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Revolutionsführer Chomeini

Juni 26, 2010

ولاية الفقيه

Wilāyatu l-Faqīh

Velāyat-e Faghīh

Herrschaft des Obersten Rechtsgelehrten

Die Herrschaft der Imame

Gedanken zum »Velāyat-i Faqīh« des Chomeini. Von Jacques Auvergne.

Zwischen dem 21.01.1970 und dem 08.02.1970 hielt der 67-jährige, seit mehr als fünf Jahren in der Verbannung lebende Großayatollah Chomeini (Rūḥollāh Mūsavī Khomeynī (1)) in seinem irakischen Exil in Nadschaf neunzehn Vorträge, die alsbald in einem kleinen Buch zusammengefasst wurden, »Velāyat-e Faghīh«, das bedeutet „Herrschaft des Obersten Rechtsgelehrten“ (von arabisch Wilāyatu l-Faqīh, Verwaltungshoheit des Schariagelehrten). Mitschriften der Vorlesungen wurden mit verschiedenen Titeln versehen (The Islamic Government, Authority of the Jurist, A Letter from Imam Musavi Kashef al-Qita) um die iranische Zensur irrezuführen und anschließend in den Iran geschmuggelt, wo das inhaltlich explosive Büchlein in den letzten Jahren vor der Islamischen Revolution weite Verbreitung fand und nach 1979 die dem jenseitigen Glück der schariatisch Gehorsamen verpflichtete heutige Verfassung des Īrān prägen konnte.

Hier wird die Übertragung von Ausschnitten aus dem »Velāyat-e Faghīh« aus dem Englischen und aus verschiedenen Werken des schiitischen Islamkonvertiten (ein Ex-Kāfir, sozusagen), Chomeini-Biographen und Chomeini-Verehrers Hamid Algar (2) herangezogen, aus dem die wichtigsten Aussagen ins Deutsche übersetzt werden.

Hamid Algar wurde 1940 in England geboren, erlernte als Jugendlicher das Französische und Deutsche und verbrachte vor seinem Hochschulstudium ein ganzes Jahr im badischen Freiburg. In Cambridge studierte er bis 1965 das Arabische, das Persische und die Islamwissenschaften und erhielt seinen Dr. phil. ebendort und als Islamwissenschaftler. Seither ist Algar Dozent im kalifornischen, zunächst studentisch-revolutionären Berkeley, von wo aus er in unserer Zeit die äußerst Chomeini-orientierte und dabei interessanterweise den Saudis wohl gesonnene Islamic Human Rights Commision (IHRC) unterstützt. Diese titelt am 03.06.2002 mit »IHRC UK EVENT: A discussion with Professor Hamid Algar« und gibt sich erfreut über die „große Ehre“, Algar am gleichen Tag ins schiitische Londoner Islamische Zentrum (The Library, Islamic Centre of England, 140 Maida Vale, London, W9) einladen zu dürfen (3).

Das Schiitenzentrum, gelegentlich Markaz Eslami genannt oder Hawza Ilmiyya, wird vom iranischen Irshad Trust und dem zeitgleich (1996) gegründeten Islamic Centre of England Ltd (ICEL) geführt, der unmittelbar Ayatollah Chamenei (ʿAlī Ḫāmeneʾī) untersteht. Als Oberster Rechtsgelehrter ist Chamenei Staatsoberhaupt – und für die zahllosen Ermordungen und Verhaftungen, die Pressezensur sowie den frauenfeindlichen Schleierzwang der heutigen iranischen Diktatur verantwortlich. Bei der Lektüre Jahrhunderte alter islamischer Texte kann es schon einmal vorkommen, dass mitten in London alle Nichtmuslime mit Schweinen und Hunden (pigs and dogs) verglichen und als Dreck (filth) bezeichnet werden (4).

Die Islamic Human Rights Commision erledigt die „Verteidigung der Unterdrückten“ völlig im Sinne Allahgottes, Mohammeds oder Chomeinis. Polytheisten oder Ex-Muslime sollen allerdings vermutlich nicht zu diesen Unterdrückten gerechnet werden und sind so, völlig folgerichtig, auch nicht zu verteidigen. Die IHRC lässt Arzu Merali am 17.11.2009 die weltweit herumgereichte Proislamistin und Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi loben („Mrs. Ebadi might well be the most courageous human rights defender the world has ever seen“), jene Ebadi, die gründliche Islamkritiker allerdings für das Maskottchen des mordenden Mullah-Regimes halten und für Ahmadineschads Glücksfee, „a human rights activist for her pro-woman and child work“ (IHRC).

Bereits am 18.04.2004 gab die IHRC ihre hochrangigen Mitstreiter Saied Reza Ameli und Arzu Merali die Broschüre »British Muslims Expectations of the Government. DUAL CITIZENSHIP: British, Islamic or both?« heraus mit dem, ganz im Sinne von Tariq Ramadan oder Murad Wilfried Hofmann, recht unverhohlen auf eine künftige gesonderte Muslim-Staatsbürgerschaft hingearbeitet wird (bei IHRC-online am 02.04.2010 (5)), was wenig zufällig der Forderung des Allāh- und Qaraḍāwī-Stellvertreters Mustafa Cerić nach einer Rechtsspaltung im Familienrecht sehr genau entspricht.

Am 18.11.2009 sucht die IHRC freiwillige Schariafreunde (Alert: Volunteers required for an IHRC research project on Germany) und verurteilt nicht einmal drei Wochen später, am 07.12.2009, die rechtsstaatlich legitimierten Polizei-Razzien bei der deutschen Millî Görüş (Germany. IHRC condemns the recent raids of the offices of IGMG). IHRC-Vorstandsmitglied Massoud Shadjareh beklagt die weltweite Islamophobie, der in Deutschland die IGMG zum Opfer falle: „what is happening in Germany is a reflection of the intolerant attitude of the EU governments against Islam and the draconian approach to Muslim groups in general“.

Alljährlich vergibt die IHRC den als ätzende Ironie zu verstehenden Preis für Islamophobie (The Islamophobia Awards) an die größten Islamophoben des Jahres („the worst Islamophobes of the year“). Islamophobie wird von der IHRC definiert:

„What is Islamophobia? A contemporary and emerging form of prejudice Islamophobia can be described as stereotypes, bias or acts of hostility towards individual Muslims or followers of Islam in general. In addition to individual acts of intolerance and racial profiling, Islamophobia leads to viewing Muslims as a greater security threat on an institutional, systemic and societal level and perceiving their views to be intrinsically problematic, violent or unethical.“

Damit ist also jeder, der die Polygamie, die Frauenverstoßung, das halbierte Erbe der Frau und ihre halbe Stimme vor Gericht, den Kulturrassismus der Dhimmitude, das Steinigen der Ehebrecherin oder das Schwängern neunjähriger Bräute für „unethisch“ (unethical) hält, ein Islamophober. Islambezogenes Wissen wird so zum „Vorurteil“ und „Stereotyp“. Der Dschihad gegen die Menschenrechte, jetzt gleich, und gegen die Tatsache, etwas später.

Der offizielle IHRC-Berater („Professor Algar is also an advisor to IHRC“) meint, der Islamischen Revolution von 1979 komme für den weltweiten Islam die Rolle des hervorragendsten und hoffnungsvollsten Ereignisses zu (6).

Nun zu Ayatollah Chomeini. Neben den kommentierenden Zwischenrufen stammen auch die in eckigen Klammern stehenden [erklärenden] Anmerkungen von Jacques Auvergne.

1. Die [noch so gut gemeinte] Gesamtheit von Gesetzen reicht für die [heilssichernde] Verbesserung der Gesellschaft nicht aus. Damit die Gesetze [also wirklich] zum Werkzeug der Verbesserung werden und zum Glück der Menschheit, bedürfen sie der ausführenden Gewalt, der Vollstrecker. Deswegen hat der erhabene Herr neben einem offenbarten System von Gesetzen, neben den Geboten der Šarīʿa, eine Regierung errichtet und die Einrichtung von Institutionen der Ausführung und Verwaltung befohlen. [Muhammad als] der Gesandte Gottes stand an der Spitze der ausführenden und verwaltenden Organe der islamischen Gemeinschaft. [Denn] außer der Verkündigung der göttlichen Offenbarung und der Erläuterung und Auslegung der islamischen Religionsgesetze, Gebote und Anordnungen wirkte er vorbildlich an der Umsetzung der Gebote und am Aufbau der gesellschaftlichen Strukturen des Islam, um einen [veritablen] islamischen Staat zu stiften. So begnügte sich der Prophet in jenen Jahren nicht nur mit dem Verkünden des Strafrechtes, sondern führte es zugleich aus: Er schlug Hände ab, ließ Auspeitschen und ordnete Steinigungen [ar-raǧm] an. … Wenn er den Kalifen, den Nachfolger bestimmte, so nicht allein, um die Glaubenssätze und göttlichen Befehle zur Sprache zu bringen, sondern er sorgte dafür, dass man sich auch um die Ausführung der Gebote und Gesetze kümmert. … Die Muslime brauchten nach dem [Tode des] Propheten jemanden, der die Gesetze anwenden und die islamische Gesellschaftsordnung garantieren konnte, damit ihr Glück im Diesseits wie im Jenseits gesichert ist.

Der Valî-e Amr [Walī ul-Amr, der Vormund der Menschheit, der Befehlshaber Allahs] ist zugleich Inhaber aller ausführenden Gewalt. … [Sowohl] die Sunna und die Lebensweise des Gesandten verlangen [von uns], die Notwendigkeit der Bildung einer [islamischen] Regierung [zu erkennen]; denn zum einen hat der Prophet selbst eine Regierung geformt, … und zum anderen hat er, dem Befehl Gottes treu, einen Nachfolger für sein Führungsamt festgelegt, was bedeutet, dass die [islamische] Regierung nach dem Tode des Propheten unverzichtbar bleibt. Die Notwendigkeit der [organisierten] Durchsetzung der göttlichen Gebote … bleibt nach dem Tode des Propheten bestehen. Nach den Worten des ehrbaren Koran beziehen sich die islamischen Gebote nicht auf Raum und Zeit; sondern werden bis in alle Ewigkeit bestehen bleiben und ausführungspflichtig sein.

Demnach entspricht es sowohl der Vernunft als auch der Scharia [Šarīʿa], dass das, was zu Lebzeiten Mohammeds und Alis von Nöten war, nämlich der Regierungsaufbau und die Einrichtung einer islamischen Verwaltung, … auch heutzutage unverzichtbar ist. … Wer auch immer sagt, die Einrichtung einer islamischen Regierung sei nicht notwendig, hat damit die Pflicht der Durchsetzung der Islamischen Gebote, ihre Vollkommenheit und Kohärenz sowie die ewige Geltung der Religion des Islam abgestritten. … Ein anderer Grund, der die Regierungsbildung unabdingbar macht, heißt: Das Wesen der islamischen Gesetze, al-aḥkām aš-šarʿ [aḥkām, gehorsamspflichtige Anweisungen Allahs, zu: Sg. ḥukm, Gottesbefehl, Islamisches Gebot].

2. Diese aḥkām-e šarʿ sind das Gefüge der Gesetze und Bestimmungen, die als [vollkommenes] Ganzes [allein] eine [gesunde] Gesellschaftsordnung aufzurichten vermögen. In [der Šarīʿa als] diesem System der Rechte [und Pflichten] ist alles berücksichtigt, was der Mensch zu einem gelingenden Leben braucht: Vom rechten Verhalten im Umgang mit Nachbarn, Kindern, Familienmitgliedern oder Verwandten beziehungsweise Mitbürgern über private Belange [wie auch] dem Eheleben bis hin zu den [von Allāh aufgestellten] Bestimmungen über die Frage nach Krieg und Frieden oder zu den Fragen, die den Umgang mit anderen Völkern betreffen. Alle Rechtsbereiche, … vom Strafrecht bis zum Wirtschafts-, Industrie- und Landwirtschaftsrecht, sind [in der Šarīʿa] zur Sprache gebracht [und sehr deutlich] angeordnet worden. Die Šarīʿa hat [damit] für alle Lebensstationen [die optimalen, vollkommenen] Bestimmungen: … von der Heirat und ihrem Abschließen [Imam-Ehe], über die Embryonalentwicklung und die gesunde Ernährung der werdenden Mutter, über die elterlichen Pflichten während der Stillzeit bis zur Frage, wie man Kinder erziehen soll und wie das rechte Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern aussehen muss.

2.1. [Beim] genauen Betrachten des Wesens und Charakters der aḥkām-e šarʿ wird erkennbar, dass Erreichbarkeit und Verwirklichung dieser Gebote einer Regierungsbildung bedürfen, [und] dass die Durchsetzung der göttlichen Gebote ohne einen groß angelegten Apparat der Kontrolle und Verwaltung nicht zu gewährleisten ist.

Nehmen wir beispielsweise den ḫums [wörtlich das Fünftel], der eine bedeutsame Einnahme des Fiskus [Baytu l-Māl, die „Schatzkammer“ der umma, zu bayt / bait, Haus] bildet. … In unserer [einzigen heilssichernden] Religion wird ḫums in den Bereichen Handel, Landwirtschaft und Bergbau eingezogen sowie bei allen Gewinnen und Erlösen. Es treten zakāt [zakāh, die für jeden Muslim verpflichtende Sozialabgabe] und ǧizya [Kopftsteuer der Dhimmis an die befehlsberechtigten Muslime im islamischen Staat] hinzu sowie die ḫarāǧ [Grundsteuer]. … Mit Anarchie oder Chaos wäre derlei [wohldurchdachte Finanzpolitik] doch ganz gewiss nicht zu machen.

2.2. Ein weiterer Beweis für die Notwendigkeit der Bildung einer Islamischen Regierung sind die Gebote der Aufrechterhaltung der Islamischen Ordnung und diejenigen der militärischen Verteidigung des unverletzlichen Territoriums. Beispielgebend dürfen wir hier das göttliche Gebot aus der Sure al-Anfāl Vers 61 heranziehen: „Bereitet euch nach Kräften gegen eure Feinde und rüstet starke Heere auf.“ Dieses Gebot ist ein Befehl an alle Muslime, eine Armee aufzustellen und dauerhaft zu finanzieren sowie ein Befehl, auch in ruhigen und friedlichen Zeiten in ständiger Alarmbereitschaft zu sein. Wenn die Muslime sich an dieses göttliche Gebot gehalten hätten, wäre es einer Handvoll Juden nicht gelungen, unsere Lande zu besetzen und unsere al-Aqṣā-Moschee zu zerstören oder in Brand zu setzen. … Wenn die Regierungen der [heutigen, so genannten] islamischen Staaten wirklich die [vor Allāh legitimen] Vertretungen der Gläubigen gewesen wären, hätten sie ihre geringen Meinungsverschiedenheiten und Streitereien beiseite gelassen und sich zu einer einzigen, geballten Faust vereint.

Die al-Aqṣā-Moschee steht auf dem etwas nachträglich al-Ḥaram aš-Šarīf, „das edle Heiligtum“ genannten Tempelberg, der im regional wesentlich angestammteren Hebräischen Berg des Hauses heißt, Har haBayit. Gemeint ist allerdings ganz Jerusalem, was wiederum heißt: ganz Israel, das es aus Chomeinis Sicht für den Islam zurückzuerobern gilt. Wortherkunft zu al-masǧid al-aqṣā, „der weit entfernte Ort der Niederwerfung“. Wird oft verwechselt mit dem benachbarten goldbekuppelten Felsendom, Qubbatu ṣ-Ṣaḫra.

2.3. Göttliche Gebote zum Recht und Strafrecht

Ohne eine funktionierende [islamische] Regierung können, um weitere Beispiele anzuführen, die vielen göttlichen Gebote zu den diyyāt [Sg. Diyya, talionsrechtliche finanzielle Entschädigung, heilssicherndes Blutgeld] oder die strafrechtlichen Gebote Gottes zu den ḥudūd [Sg. ḥadd] und zum qiṣāṣ nicht angewendet werden.

3. Von der Notwendigkeit der politischen Revolution

Als der Prophet gestorben war, haben die Widersacher [Allahs] und die Umayyaden (al-Umawiyyūn) verhindert, dass es eine Islamische Regierung nach der Maßgabe der Wilāya [vor Allāh legitime Statthalterschaft und Staatsführung] gibt. Diese Kräfte haben ein Regieren zu Allahs und Mohammeds Zufriedenheit nicht geduldet, … ihre Regierungsweise ähnelte vielmehr derjenigen der persischen Großkönige, römischen Cäsaren oder ägyptischen Pharaonen. Diese unislamische Form des Regierens hat an den meisten Orten der Welt bis in unsere Tage ihre [heilsgefährdende] Fortsetzung gefunden. Doch gebieten uns sowohl die Šarīʿa als auch die Vernunft, dass wir nicht zulassen, dass sich ein derartiges Regieren, ein derartig unislamischer politischer Zustand fortsetzt. Denn der Zusammenhang müsste doch eigentlich jedem [Gläubigen] ersichtlich sein, dass das Vorhandensein einer unislamischen politischen Ordnung lediglich bedeutet, dass die [gleichsam naturhafte und gesunde, fiṭra-anlagegemäße] islamische politische Ordnung nicht zum Durchbruch gekommen ist.

Sondern von universell-menschenrechtlichen, freiheitlich-demokratischen und anderen satanischen Kräften verhindert wird.

Daraus folgt, dass jede unislamische Politik einen Polytheismus darstellt, weil ihr Herrscher ein Ṭāġūt [anglisiert Taghoot, NL taghoet] ist, ein Götze. Wir [Muslime] haben die Pflicht, jede Spur der Vielgötterei aus unserem Leben und Staat zu entfernen und für immer zu zerstören. … Wir müssen grundsätzlich Bedingungen schaffen, die der Herrschaft eines Ṭāġūt oder einer [schariarechtlich] illegitimen Macht entgegengesetzt sind [wir dürfen hier gewalttätig sein], denn nur unter diesen können [junge] Menschen zu Frömmigkeit und Bildung emporwachsen. Die Verderbtheit unserer Zeit wird durch das politische System verursacht, welches der Herrschaft der Ṭawāġūt [eigtl. Ṭawāġīt, Götzen, Sg. Ṭāġūt) und derjenigen des Polytheismus dient. Das aber ist die „Verderbnis auf Erden“, die beseitigt werden muss und deren Verursacher zu bestrafen sind. Keine andere Verderbtheit war es, die einst das politische System des ägyptischen Pharao aufgerichtet hat. In einer solchen Gesellschaft aber kann ein religiöser, Gott fürchtender Mensch nicht existieren, will er dem Islam und dem islamischen Wohlverhalten treu bleiben. Er hat nur zwei Möglichkeiten: entweder er akzeptiert, dass er [schariarechtlich] verbotene Taten begeht und damit de facto dem Polytheismus dient, oder er leistet Widerstand, um dem System und der Logik des Ṭāġūt zu entkommen. Uns bleibt gar keine andere Wahl als die verderbten und Verderbtheit erzeugenden politischen Systeme zu vernichten.

