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Der Landtagspräsident antwortet auf den offenen Brief

Juli 3, 2011

Landtag Rheinland-Pfalz

Der Präsident des Landtags

Frau

Gabi Schmidt

27. Juni 2011

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Vielen Dank für Ihren offenen Brief, mit dem Sie vor dem Hintergrund einer Kundgebung von Pierre Vogel in Koblenz dazu aufgerufen haben, den Einfluss salafistischer Prediger mit verfassungskonformen Mitteln einzugrenzen.

Sicher war die Vorstellung, dass ein radikal-islamistischer Prediger in Koblenz Tausende Muslime zur Gewalt anstachelt und den Heiligen Krieg propagiert, ein absolutes Schreckensszenario, dass sich glücklicherweise aber zumindest nicht wie befürchtet realisiert hatte. So kamen nicht die ursprünglich erwarteten 3.000, sondern „nur“ rund 500 Anhänger.

Nach einem von der Stadtverwaltung Koblenz verhängten Versammlungsverbot hatte das Oberverwaltungsgericht die Versammlung zwar zugelassen, diese allerdings mit zahlreichen Auflagen verbunden. So war beispielsweise eine Geschlechtertrennung vor der Kundgebungsbühne verboten worden. Direkte Aufrufe zur Gewalt hätten den sofortigen Abbruch der Veranstaltung zur Konsequenz gehabt. Polizei sowie Ordnungs- und Jugendamt haben die Einhaltung der Auflagen überwacht. Zu Verstößen ist es wohl nicht gekommen.

Dennoch muss der Rechtsstaat wachsam bleiben. Nach den Berichten der Verfassungsschutzbehörden gewinnen radikal-islamistische Strömungen des Salafismus immer mehr Anhänger, besonders für junge Menschen ohne Orientierung werde die Ideologie immer attraktiver. Hier gilt es nicht nur zu beobachten, sondern auch zu sensibilisieren.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Mertes, MdL

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

Der Präsident des Landtags

Joachim Mertes

Mainz

03. Juli 2011

Ihr Schreiben vom 27.06.2011

Ihr Antwortschreiben auf meinen offenen Brief

Sehr geehrter Herr Mertes,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Durch die Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern mit und ohne politische Funktion ist es tatsächlich gelungen, an diesem Sonntagabend im Mai die Voraussetzungen zu schaffen, dass die angekündigte Dawa-Großveranstaltung in friedlichem Rahmen blieb.

Allerdings bin ich davon überzeugt, dass die viel geringere Teilnehmerzahl und der relativ störungsfreie Ablauf vor allem dem Umstand zu verdanken ist, dass der Handlungs- und Redespielraum mit rechtsstaatlichen Mitteln so eingeschränkt worden ist, dass weder die beiden religiösen Extremisten Green und Vogel noch ihre Anhänger die Möglichkeit hatten, Hass oder antidemokratische Parolen zu verbreiten oder durch Redebeiträge beispielsweise Frauen und Homosexuelle zu diskriminieren.

Allerdings kann ich Ihre vorsichtige Einschätzung, dass die erteilten Auflagen beachtet und eingehalten worden seien, nicht bestätigen. Das gilt für die verbotene Geschlechtertrennung vor der Bühne ebenso wie für das Tragen der Ganzkörperverschleierung. Vor allem aber wurde der Jugendschutz grob missachtet, wie das Transparent an der Rückwand des zur Bühne umfunktionierten Pritschenwagens hinter den beiden Predigern beweist, das nicht zuletzt Jugendliche dafür anwarb, sich in der Islamic Online University von Bilal Philips einzuschreiben.

Schüler eines Hasspredigers zu werden, der nicht nur aus der BRD aus gutem Grund ausgewiesen wurde, ist unter dem Aspekt des Jugendschutzgesetzes sicher keine sinnvolle Möglichkeit, seine Freizeit zu gestalten. Das Curriculum dieser „Fernuniversität“, das zur linientreuen islamischen Dogmatik verpflichtet und unter Androhung der Höllenstrafe dazu auffordert, den islamischen Primärquellen Koran und Sunna nicht zu widersprechen, sie in jeden Lebensbereich wortgetreu zu integrieren und sich Allahs Gesetz, der Scharia, zu unterwerfen, ist mit den universellen Menschenrechten nicht vereinbar und damit verfassungsfeindlich.

Welcher der verschiedenen wissenschaftlich anerkannten Persönlichkeitstheorien man auch anhängt[1], eine gesunde ganzheitliche Entwicklung heranwachsender junger Menschen wird mit Gewissheit durch solche Lehrinhalte verhindert. Das Recht auf individuelle Selbstbestimmung gilt an diesem Institut nicht und stünde dem erfolgreichen Abschluss eines Zertifikats, Diploms oder Baccalaureats sicherlich im Wege. Jedes Bemühen der staatlichen Schulen, die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu demokratischen Persönlichkeiten zu erziehen und zu bilden, wird dort unterlaufen. Dafür steigt die Gefahr der Radikalisierung, die zu einer Biographie führt, die dem Lebenslauf des Frankfurter Attentäters Arid Uka ähnelt. Der 21-jährige Kosovare wurde nachweislich durch Predigten der Frankfurter Salafistenszene (Dawa FFM, Abou Maleeq alias Deso Dogg) dazu verleitet, zum Dschihadisten und Mörder zu werden[2].

Polizei, Ordnungs- und Jugendamt hätten am 29.05.11 mehrfach Grund gehabt, die Koblenzer Kundgebung zu unterbrechen, weil gegen Genehmigungsvoraussetzungen verstoßen wurde. Das von weitem lesbare Werbeplakat für das Bildungsinstituts des aus Jamaika stammenden Konvertiten, der die Bundesrepublik nach dem gemeinsamen Auftritt mit Pierre Vogel innerhalb von drei Tagen verlassen musste, 2007 von der australischen Regierung als nationales Sicherheitsrisiko eingestuft wurde und zumindest 2009 nicht in die USA einreisen durfte[3], wäre auf jeden Fall ein Anlass gewesen, die Veranstaltung sofort abzubrechen.

Aus Philips Schülerschaft sollen Kämpfer für al-Qaida rekrutiert worden sein. Am bekanntesten ist der zu lebenslanger Haft verurteilte Terrorist Al-Timimi, der dem Gelehrten zumindest sehr nahe gestanden haben muss. Der 1963 in Washington D.C. geborene Sohn irakischer Einwanderer genoss zumindest soviel Vertrauen, dass Philips ihn mit einem Empfehlungsschreiben ausstattete, das dazu aufrief, Al-Timimi politisch, finanziell und moralisch zu unterstützen. Einige Mitglieder des Virginia Paintball Jihad, eine elfköpfige Gruppe, die wegen terroristischer Verbrechen angeklagt worden ist, bezeugten bei der Gerichtsverhandlung, dass der Iraker sie dazu aufgestachelt habe, gegen die USA zu kämpfen und die Taliban in Afghanistan zu unterstützen. Kurz nach dem 11. September hätte der geistige Brandstifter einige Mitglieder davon überzeugt, nach Pakistan zu reisen und sich dort in einem Trainings-Camp für Dschihadisten ausbilden zu lassen, das der Lashkar-e-Taiba, einer ausländischen Terrororganisation angehört. Al-Timimi wurde zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt.

Am 12.06.2009 wollte Philips mit Pierre Vogel in der vom Verfassungsschutz beobachteten Al-Nur-Moschee auftreten. Wegen massiver Proteste des LSVD gegen den für seine Homosexuellenfeindlichkeit bekannten Kanadier wurde diese Veranstaltung in letzter Minute abgesagt. Volker Beck, erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte bereits am 17.06.2009 in der mündlichen Fragestunde des Bundestages wissen wollen, warum Imam Philips, der Al-Timimi nachweislich unterstützt hat, nicht schon an der Einreise gehindert worden sei. Als im April 2011 die beiden Extremisten Philips und Vogel nun gemeinsam auf dem Frankfurter Roßmarkt auftreten wollten, forderte der Beck gemeinsam mit dem hessischen Innenminister Boris Rhein nun endlich ein Einreiseverbot gegen den Hassprediger zu verhängen. Leider ohne Erfolg, der in Katar lebende Kanadier durfte mit dem Kölner Missionar sogar auftreten. Erst nach Beendigung der Kundgebung überreichte die Ausländerbehörde Bilal Philips eine Verfügung, das Land innerhalb von drei Tagen zu verlassen. Für Menschen zu werben, die in der BRD als unerwünschte Person und Sicherheitsrisiko gelten, verstößt gravierend gegen die Auflage, den Jugendschutz zu gewährleisten.

Auch ich bin wie Sie der Meinung, dass wir unseren Rechtsstaat nicht nur wachsam beobachten müssen, sondern auch für politischen und religiösen / weltanschaulichen Extremismus sensibilisieren sollten. Das reicht meiner Ansicht nach aber nicht aus. Wir brauchen Transparenz statt Hinterzimmerabsprache und objektive, wissenschaftlich begründete Aufklärung statt Beschwichtigungsdogmatik, entgrenzt toleranten Dialog und politische Korrektheit (DIK; Plan der Bundesregierung, den Islam als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuerkennen und mit den Kirchen gleichzustellen; Einführung religionsbezogener Islamischer Studien / des flächendeckenden bekennenden IRU).

Wir brauchen die wehrhafte Demokratie, wie schon Carlo Schmid sie einforderte. Wir sollten uns klar zu den allgemeinen Menschenrechten bekennen, den Schutz für Kinder und Jugendliche im Grundgesetz verankern und den Mut aufbringen, Gesetze konsequent durchzusetzen, auch wenn ein solch kompromissloses Handeln den Regeln von Appeasement und Diversity widerspricht. One Law For All.

Sehr geehrter Herr Mertes, mir bereiten nicht Extremisten jeder politischer oder religiöser Ausrichtung und deren Sympathisanten Sorgen, die mit rechtswidrigen Mitteln oder verfassungsfeindlichen Inhalten Gewalt verherrlichen, gegen Frauen und Minderheiten hetzen und mehr oder weniger verdeckt zum Staatssturz aufrufen. Vor solchen Angriffen kann sich die wehrhafte, säkulare und freiheitliche Demokratie schützen, dessen bin ich mir ganz sicher.

Das absolute Schreckensszenario ist für mich vielmehr die Feststellung, dass Politiker, Kirchenvertreter und sonstige Lobbyisten ohne Not oder unausweichlichen Sachzwang (V-Fall) bereit sind, aus entgrenzter Toleranz, politischem Appeasement, persönlichem Machtstreben, Desinteresse an den Menschen und mangelnder Zivilcourage die Existenzbedingungen für unsere offene Gesellschaft (Karl Popper) zu gefährden. Unsere Verfassung, die uns allen die von unteilbaren, universellen Menschenrechten abgeleiteten Freiheits- Schutz- und Abwehrrechte garantiert, solange wir sie wollen und mit erlaubten Mitteln schützen und verteidigen, bildet die Grundlage unserer Lebensqualität, das Fundament des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Fußnoten

[1]

http://www.social-psychology.de/do/PT_intro.pdf

[2]

http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Vater-von-Arid-U-entschuldigt-sich_aid_972439.html

[3]

http://de.wikipedia.org/wiki/Bilal_Philips

Quellen

Bilder 4 und 5; sowie 16 und 17:

http://www.rhein-zeitung.de/fotos/bilder-regional_costart,1_mmid,7954.html

Bild 5: „Möchtest du Schüler von Dr. Bilal Philips werden? Gestalte deine Zukunft sinnvoll!“

http://www.rhein-zeitung.de/fotos/bilder-regional_costart,5_mmid,7954.html#pic

Bild 16 und 17: Niqab, Gesichtsschleier

http://www.rhein-zeitung.de/fotos/bilder-regional_costart,16_mmid,7954.html#pic

http://www.rhein-zeitung.de/fotos/bilder-regional_costart,17_mmid,7954.html#pic

Nur Frauen: Bild 14

http://www.rhein-zeitung.de/fotos/bilder-regional_costart,14_mmid,7954.html#pic

Links die Männer, rechts nur Frauen

http://www.rhein-zeitung.de/fotos/bilder-regional_costart,21_mmid,7954.html#pic

Auf dem Video sehe ich vor der Bühne nur Männer stehen, beispielsweise zwischen Minute 4:20 und 5:20.

http://www.youtube.com/watch?v=IFQdfW_78ys&feature=related

Video bei der Rhein-Zeitung (30.05.2011), Gesamtlänge 4:54 Minuten: Niqabis (Gesichtsverschleierte) bei 3:36 und 3:40

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Kein-Aerger-bei-Kundgebung-von-Islamistenprediger-Pierre-Vogel-in-Koblenz-_arid,255620.html

Fundamentalisten profitieren vom Demokratieabbau

September 1, 2010

شيخ أبو أنس

Šayḫ Abū Anas

Staatsbürger Çiftçi

Çiftçi als Indikator. Demokratieschwund zwischen wertebeliebiger Postmoderne und salafistischer Gegenmoderne.

Das von der Wirtschaftskrise gebeutelte Nordrhein-Westfalen wendet sich in Arbeitsleben, Stadtverwaltung, Schulbetrieb und Bürgeridentität, wohlig eingeklemmt zwischen Hedonismus und Fundamentalismus, verstärkt dem Personenkult und der im Hinterzimmer getroffenen Vereinbarung zu. In den Raum der abnehmenden Bildung, des kulturell Amorphen und der steigenden Militanz der politischen Rechts- und Linksradikalen wandert, aus dem niedersächsischen Braunschweig herankommend, die am prophetischen und medinensischen Vorbild ausgerichtete, antirationale Islamschule des Muhamed Seyfudin ÇİFTÇİ ein. Der Niedersachse nennt sich Scheich Abu Anas und organisiert ein wahhabitisch-salafistisches Fernstudium. Hier eine Auswahl der vielen kurzen Beiträge von Karsten Hilchenbach aus Wachtendonk, die er zwischen dem 16. und 30. August 2010 im Kommentarbereich der Rheinischen Post einbrachte. Man lese diese Ideen wie eine Sammlung von nachdenklichen Gedankensplittern, Aphorismen.

Grundgesetz statt Scharia

Der örtliche VIKZ-Imam Adnan Özden distanziert sich verschwommen von der Islamschule, bekennt sich aber zum Kopftuch und zur Geschlechtertrennung im Sportunterricht, handelt also nach Maßgabe der gegenmodernen Scharia.

Die klassisch islamische Position, dass ein Muslim nur kurzfristig in einem ’nichtislamischen‘ Gebiet leben darf (Ausnahme: Mission oder Kampf) streitet Özden ab.

Yūsuf al-Qaradāwī billigt Selbstmordanschläge islamisch, was Özden weiß, der einen gewaltfernen und gerechten Islam behauptende VIKZ-Imam hat den Scheich al-Qaradāwī damit eigentlich soeben als Ex-Muslim eingestuft.

Özden kann auf Kosten von Pierre Vogel glänzen, der VIKZ profitiert als ‚Feuerlöscher‘ von den Salafisten (‚Brandstifter‘).

‚Al-Islām huwa al-ḥall‘, der Islam ist die Lösung – das Motto der MB könnte auch dasjenige von VIKZ oder Adnan Özden sein (sinngemäß “Mehr Kopftuch, mehr Geschlechtertrennung im Sportunterricht!“).

Geistig-seelisches Mittelalter geht offensichtlich auch ohne langen Bart. Blonde Haare und blaue Augen (Rheinische Post, wie peinlich) immunisieren nicht automatisch vor reaktionären Weltbildern.

Scharia ist nicht von Artikel 4 GG gedeckt

Als Mönchengladbacher Bürger und als säkularer Staatsbürger (privat durchaus religiös empfindend) distanziere ich mich von Adnan Özden, der die zu Dhimma und Kalifat bestens passende Haltung an den Tag legt, die Spezies Nichtmuslime von der Sorte der Muslime zu unterscheiden.

Bosniens Großmufti Mustafa Cerić (European Council for Fatwa and Research (ECFR)) will die Rechtsverschiedenheit im Personenstands- und Familienrecht und fordert: “opening the way for the Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law.“ Der VIKZ (fiel verschiedentlich durch illegale Schülerwohnheime auf) hat auch hier zum ECFR völlig deckungsgleiche Positionen.

Ein Leben nach der beispielsweise Scharia ist nicht von Artikel 4 GG gedeckt – und Adnan Özden hat mit dem saudi-arabischen Heiratsalter und mit der Polygamie (Polygynie, Vielweiberei) keine Probleme. Wie die Fethullah-Gülen-Bewegung (Necla Kelek: “Sekte mit Konzernstruktur“ (2)) betreibt der an Süleymân Hilmi Tunahan und an der Scharia orientierte VIKZ eine Islamisierungspolitik der Täuschung und verzichtet auf mittelalterlich wirkende Gewänder, langen Bart (nur an Kinn und Backenknochen ellenlang, denn gekürzter Schnurrbart ist Allahs Befehl) und auf den allzu auffälligen Hidschab (ḥiǧāb), den Hidschabersatz bzw. Hidschabvorläufer ‚Kopftuch‘ allerdings will der VIKZ dann doch als Seelen rettend durchsetzen.

Der Hidschab ist natürlich gesamtislamische Vorschrift – und Adnan Özden, in dessen Moschee leider Integrationskurse stattfinden dürfen, schweigt zur sexualmagisch begründeten und frauenfeindlichen Schleierpflicht.

Unsere Rheinische Post freut sich an diesem Montagmorgen über irgendwie integrationsbegünstigende blonde Haare und blaue Augen, was mich an eine zwölf Jahre dauernde, menschenrechtsfreie deutsche Epoche erinnert. Mönchengladbacher sind Ex-Muslime oder säkulare Muslime oder Atheisten oder jüdisch bzw. christlich empfindende Staatsbürger – das geht auch schwarzhaarig und schwarzäugig.

Mönchengladbacher lassen sich nicht in ‚Muslime‘ und ‚Nichtmuslime‘ spalten, an einen Engel glaube ich privat oder glaube ich nicht (auch privat). JA zur einen und weltweiten kulturellen Moderne, JA zum Staatsbürger jeder Herkunft, Religion und Hautfarbe, NEIN zum ‚Muslimstaatsbürger‘, NEIN zur Scharia.

Ex-Muslime in Mönchengladbach unerwünscht?

Unser Oberbürgermeister Norbert Bude distanziert sich nicht von der Scharia und empfängt keine Ex-Muslime, damit die örtlichen Pastoren, Pfarrer und Imame nicht sauer werden. Und Adnan Özden lächelt weise.

Zweitfrau, halbes Erbe für die Tochter, Steinigung?

“Als Hodscha muss ich immer schauen, dass die Regeln des Koran auch eingehalten werden“ (Özden).

Sehr geehrter Herr Özden, in Deutschland gilt das Grundgesetz. Auch in Mönchengladbach.

Nie sollten wir vergessen: Muslime sind keine Spezies, keine Sorte Mensch. Und, sehr geehrter Herr Norbert Bude: Wann laden Sie endlich eine Delegation von Ex-Muslimen ganz offiziell ins Rathaus ein?

Ohne Säkularität keine Freiheit

In Deutschland gilt das Grundgesetz, nicht das islamische Gottesgesetz von Scharia-Theorie und Fiqh-Praxis.

Eine Rechtsspaltung in islamisch befreite Zonen ist nicht hinzunehmen.

One Law For All.

Islamisches Familienrecht bedroht die Verfassung

Wir dürfen die Aufspaltung der Bevölkerung in die Sorte der ‚Muslime‘ und die Sorte der ‚Nichtmuslime‘ auf keinen Fall zulassen – hier leben Staatsbürger und Stadtbewohner, keine Angehörigen eines religiös definierten Kollektivs.

Sehr geehrter Herr Çiftçi: in Deutschland, ihrem Geburtsland, sind auch Frauenrechte Menschenrechte, und zwar keine halbierten. In Saudi-Arabien oder im Iran mag das ja anders sein.

Was tut der tolerante Reinhold Schiffers (SPD, GEW) für die deutschen Ex-Muslime?

Mönchengladbach = Trennung von Staat und Religion

Hier gilt die Religionsfreiheit.

Özden sinngemäß: “Christenbürger nach links treten, Muslimbürger nach rechts, und dann bitte in den Dialog treten“. Adnan Özden macht uns damit das freundlich-mittelalterliche Angebot, die Stadtbevölkerung in ethnoreligiöse Kollektive einzuteilen, um ‚Koexistenz‘ zu üben.

Meine Religiosität ist meine Privatsache.

Der VIKZ-Imam bekennt sich zur Kopftuchpflicht und zum Apostasieverbot. Zur Zweitfrau schweigt der Imam. Adnan Özden will das Leben nach der Scharia.

Es muss stadtpolitisch und arbeitsrechtlich, staatsbürgerschaftsbezogen oder familienrechtlich schlicht unabhängig sein, ob einer aus dem Islam austritt oder in den Islam eintritt.

Ohne die Trennung von Staat und Religion gibt es keine freiheitliche Demokratie.

Der politische Islam

Der politische Islam ist eine riesige Sekte, die mit ihren Teil-Bewegungen (Jamaat-e-Islami (JI); Muslimbruderschaft; Millî Görüş; Salafiyya) alle so genannten Muslime kontrolliert und sie auch in Europa einem separaten Personenstands- und Familienrecht einverleiben möchte (Rechtsspaltung).

Wir Menschen in Mönchengladbach, die muslimisch sozialisierten Bürger unter uns sind hier selbstverständlich eingeschlossen, müssen darauf achten, dass der (nicht zuletzt kirchlich) elitär und intransparent betriebene ‚Dialog mit dem Islam‘ nicht die kulturelle Apartheid schafft bzw. gar vertieft.

Die Zersplitterung der offenen Gesellschaft in eine segmentierte Gesellschaft mit ethnoreligiös, zumal orthodox-islamisch definierten Milieus bzw. Gegengesellschaften gilt es zu vermeiden.

Hier leben Staatsbürger, keine Muslimstaatsbürger oder Christenstaatsbürger, und der zum Allahglauben konvertierte Missionar Pierre Vogel genannt Abu Hamza hat weder die ‚Rasse‘ gewechselt noch den Ausstieg aus dem Grundgesetz vollzogen (…). Einen Bart hat der Prediger sich allerdings wachsen lassen – naja, das ist Geschmackssache.

Sehr geehrter Herr Çiftçi Abu Anas, sehr gehrter Herr Lau Abu Adam: Religionsfreiheit bedeutet, dass die Scharia in Deutschland illegal ist. In Saudi-Arabien oder im Iran gilt das islamische Recht, dort gibt es keine Religionsfreiheit (und auch keine Pressefreiheit).

Frauendeklassierung ist von Art. 4 GG nicht gedeckt.

Auch Pierre Vogel hält bei ‚Rot‘ an der Kreuzung und fährt bei ‚Grün‘

Rituale und Traditionen hier, Grundgesetz da

Dass die dem doktrinären Atheismus nahe stehende extreme Linke im imaginierten Raum religiösen Nebels Orientierungsschwierigkeiten hat, verwundert wenig.

Dass die Mönchengladbacher DIE LINKE das religiös begründete Verprügeln der Ehefrau für von Artikel 4 GG abgedeckt hält, ist allerdings ein Skandal.

Die so genannten heiligen Texte der einen Menschheit sind geschrieben und stehen bei mir im Bücherschrank, mit dem Rotstift brauchen wir da nicht korrigierend einzugreifen.

Der Qurʾān (7. und 8. Jh. n. Chr.) hat hierzulande ebenso wenig Verfassungsrang wie die altgriechische Iliás (um 700 v. Chr.) oder der indische Rig-Veda (1750-1200 v. Chr). Das Grundgesetz gilt damit auch für die mittelalterbegeisterten Herren Mohamed Çiftçi, Sven Lau und Pierre Vogel. Viele Mönchengladbacher möchten nicht im Mittelalter leben.

Sehr geehrte Sabine Cremer, sehr geehrter Torben Schultz, von Ihnen als den Sprechern der örtlichen DIE LINKE erhoffe ich, dass Sie sich von der Frauendeklassierung des orthodoxen Islam, von der Geschlechterapartheid und vom islamischen Verhüllungsgebot (Hidschab), vom reaktionären Gesellschaftsmodell der Scharia sowie vom anti-individualistischen, antiemanzipatorischen und schlicht totalitären Milieu der Salafisten um Pierre Vogel und Mohamed Çiftçi distanzieren.

Es mag nun für Sie unumgänglich sein, sich und uns gegenüber einzugestehen, vom Islam keine Ahnung zu haben.

Oder aber Sie bekennen sich zur Polygynie, zum Prinzip Kindbraut, zur Frauenverstoßung (ṭalāq) und zum halben Erbe der Frau, zur halben weiblichen Stimme vor Gericht und begründen uns derlei kulturellen Rassismus als marxistisch bzw. sozialistisch.

Will die Mönchengladbacher DIE LINKE ein Staatswesen nach dem Vorbild Saudi-Arabiens? Dann käme Ihre Partei für mich als Wähler leider nicht in Frage …

Spirituell in Eicken und die rein theoretische Apostatentötung

Die LINKE könnte ja mal eine Delegation zu den weltweit vorhandenen und leider sehr bedrohten EX-MUSLIMEN schicken, doch sie traut sich noch nicht einmal, für unsere säkularen Muslime wie Bassam Tibi oder Necla Kelek zu werben.

Vorwärts, Genossen! Auf ins ‚kultursensible‘ Kalifat.

Torben Schultz und die Scharia

Die LINKE sieht sich nicht in der Lage, sich von der ihrem Anspruch nach ‚ewigen und unverhandelbaren‘ (al-Maudūdī, Saiyid Quṭb, Ayatollah Chomeini, Tariq Ramadan, Mustafa Cerić) SCHARIA zu distanzieren.

Torben Schultz muss zur frauenfeindlichen Doktrin der Scharia hörbar auf Distanz gehen.

Der Hidschab (ḥiǧāb), die Ganzkörperverschleierung, ist nach Yūsuf al Qaradāwī verpflichtend, und dieser Scheich ist immerhin die höchste derzeitige Autorität in und um die Muslimbruderschaft. Wo bleibt der Protest der LINKEN gegen die ‚vor den Höllenflammen bewahrende‘ Verschleierung des weiblichen Körpers?

Ist die Burka jetzt progressiv?

Çiftçi hält es für unabdingbar, dass die Frau sich völlig ‚bedeckt‘, das heißt verschleiert: auch Gesicht und Hände müssen unter einem Tuch vor fremden männlichen Blicken verborgen werden.

Ist die Burka für Torben Schultz praktizierte niederrheinische Religionsfreiheit?

Çiftçi und Pierre Vogel machen nur ihren Job.

Das stimmt, Steinigung und Apostatentötung sind gelebte islamische Religiosität, authentischer Islam.

Der vollumfängliche Islam ist von Artikel 4 GG nicht gedeckt, denn Islam ist ein komplettes Staats-, Wirtschafts- und Rechtssystem. Wir haben aber bereits einen Staat.

In Deutschland gibt es bereits eine Rechtsordnung – an der Einführung einer zweiten sehe ich kein Bedarf.

Beten kann jeder privat, die Scharia muss belanglos (illegal) bleiben.

Wir sind das Volk

Geschichte ist ein offener Prozess, die Grundfrage ist stets: ‚In welcher Gesellschaft wollen wir leben?‘

Die Gesellschaft soll auch in 50 Jahren ‚offen‘ sein, nicht segmentiert in Ghettos und segregiert in Religionsvölker.

#Autor: Dazu folgendes: / Datum: 20.08.10 14:54

Sie schrieben an den klugen Kommentator namens RP-Online: ‚RP-Online – übertreiben Sie bitte nicht‘ und verwiesen auf die Verfassungsschutzberichte. Wieso sollen wir warten, bis im jeweiligen Folgejahr eine nützliche Behörde ein Druckerzeugnis erstellt hat?

Wir haben, verbreiten und sammeln Informationen über die Herren Çiftçi, Vogel und Lau. Die Verfassungsschutzberichte kennen und lesen wir.

Mündige Bürger fertigen die Dossiers, Artikel und Redebeiträge über Salafismus im Besonderen und Islamismus im

Allgemeinen selbst an. Und in Eicken leben zivilcouragierte Menschen jeder Religion, Nichtreligion und Ex-Religion, die vom barbarischen Islamischen Recht von der totalitären Scharia, vom traditionsreichen saudi-arabischen Frauenprügeln und von der ‚vor der Höllenflamme‘ bewahrenden Ganzkörperverschleierung die Schnauze voll haben.

Niemand in Mönchengladbach hat etwas dagegen, dass sein Nachbar nach Mekka zur Haddsch fährt oder an einen Engel glaubt oder ein Gebet spricht. Noch kann in dieser Stadt jeder ohne Gefahr für Gesundheit und Leben jüdisch oder atheistisch sein, zum buddhistischen Meditiationskurs gehen oder zur alevitischen Cem, denn noch ist das Volk der Souverän, nicht Allah(s Stellvertreter).

Mit oder ohne Bart und Kittel: Der Braunschweiger Herr Çiftçi darf hier im Rheinland als Staatsbürger spazierengehen und einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen, als faschistoider ‚Polit-Scheich‘, der junge so genannte Muslime von der freiheitlichen Demokratie entfremden möchte und Frauen unter den Schleier (Hidschab, Burka) zwingt, ist er uns nicht willkommen.

Wir erkennen: Kalifatsfreunde hassen und bekämpfen das ‚Fremde‘, Islamisten sind hochgradig xenophob! Den Nazis gar nicht so unähnlich.

Im säkularen Sinne: Einen gesegneten Ramadan allerseits:

Ramaḍān karīm, Ramaḍān mubārak.

Könnte Nebenwirkungen haben: Eickener Erklärung.

Eickener Erklärung, Vertrag von Hudaibiya? Ich male mir Problematisches aus:

“Eickener Erklärung: Burka und Niqab sind nach Auffassung der örtlichen DİTİB- und VIKZ-Imame doch sehr übertrieben, aber wer künftig noch gegen das Kopftuch argumentiert, ist ein Eickener Rassist.“

“Eickener Erklärung: Kalifat muss aus religiösen Gründen schließlich nicht unbedingt sein, aber Scharia im Familienrecht ist von der Religionsfreiheit nach Artikel 4 Grundgesetz gedeckt.“

Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher Schiffers (SPD), sehr geehrte Frau Integrationsratsvorsitzende Yüksel (SPD), das Grundgesetz gilt selbst am linken mittleren Niederrhein. Auch in Mönchengladbach-Eicken.

