Posts Tagged ‘FGM’

Die Beschneidung endlich zur Sprache bringen

August 25, 2020

ختان

ḫitān

kadın ve erkek sünneti

FGM oder MGM nach Koran und Sunna

Kommentar zu Gerd Herholz: „Beschneidung, Beschneider und Beschnittene“

Gerd Herholz firmiert als „Kulturmanager, Literaturvermittler, freier Autor und Journalist“ (Wikipedia) und war zwischen 1994 und 2018 Wissenschaftlicher Leiter des Literaturbüros Ruhr in Gladbeck, das in jedem Herbst den vom Regionalverband Ruhr gestifteten Literaturpreis Ruhr vergibt. Gestern lässt der Humanistische Pressedienst (hpd) Herholz zur Beschneidung sinnieren, zur rituellen ebenso wie zu einer bei medizinisch relativer Indikation durchgeführten Zirkumzision (Herholz: „aus präventivmedizinischen Gründen“).

Erkrankungen der genitalen Schleimhäute, beispielsweise Lichen sclerosus et atrophicus, können eine therapeutische Beschneidung zweckmäßig oder sogar notwendig werden lassen. In seinem Essay allerdings grübelt Herholz ausführlich auch über die Vorhautamputation ohne medizinische Indikation, über die durch Familie oder Religion beanspruchte irreparable Genitalveränderung an einem Kind.

Gerd Herholz versäumt, die sensorisch-sexuelle Bedeutung der Vorhaut darzustellen. Bei einer Zirkumzision werden die für das sexuelle Erleben zentralen Körperteile des Penis amputiert, das Gefurchte Band, die innere Vorhaut, das Frenulum (Bändchen) und das Frenulare Delta.

Die Vorhaut, nicht die Eichel, ist der für leichte Berührung empfindlichste Teil des intakten männlichen Geschlechtsorgans (Sorrells, Snyder, Reiss, Ede, Milos, Wilcox, Van Howe: Fine-touch pressure thresholds in the adult penis). Die Vorhaut ist sensibler als die menschlichen Lippen oder Fingerspitzen. Aufgrund ihrer sexuellen Empfindsamkeit spielt das Präputium eine bedeutende Rolle im Sexualleben unbeschnittener Männer und belastet eine jede Vorhautamputation Sexualität, Sexualpartner und Partnerschaft (Frisch, Lindholm, Grønbæk: Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark).

Tausende von überwiegend spezialisierten Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen (Meissner-Körperchen, Vater-Pacini-Körperchen, Ruffini-Körperchen und Merkel-Zellen) werden bei der Zirkumzision, die wir endlich männliche Genitalverstümmelung (MGM) nennen sollten, amputiert. Diese spezialisierten Nervenendigungen dienen dazu, auch leichteste Berührungen sowie Feinheiten von Temperatur, Geschwindigkeit bzw. Vibration oder Textur wahrzunehmen und weiterzuleiten. Im Vergleich dazu befinden sich auf der Glans penis (Eichel) nur wenige, überwiegend unspezialisierte freie Nervenenden, sogenannte Nozizeptoren, die Schmerzreize detektieren und weiterleiten können.

Gewiss, Penis hier, Penisvorhaut da, das Thema ist ein maskulines. Aber warum eigentlich reden wir lediglich von Jungen, wenn es um die unnötige Verletzung, unnötige Operation, unnötige Genitaloperation geht, durch Erwachsene vorgenommen ggf. am Kleinkind oder gar Säugling? Es geht um Kinder, Kind ist Mensch unter 18 Jahre.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm Atiyya Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Man falle auf islamradikale Nebelwerfer wie Nuh Ha Mim Keller (not the clitoris itself, as some mistakenly assert) oder Asiff Hussein („an Islamic practice that brings untold benefits to women, eine islamische Praxis, die den Frauen unerhörte Wohltaten schenkt“) nicht herein. Selbstverständlich muss es islamrechtlich – islamisch – nicht beim Wegschneiden der Klitorisvorhaut bleiben, sondern kann das weibliche Zentrum der Lust amputiert oder teilamputiert werden, die arabisch Bazr baẓr (Mehrzahl Buzur buẓūr) zu nennende Klitoris.

Erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist.

Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wadschib wāǧib (fard farḍ), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makruma makrumā (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht.

Auch alle vier Typen der weiblichen Genitalverstümmelung, das ist FGM Typ I, II, III, IV, müssen verboten bleiben bzw. verboten werden, überall auf der Welt. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das deutsche Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren.

„Die Beschneidung von Säuglingen oder Jungen allerdings lehne ich strikt ab“, dazu immerhin bekennt sich Gerd Herholz heute, im Jahr 2020, acht Jahre nach Schaffung des grundrechtswidrigen § 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes. Ein noch so donnerndes „lehne ich strikt ab“ könnte folgenlos bleiben im Sinne eines aufgeklärten Umgangs mit dem menschlichen Körper und im Sinne des durchgesetzten Kinder- und Jugendschutzes. Meinungen, zumal wie bei Herholz zur Zirkumzision nahezu unbegründete Meinungen, können sich ändern und um ein Credo geht es viel weniger als um das körperliche Unversehrtbleiben und das für alle und jeden geltende einheitliche Recht. An dieser Stelle vermisst man beispielsweise die Maßgabe der Volljährigkeit, das Einfordern der genitalen Intaktheit jedes Minderjährigen, jedes Mädchen oder Jungen unter 18 Jahre.

Einer Menschheit, die nicht länger genital verstümmeln und das Religiöse trotzdem nicht pauschal verwerfen will wird es darum gehen, dass in einem künftigen, erst dann schulreif zu nennenden Islamischen Religionsunterricht vermittelt wird: Kein muslimischer Junge, kein schafiitisches Mädchen muss beschnitten werden. Darum, dass in der Imamausbildung gelehrt wird: Es gibt ein gelingendes Leben als muslimischer männlicher Unbeschnittener, als schafiitische weibliche Unbeschnittene. Diesen Islam aber, man mag es bedauern, gibt es zurzeit nicht. Nicht der Muslim, die Scharia ist das Problem.

Ganz gleich, ob wir Erwachsenen uns einer Religion zurechnen oder gottlos glücklich sind, es geht darum, dass alle Kinder auf der Welt ein unversehrtes Geschlechtsorgan haben und behalten. Auch ein Feilschen um die rechte Altersgrenze zu einem Einwilligen des noch keine 18 Jahre alten Jungen oder Mädchens in die eigene MGM oder FGM darf es nicht geben. Denn völlig altersgemäß kann ein Minderjähriger, als ein körperlich wie seelisch nicht ausgereifter Mensch, die nachteiligen lebenslangen Folgen der MGM oder FGM auf seine Sexualität und seine künftigen Partnerschaften nicht hinreichend genau bewerten.

Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend hat das deutsche Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren. Wenn wir über „Beschneidung“ sprechen – der Euphemismus Beschneidung ist als ein solcher kenntlich zu machen, denn in der Beschneidungsdebatte geht es ja gerade nicht um eine medizinische Indikation, sondern um den rituellen Akt, um Genitalverstümmelung -, darf die sinngemäße Forderung nie fehlen: Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter 18 Jahren.

In Kenia kämpft Frau Dr. Tatu Kamau dafür, dass sich volljährige Frauen „beschneiden“ lassen dürfen: „Female circumcision is part of our National heritage … no particular culture is superior to another … all cultural beliefs are equally valid. Für uns in Kenia ist die weibliche Beschneidung ein Teil unseres nationalen Erbes … keine Einzelkultur ist einer anderen überlegen … alle kulturellen Anschauungen sind gleichwertig und gleichviel wert“. Tatu Kamau präzisiert: „If an adult girl wants to be circumcised, then she should be left to do it and that should be respected. Wenn ein erwachsenes Mädchen beschnitten werden möchte, sollte sie die Möglichkeit dazu haben, ihr Ansinnen sollte respektiert werden.“

Alle 18 Jahre alten und älteren Menschen betreffend gilt es selbstverständlich, vor jeder unnötigen Operation zu warnen. „Warum mit der Beschneidung nicht warten, bis mündige Gläubige sich selbst dazu entscheiden?“, fragte Herholz am 1. August 2012 (kommentiert unter ruhrbarone, Die Heuchelei der Beschneidungsgegner).

Nein, auch ein Mann oder eine Frau soll keinesfalls einfach so entscheiden können, sich einen Teil seines Körpers amputieren zu lassen, ohne dass wir diesem Wunsch auf Selbstverstümmelung eindeutig widersprechen. Mit rechtsstaatlichen Mitteln, beispielsweise mit Plakataktionen oder anderen Aufklärungskampagnen, haben wir auch dieser, auf genitale Verstümmelung an Erwachsenen zielenden Arbeit der „Beschneider“ zu begegnen.

Das Ritual der Amputation einer gehörigen Portion vom Genital muss, überall auf der Welt, endlich der Vergangenheit angehören.

Seinen Jubelruf („neue Freiheit“) gegen das Frühbeschneiden und für das Spätbeschneiden beendet Gerd Herholz so:

„Und wenn denn nun religiöse Gemeinschaften partout nicht von der Beschneidung absehen wollen, warum dann nicht das Ritual reformieren und sie in einem Alter durchführen, in dem ein junger Mann mündig genug wäre, den Akt und dessen Folgen souverän und eigenverantwortlich abzuschätzen? Solche neue Freiheit wäre dann wirklich ein Zeugnis von Menschenliebe.“

Antrag abgelehnt. Die weltweite Bewegung der Intaktivisten kämpft weder für das dialogisch ausgehandelte geringfügige Verstümmeln noch für das legalisierte späte Verstümmeln, sondern, bittesehr, der Name Intaktivismus sagt es doch, für das intakte, das heile Genital. Auch ein ritueller Einschnitt oder Einstich in die Vulva, beides zu FGM Typ IV der WHO-Klassifikation, schadet, schädigt, ist den Traditionsbewussten oder Gottesfürchtigen zu verbieten.

Auch wenn die Muslima „mündig genug wäre, den Akt und dessen Folgen souverän und eigenverantwortlich abzuschätzen“, ist ihre multikulturell bzw. gesamtgesellschaftlich legalisierte Unterwerfung unter ihren schariafrommen Ehemann kein Beweis humaner Gesinnung („ein Zeugnis von Menschenliebe“).

Den Juden das Beschneiden verbieten zu wollen und den Muslimen nicht, das folgt beispielsweise aus dem sechs Jahre alten Hintergrundpapier zur Jungenbeschneidung: „Bereits einsichts- und einwilligungsfähige Jungen müssen umfassend über die Operationsrisiken und die zu erwartenden Auswirkungen auf ihr späteres Sexualempfinden aufgeklärt werden und im Zweifelsfall ein Vetorecht gegenüber dem Eingriff besitzen“, Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wann werden die Verfasser, Gislinde Nauy, Dana Kühnau, Mariana Pinzón Becht, Walter Otte, Victor Schiering, das Wort Jungen durch Mädchen ersetzen oder vielmehr ihren Satz und das gesamte „Hintergrundpapier“ geschlechtsneutral formulieren?

Das 2014 entstandene Papier der GRÜNEN Säkularen folgt einem zwei Jahre älteren schlechten Beispiel zum Thema „Beschneidung des einsichts- und urteilsfähigen Jungen“. Dort wird eine Altersgrenze genannt: „wenn es um die Beschneidung eines einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes geht, das das 14. Lebensjahr vollendet hat“, auch hier also der jüdischen Religion (der achte Tag) gegenüber feindlich und dem Islam (ggf. zwölf oder 13 Jahre) gegenüber freundlich, Drucksache 17/11430 vom 08.11.2012, Gesetzentwurf, Marlene Rupprecht usw.

Die Klitoris ebenso wie ihr sexualsensorisches Äquivalent des penilen Präputium nicht länger schlimm früh, sondern überwiegend freiwillig jedenfalls irgendwie einvernehmlich („mündig“) deutlich später zu amputieren wäre mitnichten „wirklich ein Zeugnis von Menschenliebe“, sondern die Unterwerfung unter das islamische Verständnis körperlichem Heilseins (Hurma ḥurma) als Teil des Einknickens vor dem jeden Lebensbereich regulierenden Islamischen Recht (Scharia šarīʿa, Fiqh).

Ob Junge oder Mädchen, Beschneidung ist niemals „neue Freiheit“.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Q u e l l e

Beschneidung, Beschneider und Beschnittene. Von Gerd Herholz. Humanistischer Pressedienst (hpd) am 24.08.2020.

https://hpd.de/artikel/beschneidung-beschneider-und-beschnittene-18389

STOP FGM in Kenya – Emails an #MenENDFGM

November 6, 2018

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FGM in Kenia 2018

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Constitutional Petition 8 of 2017

http://kenyalaw.org/caselaw/cases/view/154401

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Machakos petition no. 8 of 2017 Dr. Tatu Kamau vs. The Hon. Attorney General and Anti-Female Genital Mutilation Board

The petition was filed on the 24th of July, 2017. The Petitioner’s main contention is that female circumcision ought not to be prohibited since it forms part of culture. Also, she contends that the ANTI-FEMALE GENITAL MUTILATION BOARD is not legally constituted

https://www.fidakenya.org/news/machakos-petition-no-8-of-2017-dr-tatu-kamau-vs-the-hon-attorney-general-and-anti-female-genital-mutilation-board/

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Dr Tatu Kamau, in the case before Justice David Kemei

Legalise Female Genital Mutilation, says doctor in court | Daily Nation (Kenya) 18.01.2018

https://www.nation.co.ke/news/Legalise-female-circumcision–says-doctor-in-court/1056-4267584-11ajval/index.html

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The Machakos High Court has referred the pro-FGM case by Dr Tatu Kamau to Chief Justice David Maraga

By ANDREW MBUVA | Form 3-judge bench to hear pro-FGM case, Machakos court asks Maraga | The Star (Kenya) 14.06.2018

https://www.the-star.co.ke/news/2018/06/14/form-3-judge-bench-to-hear-pro-fgm-case-machakos-court-asks-maraga_c1772969

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Email vom 06.11.2018 an info@tonymwebia.co.ke

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Dear Tony Mwebia,

today you say via twitter: „FGM is not supported in any major religious texts“

– FGM clearly is an Islamic obligation for all Muslims of Shafii madhhab – and FGM is an Islamic obligation for Shia Dawoodi Bohra.

You continue saying, today: „and moreover many religious leaders believe that this tradition should end“

– Kairo-based al-Azhar has NEVER EVER forbidden FGM Type Ia or FGM Type IV

In short / Abstract
1. FGM is very, very Islamic – and
2. al-Azhar does NOT condemn it.

Yours
Edward von Roy, social worker

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s o u r c e s

#MenENDFGM @TonyMwebia

Fact Check via @WHO. #FGM is not supported in any major religious texts and moreover many religious leaders believe that this tradition should end. #FGMNotMyReligion #EndFGM #MenENDFGM

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#MenENDFGM

https://tonymwebia.co.ke/menendfgm/

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“Cease fire has been Declared but the ‘War’ against FGM/C is far from over”

Posted on 09.05.2018 by Tony Mwebia

According to Kenya Demographic and Health Survey (KDHS) 2014 religion has been alluded to as one of the main reasons for FGM/C among the Muslim communities. Majority of Somali women (82 per cent) and men (83 per cent) believe FGM/C is a religious requirement. […]

https://tonymwebia.co.ke/religion-and-female-genital-mutilation/

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World Health Organization (WHO) on Twitter: „is not supported in any major religious texts and moreover many religious leaders believe that this tradition should end.“

06.02.2018 – Embed Tweet. #FGM is not supported in any major religious texts and moreover many religious leaders believe that this tradition should end.

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Muslim leaders delink Islam from female genital mutilation

Deputy Chief Kadhi Rashid Ali Omar said there is a difference between culture and religion saying that pastoralist communities that practice FGM do it in line with their traditions and is not supported by Islamic law. [ That is wrong – in fact, there is no Islam without female genital mutilation / FGM ]

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Islamic scholars strongly oppose Female circumcision

Islamic scholars in the country have come out strongly to oppose the notion that the religion supports Female circumcision. Led by the deputy Chief Kadhi Rashid Ali Omar, the scholars said that people mostly mistake the cultural practices of the pastoralist communities who are mostly Muslim and assume the Islamic religion also supports the same.

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Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي
ašimmī wa-lā tanhakī
[Cut] slightly and do not overdo it
[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن
iḫtafiḍna wa-lā tanhikna
Cut [slightly] without exaggeration
Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

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—–Original-Nachricht—–

Betreff: Re: STOP FGM in Kenya – STOP FGM world-wide

Datum: 06.11.2018 15:47:09

von: Tony Mwebia
an: „Edward von Roy“

How do you do. Where are you based my Brother.

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Mail von heute 21:47 Uhr von Edward von Roy an Tony Mwebia in Kenia

Hello my brother, thank you very much for your reply,

I am a social worker – as you are.

I am an intactivist (activist against FGM or MGM) based in Germany, Europe.

Zero tolerance to Female Genital Mutilation (FGM) = zero tolerance even to the less invasive forms of FGM.

Even the ‘mild Sunna’ type of FGM is not mild: it is damaging, painful and a traumatic experience. Perhaps you may have heard about the criminal case of Dr. Jumana Nagarwala, an US-based (female) doctor and Islamic circumciser (FGM) of several seven years old girls.

According to religion (Islam) khitan al-inath (Islamic FGM) is wajib (farD), is a religious obligation – a boy or a girl HAS to be cut (mutilated).

Shafii madhhab of Sunni Islam does NOT difference between a boy or a girl – her or she HAS to be cut. That is fiqh (Islamic jurisprudence) – so, if we really want to stop FGM in East Afrika – Shafii madhhab is usual – we have to stop khitan al-inath (sunat perempuan).

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Let us go away fom the – worth protecting and defending – UDHR (universal declaration of human rights, 10 december 1948) for a moment – let us read the hadith:

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Hadith. The Prophet said to Umm Atiyya (or: to Umm Habiba)

أشمِّي ولا تنهَكي
ašimmī wa-lā tanhakī
[Cut] slightly and do not overdo it

Or Muhammad said:

اختفضن ولا تنهكن
iḫtafiḍna wa-lā tanhikna
Cut [slightly] without exaggeration

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Back to the one and indivisable mankind and civilisation (UDHR – 10.12.1948).

Let us STOP any type of FGM – type I, II, III, IV. Any. No cut, no incision, no drop of blood, no pain.

For a girl or a boy. As women and men shall be equal – and have the same full civil rights.

Any ritual circumcision or other ritual injury of the genital of a girl or a boy below the age of eighteen years should be banned on a global level.

Good luck finishing the FGM in Kenya wishes you,

Edward von Roy

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Jede Form der FGM (WHO-Kategorie) ist zu verbieten

Oktober 10, 2018

Gabi Schmidt und Edward von Roy

SOS-Kinderdörfer weltweit, Weltmädchentag 2018, FGM

10.10.2018

Sehr geehrter Herr Breyer,

sehr geehrter Herr Yassin,

mit Interesse erfahren wir, dass SOS-Kinderdörfer weltweit (Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland) heute anlässlich des morgigen Welt-Mädchentages (International Day of the Girl Child) auf die Kinderrechtsverletzung und Frauenrechtsverletzung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) aufmerksam macht.

Der Internationale Mädchentag ist ein von den Vereinten Nationen (UNO) initiierter Aktionstag. Er soll in jedem Jahr am 11. Oktober einen Anlass geben, um auf die gegenwärtigen weltweiten Benachteiligungen von Mädchen hinzuweisen.

Weibliche Genitalverstümmelung (FGM)

Female genital mutilation comprises all procedures involving partial or total removal of the external female genitalia or other injury to the female genital organs for non-medical reasons (WHO, UNICEF, UNFPA, 1997).
http://www.who.int/reproductivehealth/topics/fgm/overview/en/

Female genital mutilation
31 January 2018
Key facts
• Female genital mutilation (FGM) includes procedures that intentionally alter or cause injury to the female genital organs for non-medical reasons.
• The procedure has no health benefits for girls and women.
• Procedures can cause severe bleeding and problems urinating, and later cysts, infections, as well as complications in childbirth and increased risk of newborn deaths.
More than 200 million girls and women alive today have been cut in 30 countries in Africa, the Middle East and Asia where FGM is concentrated.
• FGM is mostly carried out on young girls between infancy and age 15.
• FGM is a violation of the human rights of girls and women.
[…]
FGM is recognized internationally as a violation of the human rights of girls and women.
http://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/female-genital-mutilation

Weibliche Genitalverstümmelung umfasst die folgenden vier Typen und gemäß dem gebotenen Grundsatz der Nulltoleranz (zero tolerance) sind alle Mädchen (ein Mädchen ist ein weiblicher Mensch unter 18 Jahren) auf der Welt vor FGM Typ I, II, III oder IV zu schützen:

WHO | Klassifikation der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM)
WHO | Classification of female genital mutilation (FGM)

Type I — Partial or total removal of the clitoris and/or the prepuce (clitoridectomy). When it is important to distinguish between the major variations of Type I mutilation, the following subdivisions are proposed:
Type Ia, removal of the clitoral hood or prepuce only;
Type Ib, removal of the clitoris with the prepuce.
Type II — Partial or total removal of the clitoris and the labia minora, with or without excision of the labia majora (excision). When it is important to distinguish between the major variations that have been documented, the following subdivisions are proposed:
Type IIa, removal of the labia minora only;
Type IIb, partial or total removal of the clitoris and the labia minora;
Type IIc, partial or total removal of the clitoris, the labia minora and the labia majora.
Type III — Narrowing of the vaginal orifice with creation of a covering seal by cutting and appositioning the labia minora and/or the labia majora, with or without excision of the clitoris (infibulation). When it is important to distinguish between variations in infibulations, the following subdivisions are proposed:
Type IIIa, removal and apposition of the labia minora;
Type IIIb, removal and apposition of the labia majora.
Type IV — All other harmful procedures to the female genitalia for non-medical purposes, for example: pricking, piercing, incising, scraping and cauterization.

Psychological Effects of FGM
The World Health Organization (2008, Annex 5) reported that immediate psychological trauma may stem from the pain, shock and the use of physical force by those performing FGM. In the long term, post-traumatic stress disorder (PTSD), anxiety, depression and memory loss may occur (Behrendt and Moritz, 2005). A study in practising African communities found that women who have undergone FGM have the same levels of Post Traumatic Stress Disorder (PTSD) as adults who have been subjected to early childhood abuse, and that the majority of the women (80 per cent) suffer from affective (mood) or anxiety disorders (Keel, 2014, p.6). […]
It has also been found that the psychological trauma that women experience through FGM ‘often stays with them for the rest of their lives’ (Equality Now and City University London, 2014, p.8). A study of a sample of newly married women in Benha city found that the psychological complications resulting from FGM ‘may be submerged deep in the child’s subconscious and may trigger behavioural disturbances’ (Elnashar, Abdelhady, 2007, p.243). Dr Brenda Kelly, Consultant Obstetrician from Oxford Rose Clinic, mentions a case of one of her patients who had undergone FGM about 30 years ago, but still recalls the trauma of the procedure (Chung, 2015). […]
Memon (2014, pp.5-6) points out that both the severity of the procedure and the age at which it occurred appear to be related to the psychological effects; nevertheless, all the women in the study reported some negative effects of stress, such as recurrent bad memories and nightmares.
The Psychological Effects of Female Genital Mutilation | 16 May 2016 | Research blog by Serene Chung. | 28 Too Many
https://www.28toomany.org/blog/2016/may/16/the-psychological-effects-of-female-genital-mutilation-research-blog-by-serene-chung/

Wir begrüßen, dass sich SOS-Kinderdörfer weltweit zum morgigen internationalen Welt-Mädchentag auch gegen die weibliche Genitalverstümmelung (FGM) ausspricht („Zum „Weltmädchentag“ fordern die SOS-Kinderdörfer deshalb, dass die Anstrengungen gegen weibliche Beschneidung massiv verstärkt werden müssen. […] Die SOS-Kinderdörfer setzen sich mit vielen Projekten seit langem intensiv für das Ende der weiblichen Genitalverstümmelung ein“).

Leider bleibt für den Leser Ihres heutigen Statements offen, ob Ihre Organisation an der Beibehaltung der WHO-Klassifikation interessiert ist. Meint SOS-Kinderdörfer weltweit mit FGM wirklich jeden einzelnen der vier Typen weiblicher Genitalverstümmelung (Typ I, II, III, IV) und fordert kompromisslos dessen weltweite Abschaffung?

Noch die geringst invasive Form der FGM muss, weltweit, verboten bleiben bzw. werden, etwa auch die Islamische Mädchenbeschneidung (chitan al-inath, sunat perempuan) etwa der sogenannten milden Sunna.

Sehr geehrter Herr Breyer, sehr geehrter Herr Yassin,

erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist (https://tinyurl.com/y7wearfe).

Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht (https://tinyurl.com/yamu9kvt).

Ihre Organisation sollte sich unmissverständlich dazu bekennen, dass auch eine FGM Typ Ia oder FGM Typ IV auf der ganzen Welt verboten zu werden hat, also auch in Deutschland. (https://tinyurl.com/qzxoz2k)

Auch die Jungenbeschneidung, die männliche Genitalverstümmelung ist immer ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich zieht. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren (https://tinyurl.com/yb8dvgau).

Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV. Kämpfen Sie mit uns gegen die Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna. Jede Form von FGM (I, II, III, IV) muss verboten werden – überall auf der Welt.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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—–Original-Nachricht—–

Betreff: AW: SOS-Kinderdörfer weltweit, Weltmädchentag 2018, FGM

Datum: 2018-10-11T14:08:09+0200 11.10.2018

Von: Breyer

An: Schmidt; von Roy

Sehr geehrte Frau Schmidt, sehr geehrter Herr von Roy,

selbstverständlich bekämpfen die SOS-Kinderdörfer weltweit alle Formen von FGM. Leider bietet eine Pressemitteilung nicht den Raum, alle Details zu beleuchten.

Auf unserer Homepage klären wir dafür umso ausführlicher über die Problematik auf.

Ganz herzliche Grüße

Boris Breyer

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Scharia, Rechtsstaat und Beschneidung

März 25, 2018

ختان

ḫitān

kadın ve erkek sünneti

FGM oder MGM nach Koran und Sunna

Frage von Edward von Roy an Dr. Katarina Barley bezüglich Inneres und Justiz

28.03.2018 – 17:38

Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Barley,

erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist (https://tinyurl.com/y7wearfe).

Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht (https://tinyurl.com/yamu9kvt).

Sind Sie der Auffassung, dass eine religiös begründete FGM Typ Ia oder FGM Typ IV durch Art. 4 Grundgesetz gedeckt und auch nicht durch § 226a StGB verboten ist? (https://tinyurl.com/qzxoz2k)

Auch die Jungenbeschneidung, die männliche „Genitalverstümmelung ist immer ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich zieht“, um Ihre, für das männliche Geschlecht ebenfalls zutreffende, Aussage zur FGM zu zitieren. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren (https://tinyurl.com/yb8dvgau).

Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen die Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten – überall auf der Welt.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-katarina-barley/question/2018-03-28/297901

Q u e l l e n

AW: Ihre Mail an Katarina Barley (SPD)

27.03.2018 13:30 Uhr

Von: Edward von Roy

An: abgeordnetenwatch

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrt(…),

vielen herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.

Hier die gewünschten Quellen (…) Bitte geben Sie die jetzt von mir genannten Quellen an Justizministerin Dr. Katarina Barley (SPD) weiter. Gerne dürfen Sie diese Quellen auch auf abgeordnetenwatch so veröffentlichen, dass jeder Leser sie überprüfen kann.

Detroit, Michigan: Erster US-amerikanischer Strafprozess wegen Islamic FGM

Criminal Complaint – Jumana Nagarwala

12.04.2017 – Woodward. AO 91 (Rev. 11/11) Criminal Complaint. Special Agent: Kevin J. Swanson. Telephone: (313) 226-9180. Telephone: (313) 965-2323. UNITED STATES DISTRICT COURT. United States of America v. JUMANA NAGARWALA for the. Eastern District of Michigan

https://www.justice.gov/opa/press-release/file/957381/download

Detroit Doctor and Wife Arrested and Charged with Conspiring to Perform Female Genital Mutilation

Fakhruddin Attar, M.D., 53, and his wife, Farida Attar, 50, both of Livonia, Michigan, are charged with conspiring to perform female genital mutilations on minor girls out of Fakhruddin Attar’s medical clinic in Livonia. According to the complaint, some of the minor victims traveled interstate to have the procedure performed. The complaint alleges that the FGM procedure was performed on girls who were approximately six to eight years old.

https://www.justice.gov/opa/pr/detroit-doctor-and-wife-arrested-and-charged-conspiring-perform-female-genital-mutilation

FGM bei den schiitischen Dawudi Bohra:

Indien/Pakistan: Dawoodi Bohra – Terre des Femmes

Die Dawoodi Bohras sehen weibliche Genitalverstümmelung als religiöse Pflicht.

https://www.frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/weibliche-genitalverstuemmelung2/allgemeine-informationen/fgm-in-asien/1351-dawoodi-bohra

Seine Heiligkeit der Syedna, Mufaddal Saifuddin am 24.04.2016 in Mumbai:

„Das Ritual, das Ritual, das Ritual muss durchgeführt werden, ihr versteht was ich meine, ihr versteht mich völlig richtig. Bei einem männlichen Kind kann es ganz offen geschehen, bei einem weiblichen Kind eben heimlich, aber das Ritual muss gemacht werden. Wer auch immer es ist, wer auch immer etwas sagt.“

Später ergänzte der Syedna:

„Männliche und weibliche Beschneidung (genannt Chatna (ḫatna; ḫitān) und ChafD (ḫafḍ; ḫifāḍ)) sind religiöse Riten, die von den Dawudi Bohra durch die gesamte Geschichte ihres Bestehens hindurch praktiziert worden sind. Religiöse Bücher, die vor über tausend Jahren geschrieben wurden, stellen die Anforderungen fest, die in Bezug auf die religiöse Reinheit sowohl für Männer als auch für Frauen gelten.“

„The procedure, the procedure, the procedure has to happen. You understand what I am trying to talk about, you understand properly. In the man it is open, in women it is secret, but the procedure must be done. Whoever it is, whoever says it.“

http://mumbaimirror.indiatimes.com/mumbai/other/Yes-to-Khatna-says-Syedna-no-say-intnl-jamaats/articleshow/52263271.cms

“Male and female circumcision (called khatna and khafz respectively) are religious rites that have been practiced by Dawoodi Bohras throughout history. Religious books, written over a thousand years ago, specify the requirements for both males and females as acts of religious purity.” Syedna Mufaddal Saifuddin, the spiritual head of the Dawoodi Bohras

https://www.thequint.com/women/2016/06/07/bohra-leader-breaks-his-silence-on-female-circumcision-in-india

Australien. Shabbir Mohammedbhai Vaziri, Scheich der Dawudi Bohra (Schiiten), verurteilt wegen FGM

Mother, midwife and sheikh guilty in Australia’s first genital mutilation trial

(Bildbeschreibung) Guilty: Auburn Sheikh Shabbir Mohammedbhai Vaziri.

https://www.smh.com.au/national/nsw/mother-midwife-and-sheikh-guilty-in-australias-first-genital-mutilation-trial-20151112-gkx0b3.html

Three sentenced to 15 months in landmark female genital mutilation trial

A retired nurse, a mother of two girls and a Dawoodi Bohra community leader [Scheich Shabbir Mohammedbhai Vaziri] have each been sentenced to a maximum 15 months in prison after Australia’s first criminal prosecution for female genital mutilation.

https://www.theguardian.com/society/2016/mar/18/three-sentenced-to-15-months-in-landmark-female-genital-mutilation-trial

FGM im sunnitischen Islam. Die weibliche Beschneidung (FGM) als religiöse Pflicht im Islamischen Recht der Schafiiten.

