الفتوحات الإسلامية
al-fatūḥāt al-islāmīya
L`expansion de l`Islam
Islamic Conquests
Islamexpansion
Auf dem Weg zur Rechtspaltung
Zum Text des Nadeem Elyas »Das weiche Wasser wird besiegen den harten Stein«, den der Islamische Informationsdienst (IID) 1997 in Aachen anlässlich der zwei Jahre eher erfolgten Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels an die islamverliebte Orientalistin Annemarie Schimmel herausgab. Des Buches komplette zweite Hälfte »Teil 2 Nadeem Elyas« (75-130) gliedert sich in die drei Kapitel »Menschenrechte im Islam« (75-100), »Friedensauftrag des Islam« (101-116, hier unberücksichtigt) und »Friedliches Zusammenleben in Europa« (117-130).
Lange Jahre sei der 1945 in Mekka geborene Nadeem Elyas (Nadīm Elyās) in Eschweiler, 55.000 Einwohner, bei Aachen, als praktizierender Gynäkologe tätig gewesen, und Allah weiß, ob er dazu einen Doktortitel benötigte. Bis 2006 war Elyas der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD). Sein Amtsnachfolger wurde im Frühjahr 2006 Ayyub Axel Köhler, der zur autonomen Selbstbestimmung eines jeden Allahgott fürchtenden Menschen fein anmerkt: „Der Islam hat einen starken Freiheitsbegriff in der direkten Gottesbeziehung. Man ist nicht so sehr abhängig vom neuesten Auto (1).“ Köhler ist Kuratoriumsmitglied der Christlich-Islamischen Gesellschaft (CIG) um Wilhelm Sabri Hoffmann und den Kölner katholischen Theologen und Laiendominikaner Thomas Lemmen (cm-fi). Lemmens Ehefrau ist die Dialogaktivistin Melanie Miehl (cm-fi, KCID). Katholikin Miehl, ebenfalls Angehörige der Dominikanischen Laiengemeinschaft http://laici.op.org/, betreibt ihre faktenferne Islamverharmlosung besonders gerne im klerikalen Duett mit der kopftuchfreundlichen evangelischen Pfarrerin Dorothee Schaper von der Kölner Melanchton-Akademie.
Ayyub Axel Köhler war bis 2004 für ein halbes Jahrzehnt FDP-Bezirkspolitiker in Köln-Nippes. Im Februar 2007 schmuggelte Schariafreund Köhler den radikalen Funktionär Ibrahim el-Zayat in eine Sitzung der Deutschen Islamkonferenz (DIK (2)), welchen der damalige oberste Führer der Muslimbruderschaft, Mohammed Mahdi Akef, als „Chef der Muslimbrüder in Deutschland“ bezeichnete. Ibrahim el-Zayat pflegte eine bzw. seine Mitgliedschaft in der Muslimbruderschaft allerdings aggressiv zu bestreiten. Seine Ehefrau Sabiha el-Zayat-Erbakan ist die Nichte des Millî-Görüş-Gründers Necmettin Erbakan, welcher seit Jahrzehnten an der Kalifatwerdung der Türkei arbeitet. Sabiha ist Dozentin für islamische Hermeneutik und Didaktik am Zentrum für Islamische Frauenforschung und -förderung (ZIF (3)). Dass in Aachen oder Köln sich keine FDP-Publikation und kein kirchlicher Gemeindebrief scharf vom kulturrassistischen Islamischen Gesetz abgrenzt oder die Leserschaft auch nur gründlich über die Frauen diskriminierende Scharia informiert, wundert da sicherlich wenig. Der parteiliche und kirchliche Kölsche Klüngel kungelt bedarfsweise eben auch mit dem Dunstkreis der Muslimbrüder und christlicherseits hört die entgrenzte Toleranz auf den Namen cm-fi (4). Der amtierende ZMD-Präsident steht der rheinischen FDP nach wie vor beraterisch zur Verfügung, wenn es mit der spirituellen Einsicht nicht so ganz klappt: „Religiöse Fragen: Dr. Axel Köhler (5)“.
