Posts Tagged ‘Keine Ehe unter 18’

Minderjährige gehören in die Schule, nicht ins Ehebett

Mai 14, 2017

Nein zu jedem Versuch, den Kinder- und Jugendschutz (Keine Ehe unter achtzehn) aufzuweichen

Was zu befürchten war, ist seit dem 12. Mai 2017 eingetreten: Im letzten möglichen Augenblick wird durch die Länderkammer der durchaus gelungene Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen angegriffen. Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/12086) war am 28. April 2017 in erster Lesung beraten worden. Jetzt ist zu verhindern, dass Deutschland in den nächsten Wochen die Frühehen, ob jesidisch, bei den Roma oder als Kinderehen nach islamischem Nikah (Heirat vor dem Imam, beispielsweise die islamischen Kinderehen Griechenlands), straffrei stellt. Erneut behandelt jetzt der Bundestag das Thema (Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zur Bekämpfung von Kinderehen am 17. Mai 2017). Von Ümmühan Karagözlü und Jacques Auvergne.

In seiner 957. Sitzung am 12. Mai 2017 bittet der Bundesrat (BR 275/17(B) Beschlussdrucksache) darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob „insbesondere bei einem besonderen kulturellen Hintergrund“ Ausnahmen hinsichtlich des Heiratsmindestalters von achtzehn Jahren zu ermöglichen sind.

Den in der Begründung des Gesetzentwurfs genannten Bereich möglicher Rechtfertigungen für eine Minderjährigenehe, beispielsweise eine schwere und lebensbedrohliche Erkrankung oder eine krankheitsbedingte Suizidgefahr des minderjährigen Ehegatten, hält die Länderkammer für allzu eng und lässt über weitere Ausnahmen nachdenken.

Nachvollziehbarkeit sowie Verlässlichkeit und Rechtssicherheit sollen dem Einzelfall weichen. Das Verfassungsorgan Bundesrat betont, dass vor dem Hintergrund der „prioritären Pflicht zur Berücksichtigung des Kindeswohls pauschale Lösungen nicht in Betracht kommen“ und fordert die „einzelfallbezogene Prüfung des Wohls des oder der betroffenen Minderjährigen in einem familiengerichtlichen Verfahren“.

Selbstverständlich hat das Verbot einer Ehe beispielsweise mit einer erst 14 oder 15 Jahre alten ‚Ehefrau‘ nicht nur im Einzelfall zu gelten, sondern ernst gemeint sowie ausnahmslos (Bundesrat: „pauschal“).

Völlig altersgemäß kann ein Minderjähriger, also ein Mensch unter 18 Jahren, die persönlichen Folgen eines Ehevertrags und Ehelebens nicht abschätzen und ist daher in seine Heirat nicht einwilligungsfähig, ihm fehlt die Ehemündigkeit. Dass Deutschland das Heiratsalter auf 18 Jahre, ohne Ausnahme, anheben will, ist daher überfällig.

Während Kindeswohl nichts anderes bedeuten kann als ‚Keine Heirat unter achtzehn‘, vermengt der Bundesrat in seinem Beschluss vom 12. Mai den Kindeswohlbegriff mit demjenigen eines die Gerechtigkeit angeblich sichernden Einzelfalles („aus Kindeswohlgesichtspunkten und Gründen der Einzelfallgerechtigkeit“). Selbst bei „besonderen kulturellen“ Gründen (Döner statt Currywurst?) unterscheidet sich das Kindeswohl eines noch nicht volljährigen Menschen mit Einwanderungsgeschichte nicht von demjenigen eines Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund.

Auch der Bundesrat unterliegt dem Verfassungsrecht. Art. 20 (3) GG: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung […] gebunden“. Daher hat die Länderkammer zu beachten: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (GG Art. 3 (1)), niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden (s. GG 3 (3)).

Auch ein ganzheitlich verstandenes Kindeswohl („insgesamt das Wohl des Kindes“) hat der Bundesrat nicht mit dem sozialen Umfeld des Mädchens oder Jungen oder mit den seelischen Wünschen oder Nöten des Minderjährigen zu vermischen. Eine Ehe mit allen Rechten und Pflichten einzugehen kann dem Kindeswohl niemals entsprechen. Kinder oder Jugendliche gehören in keinem Fall vor den Traualtar oder ins Ehebett, auch „weitere besondere soziale und psychologische Belange der betroffenen Minderjährigen“ rechtfertigen keine Kinderehen.

Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, der 40 jährige ‚Ehemann‘ einer Vierzehnjährigen ist nicht als Begleitperson anzuerkennen, sind durch das Jugendamt in Obhut zu nehmen. Für eventuelle Kinder der Kinder existieren entsprechende Gesetze und Unterstützungsangebote. Es spricht nichts dagegen, dass die beiden Menschen weiterhin ggf. begleiteten Kontakt halten und sich sehen. Wenn sie sich lieben und zusammen leben möchten, können sie heiraten, sobald jeder 18 Jahre alt geworden ist.

Ümmühan Karagözlü; Jacques Auvergne

Q u e l l e n

Bundesrat am 12.05.2017

Drucksache 275/17 (Beschluss)

Stellungnahme des Bundesrates

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0201-0300/275-17(B).pdf

hhttp://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0201-0300/275-17(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

Regierungsentwurf

RegE: Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Bekaempfung_Kinderehe.html?nn=6704238

Deutscher Bundestag

Drucksache18/12086

25.04.2017

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen (Vorabfassung)

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/120/1812086.pdf

Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen (18/12086) eingebracht, der am Mittwoch, 17. Mai 2017, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz steht. Die Sitzung unter Leitung von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 15 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw20-pa-recht-kinderehe/506500

https://www.bundestag.de/ausschuesse18/a06/anhoerungen/bekaempfung-kinderehen/505928

An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

20.08.2016

Eherecht Pet 4-18-07-4030-036062

Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

1 Es sind ausnahmslos keine Ehen mehr anzuerkennen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist, was auch für religiöse Eheschließungen gilt wie die islamische Imam-Nikah.

2 Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, können auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden.

3 Gesetzliche Absicherung einer Altersgrenze für Ehemündigkeit von 18 Jahren und Abschaffung der bisher gültigen deutschen Ausnahmegenehmigung einer Heirat bereits ab 16 Jahren.

4 Wiedereinführung der standesamtlichen Voraustrauung und Benennung der religiösen Voraustrauung, auch der Imam-Nikah, als Straftatbestand.

5 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah in der universitären Imamausbildung sowie Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).

6 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah im öffentlichen Schulunterricht, auch im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.

7 Resolution des Deutschen Bundestages: Aufforderung an die Hellenische Republik, seit 1981 Mitglied in der Europäischen Union, die seit 1920 (Vertrag von Sèvres) bzw. 1923 (Vertrag von Lausanne) implementierte Scharia aus dem Griechischen Recht zu entfernen, ein Ehe- und Familienrecht ohne religiös oder anderweitig begründete Rechtsspaltung einzuführen und ein Heiratsalter von 18 Jahren durchzusetzen.

Begründung

Islamisches Recht ist Scharia. […]

https://schariagegner.wordpress.com/2016/08/20/petition-gegen-kinderehen/

Türkei § 231: “… nicht strafbar, wenn der Vergewaltiger das Opfer heiratet”

November 20, 2016

زواج الأطفال

zawāǧ al-aṭfāl

Kinderehe

Kein Islam ohne Kinderehen – wie in Türkiye so in Almanya

Zum Kindertag (Universal Children’s Day), dem 20. November als dem Tag der Deklaration über die Rechte der Kinder (1959) und der dreißig Jahre jüngeren UN-Kinderrechtskonvention (1989). Von Jacques Auvergne, 20.11.2016.

Seit mehreren Monaten Hand in Hand kämpfen für die Legalisierung (Straffreistellung) der Kinderehen der Justizminister (Adalet Bakanı) der Republik Türkei Bekir Bozdağ sowie in der Bundesrepublik Deutschland Amtskollege Heiko Maas.

Schließlich will man Scharia (Islam) plus Fiqh (auch Islam) integrieren und hat Allahgott in seiner eigenen Rede (Koran) sowie durch Mohammeds unbedingt nachzuahmendes Vorbild (Hadith) das weibliche Heiratsalter festgesetzt auf neun Jahre. Neun Mondjahre wohlgemerkt, das sind solare acht Jahre sieben Monate.

Das Prinzip vom Sex mit der Kindbraut ist auch gar kein Wahhabismus, Salafismus oder Islamismus, jene drei Phantome, über die man sich transatlantisch noch ein bisschen empören darf und die es islamisch allesamt nicht gibt, sondern echte zeitlose Religion nach Koran und Hadith.

