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Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen unverzüglich aus dem Verkehr ziehen

Dezember 19, 2022

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An den Deutschen Bundestag

Sekretariat des Petitionsausschusses

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19. Dezember 2022

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Petition

Pet 2-20-15-2120-015042

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Petitionstext

Das Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen, beide erstellt vom Deutschen Grünen Kreuz in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, sind fehlerhaft und mangelhaft und daher unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen. Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass Grünes Kreuz und RKI die folgenden zwei Formulare, das

• AUFKLÄRUNGSMERKBLATT · mRNA · Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) – mit mRNA-Impfstoffen –

sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen

• ANAMNESE · mRNA · Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) mit mRNA-Impfstoffen

in ihrer bisherigen wie aktuellen Fassung nicht länger in Umlauf bringen dürfen, die bereits gedruckten Exemplare sind zu vernichten.

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Petitionsbegründung

Solange die „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“[1] nicht beantwortet werden können, erweisen sich Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den „mRNA-Impfstoffen“[2] als untauglich, unethisch, als Verstoß gegen GG Art 2 (2) (darin: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“, vgl. allerdings im Aufklärungsbogen „Einzelne Personen verstarben.“) und damit als grundrechtswidrig, als gesetzwidrig sowie als Verstoß gegen den Nürnberger Kodex (The Nuremberg Code is a set of ethical research principles for human experimentation created by the court in United States of America versus Karl Brandt, et al.). Dementsprechend ist in Deutschland derzeit zu einem sogenannten „mRNA-Impfstoff“ ein informed consent, das gebotene informierte Einwilligen, nicht möglich.

Die folgenden zehn Fragen erhielten in Kopie und mit der Bitte um eine eigene Beantwortung zwölf weitere Empfänger (s. Quellen), darunter Prof. Dr. Klaus Cichutek für das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Prof. Dr. Thomas Mertens für die Ständige Impfkommission (STIKO) und Dr. h.c. mult. Lothar H. Wieler für das Robert Koch-Institut (RKI). Im November 2022 waren die sinngemäß gleichen zehn Fragen an die Gesundheits-, Wissenschafts- und Justizminister der deutschen Bundesländer gegangen.

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Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA

1.) In welchen Zellen welcher Organe oder Gewebe soll nach der intramuskulären Injektion der modRNA (engl. nucleoside-modified messenger RNA, dt. Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA) die Bildung der Spikeproteine und die Immunantwort ausgelöst werden? Bitte aufschlüsseln nach BNT162b2 / tozinameran / Comirnaty und mRNA-1273 / elasomeran / Spikevax. Hat Ihre Behörde, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), sich dafür eingesetzt, dass diese Zielzellen bzw. dass die Bezeichnungen dieser Organe und Gewebe der Öffentlichkeit und Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht werden, insbesondere Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn nein, warum nicht?

2.) Kann ausgeschlossen werden, dass die Spikeproteine außerhalb der von Ihnen als Antwort zu Frage 1.) angegebenen Zellen gebildet werden? Falls Ja, auf Grundlage welcher wissenschaftlich gesicherten Daten kann dies ausgeschlossen werden? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax.

3.) Wie lange besteht Codierungsfähigkeit der modRNA im Körper der experimentell gentherapierten („geimpften“) Person? Kann diesbezüglich ausgeschlossen werden, dass dieses über Wochen oder Monate persistiert? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax. Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der deutschen Öffentlichkeit, den Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

4.) Nach welcher Zeit sollte sich, bitte aufschlüsseln nach tozinameran (Comirnaty) und elasomeran (Spikevax), die modRNA („mRNA“) aus den Lipidnanopartikeln spätestens im Körper der „geimpften“ Person abgebaut haben? Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

5.) Ist sichergestellt, dass sich das Spikeprotein, das in den transfizierten Zellen der geimpften Person gebildet wird, ausschließlich in die Membranen der betroffenen Zellen einbaut und nicht löslich im Körper zirkuliert? Bitte aufschlüsseln nach Comirnaty und Spikevax.

6.) Womit ist sichergestellt, dass die verschiedenen Lipidnanopartikel, bei tozinameran / Comirnaty sind es ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin, in der beworbenen Nanogröße bleiben und nicht möglicherweise im Körper, etwa in den Körpergefäßen, zu größeren Lipidtropfen fusionieren?

7.) Wie ist die Halbwertszeit der Lipidnanopartikelkomponenten im Körper? Wie schnell werden diese abgebaut und metabolisiert oder ausgeschieden? Bitte aufschlüsseln nach jedem einzelnen der LNP (beispielsweise ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin) sowie einerseits nach Comirnaty und andererseits nach Spikevax.

8.) Wie viele Lipidnanopartikel (LNP) sind in einer Dosis der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz tozinameran, Comirnaty einerseits und in der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz elasomeran, Spikevax andererseits enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Chargen bzw. Dosen des gleichen experimentellen Produkts („Impfstoff“)? Haben Sie die Öffentlichkeit, die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von Lipidnanopartikeln in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

9.) Wie viele modRNA-Sequenzen sind in einem LNP enthalten und wie groß ist die Schwankungsbreite, in Bezug auf Comirnaty einerseits und andererseits auf Spikevax? Haben Sie die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von modRNA-Sequenzen in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

10.) In welcher der vier Formen, diese sind uRNA (optimierte Uridin-basierte mRNA), modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA), saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA), liegt die Ihrerseits der Bevölkerung Deutschlands verbissen und ohne nachprüfbare Argumente empfohlene „Schutzimpfung mit mRNA“ vor, in Bezug auf die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz tozinameran (Comirnaty) einerseits und die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz elasomeran (Spikevax) andererseits? Sieht Ihr Haus, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Gesundheitsrisiken in Bezug auf eine Anwendung von saRNA (selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (transamplifizierende mRNA), sieht es insbesondere eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn ja, wie will Ihr Haus diese Risiken beseitigen bzw. die Öffentlichkeit, alle Menschen in Deutschland über diese Risiken oder Gefahren in Kenntnis setzen?

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Die zehn Punkte des Nürnberger Kodex

(Stellungnahme des I. Amerikanischen Militärgerichtshofes über „zulässige medizinische Versuche“)

1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, Irreführung, Nötigung, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Einschränkung oder des Zwanges, von ihrer Wahlfreiheit Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.

2. Der Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.

3. Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.

4. Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.

5. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.

6. Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.

7. Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.

8. Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.

9. Während des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.

10. Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, dass eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.

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Informiertes Einwilligen

Nach § 630d BGB ist der Behandelnde verpflichtet, vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Der Behandelnde muss den Patienten, nachdem er ihn vorher in verständlicher Weise ordnungsgemäß aufgeklärt hat, ausdrücklich und unmissverständlich fragen, ob er in die Maßnahme einwilligt.  Die wirksame, das heißt informierte Einwilligung, ist für den Behandelnden die Rechtfertigung für eine mit der Behandlung verbundene Körperverletzung, so dass die körperverletzenden Behandlungsmaßnahmen, soweit sie von der Einwilligung abgedeckt sind, weder zu einer strafrechtlichen noch deliktischen Haftung des Behandelnden führen.

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§ 630d – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 630d Einwilligung

(1) 1 Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. 2 Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung nach § 1901a Absatz 1 Satz 1 die Maßnahme gestattet oder untersagt. (…)

(2) Die Wirksamkeit der Einwilligung setzt voraus, dass der Patient oder im Fall des Absatzes 1 Satz 2 der zur Einwilligung Berechtigte vor der Einwilligung nach Maßgabe von § 630e Absatz 1 bis 4 aufgeklärt worden ist.

(3) Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden.

§ 630e Aufklärungspflichten

(1) 1 Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. 2 Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. 3 Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, (…)

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Skandalöse Versäumnisse der letzten zwei bis drei Jahre müssen juristisch aufgearbeitet werden, denn das Aufklärungsmerkblatt nicht anders als der Anamnese- und Einwilligungsbogen zu tozinameran (BNT162b2, Comirnaty) oder elasomeran (mRNA-1273, Spikevax) hätten die Antworten zu den „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“ enthalten müssen nicht irgendwann nachdem, sondern bevor den ersten Menschen die nicht erforderliche und schädliche oder tödliche experimentelle Gentherapie mit einer modRNA („mRNA“) verabreicht worden ist.

Seit Jahrtausenden kommen Menschen und Coronaviren erfolgreich miteinander aus. Das vergleichsweise harmlose, keinesfalls als neuartig (engl. novel) zu bezeichnende Betacoronavirus von 2019 nutzten Big Pharma und Investoren als willkommenes Alibi, das Menschheitsverbrechen und globale Medizinverbrechen war jahrelang vorbereitet worden.

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„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (…) In Absatz 4 werden nach dem Wort „Antigene“ die Wörter „oder rekombinante Nukleinsäuren“ eingefügt und der Punkt am Ende durch die Wörter „und, soweit sie rekombinante Nukleinsäuren enthalten, ausschließlich zum Schutz vor Infektionskrankheiten bestimmt sind.“ ersetzt.“

(16.03.2009, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/12256 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Inhaltsgleich in Bundesrat Drucksache 171/09 vom 20.02.2009.)

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Die eine Nukleosid-modifizierte mRNA (modRNA) enthaltenden experimentellen Substanzen („Impfstoffe“) verbleiben nicht in den Nähe der Einstichstelle, sondern erreichen ebenso wie die anschließend im gentherapierten („geimpften“) Körper gebildeten nichtnatürlichen, dem viralen Stachelprotein nachempfundenen Spikeproteine potentiell jede Körperzelle, nennen wir nur die Zellen in den Lymphknoten, die Endothelzellen (Gefäßauskleidung), die Zellen von Herzmuskel, Milz, Nebennieren, Gonaden und Gehirn.

Bei einer Schwangeren gelangen die gentechnischen Substanzen auch in die Körperzellen des Ungeborenen, welches durch die modRNA („mRNA“) ohne Not getötet werden kann. Am ungeborenen Nachwuchs „geimpfter“ trächtiger Laborratten zeigen sich „verformte Rippen und Rippenverdickungen“ (wavy ribs, rib nodules),[3], das Ungeborene hat eine Knochenschädigung erlitten, was beim mit modRNA gentherapierten ungeborenen oder neugeborenen Menschenkind vielleicht bald ebenfalls zu sehen sein wird, allein diese weitere Gefahr ist auch ein weiterer und besonders schlimmer Bruch des am 19. und 20. August 1947 bekundeten Nürnberger Kodex (Nuremberg Code), der Stellungnahme des Ersten Amerikanischen Militärgerichtshofes über „zulässige medizinische Versuche“.

Auch im zweiten Trimenon (Schwangerschaftsdrittel) an Schwangere die nicht erforderlichen Substanzen Comirnaty oder Spikevax zu verabreichen ist ein Verbrechen, das sofort gestoppt werden muss.

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„Die bisher vorliegenden Sicherheitsdaten stellen keine Sicherheitsbedenken nach mRNA-Impfung dar. Die Daten liefern keine Hinweise auf das gehäufte Auftreten von schweren schwangerschaftsassoziierten unerwünschten Wirkungen (UAW) bei der Mutter und bei dem Fetus bzw. dem Neugeborenen; insbesondere nicht von Aborten bis zur 19. Schwangerschaftswoche, Frühgeburten, Totgeburten oder Malformationen.“

„Eine Risiko-Nutzen-Abwägung unter Berücksichtigung der aktuellen Datenlage spricht für eine allgemeine Impfempfehlung von ungeimpften Schwangeren ab dem 2. Trimenon.“

(STIKO. Impfung bei Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch (Stand: 06.10.2022))

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„Die STIKO spricht eine Impfempfehlung für ungeimpfte Schwangere ab dem 2. Trimenon sowie für ungeimpfte Stillende aus. Die STIKO empfiehlt die Grundimmunisierung mit zwei Dosen des COVID-19 mRNA-Impfstoffs Comirnaty (BioNTech/ Pfizer). Schwangere sollen unabhängig von ihrem Alter mit Comirnaty und nicht mit Spikevax oder Nuvaxovid geimpft werden. Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon durchgeführt werden. Eine akzidentelle COVID-19 Impfung im 1. Trimenon der Schwangerschaft ist keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.Stillenden wird eine COVID-19-Impfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs im Abstand von 3-6 (Comirnaty) bzw. 4-6 Wochen (Spikevax) empfohlen. Stillende unter 30 Jahren sollen mit Comirnaty geimpft werden. (…) Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung, diese Empfehlung gilt auch für Schwangere ab dem 2. Trimenon, für Stillende und allgemein für Frauen im gebärfähigen Alter. (…) Allen Schwangeren, die bereits 2 immunologische Ereignisse hatten (z. B. abgeschlossene Grundimmunisierung), soll unabhängig vom Alter ab dem 2. Trimenon eine 1. Auffrischimpfung, vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer, im Abstand von mindestens 6 Monaten zur letzten Impfstoffdosis angeboten werden, auch wenn für diese Gruppe bisher keine Daten zu einer Auffrischimpfung vorliegen. (…) Frauen im gebärfähigen Alter unter 30 Jahren sollen, wie alle Personen unter 30 Jahren, mit Comirnaty geimpft werden, da es in dieser Altersgruppe Hinweise gibt, dass das Risiko des Auftretens einer Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung nach Impfung mit Spikevax höher ist als nach Comirnaty. Auch enge Kontaktpersonen von Schwangeren sollten sich gemäß Impfempfehlung gegen COVID-19 impfen lassen. Stand: 11.10.2022.“

(STIKO. Impfung bei Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch (Stand: 11.10.2022))

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Stillende Frauen und die experimentelle sogenannte „Impfung“ gegen das Coronavirus.

„Wenige stillende Mütter berichteten eine blaue oder blau-grüne Verfärbung ihrer Milch.“

Nursing mothers experienced minimal disruption of breastfeeding after vaccination although a few reported to blue or blue-green discoloration of their milk.

Drugs and Lactation Database (LactMed) [Internet]. Bethesda (MD): National Institute of Child Health and Human Development; 2006-. COVID-19 Vaccines. [Updated 2022 Nov 30].

ncbi.nlm.nih.gov/books/NBK565969

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„Fünf Frauen beobachteten eine Veränderung der Farbe der Milch (blaugrün).“

five women observed a change in the color of milk (blue-green)

Dr. Ramya Dwivedi, Ph.D.Apr 29 2021. Study of 180 breastfeeding mothers after mRNA COVID-19 vaccination.

news-medical.net/news/20210429/Study-of-180-breastfeeding-mothers-after-mRNA-COVID-19-vaccination.aspx

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Zum Thema modRNA-Gentherapie („mRNA-Impfstoff“) für Mütter in der Stillzeit meint die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO)

Sicherheit der Impfung in der Stillzeit: Bisher gibt es nur wenige Studien zur Sicherheit von mRNA-Impfstoffen gegen COVID-19 für das Kind nach Impfung der Mutter in der Stillzeit. In diesen Studien wurde kein bzw. nur ein minimaler Transfer von mRNA des Impfstoffes in die Muttermilch nachgewiesen. Aufgrund von in der Muttermilch und im Magen-Darm-Trakt des Kindes vorkommenden Ribonukleasen (Nukleasen, die RNA-Moleküle spezifisch abbauen), ist anzunehmen und plausibel, dass mögliche Impfstoff-mRNA sehr schnell bereits in der Muttermilch bzw. noch im Magen-Darm-Trakt des Kindes abgebaut werden. In den bisherigen Studien traten keine schweren unerwünschten Nebenwirkungen bei Stillenden oder deren Kindern nach der Impfung auf.  Auf dieser Grundlage empfiehlt die STIKO allen ungeimpften Stillenden die Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff gegen COVID-19 während der Stillzeit, sowie eine Auffrischimpfung mit einem Omikron-angepassten mRNA-Impfstoff.

(Impfung bei Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch. (STIKO. Stand: 11.10.2022.))

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Ungeachtet des 2009, gesundheitlich riskant und im Sinne von Big Pharma erfolgreich, abgeänderten Arzneimittelgesetzes (Änderung § 4 AMG vom 23.07.2009)[4] muss jedem Teilnehmer am nicht erforderlichen Großversuch COVAX („Corona-Schutzimpfung“)  erläutert werden, dass die Körperzellen, die Körperorgane, der gesamte Körper einer Gentherapie unterzogen wird, die ihn, oder als Mutter oder Vater sein „geimpftes“ Kind, schädigen und vielleicht töten wird.

Ebenfalls öffentlich und vor allem auch über ein, seinen Namen erst dann verdienendes, Aufklärungsmerkblatt muss informiert werden, wie diese nicht erforderliche, angeblich aber ungeheuer wichtige „Immunisierung durch mRNA-Impfung“ funktioniert. Sehr viele … wie viele, und in welchen Organen? … Zellen des mit modRNA experimentell Behandelten erzeugen etwas, was sie von Natur aus nicht herstellen würden und zeigen an ihrer Oberfläche die entfernt naturähnlichen toxischen Spikeproteine sowie die einen Alarm der menschlichen Immunabwehr auslösenden Abfallprodukte, auch letztere gleichsam vor der Tür der Zelle abgelegt. Fremdeiweiß aber will und muss der Körper loswerden und wird die dazugehörigen Zellen vernichten. Folgerichtig wird die vom Körper als „fremd“ bewertete gentherapierte Zelle zerstört. So zerstörerisch „funktionieren“ (in Anführungszeichen) die sogenannten „mRNA-Impfstoffe“ und ein Aufklärungsmerkblatt darf diese offensichtlich unangenehme Tatsache nicht angestrengt verschweigen.

Funktionieren in Anführungszeichen, eine nennenswert erhöhte mukosale Immunität (Schleimhautimmunität) lässt sich so nicht erreichen. Nicht nur ist ein Impfen gegen Coronaviren nie erforderlich, das Staatsprogramm „Corona-Impfkampagne“ hat versagt, ist ein Flop, das Milliardengeschäft für wenige bleibt ein gigantischer Betrug im Sinne einer Umverteilung vom Mittelstand zu den Konzernen. Für die hinters Licht geführten vielen „Geimpften“ oder deren Angehörige ist nichts geblieben als der gesundheitliche modRNA-Schaden oder modRNA-Tod, den führende Pandemiebewegte gerne zu „Long Covid“ oder „an Corona gestorben“ umdeuten.

„So entsteht eine schützende Immunantwort.“ (RKI.)

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„Die mRNA-Impfstoffe enthalten eine „Bauanleitung“ für einen einzigen Baustein des Virus (das sogenannte Spikeprotein), aber keine vermehrungsfähigen Impfviren. Deshalb können die Impfstoffe die Erkrankung nicht auslösen. Geimpfte können auch keine Impfviren auf andere Personen übertragen. Die in den Impfstoffen enthaltene mRNA wird nach der Impfung nicht in das menschliche Erbgut eingebaut, sondern nach Eintritt in die Zellen „abgelesen“, woraufhin diese Zellen dann das Spikeprotein selbst herstellen. Die so vom Körper des Geimpften gebildeten Spikeproteine werden vom Immunsystem als Fremdeiweiße erkannt; in der Folge werden Antikörper und Abwehrzellen gegen das Spikeprotein des Virus gebildet. So entsteht eine schützende Immunantwort.“

AUFKLÄRUNGSMERKBLATT · mRNA · Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) – mit mRNA-Impfstoffen –

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Alles Wesentliche fehlt, riskante Halbwahrheiten und lebensgefährliche Substanzen bleiben. Als Deutsches Grünes Kreuz, Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut (RKI), Berlin, so etwas im eigenen Aufklärungsmerkblatt und zur Frage „Was sind mRNA-COVID-19-Impfstoffe?“ zu schreiben, reicht zu einem Befähigen oder Fähigwerden zum informierten Einwilligen (informed consent) nicht aus angesichts der Tatsache, dass auch durch das nicht erforderliche Experiment einer modRNA-Gentherapie („mRNA-Impfstoffe“) zerstörte Zellen in Herzmuskelgewebe oder Gehirn nie mehr neugebildet werden können.

Das nicht erforderliche Experiment, auch diese beiden Bedeutungen und Tatsachen, Nichterforderlichkeit und Experimentcharakter, müssen innerhalb eines seinen Zweck, mithin aufklärerisch und menschenfreundlich, erfüllenden Aufklärungsmerkblatts optisch prägnant und unzweideutig vorangestellt werden. Erstens, dass die seit dem 27. Dezember 2020 ausgeführte globale Raserei millionenfacher und milliardenfacher Injektionen nach dem Modell COVAX, in Deutschland sagt man „Corona-Schutzimpfung“, ein Humanexperiment ist. Ein Großversuch, der, zweitens, nicht nötig gewesen ist.

Auch nach zwei Jahren „Impfung“ sind die modRNA-Gentherapien („mRNA-Impfstoffe“) schlicht nicht erforderlich und schädigen oder töten. Die Angsterweckung des Jahres 2020 vor einem schlimmen Krankheitserreger diente nicht der Gesundheit. Niemand benötigt zum Schutz vor Coronaviren eine Impfung.

Sowohl der Öffentlichkeit als auch, etwa in einem Aufklärungsmerkblatt, dem einzelnen Bürger muss die Tragweite einer Zelltherapie oder Gentherapie verdeutlicht werden. Eine Gentherapie, die seit zwei Jahren nach allerlei Panikmache („Bergamo“, „New York“) und experimentell, anders gesagt im Blindflug eingesetzt worden ist zur unnötigen Prophylaxe gegen einen einzigen von vielen Erregern typisch saisonaler Infektionskrankheiten der Atemwege. Das Wort „mRNA-Impfung“ führt die Bürger hinters Licht.

Beispielsweise als Arzt oder auch als Politiker weiterhin von „Impfung gegen Corona“ zu reden oder als Mitarbeiter für die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD, Fachbereich WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dokument WD 9 – 3000 – 116/20 vom 25. Januar 2021) einseitig optimistisch über „Impfstoffe gegen COVID-19“ und „mRNA-Technologie“ schreiben zu lassen und sich dabei hinter dem 2009 geänderten Arzneimittelgesetz (AMG) zu verstecken, ist unredlich und gefährdet für die Menschen in Deutschland Gesundheit und Leben.

Um was es beim mit Harmlosigkeit maskierten, familiär-altvertraut klingenden Wort „Impfen“ schon eher geht, sagte vor 14 Monaten ein Mitglied des Vorstands der Bayer AG, der Leiter der Division Pharmaceuticals.

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„Ultimately, the mRNA vaccines are an example for that Cell and Gene Therapy. I would like to say, if we had surveyed, two years ago, in the public, would you be willing to take Gene or Cell Therapy and inject it into your body, we would have probably had a 95% refusal rate. I think this pandemic has also opened many people’s eyes to innovations in a way that was, maybe, not possible before.“

„Letztlich sind die mRNA-Impfstoffe ein Beispiel für jene Zell- und Gentherapie. Wenn wir vor zwei Jahren eine öffentliche Umfrage durchgeführt hätten: „Wären sie bereit, eine Gen- oder Zelltherapie anzunehmen und diese sich in Ihren Körper injizieren zu lassen?“, hätten wir wahrscheinlich eine Ablehnungsquote von 95 Prozent gehabt. Meines Erachtens hat diese Pandemie vielen Menschen in Bezug auf Innovationen in einer Weise die Augen geöffnet, die vorher vielleicht nicht möglich war.“  

— Stefan Oelrich am 24.10.2021 in Berlin auf dem Weltgesundheitsgipfel / World Health Summit (WHS). KEY 01 – Opening Ceremony – World Health Summit 2021 youtube.com/watch?v=OJFKBritLlc&t=5378s (Oelrich ab h 1:29:38). Eigene Übersetzung.

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Die global entworfene Injektionskampagne COVAX erfolgt blindwütig und aus zweierlei Gier, sie wird angetrieben durch eine buchstäblich über Leichen gehende technikverliebte oder transhumanistische Neugier sowie aus Beutegier nach Daten und Renditen. Wem Allgemeinwohl und wissenschaftliches Arbeiten wichtig sind, der wird da nicht mitmachen.

Das Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen für die COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff sind unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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Q u e l l e n

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„Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“

am 28.11.2022 an Herrn Prof. Dr. Karl Lauterbach als den Bundesminister für Gesundheit sowie „in Kopie und mit der Aufforderung um eine eigene Beantwortung dieser zehn Fragen (kein Weiterreichen)“ an

• Prof. Dr. Klaus Cichutek für das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

• Prof. Dr. Thomas Mertens für die Ständige Impfkommission (STIKO)

• Dr. h.c. mult. Lothar H. Wieler für das Robert Koch-Institut (RKI)

• Prof. Dr. med. Jürgen May für das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM)

Bettina Stark-Watzinger für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Otmar Wiestler für die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren

• Prof. Dr.-Ing. Reimund Neugebauer für die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung (Fraunhofer)

• Prof. Dr. Martin Stratmann für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (MPG)

• Prof. Dr. med. Karl Broich für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

• Prof. Dr. med. Jürgen Windeler für das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

• Generalbundesanwalt Peter Frank für den den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

• Dr. jur. Marco Buschmann für das Bundesministerium der Justiz (BMJ)

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Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA

1.) In welchen Zellen welcher Organe oder Gewebe soll nach der intramuskulären Injektion der modRNA (engl. nucleoside-modified messenger RNA, dt. Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA) die Bildung der Spikeproteine und die Immunantwort ausgelöst werden? Bitte aufschlüsseln nach BNT162b2 / tozinameran / Comirnaty und mRNA-1273 / elasomeran / Spikevax. Hat Ihre Behörde, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), sich dafür eingesetzt, dass diese Zielzellen bzw. dass die Bezeichnungen dieser Organe und Gewebe der Öffentlichkeit und Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht werden, insbesondere Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn nein, warum nicht?

2.) Kann ausgeschlossen werden, dass die Spikeproteine außerhalb der von Ihnen als Antwort zu Frage 1.) angegebenen Zellen gebildet werden? Falls Ja, auf Grundlage welcher wissenschaftlich gesicherten Daten kann dies ausgeschlossen werden? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax.

3.) Wie lange besteht Codierungsfähigkeit der modRNA im Körper der experimentell gentherapierten („geimpften“) Person? Kann diesbezüglich ausgeschlossen werden, dass dieses über Wochen oder Monate persistiert? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax. Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der deutschen Öffentlichkeit, den Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

4.) Nach welcher Zeit sollte sich, bitte aufschlüsseln nach tozinameran (Comirnaty) und elasomeran (Spikevax), die modRNA („mRNA“) aus den Lipidnanopartikeln spätestens im Körper der „geimpften“ Person abgebaut haben? Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

5.) Ist sichergestellt, dass sich das Spikeprotein, das in den transfizierten Zellen der geimpften Person gebildet wird, ausschließlich in die Membranen der betroffenen Zellen einbaut und nicht löslich im Körper zirkuliert? Bitte aufschlüsseln nach Comirnaty und Spikevax.

6.) Womit ist sichergestellt, dass die verschiedenen Lipidnanopartikel, bei tozinameran / Comirnaty sind es ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin, in der beworbenen Nanogröße bleiben und nicht möglicherweise im Körper, etwa in den Körpergefäßen, zu größeren Lipidtropfen fusionieren?

7.) Wie ist die Halbwertszeit der Lipidnanopartikelkomponenten im Körper? Wie schnell werden diese abgebaut und metabolisiert oder ausgeschieden? Bitte aufschlüsseln nach jedem einzelnen der LNP (beispielsweise ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin) sowie einerseits nach Comirnaty und andererseits nach Spikevax.

8.) Wie viele Lipidnanopartikel (LNP) sind in einer Dosis der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz tozinameran, Comirnaty einerseits und in der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz elasomeran, Spikevax andererseits enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Chargen bzw. Dosen des gleichen experimentellen Produkts („Impfstoff“)? Haben Sie die Öffentlichkeit, die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von Lipidnanopartikeln in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

9.) Wie viele modRNA-Sequenzen sind in einem LNP enthalten und wie groß ist die Schwankungsbreite, in Bezug auf Comirnaty einerseits und andererseits auf Spikevax? Haben Sie die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von modRNA-Sequenzen in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

10.) In welcher der vier Formen, diese sind uRNA (optimierte Uridin-basierte mRNA), modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA), saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA), liegt die Ihrerseits der Bevölkerung Deutschlands verbissen und ohne nachprüfbare Argumente empfohlene „Schutzimpfung mit mRNA“ vor, in Bezug auf die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz tozinameran (Comirnaty) einerseits und die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz elasomeran (Spikevax) andererseits? Sieht Ihr Haus, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Gesundheitsrisiken in Bezug auf eine Anwendung von saRNA (selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (transamplifizierende mRNA), sieht es insbesondere eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn ja, wie will Ihr Haus diese Risiken beseitigen bzw. die Öffentlichkeit, alle Menschen in Deutschland über diese Risiken oder Gefahren in Kenntnis setzen?

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AUFKLÄRUNGSMERKBLATT

mRNA

Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) – mit mRNA-Impfstoffen –

Comirnaty (3 μg, 10 μg bzw. 30 μg/Dosis), Comirnaty Original/Omicron BA.1 und Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 von BioNTech/Pfizer sowie Spikevax 0,2 mg/ml bzw. 0,1 mg/ml Injektionsdispersion (25 μg, 50 μg bzw. 100 μg/Dosis), Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1 und Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4-5 von Moderna

Stand: 28. November 2022

(…) sehr selten Fälle von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen (Myokarditis und Perikarditis) sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Erwachsenen (…) Einzelne Personen verstarben. Daten weisen darauf hin, dass Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen insbesondere bei Jungen und jungen Männern aber auch bei jungen Frauen unter 30 Jahren nach der Impfung mit Spikevax häufiger berichtet wurden als nach der Impfung mit Comirnaty. Bei Kindern von 5 bis 11 Jahren wurden in den Zulassungsstudien und auch danach bisher nur sehr selten schwere Nebenwirkungen wie Herzmuskelentzündungen beobachtet. (…)

Ausgabe 1 Version 026 (Stand 28. November 2022)

Dieses Aufklärungsmerkblatt wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e. V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt (…)

rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile

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ANAMNESE

mRNA

Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) mit mRNA-Impfstoffen

Comirnaty (3 μg, 10 μg bzw. 30 μg/Dosis), Comirnaty Original/Omicron BA.1 und Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 von BioNTech/Pfizer sowie Spikevax 0,2 mg/ml bzw. 0,1 mg/ml Injektionsdispersion (25 μg, 50 μg bzw. 100 μg/Dosis), Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1 und Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4-5 von Moderna

Stand: 28. November 2022

(…) 10. Sind Sie schwanger (…)? (Eine Impfung mit dem Impfstoff Comirnaty wird ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel empfohlen.) Wenn ja, in welcher Schwangerschaftswoche (SSW)? (…)

Dieser Anamnese- und Einwilligungsbogen wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e. V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt (…)

rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile

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[3]

Im Tierversuch zeigen sich nach modRNA-Gentherapie („Corona-Schutzimpfung mit mRNA“) beim (ungeborenen) Nachwuchs Rippendeformationen.

Fetal, Synonym fötal, englisch fetal, foetal, bedeutet den Fetus betreffend, zum Fetus (Fötus, Foetus) gehörig. Den Menschen betreffend wäre der Fetus der ungeborene Mensch, der menschliche Embryo, nach Ausbildung der inneren Organe, also ab der 9. Schwangerschaftswoche und bis zur Geburt. Die Entwicklung des Fetus heißt Fetogenese.

EMA

IM administrations of mRNA-1273 [elasomeran, Spikevax] to female SD 1 rats (…)

an increase in the number of foetuses with common skeletal variations of 1 or more rib nodules and 1 or more wavy ribs

(…) The overall pregnancy index was numerically lower in mRNA-1273 vaccinated female rats (84.1%), compared to control animals (93.2%)

ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/spikevax-previously-covid-19-vaccine-moderna-epar-public-assessment-report_en.pdf

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Australia

Nonclinical Evaluation Report BNT162b2 [mRNA] COVID-19 vaccine (COMIRNATY)

Submission No: PM-2020-05461-1-2

Sponsor: Pfizer Australia Pty Ltd January 2021

Vaccine Type: mRNA encapsulated in LNP

(…) Wavy ribs (anomaly)

tga.gov.au/sites/default/files/foi-2389-06.pdf

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(mRNA-1273 ist die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Gentherapie elasomeran (Spikevax) des Unternehmens Moderna. Auch dass die experimentelle Substanz plazentagängig ist, hat ein Aufklärungsmerkblatt warnend anzuzeigen.)

FDA Records Show Significant Number of mRNA Test Rats Born with Skeletal Deformations

(…) The records include a “Nonclinical Overview” prepared by Moderna and submitted to the FDA for approval of its vaccine revealing that a number of rats were born with skeletal deformations, known as “wavy ribs” and “rib nodules,” to mothers injected with the mRNA vaccine. The study dismissed the anomalies as “not considered adverse:”

“mRNA-1273-related variations in skeletal examination included statistically significant increases in the number of F1 rats with 1 or more wavy ribs and 1 or more rib nodules. Wavy ribs appeared in 6 fetuses and 4 litters with a fetal prevalence of 4.03% and a litter prevalence of 18.2%. Rib nodules appeared in 5 of those 6 fetuses.”

(…) A “Pharmacokinetics Written Summary” marked “Confidential,” indicates that the information it contains is related to the mRNA-1273 (Moderna vaccine) strain, however, much of the data comes from work with mRNA-1647. (…)

The biodistribution of mRNA-1647 was evaluated in a non-Good Laboratory Practice (GLP), single-dose, intramuscular (IM) injection study in Sprague Dawley rats…. mRNAs that are within an LNP of the same composition (e.g., mRNA-1273 and mRNA-1647) are expected to distribute similarly.

The “Summary” indicates:

• No absorption studies with mRNA-1273 [used in Moderna’s COVID vaccine] have been performed.

• No metabolism studies with mRNA-1273 have been performed.

• No excretion studies with mRNA-1273 have been performed.

• No PK [pharmacokinetic] studies with mRNA-1273 have been performed.

• No other PK studies with mRNA-1273 have been performed.

(According to PubMed.gov, “Pharmacokinetics studies are performed to clarify the absorption, distribution, metabolism, and excretion of drug candidates…[and] are required for establishing the efficacy and safety in humans.”)

judicialwatch.org/mrna-test-rats-born-with-skeletal-deformations/

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Plazentagängig

1. Definition

Als plazentagängig bezeichnet man Substanzen (z. B. Medikamente), welche die Plazentaschranke passieren können, d. h. über die Plazenta von der Mutter auf das Kind übergehen. Die meisten kleinmolekularen Wirkstoffe sind plazentagängig und damit eine potentielle Gefahr für das ungeborene Kind.

2. Plazentaschranke

Die Plazenta dient der Nährstoffversorgung und Entgiftung des Kindes, schützt es jedoch gleichzeitig vor Schadstoffen. Die Durchgängigkeit von Stoffen durch die Plazentaschranke ist von mehreren Faktoren abhängig:

• Molekülgröße: Als plazentagängig gelten unter anderem Stoffe mit einer Größe unter 1.000 Dalton. Unter 600 Dalton ist die Plazentagängigkeit gut.

• Lipophilie: Bei hoher Lipophilie kann eine freie Diffusion durch die Zellmembran stattfinden. Andere Transportsysteme werden also weniger relevant.

• Säurekonstante: Der pK-Wert eines Arzneistoff hat insofern Einfluss, als dass der pH-Wert des kindlichen Gewebes niedriger ist, als der der Mutter. Saure Substanzen akkumulieren somit also im kindlichen Gewebe.

• Ladung: Die Ladung der Stoffe ist insofern wichtig, als dass hochgeladene Stoffe wie beispielsweise Curarederivate nicht transportiert werden.

flexikon.doccheck.com/de/Plazentagängig

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Dalton, kurz Da, ist eine in der Biochemie verwendete Bezeichnung für die atomare Masseneinheit. Ein Dalton ist als der zwölfte Teil der Masse des Kohlenstoff-Isotops 12C definiert. Außerhalb der Biochemie wird statt Dalton die äquivalente Einheit „u“ verwendet. 

Beispiel: Das Enzym Glycerinaldehyd-3-phosphat-Dehydrogenase (GAPDH) besitzt eine Molekülmasse von ca. 35,9 kDa

flexikon.doccheck.com/de/Dalton

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mRNA-LNP either smaller than 60 nm or larger than 120 nm did not generate considerable immunological response

sciencedirect.com/science/article/pii/S0264410X21006071

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Nanometer (nm)

de.wikipedia.org/wiki/Meter#nm

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Vancouver-based company plays role in Pfizer COVID-19 vaccine

The delivery system made by Acuitas are lipid nanoparticles about 80 nanometres in size that protect the vaccine made out of messenger RNA (mRNA) once it’s injected.

healthing.ca/business/vancouver-based-company-plays-role-in-pfizer-covid-19-vaccine/wcm/895021f0-2ebb-44c8-a818-884d8a3f2fac

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Self-amplifying RNA SARS-CoV-2 lipid nanoparticle vaccine candidate induces high neutralizing antibody titers in mice

(…) saRNA was encapsulated in LNP (…) a mean hydrodynamic diameter of ~75 nm

nature.com/articles/s41467-020-17409-9.

