الأسرة
al-usra
Familie
Die Verharmlosung der arrangierten Ehe
Analyse zweier Redetexte, die durch Professorin Straßburger in den Jahren 2002 beziehungsweise 2005 verfasst wurden. Von Roswitha Wilwerscheid und Karsten Hilchenbach
Gaby Straßburger (* 1963) studierte in Bamberg, Ankara und Amman und legte im Jahr des Mauerfalls 1989 die Prüfung als Diplom-Sozialpädagogin ab. Sieben Jahre später erfolgte ihre Diplomprüfung als Orientalistin. 2002 promovierte sie am Osnabrücker Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien („summa cum laude“). Anschließend war Straßburger als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Essen, wo sie für die unter Federführung von Prof. Dr. Ursula Boos-Nünning entstehenden Studie „Lebenssituation ausländischer Mädchen und junger Frauen sowie der jungen Aussiedlerinnen“ tätig war. Gegen 27 Mitbewerberinnen habe Straßburger sich im Wettbewerb um den Augsburger Wissenschaftspreis für Interkulturelle Studien durchgesetzt, der unter anderem bereits an die Schariafreundin und Islamverharmloserin Yasemin Karakaşoğlu-Aydın für ihre Dissertation über religiöse Orientierung und Erziehungsvorstellungen verliehen worden war.
Zwei Texte liegen der kritischen Betrachtung zugrunde.
Zum einen ist es die Rede »Heiraten – Ein Prüfstein für Integration?«, die Straßburger am 14.05.2002 im Goldenen Saal des Augsburger Rathauses bei Entgegennahme eines Preises hielt, der ihr für die Dissertation »Heiratsverhalten und Partnerwahl im Einwanderungsland: Eheschließungen der zweiten Migrantengeneration« zuerkannt wurde. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis war ist Helmut und Marianne Hartmann gestiftet worden und wird gemeinsam getragen von der Universität und Stadt Augsburg sowie vom Forum Interkulturelles Leben und Lernen (FILL).
Zum anderen kommentieren wir die Argumentationsmuster aus »Arrangierte Ehen sind keine Zwangsehen!« (08.02.2005), Straßburgers Beitrag zu einem Sachverständigengespräch, den der Landtag von Nordrhein-Westfalen zum Thema Zwangsheirat abhielt (15.02.2005).
Heiraten [ist] nicht nur für die meisten türkischen Migrantinnen und Migranten ein sehr zentrales Thema, sondern [es wird] auch in der deutschen Öffentlichkeit ziemlich oft darüber gesprochen, wie die hier lebenden Türken und Türkinnen heiraten. Das heißt, eigentlich wird nicht einfach darüber gesprochen, sondern man regt sich darüber auf, weil sie in den Augen Vieler nicht so heiraten, wie „man“ es von jungen Leuten erwartet, die in Deutschland aufgewachsenen sind. Die Kritik richtet sich meist auf die folgenden drei Punkte: 1. dass es nur relativ wenig Ehen mit Deutschen gibt, 2. dass viele Ehepartner aus der Türkei geholt werden und 3. dass viele Ehen arrangiert sind.
Als mir bewusst wurde, wie oft und vor allem wie negativ darüber gesprochen wird, war mir klar, dass das Heiratsverhalten türkischer Migrantinnen und Migranten keineswegs ein privates Thema ist, das die Öffentlichkeit nicht interessiert.
H.: Das Private ist politisch. Diesen Slogan müssten Sie als dem Umfeld der Achtundsechziger entsprossene Multikulturalistin doch eigentlich kennen.
Vielmehr zeigt die Kritik an vermeintlich unangemessenen Eheschließungen, dass das Heiratsverhalten zum Prüfstein gelungener Integration gemacht wird. Und je genauer man darüber nachdenkt, um so stärker merkt man, dass hinter der Kritik ein ganz bestimmtes Verständnis von Integration steht. Es ist ein Integrationsverständnis, das auf der Erwartung basiert, dass sich Migranten möglichst schnell und vollkommen an das anpassen, was man als deutsche Kultur definiert und dass sie Verhaltenweisen, die man als fremde Kultur interpretiert, möglichst schnell ablegen.
H.: Das ist eine unverschämte Unterstellung. Uns geht es lediglich darum, die Freiheitsrechte und Grundrechte für jeden zugänglich zu machen, auch für die Importbräute oder die Töchter fundamentalistisch-islamisch geprägter Familien.
Integration heißt nicht, Verhaltensweisen, die man in der eigenen Herkunftsgruppe erlernt hat, abzulegen und sich einseitig daran zu orientieren, was unter Deutschen üblich sind.
H.: Hier gilt das Grundgesetz, türkische Muslime stehen da nicht unter Naturschutz.
Integration heißt, eine Verbindung zu schaffen zwischen unterschiedlichen Verhaltensweisen, indem man sie ineinander integriert und sich jeweils so zu verhalten weiß, wie es in einer Situation am sinnvollsten und passendsten ist.
