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Teilverbot der Vollverschleierung (Niqab bzw. Burka) in Baden-Württemberg?

November 28, 2016

نقاب

niqāb

Nikab, der Gesichtsschleier als die Erweiterung bzw. Umsetzung der islamisch verpflichtenden Bedeckung (Hidschab)

Anlass für die Stellungnahme des Zentralrats der Ex-Muslime zu dem für Baden-Württemberg geplanten Teilverbot von Niqab oder Burka ist der Entwurf für ein Gesetz zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit. Als Drucksache 16/896 wird der durch die FDP/DVP-Fraktion eingebrachte Entwurf durch den Landtag Baden-Württemberg in dessen 19. Plenarsitzung am 30.11.2016 in Erster Beratung debattiert werden.

Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE)

Köln

An das

Ministerium für Soziales und Integration von Baden-Württemberg

Stuttgart

26.11.2016

Gesetzentwurf zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit – Anhörungsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Zentralrat der Ex-Muslime [ZdE] bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP Stellung zu nehmen.

Der als Antidiskriminierungsverband nach § 23 AGG tätige Verein stimmt einem eingeschränkten Verbot der Gesichtsverschleierung bedingt zu, verweist auf seine Petition 16/00494 und ergänzt den Gesetzesvorschlag wie folgt:

Zu Art. 2

Nach § 55 wird eingefügt:

§ 55 a Gesichtsverschleierung

Beamtinnen ist es untersagt, während des Dienstes ihr Gesicht zu verschleiern oder zu verhüllen, soweit Sicherheitsvorschriften dies nicht erfordern. Ein Motorradhelm oder Schutzhelm für Polizisten ist keine Gesichtsverschleierung, sondern schützt den Kopf vor Verletzungen. Sturmhauben zum Identitätsschutz sind bestimmten polizeilichen und militärischen Spezialeinheiten vorbehalten. Andere dienstliche Zwecke oder Regelungen zur Dienstbekleidung rechtfertigen keine Ausnahme vom Verschleierungsverbot.

Zu Art. 3

Änderung des Schulgesetzes

Absatz 5, der § 1 angefügt werden soll

Der Gesetzentwurf definiert staatliche Schulen zutreffend „als Ort der offenen Kommunikation und Integration“. Weil die Bedeckung des Gesichts aber die Mimik verschleiert, konterkariert sie diese Funktion. Das Verbot des Gesichtsschleiers ist daher auf den gesamten Unterricht und alle Schulveranstaltungen auszudehnen und schließt sowohl jeden bekennenden Religionsunterricht als auch alle Ganztagsangebote mit ein. Ausnahmen beschränken sich auf Schutz- und Sicherheitsvorschriften, eine Lehrkraft kann das Verbot nur ausnahmsweise für ein Theaterprojekt außer Kraft setzen.

Die Vorschrift haben alle Schülerinnen und jede Frau einschließlich Ehrenamtlerinnen als verpflichtend zu beachten, die Aufgaben in den Bereichen Betreuung, Bildung, Förderung, Erziehung, Sport, Kreativität und Freizeitgestaltung ausführen. Diese Regelung soll auch bei Veranstaltungen, die über den regulären Schulbetrieb hinaus gehen, gelten und, um eine offene Kommunikation zu ermöglichen, alle Pädagoginnen und Teilnehmerinnen auf Elternabenden, Elternsprechtagen und Elternratssitzungen einschließen.

Holt eine Mutter oder sonstige Vertrauenspersonen des Kindes, die den Mitarbeitern bekannt ist, ein Kind von der Grundschule ab, muss sie wegen ihrer Identifizierbarkeit bei Betreten des Schulgeländes auf den Gesichtsschleier verzichten. Viele Kinder haben Angst, fangen an zu weinen oder laufen weg, weil sie sich fürchten, wenn ihnen eine vollverschleierte Person begegnet, die sie nicht erkennen und einordnen können.

Zu Art. 4

Änderung des Landeshochschulgesetzes

[vgl 1. § 2 Abs. 4]

Niqab und Burka sind an allen in § 1 Abs. 1 u. 2 Punkt 1 bis 6 genannten Hochschulen zu verbieten. Sicherheitsbestimmungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Das Verbot der Vollverschleierung darf nur ausnahmsweise für Theater- oder Filmprojekte aufgehoben werden. Nicht aus Textilien bestehende und nur während der Dauer von künstlerischen Darbietungen getragene Masken fallen nicht unter das Verbot.

Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG)

Für Einrichtungen nach § 1 des genannten Gesetzes hat aus den gleichen Gründen wie in staatlichen Schulen ein ausnahmsloses Verbot der Vollverschleierung zu gelten, das von Leiterinnen, Erzieherinnen und sonstigen mit pädagogischen Aufgaben betrauten Personen, Praktikantinnen und Ehrenamtler sowie von Müttern und sonstigen Vertrauenspersonen der Kinder bei allen Angeboten, auch Elternabenden, Sommerfesten u. dgl., zu beachten ist.

Holt eine Mutter oder sonstige Vertrauenspersonen des Kindes, die den Mitarbeitern bekannt ist, ein Kind aus einer Einrichtung nach § 1 des genannten Gesetzes ab, muss sie wegen ihrer Identifizierbarkeit bei Betreten des Geländes auf den Gesichtsschleier verzichten. Viele Kinder haben Angst, fangen an zu weinen oder laufen weg, weil sie sich fürchten, wenn ihnen eine vollverschleierte Person begegnet, die sie nicht erkennen und einordnen können.

Begründung der Stellungnahme

[vgl. Seite 5 des Gesetzentwurfes]

Die parlamentarischen Diskussionen haben, was äußerst selten ist, über alle sonstigen Meinungsunterschiede und Parteigrenzen hinweg ergeben, dass alle Abgeordneten und Regierungsmitglieder darin übereinstimmen, dass Burka und Niqab fundamentale Grundsätze unserer freiheitlich demokratischen Grund- und Werteordnung verletzen.

Der ZdE führt ergänzend aus

Der Niqab ist ein blickdicht gewebtes Tuch, das vom Nasenrücken aus abwärts das Gesicht verdeckt. Klassischerweise wird der Gesichtsschleier zu einem sackartig geschnittenen Gewand, dem Hidschab, getragen und mit Handschuhen kombiniert. Nach den zusätzlichen Kleidungsstücken, die das bereits umfassende Bedeckungsgebot definitiver Qualität erweitern [vgl. Stellungnahme DITIB zum Beschluss des BVerfG (1 BvR 471/10; 1 BvR 1181/10) vom 27.01.2015, Rd 74], greifen meist sehr strenggläubige Muslimas, nicht selten deutsche Konvertitinnen, die dem salafistischen Glaubensspektrum des sunnitischen Islam zuzurechnen sind und Positionen von Rechtsgelehrten hanbalitischer bzw. wahhabitischer Prägung nahestehen.

Den Trägerinnen genügt es daher nicht, ihren Körper durch den Hidschab so zu verhüllen, dass Körperumrisse und weibliche Rundungen durch die lose fallende Kleidung aufgelöst werden und so nicht mehr erkennbar sind. Sie richten sich vielmehr nach Fatwen von anerkannten Autoritäten des hanbalitisch interpretierten Rechts, insbesondere Scheiche wie ibn Taimiyya und dessen Schüler ibn al-Qayyim al-Dschauziyya der klassischen Epoche und, aus der jüngeren Geschichte, die Scheiche bin Baz, al-Uthaymin und al-Fauzan. Die Gelehrten haben nach vielen Jahren des Studiums der Hadithwissenschaften und der islamischen Jurisprudenz an renommierten islamischen Universitäten begehrte Lehraufträge erhalten.

In ihren Schriften und Rechtsgutachten weisen sie immer wieder darauf hin, dass ein weibliches Gesicht und zarte Frauenhände ebenso wie ein mit sanften femininen Rundungen geformter Körper verbotene Reize aussenden würden und daher zwingend unter undurchsichtigem Stoff verborgen werden müssten, um Männer, die nicht Mahram-Verwandte sind, nicht sexuell zu erregen. Gottesfürchtige Salafistinnen befolgen diese Lehrmeinungen, um ihr ohnehin prekäres Seelenheil nicht zu gefährden und qualvollen Höllenstrafen zu entgehen.

Wie die Burka ist auch der zum Ganzkörperschleier mit offenem Sehfeld erweiterte Hidschab ein islamisches Kleidungstück, das auf den Straßen deutscher Städte eher selten zu sehen ist. Nach einer Schätzung von Sozial- und lntegrationsminister Manfred Lucha sollen sich ungefähr 1500 Niqabis in der Öffentlichkeit bis auf die Augenpartie vollverschleiern, nicht, wie der Grüne Politiker fälschlicherweise behauptet, Burkaträgerinnen. Dass da für ihn kein Problem besteht, verwundert nicht, da er sich nicht einmal die Mühe macht, zwischen den beiden Gewändern zu unterscheiden. Radikalislamische Muslimas gehören wohl nicht zu den möglichst vielen, für die der Grüne Politiker mit seiner Mannschaft ein möglichst würdevolles Leben erarbeiten will [Stuttgarter Zeitung am 11.05.2016].

Ein möglichst würdevolles Leben möglichst vieler will [Lucha] mit seiner Mannschaft erarbeiten.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.der-neue-sozialminister-manfred-lucha-sozialromantik-ist-seine-sache-nicht.e9767c2a-9269-4703-a7b2-5d88a0417484.html

Wie die Verfassungsschutzbehörden berichten, erhalten seit mehreren Jahren Gruppen oder charismatische Einzelprediger fundamentalistisch islamischer Ausrichtung regen Zulauf. Durch ihre inzwischen technisch versiert und professionell gestalteten Web- und Videoauftritte sowie durch die auf die verschiedenen Zielgruppen genau zugeschnittene Themenwahl bei ihrer Missionstätigkeit üben sie auf weibliche wie männliche junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund große Anziehungskraft aus.

Gingen die Ämter 2011 noch von 3800 teils noch sehr jugendlichen Anhängern der salafistischen Glaubensrichtung aus, gehörten im Dezember 2015 bereits 8350 zu diesen stark glaubensbewegten Gruppen. Allein in den sechs Monaten zwischen Juni und Dezember 2015 schlossen sich 850 Menschen den muslimischen Extremisten an.

2011 rechnete der Verfassungsschutz noch mit 3.800 Personen in dieser Szene. Im Juni 2015 zählten sie etwa 7.500 Anhänger, im Dezember sprach BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen bereits von 8.350 Salafisten, Tendenz steigend.

http://web.de/magazine/politik/salafisten-deutschland-gefaehrlich-szene-31355670

Inzwischen folgen in Deutschland ungefähr 10.000 der religiös motivierten Renaissancebewegung des Salafismus. Nach persönlichen Krisen und Diskriminierungserfahrungen glauben diese Muslime durch die Hinwendung zum islamischen Fundamentalismus erkannt zu haben, wie sie künftig im Diesseits und Jenseits Probleme vermeiden und Glückseligkeit erreichen können. Unsere strengislamischen Mitbürger sind davon überzeugt, durch geistige Rückbesinnung auf die ehrwürdigen und rechtschaffenen Muslime der ersten drei Generationen [arab.: as-Salaf aṣ-Ṣāliḥ] und die medinensische Gesellschaft, die beste Gemeinschaft und deren Prinzipien [vgl. Koran 3:110], Antworten auf Sinnfragen sowie Orientierung, Halt, Kraft und Identität gefunden zu haben.

Sie irren.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Niqab im salafistischen Milieu für Muslimas vorgeschrieben ist und höchste Wertschätzung genießt, sind 1500 Niqabträgerinnen unwahrscheinlich, die reale Anzahl dürfte höher liegen und wird aufgrund der dynamisch steigenden Mitgliederzahl sowie der durch die Imamehe (Wegfall der verpflichtenden staatlichen Voraustrauung im Jahre 2009) erleichten Polygamie in den nächsten Jahren vermutlich wachsen. Für diese Einschätzung spricht auch, dass die Gründer von drei der vier sunnitischen Rechtsschulen, und zwar der malikitischen, schafiitischen und hanbalitischen Madhhab, den Gesichtsschleier in Kombination mit Handschuhen als absolut verpflichtend ansehen und in den letzten fünf Jahren viele Menschen islamischen Glaubens aus Syrien, Irak, Somalia, Eritrea [vielfach Schafiiten] und den Maghrebstaaten [Malikiten] nach Deutschland gekommen sind.

Die meisten Rechtsgelehrten der hanafitischen Rechtsschule empfehlen Gesichtsschleier, Burka und Handschuhe lediglich. Wenn aber Gesicht und Hände einer Frau so reizvoll sind, dass sie Männer zu unkeuschen Gedanken verführen oder gar sexuelle Begierden wecken könnten, müssen Muslimas, die der hanfitischen Rechtsschule folgen Gesicht und Hände bedecken. Hardliner wie die Deobandi schreiben sogar grundsätzlich vor, dass Frauen außerhalb des Hauses Handschuhe und Gesichtsschleier zu tragen haben.

Für den ZdE ist nicht die Anzahl der Vollverschleierten von Bedeutung, sondern die Grundrechtswidrigkeit, speziell Frauenfeindlichkeit dieser Ganzkörperschleier. Deshalb setzt er sich für ein absolutes Verbot dieser islamischen Kleidung auch im öffentlichen Raum ein.

Meinung der vier Rechtsschulen bezgl. der Pflicht das Gesicht zu verschleiern und Handschuhe zu Meinung tragen

Mālikī Fiqh

Imām Mālik (…) war der Meinung, dass eine muslimische Frau dazu verpflichtet ist, ihr Gesicht und ihre Hände zu bedecken.

Shaykh al-Munāğğid sagte:

„Die korrekte Ansicht ist, dass eine Frau ihren kompletten Körper verhüllen muss, sogar das Gesicht und die Hände. Imām Aḥmad sagte, dass sogar die Fingernägel der Frau ʿAwrah sind und dies ist auch die Ansicht von Imām Mālik.“

(Fatwā Islām Q&A Frage Nr. 21536)

Shaykh al-Munāğğid in einer anderen Fatwā die Ansicht der Mālikī-Gelehrten bzgl. Niqāb spricht:

„…daher ist es für eine Frau in ihrer (malikitischen) Ansicht verboten hinauszugehen vor Nicht-Maḥrams mit einem entblößten Gesicht.“

(Fatwā Islām Q&A Frage Nr: 68152)

Shaykh al-Islām ibn Taymiyyah zur malikitschen Position:

„Es scheint so, als wenn es die Meinung von Aḥmad ist, dass jedes Teil des Körpers ʿAwrah ist, sogar die Nägel und das ist auch die Ansicht von Mālik.“

(Majmū’ al-Fatāwā, 22/110)

ibn al-ʿArabi:

„Die komplette Frau ist ʿAwrah; ihr Körper und ihre Stimme. Es ist also nicht erlaubt, dass sie dies enthüllt.“ (Ahkām al-Qurʾān 3/1578)

Muffasīr Imām al-Qurtubī sagte:

Alles an einer Frau ist ‘Awrah’ (verhüllungsbedürftig); ihr Gesicht, ihr Körper und ihre Stimme, Es ist nicht erlaubt, irgend etwas davon preiszugeben, außer in Situationen der Notwendigkeit.“

(Al-Ğāmi’ li Ahkāmi l-Qur’ān)

Aus al-Ğāmiʾ li Ahkām al-Qurʾān 14/227:

Für mehr Informationen über die Meinungen der Mālikī fuqahaʾ bezüglich der Verpflichtung für die Frau der Gesichtsverschleierung; siehe in: al-Maʾyār al-Muʾarrab von al-Wanshirīsi 10/165, 11/226 und 229, Mawāhib al-Ğalīl von al-Hattāb 3/141, al-Dhakhīrah von al-Qurāfi 3/307 und Hāshiyat al-Dasūqi ʿālā al-Sharḥ al-Kabīr 2/55.“

Ḥanbalī Fiqh

Es wurde von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal überliefert, dass er sagte:

„Die Fingernägel der Frau sind ʿAwrah. Wenn sie also das Haus verlässt, soll sie nichts von sich zeigen. Selbst ihre Ledersocken soll sie nicht zeigen, weil die Ledersocken die Form der Füße zeigen.“ (al-Furūʿ 1:601)

al-Ḥafiz ibn al-Qayyīm al-Ğawziyyah:

„Die ʿAwrah wird in 2 Arten unterteilt: Die ʿAwrah im Gebet und die ʿAwrah beim Anschauen. Eine Frau darf ihr Gebet verrichten, wenn die Hände und das Gesicht unverschleiert sind, jedoch darf sie so nicht auf dem Markt, oder auf Versammlungen erscheinen. (d.h. es ist nicht erlaubt, wenn die Frau hinausgeht mit unbedecktem Gesicht und unbedeckten Händen.)“
(Tahdhīb as-Sunan und Iʿlam al-Muwaqicīn 2:80)

Shaykh ibn ʿUthaymīn

Die islāmische Kleidung verbirgt den gesamten Körper …

Nur durch die vollständige Bedeckung, Gesicht und Hände eingeschlossen, kann eine Frau nicht erkannt werden. Dies war das Verständnis und die Praxis der Ṣaḥāba und sie waren die beste Gemeinschaft, die edelste aus der Sicht von Allāh ta ‚ālā, mit dem vollständigsten Imān und den edelsten Charaktereigenschaften. Wie können wir von diesem Weg abweichen?“

(Hiğāb Seite 12, 13)

Shaykh Muhammad al-Saalih al-‘Uthaymeen:

The hijaab prescribed in sharee’ah means that a woman should cover everything that it is haraam for her to show, i.e., she should cover that which it is obligatory for her to cover, first and foremost of which is the face, because it is the focus of temptation and desire.

A woman is obliged to cover her face in front of anyone who is not her mahram (blood relative to whom marriage is forbidden). From this we learn that the face is the most essential thing to be covered. There is evidence from the Book of Allaah and the Sunnah of His Prophet (peace and blessings of Allaah be upon him) and the views of the Sahaabah and the imams and scholars of Islam, which indicates that women are obliged to cover all of their bodies in front of those who are not their mahrams.

Fataawa al-Mar’ah al-Muslimah, 1/ 391, 392)

Shaykh bin Bāz sah Niqāb ebenfalls als verpflichtend an. In einer Fatwā wurde er gefragt, ob man im Gebet Handschuhe tragen darf und er antwortete, dass man dies während des Gebets machen darf, jedoch führte er an, dass die Frau im Gebet kein Niqāb tragen soll; aber nur dann, wenn keine Nicht-Maḥram Männer anwesend sind, denn er (bin Bāz) sagte:

„Wenn Nicht-Verwandte Männer anwesend sind, dann muss sie ihr Gesicht, genauso wie den restlichen Körper, bedecken.“

(Islāmic Fatāwā Regarding Women S. 105-106)

ibn al-Qayyīm al-Ğawziyyah:

„Die ʿAwrah wird in 2 Arten unterteilt: Die ʿAwrah im Gebet und die ʿAwrah beim Anschauen. Eine Frau darf ihr Gebet verrichten, wenn die Hände und das Gesicht unverschleiert sind, jedoch darf sie so nicht auf dem Markt, oder auf Versammlungen erscheinen. (d.h. es ist nicht erlaubt, wenn die Frau hinausgeht mit unbedecktem Gesicht und unbedeckten Händen.)“
(Tahdhīb as-Sunan und Iʿlam al-Muwaqicīn 2:80)

Shaykh Saalih al-Fawzaan (may Allaah preserve him) said:

The correct view as indicated by the evidence is that the woman’s face is ‘awrah which must be covered. It is the most tempting part of her body, because what people look at most is the face, so the face is the greatest ‘awrah of a woman. This is in addition to the shar’i evidence which states that it is obligatory to cover the face.

For example, Allaah says (interpretation of the meaning):

“And tell the believing women to lower their gaze (from looking at forbidden things), and protect their private parts (from illegal sexual acts) and not to show off their adornment except only that which is apparent (like both eyes for necessity to see the way, or outer palms of hands or one eye or dress like veil, gloves, headcover, apron), and to draw their veils all over Juyoobihinna (i.e. their bodies, faces, necks and bosoms)…”

[al-Noor 24:31]

Shaykh bin Bāz

sah Niqāb ebenfalls als verpflichtend an. In einer Fatwā wurde er gefragt, ob man im Gebet Handschuhe tragen darf und er antwortete, dass man dies während des Gebets machen darf, jedoch führte er an, dass die Frau im Gebet kein Niqāb tragen soll; aber nur dann, wenn keine Nicht-Maḥram Männer anwesend sind, denn er (bin Bāz) sagte:

„Wenn Nicht-Verwandte Männer anwesend sind, dann muss sie ihr Gesicht, genauso wie den restlichen Körper, bedecken.“ (Islāmic Fatāwā Regarding Women S. 105-106)

Zum Schluss führe ich noch eine Aussage von Shaykh al-Islām ibn Taymiyyah an. Er war auch ein sehr bekannter Shaykh der Ḥanbalī-Rechtschule.

ibn Taymiyya sagte:

„Das Wort „Ğilbāb“ ist ein Tuch, dass Ibn Mas´ūd als einen Umhang beschrieb, der den ganzen Körper mit Kopf, Gesicht und Händen bedeckt. Deshalb ist es für eine Frau nicht erlaubt, ihr Gesicht und Hände in der Öffentlichkeit zu zeigen.“
(Fatāwā Band 2, S. 110)

Aus diesen Fatāwā (Rechtsgutachten) lässt sich schließen, dass die korrekte Meinung in der Rechtschule von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal ist, dass die Frau ihr Gesicht und ihre Hände bedecken muss. In dieser Rechtschule ist es also eine Pflicht für die Frau, den Niqāb bzw. die burqaʿ zu tragen und Allāh weiß es am Besten.

Shāfiʿī Fiqh

In einer Fatwā von „Islamweb“ heißt es:

„Nach der Ḥanbalī-Rechtschule und nach der korrekten Ansicht der Shāfiʿī-Rechtschule, sollte sie ihr Gesicht und ihre Handflächen vor fremden Männern bedecken, da dies zur ʿAwrah gehört.“

(Islamweb Fatwā Nr. 81554)

In einem Ḥadīth, welcher von Abū Dāwūd überliefert wurde heißt es:

„….sie nahmen ihre Übergewänder und machten Schleier aus ihnen.“

Zu dieser Überlieferung sagte al-ʿAsqalānī folgendes:

„Diese Aussage (Sie machten Schleier aus ihnen) bezieht sich auf das Bedecken des Gesichtes. „Es hat nicht aufgehört, die Gewohnheit der Frau zu sein, in den älteren Generationen und in den neueren Generationen, dass sie ihr Gesicht vor nicht-verwandten Männern bedeckt.“ (Fatḥ al-Bāri 9:235)

Imām as-Suyūṭī:

„Der Vers über Ḥiğāb betrifft jede Frau. Darin liegt die Verpflichtung auf ihnen, dass sie ihre Köpfe und Gesichter bedecken.“ (Istinbāt at-Tanzīl 3:118)

Hieraus lässt sich ganz klar schließen, dass der Niqāb eine Pflicht für alle ist subḥānallāh.

Es gibt noch viele weitere Gelehrte bzw. Imāme der Shāfiʾī-madhhab, welche der Meinung sind, dass die muslimische Frau ihr Gesicht und ihre Hände bedecken muss. Darunter auch Imām Ibn Rislān, welcher folgendes sagte:

„Die Muslime stimmen überein, dass es für die Frau verboten ist, das Haus mit unverschleiertem Gesicht zu verlassen.“ (Nayl al-Awṭār Sharḥ Muntaq al-Akhbār 6:11)

Von Imām ash-Shirbinī in al-Mughnī al-Muhtāğ verzeichnet, dass Imām as-Subkī folgendes sagte:

„…das Gesicht und die Hände einer Frau sind ʿAwrah beim Anschauen, jedoch nicht im Gebet.“

Imām Muḥammad aṣ-Ṣanaʿnī erklärte auch, dass die Frau im Gebet nicht die Hände und nicht das Gesicht bedecken muss. Doch, was ist, wenn die Frau außerhalb des Gebetes ist und wenn fremde Männer sie anschauen? In diesem Fall sagt Imām aṣ-Ṣanaʿnī:

„Wenn ein Mann die Frau ansieht, dann gehört jedes Körperteil von ihr zur ʿAwrah.“

(Subul as-Salām Sharḥ Bulūgh al-Marām)

Ḥanafī Fiqh

Anwār ʿAlī Ādam al-Mazahirī:

Imām Shāfiʾī, Imām Mālik und Imām Aḥmad ibn Ḥanbal sind der Meinung, dass der Niqāb verpflichtend (fard) ist.

Imām Abū Ḥanifa ist hingegen der Ansicht, dass der Niqāb im Prinzip nur empfohlen ist („wāğib“). In Zeiten der Unmoral und Glaubensschwäche oder weil das Gesicht hübsch ist die Gefahr, dass ein Nicht Mahram in Versuchung geführt werden könnte, weil das Gesicht hübsch ist, werden Gesichtsschleier und Handschuhe zur Pflicht.

Islamweb Fatwā Nr. 81554)

Wenn man sich heutzutage umsieht, wie extrem die Fitnah verbreitet ist und wie extrem sich die Unzucht unter der Menschheit verbreitet hat, dann merkt man ganz schnell, dass es in der heutigen Zeit einfach nur das Beste und vorallem das Sicherste sein kann, wenn sich die muslimische Frau von Kopf bis Fuß verschleiert, wa Allāhu aʿlam.