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BioNTech

GLOBAL OFFERING

(…) The Rights Offering is part of a Global Offering (…) 

and the fourth variant utilizes self-amplifying mRNA (saRNA)

(…)

Self-amplifying mRNA (saRNA)

(…) During self-amplification inside the cell, a double-stranded RNA intermediate is generated, which is recognized by intracellular immune sensors. This makes saRNA a very potent activator of the immune system and therefore an excellent category of immunotherapy. (…)

Trans-amplifying mRNA (taRNA)

We have also expanded on our self-amplifying mRNA capabilities, developing a novel mRNA amplification technology by separating the target mRNA to be amplified and the replicase encoding mRNA. (…)

investors.biontech.de/node/8081/html

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Encyclopedia

self-amplifying RNA (saRNA) is a type of mRNA that also encodes viral replicase, which enables the RNA to self-replicate upon delivery into the cell. 

encyclopedia.pub/entry/7220

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08.09.2021 / Christina Hohmann-Jeddi / Die Rennpferde im Stall von BioNTech / Pharmazeutische Zeitung ( PZ ) 

(…) saRNA und taRNA statt mRNA

In Zukunft könne statt Boten-RNA (mRNA) auch selbstamplifizierende RNA (saRNA) in Therapeutika enthalten sein. Diese ähnelt der mRNA darin, dass sie für ein Protein von Interesse kodiert, zusätzlich kodiert sie aber auch für eine Replikase. Dieses Enzym vervielfältigt in den Zielzellen einen Teil der mRNA, wodurch letztlich mehr Protein (das eigentliche Antigen) gebildet werden kann. 

Im Vergleich zur mRNA als „Ackergaul“ sei die saRNA ein Rennpferd, sagte Uğur Şahin.

(…) Zudem arbeite man auch an einer Kombination der beiden RNA-Formen, der transamplifizierenden RNA (taRNA), bei der die zu amplifizierende mRNA von der mRNA für die Replikase getrennt ist, berichtete Şahin. 

pharmazeutische-zeitung.de/die-rennpferde-im-stall-von-biontech-127890/seite/alle/

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Änderung des Arzneimittelgesetzes im Jahr 2009

Änderung § 4 AMG vom 23.07.2009

§ 4 AMG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 23.07.2009 geltenden Fassung

§ 4 AMG n.F. (neue Fassung) in der am 23.07.2009 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1990

buzer.de/gesetz/7031/al19252-0.htm

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Deutscher Bundestag

Petitionsausschuss

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Herrn

Edward von Roy

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Berlin, 16. März 2023

Bezug: Mein Schreiben vom 26.01.2023

Anlagen: 1

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Referat Pet 2

BMG, BMUV, BR, BT

Stieler

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Pet 2-20-15-2120-015042

Sehr geehrter Herr von Roy,

als Anlage übersende ich Ihnen die zu Ihrer Eingabe eingeholte Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Ausführungen des zuständigen Fachministeriums eine hilfreiche Antwort geben.

Ihre Eingabe sehe ich damit als abschließend beantwortet an, sofern Sie dem nicht widersprechen. In diesem Fall bitte ich, Ihre Einwände möglichst konkret darzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Stieler

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Bundesministerium für Gesundheit

Dr. Ute Teichert

Leiterin der Abteilung 6 · Öffentliche Gesundheit

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AZ

6-45/Roy/23

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An

Deutscher Bundestag

– Petitionsausschuss –

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Berlin, 28. Februar 2023

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Arzneimittelwesen;

Eingabe des Herrn Edward von Roy vom 19. Dezember 2022

Ihr Schreiben vom 26. Januar 2023

Pet.-Nr.: 2-20-15-2120-015042

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Zu der o. a. Eingabe nehme ich wie folgt Stellung:

Der Petent bittet darum, das Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoffen sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den mRNA-Impfstoffen unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen, da sie aus seiner Sicht fehlerhaft und mangelhaft sind.

Dem Anliegen des Petenten kann nicht entsprochen werden.

Gemäß § 630e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Behandelnde verpflichtet, die Patientin oder den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.

In Bezug auf Impfungen sollte die Aufklärung somit Informationen über die zu verhütende Krankheit, den Nutzen der Impfung, die Kontraindikationen, die Durchführung der Impfung, die Dauer und den Beginn des Impfschutzes sowie über typische (spezifische) Nebenwirkungen und Komplikationen beinhalten. Der genaue Umfang der erforderlichen Aufklärung hängt jedoch stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Die Aufklärung muss in mündlicher Form erfolgen (vgl. § 630e Abs. 2 BGB), damit die Gelegenheit für ein Gespräch besteht. Sie muss für die Patientin oder den Patienten verständlich sein und so rechtzeitig erfolgen, dass sie oder er seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann. Unterlagen wie das Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoffen dienen als Ergänzung.

Das Nutzen-Risiko-Verhältnis der verfügbaren COVID-19-Impfstoffe wird kontinuierlich auf Basis der verfügbaren Daten im Rahmen der Zulassung bewertet. Die Produktinformationstexte enthalten aktuelle Erkenntnisse zu bekannten Nebenwirkungen und zur Häufigkeit des Auftretens. Unter pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) – als die in Deutschland zuständige Bundesoberbehörde – die genannten Informationen übersichtlich verlinkt und bietet darüber hinaus weitere Informationen, insbesondere zur Entwicklung und Zulassung der COVID-19-Impfstoffe an. ( pei.de/DE/service/faq/coronavirus/faq-coronavirus-node.html ). Daneben stellen die pharmazeutischen Unternehmen die Fach- und Gebrauchsinformationen in elektronischer Form zur Verfügung.

Die Ständige Impfkommission (STIKO), angesiedelt am Robert-Koch-Institut (RKI), erstellt auf der Grundlage der Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit der jeweiligen zugelassenen Impfstoffe Impfempfehlungen, sodass Impfstoffe optimal eingesetzt werden können. Hierfür bezieht die STIKO die Bewertungen des PEI zur Sicherheit von Impfstoffen mit ein.

Das Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoffen wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e. V. (DGK) in Kooperation mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) erstellt. Das Aufklärungsmerkblatt wird fortlaufend aktualisiert und an den aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse zur COVID-19-Impfung angepasst. Dabei fließen auch Bewertungen des PEI sowie der STIKO mit ein.

Weitere Informationen zur Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe finden Sie in den wissenschaftlichen Begründungen der STIKO zur COVID-19-Impfempfehlung, in den Sicherheitsberichten des PEI sowie in den Produktinformationstexten (Fach- und Gebrauchsinformationen) der COVID-19-Impfstoffe. Ferner wird auf die öffentlichen Bewertungsberichte des zuständigen Ausschusses für Humanarzneimittel bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) verwiesen, die Informationen zur Bewertung des Nutzen-Risiko-Profils der verschiedenen COVID-19-Impfstoffe im Rahmen der zentralen Zulassung enthalten ( ema.europa.eu/en/human-regulatory/overview/public-health-threats/coronavirus-disease-covid-19/treatments-vaccines/vaccines-covid-19/covid-19-vaccines-authorised ).

Für weitere Informationen zu SARS-CoV-2 und COVID-19 hat das RKI die relevanten Fragen zusammengestellt und umfassend beantwortet ( rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html ). Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ( infektionsschutz.de/coronavirus ) und das Bundesministerium für Gesundheit ( zusammengegencorona.de ) informieren ausführlich zum Coronavirus.

Die Petition sowie eine Kopie dieses Schreibens sind beigefügt.

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Edward von Roy

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An den

Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Referat Pet 2 · Frau Gabriele Stieler
Platz der Republik 1
11011 Berlin

sowie an

Frau Martina Stamm-Fibich, MdB (Vorsitz im Petitionsausschuss)

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24.03.2023

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Petition Pet 2-20-15-2120-015042

Ihr Schreiben vom 16. März 2023 und die als Anlage beigefügte Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (vom 28.02.2023)

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Sehr geehrte Frau Stieler, 

sehr geehrte Frau Stamm-Fibich, MdB,

vielen Dank für das Schreiben vom 16. März 2023 und für die als Anlage beigefügte Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (vom 28.02.2023).

Dr. Ute Teichert ist Medizinerin und Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen, bis Ende Januar 2022 war sie die Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD).

Auf jede meiner „zehn Fragen“ blieb Frau Dr. Teichert, Stellungnahme des zuständigen Fachministeriums, mir die Antwort schuldig.

Prof. Dr. Karl Lauterbach hingegen bedauert in diesen Tagen die durch den Gentherapie-Großversuch COVAX geschädigten Menschen, die durch die nicht erforderliche angebliche „Schutzimpfung“ gegen das Coronavirus geschädigten Menschen. „Diese Schicksale sind absolut bestürzend, und jedes einzelne Schicksal ist eins zu viel, und die Menschen tun mir ehrlich gesagt auch sehr leid“, meint der deutsche Bundesminister für Gesundheit und gibt dem nun 27 Monate andauernden Medizinverbrechen weiterhin grünes Licht.

Am 12. März 2023 nämlich kam es im ZDF Heute Journal zu einem Interview-Wortwechsel zwischen dem öffentlich-rechtlichen Moderator Christian Sievers und Deutschlands Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, derselbe Lauterbach, der mir nach wie vor meine ihm bereits am 28.11.2022 und sehr öffentlich – siehe in Petition Pet 2-20-15-2120-015042 auch die Liste der Namen und Institutionen der weiteren Empfänger – gestellten „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“ weder beantworten will.

In Kopie sowie mit der Aufforderung um eine eigene Beantwortung dieser Fragen (kein Weiterreichen) hatten diese zehn Fragen bekanntlich erhalten:

• Prof. Dr. Klaus Cichutek für das Paul-Ehrlich-Institut (PEI),

• Prof. Dr. Thomas Mertens für die Ständige Impfkommission (STIKO),

• Dr. h.c. mult. Lothar H. Wieler für das Robert Koch-Institut (RKI),

• Prof. Dr. med. Jürgen May für das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM),

• Bettina Stark-Watzinger für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),

• Otmar Wiestler für die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren,

• Prof. Dr.-Ing. Reimund Neugebauer für die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung (Fraunhofer),

• Prof. Dr. Martin Stratmann für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (MPG),

• Prof. Dr. med. Karl Broich für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),

• Prof. Dr. med. Jürgen Windeler für das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG),

• Generalbundesanwalt Peter Frank für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA),

• Dr. jur. Marco Buschmann für das Bundesministerium der Justiz (BMJ).

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12. März 2023, heute journal

12. März 2023, heute journal, Deutschlands Bundesminister für Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbach („Schwere Impfschäden sind auf der Grundlage der Daten des Paul-Ehrlich-Institutes oder der europäischen Zulassungsbehörde in der Größenordnung von weniger als 1 zu 10.000 Impfungen. … aber es ist richtig, 1 zu 10.000, das ist die Häufigkeit von schweren Nebenwirkungen.“) erklärt öffentlich, Kenntnis über „schwere Impfschäden“ bzw. von „schweren Nebenwirkungen“ zu haben (die wirkliche Zahl liegt bereits jetzt viel höher, und zusätzlich gibt es besonders in Deutschland eine Untererfassung).

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ZDF: Der Bundesgesundheitsminister ist bei uns. Vielen Dank dafür und guten Abend, Herr Lauterbach!

Lauterbach: Guten Abend, Herr Sievers.

ZDF: Was sagen Sie denn diesen Betroffenen?

Lauterbach: Zunächst einmal: Diese Schicksale sind absolut bestürzend, und jedes einzelne Schicksal ist eins zu viel, und die Menschen tun mir ehrlich gesagt auch sehr leid.

Das sind schwerste Einschränkungen, und davon wird auch einiges permanent sein. Von daher ist das schwierig. Was wir als Staat machen, ist, die Krankenkassen übernehmen halt die Behandlungskosten, und, also, die Länder bezahlen, wenn die Versorgung notwendig ist, die Versorgungskosten.

Aber tatsächlich haben wir auf beiden Seiten Probleme, weil die Medikamente für eine Behandlung, die haben wir noch nicht, an denen wird fieberhaft geforscht, und die Versorgungsansprüche, die sind oft sehr eng geschnürt. Von daher verstehe ich tatsächlich die Menschen, die, also, sich hier beklagen.

ZDF: Jetzt tun Sie so ein bisschen so auch, als ob eigentlich alles geregelt wäre. Aber wenn man mit diesen Menschen redet, hört man genau das Gegenteil. Ein Jahr kämpfen, immer wieder abgewiesen werden, viele Stellen, die einem keinen Glauben schenken, manchmal sogar überhaupt nicht mal eine Antwort bekommen, und dann Spießrutenlauf bis zur Anerkennung als Impfschaden und am Ende eine kleine Summe. Das kann es doch nicht sein, was der Staat aktuell diesen Menschen bietet, oder?

Lauterbach: Auf keinen Fall, und ich will auch nicht diesen Eindruck erwecken, denn das ist nicht, wie ich die Dinge sehe.

Es muss also hier zu einem schnelleren Anerkennen dieser Verfahren, dieser, also Impfschäden kommen, und wir bekommen ja jetzt auch langsam ein klareres Bild.

Man muss allerdings auch darauf hinweisen, nur dass kein falscher Eindruck hier hängenbleibt: Schwere Impfschäden sind auf der Grundlage der Daten des Paul-Ehrlich-Institutes oder der europäischen Zulassungsbehörde in der Größenordnung von weniger als 1 zu 10.000 Impfungen. Somit ist es nicht so, dass das so häufig ist.

Aber weil die Bilder, also der Krankheit, sich jetzt immer klarer abzeichnen, müsste es in Zukunft auch möglich sein, diejenigen, die betroffen sind, schneller zu identifizieren, sodass auch schneller geholfen werden kann.

ZDF: Warum haben Sie, Herr Lauterbach, im Sommer 2021 noch behauptet, dass die Impfung nebenwirkungsfrei sei?

Lauterbach: Na ja, das war eine Übertreibung, also, die ich da einmal in einem missglückten Tweet gemacht habe. Aber es war ja nicht grundsätzlich meine Haltung. Ich hatte ja sehr, sehr häufig vorher auch schon zu den Nebenwirkungen der Impfungen Stellung genommen. Ich habe zum Beispiel …

ZDF: Sie haben aber auch häufig danach noch gesagt, es gäbe kaum oder praktisch gar keine … halt mehr oder weniger nebenwirkungsfrei … Haben sie danach in einer Fernsehsendung von Anne Will nochmal gesagt. Also, sie haben schon immer diesen Eindruck erweckt, dass das Thema Nebenwirkungen eigentlich gar kein Thema ist.

Lauterbach: Na, das ist nicht richtig, also ich habe es ja eben gesagt. Also, die Zahlen waren mir die Zeit bekannt, die sind auch relativ stabil geblieben. Diese Impfstoffe sind ja weltweit eingesetzt worden, 1 zu 10.000, da kann man jetzt sagen, dass es viel, und man kann sagen, es ist nicht so viel. Aber es ist ja tatsächlich eine Impfung, die vor sehr schwerer Krankheit schützt und übrigens sehr häufig dann auch das Long-Covid-Risiko, also, senkt. Das hat ja Ähnlichkeit mit dem, was wir hier gesehen haben, mit dem PostVac-Syndrom, somit also die Impfungen, der Nutzen überwiegt, aber es ist richtig, 1 zu 10.000, das ist die Häufigkeit von schweren Nebenwirkungen.

ZDF: Jetzt stehen die ersten Klagen an gegen Biontech, auch gegen andere Impfstoffhersteller. Was glauben Sie, wie die ausgehen werden?

Quelle: Post-Vac und Long Covid : Lauterbach verspricht Hilfe nach Impfschäden · Datum: 12.03.2023 21:05 Uhr · zdf.de · ZDF

zdf.de/nachrichten/politik/corona-hilfe-impfschaeden-long-covid-lauterbach-100.html

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Das Lauterbach-Zitat ist auch zu hören, dokumentiert von ZDFheute Nachrichten

heute journal vom 12.03.2023: Impfschäden, ALMA-Teleskop, Oscars (english)

ab min 08:07

youtube.com/watch?v=653x0SpYd48

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Geimpft, erkrankt, vergessen: Das Post-Vac-Syndrom

21.03.2023 · Ein Film von Andreas Dieste · SPIEGEL TV · DER SPIEGEL

Als die Regierung in der Pandemie flächendeckend impfen ließ … zur Wahrheit gehört …, dass es Geimpfte gibt, die nach der [ sogenannten ] „Impfung“ [ – nach der experimentellen Gentherapie – ] schwer krank wurden.

„Die Corona-Impfung hat Lea zum Pflegefall gemacht. Seit Monaten liegt sie in ihrem abgedunkelten Zimmer. Ohne Brille und Kühlpads hält sie es kaum aus. Ihr Bett verlässt sie fast nie.“

[ Eine weitere Geschädigte der experimentellen Gentherapie („Corona-Schutzimpfung“) ist Alina Adams. Im August 2021 hat Alina ihre Ausbildung zur Landwirtin begonnen. Es begann mit Atemnot … dann folgte die schwere Erschöpfung. ]

„Bis zur dritten Corona-Impfung ist Alina topfit. Doch dann wird sie plötzlich krank … entwickelt sie ein Erschöpfungssyndrom, kurz MECFS genannt. Monate verbringt sie nur noch im Bett.“

„Mittlerweile geht es der Zwanzigjährigen etwas besser. Nach zwei Blutwäschen haben sich die Beschwerden verringert. Von ihrem alten Ich ist sie dennoch weit entfernt.“

[ Ein weiteres Opfer der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen sogenannten „Impfungen“ ist Schuhmacher John O’Hara aus Berlin. ]

ab min 8:00

„Bis vor anderthalb Jahren war John O’Hara in Berlin-Friedrichshain selbstständig als Handwerker tätig.“

„Die Impfung hat bei John das Guillain-Barré-Syndrom, eine Nervenkrankheit ausgelöst. Fast ein jahr saß er im Rollstuhl, war lange in der Reha. Seit vorigen Sommer ist er wieder zu Hause. Leichter macht es das nicht.“

YouTube · 0UhfUmamJyU

youtube.com/watch?v=0UhfUmamJyU

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Wie viele weitere Namen und Gesichter von Opfern der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen sogenannten „mRNA-Impfstoffe“, richtiger gesagt der experimentellen Gentherapien mit einer Modified mRNA (mod-mRNA, modRNA), sind erforderlich, damit sich der Deutsche Bundestag mit meinen „zehn Fragen an Karl Lauterbach“ mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und Gründlichkeit befasst?

Ich wiederhole heute meine „zehn Fragen“, die am 28. Februar 2023 und aus dem Bundesministerium für Gesundheit heraus Frau Dr. Ute Teichert, Leiterin der Abteilung 6 · Öffentliche Gesundheit (AZ 6-45/Roy/23) schlicht nicht beantworten will.

Seit dem 27. Dezember 2020 steigt auch in Deutschland die Zahl der durch die globale Injektionskampagne COVAX und insbesondere die Zahl der durch die modRNA („mRNA“) geschädigten oder verstorbenen Menschen immer weiter an.

Die Opfer des Menschheitsverbrechens und globalen Medizinverbrechens, deren Freunde, Nachbarn oder Kollegen, die Angehörigen der Opfer bzw. die Hinterbliebenen, alle Menschen in Deutschland können erwarten, dass sich das Parlament endlich befasst mit dem Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie mit dem Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen.

Die durch die nicht erforderlichen und experimentellen Gentherapien („Impfungen“) mit tozinameran, Comirnaty oder mit elasomeran, Spikevax erzeugte gesundheitliche Schädigung bzw. sogar Tötung der Teilnehmer am Menschenversuch einer „Schutzimpfung“ mit „mRNA“ (nucleoside-modified messenger RNA (modRNA)) wird in Deutschland, bürokratisch einwandfrei sozusagen, von Publikation, Aushändigen und Signieren jener zwei Formulare begleitet, gegen die sich meine Petition richtet.

Mit Formularen in denen alles Wichtige fehlt, — etwa die Anzahl der Lipidnanopartikel, die Frage der Biodistribution (erreichte Gewebe und Organe, nämlich der gesamte Körper, nennen wir Lymphknoten, Epithelgewebe (Gefäßauskleidung), Herz, Leber, Milz, Gonaden, Gehirn, bei Schwangeren zusätzlich das Ungeborene und bei Stillenden auch der Säugling), die Zeitdauer des Verbleibs der modRNA (mit Pseudouridin modifizierte mRNA) im Körper, die Zeitdauer der Beständigkeit der anschließend im Körper des Gentherapierten (des „Geimpften“) erzeugten körperfremden toxischen Eiweiße, das sind Pseudo-Spikeproteine, — kann das gebotene informierte Einwilligen, der gebotene informed consent nicht stattfinden.

Ich wiederhole deshalb im Folgenden auch heute die —unbeantworteten — „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“, zehn Fragen, die ich jeder deutschen Staatsanwaltschaft zugesendet hatte sowie den jeweils 16 Gesundheits-, Wissenschafts- und Justizministern der deutschen Bundesländer.

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An den Deutschen Bundestag

Sekretariat des Petitionsausschusses

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19. Dezember 2022

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Petition

Pet 2-20-15-2120-015042

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Petitionstext

Das Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen, beide erstellt vom Deutschen Grünen Kreuz in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, sind fehlerhaft und mangelhaft und daher unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen. Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass Grünes Kreuz und RKI die folgenden zwei Formulare, das

• AUFKLÄRUNGSMERKBLATT · mRNA · Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) – mit mRNA-Impfstoffen –

sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen

• ANAMNESE · mRNA · Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) mit mRNA-Impfstoffen

in ihrer bisherigen wie aktuellen Fassung nicht länger in Umlauf bringen dürfen, die bereits gedruckten Exemplare sind zu vernichten.

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Petitionsbegründung [ Auszug, die Petitionsbegründung ist bitte im Ganzen lesen, in der Petition ]

Solange die „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“[1] nicht beantwortet werden können, erweisen sich Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den „mRNA-Impfstoffen“[2] als untauglich, unethisch, als Verstoß gegen GG Art 2 (2) (darin: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“, vgl. allerdings im Aufklärungsbogen „Einzelne Personen verstarben.“) und damit als grundrechtswidrig, als gesetzwidrig sowie als Verstoß gegen den Nürnberger Kodex (The Nuremberg Code is a set of ethical research principles for human experimentation created by the court in United States of America versus Karl Brandt, et al.). Dementsprechend ist in Deutschland derzeit zu einem sogenannten „mRNA-Impfstoff“ ein informed consent, das gebotene informierte Einwilligen, nicht möglich.

Die folgenden zehn Fragen erhielten in Kopie und mit der Bitte um eine eigene Beantwortung zwölf weitere Empfänger (s. Quellen), darunter Prof. Dr. Klaus Cichutek für das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Prof. Dr. Thomas Mertens für die Ständige Impfkommission (STIKO) und Dr. h.c. mult. Lothar H. Wieler für das Robert Koch-Institut (RKI). Im November 2022 waren die sinngemäß gleichen zehn Fragen an die Gesundheits-, Wissenschafts- und Justizminister der deutschen Bundesländer gegangen.

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Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA

1.) In welchen Zellen welcher Organe oder Gewebe soll nach der intramuskulären Injektion der modRNA (engl. nucleoside-modified messenger RNA, dt. Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA) die Bildung der Spikeproteine und die Immunantwort ausgelöst werden? Bitte aufschlüsseln nach BNT162b2 / tozinameran / Comirnaty und mRNA-1273 / elasomeran / Spikevax. Hat Ihre Behörde, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), sich dafür eingesetzt, dass diese Zielzellen bzw. dass die Bezeichnungen dieser Organe und Gewebe der Öffentlichkeit und Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht werden, insbesondere Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn nein, warum nicht?

2.) Kann ausgeschlossen werden, dass die Spikeproteine außerhalb der von Ihnen als Antwort zu Frage 1.) angegebenen Zellen gebildet werden? Falls Ja, auf Grundlage welcher wissenschaftlich gesicherten Daten kann dies ausgeschlossen werden? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax.

3.) Wie lange besteht Codierungsfähigkeit der modRNA im Körper der experimentell gentherapierten („geimpften“) Person? Kann diesbezüglich ausgeschlossen werden, dass dieses über Wochen oder Monate persistiert? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax. Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der deutschen Öffentlichkeit, den Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

4.) Nach welcher Zeit sollte sich, bitte aufschlüsseln nach tozinameran (Comirnaty) und elasomeran (Spikevax), die modRNA („mRNA“) aus den Lipidnanopartikeln spätestens im Körper der „geimpften“ Person abgebaut haben? Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

5.) Ist sichergestellt, dass sich das Spikeprotein, das in den transfizierten Zellen der geimpften Person gebildet wird, ausschließlich in die Membranen der betroffenen Zellen einbaut und nicht löslich im Körper zirkuliert? Bitte aufschlüsseln nach Comirnaty und Spikevax.

6.) Womit ist sichergestellt, dass die verschiedenen Lipidnanopartikel, bei tozinameran / Comirnaty sind es ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin, in der beworbenen Nanogröße bleiben und nicht möglicherweise im Körper, etwa in den Körpergefäßen, zu größeren Lipidtropfen fusionieren?

7.) Wie ist die Halbwertszeit der Lipidnanopartikelkomponenten im Körper? Wie schnell werden diese abgebaut und metabolisiert oder ausgeschieden? Bitte aufschlüsseln nach jedem einzelnen der LNP (beispielsweise ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin) sowie einerseits nach Comirnaty und andererseits nach Spikevax.

8.) Wie viele Lipidnanopartikel (LNP) sind in einer Dosis der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz tozinameran, Comirnaty einerseits und in der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz elasomeran, Spikevax andererseits enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Chargen bzw. Dosen des gleichen experimentellen Produkts („Impfstoff“)? Haben Sie die Öffentlichkeit, die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von Lipidnanopartikeln in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

9.) Wie viele modRNA-Sequenzen sind in einem LNP enthalten und wie groß ist die Schwankungsbreite, in Bezug auf Comirnaty einerseits und andererseits auf Spikevax? Haben Sie die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von modRNA-Sequenzen in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

10.) In welcher der vier Formen, diese sind uRNA (optimierte Uridin-basierte mRNA), modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA), saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA), liegt die Ihrerseits der Bevölkerung Deutschlands verbissen und ohne nachprüfbare Argumente empfohlene „Schutzimpfung mit mRNA“ vor, in Bezug auf die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz tozinameran (Comirnaty) einerseits und die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz elasomeran (Spikevax) andererseits? Sieht Ihr Haus, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Gesundheitsrisiken in Bezug auf eine Anwendung von saRNA (selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (transamplifizierende mRNA), sieht es insbesondere eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn ja, wie will Ihr Haus diese Risiken beseitigen bzw. die Öffentlichkeit, alle Menschen in Deutschland über diese Risiken oder Gefahren in Kenntnis setzen?

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Sehr geehrte Frau Stieler,

sehr geehrte Frau Stamm-Fibich, MdB, 

seit dem 27. Dezember 2020 wird die Teilnahme an der globalen Injektionskampagne COVAX in Deutschland den Menschen als „Impfung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2“ empfohlen und wird ihnen eine, beispielsweise eine Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA (modRNA) enthaltende, experimentelle Substanz aufgedrängt, der „Impfstoff gegen COVID-19“.

Zu diesem Zweck und Substanzen mit modRNA (mod-mRNA, „mRNA“) betreffend überreichen die deutschen Organisatoren der experimentellen Gentherapie („Corona-Schutzimpfung“) den Menschen das Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen. 

Die schlichte Unfähigkeit auch von Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Robert Koch-Institut (RKI) und Ständiger Impfkommission (STIKO), meine „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“ zu beantworten beweist, dass die beiden Formulare, Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen mRNA, inhaltlich skandalös unvollständig und allein dadurch trügerisch und irreführend sind und dass sie eine Gesundheitsgefahr und sogar Lebensgefahr erhöhen angesichts von experimentellen „Impfungen“, welche nicht erforderlich sind und die Behandelten schädigen oder töten.

Solange die „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“ nicht beantwortet werden können, erweisen sich Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den „mRNA-Impfstoffen“ als untauglich, unethisch, als Verstoß gegen GG Art 2 (2) (darin: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“, vgl. allerdings im Aufklärungsbogen „Einzelne Personen verstarben.“) und damit als grundrechtswidrig, als gesetzwidrig sowie als Verstoß gegen den Nürnberger Kodex. 

Mit Formularen in denen alles Wichtige fehlt, — etwa die Anzahl der Lipidnanopartikel, die Frage der Biodistribution (erreichte Gewebe und Organe, nämlich der gesamte Körper, nennen wir Lymphknoten, Epithelgewebe (Gefäßauskleidung), Herz, Leber, Milz, Gonaden, Gehirn, bei Schwangeren zusätzlich das Ungeborene und bei Stillenden auch der Säugling), die Zeitdauer des Verbleibs der modRNA (mit Pseudouridin modifizierte mRNA) im Körper, die Zeitdauer der Beständigkeit der anschließend im Körper des Gentherapierten (des „Geimpften“) erzeugten körperfremden toxischen Eiweiße, das sind Pseudo-Spikeproteine, — kann das gebotene informierte Einwilligen, der gebotene informed consent nicht stattfinden.

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BioNTech über die Anzahl der Lipid-Nanopartikel in einer Dosis Comirnaty oder den Unterschied zwischen den einzelnen Dosen

Ob eine Injektion ja vielleicht 750 Millionen LNP enthält? Oder viele Milliarden? Ob die Anzahl schwankt, je nach Charge oder Viole? Die Menschen werden zur experimentellen Behandlung („Impfung“) gelockt oder vielmehr gedrängt und BioNTech pocht auf Geheimhaltung.

In Bezug auf die experimentelle Substanz tozinameran (Comirnaty) hatten Prof. Dr. med. Arne Burkhardt und Prof. Dr. med. Walter Lang am 3. Februar 2022 gefragt:

„Wie viele Lipidnanopartikel sind in einer Dosis Cormirnaty enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Dosen?“

Am 16. Februar 2022 begründete BioNTech sein sparsames Antworten oder vielmehr Nichtantworten so:

„Wir sind nicht in der Lage, Angaben über die Anzahl der Lipid-Nanopartikel in einer Dosis Comirnaty oder den Unterschied zwischen den einzelnen Dosen zu machen, da es sich hierbei um wirtschaftlich sensible Informationen handelt.“ 

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Das Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen, beide erstellt vom Deutschen Grünen Kreuz in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, sind fehlerhaft und mangelhaft und daher unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen. 

Bitte bewerten Sie, oder vielmehr lassen Sie bewerten, im Hinblick auf die beiden von mir mit meiner Petition beanstandeten Formulare und zweckmäßigerweise über ein unabhängiges, nämlich von Korruption freies Haus bzw. Institut und nicht über Ministeriumsabteilungen bzw. Institute im Einflussbereich von Lothar Wieler, Karl Lauterbach oder Bettina Stark-Watzinger, meine unbeantworteten „zehn Fragen“ sowie zusätzlich jene Fragestellungen und Erkenntnisse, die im Jahr 2023 unter #Blotgate diskutiert werden.

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#BlotGate 

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Fake Western Blots Submitted by Pfizer to Several Regulatory Agencies.

Props in a theatrical performance do not have to be real. Top EMA officials were clearly in on the scam, so were the FDA and TGA.

10.01.2023 · Due Diligence and Art · Sasha (Alexandra) Latypova

sashalatypova.substack.com/p/fake-western-blots-submitted-by-pfizer

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A follow-up about Western Blots – by Jessica Rose Substack 

11.01.2023

jessicar.substack.com/p/a-follow-up-about-western-blots

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Jessica Rose PhD Interview – #Blotgate & The Unknown Risks Of „Truncated Spike Protein“

27.01.2023 · January 27th, 2023 · The Last American Vagabond Joining me today is Jessica Rose PhD, here to discuss what has been termed „#Blotgate“ on social media and what this potentially means for those who have taken any of these shots, let alone those who are still allowing themselves to be injected with this dangerous gene therapy. This is the discussion of what are called „Western Blots“, the conspicuously uniform nature of those presented by Pfizer, and why that is so concerning.

bitchute.com/video/OCe6PfiVwTub/

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Sonia Elijah Interview – Willful Fraud: Did Pfizer & BioNTech Collude To Falsify Vaccine Data? 

15.02.2023 · February 15th, 2023 · The Last American Vagabond Joining me today is independent investigative journalist Sonia Elijah, here to discuss #BlotGate — a story we recently discussed with Jessica Rose PhD — and what this could mean in regard to potential legal accountability for the pharmaceutical companies, as well as the implications for your health should you have taken one of these COVID injections. #Blotgate refers to the allegation that the western blots (which is a process used to detect certain proteins within a particular specimen) put out in BioNTech and Pfizer documentation were in fact falsified.

bitchute.com/video/TrxHwNLcTOHF/

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Flecken auf der Weißen Weste? COVID-19 Arzneimittelzulassung à la Pfizer — was nicht passt wird passend gemacht! 

15.03.2023 · Alschner Klartext · Dr. Uwe Alschner

alschner-klartext.de/2023/03/15/flecken-auf-der-weissen-weste-covid-19-arzneimittelzulassung-a-la-pfizer-was-nicht-passt-wird-passend-gemacht/

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My Talk from Lakaruppropet Conference, Stockholm, January 21, 2023 

05.02.2023 · Due Diligence and Art · Sasha Latypova

sashalatypova.substack.com/p/my-talk-from-lakaruppropet-conference

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COVID-19 countermeasures: Evidence for an intent to harm – FULL

Alexandra Latypova – PANDEMIC STRATEGIES, LESSONS AND CONSEQUENCES, 21st- 22nd January 2023

rumble.com/v288sjf-covid-19-countermeasures-evidence-for-an-intent-to-harm-full.html

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Läkaruppropet 

Pandemic Strategies: Lessons and Consequences — International Conference in Stockholm 

Our international conference at the Stockholm Waterfront 21-22 January 2023 was a resounding success. It gathered 15 leading doctors, researchers and lawyers from the US, Canada, UK, Germany, France, Belgium, Switzerland, Israel, Ukraine and Norway, along with 7 Swedes.

lakaruppropet.se/international-conference-pandemic-strategies/

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Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

Mönchengladbach, den 24. März 2023

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Das Schweigen der Staatsanwaltschaften zu modRNA, saRNA und taRNA

Dezember 6, 2022

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6. Dezember 2022

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Die experimentellen Gentherapien („Impfungen“) mit modRNA, saRNA oder taRNA als Bruch des Nürnberger Kodex benennen und sofort beenden, COVAX auch in Deutschland gründlich juristisch aufarbeiten

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An die deutschen Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften

Sehr geehrte Damen und Herren,

die in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 stattfindenden experimentellen Gentherapien, der Bevölkerung werden sie als „Corona-Schutzimpfung“ aufgedrängt, schädigen oder töten die Menschen und brechen alle im folgenden zitierten zehn Punkte des Nürnberger Kodex (Nuremberg Code), der Stellungnahme des I. Amerikanischen Militärgerichtshofes über „zulässige medizinische Versuche“.

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1.) Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, Irreführung, Nötigung, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Einschränkung oder des Zwanges, von ihrer Wahlfreiheit Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.

2.) Der Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.

3.) Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.

4.) Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.

5.) Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.

6.) Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.

7.) Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.

8.) Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.

9.) Während des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.

10.) Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, dass eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.

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Die am 28. November 2022 gestellten, hier angehängten zehn Fragen (Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA) haben sich als nicht beantwortbar erwiesen oder sind, in jedem Fall, unbeantwortet geblieben. Damit allerdings zeigt sich, dass ein informiertes Einwilligen (informed consent) in die Behandlung („Impfung“) mit tozinameran (Comirnaty) oder elasomeran (Spikevax) nicht möglich ist.

Solange die genannten zehn Fragen nicht öffentlich beantwortet sind, verfehlt jedes bislang verwendete Aufklärungsmerkblatt (Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff) seinen Zweck, führt vielmehr die Menschen in die Irre und, ohne Erforderlichkeit, führt die Menschen mit hinein in eine gesundheitliche Schädigung oder in den Tod.

Entsprechend ist auch der Anamnese- und Einwilligungsbogen (ANAMNESE · mRNA · Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) … mit mRNA-Impfstoffen · Comirnaty … von BioNTech / Pfizer sowie Spikevax, … von Moderna) dem Bereich des Bruchs mit dem Nürnberger Kodex zuzurechnen, dem Bereich des Menschheitsverbrechens und Medizinverbrechens.

Das millionenfache blindwütige Gentherapieren („Impfen“), der offensichtlich von Gewinninteressen angetriebene medizinische Blindflug COVAX ist unverzüglich zu stoppen.

Inhaltsgleiche zehn Fragen hatten, auf der Ebene der Länder, im Vormonat jeweils 16 Gesundheitsminister, Justizminister und Wissenschaftsminister von mir erhalten und nicht beantworten können.

