Posts Tagged ‘Islam Familienrecht’

Schenuda gehört nicht in ein Waisenhaus

Oktober 20, 2022

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الطفل شنودة

The child Shenouda

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Das Kind Schenuda (4) muss seinen Eltern unverzüglich zurückgegeben werden

Ein christliches Ehepaar in Ägypten, das 29 Jahre lang selbst keine Kinder hatte bekommen können, adoptierte einen neugeborenen Jungen. Ein unbekannter Mensch hatte das Neugeborene auf dem Gelände der Kirche abgelegt, wenn es die Mutter war, dann vielleicht weil sie selbst Christin war beziehungsweise aus ihrer Vermutung heraus, dass es dem Kind bei Christen gut gehen würde.

Der koptische Priester der Kirche gab dem bis dahin kinderlosen Ehepaar das Kind, um es aufzunehmen, für es zu sorgen und es großzuziehen als wäre es das eigene. Der Junge wurde getauft und durch seine Eltern mit Liebe und Hingabe erzogen.

Der christlicher Name des Kindes lautet Shenouda (شنوده). Der sozusagen klassisch koptische Name ist weitbekannt durch Archimandrit Schenute von Atripe (348 — 466) und durch den Namen des Oberhauptes der Koptischen Kirche Schenuda III. (Papst Schenuda III. von Alexandrien, 1923 — 2012).

Die Nichte des Adoptivvaters, die ein ungeteiltes Erbe ihres Onkels anstrebte, drängte die Behörden dahingehend, dass das adoptierte Kind den Pflegeeltern weggenommen werden möge, wohl aus Neid oder Habgier, in jedem Fall um Alleinerbin zu werden.

Ägyptens Behörden wagten und wagen nicht, gegen das islamische Recht zu verstoßen und nahmen den Adoptiveltern das Kind weg. Der Islam verbietet die Adoption (تبني tabannī), die islamischen Gelehrten begründen dieses Adoptionsverbot mit der 33. Koransure. Seit dem Jahr 4 oder 5 nach Hidschra (das wäre im Jahr 626 oder 627), so heißt es auch in einer mit Billigung des dortigen Religionsministeriums im Emirat Katar (Qaṭar) veröffentlichten Fatwa (fatwā, Pl. fatāwā), ist die Adoption islamrechtlich (islamisch) verboten.

Im Einklang mit der Scharia, der islamischen Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit, hier in Übereinstimmung mit der Fitra, der Geschaffenheit jedes Wesens auf den islamisch verstandenen Schöpfer hin, betrachtet der Islam ohnehin jedes Neugeborene als Muslim, und ein solcher dürfe grundsätzlich nicht in einer christlichen Familie aufwachsen.

Um den allgemeinen Menschenrechten Geltung zu verschaffen und damit zur Weltgemeinschaft kulturell moderner Staaten zu gehören, muss auch Ägypten die Scharia aus dem Personenstandsrecht und Familienrecht ebenso entfernen wie den Schariavorbehalt aus der Verfassung, Artikel 2. Islam is the religion of the State.

Die Behörden nahmen das Kind seinen christlichen Eltern weg und gaben ihm den, auch, muslimischen Namen Yusuf (يوسف), das ist die arabische Entsprechung des biblischen, aus dem Hebräischen stammenden Namens Josef (יוֹסֵף).

Ebenfalls änderten sie die Religion in seiner Geburtsurkunde, nämlich, wie es die Fitra (Scharia) verlangt, auf „muslimisch“. Die ägyptischen Behörden brachten – oder sollten wir sagen sie entführten und verschleppten? – das Kind Schenuda in eine Pflegeeinrichtung, in ein staatlich geführtes Waisenhaus.

Überall auf der Welt gedeihen Vernunft, Anteilnahme und Versöhnung aus der Keimzelle Familie heraus, aus der liebevollen und fürsorglichen Beziehung zwischen Eltern und Kind.

Überall auf der Welt, also auch in Ägypten, braucht ein Kind seine Eltern und ist es ein grausamer Bruch mit der Menschlichkeit, ein Kind seinen Eltern wegzunehmen.

Im Sinne des Kindeswohls und des Wohlergehens auch von den Eltern des Vierjährigen sind die ägyptischen Behörden aufgefordert, unverzüglich dafür zu sorgen, dass das Kind Schenuda nicht im staatlich betriebenen Kinderheim leben muss, sondern zu seinen Eltern zurückkehren kann.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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Q u e l l e n

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The Tragic Story of ‘Baby Shenouda’

Meanwhile, there is every indication that Shenouda was born to a Christian mother—or at least to a mother who thought Christians would best know how to raise her unwanted child. Otherwise, why abandon the babe in a church?

Raymond Ibrahim

copticsolidarity.org/2022/09/06/the-tragic-story-of-baby-shenouda/

Egyptian Child Forcibly ‚Returned‘ to Islam · The Tragic Story of ‚Baby Shenouda‘ · Raymond Ibrahim

meforum.org/63556/egyptian-child-forcibly-returned-to-islam

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4-year-old Shenouda was Taken From His Adoptive Parents and Placed in an Orphanage in Egypt

Raghda El-Sayed

el-shai.com/4-year-old-shenouda-orphanage-in-egypt/

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Orphan Forced from Christian Home Highlights Islamic Ban on Adoption

Egypt sees surge in foster care applications, though still insufficient, while Christians denied custody due to sharia law.

Jayson Casper

christianitytoday.com/news/2022/september/egypt-adoption-ban-sharia-kafala-coptic-orphans-shenouda.html

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Zayd ibn Haritha al-Kalbi · marriage to Zaynab bint Jahsh · divorce from Zaynab

Change of adoption laws in Islam

… the traditional Arab form of adoption was no longer recognized in Islam; it was replaced by kafala.

en.wikipedia.org/wiki/Zayd_ibn_Haritha_al-Kalbi#Change_of_adoption_laws_in_Islam

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Koran Sure 33

Al-Ahzab (الأحزاب, al-aḥzāb, „the confederates“, „the clans“, „the coalition“, „the combined forces“) is the 33rd chapter (sūra) of the Quran (Q33)

en.wikipedia.org/wiki/Al-Aḥzāb

Adopted and blood-related persons

Verses 33:5-6 are concerned with the differences between adopted and blood-related persons. Verse 33:5 refers to adoption in Islam

en.wikipedia.org/wiki/Al-Aḥzāb#5-6_Adopted_and_blood-related_persons

Islamic adoptional jurisprudence

en.wikipedia.org/wiki/Islamic_adoptional_jurisprudence

Die 33. Koransure (الأحزاب al-Aḥzāb ‚Die Parteien‘, ‚Die Gruppen‘) sei in Medina verkündet worden, heute datiert man sie um das Jahr 627 der gewöhnlichen Zeitrechnung. In Bezug auf Vers 4 wird „Er hat eure Adoptivsöhne nicht (wirklich) zu euren Söhnen gemacht“ von islamischen Autoritäten auf Zaid ibn Haritha bezogen, den Adoptivsohn Mohammeds.

de.wikipedia.org/wiki/Al-Ahzab

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Koran 33:4

corpuscoranicum.de/en/verse-navigator/sura/33/verse/4/concordance/word/20

corpuscoranicum.de/de/verse-navigator/sura/33/verse/4/manuscripts

Allah hat keinem Mann zwei Herzen in seinem Inneren gemacht. Und Er hat eure Gattinnen, von denen ihr euch durch den Rückenschwur trennt, nicht (wirklich) zu euren Müttern gemacht. Und Er hat eure angenommenen Söhne nicht (wirklich) zu euren Söhnen gemacht. Das sind eure Worte aus eurem (eigenen) Mund. Aber Allah sagt die Wahrheit, und Er leitet den (rechten) Weg.

Übersetzung Bubenheim / Elyas (das sind ‚Abdullāh as-Sāmit (Frank Bubenheim) und Nadeem Elyas)

koran.wwpa.com/page/Sure-33-Bubenheim-Elyas

English

legacy.quran.com/33/4

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Koran 33:5

corpuscoranicum.de/en/verse-navigator/sura/33/verse/5/concordance/word/20

corpuscoranicum.de/de/verse-navigator/sura/33/verse/5/manuscripts

Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allah. Wenn ihr ihre Väter nicht kennt, dann sind sie eure Brüder in der Religion und eure Schützlinge. Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

Übersetzung Bubenheim / Elyas

koran.wwpa.com/page/Sure-33-Bubenheim-Elyas

English

legacy.quran.com/33/5

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Koran 33:37

„… Als dann Zaid keinen Wunsch mehr an ihr hatte, gaben Wir sie dir zur Gattin, damit für die Gläubigen kein Grund zur Bedrängnis bestehe hinsichtlich der Gattinnen ihrer angenommenen Söhne, wenn diese keinen Wunsch mehr an ihnen haben. …“ (Bubenheim / Elyas)

koran.wwpa.com/page/Sure-33-Bubenheim-Elyas

„… But when Zaid had accomplished his want of her, We gave her to you as a wife …“ (Shakir)

„… So, as soon as Zayd had accomplished what he would of her, (i.e., accomplished his purpose, and divorced her. The reference is to Zaynab) We espoused her to you …“ (Dr. Ghali)

legacy.quran.com/33/37

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In the past, at-tabanni or child adoption was a common practice. Even the Prophet (…) had adopted Zaid bin Haritha. However, this tabanni or adoption is abolished by the revelation of the verse:

ادْعُوهُمْ لِآبَائِهِمْ هُوَ أَقْسَطُ عِندَ اللَّهِ فَإِن لَّمْ تَعْلَمُوا آبَاءهُمْ فَإِخْوَانُكُمْ فِي الدِّينِ وَمَوَالِيكُمْ

„Call them by [the names of] their fathers; it is more just in the sight of Allah. But if you do not know their fathers – then they are [still] your brothers in religion and those entrusted to you.“ (al-Ahzab :5)

(…) Abdul Aziz ibn Baz explains:

„In the past, tabanni (adoption) was a common thing in the Jahiliyya era. (…)“

topislamic.net/child-adoption-in-islam/

in the Jahiliyya era (جاهلية ǧāhilīya)

en.wikipedia.org/wiki/Jahiliyyah

die Dschahiliyya (جاهلية ǧāhilīya)

de.wikipedia.org/wiki/Dschāhilīya

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Fatwa

The year when adoption was forbidden

IslamWeb · Fatwa No: 139996

Adoption was forbidden in the fifth year A.H. It has also been said that this was in the fourth year A.H. (…) According to the opinion of Abū Isḥāq [al-Fazārī] (…) it was revealed late in the fifth year after Hijra … Ibn al-Qayyim [al-Dschauziyya] (…) confirmed that it was in the fifth year.

islamweb.net/en/fatwa/139996/the-year-when-adoption-was-forbidden

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Fatwa

Das Jahr, in dem das Adoptieren verboten wurde

IslamWeb · Fatwā-Nummer: 139996

islamweb.net/de/fatwa/139996/Das-Jahr-in-dem-das-Adoptieren-verboten-wurde

Qatar

Islamweb.net, an affiliate of the Da’wa and Religious Guidance Department at the Ministry of Endowments and Islamic Affairs

qatar-tribune.com/article/53998/NATION/Islamwebnet-launches-videos-for-non-Arabic-audiences

Ministry of Endowments and Islamic Affairs State of Qatar

Ministry of Endowments [أوقاف awqāf, Sg. وقف waqf] and Islamic Affairs … its Da’wa … IslamWeb.net

npaq-meia.com/Articles7ddc.html?art=8938&cnt=1&lf=161

npaq-meia.com/Articles7ddc.html

Das dem Religionsministerium von Katar unterstellte Fatwa-Portal IslamWeb.net

de.wikipedia.org/wiki/Salafismus

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Katar

Katar importierte in den vergangenen Jahren zunehmend mehr Waffensysteme. Von 2016 bis 2020 war das Importvolumen fast fünfmal so hoch wie von 2011 bis 2014. Damit war das Land zwischen 2016 und 2020 für rund 4 % der weltweiten Waffenimporte verantwortlich und stand im globalen Vergleich auf Rang 8. Unter anderem importierte das Land bzw. importiert noch Kampfjets aus den USA, Großbritannien und Frankreich, mehrere hundert gepanzerte Fahrzeuge aus der Türkei, ballistische Kurzstreckenraketen aus China und Leopard 2-Panzer aus Deutschland.

Die Streitkräfte Katars beteiligten sich bis zur Katar-Krise 2017 an der Militärintervention im Jemen seit 2015 mit ca. 1.000 Soldaten und 10 Jagdflugzeugen.