Als er am 06.10.1981 mit drei dschihadistischen Komplizen der Gruppe al-Jihad (auch: al-Gihad) seinen Präsidenten Muḥammad Anwar as-Sādāt (el-Sadat) erschossen hatte, rief der Attentäter Khalid Ahmed Showky al-Islambouli: „Ich habe den Pharao getötet!“ (I have killed the Pharaoh!), nach anderen Berichten: „Tod dem Pharao!“ („Death to Pharaoh!). Al-Jihad / al-Gihad ist eine Abspaltung der radikalislamischen al-Jamaat al-Islamiya (el-Gama’a el-Islamiyya), die am 08.06.1982 den Agrarwissenschaftler und Gesellschaftskritiker Faradsch Fauda (Farag Fauda) ermordete. Vielleicht hat Attentäter al-Islambouli genau Ayatollah Chomeinis zitierten heiligen Hass auf das „politische System des ägyptischen Pharaos“ nicht gekannt, in der Geschichtslosigkeit oder vielmehr in der ewigen Gegenwart des Islam jedoch ist jede unislamische Herrschaft ein Staat der Feinde Allahs, der gewissermaßen als pharaonisch gelten muss und damit zu beseitigen ist. Die Ära der Pharaonen ist für jeden Dschihadisten gleichbedeutend mit der von bin Taimīya (1263-1328), al-Maudūdī und Quṭb „politisch“ (islamisch konsequent) verwendeten berüchtigten Ǧāhilīya, der Epoche der [vorislamischen] Barbarei. Denn einerlei ob vorislamisch oder unislamisch, die Herrschaft Allahs ist morgen aufzurichten, dein Heil ist heute gefährdet und dein Einsatz beim Beseitigen des Kufr ist in zwei Stunden gefragt, am besten in einer Stunde.

4. Die Unabdingbarkeit der Islamischen Einheit

Die Kolonialmächte und Despoten haben die Geborgenheit des Islam in Stücke gerissen, die islamische Umma in separate Nationalstaaten geteilt. Russland, England, Österreich und die anderen Kolonialmächte handelten vereint, überzogen das Osmanische Reich mit Krieg und teilten es untereinander oder machten die Territorien abhängig. …

Der typisch islamischen Angst vor der fitna, der „Zerspaltung“ von Gesellschaft oder Kriegerbund, lässt sich mit dem Aufbau absolut verlässlicher Hierarchien von Befehl und Gehorsam begegnen, die es gilt, als egalitär darzustellen.

Uns bleibt gar kein anderer Weg, wollen wir die Einheit der Umma wieder herstellen und die islamische Heimat den Besatzern beziehungsweise ihren Marionettenregierungen entreißen, als eine [islamische] Regierung zu bilden. Um der Einheit und Freiheit der muslimischen Völker Willen gilt es, die unterdrückerischen und die von [ungläubigen] Fremden ernannten Regierungen zu stürzen. um anschließend die Gerechtigkeit und Gemeinwohl gewährleistende Islamische Regierung aufzurichten. Wir sehen, dass die Regierungsbildung zum Schutz von Einheit und Wohlergehen aller Muslime unerlässlich ist, wie uns ja bereits die heilige Zahrā ermahnt: „Das Imamat ist für die aufrecht erhaltene Ordnung der muslimischen Gemeinschaft und die Verwandlung ihrer Zerstrittenheit in Eintracht unerlässlich.“

Die Mutter aller prophetischen Nachkommen und Tochter (bint) Mohammeds gilt den Schiiten als eine Heilige (7).

Fāṭima bint Muḥammad (606-632) wird auch Fāṭima z-Zahrā genannt. Man verwechsele sie nicht mit der ungefähr sechs Jahre eher verstorbenen Fāṭima bint Asad, einer der ersten Musliminnen oder Muslime überhaupt, welche vier Söhne und zwei Töchter hatte, unter den Söhnen befanden sich Ǧaʿfar bin Abī Ṭālib („Dschafar ibn Abu Talib“) (8) und ʿAlī bin Abī Ṭālib („Ali ibn Abu Talib (a.)“), der vierte der vier rechtgeleiteten Kalifen der Sunniten und der erste der heiligen schiitischen Zwölf Imame (9).

5. Von der Notwendigkeit der Emanzipation der Entrechteten und Unterdrückten

Unsere Aufgabe ist es, diese [hungernden und entrechteten] Menschen zu retten. Unsere [von Gott auferlegte] Pflicht ist es, Freund aller Unterdrückten und Feind jedes Unterdrückers zu sein. … Den ʿUlamāʾ des Islam kommt dabei eine wichtige Aufgabe zu … sie dürfen es nicht länger dulden, dass ein großer Teil der Menschheit Hunger leidet, während wenige Ausbeuter und Plünderer im Überfluss leben. Der Emir der Gläubigen [ʿAlī] sagt uns: „Die Regierungsführung habe ich nur deswegen übernommen, weil Allāh die ʿUlamāʾ dazu verpflichtet hat, zur Dekadenz der Plünderer und Unterdrücker und zur Marginalisierung und Mittellosigkeit der Unterdrückten nicht zu schweigen“ (Nahdsch-ul-Balāgha 41/1 (10)). Wir dürfen nicht länger tatenlos dabei zusehen, wie sich die Verräter [der rechten, islamischen Seinsweise] Unredliches erlauben und die Pfründe der [ungläubigen] Fremden einstreichen, … und dabei Millionen von Muslimen in Armut belassen. Es ist die Aufgabe der ʿUlamāʾ und aller anderen Muslime, … die unterdrückerischen Regimes zu stürzen und islamische Regierungen zu errichten.

6. Über die Notwendigkeit des Regierens gemäß der Aḫbār [Sg. ḫabar, Bericht, Nachricht] der heiligen Berichte

Aḫbār („Nachrichten“) ist heutzutage, die Faktennähe nimmt sich zaghaft den Vortritt gegenüber der islamischen Heilsrettung heraus, der Name vieler arabischsprachiger Zeitungen (11), sogar bis in die USA (12).

Keine Religionsgemeinschaft auf der Welt vermag ohne einen Führer zu sein. … Allahs Ratschluss hat es fern gelegen, die Menschheit ohne einen Führer zu lassen, von dem, wie er [Allāh] weiß, die Menschen existentiell abhängig sind, weil sie die Feinde abzuwehren und die gemeinschaftlichen Einkünfte zu verteilen haben und weil sie die gemeinsamen Gebete verrichten müssen … . Ohne einen von Gott eingesetzten Imām, Führer, welcher Ordnung und [bestenfalls rein schariatische] Gesetzeseinhaltung gewährleistet, würden Volk und Religion untergehen.

Die Menschen sind zu mangelhaft, zu unterschiedlich und launisch, um ohne einen Führer leben zu können. … Viele Gründe also sprechen für die Islamische Regierung und die Einsetzung eines Valī-e Amr, eines befehlsgebenden Statthalters. … Die Anwesenheit eines [obersten politischen] Befehlsgebers, eines Wächters über das Islamische Gesetz, ist unerlässlich, … um die bidʿa – die von Menschen erfundene, irrige Lehre – abzuwehren.

Die Verwestlichung [Entartung] der Muslime hat nur geschehen können, weil wir keinen Qaiyim (Vormund, Aufpasser) hatten.

B. Über die Natur der Islamischen Regierung

1. Islamisches Regieren und nichtislamisches Regieren

Islamisches Regieren lässt sich mit keiner anderen Regierungsweise vergleichen. Sie ist beispielsweise keine Diktatur …, sondern die an Koran und Sunna gebundene Anwendung der göttlichen Gesetze auf das Volk.

Anders als Monarchie oder Verfassungsstaat … obliegen die Legislative und die Bevollmächtigung zur [Durchsetzung der] Šarīʿa [durch seine die Gewaltlizenz gegen alle Nichtmuslime und unbotmäßigen Muslime innehabende Regierung] dem erhabenen Gott [Allahgott]. Gesetzgeberische Gewalt nämlich kann im Islam nichts anderes sein als die heilige Šarīʿa. Niemand sonst [außer Allah] hat das Recht, Gesetze zu erlassen, keine außerhalb der Šarīʿa liegenden [beziehungsweise gegen ihre Grenzsetzungen verstoßenden] Gesetze dürfen zur Anwendung kommen. Und so kennt die Islamische Regierung auch kein Parlament, sondern eine Planungskammer, die für die einzelnen Ministerien Pläne aufstellt, welche den Geist der Islamischen Normen wiederspiegeln. Die Pläne wiederum prägen den Charakter des Öffentlichen Dienstes, der das ganze Staatsgebiet erfüllt.

Die Gesamtheit des [kohärenten und ewigen] Islamischen Gesetzes, das sich aus Koran und Sunna herausbildet, wird von der gehorsamspflichtigen Umma [in Freiwilligkeit] anerkannt. Gesetzlichkeit ist damit Sache des Volkes, durch die [auf der Zustimmung des Volkes aufbauende, harmonische] Übereinstimmung zwischen [islamischer] Führung und [muslimischem] Volk ist die Ausübung des Regierungsamtes leicht. In den Republiken oder konstitutionellen Monarchien hingegen wird es überwiegend so sein, dass die so genannten Volksvertreter der Bevölkerung ihren Willen aufzwingen.

Die Islamische Regierung ist eine Regierung der Gesetze, Gott selbst ist Souverän, das Gesetz wiederum ist Befehl oder Gebot des Herrn. Alle Individuen unterstehen dem Islamischen Gesetz, anders gesagt, unterstehen Allahs Befehl.

Als der Prophet [Mohammed] das Kalifat implementierte, tat er es auf Befehl Gottes. Allāh selbst hat ihn zu seinem irdischen Kalifen [Statthalter, Stellvertreter] gemacht, es war also nicht etwa der Fall, dass Mohammed hier einer persönlichen Meinung gefolgt wäre. Mohammed wiederum bestimmte ʿAlī zu seinem Kalifen, um das Aufkommen von Zwist in der noch unerfahrenen Umma zu vermeiden. Wir sehen, dass Regieren im Islam bedeutet, den Gesetzen Folge zu leisten und dass außer ihnen nichts anderem die Rolle des Herrschens zukommt. Sogar die Freiräume [persönlicher Entscheidung] wurden [schließlich] von Gott [unübertrefflich perfekt] bestimmt. Das prophetische Erwähnen eines Sachverhaltes oder Verkünden eines Gebotes verlief in jedem einzelnen Fall in den Bahnen des göttlichen Gesetzes, weshalb alle Muslime Mohammeds Beschreibungen oder Anweisungen [absolute] Folge leisten müssen. Selbst das Folgeleisten ist ja ein göttlicher Befehl, Koran 4:59, „und gehorchet dem Gesandten“.

Auch das Gehorchen auf die Anweisungen der Ulil-Amr, der [„heiligen“] Statthalter, entspringt Allahs koranischem Befehl aus Sure 4 „Und gehorchet denen unter euch, die Befehle erteilen dürfen!“ Persönliche Meinungen, und seien es die des Propheten selbst, haben in diesem System keine Bedeutung. Alle unterstehen Allahs Willen.

Ulil-Amr (ʾ-m-r; Supreme Authority, Heilige Obrigkeit) entstammt dem Koran, wo es in 4:58 heißt: „Gehorche Allah und dem Gesandten und all jenen, die hoheitliche Macht haben (13).“

2. Voraussetzung des Regenten

Neben Vernunft und Klugheit sowie Wohlgeratenheit:

1. Gesetzeskenntnis [Schariawissenschaft] und Gerechtigkeit

2.1. Gesetzeskenntnis des Regenten ist unerlässlich. … Unsere religiösen Führer (Aʾimma, Sg. Imām) erklärten ihr Imāmāt durch den Wissensvorsprung des Führers. … Gesetzeskenntnis und Gerechtigkeitssinn sind die Grundlage der legitimen Herrschaft jedes Regenten, alle weiteren Führungseigenschaften sind entweder unmaßgeblich oder unwichtig.

Das Kalifat betreffend muss der Kalif zum Ersten die Islamischen Gebote kennen, muss also gesetzeskundig sein, und hat sich zum Zweiten durch Gerechtigkeit auszuzeichnen sowie durch Vollkommenheit der Moral und Glaubenstiefe. … Solange er taqlīd übt [und keinen iǧtihād betreibt] … wird seine Herrschaft scheitern, zumal ein richtiger Herrscher und Vollstrecker ja doch wohl nie nur ein getreuer Befolger sein kann. Denn auch das steht für alle Zeiten fest: „Die Theologen gebieten über die Sultane [Könige, Präsidenten]“. Die Könige, sofern sie echte Muslime sind, haben sich den Fuqahāʾ, den Theologen zu unterwerfen und sie haben die Fuqahāʾ nach dem Islamischen Gesetz und Gebot sowie nach der korrekten [das diesseitige und jenseitige Heil bestmöglich garantierenden] Anwendung von Koran und Hadith zu befragen.

Sunnitisch und schiitisch Volksentmündigung, Allahkratie, schiitisch zusätzlich Klerusherrschaft, Klerokratie.

2.2. Der Regent muss in Moral und Glaubenstiefe integer sein sowie vollkommen gerecht und sündenfrei. Denn wer die ḥudūd [Sg. ḥadd] vollstreckt, das islamische Strafrecht, kann doch nicht selber ein Sünder sein. Nein! Der gesegnete und allmächtige Allāh gibt keinem unrechten Herrscher eine solche Befugnis.

Islamische Führungsethik: Wer nur genügend mordet, dabei selbstverständlich ausschließlich schariakonform mordet (ḥalāl-Mord), ist integer und ohne Sünde.

Was aber soll man [als Muslim] jetzt tun, in einer Epoche der „Verborgenheit“ [ohne Kalifat beziehungsweise ohne einen obersten schiitischen Imām], in einer Zeit, in der der gesegnete und erhabene Allāh keine Person mit dem Amt der Regierungsbildung betraut hat? Wie erläutert, ist der Aufbau der Islamischen Regierung [jedem Muslim] vorgeschrieben. … wenn also zurzeit kein höchster Imam der Staatsführer ist, dann muss eben jeder Einzelne alles in seiner Macht stehende tun, um dieser Staatsform zur Gestaltwerdung zu verhelfen. [Geeignete Kandidaten für die Bildung einer Regierung des Super-Imam gibt es ja schließlich auch heute genügend, und] wenn diese sich nur gemeinschaftlich versammeln würden, könnten sie die Menschheit mit einer Staatsführung der allgemeinen Gerechtigkeit beschenken.

„Verborgenheit“ meint im engsten Sinne das gemäß der schiitischen Gläubigkeit die derzeit zu duldende „Große Verborgenheit“, al-ghaiba al-kubra (14), das Warten auf den 12. Imām, jenem sehr heiligen Wiederkehrer, dessen Figur sich allerdings notwendig mit dem Amte Mohammeds und demjenigen eines jeden wahren Kalifen verflicht sowie mit der Rolle des den Endkampf gegen das Böse erfolgreich führenden Heerführers, des Mahdī (15). Der ungeduldige Noch-nicht-Diktator Chomeini bringt sich hier in jeder Weise selbst ins Spiel, wer weiß, ob er nicht von den glühendsten Getreuen für den verborgenen Imām gehalten worden ist. Wer weiß, ob im Jahre 2010 der an der Atombombe bauende Herr Ahmadinedschad (Maḥmūd Aḥmadī-Nežād), als 6. Präsident seit dem 03.08.2005 im Amt, nicht bewusst damit kokettiert, dem Mahdī sehr zu ähneln.

3. Die Regentschaft des Faqīh

Sobald eine würdige Person auftritt [zum Beispiel ich, Chomeini], welche die soeben genannten Eigenschaften aufweist, und eine Regierung aufbaut, dann ist diese genau das Staatswesen, das der Prophet dereinst für die Verwaltung seiner Gemeinschaft stiftete, und jeder [Muslim] hat die Pflicht, dieser Regierung Folge zu leisten.

Der Führerstaat. Gelegentlich ähnelt Chomeinis Buch »Velāyat-e Faghīh« dem Hitlerschen Mein Kampf.

Es ist nämlich völlig unberechtigt, zu fragen, ob Allāh Mohammeds Regentschaft in vollkommenerem Maße ermächtigt hätte als diejenige von ʿAlī und diese vollkommener ermächtigt als die der Theologen. … Allāh hat dieselbe [ungeschmälert heilssichernde und unteilbare] Vollmacht den Menschen anvertraut, sowohl Mohammed als auch ʿAlī oder den Aʾimma [die Mehrzahl von Imām], und zu dieser Vollmacht gehört Heeresgründung, Mobilmachung und Steuereintreibung (zakāt, ǧizya usw.).

Das prekäre Heil der muslimischen Seele ist mit einem Male relativ gesichert, der Muslim kann womöglich bald wieder leben wie zu Zeiten des Propheten. Die vollumfänglich installierte islamische Seinsweise allein gibt optimalen Anschluss an den Medinastaat gestern und die Paradiesfreude morgen. Chomeini erlöse uns.

Wilāya, Regieren und Verwalten eines Staates sowie Gesetzeserlass nach [den Strukturen] der [ungefilterten, ungeschmälerten] Šarīʿa ist ein schweres und bedeutsames Tun, zumal sie niemandem besondere Würde einbringt und keinen höher stellt als den anderen. Anders als oft vermutet ist Wilāya kein Privileg, sondern eine Bürde.

Die Pflicht zur Wilāya (islamische Regierung und islamisches Führertum) erlischt für einen Muslim niemals, zumal die Fuqahāʾ (Gelehrten) von Gott eingesetzt sind. Sie sollen versuchen, die Steuer, das Zehntel (zakāt), Fünftel (ḫums) und die Grundsteuer (ḫarāǧ) einzunehmen und im Sinne des [kulturrassistischen islamischen] Gemeinwohls zu verwenden, auch das islamische Strafrecht sollen sie durchsetzen [und dem Dieb die Hand abhacken].

Wir haben eine das Weltall schaffende Herrschaft vor uns, das Kalifat ist kosmogenetisch, alle Teilchen des Universums sind dem Führer (Valī-e Amr) unterworfen.

Zackig bis auf die subatomare Ebene, und selbst die Moleküle entbieten den Hitlergruß. Mohammed und Chomeini als zwei Seelen rettende Teilchenbeschleuniger. Profane Gaszentrifugen zur waffenfähigen Anreicherung von Uran mögen beim globalen Saubermachen Ergänzung sein (16).

Nach der Überlieferung sind der Prophet und die Aʾimma [Sg. Imām] einst Lichter im Schatten des göttlichen Thrones gewesen, auch in ihrer Embryonalentwicklung oder vielmehr Keimbefruchtung sind sie gewöhnlichen Menschen ungleich.

Wissenschaft war gestern, jetzt kommt al-islām. Der schiitische Hochklerus wird uns zur Superrasse.

