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Beschneidung schadet dem Kindeswohl – bei Jungen und Mädchen

Oktober 29, 2016

Edward von Roy
Gabi Schmidt

An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
[Ansprechpartner]

In Kopie an den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss

30.10.2016

Familienrecht
Pet 4-18-07-403-032760
Ihr Schreiben vom 26. Oktober 2016
Petition

[Anrede],

wir danken für Ihr Schreiben und antworten mit dieser Eingabe.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen

Erstens

§ 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes ist nicht geschlechtsneutral neu zu formulieren, insbesondere ist keine Änderung des § 1631d BGB vorzunehmen, der „auch die Beschneidung der weiblichen Vorhaut aufnimmt, indem geschlechtsneutral von einer medizinisch nicht erforderlichen Vorhautbeschneidung des einwilligungsunfähigen Kindes gesprochen wird“, wie es seit 2014 Prof. Dr. Karl-Peter Ringel und Ass. jur. Kathrin Meyer fordern (§ 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung / Martin-Luther-Univ. Halle-Wittenberg, Interdisziplinäres Zentrum Medizin-Ethik-Recht (MER) Schriftenreihe Medizin – Ethik – Recht ; 51; erschienen: Halle (Saale) : MER, 2014).

Zweitens

§ 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes ist abzuändern, denn völlig altersgemäß kann der männliche Jugendliche (14 bis 17 Jahre alt) die lebenslangen – nachteiligen – Beschneidungsfolgen für seine Gesundheit, Sexualität und Partnerschaften nicht einschätzen und ist damit schlicht nicht einwilligungsfähig. Der Junge hat vielmehr den Anspruch, bis zum Alter von 18 Jahren (Volljährigkeit) ein unversehrtes Geschlechtsorgan zu besitzen (keine Beschneidung unter achtzehn), der Staat seiner Schutzpflicht nachzukommen, die sich aus GG Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“) in Verbindung mit GG Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 („Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“) ergibt, vgl. BVerfGE 53,30 (57) – die Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat verpflichten den Staat zunächst v. a. zum Unterlassen rechtswidriger Eingriffe in den Schutzbereich der Grundrechte. Darüber hinaus verlangen sie nach der Rspr. des BVerfG auch die vorbeugende Verhinderung drohender Grundrechtsverletzungen durch Dritte oder durch den Staat: Aus dem objektiv-rechtlichen Gehalt des Grundrechts folge „die Pflicht der staatlichen Organe, sich schützend und fördernd vor die genannten Rechtsgüter zu stellen und sie insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren“.

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Thematischer Exkurs vom Familienrecht zum Eherecht.

In der Petition vom 20.08.2016 (Eherecht Pet 4-18-07-4030-036062 Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch) ist auch die zeitnah drohende und aus Sicht der Petenten zu verhindernde deutsche Straffreistellung der sunnitisch-islamischen, vor allem schafiitischen Chitan al-inath (indones. sunat perempuan), also der Beschneidung von Mädchen (weibliche Genitalverstümmelung (FGM) Typ I und Typ IV) angesprochen worden, die sogenannte milde Sunna bzw. Sunnabeschneidung der Mädchen. Sicherlich ließe sich sagen, dass der schafiitische Fiqh zwischen männlicher und weiblicher Beschneidung nicht differenziert, sondern die religiös absolut verpflichtende Beschneidung aller Jungen und Mädchen fordert.

Leider berücksichtigt Ihr Schreiben vom 12.10.2016 (Eherecht Pet 4-18-07-4030-036062) lediglich die Jungen und nicht die Mädchen und Sie schreiben über „Beschneidung von Jungen“, statt von der islamischen Beschneidung der Jungen und Mädchen zu reden, vor allem von der in unserer Petition angesprochenen FGM Typ I oder Typ IV und den auf Mädchenbeschneidung zielenden deutschen Vorstößen von Humanmediziner Prof. Dr. Karl-Peter Ringel und Ass. Jur. Kathrin Meyer (Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung), von Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Gutachten: Kultur, Religion, Strafrecht. Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft) sowie von Prof. Dr. iur. Mark A. Zöller („rein symbolische Bagatellverletzungen“).

Sie schreiben:

„Zu der von Ihnen angesprochenen Thematik Beschneidung von Jungen erhalten Sie aus arbeitsorganisatorischen Gründen unter einem anderen Aktenzeichen Nachricht.“

Wir bitten um Beachtung, dass unsere Petition vor der drohenden deutschen Legalisierung der Mädchenbeschneidung warnt (und die Beschneidung aller Kinder unter achtzehn Jahren ablehnt, also auch der Jungen).

Aus der Petition, Zitat:

Es meine niemand, die Istanbul Convention schütze vor das Mädchen FGM. Keine Rechtsschule (maḏhab) des sunnitischen Islam verdammt die weibliche Beschneidung (indones. sunat perempuan, arab. Chitan al-inath (ḫitān al-ināṯ, ختان الإناث; auch: ḫitān al-banāt, „Beschneidung der Töchter“, zu: bint, „Tochter“), der schafiitische Madhhab sogar fordert die Beschneidung als zwingende (wadschib) religiöse Pflicht für alle Jungen und Mädchen. Der Trick des Indonesian Ulema Council (Majelis Ulama Indonesia, MUI) ist, die Mädchenbeschneidung einer FGM Typ I oder Typ IV nicht unter Verstümmelung (mutilation) zu fassen. Begeistert oder desinteressiert hat Deutschland die – das unterstellen wir: islamischerseits auf europaweite Straffreiheit der Kindbraut und der FGM zielende! – Istanbulkonvention am ersten Tag (11.05.2011) signiert, zum Glück noch nicht ratifiziert. Man halte sich an das Motto: Erst lesen, dann – nicht unterschreiben.

Noch dazu. Der verfassungswidrige Paragraph zur Jungenbeschneidung auf Elternwunsch § 1631d BGB muss weg. Der leider schlecht gemachte Paragraph zum Verbot der weiblichen Beschneidung (FGM), § 226a StGB, muss erhalten bleiben und eindeutiger formuliert werden, denn auch die sogenannte milde Sunna (Chitan al-inath, sunat perempuan) bzw. eine FGM Typ Ia oder Typ IV darf, trotz der Vorschläge des Jahres 2014 von Humanmediziner Karl-Peter Ringel und Volljuristin Kathrin Meyer (Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung) und von Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Gutachten: Kultur, Religion, Strafrecht. Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft), nicht legalisiert werden, auch nicht mit dem gegenaufklärerischen und kinderfeindlichen Gerede über „rein symbolische Bagatellverletzungen“ des Trierer Professors Dr. Mark A. Zöller (Die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als Gesetzessymbolik?, in: Streitbare Strafrechtswissenschaft. Festschrift für Bernd Schünemann zum 70. Geburtstag am 1. November 2014; Mitherausgeberin ist Tatjana Hörnle.). Körperliche Unversehrtheit ist Menschenrecht und gilt unabhängig vom Geschlecht. […]

[…] Das Alter einer Fähigkeit zum Einwilligen (age of consent). Dieses ist beim Thema Kindbraut – Kinderehe – Kinderschwangerschaft von höchster Bedeutung (Nein, ich als Zwölfjährige will den Mann nicht heiraten – Ja, ich als Zwölfjährige will den Mann heiraten). Wiederum berührt beim age of consent bzw. informed consent (Informierte Einwilligung) ist das Thema Genitalverstümmelung (HGM, d. i. FGM oder MGM) sowie zusätzlich das Thema Päderastie. Die Maßgabe achtzehn Jahre kennen wir seit 2012 aus der deutschen Beschneidungsdebatte, wo leider voreilig von genitaler Selbstbestimmung (genital autonomy) gesprochen wird (statt von genital intactness), so als könne ein körperlich (wie seelisch) nicht ausgereifter Mensch die schädlichen Folgen der MGM oder FGM auf seine lebenslange Sexualität und auf seine künftigen Partnerschaften ausreichend abschätzen.

Nein, in sein rituelles genitales Verstümmeltwerden kann, so muss es der freiheitliche Rechtsstaat festlegen, weder ein Mädchen noch ein Junge einwilligen. Der sexuell wahrscheinlich (und hoffentlich) eher unerfahrene (vgl. auch das patriarchalische sowie islamische Ideal der Jungfräulichkeit) und körperlich noch nicht einmal ausgewachsene weibliche oder männliche Minderjährige kann völlig altersentsprechend nicht einwilligen, zumal er sich, vgl. die Jungen der traditionell erst in der späten Pubertät beschneidenden südafrikanischen Xhosa, auch als 15- oder 16-Jähriger dem Druck des Kollektivs offensichtlich nicht zu entziehen vermag.

Von seltenen Fällen aus dem Bereich Intersexualität abgesehen können wir einen körperlich noch kindlichen oder jedenfalls pubertären jungen Menschen keine Entscheidungen treffen lassen, die sein voraussichtlich (wenn das Kind bei der Beschneidung nicht verstirbt oder das Geschlechtsorgan verliert) erst Jahre später ausgewachsene Genital betrifft – das ergibt sich bereits aus dem Wort Intaktivismus, welches Heil-Bleiben, Unversehrt-Lassen bedeutet und eben nicht „Genital Autonomy – It’s a Personal Choice“ (Name einer Organisation aus Stone, Staffordshire, UK). Die Kinderärztin (!) Anne Lindboe („Let boys decide for themselves whether they want to be circumcised“, Oslo 2013) müsste, weil sie als Norwegens Kinderrechtsbeauftragte Mädchen und Jungen nicht ungleich behandeln kann, eigentlich ergänzen: „Let girls decide for themselves whether they want to be circumcised“; vor solchen Fragen hat der Staat alle Kinder zu schützen (Kind ist Mensch unter 18 Jahren).

Zitatende zum Thema Beschneidung von Mädchen und Jungen (Eherecht; Kinderehen).

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Zurück zum Thema Familienrecht, – Pet 4-18-07-403-032760 –, wir wiederholen unsere eingangs erhobene Forderung und Petition.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen

Erstens

§ 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes ist nicht geschlechtsneutral neu zu formulieren, insbesondere ist keine Änderung des § 1631d BGB vorzunehmen, der „auch die Beschneidung der weiblichen Vorhaut aufnimmt, indem geschlechtsneutral von einer medizinisch nicht erforderlichen Vorhautbeschneidung des einwilligungsunfähigen Kindes gesprochen wird“, wie es seit 2014 Prof. Dr. Karl-Peter Ringel und Ass. jur. Kathrin Meyer fordern (§ 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung / Martin-Luther-Univ. Halle-Wittenberg, Interdisziplinäres Zentrum Medizin-Ethik-Recht (MER) Schriftenreihe Medizin – Ethik – Recht ; 51; erschienen: Halle (Saale) : MER, 2014).

Zweitens

§ 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes ist abzuändern, denn völlig altersgemäß kann der männliche Jugendliche (14 bis 17 Jahre alt) die lebenslangen – nachteiligen – Beschneidungsfolgen für seine Gesundheit, Sexualität und Partnerschaften nicht einschätzen und ist damit schlicht nicht einwilligungsfähig. Der Junge hat vielmehr den Anspruch, bis zum Alter von 18 Jahren (Volljährigkeit) ein unversehrtes Geschlechtsorgan zu besitzen (keine Beschneidung unter achtzehn), der Staat seiner Schutzpflicht nachzukommen, die sich aus GG Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“) in Verbindung mit GG Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 („Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“) ergibt, vgl. BVerfGE 53,30 (57) – die Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat verpflichten den Staat zunächst v. a. zum Unterlassen rechtswidriger Eingriffe in den Schutzbereich der Grundrechte. Darüber hinaus verlangen sie nach der Rspr. des BVerfG auch die vorbeugende Verhinderung drohender Grundrechtsverletzungen durch Dritte oder durch den Staat: Aus dem objektiv-rechtlichen Gehalt des Grundrechts folge „die Pflicht der staatlichen Organe, sich schützend und fördernd vor die genannten Rechtsgüter zu stellen und sie insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren“.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

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Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss

Berlin, 26. Oktober 2016
Bezug: Ihr Schreiben vom 20. August 2016 [ Petition gegen Kinderehen | Eherecht | Pet 4-18-07-4030-036062 ]

Familienrecht
Pet 4-18-07-403-032760

Sehr geehrte Frau Schmidt, sehr geehrter Herr von Roy,

Sie fordern u. a. die Abschaffung des Beschneidungsgesetzes, das die Beschneidung von Jungen regelt.

Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik liegen dem Petitionsausschuss bereits Zuschriften anderer Bürgerinnen und Bürger vor. Ermittlungen hierzu sind eingeleitet worden. Ihre Ausführungen werden in diese Ermittlungen einbezogen und gemeinsam mit den anderen Petitionen beraten.

Der Deutsche Bundestag wird auf Empfehlung des Petitionsausschusses zu diesen Petitionen einen Beschluss fassen, der Ihnen mitgeteilt wird.

Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Beschluss zu den Zuschriften vieler Bürgerinnen und Bürger nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann. […]

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[ Am 20. Oktober 2016 an den Deutschen Bundestag. ]

Edward von Roy

An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Referat Pet 4

In Kopie an den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
20.10.2016

Eherecht
Pet 4-18-07-4030-036062
Ihr Schreiben vom 12. Oktober 2016

[Anrede],

wir danken Ihnen für die Zusendung des geänderten Aktenzeichens.

In der Petition vom 20.08.2016 (Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch) ist auch die zeitnah drohende und aus Sicht der Petenten zu verhindernde deutsche Straffreistellung der sunnitisch-islamischen, vor allem schafiitischen Chitan al-inath (indones. sunat perempuan), also der Beschneidung von Mädchen (weibliche Genitalverstümmelung (FGM) Typ I und Typ IV) angesprochen worden, die sogenannte milde Sunna bzw. Sunnabeschneidung der Mädchen. Sicherlich ließe sich sagen, dass der schafiitische Fiqh zwischen männlicher und weiblicher Beschneidung nicht differenziert, sondern die religiös absolut verpflichtende Beschneidung aller Jungen und Mädchen fordert.

Leider berücksichtigt Ihr Schreiben vom 12.10.2016 lediglich die Jungen und nicht die Mädchen und Sie schreiben über „Beschneidung von Jungen“, statt von der islamischen Beschneidung der Jungen und Mädchen zu reden, vor allem von der in unserer Petition angesprochenen FGM Typ I oder Typ IV und den auf Mädchenbeschneidung zielenden deutschen Vorstößen von Humanmediziner Prof. Dr. Karl-Peter Ringel und Ass. Jur. Kathrin Meyer (Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung), von Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Gutachten: Kultur, Religion, Strafrecht. Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft) sowie von Prof. Dr. iur. Mark A. Zöller („rein symbolische Bagatellverletzungen“).

Sie schreiben:

„Zu der von Ihnen angesprochenen Thematik Beschneidung von Jungen erhalten Sie aus arbeitsorganisatorischen Gründen unter einem anderen Aktenzeichen Nachricht.“

Wir bitten um Beachtung, dass unsere Petition vor der drohenden deutschen Legalisierung der Mädchenbeschneidung warnt (und die Beschneidung aller Kinder unter achtzehn Jahren ablehnt, also auch der Jungen). […]

Mit freundlichen Grüßen

[…]

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Zum Einlesen ins Thema Mädchenbeschneidung:

Zwei Wegbereiter deutscher Mädchenbescheidung

https://schariagegner.wordpress.com/2014/09/14/prof-dr-ringel-empfiehlt-dem-gesetzgeber-die-fgm-typ-ia-und-iv-milde-sunna/

Die Choreographin

https://schariagegner.wordpress.com/2014/09/10/droht-der-rechtspluralismus-in-der-brd/

Entgegnung auf die Richtigstellung der Tatjana Hörnle

https://schariagegner.wordpress.com/2014/09/17/kommentar-zu-tatjana-hoernles-richtigstellung-zum-artikel-im-berliner-kurier/

Zum Einlesen ins Thema Jungenbeschneidung:

Europa 25 Jahre nach dem First International Symposium on Circumcision. Genital Intactness statt Beschneidung auf Kinderwunsch

https://schariagegner.wordpress.com/2014/02/14/keine-beschneidung-unter-achtzehn/

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70. Deutscher Juristentag Hannover 2014

Thesen

[ Strafrechtlicher Teil: Tatjana Hörnle ]

6. Genitalverstümmelung:

a)
Bei der Auslegung von § 226a StGB ist zu beachten, dass nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter „verstümmeln“ zu fassen sind. Dies ist nicht der Fall, wenn der Eingriff mit der Beschneidung von Jungen vergleichbar ist (etwa wenn nur Vorhaut der Klitoris betroffen ist, ohne Amputationen und weitere Verletzungen).

b)
Zu empfehlen sind folgende Änderungen: Erstens sollte der Strafrahmen des § 226a StGB dem in § 226 StGB angeglichen werden. Zweitens ist der Tatbestand geschlechtsneutral zu fassen, indem die Worte „einer weiblichen Person“ durch „eines Menschen“ ersetzt werden. Drittens sollte § 5 StGB erweitert werden, wenn sich eine Genitalverstümmelung gegen eine Person richtet, die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Klicke, um auf djt_70_Thesen_Strafrecht_140804.pdf zuzugreifen

70. Deutscher Juristentag Hannover 2014

Beschlüsse

7. c)
§ 1631d BGB bedarf einer verfassungskonformen Auslegung dahingehend, dass die Vorschrift nur einen auf ein ernsthaftes religiöses Selbstverständnis gestützten Eingriff rechtfertigt; hygienische oder ästhetische Präferenzen der Eltern oder kulturell tradierte Sitten reichen hierfür nicht aus.
angenommen 41:39:12

7. d)
§ 1631d BGB begegnet keinen grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
angenommen 40:32:19

8.
Dem Gesetzgeber ist zu empfehlen, § 226a StGB geschlechtsneutral zu formulieren, so dass auch die Genitalverstümmelung bei männlichen Personen, welche in der Intensität über die traditionelle Beschneidung hinausgeht, erfasst wird.
angenommen 54:23:14

9.
Der Strafrahmen des § 226a StGB (nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe) sollte dem des § 226 Abs. 2 StGB (nicht unter drei Jahren Freiheitsstrafe) angepasst werden.
angenommen 63:13:16

Klicke, um auf djt_70_Beschluesse_141202.pdf zuzugreifen

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Symposium zur Jungenbeschneidung Essen 2015

Juni 6, 2015

[Der Bericht eines Teilnehmers der Lehrveranstaltung ist in Arbeit und wird hier zu lesen sein.]

Anlässlich des Kölner Landgerichtsurteils vom Mai 2012 trat noch im selben Jahr das am 12.12.2012 durch den Bundestag gepeitschte sogenannte Beschneidungsgesetz (§ 1631d BGB) in Kraft, das ungeachtet des kindlichen Rechts auf körperliche Unversehrtheit und insbesondere auch auf genitale Intaktheit (und nicht „genitale Autonomie“) die medizinisch nicht begründete genitale Verstümmelung (genital mutilation) an Jungen erlaubt.

Auch weil er das eingeschränkte Grundrecht nicht anführt (Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2), Mädchen und Jungen ungleich behandelt (Gleichberechtigung ist seit 1994 Staatsziel) und das Gewaltmonopol des Staates den Clans oder Stämmen zuteilt ist der BGB-Paragraph 1631d Beschneidung des männlichen Kindes schlicht verfassungswidrig und, wie am 27.12.2013 per Verfassungsbeschwerde gefordert, sofort zurückzunehmen.

Selbstredend hat die ersatzlose Streichung des Freibriefs auf elterliche Wunschbeschneidung der Jungen so zu geschehen, dass sogenannte geringfügige Formen der Mädchenbeschneidung (FGM) wie die im schafiitischen Islam obligatorische Chitan al-Inath (sunat perempuan, eine FGM vom Typ I oder IV) unzweideutig verboten bleiben.

Das Elisabeth-Krankenhaus Essen ist das Akademische Lehrkrankenhaus der Universität Duisburg-Essen und beherbergt am 03.06.2015 ein Symposium zur männlichen Genitalverstümmelung (MGM).

Symposium zur Jungenbeschneidung
Ein kleiner Schnitt für die Großen! Ein großer Schnitt für die Kleinen?

15.00 Uhr Einführung | Dr. Peter Liedgens

15.10 Uhr Jungenbeschneidung: ein Spagat zwischen medizinischen und kulturellen Standpunkten
Dr. Engelbert Kölker

15.30 Uhr Beschneidungsrituale: Ursprung und Bedeutung
Dr. Kolja Eckert

16.05 Uhr Morphologie und funktionelle Anatomie des Präputiums und des Frenulums
Prof. Dr. Ralf-Bodo Tröbs

16.35 Uhr Kulturhistorische Aspekte der Zirkumzision
Dr. Andrej V. Bobyljow

17.00 Uhr Pause

17.25 Uhr Medizinische Indikationen zur operativen Behandlung der kindlichen Phimose
Dr. Iris Rübben

17.55 Uhr Meine Beschneidung: Ein Patient berichtet

18.15 Uhr Psychotraumatologische Aspekte der Jungenbeschneidung
Prof. Dr. Matthias Franz

18.50 Uhr Die Beschneidung Minderjähriger aus juristisch-ethischer Sicht
Prof. em. Rolf Dietrich Herzberg

bis ca. 20.00 Uhr | Diskussion

Klicke, um auf Flyer_Symposium-beschniedung_5c_WEB.pdf zuzugreifen

[Teilnehmerbericht folgt, wir bitten um Geduld]

un-heil. Vom Wert der Vorhaut

März 2, 2014

Vorhautbuch ohne Vorhaut

Eine Kritik am Buch un-heil: Vorhaut, Phimose & Beschneidung. Zeitgemäße Antworten für Jungen, Eltern und Multiplikatoren (erschienen im März 2012) von Cees van der Duin (März 2014).

Typ Ia der FGM-Klassifikation der WHO ist die Amputation der Klitorisvorhaut, eine Form der Genitalverstümmelung, die wir selbstverständlich nicht legalisieren dürfen. Aber die Jungenbeschneidung zerstört im Vergleich zu FGM Typ Ia sehr viel mehr.

Vorhaut, foreskin, manche Menschen hören ein Wort und wiederholen es und denken dann nicht weiter … vielleicht liegt es am identischen Sound, am gleichen sprachlichen Klang Vorhaut, dass immer wieder weibliche und männliche Vorhaut kenntnislos und gedankenlos miteinander verglichen und als anatomisch letztlich gleiche Struktur bezeichnet werden, etwa bei Mario Lichtenheldt in un-heil (2012), der die männliche Vorhaut eher nur als eine Art Schutzkappe betrachtet, ohne sie als das Zentrum der männlichen Lust zu erkennen:

„wird Mädchen und Frauen im günstigsten Fall lediglich die Klitoris-Vorhaut entfernt, anatomisch vergleichbar mit der Vorhautbeschneidung beim Mann“ (Seite 154),

Das ist grundfalsch, denn gerade nicht die Eichel, sondern die männliche Vorhaut ist so sehr Quelle der Lust wie die Klitoris.

Eher schon die weibliche Vorhaut ist lediglich schützend, hier liegt Lichtenheldt für einen Augenblick richtig, um dann sofort die Bedeutung des Präputium für die männliche Sexualität zu verkennen:

„Deutlich gravierender [als FGM Typ Ia sowie als die MGM] ist eine Beschneidungsvariante, bei welcher der gesamte sichtbare Teil der Klitoris einschließlich ihrer schützenden Vorhaut sowie große Teile der inneren Schamlippen herausgeschnitten werden“,

ziemlich genau eine so hohe Schädigung aber tritt mit der Jahrhunderte alten jüdischen oder islamischen oder hundert Jahre alten US-amerikanischen Zirkumzision doch gerade sein, die Jungenbeschneidung schädigt so vergleichsweise genau sehr wie die Klitoridektomie oder die Amputation der kleinen Labien.