Seit 2006 ist der Sohn eines Syrers und einer Deutschen Aiman A. Mazyek Generalsekretär des ZMD. Mazyek ist in der FDP-Lokalpolitik von Alsdorf, 46.000 Einwohner, unweit nördlich von Aachen, tätig gewesen. 2003 gründete er gemeinsam mit Rupert Neudeck die humanitäre und dezidiert islamfreundliche Hilfsorganisation der »Grünhelme«, die eine verblüffende Duldsamkeit gegenüber den weltweiten Kreisen einer aggressiv durchgesetzten Scharia an den Tag legt, was Peter Scholl-Latour nicht davon abhalten konnte, Anfang 2010 einen Platz im Grünhelm-Kuratorium anzunehmen. Im selben Gremium sitzen mittlerweile INSSAN-Beraterin Barbara John, der linke Moralpapst Günter GraSS, Daniel Cohn-Bendit, Bahman Nirumand und der Miteröffner einer Ahmadiyya-Moschee namens Wolfgang Thierse (6).
Soweit die Fakten zum damaligen ZMD-Chef, ach so, hat jemand seine Dissertation gefunden.
Lauschen wir also Nadeem Elyas:
Menschenrechte im Islam (75-100)
75, 76. Immer mehr rückt das Thema Menschenrechte in den Mittelpunkt der Tagespolitik. Politiker, besonders der westlichen Welt, betonen sehr oft, daß die Menschenrechte nicht mehr eine Angelegenheit eines jeden Staates sind, sondern ein allgemeines Globalrecht aller Staaten, und daß Menschenrechtsverletzungen kein innerstaatliches Problem sind, sondern jedes Mitglied der großen Menschenfamilie angehen. … Sehr oft wird von uns Muslimen die Frage gestellt: Wie steht der Islam zu den Menschenrechten?
An der Ampel bleiben alle bei Rot stehen, auch Angehörige der angeblich irgendwie so ganz andersartigen Spezies der von Aachen aus und durch Herrn Elyas verwalteten bundesdeutschen Muslime. Es ist unerheblich, wie Buddhisten zu den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland stehen, die von den allgemeinen Menschenrechten (AEMR 1948) abgeleitet sind oder was das ehrenwerte alte chinesische Tao Te King zu unserer Verfassung zu sagen hat oder angeblich zu sagen hat.
76. Kennt der Islam Menschenrechte, kennt der Islam Freiheiten?
Kennt Herr Elyas StVO und GG?
76. Hier in Europa, wo einige Millionen Muslime in dieser jetzt auch multikulturell gewordenen Gesellschaft leben, ist es sehr wichtig, die Stellungnahme des Islam zu diesem Thema zu kennen.
Und was der Islam offiziell zu verlautbaren hat, geht natürlich über den Schreibtisch von Herrn Elyas. Führer Nadeem spricht für den Rest der in Deutschland wohnhaften Stellvertreter Allahs und dessen Propheten.
76. Diese Menschenrechte [von 1948], die auf der altgriechischen und römischen Zivilisation aufbauen, und die ihren Ursprung in der Französischen Revolution haben
Trickreich legt Elyas nahe, zu glauben, dass der Teil der Erde, der nicht von den Griechen und Römern heimgesucht worden war, gefälligst von den Zumutungen der AEMR zu verschonen ist.
76. diese Menschenrechte mit diesem historischen Hintergrund sind im Vergleich mit dem Islam und seiner Lehre in den positiven Punkten, die sie beinhalten, fast identisch, ohne die darin enthaltenen, nach unserer Meinung negativen Punkte zu haben.
Ein wenig sprachliches Unvermögen, in Kürze: Die AEMR enthalte Negatives und Positives, das, was positiv ist, habe die makellose Scharia auch. Muslime, so sagt Elyas implizit, brauchen keine universellen Menschenrechte, da sie alles, was zu einem gelingenden Leben notwendig ist, auch im Koran, in der Islamischen Pflichtenlehre und im Islamischen Recht vorfänden. Und dann gebe es ja noch die negativen Punkte der AEMR, leider verrät uns Elyas noch nicht, welche es sind, doch die Europäer können sich schon mal in beglückter Zerknirschung üben, da ist doch bestimmt nicht alles gut, an der AEMR, die unmoralische Gleichbehandlung des Atheisten etwa und diese gotteslästerliche Gleichberechtigung von Mann und Frau.
