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Malvina und Diaa – eine verklärte Romanze

Januar 16, 2018

لحاكمية الله

al-ḥākimiyyatu l-Lāh

Principle of Divine Governance, that Allah is sovereign on earth: ruling by what Allah has revealed

Hakimiyya, Herrschaft Allahs

Für ein Kinderfernsehen ohne dialogische Augenhöhe zur frauenfeindlichen Gehorsamspflicht und Gesetzlichkeit der Scharia

Von Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH).

Keinen syrischen Ex-Muslim, keinen syrischen säkularen Muslim hat KiKA (Kinderkanal), der öffentlich-rechtliche Fernsehkanal von ARD und ZDF, den Kindern vorgestellt, sondern einen Mann in seinen besten Jahren, der von seiner minderjährigen Freundin eine Lebensführung in Wortwörtlichkeit zu den Vorgaben von Koran und Sunna verlangt, anders gesagt ein Leben in Gehorsam gegenüber dem jeden Lebensbereich durchdringenden Islamischen Recht (Scharia). Nach der Scharia ist die muslimische Frau ein Mensch zweiter Klasse und schuldet Gott und ihrem Ehemann Gehorsam – was KiKA wissen kann und nicht sagt.

Der Syrer Diaa, Spitzname, hat seine Religion richtig verstanden, Malvina hat ihren Körper zu bedecken bis auf Hände und Gesicht. Das KiKA-Filmmädchen aus Fulda erkennt:

„Ich darf keine kurzen Sachen anziehen, immer nur lange Sachen“. Diaa antwortet: „Ich kann so etwas nicht akzeptieren, dass meine Frau so aussieht. Das ist total schwierig für arabische Männer.“ (Welt / N24 vom 09.01.2018)

Der ein verliebtes leichtes Plaudern telegen verkörpernde Eindruck des dialogischen Aushandelns ist fehl am Platze. „Arabische Männer“, warum eigentlich werden nichtmuslimische Araber und arabische muslimische Säkulare übergangen, wie Diaa brauchen das islamische Bedeckungsgebot nicht erst individuell anzunehmen (Diaa: „akzeptieren“) oder gar mit ihrer Ehefrau auszudiskutieren. Die Möglichkeit zu einer persönlichen Entscheidung besteht nicht, die Islamische Normativität (Scharia) hat den Hidschab als religiöse Pflicht festgestellt. Das Bundesverfassungsgericht – Beschluss vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10 – zitiert richtig, dass im Islam mit dem Schleier (Hidschab) nicht etwa lediglich das Haupthaar zu bedecken ist:

„Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.“

Der türkische Staatsislam hat keine andere Scharia und keinen anderen Islam in Angebot als Filmsyrer Diaa, dessen Freundin, wie wir gehört haben, erkennt: „Ich darf keine kurzen Sachen anziehen, immer nur lange Sachen“.

Wollen hr-Fernsehdirektorin Dr. Gabriele Holzner und KiKA-Programmgeschäftsführerin Dr. Astrid Plenk bei den Kindern den Eindruck erwecken, dass Malvinas Entscheidung für oder gegen die islamische weibliche Bedeckungspflicht, dass der Hidschab eine so heitere Frage wäre wie die spontane Entscheidung zwischen Kuskus und Erbsensuppe?