5. Die theologische Regierungskunst in der Überlieferung

Der heutige Islam aber ist wie ein Fremdling. Nichts als der Name von ihm ist geblieben. Der umfassende islamische Strafrechtskatalog, der trefflichste seiner Art, der jemals den Menschen offenbart worden ist, ist in Vergessenheit geraten. Hat denn der Prophet auch so gehandelt? Verlas er etwa nur den Koran und schob ihn dann beiseite? War er nicht vielmehr um die [genaue] Vollstreckung der Strafen und Durchsetzung der Gebote bekümmert? Haben etwa die Kalifen sich darauf beschränkt, der Bevölkerung einen Haufen an theologischen Fragestellungen vor die Nase zu werfen und sich dann [in die Tatenlosigkeit und ins Schweigen] zurückzuziehen? Oder ließen sie [nicht vielmehr] die Straftäter auspeitschen, steinigen, einsperren oder in die Verbannung schicken?

6. Das unmittelbare Regieren der Fuqahāʾ

Die höchste Aufgabe aller Propheten liegt darin, eine gerechte Gesellschaftsordnung aufzurichten. Das setzt sicherlich Diskussion und Mission, Pädagogik und Propaganda der von Allāh gesetzten Normen voraus, das Ziel aber bleibt die [einzig] gerechte Gesellschaftsordnung, wie das der Koran (al-Hadīd:25 [hier nach Rudi Paret, ergänzt]) sagt: „Wir haben doch (im Laufe der Zeitalter) unsere Gesandten mit den klaren Beweisen (zu allen Menschen) geschickt und die Schrift und die Waage mit ihnen herabkommen lassen, damit die Menschen für Gerechtigkeit sorgen würden.“ Also bleibt das generelle Ziel allen Prophetentums, die Menschen auf der Basis gerechter sozialer und politischer Beziehungen zu ordnen, auf dass sie ein gelingendes Leben führen können, was [nur] dann möglich ist, wenn eine [islamische] Regierung gebildet und die Gebote [der vollumfänglichen Scharia] durchgesetzt werden.

6.1. Islamische Regierung als praktizierte Gesetzesreligion benötigt Staatsführer und mehr noch Religionsgelehrte (Fuqahāʾ), welche gesetzeskundig sind. … Die Fuqahāʾ sind nach Allahs Geboten Treuhänder und … dürfen nicht dulden, dass vom Islam abgewichen wird. … Bestraft daher ein Faqīh einen Sexualstraftäter wegen unehelichem Geschlechtsverkehr (Ehebruch), hat er ihn den [göttlichen] Weisungen gemäß vor ein Publikum zu führen und mit hundert Schlägen auspeitschen zu lassen. Der Faqīh darf weder 101 Schläge verordnen noch ihn beleidigen, ohrfeigen oder für einen Tag einsperren. Nicht anders hat es der [islamische] Theologe bei der Einziehung der [von Allāh befohlenen] Steuer zu tun, die und die Summe darf er einnehmen und keinen Cent mehr.

Der Herrscher [im Islam] ist wirklich das personifizierte Gesetz. Alle befinden sich unter seiner Herrschaft in Sicherheit und haben ein Recht auf den Schutz, der ihnen gesetzlich [d. h. nach der Scharia] zusteht. Im Rahmen der Weisungen Allahs sind die Muslime also in der Islamischen Gesellschaft freie Menschen, denen niemand Vorschriften machen darf …

Falls es also [und hoffentlich in Kürze] zur Bildung des Islamstaates kommen sollte, werden alle Menschen im Schutz der [optimalen] Gesetze leben und kein Politiker hätte das Recht, etwas zu tun, was gegen die Vorgaben und Vorschriften der heiligen Šarīʿa verstößt.

Der Islam betrachtet Gesetze als Werkzeuge oder Vehikel, mit denen eine gerechte Staatsordnung aufgebaut werden kann, als Instrumente, welche die Menschheit in der Moral und im Geist veredeln.

6. 3. Rechtskundige Theologen (al- Fuqahāʾ) als sozialpolitische Entscheidungsbefugte

Eine Überlieferung [»Wasāʾil aš-Šīʿa« Hadith 9] berichtet, wie Ishaq bin Yaʿūb den Regenten der Zeitalter (Ṣahib az-Zamān, der verborgene Imām in der Schia) fragt, wer einem denn [heilssichernde] Beratung zu „Begebenheiten und Geschehnissen“ erteilen könne. Der Ṣahib az-Zamān sprach: „So erbitte du doch von den Überlieferern des Hadith [in deiner Stadt] die Erteilung eines Ratschlags, denn diese sind [gottgegebener, Orientierung stiftender] Beweis für euch, nicht anders, als ich euch gegenüber den Beweis Gottes verkörpere.“

»Wasāʾil aš-Šīʿa« (Wasa’il al-Shi’a) ist die nach »Kutub Arbaʿa« („Vier Bücher“ (17)) die maßgeblichste Hadithsammlung des schiitischen Islam und wurde vor etwas mehr als drei Jahrhunderten von Scheich al-Ḥurr al-ʿĀmilī (1623-1692) zusammengestellt (18).

Mit „Begebenheiten und Geschehnissen“ sind [dabei] all jene Situationen gemeint, die von der Šarīʿa nicht entschieden worden sind, jene Unvorhersagbarkeiten also, die über einen Muslim hereinbrechen. Was aber bedeutet „Beweis Gottes“? Nichts anderes, als dass der Gesandte, dass also Mohammed das letzte Wort hat und die absolute Autorität innehat, der jeder Muslim gemäß göttlicher Anordnung in allen Lebenssituationen Folge leistet. Damit also ist die Instanz der [Recht bzw. Einzelfallrecht sprechenden oder Lebensberatung erteilenden] Fuqahāʾ für das ganze Volk und für alle [nur denkbaren] Vorkommnisse zuständig und verantwortlich.

Durch Gott selbst also ist der Ḥoǧatollāh, der Beweis Gottes, für spezifische [irdische] Aufgabenbereiche eingesetzt worden, weshalb der Muslim die Worte und Handlungen des Ḥoǧatollāh gehorsam nachahmen muss. Gegen jeden, der sich hier widersetzt, wird Beweis geführt werden. Wer sich also trotz dieser [Mensch gewordenen und durch Gott in ihr Amt eingesetzten] göttlichen Beweise an die bestehenden [säkularen, wissenschaftlich orientierten] Institutionen wendet, welche nichts als Institutionen der Unterdrückung darstellen, wird am Tage der Auferstehung der Beweisführung Allahs entgegen sehen müssen [und wird damit nachfolgend, sehr wahrscheinlich für immer, in die unnennbar grauenvolle Hölle fallen].

Allāh selbst wird euch die Frage stellen, warum ihr trotz des Beweises die Unterdrücker [Präsidenten, Ministerien, Universitäten, Polizei- und Beratungsstellen] um Rat gebeten habt und ihre [säkulare] Justiz verwendet habt [und kein Scharia-Gericht]. Allāh selbst wird jeden Regenten und Regierungsmitarbeiter, der sich unislamisch verhalten hat, zur Rede stellen und für seine Taten verantwortlich machen. So wird er [Allāh selbst] fragen: Warum habt ihr das Vermögen des Volkes verprasst? Warum habt ihr ein Fest zur Feier des 2.500-jährigen Bestehens des Königshauses begangen? Heutzutage sind eben die Fuqahāʾ die islamischen Beweise, und zwar für alle Menschen. Alle Führungs- und Leitungsaufgaben sind ihnen [von Allāh] anvertraut worden. Wer sich dem widersetzt, den wird Allāh zur Rede stellen.

Gott selbst also hat euch Menschen den Befehl gegeben, das euch zur getreuen Verwahrung Anvertraute [al-amānat, von Allāh treuhänderisch dem Vormund überlassene Güter] an die rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben.

Letztlich gibt es nur einen rechtmäßigen Besitzer, das ist Allāh, der den Menschen als zeitlichen Verwalter des Planeten und seiner Ressourcen eingesetzt hat; die ǧizya von morgen steht also der Umma als rechtmäßiger Besitz gewissermaßen bereits heute zu und die den getöteten Feinden abgenommene Kriegsbeute, al-anfāl, wechselt aus der Hand des unrechtmäßigen Eigentümers zum angemessenen Ort hinüber.

Weil die Frau im Islam als verstandesschwach, leicht zu verführen und zudem auch noch als wankelmütig gilt, ist für den muslimischen Ehemannn unter amānat, überantwortetes Gut, durchaus auch die eigene Ehefrau zu verstehen, für die er ja dank der Gnade des Allmächtigen die Treuhänderschaft übernommen hat: „Allah, gepriesen sei er, hat die Ehefrau der Obhut des Mannes anvertraut, Allah Ta’ala has assigned the wife to the care of the husband.“ In seiner unbegrenzten Gnade hat Allah dem Ehemann wahrhaftig das Recht zuerkannt, von der heiligen Wertsache namens Eheweib Behaglichkeit, Erholung, Friedlichkeit und Nutzen zu beziehen, However, Allah Ta’ala in His infinite mercy has bestowed to the husband the right to derive comfort, rest, peace and benefit from the Sacred Trust we call The Wife (19).“

Dem Hadith gemäß gilt das Gebot des Verwahrens für die Imame, das Gebot der Gerechtigkeit für die Regenten und das Gebot des Gehorsams für jeden Muslim. … Denn wenn der Prophet zum Gebet ruft, folgt er Allahs Anweisung. Der den Gottesdienst begehende Muslim aber ist, in diesem Augenblick, Allāh gegenüber gehorsam, und das ist etwas völlig anderes, als [im Alltag oder Krieg] dem Propheten zu gehorchen. … Bereits der Koran macht uns den Sachverhalt klar: Gott ist zuständig für die Gebote, der Prophet aber für die Ausführung.

Architekt Allahgott, Mohammed Bauunternehmer.

Dem muslimischen Endverbraucher gezielt undurchschaubar überlagern sich die verschiedenen Gehorsamsvektoren mit Raffinesse, zunächst zu den uns von der x- und der y-Achse bekannten Raumdimensionen auffächernd (seitwärts zu den Menschen, aufwärts zur Gottheit), dann aber bald, zumal seit dem Ableben Mohammeds, eine zeitbezogen gestaffelte Kopplung bildend und den von Allah als der absoluten Ursache ausgehenden Energie- oder Druckimpuls in die geringerwertigen Zonen der göttlichen Hühnerleiter (Allahs Kosmos ist eben Hierarchie, kosmische Ungleichheit) weitergebend wie ein Starkstromkabel oder eine Reihung kunstvoll einstürzender Dominosteine.

Die Moral des Radfahrers oder orthodoxen Muslims lautet eben: Nach oben buckeln, nach unten treten. Die innermuslimische Menschenschar zweiter Klasse, die weibliche, ist folgerichtig heilssichernd zu erniedrigen, und da islamische Spiritualität und praktizierte Misogynie die zwei Wasserspiegel einer uns vom Waschbeckensyphon vertrauten kommunizierenden Röhre bilden, musste eine westdeutsche Großstadt wie Köln, die ein Großbordell bereits hatte, dann auch die Großmoschee erhalten.

Orthodoxer Islam ist der Politkult der Frauenentrechtung und der Ausplünderung der Nichtmuslime und damit von Artikel 4 (Religionsfreiheit) des Grundgesetzes nicht gedeckt. Ehrenmord, den sicherlich leider auch das Jesidentum kennt, ist etwas typisch Islamisches und wird es bis zur ehrlich gemeinten Zerstörung der Scharia durch die dann säkularisierten Muslime auch bleiben. Ob man die Sache Islamisches Weltbild oder Scharia nennt, seelisch-geometrisch und bei hoch politischer Auswirkung ist sie, ob atomar oder global, stets die in zwei Hälften halbierte Scheibe, welche die muslimische und die männliche Täterschaft und das nichtmuslimische und das weibliche Opfersein will.

Entweder denken wir eine, einschüchternd große, Hälfte weiß und die andere schwarz, gut und böse, himmlisch und höllisch, männlich und weiblich, oder wir malen zwei überschaubar kleine Hälften in Blau und Rot oder auch gleichfarben, aber verrücken sie ein wenig gegeneinander, vielleicht um ein Viertel des Durchmessers: Das ist Islam, die auf geheiligte Ungleichheit begründete Herrschaft. Das ist das halbierte Gesicht Allahgottes, das eine, verteidigende und das andere, zerstörende Auge der Gottheit.

Das ist die Gebrochenheit des irdischen Seins auf jeder Ebene, den Menschen bereits auf der Ebene seiner Organe, Drüsensekrete, Hautzonen und Körperhaare in himmlische und satanische Gefilde zerlegend. Der dem unterworfenen Menschen, dem Muslimen, einzig verbleibende Fluchtweg, der sogar der Frau Erleichterung verschaffende, erlösende Ausweg besteht darin, im Jenseits oder bei absolutem irdischem Gehorsam an einem Seelenfrieden (ungebrochener Kreis), vielleicht, teilhaftig zu werden.

Ob die betrachtete, zu islamisierende Einheit dabei das Molekül sei, jeder Mensch oder der Globus, bleibt einerlei. Die islamisch verstandene Weltkugel ist ein gigantisches, im inneren Krieg befindliches Doppelatom, kosmischer Eigentümer ist jederzeit Allahgott, der als Schöpfer, allmächtiger Steuermann und Sieger feststeht und der sich viele Dämonen und Satane hält, um deinen Charakter auf die Probe zu stellen und die Menschheit in ewige Gewinner und ewige Verlierer zu spalten. Weiß muss Schwarz besiegen und auslöschen, die Dār al-Islām die Dār al-Ḥarb erlösen, al-īmān (20) muss den verstockten, Krieg gegen Gott führenden Rest des weltweiten Kufr mit angemessener Brutalität in die Hölle drücken.

6.4. Muslime boykottieren alle unrechtmäßige Herrschaft

Der Koran selbst fordert in Sure 4 Vers 60 alle Muslime zum Boykott der ungerechten Herrschaft auf: „Hast du denn nicht jene Menschen gesehen, die nur vorgeben, an das zu glauben, was [in den Offenbarungen] den Menschen herab gesandt worden ist, während sie sich doch zur Entscheidungsfindung an die Götzen (Ṭawāġīt, Ṭawāġūt; Sg. Ṭāġūt] wenden, obgleich ihnen aufgetragen ist, nicht an sie zu glauben? Satan leitet sie weit ab [von der Geradheit des durch Allāh gewirkten Lebenspfades].“ Vielleicht ist [von besagtem Koranvers] nicht jedes [heutige] diktatorische Regime oder jede unrechte Herrschaft mit „Ṭāġūt, Götze“ gemeint, doch müssen wir vermuten, dass zum mindesten Regenten und Richterschaft gemeinsam mit Ṭāġūt gemeint sind.

Denn es ist doch so, dass man sich zuerst an die gerichtliche Instanz wendet, um [auf Erden] Recht zu bekommen, und der Schiedsspruch, wie immer er ausfallen mag, wird alsdann von den Behörden vollstreckt. [Aber] jede auf Ungerechtigkeit und Tyrannis gegründete Herrschaft ist Ṭāġūt, indem sie sich gegenüber Allahs Gebot als ungehorsam erweist, sich [also] rebellisch auflehnt [Krieg führt gegen Gott], willkürlich Gesetze erlässt und entsprechend anmaßend [und letztlich illegitim] nach diesen Gesetzen handelt.

Nicht koranbasierte Gesetzesbücher sind Fetisch, schlimmster Schirk und Kufr.

Allāh hat den Befehl ausgesprochen, ihnen [der Kombination aus Regent und Richterschaft bzw. ihren Gesetzeswerken] entgegenzutreten und ihren [säkularen, nicht jenseitszentrierten] Gesetzen gegenüber Widerstand zu leisten. Unweigerlich werden alle [Gottesfürchtigen], die den Götzen den Gehorsam verweigern wollen, auf große Widerstände stoßen, doch brauchen sie nur [da Allāh niemandem aufgetragen hat, eine Last zu tragen, die zu schwer für ihn ist] im Rahmen ihrer Chancen und Fähigkeiten [für das Kalifat, für die Islamische Revolution] engagierten Einsatz zu leisten.

Es ist das politische Gebot des Islam, jede unrechte Herrschaft zurückzuweisen. Das Volk ist aufgerufen, die [vor Allāh] illegitimen Regierungen und ihren Justizapparat zu boykottieren, um den unterdrückerischen und ungerechten Institutionen jedes Arbeiten zu lähmen.

Ob 1979 in Teheran oder 2010 in Köln: Wie ein Kleinkind über eine unerwünschte Mahlzeit dezidiert bähh äußert, so verschmähe der Rechtgläubige doch bitte die ihm von der kulturellen Moderne angebotene, trügerisch verheißungsvoll duftende Speise der juristischen Gleichbehandlung der Nichtmuslime oder Frauen. In deutschen Gerichtssälen braucht man als radikaler Muslim vor dem Richter nicht aufzustehen (20).

Ob Präsident Erdoğan von Zeit zu Zeit heimlich Ayatollah Chomeini liest? Gleichheit vor dem Gesetz für Atheisten oder für Frauen? Bähh!

Zweifelsohne hat der [absolute] Imām [und damit: hat Gott] die Geistlichen ebenso mit der Rechtsfindung wie mit dem Regierungsamt beauftragt. Nun ist es an den Muslimen, an jedem einzelnen, diesem Befehl des Imam [und damit diesem Gottesbefehl] Folge zu leisten.

Diese Aufruf zum sofortigen, totalen Einsatz erinnert sehr an den Sunniten al-Maudūdī (1903-1979), wenn auch bei dem zusätzlichen Einbau der schiitischen Kaste der Theologen. Dein Islam als der von dir zu betreibende politische Umsturz.

7. Der zeitlich dauerhafte Charakter des Amtes der ʿUlamāʾ.

Es stellt sich die Frage, ob die vom [absoluten] Imam bestimmte Rolle des Amtes der Fuqahāʾ (Sg. Faqīh) nach seinem Tod nicht mehr gelten solle oder Bestand habe. … Auf der ganzen Welt bleiben die Führungsämter des Militärs beim Tod eines Herrschers in Kraft und werden keineswegs außer Dienst gesetzt, es sei denn, die neue Regierung stürze die Militärführer. Sicherlich gibt es Anweisungen, die mit dem Ableben des Faqīh ihre [gehorsamspflichtige] Gültigkeit verlieren, etwa ein an einen bestimmten Menschen gerichteter Arbeitsauftrag, der an einem benannten Ort umgesetzt werden soll. Doch die Vormundschaft für einen Unmündigen oder das Verwalteramt eines Waqf [islamische Stiftung] bleiben auch nach dem Tode des Faqīh rechtskräftig. Nicht anders ist es mit der den Islamischen Theologen auferlegten Pflicht, den Staat zu führen und Recht zu sprechen, die immer [bis zum Tage der Auferstehung] Gültigkeit besitzt. Was also Imām Ṣādiq als die Amtspflichten eines Faqīh festgelegt hat, hat der auf ihn folgende Imam Mūsā ibn Ǧaʿfar ebenso wenig aufgehoben wie die nachfolgenden Imame. Keiner, nicht einmal ein [höchster] Imām also kann einen derartigen Befehl für ungültig erklären und den Menschen empfehlen, sich nicht an die gerechten Geistlichen zu wenden, sondern an die [Gerichte und Ministerien der] ungerechten Regenten.

