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Mina Ahadi: „Es ist unanständig, einen Preis von Islamisten anzunehmen“

Februar 26, 2020

(Andreas Lammer, Juniorprofessor für arabische Philosophie, Kultur und Geschichte an der Universität Trier, wurde mit einem iranischen Literaturpreis ausgezeichnet. Überreicht wurde ihm die Auszeichnung von Staatspräsident Hassan Rohani in Teheran. In einem offenen Brief erklärt die Menschenrechtlerin Mina Ahadi, warum er die Ehrung nicht hätte annehmen sollen.)

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Sehr geehrter Herr Professor Lammer,

durch Medienberichte habe ich erfahren, dass Sie für Ihre Dissertation über die naturphilosophische Theorie des islamischen Philosophen Avicenna (gestorben 1037) mit dem „World Award for Book of the Year of Islamic Republic of Iran“ geehrt wurden – angeblich der wichtigste Literaturpreis des Landes. Auf einem Pressefoto halten Sie die Urkunde in den Händen und lächeln vor dem Emblem der islamischen Republik in die Kamera. Wie die Universität Trier mitteilte, haben Sie diese Auszeichnung höchstpersönlich vom iranischen Staatspräsidenten Hassan Rohani in Teheran verliehen bekommen. In einer Pressemitteilung der Universität heißt es, man wolle die Auszeichnung nun zum Anlass nehmen, wissenschaftliche und politische Kontakte in den Iran zu knüpfen.

Webseite der Uni Trier mit der o. g. PressemitteilungScreenshot der Webseite der Uni Trier mit der o. g. Pressemitteilung (19.02.2020, 12:45 Uhr)

Um nicht missverstanden zu werden, sei eine Bemerkung zunächst vorangestellt: Ich möchte keineswegs den Wert Ihrer akademischen Leistung schmälern. Ebenso liegt es mir fern, die Preiswürdigkeit Ihrer Dissertation infrage zu stellen. Nichtsdestotrotz sehe ich mich veranlasst, kritische Worte an Sie zu richten, da ich die Annahme des Preises für einen schwerwiegenden Fehler halte.

Zu meinem Hintergrund: Als politisch Verfolgte musste ich den menschenverachtenden Charakter des iranischen Regimes am eigenen Leib erfahren. Schon in Schah-Zeiten ging ich auf die Straße, um für ein freies und selbstbestimmtes Leben zu kämpfen. Nachdem die linke Opposition im Iran scheiterte und Chomeini den islamischen Gottesstaat ausrief, organisierte ich mit anderen Menschen weitere Protestaktionen und Demonstrationen. Eines Tages – im Jahr 1980 – fuhr ich von der Arbeit nach Hause, stieg aus dem Bus und sah mehrere Polizisten vor meiner Wohnung stehen – in olivgrünen Uniformen, die Maschinenpistolen unter den Armen. Meine schlimmsten Befürchtungen sollten sich bewahrheiten: Mein Ehemann, ebenfalls linker Aktivist, wurde festgenommen und kurze Zeit später zusammen mit fünf Freunden hingerichtet. Die Islamisten schickten mir das blutige Hemd und die Schuhe von ihm – gemeinsam mit einer Rechnung für einen Kuchen. Die Hinrichtung eines Regimegegners hatten sie nämlich als Anlass zum Feiern genommen.

Obwohl streckbrieflich gesucht und in Abwesenheit zum Tode verurteilt, konnte ich selbst entkommen. Unter ständiger Lebensgefahr versteckte ich mich zunächst acht Monate mitten in Teheran im Untergrund und flüchtete nach Iranisch-Kurdistan, wo ich zehn Jahre lang als Partisanin in einem Berg lebte und von dort gegen die Islamisten kämpfte. Als ich 1990 von Bagdad nach Wien flog, um nach all diesen albtraumhaften Erfahrungen in Sicherheit leben zu können, war es für mich eine Zeitreise in eine andere Welt. Rückblickend war das Jahr 1979 nicht nur ein schreckliches Schicksalsjahr für die iranische Gesellschaft, sondern hat auch mein Leben wie kein anderes durcheinandergeworfen. Ich musste unter den Mullahs viel erleiden. Ich habe Menschen verloren, die ich liebte – ein Trauma, das bis heute anhält.

Meine Leidensgeschichte ist kein Einzelfall. Bis heute wird die iranische Gesellschaft von skrupellosen Despoten regiert, die das Paradies im Jenseits versprachen und stattdessen die Hölle auf Erden realisierten. Das iranische Regime ist nach wie vor antisemitisch, homophob, frauenverachtend und menschenrechtsfeindlich. Es handelt sich dabei um ein Regime, dessen Ideologie bewusst an den historischen Faschismus anknüpft und das keine Gelegenheit auslässt, Lügen und Verschwörungstheorien in die Welt zu setzen. So ist die Holocaustleugnung und Israelfeindlichkeit eine Konstante in der iranischen Politik seit 1979.

Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International erheben zudem regelmäßig schwere Vorwürfe gegen den Iran. Berichtet wird über den anhaltenden Einsatz grausamer Strafen wie Auspeitschungen, Amputationen und Blendungen. Gemessen an der Bevölkerungszahl ist der Iran seit mehreren Jahren das Land mit den meisten Hinrichtungen. Nach der Amtseinführung Hassan Rohanis am 14. Juni 2013 stiegen die Exekutionszahlen sogar nochmals deutlich an – darunter etliche Hinrichtungen von Minderjährigen.

„Sie haben sich von den Islamisten instrumentalisieren lassen“

Indem Sie den Preis aus den Händen eines Massenmörders empfingen, haben Sie sich von den Islamisten instrumentalisieren lassen. Ob gewollt oder nicht, haben Sie sich nämlich zum Teil der Propaganda gemacht, mit der sich das iranische Regime als seriöser Kooperationpartner im Wissenschaftsdiskurs inszeniert. Von einer ideologisch unabhängigen Preisverleihung kann jedoch mitnichten die Rede sein. Schließlich wurde die Jury vom iranischen Kulturministerium gestellt, das bekanntermaßen als religiöse Zensurbehörde agiert und das freie Denken im Land unterdrückt.

Seien Sie also bitte nicht naiv: Es geht hier nicht um einen „sachlichen und ideologisch unbelasteten Austausch“, wie die Universität Trier die Annahme des Preises rechtfertigt. Die Auszeichnung haben Sie schließlich nicht von einer ernstzunehmenden Wissenschaftsinstitution erhalten, sondern von brutalen Fanatikern, die dem kritischen Geist der Wissenschaft und der Aufklärung feindlich gegenüberstehen. Gerade als Philosoph sollte Ihnen klar sein, dass es schlicht unanständig ist, einen Preis von Islamisten anzunehmen.

Ich bitte Sie daher um Folgendes: Zeigen Sie Haltung! Auch nachträglich können Sie diesen Preis ablehnen, der Ihrer Reputation eher schadet als nützt. Machen Sie sich nicht zum Spielball eines tyrannischen Regimes, an dessen Händen das Blut tausender Menschen klebt. Nehmen Sie die Kritik Ihrer Studierenden ernst, die sich bereits öffentlich zu dem Vorfall geäußert haben. Und schützen Sie nicht zuletzt den Ruf Ihrer Universität, an der ich mehrmals und gerne als Rednerin zu Gast war.

Mit freundlichen Grüßen
Mina Ahadi

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Inklusion der Scharia in die Erziehungswissenschaft

Juni 13, 2009

حسبة

hisba

Rückblick auf eineinhalb Jahrzehnte Islamisierung der bundesdeutschen Sozial- und Bildungspolitik

Von Jacques Auvergne, 2009

Den arabischen Begriff hisba könnten wir mit „Normenumsetzung“ oder „Qualitätskontrolle“ übersetzen, sollten jedoch wissen, dass hisba bedeutet, zur Installation der sozialen (genauer: Der antisozialen) Ordnung Allahs aufzurufen, zur Errichtung der an scharī’a und fiqh ausgerichteten „islamischen Gesellschaft“. Wenn Islam auf diese Weise politisch (zum Staat) werden darf, und jeder Muslim ist nach der Formel al-amr bi-‚l-ma’rūf wa-’n-nahy ‚ani ‚l-munkar, „zu gebieten, was recht ist, und zu verwerfen, was unrecht ist“, eben dazu verpflichtet, dann werden Wortgläubigkeit, Gehorsamskultur und damit Antimoderne nach innen, zur Nation der Gläubigen, zunehmend total (islamischer Fundamentalismus als politischer Totalitarismus). Aus dieser geheiligten Gegengesellschaft wird ein zunehmend sadistisch gefärbtes Empfinden und Handeln nach außen die ebenso islampädagogisch (sadistisch) erwünschte wie verlässliche soziale (antisoziale) Folge sein, das selbstverständliche Erziehen zum Ekel gegenüber der moralisch dreckigen (nādschis) Nation der Ungläubigen (kuffār, zu: kufr, Unglaube). Die gotteslästerlichen Angehörigen des kufr einzuschüchtern, zu beklauen und nahezu permanent zu belügen nämlich soll die magisch-vormodern (neurotisch) beschworene „Existenz“ der dschahannam, der Hölle sinnlich erfahrbar machen und gilt im orthodoxen (politischen) Islam als ein gleichsam reinigendes, jedenfalls gottgefälliges Tun. Allerdings, es könnte und es sollte einen anderen Islam geben.

In den Jahren 1994 und 1995 ließ die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, kräftig und auf Ihre und meine Kosten (dschizya?) für den Scharia-Islam werben, sprich hisba betreiben. Das entstandene Buch umfasste gute 190 Seiten Islambeschönigung, nannte sich „Türkische Muslime in Nordrhein-Westfalen“ und fungierte als so genannter Endbericht einer Studie mit dem hochtrabenden Titel: „Dialog mit einer neu etablierten religiösen Minderheit in NRW, türkische Muslime und deutsche Christen im Gespräch. Unter besonderer Berücksichtigung einer Bestandsaufnahme des christlich-islamischen Dialogs und der türkischen Dachorganisationen“.

