الـشَّـرِيعَـة
aš-šarī’a
die Scharia, Allahs Gesetz
Frau Karakaşoğlu und die Grenzen der Toleranz
In ihrer am 9. Juni 1999 in Frankfurt gehaltenen Rede »Wer definiert die Grenzen der Toleranz? Kopftuch, Koedukation und Sexualkundeunterricht« verteidigt die Bremer Erziehungswissenschaftlerin Dr. Yasemin Karakaşoğlu-Aydın (damals Universität GH Essen) orthodoxes islamisches Menschenbild und radikal schariatreues Gesellschaftsmodell. Von Jacques Auvergne (2009).
Religiosität nach Koran und Hadithen wird wohl auch einmal nützliche Lebenshilfe persönlicher Spiritualität sein, doch in erster Linie ist der orthodoxe Islam leider weltweit und nach wie vor wenig mehr denn der Wohlverhaltensterror einer durch Nachbarschaft, Großfamilie und durch die umma der islamischen Weltgemeinschaft kultivierten Lebensführungsdiktatur, die mit großen Teilen der allgemeinen Menschenrechte oder der deutschen Grundrechte schlicht nichts anzufangen weiß. Wie Lernforscher sagen, muss Wissen anschlussfähig sein, doch Autonomie oder Emanzipation, Frauenrechte oder Religionskritik sind im heutigen Islam sozusagen unfunktional jedenfalls eher überflüssig. Der orthodoxe (politische) Islam braucht die Demokratie nicht und noch nicht einmal die Wissenschaft, welche er gebraucht, nicht braucht, die er verwendet, nicht benötigt. Der ländliche orthodoxe Muslim oder der städtische Islamist guckt sekundenlang mit großen Augen völlig erstaunt, wenn das säkular muslimische oder ex-muslimische Gegenüber ihm universelle Menschenrechte oder Gleichberechtigung der Frau anbietet, um dann sehr rasch äußerst aggressiv zu werden. Derlei fundamentalistische Weltbildbegrenzung und antimoderne Lernverweigerung ist dem homo sapiens mitnichten angeboren, sondern bedarf fein gesponnener Netze des Einschüchterns und Überwachens.
Islam ist 100 % Seelenrettung, 100 % Politik und 100 % Recht und Islam ist das Monopol auf diese drei Bereiche, jedenfalls soweit sie sittlich zu nennen seien und der Teufel seine Finger nicht im Spiel habe. Denn eine andere Heilssicherung als die nach Koran und Sunna gibt es im Islam nicht, das hoch politische Wohlverhalten des Einzelnen blühe auf zu Familiengründung und zu der das Modell von Medina (622-855 d. Z.) kopierenden Staatsgestaltung, und anderen Paragraphen freiwillig und auf Dauer Folge zu leisten als dem vom Himmel herab gekommenen Schariagesetz, ist Gotteslästerung und Götzendienst. Unter Baustein 109. hat Blog Sägefisch einige Auszüge aus dem 1961 erschienenen Buch »Islamic Law« (Das islamische Recht) des Panislamisten (jemand, der das weltweite Kalifat anstrebt) und Muslimbruders Saïd Ramadan (Ramaḍān) analysiert, dessen islamisches juristisches Werk multikultureller Rechtsspaltung seine Söhne Tariq (Ṭāriq Ramaḍān) und Hani (Hānī; Steinigung als gottgefälliges Tun) bis heute so getreulich fortführen.
Zur Teufelsabwehr und Seelenrettung verwendet der etwas mehr verwirklichte Islam das Europa drohende Islamische Familienrecht (2006 forderte Mustafa Cerić: opening the way for Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law), aber, wenn auch erst bei weit fortgeschrittener Islamisierung eines Landes, auch die barbarische diyya, das geheiligte Blutgeld welches dem qisas, dem Wiedervergeltungsrecht zugehörig ist das im Koran in Sure 2:178 verankert ist. Etwas der diyya sehr Entsprechendes wurde im germanischen, die Blutrache tolerierenden Recht Weregild oder Wergeld genannt, aber so etwas pflegt die kulturelle Moderne nicht mehr. Anders die islamische Jurisprudenz (fiqh), die seit tausend Jahren jede juristische (religiöse) Änderung verweigert hat und derlei Recht, wir Säkularen müssten eigentlich Unrecht sagen, als Religion versteht. Islam ist ganzheitlich (total, totalitär) und im Sinne der unveränderlichen Scharia abgeschlossen, ist Welterklärung, Seelsorge, Sexualerziehung und Politik. Veränderlich ist jetzt nur noch die an „Zeit und Raum“ (time and space; Tariq Ramadan, Mustafa Cerić usw.) angepasste Strategie der Schariaimplementierung.
Das islamische Recht bietet, wie sich am Beispiel der am 1. Mai 2009 im Iran hingerichteten Delara Darabi beziehungsweise der verweigerten Annahme der diyya sehen lässt, systematisch noch nicht einmal den Muslimen Rechtssicherheit und diskriminiert Frauen und diskriminiert die verschiedenwertigen Nichtmuslime oder Islamapostaten. Islam erniedrigt die schutzvertraglich erklärten Dhimmis, das sind Juden und Christen, oder die schutzlosen Polytheisten genannt Harbis (vogelfrei, können getötet werden, ferner ist auch ein sich auf islamischem Gebiet aufhaltender ḏimmī ohne einen aman genannten Schutzvertrag als ein ḥarbī zu betrachten). Islam diskriminiert die islamrechtlich beiläufig zu tötenden Islamapostaten verschiedenartig, Allāh erniedrigt eben unterschiedlich.
Scharia diskriminiert differenziert. Völlig glaubenskonform verkündete die Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) in ihrer Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Jahre 1990 folgendes zum Recht auf Leben: „Das Leben ist ein Geschenk Gottes … es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn es die Scharia verlangt“ (Artikel 1). Die „ewige und unverhandelbare“ (Mustafa Cerić) Scharia führt auch Ihre und meine Meinungsfreiheit als Buchdrucker, Evolutionsforscher, Musiker, Maler, Karikaturist, Regisseur, Publizist oder Religionswissenschaftler in die Bahnen göttlicher wie sozialer Harmonie: „Jeder hat das Recht, den Erfolg seiner wissenschaftlichen, literarischen, künstlerischen oder technischen Arbeit zu genießen, … vorausgesetzt, dass die Werke nicht den Grundsätzen der Scharia widersprechen (3).“
Rechtssicherheit sogar für Frauen und Gotteslästerer sowie vor allem Rechtseinheitlichkeit soll in der Bundesrepublik Deutschland der so genannte »ordre public« derart sichern, dass wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts auch durch das islamische Recht der Scharia (šarī’a, islamische Religion) nicht unterlaufen werden. Der deutsche ordre public ist jedoch sozusagen geduldig und möchte erst dann eingreifen, wenn sagen wir einmal das islamische Personenstandsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht oder überhaupt das islamische Familienrecht „mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist“.
Da fragt man sich doch, ab wann denn bitte die korangemäß zu verprügelnde muslimische Ehefrau, die hierzulande eigentlich verbotene Vielweiberei oder die mit mehr oder weniger viel Zwang verbundene, ebenso vorislamisch-traditionelle wie orthodox-islamische „arrangierte Ehe“ denn den Kernbestand der inländischen Rechtsordnung antastet. Bildung, Sprache, Ausstiegswilligkeit und technische Ausstiegsfähigkeit aus dem Kerker der Großfamilie gehören sicherlich dazu, um erlittene Nötigung oder Zwangsverheiratung erst einmal bei einer staatlichen Behörde (hoffentlich nicht bei einem parallelgesellschaftlichen, islamischen religiösen Gericht) anzuzeigen. Vielleicht sollten wir uns an dieser Stelle daran erinnern, dass eine gewisse arabischstämmige Gottheit den seine Tochter oder Enkelin nötigenfalls unter Anwendung von Zwang verheiratenden muslimischen Vater oder Großvater vorsieht (arab. walī muğbir, türk. mücbir veli), dass bereits seit vielen Jahren Migrationsforscher wie Ursula Boos-Nünning (1) oder Erziehungswissenschaftler wie Yasemin Karakaşoğlu (2) die arrangierte Ehe öffentlich und professionell bagatellisieren, beschönigen und, letztlich, verteidigen.
Mit dieser öffentlichen Verteidigung des oft mit einem Cousin und immer wieder für die sechzehn- oder fünfzehnjährige oder noch jüngere Tochter „die Ehe arrangierenden“ Vaters oder Großvaters sorgen Boos-Nünning und Karakaşoğlu dafür, dass die frauenentrechtende Scharia sprich: Dass der politisch gewordene (angewendete) Islam in Jugendamt, Schulministerium und Hochschullandschaft zu wirken beginnt. Diesen Beitrag zur Islamisierung leistet man dann besonders nachhaltig, wenn man das Wort Scharia oder wali mudschbir nicht ausspricht.
Ein Grund zur Besorgnis ist der mit dem Beginn des Jahres 2009 in Kraft getretene Wegfall der so genannten Voraustrauung, der nach Meinung von Familialismus-Gegnern und Scharia-Kritikern der Zwangsheirat, Kinderheirat und der Polygamie womöglich „Tür und Tor geöffnet“ hat (Seyran Ateş), vgl.: Petition gegen das Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG) Petitions-Aktenzeichen Pet 1-16-06-211-046040 vom 08.12.2008 etwa auf Blog Schariagegner beziehungsweise Blog Sägefisch Petition: 077.; ein Kommentar zur Sache: 078. Petition gegen das Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG) Petitions-Aktenzeichen Pet 1-16-06-211-046040 vom 08.12.2008
Vielleicht ist es ja reiner Zufall, dass Karakaşoğlu und Boos-Nünning bei ihrem Verteidigen des elterlichen „Rechts“, die Kinder arrangiert zu verheiraten, ganz im Einklang mit Artikel 22 („Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt“) oder vor allem mit Artikel 7 der islamischen Erklärung der Menschenrechte (Kairo 1990) tätig sind: „Eltern haben das Recht, für ihre Kinder die Erziehung zu wählen, die sie wollen, vorausgesetzt, dass die Erziehung mit den ethischen Werten und Grundsätzen der Scharia übereinstimmt (3)“, die Muslimbruderschaft jedenfalls kann mit einer derartigen wissenschaftliche Betreuung der bundesdeutschen, seit zwanzig Jahren katastrophal scheiternden Arbeit der eigentlich wichtigen Integration sehr zufrieden sein.
Der eigentlichen, im Sommer 1999 an der Frankfurter Universität gehaltenen Rede wurde fünf Monate später ein von Matthias Proske und Frank-Olaf Radtke angefertigtes und signiertes Vorwort vorangestellt, welches der Intention von Frau Karakaşoglu-Aydın derart (verantwortungslos) gerecht wird, dass die Urheberschaft der deutschtürkischen Bremerin zu vermuten ist.
3. [Proske/Radtke] Das Kopftuch. … Sobald es ernst wird und institutionelle Selbstverständlichkeiten in Frage gezogen werden, kehrt sich die Forderung nach Anerkennung, Wertschätzung und Bewunderung der kulturellen, linguistischen und religiösen Differenz um. Nun sind es die Minderheiten, denen Toleranz und Respekt vor den Traditionen der Mehrheit abverlangt wird. Diese merkwürdige Umkehrung der Toleranzidee …
Die xenophoben Alteingesessenen würden sich hinter ihren verkrusteten Institutionen verstecken? Dann also auf zum „Marsch durch die Institutionen“ im Stile der rebellischen Studentenbewegung der siebziger Jahre, nun allerdings als schariatisch orientierter Legalist. Frau Karakaşoglu-Aydın, unsere Grundrechte sind in der Tat nicht verhandelbar.
