Posts Tagged ‘Kinderehen’

Drei Fragen an die Justizministerin zu Demokratie und Rechtsstaat

März 29, 2018

Frage von Gabi Schmidt an Dr. Katarina Barley bezüglich Demokratie und Bürgerrechte

28.03.2018 – 23:51

Sehr geehrte Frau Dr. Barley,

es hieß: Männer bilden Seilschaften, Frauen fallen sich in den Rücken. Trifft das noch zu?

Beim Thema Integration tauchen in Parlamentsdebatten, den Medien und der öffentlichen Meinung immer wieder Begriffe wie Wertekanon, Werte oder Wertvorstellungen auf. Die sind aber veränderbar. So wichtig und begrüßenswert Wertewandel für individuelle Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit ist, man denke an überkommene Rollenklischees, Abschaffung des § 175 StGB, Homoehe und Kinderrechte, kommen die vom GG garantierten unveräußerlichen unteilbaren und allgemeinen Grund- und Menschenrechte [Art. 2 – 19 GG], Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsprinzipien nicht zu kurz?

Bitte definieren Sie Volkssouveränität und was für Sie daraus folgt.

Die in Art. 5 GG verankerten Freiheitsrechte haben für einen freiheitlich demokratischen Rechtsstaat existentielle Bedeutung, gelten aber nicht uneingeschränkt. Nennen Sie bitte Beispiele für Verstöße.

In einem am 21.03.2018 in ZEIT online veröffentlichten Interview wurden Sie zu Kinderehen befragt [14 Jährige mit 19jährigem Ehemann]. Sie verwiesen auf das internationale Privatrecht und Gerichte, die auf den Einzelfall schauen.

Ausgehend vom genannten Beispielfall würde das jeweilige Recht des Staates herangezogen, dem die Braut bzw. der Bräutigam angehört, also etwa syrisches und türkisches Recht [Art. 13 Abs. 1 EGBGB]. Ausschlaggebend für den Einzelfall, den die Richter zu betrachten hätten, wäre dann nur die Nationalität, nicht unsere für Minderjährige wesentlich vorteilhafteren Rechtsstandards. Warum wird das IPR dem am 22.07.2017 in Kraft getretenen Gesetz gegen Kinderehen vorgezogen, das die Ehemündigkeit auf 18 Jahre festlegt und explizit auf das Kindeswohl abzielt?

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-katarina-barley/question/2018-03-28/297904

Minderjährige gehören in die Schule, nicht ins Ehebett

Mai 14, 2017

Nein zu jedem Versuch, den Kinder- und Jugendschutz (Keine Ehe unter achtzehn) aufzuweichen

Was zu befürchten war, ist seit dem 12. Mai 2017 eingetreten: Im letzten möglichen Augenblick wird durch die Länderkammer der durchaus gelungene Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen angegriffen. Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/12086) war am 28. April 2017 in erster Lesung beraten worden. Jetzt ist zu verhindern, dass Deutschland in den nächsten Wochen die Frühehen, ob jesidisch, bei den Roma oder als Kinderehen nach islamischem Nikah (Heirat vor dem Imam, beispielsweise die islamischen Kinderehen Griechenlands), straffrei stellt. Erneut behandelt jetzt der Bundestag das Thema (Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zur Bekämpfung von Kinderehen am 17. Mai 2017). Von Ümmühan Karagözlü und Jacques Auvergne.

In seiner 957. Sitzung am 12. Mai 2017 bittet der Bundesrat (BR 275/17(B) Beschlussdrucksache) darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob „insbesondere bei einem besonderen kulturellen Hintergrund“ Ausnahmen hinsichtlich des Heiratsmindestalters von achtzehn Jahren zu ermöglichen sind.

Den in der Begründung des Gesetzentwurfs genannten Bereich möglicher Rechtfertigungen für eine Minderjährigenehe, beispielsweise eine schwere und lebensbedrohliche Erkrankung oder eine krankheitsbedingte Suizidgefahr des minderjährigen Ehegatten, hält die Länderkammer für allzu eng und lässt über weitere Ausnahmen nachdenken.