Südwestlich von Doha befindet sich die Al Udeid Air Base, die größte US-Militärbasis im Nahen Osten mit rund 11.000 Soldaten. Großbritannien hat vier C-130 der Royal Air Force in Katar stationiert. Die USA betreiben daneben in Katar ein gemeinsames HBCT-Ausrüstungslager (APS) der Army, der Air Force, der Navy und der Marines. Auch die Türkei unterhält seit 2016 eine Militärbasis in dem Land, die Kapazität für bis zu 3.000 Soldaten bietet. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan gab im November 2019 bekannt, dass der Bau einer neuen türkischen Militärbasis in Katar abgeschlossen sei.

de.wikipedia.org/wiki/Katar#Milit%C3%A4r

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[ Saudi-Arabien ]

10. August 2011

Petition: Kein deutscher Panzerverkauf an repressives Regime

Der geplante deutsche Verkauf von Leopard-Panzern an den saudi-arabischen Unrechtsstaat ist grundgesetzwidrig und sofort zu stoppen.

schariagegner.wordpress.com/2011/08/10/nein-zum-deutschen-panzerverkauf-an-das-saudi-regime/

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Als Friedensbewegung bezeichnet man soziale Bewegungen, die Kriege, Kriegsformen und Kriegsrüstung aktiv und organisatorisch verhindern und den Krieg als Mittel der Politik ausschließen wollen.

de.wikipedia.org/wiki/Friedensbewegung

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Waisenfürsorge im Islam (kafâlat al-yatîm)

Dr. Ralph Ghadban (2015)

(…) Definition

Im islamischen Recht werden die Minderjährigen, die ihren Vater verloren haben als Waise, yatîm, betrachtet. Die Verlust der Mutter berechtigt nicht zu dieser Kennzeichnung. Das beruht auf der patriarchalischen Familienvorstellungen im Islam, die den Vater als Alleinversorger der Familie sehen. Es ergibt sich daraus die Notwendigkeit, seine Kinder nach seinem Ableben zu unterstützen.

Das erklärt aber auch, warum der Waisenstatus mit dem Erwachsenwerden beendet wird. Die Kinder können dann für sich selber sorgen. Einen Waisenstatus haben auch die Findlinge, al-laqît, und die unehelichen Kinder.

Behindert ist derjenige, der wegen geistiger oder physischer Defizite nicht autonom handeln und für sich selber sorgen kann. Sein Zustand wird nicht beendet, kann aber durch adäquates Erlernen oder Behandlung verbessert werden.

Die Betreuungsformen

Die Formen der Waisenfürsorge: Die Adoption (al-tabanni), die Pflegschaft (al-hadâna), die Patenschaft (al-kafâla) und die Vormundschaft (al-wilâya).

In allen Kulturen ist die Adoption erlaubt, der Islam hat sie aber im 7. Jh. verboten. (…)

bpb.de/medien/213757/Waisenfürsorge im Islam.pdf

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BRILL · Encyclopaedia of Islam, THREE

Adoption (altabannī), literally “making someone a son or daughter,” is the act of establishing a man or woman as parent to one who is not his or her natural child.

referenceworks.brillonline.com/entries/encyclopaedia-of-islam-3/adoption-SIM_0304

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كفالة

kafāla

Kafala

(hier als das Verfahren islamrechtlich legaler Kindesaufnahme)

Im Familienrecht bedeutet die Kafala die Verpflichtung eines erwachsenen Muslim, sich genauso wie es ein Elternteil für sein eigenes Kind täte, um den Unterhalt, die Erziehung und den Schutz eines Kindes zu kümmern und die gesetzliche Vormundschaft über dieses Kind auszuüben. Im Unterschied zu einer Adoption wird durch die Kafala kein Verwandtschaftsverhältnis begründet, das Kind wird auch nicht zum Erben des Vormunds. Die Kafala im Familienrecht endet mit der Volljährigkeit des Kindes. Sie kann auf Antrag der leiblichen Eltern oder des Vormunds aber auch vorher aufgehoben werden.

de.wikipedia.org/wiki/Kafala#Familienrecht

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The Struggle of Being a Kafala Mother in Egypt

Marina Makary

Adoption, which entails legally taking another’s child and bringing it up as one’s own, is forbidden in Shari’a (Islamic) law, upon which the Egyptian constitution is based. However, kafala (guardianship) exists. Kafala is the Islamic term for adoption, with the difference of the transference of inheritance rights, and the change of the child’s full name.

egyptianstreets.com/2022/03/24/the-struggle-of-being-a-kafala-mother-in-egypt/

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Kafāla: The Qur’anic-Prophetic Model of Orphan Care

Zainab Alwani

DOI: 10.18060/24666

Keywords: orphan, yatīm, orphan care, kafāla, foster care, guardianship

journals.iupui.edu/index.php/JIFP/article/view/24666

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أمال ميخائيل، الأم البديلة للطفل شنودة،

Amal Mikhael, die Adoptivmutter des Kindes Shenouda

elbalad.news/5435265

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Recognition of Kafala in the Italian Law System from a Comparative Perspective

Adele Pastena

(…) Kafala in the Kingdom of Morocco. Evolution of Islamic Family Law

cambridgescholars.com/resources/pdfs/978-1-5275-5508-2-sample.pdf

books.google.de/books?id=irzxDwAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

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Der traditionsreiche Name des Kindes

Schenuda (شنودة) Shenouda

Shenouda (Egyptian Arabic: شنودة pronounced [ʃeˈnuːdæ]) is an Egyptian male name, which is commonly used among Egyptian Christians (the Copts). The name comes from Coptic: Ϣ…ϯ (Šenoude / Šinouti ) and is a composite of the Egyptian words: še (ϣ… „son“), en- (… „of“) and Noude / Nouti (…ϯ „God“), thus meaning the son of God.

en.wikipedia.org/wiki/Shenouda

Ϣ…ϯ

ägyptisch, koptisch, später ins Griechische als Σενούθιος Senoúthios und ins Russische zu Сенну́фий / Синуфий

en.wiktionary.org/wiki/%CF%A3%E2%B2%89%E2%B2%9B%E2%B2%9F%E2%B2%A9%CF%AF

berlpap.smb.museum/01063/?lang=en

Schenute von Atripe (* um 348; † 466)

de.wikipedia.org/wiki/Schenute_von_Atripe

Шенуте Атрипский · Schenute von Atripe

drevo-info.ru/articles/13674846.html

Schenute von Atripe, Schenute der Archimandrit

Shenoute of Atripe, also known as Shenoute the Great or Saint Shenoute the Archimandrite (347-465 or 348-466) was the abbot of the White Monastery in Egypt. He is considered a saint by the Oriental Orthodox Churches, and is one of the most renowned saints of the Coptic Orthodox Church.

en.wikipedia.org/wiki/Shenoute

„Anba Shenouda, … the founder of Coptic civilization´ …, was called the father of the Copts or the father of the Egyptians.“

الأنبا شنودة رئيس المتوحدين مؤسس الحضارة القبطية وزعيم الثورة القبطية الحضارية والفكرية سمي بأبو القبط أو أبو المصريين، وهو يُعتبر أهم شخصية تمثل رهبنة الشركة في مصر بعد القديس باخوميوس بل أعظم شخصية مصرية في العصر القبطي بأسره. دُعي «أرشمندريت» أي رئيس المتوحدين، لأنه كان يمارس حياة الوحدة من حين إلي آخر. لقد شجع بعض رهبانه علي الانسحاب إلي البرية بعد سنوات قليلة من ممارستهم حياة الشركة، دون قطع علاقتهم بالدير تمامًا. بينما رأي القديس باخوميوس في «الشركة» ذُروة السموّ الرهباني، أما القديس شنوده فيراها مرحلة انتقالية تُعد النفوس الناضجة لحياة المتوحدين الأكثر نسكًا. كان رئيسًا للدير الأبيض في أدريبه في صحراء طيبة، لأكثر من 56 عامًا (القرن الرابع/الخامس). قاد حوالي 2200 راهبًا و1800 راهبة، كما أخبرنا تلميذه وخلفه القديس ويصا.

ar.wikipedia.org/wiki/شنودةرئيسالمتوحدين

Papst Schenuda III.

de.wikipedia.org/wiki/Schenuda_III.

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Weißes Kloster (الدير أبيض Dayr al-ʾAbyaḍ) wird das Schenute-Kloster von Atripe im ägyptischen Gouvernement Sohag (سوهاج Sawhāǧ) genannt.

de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Fes_Kloster_(Sohag)

en.wikipedia.org/wiki/White_Monastery

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2022

„The case of the child Shenouda“

Weltbekannt wird der Fall als „Das Kind Schenuda“, aṭ-Ṭifl Šinūda.

„الطفل شنودة“

google.com/search?q=“الطفل+شنودة“

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Fitra

Fitra (فطرة, fiṭra ‚Natur, Veranlagung; Schöpfung‘), von فطر, faṭara ‚schaffen, erschaffen (von Gott); angeboren sein‘, bezeichnet ein islamisches Konzept von der Natur des Menschen, die so angelegt ist, dass jeder Mensch bei seiner Geburt und gemäß seiner Natur على الفطرة ein muslim, ein – dem koranischen Sprachgebrauch entsprechend – dem einzigen Gott ergebener Mensch sei. Denn Gott hat den Menschen so erschaffen, dass er Kenntnis معرفة / maʿrifa von der Existenz seines Herrn hat (al-mausu’a al-fiqhiyya. Enzyklopädie des islamischen Rechts. Kuwait 1995. Bd. 32, 184–185 nach Quellen der islamischen Theologie).

Fitra ist „eine Art und Weise des Erschaffens oder des Erschaffenseins“. Auf die Entlehnung des Begriffes aus dem Äthiopischen haben die rientalisten Theodor Nöldeke (1836 — 1930) und Friedrich Schwally (1863 — 1919) hingewiesen. Die theologische Bedeutung des Begriffes ist in dem in mehreren Varianten überlieferten Prophetenspruch (Hadith) begründet:

„Jeder (Mensch) wird im Zustand der Fitra geboren (d. h. nach der Art und Weise des Erschaffens durch Gott). Alsdann machen seine Eltern aus ihm einen Juden, Christen oder Zoroastrier.“

de.wikipedia.org/wiki/Fitra

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دستور جمهورية مصر العربية

Verfassung der Arabischen Republik Ägypten

„الإسلام دين الدولة، واللغة العربية لغتها الرسمية، ومبادئ الشريعة الإسلامية المصدرالرئيسى للتشريع“

„Der Islam ist Staatsreligion, Arabisch ist seine Amtssprache, und die Prinzipien der islamischen Scharia sind die Hauptquelle der Gesetzgebung.“

sis.gov.eg/Newvr/consttt%202014.pdf

Constitution of The Arab Republic of Egypt

2014

„We are drafting a Constitution that affirms that the principles of Islamic Sharia are the principal source of legislation, and that the reference for the interpretation of such principles lies in the body of the relevant Supreme Constitutional Court Rulings.“

Article (2)

Islam is the religion of the State and Arabic is its official language. The principles of Islamic Sharia are the main source of legislation.

sis.gov.eg/Newvr/Dustor-en001.pdf

fr.wikipedia.org/wiki/Constitution_%C3%A9gyptienne_de_2014

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الإعلان العالمي لحقوق الإنسان

Universal Declaration of Human Rights · UDHR

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte · AEMR

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)) oder kurz AEMR ist eine rechtlich nicht bindende Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den Menschenrechten. Sie wurde am 10. Dezember 1948 im Palais de Chaillot in Paris verkündet. Nach einer Präambel beginnt sie mit:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ – Art. 1 AEMR

de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erklärung_der_Menschenrechte

en.wikipedia.org/wiki/Universal_Declaration_of_Human_Rights

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Keine Toleranz der Intoleranz

Oktober 21, 2021

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Muezzinruf und allgemeine Menschenrechte

In jeder an den allgemeinen Menschenrechten ausgerichteten Gesellschaft, und eine solche gilt es weltweit, also auch in Deutschland zu erhalten oder zu verwirklichen, gehört es zum allgemein oder doch mehrheitlich bejahten Menschenbild, dass der Mensch, das ist Mann oder Frau, ausreichend mit Verstand begabt ist, um sein Dasein glücklich und friedlich zu gestalten, und das wir von einem gelingenden Leben eines einzelnen Menschen grundsätzlich reden können, einerlei, ob dieser Mensch Jahr für Jahr überwiegend Frömmigkeit fühlt und lebt oder ziemlich eindeutige Gottlosigkeit, ob er über Religion noch nie nachgedacht hat oder heute einfach keine Lust hat, über einen Gott nachzudenken.

Ein alle Lebensbereiche durchdringendes, anders gesagt ein totalitäres Lebensgefühl der Angst vor bösen Geistern oder vor einem angeblich gottgewollten, sogenannte sündige Menschen in einen ewigen Abgrund unbeschreiblich schmerzhafter Qualen hinabstürzendes Strafgericht gehört nicht dazu und ist, bekennend gelehrt, also ohne das Befähigtsein und Befähigen zur Außenansicht, in den Lehrplan öffentlicher Schulen nicht integrierbar, auch nicht in den Islamischen Religionsunterricht (IRU).

