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Herr Elyas und der ZMD

Juli 11, 2010

الفتوحات الإسلامية

al-fatūḥāt al-islāmīya

L`expansion de l`Islam

Islamic Conquests

Islamexpansion

Auf dem Weg zur Rechtspaltung

Zum Text des Nadeem Elyas »Das weiche Wasser wird besiegen den harten Stein«, den der Islamische Informationsdienst (IID) 1997 in Aachen anlässlich der zwei Jahre eher erfolgten Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels an die islamverliebte Orientalistin Annemarie Schimmel herausgab. Des Buches komplette zweite Hälfte »Teil 2 Nadeem Elyas« (75-130) gliedert sich in die drei Kapitel »Menschenrechte im Islam« (75-100), »Friedensauftrag des Islam« (101-116, hier unberücksichtigt) und »Friedliches Zusammenleben in Europa« (117-130).

Lange Jahre sei der 1945 in Mekka geborene Nadeem Elyas (Nadīm Elyās) in Eschweiler, 55.000 Einwohner, bei Aachen, als praktizierender Gynäkologe tätig gewesen, und Allah weiß, ob er dazu einen Doktortitel benötigte. Bis 2006 war Elyas der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD). Sein Amtsnachfolger wurde im Frühjahr 2006 Ayyub Axel Köhler, der zur autonomen Selbstbestimmung eines jeden Allahgott fürchtenden Menschen fein anmerkt: „Der Islam hat einen starken Freiheitsbegriff in der direkten Gottesbeziehung. Man ist nicht so sehr abhängig vom neuesten Auto (1).“ Köhler ist Kuratoriumsmitglied der Christlich-Islamischen Gesellschaft (CIG) um Wilhelm Sabri Hoffmann und den Kölner katholischen Theologen und Laiendominikaner Thomas Lemmen (cm-fi). Lemmens Ehefrau ist die Dialogaktivistin Melanie Miehl (cm-fi, KCID). Katholikin Miehl, ebenfalls Angehörige der Dominikanischen Laiengemeinschaft http://laici.op.org/, betreibt ihre faktenferne Islamverharmlosung besonders gerne im klerikalen Duett mit der kopftuchfreundlichen evangelischen Pfarrerin Dorothee Schaper von der Kölner Melanchton-Akademie.

Ayyub Axel Köhler war bis 2004 für ein halbes Jahrzehnt FDP-Bezirkspolitiker in Köln-Nippes. Im Februar 2007 schmuggelte Schariafreund Köhler den radikalen Funktionär Ibrahim el-Zayat in eine Sitzung der Deutschen Islamkonferenz (DIK (2)), welchen der damalige oberste Führer der Muslimbruderschaft, Mohammed Mahdi Akef, als „Chef der Muslimbrüder in Deutschland“ bezeichnete. Ibrahim el-Zayat pflegte eine bzw. seine Mitgliedschaft in der Muslimbruderschaft allerdings aggressiv zu bestreiten. Seine Ehefrau Sabiha el-Zayat-Erbakan ist die Nichte des Millî-Görüş-Gründers Necmettin Erbakan, welcher seit Jahrzehnten an der Kalifatwerdung der Türkei arbeitet. Sabiha ist Dozentin für islamische Hermeneutik und Didaktik am Zentrum für Islamische Frauenforschung und -förderung (ZIF (3)). Dass in Aachen oder Köln sich keine FDP-Publikation und kein kirchlicher Gemeindebrief scharf vom kulturrassistischen Islamischen Gesetz abgrenzt oder die Leserschaft auch nur gründlich über die Frauen diskriminierende Scharia informiert, wundert da sicherlich wenig. Der parteiliche und kirchliche Kölsche Klüngel kungelt bedarfsweise eben auch mit dem Dunstkreis der Muslimbrüder und christlicherseits hört die entgrenzte Toleranz auf den Namen cm-fi (4). Der amtierende ZMD-Präsident steht der rheinischen FDP nach wie vor beraterisch zur Verfügung, wenn es mit der spirituellen Einsicht nicht so ganz klappt: „Religiöse Fragen: Dr. Axel Köhler (5)“.

Seit 2006 ist der Sohn eines Syrers und einer Deutschen Aiman A. Mazyek Generalsekretär des ZMD. Mazyek ist in der FDP-Lokalpolitik von Alsdorf, 46.000 Einwohner, unweit nördlich von Aachen, tätig gewesen. 2003 gründete er gemeinsam mit Rupert Neudeck die humanitäre und dezidiert islamfreundliche Hilfsorganisation der »Grünhelme«, die eine verblüffende Duldsamkeit gegenüber den weltweiten Kreisen einer aggressiv durchgesetzten Scharia an den Tag legt, was Peter Scholl-Latour nicht davon abhalten konnte, Anfang 2010 einen Platz im Grünhelm-Kuratorium anzunehmen. Im selben Gremium sitzen mittlerweile INSSAN-Beraterin Barbara John, der linke Moralpapst Günter GraSS, Daniel Cohn-Bendit, Bahman Nirumand und der Miteröffner einer Ahmadiyya-Moschee namens Wolfgang Thierse (6).

Soweit die Fakten zum damaligen ZMD-Chef, ach so, hat jemand seine Dissertation gefunden.

Lauschen wir also Nadeem Elyas:

Menschenrechte im Islam (75-100)

75, 76. Immer mehr rückt das Thema Menschenrechte in den Mittelpunkt der Tagespolitik. Politiker, besonders der westlichen Welt, betonen sehr oft, daß die Menschenrechte nicht mehr eine Angelegenheit eines jeden Staates sind, sondern ein allgemeines Globalrecht aller Staaten, und daß Menschenrechtsverletzungen kein innerstaatliches Problem sind, sondern jedes Mitglied der großen Menschenfamilie angehen. … Sehr oft wird von uns Muslimen die Frage gestellt: Wie steht der Islam zu den Menschenrechten?

An der Ampel bleiben alle bei Rot stehen, auch Angehörige der angeblich irgendwie so ganz andersartigen Spezies der von Aachen aus und durch Herrn Elyas verwalteten bundesdeutschen Muslime. Es ist unerheblich, wie Buddhisten zu den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland stehen, die von den allgemeinen Menschenrechten (AEMR 1948) abgeleitet sind oder was das ehrenwerte alte chinesische Tao Te King zu unserer Verfassung zu sagen hat oder angeblich zu sagen hat.

76. Kennt der Islam Menschenrechte, kennt der Islam Freiheiten?

Kennt Herr Elyas StVO und GG?

76. Hier in Europa, wo einige Millionen Muslime in dieser jetzt auch multikulturell gewordenen Gesellschaft leben, ist es sehr wichtig, die Stellungnahme des Islam zu diesem Thema zu kennen.

Und was der Islam offiziell zu verlautbaren hat, geht natürlich über den Schreibtisch von Herrn Elyas. Führer Nadeem spricht für den Rest der in Deutschland wohnhaften Stellvertreter Allahs und dessen Propheten.

76. Diese Menschenrechte [von 1948], die auf der altgriechischen und römischen Zivilisation aufbauen, und die ihren Ursprung in der Französischen Revolution haben

Trickreich legt Elyas nahe, zu glauben, dass der Teil der Erde, der nicht von den Griechen und Römern heimgesucht worden war, gefälligst von den Zumutungen der AEMR zu verschonen ist.

76. diese Menschenrechte mit diesem historischen Hintergrund sind im Vergleich mit dem Islam und seiner Lehre in den positiven Punkten, die sie beinhalten, fast identisch, ohne die darin enthaltenen, nach unserer Meinung negativen Punkte zu haben.

Ein wenig sprachliches Unvermögen, in Kürze: Die AEMR enthalte Negatives und Positives, das, was positiv ist, habe die makellose Scharia auch. Muslime, so sagt Elyas implizit, brauchen keine universellen Menschenrechte, da sie alles, was zu einem gelingenden Leben notwendig ist, auch im Koran, in der Islamischen Pflichtenlehre und im Islamischen Recht vorfänden. Und dann gebe es ja noch die negativen Punkte der AEMR, leider verrät uns Elyas noch nicht, welche es sind, doch die Europäer können sich schon mal in beglückter Zerknirschung üben, da ist doch bestimmt nicht alles gut, an der AEMR, die unmoralische Gleichbehandlung des Atheisten etwa und diese gotteslästerliche Gleichberechtigung von Mann und Frau.

77. Grundsätze der Menschenrechte im Islam. Der Islam brachte neun Grundsätze, von denen sich alle Menschenrechte ableiten lassen.

Nur erreicht werden dürfen die Menschenrechte von 1948 islamischerseits eben nicht, das wäre über das harmonische Ziel (des Islam) hinausgeschossen. Allahs Gesetz sieht die halbierten Menschenrechte für die muslimische Frau vor und das ungeschmälerte Recht auf einen Ganzkörperschleier namens Hidschab, für den Islamapostaten besteht das Menschenrecht auf eine authentisch religiöse Ermordung, bei der er sogar die Hauptperson ist.

77. 1. Schutz der Menschenwürde: Als erster Grundsatz gilt der Schutz der Menschenwürde. Somit bekommt der Schutz der Menschenwürde bei den Muslimen einen ganz hohen Stellenwert und gilt als Teil ihres Glaubens.

Die Ehefrau ist mit einer ab morgen in ihrem Schlafzimmer befindlichen Zweitfrau zu würdigen, und zu ihrer von Allahgott gewährleisteten Würde gehört es, ohne Angabe von Gründen einfach so verstoßen zu werden. Nach Aussagen des sunnitischen australischen Scheichs Tadsch ad-Din al-Hilali hat die unverschleierte Frau sogar das Recht auf eine öffentliche Vergewaltigung, und wie uns der höchste saudische Kleriker Abd al-Aziz bin Abdullah Al asch-Schaich belehrt, hat die Zwölfjährige oder Zehnjährige jungfräuliche muslimische Ehefrau das Recht auf eine würdevolle Hochzeitsnacht mit islamischem Geschlechtsverkehr und einer sich inschallah bald anschließenden Schwangerschaft.

78, 79. 2. Verbot jeder Diskriminierung: Der Islam bekämpft Diskriminierung jeder Art … Diese Tatsache bringt uns Muslime dazu, daß wir in jedem Menschen einen Bruder oder eine Schwester sehen

79. Der Islam kennt keine Diskriminierung und Abstufung aufgrund des Geschlechts.

Der Frau das Recht auf ein halbiertes Erbe und eine halbe Stimme vor Gericht vorzuenthalten, etwa durch die Ungerechtigkeit, ihr das ganze Erbe oder die volle Stimme zu geben, ist für den gottesfürchtigen Nadeem Elyas bzw. dessen politisch aktive Gottheit schließlich diskriminierend. Dass der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht über alle Kinder hat, die sein Eigentum sind und dasjenige seiner Sippe, und dass damit die verstoßene oder sonst wie islamisch geschiedene Ex-Ehefrau ihrer Kinder verlustig geht, ist keine Herabsetzung, sondern islamisches Kindeswohl und verhindert schließlich allen Beteiligten den ewigen Eingang ins Höllenfeuer.

80. 3. Religionsfreiheit: Religionsfreiheit ist ein Teil der Glaubenslehre im Islam. Er verpflichtet zum Respekt der Religion der anderen und spricht ihnen Freiheit des Glaubens und der Ausübung der eigenen Religion zu. Er geht davon aus, daß Religion eine Angelegenheit des Glaubens ist, die nicht erzwungen werden kann.

Das Kind eines muslimischen Vaters ist eben in aller Religionsfreiheit ganz einfach muslimisch und die schwere Bürde, sich eine Weltanschauung und Heilslehre aussuchen zu müssen, ist von ihm genommen. Juden sind zu respektieren als Verfälscher der Schrift, Christen sind hoch zu achten als Tradenten der jüdischerseits verfälschten Schrift, beide bezeugen die Perfektion der Islamischen Lehre durch ihre erkennbar wurmstichige Weltanschauung. Wenn die Islamische Gesellschaft erst einmal aufgebaut ist, dürfen Polytheisten, Animisten und Atheisten einfach so belästigt, bestohlen, enteignet, vergewaltigt oder getötet werden, das ist gelebter Glaube und islamische Sozialarbeit.

81, 82. 4. Gemeinsame Gesellschaft aller Menschen: Der Islam [betrachtet] die Menschen als eine einzige Gemeinschaft … Diese Grundlage des Verhaltens zwischen der islamischen [Gemeinschaft] und anderen Gemeinschaften ist im Islam verankert und ist ein Hauptteil der Grundsätze des Islam.

Alle Menschen bilden ein Ganzes mit Kollektiven verschiedenen sittlichen Wertes. Die Muslime sind in der „islamsensiblen“ Gesamtgesellschaft (Kalifat) die Herrschaftsbefugten, weil ihre gelebte Tugend allein in jeder Sekunde den Zorn Gottes, vielleicht, abzuhalten vermag und weil sie ein moralisches Vorbild für die Nichtmuslime darstellen. Die unwissenden Stammeskulturellen, vorlauten Atheisten und alle Ex-Muslime sind zu illegalisieren und schwerer Verfolgung auszusetzen. Für einen sich islamfreundlich verhaltenden Christen mögen ein paar Krümel vom Tisch der nach Allahs Ratschluss wohlhabenden muslimischen Herrenkaste herabfallen, seine Tochter kann von einem Angehörigen der religiös-kulturellen Herrenrasse geehelicht werden und muss als Dhimmi-Söhnchenfabrik vielleicht noch nicht einmal zum Islam übertreten.

83. 5. Schutz des Lebens und des Vermögens: … Im Koran wird ein Wertemaßstab erwähnt, der im alten Testament auch zu lesen ist, nämlich daß der Schutz eines einzigen Lebens als der Schutz der ganzen Menschheit gilt, und daß das Töten eines einzelnen Menschen als das Töten der ganzen Menschheit gilt.

Elyas ist großzügig und übergeht, dass das Strafrecht der Scharia die Todesstrafe für den Islamapostaten fordert. Sofern hier noch Logik beziehungsweise Aufrichtigkeit bestehen soll (doch entzieht sich der so ganz andere Allah unseren Erkenntnismöglichkeiten und behält sich konsequenterweise auch das Lügen jederzeit vor), kann es nur darum gehen, zu erkennen, dass der Islamapostat ein viel schlimmeres Verbrechen begangen hat als nur einen Mord, sodass seine religionsrechtlich einwandfreie Tötung schon beinahe einer Begnadigung gleichkommt und in jedem Falle eine „gesamtgesellschaftlich“ heilsame Handlung ist. Sein Besitz fällt an die Muslime, auch dem Polytheisten sind Grundstücke und Häuser einfach so zu entziehen, denn:

84. So wird das Vermögen im Islam geschützt und gilt als Teil der Menschenrechte, die im Islam verankert sind.

Der Dhimmi hat seine Kopfsteuer zu entrichten, die Dschizya, oder er muss versklavt werden und sein Besitz enteignet.

84. 6. Schutz der persönlichen Umgebung. [Im Koran 49:12 heißt es] „O ihr, die ihr glaubt, betretet nicht Häuser, die nicht eure eigenen Häuser sind, bis ihr euch bemerkbar gemacht und ihre Bewohner begrüßt habt.“

Dem Dhimmi also einen kurzen Zuruf zukommen lassen, und er soll es nicht wagen, die Angehörigen der einzig heilsrettenden Seinsweise am Zugang zu seinem Haus zu hindern, sofern sie sich dazu herablassen möchten, etwa, um einige Gegenstände oder Töchter mitzunehmen. Der Dhimmi darf sein Haus nicht so hoch bauen wie ein Muslim, seine Türe muss so niedrig sein, dass er sich bücken muss, um ihm seine untergeordnete Stellung klar zu machen, in seine Wohnung geht man einige Stufen hinab, damit die Muslime auf der Straße, den Frevler zur Umkehr mahnend, ein wenig erhöht gehen. Auf der Straße selbst ist der Dhimmi abzudrängen und muss den Weg sowieso freimachen, der Rinnstein ist sein angemessener Bewegungsraum.

85. 7. Recht auf Fürsorge: Der Islam schreibt das Recht auf Fürsorge für die einzelnen Mitglieder seiner Gesellschaft und Gemeinschaft vor. Diese gegenseitige Fürsorge ist ein Teil des islamischen Gesetzes.

Die Scharia ist unbedingt einzuhalten, wie Nadeem Elyas hiermit fordert, von säkularen gesetzlichen Verboten oder Pflichten, die mit der Scharia kollidieren, ist der Muslim ja vielleicht in Zukunft und im Sinne des friedlichen europäischen Zusammenlebens auszunehmen, nicht zuletzt im Namen der Religionsfreiheit. Der Ex-Muslim verliert den Anspruch auf Unterstützung, kein Muslim darf ihm etwas vererben oder schenken.

86. 8. Recht auf Bildung: Der Islam betrachtet das Wissen als Mittel zur Gottesfürchtigkeit

Weshalb kleine Mädchen nicht am schulischen Aufklärungsunterricht oder Schwimmunterricht teilnehmen dürfen, denn das würde ihre Gottesfurcht (at-taqwa) beeinträchtigen und die „Geradheit“ (istiqāma) ihres göttlich gewirkten Lebenspfades gefährden, mithin ihre Chance auf einen Eingang ins Paradies.

86. Es ist nicht nur die Pflicht eines Muslim, sich Wissen anzueignen, sondern es ist auch die Pflicht der Gemeinschaft, dem Einzelnen Mitglied die nötige Bildung zu ermöglichen.

Koranverse und Hadithe müssen schließlich gründlich gelernt werden, um in der Lage zu sein, etwas von Naturkunde oder Gesellschaft zu verstehen. Es gibt auch falsches Wissen, das den jungen Menschen vom Erwerb des wahren Wissens, des islamischen Wissens, abhält. Die Darwinsche Evolutionstheorie etwa ist so ein falsches Wissen, die Freudianische Seelenkunde und ebenso ein Soziologie-, Ethik- oder Politikunterricht, in dem die Forderung nach der Gleichberechtigung von Mann und Frau als kulturell modern vermittelt wird und die religiös begründete weibliche Deklassierung als vormodern beziehungsweise gegenmodern (demokratiegefährdend) dargestellt wird.

93. Welche Streitpunkte gibt es [hinsichtlich der beiden Menschenrechtserklärungen, der heilsrettend-koranbasierten und der säkular-universalistischen denn] nun zwischen der Islamischen [Die islamische Deklaration der Menschenrechte, Schriftenreihe des Islamischen Zentrums München, Nr. 12] und der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte? … Der göttliche Ursprung: Für uns Muslime gilt grundsätzlich, daß diese Menschenrechte uns von Gott gegeben sind. Gott ist für uns Mittelpunkt des Lebens, der Gesellschaft, des Denkens und des Gesetzes. Gott ist der Souverän.

In Europa und auch in Deutschland ist das Volk der Souverän, eine vermeintliche „Theozentrik“, wie sehr auch immer persönlich imaginiert und wie lautstark der Umgebung bekundet, ist hat hierzulande von Amts wegen belanglos zu sein, das heißt, sie hat nicht rechtsbegründend zu sein, jedenfalls, sobald gegen die geltenden Gesetze verstoßen wird, was im Falle von Scharia und Fiqh zwangsläufig sehr rasch der Fall ist. Die ökonomische und soziale Belanglosigkeit deiner Weltanschauung nennen wir Religionsfreiheit, und genau diese ist in Theokratien wie Saudi-Arabien oder im Iran ebenso wenig gegeben wie in den vom Schariavorbehalt geprägten Staaten Pakistan und Afghanistan.

Der Staatsbürger verschone also die Öffentlichkeit doch bitte in gewissen Grenzen mit seinen Göttern. Schariafreunde aber sind Schreihälse, weil sie die Rechtsspaltung wollen, zunächst das gesonderte Familienrecht (Personenstands-, Aufenthaltsbestimmungsrecht; Polygamie, Kindbraut) und die politisch durchgesetzte Bedeckung des Leibes, der sonderrechtlich definierten Frau, mit einem Schleier. Darum geht es Nadeem Elyas und dem ZMD, darum geht es der Europapolitik des Necmettin Erbakan und seiner Millî Görüş: Um die Beendung der Rechtseinheitlichkeit.

Friedliches Zusammenleben in Europa (117-130)

118. Jahrhunderte der Kriege und der Verfolgung zeichneten unsere gemeinsame Geschichte, die Geschichte der islamischen und der westlichen Kultur in Europa.

Es gebe also ein doppeltes oder vielmehr ein halbiertes Europa, die Europäer gehören nach Nadeem Elyas einem von beiden Kollektiven an, dem „westlichen“ oder dem „islamischen“. Diesen Vorschlag nach einer Zwei-Nationen-Theorie (Two-Nation Theory) haben Angehörigen der kulturellen Moderne entschieden zurückzuweisen. Herr Elyas ist zu ermahnen, die Grenzen dessen einzuhalten, was einem Staatsbürger zusteht, und das sind die Grenzen der Verfassung.

So lange der authentische Islam (man ist versucht zu sagen: der „orthodoxe“ Islam, damit unterschlägt man aber etwa die grundsätzliche Schariaverhaftetheit nahezu sämtlicher Sufi-Bewegungen oder transatlantischer Konvertiten-Szenen, sagen wir also getrost: der authentische Islam) den heißen Wunsch nach dem Islamischen Recht äußert, das heißt das Streben nach dem unzensierten Lehren der heilsrettenden Wohlverhaltensdoktrin der umfassenden Scharia in Koranschule und schulischem Islamischem Religionsunterricht (IRU) und den Wunsch nach dem Aufbau eigener Fiqh-Gerichtsbarkeiten zunächst in Bezug auf Ehe- und Familienangelegenheiten, so lange wird die Gefahr bestehen, dass mit der von Nadeem Elyas in Abgrenzung zum kulturellen „Westen“ definierten kulturellen „Islam“ wie versehentlich der Ausstieg aus der freiheitlichen Demokratie gemeint ist.

Elyas ruft uns die Parole von der totalen Toleranz zu und verweist auf die Errungenschaften des islamfreundlichen europäischen Mittelalters, mit Blick auf heute und morgen befiehlt uns der ZMD-Vorsitzende ein die erstrebte Rechtsverschiedenheit vernebelndes „interkulturelles“ und „gesamteuropäisches“ Brückenbauen über jene gefälligst zu billigenden Gräben und Klüfte hinweg, die wie zufällig immer tiefer werden:

118. Eine große Vielfalt bot der Islam in Europa; einzelne Muslime, die im Mittelalter als Händler oder Kundschafter unterwegs waren, ansässige Einheimische, sporadische intakte islamische Gemeinden, islamische Völker, deren Zahl in die Hunderttausende und Millionen reichte bis hin zur islamischen Staatsform, die die europäische Geschichte Jahrhunderte prägte.

