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Experimentelle Gentherapie: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Oktober 29, 2022

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„Wir müssen die Menschen zu ihrem Glück zwingen.“

Mittlerweile seien 77 Prozent der Niedersachsen erstmals geimpft, mehr als 74 Prozent seien grundimmunisiert und mit 52 Prozent über die Hälfte geboostert. „Wir haben 800.000 im Land, die nicht geimpft sind.“ Das seien zu viele, um die Pandemie langfristig in den Griff zu bekommen. Deswegen gebe es nur einen Weg: „Wir müssen die Menschen zu ihrem Glück zwingen.“ Das Glück sei die Impfung und deswegen trete sie auch für eine Impfpflicht ein.

21.01.2022 · Buxtehuder Tageblatt · Niedersachens Gesundheitsministerin Behrens · Ich habe mitgemacht, 297

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Daniela Behrens (SPD)

Geboren am 12. Mai 1968 in Bremerhaven, verheiratet. Allgemeine Hochschulreife am Wirtschaftsgymnasium der Kaufmännischen Lehranstalten Bremerhaven, von 1987 bis 1993 Studium der Politikwissenschaft mit den Nebenfächern Rechtswissenschaft und Geschichte an der Universität Bremen, Abschluss 1993 mit dem Diplom. Seit 1992 Berufstätigkeit als Journalistin und Redakteurin. Von 1995 bis 1998 journalistisches Fernstudium an der Freien Universität Berlin, Abschluss mit Licentiata rerum publicarum. Seit 1999 Mitarbeit im ehrenamtlichen Entwicklungsprojekt PhilSagay mit Arbeitsaufenthalten auf den Philippinen. Von 2000 bis 2007 als Pressesprecherin und Leiterin der Stabsstelle Marketing und Öffentlichkeitsarbeit an der Hochschule Bremerhaven tätig. Von 2007 bis 2013 Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages. Von 2013 bis 2017 Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Niedersachsen. Von 2017 bis 2018 Moderation und Begleitung von Digitalisierungs- und Industrie 4.0-Projekten bei Organisationen, Verbänden und Unternehmen.

Seit März 2021 ist Daniela Behrens Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Niedersachsen.

(Quelle: Landtag Niedersachsen)

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Industrie 4.0

Industrie 4.0 ist die Bezeichnung für ein Zukunftsprojekt zur umfassenden Digitalisierung der industriellen Produktion, um sie für die Zukunft besser zu rüsten. Mit der Bezeichnung Industrie 4.0 soll das Ziel zum Ausdruck gebracht werden, eine vierte industrielle Revolution einzuleiten:

• Die erste industrielle Revolution bestand in der Mechanisierung mittels Wasser- und Dampfkraft; darauf folgte

• die zweite industrielle Revolution, geprägt durch Massenfertigung mit Hilfe von Fließbändern und elektrischer Energie, sowie daran anschließend

• die dritte industrielle Revolution oder digitale Revolution mit Einsatz von Elektronik und IT (v. a. die speicherprogrammierbare Steuerung und die CNC-Maschine) zur Automatisierung der Produktion.

Vierte industrielle Revolution

Die industrielle Produktion soll mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik verzahnt werden. Technische Grundlage hierfür sind intelligente und digital vernetzte Systeme. Mit ihrer Hilfe soll weitestgehend selbstorganisierte Produktion möglich werden: Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkte kommunizieren und kooperieren in der Industrie 4.0 direkt miteinander. Durch die Vernetzung soll es möglich werden, nicht mehr nur einen Produktionsschritt, sondern eine ganze Wertschöpfungskette zu optimieren. Das Netz soll zudem alle Phasen des Lebenszyklus des Produktes einschließen – von der Idee eines Produkts über die Entwicklung, Fertigung, Nutzung und Wartung bis zum Recycling.

• Vernetzung: Maschinen, Geräte, Sensoren und Menschen können sich miteinander vernetzen und über das Internet der Dinge (IdD) oder das Internet der Menschen kommunizieren.

• Informationstransparenz: Sensordaten erweitern Informationssysteme digitaler Fabrikmodelle, um so ein virtuelles Abbild der realen Welt zu erstellen.

• Technische Assistenz: Assistenzsysteme unterstützen den Menschen mit Hilfe von aggregierten, visualisierten und verständlichen Informationen. So können fundierte Entscheidungen getroffen und auftretende Probleme schneller gelöst werden. Außerdem werden Menschen bei anstrengenden, unangenehmen oder gefährlichen Arbeiten physisch unterstützt.

• Dezentrale Entscheidungen: Cyberphysische Systeme sind in der Lage, eigenständige Entscheidungen zu treffen und Aufgaben möglichst autonom zu erledigen. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Störungen oder Zielkonflikten, übertragen sie die Aufgaben an eine höhere Instanz. Der optimale Grad der Autonomie ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig.

Internet der Dinge

Das Internet der Dinge (IdD) (auch: „Allesnetz“; englisch Internet of Things, Kurzform: IoT) ist ein Sammelbegriff für Technologien einer globalen Infrastruktur der Informationsgesellschaften, die es ermöglicht, physische und virtuelle Objekte miteinander zu vernetzen und sie durch Informations- und Kommunikationstechniken zusammenarbeiten zu lassen.

Smart City

Die Idee der Smart City geht mit der Nutzbarmachung digitaler Technologien einher. Im Fokus stehen hier der Umgang mit der Umweltverschmutzung, dem demographischen Wandel, dem Bevölkerungswachstum, der Finanzkrise oder mit der Ressourcenknappheit. Breiter gefasst, schließt der Begriff nicht-technische Innovationen mit ein, beispielsweise Konzepte des Teilens (Share Economy) oder zur Bürgerbeteiligung bei Großbauprojekten.