Indirekt wird die bundesrepublikanische Gesellschaft als minderheitenfeindlich dargestellt und die Parteinahme für die Scharia mit dem Charme des Jugendbewegten und Gegenkulturellen umgeben. „Sobald es ernst wird“ heißt ungefähr „ihr spielt mit uns“, ein Vorwurf allerdings, der in Teilen leider stimmt und den die Schariafreunde aus der Deutschen Islamkonferenz (DIK) durchaus an Gastgeber Wolfgang Schäuble richten könnten: „Ihr Scheindemokraten redet doppelzüngig von Religionsfreiheit, doch sobald wir die familienrechtliche Scharia fordern mit Allahs Zwangsheirat, mit der dreizehnjährigen Braut, mit Polygamie und mit der geheiligter Verstoßung der Ehefrau, dann enthaltet ihr uns entfremdeten und marginalisierten Einwanderern die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit vor!“
3. [Proske/Radtke] Weil die Aufgabe der Schule traditionell darin gesehen wird, den Zusammenhalt der Gesellschaft zu gewährleisten fällt ihr der Umgang mit Differenz besonders schwer.
So weit Karakaşoglu-Aydın mit „Differenz“ den eingewanderten Fundamentalismus meint, ist dieses den Lehrerzimmern und Kultusministerien attestierte Unbehagen („fällt schwer“) durchaus zu begrüßen.
Scharia wird trickreich umetikettiert zur „Differenz“, was in den Alteuropäern ganz gezielt Schuldgefühle erwecken soll. Wer jetzt noch länger den Ansprüchen der islamischen Orthodoxie widerspricht, kann ja nur eurozentrisch und fremdenfeindlich motiviert sein.
3-4. [Proske/Radtke] Gesucht werden Ordnungsmodelle, die den Bereich der gesellschaftlich-politischen Gemeinsamkeit zuverlässig von der Sphäre privater Besonderheit trennen, aber auch in der Lage sind, einvernehmliche Lösungen für die neuralgischen Überschneidungszonen bereitzustellen.
Fordert die Autorin beziehungsweise fordern Proske und Radtke mit ihrem Aufruf nach Neubestimmung der Grenzen zwischen „dem Privaten“ und „dem Öffentlichen“ das parallelgesellschaftliche Außerkraftsetzen des Grundgesetzes im Bereich des patriarchalischen Familiengefängnisses nach dem Motto: „Haltet euch da raus, das ist unsere Kindererziehung und Sexualpolitik!“? Dann wäre Karakaşoglu-Aydın neben Amir Zaidan, Nilüfer Göle und Tariq Ramadan zu den exponiertesten europäischen Vorkämpfern der Schariatisierung zu rechnen. „Einvernehmliche Lösungen“ könnte auf einen Staatsvertrag hinauslaufen. Die Bremer Autorin will die Rechtsspaltung und sollte sich schleunigst auf den Boden des (für alle geltenden, sogar für Frauen!) Grundgesetzes zurück bewegen.
4. [Proske/Radtke sagen über die Autorin] Ihre Hoffnung setzt sie auf „dialogische Vermittlung“, deren Ziel neue regulative Ideen, deren Voraussetzung aber Rechtsgleichheit und gegenseitige Anerkennung wären.
Hier wird mit den Worten „Rechtsgleichheit“ und „gegenseitige Anerkennung“ vordergründig harmlos klingend nach „Chancengleichheit“ und „Gleichberechtigung für alle“ gerufen, was wir gut zu finden haben und sogar gut finden. Kenner der differenziert diskriminierenden Scharia hingegen sind alarmiert und müssen selbstverständlich ausrufen: „Keine geheiligte Frauendiskriminierung, keine Rechtsspaltung in Zonen islamischen Rechts!“ Erkennbar wird, dass Proske und Radtke vom Islam ganz offensichtlich keine Ahnung haben. Staatsvertraglich geregelte „gegenseitige Anerkennung“ mit einer intoleranten, antidemokratischen (islamischen) Rechtsordnung darf es niemals geben. Wir können auch anders: Wir anerkennen den orthodoxen (politischen) Islam – als Antimoderne, „wir anerkennen“ heißt dann aber: Wir haben zu verhindern.
So weit das von Dr. Matthias Proske und Prof. Frank-Olaf Radtke (beide Fachbereich Erziehungswissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt) im November 1999 angefertigte jedenfalls unterzeichnete Vorwort zur im Rahmen des Seminars »Die Grenzen der Toleranz in der Einwanderungsgesellschaft« am 9. Juni 1999 gehaltenen Rede der Bremer Erziehungswissenschaftlerin.
Nun zur Rede der Frau Dr. Karakaşoglu-Aydın »Wer definiert die Grenzen der Toleranz. Kopftuch, Koedukation und Sexualkundeunterricht«.
5. In der gegenwärtigen pädagogischen Debatte ist es durchaus umstritten, ob eine durchgängige Koedukation tatsächlich die Gleichberechtigung der Geschlechter fördert.
Dem stimmen wir als langjährige Praktiker einer gleichheitsfeministisch und aufklärungshumanistisch orientierten, reflektierten Mädchenarbeit und einer ebensolchen Jungenarbeit bedingt zu, obwohl wir uns gerade im Bereich der Pädagogik als Gegner der Autorin vermuten müssen. Dass Dr. Karakaşoglu-Aydın an einer Gleichberechtigung der Geschlechter außerhalb der von Allahgott vorgeschriebenen Grenzen überhaupt Interesse hat, würden wir sehr begrüßen.
Mädchen und Jungen ist die wechselseitige Anwesenheit auch beim Mathematikunterricht oder Sportunterricht ebenso zuzumuten, wie sie auch einmal ein paar Stunden lang ohne das andere Geschlecht auskommen können. In der Erlebnispädagogik gilt es etwa, das dem Patriarchat entsprungene Klischee des „die Mädchen kochen, die Jungen bauen das Zelt auf“ ganz bewusst aufzubrechen und die Jungen „weibliche Tätigkeiten“ (Speisezubereitung, Putzen) machen zu lassen beziehungsweise den Mädchen traditionell als „männlich“ deklarierte Rollen (wie eine Fahradtour oder Bergwanderung ohne Jungs) einüben zu lassen. Eine „blinde Koedukation“ beseitigt Geschlechterklischees und Sexismen in der Tat keineswegs.
Redet sie denn wirklich so undeutlich zu uns, will Erziehungswissenschaftlerin Karakaşoglu-Aydın denn überhaupt das in der kulturellen Moderne erstrebenswerte gemischtgeschlechtliche Großraumbüro oder das von Frauen wie Männern jeder Religion, Ex-Religion oder Nichtreligion gleichzeitig benutzte öffentliche Schwimmbad? Die Autorin mag es uns doch einfach erklären. Oder verkauft sie uns die islamische, an der kulturrassistischen und sexualmagischen Scharia ausgerichtete Geschlechtertrennung als Beitrag zur nützlichen geschlechtssensiblen Pädagogik? Das allerdings wäre doch wohl eher ein Missbrauch der wesensgemäß mit gegengewichtsartiger Zeitweiligkeit, gesamtgesellschaftlicher Integration, gleichheitsfeministischem Aufklärungshumanismus und wissenschaftsorientierter Emanzipation zunehmend einhergehenden, von Frau Dr. Karakaşoglu-Aydın zur Untermauerung der eigenen Argumentation kalkuliert herangezogenen geschlechtsspezifischen Jungenarbeit beziehungsweise geschlechtsspezifischen Mädchenarbeit.
5-6. Von einem [bewussteren] Ansatz geht die mittlerweile als pädagogischer Ansatz grundsätzlich anerkannte parteiliche Mädchenarbeit aus, die dem Koedukationsparadigma den geschlechtsspezifischen Ansatz entgegensetzt.
Genau dieses machen wir jeden Tag, dabei die Kinder aus säkular-christlichen, aus eher atheistischen, muslimischen, jüdischen oder ex-muslimisch geprägten Familien in die Mädchengemeinschaft oder aber in die Jungengruppe integrierend. Dabei wollen wir die Koedukation und berücksichtigen das koedukative Lernen jedes jungen Menschen recht genau.
6. Wichtiger Bestandteil dieser Arbeit ist, dass Jungen nicht mit einbezogen werden und die Arbeit nur von weiblichen Fachkräften durchgeführt wird.
Das ist selbst uns als Praktikern des nonkoedukativen Ansatzes zu muffig und vor allem ohne Bekenntnis zu einer Struktur der bewussten Ergänzungen zur lebensweltlichen Koedukation (!). Für Kinder und Jugendliche sind die Nachmittage, Wochenendreisen und Sommerfreizeiten der Selbsterfahrung und des Gemeinschaftserlebnisses mit den ungefähr gleichaltrigen Wesen der eigenen Geschlechtsklasse als den „Menschen des eigenen Selbst“ ein hervorragender Trittstein, Fairness eben auch mit dem anderen Geschlecht zu erlernen, nämlich die „weiblichen“ und „männlichen“ Seelenanteile in sich selbst auszubauen und ihre kulturell und traditionell ererbten Dogmen zu hinterfragen. Die damit durchaus auch einer Meditation ähnelnden Zeiten der gleichgeschlechtlichen und dabei durchaus ganz bewusst dem Abbau von Machismo, weib-weiblicher Aggressivität à la Zickenterror sowie beziehungsweise damit dem Abbau von Homophobie dienenden ausgleichenden Gegengewichte zur wünschenswerten Norm (und schlichten Realität) des gemischtgeschlechtlichen weltbürgerlichen Alltags des Kindes oder Jugendlichen setzt die Mädchen- und Jungenarbeit bewusst ein, um gegen Geschlechterchauvismismus, Gruppenchauvinismus und Fundamentalismus zu immunisieren, nicht zuletzt dem islamischen.
„Jungen nicht mit einbezogen“ (Autorin) wird diesem genannten Anspruch womöglich in keiner Weise gerecht, denn der nationalsozialistische BdM war, derartig vordergründig betrachtet, ja auch „geschlechtsspezifischer Ansatz“. Auch die extremistische, sehr zu Recht vom Verfassungsschutz beobachtete und der Muslimbruderschaft nicht allzu fern stehende Milli Görüş um Necmettin Erbakan (*1926) und Dr. Yusuf Zeynel Abidin (1939-1986, Muslimbruder, Europarepräsentant der Muslimbruderschaft, Vater von Emel Abidin-Algan genannt Emel Zeynelabidin) betreibt auf den ersten Blick eine solche irgendwie „grundsätzlich anerkannte parteiliche“ getrenntgeschlechtliche Mädchenarbeit und Jungenarbeit. Denn auch Milli Görüş, von deren leider nach wie vor einflussreicher, sexualisierter und antimoderner Pädagogik sich Erziehungswissenschaftlerin Karakaşoglu-Aydın nicht hörbar distanziert, lässt unter Berufung auf die Wohlverhaltensdoktrin Allahs ganz gerne „die Arbeit nur von weiblichen Fachkräften“ durchführen. Wahhabiten oder Taliban sind dann die berufensten Experten für jene bewusst zum islamischen Fundamentalismus und zum ersehnten Gottesstaat erziehende Geschlechtertrennung, welche die Sozialpädagogik einer nachhaltigen kulturellen Moderne allerdings nun gar nicht wollen kann.
Herr Tariq Ramadan hat Einreiseverbot in die USA. Ramadan ist zugleich der höchstrangige europäische Funktionär des organisierten, etwa ein Jahrhundert alten Islamismus (mit Thomas Meyer: Fundamentalismus als „Aufstand gegen die Moderne“). In der dem faschistoiden Islamismus arbeitsteilig zugeordneten, nicht weniger herrschaftskulturellen Pyramide der dem vorindustriellen, klassischen Islam entstammenden Orthodoxie und Theokratie entspricht ihm Bosniens Großmufti Mustafa Cerić.