Schweinefleisch zu essen ist islamrechtlich illegal (haram), Diaa verlangt, Malvina fügt sich. Kurze Röcke oder kurze Hosen sind haram, Diaa erklärt, Malvina reagiert mit Wohlverhalten. Dass ein Muslim einer Frau Vorschriften macht und ihren Gehorsam erwartet ist dabei gar keine Marotte lediglich eines vollbärtigen, wie ein 25- oder 30-Jahre alter Mann wirkenden Syrers, sondern ganz im islamischen Sinne: „Die Männer stehen eine Stufe über den Frauen“ (Koran 4:34). Umar ibn al-Chattab (592-644) stellte fest: „Die Ehe ist eine Art Sklaverei“. Auch ibn Muflih (1310-1362) kannte seine Religion: „Für eine Frau ist es verboten, ohne Erlaubnis ihres Ehemannes das Haus zu verlassen.“ In unserer Zeit Jahren erläutert Scheich Salih al-Munajjid, dass die Frau ohne männlichen Begleiter nicht auf die Reise gehen darf: „Was die Frauen betrifft: Ohne Mahram zu reisen ist haram“ (IslamQA Fatwa Nr. 69937: Ruling on her going out of the house without her husband’s permission and travelling without a mahram). Angestrengt vermeidet auch Kinderkanal KiKA, die Zuschauer über die menschenrechtlichen und vor allem frauenrechtlichen Folgen der Scharia aufzuklären. So wird die unbedingte Gültigkeit allgemeiner Menschenrechte und deutscher Grundrechte ironisiert und untergraben.

Schariawidrige Verhaltensweisen sind durch islamkonforme zu ersetzen. Letztlich ist auf Erden kein unislamischer Paragraph zu dulden. Letztlich ist freiheitliche Demokratie haram, denn der Mensch darf sich keine Gesetze geben: Gott, nicht der Mensch ist Souverän. All das ist ist kein sogenannter Wahhabismus oder Salafismus oder Islamismus, sondern Lebensführung nach Koransure und Hadith, Rechtsmeinung der Ulama, theologischer islamischer Mainstream.

Filmsyrer Diaa: „Die Religion gibt dir Regeln. Ohne diese Religion hast du keine Regeln und ohne Regeln hast du kein Leben.“ (Quelle: Welt, s. o.)

In der jüngeren Vergangenheit sind viele Menschen just vor den islamrechtlichen Wohlverhaltenszwängen (Diaa: „Regeln“) und islamgesetzlichen Bestimmungen zu uns nach Europa geflohen, aus Bangladesch oder Saudi-Arabien, aus dem Iran, beispielsweise vor den familienrechtlichen oder strafrechtlichen Paragraphen des Islamischen Rechts – darüber hätte ein Kinderkanal berichten können. KiKA lässt die 10- bis 13-jährigen Zuschauer über die menschenfeindlichen und insbesondere frauenfeindlichen Normen der Scharia im Unklaren, stattdessen dürfen junge Verliebte über Werte und Normen äquidistant plappern.

Warum eigentlich werden menschenfeindliche Entwicklungen wie die Reislamisierung der Türkei bei KiKA nicht ausdrücklich kritisiert, die dortigen negativen Folgen betreffen schließlich nicht zuletzt auch Kinder. Engagiert färben Gabriele Holzner (hr) und Astrid Plenk (KiKA) den Islam schön und malen die Kulisse eines harmonischen islamischen Orients, gleichzeitig dafür Sorge tragend, dass die muslimische, schier alltägliche Gewalt gegen dortige Kopten, Bahai, Jesiden, Islamkritiker oder Frauen auf KiKA nicht zur Sprache kommt.

„Respekt für meine Rechte! – Gemeinsam leben“, unter diesem Themenschwerpunkt erschien die Sendung über Malvina und Diaa. Wer wirklich etwas für Frauen- und Kinderrechte tun will, hat beispielsweise das islamkonforme Familienrecht vieler Staaten der Welt zu kritisieren. Nach einer Scheidung per Talaq verliert die Frau ihre Kinder, die im Islam dem Mann und dessen Stamm gehören. Malvina, ihr Freund Diaa will sie „so schnell wie möglich heiraten“, ist über die frauenrechtlichen Nachteile des Nikah (islamischer Ehevertrag) zu informieren, hingegen auf den Wert der standesamtlichen Ehe hinzuweisen, der sie rechtlich schützt. Warum versäumt KiKA zu betonen, dass eine Ehe unter achtzehn Jahren in Deutschland mittlerweile schlicht verboten ist? Nicht jeder kennt die Folgen des 2009 geänderten deutschen Personenstandsrechts.