What is the Ruling on Circumcision for Women?

Shafi’i Fiqh > Shafiifiqh.com

Question:

Assalamu Alaikum

What is the mu`tamad qowl (relied upon position) of the Shafii Madhab regarding the khatna (circumcision) of women? Is it wajib (obligatory) or sunnat?


Also, what if a woman was ignorant if it being wajib will it be incumbent on her during her advanced age to perform khatna?

Jazakumullah

Answer:

الحمد لله رب العالمين ، وصلى الله على سيدنا محمد وعلى آله وصحبه أجمعين، وبالله التوفيق

الختان واجب على الرجال والنساء عندنا (المجموع: 1: 164)

ويمنع من ختان الكبيرة لخوف التلف (الروضة: 3: 384)

Circumcision is obligatory upon men and women according to us (i.e. the Shafiis). (Majmu’ of Imam An-Nawawi 1:164) The circumcision is wajib upon men and women according to the rājih qawl of Shāfiʿī madhhab. In a situation a woman is in her advanced age, it is not permissible to circumcise her if it may harm her (al-Rauḍah of Imam An-Nawawi: 3: 384).

والله أعلم

Allah knows best

Answered by:

Sidi Abdullah Muḥammad al-Marbūqī al-Shāfiʿī

Checked by:

Al-Ustāż Fauzi ibn Abd Rahman

https://email.t-online.de/em#action=reply&body=&editorMode=auto&f=INBOX&loadExternalContent=1&m=1359812382262110&method=showWritemail&ms=&subject=

FGM im sunnitischen Islam. Madhhab (Rechtsschule) der Hanbaliten.

Sakraljuristisch (Fiqh-juristisch) ist „ehrbar“ engl. honorable = makruma makrumâ

Ahmad ibn Hanbal relates in his „Musnad“ (5:75) from Abu al- Malih ibn `Usama’s father that the Prophet (s) said: „Circumcision is sunna for men and an honorable quality for women.“

Arabic: al-khitanu sunnatun li al-rijali makrumatun li al-nisa.

http://www.sunnah.org/msaec/articles/circumci.htm

Islamic FGM (khitan al-inath; khatna) bei den sunnitischen Rechtsschulen der Malikiten und Hanafiten. Die weibliche Beschneidung ist religionsrechtlich (islamisch) „empfohlen“, engl. recommended:

It is obligatory for women neither in the Maliki school nor in the Hanbali school. Both schools consider it merely recommended. See al-Qayrawani’s „Risala“ p. 161, 305; and „al-Mughni“ 1:85. Ibn al-`Arabi al-Maliki says in „Tuhfat al- ahwadhi“ (1:167): „_Khifad_ for the woman is like _khitan_ for the man and consists in removing a piece of skin the size of a rooster’s crest in the uppermost region of the genitals on top of the urine passage.“

http://www.sunnah.org/msaec/articles/circumci.htm

Fiqh nach Imam asch-Schafii. Das Religionsrecht der Schafiiten ist einsehbar im Umdat as-Salik wa Uddat an-Nasik, Das Vertrauen des Reisenden und Rüstzeug des Anbetenden, das Shihabuddin Abu al-Abbas Ahmad ibn an-Naqib al-Misri (1302–1367) verfasste; englisch als: Reliance of the Traveller: The Classic Manual of Islamic Sacred Law.

Anmerkung: Nuh Ha Mim Keller übersetzt baZr (بظر baẓr) falsch mit Klitorisvorhaut – das geben die autoritativen Quellen des Islam nicht her, und jeder kann wissen: baZr war und ist die Klitoris.

baZr (بظر baẓr)

https://ar.wikipedia.org/wiki/%D8%A8%D8%B8%D8%B1

Klitoris

https://de.wikipedia.org/wiki/Klitoris

Reliance of the Traveller: The Classic Manual of Islamic Sacred Law | The new edition of the in-depth manual of Islamic law based on the Shafii school of thought, with a detalied index and commentary on specific rulings. 1,200 pages in an exceptional binding with Arabic and facing English text in two column format with occasional diagrams. Umdat al-Salik wa Uddat al-Nasik (Reliance of the Traveller and tools of the Worshipper) is a classic manual of fiqh. It represents the fiqh rulings according to the Shafii school of jurisprudence.

http://www.amazon.com/Reliance-Traveller-Classic-Islamic-Al-Salik/dp/0915957728

Answering Islam lässt sich von Übersetzer Scheich Nuh Ha Mim Keller nichts vormachen:

Islamic Law on Female Circumcision | The Arabic word bazr does not mean „prepuce of the clitoris“, it means the clitoris itself (cf. the entry in the Arabic-English Dictionary). The deceptive translation by Nuh Ha Mim Keller, made for Western consumption, obscures the Shafi’i law, given by ‚Umdat al-Salik, that circumcision of girls by excision of the clitoris is mandatory. This particular form of female circumcision is widely practiced in Egypt, where the Shafi’i school of Sunni law is followed.

http://answering-islam.org/Sharia/fem_circumcision.html

Tod nach Zirkumzision, tote Jungen nach der rituellen Beschneidung: US-amerikanisch, afrikanisch beim Volk der Xhosa, jüdisch durch Herpesinfektiion nach Mundbeschneidung Metzitza b`Peh

Circumcision deaths in USA | Circinfo.org

Just a harmless snip?

100+ circumcision deaths each year in United States

https://www.circinfo.org/USA_deaths.html

Circumcision Deaths – CIRP.org

http://www.cirp.org/library/death/

32 boys dead in South African initiation season – The Tico Times

http://www.ticotimes.net/2015/07/21/32-boys-dead-in-south-african-initiation-season

Botched South African tribal circumcisions kills 60 boys – News.com.au

http://www.news.com.au/world/botched-south-african-tribal-circumcisions-kills-60-boys/news-story/a8220e65c27bc9e274b595fc0bdf140b

Baby Dies of Herpes in Ritual Circumcision By Orthodox Jews

New York City is investigating the death last September of a baby who contracted herpes after a „ritual circumcision with oral suction,“ in an ultra-Orthodox Jewish ceremony known in Hebrew as metzitzah b’peh.

http://abcnews.go.com/Health/baby-dies-herpes-virus-ritual-circumcision-nyc-orthodox/story?id=15888618

Gerne hoffe ich, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

( Barley ließ uns warten: 415 Tage oder 1 Jahr 50 Tage. Die Frage, ein Jahr unbeantwortet, hatte 2019 erneut gestellt werden müssen. Zur FGM nur platte Floskeln. Zur Islamic FGM der Schafiiten und Dawoodi Bohra schweigt die Ministerin ebenso wie zur Frage, ob für sie FGM Typ Ia sowie FGM Typ IV überhaupt in den Bereich von Genitalverstümmelung gehören. MGM (Jungenbeschneidung) findet Barley problemlos bis prima. )

Antwort von Katarina Barley (SPD) 17.05.2019 – 15:08

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Frage.

Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Sie war in Deutschland stets als schwere/gefährliche Körperverletzung strafbar. Um sie auch in Deutschland mit entsprechendem Nachdruck weiter zu bekämpfen, wurde 2013 ein spezieller eigener Straftatbestand eingeführt. Mit § 226 a Strafgesetzbuch im Abschnitt Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit wird die Verstümmelung der Genitalien einer weiblichen Person unter Strafe gestellt. Dies soll dazu beitragen, auch das Bewusstsein in der Öffentlichkeit für dieses schwere Unrecht zu schärfen und zu seiner Bekämpfung beizutragen. Weiter ist weibliche Genitalverstümmelung nach deutschem Recht auch im Ausland strafbar.

Für uns ist klar, dass in Deutschland jüdisches und muslimisches Leben möglich sein muss. Wo die Ermöglichung religiösen Lebens mit anderen Gesetzen in Spannung steht, muss abgewogen werden. Die Beschneidung muss in Deutschland möglich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Katarina Barley, MdB

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-katarina-barley/question/2019-04-08/313474

Selbst wenn es euch nicht passt: FGM ist durchaus auch islamisch

Februar 25, 2018

ختان

ḫitān

kadın ve erkek sünneti

FGM oder MGM nach Koran und Sunna

Terre des Femmes Schweiz sieht keinen Zusammenhang zwischen Islam und FGM

Stellungnahme zu Äusserungen des Islamischen Zentralrats Schweiz zum Thema weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C), verfasst von Terre des Femmes (Schweiz) am 22. Februar 2018. Die islambezogene Ahnungslosigkeit oder schariafreundliche Schönfärberei kommentiert Jacques Auvergne am 25. Februar 2018.

Qaasim Illi oder Abdel Azziz Qaasim Illi, geboren 1982 als Patric Jerome Illi in Schaffhausen, ist ein zum Islam konvertierter Schweizer Informatiker. Selbstverständlich kennt das Vorstandsmitglied des Vereins Islamischer Zentralrat Schweiz (IZRS) seine Religion und nimmt sie als eine jeden Lebensbereich ordnende Kraft sowie als Allahs Wunsch und Mohammeds Befehl hundertprozentig ernst.

Auch Illi möchte eine globale Gesellschaft nach dem Vorbild des ersten Islamischen Staates (Medina 622 bis 855 unserer Zeitrechnung) aufrichten und hält demzufolge einen Vorrang von allgemeinen Menschenrechten (AEMR, Paris 10.12.1948) und Volkssouveränität gegenüber der Lebensweise und Gesetzlichkeit nach Koran und Sunna, anders gesagt gegenüber der Souveränität Gottes, für finstere Dschahiliyya, jedenfalls für schlimmen Kufr und Schirk. Warum wagt Terre des Femmes Schweiz nicht, zuzugeben, dass das Islamische Recht, dass die Scharia seit 1400 Jahren das Problem darstellt und dass die weibliche Beschneidung, wir sagen weibliche Genitalverstümmelung (FGM), ausgesprochen islamisch ist. Wir lesen bei den sogenannten Frauenrechtlerinnen:

„Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) hat am 19.2.2018 verlauten lassen, eine Variante der weiblichen Genitalbeschneidung (Female Genital Mutilation/Cutting FGM/C) – nämlich die Beschneidung der Klitorisvorhaut – sei islamisch legitim.“

Hier könnte man Herrn Illi in der Tat kritisieren, denn eine Beschränkung von Chitan al-inath (ختان الإناث ḫitān al-ināṯ, „weibliche Beschneidung“) bzw. Chitan al-banat (ختان الإناث ḫitān al-banāt, „Beschneidung der Töchter“) bzw. Chatna (bei den schiitischen Dawoodi Bohra anglis. khatna) lediglich auf eine FGM Typ Ia Klitorisvorhaut(teil)amputation lässt sich aus den autoritative Texten des Islam nicht ableiten. Vielmehr ist dort die eindeutige Rede vom baZr (بظر baẓr), der Klitoris, heute und gemäß der WHO-Klassifikation eine FGM vom Typ Ib Klitoris(teil)amputation. Dass einerseits eine FGM Ia in der Praxis in vielen Teilen der Welt so gut wie nicht zu finden ist und dass es andererseits auch technisch schwierig bis unmöglich ist, einem zumal kleinen Mädchen die Klitorisvorhaut zu amputieren ohne die Klitoris zu beschädigen sprich eine FGM Ib durchzuführern, sollte Terre des Femmes Schweiz wissen.

„Ausserdem sei die rechtliche Situation bezüglich dieser Beschneidungsform unklar.“

Leider liegt der Muslim gar nicht so falsch, übrigens selbst den halbherzig gebastelten deutschen § 226a StGB betreffend. Die europäischen und nordamerikanischen Frauenrechtsverbände haben versäumt, und versäumen immer noch, eindeutig stets auch FGM Typ Ia sowie etwa den rituellen Einschnitt (nick) oder Nadelstich (prick, pinprick), die beiden letztgenannten zu FGM Typ IV der WHO-Klassifikation, als Genitalverstümmelung einzuordnen und ein strafbewehrtes Verbot für jede FGM, also I (Ia, Ib), II, III, IV, zu fordern und, unverzüglich europaweit, zeitnah weltweit, durchzusetzen.

Ein Blick ins Schweizer Recht.

„Art. 124 Körperverletzung / Verstümmelung weiblicher Genitalien

Wer die Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, in ihrer natürlichen Funktion erheblich und dauerhaft beeinträchtigt oder sie in anderer Weise schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft. 2 Strafbar ist auch, wer die Tat im Ausland begeht, sich in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird. Artikel 7 Absätze 4 und 5 sind anwendbar.“

Das reicht, und damit könnte Illi dann bedauerlicherweise sogar richtig liegen, möglicherweise nicht aus, die islamische Sunna (der Mädchen; FGM) bzw. die milde Sunna (FGM) nach Art. 124 StGB zu bestrafen, nennen wir beispielsweise die Klitorisvorhaut(teil)beschneidung FGM Typ Ia. Denn auch wenn wir dem Gesetz drei Tatbestände entnehmen können: 1. Verstümmelung, 2. erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung, 3. andere Schädigung, wird es, wie vermutlich auch in Deutschland, noch auf lange Zeit nicht funktionieren, die Mehrheit der Schweizer Parlamentarier erklären zu lassen, dass die FGM Typ Ia verstümmele (mutilates), eine Verstümmelung (mutilation) sei, oder auch nur eine Beeinträchtigung („erheblich“). Dass manch eine FGM Typ IV (ritual nick; ritual pinprick) verstümmele oder auch nur erheblich beeinträchtige, vernehme ich, habe ich etwas überlesen, noch nicht einmal bei Terre des Femmes Schweiz.

Jetzt wird es abenteuerlich:

„FGM/C ist nicht islamisch.“

Dem ist nicht so. Den Sunniten ist die Chatna religiös empfohlen (hanafitisch, malikitisch, ggf. hanbalitisch) oder religiöse Pflicht (asch-Schafii, ggf. auch Hanbaliyya).

Die islamische weibliche Beschneidung ist kein sogenannter Salafismus oder sogenannter Wahhabismus oder sogenannter Islamismus, sondern tausendjähriges Schariagesetz. Die sunnitischen Rechtsschulen anerkennen einander und selbst die Dawoodi Bohra beschneiden ihre siebenjährigen Mädchen und gelten der vor drei Tagen durch TdF Schweiz so hoch gelobten Kairoer Al-Azhar keineswegs als Ex-Muslime. Kein Islam ohne FGM. Den Schafiiten sowie den Bohra ist das männliche wie weibliche Beschneiden religiös verpflichtend (Wadschib; farD).

Gestern antwortete Qaasim Illi per Twitter auf Terre des Femmes Schweiz. Nach wie vor will der IZRS-Funktionär die unbedingt erhaltenswerte WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung zerbrechen in einen weiterhin verbotenen und einen dann erlaubten Teil:

„Völlig am Thema vorbei. Uns geht es um die Entfernung der Vorhäute, sei es beim Mann oder der Frau, nicht um #FGM. Die unnegierbare Islamizität der Praxis haben wir bereits dargelegt. Hier gibt es mehr Infos: ___ps://femalecircumcision.org 22:12 – 24. Feb. 2018“

Die von Herrn Illi als Lektüre („mehr Infos“) empfohlene, anonyme Homepage (Female Circumcision · Myths and Facts) empfiehlt einen Text von Asiff Hussein (Female Circumcision – An Islamic Perspective), wirbt für Abschaffung des aus unserer Sicht unbedingt erhaltenswerten derzeitigen, zumal von der WHO verwendeten Begriffs von FGM und wünscht sich: „support for the prescribed and limited religious practice of female circumcision, Unterstützung der vorgeschriebenen und begrenzten religiösen Praxis der weiblichen Beschneidung“. Assiff Hussein wiederum, ein in Sri Lanka arbeitender Journalist und Forscher zum Islam, kämpft seit mehreren Jahren für die milde Sunna (Female Circumcision – The Hidden Truth), die straffreie FGM Typ Ia: „An Islamic practice that brings untold benefits to women. Eine islamische Praxis, die den Frauen unerhörte Wohltaten schenkt.“

Zurück in die Schweiz. Heute legt das IZRS nach, die „moderate weibliche Beschneidung“ sei keine FGM:

„(…) our fatwa concerning the #sunnah status of moderate female circumcision (…) To make it clear again: We are talking about the foreskin of the clitoris and not #FGM.“

Illi weiß natürlich, dass für eine Durchsetzung der Lebensweise nach Koran und Sunna auch die straffrei mögliche Beschneidung der Klitoris die nächste Forderung sein muss. Der funktionierende Rechtsstaat indessen hat auch nick oder pinprick nicht in den Bereich von geduldeter Religionspraxis, von Religionsfreiheit zu integrieren.

FGM und Islam.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

TdF Schweiz wagt nicht, den gegebenen Zusammenhang von Islam und FGM beim Namen zu nennen und redete erst vor wenigen Wochen am Thema Scharia vorbei:

„Les raisons, motivations et justifications à l’excision sont multiples. Es gibt zahlreiche Motive für die Beschneidung von Mädchen und die Rechtfertigungen und Begründungen sind vielfältig.“

(Mädchen vor weiblicher Genitalbeschneidung schützen, Medienmitteilung vom 1. Februar 2018, Internationaler Tag der Nulltoleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung.)

Ob Zwangsverschleierung (Hidschab), Nikah und Talaq, Polygamie, Verheiratung neunjähriger Mädchen, Apostasieverbot, männliche (MGM) oder weibliche (FGM) Beschneidung, alles gehört zum kohärenten Islamischen Recht.

Ein Blick auf die Homepage. Zum Team der Geschäftsstelle gehören:

„Marisa Birri. Projektleiterin Bildung und Fachfrau mit Spezialisierung auf geschlechtsspezifische Gewalt/weibliche Genitalverstümmelung FGM; Marisa Birri studierte Geschichte, Völkerrecht und Sozialanthropologie an den Universitäten Bern und Bologna (Italien)“

„Natalie Trummer studierte Geschichte, Islamwissenschaften und Volkswirtschaft und absolvierte ein DAS in internationalem Recht an der Universität Bern, ein CAS für Entwicklungszusammenarbeit (NADEL) sowie ein CAS in Führen von Non-Profit-Organisationen“

Ist die islamwissenschaftliche Ausbildung der Natalie Trummer so rudimentär, dass der TdF-Mitarbeiterin die FGM-bejahende Position von JAKIM (Jabatan Kemajuan Islam Malaysia, Malaysia) und MUI (Majelis Ulama Indonesia, Indonesien) nicht bekannt ist? Ist ihr nicht bewusst, dass, aus islamischer Perspektive, Allahs und Mohammeds, Jungen wie Mädchen betreffender Beschneidungswunsch oder auch -befehl nicht verstümmelt, sondern schon eher gesund, rein, ehrbar, tugendhaft und glücklich macht und dass deshalb auch MUI von Beschneidung spricht und eben nicht von Verstümmelung? Qaasim Illi, wie auch der oben genannte Assiff Hussein, befindet sich schlicht in der Gesellschaft der Kämpfer für eine neue und, wie dann das weibliche Geschlechtsorgan, reduzierte, gekürzte Definition von FGM.

Warum leugnet auch Marisa Birri die religiöse Verpflichtung zum Mädchenbeschneiden der schiitischen Dawoodi Bohra und der sunnitischen Schafiiten?

„Der IZRS suggeriert eine Einigkeit der Gelehrten, was die weibliche Genitalbeschneidung anbelangt.“

Allerdings sind sich die Ulama der vier sunnitischen Rechtsschulen einig, das IZRS liegt hier richtig und TdF falsch. Auch in Sachen FGM leidet die Umma eben nicht an Fitna (Zwietracht und Zerwürfnis; Versuchung). Bei den Schiiten predigte der 53. Dai al-Mutlaq, Syedna Mufaddal Saifuddin, in Mumbai am 25.04.2016: „the act must be done, die Tat muss vollbracht werden“ und in Detroit, Michigan, USA wartet die schiitische Muslima und Mädchenbeschneiderin Dr. Jumana Nagarwala auf ihren nächsten Prozesstermin – für TdF Schweiz kein Thema?

„Die Handlung muss vollzogen werden. Wenn es ein Junge ist kann es offen gemacht werden, ist es ein Mädchen, dann eben heimlich. Aber die Tat muss vollbracht werden. Versteht ihr, wie ich das meine? Lassen wir die Leute doch reden. It must be done. If it is a man, it can be done openly and if it is a woman it must be discreet. But the act must be done. Do you understand what I am saying? Let people say what they want.“

Berlin im Dezember 2014. Vor der Botschaft der Republik Indonesien, man übergab die Unterschriften der Petition gegen Indonesiens weibliche Beschneidung (FGM), lief Terre des Femmes Deutschland wie zu erwarten ins Leere und wunderte sich trotzdem: „Die Überzeugung, dass jede Form von weiblicher Genitalverstümmelung eine Menschenrechtsverletzung darstellt wurde nicht geteilt.“

Zitat TdF: „Nach der Übergabe der Unterschriften haben wir mit der Leiterin der politischen Abteilung der indonesischen Botschaft Lefianna H. Ferdinandus und weiteren Botschaftsangestellten ausführlich diskutiert, da der Botschafter terminlich verhindert war. Der Bedarf einer Aufklärungskampagne in Indonesien wurde zwar bestätigt, auch plant die Regierung eine landesweite Studie, doch ein Gesetz gegen weibliche Genitalverstümmelung halten sie nicht für notwendig. Die Überzeugung, dass jede Form von weiblicher Genitalverstümmelung eine Menschenrechtsverletzung darstellt wurde nicht geteilt.“ Zitatende.

Wir Anhänger des Islamischen Rechts verstümmeln die muslimischen Mädchen doch nicht, wir beschneiden sie lediglich – zwar sprachen Lefianna Hartati Ferdinandus und die anderen Botschaftsmitarbeiter das nicht aus, doch wer den Islam und die dazugehörige Islamic FGM kritisiert, konnte 2014 und kann auch heute im Staatsdienst Indonesiens keine Karriere machen, wird vielmehr bedroht werden. Vor gut drei Jahren erlebte Terre des Femmes Deutschland also etwas Ähnliches wie in diesen Tagen TdF Schweiz mit Qaasim Illi vom Consiglio centrale islamico (CCIS) / Islamischer Zentralrat Schweiz (IZRS), der seine Religion keineswegs falsch verstanden hat.

Erfolgreich für die weltweite Gleichberechtigung von Mann und Frau zu kämpfen ohne die Scharia zu kritisieren funktioniert nicht. Mit der Wortwörtlichkeit von Koran und Sunna gibt es keine gleichen Rechte für die Frau.

Jede Form der weiblichen Beschneidung sprich FGM muss weg, überall auf der Welt. Mit dem derzeitigen islamfreundlichen Kurs von Terre des Femmes Schweiz wird das nichts.

Jacques Auvergne

Minderjährige Mädchen oder Jungen können ihrer Beschneidung nicht rechtswirksam zustimmen, weil sie nicht einwilligungsfähig sind

August 28, 2017

ختان

ḫitān

kadın ve erkek sünneti

FGM oder MGM nach Koran und Sunna

Kindeswunsch auf Beschnittenwerden auch für Mädchen bald Gesetz?

Britischer Medizinethiker fordert das verstaatlichte Befragen des männlichen oder weiblichen Kindes nach dessen baldiger Genitalverstümmelung (MGM oder FGM)

Das jeweils geltende Gesetz, so fordert es der Research Fellow am Oxford Uehiro Centre for Practical Ethics, soll endlich sicherstellen, dass Kinder befragt werden dürfen, ob sie einen Teil ihres Geschlechtsorgans der Religion oder Tradition opfern. Zitate aus dem jüngsten Text des Verharmlosers der Jungenbeschneidung (MGM) und Wegbereiters der Mädchenbeschneidung (FGM) Brian D. Earp: Hat die weibliche Genitalverstümmelung gesundheitliche Vorteile? Das Problem mit der Medikalisierung der Moralität, Originaltitel: Does Female Genital Mutilation Have Health Benefits? The Problem with Medicalizing Morality.

Ob wir als Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen in aller Welt minderjährige Drogenkonsumenten oder Drogenkuriere, Kindersoldaten, Minderjährige im Bordell, Kindesmissbrauch oder Kinderehen erfolgreich verhindern wollen, stets hat die Altersgrenze 18 Jahre benannt und durchgesetzt zu werden. Weder in den Kinderschutz noch in das Kindeswohl ist dabei ein Aushandeln von Altersgrenzen der Einwilligungsfähigkeit in Bezug auf eine rituelle Genitaloperation integrierbar, auch nicht in Bezug auf den Bereich der Jugendlichen, in Deutschland meint das bekanntlich das Alter der 14 bis 17 Jahr alten Menschen. Kinder raus aus Ehebett, Soldatenuniform oder Bordell, Kinder weg von den rituellen Beschneidungsmessern, Kind ist Mensch unter achtzehn Jahren.

Leider duldet die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) eine gegebenenfalls anzuwendende rechtliche Einschränkung sprich ein abgesenktes Eintrittsalter ins Dasein als Erwachsener („soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt; unless under the law applicable to the child, majority is attained earlier“), doch heißt es, immerhin, in Artikel 1 der KRK ganz grundsätzlich: „Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat; a child means every human being below the age of eighteen years“. Eindeutiger ist da schon die African Charter on the Rights of the Child (1990) Article 2 Definition of a Child (For the purposes of this Charter, a child means every human being below the age of 18 years. Aux termes de la présente Charte, on entend par „Enfant“ tout être humain âgé de moins de 18 ans).

Medizinethiker Brian D. Earp schmuggelt den Kindeswunsch auf männliche oder weibliche Genitalverstümmelung in die Hörsäle und Parlamente. Stoppen wir diesen Mann, denn der Staat hat nicht die kindliche Wunschbeschneidung, sondern die kindliche genitale Intaktheit zu sichern. Schluss mit dem enthemmt religionsfreundlichen und wenig zufällig beschneiderfreundlichen Geplapper über Genitalautonomie (genital autonomy), Schluss mit dem Geschwätz über ein informiertes Einwilligen (informed consent) in Bezug auf eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung an einem unter 18 Jahre alten Menschen.

Übersetzung (gekürzt) und Kommentare von Jacques Auvergne (2017). UPDATE: Earp reagiert, Auvergne antwortet.

Der Brite Brian Earp, eigentlich Brian David Earp und bekannt als Brian D. Earp, hat einen Abschluss in Experimentalpsychologie und studierte neben Psychologie auch Philosophie und Kognitionswissenschaft. Earp, der gemeinsam mit dem aus Australien stammenden Philosophen Julian Savulescu allen Ernstes über Neuro-Enhancement in Liebe und Ehe nachdenkt, arbeitet am The Oxford Centre for Neuroethics (OCN) und schaltet sich bei jeder Gelegenheit in die berüchtigte sogenannte Beschneidungsdebatte ein. Diese allerdings braucht von uns Sozialpädagogen gar nicht erst geführt werden, denn wir diskutieren schließlich auch nicht lang und breit über das Pro und Kontra von Drogen für Kinder, Kindersex, Kindersoldaten, Kinderehen. Religion im Sinne einer persönlichen Spiritualität bekommt vielen Menschen ganz ausgezeichnet, einige wöchentliche Gebete und Riten sind zusätzlich eine feine Kultur, doch ansonsten muss beides weg, Beschneidungsdebatte und Beschneidungsmesser. Schluss mit den Debatten, wir knipsen hiermit, Zirkumzision sowie FGM betreffend, das Licht aus im Debattierclub.

Die rituelle genitale Versehrung, man rede von Genitalverstümmelung, meint nicht nur jene 50 % der Menschheit, die männlichen Geschlechts ist. In Detroit, Michigan, USA sitzt Dr. Jumana Nagarwala im Gefängnis, eine Ärztin und religiöse (islamische) Mädchenbeschneiderin. Die schiitischen Dawudi Bohra beschneiden ihre sieben Jahre alten Mädchen, für die Debattenfreunde ein willkommener Anlass zum Diskutieren, unser Lichtausknipsen hat nichts geholfen und sogleich ist Brian D. Earp zur Stelle mit einem umfangreichen Text, den er am 15. August 2017 vom Sydney aus auf dem Onlinemagazin Quillette veröffentlichen ließ, allerdings noch am selben Tag bei BMJ (London) einstellte. Does Female Genital Mutilation Have Health Benefits? The Problem with Medicalizing Morality,[1] unautorisierte und gekürzte Übersetzung ins Deutsche.

Hat die weibliche Genitalverstümmelung gesundheitliche Vorteile? Das Problem mit der Medikalisierung der Moralität

(Von Brian D. Earp. Zuerst auf Quillette (Sydney) am 15.08.2017.)

Vier Mitglieder der islamischen Glaubensströmung der Dawudi Bohra, die in Detroit, Michigan leben, wurden vor kurzem wegen Durchführung von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) angeklagt. Dies ist das erste Mal, dass die US-Regierung einen Fall von „FGM“ verfolgt; ein entsprechendes Bundesgesetz war 1996 verabschiedet worden. Die Weltöffentlichkeit beobachtet sehr genau, wie sich der Fall entwickelt.

So vieles kommt hier ins Spiel: Multikultur, Religionsfreiheit und die Grenzen der Toleranz einerseits, der Umfang der Rechte von Kindern und von Minderheitengruppen andererseits, darüber hinaus sogar das Konzept von „Schaden“.

Warum setzt Earp (an “FGM” case) im ersten Absatz den Begriff von der weiblichen Genitalverstümmelung, englisch Female genital mutilation (FGM), in Anführungsstriche? Möglicherweise fanden in Michigan islamische Genitalverstümmelungen von FGM Typ I oder II statt, doch selbst für den Fall, dass es nicht möglich sein wird, der Ärztin und Muslima Dr. Jumana Nagarwala mehr nachzuweisen als einen Einstich (prick) oder Einschnitt (incision, nick), beide dem Bereich von FGM Typ IV zuzurechnen, FGM ist FGM ist FGM. Insbesondere aber hat Earp (even the very concept of “harm”) den Schadensbegriff, die mit jeder, also auch noch mit der geringst invasiven weiblichen Genitalverstümmelung einhergehende körperliche und zusätzliche psychische Schädigung nicht zu apostrophieren.