W.: Gewalt ist niemals privat. Das Grundgesetz endet eben gerade nicht vor der Haustür. Wie der STERN (Die vergrabene Bombe) am 08.08.2008 berichtet, sind in Deutschland 44,5 Prozent der türkischen Migrantenkinder durch in den Familien erlittene Misshandlungen und schwere Züchtigungen traumatisiert. (1). Auch Europas immigrierte Frauen sind einem hohen Gewaltrisiko ausgesetzt. Die Bundesregierung (2004) stellt dazu in einer 2004 veröffentlichten Studie fest: „Demnach hat jede dritte bis vierte türkische Migrantin und jede fünfte bis sechste osteuropäische Migrantin in ihrer aktuellen Paarbeziehung körperliche oder sexuelle Übergriffe erlebt. Aufgrund der zu vermutenden hohen Dunkelfelder handelt es sich hier um Mindestwerte. Wir werden weiter unten noch sehen, dass die von uns befragten Migrantinnen nicht nur häufiger körperliche und sexuelle Gewalt erlebt haben, sondern dass es sich dabei auch um schwerere und häufiger auftretende Formen von Gewalt gehandelt hat (2)“.
H.: Soll der Neonazi seine fraglos „unterschiedliche“ Verhaltensweise situativ entscheiden, um dem Straßburgerschen Bild von Integration zu entsprechen? Selbstverständlich nicht, es gibt allgemein gültige, zu gewährleistende Grenzen, die das friedliche Zusammenleben ermöglichen und dabei die Menschenrechte gewährleisten.
W.: Noch etwas zur situativen Anpassung. Ich habe es nicht gerne, jetzt angelächelt und kurz darauf, wenn ich außer Hörweite bin, hinterrücks verspottet zu werden. Der Aufruf zum situationsbedingten „besonderen“ Verhalten lädt zur Unaufrichtigkeit ein und wird letztlich ein Klima des Misstrauens, der Unzuverlässigkeit und der Doppelzüngigkeit funktional werden lassen.
H.: Frei nach Ulrich Wickert: Der Ehrliche ist der Dumme.
W.: Die Zeugenaussage in einem Gerichtsverfahren muss wahrheitsgemäß sein. Der Zeuge hat sich dem Gesetz gegenüber loyal zu verhalten, nicht dem archaischen Stamm. So muss sich beispielsweise ein Dr. Wolfgang Schäuble darauf verlassen können, dass der KRM (Koordinierungsrat der Muslime) zu seiner Integrationsbereitschaft und zur Verfassung steht, auch wenn der Innenminister nicht im Zimmer ist.
H.: Wir empfehlen Herrn Schäuble dringend, an der Aufrichtigkeit der deutschen Islamverbandsfunktionäre zu zweifeln.
So gibt es beispielsweise einen sehr einleuchtenden Grund dafür, dass viele Männer ihre Ehefrau nicht in Deutschland, sondern in der Türkei finden. Dieser Grund besteht ganz schlicht und einfach darin, dass es hier in Deutschland unter türkischen Migranten nur halb so viele ledige Frauen wie Männer gibt. Auf 100 unverheiratete türkische Männer entfallen nur 48 unverheiratete türkische Frauen. Angesichts dieser unausgeglichenen Verteilung haben türkische Männer schon rein statistisch gesehen allen Grund, sich nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Türkei nach Ehefrauen umzusehen.
H.: Völlig straßburgerlogisch: Isch brauche Frau, isch gehe Türkei nach Frau gucke.
Wie allgemein bekannt, gehören zum Heiraten zwei. Somit ist auch danach zu fragen, inwieweit eigentlich Deutsche bereit sind, eine Türkin oder einen Türken zu heiraten.
Wenn manche Deutsche ebenso wie manche Türkinnen und Türken deutsch-türkischen Ehen eher skeptisch gegenüberstehen, so heißt das noch lange nicht, dass sie keine Freundschaften miteinander eingehen würden, dass sie sich nicht als Kollegen akzeptieren würden oder dass sie etwas dagegen hätten, wenn ihre Kinder miteinander zur Schule gehen. In diesen Lebensbereichen ist Integration weitgehend alltägliche Selbstverständlichkeit und wird allgemein bejaht.
H.: Wo lebt die Frau? Viele, sehr viele türkeistämmige Eltern in der Bundesrepublik verbieten ihren Kindern, mit urdeutschen Kindern zu spielen, Mädchen werden von der Klassenfahrt abgemeldet. Nahezu jeder Türkeistämmige wird wütend und bricht den Kontakt ab oder bedroht mich, wenn ich ihm sage, dass die Scharia gegen die universellen Menschenrechte und gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik verstößt.
