محمد بن عبد الوهاب
Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb
Die Vorschriften Gottes
Islamverständnis (Rechtspraxis) der so genannten Wahhabiten und damit auch des Saudischen Königshauses sind einen Blick wert, geht es doch um den Hüter der zwei heiligen Moscheen (ḫādim al-ḥaramain aš-šarīfain) und damit um das Monopol auf den „eigentlichen“ Islam. Die mit vorangestellter Seitenzahl gekennzeichneten Stellen der Theologie des Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb entstammen dem Buch Muhammad b. ʿAbdalwahhāb, 1703-92, im Widerstreit: Untersuchungen zur Rekonstruktion der Frühgeschichte der Wahhābīya (Beirut 1993) der Islamwissenschaftlerin Esther Perkes(1). Hinzuziehung weiterer, mit vorangestelltem KT markierter Aussagen des Gelehrten aus dem Kitābu t-Tauḥīd (The Book of Tawheed, ins Englische von Sameh Strauch, deutsch von Abu Imran(2), auf bessere Lesbarkeit orientierte Glättung mancher Zitate sowie Kommentierung von Jacques Auvergne.
Nichtig oder verworfen heißt bāṭil. Wertlos, nichtig und ungültig ist nach der Scharia jede Handlung, die nicht deiner Annäherung (at-taqarrub, zu: qārib, nahe) an die Gottheit und damit dem Erregen des Wohlwollens Allahs dient, weshalb, sozusagen sicherheitshalber, alles Tun unter den Segen der Gottheit zu stellen ist, indem zuerst die Basmala ausgesprochen wird, das bismi-llāhi r-raḥmāni r-raḥīm.(3)
Wer die Sympathisanten des Theologen bin ʿAbd al-Wahhāb oder alle, die an der Bonner König-Fahd-Akademie als Lehrer (oder Schüler) tätig waren oder auch all jene so genannten Salafisten wie Muhamed Seyfudin Ciftci oder Pierre Vogel, die in Saudi-Arabien den Islam studierten, als Wahhabiten bezeichnet, wie das etwa der Leiter des Referats für Interreligiösen Dialog des Erzbistums Köln Werner Höbsch („60 Prozent der Scharia sind grundrechtsverträglich“) so gerne vornimmt, der ist daran interessiert, das Religionsverständnis der königlichen Dynastie der Āl Saʿūd als sektiererisch darzustellen und den Gesamtislam als harmlos.
Dass an den von Wissenschaftsrat (WR) oder Deutscher Islam-Konferenz (DIK) akzeptierten Gremien keine andere Scharia gelehrt wird als die saudi-arabische, weil es zwei Scharien oder sagt man Scharias ebenso wenig gibt wie zwei Mohammeds oder zwei Allahs, sagen der professionelle Islambeschwichtiger und Höbsch oder der den Dialog mit dem ECFR-Scheich Mustafa Cerić pflegende Laiendominikaner Thomas Lemmen der katholischen Basis nicht. Während Salafist Cerić beharrlich auf die Implementierung des islamischen Rechts im Personenstandsrecht bzw. Familienrecht hinarbeitet, lässt sich auf Kosten der Langbärte und Burkaheimchen um Pierre Vogel bestens Islamverherrlichung betreiben und sorgsam dosiert über die irgendwie kapitalistischen (Petrodollar) schrecklichen Wahhabiten schimpfen. Der Rechtsstaat hat weniger ein Wahhabismusproblem als ein Problem mit seinen Kulturrelativisten, mit seiner Scharialobby.
Werner Höbsch („60 Prozent der Scharia sind grundrechtsverträglich“) vermeidet auf seinen bischöflich bezahlten Dialogveranstaltungen kalkuliert, zum verbleibenden Prozentsatz zu sagen, vier Zehntel der Scharia seien nicht grundrechtsverträglich, denn dazu müsste er dem sinnsuchenden Publikum eine Begründung nachreichen und verlöre daraufhin seinen Einfluss beim Erzbistum Köln und bei der proislamistischen, in seinem Fall nicht zuletzt staatlich-iranischen Lobby. Im September 2009, so wurde berichtet, fand NRW-Verfassungsrichter Michael Bertrams den Mut zu einer klaren Stellungnahme in Bezug auf das Islamische Recht:
Der Islam und das islamische Recht, die Scharia, wiesen der Frau in nahezu allen Lebensbereichen einen niedrigeren Rang zu als dem Mann. Dies widerspreche sowohl dem Gleichheitsgebot als auch der Menschenwürde, dem höchsten Wert des Grundgesetzes.(4)
Für den Augenblick ist festzuhalten, dass die königshausorientierten, rechtlich urislamischen Wahhabiten und die orthopraktisch urgemeindlichen Salafisten zum Teil dieselben geistlichen Autoritäten anerkennen, Abd al-Aziz ibn Baz (1909–1999) und Muhammad Ibn Uthaimin (1925–2001) etwa werden gleichermaßen unter den sauditreuen Verherrlichern der urislamischen Rechtsfindung anerkannt wie unter den Kopisten des Alltags der Urgemeinde.
Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb, nach Stamm und Region genannt at-Tamīmī an-Naǧdī lehrte die Rückbesinnung auf die reine Religion von seinem Geburtsort ʿUyaina(5) sowie von Diriyya (ad-Dirʿīya) aus, einem heutigen Vorort von Riad (ar-Riyāḍ, wörtlich die Gärten).
Die vielleicht kühnste theologische Forderung der heute so genannten Wahhabiten an jeden muslimischen Menschen ist es, seine sunnitische Rechtsschule, ausgenommen vielleicht die hanbalitische, koranbasiert zu verwerfen. Soll und Haben des Islam würden, das Heil der Seele gefährdend, längst so weit auseinanderklaffen, dass gegenwärtig nur eine kleine Gruppe, die „Gemeinschaft“ (Ǧamāʿa) innerhalb des pflichtvergessenen Nenn-Islam der sittlichen, von Gott gewollten Lebensweise entspreche. Die hartnäckigen Verharrer bei den Normen der einzelnen maḏhab, der Rechtsschule, jedenfalls soweit die nichthanbalitischen drei großen maḏāhib betroffen sind, habe Allah mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dem Bereich der Ketzerei zuzuordnen. Dieser Mangel an islamischer Authentizität mache jede formal noch so korrekte Anwendung von Hidschab, Gebet und Wallfahrt oberflächlich, unecht und letztlich ungültig (bāṭil) und verspiele dem nicht zur Ǧamāʿa zurückfindenden Muslim die ewige Glückseligkeit.