Man mag sich bei Chomeinis Führungsanspruch an das Selbstverständnis von Diktatoren wie Hitler und Mao erinnert fühlen. Als Totalitarismus gründet sich Chomeinis hier entworfene Klerusregierung oder Klerokratie auf die schiitische Scharia und nicht zuletzt auf den keineswegs falsch verstandenen Koran. Das womöglich allzu leicht übersehene „Ǧomhūrī-ye Eslāmī – Islamische Republik“ im Titel des heutigen Staates Īrān ist kein Etikettenschwindel, sondern ein restauriertes islamisches Kalifat in seiner schiitischen Spielart, mit großem Ernst dem kulturrassistischen medinensischen Staat Mohammeds nachgebildet. Die brutal niedergeknüppelten Demonstrationen des Sommers 2009 deuten glücklicherweise auf eine längst bestehende umfassende Befreiungsbewegung im Volk hin. Die Mehrheit der Iraner möchte, weltweit hat man das miterlebt, nicht länger in einer Allahkratie leben. Das Kalifat jedoch ähnelt mit Führerprinzip, Personenkult und verordnetem absolutem Gehorsam aller Untertanen einem, zwar imaginiert-jenseitszentrierten sowie seltsam sexualisierenden und frauendeklassierenden, Faschismus, und das seit 1.400 Jahren.

Können Nordamerikas oder Europas Schiiten der von Chomeini geforderten Regierungsführung der Imame, der zum Buchtitel gewordenen Velāyat-e Faghīh, überhaupt offen widersprechen? Hoffen sie, nicht selten Flüchtlinge aus dem Iran, dass sie einstweilen von der kulturellen Moderne und ihren Freiheitsrechten profitieren können, und dass nur ja niemand eine schiitische Moschee in ihrer Nähe baut? Spielen sie auf Zeit, hoffen sie, ihren Allāh gequält betrügend, dass sich ihre Familienangehörigen in den nächsten Jahren eben keinem strengen Verständnis der Scharia zuwenden werden?

Ob Scharia mit oder ohne ein paar Ayatollahs, auch Imam Chomeinis politischer Geist ist der menschenverachtende und frauenfeindliche Geist des echten, zeitlosen Islam. Hoffen allein wird daher für den erhaltenswerten säkularen Staat zu wenig sein, um den schiitischen Beitrag zu einer islamisch dominierten Theologisierung der nordamerikanischen und europäischen Politik für immer zu verhindern.

Jacques Auvergne

(1) Rūḥollāh Mūsavī Khomeynī

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/ac/%D8%B1%D9%88%D8%AD_%D8%AE%D8%AF%D8%A7_%D8%AE%D9%85%DB%8C%D9%86%DB%8C.jpg

(2) Über Hamid Algar ist das Imam Reza Network voll des Lobes, veröffentlicht bei »English Islam Times«

http://www.islamtimes.org/vdch.6n-t23n-k10d2.html

Zweifelsohne, dieser Dozent hat Höheres im Sinne. Foto, Prof. Algar zeigend.

http://www.islamtimes.org/images/docs/000006/n00006684-t.jpg

Erstveröffentlichung

http://www.imamreza.net/eng/imamreza.php?print=7094

Imam Reza Network

http://www.imamreza.net/eng/

(3) Hamid Algar ist Berater der IHRC (Islamic Human Rights Commission). Die IHRC erledigt die „Verteidigung der Unterdrückten“ im Sinne Allahgottes. Mohammeds und des Koran.

„The Islamic Human Rights Commission was set up in 1997. We are an independent, not-for-profit, campaign, research and advocacy organization based in London, UK. We have consultative status with the United Nations Economic and Social Council. Our aims are manifold, and our inspiration derives from the Qur’anic injunctions that command believers to rise up in defence of the oppressed.”

Alljährlich vergibt die IHRC den als ätzende Ironie zu verstehenden Preis für Islamophobie (The Islamophobia Awards) an die größten Islamophoben des Jahres („the worst Islamophobes of the year“).

Islamophobie wird von der IHRC definiert: „What is Islamophobia? A contemporary and emerging form of prejudice Islamophobia can be described as stereotypes, bias or acts of hostility towards individual Muslims or followers of Islam in general. In addition to individual acts of intolerance and racial profiling, Islamophobia leads to viewing Muslims as a greater security threat on an institutional, systemic and societal level and perceiving their views to be intrinsically problematic, violent or unethical.“ Damit ist also jeder, der die Polygamie, die Frauenverstoßung, das halbierte Erbe der Frau und ihre halbe Stimme vor Gericht, den Kulturrassismus der Dhimmitude, das Steinigen der Ehebrecherin oder das Schwängern neunjähriger Bräute für „unethisch“ (unethical) hält, ein Islamophober. Islambezogenes Wissen wird zum „Vorurteil“ und „Stereotyp“. Der Dschihad führt Krieg gegen die Tatsache.

http://www.ihrc.org/

(4). Sean O’Neill berichtet am 20.04.2006 auf der britischen TIMES-online, dass das schiitische Zentrum Londons Nichtmuslime als „filth“, als Dreck darstellt, die Schweinen und Affen ähneln würden. In: »Muslim Students ‚being taught to despise unbelievers as filth’« erfahren wir, dass Studenten Protest einlegen und forfern, dass der mittelalterliche Text vom Curriculum verschwindet.

http://www.timesonline.co.uk/tol/news/uk/article707299.ece#cid=OTC-RSS&attr=Britain

(5) »Dual Citizenship: British, Islamic or Both? — Obligation, Recognition, Respect and Belonging«, (VOL. 1 of the British Muslims‘ Expectations Series, Summary). A report by Saied Reza Ameli and Arzu Merali for the Islamic Human Rights Commission, November 2004

http://www.ihrc.org.uk/file/BMEG_VOL1.pdf

(6) Über den Leugner des Völkermordes an den Armeniern und Verharmlosers von Selbstmordattentaten gegen israelische Zivilisten Prof. Hamid Algar weiß die Seite »Discover The Noetworks« in »Anti-American professor at the University of California-Berkeley« zu berichten.

Hamid Algar meint zur Bedeutung der Islamischen Revolution für die Muslime und den weltweiten Islam: „the most significant, hopeful, and profound event in the entirety of contemporary Islamic history“.

http://www.discoverthenetworks.org/individualProfile.asp?indid=2161

http://www.campus-watch.org/article/id/3241

(7) Die gottesfürchtigen »Shia Sisters« haben für The Holy Zahra immer einen flotten Reim auf Lager, solange es nur um Kopftuchverteidigung und gegen unzüchtige indische Kinofilme geht: „Making mockery of ‘hijaab’- Have you no shame? Sisters in ‘Imaan’ – Islam is no game! They gave us ‘Surah Nisa’ – For guidance as beacons of light! But still ‘Kuffar’ system confuses you – Believing wrong is right! This fashion world is just a stepping stone, for all to one day leave. So is it not better now, you repent your sins, practice and believe! Bollywood films are Satanic, that destroys Islamic ideology by day! These and otherworldly attractions lead you astray!“

http://www.shiasisters.net/articles_submissions/tears_of_fatema_zahra.html

(8) Dschafar ibn Abu Talib.

http://www.eslam.de/begriffe/d/dschafar_ibn_abu_talib.htm

(8) Ali ibn Abu Talib (a.), ʿAlī bin Abī Ṭālib. 4 = 1, vierter sunnitischer Kalif = erster Imam der heiligen schiitischen Zwölf Imame.

http://www.eslam.de/begriffe/a/ali_ibn_abu_talib.htm

(9) In Bremen vertreibt Gürhan Özoguz die gesammelten Worte des Scharif Radhi Muhammad ibn Hussain: »Nahdsch-ul-Balagha. Pfad der Eloquenz«, in der Übertragung ins Deutsche von Fatima Özoguz

http://m-haditec-shop.de/index.php?page=product&info=487

Syed Radi: Nahj-ul-Balagha

http://www.nahjulbalagha.org/

NAHJUL BALAGHAH, bei AhlulBayt

http://www.ahlulbaytportal.com/en.php/page,Nahj1603.html?PHPSESSID=4bd3cd3ecd3021bfe4c0d9fe9245b3fd

In Bremen erhält man buchgewordene Sonnenstrahlen, Intimes aus dem Leben eines Massenmörders, Kriegstreibers und Revolutionsführers. »Sonnenstrahlen. Geschichten aus dem Privatleben Imam Chomeinis«, denn: „Viel wurde über Imam Chomeini als politisches und einiges als spirituelles Vorbild und Oberhaupt der Islamischen Revolution geschrieben. Das Ziel dieses Buches besteht darin, dem Leser einen Einblick in das Privatleben Imam Chomeinis zu ermöglichen, über das viel zu wenig bekannt ist.“

http://m-haditec-shop.de/index.php?page=product&info=493

(11) al-Akhbaar heißt und ist so, „Nachrichten“, irakisch.

http://www.akhbaar.org/

Akhbaar-e-Pakistan, auch Nachrichten, kommt aber gar nicht aus Pakistan, sondern aus der Großstadt (700.000 Einwohner) Mississauga, westlich von Toronto, Provinz Ontario, Kanada. Toronto? Genau, um ein Haar wäre dort vor neun Jahren die Scharia verstaatlicht worden, die hält sich lokal erfahrungsgemäß ein paar Jahrhunderte frisch.

http://www.akhbaarepakistan.com/

Toronto und Islam? Genau: »The International Campaign Against Sharia Court. Internationale Kampagne gegen das Sharia-Gericht in Kanada«

http://www.nosharia.com/german.htm

Homa Arjomand blickt durch: “The Campaign Against Sharia Court in Canada consists of independent individuals and members of various organizations. We believe that all people who live in Canada are citizen with equal rights, and should live according to the same social laws and norms. We do not divide society into cultural, religions, national, racial groups. We stand for equal and universal laws for all humanity irrespective of sex, race, ethnicity, etc. The International Campaign Against Sharia Court in Canada opposes the Ontario Arbitration Act 1991 which recognizes the Islamic Court in Canada under the pretext of “religious freedom”, “tolerance” and cultural sensitivity. We call on all individuals and progressive organizations to join the International Campaign Against Shari’a Court in Canada. We demand: Separation of religion from the content of the Canadian justice system. We demand: That all family disputes be resolved in the Canadian secular court system and not by arbitrators outside of court regardless of their race, ethnicity, religion.”

http://www.nosharia.com/about.htm

»JAME MASJID MISSISSAUGA, Islamic Propagation Centre (IPC) of Ontario«

http://blog.jamemasjid.org/

Allahs kanadischer Vize: Imam Nafis Bhayat. Geboren in Indien, Schariastudium in Darul Uloom Bury, UK, Umzug nach Kanada, Oberster Imam im Islamic propagation centre of Ontario, besser bekannt als Jame Masjid Mississauga. Mister Bhayat ist Kanadas islamischer Multifunktionsträger: „Imam Nafis is an executive member of the Canadian council of Imams, Canadian Council of Muslim Theologians, Shariah advisor to UM financial and Ontario registered minister of religion & licensed marriage officer.“

http://alfajrinstitute.com/main/wp-content/uploads/2009/10/imam%20nafis%20bio.pdf

Darul Uloom Bury. Die in Bury, Großraum Manchester, gelegene Darul Uloom Al-Arabiyyah Al-Islamiyyah, meistens kurz Darul Uloom Bury genannt (Darul Uloom Islamic College, 149 Holcombe Old Road, Bury, Lancashire BL8 4NG), ist die älteste einer Reihe von britischen Madrassas, die dem pakistanischen, urdusprachigen, strengstens schariatreuen und zusätzlich antihinduistischen Deobandi-Milieu entsprossen sind und auf der ganzen Welt Darul Uloom (Dar al-‚Ulum) heißen. Die eigentliche, erste Dāru ʾl-ʿUlūm („Haus des Wissens“) steht in Deoband (Devaband), Provinz Uttar Pradesh, Indien. Die Anhänger dieses Studienzentrums und ihre Familien, auch hier funktional der den Staat ins Kalifat transponierenden türkischsprachigen Görüş-Bewegung ähnlich: Staat im Staat und Volk im Volk (Türkei: gegenmodern, antikurdisch, anti-alevitisch) werden deswegen Deobandi genannt. Dem vor 250 Jahren am Studienzentrum in Lucknow (Lakhnaū), dem Firangi Mahal (wörtl. Palast des Franzosen, Farangi ist aber auch jeder Europäer) entstandenen und als Scharia-Curriculum weltweit verbreiteten Dars-e-Niẓāmī verpflichtet, gründete der aus Indien stammende Scheich MOTALA (Shaikh-ul-Hadis Moulana Yusuf MOTALA, * 25.11.1946) die Schule im Jahre 1973. Männliche Schüler zwischen zwölf und 23 dürfen damit beginnen, die Islamische Weltsicht, Pflichten- und Rechtslehre zu studieren, die ungefilterte Scharia also, die Säkularen sollten die Demokratiegefährdung erkennen, von Gehirnwäsche reden und Aussteigerprogramme anbieten. Die jüngsten Schüler erhalten dort vorab ihre weiterführende Schulausbildung, in den höheren Klassen erst sind wenige der allerbesten Schüler berechtigt, einen Iftaa- oder Mufti-Kurs anzuschließen und sich in ein Spezialgebiet der Scharia einzuarbeiten, sie tragen später den akademischen Titel eines Aalim / Maulana from the Darul Uloom. Motala war Schüler von Muhammad Zakariya al-Kandahlawi, dem Neffe des Gründers der antiwestlichen Tablighi-Missionsbewegung oder »TJ« (Tablighi Jamaat, Gemeinschaft der Verkündigung und Mission), Muhammad Ilyas al-Kandhlawi.

http://www.inter-islam.org/

Holcombe-Hill & Moor, ostwärts blickend, fotografiert von: „Parrot of Doom“, am: 21.11.2007

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/d6/Holcombe_hill1.jpg

Islam zwischen Karibik und Atlantik. Trinidad und Tobago (T&T) hat 60 % Christen (katholisch / evangelisch jeweils gleich stark), 25 % Hindus, etwas Voodoo und nur 6 % Muslime. DARUL ULOOM TRINIDAD AND TOBAGO. The Home of Islamic Knowledge

http://www.darululoomtt.org/aboutus.shtml

DarulUloom Toronto, “AL-ASHRAF ISLAMIC SCHOOL“. Die DarulUloom of Canada ist im idyllischen Bowmanville gelegen, ann#hernd eine halbe Fahrtstunde außerhalb von Toronto. On The Path To Paradise … Insha Allah.

http://www.darululoom.ca/

Die Islamisierung Kanadas: Toronto Shariah Program. Shaikh Yusuf Mullan (Dewsbury, UK) und Sheikh Shams Ad-Duha Muhammad (auch britischstämmig, aufgewachsen in East-London).

http://www.shariahprogram.ca/

(12) al-Akhbar. Arab-American News (Los Angeles, California USA) „AL-Akhbar is a bilingual, Arabic and English newspaper that was established in 1995 by Samer Saba. AL-Akhbar is the most involved newspaper in the Arab-American community activities in Southern California spreading the word all over the western states helping all types of businesses, Arab American and otherwise, rely on AL-Akhbar to reach Arabs and Middle Easterners in the United States. … AL-Akhbar Is an independent bilingual (Arabic-English) news-paper, published in Los Angeles”

http://www.alakhbar-usa.com/

(13) Ulil-Amr. Koran 4:58, Script Usmani, dank sei Quran Explorer: Obey Allah, and obey the messenger and those of you who are in authority.

http://www.quranexplorer.com/quran/

Der Vers “Wilayah” ist dem Portal AhlulBayt am 06.04.2010 eine Diskussion zur Allahkratie wert, man übersetzt den Koran: Obey Allah and obey the Apostle and those vested with authority among you.

http://www.ahlulbaytportal.com/en.php/page,905A8697.html?PHPSESSID=4bd3cd3ecd3021bfe4c0d9fe9245b3fd

(14) Kleine Verborgenheit, al-ghaiba al-sughra (873-941), der Unsichtbare spricht zu seinen Getreuen über Botschafter. Seit dem Jahre 941 ist der Imām entschwunden und bis zu seiner Wiederkehr leben wir in der Großen Verborgenheit (al-ghaiba al-kubra). Von: Eslam, mit freundlicher Genehmigung bei: Islamisches Zentrum Schwerin

http://iz-sn.de.tl/Imam-al_Mahdi–k1-aswaf-k2–_-Er-ist-noch-immer-am-Leben-ar-.htm

Eslam: vier Botschafter halten Kontakt zum Mahdi

http://www.eslam.de/begriffe/b/botschafter.htm

Eslam: Imam Mahdi, geboren 869, der Fürst der Zeit (Sahib-ul-Zaman, )

http://www.eslam.de/begriffe/m/mahdi.htm

(15) Mahdi & Co, bei AhlulBayt sortiert man den Mahdismus (the „Mahdism“)

http://www.ahlulbaytportal.com/en.php/page,Unit2905.html

Junge, ohne Mahdi fehlt dir was: »The Emergence of Belief in the Mahdiism«

http://www.ahlulbaytportal.com/en.php/page,2905A6822.html

(16) Mit Zentrifugen für Uranhexafluorid (UF6) ist man auf dem Weg zur Atombombe. Kaskade von Gaszentrifugen, Piketon, Ohio, USA 1984

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/6/69/Gas_centrifuge_cascade.jpg

Max Steenbeck (1904 – 1981), deutscher Physiker unter Hitler und Stalin, 1947 Erfinder der Technologie der Urananreicherung per Gaszentrifuge

http://de.wikipedia.org/wiki/Max_Steenbeck

Gaszentrifuge (Wiki)

http://de.wikipedia.org/wiki/Gaszentrifuge

(17) Die Struktur der bedeutendsten Hadithsammlung der Šīʿa, »Kutub Arbaʿa«, wörtlich Vier Bücher, beschreibt die von Bremen aus durch Gürhan Özoguz und Yavuz Özoguz betriebene Seite »Eslam«

http://www.eslam.de/begriffe/v/vier_buecher.htm

(18) Der Šīʿa stellte Scheich al-Ḥurr al-ʿĀmilī (Shaykh Muhammad ibn al-Hasan al-Hurr al-‚Amili, 1623-1692) die nach dem vierbändigen »Kutub Arbaʿa« („Vier Bücher“) zweitwichtigste Hadithsammlung zusammen: »Wasāʾil aš-Šīʿa« (Wasa’il al-Shi’a). Dort heißt es: „Wer glaubt, keine zakāt bezahlen zu müssen, ist ungläubig und rituell unrein, if he does not believe that Zakat is obligatory, he is a kafir and Najis (ritually impure)“, aus: »One Who Does Not Pay Zakat is a Kafir«

http://www.ahl-ul-bait.org/en.php/page,1883A7767.html?PHPSESSID=a12f48c55d62af72cae0145795efc045

