Posts Tagged ‘Gleichberechtigung’

Die Feinde der Demokratie

März 18, 2011

برقع

burquʿ

Burka

Prinzip Burka

Von Gabi Schmidt

Vollverschleierung erhöht das Unfallrisiko

In Mönchengladbach gibt es keinen Sandsturm, vor dem man sich schützen muss. Die vergitterten Sehfenster oder engen Augenschlitze begrenzen das Gesichtsfeld und verhindern eine ausreichende Übersicht. Bodenunebenheiten werden zur Stolperfalle, das selbstständige Überqueren von Straßen ist lebensgefährlich.

Burka macht krank

Gesundheitsrisiken durch Lichtmangel: Vitamin D wird hauptsächlich über das Sonnenlicht gebildet und kann nicht ausreichend durch ausgewogene Ernährung mit Lebensmitteln wie Fisch, Milch und Getreide ausgeglichen werden. Auch Nahrungsergänzungsmittel sind kein vollwertiger Ersatz(1).

Ein geringer Vitamin-D-Spiegel führt zu ernsthaften Krankheiten und vielerlei vermeidbaren Beschwerden wie schlechter Immunabwehr, psychischer Instabilität bis zu Depressionen(2). Die Patientinnen leiden unter schmerzhafter Knochenerweichung (Osteomalazie(3)) und Brüchigkeit der Knochen (Osteoporose(4)), besonders an Schenkelhalsfrakturen in sehr frühem Alter. Forscher kennen seit langem die Bedeutung von Vitamin D für den Kalziumstoffwechsel(5), Studien belegen die Bedeutung des ‚Sonnenscheinhormons‘ in der Krebsprophylaxe.

Das extrem eingeschränkte Sehfeld dieser religiös begründeten Frauengewänder bewirkt eine künstliche Sinnesbehinderung, welche die Augen überanstrengt und daher nicht ohne Folgen für Körperhaltung, Muskeltonus und Psyche der Trägerinnen bleibt. Burkaträgerinnen und Niqabis klagen häufig über Kopfschmerzen.

Burka gefährdet die Gesundheit der Kinder vollverschleierter Mütter

Stillen komplett verschleierte Mütter ihre Babys, weist ihre Muttermilch in Europa einen signifikanten Vitamin-D-Mangel auf, der bei den Säuglingen Rachitis Vorschub leistet(6). Da vollverschleierte Frauen das Haus nur aus wichtigem Anlass verlassen (dürfen), kommen deren Kleinkinder kaum an die frische Luft und Sonne. Babys in Kinderwagen sowie Mädchen und Jungen, die zwar älter, aber entwicklungsgemäß noch sehr auf die Anleitung ihrer Mütter angewiesen sind und sich ihrer Führung anvertrauen, sind einem hohen Sicherheitsrisiko ausgesetzt, wenn sie gemeinsam Straßen überqueren, weil das Blickfeld der vollverschleierten Muslima durch die Burka eingeschränkt ist.

Die Burka dient dazu, die Bevölkerung unserer Stadt in gegensätzliche Gesellschaftsschichten verschiedener Wertigkeit zu spalten

Unterschieden wird nach orthodoxer Lehrmeinung zwischen Geschlecht, Religionszugehörigkeit und korrektem Lebenswandel (aus islamischer Sicht). Ein fairer, respektvoller Umgang der Gruppen miteinander ist nach Scharia bzw. Koran und Sunna nicht erlaubt, vielmehr müssen Mitbürger entsprechend der mehrstufig abwertenden, religiös begründeten Wertehierarchie (Dhimma(7), Harbi(8)) diskriminiert und ausgegrenzt werden (Hisba(9), al-wala‘-wa-l-barā’a(10)).

Die Salafisten maßen sich an, als einzige im Besitz der unverfälschten islamischen Wahrheit zu sein. Jeden, der ihrem Weg nicht folgen und sich von ihren orthodoxen Predigern nicht ins Paradies einladen lassen will, erklären sie für ungläubig. Glaubensgeschwister, die sich nicht wie sie selbst vom Vorbild der ehrenwerten Vorfahren (as-salaf aṣ-ṣāliḥ) rechtleiten lassen, seien wie Atheisten und Gotteslästerer des Teufels, überheblich, dämonisch und verachtenswert. Wer als Muslim die Sitten und Bräuche solcher Sünder, der Christen oder Juden nachahmt oder einen dieser Feinde Allahs gar zum Freund habe, werde Gottes Strafe nicht entgehen und auf ewig in der Hölle braten(11). Niemals können Andersgläubige oder Atheisten dem Höllenfeuer entgehen.

Solche Verhaltensregeln verstoßen klar gegen die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frau und Mann und missachten den ebenfalls in der Verfassung garantierten Schutz vor Benachteiligung und Diskriminierung (Art. 3 GG). Die Burka ist das Bekenntnis zur Scharia und islamischen Staatsordnung (Kalifat), beides ist mit der säkularen, kulturell modernen Gesellschaft, freiheitlicher Demokratie und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nicht vereinbar. Auch deshalb sollte man die Burka verbieten.

Frauen- und Männerbild der Burka

Nach islamischem Moralverständnis reicht der intime Körperbereich, der durch Kleidung unbedingt bedeckt werden soll, beim Mann einschließlich vom Nabel bis zum Knie, während die Frau die Waffe der Verleitung (iġrā) besitzt und ihr ganzer Körper Schamzone ist(12). Frauen sind nach salafistisch-koranischer Sicht prinzipiell die Ursache für Unglauben, Zwietracht, Intrige und Zerwürfnis in Familie und Umma (islamische Weltgemeinschaft). Ihnen fehle es an Religion, Vernunft und Anstand(13). Sie gelten als moralisch und religiös verunsichert und leicht beeinflussbar, sichere Beute für den Teufel, der sie dazu anstiftet, Männern den Kopf zu verdrehen, sie zu verführen und vom rechten Weg abzubringen.

Der aus dem Libanon stammende promovierte Philosoph, Islamwissenschaftler und Publizist Dr. Ralph Ghadban schreibt in einem Aufsatz, der auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung eingestellt ist, zum Frauenbild, das den Verschleierungsgeboten in Koran und Sunna als Motivation zu Grunde liegt, wie folgt: „Die Frau ist eine ‚aurah(14), wenn sie ausgeht, dann kommt ihr der Teufel entgegen. Sie ist am nähsten zu Gott, wenn sie in ihrem Haus tief steckt.“ Der Prophet soll gesagt haben: „Die Frau hat zehn ‚aurah. Wenn sie heiratet, schützt ihr Mann eine von ihnen und wenn sie stirbt, schützt das Grab alle zehn ‚aurah.“

Jeder rechtschaffene Muslim muss deshalb, solange er nicht in einem besonderen Verhältnis der Verwandtschaft oder Schwägerschaft steht, den Kontakt mit den Glaubensschwestern auf das Nötigste beschränken. Dieses Gebot betrifft natürlich vor allem die Nähe zu unverschleierten Musliminnen, die als verlottert und lasterhaft gelten. Noch einige Stufen tiefer stehen weibliche Ungläubige, die grundsätzlich als liederliche Schlampen verachtet und als sexuelles Freiwild betrachtet werden dürfen(15), (16).

Die Burka erklärt jede Frau, die verschleierte und die nicht verschleierte, zum freilaufenden moralischen und sexuellen Sicherheitsrisiko. Jeder noch so unbedarfte Blickkontakt, das Händeschütteln bei der Begrüßung eines Freundes oder Smalltalk mit dem Nachbarn ist ihr verboten. Männer hingegen können nach dieser patriarchalisch islamischen Weltsicht niemals unanständig, liederlich oder sündhaft handeln, sondern sind im Zweifelsfall hilflos triebfixierte, willensschwache Opfer weiblicher Bezauberung und Verführungskunst. Nach dieser Logik ist der Mann unschuldig, die Frau hingegen muss für seine lüsternen Blicke bestraft werden. Ihr ganzer Körper ist mit Stoff zu bedecken, damit männliche Muslime nicht die Kontrolle über sich verlieren und vergewaltigend über sie und andere nicht korrekt verschleierte Mädchen und Frauen herfallen. Hält sich eine Frau nicht an die Kleidungsregeln, ist sie selber schuld, wenn sie sexuell missbraucht wird(17).

Nach kulturell moderner (aufklärungshumanistischer(18) und wissenschaftlicher) Auffassung wird die Frau damit nicht nur sexualisiert und diabolisiert, sie wird gleich zum zweiten Mal Opfer eines patriarchalischen Welt- und Menschenbildes, indem nicht der Mann für sein triebhaft-übergriffiges, frauenfeindliches Verhalten bestraft wird, sondern die Frau.

Fazit: Die Burka entwürdigt die Frau und reduziert sie auf ihre biologisch-sexuelle Funktion.

Die Bedeutung des Gesichts in der sozialen Interaktion

Der Mensch ist ein soziales Wesen und als solches auf zwischenmenschliche Beziehungen hin angelegt. Ohne miteinander zu reden, ohne kollegiale und freundschaftliche Beziehungen zu pflegen, würden Männer wie Frauen allmählich seelisch und geistig verkümmern, manche würden krank. Vier der fünf Grundbedürfnisse nach Abraham Maslow (* 1908), nämlich Sicherheit, das Bedürfnis nach Zugehörigkeit und Liebe, das Streben nach Wertschätzung und Geltung sowie das Bemühen um Selbstverwirklichung sind ohne Zutun oder Mitwirkung anderer nicht möglich. Wäre man nur in der Lage, Hunger, Durst, Schlaf und ähnliche lebensnotwendige Körperfunktionen zu erhalten, wäre das Leben ein Dahinvegetieren, das Dasein hätte keine Lebensqualität.

Der Schlüssel, um Zugang zu Mitmenschen zu bekommen, ist Begegnung und Gespräch, das sich zu 7 % aus verbalen Informationen (was wird mit welchen Worten gesagt), zu 38 % aus vokalen Impressionen (wie klingt die Stimme, Lautstärke, Betonung, Stimmlage) und zu 55 % aus nonverbalen Botschaften (Gestik, Mimik, Körperhaltung) zusammensetzt (Albert Mehrabian(19)).

Die Burka verdrängt Musliminnen aus dem öffentlichen Raum

Sobald Menschen einander begegnen, treten sie miteinander in Verbindung, bewusst oder unbewusst, gewollt oder ungewollt. Selbst wenn wir schweigend aneinander vorbei gehen, tauschen wir Botschaften aus, die miteinander korrespondieren. Der Körper und vor allem das Gesicht sind uns dabei wesentliche Brücken. Unser Gesicht, wie auch das unserer Gesprächspartner, ist wie ein aufgeschlagenes Buch, in dem über persönliche Befindlichkeiten gelesen werden kann. Aus den so gewonnenen Eindrücken lässt sich erschließen, was die Person gerade denkt und fühlt. Da nonverbales Verhalten zumindest bezüglich der Grundemotionen (Robert Plutchik, * 1927) zum großen Teil angeboren ist, fällt es Menschen mit gesundem Sehvermögen leicht, den Sinn dieser wortlosen Botschaften zu deuten. Schon Babys beherrschen diese ‚Sprache‘, bevor sie reden können. Malt man auf ein Blatt Papier einen Kreis mit weit aufgerissenen ‚Augen‘ und ‚gefletschten Zähnen‘, werden sie Angst bekommen und anfangen zu weinen.

Das Gesicht eines Menschen ist ein sehr wichtiger Anhaltspunkt, um eine Person wiederzuerkennen. Burka und Niqab behindern den Kontakt, auch innerhalb der Gruppe der vermeintlich Rechtgläubigen, weil Niqabis, die ihren Glaubensschwestern ungeplant auf der Straße begegnen, einander allenfalls am Klang der Stimme identifizieren können. Selbst die eigenen Kinder und der Ehemann, die der traditionell / salafistisch gekleideten Muslima spontan in der Stadt begegnen würden, könnten in der ganzkörperverschleierten Figur nicht die Mutter und die Partnerin erkennen und würden unbeteiligt vorbeigehen, wie an einer Fremden, wenn die Niqabi sie nicht anspricht und dann an der Stimme erkannt wird.

Der Stoff vor dem Mund dämpft die Stimme, strengt beim Sprechen an, die Aussprache der Worte ist nicht mehr klar und deutlich vernehmbar und erschwert die Verständigung. Unverschleierte oder Kopftuch tragende Gesprächspartnerinnen von vollverschleierten Frauen, mit Männern, die nicht Mahram(20) sind, dürfen die gottesfürchtigen Fundamentalistinnen erst gar nicht reden, werden sich des Eindrucks nicht erwehren können, mit einem übergestülpten Stoffsack mit Augenschlitzen oder Gitterfenster zu sprechen. Bei Burkas wäre durch das Sichtgitter nicht einmal mehr die Augenfarbe erkennbar.

Burkamusliminnen wirken sehr auf sich selbst bezogen, abweisend und unnahbar, sie signalisieren schon von weitem: “Sprich mich bloß nicht an, ich will keinen Kontakt”. Das gilt bewusst oder unbewusst auch für Burkaträgerinnen untereinander. Kein Wunder also, wenn das aufgeschlossene, der Welt und den Menschen zugewandte kopftuchtragende oder unverschleierte Umfeld sich zurückzieht. Mit der islamischen Gesichtsbedeckung bekleidete Frauen werden so systematisch daran gehindert, spontan Kontakt zu anderen Menschen aufzubauen. Die Gesichtsmimik, eine wichtige zwischenmenschliche Brücke, ohne die es uns schwerfällt das Gegenüber anzusprechen, ist nicht mehr sichtbar.

Diese Mädchen und Frauen sind daher wie gesichtslos, haben keine Einzigartigkeit, keine Ausstrahlung, können kein Profil zeigen und daher auch keinen bleibenden Eindruck hinterlassen. Sie haben ihr Gesicht verloren, dieses sprachliche Gleichnis ist eine weltweit verstandene Chiffre für ’seine Würde verlieren‘. Die Frauen können auch kein ‚Gesicht zeigen gegen Rechts‘, für ein weltoffenes Europa. Diese Totalverschleierten erinnern an die dämonische und gruselige Hauptfigur in der TV-Serie Belfegor, die in den sechziger Jahren ausgestrahlt wurde. Kleinen Kindern scheint es ähnlich zu gehen, sie fürchten sich vor diesen dunklen, gespenstischen Frauen. Deshalb dürfen in einer Mönchengladbach-Eickener Grundschule Niqabis und Burkaträgerinnen ihre Kinder nicht im Ganzkörperschleier zur Schule bringen.

Der ’sittsame‘ Ganzkörperschleier soll offensichtlich Musliminnen außerhalb des Hauses den Mund verbieten, potentiellen Gesprächspartnern soll die Lust vergehen, diese Frauen anzusprechen oder gar ein vertrauliches Gespräch mit ihnen zu führen. Frauen- und Menschenrechtler sehen in der nonverbalen Botschaft des Gesichtsschleiers eine Ablehnung ihrer Werte, ihrer Lebensweise, manche fühlen sich beleidigt, provoziert oder angegriffen.

Fazit: Die Burkaträgerin muss sich fühlen wie eine Gefangene in Isolationshaft, in einer aus Stoff genähten Einzelzelle zum Mitnehmen. Während Männer sinnbildlich ihre Nase in jede Angelegenheit stecken können, haben vollverschleierte Frauen oder Niqabis diese Möglichkeit nicht. Frauen werden aus dem öffentlichen Raum verdrängt und ins Haus verbannt, an den Herd und zu den Kindern. Der öffentliche Raum im orthodoxen Islam ist männlich, der weibliche Hoheits- und Einflussbereich ist das für den Ehemann und seine Sippe gepflegte, gemütliche Heim und die Erziehung möglichst vieler gottgefälliger Kinder, Jungen sind besonders willkommen.

Die Frau ist Besitz des Mannes, sie hat ihm zu gehorchen, wie sie Allah gehorchen soll. Die erste mit einer Burka bekleidete Frau, die mir an einer Bushaltestelle begegnete, ist mir als mit wehenden Tüchern vor sich her stolperndes schwarzes Gespenst in Erinnerung geblieben, das sich noch nicht an die Kleidung gewöhnt hatte, mit dem fußlangen Saum ihres Gewandes kämpfend, angestrengt auf den Boden schauend, ihrem Ehemann hinterher zu eilen versuchte und in klarem Deutsch laut rief: „Nicht so schnell, nicht so schnell. Warte, ich komm nicht mit.“ Der bärtige, mit Kaftan und Pluderhose sowie Gebetskappe bekleidete Göttergatte indes setzte seinen Weg ungerührt fort, ohne sich umzusehen, anzuhalten oder seine souverän weit ausholenden Schritte zu verlangsamen.