Earp weiß natürlich, wie politische Korrektheit funktioniert. Erst ganz wenige Ärzte auf der Welt wagen, die einer FGM Typ Ib Klitoris(teil)amputation oder Typ II Labien(teil)amputation durchaus vergleichbare Zirkumzision, die Vorhautamputation an Jungen als Schaden und irreversible Schädigung zu beschreiben. Ein entsprechend mutiger Parlamentarier, etliche dieser Spezies sind Arzt, sähe seine Wiederwahl sicherlich gefährdet angesichts der seit 2007 Zehntausende, Hunderttausende männliche kindliche Genitale verstümmelnden Afrikaprogramme für sogenannte Freiwillige medizinische Beschneidung von Männern (VMMC – Voluntary Medicine Male Circumcision) einerseits und in Anbetracht der sehr hohen Zahl von Schariagehorsamen unter den 1,6 Milliarden Muslimen weltweit andererseits.

Wenn sie nun schon nicht nützlich ist, schädlich sein, Schaden stiften darf die Jungenbeschneidung auf keinen Fall. Auch in Deutschland ist dieses Ausblenden der Fakten Staatsdoktrin und wird, wenn wir das nicht im letzten Augenblick verhindern, die zeitnahe Straffreistellung der Chatna (Chitan al-inath, sunat perempuan), der islamisch begründeten FGM nach sich ziehen. Der Fiqh der Schafiiten bewertet die Beschneidung des Kindes als religiös zwingend (wadschib) und ist hier zwischen Junge und Mädchen zu unterscheiden gar nicht erst bereit. Ein Islam ohne FGM ist noch nicht erfunden.

Individualrechte versus Gruppenrechte – hat der 18 Jahre alt gewordene männliche oder weibliche Mensch das Recht auf einen intakten Körper, insbesondere auf ein intaktes Geschlechtsorgan? Wir Intaktivisten spalten die Schülerschaft eben nicht auf in Christenkinder, Judenkinder, kleine Muslime oder kleine Atheisten, sondern fordern: Keine Beschneidung unter 18 Jahren.

Schaden (harm) ist uns auch keine Idee (concept), sondern wissenschaftlich überprüfbare Tatsache. FGM schadet immer.

Allzu hastig erzählt Brian D. Earp Ungefähres über die vier Typen weiblicher Genitalverstümmelung zu (FGM Typ I, II, III, IV) und wendet sich dem rituellen Einstich zu, einer FGM Typ IV. Der optimistische Beschneidungsrhetoriker aus Oxford spricht von einem rituell hervorquellenden Tropfen Blut und weiß nicht oder verschweigt, dass die islamische Mädchenbeschneidung, bei einer FGM Typ IV bleibt es so gut wie nie, den Teufel abhalten und den Weg ins Paradies ebnen soll einerseits und zum anderen ein Bekenntnis zur einem jeden Bereich des Lebens regelnden Wohlverhalten und Gesetz ist. Islamische weibliche Beschneidung (FGM), der Chitan al-inath bzw. die Chatna, funktioniert islamisch nicht ohne die Möglichkeit von Talaq und Zweitfrau. Die Praxis der Chatna ohne die Pflicht zum Hidschab geht islamisch nicht. Chatna ohne korangemäß halbiertes weibliches Erbe funktioniert nicht.

Oft, allzu oft amputiert die Chatna gerade bei den Dawudi Bohra viel von der Klitoris, was Earp an dieser Stelle nicht sagt, der gerade über den religiösen Nadelstich in die Klitorisvorhaut nachdenkt (pricking the foreskin or “hood” of the clitoris to release a drop of blood), wohingegen gerade auch die Bohra das rituell zu reinigende weibliche Kind, falls sie es überhaupt bei einem Nadelstich belassen, in die Schamlippen stechen oder, wenig zufällig, in das Lustorgan Nummer Eins, in die Klitoris.

Gesundes Gewebe wird in der Regel durch dieses Verfahren nicht entfernt, das in Communities, in denen es üblich ist, oft durch ausgebildetes medizinisches Personal durchgeführt wird. Langfristige nachteilige gesundheitliche Folgen sind vermutlich selten.

Einmal abgesehen davon, dass das Mädchen, spätestens wenn die Schwiegermutter den Besitz einer Klitoris für Sünde (haram) hält, jederzeit nachbeschnitten werden kann, FGM, auch die geringste, beschädigt stets das Vertrauen des Mädchens in Eltern, Umfeld und Umwelt, anders gesagt: FGM traumatisiert psychisch immer, was wiederum bedeutet: sie schadet immer. Der körperliche Schaden kommt dazu, auch aus einem Einschnitt oder Nadelstich kann, wer weiß, ob die Immunabwehr des Kindes gerade stark ist oder ob in der Klinik MRSA vagabundiert, eine Nekrose oder Sepsis entstehen, was wiederum tödlich sein kann. Nadelstich mit Nebenwirkung Tod, Herr Earp?

Erste und widersprüchliche Berichte deuten darauf hin, dass die Dawudi Bohra eine, siehe oben, FGM Typ IV Variante Nadelstich in die Klitorisvorhaut durchführen, mithin eine Form weiblicher Beschneidung praktizieren, wenn auch nicht jene extremen Formen, die so oft in den westlichen Medien hervorgehoben werden.

Drei Bemerkungen. Erstens. Was soll das Gerede von widersprüchlichen Berichten, selbstverständlich beschneiden die Dawudi Bohra ihre sieben Jahre alten Mädchen. Zweitens. Earp, wir hatten gesehen, dass er den Ort des Stechens nicht korrekt angibt, sagt female genital cutting, weibliche Beschneidung, wo er female genital mutilation mindestens unverzüglich hätte beklagen müssen, weibliche Genitalverstümmelung, FGM. Drittens. Westliche Medien (in the Western media), gibt es für Earp auch Eastern media, Oriental media, Islamic media? Wie es in den Siebziger Jahren schon Ali Schariati betrieb, versucht der Multikulturalist und Kulturkreistheoretiker Brian D. Earp die eine Welt mit ihren unteilbaren allgemeinen Menschenrechten aufzuspalten in Okzident und Orient.

Earp, der als Fachmann für Ethik zwischen Atheistenkind, Judenkind, Christenkind und Muslimkind gerade nicht hätte unterscheiden dürfen, verschweigt die zahlenmäßig hundertfach größere Religion Islam und zeigt auf das kleine jüdische Religionsvolk.

Nicht nebenbei ist anzumerken, dass es eine Charakterlosigkeit und Gemeinheit leider auch in unserem Kreis der Intaktivisten gibt, wo man, genau unter dieser Bezeichnung (intactivism, intactivists), bereits früh und richtigerweise gegen die mythisch begründete oder gedankenlose und in jedem Fall schlimme Routine der nordamerikanischen Säuglingsbeschneidung gekämpft hat.

Erwähnte Gemeinheit besteht darin, wir können es bündig zusammenfassen und gleich kommt ein kleiner deutscher Aufschrei von MOGiS bis gbs, den Juden das Beschneiden verbieten zu wollen und den Muslimen nicht.

Denn alles andere als zufällig marschierte im Herbst 2012 die gesamte deutsche Heerschar des gesetzlichen Alternativentwurfs, die Jungen beschneiden Ja bitte, aber erst ab vierzehn Jahren, Heerführer waren Walter Otte, Victor Schiering und Gislinde Nauy (diese noch 2014: „Die Säkularen Grünen treten für den Anstoß einer (…) ergebnisoffenen Debatte ein. (…) Wir schlagen (…) eine Übergangsregelung von fünf Jahren vor, in denen die Jungengenitalbeschneidung strafrechtlich nicht verfolgt wird. (…) Bereits einsichts- und einwilligungsfähige Jungen müssen umfassend über die Operationsrisiken und die zu erwartenden Auswirkungen auf ihr späteres Sexualempfinden aufgeklärt werden und im Zweifelsfall ein Vetorecht gegenüber dem Eingriff besitzen“,[2] man lese den Satz noch einmal und ersetze dabei Jungen durch Mädchen) sowie im Herbst 2012 MdB Marlene Rupprecht, genau in diese Richtung: den Juden, nur sie müssen ihr Ritual genau am achten Tag begehen, das Beschneiden verbieten zu wollen und den Muslimen nicht. Letztere können gemäß Scharia bis zum Alter des Jungen von vierzehn Jahren (15 Mondjahre) warten. (Auf Erden wird Allahs Bodenpersonal auf die himmlische Erlaubnis der Beschneidung des männlichen Babys am siebten Tag selbstverständlich nicht verzichten.)

2013 war Rupprecht federführende Autorin (rapporteur) für Resolution 1952 des Europarats (Punkt 7.5.2 „medizinische, hygienische und andere Bedingungen für Praktiken wie die medizinisch nicht gerechtfertigte Beschneidung junger Knaben klar zu definieren“, Punkt 7.7 plädiert für die Ausarbeitung „spezifischer juristischer Regelungen, um zu gewährleisten, dass bestimmte Operationen und Praktiken nicht ausgeführt werden, bevor ein Kind nicht alt genug ist, um zu Rate gezogen zu werden“,[3] auch hier sollte man das einmal probeweise laut lesen und dabei Junge durch Mädchen ersetzen). Jetzt bitte der kleine deutsche Aufschrei von MOGiS bis gbs und hiermit zurück zum Wegbereiter der transatlantischen milden Sunna (Islamic FGM) Brian D. Earp.

Das Verteidigungsteam hat bereits signalisiert, dass es den „risikoarmen“ Aspekt des fraglichen Genitalbeschneidens hervorheben wird und behauptet, dass es nicht als Verstümmelung gelten sollte. Es ist doch weit weniger invasiv als der Brit mila, die jüdische rituelle männliche Beschneidung, die bei Minderjährigen in den USA gesetzlich erlaubt ist und von niemandem in Frage gestellt wird.

In Sachen amerikanische Neugeborenenbeschneidung jüdische Familien zu erwähnen ist nicht angebracht, denn in den vergangenen Jahrzehnten drohten in US-amerikanischen Hospitälern alle neugeborenen männlichen Babys Opfer der Säuglingsbeschneidung zu werden. Einer fleißigen Intaktivistenbewegung verdanken erst neuerdings viele männliche Amerikaner, trotz der fortgesetzten täglichen schlimmen Routine in den Krankenhäusern, einen unversehrten Penis, darunter auch etliche Juden übrigens.

Selbstredend muss die Zeit möglichst bald kommen, an der das Genital des noch keine 18 Jahre alten Jungen – oder gleichaltrigen Mädchens – vor rituellen Operationen absolut geschützt ist. Earps Aufgabe wäre es eigentlich, hierzu beizutragen.

Doch unethisch und geschmacklos billigt Earp mit dem heutigen Leid der US-amerikanischen oder britischen Jungen das morgige Leid der Mädchen.

Dass auf Dauer kein freiheitlicher Rechtsstaat das Genital einer Geschlechtsklasse bedingungslos schützen und zugleich das Geschlechtsteil der anderen Hälfte seiner Bürger allerlei rituellen oder kulturellen Beschneidungen zum Opfer fallen lassen kann, versteht sich von selbst. Der ohnehin verfassungswidrige deutsche § 1631d BGB kann keinen Bestand haben. Neben vielen anderen haben vor drei Jahren Meyer und Ringel sowie Tatjana Hörnle die Straffreistellung einiger Formen der FGM gefordert.

Als karrieregeiler Berichterstatter muss man auch bei geänderten äußeren Bedingungen weiterhin oben schwimmen. Deshalb begab sich der Beschneidungsrhetoriker im vergangenen Jahr (In defence of genital autonomy for children) optimistisch auf diese Rutschbahn hinein in eine künftige transatlantische FGM (Abstract: „I suggest that children of whatever sex or gender should be free from having healthy parts of their most intimate sexual organs either damaged or removed, before they can understand what is at stake in such an intervention and agree to it themselves“), man beachte dabei, wen Brian D. Earp seit 2016 beschneiden lassen will: Kinder (children), also auch die Mädchen.

Derlei Ansinnen muss jeder Intaktivist zurückweisen, denn völlig altersentsprechend ist ein Kind nicht in der Lage, eine solche, seinen erst künftigen Erwachsenenkörper und eine seine erwachsene Sexualität und Partnerschaft betreffende Entscheidung zu fällen. Anders gesagt und auf den Text von 2016 bezogen (In defence of genital autonomy for children), ließe sich dem dortigen letzten Satz (until such a time as the individual who will actually be affected by them is in a position to weigh the pros and cons in light of her (or his) own values) dann zustimmen, wenn Earp unzweideutig die Altersgrenze achtzehn Jahre gefordert hätte. Das hat er aber gerade nicht, er fordert vielmehr künftige Gesetze für beschneidungsfrohe oder jedenfalls beschneidungsfromme Kinder (children).

Wie gesagt, auch der Research Fellow am Oxford Uehiro Centre for Practical Ethics erkennt, dass kein Staat auf Dauer die eine Hälfte der Kinder auf Elternwunsch beschneiden lassen kann und die andere Hälfte auf keinen Fall. In der Tat steht den USA, Großbritannien und Deutschland eine gewaltige Änderung unmittelbar bevor. Der Welterklärer aus Oxford:

Sobald die Rechtsanwälte der Bohra einen geschlechtsspezifischen oder religiösen Doppelstandard im bestehenden US-amerikanischen Recht aufzeigen können, werden die rechtlichen Folgen ganz erheblich sein. Entweder muss die männliche Beschneidung in irgendeiner Weise eingeschränkt oder es müssen „kleinere“ Formen von FGM erlaubt werden, wie auch immer, das Ergebnis wird explosiv sein.

Die vielleicht etwas stumpf gewordenen Klingen der Beschneidungsmesser dürfen nachgeschärft werden und Nachvollziehbarkeit war gestern. Mystiker Earp ruft nach mehr Besinnlichkeit:

Zu „gut“ und „schlecht“ gibt es mehr als nur gesund versus ungesund.

Was soll der Geiz, ein bisschen gesund reicht doch. Wir müssen nach höheren Werten fragen, körperliche Unversehrtheit ist schließlich nicht alles im Leben. Ist doch noch genug drangeblieben an Penis oder Vulva. There is more to “good” and “bad” than healthy versus unhealthy.

Denn wie uns der Bohra-Fall jetzt zeigen wird, liegen ernsthafte, sogar gefährliche Nachteile in jedem Bestreben, das moralische Denken zu medikalisieren oder die medizinische Forschung zu moralisieren. In beiden Fällen behaupte ich, zumindest wenn es um das Genitalbeschneiden der Kinder geht, dass die augenscheinlich voreingenommene Politik der WHO die Dinge viel schlimmer macht.

Wieso, die WHO-Klassifikation ist ganz ausgezeichnet und noch die geringst invasive Form der weiblichen Genitalverstümmelung muss überall verboten bleiben oder werden, kompromisslos. Earp sieht das sozusagen toleranter.

Wie wir eingangs gehört hatten, grübelt der englische Neuromantiker gemeinsam mit dem Australier Savulescu über den Einsatz von Pychostimulanzien mit dem Ziel der geistigen Leistungssteigerung in Ehe und Liebe. Allen Ernstes soll eine Prise Hirndoping Partnerschaft und Sex gesteigerte Intensität oder jedenfalls mehr Lebensqualität schenken, Praxistipps demnächst in Buchform gebracht, und überhaupt, der mechanistische und entseelte, der gnadenlos verwissenschaftlichte Blick auf die Welt ist ein Jammer:

„Die heutige Tendenz ist, alles einzuebnen und plattzuwalzen, indem wir ‘alles erforschen’, erkennt Julian Savulescu, ein Philosoph an der Universität Oxford und fährt fort: „Die Leute möchten unbedingt glauben, dass es nur das Beweisbare, dass es allein die Evidenz ist, nach der wir unser Tun ausrichten sollen.“ Die Menschen verstehen das so falsch. Sobald wir unsere ethische Analyse auf platte Nutzen-Risiko-Relationen reduzieren, verfehlen wir die wichtigen Fragen nach den Werten.

Ein der Mystik ergebenes Freundespaar, von Oxford aus schwärmen gleich zwei Neuromantiker dafür, dem Zauber und der Erhabenheit wieder eine Chance zu geben … und dem zauberhaften und erhabenen Kinderbeschneiden.

Betrachten wir zu diesem Zweck doch den rituellen Einstich oder Einschnitt (beides zu FGM Typ IV) oder die männliche Beschneidung, und fragen wir uns, was in Bezug auf diese Bräuche ein ethisches Problem darstellen könnte; Nutzen wie Risiken lassen wir einmal beiseite. Mehrere Möglichkeiten geraten in unser Blickfeld.

Jaja, diese vielen Jungen hier und diese vielen Mädchen da, und überall um die Kinder herum schwirren Menschenbilder, Religionen, Traditionen und Beschneidungsmesser. Weil alles anders sein könnte oder auch nicht, hinterfragt Brian D. Earp mutig das jeweilige Nichtbeschneiden oder auch Weiterbeschneiden:

Ganz unabhängig vom Geschlecht des Kindes und von der Eingriffstiefe als dem Schweregrad der irreversiblen Verletzung oder Versehrung hören wir von einer subkulturell oder auch mehrheitsgesellschaftlich wahrgenommenen, angeblichen Notwendigkeit, die Genitalien der Kinder zu beschneiden. Bekanntlich gilt diese männliche oder weibliche Beschneidung als Voraussetzung für die Aufnahme in die Gemeinschaft. Ein derartiges Ritual, das schließlich alles andere als selbstverständlich sein sollte, können wir sicherlich plausibel in Frage stellen.

Fast gewissenhaft geht der über Zirkumzision und FGM grübelnde Brite ein bisschen in sich. Denn ob es Junge oder Mädchen ist (children grow up to feel disturbed by what they take to be an intimate violation carried out when they were too young to understand or refuse), ein über seine Beschneidung unzufrieden aufwachsendes Kind kann doch gewiss niemand von uns wollen.

Kinder wachsen heran, an denen die rituelle Verletzung oder Verstümmelung der Intimzone durchgeführt wurde, als sie zu jung waren, um der Zirkumzision oder FGM zuzustimmen oder sie abzulehnen.

Ach Fräulein Jumana, was für ein hübsches Messerchen sie doch heute wieder mit sich führen für die islamische Chatna auf Kindeswunsch.

Wer sich von Kopf bis Fuß wohl in seiner Haut fühlt, weibliche oder männliche Vorhaut eingeschlossen bittesehr, wer den menschlichen Leib als Ganzes wertschätzt, der ruft gar nicht erst nach einer Sonderrolle für Vulva oder Penis. Erst das trennende Wort, dann die trennende Messerklinge, abgetrennt denken um elegant abzuschneiden, dazu definiert Earp das humane Genital als unbedingt extravagant und exklusiv.

Genitalien sind anders als andere Körperteile.

Zum Abschneiden auf Kindeswunsch freizugeben, Earp meint offensichtlich das, wenn er sagt: The genitals are not like other parts of the body.

Nein, vom kindlichen Körperfleisch wird den Ahnen oder dem Himmel kein Opfer mehr gebracht, gar nichts wird rituell amputiert, weder vom Geschlechtsteil noch von einem anderen Körperteil und weder auf Elternwunsch noch auf Kindeswunsch.

Jetzt schwärmt Earp davon, das männliche oder weibliche Kind am Genital immer nur sehr sanft zu schneiden und am besten nur, wenn es zustimmt.

Auch besteht die Möglichkeit einer psychischen Schädigung. Obwohl es schwierig ist, diese wissenschaftlich zu messen, variiert dieser Schaden zweifellos im Zusammenhang mit der geistigen und emotionalen Disposition des Kindes und mit dem Timing und den Umständen des Schneidens.

Antrag abgelehnt. Smooth birth, sanfte Geburt gibt es, sanfte FGM nicht.

Weg und Ziel zum Kinderglück läge mithin im rechten Zeitbestimmen (timing), nur die MGM oder FGM zum rechten Zeitpunkt befreie das Kind glücklich von jeder psychischen Schädigung … und von einer gehörigen Portion Genital.

Einige Bohra-Frauen berichten beispielsweise, emotional traumatisiert zu sein von dem, was ihnen passiert ist, als sie kleine Mädchen waren – diese Verwirrung, diese Schmerzen, diese Peinlichkeit, mit entblößtem Genital niedergedrückt zu werden. Andere Frauen hingegen bestehen darauf, dass es ihnen nichts ausmacht und dass sie stolz darauf waren, beschnitten zu werden. Eine ähnliche Meinungsvielfalt finden wir unter religiös beschnittenen Männern.

Earps Kurs ist jetzt überdeutlich, er will das Einwilligen des Mädchens in die religiöse Chatna (FGM) der Bohra, den genitalautonomen Wunsch des Mädchens auf Beschnittenwerden. Nur über das rechte Alter darf in den Ministerien und Parlamenten jetzt noch ein bisschen gefeilscht werden. Für Earp sind offensichtlich einige der schiitischen siebenjährigen Mädchen reif genug gewesen, ihre Chatna psychisch ganz ausgezeichnet und sogar mental gewinnbringend, etwa den Selbstwert steigernd („stolz“) zu verarbeiten.

Der Optimist aus Oxford, nanu, glaubt etwas gehört zu haben von vernünftiger Krankheitsprophylaxe in Form von Schamlippenkorrektur an einem Neugeborenen.

Es ist nicht unplausibel, dass bestimmte „milde“ Formen von FGC, wie eine neonatale Labioplastik, das Risiko von verschiedenen Krankheiten reduzieren könnten.

Die unter den Bohra so schlimm verbreitete Krankheit Labiophobie kann endlich kuriert werden, der Schamlippenschreck.

Earp kommt auf den anstehenden großen amerikanischen Strafrechtsprozess zur islamischen FGM zu sprechen. Erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation), nachdem in Detroit, Michigan, die Ärztin Dr. Jumana Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden sind. Die drei Beschuldigten sind Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra (United States of America v. JUMANA NAGARWALA; United States of America v. D-1 FAKHRUDDIN ATTAR, D-2 FARlDA ATTAR).

Um ehrlich zu sein, hat sich die US-Regierung wahrscheinlich in die schlimmste denkbare Situation hinein manövriert, nur um aller Welt zu zeigen, dass es ihr „sehr ernst“ ist, eine FGM strafrechtlich zu verfolgen. Damit aber setzt sie sich durchaus plausiblen Anschuldigungen zu antimuslimischer Voreingenommenheit aus sowie dem Vorwurf, einen sexistischen Doppelstandard zu pflegen.

Der Hauptgrund dafür ist wie folgt. Wenn sie verurteilt sind, stehen die muslimischen Minderheitsangehörigen vor zehn Jahren Gefängnishaft, nur weil sie, angeblich, eine Form von FGM praktizieren, die körperlich weniger invasiv ist als andere Formen des medizinisch unnötigen Genitalbeschneidens, die in den westlichen Ländern rechtlich toleriert werden.

Denn schließlich gibt es die männliche Beschneidung. Es gibt auch chirurgische genitale „Normalisierung“ an intersexuellen Kindern sowie die operative „Reparatur“ des Hymens mit dem Ziel der Illusion von Jungfräulichkeit. Und es gibt zumindest einige sogenannte „kosmetische“ weibliche Genitaloperationen, die zunehmend an Minderjährigen durchgeführt werden.

Earp wirft einen Blick auf die Zirkumzision. Richtig, Einschnitt oder Einstich (FGM Typ IV) sind vergleichsweise weniger invasiv. Aber wozu das Gequatsche? Noch die geringst invasive FGM muss überall auf der Welt untersagt bleiben oder endlich verboten werden.

Anders als der „Ritual-Nick“, der typischerweise nicht die Form oder Funktion der äußeren (weiblichen) Genitalien verändert, verändert die männliche Beschneidung beide auf Dauer.

Die Zirkumzision entfernt per definitionem den größten Teil oder die gesamte Vorhaut, bei einem Erwachsenen sind diese rund 50 Quadratzentimeter elastisches Gewebe der empfindlichste Teil des Penis in Bezug auf leichte Berührung.

In Bezug auf leichteste Berührung, leichtesten Zug oder leichteste Vibration, auf das Wahrnehmen von Wärme oder von stetigem leichtem Druck, so empfindsam und für Sexualität und Partnerschaft so bedeutsam wie Klitoris oder Labien.

Dann nennt Earp einige Komplikationen männlicher Beschneidung, knapp aber korrekt, leider ohne, obwohl es kinderrechtlich wie medizinethisch geboten ist, zu fordern, dass nicht die Jungenvorhäute, sondern die Beschneidungsmesser auf den Müllhaufen der Weltgeschichte gehören.

Die Rechtsanwälte der Bohra werden die genannten Unstimmigkeiten sicherlich anprangern. Wenn rituelle männliche Beschneidung nicht nur gesetzlich zulässig, sondern in den USA völlig unreguliert ist, so werden sie argumentieren, wie kann dann ein Verfahren, das weit weniger Risiken birgt und auch körperlich weniger schädlich ist, als Bundes-Strafsache eingestuft werden? Sie werden auch auf die religiöse Bedeutung der „weiblichen Beschneidung“ unter den Bohra hinweisen und uns fragen: Sind religiöse Praktiken in den Vereinigten Staaten und anderen westlichen Ländern denn etwa nicht mit starkem Rechtsschutz gewährleistet?

Die Staatsanwaltschaft wird mit ziemlicher Sicherheit diese zwei Argumentationslinien verfolgen. Erstens werden sie argumentieren, dass FGM keine religiöse Praxis ist, sondern „bloß“ eine kulturelle Tradition, weil es keine Erwähnung der weiblichen Beschneidung im Koran gibt. Zweitens werden sie darauf hinweisen, dass die männliche Beschneidung mit bestimmten gesundheitlichen Vorteilen verbunden ist, während die FGM „keine gesundheitlichen Vorteile hat“ (wie von der WHO angegeben).

Beide Strategien betreffend dürfte Earp vermutlich richtig liegen. Tatsächlich ist zu befürchten, dass ein Staatsanwalt zu Prozessbeginn – absolut faktenfern – sagt, der Islam kenne keine FGM. Auf beiden Seiten des Atlantiks möchte man die Lüge bzw. das Märchen vom FGM-freien Islam doch so gerne glauben.

Doch auch Brian D. Earp kann es wissen und sagt es an dieser Stelle nicht: Mindestens sunnitisch-schafiitisch sowie bei den schiitischen Bohra (allen Bohra, nicht nur den Dawudi Bohra) ist die Beschneidung des Kindes wadschib, religiös verpflichtend, und eben nicht die Beschneidung lediglich des männlichen Kindes.

Der Islam funktioniert nicht durch fromme Koranlektüre, sondern ist die den gesamten Alltag ordnende, rechtsverbindliche und inschallah vor der Hölle bewahrende Anwendung von Koran und Sunna. Und genau dort, in den Überlieferungen der Aussprüche und Handlungen des Propheten Mohammed sowie der Aussprüche und Handlungen Dritter, die er stillschweigend gebilligt hat, da steht sie, die Empfehlung oder auch, das sagt dir dein Scheich, Imam, Vater oder Ehemann, die Verpflichtung zur weiblichen Beschneidung.

Islam ist nicht Lesen im Koran, sondern Gehorsam nach Koran und Hadith.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten professionellen Kitzlerabschneiderin (muqaṭṭiʿatu l-buẓūr, amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises) Umm ʿAṭiyya. Die aus Angst vor Bestrafung im Diesseits und im Jenseits sehr um Glaubensgehorsam bemühte Umm Atiyya, manche reden von Umm Habibi, befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer Berufstätigkeit und Allahs Sprachrohr stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Seither ist das dem kleinen Mädchen zu amputierende Quantum und Volumen an Genitalgewebe, vielfältig und flexibel, als Viertel eines Reiskorns, als Guavensamen, Bohne, Blattspitze, Nadelkopf (the size of a nail clipping, a quarter-grain of rice, a guava seed, a bean, the tip of a leaf, or the head of a needle) definiert worden oder als Hahnenkamm (the crest of a rooster), wobei überirdisch verschwommen bleibt, ob die sogenannte Bohne oder dergleichen jetzt aus der Schamlippe, aus der Klitorisvorhaut oder aber aus der Klitoris herausgeschnitten werden muss und schon eher gesichert ist, dass jede somalische, kurdische oder indonesische Beschneiderin von Zeit zu Zeit sehr üppige Bohnen sowie ausgesprochen fleischige Hahnenkämme zwischen ihren Fingerspitzen dreht.

Islam ist Gehorsam und Führung. Al-Azhar für alle Sunniten, Darul Uloom Deoband mindestens für die Hanafiten, Yusuf al-Qaradawi nicht lediglich für die die Umma führende Muslimbruderschaft, die Teheraner Mullahs mindestens für die Zwölferschia und der Syedna für die Dawudi, sie alle sind ausgesprochen verbindlich auch in Sachen FGM und Islam. Die irdische islamische Führung ist vorhanden, letztlich seit 1400 Jahren, und Souverän ist ohnehin keiner denn Allah.

Der Mann aus Oxford wird ein bisschen nachdenklich: ist die weibliche Beschneidung denn nun Empfehlung oder Befehl? Schmerzlich vermisst Earp den hier Eindeutigkeit herstellenden gesamtislamischen Führer.

Es gibt keine endgültige Autorität im Islam, um solche Streitigkeiten zu beenden, und so debattiert man bis heute.

Ganz im Sinne von Scheich und Muslimbruder Mustafa Cerić (A single muslim authority) fleht Brian D. Earp sie heran, die islamische Spitzenbehörde. Earp weiß, dass den Dawudi die Chatna als gelebter Glaube gilt, doch dass der schuldhafte Verstoß gegen die Scharia auf ewig vom Ziel des Daseins ausschließt, der ewigen Nähe zu Allah, schreibt der Plapperer zur Islamic FGM nicht.

Die Kleriker der Dawudi Bohra begründen die Mädchenbeschneidung religiös.

Wie wir bereits gesagt haben, vermeidet Earp, überall, wo auch er die Kausalität von Islam und FGM sehen und beklagen müsste, offen zuzugeben: mindestens für sunnitische Schafiiten und schiitische Dawudi Bohra ist die – auch in den USA verbotene – Mädchenbeschneidung oder FGM genau so sehr Religionspflicht wie die Jungenbeschneidung. Karrierebeflissen vermeidet er die gebotene Islamkritik.

Die Jungenbeschneidung betreffend, verwirbelt Earp nun Religion mit Kultur zum Doppelgesicht und Doppelbegriff von der religiösen und kulturellen Tradition, allerlei offensichtlich fließt für Earp irgendwie zusammen in die große bunte Beschneidungsentscheidung:

Die meisten Beschneidungen geschehen aufgrund religiöser und kultureller Traditionen. Im Westen, obwohl dortige Eltern die Widerspruch gegen die Beschneidungspraxis nahelegende medizinische Literatur benutzen könnten, tun die meisten Eltern das, was sie aus einer Vielzahl nichtmedizinischer Gründen wollen. Hier wird deutlich, dass Religion, Kultur, ästhetische Präferenz, familiäre Identität und persönliche Erfahrung in ihre Entscheidung einfließen.