Ibn Nujaym:

„Unsere Gelehrten erklärten: Es ist der Frau verboten ihr Gesicht unbedeckt zu lassen, während sie unter Männern ist; in unserer Zeit, aufgrund der Fitnah!“

(al-Baḥr ar-Rāʾiq Sharḥ kanz ad-Daqāʾiq)

Auch Imām Sarkhasi, welcher sagte:

„Das Verbotene daran, eine Frau anzuschauen, ist aufgrund der Fitna (Versuchung) und die Gefahr der Fitna kommt, wenn man das Gesicht der Frau anschaut, denn die meisten attraktiven Eigenschaften befinden sich im Gesicht; viel mehr als auf irgendwelchen anderen Körperteilen.“ (al-Mabsūṭ 10:152)

Deoband

The Niqab and its obligation in the Hanafi madhhab by Mufti Husain Kadodia

It is with great sadness that we note confusion in the minds of many students and even some scholars concerning the obligation of the niqab (veil) in the Hanafi madhhab, which expressly classifies covering the face as binding on women and forbids the exposure of the face in the presence of ghayr mahrams (strangers).

https://www.deoband.org/2009/04/contemporary-voices/the-niqab-and-its-obligation-in-the-hanafi-madhhab/

Es ist die politische, menschenrechtliche und durchaus auch soziale sowie sozialpädagogische Verpflichtung unserer Gesellschaft sowie der Bundes- und der Landesregierungen über jede Form von Extremismus und dessen schädliche Folgen für jeden Einzelnen von uns allen, für unsere säkulare, freiheitlich demokratische Gesellschaft und unseren Rechtsstaat im Sinne des GG [Art. 20 Abs. 1, 2 u.3 GG; Art. 28 Abs1 Satz 1 GG] aufzuklären und Projekte zu fördern die Ausstiegswillige unterstützen. Die Legislative, das Baden-Württembergische Parlament, hat uns alle, insbesondere die Bürger des Landes vor den Auswirkungen von religiös motiviertem Extremismus und seinem Angriff auf Grund- und Menschenrechte zu schützen.

Religionsfreiheit ist ein universelles, unteilbares und unveräußerliches Menschenrecht, dem überall auf der Welt Geltung zu verschaffen ist. Dieses individuelle Recht hoher Priorität, dass jedem von uns zusteht, garantiert Bekenntnisfreiheit in positiver aber auch negativer Ausprägung. Der ZdE setzt sich hier in Deutschland unter anderem für die negative Religionsfreiheit von Islamapostaten und Andersgläubigen unter den Flüchtlingen ein, die in ihren Unterkünften wegen ihrer Weltanschauung diskriminiert werden und Angriffen auf Leib und Leben ausgesetzt sind. Sie weisen darauf hin, dass selbst dem Wortlaut nach vorbehaltlos geltende Rechte verfassungsimmanente Schranken haben, die unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips mittels praktischer Konkordanz auszuloten sind. Das Grundgesetz beansprucht konsequent und eifersüchtig, allein die Spitze der staatlichen Normenpyramide zu besetzen. Der Vorrang der Verfassung wird gesichert durch das Bundesverfassungsgericht.

Josef Isensee: Vom Stil der Verfassung

https://books.google.de/books?id=BQSnBgAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Die Einheit der Verfassung, ein Unterfall der Einheit der Rechtsordnung auf Verfassungsebene, stellt bei Fallkonstellationen, in denen sich Grundrechte widersprechen, einen fundamentalen Grundsatz der Verfassungsinterpretation dar. Normtheoretisch hat die als ideal zu geltende Einheit der Rechtsordnung die Konsequenz, dass mit jedem Rechtssatz zugleich die gesamte Rechtsordnung angewendet wird. Bei der Anwendung von Einzelnormen wird methodologisch davon ausgegangen, dass deren Aussagen begrenzt und unvollständig sind und erst aus der Zusammenschau mehrerer Normen der spezifische Zweck und Anwendungsbereich der Einzelvorschrift deutlich wird.

Peter Schwacke: Juristische Methodik. Kohlhammer, Stuttgart, 5. Aufl. 2011, S. 7: „Ist die Rechtsordnung in sich frei von Regelungs- und Wertungswidersprüchen, schließt die Anwendung eines Rechtssatzes letztlich die Anwendung der gesamten Rechtsordnung ein. Das wäre dann der Idealgrundriss einer Rechtsordnung.“

Grundrechtsverzicht, als der unmissverständlich ausgedrückte Wille rechtsverbindlich auf eine grundrechtliche Garantie zu verzichten, ist an Voraussetzungen gebunden. Vorrang und Einheit der Verfassung sind Rechtsstaatsprinzipien [Art. 20 Abs. 3 GG], die für die Bundesrepublik konstitutiv sind und nach Art. 79 Abs. 3 GG nicht verändert werden dürfen. Unsere Verfassung, das GG ist kein Warenhauskatalog, aus dem man nur die Artikel aussucht, die gefallen.

Wahrscheinlich wären die Bürgerinnen, die für ihr Recht auf freie Religionsausübung, positive Bekenntnisfreiheit und Vollverschleierung kämpfen, nicht bereit die Unantastbarkeit ihrer Würde [Art. 1 Abs. 1 GG], ihre Gleichheit vor Gericht und das Diskriminierungsverbot [Art. 3 Abs. 1 oder 3 GG] oder die Rechtsweggarantie [Art 19 Abs. 4 GG] aufzugeben.

Grund- und Menschenrechte stehen in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat nicht zur Disposition. Sie haben neben der subjektivrechtlichen für das Individuum auch eine objektive Funktion. In seinem Grundsatzurteil zum Fall Lüth [BVerfGE 7,198 – Lüth] hob das BVerfG hervor, dass unser GG auch als objektive Werteordnung anzuerkennen ist, über die nicht jeder frei verfügen kann.

Auf die vielfältigen gesundheitsschädlichen und sicherlich kostenintensiven Auswirkungen des Vitamin D Mangels für Mutter und Kind durch das Abschirmen jedes Sonnenstrahls auf der gesamten Körperoberfläche haben wir in unserer Petition bereits hingewiesen. Die Vollverschleierung erhöht das Unfallrisiko, weil sie das Gesichtsfeld einschränkt und ausreichende Übersicht verhindert. Bodenunebenheiten werden zur Stolperfalle, das selbstständige Überqueren von Straßen ist für sie und auch für die Säuglinge, die sie im Kinderwagen spazieren fährt oder die Kleinkinder neben ihr, die noch auf die Anleitung Erwachsener angewiesen sind, lebensgefährlich.

Burkaträgerinnen erkranken durch Lichtmangel

Vitamin D wird hauptsächlich über das Sonnenlicht gebildet und kann nicht ausreichend durch ausgewogene Ernährung mit Lebensmitteln wie Fisch, Milch und Getreide ausgeglichen werden. Auch Nahrungsergänzungsmittel sind kein vollwertiger Ersatz. Burkaträgerinnen und Niqabis klagen häufig über Kopfschmerzen. Der schmale Sehschlitz verursacht eine künstliche Sinnesbehinderung, welche die Augen überanstrengt und daher nicht ohne Folgen für Körperhaltung, Muskeltonus und Psyche bleibt.

Ein geringer Vitamin D Spiegel führt zu ernsthaften Krankheiten und vielerlei leicht vermeidbaren Beschwerden wie schlechter Immunabwehr, psychischer Instabilität bis zu Depressionen. Das Risiko für Koronare Herzkrankrankheiten, Diabetes Mellitus, Multiple Sklerose und Rheuma steigt. Inzwischen weiß man um die Bedeutung des ‚Sonnenscheinhormons‘ in der Krebsprophylaxe. Wissenschaftler des Deutschen Krebsforschungszentrums stellten bei der Auswertung von europäischen und US-amerikanischen Studien zum Zusammenhang zwischen Vitamin D Spiegel und Sterblichkeitsrisiko nicht nur fest, dass die Studienteilnehmer mit den niedrigsten Vitamin D Werten ein 1,57-fach höheres Gesamtsterblichkeitsrisiko haben. Bei einer getrennten Auswertung der Untersuchungsergebnisse wiesen die Forscher sogar nach, dass ein Mangel an diesem Vitamin den Verlauf von Krebserkrankungen negativ beeinflusst und die Überlebenschancen der Erkrankten sinken.

Nahrungsergänzungsmittel: Natürlich ist oft besser

http://www.test.de/themen/gesundheit-kosmetik/meldung/Nahrungsergaenzungsmittel-Natuerlich-ist-oft-besser-1602850-2602850/

Nahrungsergänzungsmittel in der Kritik

http://www.deutschlandfunk.de/welthunger-nahrungsergaenzungsmittel-in-der-kritik.769.de.html?dram:article_id=292491

Weniger Infekte mit Vitamin D

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/erkaeltungskrankheiten/article/829063/immunschwaeche-weniger-infekte-vitamin-d.html

Vitamin D Mangel und Depression

http://www.vitamind.net/mangel/depression/

Vitamin-D-Mangel geht aufs Herz

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/article/823796/khk-infarkt-vitamin-d-mangel-geht-aufs-herz.html

Vitamin D unterstützt körpereigene Insulinproduktion und -empfindlichkeit

http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/presse/ddg-pressemeldungen/meldungen-detailansicht/article/vitamin-d-unterstuetzt-koerpereigene-insulinproduktion-und-empfindlichkeit-kopie-1.html

Studie bestätigt Bedeutung von Vitamin D bei MS

https://www.dmsg.de/multiple-sklerose-news/ms-forschung/studie-bestaetigt-verbindung-zwischen-vitamin-d-mangel-und-hoeherem-multiple-sklerose-risiko-in-finn/

Studie bestätigt Verbindung zwischen Vitamin-D-Mangel und höherem Multiple Sklerose-Risiko in Finnland

https://www.dmsg.de/multiple-sklerose-news/ms-forschung/studie-bestaetigt-verbindung-zwischen-vitamin-d-mangel-und-hoeherem-multiple-sklerose-risiko-in-finn/

Vitamin-D-Mangel – ein unterschätztes Problem von Rheumapatienten

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/skelett_und_weichteilkrankheiten/rheuma/article/609686/vitamin-d-mangel-unterschaetztes-problem-rheumapatienten.html

Ungünstige Krebs-Prognose bei niedrigem Vitamin-D-Spiegel

Nr. 33 | 09.07.2014 |

https://www.dkfz.de/de/presse/pressemitteilungen/2014/dkfz-pm-14-33-Unguenstige-Krebs-Prognose-bei-niedrigem-Vitamin-D-Spiegel.php

Kalziumstoffwechsel

Vitamin D: Darum ist es so wichtig

Unter dem Begriff Vitamin D fasst man verschiedene fettlösliche Vitamine zusammen, die den Kalziumhaushalt regulieren und an der Mineralisation des Knochens beteiligt sind. Der Körper nimmt zum einen Vitamin D aus der Nahrung auf, zum anderen kann er es selbst unter dem Einfluss von Sonnenlicht produzieren. Erfahren Sie hier Wissenswertes über Vitamin D.

http://www.netdoktor.de/ernaehrung/vitamin-d/

Hauptvorlesung Innere Medizin

»Calcium-/Phosphat und Knochenstoffwechselstörungen«

Holger S. Willenberg

Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und Rheumatologie Direktor: Prof. Dr. med. Werner A. Scherbaum

http://www.uniklinik-duesseldorf.de/fileadmin/Datenpool/einrichtungen/klinik_fuer_endokrinologie_diabetologie_und_rheumatologie_id5/dateien/vorlesung_kalzium_phosphat_und_knochenstoffwechselerkrankungen_willenberg_ukd_2011.pdf

Was versteht man unter Rachitis und Osteomalazie?

https://www.tk.de/tk/krankheiten-a-z/krankheiten-r/rachitis-und-osteomalazie/30460

Ursachen bei Coxa Vara

http://www.medizinfo.de/becken/coxa_vara/ursachen.shtml

Ihre Knochen brauchen Vitamin D

http://www.osd-ev.org/osteoporose-therapie/osteoporose-ernaehrung/vitamin-d/

Dr. Miriam Casey, Konsiliarärztin der Osteoporoseabteilung des St. James Krankenhauses in Dublin berichtete in der Sunday Times, dass Burkaträgerinnen, die aus heißen Ländern mit täglich vielen Sonnenstunden in das eher regnerische Irland einwandern, nicht genügend Vitamin D aufbauen können. Insbesondere im Winter, zumal wenn sie in einer Stadt wohnen, reicht die für den Aufbau des Vitamins erforderliche Menge an UV B Strahlung auf der Insel nicht, um den Körper ausreichend mit Vitamin D zu versorgen. Die durch dieses Defizit verursachten ausgeprägten Mineralisationsstörungen der Knochen können sogar dazu führen, dass die Beckenknochen werdender Mütter unter dem Geburtsvorgang brechen.

Gefahren bei der Geburt durch Sonnen- und Vitamin D-Mangel

Ein besonders hohes Risiko tragen muslimische Frauen, die eine Burka tragen. Diese Verschleierung des gesamten Körpers verhindert die natürliche Vitamin D-Bildung in der Haut durch die UV-Strahlen der Sonne – zumal in sonnenärmeren Ländern.

Für Burka tragende Frauen in Irland schlug zu Beginn des Jahres Dr. Miriam Casey, Osteoporose-Spezialistin an der St. James’s Klinik in Dublin Alarm.

Viele Burka-Trägerinnen, die aus südlichen Ländern eingewandert seinen, litten – vor allem im Winter – an Vitamin-D-Mangel und im Gefolge an Störungen der Knochenbildung. Dadurch könne der Beckenknochen während des Geburtsvorganges brechen. Für die Babies bestehe die Gefahr von Krämpfen, Wachstumsstörungen und Muskelschwäche.

“In dem Maße wie sich der Anstieg der muslimischen Einwanderer in Irland beschleunigt, bekommen wir hier ein massives Problem“, sagte Dr. Casey gegenüber der Sunday Times.

http://sonnennews.de/2009/01/06/gefahren-bei-der-geburt-durch-vitamin-d-mangel/

Ireland: For burqa wearing women, vitamin D deficiency rises from lack of exposure to sunlight

Muslim women who wear the burqa and other similar face-coverings run an increased disk of pelvic fractures during childbirth because of a deficiency of vitamin D, warns Dr. Miriam Casey of the Osteoporosis Unit in the St. James hospital in Dublin. Those in cloudier environments such as Ireland and Britain generally run an increased risk because of lack of sufficient sun exposure, but Dr. Casey warns that Muslim women run an additional risk above the general population. “As we see a rise in the number of Muslims in Ireland, it’s going to become a massive problem. It’s worse in England whose Muslim community is older. There are already problems in the Rotunda (a maternity hospital in Dublin) and the pediatric hospitals,” she stated.

http://www.euro-islam.info/2008/12/28/ireland-for-burqa-wearing-women-vitamin-d-deficiency-rises-from-lack-of-exposure-to-sunlight/

Ganzkörperschleier gefährden die Gesundheit der Kinder vollverschleierter Mütter

Für die Babys dieser Frauen besteht zudem ein erhöhtes Risiko in den ersten Lebenswochen Krämpfe zu bekommen. Stillen komplett verschleierte Mütter ihre Babys, weist ihre Muttermilch in Europa einen signifikanten Vitamin D Mangel auf, der bei den Säuglingen Rachitis Vorschub leistet. Da auch in islamischen Familien Mütter und weibliche Verwandte für die Erziehung und Pflege der Jüngsten zuständig sind und vollverschleierte Frauen das Haus nur mit Erlaubnis ihres Gatten und alleine nur aus wichtigem Anlass verlassen (dürfen), kommen auch deren Kleinkinder kaum an Sonne und frische Luft.

Vitamin D – Sonne, Sommerzeit, Sport und Bewegung

http://www.netzathleten.de/lifestyle/body-soul/item/3613-vitamin-d-sonne-sommerzeit-sport-und-bewegung

Nach Artikel 3 Absatz 3 der UN-Kinderrechtskonvention müssen die Vertragsstaaten dafür Sorge tragen, dass die dem Schutz des Kindes dienenden innerstaatlichen Normen von den zu ihrer Anwendung berufenen Institutionen, Diensten und Einrichtungen im Sinne der Sicherheit [Unfallrisiko] und Gesundheit der Kinder [Folgen des Vitamin D Mangels ihrer Mütter] tatsächlich auch angewendet werden.

Das Menschenbild in islamisch orthodoxen Milieus

Um einschätzen zu können, ob in einem säkularen, freiheitlich demokratischen Rechtsstaat ein Burka- oder Niqabverbot verfassungsrechtlich vertretbar ist, ist es auch für den Stuttgarter Landtag sinnvoll, sich mit dem Männer- und Frauenbild des fundamentalistischen Islam, dem die muslimischen Trägerinnen und Befürworter anhängen, zu befassen.

Fitra (fiṭra), natürliche Veranlagung

Sowohl die unbelebte als auch die belebte Natur, auch jeder Mensch, ist von Ursprung und Wesen her auf seinen Schöpfer ausgerichtet, allahzentriert. Wenn ein Kind geboren wird, kommt es dementsprechend zunächst als Muslim auf die Welt. Erst seine Eltern machen aus ihm einen Andersgläuben oder Atheisten.

„Jeder (Mensch) wird im Zustand der Fitra geboren (d. h. nach der Art und Weise des Erschaffens durch Gott). Alsdann machen seine Eltern aus ihm einen Juden, Christen oder Zoroastrier.“

al-Buchari (Kitab al-Qadar, Kap. 3)

Die sakrosankten Vorschriften des islamischen Rechts [arab. Scharia] beinhalten Verhaltens- und Kleidungsregeln sowie Aufgabenverteilung, die sich gemäß der weiblichen bzw. männlichen Fitra voneinander unterscheiden.

Weibliches Rollenkonzept, Schambereich des weiblichen Körpers [Aura, ‘awra]

Der sich auf die beiden Primärquellen Koran und Sunna stützende und wortgetreu zu befolgende Islam salafistischer, wahhabitischer und hanbalitischer Prägung sieht in der weiblichen Weltbevölkerung pauschal die Ursache für Unglauben, Zwietracht, Intrige und Zerwürfnis. Weil es Frauen angeblich an Religion, Vernunft und Anstand [Al-Buchâri 298] fehlt, gelten sie als moralisch und religiös verunsichert und leicht beeinflussbar. Aus islamischer Sicht sind sie sichere Beute für den Teufel, der sie dazu verleitet, ihre Pflichten gegenüber Allah und den Glaubensgeschwistern zu vernachlässigen und dazu anstiftet, Männer vom rechten Weg abzubringen, ihnen den Kopf zu verdrehen und sie zu verführen.

Wegen ihrer Fitra, wegen ihrer flatterhaften Natur und Veranlagung zur Unmoral, und weil sie dem Teufel nahesteht, hat jede gottesfürchtige Muslima ihre Awra [auch: islamische Aura: Schambereich, Intimzone], die je nach Rechtsschule mindestens den gesamten Körper bis auf Gesicht, Hände und Füße umfasst, mit einem Hidschab zu verhüllen und nur noch in Begleitung des Ehemanns oder eines Mahramverwandten das Haus zu verlassen. Alleine aus der Wohnung zu gehen ist nur in seltenen, zu begründenden Ausnahmefällen möglich oder wenn der Ehemann es erlaubt.

Selbst bei unerträglich hohen Temperaturen in der Mittagszeit ist leichte Sommerkleidung, die zu viel nackte Haut zeigt, haram. Muslimas haben darauf zu achten, dass mit Ausnahme von Gesicht und Händen kein zusätzlicher Zentimeter Haut sichtbar wird oder durch zu transparenten Stoff durchscheint. Grundsätzlich hat der weite Schnitt der Kleidung so lose über den Körper zu fallen, dass weibliche Rundungen und die Silhouette unter blickdichten Textilien auch dann nicht zu erkennen sind, wenn man dicht beieinandersteht. Lugt der Haaransatz oder eine widerspenstige Strähne aus dem Schleier hervor, ist dieser Verstoß sofort zu korrigieren.

Nach schariakonformem Rollenkonzept gehört zu den Aufgaben einer Muslima Hausarbeiten ordentlich zu erledigen und das Haus sauber zu halten. Sie ist verantwortlich für die gottgefällige Erziehung der Kinder und hat den Ehegatten liebevoll, demütig und gehorsam zu umsorgen. Die Töchter werden schon früh in ihre künftigen Pflichten eingeführt und an ein Allah ergebenes Leben gewöhnt. Nach islamischer Doktrin haben Grundschülerinnen bereits mit neun Mondjahren, nach unserem solaren Kalender also mit etwa achteinhalb Jahren, die religiöse Reife [Taklif] erreicht, um sowohl die ihnen zustehenden Schariarechte zu beanspruchen als auch die ihnen auferlegten religiösen Pflichten wortgetreu zu erfüllen.

Da die Monatsregel heutzutage mit neun oder zehn Jahren einsetzen kann (als Grenze der Menarche werden sowohl 17 % Körperfett als auch 48 kg Körpergewicht von Wissenschaftlern diskutiert), folgt aus der Offenbarung Allahs, dass bereits Grundschülerinnen in der dritten bis vierten Klasse religionsrechtlich als Frauen gelten, denen die volle Verantwortung für ihr Seelenheil zu übertragen ist. Auch sie haben dann ihren immer noch sehr kindlichen Körper bis auf Gesicht und Hände zu verbergen. Leichte Blusen oder Tops, die die Arme nicht bedecken, kurze Röcke, Kleider oder Hosen, die nackte Beine sichtbar werden lassen, sind tabu. Die Kindheit unbeschwert zu genießen, an der frischen Luft herumzutollen oder sich spontan zu treffen, wie ihre gleichaltrigen nicht muslimischen Klassenkameradinnen, ist dann nicht mehr möglich. Überwachung und Kontrolle durch die Familie und der Konformitätsdruck durch das soziale Umfeld steigen an.

Keine Salafistin oder Wahhabitin wird sich dem Vorwurf aussetzen wollen, der eigenen Tochter den ‚geraden Weg‘ (Koran 36:60-62 usw., aṣ-ṣirāt al-mustaqīm) ins Paradies vorzuenthalten und damit nicht nur das eigene, sondern auch das Seelenheil des Mädchens zu gefährden. Deshalb wird man das Kind rechtzeitig durch das Kopftuch an das Verschleierungsgebot gewöhnen: „From an early age, daughters should be taught that hijab is an ordinance from Allah to protect their chastity. When a girl reaches puberty she is obliged to do all the obligatory duties and to avoid all haram things. One of the obligatory duties is wearing hijab“, wie man im theologischen Umfeld von Yusuf al-Qaradawi zur Frage klarstellt, ob muslimische Eltern das Recht haben, ihren Töchtern den Hidschab aufzuzwingen.

Der aus dem Libanon stammende promovierte Philosoph, Islamwissenschaftler und Publizist Dr. Ralph Ghadban schreibt zum Frauenbild in Koran und Sunna: „Die Frau ist eine ‚aurah, wenn sie ausgeht, dann kommt ihr der Teufel entgegen. Sie ist am nähsten zu Gott, wenn sie in ihrem Haus tief steckt. Der Prophet soll gesagt haben: „Die Frau hat zehn ‚aurah. Wenn sie heiratet, schützt ihr Mann eine von ihnen und wenn sie stirbt, schützt das Grab alle zehn ‚aurah.

[at-Tirmidhî 1093]

Ali reported the Prophet saying: ‚Women have ten (ʿawrāt). When she gets married, the husband covers one, and when she dies the grave covers the ten.

Kanz al-ʿUmmāl, Vol. 22, Hadith No. 858

Samuel Schirmbeck zu den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht 2015/16

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gastbeitrag-von-samuel-schirmbeck-zum-muslimischen-frauenbild-14007010.html

„Herr Augstein, Sie irren“. Von Sounia Siahi.

In seiner aktuellen Kolumne auf SPIEGEL ONLINE warnt Jakob Augstein vor übertriebener Hysterie ob der Patrouille sogenannter Scharia-Polizisten in Wuppertal. Je dümmer die Provokation, desto eher fallen wir darauf herein‘, so sein Urteil. Auf diesen Text hat die marokkanisch-deutsche Journalistin Sounia Siahi mit einer besorgten Zuschrift reagiert. Ihren Beitrag – und Augsteins Replik – dokumentieren wir hier im Wortlaut.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/salafisten-journalistin-sounia-siahi-reagiert-auf-augstein-kolumne-a-991888.html

Männliches Rollenkonzept, Schambereich des männlichen Körpers [Aura, ʿawra]

Jungen bürdet man diese Last erst ab zwölf, eigentlich ab fünfzehn Jahren auf. Ihnen steht auch nach der religiösen Reife frei, sich jederzeit überall mit Freunden zu treffen und sich mit ihnen an jedem Ort aufzuhalten, der ihnen gefällt. Weil sich die männliche Awra nur vom Bauchnabel bis zu den Knien erstreckt, kann er bei sommerlicher Hitze Shorts und kurzärmlige T-Shirts oder ärmellose Muskelshirts anziehen, die einen durchtrainierten männlichen Körper gut zur Geltung bringen, die Haare sind meist kurz geschnitten und werden offen getragen. Der muslimische Mann ist für die ökonomische und körperliche Sicherheit der Familie zuständig, vertritt sie nach außen und trifft alle wichtigen Entscheidungen.

Aus dem Blickwinkel des auf Koran und Sunna aufbauenden islamischen Rechts, der Scharia, ist jede verschleierte und besonders die nicht verschleierte Frau zum freilaufenden moralischen und sexuellen Sicherheitsrisiko zu erklären. Der noch so unbedarfte Blickkontakt, das Händeschütteln bei Begrüßung eines Freundes oder Smalltalk mit dem Nachbarn ist Musliminnen in diesen islamisch fundamentalistischen Parallelgesellschaften verboten. Männer hingegen können gemäß Allahs Schöpfungsordnung niemals unanständig, liederlich oder sündhaft handeln, sondern sind im Zweifelsfall hilflos triebfixierte, willensschwache Opfer weiblicher Bezauberung und Verführungskunst.

Nach dieser Logik sind muslimische Männer nicht in der Lage Frauen zu Unmoral und Ehebruch zu verleiten. Es ist die Muslima, die für seine anzüglichen Bemerkungen, kompromittierenden Blicke, sexuellen Nötigungen und Vergewaltigungen verantwortlich zu machen ist. Hätte sie die Kleidungs- und Verhaltensvorschriften beachtet und ihre Awra korrekt bedeckt, hätten die Täter nicht die Kontrolle über sich verloren, sondern ihr weibliches Gegenüber mit Respekt behandelt.

Dass die Verfassung jede staatliche Gewalt und somit auch den baden-württembergischen Gesetzgeber an die universellen, unteilbaren und unveräußerlichen Grundrechte [Art. 1 Abs. 3; Art. 20 Abs. 3 GG] bindet, ist keine Sozialromantik, sondern unmittelbar geltendes Recht.