Die längst vollzogene Abweichung der Nennmuslime vom wahren Islam, die verhängnisvollerweise in Form des Prinzips der gelehrigen Übereinstimmung, des Idschma‘ (iǧmāʿ(6), das mit ǧ-m-ʿ dieselbe etymologische Wurzel hat wie Ǧamāʿa) arbeitet, dürfe den Koranlesern aller Welt nicht länger verschwiegen werden. Authentische „Gemeinschaft“ sei gegen den Schlendrian des Jahrhunderte alten Konsensus der Fiqhwissenschaftler zu setzen, koranbasierte Dschamā’a gegen koranwidrigen Idschmā‘.
Die Idee von der Dschamā’a fand Nachahmer. Die vielfache, ein gutes Jahrhundert später durch Dschihadisten ergriffene Namensgebung als Ǧamāʿa, lässt sich auch durch die strenge Suche nach dem tauḥīd erklären, wie sie Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb für die „wahre Gemeinschaft“ forderte. Ein Beispiel von „Gemeinschaft“ finden wir in der vom ägyptischen, durch den in den USA lebenslang inhaftierten blinden Scheich Omar Abdel-Rahman (ʿUmar ʿAbd ar-Raḥmān) geistlich geleiteten, der Muslimbruderschaft entsprossenen al-Gama’at al-Islamiyya (Islamic Group, IG).(7) Eine weitere Dschamā’a ist die 1980 vom pakistanischen Scheich Mubarak Ali Gilani unter mehrheitlich afroamerikanischen Muslimen (Siedlung „Islamberg“ in Hancock, New York) gegründeten, in Pakistan mittlerweile verbotenen „Gemeinschaft der Verarmten“, der terrornahen Jamaat ul-Fuqra (JF).(8)
Ḥussain bin Ġannām († 1811) stammte aus der alten, neun Jahrhunderte früher von der schiitisch geprägten Sekte der Karmaten (Qarāmiṭa) beherrschten ostarabischen Oasensiedlung al-Aḥsāʾ (al-Ḥasā) und war einer der einflussreichsten Propagandisten der Ideen des im weitverzweigten arabischen Stamm der Banū Tamīmī(9) geborenen Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb. Dieser früheste Historiker der eigentlich nur von ihren Gegnern so genannten Wahhabiten schildert alle Ereignisse um den Puristen und Dogmatiker, als Augenzeuge lässt er seine als Tārīḫ Naǧd bekannt gewordene Chronik Rauḍat al-Afkār wal-Afhām fünf Jahre nach al-Wahhabs Tod enden, im Jahre 1797.
Chronist Bin Ġannām nennt, um wieder auf den eingangs erwähnten Begriff bāṭil zurückzukommen und das rigorose Islamdenken der Wahhabiten zu verstehen, die Feinde der Religion beim Namen Volk des Nichtigen (Ahl al-Bāṭil) oder Volk der Beigesellung (Ahl aš-Širk), dem er die von ihm oft schlicht „Gemeinschaft“ (Ǧamāʿa) genannten Gottesfürchtigen gegenüberstellt, das Volk des Eingottglaubens (Ahl at-Tauḥīd, Ahl at-Tauḥīd wal-Imān).
Deine Tauhidverhaftung ist von unschätzbarem, absolutem Wert:
KT. Wer auch immer mit Tauhid stirbt, der wird das Paradies betreten, wie auch immer seine Taten gewesen sein mögen.
Die sunnitische Fiqh-Elite, so stellt Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb im „Buch des Eingottglaubens“ (Kitāb at-Tauḥīd) fest, verdiene nach den von Allah selbst vorgegebenen Kriterien aus religiösen Gründen keinen Gehorsam:
37. Wer sich den ʿulamāʾ und den umarāʾ fügt, wenn sie verbieten, was Gott erlaubt hat, und wenn sie erlauben, was Gott verboten hat, der hat sie zu Herren [anderen als Gott, d. i. širk] genommen.
Schirk begeht jeder, der zur Bewertung einer Lebenslage oder Beurteilung einer Straftat etwas anderes als Koran und Hadith heranzieht, aber auch eine Furcht vor etwas anderem als Allah ist möglicherweise bereits Beigesellung, die Furcht vor Armut etwa, die in vorislamischer Zeit zur Tötung Neugeborener geführt hätte:
KT. Dass der Schirk die größte aller Sünden ist, und dass keine Tat von Allah angenommen wird, wenn in den Handlungen die Beigesellung eines Partners Allah gegenüber besteht.
Deine Existenzangst, morgen an Hunger zu sterben, zeigt deinen Mangel an Gottvertrauen (tawakkul).
Schwingt sich ein jeder Ulama, der etwas gestattet, was Mohammed untersagte oder wozu das vollkommene Wesen schwieg, oder der etwas verbietet, was Koran und Sunna nicht verbieten oder wozu sie schweigen, nicht gar zum Götzen auf?
Dem sei wie es wolle, gottesfürchtige Rebellion, frommen Ungehorsam kann und muss der Einzelne aus den Reihen der wahren Monotheisten, den bei Sure 37:137 aufgeschlagenen Koran in der erhobenen Hand, notfalls gegen hundert, gegen tausend Ulamas begehen, weiß Theologe bin Muḥammad ʿAbd al-Wahhāb:
37. [Selbst] der Einfache unter den al-muwaḥḥidūn (al-ʿāmmī min al-muwaḥḥidīn) behält [noch] die Oberhand über tausend der ʿulamāʾ dieser mušrikūn – so wie der Erhabene gesagt hat: ‚Unsere Heerschar wird über sie siegreich sein!‘ (37:137).
Die islamisch entscheidende Grenze zwischen Gläubigen und Ungläubigen verläuft vorrangig nicht zwischen Muslimen und Juden oder Muslimen und Christen, sondern zwischen den echten und den unechten Muslimen:
27, 28. Es ist unabdingbar notwendig, dass der tauḥīd mit dem Herzen (bil-qalb) vollzogen wird, das ist das Wissen (ʿilm), mit der Zunge (lisān), das ist das Wort (qaul) und durch die Tat (ʿamal), das ist die Durchsetzung von Geboten und Verboten. Wer irgendetwas davon nicht erfüllt, ist kein Muslim. …
Die Erforschung der mit dem tauḥīd verbundenen Fragestellungen ist für jeden Muslim verbindliche Pflicht (farḍ lāzim).