Diese Studie wiederum war von dem für sein unwissenschaftliches Arbeiten bekannt gewordenen „Zentrum für Türkeistudien“ (ZfT, Essen) erstellt worden, als absolutistisch herrschender Leiter des ZfT präsidierte 23 Jahre lang (1985 – 2008) ein gewisser Dr. Faruk Şen (1). Nach wenig ruhmreichen Enthüllungen über verprasste Geldmittel und alkoholisch begeisterte Zechgelage auf Steuerzahlerkosten entschwand der über nahezu ein Vierteljahrhundert hoch angesehene und hoch bezahlte Herr Volkswirt und Direktorprofessordoktor Şen nach Istanbul, wo er in den lebenslangen Genuss deutscher Pensionen kommen wird. Den Kuratoriumsvorsitz im Zentrum für Türkeistudien hatte, wundert uns das jetzt, NRW-Integrationminister, Moscheebaubefürworter und Schariaverharmloser Armin Laschet.

Laut Landesrechnungshof verkonsumierte das Zentrum für Türkeistudien 1998 an einem interkulturellen Konferenzabend auf Kosten des Steuerzahlers mit 14 Personen 17 Flaschen Wein und etliche Campari und Martini, an einem anderen wissenschaftlichen Arbeitstreffen zu 16 Personen 12 Flaschen Wein und Etliches an Hochprozentigem. Herrn Dr. Şen und seine islamismusfreundlichen Zechkumpanen müssen wir an dieser Stelle einmal vor einem genossenen Übermaß an alkoholischen Getränken warnen, denn als frommen Muslimen sollte ihnen klar sein, dass sie spätestens dann Gefahr laufen, schirk (Beigesellung, Polytheismus) zu betreiben, wenn sie vor lauter Wein, Pils und Martini den eifersüchtigen Allahgott gleich doppelt sehen.

Keine zehn Tage vor einer geplanten Demonstration türkischer Nationalisten in Berlin leugnete Hochschullehrer Faruk Şen am 9. März 2006 in einer Radiosendung den schrecklichen, wahrscheinlich 1,2 Millionen Ermordete umfassenden Völkermord an den christlichen Armeniern als einen solchen (nämlich Genozid, Völkermord) und sprach in türkisch-nationalistischer Manier von „Massaker“ (2). Zum Sachverhalt des Genozids von 1915-1916 verfasste die deutsche Bundesregierung auf Antrag aller vier großen bürgerlichen Parteien (Drucksache 15/5689 vom 15.06.2005) eine Resolution (3). Hält man die türkischen Zeitungen wie Vatan und Hürriyet für repräsentativ, dann streitet die Mehrheit der Türken in einem nationalistischen Rausch, der jederzeit in einen islamistischen Rausch kippen kann, den gegen die Türken erhobenen Völkermordvorwurf ab. Gemeinsam mit dieser Mehrheit der auf wissenschaftliche geschichtliche Forschung oder auf Selbstkritik keinen gesteigerten Wert legenden Türken streitet auch Islamist Abdullah Gül (AKP) den Völkermord an den Armeniern ab (4). Inzwischen hat Bundesverdienstkreuzträger Faruk Şen die Lage der Muslime im heutigen Deutschland mit derjenigen der Juden im Nationalsozialismus verglichen, was ihm dann endlich öffentlich doch etwas krumm genommen werden musste und hat seine Dienstverpflichtung mit dem Land Nordrhein-Westfalen im, wie es so schön heißt, „gegenseitigen Einvernehmen“ gelöst (5).

Das ebenso kostspielige wie wissenschaftsferne Essener Zentrum für Türkeistudien (ZfT) leistete seinen multikulturellen (parallelgesellschaftlichen) Beitrag zum Migrationsforschung genannten Verschleiern der anwachsenden Integrationskatastrophe, indem es Yasemin Karakaşoğlu damit beauftragte, die Broschüre „Türkische Muslime in Nordrhein-Westfalen“ zu erstellen. Im Dezember 1994 war das Werk dann angefertigt, unter ganz geringfügigen und hier vernachlässigbaren Fehlerkorrekturen, Ergänzungen und Abänderungen erschien es als 2. Auflage im Juni 1995.

Wie uns das Impressum belehrt, ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen „Herausgeber“ des Buches „Türkische Muslime in Nordrhein Westfalen“. Der seitens unserer xenophilen Ministerien mit NRW-Verdienstorden und Professorentitel behängte gelernte Volkswirt, angebliche Islamkenner, Sektgelage-Veranstalter und (das muss man zugeben) Feinschmecker Faruk Şen hatte die „Projektleitung“, Islamismusverharmloserin Karakaşoğlu fand Einsatz im Bereich „Wissenschaftliche Bearbeitung“, die womögliche Diplom Übersetzerin (statt beispielsweise Dipl.-Übers. (FH) jedoch als dipl Übers.) Sabine Gomm sowie ein bis heute am ZfT tätiger Andreas Goldberg (statt M. A. allerdings als M.A.) sind als „Mitarbeiter“ genannt. Goldberg ist wohl Ethnologe und veröffentlichte inzwischen zum unter Gesichtspunkten der Rechtsspaltung, Abschottung und der menschenrechtswidrigen, gegengesellschaftlichen Finanzwelt (Scharia-Banking) mehr als problematischen Begriff „Ethnische Ökonomie“.

Welchen Anteil Goldberg, Gomm oder der feudal herrschende und nationalistisch argumentierende Professor Faruk Şen (SPD-Mitglied) an dem Buch haben, wird wohl ewig unklar bleiben. Damit dürfen wir die inzwischen zur „ersten Bremer Professorin für interkulturelle Bildung“ berufene Yasemin Karakaşoğlu als die Autorin („wissenschaftliche Bearbeitung“) der 1994 erschienenen Druckschrift betrachten. Zu deren Vorwort sich Minister Franz Müntefering hergab, der das Machwerk allen deutschen Erziehern, Lehrern und Sozialarbeitern ans Herz legt: „Wissen über den Islam, … Hintergrundinformationen über die islamische Religion. … Die Studie soll durch Informationen zur Versachlichung der Diskussion und damit zum Abbau von Ausländerfeindlichkeit beitragen, die häufig nur auf Unkenntnis beruht.“

Der irgendwie versachlichte Müntefering beweist uns eigentlich nur, dass man mit völliger Unkenntnis über den Islam durchaus auch ein Ausländerfreund sein kann. Solange der Ausländer nur kein Ex-Muslim oder gar Islamkritiker ist.

Zur Analyse:

[Titel] Türkische Muslime in Nordrhein-Westfalen

Keine Gastarbeiter mehr, keine Türken, sondern Muslime. Eine eigene Sorte Mensch. Der Titel ist gar nicht selbstverständlich, zumal das Ministerium jetzt eine Studie „Türkische Ex-Muslime in Nordrhein Westfalen“ publizieren müsste oder „Türkeistämmige Christen“ und das Zentrum für Türkeistudien nun gar nicht Zentrum für Muslimstudien heißt. Wir haben darauf zu achten, dass das Kollektiv der „Muslime“ hier, gedruckt mit Landeswappen und dem Schriftzug des Ministeriums, keinesfalls zu einer Sorte Mensch heranwächst, zu einer ethnoreligiösen Kaste mutiert, die gesonderte Rechte beanspruchen darf.

20. Die Scharia bestimmt das politische und private Leben jedes einzelnen muslimischen Gläubigen.

Keine indirekte Rede? Kein „die vormoderne, undemokratische Doktrin der Scharia beansprucht, das politische und private Leben … zu regeln“?

Die Scharia verstößt gegen die allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949 (6).

Der Islamkenner und gründliche deutsche Integrationsforscher Professor Bassām Ṭībī (Der Islam und Deutschland. Muslime in Deutschland) benennt fiqh-Islam und scharī’a-Islam als mit Europas Demokratien völlig inkompatibel.

Ruft Vorwort-Schreiber Franz Müntefering Nordrhein-Westfalens Muslime jetzt zu einem Leben nach der grundrechtswidrigen, beispielsweise frauenfeindlichen Scharia auf? Plädiert „Münte“ für den zwingenden Heiratsvormund (mücbir veli, walī mudschbir) und für at-talaq, die Verstoßung der Ehefrau? Sofern SPD-Genosse und Minister Müntefering das Machwerk überhaupt gelesen hat, hat er es nicht verstanden.

Leute wie Müntefering, Şen und Karakaşoğlu sind bei ihrem Einsatz für den orthodoxen (politischen) Islam nicht ohne Erfolg gewesen: Inzwischen hat bereits das Oberhaupt der Anglikanischen Kirche für die teilweise Einführung der Scharia plädiert (7).

Auch der differenziert (menschenrechtswidrig) denkende Schweizer Professor Christian Giordano beschönigt die familienrechtliche Rechtsspaltung als „Rechtspluralismus“. Christian Giordano will offensichtlich die neunjährige Ehefrau, den geheiligten Kult ums politisch gewordene weibliche Genital (Kontrolle der Ware auf intaktes Jungfernhäutchen, äußeres Zeichen: Der hidschāb, das Kopftuch) und die islam-ehevertraglich dazugekaufte Zweit- bis Viertfrau (8).

21. 3.2.7. Beitritt. Für einen Beitritt zum Islam bedarf es keiner offiziellen Riten.

Was zwar ziemlich gelogen (taqiyya) ist, der vor zwei Zeugen zu vollziehende Ritus des Übertritts in den Islam nennt sich schahāda und ist immerhin so amtlich („offiziell“), dass er die erste der so genannten Fünf Säulen darstellt. Einen anderen Ritus der „offiziellen Riten“ verschweigen uns Minister Müntefering, der wundersame Direktor Şen und Buchschreiberin Karaşoğlu hier ganz bewusst, das offizielle Austrittsritual namens irtidād (ridda), eine religiöse Köstlichkeit Arabiens, bei der nach Maßgabe des wasatiyya (al-Qaraḍāwī: „Islam als Religion der Mitte“) bzw. des „Wege zum Gleichgewicht“ (Al Gore) fliegende Steine oder niedersausende Schwertklingen zum kommunalpolitischen (ordnenden, Natur herstellenden) Einsatz kommen (9). Wer nämlich aus dem Islam Austritt, den darf jeder Muslim töten.

