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An den Deutschen Bundestag
Sekretariat des Petitionsausschusses
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19. Dezember 2022
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Petition
Pet 2-20-15-2120-015042
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Petitionstext
Das Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen, beide erstellt vom Deutschen Grünen Kreuz in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, sind fehlerhaft und mangelhaft und daher unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen. Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass Grünes Kreuz und RKI die folgenden zwei Formulare, das
• AUFKLÄRUNGSMERKBLATT · mRNA · Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) – mit mRNA-Impfstoffen –
sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen
• ANAMNESE · mRNA · Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) mit mRNA-Impfstoffen
in ihrer bisherigen wie aktuellen Fassung nicht länger in Umlauf bringen dürfen, die bereits gedruckten Exemplare sind zu vernichten.
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Petitionsbegründung
Solange die „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“[1] nicht beantwortet werden können, erweisen sich Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den „mRNA-Impfstoffen“[2] als untauglich, unethisch, als Verstoß gegen GG Art 2 (2) (darin: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“, vgl. allerdings im Aufklärungsbogen „Einzelne Personen verstarben.“) und damit als grundrechtswidrig, als gesetzwidrig sowie als Verstoß gegen den Nürnberger Kodex (The Nuremberg Code is a set of ethical research principles for human experimentation created by the court in United States of America versus Karl Brandt, et al.). Dementsprechend ist in Deutschland derzeit zu einem sogenannten „mRNA-Impfstoff“ ein informed consent, das gebotene informierte Einwilligen, nicht möglich.
Die folgenden zehn Fragen erhielten in Kopie und mit der Bitte um eine eigene Beantwortung zwölf weitere Empfänger (s. Quellen), darunter Prof. Dr. Klaus Cichutek für das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Prof. Dr. Thomas Mertens für die Ständige Impfkommission (STIKO) und Dr. h.c. mult. Lothar H. Wieler für das Robert Koch-Institut (RKI). Im November 2022 waren die sinngemäß gleichen zehn Fragen an die Gesundheits-, Wissenschafts- und Justizminister der deutschen Bundesländer gegangen.
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Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA
1.) In welchen Zellen welcher Organe oder Gewebe soll nach der intramuskulären Injektion der modRNA (engl. nucleoside-modified messenger RNA, dt. Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA) die Bildung der Spikeproteine und die Immunantwort ausgelöst werden? Bitte aufschlüsseln nach BNT162b2 / tozinameran / Comirnaty und mRNA-1273 / elasomeran / Spikevax. Hat Ihre Behörde, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), sich dafür eingesetzt, dass diese Zielzellen bzw. dass die Bezeichnungen dieser Organe und Gewebe der Öffentlichkeit und Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht werden, insbesondere Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn nein, warum nicht?
2.) Kann ausgeschlossen werden, dass die Spikeproteine außerhalb der von Ihnen als Antwort zu Frage 1.) angegebenen Zellen gebildet werden? Falls Ja, auf Grundlage welcher wissenschaftlich gesicherten Daten kann dies ausgeschlossen werden? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax.
3.) Wie lange besteht Codierungsfähigkeit der modRNA im Körper der experimentell gentherapierten („geimpften“) Person? Kann diesbezüglich ausgeschlossen werden, dass dieses über Wochen oder Monate persistiert? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax. Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der deutschen Öffentlichkeit, den Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?
4.) Nach welcher Zeit sollte sich, bitte aufschlüsseln nach tozinameran (Comirnaty) und elasomeran (Spikevax), die modRNA („mRNA“) aus den Lipidnanopartikeln spätestens im Körper der „geimpften“ Person abgebaut haben? Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?
5.) Ist sichergestellt, dass sich das Spikeprotein, das in den transfizierten Zellen der geimpften Person gebildet wird, ausschließlich in die Membranen der betroffenen Zellen einbaut und nicht löslich im Körper zirkuliert? Bitte aufschlüsseln nach Comirnaty und Spikevax.
6.) Womit ist sichergestellt, dass die verschiedenen Lipidnanopartikel, bei tozinameran / Comirnaty sind es ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin, in der beworbenen Nanogröße bleiben und nicht möglicherweise im Körper, etwa in den Körpergefäßen, zu größeren Lipidtropfen fusionieren?
7.) Wie ist die Halbwertszeit der Lipidnanopartikelkomponenten im Körper? Wie schnell werden diese abgebaut und metabolisiert oder ausgeschieden? Bitte aufschlüsseln nach jedem einzelnen der LNP (beispielsweise ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin) sowie einerseits nach Comirnaty und andererseits nach Spikevax.
8.) Wie viele Lipidnanopartikel (LNP) sind in einer Dosis der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz tozinameran, Comirnaty einerseits und in der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz elasomeran, Spikevax andererseits enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Chargen bzw. Dosen des gleichen experimentellen Produkts („Impfstoff“)? Haben Sie die Öffentlichkeit, die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von Lipidnanopartikeln in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?
9.) Wie viele modRNA-Sequenzen sind in einem LNP enthalten und wie groß ist die Schwankungsbreite, in Bezug auf Comirnaty einerseits und andererseits auf Spikevax? Haben Sie die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von modRNA-Sequenzen in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?
10.) In welcher der vier Formen, diese sind uRNA (optimierte Uridin-basierte mRNA), modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA), saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA), liegt die Ihrerseits der Bevölkerung Deutschlands verbissen und ohne nachprüfbare Argumente empfohlene „Schutzimpfung mit mRNA“ vor, in Bezug auf die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz tozinameran (Comirnaty) einerseits und die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz elasomeran (Spikevax) andererseits? Sieht Ihr Haus, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Gesundheitsrisiken in Bezug auf eine Anwendung von saRNA (selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (transamplifizierende mRNA), sieht es insbesondere eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn ja, wie will Ihr Haus diese Risiken beseitigen bzw. die Öffentlichkeit, alle Menschen in Deutschland über diese Risiken oder Gefahren in Kenntnis setzen?
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Die zehn Punkte des Nürnberger Kodex
(Stellungnahme des I. Amerikanischen Militärgerichtshofes über „zulässige medizinische Versuche“)
1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, Irreführung, Nötigung, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Einschränkung oder des Zwanges, von ihrer Wahlfreiheit Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.
2. Der Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.
3. Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.
4. Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.
5. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.
6. Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.
7. Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.
8. Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.
9. Während des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.
10. Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, dass eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.
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Informiertes Einwilligen
Nach § 630d BGB ist der Behandelnde verpflichtet, vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Der Behandelnde muss den Patienten, nachdem er ihn vorher in verständlicher Weise ordnungsgemäß aufgeklärt hat, ausdrücklich und unmissverständlich fragen, ob er in die Maßnahme einwilligt. Die wirksame, das heißt informierte Einwilligung, ist für den Behandelnden die Rechtfertigung für eine mit der Behandlung verbundene Körperverletzung, so dass die körperverletzenden Behandlungsmaßnahmen, soweit sie von der Einwilligung abgedeckt sind, weder zu einer strafrechtlichen noch deliktischen Haftung des Behandelnden führen.
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§ 630d – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 630d Einwilligung
(1) 1 Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. 2 Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung nach § 1901a Absatz 1 Satz 1 die Maßnahme gestattet oder untersagt. (…)
(2) Die Wirksamkeit der Einwilligung setzt voraus, dass der Patient oder im Fall des Absatzes 1 Satz 2 der zur Einwilligung Berechtigte vor der Einwilligung nach Maßgabe von § 630e Absatz 1 bis 4 aufgeklärt worden ist.
(3) Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden.
§ 630e Aufklärungspflichten
(1) 1 Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. 2 Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. 3 Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, (…)
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Skandalöse Versäumnisse der letzten zwei bis drei Jahre müssen juristisch aufgearbeitet werden, denn das Aufklärungsmerkblatt nicht anders als der Anamnese- und Einwilligungsbogen zu tozinameran (BNT162b2, Comirnaty) oder elasomeran (mRNA-1273, Spikevax) hätten die Antworten zu den „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“ enthalten müssen nicht irgendwann nachdem, sondern bevor den ersten Menschen die nicht erforderliche und schädliche oder tödliche experimentelle Gentherapie mit einer modRNA („mRNA“) verabreicht worden ist.
Seit Jahrtausenden kommen Menschen und Coronaviren erfolgreich miteinander aus. Das vergleichsweise harmlose, keinesfalls als neuartig (engl. novel) zu bezeichnende Betacoronavirus von 2019 nutzten Big Pharma und Investoren als willkommenes Alibi, das Menschheitsverbrechen und globale Medizinverbrechen war jahrelang vorbereitet worden.
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„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (…) In Absatz 4 werden nach dem Wort „Antigene“ die Wörter „oder rekombinante Nukleinsäuren“ eingefügt und der Punkt am Ende durch die Wörter „und, soweit sie rekombinante Nukleinsäuren enthalten, ausschließlich zum Schutz vor Infektionskrankheiten bestimmt sind.“ ersetzt.“
(16.03.2009, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/12256 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Inhaltsgleich in Bundesrat Drucksache 171/09 vom 20.02.2009.)