Die unantastbare Menschenwürde, die der Staat zu achten und zu schützen hat [Art. 1 Abs. 1 Satz 1 u. 2 GG], gilt auch für Frauen, sogar für Niqabis und Burkaträgerinnen. Sie ist das tragende Fundament und das höchste Ziel der Menschenrechte. Franz Josef Wetz lehrt Philosophie und Ethik an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd. Für den Philosophen besteht der wahre Gehalt menschliche Würde in verwirklichten Menschenrechten – einem Leben in körperlicher Unversehrtheit, freiheitlicher Selbstbestimmung und Selbstachtung sowie sozialer Gerechtigkeit.

Franz Josef Wetz, Die Würde des Menschen: antastbar?, S. 16

Elisabeth Selbert und Friederike (Frieda) Nadig setzten gegen anfangs heftigen Widerstand auch aus eigenen Reihen durch, dass die Aufnahme des Artikel 3 Abs. 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in das bundesdeutsche Grundgesetz aufgenommen wurde. Sie kämpften dafür, dass Frauen über die staatsbürgerliche Gleichstellung hinaus, auch im Familien- und Eherecht gleichgestellt würden. Mit ihrer Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit sowie nach Gleichstellung unehelicher und ehelicher Kinder scheiterte Nadig.

Sicherlich hätten sich beide Politikerinnen sehr darüber gefreut, wenn sie miterlebt hätten, dass die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern durch den Staat und dessen Hinwirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile zum Staatsziel und damit zum Leitprinzip im Verfassungsrang erhoben wurde.

Staatszielbestimmungen

Nach Vorarbeiten einer Gemeinsamen Verfassungskommission […] wurden 1994 der Schutz […] und die Förderung der „tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung“ (Artikel 3 Absatz 2 Satz 2) in die Verfassung aufgenommen

Wie hätten diese beiden Mütter des Grundgesetzes reagiert, wenn sie mitbekommen hätten, wie Abgeordnete unter dem Vorwand sich für Freiheitsrechte von Frauen einzusetzen, diese Direktive unterlaufen und frauenpolitische Errungenschaften verraten hätten, indem sie sich weigern ein Gesetz zu verabschieden, das diese misogynen Vollverschleierungen auch im öffentlichen Raum verbietet.

Wenn das BVerfG feststellt, dass Verschleierung ein religiöses Bekenntnis sein kann und weder sich selbst noch dem Gesetzgeber die Entscheidungsbefugnis über die Auslegung religiöser Vorschriften anmaßen möchte, ist dies nachvollziehbar, weil in der Regel weder Politiker noch Juristen auf das nötige theologische Fachwissen zurückgreifen können. Als Richter des Bundesverfassungsgerichts sind sie jedoch Experten im Bereich des Staatsrechts und dafür zuständig, über die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen und Grundrechte durchzusetzen.

Dass der Staat Glaubenslehren und Weltanschauungen neutral gegenüberstehen muss und sie nicht bewerten darf, bedeutet nicht, dass sie ihm aus grund- und menschenrechtlicher bzw. verfassungsrechtlicher Sicht gleichgültig zu sein haben. Vielmehr bindet Art. 1 Abs. 3 GG alle drei Gewalten an die allgemeinen, unveräußerlichen und unteilbaren Grund- und Menschenrechte, die als Abwehr-, Gleichheits- und Freiheitsrechte jedem Individuum qua Geburt zustehen und eine objektive Werteordnung verkörpern, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt [BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 15. Januar 1958, Az. 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198 – Lüth].

Der am 27.01.2015 entscheidende Erste Senat folgte in wesentlichen Aspekten der Rechtsauffassung des am 24.09.2003 beschließenden Zweiten Senats allerdings nicht [2 BvR 1436/02]. Nach § 16 BVerfGG hätte in einem solchen Fall zwingend das Plenum des BVerfG einberufen werden müssen, um eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung mit dem Ziel herbeizuführen, einen nicht vorhersehbaren, plötzlichen und der bisherigen Spruchpraxis entgegenstehenden Wechsel in der Rechtsprechung und die verfassungswidrigen Folgen zu verhindern. [Zur Einschlägigkeit des § 16 BVerfGG vgl. Von tragenden Gründen und abstrakter Gefahr: Hans Michael Heinig, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kirchenrecht und Staatskirchenrecht].

Stattdessen setzte sich die hohe Richterschaft über die Rechtsnorm hinweg und kippte eigenmächtig das landesweite, pauschale Kopftuchverbot. Mit diesem verfassungswidrigen Handeln überschritten die Verfassungsrichter ihre Entscheidungskompetenz und missachteten das in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Rechtsstaatsgebot, das unter anderem die Rechtsprechung an Gesetz und Recht bindet. Zwei der sechs Richter fassten ein Sondervotum:

Entscheidung des 2. Spruchkörpers des Bundesverfassungsgerichts vom 24.09.2003

L e i t s ä t z e

zum Urteil des Zweiten Senats vom 24. September 2003

– 2 BvR 1436/02 –

1. Ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, findet im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage.

2. Der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel kann für den Gesetzgeber Anlass zu einer Neubestimmung des zulässigen Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule sein.

Entscheidung des 1. Spruchkörpers des Bundesverfassungsgerichts vom 27.01.2015

L e i t s ä t z e

zum Beschluss des Ersten Senats vom 27. Januar 2015

– 1 BvR 471/10 –

– 1 BvR 1181/10 –

1. Der Schutz des Grundrechts auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) gewährleistet auch Lehrkräften in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule die Freiheit, einem aus religiösen Gründen als verpflichtend verstandenen Bedeckungsgebot zu genügen, wie dies etwa durch das Tragen eines islamischen Kopftuchs der Fall sein kann.

2. Ein landesweites gesetzliches Verbot religiöser Bekundungen (hier: nach § 57 Abs. 4 SchulG NW) durch das äußere Erscheinungsbild schon wegen der bloß abstrakten Eignung zur Begründung einer Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität in einer öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule ist unverhältnismäßig, wenn dieses Verhalten nachvollziehbar auf ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen ist. Ein angemessener Ausgleich der verfassungsrechtlich verankerten Positionen – der Glaubensfreiheit der Lehrkräfte, der negativen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern, des Elterngrundrechts und des staatlichen Erziehungsauftrags – erfordert eine einschränkende Auslegung der Verbotsnorm, nach der zumindest eine hinreichend konkrete Gefahr für die Schutzgüter vorliegen muss.

3. Wird in bestimmten Schulen oder Schulbezirken aufgrund substantieller Konfliktlagen über das richtige religiöse Verhalten bereichsspezifisch die Schwelle zu einer hinreichend konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität in einer beachtlichen Zahl von Fällen erreicht, kann ein verfassungsrechtlich anzuerkennendes Bedürfnis bestehen, religiöse Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild nicht erst im konkreten Einzelfall, sondern etwa für bestimmte Schulen oder Schulbezirke über eine gewisse Zeit auch allgemeiner zu unterbinden.

4. Werden äußere religiöse Bekundungen durch Pädagoginnen und Pädagogen in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule zum Zweck der Wahrung des Schulfriedens und der staatlichen Neutralität gesetzlich untersagt, so muss dies für alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen grundsätzlich unterschiedslos geschehen.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

– 1 BvR 471/10 –

– 1 BvR 1181/10 –

Auszug aus dem Sondervotum der Richter Schluckebier und Hermanns

Die Entscheidung vermögen wir in weiten Teilen des Ergebnisses und der Begründung nicht mitzutragen.

Die vom Senat geforderte einschränkende Auslegung des § 57 Abs. 4 Satz 1 SchulG NW dahin, dass nur eine hinreichend konkrete Gefahr für den Schulfrieden und die staatliche Neutralität ein Verbot religiöser Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagogen zu rechtfertigen vermag, wenn es um die Befolgung eines imperativ verstandenen religiösen Gebots geht, misst den zu dem individuellen Grundrecht der Pädagogen gegenläufigen Rechtsgütern von Verfassungsrang bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu geringes Gewicht bei. Sie vernachlässigt die Bedeutung des staatlichen Erziehungsauftrags, der unter Wahrung der Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität zu erfüllen ist, sowie den Schutz des elterlichen Erziehungsrechts und der negativen Glaubensfreiheit der Schüler. Damit beschneidet der Senat zugleich in nicht akzeptabler Weise den Spielraum des Landesschulgesetzgebers bei der Ausgestaltung des multipolaren Grundrechtsverhältnisses, das gerade die bekenntnisoffene öffentliche Schule besonders kennzeichnet. Der Senat entfernt sich so auch von den Maßgaben und Hinweisen der sogenannten Kopftuch-Entscheidung des Zweiten Senats vom 24. September 2003 (BVerfGE 108, 282), die dem Landesschulgesetzgeber gerade für den Bereich der öffentlichen Schule die Aufgabe zuschreibt, gesetzlich zu regeln, inwieweit er religiöse Bezüge in der Schule zulässt oder wegen eines strikteren Neutralitätsverständnisses aus der Schule heraushält. Nach unserer Auffassung ist die vom nordrhein-westfälischen Landesschulgesetzgeber gewollte Untersagung schon abstrakt zur Gefährdung des Schulfriedens und der staatlichen Neutralität geeigneter Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagogen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Allerdings muss es sich bei Bekundungen durch das Tragen religiös konnotierter Bekleidung, die geeignet zur Gefährdung der Schutzgüter sind, um solche von starker religiöser Ausdruckskraft handeln (dazu I.).

3

Anders als der Senat meint, ist Satz 3 des § 57 Abs. 4 SchulG NW, wonach die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags der Schulen nach der nordrhein-westfälischen Landesverfassung und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen dem Verhaltensgebot nach Satz 1 nicht widerspricht, in der Auslegung durch das Bundesarbeitsgericht verfassungsrechtlich unbedenklich. Diese Interpretation, die an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anknüpft, hält sich in den Grenzen richterlicher Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3 GG). Liegt damit für christliche und jüdische Religionen keine Freistellung vom Bekundungsverbot des Satzes 1 in § 57 Abs. 4 SchulG NW und damit keine Privilegierung vor – eine solche wäre auch unserer Ansicht nach gleichheitswidrig -, so besteht auch kein Grund, die Teilregelung des Satzes 3 für verfassungswidrig und nichtig zu erklären (dazu II.).

4

In der Folge bestehen gegen die angegriffene Vorschrift des § 57 Abs. 4 SchulG NW auch keine durchgreifenden Bedenken, die sich aus anderen Grundrechten der Beschwerdeführerinnen, aus den Vorschriften der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie den bundesrechtlichen Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ergeben könnten (dazu III.). Im Ergebnis wäre deshalb allenfalls die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu I.) als begründet zu erachten gewesen, weil die von ihr getragene Kopfbedeckung (Wollmütze und gleichfarbiger Rollkragenpullover) im gegebenen Umfeld der Schule nicht ohne Weiteres als religiöse Bekundung deutbar ist. Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu II.) erscheint dagegen nach den vorgenannten Maßstäben unbegründet (dazu IV.).

Ein Vollverbot von Burka bzw. Niqab im öffentlichen Raum und in allen staatlichen Institutionen wie Parlament, Gericht, Polizei, Rathaus, Kindergarten, Schule und Hochschule ist mit der Verfassung nicht nur vereinbar, sondern von ihr geboten.

Mina Ahadi

Petition gegen Burka und Niqab im öffentlichen Raum

Oktober 22, 2016

Auf die lesenswerte Petition des ZdE gegen Burka und Niqab in Baden-Württemberg machen wir gerne aufmerksam.

Zentralrat der Ex-Muslime

An den

Landtag von Baden-Württemberg

Petitionsausschuss

19.10.2016

Petition des Zentralrats der Ex-Muslime für ein Verbot von Niqab und Burka im öffentlichen Raum

Der ZdE wurde am 21.01.2007 gegründet, um die politische Vertretung der Interessen all jener Menschen anzubieten, die sich vom islamischen Glauben abgewandt haben oder diesem niemals angehörten, obwohl sie einem sog. “muslimischen Herkunftsland” entstammen. Der Verein ist als Antidiskriminierungsverband gemäß Voraussetzungen § 23 Abs. 1, 2 und 3 AGG tätig.

Auf der Basis aufklärerisch-humanistischer Grundüberzeugungen setzt sich der Zentralrat der Ex-Muslime für folgende Ziele ein

• Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte als unveräußerliche, individuelle und unteilbare Rechte jedes einzelnen Menschen

• Durchsetzung jener aufklärerisch-humanistischen Leitideen, auf denen der freiheitlich demokratische Rechtstaat notwendigerweise gründet

• Durchsetzung der Weltanschauungsfreiheit als Freiheit, sich öffentlich wie nichtöffentlich zu religiösen oder nichtreligiösen Anschauungen zu bekennen oder dies zu unterlassen

• Durchsetzung einer konsequenten Trennung von Staat und Kirche / Religion / Weltanschauung

• Verbot des Hidschab im gesamten öffentlichen Dienst und des Kinderhidschabs in staatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen. Der Hidschab, mit dem Mädchen und Frauen ab der Pubertät den gesamten Körper bis auf Gesicht und Hände bedecken müssen (s. 1 BvR 471/10 // 1 BvR 1181/10 Rd. 74, Stellungnahme DITIB) fördert und tradiert ein kulturell vormodernes, orthodox islamisches Menschenbild, das mit der freiheitlich demokratischen Grund- und Werteordnung, dem Staatsauftrag zur Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und den Diskriminierungsverboten aus Art. 3 GG nicht vereinbar ist

• Förderung der Völkerverständigung auf der Grundlage der allgemeinen Menschenrechte (AEMR, Paris, 1948)

• Förderung des vernunftgeleiteten Denkens und der Erziehung zur Toleranz. Die in der AEMR verankerten und garantierten Menschenrechte sind unteilbar und müssen somit vollumfänglich auch für all jene Menschen gelten, die in einer sogenannten muslimischen Kultur aufgewachsen sind

Die Debatte über ein Burkaverbot ist aus folgenden Gründen keinesfalls überflüssig

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein, wenn auch hinkend, säkularer, freiheitlich demokratischer Rechtsstaat, zu dessen existenziellen Voraussetzungen die Garantie der im Grundgesetz festgelegten allgemeinen, unveräußerlichen und unteilbaren Grund- und Menschenrechte [Art. 1-19 GG] ebenso wie die in Art. 20 Abs. 3 verankerten Strukturprinzipien gehören [vgl. Art. 1 Abs. 3 GG u. Art. 20 Abs. 3 GG].

In Art. 1 Abs. 2 bekennt sich das deutsche Volk zu unverletzlichen, daher unteilbaren und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. In diesem Staat kann sich jeder Mensch, der sich in Deutschland aufhält oder hier lebt, ob deutschstämmig, eingebürgert, anderer Nationalität oder staatenlos, auf die oben genannten Rechte berufen und sie einklagen. Alle hier lebenden Menschen haben als Bürger die Freiheit sich dem o. g. Bekenntnis des deutschen Volkes anzuschließen [aus Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitete allgemeine Handlungsfreiheit].

Das GG, unsere Verfassung, Rechts- und Werteordnung, ist ein kohärentes Gefüge, in dem sich die einzelnen Artikel aufeinander beziehen und in einem Begründungszusammenhang stehen. Für jedes Grundrecht besteht ein Handlungsrahmen innerhalb dessen ein Rechtsgut geschützt ist. Dieser Schutz endet genau dort, wo Grundrechte kollidieren. Selbst dem Wortlaut nach vorbehaltlos geltende Rechte haben daher verfassungsimmanente Schranken, die unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips mittels praktischer Konkordanz auszuloten sind. Das Grundgesetz beansprucht konsequent und eifersüchtig, allein die Spitze der staatlichen Normenpyramide zu besetzen. Der Vorrang der Verfassung wird gesichert durch das Bundesverfassungsgericht [1].

[1] Josef Isensee: Vom Stil der Verfassung

https://books.google.de/books?id=BQSnBgAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Die Einheit der Verfassung, ein Unterfall der Einheit der Rechtsordnung auf Verfassungsebene, stellt bei Fallkonstellationen, in denen sich Grundrechte widersprechen, einen fundamentalen Grundsatz der Verfassungsinterpretation dar. Normtheoretisch hat die als ideal zu geltende Einheit der Rechtsordnung die Konsequenz, dass mit jedem Rechtssatz zugleich die gesamte Rechtsordnung angewendet wird [2]. Bei der Anwendung von Einzelnormen wird methodologisch davon ausgegangen, dass deren Aussagen begrenzt und unvollständig sind und erst aus der Zusammenschau mehrerer Normen der spezifische Zweck und Anwendungsbereich der Einzelvorschrift deutlich wird.

[2] Peter Schwacke: Juristische Methodik. Kohlhammer, Stuttgart, 5. Aufl. 2011, S. 7: „Ist die Rechtsordnung in sich frei von Regelungs- und Wertungswidersprüchen, schließt die Anwendung eines Rechtssatzes letztlich die Anwendung der gesamten Rechtsordnung ein. Das wäre dann der Idealgrundriss einer Rechtsordnung.“

Bereits 1958 stellte das BVerfG im Fall Lüth klar [BVerfGE 7,198 – Lüth], dass das GG als objektive Werteordnung anzuerkennen ist und die Ausstrahlung der Grundrechte als oberstes objektives Prinzip der gesamten Rechtsordnung auf sämtliche Rechtsbereiche anzuwenden ist. Grundrechte beziehen sich demnach nicht nur auf die Rechtsbeziehung zwischen Staat und Bürger, sondern durchdringen alle Teilgebiete des Rechts, auch das Privatrecht (Bürgerliches Recht) nach h.M. in Form einer „mittelbaren Drittwirkung“. Alle Normen sind demnach im Geist der Grundrechte auszulegen und anzuwenden.

Tatsächlich ist sogar die Nichtinanspruchnahme eines Grundrechtes durch die negative Ausprägung dieses Grundrechts mit geschützt. Das aus Art. 4 GG zu entnehmende Menschenrecht auf negative Religionsfreiheit beispielsweise garantiert auch Ex-Muslimen und Kulturmuslimen sich nicht öffentlich zu einem Glauben / einer Weltanschauung zu bekennen. Auch können sie nicht gezwungen werden religiöse Riten zu praktizieren oder gottesfürchtige Kleidungs- und Verhaltensregeln einzuhalten. Vielmehr haben sie Anspruch darauf, nach ihrem Welt- und Menschenbild frei von Anfeindungen, manifesten oder unterschwelligen Drohungen und Anpassungsdruck ihren Alltag zu gestalten [Art. 136 Abs. 4 WRV i.V. m. Art. 140 GG]. Weder Atheisten, Agnostiker und Säkulare noch Hindus, Moslems oder Christen verlieren ihre bürgerlichen oder staatsbürgerlichen Rechte wenn sie ihre Weltanschauung / Religion ausüben oder eben nicht [Art. 136 Abs. 1 WRV i.V. m. Art. 140 GG].

Dem überwiegenden Teil unserer Mitglieder sind Burka und Niqab als textile Ausdrucksform eines theokratischen, fundamentalistischen Islam bekannt, der überall dort wo er die Regierung stellt politische Gegner, Andersdenkende, Säkulare und Nichtmuslime verfolgt, inhaftiert, foltert, deren Familienangehörige unter Druck setzt und Menschen ohne fairen Prozess zum Tode verurteilt. Vor allem diejenigen unter uns, die ihre Heimat, Angehörige und Freunde verlassen und alles was ihnen lieb war für immer zurücklassen mussten und hofften, im weltoffenen, liberalen und menschenfreundlichen Europa individuell, selbstbestimmt, sicher und vor allem frei von der Wohlverhaltensdiktatur des islamischen Rechts leben zu können, sind entsetzt. Wir wissen, dass ein von der Scharia geprägter, totalitärer Islam, der keinesfalls mit AEMR, EMRK oder GG vereinbar ist, wenn er nicht in die Schranken unseres säkularen, freiheitlich demokratischen Rechtsstaats verwiesen wird, diesen zerstören und die Lebensqualität aller hier lebenden Menschen massiv beeinträchtigen wird.

Im Gegensatz zur Nichtinanspruchnahme eines Grundrechtes ist der Grundrechtsverzicht der eindeutig zum Ausdruck gebrachte Wille rechtlich verbindlich auf eine gewisse grundrechtliche Gewährleistung zu verzichten. Dieser Verzicht ist aber an Voraussetzungen geknüpft, beispielsweise an die Dispositionsfähigkeit. Während die Verfügbarkeit eines Grundrechts in erster Linie auf die subjektivrechtliche Funktion der einzelnen Gewährleistungen für den Bürger abstellt, haben Grundrechte darüber hinaus die erwähnte objektive Funktion. Sie begründen eine objektive Werteordnung, über die eben nicht jeder nach eigenem Gutdünken verfügen kann. Zudem hat der Staat, hier das Land Baden-Württemberg, seine Schutz- und Gewährleistungspflichten aus Art. 1 Abs. 1 u. 3 GG[3] sowie Art. 3 Abs. 2 zu verwirklichen [4]. 1994 wurde Satz 2 sogar als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen [5].

[3] Art. 1 Abs 1 GG

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art. 1 Abs 3

Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

[4] Art. 3 Abs. 2 Satz 1 u. 2

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

[5] Staatszielbestimmungen

Nach Vorarbeiten einer Gemeinsamen Verfassungskommission […] wurden 1994 der Schutz […] und die Förderung der „tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung“ (Artikel 3 Absatz 2 Satz 2) in die Verfassung aufgenommen

Nach Artikel 3 Absatz 3 der UN-Kinderrechtskonvention müssen die Vertragsstaaten dafür Sorge tragen, dass die dem Schutz des Kindes dienenden innerstaatlichen Normen [der Schutz vor negativen Auswirkungen der fehlgedeuteten Freiheits- und Abwehrrechte seiner Mutter ist hier auch gemeint] von den zu ihrer Anwendung berufenen Institutionen, Diensten und Einrichtungen im Sinne der Sicherheit [Unfallrisiko] und Gesundheit der Kinder [Folgen des Vitamin D Mangels ihrer Mütter] tatsächlich auch angewendet werden.

Das Menschenbild in islamisch orthodoxen Milieus

Um einschätzen zu können, ob in einem säkularen, freiheitlich demokratischen Rechtsstaat ein Burka- oder Niqabverbot verfassungsrechtlich vertretbar ist, ist es auch für den Stuttgarter Landtag sinnvoll, sich mit dem Männer- und Frauenbild des fundamentalistischen Islam, dem die muslimischen Trägerinnen und Befürworter anhängen, zu befassen. Dass der Staat Glaubenslehren und Weltanschauungen neutral gegenüberstehen muss und sie nicht bewerten darf, bedeutet nicht, dass sie ihm aus menschenrechtlicher und verfassungsrechtlicher Sicht gleichgültig zu sein haben. Vielmehr verpflichtet ihn die Verfassung die allgemeinen, unveräußerlichen und unteilbaren Grund- und Menschenrechte, die als Abwehr‑, Gleichheits- und Freiheitsrechte und objektive Werteordnung unsere säkulare, freiheitliche Grund- und Werteordnung kennzeichnen und prägen, zu garantieren und zu schützen.

Fitra (fiṭra), natürliche Veranlagung

Als der Schöpfer (al-Ḫāliq, anglis. al-Khaaliq) der Erde und des Weltalls ist alles, außer Allah selbst, seine Schöpfung (ḫalq, khalq). Sowohl die unbelebte als auch die belebte Natur, auch jeder Mensch, ist von Ursprung und Wesen her auf seinen Schöpfer ausgerichtet, allahzentriert. Wenn ein Kind geboren wird, kommt es dementsprechend zunächst als Muslim auf die Welt. Ähnlich wie sich der Körper des Neugeborenen den physischen Gesetzen unterwirft, die Allah der Natur auferlegt hat, unterwirft sich seine Seele auf natürliche Weise der Tatsache, dass Allah sein Herr und Schöpfer ist. Erst seine Eltern machen aus ihm einen Andersgläuben oder Atheisten.

„Jeder (Mensch) wird im Zustand der Fitra geboren (d. h. nach der Art und Weise des Erschaffens durch Gott). Alsdann machen seine Eltern aus ihm einen Juden, Christen oder Zoroastrier.“

al-Buchari (Kitab al-Qadar, Kap. 3)

Nach islamischer Auffassung hat jeder Mensch die angeborene Möglichkeit die Wahrheit [den Islam] zu finden und die Fähigkeit seinen Schöpfer zu erkennen. Im Diesseits hat der Mensch die Gelegenheit für sein jenseitiges Leben vorzusorgen, indem er lebt und handelt wie es Allah für alle vorgeschrieben hat. Am Tag des Gerichts [yaum al-qiyama] wird er Rechenschaft dafür ablegen müssen, in welchem Maß er diese Gabe genutzt oder sie verworfen hat.

“So richte dein ganzes Wesen aufrichtig auf den wahren Glauben, gemäß der natürlichen Veranlagung [fiṭra], mit der Allah die Menschen erschaffen hat. Es gibt keine Veränderung in der Schöpfung Allahs. Dies ist die richtige Religion. Jedoch, die meisten Menschen wissen es nicht.“ (30:30)

Die Welt- und Schöpfungsordnung Allahs, gottgegeben als die Scharia, von den Menschen anzuwenden als der Fiqh, ist dem theokratischen Anspruch nach verpflichtend und verbietet nach weltlichen Gesetzen zu urteilen. Jede nicht von Allah, sondern von Menschen geschaffene Gesellschaftsordnung und Gesetzlichkeit ist dementsprechend sittlich geringeren Wertes und über kurz oder lang durch das medinensische Vorbild und die wortgetreu zu erfüllenden Gebote Allahs zu ersetzen.

Eine andere Interpretation lassen die vier anerkannten Quellen der Rechtsfindung im Islam [Koran, Sunna, Idschma und Qiyas] nicht zu. Auch die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam [1990] baut auf diesen Voraussetzungen auf. Selbst Widersprüche sind einfach hinzunehmen, ein Hinterfragen oder Kritisieren der Regeln oder gar Zweifel an deren Richtigkeit ist Sünde und haram [verboten] [6]. Anders als im aufgeklärten katholischen oder evangelischen Religionsunterricht ist Schülern im bekennenden, auf Koran und Sunna basierenden islamischen Religionsunterricht Außenansicht verwehrt. Schließlich begeht Allah keine Fehler [7]. Er ist allmächtig, weise und gerecht [8]. Will man sichergehen Allah nicht zu erzürnen, bittet man einen Mufti [Experte des Fiqh] um ein Rechtsgutachten.