77. Grundsätze der Menschenrechte im Islam. Der Islam brachte neun Grundsätze, von denen sich alle Menschenrechte ableiten lassen.
Nur erreicht werden dürfen die Menschenrechte von 1948 islamischerseits eben nicht, das wäre über das harmonische Ziel (des Islam) hinausgeschossen. Allahs Gesetz sieht die halbierten Menschenrechte für die muslimische Frau vor und das ungeschmälerte Recht auf einen Ganzkörperschleier namens Hidschab, für den Islamapostaten besteht das Menschenrecht auf eine authentisch religiöse Ermordung, bei der er sogar die Hauptperson ist.
77. 1. Schutz der Menschenwürde: Als erster Grundsatz gilt der Schutz der Menschenwürde. Somit bekommt der Schutz der Menschenwürde bei den Muslimen einen ganz hohen Stellenwert und gilt als Teil ihres Glaubens.
Die Ehefrau ist mit einer ab morgen in ihrem Schlafzimmer befindlichen Zweitfrau zu würdigen, und zu ihrer von Allahgott gewährleisteten Würde gehört es, ohne Angabe von Gründen einfach so verstoßen zu werden. Nach Aussagen des sunnitischen australischen Scheichs Tadsch ad-Din al-Hilali hat die unverschleierte Frau sogar das Recht auf eine öffentliche Vergewaltigung, und wie uns der höchste saudische Kleriker Abd al-Aziz bin Abdullah Al asch-Schaich belehrt, hat die Zwölfjährige oder Zehnjährige jungfräuliche muslimische Ehefrau das Recht auf eine würdevolle Hochzeitsnacht mit islamischem Geschlechtsverkehr und einer sich inschallah bald anschließenden Schwangerschaft.
78, 79. 2. Verbot jeder Diskriminierung: Der Islam bekämpft Diskriminierung jeder Art … Diese Tatsache bringt uns Muslime dazu, daß wir in jedem Menschen einen Bruder oder eine Schwester sehen
79. Der Islam kennt keine Diskriminierung und Abstufung aufgrund des Geschlechts.
Der Frau das Recht auf ein halbiertes Erbe und eine halbe Stimme vor Gericht vorzuenthalten, etwa durch die Ungerechtigkeit, ihr das ganze Erbe oder die volle Stimme zu geben, ist für den gottesfürchtigen Nadeem Elyas bzw. dessen politisch aktive Gottheit schließlich diskriminierend. Dass der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht über alle Kinder hat, die sein Eigentum sind und dasjenige seiner Sippe, und dass damit die verstoßene oder sonst wie islamisch geschiedene Ex-Ehefrau ihrer Kinder verlustig geht, ist keine Herabsetzung, sondern islamisches Kindeswohl und verhindert schließlich allen Beteiligten den ewigen Eingang ins Höllenfeuer.
80. 3. Religionsfreiheit: Religionsfreiheit ist ein Teil der Glaubenslehre im Islam. Er verpflichtet zum Respekt der Religion der anderen und spricht ihnen Freiheit des Glaubens und der Ausübung der eigenen Religion zu. Er geht davon aus, daß Religion eine Angelegenheit des Glaubens ist, die nicht erzwungen werden kann.
Das Kind eines muslimischen Vaters ist eben in aller Religionsfreiheit ganz einfach muslimisch und die schwere Bürde, sich eine Weltanschauung und Heilslehre aussuchen zu müssen, ist von ihm genommen. Juden sind zu respektieren als Verfälscher der Schrift, Christen sind hoch zu achten als Tradenten der jüdischerseits verfälschten Schrift, beide bezeugen die Perfektion der Islamischen Lehre durch ihre erkennbar wurmstichige Weltanschauung. Wenn die Islamische Gesellschaft erst einmal aufgebaut ist, dürfen Polytheisten, Animisten und Atheisten einfach so belästigt, bestohlen, enteignet, vergewaltigt oder getötet werden, das ist gelebter Glaube und islamische Sozialarbeit.
