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Islamische Studien in Deutschland

Juli 15, 2010

أصول الفقه

uṣūlu l-fiqh

Islamprogramm

Gelehrige Rechtsfindung

Kommt der Rechtspluralismus?

Deutschlands Hochschulen, der Wissenschaftsrat und der Islam. Ein Gastbeitrag von Edward von Roy, Köln am 14.07.2010

In diesen Stunden tagt im Kölner MediaPark, der Öffentlichkeit entrückt (unzugänglich), der Wissenschaftsrat (WR) zum Thema Islamische Studien in Deutschland. Journalist Jörg Lau moderiert auf der Tagung.

Gestern (13.07.2010) und heute protestierten in Köln säkular eingestellte, zum Teil dezidiert atheistisch motivierte Bürgerinnen und Bürger gegen das Projekt Islamische Studien, mit dem der WR Imamausbildung und Ausbildung der Lehrer für den Islamischen Religionsunterricht (IRU) an den Universitäten verankern will.

Islam ist leider nach wie vor die organisierte emotionale und „im Kern“ (Hans-Gert Pöttering, Horst Köhler) auch die rechtliche Herabsetzung der Frauen und der Nichtmuslime. Muslimintern wird umfassender Gehorsam verlangt und wird das tugendhafte Verhalten des Einzelnen ganzheitlich (total) kontrolliert. Islamaussteiger und alle Verweigerer des korrekten islamischen Wohlverhaltens, dem die sexuell streng kontrollierte Frau ungleich repressiver ausgesetzt ist als der Mann mit seinen bis zu vier Nebenfrauen und islamrechtlich zulässigen Konkubinen unbegrenzter Anzahl, sollen, glaubt man den Hadithen und den Imamen, auf ewig in der Hölle braten. Erziehung zum mündigen Staatsbürger, der auch seinen Kindern und Mitbürgern die ungeschmälerten Freiheitsrechte zugänglich macht, sieht doch wohl etwas anders aus.

Vielleicht fühlen Europas erste bildungspolitisch Verantwortliche, dem Schweizer Christian Giordano folgend, bereits ausreichend multikulturell, um nach der Beendigung des für alle geltenden einen, einheitlichen Rechts zu streben. Der Professor für Anthropologie forderte den Rechtspluralismus (1). Vielleicht wird Deutschlands universitäres Management die Rechtsungleichheit zwischen Mann und Frau (Scharia, Islam) sowie die Rechtsspaltung im Familienrecht (auch Scharia, auch Islam) bald in aller Toleranz billigen.

Anders als in den Staaten mit religiös begründeter Rechtsspaltung wie Ägypten und Indonesien muss für die kulturelle Moderne die Maßgabe muss das ‚One Law For All‘ sein. Die Rechtseinheitlichkeit und die Gleichberechtigung der Frau ist dabei nicht als „westlich“ (Ali Schariati, Tariq Ramadan) zu verteidigen oder als christlich, sondern als universell. Die allgemeinen Menschenrechte müssen von allen Menschen, hoffentlich nicht erst in ferner Zukunft, auch im Iran verwirklicht werden, Pressefreiheit und (negative) Religionsfreiheit haben irgendwann, bald, auch in allen arabischsprachigen Ländern zu gelten. Dazu freilich wird sich die Säkularität globalisieren müssen, nicht die vermeintliche göttliche Rechtleitung.

Das islamische Heiratsalter beträgt neun Jahre, der höchste saudische Kleriker Scheich Abd al-Aziz bin Abdullah Al asch-Schaich will die heilssichernde Sittlichkeit und will damit die Kindbraut („Our mothers and before them, our grandmothers, married when they were barely 12“). Islamisch völlig folgerichtig verheiratet in der nordgriechischen Region Komotiní und damit versehentlich ganz offiziell durch die EU legalisiert der eine oder andere Mufti zwölf- oder elfjährige Ehefrauen, die alsbald schwanger in Düsseldorf auftauchen, für die einen Kindesmissbrauch, für die anderen Religion (Way to Allah).

Die vollumfänglich islamisierte Sittlichkeit und Verhaltensnorm, die so genannte Scharia darf keinesfalls legalisiert werden, auch nicht ‚teilweise‘.