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„Zehn Fragen“ (Teil 1 · Gesundheit)
6. November 2022
„Zehn Fragen an die Gesundheitsminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA“

„Zehn Fragen“ (Teil 2 · Wissenschaft)
19. November 2022
„Zehn Fragen an die Wissenschaftsminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA“

„Zehn Fragen“ (Teil 3 · Justiz)
21. November 2022
„Zehn Fragen an die Justizminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA“

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Bitte erforschen Sie den international COVAX, in Deutschland „Corona-Schutzimpfung“ genannten Sachverhalt zum Zwecke der Entschließung, ob, in Bezug auf Deutschland auch als Exportnation bzw. Geldgeber (COVAX, überhaupt der gesamte Access to COVID-19 Tools (ACT) Accelerator) und Ideenlieferant (BioNTech und andere), öffentliche Klage gegen die Verantwortlichen für die nicht erforderlichen und experimentellen sowie schädigenden oder tödlichen Injektionen mit der als „mRNA“ verharmlosten modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA) zu erheben ist.

Entsprechendes gilt für in Deutschland oder von Deutsachland aus durchgeführte oder hierzulande, etwa um Özlem Türeci und Uğur Şahin (modRNA als „Ackergaul“, saRNA als das „Rennpferd“), in Planung befindliche Menschenversuche („Impfungen“) mit saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA).

Anspruch und Selbstverpflichtung des Nuremberg Code dienen seit dem 19. / 20. August 1947 dazu, dass verbrecherische Menschenversuche nie wieder stattfinden mögen oder dass sie, falls sie doch stattfinden, rasch verhindert und gründlich juristisch aufgearbeitet werden.

Angesichts der hohen Zahl an nicht durch das vergleichsweise harmlose Coronavirus, sondern durch die sogenannte „Schutzimpfung“ gegen das Coronavirus erzeugten Kranken und Toten können und sollten die deutschen Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften ihr inzwischen zweijähriges Wegsehen und Schweigen beenden.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

A n h a n g

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An

Prof. Dr. Karl Lauterbach als den Bundesminister für Gesundheit

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in Kopie sowie mit der Aufforderung um eine eigene Beantwortung dieser zehn Fragen (kein Weiterreichen)

an

• Prof. Dr. Klaus Cichutek für das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

• Prof. Dr. Thomas Mertens für die Ständige Impfkommission (STIKO)

• Dr. h.c. mult. Lothar H. Wieler für das Robert Koch-Institut (RKI)

• Prof. Dr. med. Jürgen May für das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM)

Bettina Stark-Watzinger für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Otmar Wiestler für die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren

• Prof. Dr.-Ing. Reimund Neugebauer für die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung (Fraunhofer)

• Prof. Dr. Martin Stratmann für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (MPG)

• Prof. Dr. med. Karl Broich für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

• Prof. Dr. med. Jürgen Windeler für das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

• Generalbundesanwalt Peter Frank für den den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

• Dr. jur. Marco Buschmann für das Bundesministerium der Justiz (BMJ)

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28. November 2022

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„Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lauterbach,

ich fordere Sie auf, die folgenden zehn Fragen schriftlich und ausführlich zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA

1.) In welchen Zellen welcher Organe oder Gewebe soll nach der intramuskulären Injektion der modRNA (engl. nucleoside-modified messenger RNA, dt. Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA) die Bildung der Spikeproteine und die Immunantwort ausgelöst werden? Bitte aufschlüsseln nach BNT162b2 / tozinameran / Comirnaty und mRNA-1273 / elasomeran / Spikevax. Haben Ihre Behörde, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), sich dafür eingesetzt, dass diese Zielzellen bzw. dass die Bezeichnungen dieser Organe und Gewebe der Öffentlichkeit und Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht werden, insbesondere Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn nein, warum nicht?

2.) Kann ausgeschlossen werden, dass die Spikeproteine außerhalb der von Ihnen als Antwort zu Frage 1.) angegebenen Zellen gebildet werden? Falls Ja, auf Grundlage welcher wissenschaftlich gesicherten Daten kann dies ausgeschlossen werden? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax.

3.) Wie lange besteht Codierungsfähigkeit der modRNA im Körper der experimentell gentherapierten („geimpften“) Person? Kann diesbezüglich ausgeschlossen werden, dass dieses über Wochen oder Monate persistiert? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax. Haben Sie sich daür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der deutschen Öffentlichkeit, den Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

4.) Nach welcher Zeit sollte sich, bitte aufschlüsseln nach tozinameran (Comirnaty) und elasomeran (Spikevax), die modRNA („mRNA“) aus den Lipidnanopartikeln spätestens im Körper der „geimpften“ Person abgebaut haben? Haben Sie sich daür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

5.) Ist sichergestellt, dass sich das Spikeprotein, das in den transfizierten Zellen der geimpften Person gebildet wird, ausschließlich in die Membranen der betroffenen Zellen einbaut und nicht löslich im Körper zirkuliert? Bitte aufschlüsseln nach Comirnaty und Spikevax.

6.) Womit ist sichergestellt, dass die verschiedenen Lipidnanopartikel, bei tozinameran / Comirnaty sind es ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin, in der beworbenen Nanogröße bleiben und nicht möglicherweise im Körper, etwa in den Körpergefäßen, zu größeren Lipidtropfen fusionieren?

7.) Wie ist die Halbwertszeit der Lipidnanopartikelkomponenten im Körper? Wie schnell werden diese abgebaut und metabolisiert oder ausgeschieden? Bitte aufschlüsseln nach jedem einzelnen der LNP (beispielsweise ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin) sowie einerseits nach Comirnaty und andererseits nach Spikevax.

8.) Wie viele Lipidnanopartikel (LNP) sind in einer Dosis der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz tozinameran, Comirnaty einerseits und in der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz elasomeran, Spikevax andererseits enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Chargen bzw. Dosen des gleichen experimentellen Produkts („Impfstoff“)? Haben Sie die Öffentlichkeit, die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von Lipidnanopartikeln in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

9.) Wie viele modRNA-Sequenzen sind in einem LNP enthalten und wie groß ist die Schwankungsbreite, in Bezug auf Comirnaty einerseits und andererseits auf Spikevax? Haben Sie die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von modRNA-Sequenzen in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

10.) In welcher der vier Formen, diese sind uRNA (optimierte Uridin-basierte mRNA), modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA), saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA), liegt die Ihrerseits der Bevölkerung Deutschlands verbissen und ohne nachprüfbare Argumente empfohlene „Schutzimpfung mit mRNA“ vor, in Bezug auf die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz tozinameran (Comirnaty) einerseits und die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz elasomeran (Spikevax) andererseits? Sieht Ihr Haus, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Gesundheitsrisiken in Bezug auf eine Anwendung von saRNA (selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (transamplifizierende mRNA), sieht es insbesondere eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn ja, wie will Ihr Haus diese Risiken beseitigen bzw. die Öffentlichkeit, alle Menschen in Deutschland über diese Risiken oder Gefahren in Kenntnis setzen?

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A n t w o r t e n

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Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf

08. Dezember 2022

Aktenzeichen 2 AR 99/22

Bearbeiter: Herr Seiffge

Ihre Eingabe vom 7. Dezember 2022

Sehr geehrter Herr von Roy,

Ihre vorbezeichneten Eingaben habe ich zuständigkeitshalber an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsanwaltschaft Mönchengladbach weitergesandt.

Es empfiehlt sich daher, dass Sie etwaige weitere Eingaben vergleichbarer Art unmittelbar bei der jeweils zuständigen Behörde anbringen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Sie zukünftig von der Weiterleitung etwaiger erneut hier angebrachter Eingaben nicht mehr gesondert anschreiben werde.

Mit freundlichen Grüßen

Seiffge

Staatsanwalt

Beglaubigt

Panzetta

Justizangestellte

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Staatsanwaltschaft Mannheim

13.12.2022/vog

Frau Reichardt

Aktenzeichen 806 Ujs 24749/22

Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, zum Nachteil von (…), wegen Totschlags

(…) das Verfahren wurde an die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach (…) abgegeben. (…)

Das dortige Aktenzeichen ist noch nicht bekannt.

gez. Reichardt

Erste Staatsanwältin

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Staatsanwaltschaft Mönchengladbach

20.12.2022

Aktenzeichen

100 AR 129/22 A

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Strafanzeige im Zusammenhang der „Corona-Schutzimpfungen“ wegen Körperverletzung u. a.

Datum der Strafanzeige: 07.12.2022

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Sehr geehrter Herr von Roy,

die von Ihnen beantragte Einleitung eines Ermittlungsverfahrens setzt nach § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung voraus, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat bestehen. Diese Anhaltspunkte müssen sich auf den objektiven und subjektiven Tatbestand eines Strafgesetzes beziehen.

Ihrem Vorbringen vermag ich solche Anhaltspunkte nicht zu entnehmen. Der geschilderte Sachverhalt fällt unter keine strafrechtliche Vorschrift.

Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kommt deshalb nicht in Betracht.

Hochachtungsvoll

Vieten

Staatsanwältin

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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Frau Staatsanwältin Schöneberg

26. Dezember 2022

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Akten- / Geschäftszeichen · 204 AR 278593/22

Vorermittlungsverfahren · Edward von Roy · wegen E-Mail v. 07.12.2022

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Sehr geehrter Herr von Roy,

in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 20.12.2022 folgende Entscheidung getroffen:

Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird gemäß § 152 Abs. 2 StPO abgesehen.

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Gründe

Gemäß § 152 Abs. 2 StPO ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt.

Dies ist vorliegend nicht der Fall. Der Anzeigeerstatter fordert, die COVID-19-Impfungen als Bruch des Nürnberger Kodex zu benennen und diese sofort zu beenden. Weiterhin sollen zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit vorgelegt werden und COVAX in Deutschland juristisch aufgearbeitet werden.

Das Vorliegen einer Straftat ist nicht ersichtlich, weshalb ein Tätigwerden der Staatsanwaltschaft nicht geboten ist.

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Beschwerdebelehrung

Gegen diesen Bescheid können Sie binnen 2 Wochen nach Zugang Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg erheben.

Die Beschwerde kann innerhalb dieser Frist auch bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth eingelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Schöneberg

Staatsanwältin

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„Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“

November 28, 2022

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28.11.2022

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An

Prof. Dr. Karl Lauterbach als den Bundesminister für Gesundheit

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in Kopie sowie mit der Aufforderung um eine eigene Beantwortung dieser zehn Fragen (kein Weiterreichen)

an

• Prof. Dr. Klaus Cichutek für das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

• Prof. Dr. Thomas Mertens für die Ständige Impfkommission (STIKO)

• Dr. h.c. mult. Lothar H. Wieler für das Robert Koch-Institut (RKI)

• Prof. Dr. med. Jürgen May für das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM)

Bettina Stark-Watzinger für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Otmar Wiestler für die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren

• Prof. Dr.-Ing. Reimund Neugebauer für die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung (Fraunhofer)

• Prof. Dr. Martin Stratmann für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (MPG)

• Prof. Dr. med. Karl Broich für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

• Prof. Dr. med. Jürgen Windeler für das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

• Generalbundesanwalt Peter Frank für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

• Dr. jur. Marco Buschmann für das Bundesministerium der Justiz (BMJ)

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28. November 2022

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„Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lauterbach,

ich fordere Sie auf, die folgenden zehn Fragen schriftlich und ausführlich zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA

1.) In welchen Zellen welcher Organe oder Gewebe soll nach der intramuskulären Injektion der modRNA (engl. nucleoside-modified messenger RNA, dt. Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA) die Bildung der Spikeproteine und die Immunantwort ausgelöst werden? Bitte aufschlüsseln nach BNT162b2 / tozinameran / Comirnaty und mRNA-1273 / elasomeran / Spikevax. Haben Ihre Behörde, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), sich dafür eingesetzt, dass diese Zielzellen bzw. dass die Bezeichnungen dieser Organe und Gewebe der Öffentlichkeit und Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht werden, insbesondere Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn nein, warum nicht?

2.) Kann ausgeschlossen werden, dass die Spikeproteine außerhalb der von Ihnen als Antwort zu Frage 1.) angegebenen Zellen gebildet werden? Falls Ja, auf Grundlage welcher wissenschaftlich gesicherten Daten kann dies ausgeschlossen werden? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax.

3.) Wie lange besteht Codierungsfähigkeit der modRNA im Körper der experimentell gentherapierten („geimpften“) Person? Kann diesbezüglich ausgeschlossen werden, dass dieses über Wochen oder Monate persistiert? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax. Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der deutschen Öffentlichkeit, den Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

4.) Nach welcher Zeit sollte sich, bitte aufschlüsseln nach tozinameran (Comirnaty) und elasomeran (Spikevax), die modRNA („mRNA“) aus den Lipidnanopartikeln spätestens im Körper der „geimpften“ Person abgebaut haben? Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

5.) Ist sichergestellt, dass sich das Spikeprotein, das in den transfizierten Zellen der geimpften Person gebildet wird, ausschließlich in die Membranen der betroffenen Zellen einbaut und nicht löslich im Körper zirkuliert? Bitte aufschlüsseln nach Comirnaty und Spikevax.

6.) Womit ist sichergestellt, dass die verschiedenen Lipidnanopartikel, bei tozinameran / Comirnaty sind es ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin, in der beworbenen Nanogröße bleiben und nicht möglicherweise im Körper, etwa in den Körpergefäßen, zu größeren Lipidtropfen fusionieren?

7.) Wie ist die Halbwertszeit der Lipidnanopartikelkomponenten im Körper? Wie schnell werden diese abgebaut und metabolisiert oder ausgeschieden? Bitte aufschlüsseln nach jedem einzelnen der LNP (beispielsweise ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin) sowie einerseits nach Comirnaty und andererseits nach Spikevax.

8.) Wie viele Lipidnanopartikel (LNP) sind in einer Dosis der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz tozinameran, Comirnaty einerseits und in der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz elasomeran, Spikevax andererseits enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Chargen bzw. Dosen des gleichen experimentellen Produkts („Impfstoff“)? Haben Sie die Öffentlichkeit, die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von Lipidnanopartikeln in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

9.) Wie viele modRNA-Sequenzen sind in einem LNP enthalten und wie groß ist die Schwankungsbreite, in Bezug auf Comirnaty einerseits und andererseits auf Spikevax? Haben Sie die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von modRNA-Sequenzen in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

10.) In welcher der vier Formen, diese sind uRNA (optimierte Uridin-basierte mRNA), modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA), saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA), liegt die Ihrerseits der Bevölkerung Deutschlands verbissen und ohne nachprüfbare Argumente empfohlene „Schutzimpfung mit mRNA“ vor, in Bezug auf die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz tozinameran (Comirnaty) einerseits und die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz elasomeran (Spikevax) andererseits? Sieht Ihr Haus, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Gesundheitsrisiken in Bezug auf eine Anwendung von saRNA (selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (transamplifizierende mRNA), sieht es insbesondere eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn ja, wie will Ihr Haus diese Risiken beseitigen bzw. die Öffentlichkeit, alle Menschen in Deutschland über diese Risiken oder Gefahren in Kenntnis setzen?

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A n t w o r t e n

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Prof. Dr. Karl Lauterbach für das Bundesministerium für Gesundheit

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01.12.2022 · 09:34

von: IFG [ Referat JE 3 „Compliance, Informationsfreiheitsrecht“ ] · Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Betreff: Abgabenachricht · „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“

Sehr geehrter Herr von Roy,

Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst.

Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Birgit Galkowsky

Referat JE 3 „Compliance, Informationsfreiheitsrecht“ · Bundesministerium für Gesundheit Rochusstraße, Bonn · IFG @ bmg.bund.de · bundesgesundheitsministerium.de

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01.12.2022 · 14:44

an: IFG, sowie an: poststelle @ bmg.bund.de

AW: Betreff: Abgabenachricht · „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“

Sehr geehrte Frau Galkowsky,

vielen Dank für Ihre Nachricht, hoffentlich ein wichtiger erster Schritt des – in Mittäterschaft am global aufgespannten Menschenversuch und Medizinverbrechen COVAX beteiligten – deutschen Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), ein erster Schritt des BMG auf dem Weg zum dringend gebotenen Beenden der seit bald zwei Jahren ohne Not stattfindenden sogenannten „Impfungen“, richtig gesagt der experimentellen Gentherapien mit tozinameran (Comirnaty) oder elasomeran (Spikevax).

Beide, modRNA („mRNA“) enthaltenden experimentellen Substanzen schädigen oder töten die Menschen, und das zu zeitnah zu beenden ist das wichtigste Ziel meiner zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA, deren Beantwortung durch Karl Lauterbach ich seit dem 28. November 2022 öffentlich fordere.

Mit dem auch durch Jens Spahn und Karl Lauterbach vorangetriebenen gentechnischen Großversuch („Corona-Schutzimpfung“) ist jeder einzelne der zehn Punkte des Nürnberger Kodex (Nuremberg Code) gebrochen worden.

Heute schreiben Sie, das Referat JE 3 „Compliance, Informationsfreiheitsrecht“ mir freundlicherweise, dass meine Anfrage „an das das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet“ worden sei, wo mein „Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst“ werde, wozu ich allerdings anmerken möchte, dass es darum geht, dass Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach die von mir an ihn gestellten zehn Fragen (Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA) beantwortet, schriftlich und ausführlich.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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06.12.2022 · 08:30 · von: Bürgerservice BMG · Buergerservice.BMG @ bmg.bund.de

Ihre E-Mail vom 28. November 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihre an Herrn Bundesminister Prof. Dr. Karl Lauterbach gerichtete E-Mail vom 28. November 2022, in der Sie ihm einen umfangreichen Fragenkatalog zur Beantwortung übermitteln.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist grundsätzlich gerne bereit, Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese müssen jedoch auf Informationen, die Sie auf den Internetseiten des BMG, bundesgesundheitsministerium.de und zusammengegencorona.de, sowie seiner nachgeordneten Behörden finden, begrenzt werden. Recherchen oder Antworten auf umfangreiche Fragen können nicht geleistet werden. Vor diesem Hintergrund informieren wir Sie gerne zur Wirkweise und den von Ihnen angesprochenen Risiken der mRNA-Impfstoffe wie folgt:

RNA-Impfstoffe enthalten die Erbinformation in Form von Boten-RNA (messenger RNA, mRNA), die den Bauplan des Antigens umfasst. Diese Erbinformation wird von Körperzellen als Bauplan genutzt, um das spezifische Antigen in wenigen Körperzellen selbst zu produzieren. Die Zellen präsentieren dieses Antigen Immunzellen, was die gewünschte spezifische Immunantwort auslöst. Bei einem späteren Kontakt der geimpften Person mit SARS-CoV-2 erkennt das Immunsystem das Antigen wieder und kann das Virus bzw. die Infektionskrankheit gezielt bekämpfen.

Es besteht kein erkennbares Risiko der Integration der mRNA in das Genom von Körperzellen. Das aus DNA bestehende Genom befindet sich im Zellkern, wohin die Impfstoff-mRNA normalerweise nicht gelangt. RNA kann selbst nicht in das DNA-Genom integriert werden. Deswegen müsste die mRNA in der Zelle zunächst in DNA umgeschrieben werden, um ins DNA-Genom integriert zu werden. Theoretisch wäre ein Integration der mRNA ins Genom von Körperzellen also nur möglich bei gleichzeitiger Anwesenheit von bestimmten Eiweißen, die die Impfstoff-mRNA in DNA umschreiben, diese DNA dann in den Zellkern transportieren und dort wiederum mittels eines Eiweißes eines Virus in das Genom integrieren könnten. Dies ist eine äußerst unwahrscheinliche und bisher in unmodifizierten Zellen nicht beobachtete Abfolge von Reaktionen. Darüber hinaus ist die mRNA in Körperzellen einer geimpften Person nur vorübergehend vorhanden, bevor sie abgebaut wird.

Die bisher zugelassenen mRNA-Impfstoffe gegen COVID-19 (Comirnaty und COVID-19 Vaccine Moderna) enthalten – wie Ihnen bekannt ist – Lipidpartikel, in die die mRNA verpackt ist. Diese werden aufgrund ihrer Größe (< 100 nm) auch als Lipidnanopartikel (LNP) bezeichnet. Bei dem Begriff „Partikel“ ist aber zu bedenken, dass es sich hier nicht um nicht abbaubare Feststoffpartikel (Metalle, Kunststoffe etc.) handelt, sondern um Fettkügelchen, die ähnlich wie biologische Zellmembranen aus einer Phospholipidschicht aufgebaut sind. Sie fungieren als Träger und schützen die ansonsten instabile mRNA. Vor allem aber sorgen sie dafür, dass die mRNA nach Impfung in die Zellen (vor allem rund um die Injektionsstelle) aufgenommen und innerhalb der Zelle dort, wo die mRNA abgelesen werden soll, auch wieder freigesetzt wird.

Die (LNP) ähneln den sogenannten Liposomen (Fettkörperchen), die als Träger für Arzneistoffe in der Medizin schon seit über 20 Jahren eingesetzt werden (z. B. Myocet liposomal, Caelyx pegylated liposomal, DaunoXome, AmBisome). In einem weiteren zugelassenen Arzneimittel sind therapeutische RNA-Moleküle in sehr ähnlichen LNP verpackt (Onpattro). Bei diesen Arzneimitteln werden im Vergleich zur Impfung deutlich höhere Lipidmengen intravenös verabreicht. Auch gab es bereits zugelassene Impfstoffe mit ähnlichem Aufbau, sogenannte virosomale Impfstoffe, z. B. Epaxal gegen Hepatitis A oder Inflexal gegen Influenza. Virosomen sind ebenfalls Phospholipidvesikel, die auf der Oberfläche virale Hüllproteine tragen. Über diese Impfstoffe liegen viele Jahre Erfahrung mit einem guten Sicherheitsprofil vor. Sie befinden sich derzeit nicht mehr auf dem Markt, was jedoch nicht auf Sicherheitsbedenken beruht.

Die Struktur der LNP bilden – wie in biologischen Membranen auch – Phospholipide mit darin eingelagertem Cholesterin. Die verschiedenen LNP enthalten darüber hinaus weitere Lipidbestandteile, die spezielle Eigenschaften vermitteln. Da alle Lipide mit körpereigenen Lipiden identisch bzw. ihnen sehr ähnlich sind, gelten LNP als „biologisch abbaubar“, d. h., es ist davon auszugehen, dass sie im Körper ähnlich wie Nahrungslipide enzymatisch abgebaut werden und weitgehend in den körpereigenen Fettstoffwechsel eingehen.

Ausführliche Informationen zur Wirkweise und Sicherheit der mRNA-Impfstoffe hat das Paul-Ehrlich-Institut auf seiner Internetseite unter pei.de/DE/service/faq/faq-coronavirus-inhalt2.html veröffentlicht.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgerservice

Referat L 9 — Beratung und Information für Versicherte und Leistungserbringer · Bundesministerium für Gesundheit

Buergerservice.bmg @ bmg.bund.de
Bundesgesundheitsministerium

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Prof. Dr. Klaus Cichutek für das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

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29.11.2022 · Anfragen PEI · Paul-Ehrlich-Institut

[Anfragen PEI #71542] „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Nachricht ist beim Paul-Ehrlich-Institut eingegangen und wird unter der Ticketnummer im Betreff geführt. Bitte senden Sie Nachfragen als Antwort auf diese Eingangsbestätigung an anfragen @ pei.de. Dabei ist es wichtig, im Betreff die Ticketnummer inklusive der eckigen Klammer zu erhalten. Nur so können wir Ihre Nachfrage Ihrer Frage zuordnen.

Aufgrund des derzeit sehr hohen Anfragevolumens ist es uns leider aktuell nicht möglich, alle E-Mails individuell zu beantworten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb auf Antworten verzichten müssen, wenn Anfragen NICHT in den direkten Aufgabenbereich des Paul-Ehrlich-Instituts fallen und oder wenn die Informationen bereits auf unserer Website angeboten sind.

Die folgenden Links leiten Sie zu den relevanten Bereichen.

DOSSIER CORONAVIRUS UND COVID-19
pei.de/coronavirus

ANTWORTEN AUF HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ)
pei.de/faq-coronavirus

QUICKLINKS
pei.de/DE/service-navi/kontakt/kontakt_node.html

Derzeit u. a.: Informationen zur Dritt- oder Auffrischimpfung, Anerkennung des Impfstatus, Informationen zu den zugelassenen COIVD-19-Impfstoffen, Meldung von Nebenwirkungen

IMPFBERATUNG / EMPFEHLUNGEN ZUR DIAGNOSE UND THERAPIE

Das Paul-Ehrlich-Institut ist keine klinische Einrichtung. Wir können und dürfen daher keine individuelle Impfberatung anbieten, die über die Bewertung von gemeldeten Verdachtsfällen auf Nebenwirkungen hinausgeht. Wenn Sie eine individuelle Impfberatung benötigen, wenden Sie sich bitte immer an Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt.

Auch Empfehlungen zur Diagnose und Therapie sind nicht möglich, denn für eine entsprechende medizinische Beratung sind viele Faktoren von Bedeutung, die nur im persönlichen Kontakt zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient angemessen berücksichtigt werden können. Bitte wenden Sie sich mit diesen Fragenstellungen an Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt und senden Sie uns bitte keine individuellen Patientendaten zu.

Ihr Anfragenteam · Das Paul-Ehrlich-Institut ist eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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29.11.2022 · PEI Inquiry Team · Paul-Ehrlich-Institut

[Anfragen PEI #71542] „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“

Dear Sir or Madam,

Your message has been received by the Paul-Ehrlich-Institut and will be processed using the ticket number shown in the subject line. Please send enquiries in response to this confirmation of receipt to anfragen @ pei.de along with the ticket number inclusive of the square brackets. This is the only way we can match your query to your original message.

Due to the currently very high volume of inquiries it is currently not possible for us to answer all emails individually.

Incoming emails are processed using a special procedure explained below. This allows us to try to meet the currently extremely high amount of information requested by health care professionals and the public to our best possible knowledge and ability.

Please understand that we must therefore refrain from replying if enquiries do NOT fall within the direct remit of the Paul-Ehrlich-Institute and/or if the information is already offered on our website.

The following links will take you to the relevant areas.

DOSSIER CORONAVIRUS AND COVID-19
pei.de/coronavirus-en

ANSWERS TO FREQUENTLY ASKED QUESTIONS (FAQ)
pei.de/faq-coronavirus-en

QUICK LINKS
pei.de/EN/service-navi/contact/contact_node.html

Currently including: Information on third or booster vaccination, recognition of vaccination status, information on authorised COVID-19 vaccines, reporting of adverse reactions.

VACCINATION ADVICE / RECOMMENDATIONS ON DIAGNOSES AND TREATMENTS

The Paul-Ehrlich-Institut is not a medical facility. We are thus unable to provide advice on vaccinations that goes beyond the assessment of reported suspected cases of adverse effects. If you require personalised advice on vaccinations, please always consult your personal physician.

Many factors are important for medical advice and diagnoses. These can only be appropriately weighed through personal contact between patient and doctor.

For this reason, please seek advice from your personal physician with regard to such questions. Please also refrain from sending us your personal patient data.

With kind regards

Inquiry Team · The Paul-Ehrlich-Institut is an Agency of the German Federal Ministry of Health.

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Bettina Stark-Watzinger für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

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29.11.2022 · 09:52

von: Judith Reichel [ Pressesprecherin, wie auch Kristin Schneidewindt ] · Referat L21 [ Nils Droste ist Sprecher des Ministeriums und Leiter des Referats Presse, Soziale Medien, Internet ] · Judith.Reichel @ bmbf.bund.de

„Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Für unsere zeitliche Planung erlauben Sie bitte eine kurze Rückfrage: Für wann und für welches Medium planen Sie die Veröffentlichung der Antworten auf Ihre Fragen?

Mit freundlichen Grüßen

i. A.

Judith Reichel

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30.11.2022

an: Judith Reichel · L21 · Referat Presse, Soziale Medien, Internet

Sehr geehrte Frau Reichel,

vielen Dank für Ihre Zeilen. Die ausstehenden Antworten von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger auf meine zehn Fragen (Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu mоdRNA, saRNA und taRNA) interessieren alle Medien, täglich, international.  

Weil die Menschen auch in Deutschland Tag für Tag den nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen Substanzen („Impfstoffen“) tozinameran, das ist Comirnaty, und elasomeran, Spikevax, ausgesetzt sind, Teil von COVAX als ein Bruch mit dem Nürnberger Kodex und als ein Menschheitsverbrechen, kann die Öffentlichkeit erwarten, dass die deutsche Bundesministerin für Bildung und Forschung so rasch wie möglich auf die zehn Fragen (Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu mоdRNA, saRNA und taRNA) reagiert und umfassend antwortet.  

Das weltweit aufgespannte Verbrechen COVAX ist auch ein ausgesprochen deutsches Problem, viele haben von Deutschland aus mitgemacht. Menschenrechtlich besonders empörend ist die experimentelle Gentherapie („Corona-Schutzimpfung“) an Schwangeren und Stillenden, an Menschen mit Behinderung und vor allem an den Kindern. Vgl. am 02.06.2022 in DIE ZEIT: „Stark-Watzinger fordert Corona-Impfkampagne für Kinder … Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger will die Impfquote bei jungen Menschen erhöhen.“  

Die Menschen in Deutschland können erwarten, dass Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger alles unternimmt, damit jedes experimentelle gentherapeutische Anwenden („Impfen“) und bereits das Bewerben und Inverkehrbringen der unnötigen und lebensgefährlichen, modRNA („mRNA“) enthaltenden Substanzen Comirnaty und Spikevax gestoppt wird.  

Mit freundlichen Grüßen  

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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06.12.2022 14:29 · von: L22 Posteingang · L22 @ bmbf.bund.de

Ihre Mail vom 28. November 2022

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihre Mail vom 28. November 2022 an Frau Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung.

Die Thematik Ihrer Fragen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), das Sie, wie in der unten stehenden Mail deutlich wird, bereits angeschrieben haben.

Wir möchten Sie bitten, von weiteren Zusendungen an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zu dieser Thematik abzusehen.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

i. A.

Ihr Referat Öffentlichkeitsarbeit; Bürgerdialog

Referat L22 — Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerdialog · Bundesministerium für Bildung und Forschung

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Prof. Dr. med. Karl Broich für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

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Hauptaufgaben des BfArM sind als Zulassungsbehörde die Zulassung von Fertigarzneimitteln (inklusive der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen Phytotherapie, Homöopathie und anthroposophische Medizin), die Registrierung homöopathischer und traditioneller pflanzlicher Arzneimittel, die Erfassung und Bewertung sowie Abwehr von Arzneimittelrisiken (Pharmakovigilanz), die zentrale Erfassung und Bewertung von Risiken bei Medizinprodukten, die Überwachung des (legalen) Verkehrs von Betäubungsmitteln und Grundstoffen, die Beratung der Bundesregierung sowie Forschungsaufgaben. Rechtlicher Rahmen für diese Aufgaben sind u. a. das Arzneimittelgesetz (AMG), das Medizinproduktegesetz (MPG), das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) sowie die hierzu jeweils erlassenen Verordnungen.

Im Mai 2020 wurde das bisherige Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) mit dem BfArM verschmolzen und als BfArM-Dienststelle Köln integriert.

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an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) · Poststelle Poststelle @ bfarm.de

„Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“

Priorität: Hoch

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. med. Broich,

neben Herrn Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach fordere ich auch Sie auf, mir die folgenden zehn Fragen („Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“) schriftlich und ausführlich zu beantworten. 

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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05.12.2022 von: BfArM, Zentrale Anfragenstelle

AW: „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“; PEI

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Aufgrund der Indikation ist für modRNA, saRNA und taRNA das zentralisierte Zulassungsverfahren mit der europäischen Arzneimittelagentur die European Medicines Agency (EMA) als führende Behörde obligatorisch.

Dem beigefügten Link können Sie die öffentlich zugänglichen Informationen hinsichtlich der COVID-19 Impfstoffe entnehmen:  

ema.europa.eu/en/human-regulatory/overview/public-health-threats/coronavirus-disease-covid-19/treatments-vaccines/covid-19-vaccines

Wir empfehlen Ihnen sich hinsichtlich Ihrer Frage direkt an die EMA zu wenden. (ema.europa.eu/ema/).

Für inhaltliche Fragen können sie sich auch an das Paul-Ehrlich-Institut (pei.de) wenden, welches die nationale zuständige Zulassungsbehörde gemäß § 77 AMG ist.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ina Milz

Zentrale Anfragenstelle · Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Generalbundesanwalt Peter Frank für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Herrn Edward von Roy

30.11.2022

Ihr Schreiben vom 28. November 2022

Aktenzeichen: AR 1476/22
Datum: 30.11.2022

Sehr geehrter Herr von Roy,

die Behörde des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof ist wie alle Gerichte und Staatsanwaltschaften in der Bundesrepublik Deutschland an die Vorschriften über die gesetzlichen Zuständigkeiten gebunden.

Im Wesentlichen bearbeitet sie Revisionen gegen erstinstanzliche Strafurteile der Land- und Oberlandesgerichte und führt die Ermittlungen in den im Gerichtsverfassungsgesetz besonders bestimmten Staatsschutzstrafsachen.

Die von Ihnen vorgetragene Angelegenheit fällt nicht in ihre Zuständigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag
(…)

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„Zehn Fragen an die Justizminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA“

November 21, 2022

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Kenntnislos oder irreführend wird, durch Politik wie Presse, die in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 den hoffnungsvollen oder verängstigten Menschen. die den in jedem Fall betrogenen und geschädigten Menschen injizierte modRNA als „mRNA“ bezeichnet.

Das Kürzel mRNA bedeutet Messenger-Ribonukleinsäure (messenger ribonucleic acid). mRNA ist eine einzelsträngige Ribonukleinsäure (dt. RNS, engl. RNA), die komplementär zu einer Gensequenz des codogenen Strangs der DNA ist. Sie dient als Matrize der Proteinbiosynthese, es geht um das Leben an sich, um unsere lebendige Natur.

Desoxyribonukleinsäure, abgekürzt DNS oder DNA (deoxyribonucleic acid), ist eine aus unterschiedlichen Desoxyribonukleotiden aufgebaute Nukleinsäure. Die DNA trägt die Erbinformation bei allen Lebewesen und bei den DNA-Viren. Das langkettige Polynukleotid enthält in Abschnitten von Genen besondere Abfolgen seiner Nukleotide. Diese DNA-Abschnitte dienen als Matrizen für den Aufbau entsprechender Ribonukleinsäuren (RNA), sobald genetische Information von DNA in RNA umgeschrieben wird (Transkription).

Die mRNA wird als prä-mRNA im Nukleus der Zelle durch die RNA-Polymerase II synthetisiert (Transkription) und in das Zytosol transportiert, wo sie bei Eukaryonten an die 40S- und später die 60s-Untereinheit des ribosomalen Komplexes bindet. Im Laufe der Translation werden jeweils drei Nukleotide des offenen Leserasters in eine Aminosäure des synthetisierten Proteins umgeschrieben.

Gentherapie-Großversuch COVAX

Sehr im Gegensatz dazu steht der nicht erforderliche und verbrecherische, den Nürnberger Kodex brechende gentherapeutische Menschenversuch mit gentechnisch veränderten Vektorviren oder mit einer modRNA, die wir eben nicht als mRNA bezeichnen. Die modRNA, die Nukleosid-modifizierte mRNA ist eine synthetische, chemisch modifizierte Boten-Ribonukleinsäure (mRNA), einzelne Nukleoside sind durch andere natürliche modifizierte Nukleoside oder durch synthetische Nukleosid-Analoga ersetzt worden.

Gene, menschliches Genom oder Erbgut ist mehr als die bekannte Doppelhelix (chromosomale DNA des Zellkerns, auch nukleäre DNA oder Karyom genannt), sondern umfasst alles an Erbinformation, was zu Aufbau und Erhalt der Zelle notwendig ist. Der hier vielleicht wichtigste Begriff und Sachverhalt ist die Proteinbiosynthese. Die Synthese eines Proteins aus seinen Bausteinen, den proteinogenen Aminosäuren, findet im Rahmen der Genexpression an den Ribosomen statt. Die ribosomale Proteinsynthese wird auch als Translation bezeichnet, da hierbei die Basenfolge einer messenger-RNA (mRNA) in die Abfolge von Aminosäuren eines Peptids übersetzt wird. Damit zum Thema injizierte Substanzen zum Zwecke einer Gentherapie, genetische sogenannte Impfstoffe.

Unsere durch die neuartigen sogenannten Impfungen auf Zeit (wie lange?) gentechnisch veränderten Körperzellen – etwa Endothelzellen (innere Auskleidung der Blutgefäße), Speicheldrüsenzellen, Herz, Milz, Leber, Niere, Gonaden, grundsätzlich geht es um alle Körperzellen – beginnen, künstliche, am Computer entworfene Virusproteine zu erzeugen. Damit produziert der „geimpfte“ Mensch etwas, was er von Natur aus nicht herstellen würde, ist er ein GMO, ein genetisch modifizierter Organismus. Die umprogrammierten Zellen des „geimpften“ Menschen verwandeln sich in kleine Bioreaktoren, im lebenden Menschen arbeitet jede dieser Zellen wie eine kleine Impfstofffabrik. Nicht das Hühnerei oder der technische Bioreaktor stellt die eigentliche immunologisch aktive Substanz her (in welcher Menge eigentlich wird diese hergestellt?), sondern unser genetisch aufgepeppter, unser durch eingespritzte hunderte von Millionen Nanopartikel „geimpfter“ Körper.