81, 82. 4. Gemeinsame Gesellschaft aller Menschen: Der Islam [betrachtet] die Menschen als eine einzige Gemeinschaft … Diese Grundlage des Verhaltens zwischen der islamischen [Gemeinschaft] und anderen Gemeinschaften ist im Islam verankert und ist ein Hauptteil der Grundsätze des Islam.
Alle Menschen bilden ein Ganzes mit Kollektiven verschiedenen sittlichen Wertes. Die Muslime sind in der „islamsensiblen“ Gesamtgesellschaft (Kalifat) die Herrschaftsbefugten, weil ihre gelebte Tugend allein in jeder Sekunde den Zorn Gottes, vielleicht, abzuhalten vermag und weil sie ein moralisches Vorbild für die Nichtmuslime darstellen. Die unwissenden Stammeskulturellen, vorlauten Atheisten und alle Ex-Muslime sind zu illegalisieren und schwerer Verfolgung auszusetzen. Für einen sich islamfreundlich verhaltenden Christen mögen ein paar Krümel vom Tisch der nach Allahs Ratschluss wohlhabenden muslimischen Herrenkaste herabfallen, seine Tochter kann von einem Angehörigen der religiös-kulturellen Herrenrasse geehelicht werden und muss als Dhimmi-Söhnchenfabrik vielleicht noch nicht einmal zum Islam übertreten.
83. 5. Schutz des Lebens und des Vermögens: … Im Koran wird ein Wertemaßstab erwähnt, der im alten Testament auch zu lesen ist, nämlich daß der Schutz eines einzigen Lebens als der Schutz der ganzen Menschheit gilt, und daß das Töten eines einzelnen Menschen als das Töten der ganzen Menschheit gilt.
Elyas ist großzügig und übergeht, dass das Strafrecht der Scharia die Todesstrafe für den Islamapostaten fordert. Sofern hier noch Logik beziehungsweise Aufrichtigkeit bestehen soll (doch entzieht sich der so ganz andere Allah unseren Erkenntnismöglichkeiten und behält sich konsequenterweise auch das Lügen jederzeit vor), kann es nur darum gehen, zu erkennen, dass der Islamapostat ein viel schlimmeres Verbrechen begangen hat als nur einen Mord, sodass seine religionsrechtlich einwandfreie Tötung schon beinahe einer Begnadigung gleichkommt und in jedem Falle eine „gesamtgesellschaftlich“ heilsame Handlung ist. Sein Besitz fällt an die Muslime, auch dem Polytheisten sind Grundstücke und Häuser einfach so zu entziehen, denn:
84. So wird das Vermögen im Islam geschützt und gilt als Teil der Menschenrechte, die im Islam verankert sind.
Der Dhimmi hat seine Kopfsteuer zu entrichten, die Dschizya, oder er muss versklavt werden und sein Besitz enteignet.
84. 6. Schutz der persönlichen Umgebung. [Im Koran 49:12 heißt es] „O ihr, die ihr glaubt, betretet nicht Häuser, die nicht eure eigenen Häuser sind, bis ihr euch bemerkbar gemacht und ihre Bewohner begrüßt habt.“
Dem Dhimmi also einen kurzen Zuruf zukommen lassen, und er soll es nicht wagen, die Angehörigen der einzig heilsrettenden Seinsweise am Zugang zu seinem Haus zu hindern, sofern sie sich dazu herablassen möchten, etwa, um einige Gegenstände oder Töchter mitzunehmen. Der Dhimmi darf sein Haus nicht so hoch bauen wie ein Muslim, seine Türe muss so niedrig sein, dass er sich bücken muss, um ihm seine untergeordnete Stellung klar zu machen, in seine Wohnung geht man einige Stufen hinab, damit die Muslime auf der Straße, den Frevler zur Umkehr mahnend, ein wenig erhöht gehen. Auf der Straße selbst ist der Dhimmi abzudrängen und muss den Weg sowieso freimachen, der Rinnstein ist sein angemessener Bewegungsraum.