Zum neurotischen Elternwunsch auf verhinderte kindliche Selbstbefriedigung schreibt Lichtenheldt auf Seite 160, eigene Hervorhebung:

„Zwar hinderte eine gezielt schutzlos gemachte Eichel damals wie heute keinen Jungen dauerhaft daran, zu masturbieren“,

und wieder sei das hier schlicht übergangene, sozusagen sprachlich amputierte männliche Präputium eigentlich nichts anderes als eine Art Schutzkappe und der Besitz einer Eichel zum altersgemäßen Selbstbefriedigen und späteren partnerschaftlichen sexuellen Erleben völlig ausreichend – nein, in Wirklichkeit ist und bleibt die Vorhaut das, dem Sohn oder Enkel hoffentlich nicht beim Beschneiden amputierte, maskuline Lustorgan Nummer Eins. Ja sicher, beschnittene Jungen masturbieren natürlich auch, weil der Bedarf nach sexueller Erfüllung, einerlei ob man weiblich oder männlich ist, nicht zwischen den Beinen sondern zwischen den Ohren entsteht, allerdings tun sie das manchmal vergleichsweise verzweifelt und in jedem Fall sind zirkumzidierte Jungen am spontanen Selbstbefriedigen in vielerlei Hinsicht gehindert (evtl. ist Gleitmittel notwendig) und ist ihnen mit der Vorhaut lebenslang sehr viel an erotischer Lustempfindung geraubt worden und genau das haben wir Intaktivisten nach Möglichkeit zu verhindern.

Auch im Kontext mit dem deutschen Familien- und Strafrecht sowie nach dem angemessenen Zitieren (S. 175) der UN-Kinderrechtskonvention lesen wir auf Seite 180 nichts anderes als das dürre, staubtrockene:

„Der Verlust eines Körperteils, hier der Vorhaut“,

statt die Jungenbeschneidung sofort im Sinne von AEMR Artikel 5 als grausam (cruel) oder, sofern die Beschneidung unbetäubt geschah, zusätzlich als Folter (torture) zu bezeichnen, was 1989 in Anaheim richtig bewertet wurde.

Beispiele an Lichtenheldtscher anatomischer Unkenntnis bzw. des Verkennens der Bedeutung der Vorhaut als Zentrum der männlichen sexuellen Sensitivität:

„Wozu brauchen Jungen die Vorhaut? Die wichtigste Aufgabe der Vorhaut ist der Schutz der Eichel vor Austrocknung, Schmutz, Verletzungen, Infektionen, schädlichen Umwelteinflüssen und Sensibilitätsverlust“ (Seite 36), „Die Innenseite der Vorhaut ist extrem dicht mit Nervenendungen besetzt, genau wie die zarte Oberfläche der Eichel“ (Seite)

Physiologically, the clitoris is richly endowed with thousands of these specialized pressure-sensitive nerves and the clitoral foreskin is virtually bereft of them. The ridged band at the tip of the penile foreskin is richly endowed with thousands of these same specialized pressure-sensitive nerves and the glans is virtually bereft of them. Gary Harryman.

„Bei nicht beschnittenen Jungen aller Altersgruppen ist die Eichel oftmals so empfindlich, dass ihre direkte Berührung unangenehm bis schmerzhaft sein kann“ (Seite 47)

Eben, bis auf die schmale Zone am Sulcus enthält die relative nervenarme Eichel – im Gegensatz zur männlichen Vorhaut! – keine Rezeptoren, die dem Gehirn sexuelle Lust auch nur signalisieren könnten. Soweit in der Eichel überhaupt Signale entstehen, sind das also die mit „unangenehm bis schmerzhaft“ genannten.

„Die Eichel ist sehr empfindlich, ungefähr wie deine Zunge. Deshalb hat die Eichel eine kleine ‚Mütze‘ aus Haut. … Die Vorhaut schützt die Eichel vor Verletzungen.“ (Seite 52)

Wie deine Zunge steht da und der Leser darf sich die eine Lebensqualität in der Tat erhöhenden Geschmacksrichtungen süß, salzig, sauer oder bitter vorstellen, denn solcherlei umfangreiche Wahrnehmungsfähigkeit, suggeriert Lichtenheldt, habe diese wunderbar sensitive Eichel (und die Vorhaut eben angeblich nicht, die diene lediglich dem Eichelschutz vor Beschädigung). Ein Lobgesang auf die Glans des engagierten Eichelschützers, der die Vorhaut wie versehentlich einmal mehr in den Raum des Entbehrlichen rückt.

„Doch Kellogg ging es keineswegs nur um Schmerz und Strafe! Die Beschneidung zielte vielmehr – wie auch bei der weiblichen Genitalverstümmelung – auf die Zerstörung der Fähigkeit ab, sexuelle Lust zu empfinden. Als Arzt wusste er ganz genau, dass die fehlende Vorhaut eine bleibende Desensibilisierung der nunmehr schutzlosen Eichel nach sich zieht.“ (Seite 160)

Wer weibliche und männliche Genitalverstümmelung vergleicht, was kinderrechtlich wie anatomisch geboten ist, muss von Klitoris und männlicher Vorhaut sprechen und nicht von einer desensibilisierten Eichel, welcher durch die Zirkumzision so etwas wie die schützende Haube abhanden gekommen sei.

Wie ein roter Faden zieht sich das für jeden ernsthaften politischen Kampf gegen die männliche Genitalverstümmelung untragbare Verkennen oder Verschweigen der Bedeutung des Präputium durch das Buch un-heil. Das Übergehen anatomischer Fakten ist für das politische Anliegen der weltweiten Bewegung der Intaktivisten und aller anderen Kinderrechtler ausgesprochen schädlich, weil der beschnittene Junge so dargestellt wird, als habe er eigentlich gar keinen Nachteil erlitten.

Beschneidungsverharmloser Lichtenheldt über den vorhautamputierten Jungen:

„Er kann lernen, die schier unendliche Vielfalt von Sinneswahrnehmungen bewusster und dadurch intensiver zu erleben“

– na dann ist ja alles ok und wir können die Kinder beschneiden lassen, könnten unsere Politiker hieraus schließen, der Junge und später Mann „kann lernen“ und ihm ist die „schier unendliche Vielfalt“ sexueller Lust durch die Sünnet oder Brit mila ja gar nicht verschlossen worden.

Bei einer solchen Verzerrung von Tatsachen der Anatomie kann jeder Mohel, Sünnetci oder durch die AAP fehlgeleitete amerikanische Arzt ja seelenruhig weiter verstümmeln. Eine derartig fehlerhaft verstandene Anatomie untergräbt den gebotenen Standard von ärztlicher Kunst, ärztlichem Aufklärungsgespräch und eventuellem kindlichem oder jugendlichem Mitentscheiden.

Springen wir zu Seite 135 zurück. Wenn nicht beschnittene Jungen masturbieren, so meint es der Autor:

„Dabei stimulieren sie sowohl die zarte, nervenreiche Oberflächenschleimhaut der Eichel, als auch die empfindliche Innenseite der Vorhaut“

– Einspruch. Das seit Jahrtausenden zielsicher amputierte Organ wird durch Lichtenheldt lediglich als „empfindlich“ etikettiert womit doch vielleicht Untertöne von nicht belastbar (geht sowieso schnell kaputt, war halt empfindlich) bis überempfindlich (das war nervend empfindlich, empfindlich störend) mitschwingen, während der Eichel die zwei Attribute „zart“ und „nervenreich“ angedichtet werden, als ob der Glans penis denn nicht durch die auf die Beschneidung allmählich erfolgende Keratinisierung (Verhornung) gerade ihre Zartheit unweigerlich verloren gehen würde und die mit dem Präputium amputierten bis zu 20.000 überwiegend spezialisierten Nervenenden (einschließlich Meissner-Körperchen, Vater-Pacini-Körperchen, Ruffini-Körperchen und Merkel-Zellen) auch nur ein annäherndes Pendant in der pauschal „nervenreich“ beschworenen Eichel hätten.

Weiter auf der Folgeseite:

„Stimuliert werden auch das Vorhautbändchen an der Unterseite der Eichel“,

leider schweigt un-heil dazu, dass es auf das ziemlich eichelferne und höchst vorhautnahe Frenular Delta (McGrath 2001) ankommt und auf die Frage, ob dieses beim Beschneidungsvorgang überhaupt erhalten bleibt.

Mindestens implizit wiederholt wird dieser Denkfehler auf Seite 163 als:

„die hochsensible Eichel“

nämlich unter – gezielter? – Auslassung der – sehr viel mehr – „hochsensiblen“ Strukturen der Vorhaut, hier wären stets vor allem Gefurchtes Band und Frenulares Delta zu nennen. Auch im Kontext der beiden Seiten 162 und 163 verschweigt der Autor von un-heil, dass nicht die Eichel, sondern genau und nur die Vorhaut jene ungefähr 20.000 Nervenenden und Tastkörperchen enthält, die für den größten Teil der anatomisch möglichen lustvollen sexuellen Empfindung des Mannes verantwortlich sind; die nicht keratinisierte Eichel empfindet zwar, aber sie empfindet das Getastete eher sehr grob und verschwommen sowie von ihrer nervlichen Natur aus als durchaus unlustvoll bis schmerzhaft.

Ist die Vorhaut weg ist das Hauptorgan der männlichen Lustwahrnehmung weg und insofern ist gerade die Eichel eben nicht das „Sensibelchen“ (Lichtenheldt Seite 19 Die Eichel – Sensibelchen in Violett). Nein, die Vorhaut ist das „Sensibelchen“ – gewesen, nämlich vor der Beschneidung, die Eichel hingegen verliert im Laufe der Jahre und der Verhornung viel von ihrer naturgemäß ohnehin geringen, nämlich mit entsprechenden Rezeptoren nur in einer schmalen Zone dicht an der Kranzfurche (Sulcus coronarius) vorhandenen erogenen Sensitivität.

Eine Eichelbemerkung haben wir noch vorzunehmen, die nach der Farbe, welche Mario Lichtenheldt vielleicht poetisch als violett pauschalisiert. Auch die Farbe der von Natur aus nahezu als ein inneres Organ vorgesehenen Eichel ändert sich beim Beschneiden – und zwar im Sinne eines Grau- oder Stumpfwerdens (discoloration). Dieser Farbverlust wird einerseits durch das Wegreißen der im Baby- und Kindesalter naturgemäß angewachsenen Vorhaut begünstigt (Hautschädigung) und verstärkt sich andererseits im Laufe der Lebenszeit (Keratinisierung). Mindestens bei allen Männern, bei denen die etliche Jahre nach der Beschneidung violett wirkende Eichel bei intakt gebliebener Vorhaut rot oder rosa hätte sein müssen, wäre das im Buch un-heil ausweichend verkitschte Violett eine Folge der akuten Hautzerstörung oder ein Symptom für den sukzessive steigenden Sensitivitätsverlust. Auf der hauttypbedingt (Pigmentierung) wahrscheinlichen, farblich annähernd sicheren Seite bleibt der Autor von un-heil, indem er nicht von Sensibelchen in Rot oder Sensibelchen in Rosa redet.

Fazit zum Vorhautbuch ohne Vorhaut.

un-heil: Vorhaut, Phimose & Beschneidung. Zeitgemäße Antworten für Jungen, Eltern und Multiplikatoren verkennt vollständig die hohe sensitive, sexuelle und partnerschaftliche Bedeutung des männlichen Präputiums und damit die Menschheitskatastrophe ihrer mit der Schamlippenamputation ebenso wie mit der Klitoridektomie sehr wohl vergleichbaren rituellen Zerstörung. Das Buch motiviert deshalb nicht ausreichend zu dem, worum es Kinderrechtlern und Gesundheitserziehern gehen muss, nämlich zum Kampf um ihren Erhalt und ist daher für Jungen und ihre Eltern sowie für Lehrer, Jugendarbeiter und besonders Jungenarbeiter keinesfalls zu empfehlen.

Cees van der Duin

Q u e l l e n

What he ENTIRELY MISSED, is that the foreskin, NOT the glans is the most sexually sensitive portion of the male genitalia.

http://community.babycenter.com/post/a735045/circumcision?cpg=73&csi=2020834937&pd=7

Die Vorhaut, nicht die Eichel, ist der für leichte Berührung sensibelste Teil des Penis.

http://flexikon.doccheck.com/de/Sexuelle_Auswirkungen_der_Zirkumzision

We now know that the foreskin, not the glans, is the most sensitive part of the entire penis, and that removing it takes away three quarters of the pleasure a man has during sexual intercourse. He can no longer „glide“ but has to „thrust“ — which causes friction and makes it less pleasurable for his partner as well. (Female partners of intact men are more likely to experience vaginal orgasm).

http://old.richarddawkins.net/users/173413/comments

Neurologically, the most specialized pressure-sensitive cells in the human body are Meissner’s corpuscles for localized light touch and fast touch, Merkel’s disc cells for light pressure and tactile form and texture, Ruffini’s corpuscles for slow sustained pressure, deep skin tension, stretch, flutter and slip, and Pacinian corpuscles for deep touch and detection of rapid external vibrations. They are found only in the tongue, lips, palms, fingertips, nipples, and the clitoris and the crests of the ridged band at the tip of the male foreskin. These remarkable cells process tens of thousands of information impulses per second and can sense texture, stretch, and vibration/movement at the micrometre level. These are the cells that allow blind people to „see“ Braille with their fingertips. Cut them off and, male or female, it’s like trying to read Braille with your elbow.

Physiologically, the clitoris is richly endowed with thousands of these specialized pressure-sensitive nerves and the clitoral foreskin is virtually bereft of them. The ridged band at the tip of the penile foreskin is richly endowed with thousands of these same specialized pressure-sensitive nerves and the glans is virtually bereft of them. (…)

Gary Harryman

https://ms-my.facebook.com/shareyoursexknowledge/posts/652188514794501

Ich habe Deine Ausführungen zur weiblichen Genitalverstümmelungen im Bundestag gehört und finde sie sehr richtig. Es ist jedoch eine medizinische Fehlinformation, die in fast allen Fraktionen vorhanden ist, dass die Vorhaut des Penis anders gebaut sei als beispielsweise die Labien (kleinen Schamlippen) einer Frau. Dieser Irrtum entsteht wahrscheinlich dadurch, dass Beschneidungen an Jungen häufiger und wegen überalterter medizinischer und traditoneller Vorstellungen auch akzeptierter sind. Das bedeutet aber nicht, dass sie folgenärmer wären. Sowohl Vorhaut als auch Labien haben eine sehr hohe Dichte verschiedener Tast-Körperchen. Das sind spezialisierte Sinneszellen. Dass beide Gewebe gleich aufgebaut sind liegt daran, dass bei der Entwicklung eines Embryos im Mutterleib lediglich das Vorhandensein des Y-Chromosoms bestimmt wie die Form des äußeren Geschlechtsorganes aussieht. Aber eben nur die Form, nicht zwingend die Funktion. Zur Ausbildung der Form wird das gleiche Gewebe benutzt weswegen auch dessen Aufbau gleich ist. Ein Gewebe, das voll mit diesen Tast-Körperchen ist, ist hochempfindlich und erogen. Egal ob es Labie oder Vorhaut heißt. Die Empfindlichkeit beider übertrifft die von Lippen oder Fingerkuppen um ein Vielfaches und [diese] bilden damit mit die wichtigsten erogenen Zonen von Mann und Frau. Es ist also keinesfalls zynisch oder unsachlich, wenn die Gegner der Beschneidung darauf hinweisen, sondern Stand der modernen Medizin, den jeder Medizinstudent in der Vorklinik lernt. (…)

Tanja Hindemith

http://ratgebernewsblog2.wordpress.com/2012/07/20/beschneidungsdebatte-fehlinformationen-ohne-ende/

Auf der Seite Beschneidung von Jungen:

Verluste durch die Beschneidung

Das Gefurchte Band

Die wichtigste erogene (sexuell empfindliche) Zone des männlichen Körpers. Der Verlust dieses feinen Bändchens aus dicht mit Nerven besetztem, sexuell empfindlichen Gewebe verringert die Intensität und Fülle des sexuellen Empfindens

[Taylor, J. R. et al., „The Prepuce: Specialized Mucosa of the Penis and Its Loss to Circumcision,“ British Journal of Urology 77 (1996): 291-295.]

P. M. Fleiss, MD, MPH, „The Case Against Circumcision,“ Mothering: The Magazine of Natural Family Living (Winter 1997): 36-45.]

Das Frenulum [Anm.: Frenulum und Frenulares Delta, hier nämlich das Delta]

Die hochgradig erogene V-förmige, netzartige Verbindungsstruktur an der Unterseite der Eichel, die oft zusammen mit der Vorhaut amputiert oder durchtrennt wird. In beiden Fällen wird die Funktion des Frenulums und damit sein Potential für sexuelles Vergnügen zerstört.

[1. Cold, C, Taylor, J, „The Prepuce,“ BJU International 83, Suppl. 1, (1999): 34-44. 2. Kaplan, G.W., „Complications of Circumcision,“ Urologic Clinics of North America 10, 1983.]

http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/argumente-gegen-beschneidung/verluste-durch-die-beschneidung.html

http://en.wikipedia.org/wiki/Frenular_delta

McGrath K. The frenular delta: a new preputial structure. In: Denniston GC, Hodges FM, Milos MF, editors. Understanding Circumcision: A Multi-Disciplinary Approach to a Multi-Dimensional Problem. New York: Kluwer/Plenum; 2001. p. 199-206.

http://www.cirp.org/library/anatomy/mcgrath1/

Cutting the frenulum or the frenular artery has the potential to reduce the blood flow to the meatus (ischemia) and may result in meatal stenosis (development of scar tissue reducing the size of the meatus) which can have an impact in the ability to urinate, may cause infections and may require surgery in order to repair.

Sorrells et al, 2007, referred to the damage to the frenulum in these words: „In conclusion, circumcision removes the most sensitive parts of the penis and decreases the fine-touch pressure sensitivity of glans penis. The most sensitive regions in the uncircumcised penis are those parts ablated by circumcision. When compared to the most sensitive area of the circumcised penis, several locations on the uncircumcised penis (the rim of the preputial orifice, dorsal and ventral, the frenulum near the ridged band, and the frenulum at the muco-cutaneous junction) that are missing from the circumcised penis were significantly more sensitive.“

http://damagefromcircumcision.blogspot.de/p/blog-page.html

Fine-touch pressure thresholds in the adult penis

Morris L. Sorrells,

James L. Snyder,

Mark D. Reiss,

Christopher Eden,

Marilyn F. Milos,

Norma Wilcox,

Robert S. Van Howe

http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/j.1464-410X.2006.06685.x/full

Universal Declaration on Circumcision, Excision, and Incision

WHEREAS, the General Assembly of the United Nations on December 10, 1948 adopted and

proclaimed the UNIVERSAL DECLARATION OF HUMAN RIGHTS; and

WHEREAS, said Declaration affirms to „strive by teaching and education to promote respect for these rights and freedoms and by progressive measures, national and international, to secure their universal and effective recognition and observance…;“

WHEREAS, Article 2 of said Declaration affirms that „Everyone is entitled to all the rights and freedoms set forth in this Declaration without distinction of any kind, such as race, colour, sex, language, religion, political or other opinion, national or social origin, property, birth or other status;“ and

WHEREAS, Article 5 of said Declaration affirmst that: „NO ONE SHALL BE SUBJECTED TO TORTURE OR TO CRUEL, INHUMAN OR DEGRADING TREATMENT OR PUNISHMENT;“ and

WHEREAS, the practice of medically unnecessary surgical circumcisions, excisions and incisions on male and female genitalia that are conducted:

a. without anesthesia, inflicts incalculable pain and human suffering, constitutes and act of TORTURE within the terms of Article 5 of the Universal Declaration of Human Rights; and

b. with anesthesia, constitutes and „act of cruel, inhuman and degrading treatment“ within the terms of Article 5 of the Universal Declaration of Human Rights; and

WHEREAS, other forms of male and female genital mutilation that are conducted as a matter of social and religious custom, e.g. as in „ritual rites of passage,“ constitute acts of „TORTURE (AND) CRUEL, INHUMAN OR DEGRADING TREATMENT OR PUNISHMENT“ within the language of Article 5 of the United Nations Universal Declaration of Human Rights; and

WHEREAS, the above violations of Articles 2 and 5 of the Universal Declaration of Human Rights frequently involves helpless newborns and adolescents—religious and social customs notwithstanding;

http://montagunocircpetition.org/univ_declaration.pg

Allgemeine Erklärung zu Beschneidung (Zirkumzision), Ausschneidung (Exzision) und Einschneidung (Inzision)

IN ANBETRACHT DESSEN, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 die ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE angenommen und verabschiedet hat; und

IN ANBETRACHT DESSEN, dass die genannte Erklärung bekräftigt, dass „durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung zu gewährleisten“ sind;

IN ANBETRACHT DESSEN, dass Artikel 2 der genannten Erklärung bekräftigt, dass „jeder […] Anspruch [hat] auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“; und

IN ANBETRACHT DESSEN, dass Artikel 5 der genannten Erklärung bekräftigt dass: „NIEMAND […] DER FOLTER ODER GRAUSAMER, UNMENSCHLICHER ODER ERNIEDRIGENDER BEHANDLUNG ODER STRAFE UNTERWORFEN WERDEN [DARF]“; und

IN ANBETRACHT DESSEN, dass die Durchführung von medizinisch unnötigen Beschneidungen (Zirkumzisionen), Ausschneidungen (Exzisionen) und Einschneidungen (Inzisionen) an männlichen und weiblichen Genitalien, die vorgenommen werden:

a. ohne Betäubung, unermeßliche Schmerzen und menschliches Leiden verursacht und somit einen Akt der FOLTER im Sinne von Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte darstellt; und

b. mit Betäubung, einen Akt der „grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung“ im Sinne von Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte darstellt; und

IN ANBETRACHT DESSEN, dass andere Formen der männlichen und weiblichen Genitalverstümmelung, die als Bestandteil von soziokulturellen und religiösen Bräuchen vorgenommen werden, z.B. in Form von „Initiationsriten“, Akte von „FOLTER [UND] GRAUSAMER, UNMENSCHLICHER ODER ERNIEDRIGENDER BEHANDLUNG ODER STRAFE“ im Sinne von Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen darstellen; und

IN ANBETRACHT DESSEN, dass die oben genannten Verletzungen von Artikel 2 und 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte häufig hilflose Neugeborene und Heranwachsende betreffen—ungeachtet religiöser und sozialer Bräuche;

http://montagunocircpetition.org/univ_declaration.pg?lang=de

In intact European males, the glans ranges in color from pink to dark purple, while in dark skinned men it ranges from pink to dark brown. Infant circumcision, carried out when the glans is adherent to the foreskin, results in scarring, pitting, and discoloration of the surface of the glans and, over the years, increasing keratinization is likely to lead to further loss of natural color (Fleiss, 1997).

http://www.circinfo.org/Warren.html

The glans ranges from pink to red to dark purple among intact men of Northern European ancestry, and from pinkish to mahagony to dark brown among intact men of Color. If circumcision is performed on an infant or young boy, the connective tissue which protectively fuses the foreskin and glans together is ripped apart. This leaves the glans raw and subject to infection, scarring, pitting, shrinkage, and eventual discoloration. Over a period of years the glans becomes keratinized, adding additional layers of tissue in order to adequately protect itself, which further contributes to discoloration. (Fleiss, 1997)

http://www.norm.org/lost.html

Pflege erhebliche Lautstärke in der Jungenbeschneidungsdebatte, schweig fein still zu gefurchtem Band oder frenularem Delta:

„das physiologische Äquivalent zur Jungenbeschneidung, nämlich die Entfernung der Klitorisvorhaut“

Dr. Meike Beier & Mario Lichtenheldt am 05.07.2012

http://manndat.de/geschlechterpolitik/stellungnahme-zum-kolner-beschneidungsurteil.html

Der Arbeitskreis Kinderrechte der Giordano-Bruno-Stiftung besteht aus Personen wie:

Mario Lichtenheldt, RA Walter Otte, Prof. Dr. Holm Putzke, Dr. Michael Schmidt-Salomon, Dr. Meike Beier

http://pro-kinderrechte.de/impressum/

Beschneidungsrhetoriker

Oktober 15, 2012

Sich einüben in die Beschneidungsrhetorik

Leider steht für Deutschlands Gesetzgeber nicht die wortwörtliche Lesart der Genesis oder des Hadith, sondern das intakte Kindergenital zur Disposition. Gedanken zu beschneidungsfreundlichen E-Mails deutscher Politiker von Edward von Roy.