Bereits Ibn Taimīya differenzierte die islamische, die Annäherung an die Gottheit allein ermöglichende Praxis in Herzenswissen, Wort und Werk (qalb, lisān, qaul), ohne aber die Nichterfüllung einer dieser Dimensionen als Kriterium der Apostasie zu betrachten.
Dass tauḥīd dreierlei Einheit meint, die Unteilbarkeit Gottes (Allah), seines Gesetzes (Scharia) und seiner Gemeinde (Umma), ist, etwa mit Blick auf Pierre Vogel, nicht zu vergessen. Türkische Revivalisten aus dem Umfeld von Necmettin Erbakan verwenden zur Kennzeichnung der höllenwärts strebenden Lebensweise und Staatlichkeit das arabische nichtig (bāṭil) und warnen vor der Epoche des Wertlosen oder Periode der Verworfenheit (Batıl Düzen), gegen das die vor dem ewigen Feuer bewahrende, koranbasierte Lebensform und Justiz zu errichten ist, die ADİL DÜZEN.
Im Jahre 1744 schloss Muhammad ibn Saud (Muḥammad bin Saʿūd bin Muḥammad Āl Muqran, 1726–1765) in Diriyya (ad-Dirʿīya) ein Bündnis mit dem 41jährigen Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb: Ibn Saud versprach, in seinem künftigem Reich die wahhabitische Interpretation von Koran und Sunna als alleingültige durchzusetzen, ibn Abd al-Wahhab hingegen sicherte zu, den Herrschaftsanspruch des saudischen Königs religiös zu legitimieren.
Wahres Recht und politische Gerechtigkeit können im Islam nur von Koran und Sunna her abgeleitet werden. Die heilssichernde Identität zwischen Recht und Religion gilt es wiederherzustellen. Was die ungetreuen Ulama des Fiqh zerrissen haben, Justiz und Gotterkenntnis, muss wieder eins werden, auch die entartete hanbalitische Rechtsschule habe Praxis (maḏhab) und Geist des frommen Aḥmad bin Ḥanbal verraten und bedürfe einer Rückführung auf das hanbalitische Eigentliche.
Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb folgt bei diesem Aufruf zum Verweigern des persönlichen Rechtsgehorsams (taqlīd) der typisch islamischen Doppelgesichtigkeit des Grundsatzes Gutes gebieten, Schlechtes verbieten (al-amr bil-maʿrūf wan-nahy ʿani l-munkar, Koran 3:110) bzw. Muslimsolidarität bei Meidung der Nichtmuslime und ihrer Verhaltensweisen (al-walāʾ wal-barāʾa, gern begründet mit Koran 5:51) und aktiviert die Islampraxis der Dimensionen Wissen, Wort und Werk nicht nur auf Allahs Wohlgefallen hin, sondern auch zur Abwehr des mit Billigung des Schöpfers hier und heute sozial aktiven Teufels:
28. Es ist für jeden muslimischen Menschen Pflicht, sobald er den širk (Beigesellung) vorfindet oder auch denjenigen erkennt, der ihn begeht, ihn von ganzem Herzen zu verabscheuen (yubġiḍūh bi-qalbīh), sich mit seiner Zunge von ihm zu distanzieren (yaḫduluhū bil-lisānihi) und jeden zu verlassen, der den Missetäter mit Hand, Zunge oder mit dem Herzen nachfolgt.
Eine religiöse Kultur des Ekels ist zu etablieren. Die Nennmuslime und ihr teuflisches Tun in Stadt und Straßenzug identifizierend gilt es, das heranschleichende Heidentum abzuwehren sowie, falls zur Glaubensbewahrung notwendig, gleichsam eine lokale, zumindest aber mentale Hidschra (hiǧra, prophetische Auswanderung) vorzunehmen, um sehr rasch seine Stimme ertönen zu lassen und, wenn alles Ermahnen nichts hilft, Gewalt anzuwenden.
Vier Gruppen von Tauhidverweigerern gilt es, den kuffār zuzurechnen, wie Chronist Bin Ġannām uns das Wollen des Meisters berichtet:
29. Wer den Koran kennt, und trotzdem noch an Steine, Bäume und menschliche Wesen als an Teilhaber der Macht und Herrlichkeit Allahs glaubt,
wer die Beigesellung Frevel nennt, aber dennoch begeht, das ist schlimmer als das Tun der ersten Gruppe,
wer den tauḥīd praktiziert und den širk unterlässt und trotzdem den Beigeseller wertschätzt, auch der ist ein Ungläubiger (kāfir),
wer zwar tauḥīd praktiziert und širk unterlässt und auch niemanden liebt, der širk ausübt, aber in einer Stadt lebt, deren Bewohner dem tauḥīd feindselig gesonnen sind, und gleichwohl nicht aus dieser Stadt auswandern möchte, sondern die Anhänger des tauḥīd gemeinsam mit seinen Stadtbewohnern bekämpft und von seinem Vermögen dafür ausgibt, auch der ist ein Ungläubiger.
Wieder erleben wir den gespaltenen Kern des Islam: Eine solidarische Menschheit darf es nach Allahs Befehl nicht geben, jeder Muslim hat alle Sympathien den Rechtschaffenen, alle Antipathien den Tugendverweigerern zuzuordnen. Da ist es nur folgerichtig, dass ein noch so geringes Wohlwollen (ḥubb, wörtlich Liebe) für die mušrikūn den Schariapflichtigen ebenso zum kāfir werden lässt wie in Wort oder Tat geäußerte Missbilligung (karh) gegen die muwaḥḥidūn, die Bekenner der Einheit (von Gott, Gesetz und Gemeinde).
