اﻟﻤﺴﻴﺤﻴـﺔ
al-masīḥiyya
Le christianisme
The christianity
Christentum
»Eine Zwischenfrage, Herr Pfarrer …«
Von Karsten Hilchenbach. Der Christ und Säkulare Hilchenbach ist Mitglied der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) und richtet Zwischenfragen an Pfarrer Dietrich Denker aus Mönchengladbach. Denker hatte kurz zuvor Scheich Abu Anas (d. i. Muhamed Seyfudin ÇİFTÇİ) besucht, Schulleiter einer Online-basierten, vom Verfassungsschutz beobachteten Fernuniversität.
ISLAMSCHULE heißt eine Lehrstätte, die nach dem wahhabitischen bzw. salafistischen Curriculum der 1961 gegründeten Islamic University of Madinah (IU) arbeitet. Die Fachbereiche der medinensischen IU heißen beispielsweise Faculty Of Shari’a (Islamic Law) oder Faculty of Da’awah & Fundamentals of Islam, akademische Grade lauten Bachelor degree in Sharia Law (LLB) oder Universal Master Degree (M.A) in Islamic jurisprudence.
Die Absolventen der IU, vier Fünftel sind Nichtsaudis aus aller Welt, sind offensichtlich gegenüber einer expansiv bis revolutionären Islamauffassung nicht immun. Islamist Scheich Ahmad Kutty aus Toronto etwa studierte an der IU und will in Kanada glaubensbasierte Schiedsverfahren (faith-based arbitration) einführen. Der indonesische Politiker Hidayat Nur Wahid betreibt mit seiner an der Muslimbruderschaft orientierten und die terroristische palästinensische Ḥamās unterstützenden „Partei für Wohlstand und Gerechtigkeit“ (Prosperous Justice Party, Partai Keadilan Sejahtera (PKS)) Sozialwerke, kämpft gegen Korruption, Drogen und Pornographie und fordert die landesweite Einführung des islamischen Gottesgesetzes. Ein dritter IU-Absolvent stammt aus Deutschland (Braunschweig) und wird inzwischen Scheich Abū Anas genannt.
Die in Saudi-Arabien ausgebildeten Schariafachleute sind offenbar geneigt, nach erfolgreichem Studium zurückgewandert, auf säkulare Systeme von Familiengericht, Standesamt, Schiedsamt oder Anwaltskanzlei zu verzichten und ihren künftigen Klienten, den muslimischen Endverbrauchern, den Weg ins Paradies islam-juristisch arbeitend zu ebnen. Der einzelne „Muslimbürger“ darf allerdings nicht gegen die Scharia verstoßen und ist im Alltag auf „islamisch korrektes“ Verhalten zu überwachen. Die Revolutionäre der archaischen Justiz des Fiqh verstehen sich als Seelenretter. Wir sind jedoch Bürger, keine Religionsbürger.
Die Gefahr einer religiös begründeten Rechtsverschiedenheit rückt bei einer Vielzahl von nach Europa zurückkehrenden IU-Absolventen bzw. bei der erfolgreichen Multiplikatorentätigkeit auch ganz weniger Heimkehrer in die Nähe. Es ist daher dringend zu prüfen, ob unser Rechtsstaat durch eine gelehrte Scharia auf lange Sicht bedroht und die Islamschule mitsamt dem Verein Einladung zum Paradies (EZP) zu schließen ist, das gilt auch für das französische, der Muslimbruderschaft nahe stehende Institut Européen des Sciences Humaines (IESH). Im Sinne des Schutzes der AEMR und des One Law For All hat ein freiheitlicher Demokrat, also auch ein Christ, eine jede Rechtsspaltung selbstverständlich zu verhindern.
Das koranbasierte und schariakonforme Welt- und Menschenbild der bislang in Braunschweig und künftig wohl in Mönchengladbach tätigen Lehranstalt ist notwendigerweise kulturrassistisch, frauenfeindlich und antidemokratisch. Weil das totalitäre Gesetz der Scharia unserer EKD aber offensichtlich als „Religion“ gilt, fühlte sich der christliche Klerus der Stadt Mönchengladbach zum Dialog berufen und eilte flugs zum Gespräch mit den beiden Salafisten Muhamed Seyfudin ÇİFTÇİ und Sven LAU. Der mit Pierre Vogel im EZP tätige Scheich ist prinzipieller Steinigungsfreund und billigt das durch den Ehemann betriebene Frauenprügeln (Koran 4:34).