21. Aufgrund des Gleichheitsprinzips aller Muslime vor Gott gab es ursprünglich keinen Priesterstand, der zwischen Gott und den Menschen vermittelt. Es gibt auch keinen unfehlbaren Leiter der Gemeinde. Auch Mohammed sah sich selbst als einen einfachen, fehlbaren Menschen an.

Eine ausgesprochen kalkulierte Bescheidenheit womöglich. Denn abgesehen davon, dass der selbst ernannte Stellvertreter Allahs die jüdische Reihe der Propheten ja erst einmal klauen musste und mit hochkulturellen iranisch-manichäischen (Licht-Finsternis-Dualismus) oder altorientalischen Mythen (göttliches Weltgericht) sowie mit den uralten afropazifisch-sexualmagischen Vorstellungen (der Kult um das Menstruationsblut und die männliche Beschneidung) zu verschmelzen wagte: Mohammed herrschte absolut.

Frau Karakaşoğlu hat als wenig spirituelle dafür ziemlich fundamentalistische Muslima natürlich keine Schwierigkeiten damit, den Befehlsgeber vieler Auftragsmorde und den Gründer eines kulturrassistischen Staatswesens (Medina, vormals Yathrib) als bescheidenen Sozioreformer und Sozialarbeiter darzustellen, was natürlich auch in der SPD gut ankommen dürfte.

Der Weg ins Paradies verläuft für eine jede muslimische Frau über ihren Mann, dem sie absolut zu gehorchen hat – damit hat ihr (nicht sein) ehelicher Gehorsam den Rang eines Gebets und zugleich Sakraments. Entsprechend ist für den Ehemann das herrische (in Wirklichkeit bis an den Größenwahn heranreichende enthemmte und selbstherrliche, angeblich jedoch, wie laut beklagt wird, besorgt, bekümmert und verantwortungsvolle) Befehlsgeben an die Ehefrau sozusagen ein Sakrament. Desgleichen ist das Kontrollieren und Einschüchtern der Frauen mit gelegentlich vorkommendem Ehrenmord beileibe nicht lediglich Relikt aus der orientalischen Stammeskultur, sondern purer Islam.

Der Grad an Selbstauslöschung ins Kollektiv hinein ist für den muslimischen Endverbraucher, namentlich den weiblichen, gleichbedeutend mit dem Grad an Religiosität. Männer können zusätzlich noch ein paar Dhimmis quälen oder militärisch (dschihād) Territorium erwerben, um als tugendhaft (Platz im Paradies) zu gelten. Für die Günstlinge der „islamischen Geistlichen und muslimischen Gelehrten“ (der Einflussreichen beziehungsweise Brutalen) stehen zwar mehr Chancen offen als für die Unterschichten der von Bestechlichkeit geprägten islamischen feudalen Ordnungen mit ihren, einem Kastensystem ähnelnden Schichtungen verschiedenen Zuganges zu den Privilegien. Islam ist stets ein ausgesprochen korruptes Feudalsystem. Doch haben auch die Privilegierten den obersten Stellvertretern Allahs zu gehorchen, es sei denn, sie schwingen sich zum Emir auf (symbolischer oder auch konkreter Königsmord) und ordnen Frömmigkeit (totalen Gehorsam) an. Islamische Mystik ist seit al-Ghazali (al-Ġazālī, gest. 1111) oft nicht viel mehr als die Lehre der Kunst der Selbstverleugnung oder Gehorsamskultur. Faustregel seit eineinhalb Jahrtausenden: Überall, wo totaler Gehorsam zum geheiligten Kult wird, könnte Islam der Fall sein.

Schariakonformer Gehorsam ist im Islam geheiligte Handlung: Die Tochter, die sich vom Vater zwangsverheiraten lässt und die in der Hochzeitsnacht sakral entjungfert wird, sie folgt dem geheiligten Muster der fälschlich als „naturhaft, gesund“ etikettierten islamischen gesellschaftlichen Ordnung. Die Handlungsvorschriften der Sunna einzuhalten und ihre Handlungsempfehlungen überzuerfüllen gilt als der Schlüssel zum Paradies, insofern gelangt der muftī als der Schreiber einer fatwā (islamisches Rechtsgutachten, Mz. fatāwa) sehr wohl in den Rang eines Priesters – nur dass du angeblich nicht ihm gehorchst, sondern dem Willen Allahgottes. Der kadi (al-qāḍī) als der islamische Richter hat in der Gehorsamsreligion Islam sehr wohl priesterliche Funktion, denn dem islamischen Gesetz Gehorsam zu verweigern zieht sowohl soziale Ächtung (bis zum islamrechtlichen Apostatenmord) als auch verhinderten Eintritt ins Paradies nach sich.

Wenn hochrangige (einflussreiche) Muslime den Nichtmuslimen weismachen wollen, der Islam sei egalitär und habe kein Priestertum, dann geht es schlicht darum, die Macht der Scharia-Gerichte und Fatwa-Räte (ECFR) oder den Führungsanspruch von Milli Görüş und Muslimbruderschaft zu verschleiern und der säkularen Demokratie jene totale Angst (islampädagogisch erwünscht, vor der Höllenstrafe) geheim zu halten, die eine etwa gewagte Gehorsamsverweigerung nach sich zieht.

Einerseits also geht es um die verhinderte fitna für die soziale Basis der pyramidengleich hierarchisierten islamischen Gesellschaft: Der Mensch im orthodoxen Islam ist wie ein Molekül im Kristallgitter, orthodox islamisierte Menschen sind ausgerichtet wie die angetretenen Soldaten auf dem Exerzierplatz. Kein Priester steht zwischen dem Muslim und Gott, in der Tat nicht: Die gesamte umma steht zwischen dir und Allahgott! Hinauf ins Paradies bedeutet damit und auf den ersten Blick egalitär anmutend: Hinein in die „soziale Mitwelt“ der umma. Und nur fühllos erloschen, nur entwürdigt, entsubjektiviert zum „man“, nur willenlos erlangst du Anteil an der umma (in der dunya, der niederen Erdverhaftetheit, und gegen sie) sprich am Paradies (im hehren Jenseits von al-‚āchira, englische Schreibweise akhirah).

Islam ist „andererseits“ (Islam ist genuin) anti-egalitär: Das tödliche (qadar, türk. kismet) Gerangel um die Führung des Kalifats mit dem Ziel der vermiedenen fitna, nur eben für die Spitze der Pyramide findet sein Spiegelbild im Konkurrenzkampf zweier Kalifen, zweier Islamverbandsfunktionäre, Imame, Brautwerber, Großfamilien, zweier Nachbarn, Brüder, zweier Kinder. Dieser Konkurrenzkampf vermag, das ist im „verlässlich unzuverlässigen“ Islam sozusagen eingebaut, zwischen Spiel und Krieg nie klar zu unterscheiden, alle Friedensverträge oder auch Kriegsdrohungen sind dramatische Taschenspielertricks. Mit Scharia Richtern, vorsäkularen Imamen, schariafreundlichen Islamverbandsvertretern oder „Wissenschaftlern“ wie Faruk Şen und Yasemin Karakaşoğlu kann und darf die kulturelle Moderne keinen „Frieden schließen“, jedenfalls nicht, ohne Teil des ewigen, kosmischen dschihād sein zu wollen – und zwar als Verlierer, als Brennstoff fürs Höllenfeuer. Echte Begegnung zwischen Nichtmuslim und Muslim (noch nicht einmal gelingender Dialog zwischen zwei Muslimen) kann auf der Grundlage der Scharia niemals stattfinden, einseitiger oder komplizenhaft geteilter Sadismus sehr wohl.

Es gibt bereits säkulare und zugleich spirituelle Muslime, vielleicht hat es sie in geschützten Nischen stets gegeben, doch die werden, weil sie Scharia und fiqh zurückweisen müssen, nicht selten von ihren „eigenen“, leider nach wie vor massenhaft vorhandenen Fundamentalisten bedroht.

[noch zu] 21. Aufgrund des Gleichheitsprinzips aller Muslime vor Gott. … Auch Mohammed sah sich selbst als einen einfachen, fehlbaren Menschen an.

Automatisiertes „tugendhaftes“ Verhalten zu üben (Frauen, Kinder, Niederrangige) beziehungsweise diese Lebensführungsdiktatur aufzubauen (Ehemann, Familienoberhaupt, Staatsoberhaupt) ist gewissermaßen Gebet. Dem Kalifen (Ayatollah, Mufti, Stammesführer, Yūsuf al-Qaraḍāwī, Islamverbandsfunktionär, großen Bruder) zu gehorchen ist im Islam veritabler Gottesdienst. Einen anderen Weg ins Paradies als die totale Unterwerfung (Islam) unter das gesetzlich (auch Islam) vorgeschriebene Wohlverhalten steht dem Muslim nach orthodoxer Lesart gar nicht zu.

Der dem Mohammed oder seinen Offizieren den Gehorsam verweigernde, sprich: Der anti-islamische Gesetzesbrecher wird von einem „einfachen, fehlbaren“ Menschen wie dem Propheten selbst gesteinigt. Wie rührend, was für fromme, bescheidene Hand- und Kopfabhacker.

23. Der Islam und die Frauen. Alle Verhaltensweisen von Muslimen gegenüber Frauen lassen sich nicht automatisch aus dem Islam ableiten.

Wer hätte das gedacht, bereits 1994 wurde dieser Trick verwendet, der gezielt dazu ermuntert, den „eigentlichen“ Islam als moralisch unbefleckt und als frauenfreundlich zu betrachten. Eine das Grundgesetz verteidigende Frau Karakaşoğlu hätte jetzt die Gelegenheit, ein wenig Korankritik und Schariakritik zu betreiben oder etwa die als Pflicht angesehene, islamische FGM der indonesischen Schafiiten oder die Bejahung der alltäglichen ägyptischen Genitalverstümmelung (Klitoridektomie) seitens mehrerer Azhar-Theologen wie Scheich Youssef al-Badri (1997) oder die bejahte FGM der islamischen, ebenfalls an der Kairoer Azhar lehrenden Rechtsgelehrten wie Dr. Muhammad Wahdan (2006) zu kritisieren. Frau Karakaşoğlu, wollen Sie, gemeinsam mit Youssef al-Badri und Muhammad Wahdan, wollen Sie die FGM?