Arbeitet der Wissenschaftsrat (WR) bereits an der künftigen deutschen Rechtsspaltung, sofern er beziehungsweise indem er den Scharia-basierten und Fiqh-basierten (Fiqh, heilssichernde Sakraljurisprudenz) Islam auf dem Universitätsgelände als Glaubenswahrheit lehren lassen will? Kann es aus der Sicht des WR wissenschaftlich sein, einen auf geheiligte Ungleichbehandlung gründenden, im vermeintlichen Jenseits zentrierten repressiven Lebensführungskult zu verbreiten?

Derlei Schariagelehrsamkeit vielleicht mit, vielleicht ohne jede Außenansicht soll, so sagten es der der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und der WR im Juni dieses Jahres, die deutsche „Vielfalt der Religionen – Theologie im Plural“ fordernd, lediglich zum Zwecke der überfälligen Gleichstellung des Islam mit den Kirchen geschehen und der als demokratiesichernd empfundenen Imamausbildung und Ausbildung der Lehrer für den IRU dienen. Die für alle geltende Verfassung soll irgendwie beibehalten werden, die frauenentrechtende und auch anderweitig differenzierende (diskriminierende) Scharia soll halt nur gelehrt werden, und überhaupt lässt sich die Scharia doch humanisieren, ein bisschen und ganz vielleicht.

Im MediaPark-Gebäude zierte ein frisch gedruckter Zettel eine seitliche Saaltür, der Schriftzug lautete Gebetsraum. Soll es aus Sicht des WR demnächst in jeder Hochschule oder in jeder staatlichen Schule einen Gebetsraum geben? Im WR-Saal saßen, den internationalen Referenten lauschend, mehrere Trägerinnen des heilssichernden Hidschab, der Frauenarm ist schließlich schariatisch anders nackt als Männerarm, teuflisch nackter als der männliche, und Frauenhaar ist im klassischen Islam Schamhaar, männliches Haar hingegen gilt als öffentliche Ehrensache. Säkulare Muslime, die es in Deutschland glücklicherweise ja auch längst gibt, erkennen im Schleier bzw. im Kopftuch ein frauenfeindliches Dressurinstrument kultureller Vormoderne.

Wie sollen demnächst die koranisch verbürgten Teufel im deutschen Hochschulbetrieb didaktisch vermittelt werden, wie die von Allah dem Ungehorsamen zugesicherten Höllenflammen?

Als sich eine bürgerrechtlich engagierte Kölnerin als Ex-Muslima zu erkennen gab, stand der Erlangener Professor für Rechtsvergleichung und Gutachter im Berliner Gebetsraumurteil Mathias Rohe („Auch islamisches Recht ist Recht“, „In Deutschland wenden wir jeden Tag die Scharia an“) auf und verließ den Saal, zeitgleich tat dies ein großer Schwarm von politislamisch anmutenden Damen und Herren aus dem Umfeld von ZMD und IGMG. Das ist äußerst bedauerlich, denn Mina Ahadi hielt im Plenarsaal vor dem WR einen sehr guten, sechsminütigen Vortrag. Anschließend durfte ich durfte vier Minuten lang sprechen. Es ist anerkennenswert, dass Thomas May, seit Februar 2009 der Generalsekretär des Wissenschaftsrates, und Annette Barkhaus den zivilcouragierten Kritikern die Gelegenheit einräumten, ihre Ablehnung des politischen Islam und ihre Warnung vor den geplanten Islamischen Studien den islambegeisterten oder islamunkundigen Tagungsteilnehmern gegenüber zu Gehör zu bringen.

Mohammad Chatami (Amtsvorgänger von Achmadinedschad), Mahmoud Zakzouk (Schariaminister Ägyptens) und Mustafa Ceric (Bosniens Großmufti aus dem ECFR-Netzwerk des Seelsorgers der Muslimbruderschaft Yusuf al-Qaradawi) waren, obschon durch den Wissenschaftsrat offiziell nach Köln eingeladen, verhindert. Man war seitens des WR also bereit, mit der organisierten Vormoderne und Gegendemokratie über den Wissenschaftsbegriff und den Gewissensbegriff (Schavan, Dissertation, Titel) zu debattieren. Die Folgen solcherlei entgrenzter Toleranz dürfen wir den Staatsbürgern der deutschen Zukunft nicht wünschen, das gilt besonders für die frauenfeindlichen Folgen der umfassend praktizierten Gesetzesreligion des Islam.