Steinigung und Steinigung ist für Herrn Çiftçi Zweierlei

@PolierteLupe

Çiftçi ist nicht gegen sunnitische fliegende Steine, nur gegen schiitische fliegende Steine. Teherans Henker im Evin-Gefängnis verstehen ihr Handwerk, müssen aber noch heute zur hanbalitischen Rechtsschule konvertieren, damit ihr klärendes Tun von der Gottheit angenommen wird. Die sausende saudische Säbelklinge ist Glaubensbewegtheit und Gotteslob.

Steinigung ist … Steinzeit!

Haben unsere Islambeschwichtiger und Schariafreunde Norbert Bude oder Reinhold Schiffers sich eigentlich gegen die stündlich drohende Steinigung an Sakineh Mohammadi Ashtiani ausgesprochen?

Oder sind kultursensible Sozialdemokraten der Meinung, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) für die so ganz ‚andersartige‘ Spezies der Muslime keine Geltung besitzt, sondern ihre weltweite Einforderung eine westliche Kolonialisierung darstellt und eine ‚Ungerechtigkeit‘ gegenüber dem Islam?

Religionsfreiheit deckt Rechtsverschiedenheit keineswegs

Wenn die Parteigänger der Scharia von ‚Ungerechtigkeit‘ und ‚Diskriminierung‘ jammern, geht es doch gar nicht um die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Bekenntnisses, sondern um ein neues, gesondertes koranbasiertes Recht.

Wir müssen den Rechtsstaat mit dem für alle geltenden säkularen Grundgesetz gegen das ungleich behandelnde (diskriminierende) islamische Gesetz verteidigen – allenfalls dafür brauchen wir eine “Eickener Erklärung“.

Die Islamisten wollen nach der mittelalterlichen Scharia leben dürfen, für ‚ihre inneren Angelegenheiten‘ Fiqh-Gerichtshöfe installieren, alle Frauen unter Schleier oder Burka zwingend, fallweise polygam, ihre Töchter ‚arrangiert‘ austauschend und die Imam-Ehen allenfalls nach Maßgabe des Talaq (Verstoßung) trennend. Die ersten Schariagerichtshöfe haben in Europa die Arbeit aufgenommen, etwa in der 34 Francis Road, Leyton, London, United Kingdom, wo das Islamic Sharia Council (ISC) ansässig ist (3).

Islam ist ein komplettes Rechtssystem – und Herr Çiftçi ist in Saudi-Arabien zum islamischen Richter und islamischen Rechtsbeistand ausgebildet worden.

Auch weil Nationalisten den Rechtsstaat selbst überwinden wollen, können uns bei der Verteidigung der freiheitlichen Demokratie und der Gleichberechtigung von Mann und Frau rechtsradikale Parteien wie NPD und auch PRO also keine Hilfe sein, sondern werden, bewusst oder versehentlich, dem Werk der Islamisten zuarbeiten, wie Edward von Roy in »Eine rechte Allianz gegen den Islam? Warum eine jede konservative Partei antiislamischen Selbstverständnisses das Werk der Muslimbruderschaft fördert« einleuchtend darstellt (4).

Wer diesen Text von Edward von Roy kennt, weiß noch genauer, wie gut die Mönchengladbacher im August 2010 daran taten, die angeblich gegen die Islamschule protestierenden Gefolgschaften von NPD und Pro NRW vom Eickener Markt zu pfeifen oder kundig lächelnd aus dem Stadtviertel zu winken.

Das Grundgesetz gilt … auch in Mönchengladbach

Eine “Eickener Erklärung“, in der Presse war die Rede davon, hat keine andere Aufgabe, als klar zu machen, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das auf ihr beruhende Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auch im wunderlichen Mönchengladbach gelten, die Erklärung könnte darüber hinaus betonen, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau niemals außer Kraft gesetzt werden kann, auch nicht im Namen der ‚Religionsfreiheit‘.

Bürgerversammlung Mehrzweckhalle, Freitag, 20:00 Uhr

#23.08.10 00:29

Danke, das hört sich sehr zweckmäßig an. Ja, es ist angebracht, den erklärtermaßen undemokratisch verfassten EZP-Mitgliedern an diesem Abend einmal keine Bühne für ihre ‚Himmels-Mission‘ zu bieten, die Herrschaften haben genug Gelegenheit in ganz Deutschland und darüber hinaus gehabt (bis auf Pierre Vogel, der durfte im Dezember 2009 nicht in die Schweiz einreisen).

Wir Staatsbürger, darunter selbstverständlich auch säkulare Muslime, wollen Pressefreiheit statt Prügelstrafe und Demokratie statt Kalifat. Nein zur Polygamie. Ja zum möglichen Glaubenswechsel, ja zu den leider längst weltweit bedrohten Ex-Muslimen.

Wir wollen in 100 Jahren keine Welt mit ganzkörperverschleierten Frauen, deren Gesicht “aus religiösen Gründen“ nur vom Ehemann erblickt werden darf. Töchtern den Schleier (Hidschab) aufzuzwingen, fällt nicht unter die grundgesetzlich garantierte ungestörte Religionsausübung.

Auch die eigenen Kinder ‚arrangiert‘ zu verheiraten ist nicht von der Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses nach Artikel 4 GG gedeckt, Mönchengladbachs Integrationsratsvorsitzende Gülistan Yüksel sieht das allerdings anders und verteidigt öffentlich und in den Räumen der Hochschule Niederrhein das „Recht“ der Mönchengladbacher (türkisch-muslimischen) Eltern, ihre Kinder jetzt und künftig arrangiert zu verheiraten. Auch langjährig betriebene so genannte Integrationsarbeit ist eben keine Garantie dafür, geistig-seelisch in der kulturellen Moderne angekommen zu sein.

Religion ist Privatsache, denn hierzulande ist nicht Allah der Souverän, sondern das Volk.

In einer freiheitlichen Demokratie (auch in Mönchengladbach …) wird die Bevölkerung eben NICHT in “Muslime“ und so genannte Nichtmuslime aufgespalten. Wir erkennen die Lobbyisten der Apartheid der Religionsvölker und weisen jede religiös begründete Segregation zurück, auch wenn sie sich mit dem Schafspelz namens ‚Dialog mit dem Islam‘ oder ‚Koexistenz‘ maskiert.

Das Grundgesetz bewahren – Keine Rechtsverschiedenheit – One Law For All (das alleine wäre eine passende ‚Eickener Erklärung‘, sonst brauchen wir keine, denn es gilt das Grundgesetz).

Die Scharia ist nach Arbeits- und Integrationsminister Guntram Schneider also ein Missbrauch des Islam?

Scharia diskriminiert. Scharia ist insofern Politik. Und vollumfänglich gelebter Islam ist auch Politik.

Worin unterscheidet sich die Scharia der DİTİB von derjenigen eines Sayyid Abū l-Aʿlā al-Maudūdī, Necmettin Erbakan oder Yūsuf al-Qaradāwī?

Ein Integrationsminister soll nicht abteilen, sondern integrieren

“Die Regierung werde versuchen, diejenigen, die ihre Religion wahrnehmen wollen, ABZUTEILEN von denen, die ihre Religion missbrauchen wollen.“, sprach der Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Einteilen, abteilen, segregieren? Was für eine Apartheid soll das sein, wie überprüft, wie durchgesetzt? Wie wäre es mit Integration für alle – unter das für alle geltende Grundgesetz?

Sehr geehrter Herr Schneider: Sind Sie der Ansicht, dass al-Maudūdī, Erbakan und al-Qaradāwī den Islam missbrauchten?

Säkulare Bürger halten Dialog für elitär und postmodern

Bassam Tibi ermutigt uns, den Citoyen und die Citoyenne im so genannten Migranten zu sehen, nicht anders als im Menschen ohne Einwanderungsgeschichte.

Salafismus ist eher kein religiöses Problem, sondern ein politisches. Auch Çiftçi, Vogel und Lau sind so genannte Muslime, und wenn der Minister pauschal ‚den‘ Muslimen die volle Religionspraxis erlaubt, (“Sie haben ein Anrecht darauf, ihre Religion auszuleben“), können wir den den EZP-Leuten nicht verbieten, in ihrem Sinne religiös zu leben und die Frauen Tschador und Burka tragen zu lassen.

Hierzulande leben Staatsbürger, keine Religionsangehörigen. Der viel gepriesene und elitäre ‚Dialog‘ zwischen den “Religionen“ vernebelt die leider wachsenden Klüfte zwischen den postmodernen Glaubensvölkern. ‚Mehr Brücken bauen‘ kann eben auch heißen: Mehr Abschottung vernebeln.

Pierre Vogel und Sven Lau haben nicht die so genannte Rasse gewechselt, das gilt auch für die leider weltweit gefährdeten Ex-Muslime. All diese Genannten sind Staatsbürger geblieben und teilen unser aller Grundgesetz in allen Rechten und Pflichten.

Ich begrüße Herrn Çiftçi von Mitbürger zu Mitbürger, denn einer ‚Kaste‘ oder Spezies gehört der gebürtige Braunschweiger aus meiner Sicht schließlich gar nicht an. Gewand und Bart, Marke altarabisch – das ist seine Privatsache (die Frage nach Arbeitssicherheit auf der Baustelle oder politreligiöser Propaganda im professionellen erzieherischen Bereich bleibt unberührt).

Religionsfreiheit bedeutet: Im Rechtsstaat sind Muslime keine ‚Sorte Mensch‘.

Allahzentrisch, jenseitszentriert

#DAZU_FOLGENDES, 24.08.10 02:41

“Hier die Ditib dämonisierend ins Spiel zu bringen, ist allerschlechtester Stil.“

Unser Minister war gestern bei der DİTİB, er also war es, der den genannten Verband ins Spiel brachte, Sie aber verwenden bei ihrer pauschalen Islamverteidigung den Begriff dämonisieren (verteufeln; Sie sagen: “dämonisieren(d)“).

Aufgeklärte Menschen glauben nicht an einen Dämon, und die Säkularen machen ihren fallweise imaginierten Dämon nicht allgemein verbindlich, nicht politisch. Ich glaube an keinen Teufel und möchte auch insofern das von mir Abgelehnte grundsätzlich nie ‚verteufeln‘.

Den durch diverse Religionen geisternden Teufel haben Sie in die Diskussion auf RP-online hereingebracht. Im orthodoxen Islam wird der Teufel als Iblīs oder ʿAzāzil imaginiert.

Wir betrachten die Gegenstände unserer Untersuchung und verwenden Sprache, um uns mitzuteilen. Die DİTİB also.

Wird in der Mönchengladbacher DİTİB-Moschee die koranisch verbürgte Hölle lediglich für ein Gleichnis gehalten? Lehrt Diyanet-Präsident Ali Bardakoglu, dass dem bewussten Verweigerer der schariatischen Pflichten keine Strafe in der Dschahannam, der Hölle droht? Beides würde mich freuen, vielleicht können Sie uns jetzt DAZU FOLGENDES mitteilen …

Gelehriger kalām nur innerhalb der von Gott gesetzten Grenzen

#24.08.10 13:07

Danke für den Hinweis auf die theologische Dimension und ihre Abgrenzung von doktrinärer politischer Propaganda.

Es wäre wichtig, die Rhetorik und Didaktik der Schariawissenschaft nicht mit dem im heutigen Deutsch verwendeten ‚Theologie, theologisch‘ zu etikettieren. Die klerikale Ausbildung der beiden Großkirchen hat sich, wenn auch erst seit wenigen Jahrzehnten, mit den Erkenntnissen der Rechtswissenschaft, Naturwissenschaft, Psychoanalyse und modernen Pädagogik ausgesöhnt.

Es gibt kirchenseitig einen (etwas mühsamen, mag sein) Wissenschaftsvorbehalt, der erst in diesen Jahren durch die Komplizenschaft zur voraufklärerischen Politreligion des Islam ins Schwimmen gerät. Die Hölle ist im staatlichen christlichen Religionsunterricht kein Lehrstoff mehr, der den Schülern überwältigend und versetzungsrelevant ‚angeboten‘ wird.

Kalām, dem muslimischen Endverbraucher ohnehin unzugänglich, kann nur in den Grenzen des islamischen göttlichen Gesetzes stattfinden (5). ‚Islamische Theologie‘, sofern es sie jemals gegeben hat, hat die Aufgabe, die koranische Wahrheit gegen die Zumutungen der Wissenschaft und der universellen Menschenrechte zu verteidigen – rhetorisch und didaktisch. Der Islam steckt ‚theologisch‘ irgendwo zwischen Steinzeit, Savonarola und Calvin und ist in einer freiheitlichen Demokratie nicht als staatsseitig mitgetragener curricularer Lehrstoff geeignet.

Vielleicht wird es in hundert Jahren eine islamische Theologie geben, die mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte kompatibel ist. DİTİB, VIKZ, KRM, ZMD und OIC haben und wollen eine solche Theologie nicht, säkulare Muslime wie Bassam Tibi und Necla Kelek können sich theologisch von diesen Himmelswächtern nicht vertreten fühlen.

Regina Mönch schreibt in ihrer Buchrezension (»Aufklärung heißt das Programm«, 31.03.2010 (6)) über die von Necla Kelek erforschten islambedingten Integrationsbarrieren: »Necla Kelek beschreibt die Bedeutung der Scharia für diese Lebenswelt und stellt die Frage, ob es einen Islam ohne Scharia geben kann. Sie sagt ja, doch wäre dies nur möglich, wenn es gelänge, die Muslime „von der Idee der aufgeklärten Bürgergesellschaft zu überzeugen, davon, ob Freiheit und Verantwortung auch ihnen attraktiver erscheinen als die kollektiven Zwänge einer religiösen Weltanschauung“.«

Der Islam ist nicht ’schulreif‘.

Lesetipp: Necla Kelek: Himmelsreise. Mein Streit mit den Wächtern des Islam, 2010 (7).

Das Schweigen der Frau Kaykin und die Grauen Wölfe

Zülfiye Kaykin hatte ihren Arbeitsvertrag bei der Duisburger Merkez-Moschee zwar bereits gekündigt, war aber noch im Dienst, als am 11. April in ihrem Gotteshaus eine Trauerfeier für den 1997 verstorbenen türkischen rechtsradikalen Politiker Alparslan Türkeş stattfand, den Gründer der rassistischen und gewalttätigen Partei der Grauen Wölfe (MHP).

Die MHP-nahe ATF (Türkische Föderation in Deutschland) warb im Ruhrgebiet für diese rassistische und nationalistische Veranstaltung auf Plakatwänden, die Erlaubnis kam von der türkischen DİTİB-Obrigkeit, der Diyanet. Und wer war am deutschen Ort für Öffentlichkeitsarbeit zuständig? Die angestrengt in der Presse als ‚moderne Muslima‘ hoch gelobte Zülfiye Kaykin.

Stefan Laurin: “Wir wollten von Zülfiye Kaykin wissen, warum sie die Vorgänge um die Grauen Wölfe nicht öffentlich gemacht hat … Wir haben sie gefragt, warum sie nicht gegen die Rechtsradikalen in der Moschee protestiert hat, wie man es von einer Schattenministerin der Sozialdemokratie erwarten könnte. Wir erhielten von Zülfiye Kaykin keine Erklärung. … Hier ging es nicht um eine “Verbindung” zu rechtsradikalen Organisationen, sondern darum, wann man schweigt, und wann man spricht – als Sozialdemokratin (8).“

Shariah means apartheid, freedom is: One Law For All

#schwarzweiß, 24.08.10 22:56

Islamische Apartheid ist das richtige Stichwort, die Abschottung durch ein bewusst provokantes und die Grenzen des Rechtsstaats bewusst ein wenig verletzendes Sonderverhalten mit dem Ziel seiner juristischen Durchsetzung ist ein hoch politisches Thema. Sich islamisch korrekt verhalten (Orthopraxie) sind gleichsam die Kettfäden, über denen das Islamische Gesellschaftssystem (Herrschaft Allahs, al-ḥakimīya li-llāh (9)) gewebt wird.

Ich hoffe, der Minister wird Ihnen antworten.

Guntram Schneiders vermeidet erfolgreich, das Wort “Scharia“ auszusprechen. Entweder kalkulierend (karrieresichernd) oder weil der gelernte Werkzeugmacher aus Gütersloh-Isselhorst vom Islam einfach keine Ahnung hat.

Kein DİTİB-Imam wird öffentlich billigen, dass eine ‚muslimische‘ Tochter einen Nichtmuslim heiratet oder die Kinder nicht zum schier unhinterfragbaren islamischen Wohlverhalten erzieht.

Verehrungswürdigkeit (ʿubudīya) darf jedwedem Nichtislamischen und darf dem säkularen Staat nicht – niemals! – gebühren, das wäre Schirk (širk), Götzendienst, sondern nur Allah und dem zu Allah führenden Islamstaat (Allahkratie) und dessen Institutionen.

Die auf koranische Seelenrettung angelegten, ‚jenseitszentrierten‘ Institutionen heißen islamkonformes Schura-Parlament (šūrā (10)), sittenpolitischer Fatwa-Rat, gesprochenes Familien- und Eherecht am schariatreuen Fiqh-Gericht.

Kein VIKZ- oder DİTİB-Imam sagt, Sheikh Muhammed Seyfudin Çiftçi, der bei ultrakonservativen Wahhabitenscheichs in Saudi-Arabien gelernt hat, habe den Islam falsch verstanden.

Man merke: Solange Scharia und Fiqh nicht außer Kraft gesetzt sind, solange hat von zwei Gläubigen der Radikalere immer ‚Recht‘. Wir haben uns also für die Minderheit der säkularen Muslime stark zu machen, das sind diejenigen, die Bassam Tibi und Necla Kelek kennen und verteidigen. Diese gibt es auch in Mönchengladbach, auch einige Ex-Muslime leben hier schließlich ganz gern und sind aus dem Iran, aus Pakistan, Somalia oder aus Saudi-Arabien hierher geflohen – WEIL wir hier Religionsfreiheit haben, was ja auch heißen kann: ‚Negative Religionsfreiheit‘ (“Lass mich mit deiner Religion in Ruhe“).

Zur Salafīya (siehe Muhammed Çiftçi, Pierre Vogel) und zur Ḥakimīya li-Llāh (zum Kalifat) schreibt Franz Kogelmann:

“Die systematischste und nachhaltigste Ausformulierung der Ideologie der Muslimbruderschaft blieb dem Ägypter Sayyid Qutb [Saiyid Quṭb] (1906-1966) vorbehalten … In Anlehnung an den indisch-pakistanischen Denker und Politiker Abu-l-Ala al-Maududi [Sayyid Abū l-Aʿlā al-Maudūdī] popularisierte er in seinen Schriften eine Reihe von Begriffen, die unbedingte Merkmale einer islamischen Gesellschaft seien. So sei die einzig legitime Herrschaft durch die “Herrschaftsform Gottes“ (al-hakimiyya li-llah) gegeben …“, aus: Franz Kogelmann: Vom Antikolonialismus zum globalen Dschihad (11)

Salafismus. Salafistisches Gelehrtennetzwerk. Islamschule.

Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode, Drucksache 16/2395. Antwort auf eine Große Anfrage – Drucksache 16/1642 – Wortlaut der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU und der FDP vom 15.09.2009.

Salafismus ist eine besonders radikale Form des Islamismus, die sich zum Ziel gesetzt hat, weltweit die gesellschaftspolitischen Zustände einzuführen, die im 7. Jahrhundert n. Chr. auf der arabischen Halbinsel geherrscht haben.

In Braunschweig hat sich ein zentraler Knotenpunkt des deutschsprachigen salafistischen Bildungs- und Gelehrtennetzwerkes herausgebildet. Hier hat der Verein Einladung zum Paradies e. V., ehemals Islamisches Bildungs- und Kulturzentrum Braunschweig (IBKZ), seit 2006 seinen Sitz. Dieser relativ mitgliederschwache Verein ist mit einer Moschee sowie der wichtigsten Fortbildungsstätte des salafistischen Islamismus in der Bundesrepublik Deutschland verbunden. Diese sogenannte Islamschule, gegründet 2007, ermöglicht ihren Studenten ein vierjähriges Islam-Studium nach den Lehrplänen der Universität Medina (Saudi-Arabien). …

Aktivisten des salafistischen Gelehrtennetzwerkes aus Niedersachsen streben die Gründung eines Dachverbandes an, unter dem sich freie salafistisch ausgerichtete Moscheen und Vereine zusammen finden sollen. Perspektivisch wird offenbar auch eine Ausweitung dieser Struktur auch auf europäischer Ebene in Erwägung gezogen. Derzeit ist der Verein „Einladung zum Paradies e. V.“ in Braunschweig das Zentrum für die salafistische Missionierungsbewegung in Deutschland mit umfangreichen Verbindungen zu weiteren Zentren und Moscheen (mindestens 15 Moscheen) in mindestens 6 Bundesländern. Eine herausragende Stellung nehmen in diesem Zusammenhang die Prediger Muhamed Seyfudin Çiftçi aus Braunschweig, Pierre Vogel (Bonn), Sven Lau (Mönchengladbach) und Efstathios Tsiounis (Mönchengladbach) ein. Neben dem bereits angesprochenen Braunschweiger Islamstudium werden im salafistischen Bildungsnetzwerk diverse Vortragsreihen und Seminare insbesondere zu islamischen Themen angeboten (12).

Niedersächsischer Landtag − 16. Wahlperiode Drucksache 16/2395.

Aktuell verzeichnet die Islamschule ca. 200 Online-Studenten sowie ca. 10 vor Ort Studierende bei stark steigender Tendenz. Die Finanzierung der Schule erfolgt über Zahlungen der Studenten.

Eine eng mit dem Leiter der Islamschule in Braunschweig zusammenarbeitende Moschee existiert in Hannover – der Deutschsprachige Islamkreis Hannover -, darüber hinaus weitere in anderen Bundesländern. Zu den Freitagsgebeten im Deutschsprachigen Islamkreis erscheinen regelmäßig etwa 150 Personen. …

Dem Bereich des salafistischen Bildungs- und Gelehrtennetzwerkes zuzurechnen ist die deutschsprachige Zeitschrift „Zamzam“, die von einem der Islamschule Braunschweig nahestehenden Moscheeverein in Mönchengladbach herausgegeben wird (13).

Salafistische Veranstaltungen in Braunschweig und Hannover

[Vorbemerkung: ABU ALIA ist unser Mönchengladbacher Mitbürger, der griechischstämmige Islamaktivist Efstathios Tsiounis]

Verfassungsschutz Niedersachen:

Am 9. November fand im Islamischen Bildungs- und Kulturzentrum Braunschweig e.V. (IBKZ) unter dem Titel “Wir vermissen Dich“ eine Veranstaltung statt … Vor ca. 70 Personen ermahnte der Referent ABU ALIA [d. i. Efstathios Tsiounis, Mönchengladbach], ein griechischstämmiger Konvertit, die Anwesenden zu mehr Zusammenhalt … ABU ALIA forderte ferner die Zuhörer auf, sich für die Schließung von Diskotheken einzusetzen. Wenn alle sich zum Islam bekennen würden und der Islam überall präsent wäre, dann würden sich “schlimme“ Orte wie Diskotheken und Gaststätten von alleine reduzieren. Er bekräftigte seine enge Beziehung zu Muhamed CIFTCI [ÇİFTÇİ], dem Vorsitzenden des Moscheevereins …

Eine analoge Veranstaltung fand am Vortage im Deutschsprachigen Islamkreis e.V. in der Kornstraße 25 in Hannover statt. …

Seit einigen Jahren bildet sich in Deutschland eine in engem Kontakt mit islamischen Kernländern stehende religiöse Lehr- und Bildungsinfrastruktur heraus, die unter salafistischen Vorzeichen steht. Der Salafismus ist eine politisierte Islamauffassung, die dem saudi-arabischen Wahhabismus nahe steht und die “frommen Altvorderen“ (as-salaf as-salih; der Prophet Muhammad und seine zeitgenössischen Anhänger) als verbindliches Vorbild für alle Zeiten postuliert. Zu den Kernpunkten des Salafismus gehört die Reinigung der Religion von “unislamischen“ Elementen (tasfiyya) und die Erziehung der Muslime zu einem islamgemäßen Leben (tarbiyya). …

Eine besondere Rolle kommt dabei den überregionalen Grundlagenseminaren Lerne-den-Islam zu. Diese Veranstaltungen fördern das Bewusstsein eines realen und größeren Zusammenhangs und bewirken so die Stärkung salafistischer Identität. In regelmäßigen Abständen fanden diese deutschsprachigen Seminare in Moscheen in Berlin und Bonn statt und werden mittlerweile auch in Köln, Erfurt und Frankfurt durchgeführt. Seminare mit marokkanischer, bosnischer oder türkischer Zielgruppe gab es in Kassel, Stuttgart bzw. Bremen. Dabei kann die Besucherzahl der überwiegend jungen Teilnehmer durchaus in den dreistelligen Bereich gehen.

Neben Schulungsmaßnahmen vor Ort besteht ein Trend in der Virtualisierung der Fortbildung über das Internet. Dabei spielt die Telefonieplattform Paltalk eine zentrale Rolle, da hier prominente Angehörige des deutschsprachigen salafistischen Gelehrtennetzwerkes wie der Leipziger Hassan DABBAGH als Online-Imame auftreten. Doch auch Lifeübertragungen über das Internet, Videos, Exzerpte von Seminaren oder Fernuniversitäten ermöglichen die Schulung vor dem Bildschirm (14).

Auf ins Kalifat:

Salafismus ist kein deutsches, sondern ein weltweites islamisches Radikalisierungsproblem, hier ein Beispiel aus Südostasien, Indonesien (die indonesisch-staatskonforme Herangehensweise und Intention des Buches hat einige Schwierigkeiten, das menschenrechtswidrig-urislamische Element der „aus dem arabischen Raum herausdrängenden extremen Strömungen“ zu leugnen).

Congruent with the emergence and spread of various Salafi foundations in the mid-80ies, Salafi madrasas have appeared in various Indonesian provinces, with names associated with the slogans or doctrines popular among the Salafis, which revolve around the call for the revival of the Sunna. They believe that Muslim society must first be Islamised through a gradual evolutionary process that includes tarbiya (education) and tasfiyya (purification) before the implementation of the sharia can be realised (15).

Pressemitteilung demokratisch entstanden? Wer schrieb sie?

Warum trägt die Pressemitteilung und Einladung keine Unterschrift – das ist kein guter Stil, drei oder vier Namen wären nett gewesen, schließlich ist das Schreiben nicht vom Himmel gefallen (anders als der Koran…). Sollte der ‚Bezirksvorsteher-Nord‘ daran mitgewirkt haben, der zur Scharia schweigende Reinhold Schiffers?

Der Text hat inhaltliche Mängel, die ein wirksames Arbeiten der in Gründung befindlichen Bürgerinitiative verhindern werden, wenn nicht gemeinsam und transparent gegengesteuert wird:

Ja, der Salafismus bedroht unsere freiheitliche Demokratie. Die Aufteilung der Stadtbevölkerung in ethnoreligiöse Kollektive (dhimma, Dhimmitude) sollten wir aber bleiben lassen. Wer sagt:

“Wir wollen Nachbarn, die als Christen, Muslime, Juden, Buddhisten, Hinduisten oder welcher Religionszugehörigkeit auch immer ein Zusammenleben in Respekt und Frieden suchen.“, …

… der hat nicht dir die Ex-Muslime ‚vergessen‘, sondern zeigt uns sein fehlendes Bewusstsein für Säkularität. Segmentierte Städte nach nahöstlichem Vorbild, (Vorsicht, Sie verlassen das armenische Viertel – Willkommen im schiitischen Sektor) sind ebenso wenig erstrebenswert wie eine schariakonforme Rechtsspaltung im Familienrecht / Personenstandsrecht.

Nur ein säkularer Staat ist ein freiheitlicher Staat. Religion muss Privatsache sein, das gilt auch für den Islam. Mönchengladbacher sind Staatsbürger, keine Religionsangehörigen. One Law For All.

Auch bei der Wortwahl “ein Zusammenleben in Respekt und Frieden suchen“ fehlt das Bekenntnis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte völlig. Kultursensiblen “Respekt und Frieden“ gibt es schließlich auch im kulturrassistischen Islamstaat (Kalifat).

“Frieden“ plus Burka bzw. Lehrerinnenkopftuch?

“Respekt“ und halbiertes Erbe für die Frau?

Wir kennen den von Stadtverwaltungen, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden betriebenen ‚Dialog mit dem Islam‘ seit Jahren. “Respekt“ heißt: Angst haben, “Frieden“ heißt: Es ist verboten, negativ über den Islam zu sprechen. Warum steht das Wort Scharia nicht in der Pressemitteilung, warum fehlt die Kritik am Hidschab?

Wir haben die Gleichberechtigung von Mann und Frau durchzusetzen – mögen das die Schariafreunde nun als “respektlos“ und “unfriedlich“ bezeichnen oder nicht.

Im Übrigen ist die Presseerklärung der Eickener Bürgerbewegung ausgezeichnet, man findet sie leider nicht in der Rheinischen Post, sondern, in einer Art Langfassung, auf der fast stets sehr lesenswerten Seite: Die Achse des Guten (24.08.2010) unter dem Titel: “Willkommen in Mönchengladbach (16)!“

Das Treffen der Eickener Bürger und Unterstützer am 27.August 2010 war ein guter Anfang.

Der in der Rheinischen Post zitierten Manuela Buhse möchte ich allerdings als Anwesender am gestrigen Abend widersprechen:

“Jeder soll seine Religion ausüben können, ganz gleich ob er katholisch, muslimisch, orthodox oder hinduistisch ist“, das ist in der Bundesrepublik einfach nicht Realität, denn hier gilt das Grundgesetz, und das verbietet beispielsweise spirituelle Steinigungen, religiöse Polygamie und aufgezwungene echtislamische Burkas.

Auch Buhses “Wir leben hier mit vielen Nationen und Religionen friedlich zusammen“ ist irreführend, denn hier leben Individuen, keine Angehörigen ethnoreligiöser Kollektive.

In Deutschland, auch Mönchengladbach geht hier keinen Sonderweg, leben Staatsbürger, keine dialogbetreibenden Religionsvölker.

Die – nichtsignierte – “Eickener Erklärung“, als Handzettelchen im Saal ausgeteilt und in Langversion bei ‚Die Achse des Guten‘, ist diesbezüglich nachzubessern und kann so unmöglich stehen bleiben, will die Bürgerinitiative künftig gründlich und die Demokratie erhaltend arbeiten.

Volkssouveränität statt Sakraljurisprudenz, Demokratie statt Theokratie

#Burggeist / Datum: 30.08.10 02:11

Ihr Pazifismus in (gewissen, begrenzten) Ehren.