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Die eine Nukleosid-modifizierte mRNA (modRNA) enthaltenden experimentellen Substanzen („Impfstoffe“) verbleiben nicht in den Nähe der Einstichstelle, sondern erreichen ebenso wie die anschließend im gentherapierten („geimpften“) Körper gebildeten nichtnatürlichen, dem viralen Stachelprotein nachempfundenen Spikeproteine potentiell jede Körperzelle, nennen wir nur die Zellen in den Lymphknoten, die Endothelzellen (Gefäßauskleidung), die Zellen von Herzmuskel, Milz, Nebennieren, Gonaden und Gehirn.
Bei einer Schwangeren gelangen die gentechnischen Substanzen auch in die Körperzellen des Ungeborenen, welches durch die modRNA („mRNA“) ohne Not getötet werden kann. Am ungeborenen Nachwuchs „geimpfter“ trächtiger Laborratten zeigen sich „verformte Rippen und Rippenverdickungen“ (wavy ribs, rib nodules),[3], das Ungeborene hat eine Knochenschädigung erlitten, was beim mit modRNA gentherapierten ungeborenen oder neugeborenen Menschenkind vielleicht bald ebenfalls zu sehen sein wird, allein diese weitere Gefahr ist auch ein weiterer und besonders schlimmer Bruch des am 19. und 20. August 1947 bekundeten Nürnberger Kodex (Nuremberg Code), der Stellungnahme des Ersten Amerikanischen Militärgerichtshofes über „zulässige medizinische Versuche“.
Auch im zweiten Trimenon (Schwangerschaftsdrittel) an Schwangere die nicht erforderlichen Substanzen Comirnaty oder Spikevax zu verabreichen ist ein Verbrechen, das sofort gestoppt werden muss.
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„Die bisher vorliegenden Sicherheitsdaten stellen keine Sicherheitsbedenken nach mRNA-Impfung dar. Die Daten liefern keine Hinweise auf das gehäufte Auftreten von schweren schwangerschaftsassoziierten unerwünschten Wirkungen (UAW) bei der Mutter und bei dem Fetus bzw. dem Neugeborenen; insbesondere nicht von Aborten bis zur 19. Schwangerschaftswoche, Frühgeburten, Totgeburten oder Malformationen.“
„Eine Risiko-Nutzen-Abwägung unter Berücksichtigung der aktuellen Datenlage spricht für eine allgemeine Impfempfehlung von ungeimpften Schwangeren ab dem 2. Trimenon.“
(STIKO. Impfung bei Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch (Stand: 06.10.2022))
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„Die STIKO spricht eine Impfempfehlung für ungeimpfte Schwangere ab dem 2. Trimenon sowie für ungeimpfte Stillende aus. Die STIKO empfiehlt die Grundimmunisierung mit zwei Dosen des COVID-19 mRNA-Impfstoffs Comirnaty (BioNTech/ Pfizer). Schwangere sollen unabhängig von ihrem Alter mit Comirnaty und nicht mit Spikevax oder Nuvaxovid geimpft werden. Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon durchgeführt werden. Eine akzidentelle COVID-19 Impfung im 1. Trimenon der Schwangerschaft ist keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.Stillenden wird eine COVID-19-Impfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs im Abstand von 3-6 (Comirnaty) bzw. 4-6 Wochen (Spikevax) empfohlen. Stillende unter 30 Jahren sollen mit Comirnaty geimpft werden. (…) Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung, diese Empfehlung gilt auch für Schwangere ab dem 2. Trimenon, für Stillende und allgemein für Frauen im gebärfähigen Alter. (…) Allen Schwangeren, die bereits 2 immunologische Ereignisse hatten (z. B. abgeschlossene Grundimmunisierung), soll unabhängig vom Alter ab dem 2. Trimenon eine 1. Auffrischimpfung, vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer, im Abstand von mindestens 6 Monaten zur letzten Impfstoffdosis angeboten werden, auch wenn für diese Gruppe bisher keine Daten zu einer Auffrischimpfung vorliegen. (…) Frauen im gebärfähigen Alter unter 30 Jahren sollen, wie alle Personen unter 30 Jahren, mit Comirnaty geimpft werden, da es in dieser Altersgruppe Hinweise gibt, dass das Risiko des Auftretens einer Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung nach Impfung mit Spikevax höher ist als nach Comirnaty. Auch enge Kontaktpersonen von Schwangeren sollten sich gemäß Impfempfehlung gegen COVID-19 impfen lassen. Stand: 11.10.2022.“
(STIKO. Impfung bei Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch (Stand: 11.10.2022))
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Stillende Frauen und die experimentelle sogenannte „Impfung“ gegen das Coronavirus.
„Wenige stillende Mütter berichteten eine blaue oder blau-grüne Verfärbung ihrer Milch.“
Nursing mothers experienced minimal disruption of breastfeeding after vaccination although a few reported to blue or blue-green discoloration of their milk.
Drugs and Lactation Database (LactMed) [Internet]. Bethesda (MD): National Institute of Child Health and Human Development; 2006-. COVID-19 Vaccines. [Updated 2022 Nov 30].
ncbi.nlm.nih.gov/books/NBK565969
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„Fünf Frauen beobachteten eine Veränderung der Farbe der Milch (blaugrün).“
five women observed a change in the color of milk (blue-green)
Dr. Ramya Dwivedi, Ph.D.Apr 29 2021. Study of 180 breastfeeding mothers after mRNA COVID-19 vaccination.
news-medical.net/news/20210429/Study-of-180-breastfeeding-mothers-after-mRNA-COVID-19-vaccination.aspx
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Zum Thema modRNA-Gentherapie („mRNA-Impfstoff“) für Mütter in der Stillzeit meint die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO)
Sicherheit der Impfung in der Stillzeit: Bisher gibt es nur wenige Studien zur Sicherheit von mRNA-Impfstoffen gegen COVID-19 für das Kind nach Impfung der Mutter in der Stillzeit. In diesen Studien wurde kein bzw. nur ein minimaler Transfer von mRNA des Impfstoffes in die Muttermilch nachgewiesen. Aufgrund von in der Muttermilch und im Magen-Darm-Trakt des Kindes vorkommenden Ribonukleasen (Nukleasen, die RNA-Moleküle spezifisch abbauen), ist anzunehmen und plausibel, dass mögliche Impfstoff-mRNA sehr schnell bereits in der Muttermilch bzw. noch im Magen-Darm-Trakt des Kindes abgebaut werden. In den bisherigen Studien traten keine schweren unerwünschten Nebenwirkungen bei Stillenden oder deren Kindern nach der Impfung auf. Auf dieser Grundlage empfiehlt die STIKO allen ungeimpften Stillenden die Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff gegen COVID-19 während der Stillzeit, sowie eine Auffrischimpfung mit einem Omikron-angepassten mRNA-Impfstoff.
(Impfung bei Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch. (STIKO. Stand: 11.10.2022.))
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Ungeachtet des 2009, gesundheitlich riskant und im Sinne von Big Pharma erfolgreich, abgeänderten Arzneimittelgesetzes (Änderung § 4 AMG vom 23.07.2009)[4] muss jedem Teilnehmer am nicht erforderlichen Großversuch COVAX („Corona-Schutzimpfung“) erläutert werden, dass die Körperzellen, die Körperorgane, der gesamte Körper einer Gentherapie unterzogen wird, die ihn, oder als Mutter oder Vater sein „geimpftes“ Kind, schädigen und vielleicht töten wird.
Ebenfalls öffentlich und vor allem auch über ein, seinen Namen erst dann verdienendes, Aufklärungsmerkblatt muss informiert werden, wie diese nicht erforderliche, angeblich aber ungeheuer wichtige „Immunisierung durch mRNA-Impfung“ funktioniert. Sehr viele … wie viele, und in welchen Organen? … Zellen des mit modRNA experimentell Behandelten erzeugen etwas, was sie von Natur aus nicht herstellen würden und zeigen an ihrer Oberfläche die entfernt naturähnlichen toxischen Spikeproteine sowie die einen Alarm der menschlichen Immunabwehr auslösenden Abfallprodukte, auch letztere gleichsam vor der Tür der Zelle abgelegt. Fremdeiweiß aber will und muss der Körper loswerden und wird die dazugehörigen Zellen vernichten. Folgerichtig wird die vom Körper als „fremd“ bewertete gentherapierte Zelle zerstört. So zerstörerisch „funktionieren“ (in Anführungszeichen) die sogenannten „mRNA-Impfstoffe“ und ein Aufklärungsmerkblatt darf diese offensichtlich unangenehme Tatsache nicht angestrengt verschweigen.
Funktionieren in Anführungszeichen, eine nennenswert erhöhte mukosale Immunität (Schleimhautimmunität) lässt sich so nicht erreichen. Nicht nur ist ein Impfen gegen Coronaviren nie erforderlich, das Staatsprogramm „Corona-Impfkampagne“ hat versagt, ist ein Flop, das Milliardengeschäft für wenige bleibt ein gigantischer Betrug im Sinne einer Umverteilung vom Mittelstand zu den Konzernen. Für die hinters Licht geführten vielen „Geimpften“ oder deren Angehörige ist nichts geblieben als der gesundheitliche modRNA-Schaden oder modRNA-Tod, den führende Pandemiebewegte gerne zu „Long Covid“ oder „an Corona gestorben“ umdeuten.
