und ganz einfach: etwas ist gemeint, etwas ist jetzt Gegenstand der Betrachtung oder Debatte, und zum anderen kann es heißen: jemand ist traurig, jemand ist schmerzlich gerührt.

Graumann sagt: „fühlt sich … betroffen“, der Religionsfunktionär meint also ausdrücklich auch die Ebene des Emotionalen.

Beides könnte man unterstützen, denn auch wir meinen tatsächlich – als Betrachtungsgegenstand – die beschneidungswilligen Erwachsenen und kritisieren genau sie und niemanden sonst, und auch wir wünschen uns – emotional und einfühlsam – Rührung und Traurigkeit bei den Zirkumzisionsfreunden, allerdings meinen wir nicht Empörung über die Einmischung und Kritik von außen, sondern Trauer über die unnötige Körperverletzung an Kindern, die manche Gottesfürchtige, einer Jahrhunderte oder vielmehr Jahrtausende alten Tradition folgend, auch im 21. Jahrhundert immer noch praktizieren möchten.

Anfang Juli habe Herr Graumann, der sich gerade in Israel aufhielt, „besorgte Anrufe und Mails aus den USA und vielen anderen Ländern der Welt“ erhalten:

Alle fragen mich: Sollen Juden in Deutschland nun nicht mehr leben können?

Natürlich sollen kleine jüdische Jungen überall auf der Welt und auch in Deutschland leben können, aber eben körperlich unversehrt – und das heißt unbeschnitten.

Der Zentralratsvorsitzende unterstellt Beschneidungsgegnern Kaltherzigkeit. Wir beurteilen kindliche Genitalien als unbedingt schützenswert und nicht zu versehren:

Hinter dieser Beurteilung verbirgt sich eine kalte Gefühl- und Respektlosigkeit gegenüber Religion.

Religion ist auch mal Steinigung, insofern respektieren wir Religion tatsächlich nicht pauschal. Ansonsten kann man doch wohl auch Herrn Graumann einen Mangel an Empathie attestieren, der sich auf einen angeblich vom Himmel herab gekommenen Befehl beruft und den die Schreie des beschnittenen Säuglings kalt lassen und gar nicht rühren.

Dieter Graumann, der gerne verschweigt, dass die Mehrheit der männlichen deutschen Juden gar nicht beschnitten ist und wahrscheinlich auch noch glücklich damit, erweist sich als gehorsamer Diener der literalistischen, der wortwörtlichen Lesart heiliger Texte:

Wir haben in dieser Frage doch gar kein Verhandlungsmandat. In den fünf Büchern Mose steht nun einmal, dass jüdische Jungen, sofern sie gesund sind, am achten Tag beschnitten werden müssen. … Wir selbst können da keine Zugeständnisse machen, da muss man schon mit dem lieben Gott verhandeln.

Das Heil der Seele stehe also aus dem Spiel, und Heilsverlust spüren die globalen Fundamentalisten, auch die Christen unter ihnen, als ewige Verdammnis und, mindestens im Islam, als ewigen Aufenthalt im schrecklichen Nār, d. h. im Feuer von al-Dschahannam, der Hölle.

Mit Billigung von Schulministerin Sylvia Löhrmann ist in Nordrhein-Westfalen ab 2012 die Angst vor dem, was satanisch (heilsgefährdend) oder nadschis (rituell unrein) ist, offensichtlich pädagogisch wertvoll, ins Schulleben zu integrieren und versetzungsrelevanter Lernstoff im Islamischen Religionsunterricht.

Im Judentum wie auch im Islam ist die Frau, die gerade ihre Tage hat, rituell verunreinigt und darf als Muslima beispielsweise den Koran nicht berühren. Der männliche jüdische Neugeborene ist durch seine Geburt und den Kontakt mit dem mütterlichen Blut oder bereits den Kontakt mit dem mütterlichen Körper weiblich verunreinigt – für die Dauer von genau sieben Tagen. Erst nach Ablauf dieser Frist, am achten Tag, macht ihn das Beschneidungsritual vor dem Schöpfergott rein und nimmt ihn in den Männerbund auf.

Seit Jahrtausenden wird das Heilige maskulin verwaltet – aus keinem anderen Grund dürfen bis heute bei allzu vielen katholischen Kirchengemeinden Mädchen nicht Messdiener werden. Auch der unbeschnittene jüdische oder muslimische Mann ist rituell nicht rein und setzt, wer weiß, die Reinheit der Ehefrau und das Seelenheil der Kinder aufs Spiel.

Die Beschneidung des Jungen hat also äußerst viel mit der bei Frauen angeblich stets besonders prekären rituellen Reinheit bzw. Tahara (arab. ṭahāra, Adjektiv ṭāhir, hebr. Tahara, Adjektiv tahor) zu tun. Unreinheit ist im Islam Nadschasa (naǧāsa, Adjektiv naǧis), hebräisch Tumah (Adjektiv tame).