Damit gute Argumente auch im Parlament ankommen, ist noch vor der Tagung des Kabinetts zum Thema Ritualbeschneidung am 10. Oktober 2012 allen 620 Bundestagsabgeordneten die Eingabe des Sozialpädagogen Edward von Roy vom 20. Juli zugegangen, welche einen neuen § 1631d fordert, der Eltern die religiöse oder anderweitig medizinisch unnötige Zirkumzision ihres männlichen Kindes untersagt (Aktenzeichen Pet 4-17-07-451-040847).

Viele der Volksvertreter antworten, einige sogar überwiegend oder ganz zustimmend. Leider zeigen sich die prominentesten unserer Politiker vom Wunsch nach prinzipieller genitaler Integrität unbeeindruckt und möchten das grundrechtswidrige Elternrecht auf Vorhautamputation noch in diesem Jahr legalisieren. Sechs dieser Antworten aus dem Oktober 2012 verdienen kritische Kommentare, brisanteste Thesen und namentliche Vorstellung der Herrschaften vorab:

SPD:Schließlich müssen ältere, minderjährige Jungen die Möglichkeit eines „natürlichen Vetorechts“ erhalten“,

das meint Wolfgang Tiefensee, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion,

CDU: „Die Beschneidung muss fachgerecht und deshalb möglichst schonend und mit einer möglichst effektiven Schmerzbehandlung erfolgen … Jüdisches und muslimisches Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein“,

wie Bernhard Kaster findet, der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,

GRÜNE: „Die Rechtsauffassung eines Einzelrichters am Kölner Landgericht hat zu tiefgreifender Verunsicherung bei Ärzten und jüdischen und muslimischen Eltern geführt … Die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit und das Recht des Kindes als vollwertiges und gleichberechtigtes Mitglied einer Religionsgemeinschaft aufzuwachsen, sind beides Aspekte des Kindeswohls“,

so sieht Katrin Göring-Eckardt das Thema, die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages,

CSU: „Nach der Verunsicherung, die durch das Urteil des Landgerichts Köln hervorgerufen wurde, hat der Deutsche Bundestag in einem fraktionsübergreifenden Antrag beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, bis zum Herbst einen Gesetzesentwurf zur Frage der religiösen Beschneidung vorzulegen … Der Entwurf orientiert sich am Wohl des Kindes. Das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit muss mit anderen grundrechtlich geschützten Positionen der Eltern in Einklang gebracht werden, mit dem Recht auf Kindeserziehung und dem Recht auf freie Religionsausübung“,

so verleiht Gerda Hasselfeldt dem auf Elternwunsch zu versehrenden Kinderpenis höheren Sinn, die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe,

FDP: „dass bei dieser vorzunehmenden Abwägung zwischen verschiedenen gleichwertigen Grundrechten das Erziehungsrecht der Eltern und die Religionsfreiheit überwiegen, so dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig sein muss … Die Beschneidung stellt zwar einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes dar. Dies ist jedoch regelmäßig ein routinemäßiger medizinischer Eingriff, der keine bedeutende Gefahr für die Gesundheit des Kindes darstellt. Der Eingriff ist in seiner Tragweite mit der Beschneidung von Frauen nicht zu vergleichen … Eine Strafbarkeit der Beschneidung in Deutschland könnte zu einer familiären Ausgrenzung des Kindes führen, da es bis zu einem gewissen Alter außerhalb der elterlichen Religionsgemeinschaft aufwachsen würde. Aufgrund der fehlenden religiösen Mitwirkungsmöglichkeiten ist die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass das Kind seelische Schäden davon trägt.“

Damit gibt Dr. Volker Wissing jedem erwachsenen Ritualbeschneider oder sonstigen Genitaldesigner grünes Licht, der Landesvorsitzende der FDP Rheinland-Pfalz und Stellvertretende FDP-Bundestagsfraktionsvorsitzender. Last but not least ein echter Minister und ebenfalls liberal:

FDP: „Das Kölner Urteil hat international Irritationen ausgelöst. Es muss klar sein, dass Deutschland ein weltoffenes und tolerantes Land ist, in dem die Religionsfreiheit fest verankert ist und in dem religiöse Traditionen wie die Beschneidung als Ausdruck religiöser Vielfalt geschützt sind“,

das schließlich sagt Dr. Guido Westerwelle, unser Bundesminister des Auswärtigen.

Soweit die Vorschau, es folgen die schariafreundlichen und kinderfeindlichen Meldungen im Einzelnen mit den gebotenen Zwischenrufen:

SPD

Datum: 10 Oct 2012 11:40:14

Von: Wolfgang Tiefensee MdB

Betreff: Ihre Anfrage vom 7. Oktober 2012

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihre Mail vom 7. Oktober 2012!

Seit einigen Monaten wird das Thema rituelle Beschneidung von Jungen sehr emotional und leidenschaftlich diskutiert.

Gibt es denn keine nüchternen Sachargumente gegen die Routinebeschneidung, sondern nur hektische und letztlich verantwortungslose Emotionen? Und ist, gerade auch die Zirkumzision betreffend, die Jungenfeindlichkeit und Männerfeindlichkeit von Halacha oder Scharia denn im Parlament jemals angesprochen worden? Das wäre sachlich – und findet nicht statt.

Auf der einen Seite ist der Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft, nämlich der Kinder, fundamental für unsere Rechtsordnung.

Richtig, die körperliche Unversehrtheit entspringt dem Recht auf Leben. Aber wie sehr „fundamental“, nur ein bisschen fundamental, dann kommen sogleich Elternwunsch und Skalpell, Gottesfurcht und Schere?

Auf der anderen Seite muss es unseren jüdischen und muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern auch künftig möglich sein, grundlegende Glaubensinhalte in unserem Land zu praktizieren.

Ein paar Psalmen oder Suren lesen oder auch singen ist völlig in Ordnung. Aber ist der Hidschab (Schleier) denn etwa kein Glaubensinhalt oder das korangemäß halbierte Erbe für die Frau oder das Verbot für die muslimische Tochter, einen Nichtmuslim – einen Unbeschnittenen – zu heiraten?

Es ist nicht einfach, die insoweit widerstreitenden Interessen zu einem vernünftigen Ausgleich zu bringen.

Einem Kind die Penisvorhaut abzuschneiden soll in den Begriff der Vernunft integriert werden? Eins plus eins ist zwei, völlig vernünftig, kindliches Praeputium legal amputiert, auch völlig vernünftig?

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung am 19. Juli 2012 aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach die religiöse Beschneidung von Jungen auch künftig unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden soll.

Schlimm genug, und das geschah hektisch und glich einem regelrechtem Überfall, sich bis heute am Mehrheitswillen der Bevölkerung ebenso vorbeimogelnd wie am Grundgesetz.

Zwischenzeitlich liegt ein Referentenentwurf vor. Dieser Entwurf wird kommenden Mittwoch, am 10. Oktober, im Kabinett verabschiedet.

Die berüchtigten Eckpunkte sind von der Regierung leider mittlerweile verabschiedet worden.

Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass eine gesetzliche Regelung keine Spielräume eröffnet, bei denen das Kindeswohl verletzt wird. Dies wäre auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht denkbar.

Damit müssten Beschneidungsbefürworter abgeschnittene Körperteile in den Begriff des Kindeswohls integrieren. Mindestens die FGM Typen I und IV müssten diese Lobbyisten dann eigentlich auch zulassen, sobald sie von frommen schafiitischen Eltern gewünscht wird.

Als sollte der Begriff mit Zauberkraft aufgeladen oder wie ein wundertätiges Mantra eingesetzt werden, üben sich Beschneidungsrhetoriker in der fortwährenden Wiederholung ganz weniger Worte, das wichtigste lautet Kindeswohl. Fakten stören zwar, aber man darf es ja wiederholen: Säugling nach Routinezirkumzision verblutet? Kindeswohl. Herpesinfektion nach Metzitzah B’Peh? Kindeswohl. Narben, Hautbrücken, Sensitivitätsverlust? Kindeswohl.

Die Quadratur des Kindeswohls. Unsere den Theologen der Muslimbruderschaft nicht widersprechende politische Elite wird es noch tausendmal sagen, was nichts daran ändern wird, dass das Abschneiden von intaktem Genitalgewebe gegen das Kindeswohl verstößt.

Daher muss der Gesetzentwurf folgende Kriterien erfüllen:

1. Diejenigen Personen, die eine Beschneidung vornehmen dürfen, müssen medizinisch ausreichend ausgebildet sein. Eine unzureichende medizinische Ausbildung gefährdet die Gesundheit der Jungen.

Was für eine kinderfeindliche und feige Schliche! Jeder nüchtern betrachtende Mensch weiß: Die medizinisch nicht erforderliche Zirkumzision schädigt immer die Gesundheit der Jungen. Eine der neuartigen beschneidungrhetorischen Figuren ist offensichtlich der Bau von gleichsam bunt und human angemalten Kulissen, die den Blick auf das Eigentliche verstellen oder, als kalkuliert verschobenes Hellfeld, einen ganz unwesentlichen Bereich bequatschen und das heikle Problem im Dunkeln lassen, unbesprochen.

Denn ohne Frage würden auch miserabel ausgebildete Ärzte die Gesundheit der Patienten gefährden. Tiefensee verschweigt bewusst, dass bei der Kinderbeschneidung, beispielsweise nach Infektionen oder aufgrund von noch so sorgfältig gemachter Anästhesie, schwere und schwerste, bisweilen tödliche Komplikationen vorgekommen sind und auch künftig vorkommen werden. Die Bundesregierung nimmt diese planmäßige Schädigung und Gefährdung eines Bevölkerungsteils in Kauf, vor allem des jüdischen und muslimischen Bevölkerungsteils. Dieser fordert das zwingend gesundheitsgefährliche Ritual aus altem Trott oder neuer Wissenschaftsverweigerung und wird, ohnehin in den traditionellen Männlichkeitsvorstellungen eingekerkert, 2012 zusätzlich durch die muslimbrudernahen Islamverbände angestachelt.

Ein Rechtsstaat, der an seiner Abschaffung nicht interessiert ist, wird auf Dauer allen Eltern, also selbstverständlich auch den Juden und Muslimen das andächtige Vorhautamputieren zu untersagen haben und kann sich von Drohungen nicht erpressen lassen, selbst wenn die sehr irdisch agitierende Lobby des Gottesgesetzes auf ein Beschneidungsverbot so ähnlich reagieren würde wie auf Karikaturen Mohammeds.

Frei nach Friedrich Schiller, Wilhelm Tell: Die freiheitliche Demokratie hat sich zu weigern, vor dem Geßlerhut Jungenbeschneidung das Knie zu beugen.

2. Eine lokale Betäubung ist bei einem derartigen Eingriff erforderlich, um den betroffenen Kindern unnötige Schmerzen zu ersparen.

Sarkastisch: Kleines Kind, die restlichen Schmerzen können dir leider nicht erspart werden, gehören aber auch nicht zu den von Wolfgang Tiefensee genannten „unnötigen Schmerzen“ …

3. Die Eltern müssen umfassend von einem Mediziner über Art, Umfang und Folgen des Eingriffs aufgeklärt werden. Denn nur eine ausreichende Aufklärung gewährleistet, dass Eltern eine Entscheidung im vollen Bewusstsein auch über die Risiken treffen können. Nur dann ist auch juristisch gesehen eine wirksame Einwilligung der Eltern in einen derartigen Eingriff möglich.

Im Ernst: Wo selbst die meisten Frauen und Mädchen dem maskulinen Genitaldesign der Söhne Abrahams oder dem Beispiel der islamischen urgemeindlichen Salaf, den rechtschaffenen Altvorderen hinterher eifern und der Beschneider ja auch nicht von Luft und Liebe lebt und seine Messer nicht vergebens schärfen möchte, da wird „Aufklärung“ im Sinne wissenschaftlicher Standards allenfalls nebenbei stattfinden und wird das stammeskulturelle Denkverbot oder die vermeintliche Seelenrettung das Alltagshandeln der Familie regeln.

4. Zudem sollte das Erfordernis einer ärztlichen Bescheinigung vor Durchführung des Eingriffs festgeschrieben werden, wonach der Gesundheitszustand des Jungen eine Beschneidung zulässt.

Die Ritualbeschneider der Religionsgemeinschafter sollen wie gewohnt arbeiten und die wissenschaftsbasiert ausgebildeten Ärzte sollen Atteste ausstellen und so zu Komplizen eines schädigenden Rituals werden?

Es ist doch wohl eher zu vermuten, dass die Ritualbeschneider ungestört Kindern die Vorhaut abtrennen, und zwar ohne vorherige ärztliche Untersuchung – genau wie bisher üblich.

5. Schließlich müssen ältere, minderjährige Jungen die Möglichkeit eines „natürlichen Vetorechts“ erhalten. So fordert es auch der Deutsche Ethikrat.

Die kleineren Jungen dürfen einfach so beschnitten werden, und das billigt der beschneidungsbejahende Deutsche Ethikrat.

Kein Achtjähriger oder Zwölfjähriger kann im Familienkreis über seine elterlich gewünschte baldige Beschneidung auf Augenhöhe diskutieren. Was sich die Bundestagsabgeordneten nicht trauen, nämlich die Scharia zu kritisieren oder das Wort Scharia im Parlament auch nur auszusprechen, soll jetzt im Kinderzimmer gelöst werden?! Den jüdischen oder muslimischen Beschneidungsgegnern fällt Tiefensee leider in den Rücken.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird in den kommenden Wochen den Gesetzentwurf daraufhin prüfen, ob die vorgenannten Kriterien hinreichend klar berücksichtigt wurden.

Der Souverän, immerhin noch das Volk, wird den aus Angst und Karrieresicherung nach wie vor zur kulturrassistischen und frauenfeindlichen Scharia schweigenden Sozialdemokraten auch beim Thema rituelle Zirkumzision auf die Finger schauen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Tiefensee MdB

Wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

Bundesminister a.D.

CDU

Der CDU-Bundestagsabgeordnete der Stadt Trier stellt uns sein Verständnis von Kindeswohl, Religionsfreiheit und körperlicher Unversehrtheit vor.

Datum: Wed, 10 Oct 2012 14:49:41

Von: Büro Bernhard Kaster MdB

Betreff: Beschneidung von Jungen: Ihr Schreiben

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Frage der Zulässigkeit der Beschneidung von minderjährigen Jungen. Sie üben darin nachdrücklich Kritik an der Absicht des Deutschen Bundestages, eine solche Beschneidung auf gesetzlicher Grundlage auch künftig zuzulassen.

Richtig, denn auch Kinder sind Grundrechtsträger und Juden oder Muslime sind gar keine Kategorie, keine Sorte Mensch.

Ausgelöst wurde die breite öffentliche Diskussion zu diesem Thema durch das Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012, mit dem wohl erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein Strafgericht die Beschneidung eines minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen als rechtswidrige Körperverletzung wertete. Es handelt sich zwar um die Entscheidung eines Einzelfalls, die keine Bindungswirkung für andere Gerichte hat.

Indirekt sagt Kastner: Hätten die Kölner Richter doch bloß geschwiegen. Mit als erste hatte Angela Merkel („Komikernation“) zur Hexenjagd auf unbotmäßige Richter geblasen: Wer die Jungenbeschneidung kritisiert, verdiene Aufkündigung der Solidarität.

Dennoch hat das rechtskräftige Urteil die jüdische und muslimische Gemeinschaft in Deutschland tief verunsichert.

Warum sollen medizinisch unnötige Beschneidungen nicht endlich illegal werden?

Ironisch: Das geht aber nicht, Kritik an den Normen von Halacha und Scharia bringt das Weltbild des Fundamentalisten ins Wanken und könnte zu Individualismus oder aufgeklärtem Denken führen. Weil tiefe Verunsicherung traurig macht oder den frommen Beschneider ängstigt, muss sich etwas verändern, und wo das Religionsgesetz keine Neuerung zulässt, hat das Gegenüber nachzugeben, das Grundgesetz.

Eltern, die ihre Söhne beschneiden lassen möchten und Ärzte, die die Beschneidungen vornehmen sollen, befürchten nun, dass sie sich damit strafbar machen könnten.

Ganz im Ernst: Wäre das nicht eine vernünftige Klärung der Lage? Wer nicht medizinisch indizierte chirurgische Eingriffe an Minderjährigen durchführt geht ins Gefängnis, das kann die demokratische Mehrheit so beschließen. Beim Thema Mädchenbeschneidung würde der Bundestag wohl leichter zustimmen.

Für das religiöse Selbstverständnis von Juden und Muslimen ist die Beschneidung von Jungen jedoch von grundlegender Bedeutung. Sie fühlen sich durch das Urteil ausgegrenzt und fürchten ganz generell um die soziale Akzeptanz ihres religiösen Lebens in Deutschland.

Hidschab (Schleier) und die Möglichkeit von Talaq (Verstoßung) und Zweitfrau sind auch „von grundlegender Bedeutung“. Muss Deutschland zeitnah für „soziale Akzeptanz“ von Ganzkörperschleier – islamisch Burka, jüdisch Frumka – sorgen oder die Geschlechtertrennung in zumindest einigen öffentlichen Buslinien durchsetzen, damit sich die Halacha- oder Schariafreunde nicht „ausgegrenzt“ fühlen?

Die Frage nach der Zulässigkeit der Beschneidung muss deshalb geklärt werden. Eine Klarstellung durch das Bundesverfassungsgericht, welche die Gerichte bundesweit binden würde, ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Es ist daher Aufgabe des Gesetzgebers zu entscheiden, ob die religiös motivierte Beschneidung von Jungen trotz verständlicher Einwände mit dem Kindeswohl vereinbar ist.

Allerdings hat das Parlament dieses möglichst bald zu entscheiden, und die Antwort, die sich im freiheitlichen Rechtsstaat auf Dauer durchsetzen wird, ist klar: Innerhalb eines grundgesetzkonformen Begriffs vom Kindeswohl haben noch so gottesfürchtige Eltern keinen Rechtsanspruch darauf, ihren Kindern Teile des Körpers abschneiden zu lassen, auch nicht unter Berufung auf heilige Texte, hygienische Esoterik oder ästhetische Befindlichkeit.

Scheich Yusuf al-Qaradawi oder Mohel David Goldberg aus Hof in Bayern definieren Kindeswohl selbstverständlich anders als die kulturelle Moderne es macht, und für manchen Gläubigen ist auch die schafiitisch genitalbeschnittene Neunjährige aus Indonesien, das ebenfalls muslimische und in Australien wohnende sechs- oder siebenjährige Mädchen der Siebener-Schiiten der Dawoodi Bohra[1] oder die saudi-arabische oder iranische zwangsverheiratete Neun- bis Zwölfjährige in die Religionsfreiheit und das Kindeswohl integriert.

Der Deutsche Bundestag hat deshalb am 19. Juli 2012 in einem fraktionsübergreifenden Beschluss die Bundesregierung mit breiter Mehrheit aufgefordert, bis zum Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Pflege und Erziehung miteinander in Einklang bringt. Der Gesetzentwurf soll für alle Beteiligte Rechtssicherheit schaffen und sicherstellen, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich rechtlich zulässig ist.

Rechtssicherheit ist geschaffen worden – durch das Kölner Urteil. Mit Ihrem Fordern von „Rechtssicherheit“ wollen Sie die für Sie ärgerliche Debatte entsorgen. Warum ärgert Sie das Ansinnen, rituelle Beschneider umzuschulen und für immer überflüssig zu machen? Warum soll es in Deutschland ab morgen kein Judentum und keinen Islam geben, das oder der selbstbewusst auch die intakte Penisvorhaut als gelingendes religiöses Leben bezeichnet?

Warum erhöhen Sie den von Rabbinern, Scheichen, Imamen und ‚Ulama ausgehenden Druck auf junge Eltern und nicht zuletzt auf junge Mütter, ihren Söhnen das Praeputium abschneiden zu lassen? Die Mehrheit der heutigen deutschen männlichen Juden ist gar nicht beschnitten, es gibt also sehr wohl ein jüdisches „Leben“ – mit intakter jüdischer Vorhaut. Wollen Sie das vormoderne und frauenfeindliche Körperkonzept und Gesellschaftsmodell von Halacha und Scharia durchsetzen?

Diese Entscheidung haben wir uns nicht leicht gemacht. Im Mittelpunkt unserer Überlegungen stand und steht dabei stets das Wohl des Kindes. Dessen Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Grundrechte der Eltern auf Kindeserziehung und Freiheit der Religionsausübung sind im Sinne des Kindeswohls angemessen auszugleichen.

Die Bundesregierung hat nun heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der jetzt von Bundesrat und Bundestag beraten werden wird. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) soll künftig in einem neuen § 1631d klar gestellt werden, dass die Beschneidung in Deutschland auch weiterhin möglich ist. Dazu sollen folgende Voraussetzungen eingehalten werden: 1) Die Beschneidung muss fachgerecht und deshalb möglichst schonend und mit einer möglichst effektiven Schmerzbehandlung erfolgen; 2) die Beschneidung darf nur nach einer vorherigen umfassenden Aufklärung erfolgen; 3) Eltern müssen den Kindeswillen bei dieser Frage entsprechend mit einbeziehen; 4) eine Ausnahmeregelung greift, wenn im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet wird, etwa bei gesundheitlichen Risiken.

In nahezu allen Ländern der Welt und insbesondere auch in unserem Kulturraum ist die Beschneidung minderjähriger Jungen erlaubt. Das Amtsgericht Köln, als Vorinstanz, sowie Zivil- und Verwaltungsgerichte in Deutschland haben so geurteilt. So hat etwa das Oberverwaltungsgericht Lüneburg einen Anspruch muslimischer Eltern gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme der medizinischen Kosten der Beschneidung ihres Sohnes bejaht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.07.2002). Das OVG hat damit zugleich die Rechtmäßigkeit der Beschneidung bestätigt.

Die Beschneidung von Jungen ist als medizinischer Eingriff irreversibel und natürlich keine Bagatelle. Mit der Verstümmelung der Genitalien von Mädchen und Frauen, die zweifellos strafbar ist und mit strengen Sanktionen geahndet werden muss, ist die teilweise oder ganze Entfernung der Vorhaut bei Jungen aber nicht vergleichbar. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt den Eingriff bei Männern zumindest regional als eine medizinisch und hygienisch sinnvolle Vorsorgemaßnahme, etwa um die HIV-Infektionsrate zu senken. Schätzungen zufolge ist etwa ein Drittel der männlichen Weltbevölkerung beschnitten. Die Beschneidung von Jungen gilt als der weltweit am häufigsten durchgeführte kinderchirurgische Eingriff; insbesondere in den USA wird er zur Förderung der Gesundheit häufig vorgenommen.