Herr Ramadan folgte am 04.04.2009 der Einladung der deutschen Milli Görüş zum „Uniday 2009“ in die Dortmunder Westfalenhalle. Der Sohn des Muslimbruders Said Ramadan rief die 3.000 (Islamische Zeitung: 4.000) Anwesenden ja womöglich zur Etablierung der islamischen Gegenkultur und Gegenmoderne auf mit Sätzen wie: „Wir sind europäische Muslime und nicht Muslime in Europa. Wir haben multiple Identitäten und müssen dazu stehen“, „Wo immer ihr seid, habt ihr eine Verpflichtung. Ihr müsst vermitteln“ oder: „Wir wollen endlich von dem Begriff Integration weg – zu dem Begriff Partizipation! (4)“ Die Islamische Zeitung (um den Konvertiten Andreas Abu Bakr Rieger entstanden) zitiert Ramadan unter dem Hinweis auf die laut Ramadan wünschenswerten „multiplen Identitäten der Muslime in Europa“ so: „Muslime sollen sich integrieren, aber ihre eigene Identität beibehalten. Es wird nicht bei der Integration bleiben! (5)“
Ermunterte uns Frau Dr. Karakaşoglu-Aydın 1999 in Frankfurt ja womöglich, über genau die Fragen nachzudenken, die ein Tariq Ramadan zehn Jahre später in Dortmund beantwortet? „Erneuerung durch Wiederholung“ jedenfalls hieß das Motto des zweiten Uniday (2009), zu dem Celal Tüter (IGMG) ausführte: „Wer nicht wiederholt und zurückblickt kann sich nicht erneuern, sich nicht bessern. Eine gesunde Beziehung zur Vergangenheit wird zu einer optimalen Zukunftsgestaltung führen! (5)“ Die IGMG verwendet die Pädagogik des Kopftuchs und die Pädagogik der Geschlechtertrennung, die imaginierte unsichtbare Scharia umflattert die ganze Sache wie Allahs mahnend erhobener Zeigefinger und fordert die teilweise Selbstaufgabe und permanente Verhaltenskontrolle. Celal Tüter ist Leiter der Jugendabteilung der Milli Görüş und damit pädagogisch tätig (taz: Jugendarbeit im Dienste Allahs (6)). Auch Herr Tüter vertritt ja vielleicht genau jenen „geschlechtsspezifischen Ansatz“, den die erziehungswissenschaftliche Akademikerin Karakaşoğlu-Aydın uns wärmstens zu tolerieren empfiehlt.
7-8. Die türkisch-muslimische MigrantInnengesellschaft
Dieses große „i“ wirkt ja sehr modern und feministisch, da gibt der Durchschnittsintegrationsbeauftragte sogleich das weitere Denken an der Abendkasse ab. Ich vermisse die „türkisch-atheistische MigrantInnengesellschaft“. Sind denn säkulare Muslime mit gemeint, und wie säkular dürfen diese dann sein? Und überhaupt, was glauben die Kinder und Enkelkinder dieser von Karakaşoglu-Aydın umrissenen Sorte oder Klasse Mensch namens muslimische Türken oder türkische Muslime? Und wie türkisch sind die Passdeutschen der zweiten oder dritten Generation? „Türkische Muslime“ lautete es im Buchtitel der Autorin aus dem Jahre 1994, herausgegeben von einem nordrhein-westfälischen Ministerium.
Glaubenswechsel ist hier womöglich nicht vorgesehen, könnte man meinen, damit aber wäre ein Anspruch der Scharia erfüllt und ein Artikel des Grundgesetzes (Religionsfreiheit) übergangen.
Wir müssen beides tun, „kulturalisieren“ mit dem Ziel der Integration sprich Demokratisierung aller (leider realen und sehr wirksamen) ethnisch-religiösen Kollektive, gerade auch familiäre Gewalt, familiären oder milieubezogenen Fundamentalismus, Jugendkriminalität oder einheimischen wie zugewanderten Antisemitismus und Extremismus betreffend, und wir müssen gleichzeitig „nicht kulturalisieren“, um die für jede Präventionsarbeit oder Integrationsarbeit notwendigen Nullpunkte der Koordinatensysteme oder durchschnittlichen Normwerte zu bestimmen. Gegen die Verwendung des Begriffs „türkisch-muslimische MigrantInnengesellschaft“ ist nicht grundsätzlich etwas einzuwenden. Doch gegen die beispielsweise von den Integrationsräten und Ausländerbeiräten wie der LAGA NRW (7) vertretene Werbung für die „multikulturelle“ Gesellschaft möchten an den universellen Menschenrechten orientierte Sozialarbeiter warnen, da damit die Zunahme an ethno-religiöser Segregation (kalifatsähnliche Struktur) verschleiert oder bagatellisiert wird.
Die nordrhein-westfälische LAGA distanziert sich nicht von der Scharia, sondern kehrt die wünschenswerte Verhinderung der (fundamentalistischen, familialistischen) Parallelgesellschaft und der schariatischen (kulturrassistischen) Gegengesellschaft gekonnt um, indem sie jede bloße Benennung (Denken heißt Unterscheiden) der prekär integrierten Milieus als „Ethnisierung“ und „Kulturalisierung“ in die Ecke des deutschen Nationalismus und der rassistischen Fremdenfeindlichkeit schiebt (7). Die LAGA nimmt uns die Sprache, das Handwerkszeug. Integrationserfolg und Integrationsmisserfolg wird so nicht länger messbar.
Damit tun die Integrationsräte und Ausländerbeiräte, vielleicht ohne das zu beabsichtigen, den Deutschland ganz grundsätzlich willkommenen Einwanderern nun allerdings gar keinen Gefallen. Es muss uns darum gehen, Zwangsheiraten und Ehrenmorde zu verhindern, dazu gehört auch die Aufklärung über die islamische arrangierte Ehe mit den durch ihr Schweigen oder Weinen zustimmenden hanafitischen Importbräuten oder extrem minderjährigen Bräuten zuzüglich gelegentlicher Zweitfrauen. Dazu gehört die Forschung und das Informieren über den patriarchalischen namus-Ehrbegriff (nāmūs) mit der archaischen Logik des Tochtertausches und der Zwangsverlobung der Kinder. Auch zum entwürdigenden Jungfräulichkeitskult von altorientalischem namus wie orthodox islamischer Scharia schweigt die LAGA „differenziert“ und „kultursensibel“. Der Nebelschleier der politisch korrekten Sprachlosigkeit beginnt die zu scheitern drohende Integration zu umwölken. Vorwärts, avanti, venceremos, auf zum Integrationsfest …
Dr. Klaus Gebauer (8) wirbt in einer LAGA-Publikation mit dem Aufsatz „Islamischer Religionsunterricht – Es wird Zeit! Wir brauchen ihn!“ (Titel wie genannt, in: Aus vielen Quellen schöpfen. Mehrsprachigkeit, religiöse und kulturelle Identität – eine Bereicherung für diese Gesellschaft, Seite 51-64) für den flächendeckend einzuführenden islamischen Religionsunterricht. Diesen stellt sich Gebauer erfreulicherweise als mündig machend, zur Kritik befähigend, das Überwältigungsverbot garantierend vor. So einen Islamunterricht stellen wir uns ja vielleicht auch vor. Das Wort Scharia erwähnt Gebauer nicht. Beim Suchlauf nach „islam“ ergeben sich in der LAGA-Veröffentlichung „Aus vielen Quellen schöpfen“ mehr als 150 (in Worten: hundertfünfzig) Treffer, das klingt ja richtig herzhaft islambegeistert, indessen finden wir beim Suchen nach „scharia“ „sunna“, „kopftuch“, „fiqh“, „fatwa“ jedes mal 0 Treffer, in Worten: Null; nichts, nothing, rien, niente, nada. Ich vermute, nach wali mudschbir brauchen wir nicht zu suchen. Was für einen Islam beschwört der freundliche Herr Gebauer uns denn da und schmuggelt uns die LAGA in Schule, Rathaus und Jugendamt hinein?
Gebauer arbeitet am in Soest ansässigen Landesinstitut für Schule und ist seit dem iranischen Revolutionsjahr, pardon, seit 1979 (seit drei Jahrzehnten) im Auftrag des Kultusministeriums mit der Erstellung „eines Curriculums für die religiöse Unterweisung von Schülern islamischen Glaubens“ befasst. Wie gesagt, das Wort „Überwältigungsverbot“ stimmt etwas hoffnungsvoll. Das reicht aber nicht. Denn andererseits: Dreißig Jahre Islam befördern – und von Scharia kein Wort gehört? Warum verschweigt uns Gebauer die Scharia beziehungsweise distanziert sich nicht hörbar von der Scharia? Gebauer dozierte im September 2004 auf dem 29. Deutschen Orientalistentag der Deutschen Morgenländische Gesellschaft zum Thema „Islamunterricht in Nordrhein-Westfalen – Ein Modellversuch“, ohne Frage der geeignete Referent (8). Nun ja, dann eben Islam ohne Scharia. Müsste mir eigentlich ganz recht sein.
Vorsitzender der LAGA NRW ist Tayfun Keltek, Mitautorin der erwähnten Broschüre („Aus vielen Quellen schöpfen“) war Sanem Kleff von der Lehrergewerkschaft (GEW Berlin) und war die wiederholte Verteidigerin der Kopftücher und der arrangierten Ehen Prof. Dr. Ursula Boos-Nünning (mündlich: „Die werden nicht unterdrückt!“). Sanem Kleff leitet die bundesweite Aktion „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, gibt die auf den ersten Blick verhalten antideutsch, antietatistisch und proislamisch wirkende Schülerzeitung Q-rage heraus (Auflage eine Million). Q-rage lästert zwar nicht über die Hamas oder Muslimbruderschaft, dafür jedoch über evangelikale Christen, die sie im November 2008 unter Verzicht von Korankritik und Schariakritik mit den terrornahen Islamisten verglich (9). Pädagogin, Interkulturalitätsfachfrau und GEW-Funktionärin Kleff ist seit einem halben Jahrzehnt eher für das Lehrerinnenkopftuch und eher gegen Korankritik aktiv, dabei aber ganz entschieden gegen Rassismus und für Toleranz (10).
7-8. Das Grundgesetz als „imperative“ (L. Berger 1997) Vermittlungsinstanz zwischen den Positionen. … Im Gegensatz zur imperativen Vermittlung … [der staatlichen Gerichte und ihrer Urteile will die] „pragmatische“ Vermittlung [spontan ausdiskutieren und beschließen und die] „dialogische Vermittlung“ … normative Unterschiede direkt aufgreifen und nicht nur nach einem pragmatischen sondern ideenbildenden Kompromiß suchen
Good vibrations, legalize it, Weihrauch- oder noch ganz anderer Pflanzenduft durchströmt die Hippie-Kommune. Oder vielmehr ein Hauch von Rechtsspaltung? Wenn wir konzeptionell und organisiert bundesweit Foren außergerichtlicher Vermittlung stiften, nähern wir uns de facto der Schaffung einer zweiten Ebene von Gerichten, nur dass dort eben kein „imperativer“ (hach, wie repressiv und ewiggestrig!) säkularer bundesdeutscher Paragraph länger bemüht werden muss, sondern ein multikultureller Mix aus Bauchgefühl, Wut, Kreativität und Scharia-Islam.
