Auch die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Sabine Dittmar bewirbt und verteidigt die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche mοdRNA-Gentherapie („Schutzimpfung mit mRNA“) gegen das vergleichsweise harmlose Coronavirus.
„Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“
Sie studierten Humanmedizin an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, 1993 Approbation, von 1995 bis Juli 2010 arbeiteten als Hausärztin in einer Gemeinschaftspraxis, seit 2018 sind Sie gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und seit dem 08.12.2021 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit.
Ich bitte Sie um Beantwortung der folgenden zehn Fragen.
Bitte antworten Sie persönlich und ausführlich und verweisen Sie nicht lediglich auf die Homepages von BMG, RKI, PEI u. dgl., auf denen die Antworten nicht zu lesen sind.
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Zehn Fragen an die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Dittmar zu modRNA, saRNA und taRNA
1.) In welchen Zellen welcher Organe oder Gewebe soll nach der intramuskulären Injektion der modRNA (engl. nucleoside-modified messenger RNA, dt. Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA) die Bildung der Spikeproteine und die Immunantwort ausgelöst werden? Bitte aufschlüsseln nach BNT162b2 / tozinameran / Comirnaty und mRNA-1273 / elasomeran / Spikevax. Hat Ihre Behörde, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), sich dafür eingesetzt, dass diese Zielzellen bzw. dass die Bezeichnungen dieser Organe und Gewebe der Öffentlichkeit und Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht werden, insbesondere Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn nein, warum nicht?
2.) Kann ausgeschlossen werden, dass die Spikeproteine außerhalb der von Ihnen als Antwort zu Frage 1.) angegebenen Zellen gebildet werden? Falls Ja, auf Grundlage welcher wissenschaftlich gesicherten Daten kann dies ausgeschlossen werden? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax.
3.) Wie lange besteht Codierungsfähigkeit der modRNA im Körper der experimentell gentherapierten („geimpften“) Person? Kann diesbezüglich ausgeschlossen werden, dass dieses über Wochen oder Monate persistiert? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax. Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der deutschen Öffentlichkeit, den Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?
4.) Nach welcher Zeit sollte sich, bitte aufschlüsseln nach tozinameran (Comirnaty) und elasomeran (Spikevax), die modRNA („mRNA“) aus den Lipidnanopartikeln spätestens im Körper der „geimpften“ Person abgebaut haben? Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?
5.) Ist sichergestellt, dass sich das Spikeprotein, das in den transfizierten Zellen der geimpften Person gebildet wird, ausschließlich in die Membranen der betroffenen Zellen einbaut und nicht löslich im Körper zirkuliert? Bitte aufschlüsseln nach Comirnaty und Spikevax.
6.) Womit ist sichergestellt, dass die verschiedenen Lipidnanopartikel, bei tozinameran / Comirnaty sind es ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin, in der beworbenen Nanogröße bleiben und nicht möglicherweise im Körper, etwa in den Körpergefäßen, zu größeren Lipidtropfen fusionieren?
7.) Wie ist die Halbwertszeit der Lipidnanopartikelkomponenten im Körper? Wie schnell werden diese abgebaut und metabolisiert oder ausgeschieden? Bitte aufschlüsseln nach jedem einzelnen der LNP (beispielsweise ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin) sowie einerseits nach Comirnaty und andererseits nach Spikevax.
8.) Wie viele Lipidnanopartikel (LNP) sind in einer Dosis der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz tozinameran, Comirnaty einerseits und in der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz elasomeran, Spikevax andererseits enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Chargen bzw. Dosen des gleichen experimentellen Produkts („Impfstoff“)? Haben Sie die Öffentlichkeit, die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von Lipidnanopartikeln in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?
9.) Wie viele modRNA-Sequenzen sind in einem LNP enthalten und wie groß ist die Schwankungsbreite, in Bezug auf Comirnaty einerseits und andererseits auf Spikevax? Haben Sie die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von modRNA-Sequenzen in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?
10.) In welcher der vier Formen, diese sind uRNA (optimierte Uridin-basierte mRNA), modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA), saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA), liegt die Ihrerseits der Bevölkerung Deutschlands verbissen und ohne nachprüfbare Argumente empfohlene „Schutzimpfung mit mRNA“ vor, in Bezug auf die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz tozinameran (Comirnaty) einerseits und die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz elasomeran (Spikevax) andererseits? Sieht Ihr Haus, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Gesundheitsrisiken in Bezug auf eine Anwendung von saRNA (selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (transamplifizierende mRNA), sieht es insbesondere eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn ja, wie will Ihr Haus diese Risiken beseitigen bzw. die Öffentlichkeit, alle Menschen in Deutschland über diese Risiken oder Gefahren in Kenntnis setzen?