Flackernd erstrahlende Pax Islamica umgibt das Menschen sortierende, doppelte und gegenläufige Förderband männliche muslimischen Wohlverhaltens: Nach der die Menschen in Klassen unterschiedlichen Wertes einsperrenden Vorgabe „Lieben für Allah – Hassen für Allah“ ist der Nichtmuslim ebenso zu diskriminieren wie die unbotmäßige (freiheitlich-demokratisch lebende) muslimische Frau, die Sklavin des Mannes. Europas postsäkulare Wegbereiter des Islamischen Rechts wie Hans-Gert Pöttering und Horst Köhler bezeichnen diesen Kulturrassismus tatsachenwidrig als „im Kern friedliche Religion.“
Neben dem Inder Šāh Walīyullāh ad-Dihlawī (1703-1762) und dem Jemeniten aš-Šaukānī (1759–1834) war Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb (1703-1792) einer der ganz großen Kritiker der Existenz von verschiedenen islamischen Rechtsschulen, womit er der Intention Hanbals (780-855) treu folgte. Wenn wir ʿAbd al-Wahhāb als einen der Wegbereiter des zeitgenössischen Salafismus ansehen, müssen wir den Puristen und Prediger also einerseits als islamisches Kind seiner Zeit verstehen, jedenfalls als ein Segment in einem Gefüge von islamischen „Reformern“ (Verweigerern von Wissenschaftlichkeit und Weltbürgerlichkeit), zum anderen ist festzustellen, dass weder ad-Dihlawī noch aš-Šaukānī oder ʿAbd al-Wahhāb den Islam falsch verstanden haben.
Zweieinhalb Jahrhunderte nach dem Wirken des frommen Predigers hat der Islamismus die Form einer globalen Bewegung angenommen, ihre einflussreichsten Strömungen sind Deobandis, Tablighis und Muslimbrüder.
Inzwischen nämlich versuchen Deobandis (um Gelehrte wie Mufti Muhammad Taqi Usmani, ein Hanafit und zeitweiliger Richter am pakistanischen Federal Shariat Court (FSC)), Tablighis (man vergleiche den biographisch ein wenig Cat Stevens ähnelnden Ex-Popmusiker Junaid Jamshed, Tablighi und jetzt Händler Islamischer Kleidung,(10)) und echte oder einstige Muslimbrüder (Starprediger ʿAmr Muḥammad Ḥalmī Ḫālid, der vom saudischen Dschidda aus tätige ägyptische Gründer der Bewegung der Lifemakers(11)) die Spezies der Muslime von den Standards des Rationalen und der gleichen Rechte für Ungläubige und Frauen fernzuhalten. Ihre engagierte Rückkehr zum originalen Islam, ihren Revivalismus führen sie berechtigt auf ʿAbd al-Wahhāb, Ibn Hanbal und natürlich auf Mohammed zurück.
Scheich (Šaiḫ) ʿAbd al-Wahhāb hatte bereits zu Lebzeiten Kritiker, gegen die ihn Chronist Ḥussain bin Ġannām engagiert in Schutz nahm. Der Historiograph des Wahhabismus rückte den zuweilen leidvollen Lebensweg des Meisters in die Nähe eines Glaubensmartyriums:
198. Was Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb an Prüfung und Heimsuchung erduldete, was ihm an Üblem von jenen widerfuhr, die den hohen Rang des Ansehens (rifʿat aš-šaʾn) und die feste Verwurzelung (al-qadam ar-rāsiḫa) in der Wissenschaft für sich in Anspruch nahmen, als sie schon längst in die fitna verfallen waren – dabei verfuhr er nur gemäß der Verfahrensweise Gottes (sunnat Allāh) [gegenüber den Frevlern].
Die meisten, die diese Sünde begingen, gestanden sich selbst gegenüber ein, dass das, was der Šaiḫ gebracht hatte, die Wahrheit (ḥaqq) und das Richtige (ṣāwab) war, und sie erkannten, dass dies der unverfälscht und reine tauḥīd war; trotzdem aber folgten sie ihren Führern und verschmähten die Rückkehr zur Wahrheit, weil sie fürchteten, ihr Rang würde ihnen verloren gehen und sie würden ihrer weltlichen Dinge und ihrer Führerposition (dunyāhum wa-riʾāsatuhum) beraubt.
Sicherlich hatten weder Propagandaminister bin Ġannām noch Meister bin ʿAbd al-Wahhāb al-Tamīmī den Koran falsch gedeutet. Die Bereitschaft der koranbasierten Frauenfeinde und Kulturrassisten, sich als Kämpfer gegen Falschheit, Geldgier und Korruption zu stilisieren, beeindruckt immer wieder. Die Herabsetzung des Dhimmi und der Muslima ist Nebensache, worum es geht:
KT. Vor der ewigen Verdammnis im Feuer sicher zu sein
In der großen wahhabitischen Chronik Rauḍat al-Afkār wal-Afhām, die Tārīḫ Naǧd genannt wird, Geschichte des Arabischen Hochlandes, weist Ḥussain bin Ġannām auf die zum rechtleitenden Wort werdende, Allahs ewigen Glanz ungetrübt in die Finsternisse der Gegenwart hinein tragende spirituelle Lampe:
199. Als das Licht der Wahrheit aus seiner Rede aufleuchtete und der deutliche Beweis offenkundig wurde und die Vorschriften Gottes (aḥkām Allāh), die Allah der Schöpfung insgesamt zur Pflicht gemacht hatte, zutage traten, da waren die Herzen eines Teils der Feinde des Wissens aus Furcht heftig erregt und strebten zu einer Veränderung der klaren Wahrheit durch Anstachelung der Leute, an Irrtum und Lüge festzuhalten.
Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb, der bereits als Neunjähriger nicht nur den Koran auswendig rezitieren konnte, sondern auch die sechs kanonischen Hadithsammlungen, wusste, dass die überall lauernden Teufel den Menschen zur Kriegsführung gegen Allahs Gesetz und Gesellschaft bevorzugt mit den Verlockungen des Erotischen motivieren, weswegen schariatisch unzulässiger Sex mit schwerster Strafe zu belegen ist und alles, was zu ihm ermutigt, wie öffentlicher Austausch von Zärtlichkeiten, zu verbieten ist:
KT: Das Verbot zur Begehung schändlicher Sünden wie Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und alles, was dazu führt (Flirten, Küsse, Umarmungen, sich mit einem Angehörigen des anderen Geschlechts verabreden)
Der strenge Hanbalit und spätere Hoftheologe, der sich anlässlich eines Studienaufenthaltes bei der lebenslustigen Bevölkerung von Basra als Prediger gegen Tabak und Tanz derartig unbeliebt machte, dass er aus der Stadt geworfen wurde, betont, dass Allah selbst in Sure 6:82 Širk und Ẓulm gleichsetzt:
KT. Die da glauben und ihren Glauben nicht mit Ẓulm [Ungerechtigkeit und damit Unrecht, d. h. Schirk] vermengen, sie sind es, die Sicherheit haben und rechtgeleitet werden.