Eine Religionslehre, nach der die Frau zu ermahnen und alsbald zu bestrafen ist, wenn sie ihren Körper im öffentlichen Raum nicht bis auf Hände und Gesicht mit Stoff bedeckt, eine religiöse Lehre, nach der sie nur halb so viel erben darf wie ihr Bruder oder in welcher die Tochter Eigentum des Vaters und später ihres Ehemannes ist, welcher ihr das Verlassen des Hauses verbieten kann, ist in der an ihrer Abschaffung nicht interessierten freiheitlichen Demokratie nicht den bekennenden Religionsunterricht integrierbar, auch keine Lehre, die zum Aufbau des jeden Religionskritiker jedenfalls Islamkritiker einschüchternden oder ermordenden Gottesstaates aufruft, der dann vielleicht nicht unbedingt Kalifat sein muss, aber mindestens, wie bei Sayyid Qutb, God´s sovereignty, Hakimiyya.

Deutschland im Oktober 2021, im Jahr 73 nach Bekundung der AEMR, Paris am 10. Dezember 1948. In der lebenswerten und schönen Stadt Köln darf hier und da künftig der Adhan zu hören sein, der Ruf des Muezzin. In einem zweijährigen Modellprojekt erlaubt die Stadt Moscheegemeinden, auf Antrag zum Freitagsgebet zu rufen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) meint, dass mit dem geduldeten Gebetsruf „Vielfalt“ gelebt werde und verschweigt, dass es bislang überall auf der Welt, wo das geltende Recht der Scharia folgt, der islamischen Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit, und dem Fiqh, der islamischen Jurisprudenz, etwa in Afghanistan, im Iran oder in Saudi-Arabien, eine Vielfalt, nennen wir religiöse Vielfalt, Meinungsvielfalt oder sexuelle Vielfalt, allenfalls im Verborgenen vorzufinden und ansonsten eher von Vernichtung bedroht ist.

Kölns Stadtverwaltung begründet den Schritt auch damit, dass in der Domstadt Glocken Christen zum Gebet rufen und dass der Muezzinruf bei Muslimen analog zu behandeln sei. Reker weiß nicht oder verschweigt, dass der eine Religionsstifter sinngemäß sprach, Du sollst deine Feinde küssen, und der andere, Du sollst deine Feinde köpfen.

In der Presseerklärung vom 7. Oktober 2021 sagt Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker:

„Ich freue mich, dass wir mit diesem Modellprojekt den berechtigten religiösen Interessen der vielen Muslime in unserer weltoffenen Stadt Rechnung tragen, damit ein Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religion setzen und ein Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit abgeben – aber auch die Interessen der hier lebenden Muslime akzeptieren.“

Reker weiter:

„Muslime, viele von ihnen hier geboren, sind fester Teil der Kölner Stadtgesellschaft. Wer das anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage. Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.“

Wie versehentlich spaltet OB Reker Kölns Bevölkerung in Muslime und Nichtmuslime auf und unterstellt den dadurch leider ein wenig zur Spezies, zur Sorte Mensch werdenden Kölner Muslimen pauschal Religionsfreude und Freude am Muezzinruf. Was, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ist mit all jenen Männern, Frauen oder Kindern, die sich durch den Muezzinruf gegängelt fühlen, was ist mit den in Köln wohnenden oder Köln besuchenden Ex-Muslimen, mit den Überlebenden der Herrschaft von Ayatollah Chomeini, Boko Haram, Schabaab oder Taliban, mit säkularen Flüchtlingen vielleicht, in denen ein noch so kunstvoll gesungener Adhan Erinnerung an islamische Steinigungen oder islamisches Auspeitschen wachruft, an Pogrome bzw. Angriffe gegen orientalische Christen, gegen Aleviten, Hindus, Jesiden, Atheisten, Islamkritiker oder Feministinnen?

Im an den allgemeinen Menschenrechten ausgerichteten freiheitlichen Rechtsstaat kann jedermann eine Religion haben oder auch nicht, kann jeder seine Religion wechseln, ohne seine vollen Bürgerrechte zu verlieren. Läuten Kölns Kirchenglocken, singen Kölns Muezzine ab Oktober zwei Jahre lang (Modellprojekt) für oder gegen diesen universellen und unveräußerlichen Anspruch? Oder mauert der islamische Gebetsruf symbolisch nun auch in Köln die Islamangehörigen und Schariapflichtigen lebenslang, lebenslänglich ein in den Kerker des religiösen, öffentlich zu bekundenden und öffentlich kontrollierten Wohlverhaltens und Gehorsams?

Folgendes schreibt die Stadt Köln, Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, in ihrer Presseerklärung:

„In der Praxis muss jede Moscheegemeinde, die sich an dem Projekt beteiligen möchte, einen Antrag an die Verwaltung stellen. Festgelegt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgt dann die formelle Zustimmung, den Gebetsruf zum mittäglichen Freitagsgebet an der jeweiligen Moschee zu praktizieren. Der so geschlossene Vertrag enthält individuelle Auflagen, die von der antragstellenden Moscheegemeinde zu erfüllen sind. So darf der Gebetsruf freitags nur in der Zeit zwischen 12 bis 15 Uhr (das mittägliche Freitagsgebet variiert je nach Kalender) und für die Dauer von maximal fünf Minuten erfolgen. Auch die Lautstärke des Rufes wird je nach Lage der Moschee mit einer unterschiedlichen Höchstgrenze festgelegt.“

In einer Islamischen Gesellschaft ist nicht der Mensch, sondern Allah Gesetzgeber und ist Volkssouveränität gleichbedeutend mit Krieg gegen Gott, was auch Frau Reker wissen kann. Die Oberbürgermeisterin der Vielfalt sollte sich fragen, ob der jeweilige Adhan noch zu Andacht, Besinnung und Begegnung aufruft oder bereits zum Durchsetzen von Allahs Hakimiyya, der islamischen Gottesherrschaft, in der Nichtmuslime Menschen sittlich und rechtlich geringeren Wertes sind und schuldhaft geduldete irdische Gleichberechtigung von Mann und Frau den Platz im Paradies verspielt.

Islam ist eine vollständige Religion ebenso wie eine vollständige Rechtsordnung, was Henriette Reker eigentlich interessieren sollte, die Politikerin und Juristin schloss 1986 nach dem Rechtsreferendariat am Landgericht Münster ihre juristische Ausbildung mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen ab. In Deutschland haben wir aber bereits ein Rechtssystem, an der Einführung eines zweiten ist kein Bedarf, welches erst dann die muslimischen Sonderbürger oder muslimischen Beibürger – vergleiche bei Murad Wilfried Hofmann Muslims As Co-Citizens of the West, „the possible development of what might be called a madhhab al-urubi, a fiqh for Muslim dhimmi (!)“ – und ihre Kinder und Kindeskinder in einer rechtlichen Apartheid einsperren würde, insbesondere den muslimischen Mädchen und Frauen von morgen das Recht auf eine selbstgeschriebene Biographie erschwerend oder vereitelnd.

Eine Rechtsspaltung, eine auch nur partielle Rechtsverschiedenheit ist nicht einzuführen, das Islamische Recht ist auch in Teilen nicht ins deutsche, jedermann gleichbehandelnde Recht zu integrieren, bereits im Personenstandsrecht und Eherecht nicht, wo es den erniedrigten Status der muslimischen Frau verlangt, die bei Trennung ihre Kinder an die Familie des Mannes verliert und die durch den Ehemann jederzeit ohne Angabe von Gründen verstoßen werden kann.

Immer noch ist Kritik am Islam in den sogenannten islamischen Ländern nicht nur tabu, sondern lebensgefährlich. Gemäß Scharia und Fiqh, anders gesagt gemäß göttlicher Gesetzlichkeit und irdischer Rechtsschöpfung aus Koran und Sunna, folgt aus der Islamapostasie die Todesstrafe, weswegen Glaubensabtrünnige dort immer wieder angegriffen oder zum Tode verurteilt werden. Ist der jetzt in Köln erklingende islamische Aufruf zum Gebet eine explizite Abkehr von der Doktrin des Apostasieverbotes? Meint Frau Reker vielleicht, dass der schariabasierte Islam mit Menschenfreundlichkeit, Friedlichkeit und Gleichberechtigung der Frau grundsätzlich gleichzusetzen sei und dass die Machthaber in Teheran oder Riad ihre Religion falsch verstanden haben?

Die Freundin des bald erklingenden Muezzinrufes und amtierende Oberbürgermeisterin Reker sollte darüber nachdenken, was es für fromme muslimische Einwanderer, was es für die in einer Kölner muslimischen Familie aufwachsenden Jungen und Mädchen bedeuten kann, zu wissen oder zu erfahren, dass die Religion, beim beständigen Blick auf das jenseitige Wohlergehen oder Verdammtsein, auf Erden jeden Gegenstand, jedes Lebewesen und jede menschliche Handlung so behandelt wissen will, wie es die Fünf Beurteilungen – Al-Ahkam al-Chamsa – nun einmal vorgeben und was auch nicht erst „Salafismus“ oder „Islamismus“ ist, sondern die echte, letztlich 1400 Jahre Religion Islam.

Im genauen Einhalten der Ahkam al-Chamsa – verpflichtend (fard, wadschib), erwünscht (mandub, mustahabb, sunna), erlaubt (halal, mubah), verpönt (makruh), verboten (haram) – gehorchen die Koran und Sunna folgenden Menschen dem Befehl und strengen Blick des Allgegenwärtigen auf das Weltgeschehen. Die Fünf Bewertungen zielen, obschon sie jeden Bereich des menschlichen Lebens im Diesseits bewerten und regulieren, vorrangig auf das islamisch Entscheidende schlechthin, auf den Tag der Auferstehung und die nachfolgende endgültige Gerichtsverhandlung, Vorsitzender Richter wird nicht Juristin Henriette Reker sein, sondern der Schöpfer und Erhalter der Welt.

Der endgültigen Aufteilung aller Menschen in Bewohner des Gartens der Glückseligkeit und Bewohner des Höllenfeuers eingedenk, arbeitet nicht erst jede heutige islamkonforme Richtertätigkeit bzw. jedes europäische klandestine Schariagericht und auch nicht erst eine offiziell errichtete Islamische Religionspolizei (Mutatawwia). Vielmehr folgt dem Grundsatz aller Hisba – Das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen – bereits der große oder kleine Kölner Tugendwächter, der beispielweise einen jungen Mann ermahnt, genauer darauf aufzupassen, dass seine Schwester keine unzüchtige Kleidung trägt oder gar mit einem Jungen gesehen wird.

Statt als Oberbürgermeisterin berüchtigt praxisorientiert (5. Januar 2016, Frauen in Köln sollen zu Fremden mindestens „eine Armlänge“ Distanz halten) im Jahr 2021 zum Muezzinruf lediglich über Fragen von Schallemmission und Lautstärke („Dezibelgrenzen“) zu sinnieren, sollte sich Frau Reker fragen, ob sich im durch Muezzinrufe beschallten öffentlichen Raum der Stadt Köln der insbesondere auf Kinder, Jugendliche und Frauen lastende Druck zu islamisch korrektem Verhalten erhöhen wird und ob ein ganze Straßenzüge beschallender Adhan durch selbsternannte oder bereits semiprofessionelle Kölner Sittenwächter als Freibrief verstanden werden könnte, auch in der Stadt am Rhein durch schariatreues Mobbing unislamische Lebensformen und Verhaltensweisen nach besten Kräften zu beseitigen. Ist OB Reker nicht klar, dass die Stadt Köln (7. Oktober 2021, „zweijähriges Modellprojekt“) eine Erlaubnis zum Gebetsruf nach Ablauf der zwei Jahre kaum wird zurücknehmen können?

Cairo Declaration on Human Rights in Islam (CDHRI)

Als bewusste Verneinung der AEMR (Paris 1948) wurde 1990 durch die 45 Außenminister der Organisation of Islamic Conference (OIC) die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (CDHRI) unterzeichnet. Der 1969 gegründeten OIC, inzwischen als Organisation of Islamic Cooperation, gehören heute 56 Mitgliedsstaaten an, von denen die meisten die Scharia als einzige Quelle oder als Hauptquelle der Gesetzgebung in der Verfassung verankert haben, ein Schariavorbehalt, der islamwidrige Paragraphen eigentlich nicht zulässt und mit dem beispielsweise die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder die Meinungs- und Pressefreiheit nicht zu erreichen ist.

Bereits die Präambel der CDHRI betont „die kulturelle und historische Rolle der Islamischen Weltgemeinde (Umma), die von Gott als die beste Nation [vgl. Sure 3:110] geschaffen wurde und die der Menschheit eine universale und wohlausgewogene Zivilisation gebracht hat“, womit Nichtmuslime, beispielsweise Juden, Christen oder Ex-Muslime, an den Rand gedrängt werden. Die folgenden Artikel werden als verbindliche Gebote Gottes verstanden, ihre Verletzung als schreckliche Sünde.

Einzelne Artikel im Vergleich

Während die AEMR in Artikel 1 alle Menschen als „frei und gleich an Würde und Rechten geboren […] mit Vernunft und Gewissen begabt“ erkennt, die einander „im Geist der Geschwisterlichkeit begegnen“ sollen, heißt es in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam in Artikel 1a):

„Alle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott vereint sind und alle von Adam abstammen.“ Weiter heißt es, dass alle „Menschen gleich an Würde, Pflichten und Verantwortung [sind]“, wobei jedoch der „wahrhafte“ – sprich der islamische – Glaube als „Garantie für das Erlangen solcher Würde“ beschrieben wird, was den Schutz der Rechte eines Menschen an dessen Einhaltung bestimmter islamischer Pflichten knüpft.