Zum ärgerlichen Thema Lästern und üble Nachrede (ġība) weiß http://www.al-shia.de zu berichten „Der Prophet Muhammad (ص) sagte einst zu Imam ‘Ali (ع): „O ‘Ali! Sollte jemand hören, wie in seiner Anwesenheit über seinen Muslimbruder gelästert wird, ohne zu dessen Verteidigung zu eilen, obwohl es ihm möglich wäre, wird er von Gott im Diesseits und im Jenseits gedemütigt.“ [Al-Hurr al-`Amili, Wasa’il al-Shi`ah, Band 8, Tradition Nr. 16336]“

http://www.al-shia.de/artikel/laestern.htm

AL-SAIF AL-MASLUL mutet radikal sunnitisch an und sortiert herablassend die schiitische Hadithwissenschaft

http://maslul.de/grundlagen/articles/quran-verfaelschung.html

AL-SAIF AL-MASLUL gibt sich erschrocken über die bekannten Gräuslichkeiten Ayatollah Chomeinis & Co. und will, alternativ, das sunnitische Kalifat

http://www.maslul.de/aussagen.html

AL-SHIA.EU

http://www.al-shia.eu/

»Wasāʾil aš-Šīʿa« (Wasa’il al-Shi’a)

http://en.wikipedia.org/wiki/Wasael_ush-Shia

Scheich al-Ḥurr al-ʿĀmilī (al-Hurr al-Aamili)

http://en.wikipedia.org/wiki/Shaikh_al-Hur_al-Aamili

(19) Weltverwaltungsprinzip amānat. Frauen sind verstandesschwach, leicht zu verführen und launisch, daher fasse der muslimischen Ehemannn seine Frau unter das amānat-Prinzip der geheiligten treuhänderischern Wertsachen, er ist schließlich ihr Vormund, ihr Aufpasser: „Allah Ta’ala has assigned the wife to the care of the husband“. So sieht es am 09.11.2007 die Seite »Domain of Islam. Home to Islamic Sources« und titelt: Islamic Family: An Amaanat – For Husbands to Mediate, „However, Allah Ta’ala in His infinite mercy has bestowed to the husband the right to derive comfort, rest, peace and benefit from the Sacred Trust we call The Wife.“

http://darulislam.info/Article150.html

(20) Glaube, al-īmān.

http://www.imaan.net/

Scheich Waleed al-Mineesi: »Bedingungen des Sieges, Ursachen der Fehlschläge, Conditions for Victory, Reasons for Defeat«. Allahgott ungehorsam zu sein, „disobeying Allah and His Messenger“, lässt dem Teufel Kräfte zuwachsen.

http://www.imaan.net/2007/10/post.html

Islampolitik ist die Durchsetzung der Apartheid der Geschlechter, „because the woman and man are forbidden to imitate each other“, denn Frauenarme sind nackter als Männerarme und Frauenhaar gefährdet die allgemeine Tugend stärker als Männerhaar. Die bekennende Ex-Christin aus Alabama, Shariffa Carlo, will den Schleier für die muslimische Amerikanerin der Zukunft: »The Hijab«, „May Allah guide our women to the proper dress of the Muslim woman, … to the dress of dignity and piousness.”

http://www.imaan.net/2006/09/the_hijab.html

Ganz viel īmān hat die Frau, welche die Polygamie gutheißt. Die Nordamerikanerin und Neomuslima Shariffa Carlo (Andalusia, AL 36420, US) weiß in »The Second Wife«, dass die muslimischen Frauen endlich aus dem Rinnstein des Westens heraustreten müssen, der Weisheit und Reinheit des Islam entgegenstrebens. Vielweiberei ist, glaubt man Shariffa Carlo, keine Beleidigung, sondern eine Würdigung der Frau: “Muslim women have to take their minds out of the gutters of the West, and bring them up to the wisdom and purity of Islam’s high ground. Polygyny is not an insult to women; it is a sign of respect. How many women would remain husbandless if it were haram?”

http://www.zawaj.com/articles/second_wife.html

(21) Am 05.06.2000 schreibt Gisela Friedrichsen ausgezeichnet in DER SPIEGEL 23/2000 (»Der Schatten Gottes auf der Erde«), wie Allahzentrik und Jenseitszentrik mit den wenigen, sehr funktionalen und daher allgemein anerkannten Ritualen der säkularen Moderne kollidieren, beim Prozess um den so genannten Kalifen von Köln, Muhammed Metin Kaplan:

»Als der inhaftierte Kaplan in den Saal geführt wurde, erhoben sich seine Anhänger, die Arme in die Luft stoßend. Als dann der Senat einzog, setzten sie sich demonstrativ. Dann die Vereidigung der sechs Dolmetscher. Wieder weigerten sich die Muslime. Vor Ungläubigen aufstehen? Der Vorsitzende Ottmar Breidling, 53, bot Entgegenkommen an: Wer aus religiösen Gründen glaube, nicht aufstehen zu können, solle den Saal verlassen. Plötzlich wilde Gesten. Der „Kalif“ schrie: „Hier wird dem Islam der Prozess gemacht!“ … Brinkmann: „Also weil die deutschen Gesetze von Menschen gemacht sind, braucht man sie nicht zu befolgen?“ Zeuge: „Ein Muslim kann sich nicht an Gesetze halten, die nicht von Gott sind.“«

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-16597444.html

Ehsan Fattahian braucht Ihre Hilfe – jetzt!

November 10, 2009

جمهوری اسلامی ایران

Dschomhūrī-ye Eslāmī-ye Īrān

Islamische Republik Iran

Retten Sie Ehsan Fattahian!

UPDATE: Ehsan Fattahian ist heute hingerichtet worden, sagt hpd.de am 11.11.2009 um 16:01 Uhr

Zur Petition

http://gopetition.com/petitions/save-ehsan-fattahian-from-execution.html

Ehsan Fattahian befindet sich im Gefängnis, Mittwochmorgen soll er hingerichtet werden. Aus dem vormodernen Anklagegrund der Apostasie (= “Abfall vom Glauben”) ist der ethnische Kurde vor zwei Jahren festgenommen worden, auch wurde ihm oppositionelle Arbeit gegen das islamische Regime vorgeworfen. Zunächst zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, verhängte das Hohe Gericht gegen ihn die Todesstrafe wegen Apostasie.

Ehsan befindet sich seit Sonntag im Hungerstreik, Dutzende seiner Mithäftlinge haben sich mit einem Brief an die Weltöffentlichkeit gewandt und fordern jeden einzelnen von uns auf, etwas gegen diesen staatlichen Mord zu tun. Jetzt – heute! – kommt es auf jede Stimme an. Bitte unterzeichnen auch Sie!

Wir können den UN-Generalsekretär, Herrn Ban ki-Moon, auf dem Wege der hier genannten Petition bitten, alles zu unternehmen, um die Todesstrafe gegen Ehsan (Esma’il) Fattahiyan aufzuheben.

Hier geht es zur von Reza Hiwa bei GoPetition gestarteten Petition.

Zur Petition

http://gopetition.com/petitions/save-ehsan-fattahian-from-execution.html

Facebook für Ehsan Fattahian

http://www.facebook.com/group.php?gid=201235431220&v=wall&ref=ts

Bei: amnesty international. Ehsan Fattahian eingeschlossen sind weitere kurdischstämmige Iraner in Haft, darunter Habibollah Latifi (Habib Ollah Latifi) und Sherko Moarefi (Shirko Ma´rofi)
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http://www.amnesty.org/fr/library/asset/MDE13/102/2009/fr/a4056737-ef5d-4af2-aebb-fc85c489e11b/mde131022009en.htm

Bei: Loghman H. Ahmedi (Democratic Party of Iranian Kurdistan, PDKI), London

http://loghmanahmedi.com/2009/11/08/kurdish-political-prisoner-ehsan-fatahian-will-be-executed-on-wednesday/

Mina Ahadi, bei: Gudrun Eussner

http://www.eussner.net/artikel_2009-11-09_16-13-52.html

Bei: Evolutionäre Humanisten Berlin-Brandenburg e.V. (Berlin)

http://gbsbb.wordpress.com/2009/11/09/petition-gegen-hinrichtung-in-iran/

Bei: Zwischenruf

http://www.zwischenruf.at/?p=3618

Bei: Feuerbringer

http://feuerbringer.com/2009/11/09/rettet-ein-leben/

Bei: Alleance for Kurdish Rights

http://kurdishrights.org/2009/11/09/iran-set-to-execute-kurdish-political-prisoner-ehsan-fattahian-on-november-11/

Beim Blog »Politically Incorrect«

http://www.pi-news.net/2009/11/protest-gegen-drohende-hinrichtungen-im-iran/

Iran 2009. Dreissig Jahre Gottesstaat

Juni 25, 2009

ولايت فقيه

velāyat-e faqīh,

der Führerstaat der islamischen Juristen

Velāyat-e faqīh, sakrale Diktatur

Jacques Auvergne, 24. Juni 2009

Die Weltöffentlichkeit erkennt erschüttert, wie seit sieben Tagen das private und öffentliche Leben in allen Städten der seit 1979 brutal herrschenden reaktionären Theokratie des Iran von Angst und Verhaftungen, von prügelnden Sicherheitskräften und vor allem von den von Zehntausenden und sogar Hunderttausenden von Menschen getragenen Demonstrationen bestimmt wird. Das iranische Volk bekundet seinen berechtigten Protest gegen eine gefälschte, ohnehin scheindemokratische „Wahl“ eines alten oder neuen Präsidenten und protestiert mittlerweile auch gegen die Verhaftungen und gegen die Morde durch die uniformierten oder zivilen Schergen des Gottesstaates, Morde, denen in der letzten Woche fünfzig Menschen zum Opfer gefallen sind.

Stimmen nach Abschaffung der vordemokratischen Verschmelzung von Justiz und Religion werden laut, jener barbarischen, velāyat-e faqīh genannten Konzeption, die der angeblich unfehlbare Theofaschist Rūhollāh Chomeinī stiftete und nach der heute Ayatollah Seyyed Alī Chāmene’ī beispielsweise über die Verfolgung von Gotteslästerung gebietet sprich die staatliche Pressezensur vergöttlicht oder durch ein von ihm 1990 gegründetes Inquisitionstribunal namens „Sondergerichts für die Geistlichkeit“ jeden nonkonformistischen Prediger zum Schweigen bringen darf.

Nach drei Jahrzehnten einer ‚geheiligten‘ Frauenentrechtung und permanenten Überwachung und Einschüchterung, nach 30 Jahren Gottesstaat (schiitische Allahkratie) ohne Rechtssicherheit, Meinungsfreiheit oder Pressefreiheit wird nun endlich international wahrgenommen, dass die Regierung vom Volk nicht länger getragen wird. Eine Regierung oder besser ein Repressionsapparat in der Nachfolge des Ayatollah Chomeini und damit in der antiaufklärerischen Tradition der Islamischen Revolution und des der kulturrassistischen Scharia verpflichteten Wächterrates.

Die Wahl vom Juni 2009 war eine Farce, denn es hat aufgrund der allgegenwärtigen Überwachung niemals darum gehen können, die sich auch in Blasphemiegesetzen und Steinigungen darstellende geheiligte Diskriminierung, wie sie jeder Scharia nun einmal innewohnt, in Frage zu stellen. Das Recht auf Leben, und nur das Leben sollten wie als heilig anerkennen, ist in einer islamischen Theokratie, sei sie nun sunnitisch oder schiitisch, gemäß der Scharia für Gotteslästerer oder viele Straftäter nicht gegeben. Die jeder kulturellen Moderne zugrunde liegende Trennung von Staat und Religion ist nach der islamischen Pflichtenlehre konzeptionell verhindert, es gilt, wie mittlerweile übrigens auch in Afghanistan und im Irak, nicht der Vorbehalt der universellen Menschenrechte, sondern der Schariavorbehalt.

Eine in der manichäischen (und leider auch zutiefst islamischen) seelischen Zerrissenheit vom imaginierten Kampf des Lichtes gegen die Finsternis sowie vom endzeitlichen göttlichen Kriegsführer des so genannten Mahdi redende iranische Regierung greift nach der Atombombe. Doch auch ohne den Besitz von Nuklearwaffen ist die Menschenrechtssituation im Iran für die politische Lage eben auch Europas und Deutschlands von großer Bedeutung, denn der politische Islam als eine aggressive, weltweit vernetzte Bewegung preist den Teheraner Gottesstaat und die Islamische Revolution von 1979 als Referenzmodell der gesellschaftlichen ‚Umgestaltung‘. Der weltweite Islamismus ist bestrebt, die Islamische Republik Iran als eine bei der iranischen Bevölkerung angeblich hoch anerkannte Staatsform darzustellen, um der vormodernen und gegenmodernen Lebensweise nach Sunna-Fundamentalismus und Scharia-Doktrin im Libanon, in der Türkei und nicht zuletzt auch in der Europäischen Union zu gesteigerter Geltung zu verschaffen.

Das Wort des Verteidigungsministers Peter Struck aus dem Jahre 2002 mag uns einfallen, die Sicherheit Deutschlands werde auch am Hindukusch verteidigt. Wovon allerdings womöglich weder die schiitischen Frauen Afghanistans, denen Präsident Hamid Karzai die juristische Sexpflicht auferlegen wollte, etwas gemerkt haben, noch die unter der Fahne ‚Schwarz-Rot-Gold‘ im Nordosten Afghanistans arbeitenden Bundeswehrsoldaten, die und deren Vorgesetzte wahrscheinlich gar nicht wissen, was politischer Islam oder was Scharia ist. Nicht einmal Wolfgang Schäuble bringt es über die Lippen, sich von der Scharia zu distanzieren, genau das aber haben wir von einem deutschen Innenminister jederzeit erfolgreich zu verlangen.

Seit mehr als einer Woche ist die iranische Bevölkerung den Angriffen der brutal vorgehenden Antiaufruhrpolizei ausgesetzt, täglich fallen irgendwo Schüsse und die von Passanten mit ihren Digitalkameras oder Mobiltelefonen aufgenommenen Fotos von prügelnden Polizisten oder Milizionären, von verletzten oder getöteten Frauen und Männern gelangen außer Landes, während die offiziellen ausländischen Journalisten in ihren Hotels auf Regierungsbefehl hin eingesperrt bleiben und an jeder Berichterstattung gehindert werden.

Kleinere Gruppen aus der Bevölkerung sind genötigt worden, an einer volkspädagogischen Jubelveranstaltung für den öffentlich redenden Mahmūd Ahmadīnedschād teilzunehmen und wurden mit Bussen etwa zum Vali-Asr-Square gekarrt. Der Valiasr-Platz und die zwanzig Kilometer lange Valiasr-Straße, die den ärmeren Süden Teherans mit dem wohlhabenderen Norden der Stadt verbindet, sind erst nach der Islamischen Revolution von 1979 so benannt worden und verweisen auf den für fromme Schiiten bedeutenden verborgenen ‚Zwölften Imam‘, den die iranische Verfassung von 1979 immerhin als Staatsoberhaupt benannte, dann aber doch vorzog, die Regierungsgeschäfte stellvertretend schon einmal anzupacken.

In diesen Tagen verweigern Hunderttausende von Menschen ihre Teilnahme an einem jeden organisierten Hofschranzentum und wissen, dass sie nicht für den Holocaust-Leugner und Israelhasser Ahmadinedschad, sondern für einen der beiden Gegenkandidaten, für den vor allem in Europa schon mal als Reformer gehandelten, im Iran recht beliebten Mir Hossein Mussawi oder für den reformfreudig daherkommenden Kleriker Mehdi Karrubi gestimmt zu haben.

Mussawi war Premierminister der Islamischen Republik Iran von 1981-1989, zu seiner Amtszeit erfolgten viele Verhaftungen, Misshandlungen und Hinrichtungen, gleichwohl verbinden 2009 mit dessen möglicher Wahl zum Präsidenten viele Menschen Hoffnung und bekunden das seit Wochen durch grüne Schleifen und grüne Armbinden. Eine grüne Welle des friedlichen Protests schwappt durch die Stadt Teheran.

Karrubi war lange Jahre prominenter Vertreter im Verband der kämpfenden Geistlichkeit (Majma‘-e Rowhāniyūn-e Mobārez), lehnt als Kleriker die wesensgemäß politische Scharia ebenso erklärlicherweise wie bedauerlicherweise nicht hörbar ab und wird mit einer vom Volk eventuell einmal gewünschten Trennung von Staat und Religion persönliche Schwierigkeiten haben.

Ohne Trennung von Staatsapparat und organisiertem Islam nämlich, und das gilt für jedes islamisch geprägte Land, wird es keine Gewaltenteilung geben können und damit keine freiheitliche Lebensweise also auch kein Klima, in dem Pressefreiheit, Religionsfreiheit oder Gleichberechtigung von Mann und Frau wachsen können.

Die Scharia (der orthodoxe Islam) entrechtet die Frau systematisch, und zwar ihrem totalitären, undemokratischen Anspruch nach weltweit und ewig, auch wenn Ihnen das Cerić, Erdoğan, Bekir Alboğa oder Schäuble so deutlich nicht sagen mögen. Islam muss säkular werden, Islam darf nie wieder Staat werden und jeder einzelne Muslim hat zu lernen, den „Ungewissheitsvorbehalt“ (Thomas Meyer: Fundamentalismus. Aufstand gegen die Moderne, 1989) der kulturellen Moderne dem ‚Schariavorbehalt‘ (Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam, 1990) des wesensgemäß nach politischer Macht strebenden islamischen Fundamentalismus als übergeordnet akzeptieren.

Die eingeschränkte Auswahl der Gegenkandidaten ist bedauernswert und beweist Demokratiemangel. Ein nachhaltiger Ausstieg aus dem totalitären Gottesstaat ist auch mit einem Sieg beispielsweise Mussawis nicht zu erzielen. Doch die Demonstrationen, die sich jeden Tag im Iran auf den Straßen und Plätzen versammeln, sagen der ganzen Welt: Die Menschen im Iran wollen den Wandel! Das iranische Volk geht auf die Straße, geht im wahrsten Sinne des Wortes seine eigenen Wege und demonstriert lautstark gegen den Noch-Präsidenten und für eine Wahlwiederholung oder gar für einen umfassenden Systemwechsel und gegen den politischen Islam. Die Lager sind pluralistisch und könnten gleichsam vorausahnend ein künftiges pluralistisches System, ein freiheitliches Mehrparteiensystem und einen rechtsstaatlichen Parlamentarismus erlebbar machen. Ohne die in der Verfassung festgeschriebene Gleichberechtigung von Mann und Frau jedoch wird es für den Iran keinerlei Freiheit geben.