Im Islam gibt es für ein Mädchen keine Untergrenze des Heiratsalters, die Ehe kann vollzogen werden, wenn sie neun Jahre alt ist (neun Mondjahre, also achteinhalb). Im heutigen EU-Mitgliedsstaat Griechenland gilt auch nach den Zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, Verträge von Sèvres (1920) und Lausanne (1923), die Scharia im Familienrecht. Cemali Meço (Τζεμαλή Μέτσο), Mufti in Komotiní türkisch Gümülcine, verheiratet völlig legal auch elf oder zehn Jahre alte Mädchen, die schwanger in Düsseldorf auftauchen – KiKA („Schau in meine Welt“) sieht nicht in die Welt, sondern schaut weg.

Die kinderfeindliche, jedoch durch den Kinderkanal verherrlichte männliche Genitalverstümmelung (Tahsins Beschneidungsfest) würde eigentlich erfordern, dass KiKA für die Chatna bzw. für den Chitan al-inath Reklame macht, für die sunnitisch-schafiitisch sowie bei den schiitischen Bohra (allen, nicht nur den Dawudi) obligatorische Beschneidung (d. i. weibliche Genitalverstümmelung, FGM) auch der Mädchen. Es ist kein „Islamismus“, sondern authentischer Islam, dass der Fiqh der Schafiiten und der Dawudi Bohra die Mädchenbeschneidung als religionsrechtlich zwingend (wadschib; fard) vorschreibt. Bereits vor vier Jahren, am 17.01.2014 habe ich in einem offenen Brief den damaligen KiKA-Programmgeschäftsführer Michael Stumpf auf die islamische FGM hingewiesen. Erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation) gegen die US-amerikanische Ärztin und islamische Mädchenbeschneiderin Jumana Nagarwala.

Der aufklärerische Diskurs über ein intolerantes und insbesondere frauenfeindliches System wie den Islam verdient mehr als nur ein verliebtes Plaudern eines Mädchens mit ihrem Freund. In einer eigens zum KiKA-Beitrag über Malvina und Diaa anberaumten Sondersendung am 13.01.2018 ließ der hr („Engel fragt“ – Spezial) im Beisein von Fernsehdirektorin Gabriele Holzner hingegen ausgerechnet Gegenaufklärerin Lamya Kaddor („Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar“) zu Wort kommen.

Insgesamt scheint KiKA einem Weltbild anzuhängen, das die Menschheit in Kulturkreise aufspaltet und sogenannte Muslime zu einer veritablen Spezies erklärt, einer gleichsam unter Naturschutz gestellten Sorte Mensch, der es angeblich nicht zuzumuten ist, in der kulturellen Moderne universeller Menschenrechte anzukommen.

Edward von Roy

hr Hessischer Rundfunk

25.01.2018

Sehr geehrter Herr von Roy,

wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben an den ZDF-Fernsehrat, den Rundfunkrat des mdr sowie den Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks vom 17.01.2018, das uns zur Beantwortung weitergeleitet wurde, da der hr die redaktionelle Verantwortung für diesen Film hatte.

Die Ausstrahlung der Dokumentation „Schau in meine Welt – Malvina, Diaa und die Liebe“ liegt bereits einige Zeit zurück, sie wurde im Rahmen des KiKA-Themenschwerpunktes Integration am 26.11.2017 gezeigt. Und zwar in der späten Sendestrecke nach 20:30 Uhr, in der die älteste Zielgruppe des KiKA adressiert wird. Initiiert durch einen nicht autorisierten und sehr einseitigen/polemischen Zusammenschnitt auf Youtube am 06.01.2018, durch Posts von AfD-Abgeordneten fortgeführt, kam es in sozialen Netzwerken zu einer kontroversen, mitunter diffamierenden Debatte.