Gewalt ist, soweit vorhanden, von Ihnen zu realisieren, zu lokalisieren und öffentlich zu machen (Telefon 110, kostenfrei).

Entscheidend ist, dass der Polizist die Pistole trägt und nicht der Bankräuber.

Die höchst salafistische (oder: islamisch relevante) Frage ist ferner, ob Sie hier in der freiheitlichen Demokratie der altehrwürdigen Religion des Kannibalismus anhängen dürfen, ich meine praktizierend. Der große Gott Huitzilopochtli hatte Hunger und war zum Verzehr von frisch geopferten Menschen berechtigt, jedenfalls glaubte das eine gewisse Zeit und Kultur, die wir hierzulande nicht integrieren sollten (auch nicht im Namen der ‚Multikulturalität‘).

Der Souverän, das ist das Volk, jeder Einzelne, und nicht der Mann mehr und die Frau weniger.

Wir erinnern uns:

“Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

In einer Allahkratie geht alle Gewalt von Allah aus und wird von den irdischen Stellvertretern vermittels Peitsche, Säbel, Galgenschlinge und Steinigung inszeniert. Das ist zwar glaubensbezogen und kultursensibel, aber außerdemokratisch und vormodern (bzw. postmodern). Der Ehemann ist nach der ewigen Scharia zur Gewaltausübung seiner Ehefrau gegenüber berechtigt und als so genannter Wali mudschbir oder Nötigender Heiratsvormund auch seiner Tochter gegenüber, die er auch ohne ihre Einwilligung in die erste Ehe zwingen darf.

Hierzulande darf eben keine Frau mit Gewalt unter den Schleier gezwungen werden, anders als ab 1979 im “paradiesischen“ Iran.

Das Grundgesetz gilt … auch für Gottesfürchtige

#Autor: deutschermuslim | 30.08.10 04:33

Du sollst vor uns auch gar keine Angst haben, sondern dich mit uns gemeinsam zu unserem Grundgesetz bekennen. One Law For All (und das Schariagesetz ist hier nicht gemeint).

Oder soll deiner Meinung nach in der idealen Gesellschaftsordnung die Frau nur die Hälfte erben und ihre Aussage vor Gericht nur halb so viel wert sein wie diejenige eines Mannes, hm?

Grundgesetz statt Gottesbefehl

#deutschermuslim

One Law For All, das ist eben Religionsfreiheit, anders als in Bahrain, Indien, Malaysia oder Ägypten, wo für jedes Religionsvolk ein anderes Familienrecht gilt und die Kinder stets dem Vater ‚gehören‘, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder behält und die Ehefrau (Ayaan Hirsi Ali nennt sie: zoontjesfabriek, Söhnchenfabrik) ohne weiteres verstoßen kann.

Du hast Recht, dass nach orthodoxer islamischer Auffassung (reaktualisiert z. B. von Sayyid Abū l-Aʿlā al-Maudūdī, Saiyid Quṭb, Ayatollah Chomeini oder Necmettin Erbakan) ein Muslim letztlich keine Gesetze befolgen darf, die nicht von Allah stammen, um nicht in der Hölle zu brennen. Du fühlst dich dem Islam zugehörig, das ist hier ohne weiteres möglich. Und du bleibst an der Ampel bei “rot“ stehen und gehst bei “grün“, genau so, wie es der Atheist, Zeuge Jehovas oder Buddhaverehrer macht, denn für dich gilt kein auf der ewigen Scharia basierendes Sonderrecht, sondern die profane Straßenverkehrsordnung. Das ist: One Law For All.

Unsere Gesetze sind einzuhalten – auch von den gottesfürchtigen Damen und Herren der Bewegung der Salafīya.

Die Scharia behandelt ungleich = sie diskriminiert. Der Koran, versteht man ihn, wie Muhamed Seyfudin Çiftçi oder Pierre Vogel es tun, als Gesetzbuch, schafft eine Gesellschaftsform der Ungleichbehandlung (aller Nichtmuslime und Frauen), erzeugt Menschenklassen verschiedenen sittlichen und islamrechtlich-juristischen Wertes. Einen Apartheidsstaat der Abschottung einer selbst gewählten Fremdheit (Muslime in der Minderheit) beziehungsweise eine islamisch dominierte Klassengesellschaft (Muslime in der Mehrheit).

Politischer Islam ist die Deklassierung der Frau – emotional wie juristisch.

#deutschermuslim

Du solltest den Wert der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR, 1948) erkennen, auf denen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG, 1949) aufgebaut ist. Das ist kulturelle Moderne, das ist Religionsfreiheit – in Dschidda oder Teheran gibt es keine Religionsfreiheit, dort herrscht das ungleich behandelnde Islamische Gesetz.

Du solltest säkulare Muslime kennen lernen, lies doch mal ein Buch von Bassam Tibi oder Necla Kelek. Dein Gottesbild ist zu eng und zu altmodisch, solange du meinst, dass nicht ein von Menschen gemachtes Gesetz, sondern nur das göttliche Gesetz die Seele vor den Flammen der Hölle retten kann.

Warum forderst du, dass die gottesfürchtige Frau sich unter einem Schleier verbirgt, während du selbst nackte Unterarme und Waden zeigen darfst und deine Haare im Wind wehen lassen darfst, nur weil du männlich bist? Warum soll für eine Frau eine andere Vorschrift gelten als für einen Mann?

Karsten Hilchenbach (Wachtendonk)

(1) Cerić: f) opening the way for Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law; (g) the protection of European Muslims from Islamophobia …, aus der »Declaration Of European Muslims« (»Deklaracija Evropskih Muslimana«) vom 24.02.2006. Bei der schariapolitischen Zentrale »Rijaset«, Bosnien und Herzegowina.

http://www.rijaset.ba/en/index.php?option=com_content&view=article&id=66

»Declaration Of European Muslims«, bei: Regierung von Malaysia.

http://www.idfr.gov.my/en/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=144

Institute Of Diplomacy and Foreign Relations Malaysia (IDFR), “Helping Malaysia Reach Out To The World”. Ministry of Foreign Affairs, Malaysia.

http://www.idfr.gov.my/

Ausführliche Betrachtung der »Declaration Of European Muslims« / »Déclaration des Musulmans d’Europe«. Von Jacques Auvergne.

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/12/21/159/

(2) Die elitäre islamistische und türkisch-nationalistische Fethullah-Gülen-Bewegung wird von Necla Kelek passgenau als „Sekte mit Konzernstruktur“ charakterisiert. In »Die Anhänger des Fethullah Gülen«, DER SPIEGEL, 21.07.2008, stellt Kelek fest: »Gülen ist dabei, ein weltweites Netz muslimischer Intelligenz heranzubilden, das einem machtbewussten islamischen Chauvinismus huldigt. … Gülen macht nur eines anders als die fatalistisch an die Vorsehung Glaubenden: Er fordert seine Anhänger auf, sich die Welt der Ungläubigen aktiv anzueignen, um sie im Namen des Islams beherrschen zu können. Es geht ihm darum, die gottgewollte und natürliche Herrschaft des Islams über die Welt zu erlangen, weil „sich alles dem Menschen fügen wird, solange dieser sich Allah fügt“. Gülens Gefolgsleute sind die intellektuellen Vordenker der AKP.«

http://www.faz.net/s/Rub117C535CDF414415BB243B181B8B60AE/Doc~E1A3BE707300D46218D4EC4B380DD7A10~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_googlefeed

Gülen-Sekte. humanistischer pressedienst (hpd), 07.06.2010 – „Fethullah Gülen, dessen Anhänger sich in der nach ihm benannten Bewegung zusammenfinden, ist ein Islamist und türkischer Nationalist. Die Universität Bochum scheint dennoch keine Probleme damit zu haben, eine Propagandaveranstaltung seiner moslemischen Fans und nichtmoslemischen Unterstützer in ihren Räumen zuzulassen.“

hpd: „Der Imagepflege islamischer Fundamentalisten, verpackt als interkulturelle Verständigung, dient eine „Gülen-Konferenz“, die am 7. und 8. Juni 2010 an der Ruhr-Universität Bochum stattfindet. „Die Gülen-Bewegung im Kontext Europas. Ein Blick auf Nordrhein-Westfalen“ lautet der Titel der Tagung, zu der Organisationen mit den illustren Namen „Interkultureller Dialog e.V.“, „interkulturelles Dialogzentrum e.V.“ und „Rumiforum am Rhein“ aufrufen. … Gülens Unterwanderungsstrategie zeigt Erfolge. Unter anderem verfügt seine Anhängerschaft über Einfluss in der türkischen Regierungspartei AKP, besetzt Schlüsselpositionen im Innen- und im Bildungsministerium und umfasst einen Großteil der Angehörigen der Polizei wie der Lehrerschaft. Bündnispolitisch kann Gülen ohnehin auf einschlägige Erfahrungen zurückgreifen. Die faschistischen „Grauen Wölfe“ unterstützte er ideologisch und mit Spenden, aus seinen Sympathien für die von diesen abgespaltene islamfaschistisch-nationalistische „Große Einheitspartei“ (BBP), die mutmaßlich hinter der Ermordung des armenischen Journalisten Hrant Dink im Januar 2007 in Istanbul steckt, macht er keinen Hehl.“

http://hpd.de/node/9661

(3) Scharia-Gerichtshof, paralleles Recht am Islamic Sharia Council (ISC). „The Islamic Shari’a Council is an authoritative body, consisting of a panel of scholars, representing many established institutions in the UK … The scholars representing these centres represent all major schools of thought among the Sunnis. The Council is also widely accepted by the UK Muslim community and this is shown by the sheer volume of enquiries related to marital problems which it receives from the general UK public: additionally, a significant number of solicitors who were able only to secure civil divorces for their clients have found recourse with the Council regarding also securing Islamic divorces for their respective clients.“.

Islamic Sharia Council (ISC)

http://www.islamic-sharia.org/

ISC 4th Annual Seminar 2008. Sunday 20th July 2008, saw the fourth annual seminar of the Islamic Shari’a Council focusing on „shari’a ‘a way of life'“.

http://www.islamic-sharia.org/seminar-2008.html

(4) Eine rechte Allianz gegen den Islam? Warum eine jede konservative Partei antiislamischen Selbstverständnisses das Werk der Muslimbruderschaft fördert. Ein Gleichnis von Edward von Roy.

http://eifelginster.wordpress.com/2010/02/06/161/

(5) Theologischer Diskurs im Islam ist möglich … innerhalb der Grenzen der Scharia. Al-kalām.

http://de.wikipedia.org/wiki/%CA%BFIlm_al-kal%C4%81m

http://www.eslam.de/begriffe/k/kalam.htm

(6) Regina Mönch: „In ihrem neuen Buch untersucht die Soziologin in drei großen Kapiteln islamische Wirkungsmacht: als Glaube, als politische Religion und Ideologie sowie als Lebenspflicht für vierundzwanzig Tagesstunden. Weil der Islam bis heute mit seiner strengen Regulierung des Alltagsverhaltens eine strikte Unterwerfung verlangt und sich gerade darin von allen religiösen Erscheinungen in Europa unterscheidet, ist besonders dieses dritte Kapitel ein Schlüssel zum Verständnis der Parallelwelt, in der viele Muslime auch hier verharren.“, aus: »Aufklärung heißt das Programm«, Buchrezension zu Necla Kelek 2010 (Himmelsreise. Mein Streit mit den Wächtern des Islam).

http://www.faz.net/s/RubC17179D529AB4E2BBEDB095D7C41F468/Doc~E80894C60732F44C19B943701F45627E2~ATpl~Ecommon~Scontent.html

(7) Necla Kelek: »Himmelsreise. Mein Streit mit den Wächtern des Islam«, bei: Kiepenheuer und Witsch (KiWi), Köln 2010.

http://www.kiwi-verlag.de/36-0-buch.htm?isbn=9783462041972

Necla Kelek: »Bittersüße Heimat. Bericht aus dem Inneren der Türkei«

http://www.kiwi-verlag.de/36-0-buch.htm?isbn=9783462040425

Necla Kelek: »Die verlorenen Söhne. Plädoyer für die Befreiung des türkisch-muslimischen Mannes«

http://www.kiwi-verlag.de/36-0-buch.htm?isbn=9783462036862

Necla Kelek: »Die fremde Braut. Ein Bericht aus dem Inneren des türkischen Lebens in Deutschland«

http://www.kiwi-verlag.de/36-0-buch.htm?isbn=9783462034691

(8) Stefan Laurin: »Krafts Schattenminiserin schweigt zu Grauen Wölfen in Deutschlands Muster-Moschee« – „Wir wollten von Zülfiye Kaykin wissen, warum sie die Vorgänge um die Grauen Wölfe nicht öffentlich gemacht hat, da ihre Verschwiegenheitserklärung sich nicht auf den Moschee-Verein bezieht. Wir haben sie gefragt, warum sie nicht gegen die Rechtsradikalen in der Moschee protestiert hat, wie man es von einer Schattenministerin der Sozialdemokratie erwarten könnte. Wir erhielten von Zülfiye Kaykin keine Erklärung.“

http://www.ruhrbarone.de/krafts-schattenministerin-schweigt-zu-grauen-wolfen-in-deutschlands-muster-moschee/

(9) »Herrschaft Allahs«, al-hakimīyya li-llah.

»What Is Tawheed Al-Haakimiyyah?« Scheich Abd-al Mun’em Mustafa Halima Abu Basir aka Abu Basir al-Tartusi spricht aus dem verderbten London: And the Hadeeth, which is authentic (Saheeh) from the Prophet , that he said: „Verily, Allaah is the Hakam (ruler or judge) and to Him is the Hukm (judgment).“

http://www.en.altartosi.com/haakimiyyah.htm

Q&A, Questions and Answers.

http://www.en.altartosi.com/Questions.htm

Sheikh Abd-al Mun’em Mustafa Halima Abu Basir aka Abu Basir al-Tartusi, is a Syrian Islamist living in London. He has been described as „primary Salafi opinion-makers guiding the jihadi movement.“

http://en.wikipedia.org/wiki/Abd-al_Mun%27em_Mustafa_Halima_Abu_Basir

Abu Basir al-Tartusi (Scheich Abd-al Mun’em Mustafa Halima Abu Basir) bietet Europa spirituelle Nahrung, nach der gewisse Szenen in Deutschland begierig sind, und so übersetzt Inshallah72 den Londoner Islamistenscheich akribisch aus dem Englischen: »Islam nach Quran und Sunnah und dem Verständnis der Salaf as-Salih«. Was ist Tauhid al-Hakimiyyah?

http://www.ahlu-sunnah.com/threads/26924-Tawhid-al-Hakimiya

(10) Prinzip Schura (šūrā). Sadek Jawad Sulaiman: »THE SHURA PRINCIPLE IN ISLAM«, Sadek Jawad Sulaiman

Schura ist ein Recht des Volkes im Kalifat. Alle Bürger dürfen ihre Meinung zu Gehör bringen, aber das Recht auf Schura steht nur den Muslimen zu, aus: The System of Islam (Nidham ul Islam), Taqiuddin an-Nabahani, Hizb ut-Tahrir. “Shura is one of the rights of the people upon the Khaleefah“ (62). “Article 105 All citizens, Muslim or not, may express their views, but shura is a right for the Muslims only (142).

http://www.hizb-ut-tahrir.org/PDF/EN/en_books_pdf/system_of_islam.pdf

(11) Aus: Franz Kogelmann: »Vom Antikolonialismus zum globalen Dschihad«

http://de.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-638/_nr-17/_p-1/i.html

(12) Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode, Drucksache 16/2395. Antwort auf eine Große Anfrage – Drucksache 16/1642 – Wortlaut der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU und der FDP vom 15.09.2009.

„Salafismus ist eine besonders radikale Form des Islamismus, die sich zum Ziel gesetzt hat, weltweit die gesellschaftspolitischen Zustände einzuführen, die im 7. Jahrhundert n. Chr. auf der arabischen Halbinsel geherrscht haben.“

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:gEwB8PF9NbIJ:www.cdu-fraktion-niedersachsen.de/download/100046001/100429%2BMI%2BExtremismus%2Bin%2BNds%2B-%2BAntwort%2Bauf%2BGro%C3%9Fe%2BAnfrage.pdf+Varrentrappstr.+21+ciftci&cd=2&hl=de&ct=clnk&gl=de

(13) Niedersächsischer Landtag − 16. Wahlperiode Drucksache 16/2395.

„Aktuell verzeichnet die Islamschule ca. 200 Online-Studenten sowie ca. 10 vor Ort Studierende bei stark steigender Tendenz. … Dem Bereich des salafistischen Bildungs- und Gelehrtennetzwerkes zuzurechnen ist die deutschsprachige Zeitschrift „Zamzam“, die von einem der Islamschule Braunschweig nahestehenden Moscheeverein in Mönchengladbach herausgegeben wird.“

http://www.heiner-schoenecke.de/Political/Neues%20aus%20Hannover/10-04-20%20Anfrage%20und%20Antwort%20Extremismus%20%281%29.pdf

(14) Verfassungsschutz Niedersachen:

„Seit einigen Jahren bildet sich in Deutschland eine in engem Kontakt mit islamischen Kernländern stehende religiöse Lehr- und Bildungsinfrastruktur heraus, die unter salafistischen Vorzeichen steht. … Dabei spielt die Telefonieplattform Paltalk eine zentrale Rolle, da hier prominente Angehörige des deutschsprachigen salafistischen Gelehrtennetzwerkes wie der Leipziger Hassan DABBAGH als Online-Imame auftreten. Doch auch Lifeübertragungen über das Internet, Videos, Exzerpte von Seminaren oder Fernuniversitäten ermöglichen die Schulung vor dem Bildschirm.“

http://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=12260&article_id=54278&_psmand=30

(15) The book Ilusi Negara Islam: Ekspansi Gerakan Islam Transnasional di Indonesia, (The Illusion of an Islamic State: the Expansion of Transnational Islamic Movements in Indonesia) … is edited by former president Abdurrahman Wahid (Gus Dur), published by PT Desantara Utama Media with funding and/or support from the LibForAll Foundation in the USA, the Wahid Institute, Gerakan Bhinneka Tunggal Ika, and The Maarif Institute.

http://www.indonesiamatters.com/5453/ilusi-negara-islam/

Indonesien. Gewalttätige Proteste gegen die Ahmadiyya zwischen realer gegenmoderner Untergrundströmung bzw. Sekte und unbegründeten Verdächtigungen des Typus Hexenjagd.

http://www.indonesiamatters.com/9494/garut-ahmadiyah/

(16) Die Achse Des Guten titelt: »Willkommen in Mönchengladbach!« und veröffentlicht die anonyme »Pressemitteilung und Einladung zum Treffen Eickener Bürger und Unterstützer am 27.August 2010«

http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/print/0017640

Verbot von Burka und Niqab im öffentlichen Raum

April 30, 2010

النقاب

an-niqāb

Gesichtsschleier

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

DEUTSCHER BUNDESTAG

Sekretariat des Petitionsausschusses

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Online-Petition an den Deutschen Bundestag vom 30.04.2010

Verbot der Burka und des Niqab

Die Burka in ihrer afghanischen wie in ihrer pakistanischen Variante (1) ist ein Ganzkörperschleier, der wie kein anderes islamisches Kleidungsstück die Unterdrückung muslimischer Frauen symbolisiert. Sie ist das Kennzeichen für misogyne, patriarchalische, polygame Gesellschaften, deren Frauen und Mädchen genötigt werden, als minderwertige, teuflisch verführerische Wesen gesichtslos, ohne Profil und Würde über die Straßen zu huschen. (2) Diese Gewänder haben als Sehfenster nur einen schmalen Augenschlitz oder ein Stoffgitter. Das Blickfeld der Trägerinnen wird extrem eingeschränkt. Die Muslima soll daran gehindert werden, sich ein vollständiges Bild von ihrer Umwelt zu machen oder sich gar nach fremden Männern umzusehen. Auch der Niqab (Gesichtsschleier (3)), der vom Nasenrücken ab das untere Gesicht verdeckt, brandmarkt die Frau als Verführerin und reduziert sie auf ihre biologisch-sexuelle Funktion. Für die anderen Passanten auf der Straße ist eine so verhüllte Frau kaum als menschliches Wesen zu erkennen. Mich erinnern diese Totalverschleierten an die dämonische und gruselige Hauptfigur in der TV-Serie Belfegor, die in den sechziger Jahren ausgestrahlt wurde.

Der Ganzkörperschleier bzw. Niqab ist das sichtbare Zeichen der Kontrolle des Mannes über die Frau, welche ihm als sein Besitz zu gehorchen und sich ihm, seiner Sippe und den geistlichen Autoritäten unterzuordnen hat. In diesen extrem reaktionären, orthodoxen oder salafistischen (4) Milieus bestimmt der Vater oder Ehemann, ob und wann die Tochter oder Ehefrau das Haus verlassen darf. (5) Sie soll den Kontakt zur Außenwelt einschränken und ihn auf wichtige Erledigungen begrenzen. In Rechtsstaaten ist das Freiheitsberaubung. Das frühmittelalterliche Frauengewand wie auch die Stoff sparende Variante des Niqab, der fast immer zu einem bodenlangen sackartigen, unförmigen Gewand getragen wird, verbirgt die Körpersilhouette und entmenschlicht die Trägerin, sie verliert ihre einzigartige Persönlichkeit, wird zur Dutzendware. Beide islamischen Kleidungsstücke verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot und das demokratische Prinzip der Gleichstellung von Mann und Frau. Die Vollverschleierung ist unfallträchtig und gesundheitsgefährdend, da das eingeschränkte Sehfeld und die weiten, langen Stoffbahnen ein sicheres Gehen erschweren, ein Überqueren von viel befahrenen Straßen ist lebensgefährlich. Sie lässt kaum einen Sonnenstrahl an die Haut und schädigt die Gesundheit durch den Lichtmangel unserer Breitengrade. Die Milch stillender Niqabis weist in Europa einen signifikanten Vitamin-D-Mangel auf, der bei den Säuglingen Rachitis Vorschub leistet (6), bei den Frauen selbst begünstigt dieser Vitaminmangel, der nicht ausreichend durch Fisch, Milch und Getreide ausgeglichen werden kann, schon in jungen Jahren Osteoporose. (7) Diese extrem fundamentalistische, misgyne Frauenbekleidung verursacht unkalkulierbare Sicherheitsrisiken, da man nicht weiß, wer sich tatsächlich unter diesem total verhüllenden Stoff verbirgt.

Die Petenten begrüßen die französische und belgische Gesetzesinitiative und setzen sich für ein Verbot der Burka und des Niqab in der Öffentlichkeit ein. Sie begründen ihre Einstellung folgendermaßen:

Die Bedeutung des Gesichts in der sozialen Interaktion

Der Mensch ist ein soziales Wesen und als solches auf zwischenmenschliche Beziehungen hin angelegt. Ohne soziale Interaktion wären Männer wie Frauen nicht überlebensfähig, beide Geschlechter würden allmählich seelisch und geistig verkümmern, viele würden lebensgefährlich erkranken. Vier der fünf Grundbedürfnisse nach Abraham Maslow (* 1908), nämlich Sicherheit, das Bedürfnis nach Zugehörigkeit und Liebe, das Streben nach Wertschätzung und Geltung sowie das Bemühen um Selbstverwirklichung sind ohne Zutun oder Mitwirkung anderer nicht möglich. Wäre man nur in der Lage Hunger, Durst, Schlaf und ähnliche lebensnotwendige Körperfunktionen zu erhalten, wäre das Leben ein Dahinvegetieren, das Dasein hätte keine Lebensqualität. Menschen werden sich daher bemühen, Kontakt zum sozialen Umfeld aufzunehmen und diese Beziehungen zu erhalten.

Der Schlüssel, um Zugang zu Mitmenschen zu bekommen, ist Kommunikation, die sich zu 7 % aus verbalen Informationen (was wird mit welchen Worten gesagt), zu 38 % aus vokalen Impressionen (wie klingt die Stimme, Lautstärke, Betonung, Stimmlage) und zu 55 % aus nonverbalen Botschaften (Gestik, Mimik, Körperhaltung) zusammensetzt (Albert Mehrabian). (8) Sobald Menschen einander begegnen, treten sie miteinander in Verbindung, bewusst oder unbewusst, gewollt oder ungewollt. Selbst wenn wir schweigend aneinander vorbei gehen, tauschen wir Botschaften aus, die miteinander korrespondieren. Der Körper und vor allem das Gesicht sind uns dabei wesentliche Brücken. Unser Gesicht, wie auch das unserer Gesprächspartner, ist wie ein aufgeschlagenes Buch, in dem über persönliche Befindlichkeiten gelesen werden kann. Aus den so gewonnenen Eindrücken lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, was die Person denkt und fühlt. Da nonverbales Verhalten zumindest bezüglich der Grundemotionen (Robert Plutchik, * 1927) zum großen Teil angeboren ist, fällt es Menschen mit gesundem Sehvermögen leicht, die Bedeutung dieser wortlosen Botschaften zu entschlüsseln. Schon Babys beherrschen diese ‘Sprache’ bevor sie reden können. Malt man auf ein Blatt Papier einen Kreis mit weit aufgerissenen ‘Augen’ und ‘gefletschten Zähnen’ werden sie Angst bekommen und anfangen zu weinen.

Das Gesicht eines Menschen ist ein sehr wichtiger Anhaltspunkt, um eine Person wieder zu erkennen. Passanten, die Niqabis begegnen, müssen sich fühlen wie Prosopagnosie-Patienten, wie zum Wiedererkennen von Gesichtern Unfähige. Ganzkörperverschleierte Frauen sind gesichtslos, sie haben kein Profil, keine Einzigartigkeit, sie können kein Profil zeigen und daher auch keinen bleibenden Eindruck hinterlassen.

Kalkulierte Worte können den Inhalt der tatsächlichen Information einer Botschaft ‘schönen’, ‘verschleiern’ oder gar verfälschen, körpersprachliche Signale wie Gesichtmimik und Körperhaltung sind dagegen spontane und oft unbewusste Umsetzungen des momentan Gedachten und Gefühlten in nonverbale Kommunikation. Diese Form der Selbstinszenierung ohne Worte ist in der Regel authentisch, unverfälscht und ehrlich. Zwar kann man lernen, seine Körpersprache zu beherrschen und zu steuern, doch wird auch ein langwieriges, regelmäßiges Training nicht verhindern, dass nach einiger Zeit unbewusste, daher nicht beeinflussbare innerpsychische Befindlichkeiten und Emotionen an die Oberfläche drängen und verraten, was wir wirklich denken, sagen und fühlen. (9)

Das Prinzip Hidschab (10)

Mit der islamischen Gesichtsbedeckung bekleidete Frauen werden systematisch daran gehindert, spontan Kontakt zu anderen Menschen aufzubauen. Die Gesichtsmimik, wie erwähnt ein wichtiges zwischenmenschliches Kommunikationsmittel, ist nicht mehr sichtbar. Sie sind daher wie gesichtslos, sie haben keine Persönlichkeit, keine Einzigartigkeit, sie sind ‘Dutzendware’. Diese Mädchen und Frauen können kein Profil zeigen, daher auch keinen bleibenden Eindruck hinterlassen. Sie haben ihr Gesicht verloren, dieses sprachliche Gleichnis ist eine weltweit verstandene Chiffre für ‘seine Würde verlieren’. Die Frauen können auch kein ‘Gesicht zeigen gegen Rechts’, für ein weltoffenes Europa. Das extrem eingeschränkte Gesichtsfeld dieses religiös begründeten Frauengewandes bewirkt zudem eine künstliche Sinnesbehinderung, welche die Augen überanstrengt und daher nicht ohne Folgen für Körperhaltung, Muskeltonus und Psyche der Trägerinnen bleiben wird. Der Stoff vor dem Mund dämpft die Stimme, strengt beim Sprechen an und erschwert die Verständigung. Unverschleierte oder Kopftuch tragende Gesprächspartner von voll verschleierten Frauen werden sich des Eindrucks nicht erwehren können, mit einem übergestülpten Stoffsack mit Augenschlitzen zu sprechen, bei Burkas wäre durch die Sichtgitter nicht einmal mehr die Augenfarbe erkennbar. Während Männer sinnbildlich ihre Nase in jede Angelegenheit stecken können, haben vollverschleierte Frauen oder Niqabis diese Möglichkeit nicht. Öffentliche Kommunikation wird somit im orthodoxen Islam zur männlichen Kommunikation.

Wir versuchen in den Gesichtern von Menschen zu ‘lesen’, um unser Verhalten diesen Informationen anzupassen. Diese über Jahrtausende weitergegebene Verhaltensweise ist offensichtlich überlebenswichtig und erleichtert unseren Alltag enorm. Sie hilft uns beispielsweise eine Gefahrensituation zu erkennen und einzuschätzen, um im Bedarfsfall blitzschnell einer Schädigung durch einen wütenden Angreifer auszuweichen, der uns durch seine Mimik zeigt, dass wir uns schützen sollten. Dem Stirnrunzeln eines interessierten Käufers ist zu entnehmen, dass er unschlüssig ist oder die genannten Argumente anzweifelt. Geschulte Verkäufer werden daher nachfragen, welche Informationen der Kunde noch braucht, was unklar ist. Immer wieder wird es vorkommen, dass Passanten nach dem Weg fragen, weil sie sich in einer Stadt nicht auskennen oder sie wegen einer anderen wichtigen Information Hilfe brauchen. Benötigt man die Unterstützung von Fremden, wird man sich nach jemandem umsehen, der vertrauenswürdig erscheint und mit seinem offenen Gesicht Hilfsbereitschaft und Interesse an den Mitmenschen signalisiert. Die Totalverschleierung versteckt jedoch Gefühlsregung oder Mimik der Trägerin, sie verunsichert das Gegenüber und vermittelt den Eindruck, die Trägerin habe etwas zu ‘verschleiern’. So jemanden bittet man nicht um Hilfe. Der Stoff vor Mund und Nase erzeugt bei vielen Nichtverschleierten Angst und Misstrauen. Einer komplett verschleierten Auskunftssuchenden wird man erschreckt ausweichen.