Burkamobbing

Die Burkamuslima verbirgt ihre Figur von Kopf bis Fuß unter langen weiten Stoffbahnen, um nicht als anstößig angesehen zu werden und über jeden Verdacht erhaben zu sein, sie wolle Muslime auf sündige Gedanken bringen oder gar zum Ehebruch verführen. So hoffen die korrekt verschleierten Musliminnen den für Frauen aufgrund ihrer natürlichen Beschaffenheit als Mangelwesen(21) schwer zu erreichenden Platz im Paradies(22) doch noch zugewiesen zu bekommen.

Eine Muslimin, die in der Umma (islamische Weltgemeinschaft) im Prinzip kein hohes Ansehen genießt, sondern eher als treuhänderisches Gut des Ehemannes gilt(23), (Allah hat dem Ehemann wahrhaftig das Recht zuerkannt, von der heiligen Wertsache namens Eheweib Behaglichkeit, Erholung, Friedlichkeit und Nutzen zu beziehen), wird als vollverschleierte, gottesfürchtige Frömmlerin ein wenig aufgewertet. Sie ist Avantgardistin, Trendsetterin, kann sich als die Erhabene und moralisch Überlegene fühlen, die auf unverschleierte oder weniger streng verhüllte Glaubensschwestern und Ungläubige verächtlich herabsehen sehen darf, die Konkurrentinnen korangetreu belehren, mobben und verachten darf und dafür obendrein auch noch mit Hasanat, himmlischen Pluspunkten belohnt wird.

Burka und Tugendterror

Mit jeder weiteren Burka im Straßenzug wächst der Einfluss der salafistischen Burkalobby. In der Nachbarschaft solcher Fundamentalisten sehen sich säkulare und nicht praktizierende muslimische Familien einem starken Druck ausgesetzt, wenigstens wenn sie das Haus verlassen, ihre Garderobe und das Verhalten in der Öffentlichkeit immer stärker an Koran und Sunna zu orientieren.

In Stadtteilen mit hohem muslimischem Bevölkerungsanteil könnte man den Eindruck gewinnen, dass ein pseudoreligiöses Wettrüsten um die gottesfürchtigste Verschleierung ausgebrochen ist. Besonders Mütter und, wenn auch in etwas geringerem Maße, die übrigen weiblichen Verwandten, die traditionell fast ausschließlich für die Erziehung und Pflege von Sitten und Brauchtum Verantwortung tragen, sehen sich dazu gezwungen, ihre Töchter sehr früh an das „Schamtuch“ zu gewöhnen, um sie vor Verachtung, Ausgrenzung und der Hölle zu schützen sowie um selbst sowohl Allahs Strafgericht als auch der irdischen sozialen Ausgrenzung zu entgehen. Viele Musliminnen kennen die Pflicht aller Gläubigen, von Jedem das Gute einzufordern und Verbotenes möglichst nicht zuzulassen. Um diesem Auftrag sozialer Kontrolle nachzukommen, ist ein fast lückenloses Netz der Überwachung aufgebaut worden, das verhindern soll, dass die angeblich zur Lasterhaftigkeit neigenden Frauen durch verwerfliches oder gar sündiges Verhalten die Familienehre beschmutzen.

Dem islamischen Frauenbild und Rollenverständnis entsprechend, gilt es als Schande und Strafe Gottes, wenn es dem Clan nicht gelingt, vor allem die weiblichen Familienmitglieder möglichst jung zu verheiraten, damit die fetischisierte Jungfräulichkeit möglichst sichergestellt ist. Die Mädchen haben aber nur dann auf dem Heiratsmarkt eine Chance, wenn sie aus einer angesehenen Familie stammen, ein keusches und frommes Leben führen und sich züchtig kleiden. Nur dann bringen sie ihrer Familie einen hohen Brautpreis ein. Die Vorstellungen und Wünsche der angehenden Bräute sind dabei nicht von Interesse. Die Burka gehört zum Milieu der Zwangsverheiratungen und arrangierten Ehen, sie ist häufig der Stoff für den Alptraum einer Ehehölle(24).

Die Burka ist kein Freiheitsrecht!

Die Frau hat in der Öffentlichkeit nichts zu suchen. Verlässt sie ihr Haus, dann nur für wichtige Erledigungen, selbstverständlich hat sie schnellstmöglich zurückzukehren. Geht sie doch aus, muss sie sich unter der Burka verstecken. Sie ist für die Außenwelt nicht existent. Sicherlich behält sie ihre Identität, da sie aber nicht wiedererkannt werden kann, verliert sie an Persönlichkeit, an Ausstrahlung, an Individualität. Wer sich tatsächlich hinter dem Ganzkörperschleier verbirgt, weiß keiner. Wahrscheinlich steckt in dem ‚Gefängnis to go‘ eine Frau, sicher sein kann man sich aber nicht. Die Fundamentalistin hat nach islamisch-salafistischer Glaubenslehre vor allem außerhalb des Hauses kein Recht, eine Persönlichkeit mit charakteristischen Gesichtszügen zu sein. Der Vater, Bruder oder Ehemann bestimmt daher, ob und wie lange die volljährige Tochter bzw. Schwester oder Ehefrau das Haus verlässt. Der männliche Beschützer und Kontrolleur begleitet sie zum Arzt. Möchte sie zum Fitnesscenter, muss ein eigener Trainingsbereich für Frauen angeboten werden, der Gatte entscheidet, ob sie außerhalb des Hauses einer Berufstätigkeit nachgehen darf(25), (26), (27).

Rechtsgelehrte mit hoher Autorität verfassen Lehrbücher, organisieren oft gut besuchte Vorträge um zu missionieren, besonders gerne nutzen die mittlerweile technisch versierten Prediger und Produzenten moderne Medien wie das Internet, Videoclips oder Diskussionsforen, um ‚ins Paradies‘, zur ‚Wahren Religion‘ oder ins ‚Boot der Rettung‘ einzuladen. In Seminaren und Veröffentlichungen wird nicht nur das Schlagen von Frauen als letztes Mittel gebilligt, sondern körperliche Züchtigung als eine Art Heilkur verharmlost. „Die Medizin oder Behandlung einer jeden Unpässlichkeit kann manchmal sehr bitter sein. Aber eine kranke Person wird das Medikament freudig einnehmen und die Bitterkeit der Medizin ertragen, um von seiner Krankheit geheilt zu werden.“ (Frauen im Schutz des Islam, 96). Referenten und Autoren wie Abd ar-Rahman asch-Schiha, behaupten sogar, einige Frauen würden diese Misshandlung gutheißen. „Das Schlagen der Ehefrau sei nach der islamischen Lehre „nur auf die Form einer (medizinischen) Behandlung eingeschränkt und begrenzt.“ (ebd., 97). Der Autor hält Körperverletzung „zu Erziehungszwecken“ (ebd., 98)(28) für gerechtfertigt. Falls sich die Muslimas doch irgendwann wider Erwarten dazu entschließen sollten, Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten, geben Lektüren und sonstiges Informationsmaterial frei Haus Tipps, wie zu vermeiden ist, dass die Schläge Spuren hinterlassen, gleich dazu(29). Hier sind große Zweifel angebracht, daran, dass Frauen sich selbst freiwillig so demütigen (lassen).

Selbst wenn Musliminnen noch so sehr darauf bestehen, aus freien Stücken zu handeln, kann man diese Art der Freiwilligkeit doch kaum mit dem Recht auf die Freiheit der persönlichen Entfaltung gleichsetzen. Es handelt sich bei der fundamentalistischen Bekleidungsvorschrift zur Gesichts- bzw. Ganzkörperverhüllung um ein kollektives, religiös verbrämtes, patriarchalisches Gebot, dem jede Muslima ‚freiwillig‘ zu folgen hat. Fühlt sie sich gegängelt, outet sie sich als glaubensschwach. Entzieht sie sich gar dem hohen Konformitätsdruck, gilt sie in ihrem sozialen Umfeld, das wir uns als erzkonservativ-islamisch praktizierend vorzustellen haben, als widerspenstiges, unmoralisches und verführerisches Teufelsweib und muss als verachtenswerte Unreine, die ewig qualvoll in der Hölle brennen wird, stigmatisiert und gemieden werden. Jeder, der den Kontakt zu dieser ‚Sünderin‘ aufrechterhält, verliert den Schutz des Stammes, gefährdet das eigene Seelenheil und das seiner Familienmitglieder gleich mit. Eine Frau, die sich nicht an Allahs Wort hält, entehrt die männlichen Clanmitglieder (Frauen haben keine eigene Ehre, sie sind die Ehre der Männer). Die ebenfalls von diesem hohen Assimilationsdruck getriebenen maskulinen Verwandten sind gehalten, unbotmäßige weibliche Angehörige zu diskriminieren, seelisch und körperlich zu misshandeln und, wenn die Ehre nicht anders reinzuwaschen ist, auch zu ermorden, um nicht zum Gespött der Community zu werden(30). Bedenkt man das Bedrohungsszenario von körperlicher Gewalt und vormodernen Ehrbegriffen, sollte man von einer Art Stockholmsyndrom sprechen: Musliminnen und Nichtmusliminnen und in etwas abgemilderter Form auch Nichtmuslime sind Geiseln eines Unterdrückungssystems namens Scharia.

Taslima Nasreen(31) beschrieb am 22. Januar 2007 in einem Online-Magazin einen Artikel mit der Überschrift Let’s Think Again About The Burqa sehr treffend das „purdah system“ und die Stellung der Frau(32). Lesenswert ist auch der Artikel in der TIME von Yasmin Alibhai-Brown, einer geachteten Journalistin aus Uganda, zum ‚Recht‘ die Burka, den Niqab zu ‚wählen‘, ‚Nothing to Hide'(33).

Art. 2 GG garantiert zwar das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das jedoch wichtige Einschränkungen vor allem zum Schutz der freiheitlichen Demokratie und der Rechte anderer und des Einzelnen vorsieht. Auch wenn Drogen- und Alkoholabhängige behaupten, freiwillig zu trinken und Suchmittel einzunehmen, hindern wir sie letztendlich durch eine Therapie oder eine Zwangseinweisung daran, sich selbst zu zerstören und ihr soziales Umfeld zu gefährden. Wenn jemand sich umbringen möchte, weil er keinen Sinn mehr im Weiterleben sieht, halten wir ihn davon ab, sich zu töten. Die im Grundgesetz garantierte Gleichberechtigung ist in den Ideen von Humanismus und Aufklärung verwurzelt und Wesenskern der Menschenwürde, die unantastbar ist. Der Staat ist verpflichtet, sie (bedarfsweise gewaltsam) zu schützen (Artikel 3 GG), er „fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“, er hat die Burkaträgerin vor der Diskriminierung und Herabwürdigung zu schützen, die mit dem System Purdah (Parda, persisch für Burka) verbunden ist. Ein Burkaverbot im öffentlichen Raum (und damit auch in staatlichen Einrichtungen und im ÖPNV) ist keinesfalls verfassungswidrig, der Staat ist vielmehr gehalten, mit einem entsprechenden Gesetz Grundrechtsträgerinnen zu schützen.

Die im Grundgesetz propagierte demokratische Persönlichkeit sieht den Menschen durchaus als mit Naturrechten ausgestattetes, selbstbestimmtes und freies Individuum. Genauso wichtig ist jedoch seine Bereitschaft zur sozialen Einbindung wie auch zur wertschätzenden, gleichberechtigt- zwischenmenschlichen Interaktion mit allen Mitgliedern der Solidargemeinschaft, die ihn als Teilhabenden willkommen heißt, ihn achtet und schützt und mit ihm kooperiert, während er die Allgemeinheit unterstützt, ohne sofort von dieser Mithilfe profitieren zu wollen. Diese Annahme wird durch die bereits erwähnte Bedürfnispyramide nach Maslow bestätigt. Wenn in Europa „Die aktive Einbeziehung von Einwanderern in das gesellschaftliche und vor allem das Vereinsleben … ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu ihrer Integration(34)“ ist und auch in der Bundesrepublik die zur ‚Chefsache(35)‘ erklärte Integration die beständigen Voraussetzungen schaffen will, dass chancengleiche Teilhabe aller Bewohner zur Realität wird, muss man den Zuwanderern durchaus zumuten, unsere Sprache zu lernen, das Grundgesetz und die daraus abgeleiteten Werte als Fundament unserer gemeinsamen Gesellschaftsordnung zu akzeptieren sowie diese als Orientierungsrichtlinie und Handlungsrahmen für die Lebensgestaltung zu übernehmen. Das Letztgenannte gilt auch für ursprungsdeutsche Konvertiten zum Islam.

Die Soziologen Evelyn Ersanilli und Ruud Koopmans vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung sehen einen klaren Zusammenhang zwischen Erfolgen in der Integrationspolitik und einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Partizipationsrechten und Integrationspflichten(36). Diese Erkenntnis stützen die Forscher auf eine Studie, für die insgesamt 1000 türkischstämmige Einwohner, die in Deutschland, den Niederlanden und Frankreich geboren oder vor 1976 eingewandert sind, befragt wurden(37). Wissenschaftler wie Ralph Ghadban, Hartmut Krauss und Bassam Tibi und Autorinnen wie Güner Balci und Alice Schwarzer werden bestätigen, dass diese Untersuchungsergebnisse auf andere muslimische Zuwanderergruppen übertragbar sind. Wir brauchen eine Abkehr vom kostspieligen und gescheiterten Multikulti-Kuschelkurs hin zu einer Neuorientierung zum Prinzip Fördern und Fordern. Dieser Ansicht ist auch der Berliner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky(38).

Teure Projekte wie Stadtteilmütter, Integrationslotsen und Sprachkurse mit Kinderbetreuung verfehlen ihr Ziel, wenn sich ultraorthodoxe Muslime weiterhin im muslimisch dominierten Kiez einigeln, sich in die undurchdringlichen Wagenburgen der Parallelgemeinschaften zurückziehen und ihr ‚Freiheitsrecht‘ einfordern, sich durch die Vollverschleierung vor unislamischen Einflüssen abzuschotten und sich damit bewusst selbst auszuschließen. Die freiwillige Bereitschaft, sich beispielsweise aus dem Programmheft der Familienbildungsstätten eine interessante, preisgünstige Veranstaltung herauszusuchen, sich dafür anzumelden und daran teilzunehmen, ist im extrem fundamentalistischen Milieu der Burka- und Niqabträgerinnen nicht anzutreffen. Gleiches gilt auch für das Engagement in koedukativen Sportvereinen, Selbsthilfeinitiativen, bei Nachbarschaftstreffen, Kreativkursen, Musikveranstaltungen und Filmvorführungen. Da aus der dogmatischen Sicht von Salafisten Allahs Gebote sowie die Empfehlungen und Verhaltensweisen des Propheten und seiner Gefährten wortgetreu im Alltag umgesetzt werden müssen, wird die berufliche Integration von korrekt komplettverhüllten Muslimas boykottiert sowie die gemeinsame Freizeitgestaltung mit ‚Ungläubigen‘ gezielt sabotiert. Das überschreitet den Handlungsrahmen der vom Grundgesetz geschützten Religionsfreiheit und Freiheit der persönlichen Entfaltung.

Der Platz der Frau ist nach den Rollenvorstellungen des Zeitalters der Glückseligkeit (Age of Happyness(39)), das die ebenso elitären wie repressiven Wahhabiten und Salafisten nicht nur durch ihre Kleidung wieder erwecken, im Haus am Herd, ihr Lebenslauf sieht die kinderlose Single-Karrierefrau nicht vor. Niemand aus dieser Gruppe wagt es aus der Reihe zu tanzen(40). Aus sozialpädagogischer Erfahrung wissen wir, dass auch den minderjährigen Töchtern und jungen erwachsenen Frauen in diesen radikal orthodoxen Familien der Zugang zu sozialen Kontakten wie Klassenfahrten, Rockkonzerten oder Geburtstagspartys als haram verwehrt bleibt, statt dessen reglementiert die Überwachung durch ältere Brüder und sonstige meist männliche Verwandte das Leben(41). Keine Salafistin oder Wahhabitin wird sich dem Vorwurf aussetzen wollen, der eigenen Tochter den ‚geraden Weg‘ (Istiqama(42)) ins Paradies vorzuenthalten und damit nicht nur das eigene, sondern auch das Seelenheil des Mädchens zu gefährden. Deshalb wird man das Kind rechtzeitig durch das Kopftuch an das Verschleierungsgebot gewöhnen: „From an early age, daughters should be taught that hijab is an ordinance from Allah to protect their chastity. When a girl reaches puberty she is obliged to do all the obligatory duties and to avoid all haram things. One of the obligatory duties is wearing hijab“, wie man um Yusuf al-Qaradawi allen muslimischen Eltern zur Frage “Can Muslim Parents Force Hijab on Daughters(43)?” klarstellt. Das Erreichen der Pubertät kann bei Südländerinnen, zumal wenn sie übergewichtig sind, schon mal mit neun oder zehn Jahren sein. Das Kopftuchgebot diskreditiert daher nach fundamentalistischer Denkweise bereits kleine Mädchen als Verführerinnen, wertet sie ab zum bloßen Sexualobjekt.