Die Muslima ist permanent von naǧāsa bedroht, das liegt doktrinär vor allem bereits an ihrer Monatsregel. Die Menstruation der Frau wird im öffentlich zu kontrollierenden Islam, wie ihr Kopftuch oder vielmehr Schleier (ḥiǧāb, parda), ein Politikum allerersten Ranges. Der Frau wird damit ihre Weiblichkeit zum Vorwurf gemacht, ihr bloßes Frausein grenzt an das Ekelhafte und Teuflische und könnte den Ehemann und den heiligen Text beschmutzen. Das ist beides, echte monotheistische Religion und extremer Patriarchalismus und Sexismus. Und das ist ein Frauenbild und Männerbild (und auch ein Gottesbild), das in der kulturellen Moderne nichts zu suchen hat.

Denn auch den Mann bedrohe das rituell Unreine, meinen manche Gelehrte, und noch die feinsten Partikel von selbst dem molekularen Bereich zuzurechnenden Verunreinigungen (ǧanabāt) nach vollzogenem Geschlechtsverkehr oder aber Atome des eigenen Urins könnten unter der Vorhaut haften bleiben und von dort aus, weiß Gott, das Gebet des Muslim ungültig machen.[3] Sicherheitshalber ist daher im Islam die Vorhaut zu entfernen, prophetisches Vorbild ist die Beschneidung sowieso.

Andere geistliche Autoritäten befinden, dass das rituelle siebenmalige Umkreisen (Ṭawāf) der Kaaba in Mekka nur für den Beschnittenen Gültigkeit habe. Auch das spreche für die Notwendigkeit der Zirkumzision.[4]

Sauber ist nicht rein. Der Gottlose mag sauber sein, doch nur der seinen Glauben Praktizierende ist mit sorgsam eingehaltener großer ritueller Waschung, Ghusl (ġusl) oder kleiner ritueller Waschung, Wudu (wuḍūʾ, persisch ābdast) zusätzlich für eine gewisse Zeit rein.

Wer im 21. Jahrhundert immer noch seine Söhne ohne medizinischen Grund beschneidet, will, dass alle Kinder lernen, das Reine und Heilige angestrengt zu suchen sich vor dem Unreinen und Nichtreligiösen zu ekeln. Kinder sollen aus Sicht der Fundamentalisten lernen, dass man vor Gottes Strafe im Diesseits und im Jenseits große Angst haben muss.

Zwar ist die Hölle kein Thema im Tanach, in der Hebräischen Bibel (mit ihren Hauptteilen Tora / Weisung, Nevi’im / Propheten und Ketuvim / Schriften), doch versichert uns beispielsweise das (zwischen 130 und 68 v. Chr. entstandene) Buch Henoch die Existenz der Hölle.

Aufenthaltsort der Verstorbenen sind demnach vier tiefe Hohlräume, drei dunkel, einer hell; in den Dunkelkammern leiden die Sünder, die helle Abteilung ist den Gerechten vorbehalten. Engel führen die Ungerechten dem Richtplatz zu und der grausame Rest ist allen Katholiken oder Koranlesern inhaltlich bestens bekannt:[5]

Entsprechend der Taten der Bösen werden sie in lodernden Flammen brennen, schlimmer als Feuer (100.9).

niemand wird ihnen helfen (100.4).

Und sei dir bewusst, dass sie [die Engel] eure Seelen in den Sheol bringen werden und sie [die Seelen] werden Böses erleiden und eine schwere Prüfung durchzustehen haben, in Dunkelheit, Fesseln und brennenden Flammen (103.7).

Zwar verzichtete der angesehene mittelalterliche jüdische Denker Moses Maimonides auf das Höllenmotiv und gab unumwunden zu, das männliche Geschlechtsorgan ein bisschen zerstören und schwächen zu wollen, versteckte sich aber ebenfalls hinter dem – von Volker Beck in die Bundestagsdebatte eingebrachten – himmlischen Beschneidungsbefehl.

Es stimmt aus Sicht der Literalisten, der Freunde der Wortwörtlichkeit: Moses hat seine Gesetzestafeln vom Himmel erhalten und auch der Koran ist dem Propheten von Allah oder Dschibril diktiert oder jedenfalls eingeflüstert worden. Und es stimmt wirklich, auch wenn Herr Volker Beck es anscheinend manchmal vergisst: unsere demokratischen Gesetze und die ihnen zugrunde liegenden Vorstellungen vom Menschen, also auch vom Menschen im Kindesalter, sind nicht vom Himmel gefallen.

Die britisch-jüdische Ärztin und Psychotherapeutin Jenny Goodman warb schon vor sechzehn Jahren dafür, die Beschneidung aufzugeben:[6]

Ich bin zuversichtlich, dass mein Volk so viele lebensbejahende, lebensfreudige und erkenntnisbringende Traditionen hat, dass unsere Identität und kulturelle Selbstachtung ohne Probleme überleben wird, wenn wir über die Beschneidung hinauswachsen, die ein grausames Relikt ist, das ich immer als eine Abweichung vom Herzen meiner Religion empfunden habe.

Volker Beck fällt den jüdischen und muslimischen Säkularen in den Rücken und bekundet im Plenarsaal sein Interesse an himmlischen juristischen Vorgaben:

Es ist im Rahmen des Grundrechtsausgleichs mit zu erörtern, welchen Stellenwert der Beschneidungsbefehl für diese Religion hat. Und da kommen wir zu dem Ergebnis: Es handelt sich um den ersten Befehl Gottes, der für diese Religion gilt, und er ist das Fundament des Glaubens aller abrahamitischen Religionen.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen und menschenrechtspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion versteht es offensichtlich als seine Aufgabe, Koran und Hadith zu lesen beziehungsweise Genesis und Maimonides. In einem säkularen Staat jedoch hat ein Politiker theologische Dogmen gar nicht mit dem Grundgesetz abzugleichen, jedenfalls nicht auf Kosten des Grundgesetzes.