Nachvollziehbarkeit sowie Verlässlichkeit und Rechtssicherheit sollen dem Einzelfall weichen. Das Verfassungsorgan Bundesrat betont, dass vor dem Hintergrund der „prioritären Pflicht zur Berücksichtigung des Kindeswohls pauschale Lösungen nicht in Betracht kommen“ und fordert die „einzelfallbezogene Prüfung des Wohls des oder der betroffenen Minderjährigen in einem familiengerichtlichen Verfahren“.

Selbstverständlich hat das Verbot einer Ehe beispielsweise mit einer erst 14 oder 15 Jahre alten ‚Ehefrau‘ nicht nur im Einzelfall zu gelten, sondern ernst gemeint sowie ausnahmslos (Bundesrat: „pauschal“).

Völlig altersgemäß kann ein Minderjähriger, also ein Mensch unter 18 Jahren, die persönlichen Folgen eines Ehevertrags und Ehelebens nicht abschätzen und ist daher in seine Heirat nicht einwilligungsfähig, ihm fehlt die Ehemündigkeit. Dass Deutschland das Heiratsalter auf 18 Jahre, ohne Ausnahme, anheben will, ist daher überfällig.

Während Kindeswohl nichts anderes bedeuten kann als ‚Keine Heirat unter achtzehn‘, vermengt der Bundesrat in seinem Beschluss vom 12. Mai den Kindeswohlbegriff mit demjenigen eines die Gerechtigkeit angeblich sichernden Einzelfalles („aus Kindeswohlgesichtspunkten und Gründen der Einzelfallgerechtigkeit“). Selbst bei „besonderen kulturellen“ Gründen (Döner statt Currywurst?) unterscheidet sich das Kindeswohl eines noch nicht volljährigen Menschen mit Einwanderungsgeschichte nicht von demjenigen eines Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund.

Auch der Bundesrat unterliegt dem Verfassungsrecht. Art. 20 (3) GG: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung […] gebunden“. Daher hat die Länderkammer zu beachten: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (GG Art. 3 (1)), niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden (s. GG 3 (3)).

Auch ein ganzheitlich verstandenes Kindeswohl („insgesamt das Wohl des Kindes“) hat der Bundesrat nicht mit dem sozialen Umfeld des Mädchens oder Jungen oder mit den seelischen Wünschen oder Nöten des Minderjährigen zu vermischen. Eine Ehe mit allen Rechten und Pflichten einzugehen kann dem Kindeswohl niemals entsprechen. Kinder oder Jugendliche gehören in keinem Fall vor den Traualtar oder ins Ehebett, auch „weitere besondere soziale und psychologische Belange der betroffenen Minderjährigen“ rechtfertigen keine Kinderehen.

Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, der 40 jährige ‚Ehemann‘ einer Vierzehnjährigen ist nicht als Begleitperson anzuerkennen, sind durch das Jugendamt in Obhut zu nehmen. Für eventuelle Kinder der Kinder existieren entsprechende Gesetze und Unterstützungsangebote. Es spricht nichts dagegen, dass die beiden Menschen weiterhin ggf. begleiteten Kontakt halten und sich sehen. Wenn sie sich lieben und zusammen leben möchten, können sie heiraten, sobald jeder 18 Jahre alt geworden ist.

Ümmühan Karagözlü; Jacques Auvergne

Q u e l l e n

Bundesrat am 12.05.2017

Drucksache 275/17 (Beschluss)

Stellungnahme des Bundesrates

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0201-0300/275-17(B).pdf

hhttp://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0201-0300/275-17(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

Regierungsentwurf

RegE: Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Bekaempfung_Kinderehe.html?nn=6704238

Deutscher Bundestag

Drucksache18/12086

25.04.2017

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen (Vorabfassung)

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/120/1812086.pdf

Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen (18/12086) eingebracht, der am Mittwoch, 17. Mai 2017, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz steht. Die Sitzung unter Leitung von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 15 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw20-pa-recht-kinderehe/506500

https://www.bundestag.de/ausschuesse18/a06/anhoerungen/bekaempfung-kinderehen/505928

An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

20.08.2016

Eherecht Pet 4-18-07-4030-036062

Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

1 Es sind ausnahmslos keine Ehen mehr anzuerkennen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist, was auch für religiöse Eheschließungen gilt wie die islamische Imam-Nikah.