Verschiedene Charakteristika wurden zum Zweck des Vergleichs von Städten im Bereich „Smartness“ definiert: Smart Economy (Wirtschaft), Smart People (Bevölkerung), Smart Governance (Verwaltung), Smart Mobility (Mobilität), Smart Environment (Umwelt) und Smart Living (Leben). Die Potentiale der Smart City entfalten sich erst im Rahmen eines „kooperativen Beziehungsgeflechts zwischen Bürger, Stadtverwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik.“

Laut manchen Akteuren sei die hochentwickelte Smart City ein Internet of Things and Services: Die gesamte städtische Umgebung ist dabei mit Sensoren versehen, die sämtliche erfassten Daten in der Cloud verfügbar machen. So entsteht eine permanente Interaktion zwischen Stadtbewohnern und der sie umgebenden Technologie. Die Stadtbewohner werden so Teil der technischen Infrastruktur einer Stadt.

Fourth Industrial Revolution

The Fourth Industrial Revolution, 4IR, or Industry 4.0, conceptualizes rapid change to technology, industries, and societal patterns and processes in the 21st century due to increasing interconnectivity and smart automation. The term has been used widely in scientific literature, and in 2015 was popularized by Klaus Schwab, the World Economic Forum Founder and Executive chairman. Schwab asserts that the changes seen are more than just improvements to efficiency, but express a significant shift in industrial capitalism. A part of this phase of industrial change is the joining of technologies like artificial intelligence, gene editing, to advanced robotics that blur the lines between the physical, digital, and biological worlds.

The phrase Fourth Industrial Revolution was first introduced by a team of scientists developing a high-tech strategy for the German government. Klaus Schwab, executive chairman of the World Economic Forum (WEF), introduced the phrase to a wider audience in a 2015 article published by Foreign Affairs. „Mastering the Fourth Industrial Revolution“ was the 2016 theme of the World Economic Forum Annual Meeting, in Davos-Klosters, Switzerland.

On 10 October 2016, the Forum announced the opening of its Centre for the Fourth Industrial Revolution in San Francisco. This was also subject and title of Schwab’s 2016 book. Schwab includes in this fourth era technologies that combine hardware, software, and biology (cyber-physical systems), and emphasizes advances in communication and connectivity. Schwab expects this era to be marked by breakthroughs in emerging technologies in fields such as robotics, artificial intelligence, nanotechnology, quantum computing, biotechnology, the internet of things, the industrial internet of things, decentralized consensus, fifth-generation wireless technologies, 3D printing, and fully autonomous vehicles.

In The Great Reset proposal by the WEF, The Fourth Industrial Revolution is included as a strategic intelligence in the solution to rebuild the economy sustainably following the COVID-19 pandemic.

(Wikipedia)

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Impfen in Pflegeheimen

„Alles im grünen Bereich und bundesweiter Spitzenreiter – so attestiert uns das RKI die Impfsituation in Niedersachsens Pflegeheimen! Der jetzt veröffentlichte Bericht macht noch einmal deutlich, was sich mit unserer eigenen Einordnung deckt: die überwältigende Mehrheit unserer Pflegekräfte ist, bis auf die sehr geringe Anzahl von 2 Prozent, gut durchgeimpft. 96 Prozent waren zum Stichtag 30. April grundimmunisiert und 78 Prozent einmal geboostert. Damit nimmt Niedersachsen mit Hamburg, NRW und Schleswig-Holstein die Spitzenposition in Deutschland ein und zeigt, wie verantwortungsbewusst die in der Pflege beschäftigten Menschen sind. Ich gehe davon aus, dass die Quoten heute noch einmal höher sind, da die Gesundheitsämter sehr verantwortungsvoll die einrichtungsbezogene Impfpflicht durchsetzen und auf die Beschäftigten zugehen.

Bei den Bewohnerinnen und Bewohnern sieht die Lage ebenso gut aus: von 46.820 Bewohnerinnen und Bewohnern mit angegebenem Impfstatus waren ebenfalls 96 Prozent grundimmunisiert und lediglich 3 Prozent nicht geimpft. Auch hier führen wir das Ranking der Bundesländer an. Das zeigt, wie hoch das Vertrauen in die sehr gute Schutzwirkung der Impfung ist.

Dass wir in Niederachsen so gut aufgestellt sind, haben wir zum einen einer sehr umsichtigen Bevölkerung zu verdanken, die weiß, dass die Impfung das beste Schutzschild gegen eine schwere COVID-19-Erkrankung ist und sich dank der Impfung die schweren Erkrankungen und Todesfälle deutlich reduziert haben. Gleichermaßen zum Erfolg beigetragen haben die mobilen Impfteams unserer Kommunen im Zusammenwirken mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und eine stetig proaktive Öffentlichkeitsarbeit, die aufklärt und über die Vorteile des Impfens informiert. Gerade die aufsuchende Arbeit der kommunalen Impfteams mit den betreuenden Heimärztinnen und -ärzten macht sich bezahlt. Deswegen halten wir in Niedersachsen das Angebot der kommunalen Impfteams weiter aufrecht, damit diejenigen, die nicht so mobil und flexibel sind, ein direktes Impfangebot erhalten.“

(Impfen in Pflegeheimen. Statement von Gesundheitsministerin Daniela Behrens zum Coronavirus SARS-CoV-2: Bundesbericht zu Impfquoten in Pflegeeinrichtungen – April — 2022, Datum der Berichterstellung: 28. Juni 2022.)