W.: Statt dessen wird Erbakans Milli-Görüş-Doktrin von der gerechten und der nichtigen Weltordnung (adil düzen, batil düzen) ebenso bereitwillig akzeptiert wie der Kulturrassismus geheiligter Meidung gegenüber den Nichtmuslimen und ihrer Lebensweise. Unter Sunniten stehen Sayyid Abu l-Aala al-Maududi, Sayyid Qutb oder Yusuf al-Qaradawi hoch im Kurs. Die drei wollen die Segregation und die Zwangsverschleierung der Frau, die drei wollen nicht die Integration. Die im Islam völlig akzeptierte Polygamie erlaubt den Männern bis zu vier Ehefrauen. Kein Wunder, wenn einem die Heiratskandidatinnen in Deutschland ausgehen, zumal einige Frauen wieder in das Herkunftsland zurück arrangiert werden.
H.: Schwerpunktmäßig minderjährige, etwa fünfzehnjährige oder sechzehnjährige Schülerinnen sind das, deren Wohnsitz in Kleinasien arrangiert wird und die nach den alljährlichen Sommerferien nicht mehr im Klassenzimmer erscheinen, seit zwanzig Jahren ist das in Deutschlands Lehrerzimmern bekannt. Mit einem kurzen Telefonanruf wird das Mädchen abgemeldet, so läuft das.
Bei der Gründung einer Familie und bei der Erziehung von Kindern geht es immer auch um die Frage, welches Familien- und Erziehungsverständnis Vorrang haben wird bzw. wie man unterschiedliche Vorstellungen miteinander in Einklang bringen kann.
W.: Das ist doch nicht Ihr Ernst?
H.: Möglichst viel Scharia, möglichst wenig Säkularität, dann ist die Sache „in Einklang gebracht“.
W.: Jedes Kind eines muslimischen Vaters ist Muslim und gehört dem patrilokal denkenden und handelnden Bio-Clan. Darum dürfen Muslimas keinen Atheisten, Juden oder sonstigen Nichtmuslim ehelichen. Bei der Scheidung, die auch mal als Verstoßung „arrangiert“ wird, hat der Mann das Sorgerecht, die Kinder gehören dem Patri-Clan. Bei interreligiösen Mischehen kommt es nicht selten ganz folgerichtig zur „Kindesmitnahme“ sprich Entführung der Kinder.
Wobei dieses Problem nicht nur allein das Ehepaar betrifft. Es betrifft auch das Verhältnis zwischen den eigenen Eltern und dem Ehepartner bzw. der Ehepartnerin. Es betrifft darüber hinaus die Beziehung zwischen Großeltern und Enkeln. Und es betrifft schließlich auch noch das Verhältnis der beiden Herkunftsfamilien zueinander.
[Noch zur Entgegennahme des Preises in Augsburg] Im Unterschied zu Integration in anderen Lebensbereichen ist also Integration im familiären Bereich etwas, was einen nicht nur selbst etwas angeht, sondern etwas, woraus sich weitreichende Konsequenzen für die gesamte Familie ergeben.
H.: In unserer türkischen Großfamilie passen wir alle aufeinander auf …
W.: … damit auch ja niemand aus der Reihe tanzt. Entschließt sich eine muslimisch sozialisierte Migrantin dazu‚ ‚wie eine Deutsche zu leben‘, bereitet sie ihrem Clan Schande und gefährdet sowohl den Status ihrer Sippe als auch Allahs Weltordnung. Das endet nicht selten im Ehrenmord oder Selbstmord.
Der Schwerpunkt [dieser meiner Abhandlung an den NRW-Landtag] liegt auf Hinweisen zur dringend erforderlichen Unterscheidung zwischen arrangierten Eheschließungen und Zwangsheirat. … Arrangierte Ehen sind keine Zwangsehen. Arrangierte Eheanbahnungen folgen bestimmten Regeln. Das Einhalten dieser Regeln gewährleistet, dass Selbstbestimmung und Familienorientierung ausbalanciert werden, und verhindert, dass Druck auf die potentiellen HeiratskandidatInnen ausgeübt wird.
W.: Im orthodoxen Islam gibt es keine individuellen Freiheitsrechte. Du bist ein Nichts und nur dann zu respektieren, wenn du dich unterwirfst und deinem Stamm und der Umma (islamischen Weltgemeinschaft) dienst. Nur wenn die Tochter sich an diese tradierten Vorschriften hält, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich Fremdbestimmung und Selbstbestimmung bei der Wahl des Ehepartners wenigstens die Waage halten gegeben. Das heißt, die jungen Mädchen haben bei einer so intimen, persönlichen und die Lebensqualität entscheidend beeinflussenden Entscheidung wie der Wahl ihres Sexual- und Lebenspartners lediglich ein Mitspracherecht, das nach Straßburgers Ausführungen zudem höchstens 50 % beträgt. Die ohnehin bestenfalls halbierte Freiheit kann die künftige Braut dementsprechend nur dann auskosten, wenn sie akzeptiert, dass der Clan sich das Recht anmaßt mitzubestimmen, mit welchem Partner die Heiratskandidatin Zärtlichkeiten austauscht, Kinder zeugt und Tag für Tag zusammenlebt. Fügt sie sich nicht, gilt sie als Rebellin (Naschiza), als Abtrünnige. Eine jede junge Frau weiß, dass sie sich diesen ‚Verhaltensvorschriften zur Anbahnung einer Ehe‘ unterwerfen muss, um nicht Opfer physischer Gewalt, psychischer Drohung und Erpressung zu werden. Manche Frauen werden von Blutsverwandten im Namen der Ehre ermordet oder sehen keinen anderen Ausweg mehr als sich selbst umzubringen.
