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Mina Ahadi: „Es ist unanständig, einen Preis von Islamisten anzunehmen“

Februar 26, 2020

(Andreas Lammer, Juniorprofessor für arabische Philosophie, Kultur und Geschichte an der Universität Trier, wurde mit einem iranischen Literaturpreis ausgezeichnet. Überreicht wurde ihm die Auszeichnung von Staatspräsident Hassan Rohani in Teheran. In einem offenen Brief erklärt die Menschenrechtlerin Mina Ahadi, warum er die Ehrung nicht hätte annehmen sollen.)

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Sehr geehrter Herr Professor Lammer,

durch Medienberichte habe ich erfahren, dass Sie für Ihre Dissertation über die naturphilosophische Theorie des islamischen Philosophen Avicenna (gestorben 1037) mit dem „World Award for Book of the Year of Islamic Republic of Iran“ geehrt wurden – angeblich der wichtigste Literaturpreis des Landes. Auf einem Pressefoto halten Sie die Urkunde in den Händen und lächeln vor dem Emblem der islamischen Republik in die Kamera. Wie die Universität Trier mitteilte, haben Sie diese Auszeichnung höchstpersönlich vom iranischen Staatspräsidenten Hassan Rohani in Teheran verliehen bekommen. In einer Pressemitteilung der Universität heißt es, man wolle die Auszeichnung nun zum Anlass nehmen, wissenschaftliche und politische Kontakte in den Iran zu knüpfen.

Webseite der Uni Trier mit der o. g. PressemitteilungScreenshot der Webseite der Uni Trier mit der o. g. Pressemitteilung (19.02.2020, 12:45 Uhr)

Um nicht missverstanden zu werden, sei eine Bemerkung zunächst vorangestellt: Ich möchte keineswegs den Wert Ihrer akademischen Leistung schmälern. Ebenso liegt es mir fern, die Preiswürdigkeit Ihrer Dissertation infrage zu stellen. Nichtsdestotrotz sehe ich mich veranlasst, kritische Worte an Sie zu richten, da ich die Annahme des Preises für einen schwerwiegenden Fehler halte.

Zu meinem Hintergrund: Als politisch Verfolgte musste ich den menschenverachtenden Charakter des iranischen Regimes am eigenen Leib erfahren. Schon in Schah-Zeiten ging ich auf die Straße, um für ein freies und selbstbestimmtes Leben zu kämpfen. Nachdem die linke Opposition im Iran scheiterte und Chomeini den islamischen Gottesstaat ausrief, organisierte ich mit anderen Menschen weitere Protestaktionen und Demonstrationen. Eines Tages – im Jahr 1980 – fuhr ich von der Arbeit nach Hause, stieg aus dem Bus und sah mehrere Polizisten vor meiner Wohnung stehen – in olivgrünen Uniformen, die Maschinenpistolen unter den Armen. Meine schlimmsten Befürchtungen sollten sich bewahrheiten: Mein Ehemann, ebenfalls linker Aktivist, wurde festgenommen und kurze Zeit später zusammen mit fünf Freunden hingerichtet. Die Islamisten schickten mir das blutige Hemd und die Schuhe von ihm – gemeinsam mit einer Rechnung für einen Kuchen. Die Hinrichtung eines Regimegegners hatten sie nämlich als Anlass zum Feiern genommen.

Obwohl streckbrieflich gesucht und in Abwesenheit zum Tode verurteilt, konnte ich selbst entkommen. Unter ständiger Lebensgefahr versteckte ich mich zunächst acht Monate mitten in Teheran im Untergrund und flüchtete nach Iranisch-Kurdistan, wo ich zehn Jahre lang als Partisanin in einem Berg lebte und von dort gegen die Islamisten kämpfte. Als ich 1990 von Bagdad nach Wien flog, um nach all diesen albtraumhaften Erfahrungen in Sicherheit leben zu können, war es für mich eine Zeitreise in eine andere Welt. Rückblickend war das Jahr 1979 nicht nur ein schreckliches Schicksalsjahr für die iranische Gesellschaft, sondern hat auch mein Leben wie kein anderes durcheinandergeworfen. Ich musste unter den Mullahs viel erleiden. Ich habe Menschen verloren, die ich liebte – ein Trauma, das bis heute anhält.

Meine Leidensgeschichte ist kein Einzelfall. Bis heute wird die iranische Gesellschaft von skrupellosen Despoten regiert, die das Paradies im Jenseits versprachen und stattdessen die Hölle auf Erden realisierten. Das iranische Regime ist nach wie vor antisemitisch, homophob, frauenverachtend und menschenrechtsfeindlich. Es handelt sich dabei um ein Regime, dessen Ideologie bewusst an den historischen Faschismus anknüpft und das keine Gelegenheit auslässt, Lügen und Verschwörungstheorien in die Welt zu setzen. So ist die Holocaustleugnung und Israelfeindlichkeit eine Konstante in der iranischen Politik seit 1979.

Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International erheben zudem regelmäßig schwere Vorwürfe gegen den Iran. Berichtet wird über den anhaltenden Einsatz grausamer Strafen wie Auspeitschungen, Amputationen und Blendungen. Gemessen an der Bevölkerungszahl ist der Iran seit mehreren Jahren das Land mit den meisten Hinrichtungen. Nach der Amtseinführung Hassan Rohanis am 14. Juni 2013 stiegen die Exekutionszahlen sogar nochmals deutlich an – darunter etliche Hinrichtungen von Minderjährigen.

„Sie haben sich von den Islamisten instrumentalisieren lassen“

Indem Sie den Preis aus den Händen eines Massenmörders empfingen, haben Sie sich von den Islamisten instrumentalisieren lassen. Ob gewollt oder nicht, haben Sie sich nämlich zum Teil der Propaganda gemacht, mit der sich das iranische Regime als seriöser Kooperationpartner im Wissenschaftsdiskurs inszeniert. Von einer ideologisch unabhängigen Preisverleihung kann jedoch mitnichten die Rede sein. Schließlich wurde die Jury vom iranischen Kulturministerium gestellt, das bekanntermaßen als religiöse Zensurbehörde agiert und das freie Denken im Land unterdrückt.

Seien Sie also bitte nicht naiv: Es geht hier nicht um einen „sachlichen und ideologisch unbelasteten Austausch“, wie die Universität Trier die Annahme des Preises rechtfertigt. Die Auszeichnung haben Sie schließlich nicht von einer ernstzunehmenden Wissenschaftsinstitution erhalten, sondern von brutalen Fanatikern, die dem kritischen Geist der Wissenschaft und der Aufklärung feindlich gegenüberstehen. Gerade als Philosoph sollte Ihnen klar sein, dass es schlicht unanständig ist, einen Preis von Islamisten anzunehmen.

Ich bitte Sie daher um Folgendes: Zeigen Sie Haltung! Auch nachträglich können Sie diesen Preis ablehnen, der Ihrer Reputation eher schadet als nützt. Machen Sie sich nicht zum Spielball eines tyrannischen Regimes, an dessen Händen das Blut tausender Menschen klebt. Nehmen Sie die Kritik Ihrer Studierenden ernst, die sich bereits öffentlich zu dem Vorfall geäußert haben. Und schützen Sie nicht zuletzt den Ruf Ihrer Universität, an der ich mehrmals und gerne als Rednerin zu Gast war.

Mit freundlichen Grüßen
Mina Ahadi

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https://hpd.de/artikel/es-unanstaendig-einen-preis-islamisten-anzunehmen-17739?fbclid=IwAR36qPrY1aruMrJKklxFHELlI9i2cLQ_Gqy1Mg4WLRhbQVBuFnKfaRq8E3I

Muslimisches Forum Deutschland ironisiert AEMR und GG

September 16, 2017

أسباب النزول

asbābu n-nuzūl

Allahs Einflüsterungsprogramm, die Offenbarungsanlässe

Die Berliner Thesen (Muslimisches Forum Deutschland) vom 02. Oktober 2015. Ein ironischer Zwischenruf

Der in modernen Farben angemalte „Geist eines humanistischen Islams“ lasse das theologische Dogma und den politisch-juristischen Wohlverhaltensbefehl des Islamischen Rechts (Scharia; Fiqh) zielgerichtet unangetastet.

Als MFD (Muslimisches Forum Deutschland) entfalte man die Kulisse von einem irgendwie demokratieverträglichen islamischen Change-Prozess, den man islamkonform (schariagehorsam) aus den Asbab an-nuzul (أسباب النزول), den Offenbarungsanlässen behauptet ableiten zu können.

„Der Islam ist keineswegs abgeschlossen, er unterliegt einem ständigen Entwicklungsprozess. Von diesem sind weder islamische Grundsätze noch religiöse Rituale betroffen, da diese nicht dem gesellschaftlichen Wandel unterliegen.“

Das bedeutet im Klartext: wir machen weiter, die Pflicht zum Hidschab („Kopftuch“), das frauenfeindliche islamische Familienrecht und Eherecht, die gesamte Scharia gelten hundertprozentig. Ein bisschen gegen das Kinderkopftuch anzureden, wirkt zeitgemäß und menschenfreundlich. Was wir nicht sagen: weibliche Kinder – Mädchen unter neun Mondjahren – müssen nach der ewigen und unverhandelbaren Scharia („das Tragen des Kopftuches bei Kindern“) den Hidschab noch gar nicht tragen.

Zur Frage einer Lehrerin oder Richterin mit islamischem Schleier, so säuseln wir als MFD, „orientieren wir uns am geltenden Recht“. Das allerdings kann und wird sich in die Richtung immer größerer Islamverträglichkeit ändern. Ansonsten bzw. bis dahin „orientieren“ wir uns auf dieses Objekt ungefähr so wie der Scharfschütze auf seine Zielscheibe hin.

Der Chitan, die MGM, ist ebenso Teil der besonders bedeutungsvollen islamischen Verhaltensweisen („religiöse Rituale“) wie der Chitan al-inath indonesisch sunat perempuan (FGM) – und da wandelt sich nichts, damit das mal klar ist. Wahrscheinlich ist auch die Verheiratung der ggf. neun Jahre alten Ehefrau so ein islamisches Zeremoniell. Dem islamischen Heiratsalter entsprechend unterliegen auch Talaq oder Polygamie, unsere Muftis oder Ayatollahs werden zum deutschen Nikah vielleicht einmal etwas sagen, nicht dem jeweiligen Trend, „nicht dem gesellschaftlichen Wandel“.

Andere religiöse Standards („islamische Grundsätze“) wie die Herabstufung des Nichtmuslims – er darf kein Erbe eines Muslims bekommen oder als Mann keine Muslima heiraten – stehen gar nicht erst nicht zur Debatte.

Den AEMR-fernen deutschen Freunden der Prinzipienlosigkeit und Multikultur malen wir den Bühnenhintergrund der permanenten islamischen Innovation. So muss sich noch niemand öffentlich festlegen und verliert keiner sein Gesicht.

Achja, diese Schulpflicht. Dort ist Sexualkunde „Teil des schulischen Bildungsauftrages“, der sich allerdings im Zweifelsfall an der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (1990) auszurichten hat und nicht an der Allgemeinen Erlärung der Menschenrechte (1948).

Klassenfahrten, insbesondere der Aufenthalt in Schullandheim und Jugendherberge, ab sofort bitte nur noch im Einklang mit Koran und Sunna. Im Sportunterricht ist Geschlechtertrennung selbstverständlich, ansonsten, ihr Schamlosen, ist züchtige Schwimmkleidung der Burkini weiblich und für die Jungen die den Körper bedeckende Badehose von Knie bis Bauchnabel.

Nun zu Hochschule und Universität. Durch uns deutsche Freunde oder gar Mitarbeiter von Al-Azhar, Darul-Uloom Deoband oder Teheraner Mullahs soll die historisch-kritische Methode „in der Auseinandersetzung mit dem Koran und der Sunna“ ein bisschen „ernst genommen“ werden.

Die zeitlose Scharia und die historisch-kritische Methode. Seht selbst, säkulare Muslime oder Nichtmuslime, unser Gesicht ist da auch mal „ernst“, das muss euch doch wohl reichen. Die tausend Jahre alte islamische Rechtsfindung wird durch derlei Schirk und Kufr nicht berührt.

Säkulare Worthülsen kommen gut an: „Wir sind für die Trennung von Religion und Politik.“ Im religionsbezogen bekennend inkompetenten Staat kann sich die sogenannte Zivilgesellschaft besonders ungestört islamisieren. Ministerien und Parlamente, haltet euch endlich raus aus der Umma, wir wollen in den Himmel kommen und machen wir von nun an, was wir wollen.

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

Berliner Thesen | Muslimisches Forum Deutschland, 02.10.2015

http://www.muslimisches-forum-deutschland.de/_PDF/Berliner-Thesen-des-MFD.pdf

Muslimisches Forum Deutschland (MFD)

Zum Sprecher des Muslimischen Forums Deutschland wurde der Psychologe Ahmad Mansour gewählt

https://de.wikipedia.org/wiki/Muslimisches_Forum_Deutschland

„Vor allem wir Muslime müssen in der Lage sein, der neuen Generation eine Religion anzubieten, die ohne Wenn und Aber hinter Demokratie und Menschenrechten steht“ (Ahmad Mansour)

https://www.merkur.de/politik/ich-schaeme-mich-experte-erklaert-unterschied-zwischen-islam-und-terror-zr-8386421.html

Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam

https://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)), auch Deklaration der Menschenrechte oder UN-Menschenrechtscharta oder kurz AEMR

https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte

Verpasste Chance. Beschwerde an NDR-Rundfunkrat

November 14, 2016

Edward von Roy

NDR Rundfunkrat

Hamburg

14.11.2016

Formelle Eingabe gemäß § 13 NDR-Staatsvertrag

Mein Leben für Allah – Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?

Anne Will am 06.11.2016 21:45 Uhr

Verharmlosung des Islamischen Rechts (Scharia)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 13 NDR-Staatsvertrag lege ich förmliche Programmbeschwerde ein. Die konkrete Verletzung von Programmgrundsätzen betrifft die Sendung von Anne Will vom 06. November 2016 21:45 Uhr: Mein Leben für Allah – Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?

Über die Radikalisierung, bis hinein in den islamischen Terrorismus, von Jugendlichen und jungen Erwachsenen und über Wege der Verhinderung einer Radikalisierung diskutierten Wolfgang Bosbach, Sascha Mané, Nora Illi, Mohamed Taha Sabri und Ahmad Mansour.

Gegenstand der Sendung war damit die schariatreue, die islamische Radikalisierung von Jugendlichen bzw. war die äußerst radikale, die terroristische Varietät von Islam (am Beispiel Islamischer Staat (IS)) und deren leider faszinierende Wirkung auf junge Menschen einerseits und andererseits die etwas verzweifelte deutsche Suche nach erfolgreichen Strategien von Prävention und Resozialisation bzw. Deradikalisierung radikalislamisch („islamistisch“) verführter junger Menschen. Der häufig herangezogene Begriff Islamismus führt in die Irre, es geht um die Religion Islam, die jungen Islamradikalen wollen in den Himmel kommen, deshalb ihr Kampf gegen den irdischen Kufr, Unglauben, und die dazugehörigen Kuffār, Ungläubigen.

In was hinein jedoch resozialisiert, deradikalisiert werden sollte, nämlich, und um nichts anderes kann es in der Bundesrepublik Deutschland gehen, hinein ins Grundgesetz und in die allgemeinen oder universellen Menschenrechte (AEMR, Paris am 10. Dezember 1948), wurde selbst in einer vollen Stunde (60:14 min) beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) nicht angesprochen. Die AEMR als Grundlage des Grundgesetzes für die BRD (GG, 23. Mai 1949) wurde bei Anne Will nicht verteidigt.

Gerade hier zeigt sich die Unausgewogenheit der Sendung. Eine Stimme nämlich hat gefehlt, die den Mut aufgebracht hätte, die Unverhandelbarkeit universeller Menschenrechte mit dem aus der wortgetreuen Anwendung von Sure und Hadith (KRM: „Koran und Sunna“) zwangsläufig resultierenden islamischen Totalitarismus und seiner Frauenentwürdigung zu kontrastieren, auf einem Vorrang von Individualrechten vor Gruppenrechten zu bestehen und unzweideutig zu warnen vor einer deutschen Rechtsspaltung bzw. Rechtsveränderung auch bereits im Familienrecht oder Eherecht (die Muslima darf keinen Nichtmuslim heiraten; Polygynie; neun bis 15 Jahre alte Kindbraut) oder im Erbrecht (der Ex-Muslim verliert jeden Erbanspruch; laut Koran nur das halbe Erbe für die Tochter gegenüber ihrem Bruder). Was die an einer schleichenden Abschaffung des Grundgesetzes nicht interessierte BRD hierzu voraussetzen darf und muss, kann im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht verschwiegen werden.

Um die Ferne oder auch Nähe des in der NDR-Sendung angeprangerten radikalen Islam im Verhältnis zum gemäßigten Islam zu bestimmen, hätte der theologische und organisatorische Mainstream der Religion von Koran und Sunna zur Sprache kommen müssen. Das geschah nicht. Es hätte ja auch ergeben, dass der literalistisch verstandene Islam alle Lebensbereiche ordnen sprich einen religiösen Totalitarismus errichten will und dabei den muslimischen (sofern schariagehorsamen) Mann privilegiert, jeden Nichtmuslim und jede Frau hingegen entrechtet und entwürdigt.