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Mit freundlichen Grüßen
Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)
von: Edward von Roy · an: Klaus Holetschek (StMGP), Staatsminister für Gesundheit und Pflege
Betreff: Obduktionen nach Corona-Impfung
Priorität: Hoch
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Sehr geehrter Herr Staatsminister Holetschek,
die im Rahmen des gentechnischen Großversuchs COVAX nahezu weltweit und seit dem 27.12.2020 als „Corona-Impfung“ oder „Corona-Schutzimpfung“ auch in Deutschland verabreichten, nicht erforderlichen und im beabsichtigten Sinne weitgehend bis völlig wirkungslosen sogenannten Impfstoffe (experimentelle Gentherapien) schädigen jeden, haben sehr viele Menschen erkranken lassen und bereits jetzt viele getötet.
Was anlässlich der unbedingt durchzuführenden Obduktion (Leichenschau) bei einem jeden Todesfall nach modRNA-Injektion (von BioNTech / Pfizer die Substanz BNT162b2 / Tozinameran / Comirnaty, von Moderna Spikevax) oder nach Vektorvirusinjektion (von Janssen, Johnson & Johnson (J&J) das Produkt Ad26.COV2.S, von AstraZeneca ChAdOx1-S / AZD1222 / Vaxzevria) beachtet werden sollte, entnehmen Sie bitte dem Anhang (Abschnitte B.1 und B.2).
Auch in den Jahren 2020 bis 2022 sind Coronaviren so gefährlich oder so harmlos wie seit Jahrtausenden. Niemand benötigt zum Schutz vor dem keineswegs als „neuartig“ (novel) zu bezeichnenden Betacoronavirus SARS-CoV-2 eine Impfung. Stoppen wir COVAX, das Menschheitsverbrechen und globale Medizinverbrechen.
Mit freundlichen Grüßen
Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
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A n l a g e
Pet 2-20-15-2120-001658a Ergänzung vom 25. Februar 2022
Inhalt
A Hintergrund
B Mögliche Schädigungen
B.1 Zusammengestellt von Edward von Roy (Deutsch) Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte (25.02.2022)
B.2 Publiziert bei Doctors for COVID Ethics von Prof. Dr. Arne Burkhardt (Englisch)
Notes and recommendations for conducting post-mortem examination (autopsy) of persons deceased in connection with COVID vaccination
C Den gentechnischen Großversuch am Menschen stoppen
Betreff: Obduktionen nach Corona-Impfung – Ihre Nachricht
von: Servicestelle, StMGP, Bayern · Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
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Sehr geehrter Herr von Roy,
vielen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Staatsminister Klaus Holetschek sowie der zur Kenntnisbringung der Petition, die Sie beim Deutschen Bundestag eingereicht haben. Wir wurden gebeten, Ihnen zu antworten.
Hinsichtlich der Sicherheit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und gegebenenfalls angezeigten Obduktionen, im Falle eines Todesfalls nach einer Impfung, möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) überwacht die Sicherheit von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln und ergreift gegebenenfalls Maßnahmen. In fortlaufend erstellten, öffentlich zugänglichen Sicherheitsberichten informiert das PEI über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Explizit werden hier auch Verdachtsmeldungen über einen tödlichen Ausgang in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zur Impfung berichtet. Dem Sicherheitsbericht des PEIs ist hierzu Folgendes zu entnehmen: „In 2.255 Verdachtsfallmeldungen wurde über einen tödlichen Ausgang in unterschiedlichem zeitlichem Abstand zur Impfung (0 Tage bis 234 Tage) berichtet. In 85 Einzelfällen, in denen Patienten an bekannten Impfrisiken wie Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS), Blutungen aufgrund einer Immunthrombozytopenie oder Myokarditis im zeitlich plausiblen Abstand zur jeweiligen Impfung verstorben sind, hat das Paul-Ehrlich-Institut den ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung als möglich oder wahrscheinlich bewertet.“ (pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-31-12-21.pdf?__blob=publicationFile&v=5; Seite 9; Stand: 07.02.2022).
Wenn sich ergibt oder anzunehmen ist, dass jemand durch eine Schutzimpfung oder andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, können die Gesundheitsämter selbst Ermittlungen anstellen und in diesem Rahmen ggf. auch Obduktionen veranlassen, vgl. § 25 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 2 IfSG.