Doch mit diesen exkludierenden Auswirkungen des Hidschab nicht genug: Das vormoderne Gewand raubt der Trägerin ihre weiblichen damit auch menschlichen Züge, ihrem Gesicht fehlen die Grundelemente bis auf die Augen, manchmal sind auch die, ähnlich wie bei der Burka, hinter einem diesmal durchscheinenden, opaken Stofffenster verborgen. Punkt, Punkt, Komma Strich, fertig ist das Angesicht, so lernen es schon Kleinkinder. Grundemotionen wie Freude, Trauer, Angst, Ekel, Hass sind authentische, untrennbar mit dem Menschsein verbundene Dimensionen von Befindlichkeit und Stimmungslage, die sich in Mimik, Körperhaltung und Körpersprache den Mitmenschen sichtbar mitteilen und ihrerseits Reaktionen des Umfelds auslösen. Schon wenige Wochen alte Säuglinge suchen die menschliche Nähe und brauchen den Kontakt zu anderen Menschen, um sich gesund entwickeln und wohl fühlen zu können. Im Alter von 6-8 Wochen bereits erkennen sie die Grundelemente von Gesichtern und nutzen das so genannte ‘soziale Lächeln’ als Kommunikationsbrücke zu Menschen in ihrer Umgebung. Wenn sich ein Augenpaar nähert, das den Säugling aus dem meist schwarzen Stoff ansieht, bereitet ihm das zunächst Angst. Er fängt an zu weinen, weil er dem Blick aus den Sehschlitzen keine Grundstimmung entnehmen und daher nicht einschätzen kann, ob ihm Gefahr droht. Erst wenn die Stimme aus dem Stoff sanft, warm und freundlich klingt, beruhigt er sich wieder.

Hörbehinderte, die durch den verdeckten Mund weder Stimmlage, Klangfarbe, Lautstärke des Gesagten wahrnehmen, noch die Worte von den Lippen ablesen können und daher nicht zu entschlüsseln vermögen, was das Gegenüber sagt oder ob es überhaupt spricht, könnten sich mit Niqabis nur verständigen, wenn beide die Gebärdensprache beherrschen (und anwenden). Für den gehandicapten Menschen wie für die extrem verschleierte Muslima eine völlig unnötige Kommunikationsbarriere, die verdeutlichen sollte, wie absurd und diskriminierend der Gesichtsschleier Verständigung und Interaktion verhindert. Menschen brauchen den Gedanken- und Informationsaustausch im Gespräch innerhalb und außerhalb ihrer (Ursprungs)Familie, um nicht seelisch und geistig zu verarmen.

Der ‘sittsame’ Ganzkörperschleier soll offensichtlich Frauen aus der Öffentlichkeit verbannen und ihnen den Mund verbieten, den potentiellen Gesprächspartnern soll die Lust vergehen, diese Frauen anzusprechen oder gar ein Gespräch mit ihnen zu führen. Burka und Niqab erschweren den Kontakt, auch untereinander, weil Niqabis, die ihren Glaubensschwestern auf der Straße begegnen, einander allenfalls am Klang der Stimme wiedererkennen können. Selbst die eigenen Kinder und der Ehemann, die der traditionell / salafistisch gekleideten Muslima spontan in der Stadt begegnen würden, könnten in der ganzkörperverschleierten Figur nicht die Mutter und die Partnerin erkennen und würden unbeteiligt vorbeigehen, wie an einer Fremden, wenn die Niqabi sie nicht anspricht und dann an der Stimme erkannt wird. Hoffentlich ist niemand erkältet und heiser bzw. hoffentlich hört wegen dieser Infektion das Gegenüber, dessen Ohren möglicherweise durch ein Kopftuch verdeckt sind, nicht schlecht. Würdevolle Frauen und respektvollen Umgang stellen die Petenten sich anders vor.

Frauen- und Menschenrechtler sehen in der nonverbalen Botschaft des Gesichtsschleiers eine Ablehnung ihrer Werte, ihrer Lebensweise, manche fühlen sich beleidigt, provoziert oder angegriffen. Analog zur Aura-Fitna-Ideologie (11), die durch den Ganzköperschleier symbolisiert und umgesetzt wird, entmenschlicht der Ganzkörperschleier die Muslima zur wandelnden Vagina, zur Söhnchenfabrik (zoontjesfabriek, Ayaan Hirsi Ali) auf Ausgang, alle unverschleierten Frauen werden zum nuttigen Sexualobjekt und Freiwild, Männer zu triebgesteuerten Tieren erklärt.

Zu einem für alle Seiten interessanten und bereichernden Gespräch ist es notwendig, einander ins Gesicht sehen zu können. Wertschätzende, gleichberechtigte Kommunikation ist wie bereits erwähnt wesentlich auf Gesichtsmimik angewiesen, die nur dann von allen Gesprächspartnern empathisch gespiegelt und beantwortet werden kann, wenn man sich ansieht. Wichtige Gespräche führen wir deshalb von Angesicht zu Angesicht, mit Freunden unterhalten wir uns, wechselseitig Blickkontakt aufnehmend, in vertrauter Runde, auch bei sehr persönlichen Gesprächen sehen wir einander ins Gesicht, um Reaktionen auf das Gesagte zu entnehmen. Wir glauben jemandem an der Nasenspitze anzusehen ob er lügt, unsere Wortwahl und die Intonation unserer Stimme passen wir dem Gesichtsausdruck unserer Gesprächspartner an, um sie nicht zu verletzen oder um festzustellen, ob wir verstanden worden sind.

Ein Hidschab verhüllt den Körper und das Gesichtsoval bis auf den Sehschlitz oder das engmaschige Sichtgitter blickdicht und behindert jede Kommunikation, Interaktion und Teilhabe auf Augenhöhe. Integration in die Gesellschaft und chancengleiche Partizipation im Berufsleben und in der Freizeit können so nicht gelingen. “Gesichter” unterscheiden sich nur noch durch die Form, Farbe und Länge des Schamtuchs, sie erstarren zur ausdruckslosen, leblosen Maske, während selbst Totenmasken einen würdigen, individuellen Gesichtsausdruck haben.

Hidschabis wirken sehr auf sich selbst bezogen, abweisend sowie unnahbar und signalisieren schon von weitem: “Sprich mich bloß nicht an, ich will keinen Kontakt”. Das gilt bewusst oder unbewusst auch für Hidschabträgerinnen untereinander. Kein Wunder also, wenn das aufgeschlossene, der Welt und den Menschen zugewandte kopftuchtragende oder unverschleierte Umfeld sich zurückzieht. Die Männer mögen ihnen vorgaukeln, das traditionelle Gewand grenze Rechtgläubige vom anderen Geschlecht und von Ungläubigen ab, sei zur Bewahrung des Seelenheils notwendig und ebne auch den prinzipiell moralisch vulnerablen Frauen (Fitra-Aura-Konzept (12)) den gerade für das weibliche Geschlecht beschwerlichen und steilen Weg ins Paradies.

Tatsächlich schottet die Vollverschleierung jedoch von der Außenwelt ab, sie behandelt Hidschabträgerinnen wie Gefangene auf Ausgang. Selbst beim ‘Freigang’ sind diese Muslimas in einem Gefängnis aus Stoff eingesperrt. Zwar ließe sich der Gesichtsschleier in der Öffentlichkeit als ‘Würdigung des Frauseins’ deuten, doch ist Ansehen (Würde, Respekt, Geltung) ohne an sehen überhaupt möglich? Jeweils mit Tschador und Niqab oder Burka verhüllt, können Musliminnen allenfalls die Augen der anderen Schwestern sehen, während Kopftuch tragende oder unverschleierte Frauen sich ansehend wieder erkennen und auch ihre Umgebung ganzheitlich wahrnehmen können, ohne durch großflächige stoffene Abdeckungen an den Sinnesorganen Haut, Nase, Ohren und Mund eingeschränkt, künstlich behindert zu sein.

Während das weitgehend verdeckte Gesichtsoval bei einer Ganzkörperverschleierung keine Gemütsregung erahnen lässt, können vollverschleierte Frauen in den Gesichtern der unverschleierten oder Kopftuch tragenden Gesprächsteilnehmerinnen lesen wie in einem offenen Buch. Bei vielen Menschen, deren Gesicht nicht bedeckt ist, entsteht dabei ein Unbehagen, ein Eindruck der Ungleichheit, ein Gefühl des schutzlosen ausgeliefert Seins, der Unterlegenheit. Ein konstruktives Gespräch auf Augenhöhe ist in einer solchen Gesprächsatmosphäre kaum denkbar. Auch während der Beratung, beispielsweise beim Rechtsanwalt, beim Anamnesegespräch in der Arztsprechstunde oder Klientengesprächen in der kommunalen Verwaltung ist die misogyne Bekleidung äußerst störend. Jack Straw, der ehemalige britische Außenminister äußerte sich in einer Zeitung, die in seinem Wahlkreis erscheint, zum Hidschab und berichtete, dass er bei einer seiner regelmäßigen Bürgersprechstunden in seinem Wahlbezirk Blackburn, einer Stadt mit hohem muslimischem Bevölkerungsanteil (19,4 % bei einem Landesdurchschnitt von 3,0 %) auf eine vollverschleierte Muslima traf, die das Beratungsgespräch mit den Worten einleitete: „Schön Sie einmal von Angesicht zu Angesicht zu sehen.“ Er habe sich darauf hin nur gedacht: „Schön wär’s“. Der Politiker gibt offen zu, sich unbehaglich und irritiert zu fühlen, wenn er einer Ratsuchenden bei einem Beratungsgespräch nicht ins Gesicht sehen kann und daher die Reaktionen auf seine Ratschläge allenfalls dem Klang der (durch den Stoff des Schleiers gedämpften) Stimme entnehmen muss, die er, weil er sie nicht kennt, dementsprechend schlecht einzuschätzen und zu entschlüsseln vermag. (13), (14)

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

(1) Burka

http://de.wikipedia.org/wiki/Burka

(2) Adriana Stuijt: »Women could endanger their health by wearing burqas«

http://www.digitaljournal.com/article/272307

(3) Niqāb (Gesichtsschleier)

http://egyptiangumbo.com/wp-content/uploads/2008/05/niqab.jpg

(4) Salafiyya

http://de.wikipedia.org/wiki/Salafiyya

(5) Ralph Gadhban zitiert al Buchari:

„Die Frau ist eine ‚aurah, wenn sie ausgeht, dann kommt ihr der Teufel entgegen. Sie ist am nähsten zu Gott, wenn sie in ihrem Haus tief steckt.“

http://www1.bpb.de/themen/IYRYVB,6,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html#art6

(6) Daniel Pipes: »Niqabs und Burkas – die verschleierte Bedrohung«

http://debatte.welt.de/kolumnen/82/brennpunkt+nahost/152663/niqabs+und+burkas+die+verschleierte+bedrohung

(7) Burka als Gesundheitsrisiko: Vitamin-D-Mangel

http://www.iofbonehealth.org/download/osteofound/filemanager/health_professionals/pdf/Vitamin-D-reports/Vitamin_D-MEast_Africa.pdf

Yasmin Alibhai-Brown: »Nothing to Hide«

http://www.time.com/time/magazine/article/0,9171,901061016-1543877,00.html

(8) Mehrabian: „Körpersprache und Stimmqualität dominieren“

http://www.soft-skills.com/sozialkompetenz/nonverbalesensibilitaet/mehrabian/55387regel.php

(9) Aus: FOCUS Nr. 50 (1998), »Die Wahrheit steht oft im Gesicht geschrieben. Die Körpersprache der Lügner«

http://www.focus.de/gesundheit/news/medizin-die-wahrheit-steht-oft-im-gesicht-geschrieben-und150-die-koerpersprache-der-luegner_aid_172426.html

(10) Hidschāb

http://de.wikipedia.org/wiki/Hidschab

(11) Das Kopftuch in Koran und Sunna (Ralph Ghadban)

http://www1.bpb.de/themen/IYRYVB,6,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html#art6

(12) Das Frauenbild in der Sunna (Ralph Ghadban)

„In der islamischen Glaubenslehre ist der ganze Frauenkörper Geschlechtsorgan, Tabubereich. Frauenhaar ist Schamhaar, verführerischer Fallstrick des Teufels. Diese genderspaltende, frauenfeindliche Konzeption unterteilt außerdem die Menschheit in Kollektive verschiedener (Minder)Wertigkeit. Nach islamischer Auffassung ist diese Doktrin keinesfalls Kulturgut oder zivilisatorische Errungenschaft, sondern als gottgeschaffene, ureigene Veranlagung unabänderliche Natur der gesamten weiblichen Bevölkerung.“

(13) Jack Straw: »’I felt uneasy talking to someone I couldn’t see’«

http://www.guardian.co.uk/commentisfree/2006/oct/06/politics.uk

(14) James Sturcke and agencies: »Straw: I’d rather no one wore veils«

http://www.guardian.co.uk/politics/2006/oct/06/immigrationpolicy.religion

***Blog-Update Juli 2010: Ablehnung Bundestag Petitionsausschuss Annegret Gründler 11.05.2010, Entgegnung Gabi Schmidt 28.06.2010, Antwort des Petitionsausschusses (auf die durch Gründler angekündigte, angeblich sachgleiche Petition eines weiteren, uns gegenüber anonymisierten Petenten) durch BMI MinR Dr. Michael Frehse, ohne Datum***

DEUTSCHER BUNDESTAG

Petitionsausschuss

11011 Berlin, 11.05.2010

Platz der Republik 1

Pet 1-17-06-1000-008559

(Bitte bei allen Zuschriften angeben)

Frau

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

Betr.: Bundesverfassung

Bezug: Ihr Schreiben vom 30.04.2010

Anlg.: – 1 –

Sehr geehrte Frau Schmidt,

im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kersten Steinke, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben.

Von einer Veröffentlichung Ihrer Eingabe wird abgesehen.

Zu Ihrem Anliegen, das Tragen der Burka zu verbieten, möchte ich Ihnen die Stellungnahme zu einer sachgleichen Petition übersenden. Aus Datenschutzgründen sind Hinweise auf persönliche Daten entfernt worden.

Die Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit gelten in Deutschland uneingeschränkt (Artikel 3 Abs. 3 und Artikel 4 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes – GG).

Das Tragen einer Burka ist aus staatlicher Sicht grundsätzlich als Religionsausübung im Sinne des Artikels 14 GG zu respektieren.

Einwendungen gegen diese Bewertung können Sie innerhalb von sechs Wochen mitteilen. Nach Ablauf dieser Zeit wird den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorgeschlagen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Folgen der Ausschuss und das Plenum des Deutschen Bundestages diesem Vorschlag, erhalten Sie keinen weiteren Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

(Annegret Gründler)

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

Deutscher Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

28.06.2010

Pet 1-17-06-1000-008559 vom 30.04.2010, Verbot des Niqab und der Burka, Stellungnahme des Petitionsausschusses, Entgegnung darauf

Zu den wichtigsten Aufgaben eines freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaats gehört es, Menschenwürde (Art. 1 GG), freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2), Gleichberechtigung und Gleichstellung (Art. 3) sowie soziale Gerechtigkeit (Art. 20) in seinem Hoheitsgebiet zu garantieren. Allen dort lebenden Menschen soll ein weitgehend selbstbestimmtes, sozial abgesichertes und friedliches Leben möglich sein (1). Dazu tragen die aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte entlehnten, in der Verfassung verankerten Grundrechte wesentlich bei, indem sie den Handlungsrahmen von Legislative, Exekutive und Judikative verbindlich festlegen, den Einzelnen vor Willkür des Staates schützen, Geschädigten eines solchen Machtmissbrauchs die Möglichkeit einräumen, Klage zu erheben sowie diese Naturrechte auch im Verhältnis der Bürger untereinander sichern (2), (3). Diese Fundamentalrechte haben globale, religions- und kulturübergreifende Gültigkeit, sind unveräußerlich und unteilbar. Um das Gemeinwohl vor ausufernder Freiheit zu schützen, unterliegen die Abwehr-, Freiheits- und Schutzrechte sinnvoller Weise dem Gesetzesvorbehalt und den grundrechtsimmanenten Schranken.

Das Grundgesetz ist ein kohärentes Gefüge, alle Artikel sind aufeinander bezogen, jedes Grundrecht steckt einen gewissen Rahmen ab, in dem ein Rechtsgut geschützt ist. Dieser Schutz endet genau dort, wo Grundrechtsansprüche Dritter eingeschränkt werden. Wenn im konkreten Einzelfall Grundrechtsgüter kollidieren, müssen die sich widersprechenden Rechtspositionen mittels der praktischen Konkordanz (4) zu einem für beide Seiten gewinnbringenden Ausgleich gebracht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass ein durch das Grundgesetz garantiertes Rechtsgut nur dann eingeschränkt werden darf, wenn diese Begrenzung der entgegenstehenden, jedoch ebenfalls durch die Verfassung geschützten Rechtsnorm zugute kommt, auf keines der Verfassungsgüter total verzichtet wird und die Einheit der Verfassung unbedingt gewahrt bleibt (BVerfGE 77, 240, >253<). Es darf keine Freiheitsrechte à la carte geben (frei nach Arzu Toker (5)). Wer seine Weltanschauung streng praktizieren möchte, hat den Handlungsfreiraum dazu, solange er respektiert, dass die ebenfalls in der Verfassung verankerte negative Religionsfreiheit (6) säkularen Glaubensgeschwistern, Andersgläubigen oder Atheisten ein freizügigeres Leben erlaubt. Auch der Austritt aus und der Wechsel in eine andere Religionsgemeinschaft fallen unter die Glaubens- und Gewissensfreiheit und sind Privatsache (7). Genauso gilt, dass Frauen und Männer eben nicht nur vor Gott, sondern auch vor dem Gesetz und im Alltag gleichberechtigt und gleichgestellt sind. Für archaische Ehrbegriffe, patriarchalische Stammestraditionen und Verbrechen wie Zwangsheirat und Ehrenmord gibt es weder Toleranz noch kulturellen / religiösen Rabatt (8), (9).

Selbst die prinzipiell unverletzliche Gewissens-, Bekenntnis- und Glaubensfreiheit und die in der Regel ungestörte Religionsausübung gelten also keinesfalls grenzenlos (s. ‚Rotverbot‘, sowie: keine ‚Erlaubnis zum Cannabisanbau aus religiösen Gründen‘ (10), (11)), in der Bundesrepublik Deutschland gilt die FdGO für alle, eine Rechtsspaltung in Grundgesetz und Scharia ist inakzeptabel (12).

Die Menschenwürde ist, juristisch betrachtet, ein wandelbarer, unbestimmter Rechtsbegriff, jedoch ist jede freiheitlich demokratische Gesellschaft aufgefordert, „dem Leitziel Menschenwürde – in der Balance zwischen zwingender Staatsgewalt und kultureller Anarchie – durch ihr staatliches Recht zur Verwirklichung im Alltag zu verhelfen (13)“. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Würde des Menschen durch das Menschenbild der Aufklärung, das sich im Grundgesetz widerspiegelt, stark geprägt. Das Recht auf menschenwürdige Behandlung, auf Wert- und Achtungsanspruch steht demnach allen Menschen ungeachtet ihrer Eigenschaften, Leistungen oder ihres sozialen Stellenwertes allein auf Grund ihres Menschseins zu (AEMR 1948). Jeder soll als selbstverantwortliche Persönlichkeit mit Eigenwert anerkannt und respektiert werden. Ob Tochter oder Sohn, Frau oder Mann, jedes Individuum ist „als geistig-sittliches Wesen“ berechtigt, weitgehend frei und selbstbestimmt seinen Alltag zu gestalten „und auf die Umwelt einzuwirken (14).“ Folglich gilt: Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu.

Die Würde des Menschen kann nicht aberkannt werden, selbst geringschätzender Umgang mit der eigenen Person kann sie nicht schädigen, sie ist etwas Unverfügbares. Es ist niemandem möglich auf seinen Wert- und Achtungsanspruch zu verzichten. Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, die unantastbare Menschenwürde zu achten, sie vor unberechtigten Eingriffen zu schützen. Mögliche Beschränkungen wegen berechtigter Verfassungswerte Dritter sollen daher sehr sorgfältig und genau geprüft werden, bevor ihnen gegebenenfalls stattgegeben wird. Ein Verstoß gegen Art. 1 GG liegt vor, wenn Menschen zum bloßen Objekt staatlichen Handelns werden. Selbst Strafgefangene, Mörder und Vergewaltiger sind in ihrem Menschsein zu achten. Der Einzelne soll auf behördliche Maßnahmen Einfluss nehmen dürfen und können. Desgleichen muss eine Herabwürdigung durch einen Dritten, die dem schwer Gekränkten nicht nur die Subjektqualität und damit den persönlichen Achtungsanspruch prinzipiell aberkennt, sondern durch Diskreditierung diesen Menschen als Gattungswesen schmäht, nicht hingenommen werden (Papst Johannes Paul II. wegen eines körperlichen Gebrechens mit Wackeldackel verglichen ist grobe Geschmacklosigkeit; Leichenhorror nach § 4 Absatz 1 Nr. 8 JMStV als verbotener, allgemeiner Verstoß gegen die Menschenwürde (15)).

Der Staat als Garant des Wert- und Achtungsanspruchs nach Art. 1 GG müsse den Grundrechtsträger jedoch nicht vor sich selber schützen, so der Rechtswissenschaftler und Verfassungsrechtler Dr. Werner Frotscher. Niemand könne dazu gezwungen werden, mit sich selber wertschätzend umzugehen, es ist ebenfalls unzulässig, auf eine Person Druck auszuüben, sich gegen die Herabwürdigung Dritter zu wehren. Es sei das Recht eines jeden, seine Persönlichkeit frei zu entfalten (Art. 2 Abs. 1 GG). Dazu gehöre nach allgemeiner Rechtsauffassung eben auch, sein Aussehen nach persönlichen Vorstellungen zu gestalten, sich entsprechend in der Öffentlichkeit zu präsentieren und eigenständig zu bestimmen, wie die Interaktion mit Frauen und Männern im Familienkreis und im weiteren sozialen Umfeld ablaufen soll. Die Außenwelt habe vor allem bei Einwilligungsfähigen und Volljährigen deren Persönlichkeitsrechte zu akzeptieren und zu respektieren, solange die Handelnden frei entscheiden. Diesbezügliche Eingriffe des Staates in die Privatsphäre des Individuums seien übergriffig und bevormundend, verletzten die Person in ihren Entfaltungsrechten und seien daher nicht durch den in der Verfassung verankerten Schutzauftrag gedeckt.

Diese Einschätzung der Rechtslage stützt sich wesentlich auf die Freiwilligkeit einer strittigen Handlung, betrachtet daher nur einen Teilaspekt des subjektiven Rechts und greift bei einer Prüfung des Burkaverbots im öffentlichen Raum zu kurz (16). Es gibt erdrückende Beweise, dass die Verschleierung des kompletten Körpers oder des Gesichts, die grundsätzlich mit einem vormodernen, äußerst antiemanzipatorischen Verhaltenskodex einhergeht und ausschließlich von radikal-fundamentalistischen Milieus eingefordert wird, nicht so zwanglos umgesetzt wird wie von den Betroffenen gerne behauptet. Die Grundrechte andersdenkender Dritter, die als Anhänger sonstiger islamischer Glaubensrichtungen, als Säkulare oder als Ex-Muslime sich nicht der korangetreuen Orthopraxie unterwerfen wollen, treten bei der Bewertung in den Hintergrund (17). Das gilt auch für die Gruppen, die verachtet und gemieden werden müssen, weil sie sich einer anderen Religion verbunden fühlen bzw. als Atheisten mit einer betont rationalen Weltanschauung ihren Rechtsanspruch auf negative Religionsfreiheit ausleben wollen (18), (19). Nicht berücksichtigt wird, dass die FdGO Autochthone wie Allochthone nicht ausschließlich „als selbstherrliche“ Einzelpersonen sieht, sondern jeden Einzelnen als sozial verantwortliche, der gesamten Gesellschaft „vielfältig verpflichtete Persönlichkeiten begreift (20)“. Völlig unbeachtet bleibt auch die Schutzgarantie des Staates gegenüber dem objektiven Recht, also der gesamten Rechtsordnung, der er sich nach Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG nicht entziehen kann. In unserer streitbaren und wehrhaften Demokratie ist der Staat vom Staatsvolk (Art. 20 Abs. 2 Satz 1: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (21)“) beauftragt worden, im Sinne der eigenen Nachhaltigkeit (Ewigkeitsklausel (22)), der Rechtssicherheit und im Interesse aller Grundrechtsträger sowohl eine Schädigung der gesellschaftlichen Werteordnung zu verhindern als auch die in der Verfassung kodifizierten, unteilbaren, nicht verhandelbaren und universellen Menschenrechte zu verteidigen (23).

Die im Grundgesetz propagierte demokratische Persönlichkeit sieht den Menschen durchaus als mit Naturrechten ausgestattetes, selbstbestimmtes und freies Individuum. Genauso wichtig ist jedoch seine Bereitschaft zur sozialen Einbindung wie auch zur wertschätzenden, gleichberechtigt- zwischenmenschlichen Interaktion mit allen Mitgliedern der Solidargemeinschaft, die ihn als Teilhabenden willkommen heißt, ihn achtet und schützt und mit ihm kooperiert, während er die Allgemeinheit unterstützt, ohne sofort von dieser Mithilfe profitieren zu wollen. Diese Annahme wird durch die fünfstufige Bedürfnispyramide des amerikanischen Psychologen Abraham Maslow bestätigt, welche die Motivation für menschliches Verhalten beschreiben soll. Danach ist der Mensch ein soziales Wesen, das bereits bei der Befriedigung einiger Grundbedürfnisse auf andere Menschen angewiesen ist und danach strebt, sich selbst zu verwirklichen. Wenn in Europa „Die aktive Einbeziehung von Einwanderern in das gesellschaftliche und vor allem das Vereinsleben … ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu ihrer Integration (24)“ ist und auch in der Bundesrepublik die zur ‚Chefsache (25)‘ erklärte Integration die beständigen Voraussetzungen schaffen will, dass chancengleiche Teilhabe aller Bewohner zur Realität wird, muss man den Zuwanderern durchaus zumuten, unsere Sprache zu lernen, das Grundgesetz und die daraus abgeleiteten Werte als Fundament unserer gemeinsamen Gesellschaftsordnung zu akzeptieren sowie diese als Orientierungsrichtlinie und Handlungsrahmen für die Lebensgestaltung zu übernehmen.

Die staatliche Gemeinschaft stellt eine reiche, breit gefächerte Angebotspalette zur Verfügung, damit jeder sein Recht auf eine individuelle, auf seine Person eigenhändig maßgeschneiderte Biographie nutzen kann. Sie trägt dafür Sorge, dass diese Dienstleistungen von jedem Interessierten ohne großen Aufwand genutzt werden können (Jugendhilfeplanung, kostengünstige Integrationskurse). Um tatsächlich allen Einwohnern die Möglichkeit zu bieten, sich privat und beruflich zu verwirklichen, sich mit ihren individuellen Fähigkeiten und der jedem Menschen eigenen Kreativität Anerkennung zu verschaffen, die Gemeinschaft zu unterstützen und sich akzeptiert und wohl zu fühlen, investiert die Bundesregierung viele Millionen Euro jährlich. Auch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) sowie den Förderprogrammen EQUAL (26) und URBAN (27) fließen in die gesamteuropäischen Bemühungen zur Integration, von der die Zielgruppe genauso profitiert wie die Politik und die allgemeine Lebensqualität in den Staaten der EU.

Teure Projekte wie Stadtteilmütter, Integrationslotsen und Sprachkurse mit Kinderbetreuung verfehlen ihr Ziel, wenn sich ultraorthodoxe Muslime weiterhin im muslimisch dominierten Kiez einigeln, sich in die undurchdringlichen Wagenburgen der Parallelgemeinschaften zurückziehen und ihr ‚Freiheitsrecht‘ einfordern, sich durch die Vollverschleierung vor unislamischen Einflüssen abzuschotten und sich damit bewusst selbst zu exkludieren. Die freiwillige Bereitschaft, sich beispielsweise aus dem Programmheft der Familienbildungsstätten eine interessante, preisgünstige Veranstaltung herauszusuchen, sich dafür anzumelden und daran teilzunehmen, ist im extrem fundamentalistischen Milieu der Burka- und Niqabträgerinnen nicht anzutreffen. Gleiches gilt auch für das Engagement in koedukativen Sportvereinen, Selbsthilfeinitiativen, bei Nachbarschaftstreffen, Kreativkursen, Musikveranstaltungen und Filmvorführungen. Da aus der dogmatischen Sicht von Salafisten Allahs Gebote sowie die Empfehlungen und Verhaltensweisen des Propheten und seiner Gefährten wortgetreu im Alltag umgesetzt werden müssen, wird die berufliche Integration boykottiert sowie gemeinsame Freizeitgestaltung mit ‚Ungläubigen‘ von korrekt komplettverhüllten Muslimas gezielt sabotiert. Das überschreitet den Handlungsrahmen der vom Grundgesetz geschützten Religionsfreiheit.

Der Platz der Frau ist nach den Rollenvorstellungen des Zeitalters der Glückseligkeit (Age of Happyness (28)), das die ebenso elitären wie repressiven Wahhabiten und Salafisten nicht nur durch ihre Kleidung wieder erwecken, im Haus am Herd, ihr Lebenslauf sieht die kinderlose Single-Karrierefrau nicht vor. Niemand aus dieser Gruppe wagt es aus der Reihe zu tanzen (29). Aus unserer sozialpädagogischen und privaten Erfahrung wissen wir, dass auch den minderjährigen Töchtern und jungen erwachsenen Frauen in diesen radikal orthodoxen Familien der Zugang zu sozialen Kontakten wie Klassenfahrten, Rockkonzerten oder Geburtstagspartys als haram verwehrt bleibt, statt dessen reglementiert die Überwachung durch ältere Brüder und sonstige meist männliche Verwandte das Leben (30)). Keine Salafistin oder Wahhabitin wird sich dem Vorwurf aussetzen wollen, der eigenen Tochter den ‚geraden Weg‘ (Istiqama (31)) ins Paradies vorzuenthalten und damit nicht nur das eigene, sondern auch das Seelenheil des Mädchens zu gefährden. Deshalb wird man das Kind rechtzeitig durch das Kopftuch an das Verschleierungsgebot gewöhnen: „From an early age, daughters should be taught that hijab is an ordinance from Allah to protect their chastity. When a girl reaches puberty she is obliged to do all the obligatory duties and to avoid all haram things. One of the obligatory duties is wearing hijab“, wie man um Yusuf al-Qaradawi allen Eltern zur Frage “Can Muslim Parents Force Hijab on Daughters (32)?” Das kann bei Südländerinnen, zumal wenn sie übergewichtig sind, schon mal mit neun oder zehn Jahren sein. Das Kopftuchgebot diskreditiert daher nach fundamentalistischer Denkweise bereits kleine Mädchen als Verführerinnen, wertet sie ab zum bloßen Sexualobjekt.