Einem nicht linientreuen bzw. unislamisch freisinnigen Erziehungsstil folgen durch die Verpflichtung des muslimischen Umfelds zur Hisba(44) verlässlich Sanktionen im Diesseits. Weil den Gläubigen alles verboten ist, was zu einer Sünde verleiten könnte und die Gefahr zu sündigen für Muslimas wesensgemäß besonders groß ist (Mangel an Religion, Moral und Verstand), bemüht man sich um strenges Wohlverhalten (Orthopraxie), zumal die erniedrigenden Strafen von der dreifach abgestuften, koranisch legitimierten Sanktionierung durch den Ehemann (Prügelvers, 4:34), sein ihn bevorzugendes Scheidungsrecht(45), Mobbing, die Verstoßung aus dem Familienverband, die Definition als Unreine und Sünderin, die im Höllenfeuer ewig brennen muss, und, damit verbunden, der Ausschluss aus der Gemeinde schwer zu ertragen sind. Das ‚System Purdah(46)‘ fördert daher die Segregation und verwehrt vor allem Mädchen und Frauen das Recht auf Selbstbestimmung und soziale Anerkennung außerhalb des Clans und seiner frühmittelalterlichen Regeln.

Die Hidschabpflicht(47) ist somit keinesfalls Ausdruck weiblicher Selbstbestimmung und Emanzipation von der Bevormundung der gesellschaftlichen Leitkultur oder äußerlich sichtbares Kennzeichen eines individuellen Weges der religiösen Selbstverwirklichung und daher kein „Freiheitsrecht“(48). Zur Freiheit die Burka anzulegen würde immer auch die Freiheit gehören, ohne Furcht darauf verzichten zu können.

In Zusammenarbeit mit den Bürgern (Wächteramt) muss der Staat dem elterlichen religiösen Erziehungsrecht Grenzen setzen, damit auch die nächste Generation das Grundgesetz bejaht und mitträgt und damit die säkulare Demokratie sich nicht selbst abschafft. Die Aussage von Carlo Schmid gilt auch in Bezug auf religiös begründete Geschlechtertrennung und Frauenentwürdigung:

„Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muß man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.“

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

(1) Gesundheit, Ernährung.

http://www.test.de/themen/gesundheit-kosmetik/meldung/Nahrungsergaenzungsmittel-Natuerlich-ist-oft-besser-1602850-2602850/

(2) Winterdepression

http://www.portalgesund.de/winterdepression.php

(3) Osteomalazie

http://de.wikipedia.org/wiki/Osteomalazie

(4) Osteoporose Vitamin-D-Mangel

http://www.iofbonehealth.org/download/osteofound/filemanager/health_professionals/pdf/Vitamin-D-reports/Vitamin_D-MEast_Africa.pdf

(5) Vitamin D und Kalziumstoffwechsel

http://www7.nationalacademies.org/germanbeyonddiscovery/VitaminD_7.html

(6) „Irlands Klima hat ein nicht so intensives Sonnenlicht, wie das jener Länder, aus denen die Burka- Trägerinnen kommen“, so Dr. Miriam Casey von der Osteoporose- Abteilung des St.- James- Krankenhauses in der „Sunday Times“. Vor allem im Winter reicht dann – vorallem in Städten – das Ausmaß der UV- B-Strahlung nicht mehr, um eine ausreichende Vitamin-D-Produktion sicherzustellen.

Die Folgen: Viele Burka- Trägerinnen, die aus sonnenverwöhnteren Ländern in mittel- oder nordeuropäische Regionen eingewandert sind, entwickeln einen Vitamin- D-Mangel, der sich häufig in einer sogenannten Mineralisationsstörung des Knochens manifestiert. Diese führt in manchen Fällen sogar dazu, dass Beckenknochen während des Geburtsvorganges brechen.

Für die Babys dieser Frauen besteht zudem ein erhöhtes Risiko in den ersten Lebenswochen Krämpfe zu bekommen. Außerdem treten bei diesen Kindern häufig Probleme wie Wachstumsverzögerungen und Muskelschwäche auf.

http://www.krone.at/Nachrichten/Burka_erhoeht_das_Risiko_von_Knochenbruechen-Zu_wenig_Sonne-Story-127358

http://www.time.com/time/magazine/article/0,9171,901061016-1543877,00.html

Ich habe in Aegypten auch schon Kinder gesehen, die mir sehr rachitisch aussahen – klar, bin keiner Aerztin und kann das nicht diagnostizieren, aber ein seltsam verbogener Brustkorb und krumme Beine. Die Mutter trug Niqab und ging so gut wie nie raus, und wenn dann am Abend, wenn der Mann dabei war. Die Wohnung war sehr dunkel und hatte keinen Balkon, d.h. die Kinder kamen so gut wie nie ans Sonnenlicht.

http://www.muslima-aktiv.de/forum/viewtopic.php?f=4&t=7991

(7) Dhimma (ḏimma)

http://de.wikipedia.org/wiki/Dhimma

(8) Harbi (Ḥarbī)

http://de.wikipedia.org/wiki/%E1%B8%A4arb%C4%AB

(9) Hisba (ḥisba)

http://de.wikipedia.org/wiki/Hisbah

(10) al-wala wa`l-bara`a (al-walāʾ wal-barāʾa)

http://de.wikipedia.org/wiki/Al-wal%C4%81%27_wa-l-bar%C4%81%27a

Der saudische Großmufti Abd al-Aziz ibn Baz vertrat dazu eine andere Meinung. Per se sei freundschaftlicher Umgang mit Nicht-Muslimen verboten. Er werde nur dadurch zulässig, wenn er entweder den Zweck verfolge, die entsprechenden Personen zum Islam zu bekehren, dem Gastrecht zu entsprechen oder wenn der Umgang mit ihnen dem muslimischen Gemeinwesen diene. Freundschaftlicher Umgang ohne einen solchen speziellen Grund sei für Muslime mit Andersgläubigen unzulässig. Dem salafistischen Gelehrten Salih al-Fauzan zufolge sei es unmöglich, mit Andersgläubigen freundschaftliche Beziehungen zu führen, da man als Muslim verpflichtet sei, Andersgläubige zu hassen. Es wäre rechtlich zulässig, von ihnen Geschenke anzunehmen, nicht jedoch, sie zu einem festlichen Anlass zu beglückwünschen.

Islam-qa.com Rechtsgutachten Nr. 59879 über die Unzulässigkeit des Umgangs von Muslimen mit Nichtmuslimen. Scheich Muhammad Salih al-Munajjid:

http://www.islam-qa.com/en/ref/59879

(11) Mehr Frauen in der Hölle als Männer. It was narrated from the Prophet that women will form the majority of the people of Hell. It was narrated from ‘Imraan ibn Husayn that the Prophet said: „I looked into Paradise and I saw that the majority of its people were the poor. And I looked into Hell and I saw that the majority of its people are women.“ (Narrated by al-Bukhaari, 3241; Muslim, 2737)

http://www.islamicboard.com/miscellaneous/134269949-why-there-more-women-hell-than-men.html

(12) Ghadban zum Begriff der ‚Aura (ʿawra) im Islam: „Es kann Mangel an Sehfähigkeit (daher a’war, Einäugige) oder Schwachpunkt in der Verteidigungslinie im Krieg oder Mangel an Schutz des eigenen Hauses oder der Privatsphäre heißen. Das Wort bedeutet auch die Schamgegend am Körper, die aus den Geschlechtsteilen besteht.“

http://www.bpb.de/popup/popup_druckversion.html?guid=IYRYVB

Das englische Wikipedia definiert den Begriff wie folgt: »Etymologically, the term Awrah derives from the root ‘a-w-r which means „defectiveness“, „imperfection“, „blemish“ or „weakness“ – however the most common English translation is „nakedness“.«

http://en.wikipedia.org/wiki/Awrah

(13) Nach Buchârî soll der Prophet gesagt haben, den Frauen fehle es an Vernunft und an Religion. Die Frauen fragten nach dem Grund. Er antwortete: „Ist die Zeugenaussage der Frau nicht halb so viel Wert wie die des Mannes? Das kommt von ihrem Mangel an Vernunft. Muss sie nicht während der Menstruation aufhören zu fasten und zu beten? Das kommt von ihrem Mangel an Religion.“

http://www.bpb.de/themen/IYRYVB,6,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html

JEDDAH DAWA CENTER. Then they asked: “What is our lack of mind and religion, O, Messenger of God?” He said: “Is not the testimony of woman half that of a man?” They said: “Yes.” He said: “That is the lack in her mind.” He added: “Does not she abstain from praying and fasting when she has her period?” They said: “yes.” He concluded: “That is their lack of religion.” It is obvious from the Answer of the prophet that the lack of woman’s mind is in the matter of testimony, which needs control and affirmation. Man is more affirmative and controlling in this respect than woman.

http://worldreminder.net/QAABOUTISLAM/Thefirstgroup/PARTTWO/Chapter7FamilyandWomenAffairs.aspx

Die Aufgabe der Frau ist es, zu heiraten und Kinder zu gebären. … Frauen haben einen Mangel an geistigen Fähigkeiten: „The specific task of women in this society is to marry and bear children. They will be discouraged from entering legislative, judicial, or whatever careers which may require decision-making, as women lack the intellectual ability and discerning judgment required for these careers.“

Die Frau ist ihrer Menstruation unterworfen, weshalb die Kapazität ihres Verstandes gemindert ist: A Yemeni cleric recently explained in a television broadcast what it is that makes women inferior and unable, say, to serve as good witnesses: „Women are subject to menstruation, when their endurance and mental capacity for concentration are diminished. When a woman witnesses a killing or an accident, she becomes frightened, moves away, and sometimes even faints, and she cannot even watch the incident.“

http://www.thereligionofpeace.com/Quran/010-women-worth-less.htm

(14) Das Kopftuch in Koran und Sunna (Ghadban)

http://www.bpb.de/themen/IYRYVB,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html

(15) Scheich Tadsch ad-Din al-Hilali (Tāǧ ad-Dīn al-Hilālī)

http://de.wikipedia.org/wiki/Taj_El-Din_Hilaly

(16) This polarity, in which the unveiled are regarded as licentious loose women, has continued in Muslim traditions, leading to harassment and violence against unveiled women, in both traditional Muslim and Western cultures.

http://www.dhushara.com/book/sakina/fatwah/purdah.htm

Unverschleierte Frauen ermuntern zur Vergewaltigung, unveiled women invite rape. Debate between Egyptian author, Muna Hilmi, and lawyer Nabih Al-Wahsh. Dream2 TV, Egypt aired this debate on February 2, 2005.

http://wn.com/women%27s_rights_in_islam_unveiled_women_invite_rape

Nabih Al-Wahsh: Die Frage nach der Jungfräulichkeit sollten wir sehr ernst nehmen. … Haben Sie jemals davon gehört, dass eine sittsame und gottesfürchtige Frau vergewaltigt worden wäre? Die Frauen, die vergewaltigt werden, sind diejenigen, die sich aufgedonnert, sich in Schale geschmissen haben. In my opinion, taking the issue of virginity lightly will open the door to moral corruption. If we aren’t strict on the issue of virginity we won’t be able to keep tabs on what happens. The incidence of rape cases has reached a frightening level. Have you ever read about a modest and devout woman who was raped? Those who get raped are those who adorn themselves.

http://www.liveleak.com/view?i=f1a_1178025162

The lawyer, Nabih El-Wahsh, claimed that El-Saadawi insulted Islam and questioned one of its main pillars in an interview with an independent weekly, Al-Midan, in early March. She was quoted as saying that pilgrimage to Mecca and kissing the black stone were „vestige of pagan practices“, and repeated her opposition to Islamic inheritance laws which give men double that left to women.

El-Saadawi insists she was misquoted by the newspaper, and that her words were taken out of context. However, the lawyer made use of the second article of the Egyptian Constitution which states that Islamic law, or Shari’a, is the main source of legislation in Egypt, and filed what is known as a hisba case against El-Saadawi. Hisba signifies a case filed by an individual on behalf of society when the plaintiff feels that great harm has been done to religion.

A number of Islamist lawyers made a specialisation of filing hisba cases against Egyptian intellectuals and writers in the early 1990s

http://weekly.ahram.org.eg/2001/539/eg7.htm

(17) Scheich Taj al-Din Hamid al-Hilali, der höchste muslimische Geistliche in Australien, bezeichnete am 25.10.2006 unverschleierte Frauen als nacktes Fleisch: „Wenn ihr rohes Fleisch auspackt und offen auslegt, und die Katzen kommen und fressen es – wessen Fehler ist das?“, fragte der Prediger seine Zuhörer – und antwortete sich gleich selbst: „Das unbedeckte Fleisch ist das Problem.“ Solange Frauen in ihrem Zimmer bleiben und den Schleier tragen, argumentierte al-Hilali weiter, seien sie keinen Gefahren ausgesetzt. Wer sich aber schminke und verführerisch mit den Hüften schwinge, fordere den Appetit geradezu heraus.

Addressing 500 worshippers on the topic of adultery, Sheik al-Hilali added: „If you take out uncovered meat and place it outside on the street, or in the garden or in the park, or in the backyard without a cover, and the cats come and eat it..whose fault is it – the cats or the uncovered meat?

„The uncovered meat is the problem.“

He went on: „If she was in her room, in her home, in her hijab (veil), no problem would have occurred.“

http://www.dailymail.co.uk/news/article-412697/Outrage-Muslim-cleric-likens-women-uncovered-meat.html

http://www.islamreview.com/articles/WOMEN_ARE_RESPONSIBLE.shtml

(18) Humanismus

http://de.wikipedia.org/wiki/Humanismus

(19) Albert Mehrabian ist Professor für Psychologie an der University of California )Los Angeles) und forscht zur Bedeutung non-verbaler Elemente in der menschlichen Kommunikation.

http://www.soft-skills.com/sozialkompetenz/nonverbalesensibilitaet/mehrabian/55387regel.php

(20) Mahram-Karte im System der Verwandtschaft. Mahrams-Chart.

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/en/2/2f/Mahrams_Chart.png

(21) Ralph Ghadban (Das Kopftuch in Koran und Sunna) zitiert Bukhari:

…Diese andere Beschaffenheit der Frau stellt einen Mangel in ihrer Natur dar, der von einem hadîth erläutert wird. Nach Buchârî soll der Prophet gesagt haben, den Frauen fehle es an Vernunft und an Religion. Die Frauen fragten nach dem Grund. Er antwortete: „Ist die Zeugenaussage der Frau nicht halb so viel Wert wie die des Mannes? Das kommt von ihrem Mangel an Vernunft. Muss sie nicht während der Menstruation aufhören zu fasten und zu beten? Das kommt von ihrem Mangel an Religion.“

(22) al-Buchari: Warum werden in der Hölle mehr Frauen als Männer sein? Bei al-Buchari als Hadith Nummer 1052

http://arrayyana.wordpress.com/2010/11/16/warum-werden-in-der-holle-mehr-frauen-als-manner-sein/

al-Bukhāri, Hadith 1052 u. v. a. m. Ein heutiger Hadithleser und Schariafreund findet: “Mann und Frau sind eben nicht gleich. I’ve read this Hadeeth when I started researching Islam a year ago, and I found it to be the strongest evidence that men and women are not equal.”

http://www.answering-islam.org/Women/in-hell.html

(23) Amana, dem Schariastaat nutzbar zu machendes, treuhänderisches Gut, dem Mann etwa die Ehefrau

Normally, the rule of Amaanat is that the Ameen (Trustee) is under compulsory obligation to maintain and guard the Amaanat. He is not permitted to derive any personal benefit or use from or with the Amaanat. However, Allah Ta’ala in His infinite mercy has bestowed to the husband the right to derive comfort, rest, peace and benefit from the Sacred Trust we call The Wife.

http://darulislam.info/index.php?name=News&file=article&sid=150&theme=Printer

Both husband and wife are the makhlooq (creation) of Allah Ta’ala. In His infinite wisdom, Allah Ta’ala has assigned different rights, duties and obligations to the variety of specimens of His makhlooq. Allah Ta’ala has assigned the wife to the care of the husband. She is His makhlooq whom He has placed in the custody of the husband. Allah Ta’ala has awarded custody of the wife to the husband by way of Amaanat (Sacred Trust), not by way of mielkiyyat (ownership). As such, the wife in the custody of her husband and under his jurisdiction is a Sacred Trust. She is the sole property of Allah Ta’ala—and of no one else.

http://darulislam.info/Article150.htm

“Husband and wife are viewed together, as a team, instead of as two separate individuals.” weiß man im: Blissfull Marriage: A Practical Islamic Guide, das Dr. Ekram Beshir und Mohamed R. Beshir schrieben.

http://www.amana-publications.com/amana_old/latest_releases.shtml

(24) Tanzt nicht aus der Reihe! In England greift die Ehrengewalt um sich. Junge Muslimas werden verkauft und zwangsverheiratet, junge Männer als Arbeitssklaven missbraucht. Von den Behörden kommt kaum Hilfe: Dort arbeiten viele gleichgesinnte Einwanderer.