[6] Jemand fragte: „Allahs Gesandter, wer ist der Beste von allen Menschen?“ Allahs Gesandter sagte: „Der Gläubige, der sich mit allen Kräften, seinem Leben und seinem Besitz auf dem Wege Allahs einsetzt.“

Hadith: Buchari

[7] Allahs Gesandter hat gesagt: „Die Sache des Gläubigen ist wunderbar. Alle seine Angelegenheiten sind gut für ihn, und dies ist bei niemandem so, außer dem Gläubigen. Wenn ihm etwas Schlechtes widerfährt, ist er geduldig, und dadurch wird es gut für ihn, und wenn ihm Gutes widerfährt, ist er dankbar, und dadurch wird es (auch) gut für ihn.

[8] Hadith: Muslim

Allahs Gesandter hat gesagt: „Jemand, der einen festen Glauben hat, ist besser und Allah lieber als einer mit schwachem Glauben. In jedem ist Gutes. Sei auf das bedacht, was dir (bei Allah) nützt, bitte Allah um Hilfe, und lass (dabei) nicht nach. Wenn dir etwas zustößt, sag nicht: Wenn ich etwas getan hätte, wäre es so und so gekommen, sondern sag: Allah beschließt und tut, was er will. Denn das „Wenn“ öffnet dem Wirken des Schaitan (Tür und Tor).“ 

Hadith; Muslim

Das Forschen nach der Bedeutung und inneren Logik des göttlichen Gesetzes ist jedoch sogar dem einzelnen Alim [hochwertig ausgebildeter Schariagelehrter] bzw. dem Mufti (Erteiler von islamischen Rechtsgutachten) nur innerhalb des ihm von Allah vorherbestimmten Konvoluts an Wissen möglich. Letztlich ist die Scharia dem menschlichen Verstehen entzogen, selbst diese Experten sind nicht in der Lage den Sinn der göttlichen Gebote zu durchschauen. Jeder Fatwa [Rechtsgutachten] beginnt mit ‚Im Namen Allahs‘ und endet mit ‚Und Allah weiß es am Besten‘.

Die sakrosankten Vorschriften des islamischen Rechts [arab. Scharia] beinhalten Verhaltens- und Kleidungsregeln sowie Aufgabenverteilung, die sich gemäß der weiblichen bzw. männlichen Fitra voneinander unterscheiden. Sogar kleine Mädchen, die den Kinderschuhen noch nicht entwachsen sind, werden spätestens mit Beginn der Pubertät durch diese göttlichen Gebote in ihrer Selbstbestimmung und Freiheit aus religiösen und geschlechtsspezifischen Gründen lebenslang benachteiligt.

Weibliches Rollenkonzept, Schambereich des weiblichen Körpers [Aura, ‚awra]

Der sich auf die beiden Primärquellen Koran und Sunna stützende Islam sieht in der weiblichen Weltbevölkerung pauschal die Ursache für Unglauben, Zwietracht, Intrige und Zerwürfnis. Weil es Frauen angeblich an Religion, Vernunft und Anstand [Al-Buchâri, ibid., 298] fehlt, gelten sie als moralisch und religiös verunsichert und leicht beeinflussbar. Aus islamischer Sicht sind sie sichere Beute für den Teufel, der sie dazu verleitet, ihre Pflichten gegenüber Allah und den Glaubensgeschwistern zu vernachlässigen und dazu anstiftet, Männer vom rechten Weg abzubringen, ihnen den Kopf zu verdrehen und sie zu verführen.

Wegen ihrer Fitra, wegen ihrer flatterhaften, moralisch verunsicherten Veranlagung und weil sie dem Teufel nahesteht, hat jede gottesfürchtige Muslima ihre Awra [auch: islamische Aura: Schambereich, Intimzone], die den gesamten Körper bis auf Gesicht, Hände und Füße umfasst, mit einem Hidschab zu verhüllen und nur noch in Begleitung des Ehemanns oder eines Mahrams das Haus zu verlassen. Alleine aus der Wohnung zu gehen ist in seltenen, zu begründenden Ausnahmefällen möglich oder wenn der Ehemann es erlaubt [9].

[9] Frage

Braucht eine Frau die Erlaubnis ihres Ehemannes, um das Haus zu verlassen?

Antwort

[…] Umar ibn al-Khattab [ʿUmar bin al-Ḫaṭṭāb, * 592 in Mekka; † 644 ebenda] sagte:

„Ehe ist Sklaverei, so achte sehr darauf, wem du deine Tochter zur Versklavung gibst.“ […]

Ibn Mufliḥ al-Hanbali [Ibn Mufliḥ al-Maqdisī, † 1362] sagte:

„Es ist haram für eine Frau das Haus ihres Mannes ohne seine Erlaubnis zu verlassen, außer in Notfällen oder zu Verpflichtungen, welche die Schari’a anordnet.“

(Al-Adab asch-Schariyya, 3/375).

[…] laut dem Konsens der Imame kann sie das Haus nicht verlassen, außer mit seiner Erlaubnis

http://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/88-verlobung-a-ehe/eheleben-umgang-miteinander/1338-die-erlaubnis-des-ehemannes-fuer-die-frau-um-hinauszugehen

Selbst bei unerträglich hohen Temperaturen in der Mittagszeit ist leichte Sommerkleidung, die zu viel nackte Haut zeigt, haram. Muslimas haben darauf zu achten, dass mit Ausnahme von Gesicht und Händen kein zusätzlicher Zentimeter Haut sichtbar wird oder durch zu transparenten Stoff durchscheint. Grundsätzlich hat der weite Schnitt der Kleidung so lose über den Körper zu fallen, dass weibliche Rundungen und die Silhouette unter blickdichten Textilien auch dann nicht zu erkennen sind, wenn man dicht beieinandersteht. Lugt der Haaransatz oder eine widerspenstige Strähne aus dem Schleier hervor, ist dieser Verstoß sofort zu korrigieren [10].

[10] DITIB zitiert vom BundesverfG, Beschluss vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10

9. Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien [eben keine mahram-Männer] und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html

Nach schariakonformem Rollenkonzept gehört zu den Aufgaben einer Muslima Hausarbeiten ordentlich zu erledigen und das Haus sauber zu halten. Sie ist verantwortlich für die gottgefällige Erziehung der Kinder und hat den Ehegatten liebevoll, demütig und gehorsam zu umsorgen. Die Töchter werden schon früh in ihre künftigen Pflichten eingeführt und an ein Allah ergebenes Leben gewöhnt. Nach islamischer Doktrin haben Grundschülerinnen bereits mit neun Mondjahren, nach unserem solaren Kalender also mit etwa achteinhalb Jahren, die religiöse Reife [Taklif] erreicht, um sowohl die ihnen zustehenden Schariarechte zu beanspruchen als auch die ihnen auferlegten religiösen Pflichten wortgetreu zu erfüllen.

Da die Monatsregel heutzutage mit neun oder zehn Jahren einsetzen kann (als Grenze der Menarche werden sowohl 17 % Körperfett als auch 48 kg Körpergewicht von Wissenschaftlern diskutiert), folgt aus der Offenbarung Allahs, dass bereits Grundschülerinnen in der dritten bis vierten Klasse religionsrechtlich als Frauen gelten, denen die volle Verantwortung für ihr Seelenheil zu übertragen ist. Auch sie haben dann ihren immer noch sehr kindlichen Körper bis auf Gesicht und Hände zu verbergen. Leichte Blusen oder Tops, die die Arme nicht bedecken, kurze Röcke, Kleider oder Hosen, die nackte Beine sichtbar werden lassen, sind tabu [11]. Die Kindheit unbeschwert zu genießen, an der frischen Luft herumzutollen oder sich spontan zu treffen, wie ihre gleichaltrigen nicht muslimischen Klassenkameradinnen, ist dann nicht mehr möglich. Überwachung und Kontrolle durch die Familie und der Konformitätsdruck durch das soziale Umfeld steigen an.

[11] 110593: Children Wearing Short and Tight Clothes

Thirdly: […]

Shaykh Muhammad ibn Saalih al-‘Uthaymeen was asked:

We often see in women’s gatherings girls and young girls, around the age of seven years, wearing short or tight clothes, or strange haircuts, or haircuts for small girls that look like haircuts for boys. If we speak to the mothers and try to advise them, they argue that the children are still small. We hope that you can give us clear advice about children’s clothing and haircuts, (…). 

He replied:

It is well known that the individual is influenced by things in his childhood and will continue to be affected by them after he grows up. Hence the Prophet (…) enjoined us to instruct our children to pray when they are seven years old, and to smack them (lightly) if they do not pray when they reach the age of ten, […] If a young girl gets used to wearing short clothes that only come to the knee, and short sleeves that only come to the elbow or shoulder, she will lose all modesty and will want to wear these clothes after she grows up. The same applies with regard to hair; […]. 

It should be noted that the family is responsible for these children and their upbringing and education, as the Prophet […] said: “A man is the shepherd of his household and is responsible for his flock.” So beware of being heedless; the father should be serious about the upbringing of his sons and daughters, and he should care for them, so that Allah will guide them and they will become a delight to him. End quote. 

Al-Liqa’ al-Shahri, 66/10 

Fourthly: 

If a girl is brought up from an early age to be modest and chaste and to cover herself, she will be the one who wants to wear the abayah and khimaar (head cover), even before she reaches puberty. But if she grows up not wearing clothes that cover, and her family fell short when she was small, they (now) have to persist in advising and reminding her. If that does not convince her, then harsher measures may be used, sparingly, to prevent her from doing what she wants, so that she will have no room to do whatever she wants with regard to this matter and others, because if they keep quiet about her clothing, because she refuses to wear the abayah or covering clothes, she will dare to do other things. This is a signal that the ship is about to sink! Because decisions are now in the hands of the children. At the beginning, we advocated gentleness and kindness, not despairing of the child being set straight, and not using harsh methods except when the wise captain sees fit. 

The Standing Committee for Issuing Fatwas was asked: At what age is a girl obliged to wear hijab (dress code stipulated for mature girls in Islam)? Should we force (female) students to wear it, even though they object? 

They replied: 

When a girl reaches puberty, it becomes obligatory for her to wear clothes that will cover her ‘awrah (parts of the body which must be covered), which includes the face, head and hands, whether she is a student or not. Her guardian should instruct her to do that, even if she dislikes it, and he should train her to do that before she reaches puberty, so that she will get used to it, and it will be easy for her to obey. 

Shaykh ‘Abd al-‘Azeez ibn Baaz, Shaykh ‘Abd al-Razzaaq ‘Afeefi, Shaykh ‘Abd-Allah ibn Ghadyaan, Shaykh ‘Abd-Allah ibn Qa‘ood 

End quote. 

Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah, 17/219, 220 

So be the best help to your husband in obeying Allah and raising your children, and beware of following in the footsteps of the enemies of Islam in describing adherence to sharee‘ah as extreme strictness. Whatever your husband falls short in with regard to himself, advise him and exhort him, and remind him to fear Allah, the Lord of the Worlds; do not take his shortcomings as an excuse for your children’s shortcomings. Seek the help of Allah, your Lord, to fulfil this trust in the best manner. We ask Allah, may He be exalted, to help you to do that which pleases Him. 

In the answer to question no. 10016 we have discussed how to raise children to be righteous. 

In the answer to question no. 10211 we have discussed the correct way to teach small children and call them to Islam. 

And Allah knows best.

https://islamqa.info/en/110593

Keine Salafistin oder Wahhabitin wird sich dem Vorwurf aussetzen wollen, der eigenen Tochter den ‚geraden Weg‘ (Koran 36:60-62 usw., aṣ-ṣirāt al-mustaqīm) ins Paradies vorzuenthalten und damit nicht nur das eigene, sondern auch das Seelenheil des Mädchens zu gefährden. Deshalb wird man das Kind rechtzeitig durch das Kopftuch an das Verschleierungsgebot gewöhnen: „From an early age, daughters should be taught that hijab is an ordinance from Allah to protect their chastity. When a girl reaches puberty she is obliged to do all the obligatory duties and to avoid all haram things. One of the obligatory duties is wearing hijab“, wie man im theologischen Umfeld von Yusuf al-Qaradawi zur Frage klarstellt, ob muslimische Eltern das Recht haben, ihren Töchtern den Hidschab aufzuzwingen [12].

[12] “Can Muslim Parents Force Hijab on Daughters?”

Fatawa Issuing Body : Islam-online, Author/Scholar : Group of Muftis, Date Of Issue : 12/Jan/2004

Fatawa: Can Muslim Parents Force Hijab on Daughters?

Archiviert: USIM | Universiti Sains Islam Malaysia, Islamic Science University of Malaysia

http://archive.is/6ZWG

Der aus dem Libanon stammende promovierte Philosoph, Islamwissenschaftler und Publizist Dr. Ralph Ghadban schreibt zum Frauenbild in Koran und Sunna: „Die Frau ist eine ‚aurah, wenn sie ausgeht, dann kommt ihr der Teufel entgegen. Sie ist am nähsten zu Gott, wenn sie in ihrem Haus tief steckt [13]. Der Prophet soll gesagt haben: „Die Frau hat zehn ‚aurah. Wenn sie heiratet, schützt ihr Mann eine von ihnen und wenn sie stirbt, schützt das Grab alle zehn ‚aurah [14], [15].“

[13] [at-Tirmidhî 1093]

Ali reported the Prophet saying: ‚Women have ten (ʿawrāt). When she gets married, the husband covers one, and when she dies the grave covers the ten.

Kanz al-ʿUmmāl, Vol. 22, Hadith No. 858

[14] Samuel Schirmbeck zu den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht 2015/16

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gastbeitrag-von-samuel-schirmbeck-zum-muslimischen-frauenbild-14007010.html

[15] „Herr Augstein, Sie irren“. Von Sounia Siahi.

In seiner aktuellen Kolumne auf SPIEGEL ONLINE warnt Jakob Augstein vor übertriebener Hysterie ob der Patrouille sogenannter Scharia-Polizisten in Wuppertal. Je dümmer die Provokation, desto eher fallen wir darauf herein‘, so sein Urteil. Auf diesen Text hat die marokkanisch-deutsche Journalistin Sounia Siahi mit einer besorgten Zuschrift reagiert. Ihren Beitrag – und Augsteins Replik – dokumentieren wir hier im Wortlaut.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/salafisten-journalistin-sounia-siahi-reagiert-auf-augstein-kolumne-a-991888.html

Männliches Rollenkonzept, Schambereich des männlichen Körpers [Aura, ʿawra]

Jungen bürdet man diese Last erst ab zwölf, eigentlich ab fünfzehn Jahren auf. Ihnen steht auch nach der religiösen Reife frei, sich jederzeit überall mit Freunden zu treffen und sich mit ihnen an jedem Ort aufzuhalten, der ihnen gefällt. Weil sich die männliche Awra nur vom Bauchnabel bis zu den Knien erstreckt, kann er bei sommerlicher Hitze Shorts und kurzärmlige T-Shirts oder ärmellose Muskelshirts anziehen, die einen durchtrainierten männlichen Körper gut zur Geltung bringen, die Haare sind meist kurz geschnitten und werden offen getragen. Der muslimische Mann ist für die ökonomische und körperliche Sicherheit der Familie zuständig, vertritt sie nach außen und trifft alle wichtigen Entscheidungen.

Aus dem Blickwinkel des auf Koran und Sunna aufbauenden islamischen Rechts, der Scharia, ist jede verschleierte und besonders die nicht verschleierte Frau zum freilaufenden moralischen und sexuellen Sicherheitsrisiko zu erklären. Der noch so unbedarfte Blickkontakt, das Händeschütteln bei Begrüßung eines Freundes oder Smalltalk mit dem Nachbarn ist Musliminnen in diesen islamisch fundamentalistischen Parallelgesellschaften verboten. Männer hingegen können gemäß Allahs Schöpfungsordnung niemals unanständig, liederlich oder sündhaft handeln, sondern sind im Zweifelsfall hilflos triebfixierte, willensschwache Opfer weiblicher Bezauberung und Verführungskunst.

Nach dieser Logik sind muslimische Männer nicht in der Lage Frauen zu Unmoral und Ehebruch zu verleiten. Es ist die Muslima, die für seine anzüglichen Bemerkungen, kompromittierenden Blicke, sexuellen Nötigungen und Vergewaltigungen verantwortlich zu machen ist. Hätte sie die Kleidungs- und Verhaltensvorschriften beachtet und ihre Awra korrekt bedeckt, hätten die Täter nicht die Kontrolle über sich verloren, sondern ihr weibliches Gegenüber mit Respekt behandelt.

Radikalislamischen Szenen reicht das beschriebene strenge Bedeckungsgebot immer noch nicht aus. Dieses Milieu der Burkaträgerinnen und Niqabis bezieht sich auf eine Aussage des Propheten, dass nicht nur der Körper sondern auch das Gesicht, wenn es hübsch ist, zu verschleiern ist. Einige Hadithe und Fatwen schreiben sogar vor Handschuhe zu tragen.[16]

[16] Meinung der vier Rechtsschulen bezgl. der Pflicht das Gesicht zu verschleiern und Handschuhe zu tragen

Mālikī Fiqh

Imām Mālik (…) war der Meinung, dass eine muslimische Frau dazu verpflichtet ist, ihr Gesicht und ihre Hände zu bedecken.

Shaykh al-Munāğğid sagte:

„Die korrekte Ansicht ist, dass eine Frau ihren kompletten Körper verhüllen muss, sogar das Gesicht und die Hände. Imām Aḥmad sagte, dass sogar die Fingernägel der Frau ʿAwrah sind und dies ist auch die Ansicht von Imām Mālik.“

(Fatwā Islām Q&A Frage Nr. 21536)

Ḥanbalī Fiqh

Es wurde von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal überliefert, dass er sagte:

„Die Fingernägel der Frau sind ʿAwrah. Wenn sie also das Haus verlässt, soll sie nichts von sich zeigen. Selbst ihre Ledersocken soll sie nicht zeigen, weil die Ledersocken die Form der Füße zeigen.“ (al-Furūʿ 1:601)

al-Ḥafiz ibn al-Qayyīm al-Ğawziyya, welcher der Rechtschule von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal angehörte, sagte folgendes zu der weiblichen ʿAwra:

„Die ʿAwra wird in 2 Arten unterteilt: Die ʿAwra im Gebet und die ʿAwra beim Anschauen. Eine Frau darf ihr Gebet verrichten, wenn die Hände und das Gesicht unverschleiert sind, jedoch darf sie so nicht auf dem Markt oder auf Versammlungen erscheinen. (d.h. es ist nicht erlaubt, wenn die Frau hinausgeht mit unbedecktem Gesicht und unbedeckten Händen.)“

Shāfiʿī Fiqh

Bisher haben wir erfahren, was die Meinung von Imām Mālik (…) und von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal (…), bezüglich Niqāb ist. Nun schauen wir einmal was die madhhab von Imām ash-Shāfiʿī (…) dazu sagt.

In einer Fatwā von „Islamweb“ heißt es:

„Nach der Ḥanbalī-Rechtschule und nach der korrekten Ansicht der Shāfiʿī-Rechtschule sollte sie ihr Gesicht und ihre Handflächen vor fremden Männern bedecken, da dies zur ʿAwrah gehört.“

(Islamweb Fatwā Nr. 81554)

Ibn Ḥağar al-ʿAsqalānī (…) folgte der Rechtschule von ash-Shāfiʿī und er sagte:

Es hat nicht aufgehört, die Gewohnheit der Frau zu sein, in den älteren Generationen und in den neueren Generationen, dass sie ihr Gesicht vor nicht-verwandten Männern bedeckt.“

(Fatḥ al-Bāri 9:235)

Ḥanafī Fiqh

Nun kommen wir zu der Rechtschule von Imām Abū Ḥanifa (…) und die bekannteste Meinung in der Ḥanafi-madhhab ist, dass der Niqāb keine allgemeine Pflicht ist, doch in Zeiten der Fitna zur Pflicht wird.

Einige Ḥanafī-Gelehrte sehen den Niqāb doch als allgemeine Pflicht an. Darunter auch Imām Abū Bakr al-Ğassās, welcher in der Erläuterung des Qurʾān folgendes schrieb:

„Der jungen Frau wurde angeordnet ihr Gesicht zu bedecken, wegen der Keuschheit und Schamhaftigkeit, sodass die Verdorbenen keine Begierde nach ihr empfinden.“

(Aḥkām al-Qurʾān 3:458)

Auch Imām Sarkhasi (…), welcher ebenfalls der Ḥanafī-madhhab folgte, sagte:

„Das Verbotene daran, eine Frau anzuschauen, ist aufgrund der Fitna (Versuchung) und die Gefahr der Fitna kommt, wenn man das Gesicht der Frau anschaut, denn die meisten attraktiven Eigenschaften befinden sich im Gesicht; viel mehr als auf irgendwelchen anderen Körperteilen.“ (al-Mabsūṭ 10:152)

Vollverschleierung erhöht das Unfallrisiko

Die vergitterten Sehfenster oder engen Augenschlitze dieser Kleidung begrenzen das Gesichtsfeld und verhindern eine ausreichende Übersicht sowohl beim Steuern eines Fahrzeugs als auch für die Fußgängerin. Bodenunebenheiten werden zur Stolperfalle, das selbstständige Überqueren von Straßen ist lebensgefährlich. Schiebt die Frau einen Kinderwagen oder wird sie von Mädchen oder Jungen begleitet, die zwar älter, aber entwicklungsgemäß noch auf die Anleitung Erwachsener angewiesen sind und sich deren Führung anvertrauen, sind die Säuglinge und Kleinkinder einem hohen Sicherheitsrisiko ausgesetzt.

Burka macht krank

Gesundheitsrisiken durch Lichtmangel: Vitamin D wird hauptsächlich über das Sonnenlicht gebildet und kann nicht ausreichend durch ausgewogene Ernährung mit Lebensmitteln wie Fisch, Milch und Getreide ausgeglichen werden. Auch Nahrungsergänzungsmittel sind kein vollwertiger Ersatz [17]. Burkaträgerinnen und Niqabis klagen häufig über Kopfschmerzen. Das extrem eingeschränkte Sehfeld dieser religiös begründeten Frauengewänder bewirkt eine künstliche Sinnesbehinderung, welche die Augen überanstrengt und daher nicht ohne Folgen für Körperhaltung, Muskeltonus und Psyche der Trägerinnen bleibt.

[17] Nahrungsergänzungsmittel: Natürlich ist oft besser

http://www.test.de/themen/gesundheit-kosmetik/meldung/Nahrungsergaenzungsmittel-Natuerlich-ist-oft-besser-1602850-2602850/

Nahrungsergänzungsmittel in der Kritik

http://www.deutschlandfunk.de/welthunger-nahrungsergaenzungsmittel-in-der-kritik.769.de.html?dram:article_id=292491

Ein geringer Vitamin-D-Spiegel führt zu ernsthaften Krankheiten und vielerlei leicht vermeidbaren Beschwerden wie schlechter Immunabwehr [18], psychischer Instabilität bis zu Depressionen [19]. Das Risiko für Koronare Herzkrankrankheiten [20], Diabetes Mellitus [21], Multiple Sklerose[22] und Rheuma steigt [23]. Inzwischen weiß man um die Bedeutung des ‚Sonnenscheinhormons‘ in der Krebsprophylaxe. Wissenschaftler des Deutschen Krebsforschungszentrums stellten bei der Auswertung von europäischen und US-amerikanische Studien zum Zusammenhang zwischen Vitamin-D-Spiegel und Sterblichkeitsrisiko nicht nur fest, dass die Studienteilnehmer mit den niedrigsten Vitamin-D-Werten ein 1,57-fach höheres Gesamtsterblichkeitsrisiko haben. Bei einer getrennten Auswertung der Untersuchungsergebnisse wiesen die Forscher sogar nach, dass ein Mangel an diesem Vitamin den Verlauf von Krebserkrankungen negativ beeinflusst und die Überlebenschancen der Erkrankten sinken [24].

[18] Weniger Infekte mit Vitamin D

Menschen mit Abwehrschwäche nützt offenbar Vitamin D in hohen Dosen. Die Prophylaxe beugt Atemwegsinfekten vor und senkte den Antibiotikaverbrauch – zumindest in einer Studie.

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/erkaeltungskrankheiten/article/829063/immunschwaeche-weniger-infekte-vitamin-d.html

[19] Vitamin D Mangel und Depression

Vitamin D Mangel und Depression: Ist Vitamin-D-Mangel eine Ursache für Depressionen? Kann Vitamin D helfen? Der aktuelle wissenschaftliche Stand [umfangreiche Quellen].

http://www.vitamind.net/mangel/depression/

[20] Vitamin-D-Mangel geht aufs Herz

Ein niedriger Vitamin-D-Spiegel erhöht die Gefahr, eine KHK oder einen Herzinfarkt zu bekommen. Das zeigt eine umfangreiche Studienanalyse.

Von Peter Overbeck

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/article/823796/khk-infarkt-vitamin-d-mangel-geht-aufs-herz.html

[21] Vitamin D unterstützt körpereigene Insulinproduktion und -empfindlichkeit

Neue Studien geben Hinweise darauf, dass eine Therapie mit Vitamin D die Insulinsensitivität und -sekretion verbessern und die Blutzuckerstoffwechsellage stabilisieren kann

http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/presse/ddg-pressemeldungen/meldungen-detailansicht/article/vitamin-d-unterstuetzt-koerpereigene-insulinproduktion-und-empfindlichkeit-kopie-1.html

[22] Studie bestätigt Bedeutung von Vitamin D bei MS

Dass es einen Zusammenhang zwischen Multipler Sklerose (MS) und Vitamin-D-Mangel gibt, konnten schon einige Studien belegen, allerdings war bisher unklar, was Ursache und was Wirkung ist. Eine neue Studie scheint etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

https://www.dmsg.de/multiple-sklerose-news/ms-forschung/studie-bestaetigt-verbindung-zwischen-vitamin-d-mangel-und-hoeherem-multiple-sklerose-risiko-in-finn/

Studie bestätigt Verbindung zwischen Vitamin-D-Mangel und höherem Multiple Sklerose-Risiko in Finnland

https://www.dmsg.de/multiple-sklerose-news/ms-forschung/studie-bestaetigt-verbindung-zwischen-vitamin-d-mangel-und-hoeherem-multiple-sklerose-risiko-in-finn/

[23] Vitamin-D-Mangel – ein unterschätztes Problem von Rheumapatienten

ROM. Ein erniedrigter Vitamin-D-Spiegel ist bei Rheumapatienten eher die Regel als die Ausnahme, bleibt aber meist unerkannt. Das hat Konsequenzen unter anderem für die Krankheitsaktivität.