Was an „Spike“ (Stachelprotein) dabei entsteht, ist nicht das genaue natürliche Stachelprotein eines Betacoronavirus, sondern eine Art Kunststoff unbekannter Toxizität und Haltbarkeit.

Als Abbauprodukte entstehen dabei Peptide, die auf die Zellaußenseite wandern, die Zelle damit als fremd und vernichtenswert markieren und dem Angriff durch unsere Killer-Lymphozyten aussetzen. Ein gentechnisch initiierter Entzündungsprozess, die Zelle wird zerstört. Was im Rahmen des weltweiten Medizinverbrechens COVAX in den Körper injiziert worden war, ist ein vieltägiges und vielwöchiges, grundsätzlich schädigendes und nicht selten tödliches Programm für einen Krieg des Körpers gegen sich selbst, anders gesagt eine Autoimmunerkrankung, und zugleich eine massive Störung der Kommunikation aller menschlichen Immunzellen untereinander, insgesamt ein Schwächen oder sogar weitgehendes Abschalten der Immunabwehr. Offensichtliche Folge sind heftige Ausbrüche von Gürtelrose auch bei noch jungen Menschen sowie rasches Tumorwachstum insbesondere den Brustkrebs betreffend, vielleicht auch das Zervikalkarzinom.

Auch wesentliche oder unersetzbare Zellen unseres Körpers werden dabei angegriffen und zerstört, beispielweise Herzmuskelzellen insbesondere bei älteren Jungen und jungen Männern, wobei der menschliche Körper Herzmuskelzellen bekanntlich nie mehr regenerieren kann.

Mit dem Verlust an Herzmuskelzellen lebt der vielleicht noch sehr junge „Geimpfte“ sein Leben lang, wenn er nicht sogleich an der ersten Injektion mit modRNA („mRNA“) oder an einer der folgenden genetischen „Impfungen“ stirbt. Ein informiertes Einwilligen (informed consent) ist hier gar nicht möglich, ein ärztliches Aufklärungsgespräch zu den neuartigen sogenannten Impfstoffen kann kaum adäquat erfolgen.

Die auffällig vielen in diesen Monaten auftretenden Fälle von Herzmuskel- (Myokarditis) und / oder Herzbeutelentzündungen (Perikarditis) etwa nach Verabreichung des mRNA (modRNA) enthaltenden „Impfstoffes“ Comirnaty (BioNTech / Pfizer) werden möglicherweise in den nächsten zehn Jahren den Tod von 40 % der Betroffenen verursachen – weitere Opfer im politisch gewollten Kampf gegen ein Virus, das so harmlos oder gefährlich ist wie die Influenza.

Die den Menschen mit Hilfe internationaler (World Bank, WHO, UNICEF, WEF) und staatlicher Propaganda und Finanzierungszusage aufgedrängten neuartigen sogenannten Impfstoffe sollten wir als das bezeichnen, was sie sind, als unnötige und schädigende oder tödliche experimentelle Gentherapien, ein COVAX genanntes Medizinverbrechen und Menschheitsverbrechen, das sofort zu beenden ist.

Hunderte von Millionen in Fleisch und Blut eingespritzte Nanopartikel steuern – grundsätzlich alle – Körperzellen an, um jetzt nur Herz, Gehirn, Leber, Milz, Endothelzellen der Gefäße, Keimdrüsen sprich weiblich Eierstöcke und männlich Hoden und um des Weiteren Haut, Netzhaut, Niere, Schilddrüse, Lymphdrüsen und Speicheldrüsen zu nennen, dringen in die Zellen ein, schmuggeln die toxische und potenziell krebserregende Messenger-Ribonukleinsäure in die Zelle, den am Computer entworfenen Bauplan zur Produktion von (errechneten, künstlichen) coronaviralen Stachelproteinen (Spikes).

Die gentechnisch manipulierten Körperzellen beginnen etwas herzustellen, was sie von Natur aus nicht erzeugen würden, werden vom eigenen Körper als Feind erkannt und vernichtet. Eine Art künstliche Autoimmunerkrankung wurde injiziert. Die eingespritzte Bio-Katastrophe („Corona-Schutzimpfung“) verklebt Kapillaren, verursacht Thromben oder vielkernige Riesenzellen (die bekannte Fusogenität der Virus-Spikes), frisst Löcher in Gefäßwände (Kapillarlecksyndrom, CLS – capillary leak syndrome), bringt da einen Darmabschnitt zum Absterben oder lässt dort das Herz für immer aussetzen. Seit dem 27. Dezember 2020 wächst auch in Deutschland die Zahl der an oder mit „Corona-Schutzimpfung“ Erkrankten oder Gestorbenen.

Sechzehn Justizminister schauen dem Menschenversuch und Medizinverbrechen zu

Dass WEF-Führer Klaus Schwab jeden gentechnisch oder gentherapeutisch nichtbehandelten Menschen als Mangelwesen ansieht, als Auslaufmodell der Evolution, ist vielleicht ebenso nachvollziehbar wie der am 23. Januar 2019 in Davos geäußerte Wunsch des Pharma-Großinvestors und Vordenkers für Impfprogramme an der Weltbevölkerung Bill Gates („We feel there’s been over a 20-to-1 return“), seine Milliarden, um den Faktor 20 vervielfacht, zurückzubekommen. Doch warum verteidigen auch die Justizministerien der 16 deutschen Bundesländer seit zwei Jahren das millionenfache Injizieren („Impfen“) von modRNA (nucleoside-modified mRNA, Nukleosid-modifizierte mRNA), von einer Substanz, welche gegen das Coronavirus wenig bis nichts bewirkt, welche hingegen die Menschen schädigt oder tötet?

Die einzelnen experimentellen Substanzen („Impfstoffe“) nennen sich Comirnaty oder Spikevax, sie werden beinahe als wundertätig und menschheitserlösend angebetet und mittlerweile selbst Schwangeren und Kindern verabreicht, folgerichtig, denn bereits am 30. April 2020 hatte Microsoft-Gründer Gates Gates (What you need to know about the COVID-19 vaccine) gesagt: „Ich vermute, dass der COVID-19-Impfstoff Teil des Routine-Impfplans für Neugeborene werden wird. I suspect the COVID-19 vaccine will become part of the routine newborn immunization schedule.“

Zur Verängstigung, jedenfalls zur Motivation hat man als GAVI, WEF, WHO, RKI und PEI die Lügenkulisse von einer Pandemie aufgespannt und, als Investor, Pharmaboss oder Politiker, das vergleichsweise harmlose Coronavirus zum Beutemachen missbraucht. Ein Milliardengewinn für sehr wenige Menschen, ein auch ökonomischer Schaden und vor allem Krankheit oder Tod für alle anderen Menschen.

Zehn Fragen zu modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA), saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA) erhalten heute die 16 deutschen Justizminister.

“There is no pandemic, there is COVAX, a crime against humanity and a medical crime.” Es gibt keine Pandemie, es gibt COVAX, ein Menschheitsverbrechen und globales Medizinverbrechen.

STOP COVAX.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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Baden-Württemberg

Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg

Ministerin ist seit 2021 Marion Gentges (CDU), Staatssekretär ist seit 2021 Siegfried Lorek (CDU). Leitender Beamter und Amtschef ist seit 2016 Ministerialdirektor Elmar Steinbacher (CDU).

Bayern

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Staatsminister ist seit 2018 Georg Eisenreich (CSU), Leitender Beamter und Amtschef ist seit 2014 Ministerialdirektor Frank Arloth.

Berlin

Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenJustVA)

Derzeitige Senatorin ist seit 2021 Lena Kreck (Die Linke). Sie wird durch den Staatssekretär für Justiz Ibrahim Kanalan und durch die Staatssekretärin für Vielfalt und Antidiskriminierung Saraya Gomis (beide parteilos) unterstützt.

Brandenburg

Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg (MDJ)

Seit 2019 ist Susanne Hoffmann (CDU) Justizministerin im Kabinett Woidke III, Staatssekretärin ist Christiane Leiwesmeyer.

Bremen

Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Die Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen ist als Justizsenatorin für den Bereich Justiz als Oberste Landesbehörde zuständig und stellt damit das Justizministerium des Landes Bremen dar. Senatorin für Justiz im Senat der Freien Hansestadt Bremen ist seit 2019 Claudia Schilling (SPD). Staatsrat ist Björn Tschöpe (SPD).

Hamburg

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV)

Die Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (kurz BJV) ist eine von elf Fachbehörden des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie nimmt die Aufgaben eines Landesministeriums wahr und ist zuständig für die Rechtspflege und den Verbraucherschutz in der Hansestadt.

Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz und Präses der Behörde ist seit Juni 2020 Anna Gallina von Bündnis 90/Die Grünen. Staatsrat ist seit 2021 Holger Schatz von der SPD.

Hessen

Hessisches Ministerium der Justiz (HMdJ)

Staatsminister ist Roman Poseck (CDU). Staatssekretärin ist Tanja Eichner (CDU).

Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (MJGV MV)

Amtsinhaberin ist Jacqueline Bernhardt (Die Linke). Als Staatssekretär steht ihr Friedrich Straetmanns (Die Linke) zur Seite.

Niedersachsen

Niedersächsisches Justizministerium

Geleitet wird das Ministerium seit November 2022 von Kathrin Wahlmann (SPD), Staatssekretär ist Thomas Smollich.

Nordrhein-Westfalen

Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

Minister ist seit Juni 2022 Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen). Ihm steht als Staatssekretärin Daniela Brückner (ebenfalls Bündnis 90/Die Grünen) zur Seite.

Rheinland-Pfalz

Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz

Amtsinhaber ist Herbert Mertin (FDP), ihm steht Matthias Frey als Staatssekretär zur Seite.

Saarland

Ministerium der Justiz

Minister ist seit April 2022 Petra Berg (SPD). Staatssekretär ist Jens Diener.

Sachsen

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJ)

Das Haus wird von Staatsministerin Katja Meier (Bündnis 90/Die Grünen) geleitet. Ihr stehen Mathias Weilandt und Gesine Märtens als Staatssekretäre zur Seite.

Sachsen-Anhalt

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt (MJ)

Ministerin ist seit 2021 Franziska Weidinger, Staatssekretär ist Steffen Eckold.

Schleswig-Holstein

Amtsleiter ist seit Juni 2022 Ministerin Kerstin von der Decken (CDU). Ihr stehen Otto Carstens und Oliver Grundei als Staatssekretäre zur Seite.

Thüringen

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)

Minister ist Dirk Adams (Bündnis 90/Die Grünen).

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21. November 2022

Zehn Fragen an die Justizminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA

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1.) In welchen Zellen welcher Organe oder Gewebe soll nach der intramuskulären Injektion der modRNA (engl. nucleoside-modified messenger RNA, dt. Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA) die Bildung der Spikeproteine und die Immunantwort ausgelöst werden? Bitte aufschlüsseln nach BNT162b2 / tozinameran / Comirnaty und mRNA-1273 / elasomeran / Spikevax. Hat Ihre Behörde, das Justizministerium Ihres Bundeslandes, sich dafür eingesetzt, dass diese Zielzellen bzw. dass die Bezeichnungen dieser Organe und Gewebe jedermann bekannt gemacht werden, insbesondere Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn nein, warum nicht?

2.) Kann ausgeschlossen werden, dass die Spikeproteine außerhalb der von Ihnen als Antwort zu Frage 1.) angegebenen Zellen gebildet werden? Falls Ja, auf Grundlage welcher wissenschaftlich gesicherten Daten kann dies ausgeschlossen werden? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax.

3.) Wie lange besteht die Codierungsfähigkeit der modRNA im Körper der experimentell gentherapierten („geimpften“) Person? Kann diesbezüglich ausgeschlossen werden, dass dieses über Wochen oder Monate persistiert? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax. Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der Bevölkerung Ihres Bundeslandes bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

4.) Nach welcher Zeit sollte sich, bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax, die modRNA („mRNA“) aus den Lipidnanopartikeln spätestens im Körper der „geimpften“ Person abgebaut haben? Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der Bevölkerung bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

5.) Ist sichergestellt, dass sich das Spikeprotein, das in den transfizierten Zellen der geimpften Person gebildet wird, ausschließlich in die Membranen der betroffenen Zellen einbaut und nicht löslich im Körper zirkuliert? Bitte aufschlüsseln nach Comirnaty und Spikevax.

6.) Womit ist sichergestellt, dass die verschiedenen Lipidnanopartikel, bei tozinameran / Comirnaty sind es ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin, in der beworbenen Nanogröße bleiben und nicht möglicherweise im Körper, etwa in den Körpergefäßen, zu größeren Lipidtropfen fusionieren?

7.) Wie ist die Halbwertszeit der Lipidnanopartikelkomponenten im Körper? Wie schnell werden diese abgebaut und metabolisiert oder ausgeschieden? Bitte aufschlüsseln nach jedem einzelnen der LNP (beispielsweise ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin) sowie einerseits nach Comirnaty und andererseits nach Spikevax.

8.) Wie viele Lipidnanopartikel (LNP) sind in einer Dosis der experimentellen Substanz tozinameran / Comirnaty einerseits und in der experimentellen Substanz elasomeran / Spikevax andererseits enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Chargen bzw. Dosen des gleichen experimentellen Produkts („Impfstoff“)? Haben Sie die Bevölkerung Ihres Bundeslandes über diese Anzahl von Lipidnanopartikeln in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

9.) Wie viele modRNA-Sequenzen sind in einem LNP enthalten und wie groß ist die Schwankungsbreite, in Bezug auf Comirnaty einerseits und andererseits auf Spikevax? Haben Sie die Bevölkerung Ihres Bundeslandes über diese Anzahl von modRNA-Sequenzen in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

10.) In welcher der vier Formen, diese sind uRNA (optimierte Uridin-basierte mRNA), modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA), saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA), liegt die Ihrerseits der Bevölkerung Ihres Bundeslandes empfohlene „Schutzimpfung mit mRNA“ vor, in Bezug auf die experimentelle Substanz tozinameran / Comirnaty einerseits und die experimentelle Substanz elasomeran / Spikevax andererseits? Sieht Ihr Haus, das Justizministerium des Bundeslandes, Gesundheitsrisiken in Bezug auf eine Anwendung von saRNA (selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (transamplifizierende mRNA), sieht es insbesondere eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen,wenn ja, wie will Ihr Haus diese Risiken beseitigen bzw. die Öffentlichkeit über diese Risiken oder Gefahren in Kenntnis setzen?

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B r e m e n

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23.11.2022 · Freie Hansestadt Bremen · Die Senatorin für Justiz und Verfassung

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Betreff: Zehn Fragen an die Justizminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA

Sehr geehrter Herr von Roy,

die Beurteilung der Wirkweise von Impfungen liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Senatorin für Justiz und Verfassung. Es ist nicht Aufgabe des Justizministeriums, die Bevölkerung über die Wirkweise von Impfungen aufzuklären, die Fachkompetenz und Zuständigkeit hierzu liegt im Bereich der Gesundheitsbehörde und des Gesundheitswesens mitsamt ihrer Ärzteschaft. Aus diesem Grund werden Sie aus meinem Haus keine Stellungnahme zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen erhalten. Ich bitte um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Stephanie Dehne

Leiterin des Senatorinnen- und Staatsratsbüros

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25.11.2022 ·11:13 · An Stephanie Dehne (Justiz Bremen) stephanie.dehne @ justiz.bremen.de und an die Senatorin für Justiz und Verfassung · Das Senatorinnenbüro office @ justiz.bremen.de

An die Freie Hansestadt Bremen, an die Senatorin für Justiz und Verfassung

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Zehn Fragen an die Justizminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA

Sehr geehrte Frau Senatorin Dr. iur. Schilling, sehr geehrte Frau Dehne (Leiterin des Senatorinnen- und Staatsratsbüros),

vielen Dank für Ihre Antwort vom 23.11.2022 zu meinen zehn Fragen (Zehn Fragen an die Justizminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA), in der Sie schreiben: „die Beurteilung der Wirkweise von Impfungen liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Senatorin für Justiz und Verfassung“. Wir sprechen von unnötigen, ungeprüften oder unzureichend geprüften, von, blindwütig oder beutegierig, durch konzernfreundlich zusammengeschrumpfte („teleskopierte“) Zulassungsverfahren gepeitschten experimentellen Substanzen, welche seit dem 27. Dezember 2020, seit 23 Monaten die Menschen schädigen oder töten. Wir sprechen über COVAX, ein global aufgespanntes Medizinverbrechen als ein Brechen auch des Nürnberger Kodex, welches in den nächsten Jahren gerade in Bezug auf Deutschland wissenschaftlich und juristisch aufgearbeitet werden muss, etwa die deutschen Ärztekammern und Amtsärzte betreffend, die Parlamente, die Mittäter, Beihelfer, Unterstützer und Beschwichtiger in den deutschen Behörden (im RKI unter Lothar Wieler, in der STIKO am RKI, im PEI), die Mitmacher oder Spurenverwischer in den Wissenschaftsministerien und Justizministerien des Bundes und der der 16 Länder.

Ihr Schreiben gleicht einem selbstausgestellten Freibrief auf Nichtwissenwollen und Ahnungslosigkeit: „Es ist nicht Aufgabe des Justizministeriums, die Bevölkerung über die Wirkweise von Impfungen aufzuklären, die Fachkompetenz und Zuständigkeit hierzu liegt im Bereich der Gesundheitsbehörde und des Gesundheitswesens mitsamt ihrer Ärzteschaft.“ Auch in Bremen erkranken oder sterben die Menschen an Comirnaty oder Spikevax, da können sich auch ein Bremer Justizsenat und eine Justizsenatorin, die sich im Mai 2021 für das experimentelle gentechnische Behandeltwerden („Impfung“) der Bremer JVA-Beschäftigten und Gefangenen ins Zeug gelegt haben, 18 Monate später nicht auf den Standpunkt zurückziehen, von der Wirkweise der modRNA („mRNA“) nach wie vor unwissend, kenntnislos sein zu dürfen, vielmehr durch Nichthandeln dazu beitragen zu dürfen, dass die Bevölkerung über die Gesundheitsgefahr und sogar Lebensgefahr weiterhin nicht informiert wird. Nein, die im beabsichtigten Sinn weitgehend bis völlig wirkungslosen, hingegen Krankheit und Tod erzeugenden sogenannten „Impfungen“ müssen sofort gestoppt werden, dafür haben sich auch alle Landesbehörden und -ministerien einzusetzen, auch in Bremen.

Mai 2021, Justizsenatorin Schilling: „Hinter Gittern zu arbeiten – das ist unter Pandemiebedingungen eine noch größere Herausforderung als ohnehin schon. Ich bin auch daher sehr froh, dass sich jetzt alle JVA-Beschäftigten für die Impfung entscheiden konnten. Und ich bin froh, dass dieses Angebot unter den Beschäftigten auf sehr große Akzeptanz gestoßen ist. Damit schützen wir nicht nur den sensiblen und bei einem Ausbruch des Virus besonders gefährdeten Bereich Justizvollzugsanstalt und die dort Beschäftigten, sondern mittelbar auch die häufig vorerkrankten Gefangenen, die dort auf engem Raum gemeinsam untergebracht sind.“ (Impfung hinter Gittern: Beschäftigte der JVA haben die Ärmel hochgekrempelt. Senatspressestelle, 01.05.2021.)

Noch aus der Presseerklärung, Zitatbeginn.

Die Impfungen seien nun ein weiterer wichtiger und folgerichtiger Schritt, um nicht nur Beschäftigten, sondern auch die Gefangenen selbst noch besser zu schützen. Schilling: „Letztlich kann das Virus nur von außen in die Anstalt gelangen – auch deshalb war es eine absolut richtige Entscheidung, die Bediensteten im Justizvollzug zu priorisieren. Ich bin wirklich dankbar, dass es durch die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsressort nun gelungen ist, diese Impfungen kurzfristig zu terminieren und innerhalb nur weniger Tage durchzuführen. Dafür haben sich die Anstaltsleitung, die Beschäftigten selbst und auch wir als Ressort im Vorfeld gemeinsam stark gemacht.“

Die Impfungen selbst wurden direkt in der JVA vorgenommen – in Zusammenarbeit mit einem mobilen Team des Impfzentrums, dem medizinischen Dienst der JVA und dem zuständigen Betriebsarzt.

Zitatende, soweit Ihre Presseerklärung.

Sehr geehrte Frau Senatorin Dr. iur. Schilling, sehr geehrte Frau Dehne, ich bitte Sie, den nicht erforderlichen gentherapeutischen Menschenversuch („Corona-Schutzimpfung“) auf dem Gebiet des Bundeslandes Bremen sofort zu stoppen und die Bremer Bevölkerung vor den beiden nicht erforderlichen und schädlichen oder tödlichen Substanzen tozinameran (Comirnaty) und elasomeran (Spikevax) zu warnen.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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25.11.2022 · 17:55 · von Stephanie Dehne via Email an Edward von Roy · cc: Office (Justiz Bremen)

Zehn Fragen an die Justizminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA

Sehr geehrter Herr von Roy,

den von Ihnen zitierten Aussagen der Senatorin zur Corona-Schutzimpfung ist nichts hinzuzufügen. Ihrer Bitte kann daher nicht entsprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Stephanie Dehne · Freie Hansestadt Bremen · Die Senatorin für Justiz und Verfassung · Leiterin des Senatorinnen- und Staatsratsbüros

Richtweg, Bremen · E-Mail: stephanie.dehne @ justiz.bremen.de · Internet: justiz.bremen.de · twitter.com/SJV_hb

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H a m b u r g

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24.11.2022 · Poststelle · BJV

Zehn Fragen an die Justizminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA

Sehr geehrter Herr von Roy,

Ihre an die Senatorinnen Gallina und Dr. Leonhard gerichteten Anfragen werden im Folgenden gemeinsam beantwortet.

Zur Beantwortung Ihrer Fragen sind spezifische Kenntnisse aus der Entwicklung und Zulassung der Impfstoffe erforderlich, die bei den für die Bereiche Gesundheit bzw. Verbraucherschutz zuständigen Hamburger Behörden nicht vorliegen.

Die Zulassung der Impfstoffe erfolgte durch die Europäische Kommission auf Antrag der jeweiligen Pharmazeutischen Unternehmer; ggf. erhalten Sie bei einer Nachfrage dort die erwünschten Informationen.

Mit freundlichen Grüßen

Freie und Hansestadt Hamburg · Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

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H e s s e n

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28.11.2022 · 28. November 2022

Hessisches Ministerium der Justiz · Wiesbaden · poststelle @ hmdj.hessen.de ·

Aktenzeichen: 1402E – II/C1 – 2022/19804 – II/A

Ihr Schreiben vom 23. November 2022

Sehr geehrter Herr von Roy,

Ihr oben bezeichnetes Schreiben konnte hier leider nicht zugeordnet werden.

Ich stelle anheim, sich mit Fragen zu Impfstoffen bzw. Schutzimpfungen ggf. an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration oder an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden. Die diesbezüglichen Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des jeweiligen Ministeriums.

Darüber hinaus kann ich Ihnen leider nur mitteilen, dass das Ministerium der Justiz keine Rechtsberatung erteilen darf. Rechtliche Ratschläge oder Rechtsauskünfte sind vielmehr den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe, insbesondere der Rechtsanwaltschaft, vorbehalten. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen ggf. an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

(…)

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S a c h s e n

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02.12.2022 · 16:25

von: Poststelle · SMJ · Justiz Sachsen

Zehn Fragen an die Justizminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA

Sehr geehrte Damen und Herren,  

Ihre E-Mail ist im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung eingegangen.  

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass eine Beantwortung unserseits nicht erfolgen kann. Eine Zuständigkeit des Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ist nicht gegeben.  

In der Hoffnung auf Ihr Verständnis verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Frau S., Bürgerbeauftragte

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N o r d r h e i n – W e s t f a l e n

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07.12.2022 · von: Abteilung-III @ jm.nrw.de · Ministerium der Justiz des Landes NRW · Abteilung III (Strafrechtspflege)

Betreff: Ihr E-Mail-Schreiben vom 23.11.2022

4110 E – III. 225/21

(…) [ Kurzes Anschreiben als Hinweis auf den angehängten Brief vom 02.12.2022. ]

Hilger · Regierungsbeschäftigte

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02.12.2022 · poststelle @ jm.nrw.de · justiz.nrw · Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 4110 E – III. 225/21

Ihr E-Mail-Schreiben vom 23.11.2022

Sehr geehrter Herr von Roy,

mit Ihrer vorbezeichneten Eingabe bitten Sie den Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Benjamin Limbach, um Beantwortung eines beigefügten Fragenkatalogs zu etwaigen Nebenwirkungen von mRNA-Impfstoffen. Ich bin beauftragt, Ihnen zu antworten. Ihre Eingabe habe ich zuständigkeitshalber an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stelmaszczyk

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08.12.2022

Aktenzeichen 4110 E – III. 225/21

Sehr geehrter Herr Justizminister Dr. Limbach,

sehr geehrte Frau Stelmaszczyk,

sehr geehrte Frau Hilger,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 02.12.2022. Die von mir im November 2022 auch an alle jeweils 16 Gesundheits-, Wissenschafts- und Justizminister der deutschen Bundesländer gestellten zehn Fragen kann derzeit, ebenfalls, weder Prof. Dr. Klaus Cichutek (Paul-Ehrlich-Institut · PEI) noch Prof. Dr. Thomas Mertens (Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut · STIKO) beantworten.

Doch müssen sie allen Menschen beantwortet werden können, nicht nachdem, sondern bevor eine nicht erforderliche und experimentelle sowie schädigende oder tödliche Substanz wie tozinameran (Comirnaty) oder elasomeran (Spikevax) zur Prophylaxe gegen das vergleichsweise harmlose Coronavirus Anwendung findet, derzeit leider sogar an Kindern und Jugendlichen.

Einstweilen zeigt sich, dass ein informiertes Einwilligen (informed consent) in die Behandlung („Impfung“) mit tozinameran (Comirnaty) oder elasomeran (Spikevax) nicht möglich ist.

Solange die genannten zehn Fragen nicht öffentlich beantwortet sind, verfehlt jedes bislang verwendete Aufklärungsmerkblatt (Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff) seinen Zweck, führt vielmehr die Menschen in die Irre und, ohne Erforderlichkeit, führt die Menschen mit hinein in eine gesundheitliche Schädigung oder in den Tod. Entsprechend ist auch der Anamnese- und Einwilligungsbogen (ANAMNESE · mRNA · Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) … mit mRNA-Impfstoffen · Comirnaty … von BioNTech / Pfizer sowie Spikevax, … von Moderna) dem Bereich des Bruchs mit dem Nürnberger Kodex zuzurechnen, dem Bereich des Menschheitsverbrechens und Medizinverbrechens.

Wir können davon ausgehen, dass die (idealerweise) in LNP, Lipidnanopartikel verpackte modRNA („mRNA“) im Produkt Comirnaty oder Spikevax nach Injektion („Impfung“) jedes Organ und Gewebe des Menschen erreicht, nennen wir Leber, Nebennieren, Milz, Herz, Gonaden, Hirn, um auch dort – und nicht lediglich an der Einstichstelle – das zerstörerische Werk zu beginnen.

„In der Studie mit Ratten kam es zu einer Verteilung von der Injektionsstelle zu den meisten Geweben. In den meisten Geweben wurden geringe Radioaktivitätsmengen nachgewiesen, wobei die höchsten Werte im Plasma 1-4 Stunden nach der Verabreichung beobachtet wurden. Innerhalb von 48 Stunden wurde die Verteilung hauptsächlich in Leber, Nebennieren, Milz und Eierstöcken beobachtet, wobei die höchsten Konzentrationen 8-48 Stunden nach der Verabreichung auftraten. Die Gesamtrückgewinnung (in % der injizierten Dosis) der radioaktiv markierten LNP+modRNA außerhalb der Injektionsstelle war in der Leber am größten (bis zu 21,5 %) und in Milz (≤ 1,1 %), Nebennieren (≤ 0,1 %) und Eierstöcken (≤ 0,1 %) deutlich geringer. Die mittleren Konzentrationen und das Verteilungsmuster im Gewebe waren bei beiden Geschlechtern weitgehend ähnlich.“ (BioNTech am 16. Februar 2022. Antwort auf die Anfrage der Pathologen Prof. Dr. Arne Burkhardt und Prof. Dr. Walter Lang hinsichtlich des Impfstoffes Cormirnaty.)

Uğur Şahin: „Für den COVID-19-Kandidatimpfstoff haben wir Lipid-Nanopartikel gewählt, die eine Wanderung aus den Muskelzellen in Lymphknoten begünstigt. Dendritische (Antigen-präsentierende; Anm.) Zellen präsentieren dann das entstandene S-Protein dem Immunsystem.“ (02.09.2020. Wiener Zeitung, Die Presse, Tiroler Tageszeitung.)

Welche Zellen des Menschen erfüllen diese Bioreaktorfunktion? Uğur Şahin: „Das passiert vor allem in den sogenannten Antigen-präsentierenden Zellen des Immunsystems. Um es etwas plakativ zu erklären: Wir verpacken die mRNA in Fetttröpfchen, die mit der Lymphe in die Lymphknoten transportiert werden. Die Lymphknoten sind sozusagen die Ausbildungsstätten für das Immunsystem. Dort agieren die Antigen-präsentierenden Zellen als eine Art Coach. Sie nutzen die Information in der mRNA als Steckbrief des SARS-CoV-2-Virus und trainieren für die Abwehr zuständige Immunzellen darauf.“ (08.02.2021 · „Niemand war vorbereitet“ · BMBF, Bundesministerium für Bildung und Forschung.)

Ob eine Injektion ja vielleicht 750 Millionen LNP enthält? Oder viele Milliarden? Ob die Anzahl schwankt, je nach Charge oder Viole? Die Menschen werden zur experimentellen Behandlung („Impfung“) gelockt oder vielmehr gedrängt und BioNTech pocht auf Geheimhaltung. „Wie viele Lipidnanopartikel sind in einer Dosis Cormirnaty enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Dosen?“

„Wir sind nicht in der Lage, Angaben über die Anzahl der Lipid-Nanopartikel in einer Dosis Comirnaty oder den Unterschied zwischen den einzelnen Dosen zu machen, da es sich hierbei um wirtschaftlich sensible Informationen handelt.“ (BioNTech am 16. Februar 2022. Antwort auf die Anfrage der Pathologen Prof. Dr. Arne Burkhardt und Prof. Dr. Walter Lang hinsichtlich des Impfstoffes Cormirnaty.)

Die Justizminister der deutschen Bundesländer können und sollten die experimentellen Gentherapien („Impfungen“) mit modRNA, saRNA oder taRNA als Bruch des Nürnberger Kodex benennen und nach Kräften beenden helfen sowie dazu beitragen, das Menschheitsverbrechen und global aufgespannte Medizinverbrechen COVAX in den nächsten Jahren auch in Deutschland gründlich juristisch aufzuarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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R h e i n l a n d – P f a l z

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Ministerium der Justiz · Ansprechpartnerin Victoria Schlegel · Rheinland-Pfalz

19. Dezember 2022

Aktenzeichen · 1402E22-0018

Ihre E-Mail vom 23. November 2022

Sehr geehrter Herr von Roy,

Ihre E-Mail vom 23. November 2022, in der Sie um schriftliche Beantwortung von zehn Fragen im Zusammenhang mit Impfstoffen gegen COVID-19 bitten, ist in der Poststelle des Ministeriums eingegangen und liegt mir zur Beantwortung vor.

Innerhalb der Landesregierung Rheinland-Pfalz ist das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit für Angelegenheiten des Infektionsschutzes zuständig. Es entspricht den Gepflogenheiten und verfassungsrechtlichen Grundsätzen des Ressortprinzips, dem jeweils federfürenden Ministerium nicht vorzugreifen. Eine Zuständigkeit des hiesigen Ministeriums der Justiz vermag ich im Übrigen nicht zu erkennen.

Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihrer Bitte um Beantwortung des von Ihnen übersandten Fragenkatalogs nicht nachkommen. Ich stelle Ihnen anheim, dass Sie sich selbständig und unmittelbar an die zuständige Stelle wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Dr. Philipp Wiedmann

Beglaubigt
(…)
Regierungsbeschäftigter

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„Zehn Fragen an die Wissenschaftsminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA“

November 19, 2022

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Kenntnislos oder irreführend wird, durch Politik wie Presse, die in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 den hoffnungsvollen oder verängstigten Menschen. die den in jedem Fall betrogenen und geschädigten Menschen injizierte modRNA als „mRNA“ bezeichnet.

Das Kürzel mRNA bedeutet Messenger-Ribonukleinsäure (messenger ribonucleic acid). mRNA ist eine einzelsträngige Ribonukleinsäure (dt. RNS, engl. RNA), die komplementär zu einer Gensequenz des codogenen Strangs der DNA ist. Sie dient als Matrize der Proteinbiosynthese, es geht um das Leben an sich, um unsere lebendige Natur.

Desoxyribonukleinsäure, abgekürzt DNS oder DNA (deoxyribonucleic acid), ist eine aus unterschiedlichen Desoxyribonukleotiden aufgebaute Nukleinsäure. Die DNA trägt die Erbinformation bei allen Lebewesen und bei den DNA-Viren. Das langkettige Polynukleotid enthält in Abschnitten von Genen besondere Abfolgen seiner Nukleotide. Diese DNA-Abschnitte dienen als Matrizen für den Aufbau entsprechender Ribonukleinsäuren (RNA), sobald genetische Information von DNA in RNA umgeschrieben wird (Transkription).

Die mRNA wird als prä-mRNA im Nukleus der Zelle durch die RNA-Polymerase II synthetisiert (Transkription) und in das Zytosol transportiert, wo sie bei Eukaryonten an die 40S- und später die 60s-Untereinheit des ribosomalen Komplexes bindet. Im Laufe der Translation werden jeweils drei Nukleotide des offenen Leserasters in eine Aminosäure des synthetisierten Proteins umgeschrieben.

Gentherapie-Großversuch COVAX

Sehr im Gegensatz dazu steht der nicht erforderliche und verbrecherische, den Nürnberger Kodex brechende gentherapeutische Menschenversuch mit gentechnisch veränderten Vektorviren oder mit einer modRNA, die wir eben nicht als mRNA bezeichnen. Die modRNA, die Nukleosid-modifizierte mRNA ist eine synthetische, chemisch modifizierte Boten-Ribonukleinsäure (mRNA), einzelne Nukleoside sind durch andere natürliche modifizierte Nukleoside oder durch synthetische Nukleosid-Analoga ersetzt worden.

Gene, menschliches Genom oder Erbgut ist mehr als die bekannte Doppelhelix (chromosomale DNA des Zellkerns, auch nukleäre DNA oder Karyom genannt), sondern umfasst alles an Erbinformation, was zu Aufbau und Erhalt der Zelle notwendig ist. Der hier vielleicht wichtigste Begriff und Sachverhalt ist die Proteinbiosynthese. Die Synthese eines Proteins aus seinen Bausteinen, den proteinogenen Aminosäuren, findet im Rahmen der Genexpression an den Ribosomen statt. Die ribosomale Proteinsynthese wird auch als Translation bezeichnet, da hierbei die Basenfolge einer messenger-RNA (mRNA) in die Abfolge von Aminosäuren eines Peptids übersetzt wird. Damit zum Thema injizierte Substanzen zum Zwecke einer Gentherapie, genetische sogenannte Impfstoffe.

Unsere durch die neuartigen sogenannten Impfungen auf Zeit (wie lange?) gentechnisch veränderten Körperzellen – etwa Endothelzellen (innere Auskleidung der Blutgefäße), Speicheldrüsenzellen, Herz, Milz, Leber, Niere, Gonaden, grundsätzlich geht es um alle Körperzellen – beginnen, künstliche, am Computer entworfene Virusproteine zu erzeugen. Damit produziert der „geimpfte“ Mensch etwas, was er von Natur aus nicht herstellen würde, ist er ein GMO, ein genetisch modifizierter Organismus. Die umprogrammierten Zellen des „geimpften“ Menschen verwandeln sich in kleine Bioreaktoren, im lebenden Menschen arbeitet jede dieser Zellen wie eine kleine Impfstofffabrik. Nicht das Hühnerei oder der technische Bioreaktor stellt die eigentliche immunologisch aktive Substanz her (in welcher Menge eigentlich wird diese hergestellt?), sondern unser genetisch aufgepeppter, unser durch eingespritzte hunderte von Millionen Nanopartikel „geimpfter“ Körper.

Was an „Spike“ (Stachelprotein) dabei entsteht, ist nicht das genaue natürliche Stachelprotein eines Betacoronavirus, sondern eine Art Kunststoff unbekannter Toxizität und Haltbarkeit.

Als Abbauprodukte entstehen dabei Peptide, die auf die Zellaußenseite wandern, die Zelle damit als fremd und vernichtenswert markieren und dem Angriff durch unsere Killer-Lymphozyten aussetzen. Ein gentechnisch initiierter Entzündungsprozess, die Zelle wird zerstört. Was im Rahmen des weltweiten Medizinverbrechens COVAX in den Körper injiziert worden war, ist ein vieltägiges und vielwöchiges, grundsätzlich schädigendes und nicht selten tödliches Programm für einen Krieg des Körpers gegen sich selbst, anders gesagt eine Autoimmunerkrankung, und zugleich eine massive Störung der Kommunikation aller menschlichen Immunzellen untereinander, insgesamt ein Schwächen oder sogar weitgehendes Abschalten der Immunabwehr. Offensichtliche Folge sind heftige Ausbrüche von Gürtelrose auch bei noch jungen Menschen sowie rasches Tumorwachstum insbesondere den Brustkrebs betreffend, vielleicht auch das Zervikalkarzinom.