Artikel 18 der AEMR stellt fest: „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“ Demgegenüber heißt es in der CDHRI in Artikel 10: „Der Islam ist die Religion der reinen Wesensart. Es ist verboten, irgendeine Art von Druck auf einen Menschen auszuüben oder seine Armut oder Unwissenheit auszunutzen, um ihn zu einer anderen Religion oder zum Atheismus zu bekehren.“

Auch das Recht auf Leben steht gemäß Artikel 2a) der Kairoer Erklärung unter dem Vorbehalt der Scharia:

„Es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt.“

Nach Artikel 22a) hat jedermann das Recht auf freie Meinungsäußerung, „soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt“. Gemäß der CDHRI dient Meinungsfreiheit vor allem dazu, „im Einklang mit den Normen der Scharia für das Recht einzutreten, das Gute zu verfechten und vor dem Unrecht und dem Bösen zu warnen“, womit die Formel der Hisba auch die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit unter Schariavorbehalt stellt. Demgegeüber garantieren die allgemeinen Menschenrechte (AEMR) in Artikel 27 II, „Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Fehlende Gleichberechtigung

Nach Artikel 6a) der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam ist die Frau dem Mann an „Würde“ gleich, was bedeutet, sie die gleichen Rechte … nicht hat. Mann und Frau haben gemäß Artikel 5a) der Kairoer Erklärung das Recht zu heiraten und dürfen weder aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder Nationalität daran gehindert werden, dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Man beachte jedoch die Auslassung des Wortes Religion und vergegenwärtige sich, dass es im Islamischen Recht einer Muslima nicht erlaubt ist, einen Nichtmuslim zu heiraten.

Artikel 7b) schließlich ordnet das Erziehungsrecht der Eltern den „ethischen Werten und Grundsätzen der Scharia“ unter.

Fehlende Trennung zwischen Staat und Islam

Auch wenn die Kairoer Erklärung zur vollen Rechtsgleichheit der Frau und zur negativen Religionsfreiheit beredt schweigt, lässt bereits dieser skizzenhaften Vergleich zwischen AEMR und CDHRI erkennen, dass jede Überordnung der Scharia eine Gleichberechtigung von Muslim und Nichtmuslim ebenso ausschließt wie eine Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Nur so viel für heute zur Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam und als Frage an die Oberbürgermeisterin der Vielfalt: Sollen während des zweijährigen Kölner Modellprojektes Kirchenglocken und Muezzingesänge für die Integration von Menschenbild und Rechtsverständnis der CDHRI werben?

Kölns Presseerklärung schließt wie folgt:

„Zu beachten ist auch, dass die umliegende Nachbarschaft von der Moscheegemeinde im Vorfeld frühzeitig mittels eines Flyers über den Gebetsruf informiert werden muss. Zudem ist für jede Gemeinde eine Ansprechperson für die Nachbarschaft zu benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann.

Das Projekt wird durch die Verwaltung eng begleitet. Nach Abschluss der zweijährigen Projektlaufzeit werden die Stadt und die beteiligten Moscheegemeinden gemeinsam ihre Erfahrungen auswerten, um auf dieser Basis zu entscheiden, ob die neue Regelung beibehalten werden kann.“

Wo bleibt die unzweideutige Solidarität der Verwaltung der rheinischen Millionenstadt, die im Namen der, grundsätzlich fraglos begrüßenswerten, Toleranz („Vielfalt“) jetzt den islamischen Gebetsruf erlaubt, mit den Freidenkern und Religionskritikern in der Türkei, in Ägypten, in Bangladesch, von denen einige mittlerweile auch in Köln leben? Das wäre Mut zur Vielfalt.

In der kulturellen Moderne universeller Menschenrechte noch nicht angekommen oder aus ihr bereits wieder kräftig herausgewandert ist die meines Erachtens auch bei Politikerin und Juristin Reker spürbare Weigerung, zwischen Islam und Muslimen zu unterscheiden, diese seltsame Sehnsucht, Religion und Religionsangehörige gleichzusetzen, dieses Exotisieren des Fremden beim unnötigen Befördern des Gegensatzes religiös definierter Kollektive und beim Behindern des Weges des einzelnen Menschen zu dem, was Immanuel Kant 1784 unter einem gelingenden menschlichen Leben im Zustand der Aufklärung verstand.

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines andern zu bedienen. Selbst verschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Muthes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Muth, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.

Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Theil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung frei gesprochen (naturaliter majorennes), dennoch gerne Zeitlebens unmündig bleiben; und warum es Anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt der für mich die Diät beurtheilt, u. s. w, so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen.“

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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Petition gegen Kinderehen

August 20, 2016

Edward von Roy

An den

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

20.08.2016

Eherecht

Pet 4-18-07-4030-036062 (ist das neue, geänderte Aktenzeichen)

Pet 4-18-07-99999-036062 (das anfangs zugeteilte Aktenzeichen)

Petition

Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

1 Es sind ausnahmslos keine Ehen mehr anzuerkennen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist, was auch für religiöse Eheschließungen gilt wie die islamische Imam-Nikah.

2 Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, können auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden.

3 Gesetzliche Absicherung einer Altersgrenze für Ehemündigkeit von 18 Jahren und Abschaffung der bisher gültigen deutschen Ausnahmegenehmigung einer Heirat bereits ab 16 Jahren.

4 Wiedereinführung der standesamtlichen Voraustrauung und Benennung der religiösen Voraustrauung, auch der Imam-Nikah, als Straftatbestand.

5 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah in der universitären Imamausbildung sowie Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).

6 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah im öffentlichen Schulunterricht, auch im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.

7 Resolution des Deutschen Bundestages: Aufforderung an die Hellenische Republik, seit 1981 Mitglied in der Europäischen Union, die seit 1920 (Vertrag von Sèvres) bzw. 1923 (Vertrag von Lausanne) implementierte Scharia aus dem Griechischen Recht zu entfernen, ein Ehe- und Familienrecht ohne religiös oder anderweitig begründete Rechtsspaltung einzuführen und ein Heiratsalter von 18 Jahren durchzusetzen.

Begründung

Islamisches Recht ist Scharia.

the leaders of the Refah Partisi had declared their intention to establish a plurality of legal systems based on differences in religious belief, to institute Islamic law (the Sharia)

(Europarat. INFORMATION NOTE No. 32 on the case-law of the Court July 2001.)

http://echr.coe.int/Documents/CLIN_2001_07_32_ENG_815323.pdf

the introduction of Islamic Law (sharia)

(Europarat. CASE OF REFAH PARTISI (THE WELFARE PARTY) AND OTHERS v. TURKEY (Applications nos. 41340/98, 41342/98, 41343/98 and 41344/98.)

http://www.iilj.org/courses/documents/refahpartisivturkey.pdf

Eine auf der Scharia beruhende Staatlichkeit oder Gesellschaftsordnung richtet sich gegen die freiheitliche Demokratie und die allgemeinen Menschenrechte, „insbesondere angesichts der [negativen, nämlich AEMR-widrigen] Folgen für […] den rechtlichen Status der Frau und der Art, in der sie, in Übereinstimmung mit ihren religiösen Vorgaben [von Koran und Sunna], in alle Dimensionen des privaten und öffentlichen Lebens eingreift“ (nach Europarat).

Europarat, eigene Übersetzung und Quelle:

„Die Scharia [das Islamische Recht] ist inkompatibel mit den grundlegenden Prinzipien der [freiheitlichen] Demokratie.“

15. The Court concurs in the Chamber’s view that sharia is incompatible with the fundamental principles of democracy, as set forth in the Convention:

“72. Like the Constitutional Court, the Court considers that sharia, which faithfully reflects the dogmas and divine rules laid down by religion, is stable and invariable. Principles such as pluralism in the political sphere or the constant evolution of public freedoms have no place in it. The Court notes that, when read together, the offending statements, which contain explicit references to the introduction of sharia, are difficult to reconcile with the fundamental principles of democracy, as conceived in the Convention taken as a whole. It is difficult to declare one’s respect for democracy and human rights while at the same time supporting a regime based on sharia, which clearly diverges from Convention values, particularly with regard to its criminal law and criminal procedure, its rules on the legal status of women and the way it intervenes in all spheres of private and public life in accordance with religious precepts. … In the Court’s view, a political party whose actions seem to be aimed at introducing sharia in a State party to the Convention can hardly be regarded as an association complying with the democratic ideal that underlies the whole of the Convention.”

(Europarat. CASE OF REFAH PARTISI (THE WELFARE PARTY) AND OTHERS v. TURKEY (Applications nos. 41340/98, 41342/98, 41343/98 and 41344/98.)

http://www.iilj.org/courses/documents/refahpartisivturkey.pdf

Die freiheitlich demokratische Grundordnung (fdGO) und das Deutsche Grundgesetz (GG, 23.05.1948) richten sich zuallererst an den Menschen als Individuum und nicht, wie die Scharia, an den Menschen als Angehörigen einer Geschlechtsklasse (Frau, im Islam rechtlich herabgestuft sprich entwürdigt) oder eines ethnoreligiösen Kollektivs (Muslim – Dhimmi – Harbi). Nur auf diese Weise erfüllen GG, BGB (inkl. Personenstands- bzw. Eherecht) und StGB den hohen Anspruch der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR, Paris am 10.12.1948). Nicht ein wie auch immer definiertes „friedliches Zusammenleben von Muslimen und Nichtmuslimen“ (Angela Merkel 2015), sondern die Durchsetzung universeller Menschenrechte ist und bleibt das Ziel freiheitlich demokratischer Politik.

Deutschland wolle ein friedliches Zusammenleben von Muslimen und Nichtmuslimen, sagte die Bundeskanzlerin bei einem Treffen mit dem türkischen Regierungschef Ahmet Davutoglu im Kanzleramt.

(Merkel: Islam gehört zu Deutschland. Die Welt, 13.01.2015.)

http://www.welt.de/print/welt_kompakt/article136303754/Merkel-Islam-gehoert-zu-Deutschland.html

Merkel: Der Islam gehört zu Deutschland

Bundeskanzlerin Merkel hat sich für ein friedliches Zusammenleben der verschiedenen Religionen in Deutschland ausgesprochen. Der Islam gehöre zu Deutschland, betonte sie. Gleichzeitig forderte Merkel einen stärkeren Dialog zwischen den Religionen.

(Die Bundeskanzlerin, 12.01.2015.)

https://www.bundeskanzlerin.de/Content/DE/Artikel/2015/01/2015-01-12-merkel-islam.html

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kündigt die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe an, die sich ab dem 5. September 2016 in Berlin mit dem Thema Kindbraut (child bride), Kinderehe (child marriage) und Kinderschwangerschaft (child pregnancy) befassen wird. Kinderheirat ist eine Menschenrechtsverletzung.

Child marriage is increasingly recognized as a violation of the rights of girls for the following reasons:

• Effectively ending their education

• Blocking any opportunity to gain vocational and life skills

• Exposing them to the risks of too-early pregnancy, child bearing, and motherhood before they are physically and psychologically ready

• Increasing their risk of intimate partner sexual violence and HIV infection

[…] Young girls who marry before the age of 18 have a greater risk of becoming victims of intimate partner violence than those who marry at an older age. This is especially true when the age gap between the child bride and spouse is large.

[ UNICEF 2013 ]

http://www.unicef.org/media/media_68114.html

International Conference on Population and Development (ICPD). The CRC [Convention on the Rights of the Child | Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention] and ICPD both makecommitments to eliminate harmful traditional practices such as child marriage and child pregnancy.

[ UNFPA 2013 ]

https://www.unfpa.org/sites/default/files/pub-pdf/ADOLESCENT%20PREGNANCY_UNFPA.pdf

Nach geltendem deutschem Recht sollen Ehen nicht vor der Volljährigkeit geschlossen werden, Ausnahmen jedoch sind bisher ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1303

Ehemündigkeit

(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.

(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.

(3) Widerspricht der gesetzliche Vertreter des Antragstellers oder ein sonstiger Inhaber der Personensorge dem Antrag, so darf das Familiengericht die Befreiung nur erteilen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht.

(4) Erteilt das Familiengericht die Befreiung nach Absatz 2, so bedarf der Antragsteller zur Eingehung der Ehe nicht mehr der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines sonstigen Inhabers der Personensorge.

Allein die mögliche und in den nachwuchszentrierten, patriarchalischen und ehrkulturellen Milieus extrem früher Heiraten regelmäßig erwünschte Schwangerschaft ist für das Mädchen lebensbedrohend und endet in vielen Fällen mit lebenslangen gesundheitlichen Schädigungen wie Geburtsfisteln (obstetric fistula) oder dem Tod der Kindbraut.