Auch unsere Gegenwart bringt diese großartige Vielfalt des Islam in Europa und diese enge Verbundenheit der Muslime mit den Andersgläubigen in diesem Kontinent deutlich zu Tage, wie uns das Beispiel Deutschland zeigt.

Mehr Differenz, mehr Rechtsspaltung! Mehr Toleranz für das diffierenziert diskriminierende Schariarecht!

120. Islamische Voraussetzungen für das Leben der Muslime in Europa. Der Islam als Träger einer Kultur und richtungsweisender Verhaltenskodex für die Muslime bringt die besten Voraussetzungen für ein zivilisiertes Zusammenleben mit:

121. Umgang mit Nichtmuslimen

Der Islam geht von der Einheit in der Menschheit aus

Die Rechtsverschiedenheit ist daher von uns allen gefälligst „einheitlich“ zu begrüßen.

121. Die authentischen Quellen des Islam sprechen allen Menschen Ehre und Würde zu und verpflichten seine Anhänger, diese bei jedem zu respektieren und zu achten

Respekt oder respektieren heißt muslimischerseits bekanntlich die Islamapostaten anzugreifen und den Nichtmuslimen Angst zu bereiten.

122. Muslime als Minderheit

Der Islam regelt als ganzheitliche Lehre alle Bereiche des Lebens

Ganzheitlich, total, totalitär.

Der Islam regelt als ganzheitliche Lehre alle Bereiche des Lebens, setzt den ethischen Rahmen für die zwischenmenschlichen Beziehungen und liefert die Grundsätze, nach denen sich ein politisches Handeln und ein Staatsaufbau orientieren sollen.

Staatsaufbau, die Staatwerdung der Scharia, Kalifat.

122. Die gesellschafts- und staatsrelevanten Leitbilder des Islam haben aber nur Gültigkeit für die Muslime und haben nur in einem islamischen Staat mit einer islamischen Bevölkerungsmehrheit verbindlichen Charakter.

Einstweilen also verzichtet Nadeem Elyas auf die Forderung nach dem schariatischen Strafrecht, dem auch in ferner Zukunft und bei geänderten Mehrheitsverhältnissen schließlich nur die Muslime unterliegen sollen, die staatsbürgerlichen Nichtmuslime werden dann ihren Nichtmuslimischen Gerichtshof haben. Vorläufig sei die schariatreue Familie das Miniaturkalifat und der Ehemann der Kalif seiner Ehefrau und zweiten bis vierten Ehefrau, die auch schon mal dreizehn oder zwölf Jahre alt sein kann und dabei schwanger, wie das im griechischen Komotiní, wo die ethnoreligiöse Minderheit der muslimischen Türken oder türkischen Muslime völlig legal nach dem Familienrecht der Scharia lebt, auch innerhalb der Europäischen Union leider unproblematisch der Fall ist.

Die dem Kalifat verhaftet gebliebene griechische Rechtsspaltung, das griechische Scharia-Familienrecht, müssen wir Säkularen rasch beenden.

123. Muslime im Kontext des europäischen Pluralismus

„Im europäischen Pluralismus“ bedeutet: im werdenden europäischen gegenkulturellen Scharia-Milieu bzw. im Qualität und Kontur gewinnenden Islamischen Kontraststaat.

126. Hoffnungen und Erwartungen

Wir sind bei der Entwicklung unserer gemeinsamen Zukunftsperspektiven auf die Zusammenarbeit und Hilfe unserer Partner und Freunde in jedem europäischen Land angewiesen. Schließlich wollen wir ja unsere gemeinsame Zukunft innerhalb der europäischen Vielfalt gestalten und nicht die Zukunft einer im Ghetto lebenden muslimischen Glaubensgemeinschaft.

Ein wenig Sarkasmus: Liebe Nichtmuslime, entweder ihr stimmt der Scharia freiwillig zu und könnt als tolerant und fremdenfreundlich glänzen oder wir verhalten uns zwar völlig gleich, schotten uns aber lautstark schimpfend von euch ab und erklären euch schuldig an der gescheiterten Integration. Ihr müsst ja nicht Allahkratie oder Kalifat sagen, redet doch einfach von Multikultur oder Diversity. Wir wollen die universellen Menschenrechte und insbesondere die Gleichberechtigung der Frau nicht, wir wollen die Polygamie integrieren, die arrangierte Ehe (Boos-Nünning, Karakaşoğlu), den Hidschab und das islamisch korrekte Alltagsverhalten jedes muslimischen Jugendlichen, damit wir keine Angst haben müssen, dereinst in den Flammen der Hölle zu braten.

Soweit ihr also die Schariatisierung Europas duldet, betreibt ihr die erwähnte Mitarbeit an den „gemeinsamen Perspektiven“ und „gemeinsamen Lösungen“, andernfalls werden wir euch leider als eurozentrische Kolonialherren und antimuslimische Rassisten bloßstellen müssen. Propagieren wir also zwischen DIK, Integrationsrat, Kirchentag und Wissenschaftsrat, einander Toleranzpreise vergebend und dem zunehmend ungebildeten Volk multikulturelle Stadtfeste spendierend, mehr Toleranz und mehr Andersartigkeit! Nun wisst ihr, wie erfolgreiche Integrationsarbeit auszusehen hat. Hoch lebe die Integration der Differenz, wir gehen nächstes Jahr auch ein wenig mit dem Ölpreis runter. Soweit der Sarkasmus, jetzt wieder ganz im Ernst.

128. Die Muslime sind Teil der europäischen Gesellschaft.

Genau, die Muslime gehören zu uns, die Buddhisten gehören zu uns und die sicherlich nicht dem ZMD angeschlossenen Ex-Muslime gehören zu uns und sind „Teil der europäischen Gesellschaft“ (Elyas). Jeder Mensch ist vom Grundgesetz gemeint, und zwar zuallererst als ein Individuum und keinesfalls zuvörderst als Angehöriger eines mittelalterlichen Stammes oder eines erleuchteten religiösen Kollektivs.

Auch Herr Nadeem Elyas aus Aachen gehört zu uns und richtet sich jeden Tag nach der Straßenverkehrsordnung und stoppt bei „Rot“ und fährt bei „Grün“, da der Herr Vorsitzende weiß, dass die Naturgesetze der Flieh- und Schwerkraft schließlich nicht nur die Ungläubigen betreffen.

Jacques Auvergne

(1) In Welche Ziele verfolgt der Zentralrat der Muslime? Beschreibt die F.A.Z. am 14.03.2006 den Wahlsieg des Islamkonvertiten um den ZMD-Vorstandsposten und weist auf das bemerkenswerte Religionsverständnis Köhlers hin: „Als ein türkischer Lehrer für Religionskunde vorschlägt, im Unterricht zu diskutieren, ob ein striktes Bilderverbot überhaupt noch notwendig sei, antwortet Köhler mit einer ausweichenden Wendung: „Das kommt darauf an, wie nah oder fern man seiner Religion steht.“

http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~EE9ECB095956A45E4A592F7AA20E4577B~ATpl~Ecommon~Scontent.html

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,406796,00.html

(2) In der FAZ berichtet Regina Mönch am 08.05.2007 (»Trojanisches Pferd«) gewohnt ziemlich klandestinen Eindringen des islamischen Radikalen Ibrahim el-Zayat in die DIK mit Ayyub Axel Köhlers Hilfe

http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E1EA28B0BA6D54481ACE6C941FB9A167D~ATpl~Ecommon~Scontent.html

(3) Über die ZIF- und GMSG-Funktionärin Sabiha el-Zayat-Erbakan wie »dropping knowledge« zu berichten: „El-Zayat-Erbakan is a lecturer for islamic hermeneutics and didactics at the Islamic Women´s Center for Research and Encouragement in Cologne (ZIF) and Vice President of the German Society for Muslim Social Scientists (GMSG). El-Zayat-Erbakan is a member in the Annemarie-Schimmel Forum, an interreligious initiative in Germany following the tradition of the famous scholar in Islamic Studies. El-Zayat-Erbakan is also a founding member of the European Muslim Network, a think-tank created in 2005.”

http://www.droppingknowledge.org/bin/user/profile/6955.page

(4) »cm-fi« Ruprecht Polenz (MdB), Stepfan Articus (Deutscher Städtetag), Murat Aslanoğlu, Rafet Öztürk (), Thomas Lemmen und Melanie Miehl.

http://www.cm-fi.de/initiatoren.html

Unterstützer: Bekir Alboğa (DİTİB als der türkische Auslands-Staatsislam), Marieluise Beck (MdB), Navid Kermani, Ayten Kiliçarslan (DİTİB), Christian Ude (OB Landeshauptstadt München, Präsident des Deutschen Städtetages)

http://www.cm-fi.de/prominente-unterstuetzer.html

(5) Die FDP regelt die irdischen Kölner Zuständigkeiten, „Religiöse Fragen: Dr. Axel Köhler“

http://www.fdp-koeln.de/content.php?c1=1&c2=38&c3=71

(6) Grünhelme. Kuratorium.

http://www.gruenhelme.de/15.php

Petition an das Europäische Parlament: Europaweite Kopftuchverbote an staatlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, europäisches Verbot von Burka und Niqab

April 14, 2010

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

European Parliament

Der Präsident des Europäischen Parlaments

Rue Wiertz

B1047 Bruxelles / Brüssel

22.11.2009

Petition Nr. 1704-09

Europaweite Kopftuchverbote an staatlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, europäisches Verbot von Burka und Niqab

Nachdem das orthodox-islamische Verschleierungsgebot für Muslimas in europäischen Staaten immer wieder für heftige Auseinandersetzungen und kontroverse Diskussionen über allgemeine Menschenrechte, Säkularität und Integration gesorgt hat, teure Gerichtsverfahren erforderlich wurden, deren Entscheidungen allerdings so unterschiedlich ausgefallen sind, dass sie zu keiner dauerhaften Lösung geführt haben, haben sich die Parlamente verschiedener (Bundes)Länder in der Pflicht gesehen, durch entsprechende Gesetze regulierend einzugreifen. Im Frühsommer 2009 entschloss sich auch Flandern dazu, ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Schülerinnen an staatlich geförderten Schulen durchzusetzen.

Die Unterzeichner dieser Petition unterstützen die aktuellen Bestrebungen im flämischen Belgien, das Kopftuch an staatlichen Schulen für Lehrerinnen und Schülerinnen zu verbieten und setzen sich dafür ein, dieses Verbot auf alle europäischen Staaten auszudehnen. Sie halten ein Verbot typisch islamischer Mädchen- und Frauenbekleidung (Kopftuch, Hidschab, Burkini usw.) in allen europäischen Ländern innerhalb des Geländes von staatlich geförderten Kindergärten, Bildungs-, Erziehungs- und Sporteinrichtungen für unumgänglich.

Darüber hinaus begrüßen sie ein europaweites Verbot aller provokanten weltanschaulichen, religiösen oder politischen Symbole für Dienstleistende im öffentlichen Dienst, das ausdrücklich Regierungs- und Parlamentsgebäude einschließt. In Gerichtssälen halten die Petenten ein generelles Verschleierungsgebot aller Frauen und Mädchen für unverzichtbar. Die Mitunterstützer befürworten die geplante französische Gesetzesinitiative, die Burka in der Öffentlichkeit zu verbieten und sind der Meinung, dass ein Verbot dieses Ganzkörperschleiers und des Niqab (Gesichtsschleier) im öffentlichen Raum überall in Europa angebracht und notwendig ist.

Die Petenten ersuchen daher das Europäische Parlament, diese Eingabe zur Information, Diskussion und Weiterbehandlung anderen Ausschüssen oder zuständigen Institutionen vorzulegen, damit:

a) in allen Mitgliedsstaaten staatliche kopftuchfreie Erziehungs-, und Bildungseinrichtungen als Schutzräume vor Fundamentalismus genutzt werden können, in denen Gruppenräume und Klassenzimmer sich ohne Aufwand und Kosten zu idealen Lern- und Experimentierfeldern des Erarbeitens von Gender-Rollen und Handlungsspielräumen entwickeln werden, die gerade jungen Menschen aus konservativen Familien mit muslimischem Migrationshintergrund sowie zum Islam konvertierten autochthonen Eltern und deren Kindern ansonsten gänzlich fehlen würden

b) das Neutralitätsgebot im öffentlichen Dienst einschließlich der Parlaments- und Regierungsgebäude konsequent durchgesetzt wird

c) die frauenverachtende Ganzkörper- bzw. Gesichtsverleierung (Burka, Niqab) in der Öffentlichkeit verboten wird

d) weitere zur Lösung der angesprochenen Integrationsdefizite und gesellschaftlichen Probleme zweckmäßige Schritte eingeleitet werden

Wir bitten den europäischen Petitionsausschuss auch die nationalen oder lokalen Behörden in den Mitgliedsstaaten in die Bemühungen einzubinden und zu unterstützen sowie die Initiatorin dieser Petition über die zur Weiterbehandlung der Eingabe vorgesehenen Schritte zu informieren.

Begründung der Eingabe

1 Islamische Frauenbekleidung diskriminiert

Wie die Argumente aus den mittlerweile bereits seit ein bis zwei Jahrzehnten andauernden Streitgesprächen um islamische Kleidungsregeln für Frauen und Mädchen in fast allen europäischen Ländern zeigen, lehnt ein repräsentativer Prozentsatz der politisch nicht aktiven Bevölkerung bereits das Kopftuch als diskriminierend ab. Für viele Frauen und Männer muslimischer, humanistisch-christlicher, buddhistischer oder sonstiger Sozialisation ist jede Form der Verschleierung von Musliminnen frauen- und männerverachtend. Tschador, Burka und Gesichtsschleier (Niqab) sind für Frauenrechtler das von Weitem erkennbare Labeling eines orthodox interpretierten Islam und unvereinbar mit freiheitlich-demokratischen Gesellschaften, die sich zum Verfassungsprinzip der Trennung von Staat und Religion und zur Gleichstellung nach Artikels 14 EMRK bekennen. Für diese kritischen Menschen ist die islamische Bedeckung das Kennzeichen eines autoritären, politreligiösen Fundamentalismus, ein Merkmal der verfassungswidrigen, wertenden Spaltung in reine, Allah wohlgefällige Muslime und moralisch verwerfliche Ungläubige, der Hidschab ist ein Attribut für Genderapartheid. Jedes Schwimmbad, das nach Geschlechtern getrenntes Schwimmen für Muslime anbietet, segregiert und diskriminiert wegen des Geschlechts und der Religion oder Nichtreligion.

Eine verschleierte Passantin wird eben nicht als Kollegin, Schwester, Tochter, Mutter oder einfach Sevim wahrgenommen, sondern in erster Linie als praktizierende Muslimin. Die Religionszugehörigkeit eines Menschen ist in freiheitlich demokratischen Staaten, deren Selbstverständnis sich auf die Erkenntnisse, Werte und Normen der Aufklärung sowie auf die Erklärung der universellen Menschenrechte bezieht aber keinesfalls kennzeichnendes Persönlichkeitsmerkmal. In unseren Personalausweisen und Pässen wird zur besseren Identifikation die Augenfarbe und Größe vermerkt, nicht die Religion.

Das Schamtuch (Feridun Zaimoglu (1)) signalisiert, dass die Trägerin einen Besitzer (Vater oder Ehemann) hat. Der Vater kann sie als ihr Wali Mudschbir islamrechtlich einwandfrei zwangsverheiraten (2), der Ehemann darf sie als kostenlose Dienstmagd, Erzieherin seiner Allah wohlgefälligen Kinder (Sorgerecht hat der Vater allein) und als ‚zoontjesfabriek‘ (Ayaan Hirsi Ali) missbrauchen. Da sie nicht nur seine Ehefrau ist, sondern sein Besitz, hat sie ihm jederzeit sexuell zur Verfügung zu stehen, wie der hohe Autorität genießende Gelehrte Yusuf al-Qaradawi als prophetische Tradition nach at-Tirmidhi belegt: „Wenn ein Mann mit seiner Ehefrau verkehren möchte, muss sie ihm gehorchen, selbst wenn sie beim Backen ist [selbst wenn das Gebäck im Ofen verbrennt] (3).“ Er darf sie bei Ungehorsam schlagen (Koran 4:34), sie im Ehebett meiden und ohne besonderen Grund verstoßen (at talaq), wie er auch bis zu vier Frauen ehelichen darf. Nach islamischer Glaubenspraxis kann sich eine Muslima nicht gegen eine solche Entrechtung, Versklavung und Bevormundung wehren. Sie darf sich nur scheiden lassen, wenn ihr Mann impotent oder zeugungsunfähig ist. Auch dafür steht das Kopftuch.

1.1 Öffentlicher Dienst: Gericht, Regierung

Die institutionelle Trennung von Staat und Kirche ist ein Verfassungsprinzip, das garantieren soll, dass alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst Amtstätigkeiten ohne jegliche weltanschauliche oder religiöse Beeinflussung durch Personen oder Symbole abwickeln können. Öffentliche Ämter stehen jedem Bürger gleich welcher Religion, Weltanschauung oder Ethnie offen. Jeder kann dort Anträge stellen, sich ummelden, einen Pass verlängern lassen, niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden. Die Angestellten und Beamten in Institutionen der Verwaltung, der Justiz, des Erziehungs- und Bildungswesens sowie der Regierung und des Parlaments sind Repräsentanten und Funktionsträger des säkularen, freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates. Sie haben nach dem Neutralitätsgebot (4) den Anspruch auf und die Verpflichtung zur neutralen Kleidung während ihrer Dienstzeit, ohne die eine wertschätzende, kollegiale und bürgernahe Zusammenarbeit erschwert würde.

Die Trägerinnen des Hidschabs sind in nach islamischem Dogma in erster Linie Vertreterinnen der Umma (Gemeinschaft aller Muslime auf der Welt) und unterstehen daher dem Kontrollzwang (das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbieten (5)) der ‚religiösen‘ Community. Das verpflichtet gerade verhüllte Musliminnen dazu, besonders strikt die kulturell vormodernen Anweisungen und Empfehlungen in Koran, Hadithen (6) und Fatwas zu befolgen, ihrerseits zur strikten Beachtung und Umsetzung dieser Glaubensgrundsätze zu ermahnen und so fatalerweise vor allem die männlichen Mitglieder der muslimisch geprägten Gemeinde dazu anzuspornen, ihrer entmündigenden Kontrollfunktion über die ’Zwiespalt säende, teuflisch-verführerische Wesensart des weiblichen Geschlechts’ nachzukommen. Selbst wenn im Parlament nur wenige weibliche Abgeordnete die islamische Bedeckung tragen, sollte es uns daher nicht verwundern, wenn der Anpassungs- und Überwachungsdruck auf säkulare Musliminnen ihre Haare ebenfalls unter einem Tuch zu verstecken steigt und die Zahl der Kopftuch tragenden Politikerinnen zunimmt. Für Beschäftigte im Staatsdienst und der öffentlichen Verwaltung haben jedoch, vor allem während der Dienstzeit, die Verfassung und dort entlehnte gesetzliche Vorschriften absolute Priorität. Sie unterstehen der genau reglementierten Dienstaufsicht ihrer Vorgesetzen, nicht dem misogynen Kontrollzwang der Umma (muslimische Weltgemeinschaft). Abgeordnete sind gewählte Volksvertreter, die auf die Verfassung vereidigt werden. Sie haben einen Anspruch darauf und die Verpflichtung dazu, ihre wichtige Arbeit auszuführen, ohne von den Herrschaftsansprüchen politischer beziehungsweise religiöser Ideologien gegängelt und beeinflusst zu werden oder ihrerseits andere rechtzuleiten und zu manipulieren.

In Gerichtsgebäuden halten wir das grundsätzliche Kopftuchverbot für alle Frauen und Mädchen für unverzichtbar. Das Neutralitätsgebot ist in Gerichtssälen besonders konsequent durchzusetzen, da hier nach demokratischem Selbstverständnis die Legislative, die Rechtsprechende Gewalt und somit der Rechtsstaat repräsentiert wird. Zum Schutz der Zeugen und Angeklagten muss garantiert sein, dass jede mögliche, noch so unterschwellige Beeinflussung von Plädoyer, Zeugenaussage und Urteil durch Doktrin und Symbolik politischer und religiöser Zeichen ausgeschlossen ist. Hier hat das Grundrecht auf negative Religionsfreiheit und das Gebot der Trennung von Staat und religiösem Gestaltungsanspruch absoluten Vorrang vor dem Grundrecht, seine Religion praktizieren zu dürfen.

Für viele Gleichheitsfeministen, Politiker und Bürger ist es nicht nachvollziehbar, dass muslimische Volksvertreterinnen nicht daran gehindert werden, mit verschleierten Haaren auf die Verfassung zu schwören und während des Dienstes so verhüllt an den Sitzungen des Parlaments teilzunehmen, zumal auch die negative Religionsfreiheit in säkularen europäischen Staaten Verfassungsrang hat. Die sexualmagische, politreligiöse Symbolik der züchtigen Bedeckungen ruft zur Hisba (Hisba als Pflicht eines Muslims (7)) auf und errichtet völlig überflüssige, hinderliche Gesprächsbarrieren. Durch die sexualmagisch und politreligiös aufgewertete Bedeckung ist die Kommunikation auf beiden Seiten gestört. Patriarchalisch geprägte Frauen- und Männerbilder (8) aus der Zeit des Propheten Mohamed, an die diskriminierende Genderrollen geknüpft sind, behindern den unvoreingenommenen, respektvollen und fairen Umgang mit den unverschleierten säkular-muslimischen Kollegen oder Abgeordneten eines anderen Bekenntnisses bzw. mit den atheistischen Volksvertretern. Eine gleichberechtigte, detaillierte und kritisch reflektierte Diskussion, die auch sakrosankte Themen einschließt, ist unter diesen Umständen praktisch unmöglich, die Verpflichtung der Meidung (Al-walā‘ wa-l-barā’a (9))gefährdet den Arbeitsfrieden zusätzlich.

Möglicherweise befinden sich unter den Volksvertretern auch Politiker, die als Islamkritiker ihre Heimat verlassen mussten und sich ins freiheitliche, demokratische und säkulare Europa flüchteten, um hier eine zweite Heimat zu finden, in der sie sicher vor Verfolgung, Folter und Mord sind und ein freies, selbstbestimmtes Leben führen dürfen. Einige dieser zivilcouragierten Persönlichkeiten werden sogar im Exil weiterhin von Fanatikern bedroht und müssen durch die Polizei geschützt werden. Die Unterstützer dieser Petition können sich kaum vorstellen, dass diese Abgeordneten gewillt sind, offen vertrauensvoll mit einer verhüllten Muslima zusammenzuarbeiten, die durch ihren Schleier zu erkennen gibt, sich zum orthodoxen, theokratischen Islam zu bekennen oder sich zumindest nicht äußerlich erkennbar deutlich von diesem abzugrenzen bereit ist.