Auch wesentliche oder unersetzbare Zellen unseres Körpers werden dabei angegriffen und zerstört, beispielweise Herzmuskelzellen insbesondere bei älteren Jungen und jungen Männern, wobei der menschliche Körper Herzmuskelzellen bekanntlich nie mehr regenerieren kann.

Mit dem Verlust an Herzmuskelzellen lebt der vielleicht noch sehr junge „Geimpfte“ sein Leben lang, wenn er nicht sogleich an der ersten Injektion mit modRNA („mRNA“) oder an einer der folgenden genetischen „Impfungen“ stirbt. Ein informiertes Einwilligen (informed consent) ist hier gar nicht möglich, ein ärztliches Aufklärungsgespräch zu den neuartigen sogenannten Impfstoffen kann kaum adäquat erfolgen.

Die auffällig vielen in diesen Monaten auftretenden Fälle von Herzmuskel- (Myokarditis) und / oder Herzbeutelentzündungen (Perikarditis) etwa nach Verabreichung des mRNA (modRNA) enthaltenden „Impfstoffes“ Comirnaty (BioNTech / Pfizer) werden möglicherweise in den nächsten zehn Jahren den Tod von 40 % der Betroffenen verursachen – weitere Opfer im politisch gewollten Kampf gegen ein Virus, das so harmlos oder gefährlich ist wie die Influenza.

Die den Menschen mit Hilfe internationaler (World Bank, WHO, UNICEF, WEF) und staatlicher Propaganda und Finanzierungszusage aufgedrängten neuartigen sogenannten Impfstoffe sollten wir als das bezeichnen, was sie sind, als unnötige und schädigende oder tödliche experimentelle Gentherapien, ein COVAX genanntes Medizinverbrechen und Menschheitsverbrechen, das sofort zu beenden ist.

Hunderte von Millionen in Fleisch und Blut eingespritzte Nanopartikel steuern – grundsätzlich alle – Körperzellen an, um jetzt nur Herz, Gehirn, Leber, Milz, Endothelzellen der Gefäße, Keimdrüsen sprich weiblich Eierstöcke und männlich Hoden und um des Weiteren Haut, Netzhaut, Niere, Schilddrüse, Lymphdrüsen und Speicheldrüsen zu nennen, dringen in die Zellen ein, schmuggeln die toxische und potenziell krebserregende Messenger-Ribonukleinsäure in die Zelle, den am Computer entworfenen Bauplan zur Produktion von (errechneten, künstlichen) coronaviralen Stachelproteinen (Spikes).

Die gentechnisch manipulierten Körperzellen beginnen etwas herzustellen, was sie von Natur aus nicht erzeugen würden, werden vom eigenen Körper als Feind erkannt und vernichtet. Eine Art künstliche Autoimmunerkrankung wurde injiziert. Die eingespritzte Bio-Katastrophe („Corona-Schutzimpfung“) verklebt Kapillaren, verursacht Thromben oder vielkernige Riesenzellen (die bekannte Fusogenität der Virus-Spikes), frisst Löcher in Gefäßwände (Kapillarlecksyndrom, CLS – capillary leak syndrome), bringt da einen Darmabschnitt zum Absterben oder lässt dort das Herz für immer aussetzen. Seit dem 27. Dezember 2020 wächst auch in Deutschland die Zahl der an oder mit „Corona-Schutzimpfung“ Erkrankten oder Gestorbenen.

Sechzehn Wissenschaftsminister schauen dem Menschenversuch und Medizinverbrechen zu

Dass WEF-Führer Klaus Schwab jeden gentechnisch oder gentherapeutisch nichtbehandelten Menschen als Mangelwesen ansieht, als Auslaufmodell der Evolution, ist vielleicht ebenso nachvollziehbar wie der am 23. Januar 2019 in Davos geäußerte Wunsch des Pharma-Großinvestors und Vordenkers für Impfprogramme an der Weltbevölkerung Bill Gates („We feel there’s been over a 20-to-1 return“), seine Milliarden, um den Faktor 20 vervielfacht, zurückzubekommen. Doch warum verteidigen auch die Wissenschaftsministerien der 16 deutschen Bundesländer seit zwei Jahren das millionenfache Injizieren („Impfen“) von modRNA (nucleoside-modified mRNA, Nukleosid-modifizierte mRNA), von einer Substanz, welche gegen das Coronavirus wenig bis nichts bewirkt, welche hingegen die Menschen schädigt oder tötet?

Die einzelnen experimentellen Substanzen („Impfstoffe“) nennen sich Comirnaty oder Spikevax, sie werden beinahe als wundertätig und menschheitserlösend angebetet und mittlerweile selbst Schwangeren und Kindern verabreicht, folgerichtig, denn bereits am 30. April 2020 hatte Microsoft-Gründer Gates Gates (What you need to know about the COVID-19 vaccine) gesagt: „Ich vermute, dass der COVID-19-Impfstoff Teil des Routine-Impfplans für Neugeborene werden wird. I suspect the COVID-19 vaccine will become part of the routine newborn immunization schedule.“

Zur Verängstigung, jedenfalls zur Motivation hat man als GAVI, WEF, WHO, RKI und PEI die Lügenkulisse von einer Pandemie aufgespannt und, als Investor, Pharmaboss oder Politiker, das vergleichsweise harmlose Coronavirus zum Beutemachen missbraucht. Ein Milliardengewinn für sehr wenige Menschen, ein auch ökonomischer Schaden und vor allem Krankheit oder Tod für alle anderen Menschen.

Zehn Fragen zu modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA), saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA) erhalten heute die 16 deutschen Wissenschaftsminister.

“There is no pandemic, there is COVAX, a crime against humanity and a medical crime.” Es gibt keine Pandemie, es gibt COVAX, ein Menschheitsverbrechen und globales Medizinverbrechen.

STOP COVAX.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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Baden-Württemberg

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Als oberste Landesbehörde erstreckt sich seine Zuständigkeit auch auf sämtliche Hochschulen des Landes, auf den größten Teil der außeruniversitären Forschungseinrichtungen und auf die wissenschaftlichen Bibliotheken und Archive. Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg ist Petra Olschowski (Kunsthistorikerin, Journalistin).

Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Das Ministerium ist für alle bayerischen Universitäten, Fachhochschulen, Kunsthochschulen, für Kunst und Kultur sowie für hochschulische und außerhochschulische Forschungseinrichtungen in Bayern zuständig. Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Staatsminister ist Markus Blume (Studium der Physik an der LMU München und der Politikwissenschaft an der Hochschule für Politik München; Abschluss als Dipl. sc. pol. Univ., Vordiplom in Physik).

Berlin

Der Regierende Bürgermeister — Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung

Zu den Zuständigkeitsbereichen der Senatskanzlei gehören Hochschulen, Wissenschaft, Forschung, Internationales sowie Studien- und Anerkennungsfragen. Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist Ulrike Gote (1994 als Diplom-Geoökologin mit dem Schwerpunkt Hydrologie).

Brandenburg

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Das Ministerium trägt die Verantwortung für vier öffentliche Universitäten und vier öffentliche Fachhochschulen, an denen mehr als 47.000 Studenten eingeschrieben sind. Das Haus ist ferner zuständig für 22 Forschungsinstitute und für die von Bund und Land gemeinsam finanzierten Einrichtungen: 4 Einrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), 8 Institute der Leibnizgemeinschaft (WGL), 3 Max-Planck-Institute und 4 Fraunhofer-Institute. Dr. Manja Schüle wurde am 20. November 2019 als Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg vereidigt, die an der Universität Potsdam Politikwissenschaften studiert hatte und 2006 über politische Bildung promovierte.

Bremen

Senatorin für Wissenschaft und Häfen

Das Haus arbeitet mit an der Ausgestaltung der Wissenschafts- und Forschungslandschaft des Zwei-Städte-Staates und ist zuständig für die Häfen. Senatorin für Wissenschaft und Häfen der Freien Hansestadt Bremen (sowie Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen) ist Dr. iur. Claudia Schilling (die Juristin war einst als Richterin sowie als Direktorin eines Amtsgerichts tätig)

Hamburg

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Hamburg

Die BWFGB Hamburg ist die ministerielle Verwaltungsbehörde für alle staatlichen bzw. öffentlich geförderten Einrichtungen in Wissenschaft und Forschung und hat weitere Aufgaben, wie den Einsatz für die Verwirklichung der Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Senatorin für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (sowie Zweite Bürgermeisterin) ist Katharina Fegebank (Studium der Politikwissenschaft, Anglistik und des Öffentlichen Rechts 2002 abgeschlossen mit dem akademischen Grad Magistra Artium, seit 2003 Master of European Studies (M.E.S.)).

Hessen

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Zu den Aufgaben des Ministeriums gehört die Fach- und Rechtsaufsicht der Hochschul- und Kulturinstitutionen des Landes Hessen. Außerdem ist es für hochschul-, forschungs- und kulturpolitische Fragen sowie für die Förderung von Wissenschaft und Kunst in Hessen zuständig. Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst ist Angela Dorn (Diplom-Psychologin).

Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Innerhalb von Abteilung 3 · Wissenschaft und Forschung, Hochschulen, Leitung Woldemar Venohr, finden sich Referat 310 · Rechts- und Fachaufsicht staatliche Hochschulen (…) unter Ulf-Peter Knüppel und Referat 340 · Forschungsförderung, Forschungspolitik unter Holger Wandsleb (Diplom-Biologe). Staatssekretärin ist Susanne Bowen (Jurastudium, 1. u. 2. Staatsexamen, später u. a. Justitiarin und dann Kanzlerin der Fachhochschule bzw. Hochschule Stralsund). Ministerin ist Bettina Martin, die zwischen 1985 und 1992 Nordamerikanistik, Politische Wissenschaft und Volkswirtschaftslehre studiert hatte, dann Pressesprecherin in der Berliner Landesverwaltung war und später beim SPD-Parteivorstand arbeitete.

Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Das Ministerium ist verantwortlich beispielsweise für die Hochschulen in staatlicher Trägerschaft sowie für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Forschungsverbünde. Seit November 2022 ist Falko Mohrs (Diplom-Kaufmann (FH)) Minister für Wissenschaft und Kultur. Falko Mohrs ist Mitglied im Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder, der evangelische Jugendverband VCP ist Teil der weltweiten Pfadfinderbewegung (Scout Movement, Scouting).

Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Haus gestaltet die Rahmenbedingungen für ein vielfältiges kulturelles Leben und für die wissenschaftliche Qualität in NRW, dem bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland. Ina Brandes, die Politikwissenschaften, Geschichte und Englische Philologie studiert hatte, den Abschluss Magister Artium erreichte und später als Unternehmensberaterin und Aufsichtsrätin arbeitete, ist seit Juni 2022 Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

Rheinland-Pfalz

Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz

Das Organigramm (Stand: 1. November 2022) nennt „Abteilung 2 · Gesundheit · Dr. Arnd Goldt“, „Abteilung 3 · Hochschulen · Dr. Achim Weber“, „Abteilung 4 · Forschung und Hochschulbau · Dr. Carola Zimmermann“. Innerhalb von „Abteilung 2 · Gesundheit“ finden sich „Referat 15207 · Öffentlicher Gesundheitsdienst, Hygiene und Infektionsschutz, Testungen · Dr. Cornelia Höflich“, „Referat 15208 · Pharmazie · Dr. Michael Cramer“ und „Referat 15210 · Geschäftsstelle Impfen, Pandemielager / PSA, Projekte im Gesundheitswesen · Markus Hies, Wolfgang Lehnen (m. d. W. d. G. b.)“. Die Staatskanzlei (rlp.de) nennt Dr. Carola Zimmermann als Ansprechpartner zur „Gesundheitsforschung in Rheinland-Pfalz“. Ein Diplom-Volkswirt und Dr. rer. pol. ist Staatssekretär, Dr. Denis Alt. Minister für Wissenschaft und Gesundheit ist Clemens Hoch, Studium der Rechtswissenschaften, 2006 Zulassung als Rechtsanwalt, bis 2013 Arbeit in einer Kanzlei.

In diesem Bundesland vereint ein Ministerium die Aufgabenbereiche Wissenschaft und Gesundheit. Dr. rer. nat. Michael Cramer, Referat 15208 Pharmazie, hat die inhaltsgleichen zehn Fragen an Gesundheitsminister Clemens Hoch am 14.11.2022 beantwortet und bekam am 15.11.2022 Echo, wie unten zu lesen. Als Wissenschaftsminister bekommt derselbe Clemens Hoch zu diesem Thema im November 2022 keine weitere Post.

Saarland

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes

Staatssekretär ist Wolfgang Förster, ein Diplom-Volkswirt. Geleitet wird das Ministerium seit April 2022 von Jakob von Weizsäcker. Der Minister hatte Physik und Volkswirtschaftslehre studiert und später unter anderem bei der Weltbank in Washington D.C. und Duschanbe (Tadschikistan) gearbeitet. Mit der Europawahl 2014 und bis 2019 saß er Europäischen Parlament. Von März 2022 bis zu seinem Wechsel ins Saarland war Jakob von Weizsäcker kurzzeitig Geschäftsführer der G20-Arbeitsgruppe Sicherheit und Finanzen für Pandemieprävention, die bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf angesiedelt ist.

Sachsen

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Das Ministerium arbeitet für die gute Qualität und die weitere Verbesserung von Hochschule, Wissenschaft und Forschung und hat weitere Aufgaben. Beispielsweise ist das Haus zuständig für die Förderung von Forschung und Lehre in den Hochschulen des Freistaats (etwa an den Universitäten, Fach- und Kunsthochschulen, Berufsakademien), für die Förderung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen (u. a. Max-Planck-, Helmholtz-, Leibniz- und Fraunhofer-Institute) und für die die Pflege von Kunst und Kultur (etwa der Museen und Bibliotheken). Sächsischer Staatsminister für Wissenschaft ist Sebastian Gemkow (Jurist: 2006 zweites Staatsexamen, in der Folge Arbeit als niedergelassener Rechtsanwalt).

Sachsen-Anhalt

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

Das Haus ist zuständig für Hochschulbildung und Forschung und informiert unter anderem über die Hochschulen im Land, Studium und Studienangebote, Hochschulmarketing und Forschungseinrichtungen. Weitere Themen des Ministeriums sind Energie, Klimaschutz und Umwelt. Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt ist Prof. Dr. Armin Willingmann (1998 Promotion an der Universität Rostock zum Dr. iuris, 1999 bis 2003 Professor für Deutsches, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht).

Schleswig-Holstein

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Das Ministerium hat die Schulaufsicht inne in Bezug auf allgemeine und berufsbildende Schulen, die Unterrichtsversorgung, die Digitalisierung der Schulen, die Qualitätssicherung sowie die Bereiche Lehrerbildung und Schulrecht. Das Haus Ministerium fördert die Arbeit der Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur ist Karin Prien (Jura: erstes Staatsexamen, Master of Laws (LL.M.), zweites Staatsexamen, seit 1994 selbständige Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Insolvenzrecht in Hannover, Leipzig und Hamburg, seit 2008 Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht).

Thüringen

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Das Haus hat u. a. jeweils eine Abteilung für Wirtschaftspolitik, Digitale Gesellschaft, Wirtschaftsförderung, Hochschulen sowie für Forschung, Technologie und Innovation. Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ist Wolfgang Tiefensee (1988 Abschluss als Diplom-Ingenieur für Elektrotechnik).

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19. November 2022

Zehn Fragen an die Wissenschaftsminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA

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1.) In welchen Zellen welcher Organe oder Gewebe soll nach der intramuskulären Injektion der modRNA (engl. nucleoside-modified messenger RNA, dt. Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA) die Bildung der Spikeproteine und die Immunantwort ausgelöst werden? Bitte aufschlüsseln nach BNT162b2 / tozinameran / Comirnaty und mRNA-1273 / elasomeran / Spikevax. Hat Ihre Behörde, das Gesundheitsministerium Ihres Bundeslandes, sich dafür eingesetzt, dass diese Zielzellen bzw. dass die Bezeichnungen dieser Organe und Gewebe jedermann bekannt gemacht werden, insbesondere Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn nein, warum nicht?

2.) Kann ausgeschlossen werden, dass die Spikeproteine außerhalb der von Ihnen als Antwort zu Frage 1.) angegebenen Zellen gebildet werden? Falls Ja, auf Grundlage welcher wissenschaftlich gesicherten Daten kann dies ausgeschlossen werden? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax.

3.) Wie lange besteht die Codierungsfähigkeit der modRNA im Körper der experimentell gentherapierten („geimpften“) Person? Kann diesbezüglich ausgeschlossen werden, dass dieses über Wochen oder Monate persistiert? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax. Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der Bevölkerung Ihres Bundeslandes bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

4.) Nach welcher Zeit sollte sich, bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax, die modRNA („mRNA“) aus den Lipidnanopartikeln spätestens im Körper der „geimpften“ Person abgebaut haben? Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der Bevölkerung bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

5.) Ist sichergestellt, dass sich das Spikeprotein, das in den transfizierten Zellen der geimpften Person gebildet wird, ausschließlich in die Membranen der betroffenen Zellen einbaut und nicht löslich im Körper zirkuliert? Bitte aufschlüsseln nach Comirnaty und Spikevax.

6.) Womit ist sichergestellt, dass die verschiedenen Lipidnanopartikel, bei tozinameran / Comirnaty sind es ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin, in der beworbenen Nanogröße bleiben und nicht möglicherweise im Körper, etwa in den Körpergefäßen, zu größeren Lipidtropfen fusionieren?

7.) Wie ist die Halbwertszeit der Lipidnanopartikelkomponenten im Körper? Wie schnell werden diese abgebaut und metabolisiert oder ausgeschieden? Bitte aufschlüsseln nach jedem einzelnen der LNP (beispielsweise ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin) sowie einerseits nach Comirnaty und andererseits nach Spikevax.

8.) Wie viele Lipidnanopartikel (LNP) sind in einer Dosis der experimentellen Substanz tozinameran / Comirnaty einerseits und in der experimentellen Substanz elasomeran / Spikevax andererseits enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Chargen bzw. Dosen des gleichen experimentellen Produkts („Impfstoff“)? Haben Sie die Bevölkerung Ihres Bundeslandes über diese Anzahl von Lipidnanopartikeln in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

9.) Wie viele modRNA-Sequenzen sind in einem LNP enthalten und wie groß ist die Schwankungsbreite, in Bezug auf Comirnaty einerseits und andererseits auf Spikevax? Haben Sie die Bevölkerung Ihres Bundeslandes über diese Anzahl von modRNA-Sequenzen in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

10.) In welcher der vier Formen, diese sind uRNA (optimierte Uridin-basierte mRNA), modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA), saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA), liegt die Ihrerseits der Bevölkerung Ihres Bundeslandes empfohlene „Schutzimpfung mit mRNA“ vor, in Bezug auf die experimentelle Substanz tozinameran / Comirnaty einerseits und die experimentelle Substanz elasomeran / Spikevax andererseits? Sieht Ihr Haus, das Gesundheitsministerium des Bundeslandes, Gesundheitsrisiken in Bezug auf eine Anwendung von saRNA (selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (transamplifizierende mRNA), sieht es insbesondere eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen,wenn ja, wie will Ihr Haus diese Risiken beseitigen bzw. die Öffentlichkeit über diese Risiken oder Gefahren in Kenntnis setzen?

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R h e i n l a n d – P f a l z

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Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz · Weiterbildungsermächtigte Öffentliches Gesundheitwesen · (neben zwei anderen Weiterbildungsermächtigten) Dr. Michael Cramer, Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit

lak-rlp.de/apotheker-/-team/fort-und-weiterbildung/weiterbildung/wb-ermaechtigte-oeffentliches-gesundheitswesen

Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz · Prüfungskommission für den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach § 19 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) für den Berufungszeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 · Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker ·Vorsitzender Herr Dr. Michael Cramer

lak-rlp.de/ausbildung/apo-/-phip

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Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit · Referat 15208 Pharmazie · Dr. rer. nat. Cramer (Leitung)

14.11.2022

Sehr geehrter Herr von Roy,

herzlichen Dank für die Übermittlung der beigefügten zehn Fragen an Gesundheitsminister Clemens Hoch, der mich gebeten hat, Ihnen zu antworten. Dieser Bitte komme ich gern nach!

Grundsätzlich ist diesbezüglich anzumerken, dass alle derzeit von der Europäischen Arzneimittelagentur – EMA – sieben zugelassenen COVID-19-Impfstoffe (mRNA-Impfstoffe, Vektorimpfstoffe, proteinbasierte Impfstoffe und klassische Impfstoffe) unabhängig von ihrer Struktur und Qualität eine sehr gute Wirksamkeit und Verträglichkeit aufweisen bei gleichbleibend hoher Qualität. Das demonstriert in eindrucksvoller Weise der beigefügte Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 7. September 2022, der detailliert die Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen im Zeitraum vom 27.12.2020 bis 30.6.2022 darlegt. Für weitere zulassungsrelevante Fragen zu den einzelnen Impfstoffen kontaktieren Sie bitte die zuständigen Zulassungsbehörden: Paul-Ehrlich-Institut (pei.de) bzw. die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA in Amsterdam (ema.europa.eu/en).

Mit besten Grüßen

Im Auftrag

Dr. rer. nat. Michael Cramer · Referatsleiter-Pharmazie · MWG

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15.11.2022

Sehr geehrter Herr Dr. rer. nat. Cramer,

vielen Dank für Ihre Nachricht in Bezug auf meine zehn Fragen an Herrn Gesundheitsminister Clemens Hoch.

Gegen die vergleichsweise harmlosen Coronaviren, mit sieben bis 15 % sind sie seit jeher Teil der viralen Erreger der saisonalen Erkältungswelle gewesen, benötigt niemand einen Impfstoff, dessen Entwicklung, die Vakzine einer konventionellen Wirkweise betreffend, auch mindestens acht bis zehn Jahre gedauert hätte. An den experimentellen Gentherapien Comirnaty und Spikevax funktionieren eigentlich nur die unerwünschten, nicht selten schwer schädigenden und manchmal sogar tödlichen sogenannten Nebenwirkungen. Sie hingegen, sehr geehrter Herr Dr. Cramer, als der Leiter für das Referat Pharmazie, attestieren den – allen – der seit zwei Jahren hastig auf den Markt geworfenen Substanzen gegen COVID-19 „eine sehr gute Wirksamkeit und Verträglichkeit … bei gleichbleibend hoher Qualität“ und berufen sich dabei auf den Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom 7. September 2022.

Dort aber liest man: „Die bedeutendsten, sehr seltenen schwerwiegenden Nebenwirkungen der beiden mRNA-COVID-19-Impfstoffe Comirnaty und Spikevax sind Myokarditis und/oder Perikarditis. Besonders betroffen sind junge Männer und männliche Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren, insbesondere nach der zweiten Dosis. … Patienten mit einer Myo-und/oder Perikarditis nach Impfung mit mRNA-Impfstoffen … im Einzelfall schwerwiegende und auch tödliche Verläufe … In einer 2022 veröffentlichten Fallserie mit 16 jugendlichen Patienten wurden bei Nachuntersuchungen Monate nach der Impfung allerdings weiterhin radiologische Anomalien festgestellt.“ (Seite 13/35).

„Im Einzelfall schwerwiegende und auch tödliche Verläufe“, die genaue Zahl der schwerwiegend erkrankten oder verstorbenen Jungen oder Mädchen, Männer oder Frauen verschweigt dasselbe PEI, das in seinem Sicherheitsbericht vom 07.02.2022 zum Zeitraum vom 27.12.2020 bis zum 31.12.2021 noch zu sagen wusste:

„Bis zum 31.12.2021 wurden dem Paul-Ehrlich-Institut 147 Meldungen einer Myo-/Perikarditis bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren berichtet. Betroffen waren 132 männliche und 15 weibliche Jugendliche.“ (Seite 18/46.)

Über die „Reaktionen pro 1.000 Impfungen mit Comirnaty nach Impfdosis bei Kindern und Jugendlichen (12 bis 17 Jahre)“ hieß es damals: „28 Prozent waren zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht wiederhergestellt und bei 13,4 Prozent der Kinder und Jugendlichen war der Ausgang unbekannt. Acht der 3.120 Verdachtsfallmeldungen (0,26 %) beziehen sich auf einen tödlichen Ausgang im Abstand von zwei Tagen bis fünf Monaten nach Impfung mit Comirnaty.“ (Seite 17/46.)

Acht tote Kinder oder Jugendliche fünf bis 150 Tage nach Injektion von tozinameran, Comirnaty.

„Bei Insgesamt zehn Jugendlichen im Alter von 13 bis 17 Jahren wurden Impfkomplikationen im zeitlichen Abstand zur Impfung von drei Tagen bis elf Wochen berichtet, die als bleibender Schaden beschrieben wurden (0,32 % aller Fallmeldungen).“ (ebenfalls Seite 17/46)

Zehn bleibend geschädigte Kinder oder Jugendliche drei bis 77 Tage nach Comirnaty.

Ihren Jubelruf „eine sehr gute Wirksamkeit und Verträglichkeit“ vermag ich nicht in Übereinstimmung zu bringen mit dem im Sicherheitsbericht vom 07.09.2022 auf Seite 13 zu lesenden „im Einzelfall schwerwiegende und auch tödliche Verläufe“. Wieder und wieder ist ein vielleicht noch sehr junger Mensch, dem Comirnaty injiziert wurde, schon bald geschädigt oder auch tot. Einzelfall um Einzelfall sozusagen.

COVAX, die Totmacher. Ein Menschheitsverbrechen und globales Medizinverbrechen.

Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz ist nicht in der Lage, auch nur eine meiner zehn Fragen zu den beiden unnötigen und schädigenden oder tödlichen, modRNA („mRNA“) enthaltenden Substanzen tozinameran, Comirnaty und elasomeran, Spikevax zu beantworten. Auch habe ich an Sie die Frage gerichtet, ob und wie Ihr Haus die Bevölkerung Ihres Bundeslandes informieren möchte über saRNA und taRNA sowie beispielsweise über die vier LNP in der experimentellen Substanz („Impfstoff“) Comirnaty, nennen wir ALC-0159 und ALC-0315, hergestellt (auch) durch Echelon, Salt Lake City.

„While ALC-0315 and ALC-0159 are being safely used in the BioNTech/Pfizer vaccine, the material that Echelon Biosciences is making and selling is not being used in vaccine production and is only for research use in laboratories. When sold as laboratory products, the manufacturing and testing processes do not need to be as strict as they do when the same product is being administered to people. That is the reason why we state on our website that the material we make is for research use only and not for human use.“ (echelon-inc.com/product/alc-0315/, abgerufen am 15.11.2022.)

Wir können davon ausgehen, dass die (idealerweise) in LNP, Lipidnanopartikel verpackte modRNA („mRNA“) im Produkt tozinameran / Comirnaty oder elasomeran / Spikevax nach Injektion („Impfung“) jedes Organ und Gewebe des Menschen erreicht, nennen wir Leber, Nebennieren, Milz, Herz, Gonaden, Hirn, um auch dort – und nicht lediglich an der Einstichstelle – das zerstörerische Werk zu beginnen.

„In der Studie mit Ratten kam es zu einer Verteilung von der Injektionsstelle zu den meisten Geweben. In den meisten Geweben wurden geringe Radioaktivitätsmengen nachgewiesen, wobei die höchsten Werte im Plasma 1-4 Stunden nach der Verabreichung beobachtet wurden. Innerhalb von 48 Stunden wurde die Verteilung hauptsächlich in Leber, Nebennieren, Milz und Eierstöcken beobachtet, wobei die höchsten Konzentrationen 8-48 Stunden nach der Verabreichung auftraten. Die Gesamtrückgewinnung (in % der injizierten Dosis) der radioaktiv markierten LNP+modRNA außerhalb der Injektionsstelle war in der Leber am größten (bis zu 21,5 %) und in Milz (≤ 1,1 %), Nebennieren (≤ 0,1 %) und Eierstöcken (≤ 0,1 %) deutlich geringer. Die mittleren Konzentrationen und das Verteilungsmuster im Gewebe waren bei beiden Geschlechtern weitgehend ähnlich.“

(BioNTech am 16. Februar 2022. Antwort auf die Anfrage der Pathologen Prof. Dr. Arne Burkhardt und Prof. Dr. Walter Lang hinsichtlich des Impfstoffes Cormirnaty.)

Uğur Şahin: „Für den COVID-19-Kandidatimpfstoff haben wir Lipid-Nanopartikel gewählt, die eine Wanderung aus den Muskelzellen in Lymphknoten begünstigt. Dendritische (Antigen-präsentierende; Anm.) Zellen präsentieren dann das entstandene S-Protein dem Immunsystem.“ (02.09.2020. Wiener Zeitung, Die Presse, Tiroler Tageszeitung.)

Welche Zellen des Menschen erfüllen diese Bioreaktorfunktion? Uğur Şahin: „Das passiert vor allem in den sogenannten Antigen-präsentierenden Zellen des Immunsystems. Um es etwas plakativ zu erklären: Wir verpacken die mRNA in Fetttröpfchen, die mit der Lymphe in die Lymphknoten transportiert werden. Die Lymphknoten sind sozusagen die Ausbildungsstätten für das Immunsystem. Dort agieren die Antigen-präsentierenden Zellen als eine Art Coach. Sie nutzen die Information in der mRNA als Steckbrief des SARS-CoV-2-Virus und trainieren für die Abwehr zuständige Immunzellen darauf.“ (08.02.2021 · „Niemand war vorbereitet“ · BMBF, Bundesministerium für Bildung und Forschung.)

Ob eine Injektion ja vielleicht 750 Millionen LNP enthält? Oder viele Milliarden? Ob die Anzahl schwankt, je nach Charge oder Viole? Die Menschen werden zur experimentellen Behandlung („Impfung“) gelockt oder vielmehr gedrängt und BioNTech pocht auf Geheimhaltung.

„Wie viele Lipidnanopartikel sind in einer Dosis Cormirnaty enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Dosen?“

„Wir sind nicht in der Lage, Angaben über die Anzahl der Lipid-Nanopartikel in einer Dosis Comirnaty oder den Unterschied zwischen den einzelnen Dosen zu machen, da es sich hierbei um wirtschaftlich sensible Informationen handelt.“ (BioNTech am 16. Februar 2022.)

Auch in Rheinland-Pfalz werden seit dem 27. Dezember 2020 die Menschen krank an der experimentellen Gentherapie („Impfung“) oder sind an ihr gestorben. Die ausführliche Antwort auf meine zehn Fragen erwarte ich nach wie vor, und ich glaube, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz die entsprechenden zehn Antworten verdient haben.

Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Hoch, sehr geehrter Herr Dr. rer. nat. Cramer, bitte stoppen Sie Ihre nicht erforderliche und im beabsichtigten Sinn weitgehend bis völlig wirkungslose Initiative für die experimentellen Injektionen, für die „Corona-Schutzimpfung“, eine Kampagne, die leider sogar auf Kinder (16.12.2021: „Start der Kinderschutzimpfung: Weiterer Baustein zur erfolgreichen Eindämmung der Corona-Pandemie“) und auf Kriegsflüchtlinge zielt („Щеплення були і залишаються основним засобом боротьби проти пандемії коронавірусу“), solange Sie die zehn Fragen nicht beantworten können.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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N i e d e r s a c h s e n

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21.11.2022

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)

Referat 23 · Medizin (MHH, UMG, St TiHo, EMS)

[ MHH = Medizinische Hochschule Hannover ]
[ UMG = Universitätsmedizin Göttingen ]
[ TiHo = Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover ]
[ EMS = European Medical School (in Oldenburg) ]

Susanne Fiehe (MWK)

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Zehn Fragen an die Wissenschaftsminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihre Mail vom 20.11.2022 an Herrn Minister Mohrs.

Das Aufgabenfeld des Wissenschaftsministeriums in Niedersachsen umfasst zwar u. a. die Förderung von Forschungsvorhaben, dies umfasst jedoch maßgeblich die Verwaltung.

Es kann von hier aus keine Beantwortung Ihrer medizinspezifischen Fragen erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Fiehe

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat 23 — Hochschulmedizin —
Leibnizufer
Hannover

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21.11.2022

Sehr geehrter Herr Minister Mohrs, sehr geehrte Frau Fiehe,
 
vielen Dank für Ihre Nachricht in Bezug auf meine zehn Fragen zu modRNA, saRNA und taRNA.  

Gegen die vergleichsweise harmlosen Coronaviren, mit sieben bis 15 % sind sie seit jeher Teil der viralen Erreger der saisonalen Erkältungswelle gewesen, benötigt niemand einen Impfstoff, dessen Entwicklung, die Vakzine einer konventionellen Wirkweise betreffend, auch mindestens acht bis zehn Jahre gedauert hätte. An den experimentellen Gentherapien Comirnaty und Spikevax funktionieren eigentlich nur die hoffentlich unerwünschten, nicht selten schwer schädigenden und manchmal sogar tödlichen sogenannten Nebenwirkungen.  

Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom 7. September 2022. „Die bedeutendsten, sehr seltenen schwerwiegenden Nebenwirkungen der beiden mRNA-COVID-19-Impfstoffe Comirnaty und Spikevax sind Myokarditis und/oder Perikarditis. Besonders betroffen sind junge Männer und männliche Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren, insbesondere nach der zweiten Dosis. … Patienten mit einer Myo-und/oder Perikarditis nach Impfung mit mRNA-Impfstoffen … im Einzelfall schwerwiegende und auch tödliche Verläufe … In einer 2022 veröffentlichten Fallserie mit 16 jugendlichen Patienten wurden bei Nachuntersuchungen Monate nach der Impfung allerdings weiterhin radiologische Anomalien festgestellt.“ (Seite 13/35).  

„Im Einzelfall schwerwiegende und auch tödliche Verläufe“, die genaue Zahl der schwerwiegend erkrankten oder verstorbenen Jungen oder Mädchen, Männer oder Frauen verschweigt dasselbe PEI, das in seinem Sicherheitsbericht vom 07.02.2022 zum Zeitraum vom 27.12.2020 bis zum 31.12.2021 noch zu sagen wusste:  

„Bis zum 31.12.2021 wurden dem Paul-Ehrlich-Institut 147 Meldungen einer Myo-/Perikarditis bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren berichtet. Betroffen waren 132 männliche und 15 weibliche Jugendliche.“ (Seite 18/46.)  

Über die „Reaktionen pro 1.000 Impfungen mit Comirnaty nach Impfdosis bei Kindern und Jugendlichen (12 bis 17 Jahre)“ hieß es damals: „28 Prozent waren zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht wiederhergestellt und bei 13,4 Prozent der Kinder und Jugendlichen war der Ausgang unbekannt. Acht der 3.120 Verdachtsfallmeldungen (0,26 %) beziehen sich auf einen tödlichen Ausgang im Abstand von zwei Tagen bis fünf Monaten nach Impfung mit Comirnaty.“ (Seite 17/46.)

Acht tote Kinder oder Jugendliche fünf bis 150 Tage nach Injektion von tozinameran, Comirnaty.  

„Bei Insgesamt zehn Jugendlichen im Alter von 13 bis 17 Jahren wurden Impfkomplikationen im zeitlichen Abstand zur Impfung von drei Tagen bis elf Wochen berichtet, die als bleibender Schaden beschrieben wurden (0,32 % aller Fallmeldungen).“ (ebenfalls Seite 17/46)

Zehn bleibend geschädigte Kinder oder Jugendliche drei bis 77 Tage nach Comirnaty.

COVAX, die Totmacher. Ein Menschheitsverbrechen und globales Medizinverbrechen.

Ihr Ministerium ist nicht in der Lage, auch nur eine meiner zehn Fragen zu den beiden unnötigen und schädigenden oder tödlichen, modRNA („mRNA“) enthaltenden Substanzen tozinameran, Comirnaty und elasomeran, Spikevax zu beantworten. Auch habe ich an Sie die Frage gerichtet, ob und wie Ihr Haus die Bevölkerung Ihres Bundeslandes – zu ihr gehören auch die Studenten und die Angestellten an den Hochschulen, die Patienten in den Kliniken, die Kinder und Jugendlichen – informieren möchte über saRNA und taRNA sowie beispielsweise über die vier LNP in der experimentellen Substanz („Impfstoff“) Comirnaty, nennen wir ALC-0159 und ALC-0315, hergestellt (auch) durch Echelon, Salt Lake City.

„While ALC-0315 and ALC-0159 are being safely used in the BioNTech/Pfizer vaccine, the material that Echelon Biosciences is making and selling is not being used in vaccine production and is only for research use in laboratories. When sold as laboratory products, the manufacturing and testing processes do not need to be as strict as they do when the same product is being administered to people. That is the reason why we state on our website that the material we make is for research use only and not for human use.“ (echelon-inc.com/product/alc-0315/, abgerufen am 15.11.2022.)