In bester Eintracht wird dieser Mainstream, um beim sunnitischen Islam zu bleiben, mit Billigung und offensichtlicher Sympathie auch seitens der im KRM zusammengeschlossenen deutschen Islamverbände weltweit, von der Kairoer al-Azhar bis zum Darul Uloom Deoband gelehrt und in Europa beispielsweise durch die Organisationen FIOE (Federation of Islamic Organizations in Europe – Föderation Islamischer Organisationen in Europa) und ECFR (European Council of Fatwa and Research – Europäischer Rat für Fatwa und Forschung) vertreten. FIOE wie ECFR sind der Muslimbruderschaft zuzurechnen.

Anders als das deutsche Gerede von der „Vielfalt des Islams“ (Reinhard Kirste; Kai Hafez; bpb; EZIRE; Schura Bremen) nahelegen könnte, vertreten al-Azhar, Deoband, Muslimbrüder und die Islamdiktatur Saudi-Arabien auch nicht verschiedene Islamse oder sagt man Islame oder verschiedene Scharias oder Scharien, sondern die eine Rede Allahs (Koran), die eine Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit (Scharia), den einen Islam und führen die eine Umma (muslimische Weltgemeinde). Nichts und niemand darf „Koran und Sunna“ widersprechen, Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM), Geschäftsordnung in der Fassung vom 28. März 2007: „Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlagen des Koordinationsrats. Dieser Grundsatz darf auch durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben oder verändert werden.“

FIOE

Vorsitzender der FIOE ist Chakib ben Makhlouf, der Ahmed al-Rawi ablöste. Generalsekretär ist Emad Al-Banani; Vorstandsmitglied für „Relations“ ist Ibrahim El-Zayat. Im Februar 2002 wurde Ibrahim El-Zayat Präsident der IGD (Islamische Gemeinschaft in Deutschland), dem deutschen Zweig der globalen Muslimbruderschaft, und wurde 2006 für weitere vier Jahre im Amt bestätigt. El-Zayat sitzt auch im Vorstand der von ihm 1995 mitgegründeten Gesellschaft Muslimischer Sozial- und Geisteswissenschaftler/Innen e. V. (GMSG) in Köln. Verheiratet ist der europäische Islamfunktionär mit Sabiha El-Zayat-Erbakan, seine Frau ist die Schwester des IGMG-Funktionärs Mehmet Sabri Erbakan. Damit ist eine geradezu dynastische Verbindung der Clans El-Zayat und Erbakan gegeben, die dem Lebenswerk von Necmettin Erbakan treu sein dürfte, über den der NRW-Verfassungsschutz schreibt: „Die auf seinem Verständnis des Islam fußenden ideologischen Vorstellungen einer „Gerechten Ordnung“ und die „Vision von Millî Görüş„, die eindeutig extremistisch sind, werden von seinen Anhängern in der Türkei und in Europa nach wie vor weiter verfolgt.“ Einer unbedingt zu errichtenden ADİL DÜZEN, (eingedeutscht Adil Düzen, zu arab. ʿādil), nämlich der „gerechten“ sprich islamischen Lebensordnung stellte der türkische Islamtheoretiker und Stifter der pantürkischen und radikalislamischen Bewegung für Schariagesetzlichkeit Millî Görüş die Bâtıl Düzen (Batil Düzen) gegenüber, die nichtige, die bei Allah verworfene Seinsweise (bāṭil), schariarechtlich null und nichtig, islamisch grundfalsch).

ECFR

Gründungsmitglied und seither Vorsitzender des ECFR ist der Cheftheologe der Muslimbruderschaft Yusuf al-Qaradawi. Der baden-württembergische Verfassungsschutz charakterisierte den ECFR im Frühjahr 2011 so:

„Der ECFR sieht sich als Repräsentant der islamischen Welt und vor allem der muslimischen Minderheiten im Westen. Den Verlautbarungen des Rates ist zu entnehmen, dass die Entwicklung eines Islam europäischer Prägung und einer Islam-Auslegung, die sich an demokratischen Werten und dem westlichen Verständnis von Menschenrechten und Selbstbestimmung orientiert, verhindert werden soll.“

(Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg: Yusuf al-QARADAWI: Einer der einflussreichsten sunnitischen Islamgelehrten. Reihe „Führungs- und Identifikationsfiguren extremistischer Organisationen“, 4|2011.)

Hinsicht verhinderter Bürgerrechte und verhinderter Pressefreiheit sowie mit Blick auf gesellschaftlichen Totalitarismus und systematische, über kurz oder lang juristisch durchzusetzende Frauenfeindlichkeit unterscheidet sich auch der schiitische Islam, betrachten wir das Regime der Teheraner Mullahs (Zwölferschia), vom sunnitischen Islam nicht.

All das jedoch unterblieb am 6. November 2016, man kannte jedenfalls kritisierte ECFR und FIOE nicht und sprach noch nicht einmal über die gegebene AEMR-Widrigkeit und Grundrechtswidrigkeit des Islamischen Rechts (gottgegeben als die Scharia; von den Menschen anzuwenden als der Fiqh). Was geboten wurde, war eine Sendung über den (radikalen) Islam ohne Information zum Islam, man schlich um das Thema Islamische Normativität (Schariagesetz) bzw. Islam herum wie die sprichwörtliche Katze um den heißen Brei.

Dieses Ausweichen vor dem Thema widerspricht dem Programmauftrag des Norddeutschen Rundfunks. Im NDR-Staatsvertrag heißt es in § 5 Programmauftrag (1) unter anderem:

„Der NDR hat den Rundfunkteilnehmern und Rundfunkteilnehmerinnen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm hat der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen.“

Sofern er nicht, und das sind die wenigsten, blind oder sehbehindert ist, hinterlässt Visuelles beim Menschen besonders starke und bleibende Eindrücke. Ein Eindruck über einen Menschen, vielleicht der symbolische Ausdruck des Humanen schlechthin ist die menschliche Gestalt und hier insbesondere das menschliche Gesicht. Im Islam ist der dämonisierte Körper der als wankelmütig und glaubensschwach geltenden sowie zeitlebens eines männlichen Vormunds (walī, das ist: Vater; großer Bruder; Heiratsvormund; Ehemann) bedürftigen Frau mit dem Hidschab abzudecken – mindestens! – bis auf Hände und Gesicht.

Wie das sprichwörtliche Kaninchen vor der Schlange erstarrt, so durfte der NDR-Zuschauer auf ein Ex-Gesicht oder Vielleicht-Gesicht starren, durfte er über das durch schwarze Textilien ausgelöschte Antlitz der zu Anne Will eingeladenen Nora Illi meditieren – sechzig Minuten lang. Dass eine kulturell moderne Gesellschaft diese Körperpolitik und Ideologisierung des weiblichen Gesichts und Körpers im öffentlichen Raum, erst recht im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, untersagen sollte, ist das eine.

Das andere, und hier liegt das eigentliche, nicht hinnehmbare Versagen des NDR, ist das Versäumnis, als Sender auf die Menschenverachtung und Grundrechtswidrigkeit nicht lediglich des Niqab, sondern jedes Hidschab hinzuweisen. Mindestens einer solchen Ansicht zur islamischen Bedeckung (Hidschab, verkürzt genannt und genäht Kopftuch) hätte der NDR eine Stimme geben müssen, statt zur besten Sendezeit lediglich eine Stunde lang ein sprechendes schwarzes Gespenst im Studio in Erscheinung treten zu lassen.

Bereits die schlicht islamische (und nicht etwa die wahhabitische, salafistische, islamistische u. dgl.) Vorschrift, dass jedes Mädchen ab neun Jahren und jede Frau ihren gesamten Körper bis auf Hände und Gesicht mit Stoff blickdicht und alle Rundungen und Konturen verbergend bedecken muss, ist totalitär sowie frauenfeindlich und zusätzlich kinderfeindlich – und diskriminiert im Übrigen auch jeden Mann, der angesichts einer frei herumlaufenden unbedeckten Frau in den Zustand eines willenlosen Triebtäters falle. Der türkische Staatsislam, Diyanet deutscher Arm DITIB, fordert diesen Hidschab als „nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam […] bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität“. Hier bereits liegt die Unverträglichkeit zu unseren Freiheitsrechten, nicht erst in der strengen Auslegung von Hidschab bzw. islamischer weiblicher Kleidung, nicht erst im Gesichtsschleier (Niqab).

Der Hidschab ist kein Freiheitsrecht. Zur Freiheit einen Hidschab zu tragen, würde immer auch die Freiheit gehören, ihn jederzeit wieder ablegen zu können, das aber lässt die Scharia nicht zu. Der Hidschab ist islamische Pflicht (alle vier sunnitischen Rechtsschulen ebenso wie die Zwölferscha), wer als Frau den Schleier verweigert, gilt im Islam als sittenlos und ist zu verachten. Zur islamischen weiblichen Kleidung gibt das Bundesverfassungsgericht weiter:

Beschluss vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10

„9. Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.“

Diese Verpflichtung für jede Muslima, zur Bewahrung des Gnadenstandes mit Allah – beim Bestreben, nach dem Tod zu ihm ins Paradies und eben nicht in die Hölle zu kommen – zeitlebens beinahe den gesamten Körper (DITIB: „mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen“) abdecken zu müssen, ist das im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat untragbare frauenrechtliche und überhaupt menschenrechtliche Problem, nicht erst Frau Illis Niqab (Gesichtsschleier).

Warum nur verpasste der NDR am 06.11.2016 (Mein Leben für Allah – Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?) die Möglichkeit, etwas zum reaktionären und totalitären Charakter jeder islamischen weiblichen Kleidung zu sagen, zu einer Doktrin, die jede Verweigerin des Hidschab ihren schariatreuen Mitmenschen als Brennstoff fürs Höllenfeuer im Jenseits und als Schlampe im Diesseits erscheinen lassen muss? Nicht das schwarze Tuch auf Mund und Nase, die Pflicht zum islamischen Wohlverhalten und Gesetzesgehorsam, die Scharia ist das Problem.

Denn auch dieses hätte der NDR in einer Sendung mit Islambezug sagen müssen: Der Mensch im Islam darf sich keine Gesetze geben, Allah ist Gesetzgeber, ist Souverän, über kurz oder lang ist jeder von Menschenhand geschaffene Paragraph durch einen schariakonformen zu ersetzen. Wohin geht Deutschland: Volkssouveränität oder Herrschaft Allahs? Ob die NDR-Gäste Nora Illi und Mohamed Taha Sabri AEMR und GG den Vorzug geben und auf Durchsetzung der Allahkratie verzichten kann in diesem Schreiben dahingestellt bleiben, NDR-Moderatorin Anne Will jedoch muss die freiheitliche Demokratie vernehmbar verteidigen und dazu das islamische System bzw. die islamische Herrschaft, Maududi sprach vom Nizam (niẓām islāmī), Sayyid Qutb von der Hakimiyya (ḥākimiyyat Allāh), unzweideutig zurückweisen. Da gibt es nichts zu verhandeln.

Aus dem bisher Gesagten folgt schließlich, dass der NDR in einer Sendung mit Islambezug den Gegenentwurf zur AEMR, die 1990 bekundete gegenmoderne und totalitäre CDHRI (Cairo Declaration on Human Rights in Islam – Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam) dem Publikum erläutern muss, diese aber nicht sechzig Minuten lang äquidistant diskutieren lassen darf, sondern unzweideutig zurückzuweisen hat. Anne Will sollte das zeitnah tun.

Nähme der NDR seinen Informationsauftrag ernst, würde er, etwa bei Anne Will, über die Nichtmuslime und Frauen diskriminierenden sowie die Meinungsfreiheit verhindernden Schariavorbehalte in den Staatsverfassungen von Ländern wie Pakistan oder Ägypten berichten lassen und nicht lediglich Gäste einladen, die, wie Nora Illi, Mohamed Taha Sabri und Ahmad Mansour, ganz dem Motto zu folgen scheinen: Böser Islamismus – guter Islam.

Vermeidbar wird der Erfolg von „Salafismus-Prävention“ oder „Islamismusprävention“ ausgesprochen begrenzt bleiben, solange gerade auch die deutschen Medien nicht faktentreu über Scharia und Fiqh berichten, anders gesagt solange das Monopol auf faktennahe Berichterstattung zum Islam überwiegend bei den Islamradikalen selber liegt.

Nicht nebenbei: Wir sollten froh sein, dass wir Grundrechte haben und nicht nur eine, in letzter Zeit beunruhigend oft beschworene, Wertegemeinschaft oder Werteordnung. Rechte sind einklagbar, Werte nicht. Es geht um Bürgerrechte, es heißt Civil Rights Movement, Bürgerrechtsbewegung und nicht Bürgerwerte-Bewegung.

Die sehr islamische Parallelkultur oder vielmehr islamische Gegengesellschaft von Geschlechterapartheid, Tugendterror, Tochtertausch und sonstiger Frauenunterdrückung lässt sich ebenso mit wie ohne bewaffneten Kampf errichten. Nicht nur die Milieus von Burka, Pantoffeln und langen Bärten, das Islamische Recht, das Menschenbild und der Wohlverhaltenszwang der – vom iranischen Religionsführer (rahbar) Ali Chamene’i ebenso wie von Kairos al-Azhar bis hinein in die Deutsche Islamkonferenz vertretenen – Scharia ist das Problem.

Um die allgemeinen Menschenrechte (AEMR) und dabei nicht zuletzt die Gleichberechtigung der Nichtmuslime und der Frauen zu verteidigen, muss der NDR das Problem Scharia und Fiqh beim Namen nennen und eben nicht, frei nach Angela Merkel, gemäß dem Motto handeln: Wir schaffen das … zu ignorieren.

Um islamisch radikalisierte junge Menschen möglichst erfolgreich vom zum Töten bereiten Aufbruch Fī sabīli Llāh (auf dem Wege Allahs, für die Sache Allahs) abzuhalten, gilt es, das Faszinosum Kalifat, das Faszinosum Dschihad einzugrenzen. Solange Funk und Presse die Menschenrechtswidrigkeit (AEMR-Widrigkeit) und Grundrechtswidrigkeit jeder islamischen Seinsweise und Gesellschaftsordnung (Nizam; Hakimiyya; Adil Düzen) mit dem Schleier des Schweigens bedecken, können – in einem vermeidbaren Ausmaß – jungen Menschen Hasspredigten als beglückende Wahrheit erscheinen und Glaubenskämpfer als Märtyrer.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

mitzeichnend

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Zukunftsdialog: Offene Diskussion über den Islam

März 2, 2012

أنجيلا ميركل

А́нгела Ме́ркель

Angela Merkel

Merkels Zukunftsdialog und der Islam

Am 01.02.2012 forderte Thomas Martin im Rahmen des Zukunftsdialogs der Bundeskanzlerin dankenswerterweise die Offene Diskussion über den Islam und begründete überzeugend und bündig:

Das Thema Islam wird von Politik und Medien gründlich gemieden, Islamkritiker werden bestenfalls ignoriert, meist aber diffamiert, Islamkritik wird pathologisiert und kriminalisiert. Eine argumentative Auseinandersetzung über den Islam muss endlich stattfinden. In der Politik. In den Medien.

Zu dem in nur vier Wochen mit etwa 73.000 positiven Bewertungen versehenen Themenvorschlag sind fast viertausend Kommentare eingegangen, die leider nicht nur aufklärungshumanistische und menschenrechtsuniversalistische Positionen umfassen, sondern auch notorischen Fremdenfeinden, christlichen Fundis oder wertebeliebigen Kulturrelativisten eine Bühne geben.

Trotz alledem sollte man sich als Islamkritiker am bestbewerteten Vorschlag des Themenfeldes Wie wollen wir zusammenleben? beteiligen, meint dieses Blog. Jeder Kommentar darf nur aus bis zu 1500 Zeichen bestehen, ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Aus dem Diskussionsbereich.

Am 02.03.2012 um 15:55 Uhr schrieb Edward von Roy:

Solange die auf einer wortwörtlichen Lesart von Koran und Hadith entstehenden Schariapflichten nicht abgelegt sind, wird der organisierte Islam auf Segregation (Apartheid) hinarbeiten.

Die deutschen Islamverbände müssen sich von der auf Ungleichbehandlung (Diskriminierung) beruhenden Scharia distanzieren. Recht und Pädagogik der kulturellen Moderne können darauf bestehen, dass den so genannten muslimischen Kindern – gerade auch im Islamischen Religionsunterricht – keine Angst vor der ewigen Verdammnis (Höllenfeuer) gemacht werden darf (sinngemäß etwa: „Mädchen, falls du keinen Hidschab trägst, verspielst du Allahs Wohlgefallen“).

Die Jenseitszentriertheit von halal und haram, das „die Seele rettende“ diskriminierende und dabei vor allem frauenfeindliche Wohlverhalten des die Aufklärung verweigernden orthodoxen Islam muss endlich thematisiert werden.

Wir stehen an der Weggabelung zwischen säkularem Recht für alle und jeden (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte; Grundgesetz) und einem Rechtspluralismus verschiedener Glaubensnationen oder Religionsvölker, in dem die (angeblich) zu muslimisierenden Menschen ihren Muftis und Scheichen wohl kaum noch offen werden widersprechen können.

Jede Kategoriebildung in Nichtmuslime und Muslime dürfen wir im Namen des Weltbürgerlichen und Staatsbürgerlichen zurückweisen, denn Muslime sind keine Spezies, keine Sorte Mensch.

Am selben Tag um 15:58 Uhr stellte Gabi Schmidt fest:

In der BRD gilt das Grundgesetz. Die Grundrechte (vgl. AEMR, Paris 1948) binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht, das Deutsche Volk bekennt sich zu den allgemeinen, unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten.