“Ending Fistula within a Generation” International Day to End Obstetric Fistula

These women will also advocate for the change of behaviors that are the main causes of fistula, such as; child marriage and early and/or frequent childbearing with no space between births.

(UNFPA Afghanistan, 01.06.2016.)

http://afghanistan.unfpa.org/news/%E2%80%9Cending-fistula-within-generation%E2%80%9D-international-day-end-obstetric-fistula

Kinderehen und frühe Schwangerschaften tragen auch zu Geburtsfisteln bei, einer vermeidbaren Geburtsverletzung, bei der sich aufgrund langer Wehen ein Loch im Geburtskanal bildet. Ein offizieller Bericht aus dem Jahr 2011 kommt zu den Ergebnis, dass 25 Prozent der Frauen und Mädchen, bei denen solche Fisteln diagnostiziert wurden, zum Zeitpunkt der Eheschließung jünger als 16 Jahre alt waren und dass 17 Prozent bei ihrer ersten Entbindung unter 16 waren. Da Fisteln zu Harn- und Stuhlinkontinenz führen, kommt es häufig auch zu sozialer Ausgrenzung, Depressionen sowie zum Verlust der Erwerbsfähigkeit und damit zur Unfähigkeit, eine medizinische Behandlung zu bezahlen. Wenn Fisteln nicht behandelt werden, können sie weitere schwere Gesundheitsprobleme hervorrufen und sogar zum Tod führen.

(Afghanistan: Kinderehen und häusliche Gewalt gefährden Fortschritt. Human Rights Watch, 04.09.2013.)

https://www.hrw.org/de/news/2013/09/04/afghanistan-kinderehen-und-hausliche-gewalt-gefahrden-fortschritt

Fistula, a silent tragedy for child brides

The toxic combination of a young girl having sex, getting pregnant and going through childbirth when her body is not developed enough accounts for at least 25% of known fistula cases.

http://www.girlsnotbrides.org/fistula-a-silent-tragedy-for-child-brides/

Health Consequences of Child Marriage in Africa

Nawal M. Nour

[Abstract] Child marriage is a human rights violation that prevents girls from obtaining an education, enjoying optimal health, bonding with others their own age, maturing, and ultimately choosing their own life partners. Child marriage is driven by poverty and has many effects on girls‘ health: increased risk for sexually transmitted diseases, cervical cancer, malaria, death during childbirth, and obstetric fistulas. Girls‘ offspring are at increased risk for premature birth and death as neonates, infants, or children.

http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3372345/

Dem Nachwuchs des Mädchens – dem Kind des Kindes – drohen Frühgeburt, Tod des Ungeborenen, Tod während des Geburtsvorgangs, Säuglingstod oder Kindstod.

Girls‘ offspring are at increased risk for premature birth and death as neonates, infants, or children.

http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3372345/

In diesem Jahr beispielsweise starb im Jemen die dreizehn Jahre alte und mit einem beinahe doppelt so alten Ehemann verheiratete Ilham Mahdi, im Vorjahr (September 2015) eine jemenitische Zwölfjährige während ihres qualvollen, dreitägigen erfolglosen Geburtsvorgangs. Dabei sind Kinderehen durchaus ein religiöses Problem, noch im Februar dieses Jahres (2016) hatte eine Gruppe höchster jemenitischer islamischer Kleriker jeden zum Apostaten (Murtadd, zu: ridda bzw. Irtidād, Abfall vom Islam) erklärt, der ein Verbot von Kinderehen unterstützt. In Ländern, deren staatliche Rechtsordnung sich an der Scharia orientiert, kann der bekundete Abfall vom islamischen Glauben zivilrechtliche (Erbrecht, Eherecht) und strafrechtliche Konsequenzen haben.

A 13-year-old Yemeni girl died of internal injuries four days after a family-arranged marriage to a man almost twice her age, a human rights group said.

Ilham Mahdi al Assi died last Friday in a hospital in Yemen’s Hajja province, the Shaqaeq Arab Forum for Human Rights said, quoting a medical report.

She was married the previous Monday in a traditional arrangement known as a ’swap marriage‘ [Tochtertausch], in which the brother of the bride also married the sister of the groom, it said. […]

Last month, a group of the country’s highest Islamic authorities declared those supporting a ban on child marriages to be apostates.

[…] In September, a 12-year-old Yemeni child-bride died after struggling for three days in labour to give birth, a local human rights organisation said.Yemen once set 15 as the minimum age for marriage, but parliament annulled that law in the 1990s, saying parents should decide when a daughter marries.

(Child bride, 13, dies of internal injuries four days after arranged marriage in Yemen. Mail online, 06.03.2016.)

http://www.dailymail.co.uk/news/article-1264729/Child-bride-13-dies-internal-injuries-days-arranged-marriage-Yemen.html

Weil wir in Bezug auf Deutschland 2016 nicht nur über die Roma sprechen, sondern vor allem über muslimische Familien, etwa über Flüchtlinge aus Syrien, ist im Diskurs über Kinderehen stets zu betonen, dass mit Volljährigkeit achtzehn Jahre gemeint sind. Das islamische Recht nämlich, gottgegeben als die Scharia, auf Erden durch Menschen anzuwenden als der Fiqh, definiert als „volljährig“ eine andere Schwelle der sogenannten religiösen Reife (bulūġ; bulugh, Adj. bāliġ; baligh). Ein sogenannter Mukallaf ist, das bedeutet die Pflicht zum Taklif (taklīf) als zum Tragen des (allein heilssichernden islamischen) Gesetzes zu erfüllen hat der Jungen mit 15 und das Mädchen mit neun Jahren (das Mondjahr ist mit seinen 354 Tagen elf Tage kürzer als Sonnenjahr). Anders gesagt: Nach Scharia und Fiqh ist die Neunjährige erwachsen, ist Frau, und ist nur eine Siebenjährige minderjährig.

Abdul-Aziz Al asch-Scheich, der Großmufti Saudi-Arabiens, stellvertretende Justizminister des Landes und Präsident der Religionspolizei, verteidigt die Heirat kleiner Mädchen:

„Jene, die da sagen, zehn oder zwölf Jahre alte Mädchen seien zu jung zum Heiraten, sind ihnen gegenüber grob ungerecht.“ „Wir sollten doch wohl wissen, dass das Islamische Gesetz der Frau keine Ungerechtigkeit gebracht hat.“

It’s an injustice to NOT marry girls aged 10, says Saudi cleric

Ten-year-old girls are ready for marriage, according to Saudi Arabia’s most senior cleric.

Sheikh Abdul-Aziz Al Sheikh, the country’s grand mufti, told Al Hayat newspaper that those saying ten or 12-year-old girls are too young to marry are being ‚unfair‘ to them.

[…] Responding to a question about parents who force their underage daughters to marry, the mufti said: ‚We hear a lot about the marriage of underage girls in the media, and we should know that Islamic law has not brought injustice to women.‘

(By Daily Mail Reporter, 15.01.2009.)

http://www.dailymail.co.uk/news/article-1115624/Its-injustice-NOT-marry-girls-aged-10-says-Saudi-cleric.html

Es geht um das Alter der Einwilligungsfähigkeit (age of consent), Das sicherlich kreativ und entwicklungsfreundliche gemeinte „Kinder an die Macht“ (Herbert Grönemeyer) haben wir in Bezug auf Kinderehen gerade nicht zum Grundsatz zu machen. Völlig altersentsprechend nämlich kann ein Minderjähriger, das ist ein Mensch unter dem Alter von 18 Jahren, beispielsweise eine Dreizehnjährige, in sexuelle Handlungen mit einem Volljährigen nicht einwilligen. Der freiheitliche Rechtsstaat fragt hier gerade nicht nach Einvernehmlichkeit, sondern verurteilt sexuelle Handlungen zwischen Voll- und Minderjährigen als sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige, die Umgangssprache sagt Kindesmissbrauch. In der Ehe finden sexuelle Handlungen statt. Wenn ein neun- oder dreizehnjähriges Mädchen mit einem über 18 Jahre alten Ehemann stammeskulturell einwandfreien oder islamisch einwandfreien Geschlechtsverkehr hat, so wird es, in der Perspektive kultureller Moderne, vergewaltigt. Einen kulturellen oder religiösen Rabatt sieht das deutsche Strafrecht nicht vor und das muss so bleiben.

Dem über die Kinderehe sinnierenden Thomas Oppermann (SPD) hingegen scheint es auszureichen, wenn sich das für ihn irgendwie genitalautonome Mädchen nicht unter Zwang gesetzt fühlt. Ob junge Frau oder Mädchen, die BRD habe ihr Recht auf sexuelle Autonomie („Selbstbestimmungsrecht“) zu gewährleisten:

„Zwangsehen sind in Deutschland strafbar, das ist auch richtig so. Niemand, erst recht nicht ein Kind, darf zur Ehe gezwungen werden.“

(So will die Politik gegen Kinderehen vorgehen. Focus online, 14.08.2016.)

Demnach wurden mehr als 1000 Kinderehen in den Bundesländern gezählt, die Dunkelziffer liegt vermutlich noch höher. Die Kinderbräute kamen mit der Flüchtlingswelle oder wurden hierzulande in Roma-Familien verheiratet. […]

Thomas Oppermann sieht Handlungsbedarf: Mädchen und junge Frauen werden häufig zur Kinderehe gezwungen, deshalb müsse der Staat das Selbstbestimmungsrecht schützen

(Die Kinderehe ist zurück in Deutschland. Stern, 14.08.2016.)

http://www.stern.de/politik/deutschland/kinderehe-deutschland-heiko-maas-7008622.html

Nein, ein Kind darf nicht lediglich nicht zur Ehe gezwungen, sondern auch nicht zur Ehe (inkl. Vollzug der Ehe) ermuntert werden und sexuelle Handlungen mit Erwachsenen sind gerade kein kindliches Selbstbestimmungsrecht. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion (nach dem Referendariat legte er 1986 das Zweite Juristische Staatsexamen ab, das er wie sein erstes mit Prädikat bestand) sollte nicht übersehen, dass es uns auch um die Überwindung sogenannter arrangierter Kinderehen sowie um das effektive Verhindern der Kinderverheiratung auf echten oder angeblichen Kinderwunsch gehen muss. Die Mädchen nämlich werden ggf. behaupten, verliebt zu sein bzw. jedenfalls freiwillig heiraten zu wollen, die BRD hingegen muss der Zwölfjährigen oder Vierzehnjährigen sinngemäß sagen: Heirate, sobald du achtzehn Jahre alt geworden bist.

Zielsicher vergisst das durch Deutschlands Politiker und Europas Frauenrechtsvereinigungen offensichtlich voreilig gelobte Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die am 11. Mai 2011 (Inkrafttreten: 1. August 2014) geschaffene Istanbulkonvention (Artikel 37 – Zwangsheirat), das Prinzip Kindbraut auf Kinderwunsch bzw. eheliche Kinderschwangerschaft bei Einvernehmlichkeit des Kindes zu verbieten.

Ob die einvernehmliche Eheschließung auch für Jugendliche bzw. Kinder erlaubt ist, bleibt mit den Formulierungen der Istanbul Convention kindeswohlgefährdend offen.

196. Das in Absatz 1 als Straftatbestand eingeführte Verhalten besteht darin, eine erwachsene Person oder ein Kind zur Eheschließung zu zwingen. Die Bezeichnung „zwingen“ bedeutet den Einsatz von körperlichem oder seelischem Zwang durch Mittel zum Einflößen von Furcht oder zum Ausüben von Zwang. Die Straftat ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Ehe zwischen zwei Personen geschlossen wird, von denen zumindest eine – unter den oben genannten Umständen – dieser Handlung nicht aus freien Stücken zugestimmt hat. [Sind die Unterzeichner der Istanbul Convention zufrieden, wenn „ein Kind“, sagen wir 12 oder zehn Jahre alt, seinem Verheiratetwerden „aus freien Stücken zugestimmt“ hat?]

197. In Absatz 2 wird die Täuschung einer Person, um sie in das Staatsgebiet eines Drittstaat zu locken – mit dem Ziel, sie dort gegen ihren Willen zu verheiraten – als Straftat umschrieben. [Und die ggf. minderjährige oder sogar kindliche Person mit ihrem Willen im Ausland zu verheiraten ist kein Problem?]

https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=0900001680462535

Article 37 – Forced marriage

1 Parties shall take the necessary legislative or other measures to ensure that the intentional conduct of forcing an adult or a child to enter into a marriage is criminalised.

https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=090000168046031c

Exkurs. Es meine niemand, die Istanbul Convention schütze vor das Mädchen FGM. Keine Rechtsschule (maḏhab) des sunnitischen Islam verdammt die weibliche Beschneidung (indones. sunat perempuan, arab. Chitan al-inath (ḫitān al-ināṯ, ختان الإناث; auch: ḫitān al-banāt, „Beschneidung der Töchter“, zu: bint, „Tochter“), der schafiitische Madhhab sogar fordert die Beschneidung als zwingende (wadschib) religiöse Pflicht für alle Jungen und Mädchen. Der Trick des Indonesian Ulema Council (Majelis Ulama Indonesia, MUI) ist, die Mädchenbeschneidung einer FGM Typ I oder Typ IV nicht unter Verstümmelung (mutilation) zu fassen. Begeistert oder desinteressiert hat Deutschland die – das unterstellen wir: islamischerseits auf europaweite Straffreiheit der Kindbraut und der FGM zielende! – Istanbulkonvention am ersten Tag (11.05.2011) signiert, zum Glück noch nicht ratifiziert. Man halte sich an das Motto: Erst lesen, dann – nicht unterschreiben.