Manche Menschen in Deutschland mögen sich der für Wahlfreiheit demonstrierenden Mannen an den Ruf „Wir sind das Volk!“ erinnert fühlen, der den glücklichen Mauerfall von 1989 einläutete. Großayatollah Hossein Ali Montazeri befand gar, die Staatsordnung sei in Gefahr, womit der mittelalterlich Empfindende auch noch völlig recht hat, soweit er die nun endlich in die greifbare Nähe gerückte Beendigung eines für sein eigenes Volk zum Gefängnis gewordenen „heiligen Staates“ und die Hinwendung zu einem an Aufklärungshumanismus, Wissenschaftlichkeit und Gleichberechtigung orientierten Staatswesen geht. Die Männer und Frauen im Iran lassen sich nicht vorschreiben, an eine „unfehlbare, göttlich inspirierte“ Führungsschicht zu glauben und rufen: »Weg mit der Diktatur!«

Auch im heutigen Deutschland debattiert man gelegentlich, mit dem berechtigten Ziel der Erhöhung der Lebensqualität, die Frage: »In welcher Gesellschaft wollen wir leben?« Heribert Prantl beantwortete diese Frage 2006 mit der Nennung von drei Qualitätskriterien: Demokratie, Rechtsstaat, Grundrechte. Die Menschen jedoch im Iran, ob Männer oder Frauen, seien sie jung oder alt, ob ihre Eltern mit der persischen, aserbaidschanischen, kurdischen, lurischen oder armenischen Sprache aufgewachsen sind und als orthodoxer oder säkularer Muslim, Zoroastrier, Bahai, Jude, Christ oder als ein Atheist sozialisiert worden waren, sie alle wünschen ein Leben in einer ‚anderen Gesellschaft‘ und sie fordern es und sie haben alles Recht der Welt, den Wandel des gesellschaftlichen Systems jetzt zu ergreifen. Genau so, wie die antifaschistischen oder Hitler-kritischen, teilweise im Untergrund, im Exil oder in der inneren Emigration lebenden Deutschen oder Angehörigen nationalsozialistisch besetzter europäischer Gebiete des Jahres 1943 oder 1944 alles Recht der Welt hatten, auf das Ende des schrecklichen Diktatur zu hoffen. Der Nationalsozialismus wurde schließlich bezwungen und auch der Theofaschismus der Mullahs wird zu Ende gehen und ein politisch, sexuell und religiös selbst bestimmtes Leben in Sicherheit und Freiheit ermöglichen.

Sei es in Tabriz, Isfahan oder Schiraz, in der eine starke arabische Minderheit aufweisenden Stadt der Erdölförderung Ahvaz, in der zweitgrößten iranischen Stadt Maschhad oder in Rascht und Babol am Kaspischen Meer, ob im kurdisch geprägten Kermanschah mit seinen 1,8 Millionen Einwohnern, in der Wüstenstadt Yazd oder im dreitausend Jahre alten Hamedan (antik Ekbatana), ebenso wie in der Hauptstadt Teheran demonstriert die Bevölkerung seit einer Woche jeden Tag in allen diesen und vielen anderen Städten. Ohne erst die autoritären Staatsorgane um Erlaubnis zu fragen und damit unter höchstem persönlichen Risiko. Die Machthaber vielmehr ließen Polizei oder paramilitärische Einheiten Teheraner Studentenwohnheime überfallen und verwüsten. Studentinnen und Studenten sind festgenommen und eingesperrt worden, ihre Freunde sind in einen Streik getreten und verweigern unter hohem Risiko die Prüfungen, viele Professoren haben sich mit den Studenten solidarisch erklärt.

Einige der inhaftierten Frauen und Männer sollen in das berüchtigte Evin-Gefängnis verbracht worden sein, dessen an Grausamkeit unübertreffliche Foltertradition in die Zeit des SAVAK-Geheimdienstes der sechziger und siebziger Jahre zurückreicht und die nach 1979 in Form von Steinigungen und anderen Hinrichtungen sowie von Folter und Vergewaltigung beibehalten worden ist, wie es etwa Marina Nemat (Ich bitte nicht um mein Leben) aus eigener Erfahrung beschreibt.

Ein Mittel der Herrschaft ist die nach 1979 gegründete „Pāsdārān“, jene einen Staat im Staate bildende „Iranische Revolutionsgarde“. Die Pasdaran-Garde stand ursprünglich einem radikalislamischen und zugleich extrem militanten Aschura-Märtyrertum nahe, Opferbereitschaft bis zum Märtyrertod gehören zur (verachtenswerten) männerbündischen Pasdaran-Ethik und -Ästhetik. Dieser Pasdaran-Garde ist eine wenige Millionen Menschen zählende halb militärische, halb polizeiliche Volksmiliz namens „Bassidsch“ (Bassidj) untergeordnet, von denen 500.000 Männer als militärisch geschulte Kämpfer ausgebildet sein sollen. Die Bassidsch sind gelegentlich bewaffnet und führen bis heute als Nichtprofis, als Freizeitmilizionäre Spitzeldienste oder auf ‚Tugendhaftigkeit und Wohlverhalten‘ zielende öffentliche Kontrollen der Bekleidung durch, so genannte Moralisierungs-Wochen. Die Pasdaran unterhält zudem einen Geheimdienst, die nach Jerusalem (arab. al-Quds) benannten Ghods-Brigaden, der international denkt und möglicherweise den Mord an drei kurdischen Politikern im österreichischen Wien des Jahres 1989 zu verantworten hat, in den möglicherweise ein 32jähriges Pasdaran- und Ghods-Mitglied namens Mahmud Ahmadinedschad verwickelt war.

Deutschland Ostdeutsche über 40 werden das zerstörerische Gift des ständigen Misstrauens allen Behörden und Nachbarn gegenüber aus der DDR-Zeit noch kennen, die ältesten Deutschen gar aus dem Dritten Reich. Auch die Bevölkerung des Iran hat in drei Jahrzehnten Diktatur und bei vorausgegangenem SAVAK-Terror lernen müssen, beispielsweise jeder Berichterstattung in der Zeitung zu misstrauen. SAVAK organisierte auch die Pressezensur und Buch-Zensur, verboten war jede Kritik an der Religion oder an der Monarchie. Kaiser und Papst, Krummstab und Krone.

Es ist unschön, dass im Juni 2009 seitens der europäischen Medien die heterogen zusammengesetzten iranischen Demonstranten eines 70-Millionen-Volkes immer wieder pauschal als Mussawi-Anhänger bezeichnet werden, doch noch ärgerlicher stimmt es mich, wenn ein europäischer Nachrichtensprecher die iranischen Demonstranten in einer dreißig Sekunden dauernden Meldung schlicht in die Ecke der Rowdies und Krawallmacher schiebt.

Vielleicht müssen, solange Wolfgang Schäuble mit den Managern der reaktionären deutschen Islamverbände plaudert und damit eine jede Kritik am politischen Islam und an der frauenfeindlichen Scharia nicht opportun ist, also noch für eine ganze Weile, die Europäer diese Überlebenstechnik von den Menschen im Iran lernen: Zwischen den Zeilen zu lesen. Privat mag ein Mensch ja gerne atheistisch oder spirituell oder sogar tief religiös empfinden, das ist ein Bürgerrecht und ein Freiheitsrecht kultureller Moderne. Islam jedoch ist wesentlich anderes und wesentlich mehr als eine Religion und das Ereignis von 1979 kann den manchmal allzu koranbegeisterten Türken oder Deutschen einen Vorgeschmack auf die radikalislamische Variante des ‚Entdecke die Möglichkeiten‘ bieten.

Irans derzeitigen menschenverachtenden Machthaber stützen sich in diesen Tagen auf die Zuarbeit von Zivilen, den so genannten Weißhemden, die mit Tränengas, Knüppeln, Ketten und Eisenstangen ausgerüstet sind und die als ehrenamtlich tätige Hilfspolizisten (Bassidsch) Demonstranten auseinandertreiben und zusammenschlagen dürfen, während mit Schlagstöcken bewaffnete, in schwarze Uniform gehüllte Polizeibeamten (Antiaufruhrkräfte) auf Motorrädern in die Menge hinein fahren und die Menschen zusätzlich einschüchtern.

Die weltweit gerade bei der jüngeren Generation beliebte Weise des Nachrichtenaustausches mit der SMS ist von der iranischen Regierung abgeschaltet worden. Nur subversiv und in ständiger Angst vor schwatzhaften Nachbarn oder falschen Freunden kann das Internet genutzt werden. Europas Medien von Zeitung bis Radio tun sich mit Kritik an der iranischen Staatsführung und mit dem Berichten über die von großen Teilen der Bevölkerung getragenen Massendemonstrationen schwer, was nicht lediglich an der in Teheran entworfenen, gezielten Desinformation liegen kann.

Mittlerweile soll Ahmadinedschad seine Gegner als „Abfall und Unkraut“ bezeichnet haben. Das allerdings war nicht besonders klug, denn siebzig Millionen Iranerinnen und Iraner lassen auch durch ihren Präsidenten nicht ohne Folgen als „Abfall und Unkraut“ beschimpfen.

Nach wie vor besteht das rückwärtsgewandte System der Staatswerdung der Theologie, der so genannten ‚Islamischen Republik‘, ein Anachronismus und heiliger Faschismus. Ein schreckliches Fossil der Menschheitsgeschichte mit seinen „gottesfürchtigen“ barbarischen Strafprozessen, massenhaften Hinrichtungen auch an zum Zeitpunkt der Tat noch jugendlichen Menschen wie beispielsweise der am ersten Mai 2009 hingerichteten Delara Darabi.

Wie eine Kriegsflagge flattert ein Stück Stoff diesem zum Staat gewordenen Islam voran und beansprucht der totalitären, kohärenten und expansiven Scharia, beansprucht der Frauen (und Männer) juristisch und emotional diskriminierenden Scharia in Ankara, Paris, Brüssel und Berlin ebenso Geltung wie in Kabul oder Teheran: Die „parda“ oder arabisch „hidschab“ genannte Geschlechtertrennung und Verschleierung des sexistisch ideologisierten weiblichen Leibes mit einem möglichst großen Tuch. Das Instrument der Dressur namens Kopftuch ruft zur Errichtung einer Staatsform oder Gegengesellschaft auf, in der die Apartheid der Frau mit Religion begründet wird. Das Kopftuch ist ein Politikum.

So könnten Iraner sprechen: »Nicht „Dschomhūrī-ye Eslāmī“ (Islamische Republik) oder „Rahbar-e enqelāb“ (Oberster Rechtsgelehrter), weder der reaktionäre Wächterrat noch der folternde Geheimdienst ist der Iran, den wir wollen und zu dulden bereit sind. Nicht Religionspolizei oder die im Sommer 2009 auf Demonstranten einprügelnden Weißhemden sind Iran, nicht Pasdaran oder Bassidsch.«

So könnten Iraner sprechen: »Weder Herr Diktator Ahmadīnedschād noch Herr Gottkönig Chāmene’ī ist der Iran. Nein, wir, die regierungskritischen iranischstämmigen Menschen im Iran selbst oder im Exil, wir sind der Iran, mag die Diktatur uns auch als „Abfall und Unkraut“ bezeichnen und uns die gleichgeschaltete politische Geistlichkeit als „Feinde des Glaubens“ benennen und uns damit nahezu als Apostaten diffamieren. Dann wären wir ja einige Millionen Glaubensfeinde oder gar Apostaten und der verstaatlichte Teufel (iblīs, offenbar ein Teheraner Regierungsangesellter) hätte im Juni 2009 viel Arbeit.«

Gespräche mit Exil-Iranern geben mir Zuversicht, dass ein ganzes Volk zu erkennen beginnt, dass die vom politischen Islam und von der 1979 errichteten göttlichen Diktatur verhinderte Trennung von Religion und Staat gründlich verstanden und nachhaltig durchgesetzt werden muss. Die Menschen im Iran spüren immer genauer, dass sie die in der Nationalhymne erwähnten Werte Unabhängigkeit und Freiheit (esteqlāl, āzādī) nur bekommen können, indem sie den auf Koran und Scharia beruhenden heiligen Faschismus der so genannten Islamischen Republik (dschomhūrī-ye eslāmī) in die barbarischen zwanziger Jahre des siebten nachchristlichen Jahrhunderts zurückweisen.

Der geheiligte Kulturrassismus des frühmittelalterlichen Stadtstaates von Medina ist die Urform jenes Totalitarismus, wie er vor drei Jahrzehnten im Staat gewordenen Wahn der iranischen dschomhūrī-ye eslāmī Gestalt annahm und der als möglicher Exporteur von weiteren Islamischen Revolutionen durchaus auch für andere Teile der Welt eine große Gefahr ist, wie die von Teheran mit 2.000 Soldaten unterstützte Hisbollah im Libanon zeigen mag. Bereits der schiitische Geistliche Fazlollah Nuri (1842-1909) hatte den schiitischen Gottesstaat gefordert, Chomeini knüpfte an Fazlollah Nuri und überhaupt am orthodoxen Scharia-Islam an.

Heute sind es auch marokkanische und türkische Islamisten in Deutschland, mithin Sunniten, die öffentlich Chomeini verteidigen oder die wahrheitswidrig behaupten, dass das iranische Volk seine Regierung lieben würde und die auf diese und andere Weise bekennen, dass sie die schiitische Allah-Diktatur mit ihren regelmäßig laut werdenden Hassparolen gegen Israel und gegen den angeblich verderbten Westen für sich als ein Vorbild erwählt haben.

Wie jede Wissenschaft auf Vorläufigkeit beruhen muss und nicht auf „endgültig offenbarter Weisheit“, so hat auch der säkulare Staat nicht die Glaubensgewissheit, sondern den Zweifel, das individuelle Zweifeln jedes Staatsbürgers zu verteidigen. Ein frei gewählter, freiheitlich demokratisch denkender Präsident ist eben kein Vertreter des „Wahren“, wie es der vormoderne Diktator Hitler („Die Vorsehung“) oder wie es Gottkönig Echnaton über sich verkünden ließ oder wie es jeder Politiker in Bereich eines installierten Schariavorbehalts zu sein hat.

Morgen, am 25. Juni 2009 tritt die Deutsche Islam-Konferenz (DIK) zum letzten Mal zusammen. Wir haben diese gefährliche Veranstaltung drei Jahre lang sehr genau beobachtet. Die reaktionären Islamverbände wollen der frauenentrechtenden Scharia politische Macht verschaffen. Jeder Scharia-Islam will die sexualpolitische Religionsdiktatur mit Pressezensur und Einschüchterung aller Kritiker des islamischen Kultes durch „tugendhafte“ formelle und informelle Sittenwächter, erst parallelgesellschaftlich, dann rasch mit staatsvertraglich geregelter Rechtsspaltung. Der hidschāb oder pardā ist die Kriegsflagge der Parteigänger der Scharia, ist das Zeichen des Angriffs der Tugendterroristen gegen die kulturelle Moderne: Das Kopftuch!

Wird Islam zum Staat, und genau das will er seit der von den heutigen Islamisten, Wahhabiten, Salafisten oder den einstigen Kölner Kaplan-Anhängern verehrten medinensischen Epoche eines angeblichen Zeitalters der Glückseligkeit (asr as-sa’adet), dann ist der Staat heilig.

Wird Islam zum Staat, ist jede politische Kritik zugleich eine Gotteslästerung. Europas säkulare Muslime sowie Europas Exil-Iraner sind leider womöglich Experten für Europas und Deutschlands nahe Zukunft. Vielleicht werden unsere Bürgerrechte 2009 bereits gar nicht mehr von den Herren Struck und Schäuble verteidigt, sondern von couragierten Iranerinnen und Iranern auf dem Vali-Asr-Square?

Unterstützen Sie den Protest des iranischen Volkes gegen die jetzige iranische Regierung. Einerlei, ob jemand Sie zu Unrecht oder zu Recht als Muslim oder als Ex-Muslim oder Nichtmuslim benennt, wehren Sie sich gegen einen jeden zu Staat oder Politik gewordenen islamischen Kult. Bezeichnen Sie mit vielen Menschen auf der ganzen Welt die iranischen Wahlen vom Juni 2009 laut vernehmbar als das was sie sind, als Farce. Unterstützen Sie die Forderung nach Abschaffung der Todesstrafe und nach Freilassung aller politischen Gefangenen im Iran.

Auf den Müllhaufen der Weltgeschichte mit dem velāyat-e faqīh genannten heiligen Faschismus der schiitischen Islam-Juristen.

Weg, weg, weg – die Scharia muss weg.

Jacques Auvergne

60 Jahre deutsches Grundgesetz, 30 Jahre Islamischer Gottesstaat Iran

Mai 21, 2009

23.05.2009

von Gabi Schmidt

Sehr geehrte Damen und Herren,

der heutige Samstag ist in Deutschland ein ganz besonderer Jubiläumstag. Am 23. Mai 1949, also vor genau 60 Jahren, wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet, am nächsten Tag trat es in Kraft. Seither gilt: Egal, welche Hautfarbe du hast, woher du kommst oder welche Sprache du sprichst, welche Weltanschauung oder Religion du hast oder nicht hast, ob du Frau oder Mann bist, in Deutschland haben alle Menschen die gleichen Rechte, jeder einzelne muss vor Willkür, Benachteiligung und Machtmissbrauch geschützt werden. Das schreibt das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, vor. In den 146 Artikeln steht genau aufgeschrieben, wie alle Menschen, unabhängig von sozialer Rolle, gesellschaftlichem Status oder beruflicher Funktion miteinander umzugehen haben und auf was der Staat aufpassen muss. Aber auch die gesamte politische und rechtliche Ordnung Deutschlands stützt sich auf das Grundgesetz (GG). Es gibt sogar ein besonderes Gericht, das darauf achtet, ob die Grundrechte gewahrt bleiben: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dort kann jeder Bürger klagen, wenn er glaubt, in seinen Grundrechten verletzt worden zu sein, ein Gesetz kann auf Verfassungskonformität überprüft werden.

Das Grundgesetz ist die politische Grundordnung Deutschlands, an die sich auch der Staat halten muss. So darf in Gefängnissen nicht gefoltert werden. Laut Art. 8 Abs. 1 haben alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Waffen friedlich zu versammeln, ohne eine eigene Genehmigung einholen oder das Treffen anmelden zu müssen. Aus gutem Grund ist es nicht so einfach, das Grundgesetz abzuändern. Zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Mitglieder des Bundesrates müssen damit einverstanden sein. Artikel, die wesentliche Verfassungsprinzipien festlegen, dürfen sogar nie eingeschränkt oder gestrichen werden. Dazu gehören die Artikel 1 (unantastbare Menschenwürde) und 20, der Grundsätzliches zur freiheitlich demokratischen Grundordnung wie Gewaltenteilung, Säkularität, soziale Rechtsstaatlichkeit, Föderalismus enthält und jedem Deutschen, wenn andere Mittel nicht mehr greifen, ein Widerstandsrecht gegen jeden einräumt, der versucht, die freiheitlich demokratische Staatsordnung zu beseitigen.

Einigkeit und Recht und Freiheit sind jedoch keine Selbstverständlichkeit. Immer wieder hat es Diskussionen über das Grundgesetz gegeben. Schon bei den Sitzungen des parlamentarischen Rates, der Gruppe, die beauftragt wurde, eine demokratische Verfassung für das Nachkriegsdeutschland zu schaffen, gab es heftige politische Auseinandersetzungen über deren Inhalt und Ausgestaltung. Elisabeth Selbert schaffte es gemeinsam mit ihren drei Mitstreiterinnen Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel sowie mit der Unterstützung von Frauenverbänden, gegen die deutliche Überzahl der männlichen Kollegen (61/4) im parlamentarischen Rat ihre Überzeugung von der Gleichberechtigung der Geschlechter durchzusetzen. So heißt es in Art. 3 Abs. 2 GG ausdrücklich: Alle “Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Soweit das Gesetz. Im Alltag zeigte sich jedoch, dass der Umsetzung der vom Grundgesetz geforderten Gleichheitsrechte für Frauen noch große Hindernisse und Widerstände im Weg standen. Vor 50 Jahren war der Mann der „Herr im Haus“, der in allen Fragen des Lebens die letzte Entscheidung hatte. Frauen durften zwar einen Arbeitsvertrag schließen, aber der Ehemann konnte ihn einfach kündigen, wenn er mit der Berufstätigkeit seiner Ehefrau nicht einverstanden war. Als Familienoberhaupt hatte der Vater die „elterliche Gewalt“ über die Kinder. Das hieß: Papa bestimmte, wo es lang ging und die Familie musste sich daran halten.