Alle islamischen Strömungen berufen sich auf die Scharia, das islamische Gesetz. Sie enthält alle Normen und Werte, die praktizierende Muslime überall auf der Welt zu jeder Zeit kritiklos akzeptieren und wortgetreu umsetzen müssen, wenn sie ein gelingendes Leben führen und ins Paradies eingehen wollen. Auf der Grundlage von Koran (die wörtliche Offenbarung Allahs) und Sunna (die vorbildliche Lebensweise und die gottgefälligen Ratschläge des Propheten) sind alle kultischen Vorschriften, ‏Riten, gottesdienstliche Handlungen sowie die Beziehungen jedes Menschen zu seinen Mitmenschen und zu Allah verpflichtend geregelt. Das eigenmächtige Erforschen von Sinn und Logik der göttlichen Gesetze ist nicht zulässig. Das sieht der KRM nicht anders.

In dieser Welt ist die Scharia in Form von religiösen Gutachten (Fatwas), islamischen Gesetzen und Schariaurteilen zu verwirklichen. Ausschließlich Rechtsgelehrten stehen dafür verschiedene Methoden der Rechtsfindung zur Verfügung, die allerdings Koran und Sunna nicht widersprechen dürfen. Ein auf der Scharia basierender Islam ist verfassungswidrig. Die ungestörte Religionsausübung ist nicht unbegrenzt geschützt.

Um 19:03 Uhr ergänzte Edward von Roy:

Ärgerlicherweise ist in den letzten Jahren nicht zuletzt auch den islamischen Theologen, die der Muslimbruderschaft (europäisch FIOE, deutsch IGD) nahe stehen, der ziemlich ungehinderte Zugang zu unseren Hochschulen (Islamische Studien, Wissenschaftsrat 2010) und Schulen (Islamischer Religionsunterricht in NRW, 2012) gewährt worden.

Es hätte klar sein müssen, dass sich die Theologie des Koordinierungsrats (KRM) nie von derjenigen des muslimbrudernahen Institut des Sciences Humaines (IESH) unterscheiden kann; Kirchentagsgast (Dresden 2012) und Uni-Ehrengast (Tübingen 2013) Mustafa Ceric beispielsweise ist Scheich bei Yusuf al-Qaradawi. Die global aktive, pakistanisch geprägte Darul Uloom oder die türkische Milli-Görüs-Bewegung haben natürlich auch keine andere Scharia im Angebot als Scheich al-Qaradawi.

So werden die Mauern des Schweigens und der Denkverbote zur heilssichernden Ungleichbehandlung und insbesondere Frauenfeindlichkeit der Scharia das Klima unserer Hörsäle und Klassenzimmer mit viel Belauern und Einschüchtern prägen, wenn der Souverän (immerhin das Volk) nicht im Sinne der allgemeinen Menschenrechte, des wissenschaftlichen Denkens und der Rechtseinheitlichkeit widerspricht.

Der an der Scharia festhaltende Islam ist in einer Demokratie, die an ihrer Abschaffung nicht interessiert ist, nicht lehrbar. Der Islam von Scharia und Fiqh ist nicht schulreif.

Quellen

Die Bundeskanzlerin.

Zukunftsdialog. Wie wollen wir zusammenleben?

Offene Diskussion über den Islam

https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/20-Vorschlaege/10-Wie-Leben/Einzelansicht/vorschlaege_einzelansicht_node.html?cms_idIdea=309

Die Bundesregierung am 01.02.2012:

Bürgerdialog der Bundeskanzlerin jetzt im Internet

Schon in den ersten Stunden des Dialoges sind mehrere hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Einladung der Bundeskanzlerin gefolgt: „Ich lade Sie ein zum Dialog über Deutschlands Zukunft“, sagt die Bundeskanzlerin in ihrem Grußwort zum Dialog, „Jetzt möchte ich mit Ihnen über Ihre Vorschläge im Internet diskutieren.“

Der Bürgerdialog ist Teil des Zukunftsdialoges der Bundeskanzlerin. Unter dem Leitgedanken „Menschlich und erfolgreich. Dialog über Deutschlands Zukunft“ sind konkrete Vorschläge für das kommende Jahrzehnt gefragt. Alle interessierten Internetnutzer sind herzlich eingeladen, sich zu beteiligen.

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/02/2012-02-01-start-buergerdialog.html

Die demagogische Ausbeutung einer abscheulichen Wahnsinnstat

Juli 29, 2011

Die demagogische Ausbeutung einer abscheulichen Wahnsinnstat

Islamkritikhasser in den deutschen Medien sind bestrebt, die norwegische Tragödie in eine Hetzkampagne zu verwandeln. Doch der Versuch, legitime Islamkritik pauschal zu verunglimpfen und die realen Sachverhalte zu verschleiern, wird scheitern. Von Hartmut Krauss, hier zitiert nach der Seite des HINTERGRUND-Verlags.

Atmen wir tief durch, aktiveren wir unseren geistig-moralischen Verarbeitungs- und Bewertungsapparat einschließlich Gedächtnis- und wahrheitsorientierter Vergleichsfunktion und stellen fest, was hier und jetzt festgestellt werden muss:

Es waren streng gläubige muslimische Attentäter, die in Gestalt einer global organisierten und gigantisch inszenierten Anschlagserie am 11. September 2001 den bisherigen Supergau der Terrorgeschichte mit über 2.000 Toten zu verantworten haben. Angesichts dieses terroristischen Massenmordes waren durchaus nicht wenige Muslime auf den Straßen der islamischen Welt zu sehen, die diesen terroristischen Massenmord – gemeinsam mit deutschen Neonazis und poststalinistischen „Antiimperialisten“ – bejubelten. („So was kommt von so was“. Ein zynischer Spruch, den man bei jedem Terroranschlag – egal wann von wem gegen wen- anbringen kann.)

Auf radikalislamischen Internetseiten gibt es seit Jahren zahlreiche Videoclips, auf denen die Peinigung, Enthauptung und rituelle Schlachtung von ‚Ungläubigen‘ zu sehen ist. Manch einer erinnert sich vielleicht noch an die barbarische ‚Kopfabtrennung‘ Nick Bergs durch die Bande des jordanischen Topterroristen al Zarqawi im Irak oder die Hinrichtung des Journalisten Daniel Pearl in Pakistan 2002, wie Nick Berg ebenfalls ein amerikanischer Jude. Schon vorher sah man Aufnahmen von einem gefesselten russischen Soldaten, dem von tschetschenischen Terroristen mit einem großem Messer der Kopf abgetrennt wird. Neuerdings wird aus dem Süden Thailands von islamischen Fanatikern berichtet, die nichtmuslimische Lehrer zunächst niederschießen und dann mit der Machete enthaupten. Auch bei dem Mörder Theo an Goghs fand man Videoaufnahmen von Steinigungen, Enthauptungen und einer öffentlichen Penis-Amputation.

Diese weltweit vorfindbaren Bestialitäten sind ebenso wie die global gestreuten fast täglichen Terroranschläge von radikalislamischen Attentätern die bewusst-willentliche Umsetzung eines eliminatorischen Hasses auf alle Ungläubigen und Apostaten bzw. auf alles ‚Unislamische‘, das der Errichtung einer islamischen Weltherrschaft im Sinne einer schariatischen Lebensführungsdiktatur entgegensteht. Hinzu kommt die grauenvolle Gewalt- und Repressionsagenda zentraler islamistischer Regime, seien sie nun schiitischer (Iran) oder sunnitischer (Saudi-Arabien) Prägung. Hinzu kommt auch die alltagsislamische Unterdrückungspraxis in Gestalt von Zwangsverheiratungen, Ehrenmorden bis hin zu Jungfrauentests im aktuellen Ägypten und vieles mehr.

Während jetzt in mccarthyistischer Akribie danach gefahndet wird, ob Anders B. mal auf einer Internetseite gewesen ist, auf der ein Text stand, in dem Henryk M. Broder erwähnt wurde, fragt keiner nach den Quellen der opulenten islamischen Gewaltagenda. Dabei ist die Antwort hierauf sehr einfach: Koran, Hadithsammlung, Fatwas islamischer Autoritäten, Koranschulen und islamistische Internetseiten, gegenüber deren Anzahl PI eine Träne im Meer darstellt. O. K.: Interpretation. Nun ja, wir warten ja alle noch auf die „Auslegung“ von „Mein Kampf“ durch Stefan Weidner und Konsorten.

Und halten wir bitte in aller realitätstüchtigen Klarheit fest: Anders B. hat sein abscheuliches Massaker nicht in einem Zeltlager von Milli Görus verübt, keinen Sprengsatz vor einer Moschee platziert und auch keinem islamistischen Hassprediger den Hals abgeschnitten. Das wäre auch abscheulich gewesen. Aber so hat es sich nun einmal de facto nicht zugetragen. Deshalb meine Frage aus der Perspektive eines islamkritischen „Kulturmarxisten“ an die islamapologetischen Demagogen: So what?

Anders B. hat als christlich-fundamentalistischer neurechter „Marxistenjäger“ gehandelt. Dass er dabei auf die norwegische Sozialdemokratie und ihre Jugend zielt, ist zugleich auch ein Ausdruck seiner psychopathologischen Konstitution. Gerade aber auf einen mit neurechter Ideologie durchdrungenen Psychopathen, also auf einen – im Unterschied zum islamistischen Terrorismus – singulären Ausnahmetäter, kann die massenmedial inszenierte Verharmlosung und realitätswidrige Schönfärbung der islamischen Herrschaftskultur wie eine zugleich legitimierende und aggressionsfördernde Aufputschdroge wirken. D. h.: Die dominierende Ausblendung der zahlreichen kritikwürdigen Aspekte und Merkmale des orthodoxen und radikalisierten Islam trägt für diese schreckliche Tat – neben der Produktion neurechter Feindbilder – eine entscheidende Mitverantwortung. Gerade nämlich durch die massenmediale Heranzüchtung eines „Feindbildes Islamkritik“ ist ein ebenso vermeidbares wie gewaltaffines Klima der Unwahrheit, pauschalen Verdächtigung und Verleumdung entstanden, das den rechtspopulistischen Kräften unmittelbar in die Hände arbeitet.

Lassen wir uns also nicht irre machen: Fortschrittlich-menschenrechtlich orientierte Islamkritik, die sich zugleich gegen demagogische Islamapologetik und rechte Fremdenfeindlichkeit richtet, ist erforderlicher denn je, um die geistig-moralische und politische Not zu wenden.

Osnabrück, 28. Juli 2011

Quelle: Hartmut Krauss, bei: HINTERGRUND-Verlag

http://www.hintergrund-verlag.de/texte-islam-die-demagogische-ausbeutung-einer-abscheulichen-wahnsinnstat-28-7-2011.html

Zur Thematik und zum Weiterlesen empfiehlt dieser Blog gerne die folgenden zwei Bücher

Hartmut Krauss: Islam, Islamismus, muslimische Gegengesellschaft. Eine kritische Bestandsaufnahme

http://www.hintergrund-verlag.de/buecher-islam-islamismus-muslimische-Gegengesellschaft.html

Hartmut Krauss (Hg.): Feindbild Islamkritik: Wenn die Grenzen zur Verzerrung und Diffamierung überschritten werden

Mit Beiträgen von: Mina Ahadi, Sami Alrabaa, Heinz Gess, Ralph Giordano, Assia Maria Harwazinski, Luka Höfler, Hans-Michael Höhne-Pattberg, Siegfried Kohlhammer, Ryszard Kotonski, Hartmut Krauss, Matthias Küntzel, Thomas Maul, Conny Axel Meier, Thomas Müller, Edward von Roy, Gabi Schmidt, Felix Struening, Karin Vogelpohl, Andreas Widmann, Philippe Witzmann, Huda Zein.

http://www.hintergrund-verlag.de/buecher-feindbild-islamkritik.html

Carlo Schmid und die freiheitliche Demokratie

Januar 8, 2011

دو قومی نظریہ

Do qaumi naẓariya

La théorie des deux nations

Zwei-Nationen-Theorie

Christlich-wertkonservative Islamkritik?

Von Edward von Roy, Weihnachten 2010.

Islamkritiker empören sich berechtigt über gelegentlich vermutbaren kulturellen Rabatt im Bereich von Rechtssprechung und Strafmaß, das muss entsprechend auch für religiösen Rabatt gelten, denn die Hütchenspieler der Scharialobby berufen sich abwechselnd auf Kultur und Frömmigkeit, wie es gerade besser passt. Das wiederum verdeutlicht, dass der säkulare Staat den Stadtbürger und Staatsbürger überhaupt nicht religiös zu klassifizieren hat, denn hier gilt die Straßenverkehrsordnung und nicht das Alte oder Neue Testament. Der Kölner und Islam-Missionar Pierre Vogel bleibt bei Rot an der Ampel ebenso stehen wie seine iranischstämmige Mitbürgerin und Ex-Muslima, die den Islam genau so gut kennt wie er.

Was wir zu verteidigen haben, ist die Rechtseinheitlichkeit. Unser geplantes Positionspapier sollte daher vor der Rechtsspaltung warnen, die Mustafa Cerić, der den Islam richtig, nämlich als diskriminierend und die Seele rettend, verstanden hat, bekanntermaßen über das Familien- und Personenstandsrecht einzuführen gedenkt: the Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law.

Wenn wir plausibel argumentieren wollen, können wir zudem weiterhin die Standards der Alice Schwarzer verwenden, die gleichheitsfeministischen Standards also, schließlich will der Islam die theologische und juristische Herabsetzung der Frau. Den Islam lediglich als faschistoid oder faschistisch zu bezeichnen, islamkritische Atheisten würden diese Strategie vermutlich bevorzugen, wird nicht erfolgreich sein, denn der Islam sieht sich, ob uns das passt oder nicht, als Religion und er ist, ob völkerkundlich oder psychologisch gesehen, funktional natürlich Religion. Mit „Religion“ (christlicher, jüdischer) aber lässt sich eine Religion nicht abwehren, jedenfalls nicht bei beibehaltenem Grundgesetz (GG).

Die meisten von uns sind mehr oder weniger tiefgründig christlich sozialisiert worden. Andererseits tritt, wo auch immer in Europa wir hinsehen, organisierte christlich-konservative Islamkritik weder als christlicher Verein noch als Gemeinschaft von Christen auf (und ist damit konfessionell ungebunden, nicht überkonfessionell). Konservative Netzwerke von islamkritischen Aktivisten bestehen üblicherweise aus Christen, Juden, Pantheisten, bekennenden Neuplatonikern und bekennenden Atheisten und bestehen vor allem aus uns allen, uns freiheitlichen Demokraten, die keine Bevormundung durch den derzeitigen, bekanntermaßen islamverliebten christlichen Klerus wünschen, die aber sicherlich überhaupt keinen Klerus wünschen, der AEMR und GG für alle oder für die Menschen ihrer Glaubensnation (Milla, türk. millet) außer Kraft setzt. Wir verteidigen also nicht das (womöglich zur Spätgotik, um 1350 n. Chr., untergegangene) famose Abendland, sondern das auf Rationalität, nicht auf Seelenrettung, begründete einheitliche Recht. Unsere Gesetze und Verordnungen regeln das irdische Zusammenleben, nicht den dauerhaften Verbleib in Paradiesgarten oder Höllenfeuer.

Was Europa droht, ist eine Neuauflage der erwiesenermaßen zur Staatszerschlagung hoch wirksamen Zwei-Nationen-Theorie (muslimisches Pakistan bzw. Bangladesch versus hinduistisches Indien). Jedes schwammige „europäische Werte“ (bitte, welche? Fleiß, Ordnung, Pünktlichkeit – hat der fraglos nichteuropäische Chinese diese Werte denn nicht?) ist zweckmäßigerweise durch das Zitat zu ersetzen, mit dem am 08.09.1948 Carlo Schmid für die wehrhafte Demokratie eintrat:

„Soll diese Gleichheit und Freiheit völlig uneingeschränkt und absolut sein, soll sie auch denen eingeräumt werden, deren Streben ausschließlich darauf geht, nach der Ergreifung der Macht die Freiheit selbst auszurotten? Also: Soll man sich auch künftig so verhalten, wie man sich zur Zeit der Weimarer Republik z. B. den Nationalsozialisten gegenüber verhalten hat? Ich für meinen Teil bin der Meinung, dass es nicht zum Begriff der Demokratie gehört, dass sie selber die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft: Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muss man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.“

Mich freut immer, wenn sich wertkonservative oder christliche (oder gar heutige sozialdemokratische) Kreise zu diesem Zitat bekennen.

Ob ein Bekenntnistext christlich oder konservativ argumentierender Islamkritiker nun drei, zwei oder eine Seite umfasst oder auch nur eine halbe Seite, es muss dort im ersten Absatz das unmissverständliche Bekenntnis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (vom 10.12.1948) ebenso in Erscheinung treten wie das klare Credo zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG, 23.05.1949). Mit dem tief empfundenen (frommen) oder aber politisierten (missbrauchten) Wörtchen christlich ist wenig bis gar nichts gesagt, denn dass der Genfer Herr Calvin beliebte, den spanischstämmigen Trinitätsleugner und Arzt Michael Servetus auf nassem Laub zu Ehren Gottes zu verbrennen, ist schließlich völlig evangelisch.