In den USA nehmen mehr und mehr Eltern davon Abstand, ihren Sohn beschneiden zu lassen, darunter sind auch amerikanische Juden.

Wir sind der Auffassung, dass Eltern all dies berücksichtigen dürfen, wenn sie entscheiden, ob eine Beschneidung dem Wohl ihres Sohnes dient. Denn es sind die Eltern, die – in den Grenzen unserer Rechtsordnung – den Inhalt des Kindeswohls festlegen. Sie dürfen sich bei Entscheidungen zur Gesundheit ihres Kindes auch von religiösen Motiven leiten lassen, solange die Behandlung bzw. der Eingriff nach allgemeinen Maßstäben medizinisch vertretbar ist. Das Recht von Eltern, ihre Kinder religiös zu erziehen, ist grundgesetzlich geschützt.

Jüdisches und muslimisches Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein. Die Beschneidung von Jungen hat für Juden und Muslime eine zentrale religiöse Bedeutung. Sie zählt zu den konstitutiven Elementen im jüdischen Glauben. Auch im Islam gilt die Beschneidung gemeinhin als unverzichtbar. Jüdische und muslimische Eltern sollen nicht gezwungen sein, ihre Söhne bei unseren Nachbarn im europäischen Ausland oder in Hinterzimmern von Laien beschneiden zu lassen. Das wollen wir sicherstellen, indem wir die weltweit akzeptierte Beschneidung minderjähriger Jungen verfassungskonform regeln.

Das Drohen mit schrecklich folgenreichen Hinterhofbeschneidungen ist eine beliebte beschneidungstheoretische Figur. Die Medikalisierung eines an sich nachteiligen Rituals beschädigt nicht nur den Kinderkörper, sondern auch das medizinische System und den Rechtsstaat.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bernhard Kaster MdB

GRÜNE

Datum: Mon, 8 Oct 2012 11:48:12

Von: Goering-Eckardt VP MA01

Betreff: Ihr Schreiben zur Beschneidungsdebatte

Sehr geehrter Herr von Roy,

Frau Göring-Eckardt dankt Ihnen für Ihr Schreiben zum Thema Beschneidung.

Frau Göring-Eckardt begrüßt den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.

Die Rechtsauffassung eines Einzelrichters am Kölner Landgericht hat zu tiefgreifender Verunsicherung bei Ärzten und jüdischen und muslimischen Eltern geführt. Bei der Beschneidung von Jungen handelt es sich um einen klassischen Grundrechtskonflikt, der im Wege der praktischen Konkordanz auszugleichen ist, wobei jede Grundrechtsposition optimal zu verwirklichen ist.

Eine Beschneidung ist tatbestandlich – wie jede Operation – eine Körperverletzung, die durch rechtswirksame Einwilligung gerechtfertigt und dann straffrei ist. Bei Minderjährigen handeln grundsätzlich die Eltern stellvertretend für das Kind und sind dabei an das Kindeswohl gebunden. Die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit und das Recht des Kindes als vollwertiges und gleichberechtigtes Mitglied einer Religionsgemeinschaft aufzuwachsen, sind beides Aspekte des Kindeswohls. Der körperliche Eingriff bei einer Beschneidung ist ein irreversibler Eingriff mit niedriger Eingriffstiefe, soweit er medizinisch fachgerecht durchgeführt wird. Er wird zum Teil auch aufgrund von hygienischen und prophylaktischen Überlegungen durchgeführt. In den abrahamitischen Religionen ist das Beschneidungsgebot das erste und zugleich die Begründung des Bundes mit Gott. Daher ist es für Juden zentral und für die meisten Muslime unverzichtbar.

Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, die Beschneidung medizinisch fachgerecht von qualifizierten Fachleuten durchzuführen. Im Falle einer Illegalisierung der Beschneidung käme es häufiger zu nicht fachgerechten Eingriffen durch unqualifizierte Beschneider. Dies gilt es zu vermeiden. Die Botschaft des Gesetzes ist für Frau Göring-Eckardt zentral: Wir wollen jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen

J. W.

Büro Katrin Göring-Eckardt, MdB

Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages

CSU

Datum: Fri, 12 Oct 2012 07:50:19

Von: „Hasselfeldt, Gerda“

Betreff: Ihr Schreiben vom 29. September 2012

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich gegen Beschneidungen von Jungen aus religiösen Gründen aussprechen und eine Kopie Ihrer Petition an den Deutschen Bundestag übersenden.

Nach der Verunsicherung, die durch das Urteil des Landgerichts Köln hervorgerufen wurde, hat der Deutsche Bundestag in einem fraktionsübergreifenden Antrag beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, bis zum Herbst einen Gesetzesentwurf zur Frage der religiösen Beschneidung vorzulegen. Dies ist nun geschehen, das Bundesjustizministerium hat einen entsprechenden Entwurf vorgelegt, der am 10. Oktober 2012 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.

Der Entwurf orientiert sich am Wohl des Kindes. Das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit muss mit anderen grundrechtlich geschützten Positionen der Eltern in Einklang gebracht werden, mit dem Recht auf Kindeserziehung und dem Recht auf freie Religionsausübung. Der Gesetzesentwurf lässt Beschneidungen von männlichen Kindern zu, stellt hierfür aber auch konkrete Voraussetzungen auf. Insbesondere sollen nur Beschneidungen erlaubt sein, die fachgerecht und nach den Regeln der ärztlichen Kunst – gegebenenfalls also auch unter Betäubung – durchgeführt werden. Soweit das Kind jünger als sechs Monate ist, sollen auch Beschneidungen von einer von der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorgesehenen Person durchgeführt werden können. Diese Person benötigt hierfür eine besondere Ausbildung. Auch soll der Wille des Jungen – sofern dieser schon gebildet werden kann – in die Entscheidung über eine Beschneidung mit einbezogen werden können.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns die Entscheidung bei der Frage der Beschneidung von männlichen Kindern nicht leicht machen. So ist auf der einen Seite die Beschneidung ein irreversibler Eingriff in die körperliche Integrität des Kindes, wie Sie es in Ihrer Petition auch ausführlich darlegen. Auf der anderen Seite handelt es sich um den weltweit am häufigsten durchgeführten chirurgischen Eingriff.

Aber nein, sehr geehrte Frau Hasselfeldt, der weltweit am häufigsten durchgeführte chirurgische Eingriff, auch bei Ihnen war das so, ist die Durchtrennung der Nabelschnur. Der Nabel ist die einzige unvermeidbare Narbe am menschlichen Körper – und das sollte möglichst lange der Fall sein.

Die religiöse Beschneidung von Jungen ist gerade im Judentum ein konstitutives Element. Auch im Islam ist sie wichtiger Bestandteil des religiösen Lebens. Jüdisches und muslimisches Leben muss in Deutschland auch weiter ausgeübt werden können. Dies meine ich nicht – wie Sie es in Ihrer Petition darlegen – als eine Form von Schuldgefühlen für den Holocaust, sondern als tatsächliche Möglichkeit der Religionsausübung, die durch das Grundgesetz geschützt ist.

Deshalb unterstützt die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Die CSU-Landesgruppe wird sich im parlamentarischen Verfahren für eine verfassungsfeste Lösung einsetzen, die die Interessen aller Beteiligten – gerade auch der Kinder – im Auge hat.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB

Vorsitzende der CSU-Landesgruppe

FDP

Mit Zähnen und Klauen für die parteikollegiale Justizministerin kämpft der 1970 in Landau in der Pfalz geborene Dr. Volker Wissing, seit 2011 Landesvorsitzender der FDP Rheinland-Pfalz und stellvertretender FDP-Bundestagsfraktionsvorsitzender. 1996 legte Wissing das zweite Staatsexamen ab, im Folgejahr erlangte er seine Dissertation zum Dr. jur. und trat er als Richter in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Auch dieser Rechtskundige lässt die kleinen Jungen von morgen auf Elternwunsch Schmerzen erleben, begrüßt den himmlisch ausgerufenen und prophetisch empfangenen Beschneidungsbefehl und wird und will die Männer von übermorgen und deren Sexualpartner um bestmögliche genitale Zufriedenheit bringen:

Datum: Fri, 12 Oct 2012 10:54:02

Von: „Dr. Volker Wissing MdB“

Betreff: AW: Keine Kinderbeschneidung über BGB § 1631d

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. Oktober 2012 zum Thema Beschneidung von Jungen, auf das ich gerne kurz eingehen möchte.

Das Landgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 7. Mai 2012 die Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen Gründen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet. Dies hat zu einer breiten öffentlichen Diskussion zur Zulässigkeit von Beschneidungen geführt.

Zwar entfaltet die Entscheidung über den konkreten Fall hinaus keine rechtliche Bindungswirkung. Sie hat aber für große Verunsicherung vor allem bei jüdischen und muslimischen Gläubigen gesorgt, weil sie befürchten, dass Beschneidungen von Jungen in Deutschland generell nicht mehr erlaubt seien. Auch Ärzte sind verunsichert, ob sie strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie künftig Beschneidungen vornehmen.

Das wäre doch sehr wünschenswert, wenn wir jeden Arzt bestrafen können, der einem Kind geplant und medizinisch unnötig weh tut.

Dr. Wissing sieht das großzügiger, mit dem Erziehungsrecht nach GG Art. 6 könne man trotz grundrechtlich geschützter körperlicher Unversehrtheit die kindliche Gesundheit auf Elternwunsch ein bisschen kaputtmachen lassen. Kinder seien offensichtlich keine vollen Grundrechtsträger, sondern halbe Portionen:

Die derzeitige Rechtslage stellt sich dabei wie folgt dar: Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit sind nach dem Gesetz u.a. dann nicht rechtswidrig, wenn sie mit wirksamer Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden. Ist ein betroffenes Kind aufgrund seines Alters noch nicht einwilligungsfähig, kommt es auf die wirksame Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern als gesetzliche Vertreter an. Die Frage der Wirksamkeit der Einwilligung der Eltern ist grundsätzlich, d.h. auch bei einer strafrechtlichen Bewertung, zivilrechtlich zu beurteilen. Im Rahmen dieser zivilrechtlichen Beurteilung hat bei der Anwendung und Auslegung der entsprechenden Vorschriften im Kindschaftsrecht eine Abwägung zwischen den sich gegenüberstehenden Grundrechtspositionen zu erfolgen. Dies ist zunächst die verfassungsrechtlich geschützte Gesundheit und körperliche Unversehrtheit des Kindes sowie die durch Artikel 4 GG geschützte negative Religionsfreiheit des Kindes. Auf der anderen Seite sind zu nennen das durch Artikel 6 GG geschützte Erziehungsrecht der Eltern und die nach Artikel 4 GG geschützte positive Religionsfreiheit des Kindes, die bis zur Vollendung des 12. bzw. 14. Lebensjahres für das Kind durch die Eltern wahrgenommen wird.

Wie in einem FOCUS-Interview der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Herr Papier, hat auch der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Herr van Essen, MdB bei der Debatte am 19. Juli 2012 die Auffassung vertreten, dass bei dieser vorzunehmenden Abwägung zwischen verschiedenen gleichwertigen Grundrechten das Erziehungsrecht der Eltern und die Religionsfreiheit überwiegen, so dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig sein muss.

Nanu, hat die BRD einen Ayatollah oder Großmufti namens Hans-Jürgen Papier, hinter dem man sich als Politiker verstecken kann, damit das Geschlechtsorgan eines Kindes auf Elternwunsch dauerhaft verändert und beschädigt wird?

Nachdem das Kölner Landgericht Köln religiös begründete Beschneidungen an Jungen für rechtswidrig und strafbar erklärt hatte, bewertete auch Hans-Jürgen Papier seltsam orakelnd die familiär tradierte Gottesfurcht und das elterliche Erziehungsrecht als viel wichtiger und die körperliche Unversehrtheit des nicht einwilligungsfähigen männlichen Kindes als eher vernachlässigenswert, wie Financial Times Deutschland am 21.07.2012 berichtete: Der Beschneidungsfreund und Staatsrechtswissenschaftler nannte das Kölner Urteil „verfehlt“, das Landgericht habe „sehr verkürzt argumentiert“ und nicht ausreichend gewürdigt, dass es sich für Deutschlands Juden oder Muslime bei der Zirkumzision nicht nur um eine Tradition handele, „sondern um einen essenziellen Glaubensinhalt“.

Am 18. Februar 2003 ließ sich Papier, damals Präsident des Bundesverfassungsgerichts, von der Aristoteles-Universität Thessaloniki (AUTH) die Würde des Ehrendoktors der Rechtswissenschaften verleihen. Eigentlich hätte er sie aus ethischen Bedenken ablehnen müssen, da Griechenland eine menschenfeindliche ethnoreligiöse Rechtsspaltung im Familienrecht kultiviert und die muslimische Minderheit nach Maßgabe der Scharia zehn- bis dreizehnjährige Mädchen durch den islamgelehrigen Meço Cemali (Τζεμαλί Μέτσο), den Mufti von Komotiní (türk. Gümülcine) verheiraten lässt, die oft noch als Kind in der Ehe schwanger werden.[2] Im Jahr 2008 etwa, Papier war immer noch Präsident am BVerfG, wurde so eine ehelich geschwängerte zwölfjährige „muslimische Ehefrau“ in Düsseldorf beschrieben. Zwei Jahre eher war in Nordrhein-Westfalens Hauptstadt eine griechische Elfjährige bekannt geworden, die hier mit ihrem 22-jährigen Ehemann lebte.[3] Solange die Scharia im südöstlichsten EU-Mitgliedsstaat legales Familienrecht ist, sollte Jungenbeschneidungsfreund Hans-Jürgen Papier seine griechische Ehrendoktorwürde an AUTH zurückgeben und die deutsche Bevölkerung tatsachenorientiert über Frauenfeindlichkeit und Kinderfeindlichkeit des Islamischen Rechts informieren, statt sich „für eine friedliche Koexistenz der Religionen“ ins Zeug zu legen.[4]

Papiers rechtsstaatlich eher geringe Überzeugungskraft spirituell begründeter Körperverletzung an Kindern scheint das Justizministerium durchschaut zu haben und hebt (Eckpunkte; Kabinettsbeschluss) inzwischen den Elternwunsch hoch.

Jetzt muss die Sippe Söhnchen nur noch überlisten, die Wunschbeschneidung irgendwie ganz toll zu finden, oder der Kleine ist erst acht Tage alt und mag bei der brutalen Operation seine Schreie, einem Gebet gleich, zu Jahwegott in den Himmel aufsteigen lassen; bei HaNefesh weiß man: „Der Ablauf einer Brit Mila ist eine erfolgversprechende Zeit für ein Gebet. Das Schreien und Weinen des Babys ist ein ganz reines Schreien und Weinen, welches das Tor zum Himmel berührt und öffnet und damit den Weg frei macht für andere Gebete.“[5]

„Ohne unnötige Schmerzen“, das wiederholt auch Dr. Wissing im Oktober 2012 und bejaht damit eine solide Basis an Schmerz. Ein paar – unvermeidliche – Schmerzen seien juristisch also völlig unproblematisch und dem Jungen zuzumuten. Dass auch nach verflogenem Operationsschmerz das lustbringende intakte genitale Gewebe unwiederbringlich verloren ist, dass auch bei noch so fachgerechter Durchführung schwere Komplikationen berichtet worden sind und dass nach Aussagen vieler Betroffener die restliche penile Sensitivität Jahr für Jahr abnimmt, weiß oder sagt der evangelische Richter aus Rheinland-Pfalz nicht.

Die grundrechtswidrige Formulierung selbst ist in der Tat seit zehn Wochen bekannt:

„Ohne unnötige Schmerzen. Das steht da wirklich. Die integrierte Amputation der Vorhaut gelange ins deutsche Gesetz – für alle dem Ritual zu unterwerfenden Jungen ohne unnötige Schmerzen. Beschnittenes Kindeswohl – mit den auf himmlischen Befehl dazugehörigen nötigen Schmerzen. Wieviel Schmerzen sind jedem, Abrahams Beispiel treu bleibenden bzw. schariapflichtigen Kind denn bitteschön zuzumuten, Generation für Generation?“

(Petition vom 20. Juli Aktenzeichen Pet 4-17-07-451-040847.)

Dr. Wissing weiter:

Die Beschneidung stellt zwar einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes dar. Dies ist jedoch regelmäßig ein routinemäßiger medizinischer Eingriff, der keine bedeutende Gefahr für die Gesundheit des Kindes darstellt. Der Eingriff ist in seiner Tragweite mit der Beschneidung von Frauen nicht zu vergleichen, bei welcher es zum Abschneiden weiblicher Genitalien kommt, um das Sexualempfinden der Frauen einzuschränken; diese Praxis ist mit Nachdruck zu verurteilen und ohne weiteres strafbar.

Der Stellvertretende FDP-Bundestagsfraktionsvorsitzende hat immer noch keine Ahnung von Female Genital Mutilation (FGM), etwa von der islamisch-schafiitischen FGM, die sich manchmal auf die Entfernung der Klitorisvorhaut beschränkt. Etliche Beschneidungspraktiken von Typ I (Entfernung der Klitorisvorhaut und manchmal auch der Klitoris selbst) sowie Typ IV (eher ohne chirurgischen Gewebsverlust vorgenommenes Ritzen, Stechen oder Brennen des Genitals) entsprechen der Schädigung der männlichen Zirkumzision oder sind etwas weniger schädigend.

Eine deutsche Legalisierung der MGM bedroht die praktisch leider kaum durchgesetzten ersten Erfolge gegen FGM Typ I und IV.

Weil die FGM viel schlimmer sei, so Volker Wissing, sei die Zirkumzision also gar nicht so schlimm, hingegen bringe der abgestoppte Beschneidungswunsch den Rechtsstaat beinahe zum Einsturz:

Hingegen wird durch die Strafbarkeit von Beschneidungen erheblich in das Erziehungsrecht und die Religionsfreiheit eingegriffen. Die Entscheidung über die Erziehung des Kindes obliegt grundsätzlich den Eltern des Kindes. Das gilt auch gerade für die Religion des Kindes. Nur bei einem Missbrauch ihres Erziehungsrechts ist der Staat verpflichtet, dieses für die Eltern auszuüben. Ein Verbot der Beschneidung verhindert den Eintritt des Kindes in die Religionsgemeinschaft als solches und betrifft nicht nur die Art und Weise der Religionsausübung. Die jüdischen und muslimischen Eltern lassen ihr Kind beschneiden, um ihr Kind in ihre Religionsgemeinschaft aufzunehmen. Der Akt der Beschneidung gilt im jüdischen Glauben als Eintritt in den Bund mit Gott. Sie ist daher eine entscheidende Voraussetzung für die Teilnahme am religiösen Leben und damit für die Möglichkeit das Judentum zu praktizieren. Im muslimischen Glauben hat die Beschneidung einen vergleichbaren Stellenwert. Eine Strafbarkeit der Beschneidung in Deutschland könnte zu einer familiären Ausgrenzung des Kindes führen, da es bis zu einem gewissen Alter außerhalb der elterlichen Religionsgemeinschaft aufwachsen würde. Aufgrund der fehlenden religiösen Mitwirkungsmöglichkeiten ist die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass das Kind seelische Schäden davon trägt. Zudem setzt man das Kind einer viel größeren gesundheitlichen Gefahr aus, wenn Eltern und Ärzte hier eine strafrechtliche Verfolgung befürchten. Denn dadurch wird die Beschneidung nicht unterlassen. Viele Eltern sähen sich gezwungen, ihre Kinder von nicht medizinisch ausgebildeten Personen im Ausland beschneiden zu lassen. Die damit für das Kind verbundenen gesundheitlichen Risiken können nicht im Sinne des Kindes sein.

Jeder Teheraner Mullah oder amerikanische jüdische Parteigänger der Metzitzah B’Peh kann zufrieden sein, denn Volker Wissing hat jeden schuldhaft Unbeschnittenen soeben als Ex-Muslim definiert oder als Ex-Juden. Pflicht eines in der kulturellen Moderne angekommenen Juristen wäre es, mit geforderten deutlichen Paragraphen die Religionsgruppen dazu zu bewegen, aus dem Fundamentalismus und aus den alten Rollenbildern von Mann und Frau auszusteigen, denn überall dort, wo der Penis beschnitten wird, werden auch die Töchter arrangiert verheiratet, weil alle Kinder und deren Genitale und die aus den heranwachsenden Genitalien hervorgehenden nächsten Kinder der Besitz des ewigen Stammes bleiben müssen.

Eine noch so klitzekleine Macke im Gewebe der islamrechtlich legalen und zwischen Mohammeds Medinarepublik und dem künftigen Paradies aufgespannten Genealogie der Umma wächst zur schrecklichen Laufmasche und gefährdet das Seelenheil. Frauen sind daher auf Schritt und Tritt auf Keuschheit zu überwachen – durch die selbstredend beschnittenen Männer.

Das Private ist politisch. Die nicht staatlich gebändigte und gegenmoderne sexuelle Aufträge vermittelnde Gewalt der Initiationsrituale wird Deutschlands Kontur gewinnenden Plural an Glaubensnationen weiter auseinander treiben in eine erst totale kulturelle und bald auch rechtliche Apartheid. Die Rechtsspaltung mit Schleierpflicht, Imam-Ehe und halbiertem Erbe für die Frau wird kommen, die ethnoreligiös segmentierte Stadt durchgesetzt werden. Das ist nicht Islamismus, sondern Umweltverändern im Sinne von Koran und Sunna, echter alter Islam. Und das haben wir zu verhindern.

Für den Richter aus Rheinland-Pfalz gilt der bei dem hohen Gruppenzwang wenig wahrscheinliche ältere, die Beschneidung verweigernde Junge anscheinend durch seine vermessen, geradezu übergriffig anwesende Vorhaut als körperbehindert und sozial behindert, der Unbotmäßige wird ja vielleicht völlig zu Recht aus Familie, Synagoge oder Moschee hinaus gemobbt. Die frommen und herzensguten Eltern selbst können angeblich keine innige Beziehung zum kleinen Vorhautbesitzer aufbauen, ja, das auf staatlichen Druck unbeschnitten gebliebene männliche Kind werde gerade durch die Nichtbeschneidung aus der Nestwärme der Familie brutal herausgerissen.

Wissing hat das Zeug zum saudi-arabischen Freitagsprediger.

Vor diesem Hintergrund hat die FDP-Bundestagsfraktion zusammen mit der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion am 19. Juli 2012 die Bundesregierung aufgefordert im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist (BT-Drs.: 17/10331).

Die Quadratur des Kindeswohls und des Grundgesetzes. Kindergenital und Rechtssystem sind so sehr und so lange zu beschneiden, bis der Islam von Scharia und Fiqh integriert ist.

Sarkastisch: Eine himmelschreiende Ungleichbehandlung der Mädchen, mindestens die Klitorisvorhaut des schafiitisch zu sozialisierenden Mädchens müsste jetzt eigentlich auch dran glauben. Im Ernst: Wir können gar keine Genitalmutilation legalisieren, weder an Mädchen noch an Jungen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Wissing, MdB

Nun zum heute letzten betrachteten beschneidungsrhetorischen Beitrag. Dr. Westerwelle legte sein zweites juristisches Staatsexamen 1991 ab und ist seit demselben Jahr als Rechtsanwalt zugelassen. Auch der Bundesaußenminister macht der Beschneidungsdebatte den monologischen halben und der Beschneidungspraxis den islamdialogisch ganzen Weg frei:

FDP

Datum: Tue, 9 Oct 2012 14:12:05

Von: Westerwelle Guido

Betreff: AW: Keine Kinderbeschneidung über BGB § 1631d

Sehr geehrter Herr von Roy,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 8. Oktober 2012 und für Ihre offenen Worte.