Das Ziel einer arrangierten Eheanbahnung besteht darin, Glück und Stabilität einer Ehe dadurch zu sichern, dass man gemeinsam in der Familie prüft, ob die Voraussetzungen für das Gelingen der Ehe günstig sind.
Die Anbahnung einer arrangierten Ehe basiert auf vier Vorstufen mit offenem Ausgang. Der Prozess kann an jeder Stelle abgebrochen werden bzw. wird nur dann fortgesetzt, wenn die potentiellen HeiratskandidatInnen Zustimmung signalisieren.
W.: Verwandtenehen, beispielsweise Cousinenehen, sind eine immer noch häufig praktizierte, sehr typische Form des ‚Ehearrangements‘. Längst ist wissenschaftlich erwiesen und allgemein bekannt, dass bei solchen Beziehungen ein hohes Risiko für genetisch bedingte Behinderungen der Kinder besteht (3). Während das Risiko bei nicht-verwandten Paaren bei 1-3% für schwere Fehlbildungen und 3-5% für alle Fehlbildungen beträgt, liegt es beispielsweise bei einem einfachen Paar Cousin / Cousine 1. Grades doppelt so hoch. Die Neigung, Ehen zwischen Blutsverwandten zu ’stiften‘ ist verantwortungslos und gefährdet in höchstem Maße das „Glück und Stabilität“ der Familie.
H.: Polizeilich und gerichtlich dokumentierte Fälle von familiärer Gewalt in orientalischen Einwandererfamilien („Familialismus“) belegen, dass zwei Sippen selbst dann ihre Töchter einander wechselseitig anverheiraten, wenn es in beiden Clans zu brutaler ehelicher Körperverletzung (durch den Ehemann an der Frau) gekommen ist. Wie Gaby Straßburger hier von ehelichem stabilem Glück reden kann ist wenig nachvollziehbar. Als Beispiel ist sind hier die beiden Familien des Mönchengladbacher Ehrenmords vom 09.03.2007 zu nennen, wo es in der Vergangenheit immer wieder zu Gewalttaten gekommen war und man trotzdem immer wieder untereinander geheiratet hatte – „Die beiden Familien, die Erols und Rukiyes Hochzeit in der Türkei arrangierten, als beide noch Teenager waren, galten als verfeindet – trotz der Heirat (4), (5).“
Die ergebnisoffene Ausgestaltung der Eheanbahnung beruht auf dem Einhalten von Kommunikationsregeln, die Entscheidungsspielräume eröffnen.
Zwangsehen sind keine arrangierten Ehen, sondern Ehen bei denen familiäre Machtverhältnisse dazu genutzt werden, gegen die Regeln einer arrangierten Eheanbahnung eine Heirat zu erzwingen, die dem freien Willen widerspricht.
W.: Bei einer derartig begrenzten Freiheit des persönlichen Gestaltens, wie sie in den Milieus der arrangierten Ehe für die weiblichen Familienmitglieder gegeben ist, müssen sich diese Migrantinnen auch noch von „traditionsreichen“ Kommunikationsvorschriften und „Machtverhältnissen“ gängeln lassen. Jederzeit kann der ohnehin vormoderne und fundamentalistisch orientierte familiäre Konformitätsdruck in äußerste Brutalität kippen, darauf hat das Individuum keinen Einfluss. Das ist die große Freiheit der Gaby Straßburger.
Bei präventiven Maßnahmen [gegen die Zwangsheirat] ist darauf zu achten, dass sie nicht dem diskriminierenden Mainstreamdiskurs folgen, der arrangierte Ehen mit Zwangsehen gleichsetzt. Vielmehr sind arrangierte Ehen, deren Anbahnung nach den o.g. Regeln erfolgt, ausdrücklich als gleichwertige Form der Partnerwahl anzuerkennen.
W.: Dem widersprechen wir entschieden. Der bei Gaby Straßburger so genannte Mainstreamdiskurs ist alles andere als diskriminierend, sondern will die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten und Bürgerrechten gewährleisten. Die Europäische Menschenrechtskonvention (Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten EMRK, Rom 1950, in Kraft seit 1953) verankert das Recht auf die freie Wahl des Ehepartners. Seit 1984 (7. Zusatzprotokoll) fordert die EMRK gleiche Rechte und Pflichten für die Ehegatten. Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (New York 1948) weist darauf hin, dass „Eine Ehe nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden“ darf. Das ist bei einem „Ausbalancieren“ von Selbstbestimmung und Familienorientierung, welches jede arrangierte Ehe kennzeichnet, verstößt unbedingt gegen das Menschenrecht auf freie Wahl des Ehepartners.