2 Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, können auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden.

3 Gesetzliche Absicherung einer Altersgrenze für Ehemündigkeit von 18 Jahren und Abschaffung der bisher gültigen deutschen Ausnahmegenehmigung einer Heirat bereits ab 16 Jahren.

4 Wiedereinführung der standesamtlichen Voraustrauung und Benennung der religiösen Voraustrauung, auch der Imam-Nikah, als Straftatbestand.

5 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah in der universitären Imamausbildung sowie Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).

6 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah im öffentlichen Schulunterricht, auch im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.

7 Resolution des Deutschen Bundestages: Aufforderung an die Hellenische Republik, seit 1981 Mitglied in der Europäischen Union, die seit 1920 (Vertrag von Sèvres) bzw. 1923 (Vertrag von Lausanne) implementierte Scharia aus dem Griechischen Recht zu entfernen, ein Ehe- und Familienrecht ohne religiös oder anderweitig begründete Rechtsspaltung einzuführen und ein Heiratsalter von 18 Jahren durchzusetzen.

Begründung

Islamisches Recht ist Scharia. […]

https://schariagegner.wordpress.com/2016/08/20/petition-gegen-kinderehen/

Sozialpädagogen fordern Rücktritt der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Aydan Özoğuz

November 7, 2016

„Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen“, sagt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Aydan Özoğuz übergeht, dass Kinderehen nicht nur im Einzelfall, sondern stets menschenrechtswidrig und grundrechtswidrig sind und trägt so zum Erhalt dieser kinderfeindlichen und erfahrungsgemäß insbesondere mädchenfeindlichen Praxis bei.

Ein Minderjähriger kann die lebenslangen Folgen, die sich aus einer Ehe mit einem Erwachsenen für ihn ergeben, nicht abschätzen, weshalb nur zwei volljährige Menschen einander heiraten dürfen. Volljährig bedeutet achtzehn Jahre alt. Ehen mit zehn- oder zwölfjährigen Mädchen sind Kindesmissbrauch, das ist Fakt und da gibt es nichts schönzureden.

Durch ein Gesetz ist diese Altersgrenze für Ehemündigkeit zu sichern. Entsprechend ist die bestehende deutsche Ausnahmeregelung, bei der ein Ehepartner bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sechzehn oder siebzehn Jahre jung sein kann, abzuschaffen.

Keine Ehe unter achtzehn, dieser Grundsatz muss auch für religiöse Eheschließungen gelten wie die islamische Imam-Nikah. Nach islamischem Recht, also nach der Scharia, ist ein pubertäres, gegebenenfalls neun Jahre altes Mädchen ehemündig.

Diese dem Vorbild der Heirat Mohammeds mit Aischa folgenden Kinderehen sehen wir seit Jahrzehnten auch in Europa und eben nicht erst seit der Ankunft der syrischen Flüchtlinge. Frau Özoğuz als Staatsministerin für Integration schweigt zur Frauenfeindlichkeit und auch Mädchenfeindlichkeit der islamischen Ehe. Sie ignoriert, dass vormoderne Ehrbegriffe und ausbleibender Schulbesuch die Integration und Teilhabe blockieren und ins „soziale Abseits drängen“.

Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, müssen auf Antrag eines Partners oder auf Antrag des Jugendamts aufgelöst werden können. Dass Deutschland vor sieben Jahren ermöglicht hat, religiös zu heiraten ohne standesamtliche Voraustrauung, war grundfalsch und ist fatal, wie spätestens heute für jeden erkennbar wird.

Integration kann nur gelingen bei Wiedereinführung der standesamtlichen Ersttrauung. Eine religiöse Trauung, etwa auch eine islamische Ehe, die sogenannte Imam-Nikah, ohne vorausgegangene standesamtliche Heirat ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand.