Das Kölner Urteil hat international Irritationen ausgelöst. Es muss klar sein, dass Deutschland ein weltoffenes und tolerantes Land ist, in dem die Religionsfreiheit fest verankert ist und in dem religiöse Traditionen wie die Beschneidung als Ausdruck religiöser Vielfalt geschützt sind.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift und für Ihre Meinung. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle MdB

Soweit Dr. Westerwelle, der soeben jedem deutschen Beschneidungsgegner einen Mangel an Weltoffenheit und Toleranz attestiert hat und der verschweigt, dass es auch die Jews against Circumcision (JAC) gibt oder der das Brit-Schalom-Ritual dieser säkularen religiösen Juden ja vielleicht auch für zu wenig „weltoffen und tolerant“ hält.

Soweit für heute auch die sich in Beschneidungsrhetorik einübenden Volksvertreter, für die der kindliche Körper im Genitalbereich ohne weiteres irreparabel beschädigt werden kann, wenn nur die Eltern das für gottgegeben, familienfreundlich, moralisch wertvoll oder ästhetisch optimal halten.

Deutschlands Rechtseinheitlichkeit beginnt, in viele kleine Machtbereiche der nihilistisch-hippen oder archaisch-fundamentalistischen Familienoberhäupter zu zerfallen. Dein Genital, Kind, gehört dem Stamm und dem Stammesgott.

Wir erleben die Rückkehr und Legalisierung der Jahrtausende alten, das verhinderte Individuum lebenslang körperlich markierenden Initiationsrituale.

Die Rückkehr der Stämme.

Edward von Roy

Q u e l l e n

[1] Islamische weibliche Genitalverstümmelung auf göttlichen Befehl und elterlichen Wunsch ist, wie dem Ethikrat, der Deutschen Bundesregierung und jedem Bundestagsabgeordneten inzwischen bekannt ist, der in Indonesien und Malaysia vorherrschenden schafiitischen Rechtsschule eine religiöse Pflicht. Islamic FGM kommt auch bei den Dawoodi Bohra in Australien vor sowie, bei der gleichen siebener-schiitischen Community, im indischen Mumbay.

Sydney 2012, zwei Mädchen, sechs und sieben, sollen genital verstümmelt worden sein, Scheich Shabbir Vaziri, eine Krankenschwester im Ruhestand und eine weitere Frau wurden verhaftet:

Police say a retired nurse and the leader of a religious sect are among four people arrested over the genital mutilation of two young girls in New South Wales.

An anonymous tip-off to the Department of Community Services sparked an investigation into the alleged mutilation of two girls, aged six and seven.

Police have arrested and charged a 68-year-old retired nurse, who they believe performed the procedures, a 56-year-old sheikh accused of hindering the investigation, and a 42-year-old man and 35-year-old woman.

aus: Four charged over genital mutilation of girls

ABC News 13.09.2012

http://www.abc.net.au/news/2012-09-13/four-arrested-over-genital-mutilation-of-girls/4260112

A Sydney sheikh has appeared in court in relation to the alleged genital mutilation of two children.

Sheikh Shabbir Vaziri, 56, who police sources say is part of a lesser-known branch of Islam, has been charged with two counts of accessory after the fact of female genital mutilation and hindering investigation of a serious indictable offence.

Police will allege the two girls had the procedure, which is also known as female circumcision, performed on them in NSW when they were aged six and seven within the past 18 months.

Police allege one mutilation was performed in Sydney; the other in another metropolitan area.

Mr Vaziri, who was arrested today, appeared in Burwood Local Court this afternoon and was granted bail.

Aus: Paul Bibby: Sydney sheikh in court over ‚female genital mutilation‘

SMH – The Sydney Morning Herald 13.09.2012

http://www.smh.com.au/nsw/sydney-sheikh-in-court-over-female-genital-mutilation-20120913-25ubq.html

Der ungläubigen Polizei bloß nicht die Wahrheit über die Islamic FGM sagen: schiitischer Kleriker ruft zur Taqiyya, zur geheiligten Lüge:

Police claim Sheik Shabbir Mohammed Bhai Vaziri told members of the Dawoodi Bohra community at Auburn to lie to police when they questioned them over the mutilations.

http://www.newenglishreview.org/blog_display.cfm/blog_id/43892

Time to protect girls from cruel side of culture

The Daily Telegraph September 14, 2012

http://www.dailytelegraph.com.au/news/opinion/time-to-protect-girls-from-cruel-side-of-culture/story-e6frezz0-1226473719363

Islamischer Kindeswohlbegriff: auch in Indien schneiden Siebenerschiiten der Dawoodi Bohra ihren Töchtern religionsfreiheitlich die Klitoris heraus:

The mutilation occurred not in Africa, where the practice is most prevalent, but in India where a small Muslim sub-sect known as the Dawoodi Bohra continues to believe that the removal of the clitoris is the will of God.

“We claim to be modern and different from other Muslim sects. We are different but not modern,” Bano, a 21-year-old law graduate who is angry about what was done to her, told AFP in New Delhi.

She vividly remembers the moment in the party when the aunt pounced with a razor blade and a pack of cotton wool. …

For generations, few women in the tightly-knit community have spoken out in opposition, fearing that to air their grievances would be seen as an act of revolt frowned upon by their elders.

But an online campaign is now encouraging them to join hands to bury the custom.

The anti-Khatna movement gained momentum after Tasneem, a Bohra woman who goes by one name, posted an online petition at the social action platform Change.org in November last year.

She requested their religious leader, the 101-year-old Syedna Mohammed Burhanuddin, ban female genital mutilation, the consequences of which afflict 140 million women worldwide according to the World Health Organisation.

Syedna Mohammed Burhanuddin is the 52nd Dai-al Mutalaq (absolute missionary) of the community and has sole authority to decide on all spiritual and temporal matters.

Every member of the sect takes an oath of allegiance to the leader, who lives in western city of Mumbai.

When contacted by AFP, Burhanuddin’s spokesman, Qureshi Raghib, ruled out any change and said he had no interest in talking about the issue.

“I have heard about the online campaign but Bohra women should understand that our religion advocates the procedure and they should follow it without any argument,” he said.

But over 1,600 Bohra Muslim women have since signed the online petition. …

“The main motive behind Khatna is that women should never enjoy sexual intercourse. We are supposed to be like dolls for men,” 34-year-old Tabassum Murtaza, who lives in the western city of Surat, told AFP by telephone. …

aus: Female circumcision anger aired in India

AFP 23.04.2012

http://dawn.com/2012/04/23/female-circumcision-anger-aired-in-india-fm/

[2] Uta Keseling: „Das Haus von Nurays Familie steht am Ende der einzigen Straße des Dorfes. Da, wo ein angebundener Esel den Übergang vom griechischen Straßenanfang zu deren noch etwas armseligerem, muslimischen Ende symbolisiert. Wo ein paar Zwölfjährige in einem alten Opel Ascona spielen, den der Ober-Zwölfjährige gerade abgewürgt hat. Da, wo Nuray wohnt, ist noch eine Art Zwischenland – muslimische Häuser, die allerdings nicht hinter den typischen weißen Mauern verborgen sind. Der Übergang ist fließend. Man kennt sich. So haben auch im örtlichen Kafenion, der Dorfkneipe, die griechischen Männer schon von Nurays Rückkehr aus Deutschland gehört.“

aus: Uta Keseling: Das verheiratete Kind

WELT online, 25.02.2005.

http://www.welt.de/print-welt/article495796/Das_verheiratete_Kind.html

„Arrangierte Ehen, ohne dass die Brautleute sich vorher zu Gesicht bekamen; zwölfjährige Kinder, die zwangsweise verheiratet werden; Frauen, die nicht wissen, dass sie ein Recht auf Scheidung haben und die im Falle einer Scheidung das Sorgerecht an ihren geschiedenen Mann verlieren – allesamt Phänomene, die dort auftreten, wo die Scharia herrscht. Es gibt sie darum auch überall dort, wo muslimische Minderheiten sind. Also auch in Europa. Aber allein Griechenland zwingt als einziges Land der EU seine autochthonen muslimischen Bürger dazu, die Scharia zu praktizieren – ob sie es wollen oder nicht. …

Die Freiheit, die muslimische Männer dank der Scharia bei der Einleitung von Scheidungen haben, hat dazu geführt, dass muslimische Ehen im Raum Rodópi und Xánthi neunmal so häufig geschieden werden, wie christliche. »Die griechischen Muslime können wählen, ob sie sich der Anwendung muslimischer Gesetze bei der Heirat unterwerfen wollen«, sagt der Mufti von Komotiní, Herr Meko Cemalı. Denn immerhin die Zivilehe steht den Muslimen offen, sofern der Ehemann sich für sie entscheidet. Allerdings: Fälle, in denen griechische Muslime die Zivilehe gegenüber der Scharia bevorzugten, sind minimal.“

aus: Michael Kreutz: In Europa, wo die Scharia noch gilt.

Transatlantic Forum 14.09.2005

http://www.transatlantic-forum.org/index.php/archives/2005/106/europa-scharia/

[3] Vor zwei Jahren tauchte der erste Fall auf: Es ging um eine Elfjährige, die hier mit ihrem 22-jährigen Ehemann lebte. Das Paar meldete sich sogar mit Heiratsurkunde an. Am Mitwoch sollte sich der Grieche Hassan N. (damals 20, heute 22) vor Gericht verantworten, weil er eine 12-Jährige geschwängert hatte.

Doch Hassan N. drückte sich. Auch seine „Gattin“ (heute 14) erschien nicht zum Termin. Sie lebt inzwischen mit ihrer Tochter (1) in Griechenland bei ihrem Großvater.

An der griechischen Grenze zur Türkei werden Minderjährige (ein altes Gesetz erlaubt dies) mit Zustimmung der Eltern verheiratet. Die Zwangsehen sind zwar selten. Da sie aber Griechenland als EU-Mitglied absegnet, sind sie auch in Deutschland gültig.

„Ein Skandal“, nennt das voller Empörung Diana Goldermann-Wolf vom Kinderschutzbund. „Staatlich geförderter Kindesmissbrauch – so etwas darf es in Europa nicht geben und verstößt auch gegen die UN-Kinderrechts-Konvention.“

Vollzogen werden darf eine solche Ehe in Deutschland nicht. Das ist Missbrauch von Kindern. 2005 stieß das Jugendamt erstmalig auf eine solche Zwangsheirat. Das Ehepaar erschien sogar mit übersetzter Heiratsurkunde bei der Behörde und wollte eine neue Steuerklasse beantragen.

aus: Barbara Kirchner: Zwölfjährige bekam in Zwangsehe ein Baby

in: EXPRESS 12.06.2008

http://www.express.de/duesseldorf/unglaublicher-fall-zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby,2858,705568.html

Hellas kann interreligiöse Koexistenz: Cemali Meço (Τζεμαλί Μέτσο) hat seinen Islam richtig verstanden und verheiratet kleine Mädchen. Faziletli Gümülcine Müftüsü Hafız Cemali Meço Efendi

http://www.youtube.com/watch?v=ZlyjMFGhk6w

http://www.youtube.com/watch?v=1DImhzYST2s

http://www.youtube.com/watch?v=QjjG3Asyfhc

[4] Hans-Jürgen Papier schweigt zielsicher zur totalitären, kulturrassistischen und sexistischen Scharia und beschwört „eine friedliche Koexistenz der Religionen.“

aus: Jochen Gaugele: „Europa sollte bescheidener werden“

DIE WELT 13.10.12

http://www.welt.de/politik/deutschland/article109806517/Europa-sollte-bescheidener-werden.html

Nach ihren eigenen Statistiken haben die Sharia-Gerichte seit Mitte der achtziger Jahre über 7 000 Fälle behandelt, die neueren islamischen Schiedsgerichte Hunderte von Fällen. Aber sie drängen nun auf weitere Legitimierung und wollen auch Fragen verhandeln, die bei ihrer Gründung noch nicht vorgesehen waren. Wir kämpfen gegen alle religiösen Gerichte, da sie diskriminierend, frauenfeindlich, homophob und einfach nicht mit den Bürgerrechten des 21. Jahrhunderts vereinbar sind. Aber unser Widerstand hat eine antirassistische und menschenrechtliche Perspektive – das festzuhalten, ist uns wichtig, da sich auch die radikale Rechte gegen die Sharia-Gerichte wendet – aber aus einer rassistischen und migrantenfeindlichen Perspektive. …

Alle religiösen Gerichte sollten als diskriminierend verboten werden. Es gibt zum Beispiel seit langer Zeit auch jüdische Gerichte, die Beth Din. Ich weiß, dass manche Leute solche Verbote als totalitär ablehnen, aber Verbesserungen kommen oft durch Gesetzesänderungen zustande, man denke etwa an das Verbot von Kinderarbeit. Manchmal sind Verbote zum Schutz von Rechten notwendig.

Frauen haben beispielsweise nicht das Recht auf eine Scheidung, Männer dagegen müssen nicht einmal vor Gericht gehen, um sich von ihrer Frau scheiden zu lassen. Deshalb stellen Scheidungen, bei denen sich Frauen von ihren Männern scheiden lassen wollen, die große Mehrheit der verhandelten Fälle dar. Das Sorgerecht für Kinder ist ein weiteres Problem. Als Ergebnis langer Kämpfe wird heute im säkularen Recht darüber mit Blick auf das Wohl des Kindes entschieden. Nach der Sharia dagegen kommt das Sorgerecht ab einem gewissen Alter der Kinder immer dem Vater zu, auch wenn es eine Vorgeschichte von Gewalt und Missbrauch gibt. Bei Erbschaften erhalten Frauen nur die Hälfte, ihre Zeugenaussage gilt nur halb so viel wie die eines Mannes. Vergewaltigung in der Ehe oder häusliche Gewalt werden wegdefiniert und nicht als Straftaten behandelt. Das oberste Ziel von religiösen Gerichten ist es stets, die Familie trotz allem zusammenzuhalten.

aus: Maryam Namazie: Auch Schweigen kann rassistisch sein

Jungle World, 17.02.2011.

http://jungle-world.com/artikel/2011/07/42649.html

[5] During the actual Bris it is an auspicious time for prayer. The baby’s cry is a pure cry, which pierces the heavenly gate, and therefore the gate is open for other prayers.

HaNefesh: Guide to a Jewish Circumcision

http://www.hanefesh.com/edu/Circumcision.htm

Der Jude schneidet die Vorhaut ab, um das versteckte Glied aufzudecken. Wie schon oben erwähnt, führt G-tt die Welt, obschon Er von der Natur verdeckt ist. Der Jude ist ein lebendes Zeugnis, dass in der Natur selbst eine Realität besteht, die übernatürlich ist, g-ttlich ist.

Die Vorhaut symbolisiert die verdeckende Natur. Schneidet man die Vorhaut weg, verkrüppelt man sich nicht, sondern enthüllt und erhebt sich dabei. Man enthüllt, dass unter seinem natürlichen Körper noch eine Realität besteht. Ein Jude ist eine übernatürliche Erscheinung. Wir trotzen den Gewalten der Zeit und Natur, denn G-tt lenkt unsere Geschicke. Die Beschneidung enthüllt diese sonst von der Vorhaut verdeckte Realität. Darum ist die Beschneidung Zeichen für das besondere Verhältnis zwischen G-tt und uns. …

Danach sprechen der Vorsprecher und die Anwesenden zweimal den Ausdruck: „durch dein Blut sollst du leben“ aus. Der Mohel tropft dabei ein bisschen Wein in den Kindesmund. Das Blut, das das Kind verloren hat, ist das Blut, das es durch sein Leben tragen wird. Es ist sein Bund mit G-tt, der ihn persönlich beschützen wird. Als Jude steht er unter G-ttes persönlicher Obhut, und das garantiert sein Leben.

aus: HaMakor: Brit Mila – Der ewige Bund

http://hamakor.de/lebenszyklus/brit-mila

Petition gegen Kinderbeschneidung

Juli 21, 2012

الخِتان

al-ḫitān

Beschneidung

Edward von Roy

Mönchengladbach

An den

Deutschen Bundestag

Petitionsausschuss

Berlin

20. Juli 2012

Pet 4-17-07-451-040847

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Personensorgeberechtigten jede rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Jungen (Zirkumzision) oder eines Mädchens (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) im Hinblick auf die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes oder Jugendlichen bis zu dessen Volljährigkeit zu untersagen. Um dem Individuum die Option auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und mit der Option auf eine selbstgeschriebene Biographie zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine lebenslange Sexualität mit oder ohne Präputium (Junge) oder Klitorisvorhaut (Mädchen) verwirklicht wird, möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen:

§ 1631d

Verbot der rituellen Genitalmutilation

Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.

Begründung

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR, Paris 10.12.1948) und das auf ihr beruhende Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (23.05.1949) richten sich zuallererst an den Menschen als Individuum und nicht, wie in der von Stammesreligion, Rechtspluralismus und Initiationsriten geprägten kulturellen Vormoderne, an den Menschen als Angehörigen eines ethnoreligiösen Kollektivs, in welchem Schamanen oder Theologen juristisch folgenreich definierten oder immer noch definieren, was menschliche Wesensnatur (islamisch fiṭra)[1] oder rituelle Reinheit (ṭahāra)[2] ist.

Die Europäische Union hat sich im Jahr 2000 in ihrer Charta der Grundrechte deutlich zur Umsetzung der Kinderrechte bekannt, Artikel 24 Rechte des Kindes lautet:

(1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt. (2) Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Da wir körperliche Unversehrtheit und genitale Integrität für wichtig halten, insbesondere auch im Wissen darum, dass im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat jeder Jugendliche (Religionsmündigkeit) oder Erwachsene seine Religion jederzeit wechseln kann oder auch ohne Religion leben kann, stellen wir fest, dass es Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten nicht zusteht, eine Entscheidung über Vorhandensein, Funktionsfähigkeit und ästhetische Umgestaltung der Genitalien ihres Kindes zu treffen und in ein Ritual einzuwilligen, das lebenslange Spuren der Markierung als Zugehöriger zu einem traditionellen, so genannten kulturkreisbedingten oder religiösen Kollektiv hinterlässt. Auch das ebenfalls in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union genannte „Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen“, so steht es in Artikel 14 Recht auf Bildung, kann kein Freibrief für eine Beschneidungspraxis sein.

Bereits im März 2006 hat der Europarat den Mitgliedsstaaten nahegelegt, allen Kindern Chancengleichheit zu geben, unabhängig von ihrem Milieu oder familiären Hintergrund.[3] Eine nicht auf eigenen Entschluss, sondern durch den Elternwillen erworbene Genitalmutilation, nicht selten verbunden mit einer seelischen Traumatisierung, trägt eher zur gefühlten Andersartigkeit und zu einer dogmatische Reinheit herstellenden Segregation zu den Milieus der Unbeschnittenen bei und gerade nicht zu Integration und „Chancengleichheit.“

Rituelle Beschneidung (mindestens) der Klitorisvorhaut gilt der schafiitischen Rechtsschule des sunnitischen Islam als religiös verpflichtend (wadschib)[4] und wird im bevölkerungsreichsten muslimischen Land, in Indonesien, von Wohltätigkeitsorganisationen bei nur zu vermutendem hohem Konformitätsdruck öffentlich angeboten und durchgeführt.[5] Auf diese Form der Beschneidung, nach den WHO-Kriterien ist sie eine Female genital mutilation (genauer: eine FGM vom Typ I),[6] kann, ebenso wie Jungenbeschneidung, StGB § 228 angewendet werden: „Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.“ Nach dem Rechtsverständnis eines säkularen Rechtsstaats, der sich an den allgemeinen Menschenrechten orientiert, sind weder FGM noch MGM „gute Sitte“, sondern § 223 StGB Körperverletzung.

Was die oft bagatellisierte männliche Beschneidung (Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Wir machen uns ja sonst zur Komikernation“)[7] betrifft, können 14-jährige Jungen nicht als einwilligungsfähig gelten und vermutlich noch nicht einmal 16 jährige, weshalb keine jugendlichen Religionsmündigen, sondern erst Erwachsene ihrer eigenen MGM zustimmen könnten (was sozialpädagogisch, psychologisch oder medizinisch begründet keineswegs pauschal zu empfehlen ist).

Ein Kind, also einen nicht einwilligungsfähigen Menschen ohne medizinischen Grund, sondern lediglich zur Abwehr vermeintlicher böser Geister und Dschinnen oder zur Erlangung des Wohlwollens der elterlich vermuteten Gottheit am Genital zu operieren, finden wir, um Frau Merkels Wort aufzugreifen, tatsächlich nicht „komisch“.

Heute treffen wir auf säkulare Muslime oder auf Ex-Muslime, die das im gegenmodernen und aufklärungsverweigernden[8] Islam von Scharia und Fiqh selbstverständliche Recht der Eltern, den Körper des Kindes im Genitalbereich mit einer kultischen Operation zu verändern, in Frage stellen: „Ich verstehe deshalb die Aufregung um dieses Verbot nicht. Wir, die Muslime in Deutschland, sollten diese jetzige Diskussion als Chance begreifen, endlich bestimmte religiöse Rituale und Traditionen auf den Prüfstand der Demokratie zu stellen“, das sagt Ahmad Mansour, Diplom-Psychologe und Mitglied der Arbeitsgruppe „Präventionsarbeit mit Jugendlichen“ der Deutschen Islam Konferenz (DIK).

Mansour stellt ein auch sozialpädagogisch überzeugendes Qualitätskriterium für eltern- und kinderfreundliche Spiritualität auf: „Die Rechte der Kinder auf individuelle Freiheit zu ignorieren ist bei muslimischen Familien sehr verbreitet, Kinder werden als Mitglieder der Gemeinschaft erzogen und nicht als Individuen. Persönliche Bedürfnisse und Selbstentfaltungsversuche, die der kulturellen und religiösen Vorstellung der Eltern widersprechen, werden systematisch unterdrückt. Ein Verbot der Beschneidung dagegen wäre der wahre Ausdruck der Religionsfreiheit – die man seinen Kindern lässt!“[9]

Auch unter Juden wird das Beschneidungsritual seit und mit Sigmund Freud und Bruno Bettelheim kritisiert. Sehr plausibel argumentiert die britisch-jüdische Ärztin und Psychotherapeutin Jenny Goodman: „Ich bin zuversichtlich, dass mein Volk so viele lebensbejahende, lebensfreudige und erkenntnisbringende Traditionen hat, dass unsere Identität und kulturelle Selbstachtung ohne Probleme überleben wird, wenn wir über die Beschneidung hinauswachsen, die ein grausames Relikt ist, das ich immer als eine Abweichung vom Herzen meiner Religion empfunden habe.“[10]

Die ohne medizinischen triftigen Grund vorgenommene rein rituelle orthodox-jüdische oder orthodox-islamische Zirkumzision und ebenso die schafiitische Mädchenbeschneidung sind Taten der Gewalt am Kind, gleichzeitig sind sie islamisch verpflichtend als wadschib (wāǧib) oder fard (farḍ). Schafiitische FGM und jüdische sowie gesamtislamische MGM gehören deshalb, auch unter Bezug auf BGB § 1631 (2), wo feststellt wird: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung“, nicht in Deutschlands Kinderzimmer, Festsäle, Krankenhäuser oder Arztpraxen. Die gottgegebenen Gesetze von Halacha oder Scharia missachten das Kindeswohl.

Dass traditionsverliebte oder besonders gottesfürchtige Eltern beteuern, nur das Beste ihres Kindes im Sinne zu haben kann uns eine genitale Mutilation am Kinderkörper nicht billigen lassen, noch weniger die Vermutung der religiösen Wortführer, die Beschneidungsgegner würden wertvolles Kulturerbe vernichten (entsprechend kann aufklärungshumanistische Beschneidungskritik nicht ihrerseits stammeskulturelles Erbe verteidigen, etwa unter Beschwörung des famosen Europäischen oder Christlich-Abendländischen, was Xenophobie oder Antisemitismus ja auch nur sehr dürftig bedecken würde).