Der Schwerpunkt meiner Ausführungen liegt auf der Erläuterung, mittels welcher Regeln bei arrangierten Eheanbahnungen Selbstbestimmung und Familienorientierung so ausbalanciert werden, dass kein Druck auf die potentiellen HeiratskandidatInnen entsteht.
W.: Wenn ich als Tochter das „Arrangement“ verweigere, wird jede Begegnung mit einem Angehörigen des anderen und des eigenen Clans zum Spießrutenlaufen. Man ist dazu verurteilt, einander überall, jederzeit und lebenslang immer wieder zu begegnen, bei Familienfeiern, im Supermarkt, beim Arzt, in der Moschee.
H.: Stamm ist Kerker. Lebenslang, lebenslänglich. Egal ob Sohn oder Tochter, wer an der Lebenserfahrung, Urteilskraft und Gutartigkeit seiner Eltern oder Großeltern zweifelt, verstößt gleichermaßen gegen die Familienregeln und die Religion. Den Ausstieg aus diesem familiären Gefängnis zu schaffen ist nahezu unmöglich.
Die Wege in die Ehe sind variantenreich und dennoch nicht beliebig. Soziale und kulturelle Faktoren spielen eine wichtige Rolle. Von ihnen hängt ab, welche Wege in einer Gesellschaft und ihren verschiedenen Milieus jeweils als wünschenswert und normal gelten.
H.: In Mauretanien gilt die Sklaverei als normal, in Teheran oder Riad das Töten des Gotteslästerers und bei den Muslimen Indonesiens und irakisch Kurdistans die Genitalverstümmelung der schafiitischen Rechtsschule. Die ledigen Frauen und übrigens auch die zu verheiratenden jungen Männer dürfen nicht autonom bestimmen, den schlussendlich „erfolgreich“ verheirateten Individuen hat eine klare Aussage zu keinem Zeitpunkt zugestanden. Die Deutungshoheit über die orakelgleich zu lesenden Zeichen haben die Mächtigen des Stammes, das wird immer wieder einmal die Brautmutter sein.
W.: Kaffeesatzlesen ist eine alte türkische Spezialität.
Die Ausführungen basieren auf meiner Studie zu „Heiratsverhalten und Partnerwahl im Einwanderungskontext“, die sich mit Eheschließungen von Migrantinnen und Migranten türkischer Herkunft befasst. Sie erschien 2003 im ergon-Verlag, Würzburg. Im Mittelpunkt dieser quantitativ und qualitativ angelegten Studie, die Perspektiven der Familien und Migrationsforschung verknüpft, stehen Heiratsoptionen und Partnerwahlmodi. Im qualitativen Teil wird mittels eines biographisch-hermeneutischen Untersuchungsansatzes die innere Logik der Partnerwahlprozesse rekonstruiert, basierend auf Interviews mit 14 verheirateten Frauen und Männern zu ihrer Partnerwahl und Beziehungsgeschichte. Die Interviewten sind in Deutschland aufgewachsen und leben in einer Stadt mit 70.000 Einwohnern. Ihre Eltern stammen aus der Türkei.
W.: Wie bitte, eine quantitative Studie mit 14 (vierzehn!) Befragten? Das soll wohl ein Scherz sein.
Bei der selbst organisierten Partnerwahl geht man im Regelfall davon aus, dass sich der Gedanke an eine mögliche Heirat während einer Paarbeziehung entwickelt. Die Heirat basiert auf einem intensiven Prozess der Annäherung beider Partner, die im Lauf einer vorehelichen Beziehung feststellen, so gut zueinander zu passen, dass sie heiraten können. Hingegen ist bei arrangierten Ehen der Gedanke an eine mögliche Heirat bereits Ausgangspunkt der Beziehungsaufnahme. Die arrangierte Begegnung der Partner basiert auf der Absicht, einander möglicherweise zu heiraten. Im weiteren Verlauf der Annäherung geht es bei der arrangierten Eheschließung folglich in erster Linie darum, herauszufinden, ob irgend etwas gegen eine Heirat spricht.
H.: Der Clan braucht Nachwuchs, Ayaan Hirsi Ali spricht treffend von der gezwungen beziehungsweise arrangiert zu verehelichenden Frau als zoontjesfabriek, Söhnchenfabrik.
W.: Andere, außereheliche Beziehungen sind dem angeblich freiwilligen jungfräulich lebenden Wesen verboten.
H.: Der junge Mann hingegen darf, soll sogar Sex haben, dazu gibt es die islamische Kaste der ehrlosen Frauen, der Prostituierten oder Dhimmifrauen.
Bei arrangierten Ehen basiert der Entschluss zu heiraten darauf, dass die Familie gemeinsam zu dem Ergebnis kommt, dass die Basis für eine glückliche und stabile Ehe vorhanden ist. Dazu gehört neben dem Einverständnis der HeiratskandidatInnen auch die insgesamt positive Bewertung ihres Charakters und ihrer sozialen, familiären und beruflichen Lebensumstände. Man versucht, das Gelingen der Ehe dadurch zu sichern, dass man vor der Heirat im Familienverband abwägt, ob die Rahmenbedingungen so positiv sind, dass sich nach Abklingen des vergänglichen Verliebtseins eine stabile Paarbeziehung entwickeln kann.