Islamverharmloserin Karakaşoğlu hätte die Möglichkeit, beispielsweise die Imam-Ehe oder die koranisch garantierte Polygynie als frauenentrechtend zu benennen oder die klassisch islamische Forderung nach halbiertem Erbe für eine jede Frau gegenüber ihrem Bruder und nach lediglich halber Stimme vor Gericht. Karakaşoğlu schweigt bis heute, vielleicht ja im Dienste der Wissenschaft.

Schariafreundin Karakaşoğlu hingegen erzählt uns, ohne rot zu werden:

23. Der Islam geht von der völligen Gleichwertigkeit von Mann und Frau vor Gott aus. … Dieser völligen Gleichheit als Gläubige vor Gott steht die Vorstellung der sich gegenseitig ergänzenden Teile gegenüber. Mann und Frau haben im Alltagsleben völlig verschiedene Aufgaben und Pflichten zu erfüllen …

Geht`s noch? Unsere multikulturelle ostfriesische Turkologin beschönigt die Entrechtung und Geringerstellung der orthodoxen islamischen Frau unter ihren Vater, der die Tochter auch gegen ihren Willen verheiraten darf sprich zwangsverheiraten darf (türk. mücbir veli, arab. walī mudschbir) sowie unter ihren Ehemann, dem sie lebenslangen Gehorsam schuldet.

Man ist geneigt, vor Verzweiflung in ätzende Ironie zu verfallen, sarkastisch zu reagieren, wenn man Frau Karakaşoğlu lesen muss. Sicherlich, der von Allāh mit dem Verprügeln seiner widerspenstigen Ehefrau beauftragte muslimische Ehemann steht seiner Frau „gleichwertig“ gegenüber. Die ihre koranische Prügel empfangende Frau ist noch im Augenblick des koranischen Prügelns ihrem Mann in komplementärer Harmonie gegenübergeordnet, und das islamische Leben ist ein Geben und Nehmen.

Nur ist es im Islam halt immer der Mann, der die Prügel austeilt und die Frau, die die Prügel einsteckt, die eingesperrt wird, verstoßen wird, zwangsverheiratet. Dieser prickelnden, sexuell wie spirituell erregenden Dualität „der sich gegenseitig ergänzenden Teile“ (Karakaşoğlu) gilt es, endlich auch im eurozentrischen, fremdenfeindlichen Deutschland Geltung zu verschaffen, damit „Türkische Muslime in Nordrhein-Westfalen“ (Buchtitel) in die türkische cennet, arabische dschanna gelangen, ins Paradies.

Nicht außer Acht zu lassen ist die Rolle der Mutter bei der kulturellen Reproduktion des (misogynen) Familiarismus. Die Mutter bringt ihren Kindern, und zwar den Söhnen bis zum vielleicht zehnten Lebensjahr wie vor allem auch den Töchtern mindestens bis zu deren Verheiratung, das schariakonforme, frauenentwürdigende Verhalten bei … und wehe, sie tut es nicht.

Mann und Frau haben im Alltagsleben völlig verschiedene Aufgaben und Pflichten zu erfüllen

Frau darf das Haus nicht länger verlassen, keiner Berufstätigkeit nachgehen. Frau braucht keine Schulausbildung, kein Bankkonto. Sie hat Jungfrau zu sein und hat verheiratet zu werden. Sie hat in der Hochzeitsnacht zu bluten, gehorsame Ehefrau und gehorsame Haushaltshilfe der Schwiegermutter zu sein und der Großfamilie ihres Ehemannes Kinder, vorzugsweise Söhne zu gebären. Söhnchenfabrik (zoontjesfabriek, Ayaan Hirsi Ali).

24. In Arabien hat der Islam die Stellung der Frau in vielen Punkten verbessert. …

Der Mythos mit den vergrabenen Neugeborenen, jaja. Schwachsinn. Unsere Turkologin redet wissenschaftlich Unhaltbares, und gedruckt wird derartige Geschichtsverfälschung und Islamverherrlichung auf Steuerzahlerkosten.

Die vorislamisch sozialisierte Araberin Chadīdscha bint Chuwaylid war Unternehmerin und suchte sich einen pfiffigen, erfolgreichen Karawanenführer und Händler fürs Haus und Ehebett. Der junge Kerl hieß Muhammad und wurde größeren Kreisen bekannt durch seine nachmalige nebenberufliche Tätigkeit als Prophet.

24. Darüber hinaus enthält der Koran zahlreiche Regelungen, die die Behandlung von Frauen in Fragen von Mitgift, Heirat, Polygamie, Sorgerecht, Eherecht, Zeugenschaft, Kleidung und Erbe betreffen. Auch wenn sie aus heutiger Sicht Mann und Frau nicht die gleichen Rechte einräumen, …

Karakaşoğlu redet von der im Koran von Allahgott jedem männlichen Muslim erlaubten Polygamie, dass aber die Frau natürlich nicht vier Männer haben kann, übergeht die Erziehungswissenschaftlerin (laut Wikipedia) dezent. In der Sache ist der Koran hier einmal wenigstens ungefähr richtig wiedergegeben, wenn auch nur in einem Nebensatz und auch dort nur mit dürren Worten. Doch wir lesen dieses in einer Druckschrift eines Landesministeriums einer (noch) freiheitlichen Demokratie. Was bedeutet das? Empfiehlt uns die Autorin nun, die Polygamie (genauer: Vielweiberei, Polygynie) in der Bundesrepublik Deutschland einzuführen, nur weil sie im geheiligten Buch der Muslime aufgeschrieben ist?

„Sorgerecht“ hat im Scharia-Islam stets der Mann, die verstoßene Frau verliert ganz selbstverständlich die Kinder. „Zeugenschaft“ bedeutet, Frau Turkologin will da nicht ins Detail gehen, dass ein weibliches Wesen juristisch lediglich halbe Portion ist, für den Nachweis ihrer Vergewaltigung braucht sie sogar vier Zeugen, andernfalls hat sie wegen angeblicher Verleumdung Körperstrafen zu erhalten.

Auch zu „Kleidung“ wären doch ein paar Worte mehr ganz hilfreich gewesen, der nichtmuslimische Rest der Welt, aber auch die muslimischen Kopftuchgegnerinnen erhoffen ja vielleicht, dass sich die Bremer Autorin von den in Saudi-Arabien, im Iran oder bei den afghanischen Paschtunen vorgeschriebenen, ganzkörperverschleiernden Gewändern (‚abāya; tschādor, pardā; burqa) distanziert. Wer also weiß, nach der Lektüre der ministeriell abgesegneten Broschüre, wer weiß jetzt Rat zum Thema „Kleidung“? Erbakan, al-Qaraḍāwī oder Ṭāriq Ramaḍān?

24. Nach islamischer Auffassung wird die Frau fast ausschließlich im Kontext ihrer Rolle in der Familie gesehen.

Frau, Ehefrau ist die vom Stamm für das jeweilige, zur Heirat vorgesehene Bürschchen gekaufte Kindergebärerin, die dem Ehemann bedingungslos zu gehorchen hat (Frömmigkeit der Muslima, Religion der Muslima) und ihm beispielsweise den Sex zu keiner Stunde ihres Lebens verweigern darf. Frau wird vom walī (hier in der Bedeutung: Heiratsvormund) verheiratet, kann aus der Ehe jederzeit verstoßen werden, hat lebenslang islamisch damit zu rechnen, dass ihr Ehemann ab morgen mit einer Zweit- oder Drittfrau im Nachbarzimmer vögelt und verliert im Falle der Verstoßung (at talaq) für alle Zeit ihre Kinder, die nämlich „ihm“ sprich seinem Stamm gehören. Sie muss zur „entehrten“ Herkunftsfamilie zurückkehren sofern sie noch lebt und dort als Verachtete niedere Dienste tun oder der Verheiratung mit einem anderen, sozial wohl recht ausgegrenzten Kerl entgegen sehen. In der Tat, Frau Turkologin, wir können es nicht besser sagen, als Sie es hier tun:

Nach islamischer Auffassung wird die Frau fast ausschließlich im Kontext ihrer Rolle in der Familie gesehen.

So eine „islamische Frau“ bestimmt ihre Lebensgeschichte, bestimmt ihre Sexualität in nahezu keiner Weise selber, sie hat keinen Anteil an der freiheitlichen Demokratie. Yasemin Karakaşoğlu jedoch will dieses vormoderne, fremdbestimmte Leben für die, man vergleiche den Buchtitel, Frauen unter den „Türkischen Muslimen in Nordrhein-Westfalen“ durchgesetzt wissen. Ob sie selber auch so lebt? Verstößt die Autorin etwa gegen den Islam, oder lebt sie „islamisch“ sprich familialistisch?

Gemeinsam mit dem windigen Großmeister des Pfründesicherns (steuerfinanziertes Monatsgehalt 8.180 €) und der Geldmittelveruntreuung im großen Stil und über nahezu 25 Jahre (10) Faruk Şen ist Yasemin Karakaşoğlu, das wird Kennern der Scharia an dieser Stelle klar sein, 1994 eigentlich ein ganz großer Wurf gelungen: Ein deutsches Ministerium für den Familialismus der Scharia und für die islamische Imam-Ehe (an nikāh) werben zu lassen, das nenne ich mal Einsatz für die Sache. Der seinerzeit und vielleicht ja bis heute völlig islamunkundige Franz Müntefering unterschreibt die Sache dann auch noch.

Vielleicht ist es nur wenig überspitzt, zu sagen, dass Genosse Franz Müntefering mit seiner Signatur und seinem Vorwort für den bundesdeutschen familienrechtlichen Islam wirbt und für die auch in NRW „zu integrierende“ Frauenpolitik der Scharia. Zu dieser entgrenzten Toleranz des Ministers und Schariaverharmlosers ließe sich durchaus auch ein Motiv nennen. Am 8.11.2006 schrieb der FOCUS: „Müntefering will Türkei in der EU sehen. [Müntefering] sei zuversichtlich, dass das Land auf längere Sicht EU-Mitglied werde“. Die anderen Parteien sehen das überwiegend leider ebenso und wollen den raschen und rechtlich vollwertigen Türkeibeitritt.