„So entsteht eine schützende Immunantwort.“ (RKI.)
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„Die mRNA-Impfstoffe enthalten eine „Bauanleitung“ für einen einzigen Baustein des Virus (das sogenannte Spikeprotein), aber keine vermehrungsfähigen Impfviren. Deshalb können die Impfstoffe die Erkrankung nicht auslösen. Geimpfte können auch keine Impfviren auf andere Personen übertragen. Die in den Impfstoffen enthaltene mRNA wird nach der Impfung nicht in das menschliche Erbgut eingebaut, sondern nach Eintritt in die Zellen „abgelesen“, woraufhin diese Zellen dann das Spikeprotein selbst herstellen. Die so vom Körper des Geimpften gebildeten Spikeproteine werden vom Immunsystem als Fremdeiweiße erkannt; in der Folge werden Antikörper und Abwehrzellen gegen das Spikeprotein des Virus gebildet. So entsteht eine schützende Immunantwort.“
AUFKLÄRUNGSMERKBLATT · mRNA · Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) – mit mRNA-Impfstoffen –
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Alles Wesentliche fehlt, riskante Halbwahrheiten und lebensgefährliche Substanzen bleiben. Als Deutsches Grünes Kreuz, Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut (RKI), Berlin, so etwas im eigenen Aufklärungsmerkblatt und zur Frage „Was sind mRNA-COVID-19-Impfstoffe?“ zu schreiben, reicht zu einem Befähigen oder Fähigwerden zum informierten Einwilligen (informed consent) nicht aus angesichts der Tatsache, dass auch durch das nicht erforderliche Experiment einer modRNA-Gentherapie („mRNA-Impfstoffe“) zerstörte Zellen in Herzmuskelgewebe oder Gehirn nie mehr neugebildet werden können.
Das nicht erforderliche Experiment, auch diese beiden Bedeutungen und Tatsachen, Nichterforderlichkeit und Experimentcharakter, müssen innerhalb eines seinen Zweck, mithin aufklärerisch und menschenfreundlich, erfüllenden Aufklärungsmerkblatts optisch prägnant und unzweideutig vorangestellt werden. Erstens, dass die seit dem 27. Dezember 2020 ausgeführte globale Raserei millionenfacher und milliardenfacher Injektionen nach dem Modell COVAX, in Deutschland sagt man „Corona-Schutzimpfung“, ein Humanexperiment ist. Ein Großversuch, der, zweitens, nicht nötig gewesen ist.
Auch nach zwei Jahren „Impfung“ sind die modRNA-Gentherapien („mRNA-Impfstoffe“) schlicht nicht erforderlich und schädigen oder töten. Die Angsterweckung des Jahres 2020 vor einem schlimmen Krankheitserreger diente nicht der Gesundheit. Niemand benötigt zum Schutz vor Coronaviren eine Impfung.
Sowohl der Öffentlichkeit als auch, etwa in einem Aufklärungsmerkblatt, dem einzelnen Bürger muss die Tragweite einer Zelltherapie oder Gentherapie verdeutlicht werden. Eine Gentherapie, die seit zwei Jahren nach allerlei Panikmache („Bergamo“, „New York“) und experimentell, anders gesagt im Blindflug eingesetzt worden ist zur unnötigen Prophylaxe gegen einen einzigen von vielen Erregern typisch saisonaler Infektionskrankheiten der Atemwege. Das Wort „mRNA-Impfung“ führt die Bürger hinters Licht.
Beispielsweise als Arzt oder auch als Politiker weiterhin von „Impfung gegen Corona“ zu reden oder als Mitarbeiter für die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD, Fachbereich WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dokument WD 9 – 3000 – 116/20 vom 25. Januar 2021) einseitig optimistisch über „Impfstoffe gegen COVID-19“ und „mRNA-Technologie“ schreiben zu lassen und sich dabei hinter dem 2009 geänderten Arzneimittelgesetz (AMG) zu verstecken, ist unredlich und gefährdet für die Menschen in Deutschland Gesundheit und Leben.
Um was es beim mit Harmlosigkeit maskierten, familiär-altvertraut klingenden Wort „Impfen“ schon eher geht, sagte vor 14 Monaten ein Mitglied des Vorstands der Bayer AG, der Leiter der Division Pharmaceuticals.
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„Ultimately, the mRNA vaccines are an example for that Cell and Gene Therapy. I would like to say, if we had surveyed, two years ago, in the public, would you be willing to take Gene or Cell Therapy and inject it into your body, we would have probably had a 95% refusal rate. I think this pandemic has also opened many people’s eyes to innovations in a way that was, maybe, not possible before.“
„Letztlich sind die mRNA-Impfstoffe ein Beispiel für jene Zell- und Gentherapie. Wenn wir vor zwei Jahren eine öffentliche Umfrage durchgeführt hätten: „Wären sie bereit, eine Gen- oder Zelltherapie anzunehmen und diese sich in Ihren Körper injizieren zu lassen?“, hätten wir wahrscheinlich eine Ablehnungsquote von 95 Prozent gehabt. Meines Erachtens hat diese Pandemie vielen Menschen in Bezug auf Innovationen in einer Weise die Augen geöffnet, die vorher vielleicht nicht möglich war.“
— Stefan Oelrich am 24.10.2021 in Berlin auf dem Weltgesundheitsgipfel / World Health Summit (WHS). KEY 01 – Opening Ceremony – World Health Summit 2021 youtube.com/watch?v=OJFKBritLlc&t=5378s (Oelrich ab h 1:29:38). Eigene Übersetzung.
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Die global entworfene Injektionskampagne COVAX erfolgt blindwütig und aus zweierlei Gier, sie wird angetrieben durch eine buchstäblich über Leichen gehende technikverliebte oder transhumanistische Neugier sowie aus Beutegier nach Daten und Renditen. Wem Allgemeinwohl und wissenschaftliches Arbeiten wichtig sind, der wird da nicht mitmachen.
Das Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen für die COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff sind unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen.
Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
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Q u e l l e n
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„Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“
am 28.11.2022 an Herrn Prof. Dr. Karl Lauterbach als den Bundesminister für Gesundheit sowie „in Kopie und mit der Aufforderung um eine eigene Beantwortung dieser zehn Fragen (kein Weiterreichen)“ an
• Prof. Dr. Klaus Cichutek für das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
• Prof. Dr. Thomas Mertens für die Ständige Impfkommission (STIKO)
• Dr. h.c. mult. Lothar H. Wieler für das Robert Koch-Institut (RKI)
• Prof. Dr. med. Jürgen May für das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM)
• Bettina Stark-Watzinger für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
• Otmar Wiestler für die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren
• Prof. Dr.-Ing. Reimund Neugebauer für die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung (Fraunhofer)
• Prof. Dr. Martin Stratmann für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (MPG)
• Prof. Dr. med. Karl Broich für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
• Prof. Dr. med. Jürgen Windeler für das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
• Generalbundesanwalt Peter Frank für den den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
• Dr. jur. Marco Buschmann für das Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA
1.) In welchen Zellen welcher Organe oder Gewebe soll nach der intramuskulären Injektion der modRNA (engl. nucleoside-modified messenger RNA, dt. Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA) die Bildung der Spikeproteine und die Immunantwort ausgelöst werden? Bitte aufschlüsseln nach BNT162b2 / tozinameran / Comirnaty und mRNA-1273 / elasomeran / Spikevax. Hat Ihre Behörde, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), sich dafür eingesetzt, dass diese Zielzellen bzw. dass die Bezeichnungen dieser Organe und Gewebe der Öffentlichkeit und Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht werden, insbesondere Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn nein, warum nicht?
2.) Kann ausgeschlossen werden, dass die Spikeproteine außerhalb der von Ihnen als Antwort zu Frage 1.) angegebenen Zellen gebildet werden? Falls Ja, auf Grundlage welcher wissenschaftlich gesicherten Daten kann dies ausgeschlossen werden? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax.
3.) Wie lange besteht Codierungsfähigkeit der modRNA im Körper der experimentell gentherapierten („geimpften“) Person? Kann diesbezüglich ausgeschlossen werden, dass dieses über Wochen oder Monate persistiert? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax. Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der deutschen Öffentlichkeit, den Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?
4.) Nach welcher Zeit sollte sich, bitte aufschlüsseln nach tozinameran (Comirnaty) und elasomeran (Spikevax), die modRNA („mRNA“) aus den Lipidnanopartikeln spätestens im Körper der „geimpften“ Person abgebaut haben? Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?
5.) Ist sichergestellt, dass sich das Spikeprotein, das in den transfizierten Zellen der geimpften Person gebildet wird, ausschließlich in die Membranen der betroffenen Zellen einbaut und nicht löslich im Körper zirkuliert? Bitte aufschlüsseln nach Comirnaty und Spikevax.
6.) Womit ist sichergestellt, dass die verschiedenen Lipidnanopartikel, bei tozinameran / Comirnaty sind es ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin, in der beworbenen Nanogröße bleiben und nicht möglicherweise im Körper, etwa in den Körpergefäßen, zu größeren Lipidtropfen fusionieren?