Zudem kann gemäß § 87 Strafprozessordnung eine Obduktion im Rahmen von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht angeordnet werden. Eine Einbindung der Polizei erfolgt nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Bestattungsverordnung immer dann, wenn der Arzt der Leichenschau auf der Todesbescheinigung „Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod“ oder „Todesart ungeklärt“ ankreuzt. Todesfälle infolge ärztlicher Eingriffe sind – unabhängig von der Schuldfrage – als „nicht natürlicher Tod“ zu klassifizieren. Insoweit reicht ein Verdacht aus. Bei engem zeitlichen Zusammenhang des Todes mit einer Impfung wird der Arzt der Leichenschau daher in der Regel einen „nicht natürlichen Tod“ oder zumindest „Todesart ungeklärt“ ankreuzen. In diesem Fall hat der Arzt verpflichtend die Polizei zu verständigen und ihr die Todesbescheinigung zuzuleiten. Ergeben sich Hinweise darauf, dass eine Person möglicherweise infolge einer Schutzimpfung verstorben ist und kann in diesem Zusammenhang eine Straftat nicht ausgeschlossen werden, sind im Rahmen der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen daher schon jetzt Obduktionen zur Aufklärung des Sachverhalts möglich.
Die beschriebenen Maßnahmen erscheinen zielführend und ausreichend, um die Sicherheit von Arzneimitteln – und damit auch der bislang zugelassenen Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 – zeitnah und fundiert zu beurteilen.
Eine Ausweitung von Obduktionen erscheint vor diesem Hintergrund deshalb aus fachlicher Sicht nicht angezeigt.
Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit
Ihre Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Haidenauplatz, München
Mail Poststelle StMGP Bayern, Gewerbemuseumsplatz, Nürnberg
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Übrigens: Die Bayerische Staatsregierung bietet zu Fragen rund um die Corona-Pandemie ein umfangreiches „FAQ-Angebot“ an,
u. a. auf stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/ und stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php.
Viele Fragen lassen sich daraus aktuell und ohne Wartezeit beantworten.
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Master of Public Health bzw. Master of Sciences Public Health (kurz: MPH bzw. MSc Public Health) ist ein interdisziplinäres Aufbaustudium im Bereich Gesundheitswissenschaften. Während viele Studiengänge in Deutschland sich auf Epidemiologie fokussieren (Abschluss: Master of Science Epidemiology, MSc), sind z. B. einige US-amerikanische MPH-Programme breiter angelegt.
de.wikipedia.org/wiki/Master_of_Public_Health
Beratungsnetzwerk Tuberkulose des Arbeitskreises Tuberkulose im Fachausschuss Infektionsschutz des BVÖGD, Stand März 2022
Dr. Yvonne Maria Heuring, MPH, Bayerisches Staatsminsterium für Gesundheit und Pflege, Haidenauplatz, München
Landesarbeitsgemeinschaft Resistente Erreger (LARE) Dr. Yvonne Heuring
oegdbayern.jimdo.com/%C3%BCber-uns/vorstand
Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD)
Kongress 2022 unter dem Motto „Der Öffentliche Gesundheitsdienst — Jetzt die Zukunft“
Wir laden Sie herzlich nach zwei Jahren Pandemie bedingter Pause zum 71. Wissenschaftlichen Kongress von BVÖGD und BZÖG vom 12.-14. Mai 2022 nach Magdeburg ein.
Seit dem Beginn der Corona-Pandemie sind der Öffentliche Gesundheitsdienst und die Beschäftigten in den Gesundheitsämtern in nie gekannter Weise in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die Pandemie hat die bevölkerungsmedizinische Bedeutung eines funktionsfähigen ÖGD und zugleich die unzureichende personelle und digitale Ausstattung schonungslos offengelegt.
Die SARS CoV-2-Pandemie, und die daraus abzuleitenden „Lessons learned“ sowie der „Pakt für den ÖGD“ werden den Kongress inhaltlich prägen.
bvoegd.de/bvoegd-kongress-2022
Hauptprogramm [ Zoonosen … One Health … Impfen in der Pandemie ]
Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) · 71. Wissenschaftlicher ÖGD-Kongress · 12.05.2022–14.05.2022 · Magdeburg · „Der Öffentliche Gesundheitsdienst — Jetzt die Zukunft“
bzoeg.de/termine/details/Kongress-2022.html
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen · Digitalisierung für Gesundheit · Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems
Gutachten 2021
Exkurse [Auszüge]
• Gedankenexperiment — Besserer Normenschutz durch eine verpflichtende Corona-Warn- App mit zentraler Datenauswertung?
