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Am 8. März 2021 an die deutschen Staatsanwaltschaften gesendet, im März und April an alle deutschen Amtsgerichte
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Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte
Sehr geehrte Damen und Herren,
es besteht Grund anzunehmen, dass es beim millionenfachen, medizinisch nicht erforderlichen, hochriskanten und gleichwohl als Programm COVAX (Covid-19 Vaccines Global Access) seit drei Monaten an vielen Orten auf der Welt hoffnungsvoll, gutgläubig oder blindwütig durchgeführten sogenannten Impfen – korrekt: beim gentherapeutischen Großversuch – gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Krankheitsbild COVID-19 zu sehr vielen leichten wie auch schweren Impf-Nebenwirkungen kommen kann und selbstverständlich auch zu Todesfällen.
Selbstverständlich kann bei einem Tod nach dem experimentellen gentherapeutischen Eingriff („Corona-Impfung“) ein Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod bestehen, ebenso kann Fremdverschulden möglich erscheinen (die sogenannte Impfung gegen das relativ harmlose Coronavirus war nicht erforderlich, ggf. ist vor Verabreichung des Vakzins ein adäquates Aufklärungsgespräch nicht erfolgt oder der später Verstorbene nicht angemessen ärztlich auf Impfeignung untersucht worden).
Selbstverständlich also kann „eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt“, ich zitiere Stuttgarts Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen vom 10.02.2021, bestehen, was schließlich bereits bei einem nach Impfung eintretenden anaphylaktischen Schock der Fall sein kann, welchen kranke oder hochbetagte Menschen möglicherweise nicht überleben, und genau diese Menschen werden in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 mit Priorität „geimpft“, experimentell gentherapiert.
Diverse Impfnebenwirkungen, von den ggf. erst nach Monaten oder Jahren erkennbaren irreparablen (Stichwort Insertion ins humane Genom) bzw. den möglicherweise ebenfalls tödlichen langfristigen Impfschäden oder auch von der ADE-Reaktion (Antibody Dependent Enhancement process) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zu reden sein, können selbstverständlich auch zum Tod des „Geimpften“ führen, weshalb jeder nach einer Impfung gegen „Corona“ verstorbene Mensch obduziert werden sollte.
Es ist nicht plausibel, bei einem Tod nach COVID-19-Impfung eine nicht-natürliche Todesursache pauschal auszuschließen, wofür sich Brauneisen allerdings einsetzt: „Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht“. Von einer Harmlosigkeit der sogenannten Impfung gegen „Corona“ sollten wir nicht ausgehen, sondern davon, dass die genetischen (gentherapeutischen) „Impfstoffe“ krank machen oder tödlich sein können.
Etwa auch eine Thromboseneigung als Nebenwirkung von viralen Spike-(Stachel-)Proteinen ist altbekannt, und genau diese Stachelproteine beginnt der „geimpfte“ sprich der gentherapeutisch modifizierte Körper herzustellen. Im Übrigen und grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass schon der, leider bereits in die Körper von mehreren Millionen Menschen injizierte, sogenannte Impfstoff, bei COMIRNATY, dem mRNA-Impfstoff BNT162b2 von BioNTech / Pfizer ist das der genetische Bauplan für das Stachelprotein gehüllt in Nano-Lipide, nicht in unserem Deltoid-(Schulter-)Muskel verbleibt, sondern sich über die Blutbahn, etwa beim Durchstechen der gut durchbluteten Unterhaut, im ganzen Körper ausbreitet, also rasch auch viele Lungen-, Leber-, Herzmuskel- und Gefäßwandzellen erreicht, welche sozusagen anweisungsgemäß mit der Fabrikation der Spikeproteine beginnen. Doch selbst bei nur lokaler (Musculus deltoideus, Deltamuskel) Expression der Stachelproteine ist deren weitere Ausbreitung im Körper unklar.
Bei schweren Impfreaktionen sollte so schnell wie möglich überprüft werden, ob es Anzeichen für Gerinnungsstörungen gibt, wozu die Bestimmung von D‑Dimeren entscheidend ist. D-Dimere sind Proteine, die als Abbauprodukte von vernetztem Fibrin im Blut während der körpereigenen Auflösung eines Blutgerinnsels vorkommen und sind ein Biomarker für die Fibrinolyse genannte Auflösung von Blutgerinnseln, weshalb ihre Konzentration im Blut zur Diagnose von Thrombosen verwendet wird.
Sobald ein – leider weiterer – Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit der sogenannten Impfung, richtig gesagt mit dem unnötigen und gefährlichen Gentherapie-Experiment, eintritt, ist es äußerst wichtig, das Einverständnis der Angehörigen sicherlich vorausgesetzt, eine Obduktion durchführen zu lassen, bei der in verschiedenen Organen histologisch nach Mikrothromben gesucht werden sollte sowie nach den bereits erwähnten, siehe Anlage, Verklumpungen von Zellen (cell fusion) durch die im Körper des Geimpften hergestellten viralen Spikeproteine („die ausgeprägte Fusogenität des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, also seine hohe Fähigkeit, die Fusion von Zellen auszulösen, ihr Verschmelzen“).
Die neuartigen Impfstoffe funktionieren als gentechnische Eingriffe in die, durch die Wissenschaft möglicherweise erst sehr unzureichend verstandenen, Kommunikationsprozesse des menschlichen Immunsystems, zielen auf Veränderung der Proteinbiosynthese und lassen unsere Körperzellen – welche eigentlich? – etwas herstellen, was diese von Natur aus nicht produzieren würden, weshalb bei einem Tod nach „Impfung gegen Corona“, neben der Obduktion, ergänzende immunologische und molekularpathologische Untersuchungen durchgeführt werden sollten.
Erst über diese, die Autopsie begleitende zusätzliche histo-immunologische und molekularpathologische Untersuchung etwa von Hirn- oder Lungengewebszellen, von Herzmuskel-, Niere-, Leber-, Milz- und Gonadengewebe sowie von der Gefäßwand der Kapillaren (Haargefäße) dürften genauere Erkenntnisse über die Folgen der unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Vakzine gewonnen werden können.
Ggf. ist erst zu einem späteren Zeitpunkt mit molekulargenetischen Untersuchungsmethoden bei verstorbenen oder noch lebenden „Corona-Geimpften“ nach Mutationen zu suchen, welche bis dahin, in allen denkbaren Körperzellen, durch die COVID-19-Vakzine möglicherweise erzeugt worden sind.