Schiitische Muslime beschneiden ihre Jungen und Mädchen in Australien (Scheich Shabbir Mohammedbhai Vaziri) und in den USA (Dr. Jumana Nagarwala), wo bitte spürt Earp jetzt The West, das geheimnisvolle Westland? Wir hatten es bereits gesehen, ganz wie Schariati vor 40 Jahren im Iran, so versucht der britische Kulturrelativist und Kulturkreistheoretiker Earp die eine Welt mit ihren unteilbaren universellen Menschenrechten zu zerspalten in West und Ost, in den gottvergessenen Okzident und den schariapflichtigen Orient. Wo aber die Scharia verpflichtend ist, da ist auch die FGM Pflicht.

Durch die Wiederholung des Mantras – in fast jedem Artikel zur weiblichen Genitalbeschneidung –, dass „FGM keine gesundheitlichen Vorteile hat“, sendet man das völlig falsche Signal. Dieses Mantra impliziert, dass, wenn FGM gesundheitliche Vorteile hatte, sie doch nicht so schlimm wäre.

Völlig richtig, nur, typisch Earp, Geplapper bar jeder ethischen Konsequenz. Intaktivisten und überhaupt Kinderrechtler müssen Fundamentalisten des Nichtbeschneidens sein, die, weil Dialog immer ein Sich in der Mitte Treffen, ein Aushandeln bedeutet, mit den Freunden von MGM oder FGM niemals in den Dialog treten.

Brian D. Earp lässt die Katze aus dem Sack!

FGM Typ I, II, III oder IV auf Kindeswunsch!

Alle Kinder – weiblich, männlich und intersex – haben ein überzeugendes Interesse an intakten Genitalien. Alles andere ist gleichgültig, nur sie selbst sollten entscheiden, ob sie wollen, dass ihre „intimen Teile“ eingeschnitten, eingestochen, mit einer Schamlippenkorrektur versehen, „normalisiert“, beschnitten oder zusammengenäht werden, und das in einem Alter, in dem sie einschätzen können, was wirklich auf dem Spiel steht.

Nicht Kinder. Menschen können das – völlig altersgemäß mit achtzehn Jahren.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass ein absolutes Verbot solcher Genitalbeschneidungen, ausgeübt an Kindern vor dem Alter der Fähigkeit zum informierten Einwilligen, günstig ist. Vielmehr kann sich ein gesetzliches Verbot als ein sehr ungeschickter Versuch erweisen, sozialen Wandel herbeizuführen, und mehr schaden als nützen. Wenn wir beispielsweise junge Mädchen aus den Häusern ihrer Eltern herausreißen und ihre Genitalien auf der Suche nach „Beweisen“ invasiv untersuchen und ihre Eltern, die ihre Kinder zweifellos lieben, ins Gefängnis werfen, dann könnte das traumatischer sein als die Handlung des Schneidens.

Medizinethiker Brian D. Earp quatscht ihn herein in Hörsaal und Parlament, den Kindeswunsch auf männliche oder weibliche Genitalverstümmelung.

Nicht Verbot und Verunglimpfung gebe ich den Vorzug, sondern Debatte und Dialog. Denn wie auch immer man sich dem Thema nähert, es ist an der Zeit, über die müden (und falschen) Dichotomien männlich gegen weiblich hinauszugehen, über Religion gegen Kultur hinauszugehen oder über gesundheitliche Vorteile gegen keine gesundheitlichen Vorteile. Der Horizont für Kritiker des Genitalbeschneidens beginnt sich zu weiten und jetzt sollten sie endlich im Fokus stehen: die Kinder gegenüber den Erwachsenen – denn es geht um körperliche Autonomie und informiertes Einwilligen.

Schluss mit dem Dialog, das intakte Kindergenital steht nicht zur Debatte.

Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter achtzehn.

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

[1] Does Female Genital Mutilation Have Health Benefits? The Problem with Medicalizing Morality | by Brian D. Earp | BMJ 15.08.2017

http://blogs.bmj.com/medical-ethics/2017/08/15/does-female-genital-mutilation-have-health-benefits-the-problem-with-medicalizing-morality/

Zuerst, am selben Tag, bei Quillette, Editor in Chief Claire Lehmann

http://quillette.com/2017/08/15/female-genital-mutilation-health-benefits-problem-medicalizing-morality/#comment-9158

[2] Säkulare Grüne (2014) Hintergrundpapier Jungenbeschneidung

Gislinde Nauy, Dana Kühnau, Mariana Pinzón Becht, Walter Otte, Victor Schiering

http://saekulare-gruene.de/wp-content/uploads/2014/08/Hintergrundpapier_Jungenbeschneidung.pdf

[3] Council of Europe, Parliamentary Assembly, rapporteur Ms Rupprecht

Resolution 1952 (2013) Children’s right to physical integrity

7.5.2. clearly define the medical, sanitary and other conditions to be ensured for practices which are today widely carried out in certain religious communities, such as the non-medically justified circumcision of young boys;

7.7. raise awareness about the need to ensure the participation of children in decisions concerning their physical integrity wherever appropriate and possible, and to adopt specific legal provisions to ensure that certain operations and practices will not be carried out before a child is old enough to be consulted.

http://semantic-pace.net/tools/pdf.aspx?doc=aHR0cDovL2Fzc2VtYmx5LmNvZS5pbnQvbncveG1sL1hSZWYvWDJILURXLWV4dHIuYXNwP2ZpbGVpZD0yMDE3NCZsYW5nPUVO&xsl=aHR0cDovL3NlbWFudGljcGFjZS5uZXQvWHNsdC9QZGYvWFJlZi1XRC1BVC1YTUwyUERGLnhzbA==&xsltparams=ZmlsZWlkPTIwMTc0

UPDATE (30.08.2017)

Earp fühlt sich missverstanden: „Die größtmöglich verzerrte Version meiner Ansichten“, „ein derartig schlimmes Missverstehen“, „diese grotesk falschen Darstellungen meiner Ansichten“

„Hallo, leider lese ich kein Deutsch, doch wenn Google Translate in irgendeiner Weise zuverlässig ist, scheint es mir, dass Sie meinen Artikel sehr falsch verstanden haben. Vielmehr scheinen Sie mich derart stark missverstanden zu haben, dass sich die größtmöglich verzerrte Version meiner Ansichten ergibt.

Anscheinend denken Sie, dass ich die nichttherapeutische weibliche Genitalbeschneidung unterstütze? Nichts ist weiter von der Wahrheit entfernt! Ich habe die Frage aufgeworfen, ob das gesetzliche Verbot die effektivste Strategie sein wird, da es bekanntlich historisch nicht besonders effektiv gewesen, den Versuch zu unternehmen, wie in San Francisco (und in Deutschland) geschehen, die männliche Beschneidung zu kriminalisieren. Vielmehr wurden noch stets reaktionäre Gesetze verabschiedet, die sicherlich noch schwerer zu bekämpfen sind.

Wir beide mögen eine unterschiedliche Auffassung darüber haben, wie die Praktiken der Beschneidung des Kinderkörpers beendet werden können, aber ich muss schon sagen, dass ich noch nie einen Bericht über einen meiner Texte gelesen habe – wie gesagt, wenn Google Translate genau ist –, der ein derartig schlimmes Missverstehen aufweist in Bezug auf fast jedes meiner Argumente.

Ich weiß ja nicht genau, wer der Autor dieses Blogs ist, aber wenn Sie eine Diskussion über Skype oder so etwas wünschen würden, dann können wir diese grotesk falschen Darstellungen meiner Ansichten sicherlich begradigen.“

Brian Earp am 29.08.2017 um 18:52 Uhr (Deutsch Eifelginster)

Dear mister Earp,

thank you for your comment.

Many people say: „It’s a personal choice.“ Let us say NO to genital autonomy for our children, ‚child‘ is any person below the age of 18 years, and YES to their genital intactness.

Completely according to age and development, a child (child is a person below eighteen years of age) is not able to consent to a medically not-indicated female or male circumcision (FGM or MGM).

Even the least invasive form of female or male circumcision harms by limiting the innate potential of man.

Genital circumcision is nothing but the result of group pressure and, once carried out, destroys the confidence in the fellow human beings.

Because that is the unspoken message: We accept you only if you obey, with an intact genital you are not welcome with us.

In particular, the trust between father and child as well as between mother and child is undermined by the ritual. The child will soon recognize: you could not protect me or you did not want to protect me.

The child is angry at his parents and, on the other hand, in future, will decide to have his child circumcised or will motivate his child to be circumcised. We must succeed in ending this cycle of fear, violence and mutilation.

A de minimis FGM will not be sufficient, but the child can be re-cut at any time. In many communities the girl, who is not sufficiently invasive, will not be able to marry, or she will not be allowed to be a heir.

Among Shafii Sunni muslims or among Bohra Shia, the girl’s own parents or later husband and mother-in-law will despise the „wrongly circumcised“ woman as sinful, haram (حرام) and ritually unclean, najis (نجس‎‎).

Therefore, we also have to ban the FGM type Ia amputation of the clitoral hood as well as the FGM type IV subtype incision or needle stitch.

The WHO classification for female genital mutilation may not under any circumstances be split into a still prohibited and another, allegedly low-invasive and then permitted part.

Let us fight together for the worldwide ban on any medically unidentified operation on human beings under 18 years of age.

Best regards

Jacques Auvergne

“MALES need protection as females do,” says Lloyd Schofield

http://www.economist.com/node/18712852?story_id=18712852&fsrc=rss

He thinks the decision to be circumcised should be the choice of each male when he’s over 18 years old. Schofield

http://blogs.kqed.org/newsfix/2011/06/08/live-9-a-m-circumcision-ban-author-and-opponent-discuss-the-issue/

haram (حرام)

https://en.wikipedia.org/wiki/Haram

najis (نجس‎‎)

https://en.wikipedia.org/wiki/Najis

Indonesian authorities tried to ban FGM […], but the Indonesian Ulema Council (MUI) issued a fatwa saying that female circumcision was part of religious practice.

http://www.thejakartapost.com/news/2016/02/06/fgm-indonesia-hits-alarming-level.html

In 2009, the National Council of Islamic Religious Affairs (JAKIM) in Malaysia introduced a surprising and controversial Fatwa declaring female circumcision to be obligatory (wajib) for all Muslim women.

http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S027753951500103X

wajib (واجب), fard (فرض), a religious duty commanded by Allah (God)

https://en.wikipedia.org/wiki/Fard

Islamic Law on Female Circumcision – Answering Islam

The Arabic word bazr [بظر] does not mean „prepuce of the clitoris“, it means the clitoris itself (cf. the entry in the Arabic-English Dictionary). The deceptive translation by Nuh Ha Mim Keller, made for Western consumption, obscures the Shafi’i law, given by ‘Umdat al-Salik, that circumcision of girls by excision of the clitoris is mandatory. This particular form of female circumcision is widely practiced in Egypt, where the Shafi’i school of Sunni law is followed.

http://answering-islam.org/Sharia/fem_circumcision.html

بظر baZr

https://ar.wikipedia.org/wiki/%D8%A8%D8%B8%D8%B1

Clitoris

https://fr.wikipedia.org/wiki/Clitoris

Ist FGM nun evangelisch?

Juni 14, 2017

ختان الإناث

ḫitān al-ināṯ

sunat perempuan

FGM nach Koran und Sunna

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

An den Polizeipräsidenten in Berlin

14.06.2017

Postalisch in Kopie an:

Staatsanwaltschaft Berlin

Herrn Prof. Dr. Dr. Andreas Barner als Mitglied des Präsidiumsvorstandes 2013 – 2019 des DEKT

Frau Dr. Ellen Ueberschär, Amtierende Generalsekretärin während der Veranstaltung

Frau Senatorin Dilek Kolat, Land Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz

Ergänzung zu der von mir mitgezeichneten Strafanzeige vom 31.05.2017 gegen die Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017, Frau Prof. Dr. Christina Aus der Au Heymann

Die Theologin rief am 27. Mai 2017 während der Podiumsdiskussion (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) zumindest Gynäkologen öffentlich auf, weibliche Genitalverstümmelung der WHO Klassifikation FGM Typ II [untergliedert in IIa, IIb u. IIc] bzw. Typ IV zu akzeptieren und auf Elternwunsch durchzuführen.

Aus der Au äußerte sinngemäß: Wenn eine Muslima einen Frauenarzt mit dem Wunsch aufsuche, die Schamlippen ihrer Tochter aus religiöser Tradition beschneiden zu lassen, könne der Arzt diesen medizinisch nicht erforderlichen Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung durchführen. Er schütze damit das Kind, weil er verhindere, dass die Mutter, wenn er die Mutilation ablehne, das Mädchen eventuell zu einem Scharlatan bringt, der dann die Gesundheit „der jungen Frau“ von in der Regel vier bis elf Jahren durch mangelhaftes humanmedizinisches und pharmazeutisches Wissen und chirurgisches Unvermögen schwer schädigt, mögliche Komplikationen nicht erkennt, nicht fachgerecht behandelt oder gar den Tod der minderjährigen Patientin zu verantworten hat.

Da sich „junge Frauen“ wohl kaum von ihren Müttern zum Gynäkologen begleiten lassen, ist davon auszugehen, dass die Kirchentagspräsidentin nicht Siebzehnjährige kurz vor dem achtzehnten Geburtstag oder junge Volljährige gemeint hat. Es ist außerdem nicht auszuschließen, dass andere Fachärzte und Krankenhäuser in Trägerschaft der evangelischen Kirchen oder Nichtmediziner wie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Juristen oder Sozialpädagogen / Sozialarbeiter und sonstige Dritte sich darin bestärkt und bestätigt fühlen, Verstümmelungen / Verletzungen an den äußeren Genitalien in medikalisierter Form an nicht einwilligungsfähigen, weiblichen Kleinkindern und Schülerinnen der Primar- und Sekundarstufe für ein legitimes, humanistisches Handeln oder einen Akt der Nächstenliebe und Christenpflicht zu halten.

Wenn solche Eingriffe auch ohne jeglichen therapeutischen Nutzen sind, die kleinen Mädchen vor unnötigen seelischen Qualen, Schmerzen, gesundheitlichen Nachteilen oder gar vor dem Tod zu bewahren, wäre dann für manchen Grund genug, rechtliche und berufliche Verpflichtungen sowie ethische Grundsätze außer Acht zu lassen. Mediziner könnten sich motiviert fühlen, die Mutilation / Beschneidung durchzuführen, Rechtsanwälte, „Muslimrechte“ zu verteidigen, Sozialpädagogen oder Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, sich für „muslimische Elternrechte“ einzusetzen. Ob Frauenärzte, Hebammen, Therapeuten oder sonstige Entscheidungsträger oder Beratende, man wird entsprechend kultursensibel handeln, beispielsweise in Gutachten für familiengerichtliche Verfahren auf die nichteuropäische Herkunft bzw. muslimische Sozialisation der sorgeberechtigten Patienten / Klienten verweisen und Schamlippenbeschneidungen aufgrund der religiösen oder kulturellen Andersartigkeit als glaubensgeleitet, kulturadäquat und kindeswohlfördernd bewerten und deshalb befürworten. Schließlich gäbe es bei Begegnung und Interaktion mit Muslimen bezüglich der Menschenrechte nicht nur schwarz oder weiß.

Aus der Au plappert nicht einfach unkontrolliert drauflos, sondern weiß genau um Inhalt und Bedeutung ihrer Worte. Als in der Redekunst geschulte, kirchenpolitisch wie gesellschaftlich einflussreiche Theologin wirkt sie mit ihren Äußerungen bewusst final auf Ärzte und Dritte mit dem Ziel ein, in ihnen den Entschluss zu den erwähnten Straftaten hervorzurufen. Die erfolgreiche Karrierefrau mit mehrfacher Leitungsverantwortung studierte Philosophie und Rhetorik in Tübingen, in Basel habilitierte sie über das theologische Menschenbild und seine Herausforderung durch die Neurowissenschaften. Sie ist als Dozentin an der Theologischen Fakultät der Universität Basel und seit 2015 als Titularprofessorin für Systematische Theologie an der gleichen Universität tätig, arbeitet außerdem als Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich sowie als Dozentin für Medizinethik der Universität Fribourg. Aus der Au wurde 2013 in den Vorstand des Deutschen Evangelischen Kirchentags gewählt und hat 2017, im 500. Reformationsjahr, den 36. Deutschen Evangelischen Kirchentag als Präsidentin geleitet.

Die Aussagen der Schweizerin sind daher weder als politische Unmutsäußerung oder Provokation noch als bloßes Befürworten einer Straftat oder entsprechende Meinungsäußerung zu bewerten. Als Dozentin und erfahrene Referentin hatte sie bei der öffentlichen Veranstaltung anlässlich des mit hochkarätigen Gästen aus Politik und Gesellschaft besetzten Deutschen Evangelischen Kirchentags, bei der ausgerechnet über die Grenzen der Toleranz einer offenen Gesellschaft diskutiert wurde, ihre Worte gewiss gezielt gewählt.

Zu den geladenen gesellschaftspolitisch und theologisch wichtigsten Prominenten des 36. Evangelischen Kirchentags zählt sicherlich der aus Ägypten angereiste Großscheich al-Azhar, Ahmad Mohammad al-Tayyeb, Nachfolger des 2010 verstorbenen Muhammad Sayyid Tantawi. Als solcher ist er gleichzeitig Imam der al-Azhar-Moschee und hat kraft seines Amtes automatisch den protokollarischen Rang eines Ministerpräsidenten. Der Islamgelehrte ist einer der ranghöchsten Würdenträger des gesamten, alle vier Rechtsschulen umfassenden sunnitischen Islam und wird weltweit von vielen Sunniten als höchste geistliche Autorität anerkannt.

Ägypten gehört zu den Ländern mit FGM Prävalenz, die Verstümmelungen werden zu 77 % von medizinischem Personal durchgeführt. Meist handelt es sich um FGM Formen des Typs Ib und II nach der WHO Kategorie, ca. 9 % der Opfer wurden einer Mutilation des Typs III unterzogen [African Journal of Urology, 03.09.2013, S. 145-149]. Für die in dem Land am Nil stark verbreitete schafiitische Rechtsschule ist FGM als verpflichtend [wadschib] anzusehen, alle anderen halten sie für ehrbar [makruma] oder empfohlen [sunna]. Al-Tayyeb schwieg bislang beredt zu dieser Frauenrechtsverletzung. Auch als Mohamed Kandil [Kandeel], namhafter Gynäkologe der staatlichen Universität von Minufiyya, pünktlich zur öffentlichen Debatte über MGM in Deutschland [2012] die Schädlichkeit von Beschneidungen des FGM Typs Ib und IV bestritt und die weltweite Legalisierung wegen der oft schwerwiegenden Folgen von Hinterhofbeschneidungen einforderte, verurteilte der Großimam die Befürwortung solcher die körperliche Unversehrtheit zerstörenden Eingriffe nicht.

Die erwähnten Diskussionsbeiträge der Schweizer Theologin sind auch deshalb brisant, weil bereits jetzt eine gute Zusammenarbeit der Kairoer Al-Azhar mit dem von dem islamischen Religionspädagogen Mouhanad Khorchide geleiteten Zentrum für Islamische Studien [ZIT] an der Wilhelms Universität Münster besteht, wo muslimische Geistliche und Lehrer für den bekennenden islamischen Religionsunterricht ausbildet. Solche Kooperationen sollen künftig auch auf andere deutsche HochschuIen, die islamische Theologie anbieten, ausgedehnt werden.

Aus der Au fiel mit ihren Diskussionsbeiträgen nicht nur Aktivisten, internationalen Organisationen sowie Regierungen, die sich weltweit für die Abschaffung und Ächtung jeder Form der Mädchenverstümmelung nach WHO Kategorie einsetzen, in den Rücken. Statt die offene Gesellschaft zu verteidigen, griff sie deren Fundament, die freiheitlich demokratische Rechts- und Werteordnung an und nahm billigend in Kauf, dass durch ihre Einlassungen Dritte unteilbare, universelle und unveräußerliche Grund- und Menschenrechte verletzen [Art. 1 Abs. 1, Satz 1 GG; Art 2 Abs. 2 GG u. Art. 3 Abs. 1 u. 3 GG], Körperverletzungen begehen, strafrechtlich relevante Entscheidungen treffen, falsch beraten oder dem Familiengericht beschneidungsfreundliche Stellungnahmen vorlegen. Hier liegt kein rechtfertigender Notstand vor, da mildere Mittel genutzt werden können, um Leib- und Leben minderjähriger Mädchen zu schützen [vergl. § 34 StGB]. Vorrang der Verfassung und Einheit des Rechts stehen in der BRD nicht zur Disposition.

Es ist zu prüfen, ob Aus der Au gemäß § 111 StGB zu einer Straftat entweder nach § 224 Abs. 1 u. 2, § 225 Abs. 1 Punkt 3 i. V. m. § 225 Abs. 3, § 226 oder 226a StGB aufgerufen hat. Das einer Aufforderung wesenseigene Element einer offenen und gezielten Einflussnahme auf die Willensentschließung Dritter könnte ebenso vorgelegen haben wie ein strafbewehrter Eventualvorsatz, der nach herrschender [deutscher] Auffassung besteht, wenn der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns ernsthaft für möglich hält und ihn zugleich billigend [im Rechtssinne] in Kauf nimmt. Um ein solches Verhalten handelt es sich dann, wenn er sich mit diesem abfindet [Auffassung des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung – Billigungstheorie, s. Lederriemenfall]. In der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2007 der Eventualvorsatz im Strafgesetzbuch definiert, seine Strafbarkeit ist ausdrücklich festgehalten: „Vorsätzlich handelt bereits, wer die Verwirklichung der Tat für möglich hält und in Kauf nimmt.“

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Mitzeichnend

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

E-Mail vom 13.06.2017 20:06 Uhr

WG: Kirchentag: Christina Aus der Au empfiehlt Ärzten FGM durchzuführen

Lieber Edward,

hier meldet sich Angelika von der EMMA. Kurze Frage: Warst du dabei, als Aus der Au das über Genitalverstümmelung gesagt hat? War das eine öffentliche Veranstaltung? Gibt es eine Video-Aufzeichnung, z.B. auf youtube? Kurz und gut: Lässt es sich belegen, dass sie es gesagt hat? Das wäre wichtig für eine Berichterstattung.

Mit lieben Grüßen

Angelika Mallmann

EMMA Redaktion

https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/kirche/2017/05/28/schmidt-salomon-kritisiert-auftritt-al-tayyebs/

https://schariagegner.wordpress.com/2017/05/31/werbung-fuer-fgm-auf-dem-kirchentag/

Angelika Mallmann

EMMA Redaktion

Köln

Geschäftsführerin: Alice Schwarzer Köln

14.06.2017 18:45 Uhr

AW: WG: Kirchentag: Christina Aus der Au empfielt Ärzten FGM durchzuführen

Guten Morgen liebe EMMA, seid ihr auch schon aufgewacht?

Liebe Angelika, alle Informationen, die Deutschlands bekannteste feministische Zeitschrift für einen Artikel benötigt, stehen längst im Netz.

Dr. Armin Pfahl-Traughber, Politikwissenschaftler und Soziologe, Brühl; Dr. Michael Schmidt-Salomon, Philosoph und Schriftsteller, gbs-Vorstandssprecher, Trier. Moderation: Constanze Abratzky, Moderatorin Phoenix, Berlin

Gastgeber: Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg

Rotes Rathaus, Festsaal, Rathausstr. 15, 10178 Berlin-Mitte

Samstag, 27. Mai 14:30 – 16:00

Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz?

https://www.facebook.com/events/1866478703635343/

Diese Ansprechpartner und Quellen reichen euch sicherlich zum Tätigwerden im Kampf gegen jede Form von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM, WHO-Klassifikation FGM Typ I, II, III, IV und Untertypen).

WHO | Classification of female genital mutilation

http://www.who.int/reproductivehealth/topics/fgm/overview/en/

In freudiger Erwartung eures Berichts

mit gleichheitsfeministischen Grüßen

Gabi und Edward

Edward von Roy

Mönchengladbach

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

Staatsanwaltschaft Berlin

10548 Berlin

Postalisch in Kopie an den Polizeipräsidenten in Berlin

20.06.2017

252 Js 2892/17

§ 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien

Strafanzeige vom 31.05.2017 von Edward von Roy gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au Heymann in Bezug auf § 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien, mitgezeichnet von Gabi Schmidt, Mönchengladbach

Ergänzung der genannten Strafanzeige (gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au in Bezug auf § 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien) vom 14.06.2017 durch Gabi Schmidt, Mönchengladbach, von Edward von Roy mitgezeichnet

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Frau S.,

in der Strafanzeige vom 31.05.2017 schrieb Edward von Roy:

Es ist zu prüfen, ob Kirchentagspräsidentin Aus der Au vorbereitende Handlungen durchgeführt hat im Sinne von § 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien ((1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.).

Ebenso zu prüfen, ob Dr. Aus der Au Ärzte dazu ermuntert hat, beispielsweise um Schlimmeres („Kurpfuscher“, s. Quelle) zu verhindern, auf Wunsch einer muslimischen Mutter eine FGM durchzuführen.

Am 14.06.2017 ergänzte Gabi Schmidt:

Die Theologin rief am 27. Mai 2017 während der Podiumsdiskussion (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) zumindest Gynäkologen öffentlich auf, weibliche Genitalverstümmelung der WHO Klassifikation FGM Typ II [untergliedert in IIa, IIb u. IIc] bzw. Typ IV zu akzeptieren und auf Elternwunsch durchzuführen.

Aus der Au äußerte sinngemäß: Wenn eine Muslima einen Frauenarzt mit dem Wunsch aufsuche, die Schamlippen ihrer Tochter aus religiöser Tradition beschneiden zu lassen, könne der Arzt diesen medizinisch nicht erforderlichen Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung durchführen. Er schütze damit das Kind, weil er verhindere, dass die Mutter, wenn er die Mutilation ablehne, das Mädchen eventuell zu einem Scharlatan bringt, der dann die Gesundheit „der jungen Frau“ von in der Regel vier bis elf Jahren durch mangelhaftes humanmedizinisches und pharmazeutisches Wissen und chirurgisches Unvermögen schwer schädigt, mögliche Komplikationen nicht erkennt, nicht fachgerecht behandelt oder gar den Tod der minderjährigen Patientin zu verantworten hat. […]

Es ist zu prüfen, ob Aus der Au gemäß § 111 StGB zu einer Straftat entweder nach § 224 Abs. 1 u. 2, § 225 Abs. 1 Punkt 3 i. V. m. § 225 Abs. 3, § 226 oder 226a StGB aufgerufen hat. Das einer Aufforderung wesenseigene Element einer offenen und gezielten Einflussnahme auf die Willensentschließung Dritter könnte ebenso vorgelegen haben wie ein strafbewehrter Eventualvorsatz, der nach herrschender [deutscher] Auffassung besteht, wenn der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns ernsthaft für möglich hält und ihn zugleich billigend [im Rechtssinne] in Kauf nimmt. Um ein solches Verhalten handelt es sich dann, wenn er sich mit diesem abfindet [Auffassung des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung – Billigungstheorie, s. Lederriemenfall]. In der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2007 der Eventualvorsatz im Strafgesetzbuch definiert, seine Strafbarkeit ist ausdrücklich festgehalten: „Vorsätzlich handelt bereits, wer die Verwirklichung der Tat für möglich hält und in Kauf nimmt.“

§ 252 StGB Räuberischer Diebstahl – von Ihnen genannt im Schreiben vom 14. Juni 2017 – ist nicht einschlägig, weil die Schweizer Theologin und diesjährige deutsche evangelische Kirchentagspräsidentin am 27. Mai 2017 in Berlin auf der Podiumsdiskussion zum Thema „Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz“ anlässlich ihrer Aufforderung an Gynäkologen in Deutschland, die Schamlippen von muslimischen Mädchen zu beschneiden, den Frauenärzten gegenüber weder Gewalt angewendet noch diesen Ärzten mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gedroht hat. Auch ist Prof. Dr. Christina Aus der Au Heymann am 27. Mai 2017 weder auf frischer Tat bei einem Diebstahl betroffen gewesen noch hat sie sich anschließend darum bemüht, sich im Besitz eines gestohlenen Gutes zu erhalten.

Vielmehr bleibt zu prüfen, ob Aus der Au gemäß § 111 StGB zu einer Straftat entweder nach § 224 Abs. 1 u. 2, § 225 Abs. 1 Punkt 3 i. V. m. § 225 Abs. 3, § 226 oder 226a StGB aufgerufen hat.

Bitte teilen Sie aufgrund des anderen Tatvorwurfs meiner Kollegin und mir ein anderes Aktenzeichen zu.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

__

Verharmlosung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) und ggf. die Aufforderung an Ärzte, FGM medikalisiert durchzuführen

Die Staatsanwalt Berlin leitet keine strafrechtlichen Ermittlungen ein („da in dem genannten Verhalten keine Aufforderung zu einer Straftat zu sehen ist“), u. a. weil die Äußerungen von der Beschuldigten, medikalisierte FGM zuzulassen, „generelle Erwägungen zu medizinischer Ethik“ seien. Auch sei in den Außerungen der Kirchentagspräsidentin ein „hinreichend bestimmter appellativer Charakter“ nicht festzustellen.

.

„Vielmehr kann im Lichte der konstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit …“

.

Staatsanwaltschaft Berlin
Geschäftszeichen 252 Js 2892/17
31.07.2017

Herrn Edward von Roy
Strafanzeige vom 31.05.2017 gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au
Vorwurf: Verstümmelung weiblicher Genitalien

.

Staatsanwaltschaft Berlin
Geschäftszeichen 252 Js 2892/17
31.07.2017

Frau Gabi Schmidt
Strafanzeige vom 14.06.2017 gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au
Vorwurf: Verstümmelung weiblicher Genitalien

.

[Ab hier sind beide Schreiben bis auf ein Wort textgleich]

[Anrede],

den von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalt habe ich geprüft, jedoch von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen.

Nach den §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft nur dann zu einer Aufnahme von Ermittlungen berechtigt, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen. Derartige Anhaltspunkte lassen sich Ihrem Vorbringen jedoch nicht entnehmen.

Die Äußerungen der Beschuldigten auf dem Evangelischen Kirchentag in Berlin am 27.05.2017, in denen sie ausgeführt haben soll, ein Arzt könne gegen seine eigentlichen Überzeugungen eine Beschneidung der weiblichen Genitalien vornehmen, um „Kurpfuscher“ zu vermeiden, stellt kein Verhalten dar, dass nach rechtserheblichen Maßstäben geeignet ist, um den Verdacht einer verfolgbaren Straftat zu begründen.

Insbesondere erfüllen die Äußerungen der Beschuldigten nicht den Straftatbestand der §§ 223 ff., 226a i.V.m. 111 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB), da in dem genannten Verhalten der Beschuldigten keine Aufforderung zu einer Straftat zu sehen ist.