… and my mother handed me over to him, and at that time I was a girl of nine years of age.

(Sahih al-Buchari Band 5 Buch 58 Nummer 234)

… and he took up cohabitation with me, when I was nine.

(Abu Dawud Buch 41 Nummer 4917)

Der Gesandte Allahs, (…), nahm seine Eheschließung mit mir vor, als ich sechs Jahre alt war, und mit mir eheliche Beziehungen erst unterhielt, als ich neun Jahre alt war. …

(bei Sahih Muslim Nummer 2547; ebenfalls bei Sahih al-Buchari Band 7 Buch 62 Vers 64.)

Seit dem 20. August 2016, nämlich seit der Petition gegen Kinderehen (Eherecht Pet 4-18-07-4030-036062) kann jeder deutsche Bundestagsabgeordnete wissen, dass die Kinderehen seit Jahrzehnten auch in Europa unter den Teppich gekehrte schlechte Tatsache und dabei sogar in Deutschland aufgetreten sind, namentlich bei der türkischen Minderheit Griechenlands, deren Mufti die Mädchen in Augenschein nimmt und, befindet er sie für reif genug, islamisch verheiratet (Imamehe arab. Nikah).

Das auf Mohammeds Heirat mit Aischa zurückgehende islamische Prinzip Kindbraut ist politisch durchzusetzen, denn nicht nur für das Personenstands- oder Familienrecht gilt, dass Allah Souverän ist und der Mensch keine Gesetze erlassen darf. Wer andere Gesetze anwendet als die von Allahgott herabgekommenen, verspielt im Diesseits schuldhaft den Gnadenstand mit seinem Schöpfer und wird dafür Jenseits hochwahrscheinlich auf Dauer im Höllenfeuer schmoren:

Those who do not judge by the laws of God are disbelievers.

Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen.

Koran 5:44

Übermorgen, am 22. November 2016 wird sich das türkische Parlament ein zweites Mal mit dem Gesetzesvorschlag der schariatreuen AK Parti oder AKP befassen, der Adalet ve Kalkınma Partisi, deutsch Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung oder Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung, die der global aktiven Bewegung der Muslimbruderschaft nahe steht. Worum geht es.

In der Türkei soll jeder Sexualstraftäter künftig durch eine Ehe mit dem missbrauchten Mädchen straffrei ausgehen können. Selbstverständlich müssen wir versuchen, ein solches türkisches Gesetz für eine Strafbefreiung durch Heirat des Opfers zu verhindern, das seine Entsprechung bis 2014 in Marokko hätte und dort zu Selbsttötungen aus Verzweiflung führte, beispielsweise zum Suizid der Amina El Filali, die sich mit Rattengift umbrachte, oder zu jenem Mädchen aus Tétouan, das sich im Hause ihrer Eltern erhängte.

Doch geht es nicht erst um diese besonders schlimme Menschenverachtung, die erneute bzw. islamjuristisch korrekt fortgesetzte Quälerei, die darin besteht, als männlicher Missbraucher das minderjährige weibliche Opfer seines Missbrauchs heiraten zu dürfen, sondern um das – ausgesprochen islamische – Prinzip der Kinderehen an sich.

Im Sommer und Herbst dieses Jahres und angesichts einer Fülle erschreckender Nachrichten während der verstärkten Machtergreifung des islamradikalen türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan ist durch Deutschlands Politiker und Journalisten übersehen jedenfalls übergangen worden, dass die Türkei das Heiratsalter der Mädchen auf zwölf Jahre abgesenkt hat. Das ist so beschlossen und tritt am 13. Januar 2017 in Kraft.

Bereits am 14. Juli 2016 hatte Hürriyet Daily News berichtet:

The Constitutional Court has ruled to annul a provision that punishes all sexual acts against children under the age of 15 as “sexual abuse,” […]

The local court said the law does not provide legal consequences for the “consent” of victims in cases where the child victim is from 12 to 15 years of age and able to understand the meaning of the sexual act. […]

With seven votes against six, the Constitutional Court agreed with the local court and decided to annul the provision. The decision will come into effect on Jan. 13, 2017.