W.: Nicht du entscheidest, ob die Verbindung erfolgversprechend ist, sondern dein Stamm. Mein Kind, wir denken für dich.
Während man also bei selbst organisierten Eheschließungen vor der Heirat ausprobiert, ob die Paarbeziehung funktioniert, geht es bei der arrangierten Partnerwahl darum herauszufinden, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass die Ehe funktionieren kann.
H.: Die Tochter muss unbenutzt in die Ehe gehen, der muslimische Clan verbietet ihr den vorehelichen Sex und Frau Straßburger unterstützt ihn dabei „wissenschaftlich“.
Die vergleichende Analyse der Eheschließungen mehrerer InterviewpartnerInnen türkischer Herkunft zeigt, dass arrangierte und selbst organisierte Eheschließungen ineinander übergehen. Sie sind nicht trennscharf zu unterscheiden, sondern weisen zahlreiche Überschneidungen auf.
H.: Das ist eine bewusste Irreführung, es gibt in der Tat fließende Übergänge, nämlich innerhalb der arrangierten Ehe und dabei zwischen einer Eheanbahnung mit viel Zwang und einer Eheanbahnung mit nur ein ganz klein wenig Zwang.
Die Anbahnung einer arrangierten Ehe beruht auf vier Vorstufen, deren Länge und Ausgestaltung variabel ist und an denen jeweils verschiedene Akteure schwerpunktmäßig beteiligt sind. Die Seite der Frau und die Seite des Mannes erfüllen meist komplementäre Rollen.
H.: Maschinenhaft. Zuchtprogramm.
Die arrangierte Partnerwahl beginnt auf der Seite des Mannes mit der Suche nach einer potentiellen Partnerin.
H.: Single darf der Mann aus Allahs Sicht nämlich nicht bleiben, der Koran fordert unmissverständlich auf: „Verheiratet die Ledigen!“ (Koran 24:32). Und eine schwule Partnerschaft sieht weder der kurdisch-jesidische Ehrkodex noch die Pflichtenlehre der Scharia vor. Der Mann wird also von seiner Familie auf den Frauenfang geschickt.
Hierfür werden bestehende Netzwerkbeziehungen aktiviert, wobei man damit rechnen muss, dass viele Anfragen im Vorfeld negativ beschieden werden. Während Familienangehörige, Verwandte und Bekannte eines Mannes aktiv nach einer Partnerin suchen, …
W.: … der Kerl schafft das nicht alleine …
… nimmt die Seite einer Frau eine reagierende Haltung ein.
H.: Das hat Allah so vorgesehen. Mann agiert, Frau reagiert.
Sie antwortet lediglich auf mehr oder weniger direkte Anfragen, die an sie gestellt werden, um herauszufinden, ob ein weiteres Engagement Aussicht auf Erfolg hätte.
H.: Deutschlands Städte in wenigen Jahrzehnten: Hunderttausende von keuschen türkischen Töchtern, die, von ihren Brüdern und Tanten bewacht werden und etwaigen heiratslüsternen Jünglingen „mehr oder weniger indirekt“ antworten. Wollen wir so leben?
In dieser Phase besteht eine wichtige Aufgabe der Eltern einer jungen Frau darin, Anfragen, die als irrelevant erachtet werden, von Vornherein abzulehnen.
H.: Eltern schützen ihre Töchter vor Krankheiten, Tigern und Brautwerbern. Bewährt hat es sich dabei, die Tochter in einen Stoffkäfig zu sperren, im islamischen Recht heißt er Hidschab.
W.: Selbst bei ausgewogenstem Verhältnis von Fremd- und Selbstbestimmung (Straßburger) bleibt eine Gruppe von Brautwerbern der Tochter unbekannt. Sollten heiratsfähige Kinder eigenständige Wege der Kontaktaufnahme gegangen sein, werden sie sich ihre Zuneigung oder Liebe wohl niemals explizit gestehen können. Falls der junge Mann in diesem – gemeinsamen – Sinne initiativ wird, können die Brauteltern seine Pläne zunichte machen, ohne dass die Tochter die ganze Wahrheit erfährt.
Falls sie sich nicht schon in anderen Zusammenhängen begegnet sind, erhalten sie nun einen ersten Eindruck voneinander und entscheiden auf dieser Basis, ob sie eine weitere Annäherung wünschen oder nicht.
H.: Mamas vorwurfsvoller Blick und Tantchens Tritt unter dem Tisch mögen Töchterchen motivieren, mit dem Jüngling noch etwas intensiver zu plaudern. Mama hatte gestern schließlich bereits Herzschmerz, griff sich an die Brust und sagte: „O Tochter, ich bin so besorgt um dich, morgen kommt Besuch!“
W.: „Mütter drohen heiratsunwilligen Töchtern mit Selbstmord“, Anna Reimann 2007 (6).
