Kinderkopftuch ist Kinderrechtsverletzung
Ein Redetext der Podiumsdiskussion vom 30. Januar 2009, gehalten in Raum 3E, Philosophische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Von Gabi Schmidt, Sozialpädagogin in der Sprachförderung
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler,
heute möchte ich über das Thema ’Kopftuchfreie Schulen – auch für Schülerinnen’ referieren und folgende Überlegungen vorausschicken:
Auch die BRD ist als säkularer Staat[1] verpflichtet, den politischen, religiösen und weltanschaulichen Frieden in Schulen zu gewährleisten. Das Tragen eines Kopftuches an staatlichen Schulen und bei Schulveranstaltungen ist Lehrerinnen auch deshalb in vielen Bundesländern nicht gestattet. Das Lehrerinnenkopftuch ist nach Auffassung vieler Richter dazu geeignet, junge Menschen in einer staatlichen Schule einer möglichen politischen und religiösen Beeinflussung auszusetzen. Es gefährdet die kollegiale Zusammenarbeit der Pädagoginnen und Pädagogen. Das betrifft insbesondere die Proklamation und Repräsentation eines frauen- wie männerfeindlichen Menschenbildes, das mit den in der Verfassung garantierten Grundrechten (insbesondere 1 – 6) und dem Übereinkommen der UN‑Kinderrechtskonvention, da vor allem Art. 14 negative Religionsfreiheit, nicht vereinbar ist[2].
Auch die negative Religionsfreiheit hat in unserem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat Verfassungsrang. 1988 untersagte das Bundesverwaltungsgericht deshalb einem Lehrer in der roten Bhagwan-Kutte zu unterrichten, weil Art. 4 Absatz 1 und 2 GG nicht schrankenlos gewährt ist, sondern insbesondere dort seine Grenzen findet, wo seine Ausübung auf die kollidierende negative Religionsfreiheit der Schüler oder ihrer Eltern trifft[3]. Soll der Schulfrieden für Lehrende und für Lernende garantiert werden können, reicht es jedoch nicht, wenn der Staat, um Schülerinnen und Schüler zu schützen, die Religionsfreiheit von Lehrerinnen und Lehrern beschränkt, die als Beamtinnen und Beamte in einem besonderen Dienstverhältnis stehen und daher einen solchen Eingriff in ihre religiöse, politische und weltanschauliche Orientierung dulden müssen. Mädchen und Jungen sind in einer Klassengemeinschaft unabhängig von Geschlecht, Religion oder Nichtreligion auch dem Erscheinungsbild ihrer verschleierten Klassenkameradinnen ausgesetzt. Sie können sich einer möglichen Wirkung und Beeinflussung durch das ’Schamtuch’[4] (Feridun Zaimoğlu) ebenso wenig entziehen, wie sie dem Eindruck eines Lehrerinnenkopftuchs ausweichen können. Der Staat als Garant[5] der Neutralitätspflicht an öffentlichen Bildungseinrichtungen hat somit die in der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts besonders hervorgehobene ‚negative Religionsfreiheit für Schülerinnen und deren Eltern’ durchzusetzen, notfalls gegen den Willen einiger Eltern.
Die Verfassung ist ein kohärentes Gefüge, alle Artikel sind aufeinander bezogen. Jedes Grundrecht steckt einen gewissen Rahmen ab, in dem ein Rechtsgut geschützt ist. Dieser Schutz endet genau an dem Berührungspunkt, wo Grundrechte anderer eingeschränkt werden. Das Erziehungsrecht muslimischer Eltern, auch wenn sie als Privatpersonen nicht dem Beamtenrecht unterworfen sind, stößt in staatlichen, der weltanschaulichen und religiösen Neutralität verpflichteten Schulen auf Grenzen. Eltern anderer Religionen oder säkular-muslimische Eltern, Ex-Muslime und atheistisch Denkende, die ihre Töchter und Söhne in der Tradition des Humanismus und der Aufklärung erziehen und unterrichten lassen wollen und sie deshalb an einer öffentlichen Schule anmelden, haben das Recht, sich darauf verlassen zu können, dass ihre Kinder während des Aufenthalts in der Schule und bei Schulveranstaltungen keiner weltanschaulichen Propaganda oder politischen Beeinflussung ausgesetzt sind.