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Corona-​Schutzimpfung für alle Kinder sinnvoll – Impfangebote stehen auch im Sommer bereit

Gesundheitsministerin Daniela Behrens und ärztliche Verbände rufen Eltern auf, ihre Kinder impfen zu lassen.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens ist am Dienstagabend mit Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, des Hausärzteverbandes sowie des Berufsverbandes der Kinder-​ und Jugendärzte zusammengekommen, um zu beraten, wie die Quote der Corona-​Schutzimpfungen insbesondere bei den fünf bis 11-​jährigen gesteigert werden kann.

Mit Stand vom Dienstag hatten 27 Prozent der niedersächsischen Kinder in dieser Altersgruppe mindestens eine Schutzimpfung gegen COVID-19 erhalten, im Bundesdurchschnitt waren es 22,3 Prozent. Alle Beteiligten waren sich einig, dass die Impfangebote in den Praxen und den kommunalen Impfteams auch über den Sommer aufrechterhalten werden und mehr Eltern von der Wichtigkeit der COVID-Schutzimpfungen überzeugt werden müssen.

„Ich begrüße sehr, dass die Ständige Impfkommission die COVID-​Schutzimpfungen seit Ende Mai uneingeschränkt für alle Kinder ab fünf Jahren empfiehlt. Der mRNA-​Impfstoff von BioNTech ist auch für Kinder dieser Altersgruppe sicher und schützt sie zuverlässig vor schweren Krankheitsverläufen. Daher bitte ich alle Eltern, ihre Kinder impfen zu lassen. Nutzen Sie in den kommenden Wochen eines der vielen Impfangebote bei den niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzten, Hausärztinnen und Hausärzten oder den Impfteams der Kommunen“, sagte die Niedersächsische Gesundheitsministerin, Daniela Behrens. Die Ministerin kündigte an, dass die kommunalen Impfteams nach den Sommerferien noch einmal verstärkt Impfangebote für Kinder und Jugendliche auf den Weg bringen werden.

22.06.2022 · Pressemitteilung · Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen · kvn.de

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Statement von Gesundheitsministerin Daniela Behrens zur der nun offiziellen Empfehlung einer zweiten Auffrischungsimpfung für alle Personen über 60 Jahre durch die Ständige Impfkommission (STIKO)

„Ich begrüße sehr, dass die Ständige Impfkommission die zweite Auffrischungsimpfung nun für alle empfiehlt, die älter sind als 60 Jahre, und damit der Beurteilung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und vieler weiterer Expertinnen und Experten folgt. Sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Ärztinnen und Ärzte haben jetzt eine ganz klare Entscheidungsgrundlage für die zweite Auffrischungsimpfung. Eine vierte Impfung verhindert gerade bei den besonders gefährdeten Personengruppen zuverlässig schwere Krankheitsverläufe und kann Leben retten. Alle, die älter sind als 60 Jahre, sollten sich deshalb schon jetzt um eine zweite Auffrischungsimpfung kümmern und nicht auf die Zulassung der für den Herbst angekündigten Omikron-Impfstoffe warten. In Niedersachsen hat mit 32,6 Prozent bereits rund jede und jeder Dritte über 60 eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten, diese Quote gilt es nun zu steigern, um die Niedersächsinnen und Niedersachsen auch mit Blick auf den Herbst bestmöglich zu schützen.“

18.08.2022 · ms.niedersachsen.de

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An Daniela Behrens, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Niedersachsen

27.10.2022

Betreff: Obduktionen nach Corona-Impfung

Sehr geehrte Frau Ministerin Behrens,

die im Rahmen des gentechnischen Großversuchs COVAX nahezu weltweit und seit dem 27.12.2020 als „Corona-Impfung“ oder „Corona-Schutzimpfung“ auch in Deutschland verabreichten, nicht erforderlichen und im beabsichtigten Sinne weitgehend bis völlig wirkungslosen sogenannten Impfstoffe (experimentelle Gentherapien) schädigen jeden, haben sehr viele Menschen erkranken lassen und bereits jetzt viele getötet.

Was anlässlich der unbedingt durchzuführenden Obduktion (Leichenschau) bei einem jeden Todesfall nach modRNA-Injektion (von BioNTech / Pfizer die Substanz BNT162b2 / Tozinameran / Comirnaty, von Moderna Elasomeran / Spikevax) oder nach Vektorvirusinjektion (von Janssen, Johnson & Johnson (J&J) das Produkt Ad26.COV2.S / Jcovden, von AstraZeneca ChAdOx1-S / AZD1222 / Vaxzevria) beachtet werden sollte, entnehmen Sie bitte dem Anhang (Abschnitte B.1 und B.2).

Auch in den Jahren 2020 bis 2022 sind Coronaviren so gefährlich oder so harmlos wie seit Jahrtausenden. Niemand benötigt zum Schutz vor dem keineswegs als „neuartig“ (novel) zu bezeichnenden Betacoronavirus SARS-CoV-2 eine Impfung. Stoppen wir COVAX, das Menschheitsverbrechen und globale Medizinverbrechen.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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A n l a g e
 
Pet 2-20-15-2120-001658a
Ergänzung vom 25. Februar 2022

Inhalt

A Hintergrund

B Mögliche Schädigungen

B.1 Zusammengestellt von Edward von Roy (Deutsch)

Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte (25.02.2022)

B.2 Publiziert bei Doctors for COVID Ethics von Prof. Dr. Arne Burkhardt (Englisch)

Notes and recommendations for conducting post-mortem examination (autopsy) of persons deceased in connection with COVID vaccination

C Den gentechnischen Großversuch am Menschen stoppen

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schariagegner.wordpress.com/2022/02/22/noch-zu-pet-2-20-15-2120-001658a/

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Sondereinheit „Corona-Steuerung“, CorS 3

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

An Edward von Roy

28.10.2022

Betreff: AW: Obduktionen nach Corona-Impfung

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihre Nachricht an Frau Ministerin Daniela Behrens, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Frau Ministerin hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Dieser Bitte komme ich gerne nach.

