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UPDATE
Petition gegen Kinderehen (2016)
Edward von Roy
An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
20.08.2016
Petition
Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch
Eherecht Pet 4-18-07-4030-036062
https://schariagegner.wordpress.com/2016/08/20/petition-gegen-kinderehen/
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Edward von Roy
An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
20.08.2016
Eherecht
Pet 4-18-07-4030-036062
Petition
Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:
1 Es sind ausnahmslos keine Ehen mehr anzuerkennen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist, was auch für religiöse Eheschließungen gilt wie die islamische Imam-Nikah.
2 Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, können auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden.
3 Gesetzliche Absicherung einer Altersgrenze für Ehemündigkeit von 18 Jahren und Abschaffung der bisher gültigen deutschen Ausnahmegenehmigung einer Heirat bereits ab 16 Jahren.
4 Wiedereinführung der standesamtlichen Voraustrauung und Benennung der religiösen Voraustrauung, auch der Imam-Nikah, als Straftatbestand.
5 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah in der universitären Imamausbildung sowie Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).
6 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah im öffentlichen Schulunterricht, auch im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.
7 Resolution des Deutschen Bundestages: Aufforderung an die Hellenische Republik, seit 1981 Mitglied in der Europäischen Union, die seit 1920 (Vertrag von Sèvres) bzw. 1923 (Vertrag von Lausanne) implementierte Scharia aus dem Griechischen Recht zu entfernen, ein Ehe- und Familienrecht ohne religiös oder anderweitig begründete Rechtsspaltung einzuführen und ein Heiratsalter von 18 Jahren durchzusetzen.
Begründung
Islamisches Recht ist Scharia. […]
https://schariagegner.wordpress.com/2016/08/20/petition-gegen-kinderehen/
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Aus unserem Leserkreis
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik
11011 Berlin
Petition gegen das Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG)
Petitions-Aktenzeichen Pet 1-16-06-211-046040
08.12.2008
Text der Petition
der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG) geändert oder zurückgenommen wird.
Begründung
In Artikel 1 Abs. 1, 2 und 3 des Grundgesetzes verpflichtet sich der Staat, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, das deutsche Volk bekennt sich zu den unverletzlichen, unveräußerlichen (universellen) Menschenrechten, Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gebunden.
Ein wesentliches Teilziel des PStRG sind die ’papierlosen Standesämter’. Das Prozedere der digitalen Datenverwaltung ist jedoch nicht transparent, wichtige Fragen, beispielsweise zur Dokumentation von Daten, zur Verwaltung der Register und zum Datenschutz bleiben offen. So wäre in diesem Zusammenhang beispielsweise interessant (vgl. Schaubild 2 im Online-Dokument ’Papierlose Standesämter in Deutschland’ 8. EVS‑Kongress Portorož, 05.04.2008[1]), was unter dem ’Kernbestand der Daten’ zu verstehen ist und welche Informationen künftig wegfallen werden.
Da man nach einschlägigen Erfahrungsberichten damit rechnen muss, dass in Ländern mit hohem Korruptionsindex und / oder politischer Instabilität Sachbearbeiter bestechlich sind, ist die Mitwirkung des Gerichts bei Korrekturen von Registereinträgen auf Grund ausländischer Urkunden unverzichtbar. Der Fall der siebzehnjährigen Nuray zeigt, dass sogar bei unterschriebenen Dokumenten Skepsis angebracht ist. In der Dokumentation ’Zwangsverheiratung. Informationen des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung’ (dort unter ’Lebensgeschichten junger Mädchen. Nuray, 17’) sagt die junge Frau:
… „Danach ist mein Vater in die Türkei geflogen und hat mich verheiratet. Ich habe durch Zufall davon erfahren, dass ich verheiratet bin. Wie er das gemacht hat, konnte ich nicht verstehen. Die Schwester meines jetzigen Ehemannes hat an meiner Stelle die Unterschrift geleistet[2].“
Nach unserer Auffassung verstößt die am 09.11.2006 vom Bundestag verabschiedete Reform des Personenstandsrechts in einigen Aspekten gegen die erwähnte Fürsorgepflicht des Gesetzgebers, die Würde des Menschen zu schützen und Gesetzesinitiativen an den Rechtsnormen der Verfassung auszurichten. Insbesondere denken wir dabei an den Wegfall der §§ 67, 67a PStG, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Art. 14 EGBGB, Allgemeine Ehewirkungen.