Hauptakteure sind zudem nicht die potentiellen HeiratskandidatInnen, sondern ihre Eltern.
W.: Postmodernistin Straßburger wird nicht einmal rot! Selbstverständlich haben die jungen Ledigen nur eine Nebenrolle, der Heiratsvertrag der islamischen Ehe ist ein Handelsgeschäft zwischen zwei Familien. Das ist für uns als Profis aus Sozialarbeit oder Pädagogik inakzeptabel.
… in der Zeit, die nun folgt, liegen die entscheidenden Aktivitäten auf der Seite der Frau. Während die Seite des Mannes ihre Brautwerbung fortsetzt und sich und den Heiratskandidaten im besten Licht präsentiert, versucht die Seite der Frau Zeit zu gewinnen und die Entscheidung durch geschicktes Taktieren hinaus zu zögern.
W.: Den Preis nach oben treiben!
Die Haushaltsmitglieder handeln dabei stellvertretend im Interesse der jungen Frau und erhöhen durch Abwägen der Gründe, die für oder gegen die Ehe sprechen, die Chance, dass die Heirat schließlich zu einer glücklichen und stabilen Ehe führt.
H.: Stellvertretend für die junge Frau, das ist korrekt, handelt der Wali, der Heiratsvormund, sofern die Frau noch Jungfrau ist sprich noch niemals verehelicht worden war. Dann ist er Wali Mudschbir, Heiratsvormund mit der Berechtigung zum Zwang.
Bei solchen Begegnungen werden u.a. Vorstellungen von der Beziehungsgestaltung besprochen (z.B. künftige Berufstätigkeit der Frau, Gründung eines eigenen Haushaltes und einer Familie, gemeinsame oder getrennte Freizeitaktivitäten etc.).
W.: Richtig, das ist zwischen den Sippen oder Stämmen zu klären: Soll die Braut das Haus verlassen dürfen, etwa, um in einem unsittlichen europäischen Großraumbüro arbeiten zu gehen?
Auch in der Verhandlungsphase kann ein Ehearrangement scheitern, wenn man sich nicht einig wird, welchen finanziellen Beitrag die Familien jeweils zu Aussteuer, Hochzeitsfeier oder Hausstandsgründung leisten.
H.: Nun geht`s ans Verschachern der Braut. Frauen einschließlich Morgengabe und Hochzeitsfest sind sündhaft teuer.
Deutlich wird dies am Beispiel der Eheanbahnung von Kibriye, die im Frühjahr 1997, zum Zeitpunkt unseres Interviews, 20 Jahre alt und seit einem halben Jahr verheiratet war. Kibriyes Familie stammt aus einem südostanatolischen Dorf, von wo der Vater 1973 als Arbeitsmigrant nach Deutschland angeworben wurde. Drei Jahre später kamen dann auch Kibriyes Mutter und ihre älteren Brüder im Rahmen des Familiennachzugs nach Heimburg. Als Kibriye 14 Jahre alt war, erhielten ihre Eltern in der Türkei die ersten Anfragen bezüglich einer Eheschließung mit ihr … von den Eltern mit dem Argument zurückgewiesen, Kibriye wäre dafür zu jung.
H.: Das islamische Heiratsalter beträgt neun Jahre. In Griechenland (Region Komotiní) gilt die barbarische Scharia als legitimes Familienrecht, da sind schwangere dreizehnjährige Bräute gesellschaftlich akzeptiert, wie Barbara Kirchner („An der griechischen Grenze zur Türkei werden Minderjährige, ein altes Gesetz erlaubt dies, mit Zustimmung der Eltern verheiratet.“) über die in Düsseldorf wohnhafte elfjährige schwangere Ehefrau berichtet (7). Das ist Scharia, und Fachfrau Straßburger hat entweder nichts dagegen oder vom Islam keine Ahnung oder beides (8), (9).
1995, als Kibriye gerade volljährig geworden war und in einem Supermarkt arbeitete, trafen sie und ihre Eltern in Heimburg zufällig Herrn und Frau Kuzu wieder, die sie jahrelang nicht gesehen hatten. Herr Kuzu und Kibriyes Vater hatten sich 1973 in Heimburg kennen gelernt. … Zum Zeitpunkt des Wiedersehens lebte Familie Kuzu im 50 Kilometer entfernten Mittelstadt. Ihr Sohn Kenan war 20 Jahre alt und hatte eine Ausbildung zum Industriemechaniker absolviert. … 14 Tage später hielt Familie Kuzu um Kibriyes Hand an und kam von da an jede Woche zu Besuch nach Heimburg. In dieser Zeit begannen Kibriye und Kenan, sich heimlich zu treffen.