1.2 Bildung und Erziehung

Wer an städtischen Kindergärten und öffentlichen Schulen Mädchen und Jungen zu mündigen, demokratischen Persönlichkeiten erziehen und bilden will, darf unabhängig vom Alter der Schüler durch sein Outfit im Dienst keinen Zweifel an seinem Bekenntnis zur Verfassung aufkommen lassen. Kleidung hat eben nicht nur die praktische Funktion, uns vor Kälte und Nässe zu schützen, sie ist auch Symbol für die berufliche Funktion, den Status, das soziale Umfeld und gibt Einblick in Werte, Haltungen und Weltanschauung unseres Gegenübers. So signalisiert die Uniform eines Polizisten Rechtsstaatlichkeit und Schutz. Lehrerinnen und Erzieherinnen, die sich mit dem Schamtuch oder sonstiger islamischer Kleidung bedecken, repräsentieren sich mit einem Dresscode, der als politreligiös, antiemanzipatorisch und erzkonservativ gedeutet wird. Das Tragen des ideologisch idealisierten islamischen Konfliktstoffs ist das äußerlich erkennbare Kennzeichen für die Unterwerfung unter die Regeln des wortwörtlich zu verstehenden, nicht interpretierbaren Koran, der Sunna-Tradition und der ewigen Scharia, es ist ein festes Versprechen, nur Allah und seiner islamischen Doktrin zu gehorchen (10).

Der Schleier ist für fundamentalistisch orientierte Muslime das Zeichen des göttlichen Schariavorbehalts. Alle anderen rechtsverbindlichen Regelwerke, Vorschriften, Gesetzestexte und Verfassungen einschließlich der universellen Menschenrechte sind von Menschenhand geschaffen und seien daher der islamischen Pflichtenlehre als minderwertig unterzuordnen. Extremisten wie Sayyid Abu l-Ala al-Maududi setzen jede muslimisch praktizierte Duldung nichtislamischer Lebensweise und Staatsordnung mit Schirk, Götzendienst gleich, den es zu bekämpfen gelte. Auch die weniger radikalislamisch denkenden Kopftuchträgerinnen und kulturrelativistischen Befürworter des Schleiers tolerieren oder fördern unter Berufung auf die Europäische Menschrechtskonvention Art. 9 EMRK (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) hierarchische Weltbilder. Sie verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot von Artikel 14 der Konvention, relativieren und dulden patriarchalisches Rollenverhalten sowie Genderapartheid. Theokratische Muslime wie auch antietatistische rot-grüne Linke korrumpieren oder ignorieren den Menschenrechtsanspruch der Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie der negativen Religionsfreiheit von nicht religiösen Bürgern, dezidierten Atheisten und Ex-Muslimen. Auch die Freiheit von Religion und der Schutz vor religiös begründeter psychischer und physischer Gewalt sind unter Art. 9 EMRK subsumiert und von den Verfassungen der mitzeichnenden europäischen Staaten garantiert.

Die schariakonforme Bedeckung zwingt die verhüllten Mädchen und Frauen, sich und unverschleierte Glaubensschwestern wie auch alle anderen Mitbürgerinnen als Mängelwesen zu akzeptieren, die sich der Herrschaft des Mannes zu unterwerfen haben; ausführlich bei: Ralph Ghadban, al-Buchari zitierend: „den Frauen fehlt es an Vernunft und Religion … (11)“. Die Verschleierung, für alle äußerlich erkennbares Symbol gottesfürchtigen Verhaltens, stempelt jede Frau als nicht gläubig genug oder gar ungläubig ab, stigmatisiert sie als unrein, genusssüchtig und leichtlebig. Der Schleier unterstellt allen Frauen, nichts anderes im Sinn zu haben, als Männer zu verführen und vom rechten Weg abzubringen. Frauen gelten prinzipiell als Ursache für Unglauben, Zwietracht, Intrige und Zerwürfnis in Familie und Umma (islamische Weltgemeinschaft). Ausnahmen kann es nach Koran und Sunna nicht geben. Jeder rechtschaffene Muslim muss deshalb den Kontakt mit dem anderen Geschlecht meiden. Vor allem Unverschleierten, die ihr Haar offen tragen, hat er aus dem Weg zu gehen, da er angeblich nicht in der Lage ist, dem pauschal unterstellten erotischen Zauber und den dämonischen Tricks ihrer Verführungskunst zu entgehen.

Ein solch vormodernes, sexualmagisches und misogynes Frauenbild entwürdigt und diskreditiert emanzipierte Frauen und Männer, es verhindert chancengleiche Partizipation im Berufsleben und in der Freizeit. Ein derartiges Menschenbild wirft uns hinter alle Standards, die wir in den letzten hundert Jahren frauenpolitisch erreicht haben, weit zurück. Nach Auffassung einiger Richter ist bereits das Kopftuch dazu geeignet, Kleinkinder und Schüler in säkularen Einrichtungen widerrechtlich einer möglichen politischen und religiösen Beeinflussung auszusetzen. Acht deutsche Bundesländer haben sich mindestens zu einem Verbot des Lehrerinnenkopftuchs entschlossen, der Berliner Senat bezieht sogar Erzieherinnen und Mitarbeiterinnen im Öffentlichen Dienst in das Gebot, sich neutral zu kleiden mit ein und dehnt diese Vorschrift auf die Amtstracht christlicher Würdenträger aus. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Kopftuchverbot an Universitäten in der Türkei für Lehrende und Lernende bestätigt, Frankreich hat ein rigoroses Kopftuchverbot an staatlichen Schulen und setzt das Neutralitätsgebot auch im öffentlichen Dienst durch, in Flandern wird ein Gericht entscheiden, ob ein Verschleierungsverbot an staatlichen Schulen ins Schulgesetz aufgenommen werden kann.

2 Negative Religionsfreiheit von Schülern und Eltern

Die Verfassungen europäischer Staaten sind kohärente Gefüge, alle Artikel sind aufeinander bezogen. Jeder Gesetzesartikel steckt einen gewissen Rahmen ab, in dem ein Rechtsgut geschützt ist. Dieser Schutz endet genau an dem Berührungspunkt, an dem die Rechtsansprüche anderer eingeschränkt werden. Das Erziehungsrecht fundamentalistischer Eltern beispielsweise stößt in öffentlichen, der weltanschaulichen und religiösen Neutralität verpflichteten Schulen auf Grenzen. Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder in der Tradition des Humanismus und der Aufklärung erziehen und unterrichten lassen wollen und deshalb eine öffentliche Schule vorziehen, haben das Recht, sich darauf verlassen zu können, dass Töchter und Söhne während des Aufenthalts in der Schule und bei Schulveranstaltungen keiner weltanschaulichen Beeinflussung oder politischen Propaganda ausgesetzt sind (12).

Soll der Schulfrieden für Lehrende und für Lernende garantiert werden (13), reicht es daher nicht, wenn der Staat, um Schülerinnen und Schüler zu schützen, die Religionsfreiheit von Lehrerinnen und Lehrern beschränkt. Mädchen und Jungen sind in einer Klassengemeinschaft unabhängig von Geschlecht, Religion oder Nichtreligion auch dem Erscheinungsbild ihrer verschleierten Klassenkameradinnen ausgesetzt. Sie können sich einer möglichen Wirkung und Beeinflussung durch die ‚Bedeckung‘ ebenso wenig entziehen, wie sie dem Eindruck eines Lehrerinnenkopftuchs ausweichen können. Der Staat als Garant (14) der Neutralitätspflicht an öffentlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen hat somit die in der oben genannten Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts sogar besonders hervorgehobene negative Religionsfreiheit für Schüler und deren Eltern während des Unterrichts und bei Schulveranstaltungen durchzusetzen, notfalls gegen den Willen einiger Sorgeberechtigter (s. Fußnote 12 zu agpf.de). Zum Recht auf die ‚Freiheit‘ ein Kopftuch zu tragen, gehört immer auch das Recht auf die Freiheit, ohne Furcht zum Beispiel im Schulgebäude darauf verzichten zu können, um es später je nach Befindlichkeit ohne Skrupel wieder anzuziehen bzw. nicht anzuziehen.

2.1 Auswirkungen des Hidschab auf Familienalltag und Schulleben

Anders als in der humanistisch oder christlich-säkular geprägten mitteleuropäischen Gesellschaft gelten in konservativen muslimischen Clans Töchter mit erreichter Menarche als reife Frau, die ihre ‚Reize‘ zu verbergen hat. Bei Südländerinnen, besonders wenn sie gesundheitsgefährdend übergewichtig sind, kann die Menstruation bereits sehr früh, mit neun oder zehn Jahren einsetzen. Das Kopftuchgebot diskreditiert daher nach fundamentalistischer Denkweise bereits kleine Mädchen als Verführerinnen, degradiert sie zum bloßen Sexualobjekt und baut bei muslimischen Klassenkameradinnen, die ihre Haare nicht bedecken, hohen Konformitätsdruck auf, künftig einen Schleier zu tragen. In Belgien durften Schülerinnen lange Zeit selber entscheiden, ob sie sich im Schulgebäude bedecken oder ihre Haarpracht offen tragen wollten. Bis eines Tages die Mädchen sogar in der Burka am Schulunterricht teilnahmen. Viele öffentlich geförderte Bildungseinrichtungen in Flandern haben sich daraufhin für ein Verschleierungsverbot entschieden. Karin Heremans, Direktorin im traditionsreichen königlichen Atheneum, begründet ihren Entschluss für ein Verschleierungsgebot folgendermaßen: „Es gab muslimische Schülerinnen, die kein Tuch tragen wollten. Aber der Druck wurde so groß, dass sie das Atheneum schließlich verließen … In diesem Jahr war die Frage nicht mehr ob, sondern wie man es trägt … Das Kopftuch zu tragen war plötzlich entscheidend dafür, eine gute Muslima zu sein (15).“

Kein Kind käme von selbst auf die Idee einen Hidschab zu tragen. Die von Kindesbeinen an indoktrinierte, nicht selten gewaltsam eingebläute Furcht vor dem Höllenfeuer (16) sowie die Angst vor Maßreglung und Züchtigung durch den Koranlehrer, den Hodscha oder die Eltern veranlassen nicht selten bereits Grundschülerinnen ihr hübsches Haar beim Verlassen der Wohnung züchtig zu bedecken. Wenn säkulare und aufgeklärte Mitbürger das auch kaum nachvollziehen können, die Panik bei jedem noch so kleinem Regelverstoß, bei jeder Eigenwilligkeit durch den rächenden Allah in die Hölle verbannt zu werden und dort fürchterliche Qualen zu erleiden, ist vor allem bei den weiblichen Erwachsenen unvorstellbar groß (17). Angeblich sei der Anteil der Frauen in der Verdammnis wegen der ihnen pauschal unterstellten Anfälligkeit für Unmoral, Falschheit, Verführungskunst und Nähe zum Teufel besonders hoch (18), (19). Daher wird durch die gottesfürchtigen Muslimas Generation für Generation und Mädchen für Mädchen das Kopftuch als äußerlich überdeutlich sichtbares Kennzeichen der eigenen religiösen Selbstaufwertung bei gleichzeitiger Stigmatisierung von Menschen in Gruppen verschiedener (Minder )Wertigkeit mit enormer Energie initiiert und zementiert.

Es sind die Mütter und Großmütter, die traditionell die Aufgabe haben, jeder Tochter / Enkelin das Schamtuch erfolgreich anzutrainieren. Wenn sich die Kinder weigern ihren Haarschopf unter einem Türban (türkisch für das religiöse Kopftuch) zu verbergen, sind sie ‚keine rechtgläubigen, Allah wohlgefälligen Muslimas‘, ‚beleidigen ihre Religion‘ und ‚bereiten ihren Eltern und dem Clan Schande‘. Der Druck auf die Mutter durch Sippe, soziales Umfeld und islamische Würdenträger, die schariakonforme Verschleierung notfalls mit Gewalt durchzusetzen, ist groß, denn nur wenn Muslimas sich dem strengen, orthodoxen Verhaltenskodex von Koran und Sunna kritiklos unterwerfen, steigt ihr Ansehen in der Großfamilie und der ethno religiösen Community. Für orthodox denkende Muslimas erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, doch noch in das für Musliminnen aufgrund der misogynen Aspekte der islamischen Konzeptionen von Awrah (20) (Aura) und Fitra (21) schwer zu erreichende Paradies zu gelangen.

Gerade die ihrer Rolle entsprechend mit der Erziehung und der Weitergabe von Traditionen betrauten Frauen werden folglich großen Wert darauf legen, dass auch die jüngeren Familienmitglieder nicht aus der Reihe tanzen. „Wer seine Tochter nicht schlägt, schlägt sein Knie“, d. h.: Wer seine Tochter nicht bei jedem Regelverstoß verprügelt, wird sich später schwere Vorwürfe machen. So lautet ein türkisches Sprichwort, das die Selbstverständlichkeit der körperlichen Züchtigung bei Regelverstößen kennzeichnet (22). Die angeblich moralisch vulnerablen, von Entehrung bedrohten Töchter (23) haben sich daher spätestens mit der ersten Monatsblutung der verschärften Überwachung und Kontrolle der Umma, meist durch die männliche Herkunftsfamilie ausgeführt, zu unterwerfen. Die Regeln von Koran und Sunna müssen nach konservativer Auffassung durchgesetzt werden, um die (männliche) Familienehre zu bewahren, den Frauen die prekäre Reinheit, den Männern die Ehre.

Jede Art der Verschleierung ist eine mnemotechnische Stütze (24), mit der Funktion, seine Trägerin, sei sie noch so jung, ständig daran zu erinnern, sich einerseits tunlichst selbst islamkonform zu verhalten und andererseits auch Glaubensschwestern dazu aufzurufen. Es verpflichtet vor allem das männliche muslimische Umfeld, Hisba zu betreiben (das Verwerfliche zu meiden, das Rechte zu gebieten) und auf säkulare Musliminnen und Muslime Druck auszuüben, sich gottesfürchtig zu verhalten. Die durch das Kopftuch eingeforderte Orthopraxie lässt niemanden unbeteiligt und frei. Die Wohlverhaltensdoktrin der überall auf der Welt geltenden, unwandelbaren, ewigen Scharia (25), (26) manipuliert sogar das nichtmuslimische Umfeld. Auf der Speisekarte von Schulkantinen und Mensen fehlen Schweinefleischgerichte inzwischen oft gänzlich. Bei der Begrüßung ist man unsicher, ob das in Europa übliche Händeschütteln taktvoll ist. Treffen ‚Kuffar-Mädchen‘ verschleierte Musliminnen, werden kompromittierende Themen (ich gehe mit meinem Freund ins Kino) vermieden. Im Ramadan hat man als ‚Ungläubige‘ Hemmungen im Beisein von Hidschabträgerinnen zu essen oder zu trinken.

Wie viele Lehrer und Kollegen in der Schul- und Jugendsozialarbeit mussten daher die Autoren dieser Petition, die selbst in der Lern- und Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund tätig sind, feststellen, dass bereits wenige Kopftücher im Klassenraum ausreichen, um einen unbefangenen Umgang der Schüler miteinander, gerade auch über ethno-religiöse Grenzen hinweg zu verhindern. Sogleich übernehmen nämlich die muslimischen Brüder oder Cousins als Mahram sowie die Mitschüler als Mitglieder der Umma die von ihnen unabhängig von ihrem Alter eingeforderte permanente Kontrolle über die rechtgläubigen Mädchen (27). Keine verschleierte Schülerin setzt sich beispielsweise freiwillig neben einen Klassenkameraden, ganz unabhängig davon, ob er Muslim ist oder nicht. Der Drittklässler kann seine drei Jahre ältere Schwester stark verunsichern und zugleich kränken, in dem er ihr auf dem Schulhof zuruft: „Die Jungen schauen dir hinterher“, was dann beileibe kein Kompliment ist, sondern den Vorwurf beinhaltet, sich anstößig oder unsittlich verhalten zu haben. Die Mädchen der Andersgläubigen gelten ebenso wie die Gehorsamsverweigerinnen als Schlampen: „Die Mädchen müssen sich unterordnen und werden zum Dienen erzogen. Nicht selten müssen sie sich – wenn sie nicht so spuren, wie sollen – als oruspu (Nutte) beschimpfen lassen (28).“

Grundsätzlich werden wir das Kopftuch somit auch als Symbol und Indiz des Verbotes zu widersprechen deuten müssen. Zum Selbstverständnis zeitgemäßer Pädagogik gehört jedoch das Lehren von Werten, Normen und Erkenntnissen der kulturellen Moderne, das Vermitteln von Fähigkeiten wie beispielsweise das Aushalten von interkulturellen Ambiguitäten und interkulturellen Widersprüchen, das sozialverträgliche Umgehen mit Frustrationen sowie die Anleitung und Ermunterung zur Reflexion, zur Nachfrage und gegebenenfalls zur couragierten Widerrede. Ein anerkanntermaßen als textiles Zeichen des kritiklosen Hinnehmens und Erduldens interpretiertes Label entspricht wohl kaum dem freiheitlich-demokratischen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Die EMRK aber garantiert in Europa jedem Mädchen und jedem Jungen, jeder Frau und jedem Mann das Recht auf eine individuelle Biographie. Vor allem für Musliminnen und in abgeschwächter Weise auch für Muslime orthodoxer Milieus ist diese Freiheit leider nahezu unerreichbar.

Die Grundrechte auf freie Glaubensausübung und religiöse Erziehung decken körperliche Misshandlung, seelische Grausamkeit oder Einschüchterung jedoch keinesfalls ab. Die physische wie psychische Gesundheit, die gelingende altersgemäße Entwicklung und chancengleiche Förderung von Minderjährigen und Heranwachsenden zu selbstbewussten, eigenständig handelnden, kritisch reflektierenden Persönlichkeiten dürfen weder durch die Rechtleitung orthodox-religiöser Autoritäten, das verbandsislamische Insistieren auf Koran, Sunna und Scharia noch durch das elterliche Verständnis von Sittlichkeit, Tugend und religiöser Pflicht gefährdet werden (UN-Kinderrechtskonvention). Gerade Kinder, aber auch Jugendliche und Heranwachsende haben den Anspruch auf ganzheitlichen Schutz ihrer Gesundheit und das Recht, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. Auch der Europaabgeordneten Dr. Renate Sommer (29) und der Menschenrechtlerin Mina Ahadi (30) gilt der Kinderhidschab als Kindesmisshandlung beziehungsweise Kinderrechtsverletzung. Für Kleinkinder, Grundschüler, Jugendliche und Heranwachsende (unabhängig von einer Religion oder Nichtreligion) wären staatliche kopftuchfreie Erziehungs-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen Schutzräume und ideale Lern- und Experimentierfelder des Erarbeitens von Gender-Rollen und Handlungsspielräumen, die gerade jungen Menschen aus konservativen Familien mit muslimischem Migrationshintergrund sowie Töchtern und Söhnen von zum Islam konvertierten autochthonen Eltern ansonsten gänzlich fehlen würden.

Auf Grund ihrer Berufserfahrung stellen die Verfasser dieser Eingabe fest, dass nichtmuslimische Mädchen, gelegentlich auch Jungen, säkulare muslimische Schülerinnen und die Kinder ex muslimischer Eltern durch die vermeintlich ‚tugendhaften‘, ‚ehrbaren‘ Mitschülerinnen und Mitschüler regelmäßig ausgegrenzt und diskriminiert werden. Unter dem Dogma der Freiwilligkeit (Es gibt keinen Zwang im Glauben, Koran 2:256, wer sich dennoch gegängelt fühlt, glaubt eben nicht stark genug) muss besonders das weibliche, muslimisch sozialisierte Individuum Strategien entwickeln, sich das Unterworfen-Sein schön zu lügen. Die Zahl der ihren Schleier ‚freiwillig‘ tragenden Mädchen und Frauen darf uns nicht verwundern, denn der Hidschab ist die Eintrittskarte in den Club der Alpha-Mädchen, zu deren zwingend notwendigem Verhaltensrepertoire die Verachtung und der heilige Ekel gegenüber allen nichtislamischen Lebensweisen gehört. Mit dem Kopftuch diskriminieren für Allah, gottgefälliges Mobbing (31). Auf diese Weise wird das Schamtuch attraktiv. So heißt es beispielsweise: „Der Schleier ist unsere Ehre, hast du keine?“ (Islamwissenschaftlierin Rita Breuer in EMMA Ausgabe Sept./Okt.2009).

An dem Dogma der Meidung scheitern sogar Mädchenfreundschaften (32). Aber auch die beleidigende, antiemanzipatorische heilige Verpflichtung der muslimisch sozialisierten Jungen zur Rechtleitung bzw. Meidung sich nicht bedeckender muslimischer Klassenkameradinnen, ihr mangelnder Respekt vor unverschleierten Lehrerinnen, das gelegentliche Provozieren ‚ungläubiger‘ Mitschüler, vor allem aber die entwürdigende Verachtung von Kuffar-Mädchen sorgen für ein bedrohliches, ungesundes und wenig lernförderliches Schulklima (33), (34), (35), (36). Nimmt die Anzahl der Kopftücher zu, häufen sich üblicherweise auch in Deutschland die Abmeldungen vom Schwimm- und Sexualkundeunterricht, gibt es die ersten Abmeldungen vom Kunstunterricht, viele Schülerinnen dürfen nicht mehr an Klassenfahrten teilnehmen (37). Aus dieser Haltung erwächst eine Entfremdung oder gar Ablehnung der säkularen Demokratie, ihrer Werte und Normen sowie ihrer Bewohner. Die Verschleierung des weiblichen Haupthaares ist Indiz für die Sexualisierung der Frau und reduziert sie auf ihre dämonische Erotik. Der Hidschab symbolisiert die islamische Verteufelung des Weiblichen. Nach dieser Auffassung ist Frau nichts als Awrah (wörtlich Schambereich) und muss sich in der Öffentlichkeit in sackartige Gewänder kleiden, ihre Haare verstecken, unnötige Begegnungen mit Männern meiden und auch den Kontakt zu Ungläubigen auf das unvermeidliche Mindestmaß reduzieren. Jeder noch so unbedarfte Blickkontakt, das Händeschütteln bei der Begrüßung eines Freundes oder Smalltalk mit dem Nachbarn ist ihr verboten. Aus konservativ islamischer Sicht sind alle Frauen, die sich mit offenen Haaren in der Öffentlichkeit bewegen sexuelles Freiwild, das als Objekt der Triebabfuhr von Männern benutzt werden darf (Australiens Scheich al-Hilali 2006).