09.05.2022 von: Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP)
Betreff: Ihre Nachricht zur Corona-Schutzimpfung
[vom 04.04.2022 an Frau Dr. med. Yvonne Heuring, Referat 71
„Grundsatzangelegenheiten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)]
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Sehr geehrter Herr von Roy,
vielen Dank für Ihre Nachricht, mit der Sie sich bereits vor einiger Zeit hinsichtlich der Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 an Fr. Dr. Heuring gewendet haben. Wir wurden beauftragt, Ihnen zuständigkeitshalber zu antworten. Bisher haben Sie auf Ihre Nachricht leider noch keine Rückmeldung erhalten. Zu den Aufgaben einer bürgernahen und transparenten Verwaltung gehört es unbestritten, in angemessener Frist auf die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger einzugehen. Aufgrund des immens hohen individuellen Informationsbedürfnisses der Bürgerinnen und Bürger und der sich stetig verändernden Lage ist uns dies in den vergangenen Wochen nicht immer zufriedenstellend gelungen – hierfür bitten wir um Entschuldigung.
Wir können Ihnen jedoch versichern, dass wir kontinuierlich an der Verbesserung unserer Kommunikation arbeiten und bestrebt sind, den Ansprüchen an ein qualitativ hochwertiges Serviceangebot der öffentlichen Verwaltung zu entsprechen.
Es ist schade, dass Sie der Corona-Schutzimpfung negativ gegenüberstehen, dennoch bedanken wir uns für Ihr Engagement, sich derart intensiv mit dem Thema der COVID-19-Impfung auseinandergesetzt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht auf alle Punkte mit der gleichen Ausführlichkeit eingehen können. Es ist unsere Aufgabe, Sie mit den nötigen Informationen zur Sach- und Rechtslage im angefragten Kontext zu versorgen, indes kann sich die Servicestelle nicht über aktuelle Regelungen hinwegsetzen, um Ihnen passgenaue Lösungen für Ihre speziellen Bedürfnisse anzubieten. Für den richtigen Weg stehen wir deshalb in einem regelmäßigen und intensiven Austausch mit den Akteuren der medizinischen Versorgung, der Wissenschaft, den Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen sowie zahlreichen Verbänden und Interessensgemeinschaften, die uns beratend zur Seite stehen.
SARS-CoV-2 (severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2) ist ein neues Beta-Coronavirus, das Anfang 2020 als Auslöser von COVID-19 identifiziert wurde. Zu den Beta-Coronaviren gehören u.a. auch SARS-CoV, MERS-CoV (Middle East respiratory syndrome coronavirus) sowie die als „Erkältungsviren“ zirkulierenden humanen Coronaviren (HCoV) HKU1 und OC43.
Coronaviren sind unter Säugetieren und Vögeln weit verbreitet. Sie verursachen beim Menschen vorwiegend milde Erkältungskrankheiten, können aber mitunter schwere Lungenentzündungen hervorrufen.
Seit Beginn der Zirkulation von SARS-CoV-2 erwerben die Viren eine zunehmende Anzahl von polymorphen Nukleotidpositionen, die zu Aminosäure-Austauschen führen. Anhand derer werden die Viren in Varianten (auch: Kladen bzw. Linien) unterteilt. Diese Veränderungen des Erregergenoms können mit Veränderungen der Erregereigenschaften, bspw. mit einer höheren Übertragbarkeit, einer veränderten Immunantwort oder einem schwereren Krankheitsverlauf in Zusammenhang stehen. Die derzeit dominierende Virusvariante Omikron ist besonders ansteckend.
Auch ein gesunder Lebensstil und ein dadurch gestärktes Immunsystem kann mit Sicherheit zur Abwehr von Viren und Krankheitserregern beitragen, das alleine wird die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat jedoch nicht vor einer Corona-Infektion, vor allem nicht vor der hochansteckenden Omikron-Variante, bewahren. Derzeit ist die Schutzimpfung das wirksamste Mittel, um die Pandemie eindämmen bzw. beenden zu können. Sicherlich infizieren sich zwar derzeit auch Personen, die vollständig gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sind, bzw. sogar bereits den Booster-Schutz erhalten haben, jedoch tragen diese eine signifikant geringere Viruslast mit sich und zeigen eine verkürzte Dauer der Virusverbreitung auf, weshalb sie, gerade für die Personen eine deutlich geringere Gefahr darstellen, die ein hohes Risiko haben ,schwer zu erkranken.
mRNA-Impfstoffe enthalten Genabschnitte des SARS-CoV-2-Virus in Form von messenger-RNA (kurz mRNA), die auch als Boten-RNA bezeichnet wird. Ausgehend von der mRNA werden nach Verimpfung in Körperzellen Proteine hergestellt, die dann das Immunsystem zu einer gezielten Antikörperbildung gegen SARS-CoV-2 und einer zellulären Abwehr gegen SARS-CoV-2-infizierte Zellen anregen und so eine Immunreaktion erzeugen.