Ihre inhaltlichen Ausführungen im Rahmen Ihrer uns übersandten Ausarbeitung zu COVID-19-Impfungen halten einer fachlichen Überprüfung leider nicht stand.

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Frau Post

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Sondereinheit „Corona-Steuerung“

Rechtsverordnungen, Eingaben (CorS3)

Hannah-Arendt-Platz, Hannover

ms.niedersachsen.de

Geimpft sind wir stärker! Darum: impfen-schuetzen-testen.de !

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05.11.2022

Sehr geehrte Frau Ministerin Behrens,

gerne bestätige ich den Erhalt Ihrer Nachricht an mich („Ihre inhaltlichen Ausführungen im Rahmen Ihrer uns übersandten Ausarbeitung zu COVID-19-Impfungen halten einer fachlichen Überprüfung leider nicht stand.“) in Bezug auf meine 50-seitige Ausarbeitung (Bundestags-Petition Pet 2-20-15-2120-001658a Ergänzung vom 25. Februar 2022) und richte an Sie, während der Bevölkerung auch Ihres Bundeslandes Niedersachsen durch die am 27.12.2020 begonnene und bis heute fortgesetzte modRNA-Injektionskampagne („Corona-Schutzimpfung mit einem mRNA-Impfstoff“) ohne Not gesundheitlicher Schaden zugefügt wird, folgende zehn Fragen zur fachlichen Überprüfung.

1) In welchen Zellen welcher Organe oder Gewebe soll nach der intramuskulären Injektion der modRNA (engl. nucleoside-modified messenger RNA, dt. Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA) die Bildung der Spikeproteine und die Immunantwort ausgelöst werden? Bitte aufschlüsseln nach BNT162b2 / tozinameran / Comirnaty und mRNA-1273 / elasomeran / Spikevax. Hat Ihre Behörde, das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, sich dafür eingesetzt, dass diese Zielzellen bzw. dass die Bezeichnungen dieser Organe und Gewebe jedermann in Niedersachsen bekannt gemacht wird, insbesondere Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen bzw. Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn nein, warum nicht?

2) Kann ausgeschlossen werden, dass die Spikeproteine außerhalb der von Ihnen unter Punkt 1) angegebenen Zellen gebildet werden? Falls Ja, auf Grundlage welcher wissenschaftlich gesicherten Daten kann dies ausgeschlossen werden? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax.

3.) Wie lange besteht die Codierungsfähigkeit der modRNA im Körper der experimentell gentherapierten („geimpften“) Person? Kann diesbezüglich ausgeschlossen werden, dass dieses über Wochen oder Monate persistiert? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax. Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der Bevölkerung Niedersachsens bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

4.) Nach welcher Zeit sollte sich, bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax, die modRNA („mRNA“) aus den Lipidnanopartikeln spätestens im Körper der „geimpften“ Person abgebaut haben? Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der Bevölkerung Niedersachsens bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

5.) Ist sichergestellt, dass sich das Spikeprotein, das in den transfizierten Zellen der geimpften Person gebildet wird, ausschließlich in die Membranen der betroffenen Zellen einbaut und nicht löslich im Körper zirkuliert? Bitte aufschlüsseln nach Comirnaty und Spikevax.

6.) Womit ist sichergestellt, dass die verschiedenen Lipidnanopartikel, bei tozinameran / Comirnaty sind es ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin, in der beworbenen Nanogröße bleiben und nicht möglicherweise im Körper, etwa in den Körpergefäßen, zu größeren Lipidtropfen fusionieren?

7.) Wie ist die Halbwertszeit der Lipidnanopartikelkomponenten im Körper? Wie schnell werden diese abgebaut und metabolisiert oder ausgeschieden? Bitte aufschlüsseln nach jedem einzelnen der LNP (beispielsweise ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin) sowie einerseits nach Comirnaty und andererseits nach Spikevax.

8.) Wie viele Lipidnanopartikel (LNP) sind in einer Dosis der experimentellen Substanz tozinameran / Comirnaty einerseits und in der experimentellen Substanz elasomeran / Spikevax andererseits enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Chargen bzw. Dosen des gleichen experimentellen Produkts („Impfstoff“)? Haben Sie die Bevölkerung Ihres Bundeslandes über diese Anzahl von Lipidnanopartikeln in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

9.) Wie viele modRNA-Sequenzen sind in einem LNP enthalten und wie groß ist die Schwankungsbreite, in Bezug auf Comirnaty einerseits und andererseits auf Spikevax? Haben Sie die Bevölkerung Ihres Bundeslandes über diese Anzahl von modRNA-Sequenzen in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

10.) In welcher der vier Formen, diese sind uRNA (optimierte Uridin-basierte mRNA), modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA), saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA), liegt die Ihrerseits der Bevölkerung Niedersachsens empfohlene „Schutzimpfung mit mRNA“ vor, in Bezug auf die experimentelle Substanz tozinameran / Comirnaty einerseits und die experimentelle Substanz elasomeran / Spikevax andererseits? Sieht Ihr Haus, das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Gesundheitsrisiken in Bezug auf eine Anwendung von saRNA (selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (transamplifizierende mRNA), wenn ja, wie will Ihr Haus diese Risiken beseitigen bzw. die Öffentlichkeit über diese Risiken in Kenntnis setzen?

