Bestattungsrecht und Gerichtsmedizin:
Tradition statt Verbrechensaufklärung?
Ganz schnell unter
die Erde
Das Bestattungsrecht
schariakonform ändern:
Gefährdung der Arbeit
der Gerichtsmedizin?
Von Jacques Auvergne
Bei Akte Islam (1) lese ich, dass der Berliner Senat daran denkt, das Bestattungsrecht schariakonform zu ändern (2). Nach islamischer Tradition ist ein Verstorbener noch am selben Tag zu begraben.
Was aber, wenn der Tote männliche Muslim oder vor allem die tote weibliche Muslima von den Familienangehörigen oder den Mitmuslimen oder aber von Nichtmuslimen ermordet worden ist? Wenn der Verstorbene künftig rasch von Moscheefreunden nach sakralen Normen begraben werden kann, dann steht der Leichnam der Gerichtsmedizin der säkularen Demokratie nicht mehr zur Verfügung.
Ich wittere ein systematisches Verschleiern von Ehrenmorden und Apostatenmorden. Die Community beziehungsweise der vormoderne Stamm kann die Tochter, die leben wollte wie eine Deutsche oder sie kann auch den Apostaten nun unproblematisch und sakral töten, ohne dass sie eine Aufdeckung derartigen Glaubenseifers durch die frevlerische Demokratie zu fürchten hätte.
Wer meint, dass sei an den sprichwörtlichen Haaren herbeigezogen, der rufe sich den australischen Sterbefall in Erinnerung, bei dem ein wütender radikalislamischer Mob den Toten aus dem Krankenhaus entführte. Nach stundenlanger kriegsähnlicher Belagerung des Hospitals (3).
Sicherlich haben zu allen Zeiten alle Völker etwas oder auch sehr verschiedenartige Bestattungsriten kultiviert. Tuch statt Sarg: In den Trockengebieten der Erde ist das erklärlich und wohl auch angemessen. Nur fürchte ich, dass jetzt unter dem Vorwand des Einhaltens geologischer oder hydrologischer Gutachten schariakonforme Separatfriedhöfe eingerichtet werden. Halal bestatten, um nur nicht in der Nähe der unreinen Nichtmuslime bestattet zu sein – und nur darum geht es den radikalen Muslimen. Seit 1.400 Jahren. Ein Quasi-Rassismus noch im Tod, der die unter arroganten Muslimen traditionellerweise erwartete Höllenstrafe, die alle Nichtmuslime schließlich zu erwarten hätten, künftig auch auf europäischen Friedhöfen ästhetisch und erlebnisbezogen vorwegnimmt?
Nein: Integration soll auch auf dem Friedhof Umsetzung finden. Und unsere Gutmenschen wundern sich noch, dass türkische Kinder nicht mit deutschen Kindern spielen dürfen? Ihr Nichtmuslime seid rituell unrein – im Tod wie im Leben!
Als nächstes werden sie eigene Krankenhäuser fordern – oder bauen. Ziegelstein um Ziegelstein werden die Mauern kultureller Abschottung zu den Dhimmis hochgezogen.
Einhergehend mit einer Verstärkung der ethnoreligiösen Apartheid auf dem Friedhof wird auch die ethnoreligiöse Apartheid unserer Städte zunehmen. Das sind Dynamiken, die nicht auf Integration, wohl aber auf Parallelgesellschaft hin zielen. Grabsteine, die ein Symbol der Religion oder Nichtreligion des Verstorbenen zeigen, das ist würdevoll. Mit einem separierten Gräberfeld auf einem städtischen Friedhof Europas „nur für Muslime“ jedoch fängt die Apartheid der Scharia bereits und bedenklich an. In komplett muslimischen (oder hinduistischen oder jüdischen oder atheistischen) Friedhöfen sehe ich kein Zeichen einer gelingenden offenen und säkularen Gesellschaft, viel mehr eine Entsprechung zu einem vormodernen, theokratischen Kastensystem. Wo werden eigentlich Ex-Muslime bestattet? Wo offen schwul oder lesbisch geliebt und gelebt habende Muslime? Werden Religionskritiker künftig hinter der (islamischen) Friedhofsmauer verscharrt, wie es in gottlob vergangenen dunklen Jahrhunderten in Europa der Fall war?
Und die Gerichtsmedizin muss arbeiten können! Der australische Fall der gewaltsamen (Dschihad) Beschlagnahmung des Toten darf sich nicht wiederholen. Die Demokratie muss ihr Gewaltmonopol durchsetzen – Verbrechen müssen aufgeklärt werden. Auch diejenigen, die im Namen von patriarchaler Stammesehre oder „ewigem“ Gottesgesetz begangen worden sind.
Der australische Verstorbene? Nein, den zivilcouragierten Glauben zur Apostasie hatte er nicht gefunden. Auch Feinde unter seinen muslimischen Nachbarn hatte er nicht. Warum der Eifer des Totenraubes? Die Lösung: Muslime dürfen keinen Alkohol trinken. Der Australier jedoch fuhr betrunken Auto und verunfallte tödlich. Man hätte posthum einen beachtlichen Blutalkoholpegel feststellen können. Zum Glück kamen keine weiteren Menschen zu Schaden.
Sein Körper musste also rasch beseitigt werden. Ein immerhin möglicher nichtmuslimischer oder auch muslimischer verletzter Unfallbeteiligter hätte danach kaum jemals erfolgreich Schmerzensgeld einklagen können.
Obwohl ich als braver Dhimmi weiß: Muslime trinken doch gar keinen Alkohol, nie! Den Verstorbenen? Ganz schnell unter die Erde.
Jacques Auvergne
(1) Akte Islam:
http://www.akte-islam.de/3.html
(2) Berliner Morgenpost zu islamischen Bestattungen
http://www.morgenpost.de/content/2008/02/20/berlin/947882.html
(3) telegraph.co.uk zum Dschihad des Totenraubes
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