Die mRNA der RNA-Impfstoffe wird nach kurzer Zeit von den Zellen abgebaut. Sie wird nicht in DNA umgebaut und hat keinen Einfluss auf die menschliche DNA, weder in Körperzellen noch in Keimbahnzellen. Nach dem Abbau der mRNA findet keine weitere Produktion des Antigens statt.
Weitere Fragen stellen Sie bitte an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), welches die Sicherheit von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln überwacht und gegebenenfalls Maßnahmen ergreift.
Wie bei jeder Impfung kann es auch nach der COVID-19-Impfung zu kurzfristigen Reaktionen kommen, die in der Regel nach wenigen Tagen komplett abklingen (Impfreaktionen). Dazu gehören zum Beispiel lokale Beschwerden wie Schmerzen, Rötungen oder Schwellungen an der Einstichstelle oder auch Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen oder Unwohlsein. Es handelt sich hier um einen Ausdruck der Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff, der anzeigt, dass das Immunsystem mobilisiert wurde. Schwere Nebenwirkungen (Impfkomplikationen), d. h. über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehende Folgen der Impfung und Impfschäden, d. h. durch die Impfung bedingte, anhaltende Gesundheitsstörungen, kommen nur sehr selten vor, sodass der Nutzen einer Impfung bei weitem die Risiken überwiegt.
In fortlaufend erstellten, öffentlich zugänglichen Sicherheitsberichten informiert das PEI über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Explizit werden hier auch Verdachtsmeldungen über einen tödlichen Ausgang in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zur Impfung berichtet.
Dem Sicherheitsbericht des PEIs ist hierzu Folgendes zu entnehmen: „In 2.255 Verdachtsfallmeldungen wurde über einen tödlichen Ausgang in unterschiedlichem zeitlichem Abstand zur Impfung (0 Tage bis 234 Tage) berichtet. In 85 Einzelfällen, in denen Patienten an bekannten Impfrisiken wie Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS), Blutungen aufgrund einer Immunthrombozytopenie oder Myokarditis im zeitlich plausiblen Abstand zur jeweiligen Impfung verstorben sind, hat das Paul-Ehrlich-Institut den ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung als möglich oder wahrscheinlich bewertet.“ ( pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-31-12-21.pdf?__blob=publicationFile&v=5; Seite 9; Stand: 07.02.2022 ).
Wenn sich ergibt oder anzunehmen ist, dass jemand durch eine Schutzimpfung oder andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, können die Gesundheitsämter selbst Ermittlungen anstellen und in diesem Rahmen ggf. auch Obduktionen veranlassen, vgl. § 25 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 2 IfSG.
Zudem kann gemäß § 87 Strafprozessordnung eine Obduktion im Rahmen von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht angeordnet werden. Eine Einbindung der Polizei erfolgt nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Bestattungsverordnung immer dann, wenn der Arzt der Leichenschau auf der Todesbescheinigung „Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod“ oder „Todesart ungeklärt“ ankreuzt. Todesfälle infolge ärztlicher Eingriffe sind – unabhängig von der Schuldfrage – als „nicht natürlicher Tod“ zu klassifizieren. Insoweit reicht ein Verdacht aus. Bei engem zeitlichen Zusammenhang des Todes mit einer Impfung wird der Arzt der Leichenschau daher in der Regel einen „nicht natürlichen Tod“ oder zumindest „Todesart ungeklärt“ ankreuzen. In diesem Fall hat der Arzt verpflichtend die Polizei zu verständigen und ihr die Todesbescheinigung zuzuleiten. Ergeben sich Hinweise darauf, dass eine Person möglicherweise infolge einer Schutzimpfung verstorben ist und kann in diesem Zusammenhang eine Straftat nicht ausgeschlossen werden, sind im Rahmen der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen daher schon jetzt Obduktionen zur Aufklärung des Sachverhalts möglich.
Die beschriebenen Maßnahmen erscheinen zielführend und ausreichend, um die Sicherheit von Arzneimitteln – und damit auch der bislang zugelassenen Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 – zeitnah und fundiert zu beurteilen.
Eine Ausweitung von Obduktionen erscheint vor diesem Hintergrund deshalb aus fachlicher Sicht nicht angezeigt.
Die Bayerische Staatsregierung hat in Zeiten der Pandemie die schwierige Aufgabe, unter Berücksichtigung der jeweiligen Infektionslage Abwägungen zwischen den Infektionsschutzmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und dem Interesse der Bevölkerung an einem möglichst „normalen“ Leben zu treffen. Auf Grund des sich positiv entwickelnden Infektionsgeschehens in ganz Deutschland konnte ein neues Bundesinfektionsschutzgesetz erlassen werden, mit dem seit dem 3. April 2022 für bestimmte Bereiche sogenannte Basis-Schutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen gelten. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich, die nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist. Bayern setzt daher die Basisschutzmaßnahmen um.