85. 7. Recht auf Fürsorge: Der Islam schreibt das Recht auf Fürsorge für die einzelnen Mitglieder seiner Gesellschaft und Gemeinschaft vor. Diese gegenseitige Fürsorge ist ein Teil des islamischen Gesetzes.
Die Scharia ist unbedingt einzuhalten, wie Nadeem Elyas hiermit fordert, von säkularen gesetzlichen Verboten oder Pflichten, die mit der Scharia kollidieren, ist der Muslim ja vielleicht in Zukunft und im Sinne des friedlichen europäischen Zusammenlebens auszunehmen, nicht zuletzt im Namen der Religionsfreiheit. Der Ex-Muslim verliert den Anspruch auf Unterstützung, kein Muslim darf ihm etwas vererben oder schenken.
86. 8. Recht auf Bildung: Der Islam betrachtet das Wissen als Mittel zur Gottesfürchtigkeit
Weshalb kleine Mädchen nicht am schulischen Aufklärungsunterricht oder Schwimmunterricht teilnehmen dürfen, denn das würde ihre Gottesfurcht (at-taqwa) beeinträchtigen und die „Geradheit“ (istiqāma) ihres göttlich gewirkten Lebenspfades gefährden, mithin ihre Chance auf einen Eingang ins Paradies.
86. Es ist nicht nur die Pflicht eines Muslim, sich Wissen anzueignen, sondern es ist auch die Pflicht der Gemeinschaft, dem Einzelnen Mitglied die nötige Bildung zu ermöglichen.
Koranverse und Hadithe müssen schließlich gründlich gelernt werden, um in der Lage zu sein, etwas von Naturkunde oder Gesellschaft zu verstehen. Es gibt auch falsches Wissen, das den jungen Menschen vom Erwerb des wahren Wissens, des islamischen Wissens, abhält. Die Darwinsche Evolutionstheorie etwa ist so ein falsches Wissen, die Freudianische Seelenkunde und ebenso ein Soziologie-, Ethik- oder Politikunterricht, in dem die Forderung nach der Gleichberechtigung von Mann und Frau als kulturell modern vermittelt wird und die religiös begründete weibliche Deklassierung als vormodern beziehungsweise gegenmodern (demokratiegefährdend) dargestellt wird.
93. Welche Streitpunkte gibt es [hinsichtlich der beiden Menschenrechtserklärungen, der heilsrettend-koranbasierten und der säkular-universalistischen denn] nun zwischen der Islamischen [Die islamische Deklaration der Menschenrechte, Schriftenreihe des Islamischen Zentrums München, Nr. 12] und der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte? … Der göttliche Ursprung: Für uns Muslime gilt grundsätzlich, daß diese Menschenrechte uns von Gott gegeben sind. Gott ist für uns Mittelpunkt des Lebens, der Gesellschaft, des Denkens und des Gesetzes. Gott ist der Souverän.
In Europa und auch in Deutschland ist das Volk der Souverän, eine vermeintliche „Theozentrik“, wie sehr auch immer persönlich imaginiert und wie lautstark der Umgebung bekundet, ist hat hierzulande von Amts wegen belanglos zu sein, das heißt, sie hat nicht rechtsbegründend zu sein, jedenfalls, sobald gegen die geltenden Gesetze verstoßen wird, was im Falle von Scharia und Fiqh zwangsläufig sehr rasch der Fall ist. Die ökonomische und soziale Belanglosigkeit deiner Weltanschauung nennen wir Religionsfreiheit, und genau diese ist in Theokratien wie Saudi-Arabien oder im Iran ebenso wenig gegeben wie in den vom Schariavorbehalt geprägten Staaten Pakistan und Afghanistan.
Der Staatsbürger verschone also die Öffentlichkeit doch bitte in gewissen Grenzen mit seinen Göttern. Schariafreunde aber sind Schreihälse, weil sie die Rechtsspaltung wollen, zunächst das gesonderte Familienrecht (Personenstands-, Aufenthaltsbestimmungsrecht; Polygamie, Kindbraut) und die politisch durchgesetzte Bedeckung des Leibes, der sonderrechtlich definierten Frau, mit einem Schleier. Darum geht es Nadeem Elyas und dem ZMD, darum geht es der Europapolitik des Necmettin Erbakan und seiner Millî Görüş: Um die Beendung der Rechtseinheitlichkeit.