H.: Kibriyes Brüder hatten das Mädchen bis dato vor unerwünschten Kontakten mit Angehörigen der Spezies Junge beziehungsweise Mann bewahrt und dürfen nun das Kleingedruckte im Ehevertrag ihrer Schwester definieren:
Nach einigen Verhandlungen zwischen Kenans Familie und Kibriyes Brüdern, und nachdem Kibriye ihr Einverständnis gegeben hatte, wurde das Heiratsgesuch einige Monate später akzeptiert und eine Woche danach die Verlobung gefeiert.
W.: Die Brüder verhandeln das künftige Eheleben ihrer Schwester. Die zu schweigen hat.
Solange alle Beteiligten den Code beherrschen und willens sind, subtile Signale wahrzunehmen, ist es nicht nötig, deutlicher zu werden, weil auch ohne ausdrückliche Verbalisierung verstanden werden kann, ob eine junge Frau einem Heiratsangebot positiv oder negativ gegenübersteht.
H.: Echte fromme Türken verstehen sich blind. Und die junge Frau fühlt sich ganz besonders verstanden, alle wollen nur ihr Bestes.
Dabei wird allgemein erwartet, dass die Brauteltern die Entscheidung hinauszögern und somit der Gegenseite signalisieren, wie viel ihnen ihre Tochter bedeutet. … Weiter gehört es zu den Aufgaben der Familie der Braut, zu prüfen, ob der Heiratskandidat ein akzeptabler Ehepartner ist, der familiäre Verantwortung übernehmen kann und keine schlechten Angewohnheiten hat. Dafür ist es wichtig, dass die Distanz nicht vorschnell aufgegeben wird, da man den Interessen der Tochter zuwiderhandeln würde, wenn man zu früh Einverständnis mit der Heirat signalisiert.
H.: Die dürfen keinen Sex vor der Ehe haben, das ist es. Und es heiraten zwei ewige Clans einander, in Form von zwei Individuen. Du bist nichts anderes als das Bio-Werkzeug des sich durch die Jahrhunderte fortpflanzenden Stammes.
Wer eine Frau oder einen Mann zur Heirat zwingt, handelt gegen die Regeln einer arrangierten Ehe.
W.: Klingt nach Tariq Ramadan oder Pierre Vogel. Man lese dazu »Freiheit jenseits der Gesetze?« von Necla Kelek (10).
Junge Frauen und Männer in eine nicht gewollte Ehe zu drängen, wird meiner Erfahrung nach von der türkischen Bevölkerung ebenso als Menschenrechtsverletzung erachtet wie von der deutschen Bevölkerung.
H.: Kein Imam widersetzt sich dem Prinzip des nötigenden Heiratsvormundes (Wali mudschbir), das dem Vater oder Großvater väterlicherseits zusteht. Es geht Straßburger darum, den deutschen Nichtmuslimen das Märchen vom freiheitlichen Islam zu erzählen und zugleich die Frauen einzuschüchtern, sie wären nicht tugendhaft oder gottesfürchtig genug, sobald sie unfreiwillig („Kein Zwang im Glauben“) handeln würden. Im Namen der Multikulturalität und einer angeblichen „Besonderheit“ der deutschen Muslime macht Straßburger den Weg für die Politikwerdung der Scharia frei.
W.: No Sharia Here, One Law For All. Menschenrechte sind universell und unverhandelbar.
(1) Hans-Ulrich Jörges: Die vergrabene Bombe
http://www.stern.de/politik/deutschland/zwischenruf/zwischenruf-die-vergrabene-bombe-634119.html
(2) BMFSFJ zum häuslichen Gewaltrisiko für Deutschlands Einwandererfrauen (pdf)
(3) Inzest: Wenn der Cousin mit der Cousine schläft
http://www.welt.de/vermischtes/article732888/Wenn_der_Cousin_mit_der_Cousine_schlaeft.html
(4) Familialismus pur: Rukiye Peşter
http://www.ehrenmord.de/doku/sieben/2007_Rukiye_Pester.php
(5) Familialistisch: Derya Peşter
http://www.ehrenmord.de/doku/sieben/2007_Derya_Pester.php
(6) Mütter drohen heiratsunwilligen Töchtern mit Selbstmord
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,499121,00.html
(7) Zwölfjährige bekam in Zwangsehe ein Baby
(8) In Europa, wo die Scharia noch gilt
Wednesday, September 14, 2005. Von Michael Kreutz
http://www.transatlantic-forum.org/index.php/archives/2005/106/europa-scharia/
(9) Scharia in Griechenland: eine betroffene Frau berichtet
Aiché, eine junge Frau aus der Muslimgemeinde der thrakischen Stadt Komotini berichtet anonym über ihre persönliche Erfahrung mit der Scharia.
Interview: Adéa Guillot
http://www.arte.tv/de/Videos-auf-ARTE-TV/2151166,CmC=2513134.html
(10) Necla Kelek: Freiheit jenseits der Gesetze?
link zum buch von Assem Hefny Herrschaft und Islam: Religiös-politische Termini im Verständnis ägyptischer Autoren (ROI – Reihe für Osnabrücker…