Erst acht Jahre später, am 03.05.1957 wurde der verfassungsrechtlich verbriefte Grundsatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ im BGB, das auch heute noch regelt, wie das Grundgesetz im Alltag umgesetzt werden soll, berücksichtigt, es dauerte weitere zwei Jahre bis das Bundesverfassungsgericht endgültig für Rechtsklarheit sorgte und das „patriarchalische Machtwort“ entkräftete. Mehr als 50 Jahre später dürfen wir Bürgerinnen feststellen, dass wir Frauen in der Bundesrepublik zwar weitgehend gleichberechtigt sind, in unseren Bemühungen jedoch nicht nachlassen dürfen. In den Chefsesseln sitzen weiterhin viel häufiger Männer, Frauen bekommen für die gleiche Arbeit noch immer nicht den gleichen Lohn. Zurzeit ähnelt der Alltag vieler Frauen einer ständigen Hetze zwischen Haushalt, Herd, Kindererziehung und Billigjobs. Armut ist weiblich. Das bestätigt der 3. Armutsbericht der Bundesregierung. Die Bedingungen, die an das eigenständige Aufenthaltsrecht trennungswilliger, geschiedener oder nach Zwangsheirat in die Heimat verschleppter Ausländerinnen geknüpft sind, stellen für diese Frauen eine unverhältnismäßige Härte dar.

Es ist noch ein langer Weg zurückzulegen, bis alle Menschen in der Bundesrepublik gleiche Rechte haben. Seit 2002 ist im GG aufgeschrieben, dass der Staat Tiere schützen muss. Die Forderung, auch Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, scheiterte im letzten Jahr jedoch kläglich. Tierschutz vor Kinderschutz – das gibt es wirklich in keinem anderen Land der EU. Während Tierschutz in Deutschland nun Staatsziel ist, müssen Rechte für junge Menschen noch indirekt aus der Verfassung abgeleitet werden. Kinder verdienen den besonderen Schutz der Gesellschaft, sie haben ein Recht auf Bildung, gewaltfreie Erziehung und soziale Sicherheit. Für eine altersgerechte Entwicklung brauchen sie von religiöser Indoktrination freie Räume. Deshalb fordern wir gänzlich kopftuchfreie Kindergärten und Schulen und ein Verbot des Kinderhidjab in der Öffentlichkeit für Mädchen unter vierzehn Jahren. Auch Kinderrechte müssen ins Grundgesetz. Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, soziale Sicherheit und Frieden für alle hier lebenden Bewohner sind ein dauerhaft erstrebenswertes Ziel, dass erarbeitet und verteidigt werden muss. Gleichheits- und Freiheitsrechte fallen jedoch niemandem einfach in den Schoß. Die aktuelle Entwicklung in der deutschen Sicherheitspolitik fallen einem auch in der Bundesrepublik nicht einfach in den Schoß, für seine Rechte muss man kämpfen.

30 Jahre Islamische Republik Iran

Von diesen durchaus noch verbesserungsfähigen deutschen Standards ist der zweite Jubilar, die Islamische Republik Iran jedoch meilenweit entfernt. Mit der Islamischen Revolution ist das vormoderne islamische Recht, die Scharia, wieder eingeführt worden. Da dieses Gesetz niemals schriftlich fixiert wurde, wird die Rechtspflege und Weiterentwicklung der islamischen Jurisprudenz (fiqh) in einer Art Fallrecht System durchgeführt. Bis heute gibt es keine Gewaltenteilung im Staat, der oberste geistliche Führer hat weit reichende Befugnisse.

Im Iran haben weder die Bürgerinnen und Bürger des Landes, noch ausländische Gäste die Wahl, sich morgens vor den Kleiderschrank zu stellen und nach Geschmack, Lust und Laune die Garderobe zusammenzustellen. Durch die Straßen der islamischen Republik patrouilliert die Sittenpolizei und bestraft Verstöße gegen die islamische Kleidungsordnung oder die Haar- und Barttracht der Männer mit einer Geldbuße von bis zu 300 €. Da die meisten eine so hohe Geldsumme nicht bezahlen können, werden sie für 10 Tage ins Gefängnis gesperrt.

Religionsfreiheit gibt es in dieser Theokratie ebenfalls nicht. Anhänger der rechtlich anerkannten Buchreligionen, Zoroastrier, Juden und Christen werden permanent benachteiligt und zu Loyalitätsbeweisen gezwungen, die größte nichtmuslimische Bevölkerungsgruppe, die Bahā’ī wird systematisch verfolgt. Seit 1979 wurden Aufstände der Kurden brutal niedergeschlagen, zahlreiche Zivilisten kamen dabei ums Leben, mehrere kurdische Oppositionelle wurden ermordet. Iran gehört zu den Staaten mit einem sehr hohen Korruptionsindex, universelle Menschenrechte haben in dieser theokratischen Diktatur keinen hohen Stellenwert. Gerichtsverfahren entsprechen nicht internationalen juristischen Standards, Folter und Misshandlungen an Gefangenen sind üblich, einige Gefängnisse des Landes sind für ihre unmenschlichen Haftbedingungen berüchtigt. Immer wieder kommt es vor, dass Gefangene versuchen, sich umzubringen, weil sie den Psychoterror und die sadistischen Misshandlungen der Wärter nicht mehr ertragen können, leider sterben immer wieder Häftlinge an den Folgen von Folter und Körperverletzung durch das Gefängnispersonal. Die Scharia erlaubt Blutrache, auch das Freikaufen eines Täters / einer Täterin durch die Zahlung von Blutgeld an die Familie des Opfers ist nach islamischem Recht statthaft. Das sind Relikte der kulturellen Vormoderne.

In drei Jahrzehnten sind mehr als 150.000 Menschen gesteinigt, enthauptet und erhängt worden. Ihnen wurde teils in überhasteten Prozessen, die an Grausamkeit kaum zu übertreffen sind und die in vielfacher Hinsicht gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 verstoßen, Vergewaltigung, Ehebruch, Mord, Gotteslästerung, Drogenhandel, Apostasie und Unzucht vorgeworfen.

Wir trauern um diese unzähligen Opfer. Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder, die von diesem menschenverachtenden Regime öffentlich ausgepeitscht, verhaftet, eingesperrt, gefoltert und ermordet wurden.

Seit Anfang dieses Jahres hat die islamische Regierung 120 Menschen hingerichtet. Einige waren zum Tatzeitpunkt noch minderjährig, so wie Delara Darabi, die trotz zahlreicher internationaler Proteste am 1. Mai, dem internationalen Arbeiterfeiertag durch Erhängen ermordet wurde. Dass solche Untaten gegen internationale Verträge verstoßen, die der Iran freiwillig unterzeichnet hat, scheint die iranischen Machthaber ebenso wenig zu beeindrucken wie die Vertreter der europäischen Staaten, die mit dem menschenverachtenden Unrechtsregime Iran Handel treiben.

Im Iran gibt es keine Rede- und Pressefreiheit, es gibt keine Versammlungsfreiheit. Journalisten, Internet Nutzer, Blogger, Menschenrechtsaktivisten und andere politische Gegner werden verhaftet, verprügelt, gefoltert, inhaftiert und ermordet, weil sie dem Machthunger der politischen und geistlichen Führer gefährlich werden, indem sie Verstöße gegen internationale Vereinbarungen und die universellen Menschenrechte anprangern.

Vor etwa drei Wochen, am 1. Mai, haben sich im Iran, wie überall auf der Welt üblich, Menschen getroffen, um miteinander friedlich zu diskutieren und den internationalen Arbeitertag zu feiern. Das gefiel den Machthabern jedoch nicht, weshalb nun 170 Arbeiter in Gefängnissen einsitzen. Der islamische Gottesstaat verbietet den Aufbau unabhängiger Gewerkschaften. Werktätige haben kein Streikrecht. Angeblich sollte der Mindestlohn im Jahr 2008 auf 140 US Dollar monatlich festgesetzt worden sein. Tatsächlich bezahlte der Staat als größter Arbeitgeber, 40 % der iranischen Arbeitnehmer stehen in seinen Diensten, willkürlich niedrige Gehälter. Zwei Millionen Beschäftigte wurden seit Monaten gar nicht bezahlt, einige versuchen seit zwei Jahren sich und ihre Familien ohne Lohn durchzubringen. Um sich Zusatzleistungen und Entlassungsabfindungen zu sparen, kündigen viele Betriebe Mitarbeiter, die auf Probe eingestellt wurden, einen Tag vor Ablauf der Probezeit.

In der islamischen Republik leben 71 Millionen Menschen, 20 Millionen Männer und Frauen sind arbeitslos. In den letzten Jahren kam es immer wieder zu spontanen Protesten, Arbeitsniederlegungen und nicht genehmigten Streiks, die von den Schergen des Staatsapparates brutal niedergeschlagen wurden. Die Teilnehmer an diesen Aktionen wurden verprügelt, diffamiert, teilweise ohne Anklage verhaftet und inhaftiert. Einer von ihnen ist der Transportarbeiterführer Mansour Osanlou. Zusammen mit seinen Kollegen hatte er das öffentliche Verkehrsnetz zum Stillstand gebracht. Mit dieser Aktion wollte er gegen eine neue Verordnung des Regimes protestieren, Fahrgäste in Bussen streng nach Geschlechtern zu trennen, die Männer vorne und hinten die Frauen. Für diese mutige Protestaktion wurde er verhaftet, mehrmals verprügelt und ins Gefängnis gesperrt. Dort muss er eine fünfjährige Haftstrafe verbüßen, sofern das Urteil, vielleicht durch internationalen Protest, nicht angefochten wird. Ihm werden Gefährdung der Staatsicherheit und Propaganda gegen das Regime vorgeworfen.

Wir fordern den Iran auf, die internationalen Vereinbarungen wie den International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) und die Convention on the Rights of the Child (CRC), die der Iran freiwillig unterschrieben hat, endlich umzusetzen! Alle am 1. Mai verhafteten Arbeiter sind frei zu lassen! Stop child execution!

von Gabi Schmidt

Said Ramadan

April 6, 2009

سعيد رمضان

Said Ramadan (1926-1995),

europäischer Muslimbruder

Said Ramadan

Islamic Law

Ramadans Buch von 1961 gelesen

von Jacques Auvergne

25 Recht und Religion. Gesetzgebung in jeder Gesellschaft [bedeutet, dass] deren Mitglieder sich über ihr soziales Bedürfnis nach einer verbindlichen Rechtsordnung klar werden. Religion ist dagegen … eine göttliche Weisung, die für die Menschen verbindlich wird, ohne dass ihnen die Möglichkeit offen steht, selbst zu wählen und darüber zu diskutieren. Solche göttlichen Weisungen werden dann von der Geistlichkeit allein in die Hand genommen. Wie aber lässt sich nun das islamische Rechtswesen charakterisieren?

Durch unnatürliche Lebensweise, Legendenbildung und Korruption (25) sei es im Laufe der Menschheitsgeschichte zu einer Entfremdung (25) der beiden ursprünglich verbundenen Sphären Recht und Religion gekommen. Da nach der islamischen Doktrin der fitra jeder Mensch naturhaft Muslim ist, werden jüdische Textverfälschung sowie christliche Tradierung des verfälschten Textes bei der Etablierung des entfremdeten rechtlichen Denkens, wie es sich im islamfeindlichen Dogma der Trennung von Staat und Religion manifestiert, ihre verderbliche Rolle gespielt haben.

Zurück zu Ganzheitlichkeit, Naturreligion und gesellschaftlicher Harmonie führe nichts als die islamische Lebensweise, zu welcher auch die humanistisch-säkular angekränkelten Muslime mit den Forderungen al‑islām »dīn wa daula« (Der Islam ist Glaube und Staat) beziehungsweise al‑islām »huwa l‑hall« (Der Islam ist die Lösung) einzuladen (dawa) und zu ermahnen (hisbah) sind.

12 Nur die Scharī‘a (also Koran und Sunna) [bringt] den wahren Sinn des Gesetzes im Islam zur Entfaltung und [steckt] seinen rechtlichen Geltungsbereich ab. Durch den Ausschluss jeder anderen gesetzgebenden Gewalt außer der Scharī‘a wird sowohl das Konzept wie auch die Anwendbarkeit des islamischen Rechts vom Erbe verschiedener Einflüsse befreit, das sich dort angesammelt hat.

Es gelte, das System der islamischen Rechte und Pflichten (scharī‘a) von den Verschmutzungen der Jahrhunderte zu befreien. Der Dreck muss weg: Säkularität, allgemeine Menschenrechte, Apostasie oder eine Meinungsfreiheit, welche auch Islamkritik einschließt, all dies sieht Said Ramadan als einen die reine Sitte behindernden Schmutz an.

Demokratiegeschichte wird in dieser Betrachtungsweise zu kosmischem und sozialem Dreck, der im putzmittelgleichen Einsatz (hisbah, dschihād) für die wahre Lebensweise (islām) aus dem sich muslimisierenden Familienleben, Straßenzug oder Stadtviertel herauszuwaschen sei.

104 Der Islam betrachtet die Religion als den Bereich, in dem bewusst Verantwortung angestrebt und getragen wird.

Die Glaubensstarken als zur Machtergreifung berufen. Verantwortung klingt ja zunächst sehr mitfühlend. Die Nichtreligiösen sind in dieser Logik aus der gesellschaftlichen Verantwortung heraus zu drängen. Der Theofaschimus der Muslimbrüder wird als Bewegung der Sozialaktivisten dargestellt. In dieser Großzügigkeit verglich etwa die evangelische Pfarrerin und langjährige Islambeauftragte Dr. Beate Sträter („Zwischen Radikalisierung und Integration. Politischer Islam in Ägypten und christliche Befreiungstheologie in Brasilien“) den Muslimbruder Sayyid Qutb mit dem brasilianischen Befreiungstheologen Leonardo Boff.

Irgendwann haben die Glaubensbewegten den Marsch durch die Institutionen geschafft und sitzen an den ihnen von Allāh zugebilligten Hebeln der Macht. Oder, anders: Wer politisch herrscht, kann nur religiös sein. Auf diese Weise wird, ganz im Stil der antiken persischen Despotien, jede Herrschaft zur irdischen Frömmigkeit. Der fromme Tyrann als Stellvertreter Allahs auf Erden (Kalif). Islam als Politreligion und Herrschaftskult, Herrschaft als Gebet. Frauenunterdrückung als Gebet, Dhimmientrechtung als Gottesdienst.

106 Nichtmuslime in einem islamischen Staat. Die Errichtung eines solchen Staates [wird] als unabdingbar angesehen, in dem alle Lebensbereiche entsprechend dem islamischen Glaubensgehalt zu gestalten sind. … Wie sieht der Status jener Bewohner aus, die sich der Ideologie des Staates nicht anschließen?

Der unsichtbare Gott Allāh hat sich dafür den religiös diskriminierten staatsbürgerlichen Status des dhimmī ausgedacht:

109 Die Zugehörigkeit zum islamischen Staat wird den Nichtmuslimen entsprechend dem arabischen Konzept der ahl al‑dhimma oder der dhimmīs zugestanden, was soviel bedeutet wie »jene, deren Pflichten dem Gewissen und der Verantwortung des Staates oder der Nation anvertraut sind«. Sie werden auch als al‑mu’āhidūn, das heißt »die Vertragschließenden« oder »die Teilnehmer an einem Bündnis« genannt, denn ihre Zugehörigkeit zur Nation beruht auf Verträgen, die von ihnen oder ihren Vorfahren und dem islamischen Staat abgeschlossen worden sind.

Die Vertragschließenden, die Teilnehmer eines Bündnisses – das ist doch nicht etwa das, was unser Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble gerade hinter seinen undemokratisch verschlossenen Palasttüren im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz (DIK) austüftelt?

Nichtmuslime sollten äußerste Vorsicht walten lassen, wenn sie mit einer Politreligion verhandeln, die als Staatsgründung angelegt worden war. Wir dürfen vermuten, dass sich die religionsbedingt frauenfeindliche Islamische Weltliga und die gewaltbereite Muslimbruderschaft bereits heute im Sinne Said Ramadans als Islamstaat verstehen. Die islamische Orthodoxie gibt ihnen jedes Recht dazu. Denn die der Muslim World League (Rabitat al‑alam al‑islami[1]) oder der Muslim Brotherhood (al‑ichwān al‑muslimūn) angeschlossenen das heißt unterworfenen Islamverbände werden auch in Europa und Deutschland danach streben, Individualrechte (zunächst diejenigen für muslimische Frauen) aufzulösen und Kollektivrechten (Imam-Ehe, Apostasieverbot) zu unterwerfen.

Islamkritik wird (bewusst) fälschlich verstärkt als Rassismus oder Volksverhetzung bezeichnet werden. Was am 26. März 2009 bereits geschehen ist, an einem Tag, an dem die von der Organization of the Islamic Conference (OIC) vertretenen Staaten in Genf vor der UN fordern durften, künftig eine „feinfühlige Balance (delicate balance) zwischen Meinungsfreiheit und Respekt vor Religionen“ einzuhalten[2].

Delicate balance. Der anfallsweise sadistische Allāh, irdisch vertreten durch die OIC, strebt eben auch in den Vereinten Nationen nach zivilisiertem Feingefühl und interreligiöser Harmonie. Wer einen Schlag auf den Kopf bekommt, hatte vorher doch ohne Frage den Islam feindselig angegriffen.

Der politische Islam muss die Frau herabwürdigen, die Standards des Gleichheitsfeminismus oder auch nur der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) kann der politische Islam von fiqh und scharī‘a nicht dulden und wird sie noch auf Jahrzehnte mit Schmeichelei (iham) und Lüge (taqiyya) angreifen. Die Kinder und Enkel der muslimischen Einwanderer werden sich von ihrer geistlichen Obrigkeit (Großmufti Cerić, Europäischer Fatwa‑Rat, Milli Görüş) mehr oder weniger stark erpressen lassen. Kräfte in allen bundesdeutschen Parteien und beiden großen deutschen Kirchen arbeiten dieser kalifatsähnlichen Struktur zu.