Einem nicht linientreuen bzw. unislamisch freisinnigen Erziehungsstil folgen durch die Verpflichtung des muslimischen Umfelds zur Hisba (33) verlässlich Sanktionen im Diesseits. Weil den Gläubigen alles verboten ist, was zu einer Sünde verleiten könnte, und die Gefahr zu sündigen für Muslimas wesensgemäß besonders groß ist (Mangel an Religion, Moral und Verstand), bemüht man sich um strenge Orthopraxie, zumal die erniedrigenden Strafen von der dreifach abgestuften, koranisch legitimierten Sanktionierung durch den Ehemann, sein Scheidungsrecht (34), Mobbing, die Verstoßung aus dem Familienverband, die Stigmatisierung als Unreine und Sünderin, die im Höllenfeuer ewig brennen muss, und damit verbunden der Ausschluss aus der Gemeinde schwer zu ertragen sind. Das ‚System Purdah (35)‘ fördert daher die Segregation und verwehrt vor allem Mädchen und Frauen das Recht auf Selbstbestimmung und soziale Anerkennung außerhalb des Clans und dessen frühmittelalterlichen Normen.

Der aus dem Libanon stammende promovierte Philosoph, Islamwissenschaftler und Publizist Dr. Ralph Ghadban schreibt in einem Aufsatz, der auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung eingestellt ist, zum Frauenbild, das den Verschleierungsgeboten in Koran und Sunna als Motivation zu Grunde liegt, wie folgt: „Die Frau ist eine ‚aurah (36), wenn sie ausgeht, dann kommt ihr der Teufel entgegen. Sie ist am nähsten zu Gott, wenn sie in ihrem Haus tief steckt.“ Der Prophet soll gesagt haben: „Die Frau hat zehn ‚aurah. Wenn sie heiratet, schützt ihr Mann eine von ihnen und wenn sie stirbt, schützt das Grab alle zehn ‚aurah.“ Ghadban sinngemäß weiter: Die Sexualisierung der Frau wird mit dem Begriff al-Fitna, Unruhe stiften, sehr treffend umschrieben. Wenn die Frau beispielsweise, ihren Kleidungsstil irgendwann einmal nach etwas weniger rigiden religiösen Vorschriften orientiert, beispielsweise nur das Kopftuch trägt, strahlt sie nach dieser orthodoxen Lehrmeinung damit immer noch Reize aus, die in ihrer verheerenden Außenwirkung auf Männer die Widerstandskraft dieser ‚triebgesteuerten Unholde‘ so lähmen, dass diese sich nicht in der Lage sehen, sich zu beherrschen und zu kontrollieren. Maskuline Muslime seien beim Anblick einer nicht vollkommen verschleierten Schönheit von deren Liebreiz und teuflischer Verführungskunst so gebannt, dass die Abwehrkräfte des angeblich starken Geschlechts schwinden würden und sie, völlig entkräftet, in der Sünderin nicht lediglich eine, sondern gleich zehn Bedrohungen sähen.

Nach dieser Logik ist der Mann immer unschuldig, die Frau hingegen muss für seine lüsternen Blicke bestraft werden. Ihr ganzer Körper ist mit Stoff zu bedecken, damit männliche Muslime nicht die Kontrolle über sich verlieren und vergewaltigend über sie und andere nicht korrekt verschleierte Mädchen und Frauen herfallen. Hält sich eine Frau nicht an die Kleidungsregeln, ist sie selber schuld, wenn sie sexuell missbraucht wird. Scheich Taj al-Din Hamid al-Hilali, der höchste muslimische Geistliche in Australien, bezeichnete unverschleierte Frauen als nacktes Fleisch: „Wenn ihr rohes Fleisch auspackt und offen auslegt, und die Katzen kommen und fressen es – wessen Fehler ist das?“, fragte der Prediger seine Zuhörer – und antwortete sich gleich selbst: „Das unbedeckte Fleisch ist das Problem.“ Solange Frauen in ihrem Zimmer bleiben und den Schleier tragen, argumentierte al-Hilali weiter, seien sie keinen Gefahren ausgesetzt. Wer sich aber schminke und verführerisch mit den Hüften schwinge, fordere den Appetit geradezu heraus. Nach kulturell moderner, wissenschaftlicher Auffassung wird die Frau damit nicht nur sexualisiert und diabolisiert, sie wird gleich zum zweiten Mal Opfer einer patriarchalischen Weltsicht, indem nicht der Mann für sein triebhaftes, misogynes Verhalten bestraft wird, sondern sie.

Die Hidschabpflicht (37) ist somit keinesfalls Ausdruck weiblicher Selbstbestimmung und Emanzipation von der Bevormundung der gesellschaftlichen Leitkultur oder äußerlich sichtbares Kennzeichen eines individuellen Weges der religiösen Selbstverwirklichung und daher kein „Freiheitsrecht“ (38). Zur Freiheit die Burka anzulegen würde immer auch die Freiheit gehören, ohne Furcht darauf verzichten zu können. Als berufstätige Frau und Mutter genieße ich, mich so zu kleiden wie ich möchte. Witterung, Funktionalität, der Anlass, zu dem ich mich passend kleiden will, meine augenblickliche Stimmung und Seelenlage sowie gesundheitliche und Sicherheitsaspekte sind maßgebliche Entscheidungshilfen bei der Auswahl. Es ist also durchaus möglich, dass ich an einem Tag den maskulin wirkenden, klassischen Hosenanzug Marke erfolgreiche Geschäftsfrau bevorzuge, mich am nächsten Morgen, da ich dienstfrei habe, für eine romantisch gesmokte, betont weibliche Bluse mit Carmenausschnitt und für einen weit schwingenden Rock entscheide, während mir am Tag danach eine bequem sitzende Jeans mit flippig bunter Sommerbluse besonders gefällt. Bei der Arbeit trage ich zu meiner Sicherheit und wegen der Unfallprävention nie Schuhe mit hohen Absätzen, stecke meine Haare hoch, damit wütende Schüler nicht daran reißen können und achte auch bei der übrigen Kleidung darauf, dass meine Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt ist. Sollte ich nachträglich wirklich einmal feststellen, mich bei der Auswahl der Kleidung vergriffen zu haben und mich unwohl fühlen, ist das kein Problem, es wird sich eine Gelegenheit finden, sich umzuziehen. Ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, kann mich jedoch Nichts und Niemand zwingen, am folgenden Tag wieder in dem unpassenden oder unbequemen Outfit herumzulaufen.

Diese Freiheit hat eine gottesfürchtig bedeckte Niqabi oder Burkaträgerin nicht. Auch im Sommer bei schwülster Mittagshitze darf sie das Gewand nicht ausziehen, hat sie sich einmal dazu entschlossen, ihre Aurah zu bedecken, ist der Gesichts- oder Ganzkörperschleier wie festgewachsen. Die Trägerinnen der fundamentalistisch-islamischen Kleidungsstücke werden künftig keine liberalere Verschleierung mehr tragen wollen und können, selbst die Auswahl bezüglich Farbwahl, Muster und Stoffbeschaffenheit ist sehr beschränkt. Die Extremverschleierung wird zur Visitenkarte islamischer Gegengesellschaft, es ist gewissermaßen das Ganzkörperschamtuch und das Gesichtsschamtuch (frei nach Zaimoglu (39)), das Muslimen und Nichtmuslimen erklärt, wie wahre islamische Gottesfurcht auszusehen hat.

Die Soziologen Evelyn Ersanilli und Ruud Koopmans vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung sehen einen klaren Zusammenhang zwischen Erfolgen in der Integrationspolitik und einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Partizipationsrechten und Integrationspflichten (40). Diese Erkenntnis stützen die Forscher auf eine Studie, für die insgesamt 1000 türkischstämmige Einwohner, die in Deutschland, den Niederlanden und Frankreich geboren oder vor 1976 eingewandert sind, befragt wurden (41). Wissenschaftler wie Ralph Ghadban, Hartmut Krauss und Bassam Tibi und Autorinnen wie Güner Balci und Alice Schwarzer werden bestätigen, dass diese Untersuchungsergebnisse auf andere muslimische Zuwanderergruppen übertragbar sind. Wir brauchen eine Abkehr vom kostspieligen und gescheiterten Multikulti-Kuschelkurs hin zu einer Neuorientierung zum Prinzip Fördern und Fordern. Dieser Ansicht ist auch der Berliner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (42).

Kleidung schützt uns nicht nur vor Kälte und Nässe, sie ist auch Symbol für soziales Umfeld und Status unseres Gegenübers. Sie übermittelt sowohl den Wertekodex und die Weltanschauungen einer Gruppe wie sie auch Einblick in deren Geschlechterrollen gibt, einem wichtigen Indikator für die Gewährleistung von demokratischen Prinzipien und Menschenrechten. Bei den beiden meist eintönig dunkel gefärbten, nicht selten komplett schwarzen, sackartigen Gewändern und Tüchern handelt es sich eben nicht lediglich um mögliche Schnittmuster islamischer Frauenmode oder um einen schlecht adaptierten, kurzlebigen Modetrend. Burka und Niqab sind vielmehr Kennzeichen polygamer, patriarchalischer Gesellschaften, in denen der Vater oder Ehemann bestimmt, ob und wann die Tochter bzw. Ehefrau die Schule besuchen oder das Haus verlassen dürfen (43).

Die NEON-Redakteurin Anne Dillig wagte sich in einem Selbstexperiment mit der Burka, dem ‚Gefängnis to go‘, in die Öffentlichkeit und dokumentierte ihre Gedanken und die Reaktionen des Umfelds in dem Artikel ‚Under Cover‘ (44). Frauenrechtler bewerten den Ganzkörperschleier bzw. Niqab als für jeden erkennbares Zeichen der Kontrolle des Mannes über die Frau, welche ihm als sein Besitz zu gehorchen und sich ihm, seiner Sippe und den geistlichen Autoritäten unterzuordnen hat. Sie soll den Kontakt zur Außenwelt einschränken und ihn auf wichtige Erledigungen begrenzen. In Rechtsstaaten ist das Freiheitsberaubung. Yasmin Alibhai-Brown, eine geachtete Journalistin aus Uganda, schrieb unter dem Titel ‚Nothing to Hide‘ in der TIME einen lesenswerten Artikel zum ‚Recht‘ die Burka, den Niqab zu ‚wählen‘.

Die Vollverschleierung ist unfallträchtig und gesundheitsgefährdend. Das extrem eingeschränkte Sehfeld dieser religiös begründeten Frauengewänder bewirkt eine künstliche Sinnesbehinderung, welche die Augen überanstrengt und daher nicht ohne Folgen für Körperhaltung, Muskeltonus und Psyche der Trägerinnen bleiben wird. Die weiten, langen Stoffbahnen erschweren ein sicheres Gehen, ein Überqueren von viel befahrenen Straßen ist lebensgefährlich. Der Lichtmangel unserer Breitengrade lässt kaum einen Sonnenstrahl an die Haut. Folglich weist die Muttermilch stillender Niqabis in Europa einen signifikanten Vitamin-D-Mangel auf, der bei den Säuglingen Rachitis Vorschub leistet, bei den Frauen selbst begünstigt dieser Vitaminmangel, der nicht ausreichend durch Fischgerichte, Milch- und Getreideprodukte ausgeglichen werden kann, schon in jungen Jahren Osteoporose (45), (46), (47). Für den Sozialstaat, der für die Gesundheitsvorsorge seiner Bürger mitverantwortlich ist, durchaus ein Problem. Der Stoff vor dem Mund dämpft die Stimme, strengt beim Sprechen an, die Aussprache der Worte ist nicht mehr klar und deutlich vernehmbar und erschwert die Verständigung. Unverschleierte oder Kopftuch tragende Gesprächspartnerinnen von vollverschleierten Frauen, mit Männern, die nicht Mahram (48) sind, dürfen die gottesfürchtigen Fundamentalistinnen erst gar nicht reden, werden sich des Eindrucks nicht erwehren können, mit einem übergestülpten Stoffsack mit Augenschlitzen oder Gitterfenster zu sprechen. Bei Burkas wäre durch die Sichtgitter nicht einmal mehr die Augenfarbe erkennbar. Während Männer sinnbildlich ihre Nase in jede Angelegenheit stecken können, haben vollverschleierte Frauen oder Niqabis diese Möglichkeit nicht. Öffentliche Kommunikation wird somit im orthodoxen Islam zur männlichen Kommunikation. Das verstößt jedoch gegen den Gleichberechtigungs- und Gleichstellungsgrundsatz von Art. 3 GG.

Das Gesicht eines Menschen ist ein sehr wichtiger Anhaltspunkt, um eine Person wiederzuerkennen. Burka und Niqab behindern den Kontakt, auch innerhalb der Gruppe, weil Hidschabis (49), die ihren Glaubensschwestern ungeplant auf der Straße begegnen, einander allenfalls am Klang der Stimme identifizieren können. Selbst die eigenen Kinder und der Ehemann, die der traditionell / salafistisch gekleideten Muslima spontan in der Stadt begegnen, können in der ganzkörperverschleierten Figur nicht die Mutter bzw. die Partnerin erkennen und würden unbeteiligt vorbeigehen wie an einer Fremden, wenn die Niqabi sie nicht anspräche. Wie die Scheuklappen beim Pferd das Gesichtsfeld der Tiere einschränken, so verhindern beide Bedeckungen, dass Mädchen und Frauen sich wie die maskulinen Glaubensgeschwister ohne Energieaufwand ein vollständiges Bild ihrer Umwelt machen können. Der Mangel an Außenreizen, die Sinneseinschränkungen durch Lichtmangel, das Verdecken der Ohren, Einschränken des Gesichtsfeldes sowie der Mangel an sozialen Kontakten bedingt für die Trägerin des Gesichtsschamtuchs / Ganzkörperschleiers eine Art sensorischer Deprivation, verändert auf Dauer Selbst- und Umweltwahrnehmung, Selbst- und Weltbild (50). Während männliche Muslime aus orthodoxen Milieus solchen körperlichen und seelischen Belastungen nicht ausgesetzt sind, ihren Erfahrungshorizont ungehindert in jede Richtung ausbauen können, haben die Mütter, Töchter und Ehefrauen in der Öffentlichkeit nicht einmal die Möglichkeit, die Sonne auf den Armen zu spüren.

Parda, englisch geschrieben Purdah (51), (52), und Hidschab sind auch als Symbol für antidemokratische, misogyne Gesellschaften bekannt, in denen Frauen und Mädchen genötigt werden, als minderwertige, teuflisch verführerische Wesen gesichtslos, ohne Profil und Würde über die Straßen zu huschen (53). Der ’sittsame‘ Ganzkörperschleier soll offensichtlich Frauen aus der Öffentlichkeit verbannen und ihnen den Mund verbieten, den potentiellen Gesprächspartnern soll die Lust vergehen, diese Frauen anzusprechen oder gar eine tiefsinnige Konversation mit ihnen zu führen. Für die anderen Passanten auf der Straße ist eine solche total verschleierte Figur kaum als menschliches Wesen zu erkennen. Beide islamischen Frauengewänder lösen die Körpersilhouette vollkommen auf und verstecken jeden Zentimeter Haut bis auf das dicht gewobene Gitterfenster bzw. den manchmal mit opaker Gaze bespannten Sehschlitz. So bekleidet verliert die Hidschabi ihr Gesicht, eine spätestens seit der Globalisierung weltweit verstandene Redensart für seine Würde verlieren, seine Ehre, Reputation, seine soziale Anerkennung verlieren, wertlos sein.

Gesichtslos, ohne (wiedererkennbare) einzigartige Persönlichkeit, wird sie zur Dutzendware, ist austauschbar. Sie kann kein Profil zeigen und daher auch keinen individuellen, bleibenden Eindruck hinterlassen. Eine Niqabi, die mir an einer Bushaltestelle begegnete, ist mir als mit wehenden Tüchern vor sich her stolperndes schwarzes Gespenst in Erinnerung geblieben, das sich noch nicht an die Kleidung gewöhnt hatte, mit dem fußlangen Saum ihres Gewandes kämpfend, angestrengt auf den Boden schauend, ihrem Ehemann hinterher zu eilen versuchte und in klarem Deutsch laut rief: „Nicht so schnell, nicht so schnell. Warte, ich komm nicht mit.“ Der bärtige, mit Kaftan und Pluderhose sowie Gebetskappe (54) bekleidete Göttergatte indes setzte seinen Weg ungerührt fort, ohne sich umzusehen, anzuhalten oder seine souverän weit ausholenden Schritte zu verlangsamen.

In diesen extrem reaktionären, orthodoxen oder salafistischen (55) Milieus dürfen Scharia, Koran und Sunna als Gotteswort nicht historisch interpretiert werden, es gehört zu den religiösen Pflichten, den Inhalt dieser unfehlbaren, sakrosankten Offenbarungen, Überlieferungen und Empfehlungen wörtlich in den Alltag zu integrieren. Der Ganzkörperschleier bzw. Niqab ist daher das sichtbare Zeichen der koranisch legitimierten Überlegenheit und Kontrolle des Mannes über die Frau, welche ihm als sein Besitz sexuell jederzeit zu Verfügung zu stehen sowie zu gehorchen hat, um sich ihm, seiner Sippe und den geistlichen Autoritäten unterzuordnen. Für den muslimischen Ehemann ist unter Amanat, überantwortetes Gut, nämlich durchaus auch die eigene Ehefrau zu verstehen, für die er ja, dank der Gnade des Allmächtigen, die Treuhänderschaft übernommen hat. Zitat und Übersetzung: „Allah, gepriesen sei er, hat die Ehefrau der Obhut des Mannes anvertraut … Allah hat dem Ehemann wahrhaftig das Recht zuerkannt, von der heiligen Wertsache namens Eheweib Behaglichkeit, Erholung, Friedlichkeit und Nutzen zu beziehen – Allah Ta’ala has assigned the wife to the care of the husband … however, Allah Ta’ala in His infinite mercy has bestowed to the husband the right to derive comfort, rest, peace and benefit from the Sacred Trust we call The Wife (56).“

Der Vater oder Ehemann bestimmt daher, ob und wann die Tochter bzw. Ehefrau das Haus verlassen darf, er begleitet sie zum Arzt, entscheidet, ob sie außerhalb des Hauses einer Berufstätigkeit nachgehen darf (57), (58), (59). Auch die konvertierte, mit einem Salafi verheiratete Muslima wird bald begriffen haben, dass es sich für sie nicht ziemt, zu widersprechen, weil sie sonst zurechtgewiesen, beschimpft und gedemütigt wird (ignorieren, wie Luft behandeln, meiden im Ehebett) und letztendlich gar gezüchtigt werden darf, wenn sie den Anweisungen des Gatten auch nach den Warnungen nicht Folge leistet (Koran 4:34). Im Januar 2010 wurden bei einer bundesweiten Razzia der Polizei Moscheen, Verlagshäuser sowie Privatwohnungen von drei muslimischen Predigern durchsucht. Dabei wurden verbotene Videos, CDs und Schriften beschlagnahmt, darunter das bereits ein Jahr zuvor, im Januar 2009, vom Jugendschutz indizierte, ins Deutsche übersetzte Buch “Frauen im Schutz des Islam“. Dieses Machwerk billigt nicht nur das Schlagen von Frauen als letztes Mittel, der Autor, Abd ar-Rahman asch-Schiha, behauptet sogar, einige Frauen würden diese Misshandlung genießen. Falls sich die Muslimas doch irgendwann wider Erwarten dazu entschließen sollten, Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten, gibt die Lektüre frei Haus Tipps, wie zu vermeiden ist, dass die Schläge Spuren hinterlassen, gleich dazu (60) : „Die Medizin oder Behandlung einer jeden Unpässlichkeit kann manchmal sehr bitter sein. Aber eine kranke Person wird das Medikament freudig einnehmen und die Bitterkeit der Medizin ertragen, um von seiner Krankheit geheilt zu werden.“ (Frauen im Schutz des Islam, 96). Das Schlagen der Ehefrau sei nach der islamischen Lehre „nur auf die Form einer (medizinischen) Behandlung eingeschränkt und begrenzt.“ (ebd., 97). Der Autor bezeichnet es auch als Mittel „zu Erziehungszwecken“ (ebd., 98) (61).

Ein derartiges Menschenbild wirft uns hinter die Erkenntnisse der Aufklärung weit zurück, verstößt gegen die auf allen Rechtsgebieten zu beachtende Gleichberechtigung und bekämpft vehement alle frauenpolitischen Standards, die wir in den letzten hundert Jahren erkämpft haben.

Freie Wahlen, die Gleichberechtigung von Frau und Mann sowie der qua Geburt bestehende Achtungsanspruch eines jeden Menschen werden in diesen Milieus als Kufr (Unglauben (62)) und Schirk (Beigesellung (63)) verunglimpft. Normen, Verhaltenskodizes und Qualitätsstandards der kulturellen Moderne (in der Frauen unverschleiert sind), sind danach gottlos und unmoralisch und dürfen nicht befolgt werden, weil sie haram, voller Schmutz, Ehrlosigkeit und Frevel sind. Sie sind sogar minderwertiger als diejenigen einiger Tiere (64). Zu beiden Gruppen, den Salafisten wie den Wahabiten und zu deren engstem Umfeld gehören radikale, antidemokratische Autoritäten (65), (66). Die auf der Grundlage der Scharia erteilten Rechtsgutachten (Fatwas) einiger hoch geachteter Scheichs sind mit den universellen Menschenrechten meist nicht kompatibel, sind nach orthodoxer Lehrmeinung aber überall auf der Welt gültig und, wenn sie von geachteten Gelehrten erteilt werden, verbindlich.

Es handelt sich bei der fundamentalistischen Bekleidungsvorschrift zur Gesichts- bzw Ganzkörperverhülleng um ein kollektives, religiös verbrämtes, patriarchalisches Gebot, dem jede Muslima ‚freiwillig‘ zu folgen hat. Fühlt sie sich gegängelt, outet sie sich als glaubensschwach. Entzieht sie sich gar dem hohen Konformitätsdruck, gilt sie in ihrem sozialen Umfeld, das wir uns als erzkonservativ-islamisch praktizierend vorzustellen haben, als widerspenstiges, unmoralisches und verführerisches Teufelsweib und muss als verachtenswerte Unreine, die ewig qualvoll in der Hölle brennen wird, stigmatisiert und gemieden werden. Jeder, der den Kontakt zu dieser ‚Sünderin‘ aufrechterhält, verliert den Schutz des Stammes, gefährdet das eigene Seelenheil und das seiner Familienmitglieder gleich mit. Eine Frau, die sich nicht an Allahs Wort hält, entehrt die männlichen Clanmitglieder (Frauen haben keine eigene Ehre, sie sind die Ehre der Männer). Die ebenfalls von diesem hohen Assimilationsdruck getriebenen maskulinen Verwandten sind gehalten, unbotmäßige weibliche Angehörige zu diskriminieren, seelisch und körperlich zu misshandeln und, wenn die Ehre nicht anders reinzuwaschen ist, auch zu ermorden, um nicht zum Gespött der Community zu werden (67).

Taslima Nasreen (68) beschrieb am 22. Januar 2007 in einem Online-Magazin einen Artikel mit der Überschrift Let’s Think Again About The Burqa sehr treffend das „purdah system“ und die Stellung der Frau (69). Hier ein kurzer Auszug:

„My mother was put under a Burka by her conservative family. They told her that wearing a burka would mean obeying Allah. And if you obey Allah, He would be happy with you and not let you burn in hellfire. My mother was afraid of Allah and also of her own father. He would threaten her with grave consequences if she didn’t wear the burka. She was also afraid of the men in the neighbourhood, who could have shamed her. Even her husband was a source of fear, for he could do anything to her if she disobeyed him.“

Die Clans der Trägerinnen von Niqab und Burka zählen sich, wie bereits erwähnt, zu den extrem fundamentalistisch-islamischen Glaubensrichtungen wie der Salafiyya und der Wahhabiyya, die ihren Anhängern eine wörtliche Umsetzung von Koran und Sunna verpflichtend vorschreiben (70), (71), (72). Die als Schutzherren der beiden heiligen islamischen Stätten sowie als Gastgeber der verpflichtenden Pilgerfahrt von jährlich hunderttausenden von Muslimen hoch geachteten saudi-arabischen Scheichs gelten vor allem in schriftgläubigen Milieus als nachahmenswertes Vorbild, weswegen es als selbstverständlich gilt, Rechtsgutachten aus diesem Königreich als verbindlich zu bewerten (73).

An den saudischen Rechtsgutachter Scheich Muhammad Saleh al-Uthaimin, einem der prominentesten Gelehrten des sunnitischen Islam des 20. Jahrhunderts, erging folgende Frage (Institut für Islamfragen, dh, 20.02.2010) „Es ist bekannt, dass eine Frau ihr Gesicht bedecken muss. Gilt diese Regel auch in den Ländern der Ungläubigen, wo er [der Gesichtsschleier] der Frau Probleme verursachen könnte?“ Antwort: „Die Vorschriften Allahs gelten sowohl in den Ländern der Ungläubigen, als auch in den islamischen Ländern. Selbst wenn die Frau sich [durch diese Regel] aufgrund der Reaktion ihrer Umwelt unwohl fühlen sollte, muss sie sich verschleiern. Sie muss dabei an ihre [göttliche] Belohnung denken. Allah verteidigt diejenigen, die gläubig sind [die Muslime]. Einige Leute sagten mir, dass ihre Ehefrauen und ihre Begleiterinnen ihre Gesichter verschleierten, obwohl sie von anderen nicht belästigt wurden. Aber die Sachlage kann in verschiedenen Ländern unterschiedlich sein. Auf jeden Fall müssen die Vorschriften Allahs beachtet werden, sei es, in den Ländern der Ungläubigen oder in muslimischen Ländern (74), (75).“

Die zentralen theokratischen Leitgedanken und Orientierungsrichtlinien, die in Büchern wie ‚Das System Purdah und die Stellung der Frau‘ (76), (77), Islamische Lebensweise (al-Maududi (78)), Handbuch Islam (Reidegeld), aber auch in Internetforen, Datenbanken für Fatwen, Videos und Fernsehsendungen oder auf der Podiumsdiskussion „Citizenship, Islam and the West“ (79), dargestellt werden, propagieren eine ebenso misogyne wie gegenmoderne Doktrin. Mädchen, Frauen und vor allem die weiblichen Nichtmuslime werden dementsprechend zu unmoralischen, teuflischen Verführerinnen herabgewürdigt, denen es an Religion, guten Sitten und Verstand fehle, während Männer pauschal als Triebtäter diskreditiert werden. Mit dieser Einstellung wird auch die nichtmuslimische männliche Täterschaft gegen Frauen als naturhaft entschuldigt, die durch die ebenfalls wesengemäße, als unmündig, unmoralisch und sittenlos stigmatisierte weibliche Weltbevölkerung die Schuld trägt.

Der von allen Sunniten sehr verehrte Yusuf al-Qaradawi beispielsweise gestattet jedem Ehepaar, dessen Frau vollverschleiert ist, in einem solchen Gutachten das schöne Wetter am Strand zu genießen, wenn sie dort öffentlich beten, ihre religiöse Erweckung bezeugen und zum Islam einladen (80). Eine andere Ehefrau hatte sich geweigert, den Schleier zu nehmen. Nach langen Diskussionen hatte sie an ihre Bereitschaft sich zu verhüllen listig eine Bedingung geknüpft. Sie wollte ihre Haare dann nicht mehr offen tragen, wenn der Mann seinerseits bereit war sich zu rasieren, was nach der Sunna für Muslime jedoch streng verboten ist. Die Fatwa, die der Ehemann zur Beseitigung des Konflikts einholte, riet ihm, mit ihr die Schritte durchzugehen, die der Islam zum Umgang mit einer widerspenstigen, ungehorsamen Frau ans Herz legt (Koran 4:34 Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet, mahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie). Ansonsten wäre es besser, sich von ihr zu scheiden, wenn es keinen triftigen Grund gäbe, die Ehe aufrechtzuerhalten oder ein Umstand besteht, der die Scheidung verhindert (81).

Die Mitunterstützer dieses Aufrufs bezweifeln daher die von den streng orthodox praktizierenden Muslimas immer wieder betonte Freiwilligkeit, sich für das Tragen des Gesichtsschamtuchs oder des Ganzkörperschamtuchs in der Öffentlichkeit zu entscheiden. Ein ‚Freiheitsrecht‘ auf Niqab und Burka beinhaltet für uns das grundsätzliche ‚Freiheitsrecht‘, ohne indoktrinierte Gottesfurcht, Seelenqual und Höllenangst, die den Alltag dieser radikal-fundamentalistischen autoritären Persönlichkeiten prägt, lediglich mit einem Kopftuch bekleidet einkaufen zu gehen, das ausschließlich die Haare versteckt oder zu genießen, den Wind in den offenen Haaren zu spüren und sich den sommerlichen Temperaturen entsprechend leicht zu bekleiden. Eine Verschleierungspflicht des ganzen Körpers, die vielfach von erzkonservativen muslimischen Autoritäten (al-Maududi, ibn Taimiyya, al-Qaradawi, Ibn Baz) eingefordert wird, ist mit einem Freiheitsrecht nicht zu vereinbaren. Migranten, die aus weltanschaulichen / religiösen Gründen aus ihren muslimisch geprägten Herkunftsländern fliehen mussten, kennen den Konformitätsdruck, der von solchen Musterbeispielen an Tugend und Rechtgläubigkeit ausgeht: Alle Muslime werden in Zugzwang gesetzt.

Die bisher unverschleierten Frauen müssen sich bedecken, das bisher im Nacken verknotete Kopftuch muss dem Hidschab weichen, der nun außer den Haaren auch Hals und Dekolleté bedeckt, Salafis werden das Gesichtsschamtuch und Ganzkörperschamtuch einschließlich der Verhaltensdoktrin durchsetzen, um Allah und seinem Stellvertreter auf Erden, dem Wali (Vormund: hier Vater oder Ehemann) keinen Grund zum Zorn zu geben und ins Paradies einzugehen. Am 25.10.2009 berichtete die Schuldirektorin am Antwerpener Atheneum, Karin Heremans, gegenüber WELT-online, dass die Atmosphäre an ihrer Lehranstalt zunehmend einschüchternd geworden sei: „Das Kopftuch zu tragen war plötzlich entscheidend dafür, eine gute Muslima zu sein“, schließlich seien sogar einige Mädchen in Burka zur Schule gekommen (82).