Grundsätzlich hätte man fragen müssen, ob das mit COVAX erstrebte weltweite annähernde oder vollständige Ausrotten des Coronavirus gesundheitsfördernd ist, denn ein konkurrierender, möglicherweise viel gefährlicher Erreger könnte den frei gewordenen Raum einnehmen, etwa ein nicht wie SARS-CoV-2 im kühlen Nasen- und oberen Rachenraum, sondern ein tief in der warmen Lunge replizierendes Virus.
Dem Fortschritt der Wissenschaft dienende, hier medizinische Erkenntnisse dürfen nicht primär durch ein (bislang praktisch kaum erreichbares bzw. schlampig durchgeführtes) Registrieren der Anzahl der durch die Impfaktion erzeugten Kranken oder Toten gewonnen werden. Vielmehr ist der Menschenversuch, das weitgehend sinnlose und gefährliche globale Impfprogramm COVAX nicht zu verantworten und sofort zu stoppen, vgl. im Anhang meine an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition Pet 2-19-15-2126-040193 vom 2. November 2020 mit Ergänzung vom 17. Dezember 2020.
Mit freundlichen Grüßen
Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
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A n l a g e
02.11.2020 · Petition an den Deutschen Bundestag · Pet 2-19-15-2126-040193
Stoppt die Errichtung von 60 Impfzentren und von Kühlketten zum Impftofftransport nach dem Modell COVAX. Keine SARS-CoV-2 betreffende deutsche Beteiligung an der ACT Accelerator Initiative zur Beschleunigung der Entwicklung und gerechten Verteilung von Vakzinen, Diagnostika und Therapeutika. Rückzug Deutschlands aus der Arbeit der Inklusiven Impfallianz (Inclusive Vaccine Alliance), soweit diese auf SARS-CoV-2 zielt. In Deutschland handeln, global denken, kein Geld für COVAX.
17.12.2020 · Ergänzung der Petition (Begründung)
• ADE – antikörperabhängige Verstärkung
• Allergische Reaktionen auf Polyethylenglykol, PEG
• W. A. Haseltine zur Entwicklungszeit von Vakzinen
• Syncytin-1, MS, Rheuma
• Weibliche Unfruchtbarkeit
• Lipid-Nanopartikel im COVID-19-Impfstoff
• Informiertes Einwilligen – informed consent
• Nürnberger Kodex – Nuremberg Code
„Den gentechnischen Großversuch am Menschen stoppen: Verhindern wir jetzt in Deutschland und in buchstäblich letzter Minute die Massenimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und tragen wir unser Möglichstes dazu bei, ein nicht gesundheitsförderliches, sondern gesundheitsgefährdendes Projekt COVAX auch weltweit zu stoppen.“
schariagegner.wordpress.com/2020/11/02/keine-massenimpfungen-gegen-sars-cov-2-keine-corona-impfzentren-und-kuehlketten-kein-geld-fuer-covax/
24.12.2020 · Stoppt das gefährliche gentechnische Menschenexperiment
„Bitte eröffnen Sie ein Ermittlungsverfahren gegen alle Hersteller von COVID-19-Impfstoffen, die im Jahr 2020 ihr jeweiliges Vakzin bei der EMA (European Medicine Agency) zur Prüfung eingereicht haben, beispielsweise BioNtech / Pfizer für Impfstoff BNT162b.“
schariagegner.wordpress.com/2020/12/24/ermittlungen-gegen-impfstoffhersteller/
28.02.2021 · Strafanzeige gegen Achim Brauneisen wegen § 258 Strafvereitelung oder StGB § 258a Strafvereitelung im Amt oder aufgrund vergleichbarer Gesetze
schariagegner.wordpress.com/2021/02/28/generalstaatsanwalt-stuttgart-keine-obduktion-nach-corona-impfung/
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20.05.2021 um 09:40 Uhr via Email
mags nrw
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Sehr geehrter Herr von Roy,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. April 2021. Beigefügt erhalten Sie unser Antwortschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Valeria Diewald
Referat für Kammeraufsicht, Heilberufe mit Approbation, Bestattungsrecht (V A 2)
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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
20. Mai 2021
Aktenzeichen 93.12.04
Valeria Diewald
Herrn
Edward von Roy
Mönchengladbach
Ihr Schreiben vom 26. April 2021
Obduktionen bei Todesfall in zeitlichem Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung
Sehr geehrter Herr von Roy,
vielen Dank für Ihr Schreiben an Herrn Minister Laumann.
In Ihrem Schreiben nehmen Sie ausführlich zum Thema „Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte“ Stellung.
Dazu möchte ich Folgendes ausführen: Das Institut für Pathologie an der Uniklinik der RWTH Aachen hat zum 15. April 2020 ein zentrales deutsches Register der Obduktionen von COVID-19-Verstorbenen (DeRegCOVID) initiiert. Damit werden nunmehr die durch Obduktionen von COVID-19-Verstorbenen gewonnenen Erkenntnisse an einer Stelle gebündelt.
Im Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW) ist festgelegt, dass eine Obduktion der Leiche durch die untere Gesundheitsbehörde veranlasst werden kann, wenn sich die Todesursache nach den Ergebnissen der Leichenschau nicht mit ausreichender Sicherheit ermitteln lässt.
Für Obduktionen zu wissenschaftlichen Zwecken ist im Bestattungsgesetz ein Einwilligungsvorbehalt statuiert, der der unverzichtbaren Menschenwürde der Verstorbenen und den Rechten der Hinterbliebenen Rechnung trägt.
Eine gesetzliche Pflicht für die Obduktion von COVID-19-Verstorbenen oder für die Erfassung von Daten zu Obduktionen von COVID-19-Verstorbenen gibt es im BestG NRW nicht.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. Helene Hamm
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21.05.2021
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Edward von Roy
Mönchengladbach
An das
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Referat V A 2 Kammeraufsicht, Heilberufe mit Approbation, Bestattungsrecht
21.05.2021
Aktenzeichen 93.12.04
Obduktionen bei Todesfall in zeitlichem Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung
Sehr geehrte Frau Ministerialrätin Hamm, sehr geehrte Frau Diewald,
vielen Dank für Ihr Antwortschreiben auf mein Schreiben vom 26. April 2021 an Herrn Minister Laumann (Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte), auf einen Text, den im März und April 2021 auch alle deutschen Staatsanwaltschaften und Amtsgerichte von mir erhalten haben.