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/skelett_und_weichteilkrankheiten/rheuma/article/609686/vitamin-d-mangel-unterschaetztes-problem-rheumapatienten.html

[24] Ungünstige Krebs-Prognose bei niedrigem Vitamin-D-Spiegel

Nr. 33 | 09.07.2014 |

Wissenschaftler aus dem Deutschen Krebsforschungszentrum werteten europäische und US-amerikanische Studien zum Zusammenhang zwischen Vitamin-D-Spiegel und dem Sterblichkeitsrisiko aus. Bei Studienteilnehmern mit den niedrigsten Vitamin-D-Werten war die Gesamtsterblichkeit um mehr als die Hälfte (1,57-fach) erhöht. Eine separate Auswertung der Krebssterblichkeit ergab erstmals: Vitamin-D-Mangel könnte sich ungünstig auf den Verlauf der Erkrankung auswirken.

https://www.dkfz.de/de/presse/pressemitteilungen/2014/dkfz-pm-14-33-Unguenstige-Krebs-Prognose-bei-niedrigem-Vitamin-D-Spiegel.php

Forscher kennen seit langem die Bedeutung von Vitamin D für den Kalziumstoffwechsel [25]. Ist der gestört, leiden Patienten oft unter schmerzhafter Knochenerweichung (Osteomalazie [26]). Bei einer durch diesen Vitaminmangel erworbenen coxa vara (Schenkelhalswinkel unter 120 Grad) entsteht eine meist einseitige Beinverkürzung, mit der sich die Patientin nur hinkend fortbewegen kann und in ihrer Beweglichkeit schmerzhaft eingeschränkt ist [27]. Durch brüchige Knochen (Osteoporose) kommt es bereits in sehr frühem Alter zu Frakturen, insbesondere des Oberschenkelhalses [28].

[25] Vitamin D: Darum ist es so wichtig

Unter dem Begriff Vitamin D fasst man verschiedene fettlösliche Vitamine zusammen, die den Kalziumhaushalt regulieren und an der Mineralisation des Knochens beteiligt sind. Der Körper nimmt zum einen Vitamin D aus der Nahrung auf, zum anderen kann er es selbst unter dem Einfluss von Sonnenlicht produzieren. Erfahren Sie hier Wissenswertes über Vitamin D.

http://www.netdoktor.de/ernaehrung/vitamin-d/

Hauptvorlesung Innere Medizin

»Calcium-/Phosphat und Knochenstoffwechselstörungen«

Holger S. Willenberg

Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und Rheumatologie Direktor: Prof. Dr. med. Werner A. Scherbaum

Klicke, um auf vorlesung_kalzium_phosphat_und_knochenstoffwechselerkrankungen_willenberg_ukd_2011.pdf zuzugreifen

[26] Was versteht man unter Rachitis und Osteomalazie?

Der beständige Auf- und Abbau von Knochenstrukturen ermöglicht die mittel- bis langfristige Anpassung des Skeletts an Belastungen bei Arbeit, Sport und Spiel. Ist dabei jedoch die Mineralisierung von neu gebildeter Knochenkittsubstanz gestört, führt dies zur Knochenerweichung.

https://www.tk.de/tk/krankheiten-a-z/krankheiten-r/rachitis-und-osteomalazie/30460

[27] Ursachen bei Coxa Vara

Die mangelhafte Versorgung an Vitamin D kann die Ursache einer Coxa vara sein.

http://www.medizinfo.de/becken/coxa_vara/ursachen.shtml

[28] Ihre Knochen brauchen Vitamin D

Unabhängig, wie alt Sie sind: Ihre Knochen brauchen Vitamin D! Rund die Hälfte der von Osteoporose Betroffenen ist unterversorgt, ebenso wird bei vielen älteren Menschen häufig ein Mangel beobachtet.

http://www.osd-ev.org/osteoporose-therapie/osteoporose-ernaehrung/vitamin-d/

Dr. Miriam Casey, Konsiliarärztin der Osteoporoseabteilung des St. James Krankenhauses in Dublin berichtete in der Sunday Times, dass Burkaträgerinnen, die aus heißen Ländern mit täglich vielen Sonnenstunden in das eher regnerische Irland einwandern, nicht genügend Vitamin D aufbauen können. Insbesondere im Winter, zumal wenn sie in einer Stadt wohnen, reicht die für den Aufbau von Vitamin D erforderliche Menge an UV B Strahlung auf der Insel nicht, um den Körper ausreichend mit Vitamin D zu versorgen. Die durch dieses Defizit verursachten ausgeprägten Mineralisationsstörungen der Knochen können sogar dazu führen, dass die Beckenknochen werdender Mütter unter dem Geburtsvorgang brechen [29].

[29] Zu wenig Sonne: Burka erhöht das Risiko von Knochenbrüchen

2008 – Muslimische Frauen, die in Irland die Burka tragen, haben ein erhöhtes Risiko, bei der Geburt ihrer Kinder einen Beckenbruch zu erleiden. Grund dafür ist ein Mangel an Vitamin D, der häufig bei Migrantinnen, die das muslimische Kleidungsstück, das den Körper von Kopf bis Fuß bedeckt, diagnostiziert wird. Die Warnung kommt von einer Ärztin des St. James Hospitals in Dublin, berichtet die „Sunday Times“.

http://www.krone.at/Nachrichten/Burka_erhoeht_das_Risiko_von_Knochenbruechen-Zu_wenig_Sonne-Story-127358

Schleier und dunkle Haut ein Risiko

Ein besonders hohes Risiko tragen muslimische Frauen, die eine Burka tragen. Diese Verschleierung des gesamten Körpers verhindert die natürliche Vitamin D-Bildung in der Haut durch die UV-Strahlen der Sonne – zumal in sonnenärmeren Ländern.

Für Burka tragende Frauen in Irland schlug zu Beginn des Jahres Dr. Miriam Casey, Osteoporose-Spezialistin an der St. James’s Klinik in Dublin Alarm.

Viele Burka-Trägerinnen, die aus südlichen Ländern eingewandert seinen, litten – vor allem im Winter – an Vitamin-D-Mangel und im Gefolge an Störungen der Knochenbildung. Dadurch könne der Beckenknochen während des Geburtsvorganges brechen. Für die Babies bestehe die Gefahr von Krämpfen, Wachstumsstörungen und Muskelschwäche.

“In dem Maße wie sich der Anstieg der muslimischen Einwanderer in Irland beschleunigt, bekommen wir hier ein massives Problem“, sagte Dr. Casey gegenüber der Sunday Times.

http://sonnennews.de/category/vitamin-d-mangel/page/14/

InterfaithShaadi

Forum for Interfaith Relationships with EQUALITY

Chand Osmani says:

October 30, 2012 at 12:15 pm

Hello everyone,

Islam and the suffering of women

“Muslim women who wear the burqa in Ireland are at increased risk of pelvic fractures during childbirth because of vitamin D deficiency due to a lack of sunlight, a consultant warns.

Babies born to women with vitamin D deficiency are also more prone to seizures in their first week of life, according to Dr Miriam Casey, of the Osteoporosis Unit in St James’s hospital in Dublin.

Casey said she was aware of cases involving pelvic fractures, and warned that these could become more frequent as Ireland’s Muslim population increased. “Ireland’s temperate climate doesn’t have the intense sunlight that keeps burqa-clad women from becoming vitamin D-deficient in their own countries,” she said.

Vitamin D helps the body to absorb calcium and is crucial for making bones strong. The greatest source is sunlight.

Casey said the fractures occur at sites of particular weakness which develop in under-mineralised pelvic bones. In these women’s babies, low calcium can cause “serious complications such as seizures, growth retardation, muscle weakness and fractures”.

A Sikh girl who has converted to Islam

Ganzkörperschleier gefährden die Gesundheit der Kinder vollverschleierter Mütter

Für die Babys dieser Frauen besteht zudem ein erhöhtes Risiko in den ersten Lebenswochen Krämpfe zu bekommen. Stillen komplett verschleierte Mütter ihre Babys, weist ihre Muttermilch in Europa einen signifikanten Vitamin-D-Mangel auf, der bei den Säuglingen Rachitis Vorschub leistet [30]. Da auch in islamischen Familien Mütter und weibliche Verwandte für die Erziehung und Pflege der Jüngsten zuständig sind und vollverschleierte Frauen das Haus nur mit Erlaubnis ihres Gatten und alleine nur aus wichtigem Anlass verlassen (dürfen), kommen auch deren Kleinkinder kaum an Sonne und frische Luft.

[30] Vitamin D – Sonne, Sommerzeit, Sport und Bewegung

http://www.netzathleten.de/lifestyle/body-soul/item/3613-vitamin-d-sonne-sommerzeit-sport-und-bewegung

Vor allem bei den Mädchen, die gerade in Familien, die ihren islamischen Glauben sehr streng praktizieren, weniger Freiheit genießen und nicht wie ihre Brüder draußen herumtoben dürfen, tragen ein erhöhtes Risiko an Muskelschwäche, Wachstumsverzögerungen und Verformungen der Beine zu erkranken. Beispielsweise können X-Beine auf eine solche Mangelversorgung hinweisen.

Die Bedeutung des Gesichts in der sozialen Interaktion

Der Mensch ist ein soziales Wesen und als solches auf zwischenmenschliche Beziehungen hin angelegt. Ohne miteinander zu reden, ohne kollegiale und freundschaftliche Beziehungen zu pflegen, würden Männer wie Frauen allmählich seelisch und geistig verkümmern und erkranken. Vier der fünf Grundbedürfnisse nach Abraham Maslow (* 1908), nämlich Sicherheit, Bedürfnis nach Zugehörigkeit und Liebe, Streben nach Wertschätzung und Geltung sowie Bemühen um Selbstverwirklichung, sind ohne Zutun oder Mitwirkung anderer nicht möglich. Wäre man nur in der Lage, Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Schlaf und ähnliche lebensnotwendige Körperfunktionen zu erhalten, wäre das Leben ein Dahinvegetieren, das Dasein hätte keine Lebensqualität.

Daher werden Menschen sich bemühen, Kontakt zum sozialen Umfeld aufzunehmen und diesen zu erhalten. Der Schlüssel, um Zugang zu Mitmenschen zu erhalten, ist Kommunikation, die sich zu 7 % aus verbalen Informationen (was wird mit welchen Worten gesagt), zu 38 % aus vokalen Eindrücken (wie klingt die Stimme, Lautstärke, Betonung, Stimmlage) und zu 55 % aus nonverbalen Botschaften (Gestik, Mimik, Körperhaltung) zusammensetzt. Sobald Menschen einander begegnen, treten sie miteinander in Kommunikation, bewusst oder unbewusst, gewollt oder ungewollt. Selbst wenn wir schweigend aneinander vorbei gehen, tauschen wir Botschaften aus, die miteinander korrespondieren. Der Körper und vor allem das Gesicht sind uns dabei wesentliche Brücken.

Kalkulierte Worte können den Inhalt der tatsächlichen Information einer Botschaft ‚schönen‘, ‚verschleiern‘ oder gar verfälschen, körpersprachliche Signale wie Gesichtsmimik und Körperhaltung sind dagegen spontane und oft unbewusste Umsetzungen des momentan Gedachten und Gefühlten in nonverbale Kommunikation. Sie wirkt daher authentisch, unverfälscht und ehrlich. Zwar kann man lernen, seine Körpersprache zu beherrschen und zu steuern, doch wird auch ein langwieriges, regelmäßiges Training nicht verhindern, dass nach einiger Zeit unbewusste, daher nicht beeinflussbare innerpsychische Befindlichkeiten und Emotionen an die Oberfläche drängen und verraten, was wir wirklich denken, sagen und fühlen.

Der populistische Politiker und Medienmogul Berlusconi beschränkte Fernsehauftritte zu Beginn seiner Karriere auf beispielsweise 20 Sekunden und war mit dieser Strategie sehr erfolgreich, da es ihm für die bewusst kurze Dauer gelang, Gestik, Mimik und Körperhaltung zu steuern und die Botschaft zu vermitteln, welche die Wähler verinnerlichen sollten. Besonders glaubwürdig sind Menschen für uns dann, wenn verbale, vokale und nonverbale Botschaften über einen Mindestzeitraum hinaus kongruent sind.

Selbst unsere Sprache reflektiert die Bedeutung nonverbaler Signale in jahrhundertealten Redensarten. Menschen ‚stehen sich nahe‘, wenn sie sich gut verstehen und sich sympathisch sind, sie sind ‚ein Herz und eine Seele‘. Das hörbare Ausatmen der Luft zeigt uns dagegen an, dass der Gesprächspartner unsere Worte ablehnt. Stirnrunzeln signalisiert mindestens Skepsis bezüglich des Gehörten, schüttelt der Gesprächsteilnehmer gleichzeitig den Kopf, gibt er zu erkennen, dass ihm der Inhalt des Gesagten missfällt. Da nonverbales Verhalten zumindest in Bezug auf die Grundemotionen nach Plutchik zum großen Teil angeboren ist, fällt es Menschen mit gesundem Sehvermögen leicht, die Bedeutung dieser wortlosen Botschaften zu entschlüsseln, schon Babys beherrschen diese ‚Sprache‘ bevor sie reden können. Malt man auf ein Blatt Papier einen Kreis mit weit aufgerissenen ‚Augen‘ und ‚gefletschten Zähnen‘ werden die Kleinen Angst bekommen und anfangen zu weinen.

Das Gesicht eines Menschen ist auch ein sehr wichtiger Anhaltspunkt eine Person wiederzuerkennen. Schon wenige Wochen alte Säuglinge suchen die menschliche Nähe und brauchen den Kontakt zu anderen Menschen, um sich gesund entwickeln und wohl fühlen zu können. Im Alter von 6 bis 8 Wochen bereits erkennen sie die Grundelemente von Gesichtern und nutzen das so genannte ‚soziale Lächeln‘ als Kommunikationsbrücke zu Frauen und Männern in ihrer Umgebung. Wenn sich ein Augenpaar nähert, das den Säugling aus dem meist schwarzen Stoff ansieht, bereitet ihm das zunächst Angst. Er fängt an zu weinen, weil er dem Blick aus den Sehschlitzen keine Grundstimmung entnehmen und daher nicht einschätzen kann, ob ihm Gefahr droht. Erst wenn die Stimme aus dem Stoff sanft, warm und freundlich klingt, beruhigt er sich wieder.

Das Prinzip Niqab

Eine Niqabi kann durch den Gesichtsschleier keinen spontanen Kontakt zu anderen Menschen aufbauen. Gesichtsmimik, wie wir wissen, eine wichtige zwischenmenschliche Kommunikationsbrücke, ist nicht mehr sichtbar. Ganzkörperverschleierte Frauen sind daher gesichtslos, sie haben kein Profil, sie haben keine Einzigartigkeit, sind vergleichbar mit ‚Dutzendware‘. Niqabis können auch kein ‚Profil zeigen‘, daher auch keinen ‚bleibenden Eindruck‘ hinterlassen. Sie haben ihr ‚Gesicht verloren‘, dieses sprachliche Gleichnis ist eine weltweit verstandene Chiffre für ‚seine Würde verlieren‘. Sie können auch kein Gesicht gegen Rechts zeigen und für ein weltoffenes Deutschland.

Wir versuchen in den Gesichtern von Menschen zu ‚lesen‘, um unser Verhalten diesen Informationen anzupassen. Diese über Jahrtausende weitergegebene Verhaltensweise ist offensichtlich überlebenswichtig und erleichtert unseren Alltag enorm. Sie hilft uns beispielsweise eine Gefahrensituation zu erkennen und einzuschätzen, um im Notfall blitzschnell einer Schädigung durch einen Angreifer auszuweichen, der uns wütend ansieht. Dem Stirnrunzeln eines interessierten Käufers entnehmen wir, dass er noch unschlüssig ist oder die genannten Argumente anzweifelt. Geschulte Verkäufer werden daher nachfragen, welche Informationen er noch braucht, was unklar ist. Immer wieder wird es vorkommen, dass Passanten sich in einer Stadt nicht auskennen und nach dem Weg fragen oder irgendeine andere wichtige Information brauchen.

Benötigt man die Hilfe von Fremden, wird man sich nach jemandem umsehen, der vertrauenswürdig erscheint und mit seinem offenen Gesicht Hilfsbereitschaft und Interesse an seinen Mitmenschen signalisiert. Gesichtsschleier jeder Art verstecken jedoch Gefühlsregung oder Mimik der Trägerin, sie verunsichern das Gegenüber und vermitteln den Eindruck, die Niqabi habe etwas ‚zu verschleiern‘. Der Stoff vor Mund und Nase erzeugt bei vielen Nichtverschleierten Angst und Misstrauen. Andere sehen in der nonverbalen Botschaft des Gesichtsschleiers eine Beleidigung ihres Menschenbildes und ihrer Lebensweise.

Gesprächspartner die ‚Gesicht zeigen‘ werden sich bei Niqabis des Eindrucks nicht erwehren können, mit einem übergestülpten Stoffsack mit Augenschlitzen zu sprechen, bei Burkas wäre durch die Sichtgitter nicht einmal mehr die Augenfarbe erkennbar. Die Totalverschleierten erinnern an die dämonische und gruselige Hauptfigur in der TV-Serie Belphégor, die in den sechziger Jahren ausgestrahlt wurde. Während Männer sinnbildlich ihre Nase in jede Angelegenheit stecken können, haben muslimische Frauen mit bedecktem Gesicht diese Möglichkeit nicht.

Doch mit diesen exkludierenden Auswirkungen nicht genug: Diese Kleidungsstücke rauben der Trägerin ihre weiblichen damit auch menschlichen Züge, ihrem Gesicht fehlen die Grundelemente bis auf die Augen, manchmal sind auch die hinter einem durchscheinenden, opaken Stofffenster verborgen. Grundemotionen wie Freude, Trauer, Angst, Ekel, Hass sind authentische, untrennbar mit dem Menschsein verbundene Dimensionen von Befindlichkeit und Stimmungslage, die sich in Mimik, Körperhaltung und Körpersprache den Mitmenschen sichtbar mitteilen und ihrerseits Reaktionen des Umfelds auslösen.

Hörbehinderte, die durch den verdeckten Mund weder Stimmlage, Klangfarbe, Lautstärke des Gesagten wahrnehmen können, noch die Worte von den Lippen ablesen und daher nicht entschlüsseln können, was das Gegenüber sagt oder ob es überhaupt spricht, könnten sich mit Niqabis nur verständigen, wenn beide die Gebärdensprache beherrschen (und anwenden). Für den gehandicapten Menschen wie für die züchtig bedeckte Muslima eine völlig unnötige Kommunikationsbarriere, die beiden verdeutlichen sollte, wie sehr der Gesichtsschleier exkludiert und Verständigung verhindert. Derartige ‚sittsame‘ Kleidung soll offensichtlich Frauen in der Öffentlichkeit den Mund verbieten, dem Anderen soll die Lust vergehen, Blickkontakt zu diesen Frauen aufzunehmen oder mit ihnen zu reden.

Das verhüllte Gesicht erschwert sogar den Kontakt der Niqab- und Burkaträgerinnen untereinander. Glaubensschwestern, die sich spontan auf der Straße begegnen, erkennen sich einander allenfalls am Klang der Stimme wieder. Selbst die eigenen Kinder und der Ehemann, die der gottesfürchtigen Muslima überraschend in der Stadt begegnen, können in der ganzkörperverschleierten Figur nicht die Mutter und Partnerin erkennen und würden unbeteiligt vorbeigehen wie an einer Fremden, wenn die Niqabi sie nicht anspricht und dann an der Stimme erkannt wird. Allerdings zählen einige islamische Gelehrte die Stimme der Frau ebenfalls zur weiblichen Awra [31], vor allem wenn ihr angenehm weicher, sympathischer Klang geeignet sein könnte, anwesende Nicht-Mahram-Männer zu verführen.

[31] 26304 – Is a woman’s voice ʿawrah?

[…] But it is not permissible for a woman to speak in a soft or alluring [verlockend, verführerisch, charmant] voice, because Allaah says […]

https://islamqa.info/en/26304

Wertschätzende Kommunikation auf Augenhöhe ist ganz wesentlich auf Gesichtsmimik angewiesen, auf die wir reagieren und die wir beantworten, z. B. indem wir sie empathisch spiegeln. Wichtige Gespräche führen wir deshalb von Angesicht zu Angesicht, mit Freunden unterhalten wir uns, wechselseitig Blickkontakt aufnehmend, in vertrauter Runde, gerade bei sehr persönlichen Gesprächen sehen wir einander ins Gesicht, um Reaktionen auf das Gesagte zu entnehmen. Wir glauben jemandem an der Nasenspitze anzusehen, ob er lügt, unsere Wortwahl und die Intonation unserer Stimme passen wir dem Gesichtsausdruck unseres Gegenübers an, um die Gesprächspartner nicht zu verletzen oder um festzustellen, ob wir verstanden worden sind.

Ein Niqab verhüllt das Gesichtsoval bis auf den Sehschlitz, auch das engmaschige Sichtgitter einer Burka ist von außen blickdicht. Die faktisch ausgelöschten Gesichter unterscheiden sich nur noch durch Form, Farbe und Länge des Schleiers, sie erstarren zur ausdruckslosen, leblosen Maske, während selbst Totenmasken einen würdigen, individuellen Gesichtsausdruck haben.

Niqabträgerinnen wirken sehr auf sich selbst bezogen, abweisend sowie unnahbar und signalisieren schon von weitem: „Sprich mich bloß nicht an, ich will keinen Kontakt“. Kein Wunder also, wenn das aufgeschlossene, der Welt und den Menschen zugewandte unverschleierte Umfeld sich zurückzieht. Bei vielen Passanten, deren Gesicht nicht bedeckt ist, entsteht, da sie zwar beobachtet werden können, ohne aber selbst durch den Schleier ins Verborgene sehen zu können, ein Unbehagen, ein Eindruck der Ungleichheit, ein Gefühl des schutzlosen Ausgeliefertseins, der Unterlegenheit. Ein konstruktives Gespräch auf Augenhöhe ist in einer solchen Gesprächsatmosphäre kaum denkbar.

Ähnlich denkt Jack Straw, der ehemalige britische Außenminister. In einem Artikel einer Zeitung, die in seinem Wahlkreis erscheint, äußerte er sich zum Thema Burka und Niqab und berichtete, dass er bei einer seiner regelmäßigen Bürgersprechstunden in seinem Wahlbezirk Blackburn, einer Stadt mit hohem muslimischem Bevölkerungsanteil (19,4 % bei einem Landesdurchschnitt von 3,0 %) auf eine vollverschleierte Muslima traf, die das Beratungsgespräch mit den Worten einleitete: „Schön Sie einmal von Angesicht zu Angesicht zu sehen.“ Er habe sich darauf hin nur gedacht: „Schön wär’s“. Seither bittet der jetzige Fraktionsvorsitzende der Labour Partei seine vollverschleierten Klientinnen den Niqab während des Beratungsgesprächs abzunehmen. Meist kämen die Frauen seiner höflichen Bitte nach und wären oft sogar erleichtert [32]. Der Politiker gibt offen zu, sich unbehaglich und irritiert zu fühlen, wenn er einer Ratsuchenden nicht ins Gesicht sehen kann und daher die Reaktionen auf seine Tipps allenfalls dem Klang der (durch den Stoff des Schleiers gedämpften) Stimme entnehmen muss, die er, weil er sie nicht kennt, dementsprechend schlecht einzuschätzen und zu entschlüsseln vermag.

[32] ‚I felt uneasy talking to someone I couldn’t see‘

„It’s really nice to meet you face-to-face, Mr Straw,“

https://www.theguardian.com/commentisfree/2006/oct/06/politics.uk

Burka und Tugendterror

Mit jeder weiteren Burka im Straßenzug wächst der Einfluss der salafistischen Lobby. In der Nachbarschaft solcher Fundamentalisten sehen sich säkular denkende und nicht praktizierende muslimische Familien einem starken Druck ausgesetzt, Garderobe und Benehmen in der Öffentlichkeit diesem gottesfürchtigen Kleidungs- und Verhaltensstil anzupassen.

Viele Muslime befolgen die unbedingte Pflicht aller Gläubigen zur Hisba, zum Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen, al-amr bil-ma’rūf wa-n-nahi ‚ani l-munkar [33], Allahs definitivem Gebot, von Jedem das Gute einzufordern und zu verhindern, das Glaubensgeschwister vom Geraden Weg [aṣ-Ṣirat al-Mustaqīm, Koran Sure 1] abirren.

[33] Hisba

Quellen für den himmlischen Befehl zur Rechtleitung

Koran 3:110

„Ihr seid die beste Gemeinde, die für die Menschen entstand. Ihr gebietet das, was Rechtens ist, und ihr verbietet das Unrecht, und ihr glaubt an Allah […]“

Koran 3:104

„Und aus euch soll eine Gemeinde werden, die zum Guten einlädt und das gebietet, was Rechtens ist, und das Unrecht verbietet; und diese sind die Erfolgreichen“. Anm.: Gemeint ist, dass diejenigen, die sich eifrig bemühen, die islamische Lebensweise durchzusetzen, im Diesseits und im Jenseits reichlich belohnt werden.

Koran 7:157

die dem des Lesens und Schreibens unkundigen Gesandten folgen, dem Propheten, den sie bei sich in der Thora und im Evangelium erwähnt finden. Er befiehlt ihnen das Würdige und verwehrt ihnen das Unwürdige und erlaubt ihnen das Gute und verbietet ihnen das Schlechte und nimmt ihnen die Bürde und die Fesseln ab, die ihnen angelegt worden waren. Diejenigen, die an ihn glauben, die ihm beistehen, ihm zum Sieg verhelfen und dem Licht folgen, das mit ihm herabgesandt worden ist, sind die Erfolgreichen.