7.) Wie ist die Halbwertszeit der Lipidnanopartikelkomponenten im Körper? Wie schnell werden diese abgebaut und metabolisiert oder ausgeschieden? Bitte aufschlüsseln nach jedem einzelnen der LNP (beispielsweise ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin) sowie einerseits nach Comirnaty und andererseits nach Spikevax.
8.) Wie viele Lipidnanopartikel (LNP) sind in einer Dosis der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz tozinameran, Comirnaty einerseits und in der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz elasomeran, Spikevax andererseits enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Chargen bzw. Dosen des gleichen experimentellen Produkts („Impfstoff“)? Haben Sie die Öffentlichkeit, die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von Lipidnanopartikeln in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?
9.) Wie viele modRNA-Sequenzen sind in einem LNP enthalten und wie groß ist die Schwankungsbreite, in Bezug auf Comirnaty einerseits und andererseits auf Spikevax? Haben Sie die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von modRNA-Sequenzen in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?
10.) In welcher der vier Formen, diese sind uRNA (optimierte Uridin-basierte mRNA), modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA), saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA), liegt die Ihrerseits der Bevölkerung Deutschlands verbissen und ohne nachprüfbare Argumente empfohlene „Schutzimpfung mit mRNA“ vor, in Bezug auf die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz tozinameran (Comirnaty) einerseits und die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz elasomeran (Spikevax) andererseits? Sieht Ihr Haus, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Gesundheitsrisiken in Bezug auf eine Anwendung von saRNA (selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (transamplifizierende mRNA), sieht es insbesondere eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn ja, wie will Ihr Haus diese Risiken beseitigen bzw. die Öffentlichkeit, alle Menschen in Deutschland über diese Risiken oder Gefahren in Kenntnis setzen?
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AUFKLÄRUNGSMERKBLATT
mRNA
Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) – mit mRNA-Impfstoffen –
Comirnaty (3 μg, 10 μg bzw. 30 μg/Dosis), Comirnaty Original/Omicron BA.1 und Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 von BioNTech/Pfizer sowie Spikevax 0,2 mg/ml bzw. 0,1 mg/ml Injektionsdispersion (25 μg, 50 μg bzw. 100 μg/Dosis), Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1 und Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4-5 von Moderna
Stand: 28. November 2022
(…) sehr selten Fälle von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen (Myokarditis und Perikarditis) sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Erwachsenen (…) Einzelne Personen verstarben. Daten weisen darauf hin, dass Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen insbesondere bei Jungen und jungen Männern aber auch bei jungen Frauen unter 30 Jahren nach der Impfung mit Spikevax häufiger berichtet wurden als nach der Impfung mit Comirnaty. Bei Kindern von 5 bis 11 Jahren wurden in den Zulassungsstudien und auch danach bisher nur sehr selten schwere Nebenwirkungen wie Herzmuskelentzündungen beobachtet. (…)
Ausgabe 1 Version 026 (Stand 28. November 2022)
Dieses Aufklärungsmerkblatt wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e. V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt (…)
rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile
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ANAMNESE
mRNA
Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) mit mRNA-Impfstoffen
Comirnaty (3 μg, 10 μg bzw. 30 μg/Dosis), Comirnaty Original/Omicron BA.1 und Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 von BioNTech/Pfizer sowie Spikevax 0,2 mg/ml bzw. 0,1 mg/ml Injektionsdispersion (25 μg, 50 μg bzw. 100 μg/Dosis), Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1 und Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4-5 von Moderna
Stand: 28. November 2022
(…) 10. Sind Sie schwanger (…)? (Eine Impfung mit dem Impfstoff Comirnaty wird ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel empfohlen.) Wenn ja, in welcher Schwangerschaftswoche (SSW)? (…)
Dieser Anamnese- und Einwilligungsbogen wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e. V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt (…)
rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile
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Im Tierversuch zeigen sich nach modRNA-Gentherapie („Corona-Schutzimpfung mit mRNA“) beim (ungeborenen) Nachwuchs Rippendeformationen.
Fetal, Synonym fötal, englisch fetal, foetal, bedeutet den Fetus betreffend, zum Fetus (Fötus, Foetus) gehörig. Den Menschen betreffend wäre der Fetus der ungeborene Mensch, der menschliche Embryo, nach Ausbildung der inneren Organe, also ab der 9. Schwangerschaftswoche und bis zur Geburt. Die Entwicklung des Fetus heißt Fetogenese.
EMA
IM administrations of mRNA-1273 [elasomeran, Spikevax] to female SD 1 rats (…)
an increase in the number of foetuses with common skeletal variations of 1 or more rib nodules and 1 or more wavy ribs
(…) The overall pregnancy index was numerically lower in mRNA-1273 vaccinated female rats (84.1%), compared to control animals (93.2%)
ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/spikevax-previously-covid-19-vaccine-moderna-epar-public-assessment-report_en.pdf
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Australia
Nonclinical Evaluation Report BNT162b2 [mRNA] COVID-19 vaccine (COMIRNATY)
Submission No: PM-2020-05461-1-2
Sponsor: Pfizer Australia Pty Ltd January 2021
Vaccine Type: mRNA encapsulated in LNP
(…) Wavy ribs (anomaly)
tga.gov.au/sites/default/files/foi-2389-06.pdf
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(mRNA-1273 ist die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Gentherapie elasomeran (Spikevax) des Unternehmens Moderna. Auch dass die experimentelle Substanz plazentagängig ist, hat ein Aufklärungsmerkblatt warnend anzuzeigen.)
FDA Records Show Significant Number of mRNA Test Rats Born with Skeletal Deformations
(…) The records include a “Nonclinical Overview” prepared by Moderna and submitted to the FDA for approval of its vaccine revealing that a number of rats were born with skeletal deformations, known as “wavy ribs” and “rib nodules,” to mothers injected with the mRNA vaccine. The study dismissed the anomalies as “not considered adverse:”
“mRNA-1273-related variations in skeletal examination included statistically significant increases in the number of F1 rats with 1 or more wavy ribs and 1 or more rib nodules. Wavy ribs appeared in 6 fetuses and 4 litters with a fetal prevalence of 4.03% and a litter prevalence of 18.2%. Rib nodules appeared in 5 of those 6 fetuses.”
(…) A “Pharmacokinetics Written Summary” marked “Confidential,” indicates that the information it contains is related to the mRNA-1273 (Moderna vaccine) strain, however, much of the data comes from work with mRNA-1647. (…)
The biodistribution of mRNA-1647 was evaluated in a non-Good Laboratory Practice (GLP), single-dose, intramuscular (IM) injection study in Sprague Dawley rats…. mRNAs that are within an LNP of the same composition (e.g., mRNA-1273 and mRNA-1647) are expected to distribute similarly.
The “Summary” indicates:
• No absorption studies with mRNA-1273 [used in Moderna’s COVID vaccine] have been performed.
• No metabolism studies with mRNA-1273 have been performed.
• No excretion studies with mRNA-1273 have been performed.
• No PK [pharmacokinetic] studies with mRNA-1273 have been performed.
• No other PK studies with mRNA-1273 have been performed.
(According to PubMed.gov, “Pharmacokinetics studies are performed to clarify the absorption, distribution, metabolism, and excretion of drug candidates…[and] are required for establishing the efficacy and safety in humans.”)
judicialwatch.org/mrna-test-rats-born-with-skeletal-deformations/
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Plazentagängig
1. Definition
Als plazentagängig bezeichnet man Substanzen (z. B. Medikamente), welche die Plazentaschranke passieren können, d. h. über die Plazenta von der Mutter auf das Kind übergehen. Die meisten kleinmolekularen Wirkstoffe sind plazentagängig und damit eine potentielle Gefahr für das ungeborene Kind.
2. Plazentaschranke
Die Plazenta dient der Nährstoffversorgung und Entgiftung des Kindes, schützt es jedoch gleichzeitig vor Schadstoffen. Die Durchgängigkeit von Stoffen durch die Plazentaschranke ist von mehreren Faktoren abhängig:
• Molekülgröße: Als plazentagängig gelten unter anderem Stoffe mit einer Größe unter 1.000 Dalton. Unter 600 Dalton ist die Plazentagängigkeit gut.
• Lipophilie: Bei hoher Lipophilie kann eine freie Diffusion durch die Zellmembran stattfinden. Andere Transportsysteme werden also weniger relevant.
• Säurekonstante: Der pK-Wert eines Arzneistoff hat insofern Einfluss, als dass der pH-Wert des kindlichen Gewebes niedriger ist, als der der Mutter. Saure Substanzen akkumulieren somit also im kindlichen Gewebe.
• Ladung: Die Ladung der Stoffe ist insofern wichtig, als dass hochgeladene Stoffe wie beispielsweise Curarederivate nicht transportiert werden.
flexikon.doccheck.com/de/Plazentagängig
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Dalton, kurz Da, ist eine in der Biochemie verwendete Bezeichnung für die atomare Masseneinheit. Ein Dalton ist als der zwölfte Teil der Masse des Kohlenstoff-Isotops 12C definiert. Außerhalb der Biochemie wird statt Dalton die äquivalente Einheit „u“ verwendet.