Solange Scharia und Fiqh nicht überwunden sind das heißt abgelegt sind, so lange ist der Islam nicht schulreif und gehört auch nicht auf das Universitätsgelände, jedenfalls nicht als beworbenes pädagogisches oder sozialarbeiterisches Werkzeug. Im Mittelalterseminar oder in der Vorlesung Politischer Extremismus bleibe die Scharia und bleibe die geheiligte islamische Rechtssprechung hingegen unser willkommener Gegenstand der Untersuchung. Freilich sollte man darauf achten dürfen, dass Lehrende oder Lernende in ihren politreligiösen und damit revolutionären Untersuchungsgegenstand nicht allzu enthemmt verliebt sind. Beim wissenschaftlich behandelten Nationalsozialismus wird das weltweit bereits entsprechend praktiziert und sind Neonazis, als Lehrende wie Lernende, generell unerwünscht.

Wie gedenkt der Wissenschaftsrat den Aufbau von Scharia-Gerichten zu verhindern, wie die massenhafte Ausbreitung des textilen Markierungszeichens der tugendhaften Frau, des Hidschab? Kopftuchverweigerinnen sind in der schariatischen Ex-Logik schlicht Schlampen. Wie will der Wissenschaftsrat die drohende Rechtsverschiedenheit im Familienrecht verhindern, soll Deutschland hier künftig, wie Ägypten, Malaysia oder Indien heute, durch religiös begründete Rechtsspaltung gekennzeichnet sein?

Dem Konformitätsdruck, der von einem erst einmal installierten Scharia-Gericht oder auch von einem schariabasierten Religionsunterricht „mit Verkündungscharakter“ ausgeht, wird sich kaum ein Muslim entziehen können, denn wer gegen Allahs Gesetz verstößt und etwa als Mädchen oder Frau keinen Schleier (Hidschab, verkürzt genannt und genäht: Kopftuch) trägt, verspielt nach orthodox islamischer Auffassung schuldhaft sein Seelenheil und das seiner Angehörigen möglicherweise gleich mit.

Möge der Wissenschaftsrat rasch erkennen und dann auch laut sagen, dass die sexualmagische, frauenentrechtende und kulturrassistische Scharia von Artikel 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit) nicht gedeckt ist. Andernfalls wird die vom WR heute unter Beweis gestellte Toleranz dem authentischen Islam gegenüber zur Auflösung der freiheitlich demokratischen Grundordnung beitragen.

Wird die Scharia erst sozial relevant, wird dem orthodoxen oder „neo-orthodoxen“ (Schiffauer 2010) Islam die Realisierung gestattet, dann wird die von der Verfassung gemeinte Gewalt eben nicht mehr vom Souverän ausgehen, vom Volk, sondern vom Nötigenden Heiratsvormund (Wali Mudschbir), der den Ehemann seiner Tochter auch gegen deren Willen bestimmt, oder sie wird politisch folgenreicher Befehl in Form von Rechtsgutachten eines ECFR-Scheichs, der seinen „besonderen, andersartigen“ (Tariq Ramadan) Staatsbürgern ein Tugendgefängnis aufbaut, eine Moraldiktatur. Unter Religionsfreiheit hatte sich das dann „pluralistisch“ überwundene Grundgesetz etwas anderes vorgestellt.

Den mutigen Demonstranten hat mein Dank zu gelten, den Gegnern der Kölner Tagung Islamische Studien.

Edward von Roy

(1) Gelehriger Islam ist das mehrstufig privilegierende (diskriminierende) Personenstands- und Familienrecht. Einen anderen Islam gibt es nicht. Wollen wir den Rechtspluralismus?

Das anglikanische Kirchenoberhaupt Rowan Williams ist zur Anerkennung der Scharia bereit gewesen, und auch ein postmoderner Anthropologieprofessor will nach wie vor die Transformation Europas in die nicht staatsbürgerlich, sondern ethnoreligiös (barbarisch) begründete Kultur und Justiz. In Hinterzimmern sorgt man für erhabene Festlichkeit und verleiht einander Toleranzpreise und Friedenspreise. Auf Bühnen lässt man weniger Mächtige vom Pluralismus oder von der Gesamtgesellschaft reden. Zeitungen haben die „Allianz der Zivilisationen“ zu beschwören oder „unsere bunte Republik Deutschland“, um, zwischen Finanzkrise und Fußball-WM, den im Namen der Religionsfreiheit begangenen Ausstieg aus der Rechtseinheitlichkeit attraktiv zu machen oder zu vernebeln.

Zum politisch integrierten Islam (zur gebilligten Segregation) schreibt Gieri Cavelty am 29.12.2008 im Tagesanzeiger: »Schweizer Professor will die Scharia einführen«