Wir sind Utopia, so benannte Dichter Stefan Andres (1942) einen großartige Roman zum Thema menschlicher Freiheit und Schuld, in dem der idealistische, innerlich fraglos autonome Held Paco, Matrose, nun Gefangener, vormals jedoch Mönch, dem Lagerkommandanten die Beichte abnehmen soll und dabei die Gelegenheit hätte, ihn zu töten wie auch seine Mitgefangenen zu befreien. Was er nicht tut und woraufhin er von seinem seltsamen, religiös symbolischen und minutenlang realen Schützling und wochenlangen grausamen Wächter hingerichtet wird. Es betrat Paco „Utopia“ und Zerstörung zugleich, dieser Freund der uns von Pädagogin Karakaşoglu-Aydın ans Herz gelegten Rechtsfindungspraxis „dialogischer Vermittlung“, Das Beispiel passt nur mäßig, denn anders als der Strafgefangene in einer Diktatur „Paco“ verspielen wir unsere in vielen Generationen errungene säkulare Freiheit vor dem zugewanderten geheiligten Kulturrassismus (šarī’a, fiqh) einstweilen ohne jede Not, sondern eher aus „dialogischer“ Langeweile, aus geradezu suchthafter und dabei in der Sache eher unkundiger Xenophilie, aus Karrieregeilheit oder aus masochistischer Lust an der Unterwerfung. Vielleicht bereits aus Machtkalkül, schon bald Mitmensch und Mitsadist im durchaus möglichen Kalifat zu werden.
8. Ziel [der dialogischen Vermittlung] ist es, die Parteien zu der Erkenntnis zu bringen, dass die jeweilige ’Gegen’-Partei ebenso legitime Identitäts- und Existenzansprüche vorbringt wie sie selbst.
Ich als Schiffbrüchiger mit nur einem Menschen auf der Insel, der Kannibale hat Hunger. Wetter ok, Strand super, nächste Fähre in zwei Wochen sicher, bis dahin Fisch und Obst satt. Aber nein, der Mann ist legitimer Menschenfresser, existenzieller Kannibale. Und dem Mann knurrt der Magen.
Wir wissen, dass der Scharia-Islam Existanzansprüche stellt, die allerdings die FdGO anknabbern. Die Scharia mag ja vor Allahgott legitim sein, das jedenfalls ist islamisches Recht. Islam ist Recht, aber kein deutsches. Das Menschenbild der Scharia ist mittelalterlich oder in Teilen (schafiitische FGM bzw. al-Azhar-FGM) sogar in ihrer Wurzel vorgeschichtlich. Über eine Art von geheiligtem Faschismus wird sich die angewendete Scharia nicht hinaus entwickeln können. So einer Lebensweise brauchen wir nicht die „ebenso“ gleichen Entfaltungsmöglichkeiten einzuräumen wie den deutschen Grundrechten (1948) und allgemeinen Menschenrechten (1949).
Karakaşoglu-Aydın wirbt für genau jene multikulturelle (diskriminierende) Rechtsfindung, wie sie im Londoner Stadtteil Leyton betrieben wird. Dort in der Straße Francis Road Hausnummer 34 ist genau jene alternative Instanz der die staatlichen Gerichte vermeidenden Vermittlung ansässig, die sich unsere Bremer Erziehungswissenschaftlerin vorstellt: Islamic Sharia Council. Wohlverhalten zeitigt auch gleich noch den Platz im Paradies, da kann das säkulare Gericht zugegebenermaßen nicht mithalten. Witzig ist die Sache indes gar nicht, denn die Angst vor der Höllenstrafe beziehungsweise vor sozialer Ächtung wird es den jungen Frauen schwer machen, aus der parallelen Welt der Rechtsfindung heraus zu kommen und den Weg zu Polizei, Rechtsanwalt, Frauenhaus und Staatsanwalt zu finden.
Für solche womöglich demokratiegefährdenden Gedankenspiele, wie Frau Karakaşoglu-Aydın sie betreibt, sollten wir unsere Erziehungswissenschaftler eigentlich ganz bewusst nicht bezahlen.
8. Nicht selten wird auf das Selbstverständnis des Islam als „Der Islam ist Religion und Staat“ hingewiesen und damit eine grundsätzliche Unvereinbarkeit mit westlichen Vorstellungen von Demokratie unterstellt.
„Nicht selten“? Leider etwas zu „selten“. „Unterstellt“ ist durchaus möglich und wäre dann sogar noch völlig richtig! Damit hätte Frau Karakaşoglu-Aydın, kaum zu fassen, zum Thema politischer (orthodoxer) Islam auch mal einen Treffer gelandet. Und dabei auch noch die passende Formel zitiert, al-islām dīn wa daula, die in ihrer Kürze und Wortfigur zwar dem neunzehnten Jahrhundert entstammen soll, sich jedoch auf nahezu eineinhalb Jahrtausende Geschichte berufen kann und auf die real existierenden heutigen Islamverbände, Moscheegemeinden und Muslimbrüder gleich mit.
Im Übrigen besteht in Deutschland Religionsfreiheit und kann hier jeder ein Gebet zu einer Göttin oder einem Gott seiner Wahl sprechen. Die Autorin scheint gezielt den Eindruck erwecken zu wollen, in der Bundesrepublik Deutschland würde das Grundrecht auf Religionsfreiheit mit Füßen getreten und wären Muslime eine diskriminierte religiöse Minderheit. Ein paar fromme Gebete irgendeiner Lehre zwischen Taoismus, Zarathustra und Bahá’í oder ein paar unfromme Verse der Herren Feuerbach, Marx oder Nietzsche, an ein paar Engel oder Teufelchen auch Orishas des Santería glauben oder an die Wiedergeburt oder auch Atheist sein, das alles ist in Europa für jeden möglich und du darfst sogar jedes Jahr eine neue Religion haben wenn es dir Spaß macht. Anders als in Pakistan oder Somalia und übrigens auch anders als von Koran und Hadithen vorgesehen! Der Spruch al-islam din wa daula ermahnt uns säkulare oder sonstige Weltbürger:
Islam ist daran zu hindern, Staat zu werden.
Sehr gehrte Frau Karakaşoglu-Aydın, hier in Deutschland ist das Volk oberster Souverän, nicht die Gottheit. Das Konzept des Demokratiehassers Sayyid Qutb von der gesellschaftlichen hakimiyyat allāh möchten wir „citoyens et citoyennes“ gemeinsam mit den Ex-Muslimen oder den dissidenten und gefährdeten säkularen (antischariatischen) Muslimen keinesfalls tolerieren müssen, nur weil eine wissenschaftlich vergütete Bremer Universitätsprofessorin im Februar 2006 in den Schmerzensschrei „Gerechtigkeit für die Muslime!“ ausbrach (12).
10. Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen
Antrag abgelehnt. Es gilt die Schulpflicht.
Buddhisten, Fußballspieler, Muslime, Atheisten oder Taubenzüchter stehen nicht unter Naturschutz, sie alle müssen bei „Rot“ an der Ampel warten, ihre Steuererklärung beim Finanzamt einreichen und alle werden bei unterlassener Hilfeleistung belangt oder haben Krankenwagen im Einsatz beziehungsweise fahrende Busse nicht anzugreifen.
Bekannt sind die Klagen von Pädagogen und Pädagoginnen über den Widerstand eines Teils der muslimischen Eltern gegenüber der Teilnahme ihrer Kinder auch am Biologie-Unterricht (vor allem wegen den Unterrichtseinheiten zur Sexualkunde und der Evolutionstheorie), und der Versuch, die Kinder vom Besuch dieses Unterrichts zu befreien.
In der Tat wird uns der von den Parteigängern der politischen Scharia verweigerte oder staatlicherseits durchgesetzte schulische Bildungsauftrag noch jahrelang beschäftigen. Kinder aus Familien der bibeltreuen Zwölf Stämme, der Zeugen Jehovas oder evangelikaler Kreationisten unterliegen ebenfalls diesem Druck der Familie, dem wissenschaftlich ausgerichteten Denken und Lernen Scheuklappen anzulegen.
Im Mai 2005 wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage der einem orthodoxen Islam anhängenden Eltern eines Jungen ab und beschloss, dass dem Jungen der koedukativ erteilte Schwimmunterricht zuzumuten sei (13). Im Mai 2008 verkündete das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass eine Tochter aus orthodox-islamischem Elternhaus am koedukativ erteilten Schwimmunterricht teilnehmen muss (14).
Erziehungswissenschaftlerin Karakaşoglu-Aydın unterstützt ganz offensichtlich jene europaweit vernetzten und hart agitierenden Legalisten, die mit Rechtsanwälten wie dem Bonner Konvertiten Yahya Martin Heising versuchen, unter Berufung auf Religionsfreiheit und bei Darstellung eines angeblichen Gewissenskonfliktes, den (angeblichen) islamischen Wohlverhaltenskodex gegen den staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag durchzusetzen (15).
11. Zur Frage des Sexualkundeunterrichts gibt es von islamischer Seite Vorschläge, wie ein Kompromiß zwischen den Positionen erreicht werden könnte.4 [siehe auch Fußnote 4]
Fußnote 4 gibt eine Lektüreempfehlung dessen, was Dr. Yasemin Karakaşoğlu unter der „islamischen Seite“ versteht: Adnan Aslan: „Geschlechtererziehung in den Schulen und die islamische Haltung“, Institut für islamische Erziehung (Hg.), Stuttgart 1996. Adnan Aslan wird unter kitapshop.de vertrieben (16), dort empfiehlt man lesefreudigen Glaubensbrüdern und -schwestern, die Veröffentlichungen folgender Publikationsorte zu studieren: Islamisches Zentrum Hamburg (Schia), Islamisches Zentrum Aachen (jetzt ZdM, vorher IGD, noch vorher Muslimbruder Issam el-Attar), Islamisches Zentrum München (heute ZdM, früher IGD, einstiger Leiter war der mittlerweile oberste Führer der Muslimbruderschaft Mohammed Mahdi Akef), das nur zum Buchstaben „i“, kitapshop empfiehlt damit Schriften der deutschen Unterorganisationen der weltweiten Muslimbruderschaft (MB) und der Teheraner Mullahs gleich mit. Das ist schön vollständig, doch sollte eine Erziehungswissenschaftlerin uns ein paar Worte der Kritik am Erziehungsansatz und Menschenbild der MB um Akef (Dschihad, FGM, Kalifat, Streben nach der Vernichtung Israels) und an der Pädagogik des Staates Iran seit Chomeini (Allahkratie, Apostatenmord, Wunsch nach der Zerstörung Israels) bekunden.
Herr Aslan wird auch unter buchara-versand.de verkauft, etwa seine Werke „Religiöse Erziehung der muslimischen Kinder“ und „Geschlechtererziehung in den öffentlichen Schulen“ (17). Der klassisch islamisch ausgerichtete Online-Handel hält das Frauenbild und die Ehevorstellung des im Jahre 1111 verstorbenen Extrem-Theokraten al-Ghazali (Das Buch der Ehe – Kitab adabi n-nikah) für islamisch und verkauft es uns in deutscher Übersetzung. Mit einem wörtlich genommenen al-Ghazali sind universelle Menschenrechte, Gleichberechtigung der Frau oder Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland schlicht unvereinbar. Beim Buchara-Versand ist der Risale-i Nur (Bediüzzaman Said Nursi) ebenso erhältlich wie die Schrift „Muslime im Westen“ (Tariq Ramadan), ferner sind dort die fundamentalistischen Machwerke des Leugners der Evolutionstheorie Harun Yahya zu erstehen.