Das bedeutet: Ohne die Nennung von AEMR 1948 und GG 1949 können christlich-wertkonservative Islamkritiker kein Thesenpapier und schon gar kein Positionspapier aus der Hand geben, denn jeder halbwegs kluge Reporter oder Journalist wird innerhalb von einer Millisekunde sagen: „Ihr nennt kein Grundgesetz – ihr wollt also das Grundgesetz überwinden“ und wird, er muss dazu gar nicht linksradikal sein, in der Presse schreiben: „Euer Verein hat also mit der AEMR keinen Vertrag, sondern will das abendländisch bzw. völkisch definierte Mehrklassenrecht – ihr seid bekennende Sezessionisten und arbeitet auf einen Staatsstreich hin – euer Gefasel vom europäischen Werteverbund ist also lediglich Synonym für arische Rasse.“ Daher noch einmal, und ganz deutlich: Jedes Positionspapier christlich-wertkonservativer Islamkritiker muss sich in den ersten drei oder vier Sätzen unmissverständlich zu AEMR 1948 und GG 1949 bekennen.

Ein bewusstes Anknüpfen an die Tradition selbstbewusster Bürgerlichkeit läge in einer Bezugnahme auf das Hambacher Fest vom 27. bis 30. Mai 1832, dem Urmodell des Bürgerprotests gegen Pressezensur, ein anderer Weg des die Demokratie bewahrenden Argumentierens ist das Bekenntnis zum wissenschaftlichen Denken. Wissenschaftliche Erkenntnisse und die Naturgesetze gelten schließlich überall auf der Welt, universell, in Köln, Minsk, Mekka oder Pjöngjang.

Uns sollte stören, dass gewisse Teile der europäischen islamkritischen Szene im relativ stark missbräuchlichen Namen des Europäischen, des Abendländischen oder gar des Christlichen so etwas wie eine Neuauflage der hindu-nationalistischen Rashtriya Swayamsevak Sangh (RSS) anzustreben scheinen, während andere das Werk der Islamisten kongenial dadurch mit betreiben, dass sie irgendwelche Kulturkreistheoretiker propagieren, die den so genannten Morgenländern kalkuliert verunmöglichen, jemals Teil des Deutschen Volkes oder des Europäertums zu sein. Unser Patriotismus hat nicht rassisch begründet zu sein, sondern verfassungsrechtlich. Gleichberechtigter Staatsangehöriger ist daher nicht der „Christ“ oder der „Europäer“, sondern der Bürger. Bürgersinn und Verfassungspatriotismus haben unser Credo zu sein, nicht Bibel oder blonde Haare.

Im Übrigen ist Religion erst dann frei und reif und human (und christlich), wenn sie nicht den ökonomischen, rechtlichen oder gesundheitlichen Status des Gläubigen als vom Ungläubigen verschieden definiert. In einer freiheitlichen Demokratie kann jeder von uns ein paar Jahre lang Atheist sein oder mit dem Dalai Lama meditieren, ohne sein Wahlrecht oder sein Recht auf Leben zu verlieren. Umgekehrt entbindet begeisterte Koranlektüre nicht von der Einhaltung der Schulpflicht oder des Baurechts. Ein Recht für alle: One Law For All, so bringt Maryam Namazie ihre Kampagne auf den Punkt.

Zusammengefasst: 1. Dem Islam das Prädikat Religion bzw. religiös abzusprechen, wird nicht funktionieren: Das Islamische Gesetz und System ist mehr als ein diesseitiger Totalitarismus, sondern (unreife oder unangenehme, mag sein) echte Religion, die diskriminierende Paragraphen erzeugende Scharia ist Religion. 2. Nein zur Rechtsspaltung! Das Bestehen auf der Unteilbarkeit der Menschenrechte und (damit) auf der Gleichberechtigung von Mann und Frau allein kann uns zum Erfolg führen. 3. Zivilisation im Plural anzunehmen (The Alliance of Civilizations (AoC); The United Nations Alliance of Civilizations (UNAOC)) oder in der Manier von irgendwelchen braunen oder bibelbewegten Esoterikern den abendländischen Kulturkreis oder das christliche Europa (bzw. das christliche Amerika) zu verteidigen, wird geeignet sein, im Sinne der südasiatischen Two-Nation Theory die bürgerliche Kultur erfolgreich zu beenden und dürfte rasch entweder das Kalifat an die Macht bringen oder den rassisch reinen Führerstaat.

Israel liefert uns hochwertige, empfehlenswerte Produkte und ist für Touristen immer eine Reise wert. Indien und Israel, Griechenland und Großbritannien aber sind auf dem sprichwörtlichen Holzweg, solange sie die Scharia im Familienrecht nicht außer Kraft setzen.

Menschenrecht gibt es weltweit und nur im Singular – entweder Allahs Menschenrecht oder das vom 10. Dezember 1948! Auch die Wissenschaft oder die menschliche Zivilisation sind unteilbar und auf Individualität, Solidarität und Unveräußerlichkeit begründet, der Scharia-Islam hingegen ist vorzivilisatorisch (magisch) und gegenzivilisatorisch (antisozial), okkult und stammeskulturell und spaltet die Solidargemeinschaft der Bevölkerung in ehrenwerte Parteigänger Allahs und Gottlose bzw. Verräter.

Die Scharia ist nicht „anders“, sondern undemokratisch, sie ist unheilsabwehrend, gewaltverherrlichend und territorial expansiv. Die Scharia muss nicht deshalb weg, weil sie „morgenländisch“ (orientalisch) ist, sondern weil sie auf Ungleichbehandlung (und vermeintlicher Seelenrettung) beruht. Nur eine sehr säkulare Gesellschaft kann eine freiheitlich demokratische Gesellschaft sein.

Weltzivilisation, „zivilisierte Welt“ gibt es nur einmal, und irgendwann und möglichst rasch müssen das Recht auf Leben und die Pressefreiheit auch in Teheran gelten.

Dass die kulturelle Moderne, unter schariabefördernden Kulturkreistheoretikern jeglicher Couleur fälschlich genannt der Westen, keine Hände und Köpfe abhackenden Gottesdienste feiert und keinen Gott zu integrieren braucht, der mit fliegenden Steinen tötet, mag uns zu Weihnachten besonders klar werden.

Und zu unserem demokratischen Glück kennt oder benötigt die Ethik des Jesus von Nazareth weder Arier noch Abendländer und klassifiziert den Menschen eben nicht juristisch folgenreich in schwarz- und weißhäutig, orientalisch und okzidental. Und so können wir gleichsetzen:

One Law For All = Frohe Weihnachten,

Edward von Roy

Mina Ahadi beim Wissenschaftsrat

Juli 16, 2010

Der Wissenschaftsrat und die Politreligion

Von Mina Ahadi und Gabi Schmidt, 16. Juli 2010

Gabi Schmidt:

Am 14. Juli 2010 erschien bei blog.zeit.de aus Anlass der vom Wissenschaftsrat (WR) organisierten Kölner Tagung Islamische Studien in Deutschland (1) ein Artikel des Journalisten Jörg Lau mit dem Titel Begegnung bei einer Islam-Konferenz (2), der beispielhaft für die derzeitige, anspruchslose journalistische Kultur der Berichterstattung durch Opportunisten und Claqueure ist.

Zwar hat Lau, wie er selbst schreibt, sich als einer der Moderatoren der Veranstaltung mit Lob oder Kritik zur Konferenz tatsächlich zurückzuhalten, aber ein wertneutraler Bericht über eine derart außergewöhnliche wie auch folgenreiche Arbeitstagung wäre doch sicherlich möglich gewesen. Immerhin ging es um die Wunderwaffe der Integration, das Allheilmittel gegen die Etablierung von Parallelgesellschaften, nämlich den Aufbau theologisch orientierter Islamischer Studien an zwei oder drei – oder doch vier? – vom Steuerzahler mitfinanzierten deutschen Hochschulen und um die Lehrerausbildung für den flächendeckenden bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).

Stattdessen zog es der Publizist vor, über „Begegnungen bei einer Islam-Konferenz“ zu parlieren, die in dieser Freiheit, Offenheit und Vielfältigkeit nur noch in Europa zu realisieren seien. Der Grund warum ein solch fruchtbarer, multikultureller Austausch beispielsweise im Nahen Osten, in Nordafrika oder Pakistan nicht möglich ist, scheint den Autor nicht sonderlich zu interessieren. Dass ein gleichberechtigter, wertschätzender Dialog in islamischen Ländern wegen des mehr oder weniger starken Schariabezugs Utopie bleiben muss und selbst in der einst laizitären Türkei durch eine starke Reislamisierung erschwert wird, tangiert den außenpolitischen Korrespondenten der ZEIT nicht. Vielmehr marginalisierte und diskreditierte der Publizist in sehr unsachlicher und überheblicher Manier die durchaus vorhandenen kritischen Stimmen, die beispielsweise gegenüber dem Veranstaltungsgebäude zu einer zweitägigen Gegendemonstration aufgerufen hatten. Zu den autochthonen und allochthonen Protestlern gehörte der Zentralrat der Ex-Muslime, der HINTERGRUND-Verlag, der Verein für Aufklärung und Freiheit (VAF) sowie der gemeinnützige Verein für Sprach- und Lernförderung I.so.L.De, die von einer Gruppe säkularer GRÜNER unterstützt wurden, darunter auch ein bekannter Alevit, der den Islam genau kennt.

Die Vorsitzende der Ex-Muslime, Mina Ahadi, und ein Vertreter der sich solidarisierenden Organisationen, der sich als staatlich anerkannter Diplom-Sozialpädagoge beständig mit dem Thema Integration befasst, durften nach Absprache mit dem Veranstalter insgesamt zehn Minuten vor dem versammelten Auditorium ihre fundierten Bedenken und Kritik vortragen. Das aber entlockte dem Preisträger des Ernst-Robert-Curtius-Förder-Preises der Universitätsgesellschaft Bonn – Freunde, Förderer, Alumni e.V., der auch mit dem Medienpreis der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern geehrt wurde, nur die gelangweilte Bemerkung, dass wieder einmal vor der Islamisierung gewarnt wurde.

Den zweiten Redner unterschlug der Berichterstatter gleich ganz, dabei ist es der Rede wert, dass uns in Europa nach dem Vorbild Indonesiens, Indiens oder Ägyptens eine Rechtsspaltung in Grundrecht und Schariarecht droht, die zuerst das Familienrecht (Polygamie, Heiratsalter) und das Personenstandsrecht (Imam-Ehe, Talaq) betreffen und später das ethnoreligiös differenzierte Erbrecht der grundgesetz- und menschenrechtswidrigen islamischen Rechtsordnung mit einbeziehen wird, wenn wir den Prozess nicht stoppen. Es darf in Europa keine Scharia-Gerichte geben (3). Anders als Mustafa Ceric darzustellen versucht, ist die Scharia keine legalisierbare „Weltanschauung“, kein Way of Life.

Gabi Schmidt

Mina Ahadi:

Um was geht es, was habe ich in den mir „großzügig“ eingeräumten sechs Minuten im Plenarsaal vor dem Wissenschaftsrat gesagt:

Eine von der Bundesregierung mitgetragene Konferenz, auf der man bereit war, mit dem iranischen Ex-Präsidenten und gottesfürchtigen Sympathisanten der Steinigung Mohammad Chatami sowie mit dem bosnischen Parteigänger der Scharia und ECFR-Scheich Mustafa Ceric zu debattieren, ist ein Skandal. In der Amtszeit von Chatami sind zwanzig Menschen gesteinigt worden. Ceric, Bosniens Großmufti, beansprucht die zentrale, verbindliche „religiöse“ Führung über alle Muslime Europas (The Challenge of a single Muslim authority in Europe (4)) und wünscht sich ein islamisches Familienrecht (opening the way for the Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law (5)).

Über eine für Lau irgendwie anregende Begegnung mit einer Referentin aus Israel, Sarah Stroumsa, wusste der Journalist wiederzugeben, dass es für die Professorin in Israel und Indonesien nicht und in Marokko sowie in der Türkei nicht mehr möglich sei, völlig frei über den Islam zu diskutieren. Nur in Europa könne man noch uneingeschränkt diskutieren (6)). Über die Gründe, warum das so ist, ließ Lau den Leser im Unklaren. Ob sie als israelische Staatsbürgerin nicht einreisen darf oder ob sie befürchtet, als Islamkritikerin bedroht zu werden, wird dem Leser vorenthalten. Dass der organisierte Islam einer jeden Kritik gegenüber intolerant ist und Gegner der Scharia bedroht oder ermordet, scheint für Herrn ohne Bedeutung zu sein.

Sehr geehrter Herr Lau, ich frage Sie, was ist in Köln beschlossen worden, was plant die Deutsche Bundesregierung? Wer war dort aktiv, welche Rolle haben die durchweg gegenmodern orientierten islamischen Organisationen dort in Köln am 13. und 14. Juli gespielt? Was sagt die Bundesregierung zur „ewigen“ Scharia und zur islamischen „auf Zeit und Raum bezogenen“ Rechtssprechung der frauenfeindlichen Scharia?

In Köln lag ein Buch der Organisatoren der Veranstaltung (WR) aus, in dem festgestellt wird, dass die Menschen in unserer Zeit wieder mehr Sehnsucht nach Religiosität und religiöser Rechtleitung haben. Damit will man der Bevölkerung klar machen, dass Islamische Studien an die Universitäten gehören, um religiöse Autoritäten kompetent auszubilden. Als ob ein Molla oder ein Pastor „Religion“ propagieren und „erfolgreich“ verbreiten könnte. Was die christliche oder islamische Geistlichkeit im Angebot hat, ist ein System der Macht und der Abhängigkeit. Die Toleranz oder inzwischen die Begeisterung für das Religiöse, auch für den Islam, wird weitergehen, bis die brutale Scharia vollumfänglich kommt. Wenn CDU und CSU die Einmischung der Religion in Politik und Schulpolitik fordern, dann erstarken auch die Islamisten. Eine ungehemmt proreligiöse deutsche Regierung wird kein Problem damit haben, die rechtsspaltende Scharia auch hierzulande zu akzeptieren und wird Mustafa Ceric gerne als Gast einladen. Wenn dann noch Jörg Lau die Moderation übernimmt, haben sich die richtigen Akteure gesucht und gefunden, passt alles sehr harmonisch zusammen, nur von der Demokratie bleibt dann nicht mehr viel übrig.

Bemerkenswerterweise hat Jörg Lau keine Allergie gegenüber der Lobby des politischen Islam, reagiert aber auf Islamkritik stark allergisch …

Mein Redetext war sinngemäß der folgende:

Ich bin Mina Ahadi, Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime (ZdE). Bei diesem, meinem ersten Satz allerdings standen alle Islamisten auf, auch die geschätzten Herren um Aiman Mazyek oder Bekir Alboga, verließen den Saal und strömten ins Treppenhaus. Hier gehen sie also aus dem Raum, und in Ländern wie dem Iran, wo sie an die Macht gekommen sind, lassen sie uns keine Möglichkeit mehr zu reden, bedrohen uns und schrecken vor Morden nicht zurück. Dort wird bereits alles in die Tat umgesetzt, was in Europa jetzt noch als islamische Theorie oder islamische Theologie schöngeredet wird.

Die Verbandsvertreter haben uns mit ihrer Fluchtreaktion deutlich gemacht, wie sie gewillt sind, mit Kritik und Kritikern umzugehen. Dass die Islamisten und Islamfunktionäre aufgestanden und weggegangen sind, ist sehr undemokratisch, sie hätten sitzenbleiben und zuhören sollen, was wir beide zehn Minuten lang zu sagen hatten.

Ich sagte weiter: Meine Damen und Herren, wir veranstalten gerade dort draußen vor der Türe eine Demonstration, und wir sagen ihnen hiermit: Wer den richtigen Islam kennen lernen möchte, der kann bei uns vorbei schauen und sich informieren. Aktivierter Islam, installierter, etablierter Islam heißt Steinigung, Frauenfeindlichkeit und Pressezensur.

Unsere Kritik am Scharia-Islam ist: Religion muss Privatsache bleiben, jede Form der Einmischung der Religion in die Gestaltung der Politik und auch in die Bildungspolitik ist falsch. Seit zehn Tagen kämpfen wir gegen das Steinigungsurteil, das gegen Sakine Mohammadi Ashtiani verhängt worden ist, Anklagepunkt war außerehelicher Sex. Heute möchte ich auch zu Ihnen über Sakine und ihre Kinder sprechen, denn wenn der Islam erst einmal Macht hat, werden auch die Islamkritiker oder Ex-Muslime auch in Europa so brutal angegriffen und das ist ein großes Problem.

Ich sage immer: Alle Religionen sind frauen- und menschenfeindlich. Ich versuche seit mehreren Jahren, das hier in Deutschland zu erklären, aber die Deutsche Regierung ist gegenüber der Tatsache taub, dass der heutige Islam eben nicht nur eine reine Religion ist, sondern ein Political Movement, eine politische Bewegung. Und deswegen muss man in Zukunft mit dem Islam viel kritischer sein, um unsere Bürgerrechte und universellen Menschenrechte zu bewahren. Islam heute bedeutet Mord, Hinrichtung, Steinigung und Frauenunterdrückung.

Die islamische Bewegung hat spezifische Zeichen oder Symbole wie das Kopftuch und den Hidschab oder die Burka, diese Textilien sind regelrecht eine Flagge dieser Bewegung und auch die realen Steinigungen bekunden den Machtanspruch und haben den Charakter religiöser Verkündigung. In Deutschland sind die politischen islamischen Organisationen und ist der politische Islam sehr aktiv, gerade auch mit den Kopftuchdebatten. Natürlich, wir haben in Deutschland keine drohende Steinigung, aber haben anonyme Morddrohungen und haben bereits eine große Einflussnahme der Islamisten auf Politik, Presse und Verwaltung.