In freiheitlichen Demokratien hat jeder Mensch das Recht auf eine von ihm selbst auf seine Person maßgeschneiderte Biographie. Junge Menschen sind auf Grund ihrer noch nicht abgeschlossenen, individuellen Persönlichkeitsentwicklung in ihrer seelischen, körperlichen und geistigen Entwicklung naturgemäß beeinflussbar und verletzlich. Schülerinnen und Schüler sind daher beispielsweise vor jeglichem religiösen, weltanschaulichen und politischen Fundamentalismus besonders zu schützen. Das Kinderkopftuch, das neuerdings sogar in Grundschulen immer häufiger zu sehen ist, steht für einen besonders fundamentalistischen Polit-Islam, der wegen seiner geschlechtsspezifischen Sozialisations- und Erziehungsprinzipien vor allem kleine Mädchen eine ihrer ganzheitlichen, individuellen Entwicklung förderliche, unbeschwerte Kindheit vorenthält. Sie werden dazu missbraucht, für hierarchische Weltbilder Reklame zu laufen, die gegen den Gleichheitsgrundsatz von Art. 3 GG verstoßen und patriarchalisches Rollenverhalten sowie Gender-Apartheid einfordern. Frauenrechtlerinnen wie Alice Schwarzer, Seyran Ateş, Serap Çileli, Mina Ahadi und Fatma Bläser sehen das ähnlich. Die Vorsitzende des Zentralrats der Ex‑Muslime sieht im Kinderkopftuch eine Kinderrechtsverletzung, die Europaabgeordnete Dr. Renate Sommer hält den Kinderhijab für Kindesmisshandlung. Bleibt das Schülerinnenkopftuch, haben ‚rechtgläubige’ junge Menschen keinen Freiraum, islamischer Indoktrination zu entgehen.
Das im neuen Schulgesetz von NRW verankerte Eigenprofil ermöglicht Schulleitern in diesem Bundesland ausdrücklich, Unterricht, Erziehung und Schulleben in eigener Verantwortung zu regeln und zu gestalten. Sie sollen auf der Grundlage ihres Bildungsauftrages besondere Schwerpunkte, Ziele und Organisationsformen im Schulprogramm festschreiben, diese Kriterien regelmäßig überprüfen und nötigenfalls nachbessern. Die Schulaufsichtsbehörden haben dabei beratende Funktion, Rahmenbedingungen sind die geltenden Gesetze. In einer Petition wandten wir uns daher an den Landtag NRW, um eben auch die kopftuchfreie Schule als schulgesetzlich immanentes Eigenprofil explizit zu ermöglichen.
Als Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen fühlen wir uns dem Menschenbild des Humanismus und den Werten und Normen der Aufklärung verpflichtet und unterstützen die Initiative der kritischen Islamkonferenz ’Aufklären statt Verschleiern’ und setzen uns für ‚Kopftuchfreie Schulen – auch für Schülerinnen’ ein. In unseren Gruppenräumen legen wir Wert auf praktische, neutrale Kleidung, die niemanden ausgrenzt. Kopfbedeckungen aller Art hängen unsere Kinder und Jugendlichen vor dem Betreten der Gruppenräume am Garderobenhaken auf. Während des Unterrichts ist kopftuchfrei.