Unter einer Aufforderung wird vielmehr eine über eine bloße Befürwortung hinausgehende Erklärung verstanden, nach der von einem anderen eine strafrechtlich relevante Handlung durch Tun oder Unterlassen verlangt wird. Die Äußerung des Betroffenen/Täters* muss dabei erkennbar darauf abzielen, ihre Adressaten unmittelbar zur Begehung bestimmter rechtswidriger Straftaten zu motivieren. Die Aufforderung als bestimmter Anreiz, eine konkrete Straftat zu begehen, muss dabei insbesondere von der grundsätzlich straffreien Befürwortung oder Meinungsäußerung abgegrenzt werden. Vor allem mit Blick auf die seit der Abschaffung des § 88a StGB straffreie Befürwortung von Straftaten ist für die Annahme einer Aufforderung im Sinne des § 111 Abs. 1 StGB ein der Anstiftung vergleichbares Maß an konkreter Einwirkung auf andere notwendig.

Wendet man diesen insbesondere an Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG zu messenden Maßstab auf die Äußerungen von der Beschuldigten an, sind diese als generelle Erwägungen zu medizinischer Ethik einer breiten Auslegung zugänglich. Zu Gunsten der Beschuldigten kann den Äußerungen kein hinreichend bestimmter appellativer Charakter entnommen werden. Vielmehr kann im Lichte der konstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit die Äußerung auch dahingehend verstanden werden, dass insbesondere die straf- und standesrechtlichen Verbotsvorschriften gegenüber dem Rechtsgüterschutz der Beschnittenen überdacht werden sollten. Derartige rechtspolitische Äußerungen sind – wenngleich nur schwer mit der freiheitlich-demokratischen Grundausrichtung des auf repressiven Rechtsschutz angelegten Rechtsgüterschutzes des deutschen Strafrechts vereinbar – grundsätzlich straffrei. Den Straftatbestand der §§ 111 Abs. 1, 226a StGB erfüllen sie im Ergebnis nicht.

[Grußformel]

[Unterschrift]
[(…) Staatsanwalt]

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[*Schreiben 1: des Betroffenen; Schreiben 2: des Täters]

Werbung für FGM auf dem Kirchentag?

Mai 31, 2017

ختان الإناث

ḫitān al-ināṯ

sunat perempuan

FGM nach Koran und Sunna

Edward von Roy

Mönchengladbach

An den Polizeipräsidenten in Berlin

31.05.2017

Postalisch in Kopie an:

Staatsanwaltschaft Berlin

Herrn Prof. Dr. Dr. Andreas Barner als Mitglied des Präsidiumsvorstandes 2013 – 2019 des DEKT

Frau Ellen Ueberschär, Amtierende Generalsekretärin während der Veranstaltung

Frau Senatorin Dilek Kolat, Land Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz

§ 2 Abs. 1 der (Muster-)Berufsordnung:

„Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können.“

Entsprechend hat der 99. Deutsche Ärztetag 1996 in Köln folgende Entschließung zur rituellen Verstümmelung weiblicher Genitalien verabschiedet:

Der 99. Deutsche Ärztetag verurteilt die Beteiligung von Ärzten an der Durchführung jeglicher Form von Beschneidung weiblicher Genitalien und weist darauf hin, dass entsprechend der Generalpflichtenklausel der Berufsordnung für die deutschen Ärzte derartige Praktiken berufsrechtlich zu ahnden sind. [Auch in anderen] europäischen Staaten (z. B. Norwegen, Dänemark, Frankreich) ist die rituelle Verstümmelung weiblicher Genitalien […] gesetzlich unter Strafe gestellt.“

Christina Aus der Au Heymann (* 1966 in Luzern) ist eine schweizerische evangelisch-reformierte Theologin und Philosophin. Sie ist Dozentin an der Theologischen Fakultät der Universität Basel und Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich. Prof. Dr. Aus der Au gehört dem Vorstand des Präsidiums des Deutschen Evangelischen Kirchentags an und ist die Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017. Aus der Au wohnt in Frauenfeld im Kanton Thurgau (TG), Schweiz.

Bei einer Podiumsdiskussion des diesjährigen Deutschen Evangelischen Kirchentags im Festsaal des Roten Rathauses (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) am 27. Mai 2017 warb Aus der Au sinngemäß dafür, die Beschneidung des Geschlechtsorgans eines muslimischen Mädchens zu tolerieren und diese FGM besser durch einen ausgebildeten Arzt durchführen zu lassen als durch einen Laien im Hinterhof; Zitat Christliches Medienmagazin pro:

Für Menschen, die die Menschenrechte verletzen, dürfe es keine Toleranz geben, sagte Aus der Au. Doch in der konkreten Begegnung etwa mit Muslimen gebe es in der Hinsicht nicht nur schwarz und weiß. Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden, sei das gegen die Menschenrechte. Doch weigerte sich der Arzt, das zu tun, würden sie möglicherweise zu einem „Kurpfuscher“ gehen, der die Gesundheit der jungen Frau gefährde. Deshalb könnte der Arzt den Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung vornehmen und dann gemeinsam mit Betroffenen etwas gegen diese religiöse Praxis unternehmen.

Die Kirchentagspräsidentin warb dafür, immer im Gespräch zu bleiben. „Ausschluss ist die Ultima Ratio.“ Es gelte, im Dialog das gegenseitige Zuhören einzuüben, sowie davon auszugehen, vom anderen etwas lernen zu können.

(pro Christliches Medienmagazin 28.05.2017 Kirchentag)

Zitatende. Sicherlich ist die Chitan al-inath (sunat perempuan) genannte Beschneidung auch aller Mädchen sowohl mindestens der schafiitischen Madhhab (Rechtsschule) des sunnitischen Islam als auch den schiitischen Dawudi Bohra Religionspflicht (wadschib). Keine der vier sunnitischen Rechtsschulen verwirft die Mädchenbeschneidung, die islamische FGM wird islamrechtlich vielmehr als makruma, ehrbar bewertet bzw. als sunna, nachahmenswert.

Ja, die FGM ist auch ein sehr islamisches Problem. Und doch irrt sich Dr. Aus der Au, denn auch im Namen des interreligiösen Dialogs oder des gelingenden interkulturellen Zusammenlebens darf niemand, und schon gar kein Arzt, das weibliche Genital einer Minderjährigen (unter 18 Jahre alt) beschneiden d. h. verstümmeln.

Noch die geringst invasive FGM, beispielsweise aus dem Bereich von FGM Typ IV ein Nadelstich (pinprick) oder Einschnitt (ritual nick), könnte zu Infektion, Sepsis, Nekrosen oder gar zum Tod des weiblichen Kindes oder der weiblichen Jugendlichen führen und auch die mit noch der geringst invasiven Genitalverstümmelung einhergehende psychische Traumatisierung hat der freiheitliche Rechtsstaat nicht straffrei zu stellen.

Der aktuelle US-amerikanische Fall von Ärztin und Mädchenbeschneiderin Dr. Jumana Nagarwala sowie von Dr. Fakhruddin Attar und Farida Attar, alle drei schiitische Dawudi Bohra und derzeit inhaftiert in Detroit, Michigan, dürfte der Theologin und Kirchentagspräsidentin bekannt sein. Und auch wenn der sunnitische Fiqh nach Imam asch-Schafii beim verpflichtenden Beschneiden zwischen Junge und Mädchen nicht unterscheidet, hat die Theologin aus Basel nicht öffentlich für die Legalisierung der FGM zu werben.

Es ist zu prüfen, ob Kirchentagspräsidentin Aus der Au vorbereitende Handlungen durchgeführt hat im Sinne von § 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien ((1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.).

Ebenso zu prüfen, ob Dr. Aus der Au Ärzte dazu ermuntert hat, beispielsweise um Schlimmeres („Kurpfuscher“, s. Quelle) zu verhindern, eine FGM durchzuführen.

Im Hinblick auf unveräußerliche Grundrechte wie die körperliche Unversehrtheit hat auch Christina Aus der Au niemanden, auch nicht aufgrund der Religionszugehörigkeit, ungleich zu behandeln. „Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden“ (pro), nein, ein Arzt hat gerade keine Einteilung seiner Patienten in ethnoreligiös definierte Gruppen vorzunehmen.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

„Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. […] Meine Kolleginnen und Kollegen sollen meine Schwestern und Brüder sein. Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung. Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.“

(Genfer Deklaration des Weltärztebundes)

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Mitzeichnend

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

[ UPDATE Am 14. Juni 2017 reichte Sozialpädagogin Schmidt an die o. g. vier Adressaten nach: Ergänzung zu der von mir mitgezeichneten Strafanzeige vom 31.05.2017 gegen die Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017, Frau Prof. Dr. Christina Aus der Au Heymann ]

https://schariagegner.wordpress.com/2017/06/14/ist-fgm-nun-evangelisch/

Q u e l l e n

Convention on the Rights of the Child

Article 24

3. States Parties shall take all effective and appropriate measures with a view to abolishing traditional practices prejudicial to the health of children.

http://www.ohchr.org/en/professionalinterest/pages/crc.aspx

Art. 24 KRK: Gesundheitsvorsorge (3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirk­samen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinder-und-jugendschutz/kinderrechte/foerderungs–und-versorgungsrechte/86542

WHO | Klassifikation der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM)

WHO | Classification of female genital mutilation (FGM)

Type I — Partial or total removal of the clitoris and/or the prepuce (clitoridectomy). When it is important to distinguish between the major variations of Type I mutilation, the following subdivisions are proposed:

Type Ia, removal of the clitoral hood or prepuce only;

Type Ib, removal of the clitoris with the prepuce.

Type II — Partial or total removal of the clitoris and the labia minora, with or without excision of the labia majora (excision). When it is important to distinguish between the major variations that have been documented, the following subdivisions are proposed:

Type IIa, removal of the labia minora only;

Type IIb, partial or total removal of the clitoris and the labia minora;

Type IIc, partial or total removal of the clitoris, the labia minora and the labia majora.

Type III — Narrowing of the vaginal orifice with creation of a covering seal by cutting and appositioning the labia minora and/or the labia majora, with or without excision of the clitoris (infibulation). When it is important to distinguish between variations in infibulations, the following subdivisions are proposed:

Type IIIa, removal and apposition of the labia minora;

Type IIIb, removal and apposition of the labia majora.

Type IV — All other harmful procedures to the female genitalia for non-medical purposes, for example: pricking, piercing, incising, scraping and cauterization.

http://www.who.int/reproductivehealth/topics/fgm/overview/en/

[…] Für Menschen, die die Menschenrechte verletzen, dürfe es keine Toleranz geben, sagte Aus der Au. Doch in der konkreten Begegnung etwa mit Muslimen gebe es in der Hinsicht nicht nur schwarz und weiß. Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden, sei das gegen die Menschenrechte. Doch weigerte sich der Arzt, das zu tun, würden sie möglicherweise zu einem „Kurpfuscher“ gehen, der die Gesundheit der jungen Frau gefährde. Deshalb könnte der Arzt den Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung vornehmen und dann gemeinsam mit Betroffenen etwas gegen diese religiöse Praxis unternehmen.

Die Kirchentagspräsidentin warb dafür, immer im Gespräch zu bleiben. „Ausschluss ist die Ultima Ratio.“ Es gelte, im Dialog das gegenseitige Zuhören einzuüben, sowie davon auszugehen, vom anderen etwas lernen zu können. (pro)

pro (Christliches Medienmagazin) 28.05.2017 | Kirchentag | Schmidt-Salomon kritisiert Auftritt al-Tayyebs | Der humanistische Philosoph Michael Schmidt-Salomon hat in einer Diskussionsrunde kritisiert, dass Großscheich Ahmad al-Tayyeb auf dem Kirchentag aufgetreten ist. Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au verteidigte dessen Kommen.

https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/kirche/2017/05/28/schmidt-salomon-kritisiert-auftritt-al-tayyebs/

Schweizerische Ärztezeitung | 40 | 1.10.2014 | Redaktion Ethik PD Dr. theol. Christina Aus der Au (vgl. ebendort: Terre des Femmes (Schweiz) „In der Schweiz sind schätzungsweise rund 13 000 Frauen und Mädchen von Genital­verstümmelung (FGM) betroffen oder bedroht.“)

file:///C:/Users/dell/AppData/Local/Temp/SAEZ-Fulltext-2014-40-de-1.pdf

conseiller, soutenir et protéger les filles et femmes concernées par les mutilations génitales féminines (MGF) en Suisse

Trotz guter Beispiele im Gesundheitsbereich – Handlungsbedarf besteht weiterhin | von Marisa Birri | SÄZ

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 40

https://saez.ch/de/resource/jf/journal/file/view/article/saez.2014.03012/SAEZ-03012.pdf/

Schweizerische Ärztezeitung (SÄZ) | Redaktion Ethik | PD Dr. theol. Christina Aus der Au | Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung an der Theologischen Fakultät Zürich, Privatdozentin Universität Basel, Dozentin für Medizinethik Universität Fribourg, Verwaltungsrat Alternative Bank Schweiz.

https://saez.ch/de/info/

Universität Zürich (UZH) Theologische Fakultät Zentrum für Kirchenentwicklung (ZKE) | Christina Aus der Au, PD Dr. | Theologische Geschäftsführerin des ZKE

http://www.theologie.uzh.ch/de/faecher/praktisch/kirchenentwicklung/Personen.html

Deutscher Evangelischer Kirchentag (DEKT)

Mitglieder des Präsidiumsvorstandes 2013 – 2019

Prof. Dr. Dr. Andreas Barner und Prof. Dr. Christina Aus der Au

https://www.kirchentag.de/ueber_uns/organisation/allgemeines.html

Die Generalsekretärin des Deutschen Evangelischen Kirchentages, Ellen Ueberschär

https://www.kirchentag.de/service/meldungen/berlin/november_2016/ellen_ueberschaer_wechselt_zur_boell_stiftung.html

Land Berlin, Abteilung Frauen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung:

„Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen und Frauen und gilt seit 1995 auch international als Menschenrechtsverletzung. In vielen Gesellschaften sind Frauen und Mädchen dieser Form von Gewalt aufgrund traditioneller Praktiken ausgesetzt. Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) umfasst die weibliche Genitalverstümmelung, international als Female Genital Mutilation (FGM) bezeichnet, die teilweise oder vollständige Entfernung oder Verletzung der äußeren weiblichen Genitalien aus nicht-therapeutischen Gründen.“

https://www.berlin.de/sen/frauen/keine-gewalt/genitalverstuemmelung/artikel.20677.php

Jumana Nagarwala

https://www.justice.gov/opa/pr/detroit-emergency-room-doctor-arrested-and-charged-performing-female-genital-mutilation

Criminal Complaint

https://www.justice.gov/opa/press-release/file/957381/download

Fakhruddin Attar and Farida Attar

https://www.justice.gov/opa/pr/detroit-doctor-and-wife-arrested-and-charged-conspiring-perform-female-genital-mutilation

Criminal Complaint

https://www.justice.gov/opa/press-release/file/959361/download

Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung (female genital mutilation)

[…] Die (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte hält in der Generalpflichtenklausel des § 2 Abs. 2 fest: „Ärztinnen und Ärzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen.“ […]

§ 2 Abs. 1 der (Muster-)Berufsordnung:

„Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können.“

Entsprechend hat der 99. Deutsche Ärztetag 1996 in Köln folgende Entschließung zur rituellen Verstümmelung weiblicher Genitalien verabschiedet:

Der 99. Deutsche Ärztetag verurteilt die Beteiligung von Ärzten an der Durchführung jeglicher Form von Beschneidung weiblicher Genitalien und weist darauf hin, dass entsprechend der Generalpflichtenklausel der Berufsordnung für die deutschen Ärzte derartige Praktiken berufsrechtlich zu ahnden sind. [Auch in anderen] europäischen Staaten (z. B. Norwegen, Dänemark, Frankreich) ist die rituelle Verstümmelung weiblicher Genitalien […] gesetzlich unter Strafe gestellt.“

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/G/Genitalverstuemmelung/Empfehlungen_zum_Umgang_mit_Patientinnen_nach_weiblicher_Genitalverstuemmelung.pdf

__

Verharmlosung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) und ggf. die Aufforderung an Ärzte, FGM medikalisiert durchzuführen

Die Staatsanwalt Berlin leitet keine strafrechtlichen Ermittlungen ein („da in dem genannten Verhalten keine Aufforderung zu einer Straftat zu sehen ist“), u. a. weil die Äußerungen von der Beschuldigten, medikalisierte FGM zuzulassen, „generelle Erwägungen zu medizinischer Ethik“ seien. Auch sei in den Außerungen der Kirchentagspräsidentin ein „hinreichend bestimmter appellativer Charakter“ nicht festzustellen.

.

„Vielmehr kann im Lichte der konstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit …“

.

Staatsanwaltschaft Berlin
Geschäftszeichen 252 Js 2892/17
31.07.2017

Herrn Edward von Roy
Strafanzeige vom 31.05.2017 gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au
Vorwurf: Verstümmelung weiblicher Genitalien

.

Staatsanwaltschaft Berlin
Geschäftszeichen 252 Js 2892/17
31.07.2017

Frau Gabi Schmidt
Strafanzeige vom 14.06.2017 gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au
Vorwurf: Verstümmelung weiblicher Genitalien

.

[Ab hier sind beide Schreiben bis auf ein Wort textgleich]

[Anrede],

den von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalt habe ich geprüft, jedoch von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen.

Nach den §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft nur dann zu einer Aufnahme von Ermittlungen berechtigt, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen. Derartige Anhaltspunkte lassen sich Ihrem Vorbringen jedoch nicht entnehmen.

Die Äußerungen der Beschuldigten auf dem Evangelischen Kirchentag in Berlin am 27.05.2017, in denen sie ausgeführt haben soll, ein Arzt könne gegen seine eigentlichen Überzeugungen eine Beschneidung der weiblichen Genitalien vornehmen, um „Kurpfuscher“ zu vermeiden, stellt kein Verhalten dar, dass nach rechtserheblichen Maßstäben geeignet ist, um den Verdacht einer verfolgbaren Straftat zu begründen.

Insbesondere erfüllen die Äußerungen der Beschuldigten nicht den Straftatbestand der §§ 223 ff., 226a i.V.m. 111 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB), da in dem genannten Verhalten der Beschuldigten keine Aufforderung zu einer Straftat zu sehen ist.

Unter einer Aufforderung wird vielmehr eine über eine bloße Befürwortung hinausgehende Erklärung verstanden, nach der von einem anderen eine strafrechtlich relevante Handlung durch Tun oder Unterlassen verlangt wird. Die Äußerung des Betroffenen/Täters* muss dabei erkennbar darauf abzielen, ihre Adressaten unmittelbar zur Begehung bestimmter rechtswidriger Straftaten zu motivieren. Die Aufforderung als bestimmter Anreiz, eine konkrete Straftat zu begehen, muss dabei insbesondere von der grundsätzlich straffreien Befürwortung oder Meinungsäußerung abgegrenzt werden. Vor allem mit Blick auf die seit der Abschaffung des § 88a StGB straffreie Befürwortung von Straftaten ist für die Annahme einer Aufforderung im Sinne des § 111 Abs. 1 StGB ein der Anstiftung vergleichbares Maß an konkreter Einwirkung auf andere notwendig.

Wendet man diesen insbesondere an Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG zu messenden Maßstab auf die Äußerungen von der Beschuldigten an, sind diese als generelle Erwägungen zu medizinischer Ethik einer breiten Auslegung zugänglich. Zu Gunsten der Beschuldigten kann den Äußerungen kein hinreichend bestimmter appellativer Charakter entnommen werden. Vielmehr kann im Lichte der konstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit die Äußerung auch dahingehend verstanden werden, dass insbesondere die straf- und standesrechtlichen Verbotsvorschriften gegenüber dem Rechtsgüterschutz der Beschnittenen überdacht werden sollten. Derartige rechtspolitische Äußerungen sind – wenngleich nur schwer mit der freiheitlich-demokratischen Grundausrichtung des auf repressiven Rechtsschutz angelegten Rechtsgüterschutzes des deutschen Strafrechts vereinbar – grundsätzlich straffrei. Den Straftatbestand der §§ 111 Abs. 1, 226a StGB erfüllen sie im Ergebnis nicht.

[Grußformel]

[Unterschrift]
[(…) Staatsanwalt]

__

[*Schreiben 1: des Betroffenen; Schreiben 2: des Täters]

Schariaminister Zakzouk

Juli 11, 2010

الإدراك الحسي

al-idrāk al-ḥassī

La perception

Wahrnehmung

Dir die Pixel, mir das Gesamtbild

Zum neunzehn Jahre alten Text des ägyptischen Islampolitikers Mahmoud Zakzouk »Ein Islam und viele Interpretationen«, 1991 in Berlin gehalten auf der 2. Orient-Tagung im Haus der Kulturen der Welt. Eine Islamkritik von Jacques Auvergne.

Anlass dieser Textbetrachtung ist die Kölner Tagung »Islamische Studien in Deutschland« (13.-14.07.2010), zur der Vertreter aus dem britischen weiteren Umfeld der von Sayyid Abū l-Aʿlā l-Maudūdī († 1979) gegründeten Partei Jamaat-e-Islami (JI, Pakistan und Bangladesch, als JI-Europazentrum darf das britische Markfield, Leicester gelten) durch den deutschen Wissenschaftsrat (1) ebenso eingeladen sind wie ein bosnischer ECFR-Scheich, ein Mitglied also aus dem Netzwerk des islamisch spirituellsten (religionspolitisch brutalsten) aller Muslimbrüder, Yūsuf al-Qaraḍāwī.

Dabei können wir dem Wissenschaftsrat (WR) und Bundesbildungsministerin Annette Schavan noch nicht einmal vorwerfen, den „falschen“ Islam nach Köln in den MediaPark eingeladen zu haben. Denn anders als im Fall des plausibel (wissenschaftlich) arbeitenden Münsteraner Universitätsdozenten Sven Kalisch hat der Wissenschaftsrat mit den geladenen Persönlichkeiten aus dem Umfeld von Jamaat-e-Islami (JI), Muslimbruderschaft (MB) und Irans realislamischer Religionsdiktatur eine Gästeliste erstellt, an der kein Imam zwischen Ankara, Mekka, Islamabad und Kuala Lumpur (einst lehrte Cerić in Malaysias Hauptstadt) oder, Deutschlands Scharialobby betreffend, zwischen ZMD und IGMG etwas auszusetzen haben wird, solange nur die Freundesfreunde von JI, MB und Chomeini in den künftigen Beiräten der deutschen universitären »Islamischen Studien« Sitz und Stimme haben.

Man wird davon sprechen, der WR verkündet es bereits, die Beiräte seien „theologisch“ unabhängig, „sonderrechtlich“ wird man noch ein paar Jahre lang nicht sagen. Irgendwann ist, zunächst im Familienrecht, die Rechtsspaltung nach indischem oder griechischem (!) Muster eben auch in Köln und Berlin Realität, wer dann noch nach der Rechtseinheitlichkeit (Säkularität) ruft, wird als unbelehrbarer rechter Ewiggestriger gelten oder als unverbesserlicher linker Sozialromantiker, was eben gerade besser passt (einzelfallorientiert).

Wer den politischen Islam ernst nimmt, was sich sehr empfiehlt, mag das Treiben um WR, Schavan und Zakzouk als Versuch der kontrastkulturellen Außerkraftsetzung des einheitlichen Rechts bezeichnen, als milieubezogenen Staatsstreich, sprich als Staatsstreich. Die islamische Abschottungspolitik wird auch als Rechtsberatung auftreten, in Großbritannien werden 85 Islamische Gerichtshöfe vermutet, sie nicht in Anspruch zu nehmen oder ihren Urteilen nicht Folge zu leisten, verwirkt dem Muslim und künftigen europäischen Muslimstaatsbürger das jenseitige Seelenheil und hienieden den Schutz durch die großen Brüder. Das Letztgenannte ist der Gesundheit abträglich, dient aber der Rechtleitung von Stadtviertel und Großfamilie, ist also gut gemeint.

Auch Mahmoud Zakzouk (Zaqzūq (2)), der uns aus dem Blog Sägefisch Text Nummer 174 bekannte ägyptische Minister für Religionspolitik, wird am 13. und 14. Juli 2010 Gesprächspartner der Deutschen Bundesregierung sein und vom WR in Köln im MediaPark empfangen werden. Islamversteher Jörg Lau gibt den treuherzigen Löwenbändiger ab und übernimmt die Moderation der korantreuen Funktionäre aller Länder. Der steinigungsfreundliche iranische Ex-Präsident Chatami (3) wird sich die Ehre geben, Amtsnachfolger Ahmadinedschad bastelt dieser Monate an der „spirituellen“ Atombombe. Ein gewisser Mathias Rohe, bekannt für Weisheiten wie: „Das islamische Recht ist auch ein Recht“, Unrecht hat der Erlangener Jurist damit nicht, denn das Faustrecht ist auch ein Recht, wird den deutschen Juristen verkörpern, Bundesbildungsministerin Annette Schavan wird den entwerdenden Staat und die sich verflüchtigende Wissenschaft vertreten.

Gemeinsam will man einen gewaltig komplexen Baustein auf dem Markt der Finanz- und Bildungspolitik lancieren, will erreichen, dass Imame an Deutschlands Universitäten ausgebildet werden, was leider („religionsbezogen“) bedeuten könnte, dass die kulturrassistische Scharia und der Frauen entrechtende Fiqh in unsere Hörsäle Einzug halten werden, und zwar nicht etwa als nüchtern betrachteter Gegenstand der Untersuchung, sondern als staatlich privilegierte Lebens- und Gehorsamsform, als Werkzeug der legalisierten Schwarzen Pädagogik, Erweckung von Höllenfurcht eingeschlosssen. Burka und Polygamie werden diesen gesellschaftlichen Wandlungsprozess massenhaft begleiten.

Im Jahre 2010 zum WR nach Köln eingeladen ist auch der Schweizer Islamwissenschaftler Reinhard Schulze, der 1991 mit »Einführung zum Vortrag von Prof. Dr. Hanafi«, einer textgewordenen Schmeichelei an den islamrevolutionären Ali Schariati und den gewaltbereiten Ideengeber der Muslimbrüder Sayyid Quṭb, in der selben genannten Dokumentation der 2. Orient-Tagung im Haus der Kulturen der Welt für den Gegendemokraten Ḥasan Ḥanafī (»Die Aktualität eines ‚linken Islam’«, rezensiert in Sägefisch 176) den sinnbildlichen Roten Teppich ausrollte. Ob Professor Schulze statt Quṭb und Schariati auch Stalin und Mao oder Rosenberg und Himmler erwähnt hätte, wenn der anzukündigende, gerade den Saal betretende Redner die entsprechende Gesinnung erwarten lässt? Die Wertebeliebigkeit beziehungsweise Demokratiebelastung unserer heutigen Islamwissenschaftler überrascht immer wieder.

Wird Schavan am 13. und 14. Juli auf der kompromisslosen Geltung der universellen Menschenrechte bestehen und sich damit couragiert als eine Schariagegnerin bekennen? Oder wird die Bildungsministerin die Kulturpolitik der Seelenrettung nach Maßgabe der kulturrassistischen und frauenfeindlichen Scharia halbbewusst oder versehentlich zum Bildungsziel erklären? Hoffen wir, dass die ebenso fürchterlichen wie gottesfürchtigen Herren Chatami, Cerić und Zakzouk „et Hillije Kölle“ so folgenlos betreten und verlassen, wie die in jedem rheinischen Spätwinter in Erscheinung tretenden närrischen Prinzen, also ohne Beschädigung der freiheitlichen Lebensweise. Hoffen wird indes nicht ausreichen, die drei Herren wollen auch keinen Karneval, die wollen das Kalifat.

Nun zum knapp zwei Jahrzehnte alten Text. Islampolitiker Zakzouk:

23. Was ist eigentlich Islam? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein großer Teil von Menschen außerhalb der islamischen Welt.

Es gibt also zwei Welten, eine ungehörig voyeuristische nichtislamische Welt und eine falsch eingeschätzte, „im Kern“ gutmütige islamische Welt. Die philosophische Weltverdopplung oder vielmehr Europahalbierung in dār al-ḥarb und dār al-islām legt Zakzouk uns hiermit nahe, ab sofort ist dem islambezogenen Urteil der Bürger nicht mehr zu trauen und ist auf Islamexperten zurückzugreifen.

23. Jemand, der den Islam nur von außen betrachtet, dem die innere Dimension des Islam nicht zugängig ist, kann konsequenterweise sozusagen viele Gesichter des Islam sehen. Denn er erhält eine Abfolge von einzelnen Eindrücken, zwischen denen für ihn kein innerer Zusammenhang besteht, aber damit natürlich kein den Tatsachen entsprechendes Bild des Islam.

Der Nichtmuslimisierte – und sicherlich auch der säkulare Muslim – leide unter dem Mangel an Überblick und sei zu einer wesentlichen Aussage bezüglich Scharia und Fiqh schlicht unfähig. An seiner die Tatsachen verkennenden Aussage sei vielmehr unbedingt zu zweifeln, um der Wahrheit auf die Spur zu kommen.

Die ungetrübte Wahrheit aber bringt Religionsminister Zakzouk ins fehlinformierte Europa:

23, 24. Wenn wir vom Islam selber ausgehen, also von der ‚Sache’ Islam selber gesehen, erscheinen solche Urteile als oberflächlich, da sie am Kern der Sache vorbeizielen, besser gesagt, da sie den Kern der Sache, das, worum es geht, ignorieren.

Dieser mysteriöse Zakzouksche islamische „Kern“ ist mittlerweile, siebzehn beziehungsweise neunzehn Jahre später, von unserer politischen Elite geschluckt worden.

Wie das Kölner »DomRadio« am 23.5.2008 berichtete, nannte Europa-Spitzenpolitiker Hans-Gert Pöttering den Islam „eine im Kern friedliche Religion“ (4), was Henryk M. Broder, passend titelnd »Im Kern gaga«, am folgenden Tag nüchtern kommentierte: „Auch der Sozialismus und der Nationalsozialismus waren ‚im Kern‘ gute Ideen, die sich leider bei Licht betrachtet nicht bewährt haben (5).“

Pötterings faktenferne Islamschmeichelei von der iKfR, der im Kern friedlichen Religion, fiel beim ehemaligen Bundespräsidenten Horst Köhler am 12.05.2010 auf fruchtbaren Boden: „Ich kenne den Islam als im Kern friedliche Religion, die in sich ruht, ihre eigene Berechtigung und Geschichte hat (6).“

Lässt sich über den erfolgreich etablierten und Jahr für Jahr mordenden Stalinismus der Dreißiger und Vierziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts oder über den chinesischen staatlich-doktrinären Maoismus ab 1949 denn nicht sagen, dass er „in sich ruht“, hat die afrikanische oder auch islamische arrangierte Ehe, Polygamie und Frauenverstoßung denn gar keine „Geschichte“?

Am 31.05.2010, keine drei Wochen nach seiner prophetengleichen Schariahuldigung trat Köhler vom Amt des Bundespräsidenten zurück, leider wohl nicht verursacht durch einen Erkenntnisgewinn zum gegendemokratischen und frauenfeindlichen Islamischen Recht, sondern durch ein formal schlampiges, inhaltlich demokratiegefährdendes Gedankenspiel zur deutschen außenpolitischen Gewaltanwendung und Opfererbringung (getötete deutsche Soldaten) zur gefälligen Pflege des deutschen ökonomischen Profits (7).