Beispiel: Das Enzym Glycerinaldehyd-3-phosphat-Dehydrogenase (GAPDH) besitzt eine Molekülmasse von ca. 35,9 kDa
flexikon.doccheck.com/de/Dalton
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mRNA-LNP either smaller than 60 nm or larger than 120 nm did not generate considerable immunological response
sciencedirect.com/science/article/pii/S0264410X21006071
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Nanometer (nm)
de.wikipedia.org/wiki/Meter#nm
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Vancouver-based company plays role in Pfizer COVID-19 vaccine
The delivery system made by Acuitas are lipid nanoparticles about 80 nanometres in size that protect the vaccine made out of messenger RNA (mRNA) once it’s injected.
healthing.ca/business/vancouver-based-company-plays-role-in-pfizer-covid-19-vaccine/wcm/895021f0-2ebb-44c8-a818-884d8a3f2fac
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Self-amplifying RNA SARS-CoV-2 lipid nanoparticle vaccine candidate induces high neutralizing antibody titers in mice
(…) saRNA was encapsulated in LNP (…) a mean hydrodynamic diameter of ~75 nm
nature.com/articles/s41467-020-17409-9.
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BioNTech
GLOBAL OFFERING
(…) The Rights Offering is part of a Global Offering (…)
and the fourth variant utilizes self-amplifying mRNA (saRNA)
(…)
Self-amplifying mRNA (saRNA)
(…) During self-amplification inside the cell, a double-stranded RNA intermediate is generated, which is recognized by intracellular immune sensors. This makes saRNA a very potent activator of the immune system and therefore an excellent category of immunotherapy. (…)
Trans-amplifying mRNA (taRNA)
We have also expanded on our self-amplifying mRNA capabilities, developing a novel mRNA amplification technology by separating the target mRNA to be amplified and the replicase encoding mRNA. (…)
investors.biontech.de/node/8081/html
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Encyclopedia
self-amplifying RNA (saRNA) is a type of mRNA that also encodes viral replicase, which enables the RNA to self-replicate upon delivery into the cell.
encyclopedia.pub/entry/7220
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08.09.2021 / Christina Hohmann-Jeddi / Die Rennpferde im Stall von BioNTech / Pharmazeutische Zeitung ( PZ )
(…) saRNA und taRNA statt mRNA
In Zukunft könne statt Boten-RNA (mRNA) auch selbstamplifizierende RNA (saRNA) in Therapeutika enthalten sein. Diese ähnelt der mRNA darin, dass sie für ein Protein von Interesse kodiert, zusätzlich kodiert sie aber auch für eine Replikase. Dieses Enzym vervielfältigt in den Zielzellen einen Teil der mRNA, wodurch letztlich mehr Protein (das eigentliche Antigen) gebildet werden kann.
Im Vergleich zur mRNA als „Ackergaul“ sei die saRNA ein Rennpferd, sagte Uğur Şahin.
(…) Zudem arbeite man auch an einer Kombination der beiden RNA-Formen, der transamplifizierenden RNA (taRNA), bei der die zu amplifizierende mRNA von der mRNA für die Replikase getrennt ist, berichtete Şahin.
pharmazeutische-zeitung.de/die-rennpferde-im-stall-von-biontech-127890/seite/alle/
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Änderung des Arzneimittelgesetzes im Jahr 2009
Änderung § 4 AMG vom 23.07.2009
§ 4 AMG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 23.07.2009 geltenden Fassung
§ 4 AMG n.F. (neue Fassung) in der am 23.07.2009 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1990
buzer.de/gesetz/7031/al19252-0.htm
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Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
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Herrn
Edward von Roy
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Berlin, 16. März 2023
Bezug: Mein Schreiben vom 26.01.2023
Anlagen: 1
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Referat Pet 2
BMG, BMUV, BR, BT
Stieler
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Pet 2-20-15-2120-015042
Sehr geehrter Herr von Roy,
als Anlage übersende ich Ihnen die zu Ihrer Eingabe eingeholte Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Ausführungen des zuständigen Fachministeriums eine hilfreiche Antwort geben.
Ihre Eingabe sehe ich damit als abschließend beantwortet an, sofern Sie dem nicht widersprechen. In diesem Fall bitte ich, Ihre Einwände möglichst konkret darzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Stieler
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Bundesministerium für Gesundheit
Dr. Ute Teichert
Leiterin der Abteilung 6 · Öffentliche Gesundheit
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AZ
6-45/Roy/23
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An
Deutscher Bundestag
– Petitionsausschuss –
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Berlin, 28. Februar 2023
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Arzneimittelwesen;
Eingabe des Herrn Edward von Roy vom 19. Dezember 2022
Ihr Schreiben vom 26. Januar 2023
Pet.-Nr.: 2-20-15-2120-015042
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Zu der o. a. Eingabe nehme ich wie folgt Stellung:
Der Petent bittet darum, das Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoffen sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den mRNA-Impfstoffen unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen, da sie aus seiner Sicht fehlerhaft und mangelhaft sind.
Dem Anliegen des Petenten kann nicht entsprochen werden.
Gemäß § 630e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Behandelnde verpflichtet, die Patientin oder den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.
In Bezug auf Impfungen sollte die Aufklärung somit Informationen über die zu verhütende Krankheit, den Nutzen der Impfung, die Kontraindikationen, die Durchführung der Impfung, die Dauer und den Beginn des Impfschutzes sowie über typische (spezifische) Nebenwirkungen und Komplikationen beinhalten. Der genaue Umfang der erforderlichen Aufklärung hängt jedoch stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Die Aufklärung muss in mündlicher Form erfolgen (vgl. § 630e Abs. 2 BGB), damit die Gelegenheit für ein Gespräch besteht. Sie muss für die Patientin oder den Patienten verständlich sein und so rechtzeitig erfolgen, dass sie oder er seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann. Unterlagen wie das Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoffen dienen als Ergänzung.
Das Nutzen-Risiko-Verhältnis der verfügbaren COVID-19-Impfstoffe wird kontinuierlich auf Basis der verfügbaren Daten im Rahmen der Zulassung bewertet. Die Produktinformationstexte enthalten aktuelle Erkenntnisse zu bekannten Nebenwirkungen und zur Häufigkeit des Auftretens. Unter pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) – als die in Deutschland zuständige Bundesoberbehörde – die genannten Informationen übersichtlich verlinkt und bietet darüber hinaus weitere Informationen, insbesondere zur Entwicklung und Zulassung der COVID-19-Impfstoffe an. ( pei.de/DE/service/faq/coronavirus/faq-coronavirus-node.html ). Daneben stellen die pharmazeutischen Unternehmen die Fach- und Gebrauchsinformationen in elektronischer Form zur Verfügung.
Die Ständige Impfkommission (STIKO), angesiedelt am Robert-Koch-Institut (RKI), erstellt auf der Grundlage der Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit der jeweiligen zugelassenen Impfstoffe Impfempfehlungen, sodass Impfstoffe optimal eingesetzt werden können. Hierfür bezieht die STIKO die Bewertungen des PEI zur Sicherheit von Impfstoffen mit ein.
Das Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoffen wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e. V. (DGK) in Kooperation mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) erstellt. Das Aufklärungsmerkblatt wird fortlaufend aktualisiert und an den aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse zur COVID-19-Impfung angepasst. Dabei fließen auch Bewertungen des PEI sowie der STIKO mit ein.
Weitere Informationen zur Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe finden Sie in den wissenschaftlichen Begründungen der STIKO zur COVID-19-Impfempfehlung, in den Sicherheitsberichten des PEI sowie in den Produktinformationstexten (Fach- und Gebrauchsinformationen) der COVID-19-Impfstoffe. Ferner wird auf die öffentlichen Bewertungsberichte des zuständigen Ausschusses für Humanarzneimittel bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) verwiesen, die Informationen zur Bewertung des Nutzen-Risiko-Profils der verschiedenen COVID-19-Impfstoffe im Rahmen der zentralen Zulassung enthalten ( ema.europa.eu/en/human-regulatory/overview/public-health-threats/coronavirus-disease-covid-19/treatments-vaccines/vaccines-covid-19/covid-19-vaccines-authorised ).
Für weitere Informationen zu SARS-CoV-2 und COVID-19 hat das RKI die relevanten Fragen zusammengestellt und umfassend beantwortet ( rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html ). Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ( infektionsschutz.de/coronavirus ) und das Bundesministerium für Gesundheit ( zusammengegencorona.de ) informieren ausführlich zum Coronavirus.
Die Petition sowie eine Kopie dieses Schreibens sind beigefügt.
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Edward von Roy
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An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Referat Pet 2 · Frau Gabriele Stieler
Platz der Republik 1
11011 Berlin
sowie an
Frau Martina Stamm-Fibich, MdB (Vorsitz im Petitionsausschuss)
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24.03.2023
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Petition Pet 2-20-15-2120-015042
Ihr Schreiben vom 16. März 2023 und die als Anlage beigefügte Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (vom 28.02.2023)
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Sehr geehrte Frau Stieler,
sehr geehrte Frau Stamm-Fibich, MdB,
vielen Dank für das Schreiben vom 16. März 2023 und für die als Anlage beigefügte Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (vom 28.02.2023).