Zehn oder zwölf Jahre alte Mädchen zu verheiraten hat sehr viel mit dem Islam zu tun. Deshalb braucht die Bundesrepublik Deutschland in der universitären Ausbildung der Imame ebenso wie in der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht ein Verbot der Bewerbung einer Imam-Ehe ohne standesamtliche Voraustrauung.

Bis die Fehlentscheidung von 2009 korrigiert ist, darf im öffentlichen Schulunterricht für die Imamehe keine Werbung gemacht werden, auch nicht im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.

Es ist ein Skandal, dass nach wie vor in Griechenland der Mufti kleine Mädchen verheiraten darf. Der Deutsche Bundestag muss den EU-Staat auffordern, die seit 1920, seit dem Vertrag von Sèvres, beziehungsweise 1923, seit dem Vertrag von Lausanne, ins Griechische Recht integrierte Scharia zu entfernen.

Ein moderner Staat braucht ein einheitliches Ehe- und Familienrecht ohne religiöse Ausnahmen oder sonstige Gruppenrechte. Der frauendiskriminierende und kinderfeindliche Versuch der Rechtsspaltung in Ehe- und Familienangelegenheiten („Wege zu finden, wie muslimisches Recht für Personenstandsangelegenheiten, wie z. B. Familienrecht, anerkannt werden kann“, Mustafa Cerić (2006)) ist das Einfallstor für immer noch mehr Schariagesetze.

Die Bundesrepublik hat ins Grundgesetz und in die AEMR zu integrieren und gerade nicht in die Scharia oder die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam. Gleichzeitig muss die BRD die Mädchen und Frauen überall auf der Welt im Blick haben, siehe GG Artikel 1 (2) „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“.

Nicht nur der Bundesminister der Justiz Heiko Maas, sondern auch eine Beauftragte oder ein Beauftragter für Migration, Flüchtlinge und Integration sollte dafür kämpfen, das ausnahmslose Heiratsalter von 18 Jahren für Deutschland rasch zu erreichen und zeitnah weltweit durchzusetzen, denn unsere Menschenrechte sind nicht westlich oder östlich, sondern universell.

Frau Özoğuz ist in ihrem Amt nicht länger tragbar und muss zurücktreten.

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Ex-Muslime fordern Rücktritt von Aydan Özoğuz

November 7, 2016

Der Zentralrat der Ex-Muslime fordert den Rücktritt von Aydan Özoğuz, der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

Am 03.11.2016 warnt Aydan Özoğuz: „Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen“.

Am selben Tag informiert Spiegel Online: „Das Ausländerzentralregister verzeichnete im Juli 1475 verheiratete Jugendliche in Deutschland; 361 davon sind jünger als 14 Jahre, 120 sind 14 oder 15 Jahre alt. Die meisten sind Syrer, auch Afghanen und Iraker sind darunter.“

Die Kinder, die in Deutschland ein Zuhause suchen, sollen hier in Europa in einer gesunden und kindergerechten Umgebung leben können. Sie sollen nicht als Ehefrau eines Mannes ihr junges Leben in Angst und Schrecken verbringen und diesen Mann, ihren Missbraucher, als einzigen „Beschützer“ vorfinden. Diese Kinder brauchen unsere Hilfe und sie sollen nicht ihrem Schicksal in einer Kinderehe überlassen werden.

Wir reden heute über die Kinderehen, die für Millionen von Kindern weltweit Elend, Angst und schrecklichste Zustände bedeuten. Der Massenhafte Missbrauch an unschuldigen Kindern im 21. Jahrhundert im Namen von Religion und Tradition ist eine Schande für die Menschheit.

Wir in Deutschland sollten gegen dieses Kinderrechtsverletzung ein Zeichen setzten!

Aber stattdessen versucht die Integrationsbeauftragte Aydan Özoğuz die Ehen von Einwanderern, welche mit ihrer minderjährigen „Frau“ nach Deutschland gekommen sind, irgendwie zu legalisieren.

Kinderehen unter 18 Jahre sind eine Straftat und dürfen in keine Art und Weise geduldet werden. Die Ehe mit Kindern und Minderjährigen ist im Islam erlaubt. Das ist sexueller Missbrauch von Kindern in aller Öffentlichkeit.