Auch besondere Gottesfurcht entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Das Urteil des Kölner Landgerichts hat endlich für Klarheit gesorgt und die Beschneidung als eine Körperverletzung definiert, in die auch die Eltern nicht einwilligen können.

Jetzt versuchen die Beschneidungslobbyisten diese gründliche – und mutige – Arbeit der Kölner Richter in Frage zu stellen und behaupten unbegründet, das Kölner Urteil würde Rechtssicherheit gerade verhindern.

Bereits im Juni sagte Volker Beck:[7]

Wir müssen uns darüber Gedanken machen, ob wir die Religionsfreiheit der jüdischen und muslimischen Glaubensgemeinschaft besser schützen müssen.

Da fragt man sich doch: Vor wem oder vor was soll die so genannte Religionsfreiheit geschützt werden – vor den Demokraten oder vor dem Grundgesetz?

Im selben Bericht (Der Spiegel) wurde glücklicherweise auch die Vorstandsvorsitzende der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes zitiert. Irmingard Schewe-Gerigk lobte das Gerichtsurteil aus Köln, das deutlich mache:

dass die körperliche Unversehrtheit von Kindern nicht mit religiösen Argumenten verletzt werden darf

Danke an Terre des Femmes für diese eindeutige Positionierung. Es ist sehr bezeichnend, dass eine Bewegung für die Rechte von Frauen und Mädchen 2012 die Arbeit leistet, an die sich Deutschlands Lehrer, Erzieher, Jugendverbände und vor allem Jungenarbeiter immer noch nicht herantrauen. Hochschulen für Soziale Arbeit, Städtische Jugendämter, Wohlfahrtsverbände wie Arbeiterwohlfahrt oder Der Paritätische, sie alle schweigen seit Jahren feige zum Tabuthema Nummer eins Jungenbeschneidung. Das muss sich ändern, in die Ausbildung von Erziehern, Lehrern und Sozialarbeitern muss eine ebenso höflich wie eindeutig beschneidungsablehnende Beratungsarbeit integriert werden, denn nur so kann die körperliche Gesundheit des männlichen Kindes integriert werden. Die gegenmodernen Traditionalisten und die religiösen Freunde der Wortwörtlichkeit werden selbstverständlich Widerstand leisten im Namen des gefährdeten friedlichen Zusammenlebens der Kulturen oder des Elternrechts auf religiöse Prägung des Kindes.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der heutigen zweistündigen Protestveranstaltung Eltern gegen Kinderbeschneidung haben nicht geschwiegen und lassen von kulturrelativistischen oder orthodox-religiösen Argumenten nicht beeindrucken, und dafür danke ich allen Anwesenden. Dutzende Kölner Passanten traten heran und ließen sich gerne informieren, nur drei oder vier Vertreter der Spezies entgrenzter Fremdenfreund schrien: ihr seid Nazis, oder: ihr seid Antisemiten und waren nicht bereit, die Aufklärungsbroschüren entgegenzunehmen. Diese Verteidiger offensichtlich irgendwie exotischer Initiationsrituale würden einem rheinischen Katholiken die Kinderbeschneidung verbieten und einem Menschen aus dem Nahen Osten erlauben – das ist Ungleichbehandlung.

Terre des Femmes kurz genannt TdF hat seit zwei Jahrzehnten in der deutschen Öffentlichkeit eine ganz bewundernswerte Aufklärungsarbeit zur grausamen weiblichen Genitalverstümmelung geleistet, zur so genannten FGM (female genital mutilation). In dieser Stunde werden weltweit 300 Mädchen an ihren Genitalien verstümmelt, am heuten Tag sind das 8000 Mädchen.[8]

Kein Kind kann etwas dafür, dass es als Mädchen oder Junge geboren wird. Jedes Kind hat das Recht auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und, zwei oder drei oder vier Jahrzehnte später, auf eine uneingeschränkte Sexualität als Erwachsener.

Grundsätzlich können wir die Leistungen der weltweiten Arbeit gegen FGM also auch auf die rituelle Jungenbeschneidung übertragen; man denke nur an die erfolgreiche TdF-Kampagne „Kein Schnitt ins Leben“[9] – auch übertragen auf die 2012 von Dieter Graumann, Volker Beck, Guido Westerwelle oder Angela Merkel verteidigte Zirkumzision oder Jungenbeschneidung wäre das ein guter Kampagnentitel: „Kein Schnitt ins Leben.“

Islamische Beschneidung, Chitān (Chatna) oder türkisch Sünnet genannt, ist Pflicht oder jedenfalls Allahs nachzuahmende Sunna. Beschneidung ist damit Teil der Scharia.

Unsere Politiker in den Landtagen und im Bundestag trauen sich an das Thema Scharia nicht heran. Wenn sie es endlich einmal tun werden, müssen wir verhindern, dass das Islamische Recht mit Juristen wie Mathias Rohe oder Abdullahi an-Na’im erfolgreich und tatsachenwidrig als irgendwie menschenfreundlich und pauschal demokratieverträglich dargestellt wird.