Wir möchten im Folgenden zu der Sendung, ihrer Intention, sowie verschiedenen Schwerpunkten der Kritik Stellung nehmen. Das hr-fernsehen hat auf die Kontroverse zu dem Film, die internationale Welle der Berichterstattung in der Printpresse und den elektronischen Medien reagiert Der Originalfilm wurde eingebettet in eine Gesprächsrunde am Samstag, den 13. Januar erneut ausgestrahlt.

Themenschwerpunkt „Gemeinsam leben“ zu allen Fragen von Integration und Inklusion

Inspiriert vom Jubiläum der Kinderrechtskonvention im Jahr 2014 hat der Kinderkanal mit „Respekt für meine Rechte“ eine Formatierung entwickelt, die jährlich ein gesellschaftlich relevantes Thema ins Zentrum rückt und somit auf die Ebene der in Deutschland lebenden Kinder hebt. Ziel ist, Kindern ein Bewusstsein für komplexe Themen zu eröffnen und ihnen Rüstzeug für kritisches, mündiges und eigenverantwortliches Handeln an die Hand zu geben.

Die in enger Kooperation mit den Kinderprogrammredaktionen von der ARD und dem ZDF entwickelten Themen leiten sich direkt vom KiKA-Programmauftrag ab: ein Vollprogramm, das informiert, berät, bildet und unterhält und das demokratische Grundwerte wie Offenheit [auch gegenüber dem frauenfeindlichen Islamischen Recht, der Scharia?], Toleranz [gegenüber der beispielsweise islamischen Intoleranz?] und Gleichberechtigung [von Nichtkalifat und Kalifat?] vermitteln soll.

Unter der Überschrift „Gemeinsam leben“ hat der KiKA im November 2017 einen dreiwöchigen Themenschwerpunk platziert – in allen Formaten sind die Programmmacher dabei den vielfältigen Fragen nachgegangen, wie Zusammenleben funktioniert; im Vordergrund stand dabei das gegenseitige Verständnis verschiedener Kulturen, Herkunft oder Religion.

Zur Doku-Reihe „Schau in meine Welt“

„Schau in meine Welt“ ist eine Dokumentations-Reihe, die Geschichten konsequent aus der Sicht von Protagonistinnen und Protagonisten erzählt. Es geht darum, möglichst authentisch ihre Innensicht zu zeigen und die Welt aus ihrer Sicht zu erzählen. Dieses Genre schließt eine Kommentierung oder Einordnung von außen (etwa durch Experten) aus. Ein Blick in die KiKA-Mediathek zeigt, dass in der Themenwoche mehrere Filme dieser Art, etwa über die 12-jährige Vanessa, die gegen Ausgrenzung kämpft, oder den 13-jährigen Boxer Magomed aus Tschetschenien, der von Abschiebung bedroht ist, im Programm waren.

Der Autor der Dokumentation, Marco Giacopuzzi, wurde bereits mehrfach ausgezeichnet, zuletzt im Oktober 2017 mit dem Robert-Geisendörfer-Preis für den Film „Jons Welt“ ebenfalls in der Reihe „Schau in meine Welt“.

Der Film „Malvina, Diaa und die Liebe“ und die Vorwürfe

Der Fokus dieses Filmes liegt gerade auf der Beziehung, der Liebesbeziehung zweier junger Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen [soll die AEMR, soll das deutsche GG einem untereinander irgendwie in Toleranz befindlichen Gefüge von „Kulturkreisen“ weichen?], und ihr Ringen um Kompromisse [er verlangt, sie fügt sich], um Grenzen und um ihren Weg im Leben. Konservative [nein, schariakonforme] Wertevorstellungen werden grundsätzlich als Standpunkte von Diaa gekennzeichnet. Sehr selbstbewusst [dem ist nicht so, vielmehr gibt das Mädchen ihrem Freund ein ums andere Mal nach] vertritt Malvina dabei ihre Weltsicht und ihre Standpunkte, etwa wenn sie deutlich macht, dass weder eine Konversion zum Islam noch das Tragen eines Kopftuches für sie in Frage kommen. Diese kulturellen [nein: diese religiösen, diese islamisch bedingten] Unterschiede auch im Frauenbild werden sehr früh in der Dokumentation thematisiert. Wir halten gerade den Umgang mit diesen verschiedenen Vorstellungen zwischen gleichberechtigten Partnern für eine wertvolle Dimension dieser Dokumentation. Hinzu kommt, dass auch in der Diskussion mit ihren Eltern offen diskutiert wird, in welchem Maße Malvina sich an die kulturellen [an die islamrechtlichen, islamischen] Vorstellungen des Anderen anpassen soll oder nicht.

Der Film ist ein reiner O-Ton-Film, verzichtet auf jeden Kommentar. Die Beziehung wird weder idealisiert noch als unmöglich dargestellt. Was macht eine solche Beziehung aus? Wo liegen die Schwierigkeiten? Ungeschönt zeigen die Protagonisten selbst die Probleme auf, die es gibt und die so einfach nicht zu lösen sind. Ungewöhnlich offen äußern sich Diaa und Malvina über ihre Pläne, ihre sehr unterschiedlichen Erwartungen, die Schwierigkeiten mit den Eltern, mit den Freunden aber auch über dieses Gefühl, das sie verbindet. Eine Perspektive, die selten so offen und reflektiert erzählt wird, passt gerade deshalb in den Themenschwerpunkt „Gemeinsam leben“. Angesichts der kritischen Anmerkungen bezüglich der fehlenden Einordnung des Filmes für die Zielgruppe Kinder möchte ich darauf hinweisen, dass der Fall „Kandel“ und die folgende politische Diskussion erst Wochen nach der Ausstrahlung stattfand. Eine Untersuchung der Medienwissenschaftlerin Maya Götz (IZI – Internationales Zentralinstitut für das Jugend- und Bildungsfernsehen) hat inzwischen ergeben, dass die Zielgruppe den Film eher als Warnung rezipiert, und nicht, wie vielfach behauptet, als „beschönigende Verherrlichung einer Beziehung zu einem Muslim“; und dies gerade, weil dort nicht durch Erwachsene mit dem erhobenen Zeigefinger auf die Gefahren aufmerksam gemacht wird, sondern die weibliche Identifikationsfigur Malvina mehrfach die Probleme thematisiert [und sich mehrfach den Erwartungen ihres Freundes fügt].

Der hr hat sich an alle journalistischen und ethischen Regeln gehalten. Nichts wurde gescriptet, keine Szene wurde gestellt. Der Autor hat die Begabung, seinen Protagonisten die Scheu vor dem Kamerateam zu nehmen, so dass sie völlig frei und unbefangen agieren und so einen authentischen Eindruck ihres Lebens vermitteln. Die Dreharbeiten streckten sich insgesamt über mehrere Monate.

Die Protagonisten dieses Filmes sind älter als normalerweise in der Reihe von „Schau in meine Welt“-Dokumentationen. Für dieses Thema aber hielten wir das Alter für vertretbar. Denn es ging uns darum, dass die Protagonisten kulturelle [nein, auf Islam und Nichtislam bezogene] Unterschiede aus ihrer Sicht reflektieren können, dies setzt eine gewisse Entwicklungsstufe voraus. Der Sendeplatz um 20:35 Uhr, an dem dieser Film gezeigt wurde, wendet sich insbesondere an eine ältere Zielgruppe. Der Film wurde gerade nicht auf der Nachmittagsschiene gezeigt, und war übrigens auch zu keinem Zeitpunkt für eine Wiederholung vorgesehen. Die Dokumentation wurde im November zeitgleich mit einem Chat begleitet.

Vielfach wurde das Alter von Diaa bezweifelt. Dazu haben wir selbst beigetragen, weil zwar nicht im Film, jedoch auf den programmbegleitenden Seiten in der KiKA-Mediathek sich ein Fehler eingeschlichen hat: dort wurde Diaas Alter mit 17 angegeben. Das ist falsch. Diaa war zum Zeitpunkt der Dreharbeiten 19 Jahre alt (Malvina 16 Jahre alt). Als er und Malvina sich kennenlernten, war er 17 Jahre alt, daher die Verwechslung. Und für diesen Fehler haben wir uns sofort öffentlich entschuldigt. Inzwischen – Monate später – ist Diaa 20 [nur zwanzig? Doch wohl kaum. Beinahe wie an der Käsetheke: „Darf’s ein bisschen mehr sein?“] Jahre alt.

Der Film wird jetzt in einen direkten Zusammenhang mit dem Fall Kandel und der nachfolgenden politischen Diskussion um Altersüberprüfungen bei Flüchtlingen gesetzt, hat aber damit nichts zu tun. Er behandelt nicht das Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge oder falsche Altersangaben. Zu den journalistischen Grundsätzen gehörte es selbstverständlich, das Umfeld der beiden Protagonisten gründlich zu recherchieren, und dabei nicht nur Alter und Aufenthaltsstatus zu überprüfen. Für die Redaktion ergaben sich dabei keinerlei Anhaltspunkte für Skepsis. Bezeichnend ist ja durchaus, dass erst sechs Wochen nach Ausstrahlung eine Debatte über den Film beginnt, die im direkten Zusammenhang mit einer politischen Diskussion steht. Mit Beginn der Kontroverse, die Züge einer Hetzkampagne annahm, hat die Redaktion erneut alles überprüft, und hat dabei festgestellt, dass Diaa einen Like bei Pierre Vogel gesetzt hat, den er glaubhaft erklären konnte: Teilnahme an einem Gewinnspiel für eine Reise nach Mekka [eine Pilgerreise mit dem hanbalitischen oder auch Salaf-treuen Islamprediger Pierre Vogel genannt Abu Hamza oder mit dem FGM-Versteher und besonders radikalen Islamprediger (As-Sahaba-Moschee, Berliner Ortsteil Wedding) Ahmad Amih Kampfname Abul Baraa]. Er [der männliche Syrer in seinen besten Jahren, Filmname Diaa, Dia Jadid auf Facebook] distanzierte sich dem hr gegenüber ausdrücklich von jeglichen extremistischen Tendenzen [Allahs Herrschaft moderat, die Gegner des Kalifats extrem, extremistisch …]. Alle von uns befragten Fachleute [wer eigentlich außer Fundamentalistin Lamya Kaddor?] sehen in seinem Verhalten und Auftreten keinerlei Hinweise auf islamistische oder gar salafistische Tendenzen [Ja. Nicht der Islamismus, der Islam ist das Problem]. Um die Protagonisten und deren Familien zu schützen, hatte sich das hr-fernsehen entschieden, diesen Teil des aufgezeichneten Gespräches im Rahmen der Sondersendung am vergangenen Samstag nicht auszustrahlen. Inzwischen nämlich ist dieser junge Mann, gegen den nichts vorliegt, das möchte ich noch einmal betonen, in den sozialen Netzwerken Drohungen aus unterschiedlichen Richtungen ausgesetzt (rechtsextremen wie islamistischen). Die Ermittlungsbehörden wurden von uns eingeschaltet.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Krupp

– Intendant –

Sozialpädagogen fordern Rücktritt der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Aydan Özoğuz

November 7, 2016

„Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen“, sagt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Aydan Özoğuz übergeht, dass Kinderehen nicht nur im Einzelfall, sondern stets menschenrechtswidrig und grundrechtswidrig sind und trägt so zum Erhalt dieser kinderfeindlichen und erfahrungsgemäß insbesondere mädchenfeindlichen Praxis bei.

Ein Minderjähriger kann die lebenslangen Folgen, die sich aus einer Ehe mit einem Erwachsenen für ihn ergeben, nicht abschätzen, weshalb nur zwei volljährige Menschen einander heiraten dürfen. Volljährig bedeutet achtzehn Jahre alt. Ehen mit zehn- oder zwölfjährigen Mädchen sind Kindesmissbrauch, das ist Fakt und da gibt es nichts schönzureden.

Durch ein Gesetz ist diese Altersgrenze für Ehemündigkeit zu sichern. Entsprechend ist die bestehende deutsche Ausnahmeregelung, bei der ein Ehepartner bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sechzehn oder siebzehn Jahre jung sein kann, abzuschaffen.

Keine Ehe unter achtzehn, dieser Grundsatz muss auch für religiöse Eheschließungen gelten wie die islamische Imam-Nikah. Nach islamischem Recht, also nach der Scharia, ist ein pubertäres, gegebenenfalls neun Jahre altes Mädchen ehemündig.

Diese dem Vorbild der Heirat Mohammeds mit Aischa folgenden Kinderehen sehen wir seit Jahrzehnten auch in Europa und eben nicht erst seit der Ankunft der syrischen Flüchtlinge. Frau Özoğuz als Staatsministerin für Integration schweigt zur Frauenfeindlichkeit und auch Mädchenfeindlichkeit der islamischen Ehe. Sie ignoriert, dass vormoderne Ehrbegriffe und ausbleibender Schulbesuch die Integration und Teilhabe blockieren und ins „soziale Abseits drängen“.

Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, müssen auf Antrag eines Partners oder auf Antrag des Jugendamts aufgelöst werden können. Dass Deutschland vor sieben Jahren ermöglicht hat, religiös zu heiraten ohne standesamtliche Voraustrauung, war grundfalsch und ist fatal, wie spätestens heute für jeden erkennbar wird.

Integration kann nur gelingen bei Wiedereinführung der standesamtlichen Ersttrauung. Eine religiöse Trauung, etwa auch eine islamische Ehe, die sogenannte Imam-Nikah, ohne vorausgegangene standesamtliche Heirat ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand.

Zehn oder zwölf Jahre alte Mädchen zu verheiraten hat sehr viel mit dem Islam zu tun. Deshalb braucht die Bundesrepublik Deutschland in der universitären Ausbildung der Imame ebenso wie in der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht ein Verbot der Bewerbung einer Imam-Ehe ohne standesamtliche Voraustrauung.

Bis die Fehlentscheidung von 2009 korrigiert ist, darf im öffentlichen Schulunterricht für die Imamehe keine Werbung gemacht werden, auch nicht im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.

Es ist ein Skandal, dass nach wie vor in Griechenland der Mufti kleine Mädchen verheiraten darf. Der Deutsche Bundestag muss den EU-Staat auffordern, die seit 1920, seit dem Vertrag von Sèvres, beziehungsweise 1923, seit dem Vertrag von Lausanne, ins Griechische Recht integrierte Scharia zu entfernen.

Ein moderner Staat braucht ein einheitliches Ehe- und Familienrecht ohne religiöse Ausnahmen oder sonstige Gruppenrechte. Der frauendiskriminierende und kinderfeindliche Versuch der Rechtsspaltung in Ehe- und Familienangelegenheiten („Wege zu finden, wie muslimisches Recht für Personenstandsangelegenheiten, wie z. B. Familienrecht, anerkannt werden kann“, Mustafa Cerić (2006)) ist das Einfallstor für immer noch mehr Schariagesetze.

Die Bundesrepublik hat ins Grundgesetz und in die AEMR zu integrieren und gerade nicht in die Scharia oder die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam. Gleichzeitig muss die BRD die Mädchen und Frauen überall auf der Welt im Blick haben, siehe GG Artikel 1 (2) „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“.

Nicht nur der Bundesminister der Justiz Heiko Maas, sondern auch eine Beauftragte oder ein Beauftragter für Migration, Flüchtlinge und Integration sollte dafür kämpfen, das ausnahmslose Heiratsalter von 18 Jahren für Deutschland rasch zu erreichen und zeitnah weltweit durchzusetzen, denn unsere Menschenrechte sind nicht westlich oder östlich, sondern universell.

Frau Özoğuz ist in ihrem Amt nicht länger tragbar und muss zurücktreten.

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)