Posts Tagged ‘Corona-Schutzimpfung mRNA Einwilligung’

Ärztekammer Nordrhein fühlt sich nicht zuständig

Februar 10, 2023

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Ärztekammern sind die Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte in Deutschland. Sie nehmen die ihnen auf der Grundlage landesrechtlicher Heilberufe-Kammergesetze übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Das jeweils zuständige Landesministerium übt die Rechtsaufsicht (nicht die Fachaufsicht) aus. Es gibt 16 deutsche Länder, aber 17 Landesärztekammern, denn in Nordrhein-Westfalen haben die Landesteile Nordrhein und Westfalen-Lippe eigenständige Ärztekammern.

Die Landesärztekammern sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Wahrung der beruflichen Belange der Ärzteschaft verantwortlich. Die Bundesärztekammer ist Arbeitsgemeinschaft der deutschen (Landes-)Ärztekammern, ist selbst aber keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern als nicht rechtsfähiger Verein organisiert. Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer des Landes, in dem er seine ärztliche Tätigkeit ausübt. Falls er keine ärztliche Tätigkeit ausübt, so bestimmt das für den Wohnsitz gültige Heilberufe-Kammergesetz, ob eine Pflichtmitgliedschaft vorliegt.

Die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Nordrhein-Westfalen. Sie wurde für derzeit über 56.000 Ärzte in den nordrheinischen Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf eingesetzt. Die Ärztekammern in NRW gliedern sich in die westfälische Ärztekammer Westfalen-Lippe und die ÄKNo. Die Ärztekammer Nordrhein ist die drittgrößte Ärztekammer in Deutschland.

Die ÄKNo ist die berufsständische Selbstverwaltungskörperschaft der Ärzte in Nordrhein. Sie vertritt die Ärzteschaft in beruflichen Belangen und gestaltet und organisiert z. B. die ärztliche Weiterbildung. Neben Qualitätssicherung und Organisation der ärztlichen Fortbildung organisiert die ÄKNo die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten. Zudem ist die ÄKNo zuständig für die Beilegung innerärztlicher Streitigkeiten und klärt Patientenbeschwerden. 1983 wurde eine Ethikkommission bei der ÄKNo eingerichtet, welche Ärzte in berufsethischen und -rechtlichen Fragen in Bezug auf medizinische Forschungsvorhaben berät.

Bereits vor zwei Jahren hatte die Ärztekammer Nordrhein mit ihrem Appell (Gemeinsamer Aufruf · Jeder zugelassene Impfstoff gegen COVID-19 ist sicher und wirksam — Nutzen Sie das Impfangebot, das sich Ihnen bietet!) für das Billigen und Anwenden der schädigenden oder tödlichen experimentellen Gentherapien („für die Akzeptanz aller bisher zugelassenen Impfstoffe“) geworben und jeden Unterzeichner schwören lassen: „Ich werde mich selbstverständlich mit dem zugelassenen Impfstoff, der mir angeboten wird, impfen lassen oder habe das bereits getan. Bitte machen Sie es genauso! Jede Impfung hilft!“, in ihrer Entschließung vom 13.03.2021 hatte die Kammerversammlung der ÄKNo den lebensgefährlichen und vernunftfeindlichen Aufruf unterstützt.

Rudolf Henke ist Präsident der Ärztekammer Nordrhein. Der Internist, Politiker (CDU) und Lobbyist war von 2007 bis 2019 Erster Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund. Von 2009 bis zur Bundestagswahl am 26. September 2021 war Henke Mitglied des Deutschen Bundestags.

Claus-Hinrich Buschkamp ist Fachanwalt für Medizinrecht LL.M. in French & European Union Law und seit März 2018 Referent der Rechtsabteilung der Ärztekammer Nordrhein.

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Januar 2023, die 17 Ärztekammern erhalten Post.

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An den Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo), Herrn Rudolf Henke (Facharzt für Innere Medizin, Aachen)

27. Januar 2023

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Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen unverzüglich aus dem Verkehr ziehen

Sehr geehrter Herr Präsident Henke,

seit dem 27. Dezember 2020 wird die Teilnahme an der globalen Injektionskampagne COVAX in Deutschland den Menschen als „Impfung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2“ empfohlen und wird ihnen eine, beispielsweise eine Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA (modRNA) enthaltende, experimentelle Substanz aufgedrängt, der „Impfstoff gegen COVID-19“.