Koran 9: 112

Das sind die reuevoll um Ablaß Bittenden, die Andächtigen, die Lobpreisenden, die für Gottes Sache unterwegs sind, die sich Verneigenden, die sich Niederwerfenden, die das Würdige gebieten und das Unwürdige verbieten. Verkünde den Gläubigen frohe Botschaft!

In der islamischen Rechtstheorie hat Imam al-Ghazali (gestorben 1111) diese moralische Verpflichtung des Muslims gegenüber seinen Mitmenschen mit Hinweis auf die oben genannte koranische Norm ausführlich beschrieben. Ihm folgte Ibn Taimiyya mit einem eigenen Hisba-Traktat. Auch die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam räumt jedem in Art. 22 das Recht ein, zum Rechten zu beraten, für das Gute zu werben und vor dem Falschen und dem Übel zu warnen [34].

[34] Cairo Declaration on Human Rights in Islam

ARTICLE 22 (b)

Everyone shall have the right to advocate what is right, and propagate what is good, and warn against what is wrong and evil according to the norms of Islamic Shari’ah.

http://hrlibrary.umn.edu/instree/cairodeclaration.html

Mütter und sonstige weibliche Verwandte, die traditionell fast ausschließlich für die Erziehung der Kinder und die Pflege von Sitten und Brauchtum Verantwortung tragen, sehen sich dazu gezwungen, ihre Töchter sehr früh an das „Schamtuch“ [Feridun Zaimoğlu][35] zu gewöhnen, um die Mädchen vor Verachtung und Ausgrenzung zu bewahren. Mädchen haben nur dann auf dem Heiratsmarkt eine Chance, wenn sie aus einer angesehenen Familie stammen, ein keusches und frommes Leben führen und sich züchtig kleiden. Jeder, der sich Allahs Welt- und Schöpfungsordnung, der Scharia widersetzt, verliert insbesondere bei diesen Fundamentalisten Ansehen und Respekt und wird gemieden. Die Konsequenzen sind hart sie müssen damit rechnen aus der Familie verstoßen zu werden, Freundes- und Bekanntenkreis werden den Kontakt abbrechen, selbst im Notfall ist Unterstützung nicht zu erwarten, da Helfer Gefahr laufen selbst exkludiert und ebenso verachtet zu werden.

[35] Ob eine Frau ein Kopftuch trägt oder nicht, ist mir egal. Aber ich bin dagegen, dass man junge Frauen für Fingerpuppen von Männern hält, nur weil sie ein Schamtuch benutzen, wie ich es nenne.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-74735328.html

Teure Projekte wie Stadtteilmütter, Integrationslotsen und Sprachkurse mit Kinderbetreuung verfehlen ihr Ziel, wenn sich ultraorthodoxe Muslime weiterhin im muslimisch dominierten Kiez einigeln, sich in die undurchdringlichen Wagenburgen der Parallelgemeinschaften zurückziehen und ihr ‚Freiheitsrecht‘ einfordern, sich durch die Vollverschleierung vor unislamischen Einflüssen abzuschotten und sich damit bewusst selbst auszuschließen. Die freiwillige Bereitschaft, sich beispielsweise aus dem Programmheft der Familienbildungsstätten eine interessante, preisgünstige Veranstaltung herauszusuchen, sich dafür anzumelden und daran teilzunehmen, ist im extrem fundamentalistischen Milieu der Burka- und Niqabträgerinnen nicht anzutreffen. Gleiches gilt auch für das Engagement in koedukativen Sportvereinen, den Besuch von Musikveranstaltungen und Filmvorführungen.

Burka und Niqab gehören zum Milieu der Salafisten, die Koran und Sunna literalistisch auslegen, ein kulturell vormodernes, ebenso frauen- wie männerverachtendes Menschenbild pflegen und Geschlechterapartheid praktizieren. Polygamie, in der Form von Polygynie, findet dort ebenfalls zahlreiche Anhänger. Diese Einstellungen sind mit den selbstbestimmten, freien, gleichberechtigten und heterogenen Lebenskonzepten unserer säkularen Rechts- und Werteordnung nicht vereinbar. Auch in Stuttgart, wo Integration zumindest einmal Chefsache war [36], beeinträchtigen sie chancengleiche Partizipation und verhindern die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung.

[36] Maria Böhmer: „Vielfalt ist eine Chance für unser Land“

Staatsministerin zieht erste Bilanz des Nationalen Integrationsplans

http://www.deutschlandfunk.de/maria-boehmer-vielfalt-ist-eine-chance-fuer-unser-land.694.de.html?dram:article_id=65108

Die Burka ist kein Freiheitsrecht!

Der öffentliche Raum im orthodoxen Islam ist männlich. Zum weiblichen Hoheits- und Einflussbereich im Islam zählen die drei K, Kinder, Küche, Krankenpflege, anders ausgedrückt das Hüten des Nachwuchses, das Bekochen des Clans sowie das Versorgen und Betreuen. Außerhalb der Wohnung haben Frauen nichts zu suchen. Verlassen sie ihr Haus, dann nur für wichtige Erledigungen, selbstverständlich hat sie vorher ihren Ehepartner um Erlaubnis zu fragen und schnellstmöglich zurückzukehren. Selbst wenn sie aufgrund ihrer Periode Fastentage nachholen muss[37] oder außerhalb des Hauses einer Arbeit nachgehen will[38] darf sie das nur, wenn ihr Ehemann das gestattet. Geht sie aus der Wohnung, muss sie sich unter der Burka verstecken oder ihr Gesicht bedecken. Sie hat für die Außenwelt nicht existent zu sein. Nach islamisch-salafistischer Glaubenslehre hat sie außerhalb des Hauses kein Recht, eine Persönlichkeit mit charakteristischen Gesichtszügen zu sein.

[37] Die Rechte des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau

• Das Oberhaupt der Familie sein

• Ihm in allem gehorchen, was keinen Ungehorsam Allah gegenüber darstellt

• Eheliche Beziehungen

• Dass sie niemanden ins Haus einlässt, gegen den er Einwände hat

• Dass sie nicht das Haus ohne seine Erlaubnis verlässt

• Dass sie für ihn kocht und den Haushalt führt (zwei Meinungen)

• Ihn für seine Bemühungen danken

• Dass sie nicht freiwillig ohne seine Erlaubnis fastet

http://familie.dwih.info/familie-ehe/985-fiqh-der-ehe-8-rechte-und-pflichten

[38] 106815: Guidelines on women working outside the home

Firstly: The basic principle is that a woman should remain at home, and not go out except for necessary purposes. […] The Prophet (…) said: “Woman is ‘awrah, and if she goes out, the shaytaan raises his hopes (of misguiding her). She is never closer to Allaah than when she stays in her house.” […] Shaykh Muhammad ibn Saalih al-‘Uthaymeen said: The field in which a woman works should be only for women, such as if she works in teaching girls, whether in administration or technical support, or she works at home as a seamstress sewing clothes for women and so on.

https://islamqa.info/en/106815

Sicherlich behält sie ihre innere Identität, da sie aber nicht wiedererkannt werden kann, verliert sie an Individualität, Ausstrahlung und Eigenständigkeit. Wer sich tatsächlich hinter dem Ganzkörperschleier verbirgt, weiß keiner. Wahrscheinlich steckt in dem ‚sackartigen Gewand mit Sehfenstern oder Augenschlitzen‘ eine Frau, sicher sein kann man sich aber nicht. Sind die Trägerinnen noch nicht an Ganzkörper- und Gesichtsschleier gewöhnt, werden sie sich fühlen wie Gefangene in Isolationshaft, in einer aus Stoff genähten Einzelzelle to go.

Selbst wenn Musliminnen noch so sehr behaupten, aus freien Stücken zu handeln, kann man diese Art der Freiwilligkeit doch kaum mit dem Recht auf die Freiheit der persönlichen Entfaltung gleichsetzen. Es handelt sich bei der fundamentalistischen Bekleidungsvorschrift zur Gesichts- bzw. Ganzkörperverhüllung doch wohl eher um ein verpflichtendes, kollektives und religiöses Gebot, dem jede Muslima ‚freiwillig‘ zu folgen hat. Fühlt sie sich gegängelt, outet sie sich als glaubensschwach. Entzieht sie sich gar dem hohen Konformitätsdruck, gilt sie in ihrem sozialen Umfeld als widerspenstiges, unmoralisches und verführerisches Teufelsweib und muss als verachtenswerte Unreine, die ewig qualvoll in der Hölle brennen wird, stigmatisiert und ausgegrenzt werden. Jeder, der den Kontakt zu dieser ‚Sünderin‘ aufrechterhält, verliert den Schutz der Community und gefährdet das eigene Seelenheil und das seiner Familienmitglieder gleich mit.

Taslima Nasreen beschrieb 2007 sehr treffend das „purdah system“ und die Stellung der Frau [39]. Lesenswert ist auch der Artikel von Yasmin Alibhai-Brown, einer bekannten britischen Journalistin und Autorin mit dem Arbeitsschwerpunkt Migration, Integration und Feminismus, zum ‚Recht‘ die Burka oder den Niqab zu ‚wählen‘ [40].

[39] 22.01.2007 – Let’s Think Again About The Burqa

http://www.outlookindia.com/magazine/story/lets-think-again-about-the-burqa/233670

[40] Nothing To Hide. By YASMIN ALIBHAI-BROWN Sunday, Oct. 08, 2006

Yasmin Alibhai-Brown in TIME Magazine: "It’s not illiberal for liberal societies to disapprove of the veil"

Ein Verbot von Burka und Niqab beschneidet den muslimischen Mädchen und Frauen zugedachten ohnehin spärlichen Freiraum nicht. Lassen wir jedoch die Extremverschleierungen im öffentlichen Raum zu, wird sich zunächst die Freiheit der nichtpraktizierenden Kulturmusliminnen und der Säkularen verringern. Anschließend werden zunehmend alle anderen Mitbürger sich in beinfreien Kleidern, Spaghettihemdchen und schulterfreien Tops nackt und unwohl fühlen. Um nicht durch lüsterne Blicke, Anzischen und sexuelle Übergriffe belästigt und entwürdigt zu werden, werden auch sie sich mehr und mehr bedecken (siehe Samuel Schirmbeck, Quelle 13).

Art. 2 GG garantiert zwar das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, jedoch kann dieses Recht zum Schutz der freiheitlichen Demokratie und der Rechte anderer sowie des Einzelnen eingeschränkt werden. Auch wenn Alkoholabhängige bzw. Drogensüchtige freiwillig trinken bzw. Suchtmittel einnehmen, hindern wir sie letztendlich durch eine Therapie oder Zwangseinweisung daran sich selbst zu zerstören und ihr soziales Umfeld zu gefährden. Wenn jemand sich umbringen möchte, weil er keinen Sinn mehr im Weiterleben sieht, halten wir ihn davon ab sich zu töten. Das Grundgesetz lässt Sklaverei nicht zu, auch wenn ein Mensch sich die Leibeigenschaft wünscht.

Ein Burkaverbot im öffentlichen Raum (und damit auch in staatlichen Einrichtungen und im ÖPNV) ist keinesfalls verfassungswidrig. Vielmehr hat der Staat zu verhindern, dass Grundrechtsträgerinnen durch religiöse Kleidungsvorschriften sexualisiert und herabgewürdigt werden als unrein, dumm, moralisch instabil und durch den Teufel leicht beeinflussbar. Die im Grundgesetz garantierte Gleichberechtigung ist in den Ideen von Humanismus und Aufklärung verwurzelt und Wesenskern der Menschenwürde, die unantastbar ist. Der Staat ist verpflichtet sie zu schützen, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken (Artikel 3 Abs. 2 GG).

Wenn in Europa die „aktive Einbeziehung von Einwanderern in das gesellschaftliche und vor allem das Vereinsleben […] ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu ihrer Integration“[41] ist und auch in der Bundesrepublik Integration die beständigen Voraussetzungen schaffen will, dass chancengleiche Teilhabe aller Bewohner zur Realität wird, muss man Staatsbürgern und Bürgern zumuten, unsere Sprache zu lernen und sich an die Rahmenbedingungen des Grundgesetzes als unsere Grund- und Werteordnung zu halten. Das gilt auch für ursprungsdeutsche Konvertiten zum Islam.

[41] RECHTSAKT Mitteilung der Kommission [KOM(2003) 336 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:c10611

Die Hidschabpflicht ist keinesfalls Ausdruck weiblicher Selbstbestimmung und Emanzipation von der Bevormundung der gesellschaftlichen Leitkultur oder äußerlich sichtbares Kennzeichen eines individuellen Weges religiöser Selbstverwirklichung und daher kein „Freiheitsrecht“. Zur Freiheit die Burka anzulegen würde nämlich immer auch die Freiheit gehören, ohne Furcht darauf verzichten zu können und das ist im Islam nicht erlaubt.

Die Aussage von Carlo Schmid gilt auch in Bezug auf religiös begründete Geschlechtertrennung und Frauenentwürdigung:

„Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muß man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.“

Der Zentralrat der Ex-Muslime fordert den baden-württembergischen Landtag auf, ein Verbot von Niqab und Burka im öffentlichen Raum zu beschließen.

Mina Ahadi

Das Nürnberger Burka-Plakat

Februar 17, 2009

Grenzenlose Toleranz

Das Nürnberger Burka-Plakat

Offener Brief an die Verantwortlichen der Stadtverwaltung Nürnbergs

17. Februar 2009

Willkommen in Nürnberg, der Stadt des Friedens und der Menschenrechte? Doch wohl eher ‚Stadt der grenzenlosen Toleranz’, des ‚anything goes’ oder des ‚Mach was du willst, aber lass mich in Ruhe’.

Diesen Eindruck könnte man jedenfalls haben, wenn man sich das neue Werbeplakat ansieht, das wenige Wochen nach dem 60. Jahrestag der Erklärung der universellen Menschenrechte bis zum Sommer 2009 für die ehemalige Reichs- und Kaiserstadt Nürnberg wirbt. An Bushaltestellen, im Bahnhof und sonstigen zentralen Plätzen und beliebten Treffpunkten angebracht, soll das Plakat die fränkische Metropole als lebenswerte, weltoffene Stadt präsentieren, in der nicht nur Bewohner unterschiedlichster Herkunft friedlich miteinander leben, zusammen arbeiten und ihre Freizeit gestalten, sondern auch Touristinnen und Touristen aus aller Herren Länder willkommen sind, um Nürnberg als Kulturstadt und internationales Messe- und Kongresszentrum kennen zu lernen.

Ist es dazu jedoch nötig, internationale Besucher mit einem Werbefoto willkommen zu heißen, auf dem in der Mitte einer multikulturell bunt zusammen gewürfelten Menschengruppe eine Frau in einer wachsgrünen Burka abgebildet ist?

Menschen aus aller Welt als bunte Comic‑Figuren abbilden, die den Eindruck erwecken, sie seien Statisten eines lustigen Werbefilms, und, Simsalabim, haben wir den Beweis: Nürnberg muss das multikulturelle Eldorado für Gäste aus aller Welt sein, in dem jedes Tierchen sein Pläsierchen haben kann, jeder nach seiner Fasson selig wird. Die Bürgerinnen und Bürger, die Touristinnen und Touristen sind jedoch keine kreativen Phantasiefiguren oder Laienschauspielerinnen und ‑schauspieler, sie sind Menschen aus Fleisch und Blut. Das Leben ist für Burkaträgerinnen kein lustig bunter Comic.

Dieser Stoffsack mit Sehfeld ist das Symbol für Frauen verachtende, patriarchalische, polygame Gesellschaften, deren Frauen und Mädchen gezwungen werden, als minderwertige Menschen ohne Gesicht, Profil und Würde über die Straßen, Wege und Plätze zu huschen. Der vollverschleierten Frau hat die Grafikerin bewusst oder unbewusst als einziger getuschte Wimpern ins Gesicht gemalt, um der Figur wenigstens eine Spur von Weiblichkeit und menschlichem Ausdruck zu geben.

Als ehemaliger Sitz und ‚Veranstaltungsort’ der Reichsparteitage der NSDAP, der siebte nannte sich Reichsparteitag der Freiheit und verabschiedete einstimmig die Nürnberger Rassegesetze, war die fränkische Stadt eine Hochburg des menschenverachtenden Terrorstaates Hitlers und Gerichtsort für die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse. Überlebende der zwölfjährigen Schreckensherrschaft sehen Nürnberg daher als ein Symbol für den Aufstieg und den Niedergang des Dritten Reiches. Diesem düsteren Kapitel ihrer Geschichte wollten sich die Nürnberger bewusst stellen und vor allem die junge Generation über politische Voraussetzungen, Denk- und Verhaltensmuster sowie Zielsetzung und Auswirkungen des totalitären nationalsozialistischen Herrschaftssystems aufklären.

Das Dokumentationszentrum mit seiner Dauerausstellung, die Straße der Menschenrechte, die alle zwei Jahre stattfindende Verleihung des Nürnberger Menschenrechtspreises, die Einrichtung des ersten kommunalen Menschenrechtsbüros Deutschlands und die jährliche Ausrichtung der internationalen Menschenrechtskonferenz, einer mit Experten aus aller Welt besetzten Tagung, sind tatsächlich beachtenswerte Beiträge für aktive Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit und anerkennenswertes Engagement für Frieden und Menschenrechte. Nürnberg erhielt berechtigterweise für diesen Einsatz den UNESCO-Preis für Menschenrechtserziehung und ließ auch nach der Auszeichnung in seinen Bemühungen nicht nach[1].

So traf sich im November 2002 die Deutsche UNESCO-Kommission zu ihrer 62. Hauptversammlung unter dem Motto Schutz der Menschenrechte – Dialog der Kulturen, in deren Verlauf die Nürnberger Erklärung[2] verabschiedet wurde. Kernaussage dieser Resolution ist die Feststellung, dass es nach den Terroranschlägen des 11.09.2001 mehr denn je gelte, jedem Versuch entgegenzutreten, dem Individuum, sozialen Gruppen oder Völkern überkommene oder von außen auferlegte Identitäten und Orientierungen aufzuzwingen. Die Grenzen des Pluralismus seien dort überschritten, wo Menschenrechte missachtet und ignoriert werden. Es sei eine Schlüsselfrage für fast alle Gesellschaften geworden, “ob und wie weit es ihnen gelingt, mit kultureller Vielfalt nicht nur zu leben, sondern sie für ihre weitere Entwicklung zu nutzen. Engagement für die in den Menschenrechten verankerten Werte der pluralistischen Demokratie ist die Antwort auf Fundamentalismen jeder Art und daher geeignet, dem Terrorismus den Nährboden religiöser oder kultureller Motive zu entziehen.”

Die Burka ist als extrem‑orthodoxes, islamisches Gewand und als Symbol für Frauen verachtende, patriarchalische und polygame Gesellschaften von der UNO geächtet. Burka-Trägerinnen wird in Frankreich die Einbürgung verweigert, weil sie nachweislich die in der französischen Verfassung festgeschriebenen Werte und Normen ablehnen und mangelnde Bereitschaft zeigen, sich in diese demokratisch-laizistische Gesellschaft zu integrieren[3].

Wie die überwiegend negativen Reaktionen auf das Plakat zeigen, wird die Stadtreklame von den meisten Einheimischen, Besucherinnen und Besuchern und sonstigen Interessierten als falsches Signal an Touristinnen und Touristen wie auch Bürgerinnen und Bürger interpretiert, das Nürnberg ganz anders als beabsichtigt, als Stadt der entgrenzten Toleranz, der Ignoranz, der ’Not In My Back Yard’ Mentalität präsentiert.

So hätten Französinnen und Franzosen wohl kaum Verständnis für eine solche Selbstdarstellung und Eigenwerbung. Säkulare Muslimas und Moslems wie die Vorsitzende des deutsch-türkischen Frauenclubs Nordbayern lehnen das Werbeplakat entschieden ab[4]. Aus geschlechtsspezifischen Gründen in ihrem Geburtsland diskriminierte und verfolgte Opfer von Scharia und misogynem Politislam würden sich sicherlich nicht in einer Stadt willkommen fühlen, deren Verantwortliche in Verwaltung, Kirche, Gewerkschaft und Politik gegen jegliches besseres Wissen und eindeutige Forschungsergebnisse weiter am Multi-Kulti-Irrtum festhalten und kulturrelativistisches Laissez Faire propagieren.

Was würde die afghanische Frauenrechtlerin Jamila Mujahid, die für Gleichberechtigung kämpft und selbst keine Burka mehr trägt, zu der überzogenen Toleranz der Nürnberger Werbekampagne sagen? Wie denken die Preisträgerinnen und Preisträger des Nürnberger Preises für Menschenrechte, die bislang stolz auf ihre Ehrung sein konnten, über das Werbeplakat?

Die Burka ist, wie jede den ganzen Körper verschleiernde Bekleidung, Stoff gewordene Einzelzelle (Ahadi), die der Frau in der Öffentlichkeit den Mund verbietet. Solche radikalislamischen Gewänder sind eben kein selbst gewählter persönlicher Kleidungsstil. Burka‑Trägerinnen können nicht je nach Lust und Laune in den Kleiderschrank greifen, um aus einer Palette von Röcken, Kleidern, Blusen und Hosen auszuwählen und sich heute für die weit geschnittene Ganzkörperverhüllung zu entscheiden und morgen für die figurbetonte Jeanshose mit sportlicher Bluse. Eine Burka‑Trägerin hat selbst in der Kleiderwahl keine Alternative. Wenn sie es wagt, anders angezogen das Haus zu verlassen, darf ihr Mann sie verprügeln. Der Alltag von afghanischen Frauen unter dem Regime der Taliban, die überall in ihrem Machtbereich der Bevölkerung eine typisch misogyne Gesellschaftsform aufzwingen, in der die Verweigerung der Burka die Steinigung zur Folge hat, wurde durch die ZDF-Dokumentation Im Reich der Finsternis eindrucksvoll dargestellt. Im Malakand, in Chitral, Dir, Buner, Shangla und im Swat-Tal, nicht weit von der pakistanischen Hauptstadt Islamabad entfernt, zwangen die Gotteskrieger vorgestern die Regierung zu dem Zugeständnis, Scharia-Gerichtshöfe einführen zu dürfen. Das Versprechen, die staatliche Armee nicht mehr anzugreifen, werden diese muslimischen Extremisten gerade solange einhalten, wie ihnen die Kampfpause nützt.

Burka und Tschador mit Niqab sind eben keine touristische Attraktion oder Volkstracht wie beispielsweise das bayrische Dirndl. Vielmehr symbolisieren sie das vormoderne, patriarchalische Menschenbild eines extrem orthodoxen, fundamentalistischen Islam, das Männer pauschal als ausschließlich durch ihren Sexualtrieb gesteuerte Belästiger und Vergewaltiger charakterisiert[5], Frauen hingegen nach einem Hadith von Buchari[6] als Wesen mit schwerwiegenden Mängeln diskreditiert. Ihnen fehle es an Religion, weil sie während der Menstruation nicht beten und fasten dürfen. Sie seien teuflisch verführerisch, böse, unrein und würden Zwietracht säen. Ihre Zeugenaussage vor Gericht gilt nur halb so viel, weil ihr Verstand der Einsichtsfähigkeit und Vernunft von Männern unterlegen sei und nicht ausreiche, die Tragweite ihres Redens und Handelns zu durchschauen.

Folgt man der Argumentation in Koran und Sunna, sind Frauen Besitz der Männer, reine Sexualobjekte und zoontjesfabriek, Söhnchenfabrik (Hirsi Ali), die dem Herrschaftsrecht der Männer unterworfen sind. Wegen ihrer moralischen Verwerflichkeit und verruchten, erotisch-verführerischen Ausstrahlung würden sie Männern den Verstand rauben. Sie seien eine ernstzunehmende Bedrohung für die Integrität, die Ehre und den sozialen Status rechtgläubiger Männer und würden durch ihr hinterhältiges, Gemeinschaften spaltendes Wesen den sozialen Frieden der Umma gefährden. Sie sind eine Aurah (Schambereich, Intimbereich, schmutziger Tabubereich), man muss sich ihrer schämen[7]. Wenn die Frau das Haus verlässt, kommt ihr der Teufel entgegen, sie ist Gott Allah am Nächsten, wenn sie das Haus nicht unnötig verlässt, heißt es bei al-Hindi und al-Haithami.

Alle islamischen Gelehrten sind sich einig, dass eine hübsche Frau in der Öffentlichkeit ihr Gesicht zu verschleiern habe (Ghadban). Fremde Menschen welcher Ethnie, welcher Religion oder Nichtreligion auch immer anzusprechen, ist Frauen und Mädchen nur im äußersten Notfall gestattet, irgendein noch so flüchtiger Kontakt mit Männern und Jungen wäre eine schwere Sünde, die körperliche Züchtigung durch den Ehemann und soziale Ächtung durch die Familie rechtfertigen würde. In manchen islamischen Staaten patrouilliert die Sittenpolizei und sanktioniert brutal jeden Verstoß gegen den schariatischen Verhaltens- und Kleidungskodex[8]. Eine immer noch Burka tragende Frau, selbst wenn sie schon einige Jahre in der Bundesrepublik leben würde, könnte somit niemals Touristinnen und Touristen willkommen heißen.

Mit Gesichtsschleier verhüllt und Redeverbot in der Öffentlichkeit belegt in den Deutschkurs, und hinterher vom Ehemann zusammengeschlagen ins Frauenhaus. Ist das die Vorstellung der Herren Norbert Schürgers (Leiter des Amtes für internationale Beziehungen) und Günter Gloser (Staatsminister für Europa) von Gleichberechtigung, Gleichstellung und chancengleicher Partizipation? Die fränkischen Herren Politiker scheint die Aussage der oben erwähnten Nürnberger Erklärung nicht zu kümmern, die ausdrücklich betont, dass sozialer Frieden und Völkerverständigung erleichtert würden, wenn Gesellschaften mehr von einander lernen. Dazu gehöre aber neben der Fähigkeit zur Selbstkritik unbedingt auch die Fähigkeit andere zu kritisieren. Sie weist ausdrücklich darauf hin, wie wichtig es ist, sich jedem Versuch entgegen zu stellen, Einzelpersonen Einstellungen, Verhaltensmuster und Menschenbilder der kulturellen Vormoderne aufzuzwingen, die eben nicht mit einer in den 1948 erklärten universellen Menschenrechten verankerten pluralistischen Demokratie kompatibel sind.