Skepsis mag zulässig sein, wenn sich ohne hörbare Distanz von Scharia und dhimma ein UN-Komitee „Allianz der Zivilisationen“ nennt, allein der verwendete Plural sollte Anhänger der universellen Menschenrechte alarmieren. Dieser UN-Behörde, deren Vorsitz ein UN-Generalsekretär und derzeit der ehemalige Präsident Portugals Jorge Sampaio hat, steht ein „Forum Allianz der Zivilisationen“ nahe, das von Spanien und der Türkei ins Leben gerufen wurde. Im April 2009 tagt das „Forum Allianz der Zivilisationen“ zum zweiten Mal und im zunehmend islamistisch geprägten Istanbul, prominentester Gast ist US‑Präsident Barack Hussein Obama. Obama fordert die Vollmitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union, was wir Europäer allerdings aus geographischen, historischen, finanziellen und islamkritischen Gründen sehr ablehnen.

Will das „Forum Allianz der Zivilisationen“ ein mit dem Gedankengut eines Said Ramadan völlig verträgliches weltweites Pseudo‑Kalifat errichten, in dem alle Muslime nach der „ewigen und unverhandelbaren“ (Cerić) Scharia leben dürfen und die Allgemeinen Menschenrechte von 1948 der Vergangenheit angehören werden? Wird das Forum Allianz der Zivilisationen zu einer antidemokratischen Waffe gegen Fundamentalismuskritik namentlich Islamkritik? Die pakistanische nation.com.pk vom 22.03.2009 nennt als Ziel des Forums den Dialog zwischen dem Westen und der muslimischen Welt – von Hinduismus, Shintoismus, Judentum, Atheismus oder Ex‑Muslimen ist ebenso wenig die Rede wie von Frauenrechten oder universellen Menschenrechten[3]. Das entspricht ärgerlich stark dhimma, beispielsweise dem in Said Ramadans Buch Das islamische Recht lobend erwähnte Vertrag von Nadschran (Nadschrān). Ort des Forums ist das luxuröse Kempinski-Hotel, gelegen im ehemaligen osmanischen Sultanspalast Çirağan[4].

Völlig schariakonform und ziemlich islamistisch zeigt sich seit einigen Jahren der UN‑Menschenrechtsrat, der am 20. April 2009 (vielleicht kein Zufall: Adolf Hitlers 120. Geburtstag) in Genf zur Durban-Nachfolgekonferenz genannt Durban II zusammentritt und den zu boykottieren verantwortungsvolle und freiheitlich-demokratische Stimmen wie Ralph Giordano, Seyran Ateş und Necla Kelek aufrufen[5].

114 Denn es besteht keinerlei Zweifel darüber, dass die ahl al‑dhimma Bürger des islamischen Staates sind. [Wobei] es eine gewisse Differenzierung zwischen muslimischen und nichtmuslimischen Untertanen gibt.

Staatsbürger wie die Christen von Nadschrān, dem im Süden des heutigen Saudi‑Arabiens gelegenen einstmaligen wichtigsten Zentrum der arabisch-byzantinischen Christen? Bis im Jahre 631 Feldherr Mohammed sprich der Islam kam und den Christen einen kultursensiblen Vertrag anbot. Gegen freiwilliges Bezahlen von abgepresstem Schutzgeld durften die Christen am Leben bleiben und, dem Rechtgläubigen zum abschreckenden Beispiel, ihrer sittlich minderwertigen christlichen Religion frönen. Das Abkommen von Nadschrān zu brechen hatte wenig später Kalif Uthman die von Allāh auferlegte schwere Pflicht (kismet). Said Ramadan hält das Bezahlen von Dschizya für völlig unvereinbar mit irgendeinem Zwang oder mit einer Demütigung.

120 Es ist auch völlig ausgeschlossen, dass dschizja den Nichtmuslimen dafür auferlegt werden könnte, dass man »sie leben lässt«. Denn im Koran heißt es ausdrücklich: »Und ihr sollt nicht das Leben töten, das Gott unverletzlich gemacht hat, es sei denn nach Recht«.

Nach Recht töten geht schon in Ordnung. Plausibel ferner: Ein toter Dhimmi kann keine Dschizya mehr zahlen. Also leben lassen, den Dhimmi. Und zahlen lassen schon, doch nicht, um ihn am Leben zu lassen. Alles klar?

120 Das Wesen der dschizja lässt sich am besten verstehen, wenn wir uns ins Gedächtnis rufen, dass Nichtmuslime nicht zum Wehrdienst verpflichtet sind.

… klar, die Juden und Christen dürfen im Islamstaat keine Waffen tragen. Nicht, dass die Ungläubigen auf dumme Gedanken kommen und mit scharfem Säbel ihre muslimischen Herren angreifen, hören wir weiter:

120 Das ist durchaus gerecht im Hinblick darauf, dass der islamische Staat auf einer Ideologie beruht, an die die Nichtmuslime nicht glauben.

Staatsbürger glauben nicht an den Staat? Müssen Ungläubige sein.

Doch kümmert sich der Muslim als solcher geradezu rührend um seine unmündigen Dschizyabezahler:

134 Es ist daher nicht zulässig, die Freiheit des Einzelnen in irgendeiner Weise einzuschränken, außer wenn er die ihm gesetzlich zustehenden Rechte auf Kosten der Rechte und der Unantastbarkeit anderer überschreitet oder die Interessen des Volkes durch ungesetzliches Handeln schädigt. Jede Einschränkung der oben erwähnten Freiheiten stellt eine Abweichung vom Wort und Gehalt des islamischen Rechts dar. Das Verantwortungsgefühl jedes Menschen sich selbst und Gott gegenüber, so wie es im Koran festgelegt ist, geht Hand in Hand mit der Achtung des Menschen und der menschlichen Würde, auf die jeder Anspruch hat.

Freiheit ja, soweit Allāh nicht sauer wird. Menschenrechte sind koranische Menschenrechte. Da wird dem Dieb auch schon mal eine Hand abgehackt oder der Islamkritiker (offensichtlich ein Mensch ohne „Verantwortungsgefühl“) bedroht oder ermordet.

134 Insbesondere bezüglich der nichtmuslimischen Bürger hat der islamische Staat darauf zu achten, dass ihre Rechte in jeder Hinsicht gut abgesichert sind.

Islam ist reinste Sozialversicherung! Die Barbaren kamen zu vorislamischen Zeiten der Unwissenheit (dschāhiliyya) auch sicherheitspolitisch nicht gut klar. Jetzt ist der Wachdienst in die Stadt eingerückt und wird das Schutzgeld abgedrückt.

135 [Pakistan 1951, islamische Verfassung, Artikel 7] »Die Bürger haben Anspruch auf alle Rechte, die ihnen vom islamischen Gesetz zugestanden werden, d. h. es wird ihnen im Rahmen des Gesetzes volle Sicherheit für Leben, Eigentum und Menschenwürde, Religions- und Bekenntnisfreiheit, Freiheit in der Glaubensausübung, freie Meinungsäußerung, Bewegungsfreiheit, Freiheit in Bezug auf den Anschluss an eine bestimmte Gemeinschaft, Freiheit in der Berufswahl, Chancengleichheit und das Recht auf Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Dienstleistungen zugestanden.«

Alle Rechte, die islamgesetzlich erlaubt sind. Das ist der Schariavorbehalt, wie er nun auch in den gescheiterten staatlichen Neugründungen von Afghanistan und Irak alle Muslimas und alle männlichen und weiblichen Nichtmuslime diskriminiert.

Wer wie Abdul Rahman in Pakistan zum Christentum konvertiert, wird als geisteskrank erklärt oder relativ spontan durch Muslime getötet. Dem Islamapostaten gelang es glücklicherweise, in Italien Asyl zu beantragen[6].

135 [Pakistan 1951, islamische Verfassung, Artikel 11] »Alle Verpflichtungen, die der Staat im Rahmen der Scharī’a gegenüber den nichtmuslimischen Bürgern eingeht, werden in vollem Umfang eingehalten.«

Halbierte Grundrechte, diese aber bitte vollständig. Ein juristisch entrechteter geheiligter Status den Schutzbefohlenen (Dhimmis), dieser aber ist hundertprozentig zu gewährleisten. Wie Sie sehen: Islam gewährleistet. Mit gutem Gruß, Ihr Koordinierungsrat der Muslime (KRM).

115. Dschizja. Auf den ersten Blick mag es so aussehen, als handle es sich um eine ungleiche Behandlung vor dem Gesetz. Und es ist tatsächlich so, dass hier eine gewisse Ungleichheit vorliegt, doch nicht – wie wir noch sehen werden – eine Art von Ungleichheit, die man als »Diskriminierung« beschreiben könnte. … Viele Autoren, muslimische wie nichtmuslimische, haben die Einrichtung der dschizja missverstanden und sind sogar teilweise so weit gegangen, dass sie darin eine Beschränkung der vollen Staatsangehörigkeit auf die Muslime allein gesehen haben.

Said Ramadan verteidigt das angeblich von Allahgott erfundene steuerliche Apartheidssystem, das Nichtmuslime mit der Schutzsteuer dschizya[7] belegt. Immerhin gibt Ramadan zu, dass es in Bezug auf die islamisch definierten ethno‑religiösen Menschenklassen „gewisse Ungleichheit“ gibt.

Wie sagte es doch der gottesfürchtige Ayatollah Chomeini: „Juden und Christen sind dem Schweißgestank von Kamelen und Dreckfressern gleichzusetzen und gehören zum Unreinsten von der Welt[8]“. Da werden sie wohl eine Sondersteuer zahlen müssen, die sich aus den gewissermaßen hygienischen Gründen der „ewigen und unverhandelbaren“ (Cerić) Scharia banktechnisch nicht mit der gebetgleich reinigenden Sozialabgabe (zakāt, zakāh) der Muslime vermischen darf.

Islamstaat (islām) ist eben auch Finanztechnik (Islamic Banking). Muslimischerseits erbeutetes Raubgut jedoch wird durch das heldenhafte Tun gereinigt. Im Umlauf in dieser verschmutzten, verführerischen Welt ist jedoch auch dämonisches, dreckiges Geld. Letzteres nimmt der arabische (und nationalsozialistische) Antisemitismus gerne als jüdisches Geld an. Wie das Jerusalem Zentrum erforscht, gilt es in der arabischen Öffentlichkeit und Presse als völlig normal, die Juden als geldgierig und als mit ihrem (antiislamischen, widergöttlichen) Geld die Erde beherrschend darzustellen[9].

Der Islam kennt noch ein weiteres reinigendes, gebetgleiches Geld, die diyya[10]. Diyya heißt Blutgeld und ist im Koran für alle Zeit vorgeschrieben. Multikulturelle Islamversteher oder einfach Imame behaupten, die diyya sei eine Versicherungssumme und würde die ansonsten leider (ebenfalls koranische) Tötung des Mörders vermeiden helfen. In Saudi‑Arabien hat Allahs kultursensibel und differenziert gedachtes Blutgeld Verfassungsrang. Eine Tötung ist für den Islamgott eben nicht unbedingt dasselbe wie eine Tötung.

Rials – ermordet wurde – in Euro

100.000 Muslim, männlich 20.000

50.000 Muslima 10.000

50.000 Christ, männlich 10.000

25.000 Christin 5.000

6.666 Hindu, männlich 1.250

3.333 Hindu, weiblich 650

Das islamische Recht (Allāh, Said Ramadan) des Iran kennt neben der sittlich gebotenen halben Entschädigungssumme für die Frau gewisse verbotene (harām) Monate, in denen Kriegsführung (dschihād) islamisch traditionell als unschicklich gilt und in denen sich die diyya anständigerweise verdoppelt. Wer in den verbotenen Monaten einen Mord begeht, muss wohl einen besonders triftigen Grund für sein reinigendes Tun des Tötens (Ehre waschen, vgl. Ehrenmord) gehabt haben.

Der Staat Gottes auf Erden, Iran, bedenkt das Blut der Angehörigen der religiösen Minderheit der Bahá‚í als unrein (mobah), eine Ausgleichszahlung braucht nicht zu erfolgen. Blut ist für Allahgott eben nicht gleich Blut[11].

118. [dschizya] Das arabische Wort sāghirūn …, das »sich ergeben« oder »unterworfen sein unter« bedeutet, [ihm] wurde in vielen Übersetzungen dem Sinn nach etwas von Demütigung beigegeben. Aber … dasselbe Wort, das im Koran [in 7:119] gebraucht wird … im Zusammenhang mit den Zauberern des Pharao in dem Moment, als sie sich Moses unterwarfen, [damit also] muss der Gedanke der Demütigung ausgeschlossen werden; denn ihre Unterwerfung war ein von Würde getragener Akt des Glaubens, wenngleich sie dabei von Demut erfüllt waren.

Nun sprechen wir aber nicht vom Jahrtausend alten Ägypten, sondern von der dschizya der islamstaatlichen Dhimmis. Blumig plaudert Said Ramadan über die (was den Moses in Ägypten betrifft übrigens dem Judentum entlehnte oder vielmehr geklaute) Legende der höflichen Überreichung von Geschenken. Christen mögen an die heiligen drei Könige denken, die das neugeborene Kind Jesus beschenkten. Gemeinte menschliche Relationen der Wertschätzung, die islamrechtlich ganz anders gemeint sind.

Dem Wort sāghirūn (yaden wahum saghirun; an yad wa‑hum saghirun) braucht nicht erst, mit Ramadan gesprochen „in Übersetzungen etwas von Demütigung beigegeben zu werden“. Sāghirūn heißt knechten, erniedrigen, unterjochen, die Unterwerfung spüren lassen. Der geplant entwürdigende Bezahlvorgang der Juden und Christen bestand über Jahrhunderte aus einer öffentlichen Demütigung, in der sie, sich verbeugend, einen koranisch garantierten Stockschlag in den Nacken erhielten während sie den muslimischen Herrenmenschen ihren Tribut entrichteten. Said Ramadan bezeichnet derartige Menschenverachtung als „ein von Würde getragener Akt des Glaubens“, was für die islamrechtlich zum geheiligten Sadismus Befugten ja vielleicht zugetroffen haben mag. Das Tun der Opfer („wenngleich sie von Demut erfüllt waren“) hingegen als würdevollen Glaubensakt zu bezeichnen, sollten sich weder Nichtmuslime noch säkulare Muslime bieten lassen.

147 Wir kommen also zu dem Schluss, dass eine Differenzierung auf dem Gebiet des Personenrechts keineswegs als Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit bezeichnet werden kann.

Aha, wir sollen die geheiligte Diskriminierung, die ein sich (berechtigt) auf Koran und Scharia berufendes islamisches Recht für jeden dhimmī beim Erben oder Heiraten vorsieht, nicht Diskriminierung nennen, sondern Religionsfreiheit. Islamjurist Said Ramadan betreibt die Wissenschaft der Zaubersprüche und verhöhnt die aus Allahs Sicht sittlich minderwertigen Europäer. Die allerdings Herrn Hassprediger Ramadan jetzt nicht des Landes verweisen, wie das vielleicht sogar Ägypten getan hätte, sondern derartigen Kulturrassismus beglückt entgegennehmen (Ramadans Doktorvater war der Kölner Professor Kegel[12]) und, je nach Jahrzehnt, als exotisch, multikulturell oder kultursensibel preisen.

147 [Die Differenzierung auf dem Gebiet des Personenrechts] ist im Gegenteil der in den juristischen Bereich übertragene Ausdruck einer ideologischen Koexistenz, die Hand in Hand geht mit der vollkommenen Integrität aller religiösen Gruppierungen, die innerhalb eines islamischen Staates leben.

Scharia für alle. Nur im Kalifat herrsche Religionsfreiheit. Die Täter-Opfer-Beziehung, wie sie der geheiligte Sadismus des orthodoxen Islam vorgibt, will uns Autor Ramadan als Lebensweise der Koexistenz verkaufen. Sicherlich, vor und vor allem nach 1933 begannen nichtjüdische Deutsche und deutsche Juden nebeneinander her zu leben (rassistische Segregation), verbunden durch ein einheitliches Rechtssystem, sozusagen in Koexistenz.

Liebe Miteuropäerinnen und Miteuropäer, der Islam ruft uns zur Eintracht auf: Koexistiert! Die dhimma oder das osmanische Millet-System als Referenzmodell der Multikultur anzubieten, diese zivilisierende Haltung konnte seit 2000 zunehmend unsere Kirchentage, Ausländerbeiräte und Islamseminare dominieren. Auf eine solche, zivilisierende Weise wird der Idealismus und Altruismus des Said Ramadan die Intoleranz der barbarischen Anhänger von universellen Menschenrechten, Gleichberechtigung von Mann und Frau oder Säkularität letztlich vielleicht doch noch erfolgreich überwinden können.

Gönnen wir dem praktizierenden Muslimbruder das Schlusswort an islamischer taqiyya:

133 [Es] dürfte keine Übertreibung sein, wenn wir zu der Schlussfolgerung gelangen, dass alle Grundsätze der Ethik und Menschenwürde gleichermaßen für die muslimischen wie auch für die nichtmuslimischen Untertanen des islamischen Staates Gültigkeit haben.

Bei der Werbung (dawa) für die schariatische Gegenkultur darf man schon mal kraftvoll lügen. Ramadan argumentiert andererseits völlig schlüssig, jeder von uns ist der totalitären islamstaatlichen Pflichtenlehre (Scharia) unterworfen.

Jacques Auvergne

Literatur

Said Ramadan: ISLAMIC LAW – IST SCOPE AND EQUITY. Bei P. R. Macmillan Ltd., London 1961. Ins Deutsche von Fatima Heeren als: Said Ramadan: Das Islamische Recht – Theorie und Praxis; bei Otto Harrassowitz, Wiesbaden 1979


Anything goes. Scharia oder auch Bürgerrecht

Februar 26, 2008

Zur allzu ignoranten und demokratiegefährdenden

Meinung, wie sie der Kommentar von Derfototim

bezüglich 055.: „Helmut Kohls Sohn Muslim?“

wiederspiegelt, hier eine bemerkenswerte

islamkritische Stimme von:

Roland

Roland entgegnet

Hallo fototim,

schon mal den Koran gelesen?

Schon mal ein mehrheitlich islamisches Land gesehen, dass die Menschenrechte einhält? Das die so oft geforderte Toleranz gegenüber Anders-/Nichtgläubigen ausübt?

Schon mal ein Land mit einer nennenswerten muslimischen Minderheit gesehen, in dem es NICHT zu Ausschreitungen und vermehrter Aggression gegen das Gastland und Andersgläubige kommt (aktuell z.B. Thailand)?

Schon mal gehört, wie Islamkritiker bedroht werden? Umgebracht werden?

Schon mal dran gedacht, was Muslime mit Homosexuellen machen (nämlich aufhängen)?

Das ließe sich fortsetzen; wenn man will, kann man sich informieren.

Im übrigen gibt es einen sehr euphemistischen Begriff für das, was man auch im ach so toleranten Deutschland mit muslimischen Frauen macht, die eben NICHT so “derart weltfremd (sind), dass sie einem überkommenen Wertesystem hinterherläuft.”:

EHRENMORD!

Bis vor kurzem bekam man dafür eine Strafe wg. Totschlags von ca. 6 Jahren (oder wurde freigesprochen). Inzwischen gab es bereits zwei Verurteilungen zu lebenslanger Haft- wahrscheinlich durch islamophobe Richter?

Soweit Islamkritiker Roland