Auch das Buch „Gleichwertigkeit der Geschlechter im Islam“ des gebürtigen Ägypters und emeritierten kanadischen Professors, des begeistert homophoben Verteidigers der Polygynie Dr. Jamal Badawi aus Halifax, Nova Scotia, darf in diesem Buchversand nicht fehlen. Jamal Badawi ist Mitglied im kanadischen fiqh-Rat ISNA, sein reaktionäres: „Gender Equity in Islam“ ist auf Englisch zu lesen unter: soundvision.com/Info/gender. Wir dürfen uns sicherlich erlauben, Karakaşoglu-Aydın als brave Nachfolgerin (taqlīd) der Herren Tariq Ramadan und Jamal Badawi zu betrachten, wann immer sie von „muslimischer Mann“, muslimische Frau“ und, im Bereich Schule und Erziehung, von „muslimischer Junge und muslimisches“ Mädchen spricht. Wer als gebildete Muslima Ramadan oder Badawi lobend zitiert, stellt sich hinter das Konzept der nikah, der frauenentrechtenden Imam-Ehe. Wir warnen alle Leser dringend vor der reaktionären, theokratischen und repressiven „islamischen Religionspädagogik“ der Herren Dr. Ramadan und Dr. Badawi, die mit persönlicher, autonomer Spiritualität oder mit dem Ungewissheitsvorbehalt jeder Wissenschaft sehr wenig, dafür mit Kollektivismus, Modernitätsverweigerung, Familialismus, Wohlverhaltenskontrolle und Schariavorbehalt sehr viel zu tun hat.
Karakaşoğlu, inzwischen (2006) als Kämpferin (Gerechtigkeit für die Muslime) gegen die mutigen Menschenrechtsaktivistinnen Seyran Ateş, Necla Kelek oder Ayaan Hirsi Ali bekannt geworden empfiehlt uns 1999 als islamische Autoritäten zu Erziehungsfragen, öffentlichem Schulwesen, Bildungspolitik und Integrationspolitik die Funktionäre aus dem Dunstkreis der Muslimbruderschaft, die mit ihren europäischen Unterorganisationen wie FIOE, FEMYSO, UOIF (französisch) und IGD (deutsch) einer allumfassenden (totalitären) Scharia zum Durchbruch verhelfen will mindestens im Sinne einer staatsvertraglich geregelten Rechtsspaltung. Als Nahziel sieht die Muslimbruderschaft das eigene Scharia-Familienrecht für die „Nation der Gläubigen“ vor, daher das auffällige, Europäern vielleicht gar nicht nachvollziehbare Interesse nahezu aller islamischen oder islamistischen Autoritäten von Milli-Görüş-Bewegung bis ECFR für die Themen islamische Rolle der Frau, „muslimische Gleichberechtigung“ und durchgesetzte Verschleierung.
Das Kopftuch ist nicht erst politisiert worden, es ist immer hoch politisch gewesen. Politikum Kopftuch.
Prof. Dr. Adnan Aslan wurde 1959 im nordostanatolischen Bayburt geboren. Gute zwei Jahrzehnte später habe er in Krefeld und Köln Sozialwesen studiert (1981-82) und habe sein Diplom als Sozialpädagoge in Esslingen erworben. Aslan sei nacheinander für die Arbeiterwohlfahrt Stuttgart, das Sozialamt Tübingen und das Deutsche Rote Kreuz Heilbronn tätig gewesen und habe in der Erwachsenenbildung gewirkt. Heute leitet der Schariafreund das Institut für islamische Erziehung (Schwerpunkt: Entwicklung von Lehrplänen für den Islamischen Religionsunterricht, Entwicklung islampädagogischer Lehrerdidaktik). Mit einer Arbeit zur religiösen Erziehung muslimischer Kinder in Österreich und Deutschland habe er 1996 einen akademischen Titel im österreichischen Klagenfurt (Kärnten) erworben. Seine Homepage adnan-aslan.com titelt: Islamische Religionspädagogik und Didaktik, Prof. Dr. Mag. Adnan Aslan.
Heute lebt Aslan in Wien, und wer im Internet nach „Neustiftgasse 117“ sucht, erfährt, dass man sich dort (www.islamologie.info) zwar nicht zur Fortbildung in Islamwissenschaft (historisch-kritische Methode, Ratio) anmelden kann, dafür gleich zur Ausbildung in „Islamologie“ (fundamentalistische Methode, Esoterik) und dass im selben Haus die Islamische Religionspädagogische Akademie (IRPA) ansässig ist.
IRPA (Neustiftgasse 117) denkt weltweit. In die Räumlichkeiten der IRPA lud der Direktor des Islamischen Religionspädagogischen Instituts (IRPI, Adresse ebenfalls Neustiftgasse 117, Träger: IGGiÖ sprich Anas Shakfeh) namens Herr Mag. Amir Zaidan im April 2006 zu einem Kongress europäischer Imame und islamischer Seelsorger. Auf der Rednerliste für den Kongress, deren Eröffnung unverständlicherweise im Wiener Rathaus stattfinden durfte, standen Ayatollah Seyyed (Sayed) Abbas Ghaemmaghami als der Präsident (2004-2008) des den iranischen Mullahs (Religionspolizei, Steinigung, Blutgeld) treu ergebenen, schiitischen Islamischen Zentrums Hamburg, der österreichische Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel, der radikalislamische Theoretiker Dr. Murad Wilfried Hofmann, die EU-Kommissarin Dr. Ferrero-Waldner, Schariafreund Dr. Axel Ayyub Köhler vom deutschen ZdM, Dr. Ursula Plassnik als die österreichische Außenministerin sowie Generaldirektor Abdul Aziz-Altuajiri (auch: Abd al-Aziz ‚Uthman al-Tweijri, Abdulaziz Othman Altwaijri) von der in Marokko ansässigen Islamischen Wissenschafts-, Erziehungs- und Kulturorganisation ISESCO und schließlich Generalsekretär Mohammed Ahmed Sherif (auch: Mohammad Abd al-Ghaffār al-Sharīf; 1998-2002 Professor für Scharia an der Universität von Kuweit) von der World Islamic Call Society. Die letzten beiden, Altuajiri (Altwaijri) und Sherif (al-Sharif) gehören zu den Unterzeichnern des offenen Briefes an Papst Benedikt. Über die Wiener „Konferenz Europäischer Imame und SeelsorgerInnen 2006“ berichtete etwa die spanischsprachige Internetseite webislam.com (18).
Der gebürtige Syrer Amir Zaidan (19) war Mitunterzeichner der berüchtigten, auf schulische Desintegration und Islamisierung des Schulalltages zielenden „Kamel-Fatwa“, scheiterte dabei, im Rahmen der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) für die ihr unterstehenden Muslime eine Art von paralleler Rechtsordnung zu installieren und hat dazu beigetragen, über die intransparente Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) den Einfluss der Muslimbruderschaft auf Österreichs Schulsystem zu vergrößern.
Die im Sinne des Islam auf Tugendhaftigkeit hin orientierte World Islamic Call Society (WICS) ist ganz bewusst auch frauenpolitisch aktiv. Nein, nicht gleichheitsfeministisch, das war die entfremdete kulturelle Moderne, jene materialistische Epoche der Dekadenz und Gottlosigkeit. Jetzt startet die befreite Menschheit in die Ära der Spiritualität und nun möchte auch die WICS die Frauen von der Last befreien helfen, den Männern nacheifern zu müssen und damit ihr einzigartiges weibliches Wesen zu verlieren.
Am 29. Januar 2009 besuchte der bereits im Februar 2008 durch seine Forderung nach teilweiser Einführung der Scharia ins britische Rechtssystem bekannt gewordene Erzbischof Rowan Williams die World Islamic Call Society, redet im Beisein von Dr. Mohamed Achmed Sherif (Secretary General of the WICS) von Gottesbewusstsein und echtem Dialog sowie von dem Juden, Christen und Muslime angeblich irgendwie verbindenden Stammvater Abraham (20). In der angegebenen Quelle wird lobend erwähnt, dass Rowan Williams sich Weihnachten 2008 als Gegner der „israelischen Aggression gegen Palästina“ erklärt hatte, gemeint ist, dass er es als Oberhaupt der Anglikanischen Kirche für verachtenswert hält, dass die Israelis sich gegen den monatelangen Beschuss mit aus dem Gaza-Streifen abgefeuerten Kassam-Raketen wehrten. Moment mal, lieber Erzbischof, „der Führer spricht“ hier, und auch da ist schon wieder auf der WICS-Seite (islamic-call.net) von „Brother Leader“ die Rede, Rowan Williams mittendrin, Bruder Führer vorneweg, und hier, The Leader`s Speech, „Führerrede“? Wer ist der Bruder Führer, wer ist der Führer (21)?
Muammar al-Gaddhafi! (Mu’ammar al-Qaḏḏāfī) gründete unter großzügiger Mitwirkung der WICS die unter Führung Libyens stehende World Islamic Peoples Leadership und lässt in seiner Barmherzigkeit zu, eben auch in den Kreisen der WICS als „Leader“ bezeichnet zu werden. Der deutsche Islamratsvorsitzende Hasan Özdoğan war 1989 an der Gründung der Deutschen Sektion der libysch finanzierten WICS beteiligt, gelegentlich werden beide Organisationen sinnvollerweise wie eine einzige, etwa als „WICS / WIPL, Tripolis“ genannt, deren Ziel als eine da’wā-Organisation (Missionsorganisation) es ist, den Islam besonders in Afrika und grundsätzlich weltweit zu intensivieren und auszubreiten. Im Dezember 1999 hielten der Islamrat und die Weltkonferenz der Religionen für den Frieden (WCRP) eine Tagung in Bad Neuenahr ab, auf welcher der Generalsekretär der WICS sprechen dufte (22). In dieser Zeit kooperierten im Islamrat neben Hasan Özdoğan auch Ali Kızılkaya sowie Abu Bakr Rieger.
Alles … „von islamischer Seite“.
11-12. Bedenken der muslimischen Eltern, die Sexualkundeunterricht vor allem als Angelegenheit der Familie und nicht der Schule betrachten, richten sich vor allem gegen die Intention des Unterrichts, Kinder auch auf außereheliche Beziehungen vorzubereiten, Mädchen und Jungen in der gleichen Klasse mit dem Thema Geschlechtlichkeit zu konfrontieren und entsprechend realistisches Bildmaterial zu verwenden. Adnan Aslan schlägt vor, eine Form des Unterrichts zu verwenden, die auch den Ansprüchen der islamischen Sicht auf den Unterricht gerecht wird. Das heißt, er fordert die Beteiligung der muslimischen Seite im Hinblick auf die Unterrichtsgestaltung ein (Aslan 1996, S. 50-54) und macht damit im Sinne Bergers ein Angebot zur diskursiven Verständigung.
Adnan Aslan, der sich mit Murad Wilfried Hofmann, Axel Ayyub Köhler und dem nach eigener Aussage dem Gedankengut der Muslimbruderschaft nahe stehenden Amir Zaidan zu umgeben pflegt, mache also der säkular gedachten Demokratie „im Sinne Bergers ein Angebot zur Verständigung“?
Wohl weniger „im Sinne Bergers“, schon eher im Sinne Allahs.
Karakaşoğlu will, dass wir mit der „islamischen Sicht“ der Islamisten Tariq Ramadan und Muammar al-Gaddhafi sowie mit derjenigen des erwiesenen Umfeldes der Muslimbruderschaft (Islamrat, Milli Görüş, IRH, IGGiÖ) „Verständigung“ suchen! Die Bremer Erziehungswissenschaftlerin möchte damit, dass wir uns großzügig („tolerant“) über die Erkenntnisse des hessischen Landesverfassungsschutzes hinwegsetzen. Die Behörde attestierte der von Adnan-Aslan-Freund Amir Zaidan (einst IRH, jetzt IGGiÖ) geführten Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen, insgeheim verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen und recht offen eine Lebenspraxis zu kultivieren, die die Freiheits- und Grundrechte besonders von Frauen massiv einschränkt (23).