Die Scharia ist totalitär und nicht reformierbar, weil sie – ihrer seit Imam al-Ghazali und wohl schon seit Mohammed verewigten Doktrin nach – erstens das menschliche Verstehen übersteigt und zweitens gar nicht von einem Menschen geschaffen worden ist. Allah selbst habe die Scharia geschaffen.

Die Chefideologen und Aktivisten der Islamischen Wiedergeburt, des Islamic Revival – die Parteigänger der Scharia, von Ali Schariati bis Naquib al-Attas – sagen zwar „westlich“ und „der Westen“, doch was sie meinen und angreifen, sind die Standards der allgemeinen Menschenrechte vom 10. Dezember 1948, denen die OIC seit 1990 bekanntlich ihr Menschenrechtskonzept entgegenstellt, die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam.[10]

Unsere Menschenrechte, auf denen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruht, sind gar nicht „westlich“ oder „östlich, sondern sind, wie der Name schon sagt, allgemein oder universell. Boko Haram in Nigeria kämpft politisch bewusst und spirituell begeistert gegen die Gleichberechtigung der Nichtmuslime und Frauen – ab 1979 machte im Iran Ayatollah Chomeini nichts anderes. Was später auch die afghanischen Taliban auslebten, ist kein Kampf gegen den „Westen“, sondern der Dschihad für die Herrschaft Allahs – gegen die Meinungsfreiheit, gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau und nicht zuletzt gegen die Wissenschaft.

Wer gegen die rituelle Jungenbeschneidung ist, hat die Wissenschaft auf seiner Seite. Und auch Wissenschaft gibt es nur im Singular und ist unteilbar. Es gibt keine „westliche Wissenschaft“ oder „islamische Wissenschaft.“

Auch Menschheit oder Menschlichkeit gibt es nicht im Plural. Viele Traditionen oder Völker Afrikas oder Australiens haben die MGM (male genital mutilation) oder Jungenbeschneidung im Programm, und auch diesen nach Deutschland einwandernden Eltern aus den Ethnien der Xhosa oder Aboriginees hat der Rechtsstaat die Kinderbeschneidung zu untersagen – durchaus gar nicht kultursensibel, und gar nicht tolerant.

Auch im Rahmen der Beschneidungsdebatte wird – wir kennen das seit dem Kopftuchstreit oder Karikaturenstreit – immer wieder das friedliche Zusammenleben der Kulturen beschworen, gemeint ist die Erlaubnis des Kopftuchs und das Verbot der Islamkritik. Im säkularen Staat leben aber gar keine „Kulturen“ zusammen, sondern Staatsbürger bzw. Bürger. Den Einwanderer – oder den deutschen Juden oder deutschen Muslimen – juristisch folgenreich in eine angeblich fremde, angeblich ganz andersartige „Kultur“ einzusperren ist letzten Endes reinster Rassismus! Gerade wir als – global vernetzte – Beschneidungsgegner wollen und fördern die wirklich ernst gemeinte Integration.

Wer 2012 die rituelle Zirkumzision an Minderjährigen fordert, will ein Menschenbild verankern und politisch durchsetzen, das auf Reinigung und Verunreinigung beruht, auf der heilssichernden Ṭahāra und der ekelhaften und zur Hölle führenden Naǧāsa. Das ist ein Angriff auf das mühsam gegen die Macht der Religion errungene Menschenbild kultureller Moderne, gegen das Bild des Menschen, wie es von Renaissance, Aufklärungshumanismus und Psychoanalyse gefunden worden ist und die Wirkmacht der bösen Geister aus Stadtkultur und Gesetzgebung verdrängte.

Gegner der rituellen Jungenbeschneidung gibt es überall auf der Welt, unter Atheisten, Christen, Juden, Muslimen und Ex-Muslimen. Gegner der rituellen Jungenbeschneidung gibt es erfreulich oft unter Frauen und – man staune – sogar unter Männern (meistens lassen die Männer ihre Schwestern und Mütter die emotionale Arbeit erledigen oder die männlichen Missetaten in Ordnung bringen; allzu oft gilt daher der freche Satz: Das Patriarchat bauen die Frauen – die Männer sind auch dazu zu faul).

Leider sind viele Frauen auch auf der gegnerischen Seite aktiv – für die Legalisierung der Jungenbeschneidung. Eine davon ist offensichtlich Alice Schwarzer, die die Beschneidung für eine „sehr, sehr geringe“ Verletzung hält und „hygienische Gründe“ für die Routinebeschneidung an Jungen anführt. Beides ist wissenschaftlich ausreichend widerlegt.

Ich komme zum Schluss.

Es geht nicht um einen Kampf der Kulturen und schon gar nicht um einen Krieg Orient gegen Okzident, sondern es geht um den Widerspruch zwischen Kollektivismus und individueller Freiheit.

Es geht um den Kampf zwischen Gottesstaat und Aufklärungshumanismus, zwischen dem erneuerten Mittelalter und der kulturellen Moderne. Diese Grenze verläuft nicht zwischen den traditionsreichen Religionen, sondern mitten durch sie hindurch, sie trennt also nicht die Juden von allen Nichtjuden oder die Muslime von allen Nichtmuslimen, sondern sie trennt die monotheistischen Säkularen von den Anhängern der Wortwörtlichkeit.

Und sie trennt den säkularen Rechtsstaat von Halacha und Scharia.

Edward von Roy

Q u e l l e n

[1] Dieter Graumann am 03. Juli 2012 zum Kölner Stadt-Anzeiger. „Die ganze jüdische Welt ist betroffen“

http://www.ksta.de/politik/dieter-graumann–ganze-juedische-welt-ist-betroffen-,15187246,16539572.html

http://www.zentralratdjuden.de/de/article/3729.html

[2] Volker Beck am 19. Juli 2912 vor dem Deutschen Bundestag, Plenarprotokoll 17/189

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17189.pdf

[3] 24. If a drop of urine or pre-coital fluid comes out from the urinary passage, but remains within the foreskin, even then wudu will break. In order for wudu to break, it is not necessary for any liquid to come out from the foreskin.

25. If a man’s organ touches the private part of a woman and there is no cloth or any such barrier between them, wudu will break. Similarly, if the private parts of two women touch each other, wudu will break. But to indulge in such acts is a very serious sin. In both instances, whether any fluid comes out or not, wudu will break.

28. That substance whose discharge causes wudu to break is regarded as najis (impure) …

32. It is not permissible to touch the Quran without wudu. But if it is touched with a cloth which the person is not wearing, then it will be permissible.

ZEWAR BAHISHTI: HEAVENLY ORNAMENTS, BY MOULANA ASHRAF ALI THANWI

http://www.muslimkids.8m.net/TAHAARAH.htm

HAKIM-UL-UMMAT HAZRAT MOULANA ASHRAF ALI THANWI WAS THE RENOWNED PHILOSOPHER AND SCHOLAR OF ISLAMIC JURISPRUDENCE

http://www.muslimkids.8m.net/bahishti.html

[4] Article 121- Ihram of a person who has not been circumcised is correct but his Tawafs and prayers of Tawafs has problem and remains in the state of Ihram, except that he performs circumcision and then performs Tawaf and prayer of Tawaf.

Article 122- If an uncircumcised child is forced to perform Ihram or become Muhrim then his Ihram is correct; but all of his Tawafs has problem. Therefore, this person remains in the state of Ihram and exiting from the state of Ihram becomes hard for him; except that he circumcises and then performs Tawaf or others carry him for performing Tawaf.

The Rites of Umrah al-Mufradah. Rulings of Ihram

http://makarem.ir/websites/english/compilation/book.php?bcc=5003&itg=12&bi=21&s=ct

Ayatollah Makarem Shirazi

http://makarem.ir/websites/english/

[5] Hölle im Judentum, Buch Henoch

http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6lle#Judentum

[6] Lausanne (Schweiz) 1996. In ihrem Offenen Brief (Open Letter to Fourth International Symposium on Sexual Mutilations) kritisierte die britisch-jüdische Ärztin und Psychotherapeutin Jenny Goodman rituelle Vorhautbeschneidung kleiner Jungen so:

I am confident that my people have such an abundance of life-enhancing, life-affirming and mind-opening traditions, that our identity and sense of cultural self-heed will happily survive our outgrowing of circumcision, a cruel relic which has always felt to me like an aberration at the heart of my religion.

http://www.cirp.org/pages/cultural/goodman.html

[7] Der Zentralrat der Juden hatte das Urteil bereits am Dienstag als beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften kritisiert. Zentralratspräsident Dieter Graumann sagte: „Diese Rechtsprechung ist ein unerhörter und unsensibler Akt.“ …

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) äußerte sich ähnlich. Man sehe in dem Urteil „einen eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht“, teilte der Verband mit. Religionsfreiheit sei ein sehr hohes Gut und dürfe nicht Spielball einer eindimensionalen Rechtsprechung sein, die bestehende Vorurteile und Klischees weiter verfestige, sagte der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek. …

Muslime fühlen sich kriminalisiert

Der Spiegel 27.06.2012

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/islamische-religionsgemeinschaft-kritisiert-beschneidungsurteil-a-841234.html

[8] Terre des Femmes

http://frauenrechte.de/online/index.php/themen/weibliche-genitalverstuemmelung.html

[9] Kein Schnitt ins Leben

http://www.anjaroehl.de/kein-schnitt-ins-leben/

[10] Universal Human Rights and „Human Rights in Islam“, By David Littman

http://www.dhimmitude.org/archive/universal_islam.html

Für Kinderrechte – gegen Kinderbeschneidung!

September 17, 2012

Menschenkette gegen Beschneidung

Köln, 21. September 2012

Für Kinderrechte – gegen Kinderbeschneidung!

Am 7. Mai 2012 hatte das Kölner Landgericht festgestellt, dass die nicht medizinisch begründete Beschneidung eines Jungen eine strafbare Körperverletzung ist, in die Eltern nicht einwilligen können. Seit drei Monaten nun erlebt Deutschland eine heftige Debatte zur rituellen Beschneidung an nicht einwilligungsfähigen männlichen Minderjährigen.

Zwei Kontrahenten stehen sich gegenüber: einerseits die islamischen und jüdischen Organisationen, die das Ritual beibehalten wollen. Diese konservativen bis reaktionären Kreise werden von Spitzenpolitikern wie Angela Merkel („Komikernation“) unterstützt. Auf der anderen Seite und weltweit vernetzt stehen wir und mit uns die Kinderrechtsorganisationen und Menschenrechtsorganisationen gegen Beschneidung.