Friedliches Zusammenleben in Europa (117-130)
118. Jahrhunderte der Kriege und der Verfolgung zeichneten unsere gemeinsame Geschichte, die Geschichte der islamischen und der westlichen Kultur in Europa.
Es gebe also ein doppeltes oder vielmehr ein halbiertes Europa, die Europäer gehören nach Nadeem Elyas einem von beiden Kollektiven an, dem „westlichen“ oder dem „islamischen“. Diesen Vorschlag nach einer Zwei-Nationen-Theorie (Two-Nation Theory) haben Angehörigen der kulturellen Moderne entschieden zurückzuweisen. Herr Elyas ist zu ermahnen, die Grenzen dessen einzuhalten, was einem Staatsbürger zusteht, und das sind die Grenzen der Verfassung.
So lange der authentische Islam (man ist versucht zu sagen: der „orthodoxe“ Islam, damit unterschlägt man aber etwa die grundsätzliche Schariaverhaftetheit nahezu sämtlicher Sufi-Bewegungen oder transatlantischer Konvertiten-Szenen, sagen wir also getrost: der authentische Islam) den heißen Wunsch nach dem Islamischen Recht äußert, das heißt das Streben nach dem unzensierten Lehren der heilsrettenden Wohlverhaltensdoktrin der umfassenden Scharia in Koranschule und schulischem Islamischem Religionsunterricht (IRU) und den Wunsch nach dem Aufbau eigener Fiqh-Gerichtsbarkeiten zunächst in Bezug auf Ehe- und Familienangelegenheiten, so lange wird die Gefahr bestehen, dass mit der von Nadeem Elyas in Abgrenzung zum kulturellen „Westen“ definierten kulturellen „Islam“ wie versehentlich der Ausstieg aus der freiheitlichen Demokratie gemeint ist.
Elyas ruft uns die Parole von der totalen Toleranz zu und verweist auf die Errungenschaften des islamfreundlichen europäischen Mittelalters, mit Blick auf heute und morgen befiehlt uns der ZMD-Vorsitzende ein die erstrebte Rechtsverschiedenheit vernebelndes „interkulturelles“ und „gesamteuropäisches“ Brückenbauen über jene gefälligst zu billigenden Gräben und Klüfte hinweg, die wie zufällig immer tiefer werden:
118. Eine große Vielfalt bot der Islam in Europa; einzelne Muslime, die im Mittelalter als Händler oder Kundschafter unterwegs waren, ansässige Einheimische, sporadische intakte islamische Gemeinden, islamische Völker, deren Zahl in die Hunderttausende und Millionen reichte bis hin zur islamischen Staatsform, die die europäische Geschichte Jahrhunderte prägte.
Auch unsere Gegenwart bringt diese großartige Vielfalt des Islam in Europa und diese enge Verbundenheit der Muslime mit den Andersgläubigen in diesem Kontinent deutlich zu Tage, wie uns das Beispiel Deutschland zeigt.
Mehr Differenz, mehr Rechtsspaltung! Mehr Toleranz für das diffierenziert diskriminierende Schariarecht!
120. Islamische Voraussetzungen für das Leben der Muslime in Europa. Der Islam als Träger einer Kultur und richtungsweisender Verhaltenskodex für die Muslime bringt die besten Voraussetzungen für ein zivilisiertes Zusammenleben mit:
121. Umgang mit Nichtmuslimen
Der Islam geht von der Einheit in der Menschheit aus
Die Rechtsverschiedenheit ist daher von uns allen gefälligst „einheitlich“ zu begrüßen.
121. Die authentischen Quellen des Islam sprechen allen Menschen Ehre und Würde zu und verpflichten seine Anhänger, diese bei jedem zu respektieren und zu achten
Respekt oder respektieren heißt muslimischerseits bekanntlich die Islamapostaten anzugreifen und den Nichtmuslimen Angst zu bereiten.