Zakzouk:

24. Hierbei werden wir uns weniger mit der heiß umstrittenen Kritik der islamischen Welt beschäftigen, so nahe das auch liegen mag.

Das ist aber schade, allerdings ist gar nicht erst klar geworden, wo denn Aktiv und wo Passiv ist, ob die so genannte „islamische Welt“ irgendwie von wem auch immer kritisiert wird oder aber selbst kritisiert. Beides wäre einer Strukturierung wert, die Beschwerden der Parteigänger der Scharia über die Zumutungen der kulturellen Moderne ebenso wie die wichtigsten Argumente der Befürworter der allgemeinen Menschenrechte gegen die islamische Orthodoxie beziehungsweise gegen die aggressive politische islamische Bewegung.

24. Denn die Frage, die wir beantworten wollen, ist vor allem die folgende: Was ist eigentlich das wahre ‚Gesicht‘ des Islam, d.h. was können wir über den einen, die Geschichte gestaltenden, durchhaltenden, wirksamen Islam aussagen? Im Zusammenhang mit der Beantwortung dieser Frage setzt sich dieser Vortrag die zwei folgenden Hauptziele. Erstens: Informationen über den Islam von ‚innen‘ betrachtet zu geben, und in eins damit zweitens die grundsätzliche Haltung des Islam gegenüber den Problemen der gegenwärtigen Gesellschaft darzustellen. Das Thema wird in den folgenden Abschnitten behandelt:

a) Bestimmung des Begriffes Islam

b) Das Verhältnis von Moral und Glaube im Islam

c) Über die Entstehung der Interpretationen

d) Über ihre Erkenntnismethode

e) Der Islam und die Probleme der gegenwärtigen Gesellschaft

a) Bestimmung des Begriffes Islam

Denn der Islam in der besonderen Bedeutung ist eine spezielle Erscheinungsform des allgemeinen Islam.

25. Islam in der allgemeinen Bedeutung ist nach koranischer Lehre die Religion Gottes, welche die Menschheitsgeschichte bestimmt und die alle Propheten und Gesandten verkündet haben. … Der Koran lehrt, daß es neben dem Islam, der Religion Gottes, keine andere wahre Religion gibt, da Gott alles, was lebt, entweder freiwillig oder widerwillig, ergeben ist.

Reizend. Und willst du nicht mein Diener sein, dann fliegst du in die Hölle rein. So eine asoziale Gottheit kann sich Herr Zakzouk an den Hut respektive Turban stecken.

25, 26. Der Koran lehrt ausdrücklich, daß seit der Existenz der ersten Menschen die wahre Religion Gottes die Gottergebenheit, Islam, ist, und sagt ganz klar: „Die Religion bei Gott ist der Islam.“ (3,19) Daher betont der Koran immer wieder, daß die Religion des Islam im Grunde eine Religion ist, auch wenn sie im Laufe der Geschichte von verschiedenen Propheten verkündet wird

Zakzouk sagt, dass Juden und Christen im Grunde Muslime sind oder jedenfalls sein müssten, wenn sie ihre Propheten denn endlich ernst nähmen. Das ist die klassische islamische Doktrin, die sich aus der Mohammedschen Nutzbarmachung der Kette der jüdischen Propheten, einige Figuren der jüdischen Religion wie Noah wurden dabei flugs zum islamischen Propheten ernannt und der Jesus von Nazareth gleich mit, zwingend ergibt. Zu einer historischen Einordnung des Islam in die orientalischen beziehungsweise monotheistischen Religionen ist Ägyptens Religionsminister nicht fähig oder nicht bereit. Damit verhöhnt er die Juden und Christen auf der Ebene ihres religiösen Anspruchs und beleidigt die klassischerweise dem islamischen Kulturrassismus der Dhimma zu unterwerfenden Nichtmuslime auf der menschenrechtlichen Ebene.

26. Infolgedessen, sagt der Koran, ist es verkehrt, zwischen den einzelnen Offenbarungen bzw. Propheten Unterschiede zu machen, da sie alle von dem einen Gott geschickt wurden.

Der eine Gott ist wenig zufällig mit Allahgott identisch, denn Zakzouk hat soeben einen Taschenspielertrick angewendet, eine Einbahnstraße als Verbindungsweg in beide Richtungen ausgegeben: Weder die christliche noch die – ältere – jüdische Interpretation der israelisch-hebräischen Propheten soll Bestand haben, vielmehr sollen beide sich dem mit dem Schafspelz der Toleranz maskierten islamischen Wolf unterwerfen. Allahs Philosoph beansprucht sozusagen die spirituelle Lufthoheit, religionspolitisch – politisch – will Zakzouk den islamischen Hegemonialanspruch.

26. Der Begriff Islam im historischen, d.h. nicht im allgemeinen, oben behandelten Sinne wird für jene Religion als Bezeichnung verwandt, welche Mohammed im 7. Jahrhundert als Offenbarung von Gott verkündet hat, und zwar … als Bestätigung der vorhergegangenen Offenbarungen und Botschaften Gottes, als ihre Erneuerung im Sinne einer Wiederbelebung sowie auch als eine Korrigierung all dessen, was an den früheren Religionen seitens der Menschen irrtümlicherweise geändert worden ist.

Mit uns Muslimen habt ihr Juden oder Christen die Chance, endlich wieder zu euren Ursprüngen zurückzufinden. Ohne den Islam wäre euch der Weg versperrt, jemals wieder wahrhaftig religiös zu werden. Wir retten auch euer Seelenheil. Ihr habt jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder unseren Wahrheitsanspruch tolerant zu übernehmen und Juden beziehungsweise Christen zu bleiben, also Dhimmis zu sein, oder aber zur einzig wahren Religion zu konvertieren, die ohnehin die ursprüngliche ist. Ihr braucht aber nicht zu konvertieren, solange ihr die Kopfsteuer bezahlt, denn wir geben uns damit zufrieden, eure Töchter heiraten zu können und die entstehenden Kinder haben lebenslang die naturhafte (fiṭrī), heilssichernde und sittlich erstklassige Religion des Vaters, das ist schließlich Scharia, Islamgesetz.

26. Für den gläubigen Muslim ist der Islam der ihm von Gott bereitete, vorgeschriebene Weg. Die Gläubigen, so lehrt der Koran, erkennen, daß der Weg des Islam, der Gottergebenheit, „die Wahrheit von deinem Herrn ist, so daß sie daran glauben und ihre Herzen sich vor ihm demütigen. Und wahrlich, Gott führt diejenigen, die glauben, zu einem geraden Weg.“ (22,54)

Al-istiqāma, die „Geradheit“ des Lebenspfades ist ein zentraler islamischer Begriff, der sich auf dein politisch, sozial und sexuell korrektes Leben bezieht, wobei die Geradheit eben nicht vom Menschen gesteuert ist, sondern die koranische Gottheit allein für dich die Zügel der rechten Lenkung in der Hand hält. Gelingendes, „gerades“ Leben im islamischen Sinne ist damit alles andere als eine Selbstverwirklichung oder auch nur Selbststeuerung, sondern das Überlassen des biographischen Steuers an die sich in jedem Augenblick verwirklichende göttliche Fügung, mithin an die einzig mögliche Kraftquelle und Ursache, an Allāh. Der noch so erfolgreich herrschende – Allahgottes Widersacher wie beiläufig erniedrigende – Lebenslauf ist nichts als ein Gottesbeweis, der andere nämlich, der Abweichler, befindet sich schließlich auf krummen Touren, sei er Atheist, Polytheist, Ehebrecher oder muslimischer Schariaverweigerer.

27. Gott schaut, wie es in einem Ausspruch des Propheten, einem Hadith, heißt, nicht auf die äußeren Handlungen und auf das äußere Aussehen des Menschen, sondern auf sein Herz, d.h. sein Inneres und seine Intentionen. Wichtig sind, wie es in einem anderen Hadith heißt, die Intentionen, die Absichten, die der Mensch mit seinen Handlungen verfolgt.

Die äußere Form der einer jenseitigen Bewertung unterliegenden irdischen Handlung, Säkulare oder sonstige Unerleuchtete reden von der Tat eines Menschen, ist letztlich – Hans-Gert Pöttering oder Horst Köhler sagen statt letztlich gerne „im Kern“ – gar nicht entscheidend, es geht um die nīya (niyya), die islambezogene Absicht. Der (islamische) Zweck heiligt die Mittel.

Gewalt ist für Allāh kein Diskussionsgegenstand, der Islamgott ist Praktiker.

27. So fordert etwa der Koran den Gläubigen auf, sein Antlitz (d.h. sein inneres Selbst) auf die Religion zu richten, da das religiöse Verhalten „die natürliche Art (ist), in der Gott die Menschen erschaffen hat.“ (30,30)

Naturgemäße Gottesfrömmigkeit, al-fiṭra, das Geschaffensein auf Allāh hin. Zakzouk argumentiert völlig klassisch, den Standard etwa des im Jahre 1111 verstorbenen genialen Machtstrategen al-Ghazali (al-Ġazālī) einhaltend. Islam ist die Hinwendung des Gesichtes, das heißt des ganzen Wesens, zur Gottheit.

27. Das innerste Leben des Islam entzieht sich jedem Einblick.

Willkommen in der Postmoderne, Nachvollziehbarkeit (Wissenschaft) war gestern. Jetzt kommen die verschiedenen Grade der Einweihung in die Geheimnisse der Welt ins Spiel, der Nichtmuslim wird durch Zakzouk höflich gebeten, künftig den Schnabel zu halten und sich keinesfalls anzumaßen, über islambezogenes Wissen zu verfügen. Hans-Gert Pöttering und Horst Köhler haben sich hier, wie erwähnt, als brave Dhimmis erwiesen, indem sie den politischen Kult des differenzierten Diskriminierens als eine „im Kern friedliche Religion“ bezeichnet haben, einen Durchblick pardon Einblick brauchen sie ja nicht, wie Zakzouk zusichert.

Schariapolitiker al-Ġazālī wird irrigerweise für einen Mystiker gehalten, für einen gleichmäßig liebevollen Freund der Gottsucher aller Jahrtausende und friedlichen Dulder jeder Glaubenslehre, und Zakzouk imitiert nun ein wenig den weisen Sufi oder eben al-Ghazali:

27. Und wer Gott sucht, glaubt an ihn, obwohl er ihn noch nicht „weiß“ in dem Sinne, wie man irgendeine Sache weiß. Doch ist dem Menschen ein Mittel gegeben worden, das ihn bei der Suche nach Gottes ‚Antlitz‘ unterstützt, und dies ist seine Vernunft.

Wie zufällig landet nach Zakzouks Auffassung jeder „vernünftige“ Mensch am Ende seiner Sinnsuche bei der freudigen Einsicht, dass ein gelingendes Leben nur im Einklang mit Sunna und Scharia erreichbar ist.

Der Schariaminister will unser aller gleichgeschaltete „Vernunft“:

27, 28. Diese [Vernunft] ist, wie es in einem Werk des großen Gelehrten und Mystikers Al-Ghazali heißt, ein ‚Muster vom Lichte Gottes’, d.h. das schöpferische Vermögen, das dem Menschen gegeben ist, um verantwortlich vor Gott zu handeln. Der Muslim folgt dem Weg des Islam, indem er mit seiner eigenen Vernunft die Zeichen im Koran, in der Sunna (d.h. den vom Propheten überlieferten Aussprüchen), überall in der Welt und in sich selbst zu deuten sucht, und zwar in schöpferischer Weise, und danach handelt.

Der wie ein Zombie handelt, um in das koranische Paradies zu gelangen. Der „islamvernünftig“ handelt, also befehlsgemäß, und zwar gefälligst kreativ.

Vernunft, so zitiert Zakzouk den kulturrassistischen Lichtmustersucher Abū Ḥāmid Muḥammad bin Muḥammad al-Ġazālī, hat wie zufällig den mehrstufig entrechtenden Denkfiguren des Koran und der Hadithe Folge zu leisten. Der so genannte Muslim, auch der europäische oder deutsche Muslim, darf also nur noch denken, um Gotteslob zu betreiben. Wer seine Ehefrau oder Tochter nicht diskriminiert, lobt Allāh nicht ausreichend. Ein Verweigern der Sunna und Scharia ist für Religionsminister Zakzouk „unvernünftig“, Islamkritik gefährde die Wissenschaft der Zukunft. Polygamie ist „vernünftig“, ganz besonders „vernünftig“ aber ist der Hidschab, die Geschlechtersegregation / Frauenverschleierung.

Islamisch gesehen hat die Frau ohne Kopftuch keine „Vernunft“.

Es lohnt sich, den Gesichtsausdruck eines Menschen zu betrachten, der jahrzehntelang eine solche, jede Logik verweigernde Doktrin predigt, das Gesicht von Herrn Zakzouk anzusehen. Ein Mensch, der es gewohnt ist, dass Europas Universitätsdekane und Bürgermeister ihn zur Rednerbühne bitten. Das Gesicht eines der mächtigsten Männer Ägyptens, der die nahezu rechtlose Lage der unehelichen Kinder des Landes, der verstoßenen Frauen, der ägyptischen Atheisten oder der ägyptischen Bahá’í als „vernünftig“ bezeichnet und der den leider sehr korrupten Unrechtsstaat Ägypten noch mehr islamisieren will, das heißt, der Ägypten einer noch brutaleren Gesellschaftsform entgegenführen möchte, einer in Allahs Namen noch umfassender legalisierten Frauenfeindlichkeit. Ägyptens Frauen und auch Männern, Jugendlichen und Kindern, nicht zuletzt den Kopten, Ex-Muslimen, säkularen Muslimen oder Atheisten unter ihnen, wünsche man einen anderen Schariaminister, am besten allerdings gar keinen. Deutschlands Politiker und Kirchenfunktionäre dürfen mit so einem Islampolitiker nicht sprechen, und wenn doch, so darf das Gespräch keine Folgen für unseren Staat haben, die nur gegendemokratische (Zakzouk: „vernünftige“) Folgen sein können.

Pst, man lausche, Minister Zakzouk fordert die „edle“ Rechtsungleichheit der Glaubensnationen, die sakraljuristische Herabsetzung der Christen:

28. Damit bleibt die Frage nach der Verschiedenheit der Religionen. Denn wenn auch die Grundlehren der früheren Religionen mit dem, was der Islam gebracht hat, übereinstimmen, so gibt es doch in bezug auf die Gesetzgebung einen Unterschied zwischen ihnen.

In der rassistischen islamischen Apartheid des heutigen Ägyptens darf ein Christ von einem Muslim nichts erben und ein koptischer Mann eine sunnitische Frau nicht heiraten. Eine zum Christentum konvertierte Mutter verliert selbstverständlich das Sorgerecht über ihre Kinder und die christlich aufgewachsenen Söhne Andrew und Mario haben der Religion ihres zum Islam konvertierten Vaters zu folgen. Das ordnen Allāh, Muḥammad, al-Ġazālī und Zaqzūq zur „gesamtgesellschaftlichen“ maximalen Heilssicherung an, und man wird doch wohl kaum sagen können, einer der vier Persönlichkeiten habe den Islam falsch verstanden.

Bekennende Tugendverweigerer können sich ihres künftigen Aufenthaltsortes in der Hölle ziemlich gewiss sein, Minister Zakzouk ist also nicht nur Ägyptens ranghöchster staatlicher Paradieswächter, sondern ägyptischer Spitzenpolitiker für spirituelle Selektion, Minister für Seelenrettung und Höllenzuweisung:

b) Das Verhältnis von Moral und Glaube im Islam

29. Der Islam verwirft … eine bloß äußerliche Anpassung an die religiösen Gebote als Heuchelei. Er fordert auf zu einer religiösen Transformation des Menschen und seiner gesamten Handlungen, d.h. seines ganzen Lebens. Im Islam bedingen sich Moral und Glaube gegenseitig. Daher sagt auch ein Hadith: „Die Frömmigkeit ist das gute Verhalten.“ Diese Aussage läßt sich aber, islamisch gesehen, nicht umdrehen, so daß alles gute Verhalten auch bereits als Frömmigkeit zu betrachten wäre.

Wenn zwei Ägypter das gleiche tun, tun sie also noch lange nicht dasselbe: Der korrektes Verhalten an den Tag legende Muslim sichert seinen Platz im Paradies, der sich äußerlich völlig gleichartig verhaltende Kairoer Jude, Kopte oder Atheist jedoch, das ist doch sehr tragisch, entfremdet sich von uns muslimischen Humanisten schuldhaft, Tag für Tag, und rückt damit unweigerlich dem Höllenfeuer wieder etwas näher.

Das kann kein gutes Ende nehmen, warnt Religionsminister Zakzouk. Oder, frei nach der heute üblichen Zigarettenschachtelbeschriftung: Der Religionsminister empfiehlt: Schariakritik gefährdet ihr Seelenheil.

Die Muslime selbst haben ihre orthopraktischen Pflichten so lange mit Begeisterung zu befrachten, bis sie ihnen als Freiheitsrechte erscheinen. Die im Zakzoukschen Sinne gottesfürchtige Ägypterin von heute hat zu frohlocken: Ja, ich trage den Schleier gerne – es gibt keinen Zwang im Glauben.

29. Meines Erachtens (ist) das richtige Verstehen der islamischen Morallehren eine unabdingbare Voraussetzung für jede religiöse Wiederbelebung im Islam. Dies wird besonders deutlich an dem Verhältnis von Moral und Glaube. Die scheinbare Einfachheit der islamischen Morallehren verbirgt eine in Wirklichkeit sehr verwickelte Struktur, was damit zusammenhängt, daß hier die menschliche Freiheit mit im Spiele ist, daß sie mit einbezogen ist.

Je mehr Scharia, desto mehr Freiheit. In der Tat, das ist „verwickelt“.

30. Das scheinbare Paradox im Verhältnis von Moral und Glaube wird aufgelöst, wenn man es mit der islamischen Lehre vom Menschen in Verbindung setzt. Hiernach besitzt jeder Mensch das ihm im Herzen angeborene Wissen, daß seine Bestimmung Gottergebenheit ist.

31. Denn der wahre Muslim ist der, der aus seinem innersten Herzen heraus, dem Sitz der Gottergebenheit, handelt und lebt. Dieser Gläubige weiß sich in der ständigen Gegenwart Gottes.

Der Widernatürliche, der seiner Tochter das Kopftuch nicht aufzwingt, stößt die Gottheit aus dem Alltag. Das geht natürlich nicht.

31. Der Koran fordert nicht dazu auf, zu wissen, was das Gute nun eigentlich ist, sondern dazu, das Gute zu tun. Nur Gott weiß, was in jedem Augenblick das Gute, d.h. der unter vielen Werten zu wählende Wert ist. Nur Gott ist im Besitz der Wahrheit. … Daher übergibt sich der Gläubige vertrauensvoll der göttlichen Leitung

Der Fromme betreibe Blindflug. Selbststeuerung ist Zweifel am Islam und verhindert deinen Lebenssinn als das Annähern (at-taqarrub), das sehnsüchtige Herangelangen an Allahgott.

Jede von Menschen ersonnene Bewertung des erwünschten oder unerwünschten Handelns, meint Zakzouk, ist Irrtum und lästert die Gottheit. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte etwa lästere demnach Gott, da sie sich erdreistet, Werte wie Gleichberechtigung oder Würde aufzustellen. Wer als Muslim säkularen Maßgaben Folge leistet, beweist seinen Glaubensmangel.

Indirekt ruft Zakzouk die Europäischen Muslime zur „Entwestlichung“, zur kulturellen Abschottung auf und gefährdet damit die wichtige Arbeit der Integration. Trotzdem wird der Schariaprofessor immer wieder durch Deutschlands Politiker eingeladen. Politisch billigt oder will man in EU und BRD die Segregation nach der indisch-pakistanischen »Two-Nation Theory« beziehungsweise nach der indonesischen »Pancasila«, was integriert werden soll, ist also der Apartheidsstaat der frauenfeindlichen Scharia.

c) Über die Entstehung der Interpretationen

Die Gesetzgebung des Islam (schariʿa) in bezug auf die weltlichen Angelegenheiten entspringt ursprünglich den Verhältnissen der Zeit ihrer Entstehung und ist, wie eine nähere Untersuchung zeigt, prinzipiell auf eine Weitentwicklung angelegt.

Der enthemmte Freund alles Fremden darf sich hier beziehungsweise darf sich nächste Woche im Kölner MediaPark im Beisein von Mahmoud Zakzouk, Mustafa Cerić, dem Hodschatoleslam Chatami, Mathias Rohe, Annette Schavan und dem Wissenschaftsrat den Sand in die Augen streuen lassen, die Scharia würde irgendwann einmal weniger kulturrassistisch und weniger frauendiskriminierend sein und schließlich sogar, naja, beinahe, mit den allgemeinen Menschenrechten in Deckungsgleichheit gebracht werden können, mit dem Grundgesetz.

Das wird freilich niemals der Fall sein. Es bleibt also bei der, zugegebenermaßen immer erneuten, Raffinesse und Trickserei, die Einheitlichkeit des wahrscheinlich wenig göttlichen, sicherlich mühselig errungenen, das Individuum und sein selbst bestimmtes Leben meinenden säkularen Rechts außer Kraft zu setzen und sie durch das schariatische „einheitliche“ Mehrstufenrecht zu ersetzen, wenn schon nicht für alle (Allahkratie, Kalifat), dann doch wenigstens für die Sonderstaatsbürger der so genannten Muslime (Halbdemokratie oder Halbkalifat: familienrechtliches Islamisches Recht der Parallel- und Gegengesellschaft, im Sinne Allahs ausbaufähig).

Schamane Zakzouk beschwört den umständlichen zamān und die verhältnismäßige ḥayāt, intoniert, dass die Zeit Umstände hat und das Leben Verhältnisse, und hat er nicht recht, irgendwie:

32. Der Bereich der Interpretationen des Islam ist allumfassend, denn zu neuen Interpretationen und Deutungen werden alle Fachleute in allen Gebieten aufgefordert, damit sie den Anforderungen der sich ändernden Lebensumstände und Zeitverhältnisse gewachsen sind und konstruktive Lösungen der anstehenden Probleme finden können.

Die islamische Elite allerdings darf die simplen Muslime zum bloßen Zuhören der himmlischen (samāwī) Musik entmündigen, denn Allahgott dirigiert das Orchester der Zakzoukschen „Fachleute“.

So lässt sich die anbrechende Wirtschaftskrise bewältigen, der unerleuchtete Laie darf applaudieren und den demokratischen Schnabel halten, die Expertenrepublik ist nahe. Der islamsensible Feudalstaat bedarf einer mit göttlichem Charisma ausgestatteten Adelskaste, Rowan Williams, Armin Laschet und Mathias Rohe seien in den illustren Kreis aufgenommen.

Die Etiketten werden gewechselt, die Scharia ist dieselbe geblieben.

d) Über ihre Erkenntnismethode

34. Allen Interpretationen … liegt eine Auslegung von Koran und Sunna zugrunde. … In einem Hadith wird an einem Beispiel gezeigt, wie der Gläubige sich angesichts einer sich ständig wandelnden Welt nach der Lehre des Islam zu verhalten hat. … Er sagt, er würde die Antwort zunächst im Koran suchen, und wenn dort nichts stünde, in der Sunna. Wenn sie auch dort nicht zu finden sei, dann würde er sein unabhängiges Denken betätigen.

35. In diesem Sinne ist es zu verstehen, wenn man sagt, daß die eigene, selbständige vernünftige Überlegung und geistige Anstrengung, auf arabisch: der Idschtihad, die allen Interpretationen des Islam zugrunde liegende Erkenntnismethode ist. Am Beispiel der Methoden der islamischen Rechtslehre (schariʿa) wollen wir die Rolle des Idschtihad noch einmal näher verdeutlichen.

Ohne iǧtihād gilt die ganze Scharia, und mit iǧtihād, sofern es für Sunniten überhaupt einen iǧtihād gibt und wer auch immer dann befugt ist, den iǧtihād zu betreiben, der muslimische Endanwender ist es jedenfalls nicht, gilt auch die ganze Scharia.

Also ganz viel iǧtihād, ganz viel Koran, Gehorsam, Schleier, Dschihad, Dhimma, Kalifat.

35. Der Idschtihad ist aber … nicht nur bei allen Rechtsfragen, sondern in allen Fragen des Lebens, also auch in allen sozialen, gesellschaftlichen und politischen Fragen anzuwenden. In diesem Sinne wurde das unabhängige, freie Denken, das sich nicht auf Autoritäten stützt, daher zu Recht von dem berühmten islamischen Denker Iqbal (gest. 1938) als das dynamische Prinzip des Islam bezeichnet.

Der indische Poet der Zurückweisung des Universellen, der Dichterfürst der islamtreuen Segregation, der europakundige Sir Iqbāl muss dafür herhalten, Ägyptens zweithöchstem Muslim als Beispiel für schariakonformes Handeln zu dienen. Als Präsident der Konferenz der All-India-Muslim League trat Iqbāl im Jahre 1930 für einen separaten muslimischen Staat Pakistan ein. Indirekt ruft Zakzouk die Ägypter, obschon der Name Sayyid Abū l-Aʿlā l-Maudūdī († 1979) nicht fällt, ein wenig zur Islamischen Revolution auf oder auch nur zur ḥisba (Das Rechte gebieten, das Verwerfliche verbieten), dem islamrevolutionären Schneckentempo. Ansonsten bleibt die Azhar der Ort der Befehlsausgabe, denn außerhalb der Gedichte von Herrn Iqbāl, der in Heidelberg studiert hatte, gibt es für normale Sunniten gar keinen iǧtihād, sondern den Gehorsam nach Sunna und Scharia.

Manchmal ist das Ungesagte das eigentlich Interessante: Vom seelsorgerlichen und politischen Ehrgeiz eines gewissen ägyptischstämmigen Predigers aus Katar (Qaṭar), der den „religiösen“ Apostatenmord, die islamische weibliche Genitalverstümmelung in elterlicherseits erwünschten Einzelfällen, die Selbstmordattentate gegen israelische Zivilisten und die ewig und absolut geltende Schleierpflicht (ḥiǧāb) für jede Muslima fordert, hat sich der Religionsminister bemerkenswerterweise nicht distanziert. Mahmoud Zakzouk agiert damit wie ein Komplize des weltweit geachteten Scheichs der Muslimbrüder Yūsuf al-Qaraḍāwī, den 2010 im Kölner MediaPark ein gewisser bosnischer ECFR-Scheich vertritt, Mustafa Cerić.

Zakzouk:

e) Der Islam und die Probleme der gegenwärtigen Gesellschaft

36. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß die Muslime, wenn sie den Lehren des Islam folgen, fähig sind, ihre gesellschaftlichen Probleme zu lösen.

Ach, es gibt Probleme?

Zakzouk ruft zur Ordnung, zur Scharia, etwa: „Ägypter, wenn du zu viele Probleme hast, hast du zu wenig Islam!“

Dazu ist zu sagen, daß, wie unseren obigen Erläuterungen zu entnehmen ist, der Islam … eine zur selbständigen, verantwortlichen Aktion aufrufende Religion ist, welche die Verantwortung für die ganze Welt in die Hände der Menschen legt.

In die Hände der sittlich würdigen Menschen legt, also in diejenigen der Muslime. In dieser Welt können alle Menschen völlig frei leben, solange sie nicht gegen die von der Scharia gesetzten Grenzen verstoßen. Die muslimische Gleichberechtigung der Frau etwa wäre so ein Verstoß und ist im Namen der Vernunft, der Verantwortung und der Menschlichkeit zurückzuweisen.

36. Die Rettung der Seele geschieht nach der Lehre des Islam durch die verantwortungsvolle, gerechte und barmherzige Tätigkeit des Menschen in der Welt.

Und für diesen Rettungsdienst ist schließlich auch die in Jüchen bei Mönchengladbach geborene katholische Philosophin Annette Schavan zuständig, die einst zum Begriff des Gewissens geforscht hatte.

Unsere Bundespolitikerin für organisierte Intelligenz und der von ihrem Ministerium finanzierte, in Köln ansässige Wissenschaftsrat übernehmen ab sofort die „Rettung der Seele“.

37. Von diesen Ausführungen her gesehen, wird klar, daß man die Ursachen für jede Passivität und Unproduktivität innerhalb der islamischen Welt heute nicht im Islam, sondern woanders zu suchen hat.

Dem Auto ist das Antiblockiersystem (ABS) eingebaut, dem Islam die Unschuld. Alle Missstände im islamisch geprägten Teil der Welt sind fremder Dreck, satanische Verunreinigung.

Werdet wieder sauber, Muslime, eifert dem Vorbild Mohammeds und seiner Medinarepublik nach!

So lasst uns dem Frevel der universellen Menschenrechte doch endlich Einhalt gebieten, ihr Muslime, entwestlicht euch!

37. Wie auch ein führender Orientalist [FN: Fritz Steppat] kürzlich formulierte, dient nach den Lehren moderner islamischer Reformer bei der Lösung der Probleme der modernen Welt als Richtschnur das Interesse der Gemeinschaft der Gläubigen und als Verfahren der Konsensus der Gemeinschaft, der neue Entscheidungen herbeiführen kann.

Istiṣlaḥ, das koranbasierte Gemeinwohl der so genannten Gesamtgesellschaft (Wulffs „bunte Republik“) gehört zu ṣ-l-ḥ, irdisches Heil als Voraussetzung jenseitiger Errettung, etwa bei al-Ġazālī ṣaliḥāt, gute Taten, ṣāliḥūn, die Rechtschaffenen. Insofern ist es sehr nachvollziehbar, dass der Waqf-Wesir Zakzouk, al-Wazīr al-Auqāf, auch hier sehr an al-Maudūdī oder Chomeini erinnernd, den elitär-unterwerfungskulturellen und schariagelehrigen Konsensus, iǧmāʿ, gleichsam als den Alltag oder Weg des Islamstaates (Kalifats) bezeichnet und das Heil der sich ins Paradies spannenden Brücke als Doktrin oder Ziel.

Das Islamparlament gehört also dazu, na, dann positioniere man die Schura doch gleich im durch den WR geplanten jeweiligen „Beirat“ des Ausbildungsgangs für Imame und IRU-Lehrer. Auf jedem deutschen Campus eine kleine Darul-Uloom bzw. Azhar, die Kalifatwerdung Deutschlands vom Universitätsgelände aus, auch die Studenten der anderen Fakultäten können da noch was lernen. Etwa im künftigen Fach Religionsbezogene Psychologie: Warum ist die Zweitfrau besonders glücklich? Oder im Aufbaustudiengang Interkulturelle Pädagogik: Kindheit ohne Grenzen – Heiraten mit neun.