Im bosnischen Bürgerkriegsgebiet war Çiftçi genannt Abū Anas zwischen 1992 und 1994 als schariakonformer „Sozialarbeiter“ für die (nach Spendensammlungen für die Ḥamās inzwischen verbotene) Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH) tätig. Çiftçi ist Sohn eines Funktionärs der von Necmettin Erbakan gegründeten und einen türkischen Gottesstaat erstrebenden Millî-Görüş-Bewegung und möchte, dass jede fromme Frau sich mit einer Burka (gespensterhafter schwarzer Überwurf, Handschuhe, Gesichtsschleier) vollständig verhüllt. Seine engsten männlichen Mitstreiter sind in den letzten Wochen der Bevölkerung am linken Niederrhein durch altarabisch anmutende Gewänder und lange Bärte sowie durch einen illegalen Kindergarten, eine ungenehmigte Moscheebaustelle und mehrere nächtliche öffentliche Gebetsproteste aufgefallen.
Dietrich Denker signiert folgende offizielle Erklärung.
Verband Evangelischer Kirchengemeinden in Mönchengladbach
Stellungnahme des Vorsitzenden des Verbandes der ev. Kirchengemeinden in Mönchengladbach, Pfr. Dietrich Denker, zu den Aktivitäten des Vereins „Einladung zum Paradies“ im Stadtteil Eicken vom 15.9.2010
Hätte man nicht sagen müssen, dass der „Verein“ vom Verfassungschutz beobachtet wird und warum?
In seiner Sitzung am 15.9.2010 hat der Vorstand unseres Verbandes über eine Stellungnahme zu den Aktivitäten des Vereins „Einladung zum Paradies“ beraten. Das abschließende Ergebnis liegt hiermit vor.
Die konfliktvolle Entwicklung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil Eicken und dem Verein „Einladung zum Paradies“, in Verbindung mit der Ankündigung einer Ansiedlung einer Islamschule beschäftigt viele Mitglieder der evangelischen Gemeinden in der Stadt. Es werden Ängste der Bürgerinnen und Bürger vor islamistischen Tendenzen, einer aggressiven Mission und einer rigiden und traditionalistischen Ausübung des Islams deutlich.
Sind die angeblich irgendwie Verängstigten jetzt Angsthasen oder Phobiker? Haben die Demonstranten denn etwa keine Argumente, sondern nur Ängste? Werden die „Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil Eicken“ in ihrer Mentalität beziehungsweise Aktion hier als ursächlich oder mitursächlich am Konflikt gemacht? Warum erfährt der Leser nicht ein einziges Wort über die Konflikte?
In einem Gespräch mit Vertretern des Verbandes der evangelischen Gemeinden machten Muhamed Ciftci (Vorsitzender des Vereins und Leiter der Islamschule) sowie Sven Lau (Vorstandsmitglied des Vereins) deutlich, dass es nicht ihrer Absicht entspräche einen Konflikt oder Ängste hervorzurufen. Vielmehr sei es ihr Ziel, einen Islam zu lehren, der zu seinen Wurzeln zurückkehre und sich allein auf den Koran und die Offenbarungen Mohammeds so wie seiner unmittelbaren Gefährten bezöge. Allein dieser reine Islam, sei von allen weiteren Überlieferungen und kulturellen Einflüssen der letzten Jahrhunderte gereinigt.
Die Kirchenvertreter sprechen also mit politreligiösen Radikalen, die auf einen kulturrassistischen Gottesstaat (Allahkratie) hinarbeiten und die Apostatenmord und Steinigung rechtfertigen. Nichtmuslime und Frauen sind in diesem islamischen Gemeinwesen zu Ehre Allahgottes auf charakteristische Weise juristisch herabzusetzen, was Pfarrer Denker nicht weiß oder verschweigt.