Steuer- und familienrechtliche Vergünstigungen, die sich ausschließlich auf zivilrechtlich anerkannte Ehen beschränken, werden religiöse Fundamentalisten wie patriarchalische Wertkonservative aus dogmatischen und Individualisten aus hedonistischen Gründen nicht davon abhalten, auf die standesamtliche Trauung (vorerst) zu verzichten, zumal durch verschiedene prinzipiell begrüßungswerte familienpolitische Entscheidungen der Regierungen, wie etwa die Kindschaftsrechtsreform 1998 (Gleichstellung nicht ehelicher Kinder), die Unterhaltsrechtsreform 2008 (Unterhalt auch für die unverheiratete Partnerin / den unverheirateten Partner) und das Elterngeld, der bezugsberechtigte Personenkreis staatlicher familienfreundlicher Zuwendungen auf nicht verheiratete Paare ausgedehnt wurde.
’Wilde Ehen’ sind in der kulturellen Moderne längst akzeptiert, der verschuldete Staat zieht sich, das Recht auf freie Selbstbestimmung betonend und an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen / des Bürgers appellierend, mehr und mehr aus der Gesundheits- und Altersvorsorge zurück. Die wenigen Beihilfen, Freibeträge und Steuervorteile, die ausschließlich standesamtlich verheirateten Eheleuten zustehen, wie beispielsweise das Wahlrecht zwischen den Steuerklassen 3 und 4, das Ehegattensplitting, sind für viele hunderttausend Haushalte, die damit rechnen müssen bis auf weiteres am Existenzminimum zu leben, praktisch ohne Bedeutung.
Sollten dann auch noch die Gebühren für die bei der standesamtlichen Trauung benötigten Papiere so drastisch erhöht werden, wie in dem Artikel der Stuttgarter Nachrichten angekündigt[3], wird das Zögerliche trotz der zur Zeit (noch) bestehenden Nachteile (z.B. Erbrecht) nicht ermuntern, vor einem Standesbeamten zu heiraten. Auch heute ist für die meisten Ehepaare die religiöse Feier / kirchliche Trauung das wichtigere Fest (Feier des “Hochzeitstages“).
Es ist die Aufgabe eines säkularen, sozialen Rechtsstaates; zivilrechtliche und soziale Standards, zu denen auch Ehe und Familie gehören (Art. 6 GG), zu gewährleisten, zu erhalten und präventiv zu schützen (Bezness, Polygamie, Zwangsehe). Grundrechte sind jedoch immer dann einzuschränken, wenn die Grundrechtsansprüche Betroffener, dritter Kollektive oder dritter Einzelpersonen gefährdet sind. Der Staat ist in solchen Fällen verpflichtet, die kollidierenden Rechtsgüter abzuwägen und nötigenfalls verfassungsrechtlich garantierte Rechtsnormen (einseitig) einzuschränken (in Tempo 30 Zonen gilt ’freie Fahrt für freie Bürger’ eben nicht).
Wer eine religiöse Eheschließung ausdrücklich wünscht, kann unmittelbar nach der zivilrechtlichen Trauung die kirchliche / religiöse Zeremonie anschließen. Eine solche minimale Einschränkung des Rechts auf individuelle Selbstbestimmung oder Religionsfreiheit ist wegen der möglichen persönlichen und die Existenz gefährdenden Folgen (Erbrecht) einer zivilrechtlich nicht anerkannten Ehe zumutbar. Der Steuerzahler, der in solchen Sonderfällen diese romantisierende („Ganz in Weiß“) hedonistische Mode indirekt durch seine Steuergelder finanzieren müsste, (Grundsicherung) ist vor dieser vermeidbaren Belastung zu bewahren.