Dr. Ute Teichert ist Medizinerin und Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen, bis Ende Januar 2022 war sie die Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD).
Auf jede meiner „zehn Fragen“ blieb Frau Dr. Teichert, Stellungnahme des zuständigen Fachministeriums, mir die Antwort schuldig.
Prof. Dr. Karl Lauterbach hingegen bedauert in diesen Tagen die durch den Gentherapie-Großversuch COVAX geschädigten Menschen, die durch die nicht erforderliche angebliche „Schutzimpfung“ gegen das Coronavirus geschädigten Menschen. „Diese Schicksale sind absolut bestürzend, und jedes einzelne Schicksal ist eins zu viel, und die Menschen tun mir ehrlich gesagt auch sehr leid“, meint der deutsche Bundesminister für Gesundheit und gibt dem nun 27 Monate andauernden Medizinverbrechen weiterhin grünes Licht.
Am 12. März 2023 nämlich kam es im ZDF Heute Journal zu einem Interview-Wortwechsel zwischen dem öffentlich-rechtlichen Moderator Christian Sievers und Deutschlands Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, derselbe Lauterbach, der mir nach wie vor meine ihm bereits am 28.11.2022 und sehr öffentlich – siehe in Petition Pet 2-20-15-2120-015042 auch die Liste der Namen und Institutionen der weiteren Empfänger – gestellten „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“ weder beantworten will.
In Kopie sowie mit der Aufforderung um eine eigene Beantwortung dieser Fragen (kein Weiterreichen) hatten diese zehn Fragen bekanntlich erhalten:
• Prof. Dr. Klaus Cichutek für das Paul-Ehrlich-Institut (PEI),
• Prof. Dr. Thomas Mertens für die Ständige Impfkommission (STIKO),
• Dr. h.c. mult. Lothar H. Wieler für das Robert Koch-Institut (RKI),
• Prof. Dr. med. Jürgen May für das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM),
• Bettina Stark-Watzinger für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
• Otmar Wiestler für die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren,
• Prof. Dr.-Ing. Reimund Neugebauer für die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung (Fraunhofer),
• Prof. Dr. Martin Stratmann für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (MPG),
• Prof. Dr. med. Karl Broich für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),
• Prof. Dr. med. Jürgen Windeler für das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG),
• Generalbundesanwalt Peter Frank für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA),
• Dr. jur. Marco Buschmann für das Bundesministerium der Justiz (BMJ).
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12. März 2023, heute journal
12. März 2023, heute journal, Deutschlands Bundesminister für Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbach („Schwere Impfschäden sind auf der Grundlage der Daten des Paul-Ehrlich-Institutes oder der europäischen Zulassungsbehörde in der Größenordnung von weniger als 1 zu 10.000 Impfungen. … aber es ist richtig, 1 zu 10.000, das ist die Häufigkeit von schweren Nebenwirkungen.“) erklärt öffentlich, Kenntnis über „schwere Impfschäden“ bzw. von „schweren Nebenwirkungen“ zu haben (die wirkliche Zahl liegt bereits jetzt viel höher, und zusätzlich gibt es besonders in Deutschland eine Untererfassung).
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ZDF: Der Bundesgesundheitsminister ist bei uns. Vielen Dank dafür und guten Abend, Herr Lauterbach!
Lauterbach: Guten Abend, Herr Sievers.
ZDF: Was sagen Sie denn diesen Betroffenen?
Lauterbach: Zunächst einmal: Diese Schicksale sind absolut bestürzend, und jedes einzelne Schicksal ist eins zu viel, und die Menschen tun mir ehrlich gesagt auch sehr leid.
Das sind schwerste Einschränkungen, und davon wird auch einiges permanent sein. Von daher ist das schwierig. Was wir als Staat machen, ist, die Krankenkassen übernehmen halt die Behandlungskosten, und, also, die Länder bezahlen, wenn die Versorgung notwendig ist, die Versorgungskosten.
Aber tatsächlich haben wir auf beiden Seiten Probleme, weil die Medikamente für eine Behandlung, die haben wir noch nicht, an denen wird fieberhaft geforscht, und die Versorgungsansprüche, die sind oft sehr eng geschnürt. Von daher verstehe ich tatsächlich die Menschen, die, also, sich hier beklagen.
ZDF: Jetzt tun Sie so ein bisschen so auch, als ob eigentlich alles geregelt wäre. Aber wenn man mit diesen Menschen redet, hört man genau das Gegenteil. Ein Jahr kämpfen, immer wieder abgewiesen werden, viele Stellen, die einem keinen Glauben schenken, manchmal sogar überhaupt nicht mal eine Antwort bekommen, und dann Spießrutenlauf bis zur Anerkennung als Impfschaden und am Ende eine kleine Summe. Das kann es doch nicht sein, was der Staat aktuell diesen Menschen bietet, oder?
Lauterbach: Auf keinen Fall, und ich will auch nicht diesen Eindruck erwecken, denn das ist nicht, wie ich die Dinge sehe.
Es muss also hier zu einem schnelleren Anerkennen dieser Verfahren, dieser, also Impfschäden kommen, und wir bekommen ja jetzt auch langsam ein klareres Bild.
Man muss allerdings auch darauf hinweisen, nur dass kein falscher Eindruck hier hängenbleibt: Schwere Impfschäden sind auf der Grundlage der Daten des Paul-Ehrlich-Institutes oder der europäischen Zulassungsbehörde in der Größenordnung von weniger als 1 zu 10.000 Impfungen. Somit ist es nicht so, dass das so häufig ist.
Aber weil die Bilder, also der Krankheit, sich jetzt immer klarer abzeichnen, müsste es in Zukunft auch möglich sein, diejenigen, die betroffen sind, schneller zu identifizieren, sodass auch schneller geholfen werden kann.
ZDF: Warum haben Sie, Herr Lauterbach, im Sommer 2021 noch behauptet, dass die Impfung nebenwirkungsfrei sei?
Lauterbach: Na ja, das war eine Übertreibung, also, die ich da einmal in einem missglückten Tweet gemacht habe. Aber es war ja nicht grundsätzlich meine Haltung. Ich hatte ja sehr, sehr häufig vorher auch schon zu den Nebenwirkungen der Impfungen Stellung genommen. Ich habe zum Beispiel …
ZDF: Sie haben aber auch häufig danach noch gesagt, es gäbe kaum oder praktisch gar keine … halt mehr oder weniger nebenwirkungsfrei … Haben sie danach in einer Fernsehsendung von Anne Will nochmal gesagt. Also, sie haben schon immer diesen Eindruck erweckt, dass das Thema Nebenwirkungen eigentlich gar kein Thema ist.
Lauterbach: Na, das ist nicht richtig, also ich habe es ja eben gesagt. Also, die Zahlen waren mir die Zeit bekannt, die sind auch relativ stabil geblieben. Diese Impfstoffe sind ja weltweit eingesetzt worden, 1 zu 10.000, da kann man jetzt sagen, dass es viel, und man kann sagen, es ist nicht so viel. Aber es ist ja tatsächlich eine Impfung, die vor sehr schwerer Krankheit schützt und übrigens sehr häufig dann auch das Long-Covid-Risiko, also, senkt. Das hat ja Ähnlichkeit mit dem, was wir hier gesehen haben, mit dem PostVac-Syndrom, somit also die Impfungen, der Nutzen überwiegt, aber es ist richtig, 1 zu 10.000, das ist die Häufigkeit von schweren Nebenwirkungen.
ZDF: Jetzt stehen die ersten Klagen an gegen Biontech, auch gegen andere Impfstoffhersteller. Was glauben Sie, wie die ausgehen werden?
Quelle: Post-Vac und Long Covid : Lauterbach verspricht Hilfe nach Impfschäden · Datum: 12.03.2023 21:05 Uhr · zdf.de · ZDF
zdf.de/nachrichten/politik/corona-hilfe-impfschaeden-long-covid-lauterbach-100.html
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Das Lauterbach-Zitat ist auch zu hören, dokumentiert von ZDFheute Nachrichten
heute journal vom 12.03.2023: Impfschäden, ALMA-Teleskop, Oscars (english)
ab min 08:07
youtube.com/watch?v=653x0SpYd48
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Geimpft, erkrankt, vergessen: Das Post-Vac-Syndrom
21.03.2023 · Ein Film von Andreas Dieste · SPIEGEL TV · DER SPIEGEL
Als die Regierung in der Pandemie flächendeckend impfen ließ … zur Wahrheit gehört …, dass es Geimpfte gibt, die nach der [ sogenannten ] „Impfung“ [ – nach der experimentellen Gentherapie – ] schwer krank wurden.