In diesem Zusammenhang wurde die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens aufgehoben. Dennoch empfiehlt die Staatsregierung dringend, die Einhaltung der Basis-Hygieneregeln (AHA-L) weiterhin einzuhalten. Es gibt derzeit keine wissenschaftlichen Hinweise auf einen schädlichen körperlichen Einfluss des Tragens von Masken bzw. MNB bei gesunden Personen.
Lediglich Kinder unter 3 Jahren sollten unbeaufsichtigt keine Maske tragen und Kinder gleich welchen Alters sollten nicht mit Maske schlafen, um eine Strangulationsgefahr auszuschließen.
Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Haidenauplatz,, München, sowie Gewerbemuseumsplatz, Nürnberg
Der MITTELDEUTSCHE RUNDFUNK wurde 1991 als öffentlich-rechtliche Hörfunk- und Fernsehanstalt für die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gegründet. Seit Sendestart am 01.01.1992 ist der MDR Mitglied der ARD.
Laut Staatsvertrag über den MITTELDEUTSCHEN RUNDFUNK vom 30.05.1991 gehören Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu seinem Programmauftrag, außerdem dient der MDR der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (MDR-Staatsvertrag, § 6, Absatz 1).
Die Gesamtverantwortung für das Programm des MDR trägt die Intendantin. Sie wird vom Rundfunkrat auf Vorschlag des Verwaltungsrates auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Seit dem 1. November 2011 hat Prof. Dr. Karola Wille dieses Amt inne. Die Intendantin vertritt den Sender nach außen. Der Rundfunkrat ist das oberste Beschlussorgan des MDR. Er wacht über die Wahrnehmung des Programmauftrages und die Einhaltung der im Staatsvertrag fixierten Programmgrundsätze. Zudem berät er die Intendantin bei der Programmgestaltung.
Karola Wille erlangte 1991 die Lehrbefähigung in Medienrecht. Nach ihrer universitären Laufbahn war sie 1991 zunächst als Justiziarin für die Stadt Leipzig tätig, bevor sie im November als 1. Referentin in die Juristische Direktion des MDR wechselte, deren Leitung sie 1996 übernahm. Als Juristische Direktorin leitete Wille 1997 und 1998 die Juristische Kommission von ARD und ZDF, da der MDR in dieser Zeit den ARD-Vorsitz innehatte. Im September 2010 wurde sie zum dritten Mal als Juristische Direktorin des MDR berufen.
Im Oktober 2011 wurde Karola Wille zur Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks gewählt. Sie trat ihr Amt zum 1. November 2011 an. Am 5. Dezember 2016 wurde sie vom MDR-Rundfunkrat für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt. Die zweite Amtszeit begann am 1. November 2017 und endet am 30. Oktober 2023. In den Jahren 2016 und 2017 war Karola Wille zugleich ARD-Vorsitzende, als der MDR zum zweiten Mal den Vorsitz in der Sendergemeinschaft übernahm.
Die Universität Leipzig verlieh ihr 2002 die Honorarprofessur für Medienrecht.
Impfpflicht würde Klarheit schaffen und Moralisieren beenden
(…) Wenn die Freiheitsrechte wieder uneingeschränkt gelten sollen, dann geht das möglicherweise nur mit verpflichtenden Massenimpfungen. Die noch immer große Zahl von Impfverweigerern gilt der Politik inzwischen als größtes Hindernis auf dem Weg zurück in die Normalität. (…)
Dass Kanzleramt, Ministerpräsidenten und Bundestag jetzt eine Impfpflicht ins Auge fassen, ist deshalb ein reinigender Akt politischer Klarheit. Die späte Kehrtwende ermöglicht eine neue Ehrlichkeit in der Impfdebatte. (…)
12.01.2022 · Alexander Budweg, MDR AKTUELL, Hauptstadtstudio Berlin
Debatte um Impfpflicht scheitert an Führungsversagen
(…) Wenn der Bundeskanzler und die Ampelregierung sowie die Politik insgesamt nicht weiter Boden beim Thema Impfpflicht verlieren wollen, muss endlich Schwung in die Debatte kommen. (…) Deshalb muss Scholz seinen Kurs korrigieren und das Heft des Handelns in die Hand nehmen. (…)
27.03.2022 · von: Edward von Roy · an: MDR, Publikumsservice
Betreff: Obduktionen nach Corona-Impfung
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Sehr geehrte Frau Intendantin Prof. Dr. Wille,
die im Rahmen des gentechnischen Großversuchs COVAX nahezu weltweit und seit dem 27.12.2020 als „Corona-Impfung“ oder „Corona-Schutzimpfung“ auch in Deutschland verabreichten, nicht erforderlichen und im beabsichtigten Sinne weitgehend bis völlig wirkungslosen sogenannten Impfstoffe (experimentelle Gentherapien) schädigen jeden, haben sehr viele Menschen erkranken lassen und bereits jetzt viele getötet.