Zu diesem Zweck und Substanzen mit modRNA (mod-mRNA, „mRNA“) betreffend überreichen die deutschen Organisatoren der experimentellen Gentherapie („Corona-Schutzimpfung“) den Menschen das Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen.

Die schlichte Unfähigkeit auch von Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Robert Koch-Institut (RKI) und Ständiger Impfkommission (STIKO), meine „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“ zu beantworten beweist, dass die beiden Formulare, Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen mRNA, inhaltlich skandalös unvollständig und allein dadurch trügerisch und irreführend sind und dass sie eine Gesundheitsgefahr und sogar Lebensgefahr erhöhen angesichts von experimentellen „Impfungen“, welche nicht erforderlich sind und die Behandelten schädigen oder töten.

Solange die „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“ nicht beantwortet werden können, erweisen sich Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den „mRNA-Impfstoffen“ als untauglich, unethisch, als Verstoß gegen GG Art 2 (2) (darin: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“, vgl. allerdings im Aufklärungsbogen „Einzelne Personen verstarben.“) und damit als grundrechtswidrig, als gesetzwidrig sowie als Verstoß gegen den Nürnberger Kodex. 

Mit Formularen in denen alles Wichtige fehlt, — etwa die Anzahl der Lipidnanopartikel, die Frage der Biodistribution (erreichte Gewebe und Organe, nämlich der gesamte Körper, nennen wir Lymphknoten, Epithelgewebe (Gefäßauskleidung), Herz, Leber, Milz, Gonaden, Gehirn, bei Schwangeren zusätzlich das Ungeborene und bei Stillenden auch der Säugling), die Zeitdauer des Verbleibs der modRNA (mit Pseudouridin modifizierte mRNA) im Körper, die Zeitdauer der Beständigkeit der anschließend im Körper des Gentherapierten (des „Geimpften“) erzeugten körperfremden toxischen Eiweiße, das sind Pseudo-Spikeproteine, — kann das gebotene informierte Einwilligen, der gebotene informed consent nicht stattfinden.

Ob eine Injektion ja vielleicht 750 Millionen LNP enthält? Oder viele Milliarden? Ob die Anzahl schwankt, je nach Charge oder Viole? Die Menschen werden zur experimentellen Behandlung („Impfung“) gelockt oder vielmehr gedrängt und BioNTech pocht auf Geheimhaltung.

In Bezug auf die experimentelle Substanz tozinameran (Comirnaty) hatten Prof. Dr. med. Arne Burkhardt und Prof. Dr. med. Walter Lang am 3. Februar 2022 gefragt:

„Wie viele Lipidnanopartikel sind in einer Dosis Cormirnaty enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Dosen?“

Am 16. Februar 2022 begründete BioNTech sein sparsames Antworten oder vielmehr Nichtantworten so:

„Wir sind nicht in der Lage, Angaben über die Anzahl der Lipid-Nanopartikel in einer Dosis Comirnaty oder den Unterschied zwischen den einzelnen Dosen zu machen, da es sich hierbei um wirtschaftlich sensible Informationen handelt.“ 

Das Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen, beide erstellt vom Deutschen Grünen Kreuz in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, sind fehlerhaft und mangelhaft und daher unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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A n h a n g

Petition vom 19. Dezember 2022

Pet 2-20-15-2120-015042 

Petitionstext

Das Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen, beide erstellt vom Deutschen Grünen Kreuz in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, sind fehlerhaft und mangelhaft und daher unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen. Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass Grünes Kreuz und RKI die folgenden zwei Formulare, das

• AUFKLÄRUNGSMERKBLATT • mRNA • Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) – mit mRNA-Impfstoffen –

sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen

• ANAMNESE • mRNA • Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) mit mRNA-Impfstoffen

in ihrer bisherigen wie aktuellen Fassung nicht länger in Umlauf bringen dürfen, die bereits gedruckten Exemplare sind zu vernichten.