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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Experimentelle Gentherapie: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Dezember 29, 2021

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Gerhard Eck ist ein bayerischer Politiker (CSU) und gehört seit 1998 dem Bayerischen Landtag an. Als Nachfolger für den zurückgetretenen Bernd Weiß berief ihn Ministerpräsident Horst Seehofer im Herbst des Jahres 2009 zum Staatssekretär im bayerischen Innenministerium, ein Amt, das er auch in den Kabinetten Söder I und Söder II ausübte. Zum 24. März 2020 wechselte Gerhard Eck „zur Verstärkung des Kampfes gegen die Corona-Pandemie“ (WP) ins bayerische Gesundheitsministerium. Nur dreizehn Wochen später, seit dem 1. Juli 2020 ist Eck wieder Staatssekretär im Staatsministerium des Inneren.

Im Januar 2021 musste die approbierte Ärztin Melanie Huml ihr Amt als Bayerns Gesundheitsministerin an Klaus Holetschek abgeben. Jurist Holetschek übernahm im Dezember 2021 turnusgemäß den Vorsitz in der deutschen Gesundheitsministerkonferenz, baut mit am Lügengebäude einer Pandemie und fordert die zeitnahe Einführung einer allgemeinen sogenannten Impfpflicht, wir haben von einer Pflichtteilnahme an einem unnötigen und schädigenden oder tödlichen gentherapeutischen Großversuch zu reden, dem Menschheitsverbrechen und globalen Medizinverbrechen COVAX. Bei Verstößen gegen diese „Impfpflicht“, so Holetschek, müsse man neben Bußgeldern auch andere Konsequenzen wie zum Beispiel Beteiligung an den Behandlungskosten oder höhere Krankenkassenbeiträge für „Ungeimpfte“ erwägen, für nicht experimentell Gentherapierte.

Bayerns Innenminister ist Joachim Herrmann, der vor zwei Wochen die knapp zwanzig Prozent der „ungeimpften“, früher sagte man der gesunden, bayerischen Polizisten aus dem Streifendienst abzog und in den Innendienst verbannte. Vor acht Monaten hatte es Hermann auf die Einwanderer abgesehen, bei denen der Jurist Vorbehalte gegen das „Impfen“ witterte, die er sowohl auf Sprachbarrieren als auch auch auf Gerüchte und Verschwörungstheorien zurückführte: „Diese sind grober Unfug und schüren lediglich unberechtigt Ängste. (…) So gibt es weder Belege für die Behauptung, dass die Impfungen zur Unfruchtbarkeit führen, noch hat eine Impfung Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus.“ (Allgäuer Zeitung 02.05.2021). Herrmann betonte damals: „Ich appelliere daher nachdrücklich an alle unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit von uns allen: Nehmen Sie das Impfangebot wahr und lassen Sie sich impfen.“ Hoffentlich folgt kein Einwanderer dem Ratschlag des fehlinformierten jedenfalls fehlinformierenden Innenministers zur Akzeptanz der experimentellen Gentherapie. Eigens erwähnte Bayerns Innenminister dabei alle Asylbewerber, von denen man ebenfalls nur hoffen kann, dass sie die sinnlosen und krankmachenden oder tötenden sogenannten Impfungen ablehnen. Jede Impfung gegen Coronaviren ist eine Impfung zuviel.

Angesichts der durch Pharma-Großinvestor Bill Gates, durch Farrar, Fauci, Ferguson, durch Tedros (WHO), Wieler (IHR-RC, GloPID-R), Montgomery (WMA) und durch weitere Täter und Mittäter aufgebauten Lüge einer Pandemie, bei täglichem, stündlichem Bombardement mit furchteinflößender und zur Injektion drängender Propaganda und angesichts des deutschen ungeeigneten Aufklärungsmerkblatts (Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfung) – mit mRNA-Impfstoffen –) ist ein informed consent, ein informiertes Einwilligen in die sogenannte Impfung nicht möglich.

Von jedermann erfordert COVAX informed dissent, informiertes Nichteinwilligen.

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An das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Herrn Staatssekretär Gerhard Eck

14.12.2021

Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Eck,

es besteht Grund anzunehmen, dass es beim millionenfachen, medizinisch nicht erforderlichen, hochriskanten und gleichwohl als Programm COVAX (Covid-19 Vaccines Global Access) seit zwölf Monaten an vielen Orten auf der Welt hoffnungsvoll, gutgläubig oder blindwütig durchgeführten sogenannten Impfen – korrekt: beim gentherapeutischen Großversuch – gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Krankheitsbild COVID-19 zu sehr vielen leichten wie auch schweren Impf-Nebenwirkungen kommen kann und selbstverständlich auch zu Todesfällen.

Selbstverständlich kann bei einem Tod nach dem experimentellen gentherapeutischen Eingriff („Corona-Impfung“) ein Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod bestehen, ebenso kann Fremdverschulden möglich erscheinen (die sogenannte Impfung gegen das relativ harmlose Coronavirus war nicht erforderlich, ggf. ist vor Verabreichung des Vakzins ein adäquates Aufklärungsgespräch nicht erfolgt oder der später Verstorbene nicht angemessen ärztlich auf Impfeignung untersucht worden).

