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Shahla Jahed

November 30, 2010

شهلا جاهد

Shahla Jahed

30.11.2010

Schlimme Neuigkeiten aus dem Evin-Gefängnis

Die iranischstämmige Menschenrechtsaktivistin Mina Ahadi nimmt heute die wichtige und schwere Aufgabe auf sich, uns etwas zur vielleicht unmittelbar bevorstehenden Hinrichtung an Shahla Jahed zu berichten

Vor wenigen Minuten hat mich Shahla Jahed aus dem Teheraner Evin-Gefängnis angerufen, die sich bei den vielen Menschen in aller Welt bedankt, die versucht haben, ihr Leben zu retten, die aber jetzt ihr Todesurteil entgegen nehmen musste (das Papier ist ihr überreicht worden), was bedeutet, dass sie vielleicht morgen hingerichtet werden wird.

Ich appelliere an alle Menschen auf der Welt und an alle Parteien und Organisationen sowie an alle Regierungen, in diesen Stunden äußerster Ungewissheit alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen und jedes Mittel auszuschöpfen, um diesen Mord zu verhindern.

Vielleicht bleibt uns nur wenig Hoffnung, das Leben von Shahla Jahid zu retten, doch es ist durchaus möglich und es bleibt unsere moralische Pflicht, die geplante Tat nicht umsetzen zu lassen.

Shahla hat nicht nur angerufen, um sich zu verabschieden. Diese ihre neueste Botschaft ist vielmehr ein Aufruf an uns alle, ihr Leben zu retten.

Mina Ahadi

Mina Ahadi 0177/ 569 24 13 minaahadi@aol.com

International Committee Against Execution

http://notonemoreexecution.org

International Committee Against Stoning

http://de.stopstonningnow.com/

Aktualisiert: Laut FOCUS ist Shahla Jahed heute in den frühen Morgenstunden hingerichtet worden. Einmal mehr hat das barbarische Regime des Iran seine Menschenverachtung unter Beweis gestellt. Der unbewiesene Tatvorwurf lautete, die Ehefrau eines bekannten Fußballspielers der iranischen Nationalmannschaft ermordet zu haben. Shahla war dessen Nebenfrau auf Zeit nach schiitischem Recht gewesen, im Iran kann der Mann bis zu vier legale Ehefrauen haben und eine unbegrenzte Anzahl von Konkubinen (die so genannte schiitische Stundenehe).

Freiheit für Shiva Nazar Ahari!

August 27, 2010

شیوا نظرآهاری

Šīvā Naẓar Āhārī

Iranische Journalistin Menschenrechtsaktivistin in Haft

Freiheit für Shiva Nazar Ahari!

Die 1984 geborene iranische Menschenrechtsaktivistin Shiva Nazar Ahari (1) ist für ihr couragiertes Eintreten für Gerechtigkeit bereits wiederholt inhaftiert worden. Am 14.06.2009 beispielsweise ist sie von Geheimdienstagenten in ihrem Büro verhaftet und in das berüchtigte Foltergefängnis der iranischen Hauptstadt, das Teheraner Evin-Gefängnis eingesperrt worden, wenige Tage nur nach der tatsachenfernen Wiederwahl des Präsidenten. Erst am 27.09.2009 kam sie gegen Kaution frei, 33 Tage hatte sie in Isolationshaft verbringen müssen. Bei der Bevölkerung war Shiva Nazar Ahari auch als Journalistin hoch geachtet und als Betreiberin des Blogs »Zende Bād Āzādī« bekannt, das bedeutet »Lang lebe die Freiheit!« (2).

Am 21.12.2009 wurde sie wiederum verhaftet, gemeinsam mit einigen Mitstreitern, als sie sich auf dem Weg zum Begräbnis des Geistlichen Hussein-Ali Montazeri nach Ghom (Qom) befand, allen Verhafteten droht die Todesstrafe (3). Montazeri war zwar im ersten Jahrzehnt nach der Iranischen Revolution als Nachfolger von Chomeini vorgesehen, doch wurde er von den Machthabern fallengelassen, als er der Regierung vorwarf, die Bevölkerung einzuschüchtern und den Menschen ihr Recht vorzuenthalten. Insbesondere für die Rechte der Religionsgruppe der Bahá’í sowie für Bürgerrechte und Frauenrechte hatte sich Montazeri, den manche als den spirituellen Führer der Green Movement, der brutal niedergeschlagenen Protestbewegung des letzten Sommers bezeichnet haben, stark gemacht.

Mittlerweile ist gegen Shiva Nazar Ahari offiziell Klage erhoben worden, der ungerechtfertigte Tatvorwurf lautet Teilnahme und Mittäterschaft bei einer geplanten Straftat (assembly and collusion to commit a crime), Verleumdung der Regierung oder Aufwiegelung der Menschen gegen die Regierung (propagating against the regime) und, was in der islamischen Theokratie äußerst schwer wiegt und die Hinrichtung erfahrungsgemäß leider wahrscheinlicher macht, „Krieg gegen Gott“ (Moharebeh. Enmity with god). Diese Tatvorwürfe sind völlig unbegründet, da Shiva Nazar Ahari nichts anderes tat, als sich auf friedliche Weise für Meinungsfreiheit und Menschenrechte einzusetzen.

Die Regierung des Iran muss sich dafür einsetzen, dass die Journalistin unverzüglich freigelassen wird. Ferner muss ihren Freunden und Angehörigen bis dahin der Zugang zu ihr gewährt werden und hat sie alle notwendige medizinische Unterstützung zu erhalten.

Unterstützen sie die unten genannte Petition mit ihrer Unterschrift oder schreiben Sie auf Englisch an: Head of the Judiciary – Ayatollah Sadegh Larijani – Office of the Head of the Judiciary – Pasteur Street, Vali Asr Avenue, south of Serah-e Jomhouri – Tehran, 1316814737 – Islamic Republic of Iran, verwenden Sie dabei die E-Mail info@dadiran.ir oder bia.judi@yahoo.com – die korrekte Anrede lautet Your Excellency (4).

Die bekannte, weltweit für das Menschenrecht der Pressefreiheit kämpfende Organisation »Reporter ohne Grenzen« (Reporters sans frontières), 1985 in Montpellier gegründet und weltweit gegen Pressezensur und für die Freilassung inhaftierter Journalisten aktiv, bittet uns: Unterschreiben Sie die Petition zur Freilassung der Bloggerin und Menschenrechtsaktivistin Shiva Nazar Ahari (5).

Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte stellt fest: „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.” (6).

(1) Shiva Nazar Ahari. Freiheit für alle politischen Gefangenen!

http://persian2english.files.wordpress.com/2009/10/shiva.jpg

http://www.jminews.com/images/albums/ny9.JPG

(2) »Zende bad Azadi«, der Blog von Shiva Nazar Ahari. Lang lebe die Freiheit!

http://azadiezan.blogspot.com/

(3) Das Committee of Human Rights Reporters (CHHR), dem Shiva Nazar Ahari als Mitglied angehört, berichtet am 06.02.2010: “Seven members of an Iranian human rights organization, the Committee of Human Rights Reporters, are being held in detention in Tehran. They are under pressure to „confess“ to links with a banned opposition group, in which case they might face charges which can carry the death penalty. Three of the seven were among those arrested on a bus on its way to the funeral of a dissident cleric in December.”

http://www.chrr.biz/spip.php?article8288

(4) Please write to the Head of the Judiciary – Ayatollah Sadegh Larijani

http://www.chrr.biz/spip.php?article10725

(5) Petition, bei: Reporter ohne Grenzen (ROG) / Reporters sans frontières (RSF)

http://www.reporter-ohne-grenzen.de/kampagnen-aktionen/petition-iran.html

(6) Weltkarte Pressefreiheit, hellblau die höchste, dunkelrot die geringste Freiheit.

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/9/9e/Reporters_Without_Borders_2008_Press_Freedom_Rankings_Map.PNG

Ersatzreligion Sozialismus

Juli 5, 2009

الإشتراكية

al-ischtirākiyyah,

Sozialismus

Mithra, Mani, Marx

Eine Sozialismuskritik von Jacques Auvergne

Mit Marx gegen Mohammed? Ein Austausch von »al-Koran« gegen »Das Kapital« scheint für einige Dynamiker oder Idealisten im Iran oder bei den im Exil lebenden Iranern eine Verlockung zu sein und ihren berechtigten Kampfgeist gegen das Unrechtsregime der Mullahs zu beflügeln. Wäre eine sozialistische Wende für den Iran ein nachhaltiger Gewinn?

Scharia bringt zwischen Somalia, Pakistan, Teheran und Kairo nichts anderes als Versklavung des Ungläubigen und der Frau hervor, installiertes islamisches Recht ist geheiligte Barbarei. So viel ist klar. Dazu kommt, dass der Großinquisitor Chāmene’ī und der oberste diensthabende Faschist Ahmadīnedschād mitsamt der gespenstischen Armee der Pāsdārān und den seit drei Wochen täglich überall im Iran sadistisch prügelnden Amateuren der Basīdsch (1) an ihrem verwerflichen Tun gehindert werden müssen, damit die überwiegende Mehrheit der Iraner den Weg in ein selbst bestimmtes Leben beschreiten kann. Auch das leuchtet also ein, das Mullah-Regime muss weg. Da könnte uns doch ein am 5. Mai 1818 in Trier an der Mosel geborener Gesellschaftskritiker und (damit) Religionskritiker den Weg frei machen? Meister Marx meinte:

Das religiöse Elend ist in einem der Ausdruck des wirklichen Elends und in einem die Protestation gegen das wirkliche Elend. Die Religion ist der Seufzer der bedrängten Kreatur, das Gemüt einer herzlosen Welt, wie sie der Geist geistloser Zustände ist. Sie ist das Opium des Volks.“

Dieses Wort von Karl Marx scheint doch zur seit islamischen Jahrhunderten selbstverständlich gewordenen, von Männern wie Frauen, Vätern wie Müttern gleichermaßen stumpfsinnig hingenommenen Beschreibung der schiitischen Eheschließung und Familienkonzeption bestens zu passen, und ebenso zur Tatsache der zum pervertierten Glauben an das märchenhafte Paradies verhetzten und zum Selbstmord verführten Tausenden von Jugendlichen, die, ab 1982, im iranisch-irakischen Krieg über Minenfelder zu laufen hatten. Die Systeme Sowjetunion oder China haben es halt verbockt, mit iranischem Idealismus aber lässt sich Gerechtigkeit samt realisierten gleichheitsfeministischen Frauenrechten auf Erden schaffen: Der Superstaat, die lügenfreie Zone, es werde Licht. Demokratie wird verblassen und als steinzeitlicher Zauber erkannt werden. Parlamentarismus als Verhinderung von Gerechtigkeit. Im Ernst: Bislang ist es so gewesen, dass jeder real existierende Sozialismus dem Individuum keine selbstbestimmte Biographie zugebilligt hat, keine Chance auf politische, sexuelle oder religiöse Selbstverwirklichung.

Zwar benennen auch die Parteien des Kalifats wie Muslimbruderschaft oder Milli Görüş jede freiheitliche Demokratie als Brutstätte der Rückständigkeit, doch das ficht die treuesten Gläubigen der Verwandlung von Islamischen Gesellschaften in sozialistische Gesellschaften nicht an.

Mit Marx gegen Mohammed! Überhaupt, dieser Atheismus, die zarteste Versuchung, seit es Schamanen gibt. Dass sich Mullah und Bischof über jeden Atheisten die Hände reiben und nun das Monopol auf Sinnstiftung (Religion) haben, leuchtet dem Atheisten nicht ein. Dass der Atheist nicht herrschen will, beispielsweise über mich, nehme ich ihm nicht ab. Religion will Herrschaft, das ist ärgerlich genug, doch meist ganz gut ersichtlich. Der Atheismus indes leugnet, ein politischer Kult zu sein. Es gilt dfer Grundsatz: Es gibt kein Machtvakuum.

Angemerkt sei hier, dass die Mohammed-Religion eine ärgerlich versteinerte, politische Kultgemeinschaft ist. Im Islam ist Gehorsamspflicht Sakrament und soziale Knechtschaft Spiritualität. Im Islam sind die höchsten Richter (Sg. al-qāḍī) und Rechtsgutachter (Sg. al-muftī) der Scharia verpflichtet sprich der Gewissensentscheidung entbunden. Wo nicht einmal die Richter frei denken, man vergleiche den revolutionär mittelalterlichen iranischen Wächterrat (shorā-ye negahbān-e qānun-e assāssi), wird der Nichtgelehrte, der muslimische Endverbraucher, ermuntert oder vielmehr unter Androhung von sozialer Ächtung und brutalen Strafen dazu verpflichtet, sein Zwangshandeln (sunna) als Selbstverwirklichung und seine soziale, sexuelle und spirituelle Unterwerfung als Befreiung schönzulügen (arab. taṣauwuf, pers. erfan, islamische Mystik). Du bist nichts, die umma ist alles.

Und wieder scheint Karl Marx ins Schwarze zu treffen: Genau wie angesichts der tugendhaften katholischen Inquisition oder angesichts des frommen Servet-Mörders Calvin: „Der Mensch macht die Religion, die Religion macht nicht den Menschen!“

Wie Servet, in Genf im Jahr 1553 auf dem reformierten Scheiterhaufen verbrannt, war Calvin ebenso Theologe wie auch Jurist. Es scheint um universelle Menschenrechte nicht gut zu stehen, wenn auf der Tastatur der Schreibmaschine die Tasten Paragraph und Kirchenkreuz nicht zwei verschiedene Tasten sind, sondern eine einzige. Geistige, seelische wie politische Freiheit können nur bei Trennung von Staat und Religionskult erreicht werden.

„Die Kritik der Religion ist die Voraussetzung aller Kritik“ orakelte Marx, er sollte die Selbstkritik dabei besser nicht völlig vergessen haben, doch dürfte der begabte Gesellschaftstheoretiker auch hier unsere islamkritische Zustimmung finden. Denn wenn Deutschland seinen § 166 StGB (Gotteslästerung) nicht gegen den fiqh-Islam und šarī’a-Islam absichert sprich 166 abschafft, werden wir Marx noch hinterher weinen. Soweit Marx überhaupt Menschen zu Marxisten abrichten wollte und nicht doch zu braven skeptischen Bürgern ausbilden, hätte er hier allerdings eine automatische Bremse einbauen müssen. Eine Fahrbahn- oder Geschwindigkeitsbegrenzung, die verhindert, dass sich sein ethisch-ganzheitliches Weltbild zu einem manichäischen, totalitären Kult auswachsen würde mit „wissenschaftlichen“ Hütern der reinen Lehre, nachbarschaftlichen Sittenwächtern (Informeller Mitarbeiter, IM) und moralischen Erziehungsgefängnissen (GULag; Bautzen).

In dem einem alten, dem afropazifisch-orientalischen Menschenbild entstammenden und Hochreligion gewordenen Dualismus zwischen Reinheit und Ekel ist die Funktion der Obrigkeit als Priesterschaft mit ebenso perfekter Tödlichkeit (ridda-Logik, Ehrenmord aus Religion) angelegt wie im mit dem Erstgenannten verwandten, extremen Patriarchalismus etlicher orientalischer Stammes- und Stadtkulturen (nāmūs-Konzept, Ehrenmord aus Tradition).

Der doktrinäre Hass auf den „Bourgois“, „Konterrevolutionär“ oder „Kulak“ ist eine Art geheiligtes Kastensystem. Stammes- und Staatswerdung wird zur kosmischen Dreckbeseitigung, sei es mit Stalinschen Säuberungswellen an hinderlichen Prominenten, Ethnien oder Klassen oder nähme diese irdische Reinigung im Tugendterror der berüchtigten Schönheit des Islam (hisba, dschihād) Gestalt an. Das „Unser Dorf soll schöner werden“ ist ebenso plausibel wie der Traum von der Gleichheit aller Menschen nachvollziehbar ist. Jedoch müssen wir nach den neuen politisch Inkorrekten, nach den im Anschluss an den revolutionären Putsch erneut Ausgegrenzten fragen, nach den künftigen Opfern unseres Tuns.

Politische Doktrin gewordene, totale Gleichheit wird den totalen Terror bedeuten, der Mensch ist eben grundsätzlich machtbesessen und aggressiv.

Das Kristallgefüge der entsubjektivierten Einzelnen ist weder sozialdemokratische Multikultur noch ernst gemeinter interreligiöser Dialog, sondern Kulturrassismus und Theokratie, in der zwischen Rechtssprechung und Gotteslob jede verlässliche Grenze verschwimmt. Der Satan (iblīs, Islamkritiker) muss aus Sicht der Rechtgläubigen sprich Rechthandelnden schließlich eingeschüchtert werden. Dabei ist es einerlei, ob sich dieser Tugendstaat im Kalifat unsichtbaren Himmelsgottes oder als Volksrepublik unsichtbarer Religion inkarniert, ob er im frühmittelalterlichen oder antiken Kastensystem der Jesiden oder Hindus Realität wird oder im theologischen Faschismus (Dschomhūrī-ye Eslāmī) des Iran.

Nichts anderes als eine veritable islamische Theokratie (politischer Islam) ist, trotz Exzentrik, Maskenball, Drogenexzess und Flugzeugsprengung, die so genannte „arabisch-sozialistische“ Dschamahiriyya (ǧamāhīriyya, wörtlich etwa Volksmassenwesen) Libyens. Die Dschamahiriyya ist eine Wortschöpfung und heiligt einen Staat, welcher der rund tausend Jahre alten šarī’a (Scharia) verpflichtet ist, dabei nach Ausweitung strebt und eine panafrikanische khilāfah bzw. khilāfat (Kalifat) anstrebt, so jedenfalls sieht es der Statthalter Allahs in Afrika, Brother Leader, sozialistisch genannt Mu’ammar al-Qaḏḏāfī.

„Demokratie ist auch eine Herrschaftsform!“ rief 2008 eine Exil-Iranerin aus. Allerdings, das stimmt, und deshalb hat selbst der westeuropäische Polizist eine Dienstwaffe und hat die vom perfekten Staat träumende Dame die Hände frei und das Recht auf ihre sämtliche Götter lästernde Rede, ohne gesteinigt oder auf andere Weise der schönen staatlichen Gerechtigkeit zum Opfer zu werden. Und überhaupt, Demokratie ist eine Herrschaftsform und Sozialismus eine Religion.

Die Märtyrerbereitschaft des Dschihadismus, der sich in sozialistischen (al-ištarākī, Substantiv al-ištirākiyyah) Parteien wie der Ba’th (ḥizb al-ba’ṯ al-‚arabī al-ištarākī, Arabische Sozialistische Partei der Wiedererweckung) oder in Mahdi-Faschismen auskristallisierende politische Islam und sicherlich auch der radikale Sunna-Fundamentalismus mit seinem fatwā-Gehorsam leitet junge Menschen seit einigen Generationen ungefähr derartig fehl, wie das Licht einer Kerze die nächtliche Motte verführt. Das Selbstzerstören des idealistischen Menschen im kultischen Kollektiv funktioniert bei linken Extremismen sehr ähnlich wie bei den islamischen, und die im Untergrund von Islam, Sozialismus wie Nationalsozialismus schlummernde Lichtreligion des Mithra und Mani ist mit einem revolutionären Trommelwirbel nun wirklich nicht aufzulösen.

Mit Marx gegen Mohammed? Misstraue, Menschlein, deiner Gestaltungskraft, Erleuchtung bringt dir nur das Dienen am Kollektiv? Es werde Licht, und dein Staat werde Kult?

Auf die Welt oder auf das eigene Weltbegreifen ist für Manichäer oder Muslime kein Verlass. Manichäismus oder Islam ist, wie das arabische hamam-Badezimmer oder die islamisierte Küche, Duschkabine oder Toilette, der Raum Entmischung von Dämonie und guten Engeln, Finsternis und Paradies, Dreck und Licht. Menschen dürfen da schon mal verstümmelt oder geopfert werden, sofern die Welt nur sauber wird. Mohammed und Mao waren in diesem manichäischen Sinne große asiatische Saubermacher.

„Wir brauchen die kommunistische Revolution. Erst nach der Revolution sind alle Menschen gleich“, sagte mir eine Exil-Iranerin. Mich säkularen Skeptiker schaute sie dabei so wütend an, wie ein Gottesfreund einen vom Teufel Besessenen nur anschauen könnte, sie wollte mich also nicht gleichbehandeln, sondern strebt nach sozialer Sauberkeit.

Freiheitliche Demokratie jedoch ist wie jede Politik nie ganz sauber. Den alltäglichen Dreck der Korruption, der schwarzen Kassen, der Schliche und des Mobbing nicht vertuschen, sondern bekennen soll der Bürgersinn (Zivilcourage) und die freie Presse. Beides, Zivilcourage oder Pressefreiheit hat es in einer irdisch etablierten Polit-Glaubensbewegung namens Sozialismus noch nicht gegeben.

Europa und Deutschland verdankt Feuerbach und Nietzsche viel und auch der sozialdemokratischen oder auch sozialistischen Strömung von eineinhalb Jahrhunderten, nennen wir Max Horkheimer oder Hannah Arendt. Die aggressive Islambeschönigung, wie sie von einer SPD und einer Partei DIE LINKE in diesen Jahren vielfach betrieben wird, welche die das Individuum total unterdrückende arrangierte Ehe und das geheiligt obszöne Kopftuch verbissen verteidigen, wird dem freiheitlich demokratischen Teil der politischen Ansprüche der europäischen deutschen Linken in keiner Weise gerecht. Selbstverständlich sind viele Exil-Iraner und viele im Iran derzeit bedrohte und oft im Untergrund lebende oder bereits inhaftierte Intellektuelle von den europäischen Vordenkern linker Gesellschaftskritik, nennen wir Feuerbach und Marx, begeistert, mithin von europäischen Denkern und sogar von Denkern aus dem deutschen Sprachraum.

Es dürfte für dreiundsiebzig Millionen Iraner jeder Religion oder Ex-Religion ein Mehr an Glück bringen, dem Iran, der jetzt im Juli 2009 von Verhaftungswellen und Folter, staatsterroristischen Heckenschützen und angeordneten Hinrichtungen erschüttert ist, Säkularität und Parlamentarismus zu wünschen, als von einem „sündlos reinen“ sozialistischen Iran zu träumen.

Jacques Auvergne

(1) Prügeltruppen der Bassidschi. Von Mathias Küntzel: Die Kunst des Märtyrertods. Küntzel ist Politikwissenschaftler und Publizist in Hamburg. Er ist Autor des Buches „Djihad und Judenhass. Über den neuen antijüdischen Krieg“, erschienen im Verlag Ça Ira.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,420509,00.html

Mit Calvin zum Islam

Mai 23, 2009

جان كالفن

Johannes Calvin

Calvinismus und Islamisierung

Von Jacques Auvergne, 23. Mai 2009

Es sind noch keine sechs Wochen vergangen, dass der spirituelle Führer der Augsburger Katholiken Bischof Mixa den russischen Dichter Fjodor Dostojewski (1831-1881) mit dem Ruf „Ohne Gott ist alles erlaubt!“ zu zitieren sich bemühte. Seit eineinhalb Jahrhunderten und in Kenntnis der Dostojewskischen Romanfiguren („Die Brüder Karamasow“) sowie mittlerweile zusätzlich der hunderttausendfachen kalkulierten Morde atheistischer Despoten wie Stalin und Mao sie begingen haben wir das Dichterwort („If God doesn`t exist, everything is permitted“) zu ergänzen zum „Ohne Gott ist alles erlaubt – und mit Gott erst Recht?“, berufsbedingt verzichtet der bayrische Bischof allerdings auf die Ergänzung.

Dem Gefolterten oder Gehenkten war oder ist es eher unwichtig, ob er für ein sozialistisches oder nationalsozialistisches Paradies auf Erden leidet, für einen schiitischen Gott Allāh im Teheraner Evin-Gefängnis 2009 oder ob er 1553 für die Genfer Variante des missbrauchten Jesus von Nazareth ermordet wird, angeordnet jedenfalls freudvoll gebilligt vom geistlichen Führer des Schweizer Stadtstaates Johannes Calvin.

Calvin musste als junger Mensch miterleben, wie seinem Vater, lange Jahre war dieser in Kirchendiensten tätig gewesen aber mittlerweile vom so genannten kleinen Kirchenbann belegt, die Totenmesse verweigert wurde. Calvin selbst wäre an vielen Orten Europas durchaus von religiös motivierten Anschlägen oder politreligiösen (katholischen) Gerichtsurteilen an Freiheit und Leben bedroht gewesen. Überhaupt werden beim Begriff Reformierte viele von uns Heutigen an die schrecklichen, dynastisch und machtpolitisch mitbegründeten acht Religionskriege zwischen 1562 und 1598 denken, mit denen Frankreich seine bis zu zehn Prozent an Reformierten auszurotten versuchte, grausamer Höhepunkt war die Bartholomäusnacht in Paris 1572 und waren die folgenden Pogrome mit mehreren Tausend Ermordeten und mit Flüchtlingsströmen bis nach Deutschland, namentlich Berlin.

Genf 1553. Auf dem durchaus einer Flucht gleichenden Weg mit dem Reiseziel Neapel des spanischen Arztes, Juristen und Theologen Miguel Serveto genannt Michel Servet kehrte dieser in Genf ein. Die Stadt Genf als den von Calvins Tugendterror geschüttelten, kleinen Gottesstaat auszuwählen war vielleicht keine besonders gute Idee, denn Calvin, ebenfalls gelernter Jurist und Theologe, betrachtete antitrinitarische Christen als Wegbereiter des Teufels oder Schlimmeres, jedenfalls als Heizmaterial für die Flammen der Hölle, deren Brennwert man hier auf Erden doch bereits einmal prädestinatorisch testen möge.

Den theologischen Streit gegen beziehungsweise für das deine Ehrfurcht erheischende Dogma der irgendwie kosmischen Trinität kennt unser heute islamisierendes Europa seit Paul von Samosata († 268, Christus als inspirierter Mensch), Bischof Arius († 336, der Logos als Weltschöpfer und ein überzeitlich-ewiger Christus) oder Lelio und Fausto Sozzini († 1562 bzw. 1604, rationalistische Bibelauslegung, Ablehnung des Kriegsdienstes).

Auch zwischen den beiden Kritikern der Katholischen Kirche des 16. Jahrhunderts, Johannes Calvin (Jean Cauvin, * 1509) und Michel Servet (Miguel Serveto, * 1511) tobte dieser geheiligte Disput um die legendäre Wesenseinheit von Vatergott, Christussohn und heiligem Geist und war mittlerweile gute zwei Jahrzehnte alt, so lange kannten die beiden Streiter für christliche Lebensweise und Staatspolitik nach ausgiebigen Briefwechseln einander wechselseitig. Allerdings verfügte nur das ach so bescheidene Stadtoberhaupt Calvin über einen Schwarm von Bütteln, Ehrenbürgern, Bürgermeistern und Henkern. Calvin war bereit, vermeintliche Frevler aus religiösen Gründen zu töten und hat Selbiges getan. Servet hat nicht getötet und diese Unterlassung theologisch begründet. Calvin hat Servet religionsrechtlich einwandfrei ermordet, diese Unterscheidung in Täter und Opfer ist wichtig, da 2009, wie wir unten sehen, Calvin durch Publizisten oder Theologen als Opfer (Servets?) angeboten wird.

Am Sonntag, den 13. August 1553 klopfte es bei Calvin, ein getreuer Christenmensch war sich sicher, den berüchtigten Frevler an der Personalunion Jesus-Gott, den Ketzer Servet in der Genfer Kathedrale gesehen zu haben. Calvin hastete zu einem seiner Bürgermeister und organisierte die Verhaftung des gerade einem Gottesdienst beiwohnenden Gottesfeindes. Man sperrte Servet in einen düsteren und besonders verkommenen Kerker. Calvins Privatsekretär Nicolas de la Fontaine führte die Anklage: Häresie und Störung der kirchlichen Ordnung! Noch gute vierzig Tage hatte der in Spanien geborene Theologe, Arzt und Humanist in einem selbst für die damalige Zeit unwürdig schmutzigen Kerker zu leben. Calvin hätte Zeit genug gehabt, zweieinhalb Monate, um Servet zu begnadigen oder sich auch nur hörbar für den Trinitätsgegner einzusetzen. Überzeugungstäter Calvin, so ist zu vermuten, wird in diesen Wochen nicht schlecht geschlafen haben. Es gibt so genannte Christen, welche die Todesstrafe wollen, manche kleinen Freikirchen etwa tun das in vielen Staaten der USA, während sich die Großkirchen weltweit (mittlerweile!) gegen die Todesstrafe einsetzen.

Es mag so sein, dass man Servet auch in einer katholisch beherrschten Stadt hingerichtet hätte, diese „hygienische, reinigende“ Aufgabe allerdings nahm Moralist Calvin sowohl dem Papst als auch der Gottheit ungefragt ab. Servet hatte noch zehn Wochen zu leben, bevor er im Genfer Ortsteil Champel als Ketzer verbrannt wurde. Feingeist Calvin wollte Servets Tod, hätte jedoch im Nachhinein für die rasche Hinrichtung mit dem Schwert plädiert und gegen die Geschrei und Gestank verbreitende öffentliche Verbrennung auf dem Scheiterhaufen. Nun ja, als effizient handelnder Gründervater der reformatorischen Bewegung sprich der heutigen Evangelischen Kirche muss man sich auf das Wesentliche und Machbare beschränken. Calvin also intervenierte nicht und Servet wurde lebendig auf einem großen Stapel Holz verbrannt.

Die am Ort anerkannten „Rechtgläubigen“ (Calvinisten) mögen gedacht haben: Was ist denn dieser ketzerische Freidenker Servet als Leugner der geheiligten Trinität und als Theologe einer deutlich von Platon beeinflussten Emanationstheorie (die Welt als Überströmen des Göttlichen ins Materielle, Christus als lediglich einer von vielen Aspekten offenbarter Güte und Weisheit Gottes) auch für ein Ungeheuer. Die reformierten Schweizer Bürgermeister bewiesen, wie sehr sie die gleichermaßen geistliche wie bürgerliche Sauberkeit zu schätzen wissen, als sie für einen zweckentfremdeten Jesus Christus am 27.10.1553 das Urteil sprachen:

„In dem Wunsch, die Kirche Gottes von solcher Ansteckung zu reinigen und von ihr dieses verfaulte Glied abzuschneiden. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. [Dein christlich-irdisches Los, Servet, sei] gebunden zu werden und an den Ort Champel geführt zu werden, und ebendort an einen Pfahl gebunden und lebendig verbrannt zu werden, zusammen mit deinem von deiner Hand geschriebenen und dem gedruckten Buch, solange bis dein Körper in Asche verwandelt ist.“

Das aber ist eine Peinlichkeit für die Evangelische Kirche des Jahres 2009, einen praktizierenden Ketzermörder zu den eigenen Gründervätern zählen zu müssen. Noch vor Melanchthon und Bucer sind die bedeutendsten Reformatoren schließlich Luther, Zwingli und Calvin. Calvin aber tötete für Jesus. Verflixterweise ist 2009 auch noch das Calvin-Jahr abzufeiern, als ob der schwierige Auftrag, die islamische Scharia als demokratiekompatibel zu erklären, nicht schon Prüfung genug wäre für Deutschlands evangelische Bischöfe, Pfarrer und Pfarrerinnen. Auch zu dem im Mai 2009 sechzig Jahre alt gewordenen Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland will das politreligiöse Saubermachen eines Johannes Calvin nicht recht passen, der Genfer Geistliche muss aus Sicht der kulturellen Moderne zur Besetzung eines politischen Amtes als schlicht unfähig erscheinen.

Ob uns Evangelischen da der Islam zu Hilfe kommen könnte, eine Politreligion, die es mit der körperlichen Unversehrtheit (anders als das früheste Christentum) nun gar nicht ernst nimmt? Unter mittelalterlichen Muslimen wie al-Ghazālī oder ibn Taimiyya wäre ein „religiöser Strafrechtler“ Johannes Calvin gar nicht aufgefallen. Während Bischof Mixa heute den Russen Dostojewski zitiert, feiern wir halt mit den dankbaren Imamen des Scharia-Islam den vierhundertsten Geburtstag des Theokraten von Genf. In schariatisch-calvinistischer Eintracht ließe sich auch das von Atheisten, Naturkundlern und sonstigen Gotteslästerern ausgerufene „Darwin Jahr 2009“ einigermaßen unbeschadet überstehen.

Idealist Calvin wollte den Servet (angeblich) nicht aus persönlichem Groll, sondern um des Himmels willen töten. Völlig gegen den zu vermutenden Willen eines, was Blutvergießen oder Steinigung der Ehebrecher betrifft, radikal pazifistischen Juden Jesus. Tugendwächter Calvin liebäugelte ferner mit der Todesstrafe für Ehebrecherinnen und hätte am Strafrecht Saudi-Arabiens oder an der Staatsverfassung des Iran nach 1979 womöglich einige Erbauung gefunden, würde man Allāh einmal durch Christus austauschen, Molla durch Schweizer Pfarrer und Chomeini durch Calvin. Die barbarischen Zeitumstände und die völlig fehlende Trennung von staatlicher und religiöser Herrschaft würdigend ist gerechterweise zu sagen, dass gegen den durch Inquisitor Ory „überführten Häretiker“ Servet im Sommer 1553 auch ein „weltliches“ Gerichtsurteil mit der durchzuführenden Todesstrafe (Verbrennung auf kleiner Flamme gemeinsam mit seinen Schriften) ausgesprochen worden war. „Weltliches Urteil“ dürfen wir dabei als „staatsreligiös-katholisch“ lesen, und bei Blasphemiegesetzen sollten wir an Said Ramadan („Das Islamische Recht“) denken sowie uns für die Abschaffung des deutschen § 166 StGB einsetzen, des so genannten Gotteslästerungsparagraphen.

Um die sittenpolitische und religionsrechtliche Islamisierung Europas zu verhindern, um etwa den Einzug der Scharia ins Familienrecht erfolgreich abzuwehren und um die Standards der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für alle Bürgerinnen und Bürger, eben auch für die Kinder und Enkel muslimisch sozialisierter Einwanderer zugänglich zu halten, haben wir nicht lediglich Koransuren, Hadithe, Freitagspredigten und Fatwas zu analysieren. Das islamische Umweltverändern sucht jene Schwachstellen in Moral und Geschichtsbewusstsein auf, an denen die geheiligt verachteten Nichtmuslime (Dhimmis und Harbis) am wirkungsvollsten einzuschüchtern sind. So sehr wir die Ethik eines Jesus, Augustinus oder Luther schätzen, am Ketzerbrenner Calvin sind wir Europäer und Nordamerikaner für den politischen Islam eines Erbakan oder al Qaradāwī willkommen erpressbar.

Im Wissen um das kulturrassistische Medina-Modell des Jahres 622 sowie mit Blick auf den heute genau dreißig Jahre alten iranischen Gottesstaat sollten wir, Angehörige jeder Religion, Ex-Religion oder Nichtreligion, genau hinsehen, wie die multireligiösen Islambeschwichtiger der Evangelischen Kirche Deutschlands im so genannten Calvin-Jahr 2009 den Förderer der religiös begründeten Todesstrafe, den Theokraten von Genf verteidigen.

Ein erstaunlich humorloser Calvinverteidiger des sich 2009 zum fünfhundertsten Male jährenden Geburtstages scheint sich im Oberkirchenrat Dr. Vicco von Bülow auf der evangelischen Homepage http://www.ekd.de/calvin/wirken/zweig.html zu finden, der mit dem das Dritte Reich (ebenso wie den streng gläubigen Ketzerverbrenner Calvin) anklagenden Historienroman eines Stefan Zweig in Form von aggressiven, hektischen Suggestivfragen abrechnet. Darüber, ob es inhuman oder vielleicht sogar unchristlich ist, einen Antitrinitarier erst christlich töten zu wollen und dann auch christlich töten zu lassen schweigt der vielleicht sich in seinem Calvinismus beleidigt sehende Dr. von Bülow.

In die gleiche Kerbe schlägt Bischof Wolfgang Huber (in der gleichen Quelle ekd.de wie eben genannt), der allerdings eine aalglatte Sprache vorzieht. Huber und von Bülow verteidigen nicht etwa den als Ketzer verbrannten Arzt, nein, sie greifen Stefan Zweig verbal an, welcher mit „Castellio gegen Calvin. Oder: Ein Gewissen gegen die Gewalt“ dem Wegbereiter der kulturellen Moderne Castellio ein literarisches Denkmal gesetzt hat und ebenso vor dem Nationalsozialismus warnte wie wir heute vor dem politischen Islam. Möglicherweise haben Europas Islamkritiker von Calvinfreunden wie von Bülow und Huber keine Unterstützung mehr zu erwarten.

Religiöse Kulturrassisten wollen die eingebildete Hölle mit menschlichem Brennmaterial füllen, in der Gehirnwindung oder auf dem städtischen Marktplatz. Vom unsäglich arroganten Determinismus eines Johannes Calvin zum sadistischen Lebensgefühl eines kritiklosen Bewunderers von Koran und Scharia ist es nicht weit. Recht auf Leben oder auf körperliche Unversehrtheit für alle Menschen war mit den Herren Mohammed oder Calvin nicht zu machen.

Der nach Sozialismus und Nationalsozialismus dritte europäische Totalitarismus als der politische Islam schickt sich an, mit seelischer und ökonomischer Erpressung Europa mehrere oder gar viele sehr dunkle Jahrzehnte der Barbarei zu bescheren. Freiheitlichen Demokraten werden die Worte des Servet Verteidigers Sebastian Castellio (Sébastien Châtillon, 1515-1563) zu schätzen wissen, der die Zivilcourage hatte, zu den diversen enthemmten Statthaltern Gottes zu sagen: „Einen Menschen töten heißt niemals, eine Lehre verteidigen, sondern: Einen Menschen töten!“

Gleichsam als letzter Überlebender einer glückhafteren, freiheitlicheren Vorzeit konnte Castellio zu uns Heutigen die Kunde herüber retten: „Die Nachwelt wird es nicht fassen können, dass wir abermals in solchen dichten Finsternissen leben mussten, nachdem es schon einmal Licht geworden war!“ Wir Bewohner von Castellios hedonistischer Nachwelt zunehmender sozialer Feudalisierung und politischer Theologisierung sollten uns fragen, ob unsere Kinder und Enkel sich angesichts des gegenwärtig auch mit Hilfe aller Parteien und Kirchen beförderten Erstarkens des Scharia- und Fiqh-Islam denn etwa nicht in der Rolle des Castellio wieder finden werden.

Der zornige Calvin nannte den Gegner der Todesstrafe und den Verteidiger des Gedankenguts Servets, Sebastian Castellio beziehungsweise Sébastien Châtillon „Werkzeug Satans“.

Den im untergehenden freiheitlichen Europa des Jahres 1936 vom jüdischen Pazifisten Stefan Zweig veröffentlichten Roman Castellio, der den zunehmend totalen Militarismus und Antisemitismus selbstverständlich nur noch in Form eines Historienromans kritisieren konnte, sollte ich bald einmal lesen. Freigeist und Calvin-Kritiker Castellio scheint überhaupt einer der ganz großen moralischen und menschlichen Wegweiser des sechzehnten Jahrhunderts zu sein, und Verständnis für Europas Geschichte kann auch mit literarischer Prosa geschehen. Die Warnung der Herren Huber und von Bülow vor Zweiges Calvin-Kritik jedenfalls ist mir wie eine Auszeichnung nicht gegen, sondern für dieses Buch.

Die aggressive Calvin-Verteidigung geht bereits weiter: Am 22.01.2009 spricht Rolf Wischnath im Rheinischen Merkur unter dem ja vielleicht etwas unsachlichen Titel „Rufmord in Wort und Bild“:

„Literaten, Maler und Dichter haben Calvin als Monster gebrandmarkt. … Die Geschichte des Rufmords an Calvin ist ohne Beispiel. Artikel über ihn in … Geschichts- und Religionsbüchern sind … angefüllt mit Unwahrheiten und Schmähungen. … Schon von Anfang an hat die Polemik Calvin zu einem Zerrbild gemacht, zu einem hartherzigen, kalten Menschenfeind mit einer autoritären, fürchterlichen Theologie.“ Herr Wischnath ist Professor für Systematische Theologie an der Universität Bielefeld und verwendet mit „hartherzig, kalt … autoritär, fürchterlich“ zwar das angemessene Vokabular, siedelt es aber leider außerhalb von Calvins Theologie an und wahrscheinlich auch außerhalb der Theologie Mohammeds, was beides mir wiederum Rolf Wischnath fürchterlich erscheinen lässt. „Rufmord“ soll uns einschüchtern und zum Schweigen bringen, der ganz konkrete „Mord ohne Ruf“ eines Schweizer Reformators an einem spanischen Arzt ist Wischnath keine Silbe wert.

Wischnath am selben Ort: „Calvin hat immer wieder eingeschärft: Wo Gottes Gnade wirkt und Vergebung der Sünden ist, da entsteht auch ein neues, anderes Leben.“ Aufhören! Da läuft es selbst mir als einem Mystiker kalt den Rücken herunter. Dass die Zicken und Schnösel aus Calvins Genf durch die Straßen gehen konnten und jede zweite Nachbarin und jeden zweiten Nachbarn bereits ganz im Hier und Jetzt als für das ewige Höllenfeuer bestimmt annehmen durften, übergeht der professionelle Christ und Autor, das Schweizerische „Grüß Gott“ bekommt angesichts der züngelnden Höllen- oder auch Scheiterhaufenflammen einen aufregend spannenden Beigeschmack. Die womöglich sehr antisozialen Folgen und sicherlich Frustration und Neurosen zeitigende Lehre der Prädestination ist für den aus Nordrhein-Westfalen stammenden, nach 1989 langjährig in Cottbus tätigen Bielefelder Honorarprofessor und evangelischen Reformierten gar kein Thema.

Wischnath weiter, wenig geschichtskundig, dafür voll des Lobes über Calvins christlichen Gesellschaftsentwurf: „Der Staat ist daran zu prüfen, wieweit er dem Anspruch Gottes Raum gibt, dass er dessen Ebenbild, den Menschen, schützt und beschirmt.“ Weshalb der erwähnte Mensch ja auch verbrannt wird, aber nur auf dem Hügel von Champel und nur als Antitrinitarier oder sonstiger Diener Satans. Professor Wischnath: „Dabei ist die Ehre Gottes stets Calvins erstes Bestreben gewesen.“ Kann man wohl sagen, das ist ja das Problem: Ehre Gottes zuerst, Ehre des Ketzers zuletzt, so hielt es schon Ayatollah Ruhollah Chomeini. Bis 2004 war der in den Achtziger Jahren als Abrüstungsbefürworter bekannt gewordene Dr. Wischnath Generalsuperintendent im Sprengel Cottbus, im südlichen, einst sorbisch geprägten Teil des Bundeslandes Brandenburg unweit der polnischen Grenze. Vorwürfe wegen Verdachts einstiger Stasi-Zusammenarbeit gegen ihn wurden um 2003 in Kirche und Presse als haltlos verworfen. Wischnath war 2000-2004 Vorsitzender eines, an sich ist das sehr löblich, Arbeitskreises gegen Fremdenfeindlichkeit und zitiert gerne Martin Niemöller: „Evangelium heißt Angriff!“ Hoffentlich bleibt nach dem Angriff der diversen Götterfreunde von der Demokratie noch etwas übrig.

Seit Fjodor Dostojewski lässt sich die grundsätzliche, menschliche Fähigkeit zu einer für Gerechtigkeit gehaltenen jedenfalls als „Recht“ ausgegebenen brutalen Gewalt spüren und in Worte fassen, jener Gewalt, für deren himmlisch-theistische oder irdisch-atheistische Paradiese ich bei Bedarf einschüchtern, plündern und morden darf. „Wenn Gott nicht existierte, wäre mir als einem Sozialisten oder Nationalsozialisten dann nicht alles erlaubt?“

– „Wenn ich als ein frommer Katholik oder Calvinist, als ein Islamist oder Dschihadist über Gott zu verfügen meinte, ist mir dann im Umgang mit den politreligiösen Gegnern alles erlaubt?“

Als Mitglied des Sozialistischen Hochschulbundes hatte der Westdeutsche Wischnath in den Siebziger Jahren wiederholt die DDR besucht. Zur Entgegennahme des vom Soester Islam Archiv (Gründer in Soest 1981/1982 und Leitung bis 2006 war Konvertit und Schariafreund Herbert Krahwinkel genannt Muhammad Salim Abdullah) verliehenen Muhammad-Nafi-Tschelebi-Preises mutmaßte Wischnath 2001: „Es gibt – wenn man die Würde des Menschen für unantastbar hält – nichts, auf das man sich zur Rechtfertigung von Gewalt und Verbrechen berufen kann, keinen Glauben an Gott, weder im Islam noch im Christentum, aber auch keine atheistische Auffassung, in der Menschen an sich als letzte Instanz und höchstes Wesen glauben.“

„Wenn man die Würde des Menschen für unantastbar hält.“ Sagt der Brandenburger Wischnath. Wenn. Der evangelische Theologieprofessor gibt sich hier in aller Zurückhaltung als Verteidiger des Grundgesetzes Artikels 1, für ein explizites Bekenntnis reicht es allerdings nicht, und spricht natürlich nicht aus oder weiß es erst gar nicht, dass Scharia und islamische Jurisprudenz (fiqh) systematisch und differenziert diskriminieren, dass der gesamte orthodoxe (politische) Islam gegen die Würde jedes Nichtmuslimen verstößt, gegen das Recht auf Leben für Islamapostaten, gegen die Würde und das gleiche Recht der Frau. Im Übrigen hat Wischnath mit diesem Satz ganz Recht und müsste uns 2009 nur noch erklären, dass ein gewisser, vor fünfhundert Jahren geborener Herr Calvin weder von Menschenrechten für Nichtchristen noch von unantastbarer Menschenwürde oder auch nur körperlicher Unversehrtheit für Trinitätsleugner etwas wissen wollte.

Jacques Auvergne

60 Jahre deutsches Grundgesetz, 30 Jahre Islamischer Gottesstaat Iran

Mai 21, 2009

23.05.2009

von Gabi Schmidt

Sehr geehrte Damen und Herren,

der heutige Samstag ist in Deutschland ein ganz besonderer Jubiläumstag. Am 23. Mai 1949, also vor genau 60 Jahren, wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet, am nächsten Tag trat es in Kraft. Seither gilt: Egal, welche Hautfarbe du hast, woher du kommst oder welche Sprache du sprichst, welche Weltanschauung oder Religion du hast oder nicht hast, ob du Frau oder Mann bist, in Deutschland haben alle Menschen die gleichen Rechte, jeder einzelne muss vor Willkür, Benachteiligung und Machtmissbrauch geschützt werden. Das schreibt das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, vor. In den 146 Artikeln steht genau aufgeschrieben, wie alle Menschen, unabhängig von sozialer Rolle, gesellschaftlichem Status oder beruflicher Funktion miteinander umzugehen haben und auf was der Staat aufpassen muss. Aber auch die gesamte politische und rechtliche Ordnung Deutschlands stützt sich auf das Grundgesetz (GG). Es gibt sogar ein besonderes Gericht, das darauf achtet, ob die Grundrechte gewahrt bleiben: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dort kann jeder Bürger klagen, wenn er glaubt, in seinen Grundrechten verletzt worden zu sein, ein Gesetz kann auf Verfassungskonformität überprüft werden.

Das Grundgesetz ist die politische Grundordnung Deutschlands, an die sich auch der Staat halten muss. So darf in Gefängnissen nicht gefoltert werden. Laut Art. 8 Abs. 1 haben alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Waffen friedlich zu versammeln, ohne eine eigene Genehmigung einholen oder das Treffen anmelden zu müssen. Aus gutem Grund ist es nicht so einfach, das Grundgesetz abzuändern. Zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Mitglieder des Bundesrates müssen damit einverstanden sein. Artikel, die wesentliche Verfassungsprinzipien festlegen, dürfen sogar nie eingeschränkt oder gestrichen werden. Dazu gehören die Artikel 1 (unantastbare Menschenwürde) und 20, der Grundsätzliches zur freiheitlich demokratischen Grundordnung wie Gewaltenteilung, Säkularität, soziale Rechtsstaatlichkeit, Föderalismus enthält und jedem Deutschen, wenn andere Mittel nicht mehr greifen, ein Widerstandsrecht gegen jeden einräumt, der versucht, die freiheitlich demokratische Staatsordnung zu beseitigen.

Einigkeit und Recht und Freiheit sind jedoch keine Selbstverständlichkeit. Immer wieder hat es Diskussionen über das Grundgesetz gegeben. Schon bei den Sitzungen des parlamentarischen Rates, der Gruppe, die beauftragt wurde, eine demokratische Verfassung für das Nachkriegsdeutschland zu schaffen, gab es heftige politische Auseinandersetzungen über deren Inhalt und Ausgestaltung. Elisabeth Selbert schaffte es gemeinsam mit ihren drei Mitstreiterinnen Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel sowie mit der Unterstützung von Frauenverbänden, gegen die deutliche Überzahl der männlichen Kollegen (61/4) im parlamentarischen Rat ihre Überzeugung von der Gleichberechtigung der Geschlechter durchzusetzen. So heißt es in Art. 3 Abs. 2 GG ausdrücklich: Alle “Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Soweit das Gesetz. Im Alltag zeigte sich jedoch, dass der Umsetzung der vom Grundgesetz geforderten Gleichheitsrechte für Frauen noch große Hindernisse und Widerstände im Weg standen. Vor 50 Jahren war der Mann der „Herr im Haus“, der in allen Fragen des Lebens die letzte Entscheidung hatte. Frauen durften zwar einen Arbeitsvertrag schließen, aber der Ehemann konnte ihn einfach kündigen, wenn er mit der Berufstätigkeit seiner Ehefrau nicht einverstanden war. Als Familienoberhaupt hatte der Vater die „elterliche Gewalt“ über die Kinder. Das hieß: Papa bestimmte, wo es lang ging und die Familie musste sich daran halten.

Erst acht Jahre später, am 03.05.1957 wurde der verfassungsrechtlich verbriefte Grundsatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ im BGB, das auch heute noch regelt, wie das Grundgesetz im Alltag umgesetzt werden soll, berücksichtigt, es dauerte weitere zwei Jahre bis das Bundesverfassungsgericht endgültig für Rechtsklarheit sorgte und das „patriarchalische Machtwort“ entkräftete. Mehr als 50 Jahre später dürfen wir Bürgerinnen feststellen, dass wir Frauen in der Bundesrepublik zwar weitgehend gleichberechtigt sind, in unseren Bemühungen jedoch nicht nachlassen dürfen. In den Chefsesseln sitzen weiterhin viel häufiger Männer, Frauen bekommen für die gleiche Arbeit noch immer nicht den gleichen Lohn. Zurzeit ähnelt der Alltag vieler Frauen einer ständigen Hetze zwischen Haushalt, Herd, Kindererziehung und Billigjobs. Armut ist weiblich. Das bestätigt der 3. Armutsbericht der Bundesregierung. Die Bedingungen, die an das eigenständige Aufenthaltsrecht trennungswilliger, geschiedener oder nach Zwangsheirat in die Heimat verschleppter Ausländerinnen geknüpft sind, stellen für diese Frauen eine unverhältnismäßige Härte dar.

Es ist noch ein langer Weg zurückzulegen, bis alle Menschen in der Bundesrepublik gleiche Rechte haben. Seit 2002 ist im GG aufgeschrieben, dass der Staat Tiere schützen muss. Die Forderung, auch Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, scheiterte im letzten Jahr jedoch kläglich. Tierschutz vor Kinderschutz – das gibt es wirklich in keinem anderen Land der EU. Während Tierschutz in Deutschland nun Staatsziel ist, müssen Rechte für junge Menschen noch indirekt aus der Verfassung abgeleitet werden. Kinder verdienen den besonderen Schutz der Gesellschaft, sie haben ein Recht auf Bildung, gewaltfreie Erziehung und soziale Sicherheit. Für eine altersgerechte Entwicklung brauchen sie von religiöser Indoktrination freie Räume. Deshalb fordern wir gänzlich kopftuchfreie Kindergärten und Schulen und ein Verbot des Kinderhidjab in der Öffentlichkeit für Mädchen unter vierzehn Jahren. Auch Kinderrechte müssen ins Grundgesetz. Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, soziale Sicherheit und Frieden für alle hier lebenden Bewohner sind ein dauerhaft erstrebenswertes Ziel, dass erarbeitet und verteidigt werden muss. Gleichheits- und Freiheitsrechte fallen jedoch niemandem einfach in den Schoß. Die aktuelle Entwicklung in der deutschen Sicherheitspolitik fallen einem auch in der Bundesrepublik nicht einfach in den Schoß, für seine Rechte muss man kämpfen.

30 Jahre Islamische Republik Iran

Von diesen durchaus noch verbesserungsfähigen deutschen Standards ist der zweite Jubilar, die Islamische Republik Iran jedoch meilenweit entfernt. Mit der Islamischen Revolution ist das vormoderne islamische Recht, die Scharia, wieder eingeführt worden. Da dieses Gesetz niemals schriftlich fixiert wurde, wird die Rechtspflege und Weiterentwicklung der islamischen Jurisprudenz (fiqh) in einer Art Fallrecht System durchgeführt. Bis heute gibt es keine Gewaltenteilung im Staat, der oberste geistliche Führer hat weit reichende Befugnisse.

Im Iran haben weder die Bürgerinnen und Bürger des Landes, noch ausländische Gäste die Wahl, sich morgens vor den Kleiderschrank zu stellen und nach Geschmack, Lust und Laune die Garderobe zusammenzustellen. Durch die Straßen der islamischen Republik patrouilliert die Sittenpolizei und bestraft Verstöße gegen die islamische Kleidungsordnung oder die Haar- und Barttracht der Männer mit einer Geldbuße von bis zu 300 €. Da die meisten eine so hohe Geldsumme nicht bezahlen können, werden sie für 10 Tage ins Gefängnis gesperrt.

Religionsfreiheit gibt es in dieser Theokratie ebenfalls nicht. Anhänger der rechtlich anerkannten Buchreligionen, Zoroastrier, Juden und Christen werden permanent benachteiligt und zu Loyalitätsbeweisen gezwungen, die größte nichtmuslimische Bevölkerungsgruppe, die Bahā’ī wird systematisch verfolgt. Seit 1979 wurden Aufstände der Kurden brutal niedergeschlagen, zahlreiche Zivilisten kamen dabei ums Leben, mehrere kurdische Oppositionelle wurden ermordet. Iran gehört zu den Staaten mit einem sehr hohen Korruptionsindex, universelle Menschenrechte haben in dieser theokratischen Diktatur keinen hohen Stellenwert. Gerichtsverfahren entsprechen nicht internationalen juristischen Standards, Folter und Misshandlungen an Gefangenen sind üblich, einige Gefängnisse des Landes sind für ihre unmenschlichen Haftbedingungen berüchtigt. Immer wieder kommt es vor, dass Gefangene versuchen, sich umzubringen, weil sie den Psychoterror und die sadistischen Misshandlungen der Wärter nicht mehr ertragen können, leider sterben immer wieder Häftlinge an den Folgen von Folter und Körperverletzung durch das Gefängnispersonal. Die Scharia erlaubt Blutrache, auch das Freikaufen eines Täters / einer Täterin durch die Zahlung von Blutgeld an die Familie des Opfers ist nach islamischem Recht statthaft. Das sind Relikte der kulturellen Vormoderne.

In drei Jahrzehnten sind mehr als 150.000 Menschen gesteinigt, enthauptet und erhängt worden. Ihnen wurde teils in überhasteten Prozessen, die an Grausamkeit kaum zu übertreffen sind und die in vielfacher Hinsicht gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 verstoßen, Vergewaltigung, Ehebruch, Mord, Gotteslästerung, Drogenhandel, Apostasie und Unzucht vorgeworfen.

Wir trauern um diese unzähligen Opfer. Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder, die von diesem menschenverachtenden Regime öffentlich ausgepeitscht, verhaftet, eingesperrt, gefoltert und ermordet wurden.

Seit Anfang dieses Jahres hat die islamische Regierung 120 Menschen hingerichtet. Einige waren zum Tatzeitpunkt noch minderjährig, so wie Delara Darabi, die trotz zahlreicher internationaler Proteste am 1. Mai, dem internationalen Arbeiterfeiertag durch Erhängen ermordet wurde. Dass solche Untaten gegen internationale Verträge verstoßen, die der Iran freiwillig unterzeichnet hat, scheint die iranischen Machthaber ebenso wenig zu beeindrucken wie die Vertreter der europäischen Staaten, die mit dem menschenverachtenden Unrechtsregime Iran Handel treiben.

Im Iran gibt es keine Rede- und Pressefreiheit, es gibt keine Versammlungsfreiheit. Journalisten, Internet Nutzer, Blogger, Menschenrechtsaktivisten und andere politische Gegner werden verhaftet, verprügelt, gefoltert, inhaftiert und ermordet, weil sie dem Machthunger der politischen und geistlichen Führer gefährlich werden, indem sie Verstöße gegen internationale Vereinbarungen und die universellen Menschenrechte anprangern.

Vor etwa drei Wochen, am 1. Mai, haben sich im Iran, wie überall auf der Welt üblich, Menschen getroffen, um miteinander friedlich zu diskutieren und den internationalen Arbeitertag zu feiern. Das gefiel den Machthabern jedoch nicht, weshalb nun 170 Arbeiter in Gefängnissen einsitzen. Der islamische Gottesstaat verbietet den Aufbau unabhängiger Gewerkschaften. Werktätige haben kein Streikrecht. Angeblich sollte der Mindestlohn im Jahr 2008 auf 140 US Dollar monatlich festgesetzt worden sein. Tatsächlich bezahlte der Staat als größter Arbeitgeber, 40 % der iranischen Arbeitnehmer stehen in seinen Diensten, willkürlich niedrige Gehälter. Zwei Millionen Beschäftigte wurden seit Monaten gar nicht bezahlt, einige versuchen seit zwei Jahren sich und ihre Familien ohne Lohn durchzubringen. Um sich Zusatzleistungen und Entlassungsabfindungen zu sparen, kündigen viele Betriebe Mitarbeiter, die auf Probe eingestellt wurden, einen Tag vor Ablauf der Probezeit.

In der islamischen Republik leben 71 Millionen Menschen, 20 Millionen Männer und Frauen sind arbeitslos. In den letzten Jahren kam es immer wieder zu spontanen Protesten, Arbeitsniederlegungen und nicht genehmigten Streiks, die von den Schergen des Staatsapparates brutal niedergeschlagen wurden. Die Teilnehmer an diesen Aktionen wurden verprügelt, diffamiert, teilweise ohne Anklage verhaftet und inhaftiert. Einer von ihnen ist der Transportarbeiterführer Mansour Osanlou. Zusammen mit seinen Kollegen hatte er das öffentliche Verkehrsnetz zum Stillstand gebracht. Mit dieser Aktion wollte er gegen eine neue Verordnung des Regimes protestieren, Fahrgäste in Bussen streng nach Geschlechtern zu trennen, die Männer vorne und hinten die Frauen. Für diese mutige Protestaktion wurde er verhaftet, mehrmals verprügelt und ins Gefängnis gesperrt. Dort muss er eine fünfjährige Haftstrafe verbüßen, sofern das Urteil, vielleicht durch internationalen Protest, nicht angefochten wird. Ihm werden Gefährdung der Staatsicherheit und Propaganda gegen das Regime vorgeworfen.

Wir fordern den Iran auf, die internationalen Vereinbarungen wie den International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) und die Convention on the Rights of the Child (CRC), die der Iran freiwillig unterschrieben hat, endlich umzusetzen! Alle am 1. Mai verhafteten Arbeiter sind frei zu lassen! Stop child execution!

von Gabi Schmidt