Auch wir setzen uns für gänzlich kopftuchfreie, koedukative Kindergärten und Schulen ein, in denen sich nicht nur Erzieherinnen und Lehrerinnen, sondern auch die Mädchen unverschleiert frei bewegen dürfen (französisches Modell). Für Kleinkinder wie auch für Schülerinnen und ihre männlichen Klassenkameraden (unabhängig von einer Religion oder Nichtreligion) wären diese Einrichtungen Schutzräume und ideale Lern- und Experimentierfelder des Erarbeitens von Gender-Rollen und Handlungsspielräumen, die gerade den Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden aus konservativen Familien mit muslimischem Migrationshintergrund sowie zum Islam konvertierten autochthonen Eltern ansonsten gänzlich fehlen würden.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler,
Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frau und Mann, Mädchen und Junge sind gerade auch unabhängig von der Ethnie oder Religion der Eltern ein wesentliches Gut im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat. Gemeinsam mit den anderen in der Verfassung garantierten Grundrechten bilden sie die Rahmenbedingungen und Qualitätskriterien für eine gelingende Eingliederung ins Berufsleben, für die Integration in und die Teilhabe an der Gesellschaft.
Allerdings beginnt ein weltweit erstarkender Fundamentalismus, antidarwinistischer Kreationismus und vormoderner Patriarchalismus Freiheitsrechte legalistisch auszuhebeln, frauenpolitische und wissenschaftliche Standards auszuhöhlen sowie persönliche Entwicklungschancen einzuschränken. Während die großen Kirchen weiterhin Mitglieder verlieren, erfreuen sich evangelikale Freikirchen wachsenden Zulaufs. Der Niederländer Jan Siebelink beschreibt in seinem 2007 erschienenen, teilweise autobiographischen Roman ’Im Garten des Vaters’ wie religiöser Fundamentalismus individuelle Freiheit, Selbstbestimmung und hedonistische Lebenslust rigide einschränkt. Der ’Atlas der Schöpfung’, welcher Kölner Biologie- und Philosophielehrerinnen und ‑lehrern kostenlos als Werbegeschenk zugestellt wurde, zeigt, mit wie viel Aufwand Kreationistinnen und Kreationisten versuchen, für ihre Lehre zu werben. (TimeTurk nach: Kölner Stadtanzeiger, Helmut Frangenberg 2007). Die steigende Anzahl der immer jünger werdenden Kopftuchträgerinnen sowie der zunehmend streng verhüllten Mädchen und Frauen sind weitere Hinweise rückwärtsgewandter Einstellungen und Denkmuster einer religiösen Radikalisierung, einer frauen- und integrationsfeindlichen Gegenmoderne.
Hijab, Niqab, Tschador und Burka gelten unabhängig von Religion, Weltanschauung, Geschlecht, Nationalität und Ethnie einem repräsentativen Teil der Bevölkerung als Symbole für Gender-Apartheid und Unterdrückung von Frauen und Mädchen. Verschleierte Mädchen und Frauen sollen von weitem als praktizierende Muslima erkannt werden. Die Verhüllung, die nicht zu übersehen ist, stempelt sie unmissverständlich als ’der umma, der Weltgemeinschaft der Muslime. zugehörig’ ab. Das Verschleierungsgebot im öffentlichen Raum soll ‚reine’, Allah wohlgefällige Töchter von weitem kenntlich machen und sie von mit Sünde besudelten, für die Hölle bestimmten barhäuptigen Glaubensschwestern abgrenzen. Diese Mädchen und Frauen erscheinen im Straßenbild eben nicht als Düsseldorferin, Kölnerin, Kollegin, Schwester, Tochter, Mutter oder einfach Sevim, sie sind in erster Linie Muslima und damit zumindest für Frauenrechtlerinnen und Frauenrechtler Objekt des männlichen Herrschaftsrechts[6].