Der neunzehnjährigen Latifa gelang die Flucht. Aber den Preis dafür zahlt nun ihre kleine Schwester: „Ich sollte den Sohn meiner Tante heiraten. Aber weil ich weggerannt bin, gaben sie ihm stattdessen meine Schwester. Jetzt ist sie in Pakistan. Sie ist 16 und sie ist schwanger.“ …

Der Bericht des „Center for Social Cohesion“ ist auch ein erschütterndes Buch über eine westliche Gesellschaft, die darauf verzichtet, ihre Werte und Freiheiten gegenüber sehr fremden Einwanderern durchzusetzen. Britische Musliminnen und Zwangsbräute aus der islamischen Welt zahlen dafür den Preis. Brandon und Hafez berichten von einem landesweiten „informellen Netzwerk, das Frauen aufspürt und bestraft“. Geflüchtete Frauen können nicht mehr Taxi fahren, denn das Taxigewerbe ist in England fest in pakistanischer Hand.

Weil in Behörden längst viele Einwanderer arbeiten, werden geflohene Opfer über Versicherungs- oder Mobiltelefonnummern ausfindig gemacht und an ihre Familien verraten. Übersetzer in Sozialämtern oder auf Polizeiwachen lügen und spielen Gewalttaten herunter. Sozialarbeiter haben Angst, mit ihren Schützlingen zur Polizei zu gehen: „Wir müssen vorsichtig sein mit den Polizisten, besonders den asiatischen, weil manche von ihnen Täter sind.“

http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~E493BDC9D2FFB4DC98202538949AFA1D1~ATpl~Ecommon~Scontent.html

James Brandon and Salam Hafez, Centre for Social Cohesion:

CRIMES OF THE COMMUNITY: Honour-based violence in the UK.

http://www.civitas.org.uk/pdf/CrimesOfTheCommunity.pdf

(25) Fatwa über die Frage, ob Muslimas eigenständig die eheliche Wohnung verlassen dürfen.

Der Ehemann muss dazu die Erlaubnis erteilen. Der Ehemann darf beschließen, dass seine Ehefrau zu Hause bleibt. Er muss sie jedoch finanzieren und gut behandeln. Allah hat den Muslimas befohlen, zu Hause zu bleiben (Sure 33,33). Die Frau darf ihre Wohnung nur mit Erlaubnis ihres Ehemannes verlassen. Falls sie sich ohne notwendigen Grund dem widersetzt, gilt sie als „widerspenstig“ [ein Fachterminus des islamischen Eherechts, der besagt, dass die Frau ihre Pflicht zum Gehorsam nicht erfüllt und damit ihr Recht auf Unterhalt prinzipiell verloren hat] … . Die (muslimischen) Rechtsgelehrten sind sich einig, dass eine Frau ihre Wohnung verlassen darf, wenn ihr Ehemann ihr dies gestattet. Wenn sie dies jedoch ohne Genehmigung tut, gilt sie als „widerspenstig“.“

http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M5a15acee5f7.0.html

(26) Geschlechterrollen Afghanistan

http://www.whywar.at/geschlechterrollen_afghanistan

(27) Mahram-Verwandte

http://www.eslam.de/begriffe/m/mahram-verwandte.htm

Ohne Mahram darf die Frau das Haus nur ein paar Schritte verlassen und auch nur mit einem Hidschab bedeckt:

Fatwa Question or Essay Title: Can a woman leave her house without being accompanied by a guardian from her family? Fatwa Response or Body of Essay: She can go to nearby places without a mahram (guardian, see glossary) while observing hijab and provided there is no fear of fitnah (evil/mischief). But for a journey, she should be accompanied by mahram.

http://www.islamopediaonline.org/fatwa/can-woman-leave-her-house-without-being-accompanied-guardian-her-family

Der Ehefrau ist das außerhäusliche Arbeiten oder das Verlassen des Hauses verboten, wenn ihr Ehemann das so sagt:

It is not permissible for a wife to go out to work except with the permission of her husband as Allaah put the right of the husband on his wife not to go out of his home except with his permission and if she goes out without his permission and consent, then she is rebellious and disobedient as stated by the jurists

http://www.islamweb.net/emainpage/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=130373

Islamweb is a site designed to enrich the viewers‘ knowledge and appreciation of Islam. Its aim is to provide the viewing community substantial knowledge about Islam, particularly the non-Muslim who may need clarification of common distortions of the media and misrepresentations of ill-informed followers.

The purpose of this site is to increase the awareness of Muslims and non-Muslims alike about the mission of Islam to warn mankind of God’s punishment and to give the good news of their salvation in Islam. Islam is a revealed religion and a way of life that addresses all aspects of the human condition.

http://www.islamweb.net/emainpage/index.php?page=aboutus

(28) Indiziertes Buch liegt an Informationsständen und bei Vorträgen in Baden-Württemberg aus

Verfassungsschutz Baden-Württemberg: „Das Buch „Frauen im Schutz des Islam“ von Abd ar-Rahman Asch-Schiha. … Als Resümee des Kapitels über das Schlagen der Frauen zitiert der Autor Anni Besant, die 1932 (!) zwischen islamischen Gesetzen und westlichen Gesetzen einen Vergleich angestellt hat und in ihrem Buch schrieb, dass die islamischen Gesetze die fairste und gerechteste Gesetzgebung seien. Das islamische Recht übertreffe die westlichen Gesetzeswerke in Bezug auf Besitz, Erbe und Scheidungsrecht der Frau. Es lässt tief blicken, dass Asch-Schiha auf einen subjektiven Vergleich aus dem Jahr 1932 zurückgreift und davor zurückschreckt, die Rechte der Frauen im Islam mit den derzeit existierenden Gesetzen im Westen zu vergleichen. Insgesamt gesehen wird deutlich, dass er versucht, Vorgaben des Korans mit Hilfe von Zitaten von Menschen aus dem Westen zu rechtfertigen und die islamische Lehre als den westlichen Gesetzen überlegen darzustellen.“

http://www.verfassungsschutz-bw.de/index.php?option=com_content&view=article&id=921:082009-indiziertes-buch-liegt-an-informationsstaenden-und-bei-vortraegen-in-baden-wuerttemberg-aus&catid=201:meldung&Itemid=327

(29) Polizei stellt frauenfeindliche Bücher sicher.

Das Schlagen von Frauen sei als „Züchtigung“ gerechtfertigt, sofern keine Knochen gebrochen oder blaue Flecke auf dem Körper hinterlassen werden. Bei dem Buch handelt es sich um die deutsche Übersetzung eines in Saudi-Arabien erschienenen Werkes mit dem Titel „Frauen im Schutz des Islam“. Beschreibungen im Kapitel „Schlagen der Frau“ werden von der Bundesprüfstelle als Diskriminierung sowie als Anreiz zur Gewalttätigkeit eingestuft, sagte ein Polizeisprecher in Stuttgart. Das Buch, das auch auf diversen islamischen Internetseiten zu finden ist, wurde bereits am 15. Januar 2009 als jugendgefährdend indiziert. … Wenn dies ebenfalls nichts bewirke, käme „die nächste Stufe der Züchtigung“: „Schlagen, ohne zu verletzen, Knochen zu brechen, blaue oder schwarze Flecken auf dem Körper zu hinterlassen, und unter allen Umständen vermeiden, ins Gesicht zu treffen.“ Diese Behandlung habe sich für „kontrollierende oder führende Frauen“ als ebenso wirksam erwiesen wie bei unterwürfigen Frauen: „Diese Frauen genießen es, geschlagen zu werden.“

http://www.welt.de/politik/deutschland/article5921859/Polizei-stellt-frauenfeindliche-Islam-Buecher-sicher.html

(30) Namus (nāmūs)

http://de.wikipedia.org/wiki/Namus

(31) Taslima Nasreen (bengalisch Tasalimā Nāsarin, Farsi: Taslīma Nasrīn)

http://taslimanasrin.com/

(32) Let’s Think Again About The Burqa. Das „purdah system“.

http://www.outlookindia.com/article.aspx?233670

(33) Yasmin Alibhai-Brown, Journalistin aus Uganda, zum ‚Recht‘ die Burka, den Niqab zu ‚wählen‘. ‚Nothing to Hide‘.

Erst wenige Briten haben den Prozess durchschaut: Erst das Kopftuch, dann der Schleier, dann der Gesichtsschleier: „Few Britons have realized that the hijab – now more widespread than ever – is, for Islamicist puritans, the first step on a path leading to the burqa, where even the eyes are gauzed over. I have interviewed young women who say they feel so wanton wearing only a headscarf that they will adopt the niqab. Now even 6-year-olds are put into hijabs.“

http://www.time.com/time/magazine/article/0,9171,1543877,00.html

(34) EU-Gesetzgebung. Vorschläge für wirksame Maßnahmen zur Eingliederung von Drittstaatsangehörigen.

http://europa.eu/legislation_summaries/other/c10611_de.htm

(35) Integration ist Chefsache. Maria Böhmer. „Der Grüne Cem Özdemir schrieb in einem Beitrag für SPIEGEL ONLINE, es habe noch keine Integrationsbeauftragte gegeben, die so wenig Zugang zu türkischstämmigen Migranten habe. Böhmer erinnere ihn an die strenge Haushälterin Rottenmeier, die in den Romanen von Johanna Spyri die „Heidi“ piesackte. Die SPD-Politikerin Lale Akgün sagt zu SPIEGEL ONLINE, sie spüre bei Böhmer kein emotionales Bekenntnis zum Thema Integration.“, aus: Anna Reimann: Ruhig, kompetent, nichtssagend, in: DER SPIEGEL, 29.02.2008

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,535931,00.html

(36) Comparing integration. Host culture adoption and ethnic retention among Turkish immigrants and their descendents in France, Germany and the Netherlands

http://www.fsw.vu.nl/en/Images/4abstract_english_tcm31-140234.pdf

(37) Evelyn Ersanilli und Ruud Koopmans, März 2009:

Ethnic Retention and Host Culture Adoption among Turkish Immigrants in Germany, France and the Netherlands: A Controlled Comparison

http://bibliothek.wzb.eu/pdf/2009/iv09-701.pdf

(38) “Multikulti ist gescheitert”, sagt der Bürgermeister von Berlin- Neukölln Heinz Buschkowsky am 05.03.2006 im Interview mit der taz:

“Das Kernproblem ist die soziale und ethnische Segregation. … Das Abstimmen mit dem Möbelwagen muss aufhören. In 10 bis 15 Jahren wird die migrantische Bevölkerung in Neukölln über eine Dreiviertelmehrheit verfügen. Wenn wir heute nicht umsteuern, werden bestimmte Gebiete Elendsquartiere sein, schlimmstenfalls sogar „No-go-Areas“. Das können wir doch nicht hinnehmen. Auch im multiethnischen Neukölln müssen die Menschen nach dem gleichen Wertekanon miteinander leben. … Ich halte es mit der Devise: Je mehr Werte ein junger Mensch von dieser Gesellschaft in sich aufnimmt – egal wo die Wiege der Großeltern stand -, desto weniger wird er anfällig sein für falsche Werte von Parallelgesellschaften, sei es der religiöse Fanatismus, die organisierte Kriminalität oder überkommene Riten und Bräuche.”

http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2006/03/06/a0261

http://de.wikipedia.org/wiki/Heinz_Buschkowsky

(39) Vor dem Unheil bewahrt nichts als die Politik nach dem Medina-Modell (622-855 n. Chr.). Zum diesem Zeitalter der Glückseligkeit (ʿAsr as-Saʿāda) denkt die Organisation Ba’Alawi, Kuala Lumpur:

A society based on the Prophet’s example gains peace and tranquility with breezes blowing through it from the Age of Happiness (asr al-sa’adah). They taste the authentic joy of closeness to Allah in their worship.

http://www.baalawi-kl.com/v1/images/the%20prophet%20of%20mercy%20-%20final%20chapter.pdf

(40) Tanzt nicht aus der Reihe! In England greift die Ehrengewalt um sich. Junge Muslimas werden verkauft und zwangsverheiratet (siehe Fußnote 24)

http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~E493BDC9D2FFB4DC98202538949AFA1D1~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Murders in the name of so-called honour, known to many as “honour killings”

Was zu einem so genannten Ehrenmord führen kann. Examples of behaviour that could lead to murder:

In Kleidung, Verhalten oder Werthaltung „westlich“ werden. Becoming “western” (clothes, behaviour, attitude)

Sich der elterlichen Autorität widersetzen. Defying parental authority

Einen Freund / eine Freundin haben. The existence of a boyfriend/girlfriend

Die aufgezwungene Ehe verweigern. Rejecting a forced marriage

Das Religionskollektiv überschreitende Beziehungen pflegen. Inter-faith relationships

Als Frau vorehelichen Sex haben / voreheliche Intimität pflegen. Women having sex/relationships before marriage

Den Ehegatten verlassen wollen. Wanting to leave a spouse

Den Ehegatten verlassen. Leaving a spouse

Die Scheidung einreichen oder sich trennen wollen. Seeking a divorce

Zärtlichkeiten im öffentlichen Raum. Intimacy in a public place

(Vermeintliche) üble Nachrede; „Geschwätz“. Gossip

http://www.westsussex.gov.uk/living/being_safe_and_secure/personal_safety/domestic_violence/honour_based_violence.aspx

(41) In »Muslimisch, weiblich, deutsch! Mein Weg zu einem zeitgemäßen Islam« (C. H. Beck, München 2010) berichtet Lamya Kaddor kommentarlos zum System der Duisburger Mädchenüberwachung: „Tatsächlich ist es so, dass sich fast alle Jungen im Stadtteil verpflichtet haben, „auf die Lohberger Mädchen aufzupassen“. Dass geht so weit, dass Mädchen mit ihrem jeweiligen Freund in bis zu sechzig Kilometer entfernten Städten von den „Lohberger Jungs“ gesichtet worden sind. Doch es bleibt nicht immer beim bloßen Sichten. Der Freund des Mädchens wird häufig mit körperlicher Gewalt daran „erinnert“, sich von dem Mädchen fernzuhalten. Das Mädchen selbst bekommt es mit dem älteren Bruder oder seinem Vater zu tun. … Sie [die Mädchen] erzählen mir, dass es mittlerweile eine Art Bande gibt, zu der alle „Lohberger Jungs“ gehören, um sie mit ihren Freunden zu erwischen, egal wo. Einige erzählen, wie sie von Ali gesehen worden seien und anschließend großen Ärger bekommen hätten. Selbst die Väter der Mädchen rufen das Bandenoberhaupt an, damit es auf ihre Töchter aufpasst.“

http://www.amazon.de/Muslimisch-weiblich-deutsch-einem-zeitgem%C3%A4%C3%9Fen/dp/3406591604

(42) Istiqama (istiqāma), Straightforwardness. Fethullah Gülen zur von Allah gewirkten Geradheit des Lebensweges. Verfehlen der Standards der Scharia ist natürlich „krumme Tour“.

http://www.fgulen.cc/gulens-works/156-key-concepts-in-the-practice-of-sufism-1/877-istiqama-straightforwardness.html

Istiqama, gottgegebene “Geradheit” irdischen Verhaltens. In der Spur bleiben, spuren. Fethullah Gülen sagt „Wohlverhalten“:

http://islamaufdeutsch.de/deutsch_islam/Achlaq/Sufismus_tasawwuf_mystik/Istiqama_Wohlverhalten_gulen.htm

Istiqama (istiqāma).

http://www.sunniforum.com/forum/showthread.php?34110-Istiqama&daysprune=-1

»Die istiqama bedeutet, das man sich an den Weg des Islam hält. Umar ibn al-Khattab (radiyallahu ´anhu) sagte: „Istiqama“ bedeutet, daß du korrekt die Gebote und Verbote des Islam einzuhalten versuchst und nicht versuchst, den Geboten und Verboten wie ein Fuchs aus dem Weg zu gehen.“«

http://www.islam-pedia.de/index.php5?title=Ahadith_%C3%BCber_ALLAH

(43) My question is: Do Muslim parents have the right to force their daughter to wear hijab if she refuses to wear it?