Ein Minderjähriger kann die lebenslangen Folgen, die sich aus einer Ehe mit einem Erwachsenen für ihn ergeben, nicht abschätzen, weshalb nur zwei volljährige Menschen aus freiem Willen einander heiraten dürfen. Volljährig bedeutet achtzehn Jahre alt. Ehen mit zehn- oder zwölfjährigen Mädchen sind Kindesmissbrauch, das ist Fakt und da gibt es nichts schönzureden. Nach islamischem Recht, also nach der Scharia, ist ein pubertäres, gegebenenfalls neun Jahre altes Mädchen ehemündig.

Diese – dem Vorbild der Heirat Mohammeds mit Aischa folgenden Kinderehen – zehn oder zwölf Jahre alte Mädchen zu verheiraten, hat sehr viel mit dem Islam zu tun. Die Frauen und jungen Mädchen wurden vor 1400 Jahren in islamischen Ländern als Sklavinen behandelt. Will die deutsche Regierung zulassen, dass diese Kindersklaverei weiterhin praktiziert wird?

Aydan Özoğuz als Staatsministerin für Integration schweigt zur Frauenfeindlichkeit und auch zur Kinderfeindlichkeit der islamischen Ehe. Sie ignoriert, dass eigentlich vormoderne Ehrbegriffe und ausbleibender Schulbesuch, die Integration und Teilhabe blockieren und ins „soziale Abseits drängen“.

Übrigens: über die soziale Lage solcher Mädchen in Deutschland sollten wir uns dann Gedanken machen, wenn der deutsche Staat sich zurücklehnen und sich nicht um die Rechte der Menschen als Individuum kümmern würde. Die universellen Menschenrechte, Frauenrechte sowie Kinderrechte gehen bekanntlich vor Religionen oder andere rückständige Sitten und „Kulturen“.

Da stellt sich allerdings eine berechtigte Frage: Lehnen sich die deutsche Justiz – in Person von Herrn Maas – und der „Rechtstaat“ so langsam aber sicher an die islamischen Gesetze und die Scharia an, damit sie sich nicht mehr mit solchen „unangenehmen“ und aufwendigen Fällen beschäftigen müssen?

Das ist die reaktionäre kinderfeindliche aber islamfreundliche Politik, die letzten Endes versucht, die Kinderehen in Deutschland zu etablieren und vielleicht auch irgendwann zu legalisieren. Das ist ein Skandal, der mit aller Kraft bekämpft werden muss. Uns reicht diese abscheuliche kulturrelativistische und islamapologetische Politik!

Ein moderner Staat braucht ein einheitliches Ehe- und Familienrecht, ohne religiöse Ausnahmen oder sonstige spezielle Gruppenrechte.

Die Bundesrepublik hat ins Grundgesetz und in die AEMR zu integrieren und gerade nicht in die Scharia oder die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam.

Nicht nur der Bundesminister der Justiz Heiko Maas, sondern auch eine Beauftragte oder ein Beauftragter für Migration, Flüchtlinge und Integration sollte dafür kämpfen, dass das ausnahmslose Heiratsalter von 18 Jahren für Deutschland rasch erreicht und zeitnah weltweit durchgesetzt wird, denn unsere Menschenrechte sind nicht westlich oder östlich, sondern universell.

Aydan Özoğuz macht sich keine Gedanken über den sexuellen Missbrauch von Kindern und die Misshandlung, die durch solche Ehen begangen werden. Auch stellt sich die Frage, ob sie die Integrationsbeauftragte ist oder nicht eigentlich die Islambeauftragte.

Frau Özoğuz ist in ihrem Amt nicht länger tragbar und muss zurücktreten.

Zentralrat der Ex-Muslime

Q u e l l e n

ZdE über facebook am 06.11.2016

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Zentralrat der Ex-Muslime und sonstiger nichtreligiöser Menschen (kurz Zentralrat der Ex-Muslime oder ZdE)

http://exmuslime.com/