Sie schreiben:
„Dazu möchte ich Folgendes ausführen: Das Institut für Pathologie an der Uniklinik der RWTH Aachen hat zum 15. April 2020 ein zentrales deutsches Register der Obduktionen von COVID-19-Verstorbenen (DeRegCOVID) initiiert. Damit werden nunmehr die durch Obduktionen von COVID-19-Verstorbenen gewonnenen Erkenntnisse an einer Stelle gebündelt.“
Dazu frage ich Sie, weil mein Ihnen bekanntes Schreiben an Minister Laumann nicht den Tod nach COVID-19, sondern den Tod nach Corona-Impfung zum Thema hat und weil nicht das Coronavirus, sondern der jeweilige neuartige sogenannte Impfstoff das Problem Nummer eins ist, das unnötige und gefährliche experimentelle Gentherapeutikum:
Wird das Institut für Pathologie an der Uniklinik der RWTH Aachen ein zentrales deutsches Register der Obduktionen von COVID-19-Impfstoff-Verstorbenen initiieren, um die durch Obduktionen von COVID-19-Impftoten gewonnenen Erkenntnisse an einer Stelle zu bündeln?
Sie schreiben weiter:
„Im Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW) ist festgelegt, dass eine Obduktion der Leiche durch die untere Gesundheitsbehörde veranlasst werden kann, wenn sich die Todesursache nach den Ergebnissen der Leichenschau nicht mit ausreichender Sicherheit ermitteln lässt.“
Beabsichtigt Ihr Haus, dass das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW) künftig ebenfalls festlegt, dass eine Obduktion der Leiche durch die untere Gesundheitsbehörde veranlasst werden kann, wenn der Tod in zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung gegen COVID-19 eingetreten ist?
Weiter schreiben Sie:
„Für Obduktionen zu wissenschaftlichen Zwecken ist im Bestattungsgesetz ein Einwilligungsvorbehalt statuiert, der der unverzichtbaren Menschenwürde der Verstorbenen und den Rechten der Hinterbliebenen Rechnung trägt.“
Meine Frage:
In welcher Form klärt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (mags nrw) die Hinterbliebenen eines an oder mit Corona-Impfung Verstorbenen über das von mir auch Herrn Minister Laumann mitgeteilte Problem (Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte) auf?
Sie schließen mit der Feststellung:
„Eine gesetzliche Pflicht für die Obduktion von COVID-19-Verstorbenen oder für die Erfassung von Daten zu Obduktionen von COVID-19-Verstorbenen gibt es im BestG NRW nicht.“
Dazu frage ich Ihr Ministerium:
Setzt sich das mags nrw dafür ein, eine gesetzliche Pflicht für die Obduktion von nach COVID-19-Impfung Verstorbenen oder für die Erfassung von Daten zu Obduktionen von an oder mit COVID-19-Impfung Verstorbenen in das BestG NRW zu implementieren?
Mit freundlichen Grüßen
Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
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A n l a g e
Edward von Roy
An den
Landtag von Nordrhein-Westfalen
Petitionsausschuss
17. Dezember 2020
Geschäftszeichen: I.A.3/17-P-2020-20583-00
Petition
Impfungen gegen Coronaviren sind entbehrlich, genetische Impfstoffe unnötig und gefährlich – Nein zu den geplanten Corona-Massenimpfungen – Den gentechnischen Großversuch an der nordrhein-westfälischen Bevölkerung verhindern – COVAX international beenden
Petitionstext
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen beschließe
Angesichts einer nicht vorhandenen Übersterblichkeit und angesichts der seit einem halben Jahr im Sentinel selten oder gar nicht nachweisbaren SARS-CoV-2-Coronaviren ist an den auch in Nordrhein-Westfalen nach dem Modell COVAX geplanten und in Vorbereitung befindlichen Massenimpfungen kein Bedarf. Der Aufbau von Impfzentren und die Installation einer das gesamte Bundesland überspannenden Kühlkette für den Transport, beispielsweise bei -70 °C oder -80 °C, der riskanten genetischen Impfstoffe, die sich in verschiedenen Testphasen ihrer Entwicklung befinden, ist deshalb unverzüglich einzustellen. An COVID-19-Therapeutika, -Diagnostika und -Vakzinen besteht in Nordrhein-Westfalen wenig oder kein Bedarf, NRW wirbt daher nicht für eine Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. NRW zieht sich aus der Mitarbeit an der Inklusiven Impfallianz (Inclusive Vaccine Alliance) zurück, soweit diese auf das Erkältungsvirus SARS-CoV-2 zielt. Weil es auch im Land an Rhein und Ruhr gilt, globale Mitverantwortung zu übernehmen, werden die durch erstaunlich wenige Akteure wie WHO-Chef Tedros und Herrn Bill Gates global geplanten Massenimpfungen (COVAX) durch NRW künftig weder finanziell unterstützt noch gutgeheißen.
Begründung
COVAX wird gemeinschaftlich geführt von der Impfallianz GAVI (Seth Berkley, Ngozi Okonjo-Iweala), CEPI (Coalition for Epidemic Preparedness Innovations) und der WHO. COVAX ist die Impfstoffsäule des Access to COVID-19 Tools (ACT) Accelerator.
Am 24. April 2020 hatten die WHO Headquarters (HQ), WHO Worldwide ihr Papier Access to COVID-19 Tools (ACT) Accelerator veröffentlicht: A Global Collaboration to Accelerate the Development, Production and Equitable Access to New COVID-19 diagnostics, therapeutics and vaccines.
Die Impfallianz GAVI war im Januar 2000 am Weltwirtschaftsforum in Davos gegründet worden, Herr Bill Gates bzw. seine Bill & Melinda Gates Foundation hatte anfänglich 750 Millionen US-Dollar zur Verfügung gestellt, um Kinder in Entwicklungsländern mit Impfstoffen zu versorgen.
WHO, CEPI und GAVI sind substantiell finanziert durch die Bill & Melinda Gates Stiftung.