Traditionen, Riten und religiöse Dogmen sind so tief in Psyche, Denk- und Verhaltensmustern der Menschen verwurzelt, dass sie nicht ohne weiteres aufgegeben werden. Obwohl in den von Hinduismus, Sikhismus, Jesidentum, Islam und wohl auch in den vom tibetanischen Buddhismus[4] geprägten Ursprungsländern nicht selten offiziell verboten, werden Imam-Ehen, Zwangsheirat, arrangierte Ehen, Kinderehen und Polygamie die dortige Lebenswirklichkeit noch auf Jahrzehnte bestimmen[5].
Nach Migration in ein anderes Land werden traditionelle Familien- und Ehrkonzepte nicht selten sogar besonders fundamentalistisch interpretiert und streng orthodox praktiziert. Dies bestätigen beispielsweise Studien wie die im Auftrag des Bundesinnenministeriums erstellte Befragung ’Integration und Integrationsbarrieren von Muslimen in Deutschland’. Auch Statistiken[6], wissenschaftliche Arbeiten[7], Fachtagungen, Dokumentationen[8], Zeitungsartikel[9] und Publikationen zum Thema Zwangsheirat und Ehrenmord bestätigen die Relevanz dieser durchaus nicht nur islamischen Verhaltensmuster. In seinem Online-Bericht stellt Dr. rer. soc. Dipl.‑Psych. Ilhan Kizilhan (’Konflikte und Konfliktlösungen in patriarchalischen Gemeinschaften’) beispielsweise die Lebens- und Ehrkonzepte großer Teile der ostanatolischen Bevölkerung dar, die teilweise der jesidischen Religion angehören.
Bei derartigen religiös verbrämten Feierlichkeiten handelt es sich aus Sicht der kulturellen Moderne und dem Blickwinkel der universellen Menschenrechte keinesfalls ausschließlich um kulturelle Bräuche und traditionelle Hochzeitszeremonien, sondern um undemokratische, die Menschenwürde und individuellen Persönlichkeitsrechte ignorierende Initiationsrituale vormoderner Orthopraxie.
Der Gesetzgeber in einem säkularen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat sollte, um Grundrechte und Bürgerrechte allen, auch den Bürgerinnen und Bürgern mit Einwanderungsgeschichte zugänglich zu machen, nicht dem Irrtum erliegen, dass eine selbstbestimmte Biographie zu den Selbstverständlichkeiten aller seiner Einwohnerinnen und Einwohner gehört. In einer Studie des Bundesfamilienministeriums gab die Hälfte der befragten türkischen Frauen an, dass sie ihren Partner nicht selbst ausgesucht habe, wenn dabei auch nicht immer großer Druck ausgeübt wurde[10].
Der Wegfall der standesamtlichen Voraustrauung ist daher ein falsches Signal. Unter dem Vorwand der Religionsfreiheit und kultureller Brauchtumspflege könnten sich traditionell und fundamentalistisch denkende Bürgerinnen und Bürger aller Weltanschauungen nach dem 01.01.2009 zusätzlich bestärkt und ermutigt fühlen, die genannten zivilrechtlich folgenlosen Formen der Eheschließung zu propagieren und auch künftig verstärkt zu tradieren[11].
Die patriarchalisch sozialisierten Bräute wagen nicht zu widersprechen, weil sozialer Gruppendruck und die alltägliche häusliche, physische und psychische Gewalt sehr hoch sind[12]. Ihnen werden Handy und Erspartes abgenommen und, falls vorhanden, der deutsche Pass entzogen[13], um eine Flucht zu verhindern. Europäisch aufgewachsene Konvertitinnen (zum Hinduismus, Sikhismus oder Islam) erhalten in solche repressiven Lebensumstände vor ihrer Verheiratung (Imam‑Ehe) oft keinen Einblick, rechtliche Konsequenzen und die massive Einschränkung von Handlungsspielräumen im Alltag werden ihnen nicht selten vorenthalten[14].
Natürlich sind von Zwangsheiraten auch Männer betroffen, da Mütter und andere weibliche Verwandte auch ihren Söhnen die Ehefrau aussuchen. Die ’arrangiert’ verheirateten Ehemänner nutzen jedoch nach den Erkenntnissen des promovierten Diplom‑Pädagogen und Autors Ahmed Toprak die patriarchalische Hierarchie und wälzen das ihnen zugefügte Unrecht auf ihre Ehefrauen ab[15].