Das mit muẓlim, dunkel, finster, ẓalām, Finsternis, und ẓallām, Unterdrücker, sprachverwandte Ẓulm definiert die menschliche Gattung der Verworfenen als aẓ-Ẓālimūn (disbelievers, polytheists, wrong-doers). Diese Frevler sind zum Zwecke der Verabreichung von Peitschenhieben oder Steinwürfen der Religionspolizei zu überreichen.
In diesen Jahren belieben Islamverharmloser, den echten brutalen Islam mit dem aus der Drucktechnik bzw. grafischen Kunst stammenden Wort holzschnittartig zu belegen, die „Islamisten“, so wird uns nahegelegt, würden dem an sich guten Islam ebenso Unrecht antun wie die gleichheitsfeministisch oder sonstwie universell-menschenrechtlich argumentierenden Islamkritiker. Selbst Alice Schwarzer wurde Opfer des Zauberspruchs vom Holzschnitt, als Annemarie Rösch am 26.10.2010 in der Badischen Zeitung zur Scharia schwieg und feministische edle Wilde aus dem Orient loslegen ließ:
Sie beklagen, dass europäische Frauenrechtlerinnen die muslimische Religion und Gesellschaft allzu holzschnittartig darstellen und mit dem Gestus früherer Kolonisatoren muslimische Frauen darüber belehren, wie Emanzipation auszusehen habe.(12)
Die gerade ihre eigene Steinigung erlebende Insassin des Teheraner Evin-Gefängnisses oder die ihre Hochzeitsnacht mit einem 20- oder 25jährigen Muslim verbringende, am Vortag durch Mufti Dschemali Metscho religiös verheiratete nordgriechische Elfjährige interessiert es nicht, ob ihr Gesicht der Weltöffentlichkeit in mehr oder weniger gelungener ästhetischer Umsetzung als Xylographie oder mit Nachbearbeitung per Weichzeichner erscheint oder aber Life und in Farbe.
Schariafreundin Rösch ist ungebremst islamoptimistisch:
Der Islam ist wandelbar. Und das bedeutet auch, es kann ein Islam entwickelt werden, der in ein säkularisiertes Europa passt.(13)
Phuhh, noch so ein Exemplar der Gattung Schariafreund.
Bereits am 12.06.2010 durfte die interviewführende Annemarie Rösch in der Badischen Zeitung pauschal jeden Islamkritiker in die Nähe von Volksverhetzern und mental erkrankten Phobikern rücken (Zwischen Polemik und Diplomatie – Islam-Angst in Europa), auch damals fiel kein Wort zur Frauenentwürdigung der Scharia. Rösch, Fachfrau für Islamfurcht in Europa, orakelt über irgendwie frauenfreundliche und demokratiefähige, in ihrem Leitartikel vom am 03.11.2010 leider namentlich ungenannt bleibende islamische Theologen („ihre Stimmen werden jedoch gerne überhört, weil die alten Feindbilder im Westen eine differenzierte Sicht auf den Islam verhindern“) und übernimmt schon mal die Moderation zu einem Vortrag zu Bibel und Koran.(14)
Die Gelegenheit, mit Patrick Bahners über Necla Kelek her zu ziehen, lässt sich die Publizistin der Badischen im März 2011 nicht entgehen:
Verärgert ist Bahners darüber, dass die Islamkritiker bei seriösen Politikern Gehör finden.(15)
Dem rezensierten Schariafreund („Bahners rät in diesem Zusammenhang, man möge doch im Grundgesetz nachlesen. Dort nämlich wird freie Religionsausübung garantiert.“) mag man darlegen, dass das Verheiraten neunjähriger Mädchen durch den Wali Mudschbir oder das richterlich angeordnete Abhacken von Händen und Köpfen zwar praktizierte islamische Religion ist, aber hierzulande nicht ausgeübt werden darf (GG Art. 1 (1), Art. (2)).
Den vorläufigen Gipfel der Erhöhung von Schariarecht und islamischer Gegenmoderne erklomm die Kritikerin an Schwarzer und Kelek in ihrer Hommage an Aiman Mazyek:(16)
Beim früheren Vorsitzenden des Zentralrats, Nadeem Elyas, absolvierte er Islamstudien. Mazyek, der Sohn einer Freiburgerin und eines Syrers, steht für einen liberal-konservativen Islam.
Nanu, ist der Gynäkologe aus Eschweiler, der seine Doktorarbeit nicht finden kann, jetzt sogar zu einer höchsten schariawissenschaftlichen Instanz aufgestiegen?
Dem zweiten Herrscher der Āl Saʿūd war es 1773 gelungen, das Emirat von Riad zu erobern, das sich 27 Jahre lang gegen die saudischen Invasoren gewehrt hatte. Um die Stadt Taif (aṭ-Ṭāʾif) und, 1806, das islamische Zentralheiligtum Mekka zu erobern, brach ʿAbd al-ʿAzīz bin Muḥammad bin Saʿūd im Jahre 1801 den mit Ghaleb, dem Großscherifen von Mekka geschlossenen Friedensvertrag. Seit 1517 waren die türkischen Osmanen die offiziellen Herren der Stadt gewesen, deren Regentschaft erst vier Jahrhunderte später, 1916 offiziell beendet werden sollte, wenige Jahre vor der Abschaffung des Kalifats am 03.03.1924. Haschemit Ghaleb hatte sich das von 1788 bis 1813 von ihm ausgeübte Scherifat widerrechtlich angeeignet, das eigentlich seinem älteren Bruder Abd al-Muin zustand.