Das von Lothar Wieler geführte Robert-Koch-Institut (RKI) will die gesamte deutsche Bevölkerung impfen. Am 27.08.2020 bedauerte das RKI, dass: „nicht von Anfang an genügend Impfstoff zur Verfügung stehen wird, um der gesamten Bevölkerung eine Impfung anbieten zu können, so dass eine Priorisierung notwendig wird“, Strategie-Ergänzung, Stand 13.10.2020 zur Massenimpfung an den 83 Millionen Deutschen: „Ein oder mehrere Impfstoff(e) werden voraussichtlich im kommenden Jahr (2021) zur Verfügung stehen. Dies kann die Bekämpfung und den Verlauf der Pandemie entscheidend verbessern. Das RKI rechnet trotz Einführung eines Impfstoffs oder mehrerer Impfstoffe damit, dass dieser oder diese initial nur in begrenzten Mengen verfügbar sein werden, so dass anfangs bestimmte Risikogruppen zu impfen sind und im weiteren Verlauf die restliche Bevölkerung.“
Deutschlands Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unterstützt die Impfstoffentwicklung gegen SARS-CoV-2 und verteidigt die derzeitigen, wissenschaftlich nicht begründbaren drakonischen Maßnahmen eines Kampfes gegen das Virus bzw. gegen sein Krankheitsbild COVID-19. Zu den Maßnahmen gehören Lockdowns, Kontaktverbote, Kontaktnachverfolgung, die millionenfache Nötigung zu dem fast komplett unwissenschaftlichen PCR-Test sowie die medizinisch eher sinnfreie Maskenpflicht. Dass ein PCR-Positiver in den letzten dreieinhalb Monaten Kontakt mit dem Virus gehabt hatte mag sein, der Test selbst jedoch kann zwischen einem vermehrungsfährigen Virus, einem nicht mehr vermehrungsfähigen Virus und einem Trümmer des Virus, einem Virusbruchstück nicht unterscheiden. Von neu Infizierten zu sprechen ist daher Irreführung, doch ungerührt werden die sogenannten Fallzahlen mehrmals täglich durchgegeben wie Nachrichten von der Front im Krieg. Die Pandemie des Jahres 2020 ist global frei erfunden, sie ist eine Pandemie der PCR-Tests. In Deutschland war 2020 die Ausrufung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite zu keiner Zeit wissenschaftlich begründet.
Seit dem 11. Februar 2020, dem Tag der Rede des WHO-Chefs Tedros mit dem Ziel der weltweiten Massenimpfung, hat eine relativ kleine Clique von Akteuren, angeordnet rund um Tedros, Anthony Fauci, Bill Gates und die Chefs von Teilen der Pharmabranche, die Deutungshoheit zum Coronavirus inne und setzt als totalitäre „neue Normalität“ rigide neue Standards für erwünschtes Verhalten, selbstauferlegte Pressezensur und halbierte Bürgerrechte.
„Corona“ ist eine Konstruktion und Geschäftsidee, die sogenannte Pandemie eine auf Massenimpfung der halben oder ganzen Weltbevölkerung zielende, sehr genau EVENT 201 folgende Inszenierung (WEF, World Economic Forum: „The Johns Hopkins Center for Health Security in partnership with the World Economic Forum and the Bill & Melinda Gates Foundation will host Event 201: a high-level simulation exercise for pandemic preparedness and response, in New York, USA, on Friday 18 October, 08.45 – 12.30 EDT.“).
Den Angriff auf die Standards der Wissenschaft und die Gesundheit aller Menschen, den globalen Bluff hatte Tedros Adhanom Ghebreyesus eröffnet, der Chef der Weltgesundheitsorganisation WHO. Herr Tedros rief das Coronavirus zum Staatsfeind Nummer eins aus:
„Dies ist ein gemeinsamer Feind … dieses feindliche Virus als Staatsfeind Nummer eins … der Feind Nummer eins für die ganze Welt … Es ist der schlimmste Feind, den Sie sich vorstellen können.“ (This is a common enemy … this enemy virus as public enemy number one … the number one enemy to the whole world … It’s the worst enemy you can imagine.)
Wer es, wie Tedros, auch nach beinahe neun Monaten nicht für nötig hält, die Weltöffentlichkeit für diesen unnötigen Befehl zur Mobilmachung um Verzeihung zu bitten, ist für das Amt eines Generaldirektors der Weltgesundheitsorganisation nicht geeignet.
Nicht in allen, aber in vielen Staaten auf der Welt und auch in Deutschland sind im Namen des Schutzes der allgemeinen Gesundheit, im Namen des Kampfes gegen „Corona“ Parlamentarismus und Pressefreiheit in den vorläufigen Ruhestand versetzt worden. Der deutsche Souverän ist nicht länger das Volk, sondern eine Bundesregierung, die zur Bekämpfung von „Corona“ mit Notstandsverordnungen regiert.
Die überflüssigste Impfung der Medizingeschichte: COVID-19-Impfstoff
Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA oder European Medicines Agency ist zuständig für die Arzneimittelzulassung in der Europäischen Union und in den EWR-Staaten. Auf Grundlage ihrer Beurteilung erteilt die Europäische Kommission einen zustimmenden oder abschlägigen Bescheid auf den vom Arzneimittelhersteller im zentralisierten Verfahren gestellten Zulassungsantrag.
Mittlerweile will auch das amerikanische Biotechnologieunternehmen Moderna, dass ihr Impfstoff gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in der EU zugelassen wird. Mit seinem Antrag auf Marktzulassung im Rahmen des zentralisierten Verfahrens der EMA wird das Unternehmen Moderna beantragen, Impfstoffkandidat mRNA-1273 zuzulassen.
Nach AZD1222 von AstraZeneca und BNT162b2 der Allianz aus BioNTech und Pfizer wäre mRNA-1273 von Moderna der dritte Impfstoff gegen das Coronavirus im EU-Zulassungsprozess. Der Impfstoffkandidat wird derzeit in einer Phase-III-Studie mit 30.000 Teilnehmern in den USA untersucht, 22.000 der Probanden haben ihre zweite Impfung erhalten.
Die Entwicklung bereits eines konventionellen Impfstoffes dauert ungefähr acht bis zehn Jahre, die neuartigen, den Menschen genetisch verändernden DNA-Impfstoffe, RNA-Impfstoffe oder Vektorimpfstoffe sollten doch wohl noch ein paar Jahre länger erforscht und getestet werden. Millionen gesunde Menschen zur Impfung gegen ein Virus drängen, das so harmlos oder gefährlich wie Influenza ist, verbietet sich in einer freiheitlichen Demokratie.
Den gentechnischen Großversuch am Menschen stoppen
Die geplante Impfung der gesamten deutschen Bevölkerung könnte millionenfache Impfschäden bedeuten und zehntausende von Toten. Wir erleben eine Art verstaatlichtes Redeverbot, seit Jahresbeginn kann über die Risiken der neuartigen, etwa mRNA-basierten Impfstoffe in Presse, Funk und Parlament nicht debattiert werden. Die Politik vermeidet es, der Öffentlichkeit zu sagen, dass die neuartigen Vakzine als genetische Modifizierung der Zellen bzw. des Organismus zu bewerten sind. Genetisches Verändern beschränkt sich nicht auf unmittelbare Veränderung der menschlichen DNA.