Die FdGO ist kein Versandhauskatalog aus dem der Einzelne Freiheitsrechte aussuchen und bestellen kann, während er andere als für ihn unattraktive Ladenhüter ignoriert. Wichtige Prinzipien unserer Verfassung (s. Art. 79 GG) gelten ohne jede zeitliche Einschränkung und sind weder für den Souverän noch für die übrige Bevölkerung verhandelbar (83). Glaubens- Bekenntnis- und Gewissensfreiheit sowie die freie Religionsausübung genießen in der Wertehierarchie der säkularen, freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik einen hohen Stellenwert. Sollten jedoch Symbole, Zeichen oder Dresscodes einer Lehre oder Weltanschauung permanent und nachhaltig dazu beitragen, Einzelne oder Gruppen wegen ihrer sexuellen Orientierung, Religion / Nichtreligion, ihrer Ethnie oder ihrer selbstbestimmten Lebensweise herabzuwürdigen und zu verachten, kann der Staat sich nicht mehr auf seine Verpflichtung zur weltanschaulichen Neutralität berufen. Hier ist die staatliche Gewalt verpflichtet, präventiv einzuschreiten, unabhängig davon, wie repräsentativ oder zahlreich eine solche diskriminierende Lehrmeinung ist.

Ein generelles Verbot des öffentlich getragenen Ganzkörperschleiers oder Gesichtsschleiers verwirklicht, ganz im Gegensatz zur Auffassung des Kulturausschusses des Europarats (84) vom 23. Mai 2010, die universelle Menschenrechte.

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

1

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte

2

http://de.encarta.msn.com/encyclopedia_761553008/Naturrecht.html

3

http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte#Unteilbarkeit

4

http://www.martin-moellers.de/pdfdoc/pdf/1-Folien-Einf%C3%BChrung%20in%20die%20Grundrechte.pdf

5

http://www.freitag.de/2003/41/03411102.php

6

http://de.wikipedia.org/wiki/Religionsfreiheit

7

http://classic.unister.de/Unister/wissen/sf_lexikon/ausgabe_stichwort14521_224.html

8

http://www.tagesschau.de/inland/meldung47856.html

9

http://de.wikipedia.org/wiki/Morsal_Obeidi

10

http://www.agpf.de/akt88-3.htm#ROT-VERBOT

11

http://lexetius.com/2000,3204,

12

http://www.tagesschau.de/inland/meldung47856.html

13

http://de.jurispedia.org/index.php/Menschenwürde

14

Karl-Heinz Seifert / Dieter Hömig, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Taschenbuchkommentar, Nomos Verlagsgesellschaft 1999, 6. Auflage

15

http://www.lehrer-online.de/menschenwuerdeverletzung.php

16

http://www.prikalneg.de/Grundlagen%20des%20Privatrechts.pdf

17

http://de.wikipedia.org/wiki/Meidung

18

http://de.wikipedia.org/wiki/Al-wala’_wa-l-bara‘

19

http://www.zeit.de/2010/18/Arabische-Atheisten?page=2

20

Karl-Heinz Seifert / Dieter Hömig, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Taschenbuchkommentar, Nomos Verlagsgesellschaft 1999, 6. Auflage

21

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvolk

22

http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel

23

http://www.deutsche-islam-konferenz.de/nn_1866426/SubSites/DIK/DE/PresseService/RedenInterviews/Reden/20060928-regerkl-dik-perspektiven.html

24

http://europa.eu/legislation_summaries/other/c10611_de.htm

25

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,535931,00.html

26

http://www.frsh.de/equal/equalkurz.doc

27

http://www.google.de/#hl=de&q=zielgruppe+URBAN+europäischer&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai=&fp=b52ff5a993c4ca35

28

http://www.baalawi-kl.com/v1/images/the%20prophet%20of%20mercy%20-%20final%20chapter.pdf

29

http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~E493BDC9D2FFB4DC98202538949AFA1D1~ATpl~Ecommon~Scontent.html

30

In »Muslimisch, weiblich, deutsch! Mein Weg zu einem zeitgemäßen Islam« (C. H. Beck, München 2010) berichtet Lamya Kaddor kommentarlos zum System der Duisburger Mädchenüberwachung: „Tatsächlich ist es so, dass sich fast alle Jungen im Stadtteil verpflichtet haben, „auf die Lohberger Mädchen aufzupassen“. Dass geht so weit, dass Mädchen mit ihrem jeweiligen Freund in bis zu sechzig Kilometer entfernten Städten von den „Lohberger Jungs“ gesichtet worden sind. Doch es bleibt nicht immer beim bloßen Sichten. Der Freund des Mädchens wird häufig mit körperlicher Gewalt daran „erinnert“, sich von dem Mädchen fernzuhalten. Das Mädchen selbst bekommt es mit dem älteren Bruder oder seinem Vater zu tun. … Sie [die Mädchen] erzählen mir, dass es mittlerweile eine Art Bande gibt, zu der alle „Lohberger Jungs“ gehören, um sie mit ihren Freunden zu erwischen, egal wo. Einige erzählen, wie sie von Ali gesehen worden seien und anschließend großen Ärger bekommen hätten. Selbst die Väter der Mädchen rufen das Bandenoberhaupt an, damit es auf ihre Töchter aufpasst.“

31

http://www.fgulen.cc/gulens-works/156-key-concepts-in-the-practice-of-sufism-1/877-istiqama-straightforwardness.html

32

http://www.islamonline.net/servlet/Satellite?pagename=IslamOnline-English-Ask_Scholar/FatwaE/FatwaE&cid=1119503547810

33

http://de.wikipedia.org/wiki/Hisbah

34

http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=showfatwa&FatwaId=122626

35

http://muslim-canada.org/purdah.pdf

36

Ghadban ebd. zum Begriff der aura im Islam: „Es kann Mangel an Sehfähigkeit (daher a’war, Einäugige) oder Schwachpunkt in der Verteidigungslinie im Krieg oder Mangel an Schutz des eigenen Hauses oder der Privatsphäre heißen. Das Wort bedeutet auch die Schamgegend am Körper, die aus den Geschlechtsteilen besteht.“

Das englische Wikipedia definiert den Begriff wie folgt: »Etymologically, the term Awrah derives from the root ‘a-w-r which means „defectiveness“, „imperfection“, „blemish“ or „weakness“ – however the most common English translation is „nakedness“.«

37

http://de.wikipedia.org/wiki/Hidschab

38

http://www.enfal.de/libas.htm

39

http://de.wikipedia.org/wiki/Feridun_Zaimoglu

40

http://www.fsw.vu.nl/en/Images/4abstract_english_tcm31-140234.pdf

41

http://bibliothek.wzb.eu/pdf/2009/iv09-701.pdf

42

http://de.wikipedia.org/wiki/Heinz_Buschkowsky

43

http://de.wikipedia.org/wiki/Afghanistan

44

http://www.neon.de/kat/sehen/gesellschaft/geschlechterrollen/300217.html

45

http://www.patient.co.uk/health/Vitamin-D-Deficiency.htm

46

http://www.iofbonehealth.org/download/osteofound/filemanager/health_professionals/pdf/Vitamin-D-reports/Vitamin_D-MEast_Africa.pdf

47

http://www.thisislondon.co.uk/news/article-23404811-women-in-hijabs-need-sunlight-or-risk-illness.do

48

http://www.eslam.de/begriffe/m/mahram-verwandte.htm

49

http://de.wikipedia.org/wiki/Hidschab

50

http://www.pflegewiki.de/wiki/Sensorische_Deprivation

51

http://www.quranenglish.com/books/Al-Hijab%20Purdah%20and%20status%20of%20women.pdf

52

http://chawart.wordpress.com/2010/05/01/die-purdah-%E2%80%93-das-verhullungsgebot/

53

http://www.igfm.de/fileadmin/igfm.de/pdf/Publikationen/Anzeigen/Burka_Muell_IGFM.pdf

54

http://en.wikipedia.org/wiki/Taqiyah_%28cap%29

55

http://de.wikipedia.org/wiki/Salafiyya

56

http://darulislam.info/Article150.html

57

http://www.turntoislam.com/forum/showthread.php?t=9302

58

http://www.whywar.at/geschlechterrollen_afghanistan

59

http://www.eslam.de/begriffe/m/mahram-verwandte.htm

60

http://www.welt.de/politik/deutschland/article5921859/Polizei-stellt-frauenfeindliche-Islam-Buecher-sicher.html

61

http://www.verfassungsschutz-bw.de/index.php?option=com_content&view=article&id=921:082009-indiziertes-buch-liegt-an-informationsstaenden-und-bei-vortraegen-in-baden-wuerttemberg-aus&catid=201:meldung&Itemid=327

62

http://tawhidikhlas.info/index.php/2010/04/02/der-kufr-der-loyalitaetserklaerung

63

http://tawhidikhlas.info/index.php/2010/03/28/der-shirk-der-wahlen

64

http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M52fd14c304c.0.html

65

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:7w0C7qU1XTkJ:www.bst-mosbach.verdi.de/upload/m42cb8036ded4e_verweis1.doc+Wahabismus

66

http://aussen-sicherheitspolitik.de/?p=1944

67

http://de.wikipedia.org/wiki/Namus

68

http://taslimanasrin.com/

69

http://www.outlookindia.com/article.aspx?233670

70

http://de.wikipedia.org/wiki/Salafist

71

http://de.wikipedia.org/wiki/Pierre_Vogel

72

http://de.academic.ru/dic.nsf/dewiki/1481139#Bekannte_Gelehrte

73

http://www.al-eman.com/Ask/ask3.asp

http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M546f51abd88.0.html

74

http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M5c2b818f91e.0.html

75

http://www.youtube.com/watch?v=CXyJ11sWEiE&feature=relate

76

http://www.womenforwomen.org/news-women-for-women/files/crit-half/CHJournalv1.pdf

77

http://anakbawang.com/taslima-nasreen-article-full-transcript-english-translation.html

78

http://www.basari.de/buecher/islam-allgemein/islamische-lebensweise.html

79

http://www.q-news.com/eventsMay.htm

80

http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M51bb46bad50.0.html

81

http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=showfatwa&FatwaId=122626

82

http://www.welt.de/die-welt/politik/article4967468/Letzte-Loesung-Kopftuchverbot.html

83

http://bazonline.ch/ausland/europa/Deutsche-lassen-Auslaender-Integrationsvertraege-unterschreiben/story/22435040

84

http://www.nzz.ch/nachrichten/international/europaratsparlamentarier_gegen_burkaverbote_1.6217627.html

***Antwort des Petitionsausschusses (auf die durch Gründler angekündigte, angeblich sachgleiche Petition eines weiteren, uns gegenüber anonymisierten Petenten) durch BMI MinR Dr. Michael Frehse, ohne Datum***

Bundesministerium des Innern

MinR Dr. Michael Frehse

Unterabteilungsleiter G II

Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin

Deutscher Bundestag

– Petitionsausschuss –

11014 Berlin

BETREFF Kirchenfragen

HIER [gelöscht]

BEZUG [gelöscht]

ANLAGE – 2 – (Doppel, Petition)

Mit ihrer Eingabe fordert die Petentin ein allgemeines Verbot traditioneller islamischer Kleidung in der Öffentlichkeit und in öffentlichen Gebäuden. Sie konkretisiert dies besonders im Hinblick auf das Tragen von Burka, Niqab und Kopftuch.

Sie begründet ihre Forderung damit, dass es ein entsprechendes Gebot im Islam nicht gebe und die traditionelle islamische Kleidung als politisches Symbol vorrangig der Abgrenzung von der Mehrheitsgesellschaft diene. Das der Verschleierung zugrunde liegende Ehrverständnis habe ferner eine Diskriminierung der Frauen zur Folge, die dies nicht praktizierten. Eine vollständige Verschleierung erschwere zudem die Identifizierung bei Videoaufzeichnungen.

Zu der Eingabe nehme ich wie folgt Stellung:

Dem Anliegen der Petentin kann nicht entsprochen werden.

Die Interpretation der koranischen Texte zur Bedeckungspflicht der Frau reicht von der bloßen Aufforderung zu anständiger Bekleidung über die Bedeckung der Haare bis zur Verhüllung des ganzen Körpers. Auch nationale und kulturelle Traditionen in den Herkunftsländern der Muslime spielen eine Rolle.

Dem in religiösen Fragen neutralen Staat bleibt es verwehrt, die Bewertung einer theologischen Frage selbst vorzunehmen. Ob eine unterschiedlich bewertete religiöse Pflicht im Islam von allen Gläubigen oder nur einem Teil befolgt wird, ist für die staatliche Sicht unerheblich. Entscheidend ist die Überzeugung der Einzelnen, einem religiösen Gebot zu folgen. Sofern eine Muslimin in Deutschland aus eigener religiös motivierter Überzeugung sich an bestimmte Kleidervorschriften hält, ist dies aus staatlicher Sicht grundsätzlich als Religionsausübung im Sinne des Art. 4 GG zu respektieren. Das Tragen entsprechender Kleidung in der Öffentlichkeit und in öffentlichen Gebäuden ist grundsätzlich sowohl als Teil der freien Entfaltung der Persönlichkeit wie auch der Religionsausübung geschützt. Ein möglicher Missbrauch durch Instrumentalisierung der Bedeckung für politische Zwecke oder Diskriminierung der Frauen, die sich nicht an entsprechende Regelungen gebunden fühlen, vermag allein ein grundsätzliches Verbot nicht zu rechtfertigen.

Im Hinblick auf das Kopftuch einer muslimischen Lehrerin an öffentlichen Schulen hat das BVerfG in seiner Entscheidung vom 24. September 2003 festgestellt, dass derartige Verbote einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Verschiedene Bundesländer haben in Folge entsprechende landesrechtliche Regelungen erlassen.

Im Auftrag

Dr. Frehse

Mit Calvin zum Islam

Mai 23, 2009

جان كالفن

Johannes Calvin

Calvinismus und Islamisierung

Von Jacques Auvergne, 23. Mai 2009

Es sind noch keine sechs Wochen vergangen, dass der spirituelle Führer der Augsburger Katholiken Bischof Mixa den russischen Dichter Fjodor Dostojewski (1831-1881) mit dem Ruf „Ohne Gott ist alles erlaubt!“ zu zitieren sich bemühte. Seit eineinhalb Jahrhunderten und in Kenntnis der Dostojewskischen Romanfiguren („Die Brüder Karamasow“) sowie mittlerweile zusätzlich der hunderttausendfachen kalkulierten Morde atheistischer Despoten wie Stalin und Mao sie begingen haben wir das Dichterwort („If God doesn`t exist, everything is permitted“) zu ergänzen zum „Ohne Gott ist alles erlaubt – und mit Gott erst Recht?“, berufsbedingt verzichtet der bayrische Bischof allerdings auf die Ergänzung.

Dem Gefolterten oder Gehenkten war oder ist es eher unwichtig, ob er für ein sozialistisches oder nationalsozialistisches Paradies auf Erden leidet, für einen schiitischen Gott Allāh im Teheraner Evin-Gefängnis 2009 oder ob er 1553 für die Genfer Variante des missbrauchten Jesus von Nazareth ermordet wird, angeordnet jedenfalls freudvoll gebilligt vom geistlichen Führer des Schweizer Stadtstaates Johannes Calvin.

Calvin musste als junger Mensch miterleben, wie seinem Vater, lange Jahre war dieser in Kirchendiensten tätig gewesen aber mittlerweile vom so genannten kleinen Kirchenbann belegt, die Totenmesse verweigert wurde. Calvin selbst wäre an vielen Orten Europas durchaus von religiös motivierten Anschlägen oder politreligiösen (katholischen) Gerichtsurteilen an Freiheit und Leben bedroht gewesen. Überhaupt werden beim Begriff Reformierte viele von uns Heutigen an die schrecklichen, dynastisch und machtpolitisch mitbegründeten acht Religionskriege zwischen 1562 und 1598 denken, mit denen Frankreich seine bis zu zehn Prozent an Reformierten auszurotten versuchte, grausamer Höhepunkt war die Bartholomäusnacht in Paris 1572 und waren die folgenden Pogrome mit mehreren Tausend Ermordeten und mit Flüchtlingsströmen bis nach Deutschland, namentlich Berlin.

Genf 1553. Auf dem durchaus einer Flucht gleichenden Weg mit dem Reiseziel Neapel des spanischen Arztes, Juristen und Theologen Miguel Serveto genannt Michel Servet kehrte dieser in Genf ein. Die Stadt Genf als den von Calvins Tugendterror geschüttelten, kleinen Gottesstaat auszuwählen war vielleicht keine besonders gute Idee, denn Calvin, ebenfalls gelernter Jurist und Theologe, betrachtete antitrinitarische Christen als Wegbereiter des Teufels oder Schlimmeres, jedenfalls als Heizmaterial für die Flammen der Hölle, deren Brennwert man hier auf Erden doch bereits einmal prädestinatorisch testen möge.

Den theologischen Streit gegen beziehungsweise für das deine Ehrfurcht erheischende Dogma der irgendwie kosmischen Trinität kennt unser heute islamisierendes Europa seit Paul von Samosata († 268, Christus als inspirierter Mensch), Bischof Arius († 336, der Logos als Weltschöpfer und ein überzeitlich-ewiger Christus) oder Lelio und Fausto Sozzini († 1562 bzw. 1604, rationalistische Bibelauslegung, Ablehnung des Kriegsdienstes).

Auch zwischen den beiden Kritikern der Katholischen Kirche des 16. Jahrhunderts, Johannes Calvin (Jean Cauvin, * 1509) und Michel Servet (Miguel Serveto, * 1511) tobte dieser geheiligte Disput um die legendäre Wesenseinheit von Vatergott, Christussohn und heiligem Geist und war mittlerweile gute zwei Jahrzehnte alt, so lange kannten die beiden Streiter für christliche Lebensweise und Staatspolitik nach ausgiebigen Briefwechseln einander wechselseitig. Allerdings verfügte nur das ach so bescheidene Stadtoberhaupt Calvin über einen Schwarm von Bütteln, Ehrenbürgern, Bürgermeistern und Henkern. Calvin war bereit, vermeintliche Frevler aus religiösen Gründen zu töten und hat Selbiges getan. Servet hat nicht getötet und diese Unterlassung theologisch begründet. Calvin hat Servet religionsrechtlich einwandfrei ermordet, diese Unterscheidung in Täter und Opfer ist wichtig, da 2009, wie wir unten sehen, Calvin durch Publizisten oder Theologen als Opfer (Servets?) angeboten wird.

Am Sonntag, den 13. August 1553 klopfte es bei Calvin, ein getreuer Christenmensch war sich sicher, den berüchtigten Frevler an der Personalunion Jesus-Gott, den Ketzer Servet in der Genfer Kathedrale gesehen zu haben. Calvin hastete zu einem seiner Bürgermeister und organisierte die Verhaftung des gerade einem Gottesdienst beiwohnenden Gottesfeindes. Man sperrte Servet in einen düsteren und besonders verkommenen Kerker. Calvins Privatsekretär Nicolas de la Fontaine führte die Anklage: Häresie und Störung der kirchlichen Ordnung! Noch gute vierzig Tage hatte der in Spanien geborene Theologe, Arzt und Humanist in einem selbst für die damalige Zeit unwürdig schmutzigen Kerker zu leben. Calvin hätte Zeit genug gehabt, zweieinhalb Monate, um Servet zu begnadigen oder sich auch nur hörbar für den Trinitätsgegner einzusetzen. Überzeugungstäter Calvin, so ist zu vermuten, wird in diesen Wochen nicht schlecht geschlafen haben. Es gibt so genannte Christen, welche die Todesstrafe wollen, manche kleinen Freikirchen etwa tun das in vielen Staaten der USA, während sich die Großkirchen weltweit (mittlerweile!) gegen die Todesstrafe einsetzen.

Es mag so sein, dass man Servet auch in einer katholisch beherrschten Stadt hingerichtet hätte, diese „hygienische, reinigende“ Aufgabe allerdings nahm Moralist Calvin sowohl dem Papst als auch der Gottheit ungefragt ab. Servet hatte noch zehn Wochen zu leben, bevor er im Genfer Ortsteil Champel als Ketzer verbrannt wurde. Feingeist Calvin wollte Servets Tod, hätte jedoch im Nachhinein für die rasche Hinrichtung mit dem Schwert plädiert und gegen die Geschrei und Gestank verbreitende öffentliche Verbrennung auf dem Scheiterhaufen. Nun ja, als effizient handelnder Gründervater der reformatorischen Bewegung sprich der heutigen Evangelischen Kirche muss man sich auf das Wesentliche und Machbare beschränken. Calvin also intervenierte nicht und Servet wurde lebendig auf einem großen Stapel Holz verbrannt.

Die am Ort anerkannten „Rechtgläubigen“ (Calvinisten) mögen gedacht haben: Was ist denn dieser ketzerische Freidenker Servet als Leugner der geheiligten Trinität und als Theologe einer deutlich von Platon beeinflussten Emanationstheorie (die Welt als Überströmen des Göttlichen ins Materielle, Christus als lediglich einer von vielen Aspekten offenbarter Güte und Weisheit Gottes) auch für ein Ungeheuer. Die reformierten Schweizer Bürgermeister bewiesen, wie sehr sie die gleichermaßen geistliche wie bürgerliche Sauberkeit zu schätzen wissen, als sie für einen zweckentfremdeten Jesus Christus am 27.10.1553 das Urteil sprachen:

„In dem Wunsch, die Kirche Gottes von solcher Ansteckung zu reinigen und von ihr dieses verfaulte Glied abzuschneiden. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. [Dein christlich-irdisches Los, Servet, sei] gebunden zu werden und an den Ort Champel geführt zu werden, und ebendort an einen Pfahl gebunden und lebendig verbrannt zu werden, zusammen mit deinem von deiner Hand geschriebenen und dem gedruckten Buch, solange bis dein Körper in Asche verwandelt ist.“

Das aber ist eine Peinlichkeit für die Evangelische Kirche des Jahres 2009, einen praktizierenden Ketzermörder zu den eigenen Gründervätern zählen zu müssen. Noch vor Melanchthon und Bucer sind die bedeutendsten Reformatoren schließlich Luther, Zwingli und Calvin. Calvin aber tötete für Jesus. Verflixterweise ist 2009 auch noch das Calvin-Jahr abzufeiern, als ob der schwierige Auftrag, die islamische Scharia als demokratiekompatibel zu erklären, nicht schon Prüfung genug wäre für Deutschlands evangelische Bischöfe, Pfarrer und Pfarrerinnen. Auch zu dem im Mai 2009 sechzig Jahre alt gewordenen Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland will das politreligiöse Saubermachen eines Johannes Calvin nicht recht passen, der Genfer Geistliche muss aus Sicht der kulturellen Moderne zur Besetzung eines politischen Amtes als schlicht unfähig erscheinen.

Ob uns Evangelischen da der Islam zu Hilfe kommen könnte, eine Politreligion, die es mit der körperlichen Unversehrtheit (anders als das früheste Christentum) nun gar nicht ernst nimmt? Unter mittelalterlichen Muslimen wie al-Ghazālī oder ibn Taimiyya wäre ein „religiöser Strafrechtler“ Johannes Calvin gar nicht aufgefallen. Während Bischof Mixa heute den Russen Dostojewski zitiert, feiern wir halt mit den dankbaren Imamen des Scharia-Islam den vierhundertsten Geburtstag des Theokraten von Genf. In schariatisch-calvinistischer Eintracht ließe sich auch das von Atheisten, Naturkundlern und sonstigen Gotteslästerern ausgerufene „Darwin Jahr 2009“ einigermaßen unbeschadet überstehen.

Idealist Calvin wollte den Servet (angeblich) nicht aus persönlichem Groll, sondern um des Himmels willen töten. Völlig gegen den zu vermutenden Willen eines, was Blutvergießen oder Steinigung der Ehebrecher betrifft, radikal pazifistischen Juden Jesus. Tugendwächter Calvin liebäugelte ferner mit der Todesstrafe für Ehebrecherinnen und hätte am Strafrecht Saudi-Arabiens oder an der Staatsverfassung des Iran nach 1979 womöglich einige Erbauung gefunden, würde man Allāh einmal durch Christus austauschen, Molla durch Schweizer Pfarrer und Chomeini durch Calvin. Die barbarischen Zeitumstände und die völlig fehlende Trennung von staatlicher und religiöser Herrschaft würdigend ist gerechterweise zu sagen, dass gegen den durch Inquisitor Ory „überführten Häretiker“ Servet im Sommer 1553 auch ein „weltliches“ Gerichtsurteil mit der durchzuführenden Todesstrafe (Verbrennung auf kleiner Flamme gemeinsam mit seinen Schriften) ausgesprochen worden war. „Weltliches Urteil“ dürfen wir dabei als „staatsreligiös-katholisch“ lesen, und bei Blasphemiegesetzen sollten wir an Said Ramadan („Das Islamische Recht“) denken sowie uns für die Abschaffung des deutschen § 166 StGB einsetzen, des so genannten Gotteslästerungsparagraphen.

Um die sittenpolitische und religionsrechtliche Islamisierung Europas zu verhindern, um etwa den Einzug der Scharia ins Familienrecht erfolgreich abzuwehren und um die Standards der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für alle Bürgerinnen und Bürger, eben auch für die Kinder und Enkel muslimisch sozialisierter Einwanderer zugänglich zu halten, haben wir nicht lediglich Koransuren, Hadithe, Freitagspredigten und Fatwas zu analysieren. Das islamische Umweltverändern sucht jene Schwachstellen in Moral und Geschichtsbewusstsein auf, an denen die geheiligt verachteten Nichtmuslime (Dhimmis und Harbis) am wirkungsvollsten einzuschüchtern sind. So sehr wir die Ethik eines Jesus, Augustinus oder Luther schätzen, am Ketzerbrenner Calvin sind wir Europäer und Nordamerikaner für den politischen Islam eines Erbakan oder al Qaradāwī willkommen erpressbar.

Im Wissen um das kulturrassistische Medina-Modell des Jahres 622 sowie mit Blick auf den heute genau dreißig Jahre alten iranischen Gottesstaat sollten wir, Angehörige jeder Religion, Ex-Religion oder Nichtreligion, genau hinsehen, wie die multireligiösen Islambeschwichtiger der Evangelischen Kirche Deutschlands im so genannten Calvin-Jahr 2009 den Förderer der religiös begründeten Todesstrafe, den Theokraten von Genf verteidigen.

Ein erstaunlich humorloser Calvinverteidiger des sich 2009 zum fünfhundertsten Male jährenden Geburtstages scheint sich im Oberkirchenrat Dr. Vicco von Bülow auf der evangelischen Homepage http://www.ekd.de/calvin/wirken/zweig.html zu finden, der mit dem das Dritte Reich (ebenso wie den streng gläubigen Ketzerverbrenner Calvin) anklagenden Historienroman eines Stefan Zweig in Form von aggressiven, hektischen Suggestivfragen abrechnet. Darüber, ob es inhuman oder vielleicht sogar unchristlich ist, einen Antitrinitarier erst christlich töten zu wollen und dann auch christlich töten zu lassen schweigt der vielleicht sich in seinem Calvinismus beleidigt sehende Dr. von Bülow.

In die gleiche Kerbe schlägt Bischof Wolfgang Huber (in der gleichen Quelle ekd.de wie eben genannt), der allerdings eine aalglatte Sprache vorzieht. Huber und von Bülow verteidigen nicht etwa den als Ketzer verbrannten Arzt, nein, sie greifen Stefan Zweig verbal an, welcher mit „Castellio gegen Calvin. Oder: Ein Gewissen gegen die Gewalt“ dem Wegbereiter der kulturellen Moderne Castellio ein literarisches Denkmal gesetzt hat und ebenso vor dem Nationalsozialismus warnte wie wir heute vor dem politischen Islam. Möglicherweise haben Europas Islamkritiker von Calvinfreunden wie von Bülow und Huber keine Unterstützung mehr zu erwarten.

Religiöse Kulturrassisten wollen die eingebildete Hölle mit menschlichem Brennmaterial füllen, in der Gehirnwindung oder auf dem städtischen Marktplatz. Vom unsäglich arroganten Determinismus eines Johannes Calvin zum sadistischen Lebensgefühl eines kritiklosen Bewunderers von Koran und Scharia ist es nicht weit. Recht auf Leben oder auf körperliche Unversehrtheit für alle Menschen war mit den Herren Mohammed oder Calvin nicht zu machen.

Der nach Sozialismus und Nationalsozialismus dritte europäische Totalitarismus als der politische Islam schickt sich an, mit seelischer und ökonomischer Erpressung Europa mehrere oder gar viele sehr dunkle Jahrzehnte der Barbarei zu bescheren. Freiheitlichen Demokraten werden die Worte des Servet Verteidigers Sebastian Castellio (Sébastien Châtillon, 1515-1563) zu schätzen wissen, der die Zivilcourage hatte, zu den diversen enthemmten Statthaltern Gottes zu sagen: „Einen Menschen töten heißt niemals, eine Lehre verteidigen, sondern: Einen Menschen töten!“

Gleichsam als letzter Überlebender einer glückhafteren, freiheitlicheren Vorzeit konnte Castellio zu uns Heutigen die Kunde herüber retten: „Die Nachwelt wird es nicht fassen können, dass wir abermals in solchen dichten Finsternissen leben mussten, nachdem es schon einmal Licht geworden war!“ Wir Bewohner von Castellios hedonistischer Nachwelt zunehmender sozialer Feudalisierung und politischer Theologisierung sollten uns fragen, ob unsere Kinder und Enkel sich angesichts des gegenwärtig auch mit Hilfe aller Parteien und Kirchen beförderten Erstarkens des Scharia- und Fiqh-Islam denn etwa nicht in der Rolle des Castellio wieder finden werden.

Der zornige Calvin nannte den Gegner der Todesstrafe und den Verteidiger des Gedankenguts Servets, Sebastian Castellio beziehungsweise Sébastien Châtillon „Werkzeug Satans“.

Den im untergehenden freiheitlichen Europa des Jahres 1936 vom jüdischen Pazifisten Stefan Zweig veröffentlichten Roman Castellio, der den zunehmend totalen Militarismus und Antisemitismus selbstverständlich nur noch in Form eines Historienromans kritisieren konnte, sollte ich bald einmal lesen. Freigeist und Calvin-Kritiker Castellio scheint überhaupt einer der ganz großen moralischen und menschlichen Wegweiser des sechzehnten Jahrhunderts zu sein, und Verständnis für Europas Geschichte kann auch mit literarischer Prosa geschehen. Die Warnung der Herren Huber und von Bülow vor Zweiges Calvin-Kritik jedenfalls ist mir wie eine Auszeichnung nicht gegen, sondern für dieses Buch.