( Aus der Petitionsbegründung )

Solange die „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“ nicht beantwortet werden können, erweisen sich Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den „mRNA-Impfstoffen“ als untauglich, unethisch, als Verstoß gegen GG Art 2 (2) (darin: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“, vgl. allerdings im Aufklärungsbogen „Einzelne Personen verstarben.“) und damit als grundrechtswidrig, als gesetzwidrig sowie als Verstoß gegen den Nürnberger Kodex (…)

schariagegner.wordpress.com/2022/12/19/aufklaerungsmerkblatt-sowie-anamnese-und-einwilligungsbogen-zu-den-sogenannten-mrna-impfstoffen-unverzueglich-aus-dem-verkehr-ziehen/

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10.02.2023 · 07:35 · von Claus-Hinrich Buschkamp

Ihre Mail vom 27.01.2023 – PP17-2023

Sehr geehrter Herr von Roy,

leider können wir Ihnen mit Ihrem Anliegen nicht weiterhelfen, da die Ärztekammer Nordrhein nicht Urheberin des genannten Schreibens ist.

Mit freundlichen Grüßen
i. A.

Claus-Hinrich Buschkamp
Rechtsabteilung

Ärztekammer Nordrhein
Tersteegenstraße
Düsseldorf

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10.02.2023 · 13:18

Meine Mail vom 27.01.2023 – PP17-2023

an die Ärztekammer Nordrhein, Rechtsabteilung, Herrn Buschkamp

in Kopie an

Ärztekammer Nordrhein, Ethik-Kommission

sowie an

Ärztekammer Nordrhein, Herrn Präsident Rudolf Henke

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Sehr geehrter Herr Buschkamp, LL.M.,

Ihre heutige Nachricht („leider können wir Ihnen mit Ihrem Anliegen nicht weiterhelfen, da die Ärztekammer Nordrhein nicht Urheberin des genannten Schreibens ist.“) habe ich zur Kenntnis genommen und zitiere

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BGB § 630d Einwilligung

(1) 1 Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. 2 Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung nach § 1827 Absatz 1 Satz 1 die Maßnahme gestattet oder untersagt. 3 Weitergehende Anforderungen an die Einwilligung aus anderen Vorschriften bleiben unberührt. 4 Kann eine Einwilligung für eine unaufschiebbare Maßnahme nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf sie ohne Einwilligung durchgeführt werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.

(2) Die Wirksamkeit der Einwilligung setzt voraus, dass der Patient oder im Fall des Absatzes 1 Satz 2 der zur Einwilligung Berechtigte vor der Einwilligung nach Maßgabe von § 630e Absatz 1 bis 4 aufgeklärt worden ist.

(3) Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden.

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Zitatende. Zu den Aufgaben der 17 deutschen Ärztekammern gehört auch die Vermittlung bei Streitigkeiten unter Ärzten sowie zwischen Arzt und Patient. Seit dem 27. Dezember 2020 erkranken oder sterben auch in Nordrhein-Westfalen die Menschen an den nicht erforderlichen sogenannten „Impfstoffen“ v. a. auf Basis einer modRNA („mRNA“) und entsprechend steigt in diesen Monaten und Wochen auch die Zahl der Menschen an Rhein und Ruhr, die bei der zuständigen Versorgungsbehörde, in NRW sind das Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), Antrag auf Schadensersatz nach einem bewiesenen oder mutmaßlichen Impfschaden stellen.

Den deutschen Teil des Menschheitsverbrechens und globalen Medizinverbrechens COVAX nennen Politik, Presse und Ärzteschaft „Corona-Schutzimpfung“, es geht um experimentelle Gentherapien, die nicht erforderlich sind und an denen eigentlich nur die Schädigungen und Nebenwirkungen funktionieren. Leider auch im Bereich der Ärztekammer Nordrhein injiziert („impft“) ein großer Teil aller Ärztinnen und Ärzte die unnötigen experimentellen Substanzen in die Körper der zielsicher in Angst vor einer schlimmen Seuche („Corona“) versetzten oder der gutgläubig-hoffnungsvollen Menschen. Zu diesem Zweck überreicht man den Betrogenen Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen. Sowohl die alten und bleibend wichtigen hippokratischen Grundsätze als auch ihre zeitgenössische Variante, die Genfer Deklaration (das Genfer Gelöbnis) werden durch die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche Gentherapie („Schutzimpfung“) umgeworfen, ein nach 1945 erneuter finsterer Tiefpunkt ärztlicher Praxis in Deutschland.