Ich kritisiere die Deutsche Regierung und sage: Diese Politik ist falsch und gefährlich, die Zusammenarbeit mit Islamisten und Schariafreunden muss beendet werden. Ich betone: Wir sind Menschen, die aus verschiedenen so genannten islamischen Ländern hierher gekommen sind, um frei zu leben. Wir möchten nicht erleben, dass auch hier das Schariagesetz die Menschen, zumal die Frauen, unmündig und unfrei hält. Wir möchten hierzulande kein Shariah Law. Ich betone: Frauenrechte sind Menschenrechte und Menschenrechte sind universal. Es darf also keine Kooperation mit den Islamisten geben, dem politischen Islam darf keine Macht gegeben werden, denn das wäre gegen unseren Wunsch, und wir wollen die kulturell moderne Welt und die freie Wissenschaft. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Das sagte ich im Saal. Herr Lau und die anwesenden Damen und Herren, die sich mit den dort anwesenden kopftuchtragenden Frauen unterhalten haben, wissen nichts über den realen Islam oder versuchen ein geschöntes, ein unwahres Bild zu verbreiten, beispielsweise, in dem sie die unterdrückte Situation der Frauen in den so genannten islamischen Ländern verharmlosen. Die Frauen im Islam leiden unter Geschlechterapartheid, Kopftuchzwang und unter der patriarchalischen Gesetzgebung der Scharia. Ich habe den Eindruck, dass es einigen der Damen und Herren im Saal gar nicht um Religion ging, sondern um Pfründe, um ein hohes Einkommen, das eine Elite von Islamverharmlosern mittlerweile erzielen kann. Einige dieser Damen und Herren haben den Job, den frauenfeindlichen Islam und die aggressive islamische Bewegung schön zu färben.

Mina Ahadi

(1) Wissenschaftsrat, Tagungsprogramm ohne die Namen Chatami, Zakzouk und Ceric, da „aktualisierte Fassung“

http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/Islamprogramm_koeln.pdf

(2) Jörg Lau am 14. Juli 2010, auf: blog.zeit.de: Begegnung bei einer Islam-Konferenz

http://blog.zeit.de/joerglau/2010/07/14/begegnung-bei-einer-islam-konferenz_4011

(3) Islamic Sharia Council, London

http://www.islamic-sharia.org/

(4) Ceric: The challenge of a single Muslim authority in Europe, European View, 12/2007, Center for European Studies

http://springerlink.com/content/40280g3825750494/fulltext.pdf

(5) Ceric: A Declaration Of European Muslims

http://www.rferl.org/content/article/1066751.html

(6) Sarah Stroumsa

Professor Sarah Stroumsa of the departments of Arabic Language and Literature and of Jewish Thought, The Hebrew University Of Jerusalem

http://pluto.huji.ac.il/~stroums/cv.htm

Zu Sarah Stroumsa berichtet man am 08.07.2008 bei den CFHU, Canadian Friends of the Hebrew University: “This is the first time in the Hebrew University’s history that a woman has been elected as rector. Starting October 1, Prof. Stroumsa will replace Prof. Haim D. Rabinowitch, who has served in the position for the past seven years.”

http://www.cfhu.org/node/507

Auf das neue Buch von Sarah Stroumsa, Maimonides in His World, freut man sich bei The Book of Doctrines and Opinions: notes on Jewish theology and spirituality:

http://pluto.huji.ac.il/~stroums/cv.htm

Herr Elyas und der ZMD

Juli 11, 2010

الفتوحات الإسلامية

al-fatūḥāt al-islāmīya

L`expansion de l`Islam

Islamic Conquests

Islamexpansion

Auf dem Weg zur Rechtspaltung

Zum Text des Nadeem Elyas »Das weiche Wasser wird besiegen den harten Stein«, den der Islamische Informationsdienst (IID) 1997 in Aachen anlässlich der zwei Jahre eher erfolgten Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels an die islamverliebte Orientalistin Annemarie Schimmel herausgab. Des Buches komplette zweite Hälfte »Teil 2 Nadeem Elyas« (75-130) gliedert sich in die drei Kapitel »Menschenrechte im Islam« (75-100), »Friedensauftrag des Islam« (101-116, hier unberücksichtigt) und »Friedliches Zusammenleben in Europa« (117-130).

Lange Jahre sei der 1945 in Mekka geborene Nadeem Elyas (Nadīm Elyās) in Eschweiler, 55.000 Einwohner, bei Aachen, als praktizierender Gynäkologe tätig gewesen, und Allah weiß, ob er dazu einen Doktortitel benötigte. Bis 2006 war Elyas der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD). Sein Amtsnachfolger wurde im Frühjahr 2006 Ayyub Axel Köhler, der zur autonomen Selbstbestimmung eines jeden Allahgott fürchtenden Menschen fein anmerkt: „Der Islam hat einen starken Freiheitsbegriff in der direkten Gottesbeziehung. Man ist nicht so sehr abhängig vom neuesten Auto (1).“ Köhler ist Kuratoriumsmitglied der Christlich-Islamischen Gesellschaft (CIG) um Wilhelm Sabri Hoffmann und den Kölner katholischen Theologen und Laiendominikaner Thomas Lemmen (cm-fi). Lemmens Ehefrau ist die Dialogaktivistin Melanie Miehl (cm-fi, KCID). Katholikin Miehl, ebenfalls Angehörige der Dominikanischen Laiengemeinschaft http://laici.op.org/, betreibt ihre faktenferne Islamverharmlosung besonders gerne im klerikalen Duett mit der kopftuchfreundlichen evangelischen Pfarrerin Dorothee Schaper von der Kölner Melanchton-Akademie.

Ayyub Axel Köhler war bis 2004 für ein halbes Jahrzehnt FDP-Bezirkspolitiker in Köln-Nippes. Im Februar 2007 schmuggelte Schariafreund Köhler den radikalen Funktionär Ibrahim el-Zayat in eine Sitzung der Deutschen Islamkonferenz (DIK (2)), welchen der damalige oberste Führer der Muslimbruderschaft, Mohammed Mahdi Akef, als „Chef der Muslimbrüder in Deutschland“ bezeichnete. Ibrahim el-Zayat pflegte eine bzw. seine Mitgliedschaft in der Muslimbruderschaft allerdings aggressiv zu bestreiten. Seine Ehefrau Sabiha el-Zayat-Erbakan ist die Nichte des Millî-Görüş-Gründers Necmettin Erbakan, welcher seit Jahrzehnten an der Kalifatwerdung der Türkei arbeitet. Sabiha ist Dozentin für islamische Hermeneutik und Didaktik am Zentrum für Islamische Frauenforschung und -förderung (ZIF (3)). Dass in Aachen oder Köln sich keine FDP-Publikation und kein kirchlicher Gemeindebrief scharf vom kulturrassistischen Islamischen Gesetz abgrenzt oder die Leserschaft auch nur gründlich über die Frauen diskriminierende Scharia informiert, wundert da sicherlich wenig. Der parteiliche und kirchliche Kölsche Klüngel kungelt bedarfsweise eben auch mit dem Dunstkreis der Muslimbrüder und christlicherseits hört die entgrenzte Toleranz auf den Namen cm-fi (4). Der amtierende ZMD-Präsident steht der rheinischen FDP nach wie vor beraterisch zur Verfügung, wenn es mit der spirituellen Einsicht nicht so ganz klappt: „Religiöse Fragen: Dr. Axel Köhler (5)“.

Seit 2006 ist der Sohn eines Syrers und einer Deutschen Aiman A. Mazyek Generalsekretär des ZMD. Mazyek ist in der FDP-Lokalpolitik von Alsdorf, 46.000 Einwohner, unweit nördlich von Aachen, tätig gewesen. 2003 gründete er gemeinsam mit Rupert Neudeck die humanitäre und dezidiert islamfreundliche Hilfsorganisation der »Grünhelme«, die eine verblüffende Duldsamkeit gegenüber den weltweiten Kreisen einer aggressiv durchgesetzten Scharia an den Tag legt, was Peter Scholl-Latour nicht davon abhalten konnte, Anfang 2010 einen Platz im Grünhelm-Kuratorium anzunehmen. Im selben Gremium sitzen mittlerweile INSSAN-Beraterin Barbara John, der linke Moralpapst Günter GraSS, Daniel Cohn-Bendit, Bahman Nirumand und der Miteröffner einer Ahmadiyya-Moschee namens Wolfgang Thierse (6).

Soweit die Fakten zum damaligen ZMD-Chef, ach so, hat jemand seine Dissertation gefunden.

Lauschen wir also Nadeem Elyas:

Menschenrechte im Islam (75-100)

75, 76. Immer mehr rückt das Thema Menschenrechte in den Mittelpunkt der Tagespolitik. Politiker, besonders der westlichen Welt, betonen sehr oft, daß die Menschenrechte nicht mehr eine Angelegenheit eines jeden Staates sind, sondern ein allgemeines Globalrecht aller Staaten, und daß Menschenrechtsverletzungen kein innerstaatliches Problem sind, sondern jedes Mitglied der großen Menschenfamilie angehen. … Sehr oft wird von uns Muslimen die Frage gestellt: Wie steht der Islam zu den Menschenrechten?

An der Ampel bleiben alle bei Rot stehen, auch Angehörige der angeblich irgendwie so ganz andersartigen Spezies der von Aachen aus und durch Herrn Elyas verwalteten bundesdeutschen Muslime. Es ist unerheblich, wie Buddhisten zu den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland stehen, die von den allgemeinen Menschenrechten (AEMR 1948) abgeleitet sind oder was das ehrenwerte alte chinesische Tao Te King zu unserer Verfassung zu sagen hat oder angeblich zu sagen hat.

76. Kennt der Islam Menschenrechte, kennt der Islam Freiheiten?

Kennt Herr Elyas StVO und GG?

76. Hier in Europa, wo einige Millionen Muslime in dieser jetzt auch multikulturell gewordenen Gesellschaft leben, ist es sehr wichtig, die Stellungnahme des Islam zu diesem Thema zu kennen.

Und was der Islam offiziell zu verlautbaren hat, geht natürlich über den Schreibtisch von Herrn Elyas. Führer Nadeem spricht für den Rest der in Deutschland wohnhaften Stellvertreter Allahs und dessen Propheten.

76. Diese Menschenrechte [von 1948], die auf der altgriechischen und römischen Zivilisation aufbauen, und die ihren Ursprung in der Französischen Revolution haben

Trickreich legt Elyas nahe, zu glauben, dass der Teil der Erde, der nicht von den Griechen und Römern heimgesucht worden war, gefälligst von den Zumutungen der AEMR zu verschonen ist.

76. diese Menschenrechte mit diesem historischen Hintergrund sind im Vergleich mit dem Islam und seiner Lehre in den positiven Punkten, die sie beinhalten, fast identisch, ohne die darin enthaltenen, nach unserer Meinung negativen Punkte zu haben.

Ein wenig sprachliches Unvermögen, in Kürze: Die AEMR enthalte Negatives und Positives, das, was positiv ist, habe die makellose Scharia auch. Muslime, so sagt Elyas implizit, brauchen keine universellen Menschenrechte, da sie alles, was zu einem gelingenden Leben notwendig ist, auch im Koran, in der Islamischen Pflichtenlehre und im Islamischen Recht vorfänden. Und dann gebe es ja noch die negativen Punkte der AEMR, leider verrät uns Elyas noch nicht, welche es sind, doch die Europäer können sich schon mal in beglückter Zerknirschung üben, da ist doch bestimmt nicht alles gut, an der AEMR, die unmoralische Gleichbehandlung des Atheisten etwa und diese gotteslästerliche Gleichberechtigung von Mann und Frau.

77. Grundsätze der Menschenrechte im Islam. Der Islam brachte neun Grundsätze, von denen sich alle Menschenrechte ableiten lassen.

Nur erreicht werden dürfen die Menschenrechte von 1948 islamischerseits eben nicht, das wäre über das harmonische Ziel (des Islam) hinausgeschossen. Allahs Gesetz sieht die halbierten Menschenrechte für die muslimische Frau vor und das ungeschmälerte Recht auf einen Ganzkörperschleier namens Hidschab, für den Islamapostaten besteht das Menschenrecht auf eine authentisch religiöse Ermordung, bei der er sogar die Hauptperson ist.

77. 1. Schutz der Menschenwürde: Als erster Grundsatz gilt der Schutz der Menschenwürde. Somit bekommt der Schutz der Menschenwürde bei den Muslimen einen ganz hohen Stellenwert und gilt als Teil ihres Glaubens.

Die Ehefrau ist mit einer ab morgen in ihrem Schlafzimmer befindlichen Zweitfrau zu würdigen, und zu ihrer von Allahgott gewährleisteten Würde gehört es, ohne Angabe von Gründen einfach so verstoßen zu werden. Nach Aussagen des sunnitischen australischen Scheichs Tadsch ad-Din al-Hilali hat die unverschleierte Frau sogar das Recht auf eine öffentliche Vergewaltigung, und wie uns der höchste saudische Kleriker Abd al-Aziz bin Abdullah Al asch-Schaich belehrt, hat die Zwölfjährige oder Zehnjährige jungfräuliche muslimische Ehefrau das Recht auf eine würdevolle Hochzeitsnacht mit islamischem Geschlechtsverkehr und einer sich inschallah bald anschließenden Schwangerschaft.

78, 79. 2. Verbot jeder Diskriminierung: Der Islam bekämpft Diskriminierung jeder Art … Diese Tatsache bringt uns Muslime dazu, daß wir in jedem Menschen einen Bruder oder eine Schwester sehen

79. Der Islam kennt keine Diskriminierung und Abstufung aufgrund des Geschlechts.

Der Frau das Recht auf ein halbiertes Erbe und eine halbe Stimme vor Gericht vorzuenthalten, etwa durch die Ungerechtigkeit, ihr das ganze Erbe oder die volle Stimme zu geben, ist für den gottesfürchtigen Nadeem Elyas bzw. dessen politisch aktive Gottheit schließlich diskriminierend. Dass der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht über alle Kinder hat, die sein Eigentum sind und dasjenige seiner Sippe, und dass damit die verstoßene oder sonst wie islamisch geschiedene Ex-Ehefrau ihrer Kinder verlustig geht, ist keine Herabsetzung, sondern islamisches Kindeswohl und verhindert schließlich allen Beteiligten den ewigen Eingang ins Höllenfeuer.

80. 3. Religionsfreiheit: Religionsfreiheit ist ein Teil der Glaubenslehre im Islam. Er verpflichtet zum Respekt der Religion der anderen und spricht ihnen Freiheit des Glaubens und der Ausübung der eigenen Religion zu. Er geht davon aus, daß Religion eine Angelegenheit des Glaubens ist, die nicht erzwungen werden kann.

Das Kind eines muslimischen Vaters ist eben in aller Religionsfreiheit ganz einfach muslimisch und die schwere Bürde, sich eine Weltanschauung und Heilslehre aussuchen zu müssen, ist von ihm genommen. Juden sind zu respektieren als Verfälscher der Schrift, Christen sind hoch zu achten als Tradenten der jüdischerseits verfälschten Schrift, beide bezeugen die Perfektion der Islamischen Lehre durch ihre erkennbar wurmstichige Weltanschauung. Wenn die Islamische Gesellschaft erst einmal aufgebaut ist, dürfen Polytheisten, Animisten und Atheisten einfach so belästigt, bestohlen, enteignet, vergewaltigt oder getötet werden, das ist gelebter Glaube und islamische Sozialarbeit.

81, 82. 4. Gemeinsame Gesellschaft aller Menschen: Der Islam [betrachtet] die Menschen als eine einzige Gemeinschaft … Diese Grundlage des Verhaltens zwischen der islamischen [Gemeinschaft] und anderen Gemeinschaften ist im Islam verankert und ist ein Hauptteil der Grundsätze des Islam.

Alle Menschen bilden ein Ganzes mit Kollektiven verschiedenen sittlichen Wertes. Die Muslime sind in der „islamsensiblen“ Gesamtgesellschaft (Kalifat) die Herrschaftsbefugten, weil ihre gelebte Tugend allein in jeder Sekunde den Zorn Gottes, vielleicht, abzuhalten vermag und weil sie ein moralisches Vorbild für die Nichtmuslime darstellen. Die unwissenden Stammeskulturellen, vorlauten Atheisten und alle Ex-Muslime sind zu illegalisieren und schwerer Verfolgung auszusetzen. Für einen sich islamfreundlich verhaltenden Christen mögen ein paar Krümel vom Tisch der nach Allahs Ratschluss wohlhabenden muslimischen Herrenkaste herabfallen, seine Tochter kann von einem Angehörigen der religiös-kulturellen Herrenrasse geehelicht werden und muss als Dhimmi-Söhnchenfabrik vielleicht noch nicht einmal zum Islam übertreten.

83. 5. Schutz des Lebens und des Vermögens: … Im Koran wird ein Wertemaßstab erwähnt, der im alten Testament auch zu lesen ist, nämlich daß der Schutz eines einzigen Lebens als der Schutz der ganzen Menschheit gilt, und daß das Töten eines einzelnen Menschen als das Töten der ganzen Menschheit gilt.

Elyas ist großzügig und übergeht, dass das Strafrecht der Scharia die Todesstrafe für den Islamapostaten fordert. Sofern hier noch Logik beziehungsweise Aufrichtigkeit bestehen soll (doch entzieht sich der so ganz andere Allah unseren Erkenntnismöglichkeiten und behält sich konsequenterweise auch das Lügen jederzeit vor), kann es nur darum gehen, zu erkennen, dass der Islamapostat ein viel schlimmeres Verbrechen begangen hat als nur einen Mord, sodass seine religionsrechtlich einwandfreie Tötung schon beinahe einer Begnadigung gleichkommt und in jedem Falle eine „gesamtgesellschaftlich“ heilsame Handlung ist. Sein Besitz fällt an die Muslime, auch dem Polytheisten sind Grundstücke und Häuser einfach so zu entziehen, denn:

84. So wird das Vermögen im Islam geschützt und gilt als Teil der Menschenrechte, die im Islam verankert sind.

Der Dhimmi hat seine Kopfsteuer zu entrichten, die Dschizya, oder er muss versklavt werden und sein Besitz enteignet.