Architektonisch oder infrastrukturell mag es ja erstaunliche Fortschritte in der (westlichen) Türkei geben, eines hat sich jedoch gerade mit der Regierungspartei AKP nicht geändert: Die Akzeptanz des vormodernen Menschen- und Frauenbildes der Scharia durchzieht die gesamte Türkei. Wer wie Müntefering (SPD) oder die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung auch 2009 immer noch die Vollmitgliedschaft Kleinasiens in der Europäischen Union propagiert, der hat Familienrecht, Religionsfreiheit und die Gleichberechtigung der Frau betreffend nun allerdings ein Problem: Die Scharia, die erst einmal „gekippt“, entsorgt, überwunden, glaubhaft abgelehnt werden müsste. Premier Recep Tayyip Erdoğan hingegen bezeichnete sich noch 1994, also im Jahr der Veröffentlichung dieses Machwerks, in einem Interview mir der Zeitung Milliyet als Anhänger der Scharia.

Ex-Erbakan-Nachfolger und Immer-noch-Islamist Gül: „Der Islam regelt die weltliche Ordnung. Ich als Moslem glaube daran (11).“ Islamist Erdoğan, auch einstiger Erbakan-Gefolgsmann: „Gottseidank sind wir Anhänger der Scharia. Unser Ziel ist der islamische Staat (11).“

25-26. Der Schleier ist der sichtbare Ausdruck für die Trennung der Gesellschaft in Räume für bestimmte Geschlechter, Frauen sollen in der Öffentlichkeit „unsichtbar“ für die Männer sein.

Müntefering wirbt für die Gender-Apartheid. Oder Karakaşoğlu? Oder beide.

Der Sache nach stimmt es auch noch, Frauen sollen ganz und gar aus der Öffentlichkeit vertrieben werden. Der Markplatz den Männern, das gründlich islamisierte Eheweib sei in Küche und Schlafzimmer eingesperrt.

Das Recht auf gemischgeschlechtliche Großraumbüros, koedukative universitäre Hörsäle und geschlechtsgemischte Klassenzimmer werden wir gegen die Parteigänger der Scharia verteidigen müssen! Das gilt auch für Klassenfahrten, Turnen und Schwimmen. Dass sich ein Kollektiv hier völlig abschotten möchte (Prinzip islamische Gegengesellschaft) dürfen wir nicht begrüßen, auch nicht im Namen der „Toleranz“ oder „Multikulturalität“.

25. In der Familie gehen Frauen und Männer aus einem Verwandtenkreis miteinander um.

Das kurdisch-muslimische oder türkisch-muslimische Mädchen darf also noch nicht einmal seine Freundin nach Hause einladen. In sehr fundamentalistischen oder auch „nur“ in extrem patriarchalischen Familien ist das leider wirklich so.

25. Hat die Frau in diesem Bereich Besuch von Freundinnen, die nicht zum Verwandtenkreis gehören, muss der Mann sich in dem (kleineren) Männertrakt aufhalten, wo er auch seine männlichen Besucher empfängt.

Wie geil, sei ich züchtiges Mägdelein oder brünstiger Kerl, mein Genital wird politisch. Erst gemeinwesenpolitisch, später kommunalpolitisch. Zuletzt preisen die Gottheit islamische kulturelle Errungenschaften wie ‚abāya, tschādor, pardā und burqa als äußeres Zeichen der verstaatlichten Vagina.

25. [Die Verschleierung hat ja vielleicht die] Funktion, Frauen vor den begehrlichen Blicken der Männer zu schützen

Frauen können genau so lüstern („begehrlich“) gucken wie Kerle – und sie sollen es. Die kulturelle Moderne lässt Männer wie Frauen tagtäglich begehrlich blicken – ohne, dass diese Leute vergewaltigend übereinander herfallen.

Blicke töten nicht. Gesichtsverätzende Batteriesäure, ägyptische oder irakische oder pakistanische Gruppenvergewaltigungen, aus Gründen der nāmūs Ehre zugefügte Messerstiche oder richterlich angeordnete fliegende Steine, sie töten bisweilen.

Einen Gesichtsschleier für Turkologin Yasemin, mit integriertem Mikrophon, damit wir die keusche Dozentin trotzdem hören.

25 [Die Verschleierung ist möglicherweise ja ein] Mittel … mit dem vermieden werden soll, dass die der Frau zugeschriebene Attraktivität den Mann vor der Erfüllung seiner Aufgaben in der Gesellschaft abhalten könnte.

Frau Karakaşoğlu ist auch Verhaltensbiologin? Oder Arbeitspädagogin, oder um das zugegeben prekäre Bruttosozialprodukt besorgt? Die interkulturelle Bremerin mag mit gutem Beispiel voran gehen und sich in einen ostfriesischen Kartoffelsack hüllen.

Übrigens – sind islamisierte Männer so unattraktiv? Müssen diese Männer dann nicht den Gesichtsschleier tragen, damit Dozentin Karakaşoğlu nicht auf dumme Gedanken kommt?

25. Die Verschleierung muss nicht, wie aus westlicher Sicht oft interpretiert, „Unterdrückung“ der Frauen bedeuten …

Falsch. Verschleierung ist Unterdrückung der Frauen durch die Männer, und das nicht lediglich aus „westlicher Sicht“, vielmehr aus universell-menschenrechtlicher Sicht.

Die juristische Entrechtung der Frau (islamisches Recht), die familiäre Gewalt gegen Frauen, die Vergewaltigungen an frei herum laufenden Unverschleierten zwischen Marokko und Malaysia sowie die Verachtung der Frau durch die islamischen Theologen von vierzehn Jahrhunderten sollten eigentlich auch die „wissenschaftliche Verteidigerin des Glaubens“ Frau Karakaşoğlu eines Besseren belehren.

Hier endet die sozialpädagogische Analyse von „Türkische Muslime in Nordrhein-Westfalen“, für das wir Yasemin Karakaşoğlu verantwortlich machen dürfen. Die 1994 im Auftrag des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Minister Franz Müntefering) herausgegebene Broschüre lässt uns recht genau erkennen, wie die Integration scheitern musste.

Nach wie vor werben islamfreundliche Mitglieder von kommunalpolitisch aktiven türkischen Vereinen oder gar von Ausländerbeiräten für die arrangierte Ehe als völlig akzeptablen Lebensentwurf, und seit eineinhalb Jahrzehnten übt sich die elitäre politische Kaste von SPD wie CDU und üben sich hochrangige Kirchenvertreter in der hohen Kunst, uns die kulturrassistische und frauenentrechtende islamische Scharia als demokratiekompatibel zu verkaufen und die Türkei (keine Meinungs- und Pressefreiheit, teilweise extremer Patriarchalismus, den Völkermord an den Armeniern leugnend, Kurdistankonflikt, gerade auch mit der AKP zunehmend radikalislamisch und gottesstaatlich geprägt) als europatauglich schönzulügen.

Von den universellen Menschenrechten oder den deutschen Bürgerrechten wird bei derlei Toleranz sehr rasch nicht viel übrig bleiben, und wir überlassen es dann dem Zufall oder dem Faustrecht (Islam), ob ein Mädchen oder eine junge Frau den Weg in die kulturelle Moderne oder „einfach nur“ den Fluchtweg in ein Frauenhaus wirklich findet.

Münteferings Ministerium nannte sich „… für Arbeit, Gesundheit und Soziales“. Und spätestens bei „… Soziales“ sollten wir als Deutschlands Sozialarbeiter uns angesprochen fühlen, gerade angesichts des Scherbenhaufens gescheiterter Integration sprich zunehmender islamischer Parallelgesellschaft. 2009 sollten wir Sozialarbeiter und Sozialpädagogen unsere Klienten und Kollegen dazu aufrufen, dem bereits 1994 von Yasemin Karakaşoğlu vertretenen, am Sunna-Fundamentalismus statt an der kulturellen Moderne, an der Scharia-Doktrin statt am Gleichheitsfeminismus orientierten Gedankengut entgegen zu treten, wo immer und sobald wir ihm begegnen.

Dass unsere, die Scharia verharmlosenden Gegner nicht nur in Islamverbänden und Moscheegemeindevorständen sitzen, wo man sie ja vermuten muss, sondern als Dozenten in den Fachschulen oder Hochschulen für Soziale Arbeit, als sozialpädagogische Mitarbeiter in Stadtjugendämtern, als Integrationsbeauftragte in Wohlfahrtsverbänden und Ministerien oder als Islambeauftragte in den beiden christlichen Großkirchen tätig sind, macht unsere Rolle nicht weniger bedeutsam.

Nach ein bis drei Jahrzehnten professionell betriebener Islambeschönigung im Stile der Damen Boos-Nünning und Karakaşoğlu braucht die Gesellschaft, will sie freiheitlich demokratisch sprich säkular sprich kulturell modern bleiben, eine islamkritische Pädagogik und Sozialpädagogik. Diese alleine würde den von Karl Jaspers (Selbstsein, Selbstwerdung, Selbstverwirklichung), Hannah Arendt (Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft), Bassām Ṭībī (Leitkultur bürgerrechtliche Säkularität, Islamismus als regressiver „Traum halbierter Moderne“) und nicht zuletzt den vom Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gesetzten Anspruch an qualitativ wertvolle Bildungsarbeit und Soziale Arbeit erfüllen. Erziehung, Schule, Jugendarbeit und Integrationsarbeit haben eine den Fundamentalismus und die „autoritäre Persönlichkeit“ eingrenzende Pädagogik und Sozialpädagogik zu realisieren statt dem zugewanderten theozentrischen Totalitarismus des auf Frauenentwürdigung und Gottesstaat zielenden politischen Islam den Weg zu bereiten.

Ablehnende Kritik an Scharia und fiqh muss von uns als inhaltlicher Bestandteil der staatlichen Anerkennung sowie des Kodex Sozialer Arbeit begriffen werden, um als Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge in der bereits heute von Sunna-Fundamentalismus, islamischer „schwarzer Pädagogik“ oder schariakonformen Zwangsheiraten geprägten Gegenwart professionell arbeiten zu können.