12. Der Staat ist … nicht befugt, zu bewerten, ob eine Religion ihrem Angehörigen eine bestimmte Kleidung vorschreibt oder nicht. … Dies gilt auch für Schülerinnen, die das Gesicht mit Ausnahme der Augen völlig verschleiern.
Die multikulturell tolerierte Schleierpflicht des vom Terrorismusverteidiger Yusuf al-Qaradawi oder vom der Diktatur des Iran geforderten hidschab, was für ein reiner Wahnsinn aus dem kulturellen Mittelalter! Eine westfälische (1999), inzwischen ostfriesische (2009) Erziehungswissenschaftlerin fordert von Deutschlands Lehrerinnen und Lehrern allen Ernstes, in den Klassenzimmern staatlicher Schulen den sexualisierenden ḥijāb fallweise auch als entmenschenden niqāb zuzulassen: Unfasslich, Karakaşoğlu-Aydın (mittlerweile nennt sie sich meist kurz Karakaşoğlu) will nicht nur den Tschador jeder in der BRD schulpflichtigen Schülerin zulassen, sondern auch ihren Gesichtsschleier (peçe auf türkisch, mit Tschador kombiniert: Çarşaf). Die Autorin weiß, dass im Einklang mit der antidemokratischen Scharia bis heute viele hoch angesehene islamische Autoritäten in ihren Schriften oder islamische Rechtsgelehrte in ihren Fatwas von jedem männlichen Gläubigen fordern, an ihren untergebenen Töchtern oder Ehefrauen den hidschab oder mindestens das Kopftuch notfalls mit Prügel durchzusetzen. Unter der Burka sieht man die blauen Flecken auch nicht, seelisch stabilisierender für die „Islam heißt Frieden“ singenden bundesdeutschen Pädagogen.
In der Fußnote 5 verweist die Autorin auf Seite 13 lobend auf die „Vielzahl von konkreten Beispielen“, die eine Untersuchung biete, die 1996 von der Deutschsprachigen Islamischen Frauengemeinschaft (DIF) „zur Situation muslimischer Kinder und Jugendlicher in Schule und Ausbildung“ angefertigt worden sei. Beim Lesen von Helmut Zenz (helmut-zenz.de/hzisla12.html) wird uns klar, wer unter DIF in der Meerheimer Straße 229 in Köln residiert: Milli Görüş, die vom Verfassungsschutz observierte Islamistenbewegung des Entwurfs der die Ära der Menschenrechte (batil düzen, nichtige Weltordnung) siegreich verlassenden Gegendemokratie eines türkisch-nationalistischen und radikalreligiösen Islamstaates (adil düzen, gerechte Weltordnung), wie ihn Necmettin Erbakan erträumte. Karakaşoğlu verweist grundsätzlich anerkennend („eine Vielzahl von Beispielen“) auf die in radikalislamischem Umfeld erstellte Studie „Schleierhaft. Dokumentation zur Situation muslimischer Kinder und Jugendlicher in Schule und Ausbildung (Köln 1996)“, ohne es offenbar für nötig zu halten, sich vom extremistischen Gedankengut der Milli Görüş zu distanzieren. Damit wird sie zur Komplizin der Erbakan-Doktrin und jener geheiligten Frauenfeindlichkeit, wie sie im größten türkischen organisierten dschihād gegen die kulturelle Moderne Gestalt annimmt. Ein Foto auf der selben Seite („Illustration 2“) zeigt fünf im Stile der Milli Görüş verschleierte Frauen.
Milli Görüş gehört ideell und personell ganz dicht zur durch staatliche Verbote unterbrochenen Traditionslinie legalistischer (die Demokratie zu überwinden strebender) Parteien wie Fazilet Partisi (Tugendpartei, 2001 verboten) und Saadet Partisi (Partei der Glückseligkeit). Laut Ursula Spuler-Stegemann aber wollte die der Erbakan-Lehre treu ergebene Tugendpartei „die Regierung übernehmen und die Scharia einführen“ (24). Für Karakaşoğlu ist eine solche politisierte Theologie (oder Theologisierung und Schariatisierung der türkischen Politik) offensichtlich kein Problem.
Die islamische Kleidung oder eben auch das Kopftuch mag ja für vieles stehen, für den empfundenen Ekel gegenüber Nichtmuslimen und Menstruationsblut, für nachbarschaftlichen Tugendterror und Gerangel um den Platz im Paradies oder für den Wunsch nach einem Leben wie zu Zeiten des Propheten, jedoch ist Kopftuch immer auch Werbung zur Errichtung einer radikalislamischen Politik. Islampolitik (Islam) ist theozentrisch, das bedeutet, das Volk ist nicht länger oberster Souverän, Allahgott ist es bzw. dessen Emire, Muftis, Ayatollahs und Imame sind es (angeblich gibt es ja keinen Klerus, so die taqiyya). Kopftuch ist der unhörbare Kampfschrei nach Errichtung eines hierarchischen und repressiven Staates islamischer Pflichtenlehre (Kalifat).
15. Der Fall „Fereshta Ludin“ … zeigt, [dass es darum gehen muss, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger] an den Grundwerten der Verfassung orientieren [und nicht darum gehen kann, ob Zuwanderer] in ihrem Lebensstil den ’common sense’ der Mehrheit (als eine Art ’Nationalkultur’) übernommen haben.
Erbakan, al-Qaradawi, Zaidan und Ramadan haben hidschāb und islām keineswegs verfälscht oder fehlinterpretiert, und Frau Karakasoglu hat Kopftuch und Scharia ebenso wenig missverstanden. Die Scharia widerspricht den „Grundwerten der Verfassung“ sehr und widerspricht der grundgesetzlich verankerten Gleichberechtigung von Frau und Mann ganz und gar. Kindern und Jugendlichen die Angst vor der imaginierten Hölle anzudressieren als die Hauptaufgabe der Erziehung und Bildung zu betrachten ist wohl auch nicht ganz der Geist der von der Autorin bemühten Verfassung, eher der Geist der Inquisition und Hexenverbrennung.
15. Hierin offenbart sich die diesem Integrationsverständnis innewohnende Aufforderung der kulturell-religiösen Assimilation, die die Zugewanderten von der aktiven Beteiligung an einem Wandel des gesellschaftlichen ’common sense’ ausschließt.
Jammerei. Solch eine freiheitliche Gesellschaft wie in Westeuropa findet Schariafreundin Karakaşoğlu zwischen Marokko und Malaysia nicht so rasch. Also Deutsch lernen, Deutscher werden, wählen dürfen, Steuern zahlen und durchschnittlich begeistert gesetzeskonform leben. Wer freilich die islamische Revolution anstrebt oder eine andere Art von Faschismus, der ist von „einem Wandel des gesellschaftlichen ’common sense’“ fern zu halten. Das genau nämlich IST der common sense: Keine Toleranz der Intoleranz.
Raffiniert mogelt die Autorin ins schläfrige Halbbewusste der bundesdeutschen Integrationsdebatte, „die Ausländer“ (eben nicht!) oder vielmehr „die Muslime“ (aha!) würden diskriminiert, ins Abseits gedrängt, an der Mitbestimmung gehindert. Seitens von Frau Karakaşoğlu-Aydın eine ziemliche Unverschämtheit, der Mehrheitsgesellschaft ein solches undemokratisches Verhalten zu unterstellen, zugleich ist uns die Dreistigkeit der Autorin kaum nachweisbar, denn wer wird denn vor einem Lehrerinnenkopftüchlein Angst haben oder einem melodiösen Gebetsruf, und das Wort Scharia oder Kalifat spricht die Dame nicht aus.
Schon wieder hat die Autorin die Ex-Muslime vergessen, oder die säkularen muslimischen Gegner einer zur (kalifatsähnlichen) Politik gewordenen Scharia. Diese Menschen vor den orthodoxen Patriarchen und antimodernen Extremisten zu schützen, das ist demokratischer, pluralistischer common sense, besser: Das ist ordre public.
Privat mag Fereshta Ludin ihr Kopftuch ja tragen, im Staatsdienst und als professionelles Vorbild für Minderjährige nicht.
18. [Kapitel 4.1. ist überschriftet mit] Islam als Hindernis für selbstbestimmte weibliche Lebensentwürfe
Was für ein erfreulicher Titel.
19. [Schule, Lehrer seien gegen das Kopftuch aktiv tätig] Der unbedeckte Kopf soll den Mädchen helfen, sich in der Mehrheitsgesellschaft zu integrieren.
Genau das soll er. Und das erreicht er. Und das Ganze ist auch wesentlich besser, als dass sich ein unbedeckter Mädchenkopf verschleiern müsste, um sich in die wahhabitisch-saudische oder mullah-iranische Gesellschaft zu integrieren. Die äquidistante, entgrenzt kulturrelativistische Autorin sieht das ja vielleicht anders.
Gute Pädagogen wollen die eine die orientalische Sexualisierung (‚aura engl. awrah als Befrachtung des weiblichen Leibes mit geheiligtem nādschis-Ekel) vermeidende Kleidung, wollen eine nicht segregierende (dhimma, islamische Apartheid) Kleidung als äußeres Zeichen ernst gemeinter Gleichstellung. Die vollen Freiheitsrechte und Bürgerrechte gelten auch für Ex-Muslime und sogar für Muslime, selbst für weibliche Muslime.
21. … in der westlichen Moderne …
Falsch, es muss heißen: In der „kulturellen Moderne“, nicht in der „westlichen Moderne“. Nationalsozialismus, Vietnamkrieg, DDR-Unrechtsregime mit Mauerbau und Schießbefehl sowie dem Stasi-Gefängnis „Bautzen II“ oder das Camp Delta in Guantanamo Bay wären durchaus Teil dieses neuzeitlichen „Westens“, da sie sich zeitlich nach der Französischen Revolution und nach der Erfindung von Evolutionstheorie, Dampfmaschine, Glühbirne und Psychoanalyse ereignet haben, waren aber nicht kulturell modern.
Universelle Menschenrechte, Rechtsstaat, Parlamentarismus, Pressefreiheit, Religionsfreiheit, Bürgerrechte, alles mit Gleichberechtigung für Frauen, Apostaten irgendeiner Glaubenslehre oder für Religionskritiker, das alles ist kulturelle Moderne, die wir auch in Japan oder Israel vorfinden. Kulturelle Vormoderne ist beispielsweise, wenn und solange die Schafiiten kleinen Mädchen im Genitalbereich geheiligte Amputationen durchführen. Die Journalistin Stephanie Sinclair hat dieses islamische Handeln des Genitalverstümmelns der schafiitischen Rechtsschule, durchgeführt von der hoch angesehenen indonesischen Assalaam-Foundation, dankenswerterweise dokumentiert (25). Wir wünschen unverstümmelte indonesische Mädchen in Bandung, West Java. Die von der Autorin angeführte „Moderne“ ist also mitnichten „westlich“, sondern eine Lebenswirklichkeit politischer, religiöser und sexueller Selbstbestimmung.
Ein typischer Trick der Islamisten ist es, die freiheitlichen Demokratien als „westlich“ zu bezeichnen, damit wollen sie erreichen, dass der islamisch geprägte Teil der Erde von kulturell-politischer Modernisierung (Demokratisierung, Pressefreiheit, Religionsfreiheit, Gleichberechtigung der Frau) verschont bleibt. Konsequent ist es in dieser fundamentalistischen Logik zudem, die Demokratisierung mit „Christianisierung“ gleichzusetzen, das ist auch unter deutschen Muslimen gar nicht so selten: „Eure Demokratie ist eine Form von Christentum“.