Selbstverständlich also kann „eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt“, ich zitiere Stuttgarts Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen vom 10.02.2021, bestehen, was schließlich bereits bei einem nach Impfung eintretenden anaphylaktischen Schock der Fall sein kann, welchen kranke oder hochbetagte Menschen möglicherweise nicht überleben, und genau diese Menschen werden in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 mit Priorität „geimpft“, experimentell gentherapiert.

Diverse Impfnebenwirkungen, von den ggf. erst nach Monaten oder Jahren erkennbaren irreparablen (Stichwort Insertion ins humane Genom) bzw. den möglicherweise ebenfalls tödlichen langfristigen Impfschäden oder auch von der ADE-Reaktion (Antibody Dependent Enhancement process) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zu reden sein, können selbstverständlich auch zum Tod des „Geimpften“ führen, weshalb jeder nach einer Impfung gegen „Corona“ verstorbene Mensch obduziert werden sollte.

Es ist nicht plausibel, bei einem Tod nach COVID-19-Impfung eine nicht-natürliche Todesursache pauschal auszuschließen, wofür sich Brauneisen allerdings einsetzt: „Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht“. Von einer Harmlosigkeit der sogenannten Impfung gegen „Corona“ sollten wir nicht ausgehen, sondern davon, dass die genetischen (gentherapeutischen) „Impfstoffe“ krank machen oder tödlich sein können.

Etwa auch eine Thromboseneigung als Nebenwirkung von viralen Spike-(Stachel-)Proteinen ist altbekannt, und genau diese Stachelproteine beginnt der „geimpfte“ sprich der gentherapeutisch modifizierte Körper herzustellen. Im Übrigen und grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass schon der, leider bereits in die Körper von mehreren Millionen Menschen injizierte, sogenannte Impfstoff, bei COMIRNATY, dem mRNA-Impfstoff BNT162b2 von BioNTech / Pfizer ist das der genetische Bauplan für das Stachelprotein gehüllt in Nano-Lipide, nicht in unserem Deltoid-(Schulter-)Muskel verbleibt, sondern sich über die Blutbahn, etwa beim Durchstechen der gut durchbluteten Unterhaut, im ganzen Körper ausbreitet, also rasch auch viele Lungen-, Leber-, Herzmuskel- und Gefäßwandzellen erreicht, welche sozusagen anweisungsgemäß mit der Fabrikation der Spikeproteine beginnen. Doch selbst bei nur lokaler (Musculus deltoideus, Deltamuskel) Expression der Stachelproteine ist deren weitere Ausbreitung im Körper unklar.

Bei schweren Impfreaktionen sollte so schnell wie möglich überprüft werden, ob es Anzeichen für Gerinnungsstörungen gibt, wozu die Bestimmung von D‑Dimeren entscheidend ist. D-Dimere sind Proteine, die als Abbauprodukte von vernetztem Fibrin im Blut während der körpereigenen Auflösung eines Blutgerinnsels vorkommen und sind ein Biomarker für die Fibrinolyse genannte Auflösung von Blutgerinnseln, weshalb ihre Konzentration im Blut zur Diagnose von Thrombosen verwendet wird.

Sobald ein – leider weiterer – Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit der sogenannten Impfung, richtig gesagt mit dem unnötigen und gefährlichen Gentherapie-Experiment, eintritt, ist es äußerst wichtig, das Einverständnis der Angehörigen sicherlich vorausgesetzt, eine Obduktion durchführen zu lassen, bei der in verschiedenen Organen histologisch nach Mikrothromben gesucht werden sollte sowie nach den bereits erwähnten, siehe Anlage, Verklumpungen von Zellen (cell fusion) durch die im Körper des Geimpften hergestellten viralen Spikeproteine („die ausgeprägte Fusogenität des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, also seine hohe Fähigkeit, die Fusion von Zellen auszulösen, ihr Verschmelzen“).

Die neuartigen Impfstoffe funktionieren als gentechnische Eingriffe in die, durch die Wissenschaft möglicherweise erst sehr unzureichend verstandenen, Kommunikationsprozesse des menschlichen Immunsystems, zielen auf Veränderung der Proteinbiosynthese und lassen unsere Körperzellen – welche eigentlich? – etwas herstellen, was diese von Natur aus nicht produzieren würden, weshalb bei einem Tod nach „Impfung gegen Corona“, neben der Obduktion, ergänzende immunologische und molekularpathologische Untersuchungen durchgeführt werden sollten.

Erst über diese, die Autopsie begleitende zusätzliche histo-immunologische und molekularpathologische Untersuchung etwa von Hirn- oder Lungengewebszellen, von Herzmuskel-, Niere-, Leber-, Milz- und Gonadengewebe sowie von der Gefäßwand der Kapillaren (Haargefäße) dürften genauere Erkenntnisse über die Folgen der unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Vakzine gewonnen werden können.

Ggf. ist erst zu einem späteren Zeitpunkt mit molekulargenetischen Untersuchungsmethoden bei verstorbenen oder noch lebenden „Corona-Geimpften“ nach Mutationen zu suchen, welche bis dahin, in allen denkbaren Körperzellen, durch die COVID-19-Vakzine möglicherweise erzeugt worden sind.

Grundsätzlich hätte man fragen müssen, ob das mit COVAX erstrebte weltweite annähernde oder vollständige Ausrotten des Coronavirus gesundheitsfördernd ist, denn ein konkurrierender, möglicherweise viel gefährlicher Erreger könnte den frei gewordenen Raum einnehmen, etwa ein nicht wie SARS-CoV-2 im kühlen Nasen- und oberen Rachenraum, sondern ein tief in der warmen Lunge replizierendes Virus.