Herr Ciftci und Herr Lau grenzten sich aus religiösen Gründen ausdrücklich von jeder Gewaltanwendung und damit auch von Ehrenmord, Zwangsheirat und Unterdrückung der Frau ab. Sie verurteilten alle Strömungen im Islam, die solches förderten. Auch wurde zugesichert, dass Menschen, die zur Ausübung von Gewalt aufrufen würden oder von denen bekannt würde, dass sie Gewalt ausüben, nicht in der Moschee geduldet würden und bei den staatlichen Behörden angezeigt würden.
Leugnet die örtliche Evangelische Kirche die Herabsetzung der Frau in Koran und Scharia? Wenn sie die Deklassiereng der Frau im islamischen Recht erkennt und bekennt, wie hat sie dann die schariaverteidigenden Herren Ciftci und Lau einzuschätzen, sind Abu Anas und Abu Adam nun zwei Islamunkundige, zwei Lügner oder zwei Ex-Muslime? Oder kann es sein, dass die wissenschaftlich nachweisbare Diskriminierung der Frau im orthodoxen Islam salafistenseits als wahres weibliches Glück dargestellt wird, doch wenn das so ist, billigt die EKIR diesen Ausstieg aus den für alle geltenden wissenschaftlichen und rechtlichen Normen? Ist die Scharia durch Nichtmuslime künftig bitte gar nicht mehr zu bewerten?
Im Vergleich mit unserem christlichen Glauben gibt es jedoch unüberbrückbare Unterschiede, die das interreligiöse Gespräch erschweren.
Und was ist mit dem „Vergleich“ zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, sieht Pfarrer Denker keine große bzw. „unüberbrückbare“ Differenz? Haben die so genannten Christen schlicht das Glück oder Pech gehabt, dass ihre Doktrin (vielleicht) mit der AEMR übereinstimmt? Falls die Scharia gegen das Grundgesetz verstößt, wieso erklärt die Kirche dann den „Dialog mit dem Islam“ nicht zum Demokratierisiko?
Entsprechend der Glaubensüberzeugung von Muhamed Ciftci sind z.B. alle, die nicht den von seinen Glaubensbrüdern und -schwestern gepredigten Glaubensweg gehen, verflucht.
Ersetzt hier das geistlose Miterleben die nüchterne Außenansicht? Gibt es im wissenschaftlichen Sinne oder in der gelebten kulturellen Moderne „Fluch“, soll, darf es Verfluchungen aus evangelischer Sicht wirklich geben? Falls die EKD bzw. ihre Gottheit kein Verfluchen im Programm hat, billigt sie es, dass andere religiöse Gemeinschaften Verwünschungen, Schadenszauber oder Heilsverweigerung pädagogisch vermitteln dürfen, etwa Minderjährigen?
Damit sei nach seinem Verständnis des Islam ausgesagt, dass am Ende der Tage alle Menschen vor Allah erscheinen müssten. Die aber, die nicht den Glaubensweg des reinen Islam gewählt hätten, würden dann von Allah verflucht und vom Einzug ins Paradies ausgeschlossen, da sie ja den Weg zur Buße und zum rechten Glauben nicht gefunden hätten.
Die Kopftuchverweigerinnen und sonstigen Schariavermeider gelangen nicht lediglich niemals in die ewige Gottesnähe, sie müssen unendlich qualvoll und vielleicht auf ewig im Feuer der Verdammnis brennen. Warum sind die Worte Teufel und Hölle, zentrale Bestandteile der koranbasierten Doktrin, an dieser Stelle übergangen worden?
Einer Verfluchung aller Andersgläubigen, oder gar einem gewaltsamen Kampf gegen sie durch die Rechtgläubigen sei damit aber keineswegs das Wort geredet. Lediglich das Urteil Allahs über diese stünde fest. „Einladung zum Paradies“ wolle vielmehr Andersgläubige bzw. Ungläubige für den wahren Glauben nach der Weise des reinen Islam gewinnen.