Jahrhunderte lang hätte es kaum jemand für möglich gehalten, aber die Sklaverei ist auch weltweit überwunden worden. Ebenso sollte und kann die Jahrtausende alte Kinderbeschneidung global überwunden werden, in Köln, Teheran, Mekka und Jerusalem, auch wenn der beharrliche Doron Rabinovici da anscheinend gar keine Chance sieht: „Die Brit Mila wurde bereits unter Antiochus IV. verboten und in der Sowjetunion erschwert. Aber die Juden hielten daran fest und eine Milliarde Moslems werden ebenfalls nicht davon lassen, bloß weil deutsche Richter es ihnen nicht gestatten.“[11]

Dass es mit dem beschneidungslosen neuen Ritual Brit Shalom (Covenant of Peace) und den Jews against Circumcision eine, zugegebenermaßen noch kleine, Bewegung bewusst jüdischer Zirkumzisionsgegner gibt, deutet Rabinovici, der die Jungenbeschneidung nicht etwa abschaffen will, sondern dem es darum geht, „Schmerzbehandlung und die medizinische Wundversorgung zu verbessern“, den Lesern der Süddeutschen immerhin an. Den MGM-Kritikern, die Rabinovici pauschal ein wenig in die Ecke von Rassismus und Antisemitismus rückt, unterstellt er hintergründig schwelende „Kastrationsangst“ und unter Kindeswohl versteht der Religionsfreund die grundsätzlich begrüßenswerte Frage: „Wäre es nicht sinnvoll, nicht nur an Biologie und Medizin zu denken, sondern auch an das politische Klima, in dem wir leben wollen?“ Ob hierzulande Grundgesetz oder himmlisches Gesetz gelten soll fragen wir uns ebenfalls, und wünschen uns eine Gesellschaft mit ganz vielen Ex-Muslimen, säkularen Juden und säkularen Muslimen und ohne blutige religiöse Riten.

Cahit Kaya, österreichischer Ex-Muslim, begrüßt ein Verbot der medizinisch nicht indizierten Beschneidungen an Kindern: „auf alle Fälle in der gesamten EU … Was die Gläubigen dann im Erwachsenenalter machen, soll in ihrer Entscheidungsfreiheit bleiben.“ Kaya kennt den Gruppenzwang und die Mauer des Schweigens ebenso wie den vielfachen Wunsch nach einer Abkehr vom Sünnet-Ritual: „Oft sieht es hinter den Kulissen ganz anders aus. Aber es wagt niemand, sich gegen seine Religionsgemeinschaft zu stellen. In Wahrheit wären nämlich viele muslimische Eltern sogar froh, wenn ein Beschneidungsverbot kommt. Sie hätten dann einen Vorwand, ihren männlichen Kindern diese Prozedur zu ersparen.“[12]

Seine heutigen gesundheitlichen Belastungen, nämlich Schlafstörungen führt Menschenrechtsaktivist Kaya auf seine als Kind erfahrene Zirkumzision zurück: „Ich wurde von meinen Eltern in ein Krankenhaus gebracht und dort alleingelassen, ohne zu wissen, was mit mir passiert. Das ist für ein Kind sehr belastend. Auch später in der Schule war ich immer der Markierte“[13] (Multikulturalisten könnten jetzt natürlich vorschlagen, gleich alle männlichen Kinder zu beschneiden, damit sich kein Junge mehr als Außenseiter bzw. markiert und stigmatisiert fühlt).

Fuat Sanac, Präsident der islamischen Glaubensgemeinschaft in Wien, fragt im selben Artikel vorwurfsvoll nach außerislamischer Mutilation wie Piercings und Brustvergrößerungen – eine sinnvolle Frage, aber was ist denn, wenn sich der junge Mann das Piercing in der Penisvorhaut anbringen möchte, er aber auf Elternwunsch als Kind religiös beschnitten wurde?

Die rituelle Beschneidung – auch die Jungenbeschneidung – ist Gewalt und zerstört die körperliche Unversehrtheit, und wenn sich die Bundesrepublik einerseits zum kindlichen „Recht auf gewaltfreie Erziehung“ (BGB § 1631 (2)) verpflichtet und andererseits jetzt vor den Forderungen der Vertreter der religiösen Gruppen einknickt, dann und erst dann, sehr geehrte Frau Dr. Merkel, macht sich Deutschland zur „Komikernation“ – und auch beim Verstoß gegen Artikel 24 (3) des Übereinkommen über die Rechte des Kindes, bei der sich die Vertragsstaaten verpflichten „überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind“ abzuschaffen. Die Beschneidung, noch so „fachgerecht“ (Drucksache 17/10331) vorgenommen, formt das Genital auf archaisch tabubefrachteten und angeblich heilssichernden Elternwunsch um, zerstört die genitale Integrität des Kindes und ist ein schädlicher Brauch – bei Mädchen und bei Jungen.

FGM, auch die immer noch bagatellisierte Klitorisvorhautbeschneidung (zu FGM Typ I) sowie MGM sind eine Form körperlicher und seelisch-geistiger Gewaltanwendung, deshalb verbieten sich beide blutige Rituale durch das auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention), wo es in Artikel 19 Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung (1) heißt:

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.[14]

Der Bundestag ist über die Aktivität der Pro-MGM-Lobby informiert, wie der kulturell gegenmoderne Inhalt der Drucksache 17/10331 beweist,[15] der den muslimischen Säkularen und den Ex-Muslimen in den Rücken fällt und sowieso allen angeblich auch im 21. Jahrhundert auf die Körperideologien und Reinheitsvorstellungen von Halacha oder Scharia zu verpflichtenden und am Genital entsprechend zurecht zu schnitzenden Jungen; wir zitieren den Skandal:

Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.

Berlin, den 19. Juli 2012

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

Rainer Brüderle und Fraktion

Ohne unnötige Schmerzen. Das steht da wirklich. Die integrierte Amputation der Vorhaut gelange ins deutsche Gesetz – für alle dem Ritual zu unterwerfenden Jungen ohne unnötige Schmerzen. Beschnittenes Kindeswohl – mit den auf himmlischen Befehl dazugehörigen nötigen Schmerzen. Wieviel Schmerzen sind jedem, Abrahams Beispiel treu bleibenden bzw. schariapflichtigen Kind denn bitteschön zuzumuten, Generation für Generation?

Womöglich um künftige illegale Hinterhofbeschneider oder schlechte medizinische Standards im Ausland und damit ganz viele medizinische Komplikationen verhindern zu lassen, ruft man also nach der von Ägyptens politischem Handhaben der FGM sattsam bekannten Medikalisierung.

Drucksache 17/10331 begründet so:

Jüdisches und muslimisches religiöses Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein. Die Beschneidung von Jungen hat für Juden und Muslime eine zentrale religiöse Bedeutung.

Herr Kauder, Frau Hasselfeldt, Herr Dr. Steinmeier und Herr Brüderle mit ihren Fraktionen verlangen jetzt nicht etwa von den Innehabern der Deutung dessen, was unter Islamisch oder Jüdisch zu verstehen ist, die Zirkumzision, dieses Fleischopfer im Tempel der elterlichen Selbstvergewisserung und Gewissensberuhigung für die nächsten Jahrtausende in den Bereich des religiös Dezentralen oder Überflüssigen zu verschieben.

Ob jüdisch oder islamisch, die männliche Beschneidung stammt aus der Sozialstruktur und dem Zeitalter der Steinigung der Ehebrecherin. Burka und Steinigung haben im Islam auch eine ziemlich „zentrale religiöse Bedeutung“, glaubt man Islamkennern wie Ayatollah Chomeini, den afghanischen Taliban oder Nigerias Boko Haram. Auch Zia-ul-Haq erklärte die Steinigung für islamisch.[16]

Das Mädchen steht genau so unter dem Schutz des Grundgesetzes wie der Junge, beide haben denselben Rechtsanspruch auf körperliche Unversehrtheit. Drucksache 17/10331 hingegen will den Jungen versehren und das Mädchen nicht.

Was ist mit der authentisch religiösen nämlich echt islamischen FGM, die zwischen Kuala Lumpur und Kurdistan zwar mindestens aus dem Entfernen der Klitorisvorhaut bestehen kann? Diese Form der FGM ist dort und andernorts leider immer noch „sozial akzeptiert“ (so verteidigt Drucksache 17/10331 die MGM). Sie gilt, wie uns der von Saudi-Arabien aus arbeitende Scheich al-Munajjid versichert, auch außerhalb der Rechtsschule der Schafiiten als ehrbare Glaubensfrömmigkeit, je nach elterlichem Wohlwollen mit der völlig islamischen Kappung der Klitoris; und Allah weiß es am besten: „Wenn der Kitzler groß ist, sollte ein Teil von ihm entfernt werden, if the clitoris is large, then part of it should be removed. And Allah knows best.“[17]

„Der Inhalt des Kindeswohls wird im Regelfall von den Eltern bestimmt“ (Drucksache 17/10331), hier könnte Scheich Yusuf al-Qaradawi zustimmen und hat die Mädchen noch nicht einmal vergessen: „Wer jetzt denkt, es sei im Interesse seiner Töchter, sollte es tun, whoever finds it serving the interest of his daughters should do it.“[18]

Mit der durch Kauder, Hasselfeldt, Steinmeier und Brüderle betriebenen Erweckung von Schuldgefühlen unter offensichtlichem Aufgreifen des grausamen und unbedingt zu verurteilenden Holocaust (auch die einzige Demokratie im nahen Osten, den Staat Israel verteidigen wir unbedingt) arbeitet die Andeutung „Jüdisches und muslimisches religiöses Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein“, so, als ob beschneidungskritische Atheisten, Traditionskritiker oder Säkulare, darunter selbstverständlich auch Muslime und Juden (auch in Israel),[19] einen Völkermord planen würden, der jetzt, im letzten Augenblick, nur mit dem deutschen Elternrecht auf jederzeitige Amputation des kindlichen Präputium abzuwenden wäre.

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung äußerte sich Dieter Graumann: „Wir beschneiden männliche Säuglinge seit 4000 Jahren, und wir wollen das auch noch mindestens weitere 4000 Jahre lang tun“.[20] Der Präsident des Zentralrats der Juden führte die Leserschaft gekonnt mit einem – seitdem in der Presse in unzähligen Varianten wiederholten – „Wir brauchen Rechtssicherheit“ in die Irre, in Wirklichkeit hat das Urteil des Kölner Landgerichts (151 Ns 169/11) genau diese eben hergestellt, die Rechtssicherheit nämlich.

Graumann hingegen erblickt einen: „beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften.“ Einen „Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht“ des männlichen Kindes und späteren Erwachsenen sieht der Religionsfunktionär nicht. Ein unbeschnittener männlicher Jude ist für den biblischen Schöpfergott ja vielleicht gar kein schlimmer Gräuel, auf Erden und für Herrn Graumann aber sehr wohl.

Die Vorhautbeschneidung (der schafiitischen muslimischen Mädchen oder der muslimischen oder jüdischen Jungen) transportiert patriarchalische Frauen- und Männerbilder. Das Kind hat Schmerzen zu erdulden, der Stamm das Recht, des kindliche Genital zum Bluten zu bringen. Viele Eltern sind gezwungen, das Kind zu belügen mit einem sinngemäßen: Das ist nicht schlimm, oder: Das muss so sein.

Kein Mufti oder Scheich, kein Imam einer deutschen Moschee findet bislang den Mut, zu sagen, dass es ein gelingendes muslimisches Leben auch als männlicher Unbeschnittener geben könne. Drucksache 17/10331 unterstützt diese archaische Norm und will sie in die nächste und übernächste Generation tragen.

Mit der Jungenbeschneidung wird außerdem der heilige Ekel im Herabsehen auf die Kultur der Nichtbeschneider transportiert, die, wie die Unbeschnittenen selbst, im Islam von Scharia und Fiqh als sittlich minderwertig anzusehen sind. Die fromme Muslima soll sich vor dem Gedanken ekeln, mit einem Unbeschnittenen Sex zu haben – genau hier sollten modern denkende Pädagogen (und modern denkende Politiker) sehr wohl aufklärend dazwischenreden.

Die islamische MGM sexualisiert kleine Jungen wie Mädchen gleichermaßen, sie dramatisiert (wie es auch der Hidschab macht) das irdische Sexuelle als Schlachtfeld zwischen Licht und Finsternis, scheuen Engeln und versuchenden Satanen, Weg ins Paradies oder Weg ins Höllenfeuer.

Dieses Menschenbild der mit Koransuren und Hadithen begründeten Homophobie, Misogynie und Entwürdigung der Nichtmuslime will der am 19.07.2012 gestellte Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP (Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen) legalisieren und wird, wenn er nicht verhindert werden kann, auch der bekennende Islamische Religionsunterricht (IRU) demnächst in unsere Lehrer- und Klassenzimmer einbringen.

Kritik an der islamischen MGM darf nämlich auch im IRU offensichtlich nicht bekennend gelehrt werden und traut sich an einer deutschen staatlichen Schule schon seit vielen Jahren kein Lehrer mehr auszusprechen – aus Angst vor Gefährdung des schulischen Friedens. Man beschwört allerdings, gerade in kirchlichen Kreisen, auch lieber ein „friedliches Zusammenleben“,[21] auf Einhaltung der Standards der AEMR und auf ein Zurückweisen des immer noch allzu viele Verfassungen so genannter islamischer Länder prägenden Schariavorbehalts verzichtet man.

Die schariatreuen Islamverbände des Koordinierungsrats (KRM) dürfen den Bekenntnisinhalt des Islamischen Religionsunterricht bestimmen, und da wird es wohl bekennend und versetzungsrelevant heißen: Nach der Sunna (Hadith: Sahih Buchari Nr. 5891)[22] muss jeder Junge beschnitten sein, also auch du! Das ist der kulturelle Standard von Initiationsriten in den Jägerbund und erinnert an das von Nelson Mandela beschriebene Ukwaluka-Beschneidungsritual der Xhosa, bei dem der zum vollwertigen Mann und vollwertigen Menschen Gemachte auszurufen hat: „Ich bin ein Mann – Ndiyindoda!“ Manche der in der folgenden Nacht aufgeweckten Initiierten sollen ihre abgetrennte Vorhaut und damit ihre Jugend eigenhändig begraben; alle werden für einige Zeit als Zeichen ihrer neuen Reinheit am ganzen Körper weiß bemalt.[23]

Deutschlands Politik- und Religionslehrern ist zuzumuten, die Jungenbeschneidung der australischen Aboriginees, afrikanischen Xhosa, Juden oder Muslime nicht zu tolerieren oder gar pauschal zu „integrieren“, sondern unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht des Kindes oder Jugendlichen über den eigenen Körper und die Universalität der Menschenrechte zu kritisieren – aber wie soll das zeitnah funktionieren, wenn das 2012 noch nicht einmal der Deutsche Bundestag wagt?

Das Landgericht Köln beschreibt die lebenslangen Folgen der genitalen Mutilation genau: „Zudem wird der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert.“[24] Über die dauerhaften und vielleicht ebenfalls irreparablen seelischen Folgen der bei der Beschneidung erlittenen Traumatisierung endlich offen zu reden sollte unsere gemeinsame zukünftige Aufgabe sein.

Die gestern im Bundestag hastig thematisierte männliche Beschneidung ist mit nennenswert häufigen, teilweise schweren gesundheitlichen Risiken verbunden; die Quelle nennt und zeigt im Bild Hautbrücken (Skin-bridges), Vernarbungen (Scarring) und Krampfadern (Varicose veins). Die Zirkumzision ist immer eine Schädigung; bei Männern ist die noch so „fachmännisch“ durchgeführte Beschneidung mit einem Verlust von bis zu 75 % an peniler Sensitivität verbunden.[25]

Wir erinnern noch einmal Artikel 24 (3) der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen:

Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

Eine poetische, aber wichtige Frage sicherlich auch zum Thema Zirkumzision finden wir beim Künstler Herbert Grönemeyer. Auch die Abgeordneten des Bundestags könnten sie sich stellen, wenn sie „im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung“ (Drucksache 17/10331) über den gestern eingeforderten Gesetzentwurf und damit für oder gegen eine Legalisierung der Jungenbeschneidung abstimmen werden.

Wann ist ein Mann ein Mann?

Edward von Roy

Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt

Sozialpädagogin

[1] Muhammad said that there are five acts of fitra. (Editor’s note: The translated hadith collections say that following fitra means adhering to the tradition of the prophets, taking the right path or following Islam.) The five acts of fitra enumerated by Muhammad are: circumcision, shaving one’s pubic hair, plucking out the hair under one’s armpits, cutting one’s nails and clipping one’s moustache to keep it short. It was reported that the last four of these should not be neglected for more than forty nights.

In one hadith, there are ten acts of fitra listed: those above excluding circumcision and six more: letting one’s beard grow, using a tooth-stick, snuffing up water into one’s nose, washing the joints of one’s fingers, cleaning one’s private parts with water and rinsing one’s mouth.

Yomatari’s Laws of Religion

Laws of Islam Concerning Ritual Purity and Cleanliness

from the Holy Qur’an, major hadith collections

and Islamic jurisprudence

http://www.religiousrules.com/Islampurity09grooming.htm

Die Beschneidung im islamischen Rechtssystem (Fiqh)

Die Beschneidung ist eine Pflicht jedes Vaters. Er muss die Beschneidung durchführen (lassen).

Bei der Beschneidung gilt, dass mind. die Hälfte der Vorhaut entfernt werden muss.

Nach den vier Rechtsschulen des Islam (Ebu Hanifa, Safi-i, Malik-i, Hanbeli) gilt über hitan folgendes:

Bei Ebu Hanifa und Malik-i gilt die Beschneidung als Sünnet-i müekkede (ein auf der Sunna beruhender, über das Pflichtmaß hinausgehender Akt der Gottesverehrung, dessen Unterlassung ungehörig ist). Das bedeutet eine unbedingte Sunna.

Für Hanbeli hingegen ist es für die Männer ein Vacib [wadschib, farḍ]

Für Safi-i ist die Beschneidung ein Vacib.

ENFAL

http://www.enfal.de/hitan.htm

wadschib (farḍ)

http://www.eslam.de/begriffe/r/religioeses_verpflichtung.htm

Farḍ. In Indonesian, wajib also means obligatory, since the word is derived from Arabic.

http://en.wikipedia.org/wiki/Wajib

The point here is that the religion of Allaah is haneefiyyah (pure monotheism) which fills the heart with knowledge and love of Him and sincerity towards Him, and worship of Him alone with no partner or associate, and which marks the body with the characteristics of the fitrah, namely circumcision, removal of the pubic hair, trimming the moustache, cutting the nails, plucking the hair from the armpits, rinsing the mouth, rinsing the nose, using the siwaak (toothbrush made from twigs from a certain tree) and cleaning oneself after elimination of urine or faeces.

So the fitrah of Allaah is manifested in the hearts of the haneefs and on their bodies.

(Tuhfat al-Mawdood bi Ahkaam al-Mawlood by Ibn al-Qayyim, p. 351)

http://www.islam-qa.com/en/ref/7073

[2] TAHARA (Cleanliness or Purification)

Islam requires physical and spiritual cleanliness. On the physical side, Islam requires Muslims to clean their bodies, clothes, houses, and community, and they are rewarded by God for doing so. While people generally consider cleanliness desirable, Islam insists upon it and makes it an indispensable fundamental of religious life. In fact, books on Islamic jurisprudence often contain a whole chapter on this very requirement.

http://www.thewaytotruth.org/pillars/tahara.html

The Holy Qur’an does not impose an obligation on parents to circumcise their children, but the prophet Mohammed is reported to have stated that „Circumcision is a sunnah (customary or traditional) for the men. Most references to male circumcision occur in the examples and traditions of the Prophet (peace be upon him). Therefore the scholars strongly recommend circumcision for male.

From this point of view, traditionally, adult male converts to Islam are encouraged to undergo the operation.

Furthermore, besides submission to the Will of God, male circumcision is an important ritual aimed at improving cleanliness. Therefore, in Arabic, circumcision is also known as tahara, meaning purification or cleanliness.

Islam strongly emphasises cleanliness and purification both spiritual and physical. The mental and spiritual purification cleanses the heart while the social and physical purification cleanses the body as in circumcision. It also indicate that circumcised males are regarded as more pure (clean).

Although circumcision is not one of the Five Pillars of the Faith, which consist of: the profession of faith, daily prayer, fasting at Ramadan, giving money to the poor (charity), and the pilgrimage to Mecca. However, this ritual is an act of purification and connects the person to the Prophet Ibraheem (peace be upon him) and his religion, Islam.

The Qur’an says: „Allah does not want to place burden on you. Rather, He wants to purify you and to complete His favours to you so that you may be grateful.“ [The Holy Qur’an 5:7]

The Hadith, the acts and the approvals of the Prophet Muhammad (peace be upon him) together constitute the Sunnah. This is the second source of Islamic Law.

http://convertingtoislam.com/circum.html

[3] In March 2006, the European Council requested the Member States “to take necessary measures to rapidly and significantly reduce child poverty, giving all children equal opportunities, regardless of their social background”.

Towards an EU Strategy on the Rights of the Child

Brussels, 4.7.2006

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2006:0367:FIN:EN:PDF

[4] Circumcision is obligatory upon men and women according to us (i.e. the Shafi’is). (Majmu’ of Imam An-Nawawi 1:164) The circumcision is wajib upon men and women according to the rājih qawl of Shāfi’ī madhhab. Answered by: Sidi Abdullah Muḥammad al-Marbūqī al-Shāfi’ī. Checked by: Al-Ustāż Fauzi ibn Abd Rahman

Clarification: Shaykh Nuh Keller translates and comments in his Reliance of the Traveller:

“Circumcision is obligatory (Shaykh ‘Umar Barakat: for both men and women. For men it consists of removing the prepuce from the penis, and for women, removing the prepuce (Ar. bazr) of the clitoris (Shaykh Nuh Keller: not the clitoris itself, as some mistakenly assert).”

Shafi’i Institute

http://www.shafiifiqh.com/what-is-the-ruling-on-circumcision-for-women/

In the Shafi’i Scool, circumcision is necessary for both men and women. (Sharh al-Muhadhdhab v. 1, p. 300) It is recommended for a child’s guardian to circumcise it during infancy, while not obligatory. It is obligatory that one be circumcised after reaching puberty. (Ibid p. 302-03)

http://www.shafiifiqh.com/is-delaying-circumcision-past-puberty-a-sin/

[5] A Cutting Tradition. By SARA CORBETT. The New Yok Times. Published: January 20, 2008

http://www.nytimes.com/2008/01/20/magazine/20circumcision-t.html

Inside a Female-Circumcision Ceremony. Photo: Stephanie Sinclair

http://www.nytimes.com/slideshow/2008/01/20/magazine/20080120_CIRCUMCISION_SLIDESHOW_index.html

[6] Clitoridectomy: partial or total removal of the clitoris (a small, sensitive and erectile part of the female genitals) and, in very rare cases, only the prepuce (the fold of skin surrounding the clitoris).

http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs241/en/

FGM is classified in 4 types: type I involves excision of the prepuce with or without excision of part or all of the clitoris; Female genital mutilation is usually done without anesthesia and in poor conditions by elderly women specially designated for this task. This may lead to unintended additional damage, even after type I FGM, with the development of subsequent complications. Our study documents the occurrence of long-term sequelae after type I FGM. The long duration of symptoms reflects the amount of unnecessary anxiety, shame, and fear these girls and women felt before seeking medical care. Therefore, an increased awareness of long-term complications after type I FGM is necessary.