84. 6. Schutz der persönlichen Umgebung. [Im Koran 49:12 heißt es] „O ihr, die ihr glaubt, betretet nicht Häuser, die nicht eure eigenen Häuser sind, bis ihr euch bemerkbar gemacht und ihre Bewohner begrüßt habt.“

Dem Dhimmi also einen kurzen Zuruf zukommen lassen, und er soll es nicht wagen, die Angehörigen der einzig heilsrettenden Seinsweise am Zugang zu seinem Haus zu hindern, sofern sie sich dazu herablassen möchten, etwa, um einige Gegenstände oder Töchter mitzunehmen. Der Dhimmi darf sein Haus nicht so hoch bauen wie ein Muslim, seine Türe muss so niedrig sein, dass er sich bücken muss, um ihm seine untergeordnete Stellung klar zu machen, in seine Wohnung geht man einige Stufen hinab, damit die Muslime auf der Straße, den Frevler zur Umkehr mahnend, ein wenig erhöht gehen. Auf der Straße selbst ist der Dhimmi abzudrängen und muss den Weg sowieso freimachen, der Rinnstein ist sein angemessener Bewegungsraum.

85. 7. Recht auf Fürsorge: Der Islam schreibt das Recht auf Fürsorge für die einzelnen Mitglieder seiner Gesellschaft und Gemeinschaft vor. Diese gegenseitige Fürsorge ist ein Teil des islamischen Gesetzes.

Die Scharia ist unbedingt einzuhalten, wie Nadeem Elyas hiermit fordert, von säkularen gesetzlichen Verboten oder Pflichten, die mit der Scharia kollidieren, ist der Muslim ja vielleicht in Zukunft und im Sinne des friedlichen europäischen Zusammenlebens auszunehmen, nicht zuletzt im Namen der Religionsfreiheit. Der Ex-Muslim verliert den Anspruch auf Unterstützung, kein Muslim darf ihm etwas vererben oder schenken.

86. 8. Recht auf Bildung: Der Islam betrachtet das Wissen als Mittel zur Gottesfürchtigkeit

Weshalb kleine Mädchen nicht am schulischen Aufklärungsunterricht oder Schwimmunterricht teilnehmen dürfen, denn das würde ihre Gottesfurcht (at-taqwa) beeinträchtigen und die „Geradheit“ (istiqāma) ihres göttlich gewirkten Lebenspfades gefährden, mithin ihre Chance auf einen Eingang ins Paradies.

86. Es ist nicht nur die Pflicht eines Muslim, sich Wissen anzueignen, sondern es ist auch die Pflicht der Gemeinschaft, dem Einzelnen Mitglied die nötige Bildung zu ermöglichen.

Koranverse und Hadithe müssen schließlich gründlich gelernt werden, um in der Lage zu sein, etwas von Naturkunde oder Gesellschaft zu verstehen. Es gibt auch falsches Wissen, das den jungen Menschen vom Erwerb des wahren Wissens, des islamischen Wissens, abhält. Die Darwinsche Evolutionstheorie etwa ist so ein falsches Wissen, die Freudianische Seelenkunde und ebenso ein Soziologie-, Ethik- oder Politikunterricht, in dem die Forderung nach der Gleichberechtigung von Mann und Frau als kulturell modern vermittelt wird und die religiös begründete weibliche Deklassierung als vormodern beziehungsweise gegenmodern (demokratiegefährdend) dargestellt wird.

93. Welche Streitpunkte gibt es [hinsichtlich der beiden Menschenrechtserklärungen, der heilsrettend-koranbasierten und der säkular-universalistischen denn] nun zwischen der Islamischen [Die islamische Deklaration der Menschenrechte, Schriftenreihe des Islamischen Zentrums München, Nr. 12] und der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte? … Der göttliche Ursprung: Für uns Muslime gilt grundsätzlich, daß diese Menschenrechte uns von Gott gegeben sind. Gott ist für uns Mittelpunkt des Lebens, der Gesellschaft, des Denkens und des Gesetzes. Gott ist der Souverän.

In Europa und auch in Deutschland ist das Volk der Souverän, eine vermeintliche „Theozentrik“, wie sehr auch immer persönlich imaginiert und wie lautstark der Umgebung bekundet, ist hat hierzulande von Amts wegen belanglos zu sein, das heißt, sie hat nicht rechtsbegründend zu sein, jedenfalls, sobald gegen die geltenden Gesetze verstoßen wird, was im Falle von Scharia und Fiqh zwangsläufig sehr rasch der Fall ist. Die ökonomische und soziale Belanglosigkeit deiner Weltanschauung nennen wir Religionsfreiheit, und genau diese ist in Theokratien wie Saudi-Arabien oder im Iran ebenso wenig gegeben wie in den vom Schariavorbehalt geprägten Staaten Pakistan und Afghanistan.

Der Staatsbürger verschone also die Öffentlichkeit doch bitte in gewissen Grenzen mit seinen Göttern. Schariafreunde aber sind Schreihälse, weil sie die Rechtsspaltung wollen, zunächst das gesonderte Familienrecht (Personenstands-, Aufenthaltsbestimmungsrecht; Polygamie, Kindbraut) und die politisch durchgesetzte Bedeckung des Leibes, der sonderrechtlich definierten Frau, mit einem Schleier. Darum geht es Nadeem Elyas und dem ZMD, darum geht es der Europapolitik des Necmettin Erbakan und seiner Millî Görüş: Um die Beendung der Rechtseinheitlichkeit.

Friedliches Zusammenleben in Europa (117-130)

118. Jahrhunderte der Kriege und der Verfolgung zeichneten unsere gemeinsame Geschichte, die Geschichte der islamischen und der westlichen Kultur in Europa.

Es gebe also ein doppeltes oder vielmehr ein halbiertes Europa, die Europäer gehören nach Nadeem Elyas einem von beiden Kollektiven an, dem „westlichen“ oder dem „islamischen“. Diesen Vorschlag nach einer Zwei-Nationen-Theorie (Two-Nation Theory) haben Angehörigen der kulturellen Moderne entschieden zurückzuweisen. Herr Elyas ist zu ermahnen, die Grenzen dessen einzuhalten, was einem Staatsbürger zusteht, und das sind die Grenzen der Verfassung.

So lange der authentische Islam (man ist versucht zu sagen: der „orthodoxe“ Islam, damit unterschlägt man aber etwa die grundsätzliche Schariaverhaftetheit nahezu sämtlicher Sufi-Bewegungen oder transatlantischer Konvertiten-Szenen, sagen wir also getrost: der authentische Islam) den heißen Wunsch nach dem Islamischen Recht äußert, das heißt das Streben nach dem unzensierten Lehren der heilsrettenden Wohlverhaltensdoktrin der umfassenden Scharia in Koranschule und schulischem Islamischem Religionsunterricht (IRU) und den Wunsch nach dem Aufbau eigener Fiqh-Gerichtsbarkeiten zunächst in Bezug auf Ehe- und Familienangelegenheiten, so lange wird die Gefahr bestehen, dass mit der von Nadeem Elyas in Abgrenzung zum kulturellen „Westen“ definierten kulturellen „Islam“ wie versehentlich der Ausstieg aus der freiheitlichen Demokratie gemeint ist.

Elyas ruft uns die Parole von der totalen Toleranz zu und verweist auf die Errungenschaften des islamfreundlichen europäischen Mittelalters, mit Blick auf heute und morgen befiehlt uns der ZMD-Vorsitzende ein die erstrebte Rechtsverschiedenheit vernebelndes „interkulturelles“ und „gesamteuropäisches“ Brückenbauen über jene gefälligst zu billigenden Gräben und Klüfte hinweg, die wie zufällig immer tiefer werden:

118. Eine große Vielfalt bot der Islam in Europa; einzelne Muslime, die im Mittelalter als Händler oder Kundschafter unterwegs waren, ansässige Einheimische, sporadische intakte islamische Gemeinden, islamische Völker, deren Zahl in die Hunderttausende und Millionen reichte bis hin zur islamischen Staatsform, die die europäische Geschichte Jahrhunderte prägte.

Auch unsere Gegenwart bringt diese großartige Vielfalt des Islam in Europa und diese enge Verbundenheit der Muslime mit den Andersgläubigen in diesem Kontinent deutlich zu Tage, wie uns das Beispiel Deutschland zeigt.

Mehr Differenz, mehr Rechtsspaltung! Mehr Toleranz für das diffierenziert diskriminierende Schariarecht!

120. Islamische Voraussetzungen für das Leben der Muslime in Europa. Der Islam als Träger einer Kultur und richtungsweisender Verhaltenskodex für die Muslime bringt die besten Voraussetzungen für ein zivilisiertes Zusammenleben mit:

121. Umgang mit Nichtmuslimen

Der Islam geht von der Einheit in der Menschheit aus

Die Rechtsverschiedenheit ist daher von uns allen gefälligst „einheitlich“ zu begrüßen.

121. Die authentischen Quellen des Islam sprechen allen Menschen Ehre und Würde zu und verpflichten seine Anhänger, diese bei jedem zu respektieren und zu achten

Respekt oder respektieren heißt muslimischerseits bekanntlich die Islamapostaten anzugreifen und den Nichtmuslimen Angst zu bereiten.

122. Muslime als Minderheit

Der Islam regelt als ganzheitliche Lehre alle Bereiche des Lebens

Ganzheitlich, total, totalitär.

Der Islam regelt als ganzheitliche Lehre alle Bereiche des Lebens, setzt den ethischen Rahmen für die zwischenmenschlichen Beziehungen und liefert die Grundsätze, nach denen sich ein politisches Handeln und ein Staatsaufbau orientieren sollen.

Staatsaufbau, die Staatwerdung der Scharia, Kalifat.

122. Die gesellschafts- und staatsrelevanten Leitbilder des Islam haben aber nur Gültigkeit für die Muslime und haben nur in einem islamischen Staat mit einer islamischen Bevölkerungsmehrheit verbindlichen Charakter.

Einstweilen also verzichtet Nadeem Elyas auf die Forderung nach dem schariatischen Strafrecht, dem auch in ferner Zukunft und bei geänderten Mehrheitsverhältnissen schließlich nur die Muslime unterliegen sollen, die staatsbürgerlichen Nichtmuslime werden dann ihren Nichtmuslimischen Gerichtshof haben. Vorläufig sei die schariatreue Familie das Miniaturkalifat und der Ehemann der Kalif seiner Ehefrau und zweiten bis vierten Ehefrau, die auch schon mal dreizehn oder zwölf Jahre alt sein kann und dabei schwanger, wie das im griechischen Komotiní, wo die ethnoreligiöse Minderheit der muslimischen Türken oder türkischen Muslime völlig legal nach dem Familienrecht der Scharia lebt, auch innerhalb der Europäischen Union leider unproblematisch der Fall ist.

Die dem Kalifat verhaftet gebliebene griechische Rechtsspaltung, das griechische Scharia-Familienrecht, müssen wir Säkularen rasch beenden.

123. Muslime im Kontext des europäischen Pluralismus

„Im europäischen Pluralismus“ bedeutet: im werdenden europäischen gegenkulturellen Scharia-Milieu bzw. im Qualität und Kontur gewinnenden Islamischen Kontraststaat.

126. Hoffnungen und Erwartungen

Wir sind bei der Entwicklung unserer gemeinsamen Zukunftsperspektiven auf die Zusammenarbeit und Hilfe unserer Partner und Freunde in jedem europäischen Land angewiesen. Schließlich wollen wir ja unsere gemeinsame Zukunft innerhalb der europäischen Vielfalt gestalten und nicht die Zukunft einer im Ghetto lebenden muslimischen Glaubensgemeinschaft.

Ein wenig Sarkasmus: Liebe Nichtmuslime, entweder ihr stimmt der Scharia freiwillig zu und könnt als tolerant und fremdenfreundlich glänzen oder wir verhalten uns zwar völlig gleich, schotten uns aber lautstark schimpfend von euch ab und erklären euch schuldig an der gescheiterten Integration. Ihr müsst ja nicht Allahkratie oder Kalifat sagen, redet doch einfach von Multikultur oder Diversity. Wir wollen die universellen Menschenrechte und insbesondere die Gleichberechtigung der Frau nicht, wir wollen die Polygamie integrieren, die arrangierte Ehe (Boos-Nünning, Karakaşoğlu), den Hidschab und das islamisch korrekte Alltagsverhalten jedes muslimischen Jugendlichen, damit wir keine Angst haben müssen, dereinst in den Flammen der Hölle zu braten.

Soweit ihr also die Schariatisierung Europas duldet, betreibt ihr die erwähnte Mitarbeit an den „gemeinsamen Perspektiven“ und „gemeinsamen Lösungen“, andernfalls werden wir euch leider als eurozentrische Kolonialherren und antimuslimische Rassisten bloßstellen müssen. Propagieren wir also zwischen DIK, Integrationsrat, Kirchentag und Wissenschaftsrat, einander Toleranzpreise vergebend und dem zunehmend ungebildeten Volk multikulturelle Stadtfeste spendierend, mehr Toleranz und mehr Andersartigkeit! Nun wisst ihr, wie erfolgreiche Integrationsarbeit auszusehen hat. Hoch lebe die Integration der Differenz, wir gehen nächstes Jahr auch ein wenig mit dem Ölpreis runter. Soweit der Sarkasmus, jetzt wieder ganz im Ernst.

128. Die Muslime sind Teil der europäischen Gesellschaft.

Genau, die Muslime gehören zu uns, die Buddhisten gehören zu uns und die sicherlich nicht dem ZMD angeschlossenen Ex-Muslime gehören zu uns und sind „Teil der europäischen Gesellschaft“ (Elyas). Jeder Mensch ist vom Grundgesetz gemeint, und zwar zuallererst als ein Individuum und keinesfalls zuvörderst als Angehöriger eines mittelalterlichen Stammes oder eines erleuchteten religiösen Kollektivs.

Auch Herr Nadeem Elyas aus Aachen gehört zu uns und richtet sich jeden Tag nach der Straßenverkehrsordnung und stoppt bei „Rot“ und fährt bei „Grün“, da der Herr Vorsitzende weiß, dass die Naturgesetze der Flieh- und Schwerkraft schließlich nicht nur die Ungläubigen betreffen.

Jacques Auvergne

(1) In Welche Ziele verfolgt der Zentralrat der Muslime? Beschreibt die F.A.Z. am 14.03.2006 den Wahlsieg des Islamkonvertiten um den ZMD-Vorstandsposten und weist auf das bemerkenswerte Religionsverständnis Köhlers hin: „Als ein türkischer Lehrer für Religionskunde vorschlägt, im Unterricht zu diskutieren, ob ein striktes Bilderverbot überhaupt noch notwendig sei, antwortet Köhler mit einer ausweichenden Wendung: „Das kommt darauf an, wie nah oder fern man seiner Religion steht.“

http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~EE9ECB095956A45E4A592F7AA20E4577B~ATpl~Ecommon~Scontent.html

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,406796,00.html

(2) In der FAZ berichtet Regina Mönch am 08.05.2007 (»Trojanisches Pferd«) gewohnt ziemlich klandestinen Eindringen des islamischen Radikalen Ibrahim el-Zayat in die DIK mit Ayyub Axel Köhlers Hilfe

http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E1EA28B0BA6D54481ACE6C941FB9A167D~ATpl~Ecommon~Scontent.html

(3) Über die ZIF- und GMSG-Funktionärin Sabiha el-Zayat-Erbakan wie »dropping knowledge« zu berichten: „El-Zayat-Erbakan is a lecturer for islamic hermeneutics and didactics at the Islamic Women´s Center for Research and Encouragement in Cologne (ZIF) and Vice President of the German Society for Muslim Social Scientists (GMSG). El-Zayat-Erbakan is a member in the Annemarie-Schimmel Forum, an interreligious initiative in Germany following the tradition of the famous scholar in Islamic Studies. El-Zayat-Erbakan is also a founding member of the European Muslim Network, a think-tank created in 2005.”

http://www.droppingknowledge.org/bin/user/profile/6955.page

(4) »cm-fi« Ruprecht Polenz (MdB), Stepfan Articus (Deutscher Städtetag), Murat Aslanoğlu, Rafet Öztürk (), Thomas Lemmen und Melanie Miehl.

http://www.cm-fi.de/initiatoren.html

Unterstützer: Bekir Alboğa (DİTİB als der türkische Auslands-Staatsislam), Marieluise Beck (MdB), Navid Kermani, Ayten Kiliçarslan (DİTİB), Christian Ude (OB Landeshauptstadt München, Präsident des Deutschen Städtetages)

http://www.cm-fi.de/prominente-unterstuetzer.html

(5) Die FDP regelt die irdischen Kölner Zuständigkeiten, „Religiöse Fragen: Dr. Axel Köhler“

http://www.fdp-koeln.de/content.php?c1=1&c2=38&c3=71

(6) Grünhelme. Kuratorium.

http://www.gruenhelme.de/15.php

Said Ramadan

April 6, 2009

سعيد رمضان

Said Ramadan (1926-1995),

europäischer Muslimbruder

Said Ramadan

Islamic Law

Ramadans Buch von 1961 gelesen

von Jacques Auvergne

25 Recht und Religion. Gesetzgebung in jeder Gesellschaft [bedeutet, dass] deren Mitglieder sich über ihr soziales Bedürfnis nach einer verbindlichen Rechtsordnung klar werden. Religion ist dagegen … eine göttliche Weisung, die für die Menschen verbindlich wird, ohne dass ihnen die Möglichkeit offen steht, selbst zu wählen und darüber zu diskutieren. Solche göttlichen Weisungen werden dann von der Geistlichkeit allein in die Hand genommen. Wie aber lässt sich nun das islamische Rechtswesen charakterisieren?