3 Europaweites Verbot der Burka und des Niqab

Die Burka ist ein Ganzkörperschleier, der wie kein anderes islamisches Kleidungsstück die Unterdrückung muslimischer Frauen symbolisiert. Sie ist das Kennzeichen für misogyne, patriarchalische, polygame Gesellschaften, deren Frauen und Mädchen genötigt werden, als minderwertige, teuflisch verführerische Wesen gesichtslos, ohne Profil und Würde über die Straßen zu huschen (38). Dieses Gewand hat als Sehfenster ein Stoffgitter, welches das Blickfeld der Trägerinnen extrem einschränkt und, wie die Scheuklappen beim Pferd, keinen Seitenblick erlaubt. Die Muslima soll daran gehindert werden, sich ein Bild von ihrer Umwelt zu machen oder sich gar nach fremden Männern umzusehen, für die Passanten auf der Straße ist sie kaum als menschliches Wesen zu erkennen. Mich erinnern diese Totalverschleierten an die dämonische und gruselige Hauptfigur in der TV-Serie Belfegor, die in den sechziger Jahren ausgestrahlt wurde. Auch der Niqab (Gesichtsschleier (39)), der fast das ganze Gesicht bis auf einen schmalen Augenschlitz bedeckt, brandmarkt die Frau als Verführerin und reduziert sie auf ihre biologische Funktion.

Der Ganzkörperschleier bzw. Niqab ist das sichtbare Zeichen der Kontrolle des Mannes über die Frau, welche ihm als sein Besitz zu gehorchen und sich ihm, seiner Sippe und den geistlichen Autoritäten unterzuordnen hat. In diesen extrem reaktionären, orthodoxen oder salafistischen (40) Milieus bestimmt der Vater oder Ehemann, ob und wann die Tochter oder Ehefrau das Haus verlassen darf (41). Sie soll den Kontakt zur Außenwelt einschränken und ihn auf wichtige Erledigungen begrenzen. In Rechtsstaaten ist das Freiheitsberaubung. Das frühmittelalterliche Frauengewand wie auch die Stoff sparende Variante des Niqab, der fast immer zu einem bodenlangen sackartigen, unförmigen Gewand getragen wird, das die Körpersilhouette verbirgt, verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot und das demokratische Prinzip der Gleichstellung von Mann und Frau. Der Hidschab ist unfallträchtig und gesundheitsgefährdend, da das eingeschränkte Sehfeld und die weiten, langen Stoffbahnen ein sicheres Gehen erschweren, ein Überqueren von viel befahrenen Straßen ist lebensgefährlich. Er lässt kaum einen Sonnenstrahl an die Haut und schädigt die Gesundheit durch den Lichtmangel unserer Breitengrade. Die Milch stillender Niqabis weist in Europa einen signifikanten Vitamin-D-Mangel auf, der bei den Säuglingen Rachitis Vorschub leistet (42), bei den Frauen selbst begünstigt dieser Vitaminmangel, der nicht ausreichend durch Fisch, Milch und Getreide ausgeglichen werden kann, schon in jungen Jahren Osteoporose (43). Die Totalverschleierung schafft unkalkulierbare Sicherheitsrisiken, da man nicht weiß, wer sich tatsächlich unter diesem Stoffgefängnis verbirgt. Die Petenten begrüßen die französische Gesetzesinitiative vom Herbst 2009 und setzen sich für ein europaweites Verbot der Burka und des Niqab in der Öffentlichkeit ein. Sie begründen ihre Einstellung folgendermaßen:

3.1 Die Bedeutung des Gesichts in der sozialen Interaktion

Der Mensch ist ein soziales Wesen und als solches auf zwischenmenschliche Beziehungen hin angelegt. Ohne soziale Interaktion wären Männer wie Frauen nicht überlebensfähig, beide Geschlechter würden allmählich seelisch und geistig verkümmern, viele würden lebensgefährlich erkranken. Vier der fünf Grundbedürfnisse nach Abraham Maslow (* 1908), nämlich Sicherheit, das Bedürfnis nach Zugehörigkeit und Liebe, das Streben nach Wertschätzung und Geltung sowie das Bemühen um Selbstverwirklichung sind ohne Zutun oder Mitwirkung anderer nicht möglich. Wäre man nur in der Lage Hunger, Durst, Schlaf und ähnliche lebensnotwendige Körperfunktionen zu erhalten, wäre das Leben ein Dahinvegetieren, das Dasein hätte keine Lebensqualität. Menschen werden sich daher bemühen, Kontakt zum sozialen Umfeld aufzunehmen und diese Beziehungen zu erhalten.

Der Schlüssel, um Zugang zu Mitmenschen zu bekommen, ist Kommunikation, die sich zu 7 % aus verbalen Informationen (was wird mit welchen Worten gesagt), zu 38 % aus vokalen Impressionen (wie klingt die Stimme, Lautstärke, Betonung, Stimmlage) und zu 55 % aus nonverbalen Botschaften (Gestik, Mimik, Körperhaltung) zusammensetzt (Albert Mehrabian (44)). Sobald Menschen einander begegnen, treten sie miteinander in Verbindung, bewusst oder unbewusst, gewollt oder ungewollt. Selbst wenn wir schweigend aneinander vorbei gehen, tauschen wir Botschaften aus, die miteinander korrespondieren. Der Körper und vor allem das Gesicht sind uns dabei wesentliche Brücken. Unser Gesicht, wie auch das unserer Gesprächspartner, ist wie ein aufgeschlagenes Buch, in dem über persönliche Befindlichkeiten gelesen werden kann. Aus den so gewonnenen Eindrücken lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, was die Person denkt und fühlt. Da nonverbales Verhalten zumindest bezüglich der Grundemotionen (Robert Plutchik, * 1927) zum großen Teil angeboren ist, fällt es Menschen mit gesundem Sehvermögen leicht, die Bedeutung dieser wortlosen Botschaften zu entschlüsseln. Schon Babys beherrschen diese ‚Sprache‘ bevor sie reden können. Malt man auf ein Blatt Papier einen Kreis mit weit aufgerissenen ‚Augen‘ und ‚gefletschten Zähnen‘ und zeigt dieses den Kindern, werden sie Angst bekommen und anfangen zu weinen.

Das Gesicht eines Menschen ist ein sehr wichtiger Anhaltspunkt, um eine Person wieder zu erkennen. Passanten, die Niqabis begegnen, müssen sich fühlen wie Prosopagnosie-Patienten, wie zum Wiedererkennen von Gesichtern Unfähige. Ganzkörperverschleierte Frauen sind gesichtslos, sie haben kein Profil, keine Einzigartigkeit und daher auch keinen bleibenden Eindruck hinterlassen.

Kalkulierte Worte können den Inhalt der tatsächlichen Information einer Botschaft ’schönen‘, ‚verschleiern‘ oder gar verfälschen, körpersprachliche Signale wie Gesichtmimik und Körperhaltung sind dagegen spontane und oft unbewusste Umsetzungen des momentan Gedachten und Gefühlten in nonverbale Kommunikation. Diese Form der Selbstinszenierung ohne Worte ist in der Regel authentisch, unverfälscht und ehrlich. Zwar kann man lernen, seine Körpersprache zu beherrschen und zu steuern, doch wird auch ein langwieriges, regelmäßiges Training nicht verhindern, dass nach einiger Zeit unbewusste, daher nicht beeinflussbare innerpsychische Befindlichkeiten und Emotionen an die Oberfläche drängen und verraten, was wir wirklich denken, sagen und fühlen (45).

3.2 Das Prinzip Hidschab (46)

Mit der islamischen Gesichtsbedeckung bekleidete Frauen werden systematisch daran gehindert, spontan Kontakt zu anderen Menschen aufzubauen. Die Gesichtsmimik, wie erwähnt ein wichtiges zwischenmenschliches Kommunikationsmittel, ist nicht mehr sichtbar. Sie sind daher wie gesichtslos, sie haben keine Persönlichkeit, keine Einzigartigkeit, sie sind ‚Dutzendware‘. Sie haben ihr Gesicht verloren, dieses sprachliche Gleichnis ist eine weltweit verstandene Chiffre für ’seine Würde verlieren‘. Die Frauen können auch kein ‚Gesicht zeigen gegen Rechts‘, für ein weltoffenes Europa. Das extrem eingeschränkte Gesichtsfeld dieses religiös begründeten Frauengewandes bewirkt zudem eine künstliche Sinnesbehinderung, welche die Augen überanstrengt und daher nicht ohne Folgen für Körperhaltung, Muskeltonus und Psyche der Trägerinnen bleiben wird. Der Stoff vor dem Mund dämpft die Stimme, strengt beim Sprechen an und erschwert die Verständigung. Unverschleierte oder Kopftuch tragende Gesprächspartner von voll verschleierten Frauen werden sich des Eindrucks nicht erwehren können, mit einem übergestülpten Stoffsack mit Augenschlitzen zu sprechen, bei Burkas wäre durch die Sichtgitter nicht einmal mehr die Augenfarbe erkennbar. Während Männer sinnbildlich ihre Nase in jede Angelegenheit stecken können, haben vollverschleierte Frauen oder Niqabis diese Möglichkeit nicht. Öffentliche Kommunikation wird somit im orthodoxen Islam zur männlichen Kommunikation.

Wir versuchen in den Gesichtern von Menschen zu ‚lesen‘, um unser Verhalten diesen Informationen anzupassen. Diese über Jahrtausende weitergegebene Verhaltensweise ist offensichtlich überlebenswichtig und erleichtert unseren Alltag enorm. Sie hilft uns beispielsweise eine Gefahrensituation zu erkennen und einzuschätzen, um im Bedarfsfall blitzschnell einer Schädigung durch einen wütenden Angreifer auszuweichen, der uns durch seine Mimik zeigt, dass wir uns schützen sollten. Dem Stirnrunzeln eines interessierten Käufers ist zu entnehmen, dass er unschlüssig ist oder die genannten Argumente anzweifelt. Geschulte Verkäufer werden daher nachfragen, welche Informationen der Kunde noch braucht, was unklar ist. Immer wieder wird es vorkommen, dass Passanten nach dem Weg fragen, weil sie sich in einer Stadt nicht auskennen oder sie wegen einer anderen wichtigen Information Hilfe brauchen. Benötigt man die Unterstützung von Fremden, wird man sich nach jemandem umsehen, der vertrauenswürdig erscheint und mit seinem offenen Gesicht Hilfsbereitschaft und Interesse an den Mitmenschen signalisiert. Die Totalverschleierung versteckt jedoch Gefühlsregung oder Mimik der Trägerin, sie verunsichert das Gegenüber und vermittelt den Eindruck, die Trägerin habe etwas zu ‚verschleiern‘. So jemanden bittet man nicht um Hilfe. Der Stoff vor Mund und Nase erzeugt bei vielen Nichtverschleierten Angst und Misstrauen. Einer komplett verschleierten Auskunftssuchenden wird man erschreckt ausweichen.

Doch mit diesen exkludierenden Auswirkungen des Hidschab nicht genug: Das vormoderne Gewand raubt der Trägerin ihre weiblichen damit auch menschlichen Züge, ihrem Gesicht fehlen die Grundelemente bis auf die Augen, manchmal sind auch die, ähnlich wie bei der Burka, hinter einem diesmal durchscheinenden, opaken Stofffenster verborgen. Punkt, Punkt, Komma Strich, fertig ist das Angesicht, so lernen es schon Kleinkinder. Grundemotionen wie Freude, Trauer, Angst, Ekel, Hass sind authentische, untrennbar mit dem Menschsein verbundene Dimensionen von Befindlichkeit und Stimmungslage, die sich in Mimik, Körperhaltung und Körpersprache den Mitmenschen sichtbar mitteilen und ihrerseits Reaktionen des Umfelds auslösen. Schon wenige Wochen alte Säuglinge suchen die menschliche Nähe und brauchen den Kontakt zu anderen Menschen, um sich gesund entwickeln und wohl fühlen zu können. Im Alter von 6-8 Wochen bereits erkennen sie die Grundelemente von Gesichtern und nutzen das so genannte ’soziale Lächeln‘ als Kommunikationsbrücke zu Menschen in ihrer Umgebung. Wenn sich ein Augenpaar nähert, das den Säugling aus dem meist schwarzen Stoff ansieht, bereitet ihm das zunächst Angst. Er fängt an zu weinen, weil er dem Blick aus den Sehschlitzen keine Grundstimmung entnehmen und daher nicht einschätzen kann, ob ihm Gefahr droht. Erst wenn die Stimme aus dem Stoff sanft, warm und freundlich klingt, beruhigt er sich wieder.

Hörbehinderte, die durch den verdeckten Mund weder Stimmlage, Klangfarbe, Lautstärke des Gesagten wahrnehmen, noch die Worte von den Lippen ablesen können und daher nicht zu entschlüsseln vermögen, was das Gegenüber sagt oder ob es überhaupt spricht, könnten sich mit Niqabis nur verständigen, wenn beide die Gebärdensprache beherrschen (und anwenden). Für den gehandicapten Menschen wie für die extrem verschleierte Muslima eine völlig unnötige Kommunikationsbarriere, die verdeutlichen sollte, wie absurd und diskriminierend der Gesichtsschleier Verständigung und Interaktion verhindert. Menschen brauchen den Gedanken- und Informationsaustausch im Gespräch innerhalb und außerhalb ihrer (Ursprungs)Familie, um nicht seelisch und geistig zu verarmen. Der ’sittsame‘ Ganzkörperschleier soll offensichtlich Frauen aus der Öffentlichkeit verbannen und ihnen den Mund verbieten, den potentiellen Gesprächspartnern soll die Lust vergehen, diese Frauen anzusprechen oder gar ein Gespräch mit ihnen zu führen. Burka und Niqab erschweren den Kontakt, auch untereinander, weil Niqabis, die ihren Glaubensschwestern auf der Straße begegnen, einander allenfalls am Klang der Stimme wiedererkennen können. Selbst die eigenen Kinder und der Ehemann, die der traditionell / salafistisch gekleideten Muslima spontan in der Stadt begegnen würden, könnten in der ganzkörperverschleierten Figur nicht die Mutter und die Partnerin erkennen und würden unbeteiligt vorbeigehen, wie an einer Fremden, wenn die Niqabi sie nicht anspricht und dann an der Stimme erkannt wird. Hoffentlich ist niemand erkältet und heiser bzw. hoffentlich hört wegen dieser Infektion das Gegenüber, dessen Ohren möglicherweise durch ein Kopftuch verdeckt sind, nicht schlecht. Würdevolle Frauen und respektvollen Umgang stellen die Petenten sich anders vor.

Frauen- und Menschenrechtler sehen in der nonverbalen Botschaft des Gesichtsschleiers eine Ablehnung ihrer Werte, ihrer Lebensweise, manche fühlen sich beleidigt, provoziert oder angegriffen. Analog zur Aura-Fitna-Ideologie (47), die durch den Ganzköperschleier symbolisiert und umgesetzt wird, entmenschlicht der Ganzkörperschleier die Muslima zur wandelnden Vagina, zur Söhnchenfabrik (zoontjesfabriek, Ayaan Hirsi Ali) auf Ausgang, alle unverschleierten Frauen werden zum nuttigen Sexualobjekt und Freiwild, Männer zu triebgesteuerten Wesen erklärt.

Zu einem für alle Seiten interessanten und bereichernden Gespräch ist es notwendig, einander ins Gesicht sehen zu können. Wertschätzende, gleichberechtigte Kommunikation ist wie bereits erwähnt wesentlich auf Gesichtsmimik angewiesen, die nur dann von allen Gesprächspartnern empathisch gespiegelt und beantwortet werden kann, wenn man sich ansieht. Wichtige Gespräche führen wir deshalb von Angesicht zu Angesicht, mit Freunden unterhalten wir uns, wechselseitig Blickkontakt aufnehmend, in vertrauter Runde, auch bei sehr persönlichen Gesprächen sehen wir einander ins Gesicht, um Reaktionen auf das Gesagte zu entnehmen. Wir glauben jemandem an der Nasenspitze anzusehen ob er lügt, unsere Wortwahl und die Intonation unserer Stimme passen wir dem Gesichtsausdruck unserer Gesprächspartner an, um sie nicht zu verletzen oder um festzustellen, ob wir verstanden worden sind.

Ein Hidschab verhüllt den Körper und das Gesichtsoval bis auf den Sehschlitz oder das engmaschige Sichtgitter blickdicht und behindert jede Kommunikation, Interaktion und Teilhabe auf Augenhöhe. Integration in die Gesellschaft und chancengleiche Partizipation im Berufsleben und in der Freizeit können so nicht gelingen. „Gesichter“ unterscheiden sich nur noch durch die Form, Farbe und Länge des Schamtuchs, sie erstarren zur ausdruckslosen, leblosen Maske, während selbst Totenmasken einen würdigen, individuellen Gesichtsausdruck haben.

Hidschabis wirken sehr auf sich selbst bezogen, abweisend sowie unnahbar und signalisieren schon von weitem: „Sprich mich bloß nicht an, ich will keinen Kontakt“. Das gilt bewusst oder unbewusst auch für Hidschabträgerinnen untereinander. Kein Wunder also, wenn das aufgeschlossene, der Welt und den Menschen zugewandte kopftuchtragende oder unverschleierte Umfeld sich zurückzieht. Die Männer mögen ihnen vorgaukeln, das traditionelle Gewand grenze Rechtgläubige vom anderen Geschlecht und von Ungläubigen ab, sei zur Bewahrung des Seelenheils notwendig und ebne auch den prinzipiell moralisch vulnerablen Frauen (Fitra-Aura-Konzept (48)) den gerade für das weibliche Geschlecht beschwerlichen und steilen Weg ins Paradies.

Tatsächlich schottet die Vollverschleierung jedoch von der Außenwelt ab, sie behandelt Hidschabträgerinnen wie Gefangene auf Ausgang. Selbst beim ‚Freigang‘ sind diese Muslimas in einem Gefängnis aus Stoff eingesperrt. Zwar ließe sich der Gesichtsschleier in der Öffentlichkeit als ‚Würdigung des Frauseins‘ deuten, doch ist Ansehen (Würde, Respekt, Geltung) ohne an sehen überhaupt möglich? Jeweils mit Tschador und Niqab oder Burka verhüllt, können Musliminnen allenfalls die Augen der anderen Schwestern sehen, während Kopftuch tragende oder unverschleierte Frauen sich ansehend wieder erkennen und auch ihre Umgebung ganzheitlich wahrnehmen können, ohne durch großflächige stoffene Abdeckungen an den Sinnesorganen Haut, Nase, Ohren und Mund eingeschränkt, künstlich behindert zu sein.

Während das weitgehend verdeckte Gesichtsoval bei einer Ganzkörperverschleierung keine Gemütsregung erahnen lässt, können vollverschleierte Frauen in den Gesichtern der unverschleierten oder Kopftuch tragenden Gesprächsteilnehmerinnen lesen wie in einem offenen Buch. Bei vielen Menschen, deren Gesicht nicht bedeckt ist, entsteht dabei ein Unbehagen, ein Eindruck der Ungleichheit, ein Gefühl des schutzlosen ausgeliefert Seins, der Unterlegenheit. Ein konstruktives Gespräch auf Augenhöhe ist in einer solchen Gesprächsatmosphäre kaum denkbar. Auch während der Beratung, beispielsweise beim Rechtsanwalt, beim Anamnesegespräch in der Arztsprechstunde oder Klientengesprächen in der kommunalen Verwaltung ist die misogyne Bekleidung äußerst störend. Jack Straw, der ehemalige britische Außenminister äußerte sich in einer Zeitung, die in seinem Wahlkreis erscheint, zum Hidschab und berichtete, dass er bei einer seiner regelmäßigen Bürgersprechstunden in seinem Wahlbezirk Blackburn, einer Stadt mit hohem muslimischem Bevölkerungsanteil (19,4 % bei einem Landesdurchschnitt von 3,0 %) auf eine vollverschleierte Muslima traf, die das Beratungsgespräch mit den Worten einleitete: „Schön Sie einmal von Angesicht zu Angesicht zu sehen.“ Er habe sich darauf hin nur gedacht: „Schön wär’s“. Der Politiker gibt offen zu, sich unbehaglich und irritiert zu fühlen, wenn er einer Ratsuchenden bei einem Beratungsgespräch nicht ins Gesicht sehen kann und daher die Reaktionen auf seine Ratschläge allenfalls dem Klang der (durch den Stoff des Schleiers gedämpften) Stimme entnehmen muss, die er, weil er sie nicht kennt, dementsprechend schlecht einzuschätzen und zu entschlüsseln vermag (49), (50).