In den folgenden Jahrzehnten wurden immer einige Haschemiten als Geiseln am Istanbuler Sultanspalast gehalten, auch der zwischen 1916 und 1925 als König des Hedschas regierende Ḥusain bin ʿAlī war menschlicher Faustpfand des Sultans gewesen, bis er im Jahre 1908 vom Sultan als Großscherif für Mekka eingesetzt wurde. Das von Modernisierungsdiktator Atatürk und seinen Mitstreitern angeordnete Verbot des Kalifats wollte Ḥusain bin ʿAlī nicht akzeptieren und rief sich, wenig folgenreich, selbst zum Kalifen aus, was die Beduinenkrieger der Iḫwān, wörtlich Bruderschaft, als ketzerische Handlung bewerteten. Kalif Ḥusain bin ʿAlī musste etwa ein Jahr darauf vor diesen Beduinenkriegern aus dem Hedschas fliehen. Dem als Dschihad der Wahhabiten bekannten Eroberungsfeldzug der Iḫwān fiel ein Teil der Bevölkerung von Taif zum Opfer, die bewaffneten Kamelreiter betrachteten alle Nichtwahhabiten als Nichtmuslime und warfen den Saudis vor, die gotteslästerliche Technologie der Moderne zu nutzen: Automobile und Telegraphenstationen.(17)
Die zwischen 1911 und 1929 bestehende Religionsmiliz, die dem Herrscherhaus der Saʿūd um 1925 die bis heute ausgeübte Macht endgültig eroberte, wurde, nachdem sie Kaufleute überfiel und gegen einen zwischen dem Königshaus und dem Irak vereinbarten Friedensvertrag verstieß, für die Saudis selbst zum Problem und „musste“ ab 1929 niedergeschlagen werden, Hunderte von Angehörigen der Bruderschaft wurden getötet oder verdursteten in der Wüste.
Stammesangehöriger und direkter Nachkomme des Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb ist der amtierende saudi-arabische Großmufti ʿAbd al-ʿAzīz bin ʿAbdullāh Āl aš-Šayḫ, dessen Amtsvorgänger ʿAbd al-ʿAzīz bin ʿAbd Allāh bin Bāz (1910-1999) war, einer der wichtigsten der unter Salafisten verehrten Theologen.
Weil die Scharia der Frau keine Ungerechtigkeit bereitet, billigt Scheich Āl aš-Šayḫ die religiöse Verheiratung kleiner Mädchen, was, wie alles andere Tun und Lassen der so genannten Wahhabiten, fürwahr keine Neuerung (bidʿa) ist, sondern der echte, alte Islam.
Scheich Aal asch-Scheich stellt den Willen der Gottheit fest:
Unsere Mütter und Großmütter heirateten, als sie gerade zwölf Jahre alt waren … uns muss doch klar sein, dass das Islamische Gesetz der Frau keine Ungerechtigkeit auferlegt. Our mothers and before them, our grandmothers, married when they were barely 12 … we should know that Islamic law has not brought injustice to women.(18)
Der oberste Mufti und stellvertretende Justizminister irrt sich nicht und könnte sich auf seinen direkten Vorfahren Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb berufen:
KT. Dann nennt Allah die Rechte der Bezugspersonen [des Gläubigen] wie die seiner Frau, des reisenden Gefährten usw. … Die Anleitung zum Erfolg kommt von Allah.
Das islamische weibliche Heiratsalter beträgt neun Jahre (Mondjahre), gegen die göttlichen Familiengesetze aufzubegehren oder gegen den elterlichen Willen, heißt, den Islam anzugreifen, wahhabitisch gesprochen:
KT. Die Pflicht, den Eltern gegenüber Ehre zu erweisen und ihnen zu gehorchen – so lange dieses Allah und seinem Propheten gegenüber keinen Ungehorsam darstellt … die rechtmäßige Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Familienbande …
Was für den in Griechenland legal arbeitenden Kinderverheirater Mufti Cemali Meço oder für den die Verheiratung neunjähriger Mädchen billigenden Missionar Pierre Vogel der von göttlicher Geradheit (istiqāma) gebahnte Weg ins Paradies ist, der sexuelle Verkehr und sofern bereits möglich die Schwängerung der zwölfjährigen oder zehnjährigen Ehefrau,(19) ist für Angehörige des säkularen Rechtsstaates, muslimisch erzogen oder nicht, Kindesmissbrauch und Straftat.
Nicht der aus Sicht der deutschen Schariafreunde und anderen Grundrechtsüberwinder als Handelspartner bestens geeigneten Saudi-Arabische Staat, nicht das Phantom namens Wahhabismus nämlich will die Entwürdigung der Frauen und Nichtmuslime, sondern der Koran, der Islam, weshalb der erwähnte Verfassungsrichter Bertrams das vorletzte Wort habe:
Eine muslimische Lehrerin, die auf dem Tragen des islamischen Kopftuchs beharrt, bekennt sich deshalb nicht ohne Vorbehalt und widerspruchsfrei zu unserer Verfassung und unseren Werten.
Rheinland-Pfalz braucht endlich ein Gesetz zum Verbot des Lehrerinnenkopftuches in öffentlichen Schulen. Im nördlich angrenzenden, bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland ist der Minister für Arbeit, Integration und Soziales, Guntram Schneider („Wenn ein Kopftuch nicht aus politischen Gründen getragen wird, habe ich nichts dagegen“) daran zu hindern, das mühsam errungene Gesetz zum Verbot des im staatlichen Schuldienst islamischen Schleiers zu kippen.
Jacques Auvergne
(1) Muhammad b. ʿAbdalwahhāb, 1703-92, im Widerstreit: Untersuchungen zur Rekonstruktion der Frühgeschichte der Wahhābīya (Beirut 1993) Esther Perkes
Beiruter Texte und Studien, Bd. 56. Orient-Institut Beirut, Rue Hussein Beyhum, Zokak el-Blat, P.O.B. 11-2988, Beirut – Lebanon
http://www.orient-institut.org/Library/Files/Uploaded%20Files/BTS-List-August-2010.pdf
The Orient-Institut Beirut was established by Hans Robert Roemer in 1961, in a small apartment in Ras Beirut. Founded by the German Oriental Society (Deutsche Morgenländische Gesellschaft, or DMG), the insitute was funded by Germany’s Federal Ministry of Education and Research (Bundesministerium für Forschung und Technologie, or BMFT), along with various other charitable foundations, such as the Fritz Thyssen Foundation and the Volkswagen Foundation.
http://www.orient-institut.org/English/sub.aspx?pageid=436
Erika Glassen: In memoriam
HANS ROBERT ROEMER zum Gedenken
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/4580/pdf/Glassen_In_memoriam_Hans_Robert_Roemer.pdf
(2) Kitābu t-Tauḥīd. Ins Deutsche von Abu Imran, Überarbeitung Farouk Abu Anas.