Manch ein islamischer Hadith (ḥadīṯ, pl. aḥādīṯ) spricht: Wenn du schneidest, übertreibe nicht, „ashimmi wa-la tanhaki“, das ist angenehmer, „ahza“ für den Mann. Die Beschneidung des weiblichen Geschlechtsteils macht das Gesicht der Frau strahlender, „ashraq“ und ist besser, „ahab; abha“ für den Mann. Nimm nur ein wenig [Genitalgewebe, mit dem Messer] weg und zerstöre nicht. Übertreibe es nicht, „la tanhaki“. Die Beschneidung, „khafdh; khifadh“ ist verpflichtend, „sunnah“ für der Mann und ehrenwert, „makrumah“ für die Frau. So weit der islamische Hadith, hier genannt als ein Beispiel für ein Textdokument aus der kulturellen Vormoderne.
Modern ist nicht gleich westlich. Auch unsere (allgemeinen) Menschenrechte sind universell oder sie sind gar nicht. Mittlerweile ist FGM auch in Europa kultiviert worden, damit ist die FGM ja vielleicht „westlich“ jedenfalls „im Westen angekommen“, nicht aber modern, Frau Karakaşoğlu. Auch die ersten Gesichtsschleier sind in Deutschland aufgetreten, das erste Hundert der anrollenden Welle der am Namus-Ehrkonzept orientierte Frauenmorde („Ehrenmorde“) hat sich ereignet. Auch Burka und Niqab könnte man, geographisch nüchtern, insofern „deutsch“ oder „westeuropäisch“ oder „westlich“ nennen, jedenfalls als europäisches oder deutsches Integrationsproblem, sie entstammen allerdings anderen Jahrhunderten (Jahrtausenden) kultureller Vormoderne.
Die Heirat einer (traditionell islamisch: Die Verheiratung einer) patrilateralen Parallelcousine, arabisch: bint ‚amm, wörtlich Tochter des Vaterbruders, galt zwar auch den Herren Isaak (19. Jahrhundert … ) und Jakob (18. Jahrhundert … ) als besonders ehrenvoll, doch sollte man bedenken, dass die beiden frommen Juden nicht NACH der Geburt des Juden Jesus von Nazareth ihre aus damaliger Sicht juristisch, pädagogisch und religiös einwandfreie Cousinenehe kultivierten, sondern im genannten Jahrhundert VOR Christus. Familienseits gewünschte Cousinenehe muss von modern denkenden (selbstverständlich auch von muslimischen!) Pädagogen doch wohl hörbar zurückgewiesen werden. Karakaşoğlu schweigt auffallend. Arrangierte Ehe haben wir grundsätzlich ebenso zurückzuweisen, und die elf-, zehn- oder neunjährige Braut erst recht (das Letztgenannte gilt der Moderne gottseidank auch juristisch als inkorrekt). Karakaşoğlu schweigt schon wieder. Solange Europäischer Fatwa-Rat (ECFR), Milli Görüş, die Kairoer Azhar und die Muslimbruderschaft mit der kulturellen Moderne ein geheiligtes (totales) Problem haben, darf und muss die Moderne (meinetwegen auch: Darf „der Westen“) mit der so genannten Religion des Islam ein säkulares (rechtliches, journalistisches, pädagogisches) Problem haben.
Wir haben die Gegengesellschaften der Einwanderermilieus zu analysieren, um Bürgerrechte und Frauenrechte für jeden einzelnen Menschen durchzusetzen. Das ist etwas völlig anderes als die womögliche Empfehlung der Erziehungswissenschaftlerin, die kulturelle Vormoderne des Scharia-Islam (Islam) und Fiqh-Islam (auch Islam) mit ihren Apostatenmorden, Gesichtsschleiern und Zwangsheiraten in die kulturelle Moderne zu integrieren. Karakaşoğlu promovierte 1999, im selben Jahr also, aus dem dieser ihr Text stammt, als Wissenschaftlerin, und mag sich künftig doch bitte klarer verständlich machen, wie sie zu den universellen Menschenrechten und zur menschenrechtswidrigen Scharia steht.
25. Mit dem Kopftuch bzw. entsprechend verhüllender Kleidung [erreichen] muslimische Frauen, die dies freiwillig aus religiöser Überzeugung tun, … die ansonsten in räumlicher Trennung ausgedrückte Geschlechtertrennung (Innenraum – Raum der Frauen, Außenraum – Raum der Männer) zu durchbrechen und sich gemeinsam mit Männern im öffentlichen Raum außerhalb des Hauses aufzuhalten.
Frauen sollen in die Häuser gesperrt werden? Parlamente, Rathäuser und selbst öffentliche Versammlungsorte als männerbündisches Refugium? Was für ein kulturelles Mittelalter, und zwar orientalisches, oder auch Bronzezeit, allerdings wohl weder slawische noch keltische Bronzezeit. Und ist die muslimische Frau, die den öffentlichen Raum unverschleiert betritt, ein Stück Dreck?
Der Islam steckt in einer kulturellen Sackgasse und hat erklärlicherweise Angst, „sein Gesicht zu verlieren“ und als System barbarischer Sexualpolitik (Wächter maḥram, Stoffgefängnis ḥiǧāb, Verkauftwerden nikāh, Verstoßenwerden ṭalaq) sowie als Konzept kulturrassistischer (ḏimma, Ḫilāfa) ethnoreligiöser Politik enttarnt zu werden. Diese Blamage kann die kulturelle Moderne (damit auch: Kann die Psychologie oder kann die Erziehungswissenschaft) weder Recep Tayyip Erdoğan noch Yasemin Karakaşoğlu-Aydın ersparen.
30. In einer säkularisierten Gesellschaft wie derjenigen der Bundesrepublik erscheinen religiös begründete Argumente als unzeitgemäß, weil irrational, ja sogar gefährlich, da Fundamentalismus- und Extremismus-verdächtig.
Das kommt vor … und bisweilen bewahrheitet sich der Verdacht sogar.
Weil die Autorin die Milli-Görüş-Bewegung ebenso kennt wie deren Bewertung durch die deutschen Sicherheitsbehörden nicht als „Extremismus-verdächtig“, sondern ganz klar als extremistisch, dürfen wir vorläufig annehmen, dass Frau Karakaşoğlu die pädagogischen Ansätze der verfassungsfeindlichen Milli Görüş zu den „religiös begründeten Argumenten“ rechnet.
30. Die Diskussion um die Rolle der Religion in Deutschland hat durch die muslimischen Zuwanderer und ihre lauter werdenden Ansprüche, in allen Bereichen der Gesellschaft gleichberechtigt zu partizipieren, neuen Auftrieb bekommen.
Wie bereits 1994 beruft sich die Autorin auch 1999 auf das Buch Die Stellung der Frau zwischen Islam und westlicher Gesetzgebung (München 1993) des Sunna-Fundamentalisten und Allahkraten Salim el-Bahnassawy („das islamische Lebenssystem … kann niemals geändert werden“, 207), der sich auf über 200 Seiten um die islamistenseits neuerdings dreist „Frauenfrage“ genannte Gängelung jeder einem besonders fundamentalistischen Islam unterworfenen Frau bekümmert, weil für den Islam alle Frauen wankelmütig, hilfsbedürftig und verhältnismäßig unmündig sind (26).
Wer definiert die Grenzen der Toleranz? Das macht, Seite 204, Salim el-Bahnassawi: „Der Islam betrachtet Ehe und Familienleben als eine heilige Institution, gerichtet auf das Allgemeinwohl aller Beteiligten und der Gesellschaft im allgemeinen. Im umfassenden und vollständigen islamischen Familiensystem wird Gehorsam als eine Angelegenheit der Loyalität und Treue betrachtet. Es ist aber kein Indikator für die Unterlegenheit oder Inferiorität der Frau. Es ist schlicht eine Verpflichtung gegenüber der Familie und für den andauernden Erfolg der Ehe.“ Der fromme Mann predigt also, dass die Frau gehorsam sein muss, ohne sich unterlegen zu fühlen, andernfalls würde sie völlig unverantwortlich handeln. Mit noch anderen Worten: Weib, du hast zu gehorchen, nur so bist du nicht unterlegen. Man sollte von Erpressung reden, zumal ein Verstoß gegen die als Loyalität und Treue schönzulügende Gehorsamspflicht den Platz im Paradies verspielt, da sie nach orthodox islamischem Weltbild die Frau ins ewig lodernde Höllenfeuer führt und ihre eigenen Kinder gleich mit. Sie kann es natürlich nicht verantworten, das Seelenheil ihrer Kinder zu zerstören: Nur deshalb gehorcht die orthodox denkende Muslima ihrem Ehemann total, von der „motivierenden“ Prügel abgesehen.
Was meint Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu-Aydın, wenn sie von „der Westen“ oder von „Gleichberechtigung von Mann und Frau“ spricht? Das hören wir auf Seite 204 bei Salim el-Bahnassawi: „Im Islam wurde die Gleichberechtigung von Mann und Frau vom Qur’an ausdrücklich garantiert und stellte kein Problem dar. Mit dieser Gleichberechtigung war nicht gemeint, dass die Frauen die Männer überbieten sollten, oder das westliche bzw. östliche Konzept von Freiheit und Gleichberechtigung zu übernehmen, das der Frau den Boden entzog und sie mehr und mehr entfeminisierte. Vielmehr wurde ständig im Auge behalten, dass Mann und Frau gleich, aber nicht dasselbe sind.“
Da müssen wir säkularen Muslime, Ex-Muslime oder Noch-nie-Muslime uns also Sorgen machen, dass unsere Bremer Erziehungswissenschaftlerin nicht den Boden unter den pädagogischen Füßen verliert und sich, im verderbten Westen lebend, maskulinisiert. Im Islam erbt die Frau lediglich 50 %, doch sie ist nicht ungleich, sondern gleich, ihre Aussage vor Gericht gilt die Hälfte, doch gerade das macht sie gleich. Frauen aller Länder, auf in die Bodenhaftung und Feminisierung!
Leider wird in Bezug auf die hinsichtlich der heiligen Gehorsamspflicht die Frau islamisch diskriminierenden Scharia-Gleichberechtigung der genannte Herr el-Bahnassawi, der in Kairo islamisches Recht studiert hat und nun als Richter in Kuweit tätig ist, mittlerweile offensichtlich völlig unkritisch bei der Friedrich-Ebert-Stiftung verbreitet, wo ihn Frau Dr. Menekşe Gün (Bad Salzuflen) in: „Religion und Sexualität in muslimischen Gemeinschaften“) verbreiten darf (27).
Damit das Grundgesetz erhalten bleibt, sollten wir die vormoderne, angeblich göttlich herabgesendete, uns irdischen Staatsbürgern jedoch keine Rechtssicherheit bietende Scharia als sehr weitflächig vorstellen, die Fläche der echte Freiheitsrechte (sowie wissenschaftliches Denken) ermöglichenden Religionsfreiheit aber wesentlich begrenzter: die ihrem eigenen Bekunden nach unverhandelbare, unermessliche, kohärente und zeitlose Scharia (Großmufti Cerić 2007 in The challenge of a single Muslim authority in Europe: Hence, this Islamic covenant, the sharī’ah, is perpetual, it is not negotiable and it is not terminable) lappt hier also maßlos über – und macht Bürger-Sein und Pressefreiheit überflüssig. Mit den Gottlosen trete man in Verhandlung, um mehr und mehr schariakompatibles Recht zu legalisieren, ganz im Hier und Jetzt (Cerić a. a. O.: in the context of its time and space in accordance with its own experience). Richtigerweise und wenigstens hierzulande wurde am 15.01.2003 die am radikal verstandenen Islam (an der ewigen Scharia) orientierte, international aktive Hizb ut-Tahrir durch den Bundesinnenminister an der weiteren Betätigung („ihre lauter werdenden Ansprüche“) gehindert (28).