Nichtmuslime sind also aus salafistischer bzw. streng islamischer Sicht als Menschen sittlich geringeren Wertes zu beschreiben. Darf den so genannten muslimischen Kindern empfohlen werden, auf die nicht gottesfürchtig lebenden Kinder mit Hass, Ekel oder Mitleid herabzusehen?
Auf der Basis dieser fundamentalistischen Glaubensüberzeugung ist ein Dialog, der über das Kennenlernen der jeweiligen religiösen Überzeugungen hinaus geht, weder von christlicher noch von islamischer Seite möglich.
Warum steht hier nicht: Wir empfehlen allen unseren Gemeinden, Gruppen und evangelischen Einzelpersonen, den Kontakt zu Islamschule / EZP zu vermeiden? Ist Jugendschutz nicht wichtig, wo sind die Bildungsseminare evangelischer Jugendarbeit, die vor dem ungleich behandelnden islamischen Recht warnen und die das Menschenbild der Salafisten begründet verwerfen?
Auch das gemeinsame Gespräch auf gesellschaftlicher bzw. kultureller Ebene stößt an seine Grenzen, da von Seiten der Glaubensbrüder und –schwestern des Vereins „Einladung zum Paradies“ schon aus religiösen Gründen um der Reinheit des wahren Islam Willen jegliche Form der kulturellen Integration abgelehnt werden muss.
Ein misslungenes Gespräch ist sicherlich unangenehm, aber geht es nicht um die universellen Menschenrechte bis zum Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung und Meinungsfreiheit? In was hinein soll eigentlich in Deutschland in Zukunft integriert werden, in ein für jeden Menschen zugängliches, ungeschmälertes Grundgesetz oder in die Scharia bzw. in die Schariatoleranz? Sollte man angesichts einer Strömung, die den Schleier und Gesichtsschleier fordert und die Zweitfrau sowie die Kindbraut billigt, nicht gerade auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau ausdrücklich erwähnen?
Schon die Anpassung an hiesige Bekleidungsarten oder so selbstverständliche Verhaltensweisen wie Begrüßungsgesten sind mit ihren religiösen Überzeugungen oft nicht vereinbar. So werden Frauen von Männern und Männer von Frauen aus religiösen Gründen niemals mit Handschlag begrüßt.
Die Burka ist recht neu in Mönchengladbach, das stimmt, sollen wir den Gesichtsschleier aber künftig einfach tolerieren? Was bitte wird denn noch so alles „aus religiösen Gründen“ getan, sehr geehrter Herr Pfarrer Denker, im Iran oder weltweit: Wird auch „aus religiösen Gründen“ gesteinigt? Geschieht das von asch-Schiha geforderte Frauenprügeln, das entsprechende islamische Buch (Frauen im Schutz des Islam) ist im Januar 2010 in Salafistenkreisen beschlagnahmt worden, denn etwa nicht „aus religiösen Gründen“? Und wenn Frauenprügeln unreligiös ist, hat asch-Schiha dann den Islam nicht verstanden oder ist er ein Islamapostat? Der nach eigenem Bekunden christlich empfindende Dietrich Denker weiß, dass salafistenseits im Namen der Religion Gewalt gegen Menschen ausgeübt werden soll, außerhalb des staatlichen Gewaltmonopols. Ist derlei Toleranz christlich oder wenigstens verfassungskonform?
Sollen wir als die „Hiesigen“ den „Bekleidungsarten“ ein wenig entgegenkommen, damit der Kontrast zwischen Burka und Nichtburka etwas weniger ins Gewicht fällt? Ist es jetzt evangelischerseits ganz offiziell, dass der verweigerte Handschlag dem Bereich des Religiösen und religiös zu Duldenden zugerechnet wird? Warum kein Wort zum Konformitätsdruck, zur innermuslimischen Bespitzelung auf „islamisch korrektes“ Wohlverhalten?
Im Sinne der Religionsfreiheit und der Toleranz ist allen Menschen das Recht einzuräumen, ihren Glauben nach ihren Überzeugungen zu leben.
Muhamed Seyfudin Ciftci sagt doch nichts anderes. Wo geht es denn hier zur Auspeitschung, wo zur Imam-Ehe für eine Viertfrau?