Es ist zwar richtig und realistisch, nicht die Augen davor zu verschließen, dass Frauen und Mädchen in arabischen Ländern und in Nürnberg verschleiert herumlaufen, wie Schürgers sinngemäß feststellt, jedoch nicht, um religiös verbrämte Gender-Apartheid, Verachtung Andersgläubiger, Rechtsspaltung und Parallelgesellschaften als unvermeidliche Auswirkungen der Globalisierung hinzunehmen sowie Menschenrechte und Demokratie den irgendwann wieder florierenden weltweiten Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zu opfern.

Ist es Zufall, dass der Leiter des Amtes für internationale Beziehungen, der das umstrittene Plakat in Auftrag gegeben hat, wie auch Staatsminister Gloser sich für das in Nürnberg geplante Arabische Museum engagieren[9]? Schürgers arbeitet im Vorstand des zukünftigen ’Dialog und Begegnungszentrums’, Gloser sitzt im Beirat des Museumsvereins. Anstatt mit grenzenloser Offenheit, Toleranz und den arabischen Petro-Dollars der zur medizinischen Betreuung nach Nürnberg eingereisten Scheichs angeblich die leeren Haushaltskassen der Stadt zu sanieren, möglicherweise damit neue Arbeitsplätze zu schaffen und eventuell das Wirtschaftswachstum zu fördern, ist es vielmehr von existenzieller Wichtigkeit für einen freiheitlich demokratischen Rechtsstaat, sich für Gleichberechtigung, universelle Menschenrechte, sozialen Frieden und eine lebenswerte Zukunft einzusetzen. Die an die drei Dimensionen des Sozialen, des Ökonomischen und des Ökologischen angepasste Nachhaltigkeitsstrategie umfasst eben auch ständige Demokratisierung und ist mit der Ordnungspolitik des Gottesstaates schlicht unvereinbar.

In Die Gotteskrieger und die falsche Toleranz wird unmissverständlich beschrieben, wie deutsches Gutmenschentum und seine fatalen Folgen die Talibanisierung ganzer Regionen befördert, die durch ihre bildungs- und wissenschaftsfeindlichen Denk- und Verhaltensmuster der kulturellen Vormoderne zu den ärmsten und besonders für Frauen zu den lebensfeindlichsten Ländern der Welt gehören. Diese Weltgegenden sind gekennzeichnet durch Zwangsverschleierung, Brautkauf oder Tochtertausch als patriarchalischer Heiratsmarkt, hohen Analphabetismus, nicht zu tolerierende Frauen- und Säuglingssterblichkeit[10] sowie durch politische, wirtschaftliche Instabilität sowie fehlende Meinungs- und Pressefreiheit. Für all diese Lebensumstände der halbierten Moderne steht die Burka – auch in Nürnberg.

Burka und Niqab sind keine Privatangelegenheit, sie sind hochpolitisch und antidemokratisch, weil sie Qualitätsstandards der Aufklärung, der Demokratie und der Menschenrechte attackieren und ironisieren, in der Verfassung garantierte Rechtsansprüche nach eigenem Gutdünken legalistisch missbrauchen bzw. verwerfen und Toleranz für diese Geisteshaltung einfordern. Demokratinnen und Demokraten dürfen nicht zulassen, dass Frauen sich ihres Frauseins, ihrer Schönheit und Weiblichkeit zu schämen haben[11]. Wenn das offene Haar und die Schönheit der Frauen Begehrlichkeiten bei den Männern wecken, wäre es besser, den Männern fesselnde Handschellen anzulegen als den Frauen Kopftuch und Burka oder Tschador mit Niqab, so sinngemäß Ralph Giordano 2008 anlässlich einer Podiumsdiskussion.

Es darf nicht sein, dass neo-salafistische Fundamentalistinnen und Fundamentalisten sich anmaßen, bestimmen zu dürfen, wer „Gesicht zeigen“ darf. Wir müssen verhindern, dass mittels islamischer Kleidung mitten im liberal-säkularen Europa ein schariatisches Umweltverändern beginnt, unsere Freiräume und die Kommunikation untereinander einzuschränken.

Für die Glaubwürdigkeit einer Stadt, die sich, ihrer historischen Verantwortung bewusst, in besonderem Maße für die Umsetzung der Menschenrechte im Stadtgebiet einzusetzen verpflichtet fühlt, ist es ein folgenschwerer Fauxpas, mit einer bunt zusammengewürfelten Menschenmenge für multikulturelle Toleranz zu werben, in deren vorderem Zentrum eine Frau mit ausgerechnet dem Gewand bekleidet ist, das weltweit als Symbol für die Unterdrückung und Entrechtung der Mädchen und Frauen gilt.

Sängerinnen und Sänger des Gewerkschaftschores Auftakt trällerten in der Straße der Menschenrechte für grenzenlose Toleranz und multikulturelle Offenheit[12]. ‚Mach meinen Kumpel nicht an’ ist ein gewerkschaftlicher Verein, der sich hier in Deutschland seit Mitte der achtziger Jahre gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und für Gleichberechtigung von Migrantinnen und Migranten am Arbeitsplatz einsetzt[13]. Burkaträgerinnen sind weit von jeder chancengleichen Partizipation an Gesellschaft und Arbeitswelt entfernt. Wo bleibt die viel beschworene linke gewerkschaftliche (Frauen)-Solidarität für das Recht dieser Frauen auf eine selbstbestimmte Lebensführung und freie Berufswahl?

Die mitzeichnenden Bürgerinnen und Bürger der laufenden bundesweiten Unterschriftenaktion gegen das Nürnberger Plakat, die von der Vorsitzenden des Zentralrats der Ex‑Muslime initiiert wurde, fordern die Frauenbeauftragte Ida Hiller und den Leiter des Menschenrechtsbüros Dr. Hans Hesselmann sowie alle anderen politischen Verantwortlichen dazu auf, sofort dass aktuelle Plakat überall in der Stadt aus Schaukästen und von Werbeflächen zu entfernen und durch einen überarbeiteten oder gänzlich neuen Entwurf zu ersetzen.

Literatur

Ghadban: Das Kopftuch in Koran und Sunna

Badinter, von Dohnanyi, Filter et al.: Die Gotteskrieger und die falsche Toleranz

SchriftstellerInnen, JournalistInnen, WissenschaftlerInnen wie Elisabeth Badinter schreiben über “den verschleierten Verstand”, Johannes von Dohnanyi über “das Einfallstor Balkan”, Cornelia Filter über “die deutsche Fundi-Connection”, Heiner Geißler über “den Ursprung der Frauenfeindlichkeit”, Prof. Wilhelm Heitmeyer über “die verpasste Integration”, Robin Morgan über “die Symbiose von Männlichkeit und Terrorismus”, Prof. Bassam Tibi über “die deutsche Fremdenliebe”, Gabriele Venzky über “die Talibanisierung Vorderasiens” (Kurzbeschreibung Amazon)

Stadtverwaltung Nürnberg

Mit unseren Unterschriften protestieren wir gegen das Frauen verachtende Nürnberger Burka-Plakat und fordern die Verantwortlichen auf, es sofort zu entfernen. Überall auf der Welt gelten Burka und Hijab als Instrument der Erniedrigung und Unterdrückung von Frauen. Sie dient Männern als Kontrolle der Keuschheit ihrer Töchter und Frauen und ist heute ein politisches Symbol, mit dem Islamisten ihre Macht demonstrieren und ihren Machtbereich erweitern. Wir verurteilen deshalb aufs Schärfste die Politik deutscher Parteien, die uns die Burka als Symbol von Toleranz und Multikulturalismus verkaufen wollen.

http://www.petitiononline.com/noburka/petition.html

Zum Thema Burka-Plakat

http://burkaplakat.wordpress.com/2009/02/09/nurnbergs-grenzenlose-toleranz/


Zickenterror in der Religion des Friedens

April 2, 2008

Melanies Kommentar zu Ümmühan Karagözlüs Post Männerblicke, Frauenkörper auf dem Blog Sägefisch

Hallo!

Was ein todlangweiliger Bericht und auch noch mit gravierenden fehlern und platten verallgemeinerungen.

Aber was anderes sind wir von ihrem Blog ja nicht gewöhnt… Wenn sie die Muslime zu tode langweilen, gibts ja keine mehr, dann ist das problem erledigt, nicht?

Ümmühan Karagözlü antwortet:

Hallo Melanie,

Wenn dieser ‘Bericht’ so langweilig wie gewohnt ist, wundert es mich schon, warum du offensichtlich immer wieder auf dieses Blog gehst. Wenn dich die Posts so ermüden, warum kommentierst du, was dich anödet? Was die angeblichen Fehler im Text betrifft, vielleicht hast du ja die Zusammenhänge nicht verstanden? Die platten Verallgemeinerungen sind doch wohl eher in deinem Kommentar zu finden.

Was deinen Vorschlag zur Lösung des ‘muslimischen Problems’ angeht, stimme ich dir nur bedingt zu. Mir sind selbstbestimmte, lebensbejahende fröhliche MuslimInnen, die stolz auf ihre von Gott geschenkte Schönheit sind und trotzdem würdig und selbstbewusst Gesicht zeigen am liebsten. Aber du hast natürlich Recht, besser MuslimInnen langweilen sich zu Tode als dass sie sich für Allah und einen Platz im Paradies in die Luft sprengen.

Was mich jedoch besonders wundert ist, dass du deinen Kommentar auf den Blog Sägefisch bei Jacques Auvergne postest, wo du doch eigentlich nur im Notfall mit einem Mann sprechen solltest. Oder habe ich da wieder etwas falsch verstanden?

Ümmühan Karagözlü

Niqab und Demokratie

Januar 26, 2008

047

السلفية

As-Salafiyya:

Dem Beispiel der Ahnen.

Rolle rückwärts

Und ewig schnurrt

die Nähmaschine

Malerisches Mittelalter?

Mysogyne Mode macht mobil

Antwort an Jumana. Von Jacques Auvergne

Asr as-Sa`ada, „Zeitalter der Glückseligkeit“ wird die frühislamische Epoche der ersten islamischen Jahrzehnte gemeint. Leben wie damals.

Vorgeblich ästhetisch und kleidungskulturell kommen in diesen Jahren Prediger wie der Kölner Pierre Vogel daher oder auch das Niqab‑Forum, um jenem Frühislam zu huldigen, der angeblich eine Zeit der Frömmigkeit gewesen sei und dessen Nachahmung die persönlichen Chancen auf einen Platz im Paradies ganz erheblich verbessere. So zumindest die Logik der sunnitischen islamischen Strömung der Salafiyya, als deren Ahnherren neben Jamal al‑Din al‑Afghani (1839 – 1897) und Muhammad Abduh (1849 – 1905) auch Rashîd Ridâ (1865 – 1935) gelten kann. Wer jetzt aber denkt, bei der Salafiyya gehe es lediglich um altarabische Kostümkunde oder pittoreske Museumspädagogik, der irrt.

Niqab trägt oder toleriert man nicht ungestraft. Hören wir auf Jumana, eine bekennende Niqab-Befürworterin, die am 24.01.2008 in Bezug auf meinen Textbaustein Nummer 032 („Burka und Tschador verbieten“) schrieb:

lieber herr Auvergne,

auch ich habe mit schrecken ihren text lesen müssen, es bereitet mir bauchschmerzen das es menschen gibt die nur aufgrund meines gesichtsschleiers wut empfinden … denn diese wut ist vielleicht der erste schritt zu mehr mehr ungerechtigkeit – unterdrückt werde ich ja!!!

von menschen wie ihnen die nicht mal über 20 cm stoff vor meinem gesicht hinwegsehen können.

ich bin weder gekauft noch eine söhnchenfabrik – alleine dieser satz ist eine bodenlose frechheit – wie kann man bitte so oberflächlich sein?

der niqab ist MEIN RECHT nicht der meines mannes – ich behalte mir das recht vor wem ich mein gesicht zeige – und dazu gehören eben nur frauen und meine enge familie – nur wenn ich mir im gegensatz dazu auf der strasse botoxmumien ansehen muss – ich hab wenigstens dann eine mimik wenn ich es will – aber erzählen sie doch mal so einer, dass sie unterdrückt ist *kopfschüttel*.

ansonsten möchte ich mich noras brief anschliessen

– mashallah ukhti.

und, na klar, wird da jetzt irgendeine “ultramoderne” sehr “wissende” türkin kommen à la Hirsi Ali oder Necla Kelek die uns ja für ach so rückständig halten.

Sorry, aber weder nachahmenswert noch in irgendeiner weise relevant.

gruss

Sehr geehrte Frau Jumana, ich danke Ihnen für Ihre Darstellung.

Zwei Menschen haben, betrachtet man die Sache genau, stets zwei Meinungen, und selbst unter den Befürworterinnen des Niqab aus dem Kreis und Umfeld des Niqab-Forums wird es keine zwei Frauen geben, die ganz und gar gleich argumentieren und vor allem fühlen und bewerten, warum der Gesichtsschleier denn so von Vorteil sei. Argumentation und Motivation weichen entsprechend voneinander ab, so dass ein Leser recht treffsicher erkennen kann, ob die Niqabi im pashtunischen Afghanistan oder in einem Golfstaat aufgewachsen ist, ob sie einen westafrikanischen Ehemann hat, der hier in Mitteleuropa an marokkanische Salafisten geraten ist (ziemlich globalisiert also, auch die Islamismen globalisieren sich) oder ob sie aus der Altachtundsechzigernachfolge kommt und vor drei Jahrzehnten eine knallorange Bhagwan-Kutte getragen hätte oder hat. Ich kenne einen Hippie, der beim Trampen zu einem indischen Guru in Pakistan hängengeblieben ist und nun für eine marginale islamische Strömung missioniert: Er wollte Europa in Frage stellen und fand im Islam die Antwort.

Dass europäisch-stämmige Konvertiten in ihrer neuen Religion nicht selten wesentlich „motivierter“ oder vielmehr radikaler sind als es die durchschnittliche Stadt- oder auch Landbevölkerung der subjektiven zweiten Heimat der erwählten Religion ist erklärlich. Ein anderes Phänomen ist die Sorge vor Identitätsverlust der nach Europa eingewanderten Menschen anderer Religion. In bikulturellen Ehen überlagern und verstärken sich beide Dynamiken: Typischerweise ist „er“ Muslim aus Nigeria oder Indonesien und „sie“ Ex-Katholikin aus Niederbayern. „Er“ möchte den Ansprüchen seiner Herkunftsfamilie gerecht werden und landet hoffentlich nicht in einer ganz radikalen Londoner oder Hamburger Moscheegemeinde. „Sie“ kämpft um ihre neue persönliche religiöse Identität und um Anerkennung bei den muslimischen Frauen ihres neuen Umfeldes (und sie darf ja nicht mehr kegeln oder bergsteigen). Für beide ist in dieser Lebenslage ein textiles Utensil geradezu attraktiv: Der Niqab. Der die deutschen Ureinwohner dann nerven mag.

Ihre Wortwahl „Botoxmumien“ ist treffend: Ja, es ist gräuslich, was Menschen aus Gruppendruck, Kalkül oder Identitätsmangel mit sich anzustellen bereit sind. Das Designer-Gesicht ist eine monströse Maske. Ach, die arabische Staaten und vor allem der Iran verwenden seit einigen Jahren diese moderne Schönheits-Chirurgie im großen Stil, und auch Türkinnen lassen sich hier in Europa auf Druck der Familie neue Gesichter verpassen. Auch dieses also ist längst ein globalisiertes Problem.

Einem jeden Menschen stellt sich die Aufgabe, persönliche ethische und spirituelle Werte zu entwickeln. Dieses kann ihm kein Kollektiv abnehmen, kein Guru oder Ulama, kein Hinduismus und keine Umma.

Auch eine kritisch-ablehnende Haltung modischen Strömungen gilt es für ein Individuum der kulturellen Moderne zu entwickeln, man muss sich geradezu ein wenig „immun“ machen gegenüber dem Markenkult. Und das dem voyeuristischen wie exhibitionistischen „Modell Laufsteg“ entsprungene Gehacke frau-fraulichen (wahrscheinlich grundsätzlich uralten) Konkurrierens hat in der Tat unwürdige und sexualisierte oder sogar pornographisierte Ausmaße erreicht. Doch nun strategisch den uralten Niqab über die Ohren zu ziehen gliche demjenigen, der aus Furcht vor der bösen Außenwelt tagelang die Bettdecke über den Kopf zieht.

Zudem kommt mir der Verdacht, dass Salafiyya wie Niqab-Forum nicht nur altertümliche Kleidung favorisieren, sondern Scharia und Kalifat den Vorzug gegenüber der säkularen Demokratie geben. Dann aber geht es endgültig nicht länger nur um Textilien, dann verhöhnt der Niqab die europäische Lebensform.

Der Frau Jumana ist die parlamentarische Demokratie zu langweilig? Die fromme Frau Jumana möchte weniger erben als ihr Bruder, ihre Aussage vor Gericht soll nur die Hälfte wert sein im Vergleich zu der ihres Bruders? Das ist fromme Selbstbeschädigung! Niqab überhaupt ist Selbstbeschädigung: Ähnlich wie die „Schlitzerinnen“ das machen, die mit dem Messer ihre Unterarme blutig schneiden. Berichte und Bilder von islamisch-korrekt gesteinigten Burqa- und Niqabträgerinnen der letzten Jahre möchte dieses Blog heute nicht wiedergeben, doch daran erinnern, das diese Textilien genau solche Rechtssysteme geradezu erbetteln.

In vielen islamischen Gesellschaften haben Frauen ganz selbstverständlich kein Bankkonto, keinen Führerschein, keinen Beruf und (wie etwa die Hälfte der deutschen Türkinnen) keinen wirklich selbst gewählten Ehemann. Interessanterweise ist im (nicht besonders demokratischen) Tunesien der Niqab verboten, an türkischen Universitäten sowieso (noch). Am finsteren Niqab jedenfalls hängt finsterstes Mittelalter.

Die von Ihnen erwähnten Damen Necla Kelek und Ayaan Hirsi Ali sollten Sie allerdings noch einmal ausführlich studieren. Auf beide wird ein zukünftiger Islam so stolz sein dürfen, wie es die heutigen Deutschen auf Heinrich Heine oder Bertolt Brecht sind.

Denn wenn Frauen heute Niqab tragen, dann ist das nicht nur eine Blamage für bereits nennenswert große, relaltiv nichtfundamentalistische Teile des Islams, es ist vor allem ahistorisch: Es verwechselt Lifestyle und postmodern-hippes Umweltverarschen mit einem ursprünglich gemeinten Wegsperren des weiblichen Körpers in einen Sack. „Die Katze im Sack gekauft“ ist ein der traditionellen islamischen Heiratsanbahnung angemessenes Gleichnis. Jetzt schnüren ein paar Dutzend europäischer Niqabis den Sack von innen zu und sagen mir, sie seien frei? Historisch war das einmal ganz anders gemeint. Die echten alten Niqabis wurden gegen Häuser und Kamele getauscht, zu beachtenswert stabilem Wechselkurs übrigens, gute Kaufleute sollen die alten Araber ja gewesen sein. Bis zu Khadidja konnten übrigens auch Frauen als Geschäftsführerinnen tätig sein und sich bei Bedarf auch einen netten jungen Kaufmann als Lebenspartner auswählen (Mohammed, nachmalig in Teilzeit auch als Prophet tätig). Später, nach Mohammed, kamen also die Niqabs.

Burkafrauen sind Söhnchenfabriken. Der Begriff (zoontjesfabriek) stammt von der großartigen Somalierin Hirsi Ali, einer wahrhaftigen Islamkennerin.

Sie, sehr geehrte Frau Jumana, tragen also womöglich schon mal Niqab. Angeblich freiwillig. Das jedenfalls ist dann Ihre Form von Gesichtsverunstaltung, Ihre Form von „Laufsteg“. Ganz schön eitel übrigens. Und im Europa des Jahres 2008 äußerst auffällig und allein damit aus der (überholten, vormodernen) koranischen Sicht höchst unislamisch. Wir sehen: Die Schwestern vom Niqab-Forum sind sehr modern.

Für rückständig halte ich die heutige Salafiyya wirklich nicht. Dafür ist sie zu politisch, zu sehr Angriff auf Säkularität und Demokratie.

Gegen ihren Willen in einer Demokratie zu leben, kann die Demokratie Menschen zu bestimmten Bedingungen nicht länger zwingen, daraus ergeben sich für Europa jetzt bestimmte Schwierigkeiten. Ich hoffe, dass gewisse Mehrheiten der europäischen Muslime den Spaß an der Demokratie nachhaltig nicht verlieren, sondern den säkularen Staat gegenüber dem Gottesstaat bevorzugen und verteidigen. Andernfalls ist hier wirklich Niqabistan, aber nicht als Lifestyle.

Es gibt den arroganten Niqab, den schnöden Tschador, die hochnäsige Burka: Ich komme in den Himmel und du nicht, inch`Allah!

Die textile Vormoderne namens Salafiyya ist die Hierarchie der Hühnerleiter: Das strenge Gewand, das strenge Kopftuch mobbt. Das mobbende Kopftuch. Entsprechendes gilt fraglos auch für provokante frisch genähte Männerkittel nach der Art des Pierre Vogel: Die Nähmaschinen schnurren – Hauptsache antimodern, antiwestlich, antideutsch.

Wir nähen uns eine Parallelgesellschaft: Mit Nadel und Faden in das Zeitalter der Glücksseligkeit. Der von der bewundernswerten Marjane Satrapi beschriebene Tugendterror des Schiiten Ayatollah Chomeini war diesbezüglich schon recht „erfolgreich“, hm? Eine Schande für den Islam, so würde ich es sagen.

Islamische Kleidungsreformen jedenfalls sollten uns Demokraten alarmieren: Frauen wie Männer, Nichtmuslime wie Muslime, heterosexuell oder homosexuell, atheistisch, pantheistisch oder agnostisch: die Textilien der Rückwärtsgewandten verheißen nichts Gutes, jedenfalls nicht auf Erden. Wie oft schon sind im Namen des Idealen grausame Gesellschaftsformen aufgebaut worden: sei es Savonarola in Florenz, sei es Calvin in Genf. Ob Robespierre oder Stalin oder Mao.

Ein kluger Mensch sagte einmal: „Die das Beste wollen werden das Gute verhindern.“ Islamisten wollen ohne Frage „das Beste.“ Dafür schnurrt die Nähmaschine.

Ehrbarer Niqab als Online-Bestellung im Internet. Heute ganz besonders günstig. Auch bei eBay im Dutzend.

Ganzkörperschleier sind eine Beleidigung für jeden Nichtmuslim einerseits wie andererseits auch für jeden nichtmuslimischen oder muslimischen Mann, dessen biologische Natur der Niqab und der Tschador als eine Natur des Vergewaltigers oder gar Gruppenvergewaltigers definiert. Was die so dressierten Männer dann auch schon mal umsetzen, der Mensch ist da lernfähig. Sie werden sich an Unverschleierten vergreifen, wozu Australiens oberster Mufti Scheich al‑Hilali ja bereits einmal nahezu aufgerufen hat.

Denn eine jede Katze, so Taj el-Din Hamid al-Hilali, frisst ungeschütztes Frischfleisch, so das Gleichnis des Scheichs: Die wenig bekleidete Frau wird also ganz selbstverständlich Vergewaltigungsopfer. Alles blumige islamische Symbolik, ich weiß. Das Prinzip jedoch dürfte wohl klar sein: Das jeweils strengere Kopftuch macht gewissermaßen Jagd auf das weniger strenge. Danach folgt ein noch strengeres Tuch. Und so weiter: Die sprichwörtliche Schlinge zieht sich zu. Klar, der Haaransatz muss weg. Hals zeigen ist Schande, recht bedacht. Schulterkontur erahnen lassen irgendwie unehrenhaft. Handschuhe wären eigentlich auch wesentlich reiner. Gesichtsoval ist gut, Mund verdecken besser. Nasenrücken und Stirn besser auch nicht außer Haus zeigen? Am Schluss bleibt dann wohl nur die Pashtunen-Burka. Glaube niemand, dass in Afghanistan oder auch Saudi-Arabien weniger Vergewaltigungen vorkämen als in Westeuropa.

Unbedeckte Frauenhaut zersetze die Gesellschaft, „Aurah“ bewirke „Fitnah“: Die verderbliche Aurah jeder Frau, die schamhaft zu verhüllende weibliche Körperlichkeit, sie verursache die Fitnah, die Unruhe und letztlich womöglich Auflösung der öffentlichen männerbündischen Ordnung.

So trainiert es jede muslimische Stadt oder Familie seit knapp eineinhalb Jahrtausenden. Die Fragwürdigkeit und die Unrichtigkeit des Fitna‑Mythos stellen viele mir bekannte muslimische Frauen und Mütter wenig oder nicht in Frage. Ohne den beschriebenen und oft geradezu panisch vermuteten Aura-Fitna-Zusammenhang wäre jede sklavisch verstandene Scharia sozusagen arbeitslos. Und da sei Allah vor.

Der innerfamiliäre Kult ums Jungfernhäutchen, um das blutbefleckte Bettlaken der Hochzeitsnacht, um den zu gebärenden Sohn bestimmt das Innenleben einer türkischen Familie jedenfalls mehr als Koran und Hadithe es tun. Die kann keiner lesen wenn überhaupt einer lesen kann. Und hinterfragen … vergiss es. Übersetzen? Auch nicht gut. Andererseits ist eine solche „Festung Familie“ kein Betriebsunfall, sondern etwas ausgesprochen Islamisches. Es wird sogar so sein, dass europäische Großfamilien noch vor zwei oder drei Jahrhunderten den heutigen orientalischen Clans durchaus ein klein wenig geähnelt haben.

Aurah: Deshalb trägt der Mann keinen Niqab und keinen Tschador. Sondern die Frau. Der arme Mann – die Hexe hat ihn verführt. Ganz unbekannt ist derlei Symbolbilden im Judentum und Christentum nicht: Seht, diese nackte Eva ist es, die dem unschuldigen Adam den sündig-süßen Apfel reicht. Wer`s denn glauben mag, zu den schönsten Märchen der Menschheit ist die jüdische und christliche Paradiesvertreibung jedenfalls zu zählen, wie überhaupt alle Schöpfungsmythen.