Noch dazu. Der verfassungswidrige Paragraph zur Jungenbeschneidung auf Elternwunsch § 1631d BGB muss weg. Der leider schlecht gemachte Paragraph zum Verbot der weiblichen Beschneidung (FGM), § 226a StGB, muss erhalten bleiben und eindeutiger formuliert werden, denn auch die sogenannte milde Sunna (Chitan al-inath, sunat perempuan) bzw. eine FGM Typ Ia oder Typ IV darf, trotz der Vorschläge des Jahres 2014 von Humanmediziner Karl-Peter Ringel und Volljuristin Kathrin Meyer (Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung) und von Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Gutachten: Kultur, Religion, Strafrecht. Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft), nicht legalisiert werden, auch nicht mit dem gegenaufklärerischen und kinderfeindlichen Gerede über „rein symbolische Bagatellverletzungen“ des Trierer Professors Dr. Mark A. Zöller (Die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als Gesetzessymbolik?, in: Streitbare Strafrechtswissenschaft. Festschrift für Bernd Schünemann zum 70. Geburtstag am 1. November 2014; Mitherausgeberin ist Tatjana Hörnle.). Körperliche Unversehrtheit ist Menschenrecht und gilt unabhängig vom Geschlecht. Das als erste Abschweifung.

Weiterer Exkurs: Das Alter einer Fähigkeit zum Einwilligen (age of consent). Dieses ist beim Thema Kindbraut – Kinderehe – Kinderschwangerschaft von höchster Bedeutung (Nein, ich als Zwölfjährige will den Mann nicht heiraten – Ja, ich als Zwölfjährige will den Mann heiraten). Wiederum berührt beim age of consent bzw. informed consent (Informierte Einwilligung) ist das Thema Genitalverstümmelung (HGM, d. i. FGM oder MGM) sowie zusätzlich das Thema Päderastie. Die Maßgabe achtzehn Jahre kennen wir seit 2012 aus der deutschen Beschneidungsdebatte, wo leider voreilig von genitaler Selbstbestimmung (genital autonomy) gesprochen wird (statt von genital intactness), so als könne ein körperlich (wie seelisch) nicht ausgereifter Mensch die schädlichen Folgen der MGM oder FGM auf seine lebenslange Sexualität und auf seine künftigen Partnerschaften ausreichend abschätzen.

Nein, in sein rituelles genitales Verstümmeltwerden kann, so muss es der freiheitliche Rechtsstaat festlegen, weder ein Mädchen noch ein Junge einwilligen. Der sexuell wahrscheinlich (und hoffentlich) eher unerfahrene (vgl. auch das patriarchalische sowie islamische Ideal der Jungfräulichkeit) und körperlich noch nicht einmal ausgewachsene weibliche oder männliche Minderjährige kann völlig altersentsprechend nicht einwilligen, zumal er sich, vgl. die Jungen der traditionell erst in der späten Pubertät beschneidenden südafrikanischen Xhosa, auch als 15- oder 16-Jähriger dem Druck des Kollektivs offensichtlich nicht zu entziehen vermag.

Von seltenen Fällen aus dem Bereich Intersexualität abgesehen können wir einen körperlich noch kindlichen oder jedenfalls pubertären jungen Menschen keine Entscheidungen treffen lassen, die sein voraussichtlich (wenn das Kind bei der Beschneidung nicht verstirbt oder das Geschlechtorgan verliert) erst Jahre später ausgewachsene Genital betrifft – das ergibt sich bereits aus dem Wort Intaktivismus, welches Heil-Bleiben, Unversehrt-Lassen bedeutet und eben nicht „Genital Autonomy – It’s a Personal Choice“ (Name einer Organisation aus Stone, Staffordshire, UK). Die Kinderärztin (!) Anne Lindboe („Let boys decide for themselves whether they want to be circumcised“, Oslo 2013) müsste, weil sie als Norwegens Kinderrechtsbeauftragte Mädchen und Jungen nicht ungleich behandeln kann, eigentlich ergänzen: „Let girls decide for themselves whether they want to be circumcised“; vor solchen Fragen hat der Staat alle Kinder zu schützen (Kind ist Mensch unter 18 Jahren).

Die „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“ gilt für alle Personen bis 18 Jahre,die noch nicht volljährig sind.

Unabhängig von der Hautfarbe, der sozialen, kulturellen oder ethnischen Herkunft,dem Geschlecht, der Sprache, der Religion oder einer Behinderung ist sie für alle Kinder gültig.

(Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband)

http://www.wir-kinder-haben-rechte.de/downloads/ROL_DKSB_Brosch_13-18_Web.pdf

Da das Gesetz eines freiheitlich demokratischen und zugleich weder entwicklungsfeindlichen noch kinderfeindlichen Rechtsstaats beispielsweise einer Zwölfjährigen den Sex nicht gleichzeitig ehelich erlauben und außerehelich verbieten kann, begünstigt jedes „genitalautonome“, „tolerante“ oder „kultursensible“ Herabsetzen des Ehealters die Lobby der Päderastie.

Als Fred Karst Mitglied der Berliner Grünen wird, ist er bereits mehrmals wegen sexuellen Missbrauchs von Buben angeklagt und verurteilt. In der Partei, die damals noch Alternative Liste (AL) heißt, verfolgt er ein Ziel. Der Mann, der Jungen im Alter von sieben bis zwölf Jahren missbraucht hat, will, dass seine Neigung nicht mehr bestraft werden kann. Die Politik soll die Gesetze ändern. Auch einer seiner Weggefährten ist mehrmals wegen sexuellen Missbrauchs von Jungen rechtskräftig verurteilt. Beide gehören einem Pädophilen-Netzwerk an. Beide versuchen in dieser Zeit, es sind die 1980er-Jahre, die Programmatik der jungen Partei zu prägen.

Bei den Grünen weiß man um ihren Hintergrund, duldet sie aber. Wer den Männern widerspricht, wird kaum wahrgenommen, sogar als intolerant beschimpft.

(Dunkle grüne Gründerzeit. Von Jens Schneider, Berlin. Süddeutsche, 15.05.2015.)

Nach diesen beiden Exkursen zurück zum Thema. Nach islamischer Doktrin ist jedem Gläubigen Mohammeds Handeln absolutes, nachzuahmendes Vorbild (Sunna). Der Prophet heiratete eine Sechsjährige und vollzog mit ihr die Ehe, als Aischa neun Jahre alt war.

Hadith nach al-Buchari, Band 7, Buch 62, Nummer 64.

Sahih Bukhari. Volume 7, Book 62, Number 64:

Narrated ‚Aisha:

that the Prophet married her when she was six years old and he consummated his marriage when she was nine years old, and then she remained with him for nine years (i.e., till his death).

http://www.usc.edu/org/cmje/religious-texts/hadith/bukhari/062-sbt.php

IBN QAYYIM […] The Prophet… married Aisha… during the lunar month of Shawwal, when she was six, and consummated the marriage in the first year after the Hijra, in the month of Shawwal, when she was nine.

(An Examination of Muhammad’s Marriage to a Prepubescent Girl And Its Moral Implications. By Sam Shamoun.)

http://www.answering-islam.org/Shamoun/prepubescent.htm

Europa im Sommer 2016. Vor allem auch angesichts der Machtergreifung des Gegendemokraten Recep Tayyip Erdoğan ist durch Politik, Journalismus und Öffentlichkeit nicht beachtet worden, dass die Türkei das Heiratsalter der Mädchen auf zwölf Jahre abgesenkt hat. Dabei strebt das System Erdoğan keineswegs nach pauschaler Straffreistellung der Pädophilie, sondern folgt der Maßgabe der Religion. Der Politiker der Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP) war in seiner Jugend Mitglied der Akıncılar Derneği als der de-facto-Jugendorganisation der Millî Selamet Partisi (MSP), einem Teil der islamrevolutionären Bewegung Millî Görüş. Spätestens seit dem Militärputsch in Ägypten 2013 ergreift die AKP offen Partei für die Muslimbruderschaft (MB, Muslim Brotherhood). (Auch) die 1928 gegründete Muslimbruderschaft will den (jeden) bestehenden Staat in ein Islamsystem (Nabhani: niẓām islāmī, Nizam İslâmi) umbauen bzw. in die (Qutb) ḥakimiyyatu l-Llah, die auf Erden zu errichtende Hakimiyya, Herrschaft Allahs.

Turkey’s Constitutional Court stirs outrage by annulling child sex abuse clause

Hürriyet Daily News, 14.07.2016

The Constitutional Court has ruled to annul a provision that punishes all sexual acts against children under the age of 15 as “sexual abuse” […]

The Constitutional Court discussed the issue upon an application from a district court, which complained that the current law does not discriminate between age groups in cases of child sexual abuse and treats a 14-year-old as equal to a four-year-old.

The local court said the law does not provide legal consequences for the “consent” of victims in cases where the child victim is from 12 to 15 years of age and able to understand the meaning of the sexual act. […]

With seven votes against six, the Constitutional Court agreed with the local court and decided to annul the provision. The decision will come into effect on Jan. 13, 2017.

The local court’s argument and the Constitutional Court’s endorsement have drawn a backlash from academic and human rights circles, which underlined that all individuals under the age of 18 are considered children according to international conventions to which Turkey is a party.

First of all, every individual under the age of 18 is a ‘child’ according to international conventions. Seeking a child’s consent in cases of sexual abuse is out of the question,” the chair of the Association to Prevent Child Abuse and Neglect, Professor Bahar Gökler, told Turkey’s state-run Anadolu Agency.

Gökler said this “calamitous” decision was in violation of child rights. […]

Activists are likely to seek a reversal of the Constitutional Court’s ruling. The head of the Turkey Federation of Women’s Association (TKDF), Canan Güllü said they are now considering bringing the case to the attention of the European Court of Human Rights.

“This decision will lead to unwanted marriages. People will be able to kidnap and rape children, marry them at an early age, and prevent them from going to school,” Güllü said.

“We are looking to see whether we can make an appeal to annul the decision. We could go to the European Court of Human Rights,” she added. […]

The Court has recently also annulled a provision that foresees at least 16 years of imprisonment in cases of child rape for the same reasons. That annulment is set to come into effect on Dec. 23, 2016.

http://www.hurriyetdailynews.com/turkeys-constitutional-court-stirs-outrage-by-annulling-child-sex-abuse-clause.aspx?PageID=238&NID=101607&NewsCatID=509

Turkey’s Constitutional Court Removes Minimun Legal Age Clause: More Child Brides Coming

Christof Lehmann

nsnbc 10.08.2016

http://nsnbc.me/2016/08/10/turkeys-constitutional-court-removes-minimun-legal-age-clause-more-child-brides-coming/

In der kulturellen Vormoderne war – im Islam ist – das Kind Besitz des Stammes, im Patriarchat unterlag bzw. unterliegt es dabei der väterlichen Verfügungsgewalt. Der Stamm also arrangierte (d. h. zwang auf) die Verheiratung, nicht selten nach dem Grundsatz des Tochtertauschs (Sheghar, or swap marriage). Ein selbstbestimmtes Leben, insbesondere eine selbstbestimmte Sexualität wie beispielsweise das Recht auf ein Leben als Unverheiratete oder auf ein Leben in einer homosexuellen Partnerschaft ist damit grundsätzlich nicht möglich. Im kohärenten sowie bleibend grundgesetzwidrigen islamischen Recht kommt, die Frau benachteiligend, dazu, dass die Muslima keinen Nichtmuslim heiraten darf, was der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) so darstellt:

Warum darf eine muslimische Frau keinen Nicht-Muslim heiraten?

Der Islam unterstützt nicht die Ehe einer muslimischen Frau mit einem Nicht-Muslim. Die Frau stünde in diesem Falle nicht mehr unter dem Schutz des Islam und ihre freie Religionsausübung sowie ihre Rechte in der Ehe (wie zum Beispiel die Versorgung und die gerechte Behandlung seitens des Ehepartners) sind nicht gewährleistet. […].

http://islam.de/1641.php

Grundsatz des Tochtertauschs (Sheghar, or swap marriage)

Al-Shighâr (marriage in exchange for another marriage) | IslamToday

http://en.islamtoday.net/node/1605

Islam ist, weltweit, leider (noch) nicht lediglich persönliche Spiritualität, sondern öffentlich kontrolliertes Wohlverhalten, Gesellschaftsmodell (Ideal bleibt Mohammeds Islamischer Staat, Medina 622 bis 855 d. Z.) sowie Recht und Justiz.