Einige der geplanten oder bereits angelaufenen klinischen Impfstoffstudien modifizieren die genetischen Abläufe der zellinternen Kommunikation mit dem Ziel, die menschlichen Körperzellen jene Substanzen selbst fabrizieren zu lassen, die bisher, mit der konventionellen Impfung, von außen zugeführt wurden. Einige oder viele – welche, wie viele? – Zellen des geimpften Menschen werden neu programmiert und verwandeln sich in kleine Bioreaktoren. Im lebenden Menschen also arbeitet dann jede dieser Zellen als eine kleine Impfstofffabrik. Nicht das Hühnerei oder der technische Bioreaktor wird die Impfstoffe herstellen, wie die optimistischen Erfinder glauben, sondern unsere genetisch aufgepeppten, unsere geimpften Körper.
Die Körperzellen des Menschen also wollen Tedros und Bill Gates international, wollen national Wieler und Drosten gentechnisch verändern. Per Impfung, so wollen oder jedenfalls so betreiben es mehrheitlich auch Deutschlands Politiker, werden den Bürgern genetische Programmcodes eingeschleust, die in den Zellen etwas Körperfremdes und Neuartiges herstellen, gegen das sich unser Immunsystem wehren soll. Damit werde, so die kühne These einiger Wissenschaftler, das menschliche Immunsystem gegen die Merkmale des Erregers trainiert und sensibilisiert.
Doch was geschieht dem Geimpften, wenn dessen modifizierte Zellen von seinen Abwehrzellen, wie bei einer Infektion, als etwas Fremdes bewertet, angegriffen und vernichtet werden? Kann eine schwere Autoimmunreaktion die Folge der Corona-Impfung sein, ein Massenzelltod, eine Schockreaktion, der Tod? Kann, bei der Zellteilung oder in den Keimzellen, ein Lesefehler wirklich ganz ausgeschlossen werden? Können sich Tumore entwickeln? Was macht die einem Menschen, Mensch ist Frau oder Mann, eingeimpfte mRNA mit ihren oder seinen Keimzellen? Welche der Zellen sind es eigentlich, die durch die per Staatsdoktrin und Staatskampagne eingeimpften Shuttleviren oder Nanopartikel angesteuert und genetisch umprogrammiert werden?
Ist es das? Werden die Menschen im Jahr 2020 in Deutschland deshalb durch Herrn Gates, die Parteigänger der Pharmakonzerne und durch die ihr Handeln nicht nachvollziehbar begründenden Wissenschaftler (Lothar Wieler, Christian Drosten) und Politiker (Ursula von der Leyen und Frank-Walter Steinmeier auf dem World Health Summit, Jens Spahn Monat für Monat) in Lockdowns und unter Masken gezwungen, werden 83 Millionen Menschen deshalb gequält, damit sie die Impfung mit den neuartigen riskanten Impfstoffen, über die seit neun Monaten nicht öffentlich gesprochen werden darf, als weniger quälend empfinden und über sich ergehen lassen? Welches Abrichten, welche Dressur, welches Mobbing und Nudging kommt als nächstes, sobald einem irgendwie „neuen“ Virus der Krieg erklärt wird? Eine neue Staatsdoktrin der Krankheitsbekämpfung, neuer Hygieneterror, eine neue Warn-App, erneut Impfpfllicht durch die Hintertür?
Das durch Bill Gates und Big Pharma für 2020 weltweit als „Pandemie“, in Deutschland zumeist „Corona“ genannte Narrativ ist nicht viel mehr als das Milliardengeschäft mit unnötigen und schädlichen genetischen Vakzinen. Wie in auf der ganzen Welt gibt es auch in Nordrhein-Westfalen 2020 keine Epidemie. Es ist nicht notwendig, auch nur Teile der Bevölkerung von NRW gegen SARS-CoV-2 zu impfen. Die Pläne zur Massenimpfung der deutschen Bevölkerung – vgl. BT-Drucksache 19/21856 Antwort der Bundesregierung vom 26.08.2020 COVID-19 Therapeutika, Diagnostika und Vakzine, vgl. Drucksache 19/23443 Antwort der Bundesregierung vom 15.10.2020 Planung und Durchführung der Versorgung mit möglichen COVID-19-Impfstoffen – sind sofort zu beenden und durch NRW zu missbilligen.
Die Bundesregierung duldet und fördert, dass seit Monaten täglich, beinahe stündlich Desinformation zu einer angeblich existierenden schlimmen Epidemie auf die Bürger einprasselt. Mit einem schlicht ungeeigneten PCR-Test positiv getestete Menschen werden als Infizierte ausgegeben, als Bedrohung für die Gesundheit aller Menschen, als krank oder jedenfalls krankheitsverbreitend, als quarantänepflichtig.
Der freiheitliche Bürger, der Mitmensch hat ausgedient und ist dem wandelnden Sicherheitsrisiko gewichen, von Myriaden von Erregern umschwirrt wie von bösen Geistern. Kinder dürfen die Köpfe nicht mehr zusammenstecken, Jugendliche einander nicht mehr umarmen, Erwachsene sich nicht die Hand geben. Kranke oder Alte sind einsam gestorben. Als deutscher Politiker jetzt endlich die „Maske“ abzulegen, ungeimpft versteht sich, würde allerdings bedeuten, dem anderen sein „Gesicht“ zu zeigen, tragen Merkel, Söder und Spahn die Maske vielleicht nur deshalb noch, weil sie, auf eine Handvoll vor „Corona“ warnende Scharlatane hereingefallen, uns ihr „Gesicht“ nicht mehr zu zeigen wagen?
Warum weigern sich Angela Merkel und Jens Spahn, die Tatsache auszusprechen, dass das 2019 im chinesischen Wuhan entdeckte Coronavirus so gefährlich bzw. harmlos ist wie ein durchschnittliches Influenzavirus? Ohne millionenfache PCR-Tests keine Volk, Staat und Politik lähmende Panik. Nur die fragwürdigen Massentests begründen die eingebildete Pandemie.
Nein zum deutschen Impfzwang durch Parlamentsbeschluss
Für eine durch die Pharmakonzerne und Herrn Bill Gates global inszenierte Pandemie darf der Deutsche Bundestag keine Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 schaffen.
Die Menschen in Deutschland, 83 Millionen auf COVID-19 bezogen glücklicherweise überwiegend gesunde Menschen, sind gegen eine herbeigeredete Epidemie nicht zu impfen, was die Menschen im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen einschließt.
Eine hastig durch die eigentlich viele Jahre Arbeit erfordernden Prüfverfahren und Genehmigungsverfahren gepeitschte – telescoping testing timelines and approvals – Substanz ist kein geeigneter Impfstoff.