Die sogenannten „Impfungen“ müssen sofort gestoppt werden, überall auf der Welt. Die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) möge nach Kräften dazu beitragen, dass die modRNA-Injektionen („mRNA-Impfungen“) unverzüglich ausgesetzt werden.

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Zentral insbesondere auch in Bezug auf die Arzthaftung ist die Frage nach dem informed consent bzw. nach der ärztlichen Aufklärung.

Die beiden experimentellen Substanzen auf Basis von „mRNA“ (mod-mRNA, modRNA) sind:

tozinameran · Comirnaty 

The number of individual cases identified in EudraVigilance for TOZINAMERAN is 1,196,791 (up to 28/01/2023)

dap.ema.europa.eu/analytics/saw.dll?PortalPages&PortalPath=%2Fshared%2FPHV%20DAP%2F_portal%2FDAP&Action=Navigate&P0=1&P1=eq&P2=%22Line%20Listing%20Objects%22.%22Substance%20High%20Level%20Code%22&P3=1+42325700

sowie

elasomeran · Spikevax

dap.ema.europa.eu/analytics/saw.dll?PortalPages&PortalPath=%2Fshared%2FPHV%20DAP%2F_portal%2FDAP&Action=Navigate&P0=1&P1=eq&P2=%22Line%20Listing%20Objects%22.%22Substance%20High%20Level%20Code%22&P3=1+40983312

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Die folgenden zehn Fragen erhielten in Kopie und mit der Bitte um eine eigene Beantwortung u. a. Prof. Dr. Klaus Cichutek für das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Prof. Dr. Thomas Mertens für die Ständige Impfkommission (STIKO) und Dr. h.c. mult. Lothar H. Wieler für das Robert Koch-Institut (RKI). Im November 2022 waren die sinngemäß gleichen zehn Fragen an die Gesundheits-, Wissenschafts- und Justizminister der deutschen Bundesländer gegangen. 

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Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA

1.) In welchen Zellen welcher Organe oder Gewebe soll nach der intramuskulären Injektion der modRNA (engl. nucleoside-modified messenger RNA, dt. Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA) die Bildung der Spikeproteine und die Immunantwort ausgelöst werden? Bitte aufschlüsseln nach BNT162b2 / tozinameran / Comirnaty und mRNA-1273 / elasomeran / Spikevax. Hat Ihre Behörde, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), sich dafür eingesetzt, dass diese Zielzellen bzw. dass die Bezeichnungen dieser Organe und Gewebe der Öffentlichkeit und Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht werden, insbesondere Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn nein, warum nicht?

2.) Kann ausgeschlossen werden, dass die Spikeproteine außerhalb der von Ihnen als Antwort zu Frage 1.) angegebenen Zellen gebildet werden? Falls Ja, auf Grundlage welcher wissenschaftlich gesicherten Daten kann dies ausgeschlossen werden? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax.

3.) Wie lange besteht Codierungsfähigkeit der modRNA im Körper der experimentell gentherapierten („geimpften“) Person? Kann diesbezüglich ausgeschlossen werden, dass dieses über Wochen oder Monate persistiert? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax. Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der deutschen Öffentlichkeit, den Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

4.) Nach welcher Zeit sollte sich, bitte aufschlüsseln nach tozinameran (Comirnaty) und elasomeran (Spikevax), die modRNA („mRNA“) aus den Lipidnanopartikeln spätestens im Körper der „geimpften“ Person abgebaut haben? Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

5.) Ist sichergestellt, dass sich das Spikeprotein, das in den transfizierten Zellen der geimpften Person gebildet wird, ausschließlich in die Membranen der betroffenen Zellen einbaut und nicht löslich im Körper zirkuliert? Bitte aufschlüsseln nach Comirnaty und Spikevax.

6.) Womit ist sichergestellt, dass die verschiedenen Lipidnanopartikel, bei tozinameran / Comirnaty sind es ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin, in der beworbenen Nanogröße bleiben und nicht möglicherweise im Körper, etwa in den Körpergefäßen, zu größeren Lipidtropfen fusionieren?