Zu den Folgen von Zwangsehe (etwa Imam‑Ehe) können gehören: sexuelle, psychische und physische Gewalt, sexueller Missbrauch an Minderjährigen, Verweigerung des Rechts auf Bildung, Hinderung an der freien Berufswahl, Verstoß gegen das Recht auf sexuelle und individuelle Selbstbestimmung, Missbrauch des Aufenthaltbestimmungsrechts und der elterlichen Sorge, soziale Ächtung bei Regelverstößen, Exklusion und Bedrohung bei Trennung oder Scheidung.
Durch das soziale und vor allem ethno‑religiöse Umfeld wird hoher Konformitätsdruck auf die beispielsweise muslimische Familie ausgeübt, die männlichen Verwandten zu zwingen, ihrer Aufgabe als Sittenwächter, Mahram (nah verwandter männlicher Pflicht‑Begleiter einer Frau) oder Wali (hier: für die Braut verpflichtend vorgeschriebener Heiratsvormund[16]) nachzukommen. Man hält Frauen prinzipiell für schutzbedürftig und moralisch nicht integer, sie seien außer Stande, die Folgen einer solch wichtigen Entscheidung, wie es eine Eheschließung nun einmal ist, zu selbst zu überblicken.
Die permanente Überwachung der Mädchen und Frauen, der Jungfräulichkeitskult und die zu befolgende ’religiöse’ Tugendhaftigkeit hat Jugendliche, Zwangsverlobte und Zwangsverheiratete schon in den Selbstmord getrieben. Andere haben sich vor solchen Belastungen durch Flucht in eine Kriseneinrichtung gerettet. Sie waren gezwungen, in eine fremde, weit entfernte Stadt umzuziehen, mussten ihren Freundeskreis aufgeben und den Kontakt zur Familie extrem einschränken oder ganz abbrechen, um einem Mord aus falsch verstandener Ehre zu entgehen.
Vor solchen Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen hat ein der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichteter sozialer Rechtsstaat seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Diese vormodernen, verfassungsfeindlichen Lebens- und Ehekonzepte sind durch Artikel 4 GG (Religionsfreiheit) nicht zu legitimieren, hier darf und muss der Staat die ’ungestörte Religionsausübung’ sehr wohl einschränken.
Für die meisten Importbräute gilt, dass aus aufenthaltsrechtlichen Gründen auch eine stark von Gewalt geprägte Zwangsehe zwei Jahre lang bestehen muss (durchlitten werden muss), damit der Aufenthaltstitel nicht verloren geht. Die nicht selten noch sehr junge Frau ist durch den Ehemann und die (beiden) Familien erpressbar, da Ausnahmeregelungen (AuslG) den Mädchen meist nicht bekannt sind. Die in die Heimat ihrer Verwandten verschleppten Zwangsbräute wissen oft auch nicht, dass nach sechs Monaten ununterbrochenem Aufenthalt in diesem Land ihre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland abläuft und ohne genaue Kenntnis der Rechtslage (Ausweichmöglichkeiten durch Regelungen des AuslG) eine Rückkehr kaum möglich ist. Das gilt für Minderjährige und / oder junge Mütter in besonderem Maße, da die deutsche Jugendhilfe im Ausland nahezu keine Eingriffsmöglichkeiten hat und für leibliche Kinder der Zwangsbräute nicht ohne weiteres ein eigenes Aufenthaltsrecht beantragt werden kann.
Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, die Frauenrechtlerin und Rechtsanwältin Seyran Ateş und einige Politiker haben bereits auf die möglichen unerwünschten Auswirkungen des mit dem neuen Personenstandsrecht einhergehenden Verzichts auf die bis heute verpflichtende standesamtliche Voraustrauung aufmerksam gemacht. Die Zwangsehe ist zur Zeit leider oft weniger die Ausnahme als die Regel in diesen vormodernen Großfamilien. Besonderes Aufsehen erregte der Fall einer Kindsbraut, die kurze Zeit in Deutschland lebte und mit elf Jahren bereits vor der Geburt ihres ersten Kindes stand[17].