Jeder nichtislamische Paragraph ist durch einen schariakonformen zu ersetzen, denn nach nichtislamischen Gesetzen zu urteilen ist schlimmste Sünde. Islam ist Gerichtspraxis.

Sure 5:44.

If any do fail to judge by (the light of) what Allah hath revealed, they are (no better than) Unbelievers. [Übersetzung Yusuf Ali.]

https://quran.com/5/44-49

[…] Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen. [Übersetzung bei ZMD.]

http://islam.de/13827.php?sura=5

Wer nicht nach dem richtet, was Allah hinabgesandt hat – das sind die Ungläubigen.

http://www.e-quran.com/language/germany/images/germany_quran_part_6.htm

Die jeden Lebensbereich streng reglementierende (die totalitäre) Scharia und damit gerade auch das seinem eigenen Verständnis nach vom Schöpfergott ins Diesseits herabgesendete islamische Familienrecht (Scharia) stammt aus der Zeit vor der Postulierung von Naturrecht oder universellen Menschenrechten (10.12.1948) und muss, einst wie heute sowie beim islamischen Ziel der ewigen Nähe zu Allah im Jenseits, seine frauenfeindlichen und insbesondere auch kinderfeindlichen Normen tradieren bzw. restaurieren. Die geborene Muslima ist, als Tochter eines männlichen Muslims, faktisch das Eigentum ihres Vaters und nach der Heirat Besitz (amana, treuhänderisches Gut) des Ehemannes.

Die in der Religion nach Koran und Sunna, die im Islam grundsätzlich unmündige sowie entwürdigt zu haltende Frau braucht einen Vormund, den Wali (walī). Ohne Wali kann die Frau nicht einmal heiraten. Dem Vater (oder Großvater väterlicherseits) als dem dann sogenannten nötigenden Heiratsvormund oder Heiratsvormund mit Berechtigung zum Zwang, Wali mudschbir (walī muǧbir), steht das Recht zu, die jungfräuliche Tochter in ihre (also erste) Ehe zu zwingen; gesetzlich abgesichert in Malaysias Staaten Kelantan, Kedah und Malakka.

Ijbar [Zwangsehe] is recognized

Malaysia (Kelantan and Kedah States): Despite provisions requiring the bride’s consent, if the woman is an unmarried virgin (anak dara), the father or paternal grandfather (wali mujbir) can marryher to anyone of his choice without her consent. Three conditions have to be satisfied: (a) the wali mujbir and the groom are not in enmity with each other; (b) the groom is of the same social status as the bride; (c) the groom is in the position to pay a reasonable maskahwin (mahr).

(WLUML Women Living Under Muslim Law: Knowing Our Rights. Seite 128.)

http://www.wluml.org/sites/wluml.org/files/import/english/pubs/pdf/knowing%20our%20rights/kor_2006_en.pdf

Wali mujbir allows the woman’s father or paternal grandfather, the wali, to marry off his virgin daughter without her consent under certain conditions. These conditions are that the wali mujbir and prospective husband are not hostile to her, the prospective husband is of the same status as she is (kufu) and the prospective husband is able to pay a reasonable maskahwin (mahr mithl). Although a majority of the state enactments provide that a woman cannot be compelled into marriage, the enactments in the states of Kelantan, Kedah and Malacca contain provisions on wali mujbir. […]

Women are generally encouraged to marry early to shield them from what is believed to be temptation and danger from the time they reach puberty.

(NGO Shadow Report on the Initial and Second Periodic Report of the Government of Malaysia. Reviewing the Government’s Implementation of the Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women (CEDAW). 2005.)

http://wccpenang.org/wp-content/uploads/2013/06/Malaysian_NGO_CEDAW_Shadow_Report_2005.pdf

The Ministry of Women, Family and Community Development abbreviated KPWKM

FAQ – Ministry of Women, Family and Community Development

Title : Consent To Marriage

1. Is consent from the bride required before a marriage can be carried out?

Yes, consent from the bride is required for any marriage. For a woman who has never been married before (virgin), the consent comes from her Wali Mujbir (guardian).

2. Can a virgin girl be forced to enter into a marriage without her consent by the Wali Mujbir?

A virgin girl can be entered into a marriage without her consent by the Wali Mujbir on the condition that the marriage is sekufu [standesgemäß] and the marriage will not bring dharar [Beschädigung, hier: Beeinträchtigung] syarie [der Scharia] to the bride. […]

6. Who is a Wali Mujbir?

Wali Mujbir is the natural father (father by birth) or grandfather on the father’s side.

http://1akses.malaysia.gov.my/OneGovSearchApps/widgetLoc/resultList.jsp?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

Question: Adakah persetujuan pihak perempuan perlu sebelum sesuatu perkahwinan itu boleh dilangsungkan ?

Answer: Ya, persetujuan pihak perempuan adalah perlu sebelum perkahwinan boleh dilangsungkan. Bagi anak dara persetujuannya adalah diberikan oleh walinya iaitu Wali Mujbir.

Question: Adakah seorang anak dara boleh dinikahkan tanpa persetujuannya oleh Wali Mujbir ?

Answer: Seorang anak dara boleh dinikahkan tanpa persetujuannya oleh Wali Mujbir dengan syarat perkahwinan yang akan dijalankan itu adalah sekufu dan perkahwinan tersebut tidak mendatangkan dharar syarie terhadap pengantin perempuan. […]

Siapakah yang dimaksudkan dengan Wali Mujbir?

Wali Mujbir ialah bapa atau datuk sebelah bapa dan ke atas.

http://prpm.dbp.gov.my/Search.aspx?k=hakim&d=19

Im EU-Mitgliedsland Griechenland verheiratet Cemali Meço (Μέτσο Τζεμαλή) nachweislich auch 12 oder sogar 10 Jahre alte Mädchen. Als Mufti von Komotiní (Κομοτηνή, türk. Gümülcine) nimmt er jene weiblichen Kinder, die angeblich unbedingt heiraten wollen, in Augenschein und befindet sie ggf. für „reif genug“ zur Ehe. Griechenlands Kinderheiraten, Kinderbräute und Kinderschwangerschaften wurden durch die Verträge von Lausanne (1923) und Sèvres (1920) abgesichert, was die bis zum Tag der Auferstehung gültige Scharia (Σαρία) ins griechische Familienrecht implementierte (ob das muslimische Minderheitenrecht nur in Ostmakedonien und Thrakien oder in ganz Griechenland gilt, ist umstritten). Eine derartige Rechtsspaltung kann ein Staat, der allen seinen Bürgerinnen und Bürgern gleiche Chancen auf Selbstbestimmung, Gesundheit und Bildung garantieren will, nicht dulden, die Scharia darf nicht integriert werden, weder in Hellas noch in Deutschland, auch nicht im Familienrecht. Die Europäische Union hat keine internen Schariazonen bzw. Zonen mit kinderfeindlichen, hier speziell mädchenfeindlichen Gesetzen zu inkludieren.

In May 2006, the appointed Mufti of Komotini expressed his view that „nowhere in the history of Islam has there been an elected mufti.“

The Government recognizes Shari’a (the Muslim religious law) as the law regulating family and civic issues of the Muslim minority in Thrace. The First Instance Courts in Thrace routinely ratify decisions of the muftis who have judicial powers on civic and domestic matters. The National Human Rights Committee, an autonomous human rights body that is the Government’s advisory organ on protection of human rights, has stated that the Government should limit the powers of the muftis to religious duties and should stop recognizing Shari’a, because it can restrict the civic rights of citizens it is applied to. There are arranged marriages among underage Roma and Muslims, although Greek civil law forbids marriages of children under age eighteen. A parent or legal guardian, however, may apply for a judicial permit for the marriage of an underage person from a First Instance Court in cases of „extraordinary circumstances,“ such as pregnancy.

(International Religious Freedom Report 2006. Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor. U.S. Department of State.)

http://www.state.gov/j/drl/rls/irf/2006/71383.htm

Mufti Cemali Meço

https://el.wikipedia.org/wiki/%CE%9C%CE%AD%CF%84%CF%83%CE%BF_%CE%A4%CE%B6%CE%B5%CE%BC%CE%B1%CE%BB%CE%AE

https://www.youtube.com/watch?v=3QfwNqG-voI

https://www.youtube.com/watch?v=ZlyjMFGhk6w

Im Jahre 2006 erschien eine aus Griechenland stammende, ethnisch türkische schwangere Elfjährige mit ihrem islamrechtlich angeheirateten 20-jährigen Ehegatten Hassan N. in Düsseldorf. Eilig schickte man die Kindbraut zurück nach Hellas, der Leiter des Düsseldorfer Jugendamts reiste mit.

Vor zwei Jahren tauchte der erste Fall auf: Es ging um eine Elfjährige, die hier mit ihrem 22-jährigen Ehemann lebte. Das Paar meldete sich sogar mit Heiratsurkunde an. Am Mittwoch sollte sich der Grieche Hassan N. (damals 20, heute 22) vor Gericht verantworten, weil er eine 12-Jährige geschwängert hatte. […]

An der griechischen Grenze zur Türkei werden Minderjährige (ein altes Gesetz erlaubt dies) mit Zustimmung der Eltern verheiratet. Die Zwangsehen sind zwar selten. Da sie aber Griechenland als EU-Mitglied absegnet, sind sie auch in Deutschland gültig.

(Zwölfjährige bekam in Zwangsehe ein Baby. Von Barbara Kirchner. Express, 11.06.2008.)

http://www.express.de/unglaublicher-fall-zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby-22167452

Das verheiratete Kind

(Von Uta Keseling. Die Welt, 25.02.2005.)

Es war Liebe“, sagt Nurays [Name geändert] Mutter, und auch Nuray, die zwölfjährige Braut in Kopftuch und Blümchenrock, sagt: „Ja, es war Liebe“ und versucht, dabei nicht allzu stolz auszusehen. […]

Es soll Liebe gewesen sein, sagen alle, die dazu geführt habe, daß im vergangenen Sommer der 22jährige Levent Metin [Name geändert] die damals elfjährige Nuray aus der armen nordgriechischen Provinz Thrakien heiratete und mit nach Düsseldorf brachte, wo er heute lebt. Alle, das sind Nuray, ihre Familie, der Mufti, der als religiöses Oberhaupt die Trauung besiegelte – und auch das Jugendamt in Düsseldorf, dessen Leiter sagt: „Sie hat ihn wohl freiwillig geheiratet“, und das Mädchen dennoch zurück nach Griechenland brachte. Persönlich.

[…] in Thrakien, wo etwa ein Drittel der 338 000 Menschen Muslime sind. Der Mufti der Universitätsstadt Komotini, Meco Cemali, hat Nurays Hochzeit amtlich besiegelt. Er ist vom griechischen Staat bestellt, sein Amtsgebäude im Zentrum der Stadt ist zugleich Standesamt und Friedensgericht, zuständig für etwa 60 000 Muslime, die Hälfte der Bevölkerung des Bezirks Rodopi. In den 123 dazugehörigen Dörfern verrichten staatlich bestellte Imame Gottesdienste und religiöse Zeremonien.

„Es gibt kein Land, das einem Mufti so weitreichende Kompetenzen einräumt“, sagt der Mufti stolz. In einem kalten, großen, leeren Raum gewährt er unter den obligatorischen Mekka-und-Medina-Postern Audienz. Draußen warten Menschen mit Formularen in der Hand. Er selbst habe seine Imame aufgefordert, Mädchen unter 17 Jahren nicht zu verheiraten, sagt der Mufti. Wenn jedoch ein Mädchen selbst die Heirat unbedingt wolle, nehme er es persönlich psychologisch und physisch in Augenschein und entscheide, ob es reif genug sei. Wenn ja, spräche das islamische Recht nicht gegen die Ehe. Der Mufti sagt: „Daß Zwölfjährige verheiratet werden, kommt nur alle drei oder vier Jahre vor.

http://www.welt.de/print-welt/article495796/Das-verheiratete-Kind.html

Die „im Kern friedliche Religion“ (Hans-Gert Pöttering am 23.05.2008; der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler am 12.05.2010) und dann so etwas, das religiös einwandfreie, das glaubensgeleitete Verheiraten kleiner Mädchen?! 2015 und 2016 gibt man sich in Deutschland erstaunt. Der echte zeitlose Islam ist da und mit ihm das Prinzip von der Heirat des neunjährigen Mädchens. Lunare neun Jahre, nach dem international üblichen solaren Jahresbegriff sind das acht Jahre acht Monate. Wer in Deutschland den Islam integrieren will, muss den für den Ehemann straffreien Geschlechtsverkehr des neunjährigen Mädchens ins deutsche Recht integrieren. Ist es das, was Angela Merkel („Wir schaffen das“) will?

Wer die Kindbraut nicht will, muss zur Scharia Nein sagen. Einen Islam ohne Scharia gibt es (noch) nicht, und dass es auch dem organisierten europäischen Islam um Imamehe, Polygamie, Verstoßung des Talaq (ṭalāq) und Kinderheiraten gehen muss, hat am 24.02.2006 der muslimbrudernahe bosnische Gelehrte Mustafa Cerić klargestellt, damals Großmufti von Bosnien und Herzegowina. 2012 durfte Reisu-l-Ulema (Führer der Gelehrten) Dr. Mustafa Cerić das Tübinger universitäre Zentrum für Islamische Theologie mit eröffnen.