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

1

http://de.wikipedia.org/wiki/Feridun_Zaimo%C4%9Flu

2

http://de.wikipedia.org/wiki/Wali_mudschbir

3

A woman must immediately respond to her husband’s demand for sex even when she is in the midst of baking bread in an oven.

http://www.news.faithfreedom.org/index.php?name=News&file=article&sid=1118

4

Art.2 des Protokolls Nr.1 der EMRK in Verbindung Art.9 EMRK

5

http://de.wikipedia.org/wiki/Das_Rechte_gebieten_und_das_Verwerfliche_verbieten

6

http://de.wikipedia.org/wiki/Hadith

7

http://de.wikipedia.org/wiki/Hisbah

8

Männer als willenlose, schwache, von ihrem Sexualtrieb beherrschte Mängelwesen

http://de.wikipedia.org/wiki/Sonja_Fatma_Bl%C3%A4ser

9

http://de.wikipedia.org/wiki/Al-wal%C4%81%27_wa-l-bar%C4%81%27a

10

Dementsprechend hält ein beträchtlicher Teil der Jugendlichen mit (muslimischem) Migrationshintergrund in Deutschland den Hamburger ’Ehrenmord’ an Morsal O. für nachvollziehbar und legitim

http://www.abendblatt.de/daten/2008/05/23/884743.html

11

http://www1.bpb.de/themen/IYRYVB,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html

12

http://www.agpf.de/akt88-3.htm#ROT-VERBOT

13

http://www.emma.de/713.html

14

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantenpflicht#Rechtspflicht_zum_Schutz_von_Rechtsg.C3.BCtern_.28sog._Besch.C3.BCtzergarant.29

15

http://www.welt.de/die-welt/politik/article4967468/Letzte-Loesung-Kopftuchverbot.html

16

Kaddor: „Andere sprechen davon, dass der Sünder wie Brennholz in der Hölle sein wird. Aufgrund solcher Aussagen im Koran entsteht in den Köpfen der Muslime das Bild eines strafenden Gottes.“

http://www.cibedo.de/fileadmin/user_upload/Handreichung%20Umgang%20mit%20muslimischen%20Schuelern.pdf

17

http://www.scribd.com/doc/14418585/Eine-Beschreibung-der-Holle

18

„Wenn die Frau das Haus verlässt, kommt ihr der Teufel entgegen, sie ist Gott Allah am Nächsten, wenn sie tief im Haus verborgen bleibt.“ (al-Hindi 45158, al-Haithami 7671)

19

Frauen würden ein höheres Risiko haben, nicht ins Paradies zu kommen, so erwähnen die Hadithen bei al-Buchari, Band 4 Buch 54, Nr. 464: “Ich warf einen Blick in die Hölle, und siehe da, die Mehrzahl ihrer Bewohner waren Frauen.“ Leicht nachvollziehbar, dass derlei Nähe zur Hölle den weiblichen Eifer, das Kopftuch zu tragen, beflügelt

20

http://en.wikipedia.org/wiki/Awrah#Relation_with_Hijab

21

http://de.wikipedia.org/wiki/Fitra

22

Jahresbericht von Maria Böhmer, Integrationsbeauftragte der Bundesregierung: “türkische Migrantenkinder mit Misshandlungen und schweren Züchtigungen in den Familien: 44,5 Prozent“

http://www.stern.de/politik/deutschland/zwischenruf/:Zwischenruf-Die-Bombe/634119.html

23

Nach dem Grundsatz des Namus Prinzips: ’Die Reinheit der Frauen ist die Ehre der Männer’

http://de.wikipedia.org/wiki/Namus

24

http://arbeitsblaetter.stangl-taller.at/LERNTECHNIK/Mnemotechnik.shtml

25

Mustafa Ceric, Großmufti von Bosnien und Herzegowina, in: »The challenge of a single Muslim authority in Europe«

http://springerlink.com/content/40280g3825750494/fulltext.pdf

26

Mustafa Ceric: opening the way for the Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law

http://blog.zeit.de/joerglau/2006/12/01/erklarung-der-europaischen-muslime_62

27

Krauss 316: “Das Bestreben dieser islamisch dominierten Überwachungsinstanzen zielt dann zunächst auf die möglichst lückenlose Durchsetzung der islamischen Verhaltensvorschriften im Sinne der Da’wa, d. h. dem Aufruf zur Einhaltung des islamischen Sittengesetzes. Unter den Bedingungen einer nichtislamischen bzw. ’ungläubigen’ Fremdkultur bedeutet das, »dass die Da’wa zuallererst bei uns selbst beginnt, danach die Familie und die Verwandten erfasst und anschließend Nachbarn, Freunde und Fremde mit einbezieht« (Zentrum Demokratische Kultur 2003, S. 159). Konkret wird die Da’wa über ein soziales Netzwerk subtiler Einschüchterung, Drucksetzung und Zwangsausübung realisiert, um z. B. Jugendliche zum Moscheebesuch zu bewegen, Mädchen und Frauen zur Verschleierung zu verpflichten …, generell Kontakte mit der Aufnahmegesellschaft so weit wie möglich zu unterlassen etc.“

28

http://www.istanbulpost.net/06/04/02/clausStille.htm

29

http://www.renate-sommer.de/index.php?ka=1&ska=5&idn=36

30

Mina Ahadi, in: »Kopftuchverbot an der W1?« „Für sie [Ahadi] ist das Kopftuch ein Gefängnis, das Kinderkopftuch stets eine Kinderrechtsverletzung.“

http://www.minaahadi.com/indexfa-Dateien/page0001.htm

31

http://www.emma.de/mobbing_gegen_kopftuchfreie_maedchen_2009_5.html

32

http://www.emma.de/713.html

33

Güner Balci: Gemobbt und beschimpft. Teil 1

http://www.youtube.com/watch?v=R9T7UBgsLZw&NR=1

Güner Balci: Gemobbt und beschimpft. Teil 2

http://www.youtube.com/watch?v=5DFWexkAm9k&NR=1

34

http://bfriends.brigitte.de/foren/politik-und-tagesgeschehen/70308-schlampen-zum-uben.html

35

http://www.morgenpost.de/printarchiv/politik/article259922/Man_kann_die_nicht_mehr_aendern.html

36

http://forum.politik.de/forum/archive/index.php/t-133363.html

37

So sagt zum Beispiel der marokkanische Schriftsteller Ben Jelloun: „Das Kopftuch ist die Ablehnung des Laizismus. Duldet man es, sagt der Vater oder der Bruder der Schülerin am nächsten Tag: Du nimmst nicht am Musik- und Malunterricht teil, denn das verdirbt die Sitten. Du darfst bestimmte literarische Texte nicht lesen, denn sie sind anstößig. Und so fort.“ Quelle unter Fußnote 17 bei

http://www.kritische-islamkonferenz.de/Kraussktv.pdf

38

http://www.digitaljournal.com/article/272307

39

http://egyptiangumbo.com/wp-content/uploads/2008/05/niqab.jpg

40

http://de.wikipedia.org/wiki/Salafiyya

41

Ralph Gadhban zitiert al Buchari:

„Die Frau ist eine ‚aurah, wenn sie ausgeht, dann kommt ihr der Teufel entgegen. Sie ist am nähsten zu Gott, wenn sie in ihrem Haus tief steckt.“

http://www1.bpb.de/themen/IYRYVB,6,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html#art6

42

http://debatte.welt.de/kolumnen/82/brennpunkt+nahost/152663/niqabs+und+burkas+die+verschleierte+bedrohungiofb

43

http://www.iofbonehealth.org/download/osteofound/filemanager/health_professionals/pdf/Vitamin-D-reports/Vitamin_D-MEast_Africa.pdf

Freiheit

http://www.time.com/time/magazine/article/0,9171,901061016-1543877,00.html

44

http://www.soft-skills.com/sozialkompetenz/nonverbalesensibilitaet/mehrabian/55387regel.php

45

http://www.focus.de/gesundheit/news/medizin-die-wahrheit-steht-oft-im-gesicht-geschrieben-und150-die-koerpersprache-der-luegner_aid_172426.html

46

http://de.wikipedia.org/wiki/Hidschab

47

http://www1.bpb.de/themen/IYRYVB,6,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html#art6

48

In der islamischen Glaubenslehre ist der ganze Frauenkörper Geschlechtsorgan, Tabubereich. Frauenhaar ist Schamhaar, verführerischer Fallstrick des Teufels. Diese genderspaltende, frauenfeindliche Konzeption unterteilt außerdem die Menschheit in Kollektive verschiedener (Minder)Wertigkeit. Nach islamischer Auffassung ist diese Doktrin keinesfalls Kulturgut oder zivilisatorische Errungenschaft, sondern als gottgeschaffene, ureigene Veranlagung unabänderliche Natur der gesamten weiblichen Bevölkerung.

49

http://www.guardian.co.uk/commentisfree/2006/oct/06/politics.uk

50

http://www.guardian.co.uk/politics/2006/oct/06/immigrationpolicy.religion

Generaldirektion Präsidentschaft

Direktion der Plenarsitzung

116448 Luxemburg, 10.12.2009

Im Namen des Generalsektretärs bestätige ich hiermit den Eingang Ihrer mit Schreiben vom 22.11.2009 übermittelten Petition [Nr. 1704-09]. …

Die Petition wurde an den Petitionsausschuss weitergeleitet, der sich zunächst zu ihrer Zulässigkeit, d.h. ob die Petition den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betrifft, äußern wird. Nur in diesem Fall wird Ihre Petition inhaltlich geprüft werden. …

Wenn Ihre Petition für zulässig erklärt wird, wird sie der genannte Ausschuss in öffentlicher Sitzung gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments prüfen. …

Mit ausgezeichneter Hochachtung

João REGALO CORRÊA

Abteilungsleiter

Commissione per le petizioni

La Presidente

Brüssel, CLR/sd[IPOL-COM-PETI D(2010)7690

303850 15.03.2010

Petition Nr 1704/2009

Sehr geehrte Frau Schmidt,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Petitionsausschuss Ihre Petition geprüft und gemäß der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments für zulässig erklärt hat, da die darin angesprochenen Fragen den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betreffen.

Mit dem Inhalt Ihrer Petition kann sich der Petitionsausschuss jedoch nicht befassen und hat daher Ihre Bemerkungen zur Kenntnis genommen.

Gleichzeitig teile ich Ihnen mit, dass die Prüfung Ihrer Petition somit abgeschlossen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Erminia Mazzoni

Vorsitzende des Petitionsausschusses

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

Allemagne

Sekretariat des Petitionsausschusses

Europäisches Parlament

Rue Wiertz

B-1047 Brüssel

Mönchengladbach, 12.04.2010

Petition Nr. 1704-09

Ihr Schreiben 303850 15.03.2010

Ihr Zeichen Brüssel, CLR/sd[IPOL-COM-PETI D(2010)7690, Commissione per le petizioni, La Presidente

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Frau Mazzoni,

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 15.03.2010 und betreffend die Petition Nr. 1704/2009 bitte ich Sie, mir zu erklären, wieso (nachdem der Petitionsausschuss die Petition geprüft und für zulässig erklärt hat), der Petitionsausschuss sich mit dem Inhalt nicht befassen kann.

Welche Institution ist denn für die Weiterbehandlung der Petition zuständig?

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt

Commission des pétitions

Le Secrétariat

Brüssel,

CLR/sd[IPOL-COM-PETI D(2010)21173]

306588 22.04.2010

Frau Gabi Schmidt

Mönchengladbach

ALLEMAGNE

Betrifft: Petition Nr 1704/2009

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Wir nehmen Bezug auf Ihr von 12. April, 2010. Ihnen wurde mitgeteilt, dass der Inhalt Ihrer Petition zwar in den Tätigkeitsbereich der EU fällt, dass eine Stellungsnahme des Parlamentes zu dieser Frage aber bereits vorliegt, nämlich im Rahmen der Europäischen Charta für Grundrechte. Im zitierten Artikel steht klar:

„…..seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen.“

Das Parlament sieht keinen Anlass, diese Stellungnahme zu revidieren.

Ein weiteres Tätigwerden ist deswegen leider im vorliegenden Fall nicht möglich. Gestützt auf Artikel 14, Abs. 3, des Kodex für gute Verwaltungspraxis darf ich Ihnen gleichzeitig mitteilen, dass keine weitere Korrespondenz in dieser Angelegenheit geführt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Carolyn Leffler-Roth

Sekretariat

Petitionsausschuss

Das Berliner Gebetsraumurteil

Oktober 20, 2009

برلين

Berlin

Gebetsraumurteil wenig plausibel

Ein Zwischenruf von Jacques Auvergne

Damit auch künftigen Generationen ungeschmälerte Freiheitsrechte und Bürgerrechte zugänglich sind, scheint es angesichts eines weltweit aggressiv agitierenden politischen Islam angebracht, an staatlichen Schulen keine schariakompatiblen Gebetsräume einzurichten. Einen womöglichen Bewerber der grundrechtswidrigen Scharia wie Dr. Mathias Rohe (»Das islamische Recht«, 2009) als Gutachter heranzuziehen war sicherlich bereits eine grundfalsche Entscheidung. Es muss uns darum gehen, die grundgesetzlich garantierte gleiche Würde jedes Menschen, auch des nichtbetenden Schülers, in öffentlichen Bildungseinrichtungen ebenso zu garantieren wie die Gleichberechtigung der Geschlechter. Beides ist mit einem fundamentalistisch verstandenen Islam nicht zu machen.

Der weltweit vernetzte fundamentalistische Islam der Sympathisanten der Wahhabiten, Muslimbrüder und Erbakan-Anhänger ist hoch politisch und mit Vereinen wie Inssan, MJD oder Islamische Föderation Berlin längst auch in der Bundeshauptstadt aktiv. Das dynamisch nach Kohärenz und Totalität strebende System der absoluten Gehorsam verlangenden islamischen Pflichtenlehre (Scharia und Sunna; Fiqh) ironisiert die grundgesetzlich verbürgte Religionsfreiheit konzeptionell. Religiöse Selbstbestimmung nach Maßgabe eines nachhaltig gemeinten staatsbürgerlichen und freiheitlich-demokratischen Geistes ist nicht nur im Islam aber besonders im Islam ebenso untrennbar wie problematisch verwoben mit sexueller Selbstbestimmung, weswegen unser Augenmerk dem Einsatz für garantierte negative Religionsfreiheit gelten muss.

Gerade Minderjährige bedürfen hierzu der Zeiten und Räume geschützten, relativ ideologiefreien Aufwachsens, um gegen den Fundamentalismus absoluter Textgläubigkeit und andressierter Angst vor der Höllenstrafe immun zu werden und immun zu bleiben. Spätestens hier erweist sich Mathias Rohe als Gefahr für die sehr säkular gedachte die Idee, denn der Erlangener Fachmann für Rechtsvergleichung ist seit Jahren weder in der Lage, vor sklavischer Textbefolgung (Koran, Hadithe, Fatwas) zu warnen noch dazu aufzurufen, Kinder und Jugendliche bewusst ohne die Angst vor dem Verbrennen in den Flammen der koranisch verbürgten Hölle zu erziehen. Kompetenz, Erfolg und Wirksamkeit eines Gutachters zum Thema islamisches Gebet in der Schule können aber wohl kaum von seiner Schariakonformität und Höllenpädagogik abhängen.

Das islamische Gebet strebt nach Kollektivität und geht mit einem erheblichen Konformitätsdruck einher, der Gebetsverweigerer wird nur allzu leicht als Gegner der islamischen Lebensweise und Feind Allahs stigmatisiert. Jedes öffentliche islamische Gebet ist stets eine verhältnismäßig bewusste Machtdemonstration und Machterprobung, sinngemäß gilt das auch für die öffentlich getragene schariakonforme (islampolitische) „Bedeckung“ des weiblichen Leibes mit jenem Hidschab, den wir einstweilen meist noch als Kopftuch sehen und besprechen.

Um Partizipation und Emanzipation, um die ungeschmälerten Grundrechte zu garantieren, muss es unser Ziel sein, alles dafür zu tun, die Spaltung der europäischen beziehungsweise deutschen Bevölkerung in ethnoreligiöse Kollektive zu begrenzen und letztlich zu verhindern. Unsere Schulen betreffend, „Berlin 2009“ (Diesterweg-Gymnasium, Wedding) ist dabei nichts weniger als ein Präzedenzfall, haben wir dafür zu sorgen, dass die einer heiligen Apartheid gleichkommende, vom orthodoxen Islam sehr gewünschte Aufteilung der Schülerschaft in nichtmuslimische Schüler und Muslim-Schüler unterbunden wird. Demonstrationen „islamisch korrekten“ Verhaltens brauchen wir nicht gerade zu begrüßen.

Solange noch nicht einmal unsere Islamverbandsfunktionäre dem theokratischen Anspruch der Wahhabiten oder der Scheichs um Yusuf al-Qaradawi widersprechen mögen, stigmatisiert jedes islamische Gebet den Nichtbetenden als Islamverweigerer und damit als Mensch sittlich geringeren Wertes. Des weiteren sind der islamische Gebetsruf und sein Befolgungsritual bis zur Außerkraftsetzung von Scharia und Fiqh als Ruf nach ebenso frauenfeindlicher wie heiliger Sexualpolitik zu verstehen und als ein Erflehen einer Ordnung, in der die Frau nur die Hälfte erbt, ihre Aussage vor Gericht nur die Hälfte gilt, sie als wesensgemäße Verführerin mit einem Schleier zu „bedecken“ ist und ihr Vater sie als Wali Mudschbir (staatlich-ministeriell in Malaysia wali mujbir) in erster Ehe auch gegen ihren Willen verheiraten kann.

Ein Leben als Single oder Lesbe ist vom politisch denkenden Gott Allah für jedes muslimisch sozialisierte Mädchen Berlins und Deutschlands nicht vorgesehen, ebenso wenig dürfen Jungen die repressive und homophobe Sexualdoktrin der Scharia in Frage stellen. Dr. Rohe ist es ferner gleichgültig, dass mit dem islamischen Gebet auch die reaktionäre und gegenaufklärerische Doktrin von der Existenz des ewigen jenseitigen Höllenfeuers und des irdisch aktiven Satans (Iblis, Azazil) Einzug in unsere Schulen hält, wir sollten diesbezüglich deutlich weniger „tolerant“ sein.

Im Interesse des Schulfriedens und der religiösen, politreligiösen und sexuellen Selbstbestimmung aller am Schulleben Beteiligten ist das Urteil zum islamkonformen Gebetsraum und zum Islamgebet an staatlichen Schulen anzufechten, eine Revision ist vorzunehmen.

Jacques Auvergne

Der Weg in die Parallelgesellschaft

Juni 8, 2009

شريعة

scharī’a

Die Scharia ist die reaktionäre,

differenziert diskriminierende

islamische Pflichtenlehre

Düsseldorf 2000:

Jugendministerin

duldet Scharia

Von Jacques Auvergne

Nordrhein-Westfalen im Juni 2009, neun Jahre sind vergangen, dass die damalige Ministerin für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit, Frau Birgit Fischer drei wenig transparent erwählte Experten damit beauftragte, den Text „Multikultiviert oder doppelt benachteiligt? Die Lebenslage von Mädchen und Frauen aus Arbeitsmigrationsfamilien in Nordrhein-Westfalen“ zu erstellen. Die so genannte Expertise zum 7. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wurde denn auch angefertigt von den „Expertinnen“ Ursula Boos-Nünning, Berrin Özlem Otyakmaz und Yasemin Karakaşoğlu-Aydın.

Keine unbekannten Namen: Die Kopftuchverteidigerin und zeitweise Rektorin der Universität Essen Boos-Nünning (die Tunahan-Beschweigerin und Sunna-Verkitscherin ist derzeit mit der Erstellung eines empirisch orientierten Freundschaftsgutachtens zu den Schülerwohnheimen des radikal schariatischen VIKZ befasst) und die 1965 in Wilhelmshaven geborene Karakaşoğlu, Mitverfasserin des offenen Briefes „Gerechtigkeit für die Muslime!“, jenen gemeinsam mit Mark Terkessidis verfassten und von 60 so genannten „Migrationsforschern“ (dabei: Ursula Boos-Nünning, Christoph Butterwegge, Hannelore Faulstich-Wieland, Barbara John) unterzeichneten, dabei den politischen Islam verniedlichenden wenn nicht verteidigenden Text, der auf widerliche Weise die mutigen Islamkritikerinnen Necla Kelek und Seyran Ateş angriff und auf den Alice Schwarzer im Stil erfrischend und in der Sache intelligent reagierte: „Offene Antwort. Das Klima wird kühler für die Multi Kultis. Und die Pfründe weniger“.

Sich mit einem neun Jahre alten Text ausgewiesener Integrationsverbauer zu befassen ist auch Rückschau auf eine bundesdeutsche verfehlte und leider im Wesentlichen nach wie vor verfehlt andauernde Einwanderungs-, Europa- und Bildungspolitik, ist Spurensuche im Wurzelgrund fahrlässig zugelassener (und durch Beschweigen oder Bagatellisieren von scharī’a und fiqh fortdauernder) Islamisierung, ist das Freischaufeln der sprichwörtlichen „Anfänge“ des „Wehret den Anfängen“.

Die Scharia ist die reaktionäre, differenziert diskriminierende islamische Pflichtenlehre. Der Erlanger Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe, Mitglied der Deutschen Islamkonferenz (1), mag das ja vielleicht anders sehen, für uns fundamentalismuskritische, an den universellen Menschenrechten orientierte Lehrer und Sozialarbeiter bleibt die Scharia das vormoderne, unveränderliche islamische Religionsgesetz, gründend auf sakralem Ekel gegenüber dem Leib der Frau und auf geheiligtem Kulturrassismus gegenüber den Nichtmuslimen. Jede Islampädagogik (Moschee, Koranschule, islamischer Religionsunterricht) muss noch auf Jahrzehnte die territorial dominante oder parallelgesellschaftlich segregierte und dann dort dominante Sexualpolitik der Frauenentwürdigung und Frauenentrechtung (imam nikāh, walī mudschbir; Gerichtsaussage; Erbe) wollen. In der Scharia wird das Genital politisch, Zeichen dafür ist das iranisch pardā, arabisch hidschāb genannte Dressurmittel islamischer Sexualpolitik, der Kopf- oder Körperschleier: Islampolitik ist Schariapolitik ist Kopftuchpolitik. Bereits in seinen familienrechtlichen Aspekten ist die Scharia grundrechtswidrig, von ihrer Wohlverhaltensdressur und Erziehung schwarzer Pädagogik hin zu Weltekel und Selbstekel sowie zum geheiligten Verachten der Nichtmuslime wird sich die Pädagogik und Sozialpädagogik kultureller Moderne zu distanzieren haben. Birgit Fischer distanziert sich keineswegs von der Scharia, sondern erklärt im Vorwort: „Der 7. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung hat die vielfältigen Veränderungsprozesse beschrieben und Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe gezogen. Zur Vorbereitung des Berichtes sind Expertisen zu spezifischen Themenschwerpunkten in Auftrag gegeben worden. Sie liefern aktuelle und weiterführende Anregungen für den laufenden Reflexionsprozess der Jugendhilfe und Jugendpolitik.“ Nun aber zur ministeriell verantworteten Expertise.

19. Die islamischen Vereine, selbst die Moscheen, sind ebenfalls nicht so homogen, wie sie oft wahrgenommen und beschrieben werden. … selbst innerhalb der Gruppe der Sunniten bestehen verschiedene Richtungen. Neben den bundesweiten Organisationen etablieren sich in steigender Zahl regionale und lokale Vereinigungen. Zu nennen sind hier vor allem die türkischen Elternvereine, die sich um Bildungsfragen der Kinder kümmern, und die türkischen Lehrervereine.

Dass der orthodoxe Islam mit den Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland oder mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in großen Teilen nicht in Übereinstimmung zu bringen ist, übergehen die drei Autorinnen. Gewisse sunnitische „Vereine“ haben Nähe zum radikalislamischen Gedankengut von Fethullah Gülen (Kelek nennt die Gülen-Bewegung richtigerweise: „Sekte mit Konzernstruktur“) oder Necmettin Erbakan, zu demjenigen der Murabitun oder gleich zur Muslimbruderschaft. Die leider ungenannt bleibenden „Vereine“ fordern in der Realität ganz überwiegend das Leben aller türkeistämmigen Einwanderer, ihrer Kinder und Enkel nach Sunna und Scharia.

Wohl kein „Verein“ hat jemals die Scharia zurückgewiesen, und wer, wie manche Aleviten, einmal nicht Necmettin Erbakan, Süleyman Hilmi Tunahan oder Yūsuf al Qaradāwī lobend erwähnt, der steht womöglich Ayatollah Chomeini und dem iranischen Gottesstaat nahe.