Dem Fortschritt der Wissenschaft dienende, hier medizinische Erkenntnisse dürfen nicht primär durch ein (bislang praktisch kaum erreichbares bzw. schlampig durchgeführtes) Registrieren der Anzahl der durch die Impfaktion erzeugten Kranken oder Toten gewonnen werden. Vielmehr ist der Menschenversuch, das weitgehend sinnlose und gefährliche globale Impfprogramm COVAX nicht zu verantworten und sofort zu stoppen, vgl. im Anhang meine an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition Pet 2-19-15-2126-040193 vom 2. November 2020 mit Ergänzung vom 17. Dezember 2020.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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A n l a g e

02.11.2020 · Petition an den Deutschen Bundestag · Pet 2-19-15-2126-040193

Stoppt die Errichtung von 60 Impfzentren und von Kühlketten zum Impftofftransport nach dem Modell COVAX. Keine SARS-CoV-2 betreffende deutsche Beteiligung an der ACT Accelerator Initiative zur Beschleunigung der Entwicklung und gerechten Verteilung von Vakzinen, Diagnostika und Therapeutika. Rückzug Deutschlands aus der Arbeit der Inklusiven Impfallianz (Inclusive Vaccine Alliance), soweit diese auf SARS-CoV-2 zielt. In Deutschland handeln, global denken, kein Geld für COVAX.

17.12.2020 · Ergänzung der Petition (Begründung)

• ADE – antikörperabhängige Verstärkung
• Allergische Reaktionen auf Polyethylenglykol, PEG
• W. A. Haseltine zur Entwicklungszeit von Vakzinen
• Syncytin-1, MS, Rheuma
• Weibliche Unfruchtbarkeit
• Lipid-Nanopartikel im COVID-19-Impfstoff
• Informiertes Einwilligen – informed consent
• Nürnberger Kodex – Nuremberg Code

„Den gentechnischen Großversuch am Menschen stoppen: Verhindern wir jetzt in Deutschland und in buchstäblich letzter Minute die Massenimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und tragen wir unser Möglichstes dazu bei, ein nicht gesundheitsförderliches, sondern gesundheitsgefährdendes Projekt COVAX auch weltweit zu stoppen.“

schariagegner.wordpress.com/2020/11/02/keine-massenimpfungen-gegen-sars-cov-2-keine-corona-impfzentren-und-kuehlketten-kein-geld-fuer-covax/

24.12.2020 · Stoppt das gefährliche gentechnische Menschenexperiment

„Bitte eröffnen Sie ein Ermittlungsverfahren gegen alle Hersteller von COVID-19-Impfstoffen, die im Jahr 2020 ihr jeweiliges Vakzin bei der EMA (European Medicine Agency) zur Prüfung eingereicht haben, beispielsweise BioNtech / Pfizer für Impfstoff BNT162b.“

schariagegner.wordpress.com/2020/12/24/ermittlungen-gegen-impfstoffhersteller/

28.02.2021 · Strafanzeige gegen Achim Brauneisen wegen § 258 Strafvereitelung oder StGB § 258a Strafvereitelung im Amt oder aufgrund vergleichbarer Gesetze

schariagegner.wordpress.com/2021/02/28/generalstaatsanwalt-stuttgart-keine-obduktion-nach-corona-impfung/

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29.12.2021 11:52

Von: Servicestelle (StMGP)

Betreff: Ihre Nachricht zur COVID-19-Impfung

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihre Nachricht, mit der Sie sich hinsichtlich der Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 an Herrn Staatssekretär Eck gewendet haben. Wir wurden beauftragt, Ihnen zuständigkeitshalber zu antworten.

Wir bewundern es sehr, wie ausführlich und intensiv Sie sich mit dem Thema der Corona-Impfung auseinandersetzen.

Zwar ist es schade, dass Sie der COVID-19-Impfung negativ gegenüberstehen, an dieser Stelle sei jedoch ausdrücklich erwähnt, dass wir uns auch mit kritischen Meinungsäußerungen intensiv auseinandersetzen. Demokratie erfordert, auch Widerspruch anzunehmen und in die eigenen Überlegungen miteinzubeziehen.

Ihre Aussagen zu einem Zusammenhang zwischen Impfung und Todesfällen können wir so nicht bestätigen. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) nicht dazu berufen ist, eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Ihnen zu führen. Eine Aufbereitung und Auswertung statistischer Daten nach individuellen Vorgaben sowie die Darstellung und der umfassende Vergleich wissenschaftlicher Studien ist durch uns nicht leistbar.

Seien Sie versichert, dass uns als Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das Wohlbefinden all unserer Bürgerinnen und Bürger, unabhängig des Impfstatus und des Alters, sehr am Herzen liegt, die Corona-Pandemie jedoch auch für die Staatsregierung eine große Herausforderung darstellt.

Für den richtigen Weg stehen wir deshalb in einem regelmäßigen und intensiven Austausch mit den Akteuren der medizinischen Versorgung, der Wissenschaft, den Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen sowie zahlreichen Verbänden und Interessensgemeinschaften, die uns beratend zur Seite stehen.

Umfangreiche Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema neuartiges Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie unter:

• bayern.de/coronavirus/impfung (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)

• RKI – Impfen – COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) (Robert-Koch-Institut)

• rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.htm (STIKO-Empfehlungen zur Corona-Schutzimpfung)

• pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html (ausführliche Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts zu den in Deutschland zugelassenen Corona-Impfstoffen)

Was wir Ihnen jedoch versichern können ist, dass jeder Impfstoff, der in Deutschland verwendet wird, einen aufwendigen Prozess durchlaufen muss, bis dieser letztendlich zugelassen und verimpft werden kann.