Für Australiens obersten Mufti al‑Hilali scheint die Sache auf ganz und gar unmythische Weise klar zu sein: Der Vergewaltiger ist stets das Opfer der schamlos unverhüllten Aurah. Die vergewaltigte Frau ist die Täterin! In welchem Maße der Mufti diese Gemeinheit wirklich gänzlich glaubt: Ob er ihre mysogyn-männerbündische Schliche gar nicht durchschaut? Heilige islamische Sprüche geben ihm Rechtfertigung. Richtigerweise wurde vernehmlich gefordert, dass er doch bitte den Staat Australien verlassen möge.

Das mobbende Kopftuch: So gesehen ist es in der kulturellen Moderne mindestens dann höchst asozial, sich streng zu verschleiern, wenn die weniger keusch bekleideten Frauen der Stadt Opfer sexueller Übergriffe zu werden drohen. Aus Solidarität mit allen Frauen ihrer Stadt müsste eine verantwortungsvolle Frau Jumana bereits aus diesem Grund womöglich ihren Tscharschaf oder Tschador, Niqab inklusive, dahin tun, wo er sowieso hingehört. Ins Museum für vordemokratische Kulturen, Abteilung extrem-patriarchal.

Sie sollten, sehr geehrte Frau Jumana, sich mit dem Islam, mit Fiqh und Scharia beschäftigen, anstatt lediglich überirdische Salafistenpropaganda zu lesen. Und sich dann doch im Diesseits für die rechtliche Gleichheit von Mann und Frau sowie von Nichtmuslim und Muslim entscheiden. Dazu lade ich Sie heute ein. Eine Da`wa zur Demokratie sozusagen.

Italien und die Niederlande erwogen im November 2006 ein Verbot, den Gesichtsschleier, den Niqab in der Öffentlichkeit untersagen. Diese unungängliche Diskussion wird Europa fortsetzen müssen, will es kulturell überleben. Alle Menschen werden von solchen Diskussionen profitieren, nicht zuletzt die muslimischen, von denen die Mehrheit, so mein Verdacht, vielleicht ja auf ein Leben unter der Scharia gar keine so große Lust verspürt.

„Im düstren Auge keine Träne … Alt‑Deutschland, wir weben dein Leichentuch“, so ließ der Dichter Heinrich Heine die schlesischen Weber singen beziehungsweise „weben“. Das war eine sehr symbolische Näharbeit: Für ein Mehr an Demokratie!

Ihr Salafisten näht auch, aber für den Abbau der Demokratie: Und wieder schnurrt die Nähmaschine und erneut werden die Kopftücher in meiner Straße ein bisschen länger und blickdichter. Und Prediger Pierre Vogel bittet um Geschlechtertrennung und die Frauen durch den Tübinger Hintereingang. Alles freiwillig, das versteht sich doch. Der Prediger führte uns wie nebenbei wieder einen frisch genähten frommen Kittel vor, der etwas von Chirurg, Feinmechaniker oder Bäckermeister hat, der jedoch dem Träger religionspolitische Führung zuschreibt.

Salafiyya: Mit Textilien die Demokratie ironisieren.

Und ewig schnurrt die Nähmaschine.

Jacques Auvergne

Quelle: Australien, Oktober 2006: Oberster Mufti droht

märchenhaft allen Unverschleierten mit Vergewaltigung

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,444869,00.html

Kölner Podiumsdiskussion

Dezember 12, 2007


1.12.2007, Universität Köln, Hauptgebäude, 18.00 Uhr Podiumsdiskussion: Mina Ahadi, Ralph Giordano und Günter Wallraff fordern die kopftuchfreie deutsche Schule!

Deutsche Schulen

kopftuchfrei

Problem Kopftuch. Muslimische Parallelkulturen in Deutschland. Iran 1979. Islamisierung Europas. Politischer Islam weltweit. Großmoschee‑Prahlbauten. Korankritik. Zum islamischen Frauenhass

Prof. Dr. Schmidt‑Salomon aus Trier ist Philosoph und der Moderator der heutigen Podiumsdiskussion. Von Jacques Auvergne erstellt aus seinen handschriftlichen Notizen

Mina Ahadi. Flucht aus dem Iran, dort in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Lebt seit zehn Jahren in Deutschland. Gründerin und Vorsitzende des Internationalen Komitees gegen Steinigung, des Internationalen Komitees gegen Todesstrafe. Ex‑Muslima. Vorsitzende des Zentralrats der Ex‑Muslime.

Dr. Ralph Giordano. Jüdischer Abkunft. Überlebte das Dritte Reich nur im Versteck in Hamburg‑Alsterdorf, was der Film „Die Bertinis“ darstellt. Lebt in Köln. Gegen überdimensionierte Großmoscheebauten. Heute („menschliche Pinguine“) gegen Burka, Niqab und Tschador in der europäischen Öffentlichkeit. Jahrzehntelang von Neonazis, seit kurzem aber von Islamisten bedroht. Hält den Islam für eine einzige institutionalisierte Herabwürdigung der Frau.

Günter Wallraff. Legendärer investigativer Journalist, bekannt geworden durch die Enthüllungsarbeit zur BILD‑Zeitung und über die Lebensumstände türkischer Hilfsarbeiter in der deutschen Industrie. Versteckte zeitweilig den Islam‑Kritiker Salman-Rushdie. Schlug spontan vor, Salman Rushdies „Die satanischen Verse“ im künftigen Köln‑Ehrenfelder Moscheegebäude zu lesen, ein Ansinnen, das von dort aber zunehmend deutlich abgelehnt wird. Ist grundsätzlich für den Bau respektabler islamischer Gebetsstätten. Kritisiert den Polit‑Islam als Islamofaschismus und den traditionellen Islam als frauenunterdrückerisch. Kritisiert viele einzelne Stellen des Korans wie auch ein heutiges wortgetreues Befolgen des Korans.

Mina Ahadi meint

sinngemäß am 1.12.2007

Der Zentralrat der Ex-Muslime trat Ende Februar 2007 an die Öffentlichkeit und sorgte weltweit für Schlagzeilen.

Menschen aus Nordafrika, Kleinasien und dem Nahen Osten bekommen in Europa das Etikett Muslime verpasst, ob sie es wollen oder nicht. Auch die Verbände beschlagnahmen uns.

Ich bin seit dreißig Jahren keine Muslima, doch dann komme ich nach Europa – und „soll“ hier plötzlich Muslima sein. Die islamische Dogmatik sagt in der Tat, dass man aus der Religion Islam nicht austreten kann; wer es doch wagt, ist gefährdet und wird unter Umständen von Radikalen bedroht oder gar getötet.

Wir Ex‑Muslime erklären: Religion ist Privatsache! Wir bejahen die Universalität der Menschenrechte. Wir halten das Kinderkopftuch für eine Kinderrechtsverletzung.

Ich als gebürtige Iranerin werde in Europa nicht als „Rassistin“ beschimpft, wenn ich den Islam kritisiere.

Der Islam ist eine frauenfeindliche Religion; ich bin gegen alle frauenfeindlichen Religionen.

Tradition oder Dogma ist nicht heilig, nur der Mensch ist heilig!

Islamkritik ist gefährlich, mein Leben wird durchaus von Terror, von Angst geprägt – doch wenn wir schweigen, dann wird es noch schlimmer und immer noch schlimmer! Doch wenn die Demokratinnen und Demokraten mehr Gesicht zeigen und das heißt ja auch: viele Gesichter zeigen, dann wird der organisierte Islam keine Chance haben, die Bürgerrechte und die Meinungsfreiheit einzuschränken.

Einen „liberalen Islam“, wie ihn etwa Irshad Manji oder Prof. Bassam Tibi sich vorstellen, wird es von Einzelpersönlichkeiten abgesehen auf absehbare Zeit nicht geben können. Der derzeitige Islam ist nicht reformierbar! Wer etwas anderes sagt wird nichts anderes sein als ein Spielball der Islamisten; die ohnehin äußerst seltenen Vorschläge von „Islamreform“ und „Reformislam“ scheinen mir nichts anderes sein zu können als ein bewusstes oder auch unbewusstes Kooperieren mit dem politischen Islam. Islam ist seit 1979 eine aggressive politische Bewegung.

Iran, das ist jeden Tag Krieg gegen Frauen, Iran bedeutet täglicher Kampf des Regimes gegen Jugendliche, gegen alle freiheitsliebenden Menschen.

Es gibt also den politischen Islam, den Islam als Totalitarismus. Überlebensnotwendig ist damit, zu definieren, dass Religion Privatsache ist.

Nach 1979 entstand in Iran, Pakistan und Afghanistan der politische, auf weltweite Beeinflussung aller Muslime zielende Islam.

Wenn aber in Köln eine sehr, sehr große Moschee gebaut wird, dann werden in den umliegenden Stadtvierteln noch viel mehr Kopftücher und in noch viel radikaleren Varianten getragen werden. Eine Mega‑Moschee wird bedeuten: noch mehr Mädchenunterdrückung!

Die Bundesrepublik hat an Kleinasien, Nordafrika und vor allem im Nahen Osten ein großes wirtschaftliches Interesse, deshalb hat sie seit drei Jahrzehnten geschwiegen zu den menschenrechts- und vor allem frauenrechtsfeindlichen Missständen im Zuge der neuen Islamisierung.

Doch wie Dr. Schmidt-Salomon ausführte, gibt es drei etwa gleich starke Gruppen unter den deutschen Muslimen, die dezidiert Religiösen, die distanziert Religiösen und die Areligiösen. Was aber tut die Bundesrepublik für eben diese dritte Gruppe? Ich kritisiere am Schärfsten die deutsche Regierung!!!

Ein Kind ist ein gänzlich neuer Mensch und kann recht eigentlich nichts dafür, in welche radikale Sekte oder sonstige familiäre Wagenburg es hinein geboren wird. Die Verschleierung von Mädchen also ist mentale Kindesmisshandlung!

Kopftuch isoliert das Kind, das dann auch meistens längst nicht mehr am Schwimm- oder gar Sport- und Kunstunterricht teilnehmen darf. Alle gucken das Kind an, es muss sich „fremd“ fühlen, was elterlicherseits auch wohl oftmals beabsichtigt ist. Schluss damit!!!

Ja, Kopftuch ist eine Kinderrechtsverletzung!

Ja, Kopftuch ist Instrument der Frauenunterdrückung!

Ja, Kopftuch ist politisches Kriegszeichen im Gemeinwesen, im Stadtviertel! Denn überall da, wo straßenzugweise viele Kopftücher getragen werden, da haben auch die Islamisten das Sagen.

Wir alle müssen jetzt `was tun, um die Kinderrechte zu verteidigen. Profis aus Schule, Bildung und Erziehung stimmen dabei regelmäßig begeistert zu.

Zudem ziehen anfängliche wenige Kopftücher bald, wie eine Kettenreaktion, gleich einen ganzen Schwarm von Kopftüchern nach sich – regelmäßig verbunden mit unmenschlichem sozialem Druck. Das System ist immer genau dieses: es beginnt mit dem Kopftuch und endet mit dem Ehrenmord!

Wir müssen alle religiösen Symbole in der Schule verbieten. Diese Strategie wird man nicht als „rechts“ diffamieren können, sondern als human erkennen.

Günter Wallraff meint

sinngemäß am 1.12.2007

Wir sollten die Gefahr des theokratischen Christentums nicht verkennen, denn auch die Evangelikalen oder Kreationisten bedrohen die Demokratie. Im amerikanischen Bible Belt möchte kaum einer von uns säkularen Europäern leben. Nun aber zum Thema Islam.

Ich als bekennender Ehrenfelder sage: da, wo die provisorische und viel zu kleine Moschee nun schon seit Jahren steht, da soll auch endlich ein ansehnliches Gebäude hin. In Ehrenfeld gibt es nun wirklich nicht viele Sehenswürdigkeiten. Und wer weiß es denn, Touristen wollen vielleicht auch mal, nachdem sie den Kölner Dom gesehen haben, einen Abstecher nach Ehrenfeld machen, um sich die schönste rheinische Moschee anzusehen.

Alles ist im Fluss. Es gibt sicherlich im Islam die expansive, dominierende und bedrohliche Seite. Aber es gibt auch die rück- und gegenläufige Tendenz. Sicherlich ist der Islam hierarchisch und konservativ. Aber ich kenne auch junge muslimische Frauen mit Kopftuch, die mir als nichtmuslimischem Mann die Hand geben, ohne sie sich hinterher gleich zu waschen.

In der Tat ist der Spielraum für das Projekt Ehrenfelder Moschee eingeschränkt, solange die türkische Regierung die Zügel derart fest in der Hand hält.

Ich bin für einen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union, eben gerade damit die Islamisierung dort nicht so schnell voran schreitet!

[Anm.: Unmut des Protests gegen Wallraffs Aussage schafft Unruhe im Publikum]

Es sind die Hinterhofmoscheen, die die Radikalisierung begünstigen. Je mehr Hinterhof, desto mehr religiöse Aggressivität. Die großen und repräsentablen Moscheen werden die von uns gewünschte Transparenz schaffen helfen! Zumal uns ja zugesagt wurde, die ins Deutsche übersetzten Freitagspredigten ins Internet zu stellen – diesbezüglich ist man uns im Wort.

Einst versteckte ich meinen Freund Salman Rushdie, in einer Zeit, in der er von einer Todes‑Fatwa bedroht wurde.

Richtig, ich habe unlängst vorgeschlagen, in einer künftigen großen Ehrenfelder Moschee Salman Rushdies „Die satanische Verse“ lesen zu lassen, nicht im Sakralraum übrigens, sondern in einem Gemeinderaum. Man hat mir auch sofort zugestimmt, erst seit wenigen Wochen macht die Gemeindeleitung einen Rückzieher und will mir nicht einmal gewähren, in meinem Zelt auf dem Parkplatz die „Satanischen Verse“ lesen zu lassen. Übrigens stand am Anfang meiner Beziehung zur Moscheegemeinde ihr Vorschlag, doch in den Moschee‑Beirat einzutreten, da erst und ganz spontan sagte ich, ja, wenn ihr mich Rushdies „Verse“ lesen lasst. Nun ja.

Ich will den kritischen Dialog!

Andererseits musste ich erkennen, dass ich vor Jahren bereits einmal ausgenutzt und schäbig vorgeführt wurde, in der Mühlheimer Moschee referierte ich kritisch‑solidarisch über Licht- und Schattenseiten aller dreier großen monotheistischen Religionen. Und was geschah? Alle meine Kritik über das Christentum wurde genüsslich ins Türkische übersetzt, wie abgesprochen. Doch spreche ich kein Türkisch, und so habe ich jahrelang nicht erfahren, dass man meine islamkritischen Sätze einfach nicht übersetzt hat. Es kam noch schlimmer. Zeitgleich wurde im Haus eine Umfrage gemacht, ob die Todes‑Fatwa gegen Rushdie zu bejahen wäre. Die Antwort der Mehrheit ergab ein „Ja“.

In der Bibliothek einer Moschee im Raum Köln gibt es, wie ich etwas erschrocken feststellte, nur religiöse Traktätchen. Um derartiger Einseitigkeit abzuhelfen, werde ich in Kürze eine Bücherspende leisten mit Klassikern der Weltlitaratur, so hoffe ich, ein etwas umfassenderes Weltbild mit stiften zu helfen. Naja, früher waren die kirchlichen deutschen Gemeindebibliotheken doch auch derart engstirnig, nicht wahr?

Im Übrigen frequentieren nur 3 % der Muslime eine Moschee. Damit spätestens wird klar, dass nicht nur der Islam das Problem ist. Problem ist eine völlig verfehlte Einwandererpolitik!

[Anm.: Applaus im Publikum]

Giordano:

„Der Übersetzer hat dich beschissen?“

Wallraff:

„Das ist richtig.“

Giordano:

„Das ist Taqiyya: sakrale Lüge, Lügen für Allah! Sie lügen dir ins Gesicht, sie lügen in die Kamera. Taqiyya eben.“

Wallraff:

„Aber nein, Taqiyya, so sagen mir alle Fachleute und darunter viele nichtmuslimische, Taqiyya war einst dem einzelnen Muslim und nur während der frühmittelalterlichen Religionskriege und nur unter Lebensgefahr gestattet, also kann heutige eventuelle Unwahrheit keine Taqiyya sein. Heute gibt es keine Taqiyya mehr!!!“

Giordano:

Doch! Doch! Doch!

[Wallraff weiter]

Deutschland würde vergreisen ohne Immigration, ohne Einwanderer. Wir haben die heutigen Migranten doch überwiegend angeworben und sie, die Italiener, Griechen und Türken, sie waren „gut genug“ für die gefährlichste und dreckigste Arbeit.

Deutschland leistet seiner eigenen Islamisierung womöglich ungewollt Vorschub – mit dem so genannten Gotteslästerungsparagraphen, denn dieser unsägliche § 166 StGB, ein aus der Vormoderne stammendes Gesetz, wird womöglich demnächst von Islamisten als Waffe gegen die säkulare Demokratie benutzt werden. Und ausgerechnet Bayern will diesen Paragraphen auch noch verschärfen. Ich sehe eine christliche humane Kraft in der Kette der Tradition von Sokrates über Jesus zu Gandhi.

Nun zum Kopftuch.

Wenn zwölfjährige Mädchen das Kopftuch tragen müssen, dann ist das eine bigotte Auslegung des Korans, durchaus nach der Vorstellung, jeder Mann sei ein Kinderschänder.

Gleichwohl bin ich gegen ein generelles Kopftuchverbot, aus drei Gründen. Erstens treffen wir wieder einmal die Falschen. Zweitens würde durch die Dynamik des normalen pubertären Protestierens der gegenteilige Effekt überwiegen und würden selbst und gerade die Töchter von kopftuchkritischen Eltern das Kopftuch plötzlich „aufregend verboten“ und somit attraktiv finden. Wir treiben diese Mädchen also den Radikalen regelrecht zu. Drittens schafft ein Kopftuchverbot „Märtyrer“. Nur die ganz jungen Mädchen also, zwölf Jahre und jünger, die sollen kein Kopftuch tragen dürfen.

Du Ralph [Giordano] hast Burkaträgerinnen mit einem „menschlichen Pinguin“ verglichen. Ja, die Burka ist ein mobiler Kerker!

Giordano:

Das deutsche Kopftuch ist nur ein Vorspiel, irgendwann kommt die Burka.

Wallraff:

Burka – nie in der BRD!

[Zwischenruf aus dem Publikum: „Heute gesehen, schwarze Burka“, „statt Gesicht ein Fliegengitter“]

Ich erlebe Ängstlichkeit und Feigheit. Die Deutschen ducken sich weg, sind feige. Welcher katholische Pastor glaubt denn wirklich an Sachen wie die Jungfrauengeburt oder Auferstehung? Kleine Minderheiten, und die sind in der Regel behandlungsbedürftig. Die islamischen Höllen‑Visionen etwa des Korans sind lebenslang verängstigend, verstörend, wie lese ich doch gleich hier [blättert im Koran]: „die Ungläubigen … Schreie, in Flammen verbrennen, siedendes Wasser trinken, bis die Gedärme platzen“. Das sind pädagogisch problematische Worte.

Korankritik ist nötig. Doch die Deutschen haben bereits jetzt vorweggenommene Angst, „Gratis‑Angst“. Zwei Beispiele. Ein bayerischer Restaurations‑Fachbetrieb, Vater und Sohn, bekommt den „Auftrag des Lebens“, im Oman oder in Jemen die Kuppel einer Moschee zu vergolden. Beide Bayern treten zum Islam über, damit ihnen der Auftrag nicht entgeht! Der zweite Fall: in Großbritannien steht ein gewaltiges Millionen‑Erbe an, testamentarische Bedingung: der Ehemann der islamischen Begünstigten muss endlich zum Islam konvertieren! Was geschieht? Der Mann lässt sich beschneiden und legt sein feierliches Glaubensbekenntnis ab und tritt damit offiziell und lebenslang unwiderruflich zum Islam über. Das kommt auf uns zu! Das ist das Problem.

Ralph Giordano meint

sinngemäß am 1.12.2007

Mein persönlicher Weg der Entwicklung einer eigenen säkularen Identität dauerte wohl einige Jahrzehnte. Heute nenne ich mich einen glaubenslosen Humanisten. Mit dieser Haltung weiß ich mich euch beiden verbunden.

Wenn es das unbedeckte Haar Frau ist, das die Begehrlichkeiten der Männer weckt, so zitiere ich gerne einen klugen Menschen, dann ist es besser, den Männern Handschellen anzulegen als den Frauen ein Kopftuch.

Bekir Alboğa – ich warne vor diesem Menschen.

[Zustimmung im Publikum]

Überdimensionierte Moscheen entsprechen weder dem Bedarf der Muslime noch dem Wunsch der Kölner Bevölkerung. Ich habe viele hundert Briefe von Bürgerinnen und Bürgern bekommen, die fast alle meiner Kritik am Bau einer Ehrenfelder Riesenmoschee beipflichten. Diese Briefe widerspiegeln aber auch die Feigheit der Politiker aller Parteien, die seitens der Bevölkerung unerwünschte Megamoschee zum Thema zu machen.

Mit das niederträchtigste Argument der politisch Aktiven, der Kühnasts, Roths und Ströbeles gegen meine Argumente, ist es, zu sagen, ich würde zum Umfeld von Leuten wie den auch als Moscheebaugegnern erkennbar gewordenen rechtsradikalen Kreisen um pro‑Köln gehören. Pro‑Köln hat mich verklagt. Den Terror von Rechts bin ich mein Leben lang gewohnt, tausendfach, über Jahrzehnte. Und ich bleibe dabei: jene rechtsradikalen Kreise, wenn sie so könnten wie sie wollten, sie würden mich auch heute noch in die Gaskammer stecken. Jedenfalls sehe ich dem anstehenden Gerichtsprozess mit Spannung und Begeisterung entgegen.

Mir neu ist der islamistische Terror, der auch als Telefonterror auftrat. Im Laufe der Jahrzehnte habe ich geschätzte 1.300 Morddrohungen erhalten. Jetzt aber werden die gefährlichsten von ihnen von islamistischer Seite ausgesprochen.

Ich bin kein Türkenschreck, ich bin kein Antiislamismus‑Guru. Ich habe vielmehr auf ein drängendes gesellschaftliches Problem aufmerksam gemacht, das von der Politik allzu lange versäumt wurde.

Christentum und Islam dürfen wir nicht einfach vergleichen. Das Christentum hat Jahrhunderte der Säkularisierung durchgemacht, der Islam eben nicht. Über Renaissance, Aufklärung, Bürgerliche Revolution und Fortschrittliche Demokratie ist eine kulturelle Moderne entstanden, die im Orient keine Entsprechung hat. Deswegen dürfen wir ein Moscheegebäude nicht mit einem Kirchengebäude vergleichen, das wäre ahistorisch. Mit dem derzeitigen, dem säkularisierten Christentum kommt die derzeitige Demokratie ganz gut aus. Der problematische Islam aber ist ganz neu für uns in Westeuropa.

Nicht die Moschee, der Islam ist das Problem!!!

Ich habe den Koran gelesen. Etwa zweihundert Stellen gibt es im Koran, an denen dazu aufgefordert wird, die Ungläubigen zu töten. Und Ungläubige sind auch die Christen und wohl auch einmal die Polytheisten, in erster Linie ruft der Koran jedoch zur Ermordung der Juden auf, der Juden und wieder der Juden! Der Koran bedroht uns!!!

Der Islam bedroht uns. Wenn und weil und solange weltweit von Muslimen geglaubt wird, jedes Wort des Korans stamme von Allah, deshalb bin ich tief beunruhigt.

Sie sollten sich den Film „Der Koran im Kopf“ ansehen, die Hauptfigur Barino müsste jedem Demokraten Angst machen. Barino ist ein junger Konvertit, den das Fernsehteam auf seinem Prozess der persönlichen Radikalisierung begleitet. Barino ist eine tickende Zeitbombe – die Demokratie kann nichts tun.

Hände abhacken, Auspeitschung, auch das ist Scharia, islamisches Religionsgesetz. Es gibt bislang auf der ganzen Welt keinen Staat, in dem die Scharia gänzlich außer Kraft gesetzt worden ist! Keine islamische Staatsführung hat den Mut, sich öffentlich gegen die Scharia auszusprechen. Apostasie darf, soll die Todesstrafe nach sich ziehen! Und bei uns in Deutschland? Muss erst Blut fließen?

Zwischen Hinterhofmoschee und Mega‑Moschee gibt es im Übrigen viele Abstufungen durchaus würdiger Gebetsräume. Eine gigantische architektonische „Monstranz der demonstrierten Macht“ muss es nun wirklich nicht sein.

Zur Ehrenfelder Mosche: Bauherr ist DIYANET, ist Ankara! Das ist doch wichtig: wer bezahlt die Moschee?

Der Islamismus bedroht auch uns in Deutschland! Die „Kölner Kofferbomber“, die terroristische „Sauerland‑Gruppe“, nur mit viel Glück und bester Polizeiarbeit wurden viele Hundert Tote verhindert. Und die Billigung von jihadistischer Gewalt ist unter Muslimen so weit verbreitet, dass wir gerade auch der schweigenden Mehrheit der Muslime keinen „Blanko‑Scheck auf Wohlwollen und Verfassungstreue“ ausstellen dürfen.

Die Integration ist gescheitert!!!

[Zustimmender Applaus im Publikum]

Die Frage für die Bundesrepublik ist: ist die große Gruppe der türkischstämmigen Muslime integrierbar? Ich fürchte nein. Wir werden uns an den Gedanken gewöhnen müssen, dass die „kollektive Integration“ auf Jahrzehnte nicht statt finden wird. Wir werden eher nebeneinander her leben denn miteinander. Oberste Priorität muss sein: keine Gewalt!

[Zustimmender Applaus]

Der Islam ist eine einzige institutionalisierte Entwürdigung der Frau!

[Applaus]

Man kann die liberale Demokratie zu Tode schützen – aber auch zu Tode liberalisieren.

So die drei AkteurInnen sinngemäß auf ihrer Podiumsdiskussion am ersten Dezember 2007, Mina Ahadi, Ralph Giordano und Günter Wallraff. Nach meinen handschriftlichen Notizen.

Jacques Auvergne

Ümmühan Karagözlü