Answer, 12.01.2004, Group of Muftis, Islam-online:

Muslim parents should bring up their children according to the teachings of Islam. Parents have to make their children get used to doing the obligatory duties and avoiding haram (unlawful) things before puberty, so that it will not be too hard for them to adhere to Islamic rules after they reach puberty. The Prophet (peace and blessings be upon him) said: “Train your children to pray when they are seven years old, and smack them if they do not do so when they are ten, and separate them in their beds” (Reported by Abu Dawud).

From an early age, daughters should be taught that hijab is an ordinance from Allah to protect their chastity. When a girl reaches puberty she is obliged to do all the obligatory duties and to avoid all haram things. One of the obligatory duties is wearing hijab.

http://www.infad.usim.edu.my/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=8813

Here, you are not allowed to obey your mother in taking off the Hijab, but you are also religiously required to remain kind and dutiful to her as Paradise lies under her feet. … Responding to the question, Dr. Muzammil Siddiqi, former president of the Islamic Soceity of North America, states the following:

As a Muslimah, you should remind your mother politely that you are following the command of Allah by sticking to wearing the Hijab. You should tell her that you would like to obey her in all matters, but not in the matters that are against the rules of Allah.

Do not use your Hijab to rebel against your mother and to create more problems between you and her. You should rather be more loving, obedient and kind towards your mother, without taking off your Hijab in public.

http://58.26.99.53/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=9511

Can Parents Force their Daughters to Wear Hijaab?

Frage: Meine Freundin wird von ihren Eltern zum Tragen des Schleiers gezwungen, verhalten sich die Eltern richtig?

Her parents tell her she is a bad person and well, there is no choice for her. She has to wear it and they demand that of her. She is very depressed and I really want to know if her parents are correct in insisting her to wear hijab. I read the questions on the site, but this is about forced hijab.

Antwort: Ermutige sie, die Belohnung im Jenseits wiegt schwerer als die Beschwerlichkeit des Kopftuchtragens auf Erden.

I would suggest that you should very sincerely advise your friend to comply with her parents‘ desires, even if in doing so, she feels some discomfort. Don’t forget to give her the assurance that if she tries her best to comply with her parents‘ desires, she would be infinitely rewarded for her excellent behavior during the life of this world as well as during the hereafter. The reward would indeed be much more than a mere recompense of the discomfort she feels.

http://www.understanding-islam.com/q-and-a/social-issues/can-parents-force-their-daughters-to-wear-hijaab-5560

(44) Hisba (ḥisba)

http://de.wikipedia.org/wiki/Hisbah

(45) Der Islâm hat die erwachsene, muslimische Frau zum Tragen des Kopftuches verpflichtet. Diese Sache ist umso wichtiger, sobald sie der Ehemann ebenfalls dazu aufruft.

http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=showfatwa&FatwaId=122626

(46) Parda (anglisiert purdah)

http://muslim-canada.org/purdah.pdf

(47) Hidschab (ḥiǧāb) ist Pflicht

http://de.wikipedia.org/wiki/Hidschab

(48) Hidschabfreunde irren, die Burka ist kein „Freiheitsrecht“. ENFAL hingegen schwärmt von der textil bekundeten kulturellen Apartheid: Die Kleidung der muslimischen Frau.

„Unter der ʿAura der Frau versteht man den Teil ihres Körpers, den sie vor einem genau definierten Personenkreis zu bedecken hat. … Die Beweise zur Verpflichtung des Tragens von Dschilbab und Chimar in der Öffentlichkeit sind eindeutig. Es gibt keine Entschuldigung dafür, diese Kleidung nicht zu tragen. Selbst wenn die Frau ihre ʿAura durch das Tragen einer Hose oder eines wadenlangen Rocks und undurchsichtiger Socken bedeckt, ist sie sündhaft, wenn sie ohne libās šarʿī (libaas shar’ee), d.h. ohne Ǧilbāb (jilbaab) und Ḫimār (khimaar), ihr Haus verläßt.“

http://www.enfal.de/libas.htm

Libās šarʿī: Ǧilbāb, Ḫimār.

Islamic dress (libas shar’i or ziyy Islami) revived during the mid-1960s in the Islamic world … Jilbab is mentioned in Sura 33:59 … With regard to women, the Qur’an mentions two clothing items: khimar and jilbab.

http://angelasancartier.net/djellaba

Dschilbab (ǧilbāb)

http://www.islam-pedia.de/index.php5?title=Dschilbab

Chimar (ḫimār)

http://www.islam-pedia.de/index.php5?title=Chimar

ESSENCE OF BLACK. Yemeni khimar.

http://www.essenceofblack.com/yemeni_khimar.htm

Islamic Wedding Jilbab

http://2.bp.blogspot.com/_Oc0XvpuwWzo/TF5MUzg2fjI/AAAAAAAAB4M/6OJ6cEYZmE8/s1600/islamic-wedding+jilbab.jpg

Islamic Movements in Lebanon. Fathi Yakan (Jabhat al-‚Amal al-Islami, The Islamic Action Front), am 09.09.2008. Seite119:

“We basically rely on institutions away from ostentatious appearances such as letting one’s beard grow, or wearing the jilbab (gown). We also do not content ourselves with sermonizing alone. Our conception of Islam covers all areas of life that is why we have sports, education, and social institutions. For Islam is not just a ritual or worship in the mosque. We must carry its principles into the society and translate our religion and creed on the ground.”

http://library.fes.de/pdf-files/bueros/beirut/06882.pdf

Die Frau darf nichts an „männlicher“ Kleidung tragen. Unisex als Kleidungsstil ist islamisch streng verboten:

Difference from Men’s Clothing‎

The clothing of a Muslim woman must not resemble the clothing of men. The following two hadith explain ‎this.

Seit den Tagen der rechtgeleiteten Vorfahren diene Islamische Kleidung dazu, sich optisch, emotional und kulturell bzw. kulturpolitisch von den Ungläubigen abzugrenzen, was ein grundsätzlicher Wesenszug der Scharia sei:

Difference from the Clothing of Unbelievers ‎

Her clothing must not resemble the clothing of the unbelievers. This is a general ruling of the ‘Sharia’h which ‎encompasses not only dress but also such things as manners, customs, religious practices and festivities, transactions, ‎etc. Indeed, dissimilarity with unbelievers is a precedent that was established by the first generation of Islam (Islamic Society of Central Virginia (ISCV), Charlottesville).

http://www.charlottesvillemasjid.org/News/View.aspx?Articleid=8

The three-floor building is the project of Islamic Society of Central Virginia (ISCV) and will feature a prayer area, multi-purpose room and classrooms for Islamic education. As construction inside continues, concern brews outside the bricks.

“We are so focused on kinetic activity of violence that we lost focus that the enemy’s self-stated focus of main effort is a pre-violent information warfare,” said Michael Del Rosso, a Senior Fellow at the Center for Security Policy.

Del Rosso’s concern stems from the deed of the properties; both the new building on Pine Street and the current headquarters are in the name of NAIT, the North American Islamic Trust. According to Wikipedia, NAIT is a Saudi-backed organization based in Plainfield, Indiana, that owns Islamic properties and promotes Islamic endowments in North America. NAIT and the Islamic Society of North America (ISNA), a Muslim umbrella group also in Plainfield, are both affiliates of the local Islamic society.

“They’re both unindicted co-conspirators in the largest terrorism financing case in United States history,” Del Rosso explained.

In 2007, both NAIT and ISNA we named co-conspirators in the Holy Land Foundation terrorist trial. Federal prosecutors allege the groups conspired to help fund Hamas and other Islamic terror organizations. Prosecutors also argued NAIT is or was a member of the United States Muslim Brotherhood.

http://www.newsplex.com/home/headlines/Controversy_Surrounds_Local_Muslim_Cultural_Center_117765674.html

We can say that according to the majority opinion of the scholars, the garment called „jilbab“ is any garment that meets the following criteria:

• this garment is an outergarment; an extra layer; something worn over the normal clothing

• if the khimar is not worn, this garment must cover from the top of the head on down, but if the khimar is worn, this garment only needs to cover from the shoulders on down

• similarly, if socks are not worn, this garment must cover down to the ground, but if socks are worn so that the feet are completely covered, this garment only needs to cover down to the ankles

• this garment must be made of fabric that is thick and opaque so that it does not show what is beneath it, and it must be loose so that it does not reveal the contours of what is beneath it

These scholars are agreed that the jilbab is to be worn outdoors and in open public places like the market, the masjid, etc. It does not need to be worn indoors, such as in the house or a building where access is controlled. This is because the jilbab serves the purposes of asserting the Islamic identity of a sister, and of protecting her from harassment, which are concerns only outdoors and in public.

http://www.muslim-marriage-guide.com/jilbab.html

Mit Calvin zum Islam

Mai 23, 2009

جان كالفن

Johannes Calvin

Calvinismus und Islamisierung

Von Jacques Auvergne, 23. Mai 2009

Es sind noch keine sechs Wochen vergangen, dass der spirituelle Führer der Augsburger Katholiken Bischof Mixa den russischen Dichter Fjodor Dostojewski (1831-1881) mit dem Ruf „Ohne Gott ist alles erlaubt!“ zu zitieren sich bemühte. Seit eineinhalb Jahrhunderten und in Kenntnis der Dostojewskischen Romanfiguren („Die Brüder Karamasow“) sowie mittlerweile zusätzlich der hunderttausendfachen kalkulierten Morde atheistischer Despoten wie Stalin und Mao sie begingen haben wir das Dichterwort („If God doesn`t exist, everything is permitted“) zu ergänzen zum „Ohne Gott ist alles erlaubt – und mit Gott erst Recht?“, berufsbedingt verzichtet der bayrische Bischof allerdings auf die Ergänzung.

Dem Gefolterten oder Gehenkten war oder ist es eher unwichtig, ob er für ein sozialistisches oder nationalsozialistisches Paradies auf Erden leidet, für einen schiitischen Gott Allāh im Teheraner Evin-Gefängnis 2009 oder ob er 1553 für die Genfer Variante des missbrauchten Jesus von Nazareth ermordet wird, angeordnet jedenfalls freudvoll gebilligt vom geistlichen Führer des Schweizer Stadtstaates Johannes Calvin.

Calvin musste als junger Mensch miterleben, wie seinem Vater, lange Jahre war dieser in Kirchendiensten tätig gewesen aber mittlerweile vom so genannten kleinen Kirchenbann belegt, die Totenmesse verweigert wurde. Calvin selbst wäre an vielen Orten Europas durchaus von religiös motivierten Anschlägen oder politreligiösen (katholischen) Gerichtsurteilen an Freiheit und Leben bedroht gewesen. Überhaupt werden beim Begriff Reformierte viele von uns Heutigen an die schrecklichen, dynastisch und machtpolitisch mitbegründeten acht Religionskriege zwischen 1562 und 1598 denken, mit denen Frankreich seine bis zu zehn Prozent an Reformierten auszurotten versuchte, grausamer Höhepunkt war die Bartholomäusnacht in Paris 1572 und waren die folgenden Pogrome mit mehreren Tausend Ermordeten und mit Flüchtlingsströmen bis nach Deutschland, namentlich Berlin.

Genf 1553. Auf dem durchaus einer Flucht gleichenden Weg mit dem Reiseziel Neapel des spanischen Arztes, Juristen und Theologen Miguel Serveto genannt Michel Servet kehrte dieser in Genf ein. Die Stadt Genf als den von Calvins Tugendterror geschüttelten, kleinen Gottesstaat auszuwählen war vielleicht keine besonders gute Idee, denn Calvin, ebenfalls gelernter Jurist und Theologe, betrachtete antitrinitarische Christen als Wegbereiter des Teufels oder Schlimmeres, jedenfalls als Heizmaterial für die Flammen der Hölle, deren Brennwert man hier auf Erden doch bereits einmal prädestinatorisch testen möge.

Den theologischen Streit gegen beziehungsweise für das deine Ehrfurcht erheischende Dogma der irgendwie kosmischen Trinität kennt unser heute islamisierendes Europa seit Paul von Samosata († 268, Christus als inspirierter Mensch), Bischof Arius († 336, der Logos als Weltschöpfer und ein überzeitlich-ewiger Christus) oder Lelio und Fausto Sozzini († 1562 bzw. 1604, rationalistische Bibelauslegung, Ablehnung des Kriegsdienstes).

Auch zwischen den beiden Kritikern der Katholischen Kirche des 16. Jahrhunderts, Johannes Calvin (Jean Cauvin, * 1509) und Michel Servet (Miguel Serveto, * 1511) tobte dieser geheiligte Disput um die legendäre Wesenseinheit von Vatergott, Christussohn und heiligem Geist und war mittlerweile gute zwei Jahrzehnte alt, so lange kannten die beiden Streiter für christliche Lebensweise und Staatspolitik nach ausgiebigen Briefwechseln einander wechselseitig. Allerdings verfügte nur das ach so bescheidene Stadtoberhaupt Calvin über einen Schwarm von Bütteln, Ehrenbürgern, Bürgermeistern und Henkern. Calvin war bereit, vermeintliche Frevler aus religiösen Gründen zu töten und hat Selbiges getan. Servet hat nicht getötet und diese Unterlassung theologisch begründet. Calvin hat Servet religionsrechtlich einwandfrei ermordet, diese Unterscheidung in Täter und Opfer ist wichtig, da 2009, wie wir unten sehen, Calvin durch Publizisten oder Theologen als Opfer (Servets?) angeboten wird.

Am Sonntag, den 13. August 1553 klopfte es bei Calvin, ein getreuer Christenmensch war sich sicher, den berüchtigten Frevler an der Personalunion Jesus-Gott, den Ketzer Servet in der Genfer Kathedrale gesehen zu haben. Calvin hastete zu einem seiner Bürgermeister und organisierte die Verhaftung des gerade einem Gottesdienst beiwohnenden Gottesfeindes. Man sperrte Servet in einen düsteren und besonders verkommenen Kerker. Calvins Privatsekretär Nicolas de la Fontaine führte die Anklage: Häresie und Störung der kirchlichen Ordnung! Noch gute vierzig Tage hatte der in Spanien geborene Theologe, Arzt und Humanist in einem selbst für die damalige Zeit unwürdig schmutzigen Kerker zu leben. Calvin hätte Zeit genug gehabt, zweieinhalb Monate, um Servet zu begnadigen oder sich auch nur hörbar für den Trinitätsgegner einzusetzen. Überzeugungstäter Calvin, so ist zu vermuten, wird in diesen Wochen nicht schlecht geschlafen haben. Es gibt so genannte Christen, welche die Todesstrafe wollen, manche kleinen Freikirchen etwa tun das in vielen Staaten der USA, während sich die Großkirchen weltweit (mittlerweile!) gegen die Todesstrafe einsetzen.

Es mag so sein, dass man Servet auch in einer katholisch beherrschten Stadt hingerichtet hätte, diese „hygienische, reinigende“ Aufgabe allerdings nahm Moralist Calvin sowohl dem Papst als auch der Gottheit ungefragt ab. Servet hatte noch zehn Wochen zu leben, bevor er im Genfer Ortsteil Champel als Ketzer verbrannt wurde. Feingeist Calvin wollte Servets Tod, hätte jedoch im Nachhinein für die rasche Hinrichtung mit dem Schwert plädiert und gegen die Geschrei und Gestank verbreitende öffentliche Verbrennung auf dem Scheiterhaufen. Nun ja, als effizient handelnder Gründervater der reformatorischen Bewegung sprich der heutigen Evangelischen Kirche muss man sich auf das Wesentliche und Machbare beschränken. Calvin also intervenierte nicht und Servet wurde lebendig auf einem großen Stapel Holz verbrannt.

Die am Ort anerkannten „Rechtgläubigen“ (Calvinisten) mögen gedacht haben: Was ist denn dieser ketzerische Freidenker Servet als Leugner der geheiligten Trinität und als Theologe einer deutlich von Platon beeinflussten Emanationstheorie (die Welt als Überströmen des Göttlichen ins Materielle, Christus als lediglich einer von vielen Aspekten offenbarter Güte und Weisheit Gottes) auch für ein Ungeheuer. Die reformierten Schweizer Bürgermeister bewiesen, wie sehr sie die gleichermaßen geistliche wie bürgerliche Sauberkeit zu schätzen wissen, als sie für einen zweckentfremdeten Jesus Christus am 27.10.1553 das Urteil sprachen:

„In dem Wunsch, die Kirche Gottes von solcher Ansteckung zu reinigen und von ihr dieses verfaulte Glied abzuschneiden. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. [Dein christlich-irdisches Los, Servet, sei] gebunden zu werden und an den Ort Champel geführt zu werden, und ebendort an einen Pfahl gebunden und lebendig verbrannt zu werden, zusammen mit deinem von deiner Hand geschriebenen und dem gedruckten Buch, solange bis dein Körper in Asche verwandelt ist.“

Das aber ist eine Peinlichkeit für die Evangelische Kirche des Jahres 2009, einen praktizierenden Ketzermörder zu den eigenen Gründervätern zählen zu müssen. Noch vor Melanchthon und Bucer sind die bedeutendsten Reformatoren schließlich Luther, Zwingli und Calvin. Calvin aber tötete für Jesus. Verflixterweise ist 2009 auch noch das Calvin-Jahr abzufeiern, als ob der schwierige Auftrag, die islamische Scharia als demokratiekompatibel zu erklären, nicht schon Prüfung genug wäre für Deutschlands evangelische Bischöfe, Pfarrer und Pfarrerinnen. Auch zu dem im Mai 2009 sechzig Jahre alt gewordenen Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland will das politreligiöse Saubermachen eines Johannes Calvin nicht recht passen, der Genfer Geistliche muss aus Sicht der kulturellen Moderne zur Besetzung eines politischen Amtes als schlicht unfähig erscheinen.