http://books.google.de/books?id=1ypl0X8n8jYC&printsec=frontcover#v=onepage&q&f=false
Kitābu t-Tauḥīd. The Book of Tawheed, ins Englische von Sameh Strauch.
http://islamicweb.com/beliefs/creed/abdulwahab/
(3) Basmala, Bismillah
http://www.arabic-calligraphy.net/wp-content/uploads/2010/07/Basmala-the-Bismillah-phrase-Arabic-islamic-Calligraphy-5.jpg
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/2/2c/Bismillah.svg
Türkisch mit den Zwölf Imamen gegen die batıl düzen. TEVHİD ist der Tauhid, Ahiret das Jenseits, şirk der Polytheismus. Türkisch-schiitische Nusairier.
http://www.yaglidereliyiz.net/?&Bid=207628
(4) Verfassungsrichter Michael Bertrams wies auf die Rechtskollision zwischen kulturrassistischem Islamischem Recht und AEMR-basiertem Recht hin.
Evangelischer Pressedienst:
epd. Bertrams sagte, der Staat dürfe nur mit solchen Religionsgemeinschaften kooperieren und nur diejenigen fördern, welche die Grundlagen der freiheitlichen Ordnung vorbehaltlos bejahten und stärkten. „Eine muslimische Lehrerin, die auf dem Tragen des islamischen Kopftuchs beharrt, bekennt sich deshalb nicht ohne Vorbehalt und widerspruchsfrei zu unserer Verfassung und unseren Werten“, sagte der Präsident des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes und des Oberverwaltungsgerichts NRW. Das Beharren einer Frau auf dem Kopftuch schließe ihre Eignung für den Beruf der Lehrerin an einer staatlichen Schule aus.
http://www.epd.de/west/west_index_67813.html
pro. Christliches Medienmagazin, 04.09.2009
http://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft.html?&news[id]=2381&news[image]=1&news[action]=detail
(5) Der Geburtsort des geehrten Scheichs, al-’Uyaina im Wadi Hanifa, soll eine Solaranlage erhalten.
Nestled against the west wall of the Wadi Hanifa, 45 kilometers north of Riyadh (28 miles), the tiny villages of al-Jubaila and al-’Uyaina lie dreaming in the hot bright light of the Saudi Arabian sun, their 3,000 or so residents largely unaware that a new system of power generation is about to catapult them into the forefront of the solar age: a $16.5 million effort to provide the two villages with electricity through direct conversion of sunlight into electricity by using the world’s largest photovoltaic collector system.
http://www.saudiaramcoworld.com/issue/198105/saudi.arabia.and.solar.energy.a.special.section.htm
Al-Uyayna was the birthplace of Muhammad ibn Abd al-Wahhab. Al-Uyayna is located inside the narrow, dry river-bed of Wadi Hanifa.
http://uyayna.co.tv/
An Muhammad ibn Abdul Wahhab und das Tal Wadi Hanifa denkt der Finanzfachmann und Regierungsangestellte im Ruhestand Waleemnur aus Selangor, Malaysia.
http://nosousraa.blogspot.com/
(6) Idschma, iǧmāʿ, Konsensus, mehrheitsfähiges Urteil der anerkanntesten islamischen Gelehrten, elitäre Übereinstimmung nach Maßgabe von Koran und Hadith. Der Idschmā‘ ist nach Koran und Sunna sowie mit dem Qiyās (Konsensus) die vierte Quelle der gelehrigen Rechtsfindung der islamischen Sakraljurisprudenz (Fiqh)
http://de.wikipedia.org/wiki/Idschm%C4%81%CA%BF
“the unanimous doctrine and opinion of the recognized religious authorities at any given time”.
http://en.wikipedia.org/wiki/Ijma
(7) al-Dschama’a al-Islamiyya (Gama’at Islamiya), ermordete am 08.061992 Faradsch Fauda, einen gesellschaftskritischen ägyptischen Schriftsteller.
GlobalSecurity.org: Armed attacks against Egyptian security and other government officials, Coptic Christians, and Egyptian opponents of Islamic extremism. The group also has launched attacks on tourists in Egypt since 1992. Al-Gama’at claimed responsibility for the attempt in June 1995 to assassinate President Hosni Mubarak in Addis Ababa, Ethiopia.
http://www.globalsecurity.org/military/world/para/ig.htm
im Bild: Omar Abdel-Rahman (ʿUmar ʿAbd ar-Raḥmān)
http://www.algareda.com/wp-content/uploads/2011/04/915.jpg
Der Scheich beim Durchsetzen der Islamischen Ordnung
http://www.hanein.info/vb/imgcache/10/73447_hanein.info.jpg
(8) Scheich Gilani und die Jamaat ul-Fuqra (JF)
http://www.satp.org/satporgtp/countries/pakistan/terroristoutfits/jamaat-ul-fuqra.htm
Mubarak Ali Shah Gilani (Mubrik Ali Shah Jilani) is a Hanafi Sufi cleric from Pakistan and founder of the Muslims of the Americas organization. John J. Miller:
Al Fuqra — which means „the impoverished“ in Arabic — was founded in 1980 when Sheikh Mubarak Ali Gilani traveled from Pakistan to an African-American mosque in Brooklyn.
http://old.nationalreview.com/flashback/flashback-miller013102.shtml
19.02.2007, Douglas J. Hagmann:
http://homelandsecurityus.com/archives/1613
Welcome to Islamberg
http://homelandsecurityus.com/wp-content/uploads/2009/02/ibergwelcome.jpg
ebenfalls am 19.02.2007, Gates of Vienna:
http://gatesofvienna.blogspot.com/2007/02/jamaat-ul-fuqra-in-georgia-from-air.html
Mit dem Scheich das innere Raubtier zum Leben erwecken: I will train you to be tigers and lions
http://barenakedislam.files.wordpress.com/2011/05/gillani-crusade1.jpg?w=493&h=573
(9) Banu Tamimi (Banu Tamim)
http://en.wikipedia.org/wiki/Banu_Tamim
(10) Junaid Jamshed
Dil Dil Pakistan. King of Pop (Vital Signs)
Junaid Jamshed, clothing store J.J or J., selling Khaadis (a form of Kurta-Shalwar). Junaid Jamshed’s out lets are not only present in the major cities of Pakistan like Lahore, Karachi. Islamabad but also in various other cities like Gujraat, Jehlam, Mir Pur Khas etc.
http://thepakistaniboutiques.com/junaid-jamshed/
http://www.phonebook.com.pk/dynamic/companydetail.aspx?comp_id=42480
(11) Was Amr Khaled , ein populärer Fernsehprediger zur Zukunft Europas denkt
World renowned Egyptian Islamic preacher Amr Khaled says Muslims will become the majority in Europe within 20 years. He explains that 30 million Muslims already in Europe are having many children, while the white indiginous population & other non Muslims are having much smaller families on average. Amr Khaled says Muslims only need another 10 years to be firmly established.