Am 21. September werden wir eine Menschenkette bilden: Eltern oder Jugendliche, aus dem Iran oder Irak, aus Afghanistan und aus vielen anderen Ländern weltweit. Wir werden unserer Stimme Gehör verschaffen und zeigen: wir sind Eltern aus den so genannten islamischen Ländern, wo man die Beschneidung aus Tradition, seit vielen Jahrhunderten praktiziert, und wir sind kulturell modern und gegen Kinderbeschneidung.

Im Juli hat der Bundestag hastig einen Antrag angenommen, nach der die Regierung noch in diesem Herbst für die Legalisierung der religiösen Beschneidungen sorgen soll. Damit wurde gegen die körperliche Unversehrtheit und das Kindeswohl entschieden. Das ist verfassungswidrig und verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention.

Bisher konnte die deutsche Öffentlichkeit bei dieser großen Debatte unsere Stimme leider nicht vernehmen.

Wir laden alle Medien und alle interessierten Menschen ein, am Freitag den 21. September um 17:00 Uhr nach Köln auf die Domplatte zu kommen und die Erfahrungen von Betroffenen zu hören.

Wir solidarisieren uns mit der Kampagne der Giordano Bruno Stiftung und ihren Partnern und mit allen anderen Kinderrechtsorganisationen, die bis heute und weltweit eine großartige Arbeit für die Kinderrechte und gegen diesen religiös begründeten Angriff auf den Kinderkörper geleistet haben.

Eltern gegen Kinderbeschneidung

Köln Domplatte

17 bis 19 Uhr

Freitag 21. September

Informationen zum Thema rituelle Beschneidung finden Sie bei:

Arbeitskreis Kinderrechte

http://pro-kinderrechte.de/

http://pro-kinderrechte.de/statement-von-eran-sadeh/

Die «Kinderrechtskampagne gegen Zwangsbeschneidung» ist eine Aktion von:

Giordano Bruno Stiftung

http://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/bundestag-will-kinderrechte-beschneiden

http://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/vorhautbeschneidung-ist-keine-bagatelle

U n t e r s t ü t z e r :

Evolutionäre Humanisten Berlin-Brandenburg

http://gbs-berlin.org/auf-messers-schneide-fotos-von-der-kundgebung-auf-dem-bebelplatz/

http://gbs-berlin.org/was-nun-herr-senator-heilmann/

http://gbs-berlin.org/nein-zum-geplanten-beschneidungsgesetz/

humanistischer pressedienst

http://hpd.de/node/13684

http://hpd.de/node/13768

netzwerkB

http://netzwerkb.org/category/meldungen/%E2%80%93-rituelle-gewalt/

Zentralrat der Ex-Muslime

http://www.ex-muslime.de/indexAktuell.html

Freidenker-Vereinigung der Schweiz

http://www.frei-denken.ch/de/2012/09/gute-argumente/

MOGIS

http://mogis-verein.de/2012/09/14/petition-26078-zur-beschneidung-endlich-online/

International Coalition for Genital Integrity

http://www.icgi.org/2010/04/infant-circumcision-causes-100-deaths-each-year-in-us/

Circumcision Information Australia

http://www.circinfo.org/parents.html

Mitbegründerin der Grünen will Körperverletzung unter Betäubung legalisieren

August 8, 2012

الخِتان

al-ḫitān

Beschneidung

Wenig paradiesisch: Eva und die Vorhaut

Von Jacques Auvergne am 08.08.2012

Wie kann jemand, der im Spätsommer 2010 gegen die Burka angeschrieben hat und vier Wochen eher gegen die politischen Folgen der Scharia unterzeichnet, 2012 für die religiöse Beschneidung eintreten, wenn sie nur unter einer das Kind kräftig benebelnden Narkose durchgeführt wird?

Bei aller noch zu erwartenden oder bereits hörbar gewesenen Erpressungstaktik von schrecklichen Penis-Verwundungen bei stümperhaften Hinterhofbeschneidungen ist die Verlagerung eines angeblich das Heil der Seele sichernden Rituals in ein Hospital, ist die Medikalisierung der Amputation einer hoch sensiblen Hautfalte am maskulinen Kindergenital für jeden Freund des Aufklärungshumanismus und der Universalität der Menschenrechte keine sozialpädagogische oder juristische Option.

Zirkumzisionsfreundin Eva Quistorp meldet sich am 17. Juli 2012 zum Thema Ritualbeschneidung (Ḫitān bzw. Brit Mila) bei Perlentaucher zu Wort (Wider die postmoderne Religionspolitik) und ruft nun nicht etwa nach dem, kulturell modern, endlich durchgesetzten Verzicht auf gottesfürchtige Entfernung gesunden Genitalgewebes am Kinderpenis, sondern nach dem durchgesetzten Einsatz von Opiaten für “kleine Jungen” bzw. “kleine Jungs”. Ja, die gute alte Kinderzeit; kleine Jungen klingt so familienidyllisch-traut, scharfes Denken stört da die Romantik (scharfes Messer nicht?) und kleine Jungs klingt sogar ein wenig nach Pipimachen.