Oder als Nichtalevit oder Nichtkommunist den rechtsradikalen, zugleich radikalislamischen Bozkurtlar, den so genannten Grauen Wölfen als den Mitgliedern der MHP (Gründer Alparslan Türkeş). Die MHP oder Ülkücü-Bewegung (Idealistenbewegung) firmiert in Deutschland etwa unter dem Namen „Föderation der türkischen Idealistenvereine in Deutschland“ und europaweit auch mal kurz als „Türk Federasyon“, eine im Mai 1988 in Koblenz ausgerufene Abspaltung nennt sich Union der türkisch-islamischen Kulturvereine e. V.“

Den ermordeten armenischen Intellektuellen Hrant Dink verhöhnte ein der MHP prominent angehöriger Rassist und Volkssänger. Ozan Arif (geboren als Arif Şirin, Homepage: http://www.ozan-arif.net) fertigte 2007 einen entsprechenden Liedertext an. Zwischen 1980 (Militärputsch) und 1991 musste der Volksverhetzer und Folkloremusiker allerdings aus der Türkei flüchten – in Sicherheit, nach Almanya, nach Frankfurt am Main. Wieder in der Türkei, schrieb und vertonte der Nationalist die keinesfalls „poetischen“, vielmehr sadistischen Verse: „Die Entscheidung gehört dem Volk – Soll Abu Öcalan gehängt werden oder nicht?“ Mit Mordlust macht man in der Türkei offensichtlich erfolgreich Popmusik.

Weiter zum von den Expertinnen angesprochenen „Vereinsleben“ der türkeistämmigen Einwanderer in Deutschland:

Manch ein Kurde steht der der kurdischen PKK (inzwischen genannt Kongra-Gel) nahe, deren durchweg frauen- und demokratiefeindliche Funktionäre, was man beim kriegsähnlichen Konflikt des türkischen Staates gegen die Kurden übersehen könnte, mit der Scharia noch nie persönliche Probleme hatten.

Manch ein Deutschtürke sympathisiert mit der ebenso völkisch rassistischen wie islamisch-extremistischen Alperen-Bewegung der ultranationalistischen Büyük Birlik Partisi (BPB, Gründer ist der gelegentliche Billiger antikurdischer Lynchjustiz Muhsin Yazıcıoğlu) und ihrem Jugendverband Alperen Ocakları, die hierzulande den, bezogen auf seinen Namen, harmlos klingenden „Verband der türkischen Kulturvereine in Europa“ (Avrupa Türk Birliği, ATB) unterhält. Kurden werden vereinnahmt sprich als „Brüder der Türken“ gleichsam geschluckt. Kostprobe aus dem Kreis der Alperen-Bewegung bzw. der Partei BPB?

„Wer seine Religion leugnet, ist nichts, wer seinen Stamm leugnet, ein Bastard.“ – „Nationalismus ist unser Blut, das Wesen des Grauen Wolfes unser Stamm, auf dem Wege ALLAHs ist unser Weg eins. Wir sind die ALPERENs, die Enkel der Osmanen. Für die rote Fahne mit dem Halbmond und Stern geben wir unser Leben.“ – „Unser Weg ist der Weg Allahs, unser Weg ist der Weg des Koran, unser Weg ist der Weg des „Ideals“. Soweit als dieser „Verein“, die Bewegung um BPB / Alperen.

Die bedeutendste und demokratiefeindlichste islamische Strömung ist freilich die deutsche Sektion der international agierenden Milli Görüş (IGMG). Ihr Gründer war der ein Kalifat erstrebende Necmettin Erbakan. Milli Görüş arbeitet seit etwa vierzig Jahren gegen jede säkulare Ordnung in der Türkei und für die Installation eines türkischen Gottesstaates. Dazu bedient sie sich einer politischen Partei namens Saadet-Partisi. Saadet-Partei bedeutet wörtlich Partei der Glückseligkeit, vorher hieß sie Fazilet-Partisi also Tugendpartei, Verbot 1998, diese wiederum gehörte vorher der Refah-Partei das bedeutet Wohlfahrtspartei an, Verbot auch 1998, Refah ging aus der Milli Selamet Partei hervor, Verbot 1971.

Milli-Selamet-Partei war damit die älteste Partei der am radikalen sunnitischen Islamisten Erbakan orientierten Milli-Görüş-Bewegung. Gerade die Milli Görüş in Deutschland und da besonders in Berlin (Islamische Föderation Berlin; Islamische Grundschule; Islamischer Religionsunterricht) steht der Muslimbruderschaft (MB) nicht sehr fern, Deutschlandssektions-Gründer Dr. Yusuf Zeynel Abidin war Muslimbruder. Printmedium ist die der Saadet Partei zugeordnete türkische und eben auch deutsche Zeitung Milli Gazete, eines der über wenige Jahrzehnte wirkmächtigsten Werkzeuge der Re Islamisierung der Türkei. 2003 und 2008 wurde bekannt, dass die extremistische Organisation Stipendien (lediglich) an jene dem islamischen Wohlverhalten folgenden türkischen Studentinnen vergibt, die mit Kopftuch im Ausland studieren wollen. Hintergrund: In der Türkei sind Kopftücher an allen Schulen und Universitäten – noch – verboten.

Die DITIB (Diyanet) als der größte Moscheeverbund Deutschlands darf uns als Auslandsorganisation des recht schariafreundlichen türkischen Staats Islam um die Herren Erdoğan und Gül gelten. Müssen wir befürchten, dass auch dieser, Ankaras Regierungspartei AKP nahe stehende Islamverband für alle Türken (Diyanet) und Deutschtürken (DITIB) ein fundamentalistisches Leben nach Koran und Hadithen beziehungsweise nach den Fatwas der Muftis und Scheichs (Verschleierungspflicht für Frauen) und den Gerichtsurteilen der Kadis (etwa zur Scheidung einer Imam Ehe) empfiehlt und energisch anstrebt?

Den Lesern der NRW-Broschüre wird empfohlen, „die islamischen Vereine, selbst die Moscheen“ für „nicht so homogen“ zu halten. In der Tat, Richtung gewisser Islamischer Zentren (etwa München, zur MB) oder etwa in Richtung des VIKZ (Tunahan) mit seinen zeitweise illegal betriebenen deutschen Internaten, Schülerwohnheimen und Nachhilfevereinen gibt es noch vieles, was „nicht so homogen“ ist. Obschon – eine einzige Scharia, ein Allāh, eine universelle Kopftuchpflicht: Ist der Islam etwa doch homogen?

19. Das Ghetto gibt den Menschen mit Migrationshintergrund als Gruppe die Kraft und dem einzelnen die Möglichkeit, sich dem ständig statt findenden Assimilierungsdruck der deutschen Gesellschaft zu entziehen oder ihm zumindest etwas entgegenzusetzen. Der hohe Anteil an Zugewanderten einer Nationalität oder Sprache erleichtert u. U. die Selbstorganisation.

Im Auftrag des britischen Center for Social Cohesion forschten James Brandon und Salam Hafez wesentlich gründlicher zu der hier verharmlosten, ja beschönigten muslimischen parallelen Gesellschaft: Mädchen werden in Pakistan eingekauft, nach England zwangsverheiratet, aus der Ehe flüchtende Frauen werden landesweit verfolgt und eingefangen.

Mitten in deutschen Stadtkernen sind uns Sozialarbeitern Familien persönlich bekannt, die noch 2000 oder gar 2005 ihren vier- oder fünfjährigen Kindern das Erlernen der deutschen Sprache zielgerichtet zu verhindern wussten oder ihre fünfzehnjährigen Töchter in den sommerlichen Schulferien in der Türkei zwangsverheirateten.

Gleichheitsfeministische Ansprüche sind, leider, im Ghetto der Sunna wenig funktional, insofern „erleichtert“ die Kultur der Abschottung dem Objekt seiner Sippe (eben nicht: Dem autonom denkenden und handelnden Subjekt) die genannte „Selbstorganisation“.

19. Trotz des sozialen Konfliktpotentials dürfen die positiven Funktionen des Lebens im Ghetto nicht außer Acht gelassen werden. Segregierte Wohngebiete ermöglichen Familien mit Migrationshintergrund einen Rückzug aus sonst vorhandenen Konfliktbereichen und machen es ihnen möglich, sich den Forderungen der deutschen Gesellschaft auf Anpassung durch Orientierung auf die eigene Kultur zu entziehen. Segregierte Gebiete wie auch die ethnischen Communities helfen den Menschen mit Migrationshintergrund, sich vertraute Räume zu schaffen, die eine Grundlage für nationale, ethnische und kulturelle Zusammenschlüsse darstellen können, die zunächst Schutz bieten können gegen Marginalisierung und Diskriminierung.

In der Tat, das Jugendamt will (hoffentlich) keine zwangsverheirateten Jugendlichen („Konfliktbereiche“) und durch den erwähnten „Rückzug“ in die „eigene Kultur“ hat die (diskriminierte, marginalisierte?) Scharia endlich mehr Raum zur Entfaltung … parallelen Rechts. Boos-Nünning, Karakaşoğlu-Aydın und Otyakmaz werben für die Stadtgeographie europäischer Zukunft, das Ghettokalifat. Apartheid für alle … als Vorgeschmack auf den totalen politischen Islam.

Dass ein großer Teil der muslimisch sozialisierten Menschen auf vielleicht mehrere Jahrzehnte relativ weit oder nahezu völlig neben der europäischen Kultur leben wird und dass sich diese Integrationsverweigerung der Clans (die Kinder namentlich Mädchen werden eingesperrt) auch in ethnoreligiös segregierten Stadtvierteln abspielt, ist ebenso bedauerlich wie in der Sache richtig. Dass aber der Islam mit der ihm wesenseigenen Dynamik (hisba) stets zur immer noch totaleren Einschüchterung, Kontrolle und Hegemonie strebt und dass sich kein deutscher Moscheeverein gegen die Scharia ausspricht, unterschlagen uns die drei Expertinnen multikulturell erleuchtet. Mit ministerieller Erlaubnis.

Islamverniedlicherin Houriya Ahmed arbeitet in der Recherche des oft sehr lobenswerten Center for Social Cohesion (CSC) und behauptet am 3. Mai 2009 auf guardian co.uk., die edle Scharia im pakistanischen Swat-Tal sei von den „unislamischen“ Taliban „verfälscht, pervertiert“ worden. Falsch, Frau Ahmed, hier ist die grausame, differenziert diskriminierende Scharia einfach einmal konsequent installiert worden (2).

Der weibliche Vorname Houriya bedeutet wörtlich Freiheit, al huriyya. Und die aus Qatar stammende Houriya Ahmed nahm sich die Freiheit, kein Kopftuch zu tragen und möchte dennoch ein spiritueller Mensch jedenfalls eine Muslima sein. Möge sie in ihrer Kopftuchkritik Einfluss und Erfolg haben. Ahmeds Tun wäre allerdings lobenswerter, wenn sie sich beispielsweise von dhimma (geheiligte Rechtsspaltung bei Entrechtung der Nichtmuslime), nikāh (frauenentrechtender Islam-Ehe) und ridda (irtidād, geheiligte Doktrin des Apostasieverbots bei „reinigender“, sakramentähnlicher Apostatentötung) distanzieren würde. Immerhin berichtet sie, dass der verweigerte hidschāb im öffentlichen Raum von Qatar dem sozialen Freitod („sozial suicide“) gleichkäme (3).

Die orthodoxe islamische al-houriyya („Freiheit“) erklärt uns der hoch angesehene angeblichen Gelehrten und Mystiker ibn ‚Arabī (gest. 1240) als „vollendete Knechtschaft“ (perfect slavery). Sufismus lehrt sinngemäß: „Dein Wohlverhalten ist gebetgleiche „Schönheit“, nur „vollendetes“ Einfügen in Sippe, Stamm und ummah (ins Kosmische aufgeblähter Super-Stamm, soziale Opfer konstruierend und quälend) mag dich vor der ewigen Hölle bewahren. Und der barmherzige Allahgott ist am größten.“ Andrew G. Bostom entschleiert den huriyya-Begriff islamischer „Freiheit“ als nichtmuslimisches (dhimmī, harbī) oder muslimisches (Abdallah, Gottesknechtschaft) Sklavendasein (4).

Noch gibt es alte, traditionell Arabisch sprechende orientalische Christen, stets wird es durch die Jahrhunderte Bagdads und Kairos heimliche Islamgegner gegeben haben und neuerdings melden sich arabischsprachige Intellektuelle wie ibn Warraq oder Wafa Sultan zu Wort, weshalb wir uns die arabische Sprache keinesfalls vom orthodoxen (politischen) Islam klauen lassen müssen. Eine nach-sufistische, ent-islamisierte, an den universellen Menschenrechten orientierte und aufklärerisch-demokratische „al huriyya“ wird, trotz aller Erfolge der Islamisten, für mehr und mehr Menschen spürbar, und eine ebenso verstandene türkische „Hürriyet“.

Damit der Mädchen- und Frauenname Houriya wirklich schön wird zum Namen einer Frau, die ihren Lebensweg, ihre Sexualität und ihre Spiritualität zunehmend autonom entdeckt und weitgehend selbst steuert. Damit bald auch das türkische Hürriyet mehr ist als der Name einer eher gegenaufklärerischen türkischen Zeitung. Necla Kelek („Freiheit ist nicht Hürriyet“) berichtet über ihre Jugend, dass ihre Mutter den drängenden Wunsch der Tochter nach baldiger Freiheit überhaupt nicht verstehen konnte, da Freiheit für sie mit „vogelfrei sein, schutzlos sein“ gleichkam (5).

22. Mädchen mit Migrationshintergrund schränken ihren Spielraum in der Freizeit nicht selten durch „freiwilligen“ Verzicht ein und Begrenzungen durch die Eltern führen nicht notwendiger Weise zu familiären Auseinandersetzungen oder zu Konflikten.

Was sollen die Anführungsstriche, der familiäre Druck verdient ein solches, verschwörerisch-neckisches Augenzwinkern keinesfalls. Mädchen gehen also „freiwillig“ nicht zum Volleyballspielen oder mit der atheistischen oder hinduistischen Freundin zum Bummeln ans Rheinufer, natürlich, weil es ihnen durch die orthodoxe Sippe untersagt worden ist. In der Tat spülen sie für Mutter, Tante oder Schwiegermutter das Geschirr und räumen für ihre herumstrolchenden Brüder das Zimmer auf. Ach so, Tante „oder“ Schwiegermutter: Die Tante wird dem orthodoxen oder traditionellen muslimischen Mädchen nicht selten zur Schwiegermutter. Die drei Autorinnen jedoch kritisieren die in vielen islamisch geprägten Teilen der Welt nicht nur sozial geduldete, sondern sogar erwünschte und auch in Deutschland seit vier Jahrzehnten parallelgesellschaftlich praktizierte Cousinenehe nicht. Und verschweigen uns auch den sexualmagischen, entwürdigenden und dabei völlig religiösen (islamischen) Kult um das heile Jungfernhäutchen, Alibi wie Anlass des durch unsere Expertinnen „wissenschaftlich-witzig“ verschleierten Wegsperrens der Mädchen aus dem (sexualpolitisch sprich schariatisch gespaltenen) öffentlichen Raum.

Und wenn, aus begründeter Angst vor weiteren Prügelstrafen beziehungsweise aus geglaubter Angst vor Allahgottes Höllenflammen, das Kind verschüchtert kuscht, dann gibt es, völlig richtig, keine „familiären Auseinandersetzungen“ oder „Konflikte“ mehr.

Sowohl der zwangsverheiratende (türk. mücbir veli, arab. walī mudschbir) patriarchalische Clan als auch die das Existieren angeblicher Teufel und Dämonen lehrende Koranschule sind Nukleus einschüchternden Staatswesens, prügelndes Mikro Kalifat. Sind dem Läutern des Irdischen verpflichtet (dschihād), dem „differenzierenden“ Diskriminieren für Allah, dem geheiligten Mobbing (auch dschihād) gegen alle Islamgegner.

Islam ist geglaubte Angst. Es sollte ein anderer Islam mehrheitsfähig werden, allerdings, doch der wird sich beispielsweise vom mittelalterlichen Theologen Abū Hāmid al Ghazālī (1058-1111) und vom hoch anerkannten zeitgenössischen Prediger, radikalislamischen Schriftsteller, Muslimbruder und Vorsitzenden des European Council for Fatwa and Research (ECFR) Yūsuf al Qaradāwī (* 1926 in Ägypten, Wohnsitz mit Staatsbürgerschaft in Qatar) zu emanzipieren haben. Mit den heutigen, durchweg an einer ehrgeizig in die Politik drängenden Sunna und Scharia orientierten, das bedeutet: Extrem reaktionären Islamverbänden Deutschlands ist dieser allenfalls in schüchternen Ansätzen sichtbare, wünschenswerte, demokratiekompatible und grundrechtsverträgliche Islam nicht zu machen. Zu Deutschlands Islamverbänden wie IGMG (Erbakan) oder VIKZ (Tunahan) finden Ursula Boos-Nünning, Berrin Özlem Otyakmaz und Yasemin Karakaşoğlu-Aydın kein Wort der Kritik.

31. [Junge Frauen in Familien mit Migrationshintergrund] Selbstverständlich wird in Familien mit Migrationshintergrund nicht nur über die elterlichen Anforderungen gestritten, sondern es wird ihnen ebenfalls nicht immer Folge geleistet. … Die einen akzeptieren scheinbar die elterlich gesetzten Normen und unterlaufen sie heimlich …

Der Kerker der traditionellen muslimischen Großfamilie ist am zwanghaft nachzuahmenden islamischen Wohlverhaltenskodex (sunna, sīra als die überlieferte prophetische Verhaltensweise) mit seinen gelegentlich unverschämt frauenverachtenden männerbündischen Hadithen ausgerichtet sowie am antiindividuellen Ehrbegriff des nāmūs.

Der nāmūs ist die orientalische familiäre Ehrbarkeit, die als männliche Allmacht über Stammesbesitz und Stammesherrschaft sowie als patriarchalisch kontrollierte, geheiligt dosierte Frauensexualität zu Norm und Lebensgefühl wird. Der unhinterfragbare nāmūs ist die archaische familiäre Sexualpolitik, deren Verletzung den Ehrenmord nach sich ziehen kann, die Scharia ist die mittelalterlich theologische Sexualpolitik, deren Regelverstoß (Apostasie, Ehebruch) im klassischen islamischen Recht die Steinigung nach sich ziehen mag.

Das in der ministeriellen Expertise beschriebene, tochterseits praktizierte „heimliche Unterlaufen“ der Familienregeln ist ein Spiel auf Leben und Tod

Hier muss Veränderung her, die von den drei Migrationsforscherinnen geäußerten Vertraulichkeiten und Kichereien tragen indes vielleicht eher dazu bei, wachsende Gewalt gegen Frauen zuzulassen.

Muslimische männliche Spielsucht ist in seiner psychischen Genese einerseits als Symbol für das manichäische Drama permanenter kosmischer Entmischung des trügerischen, offen oder verborgen gespaltenen Weltganzen hinein in Himmel (Gottes Geometrie, islām) und Hölle (verweigerte Scharia, kufr) sowie andererseits als Reinszenierung der das islamische Lebensgefühl charakterisierenden Ungewissheit der Bewertung einer jeden sozialen Situation als tödlich oder eben als spielerisch gleichfalls durchaus als sehr islamisch anzusehen. Männliche Kinder muslimisch sozialisierter Eltern müssen ja auch irgendwie zu gewaltbereiten Machos dressiert werden, die bedarfsweise die aufmüpfige Ehefrau oder Schwester schlagen (Koran Sure 4 Vers 34) oder ermorden.

Der orientalische Mann darf den Besitz (gebe Brautpreis, bekomme Ehefrau) der Sippe ermorden:

Durch mehrere Kopfschüsse hingerichtet von einem ihrer Brüder, weil sie aus der Zwangsehe in Kurdistan floh, in ein Berliner Frauenhaus flüchtete, die Schule erfolgreich abschloss, eine Ausbildung begann, das Kopftuch ablegte und alleine leben wollte, um ihr Kind ohne Einfluss des Stammes zu erziehen: Hatun Sürücü 2005 in Berlin-Tempelhof. Weil sie einen deutschen Freund hatte und Angst vor der Zwangsheirat, nach einer zehntägigen Flucht vor ihrer eigenen Familie von ihrem Bruder vor der ihr und ihrem Freund als Zuflucht dienenden Gartenlaube erschossen: Gönül Karabey 2005 in Wiesbaden. Vor den Augen der vierjährigen Tochter erstochen von ihrem getrennt lebenden Ehemann: Sevgi I. 2006 in Wiesbaden. Erstochen aus Gründen der „Gekränktheit“ und orientalischen Ehre: Die mit dem Tunesier Aimen A. verheiratete Deutsche Sandra N. 2007 in München-Lehel. Nach der familiengerichtlichen Sorgerechtsverhandlung durch den polizeilich gesuchten Ex Ehemann vor ihrer Haustüre erschossen: Rukiye Peşter und ihre Tochter Derya Peşter 2007 in Mönchengladbach-Rheydt. Erstochen von ihrem Bruder, weil sie selbst als gebürtige Afghanin leben wollte wie eine Deutsche: Morsal Obeidi 2008 in Hamburg. In der Sylvesternacht nach einer Familienfeier für einen verweigerten Kuss und ein ausgestelltes Mobiltelefon von ihrem kurdischen Ehemann als dem ihr zwangsweise anverheirateten Cousin erst erstochen und dann mehrfach überfahren: Mizgin Baytekin 2009 in Gütersloh-Harsewinkel. Weil sie nicht den väterlichen Lebens- und Glaubensvorstellungen entsprach gemeinschaftlich von Vater und Bruder auf einen einsamen Feldweg gelockt und totgeknüppelt: Gülsüm Semin 2009 in Rees.

Diese und viele weitere Ehrenmorde sind von Rechtsanwältin Gülşen Çelebi bei http://www.ehrenmord.de sorgfältig belegt und archiviert worden. Eine schwere dokumentarische Arbeit, für die jeder dankbar sein sollte, dem Frauenrechte, Gleichberechtigung und universelle Menschenrechte etwas bedeuten.

Ja, sehr geehrte Frau Boos-Nünning, Sie meinen diese „elterliche Anforderungen“, die in der Tat, sehr geehrte Frau Karakaşoğlu, durch die eine nonkonformistische, wenig patriarchalische und antischariatische (unislamische) Lebensweise wählenden Frauen ganz offen oder auch „heimlich“ „unterlaufen“ worden waren.