Wir können davon ausgehen, dass die (idealerweise) in LNP, Lipidnanopartikel verpackte modRNA („mRNA“) im Produkt tozinameran / Comirnaty oder elasomeran / Spikevax nach Injektion („Impfung“) jedes Organ und Gewebe des Menschen erreicht, nennen wir Leber, Nebennieren, Milz, Herz, Gonaden, Hirn, um auch dort – und nicht lediglich an der Einstichstelle – das zerstörerische Werk zu beginnen.  

„In der Studie mit Ratten kam es zu einer Verteilung von der Injektionsstelle zu den meisten Geweben. In den meisten Geweben wurden geringe Radioaktivitätsmengen nachgewiesen, wobei die höchsten Werte im Plasma 1-4 Stunden nach der Verabreichung beobachtet wurden. Innerhalb von 48 Stunden wurde die Verteilung hauptsächlich in Leber, Nebennieren, Milz und Eierstöcken beobachtet, wobei die höchsten Konzentrationen 8-48 Stunden nach der Verabreichung auftraten. Die Gesamtrückgewinnung (in % der injizierten Dosis) der radioaktiv markierten LNP+modRNA außerhalb der Injektionsstelle war in der Leber am größten (bis zu 21,5 %) und in Milz (≤ 1,1 %), Nebennieren (≤ 0,1 %) und Eierstöcken (≤ 0,1 %) deutlich geringer. Die mittleren Konzentrationen und das Verteilungsmuster im Gewebe waren bei beiden Geschlechtern weitgehend ähnlich.“ (BioNTech am 16. Februar 2022. Antwort auf die Anfrage der Pathologen Prof. Dr. Arne Burkhardt und Prof. Dr. Walter Lang hinsichtlich des Impfstoffes Cormirnaty.)

Uğur Şahin: „Für den COVID-19-Kandidatimpfstoff haben wir Lipid-Nanopartikel gewählt, die eine Wanderung aus den Muskelzellen in Lymphknoten begünstigt. Dendritische (Antigen-präsentierende; Anm.) Zellen präsentieren dann das entstandene S-Protein dem Immunsystem.“ (02.09.2020. Wiener Zeitung, Die Presse, Tiroler Tageszeitung.)  

Welche Zellen des Menschen erfüllen diese Bioreaktorfunktion? Uğur Şahin: „Das passiert vor allem in den sogenannten Antigen-präsentierenden Zellen des Immunsystems. Um es etwas plakativ zu erklären: Wir verpacken die mRNA in Fetttröpfchen, die mit der Lymphe in die Lymphknoten transportiert werden. Die Lymphknoten sind sozusagen die Ausbildungsstätten für das Immunsystem. Dort agieren die Antigen-präsentierenden Zellen als eine Art Coach. Sie nutzen die Information in der mRNA als Steckbrief des SARS-CoV-2-Virus und trainieren für die Abwehr zuständige Immunzellen darauf.“ (08.02.2021 · „Niemand war vorbereitet“ · BMBF, Bundesministerium für Bildung und Forschung.)  

Ob eine Injektion ja vielleicht 750 Millionen LNP enthält? Oder viele Milliarden? Ob die Anzahl schwankt, je nach Charge oder Viole? Die Menschen werden zur experimentellen Behandlung („Impfung“) gelockt oder vielmehr gedrängt und BioNTech pocht auf Geheimhaltung. „Wie viele Lipidnanopartikel sind in einer Dosis Cormirnaty enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Dosen?“ Die Antwort: „Wir sind nicht in der Lage, Angaben über die Anzahl der Lipid-Nanopartikel in einer Dosis Comirnaty oder den Unterschied zwischen den einzelnen Dosen zu machen, da es sich hierbei um wirtschaftlich sensible Informationen handelt.“ (BioNTech am 16. Februar 2022.)

Auch in Niedersachsen werden seit dem 27. Dezember 2020 die Menschen krank an der experimentellen Gentherapie („Impfung“) oder sind an ihr gestorben. Die ausführliche Antwort auf meine zehn Fragen erwarte ich nach wie vor von Ihnen, und ich meine, dass alle Menschen in Niedersachsen die entsprechenden zehn Antworten verdient haben. Einstweilen, nämlich solange Sie diese zehn wichtigen, lebenswichtigen Fragen nicht beantworten können, sollte ihr Haus die weltweit aufgespannte Kampagne COVAX ebensowenig unterstützen wie die Kampagne um die sogenannten „Impfungen“ (experimentelle Gentherapien) auf dem Gebiet des Bundeslandes Niedersachsen, sich vielmehr endlich unzweideutig gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht aussprechen.  

Sehr geehrter Herr Minister Mohrs, sehr geehrte Frau Fiehe, bitte tragen Sie Ihr Möglichstes dazu bei, die nicht erforderlichen und im beabsichtigten Sinn weitgehend bis völlig wirkungslosen experimentellen gentherapeutischen Behandlungen („Corona-Schutzimpfung“) zu stoppen, ein gegen den Nürnberger Kodex verstoßendes Humanexperiment und Medizinverbrechen, das leider sogar auf Niedersachsens Kinder und auf Kriegsflüchtlinge zielt, solange Sie die zehn Fragen nicht beantworten können.  

Auch in Niedersachsen werden die Menschen krank oder sterben, nicht an den der Menschheit seit Jahrtausenden bekannten Coronaviren, sondern an tozinameran, Comirnaty und elasomeran, Spikevax, und das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur schaut weg und schweigt. Bitte ändern Sie Ihren Kurs.  

Mit freundlichen Grüßen  

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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B a y e r n

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Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst · München

Der Leiter des Ministerbüros

Herrn Edward von Roy

02.12.2022 · München, 2. Dezember 2022

Unser Zeichen: 2022 M-Nr.: 1091

Ihre Nachricht vom 19. November 2022

Sehr geehrter Herr von Roy,

im Namen von Herrn Staatsminister Blume, von dem ich Sie freundlich grüßen darf, danke ich Ihnen für Ihre Nachricht vom 19. November dieses Jahres.

Nachdem Ihr Anliegen in den Verantwortungsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege fällt, hat Herr Staatsminister Blume Ihre Anfrage an seinen Kollegen Herrn Staatsminister Holetschek herangetragen und um Prüfung gebeten.

Sobald ein Ergebnis dieser Prüfung vorliegt, werden Sie seitens des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege Antwort erhalten. Bis dahin muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Thomas Kauer
Leiter des Büros des Herrn Staatsminister

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N o r d r h e i n – W e s t f a l e n

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Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

03. Januar 2023

Aktenzeichen:
76.06.02-03/2022-013210

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Ihr Schreiben vom 19. November 2022 an Frau Ministerin Ina Brandes

hier: „Zehn Fragen an die Wissenschaftsminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA“

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Sehr geehrter Herr von Roy,

Frau Ministerin bedankt sich für Ihr Anschreiben vom 19. November 2022 und hat mich gebeten Ihnen darauf zu antworten.

Die von Ihnen angesprochenen Themen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Die dortigen Kolleginnen und Kollegen haben Ihre zehn im Wortlaut gleichen Fragen per E-Mail vom 16. November 2022 bereits beantwortet.

Ich betrachte die Angelegenheit daher als erledigt und verbleibe mit freundlichen Grüßen

i. A.

(Dr. Anne Draeseke)

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„Zehn Fragen an die Gesundheitsminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA“

November 6, 2022

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Kenntnislos oder irreführend wird, durch Politik wie Presse, die in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 den hoffnungsvollen oder verängstigten Menschen. die den in jedem Fall betrogenen und geschädigten Menschen injizierte modRNA als „mRNA“ bezeichnet.

Das Kürzel mRNA bedeutet Messenger-Ribonukleinsäure (messenger ribonucleic acid). mRNA ist eine einzelsträngige Ribonukleinsäure (dt. RNS, engl. RNA), die komplementär zu einer Gensequenz des codogenen Strangs der DNA ist. Sie dient als Matrize der Proteinbiosynthese, es geht um das Leben an sich, um unsere lebendige Natur.

Desoxyribonukleinsäure, abgekürzt DNS oder DNA (deoxyribonucleic acid), ist eine aus unterschiedlichen Desoxyribonukleotiden aufgebaute Nukleinsäure. Die DNA trägt die Erbinformation bei allen Lebewesen und bei den DNA-Viren. Das langkettige Polynukleotid enthält in Abschnitten von Genen besondere Abfolgen seiner Nukleotide. Diese DNA-Abschnitte dienen als Matrizen für den Aufbau entsprechender Ribonukleinsäuren (RNA), sobald genetische Information von DNA in RNA umgeschrieben wird (Transkription).

Die mRNA wird als prä-mRNA im Nukleus der Zelle durch die RNA-Polymerase II synthetisiert (Transkription) und in das Zytosol transportiert, wo sie bei Eukaryonten an die 40S- und später die 60s-Untereinheit des ribosomalen Komplexes bindet. Im Laufe der Translation werden jeweils drei Nukleotide des offenen Leserasters in eine Aminosäure des synthetisierten Proteins umgeschrieben.

Gentherapie-Großversuch COVAX

Sehr im Gegensatz dazu steht der nicht erforderliche und verbrecherische, den Nürnberger Kodex brechende gentherapeutische Menschenversuch mit gentechnisch veränderten Vektorviren oder mit einer modRNA, die wir eben nicht als mRNA bezeichnen. Die modRNA, die Nukleosid-modifizierte mRNA ist eine synthetische, chemisch modifizierte Boten-Ribonukleinsäure (mRNA), einzelne Nukleoside sind durch andere natürliche modifizierte Nukleoside oder durch synthetische Nukleosid-Analoga ersetzt worden.

Gene, menschliches Genom oder Erbgut ist mehr als die bekannte Doppelhelix (chromosomale DNA des Zellkerns, auch nukleäre DNA oder Karyom genannt), sondern umfasst alles an Erbinformation, was zu Aufbau und Erhalt der Zelle notwendig ist. Der hier vielleicht wichtigste Begriff und Sachverhalt ist die Proteinbiosynthese. Die Synthese eines Proteins aus seinen Bausteinen, den proteinogenen Aminosäuren, findet im Rahmen der Genexpression an den Ribosomen statt. Die ribosomale Proteinsynthese wird auch als Translation bezeichnet, da hierbei die Basenfolge einer messenger-RNA (mRNA) in die Abfolge von Aminosäuren eines Peptids übersetzt wird. Damit zum Thema injizierte Substanzen zum Zwecke einer Gentherapie, genetische sogenannte Impfstoffe.

Unsere durch die neuartigen sogenannten Impfungen auf Zeit (wie lange?) gentechnisch veränderten Körperzellen – etwa Endothelzellen (innere Auskleidung der Blutgefäße), Speicheldrüsenzellen, Herz, Milz, Leber, Niere, Gonaden, grundsätzlich geht es um alle Körperzellen – beginnen, künstliche, am Computer entworfene Virusproteine zu erzeugen. Damit produziert der „geimpfte“ Mensch etwas, was er von Natur aus nicht herstellen würde, ist er ein GMO, ein genetisch modifizierter Organismus. Die umprogrammierten Zellen des „geimpften“ Menschen verwandeln sich in kleine Bioreaktoren, im lebenden Menschen arbeitet jede dieser Zellen wie eine kleine Impfstofffabrik. Nicht das Hühnerei oder der technische Bioreaktor stellt die eigentliche immunologisch aktive Substanz her (in welcher Menge eigentlich wird diese hergestellt?), sondern unser genetisch aufgepeppter, unser durch eingespritzte hunderte von Millionen Nanopartikel „geimpfter“ Körper.

Was an „Spike“ (Stachelprotein) dabei entsteht, ist nicht das genaue natürliche Stachelprotein eines Betacoronavirus, sondern eine Art Kunststoff unbekannter Toxizität und Haltbarkeit.

Als Abbauprodukte entstehen dabei Peptide, die auf die Zellaußenseite wandern, die Zelle damit als fremd und vernichtenswert markieren und dem Angriff durch unsere Killer-Lymphozyten aussetzen. Ein gentechnisch initiierter Entzündungsprozess, die Zelle wird zerstört. Was im Rahmen des weltweiten Medizinverbrechens COVAX in den Körper injiziert worden war, ist ein vieltägiges und vielwöchiges, grundsätzlich schädigendes und nicht selten tödliches Programm für einen Krieg des Körpers gegen sich selbst, anders gesagt eine Autoimmunerkrankung, und zugleich eine massive Störung der Kommunikation aller menschlichen Immunzellen untereinander, insgesamt ein Schwächen oder sogar weitgehendes Abschalten der Immunabwehr. Offensichtliche Folge sind heftige Ausbrüche von Gürtelrose auch bei noch jungen Menschen sowie rasches Tumorwachstum insbesondere den Brustkrebs betreffend, vielleicht auch das Zervikalkarzinom.

Auch wesentliche oder unersetzbare Zellen unseres Körpers werden dabei angegriffen und zerstört, beispielweise Herzmuskelzellen insbesondere bei älteren Jungen und jungen Männern, wobei der menschliche Körper Herzmuskelzellen bekanntlich nie mehr regenerieren kann.

Mit dem Verlust an Herzmuskelzellen lebt der vielleicht noch sehr junge „Geimpfte“ sein Leben lang, wenn er nicht sogleich an der ersten Injektion mit modRNA („mRNA“) oder an einer der folgenden genetischen „Impfungen“ stirbt. Ein informiertes Einwilligen (informed consent) ist hier gar nicht möglich, ein ärztliches Aufklärungsgespräch zu den neuartigen sogenannten Impfstoffen kann kaum adäquat erfolgen.

Die auffällig vielen in diesen Monaten auftretenden Fälle von Herzmuskel- (Myokarditis) und / oder Herzbeutelentzündungen (Perikarditis) etwa nach Verabreichung des mRNA (modRNA) enthaltenden „Impfstoffes“ Comirnaty (BioNTech / Pfizer) werden möglicherweise in den nächsten zehn Jahren den Tod von 40 % der Betroffenen verursachen – weitere Opfer im politisch gewollten Kampf gegen ein Virus, das so harmlos oder gefährlich ist wie die Influenza.

Die den Menschen mit Hilfe internationaler (World Bank, WHO, UNICEF, WEF) und staatlicher Propaganda und Finanzierungszusage aufgedrängten neuartigen sogenannten Impfstoffe sollten wir als das bezeichnen, was sie sind, als unnötige und schädigende oder tödliche experimentelle Gentherapien, ein COVAX genanntes Medizinverbrechen und Menschheitsverbrechen, das sofort zu beenden ist.

Hunderte von Millionen in Fleisch und Blut eingespritzte Nanopartikel steuern – grundsätzlich alle – Körperzellen an, um jetzt nur Herz, Gehirn, Leber, Milz, Endothelzellen der Gefäße, Keimdrüsen sprich weiblich Eierstöcke und männlich Hoden und um des Weiteren Haut, Netzhaut, Niere, Schilddrüse, Lymphdrüsen und Speicheldrüsen zu nennen, dringen in die Zellen ein, schmuggeln die toxische und potenziell krebserregende Messenger-Ribonukleinsäure in die Zelle, den am Computer entworfenen Bauplan zur Produktion von (errechneten, künstlichen) coronaviralen Stachelproteinen (Spikes).

Die gentechnisch manipulierten Körperzellen beginnen etwas herzustellen, was sie von Natur aus nicht erzeugen würden, werden vom eigenen Körper als Feind erkannt und vernichtet. Eine Art künstliche Autoimmunerkrankung wurde injiziert. Die eingespritzte Bio-Katastrophe („Corona-Schutzimpfung“) verklebt Kapillaren, verursacht Thromben oder vielkernige Riesenzellen (die bekannte Fusogenität der Virus-Spikes), frisst Löcher in Gefäßwände (Kapillarlecksyndrom, CLS – capillary leak syndrome), bringt da einen Darmabschnitt zum Absterben oder lässt dort das Herz für immer aussetzen. Seit dem 27. Dezember 2020 wächst auch in Deutschland die Zahl der an oder mit „Corona-Schutzimpfung“ Erkrankten oder Gestorbenen.

Sechzehn Landesgesundheitsminister schauen dem Menschenversuch und Medizinverbrechen zu

Dass WEF-Führer Klaus Schwab jeden gentechnisch oder gentherapeutisch nichtbehandelten Menschen als Mangelwesen ansieht, als Auslaufmodell der Evolution, ist vielleicht ebenso nachvollziehbar wie der am 23. Januar 2019 in Davos geäußerte Wunsch des Pharma-Großinvestors und Vordenkers für Impfprogramme an der Weltbevölkerung Bill Gates („We feel there’s been over a 20-to-1 return“), seine Milliarden, um den Faktor 20 vervielfacht, zurückzubekommen. Doch warum verteidigen auch die Gesundheitsministerien der 16 deutschen Bundesländer seit zwei Jahren das millionenfache Injizieren („Impfen“) von modRNA (nucleoside-modified mRNA, Nukleosid-modifizierte mRNA), von einer Substanz, welche gegen das Coronavirus wenig bis nichts bewirkt, welche hingegen die Menschen schädigt oder tötet?

Die einzelnen experimentellen Substanzen („Impfstoffe“) nennen sich Comirnaty oder Spikevax, sie werden beinahe als wundertätig und menschheitserlösend angebetet und mittlerweile selbst Schwangeren und Kindern verabreicht, folgerichtig, denn bereits am 30. April 2020 hatte Microsoft-Gründer Gates Gates (What you need to know about the COVID-19 vaccine) gesagt: „Ich vermute, dass der COVID-19-Impfstoff Teil des Routine-Impfplans für Neugeborene werden wird. I suspect the COVID-19 vaccine will become part of the routine newborn immunization schedule.“

Zur Verängstigung, jedenfalls zur Motivation hat man als GAVI, WEF, WHO, RKI und PEI die Lügenkulisse von einer Pandemie aufgespannt und, als Investor, Pharmaboss oder Politiker, das vergleichsweise harmlose Coronavirus zum Beutemachen missbraucht. Ein Milliardengewinn für sehr wenige Menschen, ein auch ökonomischer Schaden und vor allem Krankheit oder Tod für alle anderen Menschen.

Zehn Fragen zu modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA), saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA) erhalten heute die 16 deutschen Landesgesundheitsminister.

“There is no pandemic, there is COVAX, a crime against humanity and a medical crime.” Es gibt keine Pandemie, es gibt COVAX, ein Menschheitsverbrechen und globales Medizinverbrechen.

STOP COVAX.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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Baden-Württemberg — Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration — Manfred Lucha

Bayern — Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege — Klaus Holetschek

Berlin — Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung — Ulrike Gote

Brandenburg — Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz — Ursula Nonnemacher

Bremen — Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz — Claudia Bernhard

Hamburg — Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration — Melanie Leonhard

Hessen — Hessisches Ministerium für Soziales und Integration — Kai Klose

Mecklenburg-Vorpommern — Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern — Stefanie Drese

Niedersachsen — Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung — Daniela Behrens

Nordrhein-Westfalen — Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen — Karl-Josef Laumann

Rheinland-Pfalz — Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz — Clemens Hoch

Saarland — Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit — Magnus Jung

Sachsen — Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt — Petra Köpping

Sachsen-Anhalt — Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt — Petra Grimm-Benne

Schleswig-Holstein — Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein — Kerstin von der Decken

Thüringen — Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie — Heike Werner

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6. November 2022

Zehn Fragen an die Gesundheitsminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA

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1.) In welchen Zellen welcher Organe oder Gewebe soll nach der intramuskulären Injektion der modRNA (engl. nucleoside-modified messenger RNA, dt. Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA) die Bildung der Spikeproteine und die Immunantwort ausgelöst werden? Bitte aufschlüsseln nach BNT162b2 / tozinameran / Comirnaty und mRNA-1273 / elasomeran / Spikevax. Hat Ihre Behörde, das Gesundheitsministerium Ihres Bundeslandes, sich dafür eingesetzt, dass diese Zielzellen bzw. dass die Bezeichnungen dieser Organe und Gewebe jedermann bekannt gemacht werden, insbesondere Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn nein, warum nicht?

2.) Kann ausgeschlossen werden, dass die Spikeproteine außerhalb der von Ihnen als Antwort zu Frage 1.) angegebenen Zellen gebildet werden? Falls Ja, auf Grundlage welcher wissenschaftlich gesicherten Daten kann dies ausgeschlossen werden? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax.

3.) Wie lange besteht die Codierungsfähigkeit der modRNA im Körper der experimentell gentherapierten („geimpften“) Person? Kann diesbezüglich ausgeschlossen werden, dass dieses über Wochen oder Monate persistiert? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax. Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der Bevölkerung Ihres Bundeslandes bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

4.) Nach welcher Zeit sollte sich, bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax, die modRNA („mRNA“) aus den Lipidnanopartikeln spätestens im Körper der „geimpften“ Person abgebaut haben? Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der Bevölkerung bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

5.) Ist sichergestellt, dass sich das Spikeprotein, das in den transfizierten Zellen der geimpften Person gebildet wird, ausschließlich in die Membranen der betroffenen Zellen einbaut und nicht löslich im Körper zirkuliert? Bitte aufschlüsseln nach Comirnaty und Spikevax.

6.) Womit ist sichergestellt, dass die verschiedenen Lipidnanopartikel, bei tozinameran / Comirnaty sind es ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin, in der beworbenen Nanogröße bleiben und nicht möglicherweise im Körper, etwa in den Körpergefäßen, zu größeren Lipidtropfen fusionieren?

7.) Wie ist die Halbwertszeit der Lipidnanopartikelkomponenten im Körper? Wie schnell werden diese abgebaut und metabolisiert oder ausgeschieden? Bitte aufschlüsseln nach jedem einzelnen der LNP (beispielsweise ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin) sowie einerseits nach Comirnaty und andererseits nach Spikevax.

8.) Wie viele Lipidnanopartikel (LNP) sind in einer Dosis der experimentellen Substanz tozinameran / Comirnaty einerseits und in der experimentellen Substanz elasomeran / Spikevax andererseits enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Chargen bzw. Dosen des gleichen experimentellen Produkts („Impfstoff“)? Haben Sie die Bevölkerung Ihres Bundeslandes über diese Anzahl von Lipidnanopartikeln in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

9.) Wie viele modRNA-Sequenzen sind in einem LNP enthalten und wie groß ist die Schwankungsbreite, in Bezug auf Comirnaty einerseits und andererseits auf Spikevax? Haben Sie die Bevölkerung Ihres Bundeslandes über diese Anzahl von modRNA-Sequenzen in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

10.) In welcher der vier Formen, diese sind uRNA (optimierte Uridin-basierte mRNA), modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA), saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA), liegt die Ihrerseits der Bevölkerung Ihres Bundeslandes empfohlene „Schutzimpfung mit mRNA“ vor, in Bezug auf die experimentelle Substanz tozinameran / Comirnaty einerseits und die experimentelle Substanz elasomeran / Spikevax andererseits? Sieht Ihr Haus, das Gesundheitsministerium des Bundeslandes, Gesundheitsrisiken in Bezug auf eine Anwendung von saRNA (selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (transamplifizierende mRNA), sieht es insbesondere eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen,wenn ja, wie will Ihr Haus diese Risiken beseitigen bzw. die Öffentlichkeit über diese Risiken oder Gefahren in Kenntnis setzen?

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07.11.2022 14:49

von: Dr. med. Karin Reinelt, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Betreff: Zehn Fragen an die Gesundheitsminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihre Fragen an Frau Ministerin Behrens, sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Das Robert Koch-Institut stellt sehr ausführliche Hinweise hinsichtlich der Wirkweise der mRNA-Impfstoffe zur Verfügung:

rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Impfstofftypen.html

Die regelmäßig aktualisierten Empfehlungen der STIKO – insbesondere die wissenschaftlichen Begründungen zur Impfung gegen COVID-19 – enthalten jeweils noch sehr viel umfassendere Angaben. Ergänzt werden diese durch Auflistungen entsprechender Quellen aus der Literatur. Über den folgenden Link können Sie alle Empfehlungen und Aktualisierungen sowie weitere Informationen aufrufen:

rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html;jsessionid=686A0CF6B14B8800615C05657F6EFC78.internet091

Ich gehe davon aus, dass ich Ihre Fragen damit hinreichend beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen

(im Auftrag)

Dr. med. Karin Reinelt

Referatsleiterin 402 – Gesundheitsförderung – Humangenetik – Arzneimittel

402-posteingaenge @ ms.niedersachsen.de

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07.11.2022 19:56

Betreff: Zehn Fragen an die Gesundheitsminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA

Sehr geehrte Frau Ministerin Behrens, sehr geehrte Frau Dr. med. Reinelt (Referatsleiterin 402 – Gesundheitsförderung – Humangenetik – Arzneimittel),

vielen Dank für Ihre – allzu? – rasche Nachricht. Leider haben Sie, Frau Ministerin Behrens, bzw. haben Sie, Frau Dr. med. Reinelt, keine meiner zehn Fragen beantwortet, was in der Kürze der Zeit wohl auch niemandem möglich wäre, der mir von Ihnen empfohlene, geradezu schamlos kurze und faktenferne Text beim RKI, Robert Koch-Institut (Impfstofftypen (Stand: 06.10.2022), Was wissen wir über mRNA-Impfstoffe?) beantwortet keine einzige meiner zehn Fragen zu den beiden unnötigen und schädigenden oder tödlichen modRNA („mRNA“) Substanzen tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax.  

Vielleicht möchte sich Ihr Ministerium einen – wesentlichen – Teil der meinerseits gewünschten Antworten bei den Herstellern, das sind Pfizer / BioNTech sowie Moderna, einholen, zusätzlich beim PEI, Paul-Ehrlich-Institut. Zum anderen habe ich ja an Sie, bitte jede der zehn Fragen gesondert betrachten, die Frage gerichtet, ob und wie Ihr Haus die Bevölkerung Niedersachsens informieren möchte zu modRNA, saRNA und taRNA sowie beispielsweise zu den vier LNP in der experimentellen Substanz („Impfstoff“) Comirnaty.

Auch in Niedersachsen werden seit dem 27. Dezember 2020 die Menschen krank an der experimentellen Gentherapie („Impfung“) oder sind an ihr gestorben. Die ausführliche Antwort auf meine zehn Fragen erwarte ich nach wie vor von Ihnen, dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.  

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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B a y e r n

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11.11.2022 · 17:45 · Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) · Servicestelle @ stmgp.bayern.de ·

Betreff: Ihre Nachricht vom 06.11.2022; Az.: GK4q-A0140-2021/1977-615

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihre Nachricht zu der wir Ihnen gerne die folgende Rückmeldung geben können:

Impfstoffe sind Arzneimittel. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Arzneimittel wird dessen Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit umfangreich geprüft. Eine Zulassung wird nur dann erteilt, wenn das Nutzen-Risiko-Verhältnis positiv ausfällt. In Europa wird diese Bewertung von der zuständigen Behörde, der Europäischen Arzneimittel-Agentur (European Medicines Agency, EMA), durchgeführt. Zusätzlich ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für die Überwachung der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen zuständig und die Ständige Impfkommission (STIKO) wertet Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe aus, um Impfempfehlungen abzugeben. Für weiterführende Fragen bitten wir Sie, sich an die Zulassungsinhaber bzw. die zuständigen Zulassungsbehörden zu wenden.

Außerdem geben wir Ihnen gerne folgende Seiten mit an die Hand, auf denen Sie weitere Informationen zur Sicherheit und Wirksamkeit der mRNA-Impfstoffe finden, auch im Hinblick auf den Aspekt „Lipidnanopartikel“:

pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?nn=169730&cms_pos=4

rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Sicherheit.html

rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Impfstofftypen.html

rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html

zusammengegencorona.de/faqs/impfen/impfmythen/

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen alles Gute, insbesondere Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege / Haidenauplatz, München / poststelle @ stmgp.bayern.de / Gewerbemuseumsplatz, Nürnberg /

Übrigens: Die Bayerische Staatsregierung bietet zu Fragen rund um die Corona-Pandemie ein umfangreiches „FAQ-Angebot“ an,

u. a. auf stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/ und stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php

Viele Fragen lassen sich daraus aktuell und ohne Wartezeit beantworten.

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11.11.2022 · 23:55 ·

Ihre Nachricht vom 06.11.2022; Az.: GK4q-A0140-2021/1977-615

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht, bei tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax geht es um einen nicht erforderlichen und verbrecherischen, den Nürnberger Kodex brechenden gentherapeutischen Menschenversuch mit einer modRNA, die wir nicht als „mRNA“ bezeichnen sollten.

Leider haben Sie keine meiner zehn Fragen beantworten wollen oder vielmehr können. Es sollte Sie zum Nachdenken bringen, dass ich Ihrem Ministerium zehn Fragen stelle und Sie mir schreiben: „Für weiterführende Fragen bitten wir Sie, sich an die Zulassungsinhaber bzw. die zuständigen Zulassungsbehörden zu wenden.“

Solange Ihnen die Antworten auf meine zehn Fragen zu modRNA (Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA), saRNA (selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (transamplifizierende mRNA) sowie zu den diversen Lipidnanopartikeln nicht vorliegen, sollten in Bayern keine der sogenannten „Impfungen“ stattfinden.

Warum schaut das offensichtlich weitgehend kenntnislose Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) dem Menschenversuch und Medizinverbrechen zu, und bewirbt sogar, seit zwei Jahren, die unnötige und schädigende oder tödliche „Corona-Schutzimpfung“?

Es gibt keine Pandemie, es gibt COVAX, ein Menschheitsverbrechen und globales Medizinverbrechen, welches Bayern auf dem Gebiet seines Bundeslandes unverzüglich beenden sollte.  

Mit freundlichen Grüßen  

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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S a c h s e n

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14.11.2022

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihre Nachricht an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, mit der Sie den zehn Fragen an die Gesundheitsminister der Deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA stellen und um Antwort bitten.

Zur Beantwortung der von Ihnen gestellten fachlichen Fragen bitten wir Sie, sich an die Hersteller und die Zulassungsgeber der entsprechenden Impfstoffe mit modRNA, saRNA und taRNA zu wenden. Das Sächsische Staatsministerium ist kein wissenschaftliches Institut. Die gewünschten Informationen liegen uns nicht vor.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt empfiehlt als oberste Landesgesundheitsbehörde des Freistaates Sachsen öffentlich ab dem 1. April 2021 eine Impfung gegen die COVID-19-Krankheit mit Impfstoffen, für die – nach positiver Bewertung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur – die EU-Kommission eine bedingte Zulassung erteilt hat, gemäß der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) zur COVID-19-Impfung in der jeweils aktuellen Fassung.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Mähner

Bürgerbeauftragte

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17.11.2022

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Köpping, sehr geehrte Frau Bürgerbeauftragte Mähner,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die seit dem 27.12.2020 auch in Sachsen gegen ein vergleichsweise harmloses Betacoronavirus eingesetzten, nicht erforderlichen und experimentellen Gentherapien („Impfungen“) mit modRNA („mRNA“), nennen wir die Substanzen tozinameran, Comirnaty und elasomeran, Spikevax, bewirken im beabsichtigten Sinne wenig bis nichts, jedoch schädigen oder töten sie die Menschen und für das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt schreiben Sie, immerhin ehrlich:  

„Das Sächsische Staatsministerium ist kein wissenschaftliches Institut. Die gewünschten Informationen liegen uns nicht vor.“

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt muss sich die fehlenden Informationen so schnell wie möglich besorgen und bis dahin die Anwendung der beiden Substanzen Comirnaty und Spikevax selbstverständlich stoppen.

Die zehn Fragen (Zehn Fragen an die Gesundheitsminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA) muss Ihr Ministerium sich selbst und, vor allem, muss es allen Menschen in Sachsen beantworten können, bevor eine solche Substanz zur Prophylaxe gegen Erkältungsviren und Erkältungskrankheiten Anwendung findet, derzeit leider sogar an Kindern und Jugendlichen.

Wir können davon ausgehen, dass die (idealerweise) in LNP, Lipidnanopartikel verpackte modRNA („mRNA“) im Produkt tozinameran / Comirnaty oder elasomeran / Spikevax nach Injektion („Impfung“) jedes Organ und Gewebe des Menschen erreicht, nennen wir Leber, Nebennieren, Milz, Herz, Gonaden, Hirn, um auch dort – und nicht lediglich an der Einstichstelle – das zerstörerische Werk zu beginnen.

„In der Studie mit Ratten kam es zu einer Verteilung von der Injektionsstelle zu den meisten Geweben. In den meisten Geweben wurden geringe Radioaktivitätsmengen nachgewiesen, wobei die höchsten Werte im Plasma 1-4 Stunden nach der Verabreichung beobachtet wurden. Innerhalb von 48 Stunden wurde die Verteilung hauptsächlich in Leber, Nebennieren, Milz und Eierstöcken beobachtet, wobei die höchsten Konzentrationen 8-48 Stunden nach der Verabreichung auftraten. Die Gesamtrückgewinnung (in % der injizierten Dosis) der radioaktiv markierten LNP+modRNA außerhalb der Injektionsstelle war in der Leber am größten (bis zu 21,5 %) und in Milz (≤ 1,1 %), Nebennieren (≤ 0,1 %) und Eierstöcken (≤ 0,1 %) deutlich geringer. Die mittleren Konzentrationen und das Verteilungsmuster im Gewebe waren bei beiden Geschlechtern weitgehend ähnlich.“ (BioNTech am 16. Februar 2022. Antwort auf die Anfrage der Pathologen Prof. Dr. Arne Burkhardt und Prof. Dr. Walter Lang hinsichtlich des Impfstoffes Cormirnaty.)

Uğur Şahin: „Für den COVID-19-Kandidatimpfstoff haben wir Lipid-Nanopartikel gewählt, die eine Wanderung aus den Muskelzellen in Lymphknoten begünstigt. Dendritische (Antigen-präsentierende; Anm.) Zellen präsentieren dann das entstandene S-Protein dem Immunsystem.“ (02.09.2020. Wiener Zeitung, Die Presse, Tiroler Tageszeitung.)

Welche Zellen des Menschen erfüllen diese Bioreaktorfunktion? Uğur Şahin: „Das passiert vor allem in den sogenannten Antigen-präsentierenden Zellen des Immunsystems. Um es etwas plakativ zu erklären: Wir verpacken die mRNA in Fetttröpfchen, die mit der Lymphe in die Lymphknoten transportiert werden. Die Lymphknoten sind sozusagen die Ausbildungsstätten für das Immunsystem. Dort agieren die Antigen-präsentierenden Zellen als eine Art Coach. Sie nutzen die Information in der mRNA als Steckbrief des SARS-CoV-2-Virus und trainieren für die Abwehr zuständige Immunzellen darauf.“ (08.02.2021 · „Niemand war vorbereitet“ · BMBF, Bundesministerium für Bildung und Forschung.)

Ob eine Injektion ja vielleicht 750 Millionen LNP enthält? Oder viele Milliarden? Ob die Anzahl schwankt, je nach Charge oder Viole? Die Menschen werden zur experimentellen Behandlung („Impfung“) gelockt oder vielmehr gedrängt und BioNTech pocht auf Geheimhaltung. „Wie viele Lipidnanopartikel sind in einer Dosis Cormirnaty enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Dosen?“

„Wir sind nicht in der Lage, Angaben über die Anzahl der Lipid-Nanopartikel in einer Dosis Comirnaty oder den Unterschied zwischen den einzelnen Dosen zu machen, da es sich hierbei um wirtschaftlich sensible Informationen handelt.“ (BioNTech am 16. Februar 2022. Antwort auf die Anfrage der Pathologen Prof. Dr. Arne Burkhardt und Prof. Dr. Walter Lang hinsichtlich des Impfstoffes Cormirnaty.)

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Köpping, sehr geehrte Frau Bürgerbeauftragte Mähner,

bereits ein Bewerben für die unnötige, einen Bruch mit dem Nürnberger Kodex darstellende sogenannte „Impfung“ kann Ihr Haus nicht verantworten und muss sich, vielmehr, bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) dafür einsetzen, die Zulassungen für Comirnaty und Spikevax zurückzunehmen.

Nur ein kleiner Teil des Menschheitsverbrechens findet in Sachsen statt, weshalb sich Ihr Ministerium ebenfalls dafür einsetzen muss, die Verantwortlichen für den gesamten Großversuch, das globale Medizinverbrechen COVAX vor Gericht zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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R h e i n l a n d – P f a l z

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Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz · Weiterbildungsermächtigte Öffentliches Gesundheitwesen · (neben zwei anderen Weiterbildungsermächtigten) Dr. Michael Cramer, Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit

lak-rlp.de/apotheker-/-team/fort-und-weiterbildung/weiterbildung/wb-ermaechtigte-oeffentliches-gesundheitswesen

Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz · Prüfungskommission für den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach § 19 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) für den Berufungszeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 · Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker ·Vorsitzender Herr Dr. Michael Cramer

lak-rlp.de/ausbildung/apo-/-phip

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Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit · Referat 15208 Pharmazie · Dr. rer. nat. Cramer (Leitung)

14.11.2022

Sehr geehrter Herr von Roy,

herzlichen Dank für die Übermittlung der beigefügten zehn Fragen an Gesundheitsminister Clemens Hoch, der mich gebeten hat, Ihnen zu antworten. Dieser Bitte komme ich gern nach!