37. Das Netz der Normen [der Scharia] … (ist) sozusagen offen.

Zakzouk beruft sich auf Fritz Steppat, der den Islam als: „ein das ganze Leben und sämtliche islamische Gesellschaften umfassendes Normennetz“ (37) beschreibt. Steppat hat gut hingesehen, hätte allerdings auch den Nationalsozialismus als ein „das ganze Leben umfassendes Normennetz“ bezeichnen können. Recht so, offen für mehr, das Weltkalifat ist schließlich noch nicht da und auch der gefräßige islamische Teufel, dem es dank Allahs Ratschluss berechtigt nach ein paar Seelen aus Straßenzug und Nachbarhaus hungert, ist durch engagierte Muslime immer wieder neu abzuwehren. Diese berüchtigte Dynamik oder Flexibilität der Scharia betonen Leute wie Mathias Rohe, Abdullahi Ahmed an-Na’im und Tariq Ramadan, gemeint sind Schariatisierung (Re-Fundamentalisierung, Totalisierung) und Islamexpansion (Landnahme).

Der Islam will keine AEMR, sondern das „offene“, sprich: das immer mehr Menschen immer brutaler fesselnde Zakzouksche oder Steppatsche oder koranbasierte „Netz der Normen“.

Dhimmitude-Forscherin Bat Ye’or hat auf einem kleinen Symbolbild den personifizierten Dhimmi in einem der arabisch-islamischen Ornamentik entlehnten Netz gefesselt dargestellt, das ist sehr islamkundig. Muslimintern wird zudem jede Frau in ein zunächst eher unsichtbares Netz der schariatischen Kontrolle gesperrt, das allerdings, erblüht der authentische Islam erst einmal ein wenig, rasch in Kopftuch und Frauenbereich, Burka und Hausmauer Gestalt annimmt.

38. Der Kern der islamischen Gesellschaftsordnung ist keine von außen (auch nicht von einem ‚transzendenten Gott’) aufgezwungene, die Initiative des Einzelnen lahm legende, starre Anordnung von Gesetzen, die mechanisch zu befolgen sind, sondern der Kern der islamischen Gesellschaftsordnung sind die einzelnen verantwortlich vor Gott frei handelnden Gläubigen.

Joseph Goebbels in den Mund gelegt: „Der Kern des Führerstaates ist nicht das absolute Gehorchen des Deutschen, das Erobern neuen Lebensraumes im Osten und das staatliche betriebene Ermorden eines jeden Juden und Sinti, der Kern des Dritten Reiches ist der glückliche Arier, sein gelingendes Leben.“

41, 42. Islamische Erneuerungsbemühungen. Führende Gestalten dieser Richtung sind Afghani (1839-1897) und Abduh (1849-1905) sowie dessen Schüler. … Mohammed Abduh glaubte, daß es notwendig wäre, die islamische Glaubenslehre von Fehlern, die sich durch falsche Interpretationen eingeschlichen hätten, zu befreien.

Das Böse als das von außen Kommende, der eigentliche Islam als fehlerfrei. Sayyid Abū l-Aʿlā l-Maudūdī († 1979), Mahmoud Zakzouk und Tariq Ramadan folgen der Argumentation von Abduh (und al-Ghazali und Mohammed), ja, von der Nurculuk-Bewegung über die GMSG bis hin zum standhaft demokratieresistenten Straßenprediger Pierre Vogel oder zum amerikanischen Schariafreund und Sufi-Führer Nuh Ha Mim Keller herrscht hier keine fitna, sondern revolutionäre Eintracht. Selbst die terrornahe Hizb ut-Tahrir würde hier einmal ihren sonst als lau bis ketzerisch bewerteten Glaubensbrüdern verständnisvoll zunicken. Das Nichtislamische als der dem Schwimmer tödliche Ozean, der Islam als dein einziges Rettungsseil und Rettungsboot.

Exkurs, junge Türken.

In einem unter jungen Kleinasiaten beliebten, modernen, rätselhaft gewaltaffinen, ellenlangen und seltsam kitschigen Film wird ein sonnige türkische Urlaubs- und Wassersportfreuden genießendes amerikanisches Pärchen, das nach einem Unfall hilflos im Wasser treibt, von Haifischen gefressen, jedenfalls ist das vom Zuschauer dringend zu vermuten. In der Schlussszene, die Mannschaft des türkischen Rettungshubschraubers kann die Vermissten trotz größter Anstrengung nicht auffinden und überfliegt die falschen besonnten Buchten, die Touristen schwimmen in Todesangst verzweifelt im Kreis herum, halbiert der Schattenwurf einer gleichsam hinter jedem Filmbetrachter anzunehmenden, riesigen Wolke das Meerespanorama in einen verfinsterten Teil. Der das Meer mit dem Bildausschnitt als genau zur Hälfe beschattet einfangende Regisseur hat dabei, wahrscheinlich wenig bewusst, die Gespaltenheit des seelischen muslimischen „Kerns“ re-inszeniert wie ein seine Selbstbeschädigung fortsetzender arger Neurotiker sein Trauma oder seine Störung durch Aufsuchen einer passenden Gewaltsituation oder Beziehungsfalle. Muslime und Nichtmuslime hier, Paradiesbewohner und Höllenbewohner dort. Islamisch gelten ja Lebensunterhalt, Stunde des Todes und Todesumstand eines jeden Menschen als unabänderlich und vor aller Zeit notiert. Der schwülstige Film ist geeignet, auch unter studentischen Auslandstürken in Deutschland die offensichtlich vorhandene antiamerikanische, sadistische Gier zu befriedigen, denn Rassismus verträgt sich mit Islam bestens. Die Studenten beteuern, dass der Film echte türkische Lebensgestimmtheit wiedergibt, entrücken allerdings für den Nichttürken spürbar innerlich ein wenig und gucken nach Sendeschluss ein paar Viertelstunden lang verklärt und noch weniger Vertrauen erweckend als sonst. Ich wollte den Test machen und lobte am nächsten Tag den Schriftsteller Orhan Pamuk, in den Folgemonaten verzogen sie, wenn sie mir in Aachen begegneten, das Gesicht, spuckten aus oder wechselten die Straßenseite. Inzwischen sind die Maschinenbaustudenten wieder in der Türkei, einer wohnt im väterlichen Dorf an der Schwarzmeerküste und ist, wenig originell, mit seiner Cousine verheiratet. Schöne Natur, diese Schwarzmeerküste, die Dörfer waren einst sehr türkisch, sehr christlich, Hanafiten, Griechen und Armenier siedelten neben Aleviten, diese Dorfkultur aber ist zerstört worden durch den koranverträglichen, nach außen und innen zerstörerisch wirksamen Rassismus und durch den Zwillingsbruder des muslimischen Rassismus, den „makellosen“ Islam.

Durch den makellosen, reinen »Schnee«, frei nach Orhan Pamuk.

Zakzouk, noch vier letzte Zitate:

41, 42. Die modernen islamischen Reformer bemühen sich, vernünftige Lösungen für die gesellschaftlichen Probleme zu finden. [Doch es] besteht für uns heute nach wie vor das Problem, warum die islamischen Gesellschaften solche Schwierigkeiten haben, sich der modernen Welt unter Beibehaltung ihres kulturellen Erbes, d.h. ihrer Identität anzupassen. … [Es] hat sich gezeigt, daß Lösungen zunächst innerhalb des Rahmens der eigenen Kultur gesucht werden müssen, da sonst eine Entfremdung entstehen kann.

Den Westen verweigern.

42. Die Lösung ist einfach: Die Kultur entspringt der Religion. Daher ist die Antwort klar: Zurück zur Religion!

Der Islam ist die Lösung, sagt die Muslimbruderschaft.

45. Was die Konstituierung der islamischen Regierung betrifft, so hat sie aus Fachleuten zu bestehen und darf nicht gegen die islamischen Richtlinien verstoßen.

Zakzouk will das Kalifat.

Warum spricht Annette Schavan mit einem Allahkraten, hat die Dame noch nie was von der Scharia gehört?

46. Wie wir Muslime glauben, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen; und dem der sucht und sich bemüht, eröffnen sich immer neue Horizonte.

Aus islamischer Sicht spricht, wer sonst, Allahgott das letzte Wort, am Tag der kosmischen Abrechnung und Begegnung jeder Seele mit ihren begangenen Taten, der Koran sagt oft schlicht „am Tag“. Auf Erden haben die Muslime politisch nach Kräften der Kalifatwerdung entgegenzustreben, diesbezügliche Erfolge schaffen neue, heilssichernde Erfahrungen, eröffnen „neue Horizonte“. Dem Schariaverweigerer wird der letzte, eigentliche Horizont, die Nähe zu Allāh, verborgen bleiben, vor seinem verderblichen Einfluss sind Frauen und Kinder heute zu schützen.

Soweit zu Zakzouk.

Nachbemerkung.

Europa verlässt die kulturelle Moderne einheitlichen Rechts und spaltet sich auf in zwei kontrastierende Lebensformen ebenso bruchstückhaften wie komplementären Weltverständnisses. Mit Zakzouk, der in seinem Text die Wahrnehmungspsychologie fürs Kalifat nutzbar macht, ließe sich appellieren:

Lassen Sie uns die Umwelt von nun an selektiv wahrnehmen, ihr Nichtmuslime entledigt euch des Kontextes und der Korrelation, wir Muslime behalten den Verzicht auf die individuelle Bildung bei. Die postmoderne Umweltwahrnehmung erfolge über Sekunden und Facetten nichtmuslimischer Erinnerungslosigkeit, der gegenmoderne islamische Weitblick aber gehe mit geheiligter Frauendeklassierung einher und dem Aufbau einer autonomen islamischen Justiz.

Euch Nichtmuslimen das Friedfertige, das Gestaltlose, das Unkeusche, das Androgyne und die uns zur Verfügung gestellten Frauen, uns das nach Bändigung oder Vergewaltigung rufende Drama des sexuell Komplementären, das repressiv Tugendhafte und das monopolistisch Maskuline. Euch die Machtlosigkeit, uns die Gewaltlizenz, ihr denkt für uns, wir handeln für euch. Der Koran hat uns versprochen, alles Gegenislamische von jeder Seite anzugreifen, diesem heilenden Muster entsprechend, nach al-Ġazālī bei Zaqzūq: „ein Muster vom Lichte Gottes“, dürfen Allahs Stellvertreter die Nichtmuslime isolieren und umrahmen, wir beschützen sie und sie bezahlen uns dafür. Dem Schariagegner gebühren der Stress und die Gewalterfahrung, bei Allah allein findet der Mensch schließlich Ruhe und Sicherheit.

Islamfreundlichkeit (Wulff: bunte Republik) heißt, Nichtmuslime und Muslime verschiedenartig auf die Welt blicken zu lassen. Deutschlands Imame und Islamische Religionslehrer müssen das, WR-abgenickt, im Staatsauftrag vermitteln dürfen, um den „gesamtgesellschaftlichen“ Frieden nicht zu gefährden. Dem Nichtmuslim die Spontaneität und das Zerstückelte, dem Muslim das Traditionsreiche und das Geschmeidige. Dem postmodernen Hektiker die irritierenden Bildpunkte, dem gewaltbereiten Phlegmatiker die geistlose Umschau.

Euch die Frage, uns die Antwort, euch der Augenblick, uns die Ewigkeit. Im Chaos der Sekunden, im Gestrüpp der Situationen und bei ansteigendem Stress wird schlussendlich dem wahren christlichen Erkennen und Verstand nur eine Kraft bestehen bleiben, ein »Missing Link«, ein Heil, der Eine Gott, auf den Moses, Jesus und Mohammed hingewiesen haben.

Allah differenziert das optische Welterkennen der Religionsvölker: Den Dhimmis der lustige Pointillismus, den Muftis und Imamen der kalte, herrschaftliche Überblick.

Den Abgeirrten die Pixel, den Muslimen das Gesamtbild.

Jacques Auvergne

(1) Wissenschaftsrat, Wikipedia: „Der Wissenschaftsrat ist das wichtigste wissenschaftspolitische Beratungsgremium in Deutschland. … Er … berät Bund und Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung des Hochschulsystems sowie der staatlichen Förderung von Forschungseinrichtungen und spricht hierzu Empfehlungen aus. Diese befassen sich mit den wissenschaftlichen Institutionen (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen), aber auch mit übergreifenden Fragestellungen des Wissenschaftssystems (wie zum Beispiel dem Hochschulzugang oder der Lehrerbildung). Zu den Aufgaben des Wissenschaftsrates gehört weiterhin: Akkreditierung von privaten und kirchlichen Hochschulen (seit 2001), Evaluation von außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Beratung des Bundes und der Länder zur Forschungsförderung(sstruktur), Untersuchungen und Beratung zu Fragen der Entwicklung des Wissenschaftsystems in Deutschland.“

http://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaftsrat

Briefmarke, Motiv: 50 Jahre Wissenschaftsrat, Wert 90 Cent. Deutsche Post AG 2007, nach einem Entwurf von Nina Clausing aus Wuppertal.

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/37/Briefmarke_50_Jahre_Wissenschaftsrat.jpg

(2) Zakzouk (Zaqzūq), Minister für ägyptische Schariapolitik

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2010/06/23/174/

(3) Hodschatoleslam Chatami, bei: »Eslam« (Geschäftsführer Dr. Gürhan Özoguz, Wissenschaftliche Leitung Dr. Yavuz Özoguz, Delmenhorst bei Bremen)

Eslam: „Auf Vorschlag Ayatollah Beheschtis wurde er als Hudschat-ul-Islam 1978 an das Islamische Zentrum Hamburg entsandt und übernahm die Leitung. Im Sommer 1980 kehrte er in den Iran zurück und wurde Chefredakteur der wichtigsten iranischen Tageszeitung „Keyhan“. Gleichzeitig wurde er ins Parlament gewählt. Vier Jahre später wurde er Minister für Islamische Kultur und gehörte in dieser Zeit auch dem Kulturrevolutionsrat an. Nach fast zehnjähriger Tätigkeit trat er 1993 von seinem Ministerposten zurück.“

http://www.eslam.de/begriffe/c/chatami.htm

Chatami, ein Foto von Remy Steinegger, aufgenommen auf dem World Economic Forum in Davos (Kanton Graubünden, Schweiz) am 25.01.2007.

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/c6/Mohammad_Khatami.jpg

(4) Über Schariaversteher Hans-Gert Pöttering berichtet das rheinisch-katholische »Domradio« (»Pöttering: Islam ist im Kern friedlich«) am 23.5.2008, welches die »kna« (Katholische Nachrichten Agentur) zitiert: “Der Präsident des Europaparlaments, Pöttering, hat sich gegen eine Vorverurteilung des Islam gewandt. Der Islam sei eine im Kern friedliche Religion.”

http://www.domradio.de/news/artikel_41461.html

(5) Am Folgetag (24.05.2005) kommentierte Henryk M. Broder bei »Die Achse des Guten« zu Pöttering und titelte angemessen: »Im Kern gaga«

„Der Islam, erklärte der Präsident des EU-Parlaments, sei ‚eine im Kern friedliche Religion‘. Womit er genau genommen und und an für sich Recht hat. Auch der Sozialismus und der Nationalsozialismus waren ‚im Kern‘ gute Ideen, die sich leider bei Licht betrachtet nicht bewährt haben.“

http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/im_kern_gaga/

(6) Horst Köhler am 12.05.2010 als Betreiber faktenwidriger Islambeschwichtigung: „Ich kenne den Islam als im Kern friedliche Religion, die in sich ruht, ihre eigene Berechtigung und Geschichte hat. Respekt muss uns leiten, wenn wir über den Islam diskutieren.“

http://www.bundespraesident.de/Reden-und-Interviews/Reden-Horst-Koehler-,12213.663792/Friedensstiftende-Begegnungen-.htm

(7) Köhler und die militärische Gewalt

„Meine Einschätzung ist aber, dass insgesamt wir auf dem Wege sind, doch auch in der Breite der Gesellschaft zu verstehen, dass ein Land unserer Größe mit dieser Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit auch wissen muss, dass im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege, zum Beispiel ganz regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auch auf unsere Chancen zurückschlagen negativ durch Handel, Arbeitsplätze und Einkommen. Alles das soll diskutiert werden, und ich glaube, wir sind auf einem nicht so schlechten Weg. […] Es wird wieder sozusagen Todesfälle geben. Nicht nur bei Soldaten, möglicherweise auch durch Unfall mal bei zivilen Aufbauhelfern. […] Man muss auch um diesen Preis sozusagen seine am Ende Interessen wahren. […]“

http://www.welt.de/politik/deutschland/article7861387/Bundespraesident-Horst-Koehler-tritt-zurueck.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Horst_Köhler

Hans-Olaf Henkel sieht den eigentlichen Grund für den Rücktritt Köhlers allerdings im so genannten Programm zur Stabilisierung des Euros 2010. Es mag also der Fall sein, dass Schariafreund Köhler „im Kern“ einen anderen Grund hatte, sein Amt niederzulegen.

Iman Attia und die entgrenzte Schuldkultur der deutschen Linken

August 17, 2009

الثقافة

aṯ-ṯaqāfa Культура Kultur 文化

Die Dosis macht das Gift

Eine Berliner Dozentin der Alice-Salomon-Hochschule leuchtet uns heim und hat ein neues Buch geschrieben. Jacques Auvergne las das abgründig tolerante Werk

Gerade eben habe ich das neue Buch von Frau Prof. Dr. Iman Attia durchgelesen, »Die westliche Kultur und ihr Anderes. Zur Rekonstruktion von Orientalismus und antimuslimischem Rassismus«. Sehr geehrte gottesfürchtige Frau Dr. Attia: Wissen Sie, was Scharia bedeutet?

Nach Islamischem Recht (Islampraxis; Allah als Souverän wird von elitären sakralen Richtern irdisch vertreten) beziehungsweise nach der Scharia (aš-šarīʿa; kulturrassistische Islamtheorie) ist der walī muǧbir (wali mudschbir, bei Islamisator Mathias Rohe zawaǧ al-ǧabr bzw. wilāyat al-iǧbār) oder nötigende Heiratsvormund das seine kontrolliert jungfräuliche Tochter in die erste Ehe bedarfsweise zwingende Familienoberhaupt. Wie Sie wissen und Ihren Studentinnen und Studenten jeden Tag mit Bedauern erzählen, beträgt das islamische Heiratsalter neun Jahre. Das ist doch schon einmal ein ganz wichtiges Stück Scharia, weg mit dem säkularen Standesbeamten.

Soll ich als Ihr Zuhörer und Sozialpädagoge für derlei trauten Familiensinn jetzt Toleranz aufbringen, sehr geehrte Frau Dr. Attia? Der Rechtsschule der Schafiiten ist die tetas / menetas beziehungsweise arabisch khafdh genannte „Islamic FGM“, die islamische Variante der ḫitān al-ināṯ (chitan al-inath, weibliche Genitalverstümmelung) verpflichtend vorgeschrieben. Demgegenüber heißt die MGM, die sexualmagische Jungenbeschneidung, in Indonesien tetakan / supitan. Beschnittene Frauen in Yogyakarta 43,5 %, Männer 87,5 %, beschnittene Frauen in Madura 94,7 %, Männer 98 %. Allahgott scheint das indonesische Genital mit Blut reinigen und initiieren zu wollen. FGM wie MGM benennt man auch in Indonesien mit dem arabischen Wort khitan (1).

Dem Mädchen wird bei diesem religiösen Handeln genitales Gewebe amputiert. Im indonesischen Java wird diese von Allāh gutgeheißene Operation von der wohltätigen und angesehenen Assalaam-Foundation organisiert und völlig öffentlich in Schulgebäuden, islamischen Sozialzentren oder Koranschulen durchgeführt (2).

Wie uns der Volksmund belehrt, hat das dabei auf, an, über oder in der Klitoris islamrechtlich einwandfrei herausgeschnittene Körpergewebe die Größe von einem Viertel eines Reiskorns oder aber diejenige eines Hahnenkammes. Jetzt gibt es allerdings in der Natur, sehr geehrte Frau Dr. Attia, zwar sehr kleine Reiskörner, aber auch sehr große Hahnenkämme. Das unbeschnittene Mädchen gilt den Schafiiten islamrechtlich als besudelt (). Warum kämpfen Sie nicht gegen die schafiitische FGM und, als gebürtige Ägypterin, nicht auch gegen die Klitoridektomie, wie sie viele fromme Scheichs an der Kairoer al-Azhar seit Generationen fordern und wie sie in jeder Straße Kairos seit Jahrhunderten praktiziert wird?

Das Ministerium für Frauen, Familie und Soziales des Staates Malaysia KPWKM (3) erzählt Deutschlands

Orientfreunden Konkretes zu den beiden wichtigsten sexualpolitischen Treibriemen des Kalifats islamische Eheschließung (imām-nikāḥ) und Schlafzimmerkalifat (Koran: Die Ehefrau als „Saatfeld“). Denn Scharia ist was, konkret?

Scharia ist walī muǧbir:

1. Ist das Einverständnis der Braut in ihre Heirat erforderlich?

Ja, für jede Heirat ist das Einverständnis der Braut erforderlich. Bei einer noch nie verheirateten Frau (Jungfrau) kommt das Einverständnis von ihrem wali mudschbir [Heiratsvormund mit der Berechtigung zum Zwang].

2. Kann das jungfräuliche Mädchen durch den wali mudschbir auch ohne ihre Zustimmung in eine Ehe gezwungen werden?

Ein jungfräuliches Mädchen kann durch den wali mudschbir auch ohne ihre Zustimmung in eine Ehe gezwungen werden, soweit die eheliche Verbindung sekufu [standesgemäß] ist und sie für die Braut keine dharar [Beschädigung] ihrer syarie [schariarechtlichen Verpflichtungen] darstellt.

6. Wer ist wali mudschbir?

Wali mudschbir ist der biologische Vater des Mädchens oder der Großvater väterlicherseits.

Sei es das iranische Blutgeld der diyye (diyya) oder die Steinigung des islamofaschistischen Herrn Revolutionsfühers Chomeini, für die toleranten Schariafreunde unter den Dozenten der Alice-Salomon-Hochschule ist das offensichtlich alles Kultur. Ein neuer persönlicher Rekord beim Bergsteigen im aufregenden Gebirge des Kulturrelativismus ist 2009 denn auch von einer Berliner Professorin für Diversity Studies errungen worden. Vom erklommenen Gipfel der Erkenntnis der Vielfalt (diversity, Kalifat) brachte Iman Attia eine aus mittelalterlicher islamischer Sicht fromme, uns Nichtmuslime oder säkulare Muslime zur Wertschätzung der kulturrassistischen Scharia aufrufende Schrift herab: »Die westliche Kultur und ihr Anderes. Zur Rekonstruktion von Orientalismus und antimuslimischem Rassismus«.

Attias mutmaßlicher spiritueller Vice-Vorgesetzter heißt Mustafa Cerić, ist amtierender Großmufti und wirkt als rechte Hand des im arabischen Katar lebenden Scheichs Yūsuf al-Qaraḍāwī vom bosnischen Sarajevo aus für den Europäischen Fatwa-Rat (ECFR). Großmufti Cerić stellt klar (4)

Daher ist dieser islamische Bund, diese Scharia, ewig, nicht verhandelbar und unendlich.

Der Schatten Allahs in Sarajevo fordert die Errichtung eines europäischen Imamats sprich Kalifats. Natürlich nur für die Muslime. Alles ganz spirituell und seelsorgerlich. Im Blatt European View (Ausgabe 6, 41-48) kommt das Wort Scharia 19 (neunzehn) mal vor, indes Schariaverharmloser Yassin Musharbash am 14. Mai 2008 zu titeln sich erdreistete: „Als der Obermufti einmal Scharia sagte“.

Von der angeblich so numinosen und spirituellen Scharia hat sich Musharbash keineswegs distanziert. In dem in Englisch veröffentlichten Text heißt des CDU-nahen europäischen Zentrums für Europäische Studien (Center for European Studies, CES), laut WELT war gar von einer baldigen Umbenennung der CES „Helmut-Kohl-Stiftung“ die Rede, heißt es:

In the shari’ah as their Weltanschauung (sic!) Muslims have their covenant with God, a covenant that is the same in content if not in form as the previous covenant contained in the Old Testament of Moses and the New Testament of Jesus.

Gelegentlich dreht der Großmufti die schariatische der beiden Seiten der gesetzesreligiösen Medaille Islam flink vom Auge des Betrachters weg, der nun fiqh liest, was der mit dem Eugen-Biser-Preis mystisch beschworene Mustafa Cerić korrekt als „angewandtes islamisches Recht“ übersetzt. Das Recht könne man an die Moderne der Europäischen Union und auch der Bundesrepublik anpassen, das sei kein Problem. Die Scharia sei vielmehr eine ebenso harmlose wie zeitlose spirituelle Grundlage.

Die ebenfalls CDU-nahe und als Kopftuchverteidigerin bekannt gewordene Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) tut es der größeren Schwester CES gleich und verharmlost Scharia und orthodox-islamische Frauendiskriminierung nach Kräften. Man scheint daran interessiert zu sein, die Türkei als der Europäischen Union beitrittsfähig darzustellen. Das Wort Scharia kritisch zu betrachten könnte angesichts der kaum zu verbergenden radikalislamischen Ausrichtung der türkischen Regierungspartei AKP außenpolitisch der deutschen Industrie Hoffnung auf Pfründe zunichte machen und würde innenpolitisch deutschen Wählern mit türkischen Wurzeln die Lust an der islamfreundlich-wertkonservativen CDU vergällen.

Auch die Dhimmis scheinen die Logik des Beutemachens und der Pfründevergabe zu beherrschen. Nutzbarmachung statt Menschenrechte, Herr von Wilamowitz-Moellendorf?

Den sprichwörtlichen Vogel einer antidemokratischen Bereitschaft zur Schariatisierung der nordrhein-westfälischen CDU dürfte allerdings der 1975 im türkischen Nevşehir (Zentralanatolien) geborene KAS-Stipendiat Bülent Arslan abgeschossen haben, der sich im Oktober 2007 eine türkisch-muslimische parallele Polizeitruppe wünschte (5).

Das innerhalb der CDU angesiedelte Deutsch-türkische Forum (DTF), dem der in Viersen wohnhafte Arslan angehört, wünscht sich 150 bis 200 betende Muslim-Bürger in Uniform. Der Polizist, dein Schariafreund und Helfer? Der Vorschlag des niederheinischen Diplom-Volkswirts mag manchem Islamkritiker wie der Ausstieg aus der Säkularität und der Einstieg in die Dhimmitude erscheinen (6).

Muṭawwiʿūn nennen sich jene islamischen Religionspolizisten, wie sie etwa in Usbekistan, Ägypten, im Sudan, in den Palästinensischen Gebieten, in Saudi-Arabien, im Iran, in Malaysia (wo auch Nichtmuslime die schariatischen Anordnungen befolgen müssen), seit 2005 in Pakistan und demnächst wohl in Afghanistan die islamische Moral teilweise gewaltsam durchsetzen. Die Arbeit der geheiligten Büttel in Polizeiuniform erfolgt nach Maßgabe des Aufrufes der ḥisba, dem Befehl Allahgottes an die „Gläubigen“, das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verbieten. Die Islamische Religionspolizei hat mit das also Ziel, die von Mustafa Cerić beschworene, „ewige, nicht verhandelbare und unendliche“ Scharia durchzusetzen. Ist die Vision des Bülent Arslan etwas anderes als eine Vorstufe der muṭawwiʿūn?

Dass letztlich jeder Bereich des menschlichen Lebens vom Islamischen Recht (Sakraljurisprudenz geheiligter Kasuistik, von einer klerusähnlichen Elite in Stellvertretung für den Allah-Gott gesprochen) ebenso total und totalitär geregelt wird wie es von der nicht kodifizierten Scharia (aus Fundamentalistensicht nicht von Menschen gemacht, sondern von Allahgott geschaffen) brutal und angsterregend gesteuert wird und dass Polygamie, walī muǧbir (islamischer Heiratsvormund mit der Berechtigung zum Zwangsverheiraten) und elfjährige schwangere italienische, griechische oder deutsche muslimische Ehebräute mit der in New York verkündeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (10. Dezember 1948) und dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (23. Mai 1949) frontal kollidieren, verheimlich uns der charmante Mufti mit dem weißen Turban.

Die Scharia ermuntert jeden Muslim intensiv zum Aufbau von verbindlich tätigen Scharia-Gerichten, welche nachfolgend islamrechtliche sprich schariakonforme Gerichtsurteile aussprechen werden, bei denen eine Frau gegenüber einem Mann halbiertes Erbe (Koran 4:11) erhält und ihre Aussage nur halb so viel wert ist wie die eines Mannes (Koran 2:282).

Nach Paret : Koran Sure 2, Vers 282: … Und nehmt zwei Männer von euch zu Zeugen! Wenn es nicht zwei Männer sein können, dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, solche, die euch als Zeugen genehm sind, – (zwei Frauen) damit (für den Fall), daß die eine von ihnen sich irrt, die eine (die sich nicht irrt) die andere (die sich irrt, an den wahren Sachverhalt) erinnere

Qur’an 2:282 – (Court testimony) „And call to witness, from among your men, two witnesses. And if two men be not found then a man and two women.“

Jedes sichtbare Kopftuch, zumal das Kopftuch einer Lehrerin, Rechtsanwältin oder Schöffin, ist auch eine Erinnerung an diesen angeblich ehrenwerten und verdienstvollen Auftrag, eine Islamische Staatlichkeit, „Islamische Gesellschaft“ aufzubauen, in der, das interessiert den multikulturellen Juristen Herrn Mathias Rohe ja vielleicht, nicht das Volk der oberste Souverän ist, sondern die imaginierte Gottheit Allāh. Für streng gläubige Muslime hat die Demokratie (Necmettin Erbakan: batil düzen, nichtige Weltordnung) keinen sittlichen Wert und muss allenfalls Substitut, besser allerdings Provisorium für die „gerechte Lebens- und Staatsform“ (adil düzen) sein.

Leider schließt sich Mathias Rohe („Das Islamische Recht“, 2009) diesem auch von Prof. Attia betriebenen Verharmlosen des gestuft entrechtenden Islamischen Rechts an. Das Rechtsgutachtergremium Ägyptens, die Herren sollten doch etwas vom Islam verstehen, sagt uns, warum die Frau vor einem „gerechten, zivilisierten, kultivierten“ Gericht, der Gerechtigkeits- und Kulturbegriff der

Iman Attia, „von Natur aus“ nicht dieselbe Stimme haben kann wie ein Mann. Fatwa Nummer 19723, erschienen am 18.07.2004.

Keine Religion oder ein von Menschen entworfenes Gesetz verleiht Männern und Frauen dieselben Rechte, weil diese unterschiedlich geschaffen sind.

2. In [juristischen] Fällen, die sich auf Familienangelegenheiten beziehen, ist die Mehrheit [der muslimischen Schriftgelehrten] der Meinung, dass das Zeugnis einer Frau ungültig ist. Es ist notwendig, dass mindestens zwei Männer Zeugnis ablegen müssen.

4. Bei Strafsachen und in Fällen, in denen ein Hinrichtungsurteil ausgesprochen werden kann, ist das Zeugnis einer Frau ungültig. Das ist Konsens unter muslimischen Schriftgelehrten.