(Turkey’s Constitutional Court stirs outrage by annulling child sex abuse clause. ANKARA – Anadolu Agency. HÜRRIYET Daily News 14.07.2016.)

http://www.hurriyetdailynews.com/turkeys-constitutional-court-stirs-outrage-by-annulling-child-sex-abuse-clause.aspx?pageID=238&nid=101607

Seit drei Tagen darf man, mehr lässt die jeden unbotmäßigen Journalisten mit Verhaftung bedrohende türkische Pressezensur offensichtlich nicht zu, ein bisschen über 3000 oder 4000 in der Türkei inhaftierte Sexualstraftäter plappern, die ja vielleicht aus dem Gefängnis entlassen werden könnten, wenn sie das missbrauchte Mädchen heiraten dürften. Der erfreulicherweise vorhandene aufrichtige Protest, dem man Erfolg wünscht, kann sich kaum Gehör verschaffen, wer hingegen viel und laut plappern und zielsicher Nebel werfen darf, ist die schariafromme Frauenrechtsbewegung oder vielmehr Bewegung für Unterlegenheitsfeminismus KADEM (Kadın ve Demokrasi Derneği).

Führerin von KADEM ist Diktator Erdoğans Tochter Sümeyye, die in der Vergangenheit dadurch auffiel, dass sie das noch nicht im türkischen Erbrecht, aber doch für alle Zeit im Koran angeordnete halbe Erbe für die Frau verteidigte.

Sümeyye Erdoğan macht es den türkischen oder deutschen Kinderrechtlern schwer und den europäischen Verharmlosern von Scharia und Fiqh einfach. Jenen Islamschönfärbern macht sie den Weg frei, die genau wissen (man vergleiche die Parteigeschichte der GRÜNEN und deren Berliner Päderastievorkämpfer Fred Karst einerseits und andererseits das kinderfeindliche, seit Sommer 2012 im Rahmen der Diskussion um die Jungenbeschneidung und jetzt auch der islamischen Mädchenbeschneidung vernehmbare Gerede um die berüchtigte Genitale Selbstbestimmung, engl. genital autonomy), dass sie die Deutungshoheit um Begriff und Rechtsfolge der kindlichen bzw. jugendlichen Einvernehmlichkeit bzw. Einwilligungsfähigkeit erringen und behalten müssen, englisch consent, own will.

The pro-government Women’s and Democracy Association (Kadem), whose deputy chairman is Erdoğan’s younger daughter Sümeyye Erdoğan Bayraktar, said one of the biggest problems of the bill would be proving what constituted force or consent.

“How can the ‘own will’ of such a young girl be identified?” it asked. “We would like to draw attention to issues that might arise in case of it coming into force.” […]

(AFP in Istanbul. the guardian 18.11.2016.)

https://www.theguardian.com/world/2016/nov/18/turkish-bill-to-clear-men-of-child-sex-assault-if-the-marry-their-victims

Wie in Türkiye so in Almanya, die Kinderehen sind sehr grundsätzlich gewollt und, man lese die Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence (Istanbul Convention), ebenso wie die islamische FGM (arab. chitan al-inath indones. sunat perempuan) und die frauenfeindliche islamische Polygynie in die durch Deutschland am ersten Tag signierte, zum Glück noch nicht ratifizierte Istanbulkonvention integriert.

Über die Zwangsehe grübelt die Istanbulkonvention, man beachte die Worte forced, forcing, deutsch gezwungen, zwingen, eigene Hervorhebungen:

Article 37 – Forced marriage „[…] to ensure that the intentional conduct of forcing an adult or a child to enter into a marriage is criminalised […]“

Wenn alle Beteiligten – sprich wenn beide patriarchalen Clans – zufrieden sind und sich, jedenfalls irgendwie, auch der weibliche Minderjährige nicht gezwungen (forced) fühlt, gebe es, so legt es Artikel 37 der Istanbulkonvention nahe, gar kein Problem die Ehe einzugehen und ehelich geschlechtlich zu verkehren, gegebenenfalls eben auch zwischen „einem Erwachsenen oder einem Kind“ (an adult or a child).

Nur darum ging es der türkischen Regierung mit der europaweit gelangweilt und selbstverliebt gefeierten Istanbulkonvention und nur darum geht es ihr auch im November 2016. Das – ja, skandalöse – Diskutieren in dieses Tagen um eine Straflosigkeit bei Heirat des Missbrauchsopfers dient dazu, für die Türkei die gesamte familienrechtliche Scharia zu erringen, soll gewährleisten, dass jeder islamisch einwandfreie, nämlich islamisch-eheliche Sex mit einem Mädchen ab zwölf Jahren möglich ist (Imam-Nikah), wie wir gesehen haben laut Hadith ab neun Jahren.