Grundsätzlich ist diesbezüglich anzumerken, dass alle derzeit von der Europäischen Arzneimittelagentur – EMA – sieben zugelassenen COVID-19-Impfstoffe (mRNA-Impfstoffe, Vektorimpfstoffe, proteinbasierte Impfstoffe und klassische Impfstoffe) unabhängig von ihrer Struktur und Qualität eine sehr gute Wirksamkeit und Verträglichkeit aufweisen bei gleichbleibend hoher Qualität. Das demonstriert in eindrucksvoller Weise der beigefügte Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 7. September 2022, der detailliert die Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen im Zeitraum vom 27.12.2020 bis 30.6.2022 darlegt. Für weitere zulassungsrelevante Fragen zu den einzelnen Impfstoffen kontaktieren Sie bitte die zuständigen Zulassungsbehörden: Paul-Ehrlich-Institut (pei.de) bzw. die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA in Amsterdam (ema.europa.eu/en).

Mit besten Grüßen

Im Auftrag

Dr. rer. nat. Michael Cramer · Referatsleiter-Pharmazie · MWG

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15.11.2022

Sehr geehrter Herr Dr. rer. nat. Cramer,

vielen Dank für Ihre Nachricht in Bezug auf meine zehn Fragen an Herrn Gesundheitsminister Clemens Hoch.

Gegen die vergleichsweise harmlosen Coronaviren, mit sieben bis 15 % sind sie seit jeher Teil der viralen Erreger der saisonalen Erkältungswelle gewesen, benötigt niemand einen Impfstoff, dessen Entwicklung, die Vakzine einer konventionellen Wirkweise betreffend, auch mindestens acht bis zehn Jahre gedauert hätte. An den experimentellen Gentherapien Comirnaty und Spikevax funktionieren eigentlich nur die unerwünschten, nicht selten schwer schädigenden und manchmal sogar tödlichen sogenannten Nebenwirkungen. Sie hingegen, sehr geehrter Herr Dr. Cramer, als der Leiter für das Referat Pharmazie, attestieren den – allen – der seit zwei Jahren hastig auf den Markt geworfenen Substanzen gegen COVID-19 „eine sehr gute Wirksamkeit und Verträglichkeit … bei gleichbleibend hoher Qualität“ und berufen sich dabei auf den Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom 7. September 2022.

Dort aber liest man: „Die bedeutendsten, sehr seltenen schwerwiegenden Nebenwirkungen der beiden mRNA-COVID-19-Impfstoffe Comirnaty und Spikevax sind Myokarditis und/oder Perikarditis. Besonders betroffen sind junge Männer und männliche Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren, insbesondere nach der zweiten Dosis. … Patienten mit einer Myo-und/oder Perikarditis nach Impfung mit mRNA-Impfstoffen … im Einzelfall schwerwiegende und auch tödliche Verläufe … In einer 2022 veröffentlichten Fallserie mit 16 jugendlichen Patienten wurden bei Nachuntersuchungen Monate nach der Impfung allerdings weiterhin radiologische Anomalien festgestellt.“ (Seite 13/35).

„Im Einzelfall schwerwiegende und auch tödliche Verläufe“, die genaue Zahl der schwerwiegend erkrankten oder verstorbenen Jungen oder Mädchen, Männer oder Frauen verschweigt dasselbe PEI, das in seinem Sicherheitsbericht vom 07.02.2022 zum Zeitraum vom 27.12.2020 bis zum 31.12.2021 noch zu sagen wusste:

„Bis zum 31.12.2021 wurden dem Paul-Ehrlich-Institut 147 Meldungen einer Myo-/Perikarditis bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren berichtet. Betroffen waren 132 männliche und 15 weibliche Jugendliche.“ (Seite 18/46.)

Über die „Reaktionen pro 1.000 Impfungen mit Comirnaty nach Impfdosis bei Kindern und Jugendlichen (12 bis 17 Jahre)“ hieß es damals: „28 Prozent waren zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht wiederhergestellt und bei 13,4 Prozent der Kinder und Jugendlichen war der Ausgang unbekannt. Acht der 3.120 Verdachtsfallmeldungen (0,26 %) beziehen sich auf einen tödlichen Ausgang im Abstand von zwei Tagen bis fünf Monaten nach Impfung mit Comirnaty.“ (Seite 17/46.)

Acht tote Kinder oder Jugendliche fünf bis 150 Tage nach Injektion von tozinameran, Comirnaty.

„Bei Insgesamt zehn Jugendlichen im Alter von 13 bis 17 Jahren wurden Impfkomplikationen im zeitlichen Abstand zur Impfung von drei Tagen bis elf Wochen berichtet, die als bleibender Schaden beschrieben wurden (0,32 % aller Fallmeldungen).“ (ebenfalls Seite 17/46)

Zehn bleibend geschädigte Kinder oder Jugendliche drei bis 77 Tage nach Comirnaty.

Ihren Jubelruf „eine sehr gute Wirksamkeit und Verträglichkeit“ vermag ich nicht in Übereinstimmung zu bringen mit dem im Sicherheitsbericht vom 07.09.2022 auf Seite 13 zu lesenden „im Einzelfall schwerwiegende und auch tödliche Verläufe“. Wieder und wieder ist ein vielleicht noch sehr junger Mensch, dem Comirnaty injiziert wurde, schon bald geschädigt oder auch tot. Einzelfall um Einzelfall sozusagen.

COVAX, die Totmacher. Ein Menschheitsverbrechen und globales Medizinverbrechen.

Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz ist nicht in der Lage, auch nur eine meiner zehn Fragen zu den beiden unnötigen und schädigenden oder tödlichen, modRNA („mRNA“) enthaltenden Substanzen tozinameran, Comirnaty und elasomeran, Spikevax zu beantworten. Auch habe ich an Sie die Frage gerichtet, ob und wie Ihr Haus die Bevölkerung Ihres Bundeslandes informieren möchte über saRNA und taRNA sowie beispielsweise über die vier LNP in der experimentellen Substanz („Impfstoff“) Comirnaty, nennen wir ALC-0159 und ALC-0315, hergestellt (auch) durch Echelon, Salt Lake City.

„While ALC-0315 and ALC-0159 are being safely used in the BioNTech/Pfizer vaccine, the material that Echelon Biosciences is making and selling is not being used in vaccine production and is only for research use in laboratories. When sold as laboratory products, the manufacturing and testing processes do not need to be as strict as they do when the same product is being administered to people. That is the reason why we state on our website that the material we make is for research use only and not for human use.“ (echelon-inc.com/product/alc-0315/, abgerufen am 15.11.2022.)

Wir können davon ausgehen, dass die (idealerweise) in LNP, Lipidnanopartikel verpackte modRNA („mRNA“) im Produkt tozinameran / Comirnaty oder elasomeran / Spikevax nach Injektion („Impfung“) jedes Organ und Gewebe des Menschen erreicht, nennen wir Leber, Nebennieren, Milz, Herz, Gonaden, Hirn, um auch dort – und nicht lediglich an der Einstichstelle – das zerstörerische Werk zu beginnen.

„In der Studie mit Ratten kam es zu einer Verteilung von der Injektionsstelle zu den meisten Geweben. In den meisten Geweben wurden geringe Radioaktivitätsmengen nachgewiesen, wobei die höchsten Werte im Plasma 1-4 Stunden nach der Verabreichung beobachtet wurden. Innerhalb von 48 Stunden wurde die Verteilung hauptsächlich in Leber, Nebennieren, Milz und Eierstöcken beobachtet, wobei die höchsten Konzentrationen 8-48 Stunden nach der Verabreichung auftraten. Die Gesamtrückgewinnung (in % der injizierten Dosis) der radioaktiv markierten LNP+modRNA außerhalb der Injektionsstelle war in der Leber am größten (bis zu 21,5 %) und in Milz (≤ 1,1 %), Nebennieren (≤ 0,1 %) und Eierstöcken (≤ 0,1 %) deutlich geringer. Die mittleren Konzentrationen und das Verteilungsmuster im Gewebe waren bei beiden Geschlechtern weitgehend ähnlich.“

(BioNTech am 16. Februar 2022. Antwort auf die Anfrage der Pathologen Prof. Dr. Arne Burkhardt und Prof. Dr. Walter Lang hinsichtlich des Impfstoffes Cormirnaty.)

Uğur Şahin: „Für den COVID-19-Kandidatimpfstoff haben wir Lipid-Nanopartikel gewählt, die eine Wanderung aus den Muskelzellen in Lymphknoten begünstigt. Dendritische (Antigen-präsentierende; Anm.) Zellen präsentieren dann das entstandene S-Protein dem Immunsystem.“ (02.09.2020. Wiener Zeitung, Die Presse, Tiroler Tageszeitung.)

Welche Zellen des Menschen erfüllen diese Bioreaktorfunktion? Uğur Şahin: „Das passiert vor allem in den sogenannten Antigen-präsentierenden Zellen des Immunsystems. Um es etwas plakativ zu erklären: Wir verpacken die mRNA in Fetttröpfchen, die mit der Lymphe in die Lymphknoten transportiert werden. Die Lymphknoten sind sozusagen die Ausbildungsstätten für das Immunsystem. Dort agieren die Antigen-präsentierenden Zellen als eine Art Coach. Sie nutzen die Information in der mRNA als Steckbrief des SARS-CoV-2-Virus und trainieren für die Abwehr zuständige Immunzellen darauf.“ (08.02.2021 · „Niemand war vorbereitet“ · BMBF, Bundesministerium für Bildung und Forschung.)

Ob eine Injektion ja vielleicht 750 Millionen LNP enthält? Oder viele Milliarden? Ob die Anzahl schwankt, je nach Charge oder Viole? Die Menschen werden zur experimentellen Behandlung („Impfung“) gelockt oder vielmehr gedrängt und BioNTech pocht auf Geheimhaltung.

„Wie viele Lipidnanopartikel sind in einer Dosis Cormirnaty enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Dosen?“

„Wir sind nicht in der Lage, Angaben über die Anzahl der Lipid-Nanopartikel in einer Dosis Comirnaty oder den Unterschied zwischen den einzelnen Dosen zu machen, da es sich hierbei um wirtschaftlich sensible Informationen handelt.“ (BioNTech am 16. Februar 2022.)

Auch in Rheinland-Pfalz werden seit dem 27. Dezember 2020 die Menschen krank an der experimentellen Gentherapie („Impfung“) oder sind an ihr gestorben. Die ausführliche Antwort auf meine zehn Fragen erwarte ich nach wie vor, und ich glaube, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz die entsprechenden zehn Antworten verdient haben.

Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Hoch, sehr geehrter Herr Dr. rer. nat. Cramer, bitte stoppen Sie Ihre nicht erforderliche und im beabsichtigten Sinn weitgehend bis völlig wirkungslose Initiative für die experimentellen Injektionen, für die „Corona-Schutzimpfung“, eine Kampagne, die leider sogar auf Kinder (16.12.2021: „Start der Kinderschutzimpfung: Weiterer Baustein zur erfolgreichen Eindämmung der Corona-Pandemie“) und auf Kriegsflüchtlinge zielt („Щеплення були і залишаються основним засобом боротьби проти пандемії коронавірусу“), solange Sie die zehn Fragen nicht beantworten können.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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N o r d r h e i n – W e s t f a l e n

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16.11.2022 · Referat-VB4 · Referat für Infektionsschutz, Hygiene, Krebserkrankungen (V B 4) · Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ·

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Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Herr Minister Laumann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Eine ausführliche Beschreibung zur Wirkweise von mRNA-basierten Impfstoffen finden Sie auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI)

rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Impfstofftypen.html

Weitere Informationen rund um das Thema COVID-19-Impfung finden sich unter

rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/COVID-19.html

Auch die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) enthalten umfassende Begründungen und listen die wissenschaftlichen Quellen auf. Die Empfehlungen sind abrufbar unter:

rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Team Infektionsschutz · Referat V B 4 · mags.nrw

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B r e m e n

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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Freie Hansestadt Bremen

SGFV · Contrescarpe · Bremen

Auskunft erteilt Joachims, E-Mail ifg @ gesundheit-bremen.de

Datum Ihres Schreibens 06.11.2022

Mein Zeichen: 500-110-201-5/2021/22-5

Bremen, 17.11.2022

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Ihre Anfrage „Zehn Fragen an die Gesundheitsminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA“

Sehr geehrter Herr von Roy,

Ihre an die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz gestellten Fragen sind dezidierte wissenschaftliche Fragestellungen. Die gewünschten Informationen liegen nicht vor und können ggf. bei den Impfstoff-Herstellern erfragt werden. Die ministerielle Entscheidung zum Impfen mit mRNA-Impfstoffen ist aufgrund von Empfehlungen des RKI, des PEI und der EMA (European Medicines Agency) getroffen worden, die wiederum nach wissenschaftlichen Methoden geprüft haben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Joachims

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B a d e n – W ü r t t e m b e r g

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Betreff: „Zehn Fragen an die Justizminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA“

22.11.2022

Buergerreferent (SM STU)
Buergerreferent @ sm.bwl.de

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die vom Justizministerium an uns weiter geleitet wurde.

Der Bürgerreferent des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration und sein Team beraten Sie gerne, geben Orientierungshilfe und versuchen Ihnen für Ihr Anliegen den Weg zur richtigen Stelle zu weisen. Auch Beschwerden zu konkreten Vorgängen nehmen wir entgegen. Die Weiterleitung Ihrer Anliegen erfolgt an die jeweils fachlich zuständigen Stellen im Ministerium oder zuständige öffentliche Stellen.

Zu Fragen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen des Landes verweisen wir auf die Corona-Verordnungen, die zur Verfügung stehenden Fragen und Antworten und die jeweilige Begründung zur Corona-Verordnung. Hieraus ergeben sich die Grundlagen und Begründungen für die Maßnahmen, die die Landesregierung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung umsetzt. Zum Thema Impfen verweisen wir auf Informationen zur Corona-Impfung. Darüber hinaus verweisen wir auf die allgemein zugänglichen Informationen der Landesregierung unter baden-wuerttemberg.de.

Die Beantwortung von umfassenden Fragekatalogen oder unspezifischen Meinungsäußerungen leisten wir nicht und verweisen auf die oben genannten und darüber hinaus bekannten öffentlich zugänglichen Informationsquellen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Frank
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration

Bürgerreferenten-Team
E-Mail: Buergerreferent @ sm.bwl.de

sozialministerium-bw.de

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22.11.2022

Betreff: Zehn Fragen an die Justizminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA

Sehr geehrter Herr Minister Lucha,

sehr geehrte Frau Frank,

vielen Dank für Ihre Nachricht in Bezug auf meine zehn Fragen an die Minister (auch die Justizminister) der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA.

Bereits seit dem 6. November 2022 richte ich die inhaltsgleichen Fragen (Zehn Fragen an die Gesundheitsminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA) auch an den baden-württembergischen Gesundheitsminister Manfred Lucha und ich erwarte nach wie vor eine Antwort, während die Menschen auch in Baden-Württemberg an den sogenannten Impfstoffen krank werden oder sterben. An die 16 deutschen Landesjustizminister richte ich die „Zehn Fragen an die Justizminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA“ seit dem gestrigen 21. November 2022.

Die gestrige Adressatin meiner zehn Fragen Ministerin Gentges bzw. das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg also hat meine Fragen an Minister Lucha bzw. an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration weitergeleitet, die Antworten sind zur Stunde bei beiden Ministerien nicht vorhanden, die Anwendung der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen Substanzen tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax ist damit in Baden-Württemberg selbstverständlich auszusetzen, solange weder der Justizminister noch der Gesundheitsminister der Öffentlichkeit die zehn Fragen beantworten können.

Die zehn Fragen (Zehn Fragen an die Gesundheitsminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA) muss Ihr Ministerium sich selbst und, vor allem, muss es allen Menschen im Ländle beantworten können, bevor eine solche Substanz zur Prophylaxe gegen Erkältungsviren und Erkältungskrankheiten Anwendung findet, derzeit leider sogar an Kindern und Jugendlichen, ein besonders verbrecherischer Verstoß gegen den Nürnberger Kodex.

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Wir können davon ausgehen, dass die (idealerweise) in LNP, Lipidnanopartikel verpackte modRNA („mRNA“) im Produkt tozinameran / Comirnaty oder elasomeran / Spikevax nach Injektion („Impfung“) jedes Organ und Gewebe des Menschen erreicht, nennen wir Leber, Nebennieren, Milz, Herz, Gonaden, Hirn, um auch dort – und nicht lediglich an der Einstichstelle – das zerstörerische Werk zu beginnen.

„In der Studie mit Ratten kam es zu einer Verteilung von der Injektionsstelle zu den meisten Geweben. In den meisten Geweben wurden geringe Radioaktivitätsmengen nachgewiesen, wobei die höchsten Werte im Plasma 1-4 Stunden nach der Verabreichung beobachtet wurden. Innerhalb von 48 Stunden wurde die Verteilung hauptsächlich in Leber, Nebennieren, Milz und Eierstöcken beobachtet, wobei die höchsten Konzentrationen 8-48 Stunden nach der Verabreichung auftraten. Die Gesamtrückgewinnung (in % der injizierten Dosis) der radioaktiv markierten LNP+modRNA außerhalb der Injektionsstelle war in der Leber am größten (bis zu 21,5 %) und in Milz (≤ 1,1 %), Nebennieren (≤ 0,1 %) und Eierstöcken (≤ 0,1 %) deutlich geringer. Die mittleren Konzentrationen und das Verteilungsmuster im Gewebe waren bei beiden Geschlechtern weitgehend ähnlich.“ (BioNTech am 16. Februar 2022. Antwort auf die Anfrage der Pathologen Prof. Dr. Arne Burkhardt und Prof. Dr. Walter Lang hinsichtlich des Impfstoffes Cormirnaty.)

Uğur Şahin: „Für den COVID-19-Kandidatimpfstoff haben wir Lipid-Nanopartikel gewählt, die eine Wanderung aus den Muskelzellen in Lymphknoten begünstigt. Dendritische (Antigen-präsentierende; Anm.) Zellen präsentieren dann das entstandene S-Protein dem Immunsystem.“ (02.09.2020. Wiener Zeitung, Die Presse, Tiroler Tageszeitung.)

Welche Zellen des Menschen erfüllen diese Bioreaktorfunktion? Uğur Şahin: „Das passiert vor allem in den sogenannten Antigen-präsentierenden Zellen des Immunsystems. Um es etwas plakativ zu erklären: Wir verpacken die mRNA in Fetttröpfchen, die mit der Lymphe in die Lymphknoten transportiert werden. Die Lymphknoten sind sozusagen die Ausbildungsstätten für das Immunsystem. Dort agieren die Antigen-präsentierenden Zellen als eine Art Coach. Sie nutzen die Information in der mRNA als Steckbrief des SARS-CoV-2-Virus und trainieren für die Abwehr zuständige Immunzellen darauf.“ (08.02.2021 · „Niemand war vorbereitet“ · BMBF, Bundesministerium für Bildung und Forschung.)

Ob eine Injektion ja vielleicht 750 Millionen LNP enthält? Oder viele Milliarden? Ob die Anzahl schwankt, je nach Charge oder Viole? Die Menschen werden zur experimentellen Behandlung („Impfung“) gelockt oder vielmehr gedrängt und BioNTech pocht auf Geheimhaltung. „Wie viele Lipidnanopartikel sind in einer Dosis Cormirnaty enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Dosen?“

„Wir sind nicht in der Lage, Angaben über die Anzahl der Lipid-Nanopartikel in einer Dosis Comirnaty oder den Unterschied zwischen den einzelnen Dosen zu machen, da es sich hierbei um wirtschaftlich sensible Informationen handelt.“ (BioNTech am 16. Februar 2022. Antwort auf die Anfrage der Pathologen Prof. Dr. Arne Burkhardt und Prof. Dr. Walter Lang hinsichtlich des Impfstoffes Cormirnaty.)

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Mit dranbleiben-bw.de lockt Ihre Taskforce Impfen (Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, Taskforce Impfen) die Menschen in Baden-Württemberg zu den unnötigen und schädigenden oder tödlichen sogenannten Impfstoffen, beworben werden dort vor allem die experimentellen Substanzen tozinameran / Comirnaty (BioNTech / Pfizer) und elasomeran / Spikevax (Moderna). Katja Schnell und Sebastian Altemüller, die beiden „Leiter Taskforce Impfen“ geben sich verantwortlich für den Inhalt der Homepage Informationskampagne zum Impfen in Baden-Württemberg | #dranbleibenBW (dranbleiben-bw.de), zu der Ihr Ministerium vielfach verlinkt.

sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/system/suchergebnisseite?tx_solr%5Bq%5D=dranbleibenbw

Mit einem Briefkopf des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration und als „Leitung Taskforce Impfen“ hatten Sebastian Altemüller und Katja Schnell (Digitale Informationsveranstaltung im Rahmen der Landesimpfkampagne für Integrationsakteurinnen und -akteure am 9. Februar 2022) am 25.01.2022 den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg angeschrieben, mithin doch wohl vorgehabt, Kriegsflüchtlinge, Asylbewerber und andere Einwanderer zu einer experimentellen Behandlung mit den nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen gentechnischen „Impfstoffen“ zu locken. Als Teil der Veranstaltung angekündigt war beispielsweise der halbstündige Vortrag von „Dr. Moritz Proß“ (Medizinische Informationen zur Impfkampagne in Baden-Württemberg), „Dr. Moritz Proß, Team Fachfragen, Taskforce Impfen“. Aus dem Schreiben von Sebastian Altemüller und Katja Schnell:

„Wir wissen inzwischen, dass wir dem Virus und gefährlichen Krankheitsverläufen mit dem Impfen begegnen und den Schrecken nehmen können. Impfangebote in allen Stadtgebieten unter Einbeziehung von Akteurinnen und Akteuren verschiedener Communities waren schon früh ein wichtiger Bestandteil der Impfkampagne des Landes Baden-Württemberg. (…) Viele von Ihnen haben im Rahmen Ihrer Arbeit mit Geflüchteten das Thema „Impfen gegen das Coronavirus“ bereits in den Blick genommen und für das Impfen geworben. Für Ihre Unterstützung und Mithilfe sind wir sehr dankbar. Die Landesregierung möchte Sie gerne dabei unterstützen, um insbesondere bei Geflüchteten für eine Impfung zu werben und sie kompetent zu beraten.“

fluechtlingsrat-bw.de/wp-content/uploads/2022/01/20220125-Einladung-Digitale-Veranstaltung-Gefluechtetenarbeit.pdf

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Ich wiederhole heute meine Anfrage vom 6. November 2022 an Manfred Lucha.

Sehr geehrter Herr Minister Lucha, ich bitte um schriftliche, ausführliche Beantwortung der angehängten Fragen (Zehn Fragen an die Gesundheitsminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA).

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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H a m b u r g

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24.11.2022 · Poststelle · BJV

Zehn Fragen an die Justizminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA

Sehr geehrter Herr von Roy,

Ihre an die Senatorinnen Gallina und Dr. Leonhard gerichteten Anfragen werden im Folgenden gemeinsam beantwortet.

Zur Beantwortung Ihrer Fragen sind spezifische Kenntnisse aus der Entwicklung und Zulassung der Impfstoffe erforderlich, die bei den für die Bereiche Gesundheit bzw. Verbraucherschutz zuständigen Hamburger Behörden nicht vorliegen.

Die Zulassung der Impfstoffe erfolgte durch die Europäische Kommission auf Antrag der jeweiligen Pharmazeutischen Unternehmer; ggf. erhalten Sie bei einer Nachfrage dort die erwünschten Informationen.

Mit freundlichen Grüßen

Freie und Hansestadt Hamburg · Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

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Experimentelle Gentherapie: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Dezember 29, 2021

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Gerhard Eck ist ein bayerischer Politiker (CSU) und gehört seit 1998 dem Bayerischen Landtag an. Als Nachfolger für den zurückgetretenen Bernd Weiß berief ihn Ministerpräsident Horst Seehofer im Herbst des Jahres 2009 zum Staatssekretär im bayerischen Innenministerium, ein Amt, das er auch in den Kabinetten Söder I und Söder II ausübte. Zum 24. März 2020 wechselte Gerhard Eck „zur Verstärkung des Kampfes gegen die Corona-Pandemie“ (WP) ins bayerische Gesundheitsministerium. Nur dreizehn Wochen später, seit dem 1. Juli 2020 ist Eck wieder Staatssekretär im Staatsministerium des Inneren.

Im Januar 2021 musste die approbierte Ärztin Melanie Huml ihr Amt als Bayerns Gesundheitsministerin an Klaus Holetschek abgeben. Jurist Holetschek übernahm im Dezember 2021 turnusgemäß den Vorsitz in der deutschen Gesundheitsministerkonferenz, baut mit am Lügengebäude einer Pandemie und fordert die zeitnahe Einführung einer allgemeinen sogenannten Impfpflicht, wir haben von einer Pflichtteilnahme an einem unnötigen und schädigenden oder tödlichen gentherapeutischen Großversuch zu reden, dem Menschheitsverbrechen und globalen Medizinverbrechen COVAX. Bei Verstößen gegen diese „Impfpflicht“, so Holetschek, müsse man neben Bußgeldern auch andere Konsequenzen wie zum Beispiel Beteiligung an den Behandlungskosten oder höhere Krankenkassenbeiträge für „Ungeimpfte“ erwägen, für nicht experimentell Gentherapierte.

Bayerns Innenminister ist Joachim Herrmann, der vor zwei Wochen die knapp zwanzig Prozent der „ungeimpften“, früher sagte man der gesunden, bayerischen Polizisten aus dem Streifendienst abzog und in den Innendienst verbannte. Vor acht Monaten hatte es Hermann auf die Einwanderer abgesehen, bei denen der Jurist Vorbehalte gegen das „Impfen“ witterte, die er sowohl auf Sprachbarrieren als auch auch auf Gerüchte und Verschwörungstheorien zurückführte: „Diese sind grober Unfug und schüren lediglich unberechtigt Ängste. (…) So gibt es weder Belege für die Behauptung, dass die Impfungen zur Unfruchtbarkeit führen, noch hat eine Impfung Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus.“ (Allgäuer Zeitung 02.05.2021). Herrmann betonte damals: „Ich appelliere daher nachdrücklich an alle unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit von uns allen: Nehmen Sie das Impfangebot wahr und lassen Sie sich impfen.“ Hoffentlich folgt kein Einwanderer dem Ratschlag des fehlinformierten jedenfalls fehlinformierenden Innenministers zur Akzeptanz der experimentellen Gentherapie. Eigens erwähnte Bayerns Innenminister dabei alle Asylbewerber, von denen man ebenfalls nur hoffen kann, dass sie die sinnlosen und krankmachenden oder tötenden sogenannten Impfungen ablehnen. Jede Impfung gegen Coronaviren ist eine Impfung zuviel.

Angesichts der durch Pharma-Großinvestor Bill Gates, durch Farrar, Fauci, Ferguson, durch Tedros (WHO), Wieler (IHR-RC, GloPID-R), Montgomery (WMA) und durch weitere Täter und Mittäter aufgebauten Lüge einer Pandemie, bei täglichem, stündlichem Bombardement mit furchteinflößender und zur Injektion drängender Propaganda und angesichts des deutschen ungeeigneten Aufklärungsmerkblatts (Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfung) – mit mRNA-Impfstoffen –) ist ein informed consent, ein informiertes Einwilligen in die sogenannte Impfung nicht möglich.

Von jedermann erfordert COVAX informed dissent, informiertes Nichteinwilligen.

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An das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Herrn Staatssekretär Gerhard Eck

14.12.2021

Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Eck,

es besteht Grund anzunehmen, dass es beim millionenfachen, medizinisch nicht erforderlichen, hochriskanten und gleichwohl als Programm COVAX (Covid-19 Vaccines Global Access) seit zwölf Monaten an vielen Orten auf der Welt hoffnungsvoll, gutgläubig oder blindwütig durchgeführten sogenannten Impfen – korrekt: beim gentherapeutischen Großversuch – gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Krankheitsbild COVID-19 zu sehr vielen leichten wie auch schweren Impf-Nebenwirkungen kommen kann und selbstverständlich auch zu Todesfällen.

Selbstverständlich kann bei einem Tod nach dem experimentellen gentherapeutischen Eingriff („Corona-Impfung“) ein Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod bestehen, ebenso kann Fremdverschulden möglich erscheinen (die sogenannte Impfung gegen das relativ harmlose Coronavirus war nicht erforderlich, ggf. ist vor Verabreichung des Vakzins ein adäquates Aufklärungsgespräch nicht erfolgt oder der später Verstorbene nicht angemessen ärztlich auf Impfeignung untersucht worden).

Selbstverständlich also kann „eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt“, ich zitiere Stuttgarts Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen vom 10.02.2021, bestehen, was schließlich bereits bei einem nach Impfung eintretenden anaphylaktischen Schock der Fall sein kann, welchen kranke oder hochbetagte Menschen möglicherweise nicht überleben, und genau diese Menschen werden in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 mit Priorität „geimpft“, experimentell gentherapiert.

Diverse Impfnebenwirkungen, von den ggf. erst nach Monaten oder Jahren erkennbaren irreparablen (Stichwort Insertion ins humane Genom) bzw. den möglicherweise ebenfalls tödlichen langfristigen Impfschäden oder auch von der ADE-Reaktion (Antibody Dependent Enhancement process) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zu reden sein, können selbstverständlich auch zum Tod des „Geimpften“ führen, weshalb jeder nach einer Impfung gegen „Corona“ verstorbene Mensch obduziert werden sollte.

Es ist nicht plausibel, bei einem Tod nach COVID-19-Impfung eine nicht-natürliche Todesursache pauschal auszuschließen, wofür sich Brauneisen allerdings einsetzt: „Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht“. Von einer Harmlosigkeit der sogenannten Impfung gegen „Corona“ sollten wir nicht ausgehen, sondern davon, dass die genetischen (gentherapeutischen) „Impfstoffe“ krank machen oder tödlich sein können.

Etwa auch eine Thromboseneigung als Nebenwirkung von viralen Spike-(Stachel-)Proteinen ist altbekannt, und genau diese Stachelproteine beginnt der „geimpfte“ sprich der gentherapeutisch modifizierte Körper herzustellen. Im Übrigen und grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass schon der, leider bereits in die Körper von mehreren Millionen Menschen injizierte, sogenannte Impfstoff, bei COMIRNATY, dem mRNA-Impfstoff BNT162b2 von BioNTech / Pfizer ist das der genetische Bauplan für das Stachelprotein gehüllt in Nano-Lipide, nicht in unserem Deltoid-(Schulter-)Muskel verbleibt, sondern sich über die Blutbahn, etwa beim Durchstechen der gut durchbluteten Unterhaut, im ganzen Körper ausbreitet, also rasch auch viele Lungen-, Leber-, Herzmuskel- und Gefäßwandzellen erreicht, welche sozusagen anweisungsgemäß mit der Fabrikation der Spikeproteine beginnen. Doch selbst bei nur lokaler (Musculus deltoideus, Deltamuskel) Expression der Stachelproteine ist deren weitere Ausbreitung im Körper unklar.

Bei schweren Impfreaktionen sollte so schnell wie möglich überprüft werden, ob es Anzeichen für Gerinnungsstörungen gibt, wozu die Bestimmung von D‑Dimeren entscheidend ist. D-Dimere sind Proteine, die als Abbauprodukte von vernetztem Fibrin im Blut während der körpereigenen Auflösung eines Blutgerinnsels vorkommen und sind ein Biomarker für die Fibrinolyse genannte Auflösung von Blutgerinnseln, weshalb ihre Konzentration im Blut zur Diagnose von Thrombosen verwendet wird.

Sobald ein – leider weiterer – Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit der sogenannten Impfung, richtig gesagt mit dem unnötigen und gefährlichen Gentherapie-Experiment, eintritt, ist es äußerst wichtig, das Einverständnis der Angehörigen sicherlich vorausgesetzt, eine Obduktion durchführen zu lassen, bei der in verschiedenen Organen histologisch nach Mikrothromben gesucht werden sollte sowie nach den bereits erwähnten, siehe Anlage, Verklumpungen von Zellen (cell fusion) durch die im Körper des Geimpften hergestellten viralen Spikeproteine („die ausgeprägte Fusogenität des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, also seine hohe Fähigkeit, die Fusion von Zellen auszulösen, ihr Verschmelzen“).

Die neuartigen Impfstoffe funktionieren als gentechnische Eingriffe in die, durch die Wissenschaft möglicherweise erst sehr unzureichend verstandenen, Kommunikationsprozesse des menschlichen Immunsystems, zielen auf Veränderung der Proteinbiosynthese und lassen unsere Körperzellen – welche eigentlich? – etwas herstellen, was diese von Natur aus nicht produzieren würden, weshalb bei einem Tod nach „Impfung gegen Corona“, neben der Obduktion, ergänzende immunologische und molekularpathologische Untersuchungen durchgeführt werden sollten.

Erst über diese, die Autopsie begleitende zusätzliche histo-immunologische und molekularpathologische Untersuchung etwa von Hirn- oder Lungengewebszellen, von Herzmuskel-, Niere-, Leber-, Milz- und Gonadengewebe sowie von der Gefäßwand der Kapillaren (Haargefäße) dürften genauere Erkenntnisse über die Folgen der unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Vakzine gewonnen werden können.

Ggf. ist erst zu einem späteren Zeitpunkt mit molekulargenetischen Untersuchungsmethoden bei verstorbenen oder noch lebenden „Corona-Geimpften“ nach Mutationen zu suchen, welche bis dahin, in allen denkbaren Körperzellen, durch die COVID-19-Vakzine möglicherweise erzeugt worden sind.

Grundsätzlich hätte man fragen müssen, ob das mit COVAX erstrebte weltweite annähernde oder vollständige Ausrotten des Coronavirus gesundheitsfördernd ist, denn ein konkurrierender, möglicherweise viel gefährlicher Erreger könnte den frei gewordenen Raum einnehmen, etwa ein nicht wie SARS-CoV-2 im kühlen Nasen- und oberen Rachenraum, sondern ein tief in der warmen Lunge replizierendes Virus.

Dem Fortschritt der Wissenschaft dienende, hier medizinische Erkenntnisse dürfen nicht primär durch ein (bislang praktisch kaum erreichbares bzw. schlampig durchgeführtes) Registrieren der Anzahl der durch die Impfaktion erzeugten Kranken oder Toten gewonnen werden. Vielmehr ist der Menschenversuch, das weitgehend sinnlose und gefährliche globale Impfprogramm COVAX nicht zu verantworten und sofort zu stoppen, vgl. im Anhang meine an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition Pet 2-19-15-2126-040193 vom 2. November 2020 mit Ergänzung vom 17. Dezember 2020.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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A n l a g e

02.11.2020 · Petition an den Deutschen Bundestag · Pet 2-19-15-2126-040193

Stoppt die Errichtung von 60 Impfzentren und von Kühlketten zum Impftofftransport nach dem Modell COVAX. Keine SARS-CoV-2 betreffende deutsche Beteiligung an der ACT Accelerator Initiative zur Beschleunigung der Entwicklung und gerechten Verteilung von Vakzinen, Diagnostika und Therapeutika. Rückzug Deutschlands aus der Arbeit der Inklusiven Impfallianz (Inclusive Vaccine Alliance), soweit diese auf SARS-CoV-2 zielt. In Deutschland handeln, global denken, kein Geld für COVAX.

17.12.2020 · Ergänzung der Petition (Begründung)

• ADE – antikörperabhängige Verstärkung
• Allergische Reaktionen auf Polyethylenglykol, PEG
• W. A. Haseltine zur Entwicklungszeit von Vakzinen
• Syncytin-1, MS, Rheuma
• Weibliche Unfruchtbarkeit
• Lipid-Nanopartikel im COVID-19-Impfstoff
• Informiertes Einwilligen – informed consent
• Nürnberger Kodex – Nuremberg Code

„Den gentechnischen Großversuch am Menschen stoppen: Verhindern wir jetzt in Deutschland und in buchstäblich letzter Minute die Massenimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und tragen wir unser Möglichstes dazu bei, ein nicht gesundheitsförderliches, sondern gesundheitsgefährdendes Projekt COVAX auch weltweit zu stoppen.“

schariagegner.wordpress.com/2020/11/02/keine-massenimpfungen-gegen-sars-cov-2-keine-corona-impfzentren-und-kuehlketten-kein-geld-fuer-covax/

24.12.2020 · Stoppt das gefährliche gentechnische Menschenexperiment

„Bitte eröffnen Sie ein Ermittlungsverfahren gegen alle Hersteller von COVID-19-Impfstoffen, die im Jahr 2020 ihr jeweiliges Vakzin bei der EMA (European Medicine Agency) zur Prüfung eingereicht haben, beispielsweise BioNtech / Pfizer für Impfstoff BNT162b.“

schariagegner.wordpress.com/2020/12/24/ermittlungen-gegen-impfstoffhersteller/

28.02.2021 · Strafanzeige gegen Achim Brauneisen wegen § 258 Strafvereitelung oder StGB § 258a Strafvereitelung im Amt oder aufgrund vergleichbarer Gesetze

schariagegner.wordpress.com/2021/02/28/generalstaatsanwalt-stuttgart-keine-obduktion-nach-corona-impfung/

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29.12.2021 11:52

Von: Servicestelle (StMGP)

Betreff: Ihre Nachricht zur COVID-19-Impfung

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihre Nachricht, mit der Sie sich hinsichtlich der Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 an Herrn Staatssekretär Eck gewendet haben. Wir wurden beauftragt, Ihnen zuständigkeitshalber zu antworten.