Epidermal clitoral inclusion cyst after type I female genital mutilation

Abdulrahim A. Rouzi, FRCSC, Othman Sindi, FRCSC, Bandar Radhan, Facharzt, and Hassan Ba’aqeel, FRCSC

Jeddah, Saudi Arabia

http://ipac.kacst.edu.sa/edoc/2004/142869.1-20040300096.pdf

[7] Merkel – „Wir machen uns zur Komikernation“

http://www.welt.de/politik/deutschland/article108304605/Merkel-Wir-machen-uns-zur-Komikernation.html

[8] Lamya Kaddor, die islamische Religion unterrichtet und bis vor kurzem die vakante Professur an der Universität Münster vertrat, empört eine solche Position. „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar“, sagt sie. Das Ergebnis sei das Gleiche: eine zeitgemäße Religionspraxis und ein friedvolles Miteinander mit anderen Gruppen. Als Muslima zweifele sie aber „nicht daran, dass stimmt, was im Koran steht“. Quelle: CIBEDO – Arbeitsstelle der Deutschen Bischofskonferenz

http://www.cibedo.de/islamischer_religionsunterricht.html

[9] „Viel zu lang hat der Staat keine klare Position bezogen, viel zu lang haben die muslimischen Verbände diese Auseinandersetzung vermieden und nur emotional reagiert. Es ist für uns Muslime höchste Zeit, den Mut aufzubringen, diese Diskussion innerislamisch zu führen und dabei in Kauf zu nehmen, uns eventuell von dem einen oder anderen unserer Rituale zu verabschieden. Das Vorhaben der deutschen Regierung, kurzfristig eine gesetzliche Regelung zur Legalisierung religiöser Zwangsbeschneidungen von Kindern zu erlassen, setzt da leider genau das falsche Signal.“

Ahmad Mansour. WELT 18.07.2012

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article108321226/Muslime-muessen-endlich-offener-diskutieren.html

[10] Entschieden wehrte sich Schmidt-Salomon gegen die häufig anzutreffende Bagatellisierung der Vorhautbeschneidung: „Zwar ist die Vorhautbeschneidung bei Jungen in ihren Auswirkungen nicht vergleichbar mit der Klitorisverstümmelung bei Mädchen, dennoch handelt es sich, wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung weiß, um eine höchst unangenehme, schmerzreiche Prozedur, selbst wenn sie unter besten medizinischen Bedingungen erfolgt. Kein Kind sollte dieses Leid erfahren müssen, es sei denn, es liegen eindeutige medizinische Gründe für den Eingriff vor.“ Erwachsene könnten für sich selbst die Entscheidung treffen, ob sie aus religiösen Gründen beschnitten werden möchten, sie dürften diese Entscheidung jedoch nicht für ihre Kinder treffen. „Wenn Bundeskanzlerin Merkel meint, Deutschland mache sich mit einem Beschneidungsverbot zu einer ‚Komikernation‘, zeigt dies nur, dass sie sich mit den Problemen der Zirkumzision nicht ernsthaft beschäftigt hat und religiösen Vorurteilen höheres Gewicht beimisst als dem Kindeswohl.“

http://hpd.de/node/13768

[11] Doron Rabinovici, Süddeutsche 11.07.2012

http://www.sueddeutsche.de/kultur/kritik-an-ritueller-beschneidung-im-hintergrund-schwelen-kastrationsaengste-1.1408075

„Eine Milliarde Moslems werden ebenfalls nicht davon lassen.“

http://www.sueddeutsche.de/kultur/kritik-an-ritueller-beschneidung-im-hintergrund-schwelen-kastrationsaengste-1.1408075-2

Doron Rabinovici, 1961 in Tel Aviv geboren, lebt seit 1964 in Wien. Er ist Schriftsteller, Essayist und Historiker. … 2007 Willy und Helga Verkauf-Verlon Preis des DÖW für österreichische antifaschistische Publizistik [DÖW = Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes]

http://www.rabinovici.at/bio.html

DÖW – Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes

http://www.doew.at/

[12] Brigitte Warenski: „Viele Eltern für Beschneidungsverbot“. Tiroler Tageszeitung vom 16.07.2012

http://www.exmuslime.at/%E2%80%9Eviele-eltern-fur-beschneidungsverbot/

[13] Noch heute fühle er sich manchmal ausgeliefert – was ihm schlaflose Nächte bereitet. Kaya will helfen, anderen Kindern dieses Schicksal zu ersparen. Gemeinsam mit der Initiative gegen Kirchenprivilegien machte er Dienstag gegen die Beschneidung von Kindern mobil – womit die deutsche Debatte endgültig nach Österreich übergeschwappt ist.

Kurier vom 17.07.2012

http://kurier.at/nachrichten/4503967-beschneidung-was-ist-mit-piercing.php

[14] Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)

http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/358176/publicationFile/3609/UNkonvKinder1.pdf

[15] Drucksache 17/10331 vom 19.07.2012 (elektronische Vorab-Fassung)

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/103/1710331.pdf

[16] The Federal Sharia Bench declared rajm, or stoning, to be un-Islamic; Zia-ul-Haq reconstituted the court, which then declared rajm as Islamic. …

Pakistan. Zia-ul-Haq’s Islamization. Blasphemy Laws. Description, Penalty.

298A Use of derogatory remarks etc., in respect of holy personages 3 years imprisonment, or with fine, or with both

295B Defiling, etc., of Quran Imprisonment for life

295C Use of derogatory remarks, etc.; in respect of Muhammad Death and fine

http://en.wikipedia.org/wiki/Zia-ul-Haq%27s_Islamization

[17] Ibn Qudamah (may Allah have mercy on him) said, in his book al-Mughni:

Circumcision is obligatory for men, and it is an honour for women, but it is not obligatory for them. This is the opinion of many scholars. (Imam) Ahmad said: For men it is more strictly required, but for women it is less strictly required.“ (al-Mughni 1/70).

Circumcision of the female consists of the removal of a part of the clitoris, which is situated above the opening of the urethra. The Sunnah is not to remove all of it, but only a part. (al-Mawsu‘ah al-Fiqhiyyah 19/28).

In this matter, it is wise to follow the interests of the female: if the clitoris is large, then part of it should be removed, otherwise it should be left alone. This size of the clitoris will vary from woman to woman, and there may be differences between those from hot climates and those from cold climates.

A hadith on the topic of female circumcision has been attributed to the Prophet (Peace and Blessings of Allah be upon Him), according to which he said: „Circumcision is a Sunnah for men, and an honour for women,“ but there is some debate as to the authenticity of this hadith. See Silsilah al-Ahadith al-Da‘ifah by al-Albani, no. 1935.

How circumcision is to be performed is mentioned in the hadith narrated by Umm ‘Atiyah, may Allah be pleased with her, according to which a woman used to perform circumcisions in Madinah. The Prophet (Peace and Blessings of Allah be upon Him) told her: „[La tanhaki (ikhtafidna wa-la tanhikna)] Do not abuse (i.e. do not go to extremes in circumcising); that is better for the woman and more liked by her husband.“ (Reported by Abu Dawud in al-Sunan, Kitab al-Adab; he said this hadith is da’if [ḍaʿīf, weak, schwach]

Islam Q&A

Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid

http://islamqa.info/en/ref/427/circumcision

[18] Sheikh Yusuf al-Qaradawi is the Sunni Islamic world’s foremost Shariah scholar. He is the head of the International Association of Muslim Scholars and European Council for Fatwa and Research [ECFR]. … Qaradawi, who has been described as the Muslim Brotherhood’s spiritual and ideological leader, issued a fatwa asserting that “circumcision is better for a woman’s health and it enhances her conjugal relation with her husband” and that, “ whoever finds it serving the interest of his daughters should do it, and I personally support this under the current circumstances in the modern world.”

http://sheikyermami.com/2012/04/22/female-genital-mutilation-is-part-of-the-sunna-of-the-prophet-part-ii/

[19] Brit Shalom is a non-cutting naming ceremony which replaces Brit Milah (ritual circumcision) for newborn Jewish boys. It is not intended for boys who have previously been circumcised in a hospital. It can be similar to the naming ceremony traditionally used for baby girls. It may be performed by a Rabbi or other experienced lay leader. If desired, celebrants can aid parents in devising their own ceremony. It has also been termed Alternative Brit (or Bris), Brit B’li Milah (Covenant without cutting) and Brit Chayim (Covenant of Life).

Not all the celebrants listed are opposed to Brit Milah. However, they are all committed to providing service to families unwilling to circumcise their sons, by officiating at Brit Shalom ceremonies. This list is continually being updated.

http://www.circumstitions.com/Jewish-shalom.html

JAC, Jews Against Circumcision, is a diverse group of Jews from every english-speaking country on the planet. We range in observance from Secular Jews to Orthodox. We even have some Rabbis in our group. We also consist of people from every socio-economic class and education level.

We have come to realize that mutilating a male’s genitalia in the name of religion is not acceptable. We are not superstitious and uneducated people anymore. No loving God would demand this. It is ridiculous to think so.

As you read through this website, you will see the various arguments: medical, Jewish, sexual, etc. to not circumcise. Please read and think about the content of this website. You’ll be doing a mitzvah.

Brit Shalom, Covenant of Peace, is the only acceptable naming ceremony in the modern age.

http://www.jewsagainstcircumcision.org/

[20] Nach dem Bekanntwerden des Kölner Urteils am 26. Juni, wonach Beschneidung aus religiösen Gründen strafbar sei, handelte der Zentralrat der Juden schneller als die muslimischen Verbände. Noch am gleichen Tag teilte er mit, das Urteil stelle einen „beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften“ dar. Der Koordinationsrat der Muslime hingegen war zunächst nicht sprachfähig.

FAZ vom 17.07.2012, Uta Rasche: Lobbyarbeit mit Kollateralnutzen

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidung-lobbyarbeit-mit-kollateralnutzen-11823361.html

[21] CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR EIN FRIEDLICHES ZUSAMMENLEBEN VON MUSLIMEN UND CHRISTEN IN INDONESIEN

Pfarrerin Ati Hildebrandt Rambe

http://www.bruecke-nuernberg.de/pdf/weltreise/Christen%20und%20Muslime%20in%20Indonesien.pdf

Angesichts wachsender gesellschaftlicher Spannungen in Nigeria unterstrich Zollitsch während der Begegnung seine Solidarität mit den Christen des afrikanischen Landes. „Ein friedliches Zusammenleben zwischen Christen und Muslimen ist notwendig. Nigeria ist eine Nation, die zum Dialog aller gesellschaftlichen und religiösen Gruppen fähig ist. Der Alltag ist aber immer wieder gefährdet“, so Zollitsch.

http://www.katholisch.de/Nachricht.aspx?NId=5191

KNA 02.01.2012 — Vatikanstadt (KNA) Papst Benedikt XVI. hat in seiner Neujahrspredigt ein friedliches Zusammenleben der Völker, Kulturen und Religionen der Welt gefordert.

http://www.cibedo.de/sanktegidio119133786366013385620.html

[22] Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Zur Fitra gehören fünf Dinge: Die Beschneidung, das Abrasieren der Schamhaare, das Kurzschneiden des Schnurrbarts, das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und das Auszupfen der Achselhaare.

http://islamische-datenbank.de/option,com_buchari/action,viewhadith/chapterno,70/min,20/show,10/

[23] Just after the surgeon, inchibi, cuts the foreskin, he says to the initiate, “Yithi uyindoda,” or “Say: you’re a man!” At which point the initiate shouts, “ Ndiyindoda!” or “I’m a man!” In addition to this verbal recognition of the boy’s status as a young man, the young man also receives a new name. … The first midnight following the circumcision, the abakwetha are woken and sent out of the hut into the dark of the night to bury their foreskin. In Mandela’s words, “The traditional reason for this practice was so that our foreskins would be hidden before wizards [Anm.: Zauberer, Hexenmeister] could use them for evil purposes, but, symbolically, we were also burying our youth.”

The next weeks or months are spent together as abakwetha secluded from regular society in the itonto. During this time of physical healing the young men are brought further into manhood by learning the histories and mysteries of the Xhosa men. During this time of seclusion, the young men are smeared with a white clay or chalk as a symbol of their new purity.

Samuel D. Giere, PhD: “This is my world!” Son of Man (Jezile) and Cross-Cultural Convergences of Bible and World

http://www.wartburgseminary.edu/uploadedfiles/Campus_Community/Faculty_Course_Materials/Giere/S%20D%20Giere%20-%20This%20is%20my%20world%20-%20Son%20of%20Man%20and%20Cross-Cultural%20Convergences%20of%20Bible%20and%20World%20-%20SBL%20-%20Nov%202010.pdf

[24] Kölner Landgericht Az. 151 Ns 169/11

http://adam1cor.files.wordpress.com/2012/06/151-ns-169-11-beschneidung.pdf

[25] Intact men enjoy four times more penile sensitivity than circumcised men, according to the „Fine-touch Pressure Thresholds in the Adult Penis“ article published today in the British Journal of Urology International.

http://www.nocirc.org/touch-test/touchtest.php

P H O T O G A L L E R Y – Introduction to the natural, intact penis

To fully appreciate the damage caused by circumcision, one must understand how the natural, intact penis should look and function. The photos on this page show the way that Nature/God intended the human penis to look and function.

Exterior Appearance of the Natural Penis (Flaccid)

Just as the female genitalia exhibit a wide variety of appearances of the labia and female foreskin (see the book „Femalia“), so too does the male foreskin reveal a wide variety of length, thickness and coloration. In the adult male, the foreskin accounts for 1/3 to 1/2 of the skin system of the penis, or about 15 square inches of erogenous inner and outer foreskin tissue.

http://www.circumcisionharm.org/gallery%20intact.htm

P H O T O G A L L E R Y O F D A M A G E – Page 1

Images here reveal both routine and extraordinary damage from circumcision in infancy or childhood (physical damage only).

It does not account for adverse sexual, emotional/psychological, spiritual or self-esteem outcomes from the physical damage.

While the extremes of male and female genital cutting may differ in the effects upon individuals, one common denominator is the fact that no matter how „serious“ or „minor“ the public may perceive the differences in harm to be, the damage is often an all-consuming issue to the individual who must live with the loss of their inherent genital integrity, especially when the genital loss and scars were imposed on them when they could not consent, refuse or escape.

http://www.circumcisionharm.org/gallery1.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery2.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery3.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery4.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery5.htm

A Gallery of Circumcisions

Hautbrücken 1. Skin-bridges

http://www.circumstitions.com/Restric/Botched1sb.html

Vernarbungen 3. Scarring

http://www.circumstitions.com/Restric/Botched3sc.html

Krampfadern 5. Varicose veins

http://www.circumstitions.com/Restric/Botched5va.html

Edward von Roy

Mönchengladbach

DEUTSCHER BUNDESTAG

Sekretariat des Petitionsausschusses

Berlin

17.09.2012

Pet 4-17-07-451-040847

Herr Kollege Beck, Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht schon 1968 festgestellt hat, dass Kinder Grundrechtsträger sind, und zwar ohne Einschränkung

Marlene Rupprecht (SPD) am 19. Juli 2012, Plenarprotokoll 17/189

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Vergabe des Aktenzeichens (Petitionsnummer) für meine Petition vom 20. Juli 2012. Sie schreiben:

Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik liegen dem Petitionsausschuss bereits Zuschriften anderer Bürgerinnen und Bürger vor. Ermittlungen hierzu sind eingeleitet worden. Ihre Ausführungen werden in diese Ermittlungen einbezogen und gemeinsam mit den anderen Petitionen beraten.

Der Deutsche Bundestag wird auf Empfehlung des Petitionsausschusses zu diesen Petitionen einen Beschluss fassen, der Ihnen mitgeteilt wird.

Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Beschluss zu den Zuschriften vieler Bürgerinnen und Bürger nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Unzufrieden und sehr besorgt bin ich darüber, dass meine Eingabe unter Besonderer Teil des Strafgesetzbuches einsortiert worden ist; hier könnte (Mehrfachpetition bzw. sogar Massenpetition) eine mir unbekannte Leitpetition sozusagen das Gleis, den Kanal bestimmt haben.

Ich habe aber unmissverständlich vom BGB gesprochen, und gar nicht vom StGB:

möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen: § 1631d Verbot der rituellen Genitalmutilation

Ich bitte deshalb hiermit den Petitionsausschuss, meine Eingabe unter BGB / Familienrecht zu verbuchen – und bin da auch sehr gerne Leitpetition. Dann gibt es eben mehrere Leitpetitionen, eine im StGB und (m)eine im BGB und gerne noch weitere.

Ich bin weiterhin etwas verärgert und sehr besorgt, da, wie Sie selbst schreiben: “nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann”, dass auf meine Argumente wie schafiitische FGM, Jungenbeschneidung bei Xhosa und Aboriginees sowie Scharia-Totalität nicht “eingegangen” werden wird oder dass Elterliche Fürsorge / Inhalt und Grenzen der Personensorge (§ 1631 BGB) zum bloßen “Aspekt” herabgestuft wird, auf den dann nicht “eingegangen werden kann.”

Eine pauschale Ungleichbehandlung von FGM Typ I und Zirkumzision wäre, da grundrechtswidrig, nicht zu akzeptieren; zumal bei einer legalisierten Jungenbeschneidung die “milde Sunna”, wie sie etwa die Assalaam Foundation in Indonesien öffentlich praktiziert, (mit Betäubung) auch in Deutschland statthaft sein müsste.

Der Ethikrat sendet leider auch bereits die grundgesetzwidrigen falschen Signale, nur Reinhard Merkel bleibt fast grundgesetzkonform:

Die frühkindliche Beschneidung ist ein massiver körperlicher Eingriff in die geschützte, verfassungsrechtlich geschützte physische Integrität des Kindes. … Lassen Sie mich ganz deutlich sagen, dass das Recht auf Religionsfreiheit auf gar keinen Fall ein Recht gewährt, unmittelbar in den Körper anderer Personen einzudringen. Es geht ganz primär um das elterliche Sorge- und Erziehungsrecht.

Genau, und über dieses Recht wacht die staatliche Gemeinschaft; und so richtet sich meine Petition auf § 1631 BGB.

Leider mogelt sich Rechtswissenschaftler Merkel im selben Interview dann doch zur umfassenden Betäubung des Kindes durch, dem dann die nur Sekunden eher noch zugestandene körperliche Unversehrtheit im Namen der elterlichen Frömmigkeit, Traditionspflege und (juristisch falsch verstandenen) Fürsorge geraubt werden dürfe.

Der Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie liegt da natürlich falsch und weiß das, und der Bundestag weiß das auch und wird in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf einbringen, der den Zirkumzisionsfreunden Angela Merkel und Volker Beck sowie dem Ethikrat argumentativ folgt. Das Parlament wird dann, so ist jetzt zu befürchten, dem Druck der global und gegenmodern aktiven religiösen Lobbygruppen nachgeben, nicht zuletzt den legalistischen Parteigängern der Scharia.

Dann hätte sich das angeblich vom Himmel herab gekommene, frauenfeindliche und kinderfeindliche Islamische Recht nicht bewegt und das Grundgesetz nachgegeben. Das ist im säkularen Staat zu verhindern.

Zur ebenfalls bleibend grundgesetzwidrigen jüdischen Zirkumzision (Brit Mila) an Neugeborenen möchte der Petitionsausschuss bitte die angefügten drei Quellen Dr. Paul D. Tinari; David B. Chamberlain Ph. D. und Mosheh ben Maimon genannt Moses Maimonides zur Kenntnis nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy

Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt

Sozialpädagogin

Q u e l l e n

A neurologist who saw the results to postulated that the data indicated that circumcision affected most intensely the portions of the victim’s brain associated with reasoning, perception and emotions. Follow up tests on the infant one day, one week and one month after the surgery indicated that the child’s brain never returned to its baseline configuration. In other words, the evidence generated by this research indicated that the brain of the circumcised infant was permanently changed by the surgery.

Dr. Paul D. Tinari, Ph. D.

http://www.drmomma.org/2009/10/mri-studies-brain-permanently-altered.html

In a definitive study of the types and degrees of crying during circumcision, psychologists and physicians at Washington University in St. Louis measured cries in exhaustive detail (Porter, Miller, & Marshall, 1986). They discovered that crying correlated with the invasiveness of the surgery. For the thirty babies in the study the frequency of cries shot up from 224 in the ten minutes before restraint, to 1,817 cries during the three minutes of lysis. There were almost as many cries in the following two minutes of clamping, pulling, and cutting.

Detailed sound portraits (spectrograms) of cries at different stages of the operation were easily sorted into separate piles by strangers who did not know what they were looking at. The variation and urgency of cries was obvious to adult judges who were listening. The degree of urgency matched the stages of wsurgical invasiveness and unmistakably represented degrees of infant pain.

Babies Remember Pain

David B. Chamberlain Ph. D.

PRE- AND PERI-NATAL PSYCHOLOGY, Volume 3, Number 4: Pages 297-310, Summer 1989.

http://www.cirp.org/library/psych/chamberlain/

The bodily injury caused to that organ is exactly that which is desired; it does not interrupt any vital function, nor does it destroy the power of generation. Circumcision simply counteracts excessive lust; for there is no doubt that circumcision weakens the power of sexual excitement, and sometimes lessens the natural enjoyment: the organ necessarily becomes weak when it loses blood and is deprived of its covering from the beginning. Our Sages (Beresh. Rabba, c. 80) say distinctly: It is hard for a woman, with whom an uncircumcised had sexual intercourse, to separate from him. This is, as I believe, the best reason for the commandment concerning circumcision. And who was the first to perform this commandment? Abraham, our father! …

This law can only be kept and perpetuated in its perfection, if circumcision is performed when the child is very young, and this for three good reasons. First, if the operation were postponed till the boy had grown up, he would perhaps not submit to it. Secondly, the young child has not much pain, because the skin is tender, and the imagination weak; for grown-up persons are in dread and fear of things which they imagine as coming, some time before these actually occur. Thirdly, when a child is very young, the parents do not think much of him; because the image of the child, that leads the parents to love him, has not yet taken a firm root in their minds. That image becomes stronger by the continual sight; it grows with the development of the child, and later on the image begins again to decrease and to vanish. The parents’ love for a new-born child is not so great as it is when the child is one year old; and when one year old, it is less loved by them than when six years old. The feeling and love of the father for the child would have led him to neglect the law if he were allowed to wait two or three years, whilst shortly after birth the image is very weak in the mind of the parent, especially of the father who is responsible for the execution of this commandment. The circumcision must take place on the eighth day (Lev. xii. 3), because all living beings are after birth, within the first seven days, very weak and exceedingly tender, as if they were still in the womb of their mother; not until the eighth day can they be counted among those that enjoy the light of the world. That this is also the case with beasts may be inferred from the words of Scripture: “Seven days shall it be under the dam” (Lev. xxii. 27), as if it had no vitality before the end of that period. In the same manner man is circumcised after the completion of seven days. The period has been fixed, and has not been left to everybody’s judgment.

The Guide of the Perplexed, Teil III, Kapitel XLIX

Moses Maimonides

Dalālat al-ḥā`irīn, hebräisch als More nevuchim, Führer der Unschlüssigen. Maimonides Hauptwerk entstand ungefähr zwischen dem Jahr 1176 und 1190 oder 1200

http://www.sacred-texts.com/jud/gfp/gfp185.htm

The Guide of the Perplexed, Übersetzung M. Friedländer (1903)

http://www.sacred-texts.com/jud/gfp/gfp185.htm

DEUTSCHER BUNDESTAG

Petitionsausschuss

Pet 4-17-07-451-040847

(Bitte bei allen Zuschriften angeben)

Herrn

Edward von Roy

Mönchengladbach

27.09.2012

Betr.: Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Bezug: Ihre E-Mail vom 18.09.2012

Sehr geehrter Herr von Roy,

für Ihr Schreiben danke ich Ihnen.