Was anlässlich der unbedingt durchzuführenden Obduktion (Leichenschau) bei einem jeden Todesfall nach modRNA-Injektion (von BioNTech / Pfizer die Substanz BNT162b2 / Tozinameran / Comirnaty, von Moderna Spikevax) oder nach Vektorvirusinjektion (von Janssen, Johnson & Johnson (J&J) das Produkt Ad26.COV2.S, von AstraZeneca ChAdOx1-S / AZD1222 / Vaxzevria) beachtet werden sollte, entnehmen Sie bitte dem Anhang (Abschnitte B.1 und B.2).
Auch in den Jahren 2020 bis 2022 sind Coronaviren so gefährlich oder so harmlos wie seit Jahrtausenden. Niemand benötigt zum Schutz vor dem keineswegs als „neuartig“ (novel) zu bezeichnenden Betacoronavirus SARS-CoV-2 eine Impfung. Stoppen wir COVAX, das Menschheitsverbrechen und globale Medizinverbrechen.
Mit freundlichen Grüßen
Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
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A n l a g e
Pet 2-20-15-2120-001658a Ergänzung vom 25. Februar 2022
Inhalt
A Hintergrund
B Mögliche Schädigungen
B.1 Zusammengestellt von Edward von Roy (Deutsch)
Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte (25.02.2022)
B.2 Publiziert bei Doctors for COVID Ethics von Prof. Dr. Arne Burkhardt (Englisch)
Notes and recommendations for conducting post-mortem examination (autopsy) of persons deceased in connection with COVID vaccination
C Den gentechnischen Großversuch am Menschen stoppen
31.03.2022 · von: MDR, Publikumsservice · an: Edward von Roy
Betreff: WG: Obduktionen nach Corona-Impfung
Sehr geehrter Herr von Roy,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 27.03.2022 an die Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks. Frau Prof. Dr. Wille hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Wir freuen uns, dass Sie sich mit unserer Arbeit auseinandersetzen und geben Ihre Hinweise und Ihren Anhang selbstverständlich und gern den relevanten Redaktionen zur Kenntnis. Darauf können Sie sich verlassen.
Wir verstehen Ihr Schreiben auch als Bitte um mehr Informationen zum Thema Impfnebenwirkungen. Zur Illustration der Breite unserer Berichterstattung möchten wir Sie gern auf unsere Corona-Verteilseite mdr.de/s/coronavirus aufmerksam machen, die selbstverständlich fortlaufend aktualisiert wird. Hier finden Sie auch differenzierte Beiträge zum Thema Impfungen. Gern machen wir auch auf die gute und breit aufgestellte Arbeit unseres MDR WISSEN-Teams (mdr.de/wissen/antworten/corona-aktuelle-forschung-100.html) aufmerksam.
Der MDR ist ein von den Rundfunkbeiträgen der Menschen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen finanziertes Medienhaus. Wir sind deshalb in der Lage, frei von wirtschaftlicher und politischer Einflussnahme, mit einer unabhängigen, objektiven und faktenbasierten Berichterstattung zur Meinungsbildung der Menschen beizutragen. Unsere Aufgabe ist es, uns mit existierenden Meinungen, Anregungen und Vorschlägen zu beschäftigen und dann professionell nach journalistischen Kriterien zu entscheiden, ob und wie wir diese abbilden. Auch deshalb ist es wichtig, genau hinzuschauen, nichts und niemanden vorzuverurteilen und das eigene journalistische Handeln immer wieder kritisch zu überprüfen.
Sehr geehrter Herr von Roy, eine Vielfalt von Meinungen, die auf der gemeinsamen Basis von Fakten stattfindet ist für die öffentliche Debatte unbedingt erstrebenswert – darin stimmen wir vermutlich überein. Wir wissen, dass die Menschen – nicht nur in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – in Krisenzeiten verstärkt auf uns blicken und uns ihr Vertrauen schenken. Alle MDR-Mitarbeitenden geben ihr Bestes, um den Erwartungen der Menschen in dieser schwierigen Zeit gerecht zu werden. Für unsere Abwägungen sind Rückmeldungen wie Ihre wichtig. Dafür nochmals vielen Dank.
[ Öffentliche Anhörung zum Thema verpflichtende Teilnahme am Menschenversuch und Medizinverbrechen COVAX unter Akzeptanz der experimentellen gentherapeutischen Injektionen („Impfungen“) für alle Berufstätigen, Auszubildenden, Studenten und Praktikanten im Bereich Gesundheitsberufe bzw. Pflegeberufe („einrichtungsbezogene Impfpflicht“). ]
Liste der Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“
27.04.2022 · von Edward von Roy · an Intendantin Karola Wille, MDR (Mitteldeutscher Rundfunk)
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Betreff: Obduktionen nach Corona-Impfung
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Wille (Intendantin),
bitte beenden Sie Ihre Kampagne gegen die Wahrheit und die Gesundheit aller Menschen in Deutschland,
die im Rahmen des gentechnischen Großversuchs COVAX nahezu weltweit und seit dem 27.12.2020 als „Corona-Impfung“ oder „Corona-Schutzimpfung“ auch in Deutschland verabreichten, nicht erforderlichen und im beabsichtigten Sinne weitgehend bis völlig wirkungslosen sogenannten Impfstoffe (experimentelle Gentherapien) schädigen jeden, haben sehr viele Menschen erkranken lassen und bereits jetzt viele getötet.
Was anlässlich der unbedingt durchzuführenden Obduktion (Leichenschau) bei einem jeden Todesfall nach modRNA-Injektion (von BioNTech / Pfizer die Substanz BNT162b2 / Tozinameran / Comirnaty, von Moderna Spikevax) oder nach Vektorvirusinjektion (von Janssen, Johnson & Johnson (J&J) das Produkt Ad26.COV2.S, von AstraZeneca ChAdOx1-S / AZD1222 / Vaxzevria) beachtet werden sollte, entnehmen Sie bitte dem Anhang (Abschnitte B.1 und B.2).
Auch in den Jahren 2020 bis 2022 sind Coronaviren so gefährlich oder so harmlos wie seit Jahrtausenden. Niemand benötigt zum Schutz vor dem keineswegs als „neuartig“ (novel) zu bezeichnenden Betacoronavirus SARS-CoV-2 eine Impfung. Stoppen wir COVAX, das Menschheitsverbrechen und globale Medizinverbrechen.
Mit freundlichen Grüßen
Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
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A n l a g e
Pet 2-20-15-2120-001658a Ergänzung vom 25. Februar 2022
Inhalt
A Hintergrund
B Mögliche Schädigungen
B.1 Zusammengestellt von Edward von Roy (Deutsch)
Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte (25.02.2022)
B.2 Publiziert bei Doctors for COVID Ethics von Prof. Dr. Arne Burkhardt (Englisch)
Notes and recommendations for conducting post-mortem examination (autopsy) of persons deceased in connection with COVID vaccination
C Den gentechnischen Großversuch am Menschen stoppen
vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift vom 27.04.2022 an die Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks.
Frau Prof. Dr. Wille hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Wir freuen uns, dass Sie sich nach wie vor mit unserer Arbeit auseinandersetzen und haben Ihre Ergänzungen zur Petition selbstverständlich an die zuständigen Redaktionen weitergeleitet.
Viele Teams in der ARD berichten seit nunmehr 2 Jahren über die Corona Pandemie. Alle sehen sich in der Pflicht, Daten zu überprüfen und journalistisch einzuordnen, so auch der MDR.
Unsere Redaktionen orientieren sich an den Standards wissenschaftlicher Evidenz und immer wieder gehen die Journalistinnen und Journalisten zum Thema Corona auch auf verschiedene Meinungen ein. Das gilt für die gesamte ARD, im Radio, im Fernsehen und auch im Internet. Wir ordnen ein und recherchieren die Fakten. Bitte seien sie versichert, dass wir unsere Berichterstattung nach bestem Wissen und Gewissen und nach professionellen journalistischen Kriterien planen und dass wir die sozialen, ethischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aspekte dabei nicht aus den Augen verlieren.
Wir verstehen Ihr Schreiben und die Petition auch als Bitte um und Appell für mehr Informationen zum Thema Impfnebenwirkungen. Zur Illustration der Breite unserer Berichterstattung hatten wir Sie ja in unserer vergangenen Korrespondenz schon hingewiesen. Ergänzend möchten wir Ihnen auch folgende zwei Beiträge unserer Redaktionen Umschau und plusminus beispielhaft empfehlen:
„Impfschäden – wie Deutschland bei der Erforschung hinterherhinkt“ unter: Video: Corona-Impfschäden – Plusminus – ARD | Das Erste und
„Impfkomplikationen: Mehr schwere Nebenwirkungen als gedacht“ unter: Umschau: Impfkomplikationen: Mehr schwere Nebenwirkungen als gedacht? | ARD Mediathek
Wir hoffen, Sie bleiben uns ein kritisch-freundlicher Begleiter.
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