Für die Bewertung von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig. Bevor ein Impfstoff vermarktet und angewendet werden darf, muss er ein Zulassungsverfahren durchlaufen, in dem Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit (Sicherheit) bewertet werden.

Dass bei der Corona-Impfung so schnell Ergebnisse erzielt wurden, liegt nicht an geringeren Standards, sondern daran, dass viel Geld investiert und das Thema priorisiert behandelt wurde. Der vereinfachte Prozess wird durch mehrere Faktoren ermöglicht, durch die jedoch kein Abstrich an der Sicherheit gemacht wird. Unter anderem hat die EMA für die Einreichung und Bewertung von COVID-bezogenen Arzneimitteln den sogenannten „Rolling Review“ – das laufende Bewertungsverfahren – eingeführt: Während normalerweise bereits vor Beginn des Bewertungsverfahrens ein vollständiger Zulassungsantrag mit allen erforderlichen Daten vorliegen muss, können beim Rolling Review auch Teile eines Zulassungsantrags vorab eingereicht und bewertet werden. Die Testverfahren werden also nicht beschleunigt, indem Überprüfungen ausgelassen werden. Stattdessen werden die notwendigen Studien teilweise parallel durchgeführt und die erforderlichen Zulassungsverfahren frühzeitig vorbereitet.

Mit Nebenwirkungen muss jedoch bei Impfungen jeder Art gerechnet werden. Ein hundertprozentiger Ausschluss kann nicht gewährleistet werden. Nach sorgfältiger Bewertung von wissenschaftlichen Beobachtungen und Daten kommt die STIKO zu der Einschätzung, dass nach gegenwärtigem Wissenstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen.

Das Paul-Ehrlich-Institut bewertet jedoch regelmäßig Verdachtsfälle zu Nebenwirkungen bei COVID-19-Impstoffen in den Sicherheitsberichten und berichtet darüber in seinem Coronadossier: pei.de/coronavirus.

Bezüglich Nebenwirkungen, die Sie mit der Impfung in Verbindung bringen würden, wären Sie bei der Pharmakovigilanz des PEI an der richtigen Stelle. Zudem können Sie den Verdacht von Nebenwirkungen aufgrund eines Impfstoffes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 über folgendes Online-Formular beim PEI melden: Nebenwirkungen melden – Online-Formular (bund.de).

Besteht eine Impfempfehlung der STIKO, liegt damit eine öffentliche Empfehlung für eine COVID-19-Impfung der zuständigen Landesbehörde i. S. v. § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG vor. Erleidet jemand also infolge der COVID-19-Schutzimpfung eine gesundheitliche Schädigung, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht (vgl. § 2 Nr. 11 IfSG), hat er Anspruch auf Entschädigungsleistungen in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes nach § 60 Abs. 1 IfSG.

Voraussetzung für die Haftungsfreistellung ist, dass der Impfschaden nicht auf anderem Wege (insbes. gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a IfSG) ausgeglichen wird und keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der üblichen ärztlichen Sorgfaltsmaßstäbe bei der Aufklärung und Verabreichung des Impfstoffs sowie der Dokumentation vorliegt.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Ausführungen weitergeholfen haben, Ihre weiteren Fragen dann an anderer Stelle ausführlich beantwortet werden können (siehe Links oben).

Wir wünschen Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit und einen guten Start ins neue Jahr 2022.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Haidenauplatz, München

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30.12.2021 09:33

Antwort zu: Ihre Nachricht zur COVID-19-Impfung

An: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP)

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen herzlichen Dank für Ihre informativen Zeilen.

Die gentherapeutisch wirksamen experimentellen sogenannten Impfstoffe sind unnötig und lebensgefährlich, niemand darf gegen die vergleichsweise harmlosen Coronaviren mit den experimentellen, beispielsweise mRNA enthaltenden Substanzen „geimpft“ werden, schon gar nicht Kinder. Das Menschheitsverbrechen und Medizinverbrechen COVAX ist unverzüglich weltweit zu überwinden, die Verantwortlichen für den Kulissenbau einer Pandemie und die genetische sogenannte Impfkampagne sind zeitnah vor Gericht zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy

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[ Einigen Lesern mag diese kurze letzte Nachricht bekannt vorkommen, wortgleich waren die zwei Sätze am 07.09.2021 nach Österreich ans Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gegangen und am 23.09.2021 antwortete der Service für Bürgerinnen und Bürger: „Wir können die von Ihnen vertretene Sichtweise aus wissenschaftlicher Sicht nicht nachvollziehen! Es wurden weltweit mittlerweile mehr als 5,7 Milliarden Corona-Schutzimpfungen durchgeführt. Die Coronaimpfstoffe zählen sicher zu den am genausten und strengsten überwachten Impfungen der Menschheitsgeschichte!“ ]

schariagegner.wordpress.com/2021/09/24/oesterreich-ministerium-fur-soziales-und-gesundheit-lobt-grossversuch-prophylaktischer-gentherapie-coronaimpfstoffe/

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Noch zu Bayern

An die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer

20.07.2021

Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte

schariagegner.wordpress.com/2021/10/09/bayern-und-die-obduktionen-nach-der-experimentellen-gentherapie-schutzimpfung-gegen-das-coronavirus-sars-cov-2/

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