Durch unnatürliche Lebensweise, Legendenbildung und Korruption (25) sei es im Laufe der Menschheitsgeschichte zu einer Entfremdung (25) der beiden ursprünglich verbundenen Sphären Recht und Religion gekommen. Da nach der islamischen Doktrin der fitra jeder Mensch naturhaft Muslim ist, werden jüdische Textverfälschung sowie christliche Tradierung des verfälschten Textes bei der Etablierung des entfremdeten rechtlichen Denkens, wie es sich im islamfeindlichen Dogma der Trennung von Staat und Religion manifestiert, ihre verderbliche Rolle gespielt haben.

Zurück zu Ganzheitlichkeit, Naturreligion und gesellschaftlicher Harmonie führe nichts als die islamische Lebensweise, zu welcher auch die humanistisch-säkular angekränkelten Muslime mit den Forderungen al‑islām »dīn wa daula« (Der Islam ist Glaube und Staat) beziehungsweise al‑islām »huwa l‑hall« (Der Islam ist die Lösung) einzuladen (dawa) und zu ermahnen (hisbah) sind.

12 Nur die Scharī‘a (also Koran und Sunna) [bringt] den wahren Sinn des Gesetzes im Islam zur Entfaltung und [steckt] seinen rechtlichen Geltungsbereich ab. Durch den Ausschluss jeder anderen gesetzgebenden Gewalt außer der Scharī‘a wird sowohl das Konzept wie auch die Anwendbarkeit des islamischen Rechts vom Erbe verschiedener Einflüsse befreit, das sich dort angesammelt hat.

Es gelte, das System der islamischen Rechte und Pflichten (scharī‘a) von den Verschmutzungen der Jahrhunderte zu befreien. Der Dreck muss weg: Säkularität, allgemeine Menschenrechte, Apostasie oder eine Meinungsfreiheit, welche auch Islamkritik einschließt, all dies sieht Said Ramadan als einen die reine Sitte behindernden Schmutz an.

Demokratiegeschichte wird in dieser Betrachtungsweise zu kosmischem und sozialem Dreck, der im putzmittelgleichen Einsatz (hisbah, dschihād) für die wahre Lebensweise (islām) aus dem sich muslimisierenden Familienleben, Straßenzug oder Stadtviertel herauszuwaschen sei.

104 Der Islam betrachtet die Religion als den Bereich, in dem bewusst Verantwortung angestrebt und getragen wird.

Die Glaubensstarken als zur Machtergreifung berufen. Verantwortung klingt ja zunächst sehr mitfühlend. Die Nichtreligiösen sind in dieser Logik aus der gesellschaftlichen Verantwortung heraus zu drängen. Der Theofaschimus der Muslimbrüder wird als Bewegung der Sozialaktivisten dargestellt. In dieser Großzügigkeit verglich etwa die evangelische Pfarrerin und langjährige Islambeauftragte Dr. Beate Sträter („Zwischen Radikalisierung und Integration. Politischer Islam in Ägypten und christliche Befreiungstheologie in Brasilien“) den Muslimbruder Sayyid Qutb mit dem brasilianischen Befreiungstheologen Leonardo Boff.

Irgendwann haben die Glaubensbewegten den Marsch durch die Institutionen geschafft und sitzen an den ihnen von Allāh zugebilligten Hebeln der Macht. Oder, anders: Wer politisch herrscht, kann nur religiös sein. Auf diese Weise wird, ganz im Stil der antiken persischen Despotien, jede Herrschaft zur irdischen Frömmigkeit. Der fromme Tyrann als Stellvertreter Allahs auf Erden (Kalif). Islam als Politreligion und Herrschaftskult, Herrschaft als Gebet. Frauenunterdrückung als Gebet, Dhimmientrechtung als Gottesdienst.

106 Nichtmuslime in einem islamischen Staat. Die Errichtung eines solchen Staates [wird] als unabdingbar angesehen, in dem alle Lebensbereiche entsprechend dem islamischen Glaubensgehalt zu gestalten sind. … Wie sieht der Status jener Bewohner aus, die sich der Ideologie des Staates nicht anschließen?

Der unsichtbare Gott Allāh hat sich dafür den religiös diskriminierten staatsbürgerlichen Status des dhimmī ausgedacht:

109 Die Zugehörigkeit zum islamischen Staat wird den Nichtmuslimen entsprechend dem arabischen Konzept der ahl al‑dhimma oder der dhimmīs zugestanden, was soviel bedeutet wie »jene, deren Pflichten dem Gewissen und der Verantwortung des Staates oder der Nation anvertraut sind«. Sie werden auch als al‑mu’āhidūn, das heißt »die Vertragschließenden« oder »die Teilnehmer an einem Bündnis« genannt, denn ihre Zugehörigkeit zur Nation beruht auf Verträgen, die von ihnen oder ihren Vorfahren und dem islamischen Staat abgeschlossen worden sind.

Die Vertragschließenden, die Teilnehmer eines Bündnisses – das ist doch nicht etwa das, was unser Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble gerade hinter seinen undemokratisch verschlossenen Palasttüren im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz (DIK) austüftelt?

Nichtmuslime sollten äußerste Vorsicht walten lassen, wenn sie mit einer Politreligion verhandeln, die als Staatsgründung angelegt worden war. Wir dürfen vermuten, dass sich die religionsbedingt frauenfeindliche Islamische Weltliga und die gewaltbereite Muslimbruderschaft bereits heute im Sinne Said Ramadans als Islamstaat verstehen. Die islamische Orthodoxie gibt ihnen jedes Recht dazu. Denn die der Muslim World League (Rabitat al‑alam al‑islami[1]) oder der Muslim Brotherhood (al‑ichwān al‑muslimūn) angeschlossenen das heißt unterworfenen Islamverbände werden auch in Europa und Deutschland danach streben, Individualrechte (zunächst diejenigen für muslimische Frauen) aufzulösen und Kollektivrechten (Imam-Ehe, Apostasieverbot) zu unterwerfen.

Islamkritik wird (bewusst) fälschlich verstärkt als Rassismus oder Volksverhetzung bezeichnet werden. Was am 26. März 2009 bereits geschehen ist, an einem Tag, an dem die von der Organization of the Islamic Conference (OIC) vertretenen Staaten in Genf vor der UN fordern durften, künftig eine „feinfühlige Balance (delicate balance) zwischen Meinungsfreiheit und Respekt vor Religionen“ einzuhalten[2].

Delicate balance. Der anfallsweise sadistische Allāh, irdisch vertreten durch die OIC, strebt eben auch in den Vereinten Nationen nach zivilisiertem Feingefühl und interreligiöser Harmonie. Wer einen Schlag auf den Kopf bekommt, hatte vorher doch ohne Frage den Islam feindselig angegriffen.

Der politische Islam muss die Frau herabwürdigen, die Standards des Gleichheitsfeminismus oder auch nur der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) kann der politische Islam von fiqh und scharī‘a nicht dulden und wird sie noch auf Jahrzehnte mit Schmeichelei (iham) und Lüge (taqiyya) angreifen. Die Kinder und Enkel der muslimischen Einwanderer werden sich von ihrer geistlichen Obrigkeit (Großmufti Cerić, Europäischer Fatwa‑Rat, Milli Görüş) mehr oder weniger stark erpressen lassen. Kräfte in allen bundesdeutschen Parteien und beiden großen deutschen Kirchen arbeiten dieser kalifatsähnlichen Struktur zu.

Skepsis mag zulässig sein, wenn sich ohne hörbare Distanz von Scharia und dhimma ein UN-Komitee „Allianz der Zivilisationen“ nennt, allein der verwendete Plural sollte Anhänger der universellen Menschenrechte alarmieren. Dieser UN-Behörde, deren Vorsitz ein UN-Generalsekretär und derzeit der ehemalige Präsident Portugals Jorge Sampaio hat, steht ein „Forum Allianz der Zivilisationen“ nahe, das von Spanien und der Türkei ins Leben gerufen wurde. Im April 2009 tagt das „Forum Allianz der Zivilisationen“ zum zweiten Mal und im zunehmend islamistisch geprägten Istanbul, prominentester Gast ist US‑Präsident Barack Hussein Obama. Obama fordert die Vollmitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union, was wir Europäer allerdings aus geographischen, historischen, finanziellen und islamkritischen Gründen sehr ablehnen.

Will das „Forum Allianz der Zivilisationen“ ein mit dem Gedankengut eines Said Ramadan völlig verträgliches weltweites Pseudo‑Kalifat errichten, in dem alle Muslime nach der „ewigen und unverhandelbaren“ (Cerić) Scharia leben dürfen und die Allgemeinen Menschenrechte von 1948 der Vergangenheit angehören werden? Wird das Forum Allianz der Zivilisationen zu einer antidemokratischen Waffe gegen Fundamentalismuskritik namentlich Islamkritik? Die pakistanische nation.com.pk vom 22.03.2009 nennt als Ziel des Forums den Dialog zwischen dem Westen und der muslimischen Welt – von Hinduismus, Shintoismus, Judentum, Atheismus oder Ex‑Muslimen ist ebenso wenig die Rede wie von Frauenrechten oder universellen Menschenrechten[3]. Das entspricht ärgerlich stark dhimma, beispielsweise dem in Said Ramadans Buch Das islamische Recht lobend erwähnte Vertrag von Nadschran (Nadschrān). Ort des Forums ist das luxuröse Kempinski-Hotel, gelegen im ehemaligen osmanischen Sultanspalast Çirağan[4].

Völlig schariakonform und ziemlich islamistisch zeigt sich seit einigen Jahren der UN‑Menschenrechtsrat, der am 20. April 2009 (vielleicht kein Zufall: Adolf Hitlers 120. Geburtstag) in Genf zur Durban-Nachfolgekonferenz genannt Durban II zusammentritt und den zu boykottieren verantwortungsvolle und freiheitlich-demokratische Stimmen wie Ralph Giordano, Seyran Ateş und Necla Kelek aufrufen[5].

114 Denn es besteht keinerlei Zweifel darüber, dass die ahl al‑dhimma Bürger des islamischen Staates sind. [Wobei] es eine gewisse Differenzierung zwischen muslimischen und nichtmuslimischen Untertanen gibt.

Staatsbürger wie die Christen von Nadschrān, dem im Süden des heutigen Saudi‑Arabiens gelegenen einstmaligen wichtigsten Zentrum der arabisch-byzantinischen Christen? Bis im Jahre 631 Feldherr Mohammed sprich der Islam kam und den Christen einen kultursensiblen Vertrag anbot. Gegen freiwilliges Bezahlen von abgepresstem Schutzgeld durften die Christen am Leben bleiben und, dem Rechtgläubigen zum abschreckenden Beispiel, ihrer sittlich minderwertigen christlichen Religion frönen. Das Abkommen von Nadschrān zu brechen hatte wenig später Kalif Uthman die von Allāh auferlegte schwere Pflicht (kismet). Said Ramadan hält das Bezahlen von Dschizya für völlig unvereinbar mit irgendeinem Zwang oder mit einer Demütigung.

120 Es ist auch völlig ausgeschlossen, dass dschizja den Nichtmuslimen dafür auferlegt werden könnte, dass man »sie leben lässt«. Denn im Koran heißt es ausdrücklich: »Und ihr sollt nicht das Leben töten, das Gott unverletzlich gemacht hat, es sei denn nach Recht«.

Nach Recht töten geht schon in Ordnung. Plausibel ferner: Ein toter Dhimmi kann keine Dschizya mehr zahlen. Also leben lassen, den Dhimmi. Und zahlen lassen schon, doch nicht, um ihn am Leben zu lassen. Alles klar?

120 Das Wesen der dschizja lässt sich am besten verstehen, wenn wir uns ins Gedächtnis rufen, dass Nichtmuslime nicht zum Wehrdienst verpflichtet sind.

… klar, die Juden und Christen dürfen im Islamstaat keine Waffen tragen. Nicht, dass die Ungläubigen auf dumme Gedanken kommen und mit scharfem Säbel ihre muslimischen Herren angreifen, hören wir weiter:

120 Das ist durchaus gerecht im Hinblick darauf, dass der islamische Staat auf einer Ideologie beruht, an die die Nichtmuslime nicht glauben.

Staatsbürger glauben nicht an den Staat? Müssen Ungläubige sein.

Doch kümmert sich der Muslim als solcher geradezu rührend um seine unmündigen Dschizyabezahler:

134 Es ist daher nicht zulässig, die Freiheit des Einzelnen in irgendeiner Weise einzuschränken, außer wenn er die ihm gesetzlich zustehenden Rechte auf Kosten der Rechte und der Unantastbarkeit anderer überschreitet oder die Interessen des Volkes durch ungesetzliches Handeln schädigt. Jede Einschränkung der oben erwähnten Freiheiten stellt eine Abweichung vom Wort und Gehalt des islamischen Rechts dar. Das Verantwortungsgefühl jedes Menschen sich selbst und Gott gegenüber, so wie es im Koran festgelegt ist, geht Hand in Hand mit der Achtung des Menschen und der menschlichen Würde, auf die jeder Anspruch hat.

Freiheit ja, soweit Allāh nicht sauer wird. Menschenrechte sind koranische Menschenrechte. Da wird dem Dieb auch schon mal eine Hand abgehackt oder der Islamkritiker (offensichtlich ein Mensch ohne „Verantwortungsgefühl“) bedroht oder ermordet.

134 Insbesondere bezüglich der nichtmuslimischen Bürger hat der islamische Staat darauf zu achten, dass ihre Rechte in jeder Hinsicht gut abgesichert sind.

Islam ist reinste Sozialversicherung! Die Barbaren kamen zu vorislamischen Zeiten der Unwissenheit (dschāhiliyya) auch sicherheitspolitisch nicht gut klar. Jetzt ist der Wachdienst in die Stadt eingerückt und wird das Schutzgeld abgedrückt.

135 [Pakistan 1951, islamische Verfassung, Artikel 7] »Die Bürger haben Anspruch auf alle Rechte, die ihnen vom islamischen Gesetz zugestanden werden, d. h. es wird ihnen im Rahmen des Gesetzes volle Sicherheit für Leben, Eigentum und Menschenwürde, Religions- und Bekenntnisfreiheit, Freiheit in der Glaubensausübung, freie Meinungsäußerung, Bewegungsfreiheit, Freiheit in Bezug auf den Anschluss an eine bestimmte Gemeinschaft, Freiheit in der Berufswahl, Chancengleichheit und das Recht auf Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Dienstleistungen zugestanden.«

Alle Rechte, die islamgesetzlich erlaubt sind. Das ist der Schariavorbehalt, wie er nun auch in den gescheiterten staatlichen Neugründungen von Afghanistan und Irak alle Muslimas und alle männlichen und weiblichen Nichtmuslime diskriminiert.

Wer wie Abdul Rahman in Pakistan zum Christentum konvertiert, wird als geisteskrank erklärt oder relativ spontan durch Muslime getötet. Dem Islamapostaten gelang es glücklicherweise, in Italien Asyl zu beantragen[6].

135 [Pakistan 1951, islamische Verfassung, Artikel 11] »Alle Verpflichtungen, die der Staat im Rahmen der Scharī’a gegenüber den nichtmuslimischen Bürgern eingeht, werden in vollem Umfang eingehalten.«

Halbierte Grundrechte, diese aber bitte vollständig. Ein juristisch entrechteter geheiligter Status den Schutzbefohlenen (Dhimmis), dieser aber ist hundertprozentig zu gewährleisten. Wie Sie sehen: Islam gewährleistet. Mit gutem Gruß, Ihr Koordinierungsrat der Muslime (KRM).

115. Dschizja. Auf den ersten Blick mag es so aussehen, als handle es sich um eine ungleiche Behandlung vor dem Gesetz. Und es ist tatsächlich so, dass hier eine gewisse Ungleichheit vorliegt, doch nicht – wie wir noch sehen werden – eine Art von Ungleichheit, die man als »Diskriminierung« beschreiben könnte. … Viele Autoren, muslimische wie nichtmuslimische, haben die Einrichtung der dschizja missverstanden und sind sogar teilweise so weit gegangen, dass sie darin eine Beschränkung der vollen Staatsangehörigkeit auf die Muslime allein gesehen haben.

Said Ramadan verteidigt das angeblich von Allahgott erfundene steuerliche Apartheidssystem, das Nichtmuslime mit der Schutzsteuer dschizya[7] belegt. Immerhin gibt Ramadan zu, dass es in Bezug auf die islamisch definierten ethno‑religiösen Menschenklassen „gewisse Ungleichheit“ gibt.

Wie sagte es doch der gottesfürchtige Ayatollah Chomeini: „Juden und Christen sind dem Schweißgestank von Kamelen und Dreckfressern gleichzusetzen und gehören zum Unreinsten von der Welt[8]“. Da werden sie wohl eine Sondersteuer zahlen müssen, die sich aus den gewissermaßen hygienischen Gründen der „ewigen und unverhandelbaren“ (Cerić) Scharia banktechnisch nicht mit der gebetgleich reinigenden Sozialabgabe (zakāt, zakāh) der Muslime vermischen darf.