Ob uns Evangelischen da der Islam zu Hilfe kommen könnte, eine Politreligion, die es mit der körperlichen Unversehrtheit (anders als das früheste Christentum) nun gar nicht ernst nimmt? Unter mittelalterlichen Muslimen wie al-Ghazālī oder ibn Taimiyya wäre ein „religiöser Strafrechtler“ Johannes Calvin gar nicht aufgefallen. Während Bischof Mixa heute den Russen Dostojewski zitiert, feiern wir halt mit den dankbaren Imamen des Scharia-Islam den vierhundertsten Geburtstag des Theokraten von Genf. In schariatisch-calvinistischer Eintracht ließe sich auch das von Atheisten, Naturkundlern und sonstigen Gotteslästerern ausgerufene „Darwin Jahr 2009“ einigermaßen unbeschadet überstehen.

Idealist Calvin wollte den Servet (angeblich) nicht aus persönlichem Groll, sondern um des Himmels willen töten. Völlig gegen den zu vermutenden Willen eines, was Blutvergießen oder Steinigung der Ehebrecher betrifft, radikal pazifistischen Juden Jesus. Tugendwächter Calvin liebäugelte ferner mit der Todesstrafe für Ehebrecherinnen und hätte am Strafrecht Saudi-Arabiens oder an der Staatsverfassung des Iran nach 1979 womöglich einige Erbauung gefunden, würde man Allāh einmal durch Christus austauschen, Molla durch Schweizer Pfarrer und Chomeini durch Calvin. Die barbarischen Zeitumstände und die völlig fehlende Trennung von staatlicher und religiöser Herrschaft würdigend ist gerechterweise zu sagen, dass gegen den durch Inquisitor Ory „überführten Häretiker“ Servet im Sommer 1553 auch ein „weltliches“ Gerichtsurteil mit der durchzuführenden Todesstrafe (Verbrennung auf kleiner Flamme gemeinsam mit seinen Schriften) ausgesprochen worden war. „Weltliches Urteil“ dürfen wir dabei als „staatsreligiös-katholisch“ lesen, und bei Blasphemiegesetzen sollten wir an Said Ramadan („Das Islamische Recht“) denken sowie uns für die Abschaffung des deutschen § 166 StGB einsetzen, des so genannten Gotteslästerungsparagraphen.

Um die sittenpolitische und religionsrechtliche Islamisierung Europas zu verhindern, um etwa den Einzug der Scharia ins Familienrecht erfolgreich abzuwehren und um die Standards der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für alle Bürgerinnen und Bürger, eben auch für die Kinder und Enkel muslimisch sozialisierter Einwanderer zugänglich zu halten, haben wir nicht lediglich Koransuren, Hadithe, Freitagspredigten und Fatwas zu analysieren. Das islamische Umweltverändern sucht jene Schwachstellen in Moral und Geschichtsbewusstsein auf, an denen die geheiligt verachteten Nichtmuslime (Dhimmis und Harbis) am wirkungsvollsten einzuschüchtern sind. So sehr wir die Ethik eines Jesus, Augustinus oder Luther schätzen, am Ketzerbrenner Calvin sind wir Europäer und Nordamerikaner für den politischen Islam eines Erbakan oder al Qaradāwī willkommen erpressbar.

Im Wissen um das kulturrassistische Medina-Modell des Jahres 622 sowie mit Blick auf den heute genau dreißig Jahre alten iranischen Gottesstaat sollten wir, Angehörige jeder Religion, Ex-Religion oder Nichtreligion, genau hinsehen, wie die multireligiösen Islambeschwichtiger der Evangelischen Kirche Deutschlands im so genannten Calvin-Jahr 2009 den Förderer der religiös begründeten Todesstrafe, den Theokraten von Genf verteidigen.

Ein erstaunlich humorloser Calvinverteidiger des sich 2009 zum fünfhundertsten Male jährenden Geburtstages scheint sich im Oberkirchenrat Dr. Vicco von Bülow auf der evangelischen Homepage http://www.ekd.de/calvin/wirken/zweig.html zu finden, der mit dem das Dritte Reich (ebenso wie den streng gläubigen Ketzerverbrenner Calvin) anklagenden Historienroman eines Stefan Zweig in Form von aggressiven, hektischen Suggestivfragen abrechnet. Darüber, ob es inhuman oder vielleicht sogar unchristlich ist, einen Antitrinitarier erst christlich töten zu wollen und dann auch christlich töten zu lassen schweigt der vielleicht sich in seinem Calvinismus beleidigt sehende Dr. von Bülow.

In die gleiche Kerbe schlägt Bischof Wolfgang Huber (in der gleichen Quelle ekd.de wie eben genannt), der allerdings eine aalglatte Sprache vorzieht. Huber und von Bülow verteidigen nicht etwa den als Ketzer verbrannten Arzt, nein, sie greifen Stefan Zweig verbal an, welcher mit „Castellio gegen Calvin. Oder: Ein Gewissen gegen die Gewalt“ dem Wegbereiter der kulturellen Moderne Castellio ein literarisches Denkmal gesetzt hat und ebenso vor dem Nationalsozialismus warnte wie wir heute vor dem politischen Islam. Möglicherweise haben Europas Islamkritiker von Calvinfreunden wie von Bülow und Huber keine Unterstützung mehr zu erwarten.

Religiöse Kulturrassisten wollen die eingebildete Hölle mit menschlichem Brennmaterial füllen, in der Gehirnwindung oder auf dem städtischen Marktplatz. Vom unsäglich arroganten Determinismus eines Johannes Calvin zum sadistischen Lebensgefühl eines kritiklosen Bewunderers von Koran und Scharia ist es nicht weit. Recht auf Leben oder auf körperliche Unversehrtheit für alle Menschen war mit den Herren Mohammed oder Calvin nicht zu machen.

Der nach Sozialismus und Nationalsozialismus dritte europäische Totalitarismus als der politische Islam schickt sich an, mit seelischer und ökonomischer Erpressung Europa mehrere oder gar viele sehr dunkle Jahrzehnte der Barbarei zu bescheren. Freiheitlichen Demokraten werden die Worte des Servet Verteidigers Sebastian Castellio (Sébastien Châtillon, 1515-1563) zu schätzen wissen, der die Zivilcourage hatte, zu den diversen enthemmten Statthaltern Gottes zu sagen: „Einen Menschen töten heißt niemals, eine Lehre verteidigen, sondern: Einen Menschen töten!“

Gleichsam als letzter Überlebender einer glückhafteren, freiheitlicheren Vorzeit konnte Castellio zu uns Heutigen die Kunde herüber retten: „Die Nachwelt wird es nicht fassen können, dass wir abermals in solchen dichten Finsternissen leben mussten, nachdem es schon einmal Licht geworden war!“ Wir Bewohner von Castellios hedonistischer Nachwelt zunehmender sozialer Feudalisierung und politischer Theologisierung sollten uns fragen, ob unsere Kinder und Enkel sich angesichts des gegenwärtig auch mit Hilfe aller Parteien und Kirchen beförderten Erstarkens des Scharia- und Fiqh-Islam denn etwa nicht in der Rolle des Castellio wieder finden werden.

Der zornige Calvin nannte den Gegner der Todesstrafe und den Verteidiger des Gedankenguts Servets, Sebastian Castellio beziehungsweise Sébastien Châtillon „Werkzeug Satans“.

Den im untergehenden freiheitlichen Europa des Jahres 1936 vom jüdischen Pazifisten Stefan Zweig veröffentlichten Roman Castellio, der den zunehmend totalen Militarismus und Antisemitismus selbstverständlich nur noch in Form eines Historienromans kritisieren konnte, sollte ich bald einmal lesen. Freigeist und Calvin-Kritiker Castellio scheint überhaupt einer der ganz großen moralischen und menschlichen Wegweiser des sechzehnten Jahrhunderts zu sein, und Verständnis für Europas Geschichte kann auch mit literarischer Prosa geschehen. Die Warnung der Herren Huber und von Bülow vor Zweiges Calvin-Kritik jedenfalls ist mir wie eine Auszeichnung nicht gegen, sondern für dieses Buch.

Die aggressive Calvin-Verteidigung geht bereits weiter: Am 22.01.2009 spricht Rolf Wischnath im Rheinischen Merkur unter dem ja vielleicht etwas unsachlichen Titel „Rufmord in Wort und Bild“:

„Literaten, Maler und Dichter haben Calvin als Monster gebrandmarkt. … Die Geschichte des Rufmords an Calvin ist ohne Beispiel. Artikel über ihn in … Geschichts- und Religionsbüchern sind … angefüllt mit Unwahrheiten und Schmähungen. … Schon von Anfang an hat die Polemik Calvin zu einem Zerrbild gemacht, zu einem hartherzigen, kalten Menschenfeind mit einer autoritären, fürchterlichen Theologie.“ Herr Wischnath ist Professor für Systematische Theologie an der Universität Bielefeld und verwendet mit „hartherzig, kalt … autoritär, fürchterlich“ zwar das angemessene Vokabular, siedelt es aber leider außerhalb von Calvins Theologie an und wahrscheinlich auch außerhalb der Theologie Mohammeds, was beides mir wiederum Rolf Wischnath fürchterlich erscheinen lässt. „Rufmord“ soll uns einschüchtern und zum Schweigen bringen, der ganz konkrete „Mord ohne Ruf“ eines Schweizer Reformators an einem spanischen Arzt ist Wischnath keine Silbe wert.

Wischnath am selben Ort: „Calvin hat immer wieder eingeschärft: Wo Gottes Gnade wirkt und Vergebung der Sünden ist, da entsteht auch ein neues, anderes Leben.“ Aufhören! Da läuft es selbst mir als einem Mystiker kalt den Rücken herunter. Dass die Zicken und Schnösel aus Calvins Genf durch die Straßen gehen konnten und jede zweite Nachbarin und jeden zweiten Nachbarn bereits ganz im Hier und Jetzt als für das ewige Höllenfeuer bestimmt annehmen durften, übergeht der professionelle Christ und Autor, das Schweizerische „Grüß Gott“ bekommt angesichts der züngelnden Höllen- oder auch Scheiterhaufenflammen einen aufregend spannenden Beigeschmack. Die womöglich sehr antisozialen Folgen und sicherlich Frustration und Neurosen zeitigende Lehre der Prädestination ist für den aus Nordrhein-Westfalen stammenden, nach 1989 langjährig in Cottbus tätigen Bielefelder Honorarprofessor und evangelischen Reformierten gar kein Thema.

Wischnath weiter, wenig geschichtskundig, dafür voll des Lobes über Calvins christlichen Gesellschaftsentwurf: „Der Staat ist daran zu prüfen, wieweit er dem Anspruch Gottes Raum gibt, dass er dessen Ebenbild, den Menschen, schützt und beschirmt.“ Weshalb der erwähnte Mensch ja auch verbrannt wird, aber nur auf dem Hügel von Champel und nur als Antitrinitarier oder sonstiger Diener Satans. Professor Wischnath: „Dabei ist die Ehre Gottes stets Calvins erstes Bestreben gewesen.“ Kann man wohl sagen, das ist ja das Problem: Ehre Gottes zuerst, Ehre des Ketzers zuletzt, so hielt es schon Ayatollah Ruhollah Chomeini. Bis 2004 war der in den Achtziger Jahren als Abrüstungsbefürworter bekannt gewordene Dr. Wischnath Generalsuperintendent im Sprengel Cottbus, im südlichen, einst sorbisch geprägten Teil des Bundeslandes Brandenburg unweit der polnischen Grenze. Vorwürfe wegen Verdachts einstiger Stasi-Zusammenarbeit gegen ihn wurden um 2003 in Kirche und Presse als haltlos verworfen. Wischnath war 2000-2004 Vorsitzender eines, an sich ist das sehr löblich, Arbeitskreises gegen Fremdenfeindlichkeit und zitiert gerne Martin Niemöller: „Evangelium heißt Angriff!“ Hoffentlich bleibt nach dem Angriff der diversen Götterfreunde von der Demokratie noch etwas übrig.

Seit Fjodor Dostojewski lässt sich die grundsätzliche, menschliche Fähigkeit zu einer für Gerechtigkeit gehaltenen jedenfalls als „Recht“ ausgegebenen brutalen Gewalt spüren und in Worte fassen, jener Gewalt, für deren himmlisch-theistische oder irdisch-atheistische Paradiese ich bei Bedarf einschüchtern, plündern und morden darf. „Wenn Gott nicht existierte, wäre mir als einem Sozialisten oder Nationalsozialisten dann nicht alles erlaubt?“

– „Wenn ich als ein frommer Katholik oder Calvinist, als ein Islamist oder Dschihadist über Gott zu verfügen meinte, ist mir dann im Umgang mit den politreligiösen Gegnern alles erlaubt?“

Als Mitglied des Sozialistischen Hochschulbundes hatte der Westdeutsche Wischnath in den Siebziger Jahren wiederholt die DDR besucht. Zur Entgegennahme des vom Soester Islam Archiv (Gründer in Soest 1981/1982 und Leitung bis 2006 war Konvertit und Schariafreund Herbert Krahwinkel genannt Muhammad Salim Abdullah) verliehenen Muhammad-Nafi-Tschelebi-Preises mutmaßte Wischnath 2001: „Es gibt – wenn man die Würde des Menschen für unantastbar hält – nichts, auf das man sich zur Rechtfertigung von Gewalt und Verbrechen berufen kann, keinen Glauben an Gott, weder im Islam noch im Christentum, aber auch keine atheistische Auffassung, in der Menschen an sich als letzte Instanz und höchstes Wesen glauben.“

„Wenn man die Würde des Menschen für unantastbar hält.“ Sagt der Brandenburger Wischnath. Wenn. Der evangelische Theologieprofessor gibt sich hier in aller Zurückhaltung als Verteidiger des Grundgesetzes Artikels 1, für ein explizites Bekenntnis reicht es allerdings nicht, und spricht natürlich nicht aus oder weiß es erst gar nicht, dass Scharia und islamische Jurisprudenz (fiqh) systematisch und differenziert diskriminieren, dass der gesamte orthodoxe (politische) Islam gegen die Würde jedes Nichtmuslimen verstößt, gegen das Recht auf Leben für Islamapostaten, gegen die Würde und das gleiche Recht der Frau. Im Übrigen hat Wischnath mit diesem Satz ganz Recht und müsste uns 2009 nur noch erklären, dass ein gewisser, vor fünfhundert Jahren geborener Herr Calvin weder von Menschenrechten für Nichtchristen noch von unantastbarer Menschenwürde oder auch nur körperlicher Unversehrtheit für Trinitätsleugner etwas wissen wollte.

Jacques Auvergne

Parteiische Frauenarbeit in Kriseneinrichtungen

Mai 1, 2009

Dr. Ludwig Zimmermann
Psychologe, Lebens- und Eheberater bei
Ex Gratia, Netzwerk gegen Zwangsheirat
68159 Mannheim

Ümmühan Karagözlü

(alle Personen- Vereins- und Ortsnamen wurden von der Redaktion des Blogs Schariagegner geändert)

Sehr geehrte Frau Karagözlü,

als Psychologe bin ich Mitgründer von ’Ex Gratia, Netzwerk gegen Zwangsheirat’, einer Menschenrechtsorganisation für Beratung und Fluchthilfe für in Deutschland und Österreich lebende Frauen, die von islamischem Fundamentalismus, Zwangsheirat und Ehrverbrechen bedroht sind.

Prinzipiell bin ich gegen jeglichen Zwang in der Religion, was sich für Fundamentalisten jeder monotheistischen Religion aber gegenseitig ausschließt: die geforderte Unterwerfung unter die Herrschaft des jeweiligen Gottes von Christen, Juden oder Muslimen ist identitätsbegründender Kern dieser Religionen, die übrigens, wie alle anderen Weltreligionen auch, von Männern gegründet, ausgebildet und mit Inhalt gefüllt und damit zutiefst patriarchalisch im Denken und Handeln sind. Kein Wunder sind alle somit auch frauenverachtend bis frauenfeindlich.