Der Erlanger Fachmann für Rechtsvergleich erforscht professionell Hunderte von frauenfeindlichen und kulturrassistischen Schariagerichts-Urteilen und vermag unbeirrbar von den Schönheiten des Islam zu träumen Mathias Rohe kennt den real existierenden islamisierten Teil der Welt aus drei Jahrzehnten frohgemuten Reisens und organisiert in Deutschland interreligiöse Gespräche im Rahmen der „Christlich-Islamischen Gesellschaft“ (CIG e. V.). Am für Juristen sicherlich unheimlich spannenden und wie nebenbei auch noch lukrativen Tüfteln von vertrackten Problemen binationaler Ehen (muslimischer Vater entführt Kind einer Nichtmuslima) oder sonstigen Verträgen (muss Deutschland einem Ex-Muslim Personenschutz bezahlen) zwischen Theokratie und Rechtsstaat ist der Professor also nachweislich aufgeregt interessiert. Vielleicht würde der gebildete Jurist noch als Augenzeuge bei einer iranischen Steinigung mit dem anwesenden Ayatollah über den säkular-islamischen Rechtsvergleich fachsimpeln.

Deutschland hat kein christliches Grundgesetz oder keine christliche Straßenverkehrsordnung, sondern Grundrechte und auf sie bezogene Gesetze und Verordnungen, deren Rechtssicherheit Atheisten, Ex-Muslime und Karnevalisten ebenso schützen wie muslimisch Empfindende und die dabei Männer und Frauen ganz bewusst gleichstellen. Findet es der 49jährige Erlanger Rohe denn völlig akzeptabel, seine eigene Tochter als walī muǧbir in Malaysia zu verheiraten, sie als indonesischer Schafiit genital verstümmeln zu lassen oder sein gegen Brautpreis eingekauftes Eheweib mit einem feierlichen dreifachen ṭalaq zu verstoßen? Herr-lich erhebend, dieser Islam – da ist der Mann noch ein Mann!?

Wir dürfen einem Menschen, der einerseits öffentlich die auf Koran und Hadithen gründende, kulturrassistische Scharia sowie ihre durch männliche „kleine himmlische Richter“ dargebotenen Richtersprüche des „Islamischen case-law“ (fiqh) verharmlost und der andererseits Mitbegründer und seit Oktober 2001 sogar Vorsitzender einer „Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht (GAIR) e. V“ ist sicherlich fragen, ob er die Rechtsspaltung will.

Rohe weiß genau, dass Scharia und fiqh den in Deutschland nach 1945 glücklicherweise Staatlichkeit gewordenen, jedem Menschen ebenso verpflichtenden wie zugänglichen Rechtsstaat angreifen werden. Warum billigt der Jurist ein islamisches Sonderrecht für die „europäische Nation der Muslime“, die Außerkraftsetzung der für alle Bürgerinnen und Bürger, auch für weibliche oder für irgendwie muslimisierte Bürgerinnen und Bürger geltenden Rechtsordnung? Der Mann ist leider auch noch Berater der Bundesregierung, ausgerechnet für den Verfassungsschutz, da bleibt uns nur, zu hoffen, dass man dort den erwiesenen Kenner Islamischen Rechts und Schariafreund Rohe gelegentlich hinsichtlich seiner ethischen Verfassungstreue in Frage stellt. Sollen sich freiheitliche Demokraten sich, nur um als ausreichend religionsfreundlich dazustehen, mit rechtskulturellen Spezialitäten von Abrahams Sohnesopfer, Kannibalismus, Moorleiche, Galgenberg, Hexenprozess, rheinischem Scheiterhaufen oder mit der im Innenhof des Teheraner Evin-Gefängnisses ausgeübten Steinigung wertschätzend befassen?

Durch die deutsche Soziologie wabern nicht erst seit Iman Attia mehrere demokratiegefährdende Gespenster, die ihre Namen alle paar Jahre wechseln und sich seit 2005 etwa „Pluralisierung von Wertschätzung“, „egalitäre Differenz“ und „komplexe Gleichheit“ nennen (aus: Wilhelm Heitmeyer, Peter Imbusch (Hg.): Integrationspotentiale einer modernen Gesellschaft), etwas früher hießen die Geister noch „kultursensibles Arbeiten“, Differentialismus oder Kulturrelativismus, noch früher ließen sich die Dämonen der Wertebeliebigkeit (sprich Willkür) anrufen mit den Namen Toleranz oder Kalifat. Wissenschaft ist mit diesen Begriffen erfolgreich „exkludiert“, ausgeschlossen, von universellen Menschenrechten oder der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist bezeichnenderweise auch nicht mehr die Rede.

Die etwas vormoderne Jurisprudenz des auch von der Scharia geforderten Blutgeldes kannte das nördliche Mitteleuropa dabei durchaus, Wergeld oder Weregild, polnisch główszczyzna hieß einst genau das, was das aktuelle Strafrecht der göttlichen Diktatur Iran diyye (arab. diyya) nennt (7). Im „ehrenwerten“ orthodoxen Islam haben Menschen eben nicht lediglich einen unterschiedlichen sittlichen, sondern auch unterschiedlichen finanziellen Wert. Andere Sprachen nennen das Frühe germanische Stammesrecht „Early germanic Law“ oder, sehr bezeichnend, „Droit des royaumes barbares“.

Auf Steuerzahlerkosten untersucht Rohe die arabische Variante der an Sexualmagie und Vergeltung orientierten rechtlichen und geheiligten Barbarei. Das Islamische Recht, so Rohes völlig passender Buchtitel zum fiqh, ist jedoch ein Fossil, oder auch leider ein Relikt kultureller Vormoderne. Dabei wäre das genaue Untersuchen der „Errungenschaften“ kultureller Vormoderne ja völlig in Ordnung. Gar nicht in Ordnung ist das von Mathias Rohe betriebene Verherrlichen oder Verharmlosen jenes Teils der Rechtsgeschichte dieses Planeten, der den leider bis heute menschenfressenden Dinosaurier namens fiqh oder auch schlicht al-islām eingrenzt. Denn durchaus anders als im iranischen Teheran (Tehrān, 7,8 Mio. Einwohner) oder saudi-arabischen Riad (ar-Riyāḍ, 6 Mio. Einwohner) sprechen sich Europas Bürgermeister, Polizisten, Psychologen, Lehrer und vor allem Richter bereits seit mehreren Jahren nicht länger mit dem Bodenpersonal gewisser Gottheiten ab.

„… und das ist auch gut so!“ (Klaus Wowereit, Regierender Bürgermeister von Berlin).

Rohes Buchtitel aus dem Jahre 2009 ist nicht neu, ein »Das Islamische Recht« hat es vor achtundvierzig Jahren bereits gegeben, der Autor hieß Said Ramadan (8).

Saʿīd Ramaḍān war Vater vom Genfer Steinigungsfreund Hānī und vom mit Einreiseverbot in die USA belegten Schariafreund Ṭāriq, ägyptischer Muslimbruder, Europarepräsentant eben dieser verlässlich gegendemokratischen und terrornahen Muslimbruderschaft (al-iḫwān al-muslimūn), Sekretär, Vertrauter, Schwiegersohn und geistiger Erbe von Hassan al-Banna (Buchtitel: „Return of the Pharao“), dem Gründer der Muslimbruderschaft. Ob unsere seit Jahren über den Islam schreibende Quasselstrippe Iman Attia den Namen Ḥasan Aḥmad ʿAbd ar-Raḥmān al-Bannā denn noch nie vernommen hat, der als ein völlig in sich ruhender, politisch aktiver und glaubensbewegte Muslim sprach:

Es liegt in der Natur des Islams, zu herrschen und nicht beherrscht zu werden, seine Gesetze allen Nationen aufzuzwingen und seine Macht über den gesamten Planenten auszuweiten.

Na hoppla, das macht man doch nicht. Ganz im Sinne dieses Verständnisses von „Globalisierung“ verwendet die terroristische Hamas (Ḥamās) als der palästinensische Zweig der Muslimbruderschaft die von al-Bannā zur differenzierten Erkenntnis des Begriffes umma zielgerichtet gegenaufklärerisch entwickelten Begriffe „mittleres Maß“, „Nation“ und „Volk“. Die islamistische Dreidimensionalität der umma:

Wasatiyya, „mittleres Maß“, bedeutet wörtlich Mittigkeit oder Mitte. Die anderen (laut Koran sittlich minderwertigen) Religionen sind aus diesem Blickwinkel exzentrisch und, sofern sie hörbar werden, extremistisch. Wasatiyya ist der harmonische Frieden … einer faschistischen Theokratie.

Wataniyya, mit „Dienstbereitschaft an Heimatland und Nation“ oder kurz mit „Nationalgefühl“ übersetzbar findet sich in der Charta der Ḥamās, Artikel 12, gemeint ist theokratischer Faschismus. Der Gaza-Streifen hat seit der Entmachtung der Fatah sehr viel Kassam-Raketen, Burkas, Gesichtsschleier und wataniyya.

Qawmiyya, „Dienen am Volk“ ist Hilfe und Dienst für die eigenen Leute. Wenn in Europa also ein mutmaßlicher oder erklärter Freund der radikalislamischen Muslimbrüder Begriffe wie „der mittlere Weg, das mittlere Maß“ (wasatiyya), „Nation“ (wataniyya) oder „Volk (qawmiyya) verwendet, sollte man als freiheitlicher Demokrat sprich Islamskeptiker und Schariaverhinderer sein gebotenes Misstrauen nicht einen Augenblick lang aufgeben.

Doktrin und Sprache der al-iḫwān al-muslimūn, der Muslimbrüder, geben fein systematisiert wünschenswerte und ablehnenswerte Einstellungen zum Begriff Volk oder Nation wieder, hier zu zwei „guten“ (theozentrischen, theokratischen) Haltungen der „Heimatliebe“, des Nationalbewusstseins:

Wataniyat al-hurriya wa ‚l ‚izza: Der Wunsch nach der Arbeit an der Wiederherstellung der Ehre und Unabhängigkeit des eigenen Landes ist ein Wunsch, wie ihn der Koran und das Selbstverständnis der iḫwān (Muslimbruderschaft) vorgibt.

Wataniyat al-fath: Der Wunsch nach Herrschaft und Weltherrschaft, wie er seine Grundlage im Islam hat, welcher seine Eroberer zum besten System von Kolonisation und Beherrschung führte, so, wie es der Koran anzeigte.

Volkstümlichkeit auf gut islamistisch:

Qawmiyat al-najd: Der Stolz der jungen Generation, an der Ehre der Ahnen teilhaftig zu sein und der Wunsch, es ihnen gleich zu tun ist ein lobenswertes Lebensgefühl, das uns der Prophet Mohammed nahegelegt hat.

Qawmiyat al-tanzim: Die Verwirklichung der gemeinsamen Ziele von Freiheit und Wohlfahrt, erreicht durch Arbeit und Anstrengung jeder einzelnen Gruppe ist ein [islamrechtlich] zulässiges Ansinnen.

Bei diesem im Folgenden genannten (jahiliyah-) Volksbegriff aber endet die auf Dialogforen, Kirchentagen, Islamkonferenzen sowie Vorlesungen an der Berliner Alice-Salomon-Hochschule so arg strapazierte islamische Toleranz, denn es gibt für sehr radikale Muslime nur zwei Gesellschaftsformen, die islamische und die dschahilitische:

Qawmiyat al-jahiliyah: Der Versuch, überwunden geglaubte, vorislamische [islamfeindliche] Formen von Brauchtum zu reetablieren und den Islam durch einen übertriebenen Nationalismus und Rassismus zu ersetzen.

So viel zur Sprache der Muslimbruderschaft, zitiert aus Richard P. Mitchell: The Society of the Muslim Brothers (9). Übersetzung durch den Autor.

Dschahiliyya (al-ǧāhiliyya) ist im Islam die „Zeit der Unwissenheit“ und bezeichnet mit unfrommem oder auch frommem muslimischem Hass die Epoche vor Mohammed und die unerleuchteten altarabischen Polytheisten. Sayyid Quṭb frischt den Begriff nur geringfügig auf, um, ganz im Einklang mit der Doktrin von Koran, Dhimma und Kalifat und ganz im Nachklang an Ibn Taymiyya (1263 – 1328) die Nichtmuslime oder die nichtmuslimische (seit al-Maudūdī und Quṭb also auch: die demokratische) Lebensweise und

Gesellschaftsform verächtlich zu machen und als hassenswert und zerstörenswert zu bezeichnen. Das alte Ägypten mit seinen Göttinnen und Göttern, seinem Bilder- und Pharaonenkult war aus radikalislamischer Sicht Heidentum, Unwissenheit, ǧāhiliyya. Und der Pharao muss natürlich weg.

Wie erwähnt nannte sich ein frommes literarisches Werk des Gründers der Muslimbruderschaft Ḥasan Aḥmad ʿAbd ar-Raḥmān al-Bannā »Die Rückkehr des Pharao« (Return of the Pharao). Herr Chalid al-Islambuli hatte seinen Lehrer verstanden. Und der Mann wurde religiös konkret.

Ḫālid al-Islambūlī hätte es 1981 sicherlich ganz ausführlich formulieren können, damit auch der Gengenbacher Wolfgang Schäuble es versteht:

„In Ägypten herrscht keine vollumfänglich installierte Scharia, vielmehr droht die Gleichberechtigung der Frau. Das nennen wir Aktivisten der Gruppe al-Jihad und Freunde des Gelehrten Aiman az-Zawāhirī einen unislamischen Zustand. Verpflichtende Aufgabe (ḥisba) eines jeden Muslimen ist es, die widernatürliche, teuflische ǧāhiliyya zu beseitigen und der gerechten Seinsweise Geltung zu verschaffen, also dem Islam. Mein Mord hat Ägyptens drohenden Sturz in die frevlerische säkulare Demokratie verhindern helfen. Wissen Sie, genau betrachtet war Präsident Muhammad Anwar as-Sādāt ein Heide, ein Götzendiener. Damit war es nach der Scharia entweder gestattet oder auch geboten (Flexibilität der Scharia), ihn zu beseitigen.“

Warum so kompliziert, mag Ḫālid al-Islambūlī gedacht haben, der Kenner von Koran, ibn Taymiyya und Sayyid Quṭb. Er bringt die Sache theologisch brillant auf den rhetorischen Punkt:

Ich habe Pharao getötet!

Ungeachtet ägyptischer Proteste durfte in der iranischen Hauptstadt zwanzig Jahre lang eine Straße nach el-Islambouli heißen, in mehreren wichtigen Städten wurden ebenfalls Khaled-el-Islambouli-Straßen eingeweiht. Allahs geheiligten Faschisten ließen den Sadat-Mörder im gesamten Īrān trotz offizieller ägyptischer Proteste öffentlich als „Helden“ und „Märtyrer“ preisen. Wünschen wir 2009 den Iranerinnen und Iranern ein möglichst bald zugängliches Leben in Gesundheit, Sicherheit und Freiheit.

Freiheitliche Demokratie funktioniert nicht ohne die höfliche Verbannung der Götter ins Private (Säkularität, kulturelle Moderne) sowie, des Göttlichen ins juristisch (Würde), ökonomisch (soziale Marktwirtschaft, Parlamentarismus) und staatlich „Unverfügbare“ (nach Raddatz). Das wäre Religionsfreiheit, immer auch die negative. Ein Blasphemieparagraph oder Anklagen wegen Gotteslästerung entfallen damit.

Saʿīd Ramaḍān war Gründer einer leider bis heute bestehenden Kette von kulturrassistischen »Islamischen Zentren« (etwa: Islamisches Zentrum München: Planung 1960, Eröffnung 1973 unter Ghaleb Himmat, späterer Leiter Mahdi Akef, heute dabei: Ahmad von Denffer). Saʿīd Ramaḍān studierte zeitweilig in Köln, wo er 1959 bei Professor Dr. Gerhard Kegel promovierte, lebte kurz London und lange in Genf und plante lebenslang sehr ernsthaft und diszipliniert die Islamisierung Europas. Ein vom Schweizer Geheimdienst 2001 im dortigen Domizil des Herrn Youssef Moustafa Nada gefundenes Script war mit der Jahreszahl 1982 und dem Titel »Das Projekt« versehen und ist eine vielleicht ja völlig phantastische Planung der Islamisierung der Westlichen Staaten, als Autor können wir Saʿīd Ramaḍān vermuten, der 1962 an der Gründung der Islamischen Weltliga mitwirkte. Namen, die man sich merken sollte: Himmat, Nada, Ghaleb, Ramadan, Erbakan, el-Zayat.

GRÜNEN-Politiker Winfried Kretschmann wiederholt am 14.07.2009 gegenüber der Frankfurter Rundschau allen Ernstes seine drei Jahre alte Forderung nach der „Entpolitisierung des Kopftuchs“, die entsprechende magische Arbeit freilich, wer entpolitisiert eigentlich die bayerische Lederhose, den japanischen Kimono oder meinen Besenschrank, haben die „Guten“ (Islamfreunde) unter den Nichtmuslimen zu leisten, doch ganz offensichtlich, um so etwas wie europäische Schuld zu entsühnen. Die diskriminierende geheiligte Scharia wird von Kretschmann nicht kritisiert.

Bei den Kopftuchträgerinnen jedenfalls kann ich ganz klar feststellen, dass das Kopftuch entpolitisiert ist. Ich hatte unlängst eine Veranstaltung mit gut hundert jungen Kopftuchträgerinnen. Es ist ganz eindeutig, dass diese jungen Frauen das aus religiösen Gründen tragen, aus Gründen ihrer eigenen Identität. Und dass es mit einem politischen oder extremistischen Islam für diese Frauen nichts zu tun hat.

Sehr geehrter Herr Kretschmann, Islam ist Sexualpolitik, weil es aus orthodoxer (Koran und Hadithen, al-Azhar) oder islamistischer (al-Maudūdī, Quṭb) keine Trennung von Islamreligion und Islamstaat geben darf (al-islām dīn wa dawla, der Islam ist Glaube und Staat). Und dass „das Private“ politisch ist, haben Sie in Ihrer studentisch revolutionären Jugend mitgebrüllt, wenn auch ohne übermäßig viel nachzudenken.

In der Tat gibt es für die Muslima eine islamrechtlich korrekte Möglichkeit, kein Kopftuch zu tragen, wie der unter allen Sunniten grundsätzlich akzeptierte wenn nicht verehrte hochrangige Rechtsgelehrte Yūsuf al-Qaraḍāwī aus Qaṭar uns belehrt, nämlich bei der Ausführung eines Selbstmordattentates (10). Sonst hat die Frau sich lebenslang völlig freiwillig unter ihrem ḥiǧāb zu verhüllen, um den ziemlich politisch denkenden Gott Allāh nicht zu erzürnen.

Die Frau im Islam ist dem Ehemann, von dem Befolgen eventueller Aufforderungen zu Verstößen gegen Koran und Scharia abgesehen, den völligen Gehorsam pflichtig. Finden Sie es völlig in Ordnung, im Auftrag der Gottheit die gehorsamspflichtige Ehefrau im Falle ihrer Auflehnung oder auch nur Widerspenstigkeit zu verprügeln (Koran 4:34), wie es Ghalal al-Khateeb am 24. Dezember 2008 im ägyptischen Fernsehen verkündete (11)?

Koran 4:34. Die Männer haben Vollmacht und Verantwortung gegenüber den Frauen, weil Gott die einen vor den anderen bevorzugt hat [ausgezeichnet hat] und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) ausgeben. Die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben und bewahren das, was geheimgehalten werden soll, da Gott es geheimhält. Ermahnt diejenigen, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet [oder: Deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet], und entfernt euch von ihnen in den Schlafgemächern [oder: Trennt sie im Ehebett] und [wenn auch das nichts hilft] schlagt sie. Wenn sie euch gehorchen, dann wendet nichts Weiteres gegen sie an. Gott ist erhaben und groß.

Die Frauen also: „… und schlagt sie“! Das ist Islam. Für den bedarfsweise islamisch frauenprügelnden Islam steht das islamische Kopftuch.

Sehr geehrter Herr Kretschmann, halten Sie es etwa für freiheitlich demokratisch, wenn der Ehemann nach Islamischem Recht (geheiligtes Fallrecht des fiqh, praktizierte Theologie) beziehungsweise nach der Scharia (totaler irdischer Geltungsanspruch der Islampolitik) das Aufenthaltsbestimmungsrecht über alle „seine“ Kinder hat, wenn er die Mutter oder eine seiner bis zu drei Nebenfrauen (Koran 4:3, Konkubinen nicht mitgerechnet), jederzeit verstoßen kann? Das ist das politische Kopftuch, seit 1.400 Jahren. Ein verweigerter oder auch nur unfreiwillig getragener ḥiǧāb führt nach islamischer Doktrin die Angreiferin an Allahs Lebensordnung schnurstracks in die Flammen der ǧahannam, der qualvollen Hölle, aus der es, wie Koran und Hadithe versichern, kein Entrinnen gibt. Die unbotmäßige Frau gefährdet zudem das Seelenheil von Kindern und Familie. Andererseits bewertet der orthodoxen Islam das Weib ohnehin als wesensgemäß wankelmütig, geistlos und führungsbedürftig. Die grundsätzliche Unmündigkeit der Frau wird auch darin deutlich, dass sie im Rahmen der islamischen Eheschließung nicht ihr eigener walī (Heiratsvormund) sein darf, das heißt noch nicht einmal selbst heiraten kann, denn ohne walī keine Hochzeit.

Sehr geehrte Frau Attia, ist Ihnen als der Autorin von »Die westliche Kultur und ihr Anderes. Zur Rekonstruktion von Orientalismus und antimuslimischem Rassismus« denn die Gefahr nicht einsichtig, dass die einzelne Frau oder das einzelne Mädchen den Weg aus dem Kerker der sich womöglich an al-Maudūdī oder al-Qaraḍāwī theokratisch radikalisierenden Großfamilie oder aus der parallelen, dem islamischen Wohlverhalten unterworfenen, vielleicht durch Banden von selbsternannten bärtigen Tugendwächtern aus dem salafistischen Milieu oder durch die „simple“ kriminell aktive Banden beherrschten Kontrollgesellschaft hin zu Erziehungsberatungsstelle, Polizeistation oder Frauenhaus nicht mehr finden wird und eventuell noch nicht einmal zur Schule?

Warum schreiben Sie, Frau Attia, kein Wort über 15- oder 16jährige türkischstämmige deutsche Schülerinnen, die nach den Sommerferien in der Türkei verschwunden bleiben oder aber in den Schulferien einen elterlicherseits ausgewählten Import-Ehemann geheiratet haben? Kaum ein muslimisch sozialisierter europäischer Mann wagt es, hörbar gegen šarīʿa-Islam und fiqh-Islam zu reden. Sie helfen kräftig dabei mit, den Druck auf Islamkritiker beziehungsweise Ex-Muslime zu erhöhen, indem Sie den politischen (orthodoxen) Islam im Rahmen Ihrer so genannten Kolonialismus- und Eurozentrismuskritik verharmlosen.

Als Islambeschwichtigerin und Professorin für Diversity Studies werden Sie dem Herrschaftsanspruch der Islamfunktionäre und zugleich dem masochistischen Bedürfnis eines Absolution erflehenden nichtmuslimischen „deutschen“ Publikums verhängnisvoll gerecht und wissen um diesen Zusammenhang recht genau. Ihr vermeintlicher Antiimperialismus ist in Wirklichkeit anti-säkular und pro-schariatisch, Ihre Lösung auf die „Frauenfrage“ in der (Berliner) Zuwanderungsgesellschaft bietet muslimisch sozialisierten Mädchen und jungen Frauen nichts anderes an als die Unterwerfung unter das Frauenbild der Scharia, als die „freiwillige“ Akzeptanz einer der das Selbstvertrauen untergrabenden Unreinheit, entwürdigenden Unmündigkeit und permanenten Kontrolle. Sie wissen, dass der Islam die rechtliche Geringerstellung der Frau fordert und fordern für diese diskriminierende Islampolitik unsere Wertschätzung und Toleranz.

Leicht erklärlich, dass Sie als eine für die Scharia werbende Professorin jenen Menschen wie Alice Schwarzer oder Necla Kelek, denen es an der Gleichberechtigung von Mann und Frau gelegen ist, dem Lager der Eurozentriker und „antimuslimischen Kulturrassisten“ zuordnen. Im Namen der Toleranz gegenüber der „fremden Kultur“ lassen Sie die von uns zu verhindernde Spaltung der deutschen Bevölkerung in ethnoreligiöse Kollektive bereitwillig zu, die, wären sie noch stärker voneinander entkoppelt, auf unterschiedliche Weise die Nähe oder eben Ferne zum Menschenbild von Verfassung und Grundgesetz „kultivieren“ würden. Alles Kultur oder was?

Daraus, dass es Ihnen – wie Mathias Rohe von der CIG – letztlich um nur eine einzige dieser ethnoreligiös konstruierten Klassen geht, nämlich den Politik werdenden Islam, machen Sie kein Geheimnis. Unter dem einem priesterlichen Ritual gleichkommenden Anbieten von Entsühnung von mittelalterlicher (Kreuzzüge) und kolonialzeitlicher Schuld bieten Sie den europäischen Gut- und Bessermenschen das gnostisch-entrückte Zertrümmern von Schuldgefühlen und Schuldkulturen an und machen gleichsam den Weg in das Paradies (Christen) auf Erden (Atheisten) frei, den zu beschreiten keinen anderen Aufwand erfordere als dem nach Ihrer (völlig unbegründeten, hier gilt Religionsfreiheit) Deutung marginalisierten und diskriminierten, wesensgemäß seit Mohammeds Zeiten angeblich schuldlos gebliebenen Islam mehr politischen Einfluss zu erschleichen.

Ganz offensichtlich wollen Sie, Frau Dr. Attia, aus der bundesdeutschen Rechtssicherheit der für alle geltenden Bürgerpflichten und Freiheitsrechte islamisch befreite Zonen abspalten, in denen (zunächst) Ehe und Familienleben nach der „ewigen, nicht verhandelbaren und unendlichen“ (Cerić) Scharia zu gestalten sind. Dafür verlangen Sie als an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin lehrende Wissenschaftlerin unsere unbegrenzte Toleranz. Das Nachdenken, wie es denn um die Lage von Christen, Juden, Bahá`í oder auch ganz einfach nur von Frauen in Pakistan oder Ihrer elterlichen Heimat Ägypten steht, soll unsere Toleranzfähigkeit gefälligst nicht belasten.

Wer das Kopftuch kritisiert, ist für Dr. Iman Attia ein Kulturrassist. Zum erwünschten Wohlverhalten unserer Fachfrau für Toleranz gehört es, dass die säkularen Muslime, Ex-Muslime und sonstigen Nichtmuslime von der Erlaubnis begeistert sind, dass der fromme Ehemann seine Frau zum Kopftuchtragen notfalls auch mit Prügel zwingen kann (12). Der Islam ermögliche und erfordere schließlich unsere totale Toleranz. In der islambegeisterten Fachwelt möge man vom Attia-Effekt sprechen.

Uns deutschen citoyens & citoyennes fehle Rechtleitung in der Finsternis, unser Fuß drohe in das verderbliche Straucheln jeder Islamskepsis zu geraten. Attias schriftgewordene Leuchte, bei transcript für nur € 21,80 zu haben, erhellt dem säkular Angekränkelten Noch-nicht-Muslim den Pfad durch die sumpfigen Niederungen intoleranten staatsbürgerlichen Denkens:

»Die westliche Kultur und ihr Anderes. Zur Rekonstruktion von Orientalismus und antimuslimischem Rassismus«.

Jacques Auvergne

(1) FGM / MGM, Yogyakarta, Madura

http://222.124.24.96/~zudha/file/BUKU%20-%20Genital%20Cutting.pdf

(2) Islamic FGM. Assalaam-Foundation

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2008/01/20/046/

(3) Malaysia. Wali Mujbir (guardian)

1. Is consent from the bride required before a marriage can be carried out?

Yes, consent from the bride is required for any marriage. For a woman who has never been married before (virgin), the consent comes from her Wali Mujbir (guardian)

2. Can a virgin girl be forced to enter into a marriage without her consent by the Wali Mujbir?

A virgin girl can be entered into a marriage without her consent by the Wali Mujbir on the condition that the marriage is sekufu and the marriage will not bring dharar syarie to the bride.

6. Who is a Wali Mujbir?

Wali Mujbir is the natural father (father by birth) or grandfather on the father’s side.

http://www.kpwkm.gov.my/new_index.php?page=faq_content&code=4&faqtitleID=5&lang=eng

(4) Ceric: The challenge of a single Muslim authority in Europe (Englisches Original, nach shari gesucht ergibt nicht “einen“ Musharbash), sondern 19 Treffer

http://springerlink.com/content/40280g3825750494/fulltext.pdf

(5) Bülent Arslan hat Phantasie und will die ethnoreligiös segregierte, dabei selbstredend muslamische (schariakonforme) Polizeieinheit

http://www.welt.de/politik/article1256866/Muslimische_Polizisten_sollen_in_Moschee_beten.html

(6) Islamsensible Polizei an Rhein und Ruhr, eine Vorstufe der muṭawwiʿūn, der Religionspolizei?

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2007/11/15/024/

(7) Early Germanic law. Droit des royaumes barbares

http://de.wikipedia.org/wiki/Germanische_Stammesrechte

(8) Said Ramadan: Islamic Law. Deutsch: Das Islamische Recht (1961), besprochen von Jacques Auvergne

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/04/06/109/

(9) Mitchell: The Society of the Muslim Brothers

http://quod.lib.umich.edu/cgi/t/text/text-idx?c=acls;idno=heb00919

Mitchell: The Society of the Muslim Brothers

http://books.google.de/books?id=ltVtj3Kh7IIC&pg=PA265&lpg=PA265&dq=al-banna+nature+islam+conquer&source=bl&ots=RxROAX8apT&sig=-BWRvyFWMJzpl6quGODF89pRd34&hl=de&ei=XT6HStioA4OYnQOF0vDQBA&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=3#v=onepage&q=wasat&f=false

Mitchell:

http://books.google.de/books?id=ltVtj3Kh7IIC&pg=PA83&lpg=PA83&dq=The+Society+of+the+Muslim+Brothers&source=bl&ots=RxROAY98rK&sig=E2TwuTAaEPOxCllMAt2_-bIkF-g&hl=de&ei=mGiHSuvoGY6CnQP1mKXVBA&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=4#v=onepage&q=&f=false

(10) Scheich Karadawi: Musliminnen müssen KEIN Kopftuch tragen – wenn sie sich in die Luft sprengen!

http://blog.zeit.de/joerglau/2007/06/03/scheich-karadawi-musliminnen-mussen-kein-kopftuch-tragen-wenn-sie-sich-in-die-luft-sprengen_536

(11) Fatwa zur Züchtigung der Ehefrauen. Bei Widerspenstigkeit ist Züchtigung ein erlaubtes Mittel zur Zurechtweisung. Vom Rechtsgutachter und ägyptisch-muslimischen Geistlichen Galal al-Khateeb

http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.55+M57fc208101b.0.html

(12) Zur Verschleierung zwingen? Na klar! Fatwa: Das Familienoberhaupt darf sein Eheweib unter das Kopftuch prügeln

http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M56be5750836.0.html