„Die Corona-Impfung hat Lea zum Pflegefall gemacht. Seit Monaten liegt sie in ihrem abgedunkelten Zimmer. Ohne Brille und Kühlpads hält sie es kaum aus. Ihr Bett verlässt sie fast nie.“
[ Eine weitere Geschädigte der experimentellen Gentherapie („Corona-Schutzimpfung“) ist Alina Adams. Im August 2021 hat Alina ihre Ausbildung zur Landwirtin begonnen. Es begann mit Atemnot … dann folgte die schwere Erschöpfung. ]
„Bis zur dritten Corona-Impfung ist Alina topfit. Doch dann wird sie plötzlich krank … entwickelt sie ein Erschöpfungssyndrom, kurz MECFS genannt. Monate verbringt sie nur noch im Bett.“
„Mittlerweile geht es der Zwanzigjährigen etwas besser. Nach zwei Blutwäschen haben sich die Beschwerden verringert. Von ihrem alten Ich ist sie dennoch weit entfernt.“
[ Ein weiteres Opfer der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen sogenannten „Impfungen“ ist Schuhmacher John O’Hara aus Berlin. ]
ab min 8:00
„Bis vor anderthalb Jahren war John O’Hara in Berlin-Friedrichshain selbstständig als Handwerker tätig.“
„Die Impfung hat bei John das Guillain-Barré-Syndrom, eine Nervenkrankheit ausgelöst. Fast ein jahr saß er im Rollstuhl, war lange in der Reha. Seit vorigen Sommer ist er wieder zu Hause. Leichter macht es das nicht.“
YouTube · 0UhfUmamJyU
youtube.com/watch?v=0UhfUmamJyU
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Wie viele weitere Namen und Gesichter von Opfern der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen sogenannten „mRNA-Impfstoffe“, richtiger gesagt der experimentellen Gentherapien mit einer Modified mRNA (mod-mRNA, modRNA), sind erforderlich, damit sich der Deutsche Bundestag mit meinen „zehn Fragen an Karl Lauterbach“ mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und Gründlichkeit befasst?
Ich wiederhole heute meine „zehn Fragen“, die am 28. Februar 2023 und aus dem Bundesministerium für Gesundheit heraus Frau Dr. Ute Teichert, Leiterin der Abteilung 6 · Öffentliche Gesundheit (AZ 6-45/Roy/23) schlicht nicht beantworten will.
Seit dem 27. Dezember 2020 steigt auch in Deutschland die Zahl der durch die globale Injektionskampagne COVAX und insbesondere die Zahl der durch die modRNA („mRNA“) geschädigten oder verstorbenen Menschen immer weiter an.
Die Opfer des Menschheitsverbrechens und globalen Medizinverbrechens, deren Freunde, Nachbarn oder Kollegen, die Angehörigen der Opfer bzw. die Hinterbliebenen, alle Menschen in Deutschland können erwarten, dass sich das Parlament endlich befasst mit dem Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie mit dem Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen.
Die durch die nicht erforderlichen und experimentellen Gentherapien („Impfungen“) mit tozinameran, Comirnaty oder mit elasomeran, Spikevax erzeugte gesundheitliche Schädigung bzw. sogar Tötung der Teilnehmer am Menschenversuch einer „Schutzimpfung“ mit „mRNA“ (nucleoside-modified messenger RNA (modRNA)) wird in Deutschland, bürokratisch einwandfrei sozusagen, von Publikation, Aushändigen und Signieren jener zwei Formulare begleitet, gegen die sich meine Petition richtet.
Mit Formularen in denen alles Wichtige fehlt, — etwa die Anzahl der Lipidnanopartikel, die Frage der Biodistribution (erreichte Gewebe und Organe, nämlich der gesamte Körper, nennen wir Lymphknoten, Epithelgewebe (Gefäßauskleidung), Herz, Leber, Milz, Gonaden, Gehirn, bei Schwangeren zusätzlich das Ungeborene und bei Stillenden auch der Säugling), die Zeitdauer des Verbleibs der modRNA (mit Pseudouridin modifizierte mRNA) im Körper, die Zeitdauer der Beständigkeit der anschließend im Körper des Gentherapierten (des „Geimpften“) erzeugten körperfremden toxischen Eiweiße, das sind Pseudo-Spikeproteine, — kann das gebotene informierte Einwilligen, der gebotene informed consent nicht stattfinden.
Ich wiederhole deshalb im Folgenden auch heute die —unbeantworteten — „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“, zehn Fragen, die ich jeder deutschen Staatsanwaltschaft zugesendet hatte sowie den jeweils 16 Gesundheits-, Wissenschafts- und Justizministern der deutschen Bundesländer.
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An den Deutschen Bundestag
Sekretariat des Petitionsausschusses
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19. Dezember 2022
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Petition
Pet 2-20-15-2120-015042
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Petitionstext
Das Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen, beide erstellt vom Deutschen Grünen Kreuz in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, sind fehlerhaft und mangelhaft und daher unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen. Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass Grünes Kreuz und RKI die folgenden zwei Formulare, das
• AUFKLÄRUNGSMERKBLATT · mRNA · Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) – mit mRNA-Impfstoffen –
sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen
• ANAMNESE · mRNA · Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) mit mRNA-Impfstoffen
in ihrer bisherigen wie aktuellen Fassung nicht länger in Umlauf bringen dürfen, die bereits gedruckten Exemplare sind zu vernichten.
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Petitionsbegründung [ Auszug, die Petitionsbegründung ist bitte im Ganzen lesen, in der Petition ]
Solange die „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“[1] nicht beantwortet werden können, erweisen sich Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den „mRNA-Impfstoffen“[2] als untauglich, unethisch, als Verstoß gegen GG Art 2 (2) (darin: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“, vgl. allerdings im Aufklärungsbogen „Einzelne Personen verstarben.“) und damit als grundrechtswidrig, als gesetzwidrig sowie als Verstoß gegen den Nürnberger Kodex (The Nuremberg Code is a set of ethical research principles for human experimentation created by the court in United States of America versus Karl Brandt, et al.). Dementsprechend ist in Deutschland derzeit zu einem sogenannten „mRNA-Impfstoff“ ein informed consent, das gebotene informierte Einwilligen, nicht möglich.
Die folgenden zehn Fragen erhielten in Kopie und mit der Bitte um eine eigene Beantwortung zwölf weitere Empfänger (s. Quellen), darunter Prof. Dr. Klaus Cichutek für das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Prof. Dr. Thomas Mertens für die Ständige Impfkommission (STIKO) und Dr. h.c. mult. Lothar H. Wieler für das Robert Koch-Institut (RKI). Im November 2022 waren die sinngemäß gleichen zehn Fragen an die Gesundheits-, Wissenschafts- und Justizminister der deutschen Bundesländer gegangen.
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Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA
1.) In welchen Zellen welcher Organe oder Gewebe soll nach der intramuskulären Injektion der modRNA (engl. nucleoside-modified messenger RNA, dt. Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA) die Bildung der Spikeproteine und die Immunantwort ausgelöst werden? Bitte aufschlüsseln nach BNT162b2 / tozinameran / Comirnaty und mRNA-1273 / elasomeran / Spikevax. Hat Ihre Behörde, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), sich dafür eingesetzt, dass diese Zielzellen bzw. dass die Bezeichnungen dieser Organe und Gewebe der Öffentlichkeit und Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht werden, insbesondere Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn nein, warum nicht?
2.) Kann ausgeschlossen werden, dass die Spikeproteine außerhalb der von Ihnen als Antwort zu Frage 1.) angegebenen Zellen gebildet werden? Falls Ja, auf Grundlage welcher wissenschaftlich gesicherten Daten kann dies ausgeschlossen werden? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax.
3.) Wie lange besteht Codierungsfähigkeit der modRNA im Körper der experimentell gentherapierten („geimpften“) Person? Kann diesbezüglich ausgeschlossen werden, dass dieses über Wochen oder Monate persistiert? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax. Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der deutschen Öffentlichkeit, den Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?
4.) Nach welcher Zeit sollte sich, bitte aufschlüsseln nach tozinameran (Comirnaty) und elasomeran (Spikevax), die modRNA („mRNA“) aus den Lipidnanopartikeln spätestens im Körper der „geimpften“ Person abgebaut haben? Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?
5.) Ist sichergestellt, dass sich das Spikeprotein, das in den transfizierten Zellen der geimpften Person gebildet wird, ausschließlich in die Membranen der betroffenen Zellen einbaut und nicht löslich im Körper zirkuliert? Bitte aufschlüsseln nach Comirnaty und Spikevax.
6.) Womit ist sichergestellt, dass die verschiedenen Lipidnanopartikel, bei tozinameran / Comirnaty sind es ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin, in der beworbenen Nanogröße bleiben und nicht möglicherweise im Körper, etwa in den Körpergefäßen, zu größeren Lipidtropfen fusionieren?
7.) Wie ist die Halbwertszeit der Lipidnanopartikelkomponenten im Körper? Wie schnell werden diese abgebaut und metabolisiert oder ausgeschieden? Bitte aufschlüsseln nach jedem einzelnen der LNP (beispielsweise ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin) sowie einerseits nach Comirnaty und andererseits nach Spikevax.
8.) Wie viele Lipidnanopartikel (LNP) sind in einer Dosis der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz tozinameran, Comirnaty einerseits und in der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz elasomeran, Spikevax andererseits enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Chargen bzw. Dosen des gleichen experimentellen Produkts („Impfstoff“)? Haben Sie die Öffentlichkeit, die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von Lipidnanopartikeln in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?