Wir bewundern es sehr, wie ausführlich und intensiv Sie sich mit dem Thema der Corona-Impfung auseinandersetzen.

Zwar ist es schade, dass Sie der COVID-19-Impfung negativ gegenüberstehen, an dieser Stelle sei jedoch ausdrücklich erwähnt, dass wir uns auch mit kritischen Meinungsäußerungen intensiv auseinandersetzen. Demokratie erfordert, auch Widerspruch anzunehmen und in die eigenen Überlegungen miteinzubeziehen.

Ihre Aussagen zu einem Zusammenhang zwischen Impfung und Todesfällen können wir so nicht bestätigen. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) nicht dazu berufen ist, eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Ihnen zu führen. Eine Aufbereitung und Auswertung statistischer Daten nach individuellen Vorgaben sowie die Darstellung und der umfassende Vergleich wissenschaftlicher Studien ist durch uns nicht leistbar.

Seien Sie versichert, dass uns als Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das Wohlbefinden all unserer Bürgerinnen und Bürger, unabhängig des Impfstatus und des Alters, sehr am Herzen liegt, die Corona-Pandemie jedoch auch für die Staatsregierung eine große Herausforderung darstellt.

Für den richtigen Weg stehen wir deshalb in einem regelmäßigen und intensiven Austausch mit den Akteuren der medizinischen Versorgung, der Wissenschaft, den Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen sowie zahlreichen Verbänden und Interessensgemeinschaften, die uns beratend zur Seite stehen.

Umfangreiche Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema neuartiges Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie unter:

• bayern.de/coronavirus/impfung (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)

• RKI – Impfen – COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) (Robert-Koch-Institut)

• rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.htm (STIKO-Empfehlungen zur Corona-Schutzimpfung)

• pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html (ausführliche Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts zu den in Deutschland zugelassenen Corona-Impfstoffen)

Was wir Ihnen jedoch versichern können ist, dass jeder Impfstoff, der in Deutschland verwendet wird, einen aufwendigen Prozess durchlaufen muss, bis dieser letztendlich zugelassen und verimpft werden kann.

Für die Bewertung von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig. Bevor ein Impfstoff vermarktet und angewendet werden darf, muss er ein Zulassungsverfahren durchlaufen, in dem Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit (Sicherheit) bewertet werden.

Dass bei der Corona-Impfung so schnell Ergebnisse erzielt wurden, liegt nicht an geringeren Standards, sondern daran, dass viel Geld investiert und das Thema priorisiert behandelt wurde. Der vereinfachte Prozess wird durch mehrere Faktoren ermöglicht, durch die jedoch kein Abstrich an der Sicherheit gemacht wird. Unter anderem hat die EMA für die Einreichung und Bewertung von COVID-bezogenen Arzneimitteln den sogenannten „Rolling Review“ – das laufende Bewertungsverfahren – eingeführt: Während normalerweise bereits vor Beginn des Bewertungsverfahrens ein vollständiger Zulassungsantrag mit allen erforderlichen Daten vorliegen muss, können beim Rolling Review auch Teile eines Zulassungsantrags vorab eingereicht und bewertet werden. Die Testverfahren werden also nicht beschleunigt, indem Überprüfungen ausgelassen werden. Stattdessen werden die notwendigen Studien teilweise parallel durchgeführt und die erforderlichen Zulassungsverfahren frühzeitig vorbereitet.

Mit Nebenwirkungen muss jedoch bei Impfungen jeder Art gerechnet werden. Ein hundertprozentiger Ausschluss kann nicht gewährleistet werden. Nach sorgfältiger Bewertung von wissenschaftlichen Beobachtungen und Daten kommt die STIKO zu der Einschätzung, dass nach gegenwärtigem Wissenstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen.

Das Paul-Ehrlich-Institut bewertet jedoch regelmäßig Verdachtsfälle zu Nebenwirkungen bei COVID-19-Impstoffen in den Sicherheitsberichten und berichtet darüber in seinem Coronadossier: pei.de/coronavirus.

Bezüglich Nebenwirkungen, die Sie mit der Impfung in Verbindung bringen würden, wären Sie bei der Pharmakovigilanz des PEI an der richtigen Stelle. Zudem können Sie den Verdacht von Nebenwirkungen aufgrund eines Impfstoffes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 über folgendes Online-Formular beim PEI melden: Nebenwirkungen melden – Online-Formular (bund.de).

Besteht eine Impfempfehlung der STIKO, liegt damit eine öffentliche Empfehlung für eine COVID-19-Impfung der zuständigen Landesbehörde i. S. v. § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG vor. Erleidet jemand also infolge der COVID-19-Schutzimpfung eine gesundheitliche Schädigung, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht (vgl. § 2 Nr. 11 IfSG), hat er Anspruch auf Entschädigungsleistungen in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes nach § 60 Abs. 1 IfSG.

Voraussetzung für die Haftungsfreistellung ist, dass der Impfschaden nicht auf anderem Wege (insbes. gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a IfSG) ausgeglichen wird und keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der üblichen ärztlichen Sorgfaltsmaßstäbe bei der Aufklärung und Verabreichung des Impfstoffs sowie der Dokumentation vorliegt.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Ausführungen weitergeholfen haben, Ihre weiteren Fragen dann an anderer Stelle ausführlich beantwortet werden können (siehe Links oben).

Wir wünschen Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit und einen guten Start ins neue Jahr 2022.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Haidenauplatz, München

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30.12.2021 09:33

Antwort zu: Ihre Nachricht zur COVID-19-Impfung

An: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP)

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen herzlichen Dank für Ihre informativen Zeilen.

Die gentherapeutisch wirksamen experimentellen sogenannten Impfstoffe sind unnötig und lebensgefährlich, niemand darf gegen die vergleichsweise harmlosen Coronaviren mit den experimentellen, beispielsweise mRNA enthaltenden Substanzen „geimpft“ werden, schon gar nicht Kinder. Das Menschheitsverbrechen und Medizinverbrechen COVAX ist unverzüglich weltweit zu überwinden, die Verantwortlichen für den Kulissenbau einer Pandemie und die genetische sogenannte Impfkampagne sind zeitnah vor Gericht zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy

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[ Einigen Lesern mag diese kurze letzte Nachricht bekannt vorkommen, wortgleich waren die zwei Sätze am 07.09.2021 nach Österreich ans Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gegangen und am 23.09.2021 antwortete der Service für Bürgerinnen und Bürger: „Wir können die von Ihnen vertretene Sichtweise aus wissenschaftlicher Sicht nicht nachvollziehen! Es wurden weltweit mittlerweile mehr als 5,7 Milliarden Corona-Schutzimpfungen durchgeführt. Die Coronaimpfstoffe zählen sicher zu den am genausten und strengsten überwachten Impfungen der Menschheitsgeschichte!“ ]

schariagegner.wordpress.com/2021/09/24/oesterreich-ministerium-fur-soziales-und-gesundheit-lobt-grossversuch-prophylaktischer-gentherapie-coronaimpfstoffe/

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Noch zu Bayern

An die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer

20.07.2021

Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte

schariagegner.wordpress.com/2021/10/09/bayern-und-die-obduktionen-nach-der-experimentellen-gentherapie-schutzimpfung-gegen-das-coronavirus-sars-cov-2/

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Experimentelle Gentherapie: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordert allgemeine Impfpflicht für Erwachsene

November 21, 2021

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Fischbach: „Wir brauchen die allgemeine Impfpflicht für Erwachsene“

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Ob 2020 oder 2021, es gibt keine Pandemie. „Corona“ ist ein Kulissenbau und eine Geschäftsidee, ersonnen als Putsch der Milliardäre, nennen wir Pharma-Großinvestor Bill Gates, verwirklicht als Staatsstreich der Gesundheitsminister. Gegen die vergleichsweise harmlosen Coronaviren braucht niemand eine Impfung, deren Entwicklung mindestens acht bis zehn Jahre dauern würde. Die den Menschen mit Hilfe internationaler (World Bank, WHO, UNICEF, WEF) und staatlicher Propaganda und Finanzierungszusage aufgedrängten neuartigen sogenannten „Impfstoffe“ sollten wir als das bezeichnen, was sie sind, als unnötige und schädigende oder tödliche experimentelle Gentherapien, ein COVAX genanntes Medizinverbrechen und Menschheitsverbrechen, das sofort zu beenden ist.

Jede „Impfung“ – experimentelle Gentherapie – ist eine Impfung zuviel, schon gar nicht dürfen Kinder „geimpft“ werden. Genetisch wirksame Substanzen wie injizierte mRNA sollte die Menschheit möglicherweise noch nicht einmal bei Nutztieren oder Haustieren einsetzen.

In diesen Tagen einer, sehr im Sinne von Big Pharma und Big Tech, täglich, ja stündlich geschürten Welle des Angstmachens („vierte Corona-Welle“) fordert der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) die umgehende Einführung einer allgemeinen Impfpflicht für Erwachsene, wie heute auf der jährlichen Delegiertenversammlung in einer Resolution beschlossen wurde.

„Kinder und Jugendliche haben seit Beginn der Pandemie die größten Opfer gebracht, obwohl sie weniger die Intensivstationen belegen, ja oft nicht einmal medizinisch versorgt werden müssen, wenn sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben,“ so BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach. „Unter den Lockdown-Maßnahmen haben sie dagegen mehr gelitten als andere Bevölkerungsgruppen. Viele haben psychosoziale Störungen entwickelt, Adipositas, Spielsucht und Lernrückstände. Vor allem Kinder aus sozial prekären Familien haben gelitten und leiden weiterhin. Das können wir nicht länger hinnehmen als Gesellschaft, wenn wir nicht eine ganze Generation verlieren wollen. Wir brauchen die Zusage der Politik, dass Schulen nur als allerletzte Möglichkeit zur Bewältigung der Pandemie geschlossen werden dürfen, und wir brauchen die allgemeine Impfpflicht für Erwachsene. Die derzeit von der STIKO empfohlenen Impfstoffe sind wirksam und verträglich. Studien und Anwendungsbeobachtungen von Millionen geimpfter Personen haben das bewiesen. Nur wenn wir die derzeit noch 15 Millionen ungeimpften Personen weitgehend impfen, werden wir die Pandemie beherrschen und unser Gesundheitswesen aufrechterhalten können.

In diesem Zusammenhang brauchen wir auch eine Aufhebung von Spahns BioNTech-Deckelung. Sie ist inakzeptabel. Der BioNTech-Impfstoff, dem die Menschen vertrauen, darf nicht zurückgehalten werden. BioNTech ist der Impfstoff, den Kinder und Jugendliche am besten vertragen, die STIKO empfiehlt ihn als ausschließlichen Impfstoff für diese Altersgruppe. Wenn wir nur die eingeschränkte Menge zur Verfügung haben, können wir viele unserer Patienten nicht impfen.“

Soweit zum BVKJ, dessen Präsident Dr. Thomas Fischbach wissen kann, dass jeder Arzt, der in dem pseudowissenschaftlichen, durch Geldgier und Herrschsucht angetriebenen gentherapeutischen Großversuch COVAX Täter oder Komplize ist, gegen den hippokratischen Eid und die Deklaration des Weltärztebundes ebenso verstößt wie gegen den Nuremberg Code (Nürnberger Kodex).

Seit seiner Feststellung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess, 1946 und 1947/47) gehört der Nürnberger Kodex, ähnlich wie das Genfer Gelöbnis, zu den Grundlage medizinischer Ethik. Der Kodex bekundet, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen

Anlass für den Nürnberger Kodex waren die während der Zeit des Nationalsozialismus im Namen der medizinischen Forschung begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere „verbrecherische medizinische Experimente“ und Zwangssterilisationen.

Alle Eltern seien aufgerufen, ihre Kinder den mRNA-„Impfstoffen“ wie Comirnaty (Tozinameran, BNT162b2, BioNTech/Pfizer) oder Spikevax (Elasomeran, mRNA-1273, Hersteller Moderna) nicht auszusetzen, sie der unnötigen, schädigenden oder tödlichen sogenannten Impfkampagne nicht auszuliefern. Ob mRNA oder viraler Vektor, schützt eure Kinder, schützt euch selbst vor den neuartigen genetischen sogenannten Impfstoffen!

Das große Beutemachen war jahrelang vorbereitet worden, in den diversen Pandemiesimulationen, in Davos auf dem World Economic Forum (WEF, um Klaus Schwab), ab 2000 durch die Global Alliance for Vaccines and Immunisation (GAVI), ab 2017 durch die Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI), ab 2018 durch das Global Preparedness Monitoring Board (GPMB).

Hinsichtlich seiner Gefährlichkeit ist SARS-CoV-2 dem Grippevirus (Influenza) vergleichbar, gegen das man in den letzten Jahrzehnten, zweckmäßigerweise, weder Schulschließungen noch Maskenpflichten oder einen Impfzwang angeordnet hat.

Bringen wir die Verantwortlichen für das ein Betacoronavirus als Alibi nutzende, Anfang 2020 begonnene Schauspiel einer Pandemie, das rasch zu einem totalitären System geworden ist, bringen wir die europäischen Verantwortlichen (Emer Cooke · EMA, von der Leyen) und die deutschen Verantwortlichen (Spahn · BMG, Wieler · RKI, Cichutek · PEI) für das Inverkehrbringen und millionenfache Injizieren von mRNA oder Vektorviren vor Gericht.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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Trotz fehlender Evidenz: Deutscher Städtetag hält Corona-Massenimpfung weiterhin für geboten

August 12, 2021

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Deutscher Städtetag | „Der Deutsche Städtetag (DST) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von kreisfreien und kreisangehörigen Städten in Deutschland. Die Vereinigung vertritt aktiv die kommunale Selbstverwaltung. Sie nimmt als kommunaler Spitzenverband die Interessen der Städte gegenüber Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, Europäischer Union und zahlreichen Organisationen wahr. In der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände haben sich der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund zusammengeschlossen, um zu übergreifenden kommunalpolitischen Themen gemeinsam Stellung zu nehmen. Weiter berät er seine Mitgliedsstädte, informiert sie über bedeutsame Vorgänge und Entwicklungen und fördert den Erfahrungsaustausch zwischen ihnen. Die Hauptgeschäftsstelle verteilt sich auf die Standorte Köln und Berlin. Für jedes Bundesland gibt es einen Landesverband des DST. Überdies verfügt der Deutsche Städtetag über ein Europabüro in Brüssel. Der DST wählte das Lübecker Holstentor als Verbandssymbol. Derzeitiger Präsident ist Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung.“ (Wikipedia)

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17.12.2020 | „Wir gehen im Moment davon aus, dass erst einmal vor allem mobile Impfteams in Alten- und Pflegeeinrichtungen fahren, um dort besonders gefährdete Menschen zu impfen“, betonte Dedy. | In Partnerschaft mit dem Arzneimittelriesen Pfizer wird Biontech den Impfstoff vertreiben. Uğur Şahin kündigte an, dass noch in diesem Jahr Hunderttausende Impfdosen an alle 27 EU-Staaten verteilt werden können. In Deutschland wurden mittlerweile rund 400 Impfzentren eingerichtet. Aus dem Stand werden sie aber nicht einsatzfähig sein. „Nach der Zulassung des Impfstoffs brauchen wir vier, fünf Tage, um die Impfzentren aus ihrem aktuellen Standby-Modus hochzufahren“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags

rnd.de/politik/impfstart-in-deutschland-ab-27-dezember-sollen-mobile-teams-in-pflegeheimen-impfen-GXIYK3HEGRALJDP6CBLMIIO4HA.html

18.12.2020 | „Impfzentren brauchen wenige Tage zum Hochfahren“ | „Nach der Zulassung des Impfstoffs brauchen wir vier, fünf Tage, um die Impfzentren aus ihrem aktuellen Standby-Modus hochzufahren“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags

staedtetag.de/presse/pressemeldungen/impfzentren-wenige-tage-zum-hochfahren

19.02.2021 | Lehrkräfte und Erzieher schneller impfen Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, spricht sich in der Rheinischen Post für rasche Impfungen von Lehrkräften und Erziehern aus

staedtetag.de/presse/pressemeldungen/21-02-19-lehrer-erzieher-bevorzugt-impfen

24.02.2021 Umsetzung der Impfstrategie gegen Covid-19 Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages | Bund und Länder müssen nun alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine ausreichende Versorgung mit Impfstoff für eine rasche Durchimpfung der Bevölkerung zeitnah sicherzustellen. Der Hauptausschuss erwartet, dass Bund und Länder die Städte fortlaufend über die Entwicklungen informieren. (…) Der Hauptausschuss erwartet von Bund und Ländern, dass sie die Kosten des erforderlichen Transports immobiler Personen zu Impfzentren übernehmen.

staedtetag.de/positionen/beschluesse/umsetzung-der-impfstrategie-gegen-covid-19

28.04.2021 | „Anreize setzen, dass sich mehr Menschen impfen lassen“ | Städtetag plädiert für Lockerungen für Geimpfte und Getestete, wenn die Priorisierung beim Impfen fällt

staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2021/anreize-impfen-lockerungen-fuer-geimpfte

12.05.2021 | „Es ist gut, dass das Impf-Tempo steigt“ | Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber der Rheinischen Post zur möglichen Aufhebung der Impfpriorisierung staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2021/es-ist-gut-dass-das-impf-tempo-steigt

staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2021/es-ist-gut-dass-das-impf-tempo-steigt

31.07.2021 | Städtetag fordert mehr Impfungen für Kinder ab 12 | Städtetag-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) | „Das Impfangebot für die über Zwölfjährigen sollte ausgeweitet werden.“ Dies könne ein Beitrag sein zum Schutz junger Menschen und für weniger Infektionen an Schulen. | „Das kann über mobile Impfteams in den Schulen laufen, wie in Schleswig-Holstein. Oder das kann über mehr Angebote für Jugendliche etwa in Fußballstadien oder Einkaufszentren laufen, wo sich viele von ihnen treffen“, so Dedy. „Wir müssen mit den Impfungen zu den jungen Leuten gehen und nicht warten, bis sie ins Impfzentrum oder in die Arztpraxis kommen.“

staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2021/staedtetag-fordert-mehr-impfungen-an-schulen

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Helmut Dedy | „Dedy absolvierte nach dem Abitur die Ausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Arnsberg, die er als Diplom-Verwaltungswirt abschloss. Danach war er einige Jahre in der Hochschulverwaltung tätig und studierte parallel dazu Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Das Zweite juristische Staatsexamen legte er 1992 ab. Seitdem arbeitet er bei kommunalen Spitzenverbänden. Von 1992 bis 1997 war er Umweltreferent des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Er gründete in dieser Zeit die Abwasserberatung NRW e. V., Düsseldorf – eine vom Land NRW finanzierte Einrichtung zur technischen Beratung von Städten, Gemeinden und Kreisen – und war von 1996 bis 1997 deren Kaufmännischer Geschäftsführer. Von 1998 an war er Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und leitete dort das Dezernat Finanzen und Kommunalwirtschaft. 2012 wechselte Dedy zum Deutschen Städtetag und wurde Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes und Finanzdezernent. Die gleichen Funktionen übernahm er für den Städtetag Nordrhein-Westfalen. Seit 1. Juni 2016 ist Helmut Dedy Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages sowie Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen.“ (Wikipedia)

Am 8. März 2021 an die deutschen Staatsanwaltschaften gesendet, im März und April an alle deutschen Amtsgerichte, am 8. August an Helmut Dedy.

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Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte

Sehr geehrter Herr Hauptgeschäftsführer Dedy,,

es besteht Grund anzunehmen, dass es beim millionenfachen, medizinisch nicht erforderlichen, hochriskanten und gleichwohl als Programm COVAX (Covid-19 Vaccines Global Access) seit drei Monaten an vielen Orten auf der Welt hoffnungsvoll, gutgläubig oder blindwütig durchgeführten sogenannten Impfen – korrekt: beim gentherapeutischen Großversuch – gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Krankheitsbild COVID-19 zu sehr vielen leichten wie auch schweren Impf-Nebenwirkungen kommen kann und selbstverständlich auch zu Todesfällen.

Selbstverständlich kann bei einem Tod nach dem experimentellen gentherapeutischen Eingriff („Corona-Impfung“) ein Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod bestehen, ebenso kann Fremdverschulden möglich erscheinen (die sogenannte Impfung gegen das relativ harmlose Coronavirus war nicht erforderlich, ggf. ist vor Verabreichung des Vakzins ein adäquates Aufklärungsgespräch nicht erfolgt oder der später Verstorbene nicht angemessen ärztlich auf Impfeignung untersucht worden).

Selbstverständlich also kann „eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt“, ich zitiere Stuttgarts Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen vom 10.02.2021, bestehen, was schließlich bereits bei einem nach Impfung eintretenden anaphylaktischen Schock der Fall sein kann, welchen kranke oder hochbetagte Menschen möglicherweise nicht überleben, und genau diese Menschen werden in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 mit Priorität „geimpft“, experimentell gentherapiert.

Diverse Impfnebenwirkungen, von den ggf. erst nach Monaten oder Jahren erkennbaren irreparablen (Stichwort Insertion ins humane Genom) bzw. den möglicherweise ebenfalls tödlichen langfristigen Impfschäden oder auch von der ADE-Reaktion (Antibody Dependent Enhancement process) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zu reden sein, können selbstverständlich auch zum Tod des „Geimpften“ führen, weshalb jeder nach einer Impfung gegen „Corona“ verstorbene Mensch obduziert werden sollte.

Es ist nicht plausibel, bei einem Tod nach COVID-19-Impfung eine nicht-natürliche Todesursache pauschal auszuschließen, wofür sich Brauneisen allerdings einsetzt: „Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht“. Von einer Harmlosigkeit der sogenannten Impfung gegen „Corona“ sollten wir nicht ausgehen, sondern davon, dass die genetischen (gentherapeutischen) „Impfstoffe“ krank machen oder tödlich sein können.

Etwa auch eine Thromboseneigung als Nebenwirkung von viralen Spike-(Stachel-)Proteinen ist altbekannt, und genau diese Stachelproteine beginnt der „geimpfte“ sprich der gentherapeutisch modifizierte Körper herzustellen. Im Übrigen und grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass schon der, leider bereits in die Körper von mehreren Millionen Menschen injizierte, sogenannte Impfstoff, bei COMIRNATY, dem mRNA-Impfstoff BNT162b2 von BioNTech / Pfizer ist das der genetische Bauplan für das Stachelprotein gehüllt in Nano-Lipide, nicht in unserem Deltoid-(Schulter-)Muskel verbleibt, sondern sich über die Blutbahn, etwa beim Durchstechen der gut durchbluteten Unterhaut, im ganzen Körper ausbreitet, also rasch auch viele Lungen-, Leber-, Herzmuskel- und Gefäßwandzellen erreicht, welche sozusagen anweisungsgemäß mit der Fabrikation der Spikeproteine beginnen. Doch selbst bei nur lokaler (Musculus deltoideus, Deltamuskel) Expression der Stachelproteine ist deren weitere Ausbreitung im Körper unklar.

Bei schweren Impfreaktionen sollte so schnell wie möglich überprüft werden, ob es Anzeichen für Gerinnungsstörungen gibt, wozu die Bestimmung von D‑Dimeren entscheidend ist. D-Dimere sind Proteine, die als Abbauprodukte von vernetztem Fibrin im Blut während der körpereigenen Auflösung eines Blutgerinnsels vorkommen und sind ein Biomarker für die Fibrinolyse genannte Auflösung von Blutgerinnseln, weshalb ihre Konzentration im Blut zur Diagnose von Thrombosen verwendet wird.

Sobald ein – leider weiterer – Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit der sogenannten Impfung, richtig gesagt mit dem unnötigen und gefährlichen Gentherapie-Experiment, eintritt, ist es äußerst wichtig, das Einverständnis der Angehörigen sicherlich vorausgesetzt, eine Obduktion durchführen zu lassen, bei der in verschiedenen Organen histologisch nach Mikrothromben gesucht werden sollte sowie nach den bereits erwähnten, siehe Anlage, Verklumpungen von Zellen (cell fusion) durch die im Körper des Geimpften hergestellten viralen Spikeproteine („die ausgeprägte Fusogenität des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, also seine hohe Fähigkeit, die Fusion von Zellen auszulösen, ihr Verschmelzen“).

Die neuartigen Impfstoffe funktionieren als gentechnische Eingriffe in die, durch die Wissenschaft möglicherweise erst sehr unzureichend verstandenen, Kommunikationsprozesse des menschlichen Immunsystems, zielen auf Veränderung der Proteinbiosynthese und lassen unsere Körperzellen – welche eigentlich? – etwas herstellen, was diese von Natur aus nicht produzieren würden, weshalb bei einem Tod nach „Impfung gegen Corona“, neben der Obduktion, ergänzende immunologische und molekularpathologische Untersuchungen durchgeführt werden sollten.

Erst über diese, die Autopsie begleitende zusätzliche histo-immunologische und molekularpathologische Untersuchung etwa von Hirn- oder Lungengewebszellen, von Herzmuskel-, Niere-, Leber-, Milz- und Gonadengewebe sowie von der Gefäßwand der Kapillaren (Haargefäße) dürften genauere Erkenntnisse über die Folgen der unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Vakzine gewonnen werden können.

Ggf. ist erst zu einem späteren Zeitpunkt mit molekulargenetischen Untersuchungsmethoden bei verstorbenen oder noch lebenden „Corona-Geimpften“ nach Mutationen zu suchen, welche bis dahin, in allen denkbaren Körperzellen, durch die COVID-19-Vakzine möglicherweise erzeugt worden sind.

Grundsätzlich hätte man fragen müssen, ob das mit COVAX erstrebte weltweite annähernde oder vollständige Ausrotten des Coronavirus gesundheitsfördernd ist, denn ein konkurrierender, möglicherweise viel gefährlicher Erreger könnte den frei gewordenen Raum einnehmen, etwa ein nicht wie SARS-CoV-2 im kühlen Nasen- und oberen Rachenraum, sondern ein tief in der warmen Lunge replizierendes Virus.

Dem Fortschritt der Wissenschaft dienende, hier medizinische Erkenntnisse dürfen nicht primär durch ein (bislang praktisch kaum erreichbares bzw. schlampig durchgeführtes) Registrieren der Anzahl der durch die Impfaktion erzeugten Kranken oder Toten gewonnen werden. Vielmehr ist der Menschenversuch, das weitgehend sinnlose und gefährliche globale Impfprogramm COVAX nicht zu verantworten und sofort zu stoppen, vgl. im Anhang meine an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition Pet 2-19-15-2126-040193 vom 2. November 2020 mit Ergänzung vom 17. Dezember 2020.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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A n l a g e

02.11.2020 · Petition an den Deutschen Bundestag · Pet 2-19-15-2126-040193

Stoppt die Errichtung von 60 Impfzentren und von Kühlketten zum Impftofftransport nach dem Modell COVAX. Keine SARS-CoV-2 betreffende deutsche Beteiligung an der ACT Accelerator Initiative zur Beschleunigung der Entwicklung und gerechten Verteilung von Vakzinen, Diagnostika und Therapeutika. Rückzug Deutschlands aus der Arbeit der Inklusiven Impfallianz (Inclusive Vaccine Alliance), soweit diese auf SARS-CoV-2 zielt. In Deutschland handeln, global denken, kein Geld für COVAX.

17.12.2020 · Ergänzung der Petition (Begründung)

• ADE – antikörperabhängige Verstärkung
• Allergische Reaktionen auf Polyethylenglykol, PEG
• W. A. Haseltine zur Entwicklungszeit von Vakzinen
• Syncytin-1, MS, Rheuma
• Weibliche Unfruchtbarkeit
• Lipid-Nanopartikel im COVID-19-Impfstoff
• Informiertes Einwilligen – informed consent
• Nürnberger Kodex – Nuremberg Code

„Den gentechnischen Großversuch am Menschen stoppen: Verhindern wir jetzt in Deutschland und in buchstäblich letzter Minute die Massenimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und tragen wir unser Möglichstes dazu bei, ein nicht gesundheitsförderliches, sondern gesundheitsgefährdendes Projekt COVAX auch weltweit zu stoppen.“

schariagegner.wordpress.com/2020/11/02/keine-massenimpfungen-gegen-sars-cov-2-keine-corona-impfzentren-und-kuehlketten-kein-geld-fuer-covax/

24.12.2020 · Stoppt das gefährliche gentechnische Menschenexperiment

„Bitte eröffnen Sie ein Ermittlungsverfahren gegen alle Hersteller von COVID-19-Impfstoffen, die im Jahr 2020 ihr jeweiliges Vakzin bei der EMA (European Medicine Agency) zur Prüfung eingereicht haben, beispielsweise BioNtech / Pfizer für Impfstoff BNT162b.“

schariagegner.wordpress.com/2020/12/24/ermittlungen-gegen-impfstoffhersteller/

28.02.2021 · Strafanzeige gegen Achim Brauneisen wegen § 258 Strafvereitelung oder StGB § 258a Strafvereitelung im Amt oder aufgrund vergleichbarer Gesetze

schariagegner.wordpress.com/2021/02/28/generalstaatsanwalt-stuttgart-keine-obduktion-nach-corona-impfung/

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10.08.2021

Sehr geehrter Herr von Roy,

wir haben Ihre Nachricht an den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Herrn Dedy, erhalten und gelesen.

Der Deutsche Städtetag teilt Ihre Auffassung ausdrücklich nicht, dass die Corona-Pandemie „eine Konstruktion und Geschäftsidee“ sei oder dass die Corona-Impfungen ein „unnötige[s] und gefährliche[s] Gentherapie-Experiment“ sei.

Vielmehr erkennt der Städtetag an, dass das Coronavirus ein großes Gesundheitsrisiko darstellt, das bereits viele Menschenleben gekostet und das Gesundheitssystem an seine Grenzen gebracht hat. Der Städtetag sieht die Impfungen als Schlüssel, um die Pandemie zu bewältigen.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Eike Schönfelder
Studentische Hilfskraft
Büro des Hauptgeschäftsführers

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Trotz fehlender Evidenz: Deutscher Bundestag hält Corona-Massenimpfung weiterhin für geboten

August 3, 2021

Am 2. November 2020 war die Petition gegen die unnötigen und hochriskanten genetischen sogenannten Impfstoffe (COVAX) eingereicht worden. Jedem Bundestagsabgeordneten ging der Petitionstext zeitnah eine Kopie zu. Acht Monate hatten insbesondere der Petitonsausschuss und der Ausschuss für Gesundheit Zeit, sich mit den vorgebrachten Argumenten zu befassen oder zusätzlich selbst zu recherchieren.

Pet 2-19-15-2126-040193

[ Pet 2-19-15-212-040193 ]

schariagegner.wordpress.com/2020/11/02/keine-massenimpfungen-gegen-sars-cov-2-keine-corona-impfzentren-und-kuehlketten-kein-geld-fuer-covax/

24. Juni 2021, das Petitionsverfahren wird abgeschlossen. Die Petition von Edward von Roy gegen COVAX und die Corona-Impfstoffe war einer Petition zugeführt worden, welche ein etwas anderes Thema hatte, laut Bundestag ginge es um die „Gefährlichkeit des Coronavirus“ und die „Unterscheidung zum Grippevirus“.

Die in Deutschland am 27. Dezember 2020 begonnene Kampagne der Massenimpfung mit genetischen, seitens der EMA lediglich bedingt zugelassenen Impfstoffen wird durch den Deutschen Bundestag mehrheitlich gebilligt und begrüßt.

Die unnötigen und gefährlichen sogenannten Impfstoffe, wir sprechen von gentherapeutisch wirkenden experimentellen Substanzen, werden hoffnungsvoll, vertrauensvoll, obrigkeitsgläubig, blindwütig oder schamlos geldgierig weiterhin Millionen und Milliarden von Menschen verabreicht. Die sogenannten Impfungen gegen Corona sind sofort zu stoppen.

Die Verantwortlichen für das international COVAX genannte Impfprogramm gegen das vergleichsweise harmlose Coronavirus sind vor Gericht zu bringen. Unter dem Vorwand der Seuchenbekämpfung werden, Milliarden von Menschen betreffend, veritable Hygienediktaturen errichtet. Mit einem gigantischen, wissenschaftliches Denken verhöhnenden Kulissenbau an Lüge werden die Menschen zum sogenannten Impfen geworben, gedrängt oder gezwungen.

Das Injizieren („Impfen“, „Verimpfen“, „Durchimpfen“) der gentechnisch wirkenden experimentellen Substanzen ist, sowohl im Fall jedes einzelnen „geimpften“ Menschen als auch die Gesamtheit der Opfer betreffend, eine nicht zu rechtfertigende Körperverletzung.

Politiker, Journalisten, Pädagogen und Sozialarbeiter haben sich der medizinisch unbegründbaren, zu einer antidemokratischen und totalitären Staatsdoktrin gewordenen Angstkampagne und Impfkampagne entgegenzustellen, haben insbesondere vor den neuartigen sogenannten Impfstoffen zu warnen und das Verabreichen dieser experimentellen Substanzen, für die Pharmakonzerne ein Milliardengeschäft, nach Kräften zu verhindern.

Wer gar als Arzt Komplize bei diesem gentherapeutischen Großversuch ist, verstößt gegen seine grundlegenden beruflichen Standards, den hippokratischen Eid, die Deklaration des Weltärztebundes, den Nürnberger Kodex.

Die Täter und ihre Helfer bei der Pseudopandemie um das Coronavirus hebeln die Arbeit der Parlamente und Gerichte aus und erreichen zielsicher Meinungsdiktatur und Pressezensur. Das Virus der Unterwürfigkeit beziehungsweise das Virus des Unterwerfens, das totalitäre System Corona ist gewalttätig wirksam als gesellschaftliche Krise, als Angriff auf Körper, Vernunft und Psyche der Erwachsenen und jetzt sogar der Kinder.

Die Schreckensherrschaft Corona als ein listig ersonnener, ungerührt beutegierig oder verbissen technikgläubig Krankheit und Tod schaffender Exkurs aus der freiheitlichen Demokratie nutzt wenigen und schadet vielen. Bei Rückkehr zu den allgemeinen Menschenrechten, bei Rückkehr zu Vernunft, Freiheitlichkeit und Rechtsstaatlichkeit ist der das Coronavirus als Alibi verwendende Zivilisationsbruch einer sogenannten Pandemie zu beenden.

Edward von Roy

Deutscher Bundestag:

„Es gibt derzeit noch offene Fragen bezüglich der Übertragung, Erkrankungsdauer und Schutzmöglichkeiten vor dem Coronavirus, für die es aufgrund der Neuartigkeit des Erregers noch keine hinreichend gesicherten Daten bzw. Studien gibt.“

„Das Coronavirus ist neu und trifft auf eine native Bevölkerung, in der kein Immunschutz aufgrund von Vorerkrankungen oder Impfungen vorhanden ist.“

„Eine fehlende Grundimmunität“


28.07.2021

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Der Vorsitzende

Herrn
Edward von Roy

Berlin, 28. Juli 2021

Bezug: Ihre Eingabe vom 2. November 2020; Pet 2-19-15-212-040193

[ Petition Pet 2-19-15-2126-040193 ]

Anlagen 1

Sehr geehrter Herr von Roy,

der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 24. Juni 2021 beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 19/31041) , dessen Begründung beigefügt ist.

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.

Mit freundlichen Grüßen

( Marian Wendt )

Prot. Nr. 19/92
Petitionsausschuss
Pet 2-19-15-212
Gesundheitswesen

Beschlussempfehlung

Das Pas Petitionsverfahren ist abzuschließen.

Begründung

Der Petent fordert, dass die Gefährlichkeit des Coronavirus auf wissenschaftlich begründeter Grundlage nachgewiesen und die Unterscheidung zum Grippevirus verdeutlicht wird.

(…)

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Punkte eingegangen werden kann.

(…)

Es gibt derzeit noch offene Fragen bezüglich der Übertragung, Erkrankungsdauer und Schutzmöglichkeiten vor dem Coronavirus, für die es aufgrund der Neuartigkeit des Erregers noch keine hinreichend gesicherten Daten bzw. Studien gibt. Aktuell wird weltweit intensiv geforscht, um alle Fragen beantworten zu können und entsprechende Therapien und Wirkstoffe zu finden.

( Kurzprotokoll )
( 92. Sitzung )
( Seite 115 von 134 )

(…)

Das Coronavirus ist neu und trifft auf eine native Bevölkerung, in der kein Immunschutz aufgrund von Vorerkrankungen oder Impfungen vorhanden ist. Das Virus ist zudem sehr infektiös, d. h. es breitet sich sehr schnell aus und infizierte innerhalb weniger Wochen mehrere Millionen Menschen. Eine fehlende Grundimmunität gemeinsam (…)