32. Die Nichteinhaltung von familiären Vorgaben wird in den einzelnen Familien mit unterschiedlichen Sanktionen belegt.

Die „Nichteinhaltung“ und die dazugehörigen Nichteinhalterinnen: Hatun, Gönül, Sevgi, Sandra, Rukiye & Derya, Morsal, Mizgin, Gülsüm.

32. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Normen der Eltern das Leben der Mädchen und jungen Frauen nicht so rigoros reglementieren, wie gemeinhin angenommen wird.

Für die Mädchen und jungen Frauen ist alles ist in schönster Ordnung? Wozu eigentlich finanzieren wir dann noch Integrationsarbeit?

Die Autorinnen unterstellen der Bevölkerung der Bundesrepublik, mehrheitlich falsch zu liegen, und, vielleicht aus dumpfem eurozentristischem Ressentiment oder aus der mangelnden Fähigkeit, kultursensibel zu differenzieren. Sie legen dem Rest der Welt nahe, dass die türkisch-kurdischen Einwanderermilieus trotz aller gelegentlich vielleicht vorhandener extrem patriarchalischer Traditionen und radikalislamischen Ideologien irgendwie ganz anders sein müssen als gedacht, so leicht, so frei. Ob es gar Kopftuch und Scharia selber sind, die inzwischen die Mädchen und jungen Frauen, anders als „gemeinhin angenommen“, von den reglementierenden „elterlichen Normen“ befreit?

62. Kulturkonflikt. Dabei werden die Kulturen nicht prinzipiell als gleichwertig betrachtet, sondern werden nach eurozentristischen Maßstäben in einer Hierarchie einander zugeordnet.

Ach was, Scharia-Islam und fiqh-Islam betrachten Dhimmis und Muslime, betrachten dār al-islām und dār al-harb, halāl und harām neuerdings als gleichwertig? Gar das Kalifat und die säkulare Demokratie? Ich habe mir einen Scherz erlaubt.

Der tausend Jahre alte orthodoxe Islam (fiqh, Scharia) ist ein Staatspolitik gewordener Kulturrassismus, welchen wir heutigen, freiheitlichen Demokraten ebenso wenig als „prinzipiell gleichwertig“ zu betrachten brauchen wie die kulturellen Errungenschaften der nur dem Feingeist spirituell erspürbaren, sinnlich umzusetzenden Kopfjagd der Batak (auf Sumatra) oder Dayak (Borneo). Legt uns die nordrhein-westfälische Ministerin mit ihrer Expertise nahe, die geheiligten Menschenopfer für Erdgöttin Tlazoltéotl (nur Frauen, und nur gehäutet) beziehungsweise Sonnengott Huītzilōpōchtli (ganzen Gruppen von völlig grau bemalten männlichen Feinden wurde das Herz entnommen) als dem säkularen Parlamentarismus gleichwertig zu betrachten, die Standards der höchst politischen Religion der Herren Savonarola (Florenz um 1497), Jan van Leyden (Münster um 1534) oder Calvin (Genf um 1553) als auf kultureller Augenhöhe mit dem sozialen Rechtstaat?

Auch Maoismus oder Nordkoreas heutige Schreckensherrschaft (nicht eurozentrisch, also irgendwie gut?) möchte ich nicht in die Bundesrepublik hinein integrieren in der Weise von gleichberechtigten sonderkulturellen Familientraditionen, Straßenzügen oder Stadtvierteln. Auch nicht die politische Frömmigkeit der Ayatollahs aus Teheran. Bin ich jetzt ein Eurozentriker? Vielleicht eher weniger, denn die gute alte, garantiert europäische Rechtssprechung der dänischen Region Jütland möchte ich ebenso wenig integriert wissen, ich meine die der juristisch einwandfreien Verurteilung der Dame aus Elling (Tod durch Erwürgen) und des Mannes von Grauballe (Tod durch fachmännischen Kehlschnitt), die um 200 bis 300 vor Christus öffentlich und andächtig im Moor versenkt wurden: Europa pur. So viel zum Vorwurf des Eurozentrismus, der gegen Islamkritiker gelegentlich erhoben wird.

82. Mit der ‚Parteinahme für Mädchen’ einerseits und dem Hinweis auf die wichtige gemeinschafts- und gesundheitsfördernde Funktion des Sportunterrichts andererseits werden orthodoxe Eltern bedrängt, ihre Töchter am koedukativen Sportunterricht teilnehmen zu lassen.

Werden sie, in der Tat, denn es gilt die Schulpflicht und unsere Lehrer spalten ihre Schülerschaft nicht in nonkoedukative Muslimkinder und koedukative Christenkinder. Kein ethnoreligiös definierter Teil der Schülerschaft steht unter Naturschutz.

82. In einigen Fällen werden auch in der Sitzordnung des Klassenzimmers neue Normen gesetzt, indem geschlechtsgemischte Sitzgruppen zur Pflicht erhoben werden.

Was sich seit vielen Jahren sehr bewährt hat. Es erscheint uns wirklich als wertvoll, gegen Geschlechterapartheid anzuerziehen, bei Bedarf eben auch gegen diejenige der Scharia. Auch auf die Gefahr hin, gegen den islampädagogischen Ekel gegenüber dem Körper der Mädchen beziehungsweise der kuffār (Pl. von kāfir, Ungläubiger) zu verstoßen, Pädagogik und Schariapädagogik sind offensichtlich zwei verschiedene Ansätze. Die staatliche Schule kann die geheiligte Beschuldigung, nādschis zu sein (rituell unrein, politreligiös besudelt; engl. Schreibweise najis) keinesfalls akzeptieren.

Die rituelle Reinheit wiederherzustellen, ist nach dem islamischen Reinheitsterror und Wohlverhaltensfundamentalismus gar nicht so einfach (6).

82. [Multikulturell gewordene Gesellschaften] Vor diesem Hintergrund muss der Erziehungsprozess Partikularitäten der Werte in kleinen Gemeinschaften anerkennen und darf nicht derart gegen die Erziehungsrechte der gesellschaftlichen Gruppen und Lebenswelten intervenieren, „dass er Einheit zu erzwingen sicht“ (Tenorth 1994).

Integration bedeutet, dass aus Teilen ein Ganzes wird, eine Einheit. Im Rahmen der für alle gültigen Gesetze selbstverständlich auch durch mehr oder weniger sanften Zwang. Schafiitische Genitalverstümmelung an kleinen Mädchen, die islamischen Würdenträger der Kairoer Azhar billigen die Klitoriskappung oder Klitorisamputation, sollten die europäischen Staaten nicht als Wertepluralismus oder Wertewandel „tolerant“ durchgehen lassen. Halten die drei Verfasserinnen den zwangsverheiratenden Vater islamischen Rechts, die Imam-Ehe, die erste bis dritte Zweitfrau oder die neunjährige Ehefrau für „elterliche Erziehungsrechte“? Oder den aufgezwungenen hidschāb (von Tschador bis Kopftuch)?

84 [Bezüglich des religiösen Selbstverständnisses] auf eigenen Vorstellungen diesbezüglich zu bestehen. … Sie beziehen sich auf unterschiedliche Weise auf ein spezifisches Körper- und Sexualitätskonzept, das seine Entsprechung im islamischen Raumkonzept findet.

Halāl wird respektiert, halāl diskriminiert. Konkurrenzorientiert dem „pak“ (tāhir) hinterherhecheln, das ekle „nādschis“ öffentlichkeitswirksam verachten. Das weibliche Genital und das streng sittenkonforme Verhalten der Frau zur öffentlichen Angelegenheit machen.

Väter, Brüder und Söhne, die ihre Frauen bewachen, als Braut ein- und verkaufen und im Auftrag der Stammesehre (nāmūs) maßregeln (bis zum Ehrenmord). Zum etwas raunend beschworenen „islamischen Raumkonzept“ schreibt unsere Frau Ministerin ein Vorwort? Raumpolitik, islamisch befreite Zonen, quer durch Beirut, Kairo, London und Paris verlaufen neue Grenzen zwischen dār al-islam versus dār al-harb und umreißen viele kleine, von den dschāhiliyya-Ghettos segregierte scharī’a-Ghettos. Und auch im Klassenzimmer sollen muslimische Kinder ja von nichtmuslimischen getrennt sitzen dürfen, jedenfalls, wie die Expertise ausdrücklich fordert, Mädchen von Jungen.

„Islamisches Raumkonzept“ ist theologische Raumordnungspolitik, Kalifat.

85. [Sexualität ist zu kontrollieren, ansonsten drohe fitna, Chaos] Alle außerehelichen geschlechtlichen Beziehungen gelten daher als Bedrohung und werden strikt abgelehnt.

Die sexuelle Revolution, wie sie die Achtundsechziger forderten, bekommt nun endlich seinen neuen Sinn. Islamische Sexualpolitik wird paralleler Standard. Parallelgesellschaftlich betriebene islamische Revolution.

Scheinheilig können sich die drei Autorinnen freilich hinter der Erklärung verstecken, sie würden lediglich beschreiben, was die Orthodoxie fordert. Pädagogik, Psychologie, Journalismus und Rechtssprechung sollten die (gebilligte oder zitierte, wie auch immer) Forderung nach Verbot außerehelichen Geschlechtsverkehrs als reaktionär, fundamentalistisch und grundrechtswidrig ablehnen.

Der als Legitimation genannte el-Bahnassawi wird in Kreisen zitiert, die das Kopftuch für ein sozusagen feministisches islamisches Mittel der Befreiung der Frau („Liberation by the Veil) halten (7). Salem el-Bahnassawi verfasste das gegenaufklärerische, mit den universellen Menschenrechten kaum in Übereinstimmung zu bringende Werk Die Stellung der Frau zwischen Islam und weltlicher Gesetzgebung (8). Es ist möglich, diesen schariatischen Frauenversteher als ein Beispiel islamistischen Denkens zu erwähnen, doch hat sich ein im Auftrag eines deutschen Ministeriums erstellter Ratgeber zur Integrationsarbeit sicherlich hörbar zu distanzieren.

85, 86. Auch wenn Sexualität und Körperkontakt im Prinzip als etwas Positives gesehen werden, so ist ihnen doch ein Rahmen gesetzt. … Das generelle Ordnungsprinzip muslimischer Gesellschaften und die Erziehung der Geschlechter baut auf diesem Verständnis von Geschlechtertrennung auf. D. h. Frau und Mann sollen ihre Geschlechtlichkeit nicht negieren, sondern … kontrollieren. Islamische Erziehung ist … die Identifikation mit dem eigenen Geschlecht als komplementär zum Gegengeschlecht.

Keine indirekte Rede: „Es sei ihnen ein Rahmen gesetzt“? Wer setzt denn bitte den Rahmen? Der Schöpfer der Scharia, Allāh.

Das Stück: Männlein ist nicht Weiblein spielen wir Menschen alle, seit Jahrtausenden. Aber inzwischen doch hoffentlich mit der Möglichkeit, sehr stark selbst zu wählen, wie man seine Geschlechtsklassenzugehörigkeit am Arbeitsplatz, auf der Familienfeier, beim Flanieren in einer Innenstadt oder unter der Bettdecke kultiviert.

Komplementär heißt für die Parteigänger der Gender-Apartheid: Der Mann hat nichts Weibliches aufzuweisen, die Frau nichts Männliches. Macho und Zicke im harmlosesten Falle, vermeintlich geborener Vergewaltiger und gekaufte, sexuell gewaltsam unterworfene Braut als Schlafzimmernutte (bis zu vier sind dem Mann erlaubt) als islamische theologische Möglichkeit. Die Autorinnen scheinen nichts gegen die schreckliche Verstoßung (talaq) oder die koranisch gebilligte Polygamie zu haben. Hauptsache komplementär! Hach, Islam ist „komplementär“, wie aphrodisierend, aufgeilend.

86. Der als allgegenwärtig verstandenen Sexualität wird Einhalt geboten durch eine klare Geschlechterrollenaufteilung und gleichzeitige räumliche Aufteilung in Frauen- und Männerräume. … Im Islam soll die Kleidung der Menschen und das Verhalten (Meiden des Körper- und Sichtkontaktes zum anderen Geschlecht) … bewirken, … [dass sich] Mann und Frau dennoch begegnen können.

„Im Islam“ also werden Frauen in eigene Räume gesperrt und in Stoffkäfigen gefangen gehalten? Das kommt nun leider vor. Wie viel „Islam“ bitte verträgt denn unsere Universität, Fachhochschule oder Schule? Warb bereits das Nordrhein-Westfalen des Jahres 2000 für die Burka, wie es 2009 die Stadt Nürnberg (Das berüchtigte Burka-Plakat des Norbert Schürgers) tat?

Hier hätte Ministerin Fischer darauf bestehen müssen, dass diese Form von „Islam“, soweit das staatliche Bildungswesen und in geringerem Maße auch der öffentliche Raum gemeint ist, allenfalls in geringer Dosis geduldet werden kann. Kulturelle Moderne fühlt sich vom weiblichen Genital nicht permanent und fundamental verunsichert. Und kein in der freiheitlichen Demokratie innerlich angekommener Mann, ob Nichtmuslim oder Muslim, fällt vergewaltigend über eine unverschleierte Frau her, wenn auch gewisse unter Muslimen hoch angesehene islamische Geistliche wie Scheich und Holocaustleugner Taj el-Din al-Hilali dieses wie beiläufige Vergewaltigen jeder Verschleierungsverweigerin für sittlich akzeptabel jedenfalls völlig plausibel halten.

87. Der Unterschied ist jedoch derjenige, dass die Minderheiten als Neuzugänge der Gesellschaft mit offenbar nicht mehr zu hinterfragenden kulturellen Standards der Mehrheitsgesellschaft konfrontiert werden, an deren Weiterentwicklung und Festlegung sie nicht beteiligt waren.

In der Tat hat der islamisch geprägte sprich frauenfeindliche und Nichtmuslime unterdrückende Teil der Erde zu den „kulturellen Standards“ Nordamerikas oder Europas bislang noch nicht viel beigetragen, von ein paar Ex-Muslimen oder anderen Islamkritikern abgesehen. Insofern „waren sie nicht beteiligt“ und müssen ja auch nicht unbedingt in einem Territorium leben, in dem Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und universelle Menschenrechte gelten. Standards, die wir allerdings, sehr geehrte Frau Boos-Nünning, „nicht mehr hinterfragen“ wollen.

Einen ein Jahrzehnt alten Text zu betrachten ist zwar noch keine archäologische Ausgrabung in der Frühgeschichte der teilweise katastrophal misslungenen Integration, doch durchaus ein Blick in die Geschichte der immer noch jungen Bundesrepublik, eine Nachlese. Der betrachtete Text der drei so genannten Expertinnen für Migration vermag durchaus, uns Heutigen die Gründe der gescheiterten Einwanderungspolitik erkennen zu lassen, die Ursachen aufzuspüren für die zugelassene Abschottung muslimischer Gegengesellschaft und ihre nachfolgend gehäuft aufgetretenen Ehrenmorde und sicherlich massenhaften Zwangsheiraten.

Yasemin Karakaşoğlu-Aydın: Die gebürtige Ostfriesin ist Tochter aus deutsch-türkischen Elternhaus und gehört neben Mark Terkessidis zu den irgendwie sozialistischen jedenfalls hedonistisch-heiteren Säulenheiligen der Szene der „wissenschaftlichen“ Multikultur.

Karakaşoğlu-Aydın ist mittlerweile, 2004, zur Professorin für „Interkulturelle Bildung“ berufen worden. Die Essener Professorin Ursula Boos-Nünning, wie eingangs gesagt dieser Monate damit befasst, den an der grundrechtswidrigen Scharia orientierten VIKZ auf demokratikompatibel zurechtzubürsten, sie und Professorin Karakaşoğlu machen Jahr für Jahr damit weiter, eine Haltung und eine Sprache im bundesdeutschen Wissenschaftsbetrieb zu verbreiten, die zunehmende Segregation und verbesserte islamistische Infrastruktur als gesellschaftlichen Wandel verharmlost. Insofern: Zehn Jahre Zuverlässigkeit.

Prinzip Wanderzirkus. The show must go on (10).

Jacques Auvergne

(1) Liefert Islamkenner Mathias Rohe die deutschen Kinder und Enkel muslimisch sozialisierter Einwanderer dem islamischen Fundamentalismus aus? Professor Rohe will die rasche Anerkennung des an der frauenfeindlichen Scharia orientierten Verbandsislam als öffentlich-rechtliche Körperschaft, verschweigt uns Yūsuf al Qaradāwī und die Grundrechtswidrigkeit der laut Bosniens Großmufti Mustafa Cerić „unverhandelbaren und ewigen“ Scharia sowie plädiert für einen sanfteren Umgang des Staatsschutzes mit der radikalislamischen, als extremistisch eingestuften Milli Görüş, wie uns WELT-onlineim April 2007 mitteilte.

Professor Rohe studierte Rechtswissenschaft in Tübingen sowie Islamwissenschaft in Tübingen und Damaskus, seit 1999 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), Mitbegründer und Vorsitzender der Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht (GAIR), Gründungsvorsitzender des einzurichtenden Zentrums für Islam und Recht in Europa an der FAU. Mathias Rohe nennt als seine Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte „Die rechtliche Stellung des Islam in Deutschland und Europa und seine Entwicklung im europäischen Kontext“ sowie „Islamisches Recht, insbesondere seine Entwicklung in der Gegenwart“. Rohe ist Mitglied des Kuratoriums der Christlich-Islamischen Gesellschaft.

http://www.welt.de/politik/article836172/Wir_muessen_den_Islam_gleichstellen.html

(2) Islamverniedlicherin Houriya Ahmed (CSC): Die edle Scharia im pakistanischen Swat-Tal sei von den Taliban „verfälscht, pervertiert“ worden. Quatsch:

http://www.guardian.co.uk/commentisfree/belief/2009/may/03/taliban-sharia-pakistan/print

(3) Immerhin: Houriya Ahmed gegen Schleierzwang

http://www.socialcohesion.co.uk/blog/2009/03/forced-into-hijab-a-response-to-katharine-quarmby.html

(4) Andrew G. Bostom (auf: FrontPage Magazine) entschleiert den huriyya-Begriff islamischer „Freiheit“ als nichtmuslimisches (dhimmī, harbī) oder muslimisches (Abdallah, Gottesknechtschaft) Sklavendasein

http://www.frontpagemag.com/readArticle.aspx?ARTID=5375

(5) Dr. Necla Kelek: „Freiheit ist nicht Hürriyet!“ Essay bei Perlentaucher am 27.11.2008, als Rede gehalten bei der Verleihung des Preises an Kelek „Preis Frauen Europas – Deutschland 2008“.

http://www.perlentaucher.de/artikel/5086.html

Zur Preisverlehung an Dr. Kelek. Bei ihrem bewährten Verleger von: Die fremde Braut (2005), Die verlorenen Söhne (2006), Bittersüße Heimat (2008). Man sollte diese drei Bücher unbedingt: Kaufen, lesen, lieben und weiterempfehlen!

http://www.kiwi-verlag.de/287-0-15-10-2008-necla-kelek-erhaelt-preis-frauen-europas-deutschland-2008.htm

(6) Nicht sauber, sondern rein: Afropazifisch-altorientalische Ekelpädagogik sickert in unsere Kindergarten und Klassenzimmer. Zum nādschis Begriff. Die dich von der Gottheit trennende Besudelung (Menstruationsblut, Kot, Blut, Hund, Urin, Schwein, Sperma, harbī, vielleicht auch dhimmī sprich Christ oder Jude), gilt es flugs abzuwaschen, um den Zustand ritueller Reinheit (pak; auch: tahāra, Substantiv, zum Adj. tāhir) wiederherzustellen.

Ohne überirdisch strahlende pak (tahāra) nämlich verbucht die womöglich an Zählzwang leidende Gottheit etwa dein Gebet nicht als himmlischen Pluspunkt (hasanat), sondern allenfalls als höllischen Minuspunkt (sayāt). Volksislamisch gesagt: Rechts von dir schreibt ein unsichtbarer Engel permanent deine guten Taten auf, links ein anderer deine bösen. Im Grab oder am Weltende wird fürchterlich abgerechnet, wie orthodoxe Juden oder Christen uns allerdings bisweilen ebenso versichern

http://english.bayynat.org.lb/Fatawa/s1ch6.htm

http://www.islam-watch.org/MuminSalih/AccountFromHell.htm

(7) Salem el-Bahnassawi, Kuwait: Dar ul Qalam 1985

http://www.al-islam.org/about/contributions/liberationbytheveil.html

(8) Salem el-Bahnassawi: Die Stellung der Frau zwischen Islam und weltlicher Gesetzgebung. Kairo

http://www.scribd.com/doc/4447641/Die-Stellung-der-Frau-Salim-elBahnassawi

(9) Scheich Taj el-Din al-Hilaly

http://en.wikipedia.org/wiki/Taj_El-Din_Hilalyhttp://en.wikipedia.org/wiki/Taj_El-Din_Hilaly

(10) Die Rockmusiker der Gruppe „Pink Floyd“ sangen es, sicherlich eher zufällig, im iranisch-islamischen Revolutionsjahr 1979, und danach verwendete auch die Band „Queen“ das Motto des Duchhaltewillens bis zum bitteren Ende: The Show Must Go On. Hätten Boos-Nünning und Karakaşoğlu vielleicht der Wissenschaft fern bleiben sollen und einen künstlerischen Beruf ausüben sollen?

http://en.wikipedia.org/wiki/The_Show_Must_Go_On_(Queen_song)

Will Europa das Kalifat?

Juli 3, 2008

إمامة

imamah,

islamisches Imamat.

Imamat ist die politische Herrschaft der

islamischen Geistlichkeit bei aufgezwungener

„Muslimisierung“ auch der säkularen Muslime.

Imamat ist seit 1979 im Iran kulturell wirksam

Herr Cerić fordert das

europäische Imamat

Jacques Auvergne

3. Juli 2008

In der Doktrin der Schiiten, der Schia bezeichnet imamah, Imamat die religiöse, spirituelle und (!) politische Führung der umma, der Gemeinschaft der Gläubigen (1). Man beachte das „und“, es steht dem Muslim nämlich nicht zu, lediglich Religionsführerschaft bis zur Abwahl, persönliche geistliche Lebenshilfe oder vorübergehendes politisches Kanzleramt zu wählen, nein, das Imamat der Schiiten ist die monopolistische Deutungsmacht des Klerus in Bezug auf jeden organisierten Islam des Territoriums, die Kontrolle jeder Behörde und Stadtverwaltung und ist das von dir lebenslang zu erbringende moralische Ausrichten an der Kaste der höchsten Imame. Eine eventuell vorhandene gesonderte weltliche Administration ist dem Rat der Imame untergeordnet: Imamat ist die totale staatspolitische Steuerung des Territoriums. Imamat ist politisch angewendeter Islam, realisierter Islam, Kalifat.