Wünschenswert wäre, dass auch in unseren Arbeitsverträgen mit der Stadt oder dem Wohlfahrtsverband schriftlich abgesichert ist, dass wir unseren Klienten gegenüber umfassende Kopftuchkritik und Kritik am politischen (orthodoxen) Islam äußern dürfen – andernfalls können wir, um ein paar Hoheitszeichen oder Firmenlogos zu nennen, für Bundesadler, Landeswappen, Stadtsiegel, AWO-Symbol oder auch Kirchenkreuz nicht ernsthaft tätig sein, sondern sind im Falle der Begegnung mit islamischen Schönheiten wie Zwangsverlobung, imam-nikāh, judenfeindlichen Hadithen, vormoderner Mädchen- oder Jungenbeschneidung, Kopftuchterror oder verweigerter Teilnahme an der Klassenfahrt beziehungsweise am Evolutionskunde- und Sexualkundeunterricht nicht viel mehr als der Pausenclown der Scharia, der Harlekin des Kalifats und noch nicht einmal der Dokumentation fähig (weil unser Arbeitgeber ja vielleicht den Islam toleriert).

Große Teile der wörtlich genommenen, durchweg frauenfeindlichen Hadithen und ein kohärent begriffenes (islamisch begriffenes) Verständnis von scharī’a sind weder vom elterlichen Erziehungsrecht noch von der grundgesetzlich verbürgten Religionsfreiheit abgedeckt. Diesem mittelalterlichen Instrumentarium der Weltbildbegrenzung, der islamogenen Persönlichkeitsverzerrung und der kalkulierten Einschüchterung gleichwohl Geltung zu verschaffen bedarf es eines aufrüttelnden Rufes nach der Normensetzung der Theokratie. Bedarf es der eingangs beschriebenen hisba – als eines Kriegsrufes zum Angriff gegen die kulturelle Moderne und gegen die Chance auf ein autonom geführtes Leben.

Auch politische Bildung ist Teil gründlicher Sozialpädagogik. Erzieher, Lehrer und Sozialarbeiter sollten es sich zur Aufgabe machen, für ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit zu werben.

Jacques Auvergne

(1) Über das wenig wissenschaftliche Zentrum für Türkeistudien und seinen Direktor Faruk Şen als Steuergeldverschwender

http://europenews.dk/de/node/3578

(2) Völkermord an den Armeniern, Faruk Şen leugnet ihn

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/477850/

(3) Völkermord an den Armeniern, Resolution des Deutschen Bundestags

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/056/1505689.pdf

(4) Schariafreund (AKP) Gül leugnet den Völkermord

http://www.welt.de/politik/article1254952/Tuerkei_warnt_USA_vor_dem_Begriff_Voelkermord.html

Türkei fühlt sich beleidigt und ruft Botschafter aus den USA zurück

http://www.welt.de/politik/article1256500/Tuerkei_ruft_Botschafter_aus_USA_zurueck.html

(5) Mariam Lau: Zentrum für Türkeistudien. Faruk Sen und sein finsteres Deutschlandbild.

http://www.welt.de/politik/article2179999/Faruk_Sen_und_sein_finsteres_Deutschlandbild.html

(6) Karakasoglus Scharia in Somalia

http://www.ksta.de/html/artikel/1226645449203.shtml

Münteferings Scharia in Pakistan

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,493928,00.html

(7) Islamfreund und Theokrat Rowan Williams will die Scharia! Kein Kopfabhacken oder Auspeitschen, noch nicht, Mister Erzbischof wirbt lediglich für das frauenentrechtende Familien- und Personenstandsrecht der Scharia

Thomas Kielinger in DIE WELT online:

„Scharia in Großbritannien? Inakzeptabel!“

http://www.welt.de/politik/article1648955/Scharia_in_Grossbritannien_Inakzeptabel.html“

Noch zu Archbishop Rowan Williams. „Streit um Zulassung der Scharia: Erzbischof erzürnt die Briten“

http://www.sueddeutsche.de/politik/571/432321/text/

(8) Christian Giordano will die von ihm Rechtspluralismus genannte Rechtsspaltung

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Freiburger-Professor-will-Scharia-einfuehren/story/15342529

(9) ridda, Islamapostasie. Das islamtheologische Austrittsritual

http://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam

(10) Nordrhein-Westfalens Steuergrab hieß „ZfT“ (Zentrum für Türkeistudien). Landesrechnungshof: „außergewöhnliche Verschwendung“

http://www.ksta.de/html/artikel/1195247802324.shtml

(11) Türkei 1994. Ministerpräsident Erdoğan fordert die Islamisierung der Politik will eine an der Scharia orientierte Lebensweise und Gesellschaft

http://www.welt.de/politik/article1042341/Das_System_von_Recep_Tayip_Erdogan.html“>

Said Ramadan

April 6, 2009

سعيد رمضان

Said Ramadan (1926-1995),

europäischer Muslimbruder

Said Ramadan

Islamic Law

Ramadans Buch von 1961 gelesen

von Jacques Auvergne

25 Recht und Religion. Gesetzgebung in jeder Gesellschaft [bedeutet, dass] deren Mitglieder sich über ihr soziales Bedürfnis nach einer verbindlichen Rechtsordnung klar werden. Religion ist dagegen … eine göttliche Weisung, die für die Menschen verbindlich wird, ohne dass ihnen die Möglichkeit offen steht, selbst zu wählen und darüber zu diskutieren. Solche göttlichen Weisungen werden dann von der Geistlichkeit allein in die Hand genommen. Wie aber lässt sich nun das islamische Rechtswesen charakterisieren?

Durch unnatürliche Lebensweise, Legendenbildung und Korruption (25) sei es im Laufe der Menschheitsgeschichte zu einer Entfremdung (25) der beiden ursprünglich verbundenen Sphären Recht und Religion gekommen. Da nach der islamischen Doktrin der fitra jeder Mensch naturhaft Muslim ist, werden jüdische Textverfälschung sowie christliche Tradierung des verfälschten Textes bei der Etablierung des entfremdeten rechtlichen Denkens, wie es sich im islamfeindlichen Dogma der Trennung von Staat und Religion manifestiert, ihre verderbliche Rolle gespielt haben.

Zurück zu Ganzheitlichkeit, Naturreligion und gesellschaftlicher Harmonie führe nichts als die islamische Lebensweise, zu welcher auch die humanistisch-säkular angekränkelten Muslime mit den Forderungen al‑islām »dīn wa daula« (Der Islam ist Glaube und Staat) beziehungsweise al‑islām »huwa l‑hall« (Der Islam ist die Lösung) einzuladen (dawa) und zu ermahnen (hisbah) sind.

12 Nur die Scharī‘a (also Koran und Sunna) [bringt] den wahren Sinn des Gesetzes im Islam zur Entfaltung und [steckt] seinen rechtlichen Geltungsbereich ab. Durch den Ausschluss jeder anderen gesetzgebenden Gewalt außer der Scharī‘a wird sowohl das Konzept wie auch die Anwendbarkeit des islamischen Rechts vom Erbe verschiedener Einflüsse befreit, das sich dort angesammelt hat.

Es gelte, das System der islamischen Rechte und Pflichten (scharī‘a) von den Verschmutzungen der Jahrhunderte zu befreien. Der Dreck muss weg: Säkularität, allgemeine Menschenrechte, Apostasie oder eine Meinungsfreiheit, welche auch Islamkritik einschließt, all dies sieht Said Ramadan als einen die reine Sitte behindernden Schmutz an.

Demokratiegeschichte wird in dieser Betrachtungsweise zu kosmischem und sozialem Dreck, der im putzmittelgleichen Einsatz (hisbah, dschihād) für die wahre Lebensweise (islām) aus dem sich muslimisierenden Familienleben, Straßenzug oder Stadtviertel herauszuwaschen sei.

104 Der Islam betrachtet die Religion als den Bereich, in dem bewusst Verantwortung angestrebt und getragen wird.

Die Glaubensstarken als zur Machtergreifung berufen. Verantwortung klingt ja zunächst sehr mitfühlend. Die Nichtreligiösen sind in dieser Logik aus der gesellschaftlichen Verantwortung heraus zu drängen. Der Theofaschimus der Muslimbrüder wird als Bewegung der Sozialaktivisten dargestellt. In dieser Großzügigkeit verglich etwa die evangelische Pfarrerin und langjährige Islambeauftragte Dr. Beate Sträter („Zwischen Radikalisierung und Integration. Politischer Islam in Ägypten und christliche Befreiungstheologie in Brasilien“) den Muslimbruder Sayyid Qutb mit dem brasilianischen Befreiungstheologen Leonardo Boff.

Irgendwann haben die Glaubensbewegten den Marsch durch die Institutionen geschafft und sitzen an den ihnen von Allāh zugebilligten Hebeln der Macht. Oder, anders: Wer politisch herrscht, kann nur religiös sein. Auf diese Weise wird, ganz im Stil der antiken persischen Despotien, jede Herrschaft zur irdischen Frömmigkeit. Der fromme Tyrann als Stellvertreter Allahs auf Erden (Kalif). Islam als Politreligion und Herrschaftskult, Herrschaft als Gebet. Frauenunterdrückung als Gebet, Dhimmientrechtung als Gottesdienst.

106 Nichtmuslime in einem islamischen Staat. Die Errichtung eines solchen Staates [wird] als unabdingbar angesehen, in dem alle Lebensbereiche entsprechend dem islamischen Glaubensgehalt zu gestalten sind. … Wie sieht der Status jener Bewohner aus, die sich der Ideologie des Staates nicht anschließen?

Der unsichtbare Gott Allāh hat sich dafür den religiös diskriminierten staatsbürgerlichen Status des dhimmī ausgedacht:

109 Die Zugehörigkeit zum islamischen Staat wird den Nichtmuslimen entsprechend dem arabischen Konzept der ahl al‑dhimma oder der dhimmīs zugestanden, was soviel bedeutet wie »jene, deren Pflichten dem Gewissen und der Verantwortung des Staates oder der Nation anvertraut sind«. Sie werden auch als al‑mu’āhidūn, das heißt »die Vertragschließenden« oder »die Teilnehmer an einem Bündnis« genannt, denn ihre Zugehörigkeit zur Nation beruht auf Verträgen, die von ihnen oder ihren Vorfahren und dem islamischen Staat abgeschlossen worden sind.