Musliminnen und Muslime sind Koran, Sunna und Scharia unterworfen und ausgeliefert. Weder das muslimische Individuum noch das islamische Kollektiv haben die Freiheit, sich diesen Vorschriften zu entziehen. Nach fundamentalistischer Auffassung betreiben alle, die den Koran und die Pflichtenlehre historisch-kritisch interpretieren, bid’a (Neuerung) oder gar Verrat an der Religion. Wer es wagt, mit seinem Verhalten aus der Reihe zu tanzen, gar abzuschwören oder Abweichler zu unterstützen, wird aus der Gemeinschaft ausgeschlossen und droht Opfer psychischer oder lebensbedrohlicher körperlicher Gewalt zu werden. Muslimas sind vom schariatischen Verhaltenskodex und der sozialen Kontrolle der Sunna besonders eingeengt. Konservativ erzogene Mädchen und Frauen müssen dem sexualisierten und dämonisierten Frauenbild entsprechend mindestens die Haarpracht so verstecken, dass keine Strähne sichtbar ist. So soll die angeblich angeborene, mit der weiblichen Natur verschmolzene verführerische, verruchte Wesensart, die gute Sitten und Anstand gefährde, abgeschirmt werden. Nur eine an Koran und Sunna orientierte Frauenkleidung vermeide Fitna, Zwietracht und Zwiespalt. Unter dem Dogma der Freiwilligkeit (Es gibt keinen Zwang im Glauben, Koran 2:256, wer sich dennoch gegängelt fühlt, glaubt eben nicht stark genug) muss das Individuum Strategien entwickeln, sich das Unterworfen-Sein schönzulügen. Die Zahl der ihr Kopftuch ‚freiwillig’ tragenden Mädchen und Frauen darf uns nicht verwundern, denn der Hijab ist die Eintrittskarte in den Club der Alpha-Mädchen, zu deren zwingend notwendigem Verhaltensrepertoire die Verachtung und der heilige Ekel gegenüber allen nichtislamischen Lebensweisen gehört. Mit dem Kopftuch mobben für Allah, gottgefälliges Mobbing.
Von klein auf wird jedem Menschen in konservativen muslimischen Familien und in allen Koranschulen mit geradezu militärischem Drill panische Angst vor der Hölle antrainiert. So wird das Kopftuch attraktiv, zumal nach islamischer Glaubenslehre das für Frauen und Mädchen prinzipiell nur schwer zugängige Paradies bei züchtiger Bedeckung in greifbarere Nähe rücke. Kein Kind käme von selbst auf die Idee ein Kopftuch aus religiösen Gründen zu tragen. Daher wird in vielen Clans mit enormer Energie dieses äußerlich überdeutlich sichtbare Kennzeichen der religiösen Selbstaufwertung initiiert und zementiert, um im Gegenzug Menschen in Gruppen verschiedener Minderwertigkeit einzuteilen und dabei pauschal zu stigmatisieren.
Zu bedenken ist die Rolle der Eltern, speziell der Mutter, die ihren Töchtern das ‚Schamtuch’ erfolgreich anzutrainieren versucht. Sie steht unter starkem Erfolgsdruck der Großfamilie, da es zum Selbstverständnis und ausdrücklichen Auftrag muslimischer Frauen gehört, Normen und Werte zu tradieren. Sie wird sich aller erdenklichen Tricks bedienen, die islamische Bedeckung durchzusetzen, notfalls Gewalt anwenden. „Wer seine Tochter nicht schlägt, schlägt sein Knie.“ Wer seine Tochter nicht bei jedem Regelverstoß verprügelt, wird sich später schwere Vorwürfe machen. So lautet ein türkisches Sprichwort.
Mit Erreichen der Menarche gelten muslimische Mädchen als reife Frau, die ihre Scham spätestens jetzt zu bedecken haben, um die Ehre der Familie nicht zu gefährden. Das kann bei Südländerinnen, zumal wenn sie übergewichtig sind, schon mal mit neun oder zehn Jahren sein. Das Kopftuchgebot diskreditiert daher nach fundamentalistischer Denkweise bereits kleine Mädchen als Verführerinnen, wertet sie ab zum bloßen Sexualobjekt.