Karakaşoğlu wird die „muslimischen Zuwanderer“ der Hizb ut-Tahrir sicherlich nicht übersehen haben, die noch im Jahre 2002 Besuch des geschwisterlich denkenden sprich grundgesetzwidrig orientierten NPD-Vorsitzenden Udo Voigt erhalten hatten; eigentlich müssten, Karakaşoğlu zu Ende gedacht, im Rechtsstaat die selbe Chance haben, „in allen Bereichen der Gesellschaft gleichberechtigt zu partizipieren.“
Aus Sicht der freiheitlichen Demokratie sind der orthodoxe Islam und seine Scharia wesentlich mehr als bloße Religion. Im Übrigen gilt für jeden Menschen in Deutschland die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung, die Autorin möge dazu doch gerne im Grundgesetz unter Artikel 4 (2) nachlesen.
Jacques Auvergne
(1) Verwandt, verlobt verheiratet! Von Janine Flocke. Migrationsforscherin Boos-Nünning verteidigt die arrangierte Ehe mit Zähnen und klauen, weil diese ja keine Zwangsehe sei
http://www.zeit.de/online/2007/12/verwandtenehe?page=all
(2) Erziehungswissenschaftlerin Karakaşoğlu zitiert uns zu Integrationsproblemen und Ehefragen nicht das Grundgesetz, sondern den Koran. Karakaşoğlu gibt das Vorhandensein von mehr oder weniger starkem „Druck“ – also Zwang! – der Eltern gegen ihre Kinder zu, in eine der unter deutschen Türkeistämmigen „sehr weit verbreiteten“ arrangierten Ehen einzuwilligen. Gut dokumentiert am 08.03.2005, 15.17 Uhr bei WDR von: Schiwa Schlei: Mord im Namen der Familienehre.
„Ich glaube, dass in der türkisch-muslimischen Community in Deutschland, der Versuch, Kindern eine arrangierte Ehe nahe zu legen, sehr weit verbreitet ist“, sagt Karakasoglu
http://www1.wdr.de/themen/archiv/sp_integration/integration322.html
http://www.wdr.de/themen/politik/1/integration_muslime/zwangsehe.jhtml
Islam ist … wali mudschbir (walī muğbir), der zwingende Heiratsvormund
http://de.wikipedia.org/wiki/Wali_mudschbir
(3) Der Allahgott kann Menschenrechte, islamische Menschenrechte. Die Kairoer Erklärung der OIC (1990), hier in der englischen Fassung
http://www.religlaw.org/interdocs/docs/cairohrislam1990.htm
(4) Die islamistische Milli Görüş lässt Tariq Ramadan reden, Uniday 2009 in der Westfalenhalle in Dortmund. Bei Milli Görüş
http://www.igmg.de/index.php?id=582&no_cache=1&type=98
(5) Auch die Islamische Zeitung (um Rechtsanwalt Andreas Abu Bakr Rieger, Rieger gehört zur radikalislamischen Sekte der Murabitun um den schottischen Ex-Hippie Ian Dallas, welcher konvertiert nun Abdalqadr as-Sufi heißt) schreibt zu Tariq Ramadans Rede im April 2009 in Dortmund
http://www.islamische-zeitung.de/?id=11827
(6) IGMG erzieht mit und zu Kopftuch und Geschlechtertrennung. taz: Jugendarbeit im Dienste Allahs.
http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2004/09/29/a0269
IGMG für feminine Kleidungsvielfalt? Da sei Allah vor
http://www.berlin-igmg.de/bolge/resimler/2008/alemlere_rahmet/2008Alemlere_Rahmet-25.jpg
Männerfreie Zone, Karakasoglu-Aydin nennt es „geschlechtsspezifischer Ansatz“
Ohne Sitte kein Way to Allah. Scharia: Heiratsalter neun Jahre
http://www.berlin-igmg.de/bolge/resimler/2008/alemlere_rahmet/2008Alemlere_Rahmet-5.jpg
(7) Und das werdende Kalifat wird unsichtbar: Mythos Multikultur. LAGA NRW nennt ungefähre Normen, auf die hinzu integriert werden soll, nationalistisch und fremdenfeindlich. Damit sagt die LAGA: Lass die Fremden, sie sie sind, wende keine „deutschen“ (keine grundgesetzlichen?!) Normen auf die „Anderen“ an und bewerte (beobachte) beide nicht. Der die zu scheitern drohende Integration umwölkende Nebelschleier des islamverbandlich auferlegten Schweigens oder der politisch korrekten Selbstzensur wird dichter
http://www.laga-nrw.de/xd/public/content/index._cGlkPTU4_.html
(8) Islam bereits demokratisiert? Islam jetzt ohne Scharia? Islamkritiker nun beschäftigungslos? Dem Herrn Dr. Gebauer geht das Wörtchen Scharia nicht über die Lippen, doch referiert er auf dem 29. Orientalistentag (DMG) über seine drei Jahrzehnte Curriculums-Entwicklung für IRU (links unter „Teilnehmer“ klicken)
http://www.dot2004.de/orientalistentage.php
(9) Die in Ankara geborene Deutsch-Türkin Sanem Kleff von der GEW ist Autorin von „Islam im Klassenzimmer“ und organisiert seit 2001 die bundesweite Sektion der europäischen Aktion „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ (SOR-SMC)
http://de.wikipedia.org/wiki/Sanem_Kleff
(10) Kleff (GEW) elegant und fürsorglich pro Fereshta Ludin (GEW), aber gegen Islamismus. In dieser Quelle bemerkenswert, dass die schariatreue Kollegin Ludin behauptet, nicht zu wissen, dass ihr Arbeitgeber, die Islamische Grundschule der Islamischen Föderation Berlin (IFB) zu Milli Görüs gehöre – natürlich taqiyya vom Feinsten; indes, die beobachtende Kleff zitiert uns die ganze Sache seltsam genüsslich und womöglich lückenhaft. Islamkritiker, beobachte den Beobachter …
http://www.gew-berlin.de/2564.htm
(11) Staatlich-säkulares Gerichtsurteil war gestern, willkommen in der Postmoderne, Ihr Scharia-Gerichtshof. Islamic Sharia Council
http://www.islamic-sharia.org/
(12) Was für eine herzzerreißende Wehklage aus den barbarischen Germanien: Gerechtigkeit für die Muslime! Drei mutige Frauen namens Seyran Ates, Necla Kelek und Ayaan Hirsi Ali kann man da schon mal öffentlich verunglimpfen. Gemeinsam mit Mark Terkessidis, von Yasemin Karakasoglu
http://www.zeit.de/2006/06/Petition
Diesem arg demokratieverdrossenen Gejammere gegen die „ungerechte“ Säkularität und vielleicht ja für die irgendwie „gerechtere“ Ordnung der Scharia entgegnete Alice Schwarzer
(13) AZ 18 K 74/05 – Allahgottes kleiner Sohn muss Schwimmen lernen wie alle Jungen und Mädchen der bergischen Stadt Wuppertal. Denn unsere Kinder aus Familien jeder Religion, Ex-Religion und Nichtreligion sollen gesund und lange leben und nicht im Bach oder Teich ertrinken
http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/presse/pressemitteilungen/archiv/2005/19_050530/index.php
(14) AZ 18 K 301/08 – Allahgottes kleine Tochter muss Schwimmen lernen wie alle Mädchen und Jungen der bergischen Stadt Remscheid. Denn uns. Kinder a. Familien jed. Religion, Ex-Religion u. Nichtreligion sollen gesund u. lange leben u. nicht i. Bach o. Teich ertrinken
http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/presse/pressemitteilungen/archiv/2008/20_080507/index.php
(15) Ein deutschstämmiger, zum Islam konvertierter Rechtsanwalt betreibt die Homepage muslimeandeutschenschulen.de und unterstützt Eltern, die ihre Tochter oder ihren Sohn vom Schwimmunterricht oder Sportunterricht abmelden möchten
http://www.muslimeandeutschenschulen.de/recht_schwimmunterricht.php
(16) Adnan Aslan
http://www.kitapshop.de/Verlage/I/Institut-fur-islamische-Erziehun
(17) Adnan Aslan: „Religiöse Erziehung der muslimischen Kinder“, „Geschlechtererziehung in den öffentlichen Schulen“, beide bei: Buchari-Versand
http://www.bukhara-versand.de/index.php?manufacturers_id=54&XTCsid=tcke7qi2moq7gq3ou10j93r22ju4qri4
(18) webislam.com
http://www.webislam.com/?idn=5372
Bis ins ferne japanische Tokyo für die Sache Allahs im Einsatz: Dr. Abdulaziz Othman Altwaijri (ISESCO; in Wien und Spanien auch geschrieben: Abdul Aziz-Altuajiri)
http://www.unu.edu/dialogue/papers/Altwaijri-ss.pdf
(19) „Der Autor der Kamel-Fatwa als Ausbilder islamischer Religionslehrer in Deutschland?“ Von Jörg Lau
http://blog.zeit.de/joerglau/2007/03/27/405_405
(20) Rowan Williams bei der WICS
http://www.islamic-call.net/english/modules/news/article.php?storyid=639
(21) Islamic Call
http://www.islamic-call.net/english/modules/news/article.php?storyid=716
(22) Andreas Lenz, Stephan Leimgruber (Hg.), Lernprozess Christen Muslime
(23) Karl Pfeifer auf haGalil über Amir Zaidan (einst IRH, jetzt IGGiÖ).
http://www.hagalil.com/01/de/Europa.php?itemid=1299
(24) Die 2001 zwangsaufgelöste Tugendpartei wollte die Türkei in einen an der Scharia ausgerichteten, mehr oder weniger islamischen (undemokratischen) Staat umformen
http://www.buergerimstaat.de/4_01/muslimelorga3.htm
(25) Geheiligte Genitalverstümmelung an Frauen ist auch im größten muslimischen Staat der Erde eine Selbstverständlichkeit. Dokumentation
http://www.nytimes.com/2008/01/20/magazine/20circumcision-t.html
(26) Rechtleitung für die hilfsbedürftige, ständig von Unmoral bedrohte muslimische Frau erteilt Herr Salim el-Bahnassawi: Die Stellung der Frau zwischen Islam und westlicher Gesetzgebung, München 1993.
http://www.scribd.com/doc/4447641/Die-Stellung-der-Frau-Salim-el-Bahnassawi
(27) Menekse Gün darf bei der Friedrich-Ebert-Stiftung das Scharia-Konzept der die Frau diskriminierenden islamischen Gleichberechtigung von Mann und Frau bewerben und el-Bahnassawi unkritisch zitieren. Politischer Dialog, Islam und Gesellschaft Nr. 7: Karin Brettfeld, Menekse Gün, Bernd Simon: Religion und Sexualität in muslimischen Gemeinschaften, dort als der Aufsatz: Individualität, Pluralität und sexuelle Selbstbestimmung bei sunnitischen Muslimen in Deutschland
http://library.fes.de/pdf-files/akademie/berlin/06007.pdf
(28) Januar 2003, Verbot der (beispielsweise auch durch Nähe zur gleichfalls anti-demokratischen und antisemitischen NPD aufgefallenen) radikalislamischen Hizb ut-Tahrir.
http://www.hamburg.de/archiv/231958/rechtsextremisten-kontakte-hizb-ut-tahrir-artikel.html
· Inflation, Bankenkrise, Krieg — wohin steuern wir? · Vortrag von Ernst Wolff "München, 14. Mai 2023 — Die Welt…