Leider sind dogmatisch starre und auf (ebenfalls männliche) identitätsstiftenden Grundsätzen fußende politische Parteien, egal ob rechts oder links, in dieser Hinsicht nicht besser: Männer kümmern sich um die Welt und Frauen sollen zuhause bleiben und sich um die K’s kümmern (Kinder, Kirche, Küche, Krankheiten…) und wenn sie raus wollen in die Welt außerhalb des Heims, sollen sie sich anständig anziehen und verhalten und zufrieden sein mit dem Platz, den sie in Kirchen und Gotteshäusern von Männern zugewiesen bekommen. Im besten Fall sollen sie die Doppelbelastung tragen, die Beruf und Familienbetreuung bedeuten; kein Mann, welcher Religion oder Kultur er auch angehört, würde das mitmachen.

So ist es kein Wunder, dass und wie fundamental gläubige Muslime ihre Haltung zu Frauen definieren und denen zwangsweise Befolgung von Regeln auferlegen, wovon das Verhüllen des Kopfes oder gar des ganzen Körpers nur eine ist, wenn auch eine deutlich sichtbare. Als „Eigentum“ ihrer Väter, Brüder und Männer werden sie sich unterwerfen und fügen müssen oder sie riskieren Leib und manchmal auch Leben. Ganz so schlimm sind die Folgen für Regelübertretungen im Christentum zwar nicht mehr, aber es ist noch nicht lange her, dass z. B. unverheiratete, geschiedene oder alleinerziehende Frauen mit Ausgrenzung, Verachtung und misstrauischer Ächtung zu kämpfen hatten.

Wenn Sie also gegen das Tragen von Kopftuch u. ä. Kopfbedeckungen bei Mädchen (es muss „Mädchen“ und nicht „Kinder“ heißen, Jungen unterliegen diesen Geboten bekanntlich ja nicht) in der Öffentlichkeit sind, weil das ihnen aufgezwungen wurde und gleichzeitig religiös begründete, frauenverachtende Haltungen aufzeigt, stimme ich Ihnen voll zu.

Aber gleich nach dem Staat zu rufen, er möge so was allgemein verbieten, findet überhaupt nicht meine Zustimmung: das ist eine hohle, politisch nicht durchsetzbare Forderung, die letztlich an unserem Grundgesetz scheitern sollte. Wenn einzelne Kindergärten und Schulen eigene Bekleidungsregeln aufstellen (z. B. Schuluniform), so haben Eltern zumindest eine Wahl und können sich nach Alternativen umsehen. Mit Verbot und Strafen sind menschliche Dummheit, Verblendung und unrechtes Handeln noch nie aus der Welt geschafft, höchstens kriminalisiert worden. Da sollte uns das Deutschland, das kurzerhand alles, was seiner Führung nicht genehm erschien, bei Strafe verbot – das Haben und Äußern eigener Meinung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Privaten, wie im Beruf etc. etc…, aber nach 40 unsäglichen Jahren glanzlos scheiterte, eine ewige Lehre sein. Man muss manche Ungerechtigkeit und falsches Verhalten aushalten lernen, um es so und dauernd bekämpfen und sich dagegen zur Wehr setzen zu können!

Ich bin auch gegen das Verschleiern von Mädchen im Kindesalter und zwar prinzipiell und ohne Ausnahme. Staatliche Verbote zu fordern halte ich aber für völlig falsch und übrigens, wie dargelegt, auch für undurchführbar.

Freundlich grüßend, und kämpfen Sie weiter gegen religiösen Wahn, Unterdrückung und Missachtung von Menschen- und Frauenrechten.

Ich schreibe Ihnen diese Zeilen privat und nicht als Vereinsmitglied des Ex Gratia, Netzwerk gegen Zwangsheirat!

Mit freundlichen Grüßen

Ludwig Zimmermann

Sehr geehrter Dr. Ludwig Zimmermann,

es ist Ihnen gelungen, mich in ungläubiges Staunen zu versetzen. Als Sozialpädagogin in der Lern- und Sprachförderung und in der parteiischen Mädchenarbeit tätig, leite ich eine integrative Mädchengruppe, in der junge Menschen mit und ohne Handicap unabhängig von Religion, Kultur und Herkunft miteinander lernen, ihre Umwelt entdecken und phantasievoll verändern und auch sonst eine Menge Spaß bei Ausflügen und kreativem Gestalten miteinander haben.

Zunächst möchte ich begründen, warum ich den Begriff Kinderhijab weiterhin vorziehen möchte.

Wenn wir uns wirksam für Gleichberechtigung und Gleichstellung der Geschlechter einsetzen wollen, ist es von großer Bedeutung junge Menschen unabhängig von ihrer Geschlechtszugehörigkeit in erster Linie als Kinder zu akzeptieren und zu respektieren. Wird diese betont geschlechtsneutrale Einstellung und Haltung zum Selbstverständnis und Qualitätskriterium der angestrebten gleichheitsfeministischen Sozialisation und Begegnung, fördern und unterstützen wir eine möglichst selbstbestimmte und individuelle Persönlichkeitsentwicklung bei Mädchen und Jungen, die eben nicht an geschlechtsspezifische Rollenkonzepte gebunden ist. Die Vorliebe kleiner Mädchen für Puppen und die Farbe rosa ist nämlich nicht an das zweite X Chromosom gebunden und daher auch nicht genetisch vorbestimmt.

Es trifft zwar zu, dass Jungen ihr Haar im Scharia-Islam nicht bedecken müssen, doch hat die fundamentalistische Verschleierung von Mädchen und Frauen schon sehr früh Auswirkungen auf das indoktrinierte Selbst- und Männerbild der heranwachsenden Machos sowie deren Einstellung zu Mädchen und Frauen. Mit tatkräftiger Unterstützung von Eltern, Sippe, muslimischer Community und kultursensiblen Gutmenschen bauen und festigen sie von Kindesbeinen an Patriarchat und Kalifat. Die Bezeichnung Mädchenkopftuch bei Kindergartenkindern und Grundschülerinnen ist daher unfair. Sie schiebt die Verantwortung für die angeblich freiwillig gewählte Andersartigkeit und Fremdheit von Musliminnen sehr einseitig äußerst kindlichen, meist noch androgyn wirkenden Mädchen zu, die sich auf Grund entwicklungsbedingt fehlender Einsichtsfähigkeit und mangelnden Durchsetzungsvermögens nicht gegen das

Sexualisieren ihres Kinderkörpers, das Dämonisieren ihrer Kinderseele und die Abwertung ihres kindlich unbedarften Wesens als moralisch verwerflich durch muslimische Fundamentalisten nicht zur Wehr setzen können. Nebenbei, nach SGB VIII § 7 (1) ist Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, Kind im Sinne der §1 (2) ist, wer noch nicht 18 Jahre alt ist.

Selbst wenn Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frau und Mann in der Bundesrepublik durchaus noch ausbaufähig sind und selbst unsere Sprache patriarchalisch gefärbt ist, leben wir in einer Gesellschaft, die sich freiheitlich demokratisch nennen darf. Eine solche politische Ordnung bietet jedem einzelnen Bürger verbriefte Grundrechte und viele individuelle Chancen der Selbstverwirklichung und persönlichen Entwicklung. Sollen diese Handlungsfreiheiten und Gestaltungsspielräume von jedem gleichberechtigt genutzt werden, muss der Einzelne Verantwortung für sich und andere übernehmen und nach demokratischen Grundsätzen gemeinsam vereinbarte Regeln einhalten.

In den folgenden Abschnitten werde ich versuchen, an einem Beispiel zu erklären, welche Aufgaben und Gestaltungsmöglichkeiten der einzelne Staatsbürger in einem Staat wie der Bundesrepublik Deutschland hat und welche wichtige Funktion Regeln und Verbote haben.

Anders als zur Zeit des Absolutismus ist das Volk Träger der Staatsgewalt. Jeden einzelnen Bürger könnte man sich daher als Leiter einer Firma vorstellen, den Staat als unseren Musterbetrieb. Das Produkt, das hergestellt werden soll, ist der säkulare, freiheitlich demokratische und soziale Rechtsstaat. Die Politiker in den Parlamenten sowie die Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst sind die weisungsgebundenen Mitarbeiter, die mit dem Bürger in seiner Funktion als „Firmenchef“ in den Abteilungen Entwicklung (Legislative), Fabrikation (Exekutive) und Qualitätskontrolle (Jurisdiktion) Hand in Hand an der Herstellung und Optimierung des Erzeugnisses Demokratie arbeiten.

Zu den wichtigsten Führungsaufgaben des Firmenchefs gehört es, als Primus inter pares die einzelnen Arbeitsschritte im Produktionsablauf seines Betriebes „Staat“ genau zu beobachten. Um sich der Bereitschaft der Mitarbeiter zu versichern, sich für Erfolgschancen und Gewinnmaximierung der Firma auch außerhalb des zugeteilten Aufgabenbereichs aktiv einzusetzen, wird sich der Bürger als Chef seines Unternehmens persönlich um beste interne materielle, möglichst individuelle Arbeitsbedingungen bemühen und sich extern für förderliche politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen engagieren. Im Interesse des Betriebsfriedens und der reibungslosen, kollegialen Zusammenarbeit ist es beispielsweise durchaus sinnvoll, sich auf gemeinsame Regeln zu einigen. Selbst wenn Verbote tatsächlich ihre abschreckende Wirkung verfehlen würden, lassen sich aus diesen Vorschriften jedoch Empfehlungen ableiten, wie jeder einzelne weitgehend konfliktfrei mit anderen zusammenleben und -arbeiten kann.

Selbstverständlich ahndet die Unternehmensleitung Ordnungswidrigkeiten, missbilligt Mobbing und „kriminalisiert“ schwere Verstöße wie Diebstahl von Firmeneigentum, rassistische Beleidigungen von Kollegen und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Den Tätern verdeutlichen wir beispielsweise durch Personalgespräche, Abmahnung, Kündigung und nötigenfalls Strafanzeige, dass sie gegen demokratisch vereinbarte Abmachungen verstoßen haben, die den Betriebsfrieden gefährden und eine reibungslose Zusammenarbeit erschweren. Es gilt jedoch das Übermaßverbot, sogar Straftäter werden resozialisiert und erhalten eine zweite Chance.

Wie alle erfolgsorientierten Firmenchefs werden die Bürger als Arbeitgeber des Staates Qualitätszirkel (Arbeitskreise, Ausschüsse) einrichten, in denen die Mitarbeiter (Politiker, Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst) Verbesserungsvorschläge besprechen können. Die werden dann geprüft, demokratisch abgestimmt und entsprechend umgesetzt, noch einmal überdacht oder eben verworfen. Ein Chef, der sich aber nur auf gute Zusammenarbeit, Innovation und Kompetenz seiner Mitarbeiter in den verschiedenen Produktionsabteilungen und Arbeitskreisen verlässt, wird mit seinem Betrieb bald Konkurs anmelden und das Insolvenzverfahren einleiten müssen. Der „Firmenleiter“, in unserem Beispiel das Volk, muss Eigeninitiative ergreifen und sich bei kritischen Situationen lenkend einschalten. Er ist gut beraten, das Subsidiaritätsprinzip beachtend, sich dazu aller rechtsstaatlich zur Verfügung stehenden Mittel zu bedienen. Sind alle niederschwelligen Möglichkeiten ausgeschöpft, muss er die „Abteilung Entwicklung“, in unserem Beispiel die Legislative damit beauftragen, nach einer mehrheitsfähigen Lösung des Problems zu suchen.

Jeder Bürger ist somit persönlich für das Gütesiegel seines Firmenerzeugnisses „Demokratie“ mitverantwortlich. In den Händen jedes Einzelnen liegt die Fürsorgepflicht für seine Familie, für Nachbarschaft und soziales Umfeld (Stichwort unterlassene Hilfeleistung) sowie für die Selbstvorsorge. Unsere Umwelt- und Lebensbedingungen gestalten nicht König, Gottheit oder Schicksal, sondern wir Staatsbürger.

Nun stellt sich die politische Situation der Bundesrepublik folgendermaßen dar:

Nachweislich ist es uns nicht gelungen, endlich auch die muslimisch sozialisierte allochthone Bevölkerung zu bestärken, an möglichst vielen Angeboten der beruflichen, privaten und gesellschaftlichen Selbstverwirklichung teilzunehmen. Die Bundesregierung hat ihr Ziel die Arbeitslosenquote in dieser Bevölkerungsgruppe zu senken trotz geförderter Sprachangebote, Orientierungskurse und sonstiger Bildungsmöglichkeiten für Erwachsene und junge Menschen nicht erreicht. Sozialpädagogische Dienstleistungsangebote wie Erziehungs- und Familienberatung, Jugendgerichtshilfe, frühkindliche Lern- und Sprachförderung sowie berufliche (Wieder )Eingliederung haben nicht dazu beigetragen, die Anzahl der muslimisch sozialisierten Familien, die von finanziellen Unterstützungsleistungen des Staates abhängig ist, zu verringern. Selbst eigene Organisationen wie beispielsweise der türkische Elternverein, muttersprachige Integrationslotsen [1] oder die in den Kommunalverwaltungen ansässigen Integrationsräte (Ausländerbeirate) haben nicht verhindern können oder wollen, dass sich Gegengesellschaften mit mehr oder weniger autarken Substrukturen etabliert haben, in denen eigene Gesetze, nämlich Koran, Sunna und Scharia gelten.

Gründe

Kulturrelativistisches Gutmenschentum, entgrenzte Toleranz und Dialogbereitschaft um jeden Preis, auch mit als radikal und extremistisch bekannten Gesprächspartnern haben nachweislich leider nur den Einfluss und die Macht von verfassungsfeindlichen, islamistischen Verbänden und Organisationen gestärkt, die sich die Deutungshoheit über Islam, Integration und demokratische Prinzipien anmaßen. Durch diese Diskussionsforen, Dialogveranstaltungen und nicht zuletzt durch die Deutsche Islamkonferenz aufgewertet, werden Fundamentalisten nicht müde, Grundrechte à la carte für Muslime einzufordern, um die Demokratie legalistisch auszuhöhlen. Gemeinsam mit dienstbeflissenen Prominenten aus Forschung, Bildungspolitik und Kirche hat ihre harte Agitation wesentlich dazu beigetragen, dass bisher alle Bemühungen gescheitert sind, Einwanderer aus islamischen Herkunftsländern zu motivieren, sich mit der deutschen Wahlheimat zu identifizieren. Hoher Konformitätsdruck, Familialismus, patriarchalische Überwachung, häusliche Gewalt, Bedrohung von Gesundheit und Leben sowie panische Angst vor der Hölle verhindern, aus dem fundamentalistisch islamisch geprägten Familiengefängnis auszubrechen und einen legalen Weg für eine selbstbestimmte, eigenständige Biographie zu wagen.

Ein Großteil dieser in der parallelen Gesellschaft lebenden Bevölkerungsgruppe, teilweise mit deutschem Pass oder in der dritten und vierten Generation in der Bundesrepublik lebend hier geboren und so deutscher Staatbürgerschaft, meidet unnötige Kontakte zur Mehrheitsgesellschaft. Durch islamistische Persönlichkeiten, zu denen sicherlich auch der türkische Regierungschef Recep Tayyip Erdogan gehört, werden diese orthodox gläubigen Menschen darin bestärkt, sich bewusst abzuschotten und vor allem den Töchtern und Frauen den Umgang mit den Ungläubigen zu untersagen, um nach den islamischen Glaubensregeln in der halbierten Moderne zu leben. Denn auf technische Errungenschaften des 21. Jahrhunderts wie Handy, Computer, Fernsehen und Haushaltsgeräte möchte man ja nicht verzichten. Auch die Segnungen des Sozialstaats nehmen viele ‚Rechtgläubige‘ gerne in Anspruch, ohne jedoch die geringste Bereitschaft zu zeigen, ihrerseits das demokratische Gesellschaftssystem wenigstens durch Loyalität zu unterstützen (SPIEGEL-online am 20.12.2007).