Das Coronavirus SARS-CoV-2 entspricht in seiner Harmlosigkeit oder Gesundheitsgefahr einem durchschnittlichen Influenzavirus der saisonalen Grippe.
Angesichts der nicht vorhandenen Übersterblichkeit und der seit sechs Monaten im Sentinel nur noch selten oder gar nicht nachweisbaren SARS-CoV-2-Viren ist an Massenimpfungen, die in Kooperation mit bzw. analog zu COVAX geplant und vorbereitet worden sind, kein Bedarf.
Der Aufbau von Impfzentren und die Errichtung der ganz Nordrhein-Westfalen wie überhaupt ganz Deutschland überspannenden Kühlkette sind unverzüglich einzustellen. Soweit die Arbeit der Inclusive Vaccine Alliance auf das relativ harmlose Erkältungsvirus SARS-CoV-2 zielt, haben sich NRW wie Deutschland aus der inklusiven Impfallianz zurückzuziehen.
Stoppt die riskanten genetischen Impfstoffe
Was mit dem Ziel der Massenimpfung gegen COVID-19, die Atemwegserkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, bzw. was als Projekt COVAX ungefähr 200 Unternehmen und Konsortien an vielen Orten auf der Welt erforschen und zeitnah global vermarkten wollen, sind neuartige Impfstoffe. Die meisten davon funktionieren als gentechnische Eingriffe in die Kommunikationsprozesse des menschlichen Immunsystems.
Es geht um hochriskante Eingriffe, die vor einem Erkältungsvirus von der Gefährlichkeit eines saisonalen Grippevirus schützen sollen und die sowohl an Menschen mit Vorerkrankungen als auch an völlig gesunden Menschen angewendet werden sollen in einem bisher noch nie durchgeführten Ausmaß. In den Staaten der Europäischen Union sollen 40 % der Bevölkerung, in Indien soll die Mehrheit der Erwachsenen geimpft werden.
PMLiVE 27. August 2020: The European Union, Britain and other EU partners have agreed on a blueprint that plans to vaccinate 40% of their populations against COVID-19. … ‚Adding (up) all risk groups presently known will designate probably 40% of the population, depending on the situation and demography in countries.‘
National Herald India, 12. November 2020: „India needs 1.7 billion COVID vaccine doses for adult population … According to a research by Credit Suisse, India needs about 1.7 billion COVID-19 vaccine doses to vaccinate majority of its adult population.“
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen debattiere über folgende mögliche Gesundheitsgefahren der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bzw. gegen COVID-19.
ADE – antikörperabhängige Verstärkung
Eine Bildung sogenannter nicht-neutralisierender Antikörper kann, insbesondere wenn der geimpfte Mensch mit dem „wilden“, dem echten Virus zusammentrifft, zu einer überschießenden Immunreaktion führen. Diese antikörperabhängige Verstärkung (antibody dependent enhancement, ADE) ist aus Experimenten mit Coronavirus-Impfstoffen bei Katzen bekannt. Im Verlauf dieser Forschungen sind alle Katzen, welche die Impfung zunächst gut vertragen hatten, gestorben, nachdem sie mit echten Coronaviren infiziert wurden.
Wirkverstärker können diese Überreaktion zusätzlich begünstigen.
Allergische Reaktionen auf Polyethylenglykol, PEG
Die mRNA-Impfstoffe von BioNTech / Pfizer enthalten Polyethylenglykol, PEG. 70 % der Menschen bilden Antikörper gegen PEG, was bedeutet, dass viele Menschen auf die Impfung schwere allergische, möglicherweise tödliche Reaktionen entwickeln könnten.
Warum sollten Politik und Medizinbetrieb Menschen beispielsweise auch diesem Risiko einer PEG-Allergie aussetzen, statt sie zu ermuntern, mit ausgewogener Ernährung, mit Bewegung, Sonnenlicht und selbstverständlich mit vielen unmaskierten sozialen Kontakten ihr Immunsystem zu stärken und stark zu halten?
W. A. Haseltine zur Entwicklungszeit von Vakzinen
Vor einer Verkürzung der Phasen der Testung warnte William A. Haseltine am 22. Juni 2020 in Scientific American.
The Risks of Rushing a COVID-19 Vaccine … Telescoping testing timelines and approvals may expose all of us to unnecessary dangers related to the vaccine.
Die beispielsweise in Schweden inzwischen zahlreichen Fälle von Narkolepsie nach der, wie wir heute wissen, unnötigen und schädlichen Impfung gegen H1N1 (Schweinegrippe) belegen einmal mehr, dass bei der Entwicklung eines neuen Impfstoffs jahrelanges Beobachten und Dokumentieren unverzichtbar ist.
Innerhalb von wenigen Monaten einen Impfstoff auf den Markt zu schmeißen, sollte jeden Bürger misstrauisch machen und einen Politiker dazu bringen, Besonnenheit und ein Jahrzehnt der Forschung zu fordern, statt in Deutschland Millionen vorerkrankte oder auch völlig gesunde Menschen mit einer durch „teleskopierte“ Prüfphasen gepeitschten Substanz zu impfen.
Syncytin-1, MS, Rheuma
Bei Menschen, die an der Autoimmunkrankheit MS erkrankt sind, an Multipler Sklerose, wird das Myelin, eine fetthaltige Schutzschicht, welche die meisten menschlichen Nervenbahnen umgibt, durch das Immunsystem zerstört. Ist das nach der Impfung mit dem mRNA-Impfstoff entstehende Syncytin-1 bzw. ist das entstehende, dem Syncytin-1 sehr ähnliche Protein schädlich im Sinne einer Verstärkung oder Entstehung von MS?
Können autoimmunbedingte, entzündlich-rheumatische Erkrankungen durch den mRNA-Impfstoff verstärkt oder sogar erstmalig ausgelöst werden bei all jenen unserer Mitmenschen, die ungeimpft vielleicht erst viele Jahre später beispielsweise rheumatoide Arthritis entwickelt hätten? Diese Erkrankung oder Krankheitsverschlimmerung dann als Corona-Impfschaden nachzuweisen, dürfte schwierig werden.
Weibliche Unfruchtbarkeit
Ohne Syncytin-1 kann die Frau keine Plazenta bilden, folglich nicht schwanger werden. Möglicherweise enthält der Impfstoff gegen SARS-CoV-2 das Spike-Protein (Stachelprotein) Syncytin-1 oder ein sehr ähnliches Glykoprotein. Falls der neuartige Impfstoff so wirkt, dass wir eine Immunantwort gegen das Stachelprotein aufbauen, trainieren wir den weiblichen Körper, Syncytin-1 anzugreifen, was zu Unfruchtbarkeit bei Frauen von unbestimmter Dauer führen könnte. Anders gesagt: Falls ein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 eine Immunreaktion gegen Syncytin-1 auslöst, könnten geimpfte Frauen unfruchtbar sein.