(Die Taqiyya der Istanbul Convention zur weiblichen Genitalverstümmelung, zur FGM: Die Jungenbeschneidung zu kriminalisieren wird gerade nicht gefordert, also, das unterstellen wir, soll jede der Zirkumzision im zerstörerischen Ausmaß vergleichbar hohe oder geringer hohe Form von FGM erlaubt sein, etwa FGM Typ I oder FGM Typ IV der WHO-Klassifikation.)

Im Strudel der Ereignisse des Sommers 2016 ging auch dieses beinahe unter. „Türkei erlaubt Sex mit Kindern unter 15 Jahren“, so las es der Reisende auf dem digitalen Nachrichtenband der Ankunftshalle des Wiener Flughafens Schwechat. Die ertappte türkische Regierung hatte ihr Gesicht verloren und kochte vor Wut.

Über die Türkei und ihren Führer nur Gutes. Unverzüglich bestellte das Außenministerium in Ankara den Geschäftsträger der österreichischen Botschaft ein. Und auch Schwedens Außenministerin Margot Wallström wurde gemaßregelt, weil sie noch am 14. August auf Twitter das türkische Kindersex-Urteil faktennah dargestellt und zu kritisieren gewagt hatte:

„Turkish decision to allow sex with children under 15 must be reversed. Children need more protection, not less, against violence, sex abuse.“

„Türkische Entscheidung, Sex mit Kindern unter 15 zu erlauben, muss widerrufen werden. Kinder brauchen mehr Schutz, nicht weniger, vor Gewalt, sexuellem Missbrauch.“

„You are clearly misinformed. There is no such stupid thing in Turkey. Sie sind ganz klar falsch informiert. In der Türkei gibt es keine solche Dummheit“ antwortete am Folgetag AKP-Politiker und Vizeregierungschef Mehmet Şimşek, der Finanzminister der Türkei.

Kommen wir zum Schluss und fassen, vor unserem Fazit, die beiden geschickt choreographierten Tanzschritte auf dem Weg zur Islamisierung des türkischen Familienrechts zusammen, hier betreffend die türkischen – doch indirekt die zeitgleich entstehenden deutschen! – straffrei gestellten Kinderehen.

Erster Schritt

„A child aged from 12 to 15 years of age may be capable of understanding the meaning of the sexual act. Zwölf- bis 15-Jährige sind im Prinzip in der Lage, die Bedeutung einer sexuellen Handlung zu verstehen“, so sieht es die, wenn auch knappe, sieben gegen sechs Stimmen, Mehrheit der türkischen Verfassungsrichter. The decision will come into effect on Jan. 13, 2017. Die Änderung gilt ab 13. Januar 2017.

Zweiter Schritt

Der übermorgen, am 22. November in zweiter Lesung behandelte Gesetzesvorschlag wird jedem männlichen Sexualstraftäter die Möglichkeit geben, dem Gefängnis bzw. der Strafverfolgung zu entgehen, solange er das vergewaltigte oder jedenfalls sexuell missbrauchte weibliche Kind heiratet.

Unser Fazit

Ob am Kızılırmak oder am Rhein: Schluss mit den Kinderehen, keine Ehe unter achtzehn!

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

« L’AKP a fait passer un texte qui pardonne ceux qui épousent l’enfant qu’ils ont violé », a réagi sur Twitter un député de l’opposition sociale-démocrate (CHP), Özgür Özel.

(Turquie : l’AKP veut amnistier certains violeurs de mineurs s’ils épousent leurs victimes. JEUNE AFRIQUE 18.11.2016.)

http://www.jeuneafrique.com/375616/societe/turquie-lakp-veut-annuler-condamnations-violeurs-mineurs-sils-epousent-victimes/

„Sexual abuse is a crime and there is no consent in it. This is what the AKP fails to understand,“ said Özgür Özel, MP for the opposition Republican People’s Party, according to AFP news agency. „Seeking the consent of a child is something that universal law does not provide for.“

(Turkish bill clears men of statutory rape if they marry. BBC 18.11.2016.)

http://www.bbc.com/news/world-europe-38030182

Petition gegen Kinderehen vom 20.08.2016

Eherecht Pet 4-18-07-4030-036062

Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch

https://schariagegner.wordpress.com/2016/08/20/petition-gegen-kinderehen/