Auswege aus der Sackgasse

Um Ausbau und Festigung islamistischer Gegenwelten in unseren Städten zu verhindern, in denen ziemlich unverhohlen UN Kinderrechtskonvention, universelle Menschenrechte und das Grundgesetz ignoriert und durch Sunna, Koran und Scharia ersetzt werden, gilt es die manipulierende Wirkung allgegenwärtiger islamischer Indoktrination einzudämmen. Auch wenn unsere Forderung nach gänzlich kopftuchfreien Kindergärten und Schulen sowie das Verschleierungsverbot von Kindern unter 14 Jahren in der Öffentlichkeit für außenstehende Gutmenschen ‚hohl‘ ist, ’nicht durchsetzbar‘ erscheint und letztendlich angeblich ‚am Grundgesetz scheitern sollte‘, dürfen wir uns nicht entmutigen lassen, unsere Überzeugungen, die mehr Freiheit, bessere Lebensqualität und die Durchsetzung grundrechtlicher Standards für alle Bürger fordern, in die politische Diskussion einzubringen. Entsolidarisierung durch soziale und rechtliche Double Standards gefährden Freiheit und sozialen Frieden. Rechtsspaltung wäre die Kapitulation der Demokratie vor dem Kalifat.

Die negative Religionsfreiheit ist in der Bundesrepublik ein wichtiges Verfassungsprinzip. Junge Menschen sind auf Grund ihres noch nicht abgeschlossenen, individuellen persönlichen Reifungsprozesses in ihrer seelischen, körperlichen und geistigen Entwicklung naturgemäß beeinflussbar und verletzlich und daher besonders zu schützen. Das Recht auf religiöse Erziehung ihrer Kinder schließt Misshandlung, schwarze Pädagogik, Bedrohung und Freiheitsberaubung durch die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte unbedingt aus. Körperliche und seelische Gesundheit sowie Menschenwürde, unabhängig von Geschlecht oder Religion bzw. Nichtreligion der Eltern, sind unverletzlich. Die gelingende altersgemäße Entwicklung und individuelle Förderung von Mädchen und Jungen (SGB VIII) darf durch das elterliche Verständnis von Sittlichkeit, Tugend und religiöser Pflicht nicht gefährdet werden.

Die staatliche Gemeinschaft, also wir Mitbürger, Jugendamt und Polizei, die laut Grundgesetz Art. 6 GG über das Recht und die Pflicht der Eltern, ihre Kinder unter dem Vorbehalt des Kindeswohls zu erziehen wachen, müssen hier, zunächst beratend, eingreifen. Kinderrechte und negative Religionsfreiheit müssen ausdrücklich ins Grundgesetz aufgenommen werden.

Alle Eltern, die ihre Töchter und Söhne in der Tradition von Humanismus und Aufklärung erziehen und unterrichten lassen wollen und sie deshalb in einem nicht konfessionell gebundenen oder privaten Kindergarten bzw. an einer öffentlichen Schule anmelden, haben das Recht, sich darauf verlassen zu können, dass ihre Kinder während des Aufenthalts in Kindergarten, Schule und bei Schulveranstaltungen keiner weltanschaulichen Propaganda oder politischer Beeinflussung ausgesetzt sind. Der Staat als Garant der Neutralitätspflicht in seinen Erziehungs- und Bildungsinstitutionen hat die negative Religionsfreiheit für Kindergartenkinder, Schülerinnen und deren Eltern durchzusetzen, notfalls gegen den Willen der Pädagogen [2] und Erziehungsberechtigten. Wie ihre Kollegen sind Lehrerinnen und Erzieherinnen sehr wichtige, prägende und beispielgebende Bezugspersonen. Aufgrund ihrer Bedeutung für die Bildung, Erziehung und die individuelle Förderung der ihnen anvertrauten jungen Menschen zu demokratischen, selbstbewussten und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten, hat die Kleidung von Pädagoginnen und Pädagogen jeden Anschein grundgesetzwidriger, weltanschaulicher und politischer Beeinflussung zu vermeiden. Gesetzliche Bestimmungen zum Kindeswohl betonen das Recht jedes einzelnen Kindes auf von der Religion, Ethnie, und dem Geschlecht unabhängige gleichberechtigte Erziehung und Förderung. (Art. 3, die aus Art. 4 abgeleitete negative Religionsfreiheit, Art. 6 GG; SGB VIII § 1) Das Recht auf Religionsfreiheit der Beamtinnen und städtischen Angestellten, sowie das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung ihrer Kinder ist hier einzugrenzen (Dienstrecht in öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen).

Das Kinderkopftuch, das neuerdings sogar in Kindergärten und Grundschulen immer häufiger zu sehen ist, steht für einen besonders fundamentalistischen Polit-Islam, der wegen seiner geschlechtsspezifischen Sozialisations- und Erziehungsprinzipien vor allem kleine Mädchen eine ihrer ganzheitlichen, individuellen Entwicklung förderliche, unbeschwerte Kindheit vorenthält und sie zu bloßen Sexualobjekten herabwürdigt. Kleinkinder, Schülerinnen und Schüler sind daher vor jeglichem religiösen, weltanschaulichem und politischem Fundamentalismus besonders zu schützen. Sie können sich der Wirkung und Beeinflussung durch das „Schamtuch[3]“ (Feridun Zaimoglu) der Erzieherin und Lehrerin ebenso wenig entziehen, wie sie dem Habitus des Kinderhidschab ausweichen können.

Diesen schon sehr früh orthodoxen und patriarchalischen Verhaltensmustern ausgesetzten jungen Menschen bieten gänzlich kopftuchfreie Erziehungs- und Bildungseinrichtungen einen Schutzraum vor schariatischen Wohlverhaltenszwängen, Gender-Apartheid und Überwachung durch Pädagogen. Solche Einrichtungen bieten den unter sechsjährigen Kindern sowie Schülern unabhängig von der elterlichen Religion oder Nichtreligion ideale Lern- und Experimentierfelder des Erarbeitens von Gender-Rollen und Handlungsspielräumen. Klein- und Schulkinder können hier nicht für die Muslimisierung „ungläubiger“, nicht religiöser oder säkularer Spiel- und Klassenkameraden benutzt werden, ohne die Folgen erkennen und einschätzen zu können. Hidschabfreie Erziehungs- und Bildungseinrichtungen bewahren nicht religionsmündige Kinder sowie mit ihrer Persönlichkeitsentwicklung völlig ausgelastete Jugendliche und Heranwachsende davor, unfreiwillig oder ohne es zu wissen für muslimisches Umweltverändern eingesetzt zu werden.

Auch Pädagoginnen dürfen sich freier bewegen ohne durch die mnemotechnische Stütze des Schleiers ständig gegängelt zu werden. Der Hidschab wirkt wie eine ständig präsente Gedächtnisstütze, die seine Trägerin permanent zu rigider Selbstkontrolle zwingt und das muslimische Umfeld ständig dazu ermahnt, seiner Kontroll- und Überwachungsfunktion nachzukommen. Selbst Nichtmuslime werden durch das nicht zu übersehende Symbol aufgefordert, das verschleierte Gegenüber zu entpersonalisieren, ihm seine Einzigartigkeit und Selbstbestimmtheit zu nehmen, um es einem religiösen Kollektiv und dessen Regeln zu „inkludieren“ sprich unterzuordnen. Diese Mädchen und Frauen nehmen wir eben nicht als Düsseldorferin, Kölnerin, Kollegin, Schwester, Tochter, Mutter oder einfach Sevim wahr, sie sind in erster Linie als Muslima erkennbar. Ein Verbot des Kinderkopftuchs in der Öffentlichkeit für Kinder bis 14 Jahren sowie gänzlich kopftuchfreie staatliche Kindergärten und Schulen sind daher eine Notwendigkeit.

Soziale Arbeit gliedert sich in mehrere Dimensionen. Zu den gesellschaftlichen Aufgaben staatlich anerkannter Sozialarbeiter und Sozialpädagogen gehört es, in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Soziologen, Sozialwissenschaftlern und Politologen gesellschaftliche Missstände und soziale Schieflagen aufzuzeigen, zu beschreiben, zu analysieren und Lösungsvorschläge zu entwickeln, die möglicherweise darin bestehen, den Gesetzgeber dazu aufzufordern, den durch gesellschaftlichen und sozialen Wandel jeweils neu entstandenen Regulationsbedarf durch neue Gesetze oder Gesetzesreformen abzudecken. Rahmenbedingungen für diese Initiativen sind Grundgesetz und universelle Menschenrechte.

Zur klassischen Sozialarbeit gehört seit ungefähr vier Jahrzehnten auch die Migrations- und Integrationsberatung. In diesem wichtigen Arbeitsfeld sind wir tätig. Unser Ziel ist es, Einwanderer zu ermutigen und zu unterstützen, hier in Deutschland Fuß zu fassen, Kontakte auch außerhalb der Familie zu knüpfen, sich die Freunde selbst zu suchen, die deutsche Sprache zu erlernen, einen qualifizierten Schulabschluss anzustreben und beruflich wie privat eigene, den individuellen Vorstellungen und Fähigkeiten entsprechende Wege zu gehen. Um es mit einem Fachbegriff zusammenfassend zu beschreiben: Ein wichtiges Ziel in der Sozialen Arbeit ist das Empowerment der Klienten. Loyalitätskonflikte mit der Familie lassen sich dabei nicht immer vermeiden, sie unterstützen die Persönlichkeitsentwicklung. Für Mitarbeiter gilt der Grundsatz: Individualisierung vor kollektivistischem Familialismus. Die Emanzipations- und Integrationsbemühungen der nach Selbstbestimmung und Freiheit strebenden Adressaten sind parteiisch zu fördern. Daher gilt es, Ratsuchende darin zu unterstützen, Konfliktfähigkeit zu entwickeln, Disharmonie und Ambiguität aushalten zu lernen, eigene Stärken (wieder) zu entdecken, Ichstärke auf- und auszubauen sowie die eigenen Befindlichkeiten, Gefühle, Wünsche und Interessen wahrzunehmen, zuzulassen und konsequent umzusetzen, Selbstbehauptung zu erlernen. Für das erfolgreiche Entwickeln einer demokratischen Persönlichkeit sind die von Ihnen beschworene ’Leidensfähigkeit’ und das ’Aushalten von Ungerechtigkeit’ als kontraproduktiv anzusehen und als grundsätzlich abzulehnen. Muslimisch sozialisierte Menschen haben die gleichen rechte, auch für sie gelten die von den universellen Menschenrechten abgeleiteten Konventionen und Gesetze.

Als Psychologe dürften Ihnen die traumatiserenden und die Persönlichkeit verzerrenden Folgen einer gewalttätigen Erziehung und ’schwarzer Pädagogik‘ bekannt sein. Auch Kinder haben das Recht auf gewaltfreie und damit eben auch auf fundamentalismusfreie Bedingungen des körperlichen und seelischen Wachsens. Diese Voraussetzungen haben wir Erwachsenen zu schaffen.

Ümmühan Karagözlü


[1] http://www.duisburg.de/vv/ob_5/lotsen.php

[2] http://www.agpf.de/akt88-3.htm#ROT-VERBOT

[3]http://de.wikipedia.org/wiki/Feridun_Zaimo%C4%9Flu

Nein zum Eva-Prinzip

November 30, 2007

NDR kündigt Eva Herman

Pop-Stars, SportlerInnen, bekannte SchauspielerInnen und sicherlich auch durchs Fernsehen bekannte NachrichtensprecherInnen, Moderatorinnen und TalkmasterInnen sind Personen des öffentlichen Interesses. Sie sind in aller Munde, sie werden von Fans umjubelt, sie verdienen gut. Aber sie geraten auch besonders schnell ins Kreuzfeuer der Kritik. Und die ist meist nicht zimperlich mit ihnen.

Dieser Sachverhalt gehört ebenso zu den Schattenseiten des Dasein einer/s VIPs wie die Tatsache, nur in seltenen Ausnahmefällen Privatmensch zu sein. Das ist sicherlich hart und auch für die Familie schwierig. Wer sich jedoch für ein solches Leben entscheidet, muss sich damit abfinden, dass sie / er zunächst VertreterIn der BRD, Vorbild für die Jugend, sowie als durchs Fernsehen bekannte Moderatorin und Talk-Gastgeberinerin eben auch Repräsentantin der Sendeanstalt in der Öffentlichkeit ist, dann erst Lieschen Müller. Bekanntermaßen werden diese bekannten Persönlichkeiten viel genauer beobachtet als Privatleute, sie stehen unter besonders scharfem Beschuss der KritikerInnen und jedes ihrer Worte wird auf die Goldwaage gelegt. Wer sich also trotz der dünnen Luft oben halten will, muss tatsächlich ’sauber formulieren‘, und darf keine ‚Aussagen in einer Verbindung bringen, die nicht sonderlich intelligent‘ ist.

Auch nicht, wenn man Eva Herman heißt.

Nachdem es zum Zerwürfnis mit der Redaktion der Tagesschau wegen des ins Kreuzfeuer der Kritik geratenen Frauen- und Familienbildes ihres im August 2006 erschienen Buches (dessen Titel die Autorin bewusst nicht nennt) gekommen war, hatte Herman schon auf Insistieren der Verantwortlichen ihren Job als Nachrichtensprecherin des allabendlichen ausgestrahlten Zugpferdes und Quotenbringers der ARD niedergelegt. Jetzt kündigte auch der NDR seiner freien Mitarbeiterin die Zusammenarbeit auf.

Damit beendete ein weiterer öffentlich-rechtlicher Sender das hier fast 20 Jahre lang bestehende Arbeitsverhältnis der 48-jährigen Männerversteherin mit sofortiger Wirkung. Wie der Programmdirektor Volker Herres bekannt gab, sei nach Ansicht des Senders eine Fortsetzung ihrer Tätigkeit nicht vertretbar, weil die Tätigkeit als Publizistin nicht länger mit ihrer Funktion als Fernsehmoderatorin und Talk-Gastgeberin zu vereinbaren sei. Grund für die harsche Reaktion des Rundfunksenders sind gleich mehrere grobe Schnitzer. So hat die selbst ernannte Schutzpatronin längst überholt geglaubter Frauen- und Mütterbilder einen geplanten Auftritt bei einer Unterorganisation der rechtspopulistischen FPÖ erst nach Intervention abgesagt.

Daraufhin hat der Sender der ehemaligen Moderatorin unmissverständlich zu verstehen gegeben, zukünftig alles zu unterlassen, das geeignet sei ihr Ansehen als Moderatorin und Talk-Gastgeberin in der Öffentlichkeit zu schädigen und damit eben auch die Einstellung der Zuschauer und Hörer zum NDR negativ zu beeinflussen. Dabei ist die PR-Managerin des nur Hausfrau und Mutter Prinzips darauf hingewiesen worden, dass eine deutliche Trennung zwischen ihrer Tätigkeit als Publizisten und der Aufgabe beim Sender unumgänglich ist.

Gegen diese unmissverständlichen Vereinbarungen hat Herman immer wieder verstoßen. Das endgültige Aus kam dann für die Befürworterin des Heimchen am Herd Prinzips als sie anlässlich eines PR-Termins ihres zweiten Buches das Mutterbild der Nazis glorifizierte und die Achtundsechziger für den Werteverfall und das Versagen der Familienpolitik verantwortlich machte. Selbstverständlich hat die Bild am Sonntag diese Steilvorlage zur Verkaufsbelebung ihres Blattes genutzt und einen Eye-Catcher aus diesen Aussagen gemacht. Nachdem Herman dem Sender gegenüber die Richtigkeit der Darstellungen in dem bekannten Printmedium bestätigte, zog der NDR die Notbremse und beendete die Zusammenarbeit. Wie schön für Frau Herman, kann sie doch endlich nachdem sie uns mit Rat und Tat zur Seite gestanden und über unser wahres Wesen aufgeklärt hat, endlich ihrer wahren Bestimmung nachgehen und für ihren Mann Weibchen und Heimchen am Herd sein und ihrem Sohn eine gute, nicht berufstätige Mutter.

Wenn diese ‚Femme Fatale‘ für die Emanzipation von Frauen und Männern nicht in die rechte Ecke gestellt werden will, dann fühlt sie sich in der Nähe der Scharia-AnhängerInnen vielleicht wohler. Der im frühen Mittelalter stecken gebliebene Islam sieht ebenfalls die Berufstätigkeit der Frauen nicht vor, schließt sie damit aus einem großen Teil des öffentlichen Lebens aus und fördert Frauen- und Männerbilder, die mit einer kulturellen Moderne nicht vereinbar sind und Handlungsmöglichkeiten einschränken, anstatt Gestaltungsmöglichkeiten zu erweitern.

Männer, welcher sexuellen Ausrichtung auch immer, die den Verstand ausschalten wollen, weil sie eine attraktive, vorteilhaft gekleidete Frau sehen, bleiben genau die gleichen unentwickelten Persönlichkeiten wie Frauen, welcher sexuellen Ausrichtung auch immer, die nur Heilige oder nur Hure sein wollen. Beide, Männer wie Frauen sind dann psychisch deformierte, halbierte Persönlichkeiten, die sich auf pathologische Weise ergänzen und bestätigen. Diese verhängnisvolle Kooperation nennt sich kulturelle Vormoderne oder Patriarchat.

Ümmühan Karagözlü