Nanu, “Juden” und “Muslime” sind nicht einfach als Staatsbürger misszuverstehen, sondern gleichen, ein wenig wie die in die europäische Fauna hinein immigrierten Waschbären oder Halsbandsittiche, einer Art zugewanderter Spezies? Frau Quistorp jedenfalls wünscht sich allen Ernstes:

“Ich habe nichts gegen eine Kompromisslösung zur Beschneidung von kleinen Jungs bei Juden und Muslimen, wenn sie betäubt werden und daraus kein Gruppenzwang wird … [und ich finde den Versuch von Volker Beck und Renate Künast anerkennenswert, zeitnah] eine juristische Klärung und einen Kompromiss zu erreichen, der zumindest auf der Schmerzbetäubung besteht bei der Beschneidung kleiner Jungen.”

Das ist argumentativ und ethisch widerlich und verstößt gegen die Normen von körperlicher Unversehrtheit und Menschenwürde. Hier heißt es deshalb, auf den groben Klotz der Eva Quistorp einen genau so groben Keil zu setzen bzw. paradox zu intervenieren, um Menschenfeindlichkeit zu erkennen und zu verwerfen; wollen wir denn etwa ab morgen sagen:

“Ich habe nichts gegen eine Kompromisslösung zur Beschneidung von kleinen Mädchen, wenn sie betäubt werden und daraus kein Gruppenzwang wird … [lassen Sie uns versuchen] eine juristische Klärung und einen Kompromiss zu erreichen, der zumindest auf der Schmerzbetäubung besteht bei der Beschneidung kleiner Mädchen.”

Das wollen wir natürlich nicht, Kinder und Jugendliche, einerlei ob weiblich oder männlich, haben Anspruch auch gewaltfreies Heranwachsen und unversehrte Geschlechtsorgane. Beschneidung ist Gewalt (mit oder ohne Opium).

Emanzipatorisch tuend bei Perlentaucher zu lärmen, die wortwörtliche Lesart der so genannten Heiligen Schriften sei ja irgendwie so was von ewiggestrig, aber im selben Text die Jungenbeschneidung mit einem Paragraphen durchsetzen wollen, in den klinische Betäubungsmittel sozusagen integriert sind, DAS ist postmodern![1]

Sehr geehrte Frau Quistorp, was ist geschehen: Sie schrieben schon mal viel besser, etwa, als Sie gegen die Burka argumentierten; genau so sollten Sie auch mit der Zirkumzision umgehen:

“Das ist ein Verfall der Diskussions- und Denkkultur, die kohärent und auch in komplexen Zusammenhängen denken muss. Es muss daran erinnert werden, dass bis in die 70er Plakate und Filme de facto als “blasphemisch” zensiert wurden. Soll das Rad wirklich dorthin zurückgedreht werden?” (Lüftet den Schleier, 11.08.2010)[2]

Ersetzen wir im Text gegen die kulturrelativistischen Burkaverteidigerinnen nur ein Wort, und lesen zuerst, Eva Quistorp:

“Inzwischen wird Religionsfreiheit in der deutschen Debatte aber zu häufig absolut gesetzt und von den anderen Grundrechten abgekoppelt. Es ist nicht den Traditionen des Grundgesetzes und der europäischen Aufklärung und Demokratie entsprechend, wenn die Religionsfreiheit jetzt über die anderen Freiheiten erhoben wird und einige intellektuelle Frauen meinen, die Burka verteidigen zu müssen.”

Jetzt um ein paar Buchstaben abgewandelt, das “Frauen” lassen wir beim Thema Jungenbeschneidungslobby auch mal stehen:

“Inzwischen wird Religionsfreiheit in der deutschen Debatte aber zu häufig absolut gesetzt und von den anderen Grundrechten abgekoppelt. Es ist nicht den Traditionen des Grundgesetzes und der europäischen Aufklärung und Demokratie entsprechend, wenn die Religionsfreiheit jetzt über die anderen Freiheiten erhoben wird und einige intellektuelle Frauen meinen, die Beschneidung verteidigen zu müssen.”

Und wie soll “Ein glaubwürdiges Bekenntnis zur FdGO, besonders unter Berücksichtigung der Gleichberechtigung der Geschlechter, der negativen Religionsfreiheit, der Meinungsfreiheit auch in religiösen Angelegenheiten und der sexuellen Selbstbestimmung” aussehen, wenn die Eltern des heute Erwachsenen bestimmt haben, ob Klitorisvorhaut, Präputium oder Klitorisspitze religiös gebilligt vorhanden sind oder in Kindertagen religiös begründet abgetrennt worden sind? Den Satz hat Quistorp 2010 signiert, Grüne gegen Scharia:[3]

Der demokratiegefährdend trickreiche, schariafreundliche grüne Ausweg ist die Ritusbezogenheit:

“Bei sämtlichen Verhandlungen – insbesondere bei geplanten Staatsverträgen mit islamischen Verbänden – muss ein öffentlicher, unrückholbarer Verzicht auf die nicht-ritusbezogenen, also rechtlich-politischen Teile der Scharia garantiert werden. Wenn dieser Verzicht von den islamischen Organisationen und Verbänden anlässlich von geplanten Abkommen mit Regierungsstellen und anderen offiziellen Institutionen nicht geleistet wird, kann es zu keinen Vereinbarungen kommen.”