Wir, die Mitzeichnenden, stimmen der vom Bundesverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten veröffentlichten Begründung nicht zu, nach der die §§ 67und 67a PStG im Verhältnis zu den beiden großen Kirchen nicht erforderlich seien, zumal eine verbindliche, schriftliche Erklärung an der standesamtlichen Voraustrauung festzuhalten unseres Wissens nach weder von der evangelischen noch der katholischen Kirche vorliegt. Zu klären wäre auch, wie der Begriff Religionsgemeinschaft definiert und interpretiert wird, wäre eine ’Weltanschauung mit dem Anspruch einer Religion’ (Ron Hubbard 1952, in: Scientology 8-80) mitgemeint?
Nicht berücksichtigt wird der wachsende Einfluss christlich-fundamentalistischer Religionsgemeinschaften, was nach manch einem Erfahrungsbericht wohl ein Fehler ist[18]. Auch halten wir es für grundlegend falsch, der Integrationsresistenz und der Respektlosigkeit “anderer in Deutschland vertretener Religionsgemeinschaften“ gegenüber deutschem Recht nachzugeben, die “trotz wiederholten Hinweises durch verschiedene deutsche Stellen“ nicht dazu veranlasst werden konnten, in ihrer Eheschließungspraxis den staatlichen Gesetzen der BRD Folge zu leisten. Auch dass es sich bei den beiden weggefallenen §§ um unechte Ordnungswidrigkeiten handelt, rechtfertigt eine solche Argumentation und die Streichung der Bestimmungen nicht[19].
Es gehört zu den zentralen Aufgaben des Staates, Grundrechte für alle Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten, durchzusetzen und zu schützen. Das gilt auch für die informationelle Selbstbestimmung und Art. 14 EGBGB, Allgemeine Ehewirkungen. Wie würde nach dem 01.01.2009 im Falle der elfjährigen Kindsbraut und Mutter entschieden werden?
Die Streichung der §§ 67 und 67a ignoriert die rückwärtsgewandte Einflussnahme theokratischer Strömungen mit ihren traditionalistischen und fundamentalistischen Lebens- und Ehekonzepten, die mit einer säkularen, freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht kompatibel sind. So entstehen segregierende, menschenrechts- und grundrechtsfreie Parallelwelten, den Menschen in der Bundesrepublik droht die Rechtsspaltung. Integration wird so nicht gelingen.
[2]http://www.big-interventionszentrale.de/veroeffentlichungen/broschueren/pdfs/zwangsverheiratung.pdf
[3] http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/1864131_0_2147_baden-wuerttemberg-heiraten-wird-teurer.html
[4]http://www.trimondi.de/deba02.html
http://www.cbsnews.com/stories/2005/05/13/world/main695062.shtml
[6]Fachkommission Zwangsheirat der Landesregierung Baden-Württemberg: Problembeschreibung, Statistik und Handlungsempfehlungen
[8] http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1148877/Dokumentation%20Fachtagung%20Zwangsheirat%2013.10.03%20PDF.pdf
[11]http://www.handwerkermarkt.de/nachrichten/klartext-sag-die-meinung/virtuelles-demo-forum/terre-des-femmes-warnt-vor-zunahme-der-zwangsheiraten
[12]http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Publikation/IB/Anlagen/auslaenderbericht-7,property=publicationFile.pdf
[15] Das schwache Geschlecht – Die türkischen Männer. Zwangsheirat, häusliche Gewalt, Doppelmoral der Ehre, Freiburg im Breisgau. Lambertus Verlag 2007, 2. Auflage
„Auf Gottes Befehl und mit dem Worte des Propheten…“ Auswirkungen des Erziehungsstils auf die Partnerwahl und die Eheschließung türkischer Migranten der 2. Generation. Herbolzheim. Centaurus Verlag 2002
· Inflation, Bankenkrise, Krieg — wohin steuern wir? · Vortrag von Ernst Wolff "München, 14. Mai 2023 — Die Welt…