122. Muslime als Minderheit
Der Islam regelt als ganzheitliche Lehre alle Bereiche des Lebens
Ganzheitlich, total, totalitär.
Der Islam regelt als ganzheitliche Lehre alle Bereiche des Lebens, setzt den ethischen Rahmen für die zwischenmenschlichen Beziehungen und liefert die Grundsätze, nach denen sich ein politisches Handeln und ein Staatsaufbau orientieren sollen.
Staatsaufbau, die Staatwerdung der Scharia, Kalifat.
122. Die gesellschafts- und staatsrelevanten Leitbilder des Islam haben aber nur Gültigkeit für die Muslime und haben nur in einem islamischen Staat mit einer islamischen Bevölkerungsmehrheit verbindlichen Charakter.
Einstweilen also verzichtet Nadeem Elyas auf die Forderung nach dem schariatischen Strafrecht, dem auch in ferner Zukunft und bei geänderten Mehrheitsverhältnissen schließlich nur die Muslime unterliegen sollen, die staatsbürgerlichen Nichtmuslime werden dann ihren Nichtmuslimischen Gerichtshof haben. Vorläufig sei die schariatreue Familie das Miniaturkalifat und der Ehemann der Kalif seiner Ehefrau und zweiten bis vierten Ehefrau, die auch schon mal dreizehn oder zwölf Jahre alt sein kann und dabei schwanger, wie das im griechischen Komotiní, wo die ethnoreligiöse Minderheit der muslimischen Türken oder türkischen Muslime völlig legal nach dem Familienrecht der Scharia lebt, auch innerhalb der Europäischen Union leider unproblematisch der Fall ist.
Die dem Kalifat verhaftet gebliebene griechische Rechtsspaltung, das griechische Scharia-Familienrecht, müssen wir Säkularen rasch beenden.
123. Muslime im Kontext des europäischen Pluralismus
„Im europäischen Pluralismus“ bedeutet: im werdenden europäischen gegenkulturellen Scharia-Milieu bzw. im Qualität und Kontur gewinnenden Islamischen Kontraststaat.
126. Hoffnungen und Erwartungen
Wir sind bei der Entwicklung unserer gemeinsamen Zukunftsperspektiven auf die Zusammenarbeit und Hilfe unserer Partner und Freunde in jedem europäischen Land angewiesen. Schließlich wollen wir ja unsere gemeinsame Zukunft innerhalb der europäischen Vielfalt gestalten und nicht die Zukunft einer im Ghetto lebenden muslimischen Glaubensgemeinschaft.
Ein wenig Sarkasmus: Liebe Nichtmuslime, entweder ihr stimmt der Scharia freiwillig zu und könnt als tolerant und fremdenfreundlich glänzen oder wir verhalten uns zwar völlig gleich, schotten uns aber lautstark schimpfend von euch ab und erklären euch schuldig an der gescheiterten Integration. Ihr müsst ja nicht Allahkratie oder Kalifat sagen, redet doch einfach von Multikultur oder Diversity. Wir wollen die universellen Menschenrechte und insbesondere die Gleichberechtigung der Frau nicht, wir wollen die Polygamie integrieren, die arrangierte Ehe (Boos-Nünning, Karakaşoğlu), den Hidschab und das islamisch korrekte Alltagsverhalten jedes muslimischen Jugendlichen, damit wir keine Angst haben müssen, dereinst in den Flammen der Hölle zu braten.
Soweit ihr also die Schariatisierung Europas duldet, betreibt ihr die erwähnte Mitarbeit an den „gemeinsamen Perspektiven“ und „gemeinsamen Lösungen“, andernfalls werden wir euch leider als eurozentrische Kolonialherren und antimuslimische Rassisten bloßstellen müssen. Propagieren wir also zwischen DIK, Integrationsrat, Kirchentag und Wissenschaftsrat, einander Toleranzpreise vergebend und dem zunehmend ungebildeten Volk multikulturelle Stadtfeste spendierend, mehr Toleranz und mehr Andersartigkeit! Nun wisst ihr, wie erfolgreiche Integrationsarbeit auszusehen hat. Hoch lebe die Integration der Differenz, wir gehen nächstes Jahr auch ein wenig mit dem Ölpreis runter. Soweit der Sarkasmus, jetzt wieder ganz im Ernst.