9.) Wie viele modRNA-Sequenzen sind in einem LNP enthalten und wie groß ist die Schwankungsbreite, in Bezug auf Comirnaty einerseits und andererseits auf Spikevax? Haben Sie die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von modRNA-Sequenzen in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?
10.) In welcher der vier Formen, diese sind uRNA (optimierte Uridin-basierte mRNA), modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA), saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA), liegt die Ihrerseits der Bevölkerung Deutschlands verbissen und ohne nachprüfbare Argumente empfohlene „Schutzimpfung mit mRNA“ vor, in Bezug auf die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz tozinameran (Comirnaty) einerseits und die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz elasomeran (Spikevax) andererseits? Sieht Ihr Haus, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Gesundheitsrisiken in Bezug auf eine Anwendung von saRNA (selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (transamplifizierende mRNA), sieht es insbesondere eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn ja, wie will Ihr Haus diese Risiken beseitigen bzw. die Öffentlichkeit, alle Menschen in Deutschland über diese Risiken oder Gefahren in Kenntnis setzen?
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Sehr geehrte Frau Stieler,
sehr geehrte Frau Stamm-Fibich, MdB,
seit dem 27. Dezember 2020 wird die Teilnahme an der globalen Injektionskampagne COVAX in Deutschland den Menschen als „Impfung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2“ empfohlen und wird ihnen eine, beispielsweise eine Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA (modRNA) enthaltende, experimentelle Substanz aufgedrängt, der „Impfstoff gegen COVID-19“.
Zu diesem Zweck und Substanzen mit modRNA (mod-mRNA, „mRNA“) betreffend überreichen die deutschen Organisatoren der experimentellen Gentherapie („Corona-Schutzimpfung“) den Menschen das Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen.
Die schlichte Unfähigkeit auch von Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Robert Koch-Institut (RKI) und Ständiger Impfkommission (STIKO), meine „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“ zu beantworten beweist, dass die beiden Formulare, Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen mRNA, inhaltlich skandalös unvollständig und allein dadurch trügerisch und irreführend sind und dass sie eine Gesundheitsgefahr und sogar Lebensgefahr erhöhen angesichts von experimentellen „Impfungen“, welche nicht erforderlich sind und die Behandelten schädigen oder töten.
Solange die „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“ nicht beantwortet werden können, erweisen sich Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den „mRNA-Impfstoffen“ als untauglich, unethisch, als Verstoß gegen GG Art 2 (2) (darin: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“, vgl. allerdings im Aufklärungsbogen „Einzelne Personen verstarben.“) und damit als grundrechtswidrig, als gesetzwidrig sowie als Verstoß gegen den Nürnberger Kodex.
Mit Formularen in denen alles Wichtige fehlt, — etwa die Anzahl der Lipidnanopartikel, die Frage der Biodistribution (erreichte Gewebe und Organe, nämlich der gesamte Körper, nennen wir Lymphknoten, Epithelgewebe (Gefäßauskleidung), Herz, Leber, Milz, Gonaden, Gehirn, bei Schwangeren zusätzlich das Ungeborene und bei Stillenden auch der Säugling), die Zeitdauer des Verbleibs der modRNA (mit Pseudouridin modifizierte mRNA) im Körper, die Zeitdauer der Beständigkeit der anschließend im Körper des Gentherapierten (des „Geimpften“) erzeugten körperfremden toxischen Eiweiße, das sind Pseudo-Spikeproteine, — kann das gebotene informierte Einwilligen, der gebotene informed consent nicht stattfinden.
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BioNTech über die Anzahl der Lipid-Nanopartikel in einer Dosis Comirnaty oder den Unterschied zwischen den einzelnen Dosen
Ob eine Injektion ja vielleicht 750 Millionen LNP enthält? Oder viele Milliarden? Ob die Anzahl schwankt, je nach Charge oder Viole? Die Menschen werden zur experimentellen Behandlung („Impfung“) gelockt oder vielmehr gedrängt und BioNTech pocht auf Geheimhaltung.
In Bezug auf die experimentelle Substanz tozinameran (Comirnaty) hatten Prof. Dr. med. Arne Burkhardt und Prof. Dr. med. Walter Lang am 3. Februar 2022 gefragt:
„Wie viele Lipidnanopartikel sind in einer Dosis Cormirnaty enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Dosen?“
Am 16. Februar 2022 begründete BioNTech sein sparsames Antworten oder vielmehr Nichtantworten so:
„Wir sind nicht in der Lage, Angaben über die Anzahl der Lipid-Nanopartikel in einer Dosis Comirnaty oder den Unterschied zwischen den einzelnen Dosen zu machen, da es sich hierbei um wirtschaftlich sensible Informationen handelt.“
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Das Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen, beide erstellt vom Deutschen Grünen Kreuz in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, sind fehlerhaft und mangelhaft und daher unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen.
Bitte bewerten Sie, oder vielmehr lassen Sie bewerten, im Hinblick auf die beiden von mir mit meiner Petition beanstandeten Formulare und zweckmäßigerweise über ein unabhängiges, nämlich von Korruption freies Haus bzw. Institut und nicht über Ministeriumsabteilungen bzw. Institute im Einflussbereich von Lothar Wieler, Karl Lauterbach oder Bettina Stark-Watzinger, meine unbeantworteten „zehn Fragen“ sowie zusätzlich jene Fragestellungen und Erkenntnisse, die im Jahr 2023 unter #Blotgate diskutiert werden.
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#BlotGate
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Fake Western Blots Submitted by Pfizer to Several Regulatory Agencies.
Props in a theatrical performance do not have to be real. Top EMA officials were clearly in on the scam, so were the FDA and TGA.
10.01.2023 · Due Diligence and Art · Sasha (Alexandra) Latypova
sashalatypova.substack.com/p/fake-western-blots-submitted-by-pfizer
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A follow-up about Western Blots – by Jessica Rose Substack
11.01.2023
jessicar.substack.com/p/a-follow-up-about-western-blots
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Jessica Rose PhD Interview – #Blotgate & The Unknown Risks Of „Truncated Spike Protein“
27.01.2023 · January 27th, 2023 · The Last American Vagabond Joining me today is Jessica Rose PhD, here to discuss what has been termed „#Blotgate“ on social media and what this potentially means for those who have taken any of these shots, let alone those who are still allowing themselves to be injected with this dangerous gene therapy. This is the discussion of what are called „Western Blots“, the conspicuously uniform nature of those presented by Pfizer, and why that is so concerning.
bitchute.com/video/OCe6PfiVwTub/
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Sonia Elijah Interview – Willful Fraud: Did Pfizer & BioNTech Collude To Falsify Vaccine Data?
15.02.2023 · February 15th, 2023 · The Last American Vagabond Joining me today is independent investigative journalist Sonia Elijah, here to discuss #BlotGate — a story we recently discussed with Jessica Rose PhD — and what this could mean in regard to potential legal accountability for the pharmaceutical companies, as well as the implications for your health should you have taken one of these COVID injections. #Blotgate refers to the allegation that the western blots (which is a process used to detect certain proteins within a particular specimen) put out in BioNTech and Pfizer documentation were in fact falsified.
bitchute.com/video/TrxHwNLcTOHF/
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Flecken auf der Weißen Weste? COVID-19 Arzneimittelzulassung à la Pfizer — was nicht passt wird passend gemacht!
15.03.2023 · Alschner Klartext · Dr. Uwe Alschner
alschner-klartext.de/2023/03/15/flecken-auf-der-weissen-weste-covid-19-arzneimittelzulassung-a-la-pfizer-was-nicht-passt-wird-passend-gemacht/
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My Talk from Lakaruppropet Conference, Stockholm, January 21, 2023
05.02.2023 · Due Diligence and Art · Sasha Latypova
sashalatypova.substack.com/p/my-talk-from-lakaruppropet-conference
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COVID-19 countermeasures: Evidence for an intent to harm – FULL
Alexandra Latypova – PANDEMIC STRATEGIES, LESSONS AND CONSEQUENCES, 21st- 22nd January 2023
rumble.com/v288sjf-covid-19-countermeasures-evidence-for-an-intent-to-harm-full.html
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Läkaruppropet
Pandemic Strategies: Lessons and Consequences — International Conference in Stockholm
Our international conference at the Stockholm Waterfront 21-22 January 2023 was a resounding success. It gathered 15 leading doctors, researchers and lawyers from the US, Canada, UK, Germany, France, Belgium, Switzerland, Israel, Ukraine and Norway, along with 7 Swedes.
lakaruppropet.se/international-conference-pandemic-strategies/
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Mit freundlichen Grüßen
Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)
Mönchengladbach, den 24. März 2023
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Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
30. März 2023
Referat Pet 2
BMG, BMUV, BR, BT
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Pet 2-20-15-2120-015042
Sehr geehrter Herr von Roy,
zu Ihrem Anliegen habe ich eine erneute Prüfung eingeleitet. Das Ergebnis werde ich Ihnen mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stieler
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· Inflation, Bankenkrise, Krieg — wohin steuern wir? · Vortrag von Ernst Wolff "München, 14. Mai 2023 — Die Welt…