Sicherlich kann es viele Gründe für Kinderlosigkeit geben, weshalb in Zukunft das Nachweisen eines Corona-Impfschadens als Ursache für eine ausbleibende Plazentabildung schwer fallen dürfte. Unsere Aufgabe heute ist es daher doch wohl, der Frau oder dem Mädchen die Injektion von mRNA zu ersparen.
Lipid-Nanopartikel im COVID-19-Impfstoff
Die mRNA des fragwürdigen Impfstoffs ist in Fettmoleküle gepackt. Sollte man nicht allein die Wirkung dieser Nano-Lipide noch genauer studieren, ehe man sie 60 bis 70 % der deutschen Bevölkerung verimpft?
Informiertes Einwilligen – informed consent
§ 630d BGB Einwilligung
(1) 1 Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. 2 Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung nach § 1901a Absatz 1 Satz 1 die Maßnahme gestattet oder untersagt. 3 Weitergehende Anforderungen an die Einwilligung aus anderen Vorschriften bleiben unberührt. 4 Kann eine Einwilligung für eine unaufschiebbare Maßnahme nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf sie ohne Einwilligung durchgeführt werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.
(2) Die Wirksamkeit der Einwilligung setzt voraus, dass der Patient oder im Fall des Absatzes 1 Satz 2 der zur Einwilligung Berechtigte vor der Einwilligung nach Maßgabe von § 630e Absatz 1 bis 4 aufgeklärt worden ist.
(3) Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden.
Unsere durch die neuartige Impfung gentechnisch veränderten Körperzellen – welche eigentlich? – beginnen, Virusproteine zu erzeugen, womit der geimpfte Mensch etwas produziert, was er von Natur aus nicht herstellen würde. Als Abbauprodukte entstehen Peptide, die auf die Zellaußenseite wandern. Die derart „markierte“ Zelle könnte durch die menschlichen Killer-Lymphozyten als „fremd“ erkannt werden, ein Autoimmunangriff auf die gekennzeichnete Zelle könnte erfolgen. Auch wesentliche oder unersetzbare Zellen unseres Körpers könnten dabei angegriffen und vernichtet werden, mit vielleicht fatalen Folgen.
Seit Monaten haben Presse und Parlamente vermieden, die Bürger sowohl über diese, am Menschen nie erprobte Wirkweise der mRNA- bzw. DNA- oder Vektorimpfstoffe als auch über die Risiken der neuartigen Vakzine aufzuklären. Möglicherweise zeigen sich durch genetische Impfstoffe verursachte Impfschäden erst nach mehreren Jahren, beispielsweise nach dem ggf. relativ langsamen Wachstum von Tumoren.
Auch ein durch einen der neuartigen Corona-Impfstoffe möglicherweise verursachtes Entstehen von schweren Allergien, von Krebs oder von weiblicher Unfruchtbarkeit wäre erst noch zu erforschen bzw. derlei Forschung verbietet sich vielmehr, nämlich als ein medizinisch nicht erforderliches und damit höchst unethisches Menschenexperiment (siehe unten).
Angesichts dieser Risiken unbekannter Form und unbekannten Ausmaßes kann die stets gebotene Patientenaufklärung nicht erfolgen und ist dem Bürger ein informiertes Einwilligen nicht möglich.
Die Impfungen sind nicht erforderlich und sie sind gefährlich.
Es verbietet sich daher, einen Bürger, insbesondere auch einen durch monatelanges Nudging – Lockdowns, Reiseverbote, Kontaktverbote, Maskentragen, wirtschaftliche Einbußen, gestohlenes Lebensglück – ungeduldig oder gar verzweifelt gewordenen, einen durch die Planer und Mitverantwortlichen für das Corona-Narrativ zielsicher mürbe gemachten Bürger in einem der zahlreichen, ohne Not errichteten sogenannten Impfzentren zur Abgabe einer Einverständniserklärung zur Corona-Impfung zu verlocken.
Prinzipiell setzt informed consent, informiertes Einwilligen, Einwilligungsfähigkeit voraus. Je nach vorhandener Einsichtsfähigkeit kann diese grundsätzlich auch bei Geschäftsunfähigen gegeben sein. Gegebenenfalls ist dabei die Einwilligung durch den oder die gesetzlichen Vertreter oder durch einen rechtlichen Betreuer zu erteilen, wobei nach § 1904 BGB die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich sein kann. Diese Befugnis zur Einwilligung kann, zum Beispiel durch eine Vorsorgevollmacht, auf einen Bevollmächtigten übertragen werden. Im Fall der global durch COVAX (Covid-19 Vaccines Global Access) und in Deutschland durch das Programm der Massenimpfung gegen das Coronavirus geplanten genetischen Veränderung der menschlichen Zellen ist dem Probanden ein informed consent nicht möglich, weil niemand sagen kann, was mit den Körperzellen passieren wird.
Angesichts der hochriskanten neuartigen Vakzine, die bei einem Geimpften Autoimmunreaktionen, antikörperabhängige Verstärkung (ADE), Tumorbildung oder weibliche Unfruchtbarkeit möglich werden lassen, ist ein informiertes Einwilligen insbesondere bei Geschäftsunfähigen nicht gegeben. Ebensowenig darf die Einwilligung zur Corona-Impfung durch den oder die gesetzlichen Vertreter oder durch einen rechtlichen Betreuer erteilt werden, zumal gegen ein relativ harmloses Erkältungsvirus nicht staatsprogrammatisch zu impfen ist und sich Menschenexperimente verbieten (Nürnberger Kodex). Die Befugnis zur Einwilligung in eine Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 kann, etwa durch eine Vorsorgevollmacht, nicht auf einen Bevollmächtigten übertragen werden.
Minderjährige sind durch uns Erwachsene vor den genetischen Impfstofffen zu schützen.
Nürnberger Kodex – Nuremberg Code
Der Nürnberger Kodex ist die maßgebliche ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen. Ähnlich wie das Genfer Gelöbnis (Genfer Deklaration des Weltärztebundes, September 1948) gehört er seit seiner Formulierung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess 1946 / 1947 insbesondere zu den medizinethischen Standards der Medizinerausbildung.
Die zehn Punkte des Nürnberger Kodex bezogen auf COVAX und die deutschen Massenimpfungen gegen SARS-CoV-2.