128. Die Muslime sind Teil der europäischen Gesellschaft.
Genau, die Muslime gehören zu uns, die Buddhisten gehören zu uns und die sicherlich nicht dem ZMD angeschlossenen Ex-Muslime gehören zu uns und sind „Teil der europäischen Gesellschaft“ (Elyas). Jeder Mensch ist vom Grundgesetz gemeint, und zwar zuallererst als ein Individuum und keinesfalls zuvörderst als Angehöriger eines mittelalterlichen Stammes oder eines erleuchteten religiösen Kollektivs.
Auch Herr Nadeem Elyas aus Aachen gehört zu uns und richtet sich jeden Tag nach der Straßenverkehrsordnung und stoppt bei „Rot“ und fährt bei „Grün“, da der Herr Vorsitzende weiß, dass die Naturgesetze der Flieh- und Schwerkraft schließlich nicht nur die Ungläubigen betreffen.
Jacques Auvergne
(1) In Welche Ziele verfolgt der Zentralrat der Muslime? Beschreibt die F.A.Z. am 14.03.2006 den Wahlsieg des Islamkonvertiten um den ZMD-Vorstandsposten und weist auf das bemerkenswerte Religionsverständnis Köhlers hin: „Als ein türkischer Lehrer für Religionskunde vorschlägt, im Unterricht zu diskutieren, ob ein striktes Bilderverbot überhaupt noch notwendig sei, antwortet Köhler mit einer ausweichenden Wendung: „Das kommt darauf an, wie nah oder fern man seiner Religion steht.“
http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~EE9ECB095956A45E4A592F7AA20E4577B~ATpl~Ecommon~Scontent.html
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,406796,00.html
(2) In der FAZ berichtet Regina Mönch am 08.05.2007 (»Trojanisches Pferd«) gewohnt ziemlich klandestinen Eindringen des islamischen Radikalen Ibrahim el-Zayat in die DIK mit Ayyub Axel Köhlers Hilfe
http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E1EA28B0BA6D54481ACE6C941FB9A167D~ATpl~Ecommon~Scontent.html
(3) Über die ZIF- und GMSG-Funktionärin Sabiha el-Zayat-Erbakan wie »dropping knowledge« zu berichten: „El-Zayat-Erbakan is a lecturer for islamic hermeneutics and didactics at the Islamic Women´s Center for Research and Encouragement in Cologne (ZIF) and Vice President of the German Society for Muslim Social Scientists (GMSG). El-Zayat-Erbakan is a member in the Annemarie-Schimmel Forum, an interreligious initiative in Germany following the tradition of the famous scholar in Islamic Studies. El-Zayat-Erbakan is also a founding member of the European Muslim Network, a think-tank created in 2005.”
http://www.droppingknowledge.org/bin/user/profile/6955.page
(4) »cm-fi« Ruprecht Polenz (MdB), Stepfan Articus (Deutscher Städtetag), Murat Aslanoğlu, Rafet Öztürk (), Thomas Lemmen und Melanie Miehl.
http://www.cm-fi.de/initiatoren.html
Unterstützer: Bekir Alboğa (DİTİB als der türkische Auslands-Staatsislam), Marieluise Beck (MdB), Navid Kermani, Ayten Kiliçarslan (DİTİB), Christian Ude (OB Landeshauptstadt München, Präsident des Deutschen Städtetages)
http://www.cm-fi.de/prominente-unterstuetzer.html
(5) Die FDP regelt die irdischen Kölner Zuständigkeiten, „Religiöse Fragen: Dr. Axel Köhler“
http://www.fdp-koeln.de/content.php?c1=1&c2=38&c3=71
(6) Grünhelme. Kuratorium.
http://www.gruenhelme.de/15.php
· Inflation, Bankenkrise, Krieg — wohin steuern wir? · Vortrag von Ernst Wolff "München, 14. Mai 2023 — Die Welt…