Für Schiiten, so das englische Wikipedia, sind die Imame die wahren Kalifen oder rechtmäßigen Nachfolger des Propheten Mohammed, für Zwölferschiiten und Ismailiten sind darüber hinaus die höchsten Imame mit übernatürlichen Kräften ausgestattet, frei von Fehlerhaftigkeit und Sünde, sprich: Sind zauberkräftig, unfehlbar und moralisch rein. Sunnitische Muslime kennen diese Verehrung des Imamats, die seit 1979 von Teherans Ayatollahs nutzbar gemacht wird, in dieser Weise nicht, jedoch hat der Begriff Kalif auch für Sunniten viel zu sagen.

Kalif ist die deutsche Form des arabischen Wortes خَلِيفَة Khalīfah und bedeutet wörtlich Nachfolger oder Repräsentant. Der Kalif ist das Staatsoberhaupt aller Muslime der umma, der vom juristischen Rahmen der gottgeschaffenen Scharia umfangenen Gemeinschaft aller Muslime (2). Die Scharia ist für folgsame Muslime Allahs ewiges, unveränderliches Religionsgesetz, gebunden an die einzelnen islamischen Rechtsschulen ebenso wie an die zeitlos gültige Rechtleitung von Koran und Hadithen. Wie im einzelnen „die“ Scharia in einem islamisierten Territorium der Erde zur Anwendung kommt, sprich wie denn Scharia in die Urteile der Rechtssprechung oder die Paragrafen einer staatlichen Ordnung gefasst werden soll ist von Gott Allah offensichtlich nicht eindeutig geregelt worden.

Insofern könnte die Scharia als flexibel und erneuerungsfähig bezeichnet werden, was für uns Demokraten jedoch einem verhängnisvollen Trugschluss gleichkäme, denn die institutionalisierte Herabwürdigung der Frau, die geheiligte Verachtung der Christen und vor allem der Juden, Atheisten und Apostaten, die Etablierung des Kalifats als der idealen islamischen Gesellschaft sowie die weltweite Ausbreitung des Herrschaftsbereichs des Islam, diese jedem Muslim auferlegten Pflichten schaffen einen immerwährenden Konflikt zu den universellen Menschenrechten, etwa zu deren gleichheitsfeministischem Anspruch.

Was einem Trugschluss gleichkäme – und wohl auch: Gleichkommen soll. Muslime jedenfalls haben den Freibrief und Auftrag, Nichtmuslime in dieser Angelegenheit mit Taqiyya, geheiligter Lüge, nur im Notfall zulässig, oder vielmehr mit ايهام Îhâm zu täuschen, der heiligen Lüge für den Normalfall. Von dieser rhetorischen Gepflogenheit im Umgang mit Nichtmuslimen, die einem Nebelschleier gleich die Methodik der دعوة da’wa, der islamischen Mission sowie tagespolitisch besonders kontroverse und dabei islamrelevante Themen zu umgeben pflegt, von dieser heiligen Lüge namens Îhâm machen nicht nur Deutschlands islamverbandliche Vertreter verlässlich regen Gebrauch. Auch der Großmufti von Bosnien und Herzegowina, Mustafa Cerić, gibt sich bedarfsweise als Menschenfreund oder Frauenversteher wenn es nur der guten Sache dient, sprich der Ausbreitung der islamischen Ausbeutungs- und Herrschaftsverhältnisse in Europa.

Wir ahnen mit leichtem Grauen die mehr als ein Jahrtausend alte Unversöhnlichkeit des institutionalisierten Islam, der nicht einen Millimeter zur Veränderung bereit ist und noch jede andere, nichtislamische Lebensweise planmäßig und in Allahs Auftrag erodiert und unterdrückt hat wenn er sie nicht vernichtet hat. Das aber halten die zarten Nerven der politischen Elite des heutigen Europas nicht gerne aus weshalb man bevorzugt, den Islam für reformfähig zu halten und die islamischen Geistlichen für unser Vertrauen verdienend. Europas Ex-Muslime warnen uns vergeblich, diesen Zerstörern jeder Geschlechtergerechtigkeit und Meinungsfreiheit auch nur ein Wort zu glauben.

Volksvertreter Schäuble führt seine Gespräche mit den frauenfeindlichen und zum Apostatenmord aufrufenden Anhängern der Theokratie weiter. Warum eigentlich? Ein Demokrat hat mit einem Faschisten, Rassisten oder eben Theokraten eigentlich keine Kompromisse einzugehen. Offensichtlich hofft man, den Islam demokratisch zähmen zu können. Optimismus ist sicherlich eine gute Sache. Menschen können, will mir scheinen, nicht nur blind vor Hass oder Liebe sein sondern auch blind vor Optimismus.

Hören wir auf Mustafa Cerić, den obersten orthodox-islamischen Führer und für das muslimische Fußvolk Südosteuropas damit wohl auch bereits den höchsten politreligiösen Führer Bosniens. Dieser Großmufti von Bosnien und Herzegowina also tut Europas Rechtgläubigen und Dhimmis kund:

It is not enough that Europe recognises the presence of Islam on its territory. Muslims deserve more than that. They deserve that their presence be legalised in the sense of creating a political and economic climate in which European Muslims can represent themselves through the institutions that should have both governmental support and public acceptance.

Es reicht nicht aus, dass Europa die Anwesenheit des Islam auf seinem Territorium anerkennt. Muslime verdienen mehr als das. Ein Leben in Würde muss für Europas Muslime bedeuten, legalisiert zu werden in dem Sinne, dass Europa ein politisches und ökonomisches Klima schafft, in dem sie sich durch ihre Institutionen umfassendes Recht auf Teilhabe und Mitsprache schaffen können, Institutionen, die sowohl die Unterstützung der Regierungen genießen als auch die öffentliche wertschätzende Anerkennung.

Cerić erweckt in den Nichtmuslimen Schuldgefühle für angeblich verübte ausgrenzende Gewalt und in den Muslimen heilige Wut in Bezug auf ein ihnen ebenso angeblich ständig widerfahrenes Unrecht. Ziemlich dreist stellt der Großmufti die sensiblen europäischen Muslime der herzlosen Demokratien Europas als gedemütigt, ja fast als illegal dar. Die erwähnten Institutionen kosten („Unterstützung“) sicherlich auch Geld, wahrscheinlich darf die EU da finanziell mit angemessener Dschizya einspringen. Und einerlei was diese islamischen Behörden leisten werden, sie verdienen deine und meine Anerkennung. An einem Übermaß an Schüchternheit leidet Herr Cerić jedenfalls nicht.

Cerić durfte diese Worte im Dezember 2007 in der europäisch-wertkonservativen und CDU-nahen European View abdrucken, eine Rede, die den Titel „The challenge of a single Muslim authority in Europe“ trägt. Ein Titel, der jeden Fundamentalismuskritiker alarmieren müsste, denn das wörtliche „Die Herausforderung einer einzigen Muslimischen Behörde/Autorität in Europa“ ließe sich in Kenntnis des politischen Islam treffender durch „Die Herausforderung, eine einzige, anerkannte muslimische Hierarchie für ganz Europa zu etablieren“ wiedergeben. Für jeden Islamkenner wird damit klar: Der Mann will das Kalifat (was denn sonst, er ist Muslim).

Aber: Eine CDU-nahe Zeitung druckt diese Worte ab, wahrscheinlich in völliger Unkenntnis des orthodoxen Islam, der immer auch eine Staatsgründung ist und der die Muslime seines Territoriums – alle Muslime, auch die, die die Schnauze voll haben von der Theokratie – in psychische Abhängigkeit bringen will und halten will. Und bringen wird und halten wird, verhindert die säkulare Demokratie dieses nicht. Einen anderen Islam, man mag das bedauern, gibt es noch nicht. Europa muss die Muslime vor „ihrem“ politischen Islam schützen, sie selbst sind dazu aus seelischer Abhängigkeit und mangelndem islampolitischen Einfluss nicht in der Lage, von den wenigen dezidiert säkularen Muslimen einmal abgesehen, die man allerdings an einer Hand abzählen kann.

Yassin Musharbash beliebte, die in European View abgedruckte Rede des Großmuftis zu verteidigen. Am Begriff und Anspruch der Scharia kaute Musharbash scheinbar kenntnislos jedenfalls lustlos herum, wobei er die islamisch unverzichtbare Existenz der hadd-Vergehen und ihrer koranisch angemessenen Folgen (Steinigung, Handabhacken) zwar nicht völlig leugnete, sie jedoch benutzte, um uns Demokraten irgendwie zu beschuldigen (4). Als Redakteur von SPIEGEL-online scheint er mit der Aufforderung Allahs, jeden Islam-Apostaten zu töten, keine großen Schwierigkeiten zu haben. Der Mann ist wirklich toleranter als ich. Oder aber: Der 1975 geborene Sohn einer Deutschen und eines Jordaniers betreibt kunstsinnig ايهام Îhâm, notfallfreie Lüge (3). Fromme Flunkerei.

Die meisten Muslime vernebeln mir als Nichtmuslim jeden interreligiösen Dialog oder auch nur jedes ernsthafte Gespräch über Religion oder Islam innerhalb von Minuten mit Îhâm und schrecken beispielsweise nicht davor zurück, sich in einem Satz mehrfach zu widersprechen, schmierig zu grinsen, bewusste Auslassungen vorzunehmen (die in Allahs Scharia enthaltene Todesstrafe für Apostasie, die auch in Europa und Deutschland angestrebte Rechtsspaltung für edle Muslime beziehungsweise unwürdige Dhimmis, die Reife für den Geschlechtsverkehr eines islamischen Mädchens mit neun Jahren, die Wertschätzung islamischer Geistlicher für die islamische Frauenbeschneidung) oder mich fraglos wider besseres Wissen der Demokratiefeindlichkeit namentlich des Angriffs auf die Religionsfreiheit zu beschuldigen. Ich weiß nicht, ob Muslime derlei aus Unfähigkeit zu Selbstkritik tun, aus Angst vor Allahs Höllenstrafe beziehungsweise Sorge vor sozialer Exklusion oder aus einer fast rassistisch zu nennenden Verachtung für mich als sittlich geringer wertigen Menschen sprich Nichtmuslim. Ich bilanziere lediglich, dass es einen wie auch immer gearteten Dialog nicht gibt. Und ich habe den Verdacht und zugleich die Hoffnung, dass selbst Dr. Schäuble allmählich erkennt, dass er seine Islamkonferenz besser gar nicht erst gestartet hätte.

Cerić, der Großmufti aus Sarajevo weiter:

First, Muslims have to understand Europe as a house of peace, not a house of war. Second, Muslims have to be clear that their minimum claim is to be free from social interference in their cultural life and that their maximum claim is for social recognition because of their positive contribution to the common good of European society as a whole. And thirdly, Muslims have to establish a single Muslim authority that can speak for both Islam as a world religion and Muslims as good citizens of Europe.

Erstens müssen Muslime verstehen lernen, dass Europa ein Haus des Friedens ist, kein Haus des Krieges. Zweitens muss ihre Minimalforderung sein, ohne störende soziale Einmischung ihre islamische Kultur leben zu können und ihre Maximalforderung, aufgrund ihres heilsamen gesamtgesellschaftlichen Beitrags für die Europäische Gesellschaft anerkannt zu werden. Drittens müssen Muslime eine einzige islamische Autorität etablieren, die sowohl für den Islam als Weltreligion sprechen kann als auch für die Muslime Europas als gute Staatsbürger.

Cerić verwendet einen tausend Jahre alten Binärcode, die Dualität aus der Dar al-Islam und der Dar al-Harb. Hier sei kein Haus des Krieges: Rührend aufmerksam, denn als Harbi dürfte mich jeder Muslim, islamrechtlich einwandfrei, totschlagen. Augenzwinkernd verkündet er mit dem Begriff „Haus des Friedens“ jedem Islamkundigen, Europa sei bereits dem Islamischen Staatsschatz zuzuzählen, islamisiertes Territorium. Die multikulturellen Deppen indes speist er mit demselben, doppelgesichtigen Satz ab mit einem sinngemäßen, „Euer Großmufti will Frieden!“ Bemerkenswert ist seine Forderung, „ohne Einmischung und Störung“ leben zu dürfen. Wir müssen ihm widersprechen: Nein, die Demokratien werden die übliche Gewalt in der islamischen Familie, die Prügelstrafen als Mittel der Kindererziehung und Koranschulpädagogik, die islamisch weltweit wohlwollend geduldete Frauenbeschneidung und die antisemitischen Sprüche in Moschee und Koranschule nicht dulden vielmehr durchaus stören. Und es ist ja wohl ein Witz, dass ein europäisches Imamat notwendig sein soll um den andernfalls allzu sprachlosen Muslimen eine staatsbürgerliche Stimme zu verleihen. Problem allerdings: Die staatsbürgerlich schafblöden Muslime Europas setzen sich gegen Cerić wahrhaftig nicht zur Wehr.

Der Großmufti, so ist zu befürchten, wird seine Vision einer islamischen Schreckensherrschaft recht ungehindert verwirklichen können. Die europäischen Moscheegemeinden, die einem Theokraten und Ironisierer der Demokratie wie Herrn Mustafa Cerić zu widersprechen in der Lage und willens sind, lassen sich an einer Hand abzählen. Da muss sich rasch etwas ändern. Ist es die Angst vor der Höllenstrafe, die nahezu jeden deutschen Muslim daran hindert, den Großmufti von Sarajevo als Gefahr für die Demokratie zu benennen? Oder ist es der antrainierte Hass auf die Kuffar?

Mustafa Cerić war Gründungsmitglied des europäischen Fatwa-Rates (European Council for Fatwas and Research, ECFR). Das ECFR möchte nach eigener Aussage ein Scharia-Recht formulieren, welches auf die kulturelle Moderne zugeschnitten ist. Mit dem Vorsitzenden Yusuf al-Qaradawi und der Beteiligung aus deutschem und niederländischem Sprachraum durch die vom Verfassungsschutz beobachtete Milli Görüş (IGMG) dürfen wir also in den nächsten Monaten und Jahren auf eine fleißige Fatwaproduktion gespannt sein.

Yusuf al-Qaradawi billigt Selbstmordattentate, hält Homosexuelle („100 Peitschenhiebe“, auch mal: „die Todesstrafe“) für abartig und islamrechtlich bestrafenswert, hält das Frauenkopftuch für verpflichtend („nur Gesicht und Hände sollen sichtbar sein“) und fordert eine Dominanz der Scharia im Allgemeinen und seiner Fatwas im Besonderen über jedes säkulare Recht. Der Ehemann darf, so al-Qaradawi, seine Frau schlagen („leicht, mit den Händen“), sollte diese sich gegen ihn auflehnen.

Vorsitzender des deutschen Kooperationspartners IGMG ist Osman Döring genannt Yavuz Çelik Karahan, der immerhin den Mord an drei christlichen Mitarbeitern in Malatya im April 2007 als „barbarischen Akt“ verurteilte. Den gefesselten Opfern eines religiösen Verlages waren die Kehlen durchschnitten worden wie auszublutendem Schlachtvieh. Einer der Vorgängerorganisationen der IGMG aber meinte 1986 in Bezug auf die ungläubigen europäischen Ureinwohner: „Der Europäer ist ein Atheist und Götzenanbeter, ein Wucherer, Kapitalist, Sozialist, Zionist, Kommunist und Imperialist, ständig brünstig und besoffen, ehebrecherisch und materialistisch. Er hat sich dem Teufel verschrieben. (5)“ Vielleicht sucht die IGMG ja noch ihre Identität.

Für uns Islamskeptiker ist dieses Zitat von 1986 sicherlich geradezu ein Leckerbissen. Als Sozialpädagoge frage ich mich allerdings, ob auch heute im demokratiehassenden Geist Erbakans Kinder und Jugendliche indoktriniert werden und, gegebenenfalls, wie denn diese radikalislamisch Indoktrinierten wieder zu entnazifizieren, pardon, zu resozialisieren sind. Lassen Sie uns hoffen, dass den anständigeren Muslimen Bosniens, Österreichs und der Bundesrepublik Deutschlands die Demokratie stets attraktiver erscheinen wird als das Kalifat oder Imamat.

Das Gottesgesetz der Scharia, wie sehr man es auch polieren und vergolden mag, wird mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau, der körperlichen Unversehrtheit, der religiösen und der an sie gebundenen sexuellen Selbstbestimmung sowie mit der Meinungsfreiheit stets kollidieren. Im Sinne dieses von Musharbash so gerne bagatellisierten Gottesgesetzes werden die Herren al-Qaradawi, Cerić und Döring (genannt Karahan) nun auch für Europa Fatwa um Fatwa produzieren. Von der kulturellen Moderne allerdings wird in ihrem Arbeitsbereich womöglich nicht viel übrig bleiben. Die der Erbakan-Doktrin von der gerechten Ordnung („adil düzen“) und der nichtigen Ordnung („batil düzen“) verpflichtete und an einer verstärkten Nichtintegration, Segregation und Gegengesellschaft der türkischstämmigen Muslime in Deutschland interessierte Organisation Milli Görüş wird das antidemokratische, das theokratische Gedankengut von al-Qaradawi und Cerić begierig aufsaugen.

Ein sadistischer Kriegsgott könnte mit seinem bosnischen Vertreter in Sarajevo eigentlich ganz zufrieden sein. Und die militanten und mysogynen Muslime werden sich einen kriegerischen, frauenfeindlichen Gott schaffen, um ihre fiebrige Seele, auf Kosten der Ex-Muslime, Dhimmis und demokratischen säkularen Muslime, im Gleichgewicht zu halten. Hadithe hin, Fatwas her. Wie auf Erden so im Himmel.

Ein aufmerksamer Zeitgenosse (6) prägte unlängst das Gleichnis des Kabelbinders (7), welches das zersetzende islamische Umweltverändern, die ätzende islamische Grenzfläche zur Dar al-Harb sehr treffend zeichnet. Der Kabelbinder, jene elastische Plastikschlinge mit schräger Rasterzahnung und stabilem, kantigem Kopf nämlich bewegt sich … immer nur in eine Richtung. Demokraten empört, dialogbereit. Islam bewegt sich nicht. Demokraten sauer, kompromissbereit. Umma bewegungslos. Demokraten machen ein Zugeständnis. Islam steht still. Demokraten wieder nervös … und so fort.

Das Bild vom Kabelbinder beschreibt den derzeitigen, von Ausnahmen abgesehen zum Scheitern verurteilten demokratisch-islamischen Dialog. Der Kabelbinder der Scharia bewegt sich nur in eine Richtung. Die Schlinge der Multikulturalität und der Dialogforen zieht sich zu.

Seit mehr als tausend Jahren: Islam verändert Nichtislam. Stillstand auf der einen Seite, Nachgeben auf der anderen. Da’wa trifft Dialog, Schäuble den KRM (8). Das von Herrn Cerić gepriesene Europa-Imamat begegnet der säkularen Gesprächsbereitschaft. Wir schuldzerknirschten Europäer sind ganz auf Toleranz und windigen Veränderungsprozess getrimmt, indes die Schergen der politischen Scharia vor Sadismus und frommer Lernverweigerung nur so glänzen. „Es geht immer nur in eine Richtung weiter“. Die meisten Kabelbinder lassen sich nur durch Zerstörung öffnen.

Tolerant bis naiv also redet man von „kultureller Vielfalt am Arbeitsplatz“ (9) oder „ethnischer Ökonomie“ (10). Die Europäische Union hat 2008 zum „Jahr des interkulturellen Dialogs“ ernannt (11).

Der Islam strebt nach totaler Herrschaft und damit gerade auch nach militärischer und politischer Dominanz. Der klassische und der derzeitige Islam können daher die Demokratie nicht wollen. Ein anderer Islam, etwa ein sich einer weltbürgerlichen Rationalität und damit Wissenschaftlichkeit freiwillig unterordnender Ijtihad-Islam oder ein sich auf Seelsorge beschränkender und auf jede politische Herrschaft bewusst verzichtender Sufi-Islam, der allerdings Menschen- und Frauenrechte erst einmal entdecken müsste, ein anderer als der politische Islam hat sich bislang als unerwünscht oder nicht überlebensfähig erwiesen. Säkulare Muslime wie Irshad Manji und Bassam Tibi versuchen, einem noch sehr utopischen, künftigen Islam eine solche Verträglichkeit mit der kulturellen Moderne, damit beispielsweise eine Demokratiefähigkeit, zugänglich zu machen. Mögen sie Erfolg haben.

Der politische Islam aber umschließt alle Kulturen seiner Umgebung. Wie ein Kabelbinder.

Jacques Auvergne

Quellen:

1

http://en.wikipedia.org/wiki/Imamah_(Shi%27a_doctrine)

2

http://en.wikipedia.org/wiki/Caliph

3

Iham, Fromme Flunkerei, bei Wikipedia unter: Taqiyya, dort: Diskussion

http://static.wikipedia.org/new/wikipedia/de/articles/t/a/q/Diskussion~Taqiyya_7096.html#Iham

4

Yassin Musharbash am 14 Mai 2008, SPIEGEL-online

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,553231,00.html

5

Islamische Gemeinschaft Milli Görüş

http://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Gemeinschaft_Milli_G%C3%B6r%C3%BC%C5%9F

6

„Hier in Deutschland läutet man mit solchem “Entgegenkommen” den Beginn einer gesellschaftlichen Veränderung ein: Die Gutmenschen denken, sie machen was Humanes, wenn sie sooo auf die türkischen Bürger zugehen.

Die türkischen Bürger werden aber stehen bleiben. Die Gutmenschen werden sich wieder auf sie zubewegen. Dieser Zyklus ergibt langfristig einen islamischen deutschen Gottesstaat. Diese Gutmenschen erkennen nicht, dass sie bestehende Werte einfach wegwerfen.

Der Islam und das Türkische werden immer mehr Einzug in den deutschen Alltag halten. Das Deutsche wird aber nicht Einzug in den türkischen Alltag der hier lebenden Türken halten. Es ist wie bei einem Kabelbinder: Es geht immer nur in eine Richtung weiter.“

Politically Incorrect, #37 RadikalDemokrat (15. Jun 2008 19:49)

http://www.pi-news.net/2008/06/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-jetzt-auf-tuerkisch/

7

Kabelbinder. Bei: Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Kabelbinder

8

http://de.wikipedia.org/wiki/Koordinierungsrat_der_Muslime

9

„Kulturelle Vielfalt am Arbeitsplatz“

http://www.vielfalt-als-chance.de/index.php?id=235

10

„Ethnische Ökonomie“

http://www.schader-stiftung.de/wohn_wandel/499.php

11

EU ernennt 2008 zum Jahr des interkulturellen Dialogs

http://www.interculturaldialogue2008.eu/333.html?L=1