Beschneidung ist Hadithbefehl, nachzulesen bei Buchari, Beschneidung ist reinster Wille Allahs, reinste zeitlose Scharia. Und Beschneidung ist ein vom der Zeitlichkeit unterworfenen Menschen auszuübender Ritus. Auch Talaq, Dhimma, Dschihad und Kalifat sind beides, sind ganz schariatisch-ewig und ganz Ritualpflicht, jedenfalls betont das manch ein Scheich. Ohne deine realisierten Muʿamalāt (mensch-menschlichen Pflichten nach Koran und Sunna) sind deine ʿIbadāt (gottesdienstlichen islamischen Pflichten) vergeblich, wer seinen Sohn schuldhaft nicht beschneidet, dessen Gebet wird bei Allah vielleicht ja gar nicht angenommen.

Ein schöner Satz aus dem offenen Brief zur Kritik am Wissenschaftsrat, Grüne gegen Scharia, ist bei der Achse des Guten archiviert:

“Wir sehen die Grundsätze der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes durch den theokratischen politischen Islam und die verfassungswidrige Scharia gefährdet und fordern die zur Konferenz geladenen Politiker, Professoren und Journalisten sowie die bei der Tagung anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung dazu auf, die drohende Rechtsspaltung in Grundgesetz und Schariarecht zu verhindern. Menschen sind Staatsbürger, keine Angehörigen ethnoreligiös definierter Kollektive. Auch im Personenstands- und Familienrecht darf die Scharia in Europa nicht legalisiert werden.”

Hidschāb, Schleier ist Scharia. Ḫitān, Beschneidung ist Scharia.

Den einseitig beschneidungsfreundlichen und damit grundsätzlich kinderfeindlichen Appell von Volker Beck und Renate Künast (Das ist keine Straftat, Berliner Zeitung vom 09.07.2012) als “Kompromisslösung” zu bezeichnen ist rhetorisch unredlich. Beck und Künast, denen Quistorp hier “wohltuende Differenzierung” attestiert, lassen dem kleinen Jungen eben gerade keine Differenzierung zwischen Vorhaut und keine Vorhaut. Sünnetci und Mohel schneiden das hoch sensitive Gewebe ab – im vermeintlichen Dienste der Abwehr des Bösen und der Erlangung des Wohlgefallens der Gottheit – ganz pauschal und undifferenziert. Oder, anders gesagt: differenziert wird nur zwischen vorher, unbeschnitten-kindlich-unerwachsen, und nachher, in den Männerbund initiiert und beschnitten sprich heiratsfähig, oder aber man unterscheidet, genauer man diskriminiert zwischen der sittlich höherstehenden Kultur der Beschneider und der sittlich minderwertigen Lebensweise der Nichtbeschneider.

Noch kein deutscher Imam sagt in einer Freitagspredigt, dass es ein gelingendes islamgemäßes Leben als männlicher Beschneidungsverweigerer geben kann. Das sollte sich ändern und das lässt sich erreichen.

Erwachsene dürfen sich an ihrem Genital oder woanders am Körper ästhetisch modellieren. Wir wollen weder die Beschneidung verbieten noch die Religion, sondern wir wollen die religiöse Beschneidung an Minderjährigen verbieten. Die so genannte Religionsfreiheit der Eltern wird nicht eingeschränkt, wenn sie keine genital mutilation an ihrem Kind vornehmen. Beschneidung ist Körperverletzung und schädigt das Kind an Körper und Psyche. Beschneidung ohne medizinische Begründung ist brutal und gegenaufklärerisch und widerspricht wissenschaftlichen Standards.

Sehr richtig – und erfreulicherweise war auch Eva Quistorp unter den Erstunterzeichnern: “Ein Islam, der nicht schulreif ist, schadet der Integration und gefährdet die freiheitliche Demokratie.” Einen Satz eher lesen wir zustimmend: “Jeder Schulunterricht hat in der Tradition der Aufklärung zu erfolgen und wissenschaftlichen Standards zu genügen.”

Genau, und weil oder obwohl der himmlische Beschneidungsbefehl im Islamischen Religionsunterricht (IRU) versetzungsrelevant gelehrt werden wird, hat auch jedes einzelne unserer Argumente zum Einsatz oder Nichteinsatz von Messern oder Skalpellen in Festsälen und Kinderzimmern im Rahmen so genannter heiliger Handlungen eben diesem Grundsatz zu entsprechen:

“hat in der Tradition der Aufklärung zu erfolgen und wissenschaftlichen Standards zu genügen.”

Sehr geehrte Frau Quistorp, das haben auch Sie abgezeichnet. Vor gar nicht so langer Zeit.

Vor vierundzwanzig Monaten.

Jacques Auvergne

[1] Eva Quistorp: Wider die postmoderne Religionspolitik

publiziert von: perlentaucher 17.07.2012

http://www.perlentaucher.de/essay/wider-die-postmoderne-religionspolitik.html

[2] Eva Quistorp: Lüftet den Schleier

veröffentlich bei: The European 11.08.2010

http://www.theeuropean.de/eva-quistorp/3984-burkaverbot-und-grundgesetz-2

[3] Grüne gegen Scharia

zu lesen auf: Die Achse des Guten 13.07.2010

http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/print/0017076