Die aggressive Calvin-Verteidigung geht bereits weiter: Am 22.01.2009 spricht Rolf Wischnath im Rheinischen Merkur unter dem ja vielleicht etwas unsachlichen Titel „Rufmord in Wort und Bild“:

„Literaten, Maler und Dichter haben Calvin als Monster gebrandmarkt. … Die Geschichte des Rufmords an Calvin ist ohne Beispiel. Artikel über ihn in … Geschichts- und Religionsbüchern sind … angefüllt mit Unwahrheiten und Schmähungen. … Schon von Anfang an hat die Polemik Calvin zu einem Zerrbild gemacht, zu einem hartherzigen, kalten Menschenfeind mit einer autoritären, fürchterlichen Theologie.“ Herr Wischnath ist Professor für Systematische Theologie an der Universität Bielefeld und verwendet mit „hartherzig, kalt … autoritär, fürchterlich“ zwar das angemessene Vokabular, siedelt es aber leider außerhalb von Calvins Theologie an und wahrscheinlich auch außerhalb der Theologie Mohammeds, was beides mir wiederum Rolf Wischnath fürchterlich erscheinen lässt. „Rufmord“ soll uns einschüchtern und zum Schweigen bringen, der ganz konkrete „Mord ohne Ruf“ eines Schweizer Reformators an einem spanischen Arzt ist Wischnath keine Silbe wert.

Wischnath am selben Ort: „Calvin hat immer wieder eingeschärft: Wo Gottes Gnade wirkt und Vergebung der Sünden ist, da entsteht auch ein neues, anderes Leben.“ Aufhören! Da läuft es selbst mir als einem Mystiker kalt den Rücken herunter. Dass die Zicken und Schnösel aus Calvins Genf durch die Straßen gehen konnten und jede zweite Nachbarin und jeden zweiten Nachbarn bereits ganz im Hier und Jetzt als für das ewige Höllenfeuer bestimmt annehmen durften, übergeht der professionelle Christ und Autor, das Schweizerische „Grüß Gott“ bekommt angesichts der züngelnden Höllen- oder auch Scheiterhaufenflammen einen aufregend spannenden Beigeschmack. Die womöglich sehr antisozialen Folgen und sicherlich Frustration und Neurosen zeitigende Lehre der Prädestination ist für den aus Nordrhein-Westfalen stammenden, nach 1989 langjährig in Cottbus tätigen Bielefelder Honorarprofessor und evangelischen Reformierten gar kein Thema.

Wischnath weiter, wenig geschichtskundig, dafür voll des Lobes über Calvins christlichen Gesellschaftsentwurf: „Der Staat ist daran zu prüfen, wieweit er dem Anspruch Gottes Raum gibt, dass er dessen Ebenbild, den Menschen, schützt und beschirmt.“ Weshalb der erwähnte Mensch ja auch verbrannt wird, aber nur auf dem Hügel von Champel und nur als Antitrinitarier oder sonstiger Diener Satans. Professor Wischnath: „Dabei ist die Ehre Gottes stets Calvins erstes Bestreben gewesen.“ Kann man wohl sagen, das ist ja das Problem: Ehre Gottes zuerst, Ehre des Ketzers zuletzt, so hielt es schon Ayatollah Ruhollah Chomeini. Bis 2004 war der in den Achtziger Jahren als Abrüstungsbefürworter bekannt gewordene Dr. Wischnath Generalsuperintendent im Sprengel Cottbus, im südlichen, einst sorbisch geprägten Teil des Bundeslandes Brandenburg unweit der polnischen Grenze. Vorwürfe wegen Verdachts einstiger Stasi-Zusammenarbeit gegen ihn wurden um 2003 in Kirche und Presse als haltlos verworfen. Wischnath war 2000-2004 Vorsitzender eines, an sich ist das sehr löblich, Arbeitskreises gegen Fremdenfeindlichkeit und zitiert gerne Martin Niemöller: „Evangelium heißt Angriff!“ Hoffentlich bleibt nach dem Angriff der diversen Götterfreunde von der Demokratie noch etwas übrig.

Seit Fjodor Dostojewski lässt sich die grundsätzliche, menschliche Fähigkeit zu einer für Gerechtigkeit gehaltenen jedenfalls als „Recht“ ausgegebenen brutalen Gewalt spüren und in Worte fassen, jener Gewalt, für deren himmlisch-theistische oder irdisch-atheistische Paradiese ich bei Bedarf einschüchtern, plündern und morden darf. „Wenn Gott nicht existierte, wäre mir als einem Sozialisten oder Nationalsozialisten dann nicht alles erlaubt?“

– „Wenn ich als ein frommer Katholik oder Calvinist, als ein Islamist oder Dschihadist über Gott zu verfügen meinte, ist mir dann im Umgang mit den politreligiösen Gegnern alles erlaubt?“

Als Mitglied des Sozialistischen Hochschulbundes hatte der Westdeutsche Wischnath in den Siebziger Jahren wiederholt die DDR besucht. Zur Entgegennahme des vom Soester Islam Archiv (Gründer in Soest 1981/1982 und Leitung bis 2006 war Konvertit und Schariafreund Herbert Krahwinkel genannt Muhammad Salim Abdullah) verliehenen Muhammad-Nafi-Tschelebi-Preises mutmaßte Wischnath 2001: „Es gibt – wenn man die Würde des Menschen für unantastbar hält – nichts, auf das man sich zur Rechtfertigung von Gewalt und Verbrechen berufen kann, keinen Glauben an Gott, weder im Islam noch im Christentum, aber auch keine atheistische Auffassung, in der Menschen an sich als letzte Instanz und höchstes Wesen glauben.“

„Wenn man die Würde des Menschen für unantastbar hält.“ Sagt der Brandenburger Wischnath. Wenn. Der evangelische Theologieprofessor gibt sich hier in aller Zurückhaltung als Verteidiger des Grundgesetzes Artikels 1, für ein explizites Bekenntnis reicht es allerdings nicht, und spricht natürlich nicht aus oder weiß es erst gar nicht, dass Scharia und islamische Jurisprudenz (fiqh) systematisch und differenziert diskriminieren, dass der gesamte orthodoxe (politische) Islam gegen die Würde jedes Nichtmuslimen verstößt, gegen das Recht auf Leben für Islamapostaten, gegen die Würde und das gleiche Recht der Frau. Im Übrigen hat Wischnath mit diesem Satz ganz Recht und müsste uns 2009 nur noch erklären, dass ein gewisser, vor fünfhundert Jahren geborener Herr Calvin weder von Menschenrechten für Nichtchristen noch von unantastbarer Menschenwürde oder auch nur körperlicher Unversehrtheit für Trinitätsleugner etwas wissen wollte.

Jacques Auvergne

60 Jahre deutsches Grundgesetz, 30 Jahre Islamischer Gottesstaat Iran

Mai 21, 2009

23.05.2009

von Gabi Schmidt

Sehr geehrte Damen und Herren,

der heutige Samstag ist in Deutschland ein ganz besonderer Jubiläumstag. Am 23. Mai 1949, also vor genau 60 Jahren, wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet, am nächsten Tag trat es in Kraft. Seither gilt: Egal, welche Hautfarbe du hast, woher du kommst oder welche Sprache du sprichst, welche Weltanschauung oder Religion du hast oder nicht hast, ob du Frau oder Mann bist, in Deutschland haben alle Menschen die gleichen Rechte, jeder einzelne muss vor Willkür, Benachteiligung und Machtmissbrauch geschützt werden. Das schreibt das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, vor. In den 146 Artikeln steht genau aufgeschrieben, wie alle Menschen, unabhängig von sozialer Rolle, gesellschaftlichem Status oder beruflicher Funktion miteinander umzugehen haben und auf was der Staat aufpassen muss. Aber auch die gesamte politische und rechtliche Ordnung Deutschlands stützt sich auf das Grundgesetz (GG). Es gibt sogar ein besonderes Gericht, das darauf achtet, ob die Grundrechte gewahrt bleiben: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dort kann jeder Bürger klagen, wenn er glaubt, in seinen Grundrechten verletzt worden zu sein, ein Gesetz kann auf Verfassungskonformität überprüft werden.

Das Grundgesetz ist die politische Grundordnung Deutschlands, an die sich auch der Staat halten muss. So darf in Gefängnissen nicht gefoltert werden. Laut Art. 8 Abs. 1 haben alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Waffen friedlich zu versammeln, ohne eine eigene Genehmigung einholen oder das Treffen anmelden zu müssen. Aus gutem Grund ist es nicht so einfach, das Grundgesetz abzuändern. Zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Mitglieder des Bundesrates müssen damit einverstanden sein. Artikel, die wesentliche Verfassungsprinzipien festlegen, dürfen sogar nie eingeschränkt oder gestrichen werden. Dazu gehören die Artikel 1 (unantastbare Menschenwürde) und 20, der Grundsätzliches zur freiheitlich demokratischen Grundordnung wie Gewaltenteilung, Säkularität, soziale Rechtsstaatlichkeit, Föderalismus enthält und jedem Deutschen, wenn andere Mittel nicht mehr greifen, ein Widerstandsrecht gegen jeden einräumt, der versucht, die freiheitlich demokratische Staatsordnung zu beseitigen.

Einigkeit und Recht und Freiheit sind jedoch keine Selbstverständlichkeit. Immer wieder hat es Diskussionen über das Grundgesetz gegeben. Schon bei den Sitzungen des parlamentarischen Rates, der Gruppe, die beauftragt wurde, eine demokratische Verfassung für das Nachkriegsdeutschland zu schaffen, gab es heftige politische Auseinandersetzungen über deren Inhalt und Ausgestaltung. Elisabeth Selbert schaffte es gemeinsam mit ihren drei Mitstreiterinnen Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel sowie mit der Unterstützung von Frauenverbänden, gegen die deutliche Überzahl der männlichen Kollegen (61/4) im parlamentarischen Rat ihre Überzeugung von der Gleichberechtigung der Geschlechter durchzusetzen. So heißt es in Art. 3 Abs. 2 GG ausdrücklich: Alle “Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Soweit das Gesetz. Im Alltag zeigte sich jedoch, dass der Umsetzung der vom Grundgesetz geforderten Gleichheitsrechte für Frauen noch große Hindernisse und Widerstände im Weg standen. Vor 50 Jahren war der Mann der „Herr im Haus“, der in allen Fragen des Lebens die letzte Entscheidung hatte. Frauen durften zwar einen Arbeitsvertrag schließen, aber der Ehemann konnte ihn einfach kündigen, wenn er mit der Berufstätigkeit seiner Ehefrau nicht einverstanden war. Als Familienoberhaupt hatte der Vater die „elterliche Gewalt“ über die Kinder. Das hieß: Papa bestimmte, wo es lang ging und die Familie musste sich daran halten.

Erst acht Jahre später, am 03.05.1957 wurde der verfassungsrechtlich verbriefte Grundsatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ im BGB, das auch heute noch regelt, wie das Grundgesetz im Alltag umgesetzt werden soll, berücksichtigt, es dauerte weitere zwei Jahre bis das Bundesverfassungsgericht endgültig für Rechtsklarheit sorgte und das „patriarchalische Machtwort“ entkräftete. Mehr als 50 Jahre später dürfen wir Bürgerinnen feststellen, dass wir Frauen in der Bundesrepublik zwar weitgehend gleichberechtigt sind, in unseren Bemühungen jedoch nicht nachlassen dürfen. In den Chefsesseln sitzen weiterhin viel häufiger Männer, Frauen bekommen für die gleiche Arbeit noch immer nicht den gleichen Lohn. Zurzeit ähnelt der Alltag vieler Frauen einer ständigen Hetze zwischen Haushalt, Herd, Kindererziehung und Billigjobs. Armut ist weiblich. Das bestätigt der 3. Armutsbericht der Bundesregierung. Die Bedingungen, die an das eigenständige Aufenthaltsrecht trennungswilliger, geschiedener oder nach Zwangsheirat in die Heimat verschleppter Ausländerinnen geknüpft sind, stellen für diese Frauen eine unverhältnismäßige Härte dar.

Es ist noch ein langer Weg zurückzulegen, bis alle Menschen in der Bundesrepublik gleiche Rechte haben. Seit 2002 ist im GG aufgeschrieben, dass der Staat Tiere schützen muss. Die Forderung, auch Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, scheiterte im letzten Jahr jedoch kläglich. Tierschutz vor Kinderschutz – das gibt es wirklich in keinem anderen Land der EU. Während Tierschutz in Deutschland nun Staatsziel ist, müssen Rechte für junge Menschen noch indirekt aus der Verfassung abgeleitet werden. Kinder verdienen den besonderen Schutz der Gesellschaft, sie haben ein Recht auf Bildung, gewaltfreie Erziehung und soziale Sicherheit. Für eine altersgerechte Entwicklung brauchen sie von religiöser Indoktrination freie Räume. Deshalb fordern wir gänzlich kopftuchfreie Kindergärten und Schulen und ein Verbot des Kinderhidjab in der Öffentlichkeit für Mädchen unter vierzehn Jahren. Auch Kinderrechte müssen ins Grundgesetz. Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, soziale Sicherheit und Frieden für alle hier lebenden Bewohner sind ein dauerhaft erstrebenswertes Ziel, dass erarbeitet und verteidigt werden muss. Gleichheits- und Freiheitsrechte fallen jedoch niemandem einfach in den Schoß. Die aktuelle Entwicklung in der deutschen Sicherheitspolitik fallen einem auch in der Bundesrepublik nicht einfach in den Schoß, für seine Rechte muss man kämpfen.

30 Jahre Islamische Republik Iran

Von diesen durchaus noch verbesserungsfähigen deutschen Standards ist der zweite Jubilar, die Islamische Republik Iran jedoch meilenweit entfernt. Mit der Islamischen Revolution ist das vormoderne islamische Recht, die Scharia, wieder eingeführt worden. Da dieses Gesetz niemals schriftlich fixiert wurde, wird die Rechtspflege und Weiterentwicklung der islamischen Jurisprudenz (fiqh) in einer Art Fallrecht System durchgeführt. Bis heute gibt es keine Gewaltenteilung im Staat, der oberste geistliche Führer hat weit reichende Befugnisse.

Im Iran haben weder die Bürgerinnen und Bürger des Landes, noch ausländische Gäste die Wahl, sich morgens vor den Kleiderschrank zu stellen und nach Geschmack, Lust und Laune die Garderobe zusammenzustellen. Durch die Straßen der islamischen Republik patrouilliert die Sittenpolizei und bestraft Verstöße gegen die islamische Kleidungsordnung oder die Haar- und Barttracht der Männer mit einer Geldbuße von bis zu 300 €. Da die meisten eine so hohe Geldsumme nicht bezahlen können, werden sie für 10 Tage ins Gefängnis gesperrt.

Religionsfreiheit gibt es in dieser Theokratie ebenfalls nicht. Anhänger der rechtlich anerkannten Buchreligionen, Zoroastrier, Juden und Christen werden permanent benachteiligt und zu Loyalitätsbeweisen gezwungen, die größte nichtmuslimische Bevölkerungsgruppe, die Bahā’ī wird systematisch verfolgt. Seit 1979 wurden Aufstände der Kurden brutal niedergeschlagen, zahlreiche Zivilisten kamen dabei ums Leben, mehrere kurdische Oppositionelle wurden ermordet. Iran gehört zu den Staaten mit einem sehr hohen Korruptionsindex, universelle Menschenrechte haben in dieser theokratischen Diktatur keinen hohen Stellenwert. Gerichtsverfahren entsprechen nicht internationalen juristischen Standards, Folter und Misshandlungen an Gefangenen sind üblich, einige Gefängnisse des Landes sind für ihre unmenschlichen Haftbedingungen berüchtigt. Immer wieder kommt es vor, dass Gefangene versuchen, sich umzubringen, weil sie den Psychoterror und die sadistischen Misshandlungen der Wärter nicht mehr ertragen können, leider sterben immer wieder Häftlinge an den Folgen von Folter und Körperverletzung durch das Gefängnispersonal. Die Scharia erlaubt Blutrache, auch das Freikaufen eines Täters / einer Täterin durch die Zahlung von Blutgeld an die Familie des Opfers ist nach islamischem Recht statthaft. Das sind Relikte der kulturellen Vormoderne.

In drei Jahrzehnten sind mehr als 150.000 Menschen gesteinigt, enthauptet und erhängt worden. Ihnen wurde teils in überhasteten Prozessen, die an Grausamkeit kaum zu übertreffen sind und die in vielfacher Hinsicht gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 verstoßen, Vergewaltigung, Ehebruch, Mord, Gotteslästerung, Drogenhandel, Apostasie und Unzucht vorgeworfen.

Wir trauern um diese unzähligen Opfer. Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder, die von diesem menschenverachtenden Regime öffentlich ausgepeitscht, verhaftet, eingesperrt, gefoltert und ermordet wurden.

Seit Anfang dieses Jahres hat die islamische Regierung 120 Menschen hingerichtet. Einige waren zum Tatzeitpunkt noch minderjährig, so wie Delara Darabi, die trotz zahlreicher internationaler Proteste am 1. Mai, dem internationalen Arbeiterfeiertag durch Erhängen ermordet wurde. Dass solche Untaten gegen internationale Verträge verstoßen, die der Iran freiwillig unterzeichnet hat, scheint die iranischen Machthaber ebenso wenig zu beeindrucken wie die Vertreter der europäischen Staaten, die mit dem menschenverachtenden Unrechtsregime Iran Handel treiben.

Im Iran gibt es keine Rede- und Pressefreiheit, es gibt keine Versammlungsfreiheit. Journalisten, Internet Nutzer, Blogger, Menschenrechtsaktivisten und andere politische Gegner werden verhaftet, verprügelt, gefoltert, inhaftiert und ermordet, weil sie dem Machthunger der politischen und geistlichen Führer gefährlich werden, indem sie Verstöße gegen internationale Vereinbarungen und die universellen Menschenrechte anprangern.

Vor etwa drei Wochen, am 1. Mai, haben sich im Iran, wie überall auf der Welt üblich, Menschen getroffen, um miteinander friedlich zu diskutieren und den internationalen Arbeitertag zu feiern. Das gefiel den Machthabern jedoch nicht, weshalb nun 170 Arbeiter in Gefängnissen einsitzen. Der islamische Gottesstaat verbietet den Aufbau unabhängiger Gewerkschaften. Werktätige haben kein Streikrecht. Angeblich sollte der Mindestlohn im Jahr 2008 auf 140 US Dollar monatlich festgesetzt worden sein. Tatsächlich bezahlte der Staat als größter Arbeitgeber, 40 % der iranischen Arbeitnehmer stehen in seinen Diensten, willkürlich niedrige Gehälter. Zwei Millionen Beschäftigte wurden seit Monaten gar nicht bezahlt, einige versuchen seit zwei Jahren sich und ihre Familien ohne Lohn durchzubringen. Um sich Zusatzleistungen und Entlassungsabfindungen zu sparen, kündigen viele Betriebe Mitarbeiter, die auf Probe eingestellt wurden, einen Tag vor Ablauf der Probezeit.

In der islamischen Republik leben 71 Millionen Menschen, 20 Millionen Männer und Frauen sind arbeitslos. In den letzten Jahren kam es immer wieder zu spontanen Protesten, Arbeitsniederlegungen und nicht genehmigten Streiks, die von den Schergen des Staatsapparates brutal niedergeschlagen wurden. Die Teilnehmer an diesen Aktionen wurden verprügelt, diffamiert, teilweise ohne Anklage verhaftet und inhaftiert. Einer von ihnen ist der Transportarbeiterführer Mansour Osanlou. Zusammen mit seinen Kollegen hatte er das öffentliche Verkehrsnetz zum Stillstand gebracht. Mit dieser Aktion wollte er gegen eine neue Verordnung des Regimes protestieren, Fahrgäste in Bussen streng nach Geschlechtern zu trennen, die Männer vorne und hinten die Frauen. Für diese mutige Protestaktion wurde er verhaftet, mehrmals verprügelt und ins Gefängnis gesperrt. Dort muss er eine fünfjährige Haftstrafe verbüßen, sofern das Urteil, vielleicht durch internationalen Protest, nicht angefochten wird. Ihm werden Gefährdung der Staatsicherheit und Propaganda gegen das Regime vorgeworfen.

Wir fordern den Iran auf, die internationalen Vereinbarungen wie den International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) und die Convention on the Rights of the Child (CRC), die der Iran freiwillig unterschrieben hat, endlich umzusetzen! Alle am 1. Mai verhafteten Arbeiter sind frei zu lassen! Stop child execution!

von Gabi Schmidt

Kein Kopftuch an öffentlichen Schulen

Oktober 1, 2007

Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen

An Nordrhein-Westfalens öffentlichen Schulen ist es muslimischen Lehrerinnen auch weiterhin nicht erlaubt, ein schariakonformes Kopftuch zu tragen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage der 52jährigen vom Christentum zum Islam konvertierten Hauptschullehrerin Brigitte Weiß ab. Das Gericht vertrat die Auffassung, das Kopftuch sei, egal welche Variante die Trägerinnen auch favorisieren, eine religiöse Bekundung und so ein Verstoß gegen die gebotene staatliche Neutralität an den öffentlichen Schulen. Die Klägerin will, gegen diese richterliche Entscheidung Berufung einlegen.

Die Düsseldorfer Richter schlossen sich der bisherigen vier Entscheidungen Nordrhein-westfälischer Gerichte an. Neu ist allerdings, dass diesmal einer langjährig im Schuldienst tätigen Beamtin das Tragen des Kopftuches während des Dienstes gerichtlich untersagt wurde, drei der vorherigen fundamentalistisch-islamisch orientierten Klägerinnen waren Angestellte, eine vierte Muslima wollte als Beamtin auf Probe eingestellt werden.

Ein Sprecher des Schulministeriums äußerte sich „sehr zufrieden“ über die Bestätigung des Verbotes. Auch dieses Weblog, das sich auch an Lehrende und Lernende der Sozialarbeit und Sozialpädagogik richtet, begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, wenn es für uns auch interessante verfassungsrelevante Aspekte außer Acht lässt und es sich auf den gesamten öffentlichen Dienst beziehen sollte (s. Kopftucht ./. freiheitliche Grundordnung, Ümmühan Karagözlü).

Weiß steht seit 1980 als Lehrerin im Schuldienst und trägt seit ihrem Übertritt zum Islam 1994 den Vornamen M. Sie ist Funktionärin des permanent die Demokratie angreifenden, legalistisch-fundamentalistisch orientierten ’Zentralrates der Muslime in Deutschland’ (ZDM), dessen prominentester Vertreter der unter Demokraten umstrittene langjährige Vorsitzende Frauenarzt Nadeem Elias ist.

Nach eigenen Angaben bemühte sich Weiß seit ihrem Übertritt um die Erlaubnis, das Kopftuch auch im Schulunterricht tragen zu dürfen. Nach ihrer Darstellung hatte sie zunächst mit Rücksicht auf die Schulleitung auf das Kopftuch verzichtet und es nur außerhalb des Gebäudes getragen – zum Beispiel bei Klassenfahrten. Vor den Sommerferien 2006 jedoch entschied sie sich, auch im Schulgebäude ihre Haare zu bedecken.

Wenn der Lehrerin ein Leben nach den Gesetzen des Islams und somit der Scharia so am Herzen liegt, gibt ihr die Demokratie, deren Rechtsweg sie nun so intensiv in Anspruch nimmt, die Freiheit, an einer muslimischen Privatschule zu unterrichten oder aber gleich in einen Staat auszuwandern, in dem die patriarchale Großfamilie, der Koran und die Scharia den Alltag regieren und die Maßstäbe des Weltverstehens setzen. Darüber sollten wir alle nachdenken.

In Nordrhein-Westfalen tragen 22 Lehrerinnen das Kopftuch. Beispielhaft möchten wir der geneigten islamkritischen Leserschaft zwei Pädagoginnen vorstellen.

Frau Eva el‑Shabassy ist Lehrerin an der Grundschule Aachen‑Richterich und trägt seit 30 Jahren permanent Kopftuch, seit einer Zeit, in der ihre Altersgenossen sexuelle Befreiung und ’Mini-Mode’ ausprobierten, sie selbst jedoch die moralischen Vorzüge und die Frauenrechte des Islams zu erkennen glaubte und sich Ganzkörperbadeanzüge und lange Blusen nähte.

Seit zwei Jahrzehnten ist die mit einem demokratiekritischen Ägypter verheiratete el—Shabassy in islamistischen Organisationen aus dem Umfeld der Muslimbruderschaft hoch aktiv, etwa für das ’Islamische Zentrum München’ und das ’Islamische Zentrum Aachen’.

“Der Ehebruch“, so el‑Shabassy, “ist ein Verbrechen wie der Mord“. “Etwas, was mit Steinigung geahndet werden muss?“, fragte der auf einmal sehr interessierte Journalist der ZEIT die Hauptschullehrerin. “Die Strafe steht in der Scharia“, so war ihre sachliche Antwort. Die fromme Lehrerin leidet nicht am postmodernen Werteverfall und fügte lächelnd hinzu: “Wenn einmal in hundert Jahren eine Frau gesteinigt wird, vielleicht werden dann ganz viele Ehen gerettet?“ Diese Frau will also, inch`Allah, die Steinigung für Ehebrecherinnen ins Strafrecht der BRD einführen.

Frau Renate Karaoglan ist ebenfalls zum Islam übergetreten und unterrichtet an der Max-Wittmann-Sonderschule in Dortmund. Seit ihrer Eheschließung mit einem Türken ist die Lehrerin ganzkörperverhüllt, verborgen unter einem strengen Kopftuch und in einen mausgrauen, knöchellangen Mantel gewandet: “Ich muss meine Scham bedecken“, so Karaoglan, die uns Ungläubigen mit einem “Ein Moslem kann unmöglich gegen die Scharia sein“ seelsorgerisch auf die Sprünge hilft. Auch ihre Tochter musste im Alter von elf Jahren ’ihre Scham bedecken’.

Wir Islamkritiker empfinden solche Verstöße gegen in der Verfassung garantierte Grundrechte als gravierendes Unrecht, als eine sexualisierte, dämonisierte Gender‑Apartheid, die Frauen qua Religionsgesetz zu minderwertigen, unreinen, die Männer verführenden Brutöfen erklärt. Das aber hat Europa seit der Aufklärung hinter sich, seit dem eingeführten Frauenwahlrecht im schweizerischen Kanton Appenzell sind hier Männer und Frauen gleich.

Gegen beide islamistischen Beamtinnen liefen disziplinarische Verfahren, doch durften sie in dieser Zeit weiter unterrichten. (ob das unter der Scharia auch möglich gewesen wäre?). Ohne die Arbeit der frauenrechtlerisch orientierten Zeitschrift EMMA jedoch hätten die offensichtlich großzügigen Schulaufsichtsbehörden Nordrhein‑Westfalens wohl noch nicht einmal wegen Verdachts auf Dienstpflichtsverletzung gegen die beiden Scharia‑Freundinnen ermittelt.

Zum Glück für die Demokratien in aller Welt gibt es auch unzählige Kopftuchgegnerinnen und Kopftuchgegner, gerade auch unter den Muslimas und Muslimen. Eine von ihnen ist die Rechtsanwältin Serap Cileli, für die jede Frau mit Kopftuch nach außen hin die fundamentalistische Rechtsordnung der Scharia symbolisiert und für die das Kopftuch ein Zeichen der vormodernen Unterordnung der Frau unter den Mann ist. Für Cileli ist das Kopftuch kein Zeichen des Glaubens, sondern ein mit dem demokratischen Rechtsstaat nicht zu vereinbarendes Symbol der Frauenunterdrückung und darüber hinaus Symbol der bewussten Ablehnung der Werte der Aufklärung, der Säkularität, der freiheitlichen Grundordnung

Selbst der deutsche Verfassungsrechtler Professor Josef Isensee von der Universität Bonn hält das Kopftuch für einen “Kulturimport, der den Frieden mit dem Verfassungsstaat nicht geschlossen hat“ und zur Argumentation von Deutschlands berühmtester Kopftuchlehrerin Fereshta Ludin meinte Isensee nur: “Amt ist Dienst, nicht Selbstverwirklichung“.

Auch wir haben große Zweifel, dass Fundamentalisten wie diese Lehrerinnen für die Aufgabe geeignet sind, junge Menschen auf ein emanzipiertes Leben in der säkularen, kulturellen Moderne eines demokratischen Rechtsstaates vorzubereiten und daher nicht an staatlichen Schulen unterrichten sollten.

Jacques Auvergne
Céleste de la Rivière

Demokratie erhalten, Scharia verhindern

September 30, 2007

حجاب

ḥiǧāb

Hidschab

Kein Kopftuch im öffentlichen Dienst

Von Ümmühan Karagözlü (2007)

Seit dem Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts ist auch das bevölkerungsreichste Bundesland, Nordrhein-Westfalen, damit beschäftigt, eine Entscheidung zum Kopftuch bei Beschäftigten öffentlicher Institutionen zu fällen. Als Sozialpädagoginnen (verschiedenster Glaubensrichtungen), die berufsbedingt täglich auf muslimische Kommilitoninnen und Klientinnen treffen, können wir diesem Thema nicht gleichgültig gegenüber stehen.

Bezug nehmend auf unsere langjährigen Erfahrungen in der Kinder- und Jugend- und Schulsozialarbeit sowie in der außerschulischen Bildung möchten wir folgende Gedanken einbringen:

vor etwa vierzig Jahren kamen die ersten Muslime als Gastarbeiter in die BRD. Die damalige Bundesregierung lud diese Menschen nach Deutschland, zunächst meist türkischstämmig und fast immer männlich, da es unserem Land an (billigen) Arbeitskräften mangelte. Weil die Arbeitsmarktsituation noch recht entspannt war und ausländische Arbeitnehmer selbst als Ungelernte hierzulande mehr verdienten als zu hause, holten sie nach einigen Jahren ihre Familienangehörigen nach und bauten gemeinsam mit ihnen eine neue Existenz auf. Der Wunsch in die Heimat zurück zu kehren wurde auf unbestimmte Zeit verschoben, zumal das Wirtschaftswachstum weiter anhielt und für die teilweise bereits in der Bundesrepublik geborenen Töchter und Söhne qualifizierte Schulabschlüsse, interessante Ausbildungsmöglichleiten und attraktive berufliche Chancen lockten.

Bis etwa Ende der 90er Jahre war die Zugehörigkeit zum Islam für die in Deutschland arbeitenden, lernenden, studierenden und lebenden Muslime anscheinend so selbstverständlich, dass es ihnen nicht wichtig war, diese etwa durch Einhaltung strenger Bekleidungsvorschriften gegenüber der nichtmuslimischen Mehrheitsgesellschaft zu dokumentieren. Dies galt auch für die Anhängerinnen dieser Weltreligion, die als Studentinnen in die BRD kamen oder als Flüchtlinge und Asylbewerberinnen Zuflucht vor Verfolgung und Tyrannei suchten. Auch ist uns nicht bekannt, dass zu dieser Zeit die laïzistische Haltung des türkischen Staates kritisiert wurde.