(12) Verteidigerin des Glaubens Annemarie Rösch (Holzschnittartiger als gewollt) am 26.10.2010 in der Badischen Zeitung
http://www.badische-zeitung.de/kommentare-1/holzschnittartiger-als-gewollt–36969186.html
(13) Ähnliches gilt für die Neuzeit: In keinem der muslimisch geprägten Staaten ist die Scharia „das“ alleinige Gesetz. Wenn sie Eingang in Gesetzesbücher gefunden hat, so zumeist im Strafrecht oder im Familienrecht – und auch da nur in Auszügen und auch nicht in allen Ländern. … Der Islam ist wandelbar. Und das bedeutet auch, es kann ein Islam entwickelt werden, der in ein säkularisiertes Europa passt.
Badische Zeitung, 03.05.2005
http://www.europakolloquium.de/2005-05-03-badische-zeitung.htm
(14) Annemarie Rösch
http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/zwischen-polemik-und-diplomatie-islam-angst-in-europa–32140038.html
Fachfrau für Islamfurcht in Europa: Annemarie Rösch
http://www.badische-zeitung.de/kommentare-1/islamfurcht-in-europa-alte-feindbilder–37315362.html
Ahmad Milad Karimi im Gespräch. Der Koran und die Bibel. Freiburg, Badische Zeitung Haus – Moderation: Annemarie Rösch, In Diskussion mit Prof. Dr. Bernhard Uhde, 10. Februar 2010, 20.00 Uhr
http://www.redworks.info/milad_karimi/?VORTR%C4GE
(15) Rösch, durchaus schariakundig lobt Islamverherrlicher Bahners. Badische Zeitung 03.03.2011, das Tagesdatum des Kalifatsunterganges schafft Optimismus.
http://www.badische-zeitung.de/kommentare-1/streitschrift-wider-die-intoleranz–42075213.html
(16) Cheerleader Annemarie applaudiert dem Endspurt des Kalifats. Rösch: „Aiman Mazyek, der neue Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, setzt sich für mehr Integration ein.“
http://www.badische-zeitung.de/kommentare-1/im-visier-von-rechtsradikalen-und-islamisten–36055568.html
(17) By 1926 the Ikhwān were becoming uncontrollable. They attacked Ibn Saʿūd for introducing such innovations as telephones, automobiles, and the telegraph and for sending his son to a country of unbelievers (Egypt).
http://www.britannica.com/EBchecked/topic/282606/Ikhwan
(18) EXPRESS, Düsseldorf 12.06.2008. Barbara Kirchner:
An der griechischen Grenze zur Türkei werden Minderjährige (ein altes Gesetz erlaubt dies) mit Zustimmung der Eltern verheiratet (Anm.: kein altes Gesetz, sondern Allahs ewig junges islamisches Gesetz billigt die Kindbraut). Die Zwangsehen sind zwar selten. Da sie aber Griechenland als EU-Mitglied absegnet, sind sie auch in Deutschland gültig.
„Ein Skandal“, nennt das voller Empörung Diana Goldermann-Wolf vom Kinderschutzbund (Anm.: ja, der Islam ist skandalös). „Staatlich geförderter Kindesmissbrauch – so etwas darf es in Europa nicht geben und verstößt auch gegen die UN-Kinderrechts-Konvention.“ (Anm.: Warum stellt sich der Düsseldorfer Kinderschutzbund nicht eindeutig gegen die Scharia?)
Vollzogen werden darf eine solche Ehe in Deutschland nicht. Das ist Missbrauch von Kindern (Anm.: Nein, aus Allahgottes Sicht ist das kein Missbrauch, sondern Gebrauch von Kindern). 2005 stieß das Jugendamt erstmalig auf eine solche Zwangsheirat. Das Ehepaar erschien sogar mit übersetzter Heiratsurkunde bei der Behörde und wollte eine neue Steuerklasse beantragen.
Nach etlichen Überprüfungen landete der ungewöhnliche Fall beim Jugendamt. Die Familie des Mädchens zeigte sich einsichtig. Die Ehe wurde geschieden, das Mädchen nach Griechenland zurückgeschickt (Anm.: den originalen Islam ausweisen, ist das denn nicht Muslimfeindlichkeit, übler antimuslimischer Rassismus?). Dort will sie nun warten, bis sie über 14 Jahre alt ist (Anm.: in zehn bis zwölf Jahren kann sie ihre zehn bis zwölfjährige Tochter bei Mufti Metscho (Gümülcine Müftüsü Cemali Meço) religiös verheiraten lassen).
Seitdem achtet das Jugendamt verstärkt auf solche Fälle. Leiter Johannes Horn: „Wir gehen sensibel vor, machen den Leuten klar, dass eine sexuelle Beziehung verboten ist. Achten darauf, dass kein gemeinsamer Haushalt geführt wird.“ (Anm.: Wo bleibt der offene Protestbrief von Johannes Horn an die Athener Regierung, der die Abschaffung der Scharia im Familienrecht des EU-Mitgliedstaates fordert?).
http://www.express.de/regional/duesseldorf/zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby/-/2858/705568/-/index.html
(19) Ten-year-old girls are ready for marriage, according to Saudi Arabia’s most senior cleric.
Sheikh Abdul-Aziz Al Sheikh, the country’s grand mufti, told Al Hayat newspaper that those saying ten or 12-year-old girls are too young to marry are being ‘unfair’ to them.
http://www.dailymail.co.uk/news/worldnews/article-1115624/Its-injustice-NOT-marry-girls-aged-10-says-Saudi-cleric.html
· Inflation, Bankenkrise, Krieg — wohin steuern wir? · Vortrag von Ernst Wolff "München, 14. Mai 2023 — Die Welt…