A Declaration Of European Muslims

(f) opening the way for Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law.

http://www.rferl.org/content/article/1066751.html

DEKLARATION EUROPÄISCHER MUSLIME

f. Wege zu finden, wie muslimisches Recht für Personenstandsangelegenheiten, wie z.B. Familienrecht, anerkannt werden kann.

http://www.islamskazajednica.ba/index.php?option=com_content&view=article&id=45&Itemid=732

[Publiziert auch in Penzberg bei Bajrambejamin Idriz Eigenbezeichnung Benjamin Idriz (Grüß Gott, Herr Imam!).]

http://www.islam-penzberg.de/?p=474

Zu Gast waren auch Bundesbildungsministerin Professor Dr. Annette Schavan, die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und ihre Kabinettskollegin Integrationsministerin Bilkay Öney; der Sprecher des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland, Bekir Alboğa, sowie Professor Dr. Mehmet Paçaci vom Amt für religiöse Angelegenheiten der Türkei [DIYANET, deutscher Zweig: DITIB]. Aus Bosnien war Reisu-l-Ulema Dr. Mustafa Cerić, der Großmufti von Sarajevo, angereist.

http://www.uni-tuebingen.de/aktuelles/newsletter-uni-tuebingen-aktuell/2012/1/forschung/1.html

Kein junger Mensch unter achtzehn Jahren, also auch kein entsprechend altes Mädchen, kann die Tragweite der Eheschließung ermessen und in dieser Ehe ein selbstbestimmtes Leben führen. Hierzulande gilt nicht der Schutz einer nach islamischem Recht (Scharia) geschlossenen Ehe, sondern das deutsche Gesetz zum Schutz Minderjähriger.

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die UN-Kinderrechtskonvention (Convention on the Rights of the Child, CRC) erklärt die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). „Die Konvention definiert Kinder als alle Personen unter 18 Jahren.“

Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch.

Why should 18 be the minimum age of marriage?

Girls Not Brides members believe that 18 should be the minimum age for marriage in line with international human rights standards.

Setting the minimum age of marriage at 18 provides an objective rather than subjective standard of maturity, which safeguards a child from being married when they are not physically, mentally or emotionally ready. Why allow children to marry at an age when, for example, they do not have the right to vote or enter into other contracts recognised in law? The most widely accepted definition for a child is 18, in line with the Convention on the Rights of the Child.

A minimum age of marriage of 18 will also help to ensure that children are able to give their free and full consent to marry and have the minimum level of maturity needed before marrying.

(Girls Not Brides)

http://www.girlsnotbrides.org/child-marriage-law/

Die Konvention definiert Kinder als alle Personen unter 18 Jahren.

(bpb 2014)

http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/195229/25-jahre-un-kinderrechtskonvention-18-11-2014

Convention on the Rights of the Child [ CRC ]

Article 24

3. States Parties shall take all effective and appropriate measures with a view to abolishing traditional practices prejudicial to the health of children.

http://www.ohchr.org/en/professionalinterest/pages/crc.aspx

Artikel 24: Gesundheitsvorsorge

(3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

https://www.unicef.ch/sites/default/files/attachements/un_konvention_ueber_die_rechte_des_kindes.pdf

Iran made the following reservation: „If the text of the Convention is or becomes incompatible with the domestic laws and Islamic standards at any time or in any case, the Government of the Islamic Republic shall not abide by it.“

Saudi Arabia ratified the Convention in 1996, with a reservation „with respect to all such articles as are in conflict with the provisions of Islamic law“

https://en.wikipedia.org/wiki/Convention_on_the_Rights_of_the_Child

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Mitzeichnend:

Mina Ahadi, Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime (ZdE)

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Edward von Roy

An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Referat Pet 4
Oberamtsrätin Tanja Liebich

In Kopie an den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
20.10.2016

Eherecht
Pet 4-18-07-4030-036062
Ihr Schreiben vom 12. Oktober 2016

Sehr geehrte Frau Liebich,

wir danken Ihnen für die Zusendung des geänderten Aktenzeichens.

In der Petition vom 20.08.2016 (Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch) ist auch die zeitnah drohende und aus Sicht der Petenten zu verhindernde deutsche Straffreistellung der sunnitisch-islamischen, vor allem schafiitischen Chitan al-inath (indones. sunat perempuan), also der Beschneidung von Mädchen (weibliche Genitalverstümmelung (FGM) Typ I und Typ IV) angesprochen worden, die sogenannte milde Sunna bzw. Sunnabeschneidung der Mädchen. Sicherlich ließe sich sagen, dass der schafiitische Fiqh zwischen männlicher und weiblicher Beschneidung nicht differenziert, sondern die religiös absolut verpflichtende Beschneidung aller Jungen und Mädchen fordert.

Leider berücksichtigt Ihr Schreiben vom 12.10.2016 lediglich die Jungen und nicht die Mädchen und Sie schreiben über „Beschneidung von Jungen“, statt von der islamischen Beschneidung der Jungen und Mädchen zu reden, vor allem von der in unserer Petition angesprochenen FGM Typ I oder Typ IV und den auf Mädchenbeschneidung zielenden deutschen Vorstößen von Humanmediziner Prof. Dr. Karl-Peter Ringel und Ass. Jur. Kathrin Meyer (Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung), von Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Gutachten: Kultur, Religion, Strafrecht. Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft) sowie von Prof. Dr. iur. Mark A. Zöller („rein symbolische Bagatellverletzungen“).

Sie schreiben:

„Zu der von Ihnen angesprochenen Thematik Beschneidung von Jungen erhalten Sie aus arbeitsorganisatorischen Gründen unter einem anderen Aktenzeichen Nachricht.“

Wir bitten um Beachtung, dass unsere Petition vor der drohenden deutschen Legalisierung der Mädchenbeschneidung warnt (und die Beschneidung aller Kinder unter achtzehn Jahren ablehnt, also auch der Jungen).

Aus der Petition, Zitat:

Exkurs. Es meine niemand, die Istanbul Convention schütze vor das Mädchen FGM. Keine Rechtsschule (maḏhab) des sunnitischen Islam verdammt die weibliche Beschneidung (indones. sunat perempuan, arab. Chitan al-inath (ḫitān al-ināṯ, ختان الإناث; auch: ḫitān al-banāt, „Beschneidung der Töchter“, zu: bint, „Tochter“), der schafiitische Madhhab sogar fordert die Beschneidung als zwingende (wadschib) religiöse Pflicht für alle Jungen und Mädchen. Der Trick des Indonesian Ulema Council (Majelis Ulama Indonesia, MUI) ist, die Mädchenbeschneidung einer FGM Typ I oder Typ IV nicht unter Verstümmelung (mutilation) zu fassen. Begeistert oder desinteressiert hat Deutschland die – das unterstellen wir: islamischerseits auf europaweite Straffreiheit der Kindbraut und der FGM zielende! – Istanbulkonvention am ersten Tag (11.05.2011) signiert, zum Glück noch nicht ratifiziert. Man halte sich an das Motto: Erst lesen, dann – nicht unterschreiben.

Noch dazu. Der verfassungswidrige Paragraph zur Jungenbeschneidung auf Elternwunsch § 1631d BGB muss weg. Der leider schlecht gemachte Paragraph zum Verbot der weiblichen Beschneidung (FGM), § 226a StGB, muss erhalten bleiben und eindeutiger formuliert werden, denn auch die sogenannte milde Sunna (Chitan al-inath, sunat perempuan) bzw. eine FGM Typ Ia oder Typ IV darf, trotz der Vorschläge des Jahres 2014 von Humanmediziner Karl-Peter Ringel und Volljuristin Kathrin Meyer (Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung) und von Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Gutachten: Kultur, Religion, Strafrecht. Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft), nicht legalisiert werden, auch nicht mit dem gegenaufklärerischen und kinderfeindlichen Gerede über „rein symbolische Bagatellverletzungen“ des Trierer Professors Dr. Mark A. Zöller (Die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als Gesetzessymbolik?, in: Streitbare Strafrechtswissenschaft. Festschrift für Bernd Schünemann zum 70. Geburtstag am 1. November 2014; Mitherausgeberin ist Tatjana Hörnle.). Körperliche Unversehrtheit ist Menschenrecht und gilt unabhängig vom Geschlecht. Das als erste Abschweifung.

Weiterer Exkurs: Das Alter einer Fähigkeit zum Einwilligen (age of consent). Dieses ist beim Thema Kindbraut – Kinderehe – Kinderschwangerschaft von höchster Bedeutung (Nein, ich als Zwölfjährige will den Mann nicht heiraten – Ja, ich als Zwölfjährige will den Mann heiraten). Wiederum berührt beim age of consent bzw. informed consent (Informierte Einwilligung) ist das Thema Genitalverstümmelung (HGM, d. i. FGM oder MGM) sowie zusätzlich das Thema Päderastie. Die Maßgabe achtzehn Jahre kennen wir seit 2012 aus der deutschen Beschneidungsdebatte, wo leider voreilig von genitaler Selbstbestimmung (genital autonomy) gesprochen wird (statt von genital intactness), so als könne ein körperlich (wie seelisch) nicht ausgereifter Mensch die schädlichen Folgen der MGM oder FGM auf seine lebenslange Sexualität und auf seine künftigen Partnerschaften ausreichend abschätzen.

Nein, in sein rituelles genitales Verstümmeltwerden kann, so muss es der freiheitliche Rechtsstaat festlegen, weder ein Mädchen noch ein Junge einwilligen. Der sexuell wahrscheinlich (und hoffentlich) eher unerfahrene (vgl. auch das patriarchalische sowie islamische Ideal der Jungfräulichkeit) und körperlich noch nicht einmal ausgewachsene weibliche oder männliche Minderjährige kann völlig altersentsprechend nicht einwilligen, zumal er sich, vgl. die Jungen der traditionell erst in der späten Pubertät beschneidenden südafrikanischen Xhosa, auch als 15- oder 16-Jähriger dem Druck des Kollektivs offensichtlich nicht zu entziehen vermag.

Von seltenen Fällen aus dem Bereich Intersexualität abgesehen können wir einen körperlich noch kindlichen oder jedenfalls pubertären jungen Menschen keine Entscheidungen treffen lassen, die sein voraussichtlich (wenn das Kind bei der Beschneidung nicht verstirbt oder das Geschlechtsorgan verliert) erst Jahre später ausgewachsene Genital betrifft – das ergibt sich bereits aus dem Wort Intaktivismus, welches Heil-Bleiben, Unversehrt-Lassen bedeutet und eben nicht „Genital Autonomy – It’s a Personal Choice“ (Name einer Organisation aus Stone, Staffordshire, UK). Die Kinderärztin (!) Anne Lindboe („Let boys decide for themselves whether they want to be circumcised“, Oslo 2013) müsste, weil sie als Norwegens Kinderrechtsbeauftragte Mädchen und Jungen nicht ungleich behandeln kann, eigentlich ergänzen: „Let girls decide for themselves whether they want to be circumcised“; vor solchen Fragen hat der Staat alle Kinder zu schützen (Kind ist Mensch unter 18 Jahren).

Zitatende zum Thema Beschneidung von Mädchen (und Jungen).

Dass es beim Thema Kinderehen nicht lediglich um Zwangsehen geht, sondern die Mädchen ggf. heiraten wollen bzw. der Heirat zustimmen, dass die Verheiratung von kleinen Mädchen Scharia (Islam) ist und dass im EU-Mitgliedsstaat Griechenland kleine Mädchen vom Mufti verheiratet werden und schwanger in Düsseldorf aufgetaucht sind, enthält Ihr Schreiben leider nicht und auch deshalb wiederholen wir abschließend hier unsere sieben Forderungen:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

1 Es sind ausnahmslos keine Ehen mehr anzuerkennen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist, was auch für religiöse Eheschließungen gilt wie die islamische Imam-Nikah.

2 Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, können auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden.

3 Gesetzliche Absicherung einer Altersgrenze für Ehemündigkeit von 18 Jahren und Abschaffung der bisher gültigen deutschen Ausnahmegenehmigung einer Heirat bereits ab 16 Jahren.

4 Wiedereinführung der standesamtlichen Voraustrauung und Benennung der religiösen Voraustrauung, auch der Imam-Nikah, als Straftatbestand.

5 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah in der universitären Imamausbildung sowie Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).

6 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah im öffentlichen Schulunterricht, auch im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.

7 Resolution des Deutschen Bundestages: Aufforderung an die Hellenische Republik, seit 1981 Mitglied in der Europäischen Union, die seit 1920 (Vertrag von Sèvres) bzw. 1923 (Vertrag von Lausanne) implementierte Scharia aus dem Griechischen Recht zu entfernen, ein Ehe- und Familienrecht ohne religiös oder anderweitig begründete Rechtsspaltung einzuführen und ein Heiratsalter von 18 Jahren durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin