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Verpasste Chance. Beschwerde an NDR-Rundfunkrat

November 14, 2016

Edward von Roy

NDR Rundfunkrat

Hamburg

14.11.2016

Formelle Eingabe gemäß § 13 NDR-Staatsvertrag

Mein Leben für Allah – Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?

Anne Will am 06.11.2016 21:45 Uhr

Verharmlosung des Islamischen Rechts (Scharia)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 13 NDR-Staatsvertrag lege ich förmliche Programmbeschwerde ein. Die konkrete Verletzung von Programmgrundsätzen betrifft die Sendung von Anne Will vom 06. November 2016 21:45 Uhr: Mein Leben für Allah – Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?

Über die Radikalisierung, bis hinein in den islamischen Terrorismus, von Jugendlichen und jungen Erwachsenen und über Wege der Verhinderung einer Radikalisierung diskutierten Wolfgang Bosbach, Sascha Mané, Nora Illi, Mohamed Taha Sabri und Ahmad Mansour.

Gegenstand der Sendung war damit die schariatreue, die islamische Radikalisierung von Jugendlichen bzw. war die äußerst radikale, die terroristische Varietät von Islam (am Beispiel Islamischer Staat (IS)) und deren leider faszinierende Wirkung auf junge Menschen einerseits und andererseits die etwas verzweifelte deutsche Suche nach erfolgreichen Strategien von Prävention und Resozialisation bzw. Deradikalisierung radikalislamisch („islamistisch“) verführter junger Menschen. Der häufig herangezogene Begriff Islamismus führt in die Irre, es geht um die Religion Islam, die jungen Islamradikalen wollen in den Himmel kommen, deshalb ihr Kampf gegen den irdischen Kufr, Unglauben, und die dazugehörigen Kuffār, Ungläubigen.

In was hinein jedoch resozialisiert, deradikalisiert werden sollte, nämlich, und um nichts anderes kann es in der Bundesrepublik Deutschland gehen, hinein ins Grundgesetz und in die allgemeinen oder universellen Menschenrechte (AEMR, Paris am 10. Dezember 1948), wurde selbst in einer vollen Stunde (60:14 min) beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) nicht angesprochen. Die AEMR als Grundlage des Grundgesetzes für die BRD (GG, 23. Mai 1949) wurde bei Anne Will nicht verteidigt.

Gerade hier zeigt sich die Unausgewogenheit der Sendung. Eine Stimme nämlich hat gefehlt, die den Mut aufgebracht hätte, die Unverhandelbarkeit universeller Menschenrechte mit dem aus der wortgetreuen Anwendung von Sure und Hadith (KRM: „Koran und Sunna“) zwangsläufig resultierenden islamischen Totalitarismus und seiner Frauenentwürdigung zu kontrastieren, auf einem Vorrang von Individualrechten vor Gruppenrechten zu bestehen und unzweideutig zu warnen vor einer deutschen Rechtsspaltung bzw. Rechtsveränderung auch bereits im Familienrecht oder Eherecht (die Muslima darf keinen Nichtmuslim heiraten; Polygynie; neun bis 15 Jahre alte Kindbraut) oder im Erbrecht (der Ex-Muslim verliert jeden Erbanspruch; laut Koran nur das halbe Erbe für die Tochter gegenüber ihrem Bruder). Was die an einer schleichenden Abschaffung des Grundgesetzes nicht interessierte BRD hierzu voraussetzen darf und muss, kann im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht verschwiegen werden.

Um die Ferne oder auch Nähe des in der NDR-Sendung angeprangerten radikalen Islam im Verhältnis zum gemäßigten Islam zu bestimmen, hätte der theologische und organisatorische Mainstream der Religion von Koran und Sunna zur Sprache kommen müssen. Das geschah nicht. Es hätte ja auch ergeben, dass der literalistisch verstandene Islam alle Lebensbereiche ordnen sprich einen religiösen Totalitarismus errichten will und dabei den muslimischen (sofern schariagehorsamen) Mann privilegiert, jeden Nichtmuslim und jede Frau hingegen entrechtet und entwürdigt.

In bester Eintracht wird dieser Mainstream, um beim sunnitischen Islam zu bleiben, mit Billigung und offensichtlicher Sympathie auch seitens der im KRM zusammengeschlossenen deutschen Islamverbände weltweit, von der Kairoer al-Azhar bis zum Darul Uloom Deoband gelehrt und in Europa beispielsweise durch die Organisationen FIOE (Federation of Islamic Organizations in Europe – Föderation Islamischer Organisationen in Europa) und ECFR (European Council of Fatwa and Research – Europäischer Rat für Fatwa und Forschung) vertreten. FIOE wie ECFR sind der Muslimbruderschaft zuzurechnen.

Anders als das deutsche Gerede von der „Vielfalt des Islams“ (Reinhard Kirste; Kai Hafez; bpb; EZIRE; Schura Bremen) nahelegen könnte, vertreten al-Azhar, Deoband, Muslimbrüder und die Islamdiktatur Saudi-Arabien auch nicht verschiedene Islamse oder sagt man Islame oder verschiedene Scharias oder Scharien, sondern die eine Rede Allahs (Koran), die eine Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit (Scharia), den einen Islam und führen die eine Umma (muslimische Weltgemeinde). Nichts und niemand darf „Koran und Sunna“ widersprechen, Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM), Geschäftsordnung in der Fassung vom 28. März 2007: „Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlagen des Koordinationsrats. Dieser Grundsatz darf auch durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben oder verändert werden.“

FIOE

Vorsitzender der FIOE ist Chakib ben Makhlouf, der Ahmed al-Rawi ablöste. Generalsekretär ist Emad Al-Banani; Vorstandsmitglied für „Relations“ ist Ibrahim El-Zayat. Im Februar 2002 wurde Ibrahim El-Zayat Präsident der IGD (Islamische Gemeinschaft in Deutschland), dem deutschen Zweig der globalen Muslimbruderschaft, und wurde 2006 für weitere vier Jahre im Amt bestätigt. El-Zayat sitzt auch im Vorstand der von ihm 1995 mitgegründeten Gesellschaft Muslimischer Sozial- und Geisteswissenschaftler/Innen e. V. (GMSG) in Köln. Verheiratet ist der europäische Islamfunktionär mit Sabiha El-Zayat-Erbakan, seine Frau ist die Schwester des IGMG-Funktionärs Mehmet Sabri Erbakan. Damit ist eine geradezu dynastische Verbindung der Clans El-Zayat und Erbakan gegeben, die dem Lebenswerk von Necmettin Erbakan treu sein dürfte, über den der NRW-Verfassungsschutz schreibt: „Die auf seinem Verständnis des Islam fußenden ideologischen Vorstellungen einer „Gerechten Ordnung“ und die „Vision von Millî Görüş„, die eindeutig extremistisch sind, werden von seinen Anhängern in der Türkei und in Europa nach wie vor weiter verfolgt.“ Einer unbedingt zu errichtenden ADİL DÜZEN, (eingedeutscht Adil Düzen, zu arab. ʿādil), nämlich der „gerechten“ sprich islamischen Lebensordnung stellte der türkische Islamtheoretiker und Stifter der pantürkischen und radikalislamischen Bewegung für Schariagesetzlichkeit Millî Görüş die Bâtıl Düzen (Batil Düzen) gegenüber, die nichtige, die bei Allah verworfene Seinsweise (bāṭil), schariarechtlich null und nichtig, islamisch grundfalsch).

ECFR

Gründungsmitglied und seither Vorsitzender des ECFR ist der Cheftheologe der Muslimbruderschaft Yusuf al-Qaradawi. Der baden-württembergische Verfassungsschutz charakterisierte den ECFR im Frühjahr 2011 so:

„Der ECFR sieht sich als Repräsentant der islamischen Welt und vor allem der muslimischen Minderheiten im Westen. Den Verlautbarungen des Rates ist zu entnehmen, dass die Entwicklung eines Islam europäischer Prägung und einer Islam-Auslegung, die sich an demokratischen Werten und dem westlichen Verständnis von Menschenrechten und Selbstbestimmung orientiert, verhindert werden soll.“

(Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg: Yusuf al-QARADAWI: Einer der einflussreichsten sunnitischen Islamgelehrten. Reihe „Führungs- und Identifikationsfiguren extremistischer Organisationen“, 4|2011.)

Hinsicht verhinderter Bürgerrechte und verhinderter Pressefreiheit sowie mit Blick auf gesellschaftlichen Totalitarismus und systematische, über kurz oder lang juristisch durchzusetzende Frauenfeindlichkeit unterscheidet sich auch der schiitische Islam, betrachten wir das Regime der Teheraner Mullahs (Zwölferschia), vom sunnitischen Islam nicht.

All das jedoch unterblieb am 6. November 2016, man kannte jedenfalls kritisierte ECFR und FIOE nicht und sprach noch nicht einmal über die gegebene AEMR-Widrigkeit und Grundrechtswidrigkeit des Islamischen Rechts (gottgegeben als die Scharia; von den Menschen anzuwenden als der Fiqh). Was geboten wurde, war eine Sendung über den (radikalen) Islam ohne Information zum Islam, man schlich um das Thema Islamische Normativität (Schariagesetz) bzw. Islam herum wie die sprichwörtliche Katze um den heißen Brei.

Dieses Ausweichen vor dem Thema widerspricht dem Programmauftrag des Norddeutschen Rundfunks. Im NDR-Staatsvertrag heißt es in § 5 Programmauftrag (1) unter anderem:

„Der NDR hat den Rundfunkteilnehmern und Rundfunkteilnehmerinnen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm hat der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen.“

Sofern er nicht, und das sind die wenigsten, blind oder sehbehindert ist, hinterlässt Visuelles beim Menschen besonders starke und bleibende Eindrücke. Ein Eindruck über einen Menschen, vielleicht der symbolische Ausdruck des Humanen schlechthin ist die menschliche Gestalt und hier insbesondere das menschliche Gesicht. Im Islam ist der dämonisierte Körper der als wankelmütig und glaubensschwach geltenden sowie zeitlebens eines männlichen Vormunds (walī, das ist: Vater; großer Bruder; Heiratsvormund; Ehemann) bedürftigen Frau mit dem Hidschab abzudecken – mindestens! – bis auf Hände und Gesicht.

Wie das sprichwörtliche Kaninchen vor der Schlange erstarrt, so durfte der NDR-Zuschauer auf ein Ex-Gesicht oder Vielleicht-Gesicht starren, durfte er über das durch schwarze Textilien ausgelöschte Antlitz der zu Anne Will eingeladenen Nora Illi meditieren – sechzig Minuten lang. Dass eine kulturell moderne Gesellschaft diese Körperpolitik und Ideologisierung des weiblichen Gesichts und Körpers im öffentlichen Raum, erst recht im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, untersagen sollte, ist das eine.

Das andere, und hier liegt das eigentliche, nicht hinnehmbare Versagen des NDR, ist das Versäumnis, als Sender auf die Menschenverachtung und Grundrechtswidrigkeit nicht lediglich des Niqab, sondern jedes Hidschab hinzuweisen. Mindestens einer solchen Ansicht zur islamischen Bedeckung (Hidschab, verkürzt genannt und genäht Kopftuch) hätte der NDR eine Stimme geben müssen, statt zur besten Sendezeit lediglich eine Stunde lang ein sprechendes schwarzes Gespenst im Studio in Erscheinung treten zu lassen.

Bereits die schlicht islamische (und nicht etwa die wahhabitische, salafistische, islamistische u. dgl.) Vorschrift, dass jedes Mädchen ab neun Jahren und jede Frau ihren gesamten Körper bis auf Hände und Gesicht mit Stoff blickdicht und alle Rundungen und Konturen verbergend bedecken muss, ist totalitär sowie frauenfeindlich und zusätzlich kinderfeindlich – und diskriminiert im Übrigen auch jeden Mann, der angesichts einer frei herumlaufenden unbedeckten Frau in den Zustand eines willenlosen Triebtäters falle. Der türkische Staatsislam, Diyanet deutscher Arm DITIB, fordert diesen Hidschab als „nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam […] bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität“. Hier bereits liegt die Unverträglichkeit zu unseren Freiheitsrechten, nicht erst in der strengen Auslegung von Hidschab bzw. islamischer weiblicher Kleidung, nicht erst im Gesichtsschleier (Niqab).

Der Hidschab ist kein Freiheitsrecht. Zur Freiheit einen Hidschab zu tragen, würde immer auch die Freiheit gehören, ihn jederzeit wieder ablegen zu können, das aber lässt die Scharia nicht zu. Der Hidschab ist islamische Pflicht (alle vier sunnitischen Rechtsschulen ebenso wie die Zwölferscha), wer als Frau den Schleier verweigert, gilt im Islam als sittenlos und ist zu verachten. Zur islamischen weiblichen Kleidung gibt das Bundesverfassungsgericht weiter:

Beschluss vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10

„9. Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.“

Diese Verpflichtung für jede Muslima, zur Bewahrung des Gnadenstandes mit Allah – beim Bestreben, nach dem Tod zu ihm ins Paradies und eben nicht in die Hölle zu kommen – zeitlebens beinahe den gesamten Körper (DITIB: „mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen“) abdecken zu müssen, ist das im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat untragbare frauenrechtliche und überhaupt menschenrechtliche Problem, nicht erst Frau Illis Niqab (Gesichtsschleier).

Warum nur verpasste der NDR am 06.11.2016 (Mein Leben für Allah – Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?) die Möglichkeit, etwas zum reaktionären und totalitären Charakter jeder islamischen weiblichen Kleidung zu sagen, zu einer Doktrin, die jede Verweigerin des Hidschab ihren schariatreuen Mitmenschen als Brennstoff fürs Höllenfeuer im Jenseits und als Schlampe im Diesseits erscheinen lassen muss? Nicht das schwarze Tuch auf Mund und Nase, die Pflicht zum islamischen Wohlverhalten und Gesetzesgehorsam, die Scharia ist das Problem.

Denn auch dieses hätte der NDR in einer Sendung mit Islambezug sagen müssen: Der Mensch im Islam darf sich keine Gesetze geben, Allah ist Gesetzgeber, ist Souverän, über kurz oder lang ist jeder von Menschenhand geschaffene Paragraph durch einen schariakonformen zu ersetzen. Wohin geht Deutschland: Volkssouveränität oder Herrschaft Allahs? Ob die NDR-Gäste Nora Illi und Mohamed Taha Sabri AEMR und GG den Vorzug geben und auf Durchsetzung der Allahkratie verzichten kann in diesem Schreiben dahingestellt bleiben, NDR-Moderatorin Anne Will jedoch muss die freiheitliche Demokratie vernehmbar verteidigen und dazu das islamische System bzw. die islamische Herrschaft, Maududi sprach vom Nizam (niẓām islāmī), Sayyid Qutb von der Hakimiyya (ḥākimiyyat Allāh), unzweideutig zurückweisen. Da gibt es nichts zu verhandeln.

Aus dem bisher Gesagten folgt schließlich, dass der NDR in einer Sendung mit Islambezug den Gegenentwurf zur AEMR, die 1990 bekundete gegenmoderne und totalitäre CDHRI (Cairo Declaration on Human Rights in Islam – Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam) dem Publikum erläutern muss, diese aber nicht sechzig Minuten lang äquidistant diskutieren lassen darf, sondern unzweideutig zurückzuweisen hat. Anne Will sollte das zeitnah tun.

Nähme der NDR seinen Informationsauftrag ernst, würde er, etwa bei Anne Will, über die Nichtmuslime und Frauen diskriminierenden sowie die Meinungsfreiheit verhindernden Schariavorbehalte in den Staatsverfassungen von Ländern wie Pakistan oder Ägypten berichten lassen und nicht lediglich Gäste einladen, die, wie Nora Illi, Mohamed Taha Sabri und Ahmad Mansour, ganz dem Motto zu folgen scheinen: Böser Islamismus – guter Islam.

Vermeidbar wird der Erfolg von „Salafismus-Prävention“ oder „Islamismusprävention“ ausgesprochen begrenzt bleiben, solange gerade auch die deutschen Medien nicht faktentreu über Scharia und Fiqh berichten, anders gesagt solange das Monopol auf faktennahe Berichterstattung zum Islam überwiegend bei den Islamradikalen selber liegt.

Nicht nebenbei: Wir sollten froh sein, dass wir Grundrechte haben und nicht nur eine, in letzter Zeit beunruhigend oft beschworene, Wertegemeinschaft oder Werteordnung. Rechte sind einklagbar, Werte nicht. Es geht um Bürgerrechte, es heißt Civil Rights Movement, Bürgerrechtsbewegung und nicht Bürgerwerte-Bewegung.

Die sehr islamische Parallelkultur oder vielmehr islamische Gegengesellschaft von Geschlechterapartheid, Tugendterror, Tochtertausch und sonstiger Frauenunterdrückung lässt sich ebenso mit wie ohne bewaffneten Kampf errichten. Nicht nur die Milieus von Burka, Pantoffeln und langen Bärten, das Islamische Recht, das Menschenbild und der Wohlverhaltenszwang der – vom iranischen Religionsführer (rahbar) Ali Chamene’i ebenso wie von Kairos al-Azhar bis hinein in die Deutsche Islamkonferenz vertretenen – Scharia ist das Problem.

Um die allgemeinen Menschenrechte (AEMR) und dabei nicht zuletzt die Gleichberechtigung der Nichtmuslime und der Frauen zu verteidigen, muss der NDR das Problem Scharia und Fiqh beim Namen nennen und eben nicht, frei nach Angela Merkel, gemäß dem Motto handeln: Wir schaffen das … zu ignorieren.

Um islamisch radikalisierte junge Menschen möglichst erfolgreich vom zum Töten bereiten Aufbruch Fī sabīli Llāh (auf dem Wege Allahs, für die Sache Allahs) abzuhalten, gilt es, das Faszinosum Kalifat, das Faszinosum Dschihad einzugrenzen. Solange Funk und Presse die Menschenrechtswidrigkeit (AEMR-Widrigkeit) und Grundrechtswidrigkeit jeder islamischen Seinsweise und Gesellschaftsordnung (Nizam; Hakimiyya; Adil Düzen) mit dem Schleier des Schweigens bedecken, können – in einem vermeidbaren Ausmaß – jungen Menschen Hasspredigten als beglückende Wahrheit erscheinen und Glaubenskämpfer als Märtyrer.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

mitzeichnend

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin