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Petition gegen Kinderehen

August 20, 2016

Edward von Roy

An den

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

20.08.2016

Eherecht

Pet 4-18-07-4030-036062 (ist das neue, geänderte Aktenzeichen)

Pet 4-18-07-99999-036062 (das anfangs zugeteilte Aktenzeichen)

Petition

Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

1 Es sind ausnahmslos keine Ehen mehr anzuerkennen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist, was auch für religiöse Eheschließungen gilt wie die islamische Imam-Nikah.

2 Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, können auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden.

3 Gesetzliche Absicherung einer Altersgrenze für Ehemündigkeit von 18 Jahren und Abschaffung der bisher gültigen deutschen Ausnahmegenehmigung einer Heirat bereits ab 16 Jahren.

4 Wiedereinführung der standesamtlichen Voraustrauung und Benennung der religiösen Voraustrauung, auch der Imam-Nikah, als Straftatbestand.

5 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah in der universitären Imamausbildung sowie Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).

6 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah im öffentlichen Schulunterricht, auch im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.

7 Resolution des Deutschen Bundestages: Aufforderung an die Hellenische Republik, seit 1981 Mitglied in der Europäischen Union, die seit 1920 (Vertrag von Sèvres) bzw. 1923 (Vertrag von Lausanne) implementierte Scharia aus dem Griechischen Recht zu entfernen, ein Ehe- und Familienrecht ohne religiös oder anderweitig begründete Rechtsspaltung einzuführen und ein Heiratsalter von 18 Jahren durchzusetzen.

Begründung

Islamisches Recht ist Scharia.

the leaders of the Refah Partisi had declared their intention to establish a plurality of legal systems based on differences in religious belief, to institute Islamic law (the Sharia)

(Europarat. INFORMATION NOTE No. 32 on the case-law of the Court July 2001.)

http://echr.coe.int/Documents/CLIN_2001_07_32_ENG_815323.pdf

the introduction of Islamic Law (sharia)

(Europarat. CASE OF REFAH PARTISI (THE WELFARE PARTY) AND OTHERS v. TURKEY (Applications nos. 41340/98, 41342/98, 41343/98 and 41344/98.)

http://www.iilj.org/courses/documents/refahpartisivturkey.pdf

Eine auf der Scharia beruhende Staatlichkeit oder Gesellschaftsordnung richtet sich gegen die freiheitliche Demokratie und die allgemeinen Menschenrechte, „insbesondere angesichts der [negativen, nämlich AEMR-widrigen] Folgen für […] den rechtlichen Status der Frau und der Art, in der sie, in Übereinstimmung mit ihren religiösen Vorgaben [von Koran und Sunna], in alle Dimensionen des privaten und öffentlichen Lebens eingreift“ (nach Europarat).

Europarat, eigene Übersetzung und Quelle:

„Die Scharia [das Islamische Recht] ist inkompatibel mit den grundlegenden Prinzipien der [freiheitlichen] Demokratie.“

15. The Court concurs in the Chamber’s view that sharia is incompatible with the fundamental principles of democracy, as set forth in the Convention:

“72. Like the Constitutional Court, the Court considers that sharia, which faithfully reflects the dogmas and divine rules laid down by religion, is stable and invariable. Principles such as pluralism in the political sphere or the constant evolution of public freedoms have no place in it. The Court notes that, when read together, the offending statements, which contain explicit references to the introduction of sharia, are difficult to reconcile with the fundamental principles of democracy, as conceived in the Convention taken as a whole. It is difficult to declare one’s respect for democracy and human rights while at the same time supporting a regime based on sharia, which clearly diverges from Convention values, particularly with regard to its criminal law and criminal procedure, its rules on the legal status of women and the way it intervenes in all spheres of private and public life in accordance with religious precepts. … In the Court’s view, a political party whose actions seem to be aimed at introducing sharia in a State party to the Convention can hardly be regarded as an association complying with the democratic ideal that underlies the whole of the Convention.”

(Europarat. CASE OF REFAH PARTISI (THE WELFARE PARTY) AND OTHERS v. TURKEY (Applications nos. 41340/98, 41342/98, 41343/98 and 41344/98.)

http://www.iilj.org/courses/documents/refahpartisivturkey.pdf

Die freiheitlich demokratische Grundordnung (fdGO) und das Deutsche Grundgesetz (GG, 23.05.1948) richten sich zuallererst an den Menschen als Individuum und nicht, wie die Scharia, an den Menschen als Angehörigen einer Geschlechtsklasse (Frau, im Islam rechtlich herabgestuft sprich entwürdigt) oder eines ethnoreligiösen Kollektivs (Muslim – Dhimmi – Harbi). Nur auf diese Weise erfüllen GG, BGB (inkl. Personenstands- bzw. Eherecht) und StGB den hohen Anspruch der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR, Paris am 10.12.1948). Nicht ein wie auch immer definiertes „friedliches Zusammenleben von Muslimen und Nichtmuslimen“ (Angela Merkel 2015), sondern die Durchsetzung universeller Menschenrechte ist und bleibt das Ziel freiheitlich demokratischer Politik.

Deutschland wolle ein friedliches Zusammenleben von Muslimen und Nichtmuslimen, sagte die Bundeskanzlerin bei einem Treffen mit dem türkischen Regierungschef Ahmet Davutoglu im Kanzleramt.

(Merkel: Islam gehört zu Deutschland. Die Welt, 13.01.2015.)

http://www.welt.de/print/welt_kompakt/article136303754/Merkel-Islam-gehoert-zu-Deutschland.html

Merkel: Der Islam gehört zu Deutschland

Bundeskanzlerin Merkel hat sich für ein friedliches Zusammenleben der verschiedenen Religionen in Deutschland ausgesprochen. Der Islam gehöre zu Deutschland, betonte sie. Gleichzeitig forderte Merkel einen stärkeren Dialog zwischen den Religionen.

(Die Bundeskanzlerin, 12.01.2015.)

https://www.bundeskanzlerin.de/Content/DE/Artikel/2015/01/2015-01-12-merkel-islam.html

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kündigt die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe an, die sich ab dem 5. September 2016 in Berlin mit dem Thema Kindbraut (child bride), Kinderehe (child marriage) und Kinderschwangerschaft (child pregnancy) befassen wird. Kinderheirat ist eine Menschenrechtsverletzung.

Child marriage is increasingly recognized as a violation of the rights of girls for the following reasons:

• Effectively ending their education

• Blocking any opportunity to gain vocational and life skills

• Exposing them to the risks of too-early pregnancy, child bearing, and motherhood before they are physically and psychologically ready

• Increasing their risk of intimate partner sexual violence and HIV infection

[…] Young girls who marry before the age of 18 have a greater risk of becoming victims of intimate partner violence than those who marry at an older age. This is especially true when the age gap between the child bride and spouse is large.

[ UNICEF 2013 ]

http://www.unicef.org/media/media_68114.html

International Conference on Population and Development (ICPD). The CRC [Convention on the Rights of the Child | Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention] and ICPD both makecommitments to eliminate harmful traditional practices such as child marriage and child pregnancy.

[ UNFPA 2013 ]

https://www.unfpa.org/sites/default/files/pub-pdf/ADOLESCENT%20PREGNANCY_UNFPA.pdf

Nach geltendem deutschem Recht sollen Ehen nicht vor der Volljährigkeit geschlossen werden, Ausnahmen jedoch sind bisher ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1303

Ehemündigkeit

(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.

(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.

(3) Widerspricht der gesetzliche Vertreter des Antragstellers oder ein sonstiger Inhaber der Personensorge dem Antrag, so darf das Familiengericht die Befreiung nur erteilen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht.

(4) Erteilt das Familiengericht die Befreiung nach Absatz 2, so bedarf der Antragsteller zur Eingehung der Ehe nicht mehr der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines sonstigen Inhabers der Personensorge.

Allein die mögliche und in den nachwuchszentrierten, patriarchalischen und ehrkulturellen Milieus extrem früher Heiraten regelmäßig erwünschte Schwangerschaft ist für das Mädchen lebensbedrohend und endet in vielen Fällen mit lebenslangen gesundheitlichen Schädigungen wie Geburtsfisteln (obstetric fistula) oder dem Tod der Kindbraut.

“Ending Fistula within a Generation” International Day to End Obstetric Fistula

These women will also advocate for the change of behaviors that are the main causes of fistula, such as; child marriage and early and/or frequent childbearing with no space between births.

(UNFPA Afghanistan, 01.06.2016.)

http://afghanistan.unfpa.org/news/%E2%80%9Cending-fistula-within-generation%E2%80%9D-international-day-end-obstetric-fistula

Kinderehen und frühe Schwangerschaften tragen auch zu Geburtsfisteln bei, einer vermeidbaren Geburtsverletzung, bei der sich aufgrund langer Wehen ein Loch im Geburtskanal bildet. Ein offizieller Bericht aus dem Jahr 2011 kommt zu den Ergebnis, dass 25 Prozent der Frauen und Mädchen, bei denen solche Fisteln diagnostiziert wurden, zum Zeitpunkt der Eheschließung jünger als 16 Jahre alt waren und dass 17 Prozent bei ihrer ersten Entbindung unter 16 waren. Da Fisteln zu Harn- und Stuhlinkontinenz führen, kommt es häufig auch zu sozialer Ausgrenzung, Depressionen sowie zum Verlust der Erwerbsfähigkeit und damit zur Unfähigkeit, eine medizinische Behandlung zu bezahlen. Wenn Fisteln nicht behandelt werden, können sie weitere schwere Gesundheitsprobleme hervorrufen und sogar zum Tod führen.

(Afghanistan: Kinderehen und häusliche Gewalt gefährden Fortschritt. Human Rights Watch, 04.09.2013.)

https://www.hrw.org/de/news/2013/09/04/afghanistan-kinderehen-und-hausliche-gewalt-gefahrden-fortschritt

Fistula, a silent tragedy for child brides

The toxic combination of a young girl having sex, getting pregnant and going through childbirth when her body is not developed enough accounts for at least 25% of known fistula cases.

http://www.girlsnotbrides.org/fistula-a-silent-tragedy-for-child-brides/

Health Consequences of Child Marriage in Africa

Nawal M. Nour

[Abstract] Child marriage is a human rights violation that prevents girls from obtaining an education, enjoying optimal health, bonding with others their own age, maturing, and ultimately choosing their own life partners. Child marriage is driven by poverty and has many effects on girls‘ health: increased risk for sexually transmitted diseases, cervical cancer, malaria, death during childbirth, and obstetric fistulas. Girls‘ offspring are at increased risk for premature birth and death as neonates, infants, or children.

http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3372345/

Dem Nachwuchs des Mädchens – dem Kind des Kindes – drohen Frühgeburt, Tod des Ungeborenen, Tod während des Geburtsvorgangs, Säuglingstod oder Kindstod.

Girls‘ offspring are at increased risk for premature birth and death as neonates, infants, or children.

http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3372345/

In diesem Jahr beispielsweise starb im Jemen die dreizehn Jahre alte und mit einem beinahe doppelt so alten Ehemann verheiratete Ilham Mahdi, im Vorjahr (September 2015) eine jemenitische Zwölfjährige während ihres qualvollen, dreitägigen erfolglosen Geburtsvorgangs. Dabei sind Kinderehen durchaus ein religiöses Problem, noch im Februar dieses Jahres (2016) hatte eine Gruppe höchster jemenitischer islamischer Kleriker jeden zum Apostaten (Murtadd, zu: ridda bzw. Irtidād, Abfall vom Islam) erklärt, der ein Verbot von Kinderehen unterstützt. In Ländern, deren staatliche Rechtsordnung sich an der Scharia orientiert, kann der bekundete Abfall vom islamischen Glauben zivilrechtliche (Erbrecht, Eherecht) und strafrechtliche Konsequenzen haben.

A 13-year-old Yemeni girl died of internal injuries four days after a family-arranged marriage to a man almost twice her age, a human rights group said.

Ilham Mahdi al Assi died last Friday in a hospital in Yemen’s Hajja province, the Shaqaeq Arab Forum for Human Rights said, quoting a medical report.

She was married the previous Monday in a traditional arrangement known as a ’swap marriage‘ [Tochtertausch], in which the brother of the bride also married the sister of the groom, it said. […]

Last month, a group of the country’s highest Islamic authorities declared those supporting a ban on child marriages to be apostates.

[…] In September, a 12-year-old Yemeni child-bride died after struggling for three days in labour to give birth, a local human rights organisation said.Yemen once set 15 as the minimum age for marriage, but parliament annulled that law in the 1990s, saying parents should decide when a daughter marries.

(Child bride, 13, dies of internal injuries four days after arranged marriage in Yemen. Mail online, 06.03.2016.)

http://www.dailymail.co.uk/news/article-1264729/Child-bride-13-dies-internal-injuries-days-arranged-marriage-Yemen.html

Weil wir in Bezug auf Deutschland 2016 nicht nur über die Roma sprechen, sondern vor allem über muslimische Familien, etwa über Flüchtlinge aus Syrien, ist im Diskurs über Kinderehen stets zu betonen, dass mit Volljährigkeit achtzehn Jahre gemeint sind. Das islamische Recht nämlich, gottgegeben als die Scharia, auf Erden durch Menschen anzuwenden als der Fiqh, definiert als „volljährig“ eine andere Schwelle der sogenannten religiösen Reife (bulūġ; bulugh, Adj. bāliġ; baligh). Ein sogenannter Mukallaf ist, das bedeutet die Pflicht zum Taklif (taklīf) als zum Tragen des (allein heilssichernden islamischen) Gesetzes zu erfüllen hat der Jungen mit 15 und das Mädchen mit neun Jahren (das Mondjahr ist mit seinen 354 Tagen elf Tage kürzer als Sonnenjahr). Anders gesagt: Nach Scharia und Fiqh ist die Neunjährige erwachsen, ist Frau, und ist nur eine Siebenjährige minderjährig.

Abdul-Aziz Al asch-Scheich, der Großmufti Saudi-Arabiens, stellvertretende Justizminister des Landes und Präsident der Religionspolizei, verteidigt die Heirat kleiner Mädchen:

„Jene, die da sagen, zehn oder zwölf Jahre alte Mädchen seien zu jung zum Heiraten, sind ihnen gegenüber grob ungerecht.“ „Wir sollten doch wohl wissen, dass das Islamische Gesetz der Frau keine Ungerechtigkeit gebracht hat.“

It’s an injustice to NOT marry girls aged 10, says Saudi cleric

Ten-year-old girls are ready for marriage, according to Saudi Arabia’s most senior cleric.

Sheikh Abdul-Aziz Al Sheikh, the country’s grand mufti, told Al Hayat newspaper that those saying ten or 12-year-old girls are too young to marry are being ‚unfair‘ to them.

[…] Responding to a question about parents who force their underage daughters to marry, the mufti said: ‚We hear a lot about the marriage of underage girls in the media, and we should know that Islamic law has not brought injustice to women.‘

(By Daily Mail Reporter, 15.01.2009.)

http://www.dailymail.co.uk/news/article-1115624/Its-injustice-NOT-marry-girls-aged-10-says-Saudi-cleric.html

Es geht um das Alter der Einwilligungsfähigkeit (age of consent), Das sicherlich kreativ und entwicklungsfreundliche gemeinte „Kinder an die Macht“ (Herbert Grönemeyer) haben wir in Bezug auf Kinderehen gerade nicht zum Grundsatz zu machen. Völlig altersentsprechend nämlich kann ein Minderjähriger, das ist ein Mensch unter dem Alter von 18 Jahren, beispielsweise eine Dreizehnjährige, in sexuelle Handlungen mit einem Volljährigen nicht einwilligen. Der freiheitliche Rechtsstaat fragt hier gerade nicht nach Einvernehmlichkeit, sondern verurteilt sexuelle Handlungen zwischen Voll- und Minderjährigen als sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige, die Umgangssprache sagt Kindesmissbrauch. In der Ehe finden sexuelle Handlungen statt. Wenn ein neun- oder dreizehnjähriges Mädchen mit einem über 18 Jahre alten Ehemann stammeskulturell einwandfreien oder islamisch einwandfreien Geschlechtsverkehr hat, so wird es, in der Perspektive kultureller Moderne, vergewaltigt. Einen kulturellen oder religiösen Rabatt sieht das deutsche Strafrecht nicht vor und das muss so bleiben.

Dem über die Kinderehe sinnierenden Thomas Oppermann (SPD) hingegen scheint es auszureichen, wenn sich das für ihn irgendwie genitalautonome Mädchen nicht unter Zwang gesetzt fühlt. Ob junge Frau oder Mädchen, die BRD habe ihr Recht auf sexuelle Autonomie („Selbstbestimmungsrecht“) zu gewährleisten:

„Zwangsehen sind in Deutschland strafbar, das ist auch richtig so. Niemand, erst recht nicht ein Kind, darf zur Ehe gezwungen werden.“

(So will die Politik gegen Kinderehen vorgehen. Focus online, 14.08.2016.)

Demnach wurden mehr als 1000 Kinderehen in den Bundesländern gezählt, die Dunkelziffer liegt vermutlich noch höher. Die Kinderbräute kamen mit der Flüchtlingswelle oder wurden hierzulande in Roma-Familien verheiratet. […]

Thomas Oppermann sieht Handlungsbedarf: Mädchen und junge Frauen werden häufig zur Kinderehe gezwungen, deshalb müsse der Staat das Selbstbestimmungsrecht schützen

(Die Kinderehe ist zurück in Deutschland. Stern, 14.08.2016.)

http://www.stern.de/politik/deutschland/kinderehe-deutschland-heiko-maas-7008622.html

Nein, ein Kind darf nicht lediglich nicht zur Ehe gezwungen, sondern auch nicht zur Ehe (inkl. Vollzug der Ehe) ermuntert werden und sexuelle Handlungen mit Erwachsenen sind gerade kein kindliches Selbstbestimmungsrecht. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion (nach dem Referendariat legte er 1986 das Zweite Juristische Staatsexamen ab, das er wie sein erstes mit Prädikat bestand) sollte nicht übersehen, dass es uns auch um die Überwindung sogenannter arrangierter Kinderehen sowie um das effektive Verhindern der Kinderverheiratung auf echten oder angeblichen Kinderwunsch gehen muss. Die Mädchen nämlich werden ggf. behaupten, verliebt zu sein bzw. jedenfalls freiwillig heiraten zu wollen, die BRD hingegen muss der Zwölfjährigen oder Vierzehnjährigen sinngemäß sagen: Heirate, sobald du achtzehn Jahre alt geworden bist.

Zielsicher vergisst das durch Deutschlands Politiker und Europas Frauenrechtsvereinigungen offensichtlich voreilig gelobte Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die am 11. Mai 2011 (Inkrafttreten: 1. August 2014) geschaffene Istanbulkonvention (Artikel 37 – Zwangsheirat), das Prinzip Kindbraut auf Kinderwunsch bzw. eheliche Kinderschwangerschaft bei Einvernehmlichkeit des Kindes zu verbieten.

Ob die einvernehmliche Eheschließung auch für Jugendliche bzw. Kinder erlaubt ist, bleibt mit den Formulierungen der Istanbul Convention kindeswohlgefährdend offen.

196. Das in Absatz 1 als Straftatbestand eingeführte Verhalten besteht darin, eine erwachsene Person oder ein Kind zur Eheschließung zu zwingen. Die Bezeichnung „zwingen“ bedeutet den Einsatz von körperlichem oder seelischem Zwang durch Mittel zum Einflößen von Furcht oder zum Ausüben von Zwang. Die Straftat ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Ehe zwischen zwei Personen geschlossen wird, von denen zumindest eine – unter den oben genannten Umständen – dieser Handlung nicht aus freien Stücken zugestimmt hat. [Sind die Unterzeichner der Istanbul Convention zufrieden, wenn „ein Kind“, sagen wir 12 oder zehn Jahre alt, seinem Verheiratetwerden „aus freien Stücken zugestimmt“ hat?]

197. In Absatz 2 wird die Täuschung einer Person, um sie in das Staatsgebiet eines Drittstaat zu locken – mit dem Ziel, sie dort gegen ihren Willen zu verheiraten – als Straftat umschrieben. [Und die ggf. minderjährige oder sogar kindliche Person mit ihrem Willen im Ausland zu verheiraten ist kein Problem?]

https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=0900001680462535

Article 37 – Forced marriage

1 Parties shall take the necessary legislative or other measures to ensure that the intentional conduct of forcing an adult or a child to enter into a marriage is criminalised.

https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=090000168046031c

Exkurs. Es meine niemand, die Istanbul Convention schütze vor das Mädchen FGM. Keine Rechtsschule (maḏhab) des sunnitischen Islam verdammt die weibliche Beschneidung (indones. sunat perempuan, arab. Chitan al-inath (ḫitān al-ināṯ, ختان الإناث; auch: ḫitān al-banāt, „Beschneidung der Töchter“, zu: bint, „Tochter“), der schafiitische Madhhab sogar fordert die Beschneidung als zwingende (wadschib) religiöse Pflicht für alle Jungen und Mädchen. Der Trick des Indonesian Ulema Council (Majelis Ulama Indonesia, MUI) ist, die Mädchenbeschneidung einer FGM Typ I oder Typ IV nicht unter Verstümmelung (mutilation) zu fassen. Begeistert oder desinteressiert hat Deutschland die – das unterstellen wir: islamischerseits auf europaweite Straffreiheit der Kindbraut und der FGM zielende! – Istanbulkonvention am ersten Tag (11.05.2011) signiert, zum Glück noch nicht ratifiziert. Man halte sich an das Motto: Erst lesen, dann – nicht unterschreiben.

Noch dazu. Der verfassungswidrige Paragraph zur Jungenbeschneidung auf Elternwunsch § 1631d BGB muss weg. Der leider schlecht gemachte Paragraph zum Verbot der weiblichen Beschneidung (FGM), § 226a StGB, muss erhalten bleiben und eindeutiger formuliert werden, denn auch die sogenannte milde Sunna (Chitan al-inath, sunat perempuan) bzw. eine FGM Typ Ia oder Typ IV darf, trotz der Vorschläge des Jahres 2014 von Humanmediziner Karl-Peter Ringel und Volljuristin Kathrin Meyer (Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung) und von Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Gutachten: Kultur, Religion, Strafrecht. Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft), nicht legalisiert werden, auch nicht mit dem gegenaufklärerischen und kinderfeindlichen Gerede über „rein symbolische Bagatellverletzungen“ des Trierer Professors Dr. Mark A. Zöller (Die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als Gesetzessymbolik?, in: Streitbare Strafrechtswissenschaft. Festschrift für Bernd Schünemann zum 70. Geburtstag am 1. November 2014; Mitherausgeberin ist Tatjana Hörnle.). Körperliche Unversehrtheit ist Menschenrecht und gilt unabhängig vom Geschlecht. Das als erste Abschweifung.

Weiterer Exkurs: Das Alter einer Fähigkeit zum Einwilligen (age of consent). Dieses ist beim Thema Kindbraut – Kinderehe – Kinderschwangerschaft von höchster Bedeutung (Nein, ich als Zwölfjährige will den Mann nicht heiraten – Ja, ich als Zwölfjährige will den Mann heiraten). Wiederum berührt beim age of consent bzw. informed consent (Informierte Einwilligung) ist das Thema Genitalverstümmelung (HGM, d. i. FGM oder MGM) sowie zusätzlich das Thema Päderastie. Die Maßgabe achtzehn Jahre kennen wir seit 2012 aus der deutschen Beschneidungsdebatte, wo leider voreilig von genitaler Selbstbestimmung (genital autonomy) gesprochen wird (statt von genital intactness), so als könne ein körperlich (wie seelisch) nicht ausgereifter Mensch die schädlichen Folgen der MGM oder FGM auf seine lebenslange Sexualität und auf seine künftigen Partnerschaften ausreichend abschätzen.

Nein, in sein rituelles genitales Verstümmeltwerden kann, so muss es der freiheitliche Rechtsstaat festlegen, weder ein Mädchen noch ein Junge einwilligen. Der sexuell wahrscheinlich (und hoffentlich) eher unerfahrene (vgl. auch das patriarchalische sowie islamische Ideal der Jungfräulichkeit) und körperlich noch nicht einmal ausgewachsene weibliche oder männliche Minderjährige kann völlig altersentsprechend nicht einwilligen, zumal er sich, vgl. die Jungen der traditionell erst in der späten Pubertät beschneidenden südafrikanischen Xhosa, auch als 15- oder 16-Jähriger dem Druck des Kollektivs offensichtlich nicht zu entziehen vermag.

Von seltenen Fällen aus dem Bereich Intersexualität abgesehen können wir einen körperlich noch kindlichen oder jedenfalls pubertären jungen Menschen keine Entscheidungen treffen lassen, die sein voraussichtlich (wenn das Kind bei der Beschneidung nicht verstirbt oder das Geschlechtorgan verliert) erst Jahre später ausgewachsene Genital betrifft – das ergibt sich bereits aus dem Wort Intaktivismus, welches Heil-Bleiben, Unversehrt-Lassen bedeutet und eben nicht „Genital Autonomy – It’s a Personal Choice“ (Name einer Organisation aus Stone, Staffordshire, UK). Die Kinderärztin (!) Anne Lindboe („Let boys decide for themselves whether they want to be circumcised“, Oslo 2013) müsste, weil sie als Norwegens Kinderrechtsbeauftragte Mädchen und Jungen nicht ungleich behandeln kann, eigentlich ergänzen: „Let girls decide for themselves whether they want to be circumcised“; vor solchen Fragen hat der Staat alle Kinder zu schützen (Kind ist Mensch unter 18 Jahren).

Die „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“ gilt für alle Personen bis 18 Jahre,die noch nicht volljährig sind.

Unabhängig von der Hautfarbe, der sozialen, kulturellen oder ethnischen Herkunft,dem Geschlecht, der Sprache, der Religion oder einer Behinderung ist sie für alle Kinder gültig.

(Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband)

http://www.wir-kinder-haben-rechte.de/downloads/ROL_DKSB_Brosch_13-18_Web.pdf

Da das Gesetz eines freiheitlich demokratischen und zugleich weder entwicklungsfeindlichen noch kinderfeindlichen Rechtsstaats beispielsweise einer Zwölfjährigen den Sex nicht gleichzeitig ehelich erlauben und außerehelich verbieten kann, begünstigt jedes „genitalautonome“, „tolerante“ oder „kultursensible“ Herabsetzen des Ehealters die Lobby der Päderastie.

Als Fred Karst Mitglied der Berliner Grünen wird, ist er bereits mehrmals wegen sexuellen Missbrauchs von Buben angeklagt und verurteilt. In der Partei, die damals noch Alternative Liste (AL) heißt, verfolgt er ein Ziel. Der Mann, der Jungen im Alter von sieben bis zwölf Jahren missbraucht hat, will, dass seine Neigung nicht mehr bestraft werden kann. Die Politik soll die Gesetze ändern. Auch einer seiner Weggefährten ist mehrmals wegen sexuellen Missbrauchs von Jungen rechtskräftig verurteilt. Beide gehören einem Pädophilen-Netzwerk an. Beide versuchen in dieser Zeit, es sind die 1980er-Jahre, die Programmatik der jungen Partei zu prägen.

Bei den Grünen weiß man um ihren Hintergrund, duldet sie aber. Wer den Männern widerspricht, wird kaum wahrgenommen, sogar als intolerant beschimpft.

(Dunkle grüne Gründerzeit. Von Jens Schneider, Berlin. Süddeutsche, 15.05.2015.)

Nach diesen beiden Exkursen zurück zum Thema. Nach islamischer Doktrin ist jedem Gläubigen Mohammeds Handeln absolutes, nachzuahmendes Vorbild (Sunna). Der Prophet heiratete eine Sechsjährige und vollzog mit ihr die Ehe, als Aischa neun Jahre alt war.

Hadith nach al-Buchari, Band 7, Buch 62, Nummer 64.

Sahih Bukhari. Volume 7, Book 62, Number 64:

Narrated ‚Aisha:

that the Prophet married her when she was six years old and he consummated his marriage when she was nine years old, and then she remained with him for nine years (i.e., till his death).

http://www.usc.edu/org/cmje/religious-texts/hadith/bukhari/062-sbt.php

IBN QAYYIM […] The Prophet… married Aisha… during the lunar month of Shawwal, when she was six, and consummated the marriage in the first year after the Hijra, in the month of Shawwal, when she was nine.

(An Examination of Muhammad’s Marriage to a Prepubescent Girl And Its Moral Implications. By Sam Shamoun.)

http://www.answering-islam.org/Shamoun/prepubescent.htm

Europa im Sommer 2016. Vor allem auch angesichts der Machtergreifung des Gegendemokraten Recep Tayyip Erdoğan ist durch Politik, Journalismus und Öffentlichkeit nicht beachtet worden, dass die Türkei das Heiratsalter der Mädchen auf zwölf Jahre abgesenkt hat. Dabei strebt das System Erdoğan keineswegs nach pauschaler Straffreistellung der Pädophilie, sondern folgt der Maßgabe der Religion. Der Politiker der Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP) war in seiner Jugend Mitglied der Akıncılar Derneği als der de-facto-Jugendorganisation der Millî Selamet Partisi (MSP), einem Teil der islamrevolutionären Bewegung Millî Görüş. Spätestens seit dem Militärputsch in Ägypten 2013 ergreift die AKP offen Partei für die Muslimbruderschaft (MB, Muslim Brotherhood). (Auch) die 1928 gegründete Muslimbruderschaft will den (jeden) bestehenden Staat in ein Islamsystem (Nabhani: niẓām islāmī, Nizam İslâmi) umbauen bzw. in die (Qutb) ḥakimiyyatu l-Llah, die auf Erden zu errichtende Hakimiyya, Herrschaft Allahs.

Turkey’s Constitutional Court stirs outrage by annulling child sex abuse clause

Hürriyet Daily News, 14.07.2016

The Constitutional Court has ruled to annul a provision that punishes all sexual acts against children under the age of 15 as “sexual abuse” […]

The Constitutional Court discussed the issue upon an application from a district court, which complained that the current law does not discriminate between age groups in cases of child sexual abuse and treats a 14-year-old as equal to a four-year-old.

The local court said the law does not provide legal consequences for the “consent” of victims in cases where the child victim is from 12 to 15 years of age and able to understand the meaning of the sexual act. […]

With seven votes against six, the Constitutional Court agreed with the local court and decided to annul the provision. The decision will come into effect on Jan. 13, 2017.

The local court’s argument and the Constitutional Court’s endorsement have drawn a backlash from academic and human rights circles, which underlined that all individuals under the age of 18 are considered children according to international conventions to which Turkey is a party.

First of all, every individual under the age of 18 is a ‘child’ according to international conventions. Seeking a child’s consent in cases of sexual abuse is out of the question,” the chair of the Association to Prevent Child Abuse and Neglect, Professor Bahar Gökler, told Turkey’s state-run Anadolu Agency.

Gökler said this “calamitous” decision was in violation of child rights. […]

Activists are likely to seek a reversal of the Constitutional Court’s ruling. The head of the Turkey Federation of Women’s Association (TKDF), Canan Güllü said they are now considering bringing the case to the attention of the European Court of Human Rights.

“This decision will lead to unwanted marriages. People will be able to kidnap and rape children, marry them at an early age, and prevent them from going to school,” Güllü said.

“We are looking to see whether we can make an appeal to annul the decision. We could go to the European Court of Human Rights,” she added. […]

The Court has recently also annulled a provision that foresees at least 16 years of imprisonment in cases of child rape for the same reasons. That annulment is set to come into effect on Dec. 23, 2016.

http://www.hurriyetdailynews.com/turkeys-constitutional-court-stirs-outrage-by-annulling-child-sex-abuse-clause.aspx?PageID=238&NID=101607&NewsCatID=509

Turkey’s Constitutional Court Removes Minimun Legal Age Clause: More Child Brides Coming

Christof Lehmann

nsnbc 10.08.2016

http://nsnbc.me/2016/08/10/turkeys-constitutional-court-removes-minimun-legal-age-clause-more-child-brides-coming/

In der kulturellen Vormoderne war – im Islam ist – das Kind Besitz des Stammes, im Patriarchat unterlag bzw. unterliegt es dabei der väterlichen Verfügungsgewalt. Der Stamm also arrangierte (d. h. zwang auf) die Verheiratung, nicht selten nach dem Grundsatz des Tochtertauschs (Sheghar, or swap marriage). Ein selbstbestimmtes Leben, insbesondere eine selbstbestimmte Sexualität wie beispielsweise das Recht auf ein Leben als Unverheiratete oder auf ein Leben in einer homosexuellen Partnerschaft ist damit grundsätzlich nicht möglich. Im kohärenten sowie bleibend grundgesetzwidrigen islamischen Recht kommt, die Frau benachteiligend, dazu, dass die Muslima keinen Nichtmuslim heiraten darf, was der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) so darstellt:

Warum darf eine muslimische Frau keinen Nicht-Muslim heiraten?

Der Islam unterstützt nicht die Ehe einer muslimischen Frau mit einem Nicht-Muslim. Die Frau stünde in diesem Falle nicht mehr unter dem Schutz des Islam und ihre freie Religionsausübung sowie ihre Rechte in der Ehe (wie zum Beispiel die Versorgung und die gerechte Behandlung seitens des Ehepartners) sind nicht gewährleistet. […].

http://islam.de/1641.php

Grundsatz des Tochtertauschs (Sheghar, or swap marriage)

Al-Shighâr (marriage in exchange for another marriage) | IslamToday

http://en.islamtoday.net/node/1605

Islam ist, weltweit, leider (noch) nicht lediglich persönliche Spiritualität, sondern öffentlich kontrolliertes Wohlverhalten, Gesellschaftsmodell (Ideal bleibt Mohammeds Islamischer Staat, Medina 622 bis 855 d. Z.) sowie Recht und Justiz.

Jeder nichtislamische Paragraph ist durch einen schariakonformen zu ersetzen, denn nach nichtislamischen Gesetzen zu urteilen ist schlimmste Sünde. Islam ist Gerichtspraxis.

Sure 5:44.

If any do fail to judge by (the light of) what Allah hath revealed, they are (no better than) Unbelievers. [Übersetzung Yusuf Ali.]

https://quran.com/5/44-49

[…] Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen. [Übersetzung bei ZMD.]

http://islam.de/13827.php?sura=5

Wer nicht nach dem richtet, was Allah hinabgesandt hat – das sind die Ungläubigen.

http://www.e-quran.com/language/germany/images/germany_quran_part_6.htm

Die jeden Lebensbereich streng reglementierende (die totalitäre) Scharia und damit gerade auch das seinem eigenen Verständnis nach vom Schöpfergott ins Diesseits herabgesendete islamische Familienrecht (Scharia) stammt aus der Zeit vor der Postulierung von Naturrecht oder universellen Menschenrechten (10.12.1948) und muss, einst wie heute sowie beim islamischen Ziel der ewigen Nähe zu Allah im Jenseits, seine frauenfeindlichen und insbesondere auch kinderfeindlichen Normen tradieren bzw. restaurieren. Die geborene Muslima ist, als Tochter eines männlichen Muslims, faktisch das Eigentum ihres Vaters und nach der Heirat Besitz (amana, treuhänderisches Gut) des Ehemannes.

Die in der Religion nach Koran und Sunna, die im Islam grundsätzlich unmündige sowie entwürdigt zu haltende Frau braucht einen Vormund, den Wali (walī). Ohne Wali kann die Frau nicht einmal heiraten. Dem Vater (oder Großvater väterlicherseits) als dem dann sogenannten nötigenden Heiratsvormund oder Heiratsvormund mit Berechtigung zum Zwang, Wali mudschbir (walī muǧbir), steht das Recht zu, die jungfräuliche Tochter in ihre (also erste) Ehe zu zwingen; gesetzlich abgesichert in Malaysias Staaten Kelantan, Kedah und Malakka.

Ijbar [Zwangsehe] is recognized

Malaysia (Kelantan and Kedah States): Despite provisions requiring the bride’s consent, if the woman is an unmarried virgin (anak dara), the father or paternal grandfather (wali mujbir) can marryher to anyone of his choice without her consent. Three conditions have to be satisfied: (a) the wali mujbir and the groom are not in enmity with each other; (b) the groom is of the same social status as the bride; (c) the groom is in the position to pay a reasonable maskahwin (mahr).

(WLUML Women Living Under Muslim Law: Knowing Our Rights. Seite 128.)

http://www.wluml.org/sites/wluml.org/files/import/english/pubs/pdf/knowing%20our%20rights/kor_2006_en.pdf

Wali mujbir allows the woman’s father or paternal grandfather, the wali, to marry off his virgin daughter without her consent under certain conditions. These conditions are that the wali mujbir and prospective husband are not hostile to her, the prospective husband is of the same status as she is (kufu) and the prospective husband is able to pay a reasonable maskahwin (mahr mithl). Although a majority of the state enactments provide that a woman cannot be compelled into marriage, the enactments in the states of Kelantan, Kedah and Malacca contain provisions on wali mujbir. […]

Women are generally encouraged to marry early to shield them from what is believed to be temptation and danger from the time they reach puberty.

(NGO Shadow Report on the Initial and Second Periodic Report of the Government of Malaysia. Reviewing the Government’s Implementation of the Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women (CEDAW). 2005.)

http://wccpenang.org/wp-content/uploads/2013/06/Malaysian_NGO_CEDAW_Shadow_Report_2005.pdf

The Ministry of Women, Family and Community Development abbreviated KPWKM

FAQ – Ministry of Women, Family and Community Development

Title : Consent To Marriage

1. Is consent from the bride required before a marriage can be carried out?

Yes, consent from the bride is required for any marriage. For a woman who has never been married before (virgin), the consent comes from her Wali Mujbir (guardian).

2. Can a virgin girl be forced to enter into a marriage without her consent by the Wali Mujbir?

A virgin girl can be entered into a marriage without her consent by the Wali Mujbir on the condition that the marriage is sekufu [standesgemäß] and the marriage will not bring dharar [Beschädigung, hier: Beeinträchtigung] syarie [der Scharia] to the bride. […]

6. Who is a Wali Mujbir?

Wali Mujbir is the natural father (father by birth) or grandfather on the father’s side.

http://1akses.malaysia.gov.my/OneGovSearchApps/widgetLoc/resultList.jsp?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

Question: Adakah persetujuan pihak perempuan perlu sebelum sesuatu perkahwinan itu boleh dilangsungkan ?

Answer: Ya, persetujuan pihak perempuan adalah perlu sebelum perkahwinan boleh dilangsungkan. Bagi anak dara persetujuannya adalah diberikan oleh walinya iaitu Wali Mujbir.

Question: Adakah seorang anak dara boleh dinikahkan tanpa persetujuannya oleh Wali Mujbir ?

Answer: Seorang anak dara boleh dinikahkan tanpa persetujuannya oleh Wali Mujbir dengan syarat perkahwinan yang akan dijalankan itu adalah sekufu dan perkahwinan tersebut tidak mendatangkan dharar syarie terhadap pengantin perempuan. […]

Siapakah yang dimaksudkan dengan Wali Mujbir?

Wali Mujbir ialah bapa atau datuk sebelah bapa dan ke atas.

http://prpm.dbp.gov.my/Search.aspx?k=hakim&d=19

Im EU-Mitgliedsland Griechenland verheiratet Cemali Meço (Μέτσο Τζεμαλή) nachweislich auch 12 oder sogar 10 Jahre alte Mädchen. Als Mufti von Komotiní (Κομοτηνή, türk. Gümülcine) nimmt er jene weiblichen Kinder, die angeblich unbedingt heiraten wollen, in Augenschein und befindet sie ggf. für „reif genug“ zur Ehe. Griechenlands Kinderheiraten, Kinderbräute und Kinderschwangerschaften wurden durch die Verträge von Lausanne (1923) und Sèvres (1920) abgesichert, was die bis zum Tag der Auferstehung gültige Scharia (Σαρία) ins griechische Familienrecht implementierte (ob das muslimische Minderheitenrecht nur in Ostmakedonien und Thrakien oder in ganz Griechenland gilt, ist umstritten). Eine derartige Rechtsspaltung kann ein Staat, der allen seinen Bürgerinnen und Bürgern gleiche Chancen auf Selbstbestimmung, Gesundheit und Bildung garantieren will, nicht dulden, die Scharia darf nicht integriert werden, weder in Hellas noch in Deutschland, auch nicht im Familienrecht. Die Europäische Union hat keine internen Schariazonen bzw. Zonen mit kinderfeindlichen, hier speziell mädchenfeindlichen Gesetzen zu inkludieren.

In May 2006, the appointed Mufti of Komotini expressed his view that „nowhere in the history of Islam has there been an elected mufti.“

The Government recognizes Shari’a (the Muslim religious law) as the law regulating family and civic issues of the Muslim minority in Thrace. The First Instance Courts in Thrace routinely ratify decisions of the muftis who have judicial powers on civic and domestic matters. The National Human Rights Committee, an autonomous human rights body that is the Government’s advisory organ on protection of human rights, has stated that the Government should limit the powers of the muftis to religious duties and should stop recognizing Shari’a, because it can restrict the civic rights of citizens it is applied to. There are arranged marriages among underage Roma and Muslims, although Greek civil law forbids marriages of children under age eighteen. A parent or legal guardian, however, may apply for a judicial permit for the marriage of an underage person from a First Instance Court in cases of „extraordinary circumstances,“ such as pregnancy.

(International Religious Freedom Report 2006. Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor. U.S. Department of State.)

http://www.state.gov/j/drl/rls/irf/2006/71383.htm

Mufti Cemali Meço

https://el.wikipedia.org/wiki/%CE%9C%CE%AD%CF%84%CF%83%CE%BF_%CE%A4%CE%B6%CE%B5%CE%BC%CE%B1%CE%BB%CE%AE

https://www.youtube.com/watch?v=3QfwNqG-voI

https://www.youtube.com/watch?v=ZlyjMFGhk6w

Im Jahre 2006 erschien eine aus Griechenland stammende, ethnisch türkische schwangere Elfjährige mit ihrem islamrechtlich angeheirateten 20-jährigen Ehegatten Hassan N. in Düsseldorf. Eilig schickte man die Kindbraut zurück nach Hellas, der Leiter des Düsseldorfer Jugendamts reiste mit.

Vor zwei Jahren tauchte der erste Fall auf: Es ging um eine Elfjährige, die hier mit ihrem 22-jährigen Ehemann lebte. Das Paar meldete sich sogar mit Heiratsurkunde an. Am Mittwoch sollte sich der Grieche Hassan N. (damals 20, heute 22) vor Gericht verantworten, weil er eine 12-Jährige geschwängert hatte. […]

An der griechischen Grenze zur Türkei werden Minderjährige (ein altes Gesetz erlaubt dies) mit Zustimmung der Eltern verheiratet. Die Zwangsehen sind zwar selten. Da sie aber Griechenland als EU-Mitglied absegnet, sind sie auch in Deutschland gültig.

(Zwölfjährige bekam in Zwangsehe ein Baby. Von Barbara Kirchner. Express, 11.06.2008.)

http://www.express.de/unglaublicher-fall-zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby-22167452

Das verheiratete Kind

(Von Uta Keseling. Die Welt, 25.02.2005.)

Es war Liebe“, sagt Nurays [Name geändert] Mutter, und auch Nuray, die zwölfjährige Braut in Kopftuch und Blümchenrock, sagt: „Ja, es war Liebe“ und versucht, dabei nicht allzu stolz auszusehen. […]

Es soll Liebe gewesen sein, sagen alle, die dazu geführt habe, daß im vergangenen Sommer der 22jährige Levent Metin [Name geändert] die damals elfjährige Nuray aus der armen nordgriechischen Provinz Thrakien heiratete und mit nach Düsseldorf brachte, wo er heute lebt. Alle, das sind Nuray, ihre Familie, der Mufti, der als religiöses Oberhaupt die Trauung besiegelte – und auch das Jugendamt in Düsseldorf, dessen Leiter sagt: „Sie hat ihn wohl freiwillig geheiratet“, und das Mädchen dennoch zurück nach Griechenland brachte. Persönlich.

[…] in Thrakien, wo etwa ein Drittel der 338 000 Menschen Muslime sind. Der Mufti der Universitätsstadt Komotini, Meco Cemali, hat Nurays Hochzeit amtlich besiegelt. Er ist vom griechischen Staat bestellt, sein Amtsgebäude im Zentrum der Stadt ist zugleich Standesamt und Friedensgericht, zuständig für etwa 60 000 Muslime, die Hälfte der Bevölkerung des Bezirks Rodopi. In den 123 dazugehörigen Dörfern verrichten staatlich bestellte Imame Gottesdienste und religiöse Zeremonien.

„Es gibt kein Land, das einem Mufti so weitreichende Kompetenzen einräumt“, sagt der Mufti stolz. In einem kalten, großen, leeren Raum gewährt er unter den obligatorischen Mekka-und-Medina-Postern Audienz. Draußen warten Menschen mit Formularen in der Hand. Er selbst habe seine Imame aufgefordert, Mädchen unter 17 Jahren nicht zu verheiraten, sagt der Mufti. Wenn jedoch ein Mädchen selbst die Heirat unbedingt wolle, nehme er es persönlich psychologisch und physisch in Augenschein und entscheide, ob es reif genug sei. Wenn ja, spräche das islamische Recht nicht gegen die Ehe. Der Mufti sagt: „Daß Zwölfjährige verheiratet werden, kommt nur alle drei oder vier Jahre vor.

http://www.welt.de/print-welt/article495796/Das-verheiratete-Kind.html

Die „im Kern friedliche Religion“ (Hans-Gert Pöttering am 23.05.2008; der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler am 12.05.2010) und dann so etwas, das religiös einwandfreie, das glaubensgeleitete Verheiraten kleiner Mädchen?! 2015 und 2016 gibt man sich in Deutschland erstaunt. Der echte zeitlose Islam ist da und mit ihm das Prinzip von der Heirat des neunjährigen Mädchens. Lunare neun Jahre, nach dem international üblichen solaren Jahresbegriff sind das acht Jahre acht Monate. Wer in Deutschland den Islam integrieren will, muss den für den Ehemann straffreien Geschlechtsverkehr des neunjährigen Mädchens ins deutsche Recht integrieren. Ist es das, was Angela Merkel („Wir schaffen das“) will?

Wer die Kindbraut nicht will, muss zur Scharia Nein sagen. Einen Islam ohne Scharia gibt es (noch) nicht, und dass es auch dem organisierten europäischen Islam um Imamehe, Polygamie, Verstoßung des Talaq (ṭalāq) und Kinderheiraten gehen muss, hat am 24.02.2006 der muslimbrudernahe bosnische Gelehrte Mustafa Cerić klargestellt, damals Großmufti von Bosnien und Herzegowina. 2012 durfte Reisu-l-Ulema (Führer der Gelehrten) Dr. Mustafa Cerić das Tübinger universitäre Zentrum für Islamische Theologie mit eröffnen.

A Declaration Of European Muslims

(f) opening the way for Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law.

http://www.rferl.org/content/article/1066751.html

DEKLARATION EUROPÄISCHER MUSLIME

f. Wege zu finden, wie muslimisches Recht für Personenstandsangelegenheiten, wie z.B. Familienrecht, anerkannt werden kann.

http://www.islamskazajednica.ba/index.php?option=com_content&view=article&id=45&Itemid=732

[Publiziert auch in Penzberg bei Bajrambejamin Idriz Eigenbezeichnung Benjamin Idriz (Grüß Gott, Herr Imam!).]

http://www.islam-penzberg.de/?p=474

Zu Gast waren auch Bundesbildungsministerin Professor Dr. Annette Schavan, die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und ihre Kabinettskollegin Integrationsministerin Bilkay Öney; der Sprecher des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland, Bekir Alboğa, sowie Professor Dr. Mehmet Paçaci vom Amt für religiöse Angelegenheiten der Türkei [DIYANET, deutscher Zweig: DITIB]. Aus Bosnien war Reisu-l-Ulema Dr. Mustafa Cerić, der Großmufti von Sarajevo, angereist.

http://www.uni-tuebingen.de/aktuelles/newsletter-uni-tuebingen-aktuell/2012/1/forschung/1.html

Kein junger Mensch unter achtzehn Jahren, also auch kein entsprechend altes Mädchen, kann die Tragweite der Eheschließung ermessen und in dieser Ehe ein selbstbestimmtes Leben führen. Hierzulande gilt nicht der Schutz einer nach islamischem Recht (Scharia) geschlossenen Ehe, sondern das deutsche Gesetz zum Schutz Minderjähriger.

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die UN-Kinderrechtskonvention (Convention on the Rights of the Child, CRC) erklärt die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). „Die Konvention definiert Kinder als alle Personen unter 18 Jahren.“

Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch.

Why should 18 be the minimum age of marriage?

Girls Not Brides members believe that 18 should be the minimum age for marriage in line with international human rights standards.

Setting the minimum age of marriage at 18 provides an objective rather than subjective standard of maturity, which safeguards a child from being married when they are not physically, mentally or emotionally ready. Why allow children to marry at an age when, for example, they do not have the right to vote or enter into other contracts recognised in law? The most widely accepted definition for a child is 18, in line with the Convention on the Rights of the Child.

A minimum age of marriage of 18 will also help to ensure that children are able to give their free and full consent to marry and have the minimum level of maturity needed before marrying.

(Girls Not Brides)

http://www.girlsnotbrides.org/child-marriage-law/

Die Konvention definiert Kinder als alle Personen unter 18 Jahren.

(bpb 2014)

http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/195229/25-jahre-un-kinderrechtskonvention-18-11-2014

Convention on the Rights of the Child [ CRC ]

Article 24

3. States Parties shall take all effective and appropriate measures with a view to abolishing traditional practices prejudicial to the health of children.

http://www.ohchr.org/en/professionalinterest/pages/crc.aspx

Artikel 24: Gesundheitsvorsorge

(3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

https://www.unicef.ch/sites/default/files/attachements/un_konvention_ueber_die_rechte_des_kindes.pdf

Iran made the following reservation: „If the text of the Convention is or becomes incompatible with the domestic laws and Islamic standards at any time or in any case, the Government of the Islamic Republic shall not abide by it.“

Saudi Arabia ratified the Convention in 1996, with a reservation „with respect to all such articles as are in conflict with the provisions of Islamic law“

https://en.wikipedia.org/wiki/Convention_on_the_Rights_of_the_Child

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Mitzeichnend:

Mina Ahadi, Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime (ZdE)

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Edward von Roy

An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Referat Pet 4
Oberamtsrätin Tanja Liebich

In Kopie an den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
20.10.2016

Eherecht
Pet 4-18-07-4030-036062
Ihr Schreiben vom 12. Oktober 2016

Sehr geehrte Frau Liebich,

wir danken Ihnen für die Zusendung des geänderten Aktenzeichens.

In der Petition vom 20.08.2016 (Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch) ist auch die zeitnah drohende und aus Sicht der Petenten zu verhindernde deutsche Straffreistellung der sunnitisch-islamischen, vor allem schafiitischen Chitan al-inath (indones. sunat perempuan), also der Beschneidung von Mädchen (weibliche Genitalverstümmelung (FGM) Typ I und Typ IV) angesprochen worden, die sogenannte milde Sunna bzw. Sunnabeschneidung der Mädchen. Sicherlich ließe sich sagen, dass der schafiitische Fiqh zwischen männlicher und weiblicher Beschneidung nicht differenziert, sondern die religiös absolut verpflichtende Beschneidung aller Jungen und Mädchen fordert.

Leider berücksichtigt Ihr Schreiben vom 12.10.2016 lediglich die Jungen und nicht die Mädchen und Sie schreiben über „Beschneidung von Jungen“, statt von der islamischen Beschneidung der Jungen und Mädchen zu reden, vor allem von der in unserer Petition angesprochenen FGM Typ I oder Typ IV und den auf Mädchenbeschneidung zielenden deutschen Vorstößen von Humanmediziner Prof. Dr. Karl-Peter Ringel und Ass. Jur. Kathrin Meyer (Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung), von Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Gutachten: Kultur, Religion, Strafrecht. Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft) sowie von Prof. Dr. iur. Mark A. Zöller („rein symbolische Bagatellverletzungen“).

Sie schreiben:

„Zu der von Ihnen angesprochenen Thematik Beschneidung von Jungen erhalten Sie aus arbeitsorganisatorischen Gründen unter einem anderen Aktenzeichen Nachricht.“

Wir bitten um Beachtung, dass unsere Petition vor der drohenden deutschen Legalisierung der Mädchenbeschneidung warnt (und die Beschneidung aller Kinder unter achtzehn Jahren ablehnt, also auch der Jungen).

Aus der Petition, Zitat:

Exkurs. Es meine niemand, die Istanbul Convention schütze vor das Mädchen FGM. Keine Rechtsschule (maḏhab) des sunnitischen Islam verdammt die weibliche Beschneidung (indones. sunat perempuan, arab. Chitan al-inath (ḫitān al-ināṯ, ختان الإناث; auch: ḫitān al-banāt, „Beschneidung der Töchter“, zu: bint, „Tochter“), der schafiitische Madhhab sogar fordert die Beschneidung als zwingende (wadschib) religiöse Pflicht für alle Jungen und Mädchen. Der Trick des Indonesian Ulema Council (Majelis Ulama Indonesia, MUI) ist, die Mädchenbeschneidung einer FGM Typ I oder Typ IV nicht unter Verstümmelung (mutilation) zu fassen. Begeistert oder desinteressiert hat Deutschland die – das unterstellen wir: islamischerseits auf europaweite Straffreiheit der Kindbraut und der FGM zielende! – Istanbulkonvention am ersten Tag (11.05.2011) signiert, zum Glück noch nicht ratifiziert. Man halte sich an das Motto: Erst lesen, dann – nicht unterschreiben.

Noch dazu. Der verfassungswidrige Paragraph zur Jungenbeschneidung auf Elternwunsch § 1631d BGB muss weg. Der leider schlecht gemachte Paragraph zum Verbot der weiblichen Beschneidung (FGM), § 226a StGB, muss erhalten bleiben und eindeutiger formuliert werden, denn auch die sogenannte milde Sunna (Chitan al-inath, sunat perempuan) bzw. eine FGM Typ Ia oder Typ IV darf, trotz der Vorschläge des Jahres 2014 von Humanmediziner Karl-Peter Ringel und Volljuristin Kathrin Meyer (Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung) und von Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Gutachten: Kultur, Religion, Strafrecht. Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft), nicht legalisiert werden, auch nicht mit dem gegenaufklärerischen und kinderfeindlichen Gerede über „rein symbolische Bagatellverletzungen“ des Trierer Professors Dr. Mark A. Zöller (Die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als Gesetzessymbolik?, in: Streitbare Strafrechtswissenschaft. Festschrift für Bernd Schünemann zum 70. Geburtstag am 1. November 2014; Mitherausgeberin ist Tatjana Hörnle.). Körperliche Unversehrtheit ist Menschenrecht und gilt unabhängig vom Geschlecht. Das als erste Abschweifung.

Weiterer Exkurs: Das Alter einer Fähigkeit zum Einwilligen (age of consent). Dieses ist beim Thema Kindbraut – Kinderehe – Kinderschwangerschaft von höchster Bedeutung (Nein, ich als Zwölfjährige will den Mann nicht heiraten – Ja, ich als Zwölfjährige will den Mann heiraten). Wiederum berührt beim age of consent bzw. informed consent (Informierte Einwilligung) ist das Thema Genitalverstümmelung (HGM, d. i. FGM oder MGM) sowie zusätzlich das Thema Päderastie. Die Maßgabe achtzehn Jahre kennen wir seit 2012 aus der deutschen Beschneidungsdebatte, wo leider voreilig von genitaler Selbstbestimmung (genital autonomy) gesprochen wird (statt von genital intactness), so als könne ein körperlich (wie seelisch) nicht ausgereifter Mensch die schädlichen Folgen der MGM oder FGM auf seine lebenslange Sexualität und auf seine künftigen Partnerschaften ausreichend abschätzen.

Nein, in sein rituelles genitales Verstümmeltwerden kann, so muss es der freiheitliche Rechtsstaat festlegen, weder ein Mädchen noch ein Junge einwilligen. Der sexuell wahrscheinlich (und hoffentlich) eher unerfahrene (vgl. auch das patriarchalische sowie islamische Ideal der Jungfräulichkeit) und körperlich noch nicht einmal ausgewachsene weibliche oder männliche Minderjährige kann völlig altersentsprechend nicht einwilligen, zumal er sich, vgl. die Jungen der traditionell erst in der späten Pubertät beschneidenden südafrikanischen Xhosa, auch als 15- oder 16-Jähriger dem Druck des Kollektivs offensichtlich nicht zu entziehen vermag.

Von seltenen Fällen aus dem Bereich Intersexualität abgesehen können wir einen körperlich noch kindlichen oder jedenfalls pubertären jungen Menschen keine Entscheidungen treffen lassen, die sein voraussichtlich (wenn das Kind bei der Beschneidung nicht verstirbt oder das Geschlechtsorgan verliert) erst Jahre später ausgewachsene Genital betrifft – das ergibt sich bereits aus dem Wort Intaktivismus, welches Heil-Bleiben, Unversehrt-Lassen bedeutet und eben nicht „Genital Autonomy – It’s a Personal Choice“ (Name einer Organisation aus Stone, Staffordshire, UK). Die Kinderärztin (!) Anne Lindboe („Let boys decide for themselves whether they want to be circumcised“, Oslo 2013) müsste, weil sie als Norwegens Kinderrechtsbeauftragte Mädchen und Jungen nicht ungleich behandeln kann, eigentlich ergänzen: „Let girls decide for themselves whether they want to be circumcised“; vor solchen Fragen hat der Staat alle Kinder zu schützen (Kind ist Mensch unter 18 Jahren).

Zitatende zum Thema Beschneidung von Mädchen (und Jungen).

Dass es beim Thema Kinderehen nicht lediglich um Zwangsehen geht, sondern die Mädchen ggf. heiraten wollen bzw. der Heirat zustimmen, dass die Verheiratung von kleinen Mädchen Scharia (Islam) ist und dass im EU-Mitgliedsstaat Griechenland kleine Mädchen vom Mufti verheiratet werden und schwanger in Düsseldorf aufgetaucht sind, enthält Ihr Schreiben leider nicht und auch deshalb wiederholen wir abschließend hier unsere sieben Forderungen:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

1 Es sind ausnahmslos keine Ehen mehr anzuerkennen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist, was auch für religiöse Eheschließungen gilt wie die islamische Imam-Nikah.

2 Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, können auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden.

3 Gesetzliche Absicherung einer Altersgrenze für Ehemündigkeit von 18 Jahren und Abschaffung der bisher gültigen deutschen Ausnahmegenehmigung einer Heirat bereits ab 16 Jahren.

4 Wiedereinführung der standesamtlichen Voraustrauung und Benennung der religiösen Voraustrauung, auch der Imam-Nikah, als Straftatbestand.

5 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah in der universitären Imamausbildung sowie Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).

6 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah im öffentlichen Schulunterricht, auch im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.

7 Resolution des Deutschen Bundestages: Aufforderung an die Hellenische Republik, seit 1981 Mitglied in der Europäischen Union, die seit 1920 (Vertrag von Sèvres) bzw. 1923 (Vertrag von Lausanne) implementierte Scharia aus dem Griechischen Recht zu entfernen, ein Ehe- und Familienrecht ohne religiös oder anderweitig begründete Rechtsspaltung einzuführen und ein Heiratsalter von 18 Jahren durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Imam al-Ghazali: Das Buch der Ehe

November 28, 2011

‏نكاح‎

nikāḥ

Heilssichernde Eheschließung nach Koran und Sunna

Ehe im Islam

Band Zwölf der Wiederbelebung der Wissenschaften des Glaubens ist das Buch der Ehe. Kitāb ādābi n-nikāh, die Sexualberatung des Großmeisters himmlischer Politik al-Ghazali († 1111), half mit, die korrekt verstandene, nämlich unterworfene Stellung der Frau im Islam bis auf unseren Tag zu befestigen. Auszüge nach den Übersetzungen von Hans Bauer (1917) und Madelein Farah (1984) kommentiert Jacques Auvergne.

Ob im tiefsten Asien, Afrika oder im tiefsten Deutschland, ohne al-Ghazali ist im Kreis der Freunde koranischer Wortwörtlichkeit keine Abwehr der bösen Geister denkbar. Dem islamischen Schöpfergott aber geht es um die Frauenfrage, und der echte Islam drückt die Frau eine in jeder Hinsicht gewaltige Stufe nach unten, nötigenfalls mit Schlägen, Vergewaltigung oder Mord. Wir Freunde der allgemeinen Menschenrechte, muslimische Großeltern aufweisend oder nicht, schlagen (Koran 4:34) daher nicht unsere Frauen, sondern schlagen die beiden gedruckten Übersetzungen auf, die nahezu unverändert gebliebene und zuerst 1917 angefertigte Übersetzung von Hans Bauer: Al-Ghazali: Das Buch der Ehe: Kitāb ādābi n-nikāh: Das 12. Buch der Iḥyāʾ ʿulūm ad-Dīn (bei Spohr, Kandern im Schwarzwald 2000) sowie Madelein Farah: Marriage, Sexuality in Islam: A Translation of al-Ghazālī`s Book on the Etiquette of Marriage from the Iḥyāʾ (University of Utah Press, Salt Lake City 1984).

Die Scharia ist dem menschlichen Verstehen nicht zugänglich. Zugleich ist das genaue Kopieren der Verhaltensweisen des Propheten und seiner Gefährten (ṣaḥāba) sowie der (bis zum Jahre 855 n. Chr., vierter Kalif) rechtschaffen handelnden Ahnen (as-salaf aṣ-ṣāliḥ) die einzige Möglichkeit, den Sinn des Lebens nicht zu verfehlen, die ewige Nähe zu Allah:

26. Gott sagt (Koran 24:32) „Und verheiratet die Ledigen unter euch.“ Dieser Satz ist ein Gebot. … Es heißt auch, Gott habe in seinem Buch nur solche Propheten genannt, die verheiratet waren. … Von Jesus aber heißt es, dass er bei seiner Wiederkunft heiraten und Kinder bekommen werde. 48. As for Jesus, he will marry should he come down to earth and have children.

Der Hochgebenedeite sagt: „Das Heiraten gehört zu meiner Sunna, und wer gegen meine Sunna ist, der ist gegen mich.“ Ferner: „Wer gegen meine Sunna ist, der gehört nicht zu mir. Zur Sunna aber gehört das Heiraten. Wer also mich liebt, befolge meine Sunna.“ 48. „Whoever refrains of my sunna, he is not of me, and marriage is a part of my sunna; whoever loves me, let him follow my sunna.“

Nichts darf die Banden der (grob skizzierten) diskriminierenden koranischen Vorgaben antasten, nichts die (feiner gesponnenen) unzweifelhaftesten der kulturrassistischen Hadithe, nichts den frauenfeindlichen Konsens (iǧmāʿ) der Gelehrten (ʿulamāʾ, sg. ʿālim).

27. Ferner sagt der Hochgebenedeite: „Wer sich verheiratet, der hat sein halbes Heil (dīn) gesichert, er beobachte nur Gottes Gebot auch in Bezug auch die andere Hälfte!“ Auch nach diesem Ausspruch liegt der Vorzug der Ehe darin, dass sie vor Verfehlungen bewahrt, weil sie eine Schutzwehr gegen die Ausschweifung ist. Denn was den Gnadenstand (dīn) eines Menschen zerstört, ist zumeist der Geschlechts- und der Nahrungstrieb; durch die Heirat wird er aber wenigstens des einen enthoben.

49. He also said: “Whoever marries or gives in marriage, for the sake of God, deserves the friendship (wilāya) of God.” And he also said, “Whoever marries safeguards half of his faith; let him fear God for the second half.” This is also an indication that its virtue is in safeguarding against disobedience, and fortifiying against corruption. …

Allah ist an die schwachen Maßstäbe der menschlichen Vernunft nicht gebunden und hat den hinweisbedürftigen Menschen mit dem Koran einen deutlichen Befehl gegeben. Andererseits liegt der Vorteil des Islam mitsamt der islamischen Ehe gleichsam auf der Hand:

35. Die Vorteile des Heiratens 53. Advantages of Marriage

Es sind ihrer fünf: (1) Erzielung von Nachkommenschaft, (2) Beruhigung der Sinnlichkeit, (3) Führung des Haushaltes durch die Frau, (4) Vermehrung der verwandtschaftlichen Beziehungen und (5) die mit der Sorge um die Familie verbundene Selbstüberwindung.

(1) Erzielung von Nachkommenschaft. Dies ist die Hauptsache und dafür wurde die Ehe eingesetzt. The first advantage – that is procreation – is the prime cause, and on it`s account marriage was institued.

Ihr Zweck ist die Erhaltung der Gattung und dass das Menschengeschlecht nicht von der Welt verschwinde. The aim is to sustain lineage

Allah, der Weltall und Schariagesetz schuf und sekündlich erneuert, ist auch der Schöpfer der einzig sittlich zu nennenden Form menschlicher Eheschließung und Nachkommenserzeugung. Eine Fortpflanzung außerhalb der Schranken des Islamischen Gesetzes ist, selbst Nichtmuslime betreffend, moralzersetzend, und widersetzt sich, wie jede unislamische Lebensweise, mehr oder weniger schuldhaft dem heilssichernden Befehl. Geht es aber um die Muslime, ist die Sache brisanter: Das uneheliche Kind schändet den Ruf des Stammes, weil Allah der Frau eine Sexualität außerhalb der Ehe untersagt hat. Daher das Kopftuchzeichen, daher die letztlich vorislamischen, aber durch den Islam alles andere als außer Kraft gesetzten Steinigungen und Ehrenmorde.

Der Schleier kennzeichnet die dem jenseitszentrierten Männerrecht unterworfene Frau als einem männlichen Vormund (walī) untertan. Dieser Wali ist zunächst ihr Vater oder, sofern der Vater tot oder unerreichbar ist, der Großvater väterlicherseits. Mit der islamischen Eheschließung geht die Frau in die Vormundschaft ihres Ehemannes über. Als Wali mudschbir (Heiratsvormund mit der Berechtigung zum Zwang) darf der Vater seine jungfräuliche Tochter in die erste Ehe auch ohne ihr Einverständnis zwingen.

Zum Beispiel in Malaysia: Islamic Family Law: “wali Mujbir” means the father or paternal grandfather and above.[1] Jabatan Kemajuan Islam Malaysia (JAKIM): A Wali Mujbir is regarded as the perfect wali because he has full power to endorse a marriage on behalf of everyone under his care. Although a father may marry off her virgin daughter without her consent, it is sunat (favourable) for the father to request for her consent (…).[2]

Bis zum Tage der Auferstehung hat das intergenerative Gewebe der muslimischen Weltgemeinde (umma) durch die Jahrhunderte fortgewirkt zu sein – ohne die teuflischen Laufmaschen namens Ehebruch, Homosexualität, Unverheiratetsein oder Kinderlosigkeit sprich Sohnlosigkeit. Die Ungebrochenheit und Eindeutigkeit der Genealogie sichert der Umma das seelische Heil, weshalb der Ehebrecher islamisch getötet werden kann. Nach verabreichten hundert Peitschenhieben ist, so der inschallah von einer Ziege weggefressene (a goat entered and ate away the paper)[3] Vers aus Sure 33 (āyatu r-raǧm), die Steinigung der Ehebrecherin das Gebot der Stunde (100 coups de fouet et lapidation).[4]

Der in Medina (622-855 n. Chr.) vom Himmel gestiftete Staat, das Kalifat, hat sein aufregend heimliches Sinn- und Lustzentrum:

35, 36. Denn der Geschlechtstrieb ist nur geschaffen als wirkender Anreiz, welcher gewissermaßen die Aufgabe hat, beim männlichen Teil die Ausstreuung des Samens und beim weiblichen die Aufnahme ins Erdreich zu veranlassen. 53. to produce the sperm; in the female it serves to facilitate cultivation so as to produce children out of coitus.

Die geschlechtliche Vereinigung dient dabei für beide Teile als Anlockungsmittel, so wie man einen Vogel dadurch anlockt, dass man ihm Körner hinstreut, die er gerne frisst, um ihn so ins Netz zu bekommen. It is like luring the bird by spreading about the seed which it likes in order to lead it to the net.

Mann und Frau erbeuten einander sexuell. Homosexualität ist in der Scharia ebenso ausgeschlossen wie ein Dasein als Single. Mehr als latent dauererregt und gottergeben koituszentriert haben sich die zwanghaft Heterosexuellen vielmehr, mit Burkas oder Bärten versehen, zu belauern und, religionsrechtlich korrekt, zu begatten. In der Schariarepublik ist dein Geschlechtsverkehr verstaatlicht, die merkwürdigen antiken Lokalformen heilssichernder Tempelprostitution wurden von Mohammed einschmelzend überwunden und als fortan einzige legale Möglichkeit der Sexualität monopolisiert.

Orgasmus für Orgasmus naht sich die Umma dem Tag der Auferstehung, während der teuflisch inspirierte Ehebruch bereits im Diesseits blutig zu ahnden ist.

43. Der dritte Gesichtspunkt ist der, ein braves Kind zu hinterlassen, damit es für den Vater bete – 57. that he should be survived by a righteous child who invoke blessings upon him

44. Übrigens wird das Gebet eines Gläubigen für seine Eltern diesen immer nützen, mag der Betreffende ein Gerechter oder ein Sünder sein. Der Vater wird also belohnt für die Gebete und die guten Werke seines Kindes, denn er ist die Ursache von all dem, aber er wird nicht verantwortlich gemacht für dessen Übeltaten

Doch der Böse lauert allerorten und verführt die Menschen zu verbotenem Sex:

47. Dämpfung der Sinnlichkeit

Der berühmteste islamische Theologe schreibt von der kasr, der „Zügelung, Drosselung“ (curbing) der Begierde und führt andernorts in seinem Lebenswerk (Revival of Religious Sciences, Iḥyāʾ ʿulūm ad-Dīn) aus: Der Teufel sagt der Frau: Du bist die Hälfte meiner Armee, du bist mein Pfeil, mit dem ich schieße und das Ziel nie verfehle, du bist die Lagerstätte meiner Geheimnisse, du bist mein Botschafter in Zeiten des Erfordernisses.[5]

Der zweite Vorteil der Ehe besteht darin, dass sie eine Schutzwehr gegen den Teufel ist, die Begierlichkeit dämpft, die Gefahren des sinnlichen Triebes beseitigt, die unlauteren Blicke und die körperlichen Ausschweifungen hintanhält. 59. The second advantage: fortification against the devil, curbing lust, warding off the excesses of desire, averting the eye, and safeguarding relief.

Pädagogisch wertvoll nimmt der Geschlechtsakt die Wonnen des Paradieses vorweg, was zum Festzurren islamischen Wohlverhaltens, zu intensivierter Hisba (Schariadurchsetzung mit Gewaltlizenz) führen möge:

48. Die irdischen Vergnügungen sind daher auch insofern von Bedeutung, als sie das Verlangen nach dem dauernden Genuss im Paradiese wecken und so einen Ansporn für den Dienst Gottes bilden. 60. On virtue of the world`s pleasures is that people wish to see them [pleasures] continue in paradise; thus they are an inducement of worship of God.

Apologeten stellen den Islam als sinnlich und lustfreundlich dar, aber bei der Frage nach prekärer Erektion und korrektem Koitus geht es um Gedeih und Verderb von Ehepaar und Umma im Diesseits und im Jenseits. Die sexuelle Erregtheit lockt den Teufel ganz dicht heran.

Aufregend stehen männliches Seelenheil und Gliedsteife, geheimnisvoll ein großes Ganzes bildend, auf dem sprichwörtlichen Spiel:

51. Und Fayyāḍ b. Najīḥ sagt: „Cum erigitur membrum viri, duae partes rationis eius pereunt“ [Wird das Glied des Mannes steif, entschwinden beide Teile seines Verstandes] und ein anderer: „… so entschwindet ein Drittel seiner Religion dahin.“

Das Politikum der Erektion kennt der Islamkenner als

die stärkste Waffe des Teufels gegen die Adamssöhne.

Diese sexualpädagogische Weisheit des größen islamischen Gelehrten wird mittlerweile selbst von den USA aus vertrieben, wo der 1945 im Libanon geborene Sufi-Scheich Hisham Kabbani (Hišām Qabbānī) zum unmittelbar drohenden Verlust von Samen, Verstand und Religion meint: „Fayyad ibn Najih said: „When the male organ of a man stands erect, two thirds of his intellect go away.“ Some add: „and one third of his religion.“[6]

Scheich Kabbani, seit einem halben Jahrhundert Schüler des zypriotischen Scheichs Nazim (Muhammad Nazim Adil al-Qubrusi al-Haqqani), reiste 1991 in die Vereinigten Staaten ein, wo er mittlerweile dreizehn Sufi-Zentren gründen konnte, die, Mystik hin oder her, kein anderes Islamisches Recht lehren als die global aktiven Deobandi, Muslimbrüder oder Wahhabiten. Überall, wo Imam al-Ghazali undistanziert angeführt wird, garantiert man für eine hundertprozentige Scharia, seit 2011 auch an der Universität Osnabrück.

Zwar kritisiert Mister Kabbani, wenn ein amerikanischer Muslim seine dreizehnjährige Tochter von einem Tag auf den anderen zwingt, den Hidschab anzulegen, jedoch nur, um seinen US-Nachwuchsmystikern erklären, dass man die Mädchen am besten ab dem Alter von fünf oder sechs Jahren an das Tuch gewöhne. Ziel sei es, dass den Muslimas das Leben mit Schleier als ganz natürlich erscheine, und, wir dürfen ergänzen, das Dasein als Unverschleierte als unnatürlich.[7]

Trübe Gegenwarten der transatlantischen Weltwirtschaftskrise erhellen sich durch eine Serienproduktion femininer Schleierlust, der schariagehorsame Orient wird zur Protest- und Alternativkultur. Der lichte Orient kann migrieren und in der finstren Fremde auf Sonderrecht pochen, weshalb Hišām Qabbānī die amerikanischen Schariapflichtigen dazu aufruft, die unislamische Lebensweise des gesellschaftlich herrschenden Westens (western society) zu verweigern. Harte Prüfungen seien dabei für alle gottesfürchtigen Eltern zu bestehen, denn: “Kinder in einer westlichen Gesellschaft aufzuziehen heißt, sie im Feuer aufzuziehen. Du kannst Sie [nur] von Kindertagen an dazu anhalten, mit dem Vater oder der Mutter zur Moschee zu gehen.”[8]

Von der Islamisierung der USA wieder zum von Dämonen umflatterten Sexuellen. Unmittelbar vor Ausübung des Geschlechtsverkehrs hat der sich seiner Ehefrau nahende Mann seine Zuflucht zur Gottheit zu suchen und zu bitten: „O Allah, halte den Satan von uns fern. Und halte Satan von dem fern, was Du uns schenkst. Und ist den beiden ein Kind bestimmt, er wird es nicht schädigen.“[9]

Nun zur Pflege von Küche und Schlafzimmer. Haushalt ist nicht nur im mittelalterlichen Orient Frauensache, und im strengen Patriarchat ist weibliche Wanderlust ein Skandal. Weltweit ist der Mann-an-sich problemlos geschäftlich auswärtig unterwegs und äugt nach Jagdbeute oder nach einer Frau, ihrem Blick hingegen sind anständigerweise Zimmerwände gesetzt. 700 Jahre nach al-Ghazali, am Ende der Französischen Revolution (1789 bis 1799), dichtete der sinnvollerweise ohne Höllenfurcht lebende Friedrich Schiller etwas übertrieben maskulin: „Der Mann muss hinaus ins feindliche Leben“ sowie: „Und drinnen waltet die züchtige Hausfrau“).[10]

Der totalitäre persische Jenseitszentriker lobt den Nutzen der Ehefrau als Köchin, Zimmermädchen und Lustobjekt:

62, 63. Der vierte Nutzen der Ehe besteht darin, dass sie den Mann von den häuslichen Sorgen befreit, so dass er sich nicht abzugeben braucht mit Beschäftigungen wie zu kochen, zu kehren, das Bett zu machen, die Gefäße zu reinigen.

Ob Proletarier oder Student, selbst für den fragwürdigen männlichen Single ohne sexuellen Heißhunger ist die menschgewordene Putz- und Spülmaschine sehr hilfreich:

Denn wenn jemand auch kein Bedürfnis nach geschlechtlichem Verkehr hat, so ist es für ihn doch schwer, zu Hause allein auszukommen. Wenn er mit den häuslichen Geschäften sich abgeben soll, so geht ihm dadurch der größte Teil seiner Zeit verloren und er kommt nicht zum Studieren oder Arbeiten.

Ohne seine Haus- und Ehefrau könnte sich der Muslim nicht auf Allah konzentrieren. Die fleißige Muslima ermöglicht männliche Glaubenstiefe:

Eine tüchtige Frau, die das Haus in Ordnung hält, ist also in diesem Sinne eine Hilfe für die Religion, während die verschiedenartigen Geschäfte den Geist ablenken und beunruhigen und das Leben zu Qual machen. Deshalb sagt der gottselige Abū Salaimān al-Dārānī: “Eine rechtschaffene Frau ist keineswegs etwas Weltliches, denn sie macht dich frei für das Überweltliche.” – « Une femme vertueuse n`est pas quelque chose de ce monde, car elle te libère au vue de l`Au-Delà. » [Quelle siehe zu Seite 64 im folgenden Zitat] Und zwar bewirkt sie das einmal, indem sie den Haushalt besorgt, und zweitens, indem sie die Sinnlichkeit befriedigt.

Und für die den Müll in den Hof tragende und die Teetassen spülende Ehefrau fallen inschallah auch ein paar Krümel von dieser männerbündisch verankerten Transzendenz ab.

Innerhalb der islamischen Clans deiner Stadt existiert eine Hackordnung, in der man sich, um weniger leidvoll zu leben, einen Platz in der Nähe der Mächtigen suche und sichere:

64. das Bestreben, durch die Familie der Frau und durch den aus verwandtschaftlichen Beziehungen sich ergebenden Machtzuwachs Vorteil zu erlangen. Denn diese Dinge braucht man, um die Übel abzuwehren und in Sicherheit zu leben.

Ohnehin darf der Ghazalikritiker, für den es auf dem muslimisch heiß umkämpften Heiratsmarkt keine einflussreichen Frauen mehr gibt, spüren, ohne Unterstützer zu leben. Wozu denn soll der Schariagegner in Sicherheit leben? Gesamtgesellschaftlich integriert Allahgott das Mobbing gegen den Hilflosen:

Darum heißt es: “Verachtet ist, wer keinen Helfer hat.

Der Imam hat den Islam richtig verstanden, al-Ghazali heiligt die Asozialität auch auf Französisch:

« Est humilié, qui n`a personne pour l`aider. »[11]

Allahgott vermittelt uns, wann der Mann die Frau nicht mehr heiraten darf:

88. Wenn der Mann die Frau bereits zum dritten Mal verstoßen hat. In diesem Fall wird sie [die Ehe] dann erst wieder erlaubt, wenn sie [die Frau] eine rechtmäßige Ehe mit einem anderen eingegangen und diese vollzogen hat.

Der Zwischendurch-Ehemann heißt Legalisierer, muhallil, which literally means, „One who makes lawful.“

In der Hadithsammlung al-Muwatta (al-Muwaṭṭaʾ The well-trodden path, Le chemin aplani, Der gut gebahnte bzw. wohl ausgeschrittene Pfad) stellt der Gründer der malikitischen Rechtsschule zur Interimsehe (nikāḥ taḥlīl) fest: She is not halal for you until she has tasted the sweetness of intercourse.

Erst die islamische Penetration mit einem frommen Fremden macht die Frau wieder frei zur gewünschten Ehe mit dem Erstverstoßer. In Bangladesch, wo sie leider auch heutzutage häufig ist, ist die Interimsehe als Hilla oder Hila bekannt. As per the advice of local Mullah, she was put into Hila marriage.[12]

Immerhin könnte der geschlechtlich verkehrende Interims-Ehemann die erste Ehe retten – wenn da nicht die Kraft des Fluches wäre. Das ganz besondere Manneswort nämlich macht sogar die frauenerniedrigende Möglichkeit der taḥlīl marriage zunichte, menschliche Stimme ist letztlich männliche Stimme:

Wenn der Mann die “Fluch”-Formel gegen die betreffende Frau gebraucht hat, so ist die Ehe mit ihr für immer verboten.

Die Ehescheidungsmethode der Verfluchung ist eigentlich eine lautstark vorgetragene und letztlich, um der Hölle zu entrinnen, erfolglos bleibende Selbstverfluchung. Weil sie beweisen soll, dass der Sprecher nicht lügt, hat die Verfluchung durchaus Züge eines Gottesurteils (iudicium divinum, vgl. in Europas Mittelalter: Ordal, genauer: Abwehrordal). An die Menschen ist in Sure 24 der entsprechende Befehl ergangen, der, immerhin, vielleicht der Ehefrau die Tötung oder ihr lebenslanges Eingemauertwerden vermeiden kann und welcher daher (die auch in Berlin oder Köln allgegenwärtigen Drohungen der vom Islam aufgesogenen älteren Ehrenmordpraxis steigern die Spannung) vor dem Schariarichter ein Allahgott und den Teufel beschwörendes Herumschreien auf Leben und Tod ertönen last, Übersetzungen jeweils Khoury und Pickthal:

„6. Im Falle derer, die ihren Gattinnen Untreue vorwerfen, aber keine Zeugen haben außer sich selbst, besteht die Zeugenaussage eines solchen Mannes darin, dass er viermal bei Gott bezeugt, er gehöre zu denen, die die Wahrheit sagen – As for those who accuse their wives but have no witnesses except themselves; let the testimony of one of them be four testimonies, (swearing) by Allah that he is of those who speak the truth,

7. Und zum fünften Mal (bezeugt), der Fluch Gottes komme über ihn, wenn er ein Lügner sein sollte – And yet a fifth, invoking the curse of Allah on him if he is of those who lie.

8. Von ihr wehrt es die Pein ab, dass sie viermal bei Gott bezeugt, er sei ein Lügner – And it shall avert the punishment from her if she bear witness before Allah four times that the thing he saith is indeed false,

9. Und zum fünften Mal (bezeugt), der Zorn Gottes komme über sie, wenn er zu denen gehören sollte, die die Wahrheit sagen – And a fifth (time) that the wrath of Allah be upon her if he speaketh truth.“

Soweit Allah. Weil die Frau im Islam unmündig ist, wird die Rolle des im Raum anwesenden jenseitsorientierten Richters ebenfalls von einem ein Mann übernommen.

Bei diesem Fluchritual der Ehescheidung wird der Fluch (engl. curse) des Heilsverlustes, islamisch korrekt, nie auf einen anderen Muslim, sondern nur auf sich selbst herabgerufen. Der Prophet sagte: Einen Gläubigen zu verfluchen ist so, wie ihn zu ermorden – Cursing a believer is like murdering him.[13]

Heiratsvorbereitung. Welche soll`s denn sein? Zum Auswahlvorgang.

89. Außerdem muss man bei der Frau noch auf verschiedene, ein glückliches Zusammenleben verbürgende Eigenschaften sehen. … Es sind ihrer acht: 1. Religiosität, 2. guter Charakter, 3. Schönheit, 4. mäßiges Brautgeld, 5. Fruchtbarkeit, 6. Jungfräulichkeit, 7. gute Herkunft, 8. keine zu nahe Verwandtschaft.

Die Unversehrtheit des Jungfernhäutchens, die schariagemäß ordentliche weibliche Sexualität und der beide (Hymen und Scharia-Sex) versinnbildlichende Schleier (Hidschab) sind im Islam ein Politikum allerersten Ranges. Der Mann kann der Frau keine Schande bereiten, die Frau dem Mann sehr wohl, und Schande und öffentlicher schlechter Ruf führen in extrem patriarchalen Ehrkulturen zur Tötung der Frau, zum Ehrenmord. Abu Hamid al-Ghazali ist einer der Wegbereiter auch der heutigen, islamisch mitverursachten Ehrgewalt:

89. Religiosität. Was das erste betrifft, so soll sie brav und religiös sein … Denn wenn sie wenig gewissenhaft (ḍaʿīfat al-dīn) ist in der Bewahrung ihrer selbst und ihres Körpers, so wird sie ihrem Mann Schande machen und ihn vor den Leuten in schlechten Ruf bringen, sein Herz wird durch Eifersucht beunruhigt und das Leben ihm verbittert werden.

Jungfräulichkeit. Weltweit ist verlorene Jungmännlichkeit weder tadelnswert noch überhaupt zum Begriff geworden, und so regt der Verlust an männlicher sexueller Unerfahrenheit auch die Umma nicht auf. Gerade in Bezug auf herrenlos angetroffene Mädchen oder Frauen lässt die Scharia dem Mann jede heterosexuelle Freiheit. Ganz anders verhält es sich mit der stammesseits Tag und Nacht zu hütenden Jungfräulichkeit. Weltweit werden jedes Jahr 5.000 Mädchen und Frauen Opfer eines “Ehrenmords”. Der Stamm, der die Geschlechtsorgane seiner Frauen nicht bewacht, hat keine “Ehre”.

101. Jungfräulichkeit. Sechstens soll sie Jungfrau sein, entsprechend den Worten des Hochgebenedeiten zu Jābir, der eine Deflorierte genommen hatte: “Warum keine Jungfrau, damit du mit ihr kosest und sie mit dir?”

Muslimische Braut, verwendbar ab Hochzeitsnacht, sozusagen vom Erstbenutzer.

Geschlechtsverkehr mit unzerstörtem Hymen bringt den Muslim und wohl auch die Muslima der Seelenrettung näher. Sich ins Paradies hinaufdeflorieren.

Die vieldiskutierte ägyptische “Hymen-Fatwa” (2007),[14] nach der die chirurgische Wiederherstellung des Jungfernhäutchens islamisch erlaubt ist, dürfte den Kult um das heilige solange heile Hymen allerdings eher noch verschärfen und beispielsweise dafür sorgen, dass die Töchter auch in Zukunft das Haus nicht verlassen dürfen. Wer die Operation nicht bezahlen oder sie nicht schnell genug durchführen kann, wird dann eben vielleicht ehrenhalber ermordet.

Exkurs: Islam und Ehrenmord

Verbissen und zu Unrecht behaupten Islamverteidiger aller Welt, dass man zwischen Scharia und Ehrenmordpraxis keinen ursächlichen Zusammenhang herstellen könne. Wer aber auch nur ein wenig im Koran oder bei al-Ghazali gelesen hat, ahnt oder weiß, dass eine hoch panisch den ausbleibenden hochzeitsnächtlichen Hymenriss an das jenseitige Höllenfeuer und an die diesseitige Ächtung oder schwere Bestrafung koppelnde Religion sehr wohl die Ehrenmorde des ersten vorchristlichen Jahrtausends konservieren musste.

Ein Gesellschaftsverständnis und Menschenbild, das in den sehr islamischen und unter orthodoxen Muslimen hoch angesehenen Staaten Iran, Jemen, Pakistan, Saudi-Arabien und Sudan für zinā (Unzucht; Ehebruch) die von Verbannung über Auspeitschung bis zur Hinrichtung reichenden Strafen des ḥadd (“Grenzvergehen” bei Verletzung der Rechte Allahs, ḥuqūq Allāh) anwenden lässt und das beide Konzepte, zinā und ḥadd, nur deshalb predigt und praktiziert, um für möglichst viele gottesfürchtige Muslime aller Welt die Hölle zu vermeiden und das Paradies zu ermöglichen, ist auf den Ehrenmord ungefähr so sehr angewiesen wie die Haselnuss auf ihren Kern, das Flussbett auf sein Wasser oder Europas frühneuzeitliches Hexenfieber auf das gelegentliche, theologisch begleitete Verbrennen oder Ertränken (Wasserprobe) einer “echten, überführten” Hexe.

Wo einerseits Schleier, Koran und al-Ghazali die Frau sexualisieren und als Verführerin und Zersetzerin der öffentlichen Moral sowie als juristisch minderwertig (der talaq braucht keine Begründung und kann die Kopftuchträgerin jederzeit treffen) definieren und zum anderen mit Geißelungen oder Steinigungen ein auf Seelenrettung zielendes Strafrecht nicht zuletzt das islamische Sexuelle dramatisiert (selbst eine die zinā betreffende Verleumdung, qaḏf, zeitigt 40 oder 80 Peitschenhiebe), sollten wir auch für die meisten deutschen Ehrenmorde nicht Tradition oder “Islamismus”, sondern den realen Islam haftbar machen.

So lange die Schariatheorie nicht verworfen und die Fiqhpraxis nicht abgelegt ist, wird es die Ehrenmorde aller Welt vor allem innerhalb der Umma geben. Man kann auch sagen: so lange Koran und Hadith wortwörtlich gelehrt und gelesen werden, etwa in der deutschen Koranschule oder im Islamischem Religionsunterricht, wird es auch in Europa unter den so genannten Muslimen so genannte Ehrenmorde geben.

Die Gottheit des Koran will Kopftuch und Steinigung, ohne Kopftuch und Steinigung kein Höllenfeuer und ohne Hölle kein Paradies. Eine Grundschullehrerin aus Aachen-Richterich spürt genau, warum sie den Hidschab trägt, und bekundet: “Ehebruch ist ein Verbrechen, wie Mord. (…) Wenn einmal in hundert Jahren eine Ehebrecherin gesteinigt wird, vielleicht werden dann ganz viele Ehen gerettet?” Der Ehrenmörder wird islamrechtlich für Mord (zu den Hadd-Vergehen zählend) verurteilt und bestraft, was allerdings nur zeigt, dass die islamischen Zina-Prozesse die Verstaatlichung des Ehrenmordes darstellen, der im Kalifat als eine Mischung aus Stammeskultur und Lynchjustiz anzusehen ist. Die Umma selbst ist ein ins Kosmische aufgeblähter, archaisch gebliebener Super-Stamm, insofern sind die zum Vollzug von Todesstrafe oder Dschihad aufrufenden Herren Imam, Emir oder Kalif verspätete und kulturell steinzeitlich gebliebene Ehrenmörder.

Scheich ‚Atiyyah Saqr, langjähriger Vorsitzender des Fatwa-Rates der Kairoer al-Azhar, predigte nicht gegen Hidschab, Talaq, Polygamie, Ehebrecherinnensteinigung oder Apostatenmord, sondern will die Ehrverbrechen islamisch unterwerfen, islamisieren: The so-called “honor killing” is based on ignorance and disregard of morals and laws, which cannot be abolished except by disciplinary punishments.

Vom Stamm zum Kalifat, vom stammeskulturellen Ehrenmord zum staatskulturellen Kopfabhacken: männliche Allmacht und weibliche Ohnmacht gehören zum islamischen Menschenbild, Staatsverbrechen ersetzen die frauenfeindlichen Stammesgesetze. Das Familienoberhaupt beansprucht, durchaus islamisch, immer einen Teil des Gewaltmonopols.

Wie die realislamischen dynastischen Erbfolgekriege belegen, löst der Islam die Stämme gar nicht auf, sondern ist zum Tochtertausch (Imamehe) geradezu auf sie angewiesen. Ohne Stamm kein Heiratsvormund (Wali) und kein prügelnder Ehemann (Koran 4:34).

Die männlichkeitsverherrlichende Ehrkultur von Koran und Sunna wird die vorislamische Ehrenmordpraxis nie auslöschen können.

Soweit zum Thema Islam und Ehrenmord, zurück zum Jungfräulichkeitsverherrlicher al-Ghazali und seinen zwei deutschen Freundinnen.

Das Prinzip Jungfrau ehrten die postmodernen Professorinnen Ursula Boos-Nünning und Yasemin Karakaşoğlu-Aydın: “Die Mädchen interessierte (…), wie es verletzt werden kann, … wie sich ein zerrissenes Häutchen wieder “reparieren” lässt … Virginität als wichtiges Element von Weiblichkeit und als Zeichen eines ehrenhaften Lebenswandels beschäftigt die Mädchen in ihrem Alltag”, um auf der folgenden Seite zum religionspolizeilich akzeptablen Schluss zu kommen: “Die Zugehörigkeit zur muslimischen … Religion verbindet sich mit einer Sexualmoral, die vorehelichen Geschlechtsverkehr ablehnt.”[15]

Eindeutiger als deutsche Migrationsforscherinnen das Frauenbild nach Koran und Sunna verharmlosen zu lassen, ist es, den Imam al-Ghazali im Original zu lesen. Die im Status der Demut und Unmündigkeit zu haltende Frau soll sich über die Welt in jeder Hinsicht keinen Überblick verschaffen können, auch über die Welt der Sexualität nicht. Der Theologe begründet die Verheiratetung der sexuell unerfahrenen Frau:

101. Erstens, dass die Frau den Mann lieb gewinnt, mit ihm vertraut wird und so den ersten Eindruck von dem, was Liebe heißt, empfängt. … Die Natur fühlt sich eben am wohlsten bei dem, was sie von Anfang an gewöhnt ist.

Zweitens wird dieser Umstand der Frau in höherem Maße die Liebe des Mannes sichern, denn die Natur hat einen gewissen Widerwillen gegen eine solche [Frau], die schon ein anderer [Mann] berührt hat, und sie empfindet den Gedanken daran als unangenehm.

Der Mann kann “von Natur aus” mit jeder Frau sexuell verkehren, ohne dass die Ehefrau an diesem von Allah eingeräumten Recht Anstoß nehmen darf. Ghazalis fromme Muslima verrät anscheinend einen schrecklichen Mangel an Religion, falls sie “den Gedanken daran als unangenehm” (al-Ghazali) empfindet, dass ihr Mann zur Stunde seine Liegestatt mit einer der Nebenfrauen teilt.

Wer am Wohnort der Gunst der Einflussreichen entbehrt, steht dem Glauben vermutlich fern. Der heilige kulturelle Rassismus des männerzentrierten Islam, das Spalten der Menschheit in die Klassen (der Nichtmuslime, der Frauen) verschiedener Grade an sittlicher (Minder-)Wertigkeit, macht vor der Umma nicht halt und lässt jeden Muslim der lokalen islamischen High Society schmeicheln und den Unterschichtangehörigen verachten. Trügerische schöne Blumen wachsen im stinkenden Unrat:

102. Siebentens sollte sie eine nasība sein, d. h. aus seiner frommen und braven Familie stammen, denn eine solche wird auch ihre Töchter und Söhne richtig erziehen (…) Deshalb sagte der Hochgebenedeite: “Nehmt euch in acht vor einem Mistgewächs.” Als man ihn fragte, was er mit diesem Ausdruck meine, antwortete er: “Eine schöne Frau aus einem schlechten Stamm.”

Soviel zum Tochtertausch, nun zum Familienoberhaupt. Die pflichtvergessene Ehefrau spüre Wut und Zorn:

113. Vielmehr muss er, wenn er etwas bemerkt, das gegen das Gesetz und die guten Sitten verstößt, erbosen und ergrimmen!

Ḥasan [al-Baṣrī] sagt: “Wer seiner Frau in dem, was sie begehrt, zu Willen ist, den stürzt Gott in die Hölle.” 97. Al-Ḥasan said, “Verily whoever obeys the whims of his wife will be cast by God into the fire.”

Nun wird der Muslim wird dazu aufgerufen, im Sinne männlicher Vormacht seiner Ehefrau mit höflich tuenden Gesprächen Fallen zu stellen. Die Frau darf der Ehemann demütigen und quälen, indem er ihre Hoffnungen gezielt durchkreuzt:

Der gottselige ʿOmar sagt: “Tut das Gegenteil von dem, was die Frauen wünschen, darin liegt Segen.” – “Consult them, then disagree with them.”

Geht mehr misogyner Sadismus? Nur wer die Frau behandelt, wie al-Ghazali es empfiehlt, so müssten es Sunniten eigentlich sagen, ist Muslim und vermeidet die jenseitige Feuergrube.

Die Frau steht im Islam zwischen Pflanze und Hund:

113. Gott hat nämlich die Frau in die Hand des Mannes gegeben. …

Männliche Allmacht, weibliche Ohnmacht, und beide Sphären durch Mauer oder Schleier voneinander geschieden, damit im Jenseits Fromme und Sünder erfolgreich voneinander getrennt werden können.

Frauen sind naturgemäß (fiṭra, angeborenes Ausgerichtetsein auf Allah hin) desorientiert und wollen aus Männermund wissen, wo es lang geht:

114. Denn dem Mann kommt es zu, Führer zu sein und nicht geführt zu werden.

Die Natur der Frau ist wie deine eigene böse Natur: Lässt du ihr ein wenig die Zügel los, so geht sie mit dir eine weite Strecke durch, und lockerst du ihren Zaum um eine Spanne, so zieht sie dich fort eine Elle;

96. It is am man`s right to be followed, not a to be al follower. God has appointed men as trustees over women, and has called the husband “master”

hältst du sie aber fest am Zügel und ziehst ihn kräftig an, wie sich`s gehört, so hast du sie in deiner Gewalt. – but if you restrain her and treat her firmly where firmness is called for, you will be her master.

Nach drei Jahren des Bestehens ging die Deutsche Islam-Konferenz (DIK) im Sommer 2009 zwar weder zum Schariagesetz auf Distanz noch erklärte sie Abu Hamid al-Ghazali zu jemandem, der den Islam völlig falsch verstanden hätte, doch bekundete die DIK immerhin, etwas von Frauenrechten gehört zu haben (die Gleichberechtigung von Mann und Frau als zentrales Element der Werteordnung des Grundgesetzes).[16]

Der Perser habe das Wort zur gottgeschaffenen und heilssichernden irdischen Lebensordnung maskuliner Dominanz, Englisch wie gehabt nach Madelein Farah:[17]

115. So soll man im Zuwiderhandeln und Willfahren die goldene Mitte einhalten und in allem das Rechte tun, um dem von den Weibern drohenden Unheil zu entgehen – so as to be safe from their [women’s] evil. Denn “ihre List ist groß (Sūra 12, 28 – because their scheming is great) und ihre üblen Seiten sind allbekannt [their evil is widespread]. Die Mehrzahl der Frauen ist von schlechtem Charakter und schwachem Verstand [their predominant characteristics are bad manners and weak minds], und man wird mit ihnen nur zurechtkommen durch Milde, gepaart mit straffer Zucht.

Seit 1994 kennt der größte evangelische deutsche Pfadfinderverband die Folgen der Islamisierung einer Gesellschaft für alle Mädchen und Frauen: Die Töchter verlassen das Haus nie mehr,[18] daughters stay at home! Imam al-Ghazali:

120. Das Mittel gegen die Eifersucht besteht darin, das kein Mann eine Frau besucht und dass sie selbst nicht ins Freie geht.

Die Genossen des hochgebenedeiten Gottgesandten pflegten die Fensteröffnungen an den Wänden zu verstopfen, damit die Frauen nicht die Männer beobachten können. Als Muʿādh b. Jabal einmal seine Frau zum Fenster herausblicken sah, schlug er sie – 100. The companions of the Prophet used to close peepholes and perforations in the wall to prevent women from looking at men. Muʿādh [b. Jabal] saw his wife looking through a peephole, and he struck her

Der gottselige ʿOmar sagt: “Zieht den Frauen ihre Kleider aus, dann bleiben sie zwischen ihren vier Wänden.” Er wollte damit sagen, dass sie keine Lust haben, in einem schäbigen Aufzug auszugehen. – ʿUmar said: “Strip the women off their [beautiful] clothes and they will stay in their rooms.”

Der Leser möge einmal darauf achten, ob nach Europa eingewanderte (so genannte) Muslime etwa aus Somalia halbdurchsichtige blaue Plastikfolie oder weißliches Pergamentpapier in die Fenster der von Frauen bewohnten Zimmer kleben, um den Frauen, ganz nach Maßgabe des persischen Imams, das Hinausschauen zu verunmöglichen, oder ob in Deutschlands Parks, Fußgängerzonen und Straßen ausschließlich türkeistämmige Jungen schlendern, deren Schwestern, ghazaligemäß, öffentlich unsichtbar bleiben.

Dem Beispiel der rechtschaffenen Altvorderen (as-salaf aṣ-ṣāliḥ) ist zu folgen:

121. gegenwärtig ist es einer ehrbaren Frau erlaubt, mit Einwilligung ihres Mannes auszugehen, sicherer aber ist es, wenn sie zuhause bleibt. Auch soll sie nicht ohne wichtigen Grund ausgehen – 101. Nowadays, it is permissible for a chaste woman to go out with the permission of her husband; however, remaining [at home] is safer.

Jeder Schäfer weiß, dass die zur Knechtschaft herabgesetzten Hütehunde den regelmäßigen Anpfiff verdienen. ‚Umar kannte die Frauen:

121. Ein anderer Ausspruch von ihm lautet: “Gewöhnt die Frauen an das ‘Nein’!” – – He also said: “Accustom your women to ‘No!’ ”

Auch ‚Aischa wusste um die angeborene Lasterhaftigkeit ihrer Geschlechtsgenossinnen und beklagte sich über den diesbezüglichen prohetischen Großmut, der, zumal nach Mohammeds Ableben, Moral und Fortbestand der Umma aufs Spiel setze:

“Wüsste der hochgebenedeite Prophet, was die Frauen anstellen, so würde er ihnen das Ausgehen verbieten. –If the Prophet only knew of the misdeeds that women would bring after his time, he would have prevented them from going out.”

Nun aber zum islamischen Frauenprügeln, al-Ghazali stellt den Willen Allahs fest:

129. Liegt aber die Widersetzlichkeit auf seiten der Frau, dann gilt: “Die Männer sind gesetzt über die Frauen” (Sūra 4, 34). Der Mann soll in diesem Fall die Frau strafen und mit Gewalt zum Gehorsam zurückbringen. Und wenn sie das Gebetsoffizium unterlässt, so soll er sie mit Gewalt zum Gebet zwingen. 105. However, if the discird ist the woman`s fault, it is the husband`s right to chastise and induce her forcibly to obey, since men are guardians over women. Likewise, she should be remiss in performing her prayers, it is his right to force her to perform them.

Der Dreischritt, erst das Mahnen, dann das im Ehebett Meiden und erst zuletzt das heilssichernde Schlagen, ist einzuhalten, sagt der Imam. Dann aber soll die Widerspenstige den in Deutschland grundgesetzwidrigen, aber ihr islamisch zustehenden Schmerz spüren, weiß der Theologe:

Fruchtet auch das nicht, so soll er sie schlagen, ohne sie zu schädigen (ghair muharriḥ), d. h. ihr zwar weh tun, aber nicht so, dass ihr ein Knochen gebrochen wird oder sie blutet; auch darf er ihr nicht ins Gesicht schlagen, das ist verboten. 105. Should all of this fail, then he should beat her but not excessively, that is, to the point that he would inflict only pain but without breaking a bone or causing her to bleed. He should not strike her face that is forbidden.

Die am Salafismus bzw. Islam interessierte deutsche Öffentlichkeit kennt diese Forderungen nahezu gleichen Wortlauts aus einem zeitweise auch bei Pierre Vogel vertriebenen Buch (Frauen im Schutz des Islam). In Deutschland ist die Schrift von Scheich ‚Abd ar-Rahman asch-Schiha seit mehr als zwei Jahren erfreulicherweise als jugendgefährdend eingestuft worden.[19]

Das Blog Sägefisch (Pädagogische Islamkritik) fordert die Aufnahme der – dem indizierten Buch Frauen im Schutz des Islam schließlich zu Grunde liegenden – gewaltverherrlichenden Schrift des Al-Ghazali: Das Buch der Ehe (Kitāb ādābi n-nikāh) in die Liste der jugendgefährdenden Medien und beruft sich auf die Bewertung der Bundesprüfstelle (Entscheidung Nr. 5610 vom 15.1.2009, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 16 vom 30.1.2009) zu Scheich al-Schiha (ash-Shiha). Das Gremium der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien begründete sehr nachvollziehbar:

“Es steht zu vermuten, dass die Übersetzung mit dem Ziel erfolgte, gerade auf junge Menschen, die zwischen zwei Kulturen stehen, einzuwirken und ihnen Handreichungen bzw. Legitimationen für nicht akzeptables Gewalt- und Diskriminierungsgebaren anzubieten. Damit würden sämtliche gesellschaftlichen Migrationsbemühungen in ganz erheblichem Maße konterkariert.”

Auch wenn der elitäre islamische Spohr-Verlag von Kandern (Schwarzwald) aus, anders als die eher im Hauptschülerbereich erfolgreichen Missionsvereine Die wahre Religion (DWR) oder Einladung zum Paradies (EZP, neuerdings Medina) vielleicht nicht die Radikalisierung der Vorstädte und Schulhöfe betreiben will, muss dem von Hans Bauer (1917) ins Deutsche übersetzten Band 12 der (vierzigbändigen) Wiederbelebung der Religionswissenschaften (Revival of Religious Sciences) ein Warnhinweis vorangestellt werden, damit Minderjährige den Text nicht ohne freiheitlich-demokratische pädagogische Betreuung lesen. Denn ob Scheich asch-Schiha oder Imam al-Ghazali, das mittelalterliche religiöse Frauenprügeln heute zu publizieren muss, wir zitieren die Entscheidungsbegründung aus dem Jahr 2009: “zu Gewalttätigkeit anreizen, verrohend wirken” und ist “als Frauen diskriminierend einzustufen.”

Der hochmittelalterliche Theologe fast die Pflichten der Frau gegenüber dem Mann knapp zusammen:

161. Alles, was hierüber zu sagen ist, ist in dem Satz enthalten, dass die Heirat ein Art Sklaverei ist und dass die Frau die Sklavin des Mannes ist. Deshalb hat sie ihm unbedingt und unter allen Umständen zu gehorchen, in dem was er von ihr und in bezug auf sie selbst verlangt, vorausgesetzt, dass es nichts Sündhaftes ist.

Die Sklavenhaltung namens islamische Ehe noch einmal auf Englisch:

120. The authoritative statement in this context is that marriage constitutes a form of enslavement;

Weil, wie wir gehört haben, “die Frau die Sklavin des Mannes ist”, wäre es Krieg gegen die Allah und den Propheten, zu sagen “thus he is her slave”:

thus she is his slave, and she should obey the husband absolutely in everything he demands of her provided such demands do not constitute an act of disobedience.

Lebewesen bewegen sich. Auch eine Frau könnte sich frei bewegen. Da sei Allah vor:

163. Der Hochgebenedeite sagte ferner: “Die Frau steht dann Gott am nächsten, wenn sie im Innern ihres Hauses weilt”, 121 “A woman is nearest to the face of God when she is in the inner sanctum of her house.”

Ungezügeltes Umherstreifen ist männliches Privileg, die glaubensgehorsame (muslimische) Frau kennzeichnet eine mit einem Gefängnisaufenthalt vergleichbare Ortsansässigkeit.

Lebenslangen weiblichen Verzicht auf freies Entscheiden und Umherbewegen signalisiert der Schleier,[20] der von Christian Schüle (2010) oder Seren Basogul (2011) als ein “Stück Stoff” verharmlost wird.[21]

Jacques Auvergne

[1] Wali mudschbir (walī muǧbir, Nötigender Heiratsvormund, von wali, Vormund und adschbara, zwingen). Malaysia: Islamic Family Law: “wali Mujbir” means the father or paternal grandfather and above

http://www.agc.gov.my/Akta/Vol.%207/Act%20303.pdf

[2] Jabatan Kemajuan Islam Malaysia (JAKIM): A Wali Mujbir is regarded as the perfect wali because he has full power to endorse a marriage on behalf of everyone under his care. Although a father may marry off her virgin daughter without her consent, it is sunat (favourable) for the father to request for her consent

http://www.islam.gov.my/

[3] Aischa berichtete: In einem unbeobachteten Moment kam eine Ziege ins Haus fraß den unterm Bett bewahrten Zettel mit dem Steinigungsvers: the Qur’anic verses of stoning were written on a piece of paper and were lost when a goat ate it

[Narrated ‚Aisha] „The verse of the stoning and of suckling an adult ten times were revealed, and they were (written) on a paper and kept under my bed. When the messenger of Allah expired and we were preoccupied with his death, a goat entered and ate away the paper.“

Musnad Ahmad bin Hanbal. vol. 6. p. 269; Sunan Ibn Majah, p. 626; Ibn Qutbah, Tawil Mukhtalafi ‚l-Hadith (Cairo: Maktaba al-Kulliyat al-Azhariyya. 1966) p. 310; As-Suyuti, ad-Durru ‚l-Manthur, vol. 2. p. 13

http://wikiislam.net/wiki/Qur%27an,_Hadith_and_Scholars:Stoning

death of the offender accused of adultery did exist but was eaten up by a goat

aus: RAJM: STONING TO DEATH

http://www.quranic.org/quran_article/26/rajm_stoning_to_death.htm

[4] Steinigung, frz. la lapidation, dann steinigt sie, alors lapide-la, sie wird (ist) gesteinigt (fem.), elle est lapidée, jemanden steinigen, lapider quelqu’un [lateinisch lapis, der Stein].

Le Messager d’Allah (bénédiction et paix sur lui) dit : „Prenez (ce que je vous dis) ! Prenez (ce que je vous dis) ! Allah a décrété un nouvel ordre à leur égard: la vierge par la vierge: 100 coups de fouet et un an d’exil, et la mariée par la mariée : 100 coups de fouet et lapidation“ (rapporté par Muslim, At-tirmidhi, Ibn Majah et Abi Daoud).

Le prophète a dit : „Par Celui qui détient mon âme, je vais juger entre vous selon le Livre d’Allah : tes 100 ovins et ton domestique sont rejetés et ton fils aura 100 coups de fouet et un an d’exil. Ô Aniss ! Vas interroger la femme de cette personne, si elle avoue, alors lapide-la“ La femme a avoué et est lapidée (rapporté par les imams Bukhari et Muslim : Allo’lo‘ wal Marjane, 423-424). …

Omar Ben al-Khattab (qu’Allah lui offre Son Agrément) était un jour sur le prêchoir et a prononcé un long discours : „Allah a envoyé Muhammad (bénédiction et paix sur lui) par la vérité et a fait descendre sur lui le Livre et parmi ce qu’Allah a fait descendre, le Verset sur la lapidation. Nous l’avons récité et nous l’avons bien compris et assimilé. Le Messager d’Allah a lapidé et nous avons lapidé après lui. Je crains que si le temps passe, certains diraient : „Par Allah, nous ne trouvons pas le Verset sur la lapidation dans le Livre d’Allah.“ Ils vont ainsi s’égarer pour avoir délaissé une obligation révélée par Allah. La lapidation est, dans le Livre d’Allah, la sanction légale infligée à la personne mariée qui fornique, qu’elle soit un homme ou une femme, à condition d’avoir une preuve évidente, une grossesse ou un aveu“ (rapporté par les imams Bukhari et Muslim). …

Un homme a dit à Ibn Abbass: est-ce cette femme est celle mentionnée par le prophète quand il a dit : „Si je dois lapider quelqu’un sans preuve, je lapiderai celle-ci ?“ Ibn Abbass répondit : „Non, c’était une femme qui montrait la perversion au temps d’Islam“ (rapporté par les imams Bukhari et Muslim). Donc, la femme qui apparaît perverse par sa tenue, son comportement ou son état ne doit pas être lapidée qu’en présence des preuves évidentes: soit le témoignage de quatre hommes qui ont vu l’acte soit l’aveu et le témoignage contre soi-même quatre fois. Il n’est pas permis de lapider en se basant sur des doutes ou des indications indirectes.

aus: La lapidation dans la Charia (Die Steinigung in Scharia und Fiqh)

http://www.angelfire.com/journal/sunnah/Islam/lapidation.html

[5] asr al Shahwatayn (Curbing the Two Appetites)

from

al-Ghazali: Ihya ‚Ulum al-Din (Revivification of the Sciences of Religion), Sayings Concerning the Lust of the Genital

Someone said: „the devil tells woman: you are half my army; you are my arrow with which I strike and do not miss; you are the repositow of my secrets; you are my messenger in time of need.“ Half his army is lust and the other half is anger. The greatest lust of all is lusting after women.

http://www.ghazali.org/works/abstin.htm

[6] Erektile Theologie: `Ikrima and Mujahid are reported to have said, concerning the meaning of the verse, „Allah would make the burden light for you, for man was created weak“ (an-Nisa‘ 4:28), that it means men cannot do without women. „Fayyad ibn Najih said: „When the male organ of a man stands erect, two thirds of his intellect go away.“ Some add: „and one third of his religion.“ „Ibn `Abbas explains the meaning of the verse: „From the evil of the darkness when it is intense“ (al-Falaq 113:3) as referring to the erection of the male organ. „The reason for this is that sexual desire is an overwhelming bane which, when it arises, cannot be countered with mind nor religion, although it is good insofar as it serves both for the life of this world and the next.

Sex mit den bis zu vier Ehefrauen oder den beliebig vielen zusätzlichen Konkubinen (those whom his right hand possesses, also mit den Sklavinnen) ist nach Allahs Gesetz gestattet. Selbstbefriedigung aber wird von der Scharia ausdrücklich missbilligt, obwohl Ehebruch noch viel schlimmer ist, weiß:

What does the Shari`a say about masturbation (istimna‘)?

The young man said: „I am an unmarried young man, and sometimes I fear hardship upon myself, so I masturbate [astamni] with my hand.“ Ibn `Abbas turned his face from him and said: „Fie, alas! It would be better to marry even a slave-girl, and yet it is better than adultery [zina].“ „This is a warning that the unmarried man who is controlled by his lust faces three evils: the least of them is to marry a slave-girl who might bring a child into slavery, worse is masturbation, but most indecent yet is adultery.

http://sunnah.org/msaec/articles/masturba.htm

bei: As-Sunnah Foundation of America (ASFA) das ist Scheich Kabbani (Shaykh Muhammad Hisham Kabbani)

Degree in Islamic Divine Law, Damascus, Syria. License to teach, guide and counsel students in Islamic spirituality from the renowned Shaykh Muhammad Nazim Adil, authority of the Hanafi school of Islamic law in the Middle East and world leader of the Naqshbandi Haqqani Sufi Order.

http://www.sunnah.org/about/shaykh_muhammad_hisham_kabbani.htm

[7] Mawlana Shaykh Muhammad Hisham Kabbani teaches if you want your daughter to wear hijab, start her wearing it at 5 or 6 years old so it becomes natural to her.

http://eshaykh.com/family/forcing-to-wear-hijab/

Ja, warum bist du denn überhaupt in ein westliches Land ausgewandert, und sagst mir nun voller Enttäuschung und Hoffnungslosigkeit, dass deine Kinder den rechten [islamischen] Pfad verloren haben? As Mawlana Shaykh Muhammad Hisham Kabbani said, “why do you move to western countries and then you are coming to me at the end and despairing that your children have lost their way?”

http://eshaykh.com/family/forcing-to-wear-hijab/

[8] To raise children in western society, you are raising them in fire. You can train them from childhood to go with the father or the mother to the masjid.

http://eshaykh.com/family/raising-children-in-west/

I would like to ask for forgiveness, I have lied to Shaykh Hisham, ich habe den Scheich belogen. – Der Meister verzeiht dir und betet für dich. Aber sage dreihundert Mal die Bitte nach Vergebung, Mawlana Shaykh Hisham is praying for you and forgives you. Say Istighfar 300 times daily.

http://eshaykh.com/sufism/lied-to-shaykh/

Istighfar is the act of seeking forgiveness from God [Allah]

http://en.wikipedia.org/wiki/Istighfar

[9] Wenn du dich deiner Frau näherst (zum Geschlechtsverkehr), dann sprich:

“Bismillah. Allahumma djannibna-aSchaytan, wa djannib-isch-Schaytan maa razaqtanaa.”

“Im Namen Allahs. O Allah, halte den Satan von uns fern, und halte Satan von dem fern, was Du uns schenkst.”

Der Prophet (salla-llahu ´alaihi wasalam) sagte:

“Wenn einer von euch zu seiner Frau kommt, und spricht: “Im Namen Allahs. O Allah, halte den Satan von uns fern, und halte Satan von dem fern, was Du uns schenkst, und den beiden ist ein Kind bestimmt, wird er es nicht schädigen.” (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr.141)

Wenn du ins Bad (Toilette) gehst, trete mit dem linken Fuß ein und sprich:

“Bismillahi, Allahuma inni a’udhu bika min al-khubthi wal-khabaa`ith.” “O Allah, ich suche Zuflucht bei Dir vor allen Übeln.”

Und wenn du die Toilette verlässt, trete mit dem rechten Fuß aus und sprich: “Ghufraanak.” “Gewähre Deine Vergebung.”

Der Prophet (salla-llahu ´alaihi wasalam) sagte:

“Wenn er die Toilette betrat: „O Allah, ich suche Zuflucht bei Dir vor allen Übeln. “ Und wenn er die Toilette verließ: „Gewähre Deine Vergebung.”(Sahih Ibn Habban Hadith Nr. 1444)

http://1ststepsinislam.com/de/supplications-islamic-etiquettes.aspx

6. He must control his passions and act in a moderate manner especially in the context of sexual intercourse. Remember that Allah has placed between you and her „friendship and mercy“ (mawadda wa rahma), not the gratification of your every lust; and that the Prophet (s) advised young men to marry „because it casts down the gaze and walls up the genitals,“ not in order to stimulate sexual passions. The husband should habitually seek refuge in Allah before approaching his wife and say: „O Allah, ward off the satan from us and ward him off from what you have bestowed upon us in the way of children“ (allahumma jannibna al-shaytana wa jannibhu ma razaqtana).

aus: Some Responsibilities of the Husband and Rights of the Wife in Islam, Dr. G. F. Haddad, Damascus

http://sunnah.org/msaec/articles/responsibilities_husband.htm

auch beim Islamic Centre (Leicester), The husband … before approaching his wife … „O Allah, ward off the satan from us“

http://www.islamiccentre.org/index.php?option=com_content&view=article&id=1121:womans-role-is-in-a-marriage-&catid=40:marriage-faqs&Itemid=88

Der am Islamic Centre (Leicester) verehrte Moulana Hafiz Ather Hussain Al Azhari berät das All Things Halal Office 4, Ground Floor, Cobden House, Cobden Street, Leicester, LE1 2LB, United Kingdom

http://www.athalal.com/advisory-board.php

All Things Halal Latest International News, Latest International News

http://www.athalal.com/news-offers.php

THE World Halal Forum (WHF), Netherlands to host World Halal Forum in October

THE World Halal Forum (WHF) is heading for the Netherlands in October this year, the first time it will be held outside Malaysia. … Held in Kuala Lumpur last May, the event attracted over 908 participants from 47 countries, with the attendance of 52 local and international media.

According to the statement, the halal sector maintains a 16 per cent share of the global food market, earning an annual US$634 billion in serving the 1.6 billion worldwide Muslim population. Europe accounts for US$66.6 billion of the halal food market.

http://www.athalal.com/news-offers.php?id=12#article

[10] Das Lied von der Glocke, Friedrich Schiller 1799

Und drinnen waltet / Die züchtige Hausfrau (…) Und reget ohn Ende / Die fleißigen Hände (…) Und füget zum Guten den Glanz und den Schimmer / Und ruhet nimmer.

http://ingeb.org/Lieder/festgema.html

[11] « Une femme vertueuse n`est pas quelque chose de ce monde, car elle te libère au vue de l`Au-Delà. » (p 34)

« Est humilié, qui n`a personne pour l`aider. » (p 35)

GHAZÂLÎ : AL-GHAZÂLÎ. Le livre des bons usages en matière de mariage (extrait de l’Ih’ya‘ ‚Ouloûm ed-Dîn ou : Vivification des sciences de la foi). Traduction française annotée par Léon BERCHER (Institut des Hautes études de Tunis) et Georges-Henri BOUSQUET (La Faculté de droit d’Alger).

http://ghazali.org/books/marriage-french.pdf

bei Éditions A. Maisonneuve (Paris)

http://www.maisonneuve-adrien.com/description/islam/ghazali.htm

Themawechsel oder auch nicht, ebenfalls bei Éditions A. Maisonneuve erschien zum Kalifatsprogramm des Raschid Rida (Rašīd Riḍā, 1865-1935) :

Henri LAOUST : Le Califat dans la doctrine de Rasid Ridâ. Traduction annotée d’al-Hilâfa au al-Imâma al-‚uzmâ“ (Le Califat ou l’Imâma suprême). Paris, Réimpression 1986, in-8° br., 285 pages. La 1ère édition : Publications de l’Institut Français d’Etudes Arabes de Damas Tome XIV

http://www.maisonneuve-adrien.com/description/islam/laoust_califat.htm

Rida (Rašīd Riḍā)

Il souhaitait voir émerger une nation arabe islamique, avec le retour du califat du fait de la « trahison turque de l’islam ». Il affirme que le seul modèle islamique pur est le modèle islamique arabe, et se déclare partisan d’un contre-califat arabe.

Après l’abolition du califat par Atatürk en 1924, Rida insiste alors sur le caractère arabe de la fonction du califat.

http://fr.wikipedia.org/wiki/Mohammed_Rachid_Rida

[12] Interimsehe (nikāḥ taḥlīl)

A woman in western district of Bangladesh was banished from the rural society not too long ago. Her husband uttered the infamous word Talaq three times and thereby the marriage was made null and void just like that. As per the advice of local Mullah, she was put into Hila marriage. Because the Mullah said in order for the husband to reclaim his recently divorced wife she needs to be wedded as per Hila marriage. And that is not all. Her marriage needs to be consummated. You know what that means. The problem arose because the ex-husband now refuses to take his wife back because she slept with another man as far as he is concerned. Sexual purity is a big deal in our part of the world. In the West, these escapades are taken lightly. But in Bangladesh it is entirely a different matter. The worrisome thing is this. This woman who had no role in the divorcement of her marriage became a victim because her husband uttered the wrong word three times to show his anger and the woman was needed to be wedded to another man.

aus: By A. H. Jaffor Ullah: The curse of Hila marriage (2001)

http://cyber_bangla0.tripod.com/article/article27.html

Kamrul Hossain: In search of equality: marriage related laws for Muslim women in Bangladesh

http://ulapland.academia.edu/KamrulHossain/Papers/635916/In_search_of_equality_marriage_related_laws_for_Muslim_women_in_Bangladesh

Dhaka, 06.03.2011, HILLA FATWA

The couple, Koichhar Mia and Rabeya Khatun, told a press conference in Dhaka on Feb 9 that a local cleric, Moulvi Faizul, and influential people had given the fatwa for their Hilla marriage as Koichhar had verbally divorced his wife during a heated quarrel. Hilla marriage means a female’s interim marriage to a third person after a divorce to remarry the first husband.

The couple had told reporters that the clerics involved in pronouncing fatwa were pressing them to stay separate and Rabeya to marry Faizul before she got married with Koichhar again.

They said they fled home as Rabeya was threatened with 100 lashes in case of violation of the edict.

http://dhaka.bdnews24.com/details.php?id=189086&cid=2

Weltfrauentag 2009 (achter März), BASUG-Bangladesh Support Group (A mouthpiece of Bangladeshi Diaspora in the Netherlands)

hilla marriage (an interim marriage of a woman with a third person for reunification with the former husband after divorce), Alphan Arzu kennt Polygamie, Kindbräute, Interimsehen, Säureattentate und Vergewaltigungen in Bangadesch:

Between May 1999 and 2008, 1,405 women, 714 children and 690 men were victims in 2,196 incidents of acid violence. Although the trend might come down, the status of hundreds of thousands of women in Bangladesh, especially in the north, is worse. Dowry, divorce, polygamy, early marriage, hilla marriage (an interim marriage of a woman with a third person for reunification with the former husband after divorce), repression of women within family, and rape are now commonplace in all backward villages in Bangladesh.

http://www.basug.nl/uploads/newsletters/200903_BasugNewsletter_Eng.pdf

This is what the founder of Maliki School of jurisprudence says: A three times divorced woman must marry another man and must taste the sweetness of intercourse (hila marriage) before she can remarry her former husband.

Imam Malik ibn Anas: Muwatta (Muwaṭṭaʾ), Book 28, Hadith Number 28.7.18

Book 28, Number 28.7.18: Yahya related to me from Malik from Yahya ibn Said from al-Qasim ibn Muhammad that A’isha, the wife of the Prophet, may Allah bless him and grant him peace, said when asked whether it was permissible for a man to marry again a wife he had divorced irrevocably if she had married another man who divorced her before consummating the marriage, „Not until she has tasted the sweetness of intercourse.“

http://islam-watch.org/AbulKasem/WomenInIslam/women_in_islam5.htm

MUHALLIL

If a Muslim man has divorced his wife, but then has a change of mind, he cannot simply remarry her even if both want to start over again. Islamic law stipulates that the wife must first marry and have intercourse with another man, and who has to divorce her again, before it becomes lawful for the original couple to remarry. The man who marries a divorced wife in order to make her lawful for her former husband again is called muhallil, which literally means, „One who makes lawful.“

http://answeringislam.info/Index/M/muhallil.html

L’époux ne peut pas tout de suite épouser encore sa femme après une séparation, elle doit auparavant seulement un autre homme (muhallil) être épousé.

http://www.worldlingo.com/ma/dewiki/fr/Versto%C3%9Fung

Al MuHallil : celui qui se mari pour rendre licite la femme à son premier mari.

http://www.el-ilm.net/t6410-el-wadjiz-fi-fiqhi-le-livre-du-mariage

Auch Scheich al-Munadschdschid (Muḥammad Ṣāliḥ al-Munaǧǧid) bewertet die Interimsehe als haram, als religiös verboten. Wer die taḥlīl marriage praktiziert, facht sich das Höllenfeuer stärker an und ist unverheiratet: Tahleel marriage is haraam and invalid

Allah werfe den Interims-Ehemann aus dem heilssichernden Gnadenstand heraus, Allah verfluche (engl. to curse) den Muhallil! May Allaah curse al-muhallil (…). He is a muhallil, and if he intends thereby to make her permissible for her first husband, then he is cursed.

http://islamqa.com/en/ref/109245

Die Nikah tahlil hat vorislamische Wurzeln:

Cela consistait à demander la fille chez ses parents, le mari donnait une dot en échange du mariage àsa future femme. Cela autorisait les rapports sexuels avec celle-ci appelé tahlil. Ce type de mariageavec des témoins et un contrat écrit a été conservé par Mahomet.

http://www.scribd.com/doc/53678898/17/Nikah-tahlil

http://fr.wikipedia.org/wiki/Mariage_arabe_pr%C3%A9islamique#Nikah_tahlil

Women and Muslim Family Laws in Arab States

Editors: Annelies Moors, ISIM / University of Amsterdam, Mathijs Pelkmans, ISIM / University College Utrecht, Abdulkader Tayob, University of Cape Town

http://eprints.soas.ac.uk/3469/1/Women_Muslim_Family_Laws_Arab_States.pdf

[13] Heraustrennung aus der Allerbarmerschaft mit dem Schöpfer und Erhalter der Welt, Verlustiggehen des Gnadenbundes mit Allah: Fluch im Islam

To curse a Muslim is akin to killing him. Allah’s Messenger said, ‘Cursing a believer is like murdering him.’ [Agreed upon]The act of cursing is such that one who does it can himself become a recipient of it.

Narrated Abu Darda, ‘Allah’s Messenger said, ‘When a person curses (La’nah; to ask that something be deprived of Allah’s Mercy) somebody or something, the curse goes up to the heaven and the gates of the heaven are closed. Then it comes down to the earth and its gates are closed. Then it turns right and left, and if it does not find an entrance to go anywhere, it returns to the person or thing that was cursed, if he or it deserves to be cursed; otherwise, it returns to the person, who uttered it.’ [Abu Dawood] Allah’s Messenger also warned, ‘Those who frequently resort to cursing would neither be accepted as witnesses nor as intercessors on the Day of Resurrection.’ [Saheeh Muslim]

http://learndeen.wordpress.com/2007/07/23/cursing-is-prohibited/

1551. Abu Zaid Thabit bin Ad-Dahhak Al-Ansari (May Allah be pleased with him( (he is one of those who gave their pledge of allegiance to the Messenger of Allah (PBUH) under the Tree) said: The Messenger of Allah (PBUH) said, „He who swears by a religion other than that of Islam, is like what he has professed. He who kills himself with something, will be tormented with it on the Day of Resurrection. A person is not bound to fulfill a vow about something which he does not possess. Cursing a believer is like murdering him.“ [Al-Bukhari and Muslim].

1554. Samurah bin Jundub (May Allah be pleased with him) said: The Messenger of Allah (PBUH) said, „Do not curse one another, invoking Curse of Allah or Wrath of Allah or the fire of Hell.“ [Abu Dawud and At-Tirmidhi].

http://www.witness-pioneer.org/vil/hadeeth/riyad/17/chap264.htm

So the Curse (La’nah) of Allah is actually being deprived from Allah’s rehmah and blessing. It may be in the dunya (peace, wealth, health, tranqulity) or in the Akhirah (deprived of Jannah, deprived of their good deeds, deprived of eternal peace etc)

http://www.ummah.com/forum/showthread.php?195798-What-does-it-mean-when-people-are-quot-cursed-quot-by-Allah

[14] Reconstructive hymen surgery for women who lost their virginity before marriage is halal (religiously permissible), said to Aly Gomaa, the Grand Mufti of Egypt. … Gomaa, the highest authority with the power to issue a fatwa (religious edict), appeared the popular terrestrial Channel Two’s talk show El Beit Beitek, where he condoned the controversial fatwa, released by Soad Saleh, the ex-dean of the faculty of Islamic studies at Al-Azhar University and noted scholar.

In Upper Egypt honor crimes are still committed. If a woman loses her virginity out of wedlock, she is considered a big shame on everyone and deserves to die.

Yasmine Saleh (Mufti’s ‚hymen fatwa‘ causes shock waves among scholars), DAILY NEWS EGYPT 20.02.2007

http://www.dailystaregypt.com/article.aspx?ArticleID=5719

Doaa Khalifa und Abir Taleb werden vergeblich hoffen, dass die von Scheich Goma (ʿAlī Ǧumʿa) bestätigte Fatwa der schariagelehrigen Niqab-Kritikerin Soad Saleh (Suʿād Ṣāliḥ, International Union of Islamic Scholars) dazu beiträgt, das Jungfernhäutchen zu entmystifizieren. Schutz und Schamhaftigkeit seien schließlich ein islamisches Prinzip, wie auch die Kunsthymenfatwa ihre Entscheidung begründet. Das Rechtsgutachten segnet die chirurgische Verletzung und das erneute Einreißen und Bluten ab, erhöht also die Verletzung und ihr relativ öffentliches Begaffen um ein Mehrfaches.

Selon cette fatwa, le rafistolage de l’hymen est tout à fait licite, quelles que soient les raisons. Le mufti s’est basé sur le principe islamique du « satr », c’est-à-dire de la protection et de la discrétion. Une fatwa qui a choqué l’opinion publique, in einer Gesellschaft, in der die Jungfräulichkeit ein echtes Tabu bleibt, dans une société où la virginité reste un véritable tabou, und vor allem ein unantastbarer Grundsatz, et surtout un principe sacro-saint. Es geht um das als heilig angesehene Konzept der Ehre: Car il est question du concept sacro-saint de l’honneur.

http://islam-aarifa.conceptforum.net/t980-fatwa-absurde

Eine Blutung mal drei macht drei Blutungen. Wer geblutet hat beim verwerflichen vorehelichen Geschlechtsverkehr, darf noch zwei Mal mehr bluten, erst beim klandestinen Zusammennähen und dann beim religiösen Offizialsex, so rechnet der schafiitische, also die FGM islamrechtlich billigende, Großmufti durch.

Scheich Ali Gum’a hat klare Vorstellungen von gelingendem Leben: Das Schlagen der Ehefrau ist in islamischen Ländern erlaubt, im Westen dagegen verboten! Mufti of Egypt Sheik Ali Gum’a: Wife-Beating Is Permitted by Islam in Muslim Countries, but Is Forbidden in the West – Al-Risala TV (Saudi Arabia/Kuwait) – 5/26/2006

http://video.google.com/videoplay?docid=-3009025678515984303

Ali Gum’a: Wife-beating is associated with the cultural status of women in the different societies. Women in some cultures are not averse to beatings. They consider it as an expression of masculinity, and as a kind of control, which she herself desires. In other societies, it is the exact opposite. We must follow reason. When we are dealing with certain societies…

Allah selbst gestattete den Muslimen das Schlagen der Ehefrau, erläutert Ali Gum’a, Frauenprügeln dient dem Bewahren der Familie, dem Bewahren der [moralischen gesellschaftlichen] Stabilität:

I got a question from Canada. The man said: „Here, it is a crime to beat a wife, even with a toothbrush. Is this prohibition acceptable in Islam? Yes. Islam accepts that the beating of Canadian wives, in this culture and ambience… From childhood they are taught that beating women is a type of barbarism, savagery, and so on. There is nothing wrong with taking this into consideration, and adapting to society, because Islam did not command us to be aggressive towards women….

But when Allah permitted wife-beating, He permitted it to the other side of culture, which considers it as one of the means to preserve the family, and as one of the means to preserve stability.

http://www.jihadwatch.org/2006/06/mufti-of-egypt-wife-beating-is-permitted-by-islam-in-muslim-countries-but-is-forbidden-in-the-west.html

im Bild: Ali Goma (ʿAlī Ǧumʿa)

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/9/96/Ali_Gomaa.JPG

obligatory to cover is termed as Satr by the Shariah

aus: Syeda Aasiyah Andrabi: Dress means decency, not decoration

http://www.greaterkashmir.com/news/2006/Feb/17/dress-means-decency-not-decoration-1.asp

dawr al-satr

Lit. ‘period of concealment’. Qadi Nu‘man (d. 974) uses the term dawr al-satr to refer to the period of around 150 years in which the Isma‘ili imams were hidden from public knowledge

http://www.iis.ac.uk/GlossaryItem.asp?GlossaryID=281

Nizārīya (Nizaris, Khodjas)

which is itself veiled (satr). … For Isma’ili the chain of Imamate remains continuous until the end of the world, Imams may go in to satr (concealment, veiling) ushering in an age known as dawr al-satr (epoch of concealment) when the Imams remain hidden

http://en.wikipedia.org/wiki/Nizari

In: Temple and Contemplation beschreibt Henry Corbin: Cycles of Unveiling (dawr al-kashf) alternate with Cycles of Occultation (dawr alsatr).

http://www.scribd.com/doc/32975060/Temple-Contemplation-Part-1-by-Henry-Corbin

Top-Islamistin Soad Saleh will selbstverständlich nicht weniger Scharia, sondern mehr Scharia. Dazu sind der Azhar-Professorin für Rechtsvergleich ein paar aufregende jungfräulichkeitsbezogene Genitalfatwas ein willkommenes Mittel (Taqiyya) zum Zweck (Kalifat).

http://islamopediaonline.com/profile/soad-saleh

http://saveegyptfront.org/blog/wp-content/uploads/2010/06/suad-saleh-2.jpg

Juristin, Kulturrassistin und Azhar-Professorin Soad Saleh (Suʿād Ṣāliḥ) bei der Arbeit, Soad Saleh rejects the possibility of having a Coptic President in Egypt. Staatsbürgerlichkeit ohne dhimmitude darf nicht sein, niemals darf ein Christ ägyptischer Staatspräsident werden. Das ist echter alter Islam, nur eben mit religionsrechtlich korrekt neugenähtem Jungfernhäutchen.

http://www.youtube.com/watch?v=aog4n22BCRE&feature=related

Dem werdenden Kalifat von Kairo entgegenplappern: Dr. Su’ad Saleh und Großscheich Tantawi

http://www.youtube.com/watch?v=GAcylNrK4og

Soad Saleh spielt geschickt: Ein bisschen Schnattern über den Niqab, um den Hidschab weltweit juristisch durchzusetzen. Die Aussage, der Gesichtsschleier habe nichts mit dem Islam zu tun, setzt stillschweigend voraus, dass Koran, Scharia und Hidschab etwas Gutes sind.

In the midst of Egypt’s niqab controversy, Soad Saleh, a professor of Islamic law and former dean of the women’s faculty of Islamic studies at Al-Azhar University, Egypt, said that the face covering had nothing to do with Islam.

Multikulturalistin und Schariaversteherin Mona Eltahawy von der längst erloschenen Progressive Muslim Union of North America (PMU) fordert denn auch gar keinen absoluten Vorrang der Allgemeinen Menschenrechte, sondern sinniert über die in den Okzident ausgewanderten Umma, der zum Nichtintegrieren (Fremdbleiben, s. u.: Maghreb, gharib) berufenen Wanderumma sozusagen, der sie sich zurechnet (As Muslims in the West). Westen (al-maġrib, vgl. Maghreb) und Fremdheit sind im Arabischen und im theologischen bzw. politischen Islam sprachverwandt oder sogar identisch und beziehen sich auf das Untergehen der Sonne (ġaraba, weggehen, ins Exil gehen; untergehen).

http://www.muslimcanadiancongress.org/20061024.html

Hence, a believer will feel like a stranger in the society. In another hadith the Prophet said. „Islam started as a stranger (gharib) and will end as a stranger. How nice to be among the strangers (ghuraba).“

Gharib is a person who is away from his hometown, family, relatives and friends. A gharib Muslim is a Muslim who lives in a society in which he has no friends or loved ones to understand him or to support him. He is not recognized or known in the town.

http://www.alperen2000.net/indexen.htm

Alperen2000: THE VIRTUES OF JIHAD, Allah Forgives a Martyr His Sins

Prof. Dr. Mahmud Es’ad COSAN verwendet fî sebîlillâh, das Gehen „Auf dem Pfade Allahs“ (fi s-sabīl Allāh), das zum Töten der Gegner berechtigt.

http://www.alperen2000.net/indexen01.htm

Alperen. Eine Rechtsabspaltung der rassistischen Grauen Wölfe (MHP) ist die islamistische Partei der Großen Einheit (Büyük Birlik Partisi, BBP), deren Gründer und Führer Muhsin Yazıcıoğlu 2009 bei einem Hubschrauberabsturz starb.

mouvement de tendance islamo-nationaliste Alperen Ocakları (Foyers d’Alperen) .

http://fr.wikipedia.org/wiki/Parti_de_la_grande_unit%C3%A9

Der Verband der Türkischen Kulturvereine in Europa

In Europa ist die BBP durch den „Verband der türkischen Kulturvereine in Europa“ (Avrupa Türk Birliği, ATB) vertreten. Die Organisation entstand 2002 als Nachfolgerin der Avrupa Nizam-ı Alem Ocakları Federasyonu (ANOF). Der gegenwärtige Vorsitzende ist Recep Yıldırım. Zitate von der Website (atb-europa.com):

„Wer seine Religion leugnet, ist nichts, wer seinen Stamm leugnet, ein Bastard“

(Dinini inkar eden HİÇ, soyunu inkar eden PİÇ’tir.)

„Nationalismus ist unser Blut, das Wesen des Grauen Wolfes unser Stamm, auf dem Wege ALLAHs ist unser Weg eins. Wir sind die ALPERENs, die Enkel der Osmanen. Für die rote Fahne mit dem Halbmond und Stern geben wir unser Leben.“

(Milliyetçilik kanımız, bozkurtluktur soyumuz, ALLAH yolunda BİR’dir yolumuz, Biz Osmanlı’nın torunları ALPEREN’leriz, Ayyıldızlı al bayrak için can verenleriz.)

Die Alperen Ocakları

Die Jugendverbände der BBP nennen sich Alperen Ocakları (ocak bedeutet „Herd“ aber in diesem Sinne wird es als „Unterschlupf“ oder „Versammlungsort“ angewendet

http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCy%C3%BCk_Birlik_Partisi#Organe_und_Nebenorganisationen

Mete Çubukçu ist Chefredakteur beim türkischen Nachrichtensender NTV. Er sieht die IHH als Teil einer islamistischen Bewegung, deren Ziel eine Gesellschaftsordnung auf Basis des Islam ist. „Die IHH hat eine starke Milli-Görüs-Basis„, sagt Mete Çubukçu. „Die Anhänger haben einen engen Bezug zu dieser islamistischen Bewegung. Aber das sagen sie auch selbst.“ Chef der IHH ist Bülent Yildirim. In den 1990er Jahren soll er geholfen haben, Kämpfer für den Heiligen Krieg anzuwerben. Kurz vor dem Angriff der israelischen Marine gibt er an Bord der „Mavi Marmara“ ein Interview.

Auf der Passagier-Liste stehen Autoren radikal-islamistischer Zeitungen und Funktionäre der Partei BBP, zum Beispiel deren Pressesprecher, präsentiert auf der parteieigenen Website. Die BBP ist für Experten eine Partei mit antisemitischen und militanten Tendenzen.

aus: Fragwürdige Friedensmission: Wer war auf dem Schiff nach Gaza? (3sat 08.06.2010)

http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/145159/index.html

Progressive Muslim Union of North America (2004-2006)

http://en.wikipedia.org/wiki/Progressive_Muslim_Union

Mona Eltahawy: Stand up for the freedom to offend (10.09.2010)

Kritik an der Scharia wird von ganz schlimmen Leuten betrieben, legt Eltahawy dem Leser nahe, und jammert kalkuliert erpresserisch über eine „Welle antimuslimischer Rhetorik“ (The wave of anti-Muslim rhetoric).

http://www.thestar.com/printarticle/858915

Mona Eltahawy: Hey, America: I’m a Muslim, let’s talk (14.09.2010)

Der makellose Ur-Islam sei im Laufe der Jahrhunderte von unreligiösen Männerbündlern gekapert worden, und jetzt komme es darauf an, dass die Muslimas der Bewegung Musawah den gleichheitsfeministischen oder jedenfalls irgendwie frauenfreundlichen Islam erneuern. AEMR? Keine Silbe, dafür ein frisches oder vielmehr görenhaftes „Hey, America!“ Diskriminierende ewige Scharia? Wir Optimistinnen von der Musawahbewegung machen das schon:

I told her I would be lying if I denied that women in Muslim-majority countries enjoyed equal rights but also said I belonged to a movement called Musawah, which means equality and which aims for equality and justice in the Muslim family by working to remove misogynistic and male-dominated interpretations of Islam.

ttp://www.commongroundnews.org/article.php?id=28458&lan=en&sid=1&sp=0&isNew=1

Amina Wadud

http://de.wikipedia.org/wiki/Amina_Wadud

[15] aus : Viele Welten leben: zur Lebenssituation von Mädchen und jungen Frauen mit Migrationshintergrund, von: Ursula Boos-Nünning und Yasemin Karakaşoğlu-Aydın (p 281-283)

http://books.google.de/books?id=iOUUNlmzAwEC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Je mehr künstliche Hymen, desto mehr berechtigte Panik vor einem hochzeitsnächtlichen Nichtbluten. Was „natürlich“ der Sinn der Sache ist, die dem gegenmodernen islamischen Männerrecht unterworfenen Mädchen sollen ständige Angst vor sexueller Verfehlung haben. Die Aufrechterhaltung der Jungfräulichkeitsnorm der frauenfeindlichen Scharia spült Deutschlands Chirurgen Geld in die Kasse:

„Gerade in arabischen Ländern dient ein intaktes Jungfernhäutchen als Zeichen der Jungfräulichkeit und hat eine große traditionelle Bedeutung. Wenn bei Ihnen einer der oben genannten Fälle vorliegt, kann das Jungfernhäutchen durch einen unserer erfahrenen Chirurgen wiederhergestellt werden.“

http://www.sensualmedics.com/de/info/jungfernhaeutchen-wiederherstellen.html

[16] Werbend möchte die Deutsche Islam-Konferenz der jugendlichen Spezies oder Kindersorte der Muslimmädchen und Muslimjungen allerlei über den Gleichheitsgrundsatz erzählen:

Zugleich wirbt das Papier dafür, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau als zentrales Element der Werteordnung des Grundgesetzes bei muslimischen Kindern und Jugendlichen zu befördern ist. Die Stellungnahme enthält Übereinstimmungen und Differenzen. (Bundesministerium des Innern 25.06.2009)

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/06/dik.html?nn=102630

Der 2011 an der Uni Osnabrück öffentlich geehrte Herr al-Ghazali wäre, lebte er noch, im selben Jahr vermutlich ein Verfassungsfeind.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

[17] Book on the Etiquette of Marriage, ABU HAMID AL-GHAZALI translated by Madelein Farah

http://www.ghazali.org/works/marriage.htm

[18] Es gibt keine Jugendbewegung, obwohl bei einer Parade Pfadfinder zu sehen waren. Und es ist eine islamische Gesellschaft mit entsprechenden Konsequenzen für Mädchen und Frauen (daughters stay at home). Fazit für den VCP: bei einem Engagement in Jericho ist mit gutem Willen allein nichts zu machen, es fehlt an Geld und Material.

aus: BERICHT über “Project-1994” der Arbeitsgruppe “ISRAEL/NAHER OSTEN” des VCP mit dem Subcommittee “German-Israeli Relationship” der Hebrew Scout Association, The Israel Boy & Girl Scouts Federation vom 26. 9. bis 7. 10. 1994 in Israel

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des VCP:

Arbeitsgruppe ISRAEL/NAHER OSTEN: Elke Bauer, Ulrich Bauer, Kai Driesch, Verena Eisenlohr, Michael Gölz, Sigrid Mosbach, Martin Schulze, Ruth Schwegler, Petra Waschner

http://www.exchange-visions.de/excv/dateien/OR589-9eb8/PR627/PR627-pg94proj.pdf

Prof. Dr. Ulrich Bauer, ehemaliger Bundesvorsitzender des VCP, ist heute ehrenamtlich für das Bundesarchiv aktiv. Hans-Peter von Kirchbach war Generalinspekteur der Bun¬deswehr und ist Präsident der Johanniter Unfallhilfe. Er war Bundesvorsitzender des VCP und wesentlich am Aufbau von Pfadfinden in Ostdeutschland beteiligt. Sigrid Mosbach ist bei UNICEF engagiert. Sie war Internatio¬nal Comissionar (Auslandsbeauftragte) des VCP. Wolfgang Schmohel ist Generalsekretär des VCP.

nach: Evangelisches Pfadfinden im 21. Jahrhundert: Theologische, pädago¬gische und gesellschaft¬liche Perspektiven. Eine gemeinsame Tagung der Evangelischen Akade¬mie Thüringen und des Verbandes Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder vom 16. bis 18. November 2007

http://www.vcp.de/uploads/media/Programm_Neudietendorf_V5__2_.pdf

Der langjährige prominente Bundeswehr- und Pfadfinderfunktionär Hans-Peter von Kirchbach (Abitur 1960 in Koblenz) geht zum diskriminierenden Islamischen Recht (Scharia, Fiqh) nicht auf Distanz, weilte 2011 auf dem Evangelischen Kirchentag (Dresden), wo auch der bosnische Großmufti und ECFR-Scheich (unter Muslimbruderschafts-Spitzentheologe Yusuf al-Qaradawi) Mustafa Cerić sprechen durfte, und fiel der Öffentlichkeit als politreligiöser Aktivist im Rahmen der antisäkularen Berliner Kampagne Pro Reli auf.

Hans-Peter von Kirchbach: „Ich möchte Wahlfreiheit in Wertefragen!“

http://www.youtube.com/watch?v=9Bdve5VLxcA

http://www.auslandshilfe.eu/2011/11/05/hans-peter-von-kirchbach-ich-mochte-wahlfreiheit-in-wertefragen/

[19] Verfassungsschutz Baden-Württemberg 08/2009 – Indiziertes Buch liegt an Informationsständen und bei Vorträgen in Baden-Württemberg aus

Das Buch „Frauen im Schutz des Islam“ von Abd ar-Rahman Asch-Schiha (…) lag sowohl an den Informationsständen über den Islam in Pforzheim am 14. Februar und 4. April 2009 als auch bei Vorträgen von Pierre VOGEL am 25. November 2007 in Tübingen und am 11. Juni 2009 in Stuttgart-Wangen zur Mitnahme aus. Es wurde ebenfalls in einem im Mai 2008 gesicherten Videofilm von Pierre VOGEL empfohlen.

http://www.verfassungsschutz-bw.de/index.php?option=com_content&view=article&id=921:082009-indiziertes-buch-liegt-an-informationsstaenden-und-bei-vortraegen-in-baden-wuerttemberg-aus&catid=201:meldung&Itemid=327

[20] Warum soll ich den Hidschab tragen? Aus dem Englischen von:
Umm Amani al-Akad

Allah hat uns jede gute Tat befohlen und uns jede, die schlecht für uns ist, untersagt. Allah ordnet den muslimischen Frauen an, den hidschab zu tragen, wenn sie die Sicherheit ihrer Häuser verlassen oder sich in der Anwesenheit fremder Männer befinden. Also ist für dich – eine muslimische Frau – das Tragen des hidschab eine Quelle guter Dinge …

Allah drückt mit dem hidschab deine Unabhängigkeit aus. Du stellst klar heraus, dass du eine gehorsame Dienerin des Größten Meisters bist. Du wirst niemandem sonst absoluten Gehorsam leisten und keinem anderen Weg folgen. Du bist keine Sklavin irgendeines Mannes noch irgendeiner Nation. Du bist frei und unabhängig von allen menschengemachten Systemen.

http://www.salaf.de/gesellschaft&leben/pdfs/Die%20Frau%20im%20Islam/ges0005_Warum%20soll%20ich%20den%20Hidschab%20tragen.pdf

Why should I wear the Hijab?

Allah has commanded us with every action that is good for us and prohibited us from performing every action that is bad for us. Allah orders the Muslim woman to wear the hijab when she steps out of the security of her home or when in the presence of strange men. So to wear the hijab is a source of great good for you …

Allah expresses your independence through the hijab. You are stating clearly that you are an obedient servant of the Greatest Master. You will obey no one else and follow no other way. You are not a slave to any man, nor a slave to any nation. You are free and independent from all man-made systems.

http://howtowearhijab.net/why-wear-hijab/why-should-i-wear-the-hijab

http://hijabiscraft.blogspot.com/p/how-to-wear-hijab.html

The Top Ten Excuses of Muslim Women Who Don’t Wear Hijab

http://howtowearhijab.net/why-wear-hijab/the-top-ten-excuses-of-muslim-women-who-dont-wear-hijab

Augenbrauen zupfen erlaubt?

„In der malikitischen Schule ist es Pflicht/Wagib für die Frau, dass sie alle Haare ihres Körpers (außer den Kopfhaaren) entfernt. Für die Männer ist es erlaubt, außer dem Bart. Diese Meinung findet man nur in dieser Rechtsschule. Was das Zupfen betrifft, so ist es nach den Malikiten erlaubt, wenn die Frau verheiratet ist.
Eine Frau, welche in Wartezeit (nach dem Tod ihres Mannes) oder ihr Mann ist verschwunden, darf nicht ihre Augen zupfen.“

„Gemäß der Shafi’i Madhhab muss eine Frau sowieso ihren gesamten Körper bedecken, also auch ihr Gesicht, denn vor Männern, die nicht zu ihrem Mahram gehören, ist ihr gesamter Körper ‚aura. Demnach wäre es sündhaft, keinen Niqab zu tragen, unabhängig davon, ob man seine Augenbrauen zupft oder nicht.“

http://ahlu-sunnah.de/foren/themen/3959-Augenbrauen-zupfen-erlaubt?s=504b7b8c45bd51d2cc02385ec9817a91

Leben in den Ländern der Kuffar

„Ich habe schon öfter gehört, dass wir hier (d.h. in allen Ländern der Kuffar) nicht leben dürfen und hijra machen müssen. Die einzigen Gründe, die es erlauben würden, hier zu leben, sind:

1. Wenn man krank ist und diese Krankheit nur in den Ländern der Kuffar behandelt werden kann.

2. Wenn man sich Wissen aneignen will, was nütztlich für die Ummah ist, aber nur in den Ländern der Kuffar erlernt werden kann.

3. Wenn man Da’wa machen will.

Allerdings gelten diese Punkte nur für Personen, die sowohl im Wissen als auch im Glauben gefestigt sind und falls es einen Kalifen gibt, benötigt man seine Erlaubnis.“

„Was gibt es denn für Alternativen zu den Ländern der kuffar?
Länder in denen Bida und Tyrannei herrschen? Wo wird die Sharia denn richtig in den Staat eingebettet? Nirgends.“

http://www.ahlu-sunnah.de/foren/themen/3965-Leben-in-den-L%C3%A4ndern-der-Kuffar

[21] Seren Basogul nennt den Hidschab ein “Stück Stoff”, zur frauenfeindlichen Scharia möchte die Aachener Designerin nichts sagen.

Seren Basogul: „Ich bin gläubige Muslimin und denke, dass es meine religiöse Pflicht ist, das Tuch zu tragen. (…) Es wird zu viel in das Tuch hinein interpretiert. Es ist ein Medium geworden, um den Islam zu kritisieren. Aus islamischer Sicht ergibt es übrigens überhaupt keinen Sinn, sein Kind zum Kopftuchtragen zu zwingen – man soll sich doch damit identifizieren können. Dass manche Eltern trotzdem so handeln, ist ein Problem. Ich bin dennoch gegen ein generelles Kopftuchverbot, zum Beispiel in der Schule, weil das wiederum die Freiheit von Frauen und Mädchen beschneidet, die es wirklich tragen wollen.“

aus: Björn Rosen: „Es ist doch nur ein Stück Stoff“: Das Kopftuch verschleiert den Blick des Betrachters. Seren Basogul fotografiert Frauen mit Tuch. Im Interview erklärt sie, was die Bilder bewirken, in: ZEIT-online 10.06.2011

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-06/kopftuch-fotos/komplettansicht

Aachen – Philosophischer Salon mit Mounir Azzaoui und Ausstellung von Seren Basogul

Am Sonntag, den 17.07.2011 um 12:00 Uhr findet LOGOIs monatlicher Philosophischer Salon statt. Diesmal wird Mounir Azzaoui einen Vortrag halten zum Thema: »Integrationsfeindlich und Demokratieresistent Herausforderungen und Perspektiven muslimischer Integration.« (…) Mounir Azzaoui … war Pressesprecher für den Zentralrat der Muslime in Deutschland (…). Zeitgleich zeigen wir die Ausstellung »Cover/Discover« von Seren Basogul.

Seren Basogul hat in Aachen Visuelle Kommunikation studiert. In ihrer Diplomarbeit »Cover/Discover« untersucht sie die visuelle Wirkung des Kopftuchs auf den Betrachter.

http://www.openpr.de/news/554051/Aachen-Philosophischer-Salon-mit-Mounir-Azzaoui-und-Ausstellung-von-Seren-Basogul.html

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland bewertet das Kopftuch-Verbot als verfassungswidrig. „Das ist aus unserer Sicht eine eindeutige Diskriminierung“, sagte Sprecher Mounir Azzaoui.

aus: Landtag beschließt Kopftuch-Verbot, WDR 31.05.2006

http://www1.wdr.de/themen/archiv/sp_integration/kopftuchverbot124.html

Kopftuchgeschwätz mit Schleierknipserin Seren Basogul:

„Was sehen wir? Was wollen wir sehen? Was denken wir dabei? Lassen wir bekannte Denkmuster einrasten? Wie tolerant sind wir?“

http://diploma-ac.de/detail.php?uid=225&ln=1

Wenn das Stück Stoff zum Symbol des Islams an sich reduziert wird, muss die anhängige Debatte um das Kopftuch als Stellvertreterschlacht in einem Kulturkampf zwischen Islamkritikern und Islamkritiker-Kritikern begriffen werden, der auch ein Kampf der Klischees ist. Die Islamkritiker sagen in etwa: Der Islam sei unreformierbar, rückständig und das Kopftuch, wie Alice Schwarzer es in einem Interview vor vier Jahren in der FAZ formulierte, die »Flagge des Islamismus«. Die Kritiker der Islamkritiker sagen: Man muss den Islam neu definieren, den Koran aus dynamischer Perspektive lesen und vor allem mit jeder einzelnen Muslimin über ihre Motive sprechen, Aug’ in Aug’, Fall für Fall. (…) Heiner Bielefeldt. Für ihn ist das Kopftuchtragen ein Menschenrecht, weil es in den Schutzbereich der Religionsfreiheit fällt.

aus: Christian Schüle: Mit erhobenem Haupt, ZEIT-online 10.05.2010

http://www.zeit.de/2010/19/DOS-Kopftuch/komplettansicht

Heiner Bielefeldt: Muslime im säkularen Rechtsstaat

Kopftuchtragende muslimische Frauen und Mädchen sehen sich nicht nur im laizistischen Frankreich, sondern auch in Deutschland dem Vorwurf ausgesetzt, rückständig zu sein und sich der Moderne zu verweigern. Zeitungsberichten zufolge hat der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Peter Frisch, türkische Eltern dazu aufgerufen, ihre Töchter ohne Kopftuch zur Schule zu schicken, weil das islamische Kopftuch ein Zeichen mangelnder Integrationsbereitschaft in die säkulare Verfassungsordnung sei.8 Auch das „Projekt der Moderne“ kann, wenn es zum fortschrittsideologischen Zivilisationsmodell verdinglicht und „vormodernen Kulturen“ (gemeint ist damit meistens der Islam) dichotomisch entgegengesetzt wird, zum Bestandteil politischer Ausgrenzungsrhetorik werden. (…)

So plädiert der einflußreiche pakistanische Schriftsteller Abul A’la Mawdudi … für eine islamische „Theo-Demokratie“, in der die Gemeinschaft der Gläubigen gleichsam als kollektiver Statthalter Gottes auf Erden die Weisungen der Scharia politisch zur Geltung bringen soll. … Polemischer noch als Mawdudi ist Sayyid Qutb, der 1966 hingerichtete Märtyrer der ägyptischen Muslimbruderschaft. Sein politischer Kampf gilt der „jahiliyya“, d.h. jener heidnischen „Unwissenheit“, die im traditionellen Islam als Bezeichnung der vor-islamischen Zeit diente und die sich nach Qutb in allen nicht-islamistischen Vorstellungen manifestiert. Auch der säkulare Rechtsstaat, der nicht göttliches, sondern weltliches Recht zur Grundlage hat, ist nach Qutb Ausdruck der gottlosen jahiliyya, die die Muslime mit aller Entschiedenheit überwinden sollen. Die Schriften von Mawdudi and Sayyid Qutb sind in zahlreiche Sprachen übersetzt worden und liegen mittlerweile auf den Büchertischen islamischer Gruppen in aller Welt aus; sie sind auch unter den in Deutschland lebenden Muslimen verbreitet.

http://www.migration-boell.de/downloads/integration/bielefeldt.pdf

im Bild: Heiner Bielefeldt

http://www.tagesspiegel.de/images/heprodimagesfotos82520100625ddp-jpg/1867900/4.JPG?format=format1

http://www.genf.diplo.de/contentblob/2718956/Galeriebild_gross/806435/BielefeldHeinerSonderberichterstatter.jpg

Islamversteher Bielefeldt stammt aus der zwischen Köln und Aachen, in der Jülicher Börde gelegenen Ortschaft Titz-Opherten (Kreis Düren).

Düppelsmuehle bei Titz

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/54/Dueppelsmuehle.jpg

Titz-Opherten

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/4/45/Opherten_m%C3%BCndt.JPG

Universelle Menschenrechte statt arrangierter Ehe

Oktober 11, 2009

الأسرة

al-usra

Familie

Die Verharmlosung der arrangierten Ehe

Analyse zweier Redetexte, die durch Professorin Straßburger in den Jahren 2002 beziehungsweise 2005 verfasst wurden. Von Roswitha Wilwerscheid und Karsten Hilchenbach

Gaby Straßburger (* 1963) studierte in Bamberg, Ankara und Amman und legte im Jahr des Mauerfalls 1989 die Prüfung als Diplom-Sozialpädagogin ab. Sieben Jahre später erfolgte ihre Diplomprüfung als Orientalistin. 2002 promovierte sie am Osnabrücker Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien („summa cum laude“). Anschließend war Straßburger als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Essen, wo sie für die unter Federführung von Prof. Dr. Ursula Boos-Nünning entstehenden Studie „Lebenssituation ausländischer Mädchen und junger Frauen sowie der jungen Aussiedlerinnen“ tätig war. Gegen 27 Mitbewerberinnen habe Straßburger sich im Wettbewerb um den Augsburger Wissenschaftspreis für Interkulturelle Studien durchgesetzt, der unter anderem bereits an die Schariafreundin und Islamverharmloserin Yasemin Karakaşoğlu-Aydın für ihre Dissertation über religiöse Orientierung und Erziehungsvorstellungen verliehen worden war.

Zwei Texte liegen der kritischen Betrachtung zugrunde.

Zum einen ist es die Rede »Heiraten – Ein Prüfstein für Integration?«, die Straßburger am 14.05.2002 im Goldenen Saal des Augsburger Rathauses bei Entgegennahme eines Preises hielt, der ihr für die Dissertation »Heiratsverhalten und Partnerwahl im Einwanderungsland: Eheschließungen der zweiten Migrantengeneration« zuerkannt wurde. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis war ist Helmut und Marianne Hartmann gestiftet worden und wird gemeinsam getragen von der Universität und Stadt Augsburg sowie vom Forum Interkulturelles Leben und Lernen (FILL).

Zum anderen kommentieren wir die Argumentationsmuster aus »Arrangierte Ehen sind keine Zwangsehen!« (08.02.2005), Straßburgers Beitrag zu einem Sachverständigengespräch, den der Landtag von Nordrhein-Westfalen zum Thema Zwangsheirat abhielt (15.02.2005).

Heiraten [ist] nicht nur für die meisten türkischen Migrantinnen und Migranten ein sehr zentrales Thema, sondern [es wird] auch in der deutschen Öffentlichkeit ziemlich oft darüber gesprochen, wie die hier lebenden Türken und Türkinnen heiraten. Das heißt, eigentlich wird nicht einfach darüber gesprochen, sondern man regt sich darüber auf, weil sie in den Augen Vieler nicht so heiraten, wie „man“ es von jungen Leuten erwartet, die in Deutschland aufgewachsenen sind. Die Kritik richtet sich meist auf die folgenden drei Punkte: 1. dass es nur relativ wenig Ehen mit Deutschen gibt, 2. dass viele Ehepartner aus der Türkei geholt werden und 3. dass viele Ehen arrangiert sind.

Als mir bewusst wurde, wie oft und vor allem wie negativ darüber gesprochen wird, war mir klar, dass das Heiratsverhalten türkischer Migrantinnen und Migranten keineswegs ein privates Thema ist, das die Öffentlichkeit nicht interessiert.

H.: Das Private ist politisch. Diesen Slogan müssten Sie als dem Umfeld der Achtundsechziger entsprossene Multikulturalistin doch eigentlich kennen.

Vielmehr zeigt die Kritik an vermeintlich unangemessenen Eheschließungen, dass das Heiratsverhalten zum Prüfstein gelungener Integration gemacht wird. Und je genauer man darüber nachdenkt, um so stärker merkt man, dass hinter der Kritik ein ganz bestimmtes Verständnis von Integration steht. Es ist ein Integrationsverständnis, das auf der Erwartung basiert, dass sich Migranten möglichst schnell und vollkommen an das anpassen, was man als deutsche Kultur definiert und dass sie Verhaltenweisen, die man als fremde Kultur interpretiert, möglichst schnell ablegen.

H.: Das ist eine unverschämte Unterstellung. Uns geht es lediglich darum, die Freiheitsrechte und Grundrechte für jeden zugänglich zu machen, auch für die Importbräute oder die Töchter fundamentalistisch-islamisch geprägter Familien.

Integration heißt nicht, Verhaltensweisen, die man in der eigenen Herkunftsgruppe erlernt hat, abzulegen und sich einseitig daran zu orientieren, was unter Deutschen üblich sind.

H.: Hier gilt das Grundgesetz, türkische Muslime stehen da nicht unter Naturschutz.

Integration heißt, eine Verbindung zu schaffen zwischen unterschiedlichen Verhaltensweisen, indem man sie ineinander integriert und sich jeweils so zu verhalten weiß, wie es in einer Situation am sinnvollsten und passendsten ist.

W.: Gewalt ist niemals privat. Das Grundgesetz endet eben gerade nicht vor der Haustür. Wie der STERN (Die vergrabene Bombe) am 08.08.2008 berichtet, sind in Deutschland 44,5 Prozent der türkischen Migrantenkinder durch in den Familien erlittene Misshandlungen und schwere Züchtigungen traumatisiert. (1). Auch Europas immigrierte Frauen sind einem hohen Gewaltrisiko ausgesetzt. Die Bundesregierung (2004) stellt dazu in einer 2004 veröffentlichten Studie fest: „Demnach hat jede dritte bis vierte türkische Migrantin und jede fünfte bis sechste osteuropäische Migrantin in ihrer aktuellen Paarbeziehung körperliche oder sexuelle Übergriffe erlebt. Aufgrund der zu vermutenden hohen Dunkelfelder handelt es sich hier um Mindestwerte. Wir werden weiter unten noch sehen, dass die von uns befragten Migrantinnen nicht nur häufiger körperliche und sexuelle Gewalt erlebt haben, sondern dass es sich dabei auch um schwerere und häufiger auftretende Formen von Gewalt gehandelt hat (2)“.

H.: Soll der Neonazi seine fraglos „unterschiedliche“ Verhaltensweise situativ entscheiden, um dem Straßburgerschen Bild von Integration zu entsprechen? Selbstverständlich nicht, es gibt allgemein gültige, zu gewährleistende Grenzen, die das friedliche Zusammenleben ermöglichen und dabei die Menschenrechte gewährleisten.

W.: Noch etwas zur situativen Anpassung. Ich habe es nicht gerne, jetzt angelächelt und kurz darauf, wenn ich außer Hörweite bin, hinterrücks verspottet zu werden. Der Aufruf zum situationsbedingten „besonderen“ Verhalten lädt zur Unaufrichtigkeit ein und wird letztlich ein Klima des Misstrauens, der Unzuverlässigkeit und der Doppelzüngigkeit funktional werden lassen.

H.: Frei nach Ulrich Wickert: Der Ehrliche ist der Dumme.

W.: Die Zeugenaussage in einem Gerichtsverfahren muss wahrheitsgemäß sein. Der Zeuge hat sich dem Gesetz gegenüber loyal zu verhalten, nicht dem archaischen Stamm. So muss sich beispielsweise ein Dr. Wolfgang Schäuble darauf verlassen können, dass der KRM (Koordinierungsrat der Muslime) zu seiner Integrationsbereitschaft und zur Verfassung steht, auch wenn der Innenminister nicht im Zimmer ist.

H.: Wir empfehlen Herrn Schäuble dringend, an der Aufrichtigkeit der deutschen Islamverbandsfunktionäre zu zweifeln.

So gibt es beispielsweise einen sehr einleuchtenden Grund dafür, dass viele Männer ihre Ehefrau nicht in Deutschland, sondern in der Türkei finden. Dieser Grund besteht ganz schlicht und einfach darin, dass es hier in Deutschland unter türkischen Migranten nur halb so viele ledige Frauen wie Männer gibt. Auf 100 unverheiratete türkische Männer entfallen nur 48 unverheiratete türkische Frauen. Angesichts dieser unausgeglichenen Verteilung haben türkische Männer schon rein statistisch gesehen allen Grund, sich nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Türkei nach Ehefrauen umzusehen.

H.: Völlig straßburgerlogisch: Isch brauche Frau, isch gehe Türkei nach Frau gucke.

Wie allgemein bekannt, gehören zum Heiraten zwei. Somit ist auch danach zu fragen, inwieweit eigentlich Deutsche bereit sind, eine Türkin oder einen Türken zu heiraten.

Wenn manche Deutsche ebenso wie manche Türkinnen und Türken deutsch-türkischen Ehen eher skeptisch gegenüberstehen, so heißt das noch lange nicht, dass sie keine Freundschaften miteinander eingehen würden, dass sie sich nicht als Kollegen akzeptieren würden oder dass sie etwas dagegen hätten, wenn ihre Kinder miteinander zur Schule gehen. In diesen Lebensbereichen ist Integration weitgehend alltägliche Selbstverständlichkeit und wird allgemein bejaht.

H.: Wo lebt die Frau? Viele, sehr viele türkeistämmige Eltern in der Bundesrepublik verbieten ihren Kindern, mit urdeutschen Kindern zu spielen, Mädchen werden von der Klassenfahrt abgemeldet. Nahezu jeder Türkeistämmige wird wütend und bricht den Kontakt ab oder bedroht mich, wenn ich ihm sage, dass die Scharia gegen die universellen Menschenrechte und gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik verstößt.

W.: Statt dessen wird Erbakans Milli-Görüş-Doktrin von der gerechten und der nichtigen Weltordnung (adil düzen, batil düzen) ebenso bereitwillig akzeptiert wie der Kulturrassismus geheiligter Meidung gegenüber den Nichtmuslimen und ihrer Lebensweise. Unter Sunniten stehen Sayyid Abu l-Aala al-Maududi, Sayyid Qutb oder Yusuf al-Qaradawi hoch im Kurs. Die drei wollen die Segregation und die Zwangsverschleierung der Frau, die drei wollen nicht die Integration. Die im Islam völlig akzeptierte Polygamie erlaubt den Männern bis zu vier Ehefrauen. Kein Wunder, wenn einem die Heiratskandidatinnen in Deutschland ausgehen, zumal einige Frauen wieder in das Herkunftsland zurück arrangiert werden.

H.: Schwerpunktmäßig minderjährige, etwa fünfzehnjährige oder sechzehnjährige Schülerinnen sind das, deren Wohnsitz in Kleinasien arrangiert wird und die nach den alljährlichen Sommerferien nicht mehr im Klassenzimmer erscheinen, seit zwanzig Jahren ist das in Deutschlands Lehrerzimmern bekannt. Mit einem kurzen Telefonanruf wird das Mädchen abgemeldet, so läuft das.

Bei der Gründung einer Familie und bei der Erziehung von Kindern geht es immer auch um die Frage, welches Familien- und Erziehungsverständnis Vorrang haben wird bzw. wie man unterschiedliche Vorstellungen miteinander in Einklang bringen kann.

W.: Das ist doch nicht Ihr Ernst?

H.: Möglichst viel Scharia, möglichst wenig Säkularität, dann ist die Sache „in Einklang gebracht“.

W.: Jedes Kind eines muslimischen Vaters ist Muslim und gehört dem patrilokal denkenden und handelnden Bio-Clan. Darum dürfen Muslimas keinen Atheisten, Juden oder sonstigen Nichtmuslim ehelichen. Bei der Scheidung, die auch mal als Verstoßung „arrangiert“ wird, hat der Mann das Sorgerecht, die Kinder gehören dem Patri-Clan. Bei interreligiösen Mischehen kommt es nicht selten ganz folgerichtig zur „Kindesmitnahme“ sprich Entführung der Kinder.

Wobei dieses Problem nicht nur allein das Ehepaar betrifft. Es betrifft auch das Verhältnis zwischen den eigenen Eltern und dem Ehepartner bzw. der Ehepartnerin. Es betrifft darüber hinaus die Beziehung zwischen Großeltern und Enkeln. Und es betrifft schließlich auch noch das Verhältnis der beiden Herkunftsfamilien zueinander.

[Noch zur Entgegennahme des Preises in Augsburg] Im Unterschied zu Integration in anderen Lebensbereichen ist also Integration im familiären Bereich etwas, was einen nicht nur selbst etwas angeht, sondern etwas, woraus sich weitreichende Konsequenzen für die gesamte Familie ergeben.

H.: In unserer türkischen Großfamilie passen wir alle aufeinander auf …

W.: … damit auch ja niemand aus der Reihe tanzt. Entschließt sich eine muslimisch sozialisierte Migrantin dazu‚ ‚wie eine Deutsche zu leben‘, bereitet sie ihrem Clan Schande und gefährdet sowohl den Status ihrer Sippe als auch Allahs Weltordnung. Das endet nicht selten im Ehrenmord oder Selbstmord.

Der Schwerpunkt [dieser meiner Abhandlung an den NRW-Landtag] liegt auf Hinweisen zur dringend erforderlichen Unterscheidung zwischen arrangierten Eheschließungen und Zwangsheirat. … Arrangierte Ehen sind keine Zwangsehen. Arrangierte Eheanbahnungen folgen bestimmten Regeln. Das Einhalten dieser Regeln gewährleistet, dass Selbstbestimmung und Familienorientierung ausbalanciert werden, und verhindert, dass Druck auf die potentiellen HeiratskandidatInnen ausgeübt wird.

W.: Im orthodoxen Islam gibt es keine individuellen Freiheitsrechte. Du bist ein Nichts und nur dann zu respektieren, wenn du dich unterwirfst und deinem Stamm und der Umma (islamischen Weltgemeinschaft) dienst. Nur wenn die Tochter sich an diese tradierten Vorschriften hält, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich Fremdbestimmung und Selbstbestimmung bei der Wahl des Ehepartners wenigstens die Waage halten gegeben. Das heißt, die jungen Mädchen haben bei einer so intimen, persönlichen und die Lebensqualität entscheidend beeinflussenden Entscheidung wie der Wahl ihres Sexual- und Lebenspartners lediglich ein Mitspracherecht, das nach Straßburgers Ausführungen zudem höchstens 50 % beträgt. Die ohnehin bestenfalls halbierte Freiheit kann die künftige Braut dementsprechend nur dann auskosten, wenn sie akzeptiert, dass der Clan sich das Recht anmaßt mitzubestimmen, mit welchem Partner die Heiratskandidatin Zärtlichkeiten austauscht, Kinder zeugt und Tag für Tag zusammenlebt. Fügt sie sich nicht, gilt sie als Rebellin (Naschiza), als Abtrünnige. Eine jede junge Frau weiß, dass sie sich diesen ‚Verhaltensvorschriften zur Anbahnung einer Ehe‘ unterwerfen muss, um nicht Opfer physischer Gewalt, psychischer Drohung und Erpressung zu werden. Manche Frauen werden von Blutsverwandten im Namen der Ehre ermordet oder sehen keinen anderen Ausweg mehr als sich selbst umzubringen.

Das Ziel einer arrangierten Eheanbahnung besteht darin, Glück und Stabilität einer Ehe dadurch zu sichern, dass man gemeinsam in der Familie prüft, ob die Voraussetzungen für das Gelingen der Ehe günstig sind.

Die Anbahnung einer arrangierten Ehe basiert auf vier Vorstufen mit offenem Ausgang. Der Prozess kann an jeder Stelle abgebrochen werden bzw. wird nur dann fortgesetzt, wenn die potentiellen HeiratskandidatInnen Zustimmung signalisieren.

W.: Verwandtenehen, beispielsweise Cousinenehen, sind eine immer noch häufig praktizierte, sehr typische Form des ‚Ehearrangements‘. Längst ist wissenschaftlich erwiesen und allgemein bekannt, dass bei solchen Beziehungen ein hohes Risiko für genetisch bedingte Behinderungen der Kinder besteht (3). Während das Risiko bei nicht-verwandten Paaren bei 1-3% für schwere Fehlbildungen und 3-5% für alle Fehlbildungen beträgt, liegt es beispielsweise bei einem einfachen Paar Cousin / Cousine 1. Grades doppelt so hoch. Die Neigung, Ehen zwischen Blutsverwandten zu ’stiften‘ ist verantwortungslos und gefährdet in höchstem Maße das „Glück und Stabilität“ der Familie.

H.: Polizeilich und gerichtlich dokumentierte Fälle von familiärer Gewalt in orientalischen Einwandererfamilien („Familialismus“) belegen, dass zwei Sippen selbst dann ihre Töchter einander wechselseitig anverheiraten, wenn es in beiden Clans zu brutaler ehelicher Körperverletzung (durch den Ehemann an der Frau) gekommen ist. Wie Gaby Straßburger hier von ehelichem stabilem Glück reden kann ist wenig nachvollziehbar. Als Beispiel ist sind hier die beiden Familien des Mönchengladbacher Ehrenmords vom 09.03.2007 zu nennen, wo es in der Vergangenheit immer wieder zu Gewalttaten gekommen war und man trotzdem immer wieder untereinander geheiratet hatte – „Die beiden Familien, die Erols und Rukiyes Hochzeit in der Türkei arrangierten, als beide noch Teenager waren, galten als verfeindet – trotz der Heirat (4), (5).“

Die ergebnisoffene Ausgestaltung der Eheanbahnung beruht auf dem Einhalten von Kommunikationsregeln, die Entscheidungsspielräume eröffnen.

Zwangsehen sind keine arrangierten Ehen, sondern Ehen bei denen familiäre Machtverhältnisse dazu genutzt werden, gegen die Regeln einer arrangierten Eheanbahnung eine Heirat zu erzwingen, die dem freien Willen widerspricht.

W.: Bei einer derartig begrenzten Freiheit des persönlichen Gestaltens, wie sie in den Milieus der arrangierten Ehe für die weiblichen Familienmitglieder gegeben ist, müssen sich diese Migrantinnen auch noch von „traditionsreichen“ Kommunikationsvorschriften und „Machtverhältnissen“ gängeln lassen. Jederzeit kann der ohnehin vormoderne und fundamentalistisch orientierte familiäre Konformitätsdruck in äußerste Brutalität kippen, darauf hat das Individuum keinen Einfluss. Das ist die große Freiheit der Gaby Straßburger.

Bei präventiven Maßnahmen [gegen die Zwangsheirat] ist darauf zu achten, dass sie nicht dem diskriminierenden Mainstreamdiskurs folgen, der arrangierte Ehen mit Zwangsehen gleichsetzt. Vielmehr sind arrangierte Ehen, deren Anbahnung nach den o.g. Regeln erfolgt, ausdrücklich als gleichwertige Form der Partnerwahl anzuerkennen.

W.: Dem widersprechen wir entschieden. Der bei Gaby Straßburger so genannte Mainstreamdiskurs ist alles andere als diskriminierend, sondern will die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten und Bürgerrechten gewährleisten. Die Europäische Menschenrechtskonvention (Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten EMRK, Rom 1950, in Kraft seit 1953) verankert das Recht auf die freie Wahl des Ehepartners. Seit 1984 (7. Zusatzprotokoll) fordert die EMRK gleiche Rechte und Pflichten für die Ehegatten. Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (New York 1948) weist darauf hin, dass „Eine Ehe nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden“ darf. Das ist bei einem „Ausbalancieren“ von Selbstbestimmung und Familienorientierung, welches jede arrangierte Ehe kennzeichnet, verstößt unbedingt gegen das Menschenrecht auf freie Wahl des Ehepartners.

Der Schwerpunkt meiner Ausführungen liegt auf der Erläuterung, mittels welcher Regeln bei arrangierten Eheanbahnungen Selbstbestimmung und Familienorientierung so ausbalanciert werden, dass kein Druck auf die potentiellen HeiratskandidatInnen entsteht.

W.: Wenn ich als Tochter das „Arrangement“ verweigere, wird jede Begegnung mit einem Angehörigen des anderen und des eigenen Clans zum Spießrutenlaufen. Man ist dazu verurteilt, einander überall, jederzeit und lebenslang immer wieder zu begegnen, bei Familienfeiern, im Supermarkt, beim Arzt, in der Moschee.

H.: Stamm ist Kerker. Lebenslang, lebenslänglich. Egal ob Sohn oder Tochter, wer an der Lebenserfahrung, Urteilskraft und Gutartigkeit seiner Eltern oder Großeltern zweifelt, verstößt gleichermaßen gegen die Familienregeln und die Religion. Den Ausstieg aus diesem familiären Gefängnis zu schaffen ist nahezu unmöglich.

Die Wege in die Ehe sind variantenreich und dennoch nicht beliebig. Soziale und kulturelle Faktoren spielen eine wichtige Rolle. Von ihnen hängt ab, welche Wege in einer Gesellschaft und ihren verschiedenen Milieus jeweils als wünschenswert und normal gelten.

H.: In Mauretanien gilt die Sklaverei als normal, in Teheran oder Riad das Töten des Gotteslästerers und bei den Muslimen Indonesiens und irakisch Kurdistans die Genitalverstümmelung der schafiitischen Rechtsschule. Die ledigen Frauen und übrigens auch die zu verheiratenden jungen Männer dürfen nicht autonom bestimmen, den schlussendlich „erfolgreich“ verheirateten Individuen hat eine klare Aussage zu keinem Zeitpunkt zugestanden. Die Deutungshoheit über die orakelgleich zu lesenden Zeichen haben die Mächtigen des Stammes, das wird immer wieder einmal die Brautmutter sein.

W.: Kaffeesatzlesen ist eine alte türkische Spezialität.

Die Ausführungen basieren auf meiner Studie zu „Heiratsverhalten und Partnerwahl im Einwanderungskontext“, die sich mit Eheschließungen von Migrantinnen und Migranten türkischer Herkunft befasst. Sie erschien 2003 im ergon-Verlag, Würzburg. Im Mittelpunkt dieser quantitativ und qualitativ angelegten Studie, die Perspektiven der Familien und Migrationsforschung verknüpft, stehen Heiratsoptionen und Partnerwahlmodi. Im qualitativen Teil wird mittels eines biographisch-hermeneutischen Untersuchungsansatzes die innere Logik der Partnerwahlprozesse rekonstruiert, basierend auf Interviews mit 14 verheirateten Frauen und Männern zu ihrer Partnerwahl und Beziehungsgeschichte. Die Interviewten sind in Deutschland aufgewachsen und leben in einer Stadt mit 70.000 Einwohnern. Ihre Eltern stammen aus der Türkei.

W.: Wie bitte, eine quantitative Studie mit 14 (vierzehn!) Befragten? Das soll wohl ein Scherz sein.

Bei der selbst organisierten Partnerwahl geht man im Regelfall davon aus, dass sich der Gedanke an eine mögliche Heirat während einer Paarbeziehung entwickelt. Die Heirat basiert auf einem intensiven Prozess der Annäherung beider Partner, die im Lauf einer vorehelichen Beziehung feststellen, so gut zueinander zu passen, dass sie heiraten können. Hingegen ist bei arrangierten Ehen der Gedanke an eine mögliche Heirat bereits Ausgangspunkt der Beziehungsaufnahme. Die arrangierte Begegnung der Partner basiert auf der Absicht, einander möglicherweise zu heiraten. Im weiteren Verlauf der Annäherung geht es bei der arrangierten Eheschließung folglich in erster Linie darum, herauszufinden, ob irgend etwas gegen eine Heirat spricht.

H.: Der Clan braucht Nachwuchs, Ayaan Hirsi Ali spricht treffend von der gezwungen beziehungsweise arrangiert zu verehelichenden Frau als zoontjesfabriek, Söhnchenfabrik.

W.: Andere, außereheliche Beziehungen sind dem angeblich freiwilligen jungfräulich lebenden Wesen verboten.

H.: Der junge Mann hingegen darf, soll sogar Sex haben, dazu gibt es die islamische Kaste der ehrlosen Frauen, der Prostituierten oder Dhimmifrauen.

Bei arrangierten Ehen basiert der Entschluss zu heiraten darauf, dass die Familie gemeinsam zu dem Ergebnis kommt, dass die Basis für eine glückliche und stabile Ehe vorhanden ist. Dazu gehört neben dem Einverständnis der HeiratskandidatInnen auch die insgesamt positive Bewertung ihres Charakters und ihrer sozialen, familiären und beruflichen Lebensumstände. Man versucht, das Gelingen der Ehe dadurch zu sichern, dass man vor der Heirat im Familienverband abwägt, ob die Rahmenbedingungen so positiv sind, dass sich nach Abklingen des vergänglichen Verliebtseins eine stabile Paarbeziehung entwickeln kann.

W.: Nicht du entscheidest, ob die Verbindung erfolgversprechend ist, sondern dein Stamm. Mein Kind, wir denken für dich.

Während man also bei selbst organisierten Eheschließungen vor der Heirat ausprobiert, ob die Paarbeziehung funktioniert, geht es bei der arrangierten Partnerwahl darum herauszufinden, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass die Ehe funktionieren kann.

H.: Die Tochter muss unbenutzt in die Ehe gehen, der muslimische Clan verbietet ihr den vorehelichen Sex und Frau Straßburger unterstützt ihn dabei „wissenschaftlich“.

Die vergleichende Analyse der Eheschließungen mehrerer InterviewpartnerInnen türkischer Herkunft zeigt, dass arrangierte und selbst organisierte Eheschließungen ineinander übergehen. Sie sind nicht trennscharf zu unterscheiden, sondern weisen zahlreiche Überschneidungen auf.

H.: Das ist eine bewusste Irreführung, es gibt in der Tat fließende Übergänge, nämlich innerhalb der arrangierten Ehe und dabei zwischen einer Eheanbahnung mit viel Zwang und einer Eheanbahnung mit nur ein ganz klein wenig Zwang.

Die Anbahnung einer arrangierten Ehe beruht auf vier Vorstufen, deren Länge und Ausgestaltung variabel ist und an denen jeweils verschiedene Akteure schwerpunktmäßig beteiligt sind. Die Seite der Frau und die Seite des Mannes erfüllen meist komplementäre Rollen.

H.: Maschinenhaft. Zuchtprogramm.

Die arrangierte Partnerwahl beginnt auf der Seite des Mannes mit der Suche nach einer potentiellen Partnerin.

H.: Single darf der Mann aus Allahs Sicht nämlich nicht bleiben, der Koran fordert unmissverständlich auf: „Verheiratet die Ledigen!“ (Koran 24:32). Und eine schwule Partnerschaft sieht weder der kurdisch-jesidische Ehrkodex noch die Pflichtenlehre der Scharia vor. Der Mann wird also von seiner Familie auf den Frauenfang geschickt.

Hierfür werden bestehende Netzwerkbeziehungen aktiviert, wobei man damit rechnen muss, dass viele Anfragen im Vorfeld negativ beschieden werden. Während Familienangehörige, Verwandte und Bekannte eines Mannes aktiv nach einer Partnerin suchen, …

W.: … der Kerl schafft das nicht alleine …

… nimmt die Seite einer Frau eine reagierende Haltung ein.

H.: Das hat Allah so vorgesehen. Mann agiert, Frau reagiert.

Sie antwortet lediglich auf mehr oder weniger direkte Anfragen, die an sie gestellt werden, um herauszufinden, ob ein weiteres Engagement Aussicht auf Erfolg hätte.

H.: Deutschlands Städte in wenigen Jahrzehnten: Hunderttausende von keuschen türkischen Töchtern, die, von ihren Brüdern und Tanten bewacht werden und etwaigen heiratslüsternen Jünglingen „mehr oder weniger indirekt“ antworten. Wollen wir so leben?

In dieser Phase besteht eine wichtige Aufgabe der Eltern einer jungen Frau darin, Anfragen, die als irrelevant erachtet werden, von Vornherein abzulehnen.

H.: Eltern schützen ihre Töchter vor Krankheiten, Tigern und Brautwerbern. Bewährt hat es sich dabei, die Tochter in einen Stoffkäfig zu sperren, im islamischen Recht heißt er Hidschab.

W.: Selbst bei ausgewogenstem Verhältnis von Fremd- und Selbstbestimmung (Straßburger) bleibt eine Gruppe von Brautwerbern der Tochter unbekannt. Sollten heiratsfähige Kinder eigenständige Wege der Kontaktaufnahme gegangen sein, werden sie sich ihre Zuneigung oder Liebe wohl niemals explizit gestehen können. Falls der junge Mann in diesem – gemeinsamen – Sinne initiativ wird, können die Brauteltern seine Pläne zunichte machen, ohne dass die Tochter die ganze Wahrheit erfährt.

Falls sie sich nicht schon in anderen Zusammenhängen begegnet sind, erhalten sie nun einen ersten Eindruck voneinander und entscheiden auf dieser Basis, ob sie eine weitere Annäherung wünschen oder nicht.

H.: Mamas vorwurfsvoller Blick und Tantchens Tritt unter dem Tisch mögen Töchterchen motivieren, mit dem Jüngling noch etwas intensiver zu plaudern. Mama hatte gestern schließlich bereits Herzschmerz, griff sich an die Brust und sagte: „O Tochter, ich bin so besorgt um dich, morgen kommt Besuch!“

W.: „Mütter drohen heiratsunwilligen Töchtern mit Selbstmord“, Anna Reimann 2007 (6).

Hauptakteure sind zudem nicht die potentiellen HeiratskandidatInnen, sondern ihre Eltern.

W.: Postmodernistin Straßburger wird nicht einmal rot! Selbstverständlich haben die jungen Ledigen nur eine Nebenrolle, der Heiratsvertrag der islamischen Ehe ist ein Handelsgeschäft zwischen zwei Familien. Das ist für uns als Profis aus Sozialarbeit oder Pädagogik inakzeptabel.

… in der Zeit, die nun folgt, liegen die entscheidenden Aktivitäten auf der Seite der Frau. Während die Seite des Mannes ihre Brautwerbung fortsetzt und sich und den Heiratskandidaten im besten Licht präsentiert, versucht die Seite der Frau Zeit zu gewinnen und die Entscheidung durch geschicktes Taktieren hinaus zu zögern.

W.: Den Preis nach oben treiben!

Die Haushaltsmitglieder handeln dabei stellvertretend im Interesse der jungen Frau und erhöhen durch Abwägen der Gründe, die für oder gegen die Ehe sprechen, die Chance, dass die Heirat schließlich zu einer glücklichen und stabilen Ehe führt.

H.: Stellvertretend für die junge Frau, das ist korrekt, handelt der Wali, der Heiratsvormund, sofern die Frau noch Jungfrau ist sprich noch niemals verehelicht worden war. Dann ist er Wali Mudschbir, Heiratsvormund mit der Berechtigung zum Zwang.

Bei solchen Begegnungen werden u.a. Vorstellungen von der Beziehungsgestaltung besprochen (z.B. künftige Berufstätigkeit der Frau, Gründung eines eigenen Haushaltes und einer Familie, gemeinsame oder getrennte Freizeitaktivitäten etc.).

W.: Richtig, das ist zwischen den Sippen oder Stämmen zu klären: Soll die Braut das Haus verlassen dürfen, etwa, um in einem unsittlichen europäischen Großraumbüro arbeiten zu gehen?

Auch in der Verhandlungsphase kann ein Ehearrangement scheitern, wenn man sich nicht einig wird, welchen finanziellen Beitrag die Familien jeweils zu Aussteuer, Hochzeitsfeier oder Hausstandsgründung leisten.

H.: Nun geht`s ans Verschachern der Braut. Frauen einschließlich Morgengabe und Hochzeitsfest sind sündhaft teuer.

Deutlich wird dies am Beispiel der Eheanbahnung von Kibriye, die im Frühjahr 1997, zum Zeitpunkt unseres Interviews, 20 Jahre alt und seit einem halben Jahr verheiratet war. Kibriyes Familie stammt aus einem südostanatolischen Dorf, von wo der Vater 1973 als Arbeitsmigrant nach Deutschland angeworben wurde. Drei Jahre später kamen dann auch Kibriyes Mutter und ihre älteren Brüder im Rahmen des Familiennachzugs nach Heimburg. Als Kibriye 14 Jahre alt war, erhielten ihre Eltern in der Türkei die ersten Anfragen bezüglich einer Eheschließung mit ihr … von den Eltern mit dem Argument zurückgewiesen, Kibriye wäre dafür zu jung.

H.: Das islamische Heiratsalter beträgt neun Jahre. In Griechenland (Region Komotiní) gilt die barbarische Scharia als legitimes Familienrecht, da sind schwangere dreizehnjährige Bräute gesellschaftlich akzeptiert, wie Barbara Kirchner („An der griechischen Grenze zur Türkei werden Minderjährige, ein altes Gesetz erlaubt dies, mit Zustimmung der Eltern verheiratet.“) über die in Düsseldorf wohnhafte elfjährige schwangere Ehefrau berichtet (7). Das ist Scharia, und Fachfrau Straßburger hat entweder nichts dagegen oder vom Islam keine Ahnung oder beides (8), (9).

1995, als Kibriye gerade volljährig geworden war und in einem Supermarkt arbeitete, trafen sie und ihre Eltern in Heimburg zufällig Herrn und Frau Kuzu wieder, die sie jahrelang nicht gesehen hatten. Herr Kuzu und Kibriyes Vater hatten sich 1973 in Heimburg kennen gelernt. … Zum Zeitpunkt des Wiedersehens lebte Familie Kuzu im 50 Kilometer entfernten Mittelstadt. Ihr Sohn Kenan war 20 Jahre alt und hatte eine Ausbildung zum Industriemechaniker absolviert. … 14 Tage später hielt Familie Kuzu um Kibriyes Hand an und kam von da an jede Woche zu Besuch nach Heimburg. In dieser Zeit begannen Kibriye und Kenan, sich heimlich zu treffen.

H.: Kibriyes Brüder hatten das Mädchen bis dato vor unerwünschten Kontakten mit Angehörigen der Spezies Junge beziehungsweise Mann bewahrt und dürfen nun das Kleingedruckte im Ehevertrag ihrer Schwester definieren:

Nach einigen Verhandlungen zwischen Kenans Familie und Kibriyes Brüdern, und nachdem Kibriye ihr Einverständnis gegeben hatte, wurde das Heiratsgesuch einige Monate später akzeptiert und eine Woche danach die Verlobung gefeiert.

W.: Die Brüder verhandeln das künftige Eheleben ihrer Schwester. Die zu schweigen hat.

Solange alle Beteiligten den Code beherrschen und willens sind, subtile Signale wahrzunehmen, ist es nicht nötig, deutlicher zu werden, weil auch ohne ausdrückliche Verbalisierung verstanden werden kann, ob eine junge Frau einem Heiratsangebot positiv oder negativ gegenübersteht.

H.: Echte fromme Türken verstehen sich blind. Und die junge Frau fühlt sich ganz besonders verstanden, alle wollen nur ihr Bestes.

Dabei wird allgemein erwartet, dass die Brauteltern die Entscheidung hinauszögern und somit der Gegenseite signalisieren, wie viel ihnen ihre Tochter bedeutet. … Weiter gehört es zu den Aufgaben der Familie der Braut, zu prüfen, ob der Heiratskandidat ein akzeptabler Ehepartner ist, der familiäre Verantwortung übernehmen kann und keine schlechten Angewohnheiten hat. Dafür ist es wichtig, dass die Distanz nicht vorschnell aufgegeben wird, da man den Interessen der Tochter zuwiderhandeln würde, wenn man zu früh Einverständnis mit der Heirat signalisiert.

H.: Die dürfen keinen Sex vor der Ehe haben, das ist es. Und es heiraten zwei ewige Clans einander, in Form von zwei Individuen. Du bist nichts anderes als das Bio-Werkzeug des sich durch die Jahrhunderte fortpflanzenden Stammes.

Wer eine Frau oder einen Mann zur Heirat zwingt, handelt gegen die Regeln einer arrangierten Ehe.

W.: Klingt nach Tariq Ramadan oder Pierre Vogel. Man lese dazu »Freiheit jenseits der Gesetze?« von Necla Kelek (10).

Junge Frauen und Männer in eine nicht gewollte Ehe zu drängen, wird meiner Erfahrung nach von der türkischen Bevölkerung ebenso als Menschenrechtsverletzung erachtet wie von der deutschen Bevölkerung.

H.: Kein Imam widersetzt sich dem Prinzip des nötigenden Heiratsvormundes (Wali mudschbir), das dem Vater oder Großvater väterlicherseits zusteht. Es geht Straßburger darum, den deutschen Nichtmuslimen das Märchen vom freiheitlichen Islam zu erzählen und zugleich die Frauen einzuschüchtern, sie wären nicht tugendhaft oder gottesfürchtig genug, sobald sie unfreiwillig („Kein Zwang im Glauben“) handeln würden. Im Namen der Multikulturalität und einer angeblichen „Besonderheit“ der deutschen Muslime macht Straßburger den Weg für die Politikwerdung der Scharia frei.

W.: No Sharia Here, One Law For All. Menschenrechte sind universell und unverhandelbar.

(1) Hans-Ulrich Jörges: Die vergrabene Bombe

http://www.stern.de/politik/deutschland/zwischenruf/zwischenruf-die-vergrabene-bombe-634119.html

(2) BMFSFJ zum häuslichen Gewaltrisiko für Deutschlands Einwandererfrauen (pdf)

http://www.vaeter-aktuell.de/politik/BMFSFJ_Lebenssituation_Sicherheit_und_Gesundheit_von_Frauen_in_Deutschland_2004.pdf

(3) Inzest: Wenn der Cousin mit der Cousine schläft

http://www.welt.de/vermischtes/article732888/Wenn_der_Cousin_mit_der_Cousine_schlaeft.html

(4) Familialismus pur: Rukiye Peşter

http://www.ehrenmord.de/doku/sieben/2007_Rukiye_Pester.php

(5) Familialistisch: Derya Peşter

http://www.ehrenmord.de/doku/sieben/2007_Derya_Pester.php

(6) Mütter drohen heiratsunwilligen Töchtern mit Selbstmord

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,499121,00.html

(7) Zwölfjährige bekam in Zwangsehe ein Baby

http://www.express.de/nachrichten/region/duesseldorf/zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby_artikel_1212758529424.html

(8) In Europa, wo die Scharia noch gilt

Wednesday, September 14, 2005. Von Michael Kreutz

http://www.transatlantic-forum.org/index.php/archives/2005/106/europa-scharia/

(9) Scharia in Griechenland: eine betroffene Frau berichtet

Aiché, eine junge Frau aus der Muslimgemeinde der thrakischen Stadt Komotini berichtet anonym über ihre persönliche Erfahrung mit der Scharia.
Interview: Adéa Guillot

http://www.arte.tv/de/Videos-auf-ARTE-TV/2151166,CmC=2513134.html

(10) Necla Kelek: Freiheit jenseits der Gesetze?

http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E1ECC2B524AF14B14B8C848C15006A7E7~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Hisba in der Dar al-Harb

März 16, 2009

Hisba in der dār al-harb

Politische Bildung gewandelt zur dawa

Ümmühan Karagözlü, Jacques Auvergne

Es geschah in Dortmund, im Dezember 2008. Willkommen beim auswärts organisierten Islamseminar unseres Instituts für Erwachsenenbildung und politische Bildung. Der erste Referent betrat die Bühne und begann: „Auf der Welt leben 1,2 Milliarden Muslime, in Deutschland 3,2 Millionen.“

Nanu, Muslime, nicht: Muslimisch geprägte Menschen? Das sollte uns zum Nachdenken bringen, denn das Risiko, Menschen, Staatsbürger in einer Art von Apartheid der Statistik in ethnoreligiöse Kollektive einzuteilen, ist jeder Benennung als „Muslime“, vor allem auch derjenigen, unausgesprochenen als Nichtmuslime, immanent. Damit aber arbeitet man den Parteigängern des Aufbaus kalifatsähnlicher Strukturen zu. „Diese Menschen haben schulpflichtige Kinder. Und diese brauchen Religionsunterricht.“ Aha. Die Theologisierung des Schulwesens.

Dem Auditorium wurde nahe gelegt, den Islamischen Religionsunterricht in Deutschland gutzuheißen, er sei der Integration förderlich, eine Begründung fehlte allerdings ebenso vollkommen wie ein Verweis auf die in (großen) Teilen grundrechtsfeindlichen namentlich frauendiskriminierenden Dimensionen der Gehorsam einfordernden islamischen Pflichtenlehre der Scharia. Allahs eigenes Gesetz, die Scharia, gilt Bosniens Großmufti Mustafa Cerić als ewig und unverhandelbar.

Der Wissenschaftler fuhr fort: „Religion hat größeren Stellenwert als bei den Deutschen“, nanu, die frommen Einwanderer beten für uns Gottlose? Die islamische Sunna-Doktrin eines manchmal geradezu sklavischen Wohlverhaltens sei eine „sehr religiöse“ Lebensweise? Der Referent wies auf die Bertelsmann-Studie hin, nach der unter Deutschlands Muslimen die Religion eine wachsende Bedeutung erlangt habe. Laut Bertelsmann sei der strenge Islam, bei nachweislich ausbleibendem Militarismus und Dschihadismus, geradezu integrationsförderlich zu nennen. Merkwürdig, dass die Studie des Innenministeriums (Brettfeld, Wetzels: Muslime in Deutschland[1]) zu einem ganz anderen Ergebnis kommt, dass nämlich 40 % der Muslime einem fundamentalistischen Weltbild anhängen, das von uns Staatsbürgern als demokratiefeindlich (und damit als weder schultauglich noch kindgerecht) bezeichnet werden muss.

„Sunniten sind religiöser als Aleviten. Vor allem die arabischen Sunniten leben eine starke Religiosität.“ Das ist schamlos irreführend: Die manchmal nicht ganz so sehr theokratisch orientierten Aleviten der Türkei werden auf diesem politischen Seminar durch einen Wissenschaftler als glaubensschwach herabgewürdigt, die eingewanderten Sunniten aus den Gegenden, in denen Frauen oder Nichtmuslime juristisch und sozial nahezu rechtlos sind, seien löblich spirituell und repräsentierten einen irgendwie reinen Islam, der von uns auch noch zu honorieren sei? Offensichtlich sollen sich Deutschlands türkeistämmige Menschen, zumal die Aleviten unter ihnen doch bitte ein Beispiel an den gottesfürchtigen Arabern nehmen.

„Religiosität wird an der Einhaltung der fünf Säulen sichtbar, am Befolgen der Speisevorschriften“, erklärte der promovierte Islamwissenschaftler, der sich damit die vormoderne Doktrin des Wohlverhaltens vollständig zu eigen macht und sich selber daran mitschuldig, Pflichtvergessene als unreligiös zu stigmatisieren. Aus dem Publikum daraufhin angesprochen, erklärte der Referent, den Religionsbegriff der Bertelsmann-Stiftung zu verwenden. Damit gibt der Referent zu, einen wenig wissenschaftlichen, einseitigen Begriff von Islam zu benutzen, wie er von einem Geldgeber verbreitet worden ist. Die Bertelsmann-Stiftung druckt (Schulbuch Saphir, Kösel-Verlag der Bertelsmann-Gruppe) die Schulbücher für den anvisierten flächendeckenden Islamischen Religionsunterricht und hat auf diese Weise ein finanzielles Interesse daran, den Islam zu beschönigen.

„Caritas und Diakonie spielen eine große gesellschaftliche Rolle“, fuhr der Islamexperte klagend und anklagend fort: „Das gilt auch für religiöse Schulen.“ Er schien also zu bedauern, dass es keinen islamischen Wohlfahrtsverband von der Relevanz der Caritas oder Diakonie gibt. Die erwähnten „religiösen Schulen“ hören sich nach evangelischer al‑Azhar oder katholischer Madrasa an, so etwas gibt es überhaupt nicht. Er meint wohl beispielsweise ein traditionsreiches, evangelisches oder katholisches Gymnasium, das seinen Schülerinnen und Schülern eine ebenso fundierte wie fundamentalismusfreie Ausbildung bietet. Der Referent könnte ebenso auf die der krypto-islamistischen Fethullah-Gülen-Bewegung zuzurechnenden Schulen anspielen, die er ja womöglich billigt[2].

„Wir brauchen Islamischen Religionsunterricht. 350.000 Schüler warten auf diesen Unterricht, das sind 6 % der Gesamtschülerschaft.“ Zur Grundrechtsverträglichkeit eines solchen Curriculums schweigt der Referent, auch zu dem zu erwartenden sozialen Druck auf die Mädchen, Kopftuch zu tragen oder die frauenfeindlichen Aspekte von Sunna und Scharia klaglos hinzunehmen. Ein versetzungsrelevanter Islamunterricht würdigt hoheitlich die Selbstunterwerfung des Kindes oder Jugendlichen unter eine vormoderne, antiaufklärerische Pflichtenlehre.

Aus dem Publikum warnte eine Dame vor dem Zustand in Berlin, wo die radikale Islamische Föderation Verkündungsunterricht betreiben darf. Da schaltete sich der anwesende professionelle Leiter des Bildungszentrums ein und beschrieb korrekt, wie sich die der extremistischen Milli-Görüş nahe stehende IFB in diese schulrelevante Position hinein geklagt hat, als „die schlechteste Lösung“, ein systematischer Islamischer Religionsunterricht werde solcherlei Wildwuchs verhindern und die Integration und den gesellschaftlichen Frieden fördern. Dem pflichtete der Referent bei, der die bekannten wenn auch bemerkenswert verwaschenen Aussagen der Politik wiederholte, der Islamische Religionsunterricht würde den oftmals verderblichen Einfluss der Koranschulen schmälern und sei für „die Identitätsbildung“ der jungen muslimisch geprägten Menschen bedeutsam. In Münster, Erlangen‑Nürnberg, Bayreuth und Osnabrück gebe es die Lehrstühle für die angeblich so notwendige Ausbildung islamischer Religionslehrer. Nach islamischem Fundamentalismus, nach der Doktrin der islamischen Gegengesellschaft und der geheiligten Abgrenzung von den als unrein geltenden Nichtmuslimen fragte unser Referent nicht.

„Ziel der islamischen Organisationen ist es seit einem Vierteljahrhundert, die Tradition und das kulturelle Erbe zu bewahren“ erläuterte unser Islamwissenschaftler. Aber Allāh hat einen anderen Plan, hätte Erbakan vielleicht entgegnet. „Ziel“ könnte ja durchaus sein, eine in Europa nie da gewesene und in der Türkei (noch) nicht umsetzbare nachdemokratische, theokratische Gesellschaftsform aufzubauen, die islamische Gesellschaft nämlich, das Imamat (Cerić) sprich Kalifat. Ob ferner mit „Tradition“ der koranische Antijudaismus und der Antisemitismus der 1928 gegründeten Muslimbruderschaft gemeint ist von der sich bislang noch keine Moscheegemeinde distanziert hat? Die IGD beispielsweise ist ein „Islamverband“. Sie gilt als Deutschlandorganisation der Muslimbruderschaft und baute das Islamische Zentrum München auf. „Das kulturelle Erbe bewahren“ – was, wenn zu dieser „Kultur“ Zwangsheirat, Cousinenheirat und Kinderheirat gehören? Oder die „ererbte Kultur“ des Verachtens der Ungläubigen und des Aufrufens zum gottgefälligen Ermorden jedes Islamapostaten? Unser Referent scheint diese Probleme für nicht so bedeutsam zu halten.

„Moscheegemeinden arbeiten in drei Dimensionen: Kulturell, religiös, sozial. Auch gibt es inzwischen Frauengruppen und Integrationskurse.“ Einmal davon abgesehen, dass Integrationskurse und Sprachkurse durch die deutsche Administration niemals an einer Moschee eingerichtet werden sollten, denn die Einwanderer sollen sich in die offene Gesellschaft integrieren, nicht in die islamische Gegengesellschaft. Es erscheint uns angesichts der Gehorsamsreligion Islam mit ihrer Sunna-Verhaltenskontrolle und ihrer geheiligten, angeblich ewigen Scharia-Pflichtenlehre als völlig verfehlt, zwischen religiös und kulturell beziehungsweise religiös und sozial andererseits zu unterscheiden.

Das ist ein Trick der Islamisten, auf den wir keinesfalls hereinfallen dürfen. Denn immer wenn es unbequem wird, sagen die Islamfunktionäre, Zwangsheirat (der walī mudschbir als der optional zwangsverheiratende Ehevormund islamischen Rechts) sei bedauerliche, unislamische Tradition (und keine scharī‘a oder sunna), Vergewaltigung von Unverschleierten oder so genannter Ehrenmord sei patriarchalische vorislamische Kultur (und kein Islam), oder sie sagen, die schafiitische FGM sei sozial erklärbar und nichtislamisch.

Dass jedoch alle Imame und Islamverbände zum walī mudschbir (Heiratsvormund mit Berechtigung zum Zwang), zur geheiligten Segregation und Apartheid (Meidung der Nichtmuslime und ihres Verhaltens) oder zum islamrechtlich einwandfreien Apostatenmord etwas ganz anderes sagen oder einfach schweigen, scheint gerade die kaltschnäuzig kulturrelativistischen Islamverteidiger aus Deutschlands Kirchen, Parteien, Hochschulen und Bildungszentren nicht zu interessieren. Deutschlands nichtmuslimische Intellektuelle werben angestrengt für die theokratischen Feudalstrukturen des Orients, vielleicht um öldollarfinanzierte Pfründe einzustreichen oder EU‑Subventionen oder beides. Mit islamwissenschaftlich verbrämter Islambeschönigung und mit militanter Islamverteidigung lässt sich in Kirche und Partei Karriere machen, die Verteidiger von universellen Menschenrechten namentlich Frauenrechten wirken dabei lästig störend und sind demzufolge einzuschüchtern.

Der eingekaufte Islamreferent fuhr fort: „DITIB betreibt 800 Moscheen, entsendet die Imame für vier Jahre nach Deutschland und ist durch ein staatlich‑laizistisches Islamverständnis gekennzeichnet.“ Das ist freilich zum einen seit zwei Jahrzehnten überholt, denn längst hat ein türkischer Islamismus alle Institutionen unterwandert und stellt mit dem wenig gehemmten Islamismus der AKP die Staatsregierung. Noch nicht einmal Mustafa Kemal genannt Atatürk war verlässlich antitheokratisch oder gar dezidiert antischariatisch, von ein paar großmäuligen Sprüchen („der Islam ist eine stinkende Leiche die unser Leben vergiftet“) einmal abgesehen. DITIB / Diyanet wird von Türkeikennern als die Verwaltung einer veritablen Staatsreligion angesehen. Dann wäre DITIB / Diyanet nichts als die ministerielle Ebene eines türkischen Kalifats, das nach außen mit der Maske modernster Technologie reichlich erpresserisch um den EU‑Beitritt buhlt. „Bedauerlicherweise haben die DITIB-Moscheegemeinden recht wenig Eigenständigkeit. Wir sollten ihre Steuerung durch die DITIB Zentrale kritisch betrachten.“ Der Islam ist die Lösung?

„Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG) ist die größte nichtstaatliche islamische Organisation in Deutschland. Sie wird vom Verfassungsschutz beobachtet und könnte ein Doppelspiel betreiben, Gesprächsbereitschaft nach außen vorspiegeln und intern antisemitische und antiintegrative Absichten predigen. Eventuell findet derzeit eine Bewegung zu mehr Demokratie und Transparenz hin statt.“ Von der extrem dualistischen Doktrin Erbakans (adil düzen – batil düzen) redet der Islamwissenschaftler nicht, auch nicht davon, dass die Clans Erbakan und Abidin der Muslimbruderschaft verbunden waren und sind.

„Der Verband der Islamischen Kulturzentren oder VIKZ ist hierarchisch-zentralistisch organisiert und betreibt Internate und Schulen.“ Aus dem Publikum wurde eingeworfen, dass in Deutschland doch etliche illegale Internate und Schülerwohnheime des VIKZ geschlossen werden mussten. Der Vertreter des Bildungszentrums mischte sich ein und betonte, dass einige Internate aber immer noch laufen würden. Darauf meinte der Referent zusammenfassend: „Die schotten sich ab.“ Das streng islamische Gedankengut des im VIKZ verehrten Naqschbendi-Scheichs Tunahan, einst Prediger unter anderem an der Istanbuler Blauen Moschee (so genannte Süleymancılar-Bewegung) fand keine Erwähnung, auch nicht, dass die Marburger Turkologin Dr. Ursula Spuler‑Stegemann den VIKZ für absolut integrationshemmend hält und ihm die Lehre eines strengstens Scharia‑orientierten Islam bescheinigt[3].

„Den Zentralrat der Muslime (ZMD) kennzeichnet ein konservatives Islamverständnis.“ Dass Gründungsmitglied Nadīm Ilyās (Nadeem Elyas) auch dem von Muslimbruder el‑Attar gegründeten Islamischen Zentrum Aachen vorstand scheint nicht so wichtig zu sein. Korporatives Gründungsmitglied des ZMD war die Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD), die als deutscher Arm der radikalislamischen Muslimbruderschaft gelten kann. Naja, wenn das kein „konservatives Islamverständnis“ ist.

Dieser Referent empfahl sich verabschiedend selbst und empfahl uns als Literatur Annemarie Schimmel, die Bertelsmann-Stiftung und die Verfassungsschutzberichte. Die 2003 in Bonn verstorbene Arabisch sprechende Publizistin und kämpferische Islamversteherin Schimmel verteidigte vehement die für sie nachvollziehbare innerislamische Wut gegen Schriftsteller Salman Rushdie und kritisierte Frauenrechtlerin Taslimā Nāsrin, die sich für eine weltweit geltende Gleichberechtigung von Frau und Mann, eben auch im Islam einsetzt. Schimmel erhielt 1995 den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels, wogegen neben 270 Verlagen und knapp 300 Buchhandlungen die deutschsprachigen Intellektuellen Bassām Tībī, Ralph Giordano, Elfriede Jelinek und Alice Schwarzer protestierten. Da fragt man sich doch, in wie weit der Referent Ayatollah Khomeinis Todesfatwā gegen Salman Rushdie billigt. Die lobend erwähnte Bertelsmann‑Stiftung hat ein finanzielles Interesse an Islambeschönigung, möchte der der Bertelsmann‑Gruppe zugehörige Kösel‑Verlag doch auch weiterhin Deutschlands islamische Schulbücher drucken – ein Millionengeschäft. Weshalb man auf die Veröffentlichung des Romans über Mohammeds minderjährige Lieblingsfrau Aischa (Sherry Jones: The Jewel Of Medina, bei Random House, Verlagsgruppe Bertelsmann) ebenso islamkonform wie kalkulierend verzichtet hatte.

So weit dieser Islamexperte mit Nahosterfahrung, der am ersten Tag des Wochenendseminars die Funktion hatte, das bildungshungrige Publikum islamfreundlich in Stimmung zu bringen. Was ihm (zum Glück der Demokratie) nicht ganz gelang, aus dem Auditorium waren weiterhin islamskeptische Stimmen zu vernehmen. Dem Bildungszentrum ging es offensichtlich darum; den Türkeibeitritt zur EU als das Gebot der Stunde auszurufen, daneben wurde aggressiv für den flächendeckenden Islamischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen geworben, ohne Gründe zu nennen, doch nicht weniger drohend und einschüchternd.

Der zweite eingekaufte Islamexperte begann mit der im Hadith beschriebenen Szene der ersten Offenbarung an Mohammed, dem legendären Berufungserlebnis: Ein Engel presst dem nachmaligen Propheten ein Tuch auf den Mund, dass dieser zu ersticken glaubt und herrscht ihn an: „Trag vor, lies!“, würgt ihn bis nahe zum Ersticken weiter und befiehlt im wiederum: „Lies!“ Derlei ebenso geheiligte wie vorläufige Unfähigkeit oder sogar Unwilligkeit wurde richtigerweise mit den religiösen Legenden um Moses und Jeremias verglichen, die ebenfalls erst einmal eine Blockade des Widerwillens zu überwinden hatten. Die Gottheit scheint schwarze Pädagogik zu bevorzugen, wird es manchem Zuhörer durch den Kopf gegangen sein.

Die Grundlagen des Islams wurden in einer guten Stunde ganz manierlich dargestellt, der Islamwissenschaftler konnte insofern wenig falsch machen. Auf Frauenrechte kam der Wissenschaftler indes nicht zu sprechen, das klassisch-islamische Apostasieverbot oder die heutige Menschenrechtssituation in den islamisch geprägten Staaten zwischen Mauretanien und Malaysia ließ er einfach aus.

Der Mensch könne authentische islamische Belehrung beim bloßen Betrachten der Weltnatur finden, nicht lediglich im Koran. Dass damit die Natur radikal ideologisiert wird und ein unbefangenes Betrachten und Beschreiben ökologischer oder schlicht naturkundlicher Phänomene unmöglich, scheint dem Referenten nicht bewusst zu sein oder schlicht gleichgültig. Wir Pädagogen erleben täglich, dass sich islamisch geprägte Kinder nicht selten weigern, etwas über die Natur zu lernen, vielmehr von einem entschiedenen Weltmisstrauen und Weltekel geprägt sind. Das islamische Bilderverbot, der Referent tat es als fromme Eigenart ab, wird dazu beitragen, die sinnlich erfahrbare Welt als widergöttlich anzusehen beziehungsweise sie als dem politreligiösen Herrschaftskult der angeblich naturhaften, natürlichen Scharia zu unterwerfend.

Nach unserer Erfahrung aus der Arbeit mit islamisch geprägten Kindern in Schule und Jugendverband trifft die vom Referenten beschriebene islamische Naturbetrachtung schon allein deshalb nicht zu, weil diese Kinder sich der Natur nicht zuwenden dürfen. Der weltverliebte Blick auf die Phänomene des Lebendigen drohe ganz offensichtlich Schirk (Beigesellung) zu sein, Allahs Macht zu schmälern. Auch daher die weltweit zu beobachtende islamische Bildungsverweigerung! Eine Befähigtheit, wissenschaftlich zu denken und gleichwohl Muslim zu sein, wird von Islamfunktionären angestrengt der Zone der bida, der satanischen Neuerung zugeordnet sowie vom jeweiligen eifersüchtigen Familienoberhaupt verhindert.

„Während die mekkanischen Suren des Koran aus der Position der Schwäche zu erklären sind und einen moralischen Aufruf zu Läuterung und Umkehr darstellen, wurden die in der Position der Stärke entstandenen medinensischen Suren ganz konkret‑sozial zu einer Gemeindeordnung, zu einem Vertragswerk.“ Das ist ungeheuerlich, den Kulturrassismus der dhimma als soziale Gemeindeordnung zu bezeichnen. Der Autorität des dozierenden Islamwissenschaftlers wagte niemand zu widersprechen.

„Banū n-Nadīr, Banū Quraiza, Banū Qainuqā‘, die jüdischen Stämme in und um Yathrib, später genannt Medina wurden nach und nach vertrieben, viele Männer umgebracht.“ So sprach der Islamwissenschaftler: Viele jüdische Männer. Stimmt. Und die Frauen? Safiyya bint Huyayy etwa, deren Ehemann Kinana in ihrem Beisein und im Auftrage von Allahs gottesfürchtigem Propheten so lange gefoltert wurde, bis er das Geldversteck der Volkskasse bekannt gab. Anschließend ließ Mohammed den Kinana, islamrechtlich einwandfrei, ermorden. Die Jüdin Safiyya musste Mohammed heiraten. Sie wurde als Sklavin seine elfte Ehefrau und zeitlebens von den anderen Frauen gehasst.

Der Prophet pflegte Gold und Frauen zu erbeuten und die eben auch menschliche Beute an seine Mitstreiter zu verteilen, Referenzmodell sowohl der bis heute üblichen Raubökonomie mit ihrem Hofschranzentum und ihrer Pfründevergabe als auch Bezugsgröße für den Umgang der islamisierten Männer mit dem weiblichen Geschlecht und den Dhimmis. Der klassische Islam will institutionalisierte Frauenentrechtung sowie kulturrassistische Dressur seiner Kinder zum angeblich naturgemäßen (fitra) Ekel gegenüber allen Nichtmuslimen.

„Der Koran wurde jüdischerseits bewusst verfälscht und christlich in seiner verfälschten textlichen Gestalt weiter tradiert, der Koran ist das Original.“ Der Referent verzichtete auf die indirekte Rede (eben nicht: ‚Der Koran sei das Original’), doch im Publikum regte sich keinerlei Widerspruch. „Der Koran richtet sich, anders als die jüdische Religion mit ihrer beschränkten Geltung auf das auserwählte Volk, an alle Menschen. Nach islamischer Lesart sind Abraham, Moses und Jesus Muslime.“ Derlei Hochnäsigkeit und Geschichtsklitterei ist zwar islamische Doktrin, doch müssen sich jüdische sowie christliche Menschen diesen mutmaßlichen geistigen Diebstahl nicht unbedingt gefallen lassen. Doch blieb jeglicher Unmut im Saal aus.

„Die beiden Völker der ahl al‑kitāb sind Juden und Christen, Juden gelten islamtheologisch als halsstarrig und leugnerisch, Christen als die Überlieferer der nunmehr fehlerhaften, verfälschten religiösen Tradition. Staatsbürger können Juden und Christen im islamrechtlichen Sinne niemals sein, ein Schutzvertrag sichert ihren Status der dhimma ab.“ Was diese geheiligte dhimma für Kopten in Kairo oder Christen in Pakistan heute und täglich bedeutet, übergeht der Islamwissenschaftler ebenso wie die zwar über Generationen sich vollziehende, doch nicht weniger folgerichtige Auslöschung der nichtmuslimischen Großfamilien oder Dörfer in den Kernlanden der arabisch-islamischen Mono‑Kultur. Dhimmis wurden islamrechtlich einwandfrei gedemütigt, hoch besteuert und ausgeplündert (dschizya), andernfalls hätte sich die notorisch arbeitsverweigernde islamische Raubökonomie nicht finanzieren können.

Zum einen war die islamische Gesellschaft auf die zahlenden Dhimmis angewiesen. Zum anderen wurde das Nichtmuslim‑Sein für jede Siedlung zum Standortnachteil, für jede Großfamilie zum Insolvenzrisiko. Was also nach einigen Generationen geschah: Die Islamisierung des Territoriums. Dann sagte der Referent einen vernünftigen Satz: „Der interreligiöse Dialog ist schwierig. Die Kirchen verdrängen das Trennende.“ Wohl wahr, die Kleriker hoffen auf Krümel der Macht, die vom Tisch des Sultans (Muslimbruderschaft, Europäischer Fatwa‑Rat, Öl‑Scheichs) herunter fallen werden. Es gibt kein Machtvakuum, gerade die klerikalen Islamversteher der anarchistisch sowie multikulturalistisch orientierten Kirchentagsmilieus zeigen uns das: Die beiden deutschen Großkirchen beginnen, sich in das aus der klebrig‑zähen Schmelze der Nachdemokratie auskristallisierende Kalifat einzuordnen.

Ein Zuhörer betonte, dass wir, um eine säkular-staatsbürgerliche Haltung universeller Menschenrechte (für alle) nachhaltig zu sichern, nie von nichtmuslimischen Kindern im Gegensatz zu muslimischen Kindern reden dürften, niemals zulassen sollten, dass in Schule, Arbeitswelt oder Rechtssprechung Muslime von Nichtmuslimen unterschieden werden, weder sprachlich noch emotionsbefrachtet‑halbbewusst. Mehrere Zuschauer nickten, der Referent und sein Aufpasser auch.

Eine Zuhörerin berichtete den uns Bürgerrechtler alarmierenden Vorgang der letzten Wochen, in denen die bekanntermaßen antiamerikanisch und antiisraelisch motivierte so genannte Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch unter dem Arbeitstitel „Diskriminierung im Namen der Neutralität“ gegen die Lehrerinnenkopftuchverbote der deutschen Bundesländer kämpft und sich, europäisch wie weltweit orientiert, für das ungehinderte Kopftuchtragen ausspricht, was sie als „Recht auf Religionsfreiheit“ darstellt.

Human Rights Watch hat den Anspruch, Religionsfreiheit gerade auch in säkularen Staatswesen uneingeschränkt zuzulassen. Von einem Eintreten für Christen, Islamkritiker oder Ex‑Muslime beispielsweise in Ägypten, im Iran oder in der Türkei habe man allerdings seitens dieser Menschenrechtsfachleute noch nichts vernehmen dürfen. Hier allerdings verzog der Hausherr verärgert sein Gesicht und gab wohl eher die Zuhörerin selbst denn die von ihr kritisierte Organisation mit dem Ausruf: „Das kann ich mir nicht vorstellen, das ist mir viel zu obskur!“ der Lächerlichkeit preis. Niemand wagte es, dem Leiter des Bildungszentrums zu widersprechen. Die kalifatsfreundliche Zensur des Dhimmis griff. Hisba in der dār al‑harb.

Vielleicht bezeichnend verhuscht murmelte der Referent ein paar löbliche Worte über die Ankara‑Schule, die der DITIB‑Frankfurt zuzurechnen sei und erwähnte den Namen Ömer Özsoy. Professor Özsoy aber hat sich möglicherweise noch niemals vernehmlich gegen Imam‑Ehe und Scharia ausgesprochen, doch behauptet unverdrossen, dass der Koran ganz aus seiner Zeit heraus zu verstehen sei und dass Frauenverachtung, Gewalt und Undemokratie, die die islamisch geprägten Teile der Welt leider kennzeichnen, nichts mit dem Islam zu tun hätten.

Eine Zuhörerin, die sich bislang noch nicht zu Wort gemeldet hatte, stellte die Frage, ob der Islam um 700 oder 900 christlicher Zeitrechnung nicht auch Humanisierung und gesellschaftlichen Fortschritt bedeutet hätte, gerade in Bezug auf die Stellung der Frau. Hier aber mahnte der Referent sinnvollerweise zur Zurückhaltung: „Wir wissen es nicht“ und gab Fatima Mernissi wieder, die der Meinung sei, Frauen hätten in vorislamischer Zeit durchaus mehr Rechte gehabt als nach der Islamisierung.

Ob seit etwa 1979 eine nennenswerte Islamexpansion in Afrika auszumachen sei, wollte ein Herr aus dem Auditorium wissen. Der Islamwissenschaftler riskierte, zu verneinen und sprach von einer „Islamisierung bestehender Konflikte über schwächer werdenden Bindungen an Stamm und Volk“. Die unlängst erfolgte Ausrufung der Scharia in den Nordprovinzen Nigerias, immerhin bevölkerungsreichstes Land Afrikas, beliebte der Islamwissenschaftler zu übergehen. Das kann doch nicht wahr sein: Was denn bitte ist eine „Islamisierung der Konflikte“ anderes als eine islamische Radikalisierung? Es mag ja sein, dass wir im Afrika der letzten drei Jahrzehnte flächenmäßig umfangreiche islamische territoriale Eroberungen nicht gesehen haben, was erstens nicht heißt, dass es so bleiben muss. Zum zweiten gilt es, die Prozesse der schleichenden Islamisierung zu betrachten, wie sie aus dem Heiratsrecht der Scharia resultieren: Die Zahl der Nichtmuslime wird sinken, nicht zuletzt durch die zwangsweise muslimisch zu erziehenden, zahlreichen Kinder eines jeden gemischtreligiösen Pärchens. Arbeitsmigration und neue Medien spielen auch innerafrikanische eine zunehmende Rolle. Das Internet als Allahs Heiratsbörse wird, nicht anders als in Europa und beiden Amerika, zum Motor der Islamexpansion.

„Für die seit Jahren unter den Warlords leidenden Menschen in Somalia erscheint die von den beiden talibanähnlichen Islamistenarmeen ausgerufene Scharia subjektiv als ordnende Kraft, die das Chaos beseitigt.“ Die „ordnende Kraft“ der Steinigung einer dreizehnjährigen so genannten Ehebrecherin erwähnte der Referent nicht.

Den missionarischen Prediger Pierre Vogel erklärte unser Islamwissenschaftler unbegründet zum verachtenswerten, radikalen Islamisten: „Ein Fall für Verfassungsschutz und Polizei, der Mann behauptet, jeder Abweichler sowie jeder Jude oder Christ würde in der Hölle schmoren“, er rückte Vogel jedoch gleichzeitig in die Ecke der unseriösen Sonderlinge. Dass die islamische Orthodoxie Vogels Behauptung durchaus stützt, verschwieg der Referent. Indirekt unterstellte der Islamexperte, Prediger Vogel würde nicht den wahren Islam vertreten und gibt damit der monopolgleichen Deutungsmacht und dem Einfluss der großen deutschen Islamverbände Auftrieb.

Im Sinne der erfolgreichen Islamisierung scheinen die sonderbaren Prediger und die orthodoxen Großverbände Hand in Hand zu arbeiten und sich die Beute zuzutreiben. Entsprechendes gilt beispielsweise für DITIB und Fethullah-Gülen-Bewegung, für Sunniten und Ahmadiyya beziehungweise Sufi‑Islam und Muslimbruderschaft: Man ist verfeindet, aber das gemeinsame Ziel der Ausweitung der dār al‑islām über die Sphäre des Nichtislamischen (freiheitlicher Demokratie) verbindet die frommen Streithähne. Islamwissenschaftler werden hierbei als Helfer (die Dialogreferenten als veritable ansar al‑islām) zur Beschwichtigung der europäischen Öffentlichkeit eingesetzt, und zwar von Kirchen wie Kommunen. Der schrille Pierre Vogel ist daher als Sündenbock im Sinne eines Ablenkungsmanövers hoch willkommen.

„Scharī’a“ begann der Referent, „bedeutet wörtlich Weg zur Tränke oder deutlich gebahnter Weg. Die Scharia wird mit Körperstrafen asoziiert, die jedoch nur in wenigen Staaten wie Saudi-Arabien, Somalia, Indonesien und im Iran angewendet werden. Die orthodoxen Konzepte des dīn wa daula oder al‑islām huwa al‑hall sind aus der Scharia abgeleitet, ohne dass die Scharia kodifiziert werden kann. Nach der Scharia darf eine Muslima keinen nichtmuslimischen Mann heiraten. Marokko hat hierbei jedoch kürzlich eine bemerkenswerte Ausnahme für im Ausland geschlossene Ehen festgelegt, diese Ehen werden nun in Marokko anerkannt, was als Beispiel für die Reformierbarkeit von Islam und Scharia zu sehen ist.“

Reingefallen, mit diesem Schachzug will Marokko die Anerkennung von Imam‑Ehen in der Europäischen Union forcieren, zu denen Polygamie, Kinderheirat und islamische Zwangsheirat gehören. Als Ehevormund darf der Vater oder Großvater seine Tochter oder Enkelin auch gegen ihren Willen verheiraten, denn nach Allahs göttlichem Willen ist er walī mudschbir, Ehevormund mit der Berechtigung, Zwang und Gewalt anzuwenden. Die Braut kann nach Islam und Scharia volljährig, das heißt neun Jahre alt sein, seit Jahrhunderten beruft man sich dabei auf Mohammed und Aischa.

Jede muslimische Ehefrau muss damit rechnen, dass sie Gesellschaft in Gestalt einer angeheirateten Konkurrentin bekommt, mit der sie fortan unter einem Dach leben muss. Auch die Kinder erleben ihren Vater dann als polygam, bei Verstoßung (at‑talaq) der biologischen Mutter haben sie eben eine neue weibliche Bezugsperson. Das Herumschieben von Kindern ist ein islamisches Phänomen (Milchamme), eine vertrauensreiche, tragfähige Mutter‑Kind‑Beziehung wird von der Scharia wenn auch nicht immer so doch sehr systematisch verhindert. Das aber verriet uns der Herr Islamwissenschaftler natürlich nicht, auch nicht, dass es der Scharia darum geht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht über das Kind, auch das ungeborene, dem Vater zu sichern, der die biologische Mutter verstoßen wird oder auch nicht. Die Ehefrau lebt in der von Allāh vorgesehenen Gewissheit, jederzeit verstoßen werden zu können, wofür sie als Verletzerin der Familienehre möglicherweise von ihrer Herkunftsfamilie ermordet wird. Islam ist Tochtertausch, Scharia Frauenkauf. Unser Referent schloss mit einem „Der Muslim ist verpflichtet, die Scharia einzuhalten.“ Eben, ließe sich hinzufügen, das ist das Problem.

„Auch die rituelle Reinheit gehört zur Scharia.“ Davon, dass mit der geheiligten Reinheit (at‑tahāra) ein geheiligter Ekel gegenüber den besudelten, höllisch dreckigen Unreinen zu empfinden ist, sprach der Islamwissenschaftler nicht. Auch vor jeder Frau darf sich der männliche Muslim islamisch ekeln, zumal vor der menstruierenden Frau. Selbst die Scheidungsgesetze (at‑talaq) machen das Intime der Frau zur öffentlichen Angelegenheit, der Allahgott definiert das weibliche Genital auch hier als Staatsangelegenheit. Die nach Sunna und Scharia vorgeschriebene männliche Beschneidung stellt nach Maßgabe kultureller Moderne eine Körperverletzung sowie sexualisierte Gewalt an Kindern sprich Kindesmissbrauch dar, sofern sie nicht medizinisch (absolut) indiziert ist. Doch dem deutschen Bildungszentrum ist die körperliche Unversehrtheit des Jungen offenbar weniger wichtig als die grenzenlose Religionsfreiheit seiner Eltern.

Nichtmuslime gelten im Islam als so ekelerregend dreckig wie Urin, Sperma, Kot oder Menstruationsblut, der Gläubige hat derlei Verunreinigung mit geheiligten Waschungen zu beseitigen und im direkten Kontakt zu vermeiden. Bereits das fundamentalistisch erzogene Kindergartenkind kann die nichtmuslimischen Kinder als ekelerregend betrachten und als Schweinefleischfresser hassen lernen, der Integration ist eine intensive Erziehung zur tahāra wohl nicht so sehr förderlich. Der erwachsene männliche Muslim wird von seinem Hassprediger oder auch einfach nur vom örtlichen Imam hier in Deutschland dazu angehalten, Frauen nicht länger die Hand zu geben.

Besonders unrein aber ist der Frauenleib. Ab der Menarche ist darum das Haar der ständig von widerlichem Unglauben umlauerten und von satanischer Verunreinigung umflatterten Frau vollständig zu bedecken. Diese Pflicht des Bedeckens gilt eigentlich für ihren gesamten Leib bis auf Gesicht und Hände, jedenfalls nach strenger, orthodoxer Auffassung der Scharia, die Großmufti Mustafa Cerić und damit wohl auch der Europäische Fatwā‑Rat in Dublin (ECFR) für „ewig und unveräußerlich“ halten. Cerić (The challenge of a single Muslim authority in Europe) will zwar nach wie vor ein Leben aller Muslime Europas unter der ganzen Scharia, was die Staatsbürger Wolfgang Schäuble und Christian Ude nicht davon abhielt, dem ranghöchsten Islamisator Europas im November 2008 für die zweifelhaften Verdienste im christlich‑islamischen Dialog den Eugen-Biser-Preis zu verleihen. Schäuble und Ude sind Optimisten, Islamoptimisten.

Alle vier sunnitischen Rechtsschulen (deutsches Wikipedia) definieren den Frauenleib, Hände und Gesicht ausgenommen, als aura (awrah), als Schambereich jener islamischen Sexualdressur, in dessen Logik Frauenhaar zum Schamhaar wird. Insoweit beschrieb Schariafreund Feridun Zaimoğlu („Schamtuch, Schamtuchträgerinnen“) die graduell inhumane Sache, vielleicht versehentlich, völlig treffsicher. Das englische Wikipedia nennt denn auch unumwunden den Hidschab als (nach Auffassung der vier sunnitischen Rechtsschulen) verpflichtend und kann sich auf einen schwachen (32:4092) und einen starken (32:4090) Hadith von Abū Dawud berufen.

Die intolerante Ideologie der Scharia konstruiert die muslimisierte Frau, die gottesfürchtige Frau. Aus tugendhafter Einsicht bei prekärem Verstand hat sie freiwillig ihrem männlichen familiären Aufpasser, dem von der Scharia vorgesehenen mahram (Plural maharīm; beispielsweise der kleine Bruder) zu gehorchen und sich von ihrem walī (zunächst ist das ihr Vater) verheiraten zu lassen. Das Kopftuch hat sie aus natürlichem (fitra) Schamgefühl zu bejahen sprich zu tragen. Viele uneinsichtige Muslima verhalten sich anders und finden nicht zum sittsamen hidschāb, doch predigt wohl weltweit kein Imam für einen möglichen Kopftuchverzicht und liegt der unter Sunniten grundsätzlich hoch angesehene Yūsuf al‑Qaradāwi auch bezüglich der Hidschabpflicht einstweilen voll im Trend.

Dann erläuterte der Referent die fünf Bewertungen einer Handlung, wadschib (fard) verpflichtend, mandub empfohlen, mubah möglich (indifferent, neutral), makrūh verpönt und harām verboten. Die ersten beiden sind, auch Nichtmuslime kennen das von den islamischen Speisegeboten, halāl, zulässig. Was für eine schwarze Pädagogik beim Erwecken der Angst vor höllischer Strafe, was für einen ordnungspolitischen Sittenterror (hisba-Marschbefehl der mutawwi‑Religionspolizei oder vertretungsweise hisba von jedem Muslim) man damit aufspannen kann, liegt eigentlich auf der Hand, wurde aber nicht erwähnt. Mandub hier, makrūh dort, empfohlen oder verpönt, das klingt so harmlos nach Verbraucherberatung und Lebenshilfe.

Hisba statt Ruf nach universellen Menschenrechten, Scharia statt Bürgerrecht wird Europa etwas anderes bringen: Aus dem öffentlichen Raum verschwundene, weggesperrte Frauen oder aber Frauen, die unter den Erfindungen islamischer Wissenschaft von an‑niqāb und burqa, schwarzen Gespenstern gleich über Gehwege huschen. Dazu bei fortschreitender Islamisierung vielleicht jene Bilder zerstörter Leiber, die in Mauretanien, im Sudan, in Somalia oder im Irak nicht anders aussehen als in Afghanistan[4], [5].

Dass jeder Muslim durch die zweidimensionale, nämlich gottbezogen-menschenbezogene Verpflichtung auf die Scharia zum gewaltsamen Durchsetzen der einzigen sittlich korrekten Ordnung auch innerhalb von Europas sich islamisierenden Straßenzügen verpflichtet ist (hisba[6]) wurde vom Islamwissenschaftler politisch korrekt übergangen, schließlich wollte der ganz seitlich auf dem Podium lauernde Hausherr das Auditorium motivieren – für den Beitritt Kleinasiens zur Europäischen Union. Die Türkei kennzeichnen Staatsreligion Islam, explosive Kurdistanfrage und geleugneter Armeniervölkermord. Man sollte dem Land Entwicklung zu Säkularität, universellen Menschenrechten und freiheitlicher Demokratie wünschen, doch braucht diese Entwicklung, ist sie denn türkeiseits erwünscht, nun wirklich nicht innerhalb der Europäischen Union geschehen. Die Mehrheit der Europäer will den Türkeibeitritt nicht, was bei nahezu allen so genannten Islamseminaren natürlich ausgeklammert wurde. Solches aber ist nicht länger Wissenschaft, vielmehr Propagandaveranstaltung.

Der Rechtsgrundsatz „Gebieten was recht ist und verbieten, was verwerflich ist“ steht im Mohammeds Tagebuch gleich vier mal, Suren 7:157, 9:71, 9:112, 22:41. Zur hisba gehört es doch womöglich, den hidschāb in Familie und Freundeskreis gewaltsam durchzusetzen, nötigenfalls mit Prügel. Die Bedeckung (hidschāb, dschilbāb; Kopftuch) muss dann allerdings freiwillig getragen werden, es gibt ja letztlich, ganz spirituell gesehen, keinen Zwang im Glauben.

Bedecke dich, Weib. Du solltest zusehen, dass du nicht in der Hölle landest, wenn das Kopftuch da kein günstiges Angebot ist. Du willst doch nicht behaupten, dass sich, die Verhüllung betreffend, tausend Jahre Scharia‑Islam geirrt haben?

Zweifel an der islamtheologischen Frage, ob das Kopftuch aufgeprügelt werden dürfe, beseitigt der ehemalige ägyptische Mufti Ali Jad al-Haqq: „Der Ehemann hat die Pflicht, seine Frau zur Verschleierung zu zwingen. Er muss dies tun, ansonsten gilt er genau wie sie als Sünder (22.12.1979, deutsch bei ifi 28.08.2008[7]).“ Dieser bei Bedarf prügelreichen Kopftucherkenntnis hätte selbst Allāh sicherlich nichts hinzuzufügen, denn Jad al-Haqq (geschrieben auch al‑Haq, Scheich Jad al‑Haqq, Sheykh Jadul Haqq) war als 42. Großscheich der Azhar Vorgänger des jetzigen Amtsinhabers Muhammad Sayyid Tantāwī (geb. 1928), den man, noch vor al‑Qaradāwi als die derzeit höchste Autorität des sunnitischen Islam bezeichnen darf.

Mit der femininen körperlichen Unversehrtheit haben die drei Herren Jad al‑Haqq, Mohammed und Allāh auch jenseits des koranischen Prügelverses nicht so viel im Sinn. Der vieljährige Rechtsgelehrte an Ägyptens Scharia‑Gerichtshöfen Jad al‑Haqq (1917-1996) hielt die islamische Genitalverstümmelung für eine Würdigung, Auszeichnung und Ehrung der Frau oder aber hielt die Genitalverstümmelung an Frauen (FGM) sogar für ebenso verpflichtend wie die Beschneidung für Männer[8], [9]. Scheich Jad al‑Haqq verfasste 1994 ein islamisches Rechtsgutachten, eine fatwā: „Wenn die Leute in irgendeinem Dorf von der [obligatorischen] Frauenbeschneidung abzulassen beginnen, muss der lokale Imam so sehr dagegen kämpfen, als beschlössen sie, der [schariatischen] Gebetspflicht nicht länger nachzukommen[10]“. Unlängst sprach sich Scheich Dr. Wahdan im Gespräch mit FGM‑Gegnerin Dr. Zarrar für eine islamrechtliche FGM aus, explizit für die Kürzung der Klitoris, nicht bei jedem Mädchen versteht sich, aber bei jedem Mädchen, das die islamische FGM zu einem sittlich korrekten Leben braucht[11], [12]. Die Schafiiten Indonesiens und Malaysias pflegen Formen von FGM, die in Indonesien heute islamverbandlich durch die angesehene religiöse Assalaam-Foundation organisiert und öffentlich durchgeführt wird[13], [14].

Erst 2005 wurde bekannt, dass auch die schafiitischen Kurden im Nordirak, Region Sulaimaniya, dieses grausame Ritual durchführen, gegen das inzwischen die unabhängige Entwicklungshilfe- und Frauenrechtsorganisation Wadi e. V. couragiert und erfolgreich vorgeht[15], [16].

FGM war einmal vorislamisch gewesen, sicherlich. Doch vor mehr als dreizehn Jahrhunderten ging die vorislamische Zeit vorbei. Und seitdem ist FGM islamisch, seit tausend Jahren ist das Zusammenspiel von islamischer Geistlichkeit und FGM ein gemeinsames, blutiges, frauenzerstörendes Thema. Islam zerstört eben nicht nur die Psyche der Menschen mit dem doppelten x‑Chromosom. Der Islam will die rechtliche Geringerstellung der Frau und ihre moralische Herabwürdigung, doch auch ihr Körper bleibt unter den unsichtbaren riesigen Gefängnissen von Scharia und Fiqh nicht unversehrt. Ins Haus gesperrt werden, Kopftuchzwang, Formen malinesischer, somalischer, ägyptischer, jemenitischer irakischer oder indonesischer FGM, Zwangsehe, kultisch vergewaltigende Hochzeitsnacht, schariatische Strafen wie Stockschläge, Auspeitschen und Steinigung, das erlebt so manche muslimische Frau. Auch angesichts der unzähligen Gewaltaufrufe gegen Ungläubige und Islamapostaten in Koran und Hadithen darf es uns Nichtmuslimen, säkularen Muslimen und Ex‑Muslimen schwer fallen, dem Wort von Dr. Farid Shahran Glauben zu schenken: „Gewalt hat nichts mit dem Islam zu tun[17]“. Naja, veröffentlicht bei den Islambeschönigern der regierungsnahen Seite qantara.

Unser Islamfachmann kam auf das Fatwawesen islamischer Rechtssprechung (fiqh) sprechen. „Ist der Fatwaschreiber tot, gilt die fatwā nicht mehr. Das ist ein innerislamisch völlig unstrittiger Grundsatz. Salman Rushdie hatte insofern nach dem Tod des Machers seiner Todesfatwa, Ayatollah Chomeini, nichts mehr zu befürchten.“ Auf die Rolle des offiziellen Erteilers (Mufti) eines Rechtsgutachtens ging der Islamkundler gar nicht erst ein, doch ohne muftī[18] gibt es keine fatwā. Für die kulturelle Moderne beziehungsweise für eine vielleicht ja erwünschte nachhaltige freiheitliche Demokratie in Europa und Nordamerika tut sich hier ein gewaltiges Problem auf. Durch Verhaltenskontrolle (Sunna), doktrinäre Gehorsamspflicht (Scharia) und gräusliche Angst vor der Höllenstrafe (Koran) ist jeder Muslim erpressbar oder vielmehr ist er dazu erpresst, Fatwen (fatāwa, Einzahl fatwā) sklavisch zu verlangen jedenfalls zu befolgen.

In Dublin ist der Europäische Fatwa‑Rat (ECFR) ansässig, der, einer Machtergreifung gleich, jederzeit die Vollmacht über das Erteilen von verpflichtenden Fatwas beanspruchen könnte, ob ihm dann ein deutscher Islamverband widersprechen würde, ist mehr als fraglich. ECFR bedeutet European Center for Fatwa and Research, dreißig (30!) Scheichs aus aller Welt, von Saudi‑Arabien bis Sudan sind in ihm organisiert, Vorsitz hat Professor al‑Qaradāwi, nach Tantāwī womöglich die zweithöchste Autorität des sunnitischen Islam. Sudan wird durch Scheich Issam al-Bashir vertreten, der sudanesische Scheich und Professor ist Generalsekretär des Zentralinstituts für wassatiyya in Kuweit. Wassatiyya (wörtlich Zentralität, Mittigkeit) stammt von arabisch wasat, Mitte, und propagiert den reinen Islam als angeblich maßvolle, gemäßigte Lehre der seelisch wie sozial gesunden Stabilität. Beliebig strenger Islam sei eine Haltung der Ausgewogenheit, je strenger desto „mittiger“, ausgewogener. Aus dieser „gemäßigten“ Perspektive sind Aufklärungshumanisten Exzentriker sowie Extremisten, islamkritische Demokraten deviant, antisozial und kriminell.

Stattdessen kam der Referent auf die Kamel‑Fatwa von Amir Zaidan zu sprechen, über die er entrüstet den Kopf schüttelte und sich über solch einen Unsinn lustig machte. Dass Amir Zaidan nach Aussagen der Islamwissenschaftlerin Claudia Dantschke für seine Mitglieder der IRH (Islamisch Religionsgemeinschaft Hessen) eine außerdemokratische, grundrechtswidrige „parallele Rechtsordnung“ (Dantschke[19]) zu schaffen trachtete und nun für die radikalislamische und im österreichischen Schulwesen höchst einflussreiche IGGiÖ (um den Islamisten Anas Schakfeh) tätig ist, erwähnte der Referent nicht. Nach der Kamelfatwa dürfe ein Mädchen nur dann auf Klassenfahrt gehen, wenn sie von der elterlichen Wohnung nicht weiter entfernt ist, als ein Kamel in 24 Stunden gehen könnte. Das klingt kurios bis hanebüchen, doch bedeutet es einen Angriff einer radikalislamischen geistlichen Organisation auf das staatliche Schulwesen und dessen Erziehungs- und Bildungsauftrag, zumal die nächsten Fatwen nicht auf sich warten lassen werden und die Freiheit der Mädchen aus einem sich muslimisierenden Elternhaus zu sinken beginnt.

Wie eine Gefängnismauer Ziegelstein um Ziegelstein aufgebaut wird, so mauern sich die Gegenkulturen der Scharia Fatwa für Fatwa von der säkularen Gesellschaft weg. Sie mauern sich ein. Was auch die Nichtmuslime unter uns beunruhigen darf, denn sobald die islamisch radikalisierten Muslime die Mehrheit haben, werden die Nichtmuslime zu den Eingemauerten. So schafft auch das, säkularen Europäern womöglich ja lebensberaterisch anmutende Fatwawesen, die theokratische Apartheid eines kulturellen Rassismus. Europa müsste die Fatwaproduktion, dem illegalen Waffenbesitz oder dem Rauschgift gleich, verbieten.

„Die hanbalitische Rechtsschule kann als sehr konservativ gelten“, fuhr unser Mietmaul pardon Islamreferent mit seiner Ausführung fort. Konservativ? In der Tat, Malikiten und eben auch Hanbaliten fordern die Tötung jedes Ketzers (zindīq), da sie ihn mit dem im Koran genannten Heuchler (munāfiq) identifizieren, ohne, dass dem Ketzer die Möglichkeit der Reue zusteht. Zum Ausgleich stirbt er wiewohl gewaltsam so doch als ein gläubiger Muslim und darf er auf einem islamischen Friedhof bestattet werden[20]. Laut amnesty international (2008) werden in Saudi‑Arabien wöchentlich mehr als zwei Menschen hingerichtet, Frauen, Mittellose und Ausländer werden dabei überdurchschnittlich oft islamrechtlich getötet, üblicherweise mit dem in der Landesflagge abgebildeten Säbel[21]. Grundlage der saudi‑arabischen Rechtssprechung ist die Scharia. Unser Islamreferent nennt solches konservativ. Dass die hanbalitisch-wahhabitischen Saudis durch ihre Funktion als so genannte Hüter der heiligen Stätten, namentlich des Pilgerzentrums Mekka mit seiner von jedem Muslim einmal im Leben andächtig zu umkreisenden Kaaba eine erhebliche Vorbildfunktion für die gesamte islamische Welt haben und dass ihr Verweigern universeller Menschenrechte den weltweiten Islam erfolgreich an der demokratischen Entwicklung hindert, verschwieg der Islamwissenschaftler.

„Die Reformbewegung der Salafiten strebt nach einem am Koran orientierten Leben, wie es die frommen Altvorderen führten. Allenfalls ein Teil der Sunna ist ihnen wichtig.“ Eine dezidiert rückwärtsgewandte Bewegung sollten wir doch wohl nicht reformistisch nennen, sondern reaktionär.

„Der Wahhabismus der Saudis droht über Stipendien, Moscheebauten und Geldmittel den bislang liberalen, moderaten bosnischen Islam zu radikalisieren.“ Bravo, die Radikalisierung der Muslime auf dem Balkan durch arabische Geldgeber und Moralbringer, beispielsweise die „erzwungene Muslimisierung“ (das Wort stammt vom Zentralrat der Ex‑Muslime, 30.04.2007[22]) der autochthonen Bosnier und Pomaken, ist ein wichtiges Thema.

Wobei allerdings nicht nur die Wahhabiten, sondern auch die Vereinigten Arabischen Emirate und eventuell die Sekte der Murabitun eine Rolle spielen und die Islamisierung Südosteuropas dann durchaus „made in Germany“ wäre. Dann nämlich, wenn die Radikalisierung von der angeblich unabhängigen Moschee in Penzberg bei München ausginge, deren Bau vom Sultan von Schardschah finanziert worden war, welcher auch den Moscheebau der ein Kalifat erstrebenden, antisemitischen Politsekte der Murabitun in Granada bezahlt hatte[23]. Zu den eher grundrechtsfreien Murabitun gehören Althippie Ian Dallas genannt Scheich as‑Sufi und, in Deutschland, der Herausgeber der Islamischen Zeitung Rechtsanwalt Andreas Abu Bakr Rieger. Imam von Penzberg ist der bosniakische Mazedonier Ibrahim Idriz, von dem bislang leider noch kein Wort der Kritik an Scharia‑Islam und Fiqh‑Islam zu vernehmen war[24]. Imam Idriz gilt der deutschen Öffentlichkeit, eigentlich ist das wenig erklärlich, als gemäßigt und modern[25].

Nun kam man auf die islamische Familie zu sprechen. Eine Dame aus dem Auditorium sprach davon, dass die islamische Großfamilie einem Kerker gliche, aus dem eine von Zwangsheirat oder vom so genannten Ehrenmord bedrohte junge Frau den Weg hinaus zu Polizeistation, Jugendamt oder Frauenhaus kaum finden könne. Zwangsheiraten wären absolut unislamisch, polterte der Islamwissenschaftler vom Podium. Ein Herr aus dem Publikum widersprach und sagte, 60 % der türkisch-muslimischen Ehen in Deutschland seien arrangiert und zwar überwiegend gewaltsam, auch könne man nicht oder jedenfalls kaum zwischen arrangierter Ehe und Zwangsehe unterscheiden. Da sprang der Leiter des Bildungszentrums auf: „Sie haben keine belastbaren Zahlen! Die Daten von Frau und Frau Ateş sind nicht seriös, ich weiß, wie sie zustande gekommen sind! Auch die Untersuchung, die Peter Brettfeld und Katrin Wetzels veröffentlichten, ist mit Vorsicht zu genießen“, würgte der Hausherr jede weitere Diskussion ab und verwies die Argumente des auf muslimische deutsche Zwangsheiraten Hinweisenden ins Reich der Fabel. Niemand wagte mehr, einen Einwand geltend zu machen.

So wurde die Scharia mit dem Grundgesetz für kompatibel erklärt. Zur vormodernen, extrem patriarchalischen Institution des walī mudschbir mochte der Islamwissenschaftler nicht sprechen, doch dürfte die nikah, die islamische Ehe[26] in seinem Studium nicht übergangen worden sein, nach der ein Vater selbstverständlich seine Tochter dem anderen patriarchalischen, muslimischen Clan übergibt, sprich sie verheiratet.

Ganz zaghaft meldete sich ein Mann aus dem Publikum: „Es besteht bezüglich des Wunsches der europäischen Muslime nach einem Leben unter der Scharia doch nicht etwa die Gefahr eines doppelten Standards?“ Der Referent blickte entschieden zum Horizont und sagte zackig. „Nein!“

Bevor wir die Äußerungen des dritten der Mietmäuler, pardon, Islamreferenten dokumentieren, einige Anmerkungen zu einer altehrwürdigen islamischen Institution, nicht der Kairoer Azhar, nein, der muslimischen Schwiegermutter. Das Prinzip Schwiegermutter ergibt sich unmittelbar aus Koran und Hadithen und wird solange fortbestehen, wie der schwerziehbare Allāh noch nicht resozialisiert sprich demokratiefähig ist, also noch ein paar Jahrzehnte.

Beginnen müssen wir mit der Logik des Tochtertauschens und der von Allahgott höchstselbst ausgestellten Erlaubnis des jederzeitigen Ehefrauenverstoßens an alle Vertreter Gottes auf Erden sprich Herren Muslime. Dieser Freibrief nämlich zeitigt für die muslimisierte Kinderschar Erstaunliches: Neue Mütter oder auch Zweit- und Drittmütter zeitgleich zur eigenen Mutter, ferner nach Allāhs oder auch nur Papas (ist in etwa dasselbe) Ratschluss diverse Pflegemütter und Milchammen. Die muslimischen Kinder werden entsprechend geprägt: Mater semper incognitus est. Mädchen können mit neun Jahren verheiratet und ehelich vergewaltigt werden, das hat Allāh für alle vier sunnitischen Rechtsschulen so vorgesehen und für die abtrünnigen Schiiten gleich mit. Nun aber zur Schwiegermutter, denn nach ewigem Ratsschluss des qadar türkisch kismet ist das Mädchen irgendwann selbst Schwiegermutter und kann über eine gelin (türkisch für: Die, die kommt) herrschen, über eine Sklavin herrschen: Die Schwiegertochter.

Vom männlichen Männergeld des Stammes nämlich ist die jungfräuliche Braut eingekauft worden, beschädigte Ware (keine Jungfrau mehr) geht zurück an den ehrlosen Herkunftsclan und braucht sich ihres Lebens endgültig nicht sicher zu sein. Die Jungfrau ist die Visitenkarte des namus[27], der Stammesehre. Um die Satisfaktionsfähigkeit sprich Gottesfürchtigkeit des Nachbarstammes zu testen, dürfen deren frei laufende Frauen vergewaltigt werden, die anderen Männer haben dann halt nicht genügend aufgepasst. Leicht ersichtlich, dass Frauen die Sklavinnen der männlichen Hälfte der islamisierten orientalischen Familie sind, die gegen den Brautpreis verkaufte Braut hat ins Haus ihres Mannes zu zu ziehen (patrilokal) und Dienerin (Schlafzimmerprostituierte) nicht nur des Mannes zu sein, sondern auch Dienerin (Küchenhilfe, Arbeitssklavin in Haus und Garten) der Schwiegermutter. Bei Schafiiten oder bei den Opfern oben erwähnter islamischer Gelehrter der Kairoer Azhar kommt als weitere traumatisierende Erfahrung weib‑weiblicher Gewalt die erlebte FGM, die weibliche Genitalverstümmelung hinzu, die, wiewohl im Dienste des enthemmten Patriarchats, ausschließlich von Frauen an Frauen praktiziert wird: Es geht Allāh bis auf weiteres darum, Frauen voneinander zu entsolidarisieren. Islamisch erfolgreich.

Folgerichtig ist es in den Kulturräumen von Hidschab, Tschador, Abaya und vor allem niqāb, Gesichtssschleier, Frauen verboten, in der Öffentlichkeit miteinander zu quatschen und zu labern, etwas, was sich Männer weltweit und eben auch im Islam ohne weiteres herausnehmen. Die nötigenfalls auch gegen ihren Willen ins fremde Haus verkaufte Frau (Imam‑Ehe, nikah) hat dem Mann sexuell und der Schwiegermutter als Arbeitskraft zu Diensten zu sein, doch kann sie sich, vielleicht zwei Jahrzehnte später, rächen. Dann nämlich, wenn ihr Sohn (vielleicht durch ihr Intrigenspinnen) verheiratet wird und eine gelin ins Haus kommt, die ihren Kommandos folgen muss. So quält unter der Scharia eine Frau die andere, eine jede Mutter ihre Tochter. Derartig unterdrückt der hidschāb, so mobbt das Kopftuch: Und wer nicht gehorcht, kommt nicht in die lustvoll süße dschanna[28], sondern brennt qualvoll in der dschahannam[29].

So verewigt sich Allāhs Sozialpädagogik weib‑weiblicher Hackordnung, bei der es einst, vor knapp vierzehn Jahrhunderten, den vergewaltigenden Männern aus der Gefolgschaft Mohammeds gelungen war, Frauen zu erbeuten und zu vereinzeln (zu entsolidarisieren). Dieses geheiligte frauenhassende Prinzip (Scharia) muss im heutigen Gebiet zwischen Mauretanien und Malaysia nicht immer gänzlich ausgeprägt sein, doch lastet in allen muslimischen Familien auf jeder Frau ein gerade von der (Mutter und) Schwiegermutter ausgehender ungeheurer Druck, Kinder zu bekommen. Daneben ist die Frau selbstverständlich ständige Quelle jenes Unheils und jener Streitigkeiten (fitna), die eine Harmonie im dschihadistischen (islamischen) Männerbund bedrohen.

Soweit zur muslimischen Schwiegermutter, nun zum türkeistämmigen kurdischen Islamreferenten. Der jedoch uns über das Prinzip walī mudschbir beziehungsweise kurdische Schwiegermutter ganz bewusst nicht belehrte, ein wissenschaftliches Mietmaul mehr im Dienste des Türkeibeitritts und der europaweit von Kirchen und Parteien propagierten angeblichen Kompatibilität (Verträglichkeit) von Scharia und Grundrechten.

Der türkeistämmige Referent erschien mit einem süßen vierjährigen Töchterchen, welches er malerisch als eine Art Maskottchen auf dem Podium drapierte mit der Ausrede, heute Abend keine Kinderbetreuung gefunden zu haben. Seltsam, der Termin hat doch wochenlang estgestanden und alleinerziehend ist der Mann auch nicht. Die folgenden drei Stunden saß das Kind vorne auf dem Podium und durfte mit einem eigens für diesen Abend gekauften rosa Stoffdrachen spielen. Der uns als Sozialwissenschaftler vorgestellte Herr überraschte uns mit einem „Sie können mir auch andere Fragen rund um den Islam stellen“ und spielte wie nebenbei den kinderhütenden Vater, die Urdeutschen fanden das ergreifend, was natürlich beabsichtigt war. Ebenso nonverbal wie gezielt torpedierte der Redner damit das Vorurteil, muslimische Väter würden die Kindererziehung und Kinderbetreuung verweigern und ihren Frauen überlassen. Der Milieuforscher begann, von den bemitleidenswerten Imamen der DITIB zu reden, denen man vor ihrem vierjährigen Aufenthalt die Angst vor Deutschland nehmen müsse und denen es ein differenziertes Bild der hiesigen Gesellschaft zu vermitteln gelte, der deutsche Staat müsse hier endlich helfend eingreifen.

Lobend, wenn auch sehr leise hob dieser dritte Referent die vorbildliche Arbeit für eine Lehrerausbildung für das Schulfach Islamischer Religionsunterricht des Islamologischen Instituts München hervor, das uns leider nicht bekannt ist, wenngleich wir betonen möchten, dass der Begriff Islamologie, wie (nicht Prof. Bassām Tībī, sondern) Amir Zaidan ihn bekannt gemacht hat, mit Islamwissenschaft so viel zu tun hat wie Astrologie mit Astronomie[30]. Ein Islamologisches Institut kennen wir allerdings aus der Stadt Wien als die neue Wirkungsstätte des erklärten Sympathisanten des Gedankengutes der Muslimbruderschaft, Amir Zaidan. Könnte der Referent die Lehrerausbildungen zum Islamischen Religionsunterricht des radikalen Wiener IRPI (Anas Schakfeh, IGGiÖ) akzeptabel finden?

Zaidan gründete sein Islamologisches Institut in Wiesbaden, amtlich eingetragen in Frankfurt, mittlerweile gibt es Außenstellen jedenfalls Zaidansche Islamologie‑Kurse in Berlin, Köln, Salzburg, München sowie in der Schweiz[31], [32]. Ob die Münchner Qualifizierungskurse im Geiste des mutmaßlichen Muslimbruders[33] Amir Zaidan etwa in Freimann (IGD, Muslimbruderschaft) oder gar Penzberg (Geld aus dem arabischen Emirat Schardschah) stattfinden? Wie auch immer, „der Begriff Islamologie verweist auf Amir Zaidan“, wie der Mitwirkende am neuen Schulbuch Saphir und Schariafreund Harry Harun Behr in seiner Dissertation (Fußnote 618) feststellt[34].

„Die Moschee hat nicht nur sakrale, sondern auch profane Aufgaben, der Imam ist nicht nur Seelsorger, sondern nahezu auch Sozialarbeiter“, fuhr unser türkeistämmiger Sozialforscher mit seinem Vortrag fort: „Doch da gibt es Grenzen, ein noch so guter Imam kann nicht Steuerberater und Schuldnerberater sein.“ Wohl wahr, doch seit wann ist Sakrales und Profanes im Islam jemals getrennt gedacht worden? Der Referent ist immer für eine Überraschung gut, die alte arabische Moschee war Treffpunkt des Männerbundes, Waffenlager und Beratungsplatz zum Aufbruch in den Dschihad, der Ort absolut weltlicher Machtpolitik. „Wir brauchen für Duisburg‑Hochheide mit seinen vielen kurdisch-nordirakischen Zuwanderern arabisch sprechende Streetworker.“

Unterdessen begann seine kleine Tochter, in dem für den abendlichen Vortrag eigens angeschafften Malbuch zu kritzeln, die Kunstlehrerin unter uns merkte an der Stiftführung und den ungelenken Bewegungen des Kindes genau, dass das Kind zum ersten Mal ein Malwerkzeug in der Hand hielt. Der Referent wollte also pädagogisch korrekt daherkommen, die Deutschen mögen Kunstpädagogik. Allāh und sein Islam jedoch mögen das Bilderverbot. „Anders als der türkische Staat mit seinen DITIB-Imamen bezahlt Milli Görüş keine Imame und verwendet manchmal sozusagen die Rentner von DITIB.“

Vom auch unter Deutschlands DITIB-Geistlichen verbreiteten islamischen Dogma, die Frau als Mangelwesen und Schutzbefohlene des Mannes anzusehen, die keinesfalls Schminke oder Parfum verwenden oder alleine Reisen darf, mochte der Milieuforscher nicht berichten[35], [36]. „Besonders stolz sind wir auf die Integrationsarbeit von Bülent Arslan vom Deutsch-Türkischen Forum (DTF), der völlig zu recht mehr muslimische Polizisten in Nordrhein-Westfalen fordert“, meinte der Türkeistämmige. Der Pressesprecher der Polizei vergleicht dieses Ansinnen mit Spionage und betont völlig richtig den unzumutbaren Loyalitätskonflikt ethno‑religiös ausgewählter Polizeibeamter[37]. Bülent Arslan (CDU) hat das weder das Wesen des säkularen Staates verstanden noch das Demokratierisiko islamischer Theokratie, wenn er de facto aus Staatsbeamten mutawwi‘-Religionspolizisten machen möchte[38].

Auch dieser türkeistämmige Herr verwendet dieselbe Statistik, wie die eingangs gehörte: „Auf der Welt leben 1,2 Milliarden Muslime, in Deutschland 3,2 Millionen.“ Es leben Muslime, sprach also auch der Sozialforscher und Sozialwissenschaftler, nicht etwa: Es leben Menschen. Aus Menschen, aus Staatsbürgern werden Muslime. Hierbei handelt es sich offensichtlich um ein Beispiel für das, was in Europa, die reale und gewollte Islamisierung verschleiernd, in diesen Jahren stattfindet: Die von allen Parteien und Kirchen vorangetriebene Theologisierung der Politik, deren Nutznießer allerdings nicht das Christentum sein wird.

Dass viele deutsche Muslime vom Dubliner Fatwa‑Rat oder vom Verbandsislam nicht gegängelt werden wollen, verheimlicht uns der Wissenschaftler ebenso wie die Lebenslage der vielen Ex‑Muslime unter den „Muslimen“. Das Publikum sollte, den pawlowschen Hunden gleich, daraufhin dressiert werden, die Scharia sowie den Türkeibeitritt als reizhaften Leckerbissen zu verbuchen, der einem in Vorfreude auf aromatischen Wohlgeschmack das Wasser im Munde zusammen laufen lässt. Die drei Referenten und der Leiter des Bildungszentrums waren an diesem Dortmunder Wochenendseminar nicht erfolglos, denn etwa 50 % der Zuhörerinnen und Zuhörer sind als vertrauensvolle Dulder der Scharia und als Türkeibeitrittsfreunde entlassen worden. So verläuft die Entdemokratisierung Europas, die Erosion der Erwachsenenbildung sowie politischen Bildung, unter Missbrauch der Sozial- und Islamwissenschaften. „Wir Islamreferenten denken für Sie, wir üben Vertrauen in die Scharia gemeinschaftlich ein, lassen Sie uns Vorurteile und Ressentiments überwinden“ könnte das Motto solcher Islamisierer sein.

Nun wurde es märchenhaft: „Im Islam gab es vorher die Macho‑Kultur nicht, das ist Tradition, nicht Religion. Auch Christentum und Judentum sind in patriarchalischen Gesellschaften entstanden.“ Aha, der türkisch-kurdische Sozialwissenschaftler weiß, wie der reine Islam zu denken ist, der von der jeweiligen Zeitgeschichte nicht verunreinigt werden dürfe. „Für Muslime hat die Religion größeren Stellenwert als für die Deutschen!“ donnerte der Wissenschaftler, die urdeutschen Konvertiten ließ er unter den sprichwörtlichen Tisch fallen. Was wesentlich unverschämter ist: Der Kurde erklärt Deutschlands Christen für relativ unreligiös, für gottvergessen.

Niemand im Saal protestierte, der Wissenschaftler muss einfach Recht haben. Wir dürfen uns fragen, ob der Sunna‑Islam, der Fatwa‑Islam oder der Dschihad‑Islam überhaupt eine Religion ist oder nicht vielmehr ein sexualpolitischer militanter Kult. Der Akademiker ließ nicht locker, auch dieses Argument erinnerte an den ersten Referenten, insofern schloss sich der Kreis: „Die Sunniten sind religiöser als die Aleviten, vor allem die arabischen Sunniten leben eine starke Religiosität!“ Abschließend schwärmte er von der couragierten Predigerin Amina Wadud, die als Beispiel für die Modernität im Islam stehen könne: „Die tapfere Muslima leitete 2005 in New York ein Freitagsgebet!“

Dass dieses Gebet aufgrund von Bombendrohungen in einer anglikanischen Kirche statt finden musste und von mehreren namhaften islamischen Geistlichen aus aller Welt scharf verurteilt wurde, blieb von unserem Islamexperten unerwähnt[39]. Die Afroamerikanerin Wadud ist hingegen vereinzelt der Apostasie bezichtigt beziehungsweise als „Teufelin mit Kopftuch“ bezeichnet worden[40]. Es mag sein, dass Frau Wadud ihr Anliegen ernst nimmt oder auch nicht, hier auf dem Islamseminar in Deutschland wurde die Dame schlicht missbraucht, um wider besseres Wissen eine angebliche Toleranz des Islam zu behaupten.

Noch zu der vierjährigen Tochter des gerade beschriebenen Referenten. Hoffentlich darf das Mädchen auch künftig zu Papier und Stift greifen, um schöpferisch tätig zu sein, sich visionär etwas auszumalen und ihr eigensinniges Bild von der Welt darzustellen.

Ümmühan Karagözlü, Jacques Auvergne