Aus arbeitsorganisatorischen Gründen ist eine Änderung der Struktur in Ihrem Sinne leider nicht möglich.

Inhaltlich werden selbstverständlich alle von Ihnen eingebrachten Aspekte geprüft.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

( … )

Keine religiös begründete Beschneidung an Jungen

Juli 16, 2012

Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE)

Presseerklärung

16.07.2012

Kindesmisshandlung unter religiösem Vorwand

Der Zentralrat der Ex-Muslime begrüßt die Entscheidung des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012 zum Thema Jungenbeschneidung ohne medizinische Indikation (Az. 151 Ns 169/11) und rät der deutschen Regierung dringend davon ab, jetzt angesichts der Wünsche der religiösen Organisationen in die Knie zu gehen.

Im Sommer 2012 kämpfen orthodoxe jüdische und islamische Organisationen, sonst nicht selten verfeindet, Hand in Hand gegen das Kölner Beschneidungsurteil. Die an der gegenmodernen Scharia festhaltenden Islamverbände möchten bis nach Karlsruhe gehen; andere warnen vor einem erneuerten Völkermord oder Holocaust.

Die deutsche Regierung wird offensichtlich von den reaktionären religiösen Wortführern unter erheblichen Druck gesetzt und will Rechtsklarheit schaffen. Bundesaußenminister Guido Westerwelle etwa will die „die Beschneidung als Ausdruck religiöser Vielfalt geschützt“ wissen, ein Argument, mit dem man künftig auch die Mädchenbeschneidung legitimieren und legalisieren müsste.

Kein Kind auf der Welt möchte Angst haben oder Schmerzen erleiden. Es geht also ebenso um Kinder, die hier leben, wie um Kinder in den vom Islam geprägten Ländern.

Am Diskussionsthema Zirkumzision sehen wir, dass die Religionsführer und die Mächtigen der Politik zusammenarbeiten; dabei sollten wir im säkularen und freiheitlich demokratischen Staat Politik und Religion voneinander trennen.

Die eine Seite argumentiert mit Traditionsbewusstsein und religiöser Pflicht und billigt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines nicht einwilligungsfähigen Kindes.

Uns hingegen geht es um um säkular-humanistische Werte im 21. Jahrhundert und um die allgemeinen Menschenrechte, die schließlich auch für Kinder gelten. Spät genug, am 15. Juli 2010, hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ohne Vorbehalte akzeptiert.

In diesen Tagen polarisiert die oft bagatellisierte Frage der Beschneidung von Jungen die deutsche Gesellschaft. Während sich manche hinter der Religionsfreiheit oder der Multikulturalität verstecken und die blutige Tradition verteidigen oder versuchen den Gegner als Rassisten darzustellen, betonen wir die Kinderrechte, die auch von religiösen Organisationen nicht eingeschränkt werden dürfen. Körperverletzung ist kein schützenswertes religiöses Ritual.

Einige von uns, die aus einem so genannten islamischen Land hierher nach Europa gekommen sind, haben Erinnerungen daran, wie kleine Kinder unter der Beschneidung gelitten haben. Das ist ein religiös begründeter Angriff auf den wehrlosen Kinderkörper, der weltweit Tag für Tag Opfer fordert. Die Jungenbeschneidung ist keinesfalls risikolos, sondern kann schwere Komplikationen nach sich ziehen, wie es im Kölner Fall geschehen ist.

Der Zentralrat der Ex-Muslime hat in seinen Reihen mehrere erwachsene Mitglieder, die diesen Angriff als Kind erlebt haben und die bis jetzt von diesem Trauma nicht befreit sind.

Nach Artikel 3 (1) der UN-Kinderrechtskonvention „ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ Zudem ist zwar nach dem deutschen Grundgesetz Artikel 6 (2) „Pflege und Erziehung der Kinder … das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“, aber dieses Recht der Eltern hat Grenzen, denn: „über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Wenn wir Beschneidungen gesetzlich erlauben, ist das der Einstieg in das religiös begründete Sonderrecht, in die Rechtsspaltung.

Das ist Stammeserziehung und kulturell vormodern. Im Sinne der Durchsetzung der negativen Religionsfreiheit ist es wichtig, dass dem Kind keine traumatisierende Verletzungserfahrung und bleibende Körpermutilation aufgezwungen wird, solange es nicht einwilligungsfähig ist, was wahrscheinlich aufgrund des hohen Erwartungs- und Gruppendrucks auch bei einem 14-jährigen oder 16-jährigen Jungen noch nicht der Fall ist.

Mina Ahadi

E-Mail: minaahadi@aol.com

Telefon: 0049 (0) 1775692413

Internationales Komitee gegen Todesstrafe

International Committee Against Execution (ICAE)

http://notonemoreexecution.org

Internationales Komitee gegen Steinigung

International Committee Against Stoning (ICAS)

http://stopstonningnow.com/wpress/

Jungenbeschneidung

Oktober 25, 2007

فطرة

fiṭra

natürliches Ausgerichtetsein auf Allah hin

Blutige Neugeburt im afropazifischen Jägerbund

Zehnter Themenkreis. In einem Landstrich oder Familienverband, in dem alle Mädchen zu beschneiden sind, ist die Unbeschnittene nicht heiratsfähig und ruft ihr unreiner Leib die bösen Geister heran oder die koranisch verbürgten Dschinnen. Beim globalen Top-Tabuthema Jungenbeschneidung ist es ganz entsprechend und ist der Unbeschnittene hochwahrscheinlich kein vollwertiger Mann und folglich kein ehrenwerter Mensch. Im aufklärungsverweigernden Islam von Scharia und Fiqh gilt das nicht per Kult-OP veränderte männliche Genital als Heilsgefährdung. Wer weiß, bleibt auch nur ein Junge unbeschnitten, könnten die Seelen ganzer Grundschulklassen oder Straßenzüge denn nicht auf ewig in der Hölle brennen? Ein Plädoyer für die körperliche Unversehrtheit wenigstens des Kindes und Jugendlichen, die zu den allgemeinen Menschenrechten zu rechnen ist und die auch durch elterlich angestrebte Seelenrettung, „Religionsfreiheit“, Liebe zum Archaischen oder durch postmoderne Multikulturkonzepte nicht außer Kraft zu setzen ist. Von Jacques Auvergne (2007).

Meine als Kind aus Oberschlesien übergesiedelte Nachbarin, ausgebildete Sozialpädagogin, deutscher Pass, hat drei Kinder, drei Söhne (11, 8 und 6 Jahre) von drei verschiedenen Vätern: einem Kroaten, einem Russlanddeutschen und einem Ägypter. Zu allen drei Männern hat sie und haben die Kinder seit Jahren leider keinen Kontakt. Doch da gibt es die Cousine des Ägypters und die wohnt im Stadtviertel. Im Sommer 2006 besuchte die verheiratete Ägypterin die allein erziehende Mutter und empfiehlt ihr, „zur Gesundheit und zum Wohlbefinden des Jüngsten“ die unter Medizinern als Zirkumzision bekannte „Beschneidung“ durchführen zu lassen. Nach 20 Besuchen und bei immer heftigerem Drängen der Freundin („Ich kann nachts nicht schlafen vor Herzweh weil ich mir vorstelle, dass der Junge unbeschnitten bleibt“) gab die Deutsche nach und suchte einen Kinderarzt auf, nicht ohne ihren kleinen Sohn mit allerlei Listen auf eine angebliche Überflüssigkeit der Vorhaut aufmerksam zu machen. Der erste Arzt lehnte ab, der zweite, ein Urologe, führte die Operation auf Krankenkassenkosten durch, medizinische absolute Indikation bestand nicht. Inzwischen hat sie auch ihre beiden anderen Jungen beschneiden lassen können, man staune über ihre Argumentation: „aus Gerechtigkeit“. Eine relative Indikation dürfte sich gefunden haben, der Mythos Phimose funktioniert bei Kinderärzten oder Krankenhäusern und vielleicht fand sich ein Hauch von Entzündung an den kindlichen Vorhäuten.

Hier ist der ethnische, „multikulturelle“ Charakter der Entscheidung pro Zirkumzision einen Blick wert und die Frage, warum gegen das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit verstoßen wurde.

Objektiv gesagt stoßen zwei Kulturen aufeinander: eine, welche die Jungenbeschneidung als obligatorisch betrachtet und die andere, die sie traditionell nicht kennt. Es wurde nicht, als Kompromiss wäre das ja immerhin denkbar, ein Ersatzritual vollzogen. Auch folgte man nun gar nicht dem traditionellen europäischen (oder chinesischen oder indischen) Stil der genitalen Unversehrtheit. Sondern man folgte, vielleicht in einer modischen Orientbegeisterung oder aus Höflichkeit, der islamischen Alltagspraxis des längst in sein Herkunftsland verschwundenen biologischen Vaters.

So, wie diese deutsche Familie die Jungenbeschneidung akzeptiert hat und irgendwann in eine weitere Generation tradieren wird oder schon bald ihre Nachbarn überzeugt, mag sich in vergangenen Epochen die MGM innerhalb von Afrika ausgebreitet haben, Landstrich für Landstrich.

FGM gibt es nur dort, wo es MGM gibt, und beide, wohl mehrere Jahrtausende alte Arten der Genitalverstümmelung stammen nicht vom Himmel (eher schon von machtbewussten Schamanen) und wurden erst allmählich attraktiv, Kilometer für Kilometer und Dorf um Dorf. Auch wenn bereits Australiens traditionell lebende Ureinwohner Genitalmutilationen durchführten, dürfen wir eine Vorvergangenheit intakter Geschlechtsorgane annehmen, die von den heutigen Himmelswächtern als Zeit der Unwissenheit (Götzenkult; Dschahiliyya) dargestellt werden muss. Das Abschneiden der Penisvorhaut ist eben nicht Natur, vielmehr ist das Gesamtkonzept von der islamischen Fitra (fiṭra), dem natürlichen Ausgerichtetsein auf Allah hin etwas Andressiertes und eine nicht hinnehmbare Einschränkung kindlicher Unbeschwertheit und Potentiale. Die Theologie der Fitra mitsamt ihrer „die Seele vor der Hölle rettenden“ Praxis der Genitalbeschneidung ist in moderne Bildungsarbeit oder Justiz ebenso wenig zu „integrieren“ wie Kindbraut oder Burka.

Von den zwei Kulturen, beschneidungsobligatorisch versus beschneidungsindifferent, fordert auch nur die eine, die andere, die der alten Europäer, hatte die Beschneidung von Jungen seit Jahrhunderten übersehen, bis auf ein paar Diskussionen in der frühesten Christenheit. Eine Ausnahme war der englische Sprachraum des frühen zwanzigsten Jahrhunderts, wo Ärzte für die Zirkumzision warben. In sind den USA sind Routinebeschneidungen dann jahrzehntelang leider völlig üblich gewesen, andererseits konnte sich dort eine starke Anti-MGM-Lobby entwickeln. Seit 1999 empfehlen US-Ärzteverbände die Routinebeschneidung nicht mehr und prompt beginnt die amerikanische Quote der Neubeschnittenen erfreulich zu sinken. Die legendäre „kulturelle Sondersorte Mensch“ namens Umma blockt jede Diskussion zur MGM ab, wie beim Thema der repressiven Schariapflichten leider immer noch üblich und versteckt sich hinter angeblichen Hygienevorteilen oder bedroht Kritiker (nun, Islamkritiker) offen.

Wie kommen Islam und Judentum zur Amputation des Praeputiums? Ein die Beschneidung (Brit Mila) erstanwendender Abraham ist ein frommer Mythos, viel ältere Kulturen im östlichen Afrika dürften die erste Heimat der Zirkumzision sein. Die menschheitsgeschichtliche Beschneidung ist damit nicht jüdisch, sondern steinzeitlich, und auch die Aborigines beschneiden sicherlich länger als der vor 4000 Jahren genitalchirurgisch angeblich eine Axt verwendende achtzigjährige Stammvater fraglicher Historizität. Mohammed oder dessen Erbverwalter standardisierten die wahrscheinlich in dem einen oder anderen polytheistisch-altarabischen Stamm vorhandene und von diesem von benachbarten Juden, Ägyptern, Niloten oder Somaliern übernommene MGM als Bestandteil der Pflichtenlehre, spätere Jahrhunderte legten fest: ohne Jungenbeschneidung keine Religion und ohne Hidschab („Kopftuch“) auch nicht, alles andere regelt Yusuf al-Qaradawi.

Bruno Bettelheim (Die symbolischen Wunden – Pubertätsriten und der Neid des Mannes, englisch 1954 als: Symbolic Wounds; Puberty Rites and the Envious Male) forschte eingehend zu dem bis heute irritierend tabubehafteten Thema Jungenbeschneidung so vieler afrikanischer und pazifischer Völker. Er kommt zum Schluss, dass die Beschneidung einem etwas kläglichen Versuch der Aneignung der magischen weiblichen Geburtskraft durch die neidischen Jägerbünde entspreche. Blut müsse fließen wie bei einer Geburt. Diese blutige Initiation werde zum Gottesdienst.

Solche Neugeburt in die Kriegerkaste hinein würdigt die eigentliche Geburt herab, überkrönt diese jedenfalls hierarchisch, denn nur Männer werden zu Kulturwesen (Stichwort „Mann wird gemacht“), die Frau bleibe dem Erdhaften und Animalischen nahe. Als Betriebsprogramm eines jeden Patriarchats kommt uns Europäern eine derartige misogyne Denkfigur durchaus bekannt vor (Griechen, Römer; Paulus; Vatikan), auch wenn das christianisierte Europa traditionelle Genitalmutilationen nur von seinen zumeist neidisch bis argwöhnisch beäugten Nachbarn jüdischen Glaubens ahnt oder aus der christlich verstandenen Malerei eines Friedrich Herlin (1466) oder Guido Reni (1635-1640) kennt, die die Beschneidung Jesu darstellten.

Es ist wohl die Exotik der Körpermutilation in einem postmodernen Alltag der Geheimnislosigkeit, Belanglosigkeit und Seichtheit, welche ausgerechnet die nordamerikanische Pop-Ikone Madonna 2006 zur bislang glücklicherweise wohl nicht umgesetzten Aussage hinreißen ließ: „Ich will meinen kleinen Adoptivsohn aus Malawi gemäß den heiligen Riten der hebräischen Kabbalah zirkumzisieren, beschneiden, lassen!“ Ein paar hundert Menschen protestierten empört, darunter Hindus, Atheisten, Juden, Christen und sogar Kabbalisten. Der biologische Vater des Knaben ermahnte ebenfalls Adoptivmutter Madonna: „bei uns in Malawi gibt es keine Jungenbeschneidung, bitte tun sie diese unnötige Operation meinem Sohn nicht an.“ Muslime aber waren wohl nicht unter den Protestierenden, und dieses Schweigen muss uns Pädagogen oder Sozialarbeiter interessieren.

Denn nur Necla Kelek war vor zwei Jahren mutig genug, in ihrem: Die verlorenen Söhne – Plädoyer zur Befreiung des muslimischen Mannes (bei Kiepenheuer und Witsch, Köln 2006) ihre Glaubensschwestern und Glaubensbrüder zum sofortigen Abschaffen des traumatisierenden Brauchtums der Routinebeschneidung an männlichen Kindern aufzufordern. Vorerst sind es weltweit nur ganz wenige Muslimas und Muslime, die diesen aufgeklärten Vorschlag offen unterstützen, die Masse der Umma (muslimische Weltgemeinde) schweigt, sei es aus Angst vor sozialer Ausgrenzung, aus sexualmagischen Motiven oder aus Furch vor Allahs vermutetem Missfallen. Jedenfalls verfolgen in Deutschland selbst die bildungsnäheren Menschen unter den türkeistämmigen Migranten die Strategie, zu Necla Keleks Beschneidungskritik feige zu schweigen.

Nichts scheint die Tradition der Sünnet ändern zu können, niemand verlässt dieses Kartell einer Generation um Generation und Junge für Junge aufs Neue zu wiederholenden Szene des blutigen Unterwerfens unter das Clan- und Männerrecht. Offiziell im Namen des Islam und das sogar mit einigem Recht: denn wenn auch die Beschneidung nicht im Koran steht, so fordert doch die Überlieferung (Sunna) aller Rechtsschulen die Amputation jener bergend-hüllenden, sozusagen weiblichen sensiblen Hautfalte, die eigentlich von Natur aus integraler Bestandteil des männlichen Genitales sein und bleiben sollte. Sahih Buchari (Kapitel Libas – Die Kleidung, Hadith Nummer 5890) stellt den Willen Allahs fest: „Zur Fitra gehört das Abrasieren der Schamhaare, das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und das Kurzschneiden des Schnurrbarts“, um zu präzisieren: „Zur Fitra gehören fünf Dinge: Die Beschneidung, das Abrasieren der Schamhaare, das Kurzschneiden des Schnurrbarts, das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und das Auszupfen der Achselhaare (Nr. 5891).

Die Beschneidung. Seelisch und sozial ein Kastrationsängste berührendes Leiden, blutig und vor den schweigend zuschauenden Zeugen der ewigen Großfamilie – du bist Opfer geworden, darfst es aber dein Leben lang nicht sagen. Ur Szene islamischer Gewalterfahrung, möglicherweise ja berechtigend zur Verachtung der unreinen, für das Höllenfeuer bestimmten weil zumeist unbeschnittenen Männer (und ihrer Frauen!).

Nordostafrikanische Hirtenstämme dürften einzelnen arabischen Clans die Beschneidung, weit vor Mohammed, einstmals überliefert haben und manche alten Ägypter kannten die Jungenbeschneidung. Doch aus der Stammesfehde der Quraish und Sulaim (Mohammed in Mekka und Medina) wurde eine Weltreligion. Und wieder einmal ist Islam im interreligiösen Vergleich die Kultur des radikalen Spaltens: die Menschheit wird in zwei Quasi Rassen geteilt, in Beschneider und Nichtbeschneider, in Gläubige und Ungläubige.

Islamintern wird mit der Beschneidung, ebenso wie mit dem Kopftuch, die Gender Apartheid der zwei angeblich einander wesensfremden Kollektive der Männer und Frauen verewigt – seelisch „halbierte Menschen“ (Dinnerstein). Community konforme sexuelle Aufträge werden dem Jungen mit der Beschneidung mitgegeben. Zu einem selbst bestimmten Leben, zum Erarbeiten einer „eigenen Geschichte“ (Kelek) wird mit der Zwangsbeschneidung nun leider nicht gerade ermuntert.

Fitra ist ein verzerrter Blick auf die Natur, den menschlichen Körper, die Gesellschaft und das Weltganze. Fitra ist die ideologisierte Menschennatur aus radikal islamischem Blickwinkel, heutzutage aus revolutionär gegenmoderner Perspektive.

Nebenbei sagt Fitra auch, dass jeder Mensch „von Natur aus“ Muslim sei. Islam erklärt sich als „natürlich“, „der Natur gemäß“. Wer den „naturhaften“ Islam kritisiert, handele also gegen seine eigene Natur. Ein günstiges Argument der Erpressung. Du bist Islamkritiker: damit bist du widernatürlich … sofern du dich hier erpressen lässt.

Ein „vom Himmel herab gekommenes“ steinzeitliches Stammesritual sickert in die in Ausdünnung befindliche kulturelle Moderne und spaltet Schulklasse und Kollegenkreis in Initiierte und Unveredelte, Paradiestaugliche und Gottlose. Sagen wir als Pädagogen oder Sozialarbeiter Ja zur körperlichen Unversehrtheit, und begründen dieses mit den universellen Menschenrechten vom 10. Dezember 1948 und dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989. Saudi-Arabien hat die UN-Kinderrechtskonvention 1996 zwar ratifiziert, das aber zugleich eingeschränkt, da sie nur so weit gelten dürfe, wie ihre Artikel „nicht in Konflikt mit den Vorgaben des Islamischen Gesetzes [Scharia] geraten“ (with respect to all such articles as are in conflict with the provisions of Islamic law).

Allahs Gesetz steht – weltweit – im Zweifelsfall ganz offensichtlich über dem Kindeswohl, jedenfalls glaubt das auch die Islamische Republik Iran bzw. deren Obrigkeit. 1991 unterzeichnet und drei Jahre darauf ratifiziert, ist das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Convention on the Rights of the Child) der Vereinten Nationen vom Mullahregime selbstbewusst kommentiert worden mit einem Zurückweisen aller Normen, die gegen die Islamische Scharia verstoßen könnten (The Islamic Republic of Iran is making reservation to the articles and provisions which may be contrary to the Islamic Shariah; so steht es im Vorbehalt). 1994 wurde angemerkt, dass man ihren Inhalt nicht anzuwenden bereit ist, soweit er „nicht kompatibel mit den Islamischen Gesetzen“ ist (The Government of the Islamic Republic of Iran reserves the right not to apply any provisions or articles of the Convention that are incompatible with Islamic Laws; so der Vorbehalt bei Ratifizierung).

Indonesien, Kuweit, Katar, Syrien, alle diese und noch mehr „islampflichtige“ Staaten schränkten die 11. Kinderrechtskonvention aus heiliger Überzeugung ein und ließen das Islamische Gesetz (Islamic Shariah, Islamic Laws) dabei ausdrücklich unangetastet. Uns Universalisten und Kritikern der diversen Kulturkreistheorien geht es dabei um Kinderrechtsverletzungen wie Verheiratungen sehr junger Mädchen – und sicherlich auch um die Routinebeschneidung, denn Jungengenitale bleiben in den genannten Staaten, anders als UN-Konventionen, nicht unangetastet, sondern werden, mit derselben heiligen Gewissheit beschnitten. Saudi-Arabien und der Iran haben ihre Religion richtig verstanden, im Islam von Scharia und Fiqh zerstört das Heilige das Heile.

Erwachsene mögen an sich eine Schönheitsoperation durchführen, pauschal empfehlen kann man das allerdings sicherlich nicht, Kinder jedoch sind gar nicht einwilligungsfähig.

Fleischopfer vom lebenden Objekt und vermeintliche Reinheit und Gottesfurcht beweisende Initiationsnarben gehören ins Geschichtsbuch und nicht auf den Kinderkörper.

Der Schariagehorsam ist eben nicht angeboren, es gibt kein Kopftuch-Gen und die Umma ist auch keine Rasse.

Die schafiitische Rechtsschule, etwa mit Imam an-Nawawi oder im Rechtskompendium des Ahmad ibn Naqib al-Misri, fordert und praktiziert die Amputation des baẓr (pl. buẓūr), also der Klitoris – und nicht lediglich der Klitorisvorhaut, wie der US-amerikanische Sufi-Scheich Nuh Ha Mim Keller ungerührt, westlichen Ohren schmeichelnd, das Buch Reliance of the Traveller zielsicher falsch übersetzt.

Wer die islamische Jungenbeschneidung nicht pauschal ablehnt wird juristisch nichts erfolgreich gegen die FGM tun können solange das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes noch gilt. Umgekehrt ist und bleibt die medizinisch nicht indizierte Jungenbeschneidung selbstverständlich eine HGM oder human genital mutilation, eine Genitalerstümmelung. Diese gilt es abzuwehren, wir dürfen den alle Mädchen und Jungen sexualisierenden islamischen Gruppenzwang und traumatisierenden Beschneidungsritus nicht für naturgegeben oder „vom Himmel gewollt“ halten.

Sagen wir Nein zur Routinebeschneidung an Jungen.

Jacques Auvergne