Die religiöse Vielfalt ist ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft.
Ex-Muslime werden von Pfarrer Denker leider nicht empfangen, säkular-muslimische Texte von Seyran Ateş und Necla Kelek nicht in Mönchengladbachs evangelischen Gemeindebriefen veröffentlicht, Kritik an Scharia und Fiqh wird von den betreffenden Schriftleitern seit Jahren ganz bewusst unterschlagen. Herr Denker, Sie sollten sich schämen.
Solange kein Rechtsbruch geschieht und kein Gesetz übertreten wird, muss unsere Gesellschaft es aushalten können, dass in ihr auch das nach unserer Überzeugung Falsche gesagt und geglaubt werden kann.
Geht das nicht deutlicher, kommen die evangelischen Funktionäre lediglich zur Erkenntnis, dass das Grundgesetz eine feine Sache ist?
Es bleibt die Aufgabe der staatlichen Behörden, jegliche Verletzung staatlichen Rechts, besonders der Grundrechte, zu unterbinden, bzw. zu ahnden.
Die sprichwörtliche Kurve ist gekratzt und der Pfarrer freut sich über die rechtsstaatlich legitimierte, nachvollziehbare und gründliche Arbeit von Polizei und Verfassungsschutz. Den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im evangelischen Verantwortungsbereich wird weiterhin nichts Kritisches über das islamische Recht beigebracht, der EKD ist die Scharia unantastbar.
Für ein angstfreieres Miteinander ist das gegenseitige Kennenlernen und miteinander Reden wünschenswert.
Man wünscht ein mutigeres Miteinander – Zivilcourage oder Waghalsigkeit? Ruft Denker mich jetzt zum Dialog mit Neonazis und Scientologen auf, damit ich meine „Ängste“ abbaue?
Dies erfordert die Bereitschaft aller Beteiligten einander mit Respekt zu begegnen, die Menschenwürde des Einzelnen zu achten und Sorgen und Ängste auf beiden Seiten ernst zu nehmen.
Welche Menschenwürde meint Dietrich Denker, diejenige der OIC-Charta (Kairo 1990) oder diejenige der AEMR (Paris 1948)? Täterarbeit zur Resozialisation muss geleistet werden, und sicherlich mag der Hells-Angels-Führer oder Salafistenscheich irgendwelche ungeklärten Lebensprobleme mit sich tragen („Ängste auf beiden Seiten“). Können wir aber ernsthaft damit rechnen, dass der Hemmungslosere und Machtverliebtere von zwei Gesprächspartnern auf seinen Vorteil verzichten wird?
Für unsere Gemeindeglieder gilt es, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Mitverantwortung für das Zusammenleben zwischen den Kulturen und Religionen zu übernehmen.
Soll die Stadt Mönchengladbach in ein Gefüge von zunehmend abgeschotteten Religionsvölkern zerfallen, deren Führer immer lauter und immer mehr nach „Harmonie“ und „Dialog“ schreien und einander zwischenzeitlich mit Friedens- und Toleranzpreisen bekränzen? Soll die mehrstufig privilegierende (diskriminierende) Scharia im Familienrecht implementiert werden, damit „Mitverantwortung“ zur aufregenden Herausforderung wird? Ist die Apartheid der Religionsvölker, wie sie in Malaysia, Indien, Ägypten oder im Libanon unnötig leidvoll und kulturell vormodern bzw. gegenmodern gelebt wird, für die Evangelische Kirche ein akzeptables „Zusammenleben“? Wünscht die EKD die zunächst im Familienrecht realisierte Scharia, will die Kirche („allen Menschen das Recht einzuräumen, ihren Glauben nach ihren Überzeugungen zu leben“) die im Namen der praktizierten Religion betriebene Rechtsspaltung?
Vorsitzender des Verbandes der ev. Kirchengemeinden in Mönchengladbach,
Dietrich Denker, Pfarrer
Karsten Hilchenbach, Gemeindemitglied
selbstlob im fall schenuda kopte Says: Oktober 20, 2022 um 7:11 am die muslime finden sich in ihrem religionsgewühle nicht…