Schon wenige ‚Schamtücher’ im Klassenraum reichen aus, um einen unbefangenen Umgang der Schülerinnen und Schüler miteinander, gerade über ethno-religiöse Grenzen hinweg, zu verhindern. Auf die säkular erzogenen muslimischen Klassenkameradinnen, die ihre Haare offen tragen, wird hoher Anpassungsdruck ausgeübt, weil sie ‚ihre Religion beleidigen’ und ‚ihren Eltern Schande’ bereiten würden. Dem gemeinsamen Druck von Koranschule, Clan wie auch Mitschülerinnen und Mitschülern halten elf- und zwölfjährige Teenager selten Stand und entscheiden dann‚ ‚ganz aus sich heraus’, ‚freiwillig’ künftig Hijab zu tragen. Freiheit ist jedoch das Recht, ohne Zwang, Angst vor Bestrafung oder Ausgrenzung und ohne Bevormundung zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten wählen zu können. Wer das Kopftuch öffentlich trägt, muss es ohne Bedenken auch in der Öffentlichkeit wieder ausziehen können, um es, je nach Befinden, einfach wieder umzubinden.
Die männlichen muslimischen Klassenkameraden übernehmen in der Klassengemeinschaft die von klein auf anerzogene Rolle des Sittenwächters und üben permanente Kontrolle über die ‚rechtgläubigen’ verschleierten und unverschleierten Mädchen aus. Kuffar-Mädchen sind in den Augen orthodoxer muslimischer Jungen und Männer Schlampen, die kein guter Moslem jemals heiraten würde. Kein verschleiertes Mädchen wird sich freiwillig neben einen Klassenkameraden setzen, ganz unabhängig davon, ob er muslimisch ist oder nicht. Der ‚ungläubigen, sündigen Lehrerin’ brauchen nach dem Verhaltensdogma von Sunna und Scharia auch muslimische Eltern keinen Respekt entgegen zu bringen. Der Klassenfrieden, das Lernklima und die Kommunikation sind auf Dauer gestört.
Hatice, die sich züchtig verhüllt, will dann plötzlich nicht mehr neben ihrer ehemals besten Freundin Lena sitzen, weil diese unrein und der Kontakt mit Andersgläubigen oder Atheistinnen und Atheisten haram sei. Bei einer Honorartätigkeit während des Studiums kam eine meiner türkischen Nachhilfeschülerinnen, die mich wohl mochte, in einen Gewissenskonflikt, weil sie nicht wollte, dass ich als geschiedene Frau in der Hölle schmore. Sie schlug mir daher vor, ihren kürzlich verwitweten Onkel zu heiraten. Das Mädchen war neun Jahre alt, ihm musste vollkommen klar sein, dass ich diesen Mann noch nie gesehen hatte. Das Kopftuch ist der Stoff gewordene Ausweis der Unterwerfung und des Gehorsams. Es ist das Indiz und das Symbol für das Verbot, kritisch zu reflektieren, in Frage zu stellen, anzuzweifeln und gegebenenfalls couragiert widersprechen zu dürfen. Wie eine mnemotechnische Stütze erinnert es die Trägerin daran, die islamische Pflichtenlehre einzuhalten. Nimmt nach den Sommerferien die Zahl der Kopftücher zu, häufen sich üblicherweise auch die Abmeldungen vom Schwimm- und Sexualkundeunterricht, viele Schülerinnen dürfen nicht mehr an Klassenfahrten teilnehmen (s. FN 2 ).
Ein wichtiges Ziel jeder pädagogischen Arbeit ist die Förderung, Erziehung und Bildung der uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler. Sie sollen befähigt werden, mutig ihren eigenen Verstand nutzen, um ein eigenes, differenziertes Verständnis von der Kultur der Menschheit und der biologischen und physikalischen Natur der Welt zu entwickeln. Mädchen wie Jungen sollen zu demokratischen Persönlichkeiten heranwachsen, die ihre Grundrechte kennen und jedem Fundamentalismus gegenüber immun sind, die sich selbstbewusst einmischen und kritisch Stellung nehmen. Wir wollen dazu beitragen, dass sie das Rüstzeug haben, sich in einem ihren Neigungen, Fähigkeiten und Wünschen entsprechenden Berufs- und Privatleben verwirklichen zu können. Gänzlich kopftuchfreie Kindergärten und Schulen würden unsere Arbeit in idealer Weise unterstützen.
Gabi Schmidt
selbstlob im fall schenuda kopte Says: Oktober 20, 2022 um 7:11 am die muslime finden sich in ihrem religionsgewühle nicht…