7.) Wie ist die Halbwertszeit der Lipidnanopartikelkomponenten im Körper? Wie schnell werden diese abgebaut und metabolisiert oder ausgeschieden? Bitte aufschlüsseln nach jedem einzelnen der LNP (beispielsweise ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin) sowie einerseits nach Comirnaty und andererseits nach Spikevax.

8.) Wie viele Lipidnanopartikel (LNP) sind in einer Dosis der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz tozinameran, Comirnaty einerseits und in der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz elasomeran, Spikevax andererseits enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Chargen bzw. Dosen des gleichen experimentellen Produkts („Impfstoff“)? Haben Sie die Öffentlichkeit, die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von Lipidnanopartikeln in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

9.) Wie viele modRNA-Sequenzen sind in einem LNP enthalten und wie groß ist die Schwankungsbreite, in Bezug auf Comirnaty einerseits und andererseits auf Spikevax? Haben Sie die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von modRNA-Sequenzen in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

10.) In welcher der vier Formen, diese sind uRNA (optimierte Uridin-basierte mRNA), modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA), saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA), liegt die Ihrerseits der Bevölkerung Deutschlands verbissen und ohne nachprüfbare Argumente empfohlene „Schutzimpfung mit mRNA“ vor, in Bezug auf die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz tozinameran (Comirnaty) einerseits und die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz elasomeran (Spikevax) andererseits? Sieht Ihr Haus, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Gesundheitsrisiken in Bezug auf eine Anwendung von saRNA (selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (transamplifizierende mRNA), sieht es insbesondere eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn ja, wie will Ihr Haus diese Risiken beseitigen bzw. die Öffentlichkeit, alle Menschen in Deutschland über diese Risiken oder Gefahren in Kenntnis setzen?

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Solange die „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“ nicht beantwortet werden können, erweisen sich Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den „mRNA-Impfstoffen“ als untauglich, unethisch, als Verstoß gegen GG Art 2 (2) (darin: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“, vgl. allerdings im Aufklärungsbogen „Einzelne Personen verstarben.“) und damit als grundrechtswidrig, als gesetzwidrig sowie als Verstoß gegen den Nürnberger Kodex (The Nuremberg Code is a set of ethical research principles for human experimentation created by the court in United States of America versus Karl Brandt, et al.). Dementsprechend ist in Deutschland derzeit zu einem sogenannten „mRNA-Impfstoff“ ein informed consent, das gebotene informierte Einwilligen, nicht möglich.

Das Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen, beide erstellt vom Deutschen Grünen Kreuz in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, sind fehlerhaft und mangelhaft und daher unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen. Die Ärztekammer Nordrhein möge den deutschen Bundesminister für Gesundheit auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass Grünes Kreuz und RKI die folgenden zwei Formulare, das

  • AUFKLÄRUNGSMERKBLATT · mRNA · Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) – mit mRNA-Impfstoffen –

sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen

  • ANAMNESE · mRNA · Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) mit mRNA-Impfstoffen

in ihrer bisherigen wie aktuellen Fassung nicht länger in Umlauf bringen dürfen, die bereits gedruckten Exemplare sind zu vernichten.

Zusätzlich möchte ich anregen, dass auch die durch die ÄKNo eingerichtete Ethikkommission (Ethikkommission für klinische Versuche am Menschen und epidemiologische Forschung mit personenbezogenen Daten) beginnt, sich öffentlich vernehmbar gegen COVAX, gegen die „Corona-Schutzimpfung“ auszusprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH), Mönchengladbach

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11.02.2023 10:22 · Claus-Hinrich Buschkamp

Ihre Mail vom 27.01.2023 – PP17-2023
 
Sehr geehrter Herr von Roy,
 
leider erkennen wir in Ihrem Schreiben keine Bitte um Schlichtung eines Problems zwischen Arzt und Patient. Sie verfolgen ein allgemeinpolitisches Anliegen, für dessen Beantwortung wir uns nicht zuständig sehen.
 
Mit freundlichen Grüßen
i. A.

Claus-Hinrich Buschkamp
Rechtsabteilung

Ärztekammer Nordrhein
Düsseldorf

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11.02.2023 12:30

Meine Mail vom 27.01.2023 – PP17-2023

Sehr geehrter Herr Buschkamp,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy

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