Die hier ansässigen muslimischen Menschen lebten wie die südeuropäischen Gastarbeiter so unauffällig, dass zu Zeiten wirtschaftlicher Blüte und Vollbeschäftigung die bundesdeutsche Politik der Lebenslage dieser Mitmenschen keine Aufmerksamkeit widmete. Obschon selbst während der etwa Mitte der 80er Jahre einsetzenden Weltwirtschaftskrise und deren desintegrierenden Folgen längst nicht mehr mit einer Rückkehr dieser Bevölkerungsgruppe in ihre Heimat zu rechnen war, ignorierte die damalige Bundesregierung gleichermaßen den aufkommenden Unmut der Mehrheitsgesellschaft wie die sich verschlechternde Lebenslage der nicht europäischstämmigen (kleinasiatischen) Migrantinnen.

Viel zu spät bemühten sich beispielsweise Migrationsbeauftragte oder Fachausschüsse um eine erfolgreiche Eingliederung dieser Bevölkerungsgruppe. Vor allem die in vielfältigen Bereichen des Alltags, besonders aber bei der Arbeitsplatzsuche exkludierenden Folgen mangelnder Sprachkompetenz (zunehmend auch in der Muttersprache) wurde lange Zeit nicht beachtet. Zwar haben wir mittlerweile Politikerinnen mit Migrationshintergrund sowie Ausländerbeiräte. Viele von uns haben türkische Kolleginnen, marokkanische Kommilitoninnen und albanische Nachbarinnen. Doch ist es bisher nur in Ausnahmefällen gelungen, die aus islamisch geprägten Kulturen stammenden Familien wirklich in unsere offene Gesellschaft zu integrieren.

Ein deutlicher Beleg für diese These lässt sich am Beispiel der schlechten sprachlichen und sozialen Integration der zweiten und der dritten Generation türkischer Mitbürgerinnen festmachen, die eher Hauptschulabschluss oder auch gar keinen Schulabschluss erlangen. Diese zahlenmäßig große Gruppe lebt nicht selten in fast ausschließlich türkischen Straßenzügen, versorgt sich mit allen Artikeln des täglichen Lebens in den Geschäften ihrer Landsleute und konsumiert dank Satellitenfernsehen Information wie Unterhaltung in türkischer Sprache. Gerade für Frauen und Kinder bleibt die deutsche Sprache zunehmend Terra incognita. Auch trägt die erst seit wenigen Jahren wahrnehmbare Angst der Musliminnen vor Assimilation gewollt oder ungewollt zu einer Ghettoisierung bei, da wirklich tragfähige soziale Bindungen nur zu Landsleuten bestehen. Gespräche mit Deutschen werden auf ein Mindestmaß reduziert, offener Gedankenaustausch gar ist sehr selten.

Die halbherzig betriebene Integrationspolitik führte dazu, dass ein besonders hoher prozentualer Anteil der Migrantinnen und Einwohnerinnen mit Migrationshintergrund arbeitslos war und ist. Die beiden zuletzt geborenen Generationen stehen zudem vor dem Dilemma, von uns als Ausländerinnen gesehen und behandelt zu werden, während sie im Herkunftsland als ’Deutschländerinnen’ gelten. Es sollte uns daher eigentlich nicht überraschen, dass besonders für die dritte Generation einer Migrationswelle angesichts derartig verschlechterter Lebensbedingungen die Frage nach der eigenen Identität immens wichtig wird.

Derart durch düstere Zukunftsaussichten und tiefe Identitätskrisen verunsichert ist es nicht verwunderlich, dass es nach der Islamischen Revolution, Iran 1979, zu einer (vermeintlich) Gemeinschaft stiftenden Fundamentalisierung und Islamisierung insbesondere der unter 40jährigen Musliminnen überall in den Industriestaaten Europa gekommen ist. So ist zu beobachten, dass die Kopftuch tragenden Frauen, viele von ihnen hier geboren, im Straßenbild immer häufiger werden. Die Tatsache, dass nicht selten junge Musliminnen streng verhüllt mit Tuch und langem Mantel das Haus verlassen, während ihre Mütter in der Kleiderfrage die westliche Variante bevorzugen, ist ein unfreiwilliges Ergebnis derartig verfehlter Integrationspolitik und der gesamtgesellschaftlichen Kultur des Wegschauens.

Besonders betroffen macht uns allerdings die Beobachtung, dass seit etwa 2004 bereits sehr junge Mädchen nur noch mit der streng gebundenen Variante des Kopftuchs, welche Nacken, Hals und Dekolletee bedeckt und nur noch das Gesichtsoval frei lässt, aus dem Haus ihrer Familie heraus gehen. Selbst Zehnjährige mit Hidschab, wir meinen damit die Haube, die, aus einem Stück Stoff genäht Haare, Schultern und Oberkörper vollkommen einhüllt, erscheinen im westdeutschen Stadtbild. Dazu tragen sie nicht selten den oben bereits erwähnten, vor wenigen Jahren eigens entworfenen knöchellangen grauen oder schwarzen Mantel.

Dieses streng islamistische Outfit ist, wie wir meinen, für kleine Mädchen, die auch noch spielen und herumtoben sollten, unpraktisch und bewegungsfeindlich. Auch erwachsenen Frauen können mit diesem kaftanähnlichen Gewand ‚keine großen Schritte‘ machen. Zudem behindern diese Formen des Kopftuchs zweifellos Hör- wie Sehsinn der Trägerinnen und schränken das (Um-)Weltwahrnehmen der Mädchen und Frauen nicht unerheblich ein, besonders wenn auch der Blick züchtig gesenkt werden muss. Diese Kleidungsgewohnheiten erhöhen nicht nur die Unfallgefahren im Straßenverkehr (eingeschränktes Blickfeld), nein, jeder einigermaßen aufmerksame Mensch wird bestätigen dass Körpersprache und Auftreten sowie Denk- und Lebensgewohnheiten beeinflusst werden.

Schon diese oben beschriebenen Alltagsszenen deuten an, dass es bei der bevorstehenden Entscheidung des Landtages von Nordrhein-Westfalen um weit mehr geht als um die rechtliche Gewichtung des Staates zur weltanschaulichen Neutralität einerseits und das Diskriminierungsverbot eines nach Meinung der Anhängerinnen religiös zu interpretierenden Symbols einer monotheistischen Weltreligion andererseits. Hier steht wesentlich mehr als die Klärung dieser Streitfrage zur Entscheidung an!

Wie viele Politikerinnen und Bürgerinnen in der BRD sind wir der Meinung, dass Kleidungsstücke wie Hidschab und Türban (dazu gehören nach unserer Ansicht auch Kippa, Sikh-Turban oder Frömmler-Strickmütze der Islamisten) keine religiös zu interpretierenden Insignien sind, die unter das Benachteiligungsverbot nach Art. 3 GG fallen. Diese Ansicht lässt sich wie folgt begründen:

Nach wie vor sehen weltweit viele Musliminnen das Tragen des Kopftuchs nicht als religiöse Pflicht an. So schreibt Prof. Bassam Tibi in seinem Buch Der Islam und Deutschland – Muslime in Deutschland, dass er viele afrikanische und südostasiatische Gebiete islamischer Bevölkerung bereist habe, in denen Frauen mehrheitlich nicht Kopftuch tragen.

Auch in Europa und in der BRD ist die Gruppe derjenigen Muslimas, die sich nicht mit islamistischen Kleidungsvorschriften identifiziert, deren Mitglieder sich gleichwohl als gläubige Musliminnen bezeichnen, recht groß. Selbst im Koran wird man nach einem ausdrücklichen Kopftuchgebot vergeblich suchen (und nur im Hadith fündig), eher findet man dort Textstellen, die besagen, dass die Frauen keine auffällige Kleidung tragen sollten. Das Kopftuch selbst wird nicht erwähnt; Ralph Ghadban (Das Kopftuch in Koran und Sunna) hingegen weist auf die islamische Überlieferung hin. Wie aber kann es dann sein, dass gerade unter den jungen Muslimas der Anteil derjenigen, die zwar ihr Haar unter einem fundamentalistisch streng gebundenen Kopftuch verbergen, ansonsten aber bewusst erotische und den Körper in Szene setzende, hautenge Kleidung bevorzugen, so sehr groß ist (klappernde Stöckelschuhe, Top mit transparenter Spitze an Taille und Oberarm, Rock mit langen Seitenschlitzen)? Religiöse Motive scheinen diese Anhängerinnen des vermeintlich einzig wahren Glaubens wohl nicht gerade umzutreiben.

Unter Berücksichtigung solcher Beobachtungen und angesichts der Tatsache, dass sich selbst aus dem heiligen Buch der Muslime eine religiös begründete Verpflichtung jeder muslimischen Frau zum Tragen des Kopftuches nicht ableiten lässt, kann dieses ‚Stück Stoff‘ nicht als ein ‚eindeutig religiöses Symbol‘ interpretiert werden.

Im Konsens mit vielen Bürgerinnen und Politikerinnen in NRW und auch mit Blick auf die Bundesländer, in denen schon eine Entscheidung zum Kopftuch getroffen wurde, sind wir vielmehr der Ansicht, dass mit dem ‚Kleidungskodex der islamischen Renaissance‘ auch Haltungen einhergehen, die nicht schützenswert ist. Daher fordern wir die Landesregierung auf, sich bei ihrer Meinungsbildung keineswegs darauf zu beschränken, dass allein die Möglichkeit, dass ein Tragen des Kopftuches religiös begründet sein könnte, ausreicht, um eine verfassungsrechtlich nicht tragbare Beteiligung von kopftuchtragenden Lehrerinnen in staatlichen Schulen im Falle eines Kopftuchverbots abzuleiten.

Wir halten es für unverzichtbar, angesichts der Grundrechte der Kopftuchgegnerinnen wie auch der in dieser Frage Unentschiedenen abzuklären, für welche Strömungen (Politislam sprich Schariagesetz-Lobby; Traum vom erneuerten Kalifat), Lebenspraxen (Gewalt in der Erziehung, Zwangsverheiratung) und Geisteshaltungen (Verachtung von Andersgläubigen, Verbot der Apostasie bei Todesdrohung) das Symbol Kopftuch, das Prinzip Kopftuch eben auch gesehen werden kann. Sieht man sich im Straßenbild um, informiert sich oder spricht mit Vertreterinnen der beiden Meinungsfraktionen, spricht vieles dafür, dass ’dieses Stückchen Stoff’ für verschiedene Haltungen und Ansichten in Anspruch genommen werden kann. Doch sicherlich nicht für die Emanzipation der Frau.

Die demonstrative Unterwerfung unter eine Kleidungsvorschrift, die den äußerlich von Weitem erkennbaren Unterschied zwischen den Geschlechtern zementiert, als Ausdruck von Selbstbewusstsein und Gleichberechtigung zu werten hält nicht nur Frau Dr. Lale Akgün, MdB und langjährige Islambeauftragte der SPD Bundestagsfraktion für grotesk. Wer die Weiterentwicklung der Gleichberechtigung und Gleichstellung als wesentliches Ziel der Mitgliedsstaaten des Europarates anerkennt, kann eine solche Verunglimpfung und Verachtung der Frauen Iran, Afghanistan, Saudi Arabien und Algerien, die das Kopftuch eben nicht freiwillig gewählt haben, nur als zynisch ansehen.

Frauen, die behaupten, ohne Kopftuch würden sie sich nackt fühlen, geht es nicht alleine um Schutz. Nein, unausgesprochen unterteilen sie gleichzeitig ihre Geschlechtsgenossinnen in die Gruppe der Ehrenhaften und die der Unreinen, egal ob die Betroffenen Muslimas sind oder gar so genannte Ungläubige. Das Kopftuch, einschließlich der damit einhergehenden ‚Software‘, ist somit Symbol für die Spaltung der halben Menschheit in Sittsame, Tugendhafte sowie in verachtenswerte Sünderinnen. Die zunehmende Gewohnheit dieser Musliminnen, Männern prinzipiell nicht mehr die Hand zu geben (prominente Vertreterin: Fereshta Ludin), zielt in die gleiche Richtung: sie manifestiert für alle Umstehenden sichtbar der minderwertigere Stellung der Frau, die grundsätzlich als unrein gilt. Dieses (deutsche, europäische) Begrüßungs- und Verabschiedungsritual ist streng gläubigen Muslimas außerdem untersagt, weil selbst dieser harmlose Hautkontakt sexualisiert wird und Mädchen und Frauen unterstellt, wie eine Hure Männer zu verführen. Eine unserer Meinung nach kompromittierende Unterstellung.

Das Verhüllen der Haare kann also auch als Symbol für die Diskriminierung aller Menschen (also der muslimischen Männer) gesehen werden, die nicht bereit sind, sich dieser Frauen verachtenden Bekleidungsethik zu unterwerfen. Während eine große Gruppe von ‚Ungläubigen‘ Religionsfreiheit und das Recht zur freien Meinungsäußerung, d.h. auch Kritik an den religiösen Weltanschauungen, als demokratische Tugend (bekannte Persönlichkeiten erachtet (bekannte Persönlichkeiten wie z.B. Prof. Bassam Tibi, der Dalai Lama, Hans Jonas und Willigis Jäger gehören dazu), droht Schriftstellerinnen und künstlerischen Freigeistern wie Sir Salman Rushdie die Todes Fatwa. Für eine solche Geisteshaltung, für die das Kopftuch eben auch stehen kann, religiöse Toleranz einzufordern, halten wir für eine dreiste Provokation.

Wir alle wissen um die lebenslang prägende Beispielfunktion jeder Kindergärtnerin und Lehrerin, vor allem in Grundschulklassen. Daher müssen wir damit rechnen, dass nicht nur auf muslimische Kinder und Schülerinnen einer neben den Eltern und später der Peergroup so wichtigen Identifikationsfigur vorbehaltlos nacheifern. Eine Art textilen Ausweis der Reinheit und Rechtgläubigkeit (dazu gehören auch das islamische maskuline Gebetskäppchen und die jüdische Kippa) tragende Islamistinnen hätten dann in staatlichen Institutionen wesentlichen Anteil an der Interpretationshoheit ‚wahrer Religion‘. Sie würden jungen Muslimas verdeutlichen, wie sich ehrbare Mädchen und Frauen nicht nur ihren Glaubensbrüdern und -schwestern, sondern auch der Mehrheitsgesellschaft gegenüber kleiden und zu verhalten hätten. Damit würden wir ausgerechnet Fundamentalistinnen einen so wesentlichen Bereich wie die Deutung des (Um )Welt- und Menschenbildes in demokratischen Erziehungs- und Bildungsräumen überlassen.

Die gesunde, selbst bestimmte Entwicklung von Töchtern und Söhnen zu gesellschaftskritischen und demokratischen Persönlichkeiten, die ein auf dem Grundgesetz (Artikel 3 Absatz §) fußendes Frauenbild bejahen, sollte uns sehr am Herzen liegen. Nicht nur wir Pädagoginnen sollten uns verpflichtet wissen, jeder diesem Erziehungs- und Bildungsauftrag zuwiderlaufenden Entwicklung entschieden entgegenzutreten. Die seit wenigen Jahren von Islamisten propagierte Abmeldung vom Sport- und Schwimmunterricht sowie das Verbot an Klassenfahrten teilzunehmen, verhindert ein wesentliches Erziehungsziel: die gelingende Integration in die Klassengemeinschaft.

Der Gewissenskonflikt, dem junge Musliminnen, die ihre nicht verhüllten Mütter und Schwestern verachten müssten ausgesetzt sind, dürfte niemanden kalt lassen, schon gar nicht Abgeordnete einer demokratischen Landesregierung. Solch vorgeblich religiöse Kleidungs- und damit einhergehende Verhaltensvorschriften und Einstellungen sorgen für die Instrumentalisierung unserer Schulhöfe, Lehrerzimmer und Klassenräume durch die hart agitierende Minderheit der Fundamentalistinnen und verstoßen gegen Art. 3 Abs. 3 GG. Beides kann nicht im Interesse der Landespolitik sein und sollte durch ein entsprechendes Gesetz verhindert werden.

Das Verbot von Kopftuch und anderen aufdringlichen Symbolen sollte sich jedoch keinesfalls auf staatliche Erziehungs- und Bildungseinrichtungen beschränken, sondern auch im Gerichtssaal Anwendung finden. Dies halten z.B. für eine verfassungskonforme Verteidigung und Urteilsfindung für unumgänglich. Wir hätten Zweifel, dass ein Gebetskappe oder Turban tragender Anwalt beziehungsweise eine streng verhüllte Richterin aufgrund ihrer schon äußerlich sichtbaren fundamentalistisch religiösen Wertehierarchie zu einem Vergewaltigungsopfer oder zu einem homosexuellen Verdächtigen mit der gebotenen Objektivität Stellung nehmen kann.

Ümmühan Karagözlü

Diese Abhandlung wird von einer Autorin verfasst. Sie beschreibt und reflektiert insbesondere Lebenslage und Perspektiven von Frauen mit und ohne Migrantionshintergrund in der BRD. Zur besseren Lesbarkeit des Textes verwendet die Autorin generell die weibliche Sprachform (geschrieben: Sozialpädagoginnen, Bürgerinnen etc.), Männer sind ganz selbstverständlich mit gemeint.

Integrationsgipfel

September 23, 2007

Türkische Verbände ziehen es vor, dem Integrationsgipfel der Bundesregierung fern zu bleiben
von Jacques Auvergne

Vierundzwanzig Stunden vorher sagten sie ab. Den dramatischen Effekt haben die Sprecher der türkisch-islamischen Verbände in Deutschland (TGD, DITIB usw.) sicherlich sorgsam kalkuliert, zusätzlich sind sie vielleicht auch überfordert sowie untereinander uneins. Ihr islamischen Verbandsvertreter – lasst mich euch so ansprechen.

Warum missfiel euch diese von Merkel und Schäuble bereitete Chance eines gemeinsamen Gespräches mit der Bundesregierung derartig, dass sie den Integrationsgipfel kühl verschmähten?

Zur Erhellung eurer Motivation mag ein im Internet veröffentlichtes Schreiben dienen, das sich auch auf den zweiten Blick mit den bezeichnend dürren Aussagen der islamischen Verbandsvertreter kongenial zu decken scheint.

Auch auf euer larmoyantes und albernes Beleidigtspielen über das eurerseits erwünschte extrem niedrige Nachzugsalter für eure Heiratspartner gehen wir im Folgenden ein.

Ja, allerdings verlangen wir Demokratinnen und Demokraten, dass eure Frauen und Männer den Islam verlassen dürfen, ohne totgeschlagen zu werden oder schärfstem sozialem Mobbing seitens von Allahs Fußvolk in ihrem bundesdeutschen Kiez ausgesetzt zu sein.

Ja, wir Demokratinnen und Demokraten verlangen allerdings von euch, den Koran als zeitbedingt, als mysogyn (frauendiskriminierend) und als neurosenah sehen zu dürfen und das auch sagen zu können, was eure intelligentesten und/oder mutigsten Frauen und Männer weltweit längst taten und tun und weshalb sie sich in der freien Welt vor euch Islamisten verstecken mussten und bis auf Weiteres zumeist auch verstecken müssen.

Ja, wir Demokratinnen und Demokraten verlangen die Anerkennung von lesbischen oder schwulen Lebensentwürfen, eine persönliche Selbstbestimmtheit, die wir nicht zuletzt auch den lesbischen Muslimas in Deutschland und Europa oder den schwulen Muslimen in Deutschland und Europa garantieren.

Vorsicht bleibt ohnehin geboten, ob eine jede staatliche Selbstverpflichtung mit Islamverbänden nicht der Einführung der Dhimmitude nahe kommt, mithin der Etablierung eines politreligiösen Dar al-Islam frischer Eroberung. Islamisten jedenfalls hätten gegen solches auch gar nichts einzuwenden und den schafblöden Europäern ist dieses religionsrechtliche Problem bislang kaum aufgefallen.

Ihr türkischen Islamverbände in Deutschland habt ein Problem: die Orthodoxie in Ghom, Nadjaf oder an Kairos Al-Azhar-Universität beharrt seit Jahrhunderten auf einer grundsätzlichen und weltweiten Geltung des genannten sklavenhalterischen und totalitären Religionsrechtes, der repressiven Scharia. Da sich aber auch Europas, Nordamerikas und Australiens bzw. Neuseelands Islamverbände nicht von den theokratischen Rechtsgelehrten ihrer islamischen Herkunftskulturen distanzieren können ohne als Verräter oder Apostaten (Abtrünnige, vom Glauben Abgefallene) zu gelten, werden beide und werdet auch ihr von TGD oder DITIB die Scharia nicht als unzeitgemäß zu erklären wagen, sei es in Kairo, Istanbul oder Köln.

Ihr wollt die Scharia an Rhein und Elbe, um ins koranisch verheißene Paradies zu kommen. Ihr wollt das Kalifat, sonst gibt`s Minuspunkte bei der Auferstehung, so erzählt ihr in euren Koranschulen. Ihr haltet, gesteht uns das, die Scharia dem Grundgesetz für sittlich überlegen.

Die antidemokratischen Fanatiker unter den Muslimen tun dieses aus Überzeugung, die anderen wohl eher aus einem gewissen brutalen Konformitätsdruck. Denn wer als Türkin oder Türke den zeitbedingten, frauenfeindlichen und neurotischen Koran kritisiert, die oder der sollte an der rheinischen Haustüre besser kein Klingelschild mehr haben. Deshalb also schweigen 90% der Muslimas und Muslime zu ihrer Religion, schon weil ihr ihnen durch generationenlange Gehirnwäsche Angst vor Allahs Höllenstrafen anerzogen habt. Deshalb bleibt der weltweite Islam im Würgegriff der radikalen Demokratiehasser, der ’frommen’ Theokraten. Denn von zwei Gläubigen hat der Radikalere halt stets Recht.

Der Islam ist eine Geisel seiner eigenen beiden Extremismen: seines bronzezeitlichen Traditionalismus und seines pseudomodernen Islamismus. Islamkritik ist verboten, kritisches Denken überhaupt. Denken überhaupt. Deshalb gehen keine Nobelpreise in islamische Staaten und deshalb ist den religiösen Führungskreisen an einem permanenten wie fortgesetzten Dummhalten der Basis gelegen. Protest der Bildungsfernen etwa an der Staatsregierung von Pakistan oder Ägypten findet so immer nur mit ’dem’ Buch in der Hand statt und gleicht dem immer neu inszenierten rituellen Vatermord. Der monströs große, willkürliche und brutale innere Vater, den es auszulachen gälte, er bleibt unerkannt.

Alle islamischen Staaten zwischen Marokko und Indonesien sind vorläufig wenig mehr denn soziale Hühnerleitern (Gerangel an der Futterkrippe) oder auch Haifischbecken (Kannibalismus; Treibjagd gegen Dhimmis und Apostaten), alle islamischen Staaten können nicht viel mehr, als auf die Option Militärdiktatur oder auf die Option Gottesstaat zurückgreifen. Bronzezeitliche oder sogar steinzeitliche vorislamische Rituale wie die Klitorisamputation Ägyptens, die vormoderne Routine-Jungenbeschneidung, das blutige Bettlaken der Hochzeitsnacht, die Blutrache Albaniens oder die Ehrenmordpraxis Anatoliens werden im derart versteinerten und fortschrittsfeindlichen Islam nahezu perfekt konserviert. Europas gynäkologisch Ausgebildete beginnen, Jungfernhäutchen rekonstruieren zu lernen. Berliner Türkinnen gehen dazu neuerdings als Nichtmehrjungfrau bzw. Nochnichtjungfrau ins grenznahe polnische Szczecin / Stettin – abartig, sexistisch und vormodern.

Ja, die absolute Gleichwertigkeit der Geschlechter verlangen wir Demokraten von euch islamischen Verbandsvertretern anzuerkennen. Es sind auch Muslimas und Muslime unter uns islamkritischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, aber auch Atheistinnen und Atheisten und sogar Exmuslimas und Exmuslime.

Ja, wir erwarten, dass eure Töchter und Söhne am Sexualkundeunterricht staatlicher Schulen teilnehmen.

Ja, wir muten euren Töchtern und Söhnen zu und wir trauen es ihnen zu, dass sie sich mit Pädagogik, Psychologie, Religionswissenschaft, Menschenrechten, Geschichte und Politik befassen. Sie werden ihren – und deinen – Erziehungsstil in Frage stellen, deine Vorstellungen von Sitte. Wir werden sie darüber hinaus dazu ermuntern, ihren Lebensweg selbst zu gehen, ihre Lebensgeschichte selbst zu schreiben und wir versuchen dafür zu sorgen, dass du sie möglichst wenig daran hinderst.

Die koranisch legitimierte geringere Stellung der Frau (geringwertige Frauenaussage vor Gericht; nur 50 % des Erbes) wird jede Demokratin und jeder Demokrat angreifen müssen, gleich welcher Religion oder Nichtreligion. Ihr Verbandssprecher von TGD und DITIB seid eingeladen am demokratischen Haus Deutschland mitzubauen … oder auch nicht mitzubauen. Dann bleibt, ihr Vertreter vom ’Türkischer Gemeinde’ oder vom ’Anstalt für Religion’, dann bleibt den demokratischen Integrationsgesprächen bitte einfach fern.

Ihr seid fern geblieben. Ihr habt euch in eure Parallelgesellschaften verkrochen, die straßenzugweise leider bereits den Charakter einer antidemokratischen Gegengesellschaft hat.

Denn das unterstellen wir euch: ihr seid bestrebt, die Kluft zwischen Nichtmuslimen und Muslimen zu vertiefen. Darin ähnelt ihr ironischerweise ’unseren’ Rechtsextremisten, wenngleich letztere auch überwiegend anders motiviert sind. Den Hass auf die Moderne teilen allerdings beide, die Unterdrückung der Frau, die vormoderne Auffassung von Sexualität einschließlich Homosexualität sowie die hierarchisch-undemokratische Gesellschaft, das gefällt beiden, euch Islamisten wie ’unseren’ Neonazis.

Wir haben nichts zu verhandeln, ’ein bisschen Scharia’ ist mit uns nicht zu machen.

Und eben darum muss es der Demokratie gehen, auch und gerade den muslimischen Demokratinnen und Demokraten weltweit: die totalitäre Scharia als unzeitgemäß zu erklären, das islamische Religionsgesetz als Hindernis zu verstehen auf dem Weg hin in Gesellschaften, die den Namen kulturelle Moderne wirklich verdienen.

Ja, ihr werdet es dulden müssen, dass wir Europäer uns über Religionen lustig machen. “Es gibt kein Recht darauf, nicht beleidigt zu werden“, sagte dazu einmal jemand. Etliche eurer Intellektuellen künstlerisch Tätigen sind vor Leuten wie euch aus Iran oder Ägypten zu uns nach Europa geflohen, eben gerade um sich ironisch oder kreativ über die Kriecherei und Korruption des islamischen Innenlebens lustig zu machen. Die schreiben längst auch Bücher (Rushdie) oder malen Cartoons (Satrapi), die sind längst juristisch, pädagogisch oder psychologisch ausgebildet. Und sie, Muslimas und Muslime wohl gemerkt, haben wenig Lust, sich von euch Theokraten nun, statt am Kaspischen Meer oder am Nil, nun auch an Rhein oder Nordsee gängeln zu lassen.

In vielen Aspekten ist der zeitbedingte und manichäische Koran heute, in einer Kultur, die auf Individualität und Emanzipation, das heißt auf ein selbst bestimmtes Leben der oder des Einzelnen Wert legt, als entwicklungsfeindlich anzusehen. Der Scharia-Islam ist als unterdrückerisch, antisemitisch und quasi-rassistisch anzusehen. Als Stütze einer individuellen Spiritualität mag der Koran dem muslimischen Menschen dienen (müssen) oder auch nicht, doch sehr viel mehr kann Religion in der säkularen Moderne nun nicht sein denn individuelle Spiritualität.

Distanziert euch von jeder Scharia. Predigt den Verzicht auf das Kalifat.

Einen ’wahren Gott’ anerkennt Demokratie nicht. Fundamentalistischen Demokratieskeptiker haben wir Europäer selber, Kreationisten, Evangelikale, Mormonen, Jehovas Zeugen und viele andere Spinner. Mit dem Unterschied, dass nörgelnde Muslime Bomben in Madrid und London legen, verbiesterte Neuapostoliker aber keine Raketen auf Kairo oder Islamabad abfeuern. Ihr Islamisten jedoch sprengt euch im Irak zum Freitagsgebet wechselseitig aus der Moschee und drangsaliert, foltert oder ermordet Christen in vielen islamisch geprägten Staaten, so viel hat sich mittlerweile herumgesprochen über den ’friedlichen’ Islam.

Ihr ermordet Homosexuelle in Bangladesch, ihr hackt Dieben die Hand ab im Iran, ihr steinigt Ehebrecherinnen an so vielen Orten. Zugegeben, vor 500 Jahren haben wir Europäer das auch gemacht mit Indios, Waldensern oder Hexen, aber wir haben ein bisschen dazu gelernt. Nun lernt ihr Muslimas und Muslime mal, es wird euch nicht schaden.

Wir verstecken eure islamkritischen Intellektuellen vor euch, wir verteidigen lesbische und schwule muslimische Menschen vor euch, zu uns flüchten eure Frauen und Töchter vor der Ehrenmordpraxis oder der allgegenwärtigen arrangierten Ehe. Und wir laden euch zum Integrationsgipfel.

Ihr bliebt fern. 2007.

Welche Ausreden, welches larmoyant inszenierte Wehgeklage und welche raffinierten Beschuldigungen lasst ihr euch 2008 einfallen?

Im Scherz: lebe nicht in Deutschland, lieber Islamverbandsvertreter, wechsle doch einfach deinen Wohnort: die Vereinigten Arabischen Emirate sind für ihre Toleranz gegenüber lesbischen oder schwulen Lebensentwürfen berühmt, Saudi-Arabien ist für seine Freiheit des Religionswechsels anerkannt, Ägypten für seinen humanen Strafvollzug und Algerien für die Transparenz seiner Gerichtprozesse. Was also machst du an Donau, Rhein, Main, Elbe oder Spree? Das im Scherz.

Im Ernst: wir muten dir Einiges zu, ja. Und wir trauen es dir zu. Demokratie ist eine Zumutung. Trau dich.

Jacques Auvergne