Die Vertragschließenden, die Teilnehmer eines Bündnisses – das ist doch nicht etwa das, was unser Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble gerade hinter seinen undemokratisch verschlossenen Palasttüren im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz (DIK) austüftelt?

Nichtmuslime sollten äußerste Vorsicht walten lassen, wenn sie mit einer Politreligion verhandeln, die als Staatsgründung angelegt worden war. Wir dürfen vermuten, dass sich die religionsbedingt frauenfeindliche Islamische Weltliga und die gewaltbereite Muslimbruderschaft bereits heute im Sinne Said Ramadans als Islamstaat verstehen. Die islamische Orthodoxie gibt ihnen jedes Recht dazu. Denn die der Muslim World League (Rabitat al‑alam al‑islami[1]) oder der Muslim Brotherhood (al‑ichwān al‑muslimūn) angeschlossenen das heißt unterworfenen Islamverbände werden auch in Europa und Deutschland danach streben, Individualrechte (zunächst diejenigen für muslimische Frauen) aufzulösen und Kollektivrechten (Imam-Ehe, Apostasieverbot) zu unterwerfen.

Islamkritik wird (bewusst) fälschlich verstärkt als Rassismus oder Volksverhetzung bezeichnet werden. Was am 26. März 2009 bereits geschehen ist, an einem Tag, an dem die von der Organization of the Islamic Conference (OIC) vertretenen Staaten in Genf vor der UN fordern durften, künftig eine „feinfühlige Balance (delicate balance) zwischen Meinungsfreiheit und Respekt vor Religionen“ einzuhalten[2].

Delicate balance. Der anfallsweise sadistische Allāh, irdisch vertreten durch die OIC, strebt eben auch in den Vereinten Nationen nach zivilisiertem Feingefühl und interreligiöser Harmonie. Wer einen Schlag auf den Kopf bekommt, hatte vorher doch ohne Frage den Islam feindselig angegriffen.

Der politische Islam muss die Frau herabwürdigen, die Standards des Gleichheitsfeminismus oder auch nur der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) kann der politische Islam von fiqh und scharī‘a nicht dulden und wird sie noch auf Jahrzehnte mit Schmeichelei (iham) und Lüge (taqiyya) angreifen. Die Kinder und Enkel der muslimischen Einwanderer werden sich von ihrer geistlichen Obrigkeit (Großmufti Cerić, Europäischer Fatwa‑Rat, Milli Görüş) mehr oder weniger stark erpressen lassen. Kräfte in allen bundesdeutschen Parteien und beiden großen deutschen Kirchen arbeiten dieser kalifatsähnlichen Struktur zu.

Skepsis mag zulässig sein, wenn sich ohne hörbare Distanz von Scharia und dhimma ein UN-Komitee „Allianz der Zivilisationen“ nennt, allein der verwendete Plural sollte Anhänger der universellen Menschenrechte alarmieren. Dieser UN-Behörde, deren Vorsitz ein UN-Generalsekretär und derzeit der ehemalige Präsident Portugals Jorge Sampaio hat, steht ein „Forum Allianz der Zivilisationen“ nahe, das von Spanien und der Türkei ins Leben gerufen wurde. Im April 2009 tagt das „Forum Allianz der Zivilisationen“ zum zweiten Mal und im zunehmend islamistisch geprägten Istanbul, prominentester Gast ist US‑Präsident Barack Hussein Obama. Obama fordert die Vollmitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union, was wir Europäer allerdings aus geographischen, historischen, finanziellen und islamkritischen Gründen sehr ablehnen.

Will das „Forum Allianz der Zivilisationen“ ein mit dem Gedankengut eines Said Ramadan völlig verträgliches weltweites Pseudo‑Kalifat errichten, in dem alle Muslime nach der „ewigen und unverhandelbaren“ (Cerić) Scharia leben dürfen und die Allgemeinen Menschenrechte von 1948 der Vergangenheit angehören werden? Wird das Forum Allianz der Zivilisationen zu einer antidemokratischen Waffe gegen Fundamentalismuskritik namentlich Islamkritik? Die pakistanische nation.com.pk vom 22.03.2009 nennt als Ziel des Forums den Dialog zwischen dem Westen und der muslimischen Welt – von Hinduismus, Shintoismus, Judentum, Atheismus oder Ex‑Muslimen ist ebenso wenig die Rede wie von Frauenrechten oder universellen Menschenrechten[3]. Das entspricht ärgerlich stark dhimma, beispielsweise dem in Said Ramadans Buch Das islamische Recht lobend erwähnte Vertrag von Nadschran (Nadschrān). Ort des Forums ist das luxuröse Kempinski-Hotel, gelegen im ehemaligen osmanischen Sultanspalast Çirağan[4].

Völlig schariakonform und ziemlich islamistisch zeigt sich seit einigen Jahren der UN‑Menschenrechtsrat, der am 20. April 2009 (vielleicht kein Zufall: Adolf Hitlers 120. Geburtstag) in Genf zur Durban-Nachfolgekonferenz genannt Durban II zusammentritt und den zu boykottieren verantwortungsvolle und freiheitlich-demokratische Stimmen wie Ralph Giordano, Seyran Ateş und Necla Kelek aufrufen[5].

114 Denn es besteht keinerlei Zweifel darüber, dass die ahl al‑dhimma Bürger des islamischen Staates sind. [Wobei] es eine gewisse Differenzierung zwischen muslimischen und nichtmuslimischen Untertanen gibt.

Staatsbürger wie die Christen von Nadschrān, dem im Süden des heutigen Saudi‑Arabiens gelegenen einstmaligen wichtigsten Zentrum der arabisch-byzantinischen Christen? Bis im Jahre 631 Feldherr Mohammed sprich der Islam kam und den Christen einen kultursensiblen Vertrag anbot. Gegen freiwilliges Bezahlen von abgepresstem Schutzgeld durften die Christen am Leben bleiben und, dem Rechtgläubigen zum abschreckenden Beispiel, ihrer sittlich minderwertigen christlichen Religion frönen. Das Abkommen von Nadschrān zu brechen hatte wenig später Kalif Uthman die von Allāh auferlegte schwere Pflicht (kismet). Said Ramadan hält das Bezahlen von Dschizya für völlig unvereinbar mit irgendeinem Zwang oder mit einer Demütigung.

120 Es ist auch völlig ausgeschlossen, dass dschizja den Nichtmuslimen dafür auferlegt werden könnte, dass man »sie leben lässt«. Denn im Koran heißt es ausdrücklich: »Und ihr sollt nicht das Leben töten, das Gott unverletzlich gemacht hat, es sei denn nach Recht«.

Nach Recht töten geht schon in Ordnung. Plausibel ferner: Ein toter Dhimmi kann keine Dschizya mehr zahlen. Also leben lassen, den Dhimmi. Und zahlen lassen schon, doch nicht, um ihn am Leben zu lassen. Alles klar?

120 Das Wesen der dschizja lässt sich am besten verstehen, wenn wir uns ins Gedächtnis rufen, dass Nichtmuslime nicht zum Wehrdienst verpflichtet sind.

… klar, die Juden und Christen dürfen im Islamstaat keine Waffen tragen. Nicht, dass die Ungläubigen auf dumme Gedanken kommen und mit scharfem Säbel ihre muslimischen Herren angreifen, hören wir weiter:

120 Das ist durchaus gerecht im Hinblick darauf, dass der islamische Staat auf einer Ideologie beruht, an die die Nichtmuslime nicht glauben.

Staatsbürger glauben nicht an den Staat? Müssen Ungläubige sein.

Doch kümmert sich der Muslim als solcher geradezu rührend um seine unmündigen Dschizyabezahler:

134 Es ist daher nicht zulässig, die Freiheit des Einzelnen in irgendeiner Weise einzuschränken, außer wenn er die ihm gesetzlich zustehenden Rechte auf Kosten der Rechte und der Unantastbarkeit anderer überschreitet oder die Interessen des Volkes durch ungesetzliches Handeln schädigt. Jede Einschränkung der oben erwähnten Freiheiten stellt eine Abweichung vom Wort und Gehalt des islamischen Rechts dar. Das Verantwortungsgefühl jedes Menschen sich selbst und Gott gegenüber, so wie es im Koran festgelegt ist, geht Hand in Hand mit der Achtung des Menschen und der menschlichen Würde, auf die jeder Anspruch hat.

Freiheit ja, soweit Allāh nicht sauer wird. Menschenrechte sind koranische Menschenrechte. Da wird dem Dieb auch schon mal eine Hand abgehackt oder der Islamkritiker (offensichtlich ein Mensch ohne „Verantwortungsgefühl“) bedroht oder ermordet.

134 Insbesondere bezüglich der nichtmuslimischen Bürger hat der islamische Staat darauf zu achten, dass ihre Rechte in jeder Hinsicht gut abgesichert sind.

Islam ist reinste Sozialversicherung! Die Barbaren kamen zu vorislamischen Zeiten der Unwissenheit (dschāhiliyya) auch sicherheitspolitisch nicht gut klar. Jetzt ist der Wachdienst in die Stadt eingerückt und wird das Schutzgeld abgedrückt.

135 [Pakistan 1951, islamische Verfassung, Artikel 7] »Die Bürger haben Anspruch auf alle Rechte, die ihnen vom islamischen Gesetz zugestanden werden, d. h. es wird ihnen im Rahmen des Gesetzes volle Sicherheit für Leben, Eigentum und Menschenwürde, Religions- und Bekenntnisfreiheit, Freiheit in der Glaubensausübung, freie Meinungsäußerung, Bewegungsfreiheit, Freiheit in Bezug auf den Anschluss an eine bestimmte Gemeinschaft, Freiheit in der Berufswahl, Chancengleichheit und das Recht auf Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Dienstleistungen zugestanden.«

Alle Rechte, die islamgesetzlich erlaubt sind. Das ist der Schariavorbehalt, wie er nun auch in den gescheiterten staatlichen Neugründungen von Afghanistan und Irak alle Muslimas und alle männlichen und weiblichen Nichtmuslime diskriminiert.

Wer wie Abdul Rahman in Pakistan zum Christentum konvertiert, wird als geisteskrank erklärt oder relativ spontan durch Muslime getötet. Dem Islamapostaten gelang es glücklicherweise, in Italien Asyl zu beantragen[6].