1.
Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.
Zu prüfen ist, ob das 2020 den Mainstream von Politik und Presse prägende Narrativ von „Corona“, ob das Narrativ von einem angeblich gänzlich neuartigen Coronavirus, von einer gefährlichen Seuche und Pandemie, von infektiösen Symptomlosen, von unverzichtbaren oder jedenfalls sinnhaften PCR-Tests und Maskenpflichten, von Schulschließungen und Lockdowns, in Deutschland von der Ausrufung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, im Sinne von Punkt 1 des Nuremberg Code als List oder Täuschung aufzufassen ist, „Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung“.
Vermutlich ist „das Wesen, die Länge und der Zweck“ des medizinischen Menschenversuches namens Corona-Impfung den Bürgern nicht hinreichend aufgedeckt worden – die 2021, 2022 usw. fortgesetzte („die Länge“) Kontrolle auf Blutwerte bzw. Antikörper, die angebotenen oder aufgedrängten Nachimpfungen, welche ebenso unnötig sein werden wie die erste Impfung gegen das Erkältungsvirus SARS-CoV-2 bzw. gegen die Krankheit COVID-19.
Die deutsche Bundesregierung hat es vermieden oder jedenfalls unterlassen, jeder in Deutschland ansässigen Person, welche, geht es nach Kanzlerin Angela Merkel und Gesundheitsminister Jens Spahn, zeitnah geimpft werden soll, „alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen“ zu erläutern.
Wie der die Menschheit zur Impfung drängende WHO-Chef Tedros verschweigt vielmehr auch die Bundesregierung dem Bürger die vermutlich gegebenen zahlreichen Corona-Impfrisiken, deren Spektrum Autoimmunerkrankungen, anaphylaktischen Schock, Tumore oder weibliche Unfruchtbarkeit umfassen kann und auch den Tod des Geimpften.
2.
Der Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.
Es ist nicht notwendig, sondern höchst gefährlich, die Bevölkerung gegen Coronaviren zu impfen. Auch das Big Pharma zum gentechnischen Experimentieren 2020 vielleicht als Alibi hoch willkommene Coronavirus dürfen wir nicht benutzen, um durch eine Massenimpfung „fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft“ zu generieren.
COVAX, eine Corona-Impfung ist „überflüssig“.
3.
Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.
Diese in den genannten Testungen („Tierversuchen“) erzeugten Ergebnisse, nämlich genau zu dem die Menschheit angeblich so sehr bedrohenden Coronavirus SARS-CoV-2, gibt es möglicherweise nicht.
4.
Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.
Großbritannien, Phase III der Tests zum Impfstoff von Pfizer / BioNTech. Einen anaphylaktischen Schock erleiden zwei Mitarbeiter des nationalen Gesundheitsdienstes NHS (National Health Service) nach ihrer Corona-Impfung. Schwere, potentiell tödliche allergische Reaktionen, so also sieht es in der Praxis des entbehrlichen Feldversuchs aus, wenn „alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden“? Und das für eine Impfung, die wenigen nutzt und vielen schadet? Immerhin empfiehlt die MHRA (Medicines and Healthcare products Regulatory Agency) jetzt allen Menschen, die auf Impfungen, Medikamente oder Nahrungsmittel „bedeutend“ oder „nennenswert stark“ (significant) reagiert haben, sich nicht mit dem Impfstoff von Pfizer / BioNTech impfen zu lassen.
5.
Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.
Woran genau starb der aus Rio de Janeiro, Brasilien stammende, nur 28 Jahre alt gewordene freiwillige Teilnehmer der AstraZeneca Impfstoffstudie zum COVID-19-Impfstoff?
6.
Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.
Diese sechste Forderung verlangt den sofortigen weltweiten Abbruch der COVAX-Impfungen bzw. der COVAX-Impfvorbereitungen, in Deutschland den Abbruch der Vorbereitung der millionenfachen Verimpfung genetischer Impfstoffe einschließlich der medialen, suggestiven Werbung durch deutsche Politiker („Licht am Ende des Tunnels“).
Auf der Seite „des zu lösenden Problems“ nämlich gibt es seit mindestens einem halben Jahr weder eine Übersterblichkeit oder Epidemie, noch eine tausendfachen Tod bringende „zweite Welle“, was bleibt, ist das Milliardengeschäft um die hochriskanten genetischen Impfstoffe.
7.
Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.
Vor „Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod“ durch genetische Impfstoffe kann man nicht schützen, die gebotene „ausreichende Vorbereitung“ bestünde hier wohl einzig im öffentlichen Aufruf: „Lassen Sie sich nicht gegen das Coronavirus impfen“.
8.
Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.
Haben all jene Menschen Wissenschaftlichkeit bewiesen, die der Bevölkerung seit Monaten social distancing und Masken vorschreiben, PCR-Tests empfehlen oder aufdrängen und die sogar den Schülern Masken aufzwingen?
Sind jene, die uns im Jahr 2020 vor einer todbringenden Seuche, vor gemeingefährlichen asymptomatischen Infizierten und vor einer vielleicht immer noch zu geringen Zahl von getesteten Bürgern warnen, wirklich die für den Menschenversuch der Corona-Impfung von 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung geeigneten „wissenschaftlich qualifizierten Personen“?
9.
Während des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.
Ist es hinnehmbar, dass für eine Krankheit von der Gefährlichkeit einer saisonalen Influenza ein Konformitätsdruck aufgebaut wird, als Ungeimpfter und Impfverweigerer für das eigene Unglück und vor allem für das Leiden oder sogar Sterben anderer mitverantwortlich zu sein?
Welcher Proband wird, sobald ganz allgemein impfverweigernd mit gemeinschaftsschädlich gleichgesetzt wird, noch die mentale Kraft aufbringen, „den Versuch zu beenden“ und sich nicht impfen zu lassen?
10.
Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, dass eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.
Der Versuchsleiter, etwa als Bundesgesundheitsminister oder als Verantwortlicher eines Impfzentrums, darf gar nicht erst mit dem gentechnischen Menschenexperiment beginnen, denn „eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson“ hat er zu erwarten, haben wir alle zu erwarten.
Den gentechnischen Großversuch am Menschen stoppen
Verhindern wir jetzt in Nordrhein-Westfalen die geplanten millionenfachen, unnötigen und gefährlichen Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und tragen wir unser Möglichstes dazu bei, das nicht gesundheitsförderliche, sondern gesundheitsgefährdende Projekt COVAX, die Corona-Massenimpfung, auch deutschlandweit und global zu stoppen.
Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
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