Islamstaat (islām) ist eben auch Finanztechnik (Islamic Banking). Muslimischerseits erbeutetes Raubgut jedoch wird durch das heldenhafte Tun gereinigt. Im Umlauf in dieser verschmutzten, verführerischen Welt ist jedoch auch dämonisches, dreckiges Geld. Letzteres nimmt der arabische (und nationalsozialistische) Antisemitismus gerne als jüdisches Geld an. Wie das Jerusalem Zentrum erforscht, gilt es in der arabischen Öffentlichkeit und Presse als völlig normal, die Juden als geldgierig und als mit ihrem (antiislamischen, widergöttlichen) Geld die Erde beherrschend darzustellen[9].

Der Islam kennt noch ein weiteres reinigendes, gebetgleiches Geld, die diyya[10]. Diyya heißt Blutgeld und ist im Koran für alle Zeit vorgeschrieben. Multikulturelle Islamversteher oder einfach Imame behaupten, die diyya sei eine Versicherungssumme und würde die ansonsten leider (ebenfalls koranische) Tötung des Mörders vermeiden helfen. In Saudi‑Arabien hat Allahs kultursensibel und differenziert gedachtes Blutgeld Verfassungsrang. Eine Tötung ist für den Islamgott eben nicht unbedingt dasselbe wie eine Tötung.

Rials – ermordet wurde – in Euro

100.000 Muslim, männlich 20.000

50.000 Muslima 10.000

50.000 Christ, männlich 10.000

25.000 Christin 5.000

6.666 Hindu, männlich 1.250

3.333 Hindu, weiblich 650

Das islamische Recht (Allāh, Said Ramadan) des Iran kennt neben der sittlich gebotenen halben Entschädigungssumme für die Frau gewisse verbotene (harām) Monate, in denen Kriegsführung (dschihād) islamisch traditionell als unschicklich gilt und in denen sich die diyya anständigerweise verdoppelt. Wer in den verbotenen Monaten einen Mord begeht, muss wohl einen besonders triftigen Grund für sein reinigendes Tun des Tötens (Ehre waschen, vgl. Ehrenmord) gehabt haben.

Der Staat Gottes auf Erden, Iran, bedenkt das Blut der Angehörigen der religiösen Minderheit der Bahá‚í als unrein (mobah), eine Ausgleichszahlung braucht nicht zu erfolgen. Blut ist für Allahgott eben nicht gleich Blut[11].

118. [dschizya] Das arabische Wort sāghirūn …, das »sich ergeben« oder »unterworfen sein unter« bedeutet, [ihm] wurde in vielen Übersetzungen dem Sinn nach etwas von Demütigung beigegeben. Aber … dasselbe Wort, das im Koran [in 7:119] gebraucht wird … im Zusammenhang mit den Zauberern des Pharao in dem Moment, als sie sich Moses unterwarfen, [damit also] muss der Gedanke der Demütigung ausgeschlossen werden; denn ihre Unterwerfung war ein von Würde getragener Akt des Glaubens, wenngleich sie dabei von Demut erfüllt waren.

Nun sprechen wir aber nicht vom Jahrtausend alten Ägypten, sondern von der dschizya der islamstaatlichen Dhimmis. Blumig plaudert Said Ramadan über die (was den Moses in Ägypten betrifft übrigens dem Judentum entlehnte oder vielmehr geklaute) Legende der höflichen Überreichung von Geschenken. Christen mögen an die heiligen drei Könige denken, die das neugeborene Kind Jesus beschenkten. Gemeinte menschliche Relationen der Wertschätzung, die islamrechtlich ganz anders gemeint sind.

Dem Wort sāghirūn (yaden wahum saghirun; an yad wa‑hum saghirun) braucht nicht erst, mit Ramadan gesprochen „in Übersetzungen etwas von Demütigung beigegeben zu werden“. Sāghirūn heißt knechten, erniedrigen, unterjochen, die Unterwerfung spüren lassen. Der geplant entwürdigende Bezahlvorgang der Juden und Christen bestand über Jahrhunderte aus einer öffentlichen Demütigung, in der sie, sich verbeugend, einen koranisch garantierten Stockschlag in den Nacken erhielten während sie den muslimischen Herrenmenschen ihren Tribut entrichteten. Said Ramadan bezeichnet derartige Menschenverachtung als „ein von Würde getragener Akt des Glaubens“, was für die islamrechtlich zum geheiligten Sadismus Befugten ja vielleicht zugetroffen haben mag. Das Tun der Opfer („wenngleich sie von Demut erfüllt waren“) hingegen als würdevollen Glaubensakt zu bezeichnen, sollten sich weder Nichtmuslime noch säkulare Muslime bieten lassen.

147 Wir kommen also zu dem Schluss, dass eine Differenzierung auf dem Gebiet des Personenrechts keineswegs als Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit bezeichnet werden kann.

Aha, wir sollen die geheiligte Diskriminierung, die ein sich (berechtigt) auf Koran und Scharia berufendes islamisches Recht für jeden dhimmī beim Erben oder Heiraten vorsieht, nicht Diskriminierung nennen, sondern Religionsfreiheit. Islamjurist Said Ramadan betreibt die Wissenschaft der Zaubersprüche und verhöhnt die aus Allahs Sicht sittlich minderwertigen Europäer. Die allerdings Herrn Hassprediger Ramadan jetzt nicht des Landes verweisen, wie das vielleicht sogar Ägypten getan hätte, sondern derartigen Kulturrassismus beglückt entgegennehmen (Ramadans Doktorvater war der Kölner Professor Kegel[12]) und, je nach Jahrzehnt, als exotisch, multikulturell oder kultursensibel preisen.

147 [Die Differenzierung auf dem Gebiet des Personenrechts] ist im Gegenteil der in den juristischen Bereich übertragene Ausdruck einer ideologischen Koexistenz, die Hand in Hand geht mit der vollkommenen Integrität aller religiösen Gruppierungen, die innerhalb eines islamischen Staates leben.

Scharia für alle. Nur im Kalifat herrsche Religionsfreiheit. Die Täter-Opfer-Beziehung, wie sie der geheiligte Sadismus des orthodoxen Islam vorgibt, will uns Autor Ramadan als Lebensweise der Koexistenz verkaufen. Sicherlich, vor und vor allem nach 1933 begannen nichtjüdische Deutsche und deutsche Juden nebeneinander her zu leben (rassistische Segregation), verbunden durch ein einheitliches Rechtssystem, sozusagen in Koexistenz.

Liebe Miteuropäerinnen und Miteuropäer, der Islam ruft uns zur Eintracht auf: Koexistiert! Die dhimma oder das osmanische Millet-System als Referenzmodell der Multikultur anzubieten, diese zivilisierende Haltung konnte seit 2000 zunehmend unsere Kirchentage, Ausländerbeiräte und Islamseminare dominieren. Auf eine solche, zivilisierende Weise wird der Idealismus und Altruismus des Said Ramadan die Intoleranz der barbarischen Anhänger von universellen Menschenrechten, Gleichberechtigung von Mann und Frau oder Säkularität letztlich vielleicht doch noch erfolgreich überwinden können.

Gönnen wir dem praktizierenden Muslimbruder das Schlusswort an islamischer taqiyya:

133 [Es] dürfte keine Übertreibung sein, wenn wir zu der Schlussfolgerung gelangen, dass alle Grundsätze der Ethik und Menschenwürde gleichermaßen für die muslimischen wie auch für die nichtmuslimischen Untertanen des islamischen Staates Gültigkeit haben.

Bei der Werbung (dawa) für die schariatische Gegenkultur darf man schon mal kraftvoll lügen. Ramadan argumentiert andererseits völlig schlüssig, jeder von uns ist der totalitären islamstaatlichen Pflichtenlehre (Scharia) unterworfen.

Jacques Auvergne

Literatur

Said Ramadan: ISLAMIC LAW – IST SCOPE AND EQUITY. Bei P. R. Macmillan Ltd., London 1961. Ins Deutsche von Fatima Heeren als: Said Ramadan: Das Islamische Recht – Theorie und Praxis; bei Otto Harrassowitz, Wiesbaden 1979


Islam macht Angst

Dezember 23, 2008

„Islamophobie“?

Islam und Angst.

Jacques Auvergne

Wie sagte es doch die in Syrien geborene US-amerikanische Psychologin Wafa Sultan dem aus Doha stammenden Geistlichen Ibrahim al-Khouli: “Sie können meinetwegen an Steine glauben, solange sie diese nicht auf mich werfen!”

Wafa Sultan meint den in der andächtig umkreisten ka’ba eingelassenen Schwarzen Stein (al-hadschar al-azwad) und das Kaabawürfel wie Schwarzstein irgendwie auf ewig umschwebende Recht Gottes namens Scharī’a, das die Steinigung der Ehebrecherin fordert. Das von doch wohl mehreren mittelalterlichen Menschen zusammengeschriebene und, etwas albern, nach fallender Verslänge strukturierte Büchlein namens al-qur’ān fordert für zina, Ehebruch in 24:2 die öffentlich anzuwendende Strafe der Auspeitschung. Erst im hadīth legt sich der vermeintliche Weltschöpfer dann auf die Steinigung fest. Während zwar im Koran das Wort für Steinigung, radschm (s. Wikipedia, engl., Rajm) an sechs Stellen vorkommt, doch in Bezug auf Ehebruch keine Erwähnung wert ist, gibt der mittelalterliche Allahgott in den Hadithen des al-Buchārī (Buch 23 Nummer 413) dann den Wurfbefehl an die jeweils empört herbeigeeilte muslimische Volksmenge. Buch 23 Nummer 413 definiert also die fliegenden Steine als Todesursache der oder des Eingegrabenen ebenso wie es die heutige Staatsverfassung des bundesrepublikanischen Außenhandelspartners und Atombombenbastlers Iran macht. Übersetzt bei IGFM:

Iranisches Strafgesetz vom 30. Juli 1991

Art. 102 – Bei der Steinigung wird der Mann bis unter den Gürtel und die Frau bis unter die Brust in eine Grube eingegraben. Dann wird die Steinigung vollstreckt.

Art. 104 – Die Steine dürfen bei einer Steinigung nicht so groß sein, dass die Person getötet wird, wenn sie von einem oder zwei davon getroffen wird und auch nicht so klein, dass man sie nicht mehr als Stein ansehen kann.

Die nicht kodifizierte Scharī’a genießt im Islam weltweit höchste Verehrung und ist seit einem runden Jahrtausend von jedem nicht bekennend säkularen Muslim mit viel Anstrengung (dschihād) als ordnungspolitische Maßgabe für die Muslime eines Territoriums und möglichst auch als Gesetzlichkeit für die Nichtmuslime anzustreben. Kristallisationskern ist dabei das islamische Ehebett der Verheirateten, ist das Scharī’a-Familienrecht, welches Barbareien wie die koranisch vorgeschriebenen Stockschläge gegen die aufsässige Ehefrau, den Erwerb von Zweit- und Drittfrau und die zehn- oder neunjährige Ehefrau duldet. Mit dem für Europäer so harmlos nach Bettdecke und häuslichem Glück klingenden islamischen Familienrecht nämlich ist sogar der Ansatzpunkt für die totale politische (auch militärpolitische) Herrschaft namens chilāfa sprich Kalifat immer bereits gegeben, weshalb eine freiheitliche Demokratie Imam-Ehen verbieten muss (das wird nie gänzlich funktionieren, heimlich werden diese in der Türkei oder in Deutschland nicht selten abgeschlossen) jedenfalls in keiner Weise zivilrechtlich anerkennen darf.

Vor zwei Monaten wurde Aisha Ibrahim Dhuhulow gesteinigt. Sie war dreizehn Jahre alt und von drei Muslimen vergewaltigt worden, der Scharia-Richter, Angehöriger nicht der ’Union islamischer Gerichte’ sondern der Bewegung al-Shabaab, warf ihr denn auch Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe vor. Somalia scheint räumlich weit entfernt zu sein und von den sechzehnjährigen Kriegswirren abgesehen zeitlich gewissermaßen in einem anderen Jahrhundert zu liegen.

Was haben wir davon zu halten, wenn TAZ-Redakteur Henning Bleyl vor zehn Tagen durch den Sprecher der Bremer „Schura Islamische Religionsgemeinschaft Bremen e. V.“, Mehmet Kilinc, ein klares Bekenntnis zu Scharī’a hört, ausdrücklich auch zum schrecklichen Strafrecht?

Der Bremer Muslim Kilinc will ganz ausdrücklich die Scharī’a-Strafen dann, wenn die Kultur oder Subkultur die Reife einer ’islamischen Gesellschaft hat, er bekennt sich zu drei Stufen oder Schritten bei ihrer Realisierung. Erstens Wertebewahren und Wertevermitteln (die der Scharī’a versteht sich), zweitens die ordnungspolitische Basis schaffen, gemeint ist wohl eine mehr und mehr zunehmende islamische Sondergesetzlichkeit. Drittens die hadd-Strafen, Kilinc sagt ganz wörtlich „Steinigung oder Handabhacken“.

Auf Nachfrage erklärt Kilinc klar, diese brutalen Körperstrafen für gerechtfertigt zu halten: „Ja, aber nur für Muslime und nur in einer islamischen Gesellschaft.“

Als nichtsäkularer Muslim kann er wohl nicht anders, mag ja sein. Wer sich noch für die universellen Menschenrechte von 1948 interessiert, der sollte jetzt aufwachen: Deutschlands islamische Parallelräume wollen die Scharia, wollen mitnichten beim Personenstands- und Erbrecht verweilen. Ob Henning Scherf, der am selben Abend mit Kilinc diskutierte, den Ernst der Lage erkennt oder aber glaubt, Kilinc bluffe bloß großspurig?

Es mag sein, dass Kilinc prahlt und uns veralbern und erschrecken will.

Doch auch in diesem Fall sollten wir Kilinc ernst nehmen. Die Schura der Hansestadt hält die vollständige Schari’a für vom Schöpfer verliehen und die Bremer Muslime für beauftragt, die ’islamische Lebensweise’ mit heiligem Eifer (dschihād) zu verwirklichen.

Wir sollten erschrocken sein.

Ein völlig beiläufig betriebenes und gleichwohl ziemlich gemeines Spiel unter meinen achtjährigen und bereits recht machohaften Nachbarsjungen ist es, die eigene, ins Gesicht des ’Kameraden’ zuschlagende Hand ein paar Zentimeter vor Auge oder Nase abzustoppen, der kleine Täter grunzt dabei brutal „Hast du Angst, ehh?“ oder „Du Opfer, uhh!“ Mit wechselnden Rollen, jeder ist mal dran. Eklig, ja.

Es kommt aus Sicht der Mitspieler darauf an, keine Rührung zu zeigen. Das Spiel ist beste Islampädagogik.

Einerseits sollst du die zumindest psychische Brutalität für alltäglich halten und das zutiefst islamische ’Prinzip Hühnerleiter, der Große hackt den Kleinen’ als Kultur akzeptieren. Doch auch wir Erwachsenen sind mit gemeint. Einen Fehler dürfen wir nämlich nicht machen.

Das Kind muss ’freiwillig’ (es gibt keinen Zwang im Glauben, Islampädagogik) zischen: „Klar hab` ich keine Angst“ und unheimlich kühn gucken. Im Fall von Leuten wie dem vielleicht ja bluffenden Kilinc hätten wir säkularen Demokraten allerdings verloren. So schnell geht das.

Wir müssen Angst haben. Um die Säkularität universeller Menschenrechte vor der Politreligion Islam zu schützen, ist Angst, nennen Sie es Sorge, unerlässlich. Genau hier ist der Widerhaken am Begriff Islamophobie. Jeder will doch Gewinnertyp sein.

Hören Sie sich um, was die Rolle der Islamverbände in Europa betrifft, beobachten Sie ihre Pastoren, Bürgermeister, Minister: Die meisten sind auf das jede da’wa (Islammission) begleitende, schillernde Kriegsspiel (Allah als Hütchenspieler: „Schmerz? Nichtschmerz? Wo ist der Schmerz?“) hereingefallen und verhalten sich wie ein seine Furcht vor eben dem Schmerz tapfer verleugnendes, der ’real drohenden’ Gewalt ausgeliefertes Kind: „Islamophobie – ich habe doch keine Angst“.

Deutschlands Islamverbände geben jene schmierig Parole aus, die mit Dhimmi-Eifer von Kirche und Stadt nachgebetet wird: „Vertrauen schaffen, Vorurteile überwinden, Ängste abbauen.“

Wir könnten Opfer sein, allerdings.

Jacques Auvergne

Zum Weiterlesen:

Strafgesetz der Islamischen Republik Iran, bei IGFM:

http://www.igfm.de/index.php?id=894

Die Dreizehnjährige Aisha Ibrahim Dhuhulow wurde gesteinigt

http://nachrichten.rp-online.de/article/politik/13-Jaehrige-in-Somalia-gesteinigt/19156

http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/15798667

Scharī’a-konforme Ordnung – ’islamische Gesellschaft’:

http://parlaperte.com/myPictures/lapidazione.jpg

Steiniger waren nicht die ’Islamischen Gerichtshöfe’ sondern war

die al-Shabaab, die ein Somalia vollständiger Scharī’a anstrebt

http://de.wikipedia.org/wiki/Al-Shabaab_(Somalia)

Titel: “Wer hackt wem die Hand ab?“ Noch witzelt die taz

http://www.taz.de/regional/nord/bremen/artikel/?dig=2008%2F12%2F13%2Fa0036&cHash=e16af01ec7