135 [Pakistan 1951, islamische Verfassung, Artikel 11] »Alle Verpflichtungen, die der Staat im Rahmen der Scharī’a gegenüber den nichtmuslimischen Bürgern eingeht, werden in vollem Umfang eingehalten.«

Halbierte Grundrechte, diese aber bitte vollständig. Ein juristisch entrechteter geheiligter Status den Schutzbefohlenen (Dhimmis), dieser aber ist hundertprozentig zu gewährleisten. Wie Sie sehen: Islam gewährleistet. Mit gutem Gruß, Ihr Koordinierungsrat der Muslime (KRM).

115. Dschizja. Auf den ersten Blick mag es so aussehen, als handle es sich um eine ungleiche Behandlung vor dem Gesetz. Und es ist tatsächlich so, dass hier eine gewisse Ungleichheit vorliegt, doch nicht – wie wir noch sehen werden – eine Art von Ungleichheit, die man als »Diskriminierung« beschreiben könnte. … Viele Autoren, muslimische wie nichtmuslimische, haben die Einrichtung der dschizja missverstanden und sind sogar teilweise so weit gegangen, dass sie darin eine Beschränkung der vollen Staatsangehörigkeit auf die Muslime allein gesehen haben.

Said Ramadan verteidigt das angeblich von Allahgott erfundene steuerliche Apartheidssystem, das Nichtmuslime mit der Schutzsteuer dschizya[7] belegt. Immerhin gibt Ramadan zu, dass es in Bezug auf die islamisch definierten ethno‑religiösen Menschenklassen „gewisse Ungleichheit“ gibt.

Wie sagte es doch der gottesfürchtige Ayatollah Chomeini: „Juden und Christen sind dem Schweißgestank von Kamelen und Dreckfressern gleichzusetzen und gehören zum Unreinsten von der Welt[8]“. Da werden sie wohl eine Sondersteuer zahlen müssen, die sich aus den gewissermaßen hygienischen Gründen der „ewigen und unverhandelbaren“ (Cerić) Scharia banktechnisch nicht mit der gebetgleich reinigenden Sozialabgabe (zakāt, zakāh) der Muslime vermischen darf.

Islamstaat (islām) ist eben auch Finanztechnik (Islamic Banking). Muslimischerseits erbeutetes Raubgut jedoch wird durch das heldenhafte Tun gereinigt. Im Umlauf in dieser verschmutzten, verführerischen Welt ist jedoch auch dämonisches, dreckiges Geld. Letzteres nimmt der arabische (und nationalsozialistische) Antisemitismus gerne als jüdisches Geld an. Wie das Jerusalem Zentrum erforscht, gilt es in der arabischen Öffentlichkeit und Presse als völlig normal, die Juden als geldgierig und als mit ihrem (antiislamischen, widergöttlichen) Geld die Erde beherrschend darzustellen[9].

Der Islam kennt noch ein weiteres reinigendes, gebetgleiches Geld, die diyya[10]. Diyya heißt Blutgeld und ist im Koran für alle Zeit vorgeschrieben. Multikulturelle Islamversteher oder einfach Imame behaupten, die diyya sei eine Versicherungssumme und würde die ansonsten leider (ebenfalls koranische) Tötung des Mörders vermeiden helfen. In Saudi‑Arabien hat Allahs kultursensibel und differenziert gedachtes Blutgeld Verfassungsrang. Eine Tötung ist für den Islamgott eben nicht unbedingt dasselbe wie eine Tötung.

Rials – ermordet wurde – in Euro

100.000 Muslim, männlich 20.000

50.000 Muslima 10.000

50.000 Christ, männlich 10.000

25.000 Christin 5.000

6.666 Hindu, männlich 1.250

3.333 Hindu, weiblich 650

Das islamische Recht (Allāh, Said Ramadan) des Iran kennt neben der sittlich gebotenen halben Entschädigungssumme für die Frau gewisse verbotene (harām) Monate, in denen Kriegsführung (dschihād) islamisch traditionell als unschicklich gilt und in denen sich die diyya anständigerweise verdoppelt. Wer in den verbotenen Monaten einen Mord begeht, muss wohl einen besonders triftigen Grund für sein reinigendes Tun des Tötens (Ehre waschen, vgl. Ehrenmord) gehabt haben.

Der Staat Gottes auf Erden, Iran, bedenkt das Blut der Angehörigen der religiösen Minderheit der Bahá‚í als unrein (mobah), eine Ausgleichszahlung braucht nicht zu erfolgen. Blut ist für Allahgott eben nicht gleich Blut[11].

118. [dschizya] Das arabische Wort sāghirūn …, das »sich ergeben« oder »unterworfen sein unter« bedeutet, [ihm] wurde in vielen Übersetzungen dem Sinn nach etwas von Demütigung beigegeben. Aber … dasselbe Wort, das im Koran [in 7:119] gebraucht wird … im Zusammenhang mit den Zauberern des Pharao in dem Moment, als sie sich Moses unterwarfen, [damit also] muss der Gedanke der Demütigung ausgeschlossen werden; denn ihre Unterwerfung war ein von Würde getragener Akt des Glaubens, wenngleich sie dabei von Demut erfüllt waren.

Nun sprechen wir aber nicht vom Jahrtausend alten Ägypten, sondern von der dschizya der islamstaatlichen Dhimmis. Blumig plaudert Said Ramadan über die (was den Moses in Ägypten betrifft übrigens dem Judentum entlehnte oder vielmehr geklaute) Legende der höflichen Überreichung von Geschenken. Christen mögen an die heiligen drei Könige denken, die das neugeborene Kind Jesus beschenkten. Gemeinte menschliche Relationen der Wertschätzung, die islamrechtlich ganz anders gemeint sind.

Dem Wort sāghirūn (yaden wahum saghirun; an yad wa‑hum saghirun) braucht nicht erst, mit Ramadan gesprochen „in Übersetzungen etwas von Demütigung beigegeben zu werden“. Sāghirūn heißt knechten, erniedrigen, unterjochen, die Unterwerfung spüren lassen. Der geplant entwürdigende Bezahlvorgang der Juden und Christen bestand über Jahrhunderte aus einer öffentlichen Demütigung, in der sie, sich verbeugend, einen koranisch garantierten Stockschlag in den Nacken erhielten während sie den muslimischen Herrenmenschen ihren Tribut entrichteten. Said Ramadan bezeichnet derartige Menschenverachtung als „ein von Würde getragener Akt des Glaubens“, was für die islamrechtlich zum geheiligten Sadismus Befugten ja vielleicht zugetroffen haben mag. Das Tun der Opfer („wenngleich sie von Demut erfüllt waren“) hingegen als würdevollen Glaubensakt zu bezeichnen, sollten sich weder Nichtmuslime noch säkulare Muslime bieten lassen.

147 Wir kommen also zu dem Schluss, dass eine Differenzierung auf dem Gebiet des Personenrechts keineswegs als Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit bezeichnet werden kann.

Aha, wir sollen die geheiligte Diskriminierung, die ein sich (berechtigt) auf Koran und Scharia berufendes islamisches Recht für jeden dhimmī beim Erben oder Heiraten vorsieht, nicht Diskriminierung nennen, sondern Religionsfreiheit. Islamjurist Said Ramadan betreibt die Wissenschaft der Zaubersprüche und verhöhnt die aus Allahs Sicht sittlich minderwertigen Europäer. Die allerdings Herrn Hassprediger Ramadan jetzt nicht des Landes verweisen, wie das vielleicht sogar Ägypten getan hätte, sondern derartigen Kulturrassismus beglückt entgegennehmen (Ramadans Doktorvater war der Kölner Professor Kegel[12]) und, je nach Jahrzehnt, als exotisch, multikulturell oder kultursensibel preisen.

147 [Die Differenzierung auf dem Gebiet des Personenrechts] ist im Gegenteil der in den juristischen Bereich übertragene Ausdruck einer ideologischen Koexistenz, die Hand in Hand geht mit der vollkommenen Integrität aller religiösen Gruppierungen, die innerhalb eines islamischen Staates leben.

Scharia für alle. Nur im Kalifat herrsche Religionsfreiheit. Die Täter-Opfer-Beziehung, wie sie der geheiligte Sadismus des orthodoxen Islam vorgibt, will uns Autor Ramadan als Lebensweise der Koexistenz verkaufen. Sicherlich, vor und vor allem nach 1933 begannen nichtjüdische Deutsche und deutsche Juden nebeneinander her zu leben (rassistische Segregation), verbunden durch ein einheitliches Rechtssystem, sozusagen in Koexistenz.

Liebe Miteuropäerinnen und Miteuropäer, der Islam ruft uns zur Eintracht auf: Koexistiert! Die dhimma oder das osmanische Millet-System als Referenzmodell der Multikultur anzubieten, diese zivilisierende Haltung konnte seit 2000 zunehmend unsere Kirchentage, Ausländerbeiräte und Islamseminare dominieren. Auf eine solche, zivilisierende Weise wird der Idealismus und Altruismus des Said Ramadan die Intoleranz der barbarischen Anhänger von universellen Menschenrechten, Gleichberechtigung von Mann und Frau oder Säkularität letztlich vielleicht doch noch erfolgreich überwinden können.

Gönnen wir dem praktizierenden Muslimbruder das Schlusswort an islamischer taqiyya:

133 [Es] dürfte keine Übertreibung sein, wenn wir zu der Schlussfolgerung gelangen, dass alle Grundsätze der Ethik und Menschenwürde gleichermaßen für die muslimischen wie auch für die nichtmuslimischen Untertanen des islamischen Staates Gültigkeit haben.

Bei der Werbung (dawa) für die schariatische Gegenkultur darf man schon mal kraftvoll lügen. Ramadan argumentiert andererseits völlig schlüssig, jeder von uns ist der totalitären islamstaatlichen Pflichtenlehre (Scharia) unterworfen.

Jacques Auvergne

Literatur

Said Ramadan: ISLAMIC LAW – IST SCOPE AND EQUITY. Bei P. R. Macmillan Ltd., London 1961. Ins Deutsche von Fatima Heeren als: Said Ramadan: Das Islamische Recht – Theorie und Praxis; bei Otto Harrassowitz, Wiesbaden 1979